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EU-Rat und Parlament einigen sich: Ein Abschieberegime, von dem Rechtsextreme geträumt haben

03. Juni 2026 um 12:58

Europaparlament und Regierungen verschärfen die Abschieberegeln. Auch Abschiebezentren in Drittstaaten und Razzien nach dem Vorbild der US-Abschiebe-Miliz ICE werden möglich. Ob die neuen Regelungen tatsächlich mehr und schnellere Abschiebungen erreichen werden, bleibt indes fraglich.

Die blaue Flagge der EU zwischen Licht und Schatten auf einer Wand im Parlamentsgebäude in Straßburg.
Zwangsmaßnahmen, Überwachung, Inhaftierung: Die Verordnung behandelt Menschen ohne Papiere wie Straftäter*innen. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / SNA

Vertreter*innen des Europaparlaments und der EU-Länder haben sich am Montagabend auf eine neue Rückführungsverordnung geeinigt. Das Ziel: mehr und effizientere Abschiebungen von Drittstaatsangehörigen ohne regulären Aufenthalt.

Einen ersten Entwurf für das Gesetz, das auch als „Abschiebeverordnung“ bekannt ist, hat die EU-Kommission bereits im vergangenen Jahr vorgestellt. Sie soll die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ergänzen, die in der gesamten EU am 12. Juni wirksam wird.

Trotz massiver Kritik von Jurist*innen und Menschenrechtsorganisationen halten die EU-Institutionen dabei an ihrem harten Kurs fest. So sollen Menschen künftig in Abschiebezentren außerhalb des EU-Territoriums gebracht werden können, auch ohne eine vorherige Verbindung zu dem Land. Menschen ohne Papiere sollen außerdem länger inhaftiert, mit langen Einreiseverboten belegt und für fehlende Kooperation bestraft werden können. Auch sollen ihre Wohnungen leichter durchsucht werden können, sie sollen verstärkt digital überwacht und ihre Datenträger durchleuchtet und beschlagnahmt werden.

EU-Innen- und Migrationskommissar Magnus Brunner bezeichnete die Einigung als „einen wichtigen Schritt in der europäischen Migrationswende“. Sarah Chander von der Initiative „We Keep Us Safe“ sprach gegenüber netzpolitik.org hingegen von einem Gesetzestext, der es „rechtsextremistischen Fraktionen ermöglicht, ein von Überwachung geprägtes Abschieberegime ihrer Träume zu errichten“.

Abschiebezentren und verlängerte Abschiebehaft


Mit der Verordnung hat die EU den Weg für sogenannte „return hubs“ geebnet, in die Menschen abgeschoben werden sollen, deren Abschiebung bisher scheitert. Das kann an einer Vielzahl von Gründen liegen, beispielsweise wenn Menschen keinen Pass haben, das Herkunftsland die Wiedereinreise verweigert oder keine diplomatischen Beziehungen bestehen.

Solche Abschiebezentren sollen zum einen als Transitzentren dienen, um die „Weiterreise in das Herkunftsland oder ein anderes Drittland zu erleichtern“. Gleichzeitig schließt der Rat nicht aus, dass Abschiebezentren das endgültige Ziel darstellen könnten – also auf unbestimmte Zeit. Während unbegleitete Minderjährige von der Abschiebung in solche Zentren verschont bleiben, können Familien mit Kindern dort festgehalten werden. Das gilt als menschenrechtlich sehr umstritten.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat angekündigt, gemeinsam mit anderen EU-Staaten – darunter Österreich, Dänemark und Griechenland – bis Ende des Jahres Deals zur Errichtung solcher Zentren mit Drittstaaten aushandeln zu wollen. Bis auf Uganda, das eine solche Vereinbarung mit den Niederlanden getroffen hat, gibt es bisher keine konkreten Beschlüsse. Im Gespräch sind Länder wie Ruanda, Libyen, Mauretanien, Usbekistan und Äthiopien.

Zusätzlich gibt die Verordnung grünes Licht, unbegleitete Kinder sowie Familien mit Kindern innerhalb der EU in Abschiebehaft zu nehmen. So hat Polen beispielsweise die Inhaftierung von unbegleiteten Kindern ab 15 Jahren bereits seit Anfang des Jahres durch nationales Recht erlaubt. Mit der Verordnung wird zudem die Dauer der Abschiebehaft auf 24 Monate ausgeweitet und kann um weitere sechs Monate verlängert werden, wenn sich die Zusammenarbeit mit dem betreffenden Drittland verbessert oder die Behörden der Ansicht sind, dass Fluchtgefahr besteht.

ICE-ähnliche Hausdurchsuchungen und elektronische Überwachung


Andere geplante Maßnahmen sind unter zivilgesellschaftlichen Organisationen nicht weniger umstritten. So übte Sarah Chander von der Initiative „We Keep Us Safe“ harte Kritik an den Plänen. Asyl und Legalisierung würden damit zu Tabus, Hausdurchsuchungen, invasive Datenerhebung und ‑weitergabe würden zur Norm. „Anstatt in Fürsorge und Schutz zu investieren, werden öffentliche Mittel dazu verwendet, internationale und EU-Rechtsstandards vollständig auszuhöhlen.“

Dazu gehört beispielsweise das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung. So stattet die Verordnung die Mitgliedstaaten mit weitreichenden Befugnissen aus, private Wohnungen von Drittstaatsangehörigen ohne gültigen Aufenthalt und andere „relevanten Räumlichkeiten“ zu durchsuchen. Diese Regelung könne Menschenjagden auf Migrant*innen nach Vorbild der USA nach sich ziehen sowie ganze Communitys rassistischer Diskriminierung aussetzen, warnten zuletzt UN-Menschenrechtsexpert*innen sowie mehr als 100 zivilgesellschaftliche Organisationen.

„Auf der anderen Seite des Atlantiks sehen wir die Gewalt und Angst, die durch die brutale Einwanderungskontrolle der ICE verursacht wird“, sagte Silvia Carta von der Platform for International Cooperation on Undocumented Migrants (PICUM), eine der rund 100 kritischen Organisationen. „Europa sollte aus den Schäden dieses Modells lernen, anstatt eine eigene Version aufzubauen“, so Carta weiter.

Behörden dürfen laut den Plänen außerdem Handys, Computer sowie andere elektronische Geräte von Menschen ohne Papiere durchsuchen und beschlagnahmen – eine Praxis, die in einzelnen deutschen Bundesländern bereits verbreitet ist, wie Recherchen von netzpolitik.org gezeigt haben.

Weitere Zwangsmaßnahmen sehen vor, dass Menschen in Abschiebeverfahren sich nur an einem bestimmten Ort aufhalten, Ausgangssperren unterziehen oder regelmäßigen Meldepflichten nachkommen müssen. Als sogenannte Alternativen zur Inhaftierung können außerdem das Hinterlegen einer Geldsumme oder elektronische Überwachung auferlegt werden. Bei der letzteren handelt es sich laut Fachleuten nur vermeintlich um eine Alternative. Denn diese kommt aufgrund ihrer tief in die Privatsphäre eingreifenden Wirkung de facto einer Haft gleich und kann außerdem zusätzlich zur ausgedehnten Abschiebehaft verhängt werden. Denkbar sind dafür etwa eine elektronische Fußfessel oder GPS-Ortung.

Neue Europäische Rückkehrentscheidung vorerst ohne Wirkung


Das Kernstück der Verordnung ist die „Europäischen Rückkehrentscheidung“ (ERO). Diese enthält ein standardisiertes digitales Datenblatt mit Informationen zur Abschiebeentscheidung. Alle Mitgliedstaaten sollen dieses Datenblatt über das Schengener Informationssystem abrufen können.

Die gegenseitige Anerkennung von Abschiebeentscheidungen bleibt aber vorerst freiwillig: Ein EU-Land kann die erlassene Entscheidung eines anderen EU-Landes anerkennen und vollstrecken, muss es aber nicht. In diesem Aspekt waren sich das Parlament und die Mitgliedstaaten im Vorfeld uneinig. Während das Parlament auf eine verpflichtende Anerkennung ab 2027 pochte, war dieser Punkt unter den Mitgliedstaaten umstritten.

Laut der Pressemitteilung des Parlaments wird die EU-Kommission die gegenseitige Anerkennung innerhalb von zwei Jahren prüfen und dann gegebenenfalls die verpflichtende Anerkennung vorschlagen, laut den Mitgliedstaaten soll dies nach drei Jahren passieren. Der finale geeinigte Gesetzestext liegt noch nicht vor.

Mit ERO werden personenbezogene Daten von Menschen in Abschiebeverfahren für Tausende Polizeibeamt*innen in der gesamten EU zugänglich, warnen Menschenrechtsorganisationen. Das Schengener Informationssystem II, das größte Migration- und Polizeidaten-Austauschsystem der EU, sei für wiederholten Datenmissbrauch und die systematische Verweigerung der Datenschutzrechte bekannt. Es gibt dokumentierte Fälle, in denen Polizei- und Einwanderungsbehörden sich nicht an Vorschriften gehalten haben. Die Verordnung baut direkt auf dieser Architektur auf und verstärkt ihre Eingriffsintensität.

Menschen ohne Papiere „wie Straftäter behandelt“


Scharfe Kritik gab es auch von Abgeordneten im EU-Parlament. Mélissa Camara, Schattenberichterstatterin der Grünen für die Rückführungsverordnung, bezeichnete die erzielte Einigung als „beschämend“. Den Standpunkt des Parlaments hatte die konservative EVP-Fraktion unter der Führung des deutschen CSU-Politikers Manfred Weber mit rechtsaußen Parteien wie der AfD im März verhandelt und verabschiedet. „Dieser Text verankert fremdenfeindliche Ideen und Rhetorik auf Kosten der Grundrechte von Migranten, deren einziger Fehler darin bestand, mit dem falschen Pass geboren zu sein“, so Camara. „Grundrechte stehen an der Spitze der Normenhierarchie und dürfen nicht einfach mit Füßen getreten werden.“

Auch die innenpolitische Sprecherin der europäischen Sozialdemokrat*innen Birgit Sippel äußerte sich kritisch zur Verordnung. „Parlament und Mitgliedstaaten haben im Hau-Ruck-Verfahren eine Einigung gefunden und damit trotz sinkender Ankunftszahlen der Panikmache der Rechten in Europa nachgegeben“, sagte sie. „Alle Betroffenen werden de facto wie Straftäterinnen und Straftäter behandelt.“

Die neuen Abschieberegeln müssen vom EU-Parlament und den EU-Staaten noch formal abgesegnet werden. Die Verordnung tritt in Kraft, sobald sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde. Einige Bestimmungen, darunter solche zu den Abschiebezentren, gelten dann sofort. Andere Regelungen werden nach einer Übergangszeit von zwölf Monaten angewandt.

Ob die Verordnung tatsächlich zu höheren Abschiebezahlen führen wird, bleibt indes fraglich. Mehr als 250 Organisationen gehen davon aus, dass sie den gegenteiligen Effekt haben wird: Da Abschiebung zur Standardoption für Menschen ohne legalen Aufenthalt wird, werde die Verordnung die Zahl der ausreisepflichtigen Menschen eher künstlich in die Höhe treiben. Auch die von der Politik häufig bemühte Erzählung einer Vollzugslücke – etwa dass es einen massiven Rückstand an Abschiebungen gebe und nur jede fünfte Person, gegen die eine Ausreiseanordnung ergangen ist, tatsächlich abgeschoben werde – basiert auf falschen Zahlenspielen und statistischen Verzerrungen, kritisieren Wissenschaftler*innen.


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Offener Brief an EU-Kommission: Kritik an geplantem Europol-Abkommen mit Ägypten

16. Januar 2025 um 12:10

Anstatt Ägyptens repressive Politik zu unterstützen, soll die EU-Kommission Verhandlungen mit der Militärdiktatur stoppen und Reformen fordern. Das schreiben mehr als 40 Nichtregierungsorganisationen in einem offenen Brief an den Innenkommissar.

Ein Mitglied der Sicherheitskräfte hält am 25. Januar 2016, dem fünften Jahrestag der Aufstände von 2011, in Kairo Wache.
Ein Mitglied der ägyptischen Sicherheitskräfte hält am 25. Januar 2016, dem fünften Jahrestag der Aufstände von 2011, in Kairo Wache. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Pond5 Images

Die EU-Kommission sei kurz davor, ein sogenanntes Arbeitsabkommen zwischen Ägypten und der Polizeiagentur Europol zu unterzeichnen, erklärte im vergangenen Herbst die damalige EU-Innenkommissarin Ylva Johansson gegenüber der Presse. Die Regierung unter Abdel Fatah Al-Sisi sei ein „echter strategischer Partner der EU und für die Stabilität in der Region“, hieß es zur Begründung. In einem heute veröffentlichen offenen Brief an den neuen Innenkommissar Magnus Brunner warnen jedoch 41 Menschenrechts-, Flüchtlings-, Digital- und Bürgerrechtsorganisationen vor den Risiken einer solchen Polizeikooperation.

Die Unterzeichnenden sind neben nordafrikanischen Organisationen auch EDRI, Access Now, EuroMed Rights Network, Statewatch und Privacy International. Sie sehen in dem geplanten Abkommen eine Legitimierung des ägyptischen Sicherheitsapparats, der für systematische Menschenrechtsverletzungen bekannt ist. Die Kommission soll deshalb ihre Verhandlungen stoppen und Druck auf Ägypten ausüben, damit das Land Reformen zum Schutz der Menschenrechte, bürgerlicher Freiheiten, der Justiz und der Demokratie verabschiedet.

Die Organisationen verweisen auf die Willkürjustiz in Ägypten: Schätzungsweise 60.000 politische Gefangene befinden sich demnach in Haft – unter ihnen ist auch der Blogger und Aktivist Alaa Abd el-Fattah, über dessen Fall netzpolitik.org regelmäßig berichtet. UN-Gremien bestätigen systematische Folter durch Polizei und Militär, besonders gegen Regierungskritiker:innen. Anti-Terror-Gesetze werden missbraucht, um Oppositionelle zum Schweigen zu bringen.

Unterstützung von repressivem Migrationsregime

Besondere Sorge bereitet den Unterzeichner:innen das Thema Migration. Während die Kommission Ägyptens Behandlung von Geflüchteten und Migrant:innen insbesondere aus dem Sudan lobte, dokumentieren Menschenrechtsorganisationen systematische Verhaftungen und Zwangsrückführungen.

Zwar hat Ägypten mittlerweile ein Asylgesetz erlassen, es enthält aber auch Verschärfungen. Wer Geflüchtete ohne Benachrichtigung der Behörden unterbringt, riskiert strafrechtliche Konsequenzen. Die Regierung hat weitreichende Befugnisse erhalten, um während Sicherheitskrisen, Anti-Terror-Operationen oder in Kriegszeiten „notwendige Maßnahmen“ gegen Flüchtlinge zu ergreifen.

Das repressive ägyptische Migrationsregime wird durch EU-Mittel unterstützt. Die Kommission hat dazu im vergangenen Jahr 200 Millionen Euro für „Schleuserbekämpfung“, Grenzüberwachung und -kontrolle, Rückkehrprogramme sowie Förderung privilegierter Migration für benötigte Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt. Die Anstrengungen haben vermutlich dazu beigetragen, dass Ankünfte über die zentrale Mittelmeerroute aus Ägypten im Jahr 2024 um zwei Drittel sanken.

Kommission drängt auf Folgeabkommen

Das nun geplante Arbeitsabkommen mit Europol ist strategischer Natur und soll keinen Austausch personenbezogener Daten umfassen. Auf Basis ähnlicher Abkommen arbeitet Europol etwa mit der Polizei in Singapur, Chile, Mexiko und Israel zusammen. Im Falle Ägyptens plant die Kommission aber offenbar noch ein weitergehendes Folgeabkommen, das den Austausch persönlicher Daten ermöglicht. Das könnte die Repression gegen im ausländischen Exil lebende Menschenrechtsverteidiger erleichtern, warnen die Kritiker:innen.

Problematisch am gegenwärtig verhandelten Abkommen ist auch der Datenschutzaspekt: Obwohl Ägypten 2020 ein erstes entsprechendes Gesetz verabschiedete, wurde dieses nie implementiert. Damit fehlt ein rechtlicher Rahmen für den Datenschutz – eine wesentliche Voraussetzung für ein Abkommen zum Austausch personenbezogener Informationen mit der EU.

Die Organisationen fordern die Kommission deshalb dazu auf, eine umfassende Folgenabschätzung für Menschenrechte und Datenschutz durchzuführen. Sie verweisen auf eine Resolution des Europäischen Parlaments aus dem Jahr 2018, die eine solche Prüfung bereits forderte. Der Rat erlaubte der Kommission jedoch die Verhandlungen mit Ägypten, ohne das Parlament zu konsultieren.

Weitere Abkommen geplant

Auch grundsätzlich kritisieren die Unterzeichner:innen die EU-Strategie der Zusammenarbeit mit autoritären Regimen im Mittelmeerraum in den Bereichen Polizei, Justiz und Migrationskontrolle. Diese stelle Sicherheitsinteressen über Demokratie und Menschenrechte. Statt mehr Polizeikooperation anzustreben, solle die EU ihren Einfluss nutzen, um Reformen für Menschenrechte, bürgerliche Freiheiten und Demokratie in Ägypten zu fordern.

Neben Ägypten plant die EU-Kommission weitere Europol-Abkommen mit Bolivien, Brasilien, Ecuador, Mexiko und Peru. Auch sie sollen den Austausch von personenbezogenen Daten ermöglichen, um die Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus zu unterstützen. Die Verhandlungen mit Brasilien sind abgeschlossen. Mit Bolivien wurden bislang drei Verhandlungsrunden durchgeführt, mit Ecuador zwei sowie ein technisches Treffen, mit Peru fanden zwei Treffen statt. Mit Mexiko haben die Verhandlungen bisher noch nicht begonnen.


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