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Argentinien: Per Dekret in die dunkle Vergangenheit

06. Januar 2026 um 13:21

Der argentinische Präsident Javier Milei baut die Demokratie ab und die Online-Überwachung aus. Jetzt hat die Regierung per Dekret buchstäblich über Nacht den Geheimdienst in eine Super-Überwachungsbehörde umgewandelt. Journalist*innen und Aktivist*innen sind alarmiert.

Demonstrierende in Buenos Aires, in einem Spiegel spiegeln sich Polizist*innen
Immer wieder kommt es in Argentinien bei Demonstrationen zu willkürlichen Verhaftungen und Repressionen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / ZUMA Press Wire

Die Feierstimmung über das neue Jahr hielt in Argentinien gerade einmal einen Tag an. Am 2. Januar wurde bekannt, dass die Regierung Milei zwei Tage zuvor in den letzten Minuten des alten Jahres das Notstandsdekret 941/2025 erlassen hatte. Das Dekret erweitert die Befugnisse des argentinischen Geheimdienst SIDE (Secretaría de Inteligencia del Estado) deutlich.

Demnach können ab sofort alle Aktivitäten des SIDE „verdeckt“ erfolgen. Agent*innen können zudem Verhaftungen ohne Haftbefehl vornehmen, zur Unterstützung kann der SIDE die Armee für Inlandseinsätze anfordern und Personenregister-Behörden müssen Daten an den Geheimdienst herausgeben.

Das Vorgehen weckt Erinnerungen an die argentinische Militärdiktatur. Argentinien hatte sich jahrelang vorbildlich darum bemüht, die Diktatur aufzuarbeiten, Milei dreht das Rad nun wieder zurück. „Dieses Dekret führt zur bisher gravierendsten Veränderung, da den Geheimdiensten seit der zivil-militärischen Diktatur keine derartigen Befugnisse eingeräumt wurden“, zeigt sich Beatriz Busaniche von der Stiftung Vía Libre besorgt.

Auch die Organisation La Coordinadora Contra la Represión Policial e Institucional (CORREPI) erinnert die Maßnahme „an die schlimmsten Praktiken der dunkelsten Periode unserer Geschichte, der zivil-militärischen Diktatur von 1976-1983“, wie sie auf Instagram schreibt.

Inlandsspionage gegen Regierungskritiker*innen

SIDE verteidigt die Notwendigkeit der Reform auf X mit Verweis auf „die aktuellen globalen Herausforderungen und die neue Rolle, die die Argentinische Republik unter der Führung von Präsident Javier G. Milei auf der Weltbühne einnimmt“. Laut der Stellungnahme des Geheimdienstes, die auch die Tageszeitung Pagina 12 veröffentlichte, streben SIDE und Mileis Regierung „ein modernes, professionelles und effizientes nationales Nachrichtendienstsystem [an], das den höchsten demokratischen und republikanischen Standards entspricht.“

Diesem Ziel seien laut Regierung auch jene Teile der Reform verpflichtet, die den Umbau weiterer Behörden vorsehen. Die Regierung brüstet sich, damit der staatlichen Verfolgung von Journalist*innen und Bürger*innen ein Ende zu setzen.

Die Bürgerrechtsorganisation Centro de Estudios Legales y Sociales (CELS) kritisiert, dass es genau anders herum sei: Durch den Wechsel des Schwerpunkts des SIDE vom Schutz der nationalen Sicherheit auf Spionageabwehr insbesondere im Inland erlaube die Reform die Verfolgung von Aktivist*innen, Journalist*innen, Indigenen und anderen Regierungskritiker*innen überhaupt erst.

Diese Schlussfolgerung zieht auch Via Libre. Zudem erschwere der komplexer werdende Zuschnitt der Behörden und Sekretariate eine Kontrolle des Geheimdienstes, beklagt Busaniche.

Wie Javier Milei die Zivilgesellschaft systematisch schwächt

Die Reform steht für die wachsende Repression und Überwachung durch die argentinische Regierung seit dem Amtsantritt Mileis im Dezember 2023.

Der rechts-libertäre Politiker trat als Außenseiter zu Wahl an und kam nur durch die Unterstützung rechter Parteien an die Macht. Seither hat seine Regierung die Zivilgesellschaft in Argentinien systematisch geschwächt.

So schränkte die Regierung gleich zu Beginn das Recht auf öffentlichen Straßenprotest stark ein („Ley Antipiquetes“, zu Deutsch: Kundgebungsverbot). Es folgten Gesetze, die vordergründig den Drogenhandel bremsen sollen, dabei jedoch auch Aktivisti treffen („Ley Antimafia“) sowie eine Reform der Online-Überwachung („Ley Ciberpatrullaje“). Außerdem erhielt die Polizei eine neue „KI-Einheit“, die Unidad de Inteligencia Artificial Aplicada a la Seguridad, UIAAS.

Zivilgesellschaft ist unvorbereitet

Die Zivilgesellschaft Argentiniens ist insbesondere auf die zunehmende Online-Überwachung nicht ausreichend vorbereitet. Weil es keine Netzneutralität gibt, sind die Meta-Plattformen WhatsApp und Instagram weit verbreitet, Signal ist hingegen kaum bekannt, Mastodon schon gar nicht.

Zwar gibt es Nichtregierungsorganisationen, die Aufklärung zu digitalen Themen betreiben. Doch NGOs wie Via Libre, Asociación por los Derechos Civiles (ADC) oder Observatorio de Derecho Informático Argentino (ODIA) sind zu klein, um hier wirklich Einfluss geltend machen zu können.

Andere Organisationen wie CELS und Amnesty International Argentina sind zwar größer, haben jedoch alle Hände voll damit zu tun, die fortwährenden Attacken aus der Casa Rosada, dem Regierungssitz in Buenos Aires, gegen die Bevölkerung abzuwehren, Klagen einzureichen und Gerichtsprozesse zu führen. Dabei können sie durchaus Erfolge vorweisen. So erzielten CELS und andere Organisationen im vergangenen Jahr einen juristischen Sieg, als ein Bundesverwaltungsgericht das Kundgebungsverbot nach zwei Jahren für verfassungswidrig erklärte.

Gesichtserkennung wird ausgeweitet

Zivilgesellschaftliche Klagen führten im Jahr 2023 auch zu einem Verbot von Gesichtserkennung im öffentlichen Raum (Sistema de Reconocimiento Facial de Prófugos, SRFP). Allerdings gilt dieses Verbot nur für die damalige Anwendung in der argentinischen Hauptstadt Buenos Aires. In anderen Städten kommt die Gesichtserkennung weitgehend ungehindert zum Einsatz.

Auf der Karte „Surveillance under Surveillance“ vom Chaos Computer Club Hamburg sind die Orte von Kamera-Überwachung weltweit kartografiert, auch argentinische Städte sind darunter. Wie viele Kameras es genau in Argentinien gibt und welche davon Gesichtserkennung einsetzen, ist unbekannt. Verschiedene Organisationen kommen dabei zu unterschiedlichen Einschätzungen.

Und laut der „SurveillanceWatch“ operieren in Argentinien aktuell 25 internationale Unternehmen der Überwachungs-Industrie. Unter ihnen sind Unternehmen wie Cellebrite, Clearview AI und Hikvision, deren Anwendungen in anderen Ländern für massive Kritik sorgen. In Buenos Aires wird die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum wahrscheinlich schon bald wieder angewandt, die dortige Staatsanwaltschaft hat im vergangenen Jahr Clearview-Lizenzen eingekauft.

Tausende Opfer durch Polizeigewalt

Die zunehmende Überwachung ist für die meisten Menschen in Argentinien nicht das größte Problem. Sie sind vielmehr damit beschäftigt, gegen die alltägliche Polizeigewalt sowie die Kürzungen im Gesundheits- und Bildungswesen zu kämpfen. Und auch die hohe Arbeitslosigkeit und steigenden Lebenshaltungskosten lassen die staatliche Überwachung und Repression in den Hintergrund rücken. „Sie verhaften uns sowieso, wenn sie wollen“, lautet der Tenor der politisch Aktiven.

Tatsächlich kommt es bei Demonstrationen regelmäßig zu willkürlichen Verhaftungen. Die Personen werden zwar meist schnell wieder freigelassen, harmlos ist der Kontakt zur argentinischen Polizei aber keineswegs.

Immer wieder erschießen Polizist*innen Menschen. Im Sommer 2025 töteten Beamt*innen in Buenos Aires ein siebenjähriges Kind; zuletzt kamen in den Tagen nach Weihnachten zwei Personen ums Leben. CORREPI zählt seit Ende 2023 mehr als 1.000 Tote und 1.500 Verletzte – inklusive Pressevertreter*innen – als Opfer staatlicher Gewalt.

Für 2024 hat CORREPI errechnet, dass die Stadtpolizei von Buenos Aires wegen ihrer Schusswaffeneinsätze zu den tödlichsten in ganz Argentinien zählt. Eine Polizeieinheit, mit der übrigens die Bayerische Landespolizei kooperiert, ohne das verwerflich zu finden.

Opposition will Dekret abwehren

Durch die Reform der Regierung Milei wird die Überwachung, die Repression und die Gewalt im Land weiter zunehmen. Die neue KI-Einheit UIAAS untersteht zwar dem Sicherheitsministerium und die Gesichtserkennung steht auf der Agenda der Staatsanwaltschaft der Hauptstadt. Doch es muss davon ausgegangen werden, dass es auch Verknüpfungen zur SIDE geben wird.

Manuel Tufró, Direktor für Justiz und Sicherheit bei CELS, ist wenig optimistisch, dass Parlament, Justiz und Zivilgesellschaft Transparenz herstellen können: „Es wird äußerst schwierig sein, die eingesetzten Werkzeuge der Gesichtserkennung, Spyware, KI und Techniken wie der Cyber-Patrouille zu ermitteln“, sagt Tufró, „da der Erlass festgelegt hat, dass alle Aktivitäten im Zusammenhang mit der SIDE ‚verdeckt‘ erfolgen müssen.“

Die parlamentarische Opposition will das jüngste Dekret zur Geheimdienst-Reform im Kongress abwehren. Wann und ob ihr das gelingt, ist allerdings offen. Nach der Zwischenwahl im Oktober ist sie geschwächt. Zugleich verfügt aber auch Milei über keine eigene Mehrheit im Kongress. Außerdem ist Sommerpause in Argentinien, der Kongress tagt erst wieder im März.

Am vergangenen Montag haben daher einige Abgeordnete eine gerichtliche Intervention beantragt. Sie fordern, dass das Dekret früher für verfassungswidrig erklärt wird, und ersuchen eine einstweilige Verfügung zu seiner sofortigen Aussetzung.

Internationale Aufmerksamkeit könnte diesem Widerstand guttun, damit dieses Dekret nicht wie das Kundgebungsverbot zwei Jahre in Kraft bleibt, bevor es dann gerichtlich annulliert wird.

Nina Galla ist Pressesprecherin für AlgorithmWatch in Berlin. In ihrer Freizeit beschäftigt sie sich mit den Auswirkungen von KI in der Schule und schreibt seit 2025 über die digital-politische Entwicklung in Argentinien.


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Neutralität und Grundgesetz: Widerstand ist Pflicht

31. Dezember 2025 um 07:00

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner pocht darauf, doch wer kann heutzutage noch neutral sein? Um die Demokratie zu verteidigen, sei Rückgrat sogar Pflicht, ordnen Hannah Vos und Vivian Kube auf dem 39. Chaos Communication Congress die Debatte rund ums Neutralitätsgebot ein.

Hannah Vos und Vivian Kube auf der Bühne vom 39c3, im Hintergrund ein blau beleuchteter Vorhang
Hannah Vos und Vivian Kube erklären die grundgesetzlichen Grenzen der Neutralität. – Alle Rechte vorbehalten Screenshot vom Recording des Vortrags

Zum Christopher-Street-Day wehte in den vergangenen Jahren die Pride-Flagge auf dem Dach des Reichstagsgebäude – außer in diesem Jahr. Im Juni machte Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) Schlagzeilen, weil sie entschied, dass die Flagge nicht gehisst werden darf. „Wir müssen neutral sein, auch wenn das manchmal weh tut“, begründete Klöckner ihren Bruch mit der Tradition, Solidarität mit queeren Minderheiten zu demonstrieren.

Beifall für ihren Entschluss bekam Klöckner von der rechtsextremistischen Partei Alternative für Deutschland (AfD). Die wiederum nutzt die Rhetorik der Neutralität inzwischen als Waffe. Regelmäßig bringt sie Klagen vor Gericht, mit denen sie versucht, eine autoritäre Definition von Neutralität durchzusetzen.

Doch wieviel Neutralität gebietet das Grundgesetz (GG) eigentlich wirklich? Und wann ist laut GG statt Neutralität vielmehr Widerstand gegen rechte Angriffe auf demokratische Werte Pflicht?

Mit diesen Fragen beschäftigten sich Hannah Vos und Vivian Kube in ihrem Talk „Wer hat Angst vor dem Neutralitätsgebot?“ auf dem 39. Chaos Communication Congress in Hamburg. Die Juristinnen Vos und Kube kommen von der Initiative Gegenrechtsschutz, die zu FragDenStaat gehört. Sie berät und unterstützt Menschen und Organisationen aus Kultur, Journalismus oder Wissenschaft, die von rechts außen in Gerichtsverfahren verwickelt werden.

Neutralität hat Grenzen

Vos und Kube fragen: „Müssen wir neutral sein, auch wenn es weh tut, während sich andere Teile der Gesellschaft immer weiter nach rechts außen bewegen?“ Laut GG gebe es klare Vorgaben, wo Neutralität geboten ist und wo nicht. Dazu stellen Vos und Kube zunächst klar: Das eine Neutralitätsgebot gibt es im GG nicht. Stattdessen macht das GG für verschiedene Bereiche wie öffentliche Verwaltung, Schule oder Zivilgesellschaft konkrete Vorgaben zur Neutralität, setzt aber auch klare Grenzen.

Unterm Strich: Wenn es darum geht, demokratische Werte zu verteidigen und Angriffe auf diese abzuwehren, geht es nicht mehr um Neutralität, sondern um gebotenen Widerstand. Das mache unsere wehrhafte Demokratie aus.

In der öffentlichen Verwaltung haben Beamt:innen die Pflicht zur Verfassungstreue. Wenn Dienstanweisungen oder Vorgaben etwa gegen die Menschenwürde verstoßen, müssten Beamt:innen dagegen halten. Dabei sind sie nicht allein auf sich gestellt, im Rücken haben sie das NPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2017. Demnach seien neben der Garantie auf Menschenwürde die Kernelemente der freiheitlich-demokratischen Grundordnung das Demokratieprinzip sowie das Rechtsstaatsprinzip.

Ganz konkret listen Vos und Kube auf, was als Verstoß gegen die Menschenwürde gilt. Dazu zählen Aussagen wie: „Zugezogene können nie Teil der Gemeinschaft werden, denn ihnen fehlt die gemeinsame Geschichte, Kultur etc.“ Sie unterstellen etwa einen „gemeinsamen Volkswillen“ und negieren Interessenvielfalt.

Außerdem verstoßen alle rassistischen, frauenfeindlichen, antimuslimischen, antisemitischen, antiziganistischen, ableistischen und transfeindlichen Forderungen gegen die Menschenwürde. Als Malu Dreyer (SPD) nach den Veröffentlichungen des Recherche-Kollektivs Correctiv Anfang 2024 zu Demonstrationen gegen Rechts aufrief, habe sie mit Rückendeckung des GG gehandelt.

Freiheitlich-demokratische Grundordnung ist der Maßstab

Damals war Dreyer Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz und bezog über ihren Instagram-Account Stellung: „Der Begriff ‚Remigration‘ verschleiert, was die AfD und andere rechtsextreme Verfassungsfeinde vorhaben: Sie planen die Vertreibung und Deportation von Millionen Menschen aus rassistischen Motiven. So verschieben sie die Grenze weiter nach rechts und radikalisieren den gesellschaftlichen Diskurs.“

Den folgenden Rechtsstreit entschied das Bundesverfassungsgericht eindeutig zugunsten Dreyers, als die rheinland-pfälzische AfD eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs einreichen wollte.

Es gibt für Beamt:innen sogar eine Pflicht zur sogenannten Remonstration: Wenn eine Weisung von oben gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und das GG verstößt, müssen sich Beamt:innen verweigern. Wenn sie das nicht tun, tragen sie die volle Verantwortung.

Wie das aussehen kann, zeigen mehrere Mitarbeiter:innen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge nach Informationen der Süddeutschen Zeitung (€). Diese sollen der Behörde Paroli geboten haben. Dabei geht es um afghanische Ortskräfte, die unter der alten Bundesregierung eine Aufnahmezusage bekommen hatten. Obwohl Verwaltungsgerichte bereits entschieden haben, dass diese Menschen nach Deutschland kommen müssen, um in Afghanistan nicht Folter und Tod ausgesetzt zu sein, lehnt die schwarz-rote Bundesregierung eine Aufnahme ab. Alexander Dobrindt (CDU) veranlasste entsprechende Widerruf-Schreiben. Doch mehrere BAMF-Mitarbeiter:innen verweigerten ihre Unterschrift.

Neutralität in der Schule

Auch in der Schule will die AfD ihr Neutralitätsregime durchsetzen. Dabei legt das GG auch hier klar fest: Lehrkräfte in der Schule dürfen etwa keine Parteiwerbung machen oder Schüler:innen gar dazu auffordern, eine bestimmte Partei zu wählen. Diese Neutralität hat aber Grenzen. Laut GG kann und soll es keine neutrale Schulbildung geben. Lehrkräfte sind demnach dazu verpflichtet, Schüler:innen im Sinne demokratischer Werte über faschistische und rassistische Inhalte aufzuklären. Sie müssen ihnen dabei helfen, kontroverse Inhalte einzuordnen.

Umso widersprüchlicher die Einschüchterungskampagne „Neutrale Schule“ von der AfD. Sie wollte ein sogenanntes Meldeportal einführen, auf dem Schüler:innen Lehrkräfte melden sollten, wenn die ihrer Meinung nach keinen neutralen Unterricht machen. Die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft sprach von einer „Denunziationsplattform“.

Was Klöckner betrifft, habe sie suggeriert, es gebe für die Bundestagsordnung eine rechtliche Pflicht zur Neutralität. Nur das habe sie dazu veranlasst, die Pride-Fahne auf dem Reichtagsgebäude zu verbieten. Doch diese Pflicht gebe es nicht, so Vos und Kube.

Zwar sei die Bundestagspräsidentin nicht verpflichtet, die Fahne hissen zu lassen. Aber sie ist auch nicht dazu verpflichtet, das Hissen der Fahne zu verbieten.


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Breakpoint: Netzpolitik ist Machtpolitik

28. Dezember 2025 um 08:36

Netzpolitik wird allzu oft als technische Detailfrage für Nerds verkannt. Doch dort verhandeln wir längst individuelle wie kollektive Freiheit, Hoheit und Macht. Zwischen staatlichen Kontrollansprüchen und der Dominanz globaler Techkonzerne geraten die Interessen der Nutzer:innen ins Hintertreffen.

Eine Faust vor einer weißen Wand.
Wer hat die Macht? Wer nimmt sie sich? – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Clay Banks

Netzpolitik ist längst keine Nischendisziplin mehr. Sie ist zu einem Feld geworden, in dem Macht ausgeübt, verschoben und abgesichert wird. Wer reguliert, überwacht oder moderiert, entscheidet nicht nur über technische Abläufe, sondern über die Bedingungen öffentlicher Kommunikation und die Hoheit über Technologien. Netzpolitik ist Machtpolitik: Das wurde im vergangenen Jahr besonders deutlich.

Ein Blick auf die großen netzpolitischen Debatten des Jahres zeigt, wie wenig es dabei um technische Fragen im engeren Sinne geht. Abgesehen von Spartenmedien, spezialisierten Interessenvertretungen und Thinktanks spricht öffentlich kaum jemand darüber, mit welchem Werkzeug was wie umgesetzt werden kann. Stattdessen wird darüber diskutiert, wer wessen Verhalten beeinflussen, Daten nutzen und Aktivitäten beobachten darf.

Bipolare digitale Welt

2025 haben Tech-Konzerne ihre faktische Rolle als Regulierungsakteure weiter ausgebaut. Plattformen wie Meta, Google oder ByteDance entscheiden täglich über Sichtbarkeit, Reichweite und Sanktionen. Und sie haben gezeigt, wie opportunistisch die Plattformbetreiber sind, wenn es darum geht, diese Gatekeeper-Stellung und die mit ihr verbundene Macht zu erhalten. Quasi im Gleichschritt gehen sie den von Trumps neofaschistischer Administration eingeschlagenen Weg mit. Stiefel schmecken im Silicon Valley anscheinend besonders gut.

Änderungen an Empfehlungsalgorithmen, der gezielte Einsatz politischer Werbung oder die Verwendung sowie der Umgang mit generativer KI können Auswirkungen auf Wahlkämpfe und mediale Öffentlichkeit haben. Diese höchst relevanten Eingriffe in die politische Öffentlichkeit erfolgen ohne demokratische Legitimation, geleitet von den Interessen der Tech-Giganten. Staatliche Regulierung könnte dieses Problem mildern, birgt damit aber auch die Gefahr, selbst Einfluss zu nehmen, der sich von den Interessen der Bevölkerung unterscheidet oder gar zulasten der Grundrechte der Nutzer:innen geht.

Der Konflikt verläuft dabei regelmäßig nicht zwischen Freiheit und Regulierung, sondern zwischen unterschiedlichen Machtzentren. Der Kampf um die Hoheit über das Netz ist überwiegend bipolar. Staatliche Stellen versuchen, Kontrolle zurückzugewinnen, die sie im digitalen Raum verloren haben, und damit staatliche Interessen zu sichern. Das können Schutz der Nutzer:innen vor der Willkür der Plattformbetreiber auf der einen Seite, aber auch etwa die angebliche Sicherstellung der öffentlichen Ordnung durch die massenhafte Überwachung der Nutzerverhalten sein. Tech-Konzerne verteidigen ihre Deutungshoheit über Plattformregeln, Datenflüsse und Aufmerksamkeit. Primär motiviert durch ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen und die Maximierung ihrer Profitaussichten. Dazwischen stehen die Nutzenden, deren Rechte zwar nahezu gebetsmühlenartig beschworen, aber strukturell selten abgesichert werden.

Kein Raum für Freiheitsrechte?

Wer digitale Freiheitsrechte verteidigt, gerät damit in eine doppelte Abwehrhaltung. Auf der einen Seite steht der Staat, der im Namen von Sicherheit, Ordnung, Jugendschutz oder der Bekämpfung von politischer Einflussnahme immer weitergehende Eingriffsbefugnisse fordert. In diesem Jahr wurde erneut über EU-weite Chatkontrolle, biometrische Überwachung im öffentlichen Raum und den Zugriff auf Kommunikationsmetadaten diskutiert.

Auf der anderen Seite stehen Konzerne, die sich als neutrale Infrastrukturbetreiber inszenieren, tatsächlich aber eigene Interessen verfolgen. Ihre Moderationsentscheidungen sind allzu oft intransparent, ihre Beschwerdewege ineffektiv und ihre Prioritäten wirtschaftlich motiviert. Wenn Plattformbetreiber Konten sperren, Inhalte herauf- oder herabstufen oder Nutzerdaten automatisiert entwerten, fehlt es in der Praxis an rechtsstaatlichen Garantien. Nutzer:innen sind Adressaten von Regeln, an deren Entstehung sie nicht beteiligt waren.

Wer bestimmt die Regeln?

2025 hat auch gezeigt, wie eng diese Machtfragen mit geopolitischen und wirtschaftlichen Interessen verknüpft sind. Debatten über chinesische Plattformen, europäische Souveränität oder US-amerikanische KI-Modelle sind Fragen der nationalen und globalen Sicherheit. Es geht um Kontrolle über Infrastrukturen und Technologien. Wer die Plattform betreibt, bestimmt die Regeln. Wer die Daten besitzt, kontrolliert die Auswertung. Und derjenige, in dessen Land sich die Infrastrukturen befinden, hat die Souveränität, sie zu regulieren – oder nicht.

Eine um den Erhalt von Freiheitsrechten bemühte Netzpolitik kann sich deshalb nicht mit abstrakten Bekenntnissen begnügen. Sie muss konkrete Anforderungen stellen: rechtsstaatliche Verfahren auch auf Plattformen, effektive Transparenz über algorithmische Entscheidungen, einklagbare Nutzerrechte und klare Grenzen für staatliche Überwachung. Regulierung ist notwendig, aber sie muss sich stets im rechtsstaatlichen Rahmen bewegen. Das heißt, sie muss in ständiger Abwägung der verschiedenen betroffenen Grundrechte geschehen und immer wieder neu vor den Nutzenden erklärt und gerechtfertigt werden. Und sie darf nicht an private Akteure delegiert werden, ohne demokratische Kontrolle sicherzustellen.

Das Netz ist politisch und bleibt es auch

Der Rückblick auf das Jahr 2025 zeigt vor allem eines: Die Illusion eines unpolitischen Netzes ist endgültig vorbei. Wer TikTok, Instagram, WhatsApp und Co. heute immer noch primär als Unterhaltungsprogramme für Teenager sieht, hat in den letzten zwölf Monaten nicht aufgepasst. Entscheidungen über Moderation, Sichtbarkeit und Zugriff sind politische Entscheidungen. Sie verteilen Macht zwischen Staat, Konzernen und Nutzer:innen. Wer Netzpolitik weiterhin als technische Detailfrage behandelt, überlässt diese Macht anderen.

Eine wesentliche Aufgabe besteht darin, digitale Räume so zu gestalten, dass sie demokratischer Kontrolle unterliegen, ohne staatlicher Totalaufsicht zu verfallen. Das ist kein einfacher Ausgleich, aber ein notwendiger. Denn wenn Netzpolitik Machtpolitik ist, dann ist die Frage nicht, ob Plattformen reguliert werden, sondern in wessen Interesse – und auf wessen Kosten.


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Pressefreiheit: Polizei behindert Presse bei Protesten in Gießen

03. Dezember 2025 um 16:31

Bei den Protesten gegen die Gründung der AfD-Jugend in Gießen kam es mehrfach zu Vorfällen, bei denen die Pressefreiheit eingeschränkt wurde. Betroffen waren Reporter:innen der taz und von freien Radiosendern.

Viele Polizist:innen mit Helm, daneben ein Wasserwerfer.
In mehreren Fällen konnten Journalist:innen nicht so wie auf dem Bild aus nächster Nähe berichten. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Moritz Schlenk

Bei den Protesten gegen die Gründung der AfD-Jugend in Gießen ist es an mehreren Stellen zu Einschränkungen der Pressefreiheit, Behinderung der Arbeit von Pressevertretern und einem Angriff auf einen Journalisten gekommen. Während der Fall des Springer-Reporters Paul Ronzheimer, den Demonstrierende aggressiv bedrängten und beschimpften, vielfach berichtet wurde, bleiben Einschränkungen der Pressefreiheit durch Polizeibeamte bislang eher unterberichtet.

So berichtete unter anderem die taz, dass ein Reporter der Zeitung von der Polizei aktiv bei der Arbeit behindert wurde. In einem Video auf Bluesky sieht man, wie sich ein Polizist immer wieder vor den filmenden Reporter stellt und diesem die Sicht versperren will. Auch darf der Reporter nicht näher an die Sitzblockade und die Polizeimaßnahme heran. Eigentlich muss die Polizei die Arbeit der Presse unterstützen und diese auch an Absperrungen vorbei lassen.

Auch der Bundesverband Freier Radios beklagt in einer Pressemitteilung Einschränkungen der Pressefreiheit. Die freien Radiosender hatten in einer gemeinsamen Aktion live aus Gießen gesendet. Während der Proteste seien „fast alle Radioredakteur*innen in ihrer Pressearbeit behindert“ worden, heißt es in der Pressemitteilung.

Nicht durchgelassen

So hätten Einsatzkräfte Presseausweise und Auftragsbestätigungen ignoriert, den Zugang zu wesentlichen Orten des Geschehens erschwert oder gar verhindert. „Im Ergebnis war eine Berichterstattung von bestimmten polizeilichen Maßnahmen unmöglich“, so der Verband.

„Dass Journalist*innen durch die Polizei von der Berichterstattung über Räumungen von Sitzblockaden gehindert werden, ist eine massive Verletzung der Freiheit der Berichterstattung“, schreibt Aljoscha Hartmann aus dem Vorstand des Bundesverbandes Freier Radios. Der Verband berichtet, dass die Polizei einen Journalisten von Radio Corax aus Halle nicht in die Nähe der Räumung einer Sitzblockade gelassen habe – obwohl dieser eine Auftragsbestätigung seines Mediums dabei hatte.

Roman Kalex vom Vorstand des Bundesverbands Freier Radios fordert einen professionellen Umgang der Polizei mit der Presse und keine willkürlichen Einschränkungen. „Anders kann sich die Öffentlichkeit kein eigenes Bild machen über die Verhältnismäßigkeit von Polizeimaßnahmen und auch die Absichten und das Handeln von Demonstrierenden“, so Kalex weiter.

Einschränkungen erlebten auch die Journalist:innen, die aus den Messehallen über die AfD-Veranstaltung berichtet haben. Dort hatte die AfD den Pressebereich laut Ann-Katrin Müller aus dem Spiegel-Hauptstadtbüro mit Bändern eingezäunt, so dass sie sich nicht zwischen den Delegierten bewegen konnten. Ein Wachmann der rechtsradikalen Partei hätte die Journalistin zudem angemeckert, weil sie Fotos gemacht habe.

Korrektur 4.12.25:
Aufgrund einer missverständlichen Formulierung der Pressemitteilung stand in einer früheren Version dieses Artikels, dass der Journalist von Radio Corax seinen Presseausweis und die Auftragsbestätigung der Redaktion gezeigt habe. Er hatte aber nur eine Auftragsbestätigung dabei und zeigte der Polizei auch sein Aufnahme-Equipment. Laut dem Bericht des Bundesverbandes der freien Radios hielt die Polizei das Equipment für „zu wenig“.


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Zivilgesellschaft: Kritik an Debatte um „Missbrauch von Sozialleistungen“

29. Oktober 2025 um 17:18

Um „organisierten Leistungsmissbrauch“ im Sozialbereich zu verhindern, will Arbeitsministerin Bärbel Bas den Datenaustausch zwischen Polizei, Ordnungsämtern und Jobcenter fördern und das Strafrecht verschärfen. Sozialverbände und Organisationen von Betroffenen warnen vor verheerenden Folgen.

Bärbel Bas sitzt im Bundestag und guckt grimmig.
Arbeitsministerin und SPD-Co-Chefin Bas will härter gegen „Missbrauch von Sozialleistungen“ vorgehen – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Die Koalition aus Union und SPD setzt ihren Kurs der Verschärfungen in der Migrations- und Sozialpolitik fort. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat nun angekündigt, Missbrauch von Sozialleistungen durch Personen aus dem europäischen Ausland in Deutschland entschiedener bekämpfen zu wollen. Laut Bas gebe es „organisierten Leistungsmissbrauch“ durch kriminelle Netzwerke.

Nach einem Treffen mit Vertreter*innen der Kommunen und Jobcentern am Montag in Duisburg kündigte die Co-Chefin der SPD an, betrügerische Strukturen vor allem mit einem schnelleren Datenaustausch zwischen Behörden aufspüren zu wollen. Ordnungsämter, Polizei und Jobcenter müssten besser miteinander kommunizieren und Daten austauschen können, forderte Bas. Dazu seien Gespräche mit Datenschützer*innen und dem Digitalminister nötig.

Bas will EU-Freizügigkeit einschränken

Gemeinsam mit Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) will Bas außerdem prüfen, ob es eine „Strafbarkeitslücke“ im deutschen Recht gibt. So könnte Sozialleistungsmissbrauch im Strafgesetzbuch ein eigener Straftatbestand werden. Die Ministerin will damit erreichen, „dass die Verfahren nicht immer eingestellt werden“.

Außerdem will Bas die Arbeitnehmerfreizügigkeit auf EU-Ebene neu definieren. Diese sei zwar eine wichtige Errungenschaft, müsse aber an Voraussetzungen geknüpft werden. Dazu nannte sie etwa die mögliche Einführung einer Mindestanzahl an Wochenarbeitsstunden.

Derzeit können Menschen aus anderen EU-Staaten unkompliziert nach Deutschland einreisen, hier einen Wohnsitz anmelden und eine Arbeit aufnehmen, sofern sie einen gültigen Pass besitzen. Anders als deutsche Staatsangehörige haben sie Anspruch auf Sozialleistungen jedoch nur, wenn sie einen Minijob haben und der Lohn zum Leben nicht reicht.

Verfahren nur bei ausländischen Verdachtsfällen

In Deutschland bezogen zuletzt insgesamt rund 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld. Angesichts der scharfen Debatte überraschen die geringen Fallzahlen solcher Verdachtsfälle „bandenmäßigen Leistungsmissbrauchs“. Bis Mai dieses Jahres haben die Jobcenter 195 solcher Fälle registriert, 96 zogen eine Strafanzeige nach sich. Im vergangenen Jahr waren es 421 Verdachtsfälle, bei 209 von ihnen wurde eine Strafanzeige erstattet. Das geht aus Antworten der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor.

Die Zahl der Fälle, die tatsächlich zu einer Verurteilung führen, ist nicht bekannt. Die Strafverfolgungsbehörden teilen den Ausgang des Verfahrens nicht immer an die Jobcenter mit.

Jobcenter eröffnen Verfahren wegen „bandenmäßigen Leistungsmissbrauchs“ nur bei nicht-deutschen Unionsbürger*innen. Alle anderen Fälle, die im Zusammenhang mit organisierten Tätergruppen stehen, werden nicht separat als bandenmäßiger Leistungsmissbrauch erfasst, so die Bundesregierung.

Zivilgesellschaft kritisiert faktenfreie Debatte

Die Veranstaltung in Duisburg, nach der Bas ihre Pläne verkündete, war eine Fachtagung zu „Herausforderungen und Lösungen im Zusammenhang mit der Zuwanderung aus EU-Mitgliedstaaten“. Eingeladen waren Vertreter*innen von Stadtverwaltungen, Jobcentern und der Bundesagentur für Arbeit. Interessenvertretungen von Menschen aus dem EU-Ausland, die in Deutschland prekär beschäftigt sind oder Sozialleistungen beziehen, waren nicht dabei.

Das kritisieren zivilgesellschaftliche Organisationen und Wissenschaftler*innen in einem offenen Brief an die Arbeitsministerin. Darin weisen sie die von der Arbeitsministerin befeuerte Debatte um „bandenmäßigem Sozialmissbrauch durch EU-Bürger*innen“ zurück. Diese entspreche nicht der Faktenlage und stelle Menschen aus EU-Staaten unter Generalverdacht des Missbrauchs und Betrugs.

Bereits vor zwei Wochen haben sich zahlreiche andere Organisationen sowie Sozialverbände zu Wort gemeldet. Sie sprechen von medialer Hetze und politischer Instrumentalisierung von Unionsbürger*innen in prekären Lebenslagen. Die zugrunde liegenden Ursachen wie strukturell bedingte Armut, Ausbeutung und fehlender Schutz für Beschäftigte aus anderen EU-Staaten würden in der Debatte ausgeblendet.

Razzien und Zwangsräumungen

Zu den Unterzeichner*innen des am Montag veröffentlichten offenen Briefs zählen zum Beispiel das Netzwerk Europa in Bewegung und die Initiative Stolipinovo in Europa e. V., die sich für die Rechte und Interessen von Migrantengemeinschaften aus Osteuropa einsetzt. Die Organisationen schildern darin mehrere Fälle aus deutschen Städten, die von struktureller Ungleichbehandlung von EU-Ausländer*innen und repressiven behördlichen Praktiken zeugen. Dazu zählen massenhafte Zwangsräumungen, diskriminierende Razzien und rassistische Behandlung in Jobcenter.

Ein Beispiel ist eine Razzia in einer Notunterkunft für wohnungslose Menschen in Berlin-Schöneberg Mitte Oktober. Mitarbeiter*innen der Berliner Jobcenter und der Familienkasse hatten in Begleitung von Polizeibeamt*innen und Pressevertrer*innen um 6 Uhr morgens die Unterkunft aufgesucht. Die Anlauf- und Beratungsstelle Amoro Foro e.V bezeichnet die Aktion als unverhältnismäßig und politisch motiviert. Ihr sei monatelange rassistische Berichterstattung vorausgegangen.

Der Verein Stolipinovo berichtet von Beispielen aus Duisburg. Die Stadt verfolge eine der repressivsten migrationspolitischen Strategien Deutschlands. Eine „Taskforce Problemimmobilien“ nutze Brandschutzverordnungen als Vorwand, um bulgarische und rumänische Staatsbürger*innen unangekündigt aus ihren Wohnungen zu räumen. Die Stadt gebe den Menschen keine Möglichkeit, die angeführten Baumängel zu beseitigen. Im Laufe eines Jahrzehnts hätten auf diese Weise mehr als 5.000 Menschen ihr Zuhause verloren, darunter Familien mit minderjährigen Kindern, Kindern mit Behinderungen sowie Schwangere.

Systematische Benachteiligung in Behörden

Auch eine Untersuchung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege dokumentierte 2021 eine diskriminierende Sonderbehandlung von nicht-deutschen EU-Bürger*innen durch Jobcenter und Familienkassen. Eine Umfrage unter Mitarbeitenden in der Beratung ergab unter anderem, dass Bürger*innen östlicher EU-Staaten mit systematischen und teilweise rechtswidrigen Schwierigkeiten bei der Beantragung von Sozialleistungen und von Kindergeld konfrontiert sind.

Dazu gehört beispielsweise, dass Menschen aus Rumänien, Bulgarien und anderen Staaten bereits in der Eingangszone von Jobcenter abgewiesen werden und nicht einmal einen Antrag auf Leistungen stellen können. Auch müssten EU-Bürger*innen oft unverhältnismäßig hohe Anforderungen für das Vorlegen von Dokumenten erfüllen. Teilweise werden aufstockende Leistungen trotz belegter Erwerbstätigkeit verweigert.

Der Paritätische Gesamtverband bewertete die Ergebnisse als skandalös und warnte vor strukturellem Rassismus in Jobcenter. Eine Untersuchung der Universität Duisburg-Essen bestätigte die Vorwürfe im vergangenen Jahr am Beispiel Duisburgs: Sozialrechtlicher Ausschluss, repressives Vorgehen der lokalen Behörden sowie ein informeller Arbeitsmarkt würden zur prekären Lebenslage von Unionsbürger*innen in segregierten Stadtteilen beitragen.

Warnung vor verheerenden sozialen Folgen

Der offene Brief fordert ein Ende der politischen Instrumentalisierung von Armut und eine Rückkehr zu einer faktenbasierten Debatte. Armut, unsichere Beschäftigung und Ausgrenzung seien keine Vergehen, sondern Folgen politischer Entscheidungen. Arbeitsminister Bas dürfe Probleme wie Wohnungslosigkeit und Ausbeutung im Niedriglohnsektor nicht noch verstärken.

Die Unterzeichner*innen warnen, dass die angekündigten Verschärfungen verheerende Folgen für die Betroffenen hätten. Für viele EU-Bürger*innen in Deutschland sei ein Minijob in Kombination mit aufstockenden Sozialleistungen oft der einzige Weg, um Zugang zum Gesundheitssystem zu erhalten. Würde diese Regelung eingeschränkt, verlören damit viele Menschen den Versicherungsschutz und damit den Zugang zu medizinischer Versorgung.


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Gegen Regulierung: Big Tech steckt so viel Geld in EU-Lobbyarbeit wie noch nie

29. Oktober 2025 um 10:39

EU-Digitalgesetze wie der Digital Services Act sollen Big Tech in Schach halten. Das macht Meta, Microsoft & Co. das Leben schwer. Mit einer mächtigen Lobby arbeiten sie dagegen. Das zeigt eine gemeinsame Analyse von LobbyControl und Corporate Europe Observatory.

Ursula von der Leyen am Rednerpult
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen rüttelt an den Digitalgesetzen der EU. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO/NurPhoto

151 Millionen Euro – so viel war der Digitalindustrie die Lobbyarbeit in Brüssel zuletzt wert. Das ist nicht nur der höchste bisher gemessene Betrag an jährlichen Lobbyausgaben der Branche. Mit ihrer „beispiellosen Finanzkraft“ katapultiert sich die Tech-Branche damit außerdem an die Spitze aller Lobbyakteure in der EU. Das zeigt eine heute veröffentlichte Studie der Nichtregierungsorganisationen LobbyControl und Corporate Europe Observatory (CEO).

Ein Vergleich mit anderen Branchen macht die Dimension deutlich. Der aktuellen Auswertung zufolge lassen sich die zehn größten Tech-Unternehmen ihre Lobbyarbeit gut 48 Millionen Euro kosten, die zehn größten Konzerne der Pharma-, Finanz- oder Automobilindustrie zusammen 42,8 Millionen Euro. „Fünf der sechs größten Lobbyakteure in der EU stammen aus der Tech-Branche“, so die Recherche von LobbyControl und CEO.

Zugleich verfügen die zehn größten IT-Unternehmen auch über die höchsten Budgets für ihre Lobbyarbeit. Demnach stellen sie ein Drittel der gesamten Lobbyausgaben der Tech-Branche. Meta unterhält mit jährlich 10 Millionen Euro die einflussreichste Tech-Lobby in der EU, dicht gefolgt von Microsoft, Amazon und Apple mit je 7 Millionen Euro. Die Gesamtausgaben von 151 Millionen Euro wiederum sind doppelt so hoch wie die aus dem Jahr 2021 und entsprechen einer Steigerung um 33,6 Prozent der Ausgaben im Jahr 2023.

EU-Digitalgesetze im Visier

Der NGO-Bericht kommt zu einer Zeit, in der europäische Digitalregeln zunehmend unter Druck geraten. Um die Macht der Tech-Konzerne einzudämmen, hat die EU in den vergangenen Jahren eine Reihe einschlägiger Gesetze verabschiedet, etwa das Digitale-Dienste-Gesetz (DSA), das Digitale-Märkte-Gesetz (DMA) oder die KI-Verordnung (AI Act). Dagegen wettern nicht nur die oft aus den USA stammenden Konzerne wie Meta, Apple oder Amazon. Sie wissen US-Präsidenten Donald Trump sowie den republikanisch dominierten Kongress im Rücken, die US-amerikanische Interessen über alles stellen.

Gleichwohl beschränkt sich die vermehrte Lobbyarbeit nicht auf die größten Tech-Unternehmen. Seit 2023 kamen in Brüssel eine ganze Reihe neuer Lobby-Gruppen hinzu. So stieg die Zahl von 565 digitalen Unternehmen und Verbänden auf 733 im Jahr 2025, die das Ohr der Kommission und von Abgeordneten suchen.

Damit ist auch die Zahl der Digital-Lobbyist*innen angewachsen, inzwischen übersteigt sie sogar die Anzahl der Abgeordneten im Parlament: Neben den gut 720 Parlamentariern gehen im laufenden Jahr 890 Mitarbeiter*innen der Digitalindustrie in Vollzeit ihrer Arbeit nach. 2023 waren es noch 699. „Von ihnen verfügen 437 über Zugangsausweise, die ihnen nahezu uneingeschränkten Zutritt zum Parlament ermöglichen“, so die Recherche. Ganz vorne mit dabei sind Digital Europe mit 27 Lobbyausweisen, Google mit 16 und Microsoft mit elf. Auch mit Mitarbeiter*innen von Amazon trafen sich EU-Abgeordnete. Dabei waren ihnen im Februar 2024 die Zugangsausweise entzogen worden.

Bis Ende Juni fanden durchschnittlich drei Lobbytreffen mit Mitarbeiter*innen der Digitalindustrie pro Tag statt – mit leitenden Vertreter*innen der Kommission und Europaabgeordneten, so die Autoren der Analyse, Felix Duffy von LobbyControl und Bram Vranken von Corporate Europe Observatory (CEO).

Um die Zahlen zu ermitteln, haben die NGOs unter anderem Daten aus dem EU-Transparenzregister ausgewertet und nutzten zudem das Online-Datentool LobbyFacts.eu von LobbyControl. Alle Anaylsedaten sind in einer öffentlich zugänglichen Datenbank einsehbar.

Jetzt nicht einknicken

Big Techs Lobbyarbeit scheint Wirkung zu zeigen. Von der Leyen arbeitet gerade etwa zusammen mit der Kommission an einem digitalen Omnibus-Paket. Damit will sie Digitalgesetze ändern, um die EU „innovationsfreundlicher“ zu machen. Zudem will sie für Unternehmen Ausnahmen in die Datenschutzgrundverordnung aufnehmen.

Ihre Analyse demonstriere, wie Big Tech europäische Tech-Regulierung systematisch aufweicht, erklärt Felix Duffy von LobbyControl. Große Tech-Konzerne haben zu viel Macht und bedrohen eine „demokratische Digitalpolitik“. Gerade jetzt müsse die EU Digitalregeln konsequent umsetzen, anstatt zu deregulieren, so wie es Ursula von der Leyen tut, so Bram Vranken. „Die Kommission darf sich den mächtigen Konzerninteressen nicht beugen.“


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Adenauer-Bus-Affäre: Sächsische Polizei in Erklärungsnot

23. Oktober 2025 um 18:01

Die Beschlagnahme des bundesweit bekannten Adenauer-Busses entwickelt sich zum Skandal für die Polizei in Sachsen. Um den Protestbus aus dem Verkehr zu ziehen, umging die Polizei offenbar rechtsstaatliche Verfahren.

Polizeifahrzeuge mit Blaulicht auf nasser Straße, darunter ein großer Gefangenentransporter auf Anhänger, umgeben von Bäumen.
Der Adenauer-Bus wurde auf einem Tieflader zurück nach Berlin gebracht. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Chempic

Der Protestbus „Adenauer SRP+“ war am 20. September auf dem Weg ins sächsische Döbeln. Dort sollte er als Lautsprecherwagen den Christopher Street Day unterstützen. Die Pride Parade in der Kreisstadt stand im Fokus von rechtsextremen Protesten, weswegen auch Initiativen von außerhalb zur Unterstützung der Demonstrierenden mobilisierten. Doch der Adenauer-Bus kam nie an.

Die Polizei stoppte das Fahrzeug der Aktionskünstler vom Zentrum für politische Schönheit (ZPS), bevor es an der Demonstration teilnehmen konnte. Wegen angeblicher Sicherheitsmängel wurde der Bus an diesem Samstag aus dem Verkehr gezogen und gegen den Willen der Aktionskünstler beschlagnahmt.

Doch mittlerweile scheint sich zu erhärten: Um den Protestbus der Gruppe zu beschlagnahmen, hat die sächsische Polizei offenbar zwar eine Richterin gefragt, dann aber ein Nein übergangen und den Bus dennoch nicht weiterfahren lassen. Zugleich umging die Polizei den offiziellen Dienstweg und die eigentlich zuständige Behörde. Nach außen hin behauptete die Polizei in einer Mitteilung an die Presse, eine „richterliche Bestätigung“ eingeholt zu haben. Nach der Beschlagnahme ließ die Polizei den berühmten Adenauer-Bus zweimal von der Prüfgesellschaft Dekra in Chemnitz technisch untersuchen. Einblicke in die mehr als 150-seitige Ermittlungsakte sowie das Dekra-Kurzgutachten, die netzpolitik.org nehmen konnte, werfen viele Fragen zum polizeilichen Vorgehen auf.

Die Richterin hat Nein gesagt

Laut den Ermittlungsakten gab es vor der Beschlagnahme mehrfach Telefongespräche zwischen der Polizei und der zuständigen Bereitschaftsrichterin beim Landgericht Chemnitz. Streng genommen war sie „im Eildienst quasi als Untersuchungsrichterin des Amtsgerichts“ Döbeln tätig, betont eine Sprecherin des LG Chemnitz. Die Polizei wollte sich von ihr die Beschlagnahme genehmigen lassen.

So sieht es das rechtsstaatliche Vorgehen vor, wenn nicht gerade Gefahr im Verzug ist. Doch hier blieb offenbar Zeit, das Gericht zu kontaktieren und mehrfach zu telefonieren. Doch die Richterin verneinte die Beschlagnahme. Ob eine Gefahr von dem Fahrzeug ausgehe, könne sie aus der Ferne nicht beurteilen, dies sollen die Beamten vor Ort entscheiden. Dies geht aus einer E-Mail der Richterin vom 2. Oktober hervor, die netzpolitik.org vorliegt. Gleich darauf heißt es jedoch, sie sei mit dem entsprechenden Polizeibeamten so verblieben, dass er die Frage rund um die Beschlagnahme am folgenden Montag dem zuständigen Ermittlungsrichter in Döbeln vorlegen solle.

In einem nicht unterschriebenen Aktenvermerk der Polizei vom 20. September heißt es hingegen, die entsprechende Richterin habe die Maßnahme bestätigt. Der leitende Polizeihauptkommissar stellte den Sachverhalt gegenüber dem Amtsgericht Döbeln in einem Fax einen Tag später ähnlich dar. Tatsächlich findet sich in den Akten ein Eintrag, der sich als mündlich gegebenenes Einverständnis der Richterin interpretieren lässt, allerdings sonstigen Aussagen wie jener aus der E-Mail widerspricht.

War hier also Gefahr im Verzug oder nicht? Im ordentlichen Beschluss vom Montag nach den Geschehnissen bejaht dies der zuständige Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Döbeln. Aber ein Kontakt zur Bereitschaftsrichterin war in diesem Fall offenbar möglich und hat sogar stattgefunden. Damit erlischt die „Eilkompetenz“ der Behörden, wenn keine neuen Umstände dazukommen. Dann wäre es keine Gefahr im Verzug mehr.

Falls es aber keine Gefahr im Verzug gab, wäre das Vorgehen der Polizei rechtswidrig gewesen. Sie muss sich dann nach der Entscheidung des Gerichts richten. Und zuvor hatte die Richterin die Beschlagnahme ja „verneint“. Dazu gibt es höchstrichterliche Rechtsprechung, unter anderem vom Bundesverfassungsgericht und dem Bundesgerichtshof.

Auf dieses „klare Kompetenzgefüge“ verweist auch der ZPS-Anwalt Arne Klaas. Gefahr im Verzug werde sehr eng verstanden und bestehe nur dann, wenn bereits durch das Einholen der richterlichen Entscheidung die Gefahr eines Beweismittelverlusts begründet wird, so der Jurist. Jedenfalls ende eine etwaige Eilkompetenz dann, wenn der zuständige Ermittlungsrichter mit der Sache „befasst“ wurde.

Das sei der Fall, wenn ihm die Möglichkeit gegeben wurde, in eine erste Sachprüfung einzutreten. „Ab diesem Zeitpunkt ist für eine Eilkompetenz kein Raum mehr“, sagt Klaas. Das gelte natürlich erst recht, wenn der Ermittlungsrichter in der Sache entscheidet. Dann können sich die Strafverfolgungsbehörden nicht unter Berufung auf die eigene Eilkompetenz über die richterliche Entscheidung hinwegsetzen.

Falschinformation an Medien

Wie in Aktenvermerk und Fax kommunizierte die Polizei Chemnitz den Fall auch gegenüber Medien so, als habe es eine richterliche Zustimmung gegeben. In der Polizei-Pressemitteilung zum CSD Döbeln hieß es: „Eine richterliche Bestätigung der Beschlagnahme des Fahrzeugs wurde eingeholt und das Fahrzeug abgeschleppt.“ Medien wie die Dresdner Neuesten Nachrichten oder die Boulevard-Publikation Tag24 übernahmen diese Darstellung.

Vor Ort sei auch der Künstler:innengruppe gesagt worden, die Ermittlungsrichterin hätte zugestimmt. Kurzfristig nachprüfen konnten die Künstler:innen dies allerdings nicht, die Polizei verweigerte laut ZPS den Kontakt: „Dann wurden wir gewaltsam aus dem Bus gedrängt. Heute wissen wir warum: Die Polizei hat wohlwissend und absichtlich außerhalb geltenden Rechts operiert und diese Beschlagnahme rechtswidrig gegen die Entscheidung der Richterin durchgeführt“, kommentiert ZPS-Sprecher Stefan Pelzer gegenüber netzpolitik.org. Der Vorgang entwickele sich täglich weiter zu einem Polizeiskandal, so der Aktionskünstler.

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Verfahrensherrin umgangen

Doch nicht nur hier ist das Vorgehen fragwürdig: Der handelnde Polizist Ringo S. stellte den Antrag auf Beschlagnahme beim Amtsgericht in Döbeln in seiner Funktion als Polizeihauptkommissar der Polizeidirektion Chemnitz. Verfahrensherrin in so einem Fall ist aber normalerweise die Bußgeldstelle des Landratsamtes Mittelsachsen. Hätte alles seinen ordnungsgemäßen Gang genommen, hätte sie den Antrag auf Beschlagnahme einleiten müssen.

In einem Schreiben vom 2. Oktober an die Vorsitzende Richterin des Landgerichts Chemnitz schreibt der Polizeibeamte, die Umgehung des normalen Dienstweges sei dem Handlungsdruck der Situation geschuldet und ein bedauerliches Versehen. Er habe das Landratsamt von Samstag bis Montag nicht erreicht.

Doch die zuständige Stelle im Landratsamt hatte laut einem Vermerk des Landgerichts Chemnitz mehr als eine Woche später, am 30. September, noch keinen Antrag und noch keine Akten zu Gesicht bekommen. Ein Sprecher des sächsischen Innenministeriums schreibt, in Abstimmung mit der Bußgeldstelle des Landratsamtes erfolge die Vorlage der Akte nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen.

Dienstaufsichtsbeschwerde zurückgewiesen

Konsequenzen hatte all das bislang nicht. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde wurde jüngst zurückgewiesen. „Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage auf der Grundlage des derzeitigen Erkenntnisstandes ist das Handeln der Polizeibeamten des Freistaates Sachsen im Zusammenhang mit dem ‚Adenauer SRP+‘ Bus am 20. September 2025 nicht zu beanstanden“, teilte die Polizei Sachsen dem ZPS am vergangenen Montag mit und bestätigt dies gegenüber netzpolitik.org: „Das Verhalten beziehungsweise Handeln des Polizeibeamten gab keinen Grund zur Beanstandung.“

Ausgestanden ist die Sache für die Polizei jedoch noch nicht. Anhängig ist etwa eine Beschwerde vor dem Landgericht Chemnitz. Dort soll das Verfahren klären, ob die Beschlagnahme des Busses und der zugehörige Beschluss rechtens waren. Dabei wird allerdings Geduld gefragt sein. Da der Bus zwischenzeitlich zurückgegeben wurde und die Beschlagnahme beendet ist, werde die „Beschwerde nicht so dringlich zu behandeln“ sein wie sonstige bei der 2. Großen Strafkammer anhängige Haftsachen, sagt eine Pressesprecherin des Gerichts. „Mit einer kurzfristigen Entscheidung ist daher nicht zu rechnen.“

Auf dieses Verfahren verweisen auch die Pressestellen des sächsischen Innenministeriums und der Polizei. Weiter äußern wollen sie sich dazu ebenfalls nicht. Angesprochen auf mutmaßliches Fehlverhalten der Polizei heißt es lediglich: „Die Fragen betreffen ein beim Landgericht Chemnitz laufendes Beschwerdeverfahren.“

Das Bild ist ein Screenshot von einem TikTok-Video. Im Video spricht ein Mann vor einem Hintergrund, der in zwei Hälften geteilt ist. Auf der einen Seite ist eine Straße mit Gebäuden und einer Brücke zu sehen, und auf der anderen Seite ein Bus, der aussieht wie ein Polizeifahrzeug. Der Text über dem Video lautet: "Politik mit Kopf. Das war's für den Adenauer SRP. Der Polizeibericht liegt vor". Unter dem Video befinden sich blaue Herz-Emojis.
Screenshot aus dem Video des rechten Influencers - Politik mit Kopf

Wer gab dem rechten Youtuber interne Details der Dekra-Untersuchung?

Der Fall könnte noch weitere Kreise ziehen. So deuten die Ermittlungsakten, die nicht das vollständige Dekra-Gutachten, aber eine „Handreichung“ der Prüforganisation enthalten, darauf hin, dass der rechte Youtuber Maurice Klag interne Informationen aus der Dekra-Untersuchung bekommen haben könnte.

Bis zum Erscheinungszeitpunkt eines Videos auf seinem Kanal „Politik mit Kopf“ war nirgendwo öffentlich bekannt, dass die Traglast des Daches des Adenauer-Busses Thema der Dekra-Untersuchung war. Ebenfalls nicht öffentlich bekannt war, dass die Dekra Chemnitz die bis dahin vorliegenden Gutachten zur Traglast des Busses anzweifelte.

Doch genau das thematisierte Klag in Videos auf YouTube und TikTok, wenn auch in anderen Worten als in der netzpolitik.org vorliegenden Dekra-Handreichung. Klag dankte der Polizei für ihren Einsatz, das TikTok-Video überschrieb er mit: „Der Polizeibericht liegt vor.“ Wer welche internen Informationen weitergab, lässt sich bislang jedoch nicht rekonstruieren.

Die Dekra sagt auf Anfrage von netzpolitik.org, dass sie keine Details nach außen gegeben habe. Auch die Polizei Chemnitz dementiert, Informationen durchgestochen zu haben: „Seitens der Polizei wurden keine weiteren Veröffentlichungen über die bekannten Medieninformationen hinaus getätigt“, so Jana Ulbricht, Sprecherin der Polizei Chemnitz. Gegenüber der Freien Presse (€) sagte sie zudem über das Video: „Es scheint sich durch den ganzen Beitrag zu ziehen, dass man hier und da etwas aufgeschnappt und offensichtlich zusammengeschnitten hat.“ Die angeblichen Fakten seien falsch, ihre Herkunft unklar.

Der Youtuber spricht in seinem Video etwa davon, dass die Gutachter beim Hersteller nachgefragt und eine Dachlast von „Null Kilo“ als Antwort bekommen hätten. Das geht nicht aus den Unterlagen der Dekra hervor. Die schreibt aber in ihrem Kurzgutachten, dass keine geeigneten Nachweise vorlägen, anhand derer die zulässige Dachlast des Fahrzeuges ableitbar sei.

Das Bild zeigt einen Anhänger, auf dem ein großes Banner befestigt ist. Auf dem Banner ist eine Karikatur von zwei Polizisten auf einem Motorrad abgebildet. Der eine Polizist trägt eine Uniform und einen Helm, während der andere einen Anzug und eine Krawatte trägt. Im Hintergrund sind eine Flagge und eine stilisierte Skyline zu sehen. Sprechblasen sind enthalten, die satirische Dialoge zwischen den Figuren enthalten:"HEY RINGO IST DIE AKTE SCHON BEI UNSEREN YOU-TUBERN?" "KLARO TINO! NAZIS HABEN BEI MIR IMMER AKTENEINSICHT!" Der Text auf dem Banner lautet: "RINGO & TINO ...AUF DER ÜBERHOLSPUR GANZ RECHTS AUSSEN !!! Polizei Sachsen leaked Akten an Rechtsextreme!" Neben dem Anhänger steht ein uniformierter Polizist, der das Banner betrachtet. Auf dem Banner ist auch das Logo "Chemnitz - Willkürhauptstadt Europas 2025" zu sehen.
Protest-Aktion des ZPS gegen die Polizeimaßnahme am 16.10.2025 in Chemnitz. Die Polizei beschlagnahmte auch dieses Plakat. - Alle Rechte vorbehalten IMAGO / HärtelPRESS

Staatsschutz-Ermittlungen gegen Unterstützer:innen der Künstler

Auf die Beschlagnahme reagierte das ZPS in gewohnt provokanter Manier, attackierte den Polizeibeamten Ringo S. und veröffentlichte Videos der Polizeimaßnahme in sozialen Medien.

In sozialen Medien protestierten manche Nutzer:innen gegen das Vorgehen der Polizei – und könnten deshalb nun selbst Probleme mit der sächsischen Polizei bekommen. Dort ist inzwischen ein vierköpfiges Team damit beschäftigt, um gezielt gegen Beleidigungen und ähnliche Delikte zu den Geschehnissen in sozialen Medien vorzugehen.

Mehr als 200 Kommentare soll die Polizei nach der sächsischen Beschlagnahme des Busses laut eigenen Angaben aufgespürt haben, bei denen der Anfangsverdacht einer Straftat bestehe. In dutzenden Verfahren ermittelt sie nun unter anderem wegen Beleidigung, Bedrohung, übler Nachrede, der Androhung von Straftaten oder auch wegen Verstößen gegen das Kunsturhebergesetz. Auf die Frage, welche der Delikte wie häufig vorgekommen wären, hatte die Polizei Chemnitz zuletzt nicht geantwortet.

Das Bild ist eine Comiczeichnung, die einen Polizisten auf einem Motorrad zeigt. Der Titel des Comics ist "Judge Schneider". Der Polizist fährt rücksichtslos und schreit: "Aus dem Weg ihr Schwuchteln!!" und "Ich habe einen Bus zu beschlagnahmen!!!". Im Hintergrund sieht man ein Schild mit der Aufschrift "Döbeln". Auf der Straße liegen zerrissene Papiere, menschen mit Regenbogenkleidung flüchten vor dem Motorrad. Unterhalb des Bildes steht der Text: "Es gibt nur ein Gesetz und das heißt Schneider!". Das Bild erweckt einen aggressiven und gewalttätigen Eindruck.
Diese Zeichnung veröffentlichte das Zentrum nach der Beschlagnahme. - Alle Rechte vorbehalten ZPS

Im Visier dieser mutmaßlichen Straftaten steht auch jener Polizeihauptkommissar, der die Verkehrskontrolle geleitet hatte. Ihn, der bereits aus Fernseh-Sendungen bekannt war, nahm das Zentrum für politische Schönheit in Instagram-Posts und in ihrer Kommunikation besonders aufs Korn.

Die Ermittlungen wegen des mutmaßlichen Verstoßes gegen das Kunsturheberrecht und wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes dürften sich deswegen gegen das Zentrum für politische Schönheit selbst richten. Die Polizei Chemnitz hat auf eine entsprechende Presseanfrage, ob diese Straftaten die Videos der Aktionskünstler betreffen, nicht geantwortet.

Freudengeheul und Gewaltaufrufe

Die Beschlagnahme des Busses löste in rechten Medien und rechtsradikalen Kreisen regelrechtes Freudengeheul aus. Zahlreiche Postings und Videos in sozialen Medien beschäftigen sich mit der Maßnahme der Chemnitzer Polizei, darunter auch Gewaltdarstellungen.

Während die Polizei in Chemnitz gegen vermeintliche Unterstützer:innen des Protestbusses ermittelt, wird unter dem Video von Maurice Klag zu Straftaten gegen das Zentrum für politische Schönheit aufgefordert. „Warum habt ihr die Dreckskarre nicht längst abgefackelt?“, fragt einer, während ein anderer fordert: „Redet nicht so viel, bei nächster Gelegenheit eine Drohne mit 10 kg Semptex und der Bus schläft mit seinen Terroristen.“ Unter einem weiteren Video zur Beschlagnahme des Busses schreibt jemand: „Nehmt einen Kanister Benzin. Und der Bus hat sich erledigt ich geb auch noch ein Feuerzeug.“

Es sind nur einige Beispiele von vielen, die netzpolitik.org nach kurzer Recherche gefunden hat. Auf die Presseanfrage von netzpolitik.org, ob auch gegen diese mutmaßlichen Straftaten im Zusammenhang mit dem Adenauer-Bus ermittelt wird, antwortet die Polizei: Im Rahmen der Ermittlungen seien zahlreiche Kommentare und Posts im Zusammenhang mit verschiedenen Veröffentlichungen, die sich in der Hauptsache gegen den die Kontrolle durchführenden Polizeibeamten richteten, gesichert worden. Gleichwohl hätten sich nicht alle Posts auf den Beamten bezogen. Aus „ermittlungstaktischen Gründen“ könne man nicht mehr sagen.

Und der Bus selbst? Der ist inzwischen wieder ganz offiziell fahrtauglich. Eine Dekra-Stelle in Mecklenburg-Vorpommern hat das Fahrzeug Mitte Oktober untersucht und konnte keine Mängel feststellen. Allzu viel war dafür nicht notwendig, sagt das ZPS zu netzpolitik.org: Der Bus sei „ohne technische Änderungen“ in die Überprüfung gegangen.


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Vietnamesisch-deutsches Exilmedium: „Wenn Facebook dieses Konto löscht, sind wir tot“

01. Oktober 2025 um 11:43

Das vietnamesischsprachige Nachrichtenportal Thoibao, das in Berlin sitzt, kämpft um sein Überleben. Facebook gefährdet die Finanzierung des Exilmediums. Und der größte private Konzern Vietnams überzieht den Chefredakteur mit Abmahnungen.

Der Journalist Trung Khoa Lê in einem Büro. Er hat ein weißes Hemd und eine blaue Anzugsjacke an.
Der Journalist und Chefredakteur Trung Khoa Lê kämpft seit Jahren gegen Zensur und Angriffe auf sein Nachrichtenportal Thoibao. CC-BY-SA 4.0 Trung Khoa Lê

Thoibao ist eines der reichweitenstärksten Nachrichtenportale in vietnamesischer Sprache außerhalb Vietnams. Die Redaktion besteht vor allem aus einem Raum, in dem Chefredakteur Trung Khoa Lê zwischen mehreren großen Bildschirmen, die an den Wänden montiert sind, hin und her blickt. Auf einem sieht Lê in Echtzeit, wo und wie oft seine Webseite thoibao.de weltweit aufgerufen wird. Einen anderen nutzt er, um Beiträge auf Facebook und YouTube zu posten – Plattformen, über die er seine Leser*innenschaft in Vietnam erreicht. Ein weiterer zeigt Aufnahmen von Überwachungskameras, die rund um das Büro installiert sind. Denn aufgrund seiner Berichterstattung lebt Lê in ständiger Gefahr.

Im Jahr 2018 hat die vietnamesische Armee Lê als Staatsfeind eingestuft. Er hat mehrfach Morddrohungen von mutmaßlichen Anhänger*innen des vietnamesischen Regimes erhalten. Der Journalist steht unter Personenschutz des Landeskriminalamtes Berlin, die Polizei kommt regelmäßig zu seinem Büro im Dong Xuan Center, Berlins größtem Markt für asiatische Waren.

Nun ist auch seine Plattform Thoibao gefährdet. „Wir werden gerade massiv von vielen Seiten gleichzeitig angegriffen: Cyberattacken, unsere Konten auf Facebook werden gelöscht und der größte Konzern Vietnams versucht uns einzuschüchtern“, sagt Lê. Die Angriffe seien politisch motiviert, da Thoibaos unabhängige Berichterstattung der vietnamesischen Regierung in Hanoi ein Dorn im Auge ist. Insbesondere die Löschung der Facebook-Konten bedrohe die finanzielle Grundlage der Redaktion.

Die Leser*innenschaft wächst rasant

Lê berichtet seit 2008 zu politischen Entwicklungen in Vietnam und weltweit. Thoibao hat dank eines großen Netzes an Informant*innen viele exklusive Nachrichten aus der vietnamesischen Politik. Seit der Einstellung vietnamesischsprachiger Medienangebote in Voice of Amerika und Radio Free Asia in den USA durch die Trump-Administration wächst die Leser*innenschaft rasant. Laut eigenen Angaben erhalten alle Kanäle der Redaktion zusammen rund 700 Millionen Zugriffe im Monat, die meisten davon aus Vietnam.

Facebook ist der wichtigste Kanal. Aufgrund der vom Staat zensierten Medien ist die Plattform die Hauptnachrichtenquelle in Vietnam. Doch nun entfernt Facebook nach und nach die Konten der Redaktion. Zwei Konten, Thoibao.eu und Thoibao.news, wurden vergangenes Jahr gelöscht. Nun ist auch das Hauptkonto Thoibao.de mit 1,2 Millionen Followern vom Löschen bedroht. Ein Beitrag im August soll laut Facebook gegen die Gemeinschaftsstandards zu Suizid, Selbstverletzung und Essstörungen verstoßen haben. Das Video enthalte möglicherweise etwas, das andere Personen zu Selbstverletzung veranlassen könnte, heißt es in der Begründung. Allerdings berühre das Video diese Themen nicht annähernd, sagt Lê, es gehe um vietnamesische Polizeigeneräle.

Auch über dem persönlichen Profil von Lê mit rund einer Viertelmillion Followern prangt ein gelbes Warn-Icon: „Für das Profil liegen einige Probleme vor“. Beiträge wurden wegen angeblicher Verletzung der Gemeinschaftsstandards entfernt. Die Redaktion erhob zwar Einspruch, doch das war bislang vergeblich. Nach erneuter Überprüfung blieben die Videos offline – bei den bereits gelöschten Konten war es genau so.

„Sollte auch thoibao.de von Facebook gelöscht werden, sind wir als Medium tot“, sagt der Chefredakteur. Denn dieses Konto ist Thoibaos wichtigste Einnahmequelle. Mit den Werbeeinnahmen bezahlt Lê die Technik und seine 20 Mitarbeiter*innen weltweit. Schon jetzt haben die Einschränkungen zur Folge, dass die Inhalte weniger Menschen ausgespielt werden. Die Einnahmen sind drastisch eingebrochen. Sie betragen nicht mehr rund 17.000 Euro im Monat sondern unter 500 Euro. Lê musste seine Mitarbeiter*innen bereits darum bitten, weniger Inhalte zu produzieren.

Facebook in Vietnam: eine Geschichte der Unterdrückung

Die jüngsten Einschränkungen durch Facebook treffen Thoibao zwar besonders hart, sind aber nicht die ersten. 2018 machten Unbekannte Lê ohne sein Wissen zum Administrator einer Facebookseite, die massiv gegen Gemeinschaftsstandards verstieß. Daraufhin sperrte Facebook zeitweise alle von ihm administrierten Seiten inklusive Thoibao. 2021 erschien eine gefälschte Todesanzeige auf Lês Profil. Weil er angeblich tot war, konnte er keine Beiträge mehr posten.

„Vietnams Zensurbehörden ordnen an – Facebook führt aus. Anders kann man die Störmanöver nicht beschreiben, denen das Medienunternehmen Thoibao.de ausgesetzt ist“, sagt die Journalistin und Mitarbeiterin von Thoibao Marina Mai. „Als globales Soziales Netzwerk muss sich Facebook solchen Angriffen widersetzen und Pressefreiheit garantieren“, fügt sie hinzu.

Die vietnamesische Abteilung von Facebook löscht immer wieder regimekritische Posts auf Wunsch der Regierung. Auf Grundlage des sogenannten Cybersicherheitsgesetzes kann Hanoi die Entfernung „schädlicher“ Inhalte – ein weit gefasster Begriff, der oft Kritik am Staat umfasst – innerhalb von 24 Stunden verlangen. So hat Facebook allein im Zeitraum von Juli bis Dezember 2024 4.520 Inhalte gesperrt.

Um weiterhin im bevölkerungsreichen Land seine Dienste anbieten zu können, macht die Plattform bereitwillig Zugeständnisse an den Einparteienstaat. Mark Zuckerberg, Chef von Meta, dem Konzern dem Facebook gehört, hat Mitarbeiter*innen persönlich angewiesen, sich den Zensurwünschen der Regierung zu beugen, wie die Whistleblowerin Frances Haugen vor dem US-Senatsausschuss berichtete. Das Land mit den siebtmeisten Facebook-Nutzer*innen weltweit ist für den Konzern ein lukrativer Markt. Etwa 75 Prozent der 100 Millionen Einwohner*innen nutzen die Plattform.

Eine Bildschirmaufnahme, die zeigt, dass thoibao.de auf Facebook gefährdet ist: über dem Icon ist ein rotes Ausrufezeichen.
So erging es auch den Konten Thoibao.eu und Thoibao.news, bevor sie endgültig gelöscht wurden. - CC-BY-NC 4.0 Timur Vorkul / netzpolitik.org

Facebook bestreitet nicht, eng mit der vietnamesischen Regierung zusammenzuarbeiten. „Sollten wir feststellen, dass wir zur Einschränkung von Inhalten verpflichtet sind, beschränken wir dies ausschließlich auf das Land, in dem sie illegal sind“, schreibt Meta auf unsere Anfrage. „So stellen wir sicher, dass der Eingriff so gering wie möglich bleibt und diese Regierungsanfragen keine unverhältnismäßigen Auswirkungen auf das Recht auf freie Meinungsäußerung unserer globalen Community haben“. Unsere Frage, wieso Beiträge und sogar ganze Konten von Thoibao gelöscht und somit auch nicht mehr in Deutschland verfügbar sind, ließ Meta unbeantwortet.

Laut Anja Osterhaus, Geschäftsführerin von Reporter ohne Grenzen in Deutschland, komme Meta dem eigenen Anspruch, Meinungsfreiheit zu garantieren, nicht nach. „Facebook kennt den Fall von Thoibao seit Jahren und weiß, dass die Nachrichtenseite im Visier des vietnamesischen Regimes steht.“ Facebook müsse den Fall gründlich untersuchen und prüfen, ob Hanoi eine mögliche Sicherheitslücke ausnutzt. Osterhaus fordert, „Meta muss seiner Verantwortung endlich nachkommen und die Einschränkungen beenden.“

Lê und Mai setzen sich dafür ein, dass die Inhalte von Thoibao auf Facebook gemäß deutscher Gesetze moderiert werden. Da die Redaktion in Berlin ansässig ist, sind ihre Inhalte durch die im Grundgesetz verankerte Pressefreiheit geschützt. „Thoibao ist ein deutsches Medienunternehmen. Deutschland muss unsere Pressefreiheit schützen“, sagt Lê. Die beiden Journalist*innen haben Bundestagsabgeordnete kontaktiert, damit diese auf Meta einwirken und das Recht auf Pressefreiheit für Thoibao verteidigen. „Wenn Deutschland nicht aufpasst, werden die für unsere Demokratie wertvollen Rechte wie Meinungsfreiheit und Pressefreiheit durch Facebook langsam sterben“, warnt Lê vor möglichen Entwicklungen, die auch andere deutsche Medien in Zukunft treffen könnten.

Alte und neue Cyberangriffe

Die Website thoibao.de wird regelmäßig Opfer von Ddos-Angriffen. Dabei überlasten Hunderttausende gleichzeitige Aufrufe den Server der Seite und legen sie absichtlich lahm. Kürzlich hat ein Cyberangriff es so aussehen lassen, als ob Thoibao selbst einen Ddos-Angriff vorgenommen hätte, und zwar gegen eine Webseite einer Schweizer Universität. Dabei wurde die IP-Adresse des eigentlichen Ddos-Angreifers manipuliert und mit der von Thoibao ersetzt. Ganz so, als ob jemand ein Paket mit einer falschen Absenderadresse sendet. Dass nun auch derartiges IP-Spoofing gegen Thoibao eingesetzt wird, ist laut Lê neu.

Eine weitere Taktik, mit der Thoibao bekämpft wird, sind Beschwerden wegen Urheberrechtsverletzungen. Eine Seite namens Song Ngam News, die sich als vietnamesisches Nachrichtenportal präsentiert, hat mehrfach eine solche Beschwerde gegen Thoibao eingereicht. In diesen Beschwerden wird verlangt, dass der angeblich kopierte Inhalt aus dem Internet entfernt wird. Doch Lê betont, dass genau das Gegenteil der Fall ist: Inhalte von Thoibao werden kopiert und mit einem älteren Datum versehen, damit diese Version wie das Original aussieht.

Unklar ist, ob es sich bei Song Ngam News um eine seriöse und echte Nachrichtenseite handelt. Eine Analyse des Unternehmens EvenInsight, das auf Cybersicherheit und Website-Analyse spezialisiert ist, zeigt, dass die Seite weitgehend unbekannt ist und kaum Besucher*innen verzeichnet. Die Domain songngam.com wurde vor weniger als zwei Jahren in den Niederlanden registriert. Die Identität des Eigentümers ist nicht öffentlich zugänglich. Als Chefredakteur ist ein gewisser Lê Toàn Khánh genannt, jedoch bleibt unklar, ob es sich hierbei um eine tatsächlich existierende Person handelt.

Besonders problematisch bei solchen Angriffen: Nach jedem Vorfall hat Lê lediglich ein Zeitfenster von 24 Stunden um zu reagieren. Verstreicht die Frist, droht die Abschaltung von Thoibaos Server. Lê vermutet, dass hinter diesen Angriffen die Cyberarmee Vietnams steht, die laut offiziellen vietnamesischen Angaben 10.000 Personen umfasst und unter dem Kommando des Ministeriums für öffentliche Sicherheit agiert. Diese versuche alles, um Thoibao zum Schweigen zu bringen, sagt Lê.

Einschüchterung durch reichsten Mann Vietnams

Anfang des Monats ist außerdem eine Abmahnung vom reichsten Mann Vietnams, Phạm Nhật Vượng, eingetroffen. Dieser ist Vorsitzender des größten vietnamesischen Konzerns VinGroup und gilt als der erste Milliardär Vietnams. Er wirft Lê sowie weiteren 67 Organisationen und Einzelpersonen vor, Falschinformationen über seine Unternehmensgruppe und seine Person verbreitet zu haben. Nachdem Lê über die Abmahnung in seinen Videos berichtet hatte, kam vergangenen Donnerstag gleich die zweite an.

Journalist*innen und Blogger*innen hatten auf TikTok, Facebook und YouTube berichtet, dass VinGroups Immobilien-Tochter VinHomes mit enorm hohen Schulden wirtschaftet und das Unternehmen VinFast, das Elektroautos herstellt, Verluste macht. Diese Wirtschaftsdaten stützen sich auf öffentliche Angaben des Konzerns sowie auf Einschätzungen von Finanzanalyst*innen.

Offenbar versucht VinGroup mit den Abmahnungen sein Image zu schützen und Investor*innen vom Rückzug abzubringen. Der Mischkonzern hat bereits in der Vergangenheit versucht, ungünstige Berichterstattung durch Besuche und Verfolgung durch die Polizei zu unterdrücken.

Lês Presserechtsanwalt Raphael Thomas schätzt die Abmahnungen als einen recht hilflosen Versuch ein, Lê einzuschüchtern und kritische Berichterstattung über die Vingroup und Phạm Nhật Vượng zu unterdrücken. „Herrn Phạm Nhật Vượng oder der Vingroup fehlt offenbar das Verständnis dafür, dass auch scharfe Kritik an einem großen Unternehmen im Rahmen der Berichterstattung zulässig ist“, so Thomas. Die Abmahnungen muten dilettantisch an, die Erfolgsaussichten einer Klage gegen Thoibao seien nicht besonders hoch.

Auch der Menschenrechtsanwalt und Vietnams prominentester Dissident Nguyễn Văn Đài, der in Hessen lebt, ist von der internationalen Abmahnungs- und Klagewelle durch VinGroup betroffen. Seine Anwältin Loan Truong kommt zu der ähnlichen Einschätzung, dass die Abmahnung mangelhaft und die Zuständigkeit deutscher Gerichte äußerst zweifelhaft sind. Đài hat mehrere Gefängnisstrafen in Vietnam abgesessen. 2017 hat er den Menschenrechtspreis des Deutschen Richterbundes verliehen bekommen.

Laut Lê ist die Kampagne ein Versuch von VinGroup, die Justiz demokratischer Staaten für die Behinderung von Pressefreiheit in Vietnam zu missbrauchen. Neben dem Kampf gegen diese Angriffe bleibt dem Journalisten kaum mehr Zeit für die eigentliche Aufgabe: die Menschen in Vietnam mit Nachrichten jenseits staatlicher Propaganda zu versorgen.


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Digitale Souveränität: Wie die Bundesregierung das Fediverse fördern könnte

30. September 2025 um 15:58

Die Abhängigkeit von der Tech-Oligarchie und deren Nähe zu Trump sind ein Problem. Dabei wäre eine Förderung dezentraler und gemeinwohlorientierter Infrastrukturen gar nicht so teuer.

Darstellung von vernetzten Diensten, im Hintergrund ein Sternenhimmel
Im Gegensatz zu vielen kommerziellen Angeboten sind im freien Internet die Dienste miteinander verbunden. CC-BY-SA 4.0 Tobias Buckdahn / Bearbeitung: netzpolitik.org

Das Zentrum für Digitalrechte und Demokratie schlägt vor, dass die Bundesregierung stärker in die Förderung digital souveräner und dezentraler Infrastrukturen einsteigen soll. Ausgehend davon, dass die digitale Öffentlichkeit fest in der Hand von ein paar wenigen Tech-Oligarchen sei, müssten jetzt Alternativen wie das Fediverse und auch das AT Protokoll gestärkt werden, damit man in Zukunft überhaupt noch „Wahlfreiheit sowie Souveränität über digitale Plattformen und Datenflüsse“ habe.

Dem Zentrum für Digitalrechte und Demokratie (ZDD) schwebt dabei ein strukturiertes Innovations-Förder-Programm vor. Dieses soll Bund und Länder befähigen, gezielt Strukturen für eine souveräne digitale Öffentlichkeit aufzubauen. Wenn es nach der Organisation geht, soll es schnell gehen: Schon am 18. November könnten Friedrich Merz und Emmanuel Macron beim Europäische Gipfel zur Digitalen Souveränität in Berlin den „Booster“ für offene Infrastruktur verkünden.

Sofortprogramm für digitale Souveränität

Angesiedelt werden sollte die Organisation nach dem Wunsch des Think Tanks bei der Sovereign Tech Agency oder dem Zentrum für Digitale Souveränität (ZenDiS). Alles solle schnell in Gang kommen, damit die Förderung schon 2027 oder 2028 starten könne. Für die Vergabe von Fördergeldern könnten Projekte wie der Prototype Fund als Vorbild dienen, schreibt Markus Beckedahl, der heute Geschäftsführer beim ZDD ist.

Parallel zu Fördergeldern solle es auch Beratungsstrukturen für Behörden, Medien, Bildungseinrichtungen und Zivilgesellschaft geben, abrunden soll das Programm begleitende Forschung. Neben diesen Maßnahmen solle auch die Bundesregierung mit gutem Beispiel vorangehen: Nach dem sogenannten +1-Prinzip sollten alle Ministerien mindestens eine gemeinwohlorientierte, dezentrale Plattform nutzen. Dies ließe sich auch einfach in der Geschäftsordnung verankern.

Zusätzlich könnte in Rundfunkstaatsverträgen verankert werden, dass öffentlich-rechtliche Sender immer auch im Fediverse publizieren müssen – und sich nicht auf kommerzielle Plattformen beschränken dürfen. Im Gemeinnützigkeitsrecht könne zudem verankert werden, dass Open Source gemeinnützig wird.

Das Zentrum für Digitalrechte und Demokratie geht davon aus, dass man schon mit einem zweistelligen Millionenbetrag eine digitale Infrastruktur gestärkt werden könne, die wirklich unabhängig, demokratisch und innovativ sei.


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Gesichtserkennung gegen Grundrechte: Ungarn verbietet auch Pride in Pécs

30. September 2025 um 14:05

Trotz internationaler Kritik hält die ungarische Regierung an ihrer queerfeindlichen Politik fest und verbietet die Pride in Pécs. Wieder droht Teilnehmenden die Identifikation per Gesichtserkennung wegen einer Ordnungswidrigkeit. Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern ein EU-Vertragsverletzungsverfahren.

Menschen demonstrieren auf der ersten Pride in Pécs im Jahr 2021. – Alle Rechte vorbehalten Merész Márton

Nach dem Verbot der Pride-Parade in Budapest im Juni gehen ungarische Behörden zum zweiten Mal gegen eine Demonstration für die Rechte queerer Menschen im Land vor. Diesmal trifft es die für Anfang Oktober geplante Pride in der südungarischen Stadt Pécs. Anfang September hat die Polizei die als Versammlung angemeldete Pride untersagt. Die Kúria, das höchste ungarischen Gericht, hat das Verbot inzwischen bestätigt.

Es ist ein Affront gegen Brüssel. Darauf weisen auch zivilgesellschaftliche Organisationen wie die Civil Liberties Union und die Ungarische Bürgerrechtsunion hin. In einem Brief von Anfang dieser Woche fordern sie von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, das nachzuholen, was die EU vor der Budapester Veranstaltung versäumt hat: ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn einzuleiten und beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) sofortige einstweilige Maßnahmen zu beantragen.

Per Gesichtserkennung identifizieren  – wegen einer Ordnungswidrigkeit

Die Verbote basieren auf einer queerfeindlichen Gesetzesänderung, die das ungarische Parlament Anfang dieses Jahres im Eilverfahren verabschiedet hat. Die Änderungen betreffen das Versammlungsgesetz, das Gesetz für Ordnungswidrigkeiten und das Gesetz über den Einsatz von Gesichtserkennungtechnologien.

Sie verbieten effektiv jegliche Veranstaltungen und Versammlungen im öffentlichen Raum, die für die Rechte von queeren oder trans Menschen eintreten und knüpfen an das berüchtigte „Kinderschutzgesetz“ an, mit dem Ungarn bereits seit 2021 queere Minderheiten zum Feindbild macht. Die Teilnahme an solchen Veranstaltungen gilt seither als Ordnungswidrigkeit, auf die ein Bußgeld von bis zu 500 Euro steht.

Weil zugleich das Gesetz für den Einsatz von Gesichtserkennung so verändert wurde, dass Personen nun schon im Fall von Ordnungswidrigkeiten per Gesichtserkennung identifiziert werden dürfen, bedeutet das: Teilnehmende der Demo müssen fürchten, gefilmt, biometrisch identifiziert und anschließend mit einem Ordnungsgeld belegt zu werden.

Eine Abschreckungsmaßnahme, die zumindest im Fall der Budapest Pride nach hinten losgegangen ist. Mehr als 150.000 Menschen kamen schätzungsweise zu der Großdemonstration im Juni, die nach einer Intervention des grünen Budapester Bürgermeisters unter dessen Schirmherrschaft stand. Menschen aus der ganzen Welt reisten an, spektakuläre Bilder von den Massen auf der Donaubrücke gingen um die Welt, die internationale Presse berichtete aus Budapest.

Die Rekordzahlen in Budapest ändern nichts an der Rechtslage

Schon damals war klar: Der Triumph über Viktor Orbáns queerfeindliches Verbot, so psychologisch wichtig er sein mochte, ändert nichts an der Rechtslage in Ungarn. Kommende Pride-Veranstaltungen würden vom neuen Gesetz ebenso betroffen sein. Für einige ist die Messlatte jetzt also: Wird sich für die verbotene Pride in Pécs, Ungarns fünftgrößte Stadt mit rund 140.000 Einwohner*innen, ebenso viel Aufmerksamkeit mobilisieren lassen.

Eine Rückendeckung des Bürgermeisters, wie in Budapest, ist in Pécs nicht zu erwarten. Attila Péterffy (parteilos) hatte vergangene Woche angekündigt, der Einladung der Veranstalter zu folgen und eine Rede auf der Eröffnung des parallel stattfindenden Festivals für Menschenrechte zu halten, was er auch tat. An der Demonstration selbst werde er hingegen nicht teilnehmen.

Die Pécs Pride wird seit 2021 von der Organisation Divers Youth Network ausgerichtet und findet traditionell als Abschluss des Festivals für Menschenrechte in der südungarischen Stadt statt. In der Vergangenheit war es eine überschaubare Demonstration. Die Zahl der Teilnehmenden bewegte sich um die Marke von etwa 1000 Teilnehmenden. Dieses Jahr werden jedoch, wie in Budapest, Rekordzahlen erwartet. Wieder wollen ausländische Politiker*innen und EU-Parlamentarier*innen teilnehmen. Die Veranstalter*innen haben angekündigt, die Versammlung werde trotz Verbot wie geplant stattfinden.

„Diese Entscheidung ist ein weiterer Beweis dafür, dass die Machthaber versuchen, mit rechtlichen Mitteln die Ausübung grundlegender Freiheitsrechte einzuschränken und das Recht auf friedliche Versammlung zu unterbinden“, schreiben sie auf Facebook zur Entscheidung des obersten Gerichtshofes. Nun gehe es darum, „gemeinsam für Gleichheit, Akzeptanz und Freiheit einzutreten“.

Auch die Ungarische Bürgerrechtsunion TASZ fordert zur Teilnahme auf und hat gemeinsam mit anderen Organisationen einen Leitfaden zu rechtlichen Fragen rund um die Demo veröffentlicht. Darin warnen die Jurist*innen auch vor dem Einsatz von Gesichtserkennung. In Ungarn gilt ebenso wie in Deutschland ein Vermummungsverbot, Masken oder Schals über dem Gesicht zu tragen ist daher verboten.

Gesichtserkennung in Ungarn verstößt gegen EU-Gesetze

Selbst in ihrer großzügigsten Auslegung lässt das KI-Regelwerk diesen Einsatz von Gesichtserkennung nicht zu

Zum Affront gegen die EU wird die Sache nicht nur, weil Orbáns Regierung mit dem Gesetz offensiv die Rechte von queeren Minderheiten im Land beschneidet und damit gegen die Grundrechtscharta der Union verstößt. Der Einsatz von Gesichtserkennung auf einer Demonstration zur Identifikation von Teilnehmenden ist auch ein klarer Verstoß gegen die neue KI-Verordnung, ein Gesetz, das erst im vergangenen Jahr verabschiedet wurde und dessen Verbote nun nach und nach greifen.

Die biometrische Identifikation aus der Ferne, vor allem in Echtzeit, war bei der jahrelangen Verhandlungen um das Gesetz einer der größten Streitpunkte. Kritiker*innen warnten vor den Gefahren für die Demokratie, wenn Staaten in die Lage versetzt werden, Menschen etwa auf Demonstrationen zu identifizieren.

Am Ende stand ein Kompromiss, laut dem der Einsatz dieser Technologien für wenige Fälle erlaubt sein soll. Auf der Liste stehen etwa Terrorverdacht oder Straftaten, auf die mindestens vier Jahre Gefängnis stehen. Eine Ordnungswidrigkeit wie in Ungarn ist, wie man es auch dreht und wendet, davon nicht abgedeckt.

In ihrem Brief an die EU-Kommission gemeinsam mit der Civil Liberties Union weist die TASZ auf diesen Umstand hin: Das Gesichtserkennungssystem, mit dem die ungarische Polizei arbeite, sei in der Lage, Personen auch binnen kürzester Zeit zu identifizieren und falle deswegen klar in die Kategorie der Echtzeit-Systeme.

Die EU solle nun endlich das tun, was im Vorlauf der Budapester Veranstaltung nicht passiert ist: ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn einleiten und beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einstweilige Maßnahmen beantragen.

„Es geht um die Freiheit“

Bald urteilt der Gerichtshof der Europäischen Union

In Brüssel brodelt es um den Fall, die Kommission prüft derzeit laut eigenen Angaben, ob das ungarische Gesetz gegen EU-Vorgaben verstößt. In einer Parlamentsdebatte im Juni sagte der Justizkommissar Michael McGrath, die Budapester Pride sei keine Gefahr für Kinder.

Vor einem anderen EU-Gericht, dem Gerichtshof der Europäischen Union, wird derweil das Urteil zur Klage gegen Ungarn queerfeindliches Gesetz von 2021 erwartet, das den Zugang zu Darstellungen von Queerness einschränkt. Die EU-Kommission, 16 EU-Länder und das EU-Parlament hatten Ungarn verklagt, Menschenrechtsorganisationen sprechen vom „größten Menschenrechtsfall in der Geschichte der EU“.

Im Juni gab die Generalanwältin des Gerichtshofs, Tamara Ćapeta, ihre Stellungsnahme ab, die als wegweisend für das finale Urteil der Richter*innen gilt. Sie sagt, Ungarn verstößt mit dem Gesetz gegen EU-Recht und die in den Verträgen verankerten Werte der EU. Folgt das Gericht ihrer Einschätzung, könnte es anordnen, das Ungarn das Gesetz zurücknimmt oder Strafen verhängen.


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TikTok goes MAGA: Trumps TikTok-Deal ist ein Geschenk an ihn selbst

26. September 2025 um 13:56

Donald Trump gibt TikTok in die Hände seiner treuen Milliardärs-Fans. Ellison, Murdoch & Co. bekommen so Zugang zu 170 Millionen US-Handys. Für die US-Öffentlichkeit heißt das: noch mehr Propaganda, noch weniger Vielfalt. Ein Kommentar.

Donald Trump an seinem Schreibtisch
Der US-Präsident bei einer seiner Lieblingstätigkeiten: dem Unterzeichnen von Dekreten. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / MediaPunch

Was der US-Präsident am Morgen sagt, kann er am Abend schon wieder leugnen. Aber nur einmal angenommen, was Donald Trump am Donnerstag über den Verkauf von TikTok an US-Investoren gesagt hat, stimmt tatsächlich und der Deal wird in den kommenden Tagen unterzeichnet: Wer hätte damit eigentlich etwas gewonnen?

Auf der Gewinnerseite stehen sicher die Tech-Milliardäre, die Trump schon im Wahlkampf finanzkräftig unterstützt haben und nun laut des US-Präsidenten zum Investorenkreis gehören werden. Larry Ellison, Gründer des Software-Unternehmens Oracle, und der Star-Investor Mark Andreesen mit seiner Investmentfirma Andreesen Horowitz sind beide Teil von Trumps engsten Zirkeln und begeisterte Pro-Trumper mit MAGA-treuen Ansichten.

Zu den „amerikanischen Patrioten“, die TikTok laut Trump übernehmen sollen, gehören außerdem Rupert Murdoch und dessen Sohn Lachlan Murdoch, Chef des US-Medienunternehmens Fox Corp. sowie der Chef von Dell, Michael Dell, der sich Trump direkt nach der Wahl zu Füßen warf.

Diese Getreuen werden vom Präsidenten nun für ihre Loyalität belohnt und dürfen sich einkaufen in die App, die die Hälfte der US-Bevölkerung auf ihrem Smartphone hat. Als Teil des Deals sollen sie auch den berüchtigten Algorithmus lizenzieren, der darüber bestimmt, was Nutzer*innen zu sehen bekommen. Diesen sollen sie „neu trainieren“ dürfen für die US-amerikanischen Sicherheitsbedürfnisse, heißt aus dem Weißen Haus. Wie das genau funktionieren soll, ist, wie so viele Details dieses Deals, noch komplett unklar. Klar ist aber: Die Regler der Informationskontrolle auf TikTok liegen künftig in den Händen der MAGA-Milliardäre.

Der Algorithmus landet bei den MAGA-Oligarchen

Für die vielen Millionen Nutzer*innen von TikTok in den USA bringt der Deal hingegen keinen Vorteil. Dass die App, wie eigentlich per Gesetz vorgesehen, in den USA tatsächlich aus dem Markt fliegen würde, daran hatte zuletzt wohl niemand mehr ernsthaft geglaubt. Zu oft hatte Trump die Frist für das Ende verschoben, auch wenn das Gesetz das überhaupt nicht hergab.

Die Nutzer*innen werden eine neue App herunterladen können, für deren Updates fortan ebenfalls Oracle zuständig sein soll. Ihre Daten werden, wie bereits bisher, auf Servern von Oracle in den USA gespeichert. Alles beim Alten also.

Doch was die Einflussnahme auf die Inhalte angeht, kommen Nutzer*innen maximal vom chinesischen Regen in die braune Traufe. Was sie serviert bekommen, wird in Zukunft nicht mehr aus Beijing kontrolliert, wo ByteDance und somit im Zweifel auch die chinesische Regierung an den Informationsreglern saß. Stattdessen wird ihr Medienmenü künftig von Trump-getreuen Tech-Milliardären bestimmt.

Wie das ausgehen kann, sieht man etwa an der Entwicklung der Plattform X, die bereits ein anderer Tech-Milliardär, Elon Musk, nach der Übernahme weitgehend zur rechtsradikalen Propagandaschleuder umgebaut hat. Musk brüstete sich nach der Wahl 2024 offen damit, Trump mit X den Weg ins Weiße Hause geebnet zu haben. Nun droht also der noch populäreren Plattform TikTok ein ähnliches Schicksal.

Eine solche Medienmacht ist ungesund für die Demokratie

Für die Medienkonzentration in den USA ist dieser Deal ein Albtraum. Mit den Murdochs bekommen der Verleger und der Chef des Medienunternehmens hinter dem rechtskonservativen Sender Fox jetzt noch die Möglichkeit, weitere 170 Millionen Menschen mit Inhalten auf autoritärer Regierungslinie zu versorgen.

Der Sohn von Larry Ellison wiederum, David Ellison, kontrolliert als Chef des Medienunternehmens Paramount Skydance bereits den Sender CBS. Zugleich arbeitet er an einer Übernahme von Warner Bros., was ihm zusätzlich noch die Kontrolle über CNN geben würde – einem der verbleibenden medialen Widersacher von Trump. In den USA rechnen sie schon aus, wie schlimm es wird, sollte der Deal durchgehen.  Ellison würde dann Streaming-Anbieter mit zusammengenommen mehr als 200 Millionen Abonnent*innen kontrollieren. Dazu kämen noch die 170 Millionen Nutzer*innen von TikTok.

Der Deal wird nicht reparieren, was an TikTok kaputt ist

Die Chefs von Meta, Amazon, Apple, Google und OpenAI haben alle schon freiwillig den Kniefall vor Trump gemacht. TikTok, das bisher als einzige verbleibende große Plattform nicht ganz auf Trumps Linie ausgerichtet war, hat er nun erfolgreich den nächsten willigen Oligarchen vermacht.

Nein, TikTok war nie ein Garant für Demokratie, Vielfalt und den gepflegten öffentlichen Austausch. Die Plattform verbreitete in der Vergangenheit Desinformation und rechtsextreme Propaganda, sie lässt ihre Inhaltemoderator*innen von KI ersetzen und tut nicht genug, um ihre Nutzer*innen vor Gewalt und Belästigung zu schützen. Doch die Übernahme durch rechte US-Investoren wird keines dieser Probleme lösen. Im Gegenteil.

Der größte Gewinner von allen ist damit Trump selbst, der seine Macht weiter ausbaut. Sein Einflussbereich ist nun nicht nur bei klassischen Medien im Aufwind, auch bei den sozialen Medien kann er auf noch mehr algorithmische Rückendeckung setzen. Für die in den USA einst so hochgehaltene Meinungsfreiheit und die Medienvielfalt verheißt das nichts Gutes. Der TikTok-Deal ist damit vor allem ein Geschenk von Trump an sich selbst.


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Ägyptischer Aktivist und Blogger: Alaa Abd el-Fattah begnadigt

22. September 2025 um 15:33

Nach sechs Jahren Haft wird der prominenteste politische Gefangene Ägyptens begnadigt. Seit Jahren kämpfen seine Familie und eine internationale Kampagne für die Freilassung.

Alaa Abd el-Fattah, hinter ihm Demonstrierende
Alaa Abd el-Fattah im Juni 2011 auf dem Tahrir-Platz in Kairo. CC-BY 2.0 Lilian Wagdy

Der ägyptische Präsident al-Sisi hat den berühmten Blogger und Demokratie-Aktivisten Alaa Abd el-Fattah begnadigt. Das berichten die Nachrichtenagenturen AP und Reuters unter Berufung auf Abd el-Fattahs Anwalt und auf das ägyptische Staatsfernsehen. Wann er tatsächlich aus dem Gefängnis in die Freiheit entlassen wird, ist noch nicht bekannt.

Abd el-Fattah war einer der Protagonisten des Arabischen Frühlings 2011 in Ägypten und ist seit sechs Jahren in Haft. Der 1981 geborene Aktivist befand sich nach Angaben seiner Mutter Laila Soueif seit dem 1. September in einem Hungerstreik, um gegen seine Inhaftierung zu protestieren. Die Familie des Aktivisten, der auch einen britischen Pass besitzt, setzt sich seit Jahren mit einer internationalen Kampagne für seine Freilassung ein. Sie hatte dabei zuletzt auch die Unterstützung der britischen Regierung erhalten. Eine Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen hatte die Haft von Abd el-Fattah als rechtswidrig und willkürlich eingestuft.

In einer ersten Reaktion twitterte seine Schwester Mona Seif, dass ihr Herz gerade stehenbleiben würde. Abd el-Fattahs andere Schwester Sanaa Seif verkündete, dass sie nun mit ihrer Mutter zum Gefängnis fahre, um herauszufinden, wann ihr Bruder entlassen werde.

Prominentes Gesicht der demokratischen Revolte

Seit mittlerweile fast 20 Jahren war Abd el-Fattah immer wieder im Fokus der ägyptischen Repression. Schon vor der arabischen Revolution war er im Jahr 2006 für zwei Monate verhaftet worden. Nach dem arabischen Frühling 2011 saß er ab 2015 für mehr als vier Jahre im Gefängnis, weil ihm vorgeworfen wurde, politische Proteste organisiert zu haben.

Im September 2019 wurde Abd el-Fattah erneut festgenommen, vermutlich weil er den Tweet eines politischen Gefangenen teilte. Ein ägyptisches Staatssicherheitsgericht hat ihn im Dezember 2021 zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren wegen angeblicher Verbreitung von Falschnachrichten verurteilt. Während seiner Haft trat er zuletzt im Jahr 2022 in Hungerstreik, um konsularischen Zugang zur britischen Botschaft zu erhalten.

Ab dem 29. September 2024 hätte Alaa Abd el-Fattah wieder auf freiem Fuß sein sollen. Dann wäre die fünfjährige Haftstrafe abgelaufen. Doch die ägyptische Justiz weigerte sich – entgegen der eigenen Strafprozessordnung – ihn aus dem Gefängnis zu entlassen, indem sie die zweijährige Untersuchungshaft nicht anrechnete.


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Demonstrationen: Wie Lärmschutz die Versammlungsfreiheit beschränkt

22. September 2025 um 11:25

Immer wieder machen Polizeien bei Demonstrationen Auflagen zur Lautstärke. Das greift tief in die Grundrechte ein. Die Berliner Polizei argumentiert neuerdings mit dem Arbeitsschutz der eingesetzten Polizisten, um Demos leiser zu drehen.

Menschen tanzen vor dem Brandenburger Tor während einer Demonstration gegen die AfD im Jahr 2018. Zu sehen sind große Lausprecherboxen.
Menschen tanzen mit ordentlich Bass und Lautstärke vor dem Brandenburger Tor während einer Demonstration gegen die AfD im Jahr 2018. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Emmanuele Contini

Er ist seit einer Protestaktion beim ARD-Sommerinterview bundesweit bekannt, aber Ordnungshütern wohl ein Dorn im Auge: Die Berliner Polizei nimmt offenbar die Anwesenheit des Protestbusses „Adenauer SRP+“ bei Versammlungen zum Anlass, diesen Demonstrationen besondere Lärmauflagen zu machen. So hatte die Berliner Versammlungsbehörde zuletzt am 2. August einer Demo gegen Rechtsextremismus und Verschwörungsideologie eine Lautstärkebegrenzung auferlegt. Im Auflagenbescheid an den Veranstalter hieß es:

Ein Lautstärkepegel von maximal 90 dB(A) am maßgeblichen Immissionsort (MIO) darf durch die zum Einsatz kommende Lautsprecheranlage nicht überschritten werden.

Diese Auflage hatte Auswirkungen auf die Teilnahme des Protestfahrzeuges vom Zentrum für politische Schönheit, das die Polizei – nicht nur in Berlin – seit Längerem auf dem Kieker hat. Im Verlauf der Versammlung stellte die Polizei mit ihrem Messgerät einen Verstoß gegen die Lärmauflage fest – und versuchte, die Lautsprecher des Fahrzeuges zu beschlagnahmen.

Später teilte die Polizei mit, dass ein Polizist durch die Lautstärke leicht verletzt worden sei. Insgesamt seien in den letzten Monaten durch das „Tatmittel Adenauer SRP+“ schon 26 Polizist:innen leicht verletzt worden, Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung würden laufen.

Nicht nur in Berlin

Die Maßnahme gegen den antifaschistischen Protestbus steht exemplarisch für die neueste Hürde für Veranstalter:innen von Demonstrationen. So berichtete auch das Bündnis „MyGruni“, das immer wieder Demos mit Tausenden Menschen im Berliner Villenviertel Grunewald abhält, dass die Polizei bei Aktionen angeordnet habe, dass die Lautsprecherwagen beispielsweise beim Vorbeifahren an Seniorenheimen heruntergedreht werden müssten. Warum ausgerechnet Senior:innen, die in der Regel ja schlechter hören, von den Inhalten eines Protestes abgeschirmt werden sollen, bleibt das Geheimnis der Polizei.

Kran der Polizei versucht Lautsprecher zu heben.
Um die Lautsprecher zu beschlagnahmen, fuhr die Berliner Polizei schweres Gerät auf. - Alle Rechte vorbehalten Zentrum für politische Schönheit

Berlin steht als Bundesland nicht allein, wenn es um solche Auflagen geht. Auch im sächsischen Dresden gilt seit vergangenem Jahr ein Richtwert von 90 Dezibel, in Bayern gibt es ähnliche Auflagen. Im nordrhein-westfälischen Düsseldorf setzte die Polizei bei einer Kundgebung – es war wieder der Adenauer-Protestbus – sogar die Lautstärke auf maximal 70dB fest, in Spitzen durfte sie 90dB nicht übersteigen. Um das abzusichern, erließ die Polizei sogar die Auflage (Dokument 1, Dokument 2), dass drei Polizeibeamte permanent im Bus sein sollten und zuvor vom Veranstalter in der technischen Bedienung des Fahrzeuges eingewiesen werden sollten.

Soweit so absurd und einschränkend. Doch was heißen eigentlich die Dezibel-Zahlen?

Wer in einer Diskothek feiert, ist auf der Tanzfläche oft Lautstärken von 90 bis 100 Dezibel ausgesetzt, manchmal auch mehr. Auf Dauer sind solche Lautstärken schädlich für das Gehör. Doch Lärmschutzauflagen auf 90 oder gar 70 Dezibel beschränken letztlich die Versammlungsfreiheit massiv.

Dazu muss man sich etwas näher anschauen, was es mit Dezibel auf sich hat und wie der Schall mit der Entfernung zu- beziehungsweise abnimmt: Die Skala, die den sogenannten Schalldruckpegel abbildet, verhält sich nicht linear, sondern logarithmisch. 10 Dezibel entsprechen etwa einer Verdopplung der empfundenen Lautstärke, gleichzeitig nimmt die Lautstärke bei einer Verdopplung des Abstandes zur Schallquelle um jeweils 6 Dezibel ab.

Etwas weiter entfernt nur noch ein Flüstern

Stehe ich bei einem Demo-Lautsprecher – der bei einem Meter Abstand die polizeilich erlaubten 90 Dezibel laut ist – in 64 Meter Entfernung, dann bleiben von den vorn lauten 90 Dezibel gerade noch 54 Dezibel übrig, was deutlich leiser ist als ein Fernseher auf Zimmerlautstärke oder die Geräuschkulisse in einem Büro – und in etwa der Lautstärke eines normalen Gesprächs zwischen zwei Menschen entspricht.

Bei der extremen Düsseldorfer Auflage mit den 70 Dezibel ist der Klang des Lautsprecherwagens in schon 32 Metern Entfernung nur noch als Flüstern mit etwa 40 Dezibel wahrzunehmen. Bei Umgebungsgeräuschen durch Verkehr oder dem Geraschel und Gemurmel von vielen versammelten Menschen, wird es dann schon schwierig, etwas von den politischen Inhalten zu verstehen.

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Das hat Auswirkungen auf die Versammlungsfreiheit: Demonstrationen haben, gerade wenn sie laufen, oftmals eine Ausdehnung über mehrere Hundert Meter. Bei einer Lautstärkebeschränkung auf 90 Dezibel am Lautsprecher haben so viele der Teilnehmenden gar keine Chance, die Inhalte eines Lautsprecherwagens zu hören.

Und auch die Adressaten des Protests dürften durch so eine Regelung davon verschont werden, die Redebeiträge inhaltlich mitzubekommen. Demonstriere ich gegen eine Institution oder eine Veranstaltung, von der die Polizei den Lautsprecherwagen auf mehr als 50 Meter Abstand hält, dann dürfte der Adressat des Protests bei geschlossenen Fenstern nichts mehr vom Protest hören.

Eine allgemeine Beschränkung der Lautstärke widerspricht dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, das Proteste laut Rechtsprechung in „Hör- und Sichtweite“ zum Adressaten ermöglichen soll. Proteste in Hörweite sind bei den üblichen Lautstärkebeschränkungen dann schon deutlich erschwert bis unmöglich.

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So laut sind verschiedene Lärmquellen – es kommt aber auf die Entfernung an. - Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Zoonar

Flüsterdemo wegen Arbeitsschutz der Polizei?

Der Lärmvorfall bei der Demo gegen Rechtextremismus in Berlin hat es nun bis ins Berliner Abgeordnetenhaus geschafft. Der grüne Innenpolitiker Vasili Franco hat eine parlamentarische Anfrage (PDF) mit vielen Fragen gestellt.

Spannend ist an der Antwort unter anderem, dass die Berliner Landesregierung die Lärmschutzauflagen in erster Linie mit dem Arbeitsschutz der eingesetzten Polizeibeamt:innen begründet, denn in der Regel dürften Demoteilnehmende oder Passant:innen gar nicht so nahe an den etwa drei Meter hoch hängenden Lautsprecher herankommen wie die messenden Polizist:innen.

Drei Polizisten stehen mit einem Lautstärke-Messgerät vor einem Lautsprecher
Drei Polizisten messen die Lautstärke am Adenauer-Bus. Einer von ihnen soll sich laut Polizeiangaben dabei wegen der hohen Lautstärke leicht verletzt haben. - Alle Rechte vorbehalten Zentrum für politische Schönheit

In der Antwort auf die parlamentarische Anfrage heißt es: Es habe die Gefahr bestanden, dass durch den Einsatz von Lautsprechern mit einer über 90 Dezibel A-Bewertung (dB(A)) hinausgehenden Lautstärke „Belange des Schutzes Dritter vor Lärm, des Schutzes der Gesundheit und der körperliche Unversehrtheit der Versammlungsteilnehmenden, der eingesetzten Dienstkräfte der Polizei Berlin und unbeteiligter Dritter sowie zu berücksichtigende Belange des Arbeitsschutzes“ verletzt würden. Eine längere Konfrontation mit einem Schalldruckpegel von mehr als 90 dB(A) könne Gehörschäden verursachen.

In der Anfrage an die Landesregierung hat Vasili Franco auch gefragt, warum denn die Polizeibeamt:innen beim Messen direkt am Lautsprecher keinen Gehörschutz getragen hätten. Hierzu antwortet die Innensenatorin:

Im Gegensatz zu anderen Berufsgruppen ist es nicht möglich, dass Polizeibeamtinnen und -beamte während der Begleitung des Aufzuges einen über die Impulsschallgehörschutzstöpsel hinausgehenden Gehörschutz tragen. […] Das Tragen eines umfassenden Gehörschutzes ist daher mangels Effektivität nicht als milderes Mittel in Betracht zu ziehen (vgl. Verwaltungsgericht (VG) München, Urteil vom 24. Juli 2013 – 7 K 13.2850). Bei Versammlungen kann daher im Wege der Beschränkung eine Höchstlautstärke vorgegeben werden (siehe Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 10. November 2010 – 11 LA 298/10; Oberverwaltunsggericht Magdeburg, Beschluss vom 13. Februar 2012 – 3 L 257/10).

Den gesetzten Grenzwert von 90 Dezibel sieht die Berliner Innenverwaltung in Sachen Versammlungsfreiheit als unproblematisch an: Nach Meinung der Innenverwaltung würde der auferlegte Maximalwert das Schutzgut des Versammlungsgrundrechts aus Art. 8 GG als Recht zur kollektiven Meinungskundgabe wahren. Mit der angesetzten Lautstärke könnten laut der Landesregierung sowohl die eigenen Teilnehmenden als auch unbeteiligte Dritte erreicht werden, so dass die Binnen- und die Außenkommunikation gewährleistet war. Die Einwirkung auf den öffentlichen Meinungsbildungsprozess, die das Wesen einer jeden Versammlung ausmacht, sei damit möglich gewesen.

„Unverhältnismäßige Einschränkung der Versammlungsfreiheit“

Das sieht der grüne Innenpolitiker Franco anders. Er kritisiert, dass „Versammlungen von der Polizei nicht als demokratische Wahrnehmung von Grundrechten, sondern als Hort von Gefahren betrachtet werden“. Im Falle des Protestbusses dränge sich mittlerweile der Eindruck auf, dass die Berliner Polizei nach Vorwänden suche, den Bus aus dem Verkehr zu ziehen, so Franco weiter.

„Lärmauflagen und penible Kontrollen muten in der Gesamtschau als unverhältnismäßige Einschränkung der Versammlungsfreiheit an. Es ist schon verwunderlich, dass wiederholt Verletzungen von Polizist:innen durch die überschrittene Lautstärke angeführt werden, gleichzeitig jedoch keinerlei Beschwerden oder Verletzungen von Dritten oder Demonstrationsteilnehmenden zu verzeichnen sind“, sagt Franco gegenüber netzpolitik.org.

Die Polizei schaffe durch ihren Einsatz faktisch mutwillig selbst den Grund, die Versammlungsfreiheit einzuschränken. „Der Protest auf der Straße wird im Ergebnis unterdrückt, während die rechtsextreme Propaganda im Netz lauter als jeder Demobus den politischen Diskurs verschiebt.“

„Mittel, um Versammlungsleitungen zu gängeln“

Stefan Pelzer vom Zentrum für politischen Schönheit sagt gegenüber netzpolitik.org, dass er die Lautstärkebeschränkungen als willkürlich empfinde. „Sie dienen letztlich nur dazu, Demonstrationen jederzeit behindern zu können und Fahrzeuge wie unseren Bus von Demonstrationen ausschließen zu können.“

Kritik an Lärmauflagen hat auch der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV): „Versammlungen müssen wahrgenommen werden können. Lautstärkeauflagen erschweren die Außenwahrnehmung. Sie sind ein Mittel, um Versammlungsleitungen unnötig zu gängeln“, erklärt auch Rechtsanwalt Peer Stolle, Vorstandsmitglied des RAV.

„Derartige Auflagen sind Ausdruck eines behördlichen Verständnisses, Versammlungen als Störung wahrzunehmen und nicht als elementaren Ausdruck einer lebendigen Demokratie“, so Stolle weiter.

Nehmen die Lärmschutzauflagen in Berlin zu?

Wie oft die Berliner Versammlungsbehörde Demonstrationen in der Hauptstadt Lärmauflagen macht, ist nicht so leicht herauszubekommen. Die Berliner Polizei kann nach eigener Auskunft keine Angaben zur Entwicklung der Lärmschutzauflagen in den letzten Jahren machen oder sagen, ob es mehr werden. Bei der Polizei Berlin erfolge keine automatisierte Erfassung von Beschränkungen bei Versammlungen. „Deshalb ist ein Überblick dazu nicht möglich“, sagt ein Sprecher der Polizei gegenüber netzpolitik.org. In einer früheren kleinen Anfrage zum Thema antwortete die Senatsverwaltung, dass Lärmschutzauflagen immer eine Einzelfallbewertung voraussetzen würden.

Bei der Berliner Lauti-Gruppe, die seit vier Jahrzehnten etwa 50 Demonstrationen im Jahr mit einem Lautsprecherwagen unterstützt, heißt es, dass Lautstärkeauflagen bei Demonstrationen in Berlin noch die „absolute Ausnahme“ seien, aber immer wieder vorkämen.

„Wenn es dann aber doch willkürlich diese Auflagen gibt, stellt es eine starke Einschränkung der Demo dar, die ja den Zweck hat, gehört zu werden“, sagt Toni*, 39, die in der Gruppe mitarbeitet. „Sind solche Auflagen im Vorfeld bekannt, sollte man unbedingt rechtlich dagegen vorgehen“, so Toni weiter.

Lautstärkeauflagen in der Vergangenheit

Es ist nicht das erste Mal, dass die Frage von Lautstärke und Versammlungsfreiheit das Berliner Abgeordnetenhaus erreicht. Im Jahr 2023 gab es eine schriftliche Anfrage der Linkspartei (PDF) zum Thema. Schon damals wurde gefragt, auf welcher Grundlage eigentlich Lärmauflagen erteilt würden.

Hier antwortete die Senatsinnenverwaltung, dass der Behörde eine „einzelfallbezogene Bewertung der Zumutbarkeit“ vorbehalten bleibe. Die Versammlungsfreiheit beinhalte kein Recht, „musikalische Vorträge oder Redebeiträge in beliebiger Lautstärke abzuspielen“, hieß es dort weiter. Bei der Festsetzung von Grenzwerten würden „bei dem vorzunehmenden Rechtsgüterausgleich in praktischer Konkordanz die Zeit, Örtlichkeit und Teilnehmendenzahl der Versammlung und gegebenenfalls weitere Variablen miteinbezogen“.

Weiterhin wurde damals mit der öffentlichen Sicherheit argumentiert. Der Begriff der öffentlichen Sicherheit umfasse laut dem Innensenat u.a. die Individualrechtsgüter Leben und Gesundheit. Außerdem seien grundrechtlich relevante Belange wie beispielsweise Lärmschutz von Anwohnenden, Passantinnen und Passanten, aber auch die negative Versammlungsfreiheit anderer Personen in den Blick zu nehmen. Insgesamt sei es immer eine Einzelfallprüfung.

menschen laufen hinter einem Lautsprecherwagen her.
Fuckparade 2006. - CC-BY 2.0 Nicor

Streitpunkt Musik- und Tanzdemos

Im Visier von Versammlungsbehörden und Polizeien sind seit Jahren Versammlungen, bei denen viel Musik gespielt wird. Hier gibt es immer wieder Auseinandersetzungen, ob Musik eine politische Meinungsbekundung ist. Der bekannteste Fall ist die „Fuckparade“, eine Demonstration, die gegen die Kommerzialisierung der Loveparade gestartet war. Hier stufte die Polizei im Jahr 2001 die Fuckparade nicht als Demonstration ein und verbot sie. Die Veranstalter:innen zogen bis vor das Bundesverwaltungsgericht, das ihnen im Jahr 2007 Recht gab und die Fuckparade als politische Versammlung anerkannte.

Ebenjener Fuckparade hatte die Berliner Polizei im Jahr 2023 allerdings strenge Lärmschutzauflagen gemacht, die den Charakter der politischen Musikparade stark veränderten, weil diese plötzlich ganz leise war. Unklar ist hier auch der unterschiedliche Umgang im Einzelfall. Während die Fuckparade starke Beschränkungen hinnehmen musste, sind bei der Musikdemo „Rave the Planet“, die seit 2022 in Berlin stattfindet, keine Lautstärkeeinschränkungen bekannt. Bei der Techno-Demo „Zug der Liebe“ hingegen setzte die Polizei wieder einen Höchstwert von 90 Dezibel fest.

Musik als Meinungskundgabe hat sich trotz mittlerweile längerer Tradition und zahlreichen Musik-Demonstrationen im ganzen Bundesgebiet noch nicht durchgesetzt. Jüngst hatte die Polizei Aachen der „Krachparade Aachen“, einer Demonstration aus Nachtleben und Subkultur, den Status als Demonstration abgesprochen und sie verboten. Die Veranstalter:innen hatten sich daraufhin gewehrt, waren aber sowohl vor dem Verwaltungsgericht Aachen als auch vor dem Oberverwaltungsgericht Münster gescheitert.

Augsburg schießt den Vogel ab

Im bayerischen Augsburg hingegen reglementiert man Musik und Lautstärke maximal versammlungsfeindlich. Bei einer Demo zum Frauentag 2022 durften Lautsprecheranlagen und Megafone „nicht für reine Unterhaltungs-/Vergnügungszwecke, sondern nur für direkte Versammlungszwecke“ verwendet werden.

Weiterhin verfügte die Versammlungsbehörde, durch das „Rufen von Parolen, Benutzen von Lärm- und ähnlichen Geräten darf es zu keiner unzumutbaren Lärmbelästigung von Passanten und Anwohnern oder Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs kommen“. Zudem sollten „alle Reden und auch von Ton-/Bildträgern abgespielte Texte, Videos und Musikstücke“ den „öffentlichen Frieden“ wahren. So dürfe nicht zum „Hass gegen Bevölkerungsteile aufgestachelt werden oder zu Gewalt oder Willkürmaßnahmen aufgerufen werden, indem Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden“.

Die Veranstalterinnen fingen sich nach der Demo einen Strafbefehl in Höhe von 1.200 Euro ein, weil sie die Auflagen missachtet hätten. RAV-Vorstandsmitglied Peer Stolle  sagte damals gegenüber netzpolitik.org, solche rigiden Auflagen seien „mit einer liberalen Demokratie nicht zu vereinbaren“.

 

* Name der Redaktion bekannt


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Digital-Zebra: „Wie schön es ist, dass ich das jetzt weiß!“

19. September 2025 um 06:48

Menschen, die von der Digitalisierung überfordert sind, finden bei einem Berliner Pilotprojekt Hilfe. Digitallots*innen unterstützen sie bei Problemen mit Geräten oder Services. Ein Besuch zeigt, wie nötig solche Stellen sind.

Eine ältere und eine jüngere Frau sitzen vor einem Tablet mit Tastatur. Die ältere zeigt auf etwas und macht sich mit der anderen Hand eine Notiz mit einem Stift auf einem kleinen Block.
Rechts ist die Digitallotsin Lena Zerfowski, die Frau links neben ihr ist ein Model. Die Nutzerinnen, die wir für diese Geschichte begleitet haben, wollten lieber anonym bleiben. – Alle Rechte vorbehalten VÖBB, Fotografie: Barbara Dietl

Sigrid* reißt die Augen auf, als hätte sie einen Zaubertrick gesehen. „Ach so!?“, ruft sie erstaunt. Sie nimmt ihr Kinn zwischen Daumen und Zeigefinger und beugt sich langsam immer weiter über ihren Laptopbildschirm, studiert das Abgebildete ganz genau. „Das ist ja klasse“, flüstert sie.

Sigrid hat gerade gelernt, dass man mithilfe von Tabs mehr als eine Internetseite auf einmal öffnen kann. Dabei ist sie technisch eigentlich gar nicht sehr unbedarft. Sie sagt stolz von sich, dass sie ihren Laptop „für die Dinge, die ich brauche, zu 90 Prozent beherrsche.“

Sigrid ist heute in die Berliner Amerika-Gedenkbibliothek gekommen, weil sie das Finanzamt fürchtet. Sie hat die Abgabefrist für ihre Steuererklärung bereits überzogen und kommt an einem bestimmten Punkt der Steuersoftware Elster nicht weiter. Doch als sie das Problem präsentieren will, ergibt sich eine noch viel elementarere Schwierigkeit: Sigrid hat ihr Passwort vergessen. Bei Elster lässt sich das nicht einfach nur per E-Mail zurücksetzen. Sigrid muss sich online authentifizieren. Sie hat keine Ahnung, wie das geht.

Die Digitalisierung schließt viele Menschen aus

Je umfassender die Digitalisierung in unseren Alltag eingreift, je öfter es für Services keine analoge Alternative mehr gibt, desto weiter werden all jene abgehängt, für die der Umgang mit der digitalen Welt eine Herausforderung darstellt. Alte Menschen, Menschen mit Lernschwierigkeiten, Menschen mit sensorischen Beeinträchtigungen beispielsweise. Oder Menschen mit geringem Einkommen. Laut einer Studie zur Digitalkompetenz haben nur 32 Prozent von ihnen digitale Grundkenntnisse.

In einer Studie zur digitalen Teilhabe fanden 80 Prozent der Befragten, dass Menschen, die sich im Digitalen schlecht auskennen, es im Alltag zunehmend schwer haben. Lena Zerfowski soll solchen Menschen helfen. Die 28-Jährige ist Digitallotsin im Pilotprojekt Digital-Zebra, das die Berliner Bibliotheken aufgesetzt haben. Dort sollen Menschen, die sich mit Technik schwertun, Unterstützung beim Zugang zu digitalen Angeboten bekommen.

Bislang bleibt jenen, die an digitalen Herausforderungen scheitern, nur die Hoffnung, dass technikaffine Bekannte oder Familienmitglieder ihnen helfen. Die privatwirtschaftlichen Geräte- und Softwareanbieter können und wollen meist nicht assistieren. Die betriebswirtschaftliche Logik verbietet die ausufernde Auseinandersetzung mit themenübergreifenden Problemen von Menschen wie Sigrid. Deshalb beginnt nun die öffentliche Hand, Angebote zu entwickeln, die Digitalisierungsverlierer auffangen sollen. Neben der 1:1-Sprechstunde bei den Digitallots*innen gibt es in Berlin beispielsweise auch Digital-Cafés, wo es eher um Austausch in und mit einer Gruppe geht.

Hilfe zur Selbsthilfe

Sigrid setzt sich neben Lena Zerfowski auf einen Barhocker, wuchtet ihren Laptop auf den Tisch vor den beiden, verlegt das Kabel, steckt es ein und schaltet den Rechner an. Der Bildschirm bleibt sehr lange schwarz. „Er macht irgendwas. Was auch immer“, sagt Sigrid mit Berliner Akzent. „Wir geben ihm mal noch ein bisschen Zeit“, antwortet Zerfowski.

Sigrid trägt eine weißblonde Kurzhaarfrisur und weiße Turnschuhe von Reebok zu weißer Jeans und apricot-farbenem Pullover. Ihr Lippenstift ist pink, ihre Nägel schimmern zartrosa und ihre Brille hat goldene Bügel. Nur die Flecken auf ihren Händen verraten, dass sie vermutlich nicht mehr so jung ist, wie sie wirkt. Ihrem Computer ist das Alter schon leichter anzusehen: Der Laptop ist dick wie ein Band Harry Potter.

Nach einer ganzen Weile ist das Gerät endlich hochgefahren. „Sind Sie schon mit dem Internet verbunden?“, fragt Zerfowski. „Ich denke“, antwortet Sigrid. Zerfowski glaubt das nicht und zeigt ihr, wo in diesem Fall welches Symbol zu sehen wäre und erklärt, wie sie die Ansicht mit den verfügbaren W-LANs öffnet. Sigrid ist ganz erstaunt, wie viele dort sichtbar sind. Dann verbindet sie sich mit dem Bibliotheksnetzwerk. Das dauert vermutlich ein Vielfaches der Zeit, die Zerfowski gebraucht hätte, um das Gerät selbst ans Netz zu bringen, doch das ist Teil des Konzepts: Hilfe zur Selbsthilfe.

„Damit sich jeder willkommen und wohl fühlt“

Lena Zerfowski hat eine Ausbildung zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste gemacht, unter den Digitallots*innen sind aber auch Quereinsteiger*innen, ein Mediendesigner zum Beispiel. Als Digitallots*in absolviert man zudem zahlreiche Fortbildungen: bei der Polizei zu Internetbetrug, bei der Verbraucherzentrale zu Onlinetransaktionen, bei Vereinen für Seh- und Hörbehinderungen zum Thema Barrieren. „Da haben wir gelernt, dass wir klar sprechen müssen, den Mund nicht verdecken dürfen und die Person, mit der wir sprechen, anschauen sollen, damit sich jeder willkommen und wohl fühlt“, sagt Lena Zerfowski.

Sigrid öffnet den Firefox-Browser. „Ich gehe jetzt zu Elster“, sagt sie. Und muss wieder eine ganze Weile lang warten. Sigrid stützt das Kinn auf den Handrücken, hebt es und legt den Zeigefinger an die Schläfe, dann tippt sie sich an den Mundwinkel. „Warum macht der nix. Das ist jetzt komisch“, murmelt sie. Dann öffnet sich die Seite der Steuerverwaltung. Die Zertifikatsdatei findet Sigrid, aber dann fällt ihr, wie erwähnt, ihr Passwort nicht ein. Um es zu finden, versucht sie, die Zertifikatsdatei zu öffnen. Zerfowski erklärt ihr, dass das nicht geht und zeigt ihr den „Passwort vergessen“-Button.

Um ein neues Passwort zu vergeben, braucht Sigrid ihren Benutzernamen. Der steht in einer E-Mail des Finanzamtes. Aber wie soll sie da rankommen? Sie hat ja nun schon die Elster-Website im Browser geöffnet. Zerfowski zeigt ihr den Trick mit dem neuen Tab. Kurz darauf bekommt Sigrid noch einen Skill beigebracht: Wie man Zeichen kopiert und anderswo wieder einfügt. Sigrid ist begeistert. Doch beim Sicherheitscode, den sie kurz darauf per Mail bekommt, funktioniert das nicht.

„Wie soll das gehen?“

„Sie merken sich einfach die ersten drei Zeichen und ich die letzten drei“, sagt Zerfowski. „Ich glaube, das ist eine blöde Idee, ich habe ein bisschen Gedächtnisprobleme“, sagt Sigrid. „Wir schaffen das schon“, sagt Zerfowski und behält recht. Doch um ein neues Passwort zu vergeben, muss Sigrid jetzt erst einmal ihre Identität verifizieren. „Wie soll das gehen?“, fragt sie.

Die Lots*innen tauschen sich regelmäßig über besondere Fälle aus, auch um die persönliche Aufarbeitung zu erleichtern. „Eine Frau, die wegen häuslicher Gewalt eine Wohnung sucht. Ein Mensch, der seinen digitalen Nachlass regeln will, weil er schwer erkrankt ist. Solche Fälle machen etwas mit einem“, sagt Olaf Wolter, einer von zwei Leitern des Projekts. Teil der Lots*innen-Arbeit ist auch die Vermittlung ins Hilfesystem, etwa zu spezialisierten Beratungsstellen. Wiederkehrende Probleme mit bestimmten Anwendungen melden die Lots*innen auch an deren Hersteller zurück, beispielsweise Banken oder das Arbeitsamt.

Sigrid wird nun in die Wunder der Online-Identifikation eingeführt. Sie wedelt nach Zerfowskis Anleitung mit ihrem Ausweis vor der Kamera und spricht zufällig generierte Worte in ein Selfie-Video. Nun muss sie 15 Minuten warten. Sigrid sagt: „Das ist nicht sehr benutzerfreundlich. Allein hätte ich mich da nie durchgewurschtelt.“ Lena Zerfowski sagt: „Wir versuchen, den Digitalzwang aufzufangen. Wenn es nur noch digital geht, brauchen die Leute eine Anlaufstelle.“

Der Hilfsbedarf ist hoch

In diesem Moment spricht eine Kollegin Zerfowski an. Es gäbe da noch eine Nutzerin, die gerne von Zerfowski beraten werden würde. Krystyna* war schon eine Weile interessiert um die Beratungsbox herumgestreift. Sie trägt ihre grauen Locken offen, eine Nickelbrille, Skinny Jeans, schwarze Lacksneaker mit weißer Sohle, eine Jeansweste über einem T-Shirt. Sie sieht aus, als wolle sie eigentlich zu einem Heavy-Metal-Konzert und ein bisschen wie die Antithese zu der blütenweiß-schicken Sigrid. Zerfowski fragt Sigrid, ob das in Ordnung ist, wenn sie sich in der Wartezeit um Krystyna kümmert. Sie bejaht.

Der Bedarf an Dienstleistungen wie denen der Digitallots*innen vom Digital-Zebra-Projekt ist hoch. Wöchentlich nehmen etwa 350 Nutzer*innen die Angebote von Digital-Zebra in Berlin wahr, Tendenz steigend. Einen Termin brauchen sie nicht. Dass Menschen warten müssen, weil gerade noch andere beraten werden, kommt regelmäßig vor.

Illustration eines Zebras, das Outfit und Kellen eines Einweisers auf dem Flughafen-Rollfeld trägt.
Dieses Zebra ist das Maskottchen des Projekts. Digital-Zebra heißt dieses, weil auch der Zebrastreifen einen sicheren Überweg garantieren soll – so wie die Digitallots*innen den Weg ins Netz begleiten. Schwarz und weiß stehe zudem für die Binarität, die der Digitalisierung zugrunde liegt. - Alle Rechte vorbehalten VÖBB/ZLB, Zeichnung: Jens Nordmann

26 Bibliotheken sind aktuell beteiligt, demnächst sollen es 28 sein. Anfangs war mit viel weniger geplant, doch zahlreiche Bibliotheken haben sich aus eigenem Antrieb angeschlossen und ihre Mitarbeiter*innen zu den Fortbildungen für Digitallots*innen geschickt. Das Projekt wird vom Berliner Senat gefördert, läuft seit September 2023 und ist bis zum Februar 2026 befristet. Danach soll es Teil des Regelangebots der Berliner Bibliotheken werden.

„Wow“

Krystyna schildert ihr Problem: „Ich soll 80 Euro für eine PDF-App zahlen. Ich will das nicht! Ich habe doch schon eine App für PDF“, sagt sie empört. „Wo haben Sie diese Forderung denn gesehen?“, fragt Zerfowski. „Das war, als ich auf Öffnen geklickt habe.“ Zerfowski zeigt Krystyna, wo sie sieht, welche Berechtigungen die entsprechende App hat, nämlich keine. „Ja, aber sie kommt immer wieder“, sagt Krystyna. „Die haben gesagt, wenn ich nicht bis morgen kündige, kostet das 80 Euro.“

„Also diese App kostet nichts und es gibt auch keine In-App-Käufe“, sagt Zerfowski. Sie und Krystyna sitzen sich gegenüber. „Sie können das lesen, wenn es auf dem Kopf steht?“, fragt Krystyna erstaunt. „Ja“, antwortet Zerfowski. Krystyna sagt: „Wow“.

Zerfowski findet heraus, dass Krystyna insgesamt vier PDF-Apps installiert hat. Bei einer davon gibt es In-App-Käufe. Zerfowski vermutet, dass diese App die Zahlungsaufforderung angezeigt hat. Dann schaut sie wieder nach Sigrid. Die sitzt tatenlos vor der Notiz, dass die Online-Legitimierung funktioniert hat. „Ich habe gewartet, weil ich nichts falsch machen wollte“, sagt Sigrid. Jetzt darf sie ein neues Passwort vergeben. Zerfowski dreht sich weg, Sigrid tippt entschlossen. Damit sie das Passwort nicht wieder vergisst, schreibt sie es zusätzlich auf die erste Seite ihres papierenen Terminkalenders.

„Ich tippe, aber es passiert nichts“

Die Nutzer*innen des Angebots sind meist ältere Menschen. Aber auch unter Jüngeren gibt es welche, die beispielsweise nicht wissen, wie man eine Powerpoint-Präsentation erstellt, und deshalb Hilfe suchen. Von einem jungen Menschen wurde Zerfowski mal gefragt, wie man eine Maus bedient, „weil die nur noch das Touchpad kennen“.

Zerfowski wechselt wieder zu Krystyna. Sie hat die Theorie, dass Krystyna vielleicht ein Adobe-Abo angeboten wurde. „Haben Sie einen E-Reader“, fragt sie. „Einen was?“ „Ein Gerät, mit dem sie E-Books lesen können.“ „So etwas habe ich nicht. Aber ich habe noch ein anderes Problem. Wenn jemand anruft, weiß ich nicht, wie ich rangehen soll. Ich tippe, aber es passiert nichts.“

Zerfowski holt ihr Arbeitstelefon heraus und lässt Krystyna ihre Nummer eingeben, dann tippt sie auf den grünen Hörer. Auf Krystynas Bildschirm erscheint ein Anruf. „So sieht das aus, da kann ich nix tippen“, sagt sie. Zerfowski macht ihr vor, wie sie das Hörersymbol zur Seite zieht, um den Anruf anzunehmen.

„Ah“, ruft Krystyna, klatscht die Hände zusammen und hebt sie in einer betenden Geste. Zerfowski ruft sie noch einmal an und lässt sie diesmal selbst abheben. Krystyna strahlt und sagt „Dankeschön“. Als sie die Bibliothek verlässt, raunt sie einem Bibliotheksmitarbeiter zu: „Die ist ganz gut“ und zeigt dabei auf Zerfowski. „Für uns ist es vielleicht nur ein kleines Problem, aber für die Person kann es riesig wirken“, sagt die.

Wie Lena Zerfowski Sigrid vor Ärger mit dem Finanzamt rettet

Zurück zu Sigrid. Die ist nun endlich in ihrem Elster-Account und kann das eigentliche Problem suchen, die Stelle, an der es nicht weitergeht. „Sekunde. Ich bin völlig durch den Wind. Ah, hier ist es!“ Sigrid möchte eine Mietwohnung, die ihr gehört, angeben. „Aber der meckert mich dann immer an und sagt, ich hätte eine Ferienwohnung eingetragen. Ich habe mir das schon hundert Mal angeschaut, aber finde den Fehler nicht“, sagt sie.

Zerfowski lernt selbst viel bei der Arbeit, beispielsweise Videoschnitt, als jemand Hilfe mit seinen Urlaubsfilmen suchte. Sie erarbeitet sich die Lösung für das jeweilige Problem gemeinsam mit den Nutzer*innen, ruft zum Beispiel auch mit diesen gemeinsam bei einer Hotline an, wenn sie selbst nicht mehr weiter weiß.

„Im Grunde freut das die Person, wenn ich sage: Tut mir leid, das weiß ich auch nicht. Weil die sich dann nicht blöd fühlt. Deshalb gehen wir offen damit um, etwas nicht zu wissen und lernen dann was zusammen. Das ist ein schöner Prozess“, sagt Zerfowski. Informationen, die die Lots*innen bei der Arbeit gewinnen, tragen sie in ein Wiki ein, damit die Hilfe bei der nächsten Person mit dem gleichen Problem einfacher ist.

Zerfowski probiert einfach mal, was passiert, wenn sie eine bestimmte Zeile, in der Sigrid „0“ eingetragen hat, leer lässt. Und siehe da, es funktioniert. „Ich könnte Sie umarmen! Das hätte ich alleine nie hingekriegt. Ich freue mich ganz doll. Wissen Sie, wie viele schlaflose Nächte mich das gekostet hat?“, sagt Sigrid.

Zerfowski erzählt Sigrid noch, dass ihr Laptop mit Windows 10 läuft und das ab Oktober nicht mehr unterstützt wird. Wenn sie Hilfe bei der Umstellung auf Linux wolle, solle sie einfach wiederkommen. In Berlin-Marienfelde, wo Sigrid lebt, gäbe es übrigens auch Digitallots*innen, die ihr helfen könnten. Sigrid antwortet: „Ich kann ihnen gar nicht sagen, wie schön es ist, dass ich das jetzt weiß.“

*Name geändert


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Interview: „Die Gewalt bahnt sich vermehrt ihren Weg in die Offline-Welt“

15. September 2025 um 18:03

Nach dem Attentat auf den rechtsradikalen Influencer Charlie Kirk gerät in den Medien einiges durcheinander und aus dem Blick. Wir haben mit der Autorin Berit Glanz über Online-Kultur und Offline-Gewalt, kryptische Memes und Nihilismus gesprochen.

Ein FBI-Beamter mit einer Kamera untersucht eine beschriftete Wand
Ein FBI-Agent untersucht den Tatort auf dem Campus der Utah Valley University. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / UPI Photo

Am vergangenen Mittwoch wurde der rechtsradikale Influencer Charlie Kirk erschossen. Obwohl er sich immer wieder klar antisemitisch, rassistisch und LGBTQI+-feindlich geäußert hatte, erklärten ihn einige etablierte Medien posthum zum Kämpfer der Redefreiheit. „Kirk hat Politik auf genau die richtige Weise praktiziert“, schrieb etwa Ezra Klein in der New York Times. „Er tauchte an Universitäten auf und sprach mit jedem, der mit ihm reden wollte.“

In Deutschland kam es zu ähnlichen Trauerbekundungen. Manuel Ostermann, stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, lobte Kirks „Einsatz für Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschlichkeit“. Und die CDU-Bundestagsabgeordnete Caroline Bosbach beschrieb Kirk auf Instagram als „Kämpfer für westliche Werte“, mit ihm sterbe „eine der einflussreichsten jungen konservativen Stimmen weltweit“. Den Post hat die Politikerin nach vielfacher Kritik inzwischen gelöscht.

Bereits unmittelbar nach der Tat hatte US-Präsident Donald Trump die „radikale Linke“ für den Tod seines Unterstützers Kirk verantwortlich gemacht und landesweit Trauerbeflaggung angeordnet. Elon Musk schrieb auf X: „The Left is the party of murder.“ Etliche weitere Stimmen sahen in dem Anschlag einen Aufruf „der Linken“ zum Bürgerkrieg.

Seit Donnerstagabend sitzt der 22-jährige Tatverdächtige Tyler R. in Untersuchungshaft. Er stammt aus dem Bundesstaat Utah und gehört offenbar einer Familie von Trump-Anhänger:innen an. Ehemalige Mitschüler:innen beschreiben ihn als zurückhaltend und online sehr aktiv.

Wir haben mit Berit Glanz über den Fall und seine mediale Deutung gesprochen. Sie ist Schriftstellerin und Essayistin, lebt in Island und veröffentlicht regelmäßig den Newsletter Phoneurie, in dem es um die „allgegenwärtige Verzahnung von virtuellem und realem Raum“ geht.

Eine Person zwischen Tannenzweigen
Berit Glanz - Alle Rechte vorbehalten Cat Gundry-Beck

Medien und Missverständnisse

netzpolitik.org: Nach dem Attentat auf Charlie Kirk veröffentlichten mehrere etablierte Medien Nachrufe, die den rechtsradikalen Influencer als eine Art Märtyrer der Redefreiheit darstellen. Wie kommt es dazu?

Berit Glanz: Ich glaube, dass Kirk eine Projektionsfläche ist. Es geht überhaupt nicht darum, was er gesagt hat, wer er als Person ist und was seine Geschichte im Internet ist. Sondern es geht einfach nur darum, wie man diesen Mord für eigene politische Ziele stilisieren kann.

Etwas Ähnliches passierte nach der mutmaßlichen Tat von Luigi Mangione, …

netzpolitik.org: … der im vergangenen Dezember Brian Thompson erschossen haben soll, den damaligen CEO von UnitedHealthcare.

Berit Glanz: Auch dieser Mord wurde umgehend dazu verwendet, um eine bestimmte politische Agenda zu pushen. Und zwar von vielen Seiten.

Das Gleiche ist jetzt bei Kirk passiert. Rechte nutzen das Attentat, um eine Machtposition im Diskurs zu gewinnen. Sie behaupten dann etwa, dass ihre Positionen so gefährlich seien, dass sie dafür ermordet würden. Im aktuellen Fall und bei Luigi Mangione sehen wir also einen sehr unehrlichen Diskurs, in dem die Gewalttat so genutzt wird, dass sie dem jeweiligen Milieu den maximalen politischen Nutzen bringt.

netzpolitik.org: Erkennen Sie auch Parallelen, wenn Sie die Debatte in den sozialen Medien verfolgen?

Berit Glanz: Im Internet wird die Debatte teilweise besser geführt. Dort gibt es eine größere Kompetenz bei der Einordnung von Personen und es werden sehr viel mehr Originalquellen verlinkt. So können alle gut nachverfolgen, wie bestimmte Behauptungen zustandekommen.

Ich habe außerdem den Eindruck, dass es auf Reddit und Blue Sky, teilweise sogar auf Twitter eine größere Kenntnis darüber gibt, wer die Person Charlie Kirk gewesen ist. Besonders auffällig war das auf TikTok. Dort wurden sehr viel Clips von Charlie Kirk geteilt, also O-Töne von ihm als rechten Influencer. Wer sich die Aufnahmen anschaut, erkennt schnell, dass vor wenigen Tagen kein friedlicher Debattierer ermordet wurde. Sondern dass Kirk eine massiv toxische Person war, die eine überaus gefährliche Rolle im öffentlichen Diskurs gespielt hat.

netzpolitik.org: Kirk war auch eine öffentliche Person. Man kennt seine Aussagen. Das unterscheidet ihn auch von Luigi Mangione, oder?

Berit Glanz: Ja, und zugleich kannten viele Leute seine Aussagen offenkundig nicht. Das finde ich so faszinierend: Da ist ein Mensch gestorben, der vielen Leuten, die sich aktiv im Internet aufhalten, klar ein Begriff ist. Andere wiederum hörten seinen Namen das erste Mal und mussten ihre 15-jährigen Kinder fragen, wer das ist.

Dabei hat Charlie Kirk eine wichtige Rolle dabei gespielt, dass Donald Trump die US-Präsidentschaftswahl gewonnen hat. Und dennoch ist er einer bestimmten Generation, die sich nicht auf diesen Plattformen aufhält, schlichtweg unbekannt.

Es gibt also offenkundig eine große Informationslücke über Influencer, die einen Diskurs bestimmen, die radikalisieren und die eine aufpeitschende Wirkung haben.

Memes als Botschaften

netzpolitik.org: Im Laufe der vergangenen Tage taten sich dann weitere Informationslücken auf. Nämlich als bekannt wurde, dass auf den Patronen, die der Attentäter verwendete, kryptisch anmutende Sätze eingestanzt waren. Haben diese Botschaften Sie überrascht?

Berit Glanz: Beschrifteten Patronen zählen fast schon zum Standard bei solchen Gewalttaten. Die Patronen, mit denen der CEO Thompson getötet wurde, trugen die Worte „deny“, „defend“ und „depose“, wahrscheinlich ein Verweis auf die Geschäftspraktiken von US-Versicherungen. Dieses Mal waren es die Sätze wie „Hey fascist! Catch!“, „Oh bella ciao bella ciao bella ciao ciao ciao“ und „If you read this, you are gay lmao“.

Es bereitet den Tätern wohl eine Freude, wenn alle versuchen, in diese Botschaften etwas hinein zu interpretieren. Dieser hermeneutische Akt wird dann selbst zu einem essenziellen Teil ihrer Gewalttaten.

Bei Kirks Ermordung waren die Sprüche bekannt, bevor der Name des Verdächtigen kursierte. Prompt wurden die Botschaften als angeblich transideologisch identifiziert und der Täter einem bestimmten Milieu zugeordnet. Auch das war Teil der politischen Instrumentalisierung. Sind solche Vermutungen erst einmal in den Timelines und in der Welt, kriegt man sie nur noch sehr schwer wieder eingefangen.

netzpolitik.org: Warum nutzen Attentäter eine so große Bühne und greifen dann auf derart kryptische Botschaften zurück, die fast unweigerlich für Missverständnisse sorgen?

Berit Glanz: Es wäre naheliegend und würde die Dinge auch sehr vereinfachen, wenn es ein klassisches Bekenntnisschreiben gäbe, das eine klare Ideologie ausformuliert. Aber das Internet funktioniert so halt nicht.

Der Mord an Kirk entstammt einer Trollkultur. Und da geht es immer auch darum, sich über die Ratlosigkeit anderer lustig zu machen. Es gibt einen Wissensvorsprung, bestimmte Eingeweihte können die Botschaften leicht dechiffrieren und daraus entsteht dann ein eigener Trollhumor. Bei allen anderen herrscht massive Verwirrung oder sie verirren sich in vorschnelle, aber falsche Annahmen.

netzpolitik.org: Ist die tödliche Gewalt dann ebenfalls Teil der Trollerei?

Berit Glanz: Wir sprechen seit mehr als zehn Jahren – also mindestens seit Gamergate – darüber, dass Minderheiten im Internet Trollkultur als Gewalt erleben. Dafür sind die Betroffenen eine Dekade lang belächelt worden. Das sei Hysterie oder sie seien zu empfindlich, war meist die Antwort.

Und dann bricht sich diese Gewalt ihren Weg in die Realität. Und es zeigt sich: Das ist eine reale Gewalt – im Internet und in der analogen Welt. Das jetzt Menschen sterben, zeigt jenen Menschen, die diese Gewalt lange ignoriert oder als irrelevant abgetan haben, dass diese da ist und mitunter tödliche Auswirkungen hat. Und diese Entwicklung wird sich mit dem Zusammengehen von Online und Offline, das wir seit einigen Jahren beobachten können, weiter verschärfen.

Schon jetzt gibt es keine klare Grenze mehr zwischen Online und Offline. Und die Gewalt, die es im Internet bereits seit Jahren gegeben hat, bahnt sich vermehrt ihren Weg in die Offline-Welt.

Und dass Memes in gewaltvollen Konflikten eine zentrale Rolle spielen, sehen wir nicht nur bei solchen Attentaten. Sondern das gibt es auch als Strategie im russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. Das ist ebenfalls ein Memewar – ein Krieg der Memes –, in dem beide Seiten Formen der Internetkommunikation einsetzen und damit versuchen, die öffentliche Meinung zu beeinflussen.

netzpolitik.org: Wie erklären Sie sich, dass das in den etablierten Medien noch immer so eine geringe Rolle spielt? Ist das ein Generationenproblem?

Berit Glanz: Es ist natürlich naheliegend, darin ein Altersproblem zu sehen. Das ist es aber nicht unbedingt. Was es vor allem braucht, ist eine Anerkennung von Gewalt und spezifischen Kommunikationsstrukturen im Internet. Und die sind nicht auf den Computer beschränkt oder auf ein paar merkwürdige Leute, die ihre Handys viel nutzen. Sondern das ist etwas, was in unser aller Welt hineinfließt und diese verändert.

Und das Bewusstsein dafür, dass es da etwas gibt, was man eventuell nicht versteht, muss jetzt entstehen. Vor allem Menschen in institutionellen Machtpositionen sollten zur Kenntnis nehmen, dass sie dieses Wissen erwerben müssen.

netzpolitik.org: In der öffentlichen Debatte sprechen wir viel über Social-Media- oder Gaming-Sucht und über Alterskontrollen und Handyverbote. Diskutieren wir also an entscheidenden Themen vorbei?

Berit Glanz: Ja, und zwar auf zwei Ebenen. Der Diskurs ist zum einen oftmals sehr alarmistisch. Und zum anderen ignoriert er, warum wir eigentlich im Internet sind.

Die meisten Menschen verbringen sehr viel Zeit im Netz und das hat Gründe. Weil es halt Spaß macht, weil wir da in sozialen Austausch gehen, weil wir dort einer besonderen Form von Humor begegnen. Das wird alles komplett ausgeblendet.

Und gleichzeitig gibt es die dunkle Seite von Radikalisierung durch Internetkultur, besonders bei Memes mit ihren mehrdeutigen Anspielungen. Diese Entwicklung wird in öffentlichen Debatten häufig nicht angeschaut. Stattdessen geht es sehr viel um Regulierung und ob man Teenagern das Handy verbieten soll. Ich glaube nicht, dass dieser Ansatz etwas bringt.

Rechtsradikaler Nihilismus

netzpolitik.org: Es scheint sich abzuzeichnen, dass der mutmaßliche Attentäter von Charlie Kirk der rechtsradikalen Szene entstammt. Ein Motiv für den Mord könnte demnach in den Groyper Wars liegen. Was hat es damit auf sich?

Berit Glanz: Die Rechte im Internet ist fragmentiert. Es gibt unterschiedliche Fraktionen, die sich seit Jahren bekriegen. Zu den Streitfragen zählen etwa der Umgang mit Israel, mit Antisemitismus oder bestimmte Vorstellungen von ideologischer Reinheit.

Zwei Fraktionen in der US-amerikanischen Rechten sind hier besonders einflussreich. Die eine scharrt sich um den rechten Influencer Nick Fuentes, die andere um Charlie Kirk. Daher haben viele, die sich gut im Internet auskennen, nach dem Attentat auch umgehend eine Verbindung zu diesem Konflikt gezogen. [Anm. d. Red.: Sogenannten Groypern sind Kirk oder Trump nicht rechtsextrem genug.]

Das größere gesellschaftliche Problem sind aber die Gemeinschaften junger Männer im Internet, die sich antisozial gebärden. Das können Fan-Communitys sein, teilweise sind das auch Gaming-Subkulturen. Dieses Problem bekommt man nicht in den Griff, wenn man jetzt nur auf die Groyper Wars blickt. Stattdessen müssen wir untersuchen, in welche Radikalisierungskanäle junge Männer gelangen. Dazu gehören Incel-Culture und Andrew Tate, aber auch bestimmte Formen von Sport- und Körperkult, die etwa auf TikTok oft ein Einstieg sind in rechtes und maskulinistisches Denken.

Diese Foren müssen wir uns gründlich anschauen. Und wir müssen darüber nachdenken, wie wir als Gesellschaft damit umgehen. Das ist für mich die eigentliche Antwort, die wir auf den Mord an Charlie Kirk geben sollten.


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Kommentar: Nach Musks Aufruf zur Gewalt muss die Bundesregierung X verlassen

14. September 2025 um 12:52

Elon Musk hat am Samstag als Sprecher einer Großdemonstration zu Gewalt aufgerufen. Doch die Bundesregierung und viele Medien sind weiterhin auf seiner Plattform X. Was muss eigentlich noch passieren, bis sie diesem gewaltbereiten Rechtsradikalen den Rücken kehren? Ein Kommentar.

Elon Musk (rechts) in einer Liveschaltung mit dem britischen Neonazi Tommy Robinson. Screenshot: Hindustan Times

Gestern hat Elon Musk per Liveschaltung auf der Großdemo des bekanntesten britischen Neonazis – Tommy Robinson – unverhohlen zu Gewalt aufgerufen. Elon Musk ist der reichste Mann der Welt, er besitzt, kontrolliert und steuert die Plattform X, er macht sie zum Werkzeug für eine rechtsradikale Revolution. Musk unterstützt international rechtsextreme Parteien wie die AfD in Wahlkämpfen, er zeigt den Hitlergruß, verbreitet Desinformation. Und jetzt also der nur noch dürftig verklausulierte Aufruf zur Gewalt.

Was muss eigentlich noch passieren, damit die Bundesregierung, der Bundeskanzler, das Außenministerium, die Tagesschau, die ZEIT, der Spiegel oder der Zentralrat der Juden dieser Plattform eines zu allem entschlossenen gewaltbereiten Rechtsradikalen den Rücken kehren? Wann kapieren die Verantwortlichen dieser Accounts, dass sie mit ihrer Anwesenheit bei einem derartig mit dem Eigentümer verbundenen Dienst eben jenem Eigentümer mit ihrem guten Namen Relevanz und Reputation verleihen? Wann kapieren sie, dass ihre Anwesenheit der Propagandabude X Seriosität verleiht und dass sie sich letztlich gemein machen mit der Sache von Elon Musk?

Kommt mir nicht mit Reichweite und den wohlfeilen Argumenten, dass man die demokratische Diskussion dorthin tragen müsse, wo es wehtut. Dieses ganze rechtfertigende Gelaber, ich bin es satt: Irgendwann muss auch mal Schluss sein, wenn man noch ein Fünkchen Moral in der Tasche hat und als Demokrat:innen einen Rest Glaubwürdigkeit behalten will.

Sonst immer Neutralität, aber der Aufruf zu Gewalt ist OK?

Stellen wir uns einmal vor, dass Musk ein Linker wäre, der permanent für eine friedliche Revolution zum Sozialismus werben würde. Das wäre doch schon zuviel. Ihr wärt doch schon lange gegangen, denn die heilige Neutralität ist ja so wichtig und das wäre alles ganz schlimme Propaganda, die dem Eigentümer einer so wichtigen Nachrichten- und Informationsplattform nicht zusteht. Was wäre das Gezeter groß…

Aber Aufrufe zu Gewalt und Bürgerkrieg und Hitlergrüße und Antisemitismus und Desinformation und Drehen an den Algorithmen, damit die Nazis mehr Reichweite erhalten, das alles nehmt Ihr achselzuckend hin. Weil es der Zeitgeist ist? Traut Ihr Euch nicht mehr, weil die Rechten so stark sind? Was ist eigentlich los bei Euch?

Vielleicht deswegen nochmal zur Erinnerung, welchen Appell Musk am Samstag im Rahmen der Demonstration gegen Einwanderung an die britische Bevölkerung richtete. Ihr sitzt mit Euren Accounts quasi im Funkhaus dieses Typen.

Dies ist eine Botschaft an die vernünftige Mitte, an die Menschen, die sich normalerweise nicht in die Politik einmischen, die einfach nur ihr Leben leben wollen. Sie wollen das nicht, sie sind still, sie gehen einfach ihren Geschäften nach. Meine Botschaft an sie lautet: Wenn das so weitergeht, wird die Gewalt auch Euch erreichen, Ihr werdet keine Wahl haben. Ihr befindet euch hier in einer grundlegenden Situation. Ob Ihr Euch für Gewalt entscheidet oder nicht, die Gewalt wird Euch einholen. Entweder Ihr wehrt Euch oder Ihr sterbt – das ist die Wahrheit.

Was muss eigentlich noch alles passieren, bis Ihr eure X-Accounts endlich dichtmacht?

Korrekturhinweis 14.9. – 20:30 Uhr:
Wir haben im übersetzten Zitat eine Kleinigkeit korrigiert. Elon Musk sagt in der Videoschalte nicht „das ist meiner Meinung nach die Wahrheit“, sondern „Das ist die Wahrheit“.


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ICEBlock: Trump-Regierung lässt Anti-Abschiebe-App viral gehen

02. Juli 2025 um 15:49

Seit April können US-Nutzer:innen mit der ICEBlock-App vor Einsätzen der Abschiebebehörde warnen. Nach einem Medienbericht schießt die US-Regierung scharf gegen die App – und hat sie erst recht populär gemacht.

US-Heimatschutzministerin Kristi Noem mit Beamten in Militärmontur
US-Heimatschutzministerin Kristi Noem, rechts im Bild, inszeniert sich gerne martialisch. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Anadolu Agency

Üblicherweise dominieren die immer gleichen Apps die Ranglisten von App Stores: große soziale Netzwerke, Chatbots oder Spiele. In den USA belegt seit ein paar Tagen mit ICEBlock ein Neueinsteiger die Spitzenplätze. Die iPhone-App ging über Nacht viral, seit die Trump-Regierung mit Drohungen gegen sie und den Entwickler um sich wirft.

Unter dem Motto „See something, tap something“ – eine Anspielung auf eine langjährige Anti-Terror-Kampagne des Heimatschutzministeriums DHS – können Nutzer:innen über die App Aktivitäten der Abschiebebehörde ICE in ihrer Umgebung melden. Dabei können sie angeben, wie viele Agent:innen im Einsatz sind, welche Kleidung sie tragen oder welche Autos sie fahren. Umgekehrt schickt die App Benachrichtigungen an Interessierte, wenn ICE-Razzien innerhalb eines Fünf-Meilen-Radius stattfinden.

Veröffentlicht hatte der Entwickler Joshua Aaron die App bereits im April. Ins Bewusstsein einer breiteren Öffentlichkeit ist ICEBlock erst durch einen Bericht des Senders CNN am Wochenende geraten. „Als ich sah, was in diesem Land passiert, wollte ich etwas tun, um mich zu wehren“, erklärte Aaron gegenüber CNN. Die Abschiebepraxis der Trump-Regierung erinnere ihn Nazi-Deutschland, sagte der Entwickler: „Wir sehen buchstäblich, wie sich die Geschichte wiederholt.“

Unbeliebte Massenabschiebungen

Zur Wahl war US-Präsident Trump unter anderem mit dem Versprechen des „größten Abschiebeprogramms in der amerikanischen Geschichte“ angetreten. Täglich sollen mindestens 3.000 Menschen ohne Papiere festgenommen werden, lautet die Zielvorgabe aus dem Weißen Haus. Das trifft auch viele, die alle Regeln befolgen, selbst bei Migrant:innen mit gültigen Papieren greift die Angst um sich. „Wir werden euch jagen“, tönte Heimatschutzministerin Kristi Noem und meinte damit wohl weniger Kriminelle, sondern vielmehr Menschen mit der „falschen“ Hautfarbe.

Vor allem in Gegenden mit hohem Anteil an Zuwanderern hat das für Proteste und zivilen Ungehorsam gesorgt. Im kalifornischen Los Angeles etwa hatte die Eskalation durch ICE zu Demonstrationen und letztlich sogar zu einem von Trump angeordneten Militäreinsatz geführt. Das rücksichtslose Vorgehen von ICE wird zunehmend unpopulär, inzwischen lehnt eine Mehrheit der Bevölkerung die Massendeportationen ab.

Vor dem CNN-Bericht soll die App rund 20.000 Nutzer:innen gehabt haben, viele davon in Los Angeles. ICEBlock sei als „Frühwarnsystem“ konzipiert, sagte der Entwickler dem Sender. Es gehe nicht darum, Konfrontationen mit der Abschiebebehörde auszulösen, sondern umgekehrt darum, ICE aus dem Weg gehen zu können, so Aaron. Dabei würden keine personenbezogenen Daten gesammelt, alles laufe anonym ab.

Regierung droht dem Entwickler

Das stellt die Trump-Administration anders dar. „Das sieht eindeutig nach Behinderung der Justiz aus“, schrieb DHS-Chefin Noem auf Elon Musks Kurznachrichtendienst X. „Tapfere ICE-Agent:innen“ würden einen Anstieg der Gewalt gegen sie um 500 Prozent beobachten, behauptete sie ohne Beleg. Ins gleiche Horn stießen unter anderem der amtierende ICE-Chef Todd Lyons, „Grenz-Zar“ Tom Homan und die Pressesprecherin des Weißen Hauses, Karoline Leavitt.

Ins Visier der Regierung gerät zum einen die Presse. So gefährde die Berichterstattung von CNN das Leben von ICE-Agenten und helfe Kriminellen, sagte Behördenchef Lyons. „Handelt es sich hier einfach nur um rücksichtslosen ‚Journalismus‘ oder um offenen Aktivismus?“, so Lyons in einer Stellungnahme.

Zum anderen droht die Regierung dem Entwickler Aaron. Seine App würde Kriminelle benachrichtigen, sagte Justizministerin Pam Bondi. „Das kann er nicht tun, wir beobachten das, wir beobachten ihn, und er sollte sich lieber in Acht nehmen“, warnte Bondi. „Das ist keine geschützte Meinungsäußerung, das bedroht das Leben unserer Polizeibeamten im ganzen Land, und Schande über CNN!“, so die Justizministerin.

Streisand-Effekt macht App bekannt

Bislang hatte die Einschüchterungstaktik den gegenteiligen Effekt. Der Streisand-Logik folgend ist die App so bekannt wie noch nie, und Entwickler Aaron setzt sich in sozialen Medien weiter offen für die Abschaffung der Abschiebebehörde ICE ein. Ob die dünnhäutige Trump-Regierung Druck auf Apple ausüben wird, der App den einzigen Distributionskanal abzuklemmen, könnte sich bald zeigen.

Bis auf Weiteres gibt es ICEBlock nur für das iOS-Betriebssystem von Apple. Dem Entwickler zufolge müsste die App unter Android potenziell sensible Daten sammeln und würde so Nutzer:innen gefährden. „Wir wollen weder Geräte-ID noch IP-Adresse oder Standort“, sagte Aaron gegenüber CNN. „Wir wollen nicht, dass irgendetwas auffindbar ist. Deshalb ist es 100 % anonym und kostenlos für alle, die es nutzen möchten.“

Die Vorsicht ist durchaus angebracht, zumal sich viele Tech-Bosse an die Trump-Regierung angebiedert haben, um sich Vorteile zu verschaffen. Zudem laufen die Verhaftungs- und Abschiebewellen zunehmend datengetrieben ab, in riesigen Datenbanken werden Informationen aus allen nur erdenklichen Quellen zusammengeführt und ausgewertet. Die USA verwandelten sich in einen von Künstlicher Intelligenz befeuerten Überwachungsstaat, warnte jüngst die liberale Nichtregierungsorganisation Freedom House.


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Rekord-Pride in Budapest: „Es geht um die Freiheit“

29. Juni 2025 um 11:31

Ungarns Regierung wollte die Pride mit einem queerfeindlichen Gesetz verhindern und Menschen einschüchtern. Der Plan schlägt fehlt. Stattdessen ziehen Hunderttausende gemeinsam durch Budapest – für die Rechte queerer Menschen, aber auch für ihre Demokratie.

Menschenmenge mit Regenbogen- und Europaflagge
Das wollte Ungarns Regierung verhindern: Hunderttausende tragen ihre Regenbogenfahren beim „Freiheitsfest“ durch die Budapester Innenstadt – Alle Rechte vorbehalten Imago / Nicolas Liponne

Péter und Kata schieben sich durch die Menge vor dem Rathaus. Schon jetzt um 14 Uhr ist fast kein Durchkommen mehr am Ausgangspunkt der Budapest Pride, die von der Polizei verboten wurde. Auf Péters Schultern sitzt seine Tochter, sie hat kleine Regenbogen auf die Wangen gemalt. „Wir sind hier, um zu protestieren; wir sind hier, weil wir uns schämen. Für meine Tochter ist das einfach eine Party“, sagt er. Anderthalb Stunden sind sie angereist, um heute hier zu sein.

Ein Schild hält Péter nicht. Ein Kind mitbringen auf eine Veranstaltung, die verboten wurde, weil sie vermeintlich Kinder gefährde: Das ist für ihn politisches Statement genug. Über die Begründung, mit der die ungarische Regierung die Pride verboten hat, sagt Péter: „Das ist Quark. Heute geht es um etwas anderes. Es geht um die Freiheit.“

„Freiheit und Liebe können nicht verboten werden!“ So steht es auf Ungarisch und Englisch auf den Bannern und Plakaten, die rund um das Rathaus hängen. Von den Störaktionen, die Neonazis hier angekündigt hatten, ist nichts zu sehen. Stattdessen schwenken Menschen Regenbogenflaggen, auch die Transflagge in türkis-weiß-rosa, manchmal zusammen mit der ungarischen Flagge. Die Stimmung ist ausgelassen, aus den Lautsprechern eines Lastwagens schallt Techno.

Es geht um Rechtsstaatlichkeit und Demokratie

Plakat "Freedom and Love can't be banned"
Plakat entlang der Pride in Budapest - CC-BY-ND 4.0 netzpolitik.org

Seit 30 Jahren findet die Pride in Budapest statt, aber dieses Jahr ist alles anders. Die Pride ist zu einem Showdown geworden. Es geht hier nicht mehr nur um die Rechte queerer Menschen, sondern um Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Und um die Frage, wer sich durchsetzen wird.

Auf der einen Seite steht die Regierung von Ministerpräsident Viktor Orbán, die zunehmend autoritär regiert. Sie hat die Pride mit einem neuem Gesetz Mitte März faktisch verboten. Auf die Teilnahme steht ein Ordnungsgeld von bis zu 500 Euro. Teilnehmer*innen können von der Polizei auch per Gesichtserkennung identifiziert werden.

Auf der anderen Seite steht der grüne, oppositionelle Bürgermeister von Budapest, Gergely Karácsony. Er hatte sich dem Verbot widersetzt und die Pride, nachdem die Polizei die Demonstration verboten hatte, als eigene Veranstaltung der Stadt ausgerichtet, gemeinsam mit den Veranstaltern Szivárvány Alapitvány (Regenbogen-Stiftung). Heute läuft er in der ersten Reihe mit, flankiert von EU-Abgeordneten und Vertreter*innen von Menschenrechtsorganisationen, die ebenfalls angereist sind.

„Auf welcher Grundlage glaubt irgendjemand in einer Demokratie, er dürfe Versammlungen von Bürgern, die ihm nicht gefallen, einschränken?“, hatte Karácsony gesagt. Ein „Freiheitsfest“ sei die Parade am Samstag.

Am Ende werden nach Schätzungen fast 200.000 Menschen seiner Einladung folgen. Eine Watsche für Viktor Orbán und seine Politik der Ausgrenzung. Neben Menschen in regenbogenfarbenen Kleidern und Shirts laufen deswegen viele, die man sonst nicht auf einer Pride vermutet hätte: Ältere mit Fischerhut und Poloshirt, Rentner*innen in beiger Funktionskleidung.

„Dieses Jahr musste es sein“

Max hat sich neben einem Lastwagen in den Schatten gestellt. Mehr als eine Stunde schon steht die Menge in der prallen Nachmittagssonne. Von dem mit Ballons geschmückten Lastwagen dröhnt Techno, dahinter tanzen die Menschen, schwenken ausgelassen ihre Fahnen.

Max ist nicht das erste Mal auf der Pride, er hat schon mal als Freiwilliger das Absperrband für den Laster seiner Freunde getragen, die oben auf der Ladefläche Techno für die Menschen spielen. Seine Freunde vom Techno-Label Mühely kommen schon seit Jahren mit ihrem Laster auf die Pride, sagt Max. Auch Max hat ein Label für elektronische Musik. Gemeinsam haben sie eine Compilation gemacht, erzählt er: „Pride or Die“. Die Erlöse gehen an die Regenbogen-Stiftung, die die Pride ausrichtet.

Die letzten Jahre war er nicht dabei. „Aber dieses Jahr musste das sein“, sagt er. Die Regierung habe mit ihrem Gesetz für eine neue Eskalation gesorgt.

Der Zug läuft los, die Menschen johlen. Ein Mann mit dunkelblauer Schirmmütze stützt sich beim Laufen auf Wanderstöcken ab. Er kommt nur mühsam vorwärts im dichten Zug von Menschen, der sich vom Rathaus zwischen den Budapester Prachtbauten hindurchschiebt. Über die vierspurige Straße, auf der sonst Doppeldeckerbusse und Autos fahren strömen Teilnehmer*innen dicht an dicht.

Seit 15 Jahren hat er nicht mehr demonstriert, sagt ein anderer Mann, der seinen Namen nicht nennen will. Jetzt aber ist er hier, 150 Kilometer sei er heute gefahren, denn es geht um die Versammlungsfreiheit. „Ich kann es nicht ausstehen, wenn eine Gruppe von Menschen zum Sündenbock gemacht wird“, sagt er. Und: „Ich freue mich, dass hier so viele normale junge Menschen sind“.

Polizei filmt Menge mit Handkamera
Am Rand filmen Polizisten. - CC-BY-NC 4.0 netzpolitik.org

Polizei darf filmen und Menschen mit Gesichtserkennung identifizieren

Auf dem mit dürrem Gras bewachsenen Mittelstreifen steht ein halbes Dutzend Polizisten in dunkelblauer Uniform. Einer hält eine Kamera an einem Stab und filmt die vorbeilaufende Menge aus unmittelbarer Nähe. Ein Demonstrant mit Bart und Käppi stellt sich direkt vor sie, seine Begleiterin macht ein Foto.

Haru läuft an den Polizisten vorbei, die Augen und Stirn sind mit einer Art lila Supernova geschminkt. „Ich bin hier um mich wohlzufühlen und zu feiern“, sagt Haru. Dass die Polizei filmt, sei ganz normal, das sei bei allen Demonstrationen so. Das Make-up trägt Haru nicht, um sich zu tarnen. „So sehe ich eigentlich jeden Tag aus.“

Andere in der Menge tragen weiße und dunkle Kreise, Dreiecke und Balken über Augen, Nase und Stirn. Eine Gesichtsbemalung, die verhindern sollen, dass ihre Gesichter von den Systemen der Polizei erkannt werden. Vermummung auf einer Demonstration ist in Ungarn verboten, Schminke ist erlaubt.

Die Polizei bleibt den Nachmittag über sehr zurückhaltend. Die internationale Aufmerksamkeit ist groß, aus ganz Europa sind Kamerateams angereist. Viktor Orbán will wohl um jeden Preis vermeiden, dass Bilder von Polizist*innen um die Welt gehen, die auf die Pride einprügeln. „Ungarn ist ein zivilisiertes Land“, hatte er am Tag davor verkündet. „Wir verletzen uns nicht gegenseitig.“

Menschen auf der Brücke vor einem Hügel
Hundertausende kommen trotz Verbot: Protestierende laufen über die Budapester Elisabethbrücke - CC-BY-NC 4.0 netzpolitik.org

Auch die angekündigten Gegendemonstrationen der Rechtsextremen sind an diesem Tag aus der Menge heraus kaum wahrzunehmen. Ein paar Menschen mit weißen Holzkreuzen und Bibeln stehen am Straßenrand. Begleitet werden sie von Polizisten oder den freiwilligen Ordner*innen der Pride. Es bleibt friedlich.

Rechtsextreme blockieren Route mit Genehmigung der Polizei

„Ausgrenzung ist kein Kinderschutz“, steht auf dem Schild, das Miklos trägt, darunter ein Regenbogen. Miklos ist hier als Vertreter der Organisation Szülöi hang (elterliche Stimme), die sich für bessere Bildung in Ungarns Schulen einsetzt. Dieses Verbot, um Kinder zu schützen? „Das ist Unsinn, eine Lüge“, sagt er.

Mensch in weißem T-Shirt mit Demoschild
„Ausgrenzung ist kein Kinderschutz“ - CC-BY-NC 4.0 netzpolitik.org

Die Pride schade Kindern nicht. Was sehr wohl schade, seien all die Probleme, mit denen sich die Regierung nicht beschäftigt: fehlende Aufklärung in der Schule, die schlechte Finanzierung des Bildungssystems, der Mangel an Kinderärzt*innen. Statt diese Probleme zu lösen, verbreite die Regierung Lügen.

Die Menge läuft jetzt auf die Elisabeth-Brücke zu, die weißen Drahtseile der Brücke heben sich gegen den tiefblauen Himmel ab. Die Menschen stehen nach vorne und hinten soweit der Blick reicht. Auf der anderen Seite in Buda hat jemand ein pinkes Dreieck von einer Terrasse des Gellért-Bergs entrollt, ehemals Kennzeichnung der Nazis für Homosexuelle, jetzt Zeichen des queeren Stolzes. Das Dreieck flattert im Wind, der am Donauufer für Abkühlung sorgt.

Die rechtsextreme Partei Mi Hazánk hat die Freiheitsbrücke blockiert, die ursprünglich auf der Route der Pride lag – mit Genehmigung der Polizei. Diese hat eine angemeldete Demonstration der Rechtsextremen auf der Brücke erlaubt, die Pride hingegen als illegale Veranstaltung verboten.

Wo die Pride auf das Donauufer abbiegt und an der Freiheitsbrücke vorbei kommt, stehen besonders viele Polizist*innen. Es ist fast sieben Uhr abends, aber noch immer strömen die Menschen einfach weiter. Auf der anderen Straßenseite im Schatten des Berges steht ein Dutzend Rechtsextremer in schwarzer Kleidung, umstellt von der Polizei.

„Warum probiert ihr es nicht einfach mal aus?“ ruft einer ausgelassen zu ihnen rüber.


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Breakpoint: Keine Rosen für Faschisten

29. Juni 2025 um 08:23

Statt Rechtsradikale zu bekämpfen, biedert die Union sich ihnen an. Das zeigte zuletzt die Vorstellung des neuen Verfassungsschutzberichts. Auch die Einschätzungen des Verfassungsschutzes, wie extreme Rechte Medien nutzen, machen stutzig.

Dornen von einem Rosenstrauch
Dornen statt Rosen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Annie Spratt

Ihr müßt sie lieb und nett behandeln,
erschreckt sie nicht – sie sind so zart!

„Glaube keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast“, sagte meine alte Mathelehrerin immer. Nicht nur sie. Dieser Weisheit aus der achten Klasse scheint auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt gern zu folgen. Als er vor zwei Wochen den Verfassungsschutzbericht des Jahres 2024 vorstellte, muss er zunächst in recht verwunderte Gesichter geblickt haben. Denn das traditionelle Verhältnis von mehr Rechtsextremisten zu deutlich weniger Linksextremisten schien sich im vergangenen Jahr ruckartig umgekehrt zu haben.

Der Balken des linksextremen Gefährdungspotenzials war eindeutig höher, doch beim zweiten Hinsehen fiel auf: Das Bundesinnenministerium hat es mit der skalaren Vergleichbarkeit wohl nicht so genau genommen. Die Achsen der Grafik waren in einer Weise beschriftet, die die Zahl der Linksextremisten als höher erscheinen ließ als die der Rechtsextremisten – bei einer tatsächlich deutlich geringeren Anzahl.

Ihr müßt mit Palmen sie umwandeln,
getreulich ihrer Eigenart!

Diese Art der Präsentation reiht sich ein in eine Historie der Union und der selbst ernannten „bürgerlichen Mitte“, den mordenden, menschenverachtenden und deutlich gewalttätigeren Rechtsextremismus dem Linksextremismus gleichzustellen. Besonders beliebt dabei die Worthülse: Man lehne doch jeden Extremismus ab.

Denn wenn nicht beide Enden des vermeintlichen Hufeisens gleich schlimm sind, dann verliert auch die selbst ernannte Mitte ihre Legitimität.

Zunehmend könnte man jedoch den Eindruck gewinnen, dass Konservative doch dazu neigen, den einen Extremismus stärker abzulehnen als den anderen.

Laut einem mittlerweile gelöschten Instagram-Post der aktuellen Bundestagspräsidentin Julia Klöckner im Wahlkampf ist die CDU bereits nichts anderes als eine „demokratische Alternative“ zur rechtsextremen AfD. Bei Abstimmungen im Bundestag nahm die Union eine Mehrheit durch die Zustimmung der AfD-Fraktion zumindest hin. Die Berührungsangst zum extremen Rechten scheinen Teile der Union verloren zu haben.

Wer die AfD normalisiert, macht sie wählbar. Das scheinen weite Teile der Union bislang nicht zu verstehen. Denn die Union hat faktisch kein Interesse daran, dass mehr Menschen die AfD wählen – sie will ja selbst gewählt werden.

Doch in genau diese Kerbe der Normalisierung der AfD als möglichen Partner im politischen Geschäft schlägt auch Jens Spahn, wenn er sagt, man müsse die Rechtsradikalen behandeln wie jede andere Oppositionspartei.

Wer systematisch versucht, Rechtsextremismus herunterzuspielen, indem man ihn mit Linksextremismus gleichsetzt, schafft eine Pseudobalance, die die erdrückende Gefahr vernebelt, die vom Rechtsextremismus ausgeht.

Pfeift euerm Hunde, wenn er kläfft –:
Küßt die Faschisten, wo ihr sie trefft!

Das Gedicht „Rosen auf den Weg gestreut“ von Kurt Tucholsky stammt aus dem Jahre 1931. In den Versen verhandelt der Autor die Frage, wie die nationalsozialistische Bewegung so rasch an Stärke gewinnen konnte. Er kritisiert dabei die Anbiederung an die Nazis im In- und Ausland sowie den Versuch, politisch mit den Faschisten zusammenzuarbeiten.

Ob radikalisierte Rhetorik selbst ernannter Mitte-Rechter, mutmaßlich illegale – in jedem Fall aber menschenfeindliche – Zurückweisungen an der Grenze, das Inkaufnehmen von Polizeigewalt gegen migrantisierte Menschen oder der ständige Drang, Rechts- und Linksextremismus gleichzusetzen: Die Union bereitet eine politische Kultur, in der Nazis leichter Gehör finden. In dieser Kultur setzt die bürgerliche Mitte radikal rechte Forderungen kurzerhand selbst um, im verzweifelten Versuch, die eigenen Stammwähler:innen zurückzugewinnen.

Die verzerrte Vorstellung des Verfassungsschutzberichts durch Dobrindt ist nur ein Glied in einer langen Kette von rhetorischen wie tatsächlichen „Ausrutschern“, zu denen sich die Union später entweder gedrängt gesehen haben oder für zu unbedarft bekennen wird. Das ist leichtsinnig, gefährlich und letztlich selbstzerstörerisch. Denn Nazis haben immer schon nur bis zu einem gewissen Punkt mit Konservativen kollaboriert.

Wenn sie in ihren Sälen hetzen,
sagt: »Ja und Amen – aber gern!
Hier habt ihr mich – schlagt mich in Fetzen!«
Und prügeln sie, so lobt den Herrn.

Unabhängig von der Präsentation scheint der neue Verfassungsschutzbericht inhaltlich in Teilen eher nachlässig. Die Einschätzung, wie Rechtsextreme Medien nutzen, um sich zu vernetzen und ihr Gedankengut zu verbreiten, fällt spärlich aus. Während der Internetnutzung durch Linksextremisten ein eigenes Kapital gewidmet ist, behandeln die Verfassungsschützer den Punkt „Radikalisierung und Vernetzung [von Rechtsextremisten] im Internet“ auf einer halben Seite. Anderthalb, wenn man die Ausführungen zur „Attentäter-Fanszene“ dazurechnet.

Der Verfassungsschutzbericht belässt es bei den Feststellungen, Rechtsextremisten nutzten Chatgruppen als Katalysatoren, digitale Räume würden als Echokammern fungieren und Onlinesubkulturen mit einer ganz eigenen Ästhetik würden genutzt. Aha.

Dabei sollte der Verfassungsschutz eigentlich genügend Material zum Beobachten gehabt haben: Nie zuvor war Berichterstattung über sich online radikalisierende Rechte so ausführlich wie im vergangenen Jahr. Radikal rechte Accounts sind selbst in den zentralistischen sozialen Medien mittlerweile omnipräsent. Sie singen alte Wehrmachtslieder in die Kamera, zeigen sich beim Marschieren, bei Treffen oder erzählen ganz unverblümt von ihrem nationalistischen Gedankengut. Die Videos haben oft Tausende Likes, die Kommentare sind voll mit bestätigendem Zuspruch.

Denn Prügeln ist doch ihr Geschäft!
Küßt die Faschisten, wo ihr sie trefft.

In den vergangenen Monaten gab es dazu immer wieder Berichte. So fand etwa im Oktober eine Razzia gegen die rechtsextreme Jugendgruppe „Asgard Warriors“ in NRW statt, die sich auf Snapchat vernetzt hatte. Im September berichtete der WDR über ein Netzwerk rechtsradikaler Influencer, die völlig öffentlich völkisches Gedankengut verbreiten. Im Februar letzten Jahres berichtete der Deutschlandfunk über den rechten Podcast „Hoss&Hopf“, dessen Hosts betont lässig Verschwörungsmythen teilen. Erst im Mai dieses Jahres wurden jugendliche Mitglieder der „Letzten Verteidigungswelle“ festgenommen. Und laut ARD-Recherchen beobachtet das Bundeskriminalamt bis zu dreißig Minderjährige, denen es zutraut, Terroranschläge zu verüben. Ein ausgestiegener Rechtsterrorist berichtet, er habe im Internet den ersten Kontakt zu rechtsextremer Ideologie gehabt.

Von alledem kaum ein Wort im Bericht des Verfassungsschutzes. Es fällt schwer zu glauben, dass Presse so viel mehr über rechte Radikalisierungsprozesse im Internet weiß als ein Inlandsgeheimdienst.

Und schießen sie –: du lieber Himmel,
schätzt ihr das Leben so hoch ein?
Das ist ein Pazifisten-Fimmel!
Wer möchte nicht gern Opfer sein?

Wer rechte Radikalisierung im Netz ignoriert, gibt ihr Raum. Denn anders als der Verfassungsschutzbericht suggeriert, findet Rechtsextremismus heute nicht mehr primär auf der Straße oder in Parteibüros statt, sondern auf YouTube, Telegram, Discord, TikTok und in Podcasts. Die Szene ist jung, professionell und medienerfahren. Sie verpackt Hass in ästhetische Clips, inszeniert „Männlichkeit“ als Kampfbegriff und tarnt Ideologie als Lifestyle. Wer einmal in diese Echokammern gerät, findet schnell Anschluss an eine Welt aus Verschwörungen, Gewaltfantasien und digitaler Kamaraderie.

Wohin das führen kann, haben unter anderem die Anschläge in Christchurch und auf Utoya gezeigt. Besonders der Attentäter aus dem neuseeländischen Christchurch radikalisierte sich online. Beide Täter sind heute Ikonen des rechtsextremen Attentäter-Fandoms, das weiß selbst der Verfassungsschutz. Und das ist nur folgerichtig: Denn Rechtsextremismus ist immer menschenfeindlich, in seiner Grundausrichtung wie in seiner Umsetzung gewaltvoll und tödlich.

Nennt sie: die süßen Schnuckerchen,
gebt ihnen Bonbons und Zuckerchen …
Und verspürt ihr auch
in euerm Bauch

Das Gefährliche an dieser Strategie der Normalisierung und Aneignung radikal rechter Positionen ist nicht nur, dass sie rechtsextreme Akteure stärkt. Es ist der langsame, aber stetige Wandel der politischen Kultur. Erst das macht sie mehrheitsfähig. Wenn der demokratische Diskurs sich immer stärker an den Positionen der extremen Rechten orientiert, wird das Sag- und Machbare verschoben. Was früher unvorstellbar war, wird heute diskutiert, morgen salonfähig und übermorgen umgesetzt.

Dieser Verlauf ließ sich zuletzt allzu eindeutig bei der Durchsetzung von Grenzkontrollen im Schengen-Raum beobachten. Gefahr geht also nicht nur von den radikalen Rechten selbst aus, sondern auch von einer „bürgerlichen Mitte“, die ihren moralischen Kompass über Bord wirft, um mit den Wölfen zu heulen – in der Hoffnung, nicht gefressen zu werden.

Doch das funktioniert historisch gesehen nicht. Denn nachdem sie ihnen ihren treuen Dienst geleistet und zur Macht verholfen haben, haben Faschisten nicht mit Konservativen koaliert. Sie haben sie ersetzt, verboten, verfolgt, ermordet. Wer das nicht erkennt, spielt mit der Demokratie – und verliert.

den Hitler-Dolch, tief, bis zum Heft –:
Küßt die Faschisten, küßt die Faschisten,
küßt die Faschisten, wo ihr sie trefft –!

 


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