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Heute — 15. Juni 2026Haupt-Feeds

Degitalisierung: Montage

14. Juni 2026 um 08:12

Ähnlich wie in Propagandafilmen wird heute daran geforscht, wie sich Werbebotschaften gut in KI-Suchen integrieren lassen. Mit Blick auf Google stellt sich die Frage, ob es da nicht einen harten Schnitt braucht.

Filmrollen
Der Film als Montage. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Denise Jans

Für das Verständnis der heutigen Degitalisierung hilft es, einmal etwa 100 Jahre in die Vergangenheit zu schauen. In den 1920er-Jahren war der Film speziell in Russland bzw. der Ende 1922 gegründeten Sowjetunion eine ganz neue Art, die Bevölkerung zu prägen und zu beeinflussen. Regisseure wie Sergei Eisenstein oder Dsiga Wertow nutzen für die Propaganda im Sinne des Kommunismus im Film auch Methoden der Montage, also des Filmschnitts.

Eisenstein und Wertow brachten eindrucksvolle Filme hervor wie Panzerkreuzer Potemkin, Oktober oder Der Mann mit der Kamera. Propagandistische geprägte Filme, die die Errungenschaften der damals noch jungen Sowjetunion einerseits mittels opulenter Bilder, aber auch entsprechend sorgsam aneinandergereihten Filmsequenzen zum Ausdruck brachten.

1921 führte ein gewisser Lew Wladimirowitsch Kuleschow Experimente des Filmschnitts durch, bei denen er den an sich neutral erscheinenden Gesichtsausdruck eines Schauspielers mit unterschiedlichen Zwischensequenzen kombinierte. Als Kuleschow die Zuschauenden dann befragte, was der Schauspieler in diesem Moment zum Ausdruck brachte, zeigte sich, dass sich die Bedeutung sehr stark veränderte, je nachdem, welche Sequenzen miteinander kombiniert wurden. Derselbe, eigentlich neutrale Gesichtsausdruck wurde in Kombination mit einer Zwischensequenz von einer Speise als Hunger interpretiert, in Kombination mit einer Zwischensequenz, die eine Frau zeigte, als Begierde oder Zuneigung.

Dieser Effekt wurde in der Filmtheorie fortan als Kuleschow-Effekt bezeichnet und bezeichnet die Fähigkeit des Gehirns, zwei aufeinanderfolgende, eigentlich unzusammenhängende Bilder zu einer neuen Bedeutung zu verknüpfen. Getrennte Einzelteile in einem neuen Ganzen können also eine ganz andere Bedeutung haben, so schien es damals schon.

Der Kuleschow-Effekt wurde in den Jahren darauf immer wieder wissenschaftlich untersucht. Je nach Studiendesign belegten die meisten Studien, wenn auch nicht alle, dass ein gewisser Effekt der Beeinflussung, speziell emotional, ausgenutzt werden kann.

Informationstorwächter

Harter Sprung ins Jahr 2026. Film ist nicht mehr die interessanteste Form der Informationsvermittlung und Ziel des Versuches einer möglichen Einflussnahme. Inzwischen gibt es sogenannte künstliche Intelligenz, im Speziellen generative KI in Form von Chatbots und damit in Zusammenhang stehende Anwendungen.

Es scheint zumindest aus Sicht von Unternehmen weiter logisch, dass dialogische Mechaniken von Chatbots überall Anwendung finden müssen, um im Trend zu bleiben. Also auch, dass ein scheinbar so banales Problem wie das Finden von Informationen über eine Suchmaschine wie Google oder Bing auch so schnell wie möglich mit möglichst viel KI und „Informationsagenten“ angereichert werden muss.

Zur Hausmesse I/O verkündete Google Mitte Mai folglich einen KI Modus für die Suche, eines der Kernprodukte des Unternehmens. Größte Änderung: Die zehn blauen Links, die – wenn auch mit leichten Abwandlungen – immer Kern der Google-Suche waren, sind verschwunden. Stattdessen eine Eingabemaske für einen Chatbot, der dynamisch aus der Anfrage verschiedene Widgets befüllt, und „Informationsagenten“, die rund um die Uhr das Web überwachen können. Dazu agentisches Coding, „persönliche Intelligenz“ und so weiter und so fort.

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Wie der Designer Matthias Ott als Reaktion auf die Ankündigung bereits schrieb, ist der radikale Produktwandel aus Sicht von Google durchaus bemerkenswert. Schließlich war Googles eigentliches Kernversprechen immer, eine schnörkellose Suchmaschine zu sein, die schnell Inhalte findet. Kurze Suche und schon bist du auf der richtigen Webseite. So zumindest seit den ersten Versionen von Google ab 1997. Mit der Zeit kamen zwar zunehmend weitere Zusatzfunktionen dazu, am Ende war Google aber immer noch eine Liste von Links, teils mit Werbung und Widgets angereichert, aber immer sehr darauf fokussiert, Absprungpunkt zu anderen Angeboten zu sein.

Googles neue KI-Suche hingegen ist vollkommen anders: Sie hält User mehr oder weniger vollständig in Googles Anwendung und extrahiert Informationen von anderen Webseiten, um sie dann in der Suchanwendung immer tiefer zu integrieren. Andere Webseiten besuchen? Eigentlich gar nicht mehr notwendig. Quellen von Informationen? Nur noch sehr dezent im Hintergrund.

Nun muss der Vollständigkeit halber erwähnt werden, dass Google schon länger zentraler Informationstorwächter für den Zugang zu Informationen war. Der Marktanteil der Google-Suche in Deutschland war über die letzten Jahre konstant bei 80 bis weit über 90 Prozent. Der Zugang zu Informationen im Internet lief schon länger nicht vollständig neutral, sondern eher durch eine bestimmte Vorauswahl geprägt ab. Methoden der Suchmaschinenoptimierung haben historisch gesehen oftmals Inhalte in der Suche Googles bevorzugt, die nicht unbedingt inhaltlich besser geeignet waren, sondern trickreicher Inhalte präsentiert haben. Googles PageRank-Algorithmus trug mit Netzwerkeffekten ebenso dazu bei, dass sich optimierte Webseiten gegenseitig nach oben zogen.

Experimente der Beeinflussung

Eigentlich ist Googles besonders immersiver KI-Modus aber nun eine Gefahr für das eigene Geschäftsmodell. Unternehmen konnten bisher mit Google Ads beziehungsweise ehemals AdWords auf eine möglichst gute Platzierung zu bestimmten Suchbegriffen bieten und zahlen dafür entsprechende Provisionen.

Klassische Suchergebnisse mit Seiten, bei denen sich Unternehmen eine bessere Position kaufen können, treten aber jetzt in den Hintergrund. Wer sollte aber noch für einen Klick auf eine Webseite zahlen, wenn es den gar nicht mehr braucht? Das bedeutet auch, dass mit dem neuen Informationsmedium „Chatbot“ auch neue Formen der Werbeplatzierung gefunden werden müssen für das Zeitalter von Large-Language-Modellen.

Ähnlich wie sowjetische Filmregisseure in den 1920ern, die Methoden zur Ausgestaltung des Mediums Film im propagandistischen Sinne suchten, wird nun auch im Kontext von LLMs an Methoden geforscht, wie eine bestimmte Botschaft von zahlenden Werbekunden gut integriert werden kann. Werbeanzeigen im Zeitalter der KI-Suche sehen dabei noch nahtloser integriert aus als bisher. Googles eigenes Vermarktungsmodell von Auktionen für Werbeplätze könnte dabei zu einer sehr paradoxen Situation führen, dass Nutzende der Suche für dieselbe Suche ganz unterschiedliche Produkte und Anbieter untergejubelt bekommen, je nachdem, wie die Werbeauktion gerade ausging – in Echtzeit. Darüber hinaus ist es auch fraglich, ob die Grenzen von Werbung und echten Inhalten innerhalb der KI-Suche überhaupt noch so klar definierbar sind, wenn alles eine „Wall of Text“ in einer Konversation wird.

Im letzten Jahrhundert gab es Techniken der Montage im Film, die eine gewisse dramaturgische und emotional beabsichtigte Wirkung bezwecken sollten, etwa die Assoziation von politischen Gegnern mit negativen Gefühlen wie den Zaren bei Panzerkreuzer Potemkin. Leider sind die möglichen Einflussnahmen im KI-Zeitalter noch vielschichtiger. KI-Suchen montieren in Kombination mit Werbung ganz individuell auf bestimmte Zielgruppen spezialisiert ganz neue Zwischensequenzen in die Suche nach Informationen. Dabei wird – ähnlich wie bei Kuleschow – etwas ganz Neues, das weitaus mehr ist als die einzelnen Teile.

Suchen nach eher mit Freiheit assoziierten Begriffen? Vielleicht platziert sich da eine bestimmte politische Partei oder ihr nahestehende Organisationen mit in den Werbeauktionen. Suche nach dem neutral betrachtet besten Produkt? Gar nicht so einfach, wenn bestimmte Produkte schon mundfertig mit allen Vorteilen aufbereitet werden.

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Googles Marktmacht und Reichweite werden hier zu einem differenziert einstellbaren, global skalierbaren Beeinflussungsinstrument, dem sich zu entziehen einen Aufwand bedeuten wird, den sich eher nur digital sehr mündige Bürger*innen werden gönnen können.

Grenzen der Verantwortungsdiffusion

Bisher schien Google sich nicht wirklich um die Konsequenzen seiner KI-Funktionen zu scheren.

Doch Folgen von mehr KI in Suchmaschinen gibt es bereits: Googles KI-Zusammenfassungen „Übersicht mit KI“ zu Suchbegriffen, die in gewisser Weise bereits eine Art Mini-KI-Modus auf der herkömmlichen Google-Suchseite waren, hatten durch die Extraktion von fremden Inhalten auf anderen Seiten bereits Auswirkungen auf die Besuche auf beispielsweise Seiten von Medienhäusern. Zero-Klick-Suchen haben in der letzten Zeit stark zugenommen. Kleine und unabhängige Publikationen oder Blogs verlieren an Traffic, und das könnte letztendlich zu einer verringerten Medien- und Meinungsvielfalt führen, wie AlgorithmWatch inzwischen genauer untersucht und was auch auf der letzten re:publica diskutiert wurde. Aspekte, die zumindest gerade in Diskussion und unter Beobachtung stehen.

An der bisherigen Verantwortungsdiffusion der Folgen von Googles KI-Gebaren im Umgang mit dem Informationszugang vieler, die immer noch mit der Fußnote „KI-Antworten können Fehler enthalten“ versehen wird, wurde aber in dieser Woche zumindest teilweise gerüttelt. Das Landgericht München I urteilte in einem Eilverfahren, dass Google in der „Übersicht mit KI“ nicht weiterhin unwahre Tatsachenbehauptungen über zwei Münchner Verlage verbreiten kann.

Bemerkenswert ist auch die Begründung des Gerichts: Aus Sicht durchschnittlicher Nutzer wirke die Übersicht mit KI wie eine direkte Information von Google, weil hier aus Inhalten Dritter ein zusammenhängender Fließtext erzeugt wird. Die bisherige, eher eingeschränkte Haftung von Suchmaschinen für Drittinhalte sei daher auf dieses generative Format nicht übertragbar, urteilte die Kammer. Weiter führt das Gericht aus, dass in der „Übersicht mit KI“ Äußerungen enthalten sind, die in den Suchergebnissen gar nicht getroffen werden. Schlecht für halluzinierende LLMs.

Damit könne sich Google hier nicht aus der Verantwortung für Falschaussagen stehlen. Wie sich das Urteil weiterentwickeln wird, wenn das Verfahren durch weitere Instanzen getragen wird, muss sich noch zeigen.

Es stimmt aber zumindest gelinde optimistisch, weil immerhin erkannt wird, dass die Konsequenzen und Intentionen einer Neukomposition von Inhalten im 21. Jahrhundert wieder neu betrachtet und ausgehandelt werden müssen. Die Frage ist aber, ob es hier nicht doch eher einen harten Schnitt braucht. Ähnlich wie bei Kuleschow erkennen wir also allmählich, dass Informationsverarbeitung in dieser Zeit mittels KI etwas ganz Neues erschaffen kann, was eigentlich gar nicht in den ursprünglichen Inhalten enthalten ist. Und dabei muss es sich nicht nur um Halluzinationen einer KI handeln.


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Vorreiter, Verwaltung und politischer Rückhalt: Wie Open Source in die Schulen kommt

13. Juni 2026 um 08:38

Schulbildung macht mündig, Open-Source-Software ebenfalls. Ob aber an den mehr als 30.000 deutschen Schulen Open Source eingesetzt wird, hängt oftmals von drei Faktoren ab. Das zeigen erfolgreiche Beispiele in Lübeck und im Harz.

Bildschirme in einem Computerraum, die alle einen einen lächelnden Cartoon-Pinguin mit Entenfüßen und einem Entenschnabel zeigen
So sieht Open Source an Schulen aus: Tux, das offizielle Maskottchen des freien Linux-Kernels. – Alle Rechte vorbehalten: Marcel Roth

Das Katharineum ist ein altes Backsteingebäude mitten in der Lübecker Altstadt. An der Eingangstür des Gymnasiums: das Schild für ein Handyverbot. Und an den Wänden im Foyer steht eine Reihe silberfarbener Einsen und Nullen – der Binärcode für das Schulmotto „Trau dich.“

Der stellvertretende Schulleiter am Katharineum ist Frank Poetzsch-Heffter. Er ist Lehrer für Mathe, Geographie und Informatik. Und Poetzsch-Heffter ist Open-Source-Fan. Für ihn ist klar, welches Betriebssystem auf den Rechnern im Gymnasium läuft. „Die Schüler sollen auf Linux arbeiten. Damit können sie sehen, dass es andere Betriebssysteme gibt und dass sie Software auch zu Hause installieren können, die hier in der Schule läuft“, sagt Poetzsch-Heffter.

Vor 25 Jahren hat er die Schulkonferenz an der Lübecker Schule von der Open-Source-Idee überzeugt. Damals seien alle froh gewesen, dass sich jemand diesem „Digitalen“ annahmen, sagt Poetzsch-Heffter. Seit 20 Jahren haben alle Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler eine schuleigene E‑Mail-Adresse. An den meisten anderen Schulen in Lübeck gilt das erst seit fünf Jahren.

Erfolgsbedingungen 1: Vorreiter

Am Katharineum war das eine jahrelange Arbeit für Poetzsch-Heffter: Internetanschluss organisieren, WLAN, Server, Switches, Drucker und Computer einrichten und pflegen. Die Zahl der Nutzenden ist dabei größer als in kleinen Unternehmen: 860 Schülerinnen und Schüler und 70 Lehrkräfte hat das Katharineum. Informatik wird hier in der fünften und siebten Klasse unterrichtet. Es gibt 120 Laptops als Klassensätze und 30 Arbeitsplätze im Computerraum. Sie alle müssen pünktlich ab 8 Uhr einsatzbereit sein. Kein Update soll den Unterricht ausbremsen. Um all das kümmert sich Poetzsch-Heffter nicht allein.

Der Computerraum ist in einem Gebäudeteil aus dem 13. Jahrhundert untergebracht. Die Rechner dort haben die Schülerinnen und Schüler der Computer-AG konzipiert, zusammengebaut und eingerichtet.

Die zeigen sich begeistert. „Ich finde Open-Source wichtig, weil man damit eine Art Unabhängigkeit hat“, sagt eine Schülerin, „Die Software, die wir verwenden, ist frei, oft kostenlos und ohne Werbung – das passt wie die Faust aufs Auge für eine Schule.“

Ein Mensch im grünen Pulli steht vor einem Monitor in einem Computerraum, im Hintergrund sind weitere Monitore
Von Open Source überzeugt: Frank Poetzsch-Heffter.

Wie viele Schulen Open Source so ganzheitlich nutzen wie das Lübecker Katharineum, weiß niemand: Kein einziges deutsches Bildungsministerium, kein Landkreistag, kein Städte- und Gemeindebund erhebt entsprechende Zahlen.

Bei IT an Schulen zeigt sich der deutsche Bildungsföderalismus: Lehrkräfte sind beim jeweiligen Bundesland angestellt, das ihnen auch Dienstgeräte geben kann. Wie gut und sinnvoll die digitale Ausstattung der Schulen ist, hängt maßgeblich von der Finanzkraft der Schulträger ab. Manche Länder haben den Breitbandanschluss für Schulen finanziert und stellen auch Lernplattformen zur Verfügung. Alles, was im Schulgebäude passiert, ist jedoch Aufgabe der Schulträger: Gemeinden, Landkreise oder eben kreisfreie Städte kümmern sich um die Geräte von Schülern, Hausmeistern, Sekretariatskräften und sozialpädagogischem Personal.

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Ob an ihren Schulen dann auch Open Source eingesetzt wird, hängt dann aber stark von Vorreitern wie Frank Poetzsch-Heffter ab.

Erfolgsbedingungen 2: Stadtverwaltung und IT-Dienstleister

In Lübeck hat die Stadtverwaltung eine eigenständige IT-Abteilung nur für ihre Schulen. Tobias Stahl, der sie leitet, hat acht Mitarbeitende. Sie planen und konzipieren die IT; die Stadtwerke Lübeck betreibt sie. Tobias Stahl ist ausgebildeter Informatiker. Er ist selbst Open-Source-Fan und sagt, seine Netzinfrastruktur basiert zu großen Teilen auf Linux. Das sei einfacher zu händeln.

Aber von den insgesamt 56 Schulen, die Stahl betreut, haben sich nur drei für Open Source entschieden. In den meisten Schulen stehen Windows-Rechner: „Wir haben noch nicht die lübeckweit funktionierende Open-Source-Lösung, die auf dem gleichen Niveau funktioniert, wie es die Lehrkräfte der anderen Schulen erwarten.“ Support gibt es deshalb nur für Schulen, die auf Windows setzen.

Ein Mensch mit Bart und Sakko vor einem Bildschirm, der ein Stadttor zeigt.
Tobias Stahl leitet eine IT-Abteilung eigens für Schulen bei der Lübecker Stadtverwaltung.

Für Tobias Stahl ist das Katharineum das kleine gallische Dorf, die Open-Source-Ausnahme. Er muss sich um IT in Konzerngröße kümmern: um 35.000 Nutzer, 8.000 iPads, mehr als 5.000 Windows-Laptops, PCs und interaktive Displays. Ihr Betrieb ist mit Windows teurer als mit Linux, vermutet der IT-Mann: „Über den Daumen gepeilt kann es sein, dass wir auf ein Viertel der laufenden Betriebskosten kommen, wenn man einen reinen Linux-Client mit einem Windows-Client vergleicht.“

Dabei kann Stahl nicht einmal auf alle Clients – Endgeräte – in seinem Netz zugreifen. Weil die Lehrkräfte als Angestellte des Landes Schleswig-Holstein von dort ihre Geräte bekommen. Mit denen müssen sie sowohl ins Netz der Landesverwaltung kommen als auch in das Netz, das Lübeck betreibt. Schleswig-Holsteins Landesregierung rühmt sich derzeit zwar für Open Source – aber für die Geräte der Lehrkräfte gilt das nicht. Auf ihnen läuft Windows oder Apples Betriebssystem MacOS. „Pragmatisch, aber aufgeschlossen“, nennt Schleswig-Holsteins Bildungsministerium diesen Umgang mit Open Source.

Ob des Katharineum in Lübeck auch zukünftig Open Source bleibt, steht für Frank Poetzsch-Heffter nicht fest: „Ich bin jetzt 60 Jahre alt. Schafft es der Schulträger bis zu meinem Ruhestand nicht, ein Linux-System zentral für Schulen anzubieten, dann läuft es vermutlich nicht mehr lange.“

Poetzsch-Heffter glaubt, Schulen würden von sich aus kaum sagen, dass sie gern Linux hätten. Land und Schulträger müssten es anbieten. Für ihn ist klar: Mit dem Rückenwind von Stadtverwaltung und IT-Dienstleister hat Open Source weitaus größere Chancen an den Schulen.

Erfolgsbedingung 3: Politische Rückendeckung

300 Kilometer südlich in Sachsen-Anhalt setzt der Landkreis Harz für seine Schulen komplett auf Open Source. Die Schul-IT dort leitet Martina Müller. Sie hat sechs Mitarbeitende. Mit einem Dienstleister betreuen sie rund 11.000 Geräte für 17.000 Nutzer – und das in 33 Schulen an 43 Standorten.

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Eine Person mit langen Haaren steht vor einer Treppe in einem Schulgebäude
Martina Müller leitet die Schul-IT im Landkreis Harz.

Die Schüler haben eine E‑Mail-Adresse und einen Cloud-Speicher, der es ihnen ermöglicht, von überall auf ihre Arbeit zuzugreifen. Die Laptop-Klassensätze bestehen aus gebrauchten Business-Laptops.

Müller sagt, an drei Pilotschulen wurden drei verschiedene Open-Source-Systeme ausprobiert: „Linux-Muster“, „Puavo“ von „Opensys“. „Nach einem Jahr haben wir uns mit Lehrkräften und Schülern zusammengesetzt und uns für eine Lösung entscheiden.“ Am Ende hat sich der Landkreis Harz einen Vertrag mit für „Puavo“ abgeschlossen. Für alle Schülergeräte, den Benutzerkonten, Cloud‑, Videokonferenz‑, Datensicherung- und E‑Mail-Lösungen zahlt er pro Jahr derzeit 700.000 Euro. „Im industriellen Umfeld ist das ein Spottpreis“, sagt Frederik Kramer, Wirtschaftsinformatiker an der Hochschule Harz.

Eine Person bedient einen Computer, der Bildschirm zeigt ein Terminal.
Bildungsalltag am Katharineum: Ein Schüler richtet einen Server ein.

Während der Pilotprojekte hat Müller die Kosten gegenübergestellt. “Und zwar die korrekten Microsoft-Lizenzen, nicht die Lizenzen von eBay für 1,99 Euro!” Damit hätten Schulen tatsächlich gearbeitet. “Ohne Benutzerverwaltung, ohne Management. Das reinste Chaos.” Für den Landrat vom Landkreis hat Martina Müller dann einen Ordner vorbereitet. “Ich bin super aufgeregt zu unserem Landrat gegangen. Der wollte den Ordner überhaupt nicht sehen.” Er habe nur gefragt, ob es funktioniere, ob die Schulen zufrieden seien und ob es günstiger sei als das, was wir bisher machen. “Und als ich bei allen drei Punkten genickt habe, hatte ich sein Okay.”

Das ist zwar noch keine aktive politische Rückendeckung, die bewusst und mit mehr Ressourcen einen Wandel an deutschen Schulen anstrebt. Bis es soweit ist, braucht es aber zumindest solche Offenheit und das Vertrauen – in die Open Source Community und in einzelne engagierte Menschen.


Einen Überblick über Open Source an Schulen zubekommen, ist schwer. An einer noch laufenden Online-Umfrage zur Infrastruktur an Schulen haben bislang mehr als 300 Menschen teilgenommen. Sie sind naturgemäß Open Source interessiert, berichten aber trotzdem, dass an den meisten Schulen Windows eingesetzt wird. Weitere Ergebnisse:

  • Setzen Schulen Open Source ein, geht das überwiegend auf die Initiative einzelner Lehrkräften zurück.
  • Als Gründe für den Open Source Einsatz werden vor allem die günstigeren Kosten angegeben.
  • Viele glauben, dass Vorbehalte bei Lehrkräften und Schulleitungen den Open Source Einsatz hemmen.
  • Damit Open Source funktioniere, braucht es die Rückendeckung von Schulleitungen und Schulträgern.

Interessierte können hier an der Umfrage teilnehmen.


Marcel Roth ist Redakteur und Reporter bei MDR Sachsen-Anhalt. Für seine Recherche wurde er vom Nina Grunenberg Recherchestipendium gefördert. Es wurde ermöglicht durch den Nina Grunenberg Recherche Grant, den Schöpflin Stiftung, Wübben Stiftung Bildung und ZEIT Bucerius Stiftung finanzieren. Das Netzwerk Recherche ist Kooperationspartner und unterstützt die Autor:innen über ein Mentor:innenprogramm in der Recherche.


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Krise der Meinungsfreiheit: Die Beleidigten

12. Juni 2026 um 14:55

Schon wieder geht die Polizei auf einer Demonstration wegen einer angeblichen Beleidigung des Bundeskanzlers gegen einen jungen Menschen vor. Solche Maßnahmen beschränken die Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Eine Analyse.

Schild mit der Aufschrift "Merz an die Front"
Schilder wie dieses gab es auf mehreren Demonstrationen gegen die Wehrpflicht. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Stefan Trappe

8. Mai 2026, in München demonstrieren junge Menschen gegen die Wehrpflicht. Eine 20-jährige Schülerin trägt ein Plakat mit der Aufschrift „Friedrich stirb doch selber an der Ostfront!“. Unter Einsatz von Gewalt und sogar Schlagstöcken bahnen sich Polizist:innen einen Weg zu der Schülerin, um ihre Personalien aufzunehmen. Das Plakat stellt angeblich eine Beleidigung des Bundeskanzlers dar, die Polizei verkündet später, ein Ermittlungsverfahren gegen die Schülerin einzuleiten.

Man muss kein Jurist sein, um zu sehen, dass es sich hier wohl kaum um eine Straftat handelt. Es ist weder eine Beleidigung noch eine gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung noch eine Bedrohung des Kanzlers. Es ist der patzige Spruch: „Geh doch selber an die Front“ – um die Konsequenz ergänzt, was Wehrpflicht und Militärdienst nämlich ultimativ bedeuten können: im Krieg zu sterben.

Wir sehen hier eine zugespitzte, klare und harte Kritik daran, dass die Regierung über das Leben, Schicksal und im Zweifelsfall den Tod von jungen Menschen entscheidet. Es ist eben nicht der mächtigste Mann des Landes, der bei einem Militäreinsatz sterben wird, sondern es sind die jungen Menschen, die er dorthin schickt.

Keine Straftat


Ronen Steinke hat in der Süddeutschen Zeitung (€) den Fall eingehend analysiert. Er schreibt:

Der Kontext ist wichtig. Wie immer bei Äußerungen. Und eine Debatte, die von Krieg und Frieden handelt, also letztlich von Leben und Tod, wird unweigerlich immer einen anderen sprachlichen Klang haben als eine Debatte, die von Kultur- oder Steuerpolitik handelt. Das darf sich – darauf weist das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen immer wieder hin – natürlich nicht nur in der Sprache der Regierenden spiegeln, die etwa von „Kriegstüchtigkeit“ sprechen. Sondern auch in der Sprache der Kritiker dieser Regierung. Auch sie müssen nicht zartere Worte wählen. Man darf die Dinge, die einen umtreiben und besorgt stimmen, schon beim Namen nennen.


Es ist nicht das erste Mal, dass die Polizei gegen Wehrpflicht-Proteste mit Härte vorgeht. Die Berliner Polizei hat im März bei einer Schüler-Demo bei einem 18-jährigen das Plakat „Merz leck Eier“ konfisziert, die Personalien des Jungen aufgenommen und Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts der „Gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung, üblen Nachrede und Verleumdung“ eingeleitet.

Chilling Effect


Auch wenn die repressive Aktion nach hinten losging und zahlreiche Memes, Wiederholungen, Remixe und Songs auslöste, die millionenfach verbreitet wurden, ist die Message an Protestierende klar: Wir prüfen jedes eurer Plakate und gehen gegen euch öffentlichkeitswirksam und notfalls auch mit Gewalt vor. Passt auf, was ihr tut.

Aus Perspektive von Meinungs- und Versammlungsfreiheit passiert dabei das, was man im englischen „Chilling Effect“ nennt. Solche repressiven Maßnahmen führen in der Regel dazu, dass Menschen davor scheuen, zu sagen, was sie sagen wollen, weil sie Konsequenzen fürchten. Die Maßnahmen haben also beschränkende Auswirkungen auf die Freiheit aller. Im deutschen Sprachgebrauch spricht man auch von Abschreckungseffekten und Einschüchterung.

Moderne Majestätsbeleidigung


Die Fälle der Einschränkung der Meinungsfreiheit auf Demonstrationen reihen sich eine in eine generelle Tendenz zur Verschärfung im Umgang mit Meinungsäußerungen. Sie geschehen vor dem Hintergrund einer Verschlechterung des Debattenklimas und einer Zunahme von  Hass, Hetze und Desinformation, die mit dem Erstarken der rechtsradikalen AfD zusammenhängt.

So wurde der Paragraf 188 des Strafgesetzbuches im Zuge dieser Entwicklung und unter dem Eindruck der Ermordung des CDU-Politikers Walter Lübcke durch einen AfD-Anhänger im Jahr 2020 verschärft und um den Straftatbestand der Beleidigung erweitert. Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung, die sich gegen Personen des politischen Lebens richtet kann damit härter bestraft werden als die Beleidigung oder Verleumdung normaler Bürger:innen.

Gesetze, die bestimmte Personengruppen höherstellen als andere, gibt es auch im Zusammenhang mit tätlichen Angriffen auf Vertreter:innen der Polizei und neuerdings auch von Rettungsdiensten. Derartige Regelungen stehen im Konflikt mit der Idee eines Rechtsstaates, der die Gleichbehandlung aller Menschen ja als einen elementaren Grundsatz hat.

Zurück zu den Beleidigungen: So richtig und wichtig die Absicht gewesen sein mag, beispielsweise Kommunalpolitiker:innen vor den zunehmenden rechtsradikalen Angriffen in Schutz zu nehmen, so falsch hat sich die Sache in der Realität entwickelt. Das Gesetz wird seit der Einführung rege genutzt. Schon im Jahr 2021 waren es 748 Fälle, im Jahr 2023 dann schon 2.598  und im letzten Jahr 4.792 Ermittlungsverfahren.

Das liegt laut Ronen Steinke auch daran, dass die Schwelle, was als Beleidigung gilt, bei den Betroffenen, aber auch Polizei und Justiz in den letzten Jahren offenbar deutlich niedriger geworden ist. Die Fälle harmloser Plakate auf den Demonstrationen, aber ebenso die Verfolgung von „Beleidigungen“ wie „Lügenfritz“ oder „Lackaffe“ zeigen diese Tendenz. Die Sensibilität ist nicht nur auf Friedrich Merz beschränkt: Der Grünen-Politiker Robert Habeck ließ die Bezeichnungen „Vollpfosten“ und „Schwachkopf“ verfolgen, auf „Du bist so 1 Pimmel“ gegen den Hamburger SPD-Innensenator Andy Grote löste eine Hausdurchsuchung aus und auch die rechtsradikale Alice Weidel nutzt den Paragrafen munter.

Merz widerspricht Ermittlungen nicht


Die Einschränkungen der Meinungsfreiheit geschehen nicht nur auf Demonstrationen, sondern, wie Ronen Steinke in seinem Buch und einem Gastartikel bei netzpolitik.org beschrieben hat, auch im Internet. Generell scheint es mittlerweile ein Schieflage zu geben, welche die Meinungsfreiheit über das Mittel der Beleidigung und hier speziell den §188 einschränkt und einschüchernde Effekte hat.

Durch Recherchen verschiedener Medien kam schon im vergangenen Jahr heraus, dass Merz seit 2021 – noch als Oppositionsführer der Union – zahlreiche Strafanträge wegen mutmaßlicher Beleidigungen gegen ihn gestellt hat. In mindestens zwei Fällen führten diese zu Hausdurchsuchungen.

Die Strafanträge sind laut der Recherchen anfangs auf Initiative von Merz entstanden. Seit Merz Kanzler ist, lässt er quasi von Amts wegen ermitteln, indem er den Ermittlungen nicht widerspricht. Die „Welt“ geht davon aus, dass Merz vor seiner Amtszeit als Unions-Chef Hunderte Strafanträge gestellt hat.

Ein netzpolitik.org vorliegendes Dokument der Kanzlei Brockmeier, Faulhaber, Rudolph, die Merz in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter vertreten hat, untermauert diese Schätzungen mit fortlaufenden Fallnummern. Zwischen Mai und Dezember des Jahres 2025 sind laut Informationen des nd etwa 170 Strafanzeigen wegen Beleidigung des Bundeskanzlers gestellt worden.

Machtgefälle ignoriert


Hier läuft ein Instrument, das Politiker:innen vor Hass und Hetze schützen soll, mittlerweile vollkommen aus dem Ruder. Natürlich müssen sich auch Politiker:innen nicht alles gefallen lassen und bei Bedrohungen hört jeder Spaß auf. Dennoch sollte man bei Beleidigungen auch das Machtgefälle, die Privilegien und die Reichweite der Beteiligten berücksichtigen.

Was sind ein einsamer pensionierter Wüterich im stillen Kämmerlein oder ein 18-jähriger Schüler im Vergleich zum Bundeskanzler? Wer hat hier welche Handlungsoptionen? Und kann es nicht sein, dass viele der heutigen Nutzer:innen gar nicht mehr den Unterschied zwischen dem privaten Raum, der Kneipe, dem Gespräch mit Kollegen – und dem Post auf Bluesky oder Facebook an 128 Follower:innen sehen? Ist diese Öffentlichkeit wirklich gleichwertig, mit der, die ein Spitzenpolitiker herstellen kann?

Das alles sind Fragen, die sich diejenigen stellen sollten, die strafrechtlich gegen Beleidigungen vorgehen.

Der Eifer, den Merz bei der Verfolgung von Beleidigungen zeigt, passt jedenfalls gut in eine Zeit der autoritären Verschiebung, in der sich die Bundesregierung von Rechtsradikalen vor sich hertreiben lässt und selbst die Axt an der demokratischen Zivilgesellschaft ansetzt.

Die verlogenen Freunde der Meinungsfreiheit


Ausgerechnet die rechtsradikale AfD versucht sich nun auf das Thema draufzusetzen und sich als Kämpferin für die Meinungsfreiheit zu inszenieren. Sie fordert die Abschaffung des Paragrafen 188 StGB. Dabei ist klar, dass die Partei selbst immer wieder gegen die Meinungs- und Pressefreiheit vorgeht, indem sie beispielsweise mit Hass und Häme gegen Journalist:innen agiert.

Kritische Berichterstattung zur AfD führt bei verschiedenen Medien regelmäßig dazu, auch in E‑Mails und Leserkommentaren hier bei netzpolitik.org, dass Autor:innen beleidigt, eingeschüchtert und mit dem Tod bedroht werden. Ein Eintreten für die Meinungsfreiheit sieht anders aus und wer rechtsradikale Regierungen im Amt sieht, ob nun in den USA, Polen oder Ungarn, der weiß, dass die Meinungs- und Pressefreiheit von diesen als Erstes attackiert wird.

Die AfD-Position ist dabei heuchlerisch. Die AfD-Vorsitzende Alice Weidel hat selbst hunderte Anzeigen nach dem Paragrafen 188 gestellt, den sie jetzt wieder abschaffen will. Und auch der AfD-Mann Stephan Brandner, der in der gestrigen Bundestagssitzung den Paragrafen heftig kritisierte, ließ mit eben jenem zuletzt einen Rentner verfolgen, der ihn „Schrumpfpimmel“ genannt hatte.


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Demo gegen Überwachung: „Wir können die Welle brechen“

09. Juni 2026 um 21:00

Gerade werden deutschlandweit Polizeigesetze hart verschärft. Kollege KI zieht ein, die Überwachung ist künftig automatisiert. Dagegen stellt sich eine Demo am Samstag in Berlin. Im Interview erzählen zwei Mitorganisatoren, warum sich die Teilnahme lohnt.

Zwei Männer auf einer Bühne.
Kämpfen gegen KI-gestützte Überwachung: Sebastian Marg und Tom Jennissen von der Digitalen Gesellschaft. CC-BY 4.0: Jan Fels

Im Bund und in den Ländern wird gerade massiv KI-gestützte Überwachungsinfrastruktur aufgebaut. Doch es formiert sich zivilgesellschaftlicher Widerstand. Tom Jennissen und Sebastian Marg arbeiten für die Digitale Gesellschaft, einen der Bündnispartner der Initiative „Sicherheit ohne Überwachung“. Gemeinsam mit beispielsweise der Roten Hilfe und dem Komitee für Grundrechte und Demokratie veranstalten sie am Samstag in Berlin (ab 14 Uhr Warschauer Straße/Marchlewskistraße) eine Demonstration gegen den Ausbau der Polizei-Befugnisse. Im Interview erzählen Jennissen und Marg, wogegen sich die Demonstration konkret wendet, warum uns das alle angeht und ob sich Widerstand überhaupt noch lohnt.

netzpolitik.org: Laut Initiativen-Website wehrt ihr euch gegen die „ausufernden Überwachungsbefugnisse“. Was ist damit gemeint?

Jennissen: Der konkrete Anlass ist das Sicherheitspaket 2.0. Das soll dem BKA, der Bundespolizei, der Staatsanwaltschaft, dem Zoll, sowie dem BAMF umfangreiche neue digitale Befugnisse zuweisen. Dazu gehören der biometrische Abgleich mit Daten aus dem Internet und die umfassende Datenanalyse, also der Einsatz einer Software, wie sie Palantir anbietet. Dazu müssten gigantische Referenzdatenbanken erstellt werden. Außerdem sollen personenbezogene Daten auch zum Training von KIs verwendet werden.

Es ist ein frontaler Angriff auf die Grundrechte, zusammen gedacht so etwas wie die Atombombe unter den Ermittlungsmaßnahmen. Der Bundesrat will dennoch noch weiter gehen und dazu auch noch Echtzeit-Fernidentifizierung mit reinnehmen. Und parallel durchläuft ja gerade das Gesetz zur IP-Vorratsdatenspeicherung das Parlament.

„Das Aus für die Anonymität“


Marg: Dazu kommen die Polizeigesetznovellen in den Ländern, mit denen gerade ebenfalls massiv digitale Überwachungsbefugnisse ausgebaut werden. Einige sind schon durch, andere noch in Arbeit.

netzpolitik.org: Und warum ist das ein Problem?

Jennissen: Weil das extrem invasive Maßnahmen sind. Sollte denen tatsächlich erlaubt werden, das gesamte Internet als Fahndungsdatenbank zu verwenden, dann wäre das das Aus für die Anonymität. Dann kann man sich nicht mehr im öffentlichen Raum bewegen, ohne Gefahr zu laufen, auf einem Foto zu landen, das von der Polizei als Fahndungsmittel genutzt wird. Das ist krass dystopisch.

Und bei der automatisierten Datenanalyse sollen sämtliche Daten zusammengeführt werden. Darunter Daten aus Asservaten beispielsweise, den rund 500.000 Mobiltelefonen, die die Polizei aus irgendwelchen Gründen mal einkassiert hat.

„Eine Chance, das zu verhindern“


netzpolitik.org: Und warum begehrt ihr jetzt dagegen auf – bringt das was?

Jennissen: Es ist nicht so, dass zivilgesellschaftlicher Widerstand nichts bringen würde. Wir haben zum Beispiel im Jahr 2020 die Vorratsdatenspeicherung weitgehend verhindern können. Der neue Anlauf jetzt ist schon deutlich abgespeckt im Vergleich zu dem, der vor 20 Jahren auf dem Tisch lag. Zum Teil werden die Überwachungsmaßnahmen auch von Gerichten kassiert, und die hätten vielleicht anders geurteilt, wenn es den Widerstand, die Aufmerksamkeit nicht gegeben hätte.

Wir wollen eine Diskussion zum Thema in Gang bringen. Bislang werden vor allem die Pressemitteilungen der Bundesregierung abgeschrieben. Welchen Sinn die Maßnahmen haben und welche Ausmaße, darüber gibt es noch keine gesellschaftliche Diskussion. Wenn es mal ein Bewusstsein dafür gibt, was da auf uns zukommt, dann gibt es auch eine Chance, das zu verhindern. Und wenn wir es nicht verhindern können, müssen die Gerichte später zumindest nicht im luftleeren Raum darüber entscheiden.

netzpolitik.org: Ist die Demo in Berlin, weil hier die Bundesregierung sitzt, oder spielt es auch eine Rolle, was in Berlin als Bundesland gerade passiert?

„Die Kämpfe aus verschiedenen Bundesländern zusammenführen“


Jennissen: In Berlin gab es im vergangenen Jahr ein in ziemlich großer Eile durchgepeitschtes neues Sicherheitsgesetz. Da stehen viele neue Befugnisse drin. KI-gestützte Videoüberwachung zum Beispiel. Das wird auf jeden Fall thematisiert. Unsere Vernetzung soll die Kämpfe aus verschiedenen Bundesländern zusammenführen.

netzpolitik.org: Habt ihr Hoffnung, die Welle aufzuhalten?

Jennissen: Ob diese Bundesregierung noch umzustimmen ist, das wird sich zeigen. Realistisch ist, dass wir einige Spitzen rausnehmen. Aber mittelfristig glaube ich schon, dass wir die Welle brechen können.

netzpolitik.org: Die Vernetzung läuft unter dem Slogan „Sicherheit ohne Überwachung“. Wie wollt ihr denn dann Sicherheit herstellen?

Marg: Wir verwenden einen Sicherheitsbegriff, der Sicherheit von der sozialen Perspektive aus denkt. Es geht um die Sicherheit von Wohnraum oder gesellschaftlicher Teilhabe beispielsweise.


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Statt Durchsetzung von Völkerrecht: EU-Mittelmeermission IRINI dient künftig nur noch der Migrationsabwehr

29. Mai 2026 um 08:28

Griechenland und Frankreich lassen das UN-Mandat der Mittelmeermission IRINI gegen Waffenlieferungen auslaufen. Stattdessen unterstützt die EU nun auch das abtrünnige Ostlibyen mit Überwachungstechnik und der Ausbildung libyschen Personals, das dann Flüchtlingsboote abfangen soll.

Patrouillenboot der libyschen Küstenwache auf dem Meer
Ein Patrouillenboot der libyschen Küstenwache im August 2025 – Alle Rechte vorbehalten: Max Cavallari / SOS MEDITERRANEE

Vor sechs Jahren startete die Europäische Union ihre Mittelmeermission IRINI zur Durchsetzung des Waffenembargos gegen Libyen. Grundlage war ein entsprechendes UN-Mandat. Mit dessen Umsetzung sollte EU-Militär auch zur Stabilisierung Libyens und zum politischen Friedensprozess beitragen. Nach dem Sturz von Muammar al-Gaddafi kämpfen dort seit 15 Jahren zwei verfeindete Regierungen in Tripolis und Benghazi mit ihren Milizen um Einfluss.

Mehrere Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, entsenden in IRINI Schiffe, U‑Boote, Flugzeuge oder Drohnen vor die Küsten Nordafrikas. Mit dem Auslaufen des UN-Mandats am Montag dieser Woche erlischt aber die rechtliche Grundlage für Schiffskontrollen auf hoher See. Trotzdem wird die EU-Mission nicht beendet – sondern zu einer komplett anderen Operation umgebaut. Im Mittelpunkt steht nun die Migrationsabwehr, die bislang nur als Nebenaufgabe rangierte. Dazu wird nun auch der abtrünnige Osten Libyens eingebunden.

Neue Details stehen in einem aktuellen Ratsdokument, über das die britische Nichtregierungsorganisation Statewatch am Donnerstag berichtete. Der dazu veröffentlichte Entwurf für ein technisches Abkommen soll dem militärischen Komitee der „Europäischen Friedensfazilität“ in Brüssel zur Abstimmung vorgelegt werden.

Das Dokument listet auf, was unter den Kapazitätsaufbau fallen kann – und hält sich dabei alle Optionen offen: Verbesserung, Instandsetzung, Ausstattung oder operative Befähigung maritimer Koordinationsstrukturen, „einschließlich, aber nicht beschränkt auf Seenotleitstellen, Kommunikationseinrichtungen und andere als prioritär eingestufte operative Infrastruktur“. Welche Milizen in Ostlibyen konkret von der EU-Unterstützung profitieren sollen, lässt der Vertragsentwurf aber offen.

Schnellverfahren für neue Abschottung

Hintergrund der Neugestaltung von IRINI ist ein Antrag Italiens für ein „Projekt mit rascher Wirkung“. Die Möglichkeit solcher „Quick Impact Projects“ wurde erstmals im vergangenen Jahr im erneuerten Mandat der Militärmission verankert. Der Vorteil: Beschlüsse und Umsetzung der Maßnahmen können in Brüssel auf kürzeren Wegen erfolgen.

In dem nun vorliegenden Entwurf für ein technisches Abkommen zwischen IRINI und den libyschen Behörden für Strafverfolgung und Seenotrettung werden vor allem Ausrüstungs- und Trainingsprogramme geregelt. Demnach soll IRINI in der östlichen Hauptstadt Benghazi ein maritimes Lagezentrum (Maritime Rescue Co-ordination Centre, MRCC) errichten und in Tobruk einen Überwachungsturm mit Radar- und Sensortechnik. Beides soll dauerhaft in libyschen Besitz übergehen.

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Vorbild ist eine Struktur, die Italien mit Geldern aus Brüssel ab 2017 in Tripolis errichtet hat. Eine dort neu geschaffene Seenotleitstelle kann von den Küstenwachen der europäischen Mittelmeeranrainer angerufen werden, um Bootsflüchtlinge nach Libyen zurückzuholen – was nach offizieller Lesart nicht gegen das Verbot der Zurückweisung von Schutzsuchenden verstößt: In Libyen sind Misshandlung, Folter und Tod von Geflüchteten an der Tagesordnung, wie NGOs und auch die Vereinten Nationen regelmäßig berichten.

Pullbacks statt Pushbacks

Ein solches Pushback-Verbot hatte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in einem wegweisenden Urteil 2012 für alle EU-Staaten vorgegeben. Auch Agenturen wie etwa Frontex müssen sich daran halten.

Wenn nun aber libysche Milizen alarmiert, Menschen dann auf hoher See abgefangen und wieder nach Libyen zurückgebracht werden, handelt es sich aus Sicht von Kritiker*innen um Pushbacks durch die Hintertür. Diese werden deshalb als Pullbacks bezeichnet. Die EU-Grenzagentur Frontex übernimmt dabei die Luftaufklärung, da Libyen selbst über keine Flugzeuge oder Hubschrauber verfügt.

Die Neukonfiguration von IRINI geht vor allem auf Griechenland und Frankreich zurück, die 2016 die Sicherheitsratsresolution 2292 zum Waffenembargo gegen Libyen entworfen hatten. Die beiden Regierungen beantragten dieses Jahr keine Verlängerung mehr. Was bleibt, ist eine reine EU-Mission ohne völkerrechtliche Befugnisse.

Annäherung an Haftars Ostlibyen

Die EU umgarnt nun Ostlibyen, das bislang hauptsächlich von den EU-Schiffskontrollen betroffen war. Diese politische Schlagseite steht dem EU-Ziel entgegen, eine neu entstandene Fluchtroute aus Ostlibyen nach Kreta einzudämmen. Hier verfolgt Brüssel eine sogenannte „Ein-Libyen-Politik“, bei der die Rivalität der Hauptstädte Tripolis und Benghazi mit Geld und Aktivität übertüncht wird.

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Die nun vom neuen „Quick Impact Project“ begünstigten Städte Benghazi und Tobruk liegen im Herrschaftsgebiet von General Khalifa Haftar, der einst den Bürgerkrieg gegen die international anerkannte Regierung in Tripolis begann. Die Anschubfinanzierung für das MRCC in Benghazi soll drei Millionen Euro betragen. Weitere Kosten für die auf 18 Monate angesetzte Implementierungsphase übernimmt wie im Westen Libyens Italien.

Im Gegenzug erhalten die Grenzbehörden der EU-Staaten – und wohl auch Frontex – regelmäßige „taktische“ Informationen über Migrationsbewegungen. Für die Kommunikation zwischen IRINI und libyschen Kräften ist das existierende SMART-System vorgesehen, eine netzwerkbasierte Plattform für den Austausch maritimer Lagedaten, ergänzt durch Satelliten- und Funkkommunikation.

Keine Haftung für Menschenrechtsverletzungen

Die Ausbildung des libyschen Personals soll auf IRINI-Schiffen erfolgen, weitere Trainings sind in EU-Ausbildungszentren an Land sowie direkt in Libyen geplant. Die Kurse umfassen Kenntnisse über IT-Systeme für maritime Lagezentren, Boardingverfahren und Radarführung. Für alle Beteiligten ist außerdem ein einstündiger Menschenrechtskurs vorgesehen.

Auch die deutsche Marine dürfte sich daran beteiligen wollen. Die Bundesregierung hatte dazu letztes Jahr die Unterstützung und Ausbildung der libyschen Küstenwache trotz NGO-Protest wieder in das Mandat aufgenommen – obwohl deren Milizen wiederholt schwere Menschenrechtsverletzungen gegenüber Geflüchteten und zivilen Seenotretter*innen im Mittelmeer begehen.

Der nun bekannt gewordene Vertragsentwurf sieht zwar vor, dass IRINI das Verhalten der ausgebildeten Kräfte beobachtet. Dazu sind unter anderem Besuche in Libyen vorgesehen. IRINI soll aber keinerlei Verantwortung für das Gebaren der libyschen Milizen übernehmen: Das Monitoring begründe keine Verantwortung für Entscheidungen libyscher Behörden, keine Haftung für laufende Einsätze und keine Weisungsbefugnis gegenüber libyschen Einheiten, heißt es im Entwurf.


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Verfahren gegen Tech-Konzerne: EU-Kommission zögert, Abgeordnete verlieren Geduld

07. Mai 2026 um 16:10

Wann setzt Europa seine Digitalgesetze gegen Tech-Konzerne durch? Die EU-Kommission knickt ein, fürchten Abgeordnete und Vertreter:innen der Zivilgesellschaft. Nun wollen sie Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Beine machen.

Eine lachende Ursula von der Leyen, im Vordergrund ominöse Schatten.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen versucht sich an einem schwierigen Spagat, um die USA nicht zu vergraulen. Hinter den Kulissen rumort es jedoch zunehmend. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / IPON

Der Druck steigt auf die EU-Kommission, europäische Digitalgesetze konsequent durchzusetzen. In einem offenen Brief fordern dutzende zivilgesellschaftliche Organisationen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) auf, den Digital Markets Act (DMA) „buchstabengetreu und frei von politischer Einflussnahme“ zu vollstrecken.

Ähnliche Töne kommen aus dem EU-Parlament. Externer Druck dürfe die Souveränität und Autonomie der EU bei der Festlegung ihrer eigenen Regeln nicht beeinträchtigen, mahnen die Abgeordneten in einer vergangene Woche verabschiedeten Resolution. Wirksame und verhältnismäßige Geldstrafen seien „unerlässlich, um Abschreckung zu gewährleisten und die Wirksamkeit des Gesetzes über digitale Märkte zu sichern“, so der Tenor der nicht bindenden Entschließung.

Hintergrund für die Appelle sind vermehrte Zeichen, dass die EU-Kommission Beißhemmungen gegenüber großen, vor allem in den USA ansässigen Tech-Unternehmen hat – genau die Unternehmen, deren Macht der DMA eigentlich einhegen soll. Das seit wenigen Jahren wirksame Gesetz macht sogenannten Gatekeepern, die in bestimmen Digitalsektoren übermäßig viel Marktmacht angesammelt haben, eine Reihe an Auflagen, um einen funktionierenden Wettbewerb sicherzustellen.

Ergebnis im Google-Verfahren überfällig


Zwar hat die EU-Kommission, die für die Aufsicht der Gatekeeper zuständig ist, zahlreiche Untersuchungen wegen Verdachts von DMA-Verletzungen eingeleitet. Vor über einem Jahr hatte sie etwa Google und Apple vorgeworfen, ihre App-Marktplätze nicht ausreichend zu öffnen. Zum anderen sollte Google in der Suchmaschine eigene Angebote für Shopping oder Reisen bevorzugt haben.

Auf das Ergebnis dieser Untersuchungen wartet die Öffentlichkeit jedoch weiterhin. Fällig wäre es Ende März gewesen. Darauf scheint sich Alphabet vorbereitet zu haben: Anonyme Quellen hatten der Nachrichtenagentur Reuters zufolge zu Beginn des Jahres in Aussicht gestellt, dass Google seine Wettbewerber prominenter in den Suchergebnissen anzeigen werde, um der drohenden Geldstrafe zu entgehen. Umgesetzt hat Google das nicht.

Von der Leyen soll auf der Bremse stehen



Tatsächlich soll die EU-Wettbewerbsabteilung zu dem Schluss gekommen sein, dass Alphabet gegen den DMA verstoßen habe, berichtete jüngst das Handelsblatt (€). Die Entscheidung – samt einer milliardenschweren Geldbuße – soll jedoch nach einer Intervention von Ursula von der Leyen wieder in der Schublade verschwunden sein.

Dem Fachblatt The Capitol Forum (€) zufolge soll die Kommissionspräsidentin bereits seit Januar auf der Bremse stehen. Anstelle einer Verurteilung setzte die Kommission seit Jahresanfang weitere Verfahren in die Welt: Unter anderem will sie Alphabet dabei unterstützen, das Android-Betriebssystem für Entwickler:innen weiter zu öffnen sowie Dritt-Anbietern den Zugriff auf bestimmte Daten der Google-Suchmaschine zu geben.

Auf Anfrage bestreitet die EU-Kommission die Vorwürfe. „Es gibt absolut keine politische Blockade von Fällen“, sagte heute ein Kommissionssprecher bei einem Presse-Briefing. Abgeschlossene Untersuchungen seien auch in ihrem Interesse. Es gehe nicht darum, eine Strafe nur der Strafe wegen zu verhängen. Eine Entscheidung werde von der Kommission erst dann final abgesegnet, wenn sie „technisch fertig und solide genug“ sei, so der Sprecher.

Europäische Digitalgesetze, neben dem DMA auch der Digital Services Act (DSA) oder die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sind für große Tech-Konzerne wie Alphabet oder Apple ein rotes Tuch. Jahrzehntelang konnten sie weitgehend ungehindert wachsen und bestimmte Marktsegmente besetzen, ohne auf nennenswerten Widerstand von Kartellbehörden zu stoßen. Vor allem der in der ersten Amtsperiode von der Leyens verabschiedete DMA hat das wachsende Ungleichgewicht auf digitalen Märkten im Visier.

Mit dem Wahlsieg Donald Trumps und seiner America-First-Agenda hat die Tech-Branche einen willigen Unterstützer in ihrem Kampf gegen angebliche Überregulierung gefunden. Unmittelbar nach seinem Amtsantritt im Januar 2025 legte der US-Präsident etwa in einem Memorandum mit Verweis auf DMA und DSA fest, US-amerikanische Unternehmen vor „Erpressung und unfairen Geldbußen aus dem Ausland“ schützen zu wollen.

Gedroht hatte Trump unter anderem mit Strafzöllen, die er einige Monate später tatsächlich vorstellte. Zwar konnte sich die EU im Spätsommer auf einen Deal mit den USA einigen, ohne auf dem Papier die Digitalgesetze anzufassen. Vom Tisch ist die Auseinandersetzung jedoch nicht: Bis heute haben sich die EU-Institutionen nicht darauf geeinigt, wie die Zollvereinbarung aus dem Vorjahr umgesetzt werden soll.

„Die EU-Kommission knickt ein“


Auch für die US-Seite ist die Angelegenheit nicht abgeschlossen. Hochrangige US-Vertreter schießen weiterhin gegen EU-Digitalgesetze und verknüpfen sie mit dem Handelsstreit. Die EU müsse ihre Regulierung von Big Tech lockern, um im Gegenzug geringere Zölle auf Stahl und Aluminium entrichten zu müssen, sagte US-Handelsminister Howard Lutnick im Herbst. Zugleich warnte der US-Botschafter bei der EU, Andrew Puzder, dass der DMA zu sehr auf US-amerikanische Tech-Konzerne ziele.

Im April war bekannt geworden, dass die EU-Kommission ein Gremium plant, um der Trump-Regierung entgegenzukommen. Darin soll sich die US-Regierung mit der EU zu Digitalregeln und Kartellverfahren abstimmen, wie die EU-Kommission dem Handelsblatt bestätigte.

Das nachgiebige und intransparente Vorgehen der EU-Kommission stößt jedoch immer mehr auf Kritik. Felix Duffy von der Nichtregierungsorganisation LobbyControl sagt etwa: „Die EU-Kommission knickt ein und sendet ein fatales Signal: Wenn Tech-Konzerne bei Verstößen gegen die EU-Digitalregeln keine Konsequenzen zu fürchten haben, bleiben Gesetze wie der DMA wirkungslos.“

Dem pflichtet Max Bank von der Organisation Rebalance Now bei: Zwar zeige der DMA Wirkung, drohe aber zum zahnlosen Tiger zu werden, weil die Kommission nicht konsequent handle. „Wenn selbst überfällige Strafzahlungen gegen Konzerne wie Google politisch gestoppt werden, untergräbt das die Glaubwürdigkeit des Gesetzes“, sagt Bank.


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Konferenz für Menschenrechte: Druck aus China soll zu Absage der RightsCon geführt haben [Update]

04. Mai 2026 um 18:35

Eine der wichtigsten Konferenzen zu digitalen Grund- und Menschenrechten sollte diese Woche in Sambia stattfinden. Doch die Veranstaltung in dem südafrikanischen Land wurde kurzfristig abgesagt. Die Veranstalter:innen erheben schwere Vorwürfe: Demnach ließ China wegen taiwanesischer Gäste die Muskeln spielen.

Werbung für RightsCon in den Farben weiß, gelb, rot und schwarz. Schrift: "RightsCon 26 Zambia May 5-8, 2026"
Die erste RightsCon in Zambia wurde kurzfristig abgesagt – : Access Now / RightsCon

Morgen sollte in Lusaka die RightsCon beginnen, eine der wichtigsten Konferenzen für Grund- und Menschenrechte in der digitalen Welt. Doch kurz vor dem Beginn meldete vorige Woche die Regierung des Gastgeberlandes Sambia Bedenken an und verkündete, die Konferenz müsse verschoben werden. Inzwischen ist sie ganz abgesagt und die Ausrichterin, die Nichtregierungsorganisation Access Now, erhebt schwere Vorwürfe – nicht nur gegen Sambia, sondern auch gegen die Volksrepublik China. Diese habe wegen der Teilnahme taiwanesischer Gäste Druck auf die Regierung Sambias ausgeübt.

Mehr als 2.600 Gäste erwartet


Die Konferenz findet jedes Jahr in einem anderen Land statt. Seit 2024 habe man die erste RightsCon im südlichen Afrika in enger Zusammenarbeit mit der Regierung Sambias vorbereitet, heißt es in einem Statement, das Access Now am Freitag veröffentlicht hat. Mehr als 2.600 Gäste seien in der sambischen Hauptstadt Lusaka erwartet worden, viele von ihnen hätten ihre Reise lange geplant und teilweise bereits angetreten. Weitere 1.100 Teilnehmende im Netz waren angemeldet, zusammen repräsentierten sie mehr 750 Organisationen aus 150 Ländern: Menschenrechts-Aktivist:innen, Vertreter:innen von Regierungen und internationalen Organisationen, Mitarbeitende von Tech-Unternehmen.

Entsprechend groß war der Schock, als Ende April, nur wenige Tage vor dem Beginn der viertägigen Veranstaltung, erste Berichte über eine Verschiebung der Konferenz durch die sambische Regierung die Runde machten. Noch am 26. April hatte das Ministerium für Technologie und Wissenschaft die bevorstehende Veranstaltung begrüßt. „RightsCon 2026 wird Sambia eine strategische Plattform bieten, um sein Engagement für eine sichere, inklusive und auf Rechten basierende digitale Zukunft unter Beweis zu stellen und gleichzeitig wirtschaftliche Chancen für lokale Innovatoren und Unternehmen zu erschließen“, so eine Sprecherin des Ministeriums.

Einen Tag später, so Access Now, sei man vom Ministerium telefonisch informiert worden, dass es ein Problem gebe: „Uns wurde mitgeteilt, dass Diplomaten der Volksrepublik China Druck auf die Regierung Sambias ausübten, weil Vertreter der taiwanesischen Zivilgesellschaft planten, persönlich an der Veranstaltung teilzunehmen“, so Access Now in der englischsprachigen Erklärung. Dies habe man mit Nachdruck zurückgewiesen und unverzüglich taiwanesische Gäste gewarnt. „Wir haben ihnen gesagt, dass wir von einer Anreise abraten würden, bis mehr Klarheit herrscht“, so Nikki Gladstone von Access Now gegenüber WIRED.

Mehrere kritische Beiträge im Programm



Laut Access Now folgten zahlreiche Versuche der Klärung. Am Ende habe die sambische Regierung jedoch klargemacht, dass die Konferenz nur stattfinden dürfe, wenn inhaltliche Konzessionen gemacht würden. Ihnen sei „informell aus mehreren Quellen“ mitgeteilt worden, dass „die RightsCon nur dann fortgesetzt werden könne, wenn wir bestimmte Themen zensieren und gefährdete Gruppen, darunter unsere taiwanesischen Teilnehmer:innen, von der Teilnahme vor Ort und online ausschließen würden“. In Reaktion darauf erfolgte am 30. April schließlich die Absage der Konferenz durch die Veranstalter:innen. „Das war unsere rote Linie“, so Access Now.

Das Programm der RightsCon enthielt mehrere Sessions, die sich kritisch mit Chinas Rolle in der globalen Digitalisierung auseinandersetzten, etwa zum Export digitaler Zensur- und Überwachungswerkzeuge, zur Verbreitung von Desinformation in Regionen wie Afrika oder zu chinesischen Cyber-Attacken. Unter den Speaker:innen waren unter anderem die Chefinnen von Amnesty International Taiwan und des Taiwan Network Information Center, das für die Registrierung von Domainnamen und die Vergabe von IP-Adressen in Taiwan zuständig ist. 2025 fand die RightsCon in Taipeh statt, der Hauptstadt Taiwans.

Die Taiwan-Frage führt immer wieder zu geopolitischen Spannungen, die Volksrepublik China droht regelmäßig mit einer militärischen Eroberung der strategisch wichtigen Insel. Erst kürzlich beschimpfte ein Sprecher der chinesischen Regierung Taiwans Präsidenten Lai Ching-te als „Ratte“. Anlass war eine Reise Lais in das südafrikanische Königreich Eswatini. Medienberichten zufolge sollen drei Staaten im Indischen Ozean auf Druck Pekings Überflugrechte für Lais Maschine zurückgezogen haben, um die Reise zu verhindern.

Kritische Abhängigkeiten



China hat in den vergangenen Jahrzehnten massiv auf dem afrikanischen Kontinent investiert und so Abhängigkeiten geschaffen. Insbesondere im Rahmen des Projekts „Neue Seidenstraße“ haben chinesische Kredite und Konzerne den Ausbau der analogen und digitalen Infrastruktur in vielen afrikanischen Ländern ermöglicht. Auch zwischen Sambia und China sind die Verbindungen eng. WIRED zufolge hat die Zambia Development Agency wenige Tage vor der Konferenz, am 23. April einen Vertrag über 1,5 Milliarden US-Dollar mit einem staatlichen chinesischen Bauunternehmen verkündet, um die Stromkapazitäten des Landes auszubauen. Auch das Internationale Konferenz-Zentrum in Lusaka, in dem die RightsCon stattfinden sollte, wurde 2022 mit Hilfe eines Zuschusses der chinesischen Regierung in Höhe von 30 Millionen US-Dollar umfassend erweitert.

Dass China seine Macht gegen die globale Digital-Rights-Community derart offen ausspielt und Abhängigkeiten ausnutzt, ist jedoch ungewöhnlich. Die Volksrepublik positioniert sich seit vielen Jahren im Globalen Süden als systemische Alternative zur US-Dominanz, auch im Bereich der Internet Governance. In einem 2022 Weißbuch spricht China gar von einer „Schicksalsgemeinschaft im Cyberspace“.

„Ich denke, dieser Fall zeigt deutlich, dass China nicht nur eines der stärksten Systeme zu Online-Zensur und ‑Überwachung aufgebaut hat, sondern derzeit auch neue Methoden der Offline-Zensur außerhalb der eigenen Grenzen testet“, kommentiert Alena Epifanova von der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik den Fall. „Das könnte künftig mehrere Länder betreffen, die enge wirtschaftliche Beziehungen zu China haben oder von chinesischen Investitionen abhängig sind“, so die Vermutung der Analysten des von der Bundesregierung finanzierten Thinktanks. „Wenn es um Taiwan geht, zieht das Land alle Register – unabhängig von Partnerschaftsnarrativen –, um Taipeh zu isolieren.“

Wir haben die Botschaft der Volksrepublik China und die Botschaft Sambias am Montag kurzfristig für ein Pressestatement zu den Vorwürfen angefragt und bis zur Veröffentlichung keine Antwort erhalten. Wir reichen diese nach, sofern wir eine Antwort erhalten.


Update 1, 05.05.2026, 12:45 Uhr:
Mehrere Europäische Organisationen wie die European Partnership for Democracy (EPD), European Digital Rights, Digitale Gesellschaft und Zašto haben einen offenen Brief zur Absage der Konferenz veröffentlicht. Darin kritisieren sie die Entscheidung der sambischen Regierung und fordern unter anderem Konsequenzen der EU und ihrer Mitgliedsländer. Ein automatisiert übersetzter Auszug aus dem englischsprachigen Brief:


Dieser Schritt geschieht nicht in einem Vakuum. Die Zivilgesellschaft steht weltweit bereits unter erheblichem Druck und sieht sich mit drastischen Mittelkürzungen sowie Gesetzen konfrontiert, die darauf abzielen, den zivilgesellschaftlichen Handlungsspielraum einzuschränken. Die Absage der RightsCon reiht sich ein in ein besorgniserregendes globales Muster der Unterdrückung, das genau jene Organisationen und Personen ins Visier nimmt, die sich für die Verteidigung der Grundrechte einsetzen.

Der Zeitpunkt macht dies besonders deutlich. Der Tag der Pressefreiheit der UNESCO findet diese Woche in Lusaka statt – ein Ereignis, das offene Gesellschaften feiern sollte und nicht von der Unterdrückung zivilgesellschaftlicher Versammlungen durch die Regierung des Gastgeberlandes überschattet werden darf.

EPD unterstützt den Aufruf unserer Partner an die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten, Sambia klar zu machen, dass diese Entscheidung zutiefst alarmierend ist und die Gefahr birgt, einen Schatten auf die Beziehungen zwischen der EU und Sambia zu werfen. Wir unterstützen auch den Aufruf, die Delegierten, die heute am Weltpressefreiheitstag in Lusaka teilnehmen, dazu aufzufordern, diese Plattform zu nutzen, um ihre Stimme zu erheben. Schließlich unterstützen wir den Aufruf an die sambische Regierung, die Rechte von Aktivisten auf Versammlung, Organisation und freie Meinungsäußerung in ihrem Land oder im Ausland uneingeschränkt zu respektieren.



Update 2, 05.05.2026, 13:30 Uhr: Die Botschaft der Republik Sambia hat auf unsere Presseanfrage geantwortet und uns ein Statement geschickt, das sie bereits am 29. April veröffentlicht hatte. Darin betont die Regierung, dass es sich lediglich um eine Verschiebung der Konferenz handele, und bedauert dadurch entstehende Unannehmlichkeiten. Sie begründet den Schritt wie folgt (maschinell übersetzt aus dem Englischen):

Die Verschiebung wurde notwendig, da umfassende Informationen zu zentralen Themen, die auf dem Gipfel zur Diskussion stehen sollten, offengelegt werden mussten. Diese Offenlegung ist unerlässlich, um eine vollständige Übereinstimmung mit den nationalen Werten, den politischen Prioritäten und den übergeordneten Erwägungen des öffentlichen Interesses Sambias zu gewährleisten.





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Reporter ohne Grenzen: Niedergang der Pressefreiheit setzt sich dramatisch fort

30. April 2026 um 17:12

Journalismus wird weltweit immer häufiger kriminalisiert. Auch in demokratischen Ländern. Zum ersten Mal fallen in der Rangliste von Reporter ohne Grenzen über die Hälfte aller Länder in die schlechtesten Kategorien. Trump hat dabei einen weltweiten Negativ-Effekt auf die Pressefreiheit.

Transparent auf Demonstration mit Aufschrift "Free Mzia Amaghlobeli".
Demonstrierende fordern in Tiflis die Freilassung von Mzia Amaghlobeli. Ihre Inhaftierung gilt als Symbol für die zunehmende Unterdrückung der Pressefreiheit und regierungskritischer Medien in Georgien. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / NurPhoto

Journalismus wird weltweit immer häufiger kriminalisiert. Zu diesem Ergebnis kommt die neue Rangliste der Pressefreiheit 2026 von Reporter ohne Grenzen (RSF). Auch in demokratischen Ländern werde das Recht auf Informationen zunehmend beschnitten.

Gegenüber dem Vorjahr haben sich in 110 von 180 betrachteten Ländern die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Journalismus verschlechtert – und damit in mehr als der Hälfte aller Länder. Vorwände wie „Nationale Sicherheit“, „Desinformation“, „Terrorismus“ und „Extremismus“ würden zunehmend genutzt, um gegen Journalist:innen vorzugehen, heißt es im Bericht.

Die Delegitimierung journalistischer Arbeit wird von vielen Reporter:innen auch in Deutschland (Rang 14) zunehmend als große Bedrohung für den Journalismus wahrgenommen, wie die Nahaufnahme des Reports zeigt. Dass Deutschland erneut im Ranking absinke, sei Ausdruck eines aufgeheizten Klimas, sagt Christian Mihr, Geschäftsführer für Politik und Strategie bei RSF. Journalist:innen empfänden zunehmend starken Druck. Dazu komme die Sorge, für ihre Arbeit öffentlich an den Pranger gestellt zu werden.

55 Angriffe auf Medienschaffende und Redaktionen wurden für 2025 in Deutschland verifiziert. Im Vorjahr waren es 89. Die Dunkelziffer sei hoch. Gefährlich sei demnach vor allem die Recherche im rechtsextremen Milieu. So wurde zum Beispiel Thomas Heise (Spiegel TV) im März 2025 bei einer Neonazi-Versammlung am Berliner Ostkreuz im Gesicht verletzt. Dominik Lenze (Tagesspiegel) im Mai 2025 in Herford. Auch Cyberangriffe und Online-Hetze würden eine zunehmende Rolle spielen.

Tief polarisierend wirke zudem die Berichterstattung über den Gaza-Krieg. Journalist:innen berichten, sie hätten Schwierigkeiten, Menschenrechtsverbrechen der israelischen Armee in derselben Weise aufzugreifen wie bei anderen Konflikten.

Auch Exiljournalist:innen aus Iran (177), Afghanistan (175) oder Russland (172) geraten in Deutschland zunehmend ins Visier ihrer Herkunftsregime. RSF spricht hier von transnationaler Repression.

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Trump hat weltweit Negativ-Effekt

Trump systematisiere in den USA (64) die Pressefeindlichkeit. Die Polizei und die US-Einwanderungsbehörde ICE gingen zunehmend gewaltsam gegen Reporter:innen vor. Die Inhaftierung und Abschiebung des salvadorianischen Journalisten Mario Guevara habe die ohnehin angespannte Sicherheitslage für die Presse verschärft.

Hinzu kämen drastische Kürzungen bei der US Agency for Global Media (USAGM) mit weltweiten Auswirkungen auf die Pressefreiheit: In der Konsequenz kam es zur Schließung oder Verkleinerung vieler internationaler Sender wie Voice of America (VOA), Radio Free Europe/Radio Liberty (RFE/RL) und Radio Free Asia (RFA) – in Ländern, in denen diese Medien verlässliche Informationsquellen darstellen.

In Argentinien (98) und El Salvador (143) seien mit Javier Milei und Nayib Bukele zudem zwei Präsidenten an der Macht, die ihre lautstarkte Unterstützung für Trump und die eigene Pressefeindlichkeit offen zur Schau stellen.

Weltkarte mit farblich markierten Ländern nach dem Grad der Pressefreiheit 2026 von sehr frei bis sehr eingeschränkt
Nur noch jeder Hundertste lebt in echter Pressefreiheit.

Repression und Inhaftierung

In autoritären Staaten hat sich die Lage weiter verschärft. In Russland (172) seien derzeit 48 Medienschaffende inhaftiert, davon 26 aus der Ukraine. Georgien (135) fiel um 21 Plätze in der Rangliste, weil Gesetze zunehmend strategisch umformuliert und gegen Reporter:innen eingesetzt würden.

Beim Krieg in der Ukraine töte Russland immer wieder gezielt auch Journalist*innen. In Gaza wurden zudem seit Oktober 2023 mehr als 220 Journalist:innen durch Angriffe der israelischen Armee getötet, so der Report. „Darunter mindestens 70 bei der Ausübung ihrer Arbeit.“

In der Türkei (163) seien „Beleidigung des Präsidenten“ und „Verunglimpfung staatlicher Institutionen“ ein häufiger Vorwand, um Journalist:innen zu unterdrücken. Der Deutsche Welle-Korrespondent Alican Uludağ ist auf jener Grundlage seit Februar 2026 in Haft.

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Die Anwendung solcher Instrumente fände jedoch zunehmend auch in Demokratien statt. Länder wie Japan (62), die Philippinen (114) und Israel (116), Indien (157) nutzen demnach zunehmend Gesetze unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung oder des Schutzes der nationalen Sicherheit, um gegen Journalismus vorzugehen.

Nur ein Prozent der Weltbevölkerung im grünen Bereich

Nur in sieben Staaten liegt die Pressefreiheit nach Einschätzung von RSF noch im grünen Bereich – also bei „gut“. Diese sieben Staaten machen nur ein Prozent der Weltbevölkerung aus. Erstmals befindet sich mehr als die Hälfte der 180 betrachteten Länder in den beiden schlechtesten Kategorien In der 25-jährigen Dokumentation des  „sehr ernst“ oder zumindest „schwierig“.

„Nur noch einer von 100 Menschen weltweit kann sich durch eine vielfältige, gesunde Medienlandschaft informieren. Auch wenn wir den Niedergang der Pressefreiheit seit einem Vierteljahrhundert dokumentieren, bleibt dieser Befund dramatisch“, kommentiert Mihr.

Den größten Absturz legte Niger (120) mit 37 Plätzen minus hin. In der gesamten Sahel-Region sei die Pressefreiheit durch Angriffe bewaffneter Gruppen drastisch gesunken. Saudi-Arabien (176) sackt nach der Hinrichtung des Journalisten Turki al-Jasser zu den Schlusslichtern China, Nordkorea und Eritrea ab.

Die größten Gewinne für die Pressefreiheit gibt es in Syrien (141). Der Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 und der politische Wandel ließen das Land um 36 Plätze aufrücken. Die Situation für Journalist:innen sei zwar weiterhin „sehr ernst“, aber besonders die rechtliche Bewertung der Pressefreiheit habe sich verbessert. An der Spitze des Rankings stehen wie immer die skandinavischen Länder.


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Amnesty Report: „Bundesregierung bedient sich bewährter Instrumente autoritärer Politik“

21. April 2026 um 15:45

Die Bundesregierung geht gegen zivilgesellschaftliche Organisationen vor, streicht Gelder und lässt Akteure durch den Verfassungsschutz überprüfen. Diese und andere Freiheitseinschränkungen sowie den Ausbau der Überwachung in Deutschland kritisiert der weltweite Menschenrechtsbericht von Amnesty International.

Mann mit Anzug, Halbglatze und Brille hält seine Hand in Denkerpose vor den Mund.
Amnesty International kritisiert die Bundesregierung von Kanzler Merz deutlich für Einschränkungen der Menschenrechte in Deutschland. (Archivbild) CC-BY-NC-SA 4.0 Steffen Prößdorf

Amnesty hat heute seinen jährlichen Bericht zur weltweiten Menschenrechtslage 2025/26 (PDF) veröffentlicht. Darin beklagt die Organisation eine „tiefgreifende globale Menschenrechtskrise“. Maßgeblich verantwortlich dafür seien Regierungen weltweit, die zunehmend autoritär handeln und systematisch Menschenrechte und die internationale Rechtsordnung infrage stellen. Der Report gibt einen Überblick zur Menschenrechtssituation auf der ganzen Welt.

Auch in Deutschland sieht Amnesty zunehmend Defizite, in der deutschen Version des Berichts kritisiert die Menschenrechtsorganisation unter anderem, dass Staatsvertreter:innen mit stigmatisierenden Aussagen Angst vor Hassverbrechen schürten, dass die deutsche Polizei mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen Palästina-Proteste vorgehe, dass rechtswidrig nach Afghanistan abgeschoben wurde und dass Deutschland das Erreichen der Klimaziele aufs Spiel setze.

Die Menschenrechtsorganisation beklagt zudem einen Anstieg rassistischer, antisemitischer und antimuslimischer Hassverbrechen sowie Hassverbrechen gegen Frauen und lesbische, schwule, bisexuelle, trans und intergeschlechtliche Menschen (LGBTI+) und andere marginalisierte Gruppen. Die Zahlen hätten sich im Vergleich zu Vor-Pandemie-Zeiten verdoppelt.

Bundesregierung in der Kritik

Julia Duchrow, Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland, kritisierte die Appeasement-Politik der Merz-Regierung gegenüber Menschrechtsverletzungen. Die Bundesregierung schweige zu oft, wo es Gegenwehr brauche.

Weiter sagte sie zur Menschenrechtssituation in Deutschland: „Auch die Meinungs- und Versammlungsfreiheit steht unter Druck, vor allem durch das Vorgehen gegen Palästina-solidarische Proteste.“ Hier listet Amnesty gleich eine ganze Reihe von polizeilichen Übergriffen auf sowie Einschränkungen von Pro-Palästina-Demonstrationen wie jene, dass Parolen nur auf Deutsch und Englisch skandiert werden durften. Die Verletzung dieser Demonstrationsauflage führte zu einer gewaltsamen Auflösung der Versammlung durch die Polizei.

Im Hinblick auf den Umgang der Bundesregierung mit zivilgesellschaftlichen Organisationen fand Duchrow deutliche Worte: „Die Bundesregierung bedient sich zudem bewährter Instrumente autoritärer Politik, um die kritische Zivilgesellschaft zum Schweigen zu bringen: Zu diesen Schikanen gehören die Streichung der staatlichen Förderung von Demokratieprojekten, die Regelüberprüfung durch den Verfassungsschutz und parlamentarische Anfragen wie die 551 Fragen der CDU zur Arbeit von NGOs in Deutschland.“

Überwachung in der Kritik

Auch die ausufernde Überwachung ist Thema des Kapitels über Deutschland. Amnesty führt hierbei auf, dass das Bundesland Hessen im Jahr 2025 im Frankfurter Bahnhofsviertel ein biometrisches Gesichtserkennungssystem eingeführt hat. Die Überwachungskameras seien in der Lage, alle Passant:innen in Echtzeit zu erfassen, um Personen ausfindig zu machen, für die ein Gerichtsbeschluss vorlag.

Auch das geplante „Sicherheitspaket“ von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat Amnesty auf dem Schirm. Neue Gesetzentwürfe auf Bundes- und teilweise auch auf Landesebene sähen vor, den Polizeibehörden weitreichende neue Befugnisse einzuräumen, um große Datenmengen automatisiert zu analysieren und alle öffentlich verfügbaren biometrischen Informationen aus dem Internet herauszuziehen, um gesuchte Personen zu identifizieren und zu orten.

Diese Projekte stehen in der Kritik. Nicht nur Amnesty International, sondern zivilgesellschaftliche Organisationen wie die GFF und AlgorithmWatch weisen daraufhin, dass die Gesetzespläne verfassungswidrig seien und eine neue Form der Massenüberwachung darstellen. Sie alle warnen vor massiven Grundrechtseingriffen.


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Weizenbaum Report 2026: Demokratie erfordert Trotz

21. April 2026 um 05:30

Die Bevölkerung nimmt Gewalt gegen Politiker:innen zunehmend als Bedrohung für die Demokratie wahr. Zu dieser Einschätzung kommt der aktuelle Weizenbaum-Report zu politischer Partizipation. Auch Hass und Falschinformationen prägen den Alltag im Netz und beeinflussen die Bereitschaft zur Teilnahme an gesellschaftlichen Debatten.

Menschen auf einer Demonstration.
Menschen, die Gewalt gegen Politiker:innen wahrnehmen, demonstrieren mehr. Aber Politiker:innen werden, tun sie deshalb nicht. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Tobias

Gewalt gegen Politiker:innen richtet sich gegen die politische Gesinnung und soll vor allem eines bewirken: Menschen einschüchtern. Der aktuelle Weizenbaum Report 2026 greift die gesellschaftliche Wahrnehmung physischer wie verbaler Gewalt auf und fragt, wie sich diese auf die Menschen in einer Demokratie auswirkt.

In Zusammenarbeit mit der Freien Universität Berlin erforscht das Weizenbaum-Institut seit dem Jahr 2019 das gesellschaftliche Verhältnis zu politischer Partizipation. Als Grundlage des aktuellen Reports dienen Befragungen aus dem Jahr 2025. Für die repräsentative Datenerhebung wurden insgesamt 1740 Telefon-Interviews herangezogen. 73 Prozent der Befragten hatten zudem bereits im Vorjahr teilgenommen.

Das Ergebnis: Menschen, die Drohungen und Gewalt gegen Politiker:innen wahrnehmen und die Demokratie deshalb als bedroht sehen, demonstrieren mehr, bauen eher Kontakt zu Politiker:innen auf und beteiligen sich häufiger an Petitionen. Die Wahrnehmung von Gewalt scheint auf diese Weise zunächst nicht mit geringerer politischer Beteiligung der Bevölkerung im Zusammenhang zu stehen, so der Report.

Feld politischer Kandidat:innen dünnt aus

Straftaten gegen Mandatsträger:innen finden laut dem Bericht regelmäßig mediale Aufmerksamkeit und auch die Zahl der gemeldeten Fälle sei 2025 im Vergleich zum Vorjahr um zwölf Prozent gestiegen. 81 Prozent der Befragten halten Gewalt gegen Politiker:innen für verbreitet. Über zwei Drittel der Befragten halten deshalb die Demokratie für bedroht. Dass dies möglicherweise mit höherer politischer Partizipation der teilnehmenden Befragten im Zusammenhang steht, scheint zunächst ein ermutigendes Ergebnis.

Dennoch ist laut Report zu klären, ob der Zusammenhang kausal ist – also ob diese Wahrnehmung der Gefahr tatsächlich mobilisierend wirkt. Eine Möglichkeit ist, dass diese Menschen schlicht politisch aktiver sind, vermutet Katharina Heger, Erstautorin des Weizenbaum-Reports: „Eventuell kommt diese Wahrnehmung also aus dem eigenen Erleben in der Fußgängerzone, auf der Demo oder am Wahlkampfstand, denn bei der vernetzten politischen Beteiligung sehen wir diesen Zusammenhang nicht“.

Zugleich zeigt der Report auch: Wer die Demokratie durch Gewalt bedroht sieht, kann sich eher nicht vorstellen, selbst ein politisches Amt auszuüben. Dies führe im kommunalen Bereich bereits dazu, dass Mandatsträger:innen ihre Ämter aufgeben oder sich zu wenige Kandidat:innen finden, sagt Prof. Dr. Martin Emmer von der FU Berlin: „Grundsätzlich sehen die Menschen die Übernahme eines politischen Amtes ohnehin nicht so sehr als Bürgerpflicht an wie andere Formen politischer Partizipation, deshalb schlagen die Folgen dieser Wahrnehmungen von Drohungen und Gewalt hier besonders deutlich durch. Drohungen und Gewalt gegen Politiker:innen sind also nicht allein deren Problem, sondern eine Bedrohung für die Demokratie insgesamt.“

Bedarf an zivilisiertem Umgang im Netz

Seit 2019 messen die Forschenden die Vorstellung dessen, was gute Bürger:innen tun – etwa zur Wahl gehen oder Gesetze befolgen. Auch diskursive Bürgernormen im Netz werden seither untersucht.

Das Internet hat sich dabei laut Report zur etablierten Informationsquelle für Nachrichten und politische Inhalte entwickelt. Zwei Drittel der Bevölkerung informieren sich regelmäßig online. Auch das Wachstum sozialer Medien scheint nicht abzureißen. 2025 lag der Anteil bei 36 Prozent – fünf Prozentpunkte mehr als im Jahr 2021. Videoplattformen wie YouTube gewinnen laut der Studie an Bedeutung. Hier liegt der Anteil mit 47 Prozent um 6 Prozentpunkte höher als 2021.

Die Bedeutung der Diskurspflege ist dabei laut Studienlage gewachsen: 83 Prozent der Befragten finden es wichtig, sich für einen respektvollen Umgang in Online-Diskussionen einzusetzen. 75 Prozent der Befragten finden es zudem wichtig, gegen Hass und Hetze einzutreten, sowie 71 Prozent, auch auf Falschmeldungen hinzuweisen.

Zwölf Prozent der Befragten berichten zudem, in der Konfrontation mit Hasskommentaren Gegenrede geleistet zu haben. 15 Prozent meldeten diese an die Plattformen. Dabei verhalten sich Altersgruppen unterschiedlich. 53 Prozent der unter 30-Jährigen meldeten Hasskommentare, bei den über 50-Jährigen waren es lediglich 9 Prozent.

Auch bei Falschinformationen steige die Gegenwehr, so die Untersuchung. 32 Prozent der Befragten geben an, den Wahrheitsgehalt von Meldungen zu überprüfen, 25 Prozent warnen andere vor Falschnachrichten und zwölf Prozent geben an, diese an die Plattform zu melden. Analog zu den Hasskommentaren gibt es auch hier einen Kontrast: Unter 30-Jährige prüfen vermeintliche Falschnachrichten auf ihren Wahrheitsgehalt mit 60 Prozent am meisten, die über 50 Jährigen prüfen jedoch nur noch zu 26 Prozent.

Neues Bild bürgerlicher Normen

„Jüngere, die auch im digitalen Raum sozialisiert wurden, haben einen anderen Zugang zu Plattformfunktionen“, sagt Heger. „[Ältere] übertragen vermutlich eher die offline erlernten Formen der Zivilcourage auf den digitalen Raum, etwa die soziale Intervention und direkte Konfrontation, wie sie auch auf der Straße dazwischen gehen würden.“

Der persönliche Einsatz gegen Hasskommentare und Falschinformationen werde also zunehmend als etablierte Form bürgerschaftlichen Engagements verstanden. Menschen treten demnach auch im Netz vermehrt für demokratische Grundwerte ein. Insgesamt zeige sich laut Report, dass die traditionellen Vorstellungen guter Bürger:innenschaft zunehmend mit den Erfahrungen aus dem Netz ergänzt werden.

Das Thema Künstliche Intelligenz könne dabei eine Rolle spielen: Die zunehmende Verbreitung KI-generierter Inhalte – darunter auch sogenannte Deepfakes – kann dazu beitragen, dass Menschen sensibler für Falschinformationen werden, mutmaßt die Studie. Dennoch wirke sich die zunehmende Verbreitung von Falschinformationen bei den audiovisuellen Inhalten besonders negativ aus, sagt Mitautor Christian Strippel, gerade deshalb, „weil wir gewohnt sind, zu glauben, wenn wir etwas ‚mit eigenen Augen‘ gesehen haben.“

Gräben, die bleiben

Wer eine höhere Schulbildung hat, kommentiert und teilt laut Report fast doppelt so häufig wie Menschen mit formal niedrigem Bildungsabschluss. Menschen mit höherer Bildung verfügen demnach über mehr politische Teilhabe im digitalen Raum – also genau dort, wo ein wachsender Teil der öffentlichen Debatte stattfindet. Laut Emmer spielen Bildungsunterschiede im Digitalen so eine deutlich höhere Rolle als bei traditionellen Partizipationsformen: „Besser Gebildete haben besseren Zugang zu relevanten Informationen und können damit online aber auch offline deutlich mehr Einfluss ausüben.“

Zudem zeigt sich ein Geschlechter-Unterschied: Frauen halten sich laut der Studie bei der sichtbaren Beteiligung im Netz zurück. Sie kommentieren und teilen deutlich seltener politische Inhalte, was ihre öffentliche Sichtbarkeit verringert. Beim Teilen von Petitionen sind sie dagegen aktiver.

„Wer selbst postet oder kommentiert, stellt den eigenen Standpunkt in den Mittelpunkt und macht ihn stärker sichtbar. Wir sehen immer wieder, dass Frauen eine geringere politische Selbstwirksamkeit berichten, also dass das Gefühl, sich mit Politik auszukennen und sich wirksam und sinnvoll einbringen zu können, bei Frauen im Durchschnitt geringer ausgeprägt ist als bei Männern“, sagt Heger. Zu diesem Ungleichgewicht trage auch die vorherrschende digitale Diskussionskultur bei: „Frauen, die sich politisch positionieren, insbesondere mit feministischen Standpunkten, werden immer wieder zur Zielscheibe von verbalen Attacken.“

Vertrauen in die Medien

Das Vertrauen in die etablierten Medien fällt dabei geteilt aus: Nur knapp die Hälfte der Befragten gibt an, den etablierten Medien zu vertrauen, wenn es „um wirklich wichtige Dinge“ geht – beispielsweise Umweltprobleme, Gesundheitsgefahren, politische Skandale und Krisen. Etwa ein Fünftel habe dieses Vertrauen nicht, während 29 Prozent sich in dieser Frage ambivalent zeigen.

Ein zwingender Grund zur Beunruhigung sei dies jedoch nicht, denn für eine offene und vielfältige Gesellschaft sei Unzufriedenheit mit Medien normal, so Emmer: „‚Nordkoreanische‘ Zustimmungswerte von 90 Prozent oder mehr würden mich eher misstrauisch machen.“

Gleichzeitig sei indes zu beobachten, dass das Phänomen der Nachrichtenvermeidung zunimmt. „Es gibt eine noch kleine, aber langsam und stetig wachsende Gruppe von Menschen, die sich vollständig von Medien abwenden, was mittelfristig durchaus ein Problem werden kann“, sagt Emmer. „Denn diese Menschen sind dann deutlich leichter durch sogenannte ‚alternative Medien‘ oder Verschwörungserzählungen ansprechbar.“


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Deutschland-Stack und Zivilgesellschaft: Digitalministerium sendet widersprüchliche Signale

20. April 2026 um 10:52

Das Digitalministerium hatte die Zivilgesellschaft aufgerufen, sich beim Deutschland-Stack einzubringen. Doch in beiden Konsultationsphasen wurde deren Expertise nicht gefragt. Dabei bringt die Zivilgesellschaft Fragen ein, die sonst untergehen. Das zeigt der Workshop zu „KI in der Verwaltung“ des Bündnisses F5.

Fußgängerampel, bei der rot und grün gleichzeitig leuchten; das stehende Männchen leuchtet grün, das gehende rot
In der Kommunikation mit dem Digitalministerium: Zivilgesellschaft steht vor Rätseln. (Symbolbild) CC-BY-SA 2.0 Flickr/Captain of the Burning Ship; Bearbeitung: netzpolitik.org

Der Deutschland-Stack ist das Großprojekt des jungen Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung schlechthin. Damit will Karsten Wildberger (CDU) ein „digitales Update“ (€) für Deutschland. Mit der „einheitlichen IT-Infrastruktur mit Basiskomponenten wie Cloud- und IT-Diensten und klar definierten Schnittstellen“ adressiert er die grundlegenden Versäumnisse der seit Jahren schleppenden Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung.

Eigentlich könnte das Ministerium hier aus dem Vollen zivilgesellschaftlicher Expertise schöpfen. Viele zivilgesellschaftliche Akteure beobachten die scheiternde Verwaltungsdigitalisierung nicht nur seit Jahrzehnten, sondern bringen ihr Wissen und ihre Erfahrungen häufig ehrenamtlich in Digitalisierungsprojekte und nachhaltige Lösungswege ein.

Zum Start des Konsultationsprozesses im Herbst erhielt das Ministerium zunächst viel Lob. Öffentlich rief es Gruppen, Verbände, aber auch Einzelpersonen dazu auf, über die Plattform openCode ihr Feedback zum Stack einzubringen. Der Zugang dazu ist niedrigschwellig und die einzelnen Beiträge sind öffentlich einsehbar. Die volle Transparenz hebt hier die Konsultation stark von bisherigen Beteiligungsformaten ab.

Workshops ohne die Zivilgesellschaft

Doch um Feedback zu bekommen, fährt das Ministerium von Anfang an zweigleisig. Denn zeitgleich zur offenen Konsultation plante es Workshops mit Verbänden aus den Bereichen Start-ups, Wissenschaft, IT- und Digitalwirtschaft sowie weiteren. Mit von der Partie waren vor allem Wirtschaftsverbände. Dabei erhielt die Zivilgesellschaft bislang keinen Zugang.

Was bei den Workshops herauskam, ist nicht bekannt. Die hätten „generell im Haus intern und auf Arbeitsebene stattgefunden – zu diesen gibt es keine öffentliche Berichterstattung“, erklärt ein Sprecher des BMDS gegenüber netzpolitik.org.

Wie aus der Antwort (PDF) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Sonja Lemke (Die Linke) hervorgeht, gab es im November fünf Workshops – zu den Themen Markt und Integrationsplattform, Startups und Agentic AI. Sie wurden unter anderem ausgerichtet von eco, dem KI-Verband, Bitkom und Databund. Die Bundesregierung betonte, sie habe Expertise zum Thema „technische Standards und Technologien des Deutschland-Stacks“ angefragt, aber an den Workshops lediglich als „Impulsgeber“ teilgenommen.

Digitalministerium lässt sich bitten

Bei der Terminvergabe ging die Zivilgesellschaft leer aus, sowohl in der ersten Konsultationsphase vom 1. Oktober bis zum 30. November als auch in der zweiten vom 16. Januar bis zum 15. Februar. Dabei hatte das Bündnis F5 bereits im Herbst beim Ministerium nach einem Termin gefragt, so Kai Dittmann. Er leitet die Advocacy- und Policyarbeit bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und koordiniert das Bündnis.

Zu diesem Bündnis haben sich die Organisationen Reporter ohne Grenzen, AlgorithmWatch, Wikimedia Deutschland, Open Knowledge Foundation Deutschland und GFF zusammengeschlossen, sie setzen sich für eine gemeinwohlorientierte Digitalpolitik ein.

„Wir hatten gehofft, dass das BMDS von sich aus einen Konsultationsworkshop zum Deutschland-Stack anbietet“, sagt Dittmann, „um zunächst ein paar grundlegende Informationen zu vermitteln, etwa was zum Stack gehört und was nicht. Es wäre sinnvoll gewesen, zu Beginn darüber zu diskutieren, bei welchen Fragestellungen die Zivilgesellschaft aktiv eingebunden sein sollte“, etwa bei der Frage nach dem Einsatz digitaler Identitäten und danach, wie der sich auf Grundrechte auswirkt und wie er eingeschränkt werden müsste. Auch zur Frage einer sinnvollen Datenhaltung, um diesen Deutschland-Stack zu befüllen, hätte das BMDS von der Expertise von Wikimedia profitieren können, so Dittmann.

F5-Workshop zu KI in der Verwaltung

Schließlich fand Ende März ein Workshop mit F5 statt. Das Thema: „KI in der Verwaltung“. Doch wie das BMDS auf Anfrage erklärt, habe der Workshop „keinen speziellen Bezug zum Deutschland-Stack“. Das überrascht in doppelter Hinsicht. Denn laut Antwort der Bundesregierung vom Dezember sei ein Workshop mit der Zivilgesellschaft „in Klärung“ und als Organisation benannte sie das Bündnis F5. Das suggeriert, dass der F5-Workshop im Kontext des Deutschland-Stacks geplant war.

Zweitens waren bei diesem Workshop laut BMDS nicht nur Vertreter:innen aus der Zivilgesellschaft eingeladen, sondern auch aus der Wirtschaft. Überraschend ist die „Klarstellung“ des Ministeriums auch, weil KI im überarbeiteten „Gesamtbild“ ausdrücklich Teil des Deutschland-Stacks ist.

Agentische KI soll Verwaltungsaufgaben künftig erleichtern und teilweise übernehmen. Dazu hat das BMDS einen eigenen Hub gegründet und fördert eine Reihe an Pilotprojekten. Eines davon setzt agentische KI beim Antragsverfahren für Wohnberechtigungsscheine ein. Sie betrifft einen sensiblen Bereich, in dem es um die Existenz von Menschen geht. Fehler wären hier verheerend. Das veranschaulicht das Beispiel um die Kindergeldaffäre in den Niederlanden.

„Ins Machen kommen“ braucht klare Grenzen

„Im Workshop haben wir viele Fragen erst angerissen“, so Dittmann. Wie gehen Verwaltungen und Mitarbeiter:innen etwa damit um, wenn was schief geht? Wer trägt die Verantwortung für den Fall, dass Fehler passieren, die unter Umständen gravierende Konsequenzen haben? Der Sachbearbeiter, die Software-Hersteller, der IT-Dienstleister, die Behörde, die das KI-System eingekauft hat, oder der Minister, der das Ganze vorangetrieben hat? Wer ist zuständig, wenn entsprechende KI-Systeme nicht die gewünschten Ergebnisse liefern?

Was passiert, wenn ein einzelner Sachbearbeiter mithilfe von KI-Agenten immer mehr Anträge bearbeitet und etwas übersieht? „Müssen wir mit einer Verantwortungsdiffusion in diesem System rechnen?“, fragt Dittmann. Denn klar sei, die Maschine kann keine Verantwortung tragen.

Das alles seien gesellschaftliche Fragen, über die wir sprechen und die wir klären müssten. Angesichts des Mottos „ins Machen kommen“ seien sie bislang untergegangen. Ins Machen zu kommen, heiße aber auch zu entscheiden, „was wir alles nicht machen“ und Grenzen abzustecken, so Dittmann.

Aufsuchende Beteiligung

Dass das BMDS im Rahmen des D-Stacks die Zivilgesellschaft auf Abstand hält, ist umso unverständlicher, als es laut Sprecher beim KI-Transformationsprozess ausdrücklich darum gehe, deren Perspektiven einzubeziehen.

Auch wenn die Kommunikation des Ministeriums bislang unstet war, den Workshop Ende März sieht Dittmann als Startschuss dafür, zivilgesellschaftliche Expertise nicht nur einzubeziehen, sondern auch als Ressource zu begreifen. Die könne das Ministerium noch mehr nutzen, wenn es sich um eine aufsuchende Beteiligung bemüht.

Das kann bedeuten, die Expertise engagierter Menschen über andere Wege einzuholen. Denn die arbeiten häufig ehrenamtlich und können Workshops nicht wahrnehmen, wenn die an einem Werktag zu normalen Geschäftszeiten stattfinden. Das betrifft zum Beispiel Ehrenamtliche von D64, dem Zentrum für digitalen Fortschritt, vom Chaos Computer Club oder InÖG, dem Innovationsverbund öffentliche Gesundheit.

Das Ministerium könnte Forschungsmittel bereitstellen oder bei Forschenden anfragen, welche Personen oder ehrenamtlichen Organisationen sich bei bestimmten Fragen besonders gut auskennen. Beispielsweise könne das BMDS auch nach Erfahrungen fragen, die ehrenamtliche Digitalisierungsprojekte in Berlin, auf Bundesebene, aber auch in Städten und kleineren Gemeinden eingeholt haben.


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Widerstand gegen Big Tech: „KI wollen wir in unserer befreiten Welt nicht haben“

09. April 2026 um 16:43

KI sei verfänglich für faschistische Ideologien und gehe mit autoritären Machtzentren einher. Große Plattformen wie ImmobilienScout24 und Doctolib machen Profit mit Grundbedürfnissen der Menschen. Zwei Aktivist*innen schlagen im Interview konkrete Schritte hin zu einer demokratischen digitalen Teilhabe vor.

Deutsche Politiker*innen stechen mit Spaten symbolisch in einen Sandhaufen.
Milliardär und Gründer von Lidl und Kaufland Dieter Schwarz lässt in Heilbronn einen „Innovationspark für Künstliche Intelligenz“ bauen. (Archivbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Arnulf Hettrich

Künstliche Intelligenz ist in aller Munde. Ihr wird nachgesagt, nicht nur Arbeitsprozesse zu vereinfachen und zu beschleunigen. Sie soll auch der Wirtschaft zu neuem Aufschwung verhelfen. Doch immer mehr kritische Stimmen greifen in die Debatte ein und beziehen eine klare Haltung gegen diese Technologie. Zwei von ihnen sind die Digitalexpert*innen Aline Blankertz und Malte Engeler.

Anlässlich der Konferenz „Cables of Resistance. Bewegungskonferenz gegen Big Tech“, die am Wochenende in Berlin stattfindet und mögliche Widerstandsstrategien gegen KI und große Plattformen ausloten möchte, haben wir mit ihnen gesprochen. Aline Blankertz ist angewandte Ökonomin und setzt sich für die demokratische Ausgestaltung von Wirtschaft ein, unter anderem im digitalpolitischen Kollektiv „Structural Integrity“. Sie ist an der Organisation der Konferenz beteiligt. Malte Engeler ist Jurist und Mitbegründer des digitalpolitischen Kollektivs.

Im Interview erklären sie, warum sogenannte KI besonders gut verfänglich für autoritäre Politiken ist, wie ihre Sabotage aussehen kann und wie die Gesellschaft wieder mehr demokratische Kontrolle über große Plattformen erreichen kann. Sie plädieren für eine politische Organisierung und die Vergesellschaftung von Plattformen, die solch essenzielle Bereiche der Daseinsvorsorge wie Wohnungssuche oder Arztterminbuchungen strukturieren.

„Künstliche Gebärmutter“ und KI haben den gleichen ideologischen Ursprung

netzpolitik.org: Was ist eigentlich eine „künstliche Gebärmutter“? Im Manifest der Konferenz ist die Rede davon.

Aline Blankertz: Die künstliche Gebärmutter ist eine Figur, die immer mal wieder rund um Elon Musk auftaucht. Dieser Idee des selektiven Pronatalismus liegt zugrunde, dass man stärker steuern möchte, wer Kinder bekommen darf. Die künstliche Gebärmutter ist das Mittel, um sich letztlich vom „weiblichen Körper“ lösen zu können. Es geht darum, aus einer weißen cis-männlichen Perspektive technisch steuern zu können, wohin es mit der Menschheit geht. Mein Verständnis ist, dass es diese künstliche Gebärmütter noch nicht technisch ausgereift gibt. Aber es laufen Forschungsprojekte, die das aktiv vorantreiben. Daneben existieren viele andere transhumanistische Projekte, wie zum Beispiel „Neuralink“, um menschliche Gehirne und Maschinen stärker miteinander zu verbinden.

In Europa ist es subtiler, aber viele dieser Entwicklungen hin zu solchen transhumanistischen Ideen ‒ also wie können Menschen mit technischen Upgrades besser gemacht werden ‒ sehen wir auch hier. Die künstliche Gebärmutter und die Brain-Computer-Interfaces unterscheiden sich zwar von KI, weil sie unmittelbarer auf die Ebene von Hardware und menschlichen Körpern setzen. Doch auch der KI-Diskurs hat den gleichen ideologischen Ursprung und wird technisch von denselben Menschen vorangetrieben.

„Diese Infrastrukturen kann niemand bei sich im Keller haben“

netzpolitik.org: Ist das der Grund warum ihr KI fundamental ablehnt? Und was versteht ihr unter KI genau?

Malte Engeler: Wenn wir von KI reden, dann meinen wir die in der Gesellschaft aktuell sehr präsente Form von KI: große Datenmodelle, die aus vorhandenen Datenquellen zukünftige oder neue Ergebnisse berechnen. Wir meinen maschinelles Lernen, das Menschen dazu nutzen, um neue Texte, Bilder, Videos oder Ton zu erstellen. Die Modelle werden auch in sozialen Situationen eingesetzt, um neue Entscheidungspunkte zu generieren. Zum Beispiel in militärischen Aktionen, in Verwaltungsentscheidungen oder zur Benotung im Bildungswesen. Es geht also um eine Technologie, die auf Basis einer immensen Datenmenge Muster erlernt und neue Ergebnisse mit diesen Mustern produziert. Wir reden hier von ganz großen Modellen.

Dieser Technologie ist inhärent, dass sie besonders für autoritäre und faschistische Kräfte anknüpfbar ist. Das ist also kein technischer Fehler, sondern die Technologie ist schlicht und einfach so gebaut. Dazu gehört, dass diese gigantischen Modelle eine große Zentralisierung mit sich bringen. Die Infrastrukturen, die zum Training und Erhalt der Modelle nötig sind, kann niemand bei sich im Keller haben. Diese riesigen Rechenzentren können eigentlich nur zentralisiert betrieben werden. Politisch anknüpfbar für faschistische Politiken sind diese Infrastrukturen deshalb, weil sie autoritäre Machtzentren stark bevorzugen.

Zum anderen ist da diese Mustererkennung, die immer auf Daten aus der Vergangenheit trainiert wird. Sie überträgt deshalb notwendigerweise diese Vergangenheit in die Zukunft und vereinheitlicht diese Zukunft statistisch auf einen weiß-patriarchal geprägten Mittelwert. Laut diversen Theorien steckt im Kern des Faschismus die Idee, dass es eine Wahrheit, eine tiefes völkisches, echtes Leben in der Gesellschaft gibt, das zum Erblühen gebracht werden soll. Und diese Idee von einer Wiedergeburt der nationalen Stärke findet sich im technischen Prinzip wieder, massenhaft Daten zu sammeln und das vermeintlich Wahre aus diesen Daten wieder extrapolieren zu können.

„Wünschenswert, wenn Menschen KI nicht auch noch freiwillig nutzen“

netzpolitik.org: Ist es aus antifaschistischer Sicht ein Problem, wenn Menschen ihre Suchanfragen nicht mehr in eine klassische Suchmaschine eingeben, sondern zum Beispiel in ChatGPT?

Aline Blankertz: Wir beschäftigen uns vor allem mit der kollektiven Dimension. Es ist nicht die einzelne Suchanfrage bei ChatGPT, die uns dem Faschismus näher bringt. Es sind eben die Zwänge, die an vielen Stellen bestehen. Beispielsweise, dass viele Menschen nun Dinge schneller machen müssen und es deswegen mit KI tun. Dass sie im Wettbewerb mit anderen stehen, um bessere Betriebsergebnisse hervorzubringen.

Es ist wünschenswert, wenn Menschen KI nicht auch noch freiwillig nutzen. Wenn sie es nur unterhaltsam finden, könnten sie sich eine andere Beschäftigung suchen, die weniger klimaschädlich ist und den KI-Hype nicht weiter am Leben hält. Aber das ist nicht das, womit wir antifaschistisch wirken können, indem wir einfach keine KI mehr verwenden.

„KI-Unternehmer*innen werden hierzulande glorifiziert“

netzpolitik.org: Welchen konkreten Schaden seht ihr in Europa und in Deutschland durch KI bereits?

Aline Blankertz: Aktuell läuft die Debatte, dass man in der Verwaltung großflächig KI einsetzen möchte, etwa nach dem Vorbild von DOGE aus den USA. Das wird zwangsläufig dazu führen, dass mehr Menschen diskriminiert werden und dafür wiederum weniger Verantwortung übernommen wird. Das kennen wir beispielsweise aus Amsterdam, wo ein Algorithmus zur Folge hatte, dass vor allem sozial schwachen Familien Betrugsvorwürfe gemacht wurden. Oder aus England, wo Abiturergebnisse während der Corona-Pandemie insbesondere von Schüler*innen aus ärmeren Gegenden abgewertet wurden.

Ein anderer Aspekt ist, dass auch hierzulande KI-Unternehmer*innen als Heilsbringende glorifiziert werden. Ein starkes Beispiel hierfür ist Dieter Schwarz, dem die Schwarz-Gruppe mit Lidl und Kaufland gehört. Neben vielen Rechenzentren baut er so etwas wie eine Privatstadt in Baden-Württemberg auf und wird dafür gefeiert. Die CEOs von SAP und Telekom werden ebenfalls häufig gefragt, was für eine Gesellschaft sie sich wünschen. Ganz so, als ob sie gesellschaftliche Interessen im Blick hätten.

Außerdem beschleunigt KI die gesellschaftliche Spaltung nicht nur im Mediendiskurs, indem plausibel klingende Outputs ohne Anspruch auf Wahrheit eine demokratische Diskussionsbasis untergraben. Sie entwertet schon jetzt Arbeit. Menschen haben Angst, von sogenannter KI ersetzt zu werden, die Gewerkschaften fahren ihre Forderungen zurück. Gleichzeitig erwirtschaften diejenigen, die in Aktien investiert haben, umso mehr Gewinne. Die ökonomische Ungleichheit wächst also noch stärker durch KI.

„In den USA zünden Menschen autonom fahrende Autos an“

netzpolitik.org: Was kann man dagegen tun?

Aline Blankertz: Wir können uns gegen KI wenden. Wir können uns verweigern. Wir können Trainingsdaten vergiften. Man kann auch so etwas wie Sabotage nach dem CIA-Sabotage-Manual betreiben. Es enthält einige inspirierende Ideen aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs, wie Menschen den Faschismus verlangsamen können. Man kann Abläufe verringern, verlangsamen und weniger effizient machen. Man kann sich gegen Rechenzentren engagieren.

In den USA gibt es noch weitergehende Aktivitäten. Da zünden Menschen autonom fahrende Autos von Waymo an. Dort gibt es Roboter, die die Gehwege von Obdachlosen freihalten sollen. Menschen attackieren auch diese Roboter.

Um wirklich politisch wirksam sein zu können, müssen wir uns aber organisieren. Da führt kein Weg dran vorbei. Die Dienste im Individuellen zu wechseln reicht nicht. Zu sagen, „ich finde KI doof, reicht auch nicht“. Wir müssen uns politisch zusammenfinden und die Auswirkungen solcher digitalen Technologien stärker als Problem verstehen.

„Vergesellschaftung ist die Antwort“

netzpolitik.org: Auf der Konferenz gebt ihr einen Talk darüber, dass Regulierung und Open-Source-Alternativen nicht ausreichen, um gegen die Macht der Tech-Giganten anzukommen. Stattdessen schlagt ihr vor, große Tech-Plattformen zu vergesellschaften.

Malte Engeler: Aktuell erleben wir eine autoritäre Wende. In Zeiten von Kipppunkten wie diesen ist Abwehrkampf ein ganz wesentlicher Teil. Gegen etwas zu kämpfen ist nicht so motivierend wie für etwas. Ich kann das für mich persönlich ganz klar sagen: Mich motiviert nicht der Hass auf Big Tech. Mich motiviert der Wunsch nach einer besseren Welt. Wir brauchen konkrete Vorstellungen einer Realität, in der diese Technologien, die wir gerade bekämpfen, anders funktionieren. Und wie kommen wir dahin? Wie kann man eine Plattform, die uns jetzt ausbeutet und aus unseren Bedürfnissen Profit schlägt, in etwas Besseres verwandeln?

Die Antwort auf diese Fragen ist Vergesellschaftung: also die Überführung einer privatwirtschaftlich betriebenen kommerziellen Plattform in einen Zustand, in dem sie im Sinne des Gemeinwohls und der Bedürfnisbefriedung der Menschen demokratisch verwaltet wird.

„Mit kleineren Plattformen anfangen“

netzpolitik.org: Welche Plattformen würdet ihr gern vergesellschaften?

Malte Engeler: Sich allein diese Frage zu stellen, ist sehr spannend. Das führt dazu, dass auch linke und progressive Kräfte auf einmal anfangen, darüber nachzudenken: Was ist unsere Vision? Was ist unsere Idee von einer digitalen Wohnungsvermittlung oder von einem Portal, auf dem man sich Arzttermine klicken kann? Was würden wir mit diesen Infrastrukturen machen, wenn sie nicht nach kapitalistischen Prinzipien betrieben werden würden?

Auf der „Cables of Resistance“ gibt es auch einen Talk von der Redscout24-Gruppe, in der Aline und ich beteiligt sind. Das ist ein ganz konkreter Versuch zu zeigen, wie ImmobilienScout24 anders aussehen könnte. Aber das ist nur ein Beispiel von vielen. Doctolib wäre ein anderes.

Die Frage der Vergesellschaftung zwingt uns aber auch dazu, uns zu positionieren, welche Plattformen wir vielleicht gar nicht wollen. Man kann vergesellschaften, um dann nur abzuschalten. KI ist ein Beispiel für eine Technologie, die wir in unserer befreiten Welt nicht haben wollen.

Aline Blankertz: Konkret plädieren wir dafür, mit den kleineren Plattformen wie ImmoScout24 und Doctolib anzufangen. Denn über sie läuft aktuell der Zugang zu für alle Menschen wichtigen Bereichen der Daseinsvorsorge wie Wohnungen und Gesundheitsversorgung. So können wir erst einmal lernen, wie die Umstellung auf Bedürfnisorientierung funktioniert. Mittelfristig können wir dann unseren Blick stärker auf digitale Infrastrukturen wie Rechenzentren und globale Plattformen richten.

Was wir durch Vergesellschaftung gewinnen, ist, dass wir überhaupt wieder gesellschaftlich gestalten können. Im Moment läuft es danach, wie am meisten Geld für die Anteilseignenden herausspringt. Wenn wir an Demokratie glauben, müssen wir auch daran glauben, dass wir gesellschaftliche Infrastrukturen danach gestalten können.

Da kann man sich gut bei „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ umsehen, die für ihre Anstalt öffentlichen Rechts ‒ so unsexy das auch klingen mag ‒ sehr detailliert ausbuchstabieren, welche Gruppen wie an Entscheidungsprozessen beteiligt werden sollen. Gleichermaßen wäre das auch bei einer digitalen Wohnungsvermittlungsplattform, die auf die Bedürfnisse von Menschen zugeschnitten ist.

„ImmoScout24 vom Markt verdrängen“

netzpolitik.org: Wie kann eine Bewegung oder ein Zusammenschluss von Bewegungen praktisch an ein Unternehmen wie ImmoScout24 herankommen?

Malte Engeler: Wir sollten nicht vergessen, dass es schon viele Strukturen gibt, die so organisiert sind. Man vergisst, dass wir das Rad nicht neu erfinden müssen. Bibliotheken zum Beispiel sind eine gut funktionierende öffentliche Infrastruktur. Sie haben einen gemeinsamen Datenbestand. Beispielsweise kann ich heute in der Staatsbibliothek Berlin ein Buch aus Heidelberg bestellen und es übermorgen abholen. Das sind auch keine privatwirtschaftlich betriebenen Informationszugangssysteme.

Es gibt verschiedene Wege zum Ziel. In einigen Gemeinden existieren noch kommunale Online-Plattformen zur Wohnungsverwaltung, auf denen sie den eigenen Wohnungsbestand anbieten. Sie stellen ihn nicht auf ImmoScout24 ein. Man könnte also festlegen: Wer Wohnraum hat und vermieten will, muss dafür die Plattform der Gemeinde nutzen. Bei einigen Infrastrukturen der Daseinsvorsorge wie Müllabfuhr oder Wasseranschluss gibt es schon ein ähnliches Prinzip, den sogenannten Anschluss- und Benutzungszwang.

Mit Aktivist*innen aus dem Fediverse, die viel Erfahrung mit dezentralen Strukturen haben, und Menschen, die solche Bibliotheken-Systeme bauen, könnte man ausloten, wie ein deutschlandweiter Katalog aussähe, mit dem man in jeder Kommune auf alle Wohnungen in Deutschland zugreifen kann.

Im Grunde verdrängt man ImmoScout24 auf diese Weise vom Markt und vergesellschaftet es gar nicht. Die Plattform wird so immer unwichtiger. Sie kann dann noch Eigentumswohnungen auf dem Land vermitteln, aber ist aus dem Mietraum raus. Das wäre bereits eine Errungenschaft.


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NGOs fordern: Ex-Meta-Lobbyistin soll nicht EU-Digitalgesetze aufweichen

25. Februar 2026 um 11:45

Mit der finnischen EU-Abgeordneten Aura Salla soll eine ehemalige Meta-Lobbyistin maßgeblich am geplanten digitalen Regulierungsabbau in der EU mitwirken. Nun fordern mehrere Nichtregierungsorganisationen ihre Abberufung als Chef-Verhandlerin des EU-Parlaments.

Aura Salla (MEP)
Vor ihrer Wahl ins EU-Parlament im Sommer 2024 war die finnische EU-Abgeordnete Aura Salla Chef-Lobbyistin von Meta in Brüssel – nun soll sie über die Deregulierung im Digitalbereich mitbestimmen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Martin Bertrand

Die finnische EU-Abgeordnete Aura Salla ist in Brüssel bestens vernetzt. Vor ihrer Zeit im EU-Parlament war die konservative Politikerin dort Chef-Lobbyistin von Meta. Davor hatte Salla diverse Positionen in der EU-Kommission bekleidet, unter anderem war sie im Kabinett des damaligen Vize-Präsidenten Jyrki Katainen tätig.

Von der Politik in die Privatwirtschaft und wieder zurück: Das als „Revolving Door“ bekannte Phänomen sorgt immer wieder für Probleme, da es schnell zu Interessenskonflikten führt. Zumindest auf dem Papier ist die EU dagegen gewappnet: Ein detailliertes Regelwerk soll verhindern, dass Beamt:innen nahtlos von einer Rolle in die nächste schlüpfen und dabei etwa Kontakte und Wissen mitnehmen, das sie im neuen Job eigentlich nicht haben sollten.

Für Aura Salla könnte es deshalb nun eng werden. Eine Reihe zivilgesellschaftlicher Organisationen, darunter Corporate Europe Observatory (CEO), LobbyControl und Transparency International EU fordern in einem heute veröffentlichten offenen Brief an den Industrieausschuss (ITRE) im EU-Parlament, Salla von ihrer Rolle als Berichterstatterin für den sogenannten Digitalen Omnibus abzuberufen.

Unter diesem Begriff verhandelt die EU derzeit ein Gesetzespaket, mit dem die Digitalregulierung überarbeitet und entschlackt werden soll. Ziel sind vereinfachte Regeln, um die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu verbessern. Kritiker:innen weisen darauf hin, dass mit dem Regulierungsabbau unter anderem das Datenschutzniveau empfindlich abgesenkt würde. Als eine der Berichterstatterinnen – und damit Verhandlungsführerinnen – des EU-Parlaments hätte Aura Salla dabei viel Einfluss auf das fertige Gesetz.

Ehemalige Meta-Lobbyistin mischt kräftig mit

„Die Ernennung einer ehemaligen Big-Tech-Lobbyistin, um Digitalgesetze zu überarbeiten und zu schwächen, wirft schwerwiegende Fragen hinsichtlich unzulässiger Einflussnahme auf den Gesetzgebungsprozess auf“, so die NGOs in ihrem Schreiben. Gerade Meta, zu dem Facebook, Instagram und WhatsApp gehören, steht bekanntlich mit Vorgaben wie jenen zum Datenschutz auf Kriegsfuß. Rund 2,5 Milliarden Euro an Geldbußen wurden dem Datenkonzern wegen wiederholter Vergehen in der EU auferlegt.

„Das Unternehmen hat ein starkes Interesse daran, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch den Digitalen Omnibus zu schwächen, und kann seine engen Verbindungen zu Frau Salla nutzen, um dies zu erreichen“, warnen die NGOs. Tatsächlich habe sich Salla als Abgeordnete bereits mehrfach mit ihrem ehemaligen Arbeitgeber getroffen, unter anderem bei einem Lobbytreffen im September 2024 und einem weiteren im Januar 2025.

Bereits jetzt lässt sich am Omnibus-Entwurf der Kommission der Einfluss der Wirtschaft ablesen, wie eine gemeinsame Analyse von CEO und LobbyControl im Januar ergeben hatte. Mit Industrieforderungen praktisch deckungsgleiche Vorschläge durchziehen den gesamten Entwurf, der in der Leseart der NGOs einen „beispiellosen Angriff auf digitale Rechte“ darstellt. Zudem lese sich der Vorschlag wie eine Wunschliste ausgerechnet US-amerikanischer Tech-Konzerne, anstatt europäische Unternehmen zu stärken.

Voll auf Deregulierungslinie

Ähnliche Positionen wie die Tech-Konzerne vertritt auch Aura Salla. Die zur konservativen EVP-Fraktion gehörende Politikerin warnte etwa vor einem „Regulierungs-Tsunami“, fürchtet Überregulierung durch Gesetze wie den Digital Services Act und möchte Tech-Konzernen erlauben, Verkehrs- und Metadaten ihrer Nutzer:innen möglichst ungehindert zum Trainieren ihrer KI-Systeme verwenden zu können.

Nach ihrer Bestellung zur Berichterstatterin zeigte Salla auf, in welche Richtung sie den Digitalen Omnibus lenken will: „Jahrelang konzentrierte sich die EU auf die Regulierung ihrer eigenen Unternehmen, während China und die USA in Wachstum und technologische Entwicklung investierten. Das endlose Klicken durch Cookie-Einstellungen und die sich überschneidenden und unklaren Regeln für Unternehmen haben das Internet nicht sicherer gemacht, sondern das Wachstum europäischer Unternehmen gebremst. Europäische Unternehmen müssen endlich Priorität haben“, schrieb sie in einer Pressemitteilung.

Zugleich sieht Salla die EU nicht notwendigerweise in der Verantwortung: „Big Tech sollte in ihren Heimatkontinenten reguliert werden“, sagte sie Ende 2024 dem Magazin Wired. In vielen Fällen wären das die USA, so Salla – ein Land, das traditionell reichlich wenig von Regulierung hält, erst recht unter Präsident Donald Trump und seinen Tech-Oligarchen wie Mark Zuckerberg im Schlepptau. Indes schlägt Salla „Maßnahmen wie Zölle, Datenpreismechanismen oder eine Digitalsteuer für Unternehmen außerhalb der EU“ vor. Diese Ansätze dürften jedoch kaum im Digitalen Omnibus verhandelt werden.

Halb verdeckte Interessenkonflikte

Ein ungünstiges Licht auf Salla werfe zudem ihre Tendenz, „wiederholt potenzielle Interessenkonflikte zu verschleiern“, kritisieren die NGOs. So hatte sie etwa nicht offengelegt, Anteile an Rüstungsbetrieben zu halten, obwohl diese Transparenz EU-Abgeordneten ausdrücklich vorgeschrieben ist. Erst Berichterstattung des Online-Mediums Follow the Money hat sie letztlich gezwungen, ihre Aktien zu verkaufen.

Auch als Omnibus-Berichterstatterin sieht Salla keine Interessenskonflikte. In ihrer offiziellen Erklärung hierzu – eine Pflicht für Berichterstatter:innen – hat sie im Februar die einschlägige Frage verneint. Aus Sicht der NGOs verstößt sie damit gegen die Transparenzregeln, die für Abgeordnete gelten.

Auf Anfrage weist Salla die Vorwürfe zurück. Ab ihrem Eintritt in den Mutterschutz im Februar 2023 habe sie nicht mehr für Meta gearbeitet und seit ihrem endgültigen Abschied im Mai 2023 auch kein Geld bekommen, sagt Salla zu netzpolitik.org:„Selbstverständlich habe ich seit meinem Ausscheiden keine Zahlungen mehr von dem Unternehmen erhalten“. Im Zusammenhang mit der Berichterstatterrolle „habe ich keine laufende berufliche Tätigkeit, keine finanziellen Interessen und keine persönlichen Interessen, die einen Interessenkonflikt darstellen könnten“, sagt Salla.

Als Berichterstatterin wolle sie dem europäischen öffentlichen Interesse dienen und die Wettbewerbsfähigkeit Europas stärken, so die Abgeordnete. „Ich habe meine Ansichten zur Notwendigkeit der technologischen Souveränität der EU, zur Beseitigung der Abhängigkeit von amerikanischen Technologiekonzernen und zur Förderung europäischer Alternativen stets deutlich zum Ausdruck gebracht“, sagt die Finnin.


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Digitale Gewalt: „Hass im Netz führt dazu, dass Frauen eher leise auftreten“

18. Februar 2026 um 17:05

In ihrem neuen Buch „Feindbild Frau“ zeigt Ingrid Brodnig, wie Politiker*innen auf die systematischen Bedrohungen und Beleidigungen reagieren, die sie im Netz erleben. Im Interview spricht sie über dickes Fell, Durchsetzungslücken und Doppelstandards, die es Frauen schwer machen, sich dagegen zu wehren.

Mensch steht mit gekreuzten Armen vor einer Wand
Es ist leicht, ein dickes Fell einzufordern, wenn man nicht weiß, was Frauen im Netz erleben, sagt Journalistin Ingrid Brodnig. – Alle Rechte vorbehalten Gianmaria GAva

Ingrid Brodnig beobachtet seit Jahren die Debattenkultur im Netz, wenn man diese so bezeichnen kann. Die österreichische Journalistin hat sich spezialisiert auf Bücher und Beiträge zu Falschinformationen und digitaler Gewalt. Während der Corona-Pandemie galt sie als gefragte Expertin, um Verschwörungstheorien rund um die Pandemie einzuordnen. Noch länger beschäftigt sich Brodnig mit dem, was oftmals unter „Hass im Netz“ gefasst wird: Hetzkampagnen, gezielten Bedrohungen und Beleidigungen im digitalen Raum, die oft unterhalb der Schwelle zur Straftat liegen und doch große Wirkung entfalten.

Sechs Sachbücher hat Brodnig bislang veröffentlicht – unter anderem zu den Auswirkungen des Onlineseins auf die Gesellschaft, Falschnachrichten, Anonymität und zur Macht der großen Plattformen. Jetzt folgt ein weiteres. Für die Recherche hat sie mit Abgeordneten und Politikerinnen aus Deutschland und Österreich über ihre Erfahrungen mit Alltagsgewalt im Internet gesprochen, darunter Renate Künast und Anke Domscheit-Berg.

„Eine substanzielle Aufarbeitung erfolgt kaum“

netzpolitik.org: Dass Politikerinnen im Netz besonders häufig bedroht und massiv beleidigt werden, ist kein neues Phänomen. Warum greifen Sie das Thema erneut auf?

Ingrid Brodnig: Wir sehen diese Fälle in den Medien. Da geht es jedes Jahr um eine andere Person: Renate Künast, Ricarda Lang, Heidi Reichinnek. Eine substanzielle Aufarbeitung erfolgt aber kaum.

Wir beschäftigen uns kurz damit und freuen uns, dass Renate Künast einen juristischen Erfolg erzielt. Aber die Geschichte endet ja damit nicht.Ich wollte von den Politikerinnen erfahren: Wie erfahren sie die Anfeindungen? Und welche wiederkehrenden Muster lassen sich darin erkennen?

netzpolitik.org: Was haben Sie erfahren?

Ingrid Brodnig: Ich mache das an einem Beispiel fest. Vor ein paar Jahren gab es eine schreckliche Massenvergewaltigung in einem Bus in Indien, die Frau starb. Zu dieser Zeit schrieb jemand auf Twitter einer Politikerin, er würde ihr gerne eine Busfahrt durch Indien spendieren.

Das ist eine verklausulierte Vergewaltigungsdrohung, die aus juristischer Sicht womöglich nicht als Vergewaltigungsdrohung eingestuft wird. Denn es wird keine Absicht formuliert im Sinne von: „Ich werde dich vergewaltigen.“ Die Frau sagte dazu: Es macht keinen Unterschied, ob das verklausuliert ist oder nicht, der Effekt ist der gleiche. Das reicht bis hin zu körperlichen Folgen, Herzzustände, Schlaflosigkeit, Zittern plötzlich vor einem TV-Auftritt.

netzpolitik.org: Sie wollen, dass die Menschen so mehr über die Folgen der Gewalt erfahren?

Ingrid Brodnig: Es gibt ein großes Bewusstsein dafür, dass Hass im Netz gegen Frauen existiert, aber die Debatte verpufft schnell an dieser Erkenntnis. Wenn man diese digitale Gewalt genauer beschreibt, dann wird viel klarer, was die Betroffenen erleben und was es auslöst.

„Es ist schlimmer geworden in den vergangenen 10 Jahren“

netzpolitik.org: Sie haben bereits vor zehn Jahren ein Buch mit dem Titel “Hass im Netz” geschrieben, das sich auch mit der Gewalt gegen Politikerinnen befasst. Was hat sich seitdem verändert?

Ingrid Brodnig: Es ist schlimmer geworden. Ich habe zur Vorbereitung das alte Buch nochmal zur Hand genommen und gemerkt: Vieles darin würde ich heute nicht einmal mehr zitieren, weil es mir zu harmlos erscheint.

Es gab eine Verrohung und auch Zermürbung in diesen zehn Jahren. Wir haben uns als Gesellschaft an vieles gewöhnt. Was vor zehn Jahren noch für eine aufgeregte Offline-Debatte gesorgt hätte, empfinden wir heute schon als Business as Usual.

Gleichzeitig haben auch die Plattformen wesentliche Rückschritte gemacht. Dort konnte man eine Phase des Einlenkens beobachten, speziell nach der US-Präsidentschaftswahl im Jahr 2016. Damals wurde klar, wie stark Facebook und andere Plattformen für Propaganda genutzt wurden. Auch die EU schaute streng auf die Plattformen.

Dieser Eindruck ist mit der Wiederwahl von Donald Trump komplett gekippt. Meta hat seine Richtlinien in vielen Punkten aufgeweicht. Formen der Beleidigung und Herabwürdigung gegen Frauen oder LGBTIQ-Personen sind jetzt explizit erlaubt. Man darf LGBTIQ-Personen auf Facebook und Instagram jetzt als “psychisch krank oder anormal” bezeichnen.

„Frausein an sich ist eine Gefahr“

netzpolitik.org: Sie schreiben, die Erfahrungen dieser Politiker*innen seien für sie ein Symbol für den Zustand der Demokratie. Was meinen sie damit?

Ingrid Brodnig: Ich habe zehn Typen von wiederkehrenden geschlechtsspezifischen Beleidigungen und Bedrohungen herausgearbeitet. Ein Typus besteht in der Abwertung, die auf einer sexuellen Verwertungslogik basiert. Das wäre so ein Kommentar wie: “Niemand will dich ficken.” Frauen stehen also besonders im Fokus.

Politikerinnen sind Frauen und sie sind sehr sichtbar. Beides ist eine Gefahrensituation im Internet. Mit Sichtbarkeit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Communitys auf mich aufmerksam werden, die für gänzlich andere Werte eintreten oder an mir ein Exempel statuieren wollen.

Und Frausein an sich ist eine Gefahr, weil wir eine sehr starke maskulinistische Szene im Netz haben, deren Mitglieder moderne, selbstbewusste Frauen als zentrales Problem ansehen.

Demokratie baut darauf auf, dass die unterschiedlichsten Bevölkerungsgruppen gleichwertig an der politischen Debatte teilhaben können. Das wurde hart erkämpft. Ich glaube, dass derzeit die Gefahr besteht, dass wir hier auf verschiedenen Ebenen Rückschritte machen.

netzpolitik.org: Ein gängiger Einwand lautet, wer in der Öffentlichkeit steht, müsse eben mehr aushalten, auch wenn es mal unfair zugeht.

Ingrid Brodnig: Renate Künast sagte zu mir, als Politikerin hätten die meisten ein bisschen Hornhaut auf der Seele. Für ihr Team seien die Hasskommentare gegen sie anfangs schwerer auszuhalten gewesen als für sie selbst.

Mir macht das Sorge, wenn Menschen in öffentlichen Debatten in einer Demokratie Hornhaut auf der Seele brauchen, um hier überhaupt mitmachen zu können. Es ist immer leichter, eine solche dicke Haut einzufordern, wenn man nicht weiß, was Menschen erleben. Und bei Frauen ist der Verdacht natürlich besonders groß, dass sie einfach zu feinfühlig seien.

Das fehlt beim Schutz vor digitaler Gewalt

netzpolitik.org: Ziehen Frauen sich tatsächlich schneller zurück nach solchen Erfahrungen?

Ingrid Brodnig: Hass im Netz führt tatsächlich dazu, dass Frauen eher leise auftreten oder gar verstummen. 42 Prozent der Frauen, die hasserfüllte Kommentare erhalten, werden vorsichtiger beim Formulieren ihrer Meinung. Bei Männern sind es 16 Prozent, ergab eine norwegische Studie. Das ist ein demokratisches Alarmsignal!

Aber das bedeutet nicht, das Frauen zu schwach sind. Alle Geschlechter erleben digitale Gewalt. Und in jedem einzelnen Fall ist das falsch.

Bei Frauen gibt es allerdings diese spezielle sexualisierte Komponente. Und die hat zum einen eine besonders einschüchternde Wirkung. Zum anderen bekommen Frauen von klein auf gesagt, sie müssten sich vor Gefahren schützen. Es ist oft Teil ihrer Sozialisation, dass sie lernen, den Raum lieber zu verlassen, als zu riskieren, dass die Situation sich weiter zuspitzt.

„Wir haben eine Zweiklassensituation“

netzpolitik.org: In Deutschland wird seit Jahren über Ansätze debattiert, um die Rechte von Betroffene zu stärken. Das Bundesjustizministerium arbeitet an einem „digitalen Gewaltschutzgesetz“. Betroffene sollen damit leichter auf dem Privatklageweg erfahren, wer hinter einem anonymen Account steckt. Was halten Sie davon?

Ingrid Brodnig: Das erscheint mir sinnvoll. Derzeit sind sehr häufig die Kosten einer Privatklage ein hohes Hindernis. Wir haben eine Zweiklassensituation, wo diejenigen, die es sich leisten können, leichter gegen digitale Gewalt vorgehen können als andere. Alles, was dazu beiträgt, das Kostenhindernis zu verringern, ist gut.

netzpolitik.org: Die Pläne für das Gesetz sehen außerdem vor, dass Accounts künftig nach wiederholten Rechtsverletzungen per Gerichtsbeschluss gesperrt werden. Ist das angemessen?

Ingrid Brodnig: Wir müssen eine Lösung finden für Personen, die fortwährend andere Menschen verletzen oder falsche Informationen verbreiten. Wir müssen dann aber auch die Frage nach der Resozialisierung stellen. Wann wird einem Menschen beispielsweise wieder zugesprochen, dass er oder sie wieder posten darf? Bei vielen dieser Nachschärfungen gilt: Der Teufel liegt im Detail. Es bleibt Feinstarbeit.

„Die EU präsentiert sich gerne als Champions der digitalen Grundrechte“

netzpolitik.org: Auf EU-Ebene soll seit 2024 der Digital Services Act die Rechte von Nutzer*innen auf den großen Plattformen stärken. Meta, TikTok und Co. müssen etwa Meldeverfahren anbieten, die “leicht zugänglich und benutzerfreundlich” sind. Hat das zu einer Verbesserung beigetragen?

Ingrid Brodnig: Ohne den Digital Services Act wären wir derzeit sicher schlechter dran in Zeiten, in denen die großen Tech-Plattformen den Schulterschluss mit der Trump-Regierung üben. Der DSA ermöglicht es, hohe Geldbußen zu verhängen, wenn Unternehmen systemisch Risiken ignorieren oder Meldefunktionen fehlen. Aber diese Regeln müssen auch durchgesetzt werden. Bisher gab es aber nur eine negative Entscheidung aus Sicht der Plattformen, nämlich die 120 Millionen Euro Geldbuße für X.

Die EU-Kommission und die EU als Ganzes präsentieren sich gerne als Champions der digitalen Grundrechte. Und auf dem Papier hat die EU auch gute Regeln geschaffen. Aber erst die nächsten ein, zwei Jahre werden zeigen, ob sie dieses Versprechen auch einlöst. Ob ich genügend geschützt werde, wenn Falsches über mich verbreitet wird, wenn ich fertig gemacht werde, wenn ich eingeschränkt werde.

Kann die EU-Kommission die großen Plattformen kontrollieren? Kann sie potenziell rechtswidrige Kommentare auch ernsthaft und rasch prüfen? Und kann sie genügend gegen systemische Risiken unternehmen? An all diesen Fragen wird sich zeigen, wie mutig und selbstbewusst die EU auftritt – auch und gerade gegen die Konzerne in den USA.

„Jede einzelne Anzeige, die leichter erfolgt, ist schon ein Fortschritt“

netzpolitik.org: Was könnte die Bundesregierung konkret tun, um die von Ihnen beschriebene Gewalt einzudämmen?

Ingrid Brodnig: Ich sehe einige konkrete Stellschrauben. Deutschland kann als Staat einige Rechtslücken schließen oder bürokratische Hürden nehmen. Zum Beispiel die Kostenreduktion. Oder auch bildbasierte digitale Gewalt stärker ahnden, zum Beispiel sexualisierte Deepfakes. Das löst das Problem nicht als Ganzes. Aber jede einzelne Anzeige, die leichter erfolgt, ist schon ein Fortschritt. Und die Regierung muss auf europäischer Ebene den Druck erhöhen, damit die eigentlich sinnvollen Regeln auch umgesetzt werden.

netzpolitik.org: Was können Einzelpersonen in dieser Situation beitragen?

Ingrid Brodnig: In der Tat, es gibt eine dritte Ebene: die Persönliche. Ich habe auch mit der Psychotherapeutin und Psychologin Dorothee Scholz gesprochen, die mit Betroffenen digitaler Gewalt zusammenarbeitet. Aus ihrer Sicht kann es die Weltwahrnehmung sehr verändern, wenn Menschen den ganzen Tag nur Hasskommentare lesen.

Das heißt aber auch: Ich kann den Betroffenen solcher Vorfälle schreiben – öffentlich oder privat – und ihnen sagen: Das hast du nicht verdient, lass dich nicht unterkriegen oder du leistest wichtige Arbeit. Auch das hilft.

Feindbild Frau. Wie Politikerinnen im Netz bedroht, beleidigt und verdrängt werden – und was wir alle dagegen tun können“ von Ingrid Brodnig erscheint am 25. Februar 2026 im Brandstätter Verlag. Die Autorin hält am 23.2. und am 16.3. Lesungen in Wien sowie am 26.2. eine Lesung in Berlin.


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Polizeirechtsnovelle in Sachsen: BSW auf Zustimmungskurs zu massiver Verschärfung

31. Januar 2026 um 13:09

Bei der Verschärfung des Polizeigesetzes in Sachsen könnte das Bündnis Sahra Wagenknecht der Minderheitskoalition zur Mehrheit verhelfen. Die BSW-Fraktion hat nur wenige Einwände gegen den Ausbau der Überwachung der sächsischen Bürger:innen. Das zeigt die Stellungnahme der Fraktion, die wir veröffentlichen.

Wahlplakate von Sahra Wagenknecht, BSW, Petra Köpping, SPD, und von Ministerpräsident Michael Kretschmer, CDU, auf einer grünen Wiese,
Das BSW könnte der Minderheitsregierung aus SPD und CDU zu einer Mehrheit verhelfen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Wolfgang Maria Weber

Stell dir vor, Du machst ein Polizeigesetz – und keiner macht mit. Vor diesem Szenario, so schien es auf den ersten Blick, stand die sächsische Regierung im vergangenen Herbst. Damals stellte sie ihren Entwurf für die Novelle des Polizeivollzugsdienstgesetzes (SächsPVDG) vor, der die Polizeibefugnisse auf Kosten der Grundrechte erheblich erweitern würde.

Die Liste der geplanten Maßnahmen ist lang und enthält unter anderem:

  • Verhaltensscanner,
  • automatisierte Datenanalyse durch eine Plattform wie Palantir,
  • Staatstrojaner zur Gefahrenabwehr (Quellen-TKÜ),
  • der Abgleich von Gesichtern und Stimmen mit dem Internet,
  • die Ausweitung der automatisierten Kennzeichenerfassung,
  • das Filmen in Autos (auch mit Drohnen), um gegen „Handy-Sünder:innen“ am Steuer vorzugehen.

Da die schwarz-rote Regierung in Sachsen keine eigene Mehrheit hat, ist sie auf Stimmen aus der Opposition angewiesen. Dafür hat die sächsische Regierung einen sogenannten Konsultationsmechanismus etabliert. In diesem Verfahren schicken die Fraktionen sowie einige Interessengruppen ihre Position zu einem geplanten Gesetz an die Regierung. Diese überlegt dann, was sie davon übernimmt – auch mit Blick auf die Mehrheitssuche im Landtag.

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) in Sachsen hat kaum Einwände gegen die deutliche Verschärfung des SächsPVDG. Das geht aus einer Stellungnahme der Fraktion hervor, die netzpolitik.org durch das Sächsische Transparenzgesetz erhalten hat. Damit wird immer wahrscheinlicher, dass das BSW der sächsischen Minderheitskoalition zur Mehrheit verhilft.

Bisher schwieg das BSW zu seiner Position

Über das Sächsische Transparenzgesetz haben wir 24 der 26 abgegebenen Stellungnahmen erhalten. Wir veröffentlichen die Dokumente auf der Plattform FragDenStaat.

Enthalten sind alle Stellungnahmen fast aller Fraktionen im Landtag. Die AFD-Fraktion hat keine Stellungnahme abgegeben; sie hat sich öffentlich gegen den Konsultationsmechanismus ausgesprochen. Bei zwei Stellungnahmen verweigerten laut Bescheid die Urheber:innen „aus dem Bereich der wissenschaftlichen Forschung“ die Veröffentlichung zum „Schutz ihres geistigen Eigentums“.

Die Stellungnahme der BSW-Fraktion zeigt erstmals öffentlich die Position des Bündnisses zur SächsPVDG-Novelle. Nachdem Grüne und Linke frühzeitig harsche Kritik an dem Entwurf der Staatsregierung geübt hatten – und bereits gegen das bisher geltende SächsPVDG geklagt hatten –, rückten Beobachter:innen das BSW als potenzielle Mehrheitsbeschafferin in den Fokus.

Was das BSW Sachsen über den Entwurf denkt, war bisher allerdings unklar. In der Vergangenheit kündigte das Bündnis lediglich an, den Entwurf zu prüfen. Inhaltliche Nachfragen von netzpolitik.org beantwortete das BSW in der Vergangenheit nicht. Seine Stellungnahme bestätigt jetzt, dass es zwischen Schwarz-Rot und den Wagenknecht-Anhänger:innen erhebliche Schnittmengen gibt.

Im Unterschied zu anderen Fraktionen hat das Bündnis Sahra Wagenknecht eine eher kurze Stellungnahme abgegeben. Auf nicht mal vier vollen Seiten kritisiert die BSW-Fraktion lediglich sieben Punkte des weitreichenden Vorschlags des Sächsischen Innenministeriums. Sie bleibt damit nicht nur hinter den ebenfalls oppositionellen Grünen und Linken zurück, sondern sieht den Gesetzentwurf sogar weniger kritisch als die mitregierende SPD-Fraktion.

BSW kritisiert „Vorfeldstraftat“

Doch welche Punkte will das BSW abändern? In ihrer Stellungnahme wendet sich die Fraktion gegen das Konzept der „Vorfeldstraftat“, die in der SächsPVDG-Novelle eingeführt wurde. Eine Vorfeldstraftat ist laut Gesetzentwurf ein Straftatbestand,

der Verhaltensweisen erfasst, die vom Gesetzgeber als generell gefährlich für Individualrechtsgüter oder Kollektivrechtsgüter bewertet werden, aber als einzelne Handlungen in räumlicher oder zeitlicher Hinsicht noch vor einer konkreten oder konkretisierten Gefährdung oder gar Verletzung solcher Rechtsgüter liegen können und damit strafbewehrte Vorbereitungshandlungen darstellen.

Der Begriff ist wichtig, weil an ihn eine Vielzahl alter und neuer Polizeibefugnisse im SächsPVDG-Entwurf geknüpft ist.

Das BSW sieht in der „Vorfeldstraftat“ eine „fragwürdige Vorverlagerung polizeilicher Eingriffsbefugnisse“. Es drohe „eine Kriminalisierung von bloßen Verdachtsmomenten oder sozial auffälligem Verhalten sowie die Verwischung der Grenze zwischen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung“. Nicht nur das BSW hatte hier Bedenken, selbst die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) sieht die entworfene Definition als zu weit gefasst an.

Nein zur Echtzeit-Identifizierung, Ja zum Verhaltensscanner

Das BSW lehnt auch einen Teil der KI-gestützten Videoüberwachung ab, die sogenannte biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung. Dabei sollen Polizist:innen unter bestimmten Voraussetzungen einen Echtzeitabgleich von „live“ gefilmten Menschen mit ihren eigenen Datenbeständen vornehmen. Das ist laut BSW ein „besonders schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte“ und „eröffnet die Gefahr einer faktischen Massenüberwachung im öffentlichen Raum“.

Die im gleichen Paragrafen eingeführten Verhaltensscanner begrüßt die BSW-Fraktion hingegen. Man erkenne die „Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit“ dieser Regelung an und teile sie, heißt es in der Stellungnahme.

Nur anonyme Polizeidaten fürs KI-Training

Dass KI-Modelle mit Daten der Polizei trainiert werden können, will das BSW nur dann erlauben, wenn diese Daten anonymisiert sind. Der Entwurf hatte auch personenbezogene Daten für das KI-Training freigegeben, wenn eine Pseudonymisierung oder Anonymisierung nicht möglich gewesen wäre.

Außerdem möchte das BSW die Schwelle für Öffentlichkeitsfahndungen erhöhen (von einer „Gefahr“ zu einer „dringenden Gefahr“ für Leib, Leben oder Freiheit eines Menschen) sowie die automatisierte Erfassung von Nummernschildern auf die Verhinderung von Straftaten mit Grenzbezug beschränken.

Nach dem Willen der BSW-Abgeordneten soll das Filmen von Bodycams in Wohnungen auf drei Jahre befristet und umfassend evaluiert werden. Ebenfalls evaluiert werden soll der Einsatz von Tasern. Hier spricht sich das BSW gegen einen flächendeckenden Roll-out aus. Stattdessen sollen Polizist*innen zunächst nur in einem Revier im ländlichen Raum sowie in einem „Großstadtrevier“ Taser bekommen. Auch die SPD-Fraktion hatte sich für eine Erprobung in lediglich zwei Polizeidirektionen ausgesprochen, bevor alle Polizist:innen im Land Taser erhalten.

Kein Änderungsbedarf bei Palantir-Paragrafen

Spannender als die Punkte, die das BSW abgeändert sehen will, sind jene Teile des Entwurfs, auf die das BSW nicht eingeht. Bei diesen sehe man keinen Änderungsbedarf, bestätigt die Pressesprecherin der Fraktion auf Anfrage von netzpolitik.org. Die Stellungnahme sei auch heute noch aktuell, so die Sprecherin.

Ein Streitpunkt ist Palantir. Der Entwurf der SächsPVDG-Novelle sieht die Einführung einer Plattform zur automatisierten Datenanalyse vor. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und NRW setzen hier auf Produkte der Firma Palantir.

Während eine solche Plattform für automatisierte Datenanalyse für grundsätzliche Kritik von Datenschützer:innen sorgt – der IT-Sicherheitsexperte Manuel Atug spricht von „Rasterfahndung by design“ – richtet sich die Kritik auch konkret gegen Palantir.

So hilft die Firma der Abschiebehörde ICE in den USA bei der Jagd auf Migrant*innen. Laut einem Bericht der Schweizer Armee ist es zudem möglich, dass die US-Regierung und die Geheimdienste die Daten einsehen können. Außerdem ist Palantir Mit-Gründer Peter Thiel ein Unterstützer Donald Trumps und glaubt nach eigener Aussage nicht daran, „dass Demokratie und Freiheit noch kompatibel sind“.

Die SPD in Sachsen hat sich mehrfach gegen die Beschaffung einer Palantir-Software ausgesprochen, zuletzt in ihrer Stellungnahme zum Konsultationsverfahren. Das BSW springt den Sozialdemokrat:innen hier offenbar nicht bei, sie müssen sich also in den Verhandlungen selbst durchsetzen.

Mit Drohnen auf Spatzen schießen

Ebenso ignoriert das BSW die Kritik an der Videoüberwachung von Autofahrer:innen. Nach dem Entwurf der SächsPVDG-Novelle soll die Polizei auch in Autos filmen dürfen, um Handy-Nutzer:innen am Steuer zu erwischen. Dafür sollen auch Drohnen eingesetzt werden können. Die Nutzung eines Handys beim Fahren ist eine Ordnungswidrigkeit, dementsprechend unverhältnismäßig ist der Einsatz von Drohnen und anderen Videokameras.

Nicht nur die SPD kritisiert diesen Teil des Gesetzentwurfs, auch die sächsische Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert äußert sich deutlich: „Angesichts der auf der Hand liegenden Unverhältnismäßigkeit der Befugnis sei nur am Rande erwähnt, dass die vorgesehene Offenheit, also Erkennbarkeit der Videoüberwachung des fließenden Straßenverkehrs dann kaum umzusetzen wäre, wenn sie mittels Drohnen erfolgen soll.“ Die Vorschrift sei „offensichtlich verfassungswidrig und sollte ersatzlos gestrichen werden“, schreibt Hundert in ihrer Stellungnahme.

Kein kritisches Wort zu Staatstrojanern

Ebenfalls keine Probleme hat das BSW mit dem erweiterten Einsatz von Staatstrojanern. Die sächsische Regierung will die Quellen-TKÜ auch zur Gefahrenabwehr ermöglichen. Ginge es nach der CDU, soll das Gleiche auch für die Online-Durchsuchung gehen.

Auch zur Erkennung von Gesichtern und Stimmen mit Internet-Daten formuliert das BSW keine Position, obwohl es Zweifel daran gibt, dass diese Befugnis rechtlich haltbar wäre. Laut einem Gutachten von AlgorithmWatch ist es technisch nicht umsetzbar, frei verfügbare Bilder aus dem Internet für einen Abgleich praktikabel durchsuchbar zu machen, ohne eine Datenbank dieser Bilder zu erstellen. Das wiederum verbietet die KI-Verordnung der EU.

Wie es weitergeht

Was heißt das alles für das finale Gesetz? Zwar sieht das BSW ebenfalls Änderungsbedarf bei einzelnen problematischen Paragrafen, es positioniert sich aber etwas weniger kritisch als die mitregierende SPD-Fraktion und ist noch weiter entfernt von der umfassenden Kritik von Grünen und Linken. Das erleichtert die Kompromissfindung mit der CDU und dem von ihr geführten Innenministerium, macht allerdings ein SächsPVDG unwahrscheinlicher, das die Grundrechte schont.

Inwiefern das Innenministerium auf die Wünsche des BSW, aber auch der Regierungsfraktionen eingehen wird, ist aktuell unklar. Daher verspricht das BSW auch noch keine Zustimmung zum Gesetz. „Es hängt davon ab, ob wir uns hinsichtlich der abweichenden Auffassungen annähern können“, schreibt eine Pressesprecherin der BSW-Fraktion gegenüber netzpolitik.org.

Das sächsische Innenministerium erklärt auf Anfrage, dass das Konsultationsverfahren abgeschlossen sei. Bisher wurde der überarbeitete Entwurf dem Parlament aber noch nicht übermittelt. „Voraussetzung für die Zuleitung des Gesetzesentwurfs an den Sächsischen Landtag ist die zweite Kabinettsbefassung“, teilt das Innenministerium auf Anfrage von netzpolitik.org mit.

Die nächste reguläre Sitzung des Innenausschusses ist am 12. März. Dann könnten die Abgeordneten eine Sachverständigenanhörung im Landtag ansetzen. Insgesamt haben Regierung und Parlament bis Ende Juni Zeit, dass SächsPVDG abzuändern. Andernfalls verliert die Polizei einige ihrer Befugnisse, weil der sächsische Verfassungsgerichtshof das aktuelle Polizeigesetz an einigen Stellen für verfassungswidrig erklärt hatte.


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Sozialstaatsreform: Kommission empfiehlt Abbau von Grundrechten

28. Januar 2026 um 18:03

Eine Fachkommission der Bundesregierung hat Empfehlungen vorgelegt, die den Sozialstaat bürgernäher und digitaler machen sollen. Dafür will sie den Datenschutz aufweichen und Verfahren mit Hilfe sogenannter Künstlicher Intelligenz automatisieren. Wohlfahrtsverbände warnen vor zusätzlicher Diskriminierung.

Eine Menschengruppe schaut in die Kamera
Die Kommission übergibt ihren Bericht an Arbeitsministerin Bärbel Bas (Mitte). – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Jürgen Heinrich

Der Sozialstaat stehe vor einem „digitalen Neustart“. Das verkündete Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), als sie am Dienstag den Abschlussbericht der „Kommission zur Sozialstaatsreform“ entgegennahm.

Die Kommission empfiehlt insgesamt 26 Maßnahmen, um den Sozialstaat zu „modernisieren“. Sie sollen das Sozialleistungssystem vereinheitlichen, mehr „Erwerbsanreize“ für Leistungsbeziehende schaffen und rechtliche Vorgaben vereinfachen.

Das Schutzniveau des Sozialstaats werde dadurch nicht gesenkt, betonte Bas. Stattdessen zielten die Empfehlungen darauf ab, den Leistungsvollzug effizienter zu machen. Vor allem die Empfehlungen zur Verwaltungsdigitalisierung wertet die Ministerin dahingehend als „Quantensprung“.

Tatsächlich droht aber gerade hier ein Abbau elementarer Schutzvorkehrungen. Denn die Kommission will unter anderem den Datenschutz aufweichen und Verfahren weitgehend automatisiert „auch unter Nutzung von Künstlicher Intelligenz“ beschleunigen. Wohlfahrtsverbände befürchten, dass ohnehin benachteiligte Menschengruppen zusätzlich diskriminiert werden.

Plattformbasierte Modernisierung mit Sozialportal

Der Kommission gehörten Vertreter:innen des Bundes, der Länder und der Kommunen an. Vertreter:innen aus der Wissenschaft oder der Zivilgesellschaft waren in dem Gremium nicht vertreten. Es führte aber Gespräche mit insgesamt 90 Expert:innen und Interessenvertreter:innen unterschiedlicher Verbände und Sozialpartner.

Für eine „konsequente Ende-zu-Ende-Digitalisierung“ strebt die Kommission quasi im Backend eine „technisch sichere und souveräne Technologieplattform für Bund, Länder und Kommunen“ mit einheitlichen Standards und Schnittstellen an. Die Basiskomponenten dafür soll der Deutschland-Stack liefern, das Prestigeprojekt des Bundesdigitalministeriums.

Im Frontend sollen Bürger:innen alle Leistungen gebündelt über ein zentrales „Sozialportal“ einsehen sowie Anträge stellen und Bescheide abrufen können. Der Sozialstaat soll für sie so „transparenter und leichter zugänglich“ werden.

Behördenübergreifender Datenaustausch

Damit Verwaltungen leichter untereinander Daten austauschen können, sollen sie behördenübergreifend die steuerliche Identifikationsnummer nutzen. Diese lebenslang gültige Personenkennziffer erhalten alle Bürger:innen vom Bundeszentralamt für Steuern bei Geburt.

Schon die Ampel-Regierung hatte geplant, die Steuer-ID dazu zu nutzen, um Verwaltungsdaten zusammenzuführen. Jurist:innen und Datenschützer:innen kritisieren die Einführung einer solchen Personenkennzahl unter anderem mit Bezug auf das Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichts als verfassungswidrig.

Darüber hinaus spricht sich die Kommission dafür aus, das sogenannte Once-Only-Prinzip konsequent umzusetzen. Es sieht vor, dass Bürger:innen ihre Antragsdaten nur noch einer Behörde mitteilen, die diese dann an andere Behörden weitergeben kann.

Der „komplexe“ Sozialdatenschutz

Dafür müsse der Gesetzgeber aber zum einen den „komplexen Sozialdatenschutz“ aufweichen. Konkret empfiehlt die Kommission, entsprechende Regelungen im Ersten und im Zehnten Buch Sozialgesetzbuch zusammenzuführen. Zum anderen müsse dafür der Ersterhebungsgrundsatz reformiert oder gar gestrichen werden – sofern dies „mit dem verfassungsrechtlich verankerten Recht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar wäre“.

Der Ersterhebungsgrundsatz sieht vor, dass personenbezogene Sozialdaten grundsätzlich direkt bei der betroffenen Person selbst erhoben werden müssen und nicht etwa beim Arbeitgeber. Betroffene Person können so derzeit selbst darüber entscheiden, ob und wie ihre Daten preis- und weitergegeben werden.

Mehr KI, weniger Kontrolle

Darüber hinaus will die Kommission Verwaltungsverfahren mit dem Einsatz sogenannter Künstlicher Intelligenz beschleunigen. Auf diese Weise will sie auch den „sich verschärfenden Fachkräfteengpässen“ begegnen.

So sollen „rein regelgebundene Prozesse ohne Ermessens- und Beurteilungsspielraum“ künftig „weitgehend automatisiert ablaufen“. Damit sind Verwaltungsprozesse gemeint, bei denen ein Sachverhalt formal auf klare Voraussetzungen geprüft wird – also etwa ob eine Frist eingehalten wurde oder ein:e Antragssteller:in ein bestimmtes Alter erreicht hat.

Aber auch bei Ermessensentscheidungen soll KI verstärkt zum Einsatz kommen – allerdings nur „unterstützend“, wie der Bericht betont. Die Entscheidungen müssten „in menschlicher Hand“ verbleiben. Zugleich spricht sich die Kommission dafür aus, das sogenannte Vier-Augen-Prinzip einzuschränken. Es sieht vor, dass mindestens zwei Behördenmitarbeitende gemeinsam einen Sachverhalt prüfen.

Wohlfahrtsverbände warnen vor KI-Einsatz

Der Paritätische Wohlfahrtsverband sieht diese Empfehlungen „überaus kritisch“. „Auch ‚unterstützende‘ KI kann systematische Benachteiligung verstärken“, schreibt der Verband auf Anfrage von netzpolitik.org. „Besonders gravierend ist die fehlende Transparenz vieler KI‑Modelle und die Gefahr, soziale Feinheiten auszublenden.“ Das Vier-Augen-Prinzip sei „ein unverzichtbarer Schutzmechanismus im Sozialstaat“ und insbesondere bei KI-gestützten Verfahren wichtig. „Hier brauchen wir mehr Kontrolle, nicht weniger“, so der Verband.

„Nachvollziehbarkeit und Transparenz müssen zu jeder Zeit gewährleistet sein“, mahnt auch der Arbeiterwohlfahrt Bundesverband. Er verweist auf Forschungsergebnisse, wonach Algorithmen dazu neigen, ohnehin benachteiligte Menschengruppen weiter zu diskriminieren. „Sofern der Ermessensspielraum nicht zugunsten der Bürgerinnen und Bürger genutzt wird, muss deshalb immer durch eine qualifizierte Person entschieden werden“, schreibt die Arbeiterwohlfahrt.

Selbst dann seien die Risiken aber noch immer hoch, sagt die Bundestagsabgeordnete Sonja Lemke (Die Linke). Diverse Studien und Umfragen hätten gezeigt, dass Menschen KI-Ergebnissen recht blind vertrauten. „Daher besteht die Gefahr, dass Ermessensentscheidungen, die von der KI unterstützt werden, am Ende faktisch allein von der KI getroffen werden – mit allem Bias, rassistischen und sexistischen Vorurteilen, die in ihr stecken“, so Lemke gegenüber netzpolitik.org. „Das ist Politik auf Kosten derjenigen, die existenziell von Sozialleistungen abhängig sind.“

„Commitment“ oder Grundgesetzänderung

Die Kommission drängt auf eine rasche und einheitliche Umsetzung ihrer Empfehlungen. Bund, Länder und Kommunen müssten bundesweit geltende Vorgaben festlegen. Dazu zählen einheitliche Datenformate, Schnittstellen und IT-Dienste.

Dafür brauche es insbesondere ein „Commitment“ der Kommunen, betonte die Arbeitsministerin am Dienstag im ARD-Morgenmagazin. Nicht jede Kommune könne künftig ihre eigene Software behalten, so Bas.

Gelingt eine solche Einigung nicht, spricht sich die Kommission dafür aus, Artikel 91c des Grundgesetzes so anzupassen, dass „durch zustimmungspflichtige Bundesgesetze Standards, Sicherheitsanforderungen und Komponenten verbindlich festgelegt werden können“. Dafür braucht die schwarz-rote Koalition allerdings mindestens eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag – und damit die Unterstützung der Linkspartei oder der AfD.


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Argentinien: Per Dekret in die dunkle Vergangenheit

06. Januar 2026 um 13:21

Der argentinische Präsident Javier Milei baut die Demokratie ab und die Online-Überwachung aus. Jetzt hat die Regierung per Dekret buchstäblich über Nacht den Geheimdienst in eine Super-Überwachungsbehörde umgewandelt. Journalist*innen und Aktivist*innen sind alarmiert.

Demonstrierende in Buenos Aires, in einem Spiegel spiegeln sich Polizist*innen
Immer wieder kommt es in Argentinien bei Demonstrationen zu willkürlichen Verhaftungen und Repressionen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / ZUMA Press Wire

Die Feierstimmung über das neue Jahr hielt in Argentinien gerade einmal einen Tag an. Am 2. Januar wurde bekannt, dass die Regierung Milei zwei Tage zuvor in den letzten Minuten des alten Jahres das Notstandsdekret 941/2025 erlassen hatte. Das Dekret erweitert die Befugnisse des argentinischen Geheimdienst SIDE (Secretaría de Inteligencia del Estado) deutlich.

Demnach können ab sofort alle Aktivitäten des SIDE „verdeckt“ erfolgen. Agent*innen können zudem Verhaftungen ohne Haftbefehl vornehmen, zur Unterstützung kann der SIDE die Armee für Inlandseinsätze anfordern und Personenregister-Behörden müssen Daten an den Geheimdienst herausgeben.

Das Vorgehen weckt Erinnerungen an die argentinische Militärdiktatur. Argentinien hatte sich jahrelang vorbildlich darum bemüht, die Diktatur aufzuarbeiten, Milei dreht das Rad nun wieder zurück. „Dieses Dekret führt zur bisher gravierendsten Veränderung, da den Geheimdiensten seit der zivil-militärischen Diktatur keine derartigen Befugnisse eingeräumt wurden“, zeigt sich Beatriz Busaniche von der Stiftung Vía Libre besorgt.

Auch die Organisation La Coordinadora Contra la Represión Policial e Institucional (CORREPI) erinnert die Maßnahme „an die schlimmsten Praktiken der dunkelsten Periode unserer Geschichte, der zivil-militärischen Diktatur von 1976-1983“, wie sie auf Instagram schreibt.

Inlandsspionage gegen Regierungskritiker*innen

SIDE verteidigt die Notwendigkeit der Reform auf X mit Verweis auf „die aktuellen globalen Herausforderungen und die neue Rolle, die die Argentinische Republik unter der Führung von Präsident Javier G. Milei auf der Weltbühne einnimmt“. Laut der Stellungnahme des Geheimdienstes, die auch die Tageszeitung Pagina 12 veröffentlichte, streben SIDE und Mileis Regierung „ein modernes, professionelles und effizientes nationales Nachrichtendienstsystem [an], das den höchsten demokratischen und republikanischen Standards entspricht.“

Diesem Ziel seien laut Regierung auch jene Teile der Reform verpflichtet, die den Umbau weiterer Behörden vorsehen. Die Regierung brüstet sich, damit der staatlichen Verfolgung von Journalist*innen und Bürger*innen ein Ende zu setzen.

Die Bürgerrechtsorganisation Centro de Estudios Legales y Sociales (CELS) kritisiert, dass es genau anders herum sei: Durch den Wechsel des Schwerpunkts des SIDE vom Schutz der nationalen Sicherheit auf Spionageabwehr insbesondere im Inland erlaube die Reform die Verfolgung von Aktivist*innen, Journalist*innen, Indigenen und anderen Regierungskritiker*innen überhaupt erst.

Diese Schlussfolgerung zieht auch Via Libre. Zudem erschwere der komplexer werdende Zuschnitt der Behörden und Sekretariate eine Kontrolle des Geheimdienstes, beklagt Busaniche.

Wie Javier Milei die Zivilgesellschaft systematisch schwächt

Die Reform steht für die wachsende Repression und Überwachung durch die argentinische Regierung seit dem Amtsantritt Mileis im Dezember 2023.

Der rechts-libertäre Politiker trat als Außenseiter zu Wahl an und kam nur durch die Unterstützung rechter Parteien an die Macht. Seither hat seine Regierung die Zivilgesellschaft in Argentinien systematisch geschwächt.

So schränkte die Regierung gleich zu Beginn das Recht auf öffentlichen Straßenprotest stark ein („Ley Antipiquetes“, zu Deutsch: Kundgebungsverbot). Es folgten Gesetze, die vordergründig den Drogenhandel bremsen sollen, dabei jedoch auch Aktivisti treffen („Ley Antimafia“) sowie eine Reform der Online-Überwachung („Ley Ciberpatrullaje“). Außerdem erhielt die Polizei eine neue „KI-Einheit“, die Unidad de Inteligencia Artificial Aplicada a la Seguridad, UIAAS.

Zivilgesellschaft ist unvorbereitet

Die Zivilgesellschaft Argentiniens ist insbesondere auf die zunehmende Online-Überwachung nicht ausreichend vorbereitet. Weil es keine Netzneutralität gibt, sind die Meta-Plattformen WhatsApp und Instagram weit verbreitet, Signal ist hingegen kaum bekannt, Mastodon schon gar nicht.

Zwar gibt es Nichtregierungsorganisationen, die Aufklärung zu digitalen Themen betreiben. Doch NGOs wie Via Libre, Asociación por los Derechos Civiles (ADC) oder Observatorio de Derecho Informático Argentino (ODIA) sind zu klein, um hier wirklich Einfluss geltend machen zu können.

Andere Organisationen wie CELS und Amnesty International Argentina sind zwar größer, haben jedoch alle Hände voll damit zu tun, die fortwährenden Attacken aus der Casa Rosada, dem Regierungssitz in Buenos Aires, gegen die Bevölkerung abzuwehren, Klagen einzureichen und Gerichtsprozesse zu führen. Dabei können sie durchaus Erfolge vorweisen. So erzielten CELS und andere Organisationen im vergangenen Jahr einen juristischen Sieg, als ein Bundesverwaltungsgericht das Kundgebungsverbot nach zwei Jahren für verfassungswidrig erklärte.

Gesichtserkennung wird ausgeweitet

Zivilgesellschaftliche Klagen führten im Jahr 2023 auch zu einem Verbot von Gesichtserkennung im öffentlichen Raum (Sistema de Reconocimiento Facial de Prófugos, SRFP). Allerdings gilt dieses Verbot nur für die damalige Anwendung in der argentinischen Hauptstadt Buenos Aires. In anderen Städten kommt die Gesichtserkennung weitgehend ungehindert zum Einsatz.

Auf der Karte „Surveillance under Surveillance“ vom Chaos Computer Club Hamburg sind die Orte von Kamera-Überwachung weltweit kartografiert, auch argentinische Städte sind darunter. Wie viele Kameras es genau in Argentinien gibt und welche davon Gesichtserkennung einsetzen, ist unbekannt. Verschiedene Organisationen kommen dabei zu unterschiedlichen Einschätzungen.

Und laut der „SurveillanceWatch“ operieren in Argentinien aktuell 25 internationale Unternehmen der Überwachungs-Industrie. Unter ihnen sind Unternehmen wie Cellebrite, Clearview AI und Hikvision, deren Anwendungen in anderen Ländern für massive Kritik sorgen. In Buenos Aires wird die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum wahrscheinlich schon bald wieder angewandt, die dortige Staatsanwaltschaft hat im vergangenen Jahr Clearview-Lizenzen eingekauft.

Tausende Opfer durch Polizeigewalt

Die zunehmende Überwachung ist für die meisten Menschen in Argentinien nicht das größte Problem. Sie sind vielmehr damit beschäftigt, gegen die alltägliche Polizeigewalt sowie die Kürzungen im Gesundheits- und Bildungswesen zu kämpfen. Und auch die hohe Arbeitslosigkeit und steigenden Lebenshaltungskosten lassen die staatliche Überwachung und Repression in den Hintergrund rücken. „Sie verhaften uns sowieso, wenn sie wollen“, lautet der Tenor der politisch Aktiven.

Tatsächlich kommt es bei Demonstrationen regelmäßig zu willkürlichen Verhaftungen. Die Personen werden zwar meist schnell wieder freigelassen, harmlos ist der Kontakt zur argentinischen Polizei aber keineswegs.

Immer wieder erschießen Polizist*innen Menschen. Im Sommer 2025 töteten Beamt*innen in Buenos Aires ein siebenjähriges Kind; zuletzt kamen in den Tagen nach Weihnachten zwei Personen ums Leben. CORREPI zählt seit Ende 2023 mehr als 1.000 Tote und 1.500 Verletzte – inklusive Pressevertreter*innen – als Opfer staatlicher Gewalt.

Für 2024 hat CORREPI errechnet, dass die Stadtpolizei von Buenos Aires wegen ihrer Schusswaffeneinsätze zu den tödlichsten in ganz Argentinien zählt. Eine Polizeieinheit, mit der übrigens die Bayerische Landespolizei kooperiert, ohne das verwerflich zu finden.

Opposition will Dekret abwehren

Durch die Reform der Regierung Milei wird die Überwachung, die Repression und die Gewalt im Land weiter zunehmen. Die neue KI-Einheit UIAAS untersteht zwar dem Sicherheitsministerium und die Gesichtserkennung steht auf der Agenda der Staatsanwaltschaft der Hauptstadt. Doch es muss davon ausgegangen werden, dass es auch Verknüpfungen zur SIDE geben wird.

Manuel Tufró, Direktor für Justiz und Sicherheit bei CELS, ist wenig optimistisch, dass Parlament, Justiz und Zivilgesellschaft Transparenz herstellen können: „Es wird äußerst schwierig sein, die eingesetzten Werkzeuge der Gesichtserkennung, Spyware, KI und Techniken wie der Cyber-Patrouille zu ermitteln“, sagt Tufró, „da der Erlass festgelegt hat, dass alle Aktivitäten im Zusammenhang mit der SIDE ‚verdeckt‘ erfolgen müssen.“

Die parlamentarische Opposition will das jüngste Dekret zur Geheimdienst-Reform im Kongress abwehren. Wann und ob ihr das gelingt, ist allerdings offen. Nach der Zwischenwahl im Oktober ist sie geschwächt. Zugleich verfügt aber auch Milei über keine eigene Mehrheit im Kongress. Außerdem ist Sommerpause in Argentinien, der Kongress tagt erst wieder im März.

Am vergangenen Montag haben daher einige Abgeordnete eine gerichtliche Intervention beantragt. Sie fordern, dass das Dekret früher für verfassungswidrig erklärt wird, und ersuchen eine einstweilige Verfügung zu seiner sofortigen Aussetzung.

Internationale Aufmerksamkeit könnte diesem Widerstand guttun, damit dieses Dekret nicht wie das Kundgebungsverbot zwei Jahre in Kraft bleibt, bevor es dann gerichtlich annulliert wird.

Nina Galla ist Pressesprecherin für AlgorithmWatch in Berlin. In ihrer Freizeit beschäftigt sie sich mit den Auswirkungen von KI in der Schule und schreibt seit 2025 über die digital-politische Entwicklung in Argentinien.


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Neutralität und Grundgesetz: Widerstand ist Pflicht

31. Dezember 2025 um 07:00

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner pocht darauf, doch wer kann heutzutage noch neutral sein? Um die Demokratie zu verteidigen, sei Rückgrat sogar Pflicht, ordnen Hannah Vos und Vivian Kube auf dem 39. Chaos Communication Congress die Debatte rund ums Neutralitätsgebot ein.

Hannah Vos und Vivian Kube auf der Bühne vom 39c3, im Hintergrund ein blau beleuchteter Vorhang
Hannah Vos und Vivian Kube erklären die grundgesetzlichen Grenzen der Neutralität. – Alle Rechte vorbehalten Screenshot vom Recording des Vortrags

Zum Christopher-Street-Day wehte in den vergangenen Jahren die Pride-Flagge auf dem Dach des Reichstagsgebäude – außer in diesem Jahr. Im Juni machte Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) Schlagzeilen, weil sie entschied, dass die Flagge nicht gehisst werden darf. „Wir müssen neutral sein, auch wenn das manchmal weh tut“, begründete Klöckner ihren Bruch mit der Tradition, Solidarität mit queeren Minderheiten zu demonstrieren.

Beifall für ihren Entschluss bekam Klöckner von der rechtsextremistischen Partei Alternative für Deutschland (AfD). Die wiederum nutzt die Rhetorik der Neutralität inzwischen als Waffe. Regelmäßig bringt sie Klagen vor Gericht, mit denen sie versucht, eine autoritäre Definition von Neutralität durchzusetzen.

Doch wieviel Neutralität gebietet das Grundgesetz (GG) eigentlich wirklich? Und wann ist laut GG statt Neutralität vielmehr Widerstand gegen rechte Angriffe auf demokratische Werte Pflicht?

Mit diesen Fragen beschäftigten sich Hannah Vos und Vivian Kube in ihrem Talk „Wer hat Angst vor dem Neutralitätsgebot?“ auf dem 39. Chaos Communication Congress in Hamburg. Die Juristinnen Vos und Kube kommen von der Initiative Gegenrechtsschutz, die zu FragDenStaat gehört. Sie berät und unterstützt Menschen und Organisationen aus Kultur, Journalismus oder Wissenschaft, die von rechts außen in Gerichtsverfahren verwickelt werden.

Neutralität hat Grenzen

Vos und Kube fragen: „Müssen wir neutral sein, auch wenn es weh tut, während sich andere Teile der Gesellschaft immer weiter nach rechts außen bewegen?“ Laut GG gebe es klare Vorgaben, wo Neutralität geboten ist und wo nicht. Dazu stellen Vos und Kube zunächst klar: Das eine Neutralitätsgebot gibt es im GG nicht. Stattdessen macht das GG für verschiedene Bereiche wie öffentliche Verwaltung, Schule oder Zivilgesellschaft konkrete Vorgaben zur Neutralität, setzt aber auch klare Grenzen.

Unterm Strich: Wenn es darum geht, demokratische Werte zu verteidigen und Angriffe auf diese abzuwehren, geht es nicht mehr um Neutralität, sondern um gebotenen Widerstand. Das mache unsere wehrhafte Demokratie aus.

In der öffentlichen Verwaltung haben Beamt:innen die Pflicht zur Verfassungstreue. Wenn Dienstanweisungen oder Vorgaben etwa gegen die Menschenwürde verstoßen, müssten Beamt:innen dagegen halten. Dabei sind sie nicht allein auf sich gestellt, im Rücken haben sie das NPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2017. Demnach seien neben der Garantie auf Menschenwürde die Kernelemente der freiheitlich-demokratischen Grundordnung das Demokratieprinzip sowie das Rechtsstaatsprinzip.

Ganz konkret listen Vos und Kube auf, was als Verstoß gegen die Menschenwürde gilt. Dazu zählen Aussagen wie: „Zugezogene können nie Teil der Gemeinschaft werden, denn ihnen fehlt die gemeinsame Geschichte, Kultur etc.“ Sie unterstellen etwa einen „gemeinsamen Volkswillen“ und negieren Interessenvielfalt.

Außerdem verstoßen alle rassistischen, frauenfeindlichen, antimuslimischen, antisemitischen, antiziganistischen, ableistischen und transfeindlichen Forderungen gegen die Menschenwürde. Als Malu Dreyer (SPD) nach den Veröffentlichungen des Recherche-Kollektivs Correctiv Anfang 2024 zu Demonstrationen gegen Rechts aufrief, habe sie mit Rückendeckung des GG gehandelt.

Freiheitlich-demokratische Grundordnung ist der Maßstab

Damals war Dreyer Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz und bezog über ihren Instagram-Account Stellung: „Der Begriff ‚Remigration‘ verschleiert, was die AfD und andere rechtsextreme Verfassungsfeinde vorhaben: Sie planen die Vertreibung und Deportation von Millionen Menschen aus rassistischen Motiven. So verschieben sie die Grenze weiter nach rechts und radikalisieren den gesellschaftlichen Diskurs.“

Den folgenden Rechtsstreit entschied das Bundesverfassungsgericht eindeutig zugunsten Dreyers, als die rheinland-pfälzische AfD eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs einreichen wollte.

Es gibt für Beamt:innen sogar eine Pflicht zur sogenannten Remonstration: Wenn eine Weisung von oben gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und das GG verstößt, müssen sich Beamt:innen verweigern. Wenn sie das nicht tun, tragen sie die volle Verantwortung.

Wie das aussehen kann, zeigen mehrere Mitarbeiter:innen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge nach Informationen der Süddeutschen Zeitung (€). Diese sollen der Behörde Paroli geboten haben. Dabei geht es um afghanische Ortskräfte, die unter der alten Bundesregierung eine Aufnahmezusage bekommen hatten. Obwohl Verwaltungsgerichte bereits entschieden haben, dass diese Menschen nach Deutschland kommen müssen, um in Afghanistan nicht Folter und Tod ausgesetzt zu sein, lehnt die schwarz-rote Bundesregierung eine Aufnahme ab. Alexander Dobrindt (CDU) veranlasste entsprechende Widerruf-Schreiben. Doch mehrere BAMF-Mitarbeiter:innen verweigerten ihre Unterschrift.

Neutralität in der Schule

Auch in der Schule will die AfD ihr Neutralitätsregime durchsetzen. Dabei legt das GG auch hier klar fest: Lehrkräfte in der Schule dürfen etwa keine Parteiwerbung machen oder Schüler:innen gar dazu auffordern, eine bestimmte Partei zu wählen. Diese Neutralität hat aber Grenzen. Laut GG kann und soll es keine neutrale Schulbildung geben. Lehrkräfte sind demnach dazu verpflichtet, Schüler:innen im Sinne demokratischer Werte über faschistische und rassistische Inhalte aufzuklären. Sie müssen ihnen dabei helfen, kontroverse Inhalte einzuordnen.

Umso widersprüchlicher die Einschüchterungskampagne „Neutrale Schule“ von der AfD. Sie wollte ein sogenanntes Meldeportal einführen, auf dem Schüler:innen Lehrkräfte melden sollten, wenn die ihrer Meinung nach keinen neutralen Unterricht machen. Die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft sprach von einer „Denunziationsplattform“.

Was Klöckner betrifft, habe sie suggeriert, es gebe für die Bundestagsordnung eine rechtliche Pflicht zur Neutralität. Nur das habe sie dazu veranlasst, die Pride-Fahne auf dem Reichtagsgebäude zu verbieten. Doch diese Pflicht gebe es nicht, so Vos und Kube.

Zwar sei die Bundestagspräsidentin nicht verpflichtet, die Fahne hissen zu lassen. Aber sie ist auch nicht dazu verpflichtet, das Hissen der Fahne zu verbieten.


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Breakpoint: Netzpolitik ist Machtpolitik

28. Dezember 2025 um 08:36

Netzpolitik wird allzu oft als technische Detailfrage für Nerds verkannt. Doch dort verhandeln wir längst individuelle wie kollektive Freiheit, Hoheit und Macht. Zwischen staatlichen Kontrollansprüchen und der Dominanz globaler Techkonzerne geraten die Interessen der Nutzer:innen ins Hintertreffen.

Eine Faust vor einer weißen Wand.
Wer hat die Macht? Wer nimmt sie sich? – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Clay Banks

Netzpolitik ist längst keine Nischendisziplin mehr. Sie ist zu einem Feld geworden, in dem Macht ausgeübt, verschoben und abgesichert wird. Wer reguliert, überwacht oder moderiert, entscheidet nicht nur über technische Abläufe, sondern über die Bedingungen öffentlicher Kommunikation und die Hoheit über Technologien. Netzpolitik ist Machtpolitik: Das wurde im vergangenen Jahr besonders deutlich.

Ein Blick auf die großen netzpolitischen Debatten des Jahres zeigt, wie wenig es dabei um technische Fragen im engeren Sinne geht. Abgesehen von Spartenmedien, spezialisierten Interessenvertretungen und Thinktanks spricht öffentlich kaum jemand darüber, mit welchem Werkzeug was wie umgesetzt werden kann. Stattdessen wird darüber diskutiert, wer wessen Verhalten beeinflussen, Daten nutzen und Aktivitäten beobachten darf.

Bipolare digitale Welt

2025 haben Tech-Konzerne ihre faktische Rolle als Regulierungsakteure weiter ausgebaut. Plattformen wie Meta, Google oder ByteDance entscheiden täglich über Sichtbarkeit, Reichweite und Sanktionen. Und sie haben gezeigt, wie opportunistisch die Plattformbetreiber sind, wenn es darum geht, diese Gatekeeper-Stellung und die mit ihr verbundene Macht zu erhalten. Quasi im Gleichschritt gehen sie den von Trumps neofaschistischer Administration eingeschlagenen Weg mit. Stiefel schmecken im Silicon Valley anscheinend besonders gut.

Änderungen an Empfehlungsalgorithmen, der gezielte Einsatz politischer Werbung oder die Verwendung sowie der Umgang mit generativer KI können Auswirkungen auf Wahlkämpfe und mediale Öffentlichkeit haben. Diese höchst relevanten Eingriffe in die politische Öffentlichkeit erfolgen ohne demokratische Legitimation, geleitet von den Interessen der Tech-Giganten. Staatliche Regulierung könnte dieses Problem mildern, birgt damit aber auch die Gefahr, selbst Einfluss zu nehmen, der sich von den Interessen der Bevölkerung unterscheidet oder gar zulasten der Grundrechte der Nutzer:innen geht.

Der Konflikt verläuft dabei regelmäßig nicht zwischen Freiheit und Regulierung, sondern zwischen unterschiedlichen Machtzentren. Der Kampf um die Hoheit über das Netz ist überwiegend bipolar. Staatliche Stellen versuchen, Kontrolle zurückzugewinnen, die sie im digitalen Raum verloren haben, und damit staatliche Interessen zu sichern. Das können Schutz der Nutzer:innen vor der Willkür der Plattformbetreiber auf der einen Seite, aber auch etwa die angebliche Sicherstellung der öffentlichen Ordnung durch die massenhafte Überwachung der Nutzerverhalten sein. Tech-Konzerne verteidigen ihre Deutungshoheit über Plattformregeln, Datenflüsse und Aufmerksamkeit. Primär motiviert durch ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen und die Maximierung ihrer Profitaussichten. Dazwischen stehen die Nutzenden, deren Rechte zwar nahezu gebetsmühlenartig beschworen, aber strukturell selten abgesichert werden.

Kein Raum für Freiheitsrechte?

Wer digitale Freiheitsrechte verteidigt, gerät damit in eine doppelte Abwehrhaltung. Auf der einen Seite steht der Staat, der im Namen von Sicherheit, Ordnung, Jugendschutz oder der Bekämpfung von politischer Einflussnahme immer weitergehende Eingriffsbefugnisse fordert. In diesem Jahr wurde erneut über EU-weite Chatkontrolle, biometrische Überwachung im öffentlichen Raum und den Zugriff auf Kommunikationsmetadaten diskutiert.

Auf der anderen Seite stehen Konzerne, die sich als neutrale Infrastrukturbetreiber inszenieren, tatsächlich aber eigene Interessen verfolgen. Ihre Moderationsentscheidungen sind allzu oft intransparent, ihre Beschwerdewege ineffektiv und ihre Prioritäten wirtschaftlich motiviert. Wenn Plattformbetreiber Konten sperren, Inhalte herauf- oder herabstufen oder Nutzerdaten automatisiert entwerten, fehlt es in der Praxis an rechtsstaatlichen Garantien. Nutzer:innen sind Adressaten von Regeln, an deren Entstehung sie nicht beteiligt waren.

Wer bestimmt die Regeln?

2025 hat auch gezeigt, wie eng diese Machtfragen mit geopolitischen und wirtschaftlichen Interessen verknüpft sind. Debatten über chinesische Plattformen, europäische Souveränität oder US-amerikanische KI-Modelle sind Fragen der nationalen und globalen Sicherheit. Es geht um Kontrolle über Infrastrukturen und Technologien. Wer die Plattform betreibt, bestimmt die Regeln. Wer die Daten besitzt, kontrolliert die Auswertung. Und derjenige, in dessen Land sich die Infrastrukturen befinden, hat die Souveränität, sie zu regulieren – oder nicht.

Eine um den Erhalt von Freiheitsrechten bemühte Netzpolitik kann sich deshalb nicht mit abstrakten Bekenntnissen begnügen. Sie muss konkrete Anforderungen stellen: rechtsstaatliche Verfahren auch auf Plattformen, effektive Transparenz über algorithmische Entscheidungen, einklagbare Nutzerrechte und klare Grenzen für staatliche Überwachung. Regulierung ist notwendig, aber sie muss sich stets im rechtsstaatlichen Rahmen bewegen. Das heißt, sie muss in ständiger Abwägung der verschiedenen betroffenen Grundrechte geschehen und immer wieder neu vor den Nutzenden erklärt und gerechtfertigt werden. Und sie darf nicht an private Akteure delegiert werden, ohne demokratische Kontrolle sicherzustellen.

Das Netz ist politisch und bleibt es auch

Der Rückblick auf das Jahr 2025 zeigt vor allem eines: Die Illusion eines unpolitischen Netzes ist endgültig vorbei. Wer TikTok, Instagram, WhatsApp und Co. heute immer noch primär als Unterhaltungsprogramme für Teenager sieht, hat in den letzten zwölf Monaten nicht aufgepasst. Entscheidungen über Moderation, Sichtbarkeit und Zugriff sind politische Entscheidungen. Sie verteilen Macht zwischen Staat, Konzernen und Nutzer:innen. Wer Netzpolitik weiterhin als technische Detailfrage behandelt, überlässt diese Macht anderen.

Eine wesentliche Aufgabe besteht darin, digitale Räume so zu gestalten, dass sie demokratischer Kontrolle unterliegen, ohne staatlicher Totalaufsicht zu verfallen. Das ist kein einfacher Ausgleich, aber ein notwendiger. Denn wenn Netzpolitik Machtpolitik ist, dann ist die Frage nicht, ob Plattformen reguliert werden, sondern in wessen Interesse – und auf wessen Kosten.


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