Weil Facebook und Instagram der Gesundheit ihrer Nutzer:innen schaden würden, fordert die EU-Kommission weitreichende Änderungen. Weniger personalisierte Empfehlungen, wirksame Begrenzungen der Bildschirmzeit und bessere Werkzeuge für die elterliche Kontrolle sollen die Risiken verringern.
Unfähig das Handy aus der Hand zu legen? Das ist die Absicht der Plattformen, unterstellt die EU-Kommission. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: ROBIN WORRALL
Vor zwei Jahren hat die Europäische Kommission ein Verfahren gegen Meta gestartet, um das süchtig machende Design von Facebook und Instagram zu untersuchen. Heute hat die Behörde die vorläufigen Ergebnisse der Untersuchung vorgestellt: Meta verstößt demnach gegen den Digital Services Act, weil das Unternehmen die Risiken seines Plattformdesigns nicht ausreichend bewertet und ihnen nicht wirksam entgegengewirkt habe.
Zu den problematischen Elementen zählen nach Ansicht der Kommission unter anderem endloses Scrollen, automatische Wiedergabe, Push-Benachrichtigungen und hochgradig personalisierte Empfehlungssysteme. Diese versetzten Nutzer:innen in einen „Autopilot-Modus“ und förderten ungesunde Anwendungsgewohnheiten sowie zwanghafte Nutzung. Nach Angaben der Behörde habe Meta auch nicht ausreichend berücksichtigt, wie viel Zeit Minderjährige nachts auf Facebook oder Instagram verbringen und wie die Formate „Reels“ und „Stories“ ebenfalls zu exzessiver oder zwanghafter Nutzung führen können.
Hilfsmittel sind nicht wirksam genug
Facebook und Instagram bieten zwar Werkzeuge zur Begrenzung der Bildschirmzeit und Funktionen für die elterliche Kontrolle an, doch diese seien nach Einschätzung der Kommission nicht wirksam genug. Die Zeitmanagement-Tools könnten leicht weggeklickt werden und führten nicht zu einer spürbaren Verringerung der Nutzung. Über die Eltern-Tools sagte eine Kommissionsbeamtin gegenüber Journalist:innen: „Man muss schon ein Experte sein, um sie zu finden und zu aktivieren.“
Die Kommission verlangt daher Änderungen des Designs von Facebook und Instagram: Das endlose Scrollen und die automatische Wiedergabe sollen standardmäßig deaktiviert werden, Meta soll wirksame Bildschirmzeit-Pausen einführen und das Empfehlungssystem so ändern, dass es weniger auf möglichst viel Engagement ausgerichtet ist.
Die Grünen-Abgeordnete des Europäischen Parlaments, Alexandra Geese, begrüßt die Entscheidung und kommentiert: „Die Europäische Kommission benennt die Mechanismen, mit denen Instagram und Facebook sehr bewusst Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene manipulieren und ausbeuten. Und sagt klar: Das verletzt den DSA. Jetzt heißt es dranbleiben, bis echte Änderungen sichtbar sind.”
Kommission gibt keine Frist vor
Meta hat nun die Gelegenheit, zu den vorläufigen Ergebnissen Stellung zu nehmen. Eine Frist gibt es dafür nicht. Die Erfahrung in anderen Verfahren zeigt, dass viel Zeit vergehen kann, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird. Im Februar hatte die Kommission sehr ähnliche Vorwürfe gegen TikTok erhoben. Seitdem hat es noch keine weitere Entwicklung gegeben.
Es gibt zwei mögliche Ausgänge: Entweder könnte die Behörde Änderungen von Meta akzeptieren und das Verfahren einstellen. Oder sie könnte final feststellen, dass ein Verstoß vorliegt und eine Geldstrafe verhängen, so wie es bisher in zwei Verfahren gegen X sowie Temu passiert ist. Die Strafe kann bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes von Meta betragen, aber auch deutlich geringer ausfallen.
Die Kommission stützt ihre Einschätzung auf Metas Risikoanalysen, internen Daten und Dokumenten des Unternehmens, wissenschaftlichen Studien sowie Gesprächen mit Expert:innen.
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Während sich Datenschutzbehörden in Europa gerade erst in Stellung bringen gegen die Überwachungsbrillen, entwickelt Meta offenbar schon an einer Brille, die dauerhaft aufzeichnet. Doch es regt sich immer mehr Protest gegen die übergriffige Technologie.
Fake-Werbeplakat an einer Bushaltestelle. – Alle Rechte vorbehalten: Everyone Hates Elon
Meta arbeitet einem Bericht der Financial Times zufolge an einer Überwachungsbrille („smart glasses“), welche permanent Audioaufnahmen und alle paar Sekunden Fotos der Umgebung machen soll. Die Technologie wird euphemistisch „Super Sensing“ genannt, Nutzer:innen sollen dann die Meta-KI zu den Aufzeichnungen ihres Geräts befragen können.
Laut dem Tech-Medium The Verge sollen die Aufnahmen weder den Nutzer:innen noch Meta direkt zugänglich sein, sondern Metadaten aus diesen extrahiert werden und auf die Server des Unternehmens geladen werden.
Meta selbst wollte zwar gegenüber der Financial Times nichts zu „internen Prototypen“ sagen, verwies aber auf ein KI-Forschungsprojekt namens „Aria“, das angeblich Privatsphäre schützende Technologien entwickle. Dem Bericht zufolge verkauft Meta die Entwicklung der permanenten Überwachungsbrille offenbar als datenschutzfreundlich.
Dieser Logik entsprechend plane Meta, dass die Brille die permanenten Aufnahmen auch nicht durch eine Warnleuchte anzeigt, denn diese sei für „aktive Aufnahmeszenarien“ reserviert, heißt es in einem Whitepaper aus dem Jahr 2025, das The Verge verlinkt.
Schon aktuelle Generation ist gefährlich
Die beständige unkontrollierte Weiterentwicklung der Brillen zeigt, dass die existierenden Datenschutz- und Privatsphäre-Bedenken von der Industrie ignoriert werden. Zuletzt war Meta dabei aufgeflogen, in die existierende Brillengeneration Gesichtserkennung einbauen zu wollen. Nachdem WIRED darüber berichtet hatte, nahm der Konzern die Funktion vorerst aus der Programmierung.
Doch schon die jetzt verfügbaren Überwachungsbrillen von Meta stehen massiv in der Kritik – und das nicht nur, weil sie für digitale Gewalt und unerlaubte Aufnahmen genutzt werden. Eine umfassende rechtswissenschaftliche Betrachtung stellte schon vor Jahren fest: „Smart Glasses bergen aufgrund fehlender Transparenz der Informationserfassung sowie mangelnder Kontrolle anschließender Informationsverarbeitung eine erhebliche Gefahr der Beeinträchtigung der Privatsphäre und damit rechtlich verbürgter Persönlichkeitsrechte der von ihnen erfassten Personen.“
Dabei gingen die Gefahren „weit über die bisher verwendeten Arten der optischen, akustischen und elektronischen Informationserfassung“ wie bei Videoüberwachung oder Smartphones mit Kameras hinaus. Problematisch ist dabei nicht nur die Tiefe des technischen Eingriffs, sondern auch die absehbare Breite ihrer Anwendung, wenn immer mehr Menschen die Brillen nutzen.
Fake-Werbeplakat an einer Bushaltestelle. – Alle Rechte vorbehalten: Everyone Hates Elon
Proteste gegen die Brillen
Unterdessen gibt es aber auch immer mehr Protest gegen die Überwachungsbrillen. Eine britische Gruppe mit den Namen „Everyone hates Elon“ beispielsweise hängt falsche Werbe-Plakate im Namen von Meta auf. Darauf steht: „Der größte Fortschritt in Technologie für Perverse seit dem Trenchcoat“. Angespielt wird hier auf die Nutzer:innen der Brille, die heimlich Frauen aufnehmen und deren Bilder im Netz verbreiten.
Neben Aktivist:innen und Digital-Rights-Organisationen bringen sich auch die Datenschutzbehörden gegen die Überwachungsbrillen in Stellung.
Die französische Behörde CNIL hat im Mai eine Warnung vor den Brillen ausgesprochen. Sie stellten ein „erhebliches Risiko“ für die Normalisierung von Überwachung dar und könnten „zu einem tiefgreifenden Wandel unserer Gesellschaften führen“.
Der Knackpunkt aus Sicht der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist die Frage, ob die kleine LED an der Brille den Anforderungen eines Hinweises genügt. Denn laut DSGVO darf nur gefilmt werden, wer erkennbar darauf hingewiesen wurde und zugestimmt hat („notice and consent“), egal ob das in der U‑Bahn oder auf einem Konzert geschieht. Verbraucherschützer:innen warnen, eine solche Einwilligung sei im Fall von Smart Glasses realistischerweise gar nicht möglich.
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Überwachung macht Spaß, wenn man es selbst tut. Mit dem Gefühl, Kontrolle über Andere zu haben, vermarkten Großkonzerne ihre neuen Überwachungssysteme für den privaten Gebrauch. Doch was der Sicherheit oder Unterhaltung Einzelner dienen soll, schadet der Sicherheit und Freiheit von uns allen.
Kleiner Sucher vom Großen Bruder: Metas "Smart Glasses". – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / MiS, Bearbeitung: netzpolitik.org
Man muss sich die Gefangenen im Panopticon als glückliche Menschen vorstellen. Dafür bedarf es nur einer kleinen Anpassung: Der Wärter, der vom Turm in der Mitte des Gefängnisses alle Insassen jederzeit beobachtet, wird abgeschafft. Stattdessen müsste dafür gesorgt werden, dass sich alle Insassen jederzeit gegenseitig beobachten können.
Sicher würden sie sich mit dem Wissen, unter ständiger Überwachung zu stehen, nach wie vor unwohl fühlen. Der Gedanke aber, dass sie selbst ja auch andere überwachen können, würde ihr mulmiges Gefühl übertünchen. Denn es ist zwar überaus unangenehm, einen Blockwart zu haben – dafür aber umso erfreulicher, selbst einer zu sein.
Warum also nicht allen eine Freude und jeden zum Spitzel der anderen machen?
Überwache deinen Nächsten
Dieser Philosophie folgen Meta und Amazon anscheinend in jüngster Vergangenheit verstärkt.
Vor einigen Tagen brachte Meta seine „Smart Glasses“ in neuem, modischem Design auf den Markt. Die Brillen haben integrierte Kameras und Erkennungssysteme, mit dem die Träger:innen unbemerkt Aufnahmen von anderen Menschen in ihrer Umgebung machen können.
Und Amazon stellte vor Kurzem neue Überwachungskameras vor. Die „Klingelkameras“ ermöglichen es Nutzer:innen, die Umgebung vor ihrem Hauseingang zu jeder Tages- und Nachtzeit zu filmen.
Damit verfestigen die Konzerne eine neue Art der Überwachung, bei der nicht ein Staat oder Unternehmen direkt überwachen, sondern Menschen sich gegenseitig ausspähen – unbemerkt und jederzeit.
Schwarz-Rot will die Informationsfreiheit beschneiden.
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Die Unternehmen versprechen dabei einen jeweils besonderen Mehrwert. Ring Kameras sollen beim Auffinden eines in der Nachbarschaft entlaufenden Hundes helfen. Und seine Brille bewirbt Meta damit, dass die integrierte Kamera viel einfacher anzuwenden sei, als das Smartphone in der Hand zu halten. Zudem verfüge sie über eine Objekt- und Gesichtserkennung, was die Orientierung im Alltag erleichtern soll. (Menschen haben eine implementierte Objekt- und Gesichtserkennung, und zwar in der Großhirnrinde. Aber gut.)
Besonders perfide an den neuen Modellen der Meta-Brillen ist, dass sie kaum von herkömmlichen Brillen zu unterscheiden sind und es auch – wenn überhaupt – nur schwer zu erkennen ist, ob sie gerade filmen.
Produkte wie Meta-Brillen und Klingelkameras führen so einen Zustand konstanter Überwachung herbei, bei dem niemand mehr weiß, wann er wo von wem aufgezeichnet wird. Und zwar nicht von der Polizei oder einer privaten Sicherheitsfirma, sondern von den eigenen Nachbarn, den eigenen Freunden, vom eigenen Partner, beim Spazierengehen auf der Straße, beim Einkaufen im Supermarkt, beim betrunkenen Feiern im Club, beim Spielen auf dem Schulhof oder beim Geschlechtsverkehr im eigenen Bett.
Jeder will Big Brother sein
Es scheint widersinnig, dass so viele Menschen Systeme befürworten, die sie selbst in den intimsten Momenten beobachten und aufzeichnen können. Zumal sie selbst ständig beobachtet werden, wenn derartige Systeme massentauglich werden. Dennoch verwundert es nicht, dass so viele Menschen Meta-Brillen und Co. nutzen. Denn niemand möchte überwacht werden, aber jeder will selbst Big Brother sein.
Dabei ist diese Form der Überwachung von Gleichen durch Gleiche nicht so neu. Schon immer waren Überwachungssysteme darauf angewiesen, dass es Menschen gibt, die bereit sind, andere auszuspionieren und zu überwachen, obwohl sie selbst kaum Teil des Machtapparats waren. Das war auch eine zentrale Idee bei der philosophischen Entwicklung des Panopticons, das Gefängnis und Strafe „demokratisieren“ sollte.
Eines aber unterscheidet Denunzianten, Blockwarte und Spitzel von Besitzern einer Klingelkamera und Nutzer:innen von Meta-Brillen: Erstere wissen, dass ihr Handeln einem größeren System der Überwachung dient. Viele Nutzer:innen von Meta-Brillen und Klingelkameras scheinen hingegen zu glauben, die Überwachungsgeräte nur für ihren eigenen Mehrwert zu nutzen.
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Dabei kaufen wir den Überwachungskonzernen nun lediglich die Drecksarbeit ab – und zwar buchstäblich zum Preis von 400 Euro für eine Meta-Brille. Unter Anleitung der Konzerne, die allzu gerne alles über uns wissen wollen, bauen wir uns nun unsere eigene Überwachungsstruktur, mit der wir uns gegenseitig ausspionieren. Im Gegenzug bekommen wir selbst ein bisschen Macht über die Menschen um uns herum.
Überwachung, um zu überwachen
Doch immer, wenn man von Überwachung spricht, ist jemand nicht allzu weit, der verkündet, er habe „habe ja nichts zu verbergen“. Solche Menschen kann man auch mit dem Argument, dass die Konzerne die gesammelten Daten weiterverarbeiten und dabei auch allzu gerne mit Exekutivbehörden zusammenarbeiten, nicht von der Gefährlichkeit derartiger Überwachungssysteme überzeugen. Das Problem ist hier jedoch nicht die Privatsphäre des Nutzers, der sie kauft, sondern die völlige Verletzung der Privatsphäre jeder einzelnen Person in seiner Umgebung. Ob man sich hier überwachen lässt oder nicht, das entzieht sich völlig dem Einfluss Einzelner, anders als etwa bei dem eigenen Gebrauch eines Smartphones oder digitaler Dienste.
George Orwell schrieb in seinem Roman „1984“: „Das Ziel von Verfolgung ist die Verfolgung. Das Ziel der Folter ist Folter. Das Ziel der Macht ist Macht.“ Und das Ziel von Überwachung ist häufig die Überwachung selbst. Überwachung gibt zuallererst denjenigen Macht, die von der Überwachung profitieren – und zwar weit mehr als jenen, die die Überwachung ausüben.
Was die Konzerne mit den gesammelten Daten genau anstellen, ist weitgehend unklar. Früher oder später werden sie diese Daten weiterverarbeiten – sei es zur Personalisierung von Werbung, dem Training hauseigener KI-Systeme oder zum Weiterverkauf an andere private oder staatliche Überwachungsdienste.
Ich will nicht in einem Zustand konstanter Überwachung leben, auch dann nicht, wenn ich selbst Menschen überwachen „darf“. Ich will mich im öffentlichen Raum bewegen können, ohne Angst zu haben, ständig gefilmt zu werden – egal ob von Überwachungsbrillen oder Klingelkameras. Das Panopticon ist Teil einer Philosophie, bei der konstante Überwachung – richtigerweise – als Teil einer Bestrafung betrachtet wird.
Die Überwachungsinteressen von Konzernen und die Machtfantasien derjenigen, die ihnen dabei helfen, sie zu verfolgen, stellen einen tiefen Einschnitt in unser aller Privatsphäre, Sicherheit und Freiheit dar. Diese neue Form der Überwachung hat das Ziel der Überwachung selbst – und wer sich heute eine Meta-Brille kauft, macht sich zu ihrem Komplizen.
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Smart Glasses kommen im Mainstream an. Sie sehen aus wie herkömmliche Brillen und sind eine völlig neue Bedrohung für die Privatsphäre. Was man über die übergriffigen Geräte wissen sollte.
Normalisierte Überwachung: Influencerin mit Smart Glasses von Meta bei einer Modenschau. – Alle Rechte vorbehalten: Berzane Nasser ABACA
Die Stadt Potsdam hat Smart Glasses kürzlich in ihren Bädern verboten. Die französische Datenschutzaufsicht warnt vor den Brillen und spricht davon, dass sie Überwachung normalisieren könnten. Und auch in Brüssel erhöht sich der Druck: Europaabgeordnete fordern Aufklärung darüber, wer die mit den Brillen aufgezeichneten Bilder eigentlich zu sehen bekommt.
Smart Glasses sind der neue Technik-Hype und mit den dicken schwarzen Brillen mit der eingebauten Kamera verbreitet sich auch die Kritik an den Gefahren. Influencer filmen damit heimlich Frauen am Strand oder auf der Straße und veröffentlichen das Material im Netz, eine neue Form der digitalen Gewalt.
Zugleich warnen Kritiker*innen vor den tiefgreifenden Veränderungen durch die Brillen. Eine umfassende rechtswissenschaftliche Betrachtung stellte fest: „Smart Glasses bergen aufgrund fehlender Transparenz der Informationserfassung sowie mangelnder Kontrolle anschließender Informationsverarbeitung eine erhebliche Gefahr der Beeinträchtigung der Privatsphäre und damit rechtlich verbürgter Persönlichkeitsrechte der von ihnen erfassten Personen.“
Dabei gingen die Gefahren „weit über die bisher verwendeten Arten der optischen, akustischen und elektronischen Informationserfassung“ wie bei Videoüberwachung oder Smartphones mit Kameras hinaus. Problematisch ist dabei nicht nur die Tiefe des technischen Eingriffs, sondern auch die absehbare Breite ihrer Anwendung, wenn immer mehr Menschen die Brillen nutzen.
Mit den heutigen Möglichkeiten der biometrischen Gesichtserkennung hat sich dieses Problem noch verschärft. Denn auch wenn in den Modellen von Meta bislang keine Funktion zur Gesichtserkennung scharf gestellt ist, hat der Konzern diese schon in Stellung gebracht. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis jede Begegnung mit einer brillentragenden Person die Frage aufwirft: Werde ich gerade identifiziert?
Was macht es mit einer Gesellschaft, wenn man davon ausgehen muss, in jeder Situation unbemerkt gefilmt werden zu können? Sollte das überhaupt erlaubt sein? Und wer könnte die Technologie jetzt noch stoppen?
Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu den neuen Überwachungsbrillen:
Was können die Brillen und wie werden sie beworben?
Die Überwachungsbrillen werden als Smart Glasses vermarktet und gehören zu den sogenannte Wearables, sind sind also tragbare, mit Computern ausgestattete Geräte.
Die Datenbrillen können einerseits filmen und damit die Umgebung erkennen und andererseits Informationen im Sichtfeld einblenden. Manche Brillen haben weitere Sensoren sowie Mikrofon und Lautsprecher verbaut. Die Geräte werden meist mit einem weiteren Gerät wie einem Smartphone sowie Apps verknüpft und sind so mit dem Internet und KI-Anwendungen verbunden.
Die Brillen haben im Gegensatz zur klassischen Virtual-Reality-Brille transparente Gläser, die um Informationen ergänzt werden können, und sollen für Anwendungen der Augmented oder Mixed Reality genutzt werden. Darunter versteht man, dass der klassischen menschlichen Sicht eine weitere Ebene der Information hinzugefügt wird, es handelt sich dabei um eine Art Mensch-Maschine-Schnittstelle, ähnlich wie bei Cyborgs.
Denkbare Nutzungen neben dem Fotografieren und Filmen sind Objekt- und Gesichtserkennung, Navigation, Unterhaltung, Kommunikation oder Interaktion mit einem Endgerät.
Erkennt man, wenn mit der Brille gefilmt wird?
Laut Meta: ja. Eine kleine weiße Leuchtdiode am rechten Rand des Rahmens zeigt an, dass jemand seine Umgebung mit der Brille gerade aufzeichnet oder dass die KI-Funktion aktiv ist, mit der sich Nutzer*innen Informationen zu ihrer Umgebung anzeigen lassen können.
Allerdings ist die Leuchte leicht zu manipulieren. Im Netz kursieren zahlreiche Anleitungen, um heimlich mit der Brille filmen zu können. Und auch sonst ist für Umstehende nicht unbedingt zu erkennen, ob die Brille gerade aufnimmt, zum Beispiel bei hellem Sonnenschein oder Gegenlicht.
Für Sprachaufnahmen gibt es gar keinen Hinweis. Laut Meta kann das Mikrofon mindestens im Umkreis von zwei Metern aufnehmen.
Kann man die Brille mit dem eigenen Instagram-Account verbinden?
Die Brille funktioniert nur in Kombination mit einer Begleit-App auf dem Handy. Diese kann auch mit dem eigenen Instagram- oder Facebook-Account verbunden werden. Danach können Nutzer*innen Aufnahmen aus der Brille etwa direkt in ihren Insta-Stories posten. Technisch sind in der Zukunft alle möglichen App- und Daten-Verknüpfungen der Brillen denkbar, so wie das heute auch mit Smartwatches passiert.
Kann die Brille auch Gesichter erkennen?
In früheren Versionen der Smart Glasses hat Meta nach rechtlichen Abwägungen auf Gesichtserkennung verzichtet. Noch im April sagte Meta, sollte man Gesichtserkennung einführen, würde diese nicht geschehen, ohne zuvor „sehr sorgfältig vorzugehen“.
Das neue Feature heißt NameTag und erkennt Menschen im Gesichtsfeld der Kamerabrille. Ist es aktiv, kann es Träger*innen auf eine erkannte Person hinweisen. Nach der Veröffentlichung von WIRED hat Meta die Funktion in der neuen Version der App wieder aus dem Code entfernt.
Was passiert mit den Daten?
Nach Angaben von Meta werden die Aufnahmen, die mit den Brillen gemacht werden, zunächst nur zwischen der Brille und der zugehörigen App synchronisiert und können von dort aus auf dem Handy gespeichert werden.
Ist die Funktion des „Cloud Processing“ eingeschaltet, werden die Aufnahmen jedoch auch an einen Meta-Server verschickt. Auch Aufnahmen, die mit der Meta-KI analysiert werden, werden dafür auf einen Server übermittelt. Mit dieser Funktion können sich Nutzer*innen zusätzliche Informationen zu Dingen anzeigen lassen, die im Sichtfeld auftauchen, etwa Speisekarten übersetzen lassen oder ein Denkmal erklärt bekommen.
Kann auch die Polizei die Aufnahmen zu Gesicht bekommen?
Alle Daten, die privat gesammelt werden, können unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen wie beispielsweise bei Ermittlungsverfahren auch in die Hände der Polizei gelangen. Die Nutzung solcher Brillen wird zu mehr privater Videoüberwachung des öffentlichen Raumes führen und damit auch potentiell zu mehr Daten für Ermittlungsbehörden. Es ist ein Ausbau privater Überwachung, ähnlich wie Heimüberwachungssysteme wie Amazon Ring.
Bekommen weitere Menschen die Aufnahmen zu Gesicht?
In den Nutzungsbedingungen von Meta steht, dass die Interaktionen mit seinen KI-Assistenten sowohl automatisiert als auch „manuell“ von Menschen überprüft werden könnten. Meta lagert diese Prüfungen an Subunternehmen aus. Die schwedische Zeitung Svenska Dagbladet sprach im Frühjahr mit Mitarbeiter*innen eines solchen Unternehmens in Kenia. Sie berichten, dass sie im Rahmen ihrer Arbeit Aufnahmen sichten müssen, die Menschen nackt, auf der Toilette oder beim Sex zeigten. In den USA läuft deswegen schon eine Sammelklage gegen Meta.
Was tun Datenschutzbehörden in der EU?
Zuständig für den Datenschutz von Meta ist die irische Datenschutzaufsicht DPC, denn dort hat der Konzern seinen EU-Sitz.
Doch auch jenseits von Irland bringen sich Aufsichtsbehörden derzeit in Stellung. Die französische Behörde CNIL hat im Mai eine Warnung vor den Brillen ausgesprochen. Sie stellten ein „erhebliches Risiko“ für die Normalisierung von Überwachung dar und könnten „zu einem tiefgreifenden Wandel unserer Gesellschaften führen“.
Auch der Europäische Datenschutzausschuss (EDPD) hat eine Arbeitsgruppe zum Thema eingerichtet. Ein Bericht soll diesen Sommer erscheinen. Nach den Veröffentlichungen in Schweden haben sich auch Abgeordnete des EU-Parlaments eingeschaltet und fordern Aufklärung.
Der Knackpunkt aus Sicht der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist die Frage, ob die kleine LED an der Brille den Anforderungen eines Hinweises genügt. Denn laut DSGVO darf nur gefilmt werden, wer erkennbar darauf hingewiesen wurde und zustimmt („notice and consent“), egal ob das in der U‑Bahn oder auf einem Konzert geschieht. Verbraucherschützer*innen warnen, eine solche Einwilligung sei im Fall von Smart Glasses realistischerweise gar nicht möglich.
Darf man eine andere Person ohne deren Zustimmung einfach so filmen?
Andere ohne deren Zustimmung auf der Straße einfach zu filmen, ist in Deutschland nicht prinzipiell verboten, kann aber eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellen. Das lässt sich zivilrechtlich verfolgen.
Ähnlich ist es mit dem „Recht am eigenen Bild“ laut Kunsturhebergesetz: Aufnahmen, auf denen eine andere Person erkennbar ist, darf man nur veröffentlichen, wenn diese ausdrücklich zustimmt. Ausnahmen gelten für Personen der Zeitgeschichte, auf Großveranstaltungen oder wenn jemand auf einem Landschaftsbild nur im Hintergrund als Beiwerk auftaucht. Ein Livestream mit der Brille in der Innenstadt, bei einer Wanderung oder einem Festival ist immer ein Verstoß gegen das Gesetz, wenn dort Menschen ungefragt ins Netz gestreamt werden. Allerdings können Betroffene nur zivilrechtlich dagegen vorgehen und zum Beispiel auf Unterlassung oder Schadensersatz klagen.
Es gibt also einen Unterschied zwischen dem eigentlichen Filmen und der Veröffentlichung. Allerdings kann auch schon das reine Filmen ein Verstoß sein – gegen die Datenschutzgrundverordnung der EU.
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Mit dem Handy oder mit einer Überwachungsbrille gefilmt: Wo ist der Unterschied?
Aus rechtlicher Sicht macht es in Deutschland keinen Unterschied, womit gefilmt wird. Entscheidend ist, wo eine Aufnahme entsteht und wie sie weiterverwendet wird.
Aber: Eine Handykamera wird von Umstehenden meist klar als Kamera wahrgenommen. Sie bekommen mit, dass gefilmt wird, und können sich wegducken, ausweichen oder die filmende Person ansprechen. Eine in eine Brille eingebaute Kamera ist für viele nicht zu erkennen. Nutzer*innen können damit filmen und andere sogar identifizieren, ohne dass Menschen in ihrer Umgebung eine Chance hätten, das zu merken oder dem zu widersprechen.
Geht es um den Datenschutz, ist das ein relevanter Unterschied, weil die DSGVO nach der Zustimmung verlangt, bevor andere gefilmt werden dürfen.
Darf man andere nackt in der Sauna oder am FKK-Strand filmen?
Derzeit sind solche heimlichen Voyeursaufnahmen zwar verboten, aber nicht strafbar. Das zeigte ein Fall aus Leipzig. Die dortige Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen einen Mann eingestellt, der zwei Frauen heimlich in der Sauna filmte. Die Begründung: Bei einer Sauna handele es sich nicht um einen vor Blicken besonders geschützten Raum – das wäre aber die Voraussetzung für eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen laut Strafgesetzbuch.
Betroffene haben im Fall von heimlichen Bikiniaufnahmen noch weniger Handhabe als bei Nacktaufnahmen. Sogenannte „Rizzfluencer“ nutzen das aus. Sie filmen Frauen mit Hilfe von Smart Glasses heimlich am See, in der Kneipe oder auf der Straße und veröffentlichen das Material im Netz für Reichweite.
Betroffene können in so einem Fall nur auf eigene Faust vor Gericht ziehen und wegen Verstoßes gegen das Persönlichkeitsrecht klagen. Doch dieser Privatklageweg ist teuer und anstrengend, kritisieren Fachleute.
Das geplante Gesetz gegen digitale Gewalt könnte das womöglich ändern. Laut Entwurf soll auch strafbar werden, das Gesäß oder die weibliche Brust „in sexuell bestimmter Weise“ zu filmen. Doch die Formulierung steht in der Kritik, weil sie vage ausfällt. Fachleute fürchten, dass sie Betroffenen nicht helfen wird.
Wie nennt man Menschen, die diese Brillen benutzen?
Es haben sich verschiedene Bezeichnungen für die Nutzer:innen solcher Brillen eingebürgert. Bei dem Versuch von Google in den 2010er-Jahren, eine solche Brille einzuführen, etablierte sich der Name „Glasshole“ – eine Kombination aus dem Produkt „Google Glass“ und „Asshole“ (Arschloch). Der abfällige Name geht darauf zurück, dass Menschen das Produkt als invasiv und die Nutzer:innen es als übergriffig empfanden.
Im Zusammenhang mit Metas Überwachungsbrille ist derzeit von „Pervert Glasses“ die Rede, die Nutzer:innen wurden in Wired als „Meta Creeps“ und weiterhin auch als „Glassholes“ bezeichnet.
Wie viele der Brillen sind schon im Umlauf?
Das Unternehmen EssilorLuxoticca, das die Brillen für Meta herstellt, spricht von mehr als sieben Millionen weltweit verkauften Exemplaren im vergangenen Jahr. In diesem Jahr sollen es zehn Millionen werden. Wie viele davon in Europa verkauft wurden, gibt das Unternehmen nicht bekannt.
Noch dominiert Meta diesen Markt. Doch weitere Tech-Konzerne wie Apple und OpenAI haben bereits eigene Modelle angekündigt.
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Meta wollte seinen Facebook Messenger und den Marketplace nicht als marktmächtige Kerndienste eingestuft sehen. Der US-Konzern wehrte sich vor Gericht gegen die strengeren Auflagen des Digital Markets Act, bekam aber nur in einem Punkt recht.
Der Facebook Messenger muss sich weiterhin an strenge DMA-Regeln halten, hat heute ein Gericht entschieden. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Brett Jordan
Der Messenger von Meta gilt weiterhin als sogenannter Gatekeeper im Sinne des Digital Markets Act (DMA) und muss sich an strengere Vorgaben halten als kleinere Wettbewerber. Das hat heute das zweithöchste EU-Gericht in Luxemburg entschieden.
Der DMA richtet sich in erster Linie an marktmächtige Digitalunternehmen. Erlangen sie in einem bestimmten Marktsegment eine kritische Größe, müssen sie sicherstellen, dass der Wettbewerb gewahrt bleibt. In diesem Fall war Meta etwa gezwungen, Interoperabilität herzustellen, also den Austausch von Nachrichten mit anderen Messenger-Anbietern zu erlauben.
Meta war gegen die Einstufung des Messengers als Gatekeeper vor Gericht gezogen, blieb dabei jedoch erfolglos. Dem Urteil zufolge kann der Messenger unabhängig und eigenständig von sonstigen Angeboten Metas genutzt werden, beispielsweise Facebook oder Instagram. Den Einwand, dass Meta die Produkte integriert anbieten würde, ließ das Gericht nicht gelten. Damit stufte das Gericht den Messenger als einen vom sozialen Netzwerk Facebook getrennten interpersonellen Kommunikationsdienst ein, der auch alleine als Gatekeeper gelten würde.
Mit strengen Regeln gegen Tech-Riesen
Urspünglich hatte die EU-Kommission im Herbst 2023 eine ganze Reihe von Meta-Produkten als Gatekeeper eingestuft, darunter Facebook, Instagram, WhatsApp, die Werbeplattform Meta Ads und den Facebook Marketplace. Meta nahm die Entscheidung weitgehend an, wehrte sich jedoch beim Messenger sowie beim Marketplace juristisch dagegen.
Zwar hat die Kommission die Designierung des Marketplace als Gatekeeper im Vorjahr zurückgezogen, da der Schwellenwert gewerblicher Nutzer nicht erreicht wurde. Das Gerichtsverfahren lief jedoch davon unberührt weiter.
Hierbei schloss sich der Gerichtshof der Meinung von Meta an. Laut dem Urteil hat die Kommission vor allem formale Fehler begangen. So hätten sich die Brüsseler Wettbewerbswächter fälschlicherweise ausschließlich auf Daten der letzten drei Jahre vor der Benennung gestützt, ohne Änderungen zu berücksichtigen, die Ende Juli 2023 eintraten.
Entsprechend sei ihr Beschluss unzureichend begründet, so das Gericht. Weder habe die Kommission eine konkrete Analyse der von Meta vorgenommenen Änderungen vorgelegt noch deren Auswirkungen auf ihre Schlussfolgerung erläutert. Die im Beschluss angeführten Argumente blieben „hypothetisch und unvollständig“, sodass ihn das Gericht für nichtig erklärte.
Eine Berufung gegen das Urteil ist vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) möglich. Ob die Kommission einen erneuten Anlauf starten wird, den Marketplace strenger zu regulieren, bliebt vorerst offen. Auf Anfrage teilte ein Kommissionssprecher gegenüber netzpolitik.org mit, die Entscheidung des Gerichts prüfen zu wollen. Allerdings seien die Auswirkungen beim Marketplace „gering“, da der Dienst nicht mehr als Gatekeeper eingestuft ist. Solange die Nutzungszahlen nicht sprunghaft ansteigen, dürfte sich daran nichts ändern.
Das Urteil in puncto Messenger bewertet die EU-Kommission hingegen als „wichtigen Schritt“, um Fairness auf digitalen Märkten zu gewährleisten. So müsse Meta weiterhin darauf hinarbeiten, die Interoperabilität zwischen seinem Messenger und anderen vergleichbaren Kommunikationsdiensten sicherzustellen – „ähnlich wie bereits bei WhatsApp“, so der Sprecher.
Regulierung unter Beschuss
Der DMA hat sich seit seinem Start im Jahr 2023 sowohl als wirtschaftlicher als auch geopolitischer Zankapfel erwiesen. Viele dominante Tech-Konzerne stammen aus den USA und sind entsprechend stärker betroffen als etwa europäische Unternehmen. Neben Meta müssen unter anderem Amazon, Apple und Microsoft derart eingestufte Kerndienste für die Konkurrenz öffnen.
Parallel zu etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzungen spannen sie die Regierung des US-Präsidenten Donald Trump ein, um auf politischer Ebene gegen den DMA zu lobbyieren. Zuletzt wurde bekannt, dass die EU-Kommission ein eigenes Gremium einrichten will, in dem die USA und die EU „verstärkt“ bei der Regulierung von Tech-Riesen zusammenarbeiten sollen. Das hat wiederholt für Unmut in Brüssel und europäischen Hautstädten gesorgt.
Indes streitet die Kommission ab, europäische Digitalgesetze aufweichen zu wollen. Im Vorjahr verhängte sie erstmals millionenschwere DMA-Geldbußen gegen Meta und Apple, zudem untersucht sie weitere potenzielle Verstöße gegen das Gesetz. In einer ersten Evaluation des Digitalgesetzes zog sie jüngst eine grundsätzlich positive Bilanz.
Ungeachtet dessen läuft ein weiteres DMA-Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union weiter. In dem Fall wehrt sich Bytedance, der Eigentümer des Videodienstes TikTok, ebenfalls gegen eine Einstufung als übermächtiger Gatekeeper. Im Mai fand eine mündliche Verhandlung vor dem Gericht statt, mit einem Urteil wird im Laufe des Jahres gerechnet.
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Der Meta-Konzern hat mit seinem KI-Support eine deftige Sicherheitslücke aufgemacht. Angreifer konnten fremde Instagram-Accounts übernehmen, ohne Zugriff auf die originale Mailadresse des Kontos zu haben.
Intelligent geht anders: Meta AI hat die Sicherheit sträflich vernachlässigt. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / SOPA Images
Meta hat die Sicherheitslücke mittlerweile bestätigt und nach eigenen Angaben behoben. Es ist nicht bekannt, wie viele Accounts mit dieser Methode übernommen wurden.
In einem Video, das in sozialen Medien kursierte, wird klar, wie simpel der Angriff funktionierte. Der Angreifer täuschte mit einem VPN vor, aus der Region des Ziel-Accounts zu stammen und nutzte dann die „Passwort vergessen“-Funktion. Danach gab er dem Meta-Chatbot eine neue Mailadresse für den fremden Account und forderte den Bot auf, mit dieser zu kommunizieren. An diese Adresse schickte Meta dann fahrlässigerweise einen Verifikationscode, mit dem der Angreifer den anvisierten Instagram-Account übernehmen konnte.
Zu keinem Zeitpunkt musste der Angreifer Zugriff auf die echte Mailadresse des Accounts haben. Die Nutzung der originalen Mailadresse soll grundlegend vor Accountübernahmen schützen, da sich Angreifer in der Regel Zugriff auf diese Adressen verschaffen müssen. Hilfreich gegen Account-Übernahmen ist auch die Aktivierung einer weiter gehenden 2‑Faktor-Authentifizierung.
Der Vorfall zeigt einmal mehr, dass so genannte Künstliche Intelligenz nicht nur Sicherheitslücken entdecken, sondern selbst grobe Sicherheitslücken eröffnen kann. Meta hatte den „KI Support Assistenten“ weltweit am Anfang dieses Jahres für Facebook und Instagram eingeführt.
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Die Beweise für positive Klimaauswirkungen durch sogenannte „KI“ sind schwach, während die Klimaschäden klar belegt sind. Ein Bericht von AlgorithmWatch zeigt, dass die Klima-Versprechen nicht eingelöst werden können. Um das zu verschleiern, vermischen die Unternehmen verschiedene KI-Technologien – und klammern die energiehungrige generative KI dabei aus.
KI-Unternehmen setzen beim Klimawandel die KI-Schwindel-Brille auf. – Alle Rechte vorbehalten: Victoria O’May
Der Ausbau von KI-Rechenzentren führt zu einer steigenden Nachfrage nach fossilen Brennstoffen, denn der Energiehunger von KI-Technologien ist offensichtlich. Die nachweislich negativen Auswirkungen auf das Klima werden von den Technologieunternehmen jedoch heruntergespielt, während sie gleichzeitig in Aussicht stellen, KI könne in der Zukunft helfen, die Probleme des Klimawandels zu bewältigen.
Die Behauptungen von Big Tech beruhen dabei nicht auf glaubwürdigen und belegbaren Daten, sondern auf der Selbstausstellung eines „Blanko-Schecks“, um „die Umwelt unter Verweis auf leere Heilsversprechen weiter zu verschmutzen“. Zu diesem Ergebnis kommt der neue Bericht von AlgorithmWatch: „Der KI-Klimaschwindel: Hinter den Kulissen des Big-Tech-Greenwashings“. Während die negativen Auswirkungen nachweisbar seien sowie immer weiter zunehmen würden, basierten die Lösungsversprechen hauptsächlich auf Wunschdenken mit geringer Faktenbasis.
Der Bericht untersucht systematisch die Stichhaltigkeit der Behauptung eines angeblichen „Netto-Klimanutzens“ durch KI. Aus insgesamt acht Quellen wurden dafür 154 KI-Klimaversprechen extrahiert. Das Ergebnis: 150 Versprechen (97 Prozent) bezogen sich entweder auf die „herkömmliche“ KI, also insbesondere auf Vorhersagemodelle und Computer-Vision, oder generative KI mit einem nur sehr eng begrenzten Anwendungsbereich. Nur vier Behauptungen (drei Prozent) bezogen sich tatsächlich auf klar definierbare generative KI-Anwendungen für Verbraucher:innen (wie Chatbots), die mit großen öffentlich zugänglichen Datensätzen trainiert wurden. Die Klimaauswirkungen generativer KI werden durch verallgemeinerte „KI-Nachhaltigkeitsbehauptungen“ also gezielt verschleiert, indem grundsätzlich verschiedene Technologien gleichgesetzt werden.
„ ‚KI’ ist ein sehr neuer Begriff, auch wenn einige der Technologien schon sehr alt sind“, sagt der Hauptautor des Berichts, Energie- und Klimaanalyst Ketan Joshi, gegenüber netzpolitik.org. „Daher nutzen sie diese Unvertrautheit aus. Indem sie diese beiden Dinge miteinander vermischen und den Wandel als unvermeidlich darstellen, entziehen sie sich jeglicher Verantwortung, auf die schlechten, verschwenderischen und schädlichen Dinge zu verzichten.“
KI ist nicht gleich KI
Der für das Jahr 2030 prognostizierte Energieverbrauch generativer KI-Anwendungen liegt dabei um das Dreizehnfache höher als der Energieverbrauch herkömmlicher KI. Dennoch werde unterschlagen, dass die Klimaschäden durch KI-Nutzung überwiegend durch eben diese generativen KI-Anwendungen entstehen. Die Analyse fand so kein einziges Beispiel einer generativen Consumer-KI, die nachweislich zu einer Emissionsreduktion geführt hätte.
„Wenn es Nachhaltigkeitsvorteile durch künstliche Intelligenz gibt, dann durch Anwendungen traditioneller KI mit wenig Ressourcenverbrauch. Die großen sprach- und bildgenerierenden Modelle wie ChatGPT […] verbrauchen Unmengen an Strom und Wasser, verursachen CO₂-Emissionen in der Höhe ganzer Länder, bringen aber keinerlei positiven Nutzen für die Umwelt“, sagt Senior Policy Manager bei AlgorithmWatch, Julian Bothe, gegenüber netzpolitik.org.
Ferner stützen sich laut der Analyse des Reports nur 26 Prozent der 154 untersuchten KI-Klimaversprechen auf tatsächlich wissenschaftliche Studien. 36 Prozent führten keinerlei Belege an, während der Rest überwiegend auf die Unternehmensberichte und Unternehmenswebseiten verwies. Hinzu kämen Verweise auf Medien, sonstige Institutionen oder unveröffentlichte Studien.
Viel Behauptung, kaum Beleg
Ein besonders prägnantes Beispiel sei Google: Der Konzern wirbt seit Jahren damit, KI könne bis 2030 fünf bis zehn Prozent der weltweiten Treibhausgasemissionen einsparen. Dies entspräche dem gesamten Jahresausstoß der Europäischen Union. Die Quelle dieser Statistik hält allerdings keiner Überprüfung stand: Diese ist nämlich der Blogbeitrag eines Beratungsunternehmens aus dem Jahr 2021, das diese Einschätzung offenbar aus der eigenen „Kundenerfahrung“ entnommen hatte. Dennoch tauchte die Behauptung noch im April 2025 in einer Policy-Roadmap von Google auf, die auf die EU zielte – und zwar unter dem Verweis auf „Studien“.
Einige der Zahlen stammen jedoch nicht unmittelbar aus der Unternehmens-PR und tragen ein wissenschaftliches Etikett. Eine Analyse des Ökonomen Nicholas Stern, veröffentlicht in einem Nature-Fachjournal, kommt zu dem Schluss, KI werde die weltweiten Emissionen bis 2035 um 36 Prozent senken. Amy Luers, Head of Sustainability Science and Innovation bei Microsoft, beziffert das Einsparpotenzial in einem Kommentar in Nature auf 1,4 Gigatonnen jährlich. Auch der einflussreiche IEA-Bericht „Energy and AI“ vom April 2025, dessen Entwurf unter anderem von Beschäftigten von Amazon, Google, Nvidia, Meta und Microsoft begutachtet wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass KI unter bestimmten Bedingungen Netto-Emissionen einsparen könnte. Der AlgorithmWatch-Bericht hält solche Rechnungen jedoch für fragwürdig, weil sie auf schwach begründeten Beispielen aufbauen. „Es hat mich überrascht, solche Behauptungen in Nature zu sehen“, sagt Joshi. Viele wissenschaftliche Publikationen seien beim KI-Thema enthusiastisch und „womöglich nicht im Einklang mit dem, was wir über die Umweltschäden wissen“.
Ein weiteres Beispiel für irreführende Behauptungen sei auch die der Internationalen Energieagentur, dass das Kreuzfahrtunternehmen Carnival Cruise Lines dank KI seinen Treibstoffverbrauch erheblich gesenkt habe, so Joshi gegenüber netzpolitik.org. „Es scheint wahrscheinlich, dass der Verweis auf der Website größtenteils mithilfe von KI generiert wurde – oder dass es sich zumindest um eine schwache Quelle handelt, die keinen Bezug zu den tatsächlichen Berichten des Unternehmens aufweist.“ Dies verdeutliche laut Joshi, wie das Potenzial von KI nicht nur überbewertet wird, sondern auch, wie KI selbst das Informationsumfeld zerstöre.
Neue Form des Greenwashings
Rechenzentren verbrauchten 2024 rund 1,5 Prozent des weltweiten Stroms, bis 2030 erwartet die IEA eine Verdopplung. Die großen Tech-Konzerne verfehlen ihre eigenen Klimaziele und an den Standorten von Meta, OpenAI und xAI entstehen neue Gaskraftwerke. Der Bericht sieht so eine neue Greenwashing-Strategie. Emissionsintensive Industrien versuchen seit jeher ihre angerichteten Schäden kosmetisch „auszugleichen“, beispielsweise mit betrugsanfälligen Klimazertifikaten. Neu sei hingegen, dass unterschiedliche Technologien unter dem Überbegriff „KI“ zusammengefasst werden, um der Verantwortung für den Ausbau energiehungriger generativer KI zu entgehen.
Tatsächlich gibt es laut Bericht keinerlei glaubwürdige Grundlage für die Aussage, die klimafreundlichen Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz würden die schädlichen Folgen der Technologie wieder ausgleichen können. Der Bericht behauptet gleichwohl nicht, dass KI keinerlei Klimanutzen haben könne. Unbelegt sei jedoch das Narrativ, KI könne Schäden im Gigatonnen-Bereich ausgleichen. Statt mit vagen Begriffen und schwachen Belegen die Klimaschäden zu verschleiern, läge die Verantwortung, in echte Nachhaltigkeit zu investieren, weiterhin bei den Big-Tech-Konzernen.
„Wenn es Google, Microsoft und Co. ernst wäre mit ihrer Sorge um die Umwelt, würden sie die Auswirkungen ihrer KI-Technologien offenlegen und auch die tatsächlichen Verbräuche der dafür genutzten Rechenzentren transparent veröffentlichen“, findet Bothe. „Tatsächlich passiert das Gegenteil: Die großen Tech-Unternehmen tun alles dafür, um sich sogar der gesetzlich geregelten Veröffentlichungspflichten zu entledigen – und die Regierungen auf EU- und Bundesebene knicken vor den Forderungen der Tech-Giganten ein.“
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Wenn Social-Media-Plattformen zu viel oder zu wenig löschen, können sich Nutzer:innen beim Appeals Centre Europe beschweren. In mehr als 1.700 Fällen hielten die Schlichter:innen die Entscheidungen der Tech-Konzerne für falsch. Sie bemängeln „markante und immer wiederkehrende Probleme“.
Werden eigene Regeln von den Social-Media-Plattformen nicht befolgt, bleiben sie reines Blabla. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Mika Baumeister
Plattformen setzen ihre eigenen Regeln gegen Hassrede, Gewalt und Kriminalität im Netz nur lückenhaft durch. Das geht aus dem zweiten Transparenzbericht des Appeals Centre Europe hervor, der Dubliner Streitbeilegungsstelle, über die man in der EU Moderationsentscheidungen von Social-Media-Plattformen anfechten kann. In 70 Prozent der geprüften Streitfälle, in denen Plattformen gemeldete Hassrede online gelassen hatten, hätte der Inhalt nach Auffassung des Zentrums gelöscht werden müssen. Bei Gewalt und Kriminalität waren es 75 Prozent.
Bei mehr als 1.400 geprüften Hassrede-Entscheidungen widersprach das Appeals Centre Europe am häufigsten TikTok: In 83 Prozent der Fälle, in denen die Plattform gemeldete Hassrede online gelassen hatte, hielt das Zentrum dies für falsch. Es folgen Instagram mit 74 Prozent, Facebook mit 61 Prozent und YouTube mit 58 Prozent. Die strittigen Inhalte richteten sich unter anderem gegen Migrant:innen, religiöse Minderheiten, Rom:nja und queere Menschen.
Das Zentrum erkennt inzwischen wiederkehrende Muster, die auf eine fehlerhafte Umsetzung der Plattformrichtlinien hindeuten – in beide Richtungen. Einerseits bleibt gemeldete Hassrede zu oft online: Ging es um Inhalte, die eine Plattform stehen gelassen hatte, kam das Zentrum in 63 Prozent der geprüften Fälle zu dem Schluss, dass sie hätten entfernt werden müssen. Andererseits löschen die Plattformen Inhalte, die gegen keine Regel verstoßen: Ging es um entfernte Inhalte, entschied das Zentrum in 52 Prozent der Fälle, dass die Löschung nicht hätte erfolgen dürfen. Bezog sich das Entfernen von Inhalten auf eingeschränkte Waren und Dienstleistungen, hielt das Zentrum die Löschung in 65 Prozent der Fälle für unberechtigt.
Der Transparenzbericht nennt auch die Zahl der gemeldeten Fälle. Zwischen April 2025 und März 2026 gingen demnach mehr als 24.000 Beschwerden ein – rechnerisch alle 22 Minuten eine. Nur etwa die Hälfte davon fiel in den Zuständigkeitsbereich der Stelle. Im März 2026 erhielt das Zentrum neunmal so viele zulässige Fälle wie ein Jahr zuvor.
Das Appeals Centre Europe ist eine unabhängige außergerichtliche Streitbeilegungsstelle, die nach Artikel 21 des EU-Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) zertifiziert ist. Über sie können Personen und Organisationen in der EU Entscheidungen von Social-Media-Plattformen anfechten, ohne vor Gericht zu ziehen. Aktuell bearbeitet die Stelle Streitfälle zu Facebook, Instagram, Pinterest, Threads, TikTok und YouTube.
Plattformen rücken strittige Inhalte nicht raus
Inhaltlich prüfen kann das Zentrum eine Beschwerde jedoch nur, wenn die Plattform den strittigen Inhalt auch herausgibt, was meistens nicht geschieht. Von mehr als 10.000 Entscheidungen konnte das Zentrum nur in knapp 3.000 Fällen die Inhalte tatsächlich überprüfen – dort widersprach es der Plattform in 59 Prozent der Fälle. In den übrigen mehr als 7.000 Fällen lieferte die Plattform die Inhalte nicht. In solchen Fällen bekommen Nutzer:innen automatisch recht.
Besonders ausgeprägt ist zudem das Problem mit gesperrten Konten, dem mit Abstand häufigsten Beschwerdetyp. Bis März 2026 gingen dazu mehr als 14.000 Meldungen ein. Auch hier liefern die Plattformen oft gar nicht erst die Inhalte, die eine Überprüfung möglich machen würden. Bei mehr als 4.600 zulässigen Beschwerden über gesperrte Facebook- und Instagram-Konten legte Meta laut Bericht nur in weniger als 100 Fällen die nötigen Inhalte vor. In den wenigen Fällen, die das Zentrum tatsächlich prüfen konnte, gab es den Nutzer:innen jedoch nur in etwa einem Drittel der Fälle recht.
Durchsetzen lassen sich die Entscheidungen des Appeals Centre Europe allerdings nicht. Die Plattformen müssen sich zwar mit ihnen befassen, ihnen aber nicht folgen. Allein bei den mehr als 1.000 Hassrede-Entscheidungen, die zivilgesellschaftliche Organisationen angestoßen hatten, kenne das Zentrum nur eine Handvoll Fälle, in denen eine Plattform die Entscheidung tatsächlich umsetzte. In den übrigen sei sie abgelehnt oder ignoriert worden. Die beanstandeten Inhalte blieben demnach online.
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Auf der Suche nach Minderjährigen will Meta Nutzer*innen auf Facebook und Instagram umfassend durchleuchten. Der Konzern will sogar die Knochenstruktur von Menschen auf Fotos auswerten. Wie gefährlich ist das? Die Analyse.
Meta schickt eine "KI" auf die Suche nach jung wirkenden Körpern (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Zoonar; Bearbeitung: netzpolitik.org
Instagram und Facebook wollen ihre Nutzer*innen künftig noch genauer unter die Lupe nehmen. Eine als KI bezeichnete Software soll unter anderem Texte in Posts und Kurzbios kontrollieren und Objekte in Fotos und Videos scannen. Die Software soll sogar die Körpergröße und Knochenstruktur abgebildeter Personen auswerten. Das Ziel dieser Art von Rasterfahndung sind Minderjährige.
Schätzt die Software eine Person für verdächtig jung ein, soll sie ihr Alter nachweisen. Junge Menschen unter 18 Jahre sollen die Plattformen nur im Jugendschutz-Modus nutzen; Kinder unter 13 Jahre dürfen keinen Account haben.
Wer also künftig auf Instagram Fotos vom Kindergeburtstag postet oder über Schulnoten spricht, könnte Probleme bekommen. Die Software könnte das als Hinweis werten, dass man noch nicht erwachsen ist. Diese beiden Beispiele kommen aus der Pressemitteilung von Meta.
Die neue KI-Überwachung startet Instagram demnach jetzt in der EU und in Brasilien. Zuvor lief sie bereits in den USA, Australien, Kanada und dem Vereinigten Königreich. Auf Facebook rollt Meta die Überwachung zunächst in den USA aus; im Juni soll sie für EU und Vereinigtes Königreich folgen.
Hier kommen die fünf wichtigsten Fragen und Antworten zu Metas neuen Alterskontrollen.
Ein Fachbegriff für die von Meta geplanten Alterskontrollen ist Inferenz, einfacher ausgedrückt: schlussfolgern. Inferenz-Methoden kombinieren mehrere Anhaltspunkte, um das Alter einer Person zu schätzen. Dabei können Dinge schiefgehen – besonders wenn ein Tech-Konzern sogar Fotos und Videos mit sogenannter KI durchsuchen will.
Datenmaximierung: In der EU verankert die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) den Grundsatz der Datenminimierung. Das heißt im Fall von Meta: Der Konzern soll nicht mehr Daten sammeln und verarbeiten als nötig. Auf Datenminimierung pocht auch die EU-Kommission in ihren Leitlinien, die beschreiben, wie Online-Dienste Minderjährige schützen sollen; Grundlage is das Gesetzes über digitale Dienste (DSA). Passend dazu fordern in der aktuellen Debatte um Altersgrenzen und Social-Media-Verbote Politiker*innen durch die Bank weg, Alterskontrollen sollen datensparsam ein. Was Meta plant, ist jedoch das Gegenteil: Der Konzern will Daten nicht minimieren, sondern maximieren. Er will „mit KI-Technologie komplette Profile analysieren“.
Kontrollverlust: Meta listet nicht vollständig auf, was die Software auf der Suche nach Minderjährigen alles einbezieht. Hinweise auf Geburtstage oder Schulnoten sind nur Beispiele; ebenso die Knochenstruktur von Menschen in Fotos und Videos. Nutzer*innen können deshalb nicht wissen, welche der Dinge, die sie posten, möglicherweise problematisch sein könnten. Sie wissen auch nicht, was genau mit den aus der Analyse gewonnenen Erkenntnissen passiert. Meta ist ein Datenschlucker; in der Vergangenheit hatte der Konzern mehrfach Datenschutz-Skandale. Die autoritäre US-Regierung hat potenziell Zugriff auf Daten von Meta-Nutzer*innen in der EU. Daraus folgt: Menschen auf Instagram und Facebook können kaum kontrollieren, was mit ihren Daten geschieht.
Fehleinschätzungen: Inferenz-Methoden setzen auf Hinweise, aber Hinweise sind keine Fakten. Die Software könnte Menschen zu Unrecht als minderjährig einstufen. In der Folge müssten sie potenziell invasive Alterskontrollen überwinden; etwa auf Basis von Ausweisen oder biometrischen Gesichtsscans. Eventuell geraten manche Gruppen besonders oft in Verdacht, noch nicht erwachsen zu sein. Etwa Menschen, die sich aufgrund von Sprachschwierigkeiten nur sehr einfach ausdrücken. Oder eher kleine, schmale Menschen, deren Körper eine Software als jugendlich einstufen würde.
Gesellschaftsbild: Die Maßnahme steht für einen radikalen gesellschaftlichen Wandel im Umgang mit Risiken. Auf der Suche nach Minderjährigen werden praktisch alle Nutzer*innen zu Verdächtigen – und all ihre Uploads zu potenziellem Beweismaterial. Die Überwachung wichtiger Schauplätze der digitalen Öffentlichkeit wird zunehmend lückenlos. Lange Zeit wurden KI-gestützte Überwachungsmethoden vor allem diskutiert, um schwere Verbrechen aufzuklären. Jetzt sollen sie sogar Kinder aufspüren. Es geht um junge Menschen, die neugierig sind und Regeln brechen, nicht um Schwerverbrecher*innen. Das normalisiert permanente Überwachung, selbst im Alltag.
Function Creep ist die schrittweise Ausweitung einer Technologie über die ursprünglich beschriebenen Zwecke hinaus. Konkretes Beispiel: Schon jetzt nutzt die rassistische Trump-Regierung ein Arsenal an Überwachungstechnologie auf der Jagd nach Migrant*innen, um sie zu deportieren. Theoretisch könnte Meta die Systeme zur Suche nach Minderjährigen auch zur Suche nach Migrant*innen oder anderen vulnerablen Gruppen einsetzen. Entsprechende Gesetze könnten Konzerne dazu verpflichten, wenn die Infrastruktur erst einmal da ist.
2. Warum macht Meta das?
Meta reagiert mit den neuen Alterskontrollen wahrscheinlich auf die weltweite Debatte um Jugendschutz im Netz und Social-Media-Verbote. Jüngst hat etwa die EU-Kommission festgestellt, dass Meta nicht genug tut, um unter 13-Jährige von Facebook und Instagram fernzuhalten. Das ist ein möglicher Verstoß gegen den DSA; am Ende können Geldbußen drohen.
Die neuen Alterskontrollen könnte der Meta-Konzern als Argument dafür nutzen, dass er sich nun an die Regeln hält. Generell bieten Inferenz-Methoden mehrere Anreize für kommerzielle Online-Plattformen.
Plattformen wollen ihre Nutzer*innen nicht abschrecken; immerhin ist deren Aufmerksamkeit die wichtigste Geldquelle. Während etwa Ausweiskontrollen für alle eine sichtbare Hürden sind, laufen Inferenz-Methoden zunächst unscheinbar im Hintergrund.
Inferenz-Methoden basieren auf Wahrscheinlichkeiten. Plattformen können genau steuern, ab welcher Schwelle eines Verdachts die Software Alarm schlägt und von Nutzer*innen eine Altersverifikation verlangt. Auf diese Weise könnte ein Konzern stets optimieren, wie streng die Kontrollen ausfallen – auch mit Blick auf möglichst geringe finanzielle Einbußen.
Die Systeme hinter Inferenz-Methoden können für Außenstehende komplex und intransparent sein. Kommerzielle Online-Plattformen sprechen gerne davon, dass sie ihre Systeme kontinuierlich verbessern. Das gibt ihnen viel Spielraum, etwaige Fehler zu relativieren mit Verweis auf eine überholte Version der Systeme, etwa gegenüber Aufsichtsbehörden.
3. Ist das neu?
Inferenz-Methoden zur Alterskontrolle auf Online-Plattformen gibt es schon länger. Selbst Meta schreibt, dass sie ihre Systeme lediglich weiter „stärken“. Auch beispielsweise TikTok, ChatGPT, die Google-Suche oder YouTube suchen im Hintergrund nach Hinweisen darauf, ob Nutzer*innen zu jung sein könnten.
Neu ist allerdings die beschriebene Tiefe der Eingriffe – bis hin zur Analyse von Objekten und Knochenstruktur in Bildern und Videos. Wie zur Beschwichtigung betont Meta in der Pressemitteilung: „Das ist keine Gesichtserkennung.“ Die Software identifiziere keine Personen. Das kann technisch korrekt sein, macht die Eingriffe aber nicht unbedenklich.
4. Darf Meta das?
Vielleicht nicht. Die Datenschutzjuristin Kleanthi Sardeli verfolgt die Neuerungen bei Meta jedenfalls mit Skepsis. Sie arbeitet für die spendenfinanzierte NGO noyb („none of your business“) mit Sitz in Wien. Auf Anfrage von netzpolitik.org geht sie darauf ein, dass biometrische Daten wie Knochenstruktur und Körpergröße in der DSGVO einem strengeren Schutz unterliegen.
Knochenstruktur und Körpergröße können als Gesundheitsdaten angesehen werden, die denselben Schutz wie biometrische Daten genießen. Diese dürfen nur in Ausnahmefällen und auf Grundlage spezifischer Rechtsgrundlagen verarbeitet werden. Dazu gehört unter anderem die Einwilligung. In Metas Datenschutzerklärung wird dieser spezifische Einsatzbereich bisher nicht erwähnt, und als Rechtsgrundlage wird lediglich das berechtigte Interesse genannt – was für den Einsatz dieser neuen KI-Technologie eindeutig nicht ausreichend wäre.
Nähere Einschätzungen seien schwierig, schreibt Sardeli. Dafür seien Metas Informationen zu zurückhaltend. „Es wird auch nicht näher erläutert, wie Metas KI-Modelle auf die Alterserkennung trainiert werden – und ob Inhalte auf Meta-Plattformen verwendet werden, um diese KI-Funktionen weiter zu trainieren.“
Scharfe Kritik an Meta kommt von der deutschen Europa-Abgeordneten Alexandra Geese (Grüne), Stellvertretende Vorsitzende im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. Auf Anfrage von netzpolitik.org schreibt sie:
Was Meta hier plant, ist nichts weniger als der nächste Tabubruch: Die systematische Auswertung von Körpermerkmalen wie Knochenstruktur zur Altersbestimmung ist ein massiver Eingriff in hochsensible personenbezogene Daten.
Geese verweist auf eine Regel im DSA, die besagt: Online-Plattformen sind „nicht verpflichtet, zusätzliche personenbezogene Daten zu verarbeiten, um festzustellen, ob der Nutzer minderjährig ist“. Meta tut es dennoch. Statt mehr Schutz reagiere Meta mit mehr Überwachung. „Wer glaubt, man könne Kinderschutz mit biometrischer Massenanalyse erreichen, opfert Grundrechte auf dem Altar eines kaputten Geschäftsmodells.“
5. Was passiert als nächstes?
Die EU-Kommission dürfte sich für das laufende DSA-Verfahren genau anschauen, ob Meta mit den neuen Alterskontrollen die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Einerseits könnte Meta auf diese Weise tatsächlich mehr Minderjährige finden – andererseits könnte die Kommission die datenhungrigen Maßnahmen als unverhältnismäßig einstufen.
Parallel diskutieren Expert*innen gerade auf Deutschland- und EU-Ebene über Maßnahmen für Kinder- und Jugendschutz im Netz. Spitzenpolitiker*innen fordern vehement Social-Media-Verbote und (datensparsame) Alterskontrollen, während Fachleute aus unter anderem Medienpädagogik, Kinderschutz oder IT-Sicherheit vor beidem warnen. Im Sommer sollen die von EU-Kommission und Bundesregierung einberufenen Expert*innen ihre Empfehlungen vorlegen.
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Meta verletzte mit seinen „Smart Glasses“ die Privatsphäre der eigenen Nutzer:innen. Leidtragende des Vorfalls sind nun ausgerechnet Datenarbeiter:innen in Kenia, denen das intime Material zur Bewertung vorgesetzt wurde.
Metas Überwachungsbrille gefährdet die Privatsphäre – in Zukunft vermutlich auch mit Gesichtserkennung. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Reporters
Sama ist ein US-Unternehmen, das in Ländern wie Kenia, Uganda oder Costa Rica für viele westliche Unternehmen Aufgaben wie Inhalte-Moderation und Daten-Annotation übernimmt. Letztere Tätigkeit wird benötigt, um so genannte Künstliche Intelligenz zu verbessern. Dabei werden zum Beispiel Bilder und Gegenstände mit Metadaten versehen, also beschrieben und kategorisiert. Bei der Auswertung solcher Daten aus den Meta-Brillen hatten die Sama-Mitarbeiter:innen auch Videos gesehen von Nutzer:innen, die sich umzogen, auf der Toilette waren oder Sex hatten.
Meta begründete laut dem Guardian das Ende des Vertrages mit Sama damit, dass das Unternehmen Standards nicht erfülle. Am vergangenen Donnerstag verkündete Sama dann, dass es mehr als 1000 Mitarbeiter:innen entlassen. Mit einer Kündigungsfrist von sechs Tagen, wie der Guardian berichtet.
Kauna Malgwi, eine ehemalige Mitarbeiterin von Sama, sagte gegenüber dem britischen Medium: „Dieses Problem beschränkt sich nicht auf ein einzelnes Unternehmen oder einen Vertrag. Es zeigt, wie die globale KI-Branche gestaltet ist. Die Macht liegt bei den großen Technologieunternehmen. Das Risiko fließt nach unten und betrifft ausgelagerte Arbeitskräfte, oft im globalen Süden, die den geringsten Schutz und die höchste Gefährdung haben.“
Erst vergangene Woche berichteten Sachverständige bei einem Fachgespräch im Bundestag von den problematischen Bedingungen in der Branche. Sie machten zahlreiche Vorschläge zur Verbesserung, von fairer Bezahlung über die Obergrenzen für die Arbeitszeit an belastendem Material bis zur Etablierung von Content-Moderation als Ausbildungsberuf.
Smart Glasses: „Unethische Technologie“
Metas Überwachungsbrille steht unterdessen auch aus anderen Gründen in der Kritik. Vermarktet wird das im September 2025 von Meta-Chef Mark Zuckerberg wie eine Sensation vorgestellte Gadget als stylischer Allround-Assistent, der den Alltag erleichtern soll. Dabei greift das Gerät nicht nur in die Privatsphäre der Nutzer:innen selbst, sondern auch in die von Unbeteiligten ein.
Die neuartigen Brillen von Meta sind ein großes Problem für die Privatsphäre und den Datenschutz. Wenn viele Menschen solche Brillen tragen, droht die kommerzielle Totalerfassung von privaten und öffentlichen Räumen; bald könnte Meta die Brille zusätzlich mit Gesichtserkennung aufrüsten.
Probleme gab es zuletzt schon, weil Menschen die Brillen vor Gericht trugen. Ein Bündnis von 75 US-Bürgerrechtsorganisationen wehrt sich gegen die Nutzung der Brillen im öffentlichen Raum. In einer Presseerklärung schreibt Cody Venzke, leitender Anwalt bei der Bürgerrechtsorganisation ACLU: „Es handelt sich um eine von Natur aus in die Privatsphäre eingreifende und unethische Technologie. Die Gefahren sind nicht hypothetisch – sie sind sehr real, wie wir am Einsatz der Gesichtserkennung in anderen Kontexten gesehen haben. Die Einbettung dieser Technologie in Brillen für Verbraucher würde das Risiko von Schäden für Einzelpersonen, Familien und unsere Demokratie selbst erheblich erhöhen.“
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Neigt sich die „unendliche Geschichte“ des Sampling-Streits zu „Metall auf Metall“ dem Ende zu? Der europäische Gerichtshof hat der Auseinandersetzung ein weiteres Kapitel hinzugefügt. Wir geben eine kurze Einschätzung zum Urteil, seiner Bedeutung für den Fall und für Sampling als Remix-Praxis allgemein.
Das Urteil zu „Metall auf Metall“ wird auch für die Zukunft der Remix-Kunst relevant sein. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Sven Gleisberg
Der Gerichtsstreit „Metall auf Metall“ verhandelt weiterhin die Nutzung eines zwei Sekunden langen Musiksamples, das Moses Pelham dem Track „Metall auf Metall“ von Kraftwerk entnommen und bei der Produktion von Sabrina Setlurs Hiphop Song „Nur mir“ verwendet hat. Nach vielen Wendungen hatte das Oberlandesgericht Hamburg im Jahr 2022 drei rechtlich-historische Phasen zur urheberrechtlichen Bewertung dieser Nutzung unterschieden, von der die letzte Phase weiterhin in Streit steht. Mittlerweile geht es darum, ob Sampling in „Nur mir“ unter die urheberrechtliche Ausnahme („Schranke“) des Pastiche fällt.
Schranken im Urheberecht wie das Zitatrecht oder die Privatkopie erlauben unter bestimmten, eng abgegrenzten Voraussetzungen, ein Werk auch ohne Zustimmung des Rechteinhabers zu nutzen. Die Schranke des „Pastiche“ fand erst 2021 im Zuge der Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie Eingang in das deutsche Urheberrecht, konkret in § 51a UrhG. Für „Nur mir“ stellt sich seither die Frage: Stellt die Nutzung des Samples ein Pastiche dar? Damit wäre zumindest seit 2021 die Verbreitung des Songs wegen dieser Ausnahme zulässig.
Nachdem das Oberlandesgericht Hamburg diese Bewertung in seiner Entscheidung von 2022 weitgehend gerechtfertigt hatte, legte der deutsche Bundesgerichtshof dem europäischen Gerichtshof Fragen vor, um die Schranke des Pastiche genauer auszulegen. Im Detail fragt der Bundesgerichtshof, ob Pastiche einerseits einen Auffangtatbestand für die künstlerische Auseinandersetzung mit einem vorbestehenden Werk darstellt und ob andererseits Pastiche die Intention zur Schaffung eines Pastiche in der Nutzerin voraussetzt, oder es ausreicht, dass es von informierten Personen als Pastiche erkannt wird.
Kein Auffangtatbestand: der „künstlerische oder kreative Dialog“
Der europäische Gerichtshof sieht davon ab, mit dem Pastiche eine allgemeine Ausnahme für die künstlerische Auseinandersetzung mit einem vorbestehenden Werk zu schaffen. Entscheidend für ein Pastiche ist in erster Linie die offen erkennbare Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken. „Versteckte Imitationen“ oder auch die in der ersten Entscheidung des europäischen Gerichtshof von 2019 ausgeführte Nutzung in „nicht wiedererkennbarer Form“ werden nicht vom Pastiche umfasst. So schreibt Gerichtshof, dass Pastiche…
…Schöpfungen erfasst, die an ein oder mehrere bestehende Werke erinnern, gleichzeitig aber wahrnehmbare Unterschiede diesen gegenüber aufweisen, um mit diesen Werken eine als solche erkennbare Form des künstlerischen oder kreativen Dialogs aufzunehmen.
Dieser Dialog könne „verschiedene Formen annehmen“, das Gericht unterscheidet die Form einer „offenen Nachahmung des Stils dieser Werke, einer Hommage an sie oder einer humoristischen oder kritischen Auseinandersetzung mit ihnen“. Damit formuliert der europäische Gerichtshof eine nicht-abgeschlossene Liste konkreter Zwecke, die einen künstlerischen oder kreativen Dialog auszeichnen und erweitert die Taxonomie von „Karikatur, Parodie und Pastiche“. Mit dieser Auflistung bleibt der europäische Gerichtshof hinter dem Vorschlag des Generalanwalts von 2025 zurück. Dieser hatte formuliert, dass „der mit dieser offenen stilistischen Nachahmung verfolgte Zweck hingegen unerheblich [ist]“. Allerdings scheint die Auflistung offen für Erweiterungen aus der künstlerischen Praxis zu sein.
Intention zum Pastiche?
Hinsichtlich der Frage nach der Intention der Nutzerin folgt der europäische Gerichtshof hingegen weitestgehend den Vorschlägen des Generalanwalts. Zur Gewährleistung der Rechtssicherheit, so das Gericht, müssten objektive Kriterien zur Prüfung der Absicht einer Nutzerin herangezogen werden. Insofern genügt…
… für eine Nutzung ‚zum Zwecke von‘ Pastiches im Sinne dieser Bestimmung, dass der Charakter als ‚Pastiche’ für denjenigen erkennbar ist, dem das bestehende Werk bekannt ist, dem diese Elemente entnommen sind.
Damit müssen Nutzerinnen nicht nachweisen, die Absicht gehabt zu haben, mit einem anderen Werk in einen Dialog zu treten. Es genügt, wenn eine mit dem genutzten Werk vertraute und über die Bedeutung von Pastiche informierte Person ein solches in dem neu geschaffenen Werk erkennt. Das könnte beispielsweise eine Musikgutachterin sein.
Was bedeutet das für den Fall „Metall auf Metall“?
„Metall auf Metall“ verlässt nach der Entscheidung des EuGH nun wieder die europäische Bühne und wird weiter vor dem deutschen Bundesgerichtshof verhandelt. Zu klären dürfte noch sein, ob „Nur mir“ in einen künstlerischen oder kreativen Dialog mit „Metall auf Metall“ tritt. Das ist – zumindest vor dem Hintergrund der jetzt durch den europäischen Gerichtshof eingeführten Begrifflichkeiten – noch nicht in ausreichendem Maß geschehen.
Ausgeschlossen werden kann wohl die Einordnung als „humoristische Auseinandersetzung“, da ja bereits mehrfach Karikatur und Parodie als Schranken für Sampling in „Nur mir“ abgelehnt wurden. Auch die Einordnung als „offene Nachahmung des Stils“ für einen HipHop-Song wie „Nur mir“ muss wohl als unwahrscheinlich angesehen werden.
Weniger eindeutig ist das bei Punkten wie „kritischer Auseinandersetzung“ oder „Hommage“. Womit wir beim Kern der Frage angekommen sind: Ist Sampling im Fall von „Nur mir“ eine „erkennbare Form des künstlerischen oder kreativen Dialogs“ im Sinne des EuGH-Urteils? Und angesichts dessen, dass das Oberlandesgericht Hamburg in seiner Entscheidung von 2022 bereits eine „künstlerische Auseinandersetzung“ festgestellt hat, ist das in diesem konkreten Fall mit dem überaus bekannten Sample wohl zu bejahen.
Ist Remix-Kunst jetzt Pastiche?
Pastiche als Auffangtatbestand für die Auseinandersetzung mit einem vorbestehenden Werk wäre hingegen einer noch weitreichenderen Legalisierung Remix-basierter Kunstformen gleichgekommen. Der europäische Gerichtshof hat sich gegen eine solche allgemeine Ausnahmeregelung entschieden.
Dennoch: Die weitreichenden Verschiebungen in diesem Urteil des europäischen Gerichtshofs sind bemerkenswert. Im Jahr 2019 urteilte der europäische Gerichtshof noch, dass allein die nicht-wiederkennbare Nutzung eines Samples ohne Zustimmung rechtlich erlaubt sei. Eine Einschätzung, die den Praktiken und Diskursen in der Remix-Kunst widersprechen.
Im neuen Urteil wird hingegen die Bedeutung der wahrnehmbaren Unterschiede und des Dialogs zwischen urheberrechtlich geschützten Werken für die Freiheit künstlerischen Schaffens in den Vordergrund gerückt. Das ist ein deutliches Signal für Remix-Kunst als Pastiche und für die Legalisierung von Remix-Kunst allgemein.
Abzuwarten bleibt allerdings, wie sich diese inklusive Auslegung des Pastiche-Begriffs in die digitale Praxis überführen lassen wird und welche Fallstricke die Konkretisierung der Dialogformen für Remix-Kunst und Sampling bereithält. So könnte die Verwendung besonders obskurer oder unbekannter Samples größeren Rechtfertigungsdruck erzeugen als die Nutzung weit verbreiteter Werke. Auch das graduelle Kriterium der „wahrnehmbaren Unterschiede“ bleibt noch unterspezifiziert und könnte zu Abgrenzungsschwierigkeiten führen, die auch zukünftig einer Einzelfallbewertung unterliegen.
Was passiert als nächstes?
Mit dem vorliegenden Urteil des europäischen Gerichtshofs ist die unendliche Geschichte von „Metall auf Metall“ ein gutes Stück weitergekommen. Das nächste Kapitel spielt erneut am deutschen Bundesgerichtshof. Es liegt an ihm, ob Sampling in „Nur mir“ nach den Vorgaben des europäischen Gerichtshofs als Pastiche bewertet werden kann.
Die Geschichte könnte also bald zu Ende gehen. Denkbar ist allerdings auch, dass der Bundesgerichtshof für seine Entscheidung eine weitere Konkretisierung des Dialog-Charakters der in Streit stehenden Sample-Nutzung benötigt. Dann könnte sogar eine erneute Schleife über das Oberlandesgericht Hamburg eingeschoben werden.
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Der legendäre Urheberrechtsfall „Metall auf Metall“ geht in die letzte Runde. Der Europäische Gerichtshof hat gerade nach weitläufiger Auffassung das Recht auf Remix und Sampling gestärkt. Jetzt muss noch der Bundesgerichtshof final entscheiden.
Kraftwerk live bei einem Konzert. Die Band hatte 1999 wegen eines Samples geklagt. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Future Image
Der Europäische Gerichtshof hat eine Entscheidung präzisiert, die es ermöglicht, urheberrechtlich geschützte Werke ohne Zustimmung ihrer Rechtsinhaber:innen zu verwenden. Demnach müssen bestimmte Voraussetzungen zutreffen, damit ein Sample als erlaubtes „Pastiche“ gilt.
27 Jahre – so lange streiten sich der Musikproduzent Moses Pelham und die Band Kraftwerk bereits vor Gericht. Recht auf Sampling gegen Urheberrecht. Gestritten wird um einen zwei Sekunden langen Musikschnipsel aus dem Kraftwerk-Song „Metall auf Metall“. Der stammt aus 1977. Rund 20 Jahre später schnitt Pelham aus den zwei Sekunden die Dauerschleife für den Song „Nur mir“ von Sabrina Setlur. Kraftwerk klagte 1999 dagegen.
Das Oberlandesgericht Hamburg, der Bundesgerichtshof, das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof – sie alle haben sich im letzten Vierteljahrhundert mit dem Fall beschäftigt. Derweil ist das Samplen gängige Kulturpraxis, nicht nur in HipHop und Techno.
Um eine Rechtsgrundlage zu schaffen, führte die EU 2019 eine „Pastiche-Regel“ ein, die 2021 im deutschen Urheberrecht verankert wurde. Dort heißt es in § 51a Karikatur, Parodie und Pastiche: „Zulässig ist die Vervielfältigung, die Verbreitung und die öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck der Karikatur, der Parodie und des Pastiches. Die Befugnis nach Satz 1 umfasst die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des genutzten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“
Wann ist Pastiche Pastiche?
Nun hat der Europäische Gerichtshof sich zur Tragweite der Ausnahme für „Pastiches“ im Zusammenhang mit dem Sampling geäußert. Demnach sei entscheidend, ob die Neuschöpfung im Zuge des Samplings mit den urheberrechtlich geschützten Werken einen „erkennbaren künstlerischen oder kreativen Dialog“ führe, „gleichzeitig aber wahrnehmbare Unterschiede“ aufweise. Beispielsweise in Form einer offenen Nachahmung des Stils oder kritischer Auseinandersetzung. Auf diese Weise solle ein angemessener Rechts- und Interessenausgleich zwischen Rechteinhaber:innen und der Kunstfreiheit gesichert werden. Eine Nachahmung ohne erkennbare Auseinandersetzung mit dem Original sei demnach kein zulässiges Pastiche.
Nach weitläufiger Interpretation hat der Europäische Gerichtshof damit das Recht auf Remix und Sampling gestärkt – und damit geht der Fall „Metall auf Metall“ in die letzte Runde und zurück an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe: Dieser muss nun entscheiden, ob Pelham sich in dem Song von 1997 in einem ausreichenden Dialog mit „Metall auf Metall“ befindet und wahrnehmbare Unterschiede bestehen.
Das Oberlandesgericht Hamburg hatte bereits festgestellt, dass die Rhythmussequenz trotz leichter Abwandlung in „Nur mir“ als Anspielung auf das Original erkennbar bleibe – darauf weist der Europäische Gerichtshof hin. Fraglich ist jetzt, ob der Bundesgerichtshof dieser Auffassung folgen wird.
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Am Wochenende ist die Ausnahmeregelung für die freiwillige Chatkontrolle ausgelaufen. Doch große Tech-Unternehmen wie Google, Meta oder Microsoft wollen weiter massenhaft die private Kommunikation ihrer Nutzer:innen scannen.
Zuckerbergs Meta-Konzern will weiter die unverschlüsselte Kommunikation der Nutzer:innen durchsuchen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Annie Spratt
Am vergangenen Samstag ist die europäische Ausnahmeregelung zum Scannen von privater Kommunikation nach Inhalten sexualisierten Kindesmissbrauchs – die sogenannte „freiwillige Chatkontrolle“ oder Chatkontrolle 1.0 – ausgelaufen. Die Tech-Konzerne Google, Meta, Microsoft und Snapchat wollen aber dennoch weiter die Kommunikation ihrer Nutzer:innen massenhaft und anlasslos nach solchen Inhalten durchsuchen. Das verkündeten die Unternehmen am 4. April in einer gemeinsamen Erklärung. Wie genau die Unternehmen die Maßnahmen fortsetzen wollen, ließen sie allerdings offen.
Das Auslaufen der Ausnahmeregelung „trübe“ die Rechtssicherheit, so die vier Konzerne, die sich enttäuscht über das „unverantwortliche Versäumnis“ zeigen. In der Erklärung heißt es weiter, dass man „weiterhin freiwillige Maßnahmen in Bezug auf unsere relevanten Dienste für die interpersonale Kommunikation ergreifen“ werde. Die Konzerne fordern zudem die EU-Institutionen auf, die Verhandlungen über einen Rechtsrahmen abzuschließen.
In einem Schreiben vom 25. März hatten mehrere EU-Kommissare, unter ihnen der Innenkommissar Magnus Brunner, in einem Schreiben an EU-Abgeordnete gewarnt, dass es nach dem 3. April den Anbietern gemäß der ePrivacy-Richtlinie untersagt sei, Material über sexuellen Kindesmissbrauch im Internet nach eigenem Ermessen aufzuspüren und zu melden. In der heutigen Pressekonferenz wollte die EU-Kommission allerdings nicht auf die Frage antworten, ob die eigenmächtige Fortführung der freiwilligen Chatkontrolle durch die Unternehmen gegen EU-Regeln verstoßen würde.
Die freiwillige Chatkontrolle wird unterschiedlich bewertet. Die Befürworter:innen halten sie für unverzichtbar, um Inhalte und Kriminelle aus dem Bereich des sexualisierten Kindesmissbrauchs ausfindig zu machen. Kritiker:innen weisen darauf hin, dass es sich um bekanntes Material handele und dass man damit keinen laufenden Kindesmissbrauch stoppe. Sie verweisen zudem darauf, dass das anlasslose Scannen von Kommunikation ein tiefer Eingriff in Grundrechte ist.
Der ehemalige Piraten-Europaabgeordnete Patrick Breyer nannte das Aus der anlasslosen Chatkontrolle in einer Pressemitteilung keinen Rückschlag, „sondern eine Chance für echten Kinderschutz“. Statt Massenüberwachung solle auf „Löschen statt Wegsehen“, auf sicheres Design bei Apps, mehr Prävention an Schulen sowie einer Stärkung der Ermittlungsbehörden gesetzt werden.
Verhandlungen über CSA-Verordnung
Ungleich wichtiger als die Ausnahmeregelung der Chatkontrolle 1.0 ist die CSA-Verordnung, welche auch die verpflichtende Chatkontrolle 2.0 enthalten könnte, über die seit vier Jahren gestritten wird. Durch ein eingestuftes Ratsprotokoll vom 13. März, das wir im Volltext veröffentlicht haben, wurde deutlich, dass die EU-Mitgliedstaaten Kompromisse bei der temporären freiwilligen Chatkontrolle 1.0 offenbar als eine Art Vorentscheidung für die weitaus wichtigeren Verhandlungen zur CSA-Verordnung und damit für eine permanente Regelung (Chatkontrolle 2.0) sehen.
Knackpunkt bei der CSA-Verordnung ist die verpflichtende Chatkontrolle. Der EU-Kommission möchte, dass dabei auch verschlüsselte Kommunikationen durchleuchtet werden. Das Parlament hat dies bisher abgelehnt und Maßnahmen nur auf Verdacht gefordert. Auch im EU-Rat hat die anlasslose Chatkontrolle bislang keine qualifizierte Mehrheit gefunden. Die drei Institutionen sind derzeit im Trilog und verhandeln über die Verordnung.
Für die Chatkontrolle nach Wunsch der EU-Kommission wäre Technologie namens Client-Side-Scanning nötig, welche vor der Verschlüsselung Inhalte auf dem Handy oder Computer scannt. Wäre diese Technologie einmal eingeführt, ist verschlüsselte Kommunikation wertlos, weil die Inhalte schon vor dieser angeschaut werden könnten. Es wäre das Ende der privaten und vertraulichen Kommunikation. Wir haben zusammengestellt, warum dies für uns alle gefährlich ist.
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Mit der finnischen EU-Abgeordneten Aura Salla soll eine ehemalige Meta-Lobbyistin maßgeblich am geplanten digitalen Regulierungsabbau in der EU mitwirken. Nun fordern mehrere Nichtregierungsorganisationen ihre Abberufung als Chef-Verhandlerin des EU-Parlaments.
Vor ihrer Wahl ins EU-Parlament im Sommer 2024 war die finnische EU-Abgeordnete Aura Salla Chef-Lobbyistin von Meta in Brüssel – nun soll sie über die Deregulierung im Digitalbereich mitbestimmen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Martin Bertrand
Die finnische EU-Abgeordnete Aura Salla ist in Brüssel bestens vernetzt. Vor ihrer Zeit im EU-Parlament war die konservative Politikerin dort Chef-Lobbyistin von Meta. Davor hatte Salla diverse Positionen in der EU-Kommission bekleidet, unter anderem war sie im Kabinett des damaligen Vize-Präsidenten Jyrki Katainen tätig.
Von der Politik in die Privatwirtschaft und wieder zurück: Das als „Revolving Door“ bekannte Phänomen sorgt immer wieder für Probleme, da es schnell zu Interessenskonflikten führt. Zumindest auf dem Papier ist die EU dagegen gewappnet: Ein detailliertes Regelwerk soll verhindern, dass Beamt:innen nahtlos von einer Rolle in die nächste schlüpfen und dabei etwa Kontakte und Wissen mitnehmen, das sie im neuen Job eigentlich nicht haben sollten.
Für Aura Salla könnte es deshalb nun eng werden. Eine Reihe zivilgesellschaftlicher Organisationen, darunter Corporate Europe Observatory (CEO), LobbyControl und Transparency International EU fordern in einem heute veröffentlichten offenen Brief an den Industrieausschuss (ITRE) im EU-Parlament, Salla von ihrer Rolle als Berichterstatterin für den sogenannten Digitalen Omnibus abzuberufen.
Unter diesem Begriff verhandelt die EU derzeit ein Gesetzespaket, mit dem die Digitalregulierung überarbeitet und entschlackt werden soll. Ziel sind vereinfachte Regeln, um die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu verbessern. Kritiker:innen weisen darauf hin, dass mit dem Regulierungsabbau unter anderem das Datenschutzniveau empfindlich abgesenkt würde. Als eine der Berichterstatterinnen – und damit Verhandlungsführerinnen – des EU-Parlaments hätte Aura Salla dabei viel Einfluss auf das fertige Gesetz.
Ehemalige Meta-Lobbyistin mischt kräftig mit
„Die Ernennung einer ehemaligen Big-Tech-Lobbyistin, um Digitalgesetze zu überarbeiten und zu schwächen, wirft schwerwiegende Fragen hinsichtlich unzulässiger Einflussnahme auf den Gesetzgebungsprozess auf“, so die NGOs in ihrem Schreiben. Gerade Meta, zu dem Facebook, Instagram und WhatsApp gehören, steht bekanntlich mit Vorgaben wie jenen zum Datenschutz auf Kriegsfuß. Rund 2,5 Milliarden Euro an Geldbußen wurden dem Datenkonzern wegen wiederholter Vergehen in der EU auferlegt.
„Das Unternehmen hat ein starkes Interesse daran, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch den Digitalen Omnibus zu schwächen, und kann seine engen Verbindungen zu Frau Salla nutzen, um dies zu erreichen“, warnen die NGOs. Tatsächlich habe sich Salla als Abgeordnete bereits mehrfach mit ihrem ehemaligen Arbeitgeber getroffen, unter anderem bei einem Lobbytreffen im September 2024 und einem weiteren im Januar 2025.
Bereits jetzt lässt sich am Omnibus-Entwurf der Kommission der Einfluss der Wirtschaft ablesen, wie eine gemeinsame Analyse von CEO und LobbyControl im Januar ergeben hatte. Mit Industrieforderungen praktisch deckungsgleiche Vorschläge durchziehen den gesamten Entwurf, der in der Leseart der NGOs einen „beispiellosen Angriff auf digitale Rechte“ darstellt. Zudem lese sich der Vorschlag wie eine Wunschliste ausgerechnet US-amerikanischer Tech-Konzerne, anstatt europäische Unternehmen zu stärken.
Voll auf Deregulierungslinie
Ähnliche Positionen wie die Tech-Konzerne vertritt auch Aura Salla. Die zur konservativen EVP-Fraktion gehörende Politikerin warnte etwa vor einem „Regulierungs-Tsunami“, fürchtet Überregulierung durch Gesetze wie den Digital Services Act und möchte Tech-Konzernen erlauben, Verkehrs- und Metadaten ihrer Nutzer:innen möglichst ungehindert zum Trainieren ihrer KI-Systeme verwenden zu können.
Nach ihrer Bestellung zur Berichterstatterin zeigte Salla auf, in welche Richtung sie den Digitalen Omnibus lenken will: „Jahrelang konzentrierte sich die EU auf die Regulierung ihrer eigenen Unternehmen, während China und die USA in Wachstum und technologische Entwicklung investierten. Das endlose Klicken durch Cookie-Einstellungen und die sich überschneidenden und unklaren Regeln für Unternehmen haben das Internet nicht sicherer gemacht, sondern das Wachstum europäischer Unternehmen gebremst. Europäische Unternehmen müssen endlich Priorität haben“, schrieb sie in einer Pressemitteilung.
Zugleich sieht Salla die EU nicht notwendigerweise in der Verantwortung: „Big Tech sollte in ihren Heimatkontinenten reguliert werden“, sagte sie Ende 2024 dem Magazin Wired. In vielen Fällen wären das die USA, so Salla – ein Land, das traditionell reichlich wenig von Regulierung hält, erst recht unter Präsident Donald Trump und seinen Tech-Oligarchen wie Mark Zuckerberg im Schlepptau. Indes schlägt Salla „Maßnahmen wie Zölle, Datenpreismechanismen oder eine Digitalsteuer für Unternehmen außerhalb der EU“ vor. Diese Ansätze dürften jedoch kaum im Digitalen Omnibus verhandelt werden.
Halb verdeckte Interessenkonflikte
Ein ungünstiges Licht auf Salla werfe zudem ihre Tendenz, „wiederholt potenzielle Interessenkonflikte zu verschleiern“, kritisieren die NGOs. So hatte sie etwa nicht offengelegt, Anteile an Rüstungsbetrieben zu halten, obwohl diese Transparenz EU-Abgeordneten ausdrücklich vorgeschrieben ist. Erst Berichterstattung des Online-Mediums Follow the Money hat sie letztlich gezwungen, ihre Aktien zu verkaufen.
Auch als Omnibus-Berichterstatterin sieht Salla keine Interessenskonflikte. In ihrer offiziellen Erklärung hierzu – eine Pflicht für Berichterstatter:innen – hat sie im Februar die einschlägige Frage verneint. Aus Sicht der NGOs verstößt sie damit gegen die Transparenzregeln, die für Abgeordnete gelten.
Auf Anfrage weist Salla die Vorwürfe zurück. Ab ihrem Eintritt in den Mutterschutz im Februar 2023 habe sie nicht mehr für Meta gearbeitet und seit ihrem endgültigen Abschied im Mai 2023 auch kein Geld bekommen, sagt Salla zu netzpolitik.org:„Selbstverständlich habe ich seit meinem Ausscheiden keine Zahlungen mehr von dem Unternehmen erhalten“. Im Zusammenhang mit der Berichterstatterrolle „habe ich keine laufende berufliche Tätigkeit, keine finanziellen Interessen und keine persönlichen Interessen, die einen Interessenkonflikt darstellen könnten“, sagt Salla.
Als Berichterstatterin wolle sie dem europäischen öffentlichen Interesse dienen und die Wettbewerbsfähigkeit Europas stärken, so die Abgeordnete. „Ich habe meine Ansichten zur Notwendigkeit der technologischen Souveränität der EU, zur Beseitigung der Abhängigkeit von amerikanischen Technologiekonzernen und zur Förderung europäischer Alternativen stets deutlich zum Ausdruck gebracht“, sagt die Finnin.
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In Los Angeles stehen Meta und Google vor Gericht, in der EU muss TikTok nachschärfen. In beiden Fällen geht es um ihr süchtig machendes Design. Das verweist auf einen besseren Weg im Kinder- und Jugendschutz: Ursachenbekämpfung statt Verbote. Ein Kommentar.
Es braucht etwas anderes, um Kinder zu schützen. Und Erwachsene auch. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Foto von George Pagan III auf Unsplash
„Ich male mir die Welt, so wie sie mir gefällt.“ – Das gelingt den Plattformbetreibern hinter Instagram, Youtube, Snapchat oder TikTok bisher ganz gut. Das in Los Angeles eröffnete Verfahren könnte an diesem Prinzip jedoch rütteln und zeigen, dass es etwas anderes als ein Verbot für Jugendliche braucht, um die negativen Effekte sozialer Medien zu reduzieren.
Die 20-jährige Hauptklägerin will Meta und Google für ihr süchtig machendes Design zur Verantwortung ziehen. Vor Gericht gibt sie an, seit über zehn Jahren von sozialen Medien abhängig zu sein – einem Effekt, dem sich die Unternehmen laut interner Dokumente bewusst waren. Und wenn man ehrlich ist: Es ist ein Effekt, den die kommerziellen Plattformen wollen, damit sich die Aufenthaltszeit auf Plattformen verlängert, sie mehr Werbung an die Nutzer*innen abspielen und so mehr Gewinne einfahren können.
Wenn in den USA eine Person vor Gericht geht, deren Generation bisher am frühesten in der digitalen Welt aufgewachsen ist, führt das unweigerlich zu der Frage, wie für diese und nachfolgende Generationen eine bessere und andere Version von sozialen Medien aussehen könnte. Denn ob mit dem Verfahren letztlich ein Präzedenzfall geschaffen werden kann oder nicht – der Prozess stärkt eine andere Stoßrichtung als das derzeit heiß diskutierte Social-Media-Verbot.
Ein Verbot ist die falsche Antwort
Von einem Verbot sozialer Medien für junge Menschen werden viele negative Effekte erwartet: Für Minderheiten oder vulnerable Gruppen fällt ein Kanal zur Vernetzung und Gemeinschaftsbildung weg, ebenso ein Kanal zur Information, Menschen ohne Papiere könnten ganz ausgeschlossen sein und auf Kinder und Jugendliche entfallen die Folgen je nach Familiensituation und Wohnort ungleich.
Diese Nebeneffekte müssten weniger ins Gewicht fallen, wenn unterm Strich auf den Plattformen und ohne Verbot das ursprüngliche Ziel erreicht werden würde: Schutz von Kindern und Jugendlichen vor digitalem Missbrauch, vor Mobbing sowie übermäßigem Konsum und Sucht.
Ein Blick nach Australien zeigt, dass Verbote einerseits löchrig bleiben und andererseits große Risiken für Privatsphäre und Datenschutz bergen. Wie die australische Regierung erwartet hatte, finden Jugendliche einfach Schlupflöcher, das Verbot zu umgehen. Sie ändern ihren Standort über VPN-Verbindungen, legen sich neue Accounts an, wechseln auf nicht betroffene Apps oder nutzen Accounts von älteren Personen. Mit KI-generierten Bildern, Ausweisen von Älteren oder durch einfaches Stirnrunzeln bestehen sie Altersabfragen, die jetzt zur Architektur von Plattformen dazugehören.
Sollte die australische Regierung an diesen Stellen nachschärfen, bleiben Alterskontrollen aus datenschutzrechtlicher Perspektive trotzdem bedenklich. Ein vorab durchgeführtes Gutachten verzeichnet massive Bedenken, wie erhobene Daten gesammelt und an Behörden weitergegeben werden könnten. Das ist der eine Fall. Der andere Fall ist auch datenschutzrechtlich problematisch, wenn personenbezogene Daten aus Alterskontrollen an Drittanbieter weitergegeben werden, wie der Fall von Discord deutlicht.
Plattformen in die Pflicht nehmen statt Probleme in die Zukunft verlagern
Der Medienrechtler Stephan Dreyer erwartet, dass ein EU-Verbot den Jugendschutz auf sozialen Plattformen verschlechtern würde, wie er gegenüber netzpolitik.org darlegte.
Dazu kommt: Soziale Medien sind allgegenwärtiger Teil des Lebens auf der ganzen Welt. Haben Jugendliche die magische Grenze von 16 Jahren überschritten, sind sie zusammen mit den Älteren weiterhin endlosen Feeds, manipulativem Design, personalisierten Empfehlungssystemen und Dopamin-Kicks ausgesetzt. Statt „Cybergrooming“ heißt die Gefahr dann „digitale Gewalt“, wie der Grok-Skandal gerade deutlich vor Augen geführt hat.
Und warum eigentlich nur Jugendliche? Sind nicht auch gestandene Mittvierziger dem suchtmachenden Design der Plattformen verfallen und geraten nicht auch Boomerinnen in den Strudel, der sie in den verschwörungsideologischen Kaninchenbau zieht? Werden nicht uns allen polarisierende Inhalte von intransparenten Algorithmen gezeigt, damit wir möglichst lange mit den Plattformen interagieren und sie uns mit personalisierter Werbung zuballern können.
Bessere Plattformen für alle
Ein Verbot für Jugendliche macht die Plattformen nicht besser. Anstatt Plattformen zur Umsetzung von Alterskontrollen zu zwingen und junge Menschen auszuschließen, müssen die Plattformen zu einer anderen Architektur verpflichtet werden. Fairness by Design und by Default nennt sich der Ansatz, der digitale Plattformen dazu verpflichtet, ihre Webseiten und Apps nutzerfreundlich und manipulationsfrei zu gestalten. Die EU ist gegenüber TikTok einen Schritt gegangen, aber die Liste an manipulativen Techniken ist lang.
Ein Verbot ist letztlich eine platte und hilflose Maßnahme. Es erinnert an überforderte Eltern, die den Kindern das Handy wegnehmen, weil sie nicht weiterwissen. Dabei könnten auch die Verbotsbefürworter*innen beim Ansatz Fairness by Design auf ihre Kosten kommen. Er wäre einer von mehreren Ansätzen, die Plattformen nachhaltig zu verändern. Und es gibt Gesetzgebungen wie das Digitale-Dienste-Gesetz oder wie das geplante Gesetz für digitale Fairness, mit denen man Plattformen verändern kann.
Die Politik muss sich nur trauen – und nicht weiter vor der Lobby der Tech-Riesen einknicken.
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Meta, der Anbieter von Instagram und Facebook, schneidet über „Business Tools“ mit, was Nutzer*innen auf Drittwebsites treiben. Jetzt hat ein Dresdener Gericht vier Betroffenen je 1.500 Euro Schadenersatz zugesprochen. Einer entsprechenden Sammelklage kann man sich weiterhin anschließen.
Wer einen Insta-Account hat, gilt als betroffen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Solen Feyissa
Wer einen Instagram- oder Facebook-Account besitzt und Nachrichten auf tagesschau.de liest, Unterkünfte über AirBnB bucht, Medikamente bei DocMorris.de bestellt, Partner über parship.de sucht oder Unterstützung auf krebshilfe.de oder nie-wieder-alkohol.de, der wird vermutlich von Meta dabei ausspioniert, sagt eine Liste des Mainzer Landgerichts. Der Konzern trackt nämlich das Verhalten seiner Nutzer*innen auch auf diesen und vielen weiteren Seiten. Wenn Websites „Business Tools“ von Meta einsetzen, fließen Daten an den Konzern ab – ohne Zustimmung der Website-Besucher*innen.
Das ist illegal. Vier Betroffene haben deswegen gerade je 1.500 Euro Entschädigung vom Oberlandesgericht (OLG) Dresden zugesprochen bekommen. Interessant an dem Urteil: Die Betroffenen müssen nicht nachweisen, dass sie auf bestimmten Seiten ausspioniert wurden. Es reicht, dass sie einen Facebook- oder Instagram-Account haben und dass Meta diese extreme Form der Datensammlung tatsächlich praktiziert.
Tausende solcher Klagen gegen Meta sind aktuell anhängig. Menschen, die keine Rechtsschutzversicherung besitzen und trotzdem kostenfrei an eine Entschädigung von Meta kommen wollen, können sich einer Sammelklage anschließen.
Ein Urteil mit Strahlkraft
Das OLG Dresden hat keine Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Es ist allerdings möglich, dass Meta eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einreicht. Wegen des geringen Streitwerts der vier Fälle wäre eine solche allerdings wohl relativ aussichtslos.
Das Urteil ist ein Leuchtturm, den andere Gerichte auf dem Schirm haben werden, wenn sie Entscheidungen zur Meta-Überwachung zu fällen haben. Demnächst werden zum Beispiel Urteile vom OLG Naumburg in Sachsen-Anhalt und einem Münchner OLG-Senat erwartet.
Das Landgericht Leipzig hatte Meta-Nutzer*innen zuvor sogar 5.000 Euro zugesprochen. Hingegen sah der 14. Senat des OLG München nur 750 Euro Entschädigung als angebracht.
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Rheinmetall und der Satellitenbauer OHB wollen ein militärisches Satellitennetzwerk für die Bundeswehr aufbauen. Das soll auch offensive Fähigkeiten haben. Es wäre der größte Weltraumauftrag deutscher Militärs.
Aus 100 bis 200 Satelliten im niedrigen Erdorbit soll das System bestehen. – Public Domain NASA
Vergangene Woche war bekannt geworden, dass der Rüstungskonzern Rheinmetall und der Bremer Satellitenhersteller OHB über eine mögliche Kooperation für das Projekt „SATCOMBw Stufe 4“ verhandeln. Das Netzwerk soll aus 100 bis 200 Satelliten im niedrigen Erdorbit bestehen und der Bundeswehr eine abhörsichere, robuste Kommunikation ermöglichen. Es ist Teil eines insgesamt rund 35 Milliarden Euro schweren Budgets, das die Bundesregierung für militärische Weltraumtechnologie vorgesehen hat. Der Auftragswert allein für „SATCOMBw Stufe 4“ wird auf acht bis zehn Milliarden Euro geschätzt, das System soll bis zum Ende des Jahrzehnts einsatzbereit sein.
Ein deutsches Starlink für die Bundeswehr
Das geplante „SATCOMBw Stufe 4“ gilt als größter Einzel‑Weltraumauftrag in der Bundeswehr-Geschichte. Es soll Panzer, Schiffe, Flugzeuge und Soldat*innen weltweit miteinander vernetzen und insbesondere Einsätze an der Ostflanke der Nato absichern, wo das deutsche Verteidigungsministerium derzeit eine dauerhaft stationierte Brigade mit perspektivisch rund 5.000 Soldat*innen in Litauen aufbaut.
Rheinmetall, bislang vor allem als Hersteller von Panzern, Artillerie und Munition bekannt, treibt seit der Aufstockung des Verteidigungshaushalts gezielt den Einstieg in den Weltraumsektor voran. Ende vergangenen Jahres erhielt der Konzern seinen ersten Auftrag im Wert von 1,7 Milliarden Euro für militärische Aufklärung aus dem All.
Gemeinsam mit dem Satellitenbetreiber Iceye gründete Rheinmetall dafür ein neues Unternehmen. Die dazu unter dem Projektnamen „Spock 1“ geführten Satelliten sollen in einer ehemaligen Autofabrik in Neuss produziert werden. OHB wiederum gehört zu den zentralen deutschen Satellitenbauern und ist bereits an zahlreichen militärischen und zivilen Raumfahrtprojekten beteiligt.
Weltraum als neues Gefechtsfeld
Nach Angaben von Michael Traut, dem Kommandeur des Weltraumkommandos der Bundeswehr, ist der Weltraum für die Truppe längst zu einem operativen Einsatzgebiet geworden. Spätestens seit dem russischen Angriff auf die Ukraine im Jahr 2022 habe sich die Bedrohungslage im All drastisch verschärft, wird Traut von Reuters zitiert.
Ziel sei es, so der Kommandeur, die eigene Abschreckungsfähigkeit im All zu erhöhen. Deutschland und seine Verbündeten müssten deshalb nicht nur ihre Weltraum-Systeme schützen, sondern auch verteidigen. Etwa indem gegnerische Weltraumsysteme gestört oder außer Gefecht gesetzt werden.
Laut dem Reuters‑Bericht will Deutschland gezielt in sogenannte nicht‑kinetische Mittel investieren, um feindliche Satelliten zu behindern. Dazu zählen elektronische Störmaßnahmen (Jamming), Eingriffe im elektromagnetischen und optischen Spektrum sowie der Einsatz von Lasern. Diese sollen Satelliten nicht physisch zerstören, sondern deren Sensoren oder Kommunikationsverbindungen lahmlegen oder zeitweise blenden.
Weltraumwaffen ohne Trümmer
Traut betont, die Bundeswehr wolle keine destruktiven Waffen im Orbit stationieren. Als Begründung nennt der Kommandeur die Gefahr von Weltraumschrott, der eigene wie fremde Satelliten langfristig gefährden würde.
Das neue Satellitennetz soll sich am Modell der US Space Development Agency orientieren, die ein engmaschiges Netzwerk aus Low‑Earth‑Orbit‑Satelliten für Kommunikation und Raketenfrühwarnung aufbaut. Bei der Umsetzung seines Systems aus in geringer Höhe fliegenden Erdtrabanten will Deutschland nach Angaben des Weltraumkommandos vorrangig auf deutsche und europäische Unternehmen setzen.
Hinzu kommen sogenannte Inspektionssatelliten: kleine, manövrierfähige Raumfahrzeuge, die sich anderen Satelliten annähern können. Russland und China würden solche Systeme nach Angaben des Weltraumkommandeurs bereits einsetzen. Auch Angriffe auf Bodensegmente – etwa Kontrollstationen auf der Erde – gelten als Option, um gegnerische Weltraumsysteme funktionsunfähig zu machen. Für solche Angriffe wären allerdings andere deutsche Truppengattungen zuständig.
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Netzpolitik wird allzu oft als technische Detailfrage für Nerds verkannt. Doch dort verhandeln wir längst individuelle wie kollektive Freiheit, Hoheit und Macht. Zwischen staatlichen Kontrollansprüchen und der Dominanz globaler Techkonzerne geraten die Interessen der Nutzer:innen ins Hintertreffen.
Wer hat die Macht? Wer nimmt sie sich? – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Clay Banks
Netzpolitik ist längst keine Nischendisziplin mehr. Sie ist zu einem Feld geworden, in dem Macht ausgeübt, verschoben und abgesichert wird. Wer reguliert, überwacht oder moderiert, entscheidet nicht nur über technische Abläufe, sondern über die Bedingungen öffentlicher Kommunikation und die Hoheit über Technologien. Netzpolitik ist Machtpolitik: Das wurde im vergangenen Jahr besonders deutlich.
Ein Blick auf die großen netzpolitischen Debatten des Jahres zeigt, wie wenig es dabei um technische Fragen im engeren Sinne geht. Abgesehen von Spartenmedien, spezialisierten Interessenvertretungen und Thinktanks spricht öffentlich kaum jemand darüber, mit welchem Werkzeug was wie umgesetzt werden kann. Stattdessen wird darüber diskutiert, wer wessen Verhalten beeinflussen, Daten nutzen und Aktivitäten beobachten darf.
Bipolare digitale Welt
2025 haben Tech-Konzerne ihre faktische Rolle als Regulierungsakteure weiter ausgebaut. Plattformen wie Meta, Google oder ByteDance entscheiden täglich über Sichtbarkeit, Reichweite und Sanktionen. Und sie haben gezeigt, wie opportunistisch die Plattformbetreiber sind, wenn es darum geht, diese Gatekeeper-Stellung und die mit ihr verbundene Macht zu erhalten. Quasi im Gleichschritt gehen sie den von Trumps neofaschistischer Administration eingeschlagenen Weg mit. Stiefel schmecken im Silicon Valley anscheinend besonders gut.
Änderungen an Empfehlungsalgorithmen, der gezielte Einsatz politischer Werbung oder die Verwendung sowie der Umgang mit generativer KI können Auswirkungen auf Wahlkämpfe und mediale Öffentlichkeit haben. Diese höchst relevanten Eingriffe in die politische Öffentlichkeit erfolgen ohne demokratische Legitimation, geleitet von den Interessen der Tech-Giganten. Staatliche Regulierung könnte dieses Problem mildern, birgt damit aber auch die Gefahr, selbst Einfluss zu nehmen, der sich von den Interessen der Bevölkerung unterscheidet oder gar zulasten der Grundrechte der Nutzer:innen geht.
Der Konflikt verläuft dabei regelmäßig nicht zwischen Freiheit und Regulierung, sondern zwischen unterschiedlichen Machtzentren. Der Kampf um die Hoheit über das Netz ist überwiegend bipolar. Staatliche Stellen versuchen, Kontrolle zurückzugewinnen, die sie im digitalen Raum verloren haben, und damit staatliche Interessen zu sichern. Das können Schutz der Nutzer:innen vor der Willkür der Plattformbetreiber auf der einen Seite, aber auch etwa die angebliche Sicherstellung der öffentlichen Ordnung durch die massenhafte Überwachung der Nutzerverhalten sein. Tech-Konzerne verteidigen ihre Deutungshoheit über Plattformregeln, Datenflüsse und Aufmerksamkeit. Primär motiviert durch ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen und die Maximierung ihrer Profitaussichten. Dazwischen stehen die Nutzenden, deren Rechte zwar nahezu gebetsmühlenartig beschworen, aber strukturell selten abgesichert werden.
Kein Raum für Freiheitsrechte?
Wer digitale Freiheitsrechte verteidigt, gerät damit in eine doppelte Abwehrhaltung. Auf der einen Seite steht der Staat, der im Namen von Sicherheit, Ordnung, Jugendschutz oder der Bekämpfung von politischer Einflussnahme immer weitergehende Eingriffsbefugnisse fordert. In diesem Jahr wurde erneut über EU-weite Chatkontrolle, biometrische Überwachung im öffentlichen Raum und den Zugriff auf Kommunikationsmetadaten diskutiert.
Auf der anderen Seite stehen Konzerne, die sich als neutrale Infrastrukturbetreiber inszenieren, tatsächlich aber eigene Interessen verfolgen. Ihre Moderationsentscheidungen sind allzu oft intransparent, ihre Beschwerdewege ineffektiv und ihre Prioritäten wirtschaftlich motiviert. Wenn Plattformbetreiber Konten sperren, Inhalte herauf- oder herabstufen oder Nutzerdaten automatisiert entwerten, fehlt es in der Praxis an rechtsstaatlichen Garantien. Nutzer:innen sind Adressaten von Regeln, an deren Entstehung sie nicht beteiligt waren.
Wer bestimmt die Regeln?
2025 hat auch gezeigt, wie eng diese Machtfragen mit geopolitischen und wirtschaftlichen Interessen verknüpft sind. Debatten über chinesische Plattformen, europäische Souveränität oder US-amerikanische KI-Modelle sind Fragen der nationalen und globalen Sicherheit. Es geht um Kontrolle über Infrastrukturen und Technologien. Wer die Plattform betreibt, bestimmt die Regeln. Wer die Daten besitzt, kontrolliert die Auswertung. Und derjenige, in dessen Land sich die Infrastrukturen befinden, hat die Souveränität, sie zu regulieren – oder nicht.
Eine um den Erhalt von Freiheitsrechten bemühte Netzpolitik kann sich deshalb nicht mit abstrakten Bekenntnissen begnügen. Sie muss konkrete Anforderungen stellen: rechtsstaatliche Verfahren auch auf Plattformen, effektive Transparenz über algorithmische Entscheidungen, einklagbare Nutzerrechte und klare Grenzen für staatliche Überwachung. Regulierung ist notwendig, aber sie muss sich stets im rechtsstaatlichen Rahmen bewegen. Das heißt, sie muss in ständiger Abwägung der verschiedenen betroffenen Grundrechte geschehen und immer wieder neu vor den Nutzenden erklärt und gerechtfertigt werden. Und sie darf nicht an private Akteure delegiert werden, ohne demokratische Kontrolle sicherzustellen.
Das Netz ist politisch und bleibt es auch
Der Rückblick auf das Jahr 2025 zeigt vor allem eines: Die Illusion eines unpolitischen Netzes ist endgültig vorbei. Wer TikTok, Instagram, WhatsApp und Co. heute immer noch primär als Unterhaltungsprogramme für Teenager sieht, hat in den letzten zwölf Monaten nicht aufgepasst. Entscheidungen über Moderation, Sichtbarkeit und Zugriff sind politische Entscheidungen. Sie verteilen Macht zwischen Staat, Konzernen und Nutzer:innen. Wer Netzpolitik weiterhin als technische Detailfrage behandelt, überlässt diese Macht anderen.
Eine wesentliche Aufgabe besteht darin, digitale Räume so zu gestalten, dass sie demokratischer Kontrolle unterliegen, ohne staatlicher Totalaufsicht zu verfallen. Das ist kein einfacher Ausgleich, aber ein notwendiger. Denn wenn Netzpolitik Machtpolitik ist, dann ist die Frage nicht, ob Plattformen reguliert werden, sondern in wessen Interesse – und auf wessen Kosten.
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Der Datenatlas soll die Bundesverwaltung effizienter machen. Ein wissenschaftliches Gutachten zeigt nun jedoch, dass er mitunter nicht einmal dem Stand der Technik aus dem Jahr 1986 entspricht. Anstatt den Gutachter zu konsultieren, erwägt die zuständige Bundesdruckerei „rechtliche Schritte“ gegen ihn.
Schwere Last: der Datenatlas der Bundesdruckerei (Symbolbild)
Die Verwaltung sollte wissen, was die Verwaltung weiß. Doch Informationen liegen mal diesem Ministerium, mal jener Behörde vor. Damit interne Daten innerhalb der Bundesverwaltung besser aufgefunden werden können, setzt die Bundesdruckerei seit dem Jahr 2022 das Projekt Datenatlas Bund um.
Der „souveräne Datenkatalog für die Bundesverwaltung“ soll erstmals ressortübergreifend Metadaten bereitstellen. Metadaten sind Daten über Daten, also Zusatzinformationen wie etwa das Erstellungsdatum, der Dateityp oder der Speicherort. Die Federführung für das Projekt hat das Bundesfinanzministerium, in den jeweiligen Ministerien sind die Datenlabore für den Atlas zuständig. Grundlage dafür bildet die Bundesdatenstrategie aus dem Jahr 2021.
Modern, digital souverän und KI-fähig soll der Datenatlas sein, schreibt die Bundesdruckerei auf ihrer Website. Doch diese Versprechen kann sie nicht einlösen, wie David Zellhöfer in einem wissenschaftlichen Gutachten schreibt, das er pro bono – also eigeninitiativ und unentgeltlich – verfasst hat. Zellhöfer ist Professor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin und lehrt zu Digitale Innovation in der öffentlichen Verwaltung.
Das Projekt basiert laut Gutachten auf proprietärer Software, greift wahrscheinlich nicht auf übliche Standards zurück und auch für die Einbindung von KI-Anwendungen sei es ungeeignet. Denn die Daten seien weder von verlässlicher Qualität noch maschinenlesbar. Damit falle der Datenatlas teilweise hinter den Stand der Technik von 1986 zurück, so Zellhöfers Resümee. „Aufgrund der eklatanten Mängel ist das Software-Entwicklungsprojekt Datenatlas mit sofortiger Wirkung zu stoppen“, so seine Empfehlung, „um nicht weitere Mittel in eine technisch und konzeptionell wenig überzeugende Lösung zu investieren, welche kaum den Stand der Technik erreicht.“
Die Reaktion der Bundesdruckerei auf das Gutachten fällt deutlich aus. Sie zieht die Seriosität Zellhöfers in Zweifel und erwägt, „nach eingehender Prüfung des Gutachtens“ rechtliche Schritte einzuleiten. Als wir David Zellhöfer davon in Kenntnis setzen, nimmt er das Gutachten vorübergehend offline, um die Vorwürfe selbst rechtlich prüfen zu lassen. Inzwischen ist das Gutachten wieder online abrufbar.
Großprojekt für datengetriebene Verwaltung
Der Titan Atlas schultert in der griechischen Mythologie den gesamten Kosmos. Der Datenatlas soll „nur“ die internen Daten der Bundesverwaltung schultern und es der öffentlichen Verwaltung erlauben, ressort- und behördenübergreifend Daten auszutauschen. Dafür nutzt und ergänzt das Projekt bestehende Verwaltungsdatenübersichten wie die Verwaltungsdaten-Informationsplattform (VIP) des Statistischen Bundesamtes, die Registerlandkarte des Bundesverwaltungsamtes oder das Metadatenportal GovData zu offenen Daten von Bund, Ländern und Kommunen.
Auf den Datenatlas kann standardmäßig nur die Bundesverwaltung zugreifen. Laut Bundesdruckerei seien inzwischen die Ressorts des Bundesfinanzministerium, des Bundesinnenministeriums und weitere an den Datenatlas angeschlossen. Nutzen können sie ihn im Intranet des Bundes. Dafür müssen sich die einzelnen Mitarbeiter:innen registrieren. Bürger:innen, die organisierte Zivilgesellschaft und die Wissenschaft haben damit keinen Einblick in den Datenatlas, wie der Pressesprecher der Bundesdruckerei auf Anfrage unterstreicht.
Bislang hat der Datenatlas laut Zellhöfers Grobschätzung mindestens 2,3 Millionen Euro gekostet. Allerdings lägen die Kosten mutmaßlich deutlich darüber, wie anonyme Quellen Zellhöfer gegenüber sagten. Die tatsächlichen Kosten legt die Bundesdruckerei auf Anfrage von netzpolitik.org nicht offen.
Wie Technik aus dem vergangenen Jahrtausend
Das Stichwort „Stand der Technik“ taucht im Gutachten gut einhundert Mal auf. Ausführlich zeichnet Zellhöfer nach, welche Funktionen der Datenatlas aus informationswissenschaftlicher Sicht im Jahr 2025 haben sollte. Zellhöfer zufolge bleibt der Datenatlas weit hinter den Erwartungen zurück.
Titelwortabfrage im historischen digitalen Katalog der ETH Zürich (15.04.1986) - CC-BY-SA 4.0 ETH Zürich
Besonders deutliche Defizite weisen demnach die Anfragemöglichkeiten auf. So sollen Beschäftigte der Bundesverwaltung in der Datenbank gezielt Metadaten recherchieren können. Für diese Suche sind andernorts verschiedene Hilfsmittel üblich, etwa das Suchen mittels Boolscher Operatoren wie „UND“, „ODER“ oder „NICHT“. Ebenso gängig sind sogenannte Wildcards, Sonderzeichen wie das Sternchen- oder Fragezeichen-Symbol, die als Platzhalter für eine beliebige Zahl an Zeichen dienen.
Nutzer:innen kennen solche Möglichkeiten der gezielten Suche etwa von gewöhnlichen Internetsuchmaschinen. Der Datenatlas verfügt über diese Funktionen allerdings nicht. Damit biete er erheblich weniger Funktionen als vergleichbare Datenbanksysteme aus dem Jahr 1986, konstatiert Zellhöfer.
Gefangen in proprietärer Software
Auch dem Ziel der Bundesdatenstrategie werde der Datenatlas nicht gerecht, nämlich einen „Beitrag zur digitalen Souveränität Europas“ zu leisten.
Vielmehr mache sich die Bundesverwaltung vom IT-Dienstleister abhängig, den die Bundesdruckerei mit dem Projekt des Datenatlas beauftragt hat. Denn der Datenatlas baue auf proprietärer Software auf, obwohl verfügbare Open-Source-Lösungen nach informationswissenschaftlicher Expertise teilweise ausgereifter seien. Als Beispiele nennt Zellhöfer die Open-Source-Lösungen Fedora und Piveau.
Der Bundesdruckerei verpasse damit die Chance, verlässlicher zu wirtschaften. Denn die laufenden Kosten ließen sich mit einer Open-Source-Lösung besser kalkulieren. Auch die Gefahr eines sogenannten Vendor Lock-in ließen sich so vermeiden. Vendor Lock-in bezeichnet die starke Abhängigkeit von einem bestimmten Anbieter, bei der ein Wechsel zu einem anderen Anbieter nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand oder zu hohen Kosten möglich ist.
Es drohen weitere Datensilos
Die Gefahr der Abhängigkeit steige zusätzlich, wenn der Datenatlas keine gebrauchsüblichen Datenstandards oder Schnittstellen nutze. Stattdessen habe der beauftragte IT-Dienstleister auf eigene Entwicklungen zurückgegriffen.
Das aber erschwert es Nutzer:innen aus der Verwaltung, ihre eigenen Datensätze in den Datenatlas zu überführen, weil sie diese zuvor noch anpassen müssen. Und auch der Datenexport wird unnötig behindert, etwa für den Fall, dass Nutzer:innen das System wechseln wollen.
Würde der Einsatz des Datenatlas verpflichtend, „führte dies unmittelbar zu der Bildung eines weiteren, wenig interoperablen Datensilos“, warnt Zellhöfer in seinem Gutachten. Obendrein ein Silo mit Daten von minderer Qualität. Denn die Nutzer:innen können die Metadaten-Felder mit frei wählbaren Beschreibungen belegen. Das mache es zusätzlich kompliziert, einzelne Datensätze wiederzufinden, etwa wenn sich Rechtschreibfehler einschleichen.
Bundesdruckerei erwägt rechtliche Schritte
Auf unsere Anfrage an die Bundesdruckerei, wie sie die Ergebnisse des Gutachtens bewerte, ging die bundeseigene GmbH nicht ein. Stattdessen zweifelt sie in ihrer Antwort die Neutralität des Gutachters an. „Wir können aktuell nur mutmaßen, dass der Autor für sein Werk womöglich unseriöse Quellen benutzt haben könnte“, schreibt die Bundesdruckerei an netzpolitik.org, „und zudem einen unlauteren Zweck verfolgt: die Reputation unseres Unternehmens zu schädigen.“ Und sie kündigt an, gegebenenfalls rechtlich gegen das Gutachten vorzugehen: „Sollten sich nach eingehender Prüfung dieses ‚Gutachtens‘ unsere Mutmaßungen erhärten, werden wir die Einleitung rechtlicher Schritte erwägen“.
Als wir Zellhöfer über die Reaktion der Bundesdruckerei informierten, nimmt er sein Gutachten vorübergehend offline. „Ich war unmittelbar eingeschüchtert“, sagt er gegenüber netzpolitik.org, „obwohl die Antwort der Bundesdruckerei in keiner Weise sachlich nachvollziehbar ist.“ Die Reaktion kann er sich nicht erklären. „Der Datenatlas ist ein Nischenthema“, sagt er, „das hätten sie auch einfach aussitzen können.“
„Wenn man es positiv sehen will, könnte der Datenatlas als Projekt eines Retro-Computing-Enthusiasten durchgehen“, sagt Zellhöfer. Aber vermutlich müsse man den Datenatlas in seiner jetzigen Form vielmehr als „einen zynischen Kommentar zur Verwaltungsmodernisierung“ sehen. „Super ist, dass sie methodisch sinnvoll eine Dateninventur gemacht haben.“
Weder das BMF noch das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung wollten das Gutachten auf Anfrage bewerten. Das Bundesdigitalministerium soll die Federführung für den Datenatlas übernehmen.
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