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Gutachten des Bundestages: Haber-Verfahren verstößt gegen Grundrechte

11. August 2026 um 17:36

Mehr als 1200 Organisationen und Projekte hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren heimlich vom Verfassungsschutz durchleuchten lassen. Ein Gutachten des Bundestages kommt nun zu dem Schluss: Das Vorgehen ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

Laden von außen
Buchladen Zur schwankenden Weltkugel: Einer der Läden, die von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer vom Buchhandlungspreis ausgeschlossen wurden. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Darf eine bundesstaatliche Stelle heimlich beim Bundesamt für Verfassungsschutz anfragen, ob zu einer bestimmten Person oder Organisation Erkenntnisse vorliegen, bevor es eine Förderung erteilt? Um diese Frage drehte sich die Debatte, nachdem bekannt wurde, dass Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) Buchläden nach einer solchen Anfrage von einer Preisliste hat streichen lassen. Haber-Verfahren nennt sich diese Abfrage, die es seit 2004 gibt und die durch den Eklat um den Kulturstaatsminister zu neuer Berühmtheit gelangte.

Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages beantworten diese Frage nun recht eindeutig – und zwar mit Nein. Ein vor Kurzem veröffentlichtes Gutachten kommt zu dem Schluss: Vor einer Förderung im Bereich Kunst oder Kultur heimlich eine solche Anfrage an den Verfassungsschutz zu stellen, ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Beauftragt hat es der Bundestagsabgeordnete David Schliesing, medienpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke. „Nachdem nun auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages klar festgestellt hat, dass das ‚Haber-Verfahren’ verfassungswidrig ist, erwarte ich, dass die Bundesregierung die Praxis umgehend beendet“, sagt er. Der Geheimdienst dürfe nicht mehr gegen Kultureinrichtungen eingesetzt werden.

Das Haber-Verfahren sieht vor, dass bundesstaatliche Stellen wie etwa Ministerien vor einer Förderzusage eine Auskunft beim Verfassungsschutz einholen können, ob zu bestimmten Personen oder Organisationen relevante Erkenntnisse vorliegen. Der Geheimdienst antwortet darauf zunächst nur mit ja oder nein. Im Einzelfall können die Ministerien anschließend weitere Details abfragen. Die betroffenen Personen werden über den Vorgang zu keinem Zeitpunkt informiert.

Benannt ist das Verfahren nach Emily Haber, die 2017 als Staatssekretärin im Bundesinnenministerium einen Erlass verfasste, der eine bereits bestehende Regelung zu solchen Abfragen aktualisierte.

Seit 2020 haben Ministerien 1.200 zivilgesellschaftliche Organisationen und 1.300 Personen auf diesem Weg durchleuchten lassen, ergab eine Anfrage der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag.

Dürfen sie das?


Das Gutachten untersucht die Frage, ob ein solches Verfahren verfassungsrechtlich zulässig ist. Dafür teilt es den Vorgang in zwei Schritte: Zum einen die Abfrage beim Verfassungsschutz, die mit einer Übermittlung von Namen und weiteren Daten der Betroffenen einhergeht. Zum anderen die Recherche und Antwort des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV). Für den ersten Teil sehen die Gutachter*innen keine Rechtsgrundlage.

„Die Abfrage beim BfV sowie die damit verbundene Übermittlung personenbezogener Daten durch ein Bundesministerium im Zuge des Haber-Verfahrens greifen in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung […] ein, ohne dass dieser Eingriff auf eine taugliche Ermächtigungsgrundlage gestützt werden kann“, schreiben die Gutachter*innen. Auch das Bundesdatenschutzgesetz erlaube eine solche Übermittlung nicht. Das Verfahren verstoße damit gegen das Grundgesetz und sei unzulässig.

Wer nichts erfährt, kann auch nicht klagen


Den zweiten Teil, die Antwort des Verfassungsschutzes an die Ministerien, sehen die Autor*innen hingegen als vom Verfassungsschutzgesetz gedeckt. Die Verhältnismäßigkeit sei gegeben, weil das Haber-Verfahren dem legitimen Zweck diene, eine staatliche Förderung verfassungsfeindlicher Personen, Organisationen oder Veranstaltungen zu verhindern. Eine Überprüfung durch den Verfassungsschutz sei dafür erforderlich. Ob hingegen die weiteren Maßnahmen – die Entgegennahme der Daten und die Recherche zu den Betroffenen – auch von dem Gesetz gedeckt seien, bleibt laut Gutachten offen.

Kritisch sehen die Autor*innen zudem, dass die Betroffenen über das Verfahren zu keinem Zeitpunkt benachrichtigt werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssten Betroffene zumindest nachträglich von einem heimlichen Überwachungsvorgang erfahren, wenn die Geheimhaltung nicht mehr erforderlich ist. Dass das Haber-Verfahren dies nicht vorsieht, bewertet das Gutachten als Verstoß gegen die um Grundgesetz festgeschriebene Rechtsweggarantie.

Weimer darf Buchhändlerinnen nicht mehr „politische Extremisten“ nennen


Das Verfahren erlangte große Aufmerksamkeit, nachdem bekannt wurde, dass Kulturstaatsminister Weimer Anfang des Jahres die von einer unabhängigen Jury für den Deutschen Buchpreis ausgewählten Buchhandlungen vom Verfassungsschutz überprüfen ließ. In der Folge strich er drei Buchhandlungen nachträglich von der Preisliste: The Golden Shop in Bremen, die Rote Straße in Göttingen und den Buchladen Zur schwankenden Weltkugel in Berlin.

Die Betreiber*innen der Läden gingen daraufhin rechtlich gegen Weimer vor. Mit einem Teilerfolg: Im Frühjahr urteilte das Berliner Verwaltungsgericht im Eilverfahren, dass Weimer die beiden Inhaberinnen der Schwankenden Weltkugel nicht mehr öffentlich als „politische Extremisten“ bezeichnen darf. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

Die Kritik am Haber-Verfahren ist nicht neu. Bereits 2018 kam ein juristisches Gutachten der Rechtsanwältin Anna Luczak im Auftrag von mehreren zivilgesellschaftlichen Demokratie-Projekten zu dem Schluss, dass das Verfahren verfassungsrechtlich bedenklich sei. Die Initiativen waren vom Bundesfamilienministerium zur Überprüfung an den Verfassungsschutz weitergeleitet worden.

Hinweis, 13.08.: Wir haben ergänzt, von wem das Gutachten in Auftrag gegeben wurde. 


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Chatbots und Schwangerschaftsabbrüche: Gut gemeint, schlecht informiert

22. Juli 2026 um 08:56

Chatbots wirken auch bei persönlichen Fragen oft wie eine neutrale Instanz. Unsere Recherche zeigt, wie sehr das bei einem Schwangerschaftsabbruch täuschen kann – besonders dann, wenn man ChatGPT um Rat fragt.

Positiver Schwangerschaftstest liegt auf einem Handtuch
Nach einem positiven Schwangerschaftstest gibt es oftmals viele Fragen. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / BSIP

Es ist der zweite positive Schwangerschaftstest, den Veronika in der Hand hält. Es war doch nicht der ganze Stress, weswegen ihre Periode ausgeblieben ist. Veronika ist schwanger. Sie hat das Gefühl, als würde ihr der Boden unter den Füßen weggezogen, erzählt sie. Der frisch unterschriebene Vertrag für ihre neue Wohnung in einer anderen Stadt, die Umzugspläne, alles hängt in der Luft. Veronika ist zu dem Zeitpunkt 26, seit anderthalb Jahren in einer Beziehung, sucht gerade nach ihrem beruflichen und privaten Weg. Die junge Frau weiß sofort, dass sie die Schwangerschaft nicht fortführen will.

Veronika sucht nach Informationen: bei Google, in Foren, bei ChatGPT. „Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft!“, sagt der Chatbot prompt, als sie ihm die erste Frage stellt. Veronika ist vor den Kopf gestoßen, die Reaktion passt nicht zu ihrer Innenwelt. Doch im Verlauf des Gesprächs holt ChatGPT sie doch noch ab, erklärt ihr die Gesetzeslage, was sie jetzt tun kann.

„Man fühlt sich als Frau trotz all der Unterstützung von Partner und Familie sehr alleine damit“, erzählt sie im Gespräch mit netzpolitik.org. „Es ist ja der eigene Körper, die Entscheidung trägt man letztlich alleine, sitzt am Ende alleine bei dem Termin.“

Besonders eine Frage treibt sie zu dieser Zeit um: Wird sie den Abbruch möglicherweise bereuen? Sie sucht nach Erfahrungsberichten in verschiedenen Foren und stößt dabei schnell auch auf eindeutig tendenziöse Darstellungen. Weil sie es genau wissen will, fragt sie den Chatbot nach Studien.

Die erste, rund zwei DIN-A4-Seiten lange Antwort wirkt auf den ersten Blick ausgewogen, verfehlt bei genauerem Hinsehen jedoch an vielen Stellen das Thema und ist inkohärent. Veronika gräbt tiefer und bittet um aktuelle Studien aus Deutschland. Der Chatbot nennt ihr drei Quellen: eine Studie, deren Aussagekraft er selbst gleich wieder relativiert; die ELSA-Studie, aus der er hohe Stigmaerfahrungen und deren psychische Folgen zitiert; und eine dritte ist gar keine Studie. „Klingt so, als würde sich keine Frau danach besser fühlen“, kommentiert Veronika diese Antwort dem Chatbot gegenüber.

Screenshot des Dialogs mit ChatGPT, der drei "Studien" zitiert. Die Fragestellerin hat das Gefühl, dass andere Personen ausschließlich negative Erfahrungen mit Schwangerschaftsabbrüchen gemacht haben.

Was ChatGPT dabei nicht einordnet: Die dritte Quelle stammt aus einem Netzwerk von Abtreibungsgegner:innen. Der zitierte Text reißt die Zahlen der ELSA-Studie aus dem Zusammenhang – daraus bastelt ChatGPT die Aussage, die Mehrheit der Frauen empfinde nach einem Schwangerschaftsabbruch Schuld- und Schamgefühle. „Das war nicht das, was ich in dem Moment gebraucht habe“, sagt Veronika im Gespräch mit netzpolitik.org.

Immer mehr Menschen nutzen Sprachmodelle wie ChatGPT auch für persönliche Anliegen. Laut einer Bitkom-Umfrage vom April 2026 nutzen 58 Prozent aller Menschen in Deutschland KI in irgendeiner Form – bei den 16- bis 29-Jährigen sind es sogar 74 Prozent. 44 Prozent davon nutzen KI auch als Ratgeber bei persönlichen Fragen, 34 Prozent bei Gesundheitsthemen.

Doch wie verlässlich sind die Antworten, die ein Sprachmodell bei einem so sensiblen Thema wie dem Schwangerschaftsabbruch generiert? Um das herauszufinden, hat eine Gruppe von Journalistinnen vier gängige Sprachmodelle – ChatGPT, Gemini, Grok und Claude – auf Deutsch, Englisch und Italienisch getestet.


Das Recherche-Team hat für den Test drei Szenarien entworfen, sogenannte „Personas“: Eine Jugendliche im Alter von 16 Jahren, eine 28-jährige Frau in der Probezeit und eine 36-jährige Frau mit zwei Kindern. Jede Persona stellte den Chatbots sieben aufeinander aufbauende Fragen: von einer offenen Einstiegsfrage über Methoden, Schmerzen und Fruchtbarkeit bis zu den Kosten. Drei davon betrafen gezielt Erfahrungsberichte anderer Frauen – allgemein, zur Abtreibungspille und zum chirurgischen Eingriff. Die Fragen orientierten sich an den häufigsten Google-Suchbegriffen rund um das Thema Schwangerschaftsabbruch und Abtreibung. Insgesamt hat das Recherche-Team auf diese Weise einen Datensatz aus 36 Gesprächen im Zeitraum zwischen Februar und Ende April 2026 generiert und ausgewertet. Und ist dabei, wie Veronika, auch auf fragwürdige Quellen gestoßen.


„Du bist nicht allein“

Der Test zeigt, dass die Chatbots erstmal in allen Sprachen verständnisvoll reagieren, wenn die Personas eine ungewollte Schwangerschaft offenbaren. Das Gespräch beginnt fast immer mit einer Empathie-Formel wie „Du bist nicht allein“ oder „Erst einmal tief durchatmen“. Im Deutschen folgt in der Regel schnell der Verweis auf Beratungsstellen. Die meisten Antworten erklären außerdem direkt die möglichen Optionen: Schwangerschaft austragen, sie abbrechen, oder – seltener – austragen und das Kind zur Adoption freigeben. Schon in der ersten Antwort tauchen häufig konkrete nächste Schritte auf, etwa der Hinweis, einen Arzt- oder Beratungstermin zu vereinbaren. Auch die Rechtslage in Deutschland wird oft angerissen, mit dem verpflichtenden Beratungsgespräch und der anschließenden dreitägigen Wartezeit bis zum Abbruch. Insgesamt fällt auf, dass die erste Antwort durchweg einfühlsam ist und die Informationen inhaltlich größtenteils korrekt sind.

Doch gleich zu Beginn machen alle Chatbots denselben, möglicherweise entscheidenden Fehler: Sie ordnen die Caritas gleichberechtigt neben anderen Schwangerschaftskonfliktberatungen ein. Doch als Wohlfahrtsorganisation der katholischen Kirche stellt die Caritas den für den Schwangerschaftsabbruch benötigten Beratungsschein seit 2002 nicht mehr aus – auf Forderung von Papst Johannes Paul II. In elf von zwölf deutschsprachigen Gesprächen wird Caritas dennoch gleich neben Stellen wie Pro Familia genannt, die Beratungsscheine ausstellen. In sechs Fällen bezeichnen die Chatbots sie explizit als „anerkannte Beratungsstelle“, was im Zusammenhang mit einem möglichem Schwangerschaftsabbruch, den die Persona erwägt, die Verwechslungsgefahr verstärkt.

„Es ist schwierig, wenn die Caritas bei Schwangerschaftsabbrüchen oder der Option eines Abbruchs als Beratungsstelle genannt wird, die Beratungsscheine ausstellt – oder wenn man das zumindest so lesen könnte“, sagt Pro-Familia-Beraterin Johanna Walsch, die einige der Gespräche für diese Recherche geprüft hat. „Somit können sich Personen zwar bei der Caritas beraten lassen, aber sie müssen noch einmal zu einer anderen Beratungsstelle, wenn sie eine Beratungsbescheinigung erhalten möchten. Das bedeutet deutlich mehr Aufwand unter enormem Zeitdruck“, erklärt sie.

Abtreibungsgegner:innen mit der Stimme der KI

Eine ehemals ungewollt schwangere Person, die ihre Erfahrung mit uns geteilt hat, erinnert sich aus der Zeit auch an ein Forum, auf das sie bei ihrer Recherche gestoßen ist. Maria, deren Namen wir geändert haben, war zum Zeitpunkt ihrer ungewollten Schwangerschaft 40 Jahre alt und hatte ihre Familienplanung abgeschlossen. Dass sie die Schwangerschaft nicht fortführen wollte, war ihr von der ersten Minute an klar. Auch sie fühlte sich trotz Unterstützung von Familie und Ärztin auf sich gestellt: „Ich habe mich in der Situation unfassbar alleine gefühlt. Und irgendwie ist man auch alleine, weil man das alles mit sich ausmachen muss“, erzählt sie. „Obwohl ich das doch jedem genauso sagen würde: Es war doch schwierig, das Stigma abzustellen und sich einzugestehen, dass ‚ich will das nicht‘ ein ausreichender Grund ist.“

Gegen Ausweiskontrollen im Netz.

Um dem entgegenzuwirken, suchte sie nach Erfahrungsberichten. Damals bei Google. Sie stieß auf ein Forum auf der Seite Profemina. „Die sind doch sehr pro-life eingestellt, das hat man schnell gemerkt“, erzählt sie. Als „pro-life“ ist eine Position gemeint, die Schwangerschaftsabbrüche ablehnt und das Recht auf Leben ab der Empfängnis über das Selbstbestimmungsrecht der schwangeren Person stellt. Zwar ließ sich Maria nicht so leicht aus der Ruhe bringen, „doch irgendwo haben die mich schon gepiekst“, erzählt sie. Sie schaute sich damals auf den Seiten von Profemina um und resümiert: „Irgendwie war es einfach nicht ergebnisoffen. Es ging immer so in die Richtung: Vielleicht geht’s ja doch. Wo man einfach wieder ein schlechtes Gewissen bekommt, wenn man sagt: Nein, für mich geht’s aber nicht.“

Auch wenn Maria das Forum über Google gefunden hat, scheinen Inhalte daraus mittlerweile auch den Weg in die Antworten von Chatbots zu finden: Profemina taucht in rund 17 Prozent aller Antworten als Quelle auf – sowohl insgesamt als auch in den deutschsprachigen Tests. Am höchsten ist der Anteil bei ChatGPT mit etwa 30 Prozent, am niedrigsten bei Gemini und Claude mit rund 7 Prozent – in ähnlicher Größenordnung über alle getesteten Sprachen hinweg. Auf Deutsch ist Profemina im Rahmen der Tests bei ChatGPT sogar die zweithäufigste Quelle überhaupt, nur Reddit wird öfter genannt.

Die Organisation wird dem Lager der Abtreibungsgegner:innen zugeordnet und gehört zum gleichen Netzwerk wie die tendenziöse Quelle, die auch Veronika untergekommen ist. Profemina ist 2018/19 in die Schlagzeilen geraten. Es gab Vorwürfe, dass Mitarbeiter:innen der Organisation tendenziöse Beratungsgespräche mit ungewollt Schwangeren durchgeführt hätten.

Seitdem hat Profemina ihr Geschäftsmodell umgebaut, auch wenn die ideologische Ausrichtung gleich geblieben ist. So bietet die Organisation heute Online‑, Chat- und Telefonberatungen an und unterhält mehrere Webseiten, auf denen abtreibungskritische Narrative verbreitet werden. Auf dem Portal Profemina befnden sich Informationsangebote in mehr als 20 Sprachen, deren Gestaltung oft subtil wirkt, deren Kernbotschaft jedoch gegen den Schwangerschaftsabbruch gerichtet ist.

Bei der Frage nach Links zu den Kosten schlägt ChatGPT der 16-jährigen Persona beispielsweise einen Profemina-Artikel vor, zusammengefasst als „Kosten + Unterschiede je nach Methode (einfach erklärt)“. Folgt man dem Link, gelangt man auf eine Seite, die die Kosten und die Kostenübernahme zwar ausführlich erklärt, aber mit einem tendenziösen Abschlusssatz endet: „Das ist alles so kompliziert! Was nun?” Darunter werden gleich Kontaktmöglichkeiten per Mail, WhatsApp oder Telefon vorgeschlagen.

ChatGPT beantwortet die Frage nach Kosten für Schwangerschaftsabbruch und verweist in den Quellen auf AOK, Profemina und andere Seiten

Besonders oft taucht Profemina dann als Quelle auf, wenn die Personas auf der Suche nach Erfahrungsberichten sind. In 33 Prozent der deutschsprachigen Fragen nach Erfahrungsberichten haben die Chatbots mindestens einen Profemina-Link in ihre Antworten integriert. Bei ChatGPT lag dieser Anteil sogar bei 64 Prozent.

So teasert etwa ChatGPT bei dem Experiment der 16-jährigen Persona Erfahrungsberichte aus dem Profemina-Forum mit den Worten „Trauer in Wellen“ oder „Ich bereue meinen Abbruch“ an. Der Chatbot verweist außerdem auf Reddit-Beiträge in ähnlichem Ton. Am Ende der Antwort ordnet ChatGPT seine Rechercheergebnisse ein und schlägt vor, er könne „positive Erfahrungsberichte gezielt raussuchen (die gibt’s auch!)“. Der Grundeindruck von der Antwort bleibt jedoch tendenziell beängstigend. „Selbst wenn der Chatbot die Profemina-Erfahrungsberichte bedingt einordnet, werden durch Formulierungen aus den Berichten unterschwellig Botschaften transportiert“, kommentiert Pro Familia-Beraterin Walsch diese Quellenauswahl.

Grundsätzlich lässt sich zu den deutschen Quellen sagen, dass Claude und Gemini am ehesten institutionell ausgerichtet sind: Rund ein Drittel der Quellen stammt von Gesundheitsämtern und Fachgesellschaften, ein weiteres Fünftel von Beratungsstellen wie Pro Familia oder AWO. Presse und Foren spielen kaum eine Rolle. Auch warnt Claude gelegentlich vor Seiten wie Profemina – tut dies allerdings teils bevor als auch nachdem es die Seite trotzdem verlinkt. Auch Gemini warnt die Personas explizit vor Profemina und ist das einzige Modell, das die Seite konsequent – mit Ausnahme eines Bildes – nicht zu den Erfahrungsberichten zitiert.

ChatGPT hat dabei ein komplett anderes Profil. Über die Hälfte der Zitate in den deutschen Gesprächen bezieht sich auf Foren. Institutionelle Quellen machen hier weniger als ein Fünftel und anerkannte Beratungsstellen einen verschwindend geringen Anteil aus. Presseberichte zitiert der Chatbot ebenso wenig. Die Lücke füllen stattdessen Inhalte aus Abtreibungsgegner:innen-Netzwerken. Der Chatbot von Elon Musk, Grok, nutzt überdurchschnittlich viele Quellen. Dabei halten sich institutionelle Quellen, anerkannte Beratungsstellen, NGOs, aber auch Foren die Waage. Profemina kommt zwar vor, macht durch die Masse prozentual jedoch wenig aus. Grok hat zudem den höchsten Anteil an Publikumsmedien als Quelle.

Wie LLMs funktionieren

Das Problem bei den Chatbots wie ChatGPT ist, dass es sich dabei für die Nutzer:innen um eine „Black Box“ handelt. Wie genau sie funktionieren, ist unklar. Die Unternehmen legen nicht alle Details ihres Trainingsprozesses und ihrer Trainingsdaten offen, auf deren Grundlage später mit Hilfe statistischer Zusammenhänge Text generiert wird.

Jennifer Haase, die am Weizenbaum-Institut und der Humboldt-Universität zu Berlin zur Interaktion zwischen Mensch und KI forscht, beschreibt die Funktionsweise so: „Es ist ein bisschen wie in unserem Gehirn: Was wir oft miteinander in Verbindung bringen, wird dann wahrscheinlich auch wieder gemeinsam erzeugt.“ Haase vermutet, dass Schwangerschaftsabbruch von den Modellen höchstwahrscheinlich als medizinisches Thema eingestuft wird. Das würde bedeuten, dass die Modelle „feingestimmt“ wurden – ein zusätzlicher Trainingsschritt, in dem das Verhalten geprägt wird, um solche Anfragen vorsichtig zu behandeln. Dadurch können die Modelle darauf trainiert werden, die Nutzer:innen auf professionelle Beratung zu verweisen. Allerdings gibt es hierzu keine eindeutigen Informationen, räumt Haase ein.

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„Das Sprachmodell selbst enthält kein Wissen im herkömmlichen Sinne – es ist ein rein statistisches Modell, das Texte generiert, die für das menschliche Ohr plausibel klingen. Das muss nicht wahr sein“, erklärt Simon Ostermann vom Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz. „Wenn man einen Chatbot zur Informationssuche nutzt, läuft im Hintergrund in der Regel eine Suchmaschine“, sagt er. Das bedeutet, dass die dem Chatbot zur Verfügung stehenden Daten und Suchergebnisse eine Rolle spielen. Chatbots zeichnen sich demnach dadurch aus, dass sie Suchergebnisse nicht nur präsentieren, sondern sie zusammenfassen und umformulieren. „Sprachmodelle haben eine große Kontextgröße. Sie können viel Text auf einmal lesen. Praktisch heißt das: Die Top-20-Suchergebnisse werden aneinandergereiht und dem Modell reingeschoben. Aus denen macht es dann eine halbe Seite Zusammenfassung“, so Ostermann. Folglich bleibt die klassische SEO-Optimierung relevant. Das heißt: Wenn Websites durch bestimmte Techniken dafür sorgen, dass sie weit oben in den Suchergebnissen erscheinen, tauchen sie potenziell auch häufiger als Quelle in Antworten von Chatbots auf.

Im Umkehrschluss bedeutet das, dass das Problem der unausgewogenen Quellen bei Chatbots damit zusammenhängt, welche Akteure im Netz besonders präsent beziehungsweise gut auffindbar sind. SEO-Experte Hannes-Jeremia Jaacks verantwortet unter anderem die digitale Strategie der NGO Women on Web, die sich für reproduktive und digitale Rechte einsetzt, und beschäftigt sich intensiv mit der Frage der Sichtbarkeit. Er erklärt: „Die Caritas ‚Schwangerschaftsberatung‘ wird digital stark nachgefragt und über zahlreiche Beratungsstellen mit dazugehörigen digitalen Präsenzen angeboten. Daraus entsteht eine Verknüpfung der Begriffe für die Algorithmen.“ Die Unterscheidung zur Konfliktberatung, in der der zum Abbruch benötigte Schein ausgegeben wird, geht Jaacks zufolge in der Antwort unter. „Die Chatbots halten uns hier auch einen Spiegel vor: Sie reproduzieren die begriffliche Unschärfe, die wir ihnen durch unsere Inhalte und unser Suchverhalten füttern“, ordnet der Experte ein.

Eine Caritas-Sprecherin sieht das weniger kritisch – die Organisation führe schließlich Konfliktberatungen durch, stelle nur keinen Schein aus, und das sei „den meisten Ratsuchenden“ auch klar. Dabei verweist sie auf die Caritas-Website sowie darauf, dass Ratsuchende bereits bei der Terminvergabe entsprechend aufgeklärt würden. Gegenüber netzpolitik.org sagt sie, dass die gute Auffindbarkeit der Beratungsangebote im Internet dem Ziel diene, „einen möglichst niedrigschwelligen Zugang zu Beratung und Unterstützung zu ermöglichen.“

Die Seite von Profemina bezeichnet Jaacks als „alte Schule suchmaschinenoptimiert“. Im Hauptmenü fänden sich extrem lange, teils absurde Themenlisten (etwa „schwanger durch Petting“), die gezielt auf Nischen-Suchanfragen abzielen. „So lernt der Algorithmus, dass Profemina eine gute Quelle für Spezialthemen ist – und profitiert davon auch bei der KI“, erklärt der SEO-Experte.

Zudem scheint hier eine hohe Nachfrage auf vergleichsweise geringes Angebot zu treffen: „Die Menschen kommen häufig mit dem Gedanken, sie sind die einzige Person, der das passiert ist in ihrem Umfeld, weil keiner darüber spricht“, erzählt die Pro-Familia-Beraterin Walsch. „Da fehlt es definitiv an Austausch untereinander. Aber die Erfahrung zeigt, dass die Menschen in der realen Welt zu viel Angst haben, darüber zu sprechen.“ Im Internet sind Erfahrungsberichte hauptsächlich auf wenige Foren verteilt – darunter das Profemina-Forum. Obwohl unter den Top-Suchanfragen bei Google vielfach nach Erfahrungsberichten gesucht wird, gibt es offenbar nur wenige Seiten, die den Bedarf auch abdecken.

Alle vier Tech-Unternehmen wurden um Interviews gebeten. Anthropic (Claude) und xAI (Grok) reagierten nicht. Google (Gemini) und OpenAI (ChatGPT) verwiesen auf ihre Policy-Richtlinien, die beide keine expliziten Aussagen zum Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen beinhalten. Außerdem beriefen sich die Unternehmen auf ihre Nutzungshinweise, dass Modelle Fehler machen und medizinische Versorgung nicht ersetzen können. Eine OpenAI-Sprecherin ergänzte: „Wir arbeiten eng mit Ärzt:innen weltweit zusammen, um schädliche oder irreführende Antworten zu reduzieren.“ Das seit 5. Mai 2026 – nach dieser Recherche-Testreihe – verfügbare GPT‑5.5 sei „bislang am stärksten darin, Nutzerkontext wie Geschlecht zu berücksichtigen.“

Potenzial mit Schwachstellen

Trotz aller Probleme bietet generative KI Chancen. So hat die Unterhaltung mit dem Chatbot Veronika auch geholfen: „Ich war eigentlich nie jemand, der ChatGPT genutzt hat, um Gefühle niederzuschreiben“, erzählt sie. „Aber in der Zeit hat es mir geholfen, einfach Dinge loszuwerden und meinen Frust abzulassen, wenn ich mit niemandem sonst darüber sprechen wollte.“ Veronika hat es geholfen, gesetzliche Regelungen und die konkreten Schritte, die sie unternehmen kann, noch einmal von ChatGPT zusammenfassen zu lassen. „Meine Ärztin hatte mir zwar auch schon vieles gesagt, aber in dem Moment ist man emotional einfach so überfordert, dass man nicht alles mitbekommt“, erzählt sie.

Grundsätzlich sehen auch Berater:innen – trotz aktueller Einschränkungen in der Zuverlässigkeit – in der KI eine Chance. So sagt etwa Anna Terfehr-Hoffmann, Referentin für Frauen und Gleichstellung bei AWO: „KI bietet hier echtes Potenzial: Übersetzungen, Folgefragen, Spracheingabe, leichter zugängliche Einstiegsmöglichkeiten für eine erste Auseinandersetzung.“ Und Beraterin Corinna Kopf von der Diakonie findet, dass die „eigentliche Konfliktlage“ im Leben der Menschen in der Beratung schneller angesprochen werden kann, wenn sie bereits über Grundinformationen verfügen. Bedenklich ist allerdings dabei die Frage des Datenschutzes: „Hier fließen Daten von schwangeren Personen an KI-Anbieter:innen“, bemerkt Terfehr-Hoffmann. „Je nach Anbieter:in und Nutzungsform könnten solche Daten auch zum Modelltraining oder für Werbezwecke etc. eingesetzt werden.“

Branchenübergreifend gilt es als erstrebenswert, von Chatbots zitiert zu werden – auch in der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung, um verlässliche Informationen bereit zu stellen. Unsicherheit, wie das technisch überhaupt gehen soll und zugleich die Sorge, dass sich die Ausrichtung der Chatbots kaum steuern lässt, schwingt jedoch bei allen Gesprächspartner:innen aus der Beratung mit.

Die Verschlossenheit der Technologie und die Deutungshoheit privater Unternehmen über ihre Inhalte bleiben ein Aspekt, den es künftig mitzudenken gilt. Unser Experiment zeigt, wie deutlich sich dabei aktuell Lücken auftun – Lücken, die die Chatbots teils fehlerhaft selbst füllen, die teils aber auch ausgenutzt werden können, um mit tendenziösen Informationen zu Menschen in Konfliktsituationen vorzudringen. Die Konsequenzen dieser Gemengelage tragen am Ende jene, die es am wenigsten gebrauchen können – ungewollt Schwangere auf der Suche nach verlässlichen Informationen. „In dem Moment habe ich an jedem Seil gezogen, was mir helfen könnte“, erzählt Veronika mit Blick auf ihre Erfahrung mit dem Chatbot. Und Referentin Terfehr-Hoffmann schlussfolgert: „Es ist durchaus eine politische Kernaufgabe, den Zugang zu verlässlichen, evidenzbasierten Informationen auch in diesem Bereich abzusichern.“

Dieser Beitrag entstand im Rahmen des „Algorithmic Accountability Reporting Fellowships“ der Organisation AlgorithmWatch. Marta Abba und Carlotta Dotto haben bei der Recherche mitgewirkt.


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„Schutz kritischer Infrastruktur“: Auch Brandenburg will Informationszugang einschränken

17. Juli 2026 um 14:57

Berlin und Bund legen vor, Brandenburg zieht nach. Auch hier plant die Regierung, Informationsfreiheitsrechte zu schwächen. Wieder sollen Sicherheitsbedenken die Intransparenz rechtfertigen.

Offener Kabelschacht auf einer Wiese
Braucht es Einschränkungen der Informationsfreiheit, um offenliegende Bahnkabel in Birkenwerder zu schützen? (Archivbild) – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Jürgen Ritter

Die Brandenburger Landesregierung will das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) ändern. Gegenüber rbb|24 hat ein Sprecher des Innenministeriums am gestrigen Donnerstag bestätigt, dass sie aktuell an einem Gesetzentwurf arbeitet.

Wie schon der Berliner Senat begründet auch Brandenburg die Schritte mit einer abstrakten Gefahrenlage. „Der Schutz kritischer Infrastruktur ist angesichts verschiedenster Bedrohungslagen von entscheidender Bedeutung“, heißt es in der Mitteilung, die rbb|24 auf Anfrage erhielt. Die Änderungen sollen dem Land erlauben, besser auf solche Bedrohungen zu reagieren.

Das AIG regelt in Brandenburg bisher, wie Bürger*innen an behördliche Informationen gelangen. Es garantiert jeder Person ein Recht auf Akteneinsicht, solange nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen dagegensprechen. Welche konkreten Änderungen das Land plant, ist noch offen. So tiefgreifend wie der Bund könne das Land aufgrund der Landesverfassung nicht vorgehen.

Die Schwächung der Informationsfreiheit liegt im Trend


Die Bundesregierung kündigte Anfang Juli in ihrem „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ an, dass sie das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) massiv einschränken will. Zu den Vorhaben gehört, Informationen nur noch mit „berechtigtem Interesse“ herauszugeben und Organisationen, Unternehmen und Stiftungen das Recht völlig zu entziehen.

Brandenburg nimmt sich offenbar ein Vorbild an einem deutschlandweiten Trend. Weitere CDU- und SPD-geführte Bundesländer planen eine Beschneidung der Informationsfreiheitsrechte: Auch Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen legten mit Verweis auf Sicherheitsbedenken und Bürokratieabbau Gesetzentwürfe vor.

Berlin schaffte als erstes Bundesland Tatsachen: Das Abgeordnetenhaus zog den Anschlag auf das Berliner Stromnetz heran, um im März ein Gesetz zu verabschieden, mit dem Behörden Anfragen pauschal ablehnen können.

„Nicht mehr Sicherheit, sondern weniger Demokratie“


Fachleute kritisieren den Versuch, Intransparenz mit Sicherheitsbedenken rechtzufertigen. Die Jurist*innen Philipp Schönberger und Hannah Vos vom Transparenzportal FragDenStaat schreiben im Verfassungsblog: „Offensichtlich dient die diskursive Verknüpfung mit einer Bedrohungslage vor allem als Vehikel für eine möglichst weitreichende Abschirmung der Exekutive vor öffentlicher Kontrolle.“ Auch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider warnte: „Wer Informationsfreiheit pauschal beschränkt, schafft nicht mehr Sicherheit, sondern weniger Demokratie.“

Für die Pläne der Bundesregierung hagelt es Kritik. Mehr als eine halbe Million Menschen wollen die Informationsfreiheit schützen, zeigt eine laufende Petition von FragDenStaat. Auch 131 Organisationen stellen sich gegen das Vorhaben. Selbst in den eigenen Reihen regt sich Widerstand: Die SPD-Bundestagsabgeordneten kündigten der Parteispitze in einem internen Papier an, sie würden nicht für die Abschaffung des bestehenden Transparenzniveaus stimmen.

Auch in Brandenburg dürfte es Gegenstimmen geben. Kurz vor den Neuigkeiten der Landesregierung warnte die Verbraucherzentrale Brandenburg vor der Entkernung des IFG. Sie verweist auf ein eigenes Verfahren gegen den Ostdeutschen Sparkassenverband – auf Akteneinsicht nach dem AIG.


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Sampling vor dem EuGH: Was ist eigentlich „Pastiche“?

17. April 2026 um 08:27

Neigt sich die „unendliche Geschichte“ des Sampling-Streits zu „Metall auf Metall“ dem Ende zu? Der europäische Gerichtshof hat der Auseinandersetzung ein weiteres Kapitel hinzugefügt. Wir geben eine kurze Einschätzung zum Urteil, seiner Bedeutung für den Fall und für Sampling als Remix-Praxis allgemein.

Die Band Kraftwerk steht vor einem weißen Bildschirm, auf dem ZUKUNFT steht
Das Urteil zu „Metall auf Metall“ wird auch für die Zukunft der Remix-Kunst relevant sein. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Sven Gleisberg

Der Gerichtsstreit „Metall auf Metall“ verhandelt weiterhin die Nutzung eines zwei Sekunden langen Musiksamples, das Moses Pelham dem Track „Metall auf Metall“ von Kraftwerk entnommen und bei der Produktion von Sabrina Setlurs Hiphop Song „Nur mir“ verwendet hat. Nach vielen Wendungen hatte das Oberlandesgericht Hamburg im Jahr 2022 drei rechtlich-historische Phasen zur urheberrechtlichen Bewertung dieser Nutzung unterschieden, von der die letzte Phase weiterhin in Streit steht. Mittlerweile geht es darum, ob Sampling in „Nur mir“ unter die urheberrechtliche Ausnahme („Schranke“) des Pastiche fällt.

Schranken im Urheberecht wie das Zitatrecht oder die Privatkopie erlauben unter bestimmten, eng abgegrenzten Voraussetzungen, ein Werk auch ohne Zustimmung des Rechteinhabers zu nutzen. Die Schranke des „Pastiche“ fand erst 2021 im Zuge der Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie Eingang in das deutsche Urheberrecht, konkret in § 51a UrhG. Für „Nur mir“ stellt sich seither die Frage: Stellt die Nutzung des Samples ein Pastiche dar? Damit wäre zumindest seit 2021 die Verbreitung des Songs wegen dieser Ausnahme zulässig.

Nachdem das Oberlandesgericht Hamburg diese Bewertung in seiner Entscheidung von 2022 weitgehend gerechtfertigt hatte, legte der deutsche Bundesgerichtshof dem europäischen Gerichtshof Fragen vor, um die Schranke des Pastiche genauer auszulegen. Im Detail fragt der Bundesgerichtshof, ob Pastiche einerseits einen Auffangtatbestand für die künstlerische Auseinandersetzung mit einem vorbestehenden Werk darstellt und ob andererseits Pastiche die Intention zur Schaffung eines Pastiche in der Nutzerin voraussetzt, oder es ausreicht, dass es von informierten Personen als Pastiche erkannt wird.

Kein Auffangtatbestand: der „künstlerische oder kreative Dialog“

Der europäische Gerichtshof sieht davon ab, mit dem Pastiche eine allgemeine Ausnahme für die künstlerische Auseinandersetzung mit einem vorbestehenden Werk zu schaffen. Entscheidend für ein Pastiche ist in erster Linie die offen erkennbare Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken. „Versteckte Imitationen“ oder auch die in der ersten Entscheidung des europäischen Gerichtshof von 2019 ausgeführte Nutzung in „nicht wiedererkennbarer Form“ werden nicht vom Pastiche umfasst. So schreibt Gerichtshof, dass Pastiche…

…Schöpfungen erfasst, die an ein oder mehrere bestehende Werke erinnern, gleichzeitig aber wahrnehmbare Unterschiede diesen gegenüber aufweisen, um mit diesen Werken eine als solche erkennbare Form des künstlerischen oder kreativen Dialogs aufzunehmen.

Dieser Dialog könne „verschiedene Formen annehmen“, das Gericht unterscheidet die Form einer „offenen Nachahmung des Stils dieser Werke, einer Hommage an sie oder einer humoristischen oder kritischen Auseinandersetzung mit ihnen“. Damit formuliert der europäische Gerichtshof eine nicht-abgeschlossene Liste konkreter Zwecke, die einen künstlerischen oder kreativen Dialog auszeichnen und erweitert die Taxonomie von „Karikatur, Parodie und Pastiche“. Mit dieser Auflistung bleibt der europäische Gerichtshof hinter dem Vorschlag des Generalanwalts von 2025 zurück. Dieser hatte formuliert, dass „der mit dieser offenen stilistischen Nachahmung verfolgte Zweck hingegen unerheblich [ist]“. Allerdings scheint die Auflistung offen für Erweiterungen aus der künstlerischen Praxis zu sein.

Intention zum Pastiche?

Hinsichtlich der Frage nach der Intention der Nutzerin folgt der europäische Gerichtshof hingegen weitestgehend den Vorschlägen des Generalanwalts. Zur Gewährleistung der Rechtssicherheit, so das Gericht, müssten objektive Kriterien zur Prüfung der Absicht einer Nutzerin herangezogen werden. Insofern genügt…

… für eine Nutzung ‚zum Zwecke von‘ Pastiches im Sinne dieser Bestimmung, dass der Charakter als ‚Pastiche’ für denjenigen erkennbar ist, dem das bestehende Werk bekannt ist, dem diese Elemente entnommen sind.

Damit müssen Nutzerinnen nicht nachweisen, die Absicht gehabt zu haben, mit einem anderen Werk in einen Dialog zu treten. Es genügt, wenn eine mit dem genutzten Werk vertraute und über die Bedeutung von Pastiche informierte Person ein solches in dem neu geschaffenen Werk erkennt. Das könnte beispielsweise eine Musikgutachterin sein.

Was bedeutet das für den Fall „Metall auf Metall“?

„Metall auf Metall“ verlässt nach der Entscheidung des EuGH nun wieder die europäische Bühne und wird weiter vor dem deutschen Bundesgerichtshof verhandelt. Zu klären dürfte noch sein, ob „Nur mir“ in einen künstlerischen oder kreativen Dialog mit „Metall auf Metall“ tritt. Das ist – zumindest vor dem Hintergrund der jetzt durch den europäischen Gerichtshof eingeführten Begrifflichkeiten – noch nicht in ausreichendem Maß geschehen.

Ausgeschlossen werden kann wohl die Einordnung als „humoristische Auseinandersetzung“, da ja bereits mehrfach Karikatur und Parodie als Schranken für Sampling in „Nur mir“ abgelehnt wurden. Auch die Einordnung als „offene Nachahmung des Stils“ für einen HipHop-Song wie „Nur mir“ muss wohl als unwahrscheinlich angesehen werden.

Weniger eindeutig ist das bei Punkten wie „kritischer Auseinandersetzung“ oder „Hommage“. Womit wir beim Kern der Frage angekommen sind: Ist Sampling im Fall von „Nur mir“ eine „erkennbare Form des künstlerischen oder kreativen Dialogs“ im Sinne des EuGH-Urteils? Und angesichts dessen, dass das Oberlandesgericht Hamburg in seiner Entscheidung von 2022 bereits eine „künstlerische Auseinandersetzung“ festgestellt hat, ist das in diesem konkreten Fall mit dem überaus bekannten Sample wohl zu bejahen.

Ist Remix-Kunst jetzt Pastiche?

Pastiche als Auffangtatbestand für die Auseinandersetzung mit einem vorbestehenden Werk wäre hingegen einer noch weitreichenderen Legalisierung Remix-basierter Kunstformen gleichgekommen. Der europäische Gerichtshof hat sich gegen eine solche allgemeine Ausnahmeregelung entschieden.

Dennoch: Die weitreichenden Verschiebungen in diesem Urteil des europäischen Gerichtshofs sind bemerkenswert. Im Jahr 2019 urteilte der europäische Gerichtshof noch, dass allein die nicht-wiederkennbare Nutzung eines Samples ohne Zustimmung rechtlich erlaubt sei. Eine Einschätzung, die den Praktiken und Diskursen in der Remix-Kunst widersprechen.

Im neuen Urteil wird hingegen die Bedeutung der wahrnehmbaren Unterschiede und des Dialogs zwischen urheberrechtlich geschützten Werken für die Freiheit künstlerischen Schaffens in den Vordergrund gerückt. Das ist ein deutliches Signal für Remix-Kunst als Pastiche und für die Legalisierung von Remix-Kunst allgemein.

Abzuwarten bleibt allerdings, wie sich diese inklusive Auslegung des Pastiche-Begriffs in die digitale Praxis überführen lassen wird und welche Fallstricke die Konkretisierung der Dialogformen für Remix-Kunst und Sampling bereithält. So könnte die Verwendung besonders obskurer oder unbekannter Samples größeren Rechtfertigungsdruck erzeugen als die Nutzung weit verbreiteter Werke. Auch das graduelle Kriterium der „wahrnehmbaren Unterschiede“ bleibt noch unterspezifiziert und könnte zu Abgrenzungsschwierigkeiten führen, die auch zukünftig einer Einzelfallbewertung unterliegen.

Was passiert als nächstes?

Mit dem vorliegenden Urteil des europäischen Gerichtshofs ist die unendliche Geschichte von „Metall auf Metall“ ein gutes Stück weitergekommen. Das nächste Kapitel spielt erneut am deutschen Bundesgerichtshof. Es liegt an ihm, ob Sampling in „Nur mir“ nach den Vorgaben des europäischen Gerichtshofs als Pastiche bewertet werden kann.

Die Geschichte könnte also bald zu Ende gehen. Denkbar ist allerdings auch, dass der Bundesgerichtshof für seine Entscheidung eine weitere Konkretisierung des Dialog-Charakters der in Streit stehenden Sample-Nutzung benötigt. Dann könnte sogar eine erneute Schleife über das Oberlandesgericht Hamburg eingeschoben werden.


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EuGH präzisiert: Sampling geht klar

15. April 2026 um 17:22

Der legendäre Urheberrechtsfall „Metall auf Metall“ geht in die letzte Runde. Der Europäische Gerichtshof hat gerade nach weitläufiger Auffassung das Recht auf Remix und Sampling gestärkt. Jetzt muss noch der Bundesgerichtshof final entscheiden.

Vier Musiker stehen hinter elektronischen Instrumenten vor einer großen, farbigen, geometrischen Lichtprojektion
Kraftwerk live bei einem Konzert. Die Band hatte 1999 wegen eines Samples geklagt. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Future Image

Der Europäische Gerichtshof hat eine Entscheidung präzisiert, die es ermöglicht, urheberrechtlich geschützte Werke ohne Zustimmung ihrer Rechtsinhaber:innen zu verwenden. Demnach müssen bestimmte Voraussetzungen zutreffen, damit ein Sample als erlaubtes „Pastiche“ gilt.

27 Jahre – so lange streiten sich der Musikproduzent Moses Pelham und die Band Kraftwerk bereits vor Gericht. Recht auf Sampling gegen Urheberrecht. Gestritten wird um einen zwei Sekunden langen Musikschnipsel aus dem Kraftwerk-Song „Metall auf Metall“. Der stammt aus 1977. Rund 20 Jahre später schnitt Pelham aus den zwei Sekunden die Dauerschleife für den Song „Nur mir“ von Sabrina Setlur. Kraftwerk klagte 1999 dagegen.

Das Oberlandesgericht Hamburg, der Bundesgerichtshof, das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof – sie alle haben sich im letzten Vierteljahrhundert mit dem Fall beschäftigt. Derweil ist das Samplen gängige Kulturpraxis, nicht nur in HipHop und Techno.

Um eine Rechtsgrundlage zu schaffen, führte die EU 2019 eine „Pastiche-Regel“ ein, die 2021 im deutschen Urheberrecht verankert wurde. Dort heißt es in § 51a Karikatur, Parodie und Pastiche: „Zulässig ist die Vervielfältigung, die Verbreitung und die öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck der Karikatur, der Parodie und des Pastiches. Die Befugnis nach Satz 1 umfasst die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des genutzten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Wann ist Pastiche Pastiche?

Nun hat der Europäische Gerichtshof sich zur Tragweite der Ausnahme für „Pastiches“ im Zusammenhang mit dem Sampling geäußert. Demnach sei entscheidend, ob die Neuschöpfung im Zuge des Samplings mit den urheberrechtlich geschützten Werken einen „erkennbaren künstlerischen oder kreativen Dialog“ führe, „gleichzeitig aber wahrnehmbare Unterschiede“ aufweise. Beispielsweise in Form einer offenen Nachahmung des Stils oder kritischer Auseinandersetzung. Auf diese Weise solle ein angemessener Rechts- und Interessenausgleich zwischen Rechteinhaber:innen und der Kunstfreiheit gesichert werden. Eine Nachahmung ohne erkennbare Auseinandersetzung mit dem Original sei demnach kein zulässiges Pastiche.

Nach weitläufiger Interpretation hat der Europäische Gerichtshof damit das Recht auf Remix und Sampling gestärkt – und damit geht der Fall „Metall auf Metall“ in die letzte Runde und zurück an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe: Dieser muss nun entscheiden, ob Pelham sich in dem Song von 1997 in einem ausreichenden Dialog mit „Metall auf Metall“ befindet und wahrnehmbare Unterschiede bestehen.

Das Oberlandesgericht Hamburg hatte bereits festgestellt, dass die Rhythmussequenz trotz leichter Abwandlung in „Nur mir“ als Anspielung auf das Original erkennbar bleibe – darauf weist der Europäische Gerichtshof hin. Fraglich ist jetzt, ob der Bundesgerichtshof dieser Auffassung folgen wird.


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Datenzugang für Nutzer:innen und Forschung: „Wir haben das Recht auf unserer Seite“

05. Januar 2026 um 09:11

Zwei Forschende haben verschiedene Wege genutzt, um an die Daten großer Plattformen zu kommen. In einem Vortrag auf dem 39. Chaos Communication Congress berichten sie von Hindernissen, aber auch davon, wie wertvoll das Recht auf Datenzugang ist.

2 Vortragende und 1 Moderierender stehen vor einer großen Beamer-Leinwand
Wegmann und Seiling während der Q&A zu ihrem Vortrag Screenshot: media.ccc.de

Daten sind das Herzstück von Plattformen wie YouTube, TikTok und Instagram. Dabei geht es nicht nur um die Inhalte wie Videos oder Fotos, sondern vor allem auch um die Daten der Nutzer:innen: Was klicken sie an? Mit welchen Inhalten interagieren sie? Was läuft in Dauerschleife?

Wie ihre Empfehlungssysteme horten Google, ByteDance, Meta und Co. diese Daten und geben sie nur ungern preis. Doch es ist möglich, an sie heranzukommen – für Forschende und auch Nutzer:innen selbst. Wie das funktioniert und welche Hürden auf dem Weg liegen, haben David Wegmann und LK Seiling auf dem 39. Chaos Communication Congress präsentiert.

Die Datenschutzgrundverordnung verhilft zum persönlichen Datensatz

Das wohl bekannteste Werkzeug, um an die eigenen Daten heranzukommen, ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Gemäß Artikel 15 hat eine Person das Recht, über sie verarbeitete Daten, Verarbeitungszwecke und andere Informationen von einem Datenverarbeiter zu erhalten.

Wegmann nutzte dieses Recht für seine Forschung zur Rolle von YouTube im demokratischen Diskurs. Dabei griff er auf Datenspenden von 1.064 Dän:innen zurück, die ihm ihre YouTube-Daten zur Verfügung stellten. Die Daten erhielt er, nachdem er 40.000 Personen um eine Datenspende gebeten hatte, berichtete er in dem Vortrag.

Dabei wurden auch die Probleme mit dem Datenzugang klar: Der Weg, die eigenen Daten herunterzuladen, ist nicht immer leicht. Bei großen Anbietern wie Google gibt es meist Möglichkeiten, über die Plattform direkt die Daten anzufordern. Bei anderen Diensten bekommen Nutzende teils erst auf mehrmalige Nachfrage Auskünfte auf Papier.

Doch selbst wenn die Daten wie bei YouTube digital über ein Online-Interface zur Verfügung stehen, bleibt es oft kompliziert: Unübersichtliche Dateien, Tabellen mit unklaren Spaltenbezeichnungen und die generelle Menge an Daten führen schnell zu Überforderung. Teils sind nicht alle Informationen enthalten, bei YouTube etwa, wie lange ein bestimmtes Video abgespielt wurde.

Tabelle mit JSON-File aus YouTube-Datenauskunft
Manche Spalten sind kryptisch, andere fehlen. - Screenshot: media.ccc.de

Ein weniger bekannter Weg für Nutzende, die eigenen Daten zu erhalten, geht über den Digital Markets Act, der besonders sogenannte Gatekeeper-Unternehmen im Blick hat. Er begründet für Nutzende das Recht auf Datenportabilität, damit es ihnen möglich ist, Anbieter zu wechseln, ohne ihre gesamten Daten bei einem anderen Dienst zu verlieren.

Datenauskünfte nach dem Digital Services Act geben andere Informationen

Nicht Betroffene selbst, aber Forschende können über den Digital Services Act (DSA) Daten von sehr großen Online-Plattformen anfordern. Seiling unterstützte Wegmann dabei, einen Antrag bei Google zu stellen.

Seiling sagt gegenüber netzpolitik.org: „Grundsätzlich gibt es im DSA zwei Arten von Forschungsdatenzugang. Einmal für öffentlich verfügbare Daten in Artikel 40 (12) und für allgemeine Daten in Artikel 40 (4).“ Bei Ersterem sollen Plattform-Anbieter Forschenden Zugang zu öffentlich zugänglichen Daten ihrer Dienste geben, um systemische Risiken zu erforschen. Bei Letzterem geht es um privilegierten Zugang zu Daten, die teilweise nicht öffentlich sind und die ebenfalls zur Risikoerforschung genutzt werden sollen. Das können beispielsweise Informationen zu Moderationsentscheidungen sein. Dafür sind die Hürden höher, der Antrag auf Zugang zu diesen Daten läuft nicht über die Plattformen direkt, sondern über den jeweils zuständigen nationalen Koordinator für Digitale Dienste.

Da der DSA und das darin verbriefte Recht auf Datenzugang noch vergleichsweise neu sind, gibt es teilweise noch Unklarheiten, was Antragsprozesse oder den Umfang der entsprechenden Daten angeht.

„Der DSA spezifiziert nicht genau, was mit öffentlich verfügbaren Daten gemeint ist“, sagt Seiling gegenüber netzpolitik.org. „Meiner Auffassung nach müsste das auch Informationen zum Plattformdesign oder Inhaltsdaten etwa von Videos betreffen. Aber es ist noch nicht klar, wo genau da die Grenze verläuft.“

Für Wegmann waren die Hürden des Antragsprozesses zu den öffentlich verfügbaren Daten ein Problem. „Google verlangt, dass man beweist, dass man die Daten supersicher aufbewahren kann, und will technische Details zur Speicherung wissen. Wir speichern die nun mit den gleichen Vorkehrungen wie die Patient:innendaten der medizinischen Fakultät“, so der Forscher.

Dass im Vorfeld nicht klar sei, welche Bedingungen man für den Datenzugang erfüllen müsse, sei ein Problem für Wissenschaftler:innen. „Das hat mich Wochen an Arbeit gekostet, all diese Informationen herauszubekommen“, berichtet Wegmann.

Was ist Forschung?

Eine weitere Hürde liegt in der Frage, wer überhaupt laut dem Gesetz als „Forscher“ gilt. Für den Zugang zu öffentlichen Daten muss man nicht an eine Forschungseinrichtung angeschlossen sein. Aber dennoch muss der Antragstellende neben den technischen Voraussetzungen nachweisen, dass die Forschung „unabhängig von kommerziellen Interessen“ ist, und seine Finanzierung offenlegen.

Gerade derartig aufwendige Nachweisprozesse dürften für zivilgesellschaftliche Forschung eine Hürde darstellen, insbesondere dann, wenn sie sich über lange Zeiträume hinziehen.

Trotz der bestehenden Hindernisse sehen Wegmann und Seiling in den Datenzugangsrechten wichtige Werkzeuge. „Mir ist wichtig, dass die Hackercommunity versteht, dass wir das Recht auf unserer Seite haben“, sagt Seiling. „Das ist nicht zu unterschätzen.“ Indem über den Datenzugang Probleme identifiziert werden, ließen sich vielleicht auch Plattformen dazu bringen, Umbauten vorzunehmen. Und so steht auch auf ihrer Schlussfolie zum Vortrag die Aufforderung: „Du kannst [die Datenauskunftsrechte] nutzen, um Tech-Plattformen zur Verantwortung zu ziehen.“

Gerade weil diese Rechte ein mächtiges Werkzeug sind, ist es wichtig, sie aktiv zu nutzen und zu verteidigen. Auch gegen Bestrebungen der EU-Kommission, etwa im Digitalen Omnibus die Selbstauskünfte nach der DSGVO einzuschränken. Und so warnt Wegmann davor, dass Datenauskunftsrechte und andere Rechte zur Verhandlungsmasse gemacht werden, auch auf Druck der USA, die sich gegen europäische Tech-Regulierung stemmen.


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Erfundene Quellen: Wie Chatbots die Wikipedia vergiften

29. Dezember 2025 um 18:37

Manche Nutzer:innen lassen sich Wikipedia-Artikel von Sprachmodellen generieren, inklusive erfundener Referenzen. Ein Wikipedia-Urgestein stolperte zufällig über die halluzinierten Artikel – ausgerechnet mit der Hilfe von einem Sprachmodell.

Auf der Suche nach nicht existierenden Büchern. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Zoonar

Eigentlich wollte Mathias Schindler nur eine kleine Sache in der Wikipedia korrigieren. Doch dann baute der Wikipedianer versehentlich einen Detektor für bestimmte KI-generierte Inhalte in der Enzyklopädie. Auf dem 39C3 berichtet er, warum die halluzinierten Texte auch ein Problem für die Anbieter großer Sprachmodelle werden könnte und warum er den Autor:innen keine guten Absichten unterstellt.

Die kleine Sache, die Schindler korrigieren wollte, waren fehlerhafte ISBNs. Mit diesen 10 oder 13-stelligen Nummern werden Bücher identifiziert und finden sich oft in Quellenangaben von Wikipedia-Einträgen. Dabei sind die Zahlenkombinationen nicht vollkommen zufällig, erklärt Schindler im Talk. Die letzte Ziffer ist eine Prüfziffer, sie lässt sich aus den neun beziehungsweise zwölf vorherigen Ziffern berechnen. Ursprünglich wollte Schindler falsche ISBNs in der Wikipedia aufspüren und ausbessern, auch damit Nutzer:innen die richtigen Bücher finden, die als Referenzen in den Artikeln angegeben wurden.

Zufallsfund dank falscher ISBNs

„Referenzen auf Wikipedia sind nicht nur wichtig, sondern ein integraler Teil der Wikipedia“, sagt Schindler und verweist in seinem Vortrag auf den alten Spruch: „Wikimedia mag ein guter Ort sein, um eine Recherche zu starten, aber es ist ein schlechter Ort, um dort die Recherche zu beenden.“ (Alle Zitate aus dem Talk haben wir ins Deutsche übersetzt.) Schindler muss es wissen. Er ist Mitbegründer von Wikimedia Deutschland und Wikipedia-Autor seit 2003.

Um die inkorrekten ISBNs zu finden, schrieb Schindler ein Skript, lud die gesamte deutschsprachige Wikipedia herunter und durchsuchte sie nach ISBNs mit einer faulen Prüfziffer, erzählt er in seinem Vortrag. Doch er stieß nicht nur auf falsch eingegebene ISBNs oder von den Verlagen falsch ausgegebene ISBNs, sondern fand auch Artikel, bei denen zwei oder mehr Bücher fehlerhafte ISBNs hatten. Diese Bücher schienen zwar plausible Titel und Autor:innen zu haben, aber Schindler konnte sie nirgendwo sonst finden. Sie waren halluziniert.

Offenbar hatten sich Menschen ganze Artikel von einem Large Language Model (LLM) wie ChatGPT schreiben lassen, welches sich dann auch einen Abschnitt mit Einzelnachweisen ausdachte.

Noch ist es ein Nischenphänomen

Im Gespräch mit netzpolitik.org erzählt Schindler, dass er mit seiner Methode etwa 150 Artikel gefunden habe, bei denen man Sorge haben müsse, dass sie zumindest teilweise KI-generiert und frei erfunden seien. Allerdings seien die fehlerhaften Einträge nicht ausschließlich auf KI-Chatbots zurückzuführen, manchmal gebe es andere Gründe für mehrfach falsche ISBNs, sagt Schindler. Außerdem gibt es über drei Millionen deutschsprachige Wikipedia-Artikel, die 150 Auffälligen machen also nur ein äußerst geringen Anteil von 0,005 Prozent aus.

Andererseits erfasst Schindlers Methode auch nicht alle Halluzinationen, dafür war es schließlich nicht gedacht. „Dieses Werkzeug ist nicht das Universaltool zum Erkennen von ChatGPT-generierten Artikeln.“ Andere Möglichkeiten, solche Inhalte zu enttarnen, seien etwa systematische Abweichungen von der Syntax von „Media Wiki“ (der Software hinter Wikipedia). Oder wenn Autor:innen viele Adjektive verwenden: „Kein Wikipedianer, der was auf sich hält, wird den Fernsehturm als ‚großartig‘ oder ‚herausragend‘ bezeichnen.“

LLM generierter Text „Anti-These zu Wikipedia“

Doch auch wenn das Erstellen von Wikipedia-Artikeln mit LLMs noch nicht so verbreitet sein sollte, geht es für Wikipedia um Grundsätzliches: Die Kontamination mit Inhalten, die auf den ersten Blick wahr erscheinen könnten und sich als Fakten tarnen. Schindler sagt: „Man könnte es auch als Anti-These zu einem Enzyklopädie-Projekt wie Wikipedia beschreiben.“

Die Gefahren? Zum einen können sich falsche Infos verselbstständigen, wenn eine andere Veröffentlichung den vermeintlichen Fakt von Wikipedia abschreibt und die Wikipedia diese Veröffentlichungen hinterher als Beleg für genau diesen Fakt aufführen. Schindler weist in seinem Vortrag auf diesen Teufelskreis hin, der bereits vor LLMs ein Problem darstellte.

Glaubwürdigkeit in Gefahr – und die Qualität von LLMs

Zum anderen verschlingen LLM-generierte Quellen zunehmend die Ressourcen unterschiedlichster Einrichtungen. Nicht nur die der Online-Enzyklopädie: Irregeleitete Nutzer:innen fragen etwa Bibliothekar:innen nach ausgedachten Büchern, berichtete 404 Media im Herbst. Beim Internationalen Komitee des Roten Kreuzes (ICRC) wurde die Situation offenbar so schlimm, dass es sich mit einer „wichtigen Mitteilung“ an die Öffentlichkeit wandte.

„Wenn eine Referenz nicht gefunden werden kann, heißt das nicht, dass das ICRC Informationen zurückhält. Verschiedene Situationen können das erklären, wie etwa unvollständige Zitationen, Dokumente, die in andere Institutionen lagern, oder – zunehmend – KI-generierte Halluzinationen“, warnte das ICRC Anfang Dezember.

Auch für die Entwickler von Large Language Models hätten halluzinierte Wikipedia-Artikel Nachteile, argumentiert Schindler. Denn ihre Modelle werden oft mit Wikipedia-Artikeln trainiert. „Die KI-Firmen profitieren von hochwertigen Daten und leiden unter dem Verlust von Quellen, die frei von synthetischen Texten sind“, sagt im Schindler im Gespräch mit netzpolitik.org. Oder wie er es im Vortrag formuliert: „LLM-Provider vergiften damit auf eine Art den Fluss, aus dem sie selber trinken“, sagt Schindler.

Wer macht sowas?

Doch wer stellt eigentlich LLM-generierte Inhalte in die Wikipedia? „Bunt gemischt“, erzählt Mathias Schindler im Gespräch mit netzpolitik.org. Von Wikipedia-Neulingen über langjährige Autor:innen bis zu einer Werbeagentur sei alles dabei gewesen. Er habe versucht, möglichst viele Autor:innen von verdächtigen Artikeln zu kontaktieren. Manche hätten ihn ignoriert, andere alles geleugnet oder den Einsatz einer LLM heruntergespielt.

„Eine Erklärung ist, dass Menschen LLMs tatsächlich als Recherchewerkzeug ansehen, das magischen Zugang zu wissenschaftlichen Datenbanken und Literatur hat und belastbare Belege liefert“, sagt Schindler zu netzpolitik.org. Bisher habe er aber noch keine solche Person unter den verdächtigen Autor:innen getroffen. Stattdessen vermutet Schindler eher persönlichen Geltungsdrang oder dass Personen eine Agenda verfolgen, die Enzyklopädie in ihrem Sinne umzuschreiben.

In seinem Vortrag erzählt Schindler, er habe alle verdächtigen Autor:innen, um den Prompt gebeten, mit dem diese den Artikel generiert hätten. „Das ist mein persönlicher ‚Litmus‘-Test, ob die Menschen ehrliche Absichten haben“, sagt Schindler. Nur eine einzige Person habe den Prompt nach vielen Nachfragen privat geteilt.

Die Herausforderung bleibt

Laut Schindler wurden alle gemeldeten Artikel gelöscht, bei denen die Autor:innen die Zweifel nicht ausräumen konnten, dass sie KI-generiert waren. In vielen Fällen wurden auch die Autor:innen gesperrt. In einem Richtlinien-Artikel der deutschsprachigen Wikipedia heißt es dazu: „Sprach-KI sind derzeit nicht in der Lage, korrekt belegte Beiträge zu erstellen. Beiträge, die damit erstellt werden, verstoßen daher unter anderem gegen WP:Keine Theoriefindung, WP:Belege, WP:Urheberrechtsverletzung, WP:Neutraler Standpunkt; ihre Verwendung ist daher derzeit generell unerwünscht.“

Für Schindler bleibt es eine Herausforderung für die Wikipedia-Community, halluzinierte Texte aufzudecken, zumal Chatbots künftig ISBNs mit einer korrekt berechneten letzten Stelle erfinden könnten. Er hofft auf einen konstruktiven Dialog mit den KI-Firmen. „Mein persönlicher Wunsch wäre, dass man durch Austausch und vielleicht Kompetenztransfer mit den KI-Firmen erreicht, dass man KI-generierte Texte leichter erkennt, wenn jemand versucht, sie in die Wikipedia zu stellen.“

Am Ende ist die Geschichte der KI-generierten ISBNs auch eine über falschen und vielleicht besseren KI-Einsatz. Denn den Code für seinen ISBN-Checker hat Schindler auch mithilfe von Large Language Models geschrieben.


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Mit fragwürdigen Methoden: Konservative US-Denkfabrik nimmt Wikipedia ins Visier

16. Januar 2025 um 08:31

Eine Donald Trump nahestehende konservative US-Denkfabrik will die Identitäten unliebsamer Wikipedia-Autor:innen enthüllen. Das soll angeblich antisemitische Inhalte aus der freien Online-Enzyklopädie fegen. Wikimedia Deutschland sieht sich dagegen gewappnet.

Die freie Online-Enzyklopädie Wikipedia gerät im US-Kulturkampf zwischen die Fronten. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / imagebroker

Die konservative US-Denkfabrik Heritage Foundation bläst zur Jagd auf Wikipedia-Autor:innen der englischsprachigen Ausgabe. Einem Dokument zufolge, welches das Magazin Forward letzte Woche veröffentlicht hat, will der Think Tank die Identität von Wikipedianer:innen mit fragwürdigen Methoden entblößen und sie „ins Visier nehmen“.

Die Heritage Foundation gilt als eine der einflussreichsten Denkfabriken in den USA und ist bestens in konservativen Kreisen verankert. Zuletzt hatte sie mit dem „Project 2025“ Aufmerksamkeit erregt, einer detaillierten Blaupause für die Machtübernahme des kommenden US-Präsidenten Donald Trump. Auf eine Presseanfrage hat die Organisation nicht reagiert.

Unter dem Titel „Wikipedia Editor Targeting“ richtet sich die Aktion gegen Wikipedianer:innen, die angeblich ihre Position missbrauchen würden. Laut Forward sei das Dokument an diverse jüdische Organisationen und andere mögliche Unterstützer:innen des „Project Esther“ verschickt worden. Letzteres ist eine Initiative der Heritage Foundation, die sich laut Eigenaussage dem Kampf gegen Antisemitismus verschrieben hat, sich dabei aber selbst antisemitischer Anspielungen bedient.

Eine Reihe von Enthüllungstechniken

Um die wahre Identität anonymer beziehungsweise pseudonymer Wikipedianer:innen herauszufinden, soll eine Reihe von Techniken angewandt werden. Dazu zählen unter anderem Analysen von Texten und Benutzernamen, aber auch die Auswertung von Datenlecks, Fingerprinting, menschliche Quellen und technisches Targeting. Forward zufolge wird das Projekt von einem ehemaligen FBI-Agenten geleitet.

So würden etwa Handlungsmuster wie ein bestimmter Schreibstil, die Häufigkeit von Editierungen in der freien Online-Enzyklopädie oder Kollaborationen Hinweise darauf geben, wer hinter einem Wikipedia-Account steckt. Hierbei helfen sollen auch auf unterschiedlichen Online-Diensten verwendete Benutzernamen sowie Informationen aus Datenlecks. Weiter graben ließe sich unter anderem mit diversen OSINT-Anbietern oder mit der umstrittenen Gesichtserkennungssoftware von PimEyes.

Als aktive Methoden listet das Dokument beispielsweise Umleitungen auf, mit denen sich IP-Adressen, Fingerabdrücke von Browsern und andere Daten sammeln ließen. In Frage käme auch die Überwachung des Standorts, des verwendeten Netzbetreibers und andere Netzwerkdetails, die beim Aufrufen untergeschobener Links anfallen können. Zudem empfiehlt das Dokument, mit Hilfe sogenannter Sockenpuppen-Accounts Diskussionen anzustoßen und dabei womöglich entlarvende Reaktionen zu provozieren.

Anonymität respektive Pseudonymität ist nicht nur im Internet, sondern auch in demokratischen Gesellschaften unerlässlich. Dafür sprechen eine Vielzahl an Gründen, unter anderem, weil es gerade bei heiklen Themen den freien Austausch von Argumenten erleichtert. Umgekehrt haben wiederholt Studien gezeigt, dass eine Klarnamenpflicht oder gar unfreiwillig entblößte Identitäten nicht zu einer besseren Diskussions- oder Faktenkultur beitragen.

Konservative reiben sich an der Wikipedia

US-Konservativen ist Wikipedia schon seit langem ein Dorn im Auge. Der von Freiwilligen bestückten und auf belegten Fakten aufbauenden Online-Enzyklopädie werfen sie eine linke Schlagseite vor. Das freie Projekt tendiere dazu, ein „liberales – und in manchen Fällen sogar sozialistisches, kommunistisches und mit Nazis sympathisierendes – Weltbild zu projizieren, das in völligem Widerspruch zur konservativen Realität und Rationalität steht“, heißt es etwa im entsprechenden Artikel des von konservativen US-Aktivist:innen gegründeten Gegenprojekts Conservapedia.

Zuletzt hatte die konservative Influencerin Chaya Raichik, die unter der Online-Identität „Libs of TikTok“ kräftig den Kulturkampf in den USA befeuert, Stimmung gegen Wikipedia gemacht. Weil das Projekt Geld für Antidiskriminierung ausgebe, solle niemand mehr für die „Wokepedia“ spenden, schrieb sie kurz vor Ende der jährlichen Wikipedia-Spendenkampagne im Dezember auf X. Den Aufruf hatte der X-Chef und Donald-Trump-Vertraute Elon Musk verstärkt, wenn auch ohne nennenswerten Erfolg.

Zugleich schlägt der seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel laufende Krieg im Gazastreifen auch in den USA hohe Wellen. Das macht nicht vor der Darstellung des Konflikts in der Wikipedia Halt: Im Vorjahr hatte etwa der Jüdische Weltkongress der englischsprachigen Wikipedia-Ausgabe in einem Bericht „Desinformation und das Verbreiten negativer Stereotype“ rund um den Konflikt vorgeworfen. Weite Teile der Debatte lassen sich in einem eigenen Wikipedia-Artikel nachlesen, der zudem, wie in der offenen Enzyklopädie üblich, eine Änderungshistorie sowie die inhaltlichen Diskussionen enthält.

Weiter eskaliert ist die digitale Auseinandersetzung im vergangenen Sommer, nachdem die englische Wikipedia-Community die prominente US-Menschenrechtsorganisation Anti-Defamation League (ADL) zu einer nicht vertrauenswürdigen Quelle erklärt hat. Vorwürfe von Geschichtsrevisionismus hagelte es nach einer Überarbeitung des Eintrags über Zionismus, der nun auch Verweise auf Kolonialismus enthält.

Wikipedia-Prinzipien ein „gutes Schutzschild“

Die Kampagne der Heritage Foundation stößt bei der deutschen Wikipedia auf Unverständnis. „Sollte dieses Dokument echt sein, wäre es ein Einschüchterungsversuch, mit dem offenbar Menschen unter Druck gesetzt werden sollen, die ehrenamtlich verlässliches und belegtes Wissen teilen“, sagt eine Sprecherin von Wikimedia Deutschland. Aus ihrer Sicht sei nicht nachvollziehbar, warum die Heritage Foundation die Wikipedia als politischen Gegner betrachtet. Die Wissensplattform sei doch vor allem „ein enzyklopädisches Projekt, das quellen- und faktenbasiert Wissen über die Welt mit der Welt teilt“.

Zwar habe es in der Vergangenheit immer wieder Versuche gegeben, Inhalte zu manipulieren, sagt die Sprecherin. „Jedoch sind die große Community sowie die Wikipedia-Prinzipen, nach denen diese Community Wissen teilt, ein guter Schutzschild, um solche Versuche zu erkennen und abzuwehren.“

Auf einer ganz anderen Ebene spielen sich indes die Versuche ab, Klarnamen von Wikipedianer:innen gegen ihren Willen zu enthüllen. Auch das habe es in der Vergangenheit vereinzelt gegeben, sagt die Sprecherin. Es gebe allerdings Mechanismen und Vorkehrungen, um dies zu vermeiden – über die Wikipedia zum Schutz der Anonymität von Wikipedianer:innen nicht öffentlich sprechen will. Sollte diese Form des Kulturkampfs auch auf Deutschland überschwappen, wäre das von manchen als „digitales Weltwunder“ bezeichnete Projekt also gewappnet.


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Public Domain Day: Was Kinderbuch-Illustrationen und Wittgenstein gemeinsam haben

30. Dezember 2021 um 11:39
Ein Schauspieler hält das Buch "Emil und die Detektive" hoch
Ab 1. Januar 2022 gemeinfrei: Die Illustrationen von Walter Trier, etwa für „Emil und die Detektive“ – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / APress

In der Europäischen Union bleiben Urheberrechte bis 70 Jahre nach dem Tod eines Autors, einer Komponistin oder eines Malers bestehen. Ab dem Jahreswechsel sind daher die Werke von Urheber:innen, die im Jahr 1951 verstorben sind, gemeinfrei. Die Regelschutzfrist endet und sie können nun bearbeitet, veröffentlicht und in Projekten wie der Wikipedia oder Büchern genutzt werden. Auf welche Urheber:innen das zutrifft, ist in der Wikipedia aufbereitet.

Im Mai 1951 verstarb Etta Federn-Kohlhaas. Die in Wien geborene Schriftstellerin schloss sich in den 20er-Jahren der anarchistischen Bewegung an, erhielt Morddrohungen und zog zunächst nach Spanien und während des Krieges nach Frankreich. Sie schrieb Biografien, etwa über Walther Rathenau und porträtierte revolutionäre Frauen. Ebenso gemeinfrei sind nun die Werke der deutschen Sozialistin Anna Siemsen. Sie verfasste Werke wie „Deutschland zwischen Gestern und Morgen“ oder „Einführung in den Sozialismus“.

Kompositionen, Illustrationen und Romane

Die Werke des Komponisten Arnold Schönberg werden 2022 auch in die Public Domain übergeehen. Sein Nachlass wird vom Arnold Schönberg Center archiviert und in Datenbanken katalogisiert. Er komponierte nicht nur prägende Werke der atonalen Musik, sondern malte auch 361 Bilder. Wie der schöpferische Nachlass von Schönberg ist auch der des Philosophen Ludwig Wittgenstein Teil des UNESCO-Weltdokumentenerbes. Der Sprachanalytiker verstarb im Mai 1951 und hinterließ 20.000 Seiten, die unter anderem aus 83 Manuskripten bestehen.

Der Fotograf und Maler Wols, bürgerlich Alfred Otto Wolfgang Schulze, lebte und arbeitete vor allem in Paris. Er illustrierte Bücher von Sartre und Kafka, fotografierte für Modemagazine und schuf surrealistische Ölgemälde. Als Illustrator bekannt ist auch Walter Trier, der nach Kriegsende nach Kanada auswanderte. Besonders bekannt sind seine Zeichnungen für die Bücher Erich Kästners, darunter „Emil und die Detektive“.

Der österreichische Romanautor Hermann Broch verfasste die bedeutende Trilogie „Die Schlafwandler“. Er lebte ab 1938 in den USA im Exil und gehörte während des Nationalsozialismus zu den Autor:innen, deren Bücher verboten waren.


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Digitalkompetenz für Senior:innen: Ein Smartphone für Oma

24. Dezember 2021 um 09:57
Zwei ältere Menschen sitzen auf einer Holzbank eng nebeneinander. Bei schauen nach unten in ihre Smartphone, sodass man die Gesichter nicht sieht, sondern nur die Kopfbedeckungen.
Obwohl Senior:innen mit Smartphones kein seltenes Bild mehr sind, sind viele ältere Menschen beim Umgang mit der Technik immer noch verunsichert. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Addictive Stock

Als Helga Handke 2015 in den Ruhestand ging, schenkten ihre Kinder ihr ein Smartphone. „Damit du auch als Rentnerin am Ball bleibst.“ Mit Computern hatte die Mainzerin in ihrem Berufsleben schon zu tun gehabt, aber das Smartphone war etwas ganz Neues: „Es hat lange gedauert, bis ich das geschnallt hatte. Ich wusste ja nicht mal, was eine App ist.“ Ihr Leben habe zu dieser Zeit analog stattgefunden, die Notwendigkeit für ein Smartphone habe sie nicht gleich einsehen können, berichtet sie. Und doch hat sie sich gefügt und angefangen, das Gerät zu benutzen: „Los ging es für mich mit WhatsApp und der Wettervorhersage.“

WhatsApp und Wetter, diese Erfahrung verbindet Helga Handke mit vielen Senior:innen. Eine Studie des Medienpädagogischen Forschungsverbundes Südwest (mpfs) untersuchte in diesem Jahr das Surfverhalten von Menschen über 60 Jahren. Erste Ergebnisse der SIM-Studie zeigten: 77 Prozent der Befragten gaben an, WhatsApp oder einen anderen Messenger zu nutzen, 64 Prozent tun das sogar täglich.

Außerdem weit vorne bei Senior:innen liegen Suchmaschinen, E-Mails und die Nachrichtennutzung. Insgesamt waren etwa 80 Prozent der Befragten online. Bei den Menschen über 80 sinkt der Anteil aber auf nur noch etwa 50 Prozent.

Wer online ist, gehört dazu

Die Gründe für die Skepsis der Menschen waren vielfältig: Der Aufwand des Lernens stehe in keinem Verhältnis zu dem Nutzen, den man erwarte. Man traue es sich nicht zu, habe Angst vor dem Internet und überdies noch niemanden, der beim Einstieg in die digitale Welt helfen könne. Nur 22 Prozent wollten sich in der Studie für ihre Smartphone-Kenntnisse ein „Gut“ oder „Sehr gut“ ausstellen, bei den über Achtzigjährigen sogar nur zehn Prozent.

Es scheint also Nachholbedarf zu geben, was die Digitalkompetenz der älteren Generation angeht. Das merkte auch Helga Handke irgendwann: „Große Teile des Lebens spielen sich heutzutage online ab. Wenn ältere Leute digital dabei sind, haben sie eher das Gefühl, zur Gesellschaft dazuzugehören.“ Deshalb meldete sich Handke, als die Stiftung MedienKompetenz Forum Südwest (MKFS) im Jahr 2018 das Projekt Digitalbotschafterinnen und -botschafter, kurz DigiBo, ins Leben rief.

Die Stiftung ist eine Tochter der Medienanstalt Rheinland-Pfalz. Fabian Geib, der das DigiBo-Projekt koordiniert, berichtet: „Die Medienanstalt und die Stiftung MKFS hatten sich schon länger mit dem Thema Medienkompetenz im Alter beschäftigt. In Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz entwickelte die Medienanstalt beispielsweise das ‚Silver-Surfer‘-Konzept, das sich speziell an ältere Menschen gerichtet hat.“

Bei Silver Surfer seien unter anderem Kurse angeboten worden, die auf Menschen zugeschnitten waren, die den ersten Schritt in die digitale Welt schon geschafft hatten. „Es fehlte aber ein noch niedrigschwelligeres Angebot für die Menschen, die große Berührungsängste mit der Technik haben, keine Kurse besuchen möchten und die vielleicht gar nicht die Chancen digitaler Medien im Alltag kennen“, so Geib.

Der erste Schritt ist oft der schwerste

Auch Helga Handke weiß, dass der erste Schritt oftmals der schwerste ist: „Viele Senioren haben mit Volkshochschulen eher schlechte Erfahrungen gemacht. Wenn man sich dort für einen Anfängerkurs anmeldet, sitzen da zehn Leute und sieben von denen haben schonmal einen Kurs gemacht. Wenn man sich sowieso schon für nicht zeitgemäß hält, resigniert man dann schnell.“ Oft sei keine Zeit, um einfach mal zu üben, wie man ein Smartphone ein- und wieder ausschaltet, wo welcher Knopf sitzt und welches Loch am Gerät wofür gedacht ist.

Genau das tut Handke, wenn sie als ehrenamtliche Digitalbotschafterin unterwegs ist: „Die Info, dass es dieses Angebot in Rheinland-Pfalz gibt, verbreitet sich oft über Mund-zu-Mund-Propaganda. Dann melden sich Leute bei mir, deren Kinder sagen, dass die Mama das doch mal lernen soll, oder die sehen, dass die Freundin schon online unterwegs ist, und das auch mal probieren wollen.“ Einzige Voraussetzung für eine Beratung sei, dass die Person ein Gerät besitze, die PIN kenne und zu Hause WLAN habe.

Handke geht am liebsten zu den Menschen nach Hause. „Am eigenen Küchentisch fühlen die Leute sich sicher. Da gibt es keine Dritten, die schon mehr wissen. Oft gibt es Kaffee und Kuchen und dann fangen wir ganz langsam an“, so Handke. Das erste Treffen gehe meist komplett dafür drauf, das Smartphone zu betrachten und immer wieder ein- und auszuschalten. „Am Anfang habe ich oft den Fehler gemacht zu sagen: ‚Das ist ganz leicht, das zeig ich dir jetzt mal schnell!‘ Irgendwann habe ich gemerkt: Nein, das ist alles überhaupt nicht leicht.“

Wie wird das Wetter und wo fährt der Bus?

Viele Senior:innen müssen die Bedienung lernen wie eine neue Sprache. Neue Vokabeln, viele davon auf Englisch. Dazu kommt die Bedienung. Viele sind noch nie zuvor mit einem Touchscreen in Berührung gekommen: „Das Wischen ist für viele ältere Menschen ganz schwer. Eine kurze Berührung auf dem Handy macht etwas anderes als eine lange Berührung. Dazu sind Dinge wie die Tastatur oft winzig klein“, klagt die Digitalbotschafterin. Da muss sie auch manchmal in den Notfalleinsatz, wenn plötzlich alle App-Symbole auf dem Startbildschirm verschwunden sind. „Die Dame hatte einfach nur nach links gewischt und war auf der zweiten Seite des Startbildschirms. Aber da waren dann natürlich alle Apps weg und man macht sich Sorgen, dass man etwas kaputt gemacht hat.“

Diese Ängste zu nehmen, begreift Handke auch als ihre Aufgabe. Wichtig sei vor allem, dass die Menschen einen Nutzen im Gelernten sehen. Deshalb geht es nach der grundlegenden Bedienung mit möglichst praktischen Anwendungen weiter: „Die Menschen verstehen sehr schnell, wie ihnen das Smartphone im Alltag weiterhelfen kann, wenn sie in der Wetter-App sehen, wann es regnet, oder sie die nächste Bushaltestelle finden“, erzählt Handke.

Auch schnelle Erfolgserlebnisse seien wichtig, so die Mainzerin. Wer gerade gelernt hat, WhatsApp zu bedienen, soll Handke jeden Morgen zur Übung eine Nachricht schreiben. Beziehungsweise jeden Morgen einen digitalen Brief auf die Post bringen. Denn um verständlich zu machen, was bei der Technik im Hintergrund passiert, überträgt sie die Vorgänge in die analoge Welt: „Oft rufen mich Leute an und sagen: ‚Frau Handke, das war so was Seltsames mit Updates, das habe ich aber weggedrückt.‘ Ich muss dann erklären, warum Updates wichtig sind. Die Leute sollen sich vorstellen, sie gehen einkaufen. Dann würden sie niemals Haustür, Gartentür und Fenster offen lassen. Und wenn an einer der Türen das Schloss wackelt, würden sie es austauschen lassen. Nichts anderes sind Updates für Apps.“

Von Gleichaltrigen lernen

Fabian Geib von der Stfitung MKFS betont, dass ein Ziel des DigiBo-Projekt auch sei, solche Meta-Themen der digitalen Welt zu vermitteln: „Themen wie Datenschutz oder Sicherheit spielen bei uns eine große Rolle. Man muss natürlich aufpassen, dass man am Anfang nicht zu viel über Gefahren spricht, um die Menschen nicht gleich wieder zu verschrecken. Aber unsere Botschafter:innen bauen das dort ein, wo es gerade akut wichtig ist.“

Wenn es wie bei Messengern mehrere Dienste zur Auswahl gibt, würden die Botschafter:innen Chancen und Risiken der einzelnen Systeme erklären. Dass WhatsApp zum Beispiel beim Datenschutz nicht so gut dasteht wie Signal oder Threema. „Es hilft aber auch nicht, einem älteren Menschen Threema zu installieren und zu erklären, wenn sie gar niemanden kennen, der diese App nutzt, weil die Enkelkinder vielleicht auch nur auf WhatsApp setzen“, so Geib. „Wichtig ist, dass die Menschen auf Basis guter Informationen selbst entscheiden können.“

In ganz Rheinland-Pfalz gibt es derzeit schon über 300 DigiBos. Wer sich als Botschafter:in bewirbt, bekommt eine kostenlose mehrtägige Schulung, bei der vor allem vermittelt wird, wie Lernen im Alter funktioniert. Das Durchschnittsalter der DigiBos liegt bei 69 Jahren, berichtet Geib. „Der Peer-to-peer-Ansatz funktioniert sehr gut, da die DigiBos in einer ähnlichen Lebenssituation und einem ähnlichen Alter sind und sich so gut in die Zielgruppe versetzen können.“

Durch die Pandemie mit Skype und Jitsi

Der Peer-to-peer-Ansatz stammt aus der Lernforschung. Beim Lernen durch Beobachtung ist der Lerneffekt umso höher, je besser man sich mit der Person identifizieren kann, die man imitiert und von der man lernt. Das bedeutet, dass die eigenen Kinder oder Enkelkinder eher weniger als Lehrer:innen geeignet sind, weil sie aus einer anderen Generation stammen. Gleichaltrige Digitalbotschafter:innen können sehr viel besser verstehen, warum eine bestimmte Aufgabe oder Anwendung älteren Menschen schwer fällt.

Helga Handke kann das aus ihrer Erfahrung als Botschafterin nur bestätigen. Wichtig sei die Beziehungsebene, dass man auch über die Motivation für den Schritt ins Digitale sprechen könne. Man könne den Menschen nur wirklich den Alltag erleichtern, indem man ein paar Dinge herausfindet, die dieser speziellen Person in ihrem individuellen Alltag weiterhelfen können. „Wenn jemand wanderbegeistert und naturinteressiert ist, freut er sich vielleicht über eine App, die bei der Pflanzenbestimmung hilft. Es gibt Apps, die die Gartenarbeit erleichtern sollen. Jeder braucht etwas anderes für sein Leben und man muss gar nicht alles beherrschen. Zehn Funktionen sind für viele Senioren schon viel“, berichtet sie.

Eine Anwendung, die mit Beginn der Pandemie für viele plötzlich wichtig wurde, waren Videokonferenzsysteme. Die Kontaktbeschränkungen trafen auch die DigiBos hart: „Meine Arbeit, also das Niederschwellige, den ersten Einstieg, konnte ich eigentlich gar nicht mehr machen“, berichtet Handke. Andere Botschafter:innen, die mit Fortgeschrittenen arbeiten, haben die Lehrstunden digital weiterführen können. Doch wer noch nicht weit genug war, um an Videokonferenzen teilzunehmen, blieb oftmals auf der Strecke. DigiBos, die vor der Pandemie regelmäßige PC-Treffs oder Sprechstunden angeboten hatten, mussten auch umplanen.

Die Einsamkeit lindern

Fabian Geib schätzt die Kreativität der Ehrenamtlichen: „Manche DigiBos haben einen Router in ihren Garten gestellt und dann im Freien in kleinen Gruppen gearbeitet. Zwischen den Lockdowns sind dann auch viele dazu übergegangen, den Senior:innen die Videokonferenzplattform Jitsi als allererstes beizubringen. Damit man nach Möglichkeit auch bei neuen Kontaktbeschränkungen weitermachen kann.“

Besonders bemerkbar machten sich die Einschränkungen durch die Pandemie in Senioren- und Pflegeeinrichtungen. Als die Einrichtungen im Frühjahr 2020 für Besucher:innen geschlossen wurden, suchten viele Verantwortliche nach einer Möglichkeit, die Einsamkeit zu lindern. Das rheinland-pfälzische Sozialministerium, das auch Hauptförderer des DigiBo-Projektes ist, finanzierte interessierten Heimen Router und Geräte, die es den Bewohner:innen erleichtern sollten, mit ihren Familien und Bekannten in Kontakt zu bleiben.

Umgesetzt wurde das Projekt in Zusammenarbeit mit den Digitalbotschafterinnen und -botschaftern und mit Freifunk Mainz. Für Freifunk hat Frank Zimmermann das Projekt betreut: „In Mainz haben wir schon seit einiger Zeit mit einem Seniorenheim zusammengearbeitet, um dort WLAN zur Verfügung zu stellen. Als dann die Pandemie begann, kam die Frage auf, wie man das auf andere Einrichtungen ausdehnen kann. Zusammen mit der Medienanstalt Rheinland-Pfalz und dem Sozialministerium haben wir dann einem Heim in Ludwigshafen zur Probe einen Router verschafft. Nachdem der Test ein, zwei Wochen gut gelaufen war, hatte ich plötzlich fünfzig Router in meiner Küche liegen.“

Heime schaffen Router an

Freifunk habe die Router beschafft, eingerichtet und dann mit einem „Beipackzettel“ zur Installation vor Ort an die Heime geschickt. Mittlerweile seien es deutlich mehr als fünfzig Router geworden: „In rund 25 Häusern stehen etwa 160 Router. Manche davon haben die Einrichtungen aber auch schon selbst bezahlt, als sie gesehen haben, wie gut das Angebot von den Bewohnern angenommen worden war.“

Doch der beste Internetanschluss nützt nichts, wenn die Senior:innen nicht wissen, wie sie ihn benutzen können. Die DigiBos kamen genauso wenig in die Einrichtungen rein wie alle anderen Besucher:innen. Sie halfen mit Materialien oder auch mal übers Telefon. Fabian Geib hofft aber, dass viele der Ehrenamtlichen so bald wie möglich in Seniorenheime gehen können, um auch dort Digitalkompetenz zu vermitteln.

Die meisten Einrichtungen seien sehr offen für die Initiative gewesen, berichtet Geib. Obwohl man mancherorts noch verschlossen gewesen sei und die zu komplizierte Einrichtung der Router oder ein mangelndes Interesse der Bewohner:innen als Grund angab, seien die Rückmeldungen weitestgehend sehr positiv gewesen.

Ansprechpartner:innen in Kommunen gesucht

Freifunker Zimmermann berichtet, dass es oft gar nicht viel brauche, um Senior:innen den Internetzugang zu ermöglichen: „In vielen Fällen reicht ein Videocall von 15 Minuten aus, um den Kontakt aufrecht zu erhalten. Es braucht dafür nicht viele Anschlüsse oder besondere Räumlichkeiten.“ Der Internetanschluss komme besonders auch den älteren Menschen zugute, die vor ihrem Umzug ins Heim schon online unterwegs waren: „Viele Senioren von heute kennen das Internet und haben es zu Hause genutzt. Dann kommen sie ins Heim und sind plötzlich auf Null.“ Ein Internetzugang werde also immer öfter auch aktiv von den Bewohner:innen nachgefragt.

Doch auch, wenn immer mehr Senior:innen online unterwegs sind, sieht Fabian Geib weiterhin großen Handlungsbedarf im Projekt. Bis Ende 2023 sei das Projekt gefördert. Bis dahin wolle man vor allem die Nachhaltigkeit sichern: „Im nächsten Jahr suchen wir feste Ansprechpartner:innen in den Kommunen, die die DigiBos vor Ort koordinieren und mit Räumlichkeiten und Öffentlichkeitsarbeit aushelfen können. Es müssen weiterhin DigiBos ausgebildet werden.“

Neue Herausforderungen für künftige Generationen

Denn auch in zwanzig Jahren wird die Vermittlung von Medienkompetenz im Alter wichtig bleiben. Zu schnell entwickelten sich die Technik und die Herausforderungen weiter, so Geib. Wer heute auf WhatsApp und im Online-Banking fit ist, kann nicht automatisch morgen seine elektronische Patientenakte (ePA) verwalten. „Jede Krankenkasse hat eine eigene App für die ePA. Jede sieht anders aus. Da warten auch auf künftige Generationen, in denen schon viel mehr Leute digital unterwegs sind, ganz neue Herausforderungen“, sagt Geib.

Je mehr Bereiche des alltäglichen Lebens ins Digitale verlagert werden, desto wichtiger ist es auch für ältere Menschen, den Eintritt in diese Welt nicht zu verpassen. Digitalbotschafterin Helga Handke appelliert: „Habt Mut, probiert es aus. Es passiert nichts Schlimmes, wenn man mal einen falschen Knopf drückt. Was nicht klappt, das übt man einfach noch ein paar Mal. Und niemand muss alles beherrschen.“


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