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KW 50: Die Woche, als der Social-Media-Bann in Australien begann

13. Dezember 2025 um 10:02

Die 50. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 13 neue Texte mit insgesamt 118.351 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

Liebe Leser*innen,

die meiste Zeit bin ich froh, dass ich kein Teenager mehr bin. Aber gerade in dieser Woche wäre es spannend – nur für kurze Zeit – wieder 15 Jahre alt zu sein, und zwar in Australien. Um aus nächster Nähe den Trubel zu erleben, der ausbricht, wenn der Staat mir und meinen Mitschüler*innen die Accounts auf sozialen Medien verbieten will.

Seit dem 10. Dezember sind in Australien Menschen unter 16 Jahren auf vielen populären Diensten nicht mehr erwünscht. Unter anderem Instagram, TikTok, Twitch, Reddit und YouTube haben die Aufgabe, ihre Accounts zu sperren. Was nicht hinter einer Login-Schranke steckt, lässt sich zwar weiter abrufen, etwa jugendfreie YouTube-Videos. Aber Teilhabe wie Abos und Likes, Interaktion in der Community oder gar eigene Uploads fallen weg.

Wenn ich wieder 15 wäre, hätte ich wohl versucht, mich vorzubereiten. Ich hätte einen möglichst Taschengeld-freundlichen VPN-Dienst gesucht, den ich einsetzen kann, sobald mich meine Lieblingsplattform rauskickt. Oder ich hätte irgendwie versucht, mein Gesicht älter aussehen zu lassen, um eine sogenannte Künstliche Intelligenz zu überlisten, die mein Alter schätzen soll.

Allein wäre ich damit nicht gewesen, wie die australische ABC News berichtet. Die von der Redaktion gesammelten Fälle zeigen, wie Australien den Social-Media-Banns verstolpert. „Mein 13-jähriger Sohn hat die Altersüberprüfung per Gesichtsscan bestanden, indem er seine Zähne versteckt und sein Gesicht verzogen hat“, berichtet demnach ein Elternteil. „Das System schätzte sein Alter auf über 30 Jahre.“ Andere Jugendliche wiederum waren laut ABC News überrascht, dass sie sich zunächst weiterhin problemlos einloggen konnten.

Jugendlichen wird auch ein politischer Raum genommen

Kurzfristig ist das unterhaltsam, aber auf Dauer dürfte der australische Social-Media-Bann keine Lachnummer sein. Wenn sich die Fälle häufen, in denen Teenager*innen durch die Maschen des Verbots schlüpfen, dann dürfte die australische Regierung den Druck auf die Plattformen erhöhen. Und die Plattformen dürften wiederum den Druck auf Nutzer*innen erhöhen – etwa durch noch mehr und noch strengere Alterskontrollen.

Auch die Inhalte auf den Plattformen dürften sich mit der Zeit ändern. Wenn Jugendliche kein zuverlässiges Publikum mehr sind, dann werden sich australische Creator*innen wohl anderen Zielgruppen zuwenden. Das bedeutet nicht nur: weniger Quatsch-Content für Jugendliche – dem würde ich weniger nachtrauern. Es bedeutet auch: weniger hochwertige Inhalte für junge Menschen, weniger Vorbilder, weniger politische Bildung. Der Ausschluss aus politischen Diskursen ist auch einer der Gründe, warum die Plattform Reddit jetzt die australische Regierung verklagt.

Ist der Social-Media-Bann aktiv, können viele Plattformen ihre bisherigen Mühen aufgeben, sicherere Räume für Jugendliche zu schaffen, schließlich dürfen sie offiziell nicht mehr dort sein. Kann sein, dass manche Erwachsene nun sagen: Hurra, jetzt legen die Kinder endlich ihre Handys weg und spielen wieder mit Hula-Hoop-Reifen auf der Straße!

Als ob.

Die meisten werden sich einfach andere Orte im Netz suchen. Gesunde Communitys müssten sich dort aber erst noch aufbauen. Gerade für Kinder und Jugendliche ohne engen Freundeskreis an ihrem Wohnort ist das schwierig. Nicht alle haben gute Freund*innen im direkten Umfeld. Aus allerlei Gründen können Kinder und Jugendliche dort, wo sie leben, Ablehnung erfahren. Zum Beispiel weil sie queer sind oder neurodivergent, Sprachbarrieren haben oder eine chronische Krankheit.

An dieser Stelle erinnere ich mich an mein Interview mit der US-amerikanischen TikTok-Creatorin Amelia Som. Sie erzählte mir vor drei Jahren:

In meinem Fall war das eine Community von queeren People of Color, die sich für Tabletop-Spiele wie ‚Dungeons and Dragons‘ interessieren. Ich habe in meinem Leben noch nicht so viele queere, Schwarze Nerds getroffen wie auf TikTok. Wenn man in Oklahoma lebt, ist es schwer, solche Kontakte zu knüpfen.

Mir hätte es als junger Teenager auch sehr geholfen, wenn ich zumindest in sozialen Medien Gleichgesinnte gefunden hätte – oder gar eine lebendige Community mit Menschen wie mir. Soziale Medien waren aber damals noch nicht so weit wie heute. In meinem Fall hat es letztlich auch ohne soziale Medien noch gut geklappt mit der Suche nach Gemeinschaft. Australischen Jugendliche wiederum wird ab dieser Woche etwas weggenommen, das bisher zu ihrem Leben gehört hat.

Haltet zusammen
Sebastian


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Beleidigter Bundeskanzler: Wie viel „Arschloch“ darfs denn sein?

10. Dezember 2025 um 16:38

Friedrich Merz hat laut Medienrecherchen in hunderten Fällen mutmaßliche Beleidigungen strafrechtlich verfolgen lassen. Geht es dabei um die Bekämpfung von Hass im Netz oder schränken die Verfahren die freie Meinungsäußerung ein?

Mann mit Brille, Anzug und Krawatte an einem Rednerpult sitzend
Bei Beleidigungen gegen seine Person reagiert Friedrich Merz äußerst dünnhäutig. (Archivbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Bihlmayerfotografie

Bundeskanzler Friedrich Merz ist nicht gerade zimperlich, wenn es darum geht, Länder („ordentliches Stück Brot“), Städte („Belem“) oder ganze Bevölkerungsgruppen („kleine Paschas“ und „grüne und linke Spinner“) zu beleidigen. Wenn allerdings er selbst im Fokus steht, wird er offenbar schnell dünnhäutig.

Wie wenig Friedrich Merz verträgt, ließ sich bereits bei anlässlich einer Karnevalsrede von Marie-Agnes Strack-Zimmermann im Jahr 2023 beobachten. Da ging es weniger um Beleidigungen als vielmehr um spitzzüngige Kritik, die bei ihm schmale Lippen und Kopfschütteln auslöste. Nach der Rede trat Merzens Büro gar in Kontakt mit der bekannten Büttenrednerin, was Strack-Zimmermann süffisant verbreitete.

Es kam sogar zu Hausdurchsuchungen

Durch Recherchen verschiedener Medien kam nun heraus, dass Friedrich Merz seit 2021 – noch als Oppositionsführer der Union – zahlreiche Strafanträge wegen mutmaßlicher Beleidigungen gegen ihn gestellt hat. In mindestens zwei Fällen führten diese zu Hausdurchsuchungen.

Die Strafanträge sind laut den Recherchen anfangs auf Initiative von Merz entstanden. Seit Merz Kanzler ist, lässt er quasi von Amts wegen ermitteln, indem er den Ermittlungen nicht widerspricht. Die „Welt“ geht davon aus, dass Merz vor seiner Amtszeit als Unions-Chef Hunderte Strafanträge gestellt hat. Ein netzpolitik.org vorliegendes Dokument der Kanzlei Brockmeier, Faulhaber, Rudolph, die Merz in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter vertreten hat, mit fortlaufenden Fallnummern untermauert diese Schätzungen. Zwischen Mai und Dezember dieses Jahres sind laut Informationen des nd etwa 170 Strafanzeigen wegen Beleidigung gestellt worden.

Eine offizielle Bestätigung der Fallzahlen gibt es nicht, wie der Tagesspiegel berichtet. Die Zeitung befindet sich in juristischen Auseinandersetzungen mit dem Kanzleramt, das in dieser Causa trotz Informationspflicht mauert und sich anwaltlich gegen das Informationsbegehren der Presse wehrt.

Moderne Majestätsbeleidigung

Dass ohne die aktive Mithilfe von Friedrich Merz in seiner Funktion als Bundeskanzler ermittelt werden kann, ermöglicht Paragraf 188 des Strafgesetzbuches, der Amtsträger:innen und Politiker:innen bis in die kommunale Ebene hinein vor Beleidigungen schützen soll. Der Paragraf bietet – zusammen mit den Paragrafen 90 (Verunglimpfung des Bundespräsidenten) und Paragraf 90b (Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen) – quasi moderne Möglichkeiten, „Majestätsbeleidigungen“ zu ahnden. Im Gegensatz zum klassischen Beleidigungsparagraf 185 StGB können Staatsanwaltschaften beim Paragraf 188 StGB von Amts wegen ermitteln. Bei der klassischen Beleidigung braucht es einen Antrag der betroffenen Person.

Die mutmaßlichen Beleidigungen werden den Ermittlungsbehörden – und später dem Bundeskanzleramt – vermutlich überhaupt erst bekannt, weil die Infrastruktur von Hatespeech-Meldestellen diese auffindet und an die Bundesbehörde weiterleitet. Laut den Recherchen der Tageszeitung „Die Welt“ ist daran maßgeblich die dem hessischen Innenministerium unterstellte Meldestelle „Hessen gegen Hetze“ beteiligt. Sie übermittelt Meldungen an die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI), die beim Bundeskriminalamt (BKA) angesiedelt ist. 92 Prozent aller Paragraf-188-Meldungen, die das ZMI erhält, stammen von der hessischen Meldestelle. Andere Meldestellen wie „Respect!“ oder die Landesmedienanstalten seien laut nd in weit geringerem Umfang beteiligt. Insgesamt habe das ZMI nach Auskunft eines Sprechers in den ersten neun Monaten dieses Jahres 5155 gemeldete Fälle mit dem Straftatbestand des Paragrafen 188 StGB kategorisiert.

Leberwurst auf Gabel.
Personen, die schnell beleidigt sind, werden in Deutschland gerne als „beleidigte Leberwurst“ bezeichnet. (Symbolbild) - Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Westend61

Spitzenpolitiker als Mandanten

Aber auch privatwirtschaftliche Dienste wie „So-Done“ haben bei der Verfolgung von Beleidigungen offenbar ihre Finger im Spiel. Laut Recherchen der Welt hat der Rechtsanwalt und FDP-Politiker Alexander Brockmeier die meisten der Strafanzeigen von Merz unterschrieben, die dieser während seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter gestellt hat. Brockmeier hat die So Done GmbH zusammen mit seiner Parteikollegin Franziska Brandmann gegründet, eine Art Legal Tech Unternehmen, das Hate Speech verfolgt.

Laut Informationen der Welt haben neben Friedrich Merz in der Vergangenheit unter anderem Robert Habeck (Grüne), Julia Klöckner (CDU), NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) und Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) den Dienst in Anspruch genommen. Der Bundeskanzler nutze den Dienst mittlerweile nicht mehr.

„Werkzeug, um Leute aus dem Diskurs zu drängen“

Gleich acht Strafanträge von Friedrich Merz hat der Berliner Umwelt- und Klimaaktivist Tadzio Müller erhalten. Müller hatte Friedrich Merz auf Bluesky und Twitter mehrfach als Beispiel für seine Theorie der „Arschlochgesellschaft“ herangezogen und den Kanzler kontexualisierend wahlweise ein „schamloses“ oder „rassistisches Arschloch“ genannt.

Müllers Rechtsanwalt Jannik Rienhoff findet es laut dem nd falsch, wenn Merz Postings zur Anzeige bringen lässt, die einen klaren politischen Kontext haben. Da dürfe man viel sagen und das zu Recht. „Bei einer Formalbeleidigung würde ich es verstehen, allerdings könnte Merz auch darüber stehen“, so Rienhoff gegenüber dem nd. Den Paragrafen 188 StGB, der Ermittlungen auch ohne direkten Strafantrag des Bundeskanzlers ermöglicht, kritisiert der Anwalt dabei grundsätzlich. Dieser sorge unnötigerweise für hohe Kosten und für einen enormen Aufwand für Betroffene.

„Systematische Strafverfahren wegen Bagatellbeleidigungen“

Das sieht auch Tadzio Müller so. Er ist überzeugt, dass es bei den Anzeigen nicht um die Bekämpfung von Hass im Netz gehe, sondern dass sie eine neue Form von Cyber-Bullying darstellen: „Ressourcenstarke Akteure wie Merz haben mit diesen Verfahren ein weiteres Werkzeug in der Hand, um Leute aus dem Diskurs zu drängen.“

Es handle sich um ein Werkzeug, das nicht nur emotional, sondern auch ökonomisch schmerze: „Jede dieser Anzeigen produziert Anwaltskosten bei den Betroffenen“, so Müller gegenüber netzpolitik.org.

Ähnlich sieht das auch Eva Meier*, die erst im November Post vom Landeskriminalamt Hamburg wegen einer mutmaßlichen Beleidigung des Kanzlers erhalten hat: „Seine Bürgerinnen und Bürger systematisch mit Strafverfahren wegen Bagatellbeleidigungen zu überziehen, ist eines Kanzlers nicht würdig“, sagt sie gegenüber netzpolitik.org. „Das ist kein Vorgehen gegen Hass im Netz, sondern schränkt gezielt die freie Meinungsäußerung ein.“

*Der wahre Name ist der Redaktion bekannt.


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Social-Media-Bann in Australien startet: Ein dunkler Tag für den Jugendschutz im Netz

09. Dezember 2025 um 13:39

Kein TikTok, kein YouTube und kein Instagram für Menschen unter 16 Jahren: Mit dem Social-Media-Bann betritt Australien netzpolitisches Neuland mit weltweiter Signalwirkung. Jugendlichen ist damit kein Stück geholfen. Ein Kommentar.

Ein junger Mensch im Bett mit Smartphone vor dem Gesicht
Der Klassiker: Mit dem Smartphone ins Bett – Alle Rechte vorbehalten IMAGO/phototek; Bearbeitung: netzpolitik.org

Am 10. Dezember beginnt das Social-Media-Verbot in Australien. Menschen unter 16 Jahren dürfen Plattformen wie TikTok, Instagram und YouTube nicht mehr nutzen, Hunderttausende Jugendliche verlieren Schätzungen zufolge ihre Accounts. Die australische Regierung hofft damit, junge Menschen vor den Gefahren des Internet zu bewahren.

Der australische Social-Media-Bann ist vor allem Symbolpolitik, und nur aus dieser Perspektive ist er ein Erfolg. Denn weltweit schauen jetzt Konzerne, Politik und Medien nach Australien. Vermutlich klopfen sich die Verantwortlichen allein deshalb schon auf die Schultern. Regierungen anderer Länder könnten sich das australische Modell sogar zum Vorbild nehmen. Hoffentlich tun sie das nicht.

Denn die australische Regierung erweckt nur den Eindruck von Handlungsfähigkeit. Es scheint nur so, als könnte sie harte Kante gegen Tech-Konzerne zeigen, die andere Regulierungsversuche oftmals geschickt umschiffen. In Wahrheit ist den betroffenen Jugendlichen mit dem Social-Media-Bann nicht geholfen. Ihre Bedürfnisse und Probleme spielen keine Rolle; die Regulierung verfehlt ihr Ziel.

Schon wer Social Media mit Alkohol oder Tabak vergleicht, hat das Problem nicht verstanden. Es geht nicht um nachweislich schädliche Substanzen, sondern um vielfältige, digitale Räume. In solchen digitalen Räumen suchen Jugendliche Spaß und soziale Kontakte, Aufklärung und Vorbilder. Das australische Social-Media-Verbot versperrt Jugendlichen lediglich den offiziellen Zugang zu einer Auswahl dieser Räume. (Update, 17:50 Uhr: Auf YouTube sollen sie zumindest ohne Account noch Videos sehen können.)

Was junge Menschen statt plumper Sperren brauchen, sind sichere, digitale Räume. Sie brauchen Kompetenzen, um sich zunehmend eigenständig in diesen digitalen Räumen zu bewegen. Und sie brauchen Vertrauenspersonen, die Zeit haben, sie einfühlsam zu begleiten.

Was Kinder im Netz erleben, und was Politik daraus lernen kann

Die Konsequenz des australischen Verbots: Junge Menschen werden ihren Bedürfnissen nach Spaß und Gemeinschaft, ihrer Neugier und ihrem Durst nach neuen Erfahrungen anderswo im Netz weiter nachgehen. Viele werden auf weniger bekannte Websites ausweichen. Und auf Dienste, die nicht vom Verbot betroffen sind, etwa Spiele und Messenger wie WhatsApp. Gerade WhatsApp ist für viele Kinder und Jugendliche selbst ein soziales Netzwerk und Schauplatz für Mobbing. Andere Jugendliche wiederum dürften die Altersschranken mithilfe von VPN-Software oder anderen Tricks digitaler Selbstverteidigung einfach überwinden.

Mutige Netzpolitik sieht anders aus

Das Social-Media-Verbot in Australien führt sogar zu noch mehr Kontrollverlust. Zuvor hatten Regulierungsbehörden klare Ansprechpersonen bei den großen Konzernen. Wenn auch widerspenstig haben sie zunehmend Maßnahmen für mehr Jugendschutz umgesetzt. Künftig müssen sich Plattformen wie TikTok und Instagram nicht einmal mehr darum bemühen, sichere Räume für australische Jugendliche unter 16 Jahren zu schaffen. Weil unter 16-Jährige dort offiziell nicht mehr sein dürfen.

Der Social-Media-Bann in Australien ist nicht mutig oder radikal, er ist eine Scheinlösung. Mutige Netzpolitik würde widerspenstige Tech-Konzerne unter Androhung hoher Geldbußen in die Verantwortung nehmen und sich nicht davor scheuen, das vor Gericht auszufechten. Weg mit manipulativen Designs; weg mit auf Sogwirkung optimierten Feeds, die jüngere und ältere Menschen stundenlang an den Bildschirm fesseln. Her mit sicheren Voreinstellungen, die verhindern, dass Fremde mit krimineller Energie Kontakt zu Minderjährigen anbahnen können. Her mit fair bezahlten und gut ausgestatteten Moderationsteams, die Meldungen von Nutzer*innen sorgfältig bearbeiten.

Das und mehr liefert Australien nicht. Stattdessen lässt der Staat die Jugendlichen mit ihren Problemen und Bedürfnissen allein. Das macht den 10. Dezember zu einem dunklen Tag für Jugendliche in Australien – und auch für Erwachsene.

Denn Millionen Menschen müssen in Australien künftig für ihre digitale Teilhabe den Ausweis zücken, um die Altersschranken zu überwinden. Massenhaft werden dabei sensible Daten bei teils zweifelhaften Drittanbietern landen. Nach diesem Schatz dürften sich sowohl Polizeibehörden als auch Online-Kriminelle schon jetzt die Finger lecken.


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KW 49: Die Woche, in der wir zurück ins Jahr 1986 reisten

06. Dezember 2025 um 08:41

Die 49. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 14 neue Texte mit insgesamt 95.047 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

– Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz Śmigielski

Liebe Leser:innen,

das Wort des Jahres ist „KI-Ära“. Das Thema Künstliche Intelligenz „ist aus dem Elfenbeinturm der wissenschaftlichen Forschung herausgetreten und hat die Mitte der Gesellschaft erreicht“, begründet die Gesellschaft für deutsche Sprache ihre Wahl.

Die Bundesdruckerei hockt derweil in ihrer ganz eigenen Abgeschiedenheit. Sie setzt den Datenatlas um, der „souveräne Datenkatalog für die Bundesverwaltung“. Mitarbeitende verschiedener Ministerien und Behörden sollen hier nachschlagen können, wo welche Daten liegen.

Eigentlich eine gute Sache. Doch das Projekt ist offenbar Lichtjahre von der technischen Gegenwart, geschweige denn von irgendeiner „KI-Ära“ entfernt. Zu diesem Schluss kommt zumindest der Wissenschaftler David Zellhöfer in einem Gutachten, über das meine Kollegin Esther diese Woche berichtet hat. Demnach biete der Datenatlas weniger Funktionen als Datenbanken aus dem Jahr 1986, so das markige Urteil. Damals war das Wort des Jahres übrigens „Tschernobyl“. So lange ist das her.

Auf Platz 2 kam vor knapp vierzig Jahren das Wort „Havarie“, was so viel wie Fehler oder Schaden bedeutet. Den will die Bundesdruckerei nun offenbar noch vergrößern. Als wir sie mit den Ergebnissen des Gutachtens konfrontieren, schrieb die bundeseigene GmbH zurück, gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen Zellhöfer einzuleiten.

Zellhöfer nahm sein Gutachten daraufhin offline, um sich rechtlich abzusichern. „Ich war unmittelbar eingeschüchtert“, sagte er gegenüber netzpolitik.org, „obwohl die Antwort der Bundesdruckerei in keiner Weise sachlich nachvollziehbar ist.“

Inzwischen ist das Gutachten wieder abrufbar. Und Zellhöfer kann mit mehr Humor auf die Sache schauen. Positiv gesehen könne der Datenatlas auch „als Projekt eines Retro-Computing-Enthusiasten“ durchgehen, sagt er.

Ein bisschen mehr Humor wünsche ich auch der Bundesdruckerei. Dann trägt sich die Atlas-Last gleich leichter.

Habt ein schönes Wochenende!

Daniel

 

 


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DSA: EU-Kommission verhängt 120-Millionen-Euro-Strafe gegen X

Die EU-Kommission hat gegen die Plattform X, vormals Twitter, wegen Verstößen gegen den Digital Services Act eine Geldstrafe verhängt. Der Konzern hat nun 90 Tage Zeit für Anpassungen. Gleichzeitig drohen X weitere Sanktionen. Von Anna Ströbele Romero –
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DSA: EU-Kommission verhängt 120-Millionen-Euro-Strafe gegen X

05. Dezember 2025 um 15:05

Die EU-Kommission hat gegen die Plattform X, vormals Twitter, wegen Verstößen gegen den Digital Services Act eine Geldstrafe verhängt. Der Konzern hat nun 90 Tage Zeit für Anpassungen. Gleichzeitig drohen X weitere Sanktionen.

Elon Musk mit schwarzem Käppi und blauem Auge
Kontrolliert X: Elon Musk, hier mit blauem Auge. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / MediaPunch

Erstmals hat die EU-Kommission ein Verfahren nach dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) abgeschlossen. Sie kam dabei zu dem Ergebnis, dass die Plattform X gegen den DSA verstößt. Zugleich entschied sie, dass TikTok angemessen auf einen bereits Ende Oktober gerügten Mangel reagiert hat und die Anzeigendatenbank der Videoplattform nun gesetzeskonform sei.

Die Entscheidung gegen X betrifft grundsätzlich die fehlende Transparenz der Plattform. Konkret bemängelt die Kommission dreierlei: Erstens stellten die blauen Haken ein täuschendes Design dar, weil sie den Eindruck erwecken würden, dass die so gekennzeichneten Accounts verifiziert seien. Tatsächlich aber können Nutzende die Haken seit einigen Jahren kaufen. Zweitens stellt X nur eine unzureichend funktionierende Datenbank für Anzeigen nach DSA-Kriterien bereit. Der dritte Kritikpunkt bezieht sich auf den Datenzugang für Forschende. Das von X bereitgestellte System, über das Wissenschaftler:innen an Nutzungsdaten gelangen sollen, sei nicht DSA-konform.

120 Millionen Euro Strafe

Aus diesem Grund hat die Kommission heute eine Strafe von 120 Millionen Euro gegen X verhängt. Diese Summe orientiere sich nicht prozentual am Umsatz des Unternehmens, sondern entspreche der Schwere der Verstöße.

Da die Verstöße weitreichende gesellschaftliche Auswirkungen hätten, könne die Strafe nicht durch eine einfache „ökonomische Formel“ berechnet werden, heißt es aus der Kommission. Trotzdem seien bei der Berechnung auch wirtschaftliche Elemente wie die Kosten der blauen Haken und die geschätzten Gewinne für X eingeflossen.

Die Strafzahlung setzt sich aus drei Teilstrafen für die jeweiligen Verstöße zusammen: Für die blauen Haken stellt die Kommission 45 Millionen Euro Strafe in Rechnung, für den Datenzugang 40 Millionen und für die Anzeigendatenbank 35 Millionen Euro.

X hat 90 Tage Zeit für Anpassungen

X wurde über die Entscheidung informiert und kann sich nun verteidigen. Das Unternehmen hat Zugang zu allen Untersuchungsdokumenten der Kommission und kann seine Plattform innerhalb von 90 Werktagen anpassen.

Der Kommissionsbeamte betonte, dass von dem Unternehmen keine „dramatischen Änderungen“ erwartet würden; andere Unternehmen hätten ähnliche Anforderungen erfolgreich umgesetzt. Sollte X seine Dienste allerdings nicht anpassen, könnten in Zukunft weitere Strafen verhängt werden. So sieht es das Gesetz vor.

Bereits im Vorfeld der Kommissionsentscheidung hatte sich der US-amerikanische Vizepräsident J.D. Vance geäußert. „Es kursieren Gerüchte, wonach die EU-Kommission gegen X mehrere hundert Millionen Dollar Strafe verhängen wird, weil die Plattform keine Zensur betreibt“, schrieb Vance am Donnerstag auf X. „Die EU sollte die Meinungsfreiheit unterstützen, anstatt amerikanische Unternehmen wegen Unsinn anzugreifen.“

Weitere Verfahren gegen X in der Schwebe

Derzeit laufen noch weitere DSA-Verfahren gegen X. So untersucht die Kommission, ob der Mechanismus zur Meldung von illegalen Inhalten auf X gegen bestehende Regeln verstößt. Diesbezüglich hat die Kommission erst kürzlich einen vorläufigen Verstoß bei Instagram und Facebook festgestellt.

Die Kommission will zudem die Funktionsweise des Algorithmus auf der Plattform X verstehen und hat die Plattform angewiesen, entsprechende Dokumente aufzubewahren. Außerdem geht die Kommission der Frage nach, wie X Desinformation bekämpft und wie erfolgreich die Plattform dabei ist, die Risiken auf den gesellschaftlichen Diskurs und Wahlen zu verringern.

DSA-Umsetzung soll nun schneller vorangehen

Der Jurist Jürgen Bering leitet bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte das Center for User Rights und sieht die Strafe als wichtigen Schritt bei der DSA-Durchsetzung. Er kommentiert: „Die Entscheidung zeigt: Die EU meint es ernst mit dem Schutz demokratischer Diskurse und der Plattformverantwortung. Jetzt braucht es ebenso konsequente Durchsetzung bei allen großen Anbietern. Der DSA ist kein Wertebekenntnis, sondern geltendes Recht – und es ist entscheidend, dass er spürbare Verbesserungen für Nutzer*innen in Europa bringt.“

Die Kommission geht davon aus, dass die DSA-Umsetzung jetzt schneller vorangehen wird, wie Digitalkommissarin Henna Virkkunen bereits vor wenigen Wochen in einer Pressekonferenz sagte.

In den vergangenen Jahren habe die Kommission zunächst eine interne Regulierungsstruktur aufbauen müssen, ergänzte ein EU-Beamter heute. Das Verfahren gegen X wurde bereits vor zwei Jahren eröffnet. Die Hoffnung der Kommission ist, dass auch die Unternehmen nun schneller darin werden, die Regeln zu befolgen.


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Datenatlas der Bundesdruckerei: Verwaltungsmodernisierung von vorvorgestern

04. Dezember 2025 um 17:12

Der Datenatlas soll die Bundesverwaltung effizienter machen. Ein wissenschaftliches Gutachten zeigt nun jedoch, dass er mitunter nicht einmal dem Stand der Technik aus dem Jahr 1986 entspricht. Anstatt den Gutachter zu konsultieren, erwägt die zuständige Bundesdruckerei „rechtliche Schritte“ gegen ihn.

der Titan Atlas, der auf seinen Schultern den Kosmos aus 0 und 1 trägt; im Hintergrund eine aufgehende Sonne; ein goldener Rahmen umfasst das Bild
Schwere Last: der Datenatlas der Bundesdruckerei (Symbolbild)

Die Verwaltung sollte wissen, was die Verwaltung weiß. Doch Informationen liegen mal diesem Ministerium, mal jener Behörde vor. Damit interne Daten innerhalb der Bundesverwaltung besser aufgefunden werden können, setzt die Bundesdruckerei seit dem Jahr 2022 das Projekt Datenatlas Bund um.

Der „souveräne Datenkatalog für die Bundesverwaltung“ soll erstmals ressortübergreifend Metadaten bereitstellen. Metadaten sind Daten über Daten, also Zusatzinformationen wie etwa das Erstellungsdatum, der Dateityp oder der Speicherort. Die Federführung für das Projekt hat das Bundesfinanzministerium, in den jeweiligen Ministerien sind die Datenlabore für den Atlas zuständig. Grundlage dafür bildet die Bundesdatenstrategie aus dem Jahr 2021.

Modern, digital souverän und KI-fähig soll der Datenatlas sein, schreibt die Bundesdruckerei auf ihrer Website. Doch diese Versprechen kann sie nicht einlösen, wie David Zellhöfer in einem wissenschaftlichen Gutachten schreibt, das er pro bono – also eigeninitiativ und unentgeltlich – verfasst hat. Zellhöfer ist Professor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin und lehrt zu Digitale Innovation in der öffentlichen Verwaltung.

Das Projekt basiert laut Gutachten auf proprietärer Software, greift wahrscheinlich nicht auf übliche Standards zurück und auch für die Einbindung von KI-Anwendungen sei es ungeeignet. Denn die Daten seien weder von verlässlicher Qualität noch maschinenlesbar. Damit falle der Datenatlas teilweise hinter den Stand der Technik von 1986 zurück, so Zellhöfers Resümee. „Aufgrund der eklatanten Mängel ist das Software-Entwicklungsprojekt Datenatlas mit sofortiger Wirkung zu stoppen“, so seine Empfehlung, „um nicht weitere Mittel in eine technisch und konzeptionell wenig überzeugende Lösung zu investieren, welche kaum den Stand der Technik erreicht.“

Die Reaktion der Bundesdruckerei auf das Gutachten fällt deutlich aus. Sie zieht die Seriosität Zellhöfers in Zweifel und erwägt, „nach eingehender Prüfung des Gutachtens“ rechtliche Schritte einzuleiten. Als wir David Zellhöfer davon in Kenntnis setzen, nimmt er das Gutachten vorübergehend offline, um die Vorwürfe selbst rechtlich prüfen zu lassen. Inzwischen ist das Gutachten wieder online abrufbar.

Großprojekt für datengetriebene Verwaltung

Der Titan Atlas schultert in der griechischen Mythologie den gesamten Kosmos. Der Datenatlas soll „nur“ die internen Daten der Bundesverwaltung schultern und es der öffentlichen Verwaltung erlauben, ressort- und behördenübergreifend Daten auszutauschen. Dafür nutzt und ergänzt das Projekt bestehende Verwaltungsdatenübersichten wie die Verwaltungsdaten-Informationsplattform (VIP) des Statistischen Bundesamtes, die Registerlandkarte des Bundesverwaltungsamtes oder das Metadatenportal GovData zu offenen Daten von Bund, Ländern und Kommunen.

Auf den Datenatlas kann standardmäßig nur die Bundesverwaltung zugreifen. Laut Bundesdruckerei seien inzwischen die Ressorts des Bundesfinanzministerium, des Bundesinnenministeriums und weitere an den Datenatlas angeschlossen. Nutzen können sie ihn im Intranet des Bundes. Dafür müssen sich die einzelnen Mitarbeiter:innen registrieren. Bürger:innen, die organisierte Zivilgesellschaft und die Wissenschaft haben damit keinen Einblick in den Datenatlas, wie der Pressesprecher der Bundesdruckerei auf Anfrage unterstreicht.

Bislang hat der Datenatlas laut Zellhöfers Grobschätzung mindestens 2,3 Millionen Euro gekostet. Allerdings lägen die Kosten mutmaßlich deutlich darüber, wie anonyme Quellen Zellhöfer gegenüber sagten. Die tatsächlichen Kosten legt die Bundesdruckerei auf Anfrage von netzpolitik.org nicht offen.

Wie Technik aus dem vergangenen Jahrtausend

Das Stichwort „Stand der Technik“ taucht im Gutachten gut einhundert Mal auf. Ausführlich zeichnet Zellhöfer nach, welche Funktionen der Datenatlas aus informationswissenschaftlicher Sicht im Jahr 2025 haben sollte. Zellhöfer zufolge bleibt der Datenatlas weit hinter den Erwartungen zurück.

Ein alter monochromer Monitor
Titelwortabfrage im historischen digitalen Katalog der ETH Zürich (15.04.1986) - CC-BY-SA 4.0 ETH Zürich

Besonders deutliche Defizite weisen demnach die Anfragemöglichkeiten auf. So sollen Beschäftigte der Bundesverwaltung in der Datenbank gezielt Metadaten recherchieren können. Für diese Suche sind andernorts verschiedene Hilfsmittel üblich, etwa das Suchen mittels Boolscher Operatoren wie „UND“, „ODER“ oder „NICHT“. Ebenso gängig sind sogenannte Wildcards, Sonderzeichen wie das Sternchen- oder Fragezeichen-Symbol, die als Platzhalter für eine beliebige Zahl an Zeichen dienen.

Nutzer:innen kennen solche Möglichkeiten der gezielten Suche etwa von gewöhnlichen Internetsuchmaschinen. Der Datenatlas verfügt über diese Funktionen allerdings nicht. Damit biete er erheblich weniger Funktionen als vergleichbare Datenbanksysteme aus dem Jahr 1986, konstatiert Zellhöfer.

Gefangen in proprietärer Software

Auch dem Ziel der Bundesdatenstrategie werde der Datenatlas nicht gerecht, nämlich einen „Beitrag zur digitalen Souveränität Europas“ zu leisten.

Vielmehr mache sich die Bundesverwaltung vom IT-Dienstleister abhängig, den die Bundesdruckerei mit dem Projekt des Datenatlas beauftragt hat. Denn der Datenatlas baue auf proprietärer Software auf, obwohl verfügbare Open-Source-Lösungen nach informationswissenschaftlicher Expertise teilweise ausgereifter seien. Als Beispiele nennt Zellhöfer die Open-Source-Lösungen Fedora und Piveau.

Der Bundesdruckerei verpasse damit die Chance, verlässlicher zu wirtschaften. Denn die laufenden Kosten ließen sich mit einer Open-Source-Lösung besser kalkulieren. Auch die Gefahr eines sogenannten Vendor Lock-in ließen sich so vermeiden. Vendor Lock-in bezeichnet die starke Abhängigkeit von einem bestimmten Anbieter, bei der ein Wechsel zu einem anderen Anbieter nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand oder zu hohen Kosten möglich ist.

Es drohen weitere Datensilos

Die Gefahr der Abhängigkeit steige zusätzlich, wenn der Datenatlas keine gebrauchsüblichen Datenstandards oder Schnittstellen nutze. Stattdessen habe der beauftragte IT-Dienstleister auf eigene Entwicklungen zurückgegriffen.

Das aber erschwert es Nutzer:innen aus der Verwaltung, ihre eigenen Datensätze in den Datenatlas zu überführen, weil sie diese zuvor noch anpassen müssen. Und auch der Datenexport wird unnötig behindert, etwa für den Fall, dass Nutzer:innen das System wechseln wollen.

Würde der Einsatz des Datenatlas verpflichtend, „führte dies unmittelbar zu der Bildung eines weiteren, wenig interoperablen Datensilos“, warnt Zellhöfer in seinem Gutachten. Obendrein ein Silo mit Daten von minderer Qualität. Denn die Nutzer:innen können die Metadaten-Felder mit frei wählbaren Beschreibungen belegen. Das mache es zusätzlich kompliziert, einzelne Datensätze wiederzufinden, etwa wenn sich Rechtschreibfehler einschleichen.

Bundesdruckerei erwägt rechtliche Schritte

Auf unsere Anfrage an die Bundesdruckerei, wie sie die Ergebnisse des Gutachtens bewerte, ging die bundeseigene GmbH nicht ein. Stattdessen zweifelt sie in ihrer Antwort die Neutralität des Gutachters an. „Wir können aktuell nur mutmaßen, dass der Autor für sein Werk womöglich unseriöse Quellen benutzt haben könnte“, schreibt die Bundesdruckerei an netzpolitik.org, „und zudem einen unlauteren Zweck verfolgt: die Reputation unseres Unternehmens zu schädigen.“ Und sie kündigt an, gegebenenfalls rechtlich gegen das Gutachten vorzugehen: „Sollten sich nach eingehender Prüfung dieses ‚Gutachtens‘ unsere Mutmaßungen erhärten, werden wir die Einleitung rechtlicher Schritte erwägen“.

Als wir Zellhöfer über die Reaktion der Bundesdruckerei informierten, nimmt er sein Gutachten vorübergehend offline. „Ich war unmittelbar eingeschüchtert“, sagt er gegenüber netzpolitik.org, „obwohl die Antwort der Bundesdruckerei in keiner Weise sachlich nachvollziehbar ist.“ Die Reaktion kann er sich nicht erklären. „Der Datenatlas ist ein Nischenthema“, sagt er, „das hätten sie auch einfach aussitzen können.“

„Wenn man es positiv sehen will, könnte der Datenatlas als Projekt eines Retro-Computing-Enthusiasten durchgehen“, sagt Zellhöfer. Aber vermutlich müsse man den Datenatlas in seiner jetzigen Form vielmehr als „einen zynischen Kommentar zur Verwaltungsmodernisierung“ sehen. „Super ist, dass sie methodisch sinnvoll eine Dateninventur gemacht haben.“

Weder das BMF noch das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung wollten das Gutachten auf Anfrage bewerten. Das Bundesdigitalministerium soll die Federführung für den Datenatlas übernehmen.


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Jugendschutz-Streit: Pornhub jetzt offen für Ausweiskontrollen in der EU

03. Dezember 2025 um 15:22

Zwar hat ein deutsches Verwaltungsgericht die verhängten Netzsperren gegen Pornhub gekippt. Dennoch will die Plattform anscheinend Alterskontrollen in der EU einführen, wie der Konzern auf Anfrage von netzpolitik.org mitteilt. Hinter dem möglichen Kurswechsel steckt eine Strategie.

Eien Person hat ein Smartphone in der Hand, auf dem das Logo von Pornhub zu sehen ist.
Ausweiskontrollen für alle – zieht Pornhub mit? (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO/Starface; Bearbeitung: netzpolitik.org

Lange hat sich Pornhub in Deutschland dagegen gewehrt, das Alter seiner Nutzer*innen zu kontrollieren. Pornhub ist eine der weltgrößten Pornoseiten und zugleich eine der meistbesuchten Websites. Im Namen des Jugendschutzes soll Pornhub etwa die Ausweise aller Besucher*innen prüfen, um Minderjährige fernzuhalten. In Deutschland setzt sich die Medienaufsicht dafür ein. Während sich die Pornoseite seit Jahren vor deutschen Gerichten gegen die Regulierungsbehörde stemmt, kündigt Mutterkonzern Aylo nun einen Kurswechsel an.

„Aylo ist einer der ersten Teilnehmer am Pilotprogramm der Europäischen Kommission zur Einführung der Altersverifikation über die europäische Altersverifikations-App“, schreibt ein Sprecher auf Anfrage von netzpolitik.org.

Die EU ist ein weiterer Player bei der Durchsetzung von Jugendschutz im Netz – und ein größerer als die deutsche Medienaufsicht. Aktuell arbeitet die EU-Kommission an einer App zur Alterskontrolle. Diese App können altersbeschränkte Dienste wie etwa Pornoseiten vorschieben, um ihre Besucher*innen zu filtern. Schon jetzt testen das fünf Mitgliedstaten. Künftig sollen die Funktionen der App in der digitalen Brieftasche (European Identity Wallet, EUDI) aufgehen, die laut Plan im Jahr 2026 kommen soll.

Widersprüchliche Signale von Pornhub-Mutter Aylo

Warum bekennt sich Pornhub plötzlich zum Einsatz dieser Alterskontroll-App – sogar als einer der ersten? Auf Anfrage teilt der Konzern mit, sich schon seit Jahren für effektive und durchsetzbare Alterskontrollen eingesetzt zu haben. „Wir alle wollen die Sicherheit von Minderjährigen im Internet gewährleisten, und wir alle tragen gemeinsam die Verantwortung dafür“, so ein Sprecher auf Englisch.

Noch vor einem Jahr führte die Argumentation von Pornhub allerdings in eine andere Richtung. In ihrem ersten Interview mit einem deutschsprachigen Medium sagte Alex Kekesi, Leiterin für Community- und Markenmanagement bei Pornhub, damals gegenüber netzpolitik.org: Wenn Websites des Alter von Nutzer*innen kontrollieren, berge das „reale Gefahren“. Konkret sagte sie:

Wie viele Websites für Erwachsene gibt es weltweit? Vermutlich Hunderttausende, wenn nicht Millionen. Wie soll eine Regierung all diese Seiten überwachen können? Es ist schlicht unmöglich, überall das Alter zu kontrollieren. Bei Kontrollen auf Website-Ebene werden gerade große Plattformen zur Zielscheibe, weil sie dann gesperrt werden oder schwerer zugänglich sind. Das treibt das Publikum zu kleineren Websites, die oft nicht einmal ihre Inhalte prüfen und sich an keine Altersvorgaben halten.

Stattdessen plädierte die Pornhub-Managerin für Kontrollen auf Ebene von Betriebssystemen. Demnach sollte das Alter direkt bei der Einrichtung eines Geräts geprüft werden. Nun scheint es, dass Pornhub doch klein beigibt und sich den Anforderungen der EU-Kommission beugen will.

Mit Sicherheit sagen lässt sich das derzeit aber nicht. Denn auf konkrete Rückfragen zu den geplanten Alterskontrollen reagierten sowohl die EU-Kommission als auch Aylo nebulös.

„Es gab Aufrufe, Pornos zu verbieten“

Die Pressestelle der EU-Kommission konnte auf Anfrage von netzpolitik.org zunächst nichts Näheres dazu sagen, ob Pornhub überhaupt Teil eines „Pilotprogramms“ ist. Wenn wir eine weitere Antwort erhalten, werden wir den Artikel ergänzen.

Alyo wiederum möchte auf Nachfrage nicht näher benennen, wann genau Pornhub die Alterskontroll-App für EU-Nutzer*innen einführen will. Einerseits schreibt der Sprecher: „Wir sind entschlossen, in allen Ländern, in denen wir geschäftlich tätig sind, stets die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.“ Das deutet auf eine zeitnahe Einführung der Alterskontrollen hin.

Andererseits schreibt der Sprecher: „Wir glauben, dass eine solche Lösung wirksam sein kann, wenn sie branchenweit eingesetzt wird.“ Zudem müsse die Abwanderung von Nutzer*innen zu anderen Websites verhindert werden. Das deutet darauf hin, dass Pornhub den Einsatz der App an Bedingungen knüpft – die auf absehbare Zeit nicht eintreten. Denn technisch lässt sich nicht zuverlässig verhindern, dass Menschen genervt eine Seite ohne Alterskontrollen ansteuern.

Strategie: Testballon

Die Widersprüche ergeben mehr Sinn, wenn man die zugrundeliegende Strategie der Plattform betrachtet. Während Regierungen weltweit den Druck auf Pornoseiten erhöhen, erprobt Pornhub je nach Land verschiedene Reaktionen – wohl um herauszufinden, was dem Konzern am meisten nutzt. Pornhubs Reaktionen lassen sich mit Testballons vergleichen.

  • In einigen Bundesstaaten der USA hat Pornhub selbst den Zugriff auf die Seite blockiert. Statt sich den dortigen Gesetzen für Alterskontrollen zu beugen, hat Pornhub den Einbruch von Klicks in Kauf genommen.
  • Im Juni 2025 hat Pornhub dasselbe in Frankreich getan und den Zugang für dortige Nutzer*innen blockiert. „Website-basierte Altersüberprüfung funktioniert nicht. Es schützt keine Kinder und setzt die Daten von Millionen Franzosen Datenschutzverletzungen und Hacking aus“, warnte der Konzern auf Englisch und plädierte einmal mehr für Alterskontrollen auf Ebene von Betriebssystemen. „Ihre Regierung wird Ihnen diesbezüglich nicht die Wahrheit sagen, aber wir werden es tun.“
  • In Großbritannien wiederum hat Pornhub im Sommer 2025 Alterskontrollen eingeführt, wie es der dortige Online Safety Act verlangt.

Warum also zeigt sich Pornhub neuerdings offen für Alterskontrollen in der EU? Ein Faktor könnte sein, dass Brüssel ein weiteres Druckmittel in der Hand hat. Dort hat die EU-Kommission Pornhub nämlich als „sehr große Plattform“ (VLOP) nach dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) eingestuft. Diesen Status haben nur die größten Online-Dienste in der EU. Er geht mit erweiterten Pflichten einher. Betroffene Dienste müssen besonders transparent sein und verstärkt Risiken eindämmen, auch für Minderjährige. Andernfalls drohen Geldbußen. Pornhub wehrt sich gegen die Einstufung als VLOP und beruft sich auf angeblich gesunkene Nutzungszahlen.

Ein weiterer Faktor dürfte sein, dass die geplante Alterskontroll-App der EU zumindest ein Stück weit den Anforderungen von Pornhub entgegenkommt. Zwar bringt die App keine Alterskontrolle auf Ebene des Betriebssystems, wie es der Konzern oftmals gefordert hat. Aber die App verspricht – je nach konkreter Ausgestaltung – Datensparsamkeit. Das könnte verhindern, dass zahlreiche externe Anbieter sensible Ausweisdaten horten, wie es Gutachter*innen jüngst in Australien beobachtet haben.

EU-Kommission gibt klares Jein zu Alterskontrollen

Verwaltungsgericht Düsseldorf kippt Netzsperren

Im Ringen zwischen Pornhub und EU-Kommission ist das letzte Wort also noch lange nicht gesprochen. Zumindest in Deutschland hat die Plattform jüngst einen Etappensieg erzielt. Am 19. November hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf die gegen Pornhub und die Schwesterseite YouPorn verhängten Netzsperren wieder gekippt.

Angeordnet wurden die Netzsperren von der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen, nachdem Pornhub in Deutschland keine Alterskontrollen einführen wollte. Sowohl Pornhub als auch betroffene Provider sind deshalb vor Gericht gezogen. Auch wenn sich Netzsperren kinderleicht umgehen lassen, gelten sie als besonders gravierende Maßnahme, das vor allem autoritäre Staaten gerne einsetzen.

Der Rechtsstreit auf Deutschland-Ebene macht anschaulich, wie unterschiedlich Pornhub gemäß seiner Testballon-Strategie handelt. In den USA und Frankreich hatte Pornhub den Zugang zur Website freiwillig blockiert. In Deutschland wiederum ging die Plattform vor Gericht, um nicht blockiert zu werden.

Der Grund für Pornhubs jüngsten Etappensieg in Düsseldorf liegt im Wandel der Zuständigkeiten auf nationaler und EU-Ebene. Die Plattform konnte mit Blick auf die verhängten Netzsperren erfolgreich argumentieren, dass nicht etwa die Anordnungen der deutschen Medienaufsicht Vorrang haben, sondern EU-Recht. Deshalb durften die betroffenen Internet-Provider die Netzsperren wieder aufheben.

Medienaufsicht kämpft um Zuständigkeit

All das ist aber nicht endgültig. Die deutsche Medienaufsicht will die Einschränkung ihrer Kompetenzen nicht hinnehmen und hat bereits Beschwerde gegen die Beschlüsse aus Düsseldorf eingelegt. Das bestätigt die Behörde auf Anfrage von netzpolitik.org. Darüber entscheiden wird das Oberverwaltungsgericht in Münster. Auch das Hauptsacheverfahren läuft weiter. In diesem Verfahren geht es ebenso darum, ob für Pornhub der europäische oder der nationale Rechtsrahmen Vorrang hat.

Vor den deutschen Verwaltungsgerichten werden also noch zwei Konflikte ausgetragen. Für Pornhub geht es darum, mit welcher Regulierungsbehörde sich die Plattform künftig herumschlagen muss. Für die deutsche Medienaufsicht geht es darum, ob sie nach jahrelangem Kampf gegen frei verfügbare Pornografie in Deutschland ihre Zuständigkeit gegenüber Brüssel einbüßt.

„Den betroffenen Kindern ist es vermutlich ziemlich egal, wer sie schützt, nur passieren müsste es“, kommentiert Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW. Ganz so entspannt, wie das Zitat es nahelegt, dürfte die Haltung seiner Behörde jedoch nicht sein. Denn mit ihrem Vorgehen gegen Pornoseiten konnte die Landesanstalt für Medien über viele Jahre lang öffentliche Aufmerksamkeit für ihre Arbeit gewinnen und sogar ihre Instrumente erweitern.

Jüngst hat die Novelle des Staatsvertrags für Jugendmedienschutz (JMStV) der Medienaufsicht zwei neue mächtige Werkzeuge beschert. Diese Machterweiterung geht direkt auf das Engagement der Behörde gegen Pornoseiten zurück. So soll die Medienaufsicht künftig einfacher Netzsperren anordnen können und widerspenstigen Diensten über Zahlungsdienstleister den Geldhahn abdrehen dürfen. Selbst wenn die Medienaufsicht bald einen Teil ihrer Zuständigkeit für Pornoseiten verlieren sollte – diese Instrumente bleiben.


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Digitaler Omnibus: So unterschiedlich wollen EU-Staaten die Digitalregulierung verändern

03. Dezember 2025 um 12:10

Mit Blick auf das Reformpaket der EU-Kommission zeigen sich die Mitgliedstaaten gespalten. Einige setzen wie die Kommission auf Deregulierung und wollen so die europäische Digitalwirtschaft ankurbeln. Andere wiederum würden lieber die Umsetzung der bestehenden Regeln verbessern.

Die 27 EU-Staaten müssen sich nun einigen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com FORTYTWO

Vor zwei Wochen hat die Europäische Kommission ein Gesetzespaket unter dem Namen „Digitaler Omnibus“ vorgestellt. Damit sollen mehrere bereits beschlossene Gesetze verändert werden, um Unternehmen zu entlasten und Europas Digitalindustrie zu stärken. An dem Vorhaben gibt es von vielen Seiten massive Kritik.

Doch was halten eigentlich die 27 Mitgliedstaaten von den Plänen der Kommission? Neben dem Parlament müssen auch sie dem Vorhaben zustimmen. Anders als aus einigen Parlamentsfraktionen, die sich wiederholt sehr kritisch äußern, hört man aus den Mitgliedstaaten bislang wenige Reaktionen auf die konkreten Vorschläge. Vor ihrer offiziellen Vorstellung übermittelten die Mitgliedstaaten allerdings ihre Positionen an die Kommission. Manche davon konnten wir einsehen. Daraus lässt sich bereits einiges ablesen.

Viele Mitgliedstaaten forderten etwa, die Fristen für Hochrisiko-KI-Systeme aus der KI-Verordnung um mindestens 12 Monate zu verlängern. So positionierten sich unter anderem Deutschland, Polen, Dänemark und Frankreich. Die Kommission plant in ihrem Vorschlag tatsächlich eine Verschiebung von bis zu 16 Monaten.

Frankreichs Regierung äußerte sich auf dem Souveränitätsgipfel in Berlin klar: Die Digitalregeln sollen unbedingt verändert werden, um europäische Innovation zu unterstützen, vor allem im KI-Bereich. In diese Richtung argumentierte auch das deutsche Bundesdigitalministerium.

Mehr Klarheit statt Verzögerung

In seinem Positionspapier meint Lettland ebenfalls, es brauche „realistische“ Umsetzungsfristen für die KI-Verordnung. Eine Verzögerung forderte der baltische Staat aber nicht explizit. Stattdessen sprach sich Lettland für Ersatzmechanismen aus, die bei der Umsetzung der Vorgaben Rechtssicherheit geben sollten, solange die Standards noch fehlen.

Auch die Niederlande erklärten in ihrem Positionspapier, dass es deutlicher sein müsste, wie die KI-Verordnung erfüllt werden kann. Ziel sei, das Vertrauen zu stärken und einen europäischen Markt für menschenzentrierte KI zu schaffen. Dabei hält das Land mehr Klarheit für eine „bevorzugte Strategie“ im Vergleich zur Verlängerung der Fristen, heißt es im Papier.

Im Bereich des Datenschutzes schlugen die Niederlande praktische Instrumente vor, um insbesondere kleinen Organisationen bei der Umsetzung der Regeln zu helfen. In Bezug auf Cookies wollen sie, dass Nutzende im Browser entscheiden können, welche sie akzeptieren. So sollen ihre Grundrechte und Freiheiten geschützt werden. Im Kommissionsvorschlag findet sich eine solche Regelung. Darüber hinaus forderten die Niederlande aber keine Änderungen an der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Kaum einer will die DSGVO ändern

Im Gegensatz dazu plädierte Dänemark in seinem Papier (PDF) für die Überarbeitung der Datenschutzvorschriften, um die „Belastungen für die Unternehmen zu verringern“ und „innovationsfreundlicher“ zu werden. Hier wird der „KI-Wettlauf“ erwähnt, in dem Europa ansonsten schlechte Chancen hätte.

Der nordische Staat würde im Datenschutz außerdem gerne einen stärker risikobasierten Ansatz verfolgen: Die Regularien sollen in einem „angemessenen Verhältnis“ zu den tatsächlichen Risiken der Datenverarbeitung stehen.

Auch Deutschland (PDF) habe maßgeblich auf die Änderungen der DSGVO hingewirkt, sagt die Nichtregierungsorganisation noyb. Sie hat ein Dokument veröffentlicht, in welchem neun Mitgliedstaaten ihre Meinung zu möglichen Änderungen der DSGVO abgeben. Darin zeigt sich auch Tschechien offen gegenüber Änderungen der Verordnung.

Estland, Österreich und Slowenien sehen hingegen keine Notwendigkeit, die DSGVO zu verändern. Finnland, Polen und Schweden sind offen für kleine, technische Anpassungen. Doch auch sie wollen keine Definitionen verändern, so wie es der Kommissionsvorschlag nun vorsieht. Frankreich will die DSGVO aktuell ebenfalls nicht anfassen, verschließt sich der Möglichkeit aber nicht völlig.

Vereinfachung doch nicht so einfach?

Ein weiterer Diskussionspunkt betrifft die gebündelte Meldung von Cybersicherheitsvorfällen über eine zentrale Plattform. Während viele Staaten diese Zusammenfassung begrüßen, darunter Lettland, sind andere skeptisch, ob dadurch tatsächlich die gewünschte Vereinfachung und Kosteneinsparung erreicht würden.

Die Niederlande weisen darauf hin, dass Meldungen nach der NIS-2-Richtlinie und der Richtlinie zur Resilienz kritischer Einrichtungen (CER) ohne Probleme zusammengefasst werden könnten. Bei Meldungen nach dem Cyber Resilience Act (CRA) und der DSGVO sehen sie hingegen Hürden, da sich hier die Häufigkeit der Meldung, der Zweck und die Zuständigkeiten erheblich unterscheiden würden.

Ähnlich äußerte sich auch das österreichische Innenministerium in der Konsultation zum Omnibus-Paket: Konkrete Maßnahmen hinsichtlich der Meldepflichten müssten „wohlüberlegt und technisch ausgereift“ sein, um tatsächlich einen Mehrwert darzustellen. Änderungen der Zuständigkeiten würden schließlich auch eine Änderung der Verwaltungsorganisation bedeuten und „gravierenden Aufwand und hohe Kosten“ verursachen.

Österreich merkte zudem an, dass die Kommission vor der Vereinfachung erst ein „umfassendes Mapping“ erstellen sollte. Es soll übersichtlich zeigen, welche Vorschriften es im Digitalbereich bereits gibt.

Unterschiedliche Prioritäten

Andere Länder formulieren derzeit noch ihre Haltung zum Kommissionsvorschlag. Zum Teil haben sie zu einzelnen Themen auch keine besonders starke Position. Dazu muss man wissen: Jede Regierung setzt für sich Schwerpunkte in der EU-Politik und widmet sich vor allem jenen Themen, die für sie besonders wichtig sind.

Am Freitag, den 5. Dezember, werden die Digitalminister:innen der 27 Mitgliedstaaten zum ersten Mal zu den geplanten Änderungen beraten. Dann trifft sich der Telekommunikations-Rat in Brüssel.


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KW 44: Die Woche, in der die Bundesregierung ihre KI-Agenda hyped

01. November 2025 um 08:44

Die 44. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 16 neue Texte mit insgesamt 111.433 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

– Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz Śmigielski

Liebe Leser:innen,

Deutschland soll wieder „Innovationsführer“ werden. Das forderte Bundeskanzler Friedrich Merz am Mittwoch auf einer Auftaktveranstaltung zur Hightech Agenda Deutschland. Es ging dort viel um Aufbruch, Wettbewerbsfähigkeit und Wertschöpfung. Und um sogenannte Künstliche Intelligenz. Bis 2030 sollen zehn Prozent der deutschen Wirtschaftsleistung „KI-basiert“ erwirtschaftet werden.

All diese Buzzwords lassen mich etwas ratlos zurück. Ein solcher Event-Zirkus soll wohl vor allem Entschlossenheit und Tatkraft demonstrieren. Schaut her, wir krempeln die Ärmel hoch und packens an! Die Tagesschau ist auch vor Ort.

Dieses Mal wirkte das Schauspiel noch bizarrer als sonst. Denn alle Welt warnt derzeit vor einer wachsenden KI-Blase. Ökonom:innen ziehen Vergleiche zum Dotcom-Crash vor 25 Jahren. Es läuft wohl auf „eine reale, schmerzhafte Disruption“ für uns alle hinaus, schreibt der „Atlantic“. Doomsday is coming, wenn auch anders als gedacht.

Die Regierung verliert dazu kein Wort. Stattdessen will sie die Umsetzung der europäischen KI-Regulierung hinauszögern, wie meine Kollegin Anna Ströbele Romero schreibt. Sie gibt damit dem Druck der Industrieverbände nach. Alles für die angebliche Wettbewerbsfähigkeit – und zulasten der Verbraucher:innen.

Wenig überraschend interessiert Schwarz-Rot auch die ökologische Frage nur am Rande. Dabei ist der Ressourcenhunger von KI immens. Mancherorts wird bereits das Trinkwasser knapp, weil es KI-Rechenzentren kühlt. Tech-Konzerne reaktivieren stillgelegte Atomkraftwerke, selbst fossile Energieträger sind wieder stark gefragt.

Einer Mehrheit der Bevölkerung bereitet diese Rolle rückwärts offenbar große Sorgen, wie Julian Bothe von AlgorithmWatch für uns in einem Gastbeitrag darlegt. Die NGO hat dafür eine repräsentative Umfrage in mehreren europäischen Ländern durchführen lassen. Demnach wünscht sich eine Mehrheit auch strengere Regulierung beim Bau neuer Rechenzentren.

Statt zu bizarren KI-Events einzuladen wäre die Bundesregierung gut beraten, solchen Bedenken Gehör zu schenken.

Habt ein schönes Wochenende

Daniel


Breakpoint: Lasst ihr ChatGPT auch eure Liebesbriefe schreiben?

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01. November 2025 um 08:40

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Fossile Energien erfahren eine Renaissance – dank ressourcenhungriger KI. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Janusz Walczak

Ich öffne mein Bahn-Ticket. “Dieses Dokument scheint lang zu sein. Spare Zeit und lies eine Zusammenfassung”, empfiehlt mir prompt mein PDF-Reader. Ein Paradebeispiel dafür, wie immer mehr Anwendungen den Nutzer*innen KI-Tools aufdrängen, in den meisten Fällen, ohne dass sich ein Nutzen daraus ergibt.

Weltweit versuchen Regierungen und große IT-Firmen, sich im KI-Wettbewerb zu überbieten. Dabei benötigen die zugrunde liegenden Systeme immer mehr Rechenleistung, für die irgendwo Computer laufen müssen, die Strom und Wasser verbrauchen. Doch während das Thema Rechenzentren längst in der politischen Debatte und bei Fachleuten angekommen ist, wusste man bislang kaum etwas darüber, wie die Bevölkerung diese Entwicklung einschätzt.

Porträtfoto von Julian Bothe
Julian Bothe, Senior Policy Manager bei der gemeinnützigen NGO AlgorithmWatch - Alle Rechte vorbehalten AlgorithmWatch

Aus diesem Grund hat AlgorithmWatch in mehreren europäischen Ländern eine repräsentative Umfrage zu Rechenzentren und ihren Auswirkungen durchführen lassen. Gemeinsam mit internationalen Partnerorganisationen wie der spanischen Initiative Tu Nube Seca mi Rio, Friends of the Earth Ireland und der europäischen Klimaschutzallianz Beyond Fossil Fuels wurden Menschen in Deutschland, der Schweiz, Spanien, Irland und dem Vereinigen Königreich befragt.

Wunsch nach mehr Transparenz und mehr Regulierung

Die Ergebnisse sind überraschend deutlich: In allen beteiligten Ländern spricht sich jeweils eine große Mehrheit der Befragten für eine stärkere Regulierung und mehr Transparenz von Rechenzentren aus. In einigen Ländern ist die Zustimmung dabei besonders hoch, so zum Beispiel in Spanien und Irland. Dort ist der Wasser- beziehungsweise Stromverbrauch der KI- und Cloud-Fabriken schon länger Gegenstand öffentlicher Diskussionen und Proteste. Denn sowohl im grünen Irland als auch im trockenen Spanien wirken sich die Rechenzentren bereits spürbar auf Energiepreise und Wasserverfügbarkeit aus. In Spanien befürchten knapp 90 Prozent der Befragten, dass der Wasserverbrauch der Einrichtungen ihre eigene Versorgung beeinträchtigen könnten.

Auch beim Blick auf die Gesamtergebnisse sprechen die Zahlen eine eindeutige Sprache: Drei Viertel der Befragten aller Länder sorgen sich, dass der Wasserverbrauch die umliegenden Ökosysteme beeinträchtigen könnte. Fast genauso viele befürchten Auswirkungen auf den eigenen Wasserverbrauch und immerhin nahezu zwei Drittel denken, dass der Energieverbrauch von Rechenzentren bereits heute einen relevanten Anteil des Stromverbrauchs in den jeweiligen Ländern ausmacht.

Groß ist aber nicht nur der Anteil derer, die sich Sorgen machen, sondern auch die Unterstützung für politische Forderungen, die Betreiber stärker in die Verantwortung nehmen. Mehr als sieben von zehn Befragten wollen, dass der Bau neuer Rechenzentren nur dann erlaubt ist, wenn der zusätzliche Strombedarf durch zusätzliche Kapazitäten an erneuerbaren Energien gedeckt wird. Ebenso viele wollen klare Kriterien, nach denen Energie verteilt wird – wobei die Befragten Rechenzentren und KI-Modelle konsequent als unwichtig bewerten.

Bei der Verteilung der Energie sollten gemäß der Umfrage vor allem die Sektoren priorisiert werden, die erneuerbare Energien zur Umstellung auf eine klimafreundliche Produktion benötigen. Rechenzentren gehören nicht dazu – ihr Stromverbrauch entsteht ja gerade zusätzlich. Häufig werden diese aktuell direkt mit Strom aus fossilen Brennstoffen betrieben. Vielerorts werden sogar Gaskraftwerke neu errichtet, um den Bedarf zu decken. Aber selbst wenn neue Rechenzentren mit erneuerbaren Energien betrieben werden, wie es in Deutschland ab 2027 für größere Einrichtungen vorgeschrieben ist, fehlt ohne weiteren Ausbau diese Energie dann in anderen Sektoren und verlangsamt dort die Dekarbonisierung. Ob direkt oder indirekt: Der Strombedarf für Rechenzentren und KI-Anwendungen gefährdet die Klimaziele.

Verbräuche steigen an, verlässliche Zahlen fehlen

Der Blick auf die Zahlen zeigt: Die in der Umfrage deutlich werdenden Sorgen sind mehr als berechtigt. In Irland verbrauchen Rechenzentren mittlerweile 22 Prozent des gesamten Stroms und tragen erheblich zu den teils enormen Strompreissteigerungen bei. Auch in Deutschland entfallen aktuell mehr als vier Prozent des gesamten Stromverbrauchs auf Rechenzentren. Schätzungen zufolge sind es in Frankfurt am Main bereits jetzt 40 Prozent des Stromverbrauchs, in Dublin sogar 80 Prozent. In der gesamten EU sind es mehr als drei Prozent – Tendenz stark steigend.

Hinzu kommt das für die Kühlung benötigte Wasser: In Spanien werden die größten KI-Fabriken ausgerechnet in den trockensten Regionen gebaut. Auch in Deutschland könnte laut einer Studie der Gesellschaft für Informatik der Wasserverbrauch von Rechenzentren zu Problemen führen – beispielsweise im Rhein-Main-Gebiet und in Brandenburg.

Während die Politik und Betreiberunternehmen offensiv für einen starken Ausbau von Rechenzentren und KI-Infrastruktur werben, mehren sich die Proteste der lokalen Bevölkerung. In Deutschland konzentrieren sich diese bislang vor allem auf Frankfurt und Umgebung. In Irland oder Spanien, wo bereits länger protestiert wird, sind die Bürgerinitiativen weiter verbreitet und dauerhafter organisiert, beispielsweise in der Initiative Tu Nube Seca Mi Rio – “Deine Cloud trocknet meinen Fluss aus”.

Vielerorts ist die mangelnde Transparenz ein großes Problem. Selbst offizielle Stellen müssen größtenteils auf Schätzungen zurückgreifen, wie viel Wasser und Strom die Rechenzentren tatsächlich verbrauchen. Sind valide Daten vorhanden, bleiben diese meist geheim. Zwar sollen Betreiber größerer Rechenzentren die Verbräuche mittlerweile an nationale Stellen wie dem deutschen Energieeffizienzregister für Rechenzentren und die EU melden – aber auch diese Daten werden nur aggregiert veröffentlicht. Hinzu kommt der Unwillen der Betreiber, diese Informationen bereitzustellen. Ein aktueller Bericht der Europäischen Kommission schätzt für das Jahr 2024, dass nur gut ein Drittel aller Rechenzentren in der gesamten EU dies tun. Selbst die Gesamtzahl aller Rechenzentren kann sie dabei nur mutmaßen.

Ein ähnliches Bild zeigt sich auch in Deutschland

In der Bundesrepublik wird der Strom- und Wasserverbrauch von Rechenzentren erst in der jüngsten Zeit stärker thematisiert. Hier liegt der Anteil der Menschen, die sich Sorgen machen, noch etwas niedriger als in anderen europäischen Ländern. Die Betonung liegt hier auf dem „noch“, denn auch in Deutschland nimmt die Zahl der Rechenzentren stark zu – und soll nach dem Willen der Bundesregierung noch stärker wachsen.

Wie drastisch die Entwicklungen sind, zeigen beispielsweise die Zahlen der Bundesnetzagentur. Diese hatte erst vor kurzem die Schätzungen bezüglich des zukünftigen Stromverbrauchs stark nach oben korrigiert: Die im April 2025 veröffentlichten Szenarien gehen davon aus, dass bis zum Jahr 2037 Rechenzentren 78 bis 116 Terawattstunde (TWh) Strom verbrauchen – doppelt bis viermal so viel, wie es die ursprünglichen Abfragen ergeben hatten. Zur Einordnung: Der gesamte Bruttostromverbrauch lag in Deutschland im Jahr 2023 bei gut 550 TWh.

Da die Bundesnetzagentur nur die Rechenzentren berücksichtigt, die sich aktuell in der Planung befinden, könnten die tatsächlichen Zahlen sogar noch weiter ansteigen. Damit würde der Gesamtbedarf der Rechenzentren 2037 nicht nur bis zu 10 Prozent des deutschen Stromverbrauchs betragen. Der Zuwachs an Rechenzentren sorgt vor allem dafür, dass große Mengen Strom zusätzlich bereitgestellt werden müssen, dass fossile Kraftwerke länger laufen und dass wahrscheinlich auch die Strompreise steigen.

Angesichts dieser Zahlen überraschen die Umfrageergebnisse in Deutschland nicht: Auch hier unterstützen zwei Drittel der Befragten die Auflage, dass Rechenzentren nur gebaut werden dürfen, wenn dafür entsprechend auch weitere Kapazitäten erneuerbarer Energien geschaffen werden. Mehr als drei Viertel der Befragten fordern, dass Betreiber von Rechenzentren ihren Energieverbrauch (76 Prozent), ihre Energiequellen (77 Prozent) und ihre Umweltauswirkungen (81 Prozent) offenlegen.

Die Umfrageergebnisse offenbaren damit auch eine Kluft zwischen der Mehrheitsmeinung in der Bevölkerung und dem Kurs der Bundesregierung. Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) hatte erst Ende September gegenüber der Süddeutschen Zeitung angegeben, dass es für ihn “erst einmal primär um das Rechnen” gehe und Nachhaltigkeit demgegenüber nachrangig sei. Die Mehrheit der Befragten sieht das offensichtlich anders.

Und noch eines wird deutlich: Es reicht nicht aus, nur etwas an der Effizienz zu schrauben oder die Nutzung der Abwärme zu optimieren. Angesichts der Größe des erwarteten Wachstums muss es auch darum gehen, den Verbrauch von Rechenzentren absolut zu begrenzen – und dort, wo er unvermeidbar ist, durch zusätzliche erneuerbare Energien zu decken.

KI-Hype begrenzen – Rechenzentren nachhaltig gestalten

Rechenzentren sind zweifelsfrei wichtige Infrastrukturen und werden in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen. Umso wichtiger ist es, diese Infrastruktur nachhaltig zu gestalten und die Fehler der Vergangenheit nicht zu wiederholen. Dazu gehört auch die Frage: Wie viele solcher Rechenzentren brauchen wir eigentlich? Welche der neuerdings überall eingebauten KI-Anwendungen haben einen gesellschaftlichen Nutzen – und welche nicht?

Wie auch in anderen Bereichen darf sich die Debatte um den nachhaltigen Einsatz von KI nicht in erster Linie auf der Ebene von individuellen Konsum- beziehungsweise Nutzungsentscheidungen abspielen. Es braucht vielmehr eine politische Diskussion und Regulierung.

Aktuell wird einem bei jeder noch so kleinen PDF-Datei eine algorithmische Zusammenfassung aufgedrängt, führt jede Google-Anfrage zum Aufruf von Sprachmodellen und soll auch die staatliche Verwaltung nach dem Willen der Bundesregierung an so vielen Stellen wie möglich KI-Systeme benutzen. Hier bringt es wenig, nur an das Individuum zu appellieren. Stattdessen braucht es politische Entscheidungen, die sowohl bei KI-Systemen als auch bei Rechenzentren die ökologischen Folgen mitdenken. Statt der „KI-Nation“, zu der sich Deutschland laut dem Koalitionsvertrag entwickeln soll, braucht es – wenn man schon von Nation sprechen will – eine „KI-sensible Nation“, die neben dem Nutzen auch die Nebenwirkungen und häufig leeren Versprechungen solcher Anwendungen im Auge behält.

Mein Bahnticket jedenfalls drucke ich mir weder aus, noch lasse ich es mir zusammenfassen. Gar nicht so selten ist der Nicht-Einsatz von KI nämlich ihr bester Einsatz.

Julian Bothe ist als Senior Policy Manager bei der gemeinnützigen NGO AlgorithmWatch verantwortlich für das Thema „KI und Klimaschutz“. An der Schnittstelle von Digital- und Energiepolitik arbeitet er daran, den Ressourcenverbrauch und den Klimaschaden des aktuellen KI-Booms in Grenzen zu halten. Promoviert hat er zur Akzeptanz der Energiewende.


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AI Act: Wird sich die KI-Regulierung verzögern?

31. Oktober 2025 um 13:35

Eigentlich sollen zentrale Teile der europäischen KI-Verordnung im August 2026 in Kraft treten. Weil aber bestimmte Standards noch fehlen, fordern Unternehmen, die Frist nach hinten zu verschieben. Organisationen wie European Digital Rights (EDRi) sehen darin einen großen Fehler, doch die Aufschiebung scheint immer wahrscheinlicher.

Mit dem Slogan „Stop the clock“ fordert die Industrie, Regeln der KI-Verordnung zu verzögern. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Malvestida

Im August 2024 hat die EU die KI-Verordnung (AI Act) verabschiedet. Wie vorgesehen tritt sie schrittweise in Kraft: Etwa müssen seit August 2025 Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck darlegen, welche Inhalte sie für das Training verwenden, wie sie dabei das Urheberrecht einhalten, wie die Modelle funktionieren und welche Risiken bestehen.

Auch Verbote von KI-Anwendungszwecken wie dem Social Scoring gelten schon seit Februar 2025. Seit August dieses Jahres sollten außerdem die EU-Mitgliedsstaaten auf nationaler Ebene die zuständigen Behörden einrichten – in Deutschland ist das vor allem die Bundesnetzagentur.

Industrie will Frist um bis zu zwei Jahre schieben

Alle anderen Regeln, also auch die Regulierung von Hochrisikosystemen, treten erst am 2. August 2026 in Kraft – zumindest eigentlich. Schon seit längerer Zeit fordern Unternehmen und Industrieverbände, diese Frist nach hinten zu verschieben. Die Initiative wurde unter dem Slogan „Stop the clock“ (Stopp die Uhr) bekannt. Doch wie begründen sie die Verschiebung einer gesetzlich festgelegten Frist?

Für die Umsetzung der Verordnung werden Standards entwickelt, die Unternehmen helfen sollen, den Gesetzestext in notwendige Handlungsschritte zu übersetzen, quasi wie eine Checkliste. Doch ihre Entwicklung zögert sich hinaus. Die Industrie argumentiert, dass dadurch zu wenig Zeit bleibe, um sich auf die Verordnung vorzubereiten. IBM meint sogar, dass die Standards womöglich erst Ende 2026 fertiggestellt würden.

Der Konzern arbeitet selbst an der Entwicklung der Standards mit und fordert, dass die Vorschriften erst ein Jahr nach Veröffentlichung der Standards gelten sollen. Aktuell würden mehrere Standards als Entwürfe vorliegen, doch es müsse noch weiter daran gearbeitet werden, um sie umsetzbar und praktikabel zu machen. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und Siemens fordern hingegen eine Verschiebung der Frist um zwei Jahre. Das neue Datum wäre somit der 2. August 2028.

Tatsächlich müsste die Frist nicht verschoben werden. Es wäre auch möglich, die Anforderungen zu „pausieren“, also die Fristen beizubehalten, aber für Verstöße keine Strafen zu verhängen.

NGOs: Verschiebung schadet der Glaubwürdigkeit der EU

Das ist die eine Seite. Auf der anderen Seite stehen Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich klar gegen eine Verzögerung aussprechen, wie in einem Brief an die Digitalkommissarin Henna Virkkunen Ende September deutlich wurde. 31 Organisationen unterschrieben ihn. Initiiert wurde der Brief von der Organisation European Digital Rights (EDRi), die verschiedene NGOs bündelt. Sie argumentiert, dass sich Unternehmen und Behörden schon seit über einem Jahr auf die Verordnung vorbereiten würden. Dafür hätten sie bereits Zeit und Geld investiert. Sollte sich die Frist jetzt ändern, würde das rechtliche Unsicherheit hervorrufen und womöglich diejenigen bestrafen, die besonders schnell in der Umsetzung waren, so die Organisation.

Die europäische Verbrauchervertretung ANEC setzt sich in Normungsprozessen für die Perspektive der Verbraucher:innen ein und bringt bezüglich der KI-Verordnung einen weiteren Aspekt ins Spiel: Die Verschiebung der Frist würde der internationalen Glaubwürdigkeit der EU als globaler Spitzenreiter in der KI-Regulierung schaden. Sie betont auch, dass die Standards zwar eine wichtige, aber letztlich nur freiwillige Hilfestellung wären und die Verordnung auch ohne sie umgesetzt werden könne. Der Schutz der Verbraucherrechte und die Notwendigkeit vertrauenswürdiger KI würden „bei weitem“ die Unannehmlichkeiten überwiegen, die mit der Arbeit ohne harmonisierte Standards verbunden sind, so ANEC.

Der Verbraucherschutzzentrale Bundesverband (vzbv) macht darauf aufmerksam, dass durch eine Verzögerung auch Verbraucher:innen erst später auf wichtige Rechte zugreifen könnten. Dazu gehört die Erkennung von Hochrisikosystemen durch eine verpflichtende Kennzeichnung oder das Recht, sich KI-Entscheidungen erklären zu lassen. Auch würde die Verzögerung ein „schädliches politisches Signal“ senden, findet der vzbv. Wenn die Kommission dem Druck der Industrie nachgebe und Verbraucherrechte für „kurzfristige kommerzielle Interessen“ opfere, werde das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Engagement der EU für den Schutz der Menschen untergraben, heißt es im Statement.

Entscheidung am 19. November

Beobachter vermuten, dass die Kommission eher zu der Verschiebung der Fristen tendiert. Eine offizielle Entscheidung gibt es jedoch noch nicht, bestätigte Kommissionssprecher Thomas Regnier heute. Diese wird am 19. November veröffentlicht. An diesem Datum wird die EU-Kommission den Digital-Omnibus vorstellen – das Vorhaben für die Vereinfachung von mehreren europäischen Digitalregulierungen. Einer Veränderung der KI-Verordnung müssten dann noch das Parlament und der Rat zustimmen. Dann kommt es also auch auf die Haltung der Mitgliedsstaaten an.

Deutschland hat sich mittlerweile positioniert und fordert ebenso eine Verschiebung der Frist – allerdings nur um ein Jahr. So sollen KI-Anbieter ausreichend Zeit bekommen, um die Standards umzusetzen. Das ist die „innovationsfreundliche Auslegung der KI-Verordnung“, welche Unionspolitiker:innen in den vergangenen Jahren immer wieder gefordert hatten. Ziel sei demnach, die europäische Wettbewerbsfähigkeit im KI-Markt zu stärken und damit mehr digitale Souveränität im Sinne der Nutzung europäischer Lösungen zu erreichen.


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KW 43: Die Woche, in der wir uns über das Scheitern einer Verordnung gefreut haben

25. Oktober 2025 um 11:05

Die 43. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 13 neue Texte mit insgesamt 86.141 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

Buntes Fraktal auf schwarzem Hintergrund
– Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz Śmigielski

Liebe Leser:innen,

mehr als eine Woche ist es her, dass Friedrich Merz als Antwort auf eine Frage von „diesem Problem“ im „Stadtbild“ sprach. Um dieses – was auch immer genau – zu lösen, wolle Innenminister Dobrindt in großem Stil abschieben. Oder in den Worten von Merz: „Rückführungen“ durchführen.

Ich hätte erwartet, dass die Auslassung von Merz in all den leider alltäglich gewordenen Entgleisungen bis heute längst wieder vergessen ist. Doch immer noch erscheinen täglich Artikel, Kommentare und Nachrichtenbeiträge, die sich auf die „Stadtbild“-Antwort beziehen.

Das ist gut. Es ist gut, dass Menschen demonstrieren und für eine Brandmauer und ein buntes Stadtbild auf die Straße gehen. Es ist gut, dass die rassistische Äußerung eines Bundeskanzlers sich nicht so versendet, als habe der betrunkene, rechte Onkel beim Stammtisch schwadroniert. Es ist gut, dass Menschen wütend werden, wenn er dann noch raunend irgendwelche „Töchter“ vorschiebt, die man fragen solle, wenn man mehr über „das Problem“ wissen will.

Es ist aber auch wichtig, dass wir die Taten der Regierung Merz mindestens mit dem gleichen Maß messen wie ihre Worte. Wenn sie trans Menschen per Verordnung zum lebenslangen Zwangsouting auf Behörden zwingen will – was glücklicherweise momentan der Bundesrat stoppt. Oder wenn das Bürgergeld gestrichen werden soll und Grenzkontrollen von der Ausnahme zur Regel werden.

Das alles offenbart ein Weltbild, das im Gegensatz zu unseren Städten und Dörfern ein echtes Problem ist. Es zeigt eine Angst vor allen, die nicht dem sauerländischen Idealbild entsprechen, das Merz auf Instagram inszeniert. Und es zeigt eine tiefe Unfähigkeit, ein Land zu regieren, das nicht nur aus mittelalten, gut situierten, männlichen Unternehmern im Einfamilienhaus besteht.

Wer mit einem bunten, manchmal dreckigen und lauten, aber niemals langweiligen Stadtbild nicht zurechtkommt, sollte sich fragen, ob Bundeskanzler der richtige Job für ihn ist. Vielleicht hätte er lieber erstmal Erfahrungen als Bürgermeister sammeln sollen. Dann hätte er eines erfahren: Dieses eine Stadtbild, von dem Merz wohl träumt, gibt es nicht. Und wer versucht, all das Bunte in unsren Städten zu verwischen, erntet nichts als Braun.

Ein schönes Wochenende wünscht euch

anna


Verschärftes Aufenthaltsgesetz: Bis zur Ausreise verwahrt

Das Kölner Ausländeramt nimmt Geflüchteten ihre Handys ab – und gibt sie nicht mehr zurück. Offiziell sollen die Geräte Hinweise auf die Herkunft der Betroffenen liefern. Doch für die bedeutet das oft den Verlust ihres wichtigsten Kommunikationsmittels. Von Chris Köver –
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Digitaler Euro: Wie anonymes Bezahlen möglich wäre

Der Europäische Datenschutzausschuss hat ein Gutachten zum Digitalen Euro veröffentlicht. Es geht um die Frage, ob der digitale Euro wie Bargeld funktionieren kann: offline und anonym. Trivial ist das nicht, aber es ist möglich. Von Leonhard Pitz –
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Interne Dokumente: EU arbeitet an ausufernder Vorratsdatenspeicherung

EU-Kommission und EU-Staaten arbeiten an einer Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung. Das zeigen mehrere Dokumente, die wir veröffentlichen. Das neue Gesetz könnte auch Messenger und verschlüsselte Kommunikation betreffen. Auch eine Registrierungspflicht für Mobilfunk-Anschlüsse wird diskutiert. Von Andre Meister –
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Eingezogene Handys: Eine Härte, die nur Schwäche zeigt

Ausländerbehörden dürfen Handys von Geflüchteten durchsuchen und behalten – auf unbestimmte Zeit. Was gesetzlich als Maßnahme zur Feststellung der Identität verkauft wird, ist in Wahrheit digitale Repression: ein Eingriff in Privatsphäre, Eigentum und Würde, der im Rechtsstaat keinen Platz haben sollte. Ein Kommentar.
Von Chris Köver –
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ICE rüstet auf: Amerikanische Abschiebebehörde will Soziale Medien überwachen

Um noch mehr Menschen abschieben zu können, wird die US-Grenzbehörde ICE immer weiter ausgebaut. Nach einer drastischen Erhöhung des Etats sucht sie nun nach Software, mit der sie Soziale Medien nach Aufenthaltsorten von Menschen ohne gültige Papiere durchforsten kann. Von Paula Clamor –
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SAP und OpenAI : Wie die öffentliche Verwaltung mit KI noch abhängiger von Big Tech wird

Künstliche Intelligenz soll die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung beschleunigen, so die Hoffnung der Bundesregierung. Passende Angebote kündigen SAP und OpenAI für kommendes Jahr an. Doch damit würden sich Behörden von Bund, Ländern und Kommunen noch enger an die Produkte der Tech-Konzerne binden. Von Esther Menhard –
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Verordnung zum Selbstbestimmungsgesetz: Dobrindt unter Druck

Die geplante Verordnung zur Kennzeichnung von trans Personen im Melderegister wurde kurzfristig von der Tagesordnung genommen. Ein Blick auf die Hintergründe zeigt, wie das Bundesinnenministerium versuchte, den Bundesrat zu manipulieren – und scheiterte. Von Julia Monro –
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Digitalministerium ratlos: Keine Strategie für Umstieg auf Windows 11

Für Windows 10 bietet Microsoft seit gut einer Woche keinen Support mehr an. Das bringt Nutzer*innen in Zugzwang, darunter auch die Bundesverwaltung. Das zuständige Digitalministerium weiß indes wenig darüber, welche Behörden und wie viele Rechner betroffen sind. Von Esther Menhard –
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Ungewollt im Internet: Neue Kampagne gegen Instrumentalisierung von Obdachlosen durch Influencer

Influencer „helfen“ wohnungslosen Menschen vor laufender Kamera, oftmals ohne deren Einverständnis. Die Bahnhofsmission Essen macht auf das Phänomen aufmerksam und tritt dem problematischen Content entgegen. Mit Stickern und Aufklärungsarbeit will sie die Privatsphäre von Obdachlosen schützen. Von Paula Clamor –
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Adenauer-Bus-Affäre: Sächsische Polizei in Erklärungsnot

Die Beschlagnahme des bundesweit bekannten Adenauer-Busses entwickelt sich zum Skandal für die Polizei in Sachsen. Um den Protestbus aus dem Verkehr zu ziehen, umging die Polizei offenbar rechtsstaatliche Verfahren. Von Tomas Rudl, Markus Reuter –
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DSA: EU-Kommission bemängelt Verstöße bei Instagram, Facebook und TikTok

TikTok, Instagram und Facebook lassen Forschende nicht ausreichend an ihre Daten heran. Und bei Instagram und Facebook ist das Melden von Inhalten zu schwer. Das hat die EU-Kommission festgestellt und fordert Nachbesserungen – sonst drohen Geldstrafen. Von Anna Ströbele Romero –
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Offener Brief: Bürgerrechtsorganisationen pochen auf Unabhängigkeit der irischen Datenschutzaufsicht

Die Berufung der ehemaligen Meta-Angestellten Niamh Sweeney zur neuen irischen Datenschutzbeauftragten sorgt weiter für Empörung. Mehr als 40 Nichtregierungsorganisationen wenden sich nun in einem offenen Brief an die EU-Kommission.
Von Paula Clamor –
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Elektronische Patientenakte: Mit Sicherheitsrisiken und Nebenwirkungen

Die elektronische Patientenakte sei sicher, versichert die Bundesregierung. Doch ihre Antworten auf eine Kleine Anfrage lassen die Zweifel an diesem Versprechen wachsen. Versicherte sollen der ePA offenbar blind vertrauen – selbst wenn ihre Gesundheitsdaten bei US-Behörden landen könnten. Von Daniel Leisegang –
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Außergerichtliche Einigung: YouTube zahlt 25 Millionen US-Dollar an Trump

30. September 2025 um 18:33

Erneut gibt ein milliardenschwerer Medienkonzern kampflos einen Rechtsstreit mit Donald Trump auf. Weil YouTube den Account des US-Präsidenten vor Jahren gesperrt hatte, zog dieser vor Gericht. Die Videoplattform hätte den Fall wohl gewonnen, doch YouTube überweist Trump lieber 25 Millionen US-Dollar aufs Konto.

Offenkundig will sich YouTube bei Trump einschleimen und gibt kampflos ein Gerichtsverfahren verloren. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Hanno Bode

Mit Alphabet knickt ein weiterer Medienkonzern vor US-Präsident Donald Trump ein. In einem außergerichtlichen Vergleich hat sich das US-Unternehmen, zu dem unter anderem Google und Youtube gehören, darauf geeinigt, knapp 25 Millionen US-Dollar zu bezahlen. Damit geht ein weiterer Rechtsstreit rund um die Moderation von Inhalten im Internet ohne richterliches Urteil und zugunsten Trumps zu Ende.

Der Löwenanteil, 22 Millionen US-Dollar, soll laut Gerichtsdokumenten an Trump gehen, um damit den pompösen Umbau eines Ballsaals im Weißen Haus zu finanzieren. Den Rest der Summe, 2,5 Millionen US-Dollar, teilen sich die Mitkläger:innen auf, darunter die rechtsnationalistische American Conservative Union und die für Verschwörungserzählungen bekannte Autorin Naomi Wolf. YouTube selbst räumt den Unterlagen zufolge keine Schuld ein.

Die Klage stammt aus dem Oktober 2021. Nach dem Sturm des US-Kapitols durch Trump-Getreue hatten YouTube und andere soziale Netzwerke eine Reihe an Accounts gesperrt, unter anderem den von Donald Trump. US-Konservative versuchten damals mit allen Mitteln, die formelle Bestätigung des Wahlsiegs des Demokraten Joe Biden zu verhindern. Dazu verbreiteten sie auf allen erdenklichen Kanälen Lügen und Desinformation, was schließlich in die gewaltsame, aber letztlich erfolglose Erstürmung des Parlamentsgebäudes mündete.

Begründet hatten die Tech-Konzerne die Account-Sperren mit der Gefahr von Gewalt, die von den Nutzer:innen ausgehen würde. Trump und andere Konservative, die damals von den Online-Diensten geflogen waren, sahen sich in ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung beschnitten.

Mit fragwürdigen Klagen zum Erfolg

Jurist:innen räumten den Klagen allerdings nur geringe Erfolgsaussichten ein: Das in der sogenannten „Section 230“ gesetzlich verankerte Providerprivileg gibt den Online-Diensten freie Hand bei der Moderation von Inhalten. Zugleich garantiert ihnen die US-Verfassung, dass sie ihre Produkte weitgehend uneingeschränkt ausgestalten können. Ein Anbieter wie YouTube kann in seinen Nutzungsbedingungen beispielsweise das Hochladen mutmaßlich pornographischer oder terroristischer Inhalte untersagen.

In den vergangenen Jahren haben viele Online-Dienste ihre Moderationsregeln wieder gelockert und lassen wieder mehr Desinformation und fragwürdige Inhalte zu. Die Accounts von Trump hat sein politischer Verbündeter Elon Musk gleich nach seiner Übernahme des Kurznachrichtendienstes Twitter, inzwischen zu X umbenannt, im Jahr 2022 wieder hergestellt.

Alphabet und Meta zogen im Jahr darauf nach, zudem ist Hetze gegen ganze Menschengruppen oder Desinformation über Impfungen auf Instagram, Facebook und YouTube wieder erlaubt. Trump selbst hat sich von den Diensten mittlerweile unabhängig gemacht und verbreitet seine Botschaften vornehmlich auf seinem eigenen Netzwerk „Truth Social“ oder in rechten TV-Kanälen wie Fox News.

Ein Kniefall nach dem anderen

Ähnlich gelagerte Verfahren hatten andere Online-Dienste ebenfalls nicht bis zum Ende durchgefochten: Anfang des Jahres zahlte Meta 25 Millionen US-Dollar an Trump, Elon Musks X kam mit 10 Millionen US-Dollar davon. Gegenüber der New York Times bezeichnete der Jura-Professor Carl Tobias diese Kniefälle als Versuch, Einfluß bei der US-Regierung einzukaufen. Es scheint, als wollten sich die Unternehmen bei der Trump-Administration einschmeicheln, so Tobias – völlig ohne Not: „Das Recht war auf ihrer Seite“.

Allein in ihrem offenkundigen Bestreben, sich mit Trump gutzustellen, bleiben die Online-Dienste nicht. Mutmaßlich aus Sorge, bei geplanten Firmenfusionen Probleme mit gleichgeschalteten Regulierungsbehörden zu bekommen, hat sich etwa der US-Medienriese Paramount im Sommer bereit erklärt, Trump außergerichtlich 16 Millionen US-Dollar zu zahlen. In vorauseilendem Gehorsam hatte ABC noch vor Trumps Amtsantritt 15 Millionen US-Dollar an ihn überwiesen.

Der steigende Druck auf die Medienlandschaft macht sich zunehmend bemerkbar. Zuletzt verschwand der Talkshow-Moderator Jimmy Kimmel vorübergehend von den TV-Bildschirmen, weil er sich nach der Ermordnung des rechtsradikalen Charlie Kirk kritisch über das rechte Biotop in den USA geäußert hatte. Sein CBS-Konkurrent Stephen Colbert hat seine Sendung bereits im Juli verloren. Einen Zusammenhang mit der damals bevorstehenden Übernahme durch Paramount hatten die Eigentümer:innen jedoch zurückgewiesen. Ausschlaggebend seien einig und allein „finanzielle Gründe“ gewesen. Auch im Online-Bereich gab es jüngst eine lang umkämpfte und umstrittene Übernahme: Das US-Geschäft der aus China stammenden Video-Plattform TikTok soll an ein Konsortium aus Trump-Verbündeten verkauft werden.


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KW 39: Die Woche, in der Trump die Antifa zur Terrorgruppe erklärte

27. September 2025 um 08:16

Die 39. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 12 neue Texte mit insgesamt 90.167 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

– Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz Śmigielski

Liebe Leser*innen,

jetzt bin ich also Terrorist. Zumindest laut Donald Trump. Der hat nämlich diese Woche „die Antifa“ in den USA als terroristische Organisation eingestuft. Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán hat bereits angekündigt, dass dies auch in seinem Land gelten soll. Das niederländische Parlament will auf Antrag von Geert Wilders eine entsprechende Einstufung prüfen. Die AfD-Co-Vorsitzende Alice Weidel forderte sie 2024 auch für Deutschland.

Trump schwadroniert davon, dass die Antifa eine Organisation sei. Aber Antifa ist keine Organisation, schon gar keine nationale. Antifa ist eine internationale Bewegung, die alle umfasst, die sich gegen Faschismus einsetzen – antifaschistisch eben. Faschismus bezeichnet etwa nationalistische Bewegungen, die autoritäre Regimes errichten wollen, die nach innen Minderheiten verfolgen und nach außen militaristische Strategien.

Trump, Orbán und Weidel eint mindestens die nationalistische Orientierung und der Kampf gegen Minderheiten. Wohl deshalb sehen sie „die Antifa“ als Feind. Anti-Demokrat*innen haben in der Vergangenheit immer wieder gezeigt, dass sie am liebsten alle aus dem Weg schaffen würden, die sich ihren autoritären Träumen in den Weg stellen.

Antifa, das sind nicht nur die schwarzvermummten Demospitzen. Jeder Mensch, der Demokratie und Rechtsstaat liebt, sollte Antifa sein und sich dem aufkeimenden Faschismus entgegenstellen. 1932, vor 93 Jahren, gründeten Menschen die Antifaschistische Aktion, weil sie die Gräuel der Nazis vor deren Machtergreifung vorausahnten. Sie wollten den Aufstieg des Faschismus verhindern.

Antifa, das waren die Geschwister Scholl, die US-amerikanischen Soldaten, die in der Normandie landeten, und die Menschen, die Verfolgte versteckten und unterstützten. Antifa ist heute das Bundesverfassungsgericht, wenn es Grundrechte hochhält. Antifa ist nach Selbstaussage auch der Verfassungsschutz Niedersachsen und Antifa sind alle Menschen, die auf Anti-Nazi-Demos gehen. Antifa bin auch ich – weil ich verhindern will, dass den Rechtsextremen, falls sie an die Macht kommen, ein hochentwickelter Überwachungsapparat schlüsselfertig ausgehändigt wird.

Ich kämpfe gegen Videoüberwachung, Netzsperren und all die anderen Kontrollwerkzeuge nicht zuletzt deshalb, weil ich autoritären und totalitären Bestrebungen die Waffen nehmen oder gar nicht in die Hand geben will, die diese zur Kontrolle und Gleichschaltung der Bevölkerung benötigen. Weil ich eine offene und freie Gesellschaft will.

Was die historischen Nazis an Leid über die Welt gebracht haben, ist unfassbar. Das darf sich niemals wiederholen. Deshalb bin ich Antifaschist, deshalb bin ich Antifa.

Martin


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Nur noch in wenigen hundert Fällen las das BAMF in den letzten Monaten die Smartphones Geflüchteter aus. Das ist ein markanter Rückgang zu den fünfstelligen Zahlen aus früheren Jahren. Offenbar ist bei der Asylbehörde angekommen, dass der aufwändige und grundrechtsfeindliche Eingriff nichts bringt. Von Anna Biselli –
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Stuttgart: Bündnis plant Demonstration gegen Palantir-Einsatz

Die Rasterfahndungssoftware von Palantir beschäftigt die Menschen in Baden-Württemberg. In Stuttgart drängt der Protest gegen die Software und den Trump-Getreuen Peter Thiel Anfang Oktober auf die Straße. Ein Bündnis will verhindern, dass die umstrittene Software bei der Polizei eingesetzt wird. Von Markus Reuter –
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TikTok goes MAGA: Trumps TikTok-Deal ist ein Geschenk an ihn selbst

Donald Trump gibt TikTok in die Hände seiner treuen Milliardärs-Fans. Ellison, Murdoch & Co. bekommen so Zugang zu 170 Millionen US-Handys. Für die US-Öffentlichkeit heißt das: noch mehr Propaganda, noch weniger Vielfalt. Ein Kommentar. Von Chris Köver –
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Neues aus dem Fernsehrat (113): Hass und Zusammenhalt

Erik Tuchtfeld ist der neue Vertreter des Internets im ZDF-Fernsehrat. In seiner ersten Sitzung ging es gleich um die großen Themen: Pressefreiheit, Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Von Erik Tuchtfeld –
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Neues aus dem Fernsehrat (113): Hass und Zusammenhalt

26. September 2025 um 17:57

Erik Tuchtfeld ist der neue Vertreter des Internets im ZDF-Fernsehrat. In seiner ersten Sitzung ging es gleich um die großen Themen: Pressefreiheit, Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Vier deutlich verblasste Mainzelmännchenfiguren.
Diese Mainzelmännchen sind in die Jahre gekommen. Der Bedarf für Öffentlich-Rechtliche ist es nicht. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Manngold

Die letzte Sitzung des ZDF-Fernsehrats fand am Ende einer Woche statt, die für das ZDF besonders herausfordernd war: Dunja Hayali wurde für die Anmoderation eines Beitrags zur Ermordung Charlie Kirks tagelang mit Beleidigungen, Mord- und Vergewaltigungsdrohungen überzogen. Der ehemalige US-Botschafter in Deutschland, Richard Grenell, forderte aufgrund der journalistischen Einordnung Charlie Kirks durch Elmar Theveßen den Entzug seines US-Visums. Und die US-Regierung hat angekündigt, dass Visa für Journalist:innen zukünftig nur noch 240 Tage gelten sollen – üblich sind bisher fünf Jahre.

Es ist deshalb ein sehr wichtiges Zeichen, dass der Fernsehrat – mit all seiner politischen und gesellschaftlichen Vielfalt – die Angriffe auf Dunja Hayali und Elmar Theveßen in der Sitzung am vergangenen Freitag einstimmig verurteilt hat. In der gemeinsamen Erklärung betonte er außerdem, dass Pressefreiheit „für die Demokratie ein unverhandelbares Gut“ ist. Auch zu den kürzeren Visa-Laufzeiten äußerte sich der Rat deutlich. Er schloss sich dem Appell einer Reihe deutscher Intendanten (von ARD und ZDF bis zu ProSiebenSat.1) an: Die Bundesregierung soll sich auf diplomatischem Weg gegen die geplanten Änderungen aussprechen.

Es war für mich eine ereignisreiche erste Sitzung. Denn ab jetzt darf ich – entsandt vom Chaos Computer Club, D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt, eco – Verband der Internetwirtschaft und medianet berlinbrandenburg – den Bereich „Internet“ im ZDF-Fernsehrat vertreten. Ich trete damit die Nachfolge von Leonhard Dobusch (Juli 2016 bis Juni 2022, danach noch bis Mai 2025 im ZDF-Verwaltungsrat) und Laura Kristine Krause (Juli 2022 bis Juli 2025) an, die in der Vergangenheit auch diese Kolumne verantwortet haben.

Anonymität als Schutz für marginalisierte Gruppen

Mich beschäftigen ganz besonders der Hass und die Gewaltandrohungen, die Dunja Hayali in den großen sozialen Online-Plattformen entgegenschlagen. Gleichzeitig ist die breite Solidarität von weiten Teilen der Bevölkerung, der Politik und von Kolleg:innen ein Zeichen der Hoffnung.

Wir setzen uns bei D64 seit langem dafür ein, dass der digitale öffentliche Raum, in dem für unsere Demokratie zentrale Debatten ausgetragen werden, sicherer gestaltet werden muss. Zur Verbesserung der Strafverfolgung im Internet, auch der Anzeigemöglichkeiten für Betroffene, haben wir schon vor Jahren das Konzept der Login-Falle entwickelt. Das wurde sogar in den Koalitionsvertrag der früheren Ampel-Regierung aufgenommen, dann aber mangels politischem Willen nie umgesetzt.

Stattdessen werden immer wieder Forderungen nach autoritären Maßnahmen laut – sei es die anlasslose Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen oder Identifizierungspflichten für soziale Netzwerke. Dabei profitieren von der grundsätzlichen Möglichkeit der Anonymität im Internet ganz besonders Personen aus marginalisierten Gruppen, die sonst Hass und Repressalien befürchten müssen.

Auch eine Studie der Universität Zürich aus dem Jahr 2016 fand keine Belege dafür, dass Anonymität im Internet zu mehr Hass führt – im Gegenteil. Als besonders aggressiv stellten sich in der Datenanalyse Nutzerkonten heraus, die unter ihrem bürgerlichen Namen agieren.

Demokratische Alternativen für digitale öffentliche Räume

Was wir stattdessen brauchen, sind Alternativen zu den Big-Tech-Plattformen „gütiger Diktatoren“ des Silicon Valleys, die gemeinsam mit der Trump-Regierung derzeit eine Regierungsform aufbauen, die unter anderem vom Philosophen Rainer Mühlhoff als „neuer Faschismus“ bezeichnet wird. Diese Alternativen sollten der Konzentration von Macht durch einen dezentralen Aufbau strukturell entgegenwirken, staatsfern organisiert sowie gemeinwohlorientiert sein und die Vielfalt unserer Gesellschaft abbilden.

Vielversprechende Ansätze wie das Fediverse mit seinem bekanntesten Vertreter Mastodon gibt es bereits. Damit sich solche Alternativen durchsetzen können, braucht es aber noch deutlich mehr – ideelle wie finanzielle – Unterstützung durch relevante Akteure, die hohe gesellschaftliche Akzeptanz besitzen. Akteure wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk.

Das sehen nicht nur Forschende beispielsweise mit den „Digital Open Public Spaces“ in der Digital-Public-Value-Studie und Aktivist:innen so, sondern breite Teile der Bevölkerung.

Dazu ist die „Zusammenhaltsstudie“ interessant, die ARD, ZDF und Deutschlandradio gemeinsam mit wissenschaftlichen Partnerinstitutionen durchgeführt und am vergangenen Mittwoch in Frankfurt vorgestellt haben. Laut der Erhebung äußern 83 Prozent der Befragten die Erwartung, dass öffentlich-rechtliche Medien dazu beitragen sollen, dass unterschiedliche Gruppen unserer Gesellschaft ins Gespräch kommen. 73 Prozent finden, dass öffentlich-rechtliche Medien im Dialog mit Nutzenden treten sollen.

Vorbei sind also die Zeiten, in denen der öffentliche-rechtliche Rundfunk sich auf seine Rolle als „Sender“ beschränken kann. Menschen erwarten vielmehr, dass er Interaktion von Menschen untereinander und mit den Medien selbst ermöglicht.

Balkendiagramm das zeigt, welche Erwartungen Menschen an den ÖR haben.
Welche Erwartungen haben Menschen an öffentlich-rechtliche Medien? - Alle Rechte vorbehalten Zusammenhaltsstudie

Mit großem Vertrauen kommt große Verantwortung

Die besondere Verantwortung der Öffentlich-Rechtlichen ergibt sich auch aus mangelhaftem Vertrauen in andere Institutionen. So nehmen lediglich ein knappes Drittel der befragten Personen einen positiven Beitrag von kommerziellen Social-Media-Plattformen zum gesellschaftlichen Zusammenhalt wahr.

Besonders bitter ist die Umfrage für zwei traditionelle Massenorganisationen: Von allen genannten Einrichtungen ist der Beitrag von Parteien und Kirchen zum gesellschaftlichen Zusammenhalt laut der Umfrage am geringsten. Der Beitrag der Öffentlich-Rechtlichen zum gesellschaftlichen Zusammenhalt wird dagegen nach Sportvereinen, der Wissenschaft und dem Bundesverfassungsgericht als am höchsten eingeschätzt.

Balkendiagramm, wer nach Gefühl der Leute am meisten zu gesellschaftlichem Zusammenhalt beiträgt
Wer leistet einen Beitrag zum Zusammenhalt? - Alle Rechte vorbehalten Zusammenhaltsstudie

Das ZDF hat sich bereits auf den Weg gemacht, den digitalen Diskurs zu fördern: Der Public Spaces Incubator ist das zentrale Projekt, um sich gemeinsam mit internationalen Partnern vom reinen Sender zu einer Plattform des konstruktiven Austauschs zu entwickeln, ganz ohne Überwachungskapitalismus, Engagement-Farming und süchtig-machenden Algorithmen.

Diesen Sommer gab es im Rahmen der Frauen-Fußball-Europameisterschaft einen ersten Testlauf der ZDFspaces, ab Oktober ist die Ausweitung auf weitere Formate geplant. Die Ereignisse der letzten Wochen zeigen die Dringlichkeit, dass dieser Weg engagiert von den öffentlich-rechtlichen Medien weiterverfolgt wird. Er ist unsere beste Chance für eine demokratische Diskussionskultur im Netz.


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KW 38: Die Woche, in der wir bemerkten, wie wir gehen

20. September 2025 um 08:19

Die 38. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 14 neue Texte mit insgesamt 147.076 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

– Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz Śmigielski

Liebe Leser*innen,

diese Woche hat meine Kollegin Karoline einen Text darüber geschrieben, wie Menschen anhand ihrer Art zu gehen eindeutig identifiziert werden können. In Russland und China wird solche Gangerkennung schon lange eingesetzt, auch deutsche Polizeibehörden beschäftigen sich bereits mit dem Thema.

Amnesty International und AlgorithmWatch warnen davor, dass die Technologie das Ende der Anonymität im öffentlichen Raum bedeuten könnte. Denn gegen Gangerkennung hilft – anders als gegen Gesichtserkennung – keine Maskierung. Vor der Technologie kann man sich nicht verstecken.

KI, die menschliche Bewegungen analysiert, wird in Mannheim seit sieben Jahren getestet. Das ist die technologische Grundlage, die zur Gangerkennung nötig ist. Seit 1. September wird sie auch in Hamburg eingesetzt. Zahlreiche weitere Länder und Städte haben Interesse angemeldet. Die Technologie ist dazu gedacht, Straftaten zu detektieren, etwa Schlagen oder Treten. Die Erkennung weiterer Bewegungsabfolgen, etwa derer, die bei einem Drogendeal ausgeführt werden, ist geplant. Von da ist es nur ein kleiner Schritt bis zur Analyse der jeweils persönlichen Art zu gehen.

Die Technologie wird als besonders privatsphärenfreundlich beworben, weil sie die Bilder der betroffenen Menschen zu Strichzeichnungen abstrahiert. Weder Gesicht noch Statur spielen dabei eine Rolle. Doch wie der Text von Karoline zeigt, können genau solche Strichmännchen und die persönliche Art, die Glieder zu bewegen, Menschen eben doch eindeutig identifizieren.

Das ist ein Problem. Denn mit dem Argument, dass die Verhaltenserkennung ja so privatsphärenfreundlich sei, wird der Aufbau neuer Überwachungskameras deutlich erleichtert. Wenn die dann aber doch zur Identifikation von Personen eingesetzt werden können, schlägt der versprochene Privatsphärenvorteil ins Gegenteil um.

Viel Spaß beim Lesen!

Martin


Degitalisierung: Die Abkürzung

Gerade wenn ein Problem rein technisch erscheint, lohnt es sich, eine Frage zu stellen: Was macht das mit den Menschen? Das könnte einigen Schaden verhindern, bevor etwas wild drauf los digitalisiert wird, findet unsere Kolumnistin Bianca Kastl. Von Bianca Kastl –
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Kommentar: Nach Musks Aufruf zur Gewalt muss die Bundesregierung X verlassen

Elon Musk hat am Samstag als Sprecher einer Großdemonstration zu Gewalt aufgerufen. Doch die Bundesregierung und viele Medien sind weiterhin auf seiner Plattform X. Was muss eigentlich noch passieren, bis sie diesem gewaltbereiten Rechtsradikalen den Rücken kehren? Ein Kommentar. Von Markus Reuter –
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Überwachung von Journalist:innen: Reporter ohne Grenzen verklagt BND wegen Staatstrojanern

Der Einsatz von Staatstrojanern durch den BND gefährdet den journalistischen Quellenschutz. Reporter ohne Grenzen zieht deshalb nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Es geht auch darum, dass die Betroffenen mangels Informationspflichten gar keine Chance haben, sich zu wehren. Von Markus Reuter –
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Berliner Verfassungsschutzgesetz: Der Spion im Einkaufszentrum

Der Berliner Verfassungsschutz soll neue Regeln bekommen. Ginge es nach dem schwarz-roten Senat, dürfte er künftig live auf Videoüberwachung von Einkaufszentren oder Krankenhauseingängen zugreifen, um Menschen zu observieren. Fachleute stufen das als verfassungswidrig ein. Von Anna Biselli –
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Interview: „Die Gewalt bahnt sich vermehrt ihren Weg in die Offline-Welt“

Nach dem Attentat auf den rechtsradikalen Influencer Charlie Kirk gerät in den Medien einiges durcheinander und aus dem Blick. Wir haben mit der Autorin Berit Glanz über Online-Kultur und Offline-Gewalt, kryptische Memes und Nihilismus gesprochen. Von Daniel Leisegang –
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Datenschutzfreundliche Perioden-Apps: Zyklus-Tracking ohne Tracking

Was früher noch händisch im Kalender gezählt wurde, machen viele mittlerweile mit einer App: den Zyklus tracken. Doch viele bekannte Apps geben die intimen Daten zu Werbezwecken weiter. Deswegen hat netzpolitik.org besonders datensparsame Zyklus-Apps zusammengetragen. Von Karoline Tanck –
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Berliner Datenmarktplatz „Datarade“: Das gefährliche Geschäft mit Standortdaten geht weiter

Vor einem Jahr erhielten wir einen Datensatz mit Milliarden Handy-Standortdaten aus Deutschland, vermittelt über einen Berliner Datenmarktplatz. Politiker*innen warnten vor einer Gefahr für die nationale Sicherheit. Neue Recherchen zeigen, wie der Marktplatz dem Geschäft weiter eine Plattform bietet. Von Sebastian Meineck, Ingo Dachwitz –
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Biometrische Gangerkennung: Zeige mir, wie du gehst, und ich sage dir, wer du bist

Biometrische Gangerkennung soll Menschen aus der Ferne identifizieren können, selbst wenn sie ihr Gesicht verhüllen. Unser Überblick zeigt, wie die Technologie funktioniert und wo sie bereits eingesetzt wird. Menschenrechtler*innen fordern ein Verbot.
Von Karoline Tanck –
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Datenschutz und KI: Schluss mit der Zögerlichkeit!

Die Folgen des KI-Hypes für den Datenschutz sind schwer absehbar. Im Fall von Metas KI-Training zögern Aufsichtsbehörden, das Oberlandesgericht Köln gab dem Konzern sogar – fürs Erste – grünes Licht. Jura-Professorin Paulina Jo Pesch zeigt Schwächen des Urteils auf und fordert eine entschiedenere Durchsetzung der Datenschutzvorgaben. Von Gastbeitrag, Paulina Jo Pesch –
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400 Schulen besucht: Was Kinder im Netz erleben, und was Politik daraus lernen kann

In seinem Buch „Allein mit dem Handy“ beschreibt Digitaltrainer Daniel Wolff lebhaft, was Kinder ihm beigebracht haben – über ihre Erlebnisse im Netz und ihre Angst vor den Eltern. Das Buch hebt die Debatte um Jugendmedienschutz auf ein neues Level. Eine netzpolitische Rezension. Von Sebastian Meineck –
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Digital-Zebra: „Wie schön es ist, dass ich das jetzt weiß!“

Menschen, die von der Digitalisierung überfordert sind, finden bei einem Berliner Pilotprojekt Hilfe. Digitallots*innen unterstützen sie bei Problemen mit Geräten oder Services. Ein Besuch zeigt, wie nötig solche Stellen sind. Von Martin Schwarzbeck –
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Biometrie-Test: Datenschutzaktivist verklagt BKA, weil es sein Gesicht missbraucht haben soll

Janik Besendorf glaubt: Das BKA hat Fotos von ihm genutzt, um damit Software für Gesichtserkennung zu testen. Deshalb hat er heute eine Klage eingereicht. Er will, dass sich die Behörde „in Zukunft an geltendes Recht hält“. Von Martin Schwarzbeck –
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Oligarche Gleichschaltung: Das Ende der Meinungsfreiheit in den USA und was wir daraus lernen müssen

Mit Hilfe von Einschüchterung, Zensur, Tech-Bros und neuen Medienmogulen gewinnt US-Präsident Trump immer mehr Einfluss auf Medien und soziale Netzwerke. Geradezu bilderbuchmäßig kommen dabei Werkzeuge für einen autoritären Umbau zum Einsatz. Ähnliche Muster sind auch schon bei uns zu erkennen. Ein Kommentar. Von Markus Reuter –
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#300 On The Record: Ist das wirklich die Lösung für das Cookie-Problem, Max von Grafenstein?

Maximilian von Grafenstein ist Professor für „Digitale Selbstbestimmung“ und hat mit seinem Team den ersten Einwilligungs-Agenten Deutschlands entwickelt. Das Tool namens „Consenter“ soll Nutzer:innen die Entscheidungsmacht im Datenschutz zurückgeben. In der neuen Folge versucht er, uns von dem Dienst zu überzeugen. Von Ingo Dachwitz –
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Oligarche Gleichschaltung: Das Ende der Meinungsfreiheit in den USA und was wir daraus lernen müssen

19. September 2025 um 17:36

Mit Hilfe von Einschüchterung, Zensur, Tech-Bros und neuen Medienmogulen gewinnt US-Präsident Trump immer mehr Einfluss auf Medien und soziale Netzwerke. Geradezu bilderbuchmäßig kommen dabei Werkzeuge für einen autoritären Umbau zum Einsatz. Ähnliche Muster sind auch schon bei uns zu erkennen. Ein Kommentar.

Donald Trump vor Amerika-Flagge.
Donald Trump und seine MAGA-Bewegung bauen die mediale Vorherrschaft aus. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / ABACAPRESS

Geradezu erdrutschartig verändert sich der Zustand der Meinungsfreiheit in den USA zum Schlechten. Vor zwei Tagen hat der Fernsehsender ABC auf Zuruf der US-Medienaufsichtsbehörde FCC die Late Night Show von Jimmy Kimmel abgesetzt. Der mutmaßliche Grund: Kimmel hatte im Zusammenhang mit Charlie Kirk kritische Comedy gesendet. Vergleiche zu Putins Russland machen bereits die Runde.

Und als sei das nicht genug, will US-Präsident Donald Trump nun offenbar auch, dass Fernsehsender, die „negativ“ über ihn berichten, ihre Lizenz verlieren. Mediale Kritik an ihm soll also quasi verboten werden. Das alles passiert ausgerechnet in dem Land, in dem die Meinungs- und Redefreiheit meist höher gehalten wurde als anderswo.

Trump-Freunde auf Einkaufstour

Im Hintergrund läuft derweil die wirtschaftliche Übernahme von Medienkonzernen und sozialen Netzwerken. Nachdem die Tech-Oligarchen schon unmittelbar nach dem Amtsantritt Trumps gebuckelt haben, greift nun die superreiche Ellison-Familie nach Warner Bros und TikTok. Auch das wird die Trumpsche Mediendominanz bei Fernsehsendern und sozialen Medien weiter verstärken – und die Demokratie entscheidend schwächen.

Larry Ellison ist Mitgründer und Großaktionär von Tech-Gigant Oracle, er liefert sich gerade mit Elon Musk ein Kopf-an-Kopf-Rennen, wer der reichste Mann der Welt ist. Ellison ist Republikaner, gilt als Freund von US-Präsident Donald Trump (€) – und ist Geschäftspartner von Musk, dem er finanziell bei der Twitter-Übernahme half und in dessen Konzern Tesla er wichtige Vorstandsposten innehatte. Außerdem mischt Ellison zusammen mit OpenAI beim „Project Stargate“ mit, das gerade Oracles Geschäfte beflügelt.

Larry Ellisons Sohn David wurde lange als „rich kid“ belächelt. Sein Unternehmen Skydance hat sich aber unlängst den Medienkonzern Paramount einverleibt. Zu Paramount gehören nicht nur die Filmstudios, sondern auch Fernsehsender wie CBS, MTV und Nickelodeon. Trump hält David Ellison für einen „fantastischen jungen Mann“.

Aufstieg der neuen Medienmogule

Die Einkaufstour durch die Medienwelt soll nun weitergehen: Ellison Junior hat Warner Bros ins Visier genommen. Dem Medienkonzern gehört neben der Filmsparte und zahlreichen weiteren Geschäftsbereichen auch der einflussreiche Nachrichtensender CNN. Schon jetzt gelten die Ellisons als die aufsteigenden Medienmogule der USA(€). Und das mit Trumps Placet und Segen.

Und auch bei der geplanten Übernahme der US-Sparte der Video-Plattform TikTok haben die Ellisons offenbar ihre Finger im Spiel. Ein Deal mit der chinesischen Regierung über den Verkauf befindet sich anscheinend auf der Zielgeraden und der Konzern Oracle soll Teil des Konsortiums sein, das den Zuschlag erhalten wird. Ihm sollen dem Wall Street Journal zufolge auch Silver Lake und die Investitionsfirma Andreessen Horowitz angehören. Einer der Mitgründer der Investitionsfirma ist Marc Andreessen, der Donald Trump mit zwei Millionen US-Dollar im letzten Wahlkampf unterstützte. Kommt der Deal zustande, befände sich das US-amerikanische TikTok in der Hand von Trump-Getreuen.

TikTok hat in den USA 170 Millionen Nutzer:innen, knapp die Hälfte aller Einwohner der USA kann also über die Algorithmen mit Inhalten bespielt werden. Für viele ist TikTok die wichtigste Nachrichtenquelle, keine andere Plattform eignet sich so gut zur Informations- und Desinformationskontrolle. In zahlreichen Ländern spielt sie eine überragende Rolle bei der Verbreitung rechtsradikaler Erzählungen.

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Silicon Valley auf Trump-Kurs

Die Dominanz von Trump und seinen Freunden aus Medien- und Techkonzernen wird zunehmend erdrückend. Wenn man sich den Kotau der Tech-Bros vor dem Trump-Regime anschaut, dann weiß man bereits, wohin die Reise geht. Längst kommen dabei nicht nur warme Worte und schmierige Schmeicheleien zum Einsatz, sondern handfeste redaktionelle Beschränkungen, wie zahlreiche Entwicklungen in jüngster Vergangenheit zeigen:

Besitzen, kontrollieren, einschüchtern

All diese Maßnahmen in den USA passen in die Zeit. Moderne autoritäre Regimes besitzen und kontrollieren heute lieber Medien, als sie nur zu verbieten. Öffentlich-rechtlichen US-Sendern werden derweil die Gelder gestrichen, andere unliebsame Medien werden mit Klagen überzogen und der Zivilgesellschaft wird gedroht (€). Gleichzeitig entwickelt sich die Medienaufsicht FCC unter Brendan Carr zur Zensurbehörde.

In der Summe sehen wir so einerseits eine mediale Gleichschaltung durch Oligarchen und andererseits offene Einschüchterung und Zensur. Im Zusammenspiel schränkt das die Vielfalt der Meinungen und die Pressefreiheit in einem so atemberaubenden Tempo ein, dass man sich kaum mehr vorstellen mag, wie die politische Lage in die USA morgen, übermorgen oder in vier Wochen aussieht. Klar ist: Die amerikanische Demokratie steht am Abgrund.

Die rechte Lüge von der Meinungsfreiheit

In Deutschland sollten wir aus der Entwicklung in den USA lernen. Sie zeigt uns, wie entfesselte Konservative und Rechtsradikale selbst gefestigt geglaubte Demokratien in Windeseile niederreißen können. Geradezu bilderbuchmäßig kommen hier wie dort die Werkzeuge für den autoritären Umbau nach und nach zum Einsatz. Die Strategien und Taktiken setzen auf die Demontage von unabhängigen Medien, wie die aktuelle Debatte um den NDR oder orchestrierte Angriffe auf Journalist:innen wie Dunja Hayali auch in Deutschland zeigen.

Dabei wird klar, was wir alle bereits wissen, viele im Diskurs aber nach wie vor sträflich ignorieren: Wenn Rechte und Rechtsradikale Meinungsfreiheit fordern, geht es ihnen nicht um die Meinungsfreiheit aller. Stattdessen wollen sie die Grenzen des Sagbaren verschieben. Die Meinungsfreiheit nutzen sie nur als Blendgranate, damit am Ende alle anderen nur noch das sagen dürfen, was sie zulassen. Ob in den USA, in Ungarn oder auch bei uns geht es Rechtsradikalen immer nur um eines: das Grundrecht auf Meinungsfreiheit abzuschaffen.

Es ist höchste Zeit, dass wir noch deutlicher und lauter dagegen aufbegehren.


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KW 26: Die Woche, in der wir uns wegen Stigmatisierung gesorgt haben

28. Juni 2025 um 10:49

Die 26. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 13 neue Texte mit insgesamt 91.307 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

Fraktal, das ein bisschen wie ein Seestern aussieht.
– Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz Śmigielski

Liebe Leser:innen,

Seit Wochen begleitet mich die Sorge, wie Menschen mit psychischen Erkrankungen stigmatisiert werden. Messerangriffe und Amoktaten, die mutmaßlich von Personen mit einer psychiatrischen Vorgeschichte begangen wurden, haben viele schockiert. Dass sich Politiker:innen fragen, wie sie so etwas künftig verhindern können, ist nachvollziehbar. Nicht nachvollziehbar sind aber einige Forderungen, die derzeit im Raum stehen.

Nach Ideen für Register mit psychisch erkrankten Straftäter:innen soll es nach dem Willen der Innenministerien nun mehr Datenaustausch etwa zwischen Polizei und Gesundheitsbehörden geben. Und es soll ein „Risikomanagement“ eingeführt werden. Das sind die falschen Antworten. Es waren schon die falschen Fragen.

Stattdessen sollten wir uns fragen, wie wir Menschen mit psychischen Erkrankungen helfen können. Wie können wir die psychotherapeutische und psychiatrische Versorgung verbessern? Wie können wir Hürden abbauen – damit Menschen, die Unterstützung benötigen, sie auch aufsuchen können? Wie können wir Personen in Krisensituationen begleiten, bis es ihnen besser geht und sie wieder Stabilität finden?

Eine Psychotherapeutin, die ich in meinem Text zitiere, schreibt das so: „Prävention gelingt durch Hilfe, nicht durch Verdacht.“

Wer Menschen aber zum Risiko erklärt, befeuert die Stigmatisierung psychischer Erkrankungen. Und macht all jenen Angst, die gerade Hilfe brauchen. Ich habe nach meinem Text einige Zuschriften bekommen. Betroffene sorgen sich, ob es Nachteile haben könnte, wenn sie sich in Behandlung begeben oder es bereits sind. Das schmerzt mich. Denn es zeigt, dass Vertrauen zerstört wurde. Lange bevor sich überhaupt ein Gesetz geändert hat.

Wir bleiben dran.

Habt trotz alledem ein gutes Wochenende!

anna


Datenaustausch zwischen Behörden: Innenminister setzen Vertrauen bei der Behandlung psychischer Erkrankungen aufs Spiel

Die Innen- und Gesundheitsminister:innen haben auf ihren letzten Konferenzen über den Umgang mit psychisch erkrankten Personen beraten. Doch Ideen wie ein „integriertes Risikomanagement“ oder Datenaustausch zwischen Gesundheitsbehörden und Polizeien treiben Stigmatisierung voran und behindern angemessene Hilfe. Von Anna Biselli –
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Videoüberwachung und Staatstrojaner: Berliner Landesregierung will Befugnisse der Polizei ausweiten

Die schwarz-rote Koalition im Land Berlin setzt ihre „Law & Order“-Politik weiter fort. Nun sollen Videoüberwachung und der Einsatz von Staatstrojanern bei der Polizei ausgeweitet werden. Von Markus Reuter –
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Anti-Autokratie-Handbuch: 26 Werkzeuge zur Verteidigung der Demokratie

In einem Handbuch geben Wissenschaftler*innen aus den USA und Europa Ratschläge, wie sich Menschen im akademischen Betrieb gegen aufkeimenden Autoritarismus stemmen können – abgestuft nach Risiko-Level. Das ist nicht nur für Forschende lesenswert. Von Sebastian Meineck –
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Automatisierte Datenanalyse: Sachsen-Anhalt will „interimsweise“ Palantir

Die Polizei Sachsen-Anhalts soll künftig automatisierte Datenanalysen mit Massendaten von Unbescholtenen durchführen dürfen. Ein Gesetz ist schon auf dem Weg. Abgeordnete der Opposition gehen nach einer Antwort der Landesregierung davon aus, dass Software von Palantir eingesetzt werden wird. Denn der Innenministerin steht gar nichts anderes zeitnah zur Verfügung. Von Constanze –
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EU-Ratspräsidentschaft: Dänemark setzt Chatkontrolle wieder auf die Agenda

Chatkontrolle, mehr Daten für die Polizei, KI-freundliches Urheberrecht, eine Überarbeitung des Datenschutzes: Das wünscht sich die ab 1. Juli amtierende dänische Ratspräsidentschaft für die Digitalpolitik der EU. Nutzer*innen- und Freiheitsrechte finden – wenn überhaupt – nur als Randnotiz statt. Von Christoph Bock –
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Repression gegen Budapest Pride: EU soll gegen digitale Verfolgung und Diskriminierung einschreiten

Bei der Budapest Pride am Samstag drohen den Teilnehmenden Strafen, die Polizei darf sogar Gesichtserkennung zur Identifikation einsetzen. Etwa 50 Menschenrechtsorganisationen fordern die EU-Kommission zu sofortigen Handeln gegen den „gefährlichen Präzedenzfall“ auf. Von Chris Köver –
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Zollkrieg mit den USA: Trump will EU-Digitalgesetze aufweichen

Die EU-Kommission könnte einem Medienbericht zufolge die Durchsetzung europäischer Digitalgesetze vorerst aussetzen, um Donald Trump im Handelskrieg zu besänftigen. Das stößt im EU-Parlament auf starken Widerstand. Von Tomas Rudl –
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Bestandsdatenauskunft 2024: Behörden fragen weiter jede Sekunde, wem eine Telefonnummer gehört

Staatliche Stellen haben letztes Jahr fast 27 Millionen Mal abgefragt, wem eine Telefonnummer gehört. Das ist ein neuer Rekordwert. Auch Inhaber von IP-Adressen werden abgefragt, laut Telekom vor allem wegen Urheberrechtsverletzungen. Von Andre Meister –
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„Going Dark“: EU-Kommission stellt Fahrplan für Datenzugang für Polizeien vor

Viele EU-Länder wollen der Polizei mehr Zugang zu privaten Daten verschaffen. Neben der Vorratsdatenspeicherung steht auch der Zugriff auf verschlüsselte Inhalte zur Debatte. In einem Fahrplan skizziert die EU-Kommission ihre nächsten Schritte. Von Tomas Rudl –
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30 Jahre online: Wie das Internet den Journalismus verändert hat

Von Suchmaschinen über soziale Medien bis zu KI: Technische Entwicklungen haben den Journalismus im Netz immer wieder verändert und ihm Reichweite als zentrale Zielgröße aufgezwungen. Die Geschichte der Online-Medien muss deshalb auch als Geschichte vom Verlust der journalistischen Autonomie begriffen werden. Von Gastbeitrag, Jann-Luca Künßberg –
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Datenschutzbehörde greift ein: DeepSeek fliegt aus den App Stores

Der chinesische KI-Chatbot DeepSeek übermittelt Nutzer*innendaten nach China. Die Berliner Datenschutzbehörde geht jetzt gegen den Anbieter vor. Apple und Google sollen DeepSeek aus ihren Stores entfernen. Von Chris Köver –
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Trotz Fristverlängerung: Schwarz-Rot peitscht Änderung des BKA-Gesetzes durch den Bundestag

Das BKA-Gesetz war teilweise verfassungswidrig. Zu unklar waren die Regeln, wann Beschuldigte in Polizeidatenbanken gespeichert werden dürfen. Zu weit waren die Befugnisse, um mögliche Kontaktpersonen von Terrorverdächtigen zu überwachen. Doch die Neuregelung, die der Bundestag gestern verabschiedete, kann Fachleute nicht überzeugen. Von Anna Biselli –
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Bremse oder Motor: EU-Kommission stellt Netzneutralität zur Debatte

Noch in diesem Jahr will die EU-Kommission die Regeln für die europäischen Telekommunikationsmärkte weitflächig überarbeiten. Mit dem Digital Networks Act steht plötzlich auch die Netzneutralität zur Debatte – und niemand kann beantworten, warum genau. Eine Spurensuche. Von Tomas Rudl –
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30 Jahre online: Wie das Internet den Journalismus verändert hat

26. Juni 2025 um 18:06

Von Suchmaschinen über soziale Medien bis zu KI: Technische Entwicklungen haben den Journalismus im Netz immer wieder verändert und ihm Reichweite als zentrale Zielgröße aufgezwungen. Die Geschichte der Online-Medien muss deshalb auch als Geschichte vom Verlust der journalistischen Autonomie begriffen werden.

Ein altmodischer Maus-Cursor vor schwarzem Hintergrund
Klicks wurden zur wichtigsten Währung im Online-Journalismus – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Liam Briese

Derzeit häufen sich die 30. Geburtstage von Online-Auftritten überregionaler Traditionsmedien. Mit amüsierten Rückblicken auf steinzeitlich anmutende Technik, auf das kleine und eher kuriose Publikum oder die Frage, wer zuerst da war, feiern sie ihr Jubiläum in zahlreichen Texten. Was bei den Erzählungen außen vor bleibt: wie das Internet die Funktionsweise der Massenmedien selbst verändert hat.

Das Netz als Spielwiese und Geschäftsgelegenheit

Als sich das Internet mit Beginn der 1990er Jahre zunehmend kommerzialisiert, ist der Zeitgeist geprägt von Visionen der Entstaatlichung, die sich auch in die Konstruktion des digitalen Raumes einschreiben. Ohne Staat aber, das übersehen die Pionier*innen damals, kann niemand verhindern, dass Großunternehmen den Cyberspace kolonisieren. Das Internet ist schnell nicht mehr Versammlungsort einer Gegenkultur, sondern wird zur Geschäftsgelegenheit.

Die grenzenlose Kommodifizierung ist für viele Zeitgenossen kaum vorherzusehen – dafür bietet der neue Raum zu viele Möglichkeiten. Die deutschen Medien jedenfalls treten mit einem anderen Gefühl den Weg ins Netz an: Sie begeben sich auf eine Spielwiese. Die liegt in einer Gemeinde, der sogenannten Netzgemeinde. Dort ist es zwar nicht so beschaulich wie es heute klingt, in den frühen Foren geht es schon hoch her. Für die Journalist*innen ist sie aber vor allem ein Experimentierfeld, die Grenzen der eigenen Arbeit zu öffnen.

Anders als in der Rückschau oft behauptet, wird in dieser Frühphase des Online-Journalismus durchaus über dessen Finanzierung nachgedacht. Der erste „Spiegel Online“-Chef Uly Foerster etwa erzählt im Interview, dass er damals in der eigenen Anzeigenabteilung und bei Agenturen hausieren ging, um die Möglichkeiten von Internetwerbung auszuloten. Und Dirk Kuhlmann fragt in einer Studienarbeit für die TU Berlin 1995/96 die Zahlungsbereitschaft der ersten Online-Leser*innen der „taz“ ab – mit dem Ergebnis, dass jedenfalls ein Teil der Befragten bereit wäre, ein Abonnement zu beziehen und dafür zu bezahlen.

Der Zeitgeist ist aber ein anderer: Das kommerzielle Internet finanziert sich nicht über Abos, sondern über Werbung. Manch früher US-Onlinedienst wie etwa der Webhoster Tripod spielt sie schon damals passend zu Interessen und persönlichen Merkmalen aus. Weil aber selbst demografisch genaue Daten nur bedingt Rückschlüsse auf individuelle Konsuminteressen zulassen, funktioniert dieses Modell bereits in den 90ern vor allem mittels eines Faktors, die das Internet bis heute prägt: maximale Reichweite.

Wer den Dotcom-Boom überlebte, backte kleine Brötchen

Die Geschäftsgelegenheit Internet nimmt als Dotcom-Boom schnell Fahrt auf. In den späten 90ern provozierten bis dato oft unbekannte Unternehmen mit neuartigen Geschäftsideen immer höhere Gewinnerwartungen bei Anlegern und nährten teilweise mit kriminellen Konzepten eine Börsenblase. Ohne diese Phase lässt sich die Geschichte des Online-Journalismus nicht erzählen.

Zwar profitieren deutsche Medienunternehmen kaum von dem Hype – Werbekunden in Deutschland sind noch nicht auf das neue Anzeigenumfeld eingestellt, nur wenige Online-Medien verdienen wirklich Geld. Trotzdem zieht der Niedergang des Dotcom-Booms sie mit in den Abgrund. Nach dem Platzen der Blase im März 2000 geraten viele Medien unter Druck. Der Internet-Werbemarkt bricht vorübergehend ein und in den gerade erst aufgebauten Online-Redaktionen wird gekürzt. Der Online-Dienst Heise schreibt 2010 rückblickend: „Wer überlebte, backte fortan kleine Brötchen im Web 1.0.“

„Spiegel Online“ aber hat Glück: Kurz vor dem Crash habe er noch personell aufstocken können, erzählt Mathias Müller von Blumencron, der ab 2000 Chefredakteur des Nachrichtenportals ist. Die Zeit nach der geplatzten Blase sei der Redaktion aber „wie eine Ewigkeit vorgekommen“. Es habe nahezu keine Online-Werbung gegeben und große Skepsis in den Verlagen. Kurzum: Die Weiterentwicklung stockte.

Der 11. September und seine Folgen

Eine nachhaltige Depression bleibt dennoch aus. Zu schnell habe sich die Technologie weiterentwickelt, erinnert sich der Journalist Detlef Borchers im Gespräch. Aus den Nischeninteressen Computer und Internet wird ein Lifestyle-Thema, der digitale Raum entwickelt sich bald zum Massenphänomen. Der kollektive Schock, sofern er überhaupt so zu bezeichnen ist, weicht einer gemeinschaftlichen Euphorie über die neue Technik.

Als Durchbruch für den Online-Journalismus muss allerdings ein anderer Krisenmoment gelten: Die Terroranschläge auf das World Trade Center am 11. September. „Ab 2001 reichte es nicht mehr, nur die Tagesschau zu gucken“, so Borchers. In dieser Zeit stellt Google – gerade Marktführer geworden, bis dahin aber keineswegs die dominante Suchmaschine – manuelle Linklisten zu wichtigen Nachrichtenportalen auf seine Homepage. Auf der Startseite finden sich damals Verweise zu Medien aus aller Welt.

Zwar sind deren Web-Auftritte wie Radio und TV teilweise immer noch zu langsam, doch das Publikum ist jetzt da. In Kommentaren zum 30. Geburtstag von „Spiegel Online“ bezeichnen viele Leser*innen die Terroranschläge als Erweckungsmoment. In einem Rückblick von „welt.de“ heißt es: „Das Interesse der Nutzer an aktualisierten Nachrichten ließ in den folgenden Tagen und Monaten nicht nach.“

Bei vielen Medien gehen aber zeitweise die Server in die Knie, sie sind auf den Ansturm der Besucher*innen nicht vorbereitet. Möglicherweise ist dies mitentscheidend dafür, dass Suchmaschinen sich zur ersten Anlaufstelle für Informationen im Netz entwickeln können. Journalist Detlef Borchers jedenfalls macht die Anschläge auf das World Trade Center für den Aufstieg der heute größten Suchmaschine verantwortlich: Google habe damals besser reagiert als viele Zeitungen. Die Suchmaschine blieb in dieser entscheidenden Situation immer erreichbar und machte sich so zum gern genutzten Startfenster für das Web.

Google und Online-Journalismus wären beide als Erfolgsmodell ohne den jeweils anderen zwar vorstellbar, die Geschichte hat sie aber aneinander gebunden. Das erste Mal seit der Mondlandung entstand in der sogenannten westlichen Welt ein Informationsbedürfnis, das von einem Augenblick auf den anderen von einer bis dahin kaum verbreiteten Technologie erfüllt werden konnte: damals war es das Fernsehen, für 9/11 ist es das Internet.

Das Diktat der Suchmaschine

Trotz des wachsenden Publikums läuft das Online-Geschäft der Medien nach dem Dotcom-Crash noch einige Zeit schlecht. Ein wesentlicher Grund ist die Werbeflaute: Noch im Jahr 2000 sagt eine Studie des Prognos-Instituts Netto-Werbeeinnahmen von 944 Millionen Euro auf dem Online-Werbemarkt voraus, real sind es dann nur 246 Millionen – eine Fehlermarge von 380 Prozent.

2003 beginnt es aber zumindest bei „Spiegel Online“ aufwärts zu gehen. Ab da, so erinnert es der damalige Chef Blumencron, habe die Werbeindustrie das Netz entdeckt. Natürlich seien die Online-Geschichten nicht so tief recherchiert gewesen wie jene der Printausgabe. Für das auf Papier nur wöchentlich erscheinende Nachrichtenmagazin ist das tagesaktuelle Geschäft im Netz ohnehin Neuland. „Vieles waren aufgehübschte Agenturmeldungen mit einigen eigenen Gedanken und schnellen Rechercheergebnissen“, so Blumencron. Mit der Zeit habe sich aber eine Mischung aus Geschwindigkeit und zunehmender Hintergrundberichterstattung entwickelt.

Die Tageszeitungsverlage spiegeln da im Netz noch hauptsächlich ihr Programm aus dem Druckprodukt. Ein Glücksfall für „Spiegel Online“, meint Blumencron: „Wir dachten immer: Wie wird uns wohl geschehen, wenn die ihre Redaktionen auf die Digitalplattformen bringen? Dann würden wir untergehen, weil wir gar nicht so schnell analysieren und kommentieren können wie die. Das haben die aber glücklicherweise alle nicht gemacht, weil sie nicht an das Internet geglaubt haben, fünf, sechs, sieben Jahre lang.“ Das sei das große Geschenk der deutschen Zeitungsverleger an den Magazin-Gründer Rudolf Augstein gewesen.

Mehr noch als Augsteins Medienhaus profitiert aber Google. Über die Suchmaschine lassen sich Reichweiten realisieren, die mit einem gedruckten Magazin kaum vorstellbar wären. Dies verspricht dem Verlag neue Erfolge, gibt dem US-Konzern aber zunehmend Macht darüber, wie publiziert wird: Bei „Spiegel Online“ beobachtet die Redaktion, dass 15 bis 20 Prozent der Leserschaft über Google kommt und will den Effekt verstärken. Das funktioniert damals schon mit einer gewissen Boulevardisierung, also etwa der Verwendung emotionalisierender Reizwörter, und mit Überschriften und Text-Snippets, die an die Erfordernisse der Suchmaschine angepasst sind. Zwischen verschiedenen Nachrichtenportalen entsteht ein Wettbewerb um die besten Plätze in den Suchergebnissen, der eine fortlaufende Verschärfung dieser Methoden verlangt.

Google war am geschicktesten

„Das war auch ein bisschen schizophren, aber so ist es nunmal gewesen“, sagt Blumencron. Was er meint: Mit dieser Denkweise bekommt Googles Geschäftsmodell Auftrieb, weil die Online-Redaktionen mehr oder weniger alle diesen Weg gehen und den Mechanismen der Suchmaschine weiter entgegenkommen. Letztlich geht das auf Kosten der Verlage, die sich online zunehmend vom Gutdünken des Konzerns abhängig machen und der Suchmaschine gleichzeitig mit ihren wertvollen Inhalten Nutzer*innen und Klicks auf eigene Werbeanzeigen bescheren. Blumencron sagt aber auch: „Google hat es einfach am geschicktesten gemacht. Ein Internet, in dem sich zunehmend Chaos ausbreitete, wäre ohne Findemechanismus Chaos geblieben.“

Im Jahr 2004 nutzen 74 Prozent der Deutschen Suchmaschinen als wichtigsten Zugang zu Informationen im Netz, Google hält bereits 70 Prozent Marktanteil – eine Monopolstellung, die im Printgeschäft undenkbar wäre. Noch 2005 sieht das Bundeskartellamt in Google aber keinen relevanten Werbemarktakteur und traut dem Internet keine bedeutende Rolle im Mediengeschäft zu, erinnert sich Springer-Chef Mathias Döpfner Jahre später in einem Artikel. Google kann seine Vormachtstellung in der Folge weiter ausbauen.

2009 sagt der damalige CEO Eric Schmidt in bemerkenswert selbstbewussten Worten: „Wir haben entschieden, dass Reichweite der Wert ist, den wir unseren Partnern zur Verfügung stellen.“ Eine folgenschwere Entscheidung für den Journalismus. Neben dem Werbemarkt funktioniert nun also auch die Distribution der Inhalte nach dem Muster „Hauptsache mehr!“. In dem von Blumencron als widersprüchlich beschriebenen Denkmuster, den Verlockungen einer messbar wachsenden Leser*innenschaft zu erliegen, verschiebt sich das Verständnis der Redaktionen darüber, was relevant ist. Lässt sich Erfolg in Zahlen ausdrücken, rücken qualitative Kriterien im hektischen Tagesgeschäft schnell in den Hintergrund – deren Analyse ist schließlich ungleich aufwendiger.

Man könnte wohl von einer metrischen Deformation des kritischen Geistes sprechen, die sich seither in der Arbeitsweise von Journalist*innen vollzieht. Denn diese Rationalität folgt keiner journalistischen Maxime, sondern dem Geschäftsmodell der Suchmaschine.

Reichweite als zentrale Maxime im Social Web

Diese Logik setzt sich auch im zweiten, dem sogenannten Social Web fort. Den Medien erscheint es aber erst einmal wieder als neuer Möglichkeitsraum. Im Interview formuliert der frühere „Bild“-Chefredakteur Kai Diekmann den damals geltenden Branchenkonsens, neue Technologien gelte es zu umarmen. Bei einem Expertengespräch zur „Zukunft des Qualitätsjournalismus“ im Kulturausschusses des Bundestags Anfang 2011 hält es Katharina Borchert, zu jener Zeit Geschäftsführerin von Spiegel Online, für „extrem wichtig“, nicht auf die großen Player wie Google und Facebook zu schimpfen, „sondern ganz im Gegenteil sich Gedanken zu machen, wie wir alle von ihnen profitieren können, denn die meisten von uns profitieren im großen Ausmaß bereits davon.“

Tatsächlich sorgen die Begegnungsmöglichkeiten mit dem Publikum im Web 2.0 anfangs auch für Lichtstreife. Der Ton aber, das berichten Pionier*innen des Social Media-Journalismus, ist vor allem auf Facebook rau. Schnell ist klar: Seriös moderieren lässt sich das nicht. Dazu kommen sich verändernde Voraussetzungen bei den Plattformen: Die Algorithmen werden komplexer und bewirtschaften zunehmend Affekte.

Wieder stellt sich die Frage, wie eigentlich Geld mit diesen neuen Kanälen verdient werden könnte. Die Redaktionen müssen teils selbst nach Argumenten suchen. Wesentlich ist dabei wieder der Traffic – also die Zahl der Rezipient*innen, die über einen Link auf der Plattform auf die Nachrichtenseite kommen. Die Reichweiten-Logik verstetigt sich: Viel hilft viel und ist sowieso fast die einzige Möglichkeit, im Internet Geld zu verdienen.

Journalistische Inhalte müssen dafür an eine zunehmend affektgetriebene Unterhaltungslogik angepasst werden, um in der Mechanik der Algorithmen bestehen zu können – zuerst in der Themenauswahl, dann ihrer Darstellung und schließlich rückwirkend im Denken der Redaktionen, deren Aufgabe es ist, erfolgreich im Sinne von weitreichend diese Kanäle zu bespielen.

„In den sozialen Medien kommt es zu mehr Wechselwirkungen, Journalist*innen lernen über das erhaltene Feedback zu ihren Postings auch, welche Inhalte sich auf der Plattform leichter popularisieren“, beschrieben es kürzlich die Kommunikationswissenschaftler Jonas Schützeneder und Christian Nuernbergk. Wenn der Erfolg in Reichweite gemessen wird, dann wird die dazu passende Auswahl der Inhalte zweckrational – wer will schon nicht erfolgreich sein?

Auch das Publikum wird quantifiziert

Während die Redaktionen sich den fortlaufend verändernden sozialen Netzwerken anzupassen versuchen, ficht Springer-CEO Döpfner, der damals auch Präsident des Zeitungsverlegerverbandes ist, im Frühjahr 2014 ein Distanzduell mit Google-Verwaltungsrat Eric Schmidt: „Wir haben Angst vor Google“, schreibt er damals. „Ich muss das einmal so klar sagen, denn es traut sich kaum einer meiner Kollegen, dies öffentlich zu tun.“

Freiwillige Selbstunterwerfung könne nicht das letzte Wort der Alten Welt gewesen sein, so Döpfner, immerhin selbst Milliardär und Lenker eines global operierenden Konzerns. Wie Blumencron für den Spiegel beschreibt auch er das Verhältnis zu dem Tech-Konzern als schizophren: Leser*innen hätten das jedenfalls so interpretiert, weil Springer Google für die eigene Vermarktung nutze und gleichzeitig verklage. Niemand in der Verlagsbranche könne ohne Google auskommen, so Döpfner.

Reichweite hat sich da längst plattformübergreifend als zentrale Erfolgsgröße durchgesetzt. Am Ende sei der Traffic für den Spiegel nicht über das journalistisch attraktive Twitter, sondern über das journalistisch unerquickliche Facebook gekommen, erinnert Maike Haselmann, die erste Social Media-Redakteurin des „Spiegel“.

In klassischen Printredaktionen stößt die Transformation mit ihren metrischen Analysemöglichkeiten auf Widerstände. Es liegt schließlich eine intellektuelle Abwertung darin: Der Erfolg von Beiträgen bemisst sich nicht mehr in Reaktionen aus der Politik oder in der inhaltlichen Auseinandersetzung in Leser*innenbriefen, sondern in Zahlen, die wenig Deutung zulassen. In einem Berufsbild, das sich über die Qualität der eigenen Deutungskraft definiert, muss das beinahe notwendig befremden.

Auch die Rückmeldung des Publikums wird quantifiziert: Statt den Leser*innen intensiver zu begegnen, wie es das Web 2.0 versprach, wird deren menschliche Regung (oder Erregung) als Reaktion auf einen Beitrag neutralisiert, weil ihre quantitative Messung nichts über den emotionalen Aggregatzustand der Rezeption aussagt. Ein Text könnte große Reichweite gerade deshalb erzielt haben, weil er besonders schlecht ist.

Die Angst der Medien, abgehängt zu werden

Als im Oktober 2022 mit ChatGPT das erste große Sprachmodell für die breite Öffentlichkeit an den Start geht und der Anbieter OpenAI die Konkurrenz überrumpelt, wird der Hype in Massenmedien genährt. Im „Spiegel“ heißt es: „Aber OpenAI ist schneller. Einige sagen: schneller und fahrlässiger, denn ChatGPT spuckt jede Menge Unsinn aus. Binnen weniger Monate nutzen hundert Millionen Menschen ChatGPT. Die Flasche ist geöffnet. Hype ist eine Untertreibung für das, was nun folgt.“

Wieder entsteht das Gefühl einer Spielwiese, in den Verlagen und Redaktionen wird überlegt, wie man sich die Technologie nützlich machen könnte. Das ist weniger naiv als in den 90ern und auch vom Web 2.0 will man gelernt haben. Aus der Erfahrung aber, das Internet schon mal verpasst zu haben, hat sich in vielen Medienhäusern die Angst festgesetzt, sie könnten den Anschluss verlieren. Die Tech-Konzerne wissen darum und spielen mit dieser Sorge. Sie bewerben ihre neuen Produkte gezielt und bauen mit ihren Erzählungen Druck auf, neue Entwicklungen nicht zu verpassen. Befragungen von Medienwissenschaftler*innen zeigen: Dieser Druck kommt in den Redaktionen an.

Zehn Jahre nach seinem Brief an Eric Schmidt schreibt Mathias Döpfner, weshalb er Google nicht mehr fürchte: Bis auf Weiteres habe der Konzern auf ganzer Linie gewonnen. Weil der Springer-Chef – dem es natürlich immer und gerade auch um das eigene Geschäft geht – in seinem Text von 2014 über die Abhängigkeit journalistischer Medien von der Suchmaschine schreibt, bedeutet diese Niederlage auch: Selbstbestimmung ist verloren gegangen. Andere sprechen von einem Zwang zur Unterwerfung.

Google verändert derweil die Erzählung der Reichweite als Wert für die Partner in etwas Feindseligeres. Vor dem Hintergrund des Urheberrechtsstreits mit den Medien veröffentlicht der Konzern im März 2025 einen Report über ein Experiment in Europa. Einem Teil der Nutzer*innen sind in der Suche keine Inhalte von Qualitätsmedien mehr ausgespielt wurden, um so deren Wert für das eigene Geschäft zu taxieren. Wenig überraschend kommt Google zu dem vorteilhaften Ergebnis, dass sich für die Suchmaschine wenig bis nichts ändere, wenn man keine Nachrichteninhalte mehr findet.

Die Botschaft ist klar: Es gibt nichts zu verteilen, wenn Google selbst nichts mit journalistischen Inhalten verdient. Was im Bericht zur Randnotiz verkommt: Die Anfragen bei Google News – also nach hochwertigen journalistischen Informationen – sind im untersuchten Zeitraum deutlich angestiegen.

KI-Zusammenfassungen ersetzen Suchergebnisse

Währenddessen vollzieht sich gerade ein Paradigmenwechsel, der das Ende vom Wert der Reichweite einläutet: KI-Zusammenfassungen ersetzen Suchergebnisse. Damit schwindet der Anlass, die Suchmaschine überhaupt noch zu verlassen. Viele Verlage berichten von einbrechendem Traffic. Nachrichtensuchen nimmt Google bislang zwar der neuen Funktion aus; was eine Nachrichtensuche ist, entscheidet der Konzern aber selbst.

Diese Entwicklung ist seit etwa zwei Jahren abzusehen gewesen. Neue Ideen für die künftige Finanzierung des Online-Journalismus gibt es aber noch nicht. Das zentrale Muster wiederholt sich: Vor allem Google hat viel Geld damit verdient, in der Nachrichtensuche journalistische Inhalte zu verteilen. Die KI-Anbieter versuchen das nun, indem sie ihre Modelle damit trainieren. In der analogen Welt würde man wohl von Hehlerei sprechen.

Zwar haben die Verlage mit Bezahlschranken ein weiteres Standbein entwickelt, das sie ein wenig vor diesen Entwicklungen schützt. Es reicht aber nicht, um auf die Plattformen verzichten zu können. Das gilt insbesondere für Regional- und Lokaltitel. Selbst große Traditionshäuser wie die Rheinische Post oder die Stuttgarter Zeitung verharren mit etwa 25.000 respektive 10.000 Online-Abos seit längerem bei einer Zahl, die ihr Überleben nicht sichern kann.

Schon 1982 schrieb Medienwissenschaftler Siegfried Weischenberg: „Für den Journalismus ist die Technik konstituierend. Der Beruf entstand auf der Grundlage von technisch-ökonomischen Umwälzungen.“ Solche Umwälzungen bringen schließlich herausragende Informationsbedürfnisse hervor, die Gesellschaften als ganze betreffen. Daraus ergibt sich aber ein Spannungsfeld für den Journalismus. Weil er selbst betroffen ist, fehlt ihm bisweilen die kritische Distanz in der Bewertung neuer Technologien. Und während er sie mit Hypes groß macht, fällt er ihnen zum Opfer.


Jann-Luca Künßberg ist Journalist und Autor. Er hat für Medien wie die taz, T-Online und den Südkurier geschrieben und für verschiedene Anstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gearbeitet.


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