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Gutachten des Bundestages: Haber-Verfahren verstößt gegen Grundrechte

11. August 2026 um 17:36

Mehr als 1200 Organisationen und Projekte hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren heimlich vom Verfassungsschutz durchleuchten lassen. Ein Gutachten des Bundestages kommt nun zu dem Schluss: Das Vorgehen ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

Laden von außen
Buchladen Zur schwankenden Weltkugel: Einer der Läden, die von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer vom Buchhandlungspreis ausgeschlossen wurden. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Darf eine bundesstaatliche Stelle heimlich beim Bundesamt für Verfassungsschutz anfragen, ob zu einer bestimmten Person oder Organisation Erkenntnisse vorliegen, bevor es eine Förderung erteilt? Um diese Frage drehte sich die Debatte, nachdem bekannt wurde, dass Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) Buchläden nach einer solchen Anfrage von einer Preisliste hat streichen lassen. Haber-Verfahren nennt sich diese Abfrage, die es seit 2004 gibt und die durch den Eklat um den Kulturstaatsminister zu neuer Berühmtheit gelangte.

Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages beantworten diese Frage nun recht eindeutig – und zwar mit Nein. Ein vor Kurzem veröffentlichtes Gutachten kommt zu dem Schluss: Vor einer Förderung im Bereich Kunst oder Kultur heimlich eine solche Anfrage an den Verfassungsschutz zu stellen, ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Beauftragt hat es der Bundestagsabgeordnete David Schliesing, medienpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke. „Nachdem nun auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages klar festgestellt hat, dass das ‚Haber-Verfahren’ verfassungswidrig ist, erwarte ich, dass die Bundesregierung die Praxis umgehend beendet“, sagt er. Der Geheimdienst dürfe nicht mehr gegen Kultureinrichtungen eingesetzt werden.

Das Haber-Verfahren sieht vor, dass bundesstaatliche Stellen wie etwa Ministerien vor einer Förderzusage eine Auskunft beim Verfassungsschutz einholen können, ob zu bestimmten Personen oder Organisationen relevante Erkenntnisse vorliegen. Der Geheimdienst antwortet darauf zunächst nur mit ja oder nein. Im Einzelfall können die Ministerien anschließend weitere Details abfragen. Die betroffenen Personen werden über den Vorgang zu keinem Zeitpunkt informiert.

Benannt ist das Verfahren nach Emily Haber, die 2017 als Staatssekretärin im Bundesinnenministerium einen Erlass verfasste, der eine bereits bestehende Regelung zu solchen Abfragen aktualisierte.

Seit 2020 haben Ministerien 1.200 zivilgesellschaftliche Organisationen und 1.300 Personen auf diesem Weg durchleuchten lassen, ergab eine Anfrage der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag.

Dürfen sie das?


Das Gutachten untersucht die Frage, ob ein solches Verfahren verfassungsrechtlich zulässig ist. Dafür teilt es den Vorgang in zwei Schritte: Zum einen die Abfrage beim Verfassungsschutz, die mit einer Übermittlung von Namen und weiteren Daten der Betroffenen einhergeht. Zum anderen die Recherche und Antwort des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV). Für den ersten Teil sehen die Gutachter*innen keine Rechtsgrundlage.

„Die Abfrage beim BfV sowie die damit verbundene Übermittlung personenbezogener Daten durch ein Bundesministerium im Zuge des Haber-Verfahrens greifen in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung […] ein, ohne dass dieser Eingriff auf eine taugliche Ermächtigungsgrundlage gestützt werden kann“, schreiben die Gutachter*innen. Auch das Bundesdatenschutzgesetz erlaube eine solche Übermittlung nicht. Das Verfahren verstoße damit gegen das Grundgesetz und sei unzulässig.

Wer nichts erfährt, kann auch nicht klagen


Den zweiten Teil, die Antwort des Verfassungsschutzes an die Ministerien, sehen die Autor*innen hingegen als vom Verfassungsschutzgesetz gedeckt. Die Verhältnismäßigkeit sei gegeben, weil das Haber-Verfahren dem legitimen Zweck diene, eine staatliche Förderung verfassungsfeindlicher Personen, Organisationen oder Veranstaltungen zu verhindern. Eine Überprüfung durch den Verfassungsschutz sei dafür erforderlich. Ob hingegen die weiteren Maßnahmen – die Entgegennahme der Daten und die Recherche zu den Betroffenen – auch von dem Gesetz gedeckt seien, bleibt laut Gutachten offen.

Kritisch sehen die Autor*innen zudem, dass die Betroffenen über das Verfahren zu keinem Zeitpunkt benachrichtigt werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssten Betroffene zumindest nachträglich von einem heimlichen Überwachungsvorgang erfahren, wenn die Geheimhaltung nicht mehr erforderlich ist. Dass das Haber-Verfahren dies nicht vorsieht, bewertet das Gutachten als Verstoß gegen die um Grundgesetz festgeschriebene Rechtsweggarantie.

Weimer darf Buchhändlerinnen nicht mehr „politische Extremisten“ nennen


Das Verfahren erlangte große Aufmerksamkeit, nachdem bekannt wurde, dass Kulturstaatsminister Weimer Anfang des Jahres die von einer unabhängigen Jury für den Deutschen Buchpreis ausgewählten Buchhandlungen vom Verfassungsschutz überprüfen ließ. In der Folge strich er drei Buchhandlungen nachträglich von der Preisliste: The Golden Shop in Bremen, die Rote Straße in Göttingen und den Buchladen Zur schwankenden Weltkugel in Berlin.

Die Betreiber*innen der Läden gingen daraufhin rechtlich gegen Weimer vor. Mit einem Teilerfolg: Im Frühjahr urteilte das Berliner Verwaltungsgericht im Eilverfahren, dass Weimer die beiden Inhaberinnen der Schwankenden Weltkugel nicht mehr öffentlich als „politische Extremisten“ bezeichnen darf. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

Die Kritik am Haber-Verfahren ist nicht neu. Bereits 2018 kam ein juristisches Gutachten der Rechtsanwältin Anna Luczak im Auftrag von mehreren zivilgesellschaftlichen Demokratie-Projekten zu dem Schluss, dass das Verfahren verfassungsrechtlich bedenklich sei. Die Initiativen waren vom Bundesfamilienministerium zur Überprüfung an den Verfassungsschutz weitergeleitet worden.

Hinweis, 13.08.: Wir haben ergänzt, von wem das Gutachten in Auftrag gegeben wurde. 


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Ein Jahr Schwarz-Rot: „Neuer Tiefpunkt“ in Sachen Transparenz

06. Mai 2026 um 09:12

Vom Lobby-Gipfel in den Alpen bis zum Buchhandlungspreis: Das erste Jahr Schwarz-Rot ist geprägt von skandalöser Intransparenz und zähem Ringen um Informationsfreiheit. Der vielleicht größte Umbruch: Unter Bundeskanzler Friedrich Merz ist Transparenz erstmals seit langem kein politisches Ziel mehr.

Friedrich Merz CDU, Bundeskanzler, aufgenommen waehrend seiner Regierungserklaerung zum Europaeischen Rat im Deutschen Bundestag in Berlin, 18.03.2026, durch Lichteinfall oder Bearbeitung sieht es so aus, als würde der Bundeskanzler im Dunkeln am Redepult stehen und selbst nur leicht beleuchtet sein
Transparenz ist für die Regierung von Bundeskanzler Friedrich Merz kein Thema – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / photothek

Es ging schon nicht gut los mit der neuen Regierung und der Transparenz: Noch bevor sie im Amt war, löste die Koalition in spe einen öffentlichen Ausschrei aus, weil sie auf Vorschlag der CDU über eine Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes diskutierte. Am Ende flog die umstrittene Formulierung zwar aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD, doch ein Jahr nach Amtsantritt stellen Transparenzorganisationen der Regierung von Friedrich Merz ein vernichtendes Zeugnis aus.

„Der Stellenwert, den diese Regierung Transparenz einräumt, ist sehr gering“, schreibt uns etwa Sarah Schönewolf, Pressesprecherin des Portals Abgeordnetenwatch. „Der politische Wille, Transparenz zu priorisieren und zu stärken, ist in der Regierung Merz praktisch nicht vorhanden“, heißt es auch von FragDenStaat. Die Organisation Lobbycontrol sieht mit Blick auf „die Informationspolitik der schwarz-roten Bundesregierung und den Umgang mit Fragen aus Parlament, Presse und Öffentlichkeit“ sogar „einen neuen Tiefpunkt“ erreicht.

Wir haben die drei Organisationen um eine Transparenz-Bilanz des ersten Jahres Schwarz-Rot gebeten. Sie berichten uns von willkürlichen Auskunftsverweigerungen, verschleppten Anfragen und vorgeschobenen Ausnahmetatbeständen. Immer wieder würden einzelne Ministerien und ihre Leitungen durch skandalöse Intransparenz auffallen. Dass die Regierung die gesetzliche Lage der Informationsfreiheit verbessern könnte, erwartet von ihnen niemand mehr.

Vom Lobby-Gipfel in den Alpen bis zum Buchhandlungspreis


„Ob Interessenkonflikte, Lobbykontakte oder Maskendeals, die aktuelle Regierung zeigt sich besonders zugeknöpft, schmallippig und teilweise geradezu dreist darin, wie Antworten verweigert werden“, schreibt uns etwa Timo Lange von Lobbycontrol. Als Beispiel nennt er unter anderem den vom Gesundheitsministerium seitenweise geschwärzten Sudhoff-Bericht zu den Maskengeschäften des ehemaligen Gesundheitsministers Jens Spahn.

Ein zentrales Problem macht Sarah Schönewolf von Abgeordnetenwatch in der Wirtschaftsnähe wichtiger Akteur:innen aus. „Überdurchschnittlich viele Mitglieder dieser Regierung waren bis kurz vor ihrer Ernennung selbst als Lobbyist:innen tätig und legen einen sehr unbefangenen Umgang mit Lobbyeinfluss einerseits und einen sehr zurückhaltenden Umgang mit Transparenz darüber andererseits an den Tag.“

Das Paradebeispiel hierfür dürfte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche sein, die bis kurz vor ihrem Amtsantritt Vorstandsvorsitzende einer Tochtergesellschaft des Energiekonzerns E.ON war. Erinnert sei beispielhaft an die vermeintlich rein private Reise zu einem Lobby-Treffen in Tirol im Oktober 2025, das von ihrem Ehemann Karl-Theodor zu Guttenberg mitorganisiert wurde. Als Journalist:innen Anfragen zu dem exklusiven Stelldichein mit Wirtschaftsbossen und internationalen Politiker:innen stellten, verweigerte das Wirtschaftsministerium die Auskunft. Reiche sei schließlich privat bei dem Event gewesen, auch wenn sie im Programm als „Ihre Exzellenz“ und amtierende Bundeswirtschaftsministerin vorgestellt wurde.

Ein anderes Beispiel ist Kulturstaatsminister Wolfram Weimer, der zunächst behauptet hatte, sein Medienunternehmen, das unter anderem das Online-Magazin The European herausgibt, mit Amtsantritt verlassen zu haben. Erst durch Recherchen der Süddeutschen Zeitung wurde öffentlich, dass er weiter Anteile an der Weimer Media Group hielt. In Reaktion auf den öffentlichen Aufschrei ließ der Unternehmer seine Beteiligung ruhen.

Auch Weimers Vorgehen zum Buchhandlungspreis war durch Intransparenz geprägt: Die Streichung dreier linker Buchhandlungen von der Liste der Preisträger:innen wurde zunächst als Jury-Entscheidung getarnt. Als später klar wurde, dass der Staatsminister die Läden wegen „verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse“ ausschließen ließ, verweigerte er konkretere Auskünfte. Inzwischen haben die betroffenen Buchhandlungen Klagen angekündigt.

4.000 Euro Gebühren für eine Akteneinsicht


Womöglich noch gravierender als das Verhalten einzelner Regierungsvertreter:innen sind systematische Hürden bei Auskunftsanfragen durch Journalist:innen und zivilgesellschaftliche Akteur:innen.

Als Abgeordnetenwatch beispielsweise Einsicht in Unterlagen zu acht Lobbyterminen von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche beantragte, drohte ihr Ministerium der Organisation nach Auskunft von Pressesprecherin Sarah Schönewolf mit Bearbeitungsgebühren von bis zu 4.000 Euro. Die Begründung: Es handele sich um acht separate Anträge, sodass acht Mal der Höchstbetrag von 500 Euro aufgerufen werden könne. Dabei habe das Bundesverwaltungsgericht eine vergleichbare Praxis bereits 2016 für rechtswidrig erklärt: „Abschreckend wirkende Gebühren sind mit dem IFG unvereinbar“, so Schönewolf. Bei einem vergleichbaren Fall unter Reiches Vorgänger Robert Habeck habe das Ministerium lediglich einmal die Höchstgebühr verlangt.

Erst nachdem man Klage angedroht habe, hätte das Ministerium eingelenkt, erzählt Schönewolf. „Das ist kein Einzelfall: Wir erleben wiederholt, dass Ministerien versuchen, den Zugang zu Informationen durch hohe Gebühren oder Verzögerungen von deutlich mehr als der einmonatigen Frist zu erschweren.“

FragDenStaat muss häufiger Klagen


Auch FragDenStaat berichtet von immer neuen Steinen, die der Transparenzorganisation in den Weg gelegt werden. Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz würden immer wieder verschleppt oder komplett ignoriert, so Pressesprecherin Michelle Trimborn. Außerdem mache man die Erfahrung, dass häufig Ausnahmetatbestände vorgeschoben und etwa Sicherheitsbedenken extrem großzügig ausgelegt werden oder Dokumente plötzlich als geheime „Verschlusssache“ gelten würden.

Die Zahl der Klagen und Verfahren, die man deshalb gegen die Regierung führe, habe zugenommen. Man würde „manche Ministerien in Sachen Transparenz als ‚mangelhaft‘ bewerten“.

Besonders auffällig sei das Innenministerium mit seinen nachgeordneten Behörden. Aktuell versucht FragDenStaat beispielsweise, Fragenkataloge zu erhalten, die das Ministerium an Politische Stiftungen geschickt hat. Eine Antwort wäre laut gesetzlicher Vorgaben bis Anfang April fällig gewesen, bislang hat das Ministerium laut Dokumentation auf der Plattform nicht einmal reagiert. Auch zur Durchleuchtung zivilgesellschaftlicher Organisationen durch den Verfassungsschutz im Rahmen des sogenannter Haber-Verfahrens schweigt das Innenministerium beharrlich.

Erstmals ist Transparenz kein politisches Ziel mehr


Auch wir bei netzpolitik.org machen unsere Erfahrungen mit der schweigsamen Regierung. Gerne hätten wir zum Beispiel erfahren, ob auch deutsche Behörden mutmaßlich illegal aus der Werbeindustrie gesammelte Informationen von Datenhändlern kaufen, doch die Regierung schweigt sich dazu aus. Selbst als die Bundestagsabgeordnete Donata Vogtschmidt im Parlament eine Kleine Anfrage zu dem Thema stellt, erhält sie keine Auskunft, nicht mal eine eingestufte. „Auch ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens derart sensibler Informationen kann unter keinen Umständen hingenommen werden“, so die Begründung.

Dabei ist es natürlich nicht so, als hätten vorangegangen Bundesregierungen in Sachen Transparenz immer besonders geglänzt. Schon vor zehn Jahren war die „Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages“ eine beliebte Rubrik auf netzpolitik.org. Auch unter den Kanzler:innen Merkel und Scholz wurden IFG-Anfragen gerne mal unter Verweis auf absurde Gründe wie das Urheberrecht abgelehnt.

Neu sei allerdings, dass die Regierung Merz Transparenz nicht mal mehr als politisches Ziel benenne, so Sarah Schönewolf von Abgeordnetenwatch:

Die Ampel hatte sich Transparenz explizit auf die Fahnen geschrieben und trotz einiger Schwächen zumindest teilweise umgesetzt. Schwarz-Rot habe nicht einmal das. Im Koalitionsvertrag findet sich kein einziges konkret benanntes Transparenzvorhaben in den für uns relevanten Bereichen. Das ist eine unambitionierte und uninspirierte Fortführung des Status quo.


Informationsfreiheit unter Druck


Zu den Fortschritten unter der Ampel-Regierung zählt etwa der „exekutive Fußabdruck“, der den Einfluss von Interessengruppen auf Gesetzestexte sichtbar machen soll. Dieser werde von den Ministerien bisher kaum angewendet, kritisieren Abgeordnetenwatch und Lobbycontrol. Aktuell evaluiert das Digitalministerium die Regelung, Timo Lange von Lobbycontrol fordert deshalb, dass das Instrument dringend nachgebessert werden müsse.

Auf der Wunschliste der drei Organisationen bleibt zudem die Einführung eines Transparenzgesetzes auf Bundesebene. „Transparenz bleibt ein wichtiges Mittel, um Vertrauen in die Regierung, Teilhabe und letztlich Demokratie zu stärken“, so Michelle Trimborn. „Dass die schwarz-rote Regierung gerade jetzt nicht für mehr Transparenz sorgt, um autoritären Entwicklungen und Desinformation etwas entgegenzusetzen, ist fahrlässig und gefährlich.“

Tatsächlich stehen die Zeichen aktuell sogar eher auf Abbau von Transparenz. Im Bund ist der erwartete Angriff bislang zwar nicht erfolgt, dafür jedoch auf Länderebene. In mehreren Bundesländern laufen derzeit Gesetzgebungsverfahren, die die Informationsfreiheit im Namen von Bürokratieabbau und Sicherheit beschneiden.

Dabei sei Transparenz keine Kür, sondern eine der Grundvoraussetzungen dafür, dass Demokratie funktioniert, so Sarah Schönewolf. „Wer sie verweigert, schwächt den Rechtsstaat.“


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