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Gutachten des Bundestages: Haber-Verfahren verstößt gegen Grundrechte

11. August 2026 um 17:36

Mehr als 1200 Organisationen und Projekte hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren heimlich vom Verfassungsschutz durchleuchten lassen. Ein Gutachten des Bundestages kommt nun zu dem Schluss: Das Vorgehen ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

Laden von außen
Buchladen Zur schwankenden Weltkugel: Einer der Läden, die von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer vom Buchhandlungspreis ausgeschlossen wurden. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Darf eine bundesstaatliche Stelle heimlich beim Bundesamt für Verfassungsschutz anfragen, ob zu einer bestimmten Person oder Organisation Erkenntnisse vorliegen, bevor es eine Förderung erteilt? Um diese Frage drehte sich die Debatte, nachdem bekannt wurde, dass Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) Buchläden nach einer solchen Anfrage von einer Preisliste hat streichen lassen. Haber-Verfahren nennt sich diese Abfrage, die es seit 2004 gibt und die durch den Eklat um den Kulturstaatsminister zu neuer Berühmtheit gelangte.

Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages beantworten diese Frage nun recht eindeutig – und zwar mit Nein. Ein vor Kurzem veröffentlichtes Gutachten kommt zu dem Schluss: Vor einer Förderung im Bereich Kunst oder Kultur heimlich eine solche Anfrage an den Verfassungsschutz zu stellen, ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Beauftragt hat es der Bundestagsabgeordnete David Schliesing, medienpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke. „Nachdem nun auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages klar festgestellt hat, dass das ‚Haber-Verfahren’ verfassungswidrig ist, erwarte ich, dass die Bundesregierung die Praxis umgehend beendet“, sagt er. Der Geheimdienst dürfe nicht mehr gegen Kultureinrichtungen eingesetzt werden.

Das Haber-Verfahren sieht vor, dass bundesstaatliche Stellen wie etwa Ministerien vor einer Förderzusage eine Auskunft beim Verfassungsschutz einholen können, ob zu bestimmten Personen oder Organisationen relevante Erkenntnisse vorliegen. Der Geheimdienst antwortet darauf zunächst nur mit ja oder nein. Im Einzelfall können die Ministerien anschließend weitere Details abfragen. Die betroffenen Personen werden über den Vorgang zu keinem Zeitpunkt informiert.

Benannt ist das Verfahren nach Emily Haber, die 2017 als Staatssekretärin im Bundesinnenministerium einen Erlass verfasste, der eine bereits bestehende Regelung zu solchen Abfragen aktualisierte.

Seit 2020 haben Ministerien 1.200 zivilgesellschaftliche Organisationen und 1.300 Personen auf diesem Weg durchleuchten lassen, ergab eine Anfrage der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag.

Dürfen sie das?


Das Gutachten untersucht die Frage, ob ein solches Verfahren verfassungsrechtlich zulässig ist. Dafür teilt es den Vorgang in zwei Schritte: Zum einen die Abfrage beim Verfassungsschutz, die mit einer Übermittlung von Namen und weiteren Daten der Betroffenen einhergeht. Zum anderen die Recherche und Antwort des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV). Für den ersten Teil sehen die Gutachter*innen keine Rechtsgrundlage.

„Die Abfrage beim BfV sowie die damit verbundene Übermittlung personenbezogener Daten durch ein Bundesministerium im Zuge des Haber-Verfahrens greifen in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung […] ein, ohne dass dieser Eingriff auf eine taugliche Ermächtigungsgrundlage gestützt werden kann“, schreiben die Gutachter*innen. Auch das Bundesdatenschutzgesetz erlaube eine solche Übermittlung nicht. Das Verfahren verstoße damit gegen das Grundgesetz und sei unzulässig.

Wer nichts erfährt, kann auch nicht klagen


Den zweiten Teil, die Antwort des Verfassungsschutzes an die Ministerien, sehen die Autor*innen hingegen als vom Verfassungsschutzgesetz gedeckt. Die Verhältnismäßigkeit sei gegeben, weil das Haber-Verfahren dem legitimen Zweck diene, eine staatliche Förderung verfassungsfeindlicher Personen, Organisationen oder Veranstaltungen zu verhindern. Eine Überprüfung durch den Verfassungsschutz sei dafür erforderlich. Ob hingegen die weiteren Maßnahmen – die Entgegennahme der Daten und die Recherche zu den Betroffenen – auch von dem Gesetz gedeckt seien, bleibt laut Gutachten offen.

Kritisch sehen die Autor*innen zudem, dass die Betroffenen über das Verfahren zu keinem Zeitpunkt benachrichtigt werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssten Betroffene zumindest nachträglich von einem heimlichen Überwachungsvorgang erfahren, wenn die Geheimhaltung nicht mehr erforderlich ist. Dass das Haber-Verfahren dies nicht vorsieht, bewertet das Gutachten als Verstoß gegen die um Grundgesetz festgeschriebene Rechtsweggarantie.

Weimer darf Buchhändlerinnen nicht mehr „politische Extremisten“ nennen


Das Verfahren erlangte große Aufmerksamkeit, nachdem bekannt wurde, dass Kulturstaatsminister Weimer Anfang des Jahres die von einer unabhängigen Jury für den Deutschen Buchpreis ausgewählten Buchhandlungen vom Verfassungsschutz überprüfen ließ. In der Folge strich er drei Buchhandlungen nachträglich von der Preisliste: The Golden Shop in Bremen, die Rote Straße in Göttingen und den Buchladen Zur schwankenden Weltkugel in Berlin.

Die Betreiber*innen der Läden gingen daraufhin rechtlich gegen Weimer vor. Mit einem Teilerfolg: Im Frühjahr urteilte das Berliner Verwaltungsgericht im Eilverfahren, dass Weimer die beiden Inhaberinnen der Schwankenden Weltkugel nicht mehr öffentlich als „politische Extremisten“ bezeichnen darf. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

Die Kritik am Haber-Verfahren ist nicht neu. Bereits 2018 kam ein juristisches Gutachten der Rechtsanwältin Anna Luczak im Auftrag von mehreren zivilgesellschaftlichen Demokratie-Projekten zu dem Schluss, dass das Verfahren verfassungsrechtlich bedenklich sei. Die Initiativen waren vom Bundesfamilienministerium zur Überprüfung an den Verfassungsschutz weitergeleitet worden.

Hinweis, 13.08.: Wir haben ergänzt, von wem das Gutachten in Auftrag gegeben wurde. 


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Amnesty Report: „Bundesregierung bedient sich bewährter Instrumente autoritärer Politik“

21. April 2026 um 15:45

Die Bundesregierung geht gegen zivilgesellschaftliche Organisationen vor, streicht Gelder und lässt Akteure durch den Verfassungsschutz überprüfen. Diese und andere Freiheitseinschränkungen sowie den Ausbau der Überwachung in Deutschland kritisiert der weltweite Menschenrechtsbericht von Amnesty International.

Mann mit Anzug, Halbglatze und Brille hält seine Hand in Denkerpose vor den Mund.
Amnesty International kritisiert die Bundesregierung von Kanzler Merz deutlich für Einschränkungen der Menschenrechte in Deutschland. (Archivbild) CC-BY-NC-SA 4.0 Steffen Prößdorf

Amnesty hat heute seinen jährlichen Bericht zur weltweiten Menschenrechtslage 2025/26 (PDF) veröffentlicht. Darin beklagt die Organisation eine „tiefgreifende globale Menschenrechtskrise“. Maßgeblich verantwortlich dafür seien Regierungen weltweit, die zunehmend autoritär handeln und systematisch Menschenrechte und die internationale Rechtsordnung infrage stellen. Der Report gibt einen Überblick zur Menschenrechtssituation auf der ganzen Welt.

Auch in Deutschland sieht Amnesty zunehmend Defizite, in der deutschen Version des Berichts kritisiert die Menschenrechtsorganisation unter anderem, dass Staatsvertreter:innen mit stigmatisierenden Aussagen Angst vor Hassverbrechen schürten, dass die deutsche Polizei mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen Palästina-Proteste vorgehe, dass rechtswidrig nach Afghanistan abgeschoben wurde und dass Deutschland das Erreichen der Klimaziele aufs Spiel setze.

Die Menschenrechtsorganisation beklagt zudem einen Anstieg rassistischer, antisemitischer und antimuslimischer Hassverbrechen sowie Hassverbrechen gegen Frauen und lesbische, schwule, bisexuelle, trans und intergeschlechtliche Menschen (LGBTI+) und andere marginalisierte Gruppen. Die Zahlen hätten sich im Vergleich zu Vor-Pandemie-Zeiten verdoppelt.

Bundesregierung in der Kritik

Julia Duchrow, Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland, kritisierte die Appeasement-Politik der Merz-Regierung gegenüber Menschrechtsverletzungen. Die Bundesregierung schweige zu oft, wo es Gegenwehr brauche.

Weiter sagte sie zur Menschenrechtssituation in Deutschland: „Auch die Meinungs- und Versammlungsfreiheit steht unter Druck, vor allem durch das Vorgehen gegen Palästina-solidarische Proteste.“ Hier listet Amnesty gleich eine ganze Reihe von polizeilichen Übergriffen auf sowie Einschränkungen von Pro-Palästina-Demonstrationen wie jene, dass Parolen nur auf Deutsch und Englisch skandiert werden durften. Die Verletzung dieser Demonstrationsauflage führte zu einer gewaltsamen Auflösung der Versammlung durch die Polizei.

Im Hinblick auf den Umgang der Bundesregierung mit zivilgesellschaftlichen Organisationen fand Duchrow deutliche Worte: „Die Bundesregierung bedient sich zudem bewährter Instrumente autoritärer Politik, um die kritische Zivilgesellschaft zum Schweigen zu bringen: Zu diesen Schikanen gehören die Streichung der staatlichen Förderung von Demokratieprojekten, die Regelüberprüfung durch den Verfassungsschutz und parlamentarische Anfragen wie die 551 Fragen der CDU zur Arbeit von NGOs in Deutschland.“

Überwachung in der Kritik

Auch die ausufernde Überwachung ist Thema des Kapitels über Deutschland. Amnesty führt hierbei auf, dass das Bundesland Hessen im Jahr 2025 im Frankfurter Bahnhofsviertel ein biometrisches Gesichtserkennungssystem eingeführt hat. Die Überwachungskameras seien in der Lage, alle Passant:innen in Echtzeit zu erfassen, um Personen ausfindig zu machen, für die ein Gerichtsbeschluss vorlag.

Auch das geplante „Sicherheitspaket“ von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat Amnesty auf dem Schirm. Neue Gesetzentwürfe auf Bundes- und teilweise auch auf Landesebene sähen vor, den Polizeibehörden weitreichende neue Befugnisse einzuräumen, um große Datenmengen automatisiert zu analysieren und alle öffentlich verfügbaren biometrischen Informationen aus dem Internet herauszuziehen, um gesuchte Personen zu identifizieren und zu orten.

Diese Projekte stehen in der Kritik. Nicht nur Amnesty International, sondern zivilgesellschaftliche Organisationen wie die GFF und AlgorithmWatch weisen daraufhin, dass die Gesetzespläne verfassungswidrig seien und eine neue Form der Massenüberwachung darstellen. Sie alle warnen vor massiven Grundrechtseingriffen.


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