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Cyber-Sklaverei in Scam-Fabriken: „Wer dem Tiger entkommt, trifft auf das Krokodil“

30. Juni 2026 um 17:08

Kambodscha meldet, Hunderte von Scam-Fabriken geschlossen zu haben. Berichte von Amnesty International, der UN und Interpol widersprechen dieser Darstellung und zeigen, was tatsächlich mit den Zwangsarbeiter:innen geschieht.

Aus Scam-Fabriken befreite Menschen harrten im Januar 2026 wochenlang vor der indonesischen Botschaft in Phnom Penh aus - in der Hoffnung endlich heimreisen zu dürfen. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Anadolu Agency

Schon mal eine Betrugsnachricht via Social Media oder per SMS erhalten?

Hi, ist das die Nummer von David? :)


Es besteht die Chance, dass diese Nachricht aus einem „Scam Center“ – einer Fraud Factory – in Südostasien stammt. Laut Interpol stecken dahinter groß angelegte Betrugs-Ökosysteme, die auf Investment- und Liebesbetrug ausgelegt sind. Bei diesen Betrugsmaschen bauen die Täter oft über lange Zeiträume Vertrauen zu den Opfern auf. KI-Technologie treibe die Entstehung immer ausgefeilterer Methoden voran: KI-generierte Inhalte, manipulierte Audio- und Bilddateien und automatisierte Interaktionen, die über mehrere Plattformen hinweg simuliert werden.

Die Chance ist jedoch höher, dass hinter der Nachricht ein Mensch sitzt, der zum Betrügen gezwungen wird. Trotz der technischen Innovationen verlassen sich die kriminellen Organisationen weiterhin überwiegend auf die Ausbeutung von Zwangsarbeiter:innen.

Gezwungen von „chinesischen Gangstern“


Ein aktueller Amnesty-Bericht erzählt die Geschichte hinter den Betrugs-Chats aus der Perspektive dieser Opfer auf der anderen Seite: Eines davon ist Winta (kein Echtname). Winta suchte als 16-Jährige in Ost-Afrika nach einer Arbeit, ihre Mutter war kurz zuvor verstorben. Ein Mann habe Winta und ihrer Schwester Jobs auf einem Kreuzfahrtschiff angeboten und beide nach Sri Lanka gebracht. Doch von dort aus wurden sie laut des Berichts nach Myanmar und Laos verschleppt, wo „chinesische Gangster“ sie zur Arbeit in einer Scam-Fabrik zwangen.

Sieben Jahre später, im Jahr 2026, ist Winta in Kambodscha – weiterverschleppt in eine andere Anlage. Laut Amnesty wissen die Behörden zu diesem Zeitpunkt bereits seit vier Jahren von der Scam-Fabrik. Seit Beginn des Frühjahrs gehen die Behörden gegen einige davon vor. Doch Winta wird kurz vor dem Eintreffen der Polizei in eine andere Anlage gebracht – dort gefesselt und geschlagen – und zuletzt an einem Stadtrand nahe der thailändischen Grenze ausgesetzt. Die später eintreffende Polizei habe ihr und den anderen Opfern jedoch nicht geholfen, sondern gedroht: Die Ausgesetzten sollen die Gegend verlassen, ansonsten bringe die Polizei sie wieder zurück zur Anlage.

Seit Mitte 2025 verkündet Kambodschas Regierung historische Schläge gegen die transnational organisierten Syndikate – die Hintermänner der Scam-Fabriken. Amnesty International sowie ein UN-Bericht von Februar 2026 dokumentieren jedoch, dass ein Großteil der Anlagen weiterhin in Betrieb ist. Gleichzeitig behandeln die Behörden die Befreiten wie Kriminelle.

Cyberkriminalität in „industriellem Ausmaß“


Der UN-Bericht bezeichnet die Scam-Fabriken als Cyberkriminalitäts-Operationen in „industriellem Ausmaß“. Im Raum Südostasien arbeiten demnach mindestens 300.000 Menschen aus 66 Ländern in Scam-Fabriken. Die meisten davon unfreiwillig. Rund drei Viertel der Anlagen lägen den Satellitenbildern zufolge in der Mekong-Region, konzentriert vor allem in Kambodscha und Myanmar.

Den globalen Gewinn solcher Scam-Fabriken schätzt der UN-Bericht auf rund 64 Milliarden US-Dollar im Jahr. Davon entfallen 43 Milliarden US-Dollar allein auf die Mekong-Region (Kambodscha, Myanmar, Laos, Vietnam, Thailand). Ein weiterer Hotspot seien die Philippinen.

Eine zentrale Rolle spiele die rasante Expansion des digitalen und kryptobasierten Finanzwesens: Die Kriminellen nutzen Strohmann-Bankkonten und tauschen Gewinne in digitale Kryptowährungen um, verschieben diese über Krypto-Wallets. Außerbörsliche Broker waschen diese Gelder anschließend und führen sie den regulären Bankkanälen wieder zu.

Die Spur eines Millionenbetrugs

Behördliches Eingreifen ist überwiegend inszeniert


Die kambodschanische Regierung behauptet seit Beginn ihrer Maßnahmen, mehr als 250 Anlagen geschlossen zu haben, so der Amnesty-Bericht. Sie habe in tausenden Fällen mit Strafverfahren und Abschiebungen gegen kriminelle Akteure reagiert. Zudem habe sie mehrere mutmaßliche Bandenchefs festgenommen.

Die Amnesty-Recherchen widersprechen diesem Bild. Im Jahr 2025 habe die Organisation 46 von 53 identifizierten Anlagen besucht. Im Jahr 2026 identifizierte sie 33 neue Anlagen und besuchte 29 davon. Entgegen den Regierungsbehauptungen fand Amnesty International nur bei 24 von diesen insgesamt 86 identifizierten Anlagen Belege für staatliches Eingreifen. Dies deute darauf hin, dass die Regierung nur in 25 Prozent der Fälle interveniert hat – ein starker Kontrast zur angeblichen Schließung von 250 Anlagen.

In Bezug auf die Strafverfahren kritisiert Amnesty mangelnde Transparenz: Die Regierungsangaben seien widersprüchlich und es gehe aus ihnen nicht hervor, ob Verfahren tatsächlich in Anklagen und Verurteilungen mündeten. Auch wer überhaupt verfolgt und untersucht werde – ob Betreiber, Eigentümer, Finanziers, hochrangige Akteure und mitschuldige Beamte –, habe die kambodschanische Regierung nicht offengelegt. Gleichzeitig gehe sie mit Klagen, Festnahmen und anderen Repressalien gegen Helfer:innen und unabhängige Journalist:innen vor, die über Scam-Fabriken berichten.

Razzia nach Absprache


Der Amnesty-Bericht identifiziert drei zentrale Muster:

  1. Die kambodschanischen Behörden handeln nicht aus eigenem Antrieb, sondern reagieren auf internationalen Druck. So beispielsweise als chinesische Bandenmitglieder einen südkoreanischen Studenten zu Tode folterten und damit eine diplomatische Krise auslösten.
  2. Selbst wo die kambodschanische Regierung intervenierte, habe Amnesty bei mindestens drei von 24 Anlagen festgestellt, dass der Betrieb sowie die Menschenrechtsverletzungen fortbestehen. Die Behörden greifen trotz Wissens darüber nicht ein.
  3. Mutmaßliche Absprachen zwischen den Managern der Anlagen und den lokalen Behörden haben die Effektivität der polizeilichen Maßnahmen signifikant untergraben. Die Opfer berichteten, die Betreiber hätten im Vorfeld der Razzien Warnungen erhalten und so Verlegungen zu anderen Anlagen vornehmen können.


In einer Fallstudie beschreibt Amnesty eine konkrete Anlage, die von der Polizei unangetastet blieb. Maskierte, bewaffnete Wachleute patrouillieren hier weiterhin die Tore und kontrollieren Fahrzeuge. Acht Opfer berichteten zudem übereinstimmend, die Polizei sei an diesem Ort regelmäßig vorbeigekommen, um Leichen abzuholen – und zum Kaffeetrinken. Ein ghanaisches Opfer habe einen Polizisten direkt auf Englisch angesprochen und um Hilfe gebeten. Der Polizist habe sie ignoriert.

Strafen und Folter gehören dazu


Der UN-Bericht widmet sich ebenfalls den Zuständen in den Anlagen und stützt sich dabei auf Interviews und schriftliche Aussagen von Betroffenen, Zeugenaussagen sowie Gesprächen mit Fachleuten.

Demnach hätten sämtliche Befragte schwere Misshandlungen erlebt, Misshandlungen mit angesehen oder selbst ausführen müssen. Wer die Vorgaben in den Betrugsfabriken nicht erfüllen konnte, dem drohten Strafen, Schläge oder der Weiterverkauf an andere Anlagen.

Der Zwang beginnt bereits mit dem Finanziellen: Die Verträge seien den Opfern oft erst nach der Ankunft vorgelegt worden. Ein Opfer aus Bangladesch etwa habe einen 18-Monats-Vertrag unterschreiben müssen, der ihn zu 200.000 Dollar „Gewinn“ verpflichtete. Ein thailändisches Opfer habe täglich Betrugserlöse von 9.500 US-Dollar generieren müssen. Geldstrafen folgten für Vergehen wie „Tastatur-Tragen“. Wer gehen wollte, hatte erfundene Rechnungen zu begleichen. Angehörige wurden per Videoanruf erpresst, indem diese den Misshandlungen zusehen mussten.

Arbeitstage konnten bis zu 19 Stunden lang sein. Gähnen, sprechen, singen oder die Beine übereinander schlagen konnte verboten sein. Bei morgendlichen Appellen konnten leistungsschwache Teams als Warnung an die übrigen gefoltert werden. Manche Opfer berichten, sie seien zur Strafe in Wassercontainern eingesperrt gewesen oder dass sie tagelang in völliger Dunkelheit ausharren mussten. Eine andere Person schilderte, seine Gruppe habe über Wochen so wenig Nahrung erhalten, dass die Kraft zum Stehen fehlte. Manche der Gefangenen seien bei Fluchtversuchen oder durch Folter gestorben.

Gewalt in jeder Form


Beide Berichte dokumentierten zudem, dass die sexualisierte Gewalt in den Scam-Fabriken seit 2024 zugenommen hat. Die Befragten berichteten, Opfer von Vergewaltigungen, erzwungener Prostitution sowie erzwungener Abtreibung geworden zu sein.

Auch psychische Gewalt habe zur Tagesordnung gehört, darunter Drohungen von Organraub oder das Gelände niemals lebend verlassen zu werden. Es herrschte eine allgegenwärtige Atmosphäre der Überwachung und Unsicherheit darüber, was gesagt und wem vertraut werden durfte.

Um Fluchtversuche zu verhindern, wurden manche Zwangsarbeiter:innen isoliert oder ihnen strafrechtliche Sanktionen außerhalb des Geländes angedroht. Ein vietnamesisches Opfer beschreibt, wie ihre Schwester nach einem Fluchtversuch mit einem Taser gefoltert und für eine Woche ohne Nahrung eingesperrt wurde.

Eine automatisierte Betrugsmaschine

Der Köder kommt aus vertrauter Quelle


Laut UN-Bericht beginnt die Rekrutierung bei der Mehrheit der Opfer durch vertraute Quellen wie Freunde oder Familienmitglieder. Die Anwerbung laufe professionalisiert mit mehrstufigen Bewerbungsverfahren ab: mit Tests, Vorstellungsgesprächen via Zoom und inszenierten Personalabteilungen. Werbevideos zeigten scheinbar zufriedene Angestellte an sauberen Arbeitsplätzen. Fast 80 Prozent der Befragten gaben zudem an, vorher nichts von der Existenz derartiger Scam-Fabriken gewusst zu haben.

Soziale Medien seien dem UN-Bericht zufolge der wichtigste Anwerbekanal und Facebook das meistgenutzte Netzwerk. Der Kontakt wandere von dort auf verschlüsselte Messenger wie Telegram, WhatsApp oder Signal. Künstliche Intelligenz durchforste soziale Netzwerke gezielt nach Menschen, die Anzeichen finanzieller Not zeigten.

Einige Opfer berichten, selbst zum Anwerben neuer Opfer gedrängt worden zu sein. Dafür habe es finanzielle Versprechen oder die Aussicht auf Freilassung gegeben.

Behörden behandeln Befreite wie Kriminelle


Tatsächliche Schließungen von Scam-Fabriken resultierten in Kambodscha darin, dass tausende Menschen auf den Straßen der Hauptstadt Phnom Penh strandeten, berichtet auch NPR. Demnach habe es nur ein einziges überfülltes Schutzhaus gegeben – mit einer langen Warteliste.

Statt Schutz erwarte viele Opfer bei den Behörden eine feindselige Bürokratie, unbezahlbare Geldstrafen für überzogene Visa und überfüllte Abschiebeeinrichtungen. Keine der befragten Befreiten sei laut Amnesty als Opfer von Menschenhandel anerkannt, obwohl alle völkerrechtlichen Definitionen erfüllten seien. Die kriminellen Banden haben zudem viele der Opfer als sogenannte „Money Mules“ eingesetzt – sie also dazu gezwungen, ihre Bankkonten für die Geldwäsche herzugeben. Ihnen drohen deshalb Strafverfahren und dauerhafte Bankensperren.

„Wer dem Tiger entkommt, trifft auf das Krokodil,“ beschreibt der UN-Bericht die Lage der Befreiten und fordert ein Non-Punishment-Prinzip: Der Staat darf Verschleppte nicht für Straftaten verfolgen, zu denen sie gezwungen wurden. Stattdessen muss er gegen die eigentlichen Hintermänner vorgehen, grenzüberschreitend gegen die organisierte Kriminalität durchgreifen und die Korruption in den eigenen Strukturen bekämpfen.


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Amnesty Report: „Bundesregierung bedient sich bewährter Instrumente autoritärer Politik“

21. April 2026 um 15:45

Die Bundesregierung geht gegen zivilgesellschaftliche Organisationen vor, streicht Gelder und lässt Akteure durch den Verfassungsschutz überprüfen. Diese und andere Freiheitseinschränkungen sowie den Ausbau der Überwachung in Deutschland kritisiert der weltweite Menschenrechtsbericht von Amnesty International.

Mann mit Anzug, Halbglatze und Brille hält seine Hand in Denkerpose vor den Mund.
Amnesty International kritisiert die Bundesregierung von Kanzler Merz deutlich für Einschränkungen der Menschenrechte in Deutschland. (Archivbild) CC-BY-NC-SA 4.0 Steffen Prößdorf

Amnesty hat heute seinen jährlichen Bericht zur weltweiten Menschenrechtslage 2025/26 (PDF) veröffentlicht. Darin beklagt die Organisation eine „tiefgreifende globale Menschenrechtskrise“. Maßgeblich verantwortlich dafür seien Regierungen weltweit, die zunehmend autoritär handeln und systematisch Menschenrechte und die internationale Rechtsordnung infrage stellen. Der Report gibt einen Überblick zur Menschenrechtssituation auf der ganzen Welt.

Auch in Deutschland sieht Amnesty zunehmend Defizite, in der deutschen Version des Berichts kritisiert die Menschenrechtsorganisation unter anderem, dass Staatsvertreter:innen mit stigmatisierenden Aussagen Angst vor Hassverbrechen schürten, dass die deutsche Polizei mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen Palästina-Proteste vorgehe, dass rechtswidrig nach Afghanistan abgeschoben wurde und dass Deutschland das Erreichen der Klimaziele aufs Spiel setze.

Die Menschenrechtsorganisation beklagt zudem einen Anstieg rassistischer, antisemitischer und antimuslimischer Hassverbrechen sowie Hassverbrechen gegen Frauen und lesbische, schwule, bisexuelle, trans und intergeschlechtliche Menschen (LGBTI+) und andere marginalisierte Gruppen. Die Zahlen hätten sich im Vergleich zu Vor-Pandemie-Zeiten verdoppelt.

Bundesregierung in der Kritik

Julia Duchrow, Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland, kritisierte die Appeasement-Politik der Merz-Regierung gegenüber Menschrechtsverletzungen. Die Bundesregierung schweige zu oft, wo es Gegenwehr brauche.

Weiter sagte sie zur Menschenrechtssituation in Deutschland: „Auch die Meinungs- und Versammlungsfreiheit steht unter Druck, vor allem durch das Vorgehen gegen Palästina-solidarische Proteste.“ Hier listet Amnesty gleich eine ganze Reihe von polizeilichen Übergriffen auf sowie Einschränkungen von Pro-Palästina-Demonstrationen wie jene, dass Parolen nur auf Deutsch und Englisch skandiert werden durften. Die Verletzung dieser Demonstrationsauflage führte zu einer gewaltsamen Auflösung der Versammlung durch die Polizei.

Im Hinblick auf den Umgang der Bundesregierung mit zivilgesellschaftlichen Organisationen fand Duchrow deutliche Worte: „Die Bundesregierung bedient sich zudem bewährter Instrumente autoritärer Politik, um die kritische Zivilgesellschaft zum Schweigen zu bringen: Zu diesen Schikanen gehören die Streichung der staatlichen Förderung von Demokratieprojekten, die Regelüberprüfung durch den Verfassungsschutz und parlamentarische Anfragen wie die 551 Fragen der CDU zur Arbeit von NGOs in Deutschland.“

Überwachung in der Kritik

Auch die ausufernde Überwachung ist Thema des Kapitels über Deutschland. Amnesty führt hierbei auf, dass das Bundesland Hessen im Jahr 2025 im Frankfurter Bahnhofsviertel ein biometrisches Gesichtserkennungssystem eingeführt hat. Die Überwachungskameras seien in der Lage, alle Passant:innen in Echtzeit zu erfassen, um Personen ausfindig zu machen, für die ein Gerichtsbeschluss vorlag.

Auch das geplante „Sicherheitspaket“ von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat Amnesty auf dem Schirm. Neue Gesetzentwürfe auf Bundes- und teilweise auch auf Landesebene sähen vor, den Polizeibehörden weitreichende neue Befugnisse einzuräumen, um große Datenmengen automatisiert zu analysieren und alle öffentlich verfügbaren biometrischen Informationen aus dem Internet herauszuziehen, um gesuchte Personen zu identifizieren und zu orten.

Diese Projekte stehen in der Kritik. Nicht nur Amnesty International, sondern zivilgesellschaftliche Organisationen wie die GFF und AlgorithmWatch weisen daraufhin, dass die Gesetzespläne verfassungswidrig seien und eine neue Form der Massenüberwachung darstellen. Sie alle warnen vor massiven Grundrechtseingriffen.


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EU-Überwachungspläne: „Die Chatkontrolle gefährdet die Demokratie“

02. Oktober 2025 um 12:05

Wichtige Stimmen wie Amnesty International, Reporter ohne Grenzen und der Chaos Computer Club appellieren eindringlich an die Bundesregierung, die Chatkontrolle zu verhindern. Sie warnen vor einem Angriff auf die Pressefreiheit, einem IT-Sicherheitsalptraum und einer Gefahr für die Demokratie.

Großes Auge schaut über Mauer auf ein Smartphone.
Mit der Chatkontrolle würde eine neue Form der anlasslosen Massenüberwachung eingeführt. (Symbolbild) CC-BY-SA 4.0 Jakob Rieger/Digitale Freiheit

Die Entscheidung um die Chatkontrolle rückt näher. Wenn die Bundesregierung ihre bisher grundrechtsfreundliche Position ändert, könnte die EU das Überwachungsprojekt doch noch beschließen. Bei der so genannten Chatkontrolle geht es um eine EU-Verordnung, die sich gegen die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs (sogenannte Kinderpornografie) richten soll.

Die EU verhandelt seit drei Jahren kontrovers. Die geplante Verordnung enthält Vorschriften, die Messenger wie WhatsApp, Signal, Threema oder Telegram verpflichten sollen, die Kommunikation aller Nutzer:innen ohne jeden Verdacht zu durchsuchen.

Eine breite Front lehnt die Chatkontrolle ab. Nicht nur die IT-Fachwelt und die Wissenschaft sind gegen diese anlasslose Massenüberwachung, sondern auch zivilgesellschaftliche Organisationen aller Art.

Wir haben uns umgehört, was zivilgesellschaftliche Organisationen von der Bundesregierung erwarten – und warum die Chatkontrolle so gefährlich ist. Die Ablehnung reicht von Digital- und Journalistenverbänden über Menschenrechtsorganisationen bis hin zu Fußballfans.

„Gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht“

Die Chatkontrolle würde das „Ende einer breit verfügbaren, vertraulichen und sicher verschlüsselten Kommunikation in Europa“ bedeuten, sagt Tom Jennissen von der Digitalen Gesellschaft. „Die gesamte Bevölkerung würde unter Generalverdacht gestellt und ihre Endgeräte mit staatlich verordneter Spyware infiziert.“ Von der Bundesregierung erwartet Jennissen, dass sie sicherstellt, dass dieser „vollkommen unverhältnismäßige Angriff auf unsere Kommunikationsgrundrechte und die IT-Sicherheit endlich vom Tisch kommt“.

Svea Windwehr vom digitalpolitischen Verein D64 sagt, dass die Chatkontrolle Grundrechte untergrabe, aber ohne den Schutz von Betroffenen zu verbessern. Jede Form der Chatkontrolle zerstöre die Verschlüsselung und die Vertraulichkeit privater Kommunikation, einem Schutz, von dem alle Menschen profitieren. „Anstatt auf vermeintliche technische Lösungen für eine komplexe gesellschaftliche Herausforderung zu setzen, müssen Ansätze gestärkt werden, die Prävention, Care und Unterstützung von Betroffenen in den Fokus rücken“, so Windwehr.

Elina Eickstädt, Sprecherin des Chaos Computer Clubs, nennt die Chatkontrolle und den vorgesehenen Bruch von vertraulicher und verschlüsselter Kommunikation den „Anfang von einem IT-Sicherheitsalptraum“. Hintertüren würden nie nur für Strafverfolgungsbehörden funktionieren, sondern immer auch für andere. „Die Bundesregierung muss sich klar gegen jeden Bruch von vertraulicher und verschlüsselter Kommunikation stellen, sie darf keinen Entwurf annehmen, der diese Prinzipien verletzt“, so Eickstädt weiter.

„Massiver Angriff auf Pressefreiheit“

Arne Semsrott von Frag den Staat sieht in der Chatkontrolle einen „massiven Angriff auf die Pressefreiheit“. Medienschaffende seien darauf angewiesen, vertraulich mit Quellen zu kommunizieren und ihre Arbeit zu schützen. „Wird diese Möglichkeit mit der Chatkotrolle genommen, schadet das der freien Presse enorm“, sagt Semsrott.

Das bestätigt auch Anja Osterhaus von Reporter ohne Grenzen. Sichere Verschlüsselung sei „unverzichtbar für vertrauliche Kommunikation und unabdingbare Voraussetzung für die Pressefreiheit“. Verschlüsselung schütze Journalist:innen und ihre Quellen, das ermögliche investigative Recherchen und erlaube es Whistleblowern, Missstände mitzuteilen. „Chatkontrolle untergräbt nicht nur das Vertrauen in sichere Kommunikation, sie gefährdet auch den Quellenschutz und unterminiert damit das Grundrecht auf Pressefreiheit“, so Osterhaus weiter. Reporter ohne Grenzen fordert deswegen die Bundesregierung dazu auf, sich öffentlich gegen Chatkontrolle zu positionieren.

„Gefährdet die Demokratie“

Lena Rohrbach, Expertin für Menschenrechte im digitalen Zeitalter bei Amnesty International sagt: „Bei der Chatkontrolle stimmt gar nichts: Als anlasslose Massenüberwachung trifft sie alle Menschen in der EU – außer Straftäter:innen, die sie umgehen werden.“ Das Vorhaben der Chatkontrolle „gefährdet die Demokratie, weil sie eine beispiellose Kontrolle unserer Kommunikation ermöglicht, die leicht missbraucht werden kann.“ Auch sie weist darauf hin, dass Kinder „echten Schutz durch Prävention und zielgerichtete Ermittlung“ benötigen würden.

Noa Neumann aus dem Koordinierungskreis von Attac warnt vor einer „anlasslosen, präventiven Massenüberwachung und einer vollständigen Aushöhlung des Datenschutzes“. Die Bundesregierung sei dazu verpflichtet, die Rechte und die Privatsphäre von Menschen aktiv zu schützen. „Deshalb muss sie gegen die Einführung der Chatkontrolle stimmen“, so Neumann weiter.

Linda Röttig vom Dachverband der Fanhilfen erklärt, dass Fußballfans häufig von Überwachung und Datenbanken von Polizeibehörden betroffen und deswegen besonders alarmiert seien, wenn staatliche Überwachung immer weiter ausgebaut werden soll. „Daher erheben auch wir gegen die Chatkontrolle unsere Stimme und warnen gemeinsam mit vielen anderen vor den katastrophalen Folgen dieses Verordnungsentwurfs“, so Röttig weiter. Die Fußballfans fordern die Bundesregierung auf, sich gegen eine Einführung der Chatkontrolle auszusprechen und von dieser Position auch andere Mitgliedsstaaten zu überzeugen.

Druck auf Ministerien nötig

Die Bundesregierung wird sich vermutlich vor dem 14. Oktober auf eine Position einigen, dann wird im EU-Rat abgestimmt. Zur Debatte steht der dänische Vorschlag, der eine verpflichtende Chatkontrolle und Client-Side-Scanning beinhaltet.

Das Bündnis „Chatkontrolle stoppen“ ruft dazu auf, die relevanten Personen und Organisationen zu kontaktieren. Das sind vor allem die beteiligten Bundesministerien (Innen, Justiz, Digital, Familie) sowie die Fraktionen und Abgeordneten der Regierungs-Parteien im Bundestag. Am besten wirken direkte E-Mails und Telefonanrufe, oder auch rechtzeitig ankommende Briefe. Auf der Webseite des Bündnisses gibt es Tipps und Adressen, um selbst aktiv zu werden.


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Biometrische Gangerkennung: Zeige mir, wie du gehst, und ich sage dir, wer du bist

17. September 2025 um 10:18

Biometrische Gangerkennung soll Menschen aus der Ferne identifizieren können, selbst wenn sie ihr Gesicht verhüllen. Unser Überblick zeigt, wie die Technologie funktioniert und wo sie bereits eingesetzt wird. Menschenrechtler*innen fordern ein Verbot.

Frau in weißem Blazer überquert Zebrastreifen in der Abbey Road in London.
Unser Gang hat einen Wierdererkennungswert. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Westend61, Bearbeitung: netzpolitik.org

Unser Gang ist besonders. Wir unterscheiden uns zum Beispiel darin, wie wir unsere Füße aufsetzen, unsere Arme beim Gehen schlenkern lassen oder wie lange unsere Schritte dauern. Solche Merkmale sind individuell und potenziell auch verräterisch, denn sie werden wie beiläufig bei der Videoüberwachung mit aufgezeichnet. Und anders als bei der biometrischen Gesichtserkennung kann man nicht einfach eine Maske aufsetzen, um den eigenen Gang zu verschleiern.

Wenn man Menschen auch von Weitem anhand ihrer Körpermerkmale erkennt, nennt man das biometrische Fernidentifizierung. In der öffentlichen Debatte darüber geht es meist um Gesichtserkennung. Dabei gibt es noch weitere Möglichkeiten, Menschen biometrisch zu erkennen. Eine solche Methode ist die biometrische Gangerkennung.

Verboten ist der Einsatz der Technologie in der EU nicht, im Gegenteil. Dort, wo die KI-Verordnung (AI Act) den Staaten Spielraum für biometrische Gesichtserkennung lässt, können Behörden auch andere biometrische Technologien einsetzen – auch wenn darüber selten diskutiert wird.

Dieser Artikel erklärt, was Gangerkennung bereits kann, und wo sie schon angewandt wird. Die Organisationen Amnesty International und AlgorithmWatch warnen vor der Technologie – die beispielsweise die Polizei bereits auf dem Schirm hat. Und im Auftrag der Europäischen Union erkunden Forscher*innen in Österreich ihren Einsatz an der EU-Grenze.

Wie funktioniert Gangerkennung?

Auch Menschen können andere Personen anhand ihres Gang identifizieren. Unter anderem in Großbritannien werden dafür Sachverständige vor Gerichte geladen, um etwa die Identität eines Tatverdächtigen festzumachen. Einer Studie über diese forensische Gangerkennung aus dem Jahr 2018 zufolge würden solche Gang-Expert*innen allerdings noch wenig mit Software arbeiten.

Inzwischen gibt es zunehmend technisch gestützte Methoden für Gangerkennung, die gemeinhin als „KI“ bezeichnet werden. Einer der Menschen, der dazu forscht, ist Simon Hanisch. „Gangerkennung funktioniert mittlerweile sehr gut mithilfe von Deep Learning und Objekterkennung“, erklärt der Forscher, der am Karlsruher Institut für Technologie zur Anonymisierung biometrischer Daten arbeitet.

Im Gespräch mit netzpolitik.org beschreibt er eine Art, wie Gangerkennung per Software heutzutage funktionieren kann: Zuerst zerlegt die Software das Video einer laufenden Person in einzelne Frames, also Momentaufnahmen. So lassen sich etwa die Phasen eines Schritts nachvollziehen, die Bewegungen von Armen und Beinen. Danach stellt die Software die Umrisse der Person frei. Sie sieht dann so ähnlich aus wie ein Ampelmännchen. Schließlich legt die Software die Umrisse aus mehreren Frames in Graustufen übereinander. Das sieht dann aus wie ein Ampelmännchen mit vielen Armen und Beinen.

Auf diese Weise sollen möglichst einzigartige Profile entstehen, anhand derer sich Menschen voneinander unterscheiden lassen – und wiedererkennen.

Wie korrekt ist Gangerkennung?

Zu Gangerkennung sind in den vergangenen Jahren viele Studien erschienen. Sie beschreiben mehrere Verfahren, die verschieden genau sind. Manche Forschende verweisen auf äußere Faktoren, die Einfluss auf unseren Gang haben und deshalb die Wiedererkennung erschweren würden. Zum Beispiel könnten Schuhe, die Beschaffenheit des Bodens oder Taschen das Gangprofil verändern.

So stellten auch die Autor*innen der oben erwähnten Studie zur forensischen Gangerkennung fest: Der Beweiswert eines menschlichen Gang-Gutachtens vor Gericht sei relativ niedrig. Das war jedoch im Jahr 2018. Mittlerweile sind die technischen Mittel ausgereift genug, um Personen auch trotz sich ändernder Bedingungen zu identifizieren, wie Simon Hanisch erklärt. Die Software könnte auch Veränderungen des Gangs einbeziehen.

Eine KI ist jedoch nur so gut wie die Daten, mit denen sie trainiert wurde. „Für das Training benötigt man viele Daten“, sagt Hanisch, „die entsprechenden Datensätze gibt es aber heute schon“. Um nur eine einzelne Person anhand ihres Gangs über mehrere Überwachungskameras hinweg zu verfolgen, brauche es nicht sehr viele Daten, so der Forscher. Zur Identifikation würden bereits einige Beispiele genügen, die zeigen, wie diese Person geht.

Anders sehe es aus, wenn eine beliebige Person in einem Video eindeutig identifiziert werden soll, erklärt Hanisch. Dafür „wäre eine große Datenbank erforderlich, in der Gangbeispiele aller Personen vorhanden sind – analog zu einer Datenbank mit Gesichtsbildern oder Fingerabdrücken.“ Im Moment gibt es allerdings keine Anzeichen dafür, dass in Deutschland größere Datenbanken mit biometrischen Gangprofilen existieren.

Eine wichtige Komponente könne auch die Zeitspanne sein. Wie verändert sich der Gang eines Menschen über Jahrzehnte? Es gibt „noch nicht genug Forschung, um sagen zu können, wie gut die Gangerkennung über die Zeit funktioniert“, sagt Hanisch. „Wahrscheinlich wird es einen großen Einfluss haben; allerdings sind mir keine Studien bekannt, die das wirklich gut untersucht haben.“

Für eine realistische Anwendung von Gangerkennung brauche es noch mehr Forschung. „Meiner allgemeinen Vermutung nach würde die Gangerkennung in einem realistischen Setting außerhalb des Labors wahrscheinlich eher mäßig gut funktionieren.“

Trotzdem warnt Hanisch vor der Technologie: „Man sollte nicht vergessen, dass sich biometrische Merkmale kombinieren lassen, um bessere Ergebnisse zu erzielen, beispielsweise Gangerkennung mit Gesichtserkennung.“ Das Potenzial für staatliche Überwachung sieht Hanisch durchaus. Besonders sei es für Behörden vorteilhaft, Gangerkennung einzusetzen, weil „man seinen Gang nur schwer verstecken kann“.

Deutschland: Polizei bildet sich zu Gangerkennung weiter

Wir haben bei deutschen Polizeibehörden nachgefragt, ob sie biometrische Gangerkennung einsetzen oder sich zumindest damit beschäftigen. Die Landeskriminalämter (LKAs) aus 16 Bundesländern sowie das Bundeskriminalamt (BKA) haben den Einsatz computergestützter biometrischer Gangerkennung verneint.

Laut der Pressestelle des LKA Hessen „fehlt es an einer Datenbank, gegen die ein solches System Daten abgleichen könnte“. Gangerkennung hätten die Beamt*innen in Hessen allerdings auf dem Schirm. „Denkbar wären 1:1 Vergleiche, beispielsweise den Gang einer unbekannten Person mit dem Gang einer bekannten Person abzugleichen“, schreibt die Pressestelle. Dies könne „als Sachbeweis in einem laufenden Ermittlungsverfahren herangezogen werden“.

Das LKA Berlin hat sich ebenso mit Gangerkennung beschäftigt, allerdings nicht computerbasiert. Stattdessen würden Gutachten des kriminaltechnischen Instituts (KTI) des LKA Berlin „nach der Methode der beobachtenden Gangbildanalyse erstellt, wie sie auch in der Medizin und der Sportwissenschaft angewandt wird“. Auch das LKA Rheinland-Pfalz wende sich für solche Gutachten an das LKA Berlin.

Das LKA Saarland hat sich nach eigenen Angaben bereits mit biometrischer Gangerkennung beschäftigt, und zwar im Rahmen einer Fortbildung durch das BKA. Das BKA wiederum teilt mit, die angesprochene Fortbildung sei eine Online-Vortragsreihe der Deutschen Hochschule der Polizei gewesen. Dort habe man Vertreter*innen der Polizeien von Bund und Ländern über aktuelle Entwicklungen in der Kriminaltechnik informiert.

Deutschland: Erkennung gehender Personen im Supermarkt

Gangerkennung findet wohl auch Verwendung in der freien Wirtschaft. Bereits 2024 berichtete netzpolitik.org von einem Rewe-Supermarkt in Berlin, der seine Besucher*innen mit hunderten Überwachungskameras durch den Laden verfolgt, die mitgenommenen Waren erkennt und dann an der Kasse abrechnet. Dabei arbeitet Rewe mit der israelischen Firma Trigo zusammen, die es sich zur Mission gemacht hat, den Einzelhandel mit sogenannter KI zu optimieren.

Im Rewe-Supermarkt soll es allerdings keine Gesichtserkennung geben, wie Rewe und Trigo betonten. Stattdessen würden Kameras die schematische Darstellung des Knochenbaus der Besucher*innen erfassen, um sie voneinander zu unterscheiden. Auch das kann eine Form biometrischer Gangerkennung sein, wie sie etwa in einer Studie der TU München beschrieben wird. Demnach könne Gangerkennung per Skelettmodell sogar besser funktionieren als über die Silhouette. Die Strichmännchen mit Knotenpunkten an den Gelenken aus der Münchner Studie ähneln optisch dem Pressematerial von Trigo.

Der Screenshot aus der Studie zeigt drei Streifen aus Frames: einmal ein Kamerabild, einmal Umrisse, einmal Strichmännchen mit Knoten an den Gelenken.
Screenshot aus der Studie der TU München: Gangerkennung per Silhouette und per Skelett. - Alle Rechte vorbehalten Screenshot: Technical University of Munich

Auf Anfrage von netzpolitik.org verneint Trigo allerdings den Einsatz von Gangerkennung: „Unser System unterscheidet zwischen Käufer*innen mittels computerbasiertem Sehen (‚computer vision‘)“, schreibt die Pressestelle. „Aus wettbewerbstechnischen Gründen können wir nicht tiefer auf technologische Details eingehen, aber wir nutzen keine Gangerkennung oder biometrische Identifikation.“

Ohne die technologischen Details, die Trigo vorenthält, lässt sich die Technologie nicht abschließend bewerten. Bereits 2024 hatten wir den Biometrie-Experten Jan Krissler (alias starbug) um eine Einschätzung gebeten. Er sagte mit Blick auf Trigo: „Körpermerkmale erfassen ist der Inbegriff von Biometrie – und das passiert hier.“

Die Technologie, deren Details das Unternehmen geheimhalten will, wird nach Angaben von Trigo schon in mehreren europäischen Länder eingesetzt. Wo genau? Auch hierzu verweigert die Pressestelle eine Antwort, wieder mit Verweis auf Wettbewerber*innen.

EU: Forschung an Gangerkennung für die Grenze

Die EU erforscht den Einsatz von Gangerkennung an der Grenze, Projektname: PopEye. Das Projekt läuft von Oktober 2024 bis September 2027. Auf der Projektwebsite gibt es beim Klick auf „Ergebnisse“ noch nichts zu sehenIn der dazugehörigen Beschreibung heißt es auf Englisch: „Das von der EU geförderte Projekt PopEye zielt darauf ab, die Sicherheit an den EU-Grenzen durch den Einsatz fortschrittlicher biometrischer Technologien zur Identitätsüberprüfung in Bewegung zu erhöhen“. Eine dieser Technologien ist Gangerkennung.

Die Grenzagentur Frontex listet PopEye als eines von mehreren Forschungsprojekten auf der eigenen Website auf. Bereits 2022 hatte Frontex Gangerkennung in einer Studie über biometrische Technologien beschrieben. Demnach benötige Gangerkennung „keine Kooperation der betreffenden Person und kann aus mittlerer Entfernung zum Subjekt funktionieren“. In der Studie schätzt Frontex: Bis biometrische Gangerkennung im Alltag ankommt, würden noch mindestens zehn Jahre vergehen.

Frontex ist auch an illegalen Pushbacks beteiligt. Das heißt, Beamt*innen verhindern, dass schutzsuchende Menschen an der EU-Grenze Hilfe bekommen. Auf Anfrage von netzpolitik.org will sich Frontex nicht zu PopEye äußern und verweist auf das AIT, das Austrian Institute of Technology. Das Institut aus Österreich koordiniert das Projekt im Auftrag der EU.

Das AIT wiederum erklärt auf Anfrage, selbst nicht im Bereich Gangerkennung zu arbeiten. Allerdings sei Gangerkennung eines von mehreren biometrischen Verfahren, die im Rahmen von PopEye erforscht würden. In dem Projekt würden biometrische Methoden entwickelt, die auch dann funktionieren, wenn sich eine Person bewegt und etwas entfernt ist. Kurzum: Man will Menschen identifizieren können, auch wenn sie gerade nicht aktiv ihr Gesicht vor eine Kamera halten oder ihren Finger auf einen Sensor legen. Das könne etwa die Wartezeit von Reisenden verkürzen, so das AIT.

Weiter erklärt das AIT, man wolle die Technologie verstehen, ihre Einschränkungen und Risiken. Ohne, dass wir ausdrücklich danach gefragt hätten, betont das AIT mehrfach, nichts Verbotenes zu tun. „Wir verpflichten uns, alle geltenden Vorschriften einzuhalten und die Werte der EU sowie die Grundrechte zu fördern und zu wahren.“ Sollte das nicht selbstverständlich sein?

Die gemeinnützige Organisation AlgorithmWatch kritisiert Gangerkennung an der Grenze, gerade mit Blick auf einen möglichen Einsatz bei Geflüchteten. „Wie so häufig wird also die Entwicklung digitaler Überwachungstools an Menschen auf der Flucht getestet, die sich kaum dagegen wehren können“, schreibt Referentin Pia Sombetzki auf Anfrage.

China und Russland: Gangerkennung über 50 Meter Entfernung

Die chinesische Regierung treibt Forschung zu Gangerkennung voran. Einer der größeren Datensätze mit Gangprofilen ist Gait3D, der auf Videodaten aus einem Supermarkt basiert. Das im Jahr 2022 veröffentliche Projekt hat China mit staatlichen Mitteln gefördert.

Nach Berichten der Agentur AP News soll China bereits 2018 Überwachung per Gangerkennung eingeführt haben, und zwar durch Polizeibehörden in Beijing und Shanghai. Die Technologie komme von der chinesischen Überwachungsfirma Watrix. Nach Angaben des CEOs gegenüber AP News könne das System Personen aus bis zu 50 Metern Entfernung identifizieren. Das System lasse sich angeblich nicht täuschen, etwa durch Humpeln.

In einer Spiegel-Reportage aus dem Jahr 2019 erklärte eine Pressesprecherin von Watrix, das System würde weitere Informationen nutzen, um Menschen zu identifizieren, etwa Körpergröße und Statur. Angeblich erkenne die Software Menschen in einer Sekunde. „Zwei Schritte reichen.“ Auch in Gruppen von bis zu 100 Leuten könne die Software Menschen erkennen, deren Gangprofil dem System bekannt sei. Es ist üblich, dass Überwachungsfirmen die Fähigkeiten ihrer Produkte überhöhen. Auf unsere Fragen hat Watrix nicht reagiert.

Auch das russische Regime soll biometrische Gangerkennung einsetzen. Im Jahr 2020 berichtete das russische Exilmedium Meduza von entsprechenden Plänen für das Folgejahr. Die Technologie sollte demnach Teil der staatlichen Kameraüberwachung in Moskau werden. Im Jahr 2021 schreib das staatliche Propaganda-Medium Rossiyskaya Gazeta von einem solchen Überwachungssystem im Auftrag des Innenministeriums. Angeblich könne die Gangerkennung eine Person aus einer Entfernung von bis zu 50 Metern identifizieren. Es fehlt allerdings eine unabhängige Prüfung, um festzustellen, viel davon Einschüchterung ist und wie viel korrekt.

Grundrechte in Gefahr: Menschenrechtler*innen fordern Verbot

Menschenrechtsorganisationen betrachten Gangerkennung schon länger kritisch. Privacy International warnte bereits 2021 vor den Gefahren von Gangerkennung bei Protesten. Auch Amnesty International beschäftigt sich damit. Gangerkennung funktioniere aus der Ferne und bleibe dadurch unbemerkt, schreibt Lena Rohrbach auf Anfrage von netzpolitik.org. Sie ist Referentin für Menschenrechte im digitalen Zeitalter bei Amnesty ­International in Deutschland.

Behörden könnten Gangerkennung etwa ergänzend zu Gesichtserkennung einsetzen, um Menschen auch auf Distanz zu identifizieren. „Überwachung durch Gangerkennung ist ein tiefgreifender Eingriff in Menschenrechte und geht mit umfassenden Risiken einher“, warnt Rohrbach. „Jede Form biometrischer Fernidentifizierung ist potenziell geeignet, zur Repression genutzt zu werden und die freie und unbeobachtete Bewegung im öffentlichen Raum vollständig zu beenden.“

Amnesty International setze sich deshalb für ein umfassendes Verbot biometrischer Fernidentifizierung zur Überwachung des öffentlichen Raums ein – inklusive Gangerkennung. Die EU hat die Gelegenheit verpasst, ein solches Verbot im Rahmen der KI-Verordnung zu beschließen.

In Deutschland befasst sich die Organisation AlgorithmWatch mit den Auswirkungen sogenannter KI auf Menschenrechte. Auf Anfrage vergleicht Referentin Pia Sombetzki Gangerkennung mit Gesichtserkennung. „Die Anonymität im öffentlichen Raum wird effektiv aufgehoben, und Menschen dürften es sich tendenziell eher zweimal überlegen, an welcher Versammlung sie noch teilnehmen“, schreibt sie. Neben Demonstrierenden könnten zum Beispiel auch Obdachlose oder Suchtkranke beobachtet werden.

Das Problem betreffe grundsätzlich alle, die sich in der Öffentlichkeit frei bewegen wollten. Rufe nach mehr KI in der Polizeiarbeit könnten in eine Sackgasse führen, warnt Sombetzki. „Denn je mehr die Freiheitsrechte auch hierzulande eingeschränkt werden, desto weniger bleibt von der demokratischen Gesellschaft übrig, die es eigentlich zu schützen gilt.“


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Pegasus-Skandal: Datenschutzbehörde findet keine Probleme beim Spähsoftware-Einsatz in Ungarn

02. Februar 2022 um 16:39
Menschen halten Fahnen auf einer Demonstration
Die ungarischen Opposition demonstriert im Sommer 2021 gegen die Überwachung von Journalisten und Politikern mit Pegasus. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO/Daniel Nemeth

Die ungarische Datenschutzbehörde (NAIH) hat in den vergangenen Monaten einiges zu tun gehabt. Im August hatte sie angekündigt, die Abhörfälle mit der Spionagesoftware Pegasus in Ungarn zu prüfen, die über Medienberichte bekannt geworden waren. Am Montag stellte sie nun ihren Bericht vor.

Das Ergebnis: Die Behörde konnte betätigen, dass mehrere der in den Medien genannten Personen tatsächlich mit Pegasus abgehört wurden. Sie sagte aber auch: Beim Einsatz von Pegasus in Ungarn konnte sie keinen einzigen Rechtsverstoß feststellen, obwohl sie nach eigenen Angaben mehrere hundert Fälle untersucht hat.

Alle angeordneten Überwachungsmaßnahmen seien rechtlich gedeckt gewesen, verkündete Attila Péterfalvi, Chef der Behörde. Seine Behörde hätte keinen Hinweis darauf gefunden, dass die Personen, die die Überwachung angeordnet und durchgeführt haben, gegen ungarische Gesetze verstoßen hätten. Auch hätten sie nicht die Auflagen des Hersteller von Pegasus, der israelischen NSO Group, verletzt. Diese erlaubt ausdrücklich den Einsatz ihrer Software in Fällen der Bedrohung der nationalen Sicherheit. Und eben diese hätten die Sicherheitsbehörden als Grund für die Abhörmaßnahmen geltend gemacht, sagte Péterfalvi. In allen untersuchten Fällen sei die Überwachung durch den Nationalen Sicherheitsdienst erfolgt, autorisiert durch das Justizministerium oder ein Gericht.

Im Visier: Journalist*innen, Oppositionsanwälte, Sicherheitsleute des Präsidenten

Die Namen und Telefonnummern der Betroffenen gab die Behörde nicht bekannt, die Informationen seien vertraulich. Aufgeflogen war der Abhörskandal, weil Amnesty International und die Organisation Forbidden Stories gemeinsam mit Journalist*innen auf der ganzen Welt eine geleakte Liste von Telefonnummern auswerteten, die mit Pegasus ins Visier genommen werden sollten. Rund 300 der Nummern stammten aus Ungarn. Dort hatte vor allem das Investigativmedium Direkt36 als Teil des Konsortiums über die Fälle berichtet. Zwei ihrer Redakteure, Szabolcs Panyi und András Szabó, waren selbst zum Ziel geworden.

Aus ihrer Berichterstattung ist bekannt, wer alles in Ungarn mit Pegasus in Visier genommen werden sollte: Darunter waren 2019 etwa zwei der engsten Leibwächter von Staatspräsident János Áder, der zuvor bei Ministerpräsident Viktor Orbán in Ungnade gefallen war. Die Sicherheitsleute kannten sämtliche Termine und den Tagesablauf von Áder und dessen Familie. Direkt36 berichtete über den Fall.

Auch die Investigativjournalistin Brigitta Csikász, die Jahre zuvor über das Zerwürfnis von Orbán und Áder berichtet hatte, stand im Jahr 2019 auf der Liste der Zielnummern. Ebenso fand sich darauf im Jahr 2018 die Nummer eines Anwaltes, der zuvor die rechte Oppositionspartei Jobbik im Wahlkampf beraten hatte. Außerdem waren zwei frühere hochrangige Sicherheitsdienst-Mitarbeiter der ehemaligen sozialistischen Regierung von Ferenc Gyurcsány, dem Vorgänger Orbáns, unter den Zielpersonen.

Und nicht zuletzt war offenbar Orbáns ehemaliger Freund und heutiger Erzfeind, der Oligarch und Medienmogul Lajos Simicska, von Interesse. Simicska selbst hat kein Smartphone. Die Nummern seines Sohnes und einiger enger Vertrauter wurden jedoch vor der Wahl 2018 ins Visier genommen, berichtete Direkt36.

Fidesz-Politiker bestätigt den Einsatz

Ob die Geräte in diesen Fällen tatsächlich ausspioniert worden sind, ließ sich technisch nicht mehr nachweisen, berichtete Direkt36. Teils hatten sich die Betroffenen schon von ihnen getrennt, eine forensische Analyse war nicht mehr möglich. Die Datenbank, die von unbekannten Quellen an Amnesty gespielt wurde, enthält zwar Telefonnummer, die von Pegasus ins Visier genommen werden sollten. Das heißt aber nicht, dass die Überwachung in allen Fällen auch durchgeführt wurde oder geglückt ist. Sollte sie stattgefunden haben, wäre die Regierung von Viktor Órbán über viele Details von Áders Privatleben oder die Kampagnen der Opposition unterrichtet gewesen.

Die Datenbank enthält auch keine Informationen darüber, wer die Spionagesoftware, die von NSO ausschließlich an Regierungen und staatliche Behörden verkauft wird, gegen die ungarischen Zielpersonen eingesetzt hat. Ein Politiker der Regierungspartei Fidesz hatte zuletzt jedoch bestätigt, dass Orbáns Regierung Pegasus gekauft hat und auch einsetzt. Die Geheimdienste seien dabei „in jedem Fall gesetzeskonform“ vorgegangen, sagte der Vorsitzende des parlamentarischen Verteidigungs- und Innenausschusses, Lajos Kósa, im November.

Laut Angaben von Amnesty International Ungarn standen fast 300 ungarische Nummern in der Datenbank der Pegasus-Ziele. Seine Behörde habe aber bei weitem nicht alle diese Fälle untersuchen können, sagte Péterfalvi, weil weder Amnesty International Ungarn noch das internationale Büro die Liste auf Anfrage zur Verfügung gestellt haben. Untersucht habe die Behörde daher allein die Fälle, über die in der Presse berichtet worden war. Péterfalvi hatte zuvor mehrfach betont, er könne seine Untersuchung nicht abschließen, bis Amnesty International die Liste der Nummern nicht übergibt.

Áron Demeter, Programmchef von Amnesty International Ungarn, sagte gegenüber ungarischen Medien, er könne die Liste nicht übergeben, weil sie schlicht nicht in seinem Besitz sei und auch niemals war. Das habe man Péterfalvi auch mitgeteilt und ihn an das internationale Büro in London weitergeleitet.

Anzeige erstattet die Behörde: gegen Amnesty International

Anzeige erstatten wird die Behörde trotzdem. Allerdings nicht gegen die ungarische Regierung, sondern gegen Amnesty International, das kündigte Péterfalvi auf der Pressekonferenz an. Die Untersuchung konnte zwar nicht klären, wer die Liste zusammengestellt hat und unter welchen Bedingungen sie zu Amnesty gelangt sei. Allerdings „könne nicht ausgeschlossen werden“, dass es bei dem Leck zu einer „Datenverletzung“ gekommen sei. Auch sei nicht klar, auf welcher rechtlichen Grundlage Amnesty und Forbidden Stories die Daten verarbeiteten. Der Zugriff Dritter auf die Daten der betroffenen Personen wecke den Verdacht des Missbrauchs, etwa durch Spionage. Es sei nicht auszuschließen, „dass in diesem Zusammenhang eine Straftat begangen worden sei“.

Der jetzt veröffentlichte Bericht enthält nur einen Bruchteil der Ergebnisse. Da es sich um Fragen der nationalen Sicherheit handele, wurde das meiste als Verschlusssache eingestuft. Die Details der Untersuchung bleiben damit bis Ende 2050 unter Verschluss.

Menschenrechtsorganisation klagt im Namen von Betroffenen

Wen die ungarische Regierung als Bedrohung der nationalen Sicherheit betrachtet, darüber gab eine nicht-öffentliche Rede des ungarischen Parlementssprechers László Kövér zuletzt Aufschluss, einer der einflussreichsten Politiker in der regierenden Fidesz. Im Februar des vergangenen Jahres sagte Kövér bei einer Feier der nationalen Sicherheitsbehörde, die größte Bedrohung des nationalen Sicherheit seien derzeit die politischen Gegner der Regierungspartei. Die Rede war öffentlich geworden, weil Direkt36 eine Aufnahme zugespielt bekam.

Die Menschenrechtsorganisation Hungarian Civil Liberties Union (HCLU) kritisiert, seit Jahren stelle die Regierung Kritiker*innen als ausländische Agenten oder eine Bedrohung der nationalen Sicherheit dar. Die NGO hat am Freitag angekündigt, im Namen von sechs Betroffenen der Überwachung rechtliche Schritte zu unternehmen, darunter auch der Journalist Dávid Dercsényi. Damit will sie die ungarischen Behörden zu weiteren Untersuchungen zwingen. Weil unter den Klägern auch ein belgischer Student ist, der in Ungarn studiert hatte und nach einer regierungskritischen Demonstration überwacht wurde, sollen auch eine Beschwerde bei der EU-Kommission und eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingebracht werden.

 


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