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Gesichtserkennung gegen Grundrechte: Ungarn verbietet auch Pride in Pécs

30. September 2025 um 14:05

Trotz internationaler Kritik hält die ungarische Regierung an ihrer queerfeindlichen Politik fest und verbietet die Pride in Pécs. Wieder droht Teilnehmenden die Identifikation per Gesichtserkennung wegen einer Ordnungswidrigkeit. Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern ein EU-Vertragsverletzungsverfahren.

Menschen demonstrieren auf der ersten Pride in Pécs im Jahr 2021. – Alle Rechte vorbehalten Merész Márton

Nach dem Verbot der Pride-Parade in Budapest im Juni gehen ungarische Behörden zum zweiten Mal gegen eine Demonstration für die Rechte queerer Menschen im Land vor. Diesmal trifft es die für Anfang Oktober geplante Pride in der südungarischen Stadt Pécs. Anfang September hat die Polizei die als Versammlung angemeldete Pride untersagt. Die Kúria, das höchste ungarischen Gericht, hat das Verbot inzwischen bestätigt.

Es ist ein Affront gegen Brüssel. Darauf weisen auch zivilgesellschaftliche Organisationen wie die Civil Liberties Union und die Ungarische Bürgerrechtsunion hin. In einem Brief von Anfang dieser Woche fordern sie von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, das nachzuholen, was die EU vor der Budapester Veranstaltung versäumt hat: ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn einzuleiten und beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) sofortige einstweilige Maßnahmen zu beantragen.

Per Gesichtserkennung identifizieren  – wegen einer Ordnungswidrigkeit

Die Verbote basieren auf einer queerfeindlichen Gesetzesänderung, die das ungarische Parlament Anfang dieses Jahres im Eilverfahren verabschiedet hat. Die Änderungen betreffen das Versammlungsgesetz, das Gesetz für Ordnungswidrigkeiten und das Gesetz über den Einsatz von Gesichtserkennungtechnologien.

Sie verbieten effektiv jegliche Veranstaltungen und Versammlungen im öffentlichen Raum, die für die Rechte von queeren oder trans Menschen eintreten und knüpfen an das berüchtigte „Kinderschutzgesetz“ an, mit dem Ungarn bereits seit 2021 queere Minderheiten zum Feindbild macht. Die Teilnahme an solchen Veranstaltungen gilt seither als Ordnungswidrigkeit, auf die ein Bußgeld von bis zu 500 Euro steht.

Weil zugleich das Gesetz für den Einsatz von Gesichtserkennung so verändert wurde, dass Personen nun schon im Fall von Ordnungswidrigkeiten per Gesichtserkennung identifiziert werden dürfen, bedeutet das: Teilnehmende der Demo müssen fürchten, gefilmt, biometrisch identifiziert und anschließend mit einem Ordnungsgeld belegt zu werden.

Eine Abschreckungsmaßnahme, die zumindest im Fall der Budapest Pride nach hinten losgegangen ist. Mehr als 150.000 Menschen kamen schätzungsweise zu der Großdemonstration im Juni, die nach einer Intervention des grünen Budapester Bürgermeisters unter dessen Schirmherrschaft stand. Menschen aus der ganzen Welt reisten an, spektakuläre Bilder von den Massen auf der Donaubrücke gingen um die Welt, die internationale Presse berichtete aus Budapest.

Die Rekordzahlen in Budapest ändern nichts an der Rechtslage

Schon damals war klar: Der Triumph über Viktor Orbáns queerfeindliches Verbot, so psychologisch wichtig er sein mochte, ändert nichts an der Rechtslage in Ungarn. Kommende Pride-Veranstaltungen würden vom neuen Gesetz ebenso betroffen sein. Für einige ist die Messlatte jetzt also: Wird sich für die verbotene Pride in Pécs, Ungarns fünftgrößte Stadt mit rund 140.000 Einwohner*innen, ebenso viel Aufmerksamkeit mobilisieren lassen.

Eine Rückendeckung des Bürgermeisters, wie in Budapest, ist in Pécs nicht zu erwarten. Attila Péterffy (parteilos) hatte vergangene Woche angekündigt, der Einladung der Veranstalter zu folgen und eine Rede auf der Eröffnung des parallel stattfindenden Festivals für Menschenrechte zu halten, was er auch tat. An der Demonstration selbst werde er hingegen nicht teilnehmen.

Die Pécs Pride wird seit 2021 von der Organisation Divers Youth Network ausgerichtet und findet traditionell als Abschluss des Festivals für Menschenrechte in der südungarischen Stadt statt. In der Vergangenheit war es eine überschaubare Demonstration. Die Zahl der Teilnehmenden bewegte sich um die Marke von etwa 1000 Teilnehmenden. Dieses Jahr werden jedoch, wie in Budapest, Rekordzahlen erwartet. Wieder wollen ausländische Politiker*innen und EU-Parlamentarier*innen teilnehmen. Die Veranstalter*innen haben angekündigt, die Versammlung werde trotz Verbot wie geplant stattfinden.

„Diese Entscheidung ist ein weiterer Beweis dafür, dass die Machthaber versuchen, mit rechtlichen Mitteln die Ausübung grundlegender Freiheitsrechte einzuschränken und das Recht auf friedliche Versammlung zu unterbinden“, schreiben sie auf Facebook zur Entscheidung des obersten Gerichtshofes. Nun gehe es darum, „gemeinsam für Gleichheit, Akzeptanz und Freiheit einzutreten“.

Auch die Ungarische Bürgerrechtsunion TASZ fordert zur Teilnahme auf und hat gemeinsam mit anderen Organisationen einen Leitfaden zu rechtlichen Fragen rund um die Demo veröffentlicht. Darin warnen die Jurist*innen auch vor dem Einsatz von Gesichtserkennung. In Ungarn gilt ebenso wie in Deutschland ein Vermummungsverbot, Masken oder Schals über dem Gesicht zu tragen ist daher verboten.

Gesichtserkennung in Ungarn verstößt gegen EU-Gesetze

Selbst in ihrer großzügigsten Auslegung lässt das KI-Regelwerk diesen Einsatz von Gesichtserkennung nicht zu

Zum Affront gegen die EU wird die Sache nicht nur, weil Orbáns Regierung mit dem Gesetz offensiv die Rechte von queeren Minderheiten im Land beschneidet und damit gegen die Grundrechtscharta der Union verstößt. Der Einsatz von Gesichtserkennung auf einer Demonstration zur Identifikation von Teilnehmenden ist auch ein klarer Verstoß gegen die neue KI-Verordnung, ein Gesetz, das erst im vergangenen Jahr verabschiedet wurde und dessen Verbote nun nach und nach greifen.

Die biometrische Identifikation aus der Ferne, vor allem in Echtzeit, war bei der jahrelangen Verhandlungen um das Gesetz einer der größten Streitpunkte. Kritiker*innen warnten vor den Gefahren für die Demokratie, wenn Staaten in die Lage versetzt werden, Menschen etwa auf Demonstrationen zu identifizieren.

Am Ende stand ein Kompromiss, laut dem der Einsatz dieser Technologien für wenige Fälle erlaubt sein soll. Auf der Liste stehen etwa Terrorverdacht oder Straftaten, auf die mindestens vier Jahre Gefängnis stehen. Eine Ordnungswidrigkeit wie in Ungarn ist, wie man es auch dreht und wendet, davon nicht abgedeckt.

In ihrem Brief an die EU-Kommission gemeinsam mit der Civil Liberties Union weist die TASZ auf diesen Umstand hin: Das Gesichtserkennungssystem, mit dem die ungarische Polizei arbeite, sei in der Lage, Personen auch binnen kürzester Zeit zu identifizieren und falle deswegen klar in die Kategorie der Echtzeit-Systeme.

Die EU solle nun endlich das tun, was im Vorlauf der Budapester Veranstaltung nicht passiert ist: ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn einleiten und beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einstweilige Maßnahmen beantragen.

„Es geht um die Freiheit“

Bald urteilt der Gerichtshof der Europäischen Union

In Brüssel brodelt es um den Fall, die Kommission prüft derzeit laut eigenen Angaben, ob das ungarische Gesetz gegen EU-Vorgaben verstößt. In einer Parlamentsdebatte im Juni sagte der Justizkommissar Michael McGrath, die Budapester Pride sei keine Gefahr für Kinder.

Vor einem anderen EU-Gericht, dem Gerichtshof der Europäischen Union, wird derweil das Urteil zur Klage gegen Ungarn queerfeindliches Gesetz von 2021 erwartet, das den Zugang zu Darstellungen von Queerness einschränkt. Die EU-Kommission, 16 EU-Länder und das EU-Parlament hatten Ungarn verklagt, Menschenrechtsorganisationen sprechen vom „größten Menschenrechtsfall in der Geschichte der EU“.

Im Juni gab die Generalanwältin des Gerichtshofs, Tamara Ćapeta, ihre Stellungsnahme ab, die als wegweisend für das finale Urteil der Richter*innen gilt. Sie sagt, Ungarn verstößt mit dem Gesetz gegen EU-Recht und die in den Verträgen verankerten Werte der EU. Folgt das Gericht ihrer Einschätzung, könnte es anordnen, das Ungarn das Gesetz zurücknimmt oder Strafen verhängen.


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Repression gegen Budapest Pride: EU soll gegen digitale Verfolgung und Diskriminierung einschreiten

24. Juni 2025 um 13:48

Bei der Budapest Pride am Samstag drohen den Teilnehmenden Strafen, die Polizei darf sogar Gesichtserkennung zur Identifikation einsetzen. Etwa 50 Menschenrechtsorganisationen fordern die EU-Kommission zu sofortigen Handeln gegen den „gefährlichen Präzedenzfall“ auf.

Menschen marschieren mit Regenbogen-Flagge
Demonstration gegen das Gesetzespaket, das Pride-Veranstaltungen in Ungarn verbietet. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO

Rund 50 Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen aus ganz Europa fordern die EU-Kommission auf, ein neues Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn einzuleiten und sofortige Maßnahmen gegen queerfeindliche Gesetze im Land zu ergreifen.

Die Organisationen verweisen auf ein Gesetz, das den Einsatz von Gesichtserkennungssystemen bei der anstehenden Pride-Demonstration in Budapest erlaubt: Es verstoße klar gegen EU-Vorgaben für Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung). Die Kommission müsse umgehend handeln um sicherzustellen, dass die Teilnehmenden der für Samstag geplanten Pride ihr Recht auf Versammlung und freie Meinungsäußerung wahrnehmen können. Auch soll sie von den ungarischen Behörden Informationen über den Einsatz und die technischen Details der Gesichtserkennung anfordern. Details hält die Regierung bislang unter Verschluss.

„Gefährlicher Präzedenzfall“

Ungarn hat Mitte März ein Gesetzespaket verabschiedet, das die Organisation und Teilnahme an Veranstaltungen wie der Pride unter Strafe gestellt. Die Regierung begründet dies mit dem angeblichen Schutz Minderjähriger. Seit dem 15. April drohen Geldstrafen und die Polizei darf Echtzeit-Gesichtserkennung einsetzen, um Demonstrierende zu identifizieren – obwohl es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit handelt.

„Die Europäische Kommission muss sich einschalten und Ungarn und die Welt daran erinnern, dass die EU eine klare rote Linie gegen dystopische, diskriminierende und strafende Nutzungen von Technologien zieht“, fordert Ella Jakubowska, Leiterin der Abteilung Politik bei European Digital Rights (EDRi), welche den Brief mitgezeichnet hat.

Ádám Remport von der Hungarian Civil Liberties Union warnt, das Gesetz bedrohe nicht nur die Privatsphäre, sondern auch die Rechtsstaatlichkeit und eine Vielzahl von Menschenrechten. „Die Europäische Kommission muss entschlossen handeln, um zu verhindern, dass sich ein gefährlicher Präzedenzfall in der gesamten Union etabliert.“

Keine Bücher und Filme zu Queerness

Die Kommission hat bereits rechtliche Schritte gegen Ungarn wegen eines queerfeindlichen Gesetzes aus dem Jahr 2021 eingeleitet, das LGBTQ-Inhalte in Schulen, Buchläden und im Fernsehen verbietet. Kinder und Jugendliche haben seither kaum noch Zugang zu Informationen rund um queere Sexualität oder Transidentität. Werbung oder Sendungen zu diesen Themen sind aus dem Fernsehen verschwunden, Bücher dürfen nicht mehr offen im Buchladen ausliegen.

Anfang Juni stellte die Generalanwältin des von der Kommission angerufenen Europäischen Gerichtshof (EuGH) fest, dass das Gesetz und seine Argumentation, es gehe um den Schutz von Kindern, auf „Vorurteilen dazu beruht, dass das Leben von Homosexuellen und Nicht-Cisgender [Transgender] nicht den gleichen Wert hat”. Das Gericht hat noch kein Urteil gefällt, folgt aber meist der Einschätzung aus der Schlusserklärung.

Das „Kinderschutzgesetz“ dient auch als Rechtsgrundlage für das aktuelle Verbot von Versammlungen im Zusammenhang mit Queerness. Zwei queere Veranstaltungen wurden bereits auf Basis dieses Gesetzes untersagt, schreiben die Organisationen an die Kommission.

Bürgermeister widersetzt sich dem Verbot

Lange war ungewiss, ob und wie die traditionelle Budapest Pride in diesem Jahr stattfinden würde. Nach dem Verbot im März hatten die Veranstalter*innen angekündigt, an der Veranstaltungen festzuhalten. In der Folge begann ein Katz-und-Maus-Spiel zwischen der Budapester Polizei und der Stiftung, die die Pride ausrichtet. Die Organisator*innen versuchten zunächst, das Verbot zu umgehen, indem sie mehrere Veranstaltungen für denselben Tag anmeldeten. Die Polizei hat sie alle verboten.

Schließlich schaltetet sich Mitte Juni der liberale Bürgermeister von Budapest Gergely Karácsony ein. Gemeinsam mit dem Sprecher der Budapest Pride kündigte er per Video an, die Stadt werde die Veranstaltung als kommunalen „Tag der Freiheit“ ausrichten. Als Teil der Feierlichkeiten werde es auch eine Prozession durch die Innenstadt geben.

Dabei handele es sich um keine Demonstration. „Es wird keine Lastwagen, keine Tänzer*innen und keine Sexualität in irgendeiner Form geben“, schrieb er an die Polizei. Doch auch diese Veranstaltung hat die Polizei mittlerweile verboten. Sie verstoße gegen das neue Gesetz, argumentiert Polizeichef Tamas Terdik in dem 16-seitigen Dokument.

Der Bürgermeister hält daran fest, das Verbot sei irrelevant. Die Veranstaltung könne nicht verboten werden, weil sie nie als Demonstration angemeldet war. „Die Polizeibehörde von Budapest hat ein Verbot für eine nicht existierende Versammlung erlassen und hätte mit derselben Härte auch Einhörner verbieten können.“

EU-Abgeordnete und Bürgermeister*innen laufen mit

Zu der Veranstaltung am Samstag werden mehrere Zehntausend Menschen erwartet. Mehr als 70 Abgeordnete des EU-Parlaments haben bereits ihre Teilnahme angekündigt, darunter die Vorsitzende der Sozialisten und Demokraten (S&D) Iratxe García, die Vorsitzende der Liberalen Renew Europe Valérie Hayer und die Co-Vorsitzende der Grünen-Fraktion Terry Reintke.

Die niederländische Staatssekretärin für Bildung und mehrere Bürgermeister*innen großer europäischer Hauptstädte werden ebenfalls anwesend sein.

Die EU-Kommissarin für Gleichstellung Hadja Lahbib hatte ihre Teilnahme davon anhängig gemacht, ob die Veranstaltung verboten wird. In dem Fall hat sie angekündigt, sich am Vortag mit Aktivist*innen treffen zu wollen, aber nicht an der Pride teilzunehmen.


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Pegasus-Skandal: Datenschutzbehörde findet keine Probleme beim Spähsoftware-Einsatz in Ungarn

02. Februar 2022 um 16:39
Menschen halten Fahnen auf einer Demonstration
Die ungarischen Opposition demonstriert im Sommer 2021 gegen die Überwachung von Journalisten und Politikern mit Pegasus. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO/Daniel Nemeth

Die ungarische Datenschutzbehörde (NAIH) hat in den vergangenen Monaten einiges zu tun gehabt. Im August hatte sie angekündigt, die Abhörfälle mit der Spionagesoftware Pegasus in Ungarn zu prüfen, die über Medienberichte bekannt geworden waren. Am Montag stellte sie nun ihren Bericht vor.

Das Ergebnis: Die Behörde konnte betätigen, dass mehrere der in den Medien genannten Personen tatsächlich mit Pegasus abgehört wurden. Sie sagte aber auch: Beim Einsatz von Pegasus in Ungarn konnte sie keinen einzigen Rechtsverstoß feststellen, obwohl sie nach eigenen Angaben mehrere hundert Fälle untersucht hat.

Alle angeordneten Überwachungsmaßnahmen seien rechtlich gedeckt gewesen, verkündete Attila Péterfalvi, Chef der Behörde. Seine Behörde hätte keinen Hinweis darauf gefunden, dass die Personen, die die Überwachung angeordnet und durchgeführt haben, gegen ungarische Gesetze verstoßen hätten. Auch hätten sie nicht die Auflagen des Hersteller von Pegasus, der israelischen NSO Group, verletzt. Diese erlaubt ausdrücklich den Einsatz ihrer Software in Fällen der Bedrohung der nationalen Sicherheit. Und eben diese hätten die Sicherheitsbehörden als Grund für die Abhörmaßnahmen geltend gemacht, sagte Péterfalvi. In allen untersuchten Fällen sei die Überwachung durch den Nationalen Sicherheitsdienst erfolgt, autorisiert durch das Justizministerium oder ein Gericht.

Im Visier: Journalist*innen, Oppositionsanwälte, Sicherheitsleute des Präsidenten

Die Namen und Telefonnummern der Betroffenen gab die Behörde nicht bekannt, die Informationen seien vertraulich. Aufgeflogen war der Abhörskandal, weil Amnesty International und die Organisation Forbidden Stories gemeinsam mit Journalist*innen auf der ganzen Welt eine geleakte Liste von Telefonnummern auswerteten, die mit Pegasus ins Visier genommen werden sollten. Rund 300 der Nummern stammten aus Ungarn. Dort hatte vor allem das Investigativmedium Direkt36 als Teil des Konsortiums über die Fälle berichtet. Zwei ihrer Redakteure, Szabolcs Panyi und András Szabó, waren selbst zum Ziel geworden.

Aus ihrer Berichterstattung ist bekannt, wer alles in Ungarn mit Pegasus in Visier genommen werden sollte: Darunter waren 2019 etwa zwei der engsten Leibwächter von Staatspräsident János Áder, der zuvor bei Ministerpräsident Viktor Orbán in Ungnade gefallen war. Die Sicherheitsleute kannten sämtliche Termine und den Tagesablauf von Áder und dessen Familie. Direkt36 berichtete über den Fall.

Auch die Investigativjournalistin Brigitta Csikász, die Jahre zuvor über das Zerwürfnis von Orbán und Áder berichtet hatte, stand im Jahr 2019 auf der Liste der Zielnummern. Ebenso fand sich darauf im Jahr 2018 die Nummer eines Anwaltes, der zuvor die rechte Oppositionspartei Jobbik im Wahlkampf beraten hatte. Außerdem waren zwei frühere hochrangige Sicherheitsdienst-Mitarbeiter der ehemaligen sozialistischen Regierung von Ferenc Gyurcsány, dem Vorgänger Orbáns, unter den Zielpersonen.

Und nicht zuletzt war offenbar Orbáns ehemaliger Freund und heutiger Erzfeind, der Oligarch und Medienmogul Lajos Simicska, von Interesse. Simicska selbst hat kein Smartphone. Die Nummern seines Sohnes und einiger enger Vertrauter wurden jedoch vor der Wahl 2018 ins Visier genommen, berichtete Direkt36.

Fidesz-Politiker bestätigt den Einsatz

Ob die Geräte in diesen Fällen tatsächlich ausspioniert worden sind, ließ sich technisch nicht mehr nachweisen, berichtete Direkt36. Teils hatten sich die Betroffenen schon von ihnen getrennt, eine forensische Analyse war nicht mehr möglich. Die Datenbank, die von unbekannten Quellen an Amnesty gespielt wurde, enthält zwar Telefonnummer, die von Pegasus ins Visier genommen werden sollten. Das heißt aber nicht, dass die Überwachung in allen Fällen auch durchgeführt wurde oder geglückt ist. Sollte sie stattgefunden haben, wäre die Regierung von Viktor Órbán über viele Details von Áders Privatleben oder die Kampagnen der Opposition unterrichtet gewesen.

Die Datenbank enthält auch keine Informationen darüber, wer die Spionagesoftware, die von NSO ausschließlich an Regierungen und staatliche Behörden verkauft wird, gegen die ungarischen Zielpersonen eingesetzt hat. Ein Politiker der Regierungspartei Fidesz hatte zuletzt jedoch bestätigt, dass Orbáns Regierung Pegasus gekauft hat und auch einsetzt. Die Geheimdienste seien dabei „in jedem Fall gesetzeskonform“ vorgegangen, sagte der Vorsitzende des parlamentarischen Verteidigungs- und Innenausschusses, Lajos Kósa, im November.

Laut Angaben von Amnesty International Ungarn standen fast 300 ungarische Nummern in der Datenbank der Pegasus-Ziele. Seine Behörde habe aber bei weitem nicht alle diese Fälle untersuchen können, sagte Péterfalvi, weil weder Amnesty International Ungarn noch das internationale Büro die Liste auf Anfrage zur Verfügung gestellt haben. Untersucht habe die Behörde daher allein die Fälle, über die in der Presse berichtet worden war. Péterfalvi hatte zuvor mehrfach betont, er könne seine Untersuchung nicht abschließen, bis Amnesty International die Liste der Nummern nicht übergibt.

Áron Demeter, Programmchef von Amnesty International Ungarn, sagte gegenüber ungarischen Medien, er könne die Liste nicht übergeben, weil sie schlicht nicht in seinem Besitz sei und auch niemals war. Das habe man Péterfalvi auch mitgeteilt und ihn an das internationale Büro in London weitergeleitet.

Anzeige erstattet die Behörde: gegen Amnesty International

Anzeige erstatten wird die Behörde trotzdem. Allerdings nicht gegen die ungarische Regierung, sondern gegen Amnesty International, das kündigte Péterfalvi auf der Pressekonferenz an. Die Untersuchung konnte zwar nicht klären, wer die Liste zusammengestellt hat und unter welchen Bedingungen sie zu Amnesty gelangt sei. Allerdings „könne nicht ausgeschlossen werden“, dass es bei dem Leck zu einer „Datenverletzung“ gekommen sei. Auch sei nicht klar, auf welcher rechtlichen Grundlage Amnesty und Forbidden Stories die Daten verarbeiteten. Der Zugriff Dritter auf die Daten der betroffenen Personen wecke den Verdacht des Missbrauchs, etwa durch Spionage. Es sei nicht auszuschließen, „dass in diesem Zusammenhang eine Straftat begangen worden sei“.

Der jetzt veröffentlichte Bericht enthält nur einen Bruchteil der Ergebnisse. Da es sich um Fragen der nationalen Sicherheit handele, wurde das meiste als Verschlusssache eingestuft. Die Details der Untersuchung bleiben damit bis Ende 2050 unter Verschluss.

Menschenrechtsorganisation klagt im Namen von Betroffenen

Wen die ungarische Regierung als Bedrohung der nationalen Sicherheit betrachtet, darüber gab eine nicht-öffentliche Rede des ungarischen Parlementssprechers László Kövér zuletzt Aufschluss, einer der einflussreichsten Politiker in der regierenden Fidesz. Im Februar des vergangenen Jahres sagte Kövér bei einer Feier der nationalen Sicherheitsbehörde, die größte Bedrohung des nationalen Sicherheit seien derzeit die politischen Gegner der Regierungspartei. Die Rede war öffentlich geworden, weil Direkt36 eine Aufnahme zugespielt bekam.

Die Menschenrechtsorganisation Hungarian Civil Liberties Union (HCLU) kritisiert, seit Jahren stelle die Regierung Kritiker*innen als ausländische Agenten oder eine Bedrohung der nationalen Sicherheit dar. Die NGO hat am Freitag angekündigt, im Namen von sechs Betroffenen der Überwachung rechtliche Schritte zu unternehmen, darunter auch der Journalist Dávid Dercsényi. Damit will sie die ungarischen Behörden zu weiteren Untersuchungen zwingen. Weil unter den Klägern auch ein belgischer Student ist, der in Ungarn studiert hatte und nach einer regierungskritischen Demonstration überwacht wurde, sollen auch eine Beschwerde bei der EU-Kommission und eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingebracht werden.

 


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