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Verhaltenserkennung in Mannheim: 10.000 Filme für ein Hallelujah

13. August 2026 um 09:18
Von: Constanze

Sie kloppen sich nach Regieanweisungen: 2.000 Filme hat die Mannheimer Polizei bereits produziert, um eine Software zur Verhaltenserkennung zu trainieren. Künftig sollen es 10.000 Filmszenen werden, obwohl noch immer keine Belege vorliegen, was solche Software bringt. Ein Kommentar.

Beispielbild Verhaltenserkennung
Ist es ein Molotow-Cocktail? Verhaltenserkennung ist für Software schwieriger als für Menschen. – Bild: Picturepest, Lizenz CC-BY 2.0, Bearbeitung: netzpolitik.org

Es wird noch immer getestet: Seit nunmehr acht Jahren versucht die Mannheimer Polizei, eine Software dazu zu bringen, Gefahrensituationen oder unerwünschtes oder gefährliches Verhalten verlässlich zu erkennen. Sie soll automatisiert melden, wenn sich jemand im Überwachungsbereich „auffällig“ benimmt oder etwas auf eine Straftat hindeutet.

Der Mannheimer Morgen berichtet aktuell, dass mittlerweile 2.000 Filme produziert wurden, für die Polizisten Szenen auffälligen Verhaltens nachgestellt haben, um sie in die Software einzuspeisen. „In Mannheim prügeln sich Polizisten nach Drehbuch“, schreibt die Zeitung.

Doch das ist noch längst nicht das Ende der Fahnenstange. Geplant sei eine Verfünffachung der Anzahl der inszenierten Szenen, in denen sich die polizeilichen Amateur-Stuntmen gegenseitig treten oder absichtlich hinfallen. Künftig sollen es 10.000 Filme werden, zitiert die Zeitung einen Polizeioberrat.

Vielleicht sollte die Polizei ein paar Sitzplätze dazu bauen und Theaterkarten verkaufen, um die hohen Kosten für polizeiliche Fachkräfte aufzufangen, die für diese 10.000 inszenierten Show-Einlagen Kriminelle oder Hilfesuchende mimen. Die Frage, ob die Beamten wirklich nichts Besseres zu tun haben, drängt sich förmlich auf.

Hinzu kommt: Ob eine auf diese Weise von Polizisten erzeugte Szene die Dynamik einer wirklichen Schlägerei so gut simulieren kann, dass sie bei einer Softwareanalyse echter Ereignisse verlässliche Ergebnisse bringt, steht auf einem anderen Blatt. Denn Mannheim ist nicht Hollywood, Polizisten sind eben keine Stuntmen.

In „KI-Videoschutz“ umbenannt

Aber das Projekt, das in Baden-Württemberg einst „smarte Videoüberwachung“ hieß und nun euphemistisch in „KI-Videoschutz“ umbenannt wurde, läuft und läuft. Handfeste Belege über Wirksamkeit, Fehlerquoten und Verlässlichkeit der Software oder gar unabhängige Evaluationen gibt es nicht, dafür mediale Lobpreisungen der Polizei.

Das Projekt findet Nachahmer: In mehreren anderen Bundesländern versucht man sich mittlerweile auch an Verhaltenserkennungstests, etwa in Berlin oder in Hamburg, wo sich die Polizei praktischerweise selbst evaluiert.

Ergebnisse des Mannheimer Langzeit-Pilotprojekts sind bisher nicht öffentlich nachlesbar. Laut Polizei gab es jeden Tag Fehlalarme, aber mehr als die vage Angabe, dass man eine tägliche Fehlerquote „noch im unteren zweistelligen Bereich“ verbessern wolle, ist über die Ergebnisse der Software nicht zu erfahren. Ob also zehn oder zwanzig Prozent der Ergebnisse falschen Alarm liefern und ob diese Zahlen signifikant verbessert werden konnten, bleibt das Geheimnis der Projektbetreiber.

Der Mannheimer Morgen berichtet von einer Anekdote, die ein Polizist erzählt: eine erfolgreiche Detektion einer alarmierenden Situation trotz starker Verdeckung, in diesem Fall durch ein Gebüsch. Doch die Fehleranfälligkeit von Verhaltenserkennung ist typischerweise hoch, wenn Verdeckungen, stark gefüllte Orte oder auch wechselnde Lichtsituationen entstehen, wie sie in öffentlichen Räumen vorkommen. Laut Polizei habe die Software trotz Teilverdeckung angeschlagen und alarmiert. Doch war das ein Einzelfall oder konnte die Erkennungsleistung bei Verdeckungen mit den Jahren tatsächlich verbessert geworden?

Das Mannheimer Polizeipräsidium antwortet nicht auf Nachfragen von netzpolitik.org dazu, wie erfolgreich die Software bei Verdeckungen oder wechselnden Belichtungen ist. Auch die Frage, wie viele Alarme durch die Software es insgesamt im Jahr 2025 gab, bleibt unbeantwortet.

Welches auffällige Verhalten führt zu einer Alarmierung?

Mannheim hat in der Innenstadt erst 68, jetzt insgesamt 72 Kameras installiert, um fünf Gebiete zu überwachen. Auf 76 Kameras soll diese Anzahl noch anwachsen. Betroffen sind der Bahnhofsvorplatz, der Marktplatz, die Shopping-Passage der Breiten Straßen sowie der Parade- und der Alte Messplatz.

Das sind Orte mit erhöhter Kriminalitätsbelastung, vor allem durch Rauschgiftdelikte und Straßenkriminalität. Da eine anlasslose dauerhafte Videoüberwachung stark in Grundrechte von ganz unverdächtigen Passanten eingreift, braucht es eine gute Begründung und eine dezidierte Rechtsgrundlage. Weil die Grundrechtsbelastung bei einer stetigen automatisierten Verhaltenserkennung nochmals steigt, schuf der Gesetzgeber dafür eine eigene gesetzliche Regelung.

Keine Straftaten, aber Kamera-Überwachung

Heute haben 59 der Kameras eine Verbindung zu der Software, die rund um die Uhr Aktivitäten auswertet und bei Alarm an einen Video-Sachbearbeiter im Mannheimer Polizeipräsidium weiterreicht. Nach zwei Stunden werden die Beamtinnen und Beamten an den Bildschirmen ausgetauscht. Ist nach Dienstende kein Video-Sachbearbeiter zur Stelle, werden die von der Software detektierten Szenen, die einen Alarm auslösen, an einen Einsatzleiter gemeldet.

Welches auffällige Verhalten zu einer Alarmierung führt, dazu macht das Mannheimer Polizeipräsidium auf Nachfrage von netzpolitik.org keine Angaben. Die Frage nach den 17 definierten Aktivitätsmustern, die auch der Mannheimer Morgen erwähnt und die Grundlage der 10.000 Filmszenen sein dürften, bleibt unbeantwortet. Das bedürfe erst der „Abklärung“, schreibt das Polizeipräsidium auf erneute Nachfrage. Unbeantwortet bleibt auch die Frage, in welchem Zeitraum die 10.000 Szenen von den polizeilichen Schauspielern eingespielt werden sollen.

Strategischer Technologiepartner des Projekts ist das Fraunhofer IOSB (Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung) aus Karlsruhe. Jahrelang testet die Polizei nun deren Software, um sicher zu unterscheiden, ob es sich um eine „polizeilich relevante Situation“ wie eine Rangelei oder aber um einen Tanz oder eine Umarmung handelt. Ursprünglich war der Test auf fünf Jahre angelegt, aus dem Probebetrieb kam die „Experimentalsoftware“ offenbar bis heute nicht heraus.

Von Anfang an gab es auch keine Angaben, mit welcher Zuverlässigkeit und welcher Fehlerrate die Erkennung eigentlich als erfolgreich gelten kann. Es heißt bis heute auf der Projekt-Website des IOSB, dass sich das „erst im Verlauf des Projekts erweisen“ werde. Wie viele Fehlalarme oder Falschbewertungen aktuell in dem Pilotprojekt zu verzeichnen sind, beantwortet das Mannheimer Polizeipräsidium auf Nachfrage von netzpolitik.org nicht.

Weiter schauspielernde Polizisten

Neben den Schauspielstunden für die angepeilten 10.000 Szenen ist politisch übrigens bereits der weitere Ausbau der Dauerbeobachtung abgemacht: Der Koalitionsvertrag von Grünen und CDU sieht vor, die „intelligente Videoüberwachung nach Vorbild des Mannheimer Modellprojekts“ noch auszuweiten. Man wolle zum einen „an zwei weiteren Standorten pilotieren“, als wären acht Jahre Test nicht genug.

Zum anderen plant Grün-Schwarz neben der Live-Beobachtung durch automatisierte Verhaltenserkennung nun auch die „biometrische Fernidentifikation“. Künftig sollen also Gesichter der Vorbeilaufenden gescannt und erkennungstechnisch erfasst und abgeglichen werden. Im Dauertest Mannheim wird hingegen bisher keine Gesichtserkennung verwendet. Für die geplante biometrische Auswertung muss wegen der erheblichen Grundrechtseingriffe selbstverständlich wieder eine Gesetzesgrundlage her, die noch zu schaffen wäre.

Bis dahin sollen Trupps schauspielernder Polizisten weiterhin als Kriminellen-Doubles unzählige Filme aufzeichnen, „mit Bodenmatte, uniformiertem Begleitpersonal und mehrseitigem Drehbuch mit genauen Bewegungsanweisungen“. Ob ihre Bemühungen und das Filmmaterial jedoch dazu beitragen, das erwünschte Ziel zu erreichen, nämlich die Polizei zu entlasten, ist offen.

Statt wie einst geplant 2023 soll das Projekt nun Ende 2026 bilanziert werden. Auch andere Bundesländer dürften sich für die Ergebnisse interessieren, schon weil sie gesetzliche Befugnisse für Verhaltensscanner in Landespolizeigesetzen bereits geschaffen haben oder dies vorhaben.

„Abgerechnet wird zum Schluss“, sagte der damalige Mannheimer Polizeipräsident und wollte die Software nicht voreilig loben. Doch dass auch die Öffentlichkeit diese Abrechnung bekommt und hinreichend informiert wird, bleibt bislang nur zu hoffen. Bei früheren polizeilichen Überwachungstests, etwa am Bahnhof Südkreuz, gab es im Nachgang Berichte und Zahlen, um eine öffentliche und auch wissenschaftliche Bewertung zu ermöglichen. Darauf warten Interessierte in Mannheim auch nach Jahren noch.


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Geschichten aus dem DSC-Beirat: Der Sommer der Social-Media-Verbote

16. Juli 2026 um 13:11

Die EU-Kommission will bald einen Gesetzentwurf für ein europäisches „Mindestalter“ vorlegen. Doch während die Frage nach dem „Ob“ von Alterskontrollen politisch entschieden scheint, ist die Frage nach dem grundrechtskompatiblen „Wie“ längst nicht beantwortet. Dabei gäbe es ganz andere Möglichkeiten, das Netz zu einem besseren Ort zu machen.

Person liegt mit Smartphone in der Hand an einem Pool.
Nicht nur die Diskussion um Alterskontrollen läuft heiß. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Bruno Gomiero

Der DSC-Beirat ist ein Gremium aus Zivilgesellschaft, Forschung und Wirtschaft. Er soll in Deutschland die Durchsetzung des Digital Services Act begleiten und den zuständigen Digital Services Coordinator unterstützen. Svea Windwehr ist Mitglied des Beirats und berichtet in dieser Kolumne regelmäßig aus den Sitzungen.

Es ist ein Sommer der Rekordtemperaturen in Europa und auch digitalpolitisch geht es heiß her. Auf die Schnelle und ohne Rücksicht auf grundrechtliche Verluste hat die schwarz-rote Koalition die IP-Vorratsdatenspeicherung durch die erste Lesung im Bundestag gejagt, einen Frontalangriff auf das Informationsfreiheitsgesetz gestartet und ist nicht nur dabei, mit dem sogenannten Sicherheitspaket die biometrische Auswertung des gesamten Internets zu beschließen, sondern hat – spontan – auch noch neue Befugnisse für die Bundespolizei eingeführt, um Gesichtserkennung in Echtzeit zu ermöglichen.

Angesichts dieser Nachrichten wirkt die Durchsetzung des Digital Services Acts, der seit 2024 geltende Rechtsrahmen für Online-Plattformen in Europa, wie ein zu vernachlässigendes Thema. Wenn nicht auch hier Massenüberwachung und massive Probleme für die Sicherheit, Privatsphäre und das offene Netz lauern würden.

Alterskontrollen für alle



Nachdem sich eine von Bundesministerin Karin Prien eingesetzte Expert:innenkommission nicht darauf einigen konnte, welche Art von Alterskontrollen sie genau empfehlen möchte, wird die Europäische Kommission wohl bald Tatsachen schaffen. Basierend auf dem Bericht der beiden Vorsitzenden der Expert:innenkommission zum Schutz junger Menschen im Netz hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Anfang der Woche angekündigt, einen Gesetzentwurf für ein europäisches „Mindestalter“ vorzulegen. Vorgesehen ist, dass junge Menschen unter 13 Jahren keinen Zugang zu einer breiten Palette an Diensten haben sollen. Welche Dienste genau gemeint sind, ist unklar – von der Leyen spricht von „Social Media Plus“, gemeint sein könnten also auch Angebote wie Messenger-Apps, Online-Spiele, Videoplattformen oder KI-Systeme.

Der Bericht der beiden Vorsitzenden der Expert:innenkommission zeichnet ein sehr viel differenzierteres Bild als die Social-Media-Verbote für Unter-16-Jährige, die in Australien bereits gescheitert sind und dennoch in Ländern wie Großbritannien und Dänemark vorangetrieben werden. Der Bericht spricht sich für einen gestaffelten Ansatz aus: Kleine Kinder bis 3 Jahre sollten Bildschirmen gar nicht ausgesetzt sein, 3- bis 13-Jährige sollen nur unter Aufsicht im Internet unterwegs sein, ab 13 und bis 17 sollen Dienste nur dann zugänglich sein, wenn sie kinder- beziehungsweise altersgerecht sind. Die beiden Vorsitzenden der Expert:innenkommission differenzieren also durchaus zwischen verschiedenen Altersgruppen und heben auch deutlich die Vorteile und Chancen hervor, die das Netz und Online-Räume für junge Menschen bieten können. Dennoch ist klar, dass jede Form von Alterskontrollen im Namen des Jugendschutzes Alterskontrollen für alle Nutzer:innen bedeuten. Und genau hier liegt die Krux.

Kontrolle first, Bedenken second



Der Bericht unterstreicht, dass Altersverifikationstechnologien verhältnismäßig sein müssen und Grundrechte wahren sollen, insbesondere die Rechte von Kindern. Sie sollen außerdem höchsten Anforderungen bezüglich Sicherheit und Datenschutz genügen müssen. In diesem Kontext werden sogenannte Zero Knowledge Proofs erwähnt, also kryptographische Ansätze, um zu bestätigen, dass eine Aussage wie „über 18“ wahr ist, ohne genauere Informationen wie Alter oder Identität preiszugeben. Zero Knowledge Proofs sind aber keine Pauschallösung, um sicherzustellen, dass Anbieter von Altersverifikationstechnologien nicht erfahren, welche Webseiten eine Benutzerin besucht, oder dass die Website keine weiteren Informationen über eine Benutzerin erhält. Für die Herausforderungen, die Alterskontrollen mit sich bringen, braucht es weitere Lösungen und verbindliche Schutzmechanismen.

Wie auch die deutsche Expert:innenkommission bleibt uns also auch von der Leyens Expert:innenbericht Antworten auf eine Kernfrage schuldig: Wie sollen Alterskontrollen umgesetzt werden, die die Privatsphäre und Datensicherheit aller Nutzenden schützen, sich nicht als Überwachungsinfrastruktur zweckentfremden lassen, und tatsächlich zugänglich für alle sind? Verfügbare Altersfeststellungstechnologien basieren entweder auf Ausweisdokumenten, die für viele Menschen, inklusive jüngere Teenager, nicht zugänglich sind. Hier fehlt ein alltagstaugliches Konzept, wie Menschen ohne Ausweisdokumente diskriminierungsfrei an Altersnachweise kommen sollen. Oder aber auf der Schätzung von Alter anhand biometrischer Daten oder anderer Signale, also auf der umfangreichen Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Einerseits zeigen die Expert:innen die damit verbundenen massiven Gefahren von Alterskontrolltechnologien nicht nur für Grundrechte, sondern auch das offene und freie Internet auf, andererseits sprechen sie sich trotzdem für altersbasierte Einschränkungen aus.

Von der Leyen selbst hat sich in der Vergangenheit schon für eine Umsetzung von Alterskontrollen anhand des sogenannten „Mini-Wallets“ ausgeprochen, also jener Altersverifikationsapp, die Telekom-Tochter T‑Systems unter Einsatz von Google-Komponenten für einen mittleren Millionenbetrag gebaut hat.

Genau jene App, die nicht nur IT-Expert:innen scharf wegen ihrer Sicherheits- und Privatsphäremängel kritisiert haben, sondern auch der deutsche Ethikrat. In seiner durchaus differenzierten Stellungnahme zu „Schutz, Teilhabe und Befähigung von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt“ hat sich der Rat mit Blick auf diese Mängel gegen Altersverifikation anhand der „Mini-Wallet“ ausgesprochen: „Alternativen wie die Mini-Wallet oder gar das Vorzeigen von Pass und Gesicht vor der Handykamera sind aus Gründen der Sicherheit und des Schutzes der Privatsphäre abzulehnen.“

Plattformregulierung als schärferes Schwert



Jenseits der Frage, wie Alterskontrollen einigermaßen grundrechtsschonend umgesetzt werden könnten, bleibt die Frage ihrer Wirksamkeit unterbelichtet. Wie Kinder- und Jugendschutzorganisationen, Vertretungen von Jugendlichen und sogar Aufsichtsbehörden immer wieder betonen, sind altersbasierte Beschränkungen nicht das richtige Mittel, um Plattformen tatsächlich zu Räumen zu machen, in denen Kinder und Jugendliche sich und das Netz in einem geschützten Rahmen ausprobieren können.

Hier geben Nachrichten aus Brüssel Grund zu Hoffnung: In ihrer Untersuchung von Meta ist die Europäische Kommission zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, dass suchtfördernde Designfeatures auf Instagram und Facebook gegen den DSA verstoßen.

Konkret geht es um genau die Features, die Menschen auf den Plattformen bleiben lassen und so zentral zu Metas Geschäftspraktiken sind: hochpersonalisierte Empfehlungen, Autoplay und endlose Feeds. Die EU-Kommission argumentiert, dass Meta nicht nur die negativen Implikationen dieser Features unzureichend analysiert und gemindert hat. Sondern der Konzern habe auch ihm vorliegende Informationen dazu ignoriert, wie Kinder und Jugendliche mit diesen Features interagieren. Die Schlussfolgerung der Kommission: Diese Features müssen abgeschaltet werden.

Ob es tatsächlich so weit kommt, wird sich in den nächsten Phasen der Untersuchung zeigen. Fest steht aber, dass der DSA Chancen bietet, mehr als nur die Symptome von problematischen Geschäftspraktiken zu bekämpfen. Wo Alterskontrollen das Risiko bergen, das Internet für alle unsicherer zu machen, könnte der DSA genutzt werden, um diejenigen in die Verantwortung zu ziehen, die für den Status Quo verantwortlich sind. Und wie der Fall von X zeigt, wirkt die Arbeit der Europäischen Kommission: Am Mittwoch wurde bekannt gegeben, dass X Forderungen der EU-Kommission zugestimmt hat, um den Anforderungen des DSA gerecht zu werden. Wenn also sogar Elon Musk dazu gebracht werden kann, europäischer Regulierung zu folgen, beweist das: Der DSA wirkt. Auch große US-Plattformen können durch konsequente Durchsetzungsarbeit in ihre Schranken gewiesen werden, ohne dass die Rechte ihrer Nutzenden massiv eingeschränkt werden müssen.

Die nächsten Wochen werden zeigen, wie die Europäische Kommission mit den Empfehlungen aus dem Expert:innenbericht umgehen wird. Zu befürchten sind Alterskontrollen für große Teile des Internets. Zu gewinnen gäbe es dagegen die Chance, einen tatsächlich wirksamen Weg für ein besseres Internet für alle einzuschlagen – besonders auch für junge Menschen.


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Reformpaket: Schwarz-Rot will 99 Prozent der deutschen Unternehmen vom Datenschutz ausnehmen

15. Juli 2026 um 18:25

Die schwarz-rote Koalition will nicht nur bei der Informationsfreiheit, sondern auch beim Datenschutz die Axt anlegen. Sie plant unter anderem pauschale Ausnahmen für kleine und mittelständische Unternehmen und will die Aufsicht zentralisieren. Kritik kommt von Datenschutzexpert:innen, Aufsichtsbehörden und Zivilgesellschaft.

Foto einer Axt auf einem Holzklotz, darum verteilt liegen Spähne
Seit neuestem müssen Artikel zum Thema Datenschutz mit Äxten bebildert werden – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Jonathan Ikemura

Am 2. Juli haben die Spitzen von Union und SPD im Koalitionsausschuss ein sogenanntes Reformpaket verabredet. Einige der vorgeschlagenen 34 Maßnahmen haben seitdem für heftige Debatten gesorgt, etwa Verschärfungen beim Thema Krankschreibung oder die De-Facto-Abschaffung der Informationsfreiheit im Bund. Bislang weniger im Fokus stehen Pläne der Koalition, auch beim Datenschutz die Axt anzulegen.

Dabei haben die Vorschläge es durchaus in sich: Unter anderem sollen viele Unternehmen ganz vom Datenschutz ausgenommen und betriebliche Datenschutzbeauftragte aussortiert werden. Auch die Datenschutzaufsicht will die Regierung radikal umbauen.

Auf Anfrage von netzpolitik.org gehen Datenschutzexpert:innen, Aufsichtsbehörden und zivilgesellschaftlichen Organisationen hart mit den Plänen ins Gericht. „Wer Ausnahmen schafft, die innerbetriebliche Kontrolle und Beratung abbaut und Aufsichtsstrukturen schwächt, hat eine klare Zielrichtung“, kritisiert etwa Frank Spaeing, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Datenschutz (DVD). „Die Koalition versucht, den Datenschutz an allen Ecken und Ende kaputt zu machen.“

„Die Große Koalition versucht mit dem irreführenden Narrativ vom Datenschutz als ‚Bürokratiemonster’ und Innovationshemmnis, ein europäisch verankertes Grundrecht abzubauen“, konstatiert auch Svea Windwehr, die Co-Vorsitzende des digitalpolitischen Vereins D64. „Mit der gleichen Kahlschlagmentalität, wie sie auch bei den Vorschlägen zum IFG zu erkennen ist, sollen betriebliche Datenschutzbeauftragte reduziert und kleine und mittelständische Unternehmen von Datenschutzpflichten ausgenommen werden.“

Ausnahme für 99 Prozent der deutschen Unternehmen


Überschrieben ist der verhältnismäßig knapp gehaltene 14. Punkt des Reformpakets mit „Moderner Datenschutz für mehr Wachstum“. Übergeordnetes Ziel ist eine Vereinfachung des Datenschutzes. Ein neues Datengesetzbuch soll das Datenrecht harmonisieren und unter Wahrung des Datenschutzes die Datennutzung fördern, heißt es in dem Papier.

Einer der Vorschläge sticht besonders hervor: Er zielt darauf ab, viele Unternehmen und Verarbeitungstätigkeiten gleich ganz vom Datenschutz zu befreien. Man wolle sich bei der EU dafür einsetzen, dass „nicht-kommerzielle Tätigkeiten (zum Beispiel in Vereinen), kleine und mittelständische Unternehmen und risikoarme Datenverarbeitungen (zum Beispiel Kundenlisten von Handwerkern) vom Anwendungsbereich der DSGVO ausgenommen werden“.

Dass insbesondere Vereine und sogenannte KMUs (Kleine und Mittelständische Unternehmen) beim Datenschutz entlastet werden sollen, hatte Schwarz-Rot bereits im Koalitionsvertrag angekündigt. Neu ist, dass dies über eine pauschale Befreiung von der gesamten Datenschutzgrundverordnung geschehen soll. Nach Angaben des Statischen Bundesamtes galten 2023 99,3 Prozent der deutschen Unternehmen als KMUs. Schwarz-Rot will also weite Teile der deutschen Wirtschaft weitgehend vom Datenschutz ausnehmen.

Das Problem: Von der Organisationsform oder der Größe eines Unternehmens hängt nicht ab, ob es Daten verarbeitet, die für Menschen gefährlich werden können. Auch bei Selbsthilfevereinen oder kleinen Unternehmen im Finanzwesen können hochsensible Daten landen.

Nicht nach Größe, sondern nach Risiko unterscheiden


Aus diesem Grund kritisiert Tobias Keber den Vorschlag. „Ein Handwerksbetrieb, bei dem nur wenige und in der Regel nicht sensible personenbezogene Daten verarbeitet werden, kann genauso wie ein kleines Unternehmen aus dem Gesundheitssektor, das große Mengen enorm sensibler Daten nutzt, als KMU gelten“, so der Landesdatenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg. Pauschale Ausnahmen würden diese Unterschiede nicht abbilden.

Es gebe zahlreiche Vorschläge aus der Fachwelt, wie Vereinfachungen für Vereine und Wirtschaft besser erreicht werden können, kritisiert der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten (BVD) in einer Stellungnahme: „Nicht die Unternehmensgröße, sondern das Risiko der Verarbeitung muss das entscheidende Kriterium für die Umsetzungspflichten sein.“ Dieser risikobasierte Ansatz sei in der DSGVO bereits angelegt, er müsse nur gestärkt werden.

Wer Vereine und KMUs tatsächlich entlasten wolle, müsse vielmehr die Hersteller von Software in die Haftung nehmen, so die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp. Denn bisher tragen Anwender:innen die rechtliche Verantwortung, wenn sie etwa Dienste wie Microsoft 365 nutzen, obwohl sie an deren Datennutzung gar nichts ändern können.

Kamp fordert: „Hersteller und Anbieter von IT-Diensten sollten gesetzlich verpflichtet werden, ihre Produkte von Anfang an datenschutzkonform auszugestalten.“ Damit würde die datenschutzrechtliche Verantwortung dorthin verlagert werden, wo die Entscheidung über die Gestaltung von IT-Produkten getroffen werde. Zudem sollten auch Auftragsverarbeiter, also externe Dienstleister, verpflichtet werden, „ihre Dienste nur so anzubieten, dass die Datenschutzgrundsätze eingehalten werden können“.

Innerbetriebliche Expert:innen sollen aussortiert werden


Die Koalition will auch einen weiteren Dauerbrenner der deutschen Datenschutzdebatte angehen: Die betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Diese müssen in Deutschland, anders als in vielen anderen EU-Ländern, benannt werden, wenn in einem Betrieb in der Regel mindestens zwanzig Mitarbeitende ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

Sie sollen dafür sorgen, dass im Unternehmen entsprechende Expertise für Datenschutz vorhanden ist, werden insbesondere von Unionspolitiker:innen jedoch immer wieder als bürokratisches Ärgernis dargestellt. Laut Koalitionsbeschluss soll ihre Zahl in kleineren und mittleren Unternehmen deshalb reduziert werden.

Diesen Ansatz kritisiert nicht nur der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten, demzufolge die Reduzierung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten den Aufwand für Unternehmen massiv erhöhe und verteuere, während das Haftungsrisiko für Geschäftsführer und Vorstände steige.

Auch Tobias Keber, der Landesbeauftragte aus Baden-Württemberg, kann dem Vorschlag wenig abgewinnen. „Hier würde man das Kind mit dem Bade ausschütten“, weil im Unternehmen Wissen und der Aufsicht wichtige Ansprechpartner:innen wegfallen würden, während datenschutzrechtliche Verpflichtungen bestehen blieben. „Eine Abschaffung wäre ein klarer Rückschritt“, sagt auch die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp.

Ebenfalls für eine „schlechte Idee“ hält das Frank Spaeing von der Deutschen Gesellschaft für Datenschutz. Er erinnert daran, dass es die deutsche Wirtschaft gewesen sei, die sich in den 70er-Jahren bei Entstehung der ersten Datenschutzgesetze für die Einführung betrieblicher Datenschutzbeauftragter eingesetzt habe, weil sie ein strenges Aufsichtsregime habe verhindern wollen.

„Die Logik war damals: Mehr Eigenverantwortung für die Unternehmen und dadurch mehr Ruhe vor den Behörden.“ Wenn man nun auf die internen Beauftragten verzichten wolle, müsse man gleichzeitig die externe Kontrolle durch die Datenschutzaufsicht verschärfen. Die Koalition plane nun allerdings das genau Gegenteil, so Spaeing weiter.

Zentralisierung der Datenschutzaufsicht


In der Debatte um eine Vereinheitlichung der föderalen Datenschutzaufsicht legt sich die Koalition nun auf eine Zuständigkeitskonzentration beim BfDI fest, also beim Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Derzeit kontrolliert dieser, von einigen Ausnahmen abgesehen, insbesondere öffentliche Stellen des Bundes. Bereits in den Koalitionsverhandlungen hatte die Union gefordert, den Landesdatenschutzbeauftragten die Aufsicht über die Wirtschaft zu entziehen und diese beim BfDI zu zentralisieren.

Dem Vernehmen nach war es die damalige SPD-Chefin Saskia Esken, die das verhindert hatte. Inzwischen gehen die Sozialdemokraten diesen Weg offenbar mit, obwohl sie damit auf Konfrontationskurs zum Bundesrat gehen. Denn nicht nur zivilgesellschaftliche Organisationen und die Landesdatenschutzbeauftragten warnen vor einer Zentralisierung, weil diese sowohl die Kontrolle als auch die Beratung vor Ort schwächen könnte. Auch der Bundesrat hat kürzlich eine Initiative beschlossen, der zufolge die föderale Aufsichtsstruktur beibehalten, aber effizienter und einheitlicher werden soll.

Die Datenschutzbehörden seien in der Fläche heute schon nicht präsent genug, sagt Frank Spaeing von der DVD, der selbst als externer Datenschutzbeauftragter arbeitet. Eine Zentralisierung würde dazu führen, dass die Aufsicht gar nicht mehr vor Ort wahrnehmbar wäre.

Kritik kommt auch von Svea Windwehr von D64: Die Bündelung von Kompetenzen beim BfDI müsse kritisch gesehen werden. „Föderale Aufsichtsstrukturen schützen gegen Corporate Capture und antidemokratische Akteure.“ Spezialkompetenzen wie die zu Normierungsverfahren könnten hingegen an den BfDI abgegeben werden, um die Arbeit der deutschen Datenschutzaufsicht zu vereinfachen. Das müsse jedoch mit entsprechenden Ressourcen bei der Behörde einhergehen.

Wie eine echte Reform des Datenschutzes aussehen könnte


Dass auch die Datenschutzbehörden selbst Reformbedarf bei der Aufsicht sehen, machen Meike Kamp und Tobias Keber deutlich. Sie verweisen auf die Stuttgarter Impulse, in denen sie und ihre Länderkolleg:innen Vorschläge für eine effizientere Aufsicht skizziert haben. Zentrales Element: Die bislang nur informell agierende Datenschutzkonferenz, in der alle Behörden sich absprechen, solle institutionalisiert, mit einer Geschäftsstelle und bindenden Mehrheitsbeschlüssen versehen werden.

Zudem wollen die Behörden ein „Einer für alle“-Prinzip einführen: Wenn eine Behörde etwas geprüft hat, soll es eine andere bei vergleichbaren Themen nicht mehr tun. Dies geht weiter, als es das Reformpaket der Koalition vorschlägt. Zwar sieht dieses eine gesetzliche Verankerung der Datenschutzkonferenz vor, allerdings nur mit dem Ziel, dass dort „gemeinsame Standards“ erarbeitet werden.

Dass eine echte Reform des Datenschutzes möglich wäre, die sowohl für Vereinfachung sorgt als auch mehr Durchschlagskraft bringt, hatte kürzlich im Interview mit netzpolitik.org auch Datenschutz-Aktivist Max Schrems betont. Er schlägt vor, den risikobasierten Ansatz der DSGVO zu stärken und kleinere Unternehmen etwa bei Dokumentationspflichten zu entlasten. Gleichzeitig müsse die Durchsetzung des Datenschutzes gegenüber Konzernen und Datenhändlern gestärkt werden.

Die Frage sei allerdings, ob das politisch gewollt ist, so Tom Jenissen von der Digitalen Gesellschaft. Er erinnert daran, dass die Bundesregierung sich in aktuellen Verhandlungen des Rates der EU-Mitgliedstaaten über den Datenomnibus für weitreichende Rückschritte einsetzt. „Es bleibt zu hoffen, dass Europaparlament und Rat den populistischen Forderungen der deutschen Regierung nicht nachgeben.“


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Daten-Skandal: Schufa speichert alte Datensätze über Millionen von Menschen

15. Juli 2026 um 12:28

Als junger Mensch mal pleite gewesen, aber heute finanziell alles okay? Der Schufa ist das offenbar egal, sie berechnet Scores aus historischen Daten – Kunden können die offiziell für Tests nutzen. NDR und SZ haben einen weiteren Datenskandal der Schufa aufgedeckt.

Holzschrank mit mehreren kleinen Schubladen, jede mit einem Griff und einem beschrifteten Etikett
Die Schufa speichert auch historische Daten über Millionen Menschen - Fachleute zweifeln an der Rechtmäßigkeit. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Jan Antonin Kolar

Die Schufa, die größte Wirtschaftsauskunftei des Landes, besitzt neben ihren aktuellen Daten eine Schattendatenbank mit historischen und veralteten Daten über Millionen von Menschen. Das hat eine gemeinsame Recherche von NDR und Süddeutscher Zeitung herausgefunden. Die Schufa bewertet die Kreditwürdigkeit von Menschen, zu ihren Kunden gehören unter anderem Banken, Energieversorger oder Telekommunikationsunternehmen.

Laut der Recherche handelt es sich bei den Daten um „alte Kredite und Kreditkarten, Pfändungen und Privatinsolvenzen, Schulden, die die Betroffenen oft schon vor Jahren beglichen haben“. Es seien Daten, die die Schufa schon längst gelöscht haben müsste, so der Bericht weiter. Die sensiblen Daten könnten großen Schaden anrichten.

Wenn Menschen bei der Schufa anfragen, welche Daten diese über sie gespeichert hat, gibt die Auskunftei diese historischen Informationen nicht an. In der Süddeutschen heißt es: „Auf der offiziellen Datenkopie, die Verbraucher bei der Schufa anfordern können, tauchen diese Informationen nicht auf.“ Laut der Datenschutzgrundverordnung müssen in der Regel alle, die Daten über Menschen bereithalten, diese bei Auskunftsersuchen auch offenlegen.

Die Schufa schreibt mittlerweile auf ihrer Website selbst: „Wir weisen historische Daten auf der Datenkopie nach Art. 15 DSGVO nicht gesondert aus.“ Das erfülle nach Rechtsauffassung der Schufa den Auskunftsanspruch. „Verbraucherinnen und Verbraucher wollen vor allem wissen, wie es aktuell um ihre Bonität steht und welche Daten Einfluss auf Ihren Score haben“, so die Auskunftei.

„Keine Rechtsgrundlage“


Laut der Süddeutschen Zeitung nutzt die Schufa die alten Daten, um ihren Kunden zu zeigen, wie gut der neue Schufa-Score funktioniert. Die Daten werden also zu Werbe- und Demonstrationszwecken genutzt. Dies widerspricht nach gängiger Ansicht von Datenschützer:innen dem Grundsatz der Datensparsamkeit, der in der DSGVO festgelegt ist. Mehrere Daten- und Verbraucherschützer:innen, mit denen NDR und Süddeutsche gesprochen haben, wie Ruth Janal, Expertin für Datenschutz und Professorin an der Universität in Bayreuth, sehen für die Praxis „keine Rechtsgrundlage“. Janal verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Zweckbindung von Datenspeicherungen, die gesetzlich vorgeschrieben ist.

Gegenüber dem NDR sagt Janal: „Eine dauerhafte Speicherung solcher historischen Daten auf Vorrat für unbestimmte zukünftige Zwecke ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes nicht zulässig.“ Zwar könne es zulässig sein, dass alte Daten gespeichert werden, um die Zuverlässigkeit des Scores zu prüfen. „Aber das ließe sich auch mit einem deutlich kleineren Datensatz ermöglichen“, so Janal auf tagesschau.de.

Datenschutzbeauftragter eingeschaltet


Die Schufa hingegen sieht sich im Recht. Gegenüber SZ und NDR sagt sie, dass sie nicht mit einer „historischen Datenbank“ arbeite, sondern „historische Daten zu Datenschutzkontroll‑, Test‑, Entwicklungs- und Rechtsverteidigungszwecken“ speichere. Die Daten seien „archivierte Datensätze“ und die Schufa sei dazu verpflichtet, diese aufzubewahren.

Der Skandal geht noch über die Schattendatenbank hinaus. Laut der Recherche können Kunden der Schufa auch historische Schufa-Scores, also die Kreditwürdigkeit von Menschen zu einem Zeitpunkt in der Vergangenheit, abrufen. Laut der Recherche tun einige Kunden dies auch. Die Bayreuther Professorin Ruth Janal sagt zu dieser Praxis gegenüber der SZ, dass diese Daten „die Vertragspartnerinnen der Schufa schlicht überhaupt nichts angehen“. Die Schufa hingegen hält auch diese Praxis für legal.

Laut der Recherche ist der Hessische Datenschutzbeauftragte seit mehr als einem Jahr mit der Prüfung der Datentests und der Frage nach Auskunft über die alten Daten befasst. Die Prüfung dauert an.

Hinweis 14:40 Uhr: 
Im Teaser konkretisiert, dass aus den historischen Alt-Daten Schufa-Scores errechnet werden, welche die Kunden der Schufa nutzen können.


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Smart Glasses: Meta plant offenbar noch invasivere Überwachungsbrille

09. Juli 2026 um 17:21

Während sich Datenschutzbehörden in Europa gerade erst in Stellung bringen gegen die Überwachungsbrillen, entwickelt Meta offenbar schon an einer Brille, die dauerhaft aufzeichnet. Doch es regt sich immer mehr Protest gegen die übergriffige Technologie.

Werbeplakat an einer Bushaltestelle mit der Aufschrift 'The biggest advance in pervert technology since the trenchcoat' und einem Bild von einer Brille mit dem Text 'Hey Meta, start filming' sowie dem Schriftzug 'AI glasses | Meta'
Fake-Werbeplakat an einer Bushaltestelle. – Alle Rechte vorbehalten: Everyone Hates Elon

Meta arbeitet einem Bericht der Financial Times zufolge an einer Überwachungsbrille („smart glasses“), welche permanent Audioaufnahmen und alle paar Sekunden Fotos der Umgebung machen soll. Die Technologie wird euphemistisch „Super Sensing“ genannt, Nutzer:innen sollen dann die Meta-KI zu den Aufzeichnungen ihres Geräts befragen können.

Laut dem Tech-Medium The Verge sollen die Aufnahmen weder den Nutzer:innen noch Meta direkt zugänglich sein, sondern Metadaten aus diesen extrahiert werden und auf die Server des Unternehmens geladen werden.

Meta selbst wollte zwar gegenüber der Financial Times nichts zu „internen Prototypen“ sagen, verwies aber auf ein KI-Forschungsprojekt namens „Aria“, das angeblich Privatsphäre schützende Technologien entwickle. Dem Bericht zufolge verkauft Meta die Entwicklung der permanenten Überwachungsbrille offenbar als datenschutzfreundlich.

Dieser Logik entsprechend plane Meta, dass die Brille die permanenten Aufnahmen auch nicht durch eine Warnleuchte anzeigt, denn diese sei für „aktive Aufnahmeszenarien“ reserviert, heißt es in einem Whitepaper aus dem Jahr 2025, das The Verge verlinkt.

Schon aktuelle Generation ist gefährlich


Die beständige unkontrollierte Weiterentwicklung der Brillen zeigt, dass die existierenden Datenschutz- und Privatsphäre-Bedenken von der Industrie ignoriert werden. Zuletzt war Meta dabei aufgeflogen, in die existierende Brillengeneration Gesichtserkennung einbauen zu wollen. Nachdem WIRED darüber berichtet hatte, nahm der Konzern die Funktion vorerst aus der Programmierung.

Ich sehe was, was du nicht siehst



Doch schon die jetzt verfügbaren Überwachungsbrillen von Meta stehen massiv in der Kritik – und das nicht nur, weil sie für digitale Gewalt und unerlaubte Aufnahmen genutzt werden. Eine umfassende rechtswissenschaftliche Betrachtung stellte schon vor Jahren fest: „Smart Glasses bergen aufgrund fehlender Transparenz der Informationserfassung sowie mangelnder Kontrolle anschließender Informationsverarbeitung eine erhebliche Gefahr der Beeinträchtigung der Privatsphäre und damit rechtlich verbürgter Persönlichkeitsrechte der von ihnen erfassten Personen.“

Dabei gingen die Gefahren „weit über die bisher verwendeten Arten der optischen, akustischen und elektronischen Informationserfassung“ wie bei Videoüberwachung oder Smartphones mit Kameras hinaus. Problematisch ist dabei nicht nur die Tiefe des technischen Eingriffs, sondern auch die absehbare Breite ihrer Anwendung, wenn immer mehr Menschen die Brillen nutzen.

Werbeplakat an einer Bushaltestelle mit der Aufschrift 'The biggest advance in pervert technology since the trenchcoat' und einem Bild von einer Brille mit dem Text 'Hey Meta, start filming' sowie dem Schriftzug 'AI glasses | Meta'
Fake-Werbeplakat an einer Bushaltestelle. – Alle Rechte vorbehalten: Everyone Hates Elon

Proteste gegen die Brillen


Unterdessen gibt es aber auch immer mehr Protest gegen die Überwachungsbrillen. Eine britische Gruppe mit den Namen „Everyone hates Elon“ beispielsweise hängt falsche Werbe-Plakate im Namen von Meta auf. Darauf steht: „Der größte Fortschritt in Technologie für Perverse seit dem Trenchcoat“. Angespielt wird hier auf die Nutzer:innen der Brille, die heimlich Frauen aufnehmen und deren Bilder im Netz verbreiten.

Neben Aktivist:innen und Digital-Rights-Organisationen bringen sich auch die Datenschutzbehörden gegen die Überwachungsbrillen in Stellung.

Die französische Behörde CNIL hat im Mai eine Warnung vor den Brillen ausgesprochen. Sie stellten ein „erhebliches Risiko“ für die Normalisierung von Überwachung dar und könnten „zu einem tiefgreifenden Wandel unserer Gesellschaften führen“.


Auch der Europäische Datenschutzausschuss (EDPD) hat eine Arbeitsgruppe zum Thema eingerichtet. Ein Bericht soll diesen Sommer erscheinen. Nachdem Whistleblower:innen berichtet hatten, dass intime Aufnahmen aus Smart Glasses bei Datenarbeiter:innen landen, haben sich auch Abgeordnete des EU-Parlaments eingeschaltet und fordern Aufklärung.

Der Knackpunkt aus Sicht der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist die Frage, ob die kleine LED an der Brille den Anforderungen eines Hinweises genügt. Denn laut DSGVO darf nur gefilmt werden, wer erkennbar darauf hingewiesen wurde und zugestimmt hat („notice and consent“), egal ob das in der U‑Bahn oder auf einem Konzert geschieht. Verbraucherschützer:innen warnen, eine solche Einwilligung sei im Fall von Smart Glasses realistischerweise gar nicht möglich.


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Datenaustausch über psychisch Erkrankte: Welche Bundesländer ihre Gesetze ändern wollen

09. Juli 2026 um 08:04

Damit die Polizei Daten über psychisch Erkrankte von Kliniken bekommen kann, haben einige Bundesländer neue Regeln erarbeitet. Eine Umfrage zeigt: Weitere könnten bald nachziehen.

Flur auf der Akutstation der Klink fuer Psychiatrie der Charite in Berlin.
Die meisten Menschen kommen freiwillig in eine psychiatrische Klinik. Zwangseinweisungen und anderes regeln die PsychKGs der Länder. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / IPON

Wann kann eine Person gegen ihren Willen in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden? Welche Hilfen stehen Menschen mit psychischen Erkrankungen zu? Welche Rechte hat eine zwangsuntergebrachte Person, wenn es um Besuch, Kommunikation und anderes geht?

Aktuell diskutieren Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen eine Reform ihrer Psychisch-Kranken-Gesetze (PsychKG), die diese Fragen regeln. Die Landesgesetze, die sich in jedem Bundesland namentlich und inhaltlich etwas unterscheiden, behandeln in ihrer jüngsten Neufassung aber noch ein anderes Thema: Es geht um den Datenaustausch über Menschen, von denen eine Gefahr ausgehen könnte.

Der hessische Landtag hatte derartige neue Regeln bereits im Dezember 2025 verabschiedet. Dort müssen psychiatrische Kliniken nun die zuständige Polizeibehörde informieren, wenn eine vorher zwangsuntergebrachte Person entlassen wird – zumindest wenn sie wegen Fremdgefährdung eingewiesen wurde und theoretisch künftig wieder eine Gefahr von ihnen ausgehen könnte.

Das Gesetz in Hessen und die aktuellen Entwürfe aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, die sich in ihren genauen Regelungen durchaus unterscheiden, bekamen viel Kritik – sowohl von medizinischen Fachleuten als auch von Betroffenenvertretungen und Datenschützer:innen. Durch verpflichtenden Datenaustausch zwischen Klinik, Sozialpsychiatrischen Diensten und der Polizei fürchten die Kritiker:innen unter anderem weitere Stigmatisierung von erkrankten Personen, dass das ärztliche Vertrauensverhältnis beschädigt wird und dass sich der Fokus von Hilfen zu einem Generalverdacht verschiebt.

Die Gesetze in den Ländern, die Zwangsunterbringungen und ähnliches regeln, unterscheiden sich inhaltlich und namentlich. Wir benutzen in diesem Text die Abkürzung PsychKG als Sammelbegriff. Hier eine Übersicht, welches Gesetz in welchem Bundesland einschlägig ist:

  • Baden-Württemberg: Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz – PsychKHG)
  • Bayern: Bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG)
  • Berlin: Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)
  • Brandenburg: Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen sowie über den Vollzug gerichtlich angeordneter Unterbringung für psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Psychisch-Kranken-Gesetz – BbgPsychKG)
  • Bremen: Bremisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (BremPsychKG)
  • Hamburg: Hamburgisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (HmbPsychKG)
  • Hessen: Hessisches Gesetz über Hilfen bei psychischen Krankheiten
    (Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz – PsychKHG)
  • Mecklenburg-Vorpommern: Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für Menschen mit psychischen Krankheiten (Psychischkrankengesetz- PsychKG M‑V)
  • Niedersachsen: Niedersächsisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG)
  • Nordrhein-Westfalen: Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)
  • Rheinland-Pfalz: Landesgesetz über Hilfen bei psychischen Erkrankungen (PsychKHG)
  • Saarland: Gesetz Nr. 2069 über Hilfen bei psychischen Erkrankungen (Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz – PsychKHG)
  • Sachsen: Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (Sächsisches Psychisch-Kranken-Gesetz – SächsPsychKG)
  • Sachsen-Anhalt: Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für Personen mit einer psychischen Erkrankung des Landes Sachsen-Anhalt (PsychKG LSA)
  • Schleswig-Holstein: Gesetz zur Hilfe und Unterbringung von Menschen mit Hilfebedarf infolge psychischer Störungen (PsychHG)
  • Thüringen: Thüringer Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen (ThürPsychKG)

Doch wie sieht es in anderen Bundesländern aus? Wer plant eine Reform der Psychisch-Kranken-Gesetze und wann? Wir haben bei allen Bundesländern nachgefragt, bei denen eine Überarbeitung länger her oder noch nicht im parlamentarischen Verfahren ist. Die Mehrheit der Bundesländer plant demnach, ihre PsychKG zu novellieren oder zumindest einzelne Abschnitte zu ändern. Viele wollen dabei auch die Befugnisse zum Datenaustausch ändern.

Hamburg plant einen „Paradigmenwechsel“

Hamburg arbeitet bereits an einem entsprechenden Entwurf, teilt ein Sprecher der dortigen Sozialbehörde auf Anfrage mit. Die Neufassung soll nicht weniger als einen „landesrechtlichen Paradigmenwechsel“ mit sich bringen, „weg vom Unterbringungsgesetz hin zu einem strukturgebenden Gesetz zur Versorgung und zum Schutz psychisch erkrankter Menschen“. Das legte bereits der Landespsychiatrieplan aus dem Jahr 2025 fest. Der besagt auch, dass eine Fertigstellung des Gesetzentwurfs bis Ende 2026 geplant ist.

Aber neben besseren Hilfeangeboten sind auch Datenaustauschbefugnisse bei dem neuen Entwurf ein Thema – „sofern Datenschutz-rechtlich umsetzbar“, schreibt der Sprecher.

In Baden-Württemberg ist eine geplante Reform im Koalitionsvertrag der neuen grün-schwarzen Landesregierung unter Ministerpräsident Cem Özdemir knapp erwähnt. Das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz solle fortgeschrieben und angepasst werden, heißt es da.

Einen genauen Zeitplan dafür hat die seit Mai bestehende Landesregierung noch nicht. Das zuständige Landesministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit antwortet auf Anfrage, der Zeitplan sowie die geplanten Maßnahmen seien davon abhängig, dass „der baden-württembergische Landtag als Haushaltsgesetzgeber die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt“.

Geplant ist laut einem Sprecher, die Kompetenzen der Sozialpsychiatrischen Dienste (SpDi) „um hoheitliche Aufgaben“ zu erweitern. Sie sollen Unterbringungen, also unfreiwillige Einweisungen, vorläufig anordnen und Amtshilfe organisieren dürfen. „Des Weiteren sollen regional verortet Krisen- und Notfalldienste als Anlaufstellen außerhalb der Regeldienstzeiten der SpDi aufgebaut werden“, so der Sprecher weiter.

Ebenso schreibt er:

Schwarz-Rot will die Informationsfreiheit beschneiden.

Wir kämpfen für Transparenz. Mit deiner Unterstützung.

Außerdem soll die Ausweitung von Meldepflichten im Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz die Zusammenarbeit zwischen den Behörden verbessern.

Der Sprecher betont jedoch, dass man „ein Zentralregister über die Erfassung psychisch kranker Menschen“ weiterhin „grundlegend“ ablehne.

Keine Details aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland

Auch Rheinland-Pfalz will in der aktuellen Legislatur der schwarz-roten Landesregierung, die im März 2026 begonnen hat, ein neues PsychKG auf den Weg bringen. Weitere Details kann oder will das dortige Gesundheitsministerium jedoch noch nicht offenbaren. Es sei „noch zu früh, um über den Entwicklungsstand zu berichten“, so ein Sprecher.

Es gebe jedoch seit Februar 2026 im Land eine jugendpsychiatrische Präventionsambulanz, um die Versorgung von schwer psychisch erkrankten Personen zu verbessern. Auch für Erwachsene seien derartige Ambulanzen im Aufbau, um „Gewaltpotenziale bei psychisch erkrankten Erwachsenen zu erkennen und zu adressieren sowie die zugrunde liegenden psychischen Erkrankungen gezielt zu behandeln“. Der Sprecher schreibt auch: „Nur, weil ein Mensch psychische Probleme hat, wird er nicht automatisch zum Risiko für die Gesellschaft.“

Keine Details, aber schon erste Arbeiten gibt es im Saarland, wo sich laut Sozialministerium eine „kleine Novelle“ auf der Arbeitsebene befinde. Worum es dabei geht und ob Datenaustausch eine Rolle spielt, verrät das Ministerium nicht. „Details können erst zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben werden“, so eine Sprecherin.

In Berlin soll die nächste Regierung die Reform steuern

In Berlin steht eine PsychKG-Reform in der kommenden Legislaturperiode an. Die beginnt, sobald sich nach den anstehenden Wahlen im September eine neue Landesregierung nach der derzeitigen schwarz-roten Koalition gebildet hat. Ob es dabei auch um neue Regelungen für einen Datenaustausch geht, beantwortet ein Sprecher der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege noch nicht explizit.

Aber der derzeitige Gesundheitssenat, das wird aus seiner Antwort deutlich, legt den Fokus weniger auf Daten, sondern betont, dass „die bedarfsgerechte Versorgung und Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen im Vordergrund“ stehe und „der Schutz der persönlichen Rechte sowie die Wahrung der Selbstbestimmung der Betroffenen“ dabei „höchste Priorität“ hätten. Außerdem betont er, dass es keinen einfachen Kausalzusammenhang zwischen psychischer Erkrankung und Gewalt oder Straftaten gebe und eine „bedarfsgerechte psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung“ ein „wesentlicher Baustein der Gewaltprävention“ sei.

Wie es um diese Versorgung in Berlin bestellt ist, soll eine Evaluation zeigen, die aktuell stattfindet. „Dabei werden insbesondere die bestehenden Versorgungsstrukturen für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen analysiert. Darüber hinaus sollen Empfehlungen zur Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung, zur Förderung der psychischen Gesundheit sowie zur Prävention psychischer Erkrankungen erarbeitet werden.“

Welchen Weg der künftige Senat einschlägt, wird aber mehr als von der Haltung des bisherigen Gesundheitssenats wohl von der künftigen Regierungskonstellation abhängen.

Sachsen-Anhalt evaluiert noch

Ebenfalls erst evaluieren, bevor es an die Änderungen geht, will das Land Sachsen-Anhalt. Im dortigen PsychKG ist eine Evaluierung vier Jahre nach Inkrafttreten vorgeschrieben. Die ist für das seit 2020 geltende Gesetz längst fällig und soll laut Gesundheitsministerium „bis einschließlich 2027 andauern“. Erst danach wolle man eine Novellierung des dortigen PsychKGs prüfen.

In Bayern gibt es seit dem Mai 2025 eine Arbeitsgruppe unter der Federführung des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, an der auch „Vertreterinnen und Vertreter von Angehörigen und Betroffenenverbänden“ teilnehmen. Die Aufgabe dieser Gruppe ist es, „die Gefahren, die von einer kleinen Gruppe schwerst psychisch kranker Menschen ausgehen, möglichst zu minimieren“. Eine Sprecherin des Sozialministeriums schreibt: „Sie verfolgt einen offenen und differenzierten Ansatz, da das Thema vielschichtig und komplex ist und einer gründlichen, differenzierten Aufarbeitung bedarf. Dabei soll unnötige Stigmatisierung psychisch kranker Menschen vermieden werden, ohne die tatsächliche Gefahr zu verharmlosen.“

Das heißt auch nicht, dass durch die Arbeit der Gruppe Gesetzesänderungen anstehen. Sie werde „geeignete und nachhaltige Maßnahmen vorschlagen, die eine Behandlung dieser Menschen ermöglichen“. Zwangsweise Unterbringungen auszuweiten, so ein Sprecher des Ministeriums, sei aber nicht geplant. Erste Ergebnisse, so das Ministerium, „werden voraussichtlich Ende des Jahres vorliegen“.

Datenübermittlungsbefugnisse an die Polizei stehen bereits seit der Neuregelung 2018 im bayerischen Gesetz. Die Polizei sei außerdem „in den allermeisten Fällen ohnehin eine am Unterbringungsverfahren beteiligte Behörde“, so die Sprecherin des Sozialministeriums. Eine Neuregelung sei deshalb in Bayern nicht erforderlich.“

Keine konkreten Zeitpläne, das PsychKG zu überarbeiten, hat Brandenburg. Das dortige Gesundheitsministerium teilt jedoch mit, man beobachte „aktuelle Entwicklungen auf diesem Gebiet, auch in anderen Bundesländern“. Außerdem gebe es einen „kontinuierlichen Austausch mit dem Innenministerium, um zu entscheiden, ob und wann in unserem Handlungsrahmen ein Tätigwerden angezeigt ist“.

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Doch auch unabhängig von einer neuen Gesetzesgrundlage ist Datenaustausch ein Thema für das Bundesland: Wie „Datenaustausch zwischen Kliniken, Ärzten, Polizei, Sozialpsychiatrischen Diensten oder anderen Stellen verbessert werden kann, beschäftigt derzeit eine Arbeitsgruppe der Landesregierung, an der auch kommunale Vertreter beteiligt sind.“

Zusätzlich gibt es in Brandenburg eine weitere, ressortübergreifende Arbeitsgruppe zum „Umgang mit verhaltensauffälligen Geflüchteten“, die sich „mit fachlichen und organisatorischen Verfahrenswegen für den Umgang mit psychisch belasteten, unterstützungsbedürftigen oder sicherheitsrelevant auffälligen Geflüchteten“ befasst.

Wie Berlin auch betont Brandenburg jedoch, dass psychische Erkrankungen „nicht pauschal mit Gewaltbereitschaft gleichgesetzt“ werden dürften. „Maßgeblich bleibt die konkrete Einzelfallprüfung“, so ein Sprecher des Gesundheitsministeriums.

Schleswig-Holstein diskutiert „Optimierungen“

Schleswig-Holstein will laut einem Sprecher des Gesundheitsministeriums keine Novelle seines PsychKGs durchführen, es würden aber „verschiedene mögliche Änderungen im schleswig-holsteinischen Gesetz zur Hilfe und Unterbringung von Menschen mit Hilfebedarf infolge psychischer Störungen (PsychHG) geprüft und ressortübergreifend erörtert“. Dabei gehe es auch „um eine Optimierung der Informations- und Berichtspflichten sowie mögliche Verbesserungen hinsichtlich strukturierter Meldewege auf gesetzlicher Grundlage“.

Thüringen wiederum erarbeitet derzeit Änderungen an seinem PsychKG, will darin aber keine neuen Datenaustauschbefugnisse regeln. Es gehe bei der PsychKG-Reform um Nachbesserungen „vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie nach den Erfahrungen aus der Praxis der Sozialpsychiatrischen Dienste, der Kliniken und der psychisch kranken Menschen“. Zwang sollte möglichst vermieden werden, Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen „auf das unbedingt notwendige Maß“ reduziert.

Nichts geplant in Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen

Keine Pläne für eine Erneuerung des Landes-PsychKGs hat Bremen. Dort gibt es unabhängig davon jedoch seit April 2025 eine „Ständige Konferenz zur Prävention von Gewalttaten durch psychisch kranke Menschen“, die aus einer früheren Arbeitsgruppe hervorgegangen ist. Dort treffen sich regelmäßig etwa Vertreter:innen aus dem Sozial‑, Gesundheits‑, und Innenbereich mit Polizei, Kliniken und Gerichten.

Sie sprechen laut dem Grundsatzpapier beispielsweise darüber, wie sie Meldewege verbessern können und erarbeiten Vorschläge zu Präventions- und Versorgungsangeboten. Neben derartigen strukturellen Fragen können die verschiedenen Institutionen jedoch auch Fallkonferenzen einberufen, um gemeinsam zu einer bestimmten Personen zu beraten. Das ist erlaubt „wenn eine akute und/oder anhaltende Gefährdungssituation“ bezüglich der Person besteht und eine einzelne Institution die Situation mit ihren eigenen Mitteln nicht mehr bearbeiten kann.

Eine knappe Absage an Reformpläne schickte das Gesundheitsministerium Mecklenburg-Vorpommerns. Auch andere Initiativen, die sich mit der Verhinderung von Gewalttaten durch Menschen mit psychischen Krankheiten befassen, gebe es in der Zuständigkeit des Ministeriums nicht. Auch Sachsen hat offenbar keine Absichten, sein PsychKG erneut zu ändern. Dort gab es im Juni 2024 die letzte Novelle.

Dass ein Bundesland eine Änderung seines Psychisch-Kranken-Gesetzes plant und dabei auch Regelungen zu Datenaustausch angehen will, sagt noch nichts über deren künftigen Umfang aus. Doch die Gesetzgebungsbeispiele aus Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen lassen die Sorge zu, dass psychisch Erkrankte immer häufiger zur Sache der Polizei werden.

Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) hat im Februar 2026 Empfehlungen herausgegeben, wie neue PsychKGs und die darin enthaltenen Regelungen zu Zwangsunterbringungen gestaltet werden können. Die medizinische Fachgesellschaft schlägt vor, zwischen Meldepflichten und Melderechten zu unterscheiden.

Meldepflichten dürfe es nur sehr begrenzt und gegenüber Nicht-Sicherheitsbehörden wie den Sozialpsychiatrischen Diensten geben. Gegenüber der Polizei sollte es lediglich ein eng begrenztes Melderecht „für nicht-medizinische Informationen zum Gefahrenpotenzial der Person“ geben. Medizinische Informationen sollten „nur Personen in Einrichtungen weitergegeben werden dürfen, die selbst der Schweigepflicht unterliegen und die nicht Mitarbeitende einer Sicherheitsbehörde sind“.


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Staatliche Transparenz: Angriff auf Informationsfreiheit sorgt weiter für heftige Kritik

03. Juli 2026 um 10:44

Die Bundesdatenschutzbeauftragte hält die Pläne der Bundesregierung für „undemokratisch“, Journalisten warnen vor einem Vertrauensverlust. Sie verweisen zudem auf Machenschaften von Koalitionspolitikern, die nur dank des Informationsfreiheitsgesetzes ans Licht kamen.

Berg im Nebel
So transparent wird die Sicht auf den Staat, wenn es nach der Bundesregierung geht. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Federico Bottos

Am gestrigen Donnerstag hatte die schwarz-rote Koalition ihre Pläne aus dem Koalitionsausschuss vorgestellt. Mit dabei: Ein Frontalangriff auf die Informationsfreiheit, den zahlreiche Medien- und Journalistenverbände scharf verurteilen. Vom „schwersten Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik“ ist da die Rede und davon, dass die Bundesregierung die Informationsfreiheit in die Tonne trete.

Mit ihrem Urteil sind die zivilgesellschaftlichen Organisationen nicht allein. Auch Louisa Specht-Riemenschneider, die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) teilt die Kritik. „Einige der vom Koalitionsausschuss genannten Anpassungen hätten eine erhebliche Tragweite, die im Ergebnis einer Abschaffung der seit zwanzig Jahren bestehenden Informationsfreiheit nahekämen“, sagte Specht-Riemenschneider gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

Aus ihrer Sicht werde der Grundgedanke eines grundsätzlich voraussetzungslosen Zugangs zu amtlichen Informationen in sein Gegenteil verkehrt. Denn in Zukunft sollen Anfragende ein „berechtigtes Interesse“ an den abgefragten Dokumenten darlegen. Bislang muss der Staat begründen, wenn er Informationen nicht herausgeben will. „Hier sollte daran festgehalten werden, dass der Staat im Einzelfall darlegen muss, dass das öffentliche Interesse der Transparenz entgegensteht“, so Specht-Riemenschneider gegenüber dem RND.

„Undemokratisch“

Specht-Riemenschneider kritisiert zudem, dass die Pläne in Zukunft eine große Anzahl von Menschen in Deutschland ausschließen würde. Die Koalition plant das Auskunftsrecht auf Deutsche und EU-Bürger:innen zu beschränken. Die Bundesdatenschutzbeauftragte sagt, dies führe zu einer undemokratischen Zwei-Klassen-Informationsfreiheit.

Kritik an den Plänen kommt auch von der Linkspartei. Die Digitalpolitikerin Sonja Lemke kritisiert, dass die Koalition die Informationsfreiheit de facto abschaffen will. „Mit den Angriffen auf das Informationsfreiheitsgesetz will die Bundesregierung ihre Hinterzimmerpolitik durchsetzen. Dabei ist Transparenz gegenüber den Bürger*innen in einer Demokratie Pflicht! Denn nur so können Interessenkonflikte und geheime Machenschaften aufgedeckt werden“, so Lemke gegenüber netzpolitik.org.

Sie verweist darauf, dass durch IFG-Anfragen „rechtswidrige Machenschaften“ von Regierungspolitikern aufgedeckt worden seien. „Sei es bei Spahn und seinen Maskendeals oder seiner Villa, Katharina Reiche mit ihrer Wirtschaftskumpanei oder bei Phillip Amthors Werbung für Augustus Intelligence: Diese Personen machen deutlich, warum es eine staatliche Transparenz mit einer klaren Benennung der Verantwortlichen braucht.“

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Auf einen solchen Zusammenhang verweist auch der investigative Journalist Markus Grill auf Bluesky: „Die von der CDU/SPD-Regierung geplante massive Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) wird die Arbeit investigativer Journalisten, und damit die Aufklärung über Missstände bzw. die Kontrolle der Regierung, sehr behindern. Viele Spahn-Enthüllungen z.B. wären ohne IFG unmöglich gewesen.“

Bundesregierung will zentrale demokratische Rechte beschneiden

Yannick Müller von D64 verweist gegenüber netzpolitik.org darauf, dass unter der Ampel-Regierung sogar ein bundesdeutsches Transparenzgesetz geplant war, das die Informationsfreiheit ausbauen sollte. „Die Einschränkung des IFG ergibt sich also nicht aus der Verwaltungspraxis heraus, sondern aus dem politischen Willen gegen mehr Transparenz“, sagt Müller.

Manfred Redelfs aus dem Investigativteam bei Greenpeace spricht von einem „massiven Schlag gegen Transparenz und Beteiligungsrechte“. Er schreibt: „Ausgerechnet in Zeiten, in denen viele Menschen mit den demokratischen Institutionen hadern, versucht die Bundesregierung, zentrale demokratische Rechte zu beschneiden. Vertrauen schafft man aber nicht durch Abschottung und Geheimhaltung, sondern nur durch Transparenz.“

Auf das Vertrauensproblem weist auch Lilli Iliev von Wikimedia Deutschland hin: „Das Vertrauen in Politik und Demokratie ist auf einem Rekordtief. Mit dem Rückbau in Sachen Transparenz wird das Misstrauen weiter zunehmen.“ Sie fordert deswegen: „Wir brauchen mehr Transparenz, nicht weniger – für alle.“


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Informationsfreiheit: Schwarz-Rot plant Frontalangriff auf Journalismus und Transparenz

02. Juli 2026 um 14:52

Die Spitzen von Union und SPD wollen die Informationsfreiheit massiv einschränken. Die Zivilgesellschaft zeigt sich entsetzt und spricht vom „schwersten Angriff auf staatliche Transparenz“.

Vier Personen stehen an Rednerpulten vor den Flaggen der Europäischen Union und Deutschlands, drei Männer und eine Frau, die Frau trägt einen roten Blazer
Wollen die Informationsfreiheit schleifen: der bayerische Ministerpräsident Markus Söder, Bundeskanzler Friedrich Merz, Arbeitsministerin Bärbel Bas und Finanzminister Lars Klingbeil auf der heutigen Pressekonferenz. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Mike Schmidt

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in der heutigen Form erlaubt es allen Menschen, zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie Medien, Anfragen aller Art nach Dokumenten des Staates zu stellen. Die jeweiligen Behörden und Stellen müssen die vorliegenden Dokumente herausgeben – das macht staatliches Handeln transparent und hat schon so manchen Skandal aufgedeckt. Die Informationsfreiheit gilt als einer der Pfeiler einer freiheitlichen Demokratie, weil sie die Rechenschaftspflicht des Staates regelt.

Doch diese Informationsfreiheit ist der schwarz-roten Koalition offenbar ein Dorn im Auge. Im Koalitionsausschuss hat die Regierung beschlossen, die Informationsfreiheit massiv einzuschränken. Arne Semsrott von FragDenStaat spricht vom „schwersten Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik“. Zivilgesellschaftliche Organisationen sind entsetzt.

Koalition will IFG faktisch abschaffen

Hinter eher blumigen Worten im „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ verstecken sich gleich mehrere Vorhaben.

So sollen Informationsfreiheitsanfragen künftig nur noch mit „berechtigtem Interesse“ möglich sein. Antragsstellende müssen demnach jedes Mal nachweisen, dass sie einen besonderen Anspruch auf Informationen haben. Weil dies viele Anfragen ausschließen würde, wäre das bestehende Recht auf Informationsfreiheit damit praktisch ausgehöhlt. Derzeit muss eine Person, die eine IFG-Anfrage stellt, nicht begründen, warum sie das tut.

Anfragende müssten künftig mit deutlich höheren Kosten rechnen. Bisher sorgt ein Gebührendeckel dafür, dass Anfragen nicht mehr als 500 Euro kosten. Dieser Deckel soll wegfallen und stattdessen die Gebühren „im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip“ angepasst werden. Schon heute versuchen manche Behörden die Anfragen mit Kosten abzuwehren. In Zukunft könnte eine einzelne Anfrage dann mehrere Tausend Euro kosten.

Auch dürften künftig nur noch natürliche Personen Anfragen stellen. Juristischen Personen will die Koalition dieses Recht entziehen. Das sind rechtlich selbstständige Organisationen wie ein eingetragener Verein, eine Stiftung oder ein Unternehmen. Zivilgesellschaftliche Organisationen wie die Deutsche Umwelthilfe oder Amnesty International könnten demnach keine Anfragen mehr stellen.

Auch Menschen aus Drittstaaten könnten ausgeschlossen werden. Die Bundesregierung will prüfen, ob nur noch in Deutschland lebende Deutsche und EU-Bürger:innen Informationen verlangen dürfen. Personen, die eine Anfrage stellen, müssten dann ihre Staatsangehörigkeit nachweisen.

In den veröffentlichten Informationen sollen die Namen aller Behördenmitarbeiter:innen künftig geschwärzt werden. Es wäre dann nicht mehr nachvollziehbar, wer für behördliche Entscheidungen verantwortlich ist. Staatliches Handeln ließe sich so nicht mehr leicht nachvollziehen und Korruption schwieriger aufdecken.

Außerdem sollen Behörden die Freigabe von Informationen verwehren können, indem sie auf „komplexe Bedrohungslagen“ verweisen. Mit einer ähnlichen Begründung schränkte das Berliner Abgeordnetenhaus Ende März das Berliner Informationsfreiheitsgesetz und das Landesdatenschutzgesetz ein.

„Der schwerste Angriff auf staatliche Transparenz“

Wir haben mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen gefragt, was sie von den Plänen der Koalition halten. Sie lehnen diese unisono ab.

Der Journalist und langjährige Transparenzexperte Arne Semsrott von FragDenStaat sagt: „Das ist der schwerste Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik. SPD und Union brechen nicht nur ihren eigenen Koalitionsvertrag, sondern beschädigen Presse- und Informationsfreiheit massiv. Sie wollen die Informationsfreiheit de facto abschaffen.“

Schwarz-Rot will die Informationsfreiheit beschneiden.

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Hendrik Zörner vom Deutschen Journalisten Verband (DJV) ist empört: „Die Regierungskoalition tritt die Informationsfreiheit in die Tonne.“ Das geschehe ausgerechnet in einer Zeit, da transparente Informationen und Fakten unbedingt notwendig seien, um der Flut an Desinformation und faktenfreien Meinungen begegnen zu können. Das bisherige Informationsfreiheitsgesetz sei zwar nicht der große Wurf gewesen, aber man habe damit arbeiten können. „Die Informationsbeschaffung wird künftig schwieriger werden“, so Zörner weiter.

Daniel Drepper, Vorsitzender von Netzwerk Recherche, sagt: „Dieser Vorschlag ist ein Frontalangriff auf den investigativen Journalismus und auf eine zentrale Errungenschaft der Demokratie: Transparenz gegenüber ihren Bürger*innen.“ Wenn diese Pläne umgesetzt würden, sei das Informationsfreiheitsgesetz nicht reformiert, sondern abgeschafft. „Für Journalist*innen bedeutet dieser Angriff auf die Transparenz, dass es deutlich schwieriger wird, die Vorgänge in deutschen Behörden zu durchleuchten.“ Genau diese Art von Beschränkung sei offenbar gewollt: „Die Regierung versucht, die Kontrollfunktion der Medien zu begrenzen, indem bestehende Auskunftsrechte abgeschafft werden.“ Das sei in Zeiten zunehmender Skepsis gegenüber demokratischen Institutionen ein gefährlicher Kurs, so Drepper weiter.

Christian Mihr, Geschäftsführer Politik und Strategie von Reporter ohne Grenzen, sagt: „Es steht auf dem Spiel, ob die Öffentlichkeit in diesem Land in Zukunft noch an verlässliche Informationen kommt.“ Ob Redaktionen, internationale Rechercheverbünde, Exiljournalist*innen oder Organisationen wie Reporter ohne Grenzen – sie alle würden in Zukunft nur erschwert oder gar nicht mehr an staatliche Informationen gelangen, so Mihr. „Gleichzeitig wird der Umfang der Information geringer; durch übertriebene Schwärzungen verschwindet Verantwortlichkeit genau dort, wo öffentliches Interesse am stärksten wiegt.“

„Das ist eine katastrophale Fehlentscheidung“, sagt Anette Dowideit, CORRECTIV-Chefredakteurin. „Gerade in den jetzigen politischen Zeiten – in denen eine Partei erstarkt, die der Verfassungsschutz in Teilen als gesichert rechtsextremistisch einstuft – muss die Demokratie doch wehrfähiger gemacht werden. Stattdessen macht es diese Einschränkung den Journalistinnen und Journalisten deutlich schwerer, das Handeln von Politikern und Behörden kritisch zu begleiten.“

Auch Tom Jennissen von der Digitalen Gesellschaft äußert sich kritisch: „Mit der geplanten massiven Einschränkung der Informationsfreiheit schwächt die Bundesregierung ganz bewusst eine wesentliche Säule einer lebendigen Öffentlichkeit und zeigt ein erschreckend autoritäres Staatsverständnis. Intransparenz und Verantwortungsdiffusion untergraben das Vertrauen in öffentliche Institutionen, statt sie zu stärken.“

Warum das IFG wichtig ist

Doch nicht nur die Zivilgesellschaft sieht die Vorschläge der schwarz-roten Koalition kritisch. Auch Meike Kamp, die Berliner Beauftragte für Informationsfreiheit, sieht die Entwicklungen rund um Transparenzeinschränkungen mit Sorge: „Mehr denn je sollten der Staat und seine Behörden ein Interesse daran haben, dass das eigene Handeln von der Öffentlichkeit überprüft und nachvollzogen werden kann.“ Das schaffe Vertrauen und stärke die Demokratie.

„Mit großer Sorge beobachte ich daher die Tendenzen in Bund und Ländern, die Informationsfreiheit zu beschränken. Wir brauchen mehr Transparenz, nicht weniger. Für den Schutz kritischer Infrastrukturen gibt es schon heute ausreichende Ausnahmeregelungen“, so Kamp gegenüber netzpolitik.org.

Informationsfreiheit ist das Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen. Sie ist eines der Grundpfeiler der Wissensgesellschaft. Dieses Recht basiert auch auf Artikel 5 des Grundgesetzes. Dort heißt es:

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Das Informationsfreiheitsgesetz gilt in Deutschland seit 2006 auf Bundesebene. Seitdem können Bürger:innen auf Antrag Einsicht in staatliche Verträge, Kommunikationen, Dokumente und Behördenabläufe bekommen.

Diese Option wird eifrig genutzt: Alleine bei FragdenStaat haben mehr als 130.000 Menschen in über 250.000 Anfragen Informationen befreit. Dazu kommen alle Anfragen, die nicht über das Transparenzportal gestellt wurden.

Schwarz-Rot bricht eigenen Koalitionsvertrag

Bereits in ihren Koalitionsverhandlungen hatten Union und SPD darüber diskutiert, das Informationsfreiheitsgesetz abzuschaffen, wie ein geleaktes Papier der Arbeitsgruppe für „Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung, Moderne Justiz“ im März 2025 zeigte. Verhandlungsführer war Philipp Amthor (CDU), der heute Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung ist.

Alles netzpolitisch Relevante

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Amthor war in den Augustus-Intelligence-Skandal verwickelt, der auch dank des Informationsfreiheitsgesetzes aufgedeckt wurde. Interne Unterlagen legten damals offen, wie der CDU-Abgeordnete dem US-Unternehmen Augustus Intelligence Zugang zum Bundeswirtschaftsministerium verschafft hatte.

Amthors Lobbyaktivitäten beherrschten im Sommer 2020 über Wochen die Schlagzeilen. Sie demonstrierten damals auch unzureichende Transparenzpflichten für Abgeordnete: Amthor hatte 2.800 Aktienoptionen mit einem Wert von bis zu 250.000 US-Dollar erhalten. Nach den damaligen Verhaltensregeln des Bundestages waren diese nicht veröffentlichungspflichtig.

Der Aufschrei über die geleakten Pläne der schwarz-roten Koalitionäre, das IFG abzuschaffen, war groß. Union und SPD nahmen daraufhin Abstand von dem Vorhaben. In ihrem Koalitionsvertrag spielte das Thema Transparenz von Politik und Verwaltung nur noch am Rande eine Rolle. Dort heißt es, die Regierung wolle das IFG „mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren“.

Das steht noch im Papier

Netzpolitisch relevant sind auch weitere Punkte des Papiers. So will die Koalition gegen den „Missbrauch von Sozialleistungen“ vorgehen und dafür die Vorschläge der Kommission zur Sozialstaatsreform schnellstmöglich umsetzen. Die Kommission will unter anderem den Datenschutz aufweichen und Verfahren weitgehend automatisiert „auch unter Nutzung von Künstlicher Intelligenz“ beschleunigen. Wohlfahrtsverbände befürchten, dass ohnehin benachteiligte Menschengruppen zusätzlich diskriminiert werden. Insbesondere die kommunalen Jobcenter sollen zum Datenaustausch verpflichtet werden. Noch im Juli sollen das Bundesarbeits- und das Bundesinnenministerium einen Aktionsplan vorlegen, der den „Missbrauch von Sozialleistungen“ bekämpfen soll.

Außerdem wollen Union und SPD den nationalen Datenschutz vereinfachen. Dafür will sie „alle vorhandenen Spielräume“ der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) „konsequent“ nutzen. Forschung und Wirtschaft sollen Daten so wohl ungehinderter nutzen können.

In eine ähnliche Richtung geht das Vorhaben, mit Blick auf den „Bürokratierückbau“ die Berichts- und Dokumentationspflichten gegenüber staatlichen Stellen weitmöglichst abzuschaffen.

Berichtspflichten umfassen etwa statistische Meldungen, regelmäßige Berichte an Aufsichtsbehörden oder Auskunftspflichten gegenüber der Verwaltung. Sie sind wichtig, um die Sicherheit von Beschäftigten, die Rechtskontrolle oder den Schutz vulnerabler Gruppen zu prüfen. Die Koalition will hier den Aufwand für Unternehmen senken und ein „Berichtsentlastungsgesetz“ verabschieden. Außerdem sollen für künftige Gesetze eine „Berichtspflichten-Bremse“ einführen. Am Ende sollen nur jene Berichtspflichten bestehen bleiben, deren Notwendigkeit die zuständigen Ministerien explizit begründen. Außerdem soll innerhalb eines Jahres jede vierte Dokumentationspflicht abgeschafft werden, sofern sie nicht durch EU- oder Verfassungsrecht zwingend ist.

Insgesamt 34 Maßnahmen geplant

Die Spitzen von Union und SPD haben sich gestern Abend auf zahlreiche Reformen geeinigt. Die insgesamt 34 Maßnahmen stellten Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), Finanzminister Lars Klingbeil (SPD), Arbeitsministerin Bärbel Baas (SPD) und der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) heute Vormittag in einer Pressekonferenz vor.

Zu den wichtigsten Entscheidungen zählte Merz die Rentenreform bis zum Jahresende. Außerdem will die Koalition unter anderem die Reichensteuer erhöhen, „Zukunftsbranchen“ fördern und die Regeln für Krankschreibungen von Beschäftigten verschärfen.

Der Koalitionsausschuss ist ein informelles Gremium der schwarz-roten Bundesregierung. Es trifft die wichtigsten Richtungsentscheidungen und entscheidet bei Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Koalition. Dem Ausschuss gehören jeweils drei Personen aller Regierungsparteien an: Von der CDU sind das Bundeskanzler Friedrich Merz, Jens Spahn (Unions-Fraktionsvorsitzender) und Carsten Linnemann (CDU-Generalsekretär); von der CSU Markus Söder, Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Alexander Hoffmann (Landesgruppenchef der CSU); von der SPD Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas und Matthias Miersch (SPD-Fraktionsvorsitzender).


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Moritz Hennemann: Neuer Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit gewählt

25. Juni 2026 um 16:40

Der neue Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit war vorher Jura-Professor und gilt als Verfechter eines wirtschaftsorientierten Datenschutzes. Er wurde heute vom Bundestag gewählt.

Zwei Portraits: Eine Person mit schulterlangen, blonden Haaren vor einer Betonwand, rechts eine Person mit kurzen Haaren und Brille vor einer Bücherwand
Die scheidende und der neue BfDI: Louisa Specht-Riemenschneider und Moritz Hennemann – Alle Rechte vorbehalten: Specht: Johanna Wittig, Hennemann: Julian Vogel

Der Bundestag hat heute Moritz Hennemann zum neuen Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) gewählt. Er wurde von der Unions-Fraktion vorgeschlagen und erhielt 391 Ja-Stimmen bei 122 Nein-Stimmen und 77 Enthaltungen. Der Jurist folgt damit auf Louisa Specht-Riemenschneider, die das Amt nach gut zwei Jahren aus gesundheitlichen Gründen aufgibt.

Hennemann ist seit 2023 Professor für Zivilrecht, Informationsrecht, Medienrecht und Internetrecht an der Universität Freiburg. Für wissenschaftliche Veröffentlichungen wurde der 1985 geborene Jurist mehrfach mit rechtswissenschaftlichen Auszeichnungen geehrt.

In seiner Publikationsliste finden sich neben zahlreichen Auseinandersetzungen mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auch zahlreiche Texte zu Datennutzungsgesetzen wie dem Data Act und dem Data Governance Act. Expertise zum Thema Informationsfreiheit, das neben dem Datenschutz zum Aufgabenfeld des BfDI gehört, hat der Jurist nicht vorzuweisen.

Hennemann gilt als Vertreter eines wirtschaftsorientierten Datenschutzes, der Daten als ökonomisches Gut sieht und die Nutzung von Daten für Innovation und Geschäftsmodelle betont. In einem Gastbeitrag in der FAZ begrüßte er Ende 2025 das Digital-Omnibus-Gesetzespaket der EU, das von Datenschutzbehörden, Forscher:innen und Zivilgesellschaft als Angriff auf die KI-Verordnung und die DSGVO kritisiert wird.

Verfechter einer „Datenrealpolitik“


Moritz Hennemann veröffentlichte in der Vergangenheit mehrfach gemeinsam Texte mit Louisa Specht-Riemenschneider. 2022 sprachen sie sich etwa in einem gemeinsamen Gastbeitrag in einem Background-Newsletter des Tagesspiegel für eine „Datenrealpolitik“ aus. Darin beschrieben sie „die Bildung effizienter und resilienter globaler Daten(handels)ökosysteme“ als „eine Zukunftsfrage der freien Welt“.

Auch die scheidende BfDI war vor ihrem Amtsantritt Jura-Professorin und gilt als Vertreterin eines innovationsorientierten Datenschutzes. In Fragen der Gesundheitsdigitalisierung etwa positionierte sie sich deutlich kompromissbereiter als ihr Vorgänger Ulrich Kelber. Sie betonte jedoch auch die Notwendigkeit, Schutzlücken im Datenschutz zu schließen und verwies dabei regelmäßig auf Databroker-Recherchen von netzpolitik.org und dem Bayerischen Rundfunk.

Mit dem Datenbarometer rief Specht-Riemenschneider eine wiederkehrende Erhebung zu Einstellungen der Bevölkerung zu unterschiedlichen Datenthemen ins Leben und forderte erst kürzlich die Einführung eines Bundestransparenzgesetzes. In der Debatte um eine Harmonisierung der Datenschutzaufsicht in Deutschland sprach sie sich für eine Zentralisierung der Aufsicht über die Wirtschaft bei ihrer Behörde aus. Pläne der Bundesregierung, ihrem Haus die Datenschutzaufsicht über den Bundesnachrichtendienst zu entziehen, kritisierte sie.

Eine öffentliche Ausschreibung oder ein anderweitig transparentes Verfahren für die Nachbesetzung der BfDI-Stelle fand nicht statt.


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Online-Tracking: Deutschland und Google wollen Cookie-Banner retten

24. Juni 2026 um 16:40

Mit dem „Digitalen Omnibus“ will die EU nach der KI-Verordnung auch den Datenschutz schleifen. Das Gesetzespaket enthält einen einzigen Vorschlag, der nicht primär Unternehmen, sondern auch Nutzer:innen das Leben erleichtern soll. Er könnte das europäische Internet von Cookie-Bannern befreien, doch nach intensiver Lobby-Arbeit will der Rat den Artikel nun streichen.

Collage aus Google-Cookie-Banner und Keksen
Ob man Cookies jemals loswird? – : Banner: Screenshot google.de, Kekse: James Trenda

Das Cookie-Banner ist wohl eines der hartnäckigsten Ärgernisse des Internets. Weil Nutzer:innen ohne ihr Einverständnis nicht getrackt werden dürfen, bombardieren Websites und Werbefirmen sie mit den Einwilligungsanfragen. Oft sind diese manipulativ gestaltet und häufig werden sie weggeklickt. Echte Selbstbestimmung für Nutzer:innen ist so nicht möglich. Die EU-Kommission hat deshalb einen Vorschlag gemacht, der die Banner weitgehend abschaffen könnte.

Im Rahmen des Digital-Omnibus-Gesetzespakets sollen Diensteanbieter nach dem Willen der Kommission verpflichtet werden, automatische Signale zu Tracking-Präferenzen zu beachten. Solche Signale könnten Nutzer:innen etwa über ihren Browser senden. Dagegen wenden sich seit längerem nicht nur Lobby-Organisationen der Tracking-Wirtschaft, sondern auch mehrere Länder wie Deutschland und Frankreich.

Ein kürzlich von Politco geleaktes Dokument aus dem Rat der EU-Mitgliedstaaten zeigt: Die Gegenwehr war erfolgreich. Der jüngste Kompromissvorschlag der zypriotischen Ratspräsidentschaft sieht eine vollständige Streichung des von der Kommission vorgeschlagenen Artikel 88b vor, in dem die Cookie-Revolution stattfinden sollte.

„Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Die EU-Kommission will endlich die Cookie-Banner abschaffen, aber Google und einige EU-Mitgliedsstaaten wollen sie nun unbedingt behalten“, kommentiert Datenschutz-Aktivist Max Schrems von der Organisation noyb den Vorgang. „Jahrzehntelang wurde sich über EU-Bürokratie beschwert, aber in Wirklichkeit fürchtet sich die Tracking-Industrie dermaßen vor einer Möglichkeit, dass Verbraucher:innen einfach ‚Nein’ sagen können, dass nach etwas Lobbying alle umfallen.“

So könnte eine Zukunft ohne Cookie-Banner aussehen



Die Idee der EU-Kommission ist schnell erklärt: Einwilligungen oder Ablehnungen zum Online-Tracking sollen künftig nicht mehr über individuell gestaltete Banner auf den jeweiligen Websites abgegeben werden, sondern standardisiert und automatisiert durch maschinenlesbare Signale, die sogenannten Privacy Signals.

Praktisch hieße das etwa, dass Nutzer:innen ihre Präferenzen über Einstellungen im Browser, im Betriebssystem oder über spezialisierte Programme, sogenannte Einwilligungs-Agenten, festlegen könnten. Betreiber:innen von Websites und Werbefirmen müssten diese Signale laut Entwurf der Kommission „respektieren“. Sie dürften sie also nicht mehr ständig erneut nach Einwilligungen fragen. Ausnahmen sollen für journalistische Medien gelten, deren Werbefinanzierung man aufgrund ihrer Bedeutung für die Demokratie nicht gefährden wolle.

Die Idee hinter den Privacy Signals ist nicht neu, schon vor mehr als 15 Jahren implementierten einige Browser den „Do Not Track“-Standard. Mit dessen Hilfe konnten Nutzer:innen über einen einzigen Klick signalisieren, dass sie nicht getrackt werden wollen. Die Werbeindustrie ignorierte den Standard jedoch. Versuche des Europäischen Parlaments, Ende der 2010er-Jahre im Rahmen der ePrivacy-Reform ein ähnliches Signal verbindlich einzuführen, scheiterten am massiven Widerstand der Industrie.

In Deutschland schuf deshalb zuletzt die Ampel-Regierung einen rechtlichen Rahmen für „Dienste zur Einwilligungsverwaltung“, mit denen Nutzer:innen ihre Zustimmung oder Ablehnung für einzelne Websites managen können. Im letzten Moment verließ Digitalminister Volker Wissing jedoch der Mut und sein Ministerium sorgte mit einer Verordnung dafür, dass die Signale der Einwilligungsmanager nicht bindend sind, sondern von Trackern ignoriert werden können. Bislang hat die Bundesdatenschutzbeauftragte einen einzigen Einwilligungs-Manager zertifiziert.

Zuspruch aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft



Die EU-Kommission entschied sich bei ihrem Vorschlag für den neuen Artikel 88b für einen Mittelweg: Eine pauschale Ablehnung jeglichen Trackings ist nicht vorgesehen, stattdessen ein Management für jede einzelne Website. Dafür sollten die Signale verbindlich sein, die Tracking-Industrie hätte sie – mit der Ausnahme bei journalistischen Medien – nicht weiter ignorieren dürfen.

Dieser Ansatz stieß auf breite Zustimmung in Forschung und Zivilgesellschaft. Anfang Juni veröffentlichten zahlreiche Wissenschaftler:innen von europäischen Universitäten einen offenen Brief, in dem sie die Notwendigkeit einer derartigen Regelung betonten. „Das derzeitige Einwilligungssystem der EU versagt in demokratischer, sozialer und marktwirtschaftlicher Hinsicht – und es versagt beim Schutz genau jener Menschen, denen es eigentlich dienen sollte“, heißt es darin.

Artikel 88b biete „eine einmalige Chance“. Er könne das digitale Ökosystem der EU „von endlosen Pop-ups hin zu einer interoperablen, maschinenlesbaren Rechteinfrastruktur verändern, die einfach und reibungslos funktioniert“. Die Implementierung von Privacy Signals sei nicht nur technisch machbar, sondern passe auch gut zum Ansatz der EU, die seit Jahrzehnten Gelder für die Forschung an Privatsphäre-schützenden Technologien bereitgestellt.

Der Vorschlag könne zudem nicht nur Nutzer:innen das Leben leichter machen, sondern könne auch Unternehmen erleichtern, sich an geltendes Recht zu halten. Allerdings schlugen die Wissenschaftler:innen mehrere Nachbesserungen vor, damit die Regelung die erwünschte Wirkung erziele.

Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte mehrere Vorschläge unterbreitet, wie der neue Ansatz wirksamer werden könne. Anbieter sollten etwa die Signale nicht nur „respektieren“, sondern auch umsetzen müssten.

Mitgliedstaaten kritisieren fehlende Folgenabschätzung



„Artikel 88b im Digital-Omnibus könnte die kaputte Einwilligungspraxis im Datenschutz reparieren“, findet auch Jan-David Franke von Wikimedia Deutschland im Gespräch mit netzpolitik.org. Wo Cookie-Banner Verantwortung auf einzelne Nutzende abwälzen würden, würde ein verbindliches Privacy Signal sie wieder dort verorten, wo sie hingehört: bei den Unternehmen, die mehr als das Nötige an Daten wollten. Franke warnt: „Wer das aus dem Digital-Omnibus streicht, baut nicht Bürokratie ab, sondern schwächt das Vertrauen in europäischen Datenschutz insgesamt.“

Doch genau danach sieht es gerade aus. Seit Monaten berät der Rat der Mitgliedstaaten über seine Position zum Daten-Omnibus und die Cookie-Regelung ist einer der umstrittenen Punkte. Mächtige Länder wie Deutschland, Frankreich und Polen haben sich immer wieder vehement gegen die Privacy Signals ausgesprochen. Dabei führten sie Ratsdokumenten zufolge mögliche negative Konsequenzen für die europäische Wirtschaft ins Feld. Die EU-Kommission habe die Maßnahme ohne Folgenabschätzung vorgeschlagen, das sei problematisch.

Mit ihrem Drängen haben die Staaten offenbar Erfolg: Der jüngste Kompromissvorschlag der zypriotischen Ratspräsidentschaft sieht eine vollständige Streichung von Artikel 88b vor. Die Initiative für Privacy Signals wäre damit einmal mehr Geschichte – jedenfalls dann, wenn sich der Rat bei den anstehenden Verhandlungen mit dem EU-Parlament und der Kommission durchsetzen würde. Bereits am Freitag könnte der Rat seine Position beschließen.

Kritik an Verhalten der Bundesregierung



Daran gibt es scharfe Kritik aus der Zivilgesellschaft. „Die Bundesregierung betreibt in Brüssel offenbar gezielte Interessenvertretung zugunsten der Adtech- und Verlagsindustrie und auf Kosten der Verbraucher:innen“, schreibt auf Anfrage etwa Florian Glatzner vom Verbraucherzentrale Bundesverband. „Ausgerechnet die Regelung, die Nutzer:innen endlich eine einfachere Kontrolle über Tracking und Profilbildung ermöglichen würde, soll gestrichen werden.“

Besonders sauer stößt dem Verbraucherschützer die Begründung der Bundesregierung auf, mit der sie sich gegen Artikel 88b ausgesprochen hat: eine fehlende Folgenabschätzung für digitale Geschäftsmodelle. Gleichzeitig fordere sie bei anderen, deutlich weiterreichenden Änderungsvorschlägen wie einer Neudefinition personenbezogener Daten keine Folgenabschätzung. Das wirke wenig konsistent, so Glatzner. „Vielmehr entsteht der Eindruck, dass hier ein Vorwand genutzt wird, um die einzige verbraucherfreundliche Maßnahme im gesamten Paket zu verhindern.“

Auch Max Schrems von noyb hält nicht mit Kritik hinter dem Berg: Cookie-Banner seien keine Erfindung des Datenschutzes, sondern der Tracking-Industrie, denn ohne Einwilligung gebe es kein Online-Schnüffeln. „Jetzt hat man Angst, dass eine einfachere Möglichkeit, ‚Ja’ oder ‚Nein’ zu sagen, Umsatzeinbußen bei Google und Co zur Folge hat.“ Daher lobbyiere die Tracking-Industrie, „was das Zeug hält“, um das Cookie-Banner zu behalten.

Google warnte vor Folgen



Besonders einflussreich war offensichtlich ein Lobby-Papier von Google, das unter der Überschrift „Verschwunden mit einem Klick“ vor drastischen Folgen der Privacy-Signal-Lösung für die Online-Wirtschaft warnte. Ausgehend von der Erkenntnis, dass deutlich weniger Menschen ihre Zustimmung zum Tracking geben, wenn sie einfache Einstellungsmöglichkeiten haben, zeichnete der US-Konzern das Bild von einer Regelung, die Europa mindestens 40 bis 50 Milliarden Euro kosten würde.

Dies nicht etwa, weil weniger Geld für Werbung ausgegeben würde, sondern weil die Werbung ohne Tracking-Cookies weniger effizient sei und deshalb weniger Umsatz für die Werbekunden generieren würde. Mal abgesehen davon, dass dies eine hochgradig spekulative Schätzung ist, dürfte das Unternehmen dabei vor allem sein eigenes Geschäftsinteresse im Blick haben: Google ist der größte Werbekonzern der Welt. 132 Milliarden Dollar Gewinn machte er in 2025, so viel wie kein US-Unternehmen je zuvor, den Großteil davon mit Werbung.

Unterstützung erhielten Googles Lobbyist:innen erneut von Verbänden der Deutschen Digitalwirtschaft wie Bitkom und dem Bundesverband Digitalwirtschaft (BVDW). Auch deutsche Handels- und Werbeorganisationen wie der Deutsche Handelsverband, der E‑Commerce-Verband oder der Markenverband unterzeichneten einen offenen Brief des BVDW und sprachen sich mit drastischen Worten gegen die Regelung aus.

Zum wiederholten Male stellten sich im Kampf gegen Datenschutz und für Tracking auch deutsche Medienverbände an die Seite von Google, namentlich der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger sowie der Medienverband der freien Presse.

Deutsche Datenschutz-Forscher:innen haben den Aussagen der Werbe-Industrie in einem offenen Brief an die Bundesregierung vehement widersprochen. Es sei nicht haltbar, dass die Einführung von Privacy Signals automatisch zu wirtschaftlichen Verlusten führe. Vielmehr könne Artikel 88b dazu führen, dass Nutzer:innen mehr Informationen hätten und sie deshalb sowohl Risiken als auch Vorteile besser einschätzen können. Die Einwilligungsrate könne für vertrauensvolle Dienste dadurch sogar steigen.

Der digitale Omnibus als „Geschenk an Big Tech“



Bereits an diesem Freitag könnte der Rat seine Position zum Daten-Omnibus beschließen. Dabei steht noch bei mehreren kritischen Punkten eine Einigung aus. So hat die EU-Kommission beispielsweise vorgeschlagen, klarzustellen, dass Unternehmen personenbezogene Daten ohne Einwilligung der Betroffenen für das Training von KI-Modellen nutzen dürfen. Zudem sollen pseudonymisierte Daten unter Umständen von der DSGVO ausgenommen werden.

Beides hatte – anders als der Vorschlag zu Privacy Signals – massive Kritik von Datenschutzbehörden und Zivilgesellschaft ausgelöst. Die EU-Kommission betont, sie wolle mit dem Omnibus-Paket lediglich ihre Digitalgesetzgebung harmonisieren und vereinfachen. Kritiker:innen sprechen von einer De-Regulierungsagenda und einem Angriff auf Grundrechte.

Dass sie den digitalen Omnibus insgesamt als problematisches Vorhaben sehen, zeigte gestern erneut eine Veranstaltung von Digital-Rights- und Verbraucherschutz-Organisationen in Brüssel und Berlin. „Der Schutz von Grundrechten durch bestehende EU-Digitalgesetze muss jetzt verteidigt und durchgesetzt werden, statt sie auszuhöhlen“, sagte etwa Konstantin Macher von der Digitalen Gesellschaft. „Wir fordern, dass die EU-Kommission für die Menschen in der EU kämpft und nicht für die Interessen von US-amerikanischen Big-Tech-Unternehmen.“

Nach Analysen von Anti-Lobby-Organisationen stammen zahlreiche Vorschläge im Omnibus von dem Wunschzettel der großen US-Tech-Konzerne. Von „Vereinfachung” und „Bürokratieabbau” zu sprechen, lenke deshalb von der Realität ab, so Macher. „In Wirklichkeit erleben wir gerade den bislang größten Rückbau von Digitalrechten in der EU. Dieses Geschenk an Big-Tech-Unternehmen ist gleichzeitig ein Einknicken vor dem Druck der US-Regierung.“


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Medizinregistergesetz: „Ein lebenslanges, unverhältnismäßiges Risiko“

15. Juni 2026 um 16:24

Im Gesundheitsausschuss des Bundestages musste die Regierung massive Kritik für ihren Entwurf des Medizinregistergesetzes einstecken. Er beschränke den Datenschutz, beschneide das Widerspruchsrecht und gefährde die Grundrechte der Patient:innen. Zuspruch gab es für einen Änderungsantrag der Grünen.

Ein zweifarbig geteiltes Herz, das Blitze durchziehen.
Im Gesundheitsausschuss wurde der Gesetzentwurf der Regierung auf Herz und Nieren geprüft. Und es blitzte Kritik auf. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Danielle-Claude Bélanger

In rund 350 verschiedenen Datenbanken lagern Gesundheitsdaten aus Deutschland. Zu den größten dieser sogenannten Medizinregister zählen das „Deutsche Herzschrittmacher-Register“ mit den Daten von mehr als einer Million Patient:innen oder das „TraumaRegister DGU“, das Daten von über 100.000 Personen enthält.

Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will diese Daten für Forschende zugänglich machen. Dafür soll es einheitliche Vorgaben und Qualitätsstandards geben, das steht im Regierungsentwurf des Medizinregistergesetzes, der derzeit im Bundestag verhandelt wird. Ein neues Zentrum für Medizinregister (ZMR) soll die Register auf Datenschutz und Datenqualität prüfen. Qualifizierte Register werden dann in einem Verzeichnis aufgeführt, dürfen zu einem festgelegten Zweck kooperieren und auch anlassbezogen Daten zusammenführen.

In einer Anhörung des Gesundheitsausschusses am vergangenen Mittwoch äußerten verschiedene Verbände und Fachleute deutliche Kritik an den Regierungsplänen: Der Entwurf verstoße gegen europäisches Recht, es drohe die Gefahr einer Reidentifizierung von Personen und die Widerspruchsmöglichkeiten der Patient:innen seien unzureichend. Abhilfe könne teilweise ein Änderungsantrag der Grünen schaffen, für den sich einige der Sachverständigen aussprachen.

Regelungen zum Datenschutz seien „mangelhaft“

Am deutlichsten fiel die Kritik von Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutz Expertise aus. Er bescheinigte dem Regierungsentwurf, „gegen Europarecht sowie nationales Verfassungsrecht“ zu verstoßen. Als Grund führte der ehemalige Landesdatenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein an, dass die Regierung zentrale grundrechtliche Vorgaben und deren Konkretisierung in der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) missachte. Der Entwurf sei daher „mangelhaft“.

Die DSGVO sieht vor, dass Betroffene bei jeder sie betreffenden Datenverarbeitung informiert werden müssen. Die Bundesregierung will die Betreiber von Medizinregister jedoch nur dazu verpflichten, allgemein und einmalig über die Zwecke ihrer Datenbank zu informieren. Die Betroffenen könnten so nicht nachvollziehen, was mit ihren Daten passiert, so Weichert: „Ich bin sehr skeptisch, dass diese Regelung dann vor dem Europäischen Gerichtshof oder auch vorm Bundesverfassungsgericht standhält.“

Außerdem seien die Schutzvorkehrungen für die Register unzureichend, was für die Betroffenen „ein lebenslanges, unverhältnismäßiges Risiko“ bedeute. Dass das Gesetz eine Speicherdauer der Gesundheitsdaten von bis zu 100 Jahren vorsehe, vergrößere dieses Problem noch, sagte Weichert. Angesichts einer solchen Zeitspanne könne die Regierung nicht ernsthaft von einer Löschfrist sprechen.

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Das Risiko der Reidentifizierung

Auch die Bundesärztekammer kritisiert in ihrer Stellungnahme den unzureichenden Datenschutz.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Daten qualifizierter Medizinregister miteinander verknüpft werden können. Die Betreiber sollen dafür registerübergreifende Pseudonyme auf Grundlage des unveränderbaren Teils der Krankenversichertennummer von Versicherten (KVNR) erstellen. Damit aber lägen den Registerbetreibern faktisch sowohl die identifizierenden Klardaten der Betroffenen als auch die pseudonymisierten Daten vor. Medizinregister sollten jedoch grundsätzlich nur mit pseudonymisierten Daten arbeiten, so die Forderung der Bundesärztekammer. Außerdem sollte die Registerarchitektur konsequent dem Grundsatz der Datenminimierung folgen.

Auch Thilo Weichert warnte vor der Gefahr der Reidentifizierung. Der Entwurf trage dazu bei, dass die Krankenversichertennummer zu einem „Kennzeichen von allgemeiner Bedeutung“ für den Gesundheitsbereich werde. Damit erhöhe sich das Risiko der Reidentifizierung massiv. Es bedürfe dann nur noch „eines geringen Zusatzwissens“, so Weichert in der Anhörung, um festzustellen, zu wem ein Datensatz gehört.

Bei der Krankenversichertennummer handele es sich gemäß der DSGVO zudem um eine „nationale Kennziffer“. Eine solche Ziffer ist aber nur dann zulässig, wenn der Persönlichkeitsschutz der Betroffenen gewahrt bleibt, erklärte Weichert. Garantien dafür sehe der Gesetzentwurf nicht vor.

Widerspruchsrechte stärken

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe unterstrich, dass der Datenschutz insbesondere für vulnerable Gruppen wichtig ist. „Wir haben Menschen, die HIV-infiziert sind, unter unseren Mitgliedern. Da ist natürlich der Datenschutz ein ganz großes Thema“, sagte Siiri Ann Doka vom Dachverband, der bundesweit mehr als einhundert Selbsthilfeverbände behinderter und chronisch kranker Menschen vertritt.

Die BAG Selbsthilfe sehe sich in einem Zwiespalt, sagte Doka. Einerseits begrüße ihr Verband es, wenn Medizinregister eingerichtet werden. Andererseits gebe es „erhebliche Risiken für die Daten der Patienten“. Dieses Spannungsverhältnis ließe sich auflösen, wenn Patient:innen stärker eingebunden werden. Alle stehen vor der gleichen Frage: „Will ich die Forschung fördern und im Grunde anderen auch Hilfestellung für ihre Erkrankung geben? Oder muss ich mich auf den Schutz meiner Daten konzentrieren?“

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Zur Patientenbeteiligung zähle auch, dass Betroffene eine Möglichkeit erhalten, sich möglichst barrierearm darüber zu informieren, was mit ihren Daten passiert, und deren Nutzung gegebenenfalls differenziert widersprechen zu können, sagte Doka. Die BAG Selbsthilfe spreche sich daher für eine zentrale Vertrauensstelle aus, die auch die Widersprüche von Patient:innen aufnehme.

Forderung nach einer unabhängigen Vertrauensstelle

Der Verband greift damit einen Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf. Er sieht vor, eine unabhängige Vertrauensstelle beim Robert Koch-Institut einzurichten. Sie soll unter anderem Pseudonymisierungsverfahren vereinheitlichen und Widersprüche von Patient:innen entgegennehmen.

Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte stellt sich hinter diesen Vorschlag. Die Vertrauensstelle könne „einen wesentlichen Beitrag zu einer einheitlichen und transparenten Registerlandschaft leisten“ und zugleich die Betroffenenrechte stärken, schreibt Louisa Specht-Riemenschneider in ihrer Stellungnahme. Allerdings betont sie, dass dann geklärt werden müsse, wie die Vertrauensstelle finanziell und personell ausgestattet wäre.

Das hier mit Blick auf den Regierungsentwurf grundsätzlich Klärungsbedarf besteht, hat die Anhörung ebenfalls gezeigt. Denn für das neue Zentrum für Medizinregister sieht das Gesetz bislang gerade einmal vier Personen vor. „Wie wollen Sie so die notwendige fachliche Kompetenz zusammenbekommen“, fragte der sichtlich entgeisterte Thilo Weichert am Mittwoch, „um die zahlreichen Aufgaben zu erfüllen, die ein solches Zentrum wahrnehmen muss?“

Auch diese Frage sollte der Bundestag noch klären, bevor er im Plenum über den Gesetzentwurf abstimmt.


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Absichern statt aussperren: Deutscher Ethikrat sagt „Nein“ zu Social-Media-Verbot

11. Juni 2026 um 11:15

Der Deutsche Ethikrat mischt die Social-Media-Debatte auf. Dem vielfach geforderten Verbot für Minderjährige verpassen die Expert*innen eine Abfuhr – und warnen eindringlich vor den Gefahren von Alterskontrollen. Die Analyse.

Porträt von Judith Simon
Die Philosophin Judith Simon ist Sprecherin für die Stellungnahme im Ethikrat. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / IPON

Der Deutsche Ethikrat hat Empfehlungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz vorgelegt. Die Expert*innen sprechen sich ausdrücklich gegen ein Social-Media-Verbot für Minderjährige nach australischem Vorbild aus. Stattdessen sollen Plattformen digitale Räume sicherer gestalten. Bei Alterskontrollen zieht der Ethikrat strenge Linien: Er lehnt Verfahren ab, bei denen Daten das Gerät von Nutzer*innen verlassen.

Hintergrund ist die internationale Debatte um Kinder- und Jugendschutz im Netz. Spitzenpolitiker*innen in Bund, Ländern und der EU fordern ein Social-Media-Verbot für Minderjährige, darunter EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU). Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) hatte den Ethikrat um Stellungnahme gebeten.

Der Ethikrat ist laut Gesetz unabhängig. Die 26 Mitglieder sollen demnach „naturwissenschaftliche, medizinische, theologische, philosophische, ethische, soziale, ökonomische und rechtliche Belange in besonderer Weise repräsentieren“ und ein „plurales Meinungsspektrum“ vertreten. Berufen werden sie nach Vorschlägen von Bundesregierung und Bundestag für vier Jahre. Mitautorin und Sprecherin der neuen Stellungnahme ist Judith Simon, Professorin an der Universität Hamburg zur Ethik in der Informationstechnologie.

Das 50-seitige Papier des Ethikrats ist der bisher sorgfältigste und ausführlichste Beitrag zur Debatte in Deutschland. Maßstab sei das Kindeswohl im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention, schreiben die Expert*innen. Differenziert gehen sie auf die Grundrechte junger Menschen ein und warnen vor den Folgen von Alterskontrollen. Am Ende geben sie politische Empfehlungen. Der Überblick.

Klares „Nein“ zum Social-Media-Verbot


Soll für Social Media ein gesetzliches Mindestalter eingeführt werden? Um diese Frage kreist die Debatte seit Monaten. „Der Ethikrat beantwortet sie mit nein“, sagt der Vorsitzende des Ethikrats Helmut Frister. Dafür nennt der Ethikrat vier Gründe.

  • Erstens: Das Problem liegt nicht pauschal bei sozialen Medien, wie aus dem Papier hervorgeht, sondern bei konkreten Merkmalen „wie zum Beispiel Endlos-Feeds“. Statt junge Menschen auszusperren sollen unter anderem schädliche Funktionen verboten werden.
  • Zweitens: Das Alter allein sagt zu wenig aus. Kinder gleicher Altersgruppen würden sich „in ihrem Reifegrad“ mitunter deutlich voneinander unterscheiden, schreiben die Expert*innen.
  • Drittens: Nicht nur auf sozialen Medien gibt es Risiken, sondern auch bei vielen anderen digitalen Diensten. Konkret nennt der Ethikrat etwa Messenger, Spiele, Streaming-Plattformen, Chatbots und Bildgeneratoren. Zudem könnten junge Menschen ein Verbot einfach umgehen, wie erste Erfahrungen aus Australien zeigen würden.
  • Viertens: Ein Mindestalter würde Teilhabe, Entwicklung und Medienkompetenz junger Menschen beeinträchtigen. Mit sozialen Medien würden sie unter anderem Freundschaften pflegen, „emotionale Unterstützung und Zugehörigkeit erleben“. Hinzu kommt, dass Eltern laut Grundgesetz das Recht haben, selbst über die Erziehung zu entscheiden – also auch darüber, wann sie ihrem Kind welche digitalen Angebote zutrauen. Ein Mindestalter würde „auf unverhältnismäßige Art und Weise in das Recht der Eltern eingreifen“.

Besser regeln, besser durchsetzen


Der Ethikrat belässt es nicht beim Nein zum Social-Media-Verbot, sondern beschreibt Alternativen. Eine zentrale Rolle spielen strenge Regeln für Online-Dienste. „Anbieter müssen für Minderjährige zugängliche digitale Räume so gestalten, dass Kinder und Jugendliche effektiver geschützt werden als bisher“, schreibt der Ethikrat. Konkreter Vorschlag:

Zu exzessiver Nutzung anreizende Funktionen digitaler Angebote sollten generell verboten werden.


So sollen Anbieter auf „süchtig machende Funktionen“ verzichten, auf „algorithmisch gesteuerte Feeds oder Empfehlungssysteme“; auf Profiling und Tracking. Es brauche zudem Blockier- und Meldefunktionen sowie sichere Voreinstellungen, etwa wer wen kontaktieren kann. Einen Rechtsrahmen dafür gibt es schon, vor allem das EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA). Erste DSA-Verfahren, etwa gegen TikTok, laufen gerade an. Der Ethikrat rät, unter anderem den DSA „konsequent“ auszuschöpfen.

Jenseits des DSA sieht der Ethikrat Schutzlücken, und zwar bei Angeboten, die nicht unter die im Gesetz definierten digitalen Dienste fallen. Als Beispiel nennt der Ethikrat generative KI, dazu gehören etwa Chatbots wie ChatGPT, Bild- und Videogeneratoren. Zwar gebe es dafür die KI-Verordnung, dort würden aber Vorgaben zum Jugendschutz fehlen.

Schließen lassen sich solche Lücken etwa mit dem von der EU-Kommission geplanten Gesetz über digitale Fairness (Digital Fairness Act, DFA). Mehrfach verweist auch der Ethikrat darauf. Das Besondere am DFA: Er nimmt nicht Minderjährige in den Blick, sondern alle. Passend dazu halten die Expert*innen fest: Digitale Angebote sollten „für alle Menschen so gestaltet werden, dass sie systemische Risiken minimieren“. Denn die zugrunde liegenden Geschäftsmodelle könnten nicht nur Kindern und Jugendlichen schaden.

Eltern stärken


Eine zentrale Rolle in den Empfehlungen des Ethikrats spielen Eltern. Einfach ausgedrückt sollen nicht etwa flächendeckende Alterskontrollen verhindern, dass junge Menschen eine potenziell schädliche Plattformen nutzen, sondern: Mama und Papa oder andere Erziehungsberechtigte. Der Ethikrat verschiebt damit den Fokus von technischer Kontrollinfrastruktur zu menschlicher Fürsorge.

„Der Zugang zu digitalen Angeboten sollte auf einer ersten Stufe durch die Eltern geregelt werden“, schreiben die Expert*innen. Sie seien zuständig für das „Ausbalancieren“ von Schutz, Teilhabe und Befähigung. „Die Eltern haben dabei einen Gestaltungsspielraum, der erst überschritten ist, wenn das Kindeswohl konkret gefährdet wird.“

Der Ethikrat erkennt an, dass Eltern damit keine leichte Aufgabe haben. „Selbst bei vorhandenen Ressourcen gibt es sicherlich Eltern, die – um Zeit und vor allem Nerven zu sparen – den Weg des geringsten Widerstands gehen und die digitalen Aktivitäten ihrer Kinder nicht oder nur unzureichend kontrollieren.“ Mehrere Maßnahmen sollen Eltern deshalb stärken:

  • Bessere digitale Werkzeuge. Eltern sollen mit passenden Kontroll-Werkzeugen „den Zugang zu Apps, Funktionen und Inhalten sowie die Gesamtnutzungszeit einfach, sicher und passgenau beschränken können“, und zwar „mit überschaubarem Aufwand“.
  • Mehr Unterstützung. Es brauche „eindringliche Aufklärung“, auch für „technisch wenig versierte Eltern“. Und wenn Eltern es nicht selbst schaffen, könne etwa die Familienhilfe „Digitalpat*innen“ vermitteln.
  • Bessere Altersempfehlungen. Welches digitale Angebot ist für Kinder geeignet? Eltern sollten sich hier nicht auf die Altersangaben der Anbieter verlassen müssen. Anerkannte Organisationen wie die Freiwillige Selbstkontrolle könnten vermehrt Angebote bewerten.

Strenge Linien für Alterskontrollen


Ausführlich geht der Ethikrat auf Probleme und Gefahren von Alterskontrollen ein. Sie sind ein zentraler Aspekt der Debatte, denn wer ein Social-Media-Verbot fordert, will das in der Regel mit strengen Alterskontrollen durchsetzen. Die EU-Kommission schafft mit der geplanten Alterskontroll-App („Mini-Wallet“) gerade die Infrastruktur für EU-weite Alterskontrollen im Netz.

Der Deutsche Ethikrat tritt hier auf die Bremse. Die Mini-Wallet habe „Schwächen in Bezug auf Sicherheit, Datenschutz und Effektivität“, schreiben die Expert*innen. Sie sei „abzulehnen“. Das ist eine Klatsche für die EU-Kommission, die mit der Mini-Wallet einen „Goldstandard“ für sichere und datensparsame Alterskontrollen setzen wollte.

Die Kritik der Expert*innen an Alterskontrollen ist jedoch grundlegender. „Einer Forderung nach perfekter Wirksamkeit würde kein System genügen“, schreiben sie. Zugleich könne es „ein falsches Gefühl der Sicherheit erzeugen“, wenn man ignoriert, wie leicht sich Alterskontrollen umgehen lassen. Genau das tun Befürworter*innen von Alterskontrollen jedoch immer wieder, wenn sie die Systeme als wirksam und robust beschreiben.

„Mit der verpflichtenden Nutzung von Altersbestimmungstechnologien ist zudem die Sorge verbunden, dass dies ein weiterer Schritt auf dem Weg zum Ende eines frei zugänglichen, offenen Internets wäre“, schreibt der Ethikrat weiter. Die Expert*innen warnen ausdrücklich vor „Missbrauch und Zensur“:

Die Technologien sind Instrumente zur Unterscheidung und unterschiedlichen Behandlung von Nutzergruppen. Als solche können sie auch zweckentfremdet werden, und zwar sowohl zur Beschränkung des Zugangs für weitere Gruppen als auch des Zugangs zu anderen Inhalten, zum Beispiel zu Materialien zur sexuellen Aufklärung oder gar zu solchen, die politisch unerwünscht sind. Aufgrund dieser breiten Einsatzmöglichkeiten kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Altersbestimmungstechnologien als Zensurinstrument missbraucht werden.


Eine der wichtigsten Methoden für Alterskontrollen basiert auf Papieren, die das Alter belegen, etwa ein Ausweis. Das setzt jedoch Dokumente voraus „über die bestimmte Gruppen gegebenenfalls nicht verfügen“, mahnt der Ethikrat. Eine weitere wichtige Methode sind Schätzungen. Hierfür scannt eine Software etwa das Gesicht oder das Verhalten einer Person auf einer Plattform. Dabei warnt der Ethikrat vor „systematischen Verzerrungen in zwei Richtungen“. Einfach ausgedrückt kann eine solche Software Erwachsene zu Unrecht aussperren – oder junge Menschen zu Unrecht durchlassen.

Nicht zuletzt würden viele Methoden der Alterskontrolle die Privatsphäre gefährden. „Viele Ansätze erfordern die Preisgabe sensibler Daten und/oder das Auslesen von Nutzungsdaten und Inhalten durch die Anbieter. Von besonderer Sensibilität sind hier biometrische Daten“, schreibt der Ethikrat.

Der Pudding wird uns auf die Füße fallen



Das Fazit: Der Ethikrat spricht sich „gegen den Einsatz von Technologien zur Altersableitung oder Altersschätzung aus, bei denen Daten das Endgerät der Nutzerinnen und Nutzer verlassen“.

Diese Empfehlung beißt sich mit der aktuellen Praxis in Deutschland. Regelmäßig bewertet die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) Systeme zur Alterskontrolle als „positiv“, bei denen Nutzer*innen ihre Daten einem externen Anbieter anvertrauen müssen. Das heißt: Anbieter in Deutschland nutzen derzeit Alterskontrollen, von denen der Ethikrat abrät.

„Verpflichtende“ Alterskontrollen dennoch möglich


Spielraum für Alterskontrollen im Netz sieht der Ethikrat dennoch. Zwar sollten Kontrollen durch Eltern der Standard sein. Aber: „Alterskontrollverfahren auf Geräteebene können ergänzend eingesetzt werden.“ Diese Kontrollen könnten „je nach Einsatzgebiet“ sogar „verpflichtend“ sein.

Der Ethikrat zählt nicht genau auf, wovor solche Alterskontrollen schützen sollen. Mindestens geht es um Inhalte, die Minderjährigen „bereits nach dem Strafgesetzbuch“ nicht zugänglich gemacht werden dürfen, also unter anderem Pornos.

Ablaufen könnten die Alterskontrollen nach Auffassung des Ethikrats per „Altersschätzung durch die Kamera“ oder per „Verifikation mit offiziellen Dokumenten“. An dieser Stelle wirken die Empfehlungen allerdings nicht schlüssig: Beide Verfahren hatte der Ethikrat zuvor kritisiert. Bei Altersschätzung drohen „systematische Verzerrungen in zwei Richtungen“; Verifikation mit Dokumenten schließt Menschen aus, die solche Dokumente nicht haben. Es fehlt die Abwägung, warum die Expert*innen solche Nachteile dennoch in Kauf nehmen würden. Auch auf die Gefahr von „Missbrauch und Zensur“ gehen sie hier nicht näher ein.

Jedenfalls müssten sensible Daten auf dem Gerät bleiben. Das Gerät dürfe nur das relevante Alterssignal übermitteln. Der Ethikrat fordert hierfür „konkrete technische Anforderungen“ per Gesetz. Der Verweis auf Prinzipien wie Datenschutz sei „zu abstrakt“.

Eine Empfehlung unter Vorbehalt spricht der Ethikrat für die geplante digitale Brieftasche der EU („EUDI-Wallet“) aus, mit der Menschen in der EU künftig unter anderem ihr Alter nachweisen sollen. Die Bedingung: Die Brieftasche müsse die Vorgaben der eIDAS‑2.0‑Verordnung „vollständig“ erfüllen. Hinter der Abkürzung steckt das Gesetz, das der Brieftasche zugrunde liegt.

Mehr Kontext zu dem Vorbehalt liefert der Ethikrat nicht, allerdings rüttelt die EU-Kommission derzeit am Schutzniveau der EUDI-Wallet. Kritiker*innen fürchten um die Privatsphäre. Ein weiterer Fallstrick: Die digitale Brieftasche darf laut Gesetz nur „freiwillig“ sein, es muss also Alternativen geben. Bloß, welche? Der vom Ethikrat gesteckte Spielraum ist eng.

Wendet sich das Blatt?


Die Bundesregierung hatte im April mitgeteilt, noch keine gemeinsame Position zum Social-Media-Verbot zu haben. Die Empfehlungen des Ethikrats fallen in eine Zeit, in der die breite Kritik an Social-Media-Verbot und Alterskontrollen anscheinend auch bei der Bundesregierung verfängt:

  • Mitte Mai hatte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) nach anfänglichen Sympathien für das Konzept ausdrücklich „Nein“ zu einem Social-Media-Verbot gesagt.
  • Wenig später hatte sich Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) kritisch geäußert, und damit die Position seines Parteichefs Markus Söder gestützt.
  • Familienministerin Karin Prien (CDU) wollte im Mai nicht von einem „Verbot“ sprechen und hielt sich im Gespräch mit Interessierten alle Optionen offen.
  • Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) konnte dem australischen Modell im Dezember noch „eine Menge abgewinnen“ – sagte jedoch vor wenigen Tagen, ein Social-Media-Verbot für Minderjährige sei „besser als nichts“, während Schutz „innerhalb“ des Designs von Plattformen „am nachhaltigsten“ sei.


All das heißt jedoch nicht, dass sich das Blatt wendet. Denn Forderungen nach einem Social-Media-Verbot für Minderjährige gibt es EU-weit. Die jüngsten Äußerungen von Unions-Politiker*innen zeigen: Zumindest in Deutschland wachsen die Bedenken.

Der Ethikrat hat dafür Argumente geliefert. In Kürze sollen zwei weitere Expert*innen-Gremien auf Deutschland- und EU-Ebene wissenschaftlich fundierte Empfehlungen vorlegen, zuerst das deutsche Gremium am 24. Juni.


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Urteil wegen Datenschutz-Bußgeld: Deutsche Wohnen kommt mit blauem Auge davon

10. Juni 2026 um 13:28

Statt 14,5 Millionen Euro muss der in Berlin berüchtigte Wohnungskonzern Deutsche Wohnen nur noch eine knappe Million Euro Bußgeld zahlen. Das Gericht bestätigte aber die Datenschutzverstöße des Unternehmens.

Geschweißtes Graffiti eines Fuchses mit zwei gelben Sprechblasen an einem schwarzen Metallzaun zwischen gelben Backsteinmauern, eine Sprechblase trägt den Text 'DEUTSCHE WOHNEN & CO ENTEIGNEN', die andere 'DANKE FÜR DEINE STIMME'
Berliner:innen stimmten für die Vergesellschaftung der Wohnungen des Konzerns "Deutsche Wohnen". Hier Streetart, das an den Entscheid erinnert. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Schöning

Das Landgericht Berlin hat in einem Urteil zum Bußgeldbescheid der Berliner Datenschutzbeauftragten gegen die Deutsche Wohnen SE bestätigt, dass der Konzern gegen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen hat. Gleichzeitig hat das Gericht aber die Strafe von 14,5 Millionen Euro drastisch auf 900.000 Euro gesenkt.

Die Deutsche Wohnen hatte für die Speicherung personenbezogener Daten von Mieter:innen rechtswidrig ein Archivsystem verwendet, das keine Möglichkeit der Löschung nicht mehr relevanter Daten vorsah. Die gespeicherten Daten enthielten Informationen über zum Teil sehr persönliche Verhältnisse der Betroffenen wie beispielsweise Gehaltsbescheinigungen, Auszüge aus Arbeits- und Ausbildungsverträgen, Steuer‑, Sozial- und Krankenversicherungsdaten sowie Kontoauszüge, schreibt die Berliner Datenschutzbeauftragte (BlnBDI) in einer Pressemitteilung.

Gegen diese Verstöße hatte die BlnBDI ein Bußgeld in Höhe von 14,5 Millionen verhängt, der umstrittene Wohnungskonzern hatte sich dagegen gerichtlich gewehrt. Das Landgericht geht „von einem vorsätzlichen Verstoß des Unternehmens gegen die DSGVO“ aus, so der Vorsitzende der Kammer in der mündlichen Urteilsbegründung. „Neben dem Verstoß gegen die genannten Datenschutzgrundsätze sei in Einzelfällen betreffend ehemalige Mieterinnen und Mieter auch vorsätzlich gegen die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten aus Art. 6 Abs. 1 DSGVO verstoßen worden“, so das Gericht weiter.

Bußgeld deutlich niedriger angesetzt


Bei der Senkung der Strafe hat das Gericht nach eigenen Angaben auch „gewürdigt, dass die Deutsche Wohnen externe Wirtschaftsprüfer, Berater und IT-Fachleute eingeschaltet habe, um die konzerneigenen IT-Systeme auf die neuen Vorschriften umzustellen“. Die festgestellten Verstöße seien laut Gericht lediglich in der Einführungsphase der DSGVO aufgetreten, und auch die Berliner Datenschutzbehörde habe Schwierigkeiten gehabt, sich an die neue Gesetzeslage anzupassen und den Ist-Zustand gerichtsfest zu dokumentieren. Deshalb sei das Bußgeld wesentlich niedriger anzusetzen als zunächst von der Datenschutzbehörde veranschlagt, so das Gericht weiter.

Die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp sieht sich durch das Urteil in ihrem Kurs bestätigt, Rechtsfragen bei Bedarf gerichtlich zu klären: „Damit wurde das Vorgehen meiner Behörde bestätigt, ein Bußgeld zu verhängen. Im Verfahren sind darüber hinaus wichtige Rechtsfragen geklärt worden, die für die Anwendung des Datenschutzrechts und die Aufsichtspraxis große Relevanz haben. Dies schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten.“

Die Deutsche Wohnen ist seit Jahren das Ziel von Kampagnen für bezahlbare Mieten. In einem Volksentscheid stimmten die Berliner:innen mehrheitlich für die Vergesellschaftung der Berliner Wohnungen des Konzerns. Der Berlin Senat verschleppt jedoch die Umsetzung des Bürgervotums seit Jahren.


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Widerstand gegen Kameras: Mit Kaugummis, Laserpointern und Brecheisen

08. Juni 2026 um 15:37

Menschen wehren sich nicht nur mit Petitionen und Demos gegen den Ausbau des Überwachungsapparats, sondern auch ganz handfest. Wir zeigen die Geschichte des Widerstands gegen Videoüberwachung sowie die Rechtslage, wenn Kameras das Licht ausgeht. Und wir haben mit einem Menschen gesprochen, der für seine Attacken vor Gericht stand.

Eine gelbe Figur hält eine abgetrennte Kamera, im Hintergrund fährt eine Berliner U-Bahn.
Widerstand gegen Videoüberwachung hat viele Gesichter. – Hintergrund: Soroush Karimi, Kamera: Scott Webb, beide gemeinfrei-ähnlich bei unsplash.com, vermummte Figur: unbekannt, Bearbeitung: netzpolitik.org

Baumbart hat fünf Mal zugeschlagen. Die Waffen, die er nutzte, waren Kaugummis. Fünf Stück. Airwaves Menthol und Eukalyptus, gut durchgekaut. Den ersten platzierte er am 16. April 2024 gegen 23 Uhr 34 auf der Kuppel einer Domkamera im Erfurter Hauptbahnhof. „Es war einfach eine kindische Idee. Ich war am Kaugummikauen und da mein Arm sehr lang ist … dann hab ich einfach Zack das abgeklebt. Ich wollte wissen, was dann passiert“, sagt Baumbart, der eigentlich anders heißt, aber hier so genannt werden möchte, um seine Identität zu schützen.

Als nichts passiert, klebt er acht Monate später den nächsten Kaugummi auf eine andere Kamera. Und zwei Wochen darauf den nächsten, zehn Tage darauf den nächsten, am Tag darauf den nächsten. Insgesamt fünf Mal wurde eine Kamera von ihm mit Kaugummi beklebt. „Die hingen da oft tagelang“, erinnert er sich.

Etwa ein Jahr ist das her, es hatte Baumbart einfach gereicht. Er fährt viel Bahn und ist deshalb immer wieder im Bahnhof unterwegs. Die Kameras dort sind ihm schon oft negativ aufgefallen. „Das ist nicht gut, dass immer mehr davon installiert werden“, sagt er, und dass er sich dabei auch um die freiheitliche Gesellschaft und um die Demokratie sorge.

Die Zahl der Kameras wächst, die KI-Analyse der Aufnahmen – mittels Verhaltensscanner oder Echtzeit-Gesichtserkennung – steht vor der Einführung als Standard-Feature. Viele sorgen sich, was solche Tools in den Händen autoritärer Kräfte anrichten können. Einige Initiativen stellen sich politisch gegen Videoüberwachung und die KI-Analyse der Aufnahmen, beispielsweise in Köln, Thüringen, Schleswig-Holstein, Berlin, zudem gibt es eine bundesweite Vernetzung.

Und auch mit der direkten Aktion befindet sich Baumbart in vielfacher Gesellschaft. Der physische Widerstand gegen Videoüberwachung ist ein internationales Phänomen. Dieser Artikel zeigt, zu welchen Mitteln soziale Bewegungen in der Vergangenheit gegriffen haben und und wo hierzulande der juristische Unterschied zwischen Sprengen und Verhüllen liegt.

Lasso, Stange, Feuerlöscher

Die ältesten uns vorliegenden Zeugnisse handfester Attacken auf Überwachungs-Kameras stammen aus Griechenland. Dort wurde, oft im Rahmen von Demonstrationen, eine Kombination aus einem sehr langen Stab und einer Seilschlinge benutzt, um Kameras mit menschlicher Zugkraft von ihrem Mast zu holen. Videos davon stammen von 2004, 2005, 2007 und 2008. Von 2013 ist ein Video, das zeigt, wie Menschen in Berlin Kameras zerstören. Ihre Werkzeuge: eine Art Lasso, eine lange Stange, ein farbgefüllter Feuerlöscher und ein Nothammer.

Protestierende in Hongkong haben 2019 mehrere Kameramasten gefällt, Regenschirme direkt vor Kameras gehängt und Laserpointer gegen Kameras eingesetzt, um automatisierte Gesichtserkennung zu erschweren. Die Lichtstrahlen können Kameras sogar zerstören, indem sie den Sensorchip überfordern, je nachdem aus welchem Abstand und Winkel sowie mit welcher Leistung und Dauer der Strahl einwirkt.

In Folge der Proteste wurden zahlreiche Menschen wegen des Besitzes von Laserpointern festgenommen. Es hieß, die seien als Waffe einsetzbar.

Trennschleifer, Brecheisen, Fiat Punto

Von April 2020 bis Mai 2021 zählt eine Publikation aus dem anarchistischen Spektrum 62 Angriffe auf Überwachungskameras, in deren Rahmen zahlreiche Kameras zerstört wurden. Die meisten der Attacken wurden in Frankreich registriert. Der Publikation nach wurden zu dieser Zeit Kameras mit Feuerwerk attackiert, mit Seilen, Steinen, Trennschleifern, Brecheisen und Hämmern, einem Schleifgerät, einer Bügelsäge, einer Kreissäge, einer Kettensäge, einer Luftdruckwaffe, einem Gewehr, einem Fiat Punto, einem Vorderkipper, einem Einkaufswagen voll brennender Textilien und mehrfach mit brennenden Kraftfahrzeugen.

Die Kameras seien angezündet, mit Farbe bedeckt, zerschlagen, abgesägt und mit Verkehrshütchen verdeckt worden. Angriffe hätten sich auch gegen Masten, Verkabelung und Hersteller der Kameras gerichtet. Aktivist*innen aus Toulouse haben sich beispielsweise auf Verkabelung spezialisiert.

Aktuell gibt es in den USA viele Menschen die Kameras von Flock zerstören, mit zum Beispiel Vorschlaghammer oder Feststellzange. Die Flock-Kameras können Nummernschilder auslesen und werden zum Aufbau eines Überwachungsnetzwerks genutzt.

Videos von gekauten Kaugummis

Nicht lange, nachdem er den letzten der fünf Kaugummis auf eine Kamera im Erfurter Hauptbahnhof geklebt hat, fährt Baumbart mit der Bahn dorthin. Er sagt, ein Polizist habe sein Abteil betreten, ihn mit Namen angesprochen und aufgefordert, sich auszuweisen. Inzwischen hat er Post bekommen. Einen Strafbefehl über eine Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen wegen Störung einer der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit dienenden Einrichtung oder Anlage. 2.000 Euro soll er zahlen.

Die Staatsanwaltschaft schreibt, sie habe Aufnahmen von ihm während der Tat.

90 Sekunden im Netz:
Pia erklärt Verhaltensscanner

Verhaltensscanner sind KI-Systeme, die Videoaufnahmen daraufhin analysieren, was Menschen gerade tun.

Und die automatisierte Verhaltensanalyse ist nur ein Schritt hin zu einer noch ganzheitlicheren Überwachung.

Die Kameras, die Baumbart attackierte, waren Domkameras, umhüllt mit Kuppeln aus Kunststoff. Die Kameras darunter sind frei beweglich. Baumbart hat mit den Kaugummis nicht die Linsen der Geräte beklebt, sondern nur einen kleinen Bereich ihrer Schutzhüllen. „Hierdurch war die Funktionsfähigkeit der jeweiligen Kamera zumindest gemindert, eine vollständige Videoüberwachung nicht mehr möglich“, schreibt die Staatsanwaltschaft.

Baumbart wehrt sich

Baumbart sieht seine Verantwortung. Er sagt, er wolle nie wieder eine Kamera mit Kaugummi bekleben und für das, was er getan hat, geradestehen. Gerne würde er zum Beispiel Sozialstunden ableisten. Aber nicht: 2.000 Euro an den Staat zahlen. Ihm fehlt der Sinn darin, der pädagogische Moment. Er beschließt, sich gegen die Forderung zu wehren, nimmt sich eine Anwältin und zieht vor Gericht. Wie sein Kampf ausgeht, steht ganz am Schluss dieses Textes. Die Bandbreite der potenziellen Strafmaße ist jedenfalls enorm, das zeigt eine Strafgesetzbuch- und Urteils-Lesung mit David Werdermann, Jurist bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte.

Störung öffentlicher Anlagen ist strafbewehrt mit bis zu fünf Jahren Haft. Alternativ hätte die Staatsanwaltschaft Baumbart auch wegen Sachbeschädigung anklagen können. Dafür drohen maximal zwei Jahre Haft. Deutsche Richter*innen urteilen auch bei temporären Einschränkungen von Kameras nach dem Sachbeschädigungs-Paragrafen. Eine Geschwindigkeitsüberwachungs-Anlage mit Reflektoren blenden: Sachbeschädigung, so das OLG München. Beschmieren eines Blitzers mit Senf: Sachbeschädigung, so das OLG Stuttgart.

„Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel“

Eine gemeinschädliche Sachbeschädigung, die vom Strafmaß mit drei Jahren zwischen der einfachen Sachbeschädigung und der Störung öffentlicher Anlagen liegt, ist hier nicht anwendbar. Dafür müsste jedermensch einen unmittelbaren Nutzen aus dem beschädigten Gegenstand ziehen können – wie bei einer Parkbank etwa. Eine Strafe wegen Zerstörung von Bauwerken mit bis zu fünf Jahren Haft ist denkbar, so Werdermann, wenn mensch einen ganzen Kameramast umlegt.

Die gleiche Höchststrafe gibt es auch für „Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel“. Die Kamera könne dabei als Arbeitsmittel der Polizei gelten. Der Paragraf zieht allerdings nur, wenn der Wert des zerstörten Gegenstandes mindestens 1.500 Euro beträgt. Wenn Feuer im Spiel ist, steht der Vorwurf der Brandstiftung im Raum. Nicht unter ein Jahr Haft, bis zu 10 Jahre. In minderschweren Fällen drohen ein halbes Jahr bis fünf Jahre Gefängnis. Für die Verurteilung nach dem Brandstiftungsparagrafen muss das Feuer allerdings „gemeingefährlich“ sein. Das gälte bei Kameras an einem Wohnhaus, an einem freistehenden Mast eher nicht.

Freiheitsstrafen von ebenfalls nicht unter einem Jahr drohen bei dem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion. Auch die ist allerdings nur dann justiziabel, wenn dabei Personen oder Gegenstände im Wert von über 1.500 Euro gefährdet werden. Parallel sind auch immer noch zivilrechtliche Ansprüche denkbar, wenn ein Mensch fremdes Eigentum beschädigt.

Tuch, Plakat, Luftballons

Auf der anderen Seite könnten Personen straffrei davonkommen, wenn sie die temporäre Funktionseinschränkung noch sanfter angingen als Baumbart mit seinen Kaugummis. Ein Tuch über die Kamera werfen, sich mit einem großen Plakat oder einem Strauß Luftballons direkt davorstellen, „da fehlt vermutlich die zur Verurteilung nötige Einwirkung auf die Sachsubstanz“, sagt Werdermann.

Auch in Baumbarts Fall steht die Anklage auf wackeligen Füßen. Laut Werdermann kann eine Störung von Anlagen, die der öffentlichen Sicherheit dienen, gar nicht vorliegen, weil die Deutsche Bahn ein privatwirtschaftliches Unternehmen ist. Das betreibe seine Kameras im Rahmen des Hausrechts, nicht auf Basis der Gesetzgebung zur öffentlichen Sicherheit.

Der zuständige Richter hat Baumbarts Verfahren nach der mündlichen Verhandlung eingestellt. Bedingung: Baumbart muss 900 Euro zahlen statt 2.000. Und nicht an den Staat, sondern an einen Verein, der benachteiligte Kinder und Jugendliche unterstützt, mit Gratis-Urlauben beispielsweise. Diese Strafe nimmt Baumbart gerne an.


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Widerstand gegen Überwachung: „Man kann Kameras auch kaputtmachen“

08. Mai 2026 um 11:30

Verhaltensscanner, Gesichtserkennung, Datenanalyse: Immer mehr Bundesländer rüsten mit KI-Überwachung auf. Bislang lief das weitgehend geräuschlos. Jetzt regt sich Widerstand.

Ein Polizist steht vor einer Kundgebung. Im Hintergrund eine improvisierte Bühne unter einem Pavillon.
Anti-Überwachungsdemo in Berlin.

Ende April, ein Platz im Görlitzer Park in Berlin: Etwa 100 Menschen stehen vor einer Bühne, am Rand eine Reihe Polizeifahrzeuge und Gruppen von Polizist*innen. Es gibt kostenloses Essen und Rap. Die Bühne haben Aktivist*innen mit Überwachungskameras dekoriert. Davor ist ein Banner gespannt, Aufschrift: „Gegen Überwachung und Ausgrenzung“. In kleinerer Schrift darunter: „Keine KI-Videoüberwachung unserer Parks, Plätze und Straßen!“

Diesen Park will die Polizei künftig mit Videokameras und Verhaltensscanner-Software kontrollieren, so wie weitere Orte in Berlin. Die Software, eine sogenannte Künstliche Intelligenz, soll analysieren, was die abgebildeten Menschen gerade tun und gutes von schlechtem Verhalten unterscheiden. Deshalb sind die Demonstrierenden hier. Sie lehnen die KI-Kontrolle ab. Die Person am Mikrofon ruft: „Man kann Kameras auch kaputt machen!“

Neun Bundesländer haben ihrer Polizei den Einsatz von Verhaltensscannern entweder bereits erlaubt – oder planen, dies zu tun. Bislang setzen Polizeien die Technologie nur in Mannheim und Hamburg ein. Doch die Zahl der Orte, die damit überwacht werden, wird sich wohl bald deutlich erhöhen.

Größere Polizeigesetz-Änderungen

Mehrere Bundesländer legalisieren derzeit Verhaltensscanner im Rahmen größerer Polizeigesetz-Reformen. Sie genehmigen den Beamt*innen unter anderem den Einsatz von Datenanalyse à la Palantir, Live-Gesichtserkennung oder Videodrohnen. In einigen Ländern, die gerade ihr Polizeigesetz verschärfen oder verschärft haben, formt sich auch außerparlamentarischer Widerstand.

Magdalena Finke, CDU-Innenministerin von Schleswig-Holstein hat mit ihrem Polizeigesetz-Entwurf Fans des Fußballvereins in Kiel gegen sich aufgebracht. Die mobilisieren in der Fanszene und vernetzen sich darüber hinaus mit zivilgesellschaftlichen Initiativen. „Das wurde komplett im Hinterzimmer ausgehandelt“, sagt Fußballfan Jan auf Anfrage von netzpolitik.org über das Polizeigesetz.

Jan und seine Mitstreiter*innen wollen eine große Demo durch die Landeshauptstadt Kiel organisieren. Kein bloßer Fanmarsch, sondern ein breites Bündnis. „Wir wollen Menschen aus dem ganzen Landesgebiet mobilisieren“, sagt Jan. Geplant sind außerdem Infoveranstaltungen für Fußballfans, Flyer und Aktionen mit Spruchbändern im Stadion. „Wir sehen das als unsere Aufgabe, das Polizeigesetz in unserer Kurve zum großen Thema zu machen.“

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Das volle Programm High-Tech-Überwachung

Die schwarz-grüne Landesregierung von Schleswig-Holstein steht kurz davor, das volle Programm High-Tech-Überwachung genehmigt zu bekommen: Datenanalyse nach Palantir-Art, Verhaltensscanner, Live-Gesichtserkennung, Gesichtersuchmaschine. Am 6. Mai haben die Abgeordneten den Gesetzentwurf erstmals im Parlament besprochen.

Jan sagt: „Durch Überwachung und erst recht durch KI-Überwachung werden die Freiräume immer begrenzter. Freiräume sind aber ein wichtiger Teil der partizipativen Demokratie.“

Begründet werde die Ausweitung der Überwachung mit Messerangriffen. „Aber in Kiel gibt es kaum bis keine Messerangriffe. Dann kann man doch nicht deshalb der Polizei solche Befugnisse geben. Die lassen sich nicht wieder zurückdrehen“, sagt Jan. Er befürchtet, dass bald alle öffentlichen Plätze im Land KI-überwacht werden.

Wie wir bereits berichtet haben, gibt es auch in Thüringen Widerstand gegen das dortige Polizeigesetz. Der bekommt zunehmend Schwung, wie die Initiator*innen der Anti-Polizeigesetz-Kampagne ThürPAG stoppen berichten. Zu den Kritiker*innen gehören inzwischen die antifaschistischen Bündnisse Auf die Plätze Erfurt und Rechtsruck Stoppen, der Verein Vielfalt Leben – QueerWeg und der Hacker*innentreff Krautspace Jena.

Kunstaktionen gegen Überwachung

In Sachsen wehrt sich das antifaschistische Aktionsbündnis Leipzig nimmt Platz gegen die Polizeigesetz-Novelle. Die Dresdner Datenpunks planen Kunstaktionen zu Überwachung, um darüber mit Menschen ins Gespräch zu kommen.

Aufklärung zur niedersächsischen Polizeigesetznovelle leisten der Kleindatenverein und Freiheitsfoo.

Derweil agieren Initiativen wie Kameras stoppen aus Köln, Bündnis Hansaplatz aus Hamburg oder dieDatenschützer Rhein-Main seit Jahren nicht ohne Erfolg gegen Video- und KI-Überwachungs-Projekte – auch vor Gericht.

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Ausdrücklich gegen die Massen-Datenanalyse positioniert sich das Bündnis Kein Palantir in Baden-Württemberg. Das Netzwerk Sicherheit ohne Überwachung macht derweil auf Bundesebene gegen verschärfte Gesetze mobil. Es geht einmal mehr um biometrische Gesichtersuche, um Datenanalyse nach Palantir-Art – und Vorratsdatenspeicherung. Unter anderem geplant ist eine Demonstration am 13. Juni 2026 ab 14 Uhr in Berlin.

Die Gewerkschaft der Osterhasen

Zurück zur Kundgebung im Görlitzer Park. Dahinter stehen drei Initiativen: Cables of Resistance, die in Berlin kürzlich einen Kongress zum Kampf gegen die Big-Tech-Übermacht veranstaltet hat; Wrangelkiez United, eine polizeikritische Anwohner*innengruppe – und Görli 24/7, die dagegen kämpft, dass die Stadt den Görlitzer Park inzwischen nachts verriegelt.

Für einen offen zugänglichen Görlitzer Park sind auch zwei Redner*innen, die als nächstes die Bühne betreten, maskiert mit rosa Hasenköpfen. Sie stellen sich als Vertreter*innen der „Osterhasen-Gewerkschaft“ vor und erzählen, dass Menschen bereits Nachschlüssel zu den Parktoren an Interessierte verteilt hätten. Einige Eingänge könne man auch selbst öffnen, wenn man eine Türklinke in die dafür vorgesehene Öffnung schiebt. „Klinken bekommt ihr am Info-Stand“, ruft einer der Hasen.

Bevor die Osterhasen die Bühne betreten, gibt es eine unfreiwillige Programm-Pause. Beamt*innen treten an die Bühne heran und wollen Personalien sehen – von der Person, die über kaputte Kameras gesprochen hatte. Gibt es jetzt Ärger?

Per Mikrofon hält eine andere Person aus dem Kreis der Veranstalter das Publikum auf dem Laufenden. Sie gibt weiter, dass die Polizei die Aussage über die Zerstörbarkeit von Kameras für eine Straftat hält. „Also sagt das nicht“, ruft sie durch die Lautsprecher. „Sagt nicht, dass man Kameras auch kaputtmachen kann.“


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Anlasslose Massenüberwachung: Datenschutzbeauftragte kritisieren Chatkontrolle

06. Mai 2026 um 14:32

Die Bundesdatenschutzbeauftragte warnt weiterhin vor der Chatkontrolle. Eine „anlasslose Massenüberwachung“ aller Bürger:innen „wäre in einem Rechtstaat beispiellos“. Auch die Datenschutzkonferenz fordert die EU-Gesetzgeber auf, die Chatkontrolle „endgültig abzusagen“.

Person mit blondem schulterlangem Haar, die mit der rechten Hand an die rechte Gesichtshälfte fasst, trägt dunkle Kleidung vor blauem Hintergrund.
Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, bei der Vorstellung des Jahresberichts. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / BREUEL-BILD

Die Bundesdatenschutzbeauftragte hofft, dass „die anlasslose und massenhafte Chatkontrolle hoffentlich endgültig vom Tisch“ ist. Das schreibt Louisa Specht-Riemenschneider in ihrem heute veröffentlichten Jahresbericht. Sie und andere Datenschutzaufsichtsbehörden kritisieren das Brechen von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und das verpflichtende Scannen von Nachrichten, das sogenannte Client-Side-Scanning.

Specht-Riemenschneider weiter: „Eine Chatkontrolle – also anlasslose Massenüberwachung gleichsam aller Bürgerinnen und Bürger – wäre in einem Rechtstaat beispiellos und schießt deutlich über das legitime Ziel (Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche) hinaus.“

Trotz leichter Verbesserungen in der Rats-Position gäbe es weitere kritische Punkte bei dem EU-Gesetzesvorhaben. Neben der eigentlichen Chatkontrolle hat die Bundesdatenschutzbeauftragte hier unter anderem „pauschal verpflichtende Altersprüfungen in App-Stores“ im Auge, diese seien auszuschließen. „Solche Methoden können nur konkret risikoangemessen und datenminimiert eingesetzt werden, was einer pauschalen Vorschaltung entgegensteht“, heißt es weiter.

Datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage fehlt


Auch eine freiwillige Chatkontrolle sieht Specht-Riemenschneider kritisch: „Für das von der CSA-Verordnung vorgesehene freiwillige CSAM-Scannen als Ausnahme vom Grundsatz der Vertraulichkeit der Kommunikation fehlt es an einer datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlage. Eine solche ist bisher nicht in den Vorschlägen enthalten, aber aus meiner Sicht zwingend erforderlich.“ CSAM ist ein Sammelbegriff für Darstellungen und Inhalte sexualisierter Gewalt gegen Kinder.

Zudem würden durch die Einrichtung eines EU-Zentrums und Berichtspflichten an dieses Anreize für Diensteanbieter geschaffen, Chatkontrollen als faktisch verpflichtend anzusehen und durchzuführen. Dies könnte laut Specht-Riemenschneider dazu beitragen, dass Diensteanbieter ohne Rechtspflicht eingriffsintensivere Technologien entwickeln und verwenden. Ihre bisherige Kritik an diesen Technologien, wie zum Beispiel Client-Side-Scanning und Brechen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, bleibe bestehen.

Specht-Riemenschneider warnt davor, dass derart intensive Eingriffe auf freiwilliger Basis „besonders kritisch“ seien. Nicht zuletzt bestünde das Risiko von doppelten Meldestrukturen, die eine effektive Strafverfolgung behindern könnten.

Anlasslose Chatkontrolle endgültig aufgeben


Bereits gestern hatte sich die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder zum Thema zu Wort gemeldet. Die Datenschützer appellierten in einer Entschließung an die Gesetzgebungsorgane der Europäischen Union sowie an die Bundesregierung, Pläne für eine anlasslose Chatkontrolle endgültig aufzugeben. Anlass dafür sei die voraussichtlich am 11. Mai beginnende vierten Verhandlungsrunde (Trilog) über die geplante EU-Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern.

In ihrer jüngsten Entschließung wiesen die Datenschützer:innen zum wiederholten Male darauf hin, dass die anlasslose Chatkontrolle, also die flächendeckende Überwachung der privaten Kommunikation auf Messenger-Diensten, das Brechen der Ende-zu-Ende Verschlüsselung und auch die Umgehungen einer solchen durch Client-Side Scanning unverhältnismäßige Grundrechtseingriffe seien und Millionen Europäerinnen und Europäer unter Generalverdacht stellen würden.


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EU ringt um Einigung: Das sind die strittigen Fragen beim Digitalen Euro

30. April 2026 um 09:50

Das Europäische Parlament sucht eine gemeinsame Position zum Digitalen Euro. Ein besonders umstrittener Vorschlag ist nun erst einmal vom Tisch, Themen wie Datenschutz und sogenannte Haltelimits aber noch offen. Viel Zeit für eine Einigung bleibt nicht mehr.

Ein erleuchtetes Euro-Zeichen vor einem Hochhaus in der Dämmerung.
Schon in drei Jahren will die Europäische Zentralbank den Digitalen Euro ausgeben. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Masood Aslami

Dass einer Person der Zugang zu Visa, Mastercard, Paypal und Co. abgestellt werden kann und wie schwer der Alltag dadurch wird, haben in letzter Zeit mehrere Fälle gezeigt. Auch deshalb will sich die Europäische Union beim Bezahlen unabhängiger von US-Anbietern machen. Schon vor drei Jahren stellte die EU-Kommission den Gesetzentwurf für den Digitalen Euro (D€) vor, seitdem wird er verhandelt.

Die Mitgliedstaaten einigten sich im Dezember auf ihre Position und auch im Parlament scheint es einen Durchbruch gegeben zu haben. Dort waren die Verhandlungen zeitweise ins Stocken geraten. Wie Euronews berichtete und aus Verhandlungskreisen gegenüber netzpolitik.org bestätigt wurde, haben sich die zuständigen Abgeordneten darauf geeinigt, dass man mit dem Digitalen Euro sowohl online als auch offline bezahlen können soll. Dem war ein monatelanger Streit vorausgegangen.

Bankenlobby hat erst einmal das Nachsehen


Der für das Thema zuständige Berichterstatter im EU-Parlament, Fernando Navarrete von der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP), hatte zunächst einen sogenannten Konditionalitätsmechanismus vorgeschlagen. Demnach hätte die Europäische Zentralbank (EZB) nur dann einen Online‑D€ launchen dürfen, wenn es bis zum Start kein privatwirtschaftliches pan-europäisches Bezahlsystem gegeben hätte.

Navarrete bekam dafür vor allem Lob von der Bankenlobby. Sie befürchtet, durch den D€ Einlagen zu verlieren und Profite bei den Zahlungen einzubüßen und treibt deswegen Wero als Alternative zu bestehenden Zahlungsmitteln voran. Schon in der vorherigen Legislaturperiode wurde der EVP vorgeworfen, den Digitalen Euro im Sinne der Banken zu verschleppen. Und auch ein Bericht der Organisation Finanzwende zeigte jüngst auf, wie die Banken erfolgreich gegen den Digitalen Euro lobbyieren.

Die EZB, die EU-Kommission und die Fraktionen von links (The Left) über sozialdemokratisch (S&D) bis liberal (Renew) hatten sich hingegen für einen D€ ausgesprochen, der sowohl on- als auch offline funktioniert. Auch der bei der EU-Kommission für den D€ zuständige Ulrich Clemens sagte vor kurzem bei einer Veranstaltung, es müsse “von Anfang an” eine Online- und Offline-Variante geben. Das sei eine grundlegende Voraussetzung, damit der Digitale Euro erfolgreich sein wird.

Aus der Wissenschaft erhielten die EVP-Pläne ebenfalls spürbaren Gegenwind: “Ein starker Digitaler Euro erfordert sowohl Online- als auch Offline-Funktionalität”, schrieb das Leibniz-Institut für Finanzforschung (SAFE). Kompromisse, die ausschließlich auf Online- oder ausschließlich auf Offline-Nutzung setzen, würden den strategischen Wert des Projekts schmälern. Im Januar warnten gleich 70 Ökonom:innen vor einer Aushöhlung des Vorhabens.

Welche dieser kritischen Stimmen den Berichterstatter Navarrete letztlich davon überzeugte, die Konditionalität fallen zu lassen, ist offen.

Kommt die schrittweise Einführung des Digitalen Euro?


Dennoch ist im Parlament noch keine Einigung in Sicht. Im Gegenteil: Die Verhandlungen sind in vollem Gange. Die zentrale Abstimmung im Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) war eigentlich für den 5. Mai geplant gewesen. Doch weil es noch zu viel zu besprechen gibt und die Visionen bislang zu unterschiedlich sind, wurde die Abstimmung auf den 23. Juni verschoben. Brüsseler Beobachter:innen zeigen sich davon wenig überrascht.

So steht derzeit die Frage im Raum, ob der Digitale Euro stufenweise eingeführt werden könnte. Dabei geht es nicht nur um Online- oder Offline-Funktionalität, sondern auch um die Frage, ob man schon zum Start sowohl physisch im Handel als auch beim Online-Shopping bezahlen kann und ob Nutzer:innen ihren Freund:innen und Bekannten auch privat Digitale Euros schicken können.

Die Banken begrüßen diesen Ansatz, auch weil er ihnen mehr Zeit geben würde, die eigene IT-Infrastruktur für den Digitalen Euro umzubauen. “Bei der schrittweisen Einführung geht es nicht um eine Verwässerung, sondern um die Nachfrage des Marktes und eine erfolgreiche Einführung”, sagte etwa Katharina Paust-Bokrezion von der Deutschen Bank bei einer Podiumsdiskussion im vergangenen März.

Aus Sicht von Befürworter:innen des Digitalen Euros könnte eine stufenweise Einführung auch Verzögerungen bei dessen Einführung verhindern. Sollte die Offline-Variante länger brauchen, könnte so schon einmal mit der Online-Variante gestartet werden, statt dass sich beide verspäten.

Datenschutz auch für kleinere Zahlungen


Für Diskussionen werden voraussichtlich auch noch weitere wichtige Vorschriften für die Digitale Währung sorgen, die etwa Datenschutz und Privatsphäre betreffen. Diese Themen wurden in den Verhandlungen noch nicht im Detail besprochen.

Der Linken-Abgeordnete Martin Schirdewan setzt sich für ein höheres Datenschutzniveau beim Online‑D€ ein. Gegenüber netzpolitik.org erklärte er: “Wir brauchen einen Privatsphäre-Schwellenwert bei kleineren Zahlungen, der ähnlich wie Bargeld die höchstmögliche Anonymität gewährleistet.” Ähnlich lautende Änderungsanträge finden sich quer durch das politische Spektrum. Markus Ferber von der bayerischen CSU etwa schlägt einen Schwellenwert von 100 Euro pro Transaktion vor.

Der Schattenberichterstatter für die Grünen-Fraktion, Damian Boeselager (Volt), schlägt darüber hinaus vor, dass für den D€ das Prinzip “privacy by design and default” (Datenschutz als Standard) gelten soll. Kryptografische Verfahren und „neueste Technologien“ sollen demnach ermöglichen, dass Daten minimiert und nicht verknüpft werden. Dass sich Menschen gegenüber Zahlungsdienstleistern mit biometrischen Daten identifizieren müssen, will Boeselagers Fraktion ebenso wie die fraktionslose Abgeordnete Sibylle Berg (Die PARTEI) verbieten.

Verschiedene Ansichten gibt es hingegen beim „zentralen Zugangspunkt“ (single-access-point). Mit seiner Hilfe sollen einerseits die Haltelimits durchgesetzt, andererseits aber auch der Wechsel zwischen verschiedenen Zahlungsdienstleister ermöglicht werden. Während die meisten Fraktionen auf diesen Vorschlag der Kommission setzen, plädiert etwa Berg für eine dezentrale Speicherung, wie sie auch der Europäische Datenschutzausschuss vorschlägt.

Wie viel Digitale Euro dürfen wir halten?


Die Haltelimits legen fest, wie viele Digitale Euros jede:r Nutzer:in halten darf. Das soll vor allem verhindern, dass die Europäer:innen zu viel Bankguthaben in Digitale Euros umtauschen und den Banken damit die privaten Einlagen ausgehen. Umgekehrt verringert ein zu niedriges Haltelimit möglicherweise die Attraktivität des Digitalen Euros.

Selbst die EVP ist sich hier nicht einig. Eine Mehrheit um Berichterstatter Navarrete, zu der auch Markus Ferber (CSU) gehört, sorgt sich vor allem um die Finanzstabilität und will dies zum zentralen Maßstab bei der Bestimmung der Limits machen. Andere EVP-Abgeordnete stimmen eher mit Sozialdemokrat:innen, Grünen und Linken überein und wollen, dass Haltelimits nicht zu niedrig angesetzt werden.

Bisher wurden Haltelimits zwischen 500 und 3000 D€ pro Person diskutiert. Von den Abgeordneten haben nur die wenigsten konkrete Zahlen vorgeschlagen. Stärker diskutiert wird hingegen, wer die verschiedenen Haltelimits setzen darf. Teile der EVP sowie die liberale Renew-Fraktion wollen, dass die Kommission die Haltelimits bestimmt. Sozialdemokrat:innen, Grüne und Linke sowie einzelne EVP-Abgeordnete sehen hier die EZB in der Verantwortung.

Die Mitgliedstaaten haben sich bereits darauf geeinigt, selbst eine Obergrenze für die Obergrenze setzen zu wollen. Die EZB dürfte das jeweilige Haltelimit somit nur unterhalb dieser Obergrenze festlegen. Die Mitgliedstaaten brachten auch eine Obergrenze von null Euro für Unternehmen ins Spiel. Dank einer automatischen Umwandlung und der Verknüpfung mit einem herkömmlichen Bankkonto könnten Unternehmen dann zwar trotzdem in D€ Geschäfte abwickeln, selbst jedoch keine Digitalen Euros halten.

Europäische Zentralbank scharrt mit den Hufen


Bis wann all diese Fragen geklärt sind? Markus Ferber von der CSU sagt: „Unser Ziel bleibt unverändert, die Verhandlungsposition des Europäischen Parlaments noch vor der Sommerpause zu fixieren.“

Dass sich das Parlament bis dahin auf den Digitalen Euro einigt, ist wichtig für den Zeitplan. Die Europäische Zentralbank, die das Projekt maßgeblich vorantreibt, scharrt schon mit den Hufen. Im Jahr 2029 möchte sie den Digitalen Euro unter die Menschen bringen. Und schon im nächsten Jahr sollen die eigenen Mitarbeitenden in einem gemeinsamen Pilotprojekt mit anderen europäischen Zentralbanken den D€ testen.

Für die Vorbereitungen braucht die EZB Klarheit darüber, was die europäischen Gesetzgeber für den D€ vorschreiben. Die Zentralbank bestätigt auf netzpolitik.org-Anfrage, dass der Zeitplan des Projekts an den Gesetzgebungsprozess gebunden ist. Bisher rechneten die EZB und die Bundesbank damit, den Zeitplan einhalten zu können, wenn das Gesetz bis 2026 verabschiedet ist.

Ob das aktuell noch gilt, lässt die EZB auf Anfrage offen. Fest stehe hingegen, dass das Pilotprojekt 2027 anlaufen wird, “auch wenn das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2026 noch nicht abgeschlossen sein sollte”, schreibt eine Sprecherin. Und sie fügt hinzu, dass die EZB die Vorbereitungen eines “potenziellen” Digitalen Euros weiter vorantreiben werde, auch wenn der EZB-Rat erst dann eine Entscheidung über dessen Ausgabe treffen werde, wenn die Regulierung der EU verabschiedet wurde.

Trilog unter Zeitdruck


Damit es dazu kommt, müssen sich nicht nur die Abgeordneten unter sich einig werden, sondern auch mit den Mitgliedsstaaten. Solche Trilog-Verhandlungen könnten in der ersten Juli-Hälfte starten, bevor in Brüssel die Sommerpause beginnt. Die Verhandlungen können sich dann ohne weiteres über mehrere Monate hinziehen; bei der KI-Verordnung lagen zwischen Parlamentsposition und endgültiger Annahme rund neun Monate.

Immerhin einigten sich EU-Parlament, Kommission und Rat vergangene Woche noch einmal offiziell darauf, den Digitalen Euro mit höherer Priorität zu behandeln und den Gesetzesprozess noch in diesem Jahr abzuschließen. Wie lange die Verhandlungen aber am Ende tatsächlich dauern werden, hängt maßgeblich davon ab, was das Parlament demnächst beschließt und wie sehr sich seine Position von der des Rates unterscheidet. Sollten die Position weit auseinanderliegen, werde es überaus schwierig, die gesetzte Frist bis zum Jahresende noch einzuhalten, heißt es in Brüssel.


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Rotlichtviertel Frankfurt am Main: Hier analysiert die Polizei jedes Gesicht

22. April 2026 um 11:51

Frankfurt am Main ist ein Freiluftlabor für automatisierte Gesichtserkennung. Die Bilder von Überwachungs-Kameras werden permanent nach bestimmten Personen durchsucht, bei Kontrollen nutzt die Polizei eine Foto-App, um Menschen zu identifizieren. Dabei bleiben hier viele lieber unerkannt: Die Videokameras zeigen auf die Eingänge von 16 Bordellen.

Eine Kamera vor einer Fassade an der Werbung für Bordelle hängt.
Menschen, die sich hier bewegen, müssen damit leben, dass die Polizei ihre Gesichter vermisst.

Juanita Henning steht auf der Elbestraße in Frankfurt am Main und schaut in eine Videokamera. Die hängt etwa 50 Meter von ihr entfernt und hat acht Linsen, um von allen Straßenabschnitten gleichzeitig scharfe Bilder zu liefern. „Die vermisst jetzt gerade mein Gesicht und prüft, ob ich von der Polizei gesucht werde“, sagt Henning. Biometrische Fernidentifizierung in Echtzeit nennt das hessische Innenministerium die Technologie, die hier in einem Pilotprojekt getestet wird. Und wie fühlt es sich an, im Blickfeld der Kamera? „Absolut unangenehm. Du weißt ja auch nie, wozu diese Aufnahmen missbraucht werden“, sagt sie.

Juanita Henning befindet sich vor dem Büro von Doña Carmen, einer Beratungsstelle für Prostituierte. Links daneben ist eine Tabledance-Bar, rechts daneben ein Bordell. Gegenüber, auf der anderen Straßenseite, sind noch zwei weitere Bordelle. Auch ihre Eingänge liegen im Sichtbereich der Kamera. Insgesamt erfasst die Videoüberwachung des Frankfurter Bahnhofsviertels mindestens 16 Häuser, in denen Sexarbeit verrichtet wird.

Deren Türen und Fenster werden in der Videoüberwachung angeblich ausgeblendet, ansonsten wird der öffentliche Raum im Bahnhofsviertel von Frankfurt am Main „nahezu vollständig“ videoüberwacht, so die Polizei zu netzpolitik.org. 29 der 70 Kameras, die in Frankfurt öffentlichen Raum erfassen, stehen hier. 19 davon eignen sich für die automatisierte Gesichtserkennung.

„Ein ganz perverser Eingriff“

Henning sagt: „Videoüberwachung und automatisierte Gesichtserkennung dort, wo Sexarbeiter*innen arbeiten – das ist ein ganz perverser Eingriff in die Intimsphäre von Menschen.“ Henning ist im Vorstand von Doña Carmen, hat den Verein einst mitgegründet und ist auf ihren Wegen zu und von der Beratungsstelle regelmäßig der automatisierten Gesichtserkennung ausgesetzt. Sie hat nun gemeinsam mit Gerhard Walentowitz, ebenfalls Doña-Carmen-Vorstandsmitglied, und unterstützt von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt Klage dagegen eingereicht.

Davy Wang von der GFF sagt: „Besonders problematisch ist der Einsatz der biometrischen Videoüberwachung in sensiblen Kontexten, etwa im Umfeld sozialer Beratungsstellen. Institutionen wie Dona Carmen sind darauf angewiesen, ihren Klient*innen einen geschützten, vertraulichen und niedrigschwelligen Zugang zu gewährleisten.“

Henning arbeitet seit 1991 als Sozialarbeiterin hier im Viertel. Sie sagt: „Den Frauen gefällt das absolut nicht, dass sie überwacht werden. Die wollen anonym bleiben, um sich und ihre Familien vor Diskriminierung und Stigmatisierung zu schützen.“ Zudem würden durch die vielen Kameras die Umsätze sinken, weil auch die Kunden lieber unerkannt blieben.

Frankfurt ist wohl erst der Anfang

Das Frankfurter Bahnhofsviertel ist Freiluftlabor für die Echtzeit-Fernidentifizierung. Zahlreiche Bundesländer haben bereits Interesse an der Technologie angemeldet, die hier deutschlandweit – nach einem Testlauf am Berliner Bahnhof Südkreuz – erstmals offen eingesetzt wird. In einem ersten Ausweitungsschritt wurde die automatisierte Gesichtserkennung auch an Kameras angeschlossen, die Haupt- und Konstablerwache überwachen, die Enden der zentralen Frankfurter Einkaufsstraße Zeil. Der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) hat noch vor Einführung der KI-Überwachung angekündigt, dass er diese hessenweit an Kriminalitätsschwerpunkten einführen will. Und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) möchte deutsche Bahnhöfe flächendeckend mit dieser Technologie – und zudem Verhaltensscannern – ausrüsten. Frankfurt ist also höchstwahrscheinlich erst der Anfang.

Aktuell darf in Frankfurt mit der Gesichtserkennung nach Terrorist*innen gesucht werden, nach vermissten Menschen und nach Opfern von Entführung, Menschenhandel oder sexueller Ausbeutung. Für jede Suche ist ein richterlicher Beschluss nötig. Das System läuft seit Juli 2025, seitdem wurde „eine niedrige zweistellige Anzahl an Personen“ damit gesucht. Erfolg gab es nur einmal, als eine vermisste 16-Jährige mit der Kamera-KI identifiziert wurde. Ab Juli 2026 soll eine Evaluationsphase folgen, aber es sieht bereits so aus, als solle das System auf jeden Fall verstetigt werden. Zuständig für die Gesichtserkennungstechnologie ist die Direktion 100 der Frankfurter Polizei, zu der auch das skandalumwitterte 1. Polizeirevier gehört.

Neben dem Probelauf mit der Fernidentifizierung ist Frankfurt am Main auch Experimentierfeld einer weiteren, bislang deutschlandweit einmaligen Form der automatisierten Gesichtserkennung. Polizist*innen nutzen hier seit Dezember 2025 eine App, mit der sie bei Personenkontrollen Verdächtige identifizieren, die sich nicht ausweisen wollen oder können. Die „Abfrage-App“ bietet eine mobile Schnittstelle zum Gesichtserkennungssystem des BKA. Dort wird das fotografierte Gesicht mit den Gesichtern der 5,36 Millionen Menschen verglichen, die in der polizeilichen Datenbank gespeichert sind. Gibt es einen Treffer, erscheinen Name, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit auf dem Smartphone-Display. Darauf folgt eine „menschliche Plausibilitätskontrolle“.

Die Kosten hält die Polizei geheim

Auf 160 Geräten wurde die App bislang installiert. Nach Abschluss der Pilotphase wolle man sie für alle Polizist*innen des Landes freischalten, so die hessische Polizei. Andere Landes-Polizeien und Bundesbehörden sollen die App dann ebenfalls einsetzen dürfen. Die Kosten für die Entwicklung der App – wie auch die Kosten für die Echtzeit-Fernidentifizierung – hält die Frankfurter Polizei geheim.

Dimitrios Bakakis, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Frankfurter Stadtparlament, sagt: „Was hier erprobt wird, ist der Einstieg in eine Überwachungspraxis, die wir aus den USA kennen und die dort zu massiven Diskriminierungen geführt hat.“ Der Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel arbeitet gerade an einer Stellungnahme zu der Gesichtserkennungs-App.

Frankfurt am Main ist die deutsche Frontstadt der automatisierten Gesichtserkennung. Hier beginnt die Zeitenwende hin zur automatisierten Erfassung und Identifikation von Menschen über physiologische Merkmale. Und das ausgerechnet in dem Bundesland, das 1970 das erste Datenschutzgesetz der Welt verabschiedete. „Pilotprojekte wie Biometrie-Apps auf Polizeihandys oder Gesichtserkennung mit Kameras sind keine harmlosen Tests an begrenzten Orten, sondern weiten Schritt für Schritt biometrische Überwachung für alle aus“, sagt Kilian Vieth-Ditlmann von AlgorithmWatch. „Das Ende jeder Anonymität im öffentlichen Raum ist aus unserer Sicht keine Übertreibung, sondern die logische Konsequenz, die sich aktuell andeutet.“

Bakakis von den Frankfurter Grünen fügt hinzu: „Freiheit im öffentlichen Raum bedeutet nicht nur, dass man sich physisch bewegen darf – sondern auch, dass man anonym sein kann, also nicht automatisch identifiziert und registriert wird, nur weil man irgendwo entlangläuft.“

„Wie 1984“

Im Frankfurter Bahnhofsviertel kann man also schon jetzt erleben, was an vielen Orten droht: eine ständige potenzielle De-Anonymisierung aller Personen im öffentlichen Raum. Was macht das mit den Menschen vor Ort, wenn eine Software ständig versucht, sie zu identifizieren?

Milan, lange Haare, zerrissene Jeans, sitzt neben zwei Bekannten auf dem Bürgersteig, an der Wand eines Bordells. Er hält eine Metallpfeife in der Hand. Milan raucht damit Crack. Was sagt er zu der Kamera, die genau auf ihn zeigt? „Die ist mir egal“, sagt er. Die Polizei interessiere sich nicht für ihn. Die Kleinstmengen, die er und seine Bekannten bestenfalls einstecken hätten, seien den Aufwand nicht wert. Und was ist mit der Gesichtserkennungs-Software, die die Bilder analysiert? „Das ist ja wie in dem Buch ‚1984‘“, sagt er, eher interessiert als alarmiert.

Auch Lisa guckt frontal in eine achtlinsige Kamera. „Ganz schön gruselig“, sagt sie. Die Dreißigjährige wohnt hier im Bahnhofsviertel, die Kamera steht auf einem ihrer täglichen Wege. Lisas Alltag als Anwohnerin spielt sich zu einem guten Teil hier ab, unter Kameras. „Ich versuche das zu verdrängen, aber ein Unbehagen ist immer da“, sagt sie. Die offene Drogenszene empfindet sie hingegen als nicht bedrohlich. „Ich wohne hier ganz entspannt. Ich hatte kaum bedrohliche Situationen. Und wenn, könnten die Kameras mir nicht helfen“, sagt sie. Lisa nennt das Bahnhofsviertel „Projektionsfläche konservativer Politiker mit Ordnungsfantasien“.

„Man weiß nie, ob man gerade angestarrt wird“

Die Kamera filmt Lisas Gesicht. Die Bilder laufen in eine Videoleitstelle und werden dort von Polizist*innen gesichtet. Die können einige der Kameras auch ferngesteuert schwenken, neigen, zoomen. „Das ist eigentlich schlimm genug, dass man nie weiß, ob man gerade angestarrt wird“, sagt Lisa. Zudem werden die Bilder für 14 Tage gespeichert, sollten sie für Ermittlungen benötigt werden, auch länger.

„Und jetzt kommt der gruseligste Teil“, sagt Lisa. Sie meint: Die Software, die im Datenstrom der Kameras in Echtzeit Menschen identifiziert. Denn wenn die Polizei mit der Videoüberwachung gerade nach Menschen fahndet, scannt eine Software alle Gesichter, also auch Lisas. Das Programm leitet aus Lisas Physiognomie eine Datenkolonne ab und vergleicht diese mit den Daten des Zielgesichts. Würde Lisa tatsächlich gesucht oder wäre ihr Gesicht einem gesuchten zumindest ähnlich genug, würde auf dem Bildschirm des zuständigen „Videosachbearbeiters“ ein Screenshot erscheinen, auf dem Lisa optisch markiert ist, dazu erklänge ein akustischer Hinweis. Die Person vor dem Bildschirm müsste dann einschätzen, ob Lisa tatsächlich die gesuchte Person ist und gegebenenfalls Einsatzkräfte informieren. Die würden dann mit einer Personenbeschreibung zum Ort der Sichtung geschickt. Sind auf dem Videostream Straftaten zu sehen, wird sogar ein Foto der tatverdächtigen Person per polizeiinternem Messenger an die Dienst-Handys der Beamt*innen vor Ort gesendet.

Der Landesdatenschutzbeauftragte schrieb schon 2024, dass die Live-Gesichtserkennung einen „tiefgreifenden Grundrechtseingriff“ darstelle und nur unter „engen Voraussetzungen“ legal sei. Davy Wang von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, die Juanita Henning in ihrem Kampf gegen die KI-Überwachung unterstützt, sagt: „Die biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung im öffentlichen Raum stellt einen besonders schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte dar, weil sie massenhaft auch unbeteiligte Personen erfasst.“ Die hessische Rechtsgrundlage dafür sei zu unbestimmt, die Eingriffsschwelle zu niedrig. Lösch- Transparenz- und Bachrichtigungspflichten gebe es nicht.

Gesichtsscans ermöglichen Einblicke in das Privatleben

Die digitale Kennung, die die Software aus Lisas Gesicht errechnet, ließe sich auch mit Bildern aus dem Internet vergleichen. So fänden sich möglicherweise Demo-Fotos, auf denen sie in der Masse abgebildet ist, oder peinliche Jugendsünden auf Social Media. Die Bundesregierung will derartige Datenabgleiche zeitnah möglich machen, obwohl hohe grundrechtliche Hürden dagegenstehen.

In Frankfurt wird ein Gesichtsscan angeblich sofort verworfen, wenn er nicht zu einem Treffer führt. „Aber ob das wirklich passiert, weiß ich nicht“, sagt Lisa. „Man weiß auch nicht, ob die Bilder aus den Kameras nicht doch irgendwann mit der Palantir-Software Hessendata ausgewertet werden“, fügt sie hinzu.

Eine Ecke weiter, eine Stunde später: Ein Trupp von fünf Polizist*innen stürmt im Laufschritt durch das Viertel, zielstrebig zu zwei überraschten Männern. Die werden umstellt und aufgefordert, sich auszuweisen, anschließend folgt die Leibesvisitation. Kein Ergebnis. Die Polizist*innen ziehen wieder ab. Was war das jetzt? „Anlasslose Kontrolle“, sagt ein Polizist. Aufgrund der Waffenverbotszone, die hier gilt, dürfen die Polizist*innen das.

Viele repressive Maßnahmen

Die Aktion ist eine von vielen repressiven Maßnahmen, mit denen Sicherheitsbehörden gegen Menschen im Bahnhofsviertel von Frankfurt am Main vorgehen. Die Polizei patrouilliert mit Fahrzeugen durchs Viertel, mit uniformierten Einheiten und mit Zivilfahnder*innen. Regelmäßig gibt es Groß-Razzien, dazwischen auch zahlreiche verdachtsunabhängige Kontrollen einzelner Menschen oder Gruppen. Polizist*innen können Aufenthaltsverbote für das Viertel aussprechen, die mit bis zu zwei Jahren Haft strafbewehrt sind. Am Stadtbild ändert sich dadurch nichts. Das ist, auch mit intelligenter Videoüberwachung, ganz offen von Crack geprägt.

Die Frankfurter Polizei lässt die Konsument*innen weitgehend in Ruhe, geht aber gegen Dealer vor, auch mit Hilfe der Videoüberwachung. Die Händler haben sich vermutlich deshalb außerhalb der videoüberwachten Zone eingerichtet. Dort, kurz vor dem Schild, das vor den Kameras warnt, nickt beispielsweise ein junger Mann herausfordernd Passant*innen zu. Wer seinem Blick standhält, dem wispert er „Brauchst du was?“ entgegen.

In Blickweite des mutmaßlichen Dealers, in der überwachten Zone, steht das Nika-Haus, ein selbstverwaltetes Wohnprojekt. Im Erdgeschoss residiert eine Beratungsstelle des „Förderverein Roma“. Timur Beygo leitet sie. Vor seiner Tür stehen und sitzen Menschen und konsumieren Crack. „Wir kommen im Allgemeinen sehr gut mit denen aus“, sagt er. Was ihn hingegen stört, das ist die Videoüberwachung. „Hier erscheinen etwa 15 Klienten am Tag, Roma und Sinti, meist Mütter mit Kindern, die werden dann einfach mitüberwacht. Das ist hochgradig überzogen.“ Kritik hat er auch an den Polizeieinsätzen. „Die Polizei tritt häufig sehr ruppig auf. Mein Eindruck ist zudem, dass Polizeieinsätze die Situation mitunter erst zuspitzen, obwohl vorher noch gar kein Konflikt bestand.“

„Das wird testhalber eingeführt und dann entgrenzt“

Auf einer Bierbank vor einem Kiosk im Bahnhofsviertel sitzen Walter Schmidt und Uli Breuer. Die beiden gehören zur Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main. Gelegentlich bieten sie Führungen an, in denen sie die KI-gestützte Videoüberwachung des Areals zeigen und erklären. „Das wird immer alles testhalber eingeführt und dann entgrenzt“, sagt Breuer. „Jetzt haben wir noch eine relativ freie Gesellschaft, aber wenn solche Methoden in die falschen Hände geraten, dann kann das sehr schlimm werden.“ Schmidt fügt hinzu: „Ich empfinde das als Unverschämtheit, dass ich von allen möglichen Kamerabetreibern erfasst werde und wehre mich dagegen wo möglich.“

Die beiden positionieren sich auch gegen die verdachtsunabhängigen Kontrollen, die im Viertel möglich sind (Breuer: „Das ist Willkür!“), und gegen den hessischen Polizeigesetzpassus, der Videoüberwachung ermöglicht, wenn mutmaßlich das Sicherheitsgefühl von Bürger*innen beeinträchtigt ist (Schmidt: „Ganz üble Kiste“). „Wir können sie nicht stoppen, aber bremsen“, sagt Breuer zu den Überwachungsbestrebungen. Nachdem sich die beiden beschwert hatten, erhielten beispielsweise einige Kameras an der Alten Oper eine Abschirmung, sodass diese nur noch die zulässigen Flächen abfilmen können.

Hoffnung für die beiden Datenschützer liefern die Grünen im Hessischen Landtag. Die lassen mit einem Normenkontrollantrag beim Staatsgerichtshof klären, ob die der Echtzeit-Fernidentifizierung zugrunde liegende Polizeigesetzänderung rechtens war. Eine Überprüfung der Rechtsgrundlage streben auch Juanita Henning und die GFF an. Sie haben beim Verwaltungsgericht Frankfurt beantragt, dass es die Abschnitte aus dem Polizeigesetz, die die Fernidentifizierung erlauben, dem Bundesverfassungsgericht vorlegt.

Durchkärchern

Etwa 150 Meter Luftlinie von Schmidt und Breuer auf ihrer Bierbank: Eine Frau mit löchriger Strumpfhose und rastlosen Beinen wälzt sich in einem Hauseingang. Zwei Männer hocken einander gegenüber zwischen parkenden Autos, während einer ein Glasröhrchen erhitzt. Eine Gruppe hat sich entlang einer Hauswand niedergelassen. Menschen liegen vollverhüllt in Schlafsäcken, einige reden, andere sitzen vornübergebeugt und präparieren anscheinend Drogen zwischen ihren ausgestreckten Beinen. Crackpfeifen er- und verglühen im erratischen Takt. Darüber wacht ein Kameraturm.

Auftritt Stadtpolizei Frankfurt am Main. Vier Beamt*innen sprechen die Menschen auf der Straße an und fordern sie auf, zu gehen. „Lagern und Verweilen zum Zweck des Konsums von Betäubungsmitteln“ ist hier verboten. Bis zu 100 Euro Bußgeld kann das kosten. Nach und nach lösen die Polizist*innen die Gruppe auf. Im Davonstolpern bereitet sich ein Mann, Kapuze auf dem Kopf, eine weitere Pfeife zu, hinter ihm gehen die Beamt*innen, dahinter bürstet eine Kehrmaschine der Stadtreinigung über den Bürgersteig. Als letzter in der Prozession folgt ein Mann mit einem Hochdruckreiniger. Er gibt dem Pflaster den letzten Schliff.


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Uneingelöstes Versprechen auf digitale Souveränität: Europäischer Bezahldienst Wero nutzt Amazon-Server

21. April 2026 um 11:38

Wero verspricht mehr digitale Unabhängigkeit und will eine europäische Alternative zu US-Bezahldiensten sein. Doch der Dienst nutzt ausgerechnet Cloud-Infrastruktur der Amazon-Tochter AWS. Das ist auch ein Sicherheitsrisiko für die dort hinterlegten Daten.

Zwei Hände halten Handy hoch, auf denen bunte Grafiken zu sehen sind
Farbenfroh und digital souverän – so präsentiert sich Wero. – Alle Rechte vorbehalten Screenshot wero-wallet.eu

Direkt Geld an Freunde und Bekannte überweisen, jederzeit und in Sekundenschnelle. Das verspricht Wero. Der neue Bezahldienst startete im Juli 2024 und will sich als europäische Alternative zu US-Bezahldiensten wie Visa, Mastercard und PayPal etablieren.

Hinter dem Angebot steht die European Payments Initiative (EPI), ein Zusammenschluss europäischer Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen. In Deutschland machen unter anderem die Deutsche Bank, die Postbank, die ING, die GLS, die Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken mit.

Auf der Wero-Website präsentiert sich der Dienst farbenfroh als „DIE starke und unabhängige europäische Lösung beim digitalen Bezahlen“. Mehr als 50 Millionen Menschen nutzen Wero bereits. Auch im Online- und im Einzelhandel soll der Dienst eine Alternative zur US-Konkurrenz bieten.

Auf Anfrage von netzpolitik.org muss EPI allerdings einräumen, dass Wero seine Dienste teilweise über das US-Unternehmen Amazon Web Services abwickelt. Das aber widerspricht nicht nur dem selbst gestellten Anspruch der digitalen Unabhängigkeit, sondern die bei AWS hinterlegten Daten sind auch potenziell dem Zugriff von US-Behörden ausgesetzt.

Cloud „made in Europe“

Nach eigenen Angaben greift EPI „auf eine Kombination aus europäischen und internationalen Technologieanbietern“ zurück, darunter auch „Managed-Infrastructure- und Software-Services von AWS“. Zugleich betont die Initiative, dass sie „die volle Kontrolle über deren Architektur, Sicherheitsmodell und Betrieb“ habe und mehrstufige Sicherheitsmaßnahmen anwende, „darunter Verschlüsselung während der Übertragung und im Ruhezustand“. Doch diese Kontrolle stößt an rechtliche Grenzen.

Mit Beginn von Trumps zweiter Amtszeit gewann in der EU die Debatte um die „digitale Souveränität“ an Fahrt. Einige US-Tech-Konzerne passten daraufhin ihre Angebote an.

So auch AWS. Das Unternehmen ist ein US-amerikanischer Cloud-Anbieter und Tochterunternehmen des Online-Versandhändlers Amazon.com. Zu Beginn dieses Jahres hat es die „AWS European Sovereign Cloud“ in Betrieb genommen. Das Versprechen steckt im Produktnamen: Die Daten der Kunden sollen hier nicht in Übersee, sondern innerhalb der EU gespeichert werden.

Nach eigenen Angaben will AWS seine Kunden so dabei unterstützen, „ihre sich wandelnden Souveränitätsanforderungen zu erfüllen“ – inklusive rechtlicher Schutzmaßnahmen, „die dem Bedarf von Behörden und Unternehmen in Europa gerecht werden“.

US-Behörden könnten Zugriff auf Daten erhalten

EPI hat unter anderem „aus Sicherheitsgründen“ nicht sagen wollen, welche Infrastruktur- und Plattformanbieter Wero im Detail nutzt. Doch selbst wenn der Dienst Daten in der „AWS European Sovereign Cloud“ speichert, bliebe das Souveränitätsversprechen uneingelöst. Vor allem aber wären die Daten dann wohl nicht vor dem Zugriff US-amerikanischer Behörden sicher.

Dafür sorgt der US-amerikanische Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act, kurz CLOUD Act, aus dem Jahr 2018. Das Gesetz verpflichtet US-Tech-Anbieter unter bestimmten Bedingungen dazu, Daten gegenüber US-Behörden offenzulegen – auch wenn sich diese außerhalb der Vereinigten Staaten befinden. Schließt ein Unternehmen den Zugriff technisch aus, kann dies Geldbußen oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten der Universität Köln aus dem März 2025, welches das Bundesinnenministerium (BMI) in Auftrag gegeben hatte. Es wurde im Rahmen einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz auf FragdenStaat veröffentlicht. Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte nach der Veröffentlichung gegenüber Tagesspiegel Background, dass die Nutzung von US-Clouddiensten ein „erhebliches Risiko des Datenabflusses“ bedeute.

Das Risiko „extraterritorialer Zugriffsanfragen“

AWS bestreitet, jemals außerhalb der USA gespeicherten Kundeninhalte gegenüber der US-Regierung offengelegt zu haben, wenn es Anfragen erhalten hat, die sich auf den CLOUD Act bezogen – zumindest für die vergangenen sechs Jahre, „seit wir 2020 mit der statistischen Erfassung begonnen haben“.

Das ist keine Gewähr dafür, dass es nicht doch noch dazu kommt. Zumal Jeff Bezos, Gründer von Amazon und heute geschäftsführender Vorsitzender des Verwaltungsrats, inzwischen als „Fanboy“ von Präsident Donald Trump gilt.

Dieses Risikos ist sich offenbar auch EPI bewusst.“Potenzielle extraterritoriale Zugriffsanfragen“ sehe die Initiative „als relevantes rechtliches und geopolitisches Risiko“. Sie verfüge „bereits über Notfall- und Ausstiegspläne für kritische Technologiedienstleistungen“.

Außerdem verfolgt die Initiative nach eigenen Angaben das Ziel, künftig mit mehr europäischen Anbietern zusammenarbeiten und „dabei die für eine kritische Zahlungsinfrastruktur erforderliche Sicherheit, Ausfallsicherheit und Skalierbarkeit zu gewährleisten“.

Welche europäischen Dienstleister das sind, verrät EPI nicht. Ebenso bleibt die Frage offen, wann Wero sein Versprechen nach digitaler Unabhängigkeit einlösen wird.


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