Seinen Umsatz konnte Palantir im Vergleich zum Vorjahr nahezu verdoppeln. Nicht zuletzt ist das lukrativen öffentlichen Verträgen zu verdanken. Zugleich verlagert der Konzern offenbar seine Gewinne in die USA, um in Europa möglichst wenig Steuern zu zahlen, wie eine neue Analyse zeigt.
Hinter Palantir-CEO Alexander Karp fließen Daten- und Geldströme. Letztere offenbar an Europa vorbei. – Alex Karp: World Economic Forum, CC-BY-NC-SA 4.0; Palantir-Screenshot: Salvador Rios / Unsplash; Euro-Scheine: Robert Anasch / Unsplash; Datenstrom: A. C. / Unsplash
Alex Karp, der Geschäftsführer von Palantir, hat Grund zur Begeisterung: „Dieses Quartal war nicht von dieser Welt.“ Am gestrigen Dienstag sorgte das umstrittene Datenanalyse-Unternehmen mit seinem immensen Umsatz für Schlagzeilen. Um 93 Prozent stiegen die Erlöse im Jahresvergleich auf 1,68 Milliarden Euro.
Weltweit, auch in Europa, schließt Palantir Verträge mit Behörden, Geheimdiensten, Militärs oder Rüstungsunternehmen. Jedoch gestaltete der US-amerikanische Konzern seine Unternehmensstrukturen offenbar so aus, dass er sowohl in den USA als auch in Europa ausgesprochen wenig Steuern zahlt. Das legt ein neuer Forschungsbericht dar. Verfasst hat diesen das britische Centre for International Corporate Tax Accountability and Research, das spezialisiert ist auf Praktiken zur Steuervermeidung von multinationalen Konzernen.
Steuerausfälle taktisch herbeigeführt
Laut des Forschungsberichts gab Palantir weit geringere Gewinnmargen in Europa als den USA an. Die Forschenden verweisen auf die „Gewinnverlagerung“: Einnahmen, die Palantir im Ausland generiert, verschiebe es zurück in die USA, wo das Unternehmen möglicherweise noch ein Jahrzehnt lang keine Bundeseinkommenssteuer zahlen muss.
Dass die USA für Palantir eine Steueroase darstellt, sei teils US-Präsident Donald Trumps „One Big Beautiful Bill Act“ zu verdanken, teils der Taktik, Mitarbeitende mit Aktienoptionen statt mit Löhnen zu vergüten. Dabei handelt es sich um eine Gesetzeslücke, die enorme Steuerabzüge ermöglicht. Erst im Januar gaben europäische Staats- und Regierungschefs außerdem Trumps Forderung nach, US-amerikanische multinationale Konzerne von einer globalen Mindeststeuer auszunehmen. Das kommt auch Palantir zugute.
Mit großem Abstand ist das Vereinigte Königreich am meisten von Palantirs Steuersenkungsstrategien betroffen. Doch schon auf dem zweiten Platz der untersuchten Länder landet Deutschland. Hier ist dem Bericht zufolge mit einem Steuerausfall von 1,6 Millionen Euro zu rechnen. Im untersuchten Jahr 2024 stammten 65 Prozent des Gesamtumsatzes in Deutschland aus Dienstleistungsgebühren der US-Muttergesellschaft. Das könnte darauf hindeuten, dass der Großteil der Umsätze aus deutschen Verträgen in den USA verbucht wird, wodurch die in Deutschland ausgewiesenen Umsätze und Gewinne erheblich unterschätzt würden.
Große Vorbilder bei der Steuervermeidung
Palantir ist bei weitem nicht das erste US-amerikanische Technologie-Unternehmen, das wegen Steuervermeidung unter die Lupe genommen werden. Apple, Amazon und Microsoft standen dafür, wie sie Umsätze in Europa verbuchen, teils schon vor Gericht. Die Taktiken, die die Forschenden Palantir zuschreiben, sind allerdings meist nicht illegal.
Im Bericht geht es um geringere Beträge als bei Vorfällen anderer US-Konzerne. Auch wenn es zu den 50 größten börsennotierten Unternehmen weltweit zählt, ist Palantir deutlich kleiner als US-amerikanische Big-Tech-Unternehmen wie Amazon, Apple, Meta oder die Google-Mutter Alphabet. Doch seine Einnahmen steigen rasant, und vor allem wächst sein globaler Einfluss, besonders in kritischen Bereichen wie dem Militär und den Geheimdiensten.
Wachsam an der falschen Stelle?
Die Forschenden hinter dem Bericht stellen klare Forderungen: Bestehende Regierungsverträge mit Palantir sollten hinterfragt werden, zukünftige vermieden. Ein klarer Hinweis für die deutschen Bundesländer, deren Landesregierungen bereits millionenschwere Verträge mit Palantir geschlossen haben: Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Bayern.
Dort haben Regierungen offenbar Aufträge für den Betrieb öffentlicher Dienstleistungen an einen Konzern vergeben, der ihnen finanzielle Mittel für staatliche Aufgaben vorenthält: Während deutsche Polizeibehörden mit Palantirs Software Überwachungsstrukturen aufbauen, konzentriert sich Palantir wohl darauf, Steuerpflichten zu reduzieren.
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Thüringen soll ein neues Polizeigesetz bekommen, das eine Vielzahl weiterer Befugnissen einführt. Zahlreiche Expert*innen haben sich mit dem Entwurf auseinandergesetzt. Aus ihrer Sicht ist er mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.
Die Livestreams der Videoüberwachung in Thüringen (hier am Erfurter Anger) sollen künftig automatisiert nach bestimmten Verhaltensmustern durchsucht werden. – CC-BY-NC-SA 4.0: Denis Glismann
Wie viele andere Bundesländer soll auch Thüringen ein Polizeigesetz bekommen, das verschiedene Maßnahmen automatisierter Überwachung erlaubt: Datenanalysen, Videoüberwachung mit Gesichts- und Verhaltenserkennung, Gesichtersuche im Internet und vieles mehr.
Im Rahmen einer Anhörung im Innenausschuss haben 32 Menschen und Verbände Stellungnahmen dazu abgegeben. Die Hälfte von ihnen hat uns ihre Analysen zukommen lassen. Aus den Papieren wird ersichtlich: Das Polizeigesetz steht an mehreren Stellen im Konflikt mit dem Grundgesetz. Eine Reihe von Expert*innen sieht sogar eine deutliche Unvereinbarkeit. Wir haben uns angeschaut, was die Kritiker*innen zu den Befugnissen sagen.
Präventives Sicherheitsrecht statt Gefahrenabwehr
Der Verein Digitalcourage unterstreicht in seiner Stellungnahme, dass Freiheit, informationelle Selbstbestimmung und andere Grundrechte die Grundlage einer demokratischen Gesellschaft seien. Zugleich kämen jede neue Kameraanalyse, jede Datenverknüpfung und jede biometrische Identifizierung zu einem bereits bestehenden Überwachungsgefüge hinzu. „Der Rechtsstaat muss nicht alles technisch Machbare erlauben. Im Gegenteil: Seine Aufgabe ist es, Macht zu begrenzen“, schreibt Digitalcourage.
Aus Sicht des antifaschistischen Erfurter Bündnisses „Auf die Plätze“ treibt der Gesetzentwurf eine schleichende Normalisierung autoritärer Werkzeuge und entgrenzter Polizeiarbeit voran. Die Freiheitsrechte drohen laut dem Bündnis, „unter dem Deckmantel der Sicherheit verdrängt und zu inhaltsleeren Phrasen zu werden.“
Felix Ruppert, der an der Ludwig-Maximilians-Universität München Rechtswissenschaften lehrt, konkretisiert, dass der Entwurf an die Stelle des Gefahrenabwehrrechts ein präventives Sicherheitsrecht stelle, das sich „mittels kaum konturierter Voraussetzungen auf bloße Anhaltspunkte und Prognosen stützt und so auf Grundlage unklarer Eingriffsschwellen einen besonders weiten Anwendungsbereich zieht, dabei allerdings an vielen Stellen die gebotene Abwägung mit den damit einhergehenden Grundrechtseingriffen übergeht.“
Die Landesarbeitsgemeinschaft Jungen- und Männerarbeit Thüringen sieht die Gefahr aufziehen, dass damit zugleich „die strukturelle Absicherung präventiver und beratender Hilfesysteme unzureichend berücksichtigt bleibt.“
Auf dem Weg zur „Superdatenbank“?
Der Chaos Computer Club hat seine Stellungnahme gemeinsam mit drei Hackspaces aus dem Bundesland abgegeben. Darin fokussiert er unter anderem auf die Befugnis zur automatisierten Datenanalyse, wie sie mit Palantir-Software möglich ist. Diese und die damit einhergehende Zusammenführung zahlreicher Datenbestände stellen, so der CCC, besonders intensive Grundrechtseingriffe dar.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2023 in einem Grundsatz-Urteil Datenanalyse-Befugnisse aus Polizeigesetzen als verfassungswidrig eingestuft – im Fall von Hessen und Hamburg. Es forderte hohe Eingriffsschwellen für die immens invasive Kontrolltechnik. So muss zum Beispiel eine hinreichend konkretisierte Gefahr vorliegen, damit die Nutzung des Werkzeugs rechtmäßig ist. Thüringen bleibt dabei hinter den Vorgaben zurück, schreibt der CCC, weil die nötige Bedrohung im Gesetzentwurf zu vage formuliert sei.
Kristin Pfeffer, die an der Hochschule der Polizei Hamburg Öffentliches Recht lehrt, schreibt, dass mit den polizeilich erfassten Daten auch weitere Register verknüpft werden könnten, beispielsweise das Melde‑, Waffen‑, Führerschein- oder Kfz-Register, ebenso Daten, die von Geheimdiensten oder anderen Staaten erhoben werden. Pfeffer bemängelt, dass der Entwurf nicht darauf eingeht, wie diskriminierende Algorithmen verhindert und die Nachvollziehbarkeit sichergestellt werden sollen.
„Ein ganz neuer Eingriff von besonderer Eingriffsintensität bestünde im Anlegen einer neuen vorsorglichen ‚Superdatenbank‘“, schreibt Pfeffer zudem. Eine solche sei verfassungsrechtlich durch nichts zu rechtfertigen. Sollte Derartiges nicht beabsichtigt sein, müsse das Gesetz dies klarstellen.
„Selbsterfüllende Prophezeiung“
Digitalcourage kritisiert, dass für die Analyse auch Daten von von „Opfern, Zeug*innen, Hinweisgeber*innen, Anzeigeerstatter*innen und anderen unbeteiligten Dritten“ verwendet werden sollen, die sich nichts zuschulden haben kommen lassen. Gewonnen würden diese Daten aus „Verdächtigungen, Kontakten, Hinweisen, früheren Kontrollen, Zeugenaussagen und Zufallsfunden“.
In dieser Mischung sieht das Digitalcourage eine weitere Gefahr. Denn: „Polizeidaten sind keine neutrale Abbildung von Kriminalität. Sie spiegeln auch bisherige Kontrollpraxis wider.“ Auf diese Weise käme es zu einer selbsterfüllenden Prophezeiung: Wo die Datenanalyse Gefahren vermutet, wird stärker kontrolliert. Und wo stärker kontrolliert wird, werden mehr Verstöße gefunden. Diese Funde bestätigen anschließend die vermeintliche Prognose. „Am Ende wirkt die Maschine treffsicher, obwohl sie bestehende Ungleichheiten nur verstärkt“, schreibt Digitalcourage.
Das antifaschistische Erfurter Bündnis „Auf die Plätze“ befürchtet, dass der Gesetzentwurf auch komplexe Profilbildungen ermögliche, die etwa Bewegungsmuster, das soziale Umfeld und persönliche Neigungen umfassen. „Solche Werkzeuge sind ein Geschenk an zukünftige autoritäre Regierungen, da sie eine Identifizierung und Verfolgung politischer Gegner massiv erleichtern können“, schreibt das Bündnis. Der Paragraf mit der Datenanalyse-Befugnis solle deshalb ersatzlos aus dem Entwurf gestrichen werden.
Die Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit und den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, vermisst in ihrer Stellungnahme unter anderem eine Regelung zur Speicherdauer in der Analyse-Datenbank. Mit der aktuell geplanten Regelung könnten personenbezogene Daten über einen sehr langen Zeitraum unter bestimmten Bedingungen sogar unbegrenzt gespeichert werden, was Specht-Riemenschneider für unverhältnismäßig hält.
Sorge vor dem faschistischen Überwachungsstaat
Nils Zurawski, der an der Universität Hamburg lehrt, hält umfassende Datensammlungen gerade auch angesichts einer drohenden autoritären Regierung für gefährlich, insbesondere wenn sie Personen umfassen, die bislang nicht im Fokus der Polizei standen.
Auch Digitalcourage erachtet es als politisch fahrlässig, Überwachungsinstrumente zu schaffen, mit denen künftige Regierungen das Verhalten von Personen automatisiert bewerten können. Sie könnten die Befugnisse zudem dazu missbrauchen, „um Klimaaktivist*innen elektronische Fußfesseln anzulegen, engagierten Gewerkschafter*innen die Teilnahme an Streiks zu erschweren, bei Demonstrationen mittels Drohnen massenhaft Handydaten auszulesen“.
Das Auf-die-Plätze-Bündnis hat ebenfalls die Gefahr einer rechtsradikalen Regierungsübernahme auf dem Schirm. Angesichts dessen „sollte das Ziel von Sicherheitspolitik die Sicherung von Grund- und Freiheitsrechten und von Minderheiten sein, welche in Thüringen schon bald Angriffen durch den Staat selbst ausgesetzt sein könnten“, schreibt das Bündnis. Sicherheitspolitik solle auf soziale Sicherheit setzen und die Ursachen von Kriminalität wie Armut bekämpfen.
Verhaltensscanner: Wenig Forschung, viel Marketing
Der CCC glaubt nicht an die Wirksamkeit von Videoüberwachung und verweist dafür auf eine Metastudie sowie einen Bericht des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen. Die auf der Videoüberwachung aufbauende automatisierte Verhaltensanalyse sieht der CCC nicht bereit für den Wirkbetrieb. Es gäbe in dem Bereich zu wenig Forschung, dafür aber viele Marketing-Versprechen. Dementsprechend seien Videoüberwachung und insbesondere die geplanten Verhaltensscanner „zur Gefahrenabwehr ungeeignet.“
Auch AlgorithmWatch verweist darauf, dass die Wirksamkeit der automatisierten Verhaltensanalyse bislang nicht hinreichend untersucht wurde. Es gebe keine unabhängige Evaluation der in Deutschland bekannten Einsätze dieser Überwachungstechnologie.
Die Technologie filtere das Verhalten aller Personen in einem bestimmten Bereich pausenlos und analysiere es auf bestimmte Muster hin, schreibt Felix Ruppert. „Mit dem verfassungsgerichtlich zugestandenen Recht, […] nicht permanent dem Gefühl einer Überwachung ausgesetzt zu sein, lässt sich dies nur schwerlich in Einklang bringen“, so der Jurist. „Verfassungsrechtlich ist das nicht tragbar“, schreibt Ruppert. Es ergäbe sich „ ein erheblicher Überwachungseffekt auf die Gesamtgesellschaft“.
Gesichtersuchmaschinen: Gefahr für die Versammlungsfreiheit
Der Gesetzentwurf soll der Thüringer Polizei auch die Möglichkeit geben, mit Hilfe von Software im Internet nach bestimmten Gesichtern und Stimmen zu suchen. Aus Sicht der Bundesdatenschutzbeauftragten sei dies wegen „des hohen Eingriffsgewichts sowie der zu pauschalen und undifferenzierten Ausgestaltung […] mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht vereinbar.“
Insbesondere für die Grundrechte unbeteiligter Personen bestehe ein sehr hohes Risiko. Außerdem könne jede Fehl-Erkennung im Bereich polizeilicher Maßnahmen zu „mitunter auch dauerhaften erheblichen Einschränkungen der Lebensführung sowie gesellschaftlichen und beruflichen Nachteilen führen.“
Der Einsatz von Gesichtersuchmaschinen bedeute in der Praxis, „dass unzählige Fotos, Videos und Sprachaufnahmen von Unbeteiligten durchsucht werden, obwohl sie keinerlei Anlass gegeben haben“, schreibt Digitalcourage. Dass diese Personen die Daten zum Teil freiwillig ins Netz gestellt haben, spiele dabei keine Rolle. „Wer ein Urlaubsfoto hochlädt, auf einem Gruppenbild erscheint, auf einer Demonstration gefilmt wird, in einem Livestream auftaucht oder auf einer Vereinsseite zu sehen ist, stellt sich damit nicht für eine staatliche Datenbank bereit“, so die NGO.
Der Jurist Felix Ruppert kritisiert, dass das Gesetz keine Kategorisierung der zu suchenden biometrischen Daten vornehme. So sei es möglich, neben Gesichts- und Stimmerkennung die Identifikation von Menschen auch über ihren Gang oder ihre Iris vorzunehmen. In Zeiten technischen Fortschritts besäße die Befugnis damit eine „nicht vollauf überschaubare Breite“.
Das Auf-die-Plätze-Bündnis verweist darauf, dass sich auf Bildaufnahmen etwa von Demonstrationen künftig nahezu alle Teilnehmenden identifizieren ließen. Das Bündnis sieht darin eine Gefahr für die Versammlungsfreiheit. Schwierig sei auch, dass der Entwurf keine Benachrichtigung der von einem biometrischen Abgleich betroffenen Personen vorsehe; ein solcher sei auch nur mit erheblichem Aufwand durchsetzbar. Betroffene hätten demnach keine Möglichkeit, gegen die Nutzung ihrer biometrischen Daten vorzugehen.
Elektronische Fußfessel und die drohende Ausweitung präventiver Polizeiarbeit
Mit dem Gesetzentwurf soll auch der Einsatz der elektronischen Fußfessel ausgeweitet werden. Diese will die Landesregierung künftig nicht nur Tätern der häuslichen und sexualisierten Gewalt aufzwingen, sondern auch Menschen, die beispielsweise mutmaßlich eine Gefahr für „Anlagen mit unmittelbarer Bedeutung für das Gemeinwesen“ darstellen. Der Landesfrauenrat Thüringen sieht das kritisch. Er fürchtet eine generelle Ausweitung der präventiven Polizeiarbeit und fordert klare Angaben, in welchen Fällen und ab welcher Schwere der drohenden Tat die Fußfessel eingesetzt werden soll.
Das Auf-die-Plätze-Bündnis sieht die Ausweitung des Fußfesseleinsatzes ebenfalls kritisch. „Denn eine unmittelbare Bedeutung für das Gemeinwesen hat prinzipiell jede Anlage, aus der sich ein direkter Nutzen für einen bestimmbaren Personenkreis ziehen lässt – darunter können Kindergärten, Schwimmbäder, Straßen, aber unter Umständen auch Unternehmen fallen“, schreibt das Bündnis. Denkbar ist demnach also, dass bereits eine drohende Straßenblockade zum Fußfesseleinsatz führen kann.
Geschäftsstelle und Vorstand von Demokratischer Jugendring Jena befürchten: „Wenn eine elektronische Aufenthaltsüberwachung nicht strikt auf den Schutz konkret gefährdeter Personen für den Bereich der häuslichen Gewalt begrenzt wird, kann sie zu einem Instrument gegen politische und soziale Bewegungen werden.“
Taser-Einsatz und Kennzeichenscanner
Der Jurist Andreas Ruch von der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen problematisiert in seiner Stellungnahme die Einführung von Elektroimpulswaffen. Er fürchtet, dass damit polizeiliche Gewaltanwendung normalisiert wird und die Einsatzkräfte in immer mehr Situationen versuchen, diese mit Hilfe von Waffen aufzulösen. Der Einsatz von Tasern sei „mit erheblichen Unsicherheitsfaktoren behaftet“, schreibt Ruch. Die Auswirkungen etwa auf Herzerkrankte oder Schwangere seien nicht untersucht.
Felix Ruppert von der Uni München hält zudem fest, dass eine anlasslose, ohne konkrete Gefahrenlage durchgeführte automatisierte Kennzeichenerkennung unzulässig ist. Dennoch sei die Technologie im Gesetzentwurf „weitgehend voraussetzungsarm“ verankert. Damit werde beispielsweise auch die Erstellung von Bewegungsprofilen möglich.
Geschäftsstelle und Vorstand von Demokratischer Jugendring Jena sehen im Kennzeichenscanner auch eine Bedrohung für die gesellschaftliche Partizipation von Jugendlichen. „Gerade Fahrten zu Demonstrationen, Gedenkveranstaltungen, CSDs, Protesten für Vielfalt und eine offene Gesellschaft, Fanbegegnungen oder Jugendverbandswochenenden dürfen nicht den Eindruck erzeugen, dass politische und jugendkulturelle Mobilität staatlich mitprotokolliert wird“, schreiben sie.
Hinweis: Die Stellungnahme des CCC wurde unter anderem von Constanze Kurz verfasst, die als Redakteurin bei netzpolitik.org arbeitet.
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Resistance against Palantir in Europe is growing. We speak with US activists from „Purge Palantir“ about why and how they organize protests against the corporation in its home country.
Business for Palantir is not going well now in Europe: The Swiss army has decided against it, the French domestic intelligence agency no longer wants it, London’s mayor has blocked a million-dollar police deal and all across the United Kingdom, political pressure is mounting around a million-dollar contract with the British health system.
The company, founded by libertarian billionaire Peter Thiel in 2003, is also facing criticism in its home market. In the United States, where it is headquartered, Palantir provides software not only to military and intelligence, but also to Immigration and Customs Enforcement. ICE uses their surveillance tools to hunt down unwanted groups or individuals.
Protest by civil society is being organized against the cooperation with ICE and against other unethical business practices. We speak to the two activists Jeff and Kay from the US campaign „Purge Palantir“.
Jeff is a long-time activist and an organizer, he is also an author. Kay is an organizer, trainer, and movement builder.
netzpolitik.org: Here in Germany, the U.S. business of Palantir is mostly known for working together with ICE and also with U.S. Army and intelligence agencies. What is the most problematic use of Palantir’s software?
Purge Palantir: Before we say what we’re most critical about we should explain what Palantir says they are doing. Palantir says that their product sits on top of existing software and supposedly makes everything better. It supposedly sees patterns and connections between all the massive amounts of data that are coming in, whether it’s a hospital, whether it’s a department store, whether it’s military. They sort of aggregate that data and help their customers see patterns, and they help to make them more efficient. That’s what they’re saying they’re doing.
It’s very hard to get them out once they’re in, because they have specialists who connect their system to the other systems of the given, whether that’s a company, whether that’s a city government, whether it’s a military. It’s unclear what data they are holding and keeping.
The three worst things that they’re doing: One, as many German readers might know, Elon Musk and a number of coders came in when the Trump administration took over and started taking down the U.S. government civil service and bureaucracy. There was the so-called Department of Governmental Efficiency or DOGE. It destroyed departments of the government, it fired lots of workers, but it also sucked up tons and tons of data.
Government data consisted of different parts: The Social Security Administration didn’t talk to the passport agency in the interest of data privacy. The U.S. doesn’t have a national ID like many other countries. This data was all aggregated, and Palantir had a role in all of that. Palantir software is in many of the governmental departments, not just the military.
Purge Palantir: … he said that they’ve killed lots of people in Gaza, most of them Hamas. It’s an incredibly unprincipled thing to say they’re just happy to have played a role in this destruction.
netzpolitik.org: What was the beginning of „Purge Palantir“? Why did you start the campaign?
Purge Palantir: „Purge Palantir“ actually has a bit of a longer history, we’re like a current iteration of a much longer fight. During Trump’s first term, some advocates and organizers started noticing that ICE was able to find and pinpoint people in ways that were previously just not possible. They started doing a lot of digging and discovered a web of data brokers and companies like Palantir that helped ICE specifically, using all of our public and private data to be able to find people.
So out of that came a campaign called „No Tech for ICE“. It was targeting Palantir, but also Google, Amazon, some of the other tech companies that were enabling ICE to separate families and to conduct kidnappings. „Purge Palantir“ grows out of that, now under the second Trump administration. During the first Trump administration, Palantir’s Karp was pretty explicit that they’re going to help the agents in the background, at the offices. Back then he said that they are not going to be involved in what’s called enforcement and removal operations where the agents are picking people up physically for deportation.
Under the second Trump administration that has vanished. Palantir is now enabling the worst of Trump’s attacks. I think that’s been one of the catalysts for „Purge Palantir“.
netzpolitik.org: What is the volume of contracts Palantir holds with the U.S. Government? How much money are we talking about?
Purge Palantir: It grows every day, so I’m outdated. The last number I saw: They were in 21 or 26 different federal agencies. They’ve said for a long time that their goal is to become the central operating system of the U.S. Government and now increasingly the central operating system of the West. About half of their revenue comes from U.S. federal governments and the military, the rest is commercial and foreign governments.
netzpolitik.org: Palantir has long-term contracts that extend well beyond the Trump administration’s term in office. Is it a problem that will persist under Trump’s successor?
Purge Palantir: Yes, the contracts are longer than the current administration. But I think that’s not permanent or untouchable. Contracts get canceled in the federal government all the time.
A few months ago we launched something called the „Palantir Payroll“. It’s a list of all members of U.S. Congress who are getting money from Palantir. People have demanded that their members of Congress cut ties with the company. 12 or 14 people who are up for reelection this year have said that they’re not going to take any more money from Palantir. I think elected official members of Congress know that the company is really toxic and that people don’t want them to be bought and paid for by this company and people like Peter Thiel and Alex Karp.
A lot of people still don’t know what Palantir is
netzpolitik.org: How did you achieve that politicians refuse Palantir’s money or give it back?
Purge Palantir: It’s a great testament to the large number of coalition groups in „Purge Palantir“. There are many groups that want to fight, whether those are unions or community groups, whether that’s California or Connecticut or Maine. Because of what happened in Minnesota people find that their congressperson, their representative was taking money from the corporation that was identifying and abetting the kidnapping of people and the murder of two people who were trying to stop those kidnappings from ICE.
It’s a testament to how many different groups across the country started taking the message particularly to the Democrats and saying: Do you want to be part of that? It is the hard work of lots and lots of different kinds of people who have been standing up and asking their representatives to take a stand.
netzpolitik.org: What is the average American thinking about Palantir? And what do right-wing political forces say about the company?
Purge Palantir: It’s hard to say with certainty, but what we’ve seen is that, especially over the last year, a growing number of everyday people know about Palantir. Even if they don’t know exactly what they do, they know that they’re in surveillance. What we found is that a lot of younger people know about Palantir, even if they’re not paying attention to politics.
I think they’re becoming more of a household name. Peter Thiel especially, as someone who has his hands in a lot of anti-democratic and far-right things and in forms of surveillance and control, is someone that people on the left and the right don’t like. But a lot of people still don’t know what Palantir is.
One of the strengths of our campaign is that the things that Palantir is up to, like tearing down democracy, surveilling people, or AI driven warfare, are activities that people on the left and the right don’t like and are able to unite behind. There are Republicans running for office in Florida and other parts of the country that have been very outspoken against Palantir.
I think the right wing is also paying attention. Obviously, parts of the right-wing are in support of Palantir because they support military supremacy. But a lot of the working class people who support MAGA also care about surveillance.
netzpolitik.org: Your campaign helped to change the reputation of Palantir. What is the ultimate goal you are fighting for? Can the campaign be compared to a boycott campaign?
Purge Palantir: Palantir sells to businesses and to governments. So that’s harder to think about a boycott. But we just published a list of corporations that have contracts with Palantir. It’s really important to know who’s doing business with Palantir, who’s choosing that software because they’re making a moral choice. We do think it’s important to let those companies know that they could choose not to use software that engages in the genocide, that kidnaps our neighbors, that creates a military with no guardrails, and that stands for a surveillance state and for Western supremacy.
One of the main things that we’re doing and have been doing is large-scale public education. People need to know how pernicious Palantir is, what they’re doing, what they stand for. They say it: We kill people, we believe in Western supremacy. They’re pretty honest about where they stand. We don’t believe that we should be funding and supporting those kinds of businesses.
netzpolitik.org: Are there any lawsuits or similar legal actions in the U.S. in which people are challenging Palantir by calling on the law?
Purge Palantir: Unfortunately, in the U.S., we don’t have strong laws for data and privacy and against corruption. The crimes that they’re committing in Gaza and in Iran and other parts of the world are war crimes.
You should not siding with technofascists
netzpolitik.org: A lot of the tech billionaires right now are coming from the U.S. What makes Alex Karp, Peter Thiel and Palantir so special that you set up the campaign against them?
Purge Palantir: The tech companies are concentrated largely in the U.S. And they’re exporting their tech all across the world. Peter Thiel is traveling and donating to far-right candidates that align with him all over Europe, all over South America, increasingly parts of Asia. The fantasies are to completely deregulate everything, privatize everything, and have some sort of „AI God“ run things.
netzpolitik.org: What would you suggest to activists in Europe and especially in Germany? What can they do about Palantir?
Purge Palantir: What health care workers in the UK are doing is bigger and stronger than what we have in the U.S. I think the fact that football ultras are carrying banners in Germany, that’s impressive. We want to have that: Be in the cultural zeitgeist. We were talking with folks in Argentina who were collaborating with people in Bavaria.
I think it’s impressive where Europe’s at. I don’t think we have great advice for you.
I think on the larger strategy, we should politically force politicians to make a decision: If you are on the left, on the center left, or on the center, you are not siding with technofascists. And as we’ve talked about earlier: There are many people on the far right that also don’t trust this level of surveillance.
What gives hope
netzpolitik.org: What gives you hope and makes you believe you can win this fight against a multi-billion dollar company?
Purge Palantir: The wins we’re seeing every day like the mayor of London rejecting Palantir, the people across the UK and the German intelligence rejecting Palantir. Those wins give me hope. Just recently SEIU (Service Employees International Union), one of the largest unions here, came out and said that they are engaged in a campaign against the company. So seeing every day the growing amount of people and of organizations who are speaking out across the world and who are fighting back. Palantir might have money, sure. But we have more people …
netzpolitik.org: … and some European governments who do not share Palantir’s values?
Purge Palantir: Like I said before: Half of their revenue comes from the U.S. federal government. Under this current administration, there’s not a lot of room to affect that. But the other half comes from the private sector and international governments. I think that people and organizers in Europe have real leverage in slowing down this company, maybe even more than we have in the U.S. Because their success depends on their ability to grow across European governments. Slowing down and stopping that is a huge success.
netzpolitik.org: Thank you very much!
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Die Gesetzentwürfe zu digitalen Befugnissen für Sicherheitsbehörden haben im Bundestag viel Kritik eingesteckt. Wer will, kann mit einer Petition und E‑Mail-Aktion den Gegenwind verstärken.
Zur Petitionsübergabe nur aus Pappmaché erschienen: Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). – Alle Rechte vorbehalten: Chris Grodotzki / Campact
Eine Pappmaché-Version von CSU-Innenminister Alexander Dobrindt springt aus einem Pappkarton, begleitet von einer riesigen Überwachungskamera. Diese Szene hat die NGO AlgorithmWatch vorbereitet, als sie am gestrigen Mittwoch eine Petition gegen das Überwachungspaket übergeben hat, pünktlich zur ersten Lesung der Gesetzentwürfe im Bundestag. Vor Ort waren die Bundestagsabgeordneten Konstantin von Notz (Grüne), Clara Bünger (Linke) und Maja Wallstein (SPD).
Durch die Reformen dürfte die Polizei automatisiert etwa Fahndungsfotos mit Social-Media-Beiträgen abgleichen und über Datenbanken hinweg Analysen durchführen. Mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen kritisieren das Paket scharf, unter anderem weil Behörden die Daten zum biometrischen Abgleich sogar an private Firmen im Ausland übermitteln könnten. Außerdem mache der Gesetzentwurf nicht klar, wie der Abgleich von Bildern gesuchter Personen mit im Netz verfügbaren Fotos funktionieren soll, ohne gegen die KI-Verordnung der EU zu verstoßen.
AlgorithmWatch hat die Petition Mitte April gestartet, nachdem Innen- und Justizministerium die drei Gesetzentwürfe zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse vorlegt hatten. Fast drei Monate später überweist der Bundestag die Gesetzentwürfe nun in die Ausschüsse – und die Petition zählt mehr als 167.000 Unterschriften. Zusätzlich hat die Organisation eine E‑Mail-Vorlage eingerichtet, mit der sich Interessierte in wenigen Klicks persönlich an Mitglieder des Bundestags wenden können.
Die Opposition hatte Anfang Juli Anträge vorgelegt. „Nein zu biometrischen Massenerkennungssystemen“, schreibt etwa die Linksfraktion. „Sie bauen eine autoritäre Infrastruktur, und diese Infrastruktur bleibt“, sagt Clara Bünger in ihrer Rede im Bundestag. „Eine biometrische Kartei von Millionen Menschen ist genau das Werkzeug, von dem Autoritäre träumen.“
Die Grünen kritisieren, dass die Regierung die Befugnisse für digitale Ermittlungen pauschal ausweiten will. „Wenn Sie das so verabschieden, sind Sie einmal mehr vor dem Bundesverfassungsgericht“, sagt Konstantin von Notz. Die Grünen fordern, die automatisierte Datenanalyse sowie die Fotofahndung im Netz solle stattdessen nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein.
AlgorithmWatch sieht keine Spielräume. „Die vorgeschlagenen Befugnisse sind europarechtswidrig, verletzen verfassungsrechtliche Mindestanforderungen und widersprechen datenschutzrechtlichen Grundsätzen“, schreibt die Organisation mit Blick auf den automatisierten biometrischen Abgleich mit öffentlich verfügbaren Daten aus dem Internet. Die Regierung solle die Entwürfe zurückziehen. In der E‑Mail-Vorlage an Bundestagsabgeordnete heißt es deshalb: „Stoppen Sie diese Überwachungspläne!“
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Der Sächsische Landtag hat heute sein Polizeigesetz erheblich verschärft. Obwohl die Zivilgesellschaft deutliche Kritik übte, stimmten Abgeordnete von CDU, SPD und BSW für eine massive Ausweitung von Überwachungsmaßnahmen im Freistaat.
Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) warb heute im Landtag für die Novelle.
Der Sächsische Landtag hat heute beschlossen, der Polizei weitreichende Überwachungsbefugnisse einzuräumen. Die mit den Stimmen von CDU, SPD und dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) verabschiedete Reform des Polizeigesetzes ermöglicht etwa den Einsatz einer Plattform zur automatisierten Datenanalyse, die biometrische Suche nach Gesichtern im Netz sowie Verhaltensscanner und Gesichtserkennung.
Mit 60 zu 53 Stimmen votierte eine knappe Mehrheit des Sächsischen Landtags für die Verschärfung des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes. Neben der CDU stimmte fast die ganze SPD-Fraktion zu (eine Enthaltung) sowie die Mehrheit der BSW-Abgeordneten. Grüne, Linke und die AFD stimmten dagegen.
Durch die Einigung von CDU und SPD mit der BSW-Fraktion wurde die Polizeirechtsnovelle im Vergleich zu den Entwürfen aus dem Kabinett an manchen Stellen abgeschwächt. So verabschiedete der Landtag erst heute einen Änderungsantrag, der die eigentlich geplante Einführung von Tasern für alle Polizist:innen zurücknahm.
Weitreichende Mittel zur „Gefahrenabwehr“
Nichtsdestotrotz schafft die heute verabschiedete Novelle viele neue und weit in die Grundrechte eingreifende Überwachungsbefugnisse. Zur Gefahrenabwehr darf die Polizei demnächst einsetzen:
eine Datenanalyse-Plattform, die ähnlich wie Palantir Gotham funktionieren soll, aber nicht von Palantir kommen soll;
KI-gestützte Videoüberwachung zur Nachverfolgung über mehrere Kameras, Erkennung von Verhalten, gefährlichen Gegenständen und Gesichtern (biometrische Fernidentifizierung);
Systeme, die Gesichter und Stimmen biometrisch mit Internetdaten abgleichen;
Staatstrojaner für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ);
Nicht nur „Leipzig nimmt Platz“ kritisiert die sächsische Polizeirechtsnovelle. In den vergangenen Wochen waren die Warnungen aus der Zivilgesellschaft immer lauter geworden.
So schrieben drei sächsische Fanhilfen, also juristische Beratungsstellen für Fußballfans: „Mit diesem Gesetzesentwurf steht der Freistaat Sachsen an der Schwelle zu einem autoritären Überwachungsstaat; der gläserne Bürger wird dank KI-gestützter Analyse, ob mit oder ohne Palantir, zur grotesken Realität.“
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Viele sorgen sich zudem, in welche Hände die neu geschaffenen Befugnisse nach der nächsten Wahl fallen. „Wer heute die biometrische Massenüberwachung und Verhaltensscanner legalisiert, baut die Infrastruktur für den Techno-Faschismus von morgen“, sagte etwa Dirk Engling, Sprecher des Chaos Computer Clubs.
Die „Handlungsfähigkeit“ der Polizei stärken
Anders sah das Innenminister Armin Schuster (CDU). Die Polizeirechtsnovelle sei „das treffsichere Ergebnis einer fundierten Abwägung sowohl sicherheitspolitischer als auch bürgerrechtlicher Aspekte“, sagte Schuster in der heutigen Landtagsdebatte. Das neue Gesetz stärke „die Handlungsfähigkeit unserer Polizei und bewegt sich exakt im Korridor der anderen Bundesländer“, führte der Innenminister weiter aus. Sein Fraktionskollege Ronny Wähner warf den sächsischen Grünen vor, den Gesetzentwurf abzulehnen, obwohl sie ähnliche Polizeigesetze in anderen Bundesländern unterstützen würden.
Albrecht Pallas, der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, führte an, dass Sachsen nun das Bundesland mit den detailliertesten Regelungen für polizeilichen KI-Einsatz sein werde. „Die Polizei steht vor der Herausforderung, in immer kürzerer Zeit einen immer größeren Berg an digitalen Daten auswerten zu müssen, was die Möglichkeiten der händischen Analyse übersteigt“, erklärte Pallas.
Der innenpolitische Sprecher des BSW, Bernd Rudolph, betonte im Landtag die Anpassungen, die das seine Partei gemeinsam mit CDU und SPD erwirkt habe: „Nicht jede vorgesehene Erweiterung polizeilicher Befugnisse haben wir mitgetragen“. Wer heute Terrorgefahren abwehren oder Vermisste finden wolle, könne die technischen Möglichkeiten des Entwurfs aber nicht ignorieren, sagte Rudolph. Gleichzeitig räumte er ein, dass der Kompromiss mit CDU und SPD nicht alle Mitglieder seiner Fraktion überzeugt habe. Schon vorab war mit Gegenstimmen aus der BSW-Fraktion gerechnet worden.
Sachsen als „Vorreiter bei Freiheitseinschränkungen“
Von der Grünen-Fraktion rechnete der Abgeordnete Valentin Lippmann mit dem Gesetzentwurf ab. Er sprach von einer „Farce“ und „Grundrechts-Harakiri“. „Sachsen ist mit diesem Gesetzentwurf Vorreiter bei Freiheitseinschränkungen“, erklärte Lippmann. Das neue Polizeigesetz führe dazu, dass künftig KI bestimmt, ob von einer Person vermeintlich eine Gefahr ausgehe und dass Algorithmen bestimmen, ob eine Person in einer Menschenmenge kontrolliert werde.
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Rico Gebhardt von der Fraktion Die Linke kritisierte, dass der Entwurf der Staatsregierung sehr spät kam, obwohl der sächsische Verfassungsgerichtshof bereits im Januar 2024 geurteilt hatte, dass einige Befugnisse bis zum 30. Juni 2026 neu geregelt werden müssen. „Die Staatsregierung hat das Parlament absichtlich unter Zeitdruck gesetzt“, bemängelt Gebhardt.
Er warnte das BSW, dass KI-Systeme eine Blackbox blieben, egal, ob ein Gesetzestext das verbiete. Dass auf Palantir verzichtet werden soll, überzeugte den innenpolitischen Sprecher der Linken ebenfalls nicht: „Wenn am Ende ein Anbieter zum Zug kommt, der dasselbe macht wie Palantir, haben wir überhaupt nichts gewonnen.“
Gesetz gilt ab 1. Juli
Neben den Überwachungsmaßnahmen schafft die Polizeirechtsnovelle auch neue Befugnisse im Bereich Drohnenabwehr. Es enthält zudem ein Maßnahmenpaket gegen häusliche Gewalt sowie Änderungen, die das Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs nötig machte.
Das heute verabschiedete Gesetz tritt bereits am 1. Juli in Kraft. Grund ist die genannte Frist im Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs, nach dem andernfalls einige Befugnisse des aktuellen Polizeigesetzes ausgelaufen wären.
Eine weitere Normenkontrollklage gegen das heute beschlossene, viel weitreichendere Gesetz ist nach aktuellem Stand nahezu ausgeschlossen. Nötig sind hierfür 30 Stimmen im Landtag. Grüne und Linke verfügen zusammen nur über 13 Stimmen.
Korrektur, 29. Juni: In einer früheren Version des Artikels, stand fälschlicherweise, dass das Gesetz bereits am Tag nach der Landtagsabstimmung in Kraft treten würde. Das Gesetz sieht jedoch vor, dass die Novelle am Tag nach der Verkündung gilt. Wie das Sächsische Innenministerium auf Nachfrage mitteilt, erfolgt die Veröffentlichung des Gesetzes im Amtsblatt am Dienstag, 30. Juni 2026. Das Gesetz tritt somit zum 1. Juli 2026 in Kraft. Wir haben das korrigiert und bedanken uns für den Hinweis des Lesers, der uns auf den Fehler aufmerksam gemacht hat.
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Die grüne Partei diskutiert das Für und Wider der Zusammenarbeit der Polizei mit dem US-Konzern Palantir. Die Urabstimmung „Stoppt Palantir, sofort!“ wird Anfang Juli in Baden-Württemberg stattfinden. Auch in Nordrhein-Westfalen votierten die Landesgrünen einstimmig gegen Palantir. Aber es geht fast nur um den Tech-Giganten und kaum darum, die automatisierte Datenanalyse zu hinterfragen.
Die Mitglieder der grünen Partei wollen in der Frage der aktiven Palantir-Nutzung bei der Polizei kein Auge mehr zudrücken und machen Druck: In Baden-Württemberg läuft gerade eine Urabstimmung gegen den Einsatz, in Nordrhein-Westfalen hat die Landesdelegiertenkonferenz gestern beschlossen, die Landesregierung aufzufordern, die Nutzung von Palantir bei der automatisierten Datenanalyse zu stoppen.
Die automatisierte Datenanalyse mit oder ohne Hilfe der Palantir-Software steht in der Kritik, weil auch millionenfach völlig Unbeteiligte und Unverdächtige mit in eine solche Datenrasterung gelangen. In mehreren Bundesländern laufen Verfassungsbeschwerden, die sich gegen die entsprechenden Regelungen in den Landespolizeigesetzen wenden. Besonders aber die Kooperation mit dem US-Konzern begegnet wachsender Skepsis, weil die mit ihm verbundenen Milliardäre Peter Thiel und Geschäftsführer Alexander Karp den engen Schulterschluss mit US-Präsident Donald Trump suchen. Weil der wiederum ein kaum vorhersagbares Verhalten an den Tag legt und nicht mehr als verlässlicher Bündnispartner gilt, wird die Zusammenarbeit vermehrt als Sicherheitsrisiko und als Problem für die digitale Souveränität betrachtet.
Doch so sehr sich viele Grüne gegen Palantir sträuben und basisdemokratischen Druck aufzubauen versuchen: Es geht in erster Linie gegen den Mulitimilliardenkonzern und weniger um die Frage, welche Befugnisse die Polizeien beim automatisierten Durchleuchten ihrer Datenbanken umsetzen dürfen.
Innerparteilicher Streit
In einigen Bundesländern in Deutschland ist die Polizei Vertragspartner von Palantir: Nordrhein-Westfalen und Hessen nutzen die Software des US-Konzerns schon viele Jahre, Bayern und Baden-Württemberg haben damit erst später begonnen. An der Basis der auch grün regierten Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg rumort es, besonders seit der Ruf des Konzerns in den letzten Monaten merklich gelitten hat.
Der Vertrag mit Palantir läuft in Nordrhein-Westfalen Mitte Oktober 2026 aus. Anders als die Unionsinnenminister in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen hatte sich NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) vor wenigen Tagen für eine europäische Lösung statt Palantir ausgesprochen. Nach fast einem Jahrzehnt Zusammenarbeit ist also ein Ende in Sicht.
In den Bundesländern NRW (schwarz-grün), Hessen (schwarz-rot), BW (grün-schwarz) und Bayern (CSU und Freie Wähler) nutzt die Polizei Palantir.
Im Ländle hingegen ist die Zusammenarbeit erst wenige Monate alt. Der innerparteiliche Streit um den US-Konzern war bei den Grünen hochgekocht, nachdem 2025 eine Petition mit 13.000 Unterstützern und einer nachfolgenden Anhörung im Landtag ohne Folgen blieb. Auch Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragter Tobias Keber hatte in dieser Anhörung nochmals seine schon zuvor deutliche Kritik an dem „hochinvasiven Instrument“ der automatisierten Datenanalyse bekräftigt.
Doch zu diesem Zeitpunkt war der Vertrag mit dem Tech-Giganten schon besiegelt. Er war im März 2025 geschlossen worden. Die CDU informierte den grünen Koalitionspartner darüber offenbar erst im Nachhinein. Doch die grünen Abgeordneten im baden-württembergischen Landtag votierten nicht etwa für eine Rückabwicklung des Vertrags, sondern nickten letztlich einen Deal ab, der den Weg für die Palantir-Software bei der Polizei freigab: die Vergrößerung des Nationalparks Schwarzwald gegen die Einführung von Palantir-Software.
Daraufhin taten sich enttäuschte Grüne zusammen, um eine Urabstimmung zu erzwingen. Sie verlangen darin den sofortigen Stopp der Palantir-Einführung und erst recht des praktischen Einsatzes.
Die benötigten 1.242 Menschen für diese Urabstimmungsinitiative sind schon vor ein paar Tagen erreicht worden. Nun haben die Ortstermine im Ländle begonnen, um über die Abstimmung zu informieren.
26.000 Mitglieder können abstimmen
Die Parteizentrale der Landesgrünen war gezwungen, eine E‑Mail an alle 26.000 Mitglieder zu senden, um ihnen diese Urabstimmung bekannt zu machen, die Anfang Juli als Papierwahl stattfinden wird. Die Grünen-Mitglieder können sich über das Für und Wider der Abstimmung nun Gedanken machen.
Der grüne Landesverband Baden-Württemberg teilt auf Anfrage von netzpolitik.org mit, dass die Urabstimmung „Stoppt Palantir, sofort!“ entsprechend der Urabstimmungsordnung unterstützt wird und zwar „organisatorisch, personell und finanziell, ohne die inhaltliche Meinungsbildung der Mitgliedschaft zu beeinflussen“. Ein Pressesprecher betont, dass bereits im Wahlprogramm zur Landtagswahl eine europäische Alternative zu Palantir bis spätestens 2030 gefordert war und auch im Koalitionsvertrag mit der CDU vereinbart sei: „Wir setzen uns daher dafür ein, dass der bestehende Vertrag gekündigt wird, sobald eine europäische Alternative einsatzbereit ist, spätestens jedoch bis 2030.“
Der Pressesprecher wertet ein positives Mitgliedervotum für den Palantir-Stopp „als Bestärkung dieses Kurses“.
Ende Juli wird das Ergebnis feststehen, das der neue Ministerpräsident in Baden-Württemberg, Cem Özdemir, nicht wird ignorieren können. Denn fände die Urabstimmung eine Mehrheit, widerspräche sie dem aktuellen Koalitionsvertrag mit der CDU. Darin hatte sich die grün-schwarze Landesregierung zwar darauf verständigt, sich „weiterhin aktiv und intensiv dafür einzusetzen, dass spätestens bis zum Jahr 2030 eine europäische Alternative zu Palantir bereitgestellt wird“. Doch in der Urabstimmung wird ein sofortiges Ende der Zusammenarbeit verlangt.
CDU-Landesverband hält sich bedeckt
Dass Palantir in Baden-Württemberg kaum noch Unterstützer hat, wird auch beim Koalitionspartner der Grünen deutlich: Nicht einmal die CDU im Ländle setzt mehr auf den in der letzten Legislaturperiode noch hofierten Anbieter. Der CDU-Landesverband von Baden-Württemberg lässt auf Anfrage von netzpolitik.org wissen, dass „im Bereich der Sicherheitsbehörden […] die geopolitische Gesamtlage eine zunehmende europäische Eigenständigkeit“ erfordere.
Die Frage, ob und wie sich der CDU-Landesverband für die Kündigung des für Baden-Württemberg abgeschlossenen Vertrags mit Palantir einsetzt, bleibt allerdings unbeantwortet. Die Palantir-Urabstimmung der Grünen kommentiert der Landesverband trotz Anfrage nicht.
Klar ist nur: Die CDU im Süden geht in Richtung digitale Souveränität. Eine Pressesprecherin erklärt: „Darum setzen [wir] uns weiterhin aktiv und intensiv dafür ein, dass spätestens bis zum Jahr 2030 eine europäische Alternative zu Palantir bereitgestellt wird.“ Man werde die „bereits auf den Weg gebrachte Entwicklungskooperation“ zügig vorantreiben.
Schluss mit Palantir in NRW
Auch weiter nördlich in Nordrhein-Westfalen ist die Ablehnung von Palantir so geschlossen wie nur denkbar: Die Landesdelegiertenkonferenz der NRW-Grünen stimmte am Sonntag ohne eine einzige Gegenstimme für ein Ende der Palantir-Nutzung im Bundesland: „Schluss mit Palantir – europäische Technologie-Souveränität ist nicht verhandelbar“. Die schwarz-grüne Landesregierung ist damit aufgefordert, aus dem Vertrag mit Palantir auszusteigen und im Zuge der Neuausschreibung keinen neuen Vertrag mit dem Unternehmen einzugehen.
Der ursprüngliche Text des Antragstellers Jürgen Blümer hatte die Landesregierung noch aufgefordert, die Nutzung von Palantir sofort zu stoppen und auch „sofort mit der Ausarbeitung eines verfassungskonformen Polizeigesetzes zu beginnen“, wie Blümer auf Anfrage von netzpolitik.org mitteilte. Im letztlich abgestimmten Antrag sind beide Forderungen aber herausgenommen worden. „Auch wenn ich es gerne schneller hätte, muss ich mich den Fakten beugen, dass derartige Prozesse nun einmal länger dauern“, sagte der grüne Antragsteller.
Es geht also nur um die Beendigung der Nutzung der Software von Palantir, wie Julia Höller, die stellvertretende Fraktionsvorsitzende im Landtag und Sprecherin für Innenpolitik, in ihrer kurzen Rede vor dem Parteitag deutlich machte. Sie setzte sich dafür ein, „unabhängig von Tech-Oligarchen“ zu werden und „endlich Schluss mit Palantir“ zu machen. Der US-Konzern widerspreche „grundlegend unseren Werten“, und mit „Feinden der Freiheit“ dürfe es keine Kooperation geben.
Die automatisierte Datenanalyse an sich stellte sie aber keineswegs in Frage – trotz erheblicher Kritikpunkte an der Rechtmäßigkeit der gesetzlichen Regelungen. Höller forderte, „keine neuen Verträge mit Palantir“ einzugehen, im selben Atemzug rief sie aber dazu auf, eine „europäische Alternative“ zu suchen. Wichtig sei, dass diese „nicht dem US CLOUD Act“ unterliege.
Das US-Gesetz schreibt US-Unternehmen Pflichten vor, die sie zu einer Herausgabe von Informationen an nationale Behörden zwingen können. Die NRW-Datenschutzbeauftragte hatte moniert, dass der polizeiliche Datenbestand „nicht kontrollierbaren Zugriffen der US-Behörden unterliegen“ könne, vor allem beim nun gesetzlich erlaubten „KI-Training“. Die NRW-Datenschützerin senkte generell den Daumen, was dieses „KI-Training“ anbelangt, weil „im Gesetz nicht ansatzweise ausreichende Maßnahmen“ geregelt seien, um den Risiken angemessen zu begegnen.
Höller machte unzweideutig klar, dass sie dennoch an der automatisierten Datenanalyse und dem bestehenden Polizeigesetz festhalten wolle. Sie begründete das mit den Floskeln, die auch Polizeivertreter gern verwenden: „Bedrohungen sind real“, Polizeien „brauchen moderne Werkzeuge“. Damit machte sie sich indirekt die Argumentation zu eigen, dass es ohne eine automatisierte Datenanalyse nicht möglich sei, Gefahren abzuwehren. Sie rühmte sich dabei mit dem 2025 aktualisierten Polizeigesetz in NRW, das jetzt mehr Kontrolle und Nachvollziehbarkeit beim Softwareeinsatz brächte. Das grüne Publikum des Parteitags applaudierte.
Für Höller ist die Alternative zu Palantir „nicht gar keine Software“, sondern eben eine „europäische Alternative“. Die Idee, dass es auch moderne Werkzeuge für die Polizei geben kann, die keine automatisierte Datenrasterung durchführen, kam ihr offenbar nicht.
Wo ist der Konflikt mit der CDU?
Der NRW-Antragsteller Jürgen Blümer betont gegenüber netzpolitik.org, dass er auch das Ziel verfolgt habe, die Grünen im Ländle zu unterstützen: „Die Urabstimmung gegen Palantir in Baden-Württemberg sollte Rückenwind erhalten.“ Das sei mit Unterstützung der NRW-Landtagsfraktion „gelungen“.
Er sagt aber auch: „Es wird da einen Konflikt mit der CDU geben.“ Worin dieser Konflikt bestehen soll, ist aber gar nicht klar. Denn der kampferprobte jahrelange NRW-Innenminister Reul hat sich zwar gegen Palantir positioniert, mitnichten jedoch gegen die automatisierte Datenanalyse. Der schwarze Reul und die grüne Höller liegen also in Sachen automatisierter Überwachung auf einer Linie.
Nun hofft Blümer auf Hilfe für seine Position: „Was nun helfen kann, ist die Unterstützung der Zivilgesellschaft, die in ihrer Mehrheit diesen von Reul gewünschten Überwachungsstaat ablehnt.“ Dazu zählt für ihn auch die Ablehnung des Einsatzes von „KI“ bei der Polizei.
Blümer nimmt kein Blatt vor den Mund: „Der Zugriff von Sicherheitsbehörden auf Werkzeuge, deren innere Logik sich nicht mehr darstellen lässt – und sich damit einer Kontrolle durch Politik und Zivilgesellschaft entzieht –, stellt aus meiner Sicht einen klaren Verfassungsbruch dar. Wir können es uns als Gesellschaft in einer Zeit des heraufziehenden Faschismus nicht leisten, einen unkontrollierbaren Überwachungsapparat auf die Menschen loszulassen.“
Die Urabstimmung in Baden-Württemberg wird zeigen, welche Position die grüne Basis einnimmt: ein sofortiger Schlussstrich unter den Palantir-Vertrag oder das Palantir-Ende auf die lange Bank schieben. Doch über die automatisierte Datenanalyse an sich wird auch im Ländle nicht abgestimmt.
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Die geplante Polizeirechtsnovelle schadet politischem Protest und bedeutet massive Grundrechtseingriffe. Mit dieser Warnung positionieren sich zivilgesellschaftliche Organisationen in Sachsen gegen das Polizeigesetz – kurz vor der finalen Abstimmung im Landtag. Kritik kommt von Fußballfans, antifaschistischen Bündnissen, den Jusos, dem CCC sowie der Landesdatenschutzbeauftragten.
Fußballfans protestieren gegen die Pläne zum neuen Polizeigesetz Sachsen. Die geplante Ausweitung bei Tasern wurde inzwischen abgesagt. – Alle Rechte vorbehalten: Ultras Dynamo
Kurz vor der finalen Abstimmung im Landtag warnen zivilgesellschaftliche Organisationen vor der massiven Verschärfung des sächsischen Polizeirechts. Die Kritik an den Grundrechtseingriffen kommt von antifaschistischen Bündnissen, Fan-Anwält:innen, Netzaktivist:innen, dem Chaos Computer Club, der Landesdatenschutzbeauftragten sowie den sächsischen Jusos und der Grünen Jugend.
Sie fordern die Abgeordneten auf, lediglich die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs umzusetzen, aber auf neue Überwachungsbefugnisse zu verzichten. Zwei Demos sind bereits angekündigt.
Neue Überwachungsbefugnisse für die sächsische Polizei
Das Sächsische Polizeivollzugsdienstgesetz (SächsPVDG) steht vor einer massiven Verschärfung. Die schwarz-rote Minderheitskoalition will gemeinsam mit dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) der Polizei viele neue technische Möglichkeiten geben, Bürger präventiv zu überwachen. Konkret soll die Polizei folgende Befugnisse zur Gefahrenabwehr bekommen:
eine Plattform für die automatisierte Datenanalyse,
verdeckte Kennzeichenscanner,
Staatstrojaner für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ),
softwaregestützte Videoüberwachung zur Nachverfolgung über mehrere Kameras, Erkennung von Verhalten, gefährlichen Gegenständen und Gesichtern (biometrische Fernidentifizierung) sowie
biometrische Gesichter- und Stimmensuche im Netz.
Vergangene Woche ging der gemeinsame Änderungsantrag der drei Fraktionen zum Gesetzentwurf der sächsischen Staatsregierung durch den Innenausschuss. Am 24. Juni soll die Gesetzesnovelle mit den Stimmen von BSW, CDU und SPD im Plenum des Landtags verabschiedet werden. Dagegen formiert sich jetzt Widerstand aus der Zivilgesellschaft.
Breites Bündnis kritisiert Biometriedatenbank und Generalverdacht
So hat heute ein breites Bündnis aus zivilgesellschaftlichen Organisationen und Netzaktivist:innen einen Appell an die Abgeordneten veröffentlicht. Zu den Unterzeichner:innen gehören die großen antifaschistischen Aktionsnetzwerke „Leipzig nimmt Platz“ und „Dresden WiEdersetzen“. Letztere organisieren etwa den Protest gegen die jährlich stattfindenden Neonazi-Aufmärsche, die zum Jahrestag der Bombardierung Dresdens stattfinden. Auch der Chaos Computer Club und seine Lokalgruppen in Chemnitz, Zwickau, Leipzig und Dresden sowie der Verein netzbegrünung haben unterzeichnet.
Das Bündnis sieht die wesentlichen grund- und datenschutzrechtlichen Bedenken durch die bekannt gewordene Einigung von CDU, SPD und BSW nicht ausgeräumt:
Wir appellieren an alle Abgeordneten des sächsischen Landtags, dieser massiven Ausweitung der (digitalen) Überwachung nicht zuzustimmen. Die zum Beschluss vorliegenden Anträge stellen alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht und beschädigten damit das Vertrauensverhältnis zwischen Staat und Bevölkerung massiv.
Die Organisationen kritisieren insbesondere die biometrische Gesichter- und Stimmensuche im Netz. Sie war auch von Sachverständigen im Innenausschuss kritisiert worden, da sie gegen die KI-Verordnung der EU verstoße. Die Unterzeichner:innen befürchten eine massenhafte Überwachung von unverdächtigen Personen: „Die biometrische Analyse aller im Internet verfügbaren Quellen benötigt eine im Vorfeld angelegte Biometriedatenbank und führt damit unweigerlich zu einem bislang nie dagewesenen Ausmaß an Überwachung auch völlig Unbeteiligter“.
Auch die automatisierte Datenanalyse und die Ausweitung der Staatstrojaner-Nutzung lehnen sie ab und verweisen auch auf zukünftige Gefahren:
Besondere Aufmerksamkeit verdient zudem die langfristige Wirkung solcher Befugnisse. Sicherheitsgesetze werden nicht nur von den derzeit Verantwortlichen angewendet, sondern stehen auch künftigen Regierungen und Behörden zur Verfügung. […] Gerade deshalb müssen Überwachungsbefugnisse von Anfang an eng begrenzt werden, verhältnismäßig sein und einer effektiven und wirksamen Kontrolle unterliegen. Gesetzliche Regelungen sollten so ausgestaltet werden, dass sie auch gegenüber möglichen künftigen Machtmissbräuchen robust bleiben und nicht zur Beobachtung, Einschüchterung oder Verfolgung politisch missliebiger Personen oder gesellschaftlicher Gruppen genutzt werden können.
Der Chaos Computer Club nennt den Gesetzentwurf „ein Stelldichein digitaler Repression“ und „eines der weitreichendsten Landespolizeigesetze überhaupt“. Der CCC-Sprecher Dirk Engling warnt: „Wer heute die biometrische Massenüberwachung und Verhaltensscanner legalisiert, baut die Infrastruktur für den Techno-Faschismus von morgen.“
„Leipzig nimmt Platz“ befürchtet Einschränkungen von Protest
In einer Antwort an netzpolitik.org äußert sich „Leipzig nimmt Platz“ noch deutlicher. Für das Aktionsnetzwerk ist die geplante Novelle ein „sicherheitspolitischer Offenbarungseid und frontaler Angriff“ auf die Bürgerrechte.
Wir erleben eine Abkehr von der klassischen Gefahrenabwehr hin zu einer Kriminalisierung durch automatisierte Mustererkennung. Das stellt einen beispiellosen Dammbruch dar: Bürgerinnen und Bürger geraten ins polizeiliche Raster, ohne dass konkrete Anhaltspunkte für eine Tat vorliegen.
Wir kritisieren, dass diese massive digitale Aufrüstung ohne jeden nachgewiesenen sicherheitspolitischen Bedarf erfolgt. Die Polizei bleibt den Beleg schuldig, für welche konkreten, realen Gefahrenlagen diese Grundrechtseingriffe überhaupt zwingend erforderlich sein sollen. Bis heute gibt es keine empirischen Belege dafür, welche spezifischen Straftaten durch algorithmenbasierte Rasterung im Vorfeld tatsächlich verhindert werden.
Das Aktionsnetzwerk befürchtet auch Einschränkungen der eigenen antifaschistischen Arbeit und von demokratischem Protest:
Die unbestimmten Eingriffsschwellen im Vorfeld von Versammlungen erlauben es der Polizei zukünftig, Datenanalysen im Umfeld von Mobilisierungen einzusetzen. Wenn Menschen befürchten müssen, dass ihre Anwesenheit im öffentlichen Raum oder bei Demonstrationen durch biometrische Fernidentifizierung erfasst wird und sie durch intransparente Analyse-Software ins Visier der Polizei geraten könnten, wird legitimer Protest erstickt und die Meinungsfreiheit massiv eingeschränkt.
Dass einige Befugnisse, wie die Erstellung eines KI-basierten Verhaltensprofils, unter Vorbehalt einer richterlichen Zustimmung stehen, beruhigt „Leipzig nimmt Platz“ nicht: „Die Vergangenheit hat gezeigt, wie einfach und ohne Konsequenzen ein Richtervorbehalt in der Praxis umgangen werden kann. Ein eindrückliches Beispiel hierfür war die rechtswidrige Beschlagnahmung des ‚Adenauer SRP+‘ des Zentrums für Politische Schönheit beim CSD in Döbeln Ende September 2025“, schreibt das Aktionsnetzwerk auf netzpolitik.org-Anfrage.
Kritik kommt auch von organisierten Fußballfans. In einem Statement warnen drei sächsische Fanhilfen vor der Polizeirechtsnovelle. Fanhilfen organisieren juristische Unterstützung für Fußballfans, die in Konflikt mit der Polizei geraten.
Die Fanhilfe Zwickau, die Dresdener Schwarz-Gelbe-Hilfe sowie das Rechtshilfekollektiv Chemie Leipzig schreiben:
Das Bekanntwerden der Einigung zwischen der Regierungskoalition aus Christ- und Sozialdemokraten und der Wagenknecht-Partei lässt uns Fanhilfen – und Fußballfans im Allgemeinen – nur noch kopfschüttelnd zurück. Schob das BSW noch Ende April 2026 in einer Stellungnahme den effektiven Schutz der Grundrechte voran, rollt die Kleinstpartei dem Polizei- und Überwachungsstaat jetzt den roten Teppich aus.
Dass der US-Konzern Palantir für die automatisierte Datenanalyse nicht beauftragt werden soll und auf Druck des BSW die Einführung von Tasern für alle Polizist:innen abgesagt wurde, überzeugt die Fanhilfen nicht:
Die aktuelle Novellierung des Sächsischen Polizeigesetzes bleibt das genaue Gegenteil der vom Verfassungsgerichtshof eingeforderten Überprüfung des Gesetzes von 2019. Der technische Fortschritt wird hier als Blaupause für eine weitere Verschärfung genutzt, nur dass eben nicht der US-Softwarehersteller Palantir darauf stehen darf. Trotz der berücksichtigten Kompromisse hat sich Sachsen faktisch an die Spitze der schärfsten Landespolizeigesetze gestellt und steht an der Schwelle zu einem polizeilichen Präventivstaat.
Grünen-Entwurf als Alternative
Der sächsische Verfassungsgerichtshof hatte 2024 das derzeitige SächsPVDG in einigen Punkten für verfassungswidrig erklärt. Die Befugnisse und ihre Eingriffsschwellen waren zu unbestimmt geregelt, stellte das Gericht fest – und ordnete Nachbesserungen an. Der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU) verband die verfassungsrechtlichen Reparaturen jedoch mit einer erheblichen Ausweitung der polizeilichen Befugnisse.
Einen alternativen Weg zeigten die Grünen auf. Die grüne Fraktion im Landtag veröffentlichte im April einen eigenen Gesetzentwurf, der auf die neuen Überwachungsbefugnisse verzichtet. Stattdessen enthält er lediglich die vom Verfassungsgerichtshof vorgeschriebenen Änderungen sowie Maßnahmen gegen häusliche Gewalt und Befugnisse zur Drohnenabwehr.
Datenschutzbeauftragte: „Grundrechte bleiben auf der Strecke“
Die sächsische Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert wünscht sich, dass der Landtag dem von BSW, CDU und SPD geplanten Gesetz nicht zustimmt und stattdessen nur das Urteil des Verfassungsgerichtshofs umsetzt. Hundert bewertet die Einigung von BSW und Schwarz-Rot zwar als deutliche Verbesserung im Vergleich zum Regierungsentwurf, „insbesondere wurde das KI-Training mit personenbezogenen Daten oder die Nutzung von Internetdaten zur automatisierten Datenanalyse gestrichen“.
Dennoch, sagt die Datenschutzbeauftragte gegenüber netzpolitik.org, könne sie „die Ausweitung der polizeilichen Befugnisse aus datenschutzrechtlicher und damit bürgerrechtlicher Sicht nicht gutheißen“. Sachsen steige damit „wieder in die Verschärfungsspirale der Sicherheitsgesetzgebung des Bundes und der Länder ein. Die Grundrechte bleiben dabei leider auf der Strecke.“
Jusos positionieren sich gegen die Novelle
Das sehen offenbar auch weite Teile der in Sachsen mitregierenden SPD so. Insbesondere die Jusos positionieren sich deutlich gegen das geplante Gesetz. Auf Anfrage von netzpolitik.org sagt Mats Rudolph, Vorsitzender der sächsischen Jusos, dass trotz einiger Verbesserungen zentrale Probleme bestehen blieben.
Das Gesetz bleibt ein sicherheitspolitischer Wunschkatalog der CDU. Das zeigen Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse, biometrischen Echtzeitüberwachung oder Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Aus unserer Sicht sind diese Eingriffe schlicht zu weitreichend und nicht ausreichend begrenzt. […] Nicht alles, was technisch möglich ist, muss der Staat auch dürfen.
Die Jusos fordern die Abgeordneten der SPD-Fraktion auf, der geplanten SächsPVDG-Novelle nicht zuzustimmen. Die Änderung des Gesetzes solle sich auf die Umsetzung des Urteils beschränken.
Jede Stimme zählt
Einen entsprechenden Antrag hatten die Jusos auch auf dem SPD-Landesparteitag eingebracht, der am vergangenen Wochenende in Dresden stattfand. Dieser wurde mit 57 zu 50 Stimmen allerdings knapp abgelehnt.
Ein solch gespaltenes Bild in der SPD-Fraktion würde die Novelle vermutlich kippen. Da das BSW nach Informationen von Freier Presse und netzpolitik.org nur elf Stimmen zugesichert hat, hätte die Verschärfung des SächsPVDG lediglich eine Mehrheit von zwei Stimmen – wenn CDU und SPD vollständig zustimmen. Grüne und Linke im Parlament haben angekündigt, gegen die Novelle zu stimmen.
Für den 23. Juni, den Vorabend der finalen Abstimmung im Landtagsplenum, hat die Grüne Jugend eine Demo angemeldet. Um 17 Uhr soll vor dem Sächsischen Landtag in Dresden demonstriert werden. Ronja Zierold, Sprecherin der Grünen, sagt in dem Demoaufruf:
Wenn staatliche Stellen technische Möglichkeiten erhalten, Kommunikation auszuspähen, Bewegungen nachzuverfolgen oder Daten automatisiert auszuwerten, trifft das nicht nur einzelne Verdächtige. Es verändert das Verhältnis zwischen Staat und Gesellschaft grundsätzlich. Das schadet politischem Protest, zivilgesellschaftlichem Engagement und einer lebendigen Demokratie. Freiheitsrechte werden Stück für Stück ausgehöhlt! Mit jeder neuen Befugnis, jeder neuen Datei, jeder neuen Kamera, jeder neuen Ausrede. Genau deshalb gehen wir auf die Straße.
In Leipzig wird bereits am Samstag, den 20. Juni, demonstriert. Zu diesem Protest aufgerufen hatten unter anderem Copwatch Leipzig, „Leipzig nimmt Platz“ und das Rechtshilfekollektiv Chemie Leipzig.
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Palantir kassiert vor einem Handelsgericht in der Schweiz eine Niederlage. Der US-Konzern wollte nach kritischer Berichterstattung der „Republik“ eine Gegendarstellung erreichen. Das Gericht urteilte jedoch, dass die Darstellung der Tatsachen weitestgehend korrekt sei.
Es wirkt wie eine David-gegen-Goliath-Geschichte: ein kleines Magazin aus Zürich gegen einen milliardenschweren US-Konzern. Denn „Die Republik“ aus der Schweiz war nach einer kritischen Berichterstattung über Palantir mit einer Klage des Tech-Giganten konfrontiert. Er forderte eine Gegendarstellung wegen „sachlicher Ungenauigkeiten“ und zog vor das Handelsgericht des Kantons Zürich.
Anfang Dezember letzten Jahres hatte „Die Republik“ zusammen mit dem WAV-Recherchekollektiv ausführlich darüber geschrieben, wie Palantir in der Schweiz jahrelang versuchte, mit staatlichen Behörden ins Geschäft zu kommen. Dafür hatten die Journalisten zahlreiche Dokumente zum Lobbying ausgewertet.
Sie legten auch eine Bewertung des Schweizer Militärs offen, in der eine Zusammenarbeit mit dem US-Konzern erwogen, strategische Risiken analysiert und eine Kooperation dann aus mehreren Gründen abgelehnt worden war: wegen Unwägbarkeiten bei Datenhoheit, Abhängigkeiten und digitaler Souveränität, wegen des Risikos eines Datenabflusses und aus Grundrechtserwägungen.
Palantir hatte dem Gericht mit der Klage einen Text zur Gegendarstellung übermittelt, der unterhalb des „Republik“-Artikels angefügt werden sollte, um angeblich falsche Tatsachen zu korrigieren und die eigenen Sichtweisen zu unterstreichen. Das Handelsgericht urteilte am 4. Juni nun in weiten Teilen gegen diese Forderung nach einer Gegendarstellung.
Den Tatsachen entsprochen
Es wird aus dem Urteil deutlich, dass die Darstellung der „Republik“ über die Versuche von Palantir, über sieben Jahre hinweg eine Zusammenarbeit mit Schweizer Bundesbehörden zu etablieren, den Tatsachen entsprechen. Sie sind weder unsachlich noch falsch. Auch die sprachlichen Wertungen zu den Rechercheergebnissen waren nach Ansicht des Gerichts zulässig.
Auch die Darstellung über die Analyse der Schweizer Armee beanstandet das Urteil nicht. Darin riet die Armee, keine Kooperation mit Palantir einzugehen. Das Zürcher Gericht ließ die vorgebrachte Kritik daran nicht gelten: In dem Artikel werde nicht so getan, als wäre ein handfestes Angebot des Konzerns abgelehnt worden. Die Autoren hätten deutlich gemacht, dass es vielmehr darin um eine Bewertung der Vor- und Nachteile einer Zusammenarbeit ging.
Insgesamt entschied das Gericht bei 22 von 23 geforderten Gegendarstellungen zugunsten des Magazins „Republik“. Damit ist nur ein kleines Detail der umfänglichen Recherche korrekturbedürftig, das die Entstehungsgeschichte eines Software-Produkts von Palantir betrifft.
Adrienne Fichter, die an der Recherche gearbeitet und bei „Die Republik“ darüber geschrieben hatte, ist über das Urteil erfreut: „Es ist ein riesiger Gewinn für ein kleines investigatives Medienmagazin wie uns, das sauber und solide arbeitet.“ Sie merkt gegenüber netzpolitik.org aber auch an, dass die Richter mit dem Urteil „alle europäischen Medien“ gestärkt hätten.
Denn hätte Palantir mehrheitlich Recht bekommen, hätte das nicht nur für die Schweizer Presse ein falsches Signal gesendet. Das wäre „ein Präzedenzfall“ gewesen, sagt Fichter, „der Palantir ermutigt hätte, gegen weitere Medien ins Feld zu ziehen.“ Schließlich berichteten in Europa viele Medien kritisch über den Konzern. Die Ablehnung in ganz Europa habe merklich zugenommen: „Hier haben sie Mühe, neue Kunden zu gewinnen.“
Weitere rechtliche Schritte
Der Konzern Palantir, der nationalistische Ideologien vertritt und über X verbreitet, und die mit ihm verbundenen prominenten Milliardäre Peter Thiel und Geschäftsführer Alexander Karp kommentieren öffentliche Kritik aus Europa wenig. Im Blog von Palantir wurde aber eine wortreiche deutschsprachige „Korrektur“ zu den „Republik“-Recherchen veröffentlicht, die den Journalisten Falschaussagen vorwirft.
Anders als der „Korrektur“-Blogbeitrag vom Dezember 2025 ist eine aktuelle Erwiderung auf das Urteil, die am Wochenende von Palantir veröffentlicht worden war, schon am Montag wieder gelöscht worden. Darin stand, dass der Konzern das Urteil begrüße. Auch die vollständigen Gegendarstellungsforderungen sind entfernt worden. Ob das eine Bedeutung für das weitere rechtliche Vorgehen hat, ist bisher unklar.
Denn das Urteil des Handelsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Palantir könnte dagegen innerhalb eines Monats Beschwerde beim Bundesgericht einlegen. Wir haben den Konzern gefragt, ob er weitere rechtliche Schritte erwägt. Darauf bekamen wir keine Antwort.
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Gerade werden deutschlandweit Polizeigesetze hart verschärft. Kollege KI zieht ein, die Überwachung ist künftig automatisiert. Dagegen stellt sich eine Demo am Samstag in Berlin. Im Interview erzählen zwei Mitorganisatoren, warum sich die Teilnahme lohnt.
Kämpfen gegen KI-gestützte Überwachung: Sebastian Marg und Tom Jennissen von der Digitalen Gesellschaft. – CC-BY 4.0: Jan Fels
Im Bund und in den Ländern wird gerade massiv KI-gestützte Überwachungsinfrastruktur aufgebaut. Doch es formiert sich zivilgesellschaftlicher Widerstand. Tom Jennissen und Sebastian Marg arbeiten für die Digitale Gesellschaft, einen der Bündnispartner der Initiative „Sicherheit ohne Überwachung“. Gemeinsam mit beispielsweise der Roten Hilfe und dem Komitee für Grundrechte und Demokratie veranstalten sie am Samstag in Berlin (ab 14 Uhr Warschauer Straße/Marchlewskistraße) eine Demonstration gegen den Ausbau der Polizei-Befugnisse. Im Interview erzählen Jennissen und Marg, wogegen sich die Demonstration konkret wendet, warum uns das alle angeht und ob sich Widerstand überhaupt noch lohnt.
netzpolitik.org: Laut Initiativen-Website wehrt ihr euch gegen die „ausufernden Überwachungsbefugnisse“. Was ist damit gemeint?
Jennissen: Der konkrete Anlass ist das Sicherheitspaket 2.0. Das soll dem BKA, der Bundespolizei, der Staatsanwaltschaft, dem Zoll, sowie dem BAMF umfangreiche neue digitale Befugnisse zuweisen. Dazu gehören der biometrische Abgleich mit Daten aus dem Internet und die umfassende Datenanalyse, also der Einsatz einer Software, wie sie Palantir anbietet. Dazu müssten gigantische Referenzdatenbanken erstellt werden. Außerdem sollen personenbezogene Daten auch zum Training von KIs verwendet werden.
Es ist ein frontaler Angriff auf die Grundrechte, zusammen gedacht so etwas wie die Atombombe unter den Ermittlungsmaßnahmen. Der Bundesrat will dennoch noch weiter gehen und dazu auch noch Echtzeit-Fernidentifizierung mit reinnehmen. Und parallel durchläuft ja gerade das Gesetz zur IP-Vorratsdatenspeicherung das Parlament.
„Das Aus für die Anonymität“
Marg: Dazu kommen die Polizeigesetznovellen in den Ländern, mit denen gerade ebenfalls massiv digitale Überwachungsbefugnisse ausgebaut werden. Einige sind schon durch, andere noch in Arbeit.
netzpolitik.org: Und warum ist das ein Problem?
Jennissen: Weil das extrem invasive Maßnahmen sind. Sollte denen tatsächlich erlaubt werden, das gesamte Internet als Fahndungsdatenbank zu verwenden, dann wäre das das Aus für die Anonymität. Dann kann man sich nicht mehr im öffentlichen Raum bewegen, ohne Gefahr zu laufen, auf einem Foto zu landen, das von der Polizei als Fahndungsmittel genutzt wird. Das ist krass dystopisch.
Und bei der automatisierten Datenanalyse sollen sämtliche Daten zusammengeführt werden. Darunter Daten aus Asservaten beispielsweise, den rund 500.000 Mobiltelefonen, die die Polizei aus irgendwelchen Gründen mal einkassiert hat.
„Eine Chance, das zu verhindern“
netzpolitik.org: Und warum begehrt ihr jetzt dagegen auf – bringt das was?
Jennissen: Es ist nicht so, dass zivilgesellschaftlicher Widerstand nichts bringen würde. Wir haben zum Beispiel im Jahr 2020 die Vorratsdatenspeicherung weitgehend verhindern können. Der neue Anlauf jetzt ist schon deutlich abgespeckt im Vergleich zu dem, der vor 20 Jahren auf dem Tisch lag. Zum Teil werden die Überwachungsmaßnahmen auch von Gerichten kassiert, und die hätten vielleicht anders geurteilt, wenn es den Widerstand, die Aufmerksamkeit nicht gegeben hätte.
Wir wollen eine Diskussion zum Thema in Gang bringen. Bislang werden vor allem die Pressemitteilungen der Bundesregierung abgeschrieben. Welchen Sinn die Maßnahmen haben und welche Ausmaße, darüber gibt es noch keine gesellschaftliche Diskussion. Wenn es mal ein Bewusstsein dafür gibt, was da auf uns zukommt, dann gibt es auch eine Chance, das zu verhindern. Und wenn wir es nicht verhindern können, müssen die Gerichte später zumindest nicht im luftleeren Raum darüber entscheiden.
netzpolitik.org: Ist die Demo in Berlin, weil hier die Bundesregierung sitzt, oder spielt es auch eine Rolle, was in Berlin als Bundesland gerade passiert?
„Die Kämpfe aus verschiedenen Bundesländern zusammenführen“
Jennissen: In Berlin gab es im vergangenen Jahr ein in ziemlich großer Eile durchgepeitschtes neues Sicherheitsgesetz. Da stehen viele neue Befugnisse drin. KI-gestützte Videoüberwachung zum Beispiel. Das wird auf jeden Fall thematisiert. Unsere Vernetzung soll die Kämpfe aus verschiedenen Bundesländern zusammenführen.
netzpolitik.org: Habt ihr Hoffnung, die Welle aufzuhalten?
Jennissen: Ob diese Bundesregierung noch umzustimmen ist, das wird sich zeigen. Realistisch ist, dass wir einige Spitzen rausnehmen. Aber mittelfristig glaube ich schon, dass wir die Welle brechen können.
netzpolitik.org: Die Vernetzung läuft unter dem Slogan „Sicherheit ohne Überwachung“. Wie wollt ihr denn dann Sicherheit herstellen?
Marg: Wir verwenden einen Sicherheitsbegriff, der Sicherheit von der sozialen Perspektive aus denkt. Es geht um die Sicherheit von Wohnraum oder gesellschaftlicher Teilhabe beispielsweise.
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Verhaltensscanner, Gesichtserkennung, Datenanalyse: Immer mehr Bundesländer rüsten mit KI-Überwachung auf. Bislang lief das weitgehend geräuschlos. Jetzt regt sich Widerstand.
Anti-Überwachungsdemo in Berlin.
Ende April, ein Platz im Görlitzer Park in Berlin: Etwa 100 Menschen stehen vor einer Bühne, am Rand eine Reihe Polizeifahrzeuge und Gruppen von Polizist*innen. Es gibt kostenloses Essen und Rap. Die Bühne haben Aktivist*innen mit Überwachungskameras dekoriert. Davor ist ein Banner gespannt, Aufschrift: „Gegen Überwachung und Ausgrenzung“. In kleinerer Schrift darunter: „Keine KI-Videoüberwachung unserer Parks, Plätze und Straßen!“
Diesen Park will die Polizei künftig mit Videokameras und Verhaltensscanner-Software kontrollieren, so wie weitere Orte in Berlin. Die Software, eine sogenannte Künstliche Intelligenz, soll analysieren, was die abgebildeten Menschen gerade tun und gutes von schlechtem Verhalten unterscheiden. Deshalb sind die Demonstrierenden hier. Sie lehnen die KI-Kontrolle ab. Die Person am Mikrofon ruft: „Man kann Kameras auch kaputt machen!“
Neun Bundesländer haben ihrer Polizei den Einsatz von Verhaltensscannern entweder bereits erlaubt – oder planen, dies zu tun. Bislang setzen Polizeien die Technologie nur in Mannheim und Hamburg ein. Doch die Zahl der Orte, die damit überwacht werden, wird sich wohl bald deutlich erhöhen.
Größere Polizeigesetz-Änderungen
Mehrere Bundesländer legalisieren derzeit Verhaltensscanner im Rahmen größerer Polizeigesetz-Reformen. Sie genehmigen den Beamt*innen unter anderem den Einsatz von Datenanalyse à la Palantir, Live-Gesichtserkennung oder Videodrohnen. In einigen Ländern, die gerade ihr Polizeigesetz verschärfen oder verschärft haben, formt sich auch außerparlamentarischer Widerstand.
Magdalena Finke, CDU-Innenministerin von Schleswig-Holstein hat mit ihrem Polizeigesetz-Entwurf Fans des Fußballvereins in Kiel gegen sich aufgebracht. Die mobilisieren in der Fanszene und vernetzen sich darüber hinaus mit zivilgesellschaftlichen Initiativen. „Das wurde komplett im Hinterzimmer ausgehandelt“, sagt Fußballfan Jan auf Anfrage von netzpolitik.org über das Polizeigesetz.
Jan und seine Mitstreiter*innen wollen eine große Demo durch die Landeshauptstadt Kiel organisieren. Kein bloßer Fanmarsch, sondern ein breites Bündnis. „Wir wollen Menschen aus dem ganzen Landesgebiet mobilisieren“, sagt Jan. Geplant sind außerdem Infoveranstaltungen für Fußballfans, Flyer und Aktionen mit Spruchbändern im Stadion. „Wir sehen das als unsere Aufgabe, das Polizeigesetz in unserer Kurve zum großen Thema zu machen.“
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Die schwarz-grüne Landesregierung von Schleswig-Holstein steht kurz davor, das volle Programm High-Tech-Überwachung genehmigt zu bekommen: Datenanalyse nach Palantir-Art, Verhaltensscanner, Live-Gesichtserkennung, Gesichtersuchmaschine. Am 6. Mai haben die Abgeordneten den Gesetzentwurf erstmals im Parlament besprochen.
Jan sagt: „Durch Überwachung und erst recht durch KI-Überwachung werden die Freiräume immer begrenzter. Freiräume sind aber ein wichtiger Teil der partizipativen Demokratie.“
Begründet werde die Ausweitung der Überwachung mit Messerangriffen. „Aber in Kiel gibt es kaum bis keine Messerangriffe. Dann kann man doch nicht deshalb der Polizei solche Befugnisse geben. Die lassen sich nicht wieder zurückdrehen“, sagt Jan. Er befürchtet, dass bald alle öffentlichen Plätze im Land KI-überwacht werden.
In Sachsen wehrt sich das antifaschistische Aktionsbündnis Leipzig nimmt Platz gegen die Polizeigesetz-Novelle. Die Dresdner Datenpunks planen Kunstaktionen zu Überwachung, um darüber mit Menschen ins Gespräch zu kommen.
Für einen offen zugänglichen Görlitzer Park sind auch zwei Redner*innen, die als nächstes die Bühne betreten, maskiert mit rosa Hasenköpfen. Sie stellen sich als Vertreter*innen der „Osterhasen-Gewerkschaft“ vor und erzählen, dass Menschen bereits Nachschlüssel zu den Parktoren an Interessierte verteilt hätten. Einige Eingänge könne man auch selbst öffnen, wenn man eine Türklinke in die dafür vorgesehene Öffnung schiebt. „Klinken bekommt ihr am Info-Stand“, ruft einer der Hasen.
Bevor die Osterhasen die Bühne betreten, gibt es eine unfreiwillige Programm-Pause. Beamt*innen treten an die Bühne heran und wollen Personalien sehen – von der Person, die über kaputte Kameras gesprochen hatte. Gibt es jetzt Ärger?
Per Mikrofon hält eine andere Person aus dem Kreis der Veranstalter das Publikum auf dem Laufenden. Sie gibt weiter, dass die Polizei die Aussage über die Zerstörbarkeit von Kameras für eine Straftat hält. „Also sagt das nicht“, ruft sie durch die Lautsprecher. „Sagt nicht, dass man Kameras auch kaputtmachen kann.“
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Heute haben die Abgeordneten im Landtag von Schleswig-Holstein erstmals eine Novelle des Polizeigesetzes diskutiert. Es geht um Verhaltensscanner und Gesichtserkennung. Expert*innen zweifeln, ob das Gesetz verfassungsgemäß ist; die Opposition warnt vor einer Dystopie.
Mit dem neuen Polizeigesetz dürften fast überall Kameras installiert – und mit KI-Überwachung ausgerüstet werden. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Leuchtturm: Frank Weichelt, Kameras: Scott Webb, Collage: netzpolitik.org
Erstmals haben die Abgeordneten den Gesetzentwurf heute erstmals im Landtag diskutiert, danach wurde an den Innenausschuss überwiesen. Während Kritiker*innen schwere verfassungsrechtliche Bedenken haben, bleibt die Landesregierung bei ihrem Hardlinerkurs.
CDU-Innenministerin Magdalena Finke sagte: „Jede einzelne Maßnahme wurde mit größter Sorgfalt abgewogen.“ Für die Datenanalyse wolle man keine Palantir-Produkte verwenden, sondern gemeinsam mit NRW im Juni eine Ausschreibung veröffentlichen. Am liebsten wäre ihr ein europäisches Produkt.
Koalitionspartner Jan Kürschner, Grüne, unterstützt die Hightech-Überwachungspläne der Konservativen. Für die Datenanalyse bringt er einen Anbieter aus Schleswig-Holstein ins Spiel und empfiehlt, das entsprechende Rundum-Überwachungs-Tool unter einer Open-Source-Lizenz zu entwickeln.
Schleswig-Holstein werde immer sicherer, konstatiert Birte Glißmann von der CDU. Weil aber das subjektive Sicherheitsgefühl einiger Menschen unzureichend sei, sei auch sie pro Überwachungsausbau. Sie lobt unter anderem die „intelligente“ Videoüberwachung: Damit ließen sich „Auffällige Verhaltensmuster erkennen, um gleich eine Gegenmaßnahme in Gang setzen zu können.“
Der Abgeordnete Niclas Dürbrook von der SPD ist der erste Kritiker, der das Wort erteilt bekommt. Er nennt das Gesetz „ein Paket, von dem wesentliche Teile vor nicht allzu vielen Jahren wie aus einem dystopischen Science-Fiction-Film gewirkt hätten.“
Bernd Buchholz von der FDP sagt „Ich habe ein beklemmendes Gefühl wenn eine biometrische Fernidentifizierung in diesem Land möglich wird. Ich möchte mich nicht in einem Land bewegen, in dem ich mich nicht unkontrolliert bewegen kann.“ Sybilla Witsch vom SSW sieht einen tiefen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und kritisiert, dass in Schleswig-Holstein Menschen künftig bis zu acht Wochen in Haft genommen werden sollen, um Ordnungswidrigkeiten zu verhindern.
Eingriffe mit „großer Streubreite“
Ernste Kritik kam auch von Expert*innen im Vorfeld der Debatte im Parlament. Viele sehen im Entwurf verfassungsrechtliche Probleme, auch wenn die Regierung kleinere Aspekte angepasst hat. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) unter der Datenschutzbeauftragten Marit Hansen warnt etwa in einer Stellungnahme vor „weitreichenden Grundrechtseingriffen mit großer Streubreite“.
Zur Begründung der Novelle des Polizeigesetzes schreibt die Regierung im Gesetzentwurf: Es gebe mehr Angriffe mit Messern. Allerdings werde laut ULD nicht deutlich, „wie die geplanten Maßnahmen zur Eindämmung von Messerangriffen oder anderen ähnlich schwerwiegender Kriminalitätsphänomenen beitragen können“.
Zudem bleibe „die Darlegung der fachlichen Eignung und Erforderlichkeit der geplanten Maßnahmen abstrakt.“ Insbesondere gelte das für zwei besonders schwerwiegende Eingriffsbefugnisse: Fernidentifizierung von Menschen in Echtzeit und automatisierte Datenanalyse. Die verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeit sei schwer nachvollziehbar. Einfach ausgedrückt: Möglicherweise darf der Staat diese Dinge nicht tun.
Videoüberwachung sei mit dem neuen Gesetz an mehr Orten möglich als zuvor; zugleich wiege der Eingriff durch automatisierte Gesichts- und Verhaltenserkennung schwerer. Das führe „zu einer deutlichen Ausweitung und Vertiefung von Grundrechtseingriffen.“
Kameras schon bei „erwarteten“ Ordnungswidrigkeiten
Schon heute darf öffentlicher Raum in Schleswig-Holstein gefilmt werden, und zwar dann, wenn an einem Kriminalitätsschwerpunkt zum Beispiel Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit droht. Künftig soll Videoüberwachung jedoch schon erlaubt sein, wenn eine wie auch immer geartete Gefahr für die öffentliche Sicherheit existiert. Das ULD kritisiert:
Angesichts der großen Anzahl betroffener Personen bei der Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist es fraglich, ob die Eingriffsvoraussetzungen verhältnismäßig sind. Zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit sollte die Befugnis auf Gefahren für besonders gewichtige Rechtsgüter beschränkt werden.
Das Gesetz soll Videoüberwachung sogar an Orten erlauben, an denen die Polizei lediglich Ordnungswidrigkeiten von „erheblicher Bedeutung“ erwartet. Der ULD fördert höhere Schwellen „im Hinblick auf die Schwere und auf die Häufigkeit von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten“.
Ähnliche Kritik an der Novelle kommt von Florian Becker, Direktor des Instituts für Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. In seiner Stellungnahme warnt er vor einer „deutlichen Absenkung der Eingriffsvoraussetzungen“ und breiter Anwendung offener Videoüberwachung. Die juristische Vereinfachung von Videoaufzeichnungen führe auf „datenschutzrechtlich sensibles Territorium“. Die automatisierte Verhaltensanalyse würde zudem die Eingriffswirkung der Videoüberwachung erheblich verstärken, „weil sie die Beobachtungskapazität der Polizei technisch vervielfacht und verdächtige Situationen automatisiert markiert.“
Externe Angestellte könnten Aufnahmen sichten
Laut Gesetz müssten nicht einmal Beamt*innen die von der Software ausgelösten Alarme prüfen – das könnten auch private Dienstleister tun, also Angestellte eines Unternehmens. Becker fordert deshalb eine Beschränkung des Zugriffs auf qualifizierte Beamte oder polizeilich ausgebildetes Personal. Und bevor die Polizei einen Ort überwacht, sollte sie förmlich feststellen, dass er gefährlich ist.
Bei der Massen-Datenanalyse nach Palantir-Art unterscheidet das schleswig-holsteinische Gesetz zwei Varianten – eine mit hohem und eine mit reduziertem Eingriffsgewicht. Bei der als harmloser beschriebenen Datenanalyse gibt es etwas weniger Datenquellen. Einfließen dürfen zum Beispiel personenbezogene Daten aus verschiedenen Polizeisystemen, etwa zur Bearbeitung von Fällen. Hinzu kommen Datensätze aus gezielten Abfragen staatlicher Register sowie einzelne gesondert gespeicherte Datensätze aus dem Internet.
Das ULD sieht das mit Sorge: „Es ist zweifelhaft, ob damit eine nennenswerte Reduzierung der Datenmenge und des Eingriffsgewichts erreicht wird. Denn die genannten Datenquellen dürften bereits nahezu die gesamten tatsächlich vorhandenen Daten umfassen.“
Selbst Daten von Zeug*innen sollen einfließen
In die Datenanalyse mit hohem Eingriffsgewicht können zusätzlich Daten aus Wohnraumüberwachungen und Online-Durchsuchungen fließen, außerdem unbeschränkt Verkehrsdaten aus Funkzellenabfragen. Da Maßnahmen der Wohnraumüberwachung und Online-Durchsuchung äußerst selten angewandt werden, unterscheiden sich die Befugnisse somit kaum, erklärt das ULD.
Besonders kritisiert das ULD, dass die Polizei auch Daten von Anzeigenden, Geschädigten, Zeug*innen oder Hinweisgebenden einbeziehen will. Die Datenschützer*innen warnen: „Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegt ein schwerer Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vor, wenn unter anderem Personen vermehrt dem Risiko gegen sie gerichteter polizeilicher Ermittlungsmaßnahmen ausgesetzt werden, die objektiv nicht zurechenbar in das relevante Geschehen verfangen sind.“
Selbst Daten zu Bagatelldelikten und Ordnungswidrigkeiten sollen einfließen, zudem alle Einsatzberichte der Polizei, auch wenn es in dem Einsatz beispielsweise nur um Ruhestörung ging oder eine vermisste Person. „Dies dürfte eine große Anzahl von Personen betreffen“, schreibt das ULD. „Es ist daher zweifelhaft, ob die vorgesehenen Schwellen für die Analyse dieser Daten verhältnismäßig sind.“ Das ULD fordert deshalb: Die Maßnahmen sollten eine Frist bekommen, und die Regierung solle sie vor einer Verlängerung prüfen.
Was hat das mit Messern zu tun?
Auch der Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein (LFSH) erinnert in seiner Stellungnahme daran, dass das Gesetz Messerkriminalität bekämpfen solle. In diesem Kontext sei es auffällig, dass die automatisierte Datenanalyse auch für Schutz von Eigentum oder Vermögenswerten angewendet werden kann, wenn „gewerbsmäßig oder bandenmäßig begangene Schädigung“ droht.
„Der Zusammenhang zwischen Schutz von Eigentum und Vermögenswerten und der eingangs benannten Messerkriminalität oder Straftaten gegen Leben, Leib, Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung erschließt sich uns nicht. Hier sehen wir die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen als nicht gegeben an“, schreibt der LFSH.
Wie in Frankfurt am Main soll die Polizei in Schleswig-Holstein künftig per Live-Gesichtserkennung nicht nur nach Gefährdern suchen dürfen, sondern auch nach gefährdeten Personen – etwa Menschen, deren sexuelle Selbstbestimmung bedroht ist. „Aus unserer Sicht ergibt sich hieraus kein Nutzen für unsere Klient*innen“, schreibt der LFSH, der von Gewalt betroffene Frauen berät. Ein Nutzen zur Verhinderung von Messerkriminalität sei ebenfalls nicht ersichtlich.
Der LFSH wehrt sich auch gegen eine geplante Regel zu elektronischen Fußfesseln. Die mit diesen Geräten erlangten Daten dürfen nämlich demnach „zur Vorbereitung und Durchführung einer Abschiebung der überwachten Person“ genutzt werden – wenn diese bestimmter Straftaten verdächtigt wird. „Unseres Wissens nach gilt die Unschuldsvermutung unabhängig vom Aufenthaltsstatus“, schreibt der LFSH.
Anonymität kann verschwinden
Dirk Heckmann forscht an der Technischen Universität München zu Datenschutzrecht und verweist auf eine Einschätzung des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA). Demnach sei biometrische Fernidentifizierung in öffentlichen Räumen eine Form der Massenüberwachung und damit Demokratien grundsätzlich fremd. „Andere in der wissenschaftlichen Literatur charakterisieren biometrische Fernidentifizierung aufgrund der lebenslangen Beständigkeit der Merkmale als eine der eingriffsintensivsten Maßnahmen“, schreibt er weiter – die „Anonymität des Alltäglichen“ könne verschwinden. Besonders sensible biometrische Daten ließen sich leicht missbrauchen, gerade wenn private Unternehmen eine Software betreiben.
Zur Verhaltensanalyse schreibt er: „Während der Entwurf die Technik für geeignet hält, um Diskriminierungen entgegenzuwirken, lässt er außer Acht, dass zum einen die Technik selbst, zum anderen die Interaktion der Menschen mit der Technik diskriminierend sein können.“ Dazu kämen mögliche Einschüchterungseffekte und mögliche nachteilige Auswirkungen auf das freiheitlich demokratische Gemeinwesen insgesamt.
Der Abgleich von Fotos mit Bildern aus dem Internet, den Schleswig-Holstein erlauben möchte, sei, so Heckmann, „aller Wahrscheinlichkeit nach“ von der KI-Verordnung der EU verboten. Demnach dürfen nämlich keine Datenbanken aufgebaut werden, für die das Netz ungezielt ausgelesen wird. Außerdem grenze so eine Datenbank an Vorratsdatenspeicherung sehr sensibler Informationen. Er sieht ein hohes Missbrauchsrisiko.
Inzwischen gibt es auch zivilgesellschaftlichen Widerstand gegen das geplante Polizeigesetz. Eine Gruppe von Fußballfans will hierfür ein größeres Bündnis zu schmieden und bald zu einer ersten Demo aufrufen.
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Die schwarz-rote Koalition will ein Gesetzespaket verabschieden, das ein neues Zeitalter der Überwachung einläutet. Was steckt da konkret alles drin? Wir haben es durchgesehen, damit ihr es nicht tun müsst.
Bundesinnenminister Dobrindt (links) und Vizekanzler Klingbeil: Große Einigkeit in der Großen Koalition, dass Polizeibehörden weitere Ermittlungsbefugnisse brauchen. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / dts Nachrichtenagentur
Eigentlich war es ja eine Idee der Ampel-Regierung, der deutschen Polizei die Suche nach Gesichtern im Internet zu erlauben sowie Software einzusetzen, die so viele Daten wie möglich zusammenführt und auswertet. Beides sind Überwachungstechnologien, die auf sogenannter Künstlicher Intelligenz basieren. Auf Bundesebene gibt es derartiges noch nicht, die Ampel hatte es nicht mehr durchgekriegt. Zugleich haben inzwischen zahlreiche Bundesländer ihren Polizeien Gesichtersuchmaschinen und die Datenanalysen genehmigt.
Nun zieht die inzwischen schwarz-rot geführte Bundesregierung nach: Sie will der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt (BKA) beide Instrumente in die Hand geben. Das zugehörige Gesetzespaket hat sie Ende April im Kabinett verabschiedet. Daten, die nötig sind, um die Überwachungstools zu füttern, sollen demnach die Bundesbürger*innen liefern. Bürgerrechtsorganisationen wie die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) warnen vor „Instrumenten zur Massenüberwachung“ und halten das Paket für verfassungswidrig.
Wir klären die wichtigsten Fragen rund um das Überwachungspaket in diesen FAQ.
Die Polizei soll Fahndungsfotos mit öffentlich zugänglichen Bildern aus dem Internet abgleichen dürfen. Also auch mit Selfies auf Social Media, dem Teamfoto deiner Handballmannschaft und einem Stockfoto der Innenstadt von Hannover, auf dem du aus Versehen im Hintergrund zu sehen bist. Sie soll mit dieser Suche die Identität abgebildeter Personen herausfinden dürfen. Dabei bekäme sie Zugriff auf potenziell äußerst persönliche Informationen.
Davor warnt auch die GFF: Die Behörden könnten durch den Abgleich Rückschlüsse auf besonders sensible Daten wie politische Einstellungen und sexuelle oder religiöse Orientierung ziehen, z.B. bei Aufnahmen von Demos, Veranstaltungen oder Gottesdiensten. Das Internet mache mittlerweile einen erheblichen Teil des öffentlichen Raumes aus, so die Bürgerrechtsorganisation. Mit den neuen Befugnissen werde die Anonymität in diesem digitalen öffentlichen Raum faktisch unmöglich gemacht. Das sei mit enormen Abschreckungseffekten verbunden und habe erhebliche Auswirkungen auf die Ausübung von Grundrechten, kritisiert die GFF.
Laut den Plänen soll die Polizei die biometrische Fahndung einsetzen dürfen, um die Identität oder den Aufenthaltsort von Beschuldigten, aber auch von Zeug*innen festzustellen. Im Zweifel muss man also nicht mal selbst einer Straftat verdächtig sein, um zum Fahndungsziel zu werden. Erlaubt sein soll das beim Verdacht einer Straftat von erheblicher Bedeutung – das sind etwa Mord und Vergewaltigung, aber auch Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder Drogendelikte.
Das Problem: Um im öffentlichen Internet nach Personen fahnden zu können, müssen Ermittlungsbehörden die öffentlich im Netz verfügbaren Fotos von Gesichtern zunächst durchsuchen, sammeln und in Templates umrechnen. Dabei entsteht eine Datenbank mit den biometrischen Entsprechungen von möglicherweise Milliarden von Gesichtern.
Das Ministerium betont, dass diese Vergleichsdatenbank bei dem geplanten „Ad-hoc-Abgleich“ nicht dauerhaft gespeichert würde. Die Templates müssten stattdessen für jeden Abgleich neu erstellt werden. Damit sei die „Erstellung einer dauerhaften Datenbank, die aus dem Internet erhobene Lichtbilder und/oder zugehörige Templates vorhält, […] ausgeschlossen“.
Allerdings steht das so nicht explizit im Gesetzentwurf. Dieser legt nur fest, dass die „beim Abgleich erhobenen und verarbeiteten Daten“ im Anschluss „unverzüglich“ zu löschen sind, wenn sie für die weiteren Ermittlungen nicht relevant sind. Die Referenzdatenbank selbst erwähnt der Text nicht explizit.
Hinzu kommt: Artikel 5 der KI-Verordnung der EU verbietet „das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme […] oder die Verwendung von KI-Systemen, die Datenbanken zur Gesichtserkennung durch das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungsaufnahmen erstellen oder erweitern“.
Aber eine zielgerichtete Suche wäre demnach wohl durchaus möglich. Beispielsweise: Vergleiche dieses Bild mit allen Menschen, die sich auf Social Media für das Wacken-Festival interessieren.
Eine Gesichtersuchmaschine hat die deutsche Polizei ja bereits: Das Gesichtserkennungsystem (GES) des BKA, das eingespeiste Bilder mit, unter anderem, Menschen vergleicht, die erkennungsdienstlich behandelt wurden. Über fünf Millionen Menschen sind dort drin. Die Fotofahndung im Netz wäre für dieses System ein Riesen-Upgrade, weil damit theoretisch fast alle Menschen identifiziert und gefunden werden können. Wer hat schon keine Fotos von sich im Netz?
Was ist das Problem mit der automatisierten Datenanalyse?
Geplant ist eine Super-Datenbank. Die Datenanalyse soll verschiedene Datenquellen verbinden und die aggregierten Daten sinnvoll aufbereiten. Damit können Polizist*innen Fragen nachgehen wie: Wer gehört zu einer bestimmten Gruppe? Oder: Wo wird wohl demnächst eingebrochen?
Das Problem an dieser Datenbank: Da sind nicht nur Daten von Verurteilten oder zumindest Verdächtigen drin, sondern auch die von Opfern und Zeugen von Straftaten oder Kontaktpersonen von Verdächtigen. Also potenziell: wir alle. Die Quellen, aus denen die Daten dazu stammen dürfen, sind im Gesetzpaket auch nicht beschränkt. Daten, auf die beispielsweise das BKA „zur Erfüllung seiner Aufgaben zugreifen“ darf, dürfte es auch in die Super-Datenbank kippen.
Denkbar sind also Standortdaten, Fingerabdrücke, Genproben, abgehörte Gespräche, wer wann mit wem wie lange telefonierte, sowie natürlich sämtliche polizeiinterne Vorgangsdaten. Außerdem kann die Datenbank live an polizeiliche Datenbanken anderer EU-Staaten angeschlossen werden.
Amnesty International und ein Dutzend andere Organisationen warnen, dass die Daten von Opfern, Zeug:innen und gänzlich unbeteiligten Personen Teil derselben „Super-Datenbank“ werden würden. Das Resultat wären demnach „tiefgreifende Persönlichkeitsprofile auf der Basis algorithmisch ausgewerteter massenhafter Datenbestände.“
„Automatisierte Datenanalysen sind mächtige Überwachungsmaßnahmen“, schreibt die GFF in ihrer Stellungnahme zum Gesetzespaket. Deswegen seien strenge Beschränkungen zum Schutz der Grundrechte nötig. Doch diese sieht die Bundesregierung nicht vor.
Was ist das Problem am KI-Training?
Laut der Gesetzentwürfe dürfen Beamt*innen sogenannte KI mit deinen Daten füttern. Die Trainingsdaten müssen beispielsweise dann nicht an- oder pseudonymisiert werden, wenn das „einen unverhältnismäßigen Aufwand“ bedeuten würde. Die Polizei darf bei ihr vorhandene personenbezogene Daten zum KI-Training auch weitergeben, beispielsweise an privatwirtschaftliche Unternehmen. Das Problem: Sprachmodelle können die Informationen, mit denen sie trainiert werden, nahezu perfekt wiedergeben. Das kam im Rahmen von Urheberrechtsstreitigkeiten heraus.
Das heißt: Informationen, die in derartiger Software landen, können nicht nur von der Software gegen dich verwendet werden – indem sie dich einem Verdacht aussetzt – sondern auch von jedem Menschen, der Zugriff auf die Software hat, rekonstruiert werden. Das ist ein Problem, wenn die Polizei anfängt, wahllos persönliche Informationen in Überwachungssoftware zu füttern. Die Hersteller der Programme sind ja meist auch privatwirtschaftliche Unternehmen, die unsere Informationen womöglich gewinnbringend weiterverarbeiten. So entwickelt beispielsweise Datenanalyse-Marktführer Palantir seine Produkte auch auf Basis realweltlicher Daten.
Ist das nicht alles verfassungswidrig?
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) nennt in ihrer aktuellen Stellungnahme zum Sicherheitspaket (PDF) die Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur biometrischen Fahndung im Internet und zur automatisierten Datenanalyse „zum Großteil verfassungswidrig“. Die Bürgerrechtsorganisation lehnt deshalb die Einführung der darin vorgeschlagenen Befugnisse und Änderungen fast rundweg ab.
Systeme zur automatisierten Analyse könnten umfassende Persönlichkeitsprofile erzeugen, die Daten Unbeteiligter würden mitverarbeitet und es drohten falsche Treffer und Fehlverdächtigungen. Die GFF verweist dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgericht von 2023, das ähnliche Regelungen in Hessen und Hamburg bereits teilweise kassiert hat. Karlsruhe stellte damals klar: Automatisierte Datenanalyse greift schwerwiegend in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein und braucht deshalb enge gesetzliche Grenzen. Diese sehe das aktuelle Entwurf nicht vor.
Auch im Fall der Foto-Fahndung sieht die Organisationen Grundrechte in Gefahr, etwa weil auch hier die Daten vieler Unbeteiligter betroffen wären und die Maßnahmen nicht ausreichend auf schwerste Straftaten begrenzt sind.
Auch AlgorithmWatch kommt zu einem ähnlichen Urteil. Die Pläne der Bundesregierung, die digitalen Ermittlungsbefugnisse von Sicherheitsbehörden auszuweiten, sind nach Meinung der Organisation europarechtswidrig und stehen im Konflikt mit verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen und datenschutzrechtlichen Grundsätzen. Dabei kommt AlgorithmWatch – wie auch schon die GFF – zu dem Schluss, dass man dieses Gesetz nicht mit ein paar Änderungen verbessern könnte.
Die verfassungs- und menschenrechtliche Unverhältnismäßigkeit lasse „ausschließlich die Empfehlung zu, die Gesetzentwürfe zurückzuziehen und ein grundsätzliches gesetzliches Verbot des Einsatzes biometrischer Massenerkennungssysteme für öffentliche und private Stellen einzuführen“, so die Zusammenfassung der Stellungnahme zum Gesetz (PDF).
Was sind die Unterschiede zum Ampel-Sicherheitspaket?
Das Gesetzespaket ist nicht der erste Anlauf, um Gesichtserkennung und Big-Data-Analysen auf Bundesebene einzuführen. Nach dem Messeranschlag in Solingen haben die Ampel-Fraktionen im Bundestag bereits ein „Sicherheitspaket“ beschlossen, das allen Polizeibehörden den Einsatz von Gesichtserkennung und KI erlauben sollte.
Das Ampel-Paket bestand aus zwei Gesetzen. Das eine – in dem es um Messerverbote und verschärfte Asylregelungen ging – trat in Kraft. Das andere – mit erweiterten Befugnissen für Sicherheitsbehörden – scheiterte. Genau diese gescheiterten Instrumente tauchen jetzt in verschärfter Form im Kabinettsentwurf wieder auf: biometrische Gesichtserkennung und automatisierte Datenanalyse. Das Paket holt also nach, was im ersten Anlauf nicht durchkam.
Was sagen die Kritiker*innen?
Clara Bünger, stellvertretende Vorsitzende der Linken im Bundestag:
Die Bundesregierung treibt den Ausbau digitaler Kontrollwerkzeuge massiv voran und hebelt damit den Schutz unserer Privatsphäre mithilfe künstlicher Intelligenz aus. Besonders die biometrische Gesichtserkennung erfordert den Aufbau riesiger Datensammlungen, die alle Menschen unter Generalverdacht stellen und gegen geltendes europäisches Recht verstoßen. Dieser Weg führt geradewegs in einen digitalen Überwachungsstaat.
Donata Vogtschmidt, digitalpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag:
Mehr Überwachung kann Ursachen von Kriminalität und sozialen Problemen nicht lösen. Das Sicherheitspaket 2.0 ist in der Summe nichts weiter als der höchst zweifelhafte Versuch, durch ein Gefühl der ständigen Überwachung im öffentlichen Raum die Handlungsfreiheit der Menschen zu ersticken und KI auch dort zu entfesseln, wo sie gesellschaftlich besonders großen Schaden anrichten kann. Diese fundamentale Fehlentwicklung sollte und muss endlich wachrütteln!
Konstantin von Notz, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen:
Die geplanten neuen Befugnisse ermöglichen tiefe Grundrechtseingriffe und betreffen dabei keineswegs nur Personen im direkten Fokus von Sicherheitsbehörden, sondern potenziell alle, auch gänzlich unbescholtene, Bürger.
Matthias Spielkamp, Geschäftsführer der NGO AlgorithmWatch:
Damit macht die Bundesregierung den Weg dafür frei, die Fotos aller Menschen, die im Internet verfügbar sind, ob von der Familienfeier oder dem Sommerurlaub, biometrisch zu speichern und auszuwerten. Zudem sollen mit KI-Software wie der von Palantir alle Daten ausgewertet werden, die die Behörden über uns gesichert haben. Davon träumen sonst nur autoritäre Regierungen.
Kai Kempgens vom vom Deutschen Anwaltverein:
Polizeibehörden erhielten damit Zugriff auf eine KI-generierte ‚Gigadatenbank‘ mit darin enthaltenen zum Teil höchstpersönlichen Daten. Ein unkontrollierter Zugriff auf solche faktischen Vorratsdaten lässt sich angesichts der massiven Tiefe des Grundrechtseingriffs nicht ansatzweise rechtfertigen und würde eine Überwachungsdystopie verwirklichen, die massiv dem Rechtsstaatsprinzip zuwiderläuft.
Wer tut etwas dagegen?
Das Netzwerk „Sicherheit ohne Überwachung“ agitiert gegen die Gesetzesverschärfungen auf Bundesebene: Gesichtersuchmaschine, Datenanalyse nach Palantir-Art und Vorratsdatenspeicherung. Unter anderem ist eine Demonstration in Berlin am 13. Juni 2026 um 14 Uhr an der Warschauer Straße / Marchlewskistraße geplant.
Update, 5.5.2026, 15.25 Uhr: In einer vorherigen Fassung schrieben wir, dass im GES des BKA alle Menschen verzeichnet seien, die je erkennungsdienstlich behandelt wurden. Das ist nicht korrekt. Teilweise werden die dabei erhobenen Daten nach einer gewissen Zeit wieder gelöscht.
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Die Datenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen geht mit der im neuen Polizeigesetz geregelten automatisierten Datenanalyse hart ins Gericht. In ihrem Tätigkeitsbericht bezweifelt sie die Rechtmäßigkeit der Norm, die den Einsatz von Palantir-Software erlaubt. Der NRW-Innenminister Herbert Reul liebäugelt mit Palantir-Alternativen.
Innenminister Herbert Reul (73, CDU) am Redepult im Landtag Nordrhein-Westfalen. – Alle Rechte vorbehalten Landtag NRW, Bernd Schälte
Einige Regelungen im neuen Polizeigesetz von Nordrhein-Westfalen durchbrechen den Grundsatz der Zweckbindung. Das schreibt die Datenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen, Bettina Gayk, in ihrem am Freitag veröffentlichten 31. Tätigkeitsbericht für 2025. Sie begründet darin ihre „Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit“ des Gesetzes. „Trotz mehrfacher Intervention“ wurden ihre Einwände jedoch „im Gesetzgebungsverfahren nicht berücksichtigt“. Viel deutlicher hätte die Datenschutzbeauftragte zur Ignoranz ihrer Expertise durch die Landesregierung nicht werden können.
Nach mehreren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in den letzten Jahren musste Nordrhein-Westfalen sein Polizeigesetz anpassen. Auch für die darin geregelte automatisierte Datenanalyse machte Karlsruhe im Februar 2023 neue detaillierte Vorgaben.
Der etwas sperrige Rechtsbegriff „automatisierte Datenanalyse“ beschreibt die übergreifende Auswertung von polizeilichen Datensammlungen, die in NRW mit Hilfe des US-Konzerns Palantir vollzogen wird. Innenminister Herbert Reul (73, CDU) hatte in einem Interview mit dem Merkur im Sommer 2025 erklärt, bei dem Anbieter zunächst bleiben zu wollen. Der Fünf-Jahres-Vertrag mit Palantir wurde dann zwar verlängert, aber nur bis Oktober 2026.
Gayks Kritik bezieht sich auch auf den Konzern, vor allem aber richtet sie sich gegen die rechtlichen Regelungen: Die polizeilichen Befugnisse bei der Datenanalyse in NRW wurden nach dem Palantir-Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht etwa beschnitten, sondern beträchtlich ausgebaut und erlauben nun beispielsweise auch „KI“-Training. Diese erheblich erweiterten Analysebefugnisse im Polizeigesetz (§ 23 Abs. 6) wurden vom Landtag bereits beschlossen.
„Sogar noch einmal verschärft“
Gayk kritisiert in der Pressemitteilung zu ihrem Tätigkeitsbericht, den sie NRW-Landtagspräsident André Kuper (CDU) übergab, den generellen Trend zu „ungezügelter Datennutzung“. Zudem würden Gesetze „teils im Eilverfahren verabschiedet“, so dass der Schutz der Grundrechte „nicht mit der notwendigen Sorgfalt berücksichtigt“ werde.
Beim Polizeigesetz wird Gayk in ihrem Tätigkeitsbericht besonders deutlich. Denn „schon beim ursprünglichen Text des PolG NRW“ wären „gesetzliche Ergänzungen“ notwendig gewesen. Das hätte sie auch in ihrer damaligen Stellungnahme deutlich gemacht. Die Verantwortlichen ignorierten die Expertise ihrer Datenschutzbeauftragten. Gayk schreibt:
Doch die Landesregierung ist darauf nicht nur nicht eingegangen – sie hat im überarbeiteten PolG NRW das Eingriffsgewicht möglicher polizeilicher Datenanalysen sogar noch einmal verschärft. Das hat zur Folge, dass das neue Gesetz erst recht nicht die Anforderungen an eine verfassungskonforme Norm erfüllen dürfte.
Denn nach den neuen Befugnissen dürfen nicht nur „Beziehungen oder Zusammenhänge zwischen Personen, Personengruppierungen, Institutionen, Organisationen, Objekten und Sachen hergestellt werden“, sondern auch „selbstständig arbeitende oder selbstlernende Systeme“ eingesetzt werden. Damit sind kaum eingegrenzte Formen von Software-Auswertungen gemeint, auch mit sogenannter „Künstlicher Intelligenz“. Polizeiliche Daten aus Registern oder Fahndungssystemen können beispielsweise mit Telekommunikationsdaten und vielen weiteren Datenarten verknüpft und automatisiert ausgewertet werden.
All dies hatte Gayk auch „zusätzlich in einer an den Landtag NRW gerichteten Stellungnahme deutlich gemacht“. Doch auch im Landtag fruchteten ihre Argumente nicht: „Keiner dieser Hinweise wurde im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt.“
Palantir
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Die Datenschutzbeauftragte ruft dabei ins Gedächtnis, dass bei der ersten Einführung der Datenanalyse in NRW noch besonders betont worden sei, „dass dieser Eingriff keine große Intensität aufweise – da KI gerade nicht zum Einsatz komme“. Jetzt hingegen sei nicht nur der Einsatz von „KI“ erlaubt, sondern sogar das „KI“-Training.
Im Jahr 2022 wurde im Polizeigesetz die Rechtsgrundlage für die Datenanalyse geschaffen, die in NRW den Namen DAR (Datenbankübergreifende Analyse- und Recherche) trägt und von Palantir schon seit 2019 für mindestens 39 Millionen Euro bereitgestellt wird. Seit dem Bohei um „KI“ wirbt der journalistenfeindliche Konzern mit bizarrer politischer Agenda damit, dass auch seine Software Künstliche Intelligenz beinhalte.
Software-Training
Die neue Regelung zum „KI“-Training enthält die Erlaubnis zur „Entwicklung, Überprüfung, Änderung oder zum Trainieren von IT-Produkten“. Das werfe zusätzliche Probleme auf, wenn die Polizei NRW dazu gespeicherte echte Daten von Menschen verwenden darf. Denn die Norm sehe „so gut wie keine Einschränkungen oder Voraussetzungen vor“, so Gayk. Zwar sollen die in das Training einfließenden Daten grundsätzlich anonymisiert werden. Aber das wurde ausgehebelt durch den Zusatz, dass die Anonymisierung auch unterbleiben kann, wenn sie „voraussichtlich mit einem hohen Aufwand verbunden“ ist.
Die Datenschutzbeauftragte hatte im Gesetzgebungsprozess gefordert, dass keine identifizierenden Informationen in das Software-Training einfließen sollen. Schließlich sei „die KI darauf ausgelegt“, Zusammenhänge zwischen Daten zu erkennen. Die könnten auch dann hergestellt werden, wenn der Name weggelassen würde. „Eine Anonymisierung gestaltet sich damit generell schwierig“, so Gayk.
Doch sie blieb auch mit diesem Einwand ungehört. Die NRW-Datenschützerin senkt nun zum „KI“-Training klar den Daumen:
Insgesamt sind im Gesetz nicht ansatzweise ausreichende Maßnahmen geregelt, um den mit der Nutzung zu Trainingszwecken einhergehenden Risiken […] angemessen zu begegnen.
Umdenken bei Herbert Reul
Neben diesen rechtlichen Bedenken beim „KI“-Training weisen Juristen schon länger auf das Problem, dass durch die Zusammenarbeit mit dem US-Konzern Palantir Polizeidaten in die Vereinigten Staaten abfließen könnten. Auch die NRW-Datenschutzbeauftragte betont in ihrem Bericht, dass sie die Landesregierung darauf hingewiesen hätte, „dass der Programmanbieter der US-amerikanischen Gesetzgebung unterliegt“. Gayk macht deutlich, dass zwei US-Gesetze hier einschlägig wären, nämlich der US CLOUD Act aus dem Jahr 2018 und der US Foreign Intelligence Surveillance Act. Diese böten US-Behörden „weitreichende Möglichkeiten, auf die Daten des Anbieters zuzugreifen“:
Da das Programm den Polizeidatenbestand nahezu vollständig einbezieht, würde dieser Datenbestand dann, wenn er im Zusammenhang mit KI-Training auch dem Programmanbieter zur Verfügung steht, nicht kontrollierbaren Zugriffen der US-Behörden unterliegen.
An dem seit 2017 amtierenden Innenminister Herbert Reul scheinen solche Hinweise nicht mehr gänzlich abzuprallen. Denn dass in NRW weiter mit Palantir zusammengearbeitet wird, ist nicht mehr ausgemacht. Der Widerstand gegen den US-Konzern ist zwischenzeitlich wohl zu deutlich gewachsen.
Reul sucht nun eine neue Analysesoftware für die Polizei, wie die dpa am Wochenende meldete. Denn Mitte Oktober läuft der Vertrag mit Palantir aus. Offenbar hat das vom US-Konzern und auch von deutschen Polizeianwendern gern besungene fast mythische Ansehen der Palantir-Software, der aktuell kein anderer Anbieter im Markt funktional das Wasser reichen kann, einige Kratzer bekommen.
An Gayks Einschätzungen zur Rechtmäßigkeit der gesetzlichen Regelungen zur automatisierten Datenanalyse in NRW ändert ein möglicher neuer Vertragspartner aber nichts. Denn ihre Kritik richtet sich gegen die außerordentlich weitgehenden Befugnisse, nicht nur gegen den Anbieter.
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Zur „ersten Bewegungskonferenz gegen Big Tech“ in Berlin kamen 750 Menschen zusammen. Bei „Cables of Resistance“ ging es um Protest, Betriebsräte und Widerstand gegen Rechenzentren. Die vielleicht radikalste Antwort der Aktivist:innen auf die Macht der Tech-Konzerne: Verweigerung.
Eine Ausstellung über den Protest gegen das Tesla-Werk in Grünheide – CC-BY-SA 4.0 Joschi Wolf
Was tun gegen Big Tech? Am vergangenen Wochenende kamen in Berlin deutsche und internationale Aktivist:innen, Gewerkschafter:innen, Forscher:innen und Künstler:innen zur Konferenz „Cables of Resistance“ zusammen, um über die Frage zu beraten, die derzeit so viele beschäftigt. Ihre Antwort: radikale Verweigerung, Protest und Widerstand.
Ins Leben gerufen wurde die „erste Bewegungskonferenz gegen Big Tech“ von den Gruppen Berlin vs. Amazon, Tesla den Hahn abdrehen und die Berlin Tech Workers Coalition. Mit ihrem tech- und kapitalismuskritischen Ansatz haben sie offenbar einen Nerv getroffen: Die Tickets waren schnell ausverkauft, mehr als 750 Menschen kamen nach Angaben der Veranstalter:innen in das Tagungshaus am Franz-Mehring-Platz.
Das überwiegend durch Einreichungen aus der Community bestückte Programm war geprägt durch kritische Analyse des Status Quo, internationale Vernetzung und Austausch über politische Strategien. In insgesamt neun Themen-Tracks ging es um Fragen von Stadtpolitik, Nachhaltigkeit, Militarisierung oder Arbeitskämpfe.
„Die Speerspitze der kapitalistischen Akkumulation“
Die Ausgangslage beschreiben viele derzeit als düster. Angesichts der Übermacht der großen Tech-Konzerne kann man schon mal leicht verzweifeln. Ihre wirtschaftliche und politische Dominanz ist konkurrenzlos. Allein die fünf wertvollsten unter ihnen – Nvidia, Apple, Google, Microsoft und Amazon – strichen im letzten Jahr fast 500 Milliarden US-Dollar Gewinn ein. Ihr gemeinsamer Marktwert beträgt derzeit mehr als 18 Billionen US-Dollar – astronomische Zahlen.
Für die Veranstalter:innen steht fest: „Digitale Technologien sind die derzeitige Speerspitze der kapitalistischen Akkumulation und Zerstörung.“ Und: „Das digitale Kapital steht hinter dem Faschismus und ist sein bereitwilliger Handlanger.“ So heißt es im Entwurf für ein Manifest, das die Organisator:innen zu Beginn der Konferenz zur Debatte stellten und das sie im Nachgang weiterentwickeln wollen.
Die vielleicht mächtigste Waffe der Tech-Konzerne: Sie bestimmen, wie die Zukunft aussehen soll – nicht nur technisch, sondern auch diskursiv. Dass mehr Innovation, mehr Technologie und allen voran mehr KI immer besser seien, sagen längst nicht mehr nur sie. Auch viele Politiker:innen wiederholen das Mantra vom vermeintlichen digitalen Fortschritt unhinterfragt. Big Tech hat nicht nur das Internet gekapert, sondern auch unsere Vorstellung davon, wie digitale Zukünfte überhaupt aussehen könnten.
Von Arbeitskämpfen bis Perma-Computing
„Big Tech wird unseren Planeten mittel- bis langfristig zerstören“, so fasst Mitorganisatorin Aline Blankertz in einem Pressegespräch die Lage zusammen. Die Konferenz wolle deshalb Menschen zusammenbringen, „die für eine solidarische, selbstbestimmte, klimagerechte Zukunft kämpfen.“
Ein zentrales, immer wiederkehrendes Thema waren Rechenzentren. Als physische Repräsentation der digitalen Welt und als Symbol für den KI-Hype sind sie in vielen Regionen der Welt bereits zum Kristallisationspunkt des Widerstands gegen Big Tech geworden. Der Protest gegen Rechenzentren dürfte bald auch in Deutschland stärker werden, denn sie nehmen viel Fläche ein, verbrauchen riesige Menge Strom und Wasser und werden gerne in ärmeren und marginalisierten Nachbarschaften gebaut, die dann unter der Lärm- und Umweltbelastung leiden.
In den vielen Vorträgen und Panel-Gesprächen zu dem Thema ging es um Aufklärung, Ansatzpunkte für Veränderungen an gesetzlichen Rahmenbedingungen wie dem Energieeffizienzgesetz, Aktionen des zivilen Ungehorsams und lokale Proteste, die die Ansiedlung von Rechenzentren verhindern.
Worum es nicht ging: Anschläge, Sabotage oder andere Formen eines vermeintlichen Ökoterrorismus.
Dass man das überhaupt klarstellen muss, liegt daran, dass das rechte Krawallmedium Nius die Konferenz offenbar zum Feind auserkoren hat, weil der Quantenphysiker Guido Arnold an einem Panel teilnahm. Im Januar hatten Nius und Spiegel Arnold und sein radikal Tech-kritisches Kollektiv „Capulcu“ mit dünner Begründung als Vordenker der „Vulkangruppe“ dargestellt. Der Vorwurf stützt sich vor allem darauf, dass die Vulkangruppe, die sich unter anderem zum Brandanschlag auf das Berliner Stromnetz Anfang des Jahres bekannte, ähnliche Begriffe nutzt, etwa den von Arnold geprägten Ausdruck des „technologischen Angriffs“.
Auch im Manifest der Konferenz findet sich der Begriff. Nius schickte einen Reporter, der Teilnehmende vor dem Gebäude abpasste und fragte, warum sie an einer Konferenz teilnehmen würden, die mit durchtrennten Kabeln werbe. Die ausbleibenden Antworten der genervten Besucher:innen schnitt Nius zu einem fünfeinhalbminütigen Video zusammen.
Nicht zum ersten Mal griff die Springer-Zeitung Welt die Vorlage von Rechtsaußen auf und titelte: „Wie linke Tech-Gegner in Berlin einen Angriff planen“. Eine Presseakkreditierung hatte Welt nach Angaben der Veranstalter:innen nicht beantragt.
Kann man Big Tech auf den eigenen Plattformen schlagen?
Dabei gibt es durchaus Dinge, die man an der Konferenz kritisieren kann, ohne sich komplett lächerlich zu machen.
Zum Beispiel, dass kein einziger der neun Themenstränge Probleme der demokratischen Öffentlichkeit und von Sozialen Medien zum Thema machte. Die Frage, wie eine tech-kritische Bewegung, die von der Konferenz ausgehen soll, die narrative Hegemonie von Big Tech auf den Plattformen eben dieser Konzerne brechen soll, hätte man hier gut diskutieren können. Auch konkrete Alternativen wie das Fediverse mit seinen Stärken und Schwächen hätten gut auf die Konferenz gepasst. Einige Teilnehmende nahmen die Sache dann einfach selbst in die Hand und hingen Zettel aus, auf denen sie zumindest Mastodon-Handles austauschten.
Zudem waren die einzelnen Sessions teilweise so kurz, dass die ausgegebene Losung „Das ist keine Infoveranstaltung, sondern eine Kampfansage“, sich auf unfreiwillige Art und Weise bestätigte. Ein bisschen mehr Information wäre manchmal schon gut gewesen. Ebenso ein bisschen mehr Raum für Diskussionen über Widersprüchlichkeiten, die es notwendigerweise gibt, wenn unterschiedliche Bewegungen zusammenkommen.
Keine Zeit für Zukunft
Doch wichtiger waren an diesem Wochenende Vernetzung, Inspiration und Motivation. „Wir werden Big Tech nicht weganalysieren“, gab Journalistin Nina Scholz bei ihrem Auftaktvortrag die Richtung vor. Es sollte ums Handeln gehen: Raus aus der Ohnmacht, rein in die Bewegung.
In diesem Sinne hätten es gerne auch noch mehr Programmpunkte zu konkreten Alternativen und positiven Zukunftsentwürfen sein dürfen. Lediglich eine Stunde stand für den Themenblock „Zukunft“ und Ideen wie die Vergesellschaftung von Plattformen, Digital Degrowth oder Hardwareproduktion außerhalb kapitalistischer Verwertungslogik zur Verfügung. Auch davon hätte es gerne noch mehr sein dürfen.
Aber womöglich ist das einfach der Moment, an dem wir gerade stehen: Für Zukunft ist hoffentlich später Zeit, jetzt geht es darum, das Schlimmste zu verhindern. Sich dem Hype zu verweigern, das Fortschrittsversprechen zu hinterfragen, bestimmte Entwicklungen auch ganz abzulehnen und Widerstand zu organisieren – das ist vielleicht nicht die visionärste Antwort auf Big Tech. Aber es könnte genau die Antwort sein, die es jetzt braucht.
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Die Kritik am Überwachungspaket der Bundesregierung reißt nicht ab. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte warnt vor „Eingriffen in die Grundrechte aller Menschen“ und „mächtigen Überwachungsmaßnahmen“.
Automatisierte Gesichtserkennung ist wegen ihrer Eingriffstiefe in Grundrechte hoch umstritten. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Shotshop
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) nennt in ihrer aktuellen Stellungnahme zum Sicherheitspaket (PDF) die Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur biometrischen Fahndung im Internet und zur automatisierten Datenanalyse „zum Großteil verfassungswidrig“. Die Bürgerrechtsorganisation lehnt deshalb die Einführung der darin vorgeschlagenen Befugnisse und Änderungen fast rundweg ab.
Es handle sich bei den geplanten Befugnissen nicht nur um Werkzeuge, die zu schwerwiegenden Grundrechtseingriffen führen, sondern um „Instrumente zur potenziellen Massenüberwachung“, weil es sich eben nicht um gezielte Maßnahmen handle. Gleichzeitig würden keinerlei Nachweise vorliegen, dass diese Befugnisse tatsächlich zu einer effektiven Polizeiarbeit beitragen würden, so die GFF.
Staatliche Souveränität vollkommen ausgeblendet
Besonders besorgniserregend sei auch, dass die Referentenentwürfe staatliche digitale Souveränität vollkommen ausblenden würden, heißt es in der Stellungnahme. Das liege daran, dass der Gesetzentwurf vorsieht, dass biometrische Abgleiche im Internet auch von privaten Unternehmen im Ausland durchgeführt werden dürfen. Zu solchen Unternehmen gehört zum Beispiel das umstrittene PimEyes, über das netzpolitik.org oftmals berichtet hat. Solche Unternehmen haben die Gesichtsbiometrie von Millionen Menschen gegen alle Regeln des europäischen Datenschutzes erlangt, indem sie ohne zu fragen Gesichtsbilder im Internet ausgewertet und gespeichert haben.
Darüber hinaus ist laut der GFF auf Grundlage des Entwurfs auch der Einsatz von Softwaretools privater Anbieter für eine Datenanalyse möglich, wie etwa die Software Gotham des US-Unternehmens Palantir. Trotz dieser Möglichkeit sieht der Entwurf laut der GFF keinerlei Vorgaben vor, die sensibelste Polizeidaten vor Fehlern, Datenlecks, unberechtigtem Zugriff, missbräuchlicher Nutzung oder Manipulation schützen. Sogar zum Training von KI-Systemen dürften polizeiliche Daten an private Unternehmen übermittelt werden.
Der biometrische Abgleich mit Daten aus dem Internet ermögliche „schwerwiegende Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ – und das bei einer enormen Streubreite. Das ermächtige die Bundespolizei zu Eingriffen in die Grundrechte potenziell aller Menschen, kritisiert die GFF. Denn diese könnten nur begrenzt beeinflussen, ob zum Beispiel Bild- und Videomaterial oder Tonaufnahmen von ihnen gegen ihren Willen im Internet veröffentlicht werden.
Außerdem könnten durch den Abgleich Rückschlüsse auf besonders sensible Daten wie politische Einstellungen und sexuelle oder religiöse Orientierung gezogen werden, z.B. bei Aufnahmen von Demos, Veranstaltungen oder Gottesdiensten.
Das Internet mache mittlerweile einen erheblichen Teil des öffentlichen Raumes aus. Mit den neuen Befugnissen werde die Anonymität in diesem digitalen öffentlichen Raum faktisch unmöglich gemacht. Das sei mit enormen Abschreckungseffekten verbunden und habe erhebliche Auswirkungen auf die Ausübung von Grundrechten, kritisiert die GFF.
Kritik haben die Bürgerrechtler:innen auch an der Eingriffsschwelle für die Nutzung der Instrumente, die laut der schwarz-roten Koalition ab „erheblichen Straftaten“ gelten soll. Doch diese genügten nicht dem verfassungsrechtlich notwendigen Gewicht einer besonders schweren Straftat. Zudem würden die erfassten Straftaten im Gesetzentwurf nicht hinreichend konkretisiert.
„Mächtige Überwachungsmaßnahmen“ mit Palantir & Co.
Bei der automatisierten Datenanalyse, wie sie etwa Palantir durchführt, sollen große Mengen auch bislang ungefilterter oder getrennt gespeicherter Daten mit weiteren Daten verbunden und verarbeitet werden. Die Polizei erhofft sich durch die Zusammenführung neue Erkenntnisse.
„Dabei besteht die Gefahr, dass aufgrund von Fehlern im Analyseprogramm, insbesondere aufgrund diskriminierender Algorithmen, Menschen fälschlicherweise ins Visier der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden geraten, obwohl sie dafür keinen Anlass geboten haben“, kritisiert die GFF. Sie warnt zudem vor Einschüchterungseffekten und davor, dass aufgrund des Ausbaus der Überwachung immer mehr sensible Daten bei den Behörden gespeichert werden dürfen. „Automatisierte Datenanalysen sind mächtige Überwachungsmaßnahmen“, folgert die Organisation. Deswegen seien strenge Beschränkungen zum Schutz der Grundrechte nötig.
Die GFF fordert deswegen:
Die Datenanalyse sollte dabei insbesondere ausdrücklich auf einfach-automatisierte Abgleiche und reine Suchvorgänge begrenzt werden. Algorithmische Sachverhaltsbewertungen, Profiling und KI-basierte Analysen müssen ausgeschlossen werden. Die Menge der einbezogenen Daten ist stark zu begrenzen. Die Eingriffsschwellen für automatisierte Datenanalysen müssen erhöht und Schutzmaßnahmen gegen Fehler, Diskriminierung und Intransparenz aufgenommen werden.
In der 30 Seiten starken Stellungnahme, welche die GFF im Rahmen der Verbändebeteiligung abgegeben hat, sind zahlreiche weitere Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Überwachungspläne der Bundesregierung gelistet. Auch andere Organisationen aus der Zivilgesellschaft wie Amnesty International oder der Chaos Computer Club haben massive Kritik an dem Vorhaben der Bundesregierung.
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Der Landesdatenschutzbeauftragte und Polizeirechtler*innen sehen grundlegende Probleme in dem Entwurf des neuen Polizeigesetzes von Niedersachsen. Das wurde gestern bei einer Anhörung im Innenausschuss deutlich.
Die Sci-Fi-Systeme aus dem geplanten niedersächsischen Polizeigesetz sieht Denis Lehmkemper „auf der kritischen Grenze zwischen verbotenen KI-Praktiken und Hochrisiko-KI-Systemen“. – Alle Rechte vorbehalten Daniel George
Die rot-grüne Landesregierung von Niedersachsen will ihrer Polizei vier verschiedene Arten KI-gestützter Überwachung erlauben. Der Landesdatenschutzbeauftragte Denis Lehmkemper bezog nun öffentlich dazu Position. Er schreibt, dass diese Befugnisse die Eingriffsintensität in die Grundrechte gegenüber bisherigen Maßnahmen „erheblich erhöhen“. Sie würden sich auf der kritischen Grenze zwischen verbotenen KI-Praktiken und Hochrisiko-KI-Systemen bewegen. Es bestünde die Gefahr, „dass die Regelungen aufgrund ihrer Eingriffstiefe einer verfassungsrechtlichen Bewertung nicht standhalten.“
Gestern nahmen Lehmkemper und weitere Expert*innen im Innenausschuss des Landtags Stellung zum aktuellen Entwurf des niedersächsischen Polizeigesetzes. In einer Presseerklärung, die er danach versandte, zweifelt Lehmkemper daran, dass der Entwurf die Grundrechte im Blick behält.
„Aus unserer Sicht sind europäische Datenschutz- und KI-Vorgaben noch nicht ausreichend berücksichtigt, damit riskiert man Rechtsunsicherheit“, schreibt er netzpolitik.org zu dem Entwurf.
Die Landesregierung will mit dem Entwurf auch Datenanalysen ermöglichen, wie sie der Konzern Palantir anbietet und die US-Einwanderungsbehörde gerade zur Jagd auf Migrant*innen nutzt. Lehmkemper sieht hier einen tiefen Eingriff in die Bürgerrechte, sogar einen Paradigmenwechsel. Während Daten von Zeugen und Opfern bislang nur zweckgebunden und vorgangsbezogen erhoben wurden, wäre es danach möglich, eine Datenbank zu betreiben, die nicht nur nach polizeilichen Vorgängen, sondern auch nach Zeugen und Opfern, also gezielt nach Personen, durchsucht werden kann.
Die Landesregierung hat bereits bekundet, keine Software von Palantir einsetzen, sondern auf eine europäische Alternative warten zu wollen. Der Datenschutzbeauftragte fordert, „völlig unabhängig davon, welches Software-System dafür eingesetzt werden soll, eine klare Begrenzung auf anlassbezogene Analysen, kürzere Speicherfristen, umfassende Betroffenenrechte und eine eindeutige Definition des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Sinne der KI-Verordnung.“
„Verstoß gegen Verfassungsrecht“
Kristin Pfeffer, Professorin an der Hochschule der Polizei Hamburg, hat ebenfalls gestern im Innenausschuss das Polizeigesetz eingeordnet. In einer schriftlichen Stellungnahme, die sie dazu eingereicht hat, kritisiert sie vor allem die Befugnisse zur Datenanalyse nach Palantir-Art. Sie sieht einen Verstoß gegen das Verfassungsrecht, weil die Politik der Polizei zur Nutzung des Tools zu wenige Regeln auferlegt.
Die Big-Data-Analyse sei „äußerst eingriffsintensiv“, deshalb brauche es, wenn man sie einführen wolle, Regelungen, die die Eingriffstiefe der Maßnahme abmildern. Die gäbe es kaum. Die Art der Daten, die einbezogen werden könnten, sei kaum limitiert. Die Polizei darf dem Entwurf nach „Vorgangsdaten, Falldaten, Daten aus den polizeilichen Auskunftssystemen, Verkehrsdaten, Telekommunikationsdaten, Daten aus Asservaten und Daten aus dem polizeilichen Informationsaustausch“ nutzen.
Vorgangsdaten umfassen dabei, so Pfeffer, „Anzeigen, Ermittlungsberichte und Vermerke, die nicht nur Daten zu Verdächtigen, Beschuldigten oder sonstigen Anlasspersonen enthalten, […] sondern etwa auch Daten zu Anzeigeerstattern, Hinweisgebern oder Zeugen.“ Falldaten würden zudem „Beziehungen zwischen Personen, Institutionen, Objekten und Sachen“ sichtbar machen.
Dazu kommen „Datensätze aus gezielten Abfragen in gesondert geführten staatlichen Registern sowie einzelne gesondert gespeicherte Datensätze aus Internetquellen.“ Solche Register können laut Pfeffer Melde- oder Waffenregister oder das zentrale Verkehrsinformationssystem (ZEVIS) sein. Zudem sei die Verarbeitung von Daten, die durch besonders schwere Grundrechtseingriffe erlangt wurden, zum Beispiel durch die Wohnraumüberwachung oder den Einsatz verdeckter Ermittler*innen, nicht ausgeschlossen, sondern nur eingeschränkt.
Eine Superdatenbank
Die Politik habe es bislang auch verpasst, so Pfeffer, die Eingriffstiefe durch die Beschränkung auf inländische Quellen zu beschränken. Nach der aktuellen Fassung könnten auch Daten verarbeitet werden, die ausländische Sicherheitsbehörden erhoben haben.
Der Polizeigesetzentwurf ermöglicht es zudem, eine „Superdatenbank“ anzulegen. Pfeffer sähe eine solche aber unvereinbar mit dem aktuellen Verfassungsrecht. „Sollte das Anlegen einer vorsorglichen Datenbank gar nicht beabsichtigt sein, müsste dies in der Norm noch klargestellt werden“, schreibt sie.
Pfeffer kritisiert auch die Eingriffsschwelle für die Datenanalyse: Die liegt bereits im Vorfeld einer Gefahr für eine terroristische Straftat. Das Tool darf demnach genutzt werden, noch bevor eine Gefahr konkret wird.
Racial Profiling ist für Rot-Grün kein Thema
Matthias Fischer, Professor an der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit, wurde ebenfalls gestern im Innenausschuss angehört und schreibt in einer schriftlichen Stellungnahme dazu: „Als eine besonders auffällige Leerstelle erweist sich die Thematik „Racial Profiling“.“
Zahlreiche Landesgesetzgeber hätten sich in den vergangenen Jahren bei den Novellierungen ihrer Polizeigesetze dieses Themas angenommen. „Sie haben erkannt, dass rechtswidriges oder als rechtswidrig erlebtes Polizeihandeln zu nachhaltigen Vertrauensverlusten in die Institution Polizei führen kann“, schreibt Fischer. In der Diskussion über den Reformbedarf des niedersächsischen Polizeigesetzes habe Racial Profiling aber offenbar trotzdem keine Rolle gespielt.
„Wer mit dem Anspruch antritt, das modernste Polizeigesetz Deutschlands vorlegen zu wollen, darf das Thema diskriminierender Kontrollen nicht ausblenden“, schreibt Fischer. Um der Gefahr von Racial Profiling zu begegnen, empfiehlt er eine Pflicht für Polizist*innen, Personenkontrollen vor deren Beginn zu begründen.
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Trotz scharfer Kritik hält die sächsische Regierung am ihrem Vorhaben fest, die Polizei mit erheblich erweiterten Überwachungsbefugnissen auszustatten. Den bisherigen Gesetzesentwurf hat sie nach internen Verhandlungen nur kosmetisch angepasst. Kritiker:innen bezweifeln die Vereinbarkeit mit geltendem EU-Recht und warnen vor dystopischen Verhältnissen.
Diese zwei dürften sich freuen, wenn das neue Polizeigesetz in Sachsen in Kraft tritt: Armin Schuster, Innenminister von Sachsen, und Jörg Kubiessa, Polizeipräsident von Sachsen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / EHL Media
Die sächsische Polizei soll Bilder im Internet biometrisch auswerten dürfen – zumindest wenn es nach dem Willen der sächsischen Regierung geht. Und das ist lange nicht die einzige massive Befugniserweiterung der Polizei, die die Regierung plant. Auch Verhaltensscanner, verdeckte Kennzeichenerkennung und eine automatisierte Datenanalyse sollen kommen. Lediglich bei zwei problematischen Plänen machte das Innenministerium einen Rückzieher. Unter Zeitdruck muss nun der sächsische Landtag entscheiden.
Geringfügige Änderungen für eine „rechtsstaatlich sehr hohe Qualität“
Am Dienstag beschloss das Kabinett den Gesetzentwurf für das Sächsische Polizeivollzugsdienstgesetz (SächsPVDG). Dieser fällt in Teilen weniger scharf aus als die ursprünglich geplante Novelle. Wenn man den sächsischen Innenminister Armin Schuster (CDU) fragt, sogar ein gutes Stück zurückhaltender. Sein Referentenentwurf aus dem Herbst war auf viel Kritik gestoßen, auch die mitregierende SPD kritisierte einige der geplanten Befugniserweiterungen.
Im Vergleich dazu enthielten die neuen Pläne „sehr viele grundrechtssichernde Bestimmungen“, so Schuster. Er verweist auf Richtervorbehalte, Lösch- und Berichtspflichten. „Für Polizisten ist dieses Gesetz eine Herausforderung“, sagte der Innenminister auf einer Pressekonferenz am Dienstag nach der Kabinettssitzung. Der Entwurf habe nun eine „rechtsstaatlich sehr hohe Qualität“, betonte er.
Tatsächlich gibt es bei den meisten Bestimmungen des Entwurfs, wenn überhaupt, geringfügige Änderungen und Konkretisierungen. So ist der präventive Staatstrojaner-Einsatz zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung nach wie vor enthalten, ebenso Verhaltensscanner, die gesetzlichen Grundlagen für eine Datenanalyse-Plattform sowie der biometrische Abgleich von Gesichtern und Stimmen mit dem Internet.
Kein Palantir, keine Drohnen gegen Handy-Sünder:innen
Gestrichen wurde vor allem das Filmen in Autos, um Handy-Nutzer:innen am Steuer zu erwischen. Diese Vorschrift sollte laut dem ursprünglichen Entwurf sogar mit Drohnen umgesetzt werden.
Die sächsische Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert hielt das für „offensichtlich verfassungswidrig“ und sprach von einer „auf der Hand liegenden Unverhältnismäßigkeit“. Ihrer Empfehlung nach einer ersatzlosen Streichung folgte die sächsische Regierung offenbar.
Außerdem setzte die SPD durch, dass Palantir keinen sächsischen Auftrag für eine polizeiliche Datenanalyse-Plattform bekommt. Der Verzicht wird vom sächsischen Innenminister bedauert: „Der Vorsprung der Firma Palantir ist mit Händen greifbar“, sagte Schuster. Man führe Gespräche mit anderen Anbietern. Laut Kostenplanung im Entwurf rechnet die Staatsregierung mit einer zentralen Bereitstellung durch den Bund, an der man sich dann finanziell beteiligt.
Das 3-Stufen-Modell der polizeilichen Datenanalyse
Weiterhin enthalten ist die Vorschrift, die ermöglichen soll, dass die Polizei eine Plattform zur automatisierten Datenanalyse nutzt. Inzwischen findet sich im Entwurf dafür ein 3-Stufen-Modell.
Auf der ersten Stufe steht ein einfacher Datenabgleich, bei dem jede:r Polizist:in personenbezogene Daten in den Beständen der Polizei Sachsen suchen kann. Ausgenommen sind Biometrie-Daten, personenbezogene Daten von Unbeteiligten aus der Vorgangsbearbeitung sowie Daten aus der Wohnraumüberwachung.
Auf der nächsten Stufe folgt die Befugnis, Daten zur Gewinnung neuer Erkenntnisse automatisiert zusammenzuführen und auszuwerten. Voraussetzung ist ein drohender erheblicher Angriff auf den Staat oder Leib, Leben oder Freiheit einer Person. Für drohende terroristische Straftaten liegt die Gefahrenschwelle niedriger. Anordnen dürfen diese Art der Datenanalyse nur hochrangige Polizist:innen, wie etwa die Präsidentin einer Polizeidirektion.
Polizeidaten fürs KI-Training – auch ohne Pseudonymisierung
Nur bei der dritten und letzten Stufe muss die Polizei eine richterliche Erlaubnis einholen. Diese Stufe umfasst den Einsatz von „selbstlernender KI“ sowie die Bildung von Verhaltensprofilen.
Nach wie vor plant die Staatsregierung, der Polizei auch das Training und Testen von eigenen KI-Anwendungen mit echten Polizeidaten zu erlauben. Erlaubt ist außerdem die Weitergabe personenbezogener Daten an Drittanbieter, die mit der Polizei zusammenarbeiten.
Voraussetzung dafür ist, dass die Anonymisierung und Pseudonymisierung sowie die Verarbeitung bei der Polizei „nur mit unverhältnismäßigen Aufwand möglich“ ist. Auch diese Vorschrift wurde, trotz Kritik von der SPD-Fraktion und der Opposition, im Vergleich zum letzten Entwurf aus dem Herbst kaum angepasst.
Gesichtersuche im Netz – im Einklang mit der KI-Verordnung?
Auch der „Klette-Paragraf“, wie ihn Armin Schuster nennt, hat im Gesetzesentwurf weiterhin Bestand. Die RAF-Terroristin Daniela Klette war bis zu ihrer Festnahme 2024 mehrere Jahrzehnte untergetaucht. Dennoch fanden zwei Journalisten im Dezember 2023 Hinweise auf Klettes Aufenthaltsort über die Gesichtersuchmaschine PimEyes. „Diese Blamage darf so nie wieder passieren“, betonte Schuster in der Pressekonferenz.
Dieser biometrische Abgleich von Gesichtern und Stimmen mit Internetdaten wurde trotz viel Kritik kaum angepasst. Die Polizei soll nun lediglich nach Opfern und potenziellen Täter:innen suchen dürfen.
Doch es gibt Zweifel, ob die von Innenminister Armin Schuster als „Klette-Paragraf“ bezeichnete Vorschrift grundsätzlich mit der KI-Verordung der EU in Einklang zu bringen ist.
Laut einem Gutachten von AlgorithmWatch ist es technisch nicht umsetzbar, frei verfügbare Bilder aus dem Internet für einen Abgleich praktikabel durchsuchbar zu machen, ohne eine Datenbank dieser Bilder zu erstellen. Das verbietet die KI-Verordnung.
Das sächsische Innenministerium rechtfertigt die Pläne auf Anfrage von netzpolitik.org damit, dass das Gutachten auf die Erstellung einer anlassunabhängigen Datenbank abziele, das vorgeschlagene Gesetz aber „auf den anlassbezogenen Auftragsbereich der Gefahrenabwehr“ fokussiere.
Das Innenministerium schreibt weiter:
Zu OSINT-Recherchen werden sowohl Sachbearbeiter als auch Tools eingesetzt, die sich der grundsätzlichen Datenbankstruktur des Internets bedienen und keine polizeieigene Datenbank für alle Informationen des Internets erstellen. Die Methodik hält sich an die von den Informationsanbietern gesetzten Grenzen. OSINT-Recherchen sind für einen anlassbezogenen Lichtbildvergleich mit Bildern aus dem Internet rechtmäßig unter Wahrung der DSGVO sowie europäischen Datenschutzrichtlinien.
Tatsächlich aber ist es laut KI-Verordnung unerheblich, ob die Polizei selbst eine anlassunabhängige Datenbank mit allen Bildern erstellt oder eine von Drittanbietern nutzt. Konkret verbietet die Verordnung in Artikel 5 (1e) „das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme […] oder die Verwendung von KI-Systemen, die Datenbanken zur Gesichtserkennung durch das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungsaufnahmen erstellen oder erweitern“.
Videoüberwachung mit Mustererkennung
Auch Verhaltensscanner und Gesichtserkennung in der Videoüberwachung sind weiterhin vorgesehen. Die Verhaltensscanner sollen Beamt:innen alarmieren, wenn die Software auf den Kamerabildern Bewegungsmuster erkennt, die auf Waffen, gefährliche Gegenstände oder die Begehung einer Straftat hindeuten. Die Beamt:innen sollen dann überprüfen, ob die Software zurecht angeschlagen hat. Sie können daraufhin auch eine automatisierte Nachverfolgung des vermeintlich gefährlichen Menschen durch die verschiedenen Kameras in die Wege leiten.
Diese Form der Überwachung soll prinzipiell nicht nur an allen Kriminalitätsschwerpunkten möglich sein, sondern etwa auch in Straßenbahnen und Bussen, wenn die Polizei annimmt, dass dort künftig Straftaten begangen werden.
Obwohl die SPD-Fraktion sich explizit gegen diese Vorschrift aussprach, ist auch die Möglichkeit eines Live-Gesichtsscans im Gesetzentwurf enthalten. Eingeschränkt wurde hier nur die Menge an Menschen, nach denen die Polizei suchen darf, nämlich nach Terrorverdächtigen sowie vermissten Menschen und Opfern von Entführungen und Menschenhandel.
Diese „Echtzeit-biometrische Fernidentifizierung“ muss von Richter:innen angeordnet werden, die auch Umfang und Dauer der Maßnahme absegnen müssen. Obwohl also prinzipiell alle gescannt werden, die durch das Kamerabild laufen, soll die Software nur nach einzelnen Menschen suchen.
Völlig unverändert: Staatstrojaner, Kennzeichenscan und Bodycams
Bei anderen Befugniserweiterungen hat sich nichts verändert.
Der Bodycam-Einsatz in Wohnungen soll weiterhin erlaubt werden. Auch der Einsatz von Staatstrojanern zur Gefahrenabwehr im Rahmen der Quellen-TKÜ soll möglich sein. Der Innenminister wollte zudem die verdeckte Online-Durchsuchung von Computern einführen, hat das aber nicht „durchgekriegt“, wie er bei der Pressekonferenz freimütig zugab. Auch die CDU-Fraktion macht Druck.
Nach wie vor ist das verdeckte automatisierte Scannen von Auto-Kennzeichen geplant. Diese Überwachungsmaßnahme soll in grenznahen Regionen erfolgen. Das Innenministerium begründet die Maßnahme explizit mit der Suche nach Autodieben und gestohlenen Fahrzeugen. Der verdeckte Scan ist bis zu 30 Kilometer vor der Grenze zu Tschechien oder Polen erlaubt. Das entspricht etwa der Hälfte der Fläche Sachsens.
Bei den Tasern gibt es einen Kompromiss. SPD- und BSW-Fraktion plädierten auf eine gestaffelte Einführung. Die Staatsregierung schafft nun zwar die Rechtsgrundlage, um alle Polizist:innen damit auszustatten. Über die nächsten drei Jahre sollen allerdings nur 120 Stück angeschafft werden. Außerdem ist eine verpflichtende Evaluation im Jahr 2029 vorgesehen.
Minority Report und chinesische Verhältnisse
Auch wenn die Minderheitskoalition den Entwurf im Vergleich zur vorherigen Version in Details verändert hat, bleibt es bei einer massiven Erweiterung der Polizeibefugnisse. Der Dresdener Chaos Computer Club (C3D2) kritisiert das: „Die Landesregierung will klassische Mittel der Strafverfolgung auf Landesebene einführen und verschiebt damit die rechtliche Grenze der behördlichen Befugnisse: Gefahrenabwehr ist Sache des Landes, Strafverfolgung des Bundes.“ Als Beispiel nennen sie die Staatstrojaner, deren Einsatz bundesweit durch die Strafprozessordnung geregelt ist.
Der Verein erinnert in seiner Mitteilung an dystopische Welten wie „Minority Report“, in denen Predictive-Policing die Unschuldsvermutung ersetzt. „Sicherheitsbehörden bauen derzeit solche Systeme aus, ungeachtet der juristischen Grenzen und gesellschaftlichen Folgen für die Demokratie und individuelle Freiheiten.“
Der C3D2 warnt insbesondere vor der Einführung einer Plattform zur automatischen Datenanalyse. Diese sei „moderne Rasterfahndung mit Vorhersagefunktion“, so die Sprecherin weiter. „Ob es Palantir wird oder eine andere vergleichbare Lösung, ist letztendlich egal. Solche Systeme funktionieren in der Regel nur, wenn sie an möglichst viele Sensoren und Datenbanken angeschlossen sind“, heißt es in der Mitteilung. Die Einführung einer solchen Software öffne die Büchse der Pandora.
„Der Chaos Computer Club sieht die Novelle des Sächsischen Polizeigesetzes als einen erneuten Angriff auf die informationelle Selbstbestimmung, die rechtsstaatlich gebotene Gewaltenteilung sowie als Gefahr für eine offene und demokratische Gesellschaft.“
Aus dem Landtag kommt die schärfste Reaktion von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: „Der massive Einsatz von KI zu Überwachungszwecken, die intelligente Videoüberwachung und die Möglichkeit des Datenabgriffs aus dem Internet sind keine Lappalien, sondern schwerwiegende Eingriffe in die Bürgerrechte aller Menschen in Sachsen“, sagte der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Valentin Lippmann. Er wiederholte seine Kritik aus dem Herbst, wonach sich der Entwurf eher an chinesischen Überwachungsfantasien orientiere als an dem Grundgesetz.
Grüne und Linke scheiden als Mehrheitsbeschaffer aus
Die Linksfraktion äußerte sich in einer ersten Mitteilung zurückhaltender und verwies darauf, den aktuellen Entwurf noch nicht zu kennen. In der Vergangenheit hatte auch sie die geplanten Befugnisse für die automatisierte Datenanalyse, verdeckte Kennzeichenerkennung und biometrische Suche im Internet zurückgewiesen.
Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Landtag und die klare Ablehnung der Grünen ist die Position der Linken für die Staatsregierung aber nicht entscheidend. Der schwarz-roten Minderheitskoalition fehlen zehn Stimmen. AfD (40) und Bündnis Sahra Wagenknecht (15) können den Entwurf durch ihre alleinige Zustimmung über die Ziellinie bringen, Grüne (7) und Linke (6) müssten hingegen gemeinsam mit der Minderheitskoalition votieren.
AfD nicht konstruktiv, BSW sieht noch Änderungsbedarf
Eine Zusammenarbeit mit der AfD haben CDU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag ausgeschlossen. Die AfD hat keine Stellungnahme im Konsultationsprozess abgegeben. Als einzig verbleibende Option bleibt der Koalition damit das BSW.
Dessen innenpolitischer Sprecher Bernd Rudolph kündigte Anpassungen im parlamentarischen Verfahren an. Besonders bei den Themen automatisierte Datenanalyse, Training von KI-Systemen mit Polizeidaten und Tasern sieht die BSW-Fraktion noch Änderungsbedarf. „Der vorliegende Gesetz-Entwurf enthält sinnvolle Modernisierungen, aber auch gefährliche Überdehnungen.“ Man wolle ein Polizeigesetz, das wirksam schützt, aber nicht überwacht.
Die Uhr tickt
Viel Zeit für Änderungen im Parlament bleibt indes nicht mehr. Wegen eines Urteils des Verfassungsgerichtshofs laufen einige Polizeibefugnisse aus dem aktuellen sächsischen Polizeigesetz bald aus. Grüne und Linke hatten gegen das Gesetz geklagt, der sächsische Verfassungsgerichtshof gab ihnen in Teilen recht und setzte für manche Polizeibefugnisse eine Frist: Bis zum 30. Juni braucht es eine neue Regelung, sonst laufen sie aus.
Den Fraktionen verbleiben damit noch gut vier Monate für den gesamten parlamentarischen Prozess.
Grüne und Linke kritisieren die Regierung für den engen Zeitplan. Selbst Innenminister Schuster räumt ein, dass der Landtag „jetzt nicht komfortabel“, aber ausreichend Zeit habe. Man habe das durchgerechnet, versicherte Schuster.
Geplant ist, das Gesetz am 24. Juni im Plenum zu beschließen. Damit das alles zeitlich klappt, wurde eine Sondersitzung des Innenausschusses angesetzt. Bereits am 27. März steht die Sachverständigenanhörung im Landtag an.
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Deutschlandweit sprechen sich Politiker*innen dafür aus, keine Software von Palantir zu verwenden. Stattdessen soll eine europäische Alternative eingesetzt werden. Die Verknüpfung und automatische Analyse möglichst vieler Daten bleibt aber ein totalitäres Konzept. Ein Kommentar.
Ob es nun dieser Hersteller ist oder ein anderer: Big-Data-Analysen sind der Einstieg in eine Überwachungs-Dystopie. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Mariia Shalabaieva
Ungewöhnlich viele deutsche Politiker*innen geben sich gerade datenschutzinteressiert. Ganz schlimm wäre das, so ihr Tenor, wenn Daten aus Deutschland in die USA, zu Palantir, zum Endzeit-Apologeten Peter Thiel abfließen würden. Palantir-Software soll deshalb im Bund nicht eingesetzt werden, so die SPD-Fraktion. Auch Cem Özdemir, der grüne Spitzenkandidat von Baden-Württemberg, wo Palantir-Tools bald eingesetzt werden dürfen, ist gegen deren Nutzung.
Der Witz ist: Die Politiker*innen wollen nicht auf solche Tools verzichten. Sie sollen nur nicht aus den USA kommen. Die SPD wünscht sich eine europäische Alternative, Özdemir am liebsten eine aus Baden-Württemberg.
Es soll Big-Data-Analyse-Software nach Palantir-Art geben, da sind sich sehr viele einig. Nur halt regional produziert und vielleicht ja sogar auch noch in Bio-Qualität.
Ein Riesenproblem für Grund- und Freiheitsrechte
Dabei ändert es nichts am Grundproblem, wenn man die automatisierte Rundum-Überwachung selbst aufbaut, statt sie aus einem System im totalitären Umbau zu kaufen. Sie bleibt menschenfeindlich, ein Riesenproblem für Grund- und Freiheitsrechte. Es ist eine Software, die den totalen Überblick ermöglicht, eine Entwicklung, die eigentlich nur zu totalitären Systemen passt. Wenn Demokratien das einsetzen, drohen sie, zu solchen zu werden. Das gilt auch, wenn die Daten, mit denen die Systeme gefüttert werden, in Deutschland derzeit auf sowieso bestehende polizeiliche Datenbestände begrenzt werden. Denn wer seine Bürger*innen derart umfassend in den Blick nehmen kann, der wird diese Macht absehbar auch zunehmend nutzen.
Die Software droht uns dem anzunähern, was gerade in den USA geschieht: der KI-gestützten Menschenjagd, wie sie die US-Einwanderungsbehörde ICE praktiziert. Die deutschen Politiker*innen zeigen sich datenschutzinteressiert, während sie das Datenschutz-Armageddon einleiten.
Die Tools von Palantir führen Daten zusammen und analysieren sie. Dafür sind sie gemacht. So viele Daten wie möglich. Und es wären viele Daten vorhanden: Bewegungsprofile, die mittels Werbe-ID von fast allen Telefonbesitzer*innen gesammelt werden. Telekommunikationsdaten: Wer mit wem wann von wo aus wie lange telefoniert. Social-Media-Accounts. Daten, die die Polizei bei Beschlagnahmungen oder per Staatstrojaner aus Endgeräten ausgelesen hat. Wer wann mit wem welchen Flug gebucht hat. Wer was wo im Netz sucht oder bestellt. Aufnahmen aus Überwachungskameras und polizeilichen Observationen. Und, und, und.
Ein mächtiges und gefährliches Werkzeug
Die Big-Data-Analyse ist totalitär, weil sie alles mit allem verknüpfen will. Weil sie Menschen so durchsichtig machen soll wie möglich. Sie ist ein mächtiges und gefährliches Werkzeug.
Dabei landen nicht nur die Daten von potenziellen Straftäter*innen im System, sondern auch die von Opfern, Zeugen und Menschen, die sich zur falschen Zeit im falschen Areal aufgehalten haben.
Mir ist völlig unverständlich, wie man als Demokrat denken kann, das sei eine gute Idee. Auf der einen Seite werden Länder wie China als problematische Kontrollstaaten dargestellt. In der Realität rennen wir den technischen Mitteln hinterher, die so etwas ermöglichen. Social Scoring? Mit Big-Data-Software per Knopfdruck aufbaubar. Anpassungs- und Konformitätsdruck galore. Mit solchen Tools sieht es schnell ganz schlecht aus für alle, die in Opposition zu den Herrschenden stehen.
Eine Software entscheidet, wer in den Fokus der Sicherheitsbehörden gerät
Ein weiterer Knackpunkt an dieser Art Software, egal woher sie kommt, ist die automatisierte Auswertung der zusammengeführten Daten. Kein Mensch, der vielleicht auch mal Mitgefühl oder zumindest Augenmaß haben kann, markiert, wer in den Fokus der Sicherheitsbehörden gerät, sondern eine Software. Einen kleinen Blick in diese bedrohliche Zukunft der Deutungshoheit der Maschinen bietet gerade die Debatte um den Datenaustausch mit den USA. Die dortigen Behörden wollen Zugriff auf biometrische Daten aus der EU. Laut einem aktuellen Verhandlungsstand soll es auch möglich sein, Entscheidungen über Einreisende automatisiert abzuwickeln.
Und man bedenke: Daten, die vorliegen, werden auch missbraucht. Das ist mit heutigen Polizeidatenbanken auch schon so – siehe NSU 2.0 und Polizisten, die Frauen stalken. Wenn dann eine derart umfassende Datenanalyse zur Verfügung steht, können die Täter*innen bei Interesse das Leben einer Person bis in die intimsten Winkel ausleuchten.
In Deutschland droht eine Machtübernahme der AfD. Die Politiker*innen, die sich jetzt für Big-Data-Software aussprechen, die sind auch willens, den Rechtsradikalen dieses Tool in die Hände zu geben.
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Der Großkonzern Palantir geht presserechtlich gegen das Schweizer Magazin „Republik“ vor. Das hatte in Recherchen nachgezeichnet, warum die Systeme des Unternehmens problematisch für Staaten und deren Souveränität sind. Das Magazin will sich von der Klage nicht einschüchtern lassen.
Palantir Geschäftsführer Alex Karp beim World Economic Forum in Davos. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Avalon.red
Im Dezember hatte das Magazin berichtet, wie Palantir versuchte, in der Schweiz Fuß zu fassen – und wie das Schweizer Militär eine Zusammenarbeit ablehnte, weil es unter anderem zum Schluss kam, dass ein Abfluss von Daten aus den Palantir-Systemen technisch nicht verhindert werden könne.
Wenige andere Medien haben in letzter Zeit so viel und so detailliert über Palantir berichtet wie das kleine leser:innenfinanzierte Schweizer Magazin mit seinen 30.000 Abonnent:innen. Palantir hingegen ist ein milliardenschwerer Überwachungs- und Datenkonzern, dessen Software zahlreiche Polizeibehörden, Militärs und Geheimdienste weltweit verwenden. Auch in Deutschland arbeiten Polizeien mit dem Unternehmen zusammen. Obwohl der Einsatz der Software von Palantir höchst umstritten ist, schaffen hierzulande neue Polizeigesetze gerade die rechtliche Grundlage für den ausgeweiteten Einsatz derartiger Software.
Offenbar macht investigativer Journalismus den Überwachungsriesen nervös: Im Dezember hatte Republik eine zweiteilige Recherche veröffentlicht, in der das Medium nachzeichnete, wie der Überwachungskonzern um unterschiedliche Schweizer Behörden geworben hatte. Grundlage der Recherche waren Dokumente, die das Rechercheteam durch Informationsfreiheitsanfragen erhalten hatte. Trotz sieben Jahren Klinkenputzen gelang es Palantir demnach nicht, einen Vertrag mit Schweizer Institutionen und Behörden abzuschließen.
Die Republik fand dabei etwa heraus, dass der Generalstab der Schweizer Armee die Software evaluiert hatte und zu dem Schluss gekommen war, dass die Armee auf den Einsatz von Palantir-Produkten verzichten sollte. Die Militärexperten fürchteten, dass ein Abfluss von Daten aus den Palantir-Systemen hin zu US-amerikanischen Geheimdiensten wie CIA und NSA technisch nicht verhindert werden könne.
Die Recherche fand international Widerhall, auch der Guardian berichtete. Britische Abgeordnete verwiesen auf die Schweizer Einschätzung. „Ich denke, die Schweizer Armee hat das Recht, misstrauisch zu sein“, sagte etwa der Labour-Abgeordnete Clive Lewis.
Weltpolitik vor dem Handelsgericht
Gegen diese Berichterstattung hatte Palantir laut der verantwortlichen Tech-Reporterin Adrienne Fichter in der Weihnachtszeit einen Blogbeitrag bei LinkedIn in Stellung gebracht, in dem der Palantir-Manager Courtney Bowman der Republik unter anderem Verzerrungen, Andeutungen und grenzwertige Verschwörungstheorien vorwarf. Am 29. Dezember verlangte Palantir Fichter zufolge dann per Anwaltsschreiben eine Gegendarstellung in der Republik. Das lehnte das Magazin nach eigener Aussage ab. Im Januar wiederholte der Konzern demnach seine Forderung. Die Republik lehnte wieder ab. Nun zieht Palantir also vor das Handelsgericht in Zürich um eine Gegendarstellung durchzusetzen.
Adrienne Fichter schreibt, dass der Krieg, den die autoritäre Tech-Oligarchie gegen die Medien führe, mit der Klage eine neue Stufe erreicht habe. Palantir wolle nicht, dass die Republik die Wahrheit schreibe. Die Berichterstattung mache das Unternehmen nervös. „Selbstverständlich haben wir uns stets an die hohen Standards journalistischer Arbeit gehalten. Vor der Veröffentlichung haben wir eine gründliche Faktenprüfung durchgeführt“, so Fichter weiter. Die Recherchen in Bezug auf die Schweiz und Zürich basierten neben den eigenen Erkenntnissen zudem auf der Berichterstattung renommierter Medien.
Laut Fichter hat die Republik eine „umfassende Verteidigungsschrift“ eingereicht. „Alle unsere Feststellungen können wir mit verschiedenen Dokumenten und öffentlich zugänglichen Medienberichten belegen.“ In Zürich werde nun vor dem Gericht bald Weltpolitik verhandelt, so Fichter weiter. Für sie ist klar: „Wir lassen uns nicht einschüchtern.“
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