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Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: So wollen die Parteien die autoritäre Wende aufhalten

07. August 2026 um 10:34

Am 6. September könnte die AfD eine absolute Mehrheit im Landtag von Sachsen-Anhalt erringen. Wir zeigen, wie die übrigen Landes-Parteien die Demokratie vor den Rechtsradikalen schützen wollen.

Ein Sticker auf einem Mülleimer. Darauf steht: Gegen Nazis
Sticker in Magdeburg: Antifaschismus hat viele Aktionsformen. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Müller-Stauffenberg

Nicht mehr lange, dann müssen womöglich erstmals im 21. Jahrhundert Demokrat*innen die Kontrolle über ein deutsches Bundesland an rechtsradikale Kräfte übergeben. Sollte die AfD in Sachsen-Anhalt tatsächlich über 50 Prozent der Landtagssitze gewinnen, bekäme sie nicht nur Zugang zum Sitz des Ministerpräsidenten, sondern auch Kontrolle über den Landesverfassungsschutz, Polizei und einen mächtigen Überwachungs- und Kontrollapparat.

Wir haben uns die Programme aller Parteien mit Chance auf einen Landtags-Sitz in Sachsen-Anhalt durchgelesen und nach Ideen gesucht, die demokratische Strukturen abhärten.

Menschen zusammenbringen


Faschismus funktioniert mit Ausgrenzung, einer Dichotomie von „Wir“ und „Die“. Deshalb ist die Inklusion aller Menschen in ein gemeinsames Miteinander ein mächtiges Mittel dagegen.

Die Linke, nach AfD und CDU laut aktueller Umfragen derzeit drittstärkste Kraft im Land, will die Beteiligungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung verbessern. Inklusion soll zum Standard werden im Regelschulsystem, das „fördert sozialen Zusammenhalt“, glaubt der Landesverband. Migrant*innen will Die Linke besser integrieren, beispielsweise mit dem Angebot von Begegnungsräumen, der Vernetzung von Hilfseinrichtungen und dem Ausbau von Sprachkursen. „Die diskriminierende Bezahlkarte wird durch ein verpflichtendes Basiskonto ersetzt.“ Auch queere Geflüchtete sollen kulturelle Orte finden, die für ihre Bedürfnisse ausgelegt sind.

Die Grünen schreiben: „Durch Inklusion wird die gesellschaftliche Teilhabe gestärkt, werden unterschiedliche Lebensrealitäten anerkannt und politische Entscheidungen gerechter und wirksamer“. Dabei wollen sie Barrierefreiheit weiter denken und auch Menschen mit wenig Zeit, geringem Einkommen oder Verständnisproblemen Angebote machen, demokratisch zu wirken. Sie wollen zudem aktiv auf Gruppen zugehen, die in klassischen politischen Formaten unterrepräsentiert sind: Menschen mit Migrationserfahrung, Alleinerziehende, Erwerbslose, junge Menschen, Menschen ohne Wahlrecht, Menschen mit Behinderung oder ältere Alleinlebende.

Die SPD hat weitere Ideen zur verbesserten Integration von Menschen, die aus dem Ausland stammen. Sie will Übersetzungsangebote verlässlich finanzieren sowie antirassistische und diversitätssensible Fortbildungen für medizinisches und pflegerisches Personal stärken.

Die CDU sieht die Kommunen „als Herzkammern der Demokratie“ und will insbesondere „ehrenamtlich getragene Anlaufstellen im ländlichen Raum“ unterstützten, „die das soziale Miteinander vor Ort sichern“.

Gegen die Einsamkeit


Demokratie braucht Begegnung und Beteiligung. Deshalb will die Landes-SPD eine Strategie gegen Einsamkeit aufsetzen und die bereits existierende Engagementstrategie besser finanzieren. Zudem will sie Stadtteilfeste, Begegnungsformate und Vernetzung vor Ort unbürokratisch unterstützen – „auch als Schutz vor Rechtsextremismus und Demokratiefeindlichkeit.“

Die CDU will Vereinsamung ebenfalls entgegenwirken und dafür unter anderem Seniorentreffs, alternative Wohnformen und generationenverbindende Projekte stärken.

Auch die Grünen sehen die Einsamkeit als zentrales Problem. „Denn Einsamkeit macht krank und soziale Isolation kann Radikalisierung und Extremismus fördern.“ Sie sehen ebenfalls Räume der Begegnung als Basis des gemeinschaftlichen Zusammenlebens. „Demokratie lebt weit über die Parlamente hinaus überall dort, wo Menschen in Kulturhäusern oder Bibliotheken zusammenkommen und sich in Jugendclubs oder beim Gespräch am Stammtisch begegnen.“

Das sieht auch Die Linke so, wenn sie schreibt: „Interkulturelle Feste und Projekte schaffen Verständnis und Austausch, Partnerschaften zwischen Stadtteilen und Dörfern stärken den Zusammenhalt, generationenübergreifende Projekte verbinden Menschen verschiedener Altersgruppen und schaffen gegenseitiges Verständnis.“ Außerdem erklärt sie: „Wo Raum fehlt, wird Leerstand zum Freiraum, gemeinsam mit Jugendlichen gestaltet.“

Diskriminierung verhindern


Politik kann Diskriminierung entgegenwirken, indem sie Menschen zusammenbringt. Doch es gibt auch direkte Maßnahmen, mit denen Parteien die Diskriminierungsfreiheit unterstützen wollen. Die ergeben Sinn, denn ohne Sündenbock haben es faschistische Ideologien deutlich schwieriger.

Die Linke will ein Gleichstellungsgesetz für alle Geschlechtsidentitäten entwickeln. Gleichzeitig will sie das Aktionsprogramm für die Akzeptanz von LSBTI+ modernisieren und besser finanzieren sowie die sexuelle Bildung an Schulen durch geeignete Träger finanziell und personell unterstützen. Entlang des Bildungs- und Erziehungsweges sollen queere Themen mitbehandelt werden. CSDs sollen gefördert und besser geschützt werden.

Die FDP will in der Jugendarbeit und in der Schule Diskriminierung entgegenwirken und mit Aufklärung für Toleranz und Akzeptanz werben. Zudem unterstützt sie den Aufbau von festen Ansprechpersonen für Antidiskriminierung in der Polizei und fordert Fortbildungen dazu.

SPD und Grüne wollen beide ein „Landes-Antidiskriminierungsgesetz“ einführen. Die SPD will zudem das Frauenfördergesetz modernisieren und eine Untersuchung zu antifeministischen Einstellungen einleiten. Lehrkräfte, die Haltung gegen Rassismus, Antisemitismus und Extremismus zeigen, will die SPD unterstützen.

Die Grünen wollen eine verpflichtende Gender-Mainstreaming-Prüfung für Landesgesetze schaffen, so dass die Interessen aller Geschlechter in der Gesetzgebung berücksichtigt werden. Präventivangebote sowie Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte will die Partei ausbauen.

Die Linke will zudem, dass mehr Menschen mit Migrationshintergrund in den öffentlichen Dienst kommen und die interkulturelle Kompetenz der Mitarbeiter*innen mit Weiterbildungen fördern. Die SPD will derweil die rassismuskritische Bildungsarbeit in Verwaltung, Schulen und Polizei ausbauen. Die Grünen wollen in der Ausbildung der Polizei einen stärkeren Fokus auf demokratische Werte, Menschenrechte und Deeskalation legen. „Dazu gehört auch die Auseinandersetzung mit Fluchtursachen, Migration und dem historischen Erbe“, schreiben sie.

Mehr Mitbestimmung an den Schulen


Wenn das politische System alle mitnehmen will, muss es sich öffnen – und Räume schaffen, in denen Menschen Beteiligung üben können.

Die Linke will die Schulen daher zu Orten „gelebter Demokratie “ machen. Sie setzt sich für mehr Mitbestimmungsrechte für Schüler*innen ein, damit diese über organisatorische, finanzielle und pädagogische Fragen mitentscheiden können. Und auch an den Hochschulen wollen Linke wie Grüne die Mitbestimmung und Selbstverwaltung stärken und Gremien demokratisieren.

Auch die SPD konstatiert: „Bildungseinrichtungen sind Orte gelebter Demokratie.“ Sie will ebenfalls mehr Mitbestimmung. Kinder und Jugendliche „wollen mitreden, mitgestalten und ernst genommen werden“, schreibt sie. Diese Beteiligung sei „Voraussetzung für demokratisches Lernen“. Das BSW will Mitbestimmung an Schulen und in Kommunen verbindlich machen. Frühe Mitbestimmung von Schüler*innen sichere deren spätere politische Mündigkeit, so das Wahlprogramm.

Jugendparlament für mehr Mitsprache


Außerhalb der Schulen will Die Linke jungen Menschen in Kommunen und Kreistagen eine Beteiligung über digital gewählte Jugendparlamente ermöglichen. Die sollen neben dem eigenen Budget ein Mitsprache- und ein Vetorecht bei allem bekommen, was junge Menschen betrifft.

Die FDP wünscht sich ebenfalls eine Konkretisierung der rechtlichen Grundlagen für Jugendparlamente. „Darüber hinaus streben wir langfristig die Einführung eines Landesjugendparlaments an, welches echte Mitbestimmung auch auf Landesebene sicherstellt.“

Auch die Grünen wollen auf diesem Weg die Mitbestimmung stärken. Ein „Landeszentrum Jugend und Demokratie“ soll die Beteiligung dauerhaft in den Blick rücken. Die Beteiligungsrechte von Kindern sollen sogar in die Landesverfassung aufgenommen werden. Dabei soll die politische Grundausbildung schon in der Kita beginnen. In der Schulkonferenz sollen die Schüler*innen gleichberechtigt mit Lehrer*innen und Eltern entscheiden.

Grüne, Linke, SPD und BSW wollen zudem Bürgerräte einführen, die auch über Bürgerhaushalte entscheiden können und deren Empfehlungen von Entscheidungsträgern berücksichtigt werden müssen. So sollen politische Beschlüsse „die Vielfalt der Meinungen und Bedürfnisse der Bevölkerung besser widerspiegeln“, schreiben die Grünen.

Die CDU spricht sich für „altersgerechte Beteiligungsformate und eine verlässliche Jugendhilfe“ aus. Unter anderem will sie das Amt des Kinder- und Jugendbeauftragten stärken und spezialisierte Fachberatungsstellen ausbauen.

Wahlalter und Quoren senken


Die SPD will das Wahlalter auf 16 Jahre absenken, um politische Teilhabe und demokratische Verantwortung zu stärken.

Die Grünen wollen, dass das aktive Wahlrecht bei Landtags- und Kommunalwahlen schon für 14-Jährige gilt; 16-Jährige sollen sich zu Kommunalwahlen aufstellen lassen dürfen. Das aktive und passive Wahlrecht soll darüber hinaus für EU-Bürger*innen und Drittstaatsangehörige gelten, die in Deutschland leben.

Außerdem wollen die Grünen die Quoren – also die Zahlen der für Bürgerbegehren und ‑entscheide nötigen Stimmen – senken.

Die Linke geht in Sachen Mitbestimmung noch einen Schritt über die Standpunkte der übrigen Parteien hinaus. Sie will die Bürger*innen auch über Sicherheitspolitik beraten lassen. Neue Sicherheitsgesetze würden demnach in öffentlichen Anhörungen vorgestellt.

Die Zivilgesellschaft fördern


„Den braunen Sumpf trocknen wir nicht mit immer mehr Überwachung aus“, schreibt Die Linke, „sondern mit lebendiger Demokratie vor Ort.“ Sie will daher den kommunalen Eigenanteil des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ übernehmen, um so die Zivilgesellschaft vor Ort zu stärken. Außerdem will Die Linke die Mittel für die Landeszentrale für politische Bildung und für die politische Bildung freier Träger erhöhen.

Die SPD will derweil das Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit ausbauen, Projekte für zivilgesellschaftlichen Zusammenhalt sollen mehrjährig gefördert werden. Die Landesprogramme „Für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt“ und „Queer leben in Sachsen-Anhalt“ werden, geht es nach der SPD, weiterentwickelt. Das Landesprogramm „Schule ohne Rassismus“ möchte sie stärken.

Die Grünen schreiben: „Die Zivilgesellschaft hält unsere Städte und Dörfer zusammen und sorgt dafür, dass demokratische Werte im Alltag erlebbar bleiben.“ Zu ihrer Unterstützung wollen sie ein Landes-Demokratiefördergesetz schaffen. Ein solches Gesetz biete die Möglichkeit, Projekte gegen Extremismus, Hass und Gewalt dauerhaft zu fördern und unabhängig von kurzfristigen Haushaltsentscheidungen zu schützen.

Medienkompetenz aufbauen


Zur Aufgabe aufgeklärter Staatsbürger*innen gehört heutzutage auch: Quellen auf ihre Glaubwürdigkeit checken, Beeinflussungsversuche identifizieren, Fake News einordnen. Die Parteien haben vielfältige Ideen, wie sich derartige Medienkompetenz aufbauen lässt.

Die CDU will kritische Reflexionsfähigkeit im Umgang mit digitalen Medien stärken, die Vermittlung von Medienkompetenz soll Teil der Lehrer*innenausbildung werden. Zudem will sie den koordinierten Einsatz von Bots und Fake-Accounts zur Desinformation verbieten. Online-Plattformen müssten mehr Verantwortung übernehmen.

Die Linke will einen kompetenten Umgang mit Datenschutz und mit Persönlichkeitsrechten, die SPD will die Medienbildung insbesondere zu Desinformation und Hass im Netz ausbauen. Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden sollen dazu digitale Beratungsangebote machen.

Quellen bewerten, Desinformation erkennen, verantwortungsvoll kommunizieren: Für die FDP gehört das in den Stundenplan. Die Grünen schreiben: „Menschen sollen erkennen können, wie Informationen entstehen und wie man sich sicher und selbstbestimmt im digitalen Raum bewegt.“ Sie wollen derartige Medienkompetenz auch Erwachsenen nahebringen und Strukturen stärken, die Falschmeldungen erkennen.

Den öffentlich-rechtlichen Rundfunk absichern


Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) hat die Aufgabe, die demokratische Bildung zu stärken. Die Grünen stehen daher „für die Bestands- und Entwicklungsgarantie“ des ÖRR, sehen aber auch die Notwendigkeit von Reform- und Sparprozessen. Sie wollen etwa Spitzengehälter im MDR deckeln und die Transparenz erhöhen.

Gleichzeitig wollen die Grünen über den ÖRR hinaus Medienangebote fördern, speziell im ländlichen Raum. Finanziert werden soll dies eine Digitalabgabe sehr großer Medienplattformen.

Die Linke will die Rundfunkgebühren nach Einkommen staffeln und den ÖRR demokratisch reformieren. Darüber hinaus will sie den unabhängigen Lokaljournalismus in Sachsen-Anhalt mit mindestens fünf Millionen Euro jährlich fördern. Genossenschaftliche Medienmodelle sollen Bürger:innen zu Miteigentümer:innen ihrer lokalen Medien machen. Zudem will Die Linke offene Kanäle und nichtkommerzielle Lokalradios verlässlich gefördert wissen.

FDP, BSW und CDU wollen tendenziell, dass sich der ÖRR auf seine Kernaufgaben konzentriert, Sender zusammenlegen oder Spartensender streichen.

Den Staat zu Transparenz verpflichten


Transparenzpflichten machen staatliches Handeln nachvollziehbarer und erleichtert demokratische Kontrolle.

„Informationsfreiheit ist nicht verhandelbar“, schreibt Die Linke in ihrem Programm. Menschen sollen einsehen dürfen, was der Staat über sie weiß. Geht es nach der Linken, muss die Polizei alle relevanten Statistiken veröffentlichen, Beamt*innen würden individuell gekennzeichnet, bei Waffengebrauch ginge automatisch die Bodycam an, außerdem will sie ein unabhängiges Meldesystem für rechtsextreme Umtriebe in der Polizei schaffen. Daneben fordert sie eine Kennzeichnungs- und Begründungspflicht für alle KI-gestützten Verwaltungsentscheidungen sowie Transparenzpflichten für den Energieverbrauch von KI-Systemen.

Die Grünen wollen mit einem Lobbyregister auf Landesebene offenlegen, wer Einfluss auf politische Entscheidungen nimmt. „Eine transparente Verwaltung schafft die Grundlage für Beteiligung, stärkt die demokratische Kultur und verhindert das Entstehen von Gerüchten, Misstrauen und Politikverdrossenheit“, schreiben sie in ihrem Programm. In der Polizei soll eine unabhängige Beschwerdestelle für Transparenz sorgen und dem Landtag jährlich Bericht erstatten.

Antifaschistische Sofortmaßnahmen


Die Parteien haben nicht zuletzt zahlreiche Ideen, die sich unmittelbar gegen antidemokratische Bestrebungen richten.

Geht es nach der Linken, unterstützen mobile Beratungsteams Kommunen beim Umgang mit rechtsextremen Umtrieben. Zudem soll eine Agentur für Demokratie und Menschenrechte den Verfassungsschutz ersetzen. „Damit schützen wir die Verfassung durch eine Bildungsoffensive statt Bespitzelung: Wir wollen aktive Aufklärungsarbeit an Schulen, in der Erwachsenenbildung und in Kommunen über verfassungsfeindliche Tendenzen und die Werte unserer Demokratie.“

Die SPD fordert wie auch Die Linke eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft gegen Rechtsextremismus. Sie setzt sich außerdem für die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens über eine Bundesratsinitiative ein und will Beratungsstellen, Aussteigerprogramme und zivilgesellschaftliche Initiativen verlässlich unterstützen. Kommunale Amtsträger:innen sollen für Strategien wie die „völkische Landnahme“ sensibilisiert werden.

Auch die Grünen fordern, „dass das Land Sachsen-Anhalt ein AfD-Verbotsverfahren durch den Bundesrat initiiert“. Sie wollen eine bundesweite Taskforce zur Sammlung von Erkenntnissen über die Verfassungsfeindlichkeit der AfD.

Außerdem wollen sie den Entzug der Finanzierung extremistischer Parteien prüfen und vorbereiten. Extremist*innen sollen keine Waffen besitzen dürfen. Erkenntnisse über rechtsradikale Netzwerke müssten von den Sicherheitsbehörden effektiv genutzt und entsprechende Strukturen dauerhaft zerschlagen werden. Außerdem wollen die Grünen die Unabhängigkeit des Landesverfassungsgerichts stärken, das sie als „Rückgrat demokratischer Kontrolle“ sehen.


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Informationsfreiheit: Thüringen will sich von Transparenz entlasten

23. April 2026 um 17:35

In einem „Entlastungsgesetz“ der Thüringer Brombeerkoalition versteckt sich die Abwicklung staatlicher Transparenzpflichten. Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern stattdessen eine Verbesserung des bestehenden Transparenzgesetzes und mehr Digitalisierung in der Verwaltung.

Ein Mann im Anzug steht vor einem Stapel Dokumentenmappen, die mit farbigen Haftnotizen markiert sind.
Nochmal genauer hinsehen? Unter Mario Voigt (CDU) will Thüringen Transparenzgesetze aufweichen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO und Bernd Elmenthaler / Montage: netzpolitik.org

Die Thüringer Regierungskoalition (CDU, SPD, BSW) will im Namen der Modernisierung ein sogenanntes „Entlastungsgesetz“ verabschieden und damit nach eigenen Angaben die Bürokratie abbauen. Die Maßnahmen haben demnach das „Ziel, Abläufe zu vereinfachen und Ressourcen zu schonen“.

Das sieht Arne Semsrott, Transparenz-Experte und Chefredakteur von FragDenStaat, anders. Gegenüber netzpolitik.org äußert dieser: „Die längst überfällige Veröffentlichungspflicht für Kommunen auf den letzten Metern noch zu streichen, passt zur peinlichen Digitalisierungs- und Demokratieverweigerung von CDU und SPD. Dass der BSW daran mitwirkt, ist auch kein Wunder.“

Die Open Knowledge Foundation (OKF), Wikimedia und der Hackspace Jena kritisieren das Gesetzesvorhaben ausführlich in ihren parlamentarischen Stellungnahmen. Der Stellungnahme des Hackspace schließt sich der Chaos Computer Club (CCC) an. Sie alle kommen zu ähnlichen Ergebnissen: Das geplante Entlastungsgesetz baut Transparenz gegenüber den Bürger:innen und Presse ab – und verfehlt sein Modernisierungsziel. Bisherige Fortschritte würden mit dem Gesetz zunichtegemacht. Auch das ausgewiesene Ziel der Landesregierung, die Effizienz zu erhöhen, werde verfehlt. Nicht trotz, sondern aufgrund des Rückbaus.

Transparenzpflicht soll Kann-Bestimmung werden

Die Organisationen sehen im Entlastungsvorhaben vor allem einen Rückbau des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) aus dem Jahr 2019. Thüringer Behörden stellen aufgrund des Gesetzes amtliche Informationen unaufgefordert auf dem Thüringer Transparenzportal (TTP) zur öffentlichen Verfügung. Diese Veröffentlichungspflichten sollen nun „zusammengekürzt werden – getarnt als ‚Bürokratieentlastung'“, moniert der CCC.

Die Vorschriften des Transparenzgesetzes sollen in „Kann-Bestimmungen“ umgewandelt werden, die auf Freiwilligkeit setzen und damit zu weniger Transparenz führen, heißt es dazu in der Stellungnahme des Hackspace Jena. „Der geplante § 6 Abs. 3 S. 1 ThürTG schafft die bisherige Transparenzpflicht de facto ab. Die Informationen aus dem gekürzten Katalog können eingestellt werden. Damit ist zu erwarten, dass die ohnehin sehr dürftigen Informationen im TTP noch weniger werden.“

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Timo Melzer kritisiert die Änderungen in der Anhörung zum Gesetzesvorhaben. Sein Amt spreche sich deutlich gegen eine Umwandlung von Soll- in Kann-Bestimmungen aus. Dies diene „nicht dem Zweck des Thüringer Transparenzgesetzes, der die Förderung der demokratischen Meinungs- und Willensbildung sowie die Ermöglichung der Kontrolle staatlichen Handelns verfolgt“. Beides sei in der heutigen Zeit „wichtiger denn je, auch gerade im Hinblick auf Fake News“, so Melzer. Ohne eine verbindliche Veröffentlichungspflicht würde zudem die Qualität und Quantität der Informationen im TTP erheblich reduziert werden.

Frustrierendes Transparenzportal

Melzer sagt, dass durch die Änderung sogar ein höherer Verwaltungsaufwand möglich sei. Er ist davon überzeugt, dass die Attraktivität des TTP durch konsequente Digitalisierung gesteigert werden kann. Die tatsächliche Nutzung der Plattform ließe sich demnach erhöhen, wenn die Nutzbarkeit der Webseite verbessert werde. Beispielsweise durch ein verbessertes IT-Design und KI-Unterstützung auf dem Portal.

Der Hackspace Jena kritisiert in diesem Zusammenhang die ohnehin dürftige Bilanz des staatlichen Portals im Vergleich mit anderen Bundesländern: Seit Inkrafttreten des Transparenzgesetzes Im Jahr 2020 seien insgesamt nur 907 Dokumente eingestellt worden. Gleichzeitig habe Hamburg insgesamt 170.000 Dokumente veröffentlicht. In Rheinland-Pfalz seien es 31.000 Dokumente.

Der Hackspace kritisiert auch die technische Umsetzung des Portals selbst: Aus Sicht der Psychologie und Kognitionsforschung führten lange Ladezeiten bereits ab 5 Sekunden zu einem Gefühl von Verunsicherung und Vertrauensverlust bei den Nutzenden. Ab 15 Sekunden sei es Frustration. Nutzende würden eine Webseite unter solchen Umständen wieder verlassen – und beim TTP läge die vollständige Ladezeit zwischen 20 und 47 Sekunden. Netzpolitik.org hat die langen Ladezeiten in einer Stichprobe ebenso nachvollziehen können.

De facto Rückabwicklung zum Informationsfreiheitsgesetz

„Letztlich entwickelt sich das Transparenzgesetz zurück und ist damit im Kern nur noch ein Informationsfreiheitsgesetz“, so der Hackspace Jena in der Stellungnahme. Berichtspflichten an den Landtag entfielen. Beispielsweise für Gutachten, Stellungnahmen von Verbänden und für Kabinettsvorlagen würden Ausnahmen geschaffen. Es würden damit genau jene Dokumente herausgelöst, die für informierte gesellschaftliche Teilhabe zentral seien.

„Ein Ziel eines Transparenzgesetzes sollte es sein, den Bürgerinnen und Bürgern Informationen auch während des normsetzenden Verfahrens zur Verfügung zu stellen“, so Hackspace Jena. Die Ausnahmen sorgten nun dafür, dass Dokumente „erst nach Abschluss des Verfahrens und auf Antrag zur Verfügung stehen“. Damit werde die Möglichkeit eingeschränkt, das Verfahren überhaupt noch beeinflussen zu können.

Informationsfreiheitsgesetze regeln den voraussetzungslosen Zugang zu amtlichen Informationen. Doch unter dieser Maßgabe bleibt Transparenz auf die Eigeninitiative von Bürger:innen und Journalist:innen angewiesen – die Informationen müssen extra angefragt werden. Transparenzgesetze verfolgen demgegenüber das Ziel, die Behörden zu einer unaufgeforderten Veröffentlichung zu verpflichten.

Laut der Stellungnahme der OKF, Betreiberin der Plattform FragDenStaat, werde nun aus der Pflicht, digitale Dokumente vorzulegen, ein Ermessen, dies zu verweigern. Auch die Rechte des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit würden de facto abgeschwächt.

Abbau von Transparenz führt zu Ineffizienz

Die Thüringer Landesregierung begründet das „Entlastungsgesetz“ mit zwei Hauptargumenten: Die Transparenzpflicht würde Personalressourcen binden. Ein prominent genanntes Beispiel ist dabei der Aufwand durch Schwärzungen. Zudem werde das Portal ohnehin kaum genutzt, während kommerzielle Suchmaschinen in der Regel schnellere Ergebnisse lieferten. Beide Argumente seien laut den Stellungnahmen ungültig – und zwar unter Berufung auf den Evaluationsbericht, den die Landesregierung selbst beim Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung in Auftrag gegeben hat.

Laut der OKF kam das Institut in dem rund 200 Seiten starken Bericht zu dem Ergebnis, dass es am Vollzug der Regelungen mangele – nicht, dass der Verwaltungsaufwand ein Problem darstelle. Vielmehr gäbe es „‚deutliche Vollzugsdefizite‘ beim Einstellen von Informationen, die auch auf unklare Formulierungen in den §§ 5 und 6 ThürTG zurückzuführen seien“.

„Anstelle einer Abschwächung der Transparenz empfiehlt die Evaluation eine Schärfung der Definitionen sowie die Verfolgung des in anderen Bundesländern gängigen ‚Access for one – Access for all‘-Ansatzes, bei dem individuell beantragte Informationen automatisch auch ins Transparenzportal überführt werden“, so die OKF. Es könne zudem keine Lösung sein, die Bereitstellung staatlicher Informationen an Privatkonzerne zu übertragen – zumal bei Suchmaschinen ohnehin nur gelistet werden könne, was vorher auch veröffentlicht wurde.

Regierungskoalition ignoriert Evaluationsbericht

Auch der Hackspace Jena quittiert der Landesregierung insgesamt: „Bei dem vorliegenden Entwurf ist nicht zu erkennen, dass diese Vorschläge umgesetzt worden oder dass diese Erkenntnisse irgendwie in den Entwurf eingeflossen sind.“

Dem Aufwand von Schwärzungen ließe sich durch eine konsequente Digitalisierung der Verwaltung ebenfalls begegnen, so die Stellungnahme von Wikimedia, und zwar automatisiert, „technisch wirksam und ohne weiteres Zutun“ indem personenbezogene Sachverhalte in Dokumenten maschinenlesbar codiert werden. Es sei demnach die IT-Infrastruktur zu modernisieren, die gleichsam die Voraussetzung für weitere Modernisierungsvorhaben sei.

„Die geplanten Änderungen des Thüringer Transparenzgesetzes gehen an der ausweislichen Zielstellung des Thüringer Entlastungsgesetzes vorbei“, kritisiert Wikimedia ferner. Wenn die Handlungsfähigkeit und Effizienz der Verwaltung durch das ThürTG beeinträchtigt werde, sei dies lediglich ein Indikator für mangelnde Verwaltungsdigitalisierung. Die automatisierte Veröffentlichung von Dokumenten schaffe nicht nur Transparenz, sondern auch eine Grundlage für viele weitere alltägliche Behördenabläufe – intern oder im Austausch mit den Bürger:innen.

Probleme bei personellen Ressourcen ausgerechnet durch den Abbau von Transparenzvorschriften lösen zu wollen, sei deshalb kontraproduktiv, so Wikimedia. Grundlegende Ursachen würden dadurch nicht angegangen, sondern lediglich die „sichtbaren Konsequenzen abgeschafft“. Dies mache es in der Zukunft umso schwerer, Effizienzprobleme zu erkennen.

Gemeinde- und Städtebund begründet mit Personalmangel

Dr. Carsten Rieder, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen, argumentiert in der Anhörung zum Gesetzesvorhaben dennoch mit einer Mehrbelastung für die Kommunen. Transparenz werde prinzipiell unterstützt, aber durch die Pflichten entstünden personelle Mehrbelastungen im Verwaltungsalltag. Zudem gäbe es Berichte von Einzelfällen, in denen Verwaltungseinheiten mit Anfragen überhäuft würden. Die Transparenzgesetze könnten demnach „ansatzweise missbräuchlich“ genutzt werden, um „Verwaltungen lahmzulegen“.

Melzer sieht auch in dieser Hinsicht das Potenzial bei technischen Lösungen, die Missbrauch verhindern können. Nach seinem Kenntnisstand würden Mitarbeitende der Kommunen das TTP zudem selbst nutzen, um sich einen schnellen Informationsüberblick zu verschaffen.


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Polizeirechtsnovelle in Sachsen: BSW auf Zustimmungskurs zu massiver Verschärfung

31. Januar 2026 um 13:09

Bei der Verschärfung des Polizeigesetzes in Sachsen könnte das Bündnis Sahra Wagenknecht der Minderheitskoalition zur Mehrheit verhelfen. Die BSW-Fraktion hat nur wenige Einwände gegen den Ausbau der Überwachung der sächsischen Bürger:innen. Das zeigt die Stellungnahme der Fraktion, die wir veröffentlichen.

Wahlplakate von Sahra Wagenknecht, BSW, Petra Köpping, SPD, und von Ministerpräsident Michael Kretschmer, CDU, auf einer grünen Wiese,
Das BSW könnte der Minderheitsregierung aus SPD und CDU zu einer Mehrheit verhelfen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Wolfgang Maria Weber

Stell dir vor, Du machst ein Polizeigesetz – und keiner macht mit. Vor diesem Szenario, so schien es auf den ersten Blick, stand die sächsische Regierung im vergangenen Herbst. Damals stellte sie ihren Entwurf für die Novelle des Polizeivollzugsdienstgesetzes (SächsPVDG) vor, der die Polizeibefugnisse auf Kosten der Grundrechte erheblich erweitern würde.

Die Liste der geplanten Maßnahmen ist lang und enthält unter anderem:

  • Verhaltensscanner,
  • automatisierte Datenanalyse durch eine Plattform wie Palantir,
  • Staatstrojaner zur Gefahrenabwehr (Quellen-TKÜ),
  • der Abgleich von Gesichtern und Stimmen mit dem Internet,
  • die Ausweitung der automatisierten Kennzeichenerfassung,
  • das Filmen in Autos (auch mit Drohnen), um gegen „Handy-Sünder:innen“ am Steuer vorzugehen.

Da die schwarz-rote Regierung in Sachsen keine eigene Mehrheit hat, ist sie auf Stimmen aus der Opposition angewiesen. Dafür hat die sächsische Regierung einen sogenannten Konsultationsmechanismus etabliert. In diesem Verfahren schicken die Fraktionen sowie einige Interessengruppen ihre Position zu einem geplanten Gesetz an die Regierung. Diese überlegt dann, was sie davon übernimmt – auch mit Blick auf die Mehrheitssuche im Landtag.

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) in Sachsen hat kaum Einwände gegen die deutliche Verschärfung des SächsPVDG. Das geht aus einer Stellungnahme der Fraktion hervor, die netzpolitik.org durch das Sächsische Transparenzgesetz erhalten hat. Damit wird immer wahrscheinlicher, dass das BSW der sächsischen Minderheitskoalition zur Mehrheit verhilft.

Bisher schwieg das BSW zu seiner Position

Über das Sächsische Transparenzgesetz haben wir 24 der 26 abgegebenen Stellungnahmen erhalten. Wir veröffentlichen die Dokumente auf der Plattform FragDenStaat.

Enthalten sind alle Stellungnahmen fast aller Fraktionen im Landtag. Die AFD-Fraktion hat keine Stellungnahme abgegeben; sie hat sich öffentlich gegen den Konsultationsmechanismus ausgesprochen. Bei zwei Stellungnahmen verweigerten laut Bescheid die Urheber:innen „aus dem Bereich der wissenschaftlichen Forschung“ die Veröffentlichung zum „Schutz ihres geistigen Eigentums“.

Die Stellungnahme der BSW-Fraktion zeigt erstmals öffentlich die Position des Bündnisses zur SächsPVDG-Novelle. Nachdem Grüne und Linke frühzeitig harsche Kritik an dem Entwurf der Staatsregierung geübt hatten – und bereits gegen das bisher geltende SächsPVDG geklagt hatten –, rückten Beobachter:innen das BSW als potenzielle Mehrheitsbeschafferin in den Fokus.

Was das BSW Sachsen über den Entwurf denkt, war bisher allerdings unklar. In der Vergangenheit kündigte das Bündnis lediglich an, den Entwurf zu prüfen. Inhaltliche Nachfragen von netzpolitik.org beantwortete das BSW in der Vergangenheit nicht. Seine Stellungnahme bestätigt jetzt, dass es zwischen Schwarz-Rot und den Wagenknecht-Anhänger:innen erhebliche Schnittmengen gibt.

Im Unterschied zu anderen Fraktionen hat das Bündnis Sahra Wagenknecht eine eher kurze Stellungnahme abgegeben. Auf nicht mal vier vollen Seiten kritisiert die BSW-Fraktion lediglich sieben Punkte des weitreichenden Vorschlags des Sächsischen Innenministeriums. Sie bleibt damit nicht nur hinter den ebenfalls oppositionellen Grünen und Linken zurück, sondern sieht den Gesetzentwurf sogar weniger kritisch als die mitregierende SPD-Fraktion.

BSW kritisiert „Vorfeldstraftat“

Doch welche Punkte will das BSW abändern? In ihrer Stellungnahme wendet sich die Fraktion gegen das Konzept der „Vorfeldstraftat“, die in der SächsPVDG-Novelle eingeführt wurde. Eine Vorfeldstraftat ist laut Gesetzentwurf ein Straftatbestand,

der Verhaltensweisen erfasst, die vom Gesetzgeber als generell gefährlich für Individualrechtsgüter oder Kollektivrechtsgüter bewertet werden, aber als einzelne Handlungen in räumlicher oder zeitlicher Hinsicht noch vor einer konkreten oder konkretisierten Gefährdung oder gar Verletzung solcher Rechtsgüter liegen können und damit strafbewehrte Vorbereitungshandlungen darstellen.

Der Begriff ist wichtig, weil an ihn eine Vielzahl alter und neuer Polizeibefugnisse im SächsPVDG-Entwurf geknüpft ist.

Das BSW sieht in der „Vorfeldstraftat“ eine „fragwürdige Vorverlagerung polizeilicher Eingriffsbefugnisse“. Es drohe „eine Kriminalisierung von bloßen Verdachtsmomenten oder sozial auffälligem Verhalten sowie die Verwischung der Grenze zwischen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung“. Nicht nur das BSW hatte hier Bedenken, selbst die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) sieht die entworfene Definition als zu weit gefasst an.

Nein zur Echtzeit-Identifizierung, Ja zum Verhaltensscanner

Das BSW lehnt auch einen Teil der KI-gestützten Videoüberwachung ab, die sogenannte biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung. Dabei sollen Polizist:innen unter bestimmten Voraussetzungen einen Echtzeitabgleich von „live“ gefilmten Menschen mit ihren eigenen Datenbeständen vornehmen. Das ist laut BSW ein „besonders schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte“ und „eröffnet die Gefahr einer faktischen Massenüberwachung im öffentlichen Raum“.

Die im gleichen Paragrafen eingeführten Verhaltensscanner begrüßt die BSW-Fraktion hingegen. Man erkenne die „Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit“ dieser Regelung an und teile sie, heißt es in der Stellungnahme.

Nur anonyme Polizeidaten fürs KI-Training

Dass KI-Modelle mit Daten der Polizei trainiert werden können, will das BSW nur dann erlauben, wenn diese Daten anonymisiert sind. Der Entwurf hatte auch personenbezogene Daten für das KI-Training freigegeben, wenn eine Pseudonymisierung oder Anonymisierung nicht möglich gewesen wäre.

Außerdem möchte das BSW die Schwelle für Öffentlichkeitsfahndungen erhöhen (von einer „Gefahr“ zu einer „dringenden Gefahr“ für Leib, Leben oder Freiheit eines Menschen) sowie die automatisierte Erfassung von Nummernschildern auf die Verhinderung von Straftaten mit Grenzbezug beschränken.

Nach dem Willen der BSW-Abgeordneten soll das Filmen von Bodycams in Wohnungen auf drei Jahre befristet und umfassend evaluiert werden. Ebenfalls evaluiert werden soll der Einsatz von Tasern. Hier spricht sich das BSW gegen einen flächendeckenden Roll-out aus. Stattdessen sollen Polizist*innen zunächst nur in einem Revier im ländlichen Raum sowie in einem „Großstadtrevier“ Taser bekommen. Auch die SPD-Fraktion hatte sich für eine Erprobung in lediglich zwei Polizeidirektionen ausgesprochen, bevor alle Polizist:innen im Land Taser erhalten.

Kein Änderungsbedarf bei Palantir-Paragrafen

Spannender als die Punkte, die das BSW abgeändert sehen will, sind jene Teile des Entwurfs, auf die das BSW nicht eingeht. Bei diesen sehe man keinen Änderungsbedarf, bestätigt die Pressesprecherin der Fraktion auf Anfrage von netzpolitik.org. Die Stellungnahme sei auch heute noch aktuell, so die Sprecherin.

Ein Streitpunkt ist Palantir. Der Entwurf der SächsPVDG-Novelle sieht die Einführung einer Plattform zur automatisierten Datenanalyse vor. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und NRW setzen hier auf Produkte der Firma Palantir.

Während eine solche Plattform für automatisierte Datenanalyse für grundsätzliche Kritik von Datenschützer:innen sorgt – der IT-Sicherheitsexperte Manuel Atug spricht von „Rasterfahndung by design“ – richtet sich die Kritik auch konkret gegen Palantir.

So hilft die Firma der Abschiebehörde ICE in den USA bei der Jagd auf Migrant*innen. Laut einem Bericht der Schweizer Armee ist es zudem möglich, dass die US-Regierung und die Geheimdienste die Daten einsehen können. Außerdem ist Palantir Mit-Gründer Peter Thiel ein Unterstützer Donald Trumps und glaubt nach eigener Aussage nicht daran, „dass Demokratie und Freiheit noch kompatibel sind“.

Die SPD in Sachsen hat sich mehrfach gegen die Beschaffung einer Palantir-Software ausgesprochen, zuletzt in ihrer Stellungnahme zum Konsultationsverfahren. Das BSW springt den Sozialdemokrat:innen hier offenbar nicht bei, sie müssen sich also in den Verhandlungen selbst durchsetzen.

Mit Drohnen auf Spatzen schießen

Ebenso ignoriert das BSW die Kritik an der Videoüberwachung von Autofahrer:innen. Nach dem Entwurf der SächsPVDG-Novelle soll die Polizei auch in Autos filmen dürfen, um Handy-Nutzer:innen am Steuer zu erwischen. Dafür sollen auch Drohnen eingesetzt werden können. Die Nutzung eines Handys beim Fahren ist eine Ordnungswidrigkeit, dementsprechend unverhältnismäßig ist der Einsatz von Drohnen und anderen Videokameras.

Nicht nur die SPD kritisiert diesen Teil des Gesetzentwurfs, auch die sächsische Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert äußert sich deutlich: „Angesichts der auf der Hand liegenden Unverhältnismäßigkeit der Befugnis sei nur am Rande erwähnt, dass die vorgesehene Offenheit, also Erkennbarkeit der Videoüberwachung des fließenden Straßenverkehrs dann kaum umzusetzen wäre, wenn sie mittels Drohnen erfolgen soll.“ Die Vorschrift sei „offensichtlich verfassungswidrig und sollte ersatzlos gestrichen werden“, schreibt Hundert in ihrer Stellungnahme.

Kein kritisches Wort zu Staatstrojanern

Ebenfalls keine Probleme hat das BSW mit dem erweiterten Einsatz von Staatstrojanern. Die sächsische Regierung will die Quellen-TKÜ auch zur Gefahrenabwehr ermöglichen. Ginge es nach der CDU, soll das Gleiche auch für die Online-Durchsuchung gehen.

Auch zur Erkennung von Gesichtern und Stimmen mit Internet-Daten formuliert das BSW keine Position, obwohl es Zweifel daran gibt, dass diese Befugnis rechtlich haltbar wäre. Laut einem Gutachten von AlgorithmWatch ist es technisch nicht umsetzbar, frei verfügbare Bilder aus dem Internet für einen Abgleich praktikabel durchsuchbar zu machen, ohne eine Datenbank dieser Bilder zu erstellen. Das wiederum verbietet die KI-Verordnung der EU.

Wie es weitergeht

Was heißt das alles für das finale Gesetz? Zwar sieht das BSW ebenfalls Änderungsbedarf bei einzelnen problematischen Paragrafen, es positioniert sich aber etwas weniger kritisch als die mitregierende SPD-Fraktion und ist noch weiter entfernt von der umfassenden Kritik von Grünen und Linken. Das erleichtert die Kompromissfindung mit der CDU und dem von ihr geführten Innenministerium, macht allerdings ein SächsPVDG unwahrscheinlicher, das die Grundrechte schont.

Inwiefern das Innenministerium auf die Wünsche des BSW, aber auch der Regierungsfraktionen eingehen wird, ist aktuell unklar. Daher verspricht das BSW auch noch keine Zustimmung zum Gesetz. „Es hängt davon ab, ob wir uns hinsichtlich der abweichenden Auffassungen annähern können“, schreibt eine Pressesprecherin der BSW-Fraktion gegenüber netzpolitik.org.

Das sächsische Innenministerium erklärt auf Anfrage, dass das Konsultationsverfahren abgeschlossen sei. Bisher wurde der überarbeitete Entwurf dem Parlament aber noch nicht übermittelt. „Voraussetzung für die Zuleitung des Gesetzesentwurfs an den Sächsischen Landtag ist die zweite Kabinettsbefassung“, teilt das Innenministerium auf Anfrage von netzpolitik.org mit.

Die nächste reguläre Sitzung des Innenausschusses ist am 12. März. Dann könnten die Abgeordneten eine Sachverständigenanhörung im Landtag ansetzen. Insgesamt haben Regierung und Parlament bis Ende Juni Zeit, dass SächsPVDG abzuändern. Andernfalls verliert die Polizei einige ihrer Befugnisse, weil der sächsische Verfassungsgerichtshof das aktuelle Polizeigesetz an einigen Stellen für verfassungswidrig erklärt hatte.


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