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Harte Kritik am Thüringer Polizeigesetz: „Verfassungsrechtlich ist das nicht tragbar“

05. August 2026 um 12:08

Thüringen soll ein neues Polizeigesetz bekommen, das eine Vielzahl weiterer Befugnissen einführt. Zahlreiche Expert*innen haben sich mit dem Entwurf auseinandergesetzt. Aus ihrer Sicht ist er mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

Ein Kameraturm vor grauem Himmel
Die Livestreams der Videoüberwachung in Thüringen (hier am Erfurter Anger) sollen künftig automatisiert nach bestimmten Verhaltensmustern durchsucht werden. CC-BY-NC-SA 4.0: Denis Glismann

Wie viele andere Bundesländer soll auch Thüringen ein Polizeigesetz bekommen, das verschiedene Maßnahmen automatisierter Überwachung erlaubt: Datenanalysen, Videoüberwachung mit Gesichts- und Verhaltenserkennung, Gesichtersuche im Internet und vieles mehr.

Im Rahmen einer Anhörung im Innenausschuss haben 32 Menschen und Verbände Stellungnahmen dazu abgegeben. Die Hälfte von ihnen hat uns ihre Analysen zukommen lassen. Aus den Papieren wird ersichtlich: Das Polizeigesetz steht an mehreren Stellen im Konflikt mit dem Grundgesetz. Eine Reihe von Expert*innen sieht sogar eine deutliche Unvereinbarkeit. Wir haben uns angeschaut, was die Kritiker*innen zu den Befugnissen sagen.

Präventives Sicherheitsrecht statt Gefahrenabwehr


Der Verein Digitalcourage unterstreicht in seiner Stellungnahme, dass Freiheit, informationelle Selbstbestimmung und andere Grundrechte die Grundlage einer demokratischen Gesellschaft seien. Zugleich kämen jede neue Kameraanalyse, jede Datenverknüpfung und jede biometrische Identifizierung zu einem bereits bestehenden Überwachungsgefüge hinzu. „Der Rechtsstaat muss nicht alles technisch Machbare erlauben. Im Gegenteil: Seine Aufgabe ist es, Macht zu begrenzen“, schreibt Digitalcourage.

Aus Sicht des antifaschistischen Erfurter Bündnisses „Auf die Plätze“ treibt der Gesetzentwurf eine schleichende Normalisierung autoritärer Werkzeuge und entgrenzter Polizeiarbeit voran. Die Freiheitsrechte drohen laut dem Bündnis, „unter dem Deckmantel der Sicherheit verdrängt und zu inhaltsleeren Phrasen zu werden.“

Felix Ruppert, der an der Ludwig-Maximilians-Universität München Rechtswissenschaften lehrt, konkretisiert, dass der Entwurf an die Stelle des Gefahrenabwehrrechts ein präventives Sicherheitsrecht stelle, das sich „mittels kaum konturierter Voraussetzungen auf bloße Anhaltspunkte und Prognosen stützt und so auf Grundlage unklarer Eingriffsschwellen einen besonders weiten Anwendungsbereich zieht, dabei allerdings an vielen Stellen die gebotene Abwägung mit den damit einhergehenden Grundrechtseingriffen übergeht.“

Die Landesarbeitsgemeinschaft Jungen- und Männerarbeit Thüringen sieht die Gefahr aufziehen, dass damit zugleich „die strukturelle Absicherung präventiver und beratender Hilfesysteme unzureichend berücksichtigt bleibt.“

Auf dem Weg zur „Superdatenbank“?


Der Chaos Computer Club hat seine Stellungnahme gemeinsam mit drei Hackspaces aus dem Bundesland abgegeben. Darin fokussiert er unter anderem auf die Befugnis zur automatisierten Datenanalyse, wie sie mit Palantir-Software möglich ist. Diese und die damit einhergehende Zusammenführung zahlreicher Datenbestände stellen, so der CCC, besonders intensive Grundrechtseingriffe dar.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2023 in einem Grundsatz-Urteil Datenanalyse-Befugnisse aus Polizeigesetzen als verfassungswidrig eingestuft – im Fall von Hessen und Hamburg. Es forderte hohe Eingriffsschwellen für die immens invasive Kontrolltechnik. So muss zum Beispiel eine hinreichend konkretisierte Gefahr vorliegen, damit die Nutzung des Werkzeugs rechtmäßig ist. Thüringen bleibt dabei hinter den Vorgaben zurück, schreibt der CCC, weil die nötige Bedrohung im Gesetzentwurf zu vage formuliert sei.

Kristin Pfeffer, die an der Hochschule der Polizei Hamburg Öffentliches Recht lehrt, schreibt, dass mit den polizeilich erfassten Daten auch weitere Register verknüpft werden könnten, beispielsweise das Melde‑, Waffen‑, Führerschein- oder Kfz-Register, ebenso Daten, die von Geheimdiensten oder anderen Staaten erhoben werden. Pfeffer bemängelt, dass der Entwurf nicht darauf eingeht, wie diskriminierende Algorithmen verhindert und die Nachvollziehbarkeit sichergestellt werden sollen.

„Ein ganz neuer Eingriff von besonderer Eingriffsintensität bestünde im Anlegen einer neuen vorsorglichen ‚Superdatenbank‘“, schreibt Pfeffer zudem. Eine solche sei verfassungsrechtlich durch nichts zu rechtfertigen. Sollte Derartiges nicht beabsichtigt sein, müsse das Gesetz dies klarstellen.

„Selbsterfüllende Prophezeiung“


Digitalcourage kritisiert, dass für die Analyse auch Daten von von „Opfern, Zeug*innen, Hinweisgeber*innen, Anzeigeerstatter*innen und anderen unbeteiligten Dritten“ verwendet werden sollen, die sich nichts zuschulden haben kommen lassen. Gewonnen würden diese Daten aus „Verdächtigungen, Kontakten, Hinweisen, früheren Kontrollen, Zeugenaussagen und Zufallsfunden“.

In dieser Mischung sieht das Digitalcourage eine weitere Gefahr. Denn: „Polizeidaten sind keine neutrale Abbildung von Kriminalität. Sie spiegeln auch bisherige Kontrollpraxis wider.“ Auf diese Weise käme es zu einer selbsterfüllenden Prophezeiung: Wo die Datenanalyse Gefahren vermutet, wird stärker kontrolliert. Und wo stärker kontrolliert wird, werden mehr Verstöße gefunden. Diese Funde bestätigen anschließend die vermeintliche Prognose. „Am Ende wirkt die Maschine treffsicher, obwohl sie bestehende Ungleichheiten nur verstärkt“, schreibt Digitalcourage.

Das antifaschistische Erfurter Bündnis „Auf die Plätze“ befürchtet, dass der Gesetzentwurf auch komplexe Profilbildungen ermögliche, die etwa Bewegungsmuster, das soziale Umfeld und persönliche Neigungen umfassen. „Solche Werkzeuge sind ein Geschenk an zukünftige autoritäre Regierungen, da sie eine Identifizierung und Verfolgung politischer Gegner massiv erleichtern können“, schreibt das Bündnis. Der Paragraf mit der Datenanalyse-Befugnis solle deshalb ersatzlos aus dem Entwurf gestrichen werden.

Die Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit und den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, vermisst in ihrer Stellungnahme unter anderem eine Regelung zur Speicherdauer in der Analyse-Datenbank. Mit der aktuell geplanten Regelung könnten personenbezogene Daten über einen sehr langen Zeitraum unter bestimmten Bedingungen sogar unbegrenzt gespeichert werden, was Specht-Riemenschneider für unverhältnismäßig hält.

Sorge vor dem faschistischen Überwachungsstaat


Nils Zurawski, der an der Universität Hamburg lehrt, hält umfassende Datensammlungen gerade auch angesichts einer drohenden autoritären Regierung für gefährlich, insbesondere wenn sie Personen umfassen, die bislang nicht im Fokus der Polizei standen.

Auch Digitalcourage erachtet es als politisch fahrlässig, Überwachungsinstrumente zu schaffen, mit denen künftige Regierungen das Verhalten von Personen automatisiert bewerten können. Sie könnten die Befugnisse zudem dazu missbrauchen, „um Klimaaktivist*innen elektronische Fußfesseln anzulegen, engagierten Gewerkschafter*innen die Teilnahme an Streiks zu erschweren, bei Demonstrationen mittels Drohnen massenhaft Handydaten auszulesen“.

Das Auf-die-Plätze-Bündnis hat ebenfalls die Gefahr einer rechtsradikalen Regierungsübernahme auf dem Schirm. Angesichts dessen „sollte das Ziel von Sicherheitspolitik die Sicherung von Grund- und Freiheitsrechten und von Minderheiten sein, welche in Thüringen schon bald Angriffen durch den Staat selbst ausgesetzt sein könnten“, schreibt das Bündnis. Sicherheitspolitik solle auf soziale Sicherheit setzen und die Ursachen von Kriminalität wie Armut bekämpfen.

Verhaltensscanner: Wenig Forschung, viel Marketing


Der CCC glaubt nicht an die Wirksamkeit von Videoüberwachung und verweist dafür auf eine Metastudie sowie einen Bericht des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen. Die auf der Videoüberwachung aufbauende automatisierte Verhaltensanalyse sieht der CCC nicht bereit für den Wirkbetrieb. Es gäbe in dem Bereich zu wenig Forschung, dafür aber viele Marketing-Versprechen. Dementsprechend seien Videoüberwachung und insbesondere die geplanten Verhaltensscanner „zur Gefahrenabwehr ungeeignet.“

Auch AlgorithmWatch verweist darauf, dass die Wirksamkeit der automatisierten Verhaltensanalyse bislang nicht hinreichend untersucht wurde. Es gebe keine unabhängige Evaluation der in Deutschland bekannten Einsätze dieser Überwachungstechnologie.

Die Technologie filtere das Verhalten aller Personen in einem bestimmten Bereich pausenlos und analysiere es auf bestimmte Muster hin, schreibt Felix Ruppert. „Mit dem verfassungsgerichtlich zugestandenen Recht, […] nicht permanent dem Gefühl einer Überwachung ausgesetzt zu sein, lässt sich dies nur schwerlich in Einklang bringen“, so der Jurist. „Verfassungsrechtlich ist das nicht tragbar“, schreibt Ruppert. Es ergäbe sich „ ein erheblicher Überwachungseffekt auf die Gesamtgesellschaft“.

Gesichtersuchmaschinen: Gefahr für die Versammlungsfreiheit


Der Gesetzentwurf soll der Thüringer Polizei auch die Möglichkeit geben, mit Hilfe von Software im Internet nach bestimmten Gesichtern und Stimmen zu suchen. Aus Sicht der Bundesdatenschutzbeauftragten sei dies wegen „des hohen Eingriffsgewichts sowie der zu pauschalen und undifferenzierten Ausgestaltung […] mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht vereinbar.“

Insbesondere für die Grundrechte unbeteiligter Personen bestehe ein sehr hohes Risiko. Außerdem könne jede Fehl-Erkennung im Bereich polizeilicher Maßnahmen zu „mitunter auch dauerhaften erheblichen Einschränkungen der Lebensführung sowie gesellschaftlichen und beruflichen Nachteilen führen.“

Der Einsatz von Gesichtersuchmaschinen bedeute in der Praxis, „dass unzählige Fotos, Videos und Sprachaufnahmen von Unbeteiligten durchsucht werden, obwohl sie keinerlei Anlass gegeben haben“, schreibt Digitalcourage. Dass diese Personen die Daten zum Teil freiwillig ins Netz gestellt haben, spiele dabei keine Rolle. „Wer ein Urlaubsfoto hochlädt, auf einem Gruppenbild erscheint, auf einer Demonstration gefilmt wird, in einem Livestream auftaucht oder auf einer Vereinsseite zu sehen ist, stellt sich damit nicht für eine staatliche Datenbank bereit“, so die NGO.

Der Jurist Felix Ruppert kritisiert, dass das Gesetz keine Kategorisierung der zu suchenden biometrischen Daten vornehme. So sei es möglich, neben Gesichts- und Stimmerkennung die Identifikation von Menschen auch über ihren Gang oder ihre Iris vorzunehmen. In Zeiten technischen Fortschritts besäße die Befugnis damit eine „nicht vollauf überschaubare Breite“.

Das Auf-die-Plätze-Bündnis verweist darauf, dass sich auf Bildaufnahmen etwa von Demonstrationen künftig nahezu alle Teilnehmenden identifizieren ließen. Das Bündnis sieht darin eine Gefahr für die Versammlungsfreiheit. Schwierig sei auch, dass der Entwurf keine Benachrichtigung der von einem biometrischen Abgleich betroffenen Personen vorsehe; ein solcher sei auch nur mit erheblichem Aufwand durchsetzbar. Betroffene hätten demnach keine Möglichkeit, gegen die Nutzung ihrer biometrischen Daten vorzugehen.

Elektronische Fußfessel und die drohende Ausweitung präventiver Polizeiarbeit


Mit dem Gesetzentwurf soll auch der Einsatz der elektronischen Fußfessel ausgeweitet werden. Diese will die Landesregierung künftig nicht nur Tätern der häuslichen und sexualisierten Gewalt aufzwingen, sondern auch Menschen, die beispielsweise mutmaßlich eine Gefahr für „Anlagen mit unmittelbarer Bedeutung für das Gemeinwesen“ darstellen. Der Landesfrauenrat Thüringen sieht das kritisch. Er fürchtet eine generelle Ausweitung der präventiven Polizeiarbeit und fordert klare Angaben, in welchen Fällen und ab welcher Schwere der drohenden Tat die Fußfessel eingesetzt werden soll.

Das Auf-die-Plätze-Bündnis sieht die Ausweitung des Fußfesseleinsatzes ebenfalls kritisch. „Denn eine unmittelbare Bedeutung für das Gemeinwesen hat prinzipiell jede Anlage, aus der sich ein direkter Nutzen für einen bestimmbaren Personenkreis ziehen lässt – darunter können Kindergärten, Schwimmbäder, Straßen, aber unter Umständen auch Unternehmen fallen“, schreibt das Bündnis. Denkbar ist demnach also, dass bereits eine drohende Straßenblockade zum Fußfesseleinsatz führen kann.

Geschäftsstelle und Vorstand von Demokratischer Jugendring Jena befürchten: „Wenn eine elektronische Aufenthaltsüberwachung nicht strikt auf den Schutz konkret gefährdeter Personen für den Bereich der häuslichen Gewalt begrenzt wird, kann sie zu einem Instrument gegen politische und soziale Bewegungen werden.“

Taser-Einsatz und Kennzeichenscanner


Der Jurist Andreas Ruch von der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen problematisiert in seiner Stellungnahme die Einführung von Elektroimpulswaffen. Er fürchtet, dass damit polizeiliche Gewaltanwendung normalisiert wird und die Einsatzkräfte in immer mehr Situationen versuchen, diese mit Hilfe von Waffen aufzulösen. Der Einsatz von Tasern sei „mit erheblichen Unsicherheitsfaktoren behaftet“, schreibt Ruch. Die Auswirkungen etwa auf Herzerkrankte oder Schwangere seien nicht untersucht.

Felix Ruppert von der Uni München hält zudem fest, dass eine anlasslose, ohne konkrete Gefahrenlage durchgeführte automatisierte Kennzeichenerkennung unzulässig ist. Dennoch sei die Technologie im Gesetzentwurf „weitgehend voraussetzungsarm“ verankert. Damit werde beispielsweise auch die Erstellung von Bewegungsprofilen möglich.

Geschäftsstelle und Vorstand von Demokratischer Jugendring Jena sehen im Kennzeichenscanner auch eine Bedrohung für die gesellschaftliche Partizipation von Jugendlichen. „Gerade Fahrten zu Demonstrationen, Gedenkveranstaltungen, CSDs, Protesten für Vielfalt und eine offene Gesellschaft, Fanbegegnungen oder Jugendverbandswochenenden dürfen nicht den Eindruck erzeugen, dass politische und jugendkulturelle Mobilität staatlich mitprotokolliert wird“, schreiben sie.

Hinweis: Die Stellungnahme des CCC wurde unter anderem von Constanze Kurz verfasst, die als Redakteurin bei netzpolitik.org arbeitet.


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Videoüberwachung in Berlin: Adesso SE baut Verhaltensscanner für die Polizei

14. Juli 2026 um 12:00

Die Videoüberwachung mit automatisierter Verhaltenserkennung, die in Berlin geplant ist, wird von Adesso SE errichtet. Damit baut erstmals in Deutschland ein privatwirtschaftliches Unternehmen eine derartige Infrastruktur in den öffentlichen Raum. Adesso SE ist für ein massives Datenleck bekannt.

Ein Bild vom U-Bahneingang Kottbusser Tor in Berlin
Zunächst soll der Kotti im Fokus stehen, dann die Technologie auch anderswo in Berlin eingesetzt werden. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Ralf Knüfer, Bearbeitung netzpolitik.org

Der Anbieter, der Berlin mit KI-gestützter Videoüberwachung aufrüsten wird, heißt Adesso SE. Das gab die Polizei Berlin gegenüber netzpolitik.org bekannt. Adesso SE ist eine international agierende IT-Holding mit Hauptsitz in Dortmund. In den deutschen Städten, in denen die Polizei bereits Verhaltensscanner betreibt, in Mannheim und Hamburg, hat sie das Fraunhofer IOSB entwickelt. Das ist ein Teil der Fraunhofer-Gesellschaft, eines gemeinnützigen Vereins.

Mit Adesso SE baut nun erstmals ein privatwirtschaftliches Unternehmen eine derartige Infrastruktur für den Produktivbetrieb in den öffentlichen Raum. Laut des Ende 2025 verabschiedeten Berliner Polizeigesetzes darf auch kommerzielle Überwachungstechnologie mit den personenbezogenen Daten von Berliner*innen trainiert werden.

Schon am 1. Juni berichtete Oliver Türpe von der Berliner Polizei im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses, dass der Zuschlag für die Errichtung von Videoüberwachung mit automatisierter Verhaltenskontrolle an sogenannten kriminalitätsbelasteten Orten in Berlin an die Adesso SE ging. Laut Ausschreibung stehen dafür vier Millionen Euro zur Verfügung. Gegenüber netzpolitik.org wollte die Polizei den Hersteller zunächst nicht nennen, bestätigte auf Nachfrage den Zuschlag für Adesso SE nun aber doch.

Adesso fungiert als Generalunternehmer



Adesso SE darf zur Erfüllung des Auftrages auch Hard- und Software anderer Hersteller einkaufen, so lange diese in Europa ansässig sind. Das Unternehmen hat dieses Jahr seinen Firmenhauptsitz in Dortmund mit einer KI-gestützten Überwachungslösung ausgerüstet. Dabei arbeitet Adesso SE mit dem Video-KI-Unternehmen Staige zusammen, an dem Adesso SE Anteile hält.

Die Videoüberwachung am Firmensitz beschreibt das Unternehmen so: „Die integrierte KI analysiert die Videodaten in Echtzeit, erkennt Bewegungsmuster automatisch und erstellt fortlaufend ein vollständiges Lagebild […] Erkennt die KI im Livestream Auffälligkeiten entlang der vorab definierten Regeln, informiert sie das Sicherheitspersonal.“ Das klingt ziemlich genau wie das, was Berlin will.

Das ausführende Video-KI-Unternehmen Staige hat sich unter anderem auf Sicherheitslösungen für Nahverkehr und öffentlichen Raum spezialisiert. Über 1.400 dieser Systeme habe man bereits installiert. Die Software detektiert beispielsweise Schläge, Tritte und andere Bewegungen, die auf einen Kampf hindeuten – so wie es in Berlin gefordert ist. Sie kann aber angeblich auch Menschenströme tracken und Personen über mehrere Kameras hinweg verfolgen.

Adesso SE, die Holding hinter Staige, ist für einen beeindruckenden Sicherheitsvorfall bekannt. Von Mitte 2022 bis Anfang 2023 waren Angreifer*innen im IT-System des Unternehmens unterwegs. Sie installierten manipulierte Komponenten und hatten so weitreichenden Zugriff.


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Zur ersten Lesung im Bundestag: Mehr als 167.000 Unterschriften gegen das Überwachungspaket

09. Juli 2026 um 17:59

Die Gesetzentwürfe zu digitalen Befugnissen für Sicherheitsbehörden haben im Bundestag viel Kritik eingesteckt. Wer will, kann mit einer Petition und E‑Mail-Aktion den Gegenwind verstärken.

Zwei Personen stehen in einem Pappkarton; eine mit einer Überwachungskamera, die andere mit einem übergroßen Kopf übergestülpt. Um sie herum Protestierende.
Zur Petitionsübergabe nur aus Pappmaché erschienen: Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). – Alle Rechte vorbehalten: Chris Grodotzki / Campact

Eine Pappmaché-Version von CSU-Innenminister Alexander Dobrindt springt aus einem Pappkarton, begleitet von einer riesigen Überwachungskamera. Diese Szene hat die NGO AlgorithmWatch vorbereitet, als sie am gestrigen Mittwoch eine Petition gegen das Überwachungspaket übergeben hat, pünktlich zur ersten Lesung der Gesetzentwürfe im Bundestag. Vor Ort waren die Bundestagsabgeordneten Konstantin von Notz (Grüne), Clara Bünger (Linke) und Maja Wallstein (SPD).

Durch die Reformen dürfte die Polizei automatisiert etwa Fahndungsfotos mit Social-Media-Beiträgen abgleichen und über Datenbanken hinweg Analysen durchführen. Mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen kritisieren das Paket scharf, unter anderem weil Behörden die Daten zum biometrischen Abgleich sogar an private Firmen im Ausland übermitteln könnten. Außerdem mache der Gesetzentwurf nicht klar, wie der Abgleich von Bildern gesuchter Personen mit im Netz verfügbaren Fotos funktionieren soll, ohne gegen die KI-Verordnung der EU zu verstoßen.

AlgorithmWatch hat die Petition Mitte April gestartet, nachdem Innen- und Justizministerium die drei Gesetzentwürfe zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse vorlegt hatten. Fast drei Monate später überweist der Bundestag die Gesetzentwürfe nun in die Ausschüsse – und die Petition zählt mehr als 167.000 Unterschriften. Zusätzlich hat die Organisation eine E‑Mail-Vorlage eingerichtet, mit der sich Interessierte in wenigen Klicks persönlich an Mitglieder des Bundestags wenden können.

„Genau das Werkzeug, von dem Autoritäre träumen“


Vor fast leeren Reihen hielten die Abgeordneten am Mittwoch ihre Reden zu den Entwürfen. Eine halbe Stunde Aussprache gab es für das umfangreiche Paket. Der Entwurf „zur Änderung der Strafprozessordnung“ soll nun im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz beraten werden. Die Gesetzentwürfe „zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit“ und „zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus“ wandern in den Innenausschuss.

Die Opposition hatte Anfang Juli Anträge vorgelegt. „Nein zu biometrischen Massenerkennungssystemen“, schreibt etwa die Linksfraktion. „Sie bauen eine autoritäre Infrastruktur, und diese Infrastruktur bleibt“, sagt Clara Bünger in ihrer Rede im Bundestag. „Eine biometrische Kartei von Millionen Menschen ist genau das Werkzeug, von dem Autoritäre träumen.“

Die Grünen kritisieren, dass die Regierung die Befugnisse für digitale Ermittlungen pauschal ausweiten will. „Wenn Sie das so verabschieden, sind Sie einmal mehr vor dem Bundesverfassungsgericht“, sagt Konstantin von Notz. Die Grünen fordern, die automatisierte Datenanalyse sowie die Fotofahndung im Netz solle stattdessen nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein.

AlgorithmWatch sieht keine Spielräume. „Die vorgeschlagenen Befugnisse sind europarechtswidrig, verletzen verfassungsrechtliche Mindestanforderungen und widersprechen datenschutzrechtlichen Grundsätzen“, schreibt die Organisation mit Blick auf den automatisierten biometrischen Abgleich mit öffentlich verfügbaren Daten aus dem Internet. Die Regierung solle die Entwürfe zurückziehen. In der E‑Mail-Vorlage an Bundestagsabgeordnete heißt es deshalb: „Stoppen Sie diese Überwachungspläne!“


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Polizeirechtsnovelle verabschiedet: Landtag ermöglicht massive Überwachung in Sachsen

24. Juni 2026 um 20:24

Der Sächsische Landtag hat heute sein Polizeigesetz erheblich verschärft. Obwohl die Zivilgesellschaft deutliche Kritik übte, stimmten Abgeordnete von CDU, SPD und BSW für eine massive Ausweitung von Überwachungsmaßnahmen im Freistaat.

Eine Person im Anzug steht an einem Rednerpult im Landtag
Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) warb heute im Landtag für die Novelle.

Der Sächsische Landtag hat heute beschlossen, der Polizei weitreichende Überwachungsbefugnisse einzuräumen. Die mit den Stimmen von CDU, SPD und dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) verabschiedete Reform des Polizeigesetzes ermöglicht etwa den Einsatz einer Plattform zur automatisierten Datenanalyse, die biometrische Suche nach Gesichtern im Netz sowie Verhaltensscanner und Gesichtserkennung.

Mit 60 zu 53 Stimmen votierte eine knappe Mehrheit des Sächsischen Landtags für die Verschärfung des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes. Neben der CDU stimmte fast die ganze SPD-Fraktion zu (eine Enthaltung) sowie die Mehrheit der BSW-Abgeordneten. Grüne, Linke und die AFD stimmten dagegen.

Durch die Einigung von CDU und SPD mit der BSW-Fraktion wurde die Polizeirechtsnovelle im Vergleich zu den Entwürfen aus dem Kabinett an manchen Stellen abgeschwächt. So verabschiedete der Landtag erst heute einen Änderungsantrag, der die eigentlich geplante Einführung von Tasern für alle Polizist:innen zurücknahm.

Weitreichende Mittel zur „Gefahrenabwehr“

Nichtsdestotrotz schafft die heute verabschiedete Novelle viele neue und weit in die Grundrechte eingreifende Überwachungsbefugnisse. Zur Gefahrenabwehr darf die Polizei demnächst einsetzen:

  • eine Datenanalyse-Plattform, die ähnlich wie Palantir Gotham funktionieren soll, aber nicht von Palantir kommen soll;
  • KI-gestützte Videoüberwachung zur Nachverfolgung über mehrere Kameras, Erkennung von Verhalten, gefährlichen Gegenständen und Gesichtern (biometrische Fernidentifizierung);
  • Systeme, die Gesichter und Stimmen biometrisch mit Internetdaten abgleichen;
  • Staatstrojaner für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ);
  • verdeckte Kennzeichenscanner.

Einige dieser neuen Befugnisse unterliegen einem Richtervorbehalt. Allerdings warnt das antifaschistische Aktionsbündnis „Leipzig nimmt Platz“, dass solche Vorbehalte in der Vergangenheit auch schon umgangen wurden. „Ein eindrückliches Beispiel hierfür war die rechtswidrige Beschlagnahmung des ‚Adenauer SRP+‘ des Zentrums für Politische Schönheit beim CSD in Döbeln Ende September 2025“, schreibt das Aktionsnetzwerk in einem offenen Brief.

Scharfe Kritik aus der Zivilgesellschaft

Nicht nur „Leipzig nimmt Platz“ kritisiert die sächsische Polizeirechtsnovelle. In den vergangenen Wochen waren die Warnungen aus der Zivilgesellschaft immer lauter geworden.

So schrieben drei sächsische Fanhilfen, also juristische Beratungsstellen für Fußballfans: „Mit diesem Gesetzesentwurf steht der Freistaat Sachsen an der Schwelle zu einem autoritären Überwachungsstaat; der gläserne Bürger wird dank KI-gestützter Analyse, ob mit oder ohne Palantir, zur grotesken Realität.“

Schwarz-Rot will die Informationsfreiheit beschneiden.

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Viele sorgen sich zudem, in welche Hände die neu geschaffenen Befugnisse nach der nächsten Wahl fallen. „Wer heute die biometrische Massenüberwachung und Verhaltensscanner legalisiert, baut die Infrastruktur für den Techno-Faschismus von morgen“, sagte etwa Dirk Engling, Sprecher des Chaos Computer Clubs.

Die „Handlungsfähigkeit“ der Polizei stärken

Anders sah das Innenminister Armin Schuster (CDU). Die Polizeirechtsnovelle sei „das treffsichere Ergebnis einer fundierten Abwägung sowohl sicherheitspolitischer als auch bürgerrechtlicher Aspekte“, sagte Schuster in der heutigen Landtagsdebatte. Das neue Gesetz stärke „die Handlungsfähigkeit unserer Polizei und bewegt sich exakt im Korridor der anderen Bundesländer“, führte der Innenminister weiter aus. Sein Fraktionskollege Ronny Wähner warf den sächsischen Grünen vor, den Gesetzentwurf abzulehnen, obwohl sie ähnliche Polizeigesetze in anderen Bundesländern unterstützen würden.

Albrecht Pallas, der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, führte an, dass Sachsen nun das Bundesland mit den detailliertesten Regelungen für polizeilichen KI-Einsatz sein werde. „Die Polizei steht vor der Herausforderung, in immer kürzerer Zeit einen immer größeren Berg an digitalen Daten auswerten zu müssen, was die Möglichkeiten der händischen Analyse übersteigt“, erklärte Pallas.

Der innenpolitische Sprecher des BSW, Bernd Rudolph, betonte im Landtag die Anpassungen, die das seine Partei gemeinsam mit CDU und SPD erwirkt habe: „Nicht jede vorgesehene Erweiterung polizeilicher Befugnisse haben wir mitgetragen“. Wer heute Terrorgefahren abwehren oder Vermisste finden wolle, könne die technischen Möglichkeiten des Entwurfs aber nicht ignorieren, sagte Rudolph. Gleichzeitig räumte er ein, dass der Kompromiss mit CDU und SPD nicht alle Mitglieder seiner Fraktion überzeugt habe. Schon vorab war mit Gegenstimmen aus der BSW-Fraktion gerechnet worden.

Sachsen als „Vorreiter bei Freiheitseinschränkungen“

Von der Grünen-Fraktion rechnete der Abgeordnete Valentin Lippmann mit dem Gesetzentwurf ab. Er sprach von einer „Farce“ und „Grundrechts-Harakiri“. „Sachsen ist mit diesem Gesetzentwurf Vorreiter bei Freiheitseinschränkungen“, erklärte Lippmann. Das neue Polizeigesetz führe dazu, dass künftig KI bestimmt, ob von einer Person vermeintlich eine Gefahr ausgehe und dass Algorithmen bestimmen, ob eine Person in einer Menschenmenge kontrolliert werde.

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Rico Gebhardt von der Fraktion Die Linke kritisierte, dass der Entwurf der Staatsregierung sehr spät kam, obwohl der sächsische Verfassungsgerichtshof bereits im Januar 2024 geurteilt hatte, dass einige Befugnisse bis zum 30. Juni 2026 neu geregelt werden müssen. „Die Staatsregierung hat das Parlament absichtlich unter Zeitdruck gesetzt“, bemängelt Gebhardt.

Er warnte das BSW, dass KI-Systeme eine Blackbox blieben, egal, ob ein Gesetzestext das verbiete. Dass auf Palantir verzichtet werden soll, überzeugte den innenpolitischen Sprecher der Linken ebenfalls nicht: „Wenn am Ende ein Anbieter zum Zug kommt, der dasselbe macht wie Palantir, haben wir überhaupt nichts gewonnen.“

Gesetz gilt ab 1. Juli

Neben den Überwachungsmaßnahmen schafft die Polizeirechtsnovelle auch neue Befugnisse im Bereich Drohnenabwehr. Es enthält zudem ein Maßnahmenpaket gegen häusliche Gewalt sowie Änderungen, die das Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs nötig machte.

Das heute verabschiedete Gesetz tritt bereits am 1. Juli in Kraft. Grund ist die genannte Frist im Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs, nach dem andernfalls einige Befugnisse des aktuellen Polizeigesetzes ausgelaufen wären.

Eine weitere Normenkontrollklage gegen das heute beschlossene, viel weitreichendere Gesetz ist nach aktuellem Stand nahezu ausgeschlossen. Nötig sind hierfür 30 Stimmen im Landtag. Grüne und Linke verfügen zusammen nur über 13 Stimmen.

Korrektur, 29. Juni: In einer früheren Version des Artikels, stand
fälschlicherweise, dass das Gesetz bereits am Tag nach der
Landtagsabstimmung in Kraft treten würde. Das Gesetz sieht jedoch
vor, dass die Novelle am Tag nach der Verkündung gilt. Wie das
Sächsische Innenministerium auf Nachfrage mitteilt, erfolgt die
Veröffentlichung des Gesetzes im Amtsblatt am Dienstag, 30. Juni
2026. Das Gesetz tritt somit zum 1. Juli 2026 in Kraft. Wir haben
das korrigiert und bedanken uns für den Hinweis des Lesers, der uns
auf den Fehler aufmerksam gemacht hat.


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Sachsen: Vielzahl von Protesten gegen Polizeigesetz

18. Juni 2026 um 12:07

Die geplante Polizeirechtsnovelle schadet politischem Protest und bedeutet massive Grundrechtseingriffe. Mit dieser Warnung positionieren sich zivilgesellschaftliche Organisationen in Sachsen gegen das Polizeigesetz – kurz vor der finalen Abstimmung im Landtag. Kritik kommt von Fußballfans, antifaschistischen Bündnissen, den Jusos, dem CCC sowie der Landesdatenschutzbeauftragten.

Spruchband im Fussballstadion: Mit Massenüberwachung und Tasern schützt man keine Bürgerrechte!
Fußballfans protestieren gegen die Pläne zum neuen Polizeigesetz Sachsen. Die geplante Ausweitung bei Tasern wurde inzwischen abgesagt. – Alle Rechte vorbehalten: Ultras Dynamo

Kurz vor der finalen Abstimmung im Landtag warnen zivilgesellschaftliche Organisationen vor der massiven Verschärfung des sächsischen Polizeirechts. Die Kritik an den Grundrechtseingriffen kommt von antifaschistischen Bündnissen, Fan-Anwält:innen, Netzaktivist:innen, dem Chaos Computer Club, der Landesdatenschutzbeauftragten sowie den sächsischen Jusos und der Grünen Jugend.

Sie fordern die Abgeordneten auf, lediglich die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs umzusetzen, aber auf neue Überwachungsbefugnisse zu verzichten. Zwei Demos sind bereits angekündigt.

Neue Überwachungsbefugnisse für die sächsische Polizei

Das Sächsische Polizeivollzugsdienstgesetz (SächsPVDG) steht vor einer massiven Verschärfung. Die schwarz-rote Minderheitskoalition will gemeinsam mit dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) der Polizei viele neue technische Möglichkeiten geben, Bürger präventiv zu überwachen. Konkret soll die Polizei folgende Befugnisse zur Gefahrenabwehr bekommen:

  • eine Plattform für die automatisierte Datenanalyse,
  • verdeckte Kennzeichenscanner,
  • Staatstrojaner für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ),
  • softwaregestützte Videoüberwachung zur Nachverfolgung über mehrere Kameras, Erkennung von Verhalten, gefährlichen Gegenständen und Gesichtern (biometrische Fernidentifizierung) sowie
  • biometrische Gesichter- und Stimmensuche im Netz.

Vergangene Woche ging der gemeinsame Änderungsantrag der drei Fraktionen zum Gesetzentwurf der sächsischen Staatsregierung durch den Innenausschuss. Am 24. Juni soll die Gesetzesnovelle mit den Stimmen von BSW, CDU und SPD im Plenum des Landtags verabschiedet werden. Dagegen formiert sich jetzt Widerstand aus der Zivilgesellschaft.

Breites Bündnis kritisiert Biometriedatenbank und Generalverdacht

So hat heute ein breites Bündnis aus zivilgesellschaftlichen Organisationen und Netzaktivist:innen einen Appell an die Abgeordneten veröffentlicht. Zu den Unterzeichner:innen gehören die großen antifaschistischen Aktionsnetzwerke „Leipzig nimmt Platz“ und „Dresden WiEdersetzen“. Letztere organisieren etwa den Protest gegen die jährlich stattfindenden Neonazi-Aufmärsche, die zum Jahrestag der Bombardierung Dresdens stattfinden. Auch der Chaos Computer Club und seine Lokalgruppen in Chemnitz, Zwickau, Leipzig und Dresden sowie der Verein netzbegrünung haben unterzeichnet.

Das Bündnis sieht die wesentlichen grund- und datenschutzrechtlichen Bedenken durch die bekannt gewordene Einigung von CDU, SPD und BSW nicht ausgeräumt:

Wir appellieren an alle Abgeordneten des sächsischen Landtags, dieser massiven Ausweitung der (digitalen) Überwachung nicht zuzustimmen. Die zum Beschluss vorliegenden Anträge stellen alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht und beschädigten damit das Vertrauensverhältnis zwischen Staat und Bevölkerung massiv.

Die Organisationen kritisieren insbesondere die biometrische Gesichter- und Stimmensuche im Netz. Sie war auch von Sachverständigen im Innenausschuss kritisiert worden, da sie gegen die KI-Verordnung der EU verstoße. Die Unterzeichner:innen befürchten eine massenhafte Überwachung von unverdächtigen Personen: „Die biometrische Analyse aller im Internet verfügbaren Quellen benötigt eine im Vorfeld angelegte Biometriedatenbank und führt damit unweigerlich zu einem bislang nie dagewesenen Ausmaß an Überwachung auch völlig Unbeteiligter“.

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Auch die automatisierte Datenanalyse und die Ausweitung der Staatstrojaner-Nutzung lehnen sie ab und verweisen auch auf zukünftige Gefahren:

Besondere Aufmerksamkeit verdient zudem die langfristige Wirkung solcher Befugnisse. Sicherheitsgesetze werden nicht nur von den derzeit Verantwortlichen angewendet, sondern stehen auch künftigen Regierungen und Behörden zur Verfügung. […] Gerade deshalb müssen Überwachungsbefugnisse von Anfang an eng begrenzt werden, verhältnismäßig sein und einer effektiven und wirksamen Kontrolle unterliegen. Gesetzliche Regelungen sollten so ausgestaltet werden, dass sie auch gegenüber möglichen künftigen Machtmissbräuchen robust bleiben und nicht zur Beobachtung, Einschüchterung oder Verfolgung politisch missliebiger Personen oder gesellschaftlicher Gruppen genutzt werden können.

Der Chaos Computer Club nennt den Gesetzentwurf „ein Stelldichein digitaler Repression“ und „eines der weitreichendsten Landespolizeigesetze überhaupt“. Der CCC-Sprecher Dirk Engling warnt: „Wer heute die biometrische Massenüberwachung und Verhaltensscanner legalisiert, baut die Infrastruktur für den Techno-Faschismus von morgen.“

„Leipzig nimmt Platz“ befürchtet Einschränkungen von Protest

In einer Antwort an netzpolitik.org äußert sich „Leipzig nimmt Platz“ noch deutlicher. Für das Aktionsnetzwerk ist die geplante Novelle ein „sicherheitspolitischer Offenbarungseid und frontaler Angriff“ auf die Bürgerrechte.

Wir erleben eine Abkehr von der klassischen Gefahrenabwehr hin zu einer Kriminalisierung durch automatisierte Mustererkennung. Das stellt einen beispiellosen Dammbruch dar: Bürgerinnen und Bürger geraten ins polizeiliche Raster, ohne dass konkrete Anhaltspunkte für eine Tat vorliegen.

Wir kritisieren, dass diese massive digitale Aufrüstung ohne jeden nachgewiesenen sicherheitspolitischen Bedarf erfolgt. Die Polizei bleibt den Beleg schuldig, für welche konkreten, realen Gefahrenlagen diese Grundrechtseingriffe überhaupt zwingend erforderlich sein sollen. Bis heute gibt es keine empirischen Belege dafür, welche spezifischen Straftaten durch algorithmenbasierte Rasterung im Vorfeld tatsächlich verhindert werden.

Das Aktionsnetzwerk befürchtet auch Einschränkungen der eigenen antifaschistischen Arbeit und von demokratischem Protest:

Die unbestimmten Eingriffsschwellen im Vorfeld von Versammlungen erlauben es der Polizei zukünftig, Datenanalysen im Umfeld von Mobilisierungen einzusetzen. Wenn Menschen befürchten müssen, dass ihre Anwesenheit im öffentlichen Raum oder bei Demonstrationen durch biometrische Fernidentifizierung erfasst wird und sie durch intransparente Analyse-Software ins Visier der Polizei geraten könnten, wird legitimer Protest erstickt und die Meinungsfreiheit massiv eingeschränkt.

Dass einige Befugnisse, wie die Erstellung eines KI-basierten Verhaltensprofils, unter Vorbehalt einer richterlichen Zustimmung stehen, beruhigt „Leipzig nimmt Platz“ nicht: „Die Vergangenheit hat gezeigt, wie einfach und ohne Konsequenzen ein Richtervorbehalt in der Praxis umgangen werden kann. Ein eindrückliches Beispiel hierfür war die rechtswidrige Beschlagnahmung des ‚Adenauer SRP+‘ des Zentrums für Politische Schönheit beim CSD in Döbeln Ende September 2025“, schreibt das Aktionsnetzwerk auf netzpolitik.org-Anfrage.

Fußballanwält:innen sehen „polizeilichen Präventivstaat“

Kritik kommt auch von organisierten Fußballfans. In einem Statement warnen drei sächsische Fanhilfen vor der Polizeirechtsnovelle. Fanhilfen organisieren juristische Unterstützung für Fußballfans, die in Konflikt mit der Polizei geraten.

Die Fanhilfe Zwickau, die Dresdener Schwarz-Gelbe-Hilfe sowie das Rechtshilfekollektiv Chemie Leipzig schreiben:

Das Bekanntwerden der Einigung zwischen der Regierungskoalition aus Christ- und Sozialdemokraten und der Wagenknecht-Partei lässt uns Fanhilfen – und Fußballfans im Allgemeinen – nur noch kopfschüttelnd zurück. Schob das BSW noch Ende April 2026 in einer Stellungnahme den effektiven Schutz der Grundrechte voran, rollt die Kleinstpartei dem Polizei- und Überwachungsstaat jetzt den roten Teppich aus.

Dass der US-Konzern Palantir für die automatisierte Datenanalyse nicht beauftragt werden soll und auf Druck des BSW die Einführung von Tasern für alle Polizist:innen abgesagt wurde, überzeugt die Fanhilfen nicht:

Die aktuelle Novellierung des Sächsischen Polizeigesetzes bleibt das genaue Gegenteil der vom Verfassungsgerichtshof eingeforderten Überprüfung des Gesetzes von 2019. Der technische Fortschritt wird hier als Blaupause für eine weitere Verschärfung genutzt, nur dass eben nicht der US-Softwarehersteller Palantir darauf stehen darf. Trotz der berücksichtigten Kompromisse hat sich Sachsen faktisch an die Spitze der schärfsten Landespolizeigesetze gestellt und steht an der Schwelle zu einem polizeilichen Präventivstaat.

Grünen-Entwurf als Alternative

Der sächsische Verfassungsgerichtshof hatte 2024 das derzeitige SächsPVDG in einigen Punkten für verfassungswidrig erklärt. Die Befugnisse und ihre Eingriffsschwellen waren zu unbestimmt geregelt, stellte das Gericht fest – und ordnete Nachbesserungen an. Der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU) verband die verfassungsrechtlichen Reparaturen jedoch mit einer erheblichen Ausweitung der polizeilichen Befugnisse.

Einen alternativen Weg zeigten die Grünen auf. Die grüne Fraktion im Landtag veröffentlichte im April einen eigenen Gesetzentwurf, der auf die neuen Überwachungsbefugnisse verzichtet. Stattdessen enthält er lediglich die vom Verfassungsgerichtshof vorgeschriebenen Änderungen sowie Maßnahmen gegen häusliche Gewalt und Befugnisse zur Drohnenabwehr.

Datenschutzbeauftragte: „Grundrechte bleiben auf der Strecke“

Die sächsische Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert wünscht sich, dass der Landtag dem von BSW, CDU und SPD geplanten Gesetz nicht zustimmt und stattdessen nur das Urteil des Verfassungsgerichtshofs umsetzt. Hundert bewertet die Einigung von BSW und Schwarz-Rot zwar als deutliche Verbesserung im Vergleich zum Regierungsentwurf, „insbesondere wurde das KI-Training mit personenbezogenen Daten oder die Nutzung von Internetdaten zur automatisierten Datenanalyse gestrichen“.

Dennoch, sagt die Datenschutzbeauftragte gegenüber netzpolitik.org, könne sie „die Ausweitung der polizeilichen Befugnisse aus datenschutzrechtlicher und damit bürgerrechtlicher Sicht nicht gutheißen“. Sachsen steige damit „wieder in die Verschärfungsspirale der Sicherheitsgesetzgebung des Bundes und der Länder ein. Die Grundrechte bleiben dabei leider auf der Strecke.“

Jusos positionieren sich gegen die Novelle

Das sehen offenbar auch weite Teile der in Sachsen mitregierenden SPD so. Insbesondere die Jusos positionieren sich deutlich gegen das geplante Gesetz. Auf Anfrage von netzpolitik.org sagt Mats Rudolph, Vorsitzender der sächsischen Jusos, dass trotz einiger Verbesserungen zentrale Probleme bestehen blieben.

Das Gesetz bleibt ein sicherheitspolitischer Wunschkatalog der CDU. Das zeigen Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse, biometrischen Echtzeitüberwachung oder Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Aus unserer Sicht sind diese Eingriffe schlicht zu weitreichend und nicht ausreichend begrenzt. […] Nicht alles, was technisch möglich ist, muss der Staat auch dürfen.

Die Jusos fordern die Abgeordneten der SPD-Fraktion auf, der geplanten SächsPVDG-Novelle nicht zuzustimmen. Die Änderung des Gesetzes solle sich auf die Umsetzung des Urteils beschränken.

Jede Stimme zählt

Einen entsprechenden Antrag hatten die Jusos auch auf dem SPD-Landesparteitag eingebracht, der am vergangenen Wochenende in Dresden stattfand. Dieser wurde mit 57 zu 50 Stimmen allerdings knapp abgelehnt.

Ein solch gespaltenes Bild in der SPD-Fraktion würde die Novelle vermutlich kippen. Da das BSW nach Informationen von Freier Presse und netzpolitik.org nur elf Stimmen zugesichert hat, hätte die Verschärfung des SächsPVDG lediglich eine Mehrheit von zwei Stimmen – wenn CDU und SPD vollständig zustimmen. Grüne und Linke im Parlament haben angekündigt, gegen die Novelle zu stimmen.

Eine Petition und zwei Demos

Neben den Jusos macht auch eine weitere Parteijugend gegen die geplante Polizeirechtsverschärfung mobil. Schon im Mai hat die Grüne Jugend Sachsen eine Petition gegen die Ausweitung der Überwachungsbefugnisse gestartet.

Für den 23. Juni, den Vorabend der finalen Abstimmung im Landtagsplenum, hat die Grüne Jugend eine Demo angemeldet. Um 17 Uhr soll vor dem Sächsischen Landtag in Dresden demonstriert werden. Ronja Zierold, Sprecherin der Grünen, sagt in dem Demoaufruf:

Wenn staatliche Stellen technische Möglichkeiten erhalten, Kommunikation auszuspähen, Bewegungen nachzuverfolgen oder Daten automatisiert auszuwerten, trifft das nicht nur einzelne Verdächtige. Es verändert das Verhältnis zwischen Staat und Gesellschaft grundsätzlich. Das schadet politischem Protest, zivilgesellschaftlichem Engagement und einer lebendigen Demokratie. Freiheitsrechte werden Stück für Stück ausgehöhlt! Mit jeder neuen Befugnis, jeder neuen Datei, jeder neuen Kamera, jeder neuen Ausrede. Genau deshalb gehen wir auf die Straße.

In Leipzig wird bereits am Samstag, den 20. Juni, demonstriert. Zu diesem Protest aufgerufen hatten unter anderem Copwatch Leipzig, „Leipzig nimmt Platz“ und das Rechtshilfekollektiv Chemie Leipzig.


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Polizeigesetz Schleswig-Holstein: „Wie aus einem dystopischen Science-Fiction-Film“

06. Mai 2026 um 13:17

Heute haben die Abgeordneten im Landtag von Schleswig-Holstein erstmals eine Novelle des Polizeigesetzes diskutiert. Es geht um Verhaltensscanner und Gesichtserkennung. Expert*innen zweifeln, ob das Gesetz verfassungsgemäß ist; die Opposition warnt vor einer Dystopie.

Kameras an einem Leuchtturm
Mit dem neuen Polizeigesetz dürften fast überall Kameras installiert – und mit KI-Überwachung ausgerüstet werden. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Leuchtturm: Frank Weichelt, Kameras: Scott Webb, Collage: netzpolitik.org

Die Regierung in Schleswig-Holstein will die Polizei umfassend aufrüsten. Der aktuelle Entwurf soll den Beamt*innen nahezu alle Grundrechtseingriffe erlauben, die derzeit technisch möglich und en vogue sind: Verhaltensscanner, Echtzeit-Gesichtserkennung, Internet-Gesichtersuchmaschine, Datenanalyse à la Palantir, Tracking einzelner Menschen über mehrere Kameras hinweg.

Erstmals haben die Abgeordneten den Gesetzentwurf heute erstmals im Landtag diskutiert, danach wurde an den Innenausschuss überwiesen. Während Kritiker*innen schwere verfassungsrechtliche Bedenken haben, bleibt die Landesregierung bei ihrem Hardlinerkurs.

CDU-Innenministerin Magdalena Finke sagte: „Jede einzelne Maßnahme wurde mit größter Sorgfalt abgewogen.“ Für die Datenanalyse wolle man keine Palantir-Produkte verwenden, sondern gemeinsam mit NRW im Juni eine Ausschreibung veröffentlichen. Am liebsten wäre ihr ein europäisches Produkt.

Koalitionspartner Jan Kürschner, Grüne, unterstützt die Hightech-Überwachungspläne der Konservativen. Für die Datenanalyse bringt er einen Anbieter aus Schleswig-Holstein ins Spiel und empfiehlt, das entsprechende Rundum-Überwachungs-Tool unter einer Open-Source-Lizenz zu entwickeln.

Schleswig-Holstein werde immer sicherer, konstatiert Birte Glißmann von der CDU. Weil aber das subjektive Sicherheitsgefühl einiger Menschen unzureichend sei, sei auch sie pro Überwachungsausbau. Sie lobt unter anderem die „intelligente“ Videoüberwachung: Damit ließen sich „Auffällige Verhaltensmuster erkennen, um gleich eine Gegenmaßnahme in Gang setzen zu können.“

Der Abgeordnete Niclas Dürbrook von der SPD ist der erste Kritiker, der das Wort erteilt bekommt. Er nennt das Gesetz „ein Paket, von dem wesentliche Teile vor nicht allzu vielen Jahren wie aus einem dystopischen Science-Fiction-Film gewirkt hätten.“

Bernd Buchholz von der FDP sagt „Ich habe ein beklemmendes Gefühl wenn eine biometrische Fernidentifizierung in diesem Land möglich wird. Ich möchte mich nicht in einem Land bewegen, in dem ich mich nicht unkontrolliert bewegen kann.“ Sybilla Witsch vom SSW sieht einen tiefen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und kritisiert, dass in Schleswig-Holstein Menschen künftig bis zu acht Wochen in Haft genommen werden sollen, um Ordnungswidrigkeiten zu verhindern.

Eingriffe mit „großer Streubreite“


Ernste Kritik kam auch von Expert*innen im Vorfeld der Debatte im Parlament. Viele sehen im Entwurf verfassungsrechtliche Probleme, auch wenn die Regierung kleinere Aspekte angepasst hat. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) unter der Datenschutzbeauftragten Marit Hansen warnt etwa in einer Stellungnahme vor „weitreichenden Grundrechtseingriffen mit großer Streubreite“.

Zur Begründung der Novelle des Polizeigesetzes schreibt die Regierung im Gesetzentwurf: Es gebe mehr Angriffe mit Messern. Allerdings werde laut ULD nicht deutlich, „wie die geplanten Maßnahmen zur Eindämmung von Messerangriffen oder anderen ähnlich schwerwiegender Kriminalitätsphänomenen beitragen können“.

Zudem bleibe „die Darlegung der fachlichen Eignung und Erforderlichkeit der geplanten Maßnahmen abstrakt.“ Insbesondere gelte das für zwei besonders schwerwiegende Eingriffsbefugnisse: Fernidentifizierung von Menschen in Echtzeit und automatisierte Datenanalyse. Die verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeit sei schwer nachvollziehbar. Einfach ausgedrückt: Möglicherweise darf der Staat diese Dinge nicht tun.

Videoüberwachung sei mit dem neuen Gesetz an mehr Orten möglich als zuvor; zugleich wiege der Eingriff durch automatisierte Gesichts- und Verhaltenserkennung schwerer. Das führe „zu einer deutlichen Ausweitung und Vertiefung von Grundrechtseingriffen.“

Kameras schon bei „erwarteten“ Ordnungswidrigkeiten


Schon heute darf öffentlicher Raum in Schleswig-Holstein gefilmt werden, und zwar dann, wenn an einem Kriminalitätsschwerpunkt zum Beispiel Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit droht. Künftig soll Videoüberwachung jedoch schon erlaubt sein, wenn eine wie auch immer geartete Gefahr für die öffentliche Sicherheit existiert. Das ULD kritisiert:

Angesichts der großen Anzahl betroffener Personen bei der Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist es fraglich, ob die Eingriffsvoraussetzungen verhältnismäßig sind. Zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit sollte die Befugnis auf Gefahren für besonders gewichtige Rechtsgüter beschränkt werden.


Das Gesetz soll Videoüberwachung sogar an Orten erlauben, an denen die Polizei lediglich  Ordnungswidrigkeiten von „erheblicher Bedeutung“ erwartet. Der ULD fördert höhere Schwellen „im Hinblick auf die Schwere und auf die Häufigkeit von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten“.

Ähnliche Kritik an der Novelle kommt von Florian Becker, Direktor des Instituts für Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. In seiner Stellungnahme warnt er vor einer „deutlichen Absenkung der Eingriffsvoraussetzungen“ und breiter Anwendung offener Videoüberwachung. Die juristische Vereinfachung von Videoaufzeichnungen führe auf „datenschutzrechtlich sensibles Territorium“. Die automatisierte Verhaltensanalyse würde zudem die Eingriffswirkung der Videoüberwachung erheblich verstärken, „weil sie die Beobachtungskapazität der Polizei technisch vervielfacht und verdächtige Situationen automatisiert markiert.“

Externe Angestellte könnten Aufnahmen sichten


Laut Gesetz müssten nicht einmal Beamt*innen die von der Software ausgelösten Alarme prüfen – das könnten auch private Dienstleister tun, also Angestellte eines Unternehmens. Becker fordert deshalb eine Beschränkung des Zugriffs auf qualifizierte Beamte oder polizeilich ausgebildetes Personal. Und bevor die Polizei einen Ort überwacht, sollte sie förmlich feststellen, dass er gefährlich ist.

Bei der Massen-Datenanalyse nach Palantir-Art unterscheidet das schleswig-holsteinische Gesetz zwei Varianten – eine mit hohem und eine mit reduziertem Eingriffsgewicht. Bei der als harmloser beschriebenen Datenanalyse gibt es etwas weniger Datenquellen. Einfließen dürfen zum Beispiel personenbezogene Daten aus verschiedenen Polizeisystemen, etwa zur Bearbeitung von Fällen. Hinzu kommen Datensätze aus gezielten Abfragen staatlicher Register sowie einzelne gesondert gespeicherte Datensätze aus dem Internet.

Das ULD sieht das mit Sorge: „Es ist zweifelhaft, ob damit eine nennenswerte Reduzierung der Datenmenge und des Eingriffsgewichts erreicht wird. Denn die genannten Datenquellen dürften bereits nahezu die gesamten tatsächlich vorhandenen Daten umfassen.“

Selbst Daten von Zeug*innen sollen einfließen


In die Datenanalyse mit hohem Eingriffsgewicht können zusätzlich Daten aus Wohnraumüberwachungen und Online-Durchsuchungen fließen, außerdem unbeschränkt Verkehrsdaten aus Funkzellenabfragen. Da Maßnahmen der Wohnraumüberwachung und Online-Durchsuchung äußerst selten angewandt werden, unterscheiden sich die Befugnisse somit kaum, erklärt das ULD.

Besonders kritisiert das ULD, dass die Polizei auch Daten von Anzeigenden, Geschädigten, Zeug*innen oder Hinweisgebenden einbeziehen will. Die Datenschützer*innen warnen: „Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegt ein schwerer Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vor, wenn unter anderem Personen vermehrt dem Risiko gegen sie gerichteter polizeilicher Ermittlungsmaßnahmen ausgesetzt werden, die objektiv nicht zurechenbar in das relevante Geschehen verfangen sind.“

Selbst Daten zu Bagatelldelikten und Ordnungswidrigkeiten sollen einfließen, zudem alle Einsatzberichte der Polizei, auch wenn es in dem Einsatz beispielsweise nur um Ruhestörung ging oder eine vermisste Person. „Dies dürfte eine große Anzahl von Personen betreffen“, schreibt das ULD. „Es ist daher zweifelhaft, ob die vorgesehenen Schwellen für die Analyse dieser Daten verhältnismäßig sind.“ Das ULD fordert deshalb: Die Maßnahmen sollten eine Frist bekommen, und die Regierung solle sie vor einer Verlängerung prüfen.

Was hat das mit Messern zu tun?


Auch der Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein (LFSH) erinnert in seiner Stellungnahme daran, dass das Gesetz  Messerkriminalität bekämpfen solle. In diesem Kontext sei es auffällig, dass die automatisierte Datenanalyse auch für Schutz von Eigentum oder Vermögenswerten angewendet werden kann, wenn „gewerbsmäßig oder bandenmäßig begangene Schädigung“ droht.

„Der Zusammenhang zwischen Schutz von Eigentum und Vermögenswerten und der eingangs benannten Messerkriminalität oder Straftaten gegen Leben, Leib, Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung erschließt sich uns nicht. Hier sehen wir die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen als nicht gegeben an“, schreibt der LFSH.

Wie in Frankfurt am Main soll die Polizei in Schleswig-Holstein künftig per Live-Gesichtserkennung nicht nur nach Gefährdern suchen dürfen, sondern auch nach gefährdeten Personen – etwa Menschen, deren sexuelle Selbstbestimmung bedroht ist. „Aus unserer Sicht ergibt sich hieraus kein Nutzen für unsere Klient*innen“, schreibt der LFSH, der von Gewalt betroffene Frauen berät. Ein Nutzen zur Verhinderung von Messerkriminalität sei ebenfalls nicht ersichtlich.

Der LFSH wehrt sich auch gegen eine geplante Regel zu elektronischen Fußfesseln. Die mit diesen Geräten erlangten Daten dürfen nämlich demnach „zur Vorbereitung und Durchführung einer Abschiebung der überwachten Person“ genutzt werden – wenn diese bestimmter Straftaten verdächtigt wird. „Unseres Wissens nach gilt die Unschuldsvermutung unabhängig vom Aufenthaltsstatus“, schreibt der LFSH.

Anonymität kann verschwinden


Dirk Heckmann forscht an der Technischen Universität München zu Datenschutzrecht und verweist auf eine Einschätzung des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA). Demnach sei biometrische Fernidentifizierung in öffentlichen Räumen eine Form der Massenüberwachung und damit Demokratien grundsätzlich fremd. „Andere in der wissenschaftlichen Literatur charakterisieren biometrische Fernidentifizierung aufgrund der lebenslangen Beständigkeit der Merkmale als eine der eingriffsintensivsten Maßnahmen“, schreibt er weiter – die „Anonymität des Alltäglichen“ könne verschwinden. Besonders sensible biometrische Daten ließen sich leicht missbrauchen, gerade wenn private Unternehmen eine Software betreiben.

Zur Verhaltensanalyse schreibt er: „Während der Entwurf die Technik für geeignet hält, um Diskriminierungen entgegenzuwirken, lässt er außer Acht, dass zum einen die Technik selbst, zum anderen die Interaktion der Menschen mit der Technik diskriminierend sein können.“ Dazu kämen mögliche Einschüchterungseffekte und mögliche nachteilige Auswirkungen auf das freiheitlich demokratische Gemeinwesen insgesamt.

Der Abgleich von Fotos mit Bildern aus dem Internet, den Schleswig-Holstein erlauben möchte, sei, so Heckmann, „aller Wahrscheinlichkeit nach“ von der KI-Verordnung der EU verboten. Demnach dürfen nämlich keine Datenbanken aufgebaut werden, für die das Netz ungezielt ausgelesen wird. Außerdem grenze so eine Datenbank an Vorratsdatenspeicherung sehr sensibler Informationen. Er sieht ein hohes Missbrauchsrisiko.

Inzwischen gibt es auch zivilgesellschaftlichen Widerstand gegen das geplante Polizeigesetz. Eine Gruppe von Fußballfans will hierfür ein größeres Bündnis zu schmieden und bald zu einer ersten Demo aufrufen.


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Niedersächsisches Polizeigesetz: Diese KI soll prüfen, ob du artig bist – und dich identifizieren, wenn nicht

26. Februar 2026 um 09:15

Niedersachsen folgt dem bundesweiten Trend in Richtung Sci-Fi-Überwachung. Im neuen Polizeigesetz sind neben der Datenanalyse nach Palantir-Art auch Verhaltensscanner und Live-Gesichtserkennung vorgesehen. Heute findet eine Anhörung im Innenausschuss zu dem massiven Überwachungsausbau statt.

Zwei Menschen bei einer Schlägerei, ihre Körper sind von bunten Strichmännchen überlagert.
So sieht es aus, wenn ein Verhaltensscanner analysiert, was Menschen tun. – Alle Rechte vorbehalten Polizeipräsidium Mannheim, Fraunhofer IOSB

Niedersachsen will der Polizei Datenanalyse nach Palantir-Art erlauben. Sie soll künftig Informationen zu verschiedenen Fällen verknüpfen und mit sogenannter KI aufbereiten können. In die Analyse dürfte auch einfließen, wer mit wem wann von wo aus kommuniziert. Außerdem der Inhalt von beschlagnahmten oder mit Staatstrojanern infizierten Telefonen sowie Audio- und Video-Material, das heimlich in Wohnungen aufgenommen wurde.

Die entsprechende Novelle des niedersächsischen Polizeigesetzes beinhaltet noch weitere tief invasive Überwachungsbefugnisse. Sie würde die polizeiliche Kontrolle in dem Bundesland drastisch verschärfen. Heute findet dazu eine Anhörung im Innenausschuss des Landtages statt.

Die Regierungskoalition aus SPD und Grünen hat dabei so ziemlich alles auf dem Wunschzettel, was nach futuristischer Polizeiarbeit klingt. Neben den Datenanalysen beispielsweise auch Live-Gesichtserkennung wie sie derzeit in Frankfurt am Main erprobt wird, oder den Verhaltensscanner, den Mannheim und Hamburg gerade trainieren. Zudem im Gesetz enthalten: der Abgleich biometrischer Daten wie Gesichtsbilder oder Stimmproben mit öffentlich zugänglichen Informationen aus dem Internet.

Unausgereifte Überwachungsmaßnahmen

Bislang wird eine derartige Gesichtersuchmaschine noch von keiner deutschen Behörde eingesetzt, wohl auch, weil der EU-AI-Act die dafür nötige Datenbank eigentlich verbietet. Auch der Verhaltensscanner ist noch nicht ausgereift. Die Mannheimer Polizei kann keinen einzigen Fall nennen, in dem er zu einem Ermittlungserfolg führte. Und die Frankfurter Gesichtserkennung hat bislang scheinbar nur einen anekdotischen Erfolg abgeworfen.

Niedersachsen will die Tools dennoch erlauben. Die Stadt Delmenhorst hat bereits angekündigt, KI-gestützte Videoüberwachung einführen zu wollen.

Laut Gesetzentwurf ist es auch nicht ausgeschlossen, die drei unterschiedlichen Systeme zusammenzuführen: Demnach ist es möglich, dass in Niedersachsen bald eine sogenannte KI die Bilder von Überwachungskameras in Echtzeit daraufhin untersucht, ob gerade eine mutmaßliche Straftat zu sehen ist, beispielsweise Körperverletzung oder ein Drogendeal. Wird eine vermutete Straftat gesichtet, könnte eine Software daraufhin die tatverdächtige Person identifizieren. Und zwar nicht nur mit Hilfe von Polizeidatenbanken, sondern auch anhand von Bildern oder Videos, die Menschen ins Netz gestellt haben, beispielsweise auf eine Social-Media-Plattform oder eine Nachrichtenseite.

Das in der Polizeigesetznovelle beschriebene multiple KI-System ermöglicht eine Strafverfolgung, die Polizeibeamt*innen eigentlich nur noch für die Festnahme braucht. Es gewährt der Technologie extremen Einfluss auf die Schicksale von Menschen. Betroffen von dem massiven Grundrechtseingriff, der damit einhergeht, sind nicht nur mutmaßliche Täter*innen, sondern alle Passant*innen, weil die KI alle Bewegungen und alle Gesichter analysiert, um die von der Polizei gesuchten herauszufiltern.

Die Hürden sind niedrig

Die Hürden für eine Videoüberwachung und darauf aufbauende KI-Systeme sind in Niedersachsen bereits heute relativ niedrig. Dass Kameras dauerhaft öffentlich zugängliche Straßen und Plätze filmen, ist dann erlaubt, wenn in einem Areal wiederholt Straftaten oder „nicht geringfügige Ordnungswidrigkeiten“ begangen werden. Das heißt, es braucht nicht wie in anderen Bundesländern eine hohe Kriminalitätsbelastung, sondern es reicht theoretisch, wenn dort wenige Fälle erfasst werden, damit ein Areal dauerhaft videoüberwacht werden kann. Bei der Videoüberwachung von Veranstaltungen reicht schon die Prognose möglicher Straftaten zur Legitimation.

Mit der Live-Gesichtserkennung dürfte die Polizei dem Gesetzentwurf zufolge nicht nur nach Straftätern fahnden, sondern auch nach Menschen, bei denen die Polizei annimmt, dass sie die körperliche Unversehrtheit anderer gefährden könnten. Zudem darf das System auch auf vermisste Personen sowie Opfer von sexueller Ausbeutung, Entführung oder Menschenhandel angesetzt werden. Normalerweise muss die Polizei jedes Mal einen Richter fragen, ob sie eine bestimmte Person zur automatisierten Fahndung ausschreiben darf, bei „Gefahr im Verzug“ allerdings nicht.

Der Verhaltensscanner dürfte derweil nicht nur Straftaten erkennen, sondern auch Muster, die auf Unglücksfälle hindeuten. Der Gesetzentwurf erlaubt also automatisierte Warnhinweise, wenn im Bild jemand liegt. Damit werden obdachlose Menschen einem erhöhten, diskriminierenden Überwachungsdruck ausgesetzt.

Verhaltens-Erkennung von der Drohne aus

Die Drastik des Polizeigesetz-Entwurfs wird noch dadurch erhöht, dass die Polizei demnach nicht nur stationäre Überwachungskameras, sondern auch Drohnen zur Videoüberwachung einsetzen darf. Diese Drohnen könnten dann auch Bilder für den Verhaltensscanner und die Live-Gesichtserkennung liefern. So könnten bei Großveranstaltungen auch Überblicksaufnahmen nach verdächtigen Bewegungsabläufen und den Gesichtern von Gesuchten durchforstet werden.

Eigentlich muss auf die Überwachung – beispielsweise mit Schildern – hingewiesen werden. Bei Drohneneinsätzen dürfte das schwierig sein, wodurch wohl viele Menschen ohne ihr Wissen zu Betroffenen derartiger Überwachungsmaßnahmen würden. Drohnen soll die niedersächsische Polizei künftig auch zum Luftkampf gegen andere, „feindliche“ Drohnen einsetzen dürfen, zur Telekommunikationsüberwachung und Standortermittlung und auch, um heimlich in Wohnungen zu filmen oder diese abzuhören.

Außerdem will die Landesregierung mit dem Gesetzentwurf Systeme erlauben, die in Videobildern nach bestimmten Gegenständen wie zum Beispiel Waffen suchen. Dabei ist das Land bislang mit der Erlaubnis von Staatstrojanern, Kennzeichenscannern, IMSI-Catchern zur Lokalisierung und Zuordnung von Telefonen, Bodycams für Polizist*innen und elektronischen Fußfesseln für potentielle Terrorist*innen alles andere als schwach aufgestellt, was digitale Maßnahmen zur Einschränkung von Grund- und Freiheitsrechten angeht.


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KI-gestützte Videoüberwachung: Bremen führt Verhaltensscanner im Nahverkehr ein

23. Februar 2026 um 11:50

Der Bremer ÖPNV plant KI-gestützte Videoüberwachung in allen Trams und Bussen. Auch die Polizei hat schon ein Auge auf die Technologie geworfen. Zunächst soll ihr aber heimliches Filmen mit Kameradrohnen erlaubt werden.

Eine Kuppelkamera an der Decke einer Bahn.
In Bremer Bahnen und Bussen wird die Videoüberwachung an eine KI angeschlossen (Symbolbild). – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Peter Endig

In Bremen läuft in 14 Tram-Bahnen KI-gestützte Videoüberwachung, ab April soll das System auf die übrigen Bahnen und Busse ausgerollt werden. Das haben die Verkehrsbetriebe (BSAG) vergangene Woche im Rahmen einer Projektvorstellung bekannt gemacht. Das System versucht zu erkennen, wie die abgebildeten Menschen handeln, um so aggressives Verhalten zu detektieren.

80 Prozent der Kosten von 10.000 Euro je Bahn zahlt das Bundesverkehrsministerium, das hier offenbar ein Leuchtturmprojekt sieht. Laut der Verkehrsbetriebe ist Bremen damit das erste Bundesland mit KI-Überwachung im öffentlichen Nahverkehr. Die Bremer Polizei hat ebenfalls Interesse an der Technologie angemeldet, die sie im öffentlichen Raum einsetzen möchte. Zahlreiche Bundesländer bohren dafür gerade ihre Polizeigesetze auf.

Die für die KI-Analyse nötige Videoüberwachung stünde in Bremen bereit. An 40 Standorten wird der öffentliche Raum mit Kameras kontrolliert. Doch die Bremer Polizei wird noch warten müssen. Am Mittwoch soll eine Novelle des Polizeigesetzes in der Bremischen Bürgerschaft debattiert werden. Die Erlaubnis, Verhaltensscanner zu nutzen, beinhaltet sie nicht. Dafür erlaubt der Gesetzentwurf der Polizei aber den heimlichen Einsatz von Videodrohnen.

Bremer Polizei soll heimlich Überwachungsdrohnen einsetzen

Die Überwachung mit Videodrohnen soll in drei Stufen stattfinden: Livestream zur Lagebeurteilung, Aufzeichnung, verdeckter Einsatz – mit jeweils immer höheren Eingriffsschwellen. Dem verdeckten Einsatz muss beispielsweise ein Richter zustimmen – außer es liegt eine Gefahr für „Leib, Leben oder Freiheit“ einer Person vor. Dann darf die Polizei auch freihändig agieren.

Die Entwicklung ist besonders interessant, da Bremen seit 2007 von einer Koalition aus SPD, Grünen und Linken regiert wird, die sich eigentlich ein besonders liberales Polizeigesetz gegeben hatte. In Bremen kann man etwa nach einer Polizeikontrolle eine Quittung verlangen, die den Grund für die Kontrolle verrät und die Polizist*innen im Land tragen eine individuelle Kennzeichnung.

Nun folgt also auch dieses Land zumindest ein Stück weit dem bundesweiten Trend zur Verschärfung der Polizeigesetze. So soll beispielsweise mit dem neuen Polizeigesetz ein Satz wegfallen, der Zivilpolizist*innen im Rahmen einer Maßnahme dazu verpflichtet, sich unaufgefordert auszuweisen.

Präventiver Einsatz von elektronischen Fußfesseln

Primär geht es in dem Entwurf um den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt. Dazu soll der Aufenthaltsort der Täter*innen mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden. Nach dem „Spanischen Modell“ sollen sich auch die Opfer freiwillig überwachen lassen können, um bei einer Annäherung des Täters gewarnt zu werden.

Das GPS-Tracking darf nicht nur gegen Ausübende häuslicher Gewalt eingesetzt werden, sondern auch gegen Menschen, denen die Polizei zutraut, dass sie einen Terroranschlag begehen. Der Einsatz ist präventiv möglich, ohne dass es vorher zu einer Straftat gekommen sein muss.

Mit dem neuen Polizeigesetz will Bremen auch die Hürden für Videoüberwachung des öffentlichen Raums senken. Während bislang noch eine erhöhte Kriminalitätsbelastung nötig ist, damit ein bestimmtes Areal überwacht werden kann, soll es künftig reichen, dass die örtlichen Verhältnisse Straftaten erwartbar machen. Dann reicht die Annahme, dass dort irgendwann mal etwas passiert, um ein Areal zu überwachen. Das bringt die Legitimation der Videoüberwachung von einer faktischen, zahlenbasierten Grundlage in die freihändige Einschätzung der zuständigen Polizeikräfte.


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Automatisierte Datenanalyse: Innenausschuss in Sachsen-Anhalt winkt massiv kritisiertes Palantir-Gesetz unverändert durch

12. Februar 2026 um 15:15
Von: Constanze

Das geplante Polizeigesetz in Sachsen-Anhalt wurde heute vom Innenausschuss beschlossen. Es soll Analysen riesiger Datenmengen bei der Polizei erlauben. Sachverständige hatten den Entwurf wegen der Missachtung von Vorgaben aus Karlsruhe heftig kritisiert. Ob für die Datenanalyse eine Palantir-Software genutzt werden soll, steht noch nicht fest.

Kamera zur Ueberwachung
Überwachungskameras sind meist sichtbar, automatisierte Datenanalysen finden im Verborgenen statt. CC-BY-NC 2.0 Herr Olsen

Der Innenausschuss von Sachsen-Anhalt hatte heute einen Gesetzentwurf auf der Tagesordnung, der es in sich hat: Die Polizei soll eine Reihe neuer Befugnisse bekommen, darunter auch die polizeiliche Datenanalyse. Hinter dem Begriff versteckt sich die Idee, die verschiedenen Datentöpfe der Polizei zusammenzuführen und die Informationen darin automatisiert auszuwerten.

Bisher wird in den vier Bundesländern, die eine solche Datenanalyse in ihren Polizeigesetzen erlauben und anwenden, die Softwarelösung „Gotham“ des US-Konzerns Palantir genutzt. Aus geopolitischen Gründen ist der US-Anbieter aber gerade bei sensiblen polizeiinternen Daten alles andere als die erste Wahl. Die Softwaresysteme des Konzerns sind proprietär und die genauen Funktionen Geschäftsgeheimnisse.

Palantir

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Die automatisierte polizeiliche Datenanalyse ist auch rechtlich längst kein unbeschriebenes Blatt mehr, sondern wurde bereits wegen Gesetzen in Hessen und Hamburg beim Bundesverfassungsgericht verhandelt. Beide Gesetze waren in Teilen verfassungswidrig. Auch Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg stehen gerade wegen der Datenanalyse-Regelungen in ihren Polizeigesetzen und wegen der Zusammenarbeit mit Palantir in der Kritik. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Februar 2023 macht weitreichende und detaillierte Vorgaben für solche Datenzusammenführungen.

Das Urteil, das alle deutschen Gesetzgeber bindet, scheint aber nicht überall mit der genügenden Expertise gelesen worden zu sein: In Sachsen-Anhalt war der Gesetzentwurf von Sachverständigen harsch kritisiert worden, weil er die Vorgaben aus Karlsruhe nicht ausreichend umsetzt.

Experten zerpflücken automatisierte Datenanalyse bei der Polizei Sachsen-Anhalt

Doch die Experten stießen offenbar auf taube Ohren: Ohne Korrekturen wurden die geplanten gesetzlichen Regelungen zur Datenanalyse nun von den Regierungsparteien CDU, SPD und FDP als Beschlussempfehlung an das Parlament gegeben. Der Gesetzentwurf blieb unverändert in der ursprünglichen Fassung von 14. Januar 2025, was die umstrittene Datenanalyse angeht. Die Regierungskoalition kündigte aber einen Entschließungsantrag zur zweiten Lesung im Landtag an. Der Inhalt des Antrags ist noch unbekannt.

Nicht nur ein Problem Sachsen-Anhalts

Die Juristin und Palantir-Expertin Franziska Görlitz von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hatte die Datenzusammenführung von Polizeidaten, die im sachsen-anhaltinischen Gesetz Strategische Datenanalysen und Operative Datenanalysen heißen, in ihrer Stellungnahme als „schwerwiegenden Grundrechtseingriff“ bewertet. Die Grenzen vor allem der Strategischen Analyse würden das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur automatisierten Datenanalyse aus dem Jahr 2023 missachten: Die „vorgesehenen Eingriffsschwellen“ genügten den Vorgaben aus Karlsruhe nicht.

Die Datenmenge der Analyse ist im Gesetzentwurf nicht beschränkt. Da zahlreiche polizeiliche Datenbanken und Auskunfts- und Informationssysteme einbezogen werden dürfen, ist das Polizeigesetz damit nicht nur ein Problem Sachsen-Anhalts. Denn es fließen auch Daten in die Analyse ein, die gar nicht von der dortigen Landespolizei erhoben wurden.

Portraitfoto von Jonas Botta
Jonas Botta, Forschungsreferent am FÖV.

Darauf verwies auch Jonas Botta, Sachverständiger in der Anhörung und Verfassungs- und Datenschutzjurist beim Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung. Es sei keine herkunftsbezogene Beschränkung im Gesetzentwurf enthalten. So würden beispielsweise sogar Daten in die Analyse einfließen dürfen, die nicht einmal von inländischen Polizeibehörden stammen. Das betrifft etwa Geheimdienstdaten vom Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst oder Militärischen Abschirmdienst, die an Polizeibehörden übermittelt wurden. Es sei nach dem Gesetzentwurf zulässig, Geheimdienstinformationen, die sich „in den polizeilichen Datenbeständen befinden, in eine Analyseplattform einzuspeisen“, so Botta in seiner Stellungnahme.

Gegenüber netzpolitik.org sagt Juristin Görlitz, dass im geplanten Polizeigesetz „weitgehend unbegrenzte Analysen riesiger Datenmengen bei der Polizei unter zu geringen Voraussetzungen“ vorgesehen seien. Das beträfe auch Daten völlig unverdächtiger Menschen, darunter beispielsweise auch vermisste Personen oder Opfer von Straftaten. Es könnten „Unbeteiligte ins Visier der Polizei geraten, ohne dass sie dafür Anlass geboten haben“.

Porträtfoto von Goerlitz
GFF-Juristin Franziska Görlitz.

Wie diese Analysen ablaufen, sei im Gesetz „kaum eingeschränkt“. Es mangele auch an „ausreichender Kontrolle und Sicherungen“, um wirksam vor Fehlern, diskriminierender Software und Missbrauch zu schützen. Das sei deswegen problematisch, weil die polizeilichen Datenanalysen weitgehende Überwachungsmaßnahmen seien, die tief in die Grundrechte eingriffen, ohne dass die Betroffenen das überhaupt mitbekämen.

Görlitz erklärt unzweideutig: „Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen für Datenanalyse-Befugnisse sind nicht eingehalten.“

Auch hat das Gesetz in Sachsen-Anhalt weitere Defizite, die bereits in anderen Bundesländern kritisiert wurden. In Hessen liegt etwa eine Verfassungsbeschwerde der GFF gegen das dortige Polizeigesetz und die automatisierte Datenanalyse vor, die das hohe Gericht aktuell bearbeitet. Gerügt wird darin insbesondere, dass zuviele konkret im Gesetz zu regelnde Vorgaben kurzerhand in Verordnungen ausgelagert werden.

Das kritisiert Görlitz auch an den sachsen-anhaltinischen Plänen, bei denen die Befugnis zu Datenanalysen nicht ausreichend beschränkt sei. Der Gesetzgeber „überlässt es der Verwaltung, selbst Beschränkungen festzulegen“. Die Juristin hat keine Zweifel: „Der Entwurf ist daher verfassungswidrig.“

Opposition gegen eine Zusammenarbeit mit Peter Thiel und Palantir

Die Sachverständigen senkten unmissverständlich die Daumen. Und auch die Opposition im Landtag ist nicht begeistert: Sowohl die Linke als auch die Grünen sehen die Datenanalyse-Befugnisse kritisch.

Die Linken erklären gegenüber netzpolitik.org ihre Ablehnung der Pläne zur Zusammengeführung der Polizeidaten, auch weil diese Menschen einbezieht, ohne dass sie sich „was zu Schulden haben kommen lassen“. Eva von Angern, Fraktionsvorsitzende der Linken, betont: „Ein gläserner Bürger ist mit uns Linken nicht zu machen.“ Sie stellt sich explizit „gegen eine Zusammenarbeit mit Peter Thiel, der Palantir mit entwickelt hat und einer der wichtigsten Hintermänner der rechtsautoritären Wende in den USA ist“.

Die grüne Fraktion erklärt gegenüber netzpolitik.org, dass sie den vom Innenausschuss durchgewunkenen Gesetzentwurf „aufgrund des Überwachungsdrucks, der Streubreite und der Diskriminierungsgefahr“ schlicht als „ verfassungswidrig“ erachte. Das sagt Sebastian Striegel, innenpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag von Sachsen-Anhalt, und betont: „CDU, SPD und FDP haben heute im Ausschuss alle praktikablen und verfassungsrechtlichen Bedenken und Zweifel an den Gesetzesvorhaben beiseite gewischt.“

Das Gesetz sei „im Design auf Produkte des Herstellers Palantir zugeschnitten“. Die Landesregierung gebe sich hier „kenntnislos“ und schiebe „Verantwortung an den Bund ab“. Ob im Bund jedoch auch Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) auf die Palantir-Karte setzen wird, hat er noch nicht öffentlich kundgetan.

Gefährliche AfD-Vorzeichen

Die langjährige Landesinnenministerin von Sachsen-Anhalt, Tamara Zieschang (CDU), ist offenbar keine allzu starke Verfechterin der Palantir-Softwarelösung. Sie setzt sich für eine alternative Software für die Polizei ein, die all die Datentöpfe der Behörden zusammenführt.

Allerdings steht eine solche Alternative nicht sofort zur Verfügung, anders als die Softwarelösung des US-amerikanischen Konzerns. Denn das Bundesland Bayern hatte einen Rahmenvertrag ausgehandelt, in den auch Sachsen-Anhalts Polizei kurzfristig einsteigen könnte. Daher brachte Zieschang die Systeme von Palantir als eine Art Zwischenlösung als Gespräch.

Sachsen-Anhalt will „interimsweise“ Palantir

Das geplante Polizeigesetz in Sachsen-Anhalt entsteht unter gefährlichen Vorzeichen: Im September 2026 wird dort gewählt. Und eine Regierungsübernahme der AfD scheint nicht ausgeschlossen, wenn man den Umfragen glaubt. Sie sehen die Rechtsradikalen in Sachsen-Anhalt bei Werten um die vierzig Prozent.

Selbst wenn die aktuelle Regierung aus CDU, SPD und FDP doch nicht die bisher favorisierte Interimslösung umsetzt und sich noch gegen den US-Anbieter Palantir entscheidet, könnte die AfD nach der Wahl die Karten neu mischen. Die guten Kontakte ins Trump-MAGA-Lager, in das sich auch der US-Konzern eingeordnet hat, weisen schon in diese Richtung.


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Polizeigesetz-Novelle: Auch Thüringen will Verhaltensscanner

05. Februar 2026 um 11:34

Heute wurde im Thüringer Landtag eine Novelle des Polizeigesetzes diskutiert. Sie bringt neben Verhaltensscannern auch Palantir-artige Datenanalyse, Gesichtersuchmaschine, Kennzeichenscanner und Videodrohnen.

Zwei Menschen umarmen sich, um sie ist ein roter Rahmen gezeichnet, darüber stehen drei rote Ausrufezeichen.
Automatisierte Verhaltenserkennung tut sich schwer damit, Umarmungen von Schlägereien zu unterscheiden. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Priscilla Du Preez auf Unsplash

Die Thüringer Brombeer-Koalition aus CDU, BSW und SPD will nun ebenfalls ein High-Tech-Ermittlungsarsenal für ihre Landespolizei. Eine entsprechende Novelle des Polizeigesetzes wurde heute erstmals im Landtag beraten.

Unter den zahlreichen neuen Befugnissen findet sich beispielsweise das Recht zur Nutzung eines Systems, das anhand von Videobildern illegales Verhalten automatisch erkennen soll. Mit solchen Systemen wird für gewöhnlich öffentlicher Raum überwacht, in Thüringen soll der Verhaltensscanner auch in Gefängnissen zum Einsatz kommen dürfen und dort Gefahrensituationen registrieren.

Ein Prototyp einer Verhaltensscanner-Software wird seit 2018 in Mannheim mit den Bildern oft nichts ahnender Passant*innen trainiert. Die Polizei kann keinen einzigen Fall nennen, bei dem es eine Ermittlung unterstützt hätte. Dennoch wollen immer mehr Bundesländer das System einführen. In Hamburg läuft es bereits, Baden-Württemberg und Berlin haben kürzlich die Gesetzesgrundlage dazu geschaffen, in Schleswig-Holstein und Sachsen ist eine solche geplant.

„Wir wären wie eine Insel für Kriminelle“

Der thüringische Innenminister Georg Maier, SPD, sagt zum geplanten polizeilichen KI-Einsatz: „Es wäre fatal, wenn wir als einziges Bundesland darauf verzichten würden. Wir wären wie eine Insel für Kriminelle, die hier geringeren Ermittlungsdruck spüren würden.“

Katharina König-Preuss von Die Linke sagt: „Das Problem ist, wer irgendwann in der Lage sein wird, solche Software zu nutzen.“ Sie verweist beispielhaft auf totalitäre Bestrebungen in den USA. In dem debattierten Gesetzespaket sieht sie einen „massiven Grundrechtseingriff“.

Ähnlich umstritten ist eine weitere Befugnis aus dem geplanten Thüringer Polizeigesetz: das Recht, automatisierte Datenanalysen durchzuführen, wie sie beispielsweise mit Produkten von Palantir möglich sind. Die Einführung dieser Befugnis hatte in Baden-Württemberg viele Menschen im Protest auf die Straße getrieben. In Thüringen scheint sie weniger Interesse zu erregen. Derartige automatisierte Datenanalysen werden in den USA beispielsweise dazu genutzt, um Informationen über Menschen zu sammeln, die deportiert werden sollen. In Thüringen dürfen bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit auch Daten in die Analyse einfließen, die bei der verdeckten Überwachung von Wohnraum oder Privatgeräten zusammengetragen wurden.

Ausschluss des Marktführers

Thüringens Innenminister Maier stellt in der Debatte klar, dass er keine Produkte des verrufenen Software-Herstellers Palantir für derartige Big-Data-Analysen nutzen möchte. Eine andere Firma soll dabei zum Zuge kommen. „Eine wie auch immer geartete Zusammenarbeit mit der US-amerikanischen Firma Palantir wird es mit mir nicht geben“, sagt er.

Die Novelle des Polizeigesetzes soll den Thüringer Beamt*innen noch weitere datenschutzrechtlich problematische Befugnisse bringen. So sollen beispielsweise Personen, die vom Verhaltensscanner bei einer Straftat ertappt werden, automatisch über mehrere Kameras hinweg verfolgt werden können.

Außerdem soll der Gesetzentwurf den Aufbau einer Gesichtersuchmaschine ermöglichen, die mit frei zugänglichen Bildern aus dem Internet gefüttert wird. Dabei verbietet der AI-Act der EU das Anlegen von Datenbanken, die ungezielt Gesichtsbilder aus dem Internet auslesen. Nach dem Gesetzentwurf dürfte die Polizei auch Stimmen-Samples aus dem Netz extrahieren, um diese automatisiert mit anderen Stimmproben zu vergleichen.

Drohnen, die Handys jagen

Auch den Einsatz von Kennzeichenscannern ermöglicht der Gesetzentwurf. Damit dürften von Fahrzeugen, die zur Kontrolle ausgeschrieben sind, sogar Bewegungsprofile erstellt werden.

Ein weiteres Spielzeug, das das thüringische Innenministerium den Polizist*innen des Bundeslandes zur Verfügung stellen möchte, sind Videodrohnen, die zum Beispiel bei öffentlichen Veranstaltungen eingesetzt werden sollen. Außerdem könnten dem Gesetz nach Drohnen die Funktion eines IMSI-Catchers übernehmen und Standorte sowie Geräte- und Kartennummern von Mobiltelefonen ermitteln. Derartige Standortabfragen sollen künftig auch bei Mobiltelefonen erlaubt sein, deren Besitzer*innen nicht kriminell sind, sondern als vermisst gemeldet wurden.

Elektronische Fußfesseln sollen dem Gesetz nach nicht nur gegen Sexualstraftäter eingesetzt werden, sondern beispielsweise auch bei Menschen, die „eine Gefahr für Anlagen mit unmittelbarer Bedeutung für das Gemeinwesen“ darstellen. Demnach könnten die Tracker wohl theoretisch auch Menschen angelegt werden, die planen, eine Straße zu blockieren.

Zudem erlaubt das geplante Polizeigesetz den Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten, auch Taser genannt. Die werden oft gegen Menschen in psychischen Ausnahmesituationen genutzt und führen immer wieder zu Todesfällen.


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Polizeirechtsnovelle in Sachsen: BSW auf Zustimmungskurs zu massiver Verschärfung

31. Januar 2026 um 13:09

Bei der Verschärfung des Polizeigesetzes in Sachsen könnte das Bündnis Sahra Wagenknecht der Minderheitskoalition zur Mehrheit verhelfen. Die BSW-Fraktion hat nur wenige Einwände gegen den Ausbau der Überwachung der sächsischen Bürger:innen. Das zeigt die Stellungnahme der Fraktion, die wir veröffentlichen.

Wahlplakate von Sahra Wagenknecht, BSW, Petra Köpping, SPD, und von Ministerpräsident Michael Kretschmer, CDU, auf einer grünen Wiese,
Das BSW könnte der Minderheitsregierung aus SPD und CDU zu einer Mehrheit verhelfen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Wolfgang Maria Weber

Stell dir vor, Du machst ein Polizeigesetz – und keiner macht mit. Vor diesem Szenario, so schien es auf den ersten Blick, stand die sächsische Regierung im vergangenen Herbst. Damals stellte sie ihren Entwurf für die Novelle des Polizeivollzugsdienstgesetzes (SächsPVDG) vor, der die Polizeibefugnisse auf Kosten der Grundrechte erheblich erweitern würde.

Die Liste der geplanten Maßnahmen ist lang und enthält unter anderem:

  • Verhaltensscanner,
  • automatisierte Datenanalyse durch eine Plattform wie Palantir,
  • Staatstrojaner zur Gefahrenabwehr (Quellen-TKÜ),
  • der Abgleich von Gesichtern und Stimmen mit dem Internet,
  • die Ausweitung der automatisierten Kennzeichenerfassung,
  • das Filmen in Autos (auch mit Drohnen), um gegen „Handy-Sünder:innen“ am Steuer vorzugehen.

Da die schwarz-rote Regierung in Sachsen keine eigene Mehrheit hat, ist sie auf Stimmen aus der Opposition angewiesen. Dafür hat die sächsische Regierung einen sogenannten Konsultationsmechanismus etabliert. In diesem Verfahren schicken die Fraktionen sowie einige Interessengruppen ihre Position zu einem geplanten Gesetz an die Regierung. Diese überlegt dann, was sie davon übernimmt – auch mit Blick auf die Mehrheitssuche im Landtag.

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) in Sachsen hat kaum Einwände gegen die deutliche Verschärfung des SächsPVDG. Das geht aus einer Stellungnahme der Fraktion hervor, die netzpolitik.org durch das Sächsische Transparenzgesetz erhalten hat. Damit wird immer wahrscheinlicher, dass das BSW der sächsischen Minderheitskoalition zur Mehrheit verhilft.

Bisher schwieg das BSW zu seiner Position

Über das Sächsische Transparenzgesetz haben wir 24 der 26 abgegebenen Stellungnahmen erhalten. Wir veröffentlichen die Dokumente auf der Plattform FragDenStaat.

Enthalten sind alle Stellungnahmen fast aller Fraktionen im Landtag. Die AFD-Fraktion hat keine Stellungnahme abgegeben; sie hat sich öffentlich gegen den Konsultationsmechanismus ausgesprochen. Bei zwei Stellungnahmen verweigerten laut Bescheid die Urheber:innen „aus dem Bereich der wissenschaftlichen Forschung“ die Veröffentlichung zum „Schutz ihres geistigen Eigentums“.

Die Stellungnahme der BSW-Fraktion zeigt erstmals öffentlich die Position des Bündnisses zur SächsPVDG-Novelle. Nachdem Grüne und Linke frühzeitig harsche Kritik an dem Entwurf der Staatsregierung geübt hatten – und bereits gegen das bisher geltende SächsPVDG geklagt hatten –, rückten Beobachter:innen das BSW als potenzielle Mehrheitsbeschafferin in den Fokus.

Was das BSW Sachsen über den Entwurf denkt, war bisher allerdings unklar. In der Vergangenheit kündigte das Bündnis lediglich an, den Entwurf zu prüfen. Inhaltliche Nachfragen von netzpolitik.org beantwortete das BSW in der Vergangenheit nicht. Seine Stellungnahme bestätigt jetzt, dass es zwischen Schwarz-Rot und den Wagenknecht-Anhänger:innen erhebliche Schnittmengen gibt.

Im Unterschied zu anderen Fraktionen hat das Bündnis Sahra Wagenknecht eine eher kurze Stellungnahme abgegeben. Auf nicht mal vier vollen Seiten kritisiert die BSW-Fraktion lediglich sieben Punkte des weitreichenden Vorschlags des Sächsischen Innenministeriums. Sie bleibt damit nicht nur hinter den ebenfalls oppositionellen Grünen und Linken zurück, sondern sieht den Gesetzentwurf sogar weniger kritisch als die mitregierende SPD-Fraktion.

BSW kritisiert „Vorfeldstraftat“

Doch welche Punkte will das BSW abändern? In ihrer Stellungnahme wendet sich die Fraktion gegen das Konzept der „Vorfeldstraftat“, die in der SächsPVDG-Novelle eingeführt wurde. Eine Vorfeldstraftat ist laut Gesetzentwurf ein Straftatbestand,

der Verhaltensweisen erfasst, die vom Gesetzgeber als generell gefährlich für Individualrechtsgüter oder Kollektivrechtsgüter bewertet werden, aber als einzelne Handlungen in räumlicher oder zeitlicher Hinsicht noch vor einer konkreten oder konkretisierten Gefährdung oder gar Verletzung solcher Rechtsgüter liegen können und damit strafbewehrte Vorbereitungshandlungen darstellen.

Der Begriff ist wichtig, weil an ihn eine Vielzahl alter und neuer Polizeibefugnisse im SächsPVDG-Entwurf geknüpft ist.

Das BSW sieht in der „Vorfeldstraftat“ eine „fragwürdige Vorverlagerung polizeilicher Eingriffsbefugnisse“. Es drohe „eine Kriminalisierung von bloßen Verdachtsmomenten oder sozial auffälligem Verhalten sowie die Verwischung der Grenze zwischen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung“. Nicht nur das BSW hatte hier Bedenken, selbst die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) sieht die entworfene Definition als zu weit gefasst an.

Nein zur Echtzeit-Identifizierung, Ja zum Verhaltensscanner

Das BSW lehnt auch einen Teil der KI-gestützten Videoüberwachung ab, die sogenannte biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung. Dabei sollen Polizist:innen unter bestimmten Voraussetzungen einen Echtzeitabgleich von „live“ gefilmten Menschen mit ihren eigenen Datenbeständen vornehmen. Das ist laut BSW ein „besonders schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte“ und „eröffnet die Gefahr einer faktischen Massenüberwachung im öffentlichen Raum“.

Die im gleichen Paragrafen eingeführten Verhaltensscanner begrüßt die BSW-Fraktion hingegen. Man erkenne die „Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit“ dieser Regelung an und teile sie, heißt es in der Stellungnahme.

Nur anonyme Polizeidaten fürs KI-Training

Dass KI-Modelle mit Daten der Polizei trainiert werden können, will das BSW nur dann erlauben, wenn diese Daten anonymisiert sind. Der Entwurf hatte auch personenbezogene Daten für das KI-Training freigegeben, wenn eine Pseudonymisierung oder Anonymisierung nicht möglich gewesen wäre.

Außerdem möchte das BSW die Schwelle für Öffentlichkeitsfahndungen erhöhen (von einer „Gefahr“ zu einer „dringenden Gefahr“ für Leib, Leben oder Freiheit eines Menschen) sowie die automatisierte Erfassung von Nummernschildern auf die Verhinderung von Straftaten mit Grenzbezug beschränken.

Nach dem Willen der BSW-Abgeordneten soll das Filmen von Bodycams in Wohnungen auf drei Jahre befristet und umfassend evaluiert werden. Ebenfalls evaluiert werden soll der Einsatz von Tasern. Hier spricht sich das BSW gegen einen flächendeckenden Roll-out aus. Stattdessen sollen Polizist*innen zunächst nur in einem Revier im ländlichen Raum sowie in einem „Großstadtrevier“ Taser bekommen. Auch die SPD-Fraktion hatte sich für eine Erprobung in lediglich zwei Polizeidirektionen ausgesprochen, bevor alle Polizist:innen im Land Taser erhalten.

Kein Änderungsbedarf bei Palantir-Paragrafen

Spannender als die Punkte, die das BSW abgeändert sehen will, sind jene Teile des Entwurfs, auf die das BSW nicht eingeht. Bei diesen sehe man keinen Änderungsbedarf, bestätigt die Pressesprecherin der Fraktion auf Anfrage von netzpolitik.org. Die Stellungnahme sei auch heute noch aktuell, so die Sprecherin.

Ein Streitpunkt ist Palantir. Der Entwurf der SächsPVDG-Novelle sieht die Einführung einer Plattform zur automatisierten Datenanalyse vor. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und NRW setzen hier auf Produkte der Firma Palantir.

Während eine solche Plattform für automatisierte Datenanalyse für grundsätzliche Kritik von Datenschützer:innen sorgt – der IT-Sicherheitsexperte Manuel Atug spricht von „Rasterfahndung by design“ – richtet sich die Kritik auch konkret gegen Palantir.

So hilft die Firma der Abschiebehörde ICE in den USA bei der Jagd auf Migrant*innen. Laut einem Bericht der Schweizer Armee ist es zudem möglich, dass die US-Regierung und die Geheimdienste die Daten einsehen können. Außerdem ist Palantir Mit-Gründer Peter Thiel ein Unterstützer Donald Trumps und glaubt nach eigener Aussage nicht daran, „dass Demokratie und Freiheit noch kompatibel sind“.

Die SPD in Sachsen hat sich mehrfach gegen die Beschaffung einer Palantir-Software ausgesprochen, zuletzt in ihrer Stellungnahme zum Konsultationsverfahren. Das BSW springt den Sozialdemokrat:innen hier offenbar nicht bei, sie müssen sich also in den Verhandlungen selbst durchsetzen.

Mit Drohnen auf Spatzen schießen

Ebenso ignoriert das BSW die Kritik an der Videoüberwachung von Autofahrer:innen. Nach dem Entwurf der SächsPVDG-Novelle soll die Polizei auch in Autos filmen dürfen, um Handy-Nutzer:innen am Steuer zu erwischen. Dafür sollen auch Drohnen eingesetzt werden können. Die Nutzung eines Handys beim Fahren ist eine Ordnungswidrigkeit, dementsprechend unverhältnismäßig ist der Einsatz von Drohnen und anderen Videokameras.

Nicht nur die SPD kritisiert diesen Teil des Gesetzentwurfs, auch die sächsische Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert äußert sich deutlich: „Angesichts der auf der Hand liegenden Unverhältnismäßigkeit der Befugnis sei nur am Rande erwähnt, dass die vorgesehene Offenheit, also Erkennbarkeit der Videoüberwachung des fließenden Straßenverkehrs dann kaum umzusetzen wäre, wenn sie mittels Drohnen erfolgen soll.“ Die Vorschrift sei „offensichtlich verfassungswidrig und sollte ersatzlos gestrichen werden“, schreibt Hundert in ihrer Stellungnahme.

Kein kritisches Wort zu Staatstrojanern

Ebenfalls keine Probleme hat das BSW mit dem erweiterten Einsatz von Staatstrojanern. Die sächsische Regierung will die Quellen-TKÜ auch zur Gefahrenabwehr ermöglichen. Ginge es nach der CDU, soll das Gleiche auch für die Online-Durchsuchung gehen.

Auch zur Erkennung von Gesichtern und Stimmen mit Internet-Daten formuliert das BSW keine Position, obwohl es Zweifel daran gibt, dass diese Befugnis rechtlich haltbar wäre. Laut einem Gutachten von AlgorithmWatch ist es technisch nicht umsetzbar, frei verfügbare Bilder aus dem Internet für einen Abgleich praktikabel durchsuchbar zu machen, ohne eine Datenbank dieser Bilder zu erstellen. Das wiederum verbietet die KI-Verordnung der EU.

Wie es weitergeht

Was heißt das alles für das finale Gesetz? Zwar sieht das BSW ebenfalls Änderungsbedarf bei einzelnen problematischen Paragrafen, es positioniert sich aber etwas weniger kritisch als die mitregierende SPD-Fraktion und ist noch weiter entfernt von der umfassenden Kritik von Grünen und Linken. Das erleichtert die Kompromissfindung mit der CDU und dem von ihr geführten Innenministerium, macht allerdings ein SächsPVDG unwahrscheinlicher, das die Grundrechte schont.

Inwiefern das Innenministerium auf die Wünsche des BSW, aber auch der Regierungsfraktionen eingehen wird, ist aktuell unklar. Daher verspricht das BSW auch noch keine Zustimmung zum Gesetz. „Es hängt davon ab, ob wir uns hinsichtlich der abweichenden Auffassungen annähern können“, schreibt eine Pressesprecherin der BSW-Fraktion gegenüber netzpolitik.org.

Das sächsische Innenministerium erklärt auf Anfrage, dass das Konsultationsverfahren abgeschlossen sei. Bisher wurde der überarbeitete Entwurf dem Parlament aber noch nicht übermittelt. „Voraussetzung für die Zuleitung des Gesetzesentwurfs an den Sächsischen Landtag ist die zweite Kabinettsbefassung“, teilt das Innenministerium auf Anfrage von netzpolitik.org mit.

Die nächste reguläre Sitzung des Innenausschusses ist am 12. März. Dann könnten die Abgeordneten eine Sachverständigenanhörung im Landtag ansetzen. Insgesamt haben Regierung und Parlament bis Ende Juni Zeit, dass SächsPVDG abzuändern. Andernfalls verliert die Polizei einige ihrer Befugnisse, weil der sächsische Verfassungsgerichtshof das aktuelle Polizeigesetz an einigen Stellen für verfassungswidrig erklärt hatte.


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Rasterfahndung: Daten von 153 Millionen Fluggästen landen 2024 beim BKA

31. Oktober 2025 um 17:36

Das Bundeskriminalamt hat vergangenes Jahr fast 548 Millionen Fluggastdaten erhalten und gerastert. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung hervor. Mittlerweile landen 90 Prozent aller Passagiere in Deutschland in Datenbanken bei der Polizei.

Zwei Hände halten eine Bordkarte von Finnair. Im Hintergrund ist ein schwarzer Koffer.
Wer fliegt wohin, wann und mit wem? All das leiten die Fluggesellschaften an das BKA weiter. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Zoonar

Wer in letzter Zeit von oder in die EU geflogen ist, dessen Daten hat das Bundeskriminalamt mit hoher Wahrscheinlichkeit analysiert.

Die Daten von 153 Millionen Fluggästen haben die Fluggesellschaften im zurückliegenden Jahr an die Fluggastdatenzentralstelle im Bundeskriminalamt übermittelt. Insgesamt waren es 548 Millionen Datensätze. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. Gegenüber dem Vorjahr sind es etwa 94 Millionen mehr Datensätze und 28 Millionen mehr betroffene Passagiere.

Das BKA gleicht die Daten der Flugreisenden automatisch mit polizeilichen Datenbanken ab und sucht nach Mustern, „um Personen zu identifizieren, die mit terroristischen Straftaten oder schwerer Kriminalität in Zusammenhang stehen könnten“, so die Website des BKA.

Die maschinelle Prüfung erzielte im vergangenen Jahr auf diese Weise über 200.000 Datensatztreffer und rund 6.800 Mustertreffer. Nach einer händischen Überprüfung haben BKA-Mitarbeitende nur rund 90.000 von ihnen als echt-positive Treffer bestätigt.

Im Vergleich zum Vorjahr waren es deutlich weniger automatische Treffer. Dennoch konnten die Fahnder*innen nach ihrer Überprüfung mehr Treffer bestätigen als vergangenes Jahr.

Aus diesen Treffern ergaben sich wiederum lediglich 10.426 polizeiliche Maßnahmen, wenn beispielsweise die angetroffenen Flugreisenden mit den gesuchten Personen tatsächlich übereinstimmten. In ungefähr einem Fünftel der Fälle ging es um Aufenthaltsermittlungen. Mehr als 1.500 Menschen wurden festgenommen. Am häufigsten haben die Beamt*innen die angetroffenen Fluggäste durchsucht.

Damit geht die Tendenz der letzten Jahre weiter: Die Menge der erfassten und übermittelten Daten wächst, ohne dass sich damit mehr Treffer erzielen lassen. Der Anteil der für die Grenzbehörden interessanten Personen an allen betroffenen Fluggästen ist und bleibt verschwindend gering.

Immer mehr Datenflut

Nicht nur wächst die Menge der erfassten Daten, der Anteil der betroffenen Passagiere am gesamten Flugaufkommen in Deutschland ist auch größer geworden. Aktuell sind es ungefähr 90 Prozent aller Flugreisenden, deren Daten das BKA verarbeitet (Stand August 2025). Das ist die überwältigende Mehrheit. Im vergangenen Jahr waren es noch 72 Prozent.

Denn immer mehr Luftfahrtunternehmen übermitteln die Daten ihrer Fluggäste an die Fluggastdatenzentralstelle. Aktuell sind es 391 Unternehmen, die an das Fluggastdateninformationssystem angeschlossen sind. Das sind 160 mehr als im Vorjahr. Welche und wie viele Unternehmen an das System noch angebunden werden müssen, wollte die Bundesregierung nicht beantworten.

Zugelassen waren im vergangenen 1710 ausländische und 101 deutsche Fluggesellschaften, so das Luftfahrt-Bundesamt.

Begehrte Daten

Beim Fluggastdatensatz handelt es sich um Daten, die bei der Buchung des Fluges anfallen. Dazu gehören der Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, alle Arten von Zahlungsinformationen einschließlich der Rechnungsanschrift sowie Informationen zum Gepäck, zum Tarif, zur Zahlungsweise und zu Mitreisenden. Auch Angaben zum Reisebüro und zur Sachbearbeiter*in sind enthalten.

Die Fluglinien sind gesetzlich verpflichtet, die Daten aller Flüge über EU-Außengrenzen sowie für ausgewählte Strecken innerhalb der EU an die Fluggastdatenzentralstelle weiterzugeben und tun dies in Deutschland seit 2018.

Als wesentlich stichhaltiger gelten die sogenannten API-Daten (Advance Passenger Information-Daten), die über den normalen Geschäftsverlauf hinausgehen und viel detailliertere Informationen enthalten: neben der Flugverbindung sind es Daten aus den mitgeführten Identitätsdokumenten, unter anderem Ausstellungsland und Ablaufdatum des Dokuments, Staatsangehörigkeit, Familienname, Vorname, Geschlecht sowie Geburtsdatum. Da EU-Gesetzgebende diese Daten als „verifiziert“ betrachten, müssen die Fluggesellschaften nun auch sie in Kombination mit den Fluggastdatensätzen erheben und an Behörden übermitteln. Anfang dieses Jahres sind zwei EU-Verordnungen dazu in Kraft getreten.

Die EU richtet dafür einen zentralen Router ein, von dem aus die Daten an die zuständigen Behörden in jeweiligen EU-Ländern übermittelt werden. Fluggesellschaften müssen ihre automatisierten Systeme daran anschließen.

Bisher erhoben die Flugunternehmen diese Daten in unterschiedlicher Tiefe und auch nicht in einem standardisierten Format. An Behörden mussten sie vorab nur „etwaige erhobene“ API-Daten weiterleiten, weitere Vorschriften fehlten bis dahin.

Neues Bundespolizeigesetz

Seit 2008 fordert auch die Bundespolizei API-Daten zu bestimmten Flügen an, um sie vor Eintreffen des Fliegers zu prüfen. Im Zuge des neuen Bundespolizeigesetzes soll diese Einschränkung auf ausgesuchte Flüge entfallen. Im Gesetzesentwurf heißt es, dass nun die API-Daten aller Flüge über EU-Außengrenzen von und nach Deutschland an die Bundespolizei übermittelt werden müssen.

Wer also beispielsweise aus Großbritannien nach Deutschland fliegt, deren Daten landen sowohl bei der Fluggastdatenzentralstelle des BKA als auch bei der Bundespolizei, noch bevor man das Flugzeug betreten hat.

Von der anlasslosen Flugdatenspeicherung sind nicht alle Flugreisenden betroffen. Privatflüge sind vom Anwendungsbereich des Fluggastdatengesetzes nicht erfasst und fliegen unter dem BKA-Radar. Diese Behörde wertet die Daten aller anderen Passagiere nicht nur aus, sondern speichert sie für ein halbes Jahr. Verifizierte und ausgeleitete Treffer können auch bis zu fünf Jahre lang gespeichert werden.

Hinweis: In der alten Version war die Löschfrist nach dem alten Stand angegeben. Wie die Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Partei Die Linke im Jahr 2024 mitteilte, werden die Datensätze gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes nach einem halben Jahr automatisch gelöscht.


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Sächsisches Polizeigesetz: Polizeiwunschliste auf Mehrheitssuche

29. Oktober 2025 um 09:29

Die sächsische Regierung möchte das Polizeigesetz deutlich verschärfen und der Polizei KI-Videoüberwachung, biometrische Internetsuche und staatliches Hacken erlauben. Kritik daran kommt aus Zivilgesellschaft und Opposition. Doch gerade letztere braucht die Regierung, um ihren autoritären Entwurf zum Gesetz zu machen.

Ein Mann in einem blauen Mantel steht vor einem Helikopter und hält an beiden Händen Daumen und Zeigefinger in die Höhe.
Der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU) zählt seine Wünsche auf. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Sylvio Dittrich

Die sächsische Polizei soll in Zukunft möglichst viele neue Befugnisse bekommen. So lautet die kürzestmögliche Zusammenfassung des Entwurfs für das neue Sächsische Polizeivollzugsdienstgesetz, kurz SächsPVDG. Was will der Entwurf konkret? Was sagen Opposition und Zivilgesellschaft? Und warum könnte es ausgerechnet auf das Bündnis Sahra Wagenknecht ankommen?

Anfang Oktober stellte der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU) den Entwurf des SächsPVDG vor. Im Fokus der Berichterstattung stehen seitdem vor allem Drohnen, Taser und die elektronische Fußfessel. Doch der Entwurf sieht auch die Ausweitung und Einführung von weiteren Überwachungsmaßnahmen vor, darunter der Staatstrojaner „Quellen-TKÜ“ (Quellen-Telekommunikationsüberwachung), die automatisierte Kennzeichenerfassung, „KI“-Videoüberwachung, Echtzeit-Gesichtserkennung, der biometrische Datenabgleich und eine automatisierte Datenanalyse von Polizeidaten nach Art von Palantir. Doch mehr zu den einzelnen Punkten weiter unten.

Warum die Uhr für das Gesetzes-Update läuft

Der Hauptgrund für die jetzige Gesetzesnovelle ist ein Urteil des sächsischen Verfassungsgerichtshofs. Die Landtagsabgeordneten aus den Fraktionen der Grünen und Linken hatten gegen die letzte Änderung des Polizeigesetzes erfolgreich geklagt. Der Verfassungsgerichtshof sah einige der neuen Vorschriften als unvereinbar mit der sächsischen Verfassung an, lies sie aber mit Einschränkungen bis zu einer Neuregelung weitergelten. Doch diese Frist läuft am 30. Juni 2026 ab, so steht es in dem Urteil.

Innenminister Schuster betont, aktuell würden insgesamt elf Bundesländer ihre Polizeigesetze überarbeiten. „Bei der Gestaltung der Kompetenzen und Befugnisse bewegen wir uns auf Augenhöhe“, sagte er in einer Pressemitteilung.

Während sich die mitregierende SPD im Landtag zu dem Entwurf eher bedeckt hält, feiert die CDU den Vorstoß. „Dieser Entwurf ist ein Sicherheitsgewinn für Sachsen!“, lässt sich der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Ronny Wähner, in einer Pressemeldung zitieren.

„Chinesische Verhältnisse“ mit „endloser Polizei-Wunschliste“

Grüne und Linke, beide in Sachsen in der Opposition, kritisieren den Gesetzesentwurf mit scharfen Worten. Valentin Lippmann von den Grünen sieht einen massiven Eingriff in die Bürgerrechte. „Insbesondere die KI-gesteuerte Datenanalyse, die Möglichkeit des Abgleichs von Bildern mit öffentlich zugänglichen Quellen im Internet und die umfassende biometrische Videoüberwachung bilden ein Gift der Überwachung“, teilte Lippmann mit. Mit dem Entwurf sei Schuster „näher an der Praxis in China als auf dem Boden unserer Verfassung“.

Rico Gebhardt von der Fraktion Die Linke schreibt auf Anfrage von netzpolitk.org, dass der Gesetzesentwurf auch einige positive Dinge enthalte, etwa Umsetzungen des Gerichtsurteils sowie Maßnahmen zum Schutz vor häuslicher Gewalt. Insgesamt sieht er aber „eine endlose Polizei-Wunschliste“ und einen „rechts-autoritären Entwurf“.

„Überwachungsdruck steht in keinem angemessenen Verhältnis zum Ergebnis“

Auch außerhalb des Landtags hagelt es Kritik. Die sächsische Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert nimmt seit Jahren eine Verschärfungsspirale in der Sicherheitsgesetzgebung wahr. „Jede neu geschaffene Maßnahme im Bereich der Gefahrenabwehr erhöht den Überwachungsdruck auf die Bürgerinnen und Bürger allgemein, auch wenn sie nicht straffällig werden, und das kann ich nicht gutheißen“, sagt sie auf eine Anfrage von netzpolitik.org zu dem Entwurf.

„Die zunehmende polizeiliche Erfassung des öffentlichen und virtuellen Raums und der damit einhergehenden Überwachungsdruck scheinen in keinem angemessenen Verhältnis zu den Ergebnissen der Maßnahmen zu stehen.“ Hundert sieht in diesem Kontext vor allem die Maßnahmen kritisch, von denen viele Bürger:innen betroffen sind, etwa die Maßnahmen zur „KI“-Videoüberwachung und zum Filmen in Autos zur Verkehrsüberwachung: „Obwohl sie keinen Anlass dafür gegeben haben und in keiner Weise eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung darstellen, werden ihre Daten polizeilich verarbeitet“, kritisiert Hundert.

Kritik von netzpolitischer Szene bis Fußballfans

Stephanie Henkel, die sich beim Dresdener CCC, aber auch der Piratenpartei sowie den Datenpunks engagiert, sieht es ähnlich wie Hundert, sagt aber: „Man kann kaum sagen, was die schlimmste Anpassung ist.“ Ein Grundproblem sei, dass der Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil zu viel durchgewunken habe. Nun gehe das Innenministerium mit diesem Entwurf nochmal deutlich über das Urteil hinaus, so Henkel. „Der jetzige Entwurf stellt unterm Strich einen massiven Ausbau der Überwachung in Sachsen dar, gegen den wir uns als Zivilgesellschaft laut und sichtbar stellen müssen.“

Auch aus der Fußballszene kommt Gegenwind zum Gesetzesentwurf. In einem gemeinsamen Statement schreiben die Fanhilfen von Chemie Leipzig, Dynamo Dresden und dem FSV Zwickau: „Mit diesem vorgelegten Gesetzesentwurf zur Regelung der Befugnisse der sächsischen Polizei begeht der sächsische Innenminister Armin Schuster erneut einen bewussten Verfassungsbruch.“ Anstatt die verfassungsgemäße Ordnung des sächsischen Polizeirechts herzustellen, erweitere man dieses um Dutzende weitere verfassungswidrige Punkte, so ein Fanhilfe-Sprecher.

Besonders kritisch sehen die Fan-Anwält:innen die Kombination der verschiedenen Befugnisse, etwa wenn automatisierte Datenanalysen mit Software von Palantir und neue Formen der Videoüberwachungsauswertung zusammenkämen: „Im Zusammenspiel [von Palantir, Anm. d. Red.] mit der nach Gesetzesentwurf geplanten verdeckten automatisierten Kennzeichenerkennung und dem Einsatz intelligenter Videoüberwachung wäre der gläserne sächsische Bürger dann wohl perfekt.“

Doch wie weit gehen die geplanten Befugnisse wirklich?

Jetzt auch Staatstrojaner für die Prävention

In der Strafverfolgung ist der Staatstrojaner zum Anzapfen der laufenden Telekommunikation schon mehrere Jahre lang erlaubt. Das regelt die bundesweit geltende Strafprozessordnung. In Sachsen gilt seit der letzten Novelle des SächsPVDG, dass die Polizei zur Gefahrenabwehr auch die Kommunikation abhören darf. Nun aber steht das erste Mal explizit im Gesetz, dass die sächsische Polizei dafür auch „in von der betroffenen Person genutzte informationstechnische Systeme“ eingreifen darf. Sie darf also hacken. Darauf hatten sich Union und SPD im sächsischen Koalitionsvertrag geeinigt.

Zu den Voraussetzungen gehört nach dem Entwurf selbstverständlich eine richterliche Anordnung. Zudem ist die Maßnahme nur zulässig, „wenn die Abwehr der Gefahr oder die Verhütung der Straftat auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre“. Laut Entwurf geht es um die Verhinderung bestimmter schwerer Straftaten, die sich gegen den „Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder der Länder, Leib, Leben, Gesundheit oder Freiheit einer Person oder für Sachen von besonderem Wert, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse geboten ist“ richten.

Dass dabei auch Dritte mitüberwacht werden, ist allerdings kein Hinderungsgrund. Zuletzt hatte etwa die bayerische Polizei das Pressetelefon der Letzten Generation – und damit wenig überraschend auch die Gespräche mit Journalist:innen – abgehört. Zwei Journalisten ziehen deshalb zusammen mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte vor das Bundesverfassungsgericht.

Kommt Palantir auch nach Sachsen?

Das neue SächsPVDG ebnet den Weg auch für Palantir oder andere Analyseplattformen. Die Polizei soll „zur Gewinnung neuer Erkenntnisse gespeicherte personenbezogene Daten anlassbezogen automatisiert zusammenführen und mit weiteren nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsgrundlagen gespeicherten personenbezogenen Daten automatisiert verknüpfen, aufbereiten und auswerten“ können. Die Polizei darf diese Datenanalyse zur Verhinderung einer langen Liste von Straftaten einsetzen, darunter schwere Straftaten, besonders schwere Straftaten, aber auch „zur Abwehr einer Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder der Länder, Leib, Leben, Gesundheit oder Freiheit einer Person oder für Sachen von besonderem Wert, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse geboten ist“.

Dabei soll die Polizei fast alle Daten zusammenführen können, über die sie potenziell verfügt: von Daten aus Polizeidatenbanken wie „Gewalttäter Sport“ über Falldaten bis zu Datensätzen „aus gezielten Abfragen in gesondert geführten staatlichen Registern sowie einzelne gesondert gespeicherte Datensätze aus Internetquellen“. Datenschutzbeauftragte Hundert stellt klar: „Dabei werden tausende Datensätze auch von Personen ausgewertet, die nicht Gegenstand polizeilicher Ermittlungen waren.“ Lediglich Daten aus Wohnraumüberwachung und Online-Durchsuchung sollen laut Entwurf nicht miteinbezogen werden.

Näheres soll eine Verwaltungsvorschrift regeln, die dann auch „Kennzeichnungen“ zur Einhaltung der Zweckbindung sowie ein Rechte- und Rollenkonzept beinhalten soll. Rico Gebhardt von den Linken kritisiert das. „Das Parlament wird dann nicht mehr mitreden können. Auch damit werden wirklich alle roten Linien überschritten.“

Gebhardt sieht in dem Entwurf einen „Blankoscheck“, um sich bei „rechtsstaatlich desinteressierten Tech-Oligarchen“ einzukaufen – auch wenn der Name „Palantir“ im Gesetzentwurf nicht explizit falle. Es gebe keine Vorfestlegung auf Palantir, sagte Innenminister Schuster laut Sächsischer Zeitung. Auch die sächsische SPD hatte sich noch vor ein paar Monaten gegen Palantir ausgesprochen.

Stephanie Henkel ist skeptisch, ob es nicht docch auf Palantir hinausläuft: „Ich wüsste nicht, was sie sonst nehmen.“ Henkel erinnert auch an den bereits existierenden Rahmenvertrag, den Bayern mit Palantir ausgehandelt hat. Aktuell setzen Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen Palantir-Software ein, in Baden-Württemberg soll die Software ab 2026 zum Einsatz kommen.

Videoüberwachung, jetzt mit „Künstlicher Intelligenz“

Neu im Polizeigesetz ist auch der Paragraf zur „KI“-Videoüberwachung. Die Polizei will damit zum einen von einer Software automatisiert erkennen lassen, wenn sich im Bereich der Kameras eine Straftat anbahnt. Konkret soll die Software Waffen und gefährliche Gegenstände erkennen sowie Bewegungsmuster, „die auf die Begehung einer Straftat hindeuten“. Vorbild ist ein Projekt in Mannheim.

Zum anderen soll eine Software auch Personen nachverfolgen können, deren Bewegungsmuster auffällig waren, sofern ein Polizist das bestätigt. Mit richterlicher Anordnung oder bei Gefahr im Verzug darf die Polizei auch einen Abgleich der gefilmten Gesichter mit den eigenen Auskunfts- und Fahndungssystemen durchführen („Fernidentifizierung“).

Diese Gesichtserkennung ist in Sachsen bisher schon erlaubt, allerdings nur an Orten, die wichtig für die grenzüberschreitende Kriminalität sind. Der neue Entwurf ermöglicht nun die „KI“-Videoüberwachung und Fernidentifizierung an Kriminalitätsschwerpunkten sowie bestimmten Veranstaltungen unter freiem Himmel.

Gesichtserkennung mit Daten aus dem Internet

Ebenfalls künftig erlaubt sein soll der Abgleich mit biometrischen Daten aus dem Internet. Konkret nennt der Gesetzesentwurf Gesichter und Stimmen, die die Polizei zum Zwecke der Gefahrenabwehr abgleichen dürfe. Hier braucht es ebenfalls eine richterliche Anordnung. Außerdem soll die Datenschutzbeauftragte nachträglich informiert werden.

Sollte es dieser Paragraf in das finale Gesetz schaffen, wird er wahrscheinlich ein Fall für die Gerichte. Linken-Politiker Gebhardt hat nach eigener Aussage erhebliche Zweifel, „ob so eine biometrische Rasterfahndung, auf die es ja hinauslaufen würde, überhaupt legal betrieben werden kann – oder ihre Anwendung nicht eher dazu führt, das Gesetz erneut in den verfassungswidrigen Bereich zu steuern“.

Laut einem Gutachten von AlgorithmWatch ist es technisch nicht umsetzbar, frei verfügbare Bilder aus dem Internet für einen Abgleich praktikabel durchsuchbar zu machen, ohne eine Datenbank dieser Bilder zu erstellen. Dies wiederum verbietet die KI-Verordnung der EU. Auf die Anfrage von netzpolitik.org, wie dieser Teil des Entwurfs rechtssicher umgesetzt werden soll, hat das sächsische Innenministerium nicht geantwortet.

Noch mehr Abbau von Datenschutz

Insgesamt bedeutet der Entwurf fast überall einen Rückschritt beim Datenschutz. So ist der Polizei künftig eine Weiterverarbeitung von personenbezogenen Daten auch für Aus- und Fortbildungen erlaubt. Auch zum „KI“-Training dürfen personenbezogene Daten verwendet werden. Das gilt selbst dann, wenn man die Daten nicht anonymisieren oder pseudonymisieren kann.

Zu diesem Zweck darf die Polizei die Daten auch an Dritte weitergeben. Rico Gebhardt befürchtet in diesem Zusammenhang einen Tabubruch: „Das erweckt den bösen Anschein, als wäre das Innenministerium bereit, einen Anbieter mit hochsensiblen Daten der Bürgerinnen und Bürger zu ,bezahlen‘.“

Die bisher dargestellten Neuerungen sind nur eine kleine Auswahl aus dem Entwurf. Künftig soll zudem das automatisierte Scannen von Autokennzeichen auch verdeckt erfolgen können – und das pauschal in allen Orten mit einer Grenznähe von unter dreißig Kilometern sowie an Kriminalitätsschwerpunkten. Das ist etwa die Hälfte der Fläche Sachsens. Die Polizei soll außerdem künftig an bestimmten Kreuzungen auch in Autos filmen dürfen, um zu verhindern, dass Fahrer:innen dort das Handy benutzen. Und Bodycams sollen nun auch in Wohnungen filmen dürfen.

Sächsische Koalition muss erst eine Mehrheit suchen

Dass der Gesetzesentwurf in dieser Form überhaupt zum Gesetz wird, ist alles andere als klar. Denn in Sachsen regieren CDU und SPD in einer Minderheitskoalition – also ohne eigene Mehrheit im Parlament. Die Regierung muss also auf die Opposition zugehen, wie zuletzt beim Haushalt, als Grüne und Linke dem Entwurf nach langen Verhandlungen zustimmten.

Fraktionen im sächsischen Landtag.
Fraktionen im sächsischen Landtag.

Das läuft in Sachsen über den sogenannten Konsultationsmechanismus. Nachdem die Regierung einen Entwurf veröffentlicht, können die Fraktionen Stellungnahmen abgeben, ebenso wie Verbände, Kommunen oder Einzelpersonen. Diese Frist läuft für die Zivilgesellschaft noch bis zum 30. Oktober. Laut Rico Gebhardt, haben die Fraktionen bis zum 10. Dezember Zeit, Stellungnahmen abzugeben.

Die Staatsregierung arbeitet dann Änderungsvorschläge ein und stellt den Entwurf schließlich dem Parlament vor. Politisch bedeutet das, dass die Regierung auf Vorschläge der Opposition wird eingehen müssen, wenn sie einen mehrheitsfähigen Entwurf im Landtag einbringen will.

Wer verschafft dem Polizeigesetz die Mehrheit?

Auch wenn beide Fraktionen Stellungnahmen einreichen werden: Grüne und Linke sorgen vermutlich nicht für eine Mehrheit. Beide hatten gegen das aktuelle Gesetz geklagt und positionieren sich auch deutlich gegen die geplante Novelle. So sagt der innenpolitische Sprecher der Grünen, Valentin Lippmann: „Wir Bündnisgrüne werden in unserer Stellungnahme deutlich machen, dass wir für einen solchen freiheitsfeindlichen Gesetzentwurf nicht zur Verfügung stehen.“ Zudem müsste die sächsische Regierung aufgrund der Sitzverteilung sowohl Grüne als auch Linke ins Boot holen, um eine Mehrheit zu erreichen.

Aktivistin Henkel hält es für möglich, dass auch die AfD für die Mehrheit sorgen könnte. „Ich vertraue der CDU nicht. Für die AfD wäre der Entwurf ein Gewinn“, meint Henkel. „Alles was da drin steht, ist für die Gold wert, wenn die einmal an der Macht sind.“ Doch eine Zusammenarbeit mit der AfD würde vermutlich die SPD vor den Kopf stoßen – und den Koalitionsvertrag brechen. Dort heißt es: „Eine Zusammenarbeit oder eine Suche nach parlamentarischen Mehrheiten mit der AfD als gesichert rechtsextrem eingestufter Partei wird es durch die neue Regierung und die Koalitionsfraktionen nicht geben.“

Deshalb rückt das Bündnis Sahra Wagenknecht in den Fokus. Mit seinen 15 Abgeordneten könnte das BSW dem Gesetzesentwurf eine Mehrheit verschaffen. Doch wie sich das BSW positioniert, ist alles andere als klar.

BSW berät sich intern noch

Dem MDR teilte das BSW Anfang des Monats mit: „Die BSW-Fraktion steht für ein modernes Polizeivollzugsdienstgesetz mit dem Stand der Technik entsprechenden Befugnissen. Gleichzeitig treten wir für eine Balance von Freiheit und Sicherheit ein. Deshalb wollen wir den Gesetzesentwurf gründlich prüfen und in der Fraktion beraten.“ Diese fraktionsinterne Abstimmung dauere an, teilte der innenpolitische Sprecher der BSW-Fraktion, Bernd Rudolph, auf Anfrage von netzpolitik.org mit.

Im Programm des BSW zur sächsischen Landtagswahl hieß es zum Thema innere Sicherheit: „Einen übergriffigen Staat lehnen wir ab, weshalb immer die Verhältnismäßigkeit der Mittel und die universelle Unschuldsvermutung gelten müssen. Jedermann soll sich in der Öffentlichkeit frei entfalten können, ohne Angst vor Beobachtung und Überwachung. Mehr Polizisten auf der Straße und in Problemvierteln sind im Bedarfsfall eine größere Hilfe als mehr Videokameras.“

Inwiefern das BSW diese Position in den Verhandlungen durchsetzen kann, werden die nächsten Monate zeigen.

Wie laut wird die Straße sein?

Einige wollen das nicht passiv abwarten. Grünen-Politiker Lippmann rät den Sächs:innen, das Beteiligungsportal zu nutzen und die eigene Meinung zum Gesetz zu hinterlegen. Bis zum 30. Oktober können Bürger:innen und Verbände noch Stellungnahmen einreichen. Auch Henkel ruft dazu auf.

Trotz der vielen Verschärfungen im Gesetz hat Henkel Hoffnung – auch dank der Proteste gegen Palantir und die Chatkontrolle. „Endlich ist mal wieder ein Bewusstsein da, dass Massenüberwachung böse ist.“ Das habe sie noch vor einem Jahr anders erlebt. „Ich hoffe, dass sich jetzt mehr Leute finden, die gegen das neue SächsPVDG in Sachen protestieren werden.“


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Neues Polizeigesetz in Berlin: „Abkehr von der grundrechtsfreundlichen Politik“

29. September 2025 um 18:35

Die schwarz-rote Berliner Landesregierung bastelt an einem neuen Polizeigesetz, das mehr Videoüberwachung, Staatstrojaner und viele weitere Befugnisse für die Polizei bereit hält. Dafür gab es massive Kritik – sowohl auf der Straße als auch bei der parlamentarischen Anhörung.

Zwei Polizeifahrzeuge, Sonnenuntergang, im Hintergrund der Fernsehturm.
Nach dem Willen von CDU und SPD soll die Berliner Polizei massiv mit neuen Befugnissen ausgestattet werden. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / A. Friedrichs

Die Berliner schwarz-rote Koalition will ein neues Polizeigesetz beschließen, das in Berlin unter dem Namen Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) firmiert. Berlin folgt damit einer ganzen Reihe von Bundesländern, die ihre Polizeigesetze in den letzten Jahren verschärft haben. An der Berliner Gesetzesnovelle gibt es breite Kritik sowohl von der demokratischen Opposition im Parlament wie auch von der Berliner Datenschutzbeauftragten und Menschenrechtsorganisationen wie der GFF.

Anlässlich der Sachverständigenanhörung am Montag protestieren vor dem Roten Rathaus Lilly und Kiki. Sie verteilen Flyer mit der Aufschrift „Nein zu Massenüberwachung und der Kriminalisierung von Protesten“. Sie sind Teil eines Bündnisses zivilgesellschaftlicher Gruppen wie Amnesty International oder dem Komitee für Grundrechte und Demokratie.

„Überall werden Gelder gekürzt, aber für Videoüberwachung ist dann plötzlich Geld da. Dabei verhindert die keine Straftaten, sondern kriminalisiert marginalisierte Gruppen und spaltet den öffentlichen Raum“, sagt Lilly. Dass die Unverletzlichkeit der Wohnung durch die Gesetzesnovelle eingeschränkt wird, sehen die beiden ebenso kritisch.

„Abkehr von der grundrechtsfreundlichen Politik“

Auch in der Sachverständigen-Anhörung hagelt es Kritik für den Entwurf. So sieht die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp eine Vielzahl neuer Datenverarbeitungsermächtigungen und eine erhebliche Ausweitung der Befugnisse der Polizei. Aufgrund der Detailtiefe – die Gesetzesnovelle ist 700 Seiten stark – habe ihre Behörde nicht einmal alle Vorschriften analysieren können.

Das Volumen der geplanten Änderungen kritisiert auch Innenpolitiker Niklas Schrader von der Linken. Denn so umfangreich wie der Gesetzentwurf sei auch der Überarbeitungsbedarf: „Ich bin mir nicht sicher, ob das in dem kurzen Zeitplan, den Sie uns gegeben haben, schaffbar ist“, sagt er bei der Anhörung.

Eine „Abkehr von der grundrechtsfreundlichen Politik“ in Berlin beklagte der Jurist David Werdermann von der GFF sowohl in seiner Stellungnahme (PDF) wie auch in der Anhörung. Zwar versuche der Entwurf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nachzuzeichnen, das gelinge allerdings nicht immer.

Ein Hauptkritikfeld an dem Gesetz ist laut Werdermann das Festhalten am Konstrukt der „krininalitätsbelasteten Orte“. An diesen dürfen in Zukunft nicht nur anlasslose Kontrollen durchgeführt werden, sondern auch Videoüberwachungsmaßnahmen. Das Gesetz erlaube zudem die Videoüberwachung von öffentlichen Veranstaltungen und die Auswertung des Videomaterials mit sogenannter KI. Werdermann warnt hier vor einem höheren Überwachungsdruck auf Menschen mit atypischen Verhalten wie beispielsweise Wohnungslosen oder Personen mit körperlichen Einschränkungen.

Berliner Senat will Verhaltenscanner gegen Bevölkerung einsetzen

Kritik hat die GFF auch am Einsatz von Staatstrojanern und daran, dass die Polizeibehörden in Zukunft heimlich Wohnungen betreten dürfen, um diese zu installieren. „Ich habe da große Bauchschmerzen mit“, sagt Werdermann. Insgesamt wird durch das neue ASOG die Schwelle zum Einsatz der Staatstrojaner und zur Überwachung von Wohnungen deutlich herabgesetzt.

Ebenso kritisch sieht Werdermann den nachträglichen biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten: „Jedes Foto, das möglicherweise ohne das Wissen und Einverständnis der betroffenen Person ins Netz gestellt wird, kann zu Überwachungszwecken genutzt werden“, sagt Werdermann. Es sei nach der neuen Gesetzeslage nicht mehr möglich, an einer Versammlung teilzunehmen, ohne damit rechnen zu müssen, dass Fotos, die beispielsweise von der Presse veröffentlicht werden, anschließend von der Polizei für einen Abgleich genutzt würden.

„Freifahrtschein für Massenüberwachung“

„Die Vorschrift schließt zudem weder den Aufbau einer biometrischen Referenzdatenbanken auf Vorrat noch die Nutzung von kommerziellen Datenbanken aus“, schreibt Werdermann in seiner Stellungnahme. Beides sei jedoch mit der KI-Verordnung und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht vereinbar.

Werdermann verweist in der Stellungnahme darauf, dass der Aufbau einer umfassenden biometrischen Referenzdatenbank – bestehend aus öffentlich zugänglichen Lichtbildern, Videos und Tonaufnahmen aus dem Internet – unverhältnismäßig in Grundrechte eingreift. Das Bundesverfassungsgericht habe mehrfach herausgestellt, dass biometrische Daten besonders schutzwürdig seien. „Durch den Aufbau einer Datenbank, um biometrische Daten vorzuhalten, wären Grundrechte von Millionen, wenn nicht Milliarden von unbeteiligten Personen betroffen, die keinen Anlass für polizeiliche Überwachung gegeben haben“, so Werdermann weiter.

Sachverständige bei Anhörung.
Von Seiten der Sachverständigen gab es teilweise massive Kritik. - CC-BY-SA 4.0 Martin Schwarzbeck / netzpolitik.org

Statt konsequent gegen rechtswidrige Angebote wie PimEyes vorzugehen, schaffe der Senat mit dem Entwurf eine Grundlage für biometrische Massenüberwachung durch die Berliner Polizei, schreibt Werdermann. Diese kritisiert auch die grüne Innenpolitikerin Gollaleh Ahmadi. Sie sieht in der Gesetzesnovelle einen „Freifahrtschein für Massenüberwachung“.

Berlins Datenschutzbeauftragte Meike Kamp kritisiert auch die Verarbeitung von Daten zum Training von KI-Systemen. Hier dürfe zuviel Material ohne Eingriffsschwelle und Löschfristen genutzt werden, sie gehe zudem davon aus, dass auch nicht-anonymisierte Klardaten verarbeitet würden. Daten, die einmal zum Training von Künstlicher Intelligenz genutzt wurden, ließen sich nicht mehr löschen, betont Kamp. Zudem vermute sie, dass solche Daten auch in automatisierten Analyseplattformen landen, deren Nutzung der Berliner Polizei künftig erlaubt sein soll. Zu solchen Plattformen gehört auch die Software „Gotham“ vom umstrittenen US-Unternehmen Palantir.

Präventive Funkzellenabfrage

Ebenso zu wenig geregelt seien die Funkzellenabfragen, wo die Eingriffsschwellen zu niedrig seien. Hier sei auch davon auszugehen, dass Funkzellendaten für KI-Training genutzt werden. „Durch die Verknüpfung der erhobenen Daten mit automatisierten Analyseplattformen lassen sich detaillierte Bewegungsprofile erstellen. Dies ermöglicht Rückschlüsse auf politische Aktivitäten, soziale Beziehungen und persönliche Gewohnheiten der Betroffenen“, schreibt die Berliner Datenschutzbeauftragte in ihrer Stellungnahme (PDF).

Der grüne Innenpolitiker Vasili Franco kritisiert, dass die Funkzellenabfragen in Zukunft auch gegen Personen gerichtet sein können, die nur vermutlich an einer Straftat teilnehmen werden. Damit verschiebt das neue Polizeigesetz die Funkzellenabfragen von der nachträglichen Ermittlung in den präventiven Raum.

Sowohl Sachverständige wie auch Oppositionspolitiker:innen verwiesen in der Anhörung darauf, dass man das verschärfte Polizeigesetz auch vor dem Hintergrund des Rechtsrucks sehen müsse – und dass man damit einer möglichen autoritären Regierung Werkzeuge in die Hand gebe.


Dokumente


Stellungnahmen von Sachverständigen zur Novelle des Berliner ASOG

 


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Neues Polizeigesetz: Berliner Senat will Verhaltenscanner gegen Bevölkerung einsetzen

29. September 2025 um 15:28

Siegeszug eines futuristischen Überwachungswerkzeugs: Die Überwachungs-KI, die in Mannheim und Hamburg das Verhalten von Passant*innen scannt, soll jetzt auch in Berlin zum Einsatz kommen. Das bestätigte der Berliner Senat heute in einer Anhörung im Innenausschuss.

Eine Menschenmenge im Görlitzer Park in Berlin
KI soll künftig dabei helfen, den Görlitzer Park zu überwachen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Jürgen Held

Diese Software erkennt, was du tust. Sie bestimmt anhand von Videobildern, was auf dem überwachten Areal gerade passiert. Sie untersucht, ob jemand steht, sitzt, kniet, läuft, rennt, tanzt, taumelt, liegt, kämpft, würgt, etwas trägt, zieht oder schiebt, Fahrrad- und Roller fährt, eine andere Person umarmt oder festhält. Und in Zukunft soll die Liste noch erweitert werden.

Die Technologie ist in Mannheim seit sieben Jahren und in Hamburg seit Anfang September im testweisen Einsatz und noch fern davon, wirklich praktischen Nutzen zu entfalten. Weiterhin müssen Menschen die Bildschirme kontrollieren und die Alarme der KI werden hauptsächlich zu ihrer Weiterentwicklung genutzt, so die Mannheimer Polizei auf netzpolitik.org-Anfrage.

Dennoch zieht das System deutschlandweit das Begehren zahlreicher Kommunen auf sich. Berlin will sich ebenfalls der Runde der testenden Städte anschließen, das bekannte der Senat gerade in einer Anhörung des Innenausschusses. Dort hieß es mit Bezug auf Mannheim und Hamburg: „Wir hoffen, in das Kooperationsprojekt einsteigen zu können, um das System mit den anderen Partnern zu entwickeln.“

KI-Kameras am Görlitzer Park

Dabei bieten die beteiligten Städte nur die Testumgebung und die Laborratten – meist arglose Passant*innen der Überwachungskameras. Entwickelt wird das System vom Fraunhofer-Institut für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung. Dieses hat auch das alleinige Recht zur kommerziellen Vermarktung der Verhaltenserkennungs-KI, sich allerdings dazu bereit erklärt, vorläufig noch darauf zu verzichten.

Nach dem neuen Berliner Polizeigesetz, das unter anderem die rechtliche Grundlage für das KI-Training liefern und noch dieses Jahr im Abgeordnetenhaus beschlossen werden soll, kann die KI mit verschiedenen Arten von Videobildern gefüttert werden. Vor allem wären da Bilder von Überwachungskameras, die Berlin künftig an sogenannten kriminalitätsbelasteten Orten – wie zum Beispiel dem Görlitzer Park – erlauben will. Dazu können aber auch Videos von öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen und Aufnahmen von gefährdeten Gebäuden und Objekten, sowie Übersichtsaufnahmen zur Vorbereitung, Lenkung und Leitung von Einsätzen, wie sie aktuell aus Hubschraubern und künftig auch aus Drohnen aufgenommen werden können, per Algorithmus nach bestimmten Verhaltensmustern durchsucht werden dürfen.

„Die Gefahr ist nicht von der Hand zu weisen, dass dann große Teile der Berliner Innenstadt nicht mehr unüberwacht passiert werden können“, sagte Meike Kamp, Berliner Datenschutzbeauftragte bei der Sachverständigenanhörung im Berliner Abgeordnetenhaus. David Werdermann, Jurist von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) fügte hinzu: „Es ist zu befürchten, dass Menschen, die sich atypisch im öffentlichen Raum verhalten – wie wohnungslose oder körperlich eingeschränkte – von der Software als gefährlich erkannt werden und damit erhöhtem Überwachungsdruck ausgesetzt sind.“

„Lieber einmal zuviel“

Die Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel verteidigte den geplanten KI-Einsatz. Ihr Hauptargument: Effizienz. Die Aufgaben der Polizei würden wachsen, während die Nachwuchsgewinnung schwierig sei. „Ohne technologische Unterstützung werden wir die Sicherheit der Stadt nur noch immer begrenzter gewährleisten können.“ Deshalb wünsche sie sich das „Mannheimer System“, „das bestimmte Szenarien erkennt um dann Internventionskräfte zu alarmieren. Das ist deutlich ressourcenschonender.“

Dabei übersieht Slowik Meisel, dass die Technologie in Mannheim aktuell keinerlei Arbeitserleichterung bringt, sondern eher Kräfte bindet. Slowik Meisel würde die KI zudem so kalibrieren, dass sie viele falschpositive Ergebnisse liefern, die dann gegebenenfalls zu erhöhtem Arbeitsaufwand und Überwachungsdruck auf Unschuldige führen. „Lieber kommen wir einmal zu viel, wenn das System zu schnell anschlägt, als einmal zu wenig“, sagte sie.


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Videoüberwachung und Staatstrojaner: Berliner Landesregierung will Befugnisse der Polizei ausweiten

23. Juni 2025 um 15:00

Die schwarz-rote Koalition im Land Berlin setzt ihre „Law & Order“-Politik weiter fort. Nun sollen Videoüberwachung und der Einsatz von Staatstrojanern bei der Polizei ausgeweitet werden.

Polizisten mit Helmen, in denen sich Blaulicht spiegelt.
Polizisten beim 1. Mai in Berlin. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / A. Friedrichs

CDU und SPD wollen die Polizei im Land Berlin mit mehr Befugnissen ausstatten. Nach Informationen des RBB haben sich die Koalitionäre am vergangenen Wochenende auf eine Novelle des Berliner Polizeigesetzes geeinigt. Die Verschärfung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) steht in einer Reihe mit zahlreichen Maßnahmen, mit denen in der Hauptstadt mehr Überwachung eingeführt und Grundrechte abgebaut werden sollen.

Laut dem RBB-Bericht soll das neue Polizeigesetz an verschiedenen Punkten mehr Überwachung bringen. So will die Koalition Videoüberwachung an sogenannten kriminalitätsbelasteten Orten, zu denen in Berlin auch Parks gehören werden, dauerhaft legalisieren. Zusätzlich zu dieser Form der Überwachung soll in Zukunft auch die automatische Erkennung von Verhaltensmustern mittels „Künstlicher Intelligenz“ erlaubt werden. Bei den Berliner Verkehrsbetrieben sollen Aufnahmen aus der Videoüberwachung in Zukunft 72 statt 48 Stunden aufgehoben werden dürfen.

Bei der Telekommunikationsüberwachung soll die Nutzung von Staatstrojanern durch die Polizei ausgeweitet werden. Der verstärkte Einsatz der Hacking-Tools, mit denen Behörden heimlich IT-Geräte wie Smartphones infiltrieren und überwachen können, hatte sich schon im Koalitionsvertrag angekündigt. Bereits seit 2017 darf jede Polizei in Deutschland Staatstrojaner wie eine normale Telefonüberwachung einsetzen. In der Novelle geht es nun darum, dass die Polizei die Hacking-Werkzeuge bereits zur Abwehr von Straftaten nutzen soll – also schon, bevor eine Straftat begangen wurde.

Kritik daran kommt aus der Opposition von Linken und Grünen. „Statt die Alltagsnöte der Polizei zu adressieren, werden mit der Novelle neue Befugnisse und Aufgaben geschaffen, die vor allem Sicherheit simulieren“, sagte der Grünen-Innenpolitiker Vasili Franco gegenüber dem RBB. Linken-Innenpolitiker Niklas Schrader wirft der Koalition laut dem Bericht vor, dass sie „jegliches Maß beim Schutz der Grundrechte verloren“ habe.

Grundrechtseinschränkungen in verschiedenen Bereichen

Zuletzt hatte die Berliner Koalition auch die Einführung des Staatstrojaners für den Landesverfassungsschutz auf den Weg gebracht und insgesamt bei der Novelle des Berliner Landesverfassungsschutzgesetzes Transparenz und Kontrolle zurückgefahren sowie die Befugnisse des Inlandsgeheimdienstes ausgebaut.

Auch an das Versammlungsrecht will die mittlerweile in der Wählergunst stark abgesackte Koalition ran. CDU und SPD haten sich eine Evaluation des bisher liberalen Berliner Versammlungsfreiheitsgesetzes in den Koalitionsvertrag geschrieben. Dies ist nun der Türöffner für mögliche Einschränkungen. Erklärtermaßen will die Koalition die „öffentliche Ordnung“ wieder als Grund ins Versammlungsgesetz aufnehmen, auf Basis dessen sich Demonstrationen einschränken lassen. Vertreter:innen der Koalition fordern, das „Versammlungsrecht so restriktiv ausgestalten, wie es das Grundgesetz zulässt“.


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Psychische Erkrankungen: Polizeiliche Erfassung bringt Stigmatisierung statt Schutz

24. Januar 2025 um 16:23

Nach den Anschlägen in Magdeburg und Aschaffenburg fordern Politiker:innen, psychisch erkrankte Gewalttäter:innen in Registern zu erfassen. Diese Idee ist nicht neu, tatsächlich werden bereits Daten zur psychischen Verfassung bei der Polizei erfasst. Doch statt Sicherheit bringt das Stigmatisierung.

Schwarz-weiß-Foto einer Menschenmenge, bei der man nur die Hinterköpfe sieht. Über manchen Köpfen ist ein rotes Fragezeichen.
Viele Menschen haben psychische Erkrankungen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com davide ragusa, Bearbeitung: netzpolitik.org

Mehr als 40 Prozent der gesetzlich versicherten Erwachsenen bekamen im Jahr 2023 in Deutschland eine Diagnose für eine psychische Erkrankung. Das ist mehr als jede dritte Person. Der Anteil der betroffenen Personen steigt seit Jahren, wie aus Zahlen des Robert Koch-Instituts hervorgeht. Das heißt nicht unbedingt, dass mehr Menschen erkranken. Es kann ebenso bedeuten, dass mehr Leute sich Hilfe suchen, wenn sie Suchtprobleme oder Depressionen haben oder wenn sie psychotische Symptome erleben. Was die Zahlen aber zeigen: Psychische Erkrankungen können alle betreffen.

Als der CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt im Dezember forderte, ein Zentralregister für „psychisch kranke Gewalttäter“ einzurichten, weil es Berichte darüber gab, dass der mutmaßliche Täter psychisch auffällig war, gab es viel Empörung. Auch nach dem Messerangriff in Aschaffenburg diese Woche gibt es Spekulationen, ob die Tat mit einer psychischen Erkrankung des Festgenommenen zusammenhängen könnte. Von der Tat bis zu den ersten Forderungen nach einem Register dauerte es dieses Mal nur wenige Stunden.

Was dabei kaum jemand erwähnte: Bereits seit langem gibt es polizeiliche Datensammlungen, in denen psychische Erkrankungen vermerkt sind.

Hinweis auf „Psychische und Verhaltensstörung“

Die Grundlage dafür sind sogenannte „personengebundene Hinweise“, kurz: PHWs. Man kann sich das als eine Zusatzinformation zu einem Eintrag in einer Polizeidatenbank vorstellen. Laut dem BKA-Gesetz dürfen solche Zusätze gespeichert werden, wenn sie für den Schutz der betroffenen Person oder zur Eigensicherung der Polizist:innen notwendig sind.

Für die vernetze Polizeidatenbank INPOL etwa gibt es verschiedene PHWs wie „bewaffnet“, „gewalttätig“, „Ausbrecher“, „Ansteckungsgefahr“, „Betäubungsmittelkonsument“ oder „Explosivstoffgefahr“. Zur psychischen Verfassung der in INPOL erfassten Personen gibt es beispielsweise die PHWs „Psychische und Verhaltensstörung (PSYV)“ und „Freitodgefahr (FREI)“.

INPOL besteht aus verschiedenen Dateien, in einer sind Daten zu Personen gespeichert, nach denen gefahndet wird. In einer anderen befinden sich Personen, die erkennungsdienstlich behandelt oder deren DNA erfasst wurde. Polizist:innen können Daten aus INPOL abfragen, zum Beispiel bei einer Verkehrskontrolle.

Bundesländer haben teilweise zudem weitere PHWs in eigenen Datensammlungen. So nutzt die Polizei Berlin etwa den PHW „Konsument harter Drogen“. In Bremen gibt es die Kategorisierung „Schwellen-Täter“, die sich vor allem auf Kinder und Jugendliche bezieht, bei denen sich eine Zukunft als Intensivstraftäter:innen abzeichnen soll.

Auf unsere Anfrage schreibt das Bundeskriminalamt, derzeit liege in INPOL zu 15.724 Personen der PHW „Psychische und Verhaltensstörungen“ vor und zu 3.593 Personen der PHW „Freitodgefahr“.

Wer bestimmt, was eine „Störung“ ist?

Laut einem Leitfaden des BKA können diese Hinweise aber nicht ungeprüft vergeben werden. So heißt es zum PHW „Psychische und Verhaltensstörungen“:

Der PHW „Psychische und Verhaltensstörung“ darf nur vergeben werden, wenn ärztlich festgestellt ist, dass der Betroffene an einer psychischen Erkrankung leidet und daraus Gefahren für ihn selbst oder andere, insbesondere für Polizeibedienstete, resultieren können.

Diese Feststellung soll schriftlich, beispielsweise in Form eines Gutachtens vorliegen. Bei einer vermerkten Suizidgefahr liegen die Voraussetzungen niedriger, hier reichen „Anhaltspunkte“, etwa wenn es zurückliegende Suizidversuche gegeben hat.

Offenbar wurden diese Voraussetzungen jedoch nicht immer beachtet. Im Tätigkeitsbericht des damaligen Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber für das Jahr 2023 schreibt er, er sei auf „mindestens 3.035 Fälle gestoßen“, bei denen das BKA personengebundene Hinweise aus mehreren Kategorien ohne die notwendigen Belege und Prüfungen vergeben habe. Sie waren laut dem Bericht durch den Text „ALTBESTAND BESITZER NICHT GEPRÜFT“ gekennzeichnet. Außerdem bemängelte Kelber die Dokumentation in Zusammenhang mit den Vermerken. Nach der Beanstandung seien die Bestände vom BKA bereinigt worden.

Doch nicht nur das BKA trägt personengebundene Hinweise ein, auch die Landespolizeien nutzen die Vermerke – in sehr unterschiedlichem Umfang. Wir haben in allen Bundesländern nachgefragt, wie viele PHWs mit Bezug zur psychischen Gesundheit von ihnen derzeit eingetragen sind. Die meisten nutzen Bayern (4.436 Mal PHW PSYV und 2.035 PHW FREI) und Baden-Württemberg (5.237 Mal PHW PSYV und 2.632 PHW FREI). Während die Polizei Bremen bei 2.179 Datensätzen den PHW „PSYV“ nutzt und bei 2.035 Hinweise auf „Suizidgefahr“ eingetragen sind, gibt es vom einwohnerstärkeren Hamburg nur 175 Datensätze mit dem Hinweis „PSYV“. Der PHW „FREI“ werde in Hamburg überhaupt nicht angewendet, heißt es auf unsere Anfrage.

„Erfassung reduziert das Risiko nicht“

Fachleute kritisieren eine Speicherung zu psychischer Gesundheit und zweifeln ihren Sinn an. Elisabeth Dallüge ist psychologische Psychotherapeutin und Mitglied des Bundesvorstandes der Deutschen Psychotherapeuten-Vereinigung (DPtV). Sie hat viel mit psychisch erkrankten Straftäter:innen im Maßregelvollzug gearbeitet, bei denen Erkrankung und Straftat in einem Zusammenhang stehen.

Dallüge sagt: „Wenn psychisch erkrankte Personen Straftaten begehen, besteht in den meisten Fällen überhaupt kein Zusammenhang zwischen der Erkrankung und der Tat. Es ist nur ein sehr kleiner Prozentsatz, wo von Menschen mit psychischen Erkrankungen wegen dieser Erkrankung ein Selbst- oder Fremdgefährdungspotenzial ausgeht.“ Auch deshalb fragt sie sich, was der Nutzen einer solchen Erfassung – sei es in Registern oder PHWs – sein soll. „Das Risiko reduziert sich nicht, indem ich eine Person erfasse“, so Dallüge.

Das betont auch Prof. Dr. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank. Sie ist Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) und arbeitet als ärztliche Direktorin der LVR-Klinik Köln. Gouzoulis-Mayfrank kann nachvollziehen, dass es nützlich sein kann, wenn die Polizei weiß, dass Menschen sich in der Vergangenheit auffällig oder aggressiv gezeigt haben. „Ob im Rahmen einer psychischen Erkrankung oder aus anderen Gründen ist dabei aber eher zweitrangig“, sagt sie im Interview. „Manche Menschen sind niemals auffällig, aber erkrankt. Bei anderen ist es umgekehrt. Da besteht in der Regel keine direkte Verbindung, diese ist nur in wenigen Fällen sichtbar.“

Es fehlt an Mindeststandards

Aus ihrer eigenen Berufserfahrung weiß Psychiaterin und Neurologin Gouzoulis-Mayfrank, dass Polizeibeamt:innen für den Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen ganz unterschiedlich gewappnet sind. Sowohl, was das Erkennen einer möglichen Erkrankung angeht, als auch in Bezug auf das Verhalten in einer Situation, bei der die Erkrankung bekannt ist: „Ich habe Situationen erlebt, wo die Polizisten gut vorbereitet waren. In anderen war noch viel Luft nach oben.“ Aus ihrer Sicht fehlt ein Mindeststandard für die Vermittlung eines sinnvollen Umgangs mit psychisch erkrankten Menschen in der Aus- und Fortbildung der Beamt:innen.

Um die Polizei zu unterstützen, gibt es in der DGPPN mittlerweile eine spezielle Arbeitsgruppe, die einen Werkzeugkasten mit Methoden für die polizeiliche Aus- und Fortbildung erarbeitet. Diese soll sowohl mehr Wissen bezüglich unterschiedlicher Arten psychischer Erkrankungen schaffen als auch auf den Umgang mit Menschen in akuten psychischen Ausnahmesituationen vorbereiten.

Während das Thema zwar in der Polizeiausbildung einen festen Platz hat, gibt es noch nicht überall regelmäßige, verpflichtende Fortbildungen dazu. Diese Kritik wird auch immer wieder laut, wenn Polizeibeamt:innen Menschen in psychischen Krisen erschießen oder Taser einsetzen.

Dallüge sagt: Wenn die Polizei nur wisse, dass eine Person als psychisch erkrankt gekennzeichnet ist, helfe das nicht weiter. „Die Polizei braucht Schulungen und Weiterbildungen für einen besseren Umgang mit psychischen Erkrankungen und in psychischen Ausnahmesituationen“, sagt sie. „Es ist beispielsweise überhaupt nicht hilfreich, falls eine Person gerade sehr agitiert ist und dadurch vielleicht aggressiv wirkt, dass dann die Polizei als Antwort ebenfalls aggressiv auftritt. Was in einer solchen Situation die größte Sicherheit schafft, ist ein guter Umgang mit den betroffenen Menschen.“

Was bringen die Hinweise?

Einige der angefragten Länderpolizeien betonen in ihren Antworten auf unsere Frage, welche praktische Bedeutung die PHWs in der Polizeiarbeit haben, dass dieser Umgang für sie ein Thema ist. So schreibt etwa Baden-Württemberg, wo derzeit 5.237 Hinweise zum PHW PSYV und 2.632 Hinweise zum PHW FREI im Datenbestand sind, die Bedeutung der PHWs richte sich nach dem Einzelfall.

„Psychische Auffälligkeiten zu erkennen und adäquat auf Betroffene, die sich in einem Ausnahmezustand befinden, zu reagieren, setzt ein aufmerksames Gespür und eine hohe Sensibilität voraus“, heißt es aus Baden-Württemberg. Die Einsatzkräfte müssten darauf in der Regel ad hoc reagieren. „Der frühzeitige Hinweis auf psychische Störungen und Verhaltensstörungen bzw. eine Freitodgefahr – beispielsweise über PHW – ermöglicht es den Einsatzkräften, sich auf das polizeiliche Gegenüber einzustellen und möglichst angemessen auf die Person einzugehen.“

Die Polizei Bremen weist selbst auf kritische Punkte im Umgang mit den PHW hin: „Sie dürfen nicht zu einer Vorverurteilung oder Stigmatisierung der betroffenen Person führen. Personengebundene Hinweise sind als Hilfsmittel zu betrachten, die in Kombination mit einer professionellen, einzelfallbezogenen Einschätzung eingesetzt werden.“ Die anderen Länderpolizeien ähneln sich in ihren Antworten und verweisen vor allem darauf, dass die PHWs zur Eigen- und Fremdsicherung genutzt werden.

Prävention statt Stigmatisierung

Am wichtigsten ist für Gouzoulis-Mayfrank der Aspekt der Prävention: „Der Schlüssel liegt nicht in Registern oder Datenspeicherung – wir müssen die Behandlungsmöglichkeiten optimieren.“ Das betont auch Elisabeth Dallüge. In ihrer Arbeit im Maßregelvollzug kam sie vor allem mit Patient:innen in Kontakt, die nicht freiwillig einen Weg zur Behandlung gefunden haben und daher oft erst therapeutisch begleitet werden, wenn bereits etwas passiert ist.

Das kann die Erfassung von erkrankten Personen nicht ändern. Stattdessen bringt sie Dallüges Ansicht nach noch mehr Stigmatisierung und Datenschutzprobleme: „Viel wichtiger wäre es, Prävention und Früherkennung zu stärken, Betroffenen den Zugang zu Behandlungsmöglichkeiten zu geben und auch durch Sozialarbeit Ansprechpartner zu bieten.“


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