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Polizeirechtsnovelle verabschiedet: Landtag ermöglicht massive Überwachung in Sachsen

24. Juni 2026 um 20:24

Der Sächsische Landtag hat heute sein Polizeigesetz erheblich verschärft. Obwohl die Zivilgesellschaft deutliche Kritik übte, stimmten Abgeordnete von CDU, SPD und BSW für eine massive Ausweitung von Überwachungsmaßnahmen im Freistaat.

Eine Person im Anzug steht an einem Rednerpult im Landtag
Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) warb heute im Landtag für die Novelle.

Der Sächsische Landtag hat heute beschlossen, der Polizei weitreichende Überwachungsbefugnisse einzuräumen. Die mit den Stimmen von CDU, SPD und dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) verabschiedete Reform des Polizeigesetzes ermöglicht etwa den Einsatz einer Plattform zur automatisierten Datenanalyse, die biometrische Suche nach Gesichtern im Netz sowie Verhaltensscanner und Gesichtserkennung.

Mit 60 zu 53 Stimmen votierte eine knappe Mehrheit des Sächsischen Landtags für die Verschärfung des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes. Neben der CDU stimmte fast die ganze SPD-Fraktion zu (eine Enthaltung) sowie die Mehrheit der BSW-Abgeordneten. Grüne, Linke und die AFD stimmten dagegen.

Durch die Einigung von CDU und SPD mit der BSW-Fraktion wurde die Polizeirechtsnovelle im Vergleich zu den Entwürfen aus dem Kabinett an manchen Stellen abgeschwächt. So verabschiedete der Landtag erst heute einen Änderungsantrag, der die eigentlich geplante Einführung von Tasern für alle Polizist:innen zurücknahm.

Weitreichende Mittel zur „Gefahrenabwehr“

Nichtsdestotrotz schafft die heute verabschiedete Novelle viele neue und weit in die Grundrechte eingreifende Überwachungsbefugnisse. Zur Gefahrenabwehr darf die Polizei demnächst einsetzen:

  • eine Datenanalyse-Plattform, die ähnlich wie Palantir Gotham funktionieren soll, aber nicht von Palantir kommen soll;
  • KI-gestützte Videoüberwachung zur Nachverfolgung über mehrere Kameras, Erkennung von Verhalten, gefährlichen Gegenständen und Gesichtern (biometrische Fernidentifizierung);
  • Systeme, die Gesichter und Stimmen biometrisch mit Internetdaten abgleichen;
  • Staatstrojaner für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ);
  • verdeckte Kennzeichenscanner.

Einige dieser neuen Befugnisse unterliegen einem Richtervorbehalt. Allerdings warnt das antifaschistische Aktionsbündnis „Leipzig nimmt Platz“, dass solche Vorbehalte in der Vergangenheit auch schon umgangen wurden. „Ein eindrückliches Beispiel hierfür war die rechtswidrige Beschlagnahmung des ‚Adenauer SRP+‘ des Zentrums für Politische Schönheit beim CSD in Döbeln Ende September 2025“, schreibt das Aktionsnetzwerk in einem offenen Brief.

Scharfe Kritik aus der Zivilgesellschaft

Nicht nur „Leipzig nimmt Platz“ kritisiert die sächsische Polizeirechtsnovelle. In den vergangenen Wochen waren die Warnungen aus der Zivilgesellschaft immer lauter geworden.

So schrieben drei sächsische Fanhilfen, also juristische Beratungsstellen für Fußballfans: „Mit diesem Gesetzesentwurf steht der Freistaat Sachsen an der Schwelle zu einem autoritären Überwachungsstaat; der gläserne Bürger wird dank KI-gestützter Analyse, ob mit oder ohne Palantir, zur grotesken Realität.“

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Viele sorgen sich zudem, in welche Hände die neu geschaffenen Befugnisse nach der nächsten Wahl fallen. „Wer heute die biometrische Massenüberwachung und Verhaltensscanner legalisiert, baut die Infrastruktur für den Techno-Faschismus von morgen“, sagte etwa Dirk Engling, Sprecher des Chaos Computer Clubs.

Die „Handlungsfähigkeit“ der Polizei stärken

Anders sah das Innenminister Armin Schuster (CDU). Die Polizeirechtsnovelle sei „das treffsichere Ergebnis einer fundierten Abwägung sowohl sicherheitspolitischer als auch bürgerrechtlicher Aspekte“, sagte Schuster in der heutigen Landtagsdebatte. Das neue Gesetz stärke „die Handlungsfähigkeit unserer Polizei und bewegt sich exakt im Korridor der anderen Bundesländer“, führte der Innenminister weiter aus. Sein Fraktionskollege Ronny Wähner warf den sächsischen Grünen vor, den Gesetzentwurf abzulehnen, obwohl sie ähnliche Polizeigesetze in anderen Bundesländern unterstützen würden.

Albrecht Pallas, der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, führte an, dass Sachsen nun das Bundesland mit den detailliertesten Regelungen für polizeilichen KI-Einsatz sein werde. „Die Polizei steht vor der Herausforderung, in immer kürzerer Zeit einen immer größeren Berg an digitalen Daten auswerten zu müssen, was die Möglichkeiten der händischen Analyse übersteigt“, erklärte Pallas.

Der innenpolitische Sprecher des BSW, Bernd Rudolph, betonte im Landtag die Anpassungen, die das seine Partei gemeinsam mit CDU und SPD erwirkt habe: „Nicht jede vorgesehene Erweiterung polizeilicher Befugnisse haben wir mitgetragen“. Wer heute Terrorgefahren abwehren oder Vermisste finden wolle, könne die technischen Möglichkeiten des Entwurfs aber nicht ignorieren, sagte Rudolph. Gleichzeitig räumte er ein, dass der Kompromiss mit CDU und SPD nicht alle Mitglieder seiner Fraktion überzeugt habe. Schon vorab war mit Gegenstimmen aus der BSW-Fraktion gerechnet worden.

Sachsen als „Vorreiter bei Freiheitseinschränkungen“

Von der Grünen-Fraktion rechnete der Abgeordnete Valentin Lippmann mit dem Gesetzentwurf ab. Er sprach von einer „Farce“ und „Grundrechts-Harakiri“. „Sachsen ist mit diesem Gesetzentwurf Vorreiter bei Freiheitseinschränkungen“, erklärte Lippmann. Das neue Polizeigesetz führe dazu, dass künftig KI bestimmt, ob von einer Person vermeintlich eine Gefahr ausgehe und dass Algorithmen bestimmen, ob eine Person in einer Menschenmenge kontrolliert werde.

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Rico Gebhardt von der Fraktion Die Linke kritisierte, dass der Entwurf der Staatsregierung sehr spät kam, obwohl der sächsische Verfassungsgerichtshof bereits im Januar 2024 geurteilt hatte, dass einige Befugnisse bis zum 30. Juni 2026 neu geregelt werden müssen. „Die Staatsregierung hat das Parlament absichtlich unter Zeitdruck gesetzt“, bemängelt Gebhardt.

Er warnte das BSW, dass KI-Systeme eine Blackbox blieben, egal, ob ein Gesetzestext das verbiete. Dass auf Palantir verzichtet werden soll, überzeugte den innenpolitischen Sprecher der Linken ebenfalls nicht: „Wenn am Ende ein Anbieter zum Zug kommt, der dasselbe macht wie Palantir, haben wir überhaupt nichts gewonnen.“

Gesetz gilt ab 1. Juli

Neben den Überwachungsmaßnahmen schafft die Polizeirechtsnovelle auch neue Befugnisse im Bereich Drohnenabwehr. Es enthält zudem ein Maßnahmenpaket gegen häusliche Gewalt sowie Änderungen, die das Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs nötig machte.

Das heute verabschiedete Gesetz tritt bereits am 1. Juli in Kraft. Grund ist die genannte Frist im Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs, nach dem andernfalls einige Befugnisse des aktuellen Polizeigesetzes ausgelaufen wären.

Eine weitere Normenkontrollklage gegen das heute beschlossene, viel weitreichendere Gesetz ist nach aktuellem Stand nahezu ausgeschlossen. Nötig sind hierfür 30 Stimmen im Landtag. Grüne und Linke verfügen zusammen nur über 13 Stimmen.

Korrektur, 29. Juni: In einer früheren Version des Artikels, stand
fälschlicherweise, dass das Gesetz bereits am Tag nach der
Landtagsabstimmung in Kraft treten würde. Das Gesetz sieht jedoch
vor, dass die Novelle am Tag nach der Verkündung gilt. Wie das
Sächsische Innenministerium auf Nachfrage mitteilt, erfolgt die
Veröffentlichung des Gesetzes im Amtsblatt am Dienstag, 30. Juni
2026. Das Gesetz tritt somit zum 1. Juli 2026 in Kraft. Wir haben
das korrigiert und bedanken uns für den Hinweis des Lesers, der uns
auf den Fehler aufmerksam gemacht hat.


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Sachsen: Vielzahl von Protesten gegen Polizeigesetz

18. Juni 2026 um 12:07

Die geplante Polizeirechtsnovelle schadet politischem Protest und bedeutet massive Grundrechtseingriffe. Mit dieser Warnung positionieren sich zivilgesellschaftliche Organisationen in Sachsen gegen das Polizeigesetz – kurz vor der finalen Abstimmung im Landtag. Kritik kommt von Fußballfans, antifaschistischen Bündnissen, den Jusos, dem CCC sowie der Landesdatenschutzbeauftragten.

Spruchband im Fussballstadion: Mit Massenüberwachung und Tasern schützt man keine Bürgerrechte!
Fußballfans protestieren gegen die Pläne zum neuen Polizeigesetz Sachsen. Die geplante Ausweitung bei Tasern wurde inzwischen abgesagt. – Alle Rechte vorbehalten: Ultras Dynamo

Kurz vor der finalen Abstimmung im Landtag warnen zivilgesellschaftliche Organisationen vor der massiven Verschärfung des sächsischen Polizeirechts. Die Kritik an den Grundrechtseingriffen kommt von antifaschistischen Bündnissen, Fan-Anwält:innen, Netzaktivist:innen, dem Chaos Computer Club, der Landesdatenschutzbeauftragten sowie den sächsischen Jusos und der Grünen Jugend.

Sie fordern die Abgeordneten auf, lediglich die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs umzusetzen, aber auf neue Überwachungsbefugnisse zu verzichten. Zwei Demos sind bereits angekündigt.

Neue Überwachungsbefugnisse für die sächsische Polizei

Das Sächsische Polizeivollzugsdienstgesetz (SächsPVDG) steht vor einer massiven Verschärfung. Die schwarz-rote Minderheitskoalition will gemeinsam mit dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) der Polizei viele neue technische Möglichkeiten geben, Bürger präventiv zu überwachen. Konkret soll die Polizei folgende Befugnisse zur Gefahrenabwehr bekommen:

  • eine Plattform für die automatisierte Datenanalyse,
  • verdeckte Kennzeichenscanner,
  • Staatstrojaner für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ),
  • softwaregestützte Videoüberwachung zur Nachverfolgung über mehrere Kameras, Erkennung von Verhalten, gefährlichen Gegenständen und Gesichtern (biometrische Fernidentifizierung) sowie
  • biometrische Gesichter- und Stimmensuche im Netz.

Vergangene Woche ging der gemeinsame Änderungsantrag der drei Fraktionen zum Gesetzentwurf der sächsischen Staatsregierung durch den Innenausschuss. Am 24. Juni soll die Gesetzesnovelle mit den Stimmen von BSW, CDU und SPD im Plenum des Landtags verabschiedet werden. Dagegen formiert sich jetzt Widerstand aus der Zivilgesellschaft.

Breites Bündnis kritisiert Biometriedatenbank und Generalverdacht

So hat heute ein breites Bündnis aus zivilgesellschaftlichen Organisationen und Netzaktivist:innen einen Appell an die Abgeordneten veröffentlicht. Zu den Unterzeichner:innen gehören die großen antifaschistischen Aktionsnetzwerke „Leipzig nimmt Platz“ und „Dresden WiEdersetzen“. Letztere organisieren etwa den Protest gegen die jährlich stattfindenden Neonazi-Aufmärsche, die zum Jahrestag der Bombardierung Dresdens stattfinden. Auch der Chaos Computer Club und seine Lokalgruppen in Chemnitz, Zwickau, Leipzig und Dresden sowie der Verein netzbegrünung haben unterzeichnet.

Das Bündnis sieht die wesentlichen grund- und datenschutzrechtlichen Bedenken durch die bekannt gewordene Einigung von CDU, SPD und BSW nicht ausgeräumt:

Wir appellieren an alle Abgeordneten des sächsischen Landtags, dieser massiven Ausweitung der (digitalen) Überwachung nicht zuzustimmen. Die zum Beschluss vorliegenden Anträge stellen alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht und beschädigten damit das Vertrauensverhältnis zwischen Staat und Bevölkerung massiv.

Die Organisationen kritisieren insbesondere die biometrische Gesichter- und Stimmensuche im Netz. Sie war auch von Sachverständigen im Innenausschuss kritisiert worden, da sie gegen die KI-Verordnung der EU verstoße. Die Unterzeichner:innen befürchten eine massenhafte Überwachung von unverdächtigen Personen: „Die biometrische Analyse aller im Internet verfügbaren Quellen benötigt eine im Vorfeld angelegte Biometriedatenbank und führt damit unweigerlich zu einem bislang nie dagewesenen Ausmaß an Überwachung auch völlig Unbeteiligter“.

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Auch die automatisierte Datenanalyse und die Ausweitung der Staatstrojaner-Nutzung lehnen sie ab und verweisen auch auf zukünftige Gefahren:

Besondere Aufmerksamkeit verdient zudem die langfristige Wirkung solcher Befugnisse. Sicherheitsgesetze werden nicht nur von den derzeit Verantwortlichen angewendet, sondern stehen auch künftigen Regierungen und Behörden zur Verfügung. […] Gerade deshalb müssen Überwachungsbefugnisse von Anfang an eng begrenzt werden, verhältnismäßig sein und einer effektiven und wirksamen Kontrolle unterliegen. Gesetzliche Regelungen sollten so ausgestaltet werden, dass sie auch gegenüber möglichen künftigen Machtmissbräuchen robust bleiben und nicht zur Beobachtung, Einschüchterung oder Verfolgung politisch missliebiger Personen oder gesellschaftlicher Gruppen genutzt werden können.

Der Chaos Computer Club nennt den Gesetzentwurf „ein Stelldichein digitaler Repression“ und „eines der weitreichendsten Landespolizeigesetze überhaupt“. Der CCC-Sprecher Dirk Engling warnt: „Wer heute die biometrische Massenüberwachung und Verhaltensscanner legalisiert, baut die Infrastruktur für den Techno-Faschismus von morgen.“

„Leipzig nimmt Platz“ befürchtet Einschränkungen von Protest

In einer Antwort an netzpolitik.org äußert sich „Leipzig nimmt Platz“ noch deutlicher. Für das Aktionsnetzwerk ist die geplante Novelle ein „sicherheitspolitischer Offenbarungseid und frontaler Angriff“ auf die Bürgerrechte.

Wir erleben eine Abkehr von der klassischen Gefahrenabwehr hin zu einer Kriminalisierung durch automatisierte Mustererkennung. Das stellt einen beispiellosen Dammbruch dar: Bürgerinnen und Bürger geraten ins polizeiliche Raster, ohne dass konkrete Anhaltspunkte für eine Tat vorliegen.

Wir kritisieren, dass diese massive digitale Aufrüstung ohne jeden nachgewiesenen sicherheitspolitischen Bedarf erfolgt. Die Polizei bleibt den Beleg schuldig, für welche konkreten, realen Gefahrenlagen diese Grundrechtseingriffe überhaupt zwingend erforderlich sein sollen. Bis heute gibt es keine empirischen Belege dafür, welche spezifischen Straftaten durch algorithmenbasierte Rasterung im Vorfeld tatsächlich verhindert werden.

Das Aktionsnetzwerk befürchtet auch Einschränkungen der eigenen antifaschistischen Arbeit und von demokratischem Protest:

Die unbestimmten Eingriffsschwellen im Vorfeld von Versammlungen erlauben es der Polizei zukünftig, Datenanalysen im Umfeld von Mobilisierungen einzusetzen. Wenn Menschen befürchten müssen, dass ihre Anwesenheit im öffentlichen Raum oder bei Demonstrationen durch biometrische Fernidentifizierung erfasst wird und sie durch intransparente Analyse-Software ins Visier der Polizei geraten könnten, wird legitimer Protest erstickt und die Meinungsfreiheit massiv eingeschränkt.

Dass einige Befugnisse, wie die Erstellung eines KI-basierten Verhaltensprofils, unter Vorbehalt einer richterlichen Zustimmung stehen, beruhigt „Leipzig nimmt Platz“ nicht: „Die Vergangenheit hat gezeigt, wie einfach und ohne Konsequenzen ein Richtervorbehalt in der Praxis umgangen werden kann. Ein eindrückliches Beispiel hierfür war die rechtswidrige Beschlagnahmung des ‚Adenauer SRP+‘ des Zentrums für Politische Schönheit beim CSD in Döbeln Ende September 2025“, schreibt das Aktionsnetzwerk auf netzpolitik.org-Anfrage.

Fußballanwält:innen sehen „polizeilichen Präventivstaat“

Kritik kommt auch von organisierten Fußballfans. In einem Statement warnen drei sächsische Fanhilfen vor der Polizeirechtsnovelle. Fanhilfen organisieren juristische Unterstützung für Fußballfans, die in Konflikt mit der Polizei geraten.

Die Fanhilfe Zwickau, die Dresdener Schwarz-Gelbe-Hilfe sowie das Rechtshilfekollektiv Chemie Leipzig schreiben:

Das Bekanntwerden der Einigung zwischen der Regierungskoalition aus Christ- und Sozialdemokraten und der Wagenknecht-Partei lässt uns Fanhilfen – und Fußballfans im Allgemeinen – nur noch kopfschüttelnd zurück. Schob das BSW noch Ende April 2026 in einer Stellungnahme den effektiven Schutz der Grundrechte voran, rollt die Kleinstpartei dem Polizei- und Überwachungsstaat jetzt den roten Teppich aus.

Dass der US-Konzern Palantir für die automatisierte Datenanalyse nicht beauftragt werden soll und auf Druck des BSW die Einführung von Tasern für alle Polizist:innen abgesagt wurde, überzeugt die Fanhilfen nicht:

Die aktuelle Novellierung des Sächsischen Polizeigesetzes bleibt das genaue Gegenteil der vom Verfassungsgerichtshof eingeforderten Überprüfung des Gesetzes von 2019. Der technische Fortschritt wird hier als Blaupause für eine weitere Verschärfung genutzt, nur dass eben nicht der US-Softwarehersteller Palantir darauf stehen darf. Trotz der berücksichtigten Kompromisse hat sich Sachsen faktisch an die Spitze der schärfsten Landespolizeigesetze gestellt und steht an der Schwelle zu einem polizeilichen Präventivstaat.

Grünen-Entwurf als Alternative

Der sächsische Verfassungsgerichtshof hatte 2024 das derzeitige SächsPVDG in einigen Punkten für verfassungswidrig erklärt. Die Befugnisse und ihre Eingriffsschwellen waren zu unbestimmt geregelt, stellte das Gericht fest – und ordnete Nachbesserungen an. Der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU) verband die verfassungsrechtlichen Reparaturen jedoch mit einer erheblichen Ausweitung der polizeilichen Befugnisse.

Einen alternativen Weg zeigten die Grünen auf. Die grüne Fraktion im Landtag veröffentlichte im April einen eigenen Gesetzentwurf, der auf die neuen Überwachungsbefugnisse verzichtet. Stattdessen enthält er lediglich die vom Verfassungsgerichtshof vorgeschriebenen Änderungen sowie Maßnahmen gegen häusliche Gewalt und Befugnisse zur Drohnenabwehr.

Datenschutzbeauftragte: „Grundrechte bleiben auf der Strecke“

Die sächsische Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert wünscht sich, dass der Landtag dem von BSW, CDU und SPD geplanten Gesetz nicht zustimmt und stattdessen nur das Urteil des Verfassungsgerichtshofs umsetzt. Hundert bewertet die Einigung von BSW und Schwarz-Rot zwar als deutliche Verbesserung im Vergleich zum Regierungsentwurf, „insbesondere wurde das KI-Training mit personenbezogenen Daten oder die Nutzung von Internetdaten zur automatisierten Datenanalyse gestrichen“.

Dennoch, sagt die Datenschutzbeauftragte gegenüber netzpolitik.org, könne sie „die Ausweitung der polizeilichen Befugnisse aus datenschutzrechtlicher und damit bürgerrechtlicher Sicht nicht gutheißen“. Sachsen steige damit „wieder in die Verschärfungsspirale der Sicherheitsgesetzgebung des Bundes und der Länder ein. Die Grundrechte bleiben dabei leider auf der Strecke.“

Jusos positionieren sich gegen die Novelle

Das sehen offenbar auch weite Teile der in Sachsen mitregierenden SPD so. Insbesondere die Jusos positionieren sich deutlich gegen das geplante Gesetz. Auf Anfrage von netzpolitik.org sagt Mats Rudolph, Vorsitzender der sächsischen Jusos, dass trotz einiger Verbesserungen zentrale Probleme bestehen blieben.

Das Gesetz bleibt ein sicherheitspolitischer Wunschkatalog der CDU. Das zeigen Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse, biometrischen Echtzeitüberwachung oder Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Aus unserer Sicht sind diese Eingriffe schlicht zu weitreichend und nicht ausreichend begrenzt. […] Nicht alles, was technisch möglich ist, muss der Staat auch dürfen.

Die Jusos fordern die Abgeordneten der SPD-Fraktion auf, der geplanten SächsPVDG-Novelle nicht zuzustimmen. Die Änderung des Gesetzes solle sich auf die Umsetzung des Urteils beschränken.

Jede Stimme zählt

Einen entsprechenden Antrag hatten die Jusos auch auf dem SPD-Landesparteitag eingebracht, der am vergangenen Wochenende in Dresden stattfand. Dieser wurde mit 57 zu 50 Stimmen allerdings knapp abgelehnt.

Ein solch gespaltenes Bild in der SPD-Fraktion würde die Novelle vermutlich kippen. Da das BSW nach Informationen von Freier Presse und netzpolitik.org nur elf Stimmen zugesichert hat, hätte die Verschärfung des SächsPVDG lediglich eine Mehrheit von zwei Stimmen – wenn CDU und SPD vollständig zustimmen. Grüne und Linke im Parlament haben angekündigt, gegen die Novelle zu stimmen.

Eine Petition und zwei Demos

Neben den Jusos macht auch eine weitere Parteijugend gegen die geplante Polizeirechtsverschärfung mobil. Schon im Mai hat die Grüne Jugend Sachsen eine Petition gegen die Ausweitung der Überwachungsbefugnisse gestartet.

Für den 23. Juni, den Vorabend der finalen Abstimmung im Landtagsplenum, hat die Grüne Jugend eine Demo angemeldet. Um 17 Uhr soll vor dem Sächsischen Landtag in Dresden demonstriert werden. Ronja Zierold, Sprecherin der Grünen, sagt in dem Demoaufruf:

Wenn staatliche Stellen technische Möglichkeiten erhalten, Kommunikation auszuspähen, Bewegungen nachzuverfolgen oder Daten automatisiert auszuwerten, trifft das nicht nur einzelne Verdächtige. Es verändert das Verhältnis zwischen Staat und Gesellschaft grundsätzlich. Das schadet politischem Protest, zivilgesellschaftlichem Engagement und einer lebendigen Demokratie. Freiheitsrechte werden Stück für Stück ausgehöhlt! Mit jeder neuen Befugnis, jeder neuen Datei, jeder neuen Kamera, jeder neuen Ausrede. Genau deshalb gehen wir auf die Straße.

In Leipzig wird bereits am Samstag, den 20. Juni, demonstriert. Zu diesem Protest aufgerufen hatten unter anderem Copwatch Leipzig, „Leipzig nimmt Platz“ und das Rechtshilfekollektiv Chemie Leipzig.


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Protestbrief gegen Registrierungspflicht: Google gefährdet freie Installation von Android-Apps

26. Februar 2026 um 11:57

Nach Meinung großer Digitalorganisationen aus der ganzen Welt versucht Google mit einer neuen Registrierungspflicht für Android-Entwickler:innen, seine Marktposition im Mobile-Bereich auszubauen. Das gehe zu Lasten der Freiheit all derer, die beim Handy auf Google verzichten wollen.

Android-Roboter steckt in Wabe fest.
Google möchte das Android-Ökosystem mehr unter seine Kontrolle bringen. (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Madeline Liu

Google hat angekündigt, dass sich alle Entwickler:innen von Android-Apps zentral bei Google registrieren müssen, damit ihre Anwendungen auf Android-Geräten installiert werden können. Das soll auch für solche Apps gelten, die über alternative App-Stores oder als direkte Downloads verfügbar sind. Die Registrierungspflicht soll laut Google böswillige Akteure abschrecken und die Verbreitung schädlicher Apps erschweren. Im September 2026 soll sie in den ersten Ländern wirksam und 2027 weltweit ausgerollt werden.

Nach ersten Protesten schien Google einzulenken, die Änderungen sind jedoch eher kosmetisch und das weitere Vorgehen laut Kritikern intransparent.

Eine breite Allianz von Organisationen aus der Zivilgesellschaft sowie gemeinnützigen Einrichtungen und Technologieunternehmen wehrt sich jetzt mit einer Protestnote und einer Kampagne gegen diese Pläne. Unterzeichnet haben nicht nur namhafte Organisationen wie die Free Software Foundation, der Chaos Computer Club und die EFF, sondern auch der alternative App-Store F-Droid sowie die Unternehmen Proton oder Tuta. Im Brief heißt es:

Die zwangsweise Einführung eines fremden Sicherheitsmodells, das der historischen Offenheit von Android zuwiderläuft, gefährdet Innovation, Wettbewerb, Datenschutz und die Freiheit der Nutzer. Wir fordern Google dringend auf, diese Richtlinie zurückzuziehen und gemeinsam mit der Open-Source- und Sicherheits-Community an weniger restriktiven Alternativen zu arbeiten.

Nutzung von Handys ohne Google in Gefahr

Das Betriebssystem Android erlaubt bislang, im Gegensatz zu Apples iOS, dass die Nutzer:innen Apps abseits von Googles App-Store in alternativen Stores oder einfach als Software von Webseiten herunterladen und installieren können. So war es möglich, dass die Nutzer:innen das System auch unabhängig von Google-Diensten nutzen konnten. Dieses Prinzip sehen die Kritiker nun in Gefahr:

Die vorgeschlagene Entwicklerregistrierungsrichtlinie verändert diese Beziehung grundlegend, indem sie Entwickler, die Apps über alternative Kanäle […] vertreiben möchten, dazu verpflichtet, zunächst die Genehmigung von Google durch einen obligatorischen Verifizierungsprozess einzuholen, der die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen von Google, die Zahlung einer Gebühr und das Hochladen eines amtlichen Ausweises umfasst.

Damit erweitere Google seinen großen Einfluss über den eigenen Marktplatz hinaus auf Vertriebskanäle, in denen der Konzern keine legitime operative Rolle spiele, so die Kritik. Weiter heißt es: „Die Zentralisierung der Registrierung aller Anwendungen weltweit gibt Google außerdem neue Befugnisse, jede beliebige App aus beliebigen Gründen für das gesamte Android-Ökosystem vollständig zu deaktivieren.“

Das Bündnis fürchtet zudem Barrieren für den Marktzugang, zum Beispiel von kleinen Teams mit begrenzten Ressourcen oder von Aktivist:innen, die in ihren Ländern verfolgt und kriminalisiert werden. Vor dem Hintergrund, dass Google auf Druck der US-Regierung in jüngster Vergangenheit zum Beispiel Apps gegen die Migrationstruppe ICE aus dem Store nahm, sind solche Bedenken nachvollziehbar. Die Registrierungspflicht könnte solche Maßnahmen über den App-Store hinaus ermöglichen.

Pläne stärken Googles Macht und Wettbewerbsposition

Weitere Bedenken beziehen sich auf Datenschutz und Überwachung: Durch die Registrierungspflicht entstehe bei Google eine umfassende Datenbank aller Android-Entwickler:innen, unabhängig davon, ob sie die Dienste von Google nutzen oder nicht. Zudem ergäben sich durch das Verfahren Risiken wie eine Kontoschließung, so die Kritiker:innen.

Bestehende App-Prüfungsverfahren von Google seien schon heute wegen undurchsichtiger Entscheidungsfindung, inkonsistenter Durchsetzung und begrenzter Beschwerdemechanismen in der Kritik. Die Ausweitung dieses Systems auf Apps für alle Android-zertifizierten Geräte berge deswegen Risiken, unter anderem willkürliche Ablehnungen von Apps oder den Einfluss von politischen oder wettbewerbsbezogenen Erwägungen, welche die Registrierungsgenehmigungen beeinflussen könnten.

Die neue Richtlinie ermögliche Google zudem Einblicke in den Wettbewerb. Diese Informationsasymmetrie verschaffe Google erhebliche Wettbewerbsvorteile, ermögliche es dem Unternehmen, konkurrierende Produkte und Dienste zu vereinnahmen, zu kopieren und zu untergraben, und kann viele Fragen zum Kartellrecht aufwerfen, so der Protestbrief.

Die Unterzeichnenden fordern deswegen Google auf, die obligatorische Registrierung für den Vertrieb durch Dritte unverzüglich aufzuheben. Das Unternehmen solle einen transparenten Dialog mit der Zivilgesellschaft, Entwickler:innen und Regulierungsbehörden über Verbesserungen der Android-Sicherheit zu führen sowie Offenheit und Wettbewerb respektieren. Die Initiative hat zudem eine Petition gestartet, um die Forderungen zu untermauern.


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EU-Überwachungspläne: „Die Chatkontrolle gefährdet die Demokratie“

02. Oktober 2025 um 12:05

Wichtige Stimmen wie Amnesty International, Reporter ohne Grenzen und der Chaos Computer Club appellieren eindringlich an die Bundesregierung, die Chatkontrolle zu verhindern. Sie warnen vor einem Angriff auf die Pressefreiheit, einem IT-Sicherheitsalptraum und einer Gefahr für die Demokratie.

Großes Auge schaut über Mauer auf ein Smartphone.
Mit der Chatkontrolle würde eine neue Form der anlasslosen Massenüberwachung eingeführt. (Symbolbild) CC-BY-SA 4.0 Jakob Rieger/Digitale Freiheit

Die Entscheidung um die Chatkontrolle rückt näher. Wenn die Bundesregierung ihre bisher grundrechtsfreundliche Position ändert, könnte die EU das Überwachungsprojekt doch noch beschließen. Bei der so genannten Chatkontrolle geht es um eine EU-Verordnung, die sich gegen die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs (sogenannte Kinderpornografie) richten soll.

Die EU verhandelt seit drei Jahren kontrovers. Die geplante Verordnung enthält Vorschriften, die Messenger wie WhatsApp, Signal, Threema oder Telegram verpflichten sollen, die Kommunikation aller Nutzer:innen ohne jeden Verdacht zu durchsuchen.

Eine breite Front lehnt die Chatkontrolle ab. Nicht nur die IT-Fachwelt und die Wissenschaft sind gegen diese anlasslose Massenüberwachung, sondern auch zivilgesellschaftliche Organisationen aller Art.

Wir haben uns umgehört, was zivilgesellschaftliche Organisationen von der Bundesregierung erwarten – und warum die Chatkontrolle so gefährlich ist. Die Ablehnung reicht von Digital- und Journalistenverbänden über Menschenrechtsorganisationen bis hin zu Fußballfans.

„Gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht“

Die Chatkontrolle würde das „Ende einer breit verfügbaren, vertraulichen und sicher verschlüsselten Kommunikation in Europa“ bedeuten, sagt Tom Jennissen von der Digitalen Gesellschaft. „Die gesamte Bevölkerung würde unter Generalverdacht gestellt und ihre Endgeräte mit staatlich verordneter Spyware infiziert.“ Von der Bundesregierung erwartet Jennissen, dass sie sicherstellt, dass dieser „vollkommen unverhältnismäßige Angriff auf unsere Kommunikationsgrundrechte und die IT-Sicherheit endlich vom Tisch kommt“.

Svea Windwehr vom digitalpolitischen Verein D64 sagt, dass die Chatkontrolle Grundrechte untergrabe, aber ohne den Schutz von Betroffenen zu verbessern. Jede Form der Chatkontrolle zerstöre die Verschlüsselung und die Vertraulichkeit privater Kommunikation, einem Schutz, von dem alle Menschen profitieren. „Anstatt auf vermeintliche technische Lösungen für eine komplexe gesellschaftliche Herausforderung zu setzen, müssen Ansätze gestärkt werden, die Prävention, Care und Unterstützung von Betroffenen in den Fokus rücken“, so Windwehr.

Elina Eickstädt, Sprecherin des Chaos Computer Clubs, nennt die Chatkontrolle und den vorgesehenen Bruch von vertraulicher und verschlüsselter Kommunikation den „Anfang von einem IT-Sicherheitsalptraum“. Hintertüren würden nie nur für Strafverfolgungsbehörden funktionieren, sondern immer auch für andere. „Die Bundesregierung muss sich klar gegen jeden Bruch von vertraulicher und verschlüsselter Kommunikation stellen, sie darf keinen Entwurf annehmen, der diese Prinzipien verletzt“, so Eickstädt weiter.

„Massiver Angriff auf Pressefreiheit“

Arne Semsrott von Frag den Staat sieht in der Chatkontrolle einen „massiven Angriff auf die Pressefreiheit“. Medienschaffende seien darauf angewiesen, vertraulich mit Quellen zu kommunizieren und ihre Arbeit zu schützen. „Wird diese Möglichkeit mit der Chatkotrolle genommen, schadet das der freien Presse enorm“, sagt Semsrott.

Das bestätigt auch Anja Osterhaus von Reporter ohne Grenzen. Sichere Verschlüsselung sei „unverzichtbar für vertrauliche Kommunikation und unabdingbare Voraussetzung für die Pressefreiheit“. Verschlüsselung schütze Journalist:innen und ihre Quellen, das ermögliche investigative Recherchen und erlaube es Whistleblowern, Missstände mitzuteilen. „Chatkontrolle untergräbt nicht nur das Vertrauen in sichere Kommunikation, sie gefährdet auch den Quellenschutz und unterminiert damit das Grundrecht auf Pressefreiheit“, so Osterhaus weiter. Reporter ohne Grenzen fordert deswegen die Bundesregierung dazu auf, sich öffentlich gegen Chatkontrolle zu positionieren.

„Gefährdet die Demokratie“

Lena Rohrbach, Expertin für Menschenrechte im digitalen Zeitalter bei Amnesty International sagt: „Bei der Chatkontrolle stimmt gar nichts: Als anlasslose Massenüberwachung trifft sie alle Menschen in der EU – außer Straftäter:innen, die sie umgehen werden.“ Das Vorhaben der Chatkontrolle „gefährdet die Demokratie, weil sie eine beispiellose Kontrolle unserer Kommunikation ermöglicht, die leicht missbraucht werden kann.“ Auch sie weist darauf hin, dass Kinder „echten Schutz durch Prävention und zielgerichtete Ermittlung“ benötigen würden.

Noa Neumann aus dem Koordinierungskreis von Attac warnt vor einer „anlasslosen, präventiven Massenüberwachung und einer vollständigen Aushöhlung des Datenschutzes“. Die Bundesregierung sei dazu verpflichtet, die Rechte und die Privatsphäre von Menschen aktiv zu schützen. „Deshalb muss sie gegen die Einführung der Chatkontrolle stimmen“, so Neumann weiter.

Linda Röttig vom Dachverband der Fanhilfen erklärt, dass Fußballfans häufig von Überwachung und Datenbanken von Polizeibehörden betroffen und deswegen besonders alarmiert seien, wenn staatliche Überwachung immer weiter ausgebaut werden soll. „Daher erheben auch wir gegen die Chatkontrolle unsere Stimme und warnen gemeinsam mit vielen anderen vor den katastrophalen Folgen dieses Verordnungsentwurfs“, so Röttig weiter. Die Fußballfans fordern die Bundesregierung auf, sich gegen eine Einführung der Chatkontrolle auszusprechen und von dieser Position auch andere Mitgliedsstaaten zu überzeugen.

Druck auf Ministerien nötig

Die Bundesregierung wird sich vermutlich vor dem 14. Oktober auf eine Position einigen, dann wird im EU-Rat abgestimmt. Zur Debatte steht der dänische Vorschlag, der eine verpflichtende Chatkontrolle und Client-Side-Scanning beinhaltet.

Das Bündnis „Chatkontrolle stoppen“ ruft dazu auf, die relevanten Personen und Organisationen zu kontaktieren. Das sind vor allem die beteiligten Bundesministerien (Innen, Justiz, Digital, Familie) sowie die Fraktionen und Abgeordneten der Regierungs-Parteien im Bundestag. Am besten wirken direkte E-Mails und Telefonanrufe, oder auch rechtzeitig ankommende Briefe. Auf der Webseite des Bündnisses gibt es Tipps und Adressen, um selbst aktiv zu werden.


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Offener Brief: Fünf Maßnahmen für mehr Vertrauen in die elektronische Patientenakte

14. Januar 2025 um 09:15

Unmittelbar vor der Pilotphase der elektronischen Patientenakte richten sich knapp 30 zivilgesellschaftliche Organisationen in einem offenen Brief an den Gesundheitsminister. Sie fordern, alle berechtigten Sicherheitsbedenken „glaubhaft und nachprüfbar“ auszuräumen und machen Lauterbach ein Gesprächsangebot.

Eine gestreckte Hand mit fünf Fingern in einem blauen Handschuh vor einer gelben Wand.
Fünf Schritte braucht es aus Sicht der Unterzeichner des offenen Briefs. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Diana Polekhina / netzpolitik.org

Der Bundesgesundheitsminister wirbt derzeit verstärkt um Vertrauen: Die „elektronische Patientenakte für alle“ (ePA) sei sicher, versichert Karl Lauterbach (SPD) kurz vor Start der Pilotphase der ePA am 15. Januar. Das digitale Großprojekt werde „nicht ans Netz gehen, wenn es auch nur ein Restrisiko für einen großen Hackerangriff geben sollte“.

Ende Dezember hatten zwei Sicherheitsforschende auf dem Chaos Communication Congress gleich mehrere Sicherheitslücken der ePA vorgestellt. Angreifende könnten aus der Ferne auf jede beliebige ePA zugreifen, so ihr Fazit.

Knapp drei Wochen später ist Karl Lauterbach davon überzeugt, dass alle für die Pilotphase relevanten Baustellen geschlossen sind. Bis zum bundesweiten Rollout gebe es nur noch technische „Kleinigkeiten“ zu lösen, so der Minister vor wenigen Tagen bei einem Pressetermin.

Forderung nach Sicherheitsgarantien

Diese Zusage reicht knapp 30 Organisationen und Verbänden offenkundig nicht aus. In einem offenen Brief formulieren sie fünf notwendige Maßnahmen, die gewährleisten, dass „die ePA langfristig zu einem Erfolg werden kann“. Zu den Unterzeichnern gehören unter anderem der Chaos Computer Club, der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, der Verbraucherzentrale Bundesverband, der Innovationsverbund Öffentliche Gesundheit (InÖG), der Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband und die Deutsche Aidshilfe.

Sie fordern, dass vor einem bundesweiten Start der ePA „alle berechtigten Bedenken … glaubhaft und nachprüfbar ausgeräumt werden“. Dafür müssten Patient*innen, Ärzt*innen und Organisationen der digitalen Zivilgesellschaft „substanziell“ einbezogen werden. Erst nach „einer gemeinsamen positiven Bewertung der Erfahrungen in den Modellregionen“ dürfe der bundesweite ePA-Start erfolgen, so die Unterzeichner.

Über die Testphase hinaus sollten Expert*innen aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft unabhängige Sicherheitsprüfungen durchführen. Da Sicherheitslücken selbst dann nicht ausgeschlossen seien, müssten Risiken immer transparent kommuniziert werden. Außerdem brauche es einen offenen Prozess der Weiterentwicklung. Dieser Prozess sollte auch die Kritik vieler Organisationen aufgreifen, die die Verantwortlichen bislang nicht berücksichtigt haben.

Offener Brief als Gesprächsangebot

„Wir tun gut daran, Gesundheitssysteme nicht aus Sicht der Mehrheit zu denken, sondern aus Sicht derer, die von solchen Systemen diskriminiert werden“, sagt Bianca Kastl. Sie ist Vorsitzende des InÖG und Kolumnistin bei netzpolitik.org. „Unsichere und nicht an den individuellen Bedarf nach Vertraulichkeit angepasste Lösungen schließen gerade diejenigen Menschen aus, die am meisten von der Digitalisierung des Gesundheitswesens profitieren könnten“.

Seit langem kritisieren zivilgesellschaftliche Organisationen etwa die vollständige Medikationsübersicht in der ePA. „Aus dieser Liste gehen sensible Infos hervor, die Patient*innen berechtigterweise nicht mit allen Ärzt*innen teilen möchten, weil sie Diskriminierung zu fürchten haben“, sagt Manuel Hofmann, Fachreferent für Digitalisierung bei der Deutschen Aidshilfe. „Man denke an HIV-Medikamente oder Psychopharmaka.“

Ihren Brief verstünden die Organisationen als ein Gesprächsangebot, um die Weiterentwicklung der ePA konstruktiv mitzugestalten, sagt Hofmann. „Wenn wir langfristig gute Lösungen etablieren wollen, müssen verschiedene Perspektiven und Interessen in Einklang gebracht werden. Dafür müssen Gesprächsangebote aber auch angenommen werden“, so Hofmann.


Offener Brief im Wortlaut


Sehr geehrter Herr Bundesminister Lauterbach,

wir sind überzeugt, dass Deutschland und Europa eine gut gemachte digitale Infrastruktur des Gesundheitswesens benötigen und eine patient*innenorientierte ePA dazu einen wesentlichen Beitrag leisten kann. In den weiteren Entwicklungsprozess möchten wir uns daher konstruktiv einbringen. Zum Start der ePA haben wir zum jetzigen Zeitpunkt allerdings erhebliche Bedenken.

Sicherheitsforscher*innen zeigten Ende 2024 auf dem Kongress des Chaos Computer Clubs gravierende Sicherheitslücken der ePA und der zugehörigen IT-Infrastruktur. In Kombination hätten diese Lücken Unbefugten einen Vollzugriff auf die Patient*innenakten aller 70 Millionen gesetzlich Versicherten erlaubt. Darüber hinaus sind wesentliche Schwächen im Umfeld der ePA weiterhin ungelöst, zum Beispiel Prozesse der Ausgabe von Gesundheitskarten.

Alle berechtigten Bedenken müssen vor einem bundesweiten Start der ePA glaubhaft und nachprüfbar ausgeräumt werden. Die nun gefundenen Sicherheitslücken zu schließen, ist dafür eine grundlegende Voraussetzung, aber alleine nicht ausreichend.

Die Bereitstellung einer Testinstanz der geplanten Infrastruktur sowie die Einführung über eine Testphase begrüßen wir. Das aktuelle Beispiel zeigt, wie Sicherheitslücken vor dem Start identifiziert werden können statt – wie bei ähnlichen Projekten in der Vergangenheit – erst im laufenden Betrieb. Ein Datenleck konnte so verhindert werden. Eine öffentliche Begutachtung durch Wissenschaft, zivilgesellschaftliche Akteur*innen und unabhängige Expert*innen ist eine wichtige Kontrollinstanz. Auf diese Weise werden Risiken im Vorfeld identifiziert, beseitigt und so letztlich auch das Vertrauen in die ePA gestärkt.

Damit die ePA langfristig zu einem Erfolg werden kann, sind aus unserer Sicht folgende Maßnahmen notwendig:

  1. Der Start in den Modellregionen darf nur unter zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen erfolgen, die eine unmittelbare Ausnutzung der bekannten Lücken verhindern. Diese sind transparent zu kommunizieren. Grundsätzlich begrüßen wir den Start in Modellregionen, um die ePA schrittweise zu erproben.
  2. Bei der Bewertung des ePA-Starts in den Modellregionen müssen Patient*innen, Ärzt*innen und Organisationen der digitalen Zivilgesellschaft substanziell einbezogen werden. Hierfür braucht es ein echtes Mitspracherecht für diese Akteure, statt eines bloßen Rederechts für einzelne Organisationen in den Gremien der Gematik. Ein bundesweiter Start darf erst nach einer gemeinsamen positiven Bewertung der Erfahrungen in den Modellregionen erfolgen.
  3. Expert*innen aus Wissenschaft und Digitaler Zivilgesellschaft müssen die Möglichkeit erhalten, eine belastbare Bewertung von Sicherheitsrisiken vorzunehmen, zum Beispiel durch Veröffentlichung aller Quelltexte, Bereitstellung einer Testumgebung und transparente Kommunikation von Updates. Dazu gehört auch eine rechtliche Absicherung der Arbeit von Sicherheitsexpert*innen sowie die Förderung unabhängiger Sicherheitschecks.
  4. Sicherheitslücken können bei technischen Systemen generell nie ausgeschlossen werden. Daher müssen neben den Vorteilen einer ePA den Nutzer*innen auch Risiken transparent gemacht werden. Unter anderem müssen die Krankenkassen dem Auftrag nachkommen, ihre Versicherten neutral zu informieren. Eine pauschale Aussage wie „Die ePA ist sicher.“ ist ungeeignet. Das Vertrauen der Versicherten in die Datensicherheit der ePA kann nur mit maximaler Transparenz über die getroffenen Maßnahmen gewonnen beziehungsweise wiederhergestellt werden.
  5. Viele Organisationen haben sich in den Entwicklungsprozess der ePA eingebracht und Kritik geäußert, zum Beispiel an Mängeln im Berechtigungsmanagement. Diese Kritik spiegelt berechtigte Interessen Betroffener. Die genannten Aspekte müssen zeitnah aufgegriffen und berücksichtigt werden. Auch nach dem Start der ePA muss es dauerhaft einen offenen Prozess der Weiterentwicklung geben, um unterschiedliche Interessen miteinander in Einklang zu bringen und in die weitere Planung und Umsetzung zu integrieren. Ziel muss eine ePA sein, die einen größtmöglichen Nutzen für Patient*innen und Leistungserbringer*innen gleichermaßen hat und sich so positiv auf Gesundheitswesen und Gesellschaft auswirkt.

In einen konstruktiven Prozess, der den Nutzen für Patient*innen in den Vordergrund stellt, bringen wir uns gerne ein.

Mit freundlichen Grüßen

Mitzeichnende Organisationen in alphabetischer Reihenfolge

  1. AG KRITIS
  2. Ärzteverband MEDI Baden-Württemberg
  3. BAG Selbsthilfe
  4. Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. (BDP)
  5. Björn Steiger Stiftung
  6. Bundesverband Neurofibromatose
  7. Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht (BfDS)
  8. Chaos Computer Club
  9. D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt
  10. Deutsche Aidshilfe
  11. Deutsche Alzheimer Gesellschaft­­
  12. Deutsche DepressionsLiga
  13. Deutsche Hörbehinderten Selbsthilfe (DHS)
  14. Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft, Bundesverband
  15. Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband
  16. Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband
  17. dieDatenschützer Rhein Main
  18. Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF)
  19. Freie Ärzteschaft e. V.
  20. Gen-ethisches Netzwerk
  21. Humanistische Union
  22. Innovationsverbund Öffentliche Gesundheit (InÖG)
  23. Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen in Westfalen-Lippe e.V.
  24. LAG Selbsthilfe Rheinland-Pfalz
  25. Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin
  26. Patientenrechte und Datenschutz e. V.
  27. SUPERRR Lab
  28. Verbraucherzentrale Bundesverband

Einzelpersonen in alphabetischer Reihenfolge

  1. Kristina Achterberg, Kinder- u. Jugendlichenpsychotherapeutin, Kösching
  2. Matthias Bauer, Kinder- u. Jugendlichenpsychotherapeut, Kösching
  3. Regine Bielecki, Psychologische Psychotherapeutin, Mönchengladbach
  4. Anke Domscheit-Berg, Abgeordnete des Bundestages und Digitalpolitische Sprecherin der Gruppe DIE LINKE im Bundestag
  5. Prof. Dr. rer. nat. Peter Gerwinski, Arbeitsgruppe Hardwarenahe IT-Systeme, Hochschule Bochum – Technik, Wirtschaft, Gesundheit
  6. Juliane Göbel, Psychotherapeutin, Bernstadt auf dem Eigen
  7. Katharina Groth, Psychologische Psychotherapeutin, Geisenheim
  8. Sabine Grützmacher, MdB, Bündnis 90/Die Grünen
  9. Dr. Sven Herpig, Lead for Cybersecurity Policy and Resilience, interface
  10. Prof. Ulrich Kelber, Parlamentarischer Staatssekretär a.D.
  11. Julia Rasp, Psychotherapeutin in Ausbildung
  12. Elisabeth Reich, Psychologische Psychotherapeutin, Marburg
  13. Thomas Schäfer, Bündnis 90/Die Grünen, Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft Digitales und Medien, München
  14. Katharina Schwietering, Psychotherapeutin, Pinneberg
  15. E. Walther, Psychotherapeutin
  16. Katharina Wendling, Psychologische Psychotherapeutin, Köln
  17. Benedikt Wildenhain, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Hochschule Bochum

Der offene Brief mit allen Unterzeichnenden und Zitaten ist hier veröffentlicht.


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Remote Chaos Experience: Netzpolitische Programmempfehlungen zwischen den Jahren

27. Dezember 2021 um 12:06
Das Sendezentrum in der RC3-Welt
Auch dieses Jahr wird es wieder eine 2D-Welt geben. Sendezentrum in der 2D-Welt des letzten Jahres

Zum zweiten Mal müssen wir auf eine CCC-Jahresendveranstaltung in Präsenz verzichten. Als Trost bleibt uns die Remote Chaos Experience, kurz RC3, die uns mit spannenden Inhalten zum Anschauen versorgt. Der Stream geht auch ganz ohne Ticket, wir haben uns das Programm angeschaut und einige vielversprechende, netzpolitische Vorträge entdeckt.

27. Dezember, Tag 1

Um 13:30 Uhr sprechen Rena Tangens und Matthias Eberl darüber, Warum personalisierte Werbung verboten werden muss. „Es geht nicht nur um ’nervige Cookie-Banner‘. Es gibt eine Menge guter Gründe, warum Werbetracking und Überwachungswerbung nicht nur schädlich, sondern sogar gefährlich sind“, heißt es in der Beschreibung.

Um Tracking für die gute Sache geht es dagegen in Fluchtboote mit Satelliten finden um 16 Uhr. Es ist eine Projektvorstellung von Space-Eye, einer Organisation, die mit Satellitenbildern Boote auf dem Mittelmeer aufspüren will. Es geht um Projektansätze und „technische und nicht-technische Herausforderungen“.

Aus dem Maschinenraum berichtet Svea Eckert in ihrem Talk Facebook Files Explained, der auch um 16 Uhr auf Englisch stattfindet. Er verspricht bisher ungeschriebene Geschichten und Einblicke aus der Arbeit mit den 1.200 geleakten Facebook-Dokumenten.

Natürlich darf auch die digitale Pandemiebewältigung nicht fehlen. Bianca Kastl, „Digitalisierungstante und disruptives Element in einer städtischen Verwaltung“, will uns mitnehmen auf die „abenteuerliche Reise durch die wunderbare Welt der Digitalisierung in einem Gesundheitsamt“. Das verspricht unterhaltsam und erschreckend zu werden. Um 20 Uhr geht es los mit „Digitalisierung. In einer Pandemie. Im Gesundheitsamt!“.

Nils Melzer, UN-Sonderberichterstatter über Folter, und die Journalistin Stefania Maurizi analysieren ebenfalls um 20 Uhr den Fall Wikileaks und Julian Assange in ihrem Vortrag Julian Assange and WikiLeaks: Anatomy of a Persecution. Es geht darum, wie Staaten Journalismus bekämpfen und Journalist:innen einschüchtern.

28. Dezember, Tag 2

Um 11:30 Uhr berichtet Donncha Ó Cearbhaill von Amnesty Internationals Security Lab in Catching NSO Group’s Pegasus spyware darüber, wie die Sicherheitsforscher:innen die vermeintlich unentdeckbare Pegasus-Spähsoftware aufspüren können. Dabei geht es auch um das Tool MVT, das zum Entdecken von Infektionen genutzt werden kann.

Es folgt ein Klassiker: der netzpolitische Jahresüberblick aus der Schweiz. „Auch im Schatten von Corona ging es in der Schweizer Netzpolitik drunter und drüber. Wir blicken mit gewohntem Schalk auf das netzpolitische Jahr 2021 zwischen Bodensee und Matterhorn zurück – und diskutieren jene Themen, die relevant waren und relevant bleiben.“ Um 15 Uhr geht es los.

Wer nach all den harten Infos etwas Unterhaltsames braucht, wird vielleicht bei „Entbehrliches – Unterhaltsames Wissen aus der Wikipedia“ fündig. Um 17 Uhr soll es einen Ritt durch 600 lustige oder skurile Wikipedia-Artikel geben.

Was tun, wenn man eine Sicherheitslücke findet? Linus Neumann und das Hacker:innen-Kollektiv Zerforschung klären um 18 Uhr auf, was dann zu beachten ist und wie Unternehmen mit gemeldeten Sicherheitslücken umgehen sollten. Spoiler: Die Finder:innen anzeigen ist wohl nicht der richtige Weg.

Die Europäische Bürger:inneninitiative Reclaim Your Face! hat dieses Jahr ganz schön Action gegen biometrische Überwachung gemacht. Ella Jakubowska von EDRi resümiert um 21 Uhr, was die Bewegung bisher erreicht hat und was sie im neuen Jahr noch plant.

29. Dezember, Tag 3

Ohne Heizdeckenkaufpflicht, aber dafür Einsteiger:innen-kompatibel und mit ganz viel Basiswissen laden Isa und Catrinum 12:30 Uhr auf eine Kaffeefahrt ins Darknet. „Wolltest Du schon immer mal wissen, wie es auf der ‚anderen Seite‘ des Internets aussieht. Mal einen Blick in das als ‚digitale Unterwelt‘ verschriene Darknet erhaschen, um das sich so viele Mythen ranken?“ Dann könnte dieser Vortrag das Richtige sein.

Um 16 Uhr gibt es den Jahresrückblick von NSU-Watch. Er versucht, eine Bilanz zu zehn Jahren Aufklärungsversuchen zu ziehen, und erklärt, warum wir genug wissen, um Konsequenzen zu ziehen, obwohl noch nicht alles aufgeklärt ist.

Wer noch gute Vorsätze fürs nächste Jahr sucht, könnte sich mal beim digitalen Ehrenamt umschauen. Daniel Domscheit-Berg, Felix Just und Katarina Peranić „sprechen über Gemeinsamkeiten und Unterschiede von digitalem Ehrenamt in Stadt und auf dem Land. Darüber, welche Unterstützung und Anerkennung digitales Engagement braucht und, wie wir zu einem gemeinsamen Wirken kommen.“ Das Ganze gibts ab 17:55 Uhr.

Später um 20 Uhr gibt Anke Domscheit-Berg Einblicke in das netzpolitische Nähkästchen einer Abgeordneten. Wie hat der Bundestag in der Pandemie gearbeitet? Was macht man als Digitalpolitikerin? Und was waren die schlimmsten WTF-Momente? Aber bei Rückblick soll es nicht bleiben: auch Tipps, wie wir selbst Anliegen ins Parlament bringen können, soll es geben.

30. Dezember, Tag 4

Um 11:30 Uhr gibt Florian Gallwitz einen Überblick über „The Rise and Fall of ‚Social Bot‘ Research“. Er kündigt eine Abrechnung mit pseudowissenschaftlichen Methoden an und will zeigen, dass vermeintliche Bots oft ganz normale Menschen sind.

Als letztes wollen wir euch einen Vortrag über Kartierung von Überwachungskameras als Gegenwehr empfehlen, der um 13:30 Uhr losgeht. Das Projekt unsurv will Werkzeuge zur Erfassung von Überwachungskameras bereitstellen und dadurch mehr Überblick verschaffen.


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