Die dänische Ratspräsidentschaft schlägt vor, die Chatkontrolle freiwillig zu erlauben, statt sie verpflichtend zu machen. Die EU-Staaten haben diesen Vorschlag bereits einmal abgelehnt, ob sie jetzt zustimmen, ist offen. Viele Akteure lehnen eine freiwillige Chatkontrolle ab – auch die EU-Kommission.
Internet-Dienste sollen nicht zur Chatkontrolle verpflichtet werden, die Kommunikation ihrer Nutzer aber freiwillig durchsuchen dürfen. Das schlägt die dänische Ratspräsidentschaft vor.
Im Rat ist bisher kein Vorschlag zustimmungsfähig. Auch der bislang letzte Versuch scheiterte, unter anderem wegen Widerstand aus Deutschland. Gestern hat Dänemark einen neuen Vorschlag verschickt.
In einem Schreiben, das wir aus Quellenschutzgründen derzeit nicht veröffentlichen können, schreibt Dänemark: „Dieser Ansatz sieht keine Aufdeckungsanordnungen vor, sondern behält die freiwillige Regelung für Technologieunternehmen zur Rückverfolgung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch bei.“
Der dänische Justizminister Peter Hummelgaard bestätigt gegenüber Medien: „Die Aufdeckungsanordnung wird nicht Teil des neuen Kompromissvorschlags der EU-Präsidentschaft sein. Die Suche nach Material über sexuellen Kindesmissbrauch bleibt für Technologiekonzerne freiwillig.“
Ein EU-Beamter hat diese Angaben gegenüber netzpolitik.org bestätigt. Die dänische Ratspräsidentschaft und das dänische Justizministerium haben auf unsere Anfrage von gestern bisher nicht geantwortet.
Vorschlag schonmal abgelehnt
Schon Polen hatte vorgeschlagen, die Chatkontrolle freiwillig zu erlauben statt verpflichtend zu machen. Dieser Vorschlag fand keine Mehrheit, die Mehrheit der EU-Staaten beharrte auf der Verpflichtung.
Ob derselbe Vorschlag jetzt eine Mehrheit findet, nur weil er von Dänemark statt Polen kommt, ist völlig offen. Selbst wenn sich die EU-Staaten auf diesen Kompromiss einigen sollten, geht das Gesetzgebungsverfahren danach im Trilog weiter. Dort verhandeln Kommission, Parlament und Rat über einen Kompromiss ihrer drei Positionen.
Der neue Vorschlag von Dänemark ist ein wichtiger Etappensieg, aber die Chatkontrolle ist noch lange nicht vom Tisch.
Freiwillige Chatkontrolle
Eigentlich ist eine freiwillige Chatkontrolle verboten. Laut Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation dürfen Internetdienste die Inhalte ihrer Nutzer:innen nicht „mithören, abhören, speichern oder auf andere Arten abfangen oder überwachen“.
Die temporäre Ausnahme der Datenschutzrichtlinie, die eine freiwillige Chatkontrolle erlaubt, läuft im April 2026 aus. Dass das neue Gesetz bis dahin in Kraft ist, ist unwahrscheinlich.
Die EU-Kommission ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Verhältnismäßigkeit der freiwilligen Chatkontrolle zu belegen. Anfang September hätte sie einen Bericht mit Statistiken vorlegen müssen. Das hat sie bis heute nicht getan. Die Kommission scheitert, die Verhältnismäßigkeit der Chatkontrolle zu belegen.
Weitere Probleme
Neben der Chatkontrolle enthält der Gesetzentwurf weitere problematische Regeln. Internet-Zugangs-Anbieter sollen Netz-Sperren einführen, um einzelne Internet-Inhalte zu sperren. Internet-Dienste sollen das Alter ihrer Nutzer überprüfen, was eine anonyme oder pseudonyme Nutzung gefährdet. Auch die freiwillige Chatkontrolle kann auf andere Inhalte ausgeweitet werden.
Ich freue mich sehr, dass wir einer überzeugenden europäischen Lösung nun einen entscheidenden Schritt nähergekommen sind. Die intensiven Gespräche mit der dänischen Ratspräsidentschaft und die enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit der Bundesregierung haben sich offenbar gelohnt.
Der angekündigte Vorschlag ist eine echte Verbesserung. Er enthält wichtige Regelungen für den Kampf gegen Kinderpornographie im Netz. Vor allem werden die wichtigen, aktuell aber zeitlich begrenzten Möglichkeiten der Anbieter, sexuellen Missbrauch von Kindern freiwillig aufzudecken und zu melden, auf eine stabile und dauerhafte Grundlage gestellt.
Und: Es werden keine roten Linien überschritten. Eine staatlich angeordnete Chatkontrolle ist vom Tisch. Das gemeinsame Ziel der Bundesregierung ist es, Kindesmissbrauchsdarstellungen im Netz wirksamer zu bekämpfen. Gleichzeitig ist klar: In einem Rechtsstaat heiligt der Zweck niemals alle Mittel. Elementare Bürgerrechte müssen auch im digitalen Raum gewahrt bleiben.
Auch auf nationaler Ebene wird die Bundesregierung den Kampf gegen Kinderpornographie entschlossen voranbringen. Die Einführung einer verpflichtenden IP-Adressenspeicherung ist dafür unverzichtbar. Wir werden dazu bald Vorschläge vorlegen, die effektive Strafverfolgung mit dem Schutz der Grundrechte verbinden.
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Wichtige Stimmen wie Amnesty International, Reporter ohne Grenzen und der Chaos Computer Club appellieren eindringlich an die Bundesregierung, die Chatkontrolle zu verhindern. Sie warnen vor einem Angriff auf die Pressefreiheit, einem IT-Sicherheitsalptraum und einer Gefahr für die Demokratie.
Die Entscheidung um die Chatkontrolle rückt näher. Wenn die Bundesregierung ihre bisher grundrechtsfreundliche Position ändert, könnte die EU das Überwachungsprojekt doch noch beschließen. Bei der so genannten Chatkontrolle geht es um eine EU-Verordnung, die sich gegen die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs (sogenannte Kinderpornografie) richten soll.
Die EU verhandelt seit drei Jahren kontrovers. Die geplante Verordnung enthält Vorschriften, die Messenger wie WhatsApp, Signal, Threema oder Telegram verpflichten sollen, die Kommunikation aller Nutzer:innen ohne jeden Verdacht zu durchsuchen.
Wir haben uns umgehört, was zivilgesellschaftliche Organisationen von der Bundesregierung erwarten – und warum die Chatkontrolle so gefährlich ist. Die Ablehnung reicht von Digital- und Journalistenverbänden über Menschenrechtsorganisationen bis hin zu Fußballfans.
„Gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht“
Die Chatkontrolle würde das „Ende einer breit verfügbaren, vertraulichen und sicher verschlüsselten Kommunikation in Europa“ bedeuten, sagt Tom Jennissen von der Digitalen Gesellschaft. „Die gesamte Bevölkerung würde unter Generalverdacht gestellt und ihre Endgeräte mit staatlich verordneter Spyware infiziert.“ Von der Bundesregierung erwartet Jennissen, dass sie sicherstellt, dass dieser „vollkommen unverhältnismäßige Angriff auf unsere Kommunikationsgrundrechte und die IT-Sicherheit endlich vom Tisch kommt“.
Svea Windwehr vom digitalpolitischen Verein D64 sagt, dass die Chatkontrolle Grundrechte untergrabe, aber ohne den Schutz von Betroffenen zu verbessern. Jede Form der Chatkontrolle zerstöre die Verschlüsselung und die Vertraulichkeit privater Kommunikation, einem Schutz, von dem alle Menschen profitieren. „Anstatt auf vermeintliche technische Lösungen für eine komplexe gesellschaftliche Herausforderung zu setzen, müssen Ansätze gestärkt werden, die Prävention, Care und Unterstützung von Betroffenen in den Fokus rücken“, so Windwehr.
Elina Eickstädt, Sprecherin des Chaos Computer Clubs, nennt die Chatkontrolle und den vorgesehenen Bruch von vertraulicher und verschlüsselter Kommunikation den „Anfang von einem IT-Sicherheitsalptraum“. Hintertüren würden nie nur für Strafverfolgungsbehörden funktionieren, sondern immer auch für andere. „Die Bundesregierung muss sich klar gegen jeden Bruch von vertraulicher und verschlüsselter Kommunikation stellen, sie darf keinen Entwurf annehmen, der diese Prinzipien verletzt“, so Eickstädt weiter.
„Massiver Angriff auf Pressefreiheit“
Arne Semsrott von Frag den Staat sieht in der Chatkontrolle einen „massiven Angriff auf die Pressefreiheit“. Medienschaffende seien darauf angewiesen, vertraulich mit Quellen zu kommunizieren und ihre Arbeit zu schützen. „Wird diese Möglichkeit mit der Chatkotrolle genommen, schadet das der freien Presse enorm“, sagt Semsrott.
Das bestätigt auch Anja Osterhaus von Reporter ohne Grenzen. Sichere Verschlüsselung sei „unverzichtbar für vertrauliche Kommunikation und unabdingbare Voraussetzung für die Pressefreiheit“. Verschlüsselung schütze Journalist:innen und ihre Quellen, das ermögliche investigative Recherchen und erlaube es Whistleblowern, Missstände mitzuteilen. „Chatkontrolle untergräbt nicht nur das Vertrauen in sichere Kommunikation, sie gefährdet auch den Quellenschutz und unterminiert damit das Grundrecht auf Pressefreiheit“, so Osterhaus weiter. Reporter ohne Grenzen fordert deswegen die Bundesregierung dazu auf, sich öffentlich gegen Chatkontrolle zu positionieren.
„Gefährdet die Demokratie“
Lena Rohrbach, Expertin für Menschenrechte im digitalen Zeitalter bei Amnesty International sagt: „Bei der Chatkontrolle stimmt gar nichts: Als anlasslose Massenüberwachung trifft sie alle Menschen in der EU – außer Straftäter:innen, die sie umgehen werden.“ Das Vorhaben der Chatkontrolle „gefährdet die Demokratie, weil sie eine beispiellose Kontrolle unserer Kommunikation ermöglicht, die leicht missbraucht werden kann.“ Auch sie weist darauf hin, dass Kinder „echten Schutz durch Prävention und zielgerichtete Ermittlung“ benötigen würden.
Noa Neumann aus dem Koordinierungskreis von Attac warnt vor einer „anlasslosen, präventiven Massenüberwachung und einer vollständigen Aushöhlung des Datenschutzes“. Die Bundesregierung sei dazu verpflichtet, die Rechte und die Privatsphäre von Menschen aktiv zu schützen. „Deshalb muss sie gegen die Einführung der Chatkontrolle stimmen“, so Neumann weiter.
Linda Röttig vom Dachverband der Fanhilfen erklärt, dass Fußballfans häufig von Überwachung und Datenbanken von Polizeibehörden betroffen und deswegen besonders alarmiert seien, wenn staatliche Überwachung immer weiter ausgebaut werden soll. „Daher erheben auch wir gegen die Chatkontrolle unsere Stimme und warnen gemeinsam mit vielen anderen vor den katastrophalen Folgen dieses Verordnungsentwurfs“, so Röttig weiter. Die Fußballfans fordern die Bundesregierung auf, sich gegen eine Einführung der Chatkontrolle auszusprechen und von dieser Position auch andere Mitgliedsstaaten zu überzeugen.
Druck auf Ministerien nötig
Die Bundesregierung wird sich vermutlich vor dem 14. Oktober auf eine Position einigen, dann wird im EU-Rat abgestimmt. Zur Debatte steht der dänische Vorschlag, der eine verpflichtende Chatkontrolle und Client-Side-Scanning beinhaltet.
Das Bündnis „Chatkontrolle stoppen“ ruft dazu auf, die relevanten Personen und Organisationen zu kontaktieren. Das sind vor allem die beteiligten Bundesministerien (Innen, Justiz, Digital, Familie) sowie die Fraktionen und Abgeordneten der Regierungs-Parteien im Bundestag. Am besten wirken direkte E-Mails und Telefonanrufe, oder auch rechtzeitig ankommende Briefe. Auf der Webseite des Bündnisses gibt es Tipps und Adressen, um selbst aktiv zu werden.
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In den kommenden Tagen wird die Bundesregierung entscheiden, wie sie am 14. Oktober in der EU zur Chatkontrolle abstimmt. Eines ist klar: Kommt die Chatkontrolle, wird es keine verschlüsselte und sichere Kommunikation mehr geben.
Noch ist der Messenger Signal in Europa verfügbar. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / CHROMORANGE
Der beliebte sichere Messenger Signal hat angekündigt, dass er Deutschland und Europa verlassen wird, wenn die Chatkontrolle kommt und sich keine Wege ergeben, sich dieser anlasslosen Massenüberwachung der privaten Kommunikation zu verweigern. Das hat Signal-Chefin Meredith Whittaker gegenüber der dpa gesagt, wie Tagesschau und Heise berichten. Es deutet sich an, dass eine Entscheidung über die Chatkontrolle am 14. Oktober fallen könnte – und die Position der Bundesregierung ist dabei entscheidend.
„Wenn wir vor die Wahl gestellt würden, entweder die Integrität unserer Verschlüsselung und unsere Datenschutzgarantien zu untergraben oder Europa zu verlassen, würden wir leider die Entscheidung treffen, den Markt zu verlassen“, sagte Meredith Whittaker der Nachrichtenagentur dpa.
Bei der so genannten Chatkontrolle geht es um eine EU-Verordnung, die sich gegen die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs (sogenannte Kinderpornografie) richten soll. Sie wird seit drei Jahren kontrovers in der EU verhandelt, weil die Verordnung Vorschriften enthält, die Messenger wie WhatsApp, Signal, Threema oder Telegram verpflichten sollen, die Dateien aller Menschen auf deren Smartphones und Endgeräten ohne jeden Verdacht zu durchsuchen.
Chatkontrolle als Bedrohung für Privatsphäre und Demokratie
Dieses Durchleuchten von Dateien würde dazu führen, dass eine verschlüsselte und sichere Kommunikation für niemanden mehr möglich ist, weil die Dateien schon vor der eigentlichen Verschlüsselung angeschaut werden können. Die komplette IT-Fachwelt, führende Sicherheitsforscher, Wissenschaftler:innen aus aller Welt sowie zivilgesellschaftliche Organisationen aller Art lehnen daher die Chatkontrolle als Bedrohung für die Demokratie vehement ab. Das Suchen nach Inhalten ist technisch nicht auf bestimmte Inhalte zu begrenzen, sondern könnte in wenigen Handgriffen auch auf politisch missliebige Inhalte ausgeweitet werden.
Signal-Chefin Whittaker sagte der dpa, dass ihr Messenger niemals die Integrität seiner Ende-zu-Ende-Verschlüsselung untergraben werde. „Sie garantiert die Privatsphäre von Millionen und Abermillionen von Menschen auf der ganzen Welt, oft auch in lebensbedrohlichen Situationen.“ Signal lehne deshalb die Chatkontrolle ab. „Es ist bedauerlich, dass Politiker weiterhin einer Art magischem Denken verfallen, das davon ausgeht, dass man eine Hintertür schaffen kann, auf die nur die Guten Zugriff haben.“
Bundesregierung mauert
Während der Ampel-Regierung war die Ablehnung der Chatkontrolle nach anfänglichen Unstimmigkeiten mit dem Innenministerium relativ sicher. Das hat sich mit der neuen schwarz-roten Regierung geändert.
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Wenn in Kürze die Entscheidung fällt, ob Europa eine verpflichtende Chatkontrolle bekommt, ist auch die Haltung der Bundesregierung maßgeblich. Doch der Digitalminister mag sich lieber nicht positionieren. Digitale Weichenstellungen und gefährliche Formen technisierter Massenüberwachung sieht er offenbar nicht als sein Metier. Eine Einordnung.
In wenigen Tagen steht die Entscheidung an, ob es in Europa eine verpflichtende Chatkontrolle geben wird oder ob sich erneut keine ausreichende Mehrheit im Rat der EU-Länder dafür findet. Die deutsche Haltung wird maßgeblich dafür sein, ob die Front der ablehnenden EU-Staaten gegen den Vorschlag der EU-Präsidentschaft Dänemarks stehenbleibt.
Hintergrund ist ein jahrelanger Streit über einen Entwurf der EU-Kommission für eine Verordnung zur massenhaften Chat-Überwachung, die dem Kampf gegen digitale Gewaltdarstellungen von Kindern dienen soll. Die geplante Chatkontrolle würde alle Anbieter von Messenger- und weiterer Kommunikationsdienste, auch solche mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, zum Scannen nach Missbrauchsfotos und -videos verpflichten. Betroffen wären auch Signal, Threema oder WhatsApp, die von vielen Millionen Menschen genutzt werden.
In den vergangenen Jahren hat sich Deutschland ablehnend gezeigt und sich gegen das automatisierte Scannen verschlüsselter Kommunikation, aber auch gegen die Umgehung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und das Client-Side-Scanning positioniert. Ob die neue Bundesregierung das genauso hält, ist noch offen. Wir haben daher die Bundesregierung zu der Haltung befragt, die sie bei der anstehenden Entscheidung einnehmen wird.
Das Bundesjustizministerium (BMJ) will sich gegenüber netzpolitik.org nicht in die Karten schauen lassen und antwortet auf die Frage nach der Chatkontrolle-Position nur: „Die Federführung“ liege „innerhalb der Bundesregierung beim Bundesministerium des Innern“. Da sollten wir uns doch hinwenden, meint das BMJ.
Das Bundesinnenministerium (BMI) hat jedoch auch nichts zu sagen: „Wir bitten um Verständnis, dass wir uns zu laufenden Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung grundsätzlich nicht äußern.“
„Von der Seitenlinie“
Fragen wir doch die Digitalexperten in der Bundesregierung. Die schwarz-schwarz-rote Koalition hatte schließlich ein neues Ministerium aus der Taufe gehoben, das sich hauptsächlich mit Digitalisierung, digitaler Infrastruktur und Staatsmodernisierung befassen soll. Ein Sprecher des Digitalministeriums (BMDS) antwortet auf Fragen von netzpolitik.org nach der Position des Ministers zur geplanten verpflichtenden Chatkontrolle allerdings nur mit nur zwei Sätzen.
„Wir brauchen Maßnahmen, die wirksam und zugleich angemessen sind. Zu den derzeit auf EU-Ebene vorliegenden Vorschlägen erfolgt eine Positionierung der Bundesregierung unter Federführung des Bundesinnenministeriums.“
Auf weitere Fragen, etwa wie Minister Karsten Wildberger (CDU) zum Aufbrechen von Verschlüsselung oder zum Client-Side-Scanning im Rahmen einer Chatkontrolle steht, wird nicht geantwortet. Der seit Mai amtierende Digitalminister hat außerdem auch keine Position zur freiwilligen EU-Chatkontrolle und den damit verbundenen Risiken für die Privatsphäre.
Das Ministerium verweist stattdessen auf ein Gespräch mit Wildberger vom 11. September. Dort auf die Chatkontrolle angesprochen, äußert sich der Bundesminister folgendermaßen: Er wolle sich in diesen „politischen Prozess“ nicht „von der Seitenlinie“ einbringen. Er werde deswegen seine Meinung nicht dazugeben, da das „nicht hilfreich“ sei, denn dafür „gibt es jetzt einen Prozess“.
Das kann man natürlich anders sehen, ob es für die Diskussionen um eine europaweit verpflichtende Chatkontrolle „hilfreich“ wäre, wenn sich der amtierende Digitalminister von Deutschland nicht an die „Seitenlinie“ stellen, sondern dazu positionieren würde. Allerdings machen seine Äußerungen direkt im Anschluss klar, warum er vielleicht ganz richtig liegt.
Ein Offenbarungseid technischer und politischer Inkompetenz
Wildberger fügt hinzu: „Kinderpornographie“ in Chats, „das geht überhaupt nicht“, das seien Straftatbestände. Davon müsse man aber das Thema der Privatsphäre „säuberlich trennen“. Doch ein zentraler Streitpunkt in der langjährigen Debatte ist es gerade, wie weit man in die Privatsphäre und sogar Intimsphäre von Menschen eingreifen darf, um auf solche Inhalte in ihren Chats zu scannen.
Der Minister postuliert dann, dass er „persönlich eine klare Meinung“ dazu hätte. Die sagt er aber nicht sofort, sondern stellt erstmal folgende Frage in den Raum: „Wie stellen wir sicher, dass wir Rechtsordnung auch in diesem Rahmen sicherstellen?“ Den Versuch einer Antwort auf die wirre Frage macht er nicht. Stattdessen sagt Wildberger: „Wo es um Kinderpornographie geht, am Ende des Tages muss man auch über Deep Fakes reden, da hört bei mir der Spaß auf.“
CSAM
Wir berichten seit Jahren unter dem Stichwort CSAM (Child Sexual Abuse Material) über politische Vorhaben im Kampf gegen Missbrauchsdarstellungen von Kindern. Unterstütze unsere Arbeit!
Kein Mensch mit Herz und Hirn würde die digitalen Darstellungen von Gewalt gegen Kinder in die Kategorie Spaß einsortieren. Die Debatte um die Chatkontrolle dreht sich vielmehr um die Frage, zu welchen technischen Maßnahmen die Anbieter von Messenger-Diensten verpflichtet werden sollten, um solche Inhalte massenhaft zu scannen. Dass diese Inhalte verabscheuungswürdig und strafbar sind, stellt niemand in Abrede.
Auf die Nachfrage, ob Anbieter zur Chatkontrolle verpflichtet werden sollen, bemerkt Wildberger, dass seine Antwort darauf eine „nicht politisch gemeinte Formulierung“ sei: „Da muss es eine Lösung für geben.“ Die Luft brennt förmlich vor Spannung, welche technische Idee der Digitalminister nun favorisieren wird. Doch der oberste Digitalisierer murmelt: „Wie die Lösung jetzt hier genau aussieht, das sollen …“ Da endet sein Satz im Ungewissen. Vielleicht sollen es die Experten richten, vielleicht gibt es einen Prozess.
Zuletzt endet die kurze Passage in dem Gespräch mit dem Versprechen, er werde sich „in die Debatte natürlich“ einbringen, wenn es hilfreich und erforderlich wäre. Aber das Thema sei „ein bisschen komplex“, aber „von der Richtung her“ sei er „klar justiert“.
Dass seine Pressestelle auf die Fragen von netzpolitik.org danach, ob angesichts der gesellschaftlichen und auch wirtschaftspolitischen Bedeutung von sicheren Verschlüsselungsmethoden ein Aufbrechen der Verschlüsselung oder ein Client-Side-Scanning im Rahmen einer Chatkontrolle als probate Mittel gelten können, nicht nur keine Antworten gibt, sondern stattdessen einen Hinweis auf diesen Offenbarungseid technischer und politischer Inkompetenz sendet, spricht Bände über den Minister und die Bedeutung seines Hauses innerhalb der Bundesregierung. Das ist nicht mal „Seitenlinie“, das ist eher die Tribüne hinten oben.
Der falsche Weg
Man fragt sich, unter welchem Stein der Bundesdigitalminister in den letzten Jahren gelebt hat und ob es niemanden in seinem Haus gibt, der ihn dazu briefen konnte, worum es im Streit über die Chatkontrolle geht: um das absichtliche Unterminieren von IT-Sicherheitsmaßnahmen für massenhafte Chat-Scans und um fundamentale Grundrechte.
Wenn in Schutzmaßnahmen wie Verschlüsselung verpflichtende Hintertüren eingebaut werden müssen, tangiert das die Privatsphäre und den Kernbereich privater Lebensgestaltung von Millionen Menschen und unterminiert zudem auf gefährliche Weise die IT-Sicherheit. Darauf weisen seit Jahren alle hin, die beruflich und wissenschaftlich mit IT-Sicherheit zu tun haben. Chatkontrolle ist technisch gesehen schlicht der falsche Weg.
Aber juristisch ist er es auch. Denn dass eine massenhafte anlasslose Überwachung von individueller Kommunikation mit den europäischen Grundrechten konform geht, wird mit guten Argumenten bezweifelt: Der Juristische Dienst des EU-Rats schätzt den aktuellen Vorschlag als rechtswidrig ein. Die Rechtsexperten stützen sich auch auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) aus dem Jahr 2024. Darin heißt es unzweideutig, dass „eine Schwächung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die alle Nutzer beträfe,“ gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt.
Dass der Digitalminister innerhalb und außerhalb der Bundesregierung zu so wichtigen Fragen in unser digitalisierten Welt keine Position einnimmt, macht ihn zum Komplizen der Befürworter der Chatkontrolle. Gleiches gilt übrigens für die Justizministerin Stefanie Hubig (SPD), deren Nicht-Positionierung angesichts der zweifellos erheblichen Grundrechtseingriffe ebenso blamabel ist.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen. Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Dänemark will die Chatkontrolle in drei Wochen durchdrücken. Am Gesetz ändert die Ratspräsidentschaft nichts, stattdessen sollen Staaten ihre Meinung ändern. Die Position Deutschlands ist maßgeblich. Darüber entscheidet Innenminister Dobrindt. Wir veröffentlichen das eingestufte Verhandlungsprotokoll.
Seit Juli hat Dänemark die Ratspräsidentschaft inne. Die sozialdemokratisch geführte Regierung befürwortet die verpflichtende Chatkontrolle und Client-Side-Scanning. Dänemark will, dass die Justiz- und Innenminister den Gesetzentwurf am 14. Oktober annehmen.
Die vorherige Ratspräsidentschaft hatte vorgeschlagen, die Chatkontrolle freiwillig statt verpflichtend zu machen und verschlüsselte Kommunikation auszunehmen. Dänemark hat diese Abschwächungen wieder rückgängig gemacht.
Dänemark sagt ganz offen: „Es dürfte sehr schwierig sein, neue Ansätze zu finden, die bei den Mitgliedstaaten auf Zustimmung stoßen. Uns gehen die realisierbaren Optionen aus.“ Deshalb legt Dänemark im Prinzip einfach den alten Gesetzentwurf nochmal vor – und hofft auf ein anderes Ergebnis.
Optionen gehen aus
In der Arbeitsgruppe war Dänemark damit nicht sofort erfolgreich. Die meisten EU-Staaten „wiederholten im Wesentlichen die bereits bekannten Positionen“. Viele Staaten wollen eine weitreichende Chatkontrolle, eine Sperrminorität der Staaten lehnt das ab.
Kommission und Ratspräsidentschaft nutzen das als Druckmittel. Dänemark ist „sich des Zeitdrucks sehr bewusst“. Die Ratspräsidentschaft ist „in engem Austausch mit der Kommission und dem Parlament“. Es brauche „deutliche Fortschritte“, damit sich der Rat auf eine gemeinsame Position einigt.
Befürworter machen Druck
Auch zahlreiche EU-Staaten „betonten die dringende Notwendigkeit, im Lichte der auslaufenden Interims-Verordnung zu einer Einigung zu kommen“. Sowohl Gegner als auch Befürworter der Chatkontrolle fordern eine zeitnahe Einigung.
Zehn Staaten unterstützen den dänischen Vorschlag für eine verpflichtende Chatkontrolle. Darunter sind langjährige Befürworter wie Spanien, Rumänien und Ungarn.
Frankreich war lange skeptisch und wartete „auf eine Entscheidung auf allerhöchster Ebene“. Jetzt ist Paris „im Großen und Ganzen“ einverstanden mit dem Entwurf. Frankreich begrüßt sowohl verpflichtende Chatkontrolle als auch Client-Side-Scanning. „Die Verhältnismäßigkeit sei gewahrt.“
Weiterhin keine Zustimmung
Fünf Staaten lehnen den dänischen Vorschlag ab. Polen unterstützt den Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch, dafür muss Prävention verstärkt werden. Einer Chatkontrolle kann Warschau „weiterhin nicht zustimmen“, sie stelle „Datenschutz und Privatsphäre“ in Frage.
Die Niederlande und Luxemburg unterstützen ebenfalls das Ziel, sexuellen Kindesmissbrauch besser zu bekämpfen. Doch mit der verpflichtenden Chatkontrolle sind sie „nicht einverstanden“. Auch Tschechien lehnt den Vorschlag ab. Die Chatkontrolle ist nicht verhältnismäßig.
Österreich verweist ebenfalls auf seine „bereits bekannte und unveränderte Position“. Der Nationalrat hat eine Chatkontrolle vor drei Jahren abgelehnt. Die österreichische Bundesregierung ist an diesen Beschluss gebunden.
Mehr politische Aufmerksamkeit
Andere Staaten positionieren sich nicht eindeutig. Schweden prüft den Vorschlag noch und arbeitet an einer Position. Finnland sieht den Vorschlag „ambivalent“, er enthalte gute und „problematische Bestimmungen“. Die Slowakei prüft ebenfalls weiter, dabei stehen „Cybersicherheit und Grundrechte im Fokus“.
Lettland bewertet „den Text positiv“. Es sei aber noch unklar, „ob dieser auch politische Unterstützung finde“. Grund sei, dass „der Vorschlag über die Sommerpause vermehrt politische Aufmerksamkeit erhalten habe“. Das dürfte an der Kampagne Fight Chat Control liegen, die nicht sehr genau und transparent ist, aber einige Reichweite erreicht.
Das entscheidende Land bleibt Deutschland. Bisher war die Bundesregierung gegen Client-Side-Scanning und Scannen verschlüsselter Kommunikation. Das Innenministerium unter CSU-Minister Alexander Dobrindt will diese Position aufweichen. Die deutsche Delegation „verwies auf die noch andauernde Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung“. Wenn Deutschland kippt, kommt die Chatkontrolle.
Hunderte Wissenschaftler kritisieren „inakzeptabel hohe Raten an Fehlalarmen und Fehldetektionen“. In der Arbeitsgruppe gesteht auch die Kommission, „dass es realistischerweise keine Technologie gäbe, die fehlerfrei funktioniere“. Trotzdem gehen die Beamten davon aus, dass Unternehmen „zu viele False Positives“ irgendwie verhindern können.
Die Kommission ist gesetzlich verpflichtet, einen Bericht über die freiwillige Chatkontrolle vorzulegen. Anhand von Statistiken soll sie Verhältnismäßigkeit und technischen Fortschritt bewerten. Die Frist war am 4. September. Bis heute gibt es diesen Bericht nicht. Damit bricht die Kommission ihr eigenes Gesetz. Bereits vor zwei Jahren hat die Kommission die gesetzliche Frist gerissen und konnte die Verhältnismäßigkeit der Chatkontrolle nicht belegen.
Deutschland entscheidet
Unter dem Strich hat auch die neueste Verhandlungsrunde keine Einigung gebracht. Ratspräsidentschaft und Kommission haben keine Mehrheit für eine verpflichtende Chatkontrolle. Doch sie sind nicht bereit, die Chatkontrolle fallenzulassen oder abzuschwächen.
Stattdessen schlagen sie immer wieder das Gleiche vor. Sie hoffen, dass manche EU-Staaten ihre Position ändern. Wenn die deutsche Bundesregierung ihre Meinung ändert, könnten sie damit Erfolg haben.
Dänemark will eine Entscheidung innerhalb der nächsten drei Wochen. Letzte Woche sollten die EU-Staaten schriftliche Kommentare und Anmerkungen einreichen. Am 9. Oktober tagt die Arbeitsgruppe erneut. Am 14. Oktober treffen sich die Justiz- und Innenminister. Wenn es nach Dänemark geht, bringen sie dort das Chatkontrolle-Gesetz auf den Weg.
Hier das Protokoll in Volltext:
Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
Sitzung der RAG Strafverfolgung am 12. September 2025
I. Zusammenfassung und Wertung
TOP 3: Grundlage der Aussprache bildete der am 24. Juli von der DNK Präsidentschaft übermittelte überarbeitete Kompromisstext. Vor dem Hintergrund, dass das EP eine Verlängerung der Interims-VO nur in Aussicht gestellt hat, sofern eine Einigung im Rat erreicht wird, kündigte Vorsitz an, auch weiterhin im JI-Rat am 14. Oktober 2025 eine teilweise Allgemeine Ausrichtung anzustreben.
Zahlreiche wortnehmenden MS wiederholten im Wesentlichen die bereits bekannten Positionen und kündigten schriftliche Ergänzungen im Nachgang an.
Vorsitz bat um Übermittlung der schriftlichen Kommentare und Anmerkungen bis 19.09.2025 und kündigte weitere RAGS-Polizei Sitzungstermine für den 09. Oktober, 10. November und 03. Dezember, ohne inhaltliche Konkretisierung, an.
Bei TOP 5 unterstrichen die MS die Bedeutung der Bekämpfung von Online-Betrug. Neben dem immensen wirtschaftlichen Schaden sei auch der Vertrauensverlust der Bevölkerung zu bedenken. Die Strafverfolgung sei insbesondere mit Drittstaaten schwierig und Informationsaustausch sowie Rechtshilfeverfahren könnten mit der Schnelligkeit der Kriminellen bei diesem Phänomen nicht mithalten. KOM solle auch dies bei der Erarbeitung eines Aktionsplans berücksichtigen. MS könnten bis zum 17. Oktober schriftliche Kommentare einreichen.
II. Im Einzelnen
TOP 1: Tagesordnung wurde mit Ergänzungen unter AOB angenommen.
TOP 2: Information from the Presidency
VO Schleuserkriminalität: Es gab zwei technische Triloge, die insgesamt sehr konstruktiv verlaufen seien. Vorsitz werde das 4-Spalten Dokument in Vorbereitung der Sitzung der JI-Referent*innen am 17. September übermitteln (mittlerweile erfolgt)
EU Roadmap Drogen- und OK-Bekämpfung: Vorsitz wolle sich auf die Umsetzung von einzelnen Themenbereichen konzentrieren (u.a. Mobilisierung Zoll/Grenzschutz/Sondereinheiten, Rekrutierung von Kindern und Jugendlichen, Synthetische Drogen, Justizielle Zusammenarbeit). Die Diskussionen hierzu würden in der HDG geführt.
Temporary Core Group RAGS Netzwerke: Die erste Sitzung habe stattgefunden. Kernaufgabe sei die Erarbeitung einer Priorisierung der RAGS Netzwerke. Zudem solle eine einheitliche governance Struktur entwickelt werden. Die erste Sitzung habe gezeigt, dass insbesondere die Erarbeitung von validen Kriterien zur Priorisierung schwierig werden könnte. Zur nächsten Sitzung der Core Group mit Vertretern der Netzwerke (29. September, virtuell) solle ein Fragenkatalog beantwortet werden, um die Arbeit der Netzwerke und deren Struktur besser zu verstehen. Eine weitere Sitzung der Kerngruppe sei am 1. Oktober vorgesehen, um die Kriterien für eine Priorisierung zu diskutieren. Vorsitz hoffe zur Vorbereitung auf schriftliche Kommentare der MS und der KOM. Die RAGS werde sich am 9. Oktober wieder mit dem Thema befassen.
EU Abkommen mit Lateinamerikanischen Ländern: EP habe der Unterzeichnung des Abkommens mit BRA zugestimmt. Die Unterzeichnung ECU solle am Rande der UN-Vollversammlung am 23. September stattfinden.
Die nächsten Sitzungen der RAGS finden am 9. Oktober (NICHT 7. Oktober), am 10. November (NICHT 14. November) sowie am 3. Dezember (Vormittags gemeinsame Sitzung mit RAGS-C) statt.
TOP 3: Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council laying down rules to prevent and combat child sexual abuse (11596/25)
Vorsitz eröffnete die Sitzung mit einer kurzen Zusammenfassung der am Kompromisstext vorgenommenen inhaltlichen und technischen Veränderungen. Ergänzend verwies Vorsitz auf die Ausführungen dazu im Presidency Flash.
Zahlreiche wortnehmende MS (ESP, DEU, POL, AUT, HUN, ROU, SWE, IRL, CYP) betonten die dringende Notwendigkeit, im Lichte der auslaufenden Interims-VO zu einer Einigung zu kommen und kündigten die Übermittlung schriftlicher Kommentare an (AUT, POL, EST, ITA, FIN, HRV, PRT).
BEL teilte mit, den aktuellen Kompromissvorschlag im Prinzip mittragen zu können. Der Text sei in dieser Form nützlich und effizient. Eine Anpassung wird in Bezug auf die Zugänglichkeit von Treffern bei Aufdeckungen angeregt: Treffer könnten beim jeweiligen Diensteanbieter vorgehalten und erst bei Zustimmung durch die zuständige Behörde bzw. ein Gericht übermittelt werden, z.B. bei anhängigen Ermittlungsverfahren oder Anzeigen. Dann könne die Detektion auch in verschlüsseltem Umfeld erfolgen. BEL werde hierzu Textvorschläge übermitteln.
ITA äußerte Zweifel in Bezug auf die Einbeziehung von neuem CSAM in den Anwendungsbereich, zudem solle Audiokommunikation umfassender definiert werden.
Für LTU stehe die Wahrung der Grundrechte im Fokus, gleichzeitig solle der Kompromissvorschlag aber auch so ambitioniert wie möglich sein. LTU unterstütze den Vorschlag weiterhin.
EST merkte an, der Text solle in Bezug auf Altersverifikation (Art. 28 DSA) an den DSA angeglichen werden. DSA und DSGVO sollten im Text ausdrücklich genannt und darauf Bezug genommen werden. Im Übrigen könne EST die Änderungen in Art. 10 nicht mittragen. Der Zugang zu Verschlüsselung müsse an einer einheitlichen Stelle behandelt werden.
LVA bewertet den Text positiv, ob dieser auch politische Unterstützung finde, sei aber noch unklar, da der Vorschlag über die Sommerpause vermehrt politische Aufmerksamkeit erhalten habe.
ESP unterstrich deutlich, den Vorschlag weiterhin vollumfänglich zu unterstützen und machte klar, dass die Signale aus dem EP zur möglichen Verlängerung der Interims-VO nicht gut seien.
Vorsitz bestätigt, dass man sich des Zeitdrucks sehr bewusst sei und sich diesbezüglich in engem Austausch mit der KOM und dem EP befinde. Um mit den Trilogverhandlungen zu beginnen, brauche es deutliche Fortschritte im Rat.
SVK gab an, den Vorschlag weiterhin zu prüfen. Hierbei stünden Cybersicherheit und die Grundrechte im Fokus. Ein nicht-selektives Scannen von Kommunikation sei problematisch, daher könne man derzeit noch keine positive Rückmeldung geben.
CZE äußerte Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Vorschlages und kündigte an, diesen im Falle einer Abstimmung abzulehnen.
POL teilte mit, dem Vorschlag weiterhin nicht zustimmen zu können und legte Prüfvorbehalt ein. Man unterstütze das Ziel der CSA–VO aber nicht so, wie im aktuellen Kompromissvorschlag. Prävention müsse verstärkt werden. Generell sei man gegen alles, was Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in Frage stelle.
FIN sah den Vorschlag ambivalent; er enthalte Regelungen, die einen stärkeren Schutz böten, aber eben auch problematische Bestimmungen.
BGR unterstützte ausdrücklich den Vorschlag, auch in Bezug auf Altersverifikation.
AUT verweist auf die bereits bekannte und unveränderte Position und kündigte schriftliche Kommentare mit weiteren technischen Anmerkungen an. Vorsitz verwies auf AUT Nachfrage zum Zeitplan und weiteren Vorgehen auf den Presidency Flash und bekräftigt das Vorhaben, am 14. Oktober zu einer Allgemeinen Ausrichtung zu kommen.
DEU trug weißungsgemäß vor, legte weiterhin Prüfvorbehalt ein und verwies auf die noch andauernde Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung und die Notwendigkeit einer regierungsabgestimmten Position.
PRT sah den Text als in die richtige Richtung gehend an. Est müsse nochmal geprüft werden, ob die im Flash angekündigten Änderungen bereits alle in den Text übernommen seien. PRT gab weiterhin zu bedenken, dass der Erfolg des EU-Zentrum wesentlich davon abhinge, wie gut die Regelungen zu den nationalen Strukturen der MS passten.
HUN hielt seinen Prüfvorbehalt aufrecht, dieser sei aber positiv und nur aus technischen Gründen notwendig. Angemerkt wurde weiterhin, dass die in Art. 24 Abs. 6 genannte Frist von 3 Monaten zu lang sei, HUN schlage unverzüglich bis max. 8 Tage vor (auch FRA). Vorsitz erwiderte, man habe sich in Bezug auf die Frist von 3 Monaten an der NIS–RL orientiert und diese von dort übernommen.
IRL unterstützt den Kompromissvorschlag, dieser biete einen deutlichen Mehrwert. Die zusätzlichen Safeguards gewährleisten eine gute Balance zwischen Datenschutz und Kinderschutz.
FRA zeigte im Großen und Ganzen Einverständnis mit dem vorliegenden Text. Es sei gut, dass die Aufdeckungsanordnungen wieder enthalten seien. Ebenso sei es zu begrüßen, dass die Risikoklassifizierung und Client-Side-Scanning enthalten seien. Die Verhältnismäßigkeit sei gewahrt. Wichtig sei, die Humankontrolle bei Treffern zu gewährleisten. FRA hätte daher gerne das Hit-System wieder im Text, um die Zahl der False Positives zu verringern. Zudem müsse es die Möglichkeit geben, Dienste bei entsprechenden Erkenntnissen schnell zu „Hochrisikodienst“ hochstufen zu können. Da Sextortion ein großes Problem in FRA sei, plädiere FRA für eine kürzere Review Frist beim Grooming (18 Monate anstatt 3 Jahre). FRA begrüßte zudem die Zertifizierung von Aufdeckungstechnologien, sowie die vorgesehene Verlängerung der Interims-VO um 72 Monate.
Vorsitz erläuterte, dass das Hit-System von zahlreichen MS als kritisch bewertet wurde und man es daher herausgenommen habe.
ROU unterstützte den Text, würde die Risikokategorisierung aber lieber auf 2 anstatt 3 Kategorien beschränken.
NLD und LUX unterstützen das Ziel des VO-Entwurfes, zeigten sich aber mit dem Kompromisstext nicht einverstanden und verwiesen auf die bekannten Positionen. Kritisch bewerte NLD zudem auch Ausgestaltung der Zustimmung durch den Nutzer.
SWE gab sich insgesamt positiv und begrüßte, dass die Aufdeckungsanordnung und die Verschlüsselung wieder aufgenommen wurden. Man prüfe den Kompromisstext jedoch noch und arbeite an einer Position. SWE frage sich aber, ob die aktuelle Formulierung in Bezug auf E2EE eine Beschränkung im Hinblick auf künftige Technologien darstellen könnte.
Vorsitz verwies in Bezug auf die Formulierung von Art. 1 Abs. 5 auf die Arbeit unter den vorangegangenen Ratspräsidentschaften, darauf basiere die Formulierung. Man sähe darin das notwendige Gleichgewicht zwischen Kinderschutz und Schutz von Privatsphäre und Cybersicherheit.
HRV begrüße die letzten Änderungen im Text. Man wünsche sich aber eine klarere Begriffsbestimmung in Bezug auf die Client-Side-Scanning-Technologie und visuelle Inhalte.
CYP stimmt dem Kompromissvorschlag zu und gab an, alles zu unterstützen, was dafür sorge, dass die Bürger sicherer seien. Der Text ginge in die richtige Richtung. Der VO-Entwurf habe höchste Priorität.
KOM berichtete auf Nachfrage BEL, dass der Evaluierungsbericht zur Umsetzung der Interims-VO in Arbeit sei und schnellstmöglich vorgelegt werde. Die Datensammlung sei schwierig gewesen und zahlreiche Nachfragen erforderlich gewesen, was die Verzögerung erkläre.
KOM führte weiterhin aus, dass sich nach Auskunft von NCMEC die Anzahl der Fälle von Sextortion um das 12-fache erhöht habe. Die Zahlen von Grooming und finanzieller Erpressung seien extrem gestiegen. Z.B. in Südafrika und auf den Philippinen hätten sich OK-Gruppierungen hierauf spezialisiert. Nach NCMEC Zahlen müsse man davon ausgehen, dass dieses Phänomen bereits zu 3.000 Selbstmorden von Kindern geführt haben.
Insgesamt sei die Anzahl an NCMEC-Meldungen seit Einführung der E2EE im Facebook Messenger um 7 Mio. gesunken. Insgesamt seien aber bei Anbietern ohne E2EE die Meldungen gestiegen. Das zeige deutlich, dass verschlüsselte Kommunikation im Anwendungsbereich der CSA–VO verbleiben müsse.
Zum Thema False Positives müsse klar kein, dass es realistischerweise keine Technologie gäbe, die fehlerfrei funktioniere. Unternehmen würden aber nie eine Technologie verwenden, die zu viele False Positives erzeugt. Und auch das EU-Zentrum würde eine solche nicht akzeptieren oder gar zertifizieren, um eine Überflutung mit Falschmeldungen zu verhindern.
Zu dem von BEL vorgeschlagenen Verfahren führte KOM aus, dass es praktisch nicht zu handhaben wäre, die Treffer zunächst ausschließlich beim Anbieter zu speichern. Wie solle die Strafverfolgung Kenntnis davon erlangen? Man könne nicht akzeptieren, dass Kinder missbraucht würden, Anbieter auch entsprechende Hinweise dazu hätten, diese aber erst ans Licht kämen für den Fall, dass es bereits ein Ermittlungsverfahren gäbe. Das sei absolut inakzeptabel.
Vorsitz bat abschließend um Übermittlung der schriftlichen Kommentare und Anmerkungen bis 19.09.2025 zur Vorbereitung der (teilweisen) Allgemeinen Ausrichtung im Rahmen des JI-Rates am 14. Oktober 2025.
TOP 4: Network for the Prevention of Child Sexual Abuse
KOM informierte kurz über die Pläne für ein Netzwerk zur Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch. Einladungen zur Nominierung von Expert*innen seien versandt worden, zuletzt mit Schreiben/Email an die StäVen vom 11.9.2025. Die Nominierten sollten in der öffentlichen Verwaltung arbeiten und einen entsprechenden professionellen Hintergrund haben. Nominierungen müssten bis 30. September erfolgen.
TOP 5: Online fraud: Stepping up the fight against online fraud in the EU (12499/25)
FIN präsentierte die nationalen Plattformen für die Kommunikationsmit dem Privatsektor (Bank Inquiry System, LEA Warrant Management and lawfull interception, Phenomen-level exchange of information). Diese diene insbesondere auch der Prävention. Präventionskosten seien insgesamt steigend und man wolle mit passenden Instrumenten diese Kosten senken. Die Plattformen würden auch bei der Nachverfolgbarkeit von kriminellen Gewinnen helfen.
Europol präsentierte die Erkenntnisse der Bereiche EFECC und EC3 und kündigte eine Veröffentlichung zu spoofing an.
Auf Basis der im Bezugsdokument übermittelten Fragen fand eine umfassende Aussprache statt. Die Bedeutung des Themas wurde von allen wortnehmenden MS (EST, BGR, POL, CZE, FRA, DEU, BEL, SWE, SVN, NLD, GRC, LVA, CYP, LTU, SVK, ESP, FIN, AUT, PRT, DNK, ROU, HRV) betont. Viele MS nannten Investitionsbetrug sowie fake shops/Banken als häufigste Form des online Betruges (DEU, BGR, LTU, FIN, HRV, SVK, PRT, AUT, SVN, BEL, FRA, CZE). Als weitere Bedrohungen wurden Schockanrufe/falsche Polizei- oder Behördenmitarbeiter*innen (DEU, BEL, EST, CZE, LVA, LTU, SVK) und Kontaktbetrug u.a. romantic scam (SWE, FRAU, DEU, POL). Neben dem wirtschaftlichen Schaden sei auch der Vertrauensverlust der Bevölkerung bzw. ein entsprechendes Unsicherheitsgefühl zu beachten (NLD, LVA, PRT). Die Problematik werde durch die Einsatzmöglichkeiten von KI noch verstärkt (DEU, ROU, POL, CZE, HRV). Als besondere Herausforderung sahen die meisten Staaten die grenzüberschreitende Zusammenarbeit an. Gewinnes seien immens und würden schnell auf ausländische Konten verschoben. Auch säßen die Tätergruppierungen meist im Ausland (DEU, HRV). Ein möglicher künftiger Rechtsrahmen müsse dies berücksichtigen; aktuell sei die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, insbesondere mit Drittstaaten viel zu langsam oder gar unmöglich. Der Informationsaustausch müsse deutlich schneller werden (DEU, EST, POL, FRA, SWE, NLD, LTU, SVK, PRT), hierbei könnten öffentlich-private Partnerschaften hilfreich sein. Man müsse die Privatwirtschaft stärker in die Pflicht nehmen. Zudem seien verstärkte Sensibilisierungskampagnen und weitere Präventionsmaßnahmen sinnvoll (DEU, EST, BGR, SVK, ROU, CZE, FRA, SWE, GRC, NLD, PRT). Neben uns erwähnten auch NLD, FIN, FRA und KOM Europol als wichtigen Partner bzw. erwähnten EMPACT als Möglichkeit der Zusammenarbeit.
KOM dankte für die Diskussion und sagte zu, die Beiträge bei der Erarbeitung eines Aktionsplans zu berücksichtigen. Man werde sicherlich die Problematik der verbesserten Kooperation und Koordination aufgreifen und versuchen, einen automatisieren Informationsaustausch zu fördern. Wichtig sei ein ganzheitlicher und multidisziplinärer Ansatz. So habe es schon vereinzelt Kooperationen zwischen Strafverfolgung und Verbraucherschutz gegeben. Beim EMPACT habe man eine einsprechende OA vorgeschlagen. Es habe sich aber kein Action Leader hierfür gefunden.
Vorsitz sagte zu, die Diskussion weiter zu verfolgen und bat um schriftliche Kommentare bis zum 17. Oktober.
TOP 6: AOB
KOM berichtete kurz über die fortlaufenden Arbeiten zur Zukunft von Europol. Es habe in den letzten Monaten neben dem Kick-off Treffen auch Diskussionen im COSI sowie beim Europol Verwaltungsrat gegeben. Man befinde sich zudem im engen Austausch mit Europol. KOM habe zusätzliches Personal gewonnen und einen beträchtlichen Anstieg der Mittel für den nächsten MFR angemeldet. KOM plane nun die angekündigten technischen Workshops (6./7. November, 18/19. Dezember). Einladungen mit weiteren Informationen würden in Kürze übersandt. Der Evaluierungsbericht gemäß Art. 68 werde demnächst abgeschlossen. Zudem bereite ein Vertragsnehmer derzeit eine Studie durch, die in ein staff working document einfließen solle. KOM appeliere an de MS, den Vertragsnehmer hierbei zu unterstützen.
KOM berichtete zudem über eine Machbarkeitsstudie zum Thema Polizeiausbildung. Ziel sei eine Verbesserung des Ausbildungsniveaus insbesondere im Bereich der internationalen Zusammenarbeit. Auch hierbei werde es umfangreiche Konsultationen geben. CEPOL sei eingebunden. Ein „Validierungsworkshop“ sei am 17. Dezember geplant.
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Die EU-Staaten konnten sich auch während der polnischen Ratspräsidentschaft nicht auf eine gemeinsame Position zur Chatkontrolle einigen. Jetzt hat Dänemark übernommen, das die verpflichtende Chatkontrolle befürwortet. Wir veröffentlichen eingestufte Verhandlungsdokumente.
EU-Innenkommissar Brunner und polnischer Innenminister Siemoniak bei Pressekonferenz zum JI-Rat. – Public Domain Europäische Union
Drei Jahre, sechs Ratspräsidentschaften und 35 Sitzungen: Die EU-Staaten können sich weiterhin nicht auf eine gemeinsame Position zur Chatkontrolle einigen. Im ersten Halbjahr übernahm Polen die Ratspräsidentschaft. Die Regierung in Warschau ist wie ihre Vorgänger daran gescheitert, eine Einigung zu organisieren.
Polen gehört zu den Kritikern der Chatkontrolle. Die damalige PiS-Regierung hatte bis 2023 mehrere hundert Menschen mit dem Staatstrojaner NSO Pegasus gehackt und überwacht, darunter prominente Politiker aus Opposition und Regierung. Die polnische Regierung versteht deshalb den Wert vertraulicher Kommunikation für alle.
Die polnische Präsidentschaft hat im Rat einen Kompromiss vorgeschlagen: Die Chatkontrolle soll für Internet-Dienste nicht verpflichtend werden, aber freiwillig möglich sein. Die Arbeitsgruppe Strafverfolgung hatinvierSitzungen darüber verhandelt – ohne Ergebnis.
Zum Abschluss seiner Arbeit hat Polen einen Bericht über die bisherigen Verhandlungen erstellt. Das Fazit: „Trotz aller Bemühungen des Vorsitzes, Unterstützung für einen Kompromissvorschlag einzuholen, bedarf es weiterer Anstrengungen, um eine Einigung über ein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament zu erzielen.“
Anfang Juni haben sich die Ständigen Vertreter der EU-Staaten getroffen, um das Treffen der Justiz- und Innenminister vorzubereiten. Dort erklärte Polen ebenfalls, dass eine Einigung „leider ohne Erfolg geblieben sei“ und es deshalb nur den Fortschrittsbericht vorlegt. Die deutsche Delegation nahm das zur Kenntnis.
Die Zukunft des Gesetzes könnte von Deutschland abhängen. Vor zwei Jahren hat sich die Bundesregierung auf eine gemeinsame Position geeinigt. Deutschland lehnt das „Scannen privater verschlüsselter Kommunikation“, eine „Schwächung, Modifikation oder einer Umgehung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“ und „Client-Side-Scanning“ ab.
Sitzung der JI-Referent*innen RAGS–P (CSA) am 27. Mai 2025
I. Zusammenfassung und Wertung
Vertreterin INHOPE (von der POL nationalen Meldestelle dyzurnet.pl) sowie Vertreter INTERPOL präsentieren anhand WK 7057/25 ihre Arbeit sowie die Gründe für die Entwicklung des Universal Classification Schema für CSAM. Dieses solle insbesondere die Identifizierung von Inhalten erleichtern und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit verbessern. Auch rechtliche Unterschiede in der nationalen Gesetzgebung könnten hierbei berücksichtigt werden. Beide Vortragenden unterstrichen die Notwendigkeit, anhand drastisch steigender Zahlen einen proaktiven Ansatz zu wählen. Zudem sei grooming ein stark zunehmendes Problem.
Bei der kurzen Aussprache gaben nur wenige MS an, bereits mit dem Universal Classification Scheme zu arbeiten (MLT, HUN, AUT, SWE). Weitere MS betonten, eine Klassifizierung auf Basis des geltenden Rechts jeweils im Einzelfall durchzuführen (FRA, NLD, SVN, HRV, CZE, ESP, LVA). IRL gab an, ein eigenes Klassfizierungsschema zu nuzten. Die Idee eines solchen Schemas für die EU-Zusammenarbeit wurde überwiegend positiv gesehen.
Auf BEL Nachfrage, inwiefern das Schema in Bezug auf grooming genutzt werden könne, stellte Vertreter Interpol klar, dass hierbei auch illegale Inhalte produziert würden.
Vorsitz bat abschließend um Beantwortung der Fragen in Dok. 6661/25 bis 6. Juni 2025. Vorsitz werde die Antworten zusammenfassen und den MS zur Verfügung stellen.
Weitere Sitzungen zur CSA–VO werde es unter POL Vorsitz nicht geben. Vorsitz werde einen Fortschrittsbericht vorlegen.
II. Im Einzelnen
entfällt
Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
Von: BMI, Referat CI 6 – Grundsatz Cyberfähigkeiten der Sicherheitsbehörden
Vorsitz verhandelt mit Ziel einer Allgemeine Ausrichtung. Aktueller Vorschlag des Vorsitz sieht ggü. dem KOM-Vorschlag und der letzten RP eine wesentliche Reduzierung des Anwendungsbereiches der CSA–VO vor. Dazu zählt insb. die Streichung der verpflichtenden Aufdeckungsanordnungen, zugleich Verstetigung freiwilliger Aufdeckungen gem. Interims-VO, Reduzierung des Risikomanagements, Anpassung bzw. Reduzierung der Aufgaben der Koordinierungsbehörden und des EU-Zentrums. Prüfung innerhalb der BReg dauert an. In einer ersten Befassung wurde der Vorschlag des Vorsitz von 16 MS abgelehnt.
HUN–RP befasste am 12.12.2024 den JI-Rat mit dem Vorschlag einer Allgemeine Ausrichtung, der keine Zustimmung unter den MS fand. DEU hatte sich wie neun weitere MS enthalten und eine Protokollerklärung abgegeben.
Am 13.04.2023 hat DEU eine erste grundsätzliche Stellungnahme vorgelegt und wesentliche Änderungen gefordert.
Hintergrund: KOM-Vorschlag für VO zur wirksameren Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern zielt auf die Bekämpfung der Verbreitung von bereits bekannten und neuen Missbrauchsdarstellungen sowie die Verhinderung von Kontaktaufnahmen zu Kindern zu Missbrauchszwecken, sog. „Grooming“ (zusammengefasst: „CSAM“), im digitalen Raum. Entwurf verfolgt zwei wesentliche Regelungsbereiche:
1) Abgestufte Verpflichtungen für Anbieter von Online-Diensten: Anbieter sollen zu einem Risikomanagement verpflichtet werden. Wird dabei ein „signifikantes“ Risiko festgestellt, können gezielte Aufdeckungsanordnungen erlassen werden. Erlangen Anbieter Kenntnis von CSAM auf ihren Diensten, muss dieses umgehend an das EU-Zentrum gemeldet werden. Anbieter sollen zur Entfernung einzelner oder mehrerer konkreter Inhalte verpflichtet werden können. Daneben ist Verpflichtung für App-Stores vorgesehen, Kinder am Herunterladen von Apps zu hindern, die ein hohes Risiko für Grooming darstellen. Internetdiensteanbieter sollen zur Sperrung von URLs verpflichtet werden können.
2) Errichtung eines EU-Zentrums: Gründung dezentraler Agentur mit Sitz in Den Haag und enger Angliederung an Europol. Aufgaben: Verwaltung von Datenbank mit Indikatoren, die bei der Aufdeckung von CSAM verwendet werden müssen; (kostenlose) Zurverfügungstellung von Aufdeckungstechnologien, zentrale Meldestelle, Betroffenenunterstützung. Auf Grundlage der am 14.06.2022 veröffentlichten EuGH-Entscheidung ist die Beteiligung der MS bei Sitzfragen mit KOM neu auszugestalten. Die durch KOM ursprünglich vorgesehene Governance-Struktur wurde im Laufe der Verhandlungen an etablierte Strukturen angeglichen.
Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
Hier: Vorbereitung JI-Rat: Innenteil und Sonstiges
Zweck: Zur Unterrichtung
Geschäftszeichen: 421.30
2988. AStV-2 am 4. Juni 2025
I. Zusammenfassung und Wertung
Der AStV setzte in seiner heutigen Sitzung die Vorbereitung des JI-Rats am 12./13. Juni 2025 in Luxemburg fort. Für den Innenteil wurden dabei folgenden Themen behandelt:
Regulation to prevent and combat child sexual abuse
Vorsitz hob die Bemühungen der vergangenen Monate hervor, um einen Kompromiss in diesem Dossier zu erzielen, was leider ohne Erfolg geblieben sei. Daher sei lediglich ein Fortschrittsbericht beim Rat vorgesehen (vgl. Dok. 9277/25 (liegt in Berlin vor)), der nunmehr als A.-Punkt vorgelegt werden solle.
Gleichzeitig verwies Vorsitz darauf, dass die derzeit gültige Übergangsverordnung bald ausliefe. KOM müsse daher schnellstmöglich einen Entwurf zur Verlängerung vorlegen, auch wenn das EP dies bisher ablehne. KOM machte deutlich, dass sich EP sehr klar gegen eine abermalige Verlängerung positioniert habe. Vielmehr müsse sich der Rat endlich auf eine Position verständigen, um die interinstitutionellen Verhandlungen zu beginnen. FRA bezweifelte, dass hierfür die Zeit reiche. Es brauche nunmehr eine „Notfalllösung“ (unterstützt von IRL und HUN).
ProtectEU
Vorsitz verwies auf Dok. 9267/25 (liegt in Berlin vor). Beim JI-Rat sei der erste Austausch auf Ministerebene zur europäischen Strategie für die innere Sicherheit entlang der formulierten diskussionsleitenden Fragen vorgesehen.
Einfluss der aktuellen geopolitischen Lage auf die innere Sicherheit
Vorsitz verwies erneut auf das Arbeitsfrühstück der Minister, dass die Möglichkeit geben solle, sich zur Lage in MDA und UKR sowie der Auswirkungen auf die innere Sicherheit in der EU auszutauschen. Zur Lage in Syrien sei ein Sachstandbericht vorgesehen. Dabei ginge es nicht um Rückführungsfragen, sondern insb. um die Lage im Nord-Osten des Landes und Implikationen für die innere Sicherheit in der EU.
Sonstiges
Vorsitz informierte, dass es unter AOB einen Bericht zur Bekämpfung des Drogenschmuggels und der organisierten Kriminalität sowie eine kurze Information zu den Ergebnissen des High-Level Ministerial Meetings EU-CELAC geben werde. SVN kündigte zudem einen AOB zum Brdo-Prozess an.
ITA bat ferner darum, dass sich der Rat mit der Lage in LBY befassen müsse, und zwar aus zwei Perspektiven: zum einen mit Blick auf Migrationsflüsse in die EU und zum anderen mit Blick auf die Sicherheit und Stabilität in der Region. Vorsitz sagte zu, dass es einen Sachstandsbericht hierzu geben werde.
Abschließend informierte Vorsitz darüber, dass der TOP zur Insolvenzrichtlinie wie geplant auf der Tagesordnung des Justizteils verbleibe.
II. Handlungsempfehlungen
Kenntnisnahme.
III. Im Einzelnen
Entfällt.
Datum: 19. Juni 2025
Von: Bundesministerium des Innern
An: Deutscher Bundestag
Bundesregierung-Dokument: 226/2025
Nachbericht zum formellen Rat der EU-Innenministerinnen und Innenminister am 13. Juni 2025 in Luxemburg
Am 12. und 13. Juni 2025 fand in Luxemburg der zweite und letzte formelle Rat für Justiz und Inneres unter polnischer EU-Ratspräsidentschaft statt. Die Innenministerinnen und Innenminister tagten am 13. Juni. Für Deutschland nahm Frau Parlamentarische Staatssekretärin Daniela Ludwig an der Sitzung teil.
Im Rahmen der diesjährigen Feierlichkeiten zum 40-jährigen Jubiläum des Schengen-Raums haben der Polnische EU-Ratsvorsitz Tomasz Siemoniak und der Luxemburgische Innenminister Léon Gloden ihre Amtskolleginnen und Amtskollegen am Vorabend des Rates zu einem Abendessen nach Schengen eingeladen. Flankiert wurden die Feierlichkeiten mit der Unterzeichnung der Schengen-Erklärung „Bekenntnis zu Freiheit, Sicherheit und Recht“. Die Erklärung dient der Erneuerung des Bekenntnisses zu Schengen und wurde im Justizteil des Rates als Punkt ohne Aussprache (sogenannter „A-Punkt“) angenommen.
Vorab der Ratstagung tauschten sich die Ministerinnen und Minister zur Lage in der Ukraine und in der Republik Moldau aus. Die Innenministerin der Republik Moldau, Daniella Misail-Nichitin, und der Ukrainische Vize-Premierminister, Oleksiy Chernyshov, waren beim Frühstück zugegen.
Zu Beginn der Ratstagung wurden die Ministerinnen und Minister über die geopolitische Lage in Syrien unterrichtet. Sollte es zu einem Machtvakuum kommen, seien Folgen auf die innere Sicherheit in der Europäischen Union nicht auszuschließen. Die Lage sei weiterhin volatil. Für die Stabilisierung sei es zentral, ausländische terroristische Kämpfer (Foreign terrorist fighters, „FTF“) im Schengener Informationssystem zu erfassen und die Außengrenzen gewissenhaft zu kontrollieren, die Camps im Nord-Osten des Landes weiter zu finanzieren, die Wirtschaft zu stärken und eng mit den Staaten in der Region zu kooperieren.
Anschließend kamen die Ministerinnen und Minister zu einer politischen Einigung über den Durchführungsbeschluss des Rates für eine Verlängerung des vorübergehenden Schutzes. Damit verlängert sich der vorübergehende Schutz für Flüchtlinge aus der Ukraine um ein weiteres Jahr bis zum 4. März 2027. Frau Parlamentarische Staatssekretärin Ludwig stimmte der Verlängerung zu und begrüßte, angesichts der teilweise stark belasteten Aufnahmekapazitäten in deutschen Kommunen, die im Beschluss aufgenommene klare Aussage zum Umgang mit Mehrfachanträgen auf vorübergehenden Schutz in verschiedenen Mitgliedstaaten. Im Anschluss haben die Ministerinnen und Minister über eine Empfehlung für einen gemeinsamen und koordinierten Übergang aus dem vorübergehenden Schutz beraten. Zahlreiche Ministerinnen und Minister waren sich darin einig, dass eine enge Koordinierung zwischen den Mitgliedsstaaten wichtig sei, um einen Übergang in die Asylsysteme und Sekundärbewegungen zu vermeiden. Frau Parlamentarische Staatssekretärin Ludwig betonte, dass die Themen Rückkehr und Reintegration besondere Berücksichtigung finden müssten. Der Polnische Vorsitz schloss mit dem Hinweis, dass die Ausarbeitung der Ratsempfehlung auf Arbeitsebene fortgesetzt werde.
Auf Wunsch von Italien wurden die Ratsmitglieder über die Entwicklung der Migrationslage in Libyen unterrichtet. Sorge bestünde, da die irreguläre Migration mit Abfahrten aus Libyen seit diesem Jahr wieder deutlich ansteige.
Im weiteren Verlauf der Sitzung nahmen die Ministerinnen und Minister Ratsschlussfolgerung zu den Prioritäten des kommenden EMPACT-Zyklus 2026-2029 an; auch Frau Parlamentarische Staatssekretärin Ludwig stimmte für Deutschland den Schlussfolgerungen zu. EMPACT steht für „European Multidisciplinary Platform Against Criminal Threats“ und ist ein Format, in dem die Mitgliedsstaaten bestimmte Deliktsbereiche der Organisierten Kriminalität bekämpfen.
Im Anschluss haben die Ministerinnen und Minister über den Zugang zu Daten für eine wirksame Strafverfolgung beraten. Die Schaffung einer EU-weiten Regelung zur Vorratsdatenspeicherung fand eine breite Unterstützung. Wortnehmende Ministerinnen und Minister betonten auch eine grundsätzliche Notwendigkeit für Strafverfolgungsbehörden, auf verschlüsselte Kommunikation zugreifen zu können. Die Ministerinnen und Minister waren sich darin einig, dass es besondere Maßnahmen und einen EU-weit einheitlichen Rechtsrahmen brauche, um schwere und organisierte Kriminalität sowie den Terrorismus im digitalen Zeitalter bekämpfen zu können. Der dänische Minister kündigte für die kommende Dänische EU-Ratspräsidentschaft an, das Thema prioritär weiter zu verfolgen.
Anschließend tauschten sich die Ministerinnen und Minister zur europäischen Strategie für die innere Sicherheit (ProtectEU) aus. Die Strategie wurde von den Ratsmitgliedern begrüßt; insbesondere wurde der ganzheitliche, sektorübergreifende und gesamtgesellschaftliche Ansatz hervorgehoben. Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen rücke damit in den Vordergrund.
Bei einem Arbeitsmittagessen diskutierten die Ministerinnen und Minister die Verbesserung der Rückführung durch effektivere Rückübernahme-Kooperation von Drittstaaten. Im Fokus stand dabei der Zeitplan für die Verhandlungen zur Rückführungsverordnung und der Einsatz von Hebeln gegenüber Drittstaaten zur Verbesserung der Rückübernahme-Kooperation. Mehrheitlich haben die Ministerinnen und Minister vor einer übereilten Verabschiedung der Allgemeinen Ausrichtung abgeraten und sich eher dafür ausgesprochen, auf die Robustheit der neuen Regelungen zu achten. Mit Blick auf den Einsatz von Hebeln waren sich die Ministerinnen und Minister darin einig, auch andere als den bereits bestehenden Visahebel stärker gegenüber Drittstaaten zur Verbesserung der Rückübernahme-Kooperation zu nutzen.
Im Anschluss haben die Ministerinnen und Minister über die Lage im Schengenraum beraten. Im Fokus standen dabei die Prioritäten für den jährlichen Schengen-Ratszyklus 2025¬2026 sowie die am Vortag verabschiedete Schengen-Erklärung. Die Bedeutung von nationalen Koordinierungsstrukturen, einem effektiven Monitoring und eine sichere Finanzierung der Maßnahmen wurden von den Ministerinnen und Ministern besonders betont. Weitere Schwerpunkte waren temporäre Binnengrenzkontrollen auch im Zusammenhang mit einem funktionierendem Außengrenzschutz und der geopolitischen Lage sowie die Themen Digitalisierung und Interoperabilität. Deutschland informierte die Ministerinnen und Minister, dass am Vortag der Ratstagung die Bereitschaftserklärung für das Einreise-/Ausreisesystem (EES) abgegeben wurde.
Abschließend folgten eine Reihe an Informationspunkten ohne Aussprache:
In Bezug auf die Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems wurden die Ministerinnen und Minister zum laufenden Prozess sowie zu aktuellen Vorschlägen der EU-Kommission zur Überarbeitung der Reform (Sicherer-Staaten-Konzepte) unterrichtet.
Der Polnische Vorsitz berichtete, dass es eine Einigung über die Verordnung über die schrittweise Inbetriebnahme des Einreise/Ausreisesystems (EES) mit dem EP gegeben habe.
Der Vorsitz informierte ferner über die Fortschritte bei der Bekämpfung des Drogenhandels und der organisierten Kriminalität und betonte insbesondere den Ausbau der Zusammenarbeit zwischen Zoll und Polizei, die Schaffung einer Zollallianz, die Sitzung der Hafenallianz in Danzig und das geplante Ministertreffen der Hafenallianz am 21. Juli in Kopenhagen.
Der Dänische Minister stellte die Prioritäten der im Juli beginnenden EU-Ratspräsidentschaft für den Bereich Inneres vor. „A strong Europe that takes responsibility for its own security and strengthens its competitiveness while ensuring its green transiton” sei die Leitlinie für die gesamte Dänische Ratspräsidentschaft, deren vollständiges Programm im Juni vorgestellt werde. Ein Fokus werde auf der Migrationspolitik liegen: Unter Dänischer Präsidentschaft sollen konkrete Ergebnisse hinsichtlich innovativer Lösungen erreicht und mit Nachdruck daran gearbeitet werden, Rückführungen zu erleichtern. Im Bereich Sicherheit werde ein Schwerpunkt auf dem Thema Drogenbekämpfung liegen. Der kommende informelle JI-Rat werde am 22./23. Juli in Kopenhagen stattfinden. Der JI-Rat werde am 13./14. Oktober in Luxemburg und am 8./9. Dezember in Brüssel tagen.
Schließlich wurden die Ministerinnen und Minister über die Ergebnisse der folgenden Tagungen unterrichtet:
Hochrangige Tagung des EU-CELAC-Mechanismus zur Koordinierung und Zusammenarbeit im Bereich der Drogenbekämpfung in Warschau am 8. Mai 2025. Das nächste Treffen sei im ersten Halbjahr 2026 in der Dominikanischen Republik geplant.
Das erste Ministertreffen zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union zum Thema Justiz und Inneres in Warschau am 2./3. Juni 2025 mit der neuen US-Regierung habe in einer guten und konstruktiven Atmosphäre stattgefunden.
Ministertagung im Rahmen des Brdo-Prozesses in Brdo pri Kranju am 27./28. März 2025
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Chatkontrolle, mehr Daten für die Polizei, KI-freundliches Urheberrecht, eine Überarbeitung des Datenschutzes: Das wünscht sich die ab 1. Juli amtierende dänische Ratspräsidentschaft für die Digitalpolitik der EU. Nutzer*innen- und Freiheitsrechte finden – wenn überhaupt – nur als Randnotiz statt.
Unter Mette Frederiksen übernimmt Dänemark ab Juli die EU-Ratspräsidentschaft. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Christian Spicker
„Der sexuelle Missbrauch und die Ausbeutung von Minderjährigen, die online stattfindet und verbreitet wird, nimmt zu.“ Das schreibt Dänemark im Programm zur EU-Ratspräsidentschaft, die das Land am 1. Juli von Polen übernimmt. Dänemark liefert eine Lösung mit: die Chatkontrolle.
Die EU-Ratspräsidentschaft wechselt alle sechs Monate von einem Mitgliedsland zum nächsten. Zwischen Juli und Dezember werden dänische Politiker*innen den Gremien des EU-Rats vorstehen. Das Amt bringt keine direkten Befugnisse mit sich, aber Dänemark kann die Agenda setzen. Wie möchte das Land diese Macht für Digitalpolitik nutzen?
Zudem möchte die neue Ratspräsidentschaft Polizeibehörden dabei helfen, „die Digitalisierung beim Kampf gegen Schwerverbrecher zu nutzen“. Dafür brauche man die notwendigen Werkzeuge wie beispielsweise Zugang zu Daten. Zudem sei es notwendig, „Kooperationen zum Datenaustausch mit internationalen Organisationen und Drittländern zu stärken“. Was damit konkret gemeint ist, bleibt unklar.
Sorgen um die Demokratie
Dänemark sorgt sich um die Standhaftigkeit der Demokratie. Gerade für den Kampf gegen Falschinformationen, „genauso wie beim Online-Schutz von Kindern und jungen Menschen“, möchte Dänemark die Tech-Giganten regulieren. Meta und Co sollen laut Programm mehr Verantwortung übernehmen und für die Inhalte auf ihren Plattformen zur Rechenschaft gezogen werden.
Während der Ratspräsidentschaft möchte Dänemark die Demokratie mit einer freien und vertrauenswürdigen Presse sowie der Erhöhung der Digitalkompetenz der Unionsbürger stärken. Daneben plant das Land, alltägliche digitale Herausforderungen wie unter anderem unethische Geschäftsmodelle und die umfangreiche Datenerfassung anzugehen. Hier verweist das Programm erneut auf „schädliche Online-Inhalte für Kinder und junge Menschen“ – diesmal als zu lösendes Alltagsproblem.
Wirtschaftsfreundliche „Vereinfachungen“
Auch die Digitale Souveränität hat es auf die Agenda geschafft. Für eine digitale Wettbewerbsfähigkeit seien bessere Rahmenbedingungen notwendig. Die dänische Ratspräsidentschaft möchte unter anderem an der Datenschutzgrundverordnung schrauben, um „Firmen Rechtssicherheit zu gewährleisten, unnötige Bürokratie abzubauen und die Transparenzpflicht gegenüber Investoren zu erhöhen“. Laut Programm möchte Dänemark den Datenschutz vereinfachen und Regulierungsaufsicht reduzieren.
Neue Möglichkeiten sieht das Dänemark darin, dass Künstliche Intelligenz kreative Inhalte generieren könne. Nun müsse sich die Gesetzgebung zum Urheberrecht weiterentwickeln, um „einen fairen und effizienten Markt zu ermöglichen“.
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