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Australien zieht Bilanz: Fünf erste Lehren aus dem Social-Media-Verbot

06. August 2026 um 13:50

Drei Monate nach Beginn des Social-Media-Verbots für unter 16-Jährige hat die australische Regierung die Effekte per Umfrage ermittelt. Demnach haben die meisten jungen Menschen weiterhin ihre Accounts. Andere weichen auf Angebote ohne Altersgrenzen aus. Die Übersicht.

Eine Teenagerin mit Smartphone in der Hand
Australische Kinder und Jugendliche sind immer noch online (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Bestimage, Bearbeitung: netzpolitik.org

Weltweit eifern Regierungen dem australischen Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige nach, das im Dezember 2025 gestartet ist. Demnach dürfen betroffene Kinder und Jugendliche keinen Account auf Plattformen wie TikTok oder Instagram haben. Im September diesen Jahres will die EU-Kommission Pläne für ein ähnliches Modell ankündigen. Fachleute warnen eindringlich davor, junge Menschen aus digitalen Räumen auszuschließen und das mit Alterskontrollen für alle durchzusetzen.

Mit mehreren Umfragen will die australische Regierung den Erfolg des Modells messen: einerseits vor dem Verbot, andererseits drei, sechs, zwölf und 24 Monate danach. Inzwischen liegen die Ergebnisse der ersten Umfrage danach vor. Die Antworten von rund 1.000 befragten Kindern, Jugendlichen und Eltern liefern keine Hinweise auf einen Erfolg des Verbots. Die fünf wichtigsten Lehren.

1. Die meisten Minderjährigen sind noch online


An seiner namensgebenden Aufgabe ist das Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige bislang gescheitert: Die meisten Betroffenen in Australien haben ihre Social-Media-Accounts immer noch.

Die Umfrage legt den Fokus hier auf 10- bis 15-Jährige. Genau diese Kinder und Jugendlichen hätte das Verbot aus digitalen Räumen ausschließen sollen. Vor dem Verbot hatten rund fünf von zehn jungen Menschen dieser Altersgruppe bereits eigene Accounts auf altersbeschränkten Plattformen. Nach dem Verbot waren es laut Umfrage immer noch rund vier von zehn.

Noch höher sind die Zahlen, wenn man allgemein nach der monatlichen Nutzung fragt – unabhängig davon, ob es über einen eigenen Account geschieht. Vor dem Social-Media-Verbot nutzten demnach 85,9 Prozent der Befragten altersbeschränkte Plattformen. Nach dem Verbot waren es mit 81,5 Prozent nur etwas weniger.

2. Plattformen kontrollieren wohl nur punktuell


Der wichtigste Grund für das löchrige Social-Media-Verbot sind der Umfrage zufolge laxe Kontrollen vonseiten der Plattformen. Hierfür wurden 357 junge Menschen befragt, warum sie ihre Accounts noch haben. Die Hälfte von ihnen sagte demnach, die Plattform habe sie noch nicht kontrolliert.

Mehr als jede dritte Person habe bei der Plattform ein (offenbar falsches) Alter hinterlegt und behauptet, über 16 Jahre alt zu sein. Und knapp jede fünfte Person sagte, nach einer Alterskontrolle sei ihr Alter falsch eingeschätzt worden, also offenbar als zu hoch.

Diese Befunde zeigen: In den ersten Monaten scheuten Social-Media-Plattformen in Australien offenbar davor zurück, flächendeckend das Alter aller Nutzer*innen abzufragen, um Minderjährige zu finden. Genau das könnte jedoch nötig sein, um die Ansprüche der australischen Regierung zu erfüllen. Bereits im März hat sich die zuständige Aufsichtsbehörde (eSafety Commissioner) bei Facebook, Instagram, Snapchat, TikTok und YouTube wegen mangelhafter Kontrollen beschwert und mit Geldbußen gedroht.

3. Einige weichen bereits auf andere Angebote aus


Obwohl das Social-Media-Verbot bislang nur eine Minderheit der unter 16-Jährigen überhaupt erwischt hat, weichen bereits manche auf andere Angebote aus. Wieder liegt der Fokus der Umfrage auf Kindern und Jugendlichen zwischen 10 und 15 Jahren. Vor dem Verbot sagten demnach vier von zehn, sie würden mindestens täglich Messenger nutzen – nach dem Verbot waren es fünf von zehn. Auch bei Videospielen ist die tägliche Nutzung um wenige Prozentpunkte gestiegen, und zwar von 26,5 auf 29 Prozent.

Die Aufsichtsbehörde sieht darin „frühe Signale für eine potenzielle Umverteilung von Online-Aktivitäten“. Mit Blick auf die Bedürfnisse junger Menschen erscheint das plausibel: Sie suchen eben Dinge wie Austausch, Spaß und Unterhaltung im Netz. Ist eine Anlaufstelle schwerer zugänglich, nutzen sie eine andere.

Frei von Risiken für junge Menschen sind Videospiele und Messenger allerdings nicht. Auch hier kann es zum Beispiel zu übergriffigen Kontakten, Belästigung oder Mobbing kommen. Gerade in Spielen gibt es auch manipulative und suchtfördernde Designs. Ein Expert*innen-Duo im Auftrag der EU-Kommission hat daraus bereits eine Konsequenz gezogen und fordert Altersbeschränkungen und ‑kontrollen für praktisch alle potenziell riskanten Dienste, weit über klassische soziale Medien hinaus.

4. Einige tricksen die Kontrollen bereits aus


Zwar konnten die meisten befragten australischen Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren ihre Social-Media-Accounts behalten. Dennoch erlaubt die Umfrage erste Einblicke in die Trickkiste junger Menschen, die Alterskontrollen umgehen. Befragt wurden hier 357 Menschen zwischen 10 und 15 Jahren, die trotz des Verbots noch einen Social-Media-Account haben.

  • 12 Prozent haben die Kontrollen überwunden, etwa mit Make-up oder einem fremden Ausweis.
  • Rund 10,9 Prozent haben sich von ihren Eltern helfen lassen.
  • 8,5 Prozent haben nach einer altersbedingten Account-Sperre einfach einen neuen Account erröffnet.
  • 7,4 Prozent haben einen VPN-Dienst genutzt.
  • 2,5 Prozent haben sich nach einer altersbedingten Account-Sperre beschwert und den Zugriff auf ihren Account wieder bekommen.


Bei diesem Teil der Umfrage konnten Menschen mehrere Antwortmöglichkeiten wählen. Die Zahlen legen nahe: Schon jetzt sind allerlei Tricks bekannt. Wenn Social-Media-Plattformen ihre Alterksontrollen verschärfen, dürfte auch der Widerstand zunehmen, teils sogar mit Unterstützung der Eltern. Es geht also nicht nur darum, wie flächendeckend Plattformen Alterskontrollen ausrollen. Zumindest bei einigen Betroffenen hat das Social-Media-Verbot auch ein Akzeptanz-Problem.

5. Die australische Regierung hofft aufs Gelingen


Der eigentliche Erfolg das Social-Media-Verbots misst sich nicht an Nutzungszahlen, sondern daran, ob es Kindern und Jugendlichen damit besser geht als zuvor. Auch das hat die Umfrage berücksichtigt. Das Ergebnis: „Die psychische Gesundheit und das Wohlbefinden der Kinder blieben unverändert.“

Die Autor*innen benennen zudem drei zentrale Annahmen hinter dem erhofften gesellschaftlichen Wandel:

  1. Plattformen setzen Alterskontrollen „konsequent und wirksam“ um. Das war laut Umfrage in den ersten drei Monaten nicht der Fall.
  2. Die „Einstellungen“ von Eltern und Kindern „verändern sich“, sodass sie die Altersbeschränkungen auch selbstständig unterstützen. Hierfür sehen die Autor*innen der Studie bislang „gemischte Signale“.
  3. Betroffene Kinder und Jugendliche wenden sich durch die Beschränkungen vermehrt Offline-Aktivitäten zu, „die ihr Wohlbefinden und ihre Entwicklung fördern“. Auch das zeichnet sich laut Umfrage bisher nicht ab.


In ihrer öffentlichen Kommunikation richtet die Aufsichtsbehörde den Fokus nicht auf diese ernüchternden Zahlen, sondern auf das Prinzip Hoffnung: Die Befunde seien eine „Momentaufnahme“, schreibt sie. Sie würden Einblicke gewähren in „auftauchende Signale des Wandels“. Der „Wert“ des Berichts liege darin, zu untersuchen, ob die „Grundlage für langfristige Ergebnisse“ gelegt wurden.

Vom Scheitern der Maßnahmen will die Aufsichtsbehörde offenkundig nicht sprechen. Aber auch von einem Erfolg ist keine Rede.


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Bericht mit Mängeln: Wissenschaftlicher Anstrich für Alterskontrollen

17. Juli 2026 um 15:41

Im Namen des Jugendschutzes sollen alle im Netz ihr Alter nachweisen, das will EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU). Die Forderung stützt sie auf einen Expert*innen-Bericht, der bei Alterskontrollen erhebliche Mängel aufweist. Die Analyse.

Jörg Fegert, Urusla, von der Leyen, Maria Melchior
Ursula von der Leyen (Mitte) mit den Co-Vorsitzenden des Expert*innen-Gremiums, Jörg Fegert (links) und Maria Melchior (rechts). – Alle Rechte vorbehalten: Screenshot: European Broadcasting Service; Bearbeitung: netzpolitik.org

Am Montag hat sich EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) für umfassende Alterskontrollen im Netz ausgesprochen, die weit über soziale Medien hinausgehen. Die Pläne markieren das Ende der Arbeit eines EU-Gremiums für Kinder- und Jugendschutz im Netz. Nach fünf Monaten haben die beiden Co-Vorsitzenden die Ergebnisse vorgelegt.

Auf 156 Seiten schildern die Gesundheits-Expert*innen, warum unter anderem flächendeckende Alterskontrollen junge Menschen vor den Gefahren der digitalen Welt schützen sollen. Im Vorfeld hat das Duo in drei Terminen Fachleute angehört. Auf Grundlage des Berichts will die EU-Kommission nach dem Sommer ein Gesetz vorschlagen, so von der Leyen.

In aller Kürze haben wir den Bericht bereits am Montag zusammengefasst. Diese Analyse zeigt nun anhand von vier zentralen Problemen, warum der Bericht der Expert*innen auf tönernen Füßen steht. Der Fokus liegt dabei auf den Empfehlungen zu Alterskontrollen, weil sie auf besondere Weise Grundrechte einschränken.

Auf Anfrage von netzpolitik.org verteidigt der Co-Vorsitzende Jörg Fegert den Bericht als „wissenschaftsbasiert“. Er gibt an, dass die EU-Kommission ihn und seine Co-Vorsitzende Melchior „auch inhaltlich unterstützt“ habe. Maria Melchior verweist auf Anfrage auf ihren Kollegen.

Überblick: Das empfiehlt der Bericht


In der Debatte um Alterskontrollen und Social-Media-Verbote sind vor allem fünf Empfehlungen des Berichts zentral:

1. Drastische Ausweitung über soziale Medien hinaus: Social-Media-Verbot war gestern – die Expert*innen wollen praktisch alles mit einer Altersschranke versehen, was jungen Menschen schaden könnte. Das geht weit über das australische Modell hinaus. Treffen kann es laut Bericht neben sozialen Medien auch App-Marktplätze, Videospiele, Chatbots oder Videoplattformen. Den Rundumschlag bezeichnet der Bericht eher verharmlosend als „social media+“. Die EU-weite Altersgrenze soll bei 13 Jahren liegen.

2. Hohe Anforderungen an sichere Designs: Um für Jugendliche weiter zugänglich zu sein, müssten Plattformen wie TikTok und Instagram so manches ändern. Der Bericht warnt zum Beispiel vor suchtfördernden Mechanismen und manipulativen Designs, vor unendlichem Scrollen, Push-Benachrichtigungen und Personalisierung. Das EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA) geht solche Risiken bereits an, gilt aber nicht für alle digitalen Räume. Hier könnte das geplante Gesetz über digitale Fairness (Digital Fairness Act) nachhelfen, heißt es im Bericht.

3. Beweistlastumkehr: Aktuell läuft es so, dass Aufsichtsbehörden einschreiten, wenn sie erfahren, dass ein Dienst im Netz gegen Regeln verstoßen könnte. Die Expert*innen wollen dieses Prinzip umkehren: Anbieter sollten zuerst beweisen, dass ihre Dienste für junge Menschen sicher sind, bevor sie überhaupt ohne Altersbeschränkung auf den europäischen Markt dürfen.

4. Strenge Alterskontrollen: Es soll „effektive“ Systeme zur Alterskontrolle für alle geben, heißt es im Bericht. Einfach ausgedrückt sollen die Kontrollen sicherstellen, dass junge Menschen keine unerwünschten digitalen Räume mehr betreten können.

5. Nationale Alleingänge plus EU-weite Regeln: Einerseits empfiehlt der Bericht EU-weite Regeln und warnt: „Die Fragmentierung des europäischen Binnenmarkts für digitale Dienstleistungen stellt ein reales Risiko dar.“ Andererseits heißt es: Mitgliedstaaten könnten dennoch eigene Wege gehen und etwa ein höheres Mindestalter als 13 Jahre festlegen. Zur Begründung verweist der Bericht lediglich auf „nationale und historische Kontexte“.

Erstes Problem: Hier spricht nicht „das Gremium“


Der Abschlussbericht der EU-Expert*innen ist nicht das erste Papier zu diesem Thema. Zuvor hatten sich auch ein deutsches Expert*innen-Gremium und der Deutsche Ethikrat geäußert. Es gibt aber einen wichtigen Unterschied.

Der Deutsche Ethikrat hat 26 Mitglieder; sie sollen laut Gesetz „naturwissenschaftliche, medizinische, theologische, philosophische, ethische, soziale, ökonomische und rechtliche Belange in besonderer Weise repräsentieren“ und ein „plurales Meinungsspektrum“ vertreten. Das deutsche Expert*innen-Gremium war mit 18 Mitgliedern auch interdisziplinär besetzt, mit Fachleuten für unter anderem Medienrecht, Medienpädagogik, Gesundheit oder Kriminologie.

Die Expertise hinter dem EU-Bericht dagegen ist schmaler. Verfasst haben ihn lediglich die beiden Co-Vorsitzenden des Gremiums, Jörg Fegert (Experte für Kinder- und Jugendpsychiatrie aus Ulm) und Maria Melchior (Expertin für öffentliche Gesundheit aus Paris). Sie schreiben: „Die Verantwortung für die Empfehlungen liegt allein bei uns.“

In einem Presse-Briefing der EU-Kommission wollten Journalist*innen wissen, wie die Empfehlungen des EU-Berichts zustande kamen. Die Antwort: Man habe im Gremium keinen Konsens angestrebt. Auf Anfrage von netzpolitik.org erklärt Fegert mehr dazu. Die Rolle von ihm und Melchior sei es gewesen, „wissenschaftsbasiert die Argumente abzuwägen und sich gemeinsam auf Empfehlungen zu einigen“. Der Prozess sei so angelegt gewesen, dass er auf „zeitnahe Ergebnisse“ abzielt. Man habe sich auf die „Erfahrung“ seiner Co-Vorsitzenden und von ihm „verlassen“.

Im Gegensatz zu den Empfehlungen des Deutschen Ethikrats und des deutschen Gremiums setzt der EU-Bericht also auf Vertrauen statt Debatte. Viele Nachrichtenmedien haben berichtet, das „EU-Gremium“ habe Empfehlungen vorgelegt. Aber das ist irreführend. In dem Abschlussbericht spricht kein Gremium, sondern ein Duo. Ein möglicher Grund für das Medienecho: Auch die EU-Kommission spricht in ihrer öffentlichen Kommunikation mal von den Co-Vorsitzenden des Panels, mal vereinfachend vom „Panel“.

Zweites Problem: Irreführung bei Alterskontrollen


Bei Alterskontrollen formulieren Fegert und Melchior Ansprüche, die nicht miteinander vereinbar sind. Einerseits sollen Alterskontrollen streng sein, wie aus ihrem Bericht hervorgeht. Sie sollen etwa das Alter von Personen „präzise“ feststellen und „robust“ sein gegen Umgehungsversuche.

Anderseits sollen Alterskontrollen dem Bericht zufolge mild sein: Sie sollen „verhältnismäßig“ sein, Grundrechte wahren und „höchsten“ Standards für Datenschutz und Privatsphäre entsprechen. Sie sollen „inklusiv“ sein und „diskriminierungsfrei“. Weiter sollen sie „auf die Verarbeitung von Ausweisdokumenten oder biometrischen Daten zum Zwecke der Altersschätzung verzichten“.

Der Knackpunkt: Strenge und milde Ansätze widersprechen sich. Wie wir bereits berichtet haben, gibt es keine Lösung, die Vorteile beider Ansätze in sich vereint. So brauchen präzise und robuste Alterskontrollen Belege, dass ein Mensch tatsächlich erwachsen ist. Sie brauchen Belege, dass jemand den Altersnachweis nicht von einer anderen Person geklaut hat. Möglich ist das aber nur mit Einbußen bei unter anderem Privatsphäre, Zugänglichkeit und Teilhabe. Wer alles auf einmal verspricht, führt in die Irre.

Die EU-Kommission hat eine App für Alterskontrollen entwickeln lassen, die „Mini-Wallet“. Hierfür sollen Menschen auch ihr Gesicht biometrisch scannen, wie ein Demo-Video zeigt. Damit soll die App prüfen, ob das Gesicht vor der Kamera mit dem Foto auf dem Ausweis übereinstimmt. Kurz nach Veröffentlichung des Prototypen hat ein IT-Sicherheitsexperte die App in nur zwei Minuten gehackt. Sowohl beim Deutschen Ethikrat als auch beim deutschen Expert*innen-Gremium ist die Mini-Wallet durchgefallen. Beide Gremien haben geschrieben, die Mini-Wallet sei „abzulehnen“.

Der Pudding wird uns auf die Füße fallen



Jörg Fegert, Co-Autor des EU-Berichts, war selbst Teil des deutschen Gremiums, das die Mini-Wallet ablehnt. Im EU-Bericht schreiben er und seine Co-Autorin jedoch das glatte Gegenteil: Die Mini-Wallet sei „robust, benutzerfreundlich und die Privatsphäre wahrend“, sie könne ein „geeignetes Werkzeug“ sein. Kritik an der Mini-Wallet kommt nicht zur Sprache.

Auf Anfrage von netzpolitik.org erklärt Fegert: „Es stimmt, dass ich auch Mitglied der deutschen Kommission war. Dort wurde über die Entscheidungen abgestimmt, es waren nicht alle Empfehlungen einstimmige Empfehlungen.“ Die Ablehnung der Mini-Wallet durch den Deutschen Ethikrat sei „eine Momentaufnahme in einer Pilotphase“ gewesen. Die Mini-Wallet sei noch nicht vollständig „zero-knowledge-proof“ gewesen.

Fegert nutzt die Bezeichnung „zero-knowledge-proof“ in seiner Antwort wie ein Adjektiv. Es ist aber ein Nomen. Das englische Wort „proof“ bedeutet hier nicht „geschützt“, sondern „Beweis“.

Auch im Bericht ist Zero Knowledge Proof ein wichtiges Stichwort. Hier schreibt das Duo, Methoden zur Alterskontrolle sollten diesen Standard nutzen. Einfach ausgedrückt soll er Tracking vermeiden: Nutzende sollen bei der Altersabfrage anonym bleiben. Dienste sollen bloß erfahren, ob jemand eine Altersschwelle überschreitet, mehr nicht. Das Problem: In den öffentlichen Spezifikationen zur Mini-Wallet ist dieser „Zero Knowledge Proof“ nach wie vor nur optional und nicht verpflichtend. Die von Fegert erwähnte „Momentaufnahme“ ist also immer noch Status quo.

Zuletzt gibt es eine praktische Hürde für die geplanten Alterskontrollen, wie aus dem Bericht hervorgeht. Viele junge Menschen haben keinen Ausweis, den sie in ihrer Alterskontroll-App hinterlegen könnten. EU-Mitgliedstaaten sollen dafür zuständige Stellen benennen, heißt es im Bericht: „Die Benennung vertrauenswürdiger Anbieter von Altersnachweisen (…) ist für das wirksame Funktionieren der Altersüberprüfung in der EU von entscheidender Bedeutung.“

Von wem sollen die Kinder und Jugendlichen in der EU ihre Altersnachweise bekommen? Das steht noch nicht fest. Es fehlt Klarheit, wie viel Bürokratie die Kontrollen im Alltag bedeuten – für Kinder, Familien und Behörden.

Drittes Problem: Unklare Zielsetzung


Es ist das wohl wichtigste Argument der Kritiker*innen von Alterskontrollen: Menschen können die Kontrollen einfach umgehen. Das liegt an der Architektur des Internets. Mit VPN-Diensten oder dem Tor-Browser lassen sich an einem Ort altersbeschränkte Websites ohne Schranken besuchen, und zwar kinderleicht. Der Internetverkehr fließt dann über Server an einem anderen Ort, etwa über ein anderes Land ohne Alterskontrollen.

In Australien, wo seit Dezember 2025 ein Social-Media-Verbot bis 16 Jahre gilt, umgeht sogar die Mehrheit junger Menschen die Altersschranken. Das zeigen mehrere erste Erhebungen. Auch Fegert und Melchior schreiben: „Erste Ergebnisse aus Ländern, die pauschale Altersbeschränkungen für den Zugang zu sozialen Medien eingeführt haben, zeigen, dass die meisten Minderjährigen einen Weg finden, diese Regelungen zu umgehen.“

Das weckt Zweifel, ob Alterskontrollen überhaupt geeignet sind, junge Menschen wirksam vor den Gefahren des Internets zu schützen. Für staatliches Handeln ist Geeignetheit ein zentraler Maßstab.

Diese Zweifel finden im Bericht keinen Platz. Stattdessen beschreiben Fegert und Melchior ein anderes Verständnis vom Zweck der Alterskontrollen. Sie verweisen auf die Minderheit der Betroffenen, die sich durch ein Social-Media-Verbot von digitalen Diensten zurückgezogen haben. Diese jungen Menschen würden dann mehr Zeit für Offline-Aktivitäten haben, zum Beispiel Sport. „Dies zeigt, dass ein fortschreitender Wandel hinsichtlich der Normen für die Nutzung von Social Media+ durch Minderjährige möglich ist und anerkannt werden muss“, schreibt das Duo.

Die trügerische Sicherheit von Alterskontrollen im Netz



Das ist zunächst Spekulation: Ob das Verbot wirklich gesellschaftliche Normen verändert hat, müssten Sozialwissenschaftler*innen untersuchen. Weiter spekuliert das Duo, Altersbeschränkungen würden „kulturellen Wandel fördern“. Und: „Die Wirksamkeit von Altersbeschränkungen würde einen Wandel in gesellschaftlichen Einstellungen erfordern.“

Damit beschreiben die beiden Gesundheits-Expert*innen einen fundamental anderen Ansatz. Demnach wären Alterskontrollen nicht etwa „robust“ gegen Umgehungsversuche, wie es an anderer Stelle im Bericht heißt. Sie wären kein Schutzschirm, der Gefahren von Kindern und Jugendlichen fernhält. Stattdessen wären Altersschranken vor allem ein Signal mit normativer Wirkung. Junge Menschen und Familien würden daraufhin ihren Umgang mit sozialen Medien überdenken, zur Einsicht gelangen und sich selbst schützen.

Was versprechen sich die Expert*innen also wirklich von Altersschranken: ein Signal oder einen echten Schutzschirm? Für Eltern dürfte der Unterschied wichtig sein. Sollten sie darauf vertrauen, dass Alterskontrollen ihre Kinder vor Gefahren abschirmen – oder müssten sie vielmehr bei ihren Kindern um Einsicht werben, weil die Kontrollen eher symbolisch sind?

Die Frage ist auch essentiell, um zu bewerten, ob Alterskontrollen rechtsstaatlich wären. Ein Signal ist ein sehr anderer Zweck als ein Schutzschirm. Der Erfolg lässt sich schwerer vorhersagen oder empirisch belegen. Aus rechtsstaatlicher Perspektive braucht es aber genaue Begründungen, ob Alterskontrollen geeignet und erforderlich wären, um ihren Zweck zu erfüllen.

Jörg Fegert kann auf Anfrage von netzpolitik.org „keine verfassungsrechtliche Problematik im deutschen Kontext erkennen“, schreibt er. Es gehe darum, nicht-altersangemessene Mechanismen und Inhalte von Kindern und Jugendlichen fernzuhalten. Zudem führt er einen weiteren, also dritten, Zweck von Alterskontrollen an. Demnach könnten Alterskontrollen zum „Empowerment“ junger Menschen beitragen, wenn Plattformen Beschwerden und Meldungen junger Menschen bevorzugt behandeln müssten. Einfach ausgedrückt: Alle sollen ihr Alter nachweisen – damit Inhaltsmoderator*innen bei TikTok oder Instagram Meldungen von Erwachsenen nachrangig behandeln.

Beide Erläuterungen des Experten blenden zentrale Aspekte aus: Altersschranken gelten für digitale Räume in der Breite, nicht allein für riskante Mechanismen und Inhalte. Davon betroffen wären nicht nur junge Leute, sondern alle 450 Millionen Menschen in der EU, die etwa ihre Ausweise und Gesichter scannen lassen müssten. Wer die Altersschranken nicht überwinden will oder kann, wäre von wichtigen Angeboten für Information und Teilhabe abgeschnitten. Das sind tiefe Eingriffe, die Grundrechte einschränken. Umso wichtiger ist die Frage nach dem genauen Zweck der Maßnahme und ihrer Verhältnismäßigkeit.

Bestenfalls bewertet das ein interdisziplinäres Gremium mit unter anderem Jurist*innen, die ihre Abwägungen und ihren Dissens öffentlich nachvollziehbar ausführen. Die EU-Kommission hat sich für einen anderen Weg entschieden.

Viertes Problem: Unwissenschaftliche Sprache


An mehreren Stellen nutzt der Bericht Formulierungen, die eher nach Pressestelle klingen als nach wissenschaftlicher Analyse. Mindestens drei Passagen fallen besonders ins Auge.

1. „state-of-the-art“: Das Duo schreibt, die Alterskontroll-App der EU (Mini-Wallet) entspreche dem „höchsten technologischen Standard“, („state-of-the-art“). Das ist auffällig wertend und beißt sich mit der Ablehnung von Ethikrat und deutschem Expert*innen-Gremium. Der Begriff steht auch in einer Pressemitteilung der EU-Kommission, die ihre eigene App als „state-of-the-art“ anpreist.

2. „Zugang zu Kindern“: Im Mai nutzte Ursula von der Leyen eine auffällige Formulierung: „Die Frage ist nicht, ob junge Menschen Zugang zu sozialen Medien haben sollten; die Frage ist, ob soziale Medien Zugang zu jungen Menschen haben sollten.“ Alltagssprache ist das nicht, sondern ein Stilmittel. Im Fokus steht nicht mehr, dass die die Politik jungen Menschen etwas wegnimmt. Stattdessen stehen Social-Media-Konzerne im Fokus, die Kindern anscheinend zu nahe kommen. Mehrfach übernehmen auch Fegert und Melchior das Stilmittel, etwa wenn sie darüber schreiben, wie Dienste „Zugang zu Kindern und Jugendlichen erhalten“.

3. „child safety gap“: Ein weiterer auffälliger Begriff im Bericht lässt sich nur mit Vorgeschichte verstehen. Anbieter wie Meta scannen anlasslos Nachrichten, um Hinweise auf sogenanntes Material von Kindesmissbrauch zu finden. Kritiker*innen haben dafür die Bezeichnung freiwillige Chatkontrolle etabliert. Rechtens ist diese Form der Massenüberwachung privater Kommunikation nur durch eine befristete Ausnahmeregelung. Eine Weile lang sah es so aus, als könnte sich die EU nicht auf eine Verlängerung einigen. Die Lobby-Organisation Thorn warnte deshalb vor einer „Kinderschutzlücke“ („child safety gap“). Der Begriff lenkt von der Kritik an der Maßnahme ab und rückt die Sicherheit von Kindern in den Fokus. Bislang fehlen stichhaltige Belege, ob Chatkontrolle wirklich zur Sicherheit beiträgt. Auch die EU-Kommission hat das Wort „gap“ in ihrer öffentlichen Kommunikation übernommen. In ihrem Bericht schreiben auch Fegert und Melchior vom „child safety gap“. Im Einklang mit der EU-Kommission fordern sie eine Verlängerung der freiwilligen Chatkontrolle und eine dauerhafte Chatkontrolle.

Das sind zunächst nur drei Details aus einem langen Papier. Aber sie werfen die Frage auf: Wie viel von diesem Bericht ist wissenschaftlich fundiert – und wie viel ist politische Agenda der EU-Kommission?

Fegert erklärt hierzu auf Anfrage von netzpolitik.org: „Wir waren in unseren Empfehlungen frei und unabhängig.“ Er bezeichnet den Bericht als „wissenschaftbasierte Politikberatung“. Im Zentrum stehe „Evidenz als Ausgangspunkt für die Entwicklung der Empfehlungen“. Er räumt jedoch ein: Expert*innen aus der EU-Kommission hätten ihn und Melchior „auch inhaltlich bei Recherchen und Informationsbeschaffung unterstützt“.

Was Kinder im Netz erleben, und was Politik daraus lernen kann



Bei mindestens zwei von drei Treffen des Expert*innen-Gremiums war Ursula von der Leyen persönlich vor Ort, wie auch Fegert bestätigt. Rund zwei Monate, bevor das Gremium seine Ergebnisse präsentiert hat, sagte von der Leyen: „Ohne Ergebnisse des Gremiums vorwegzunehmen: Es ist meine Überzeugung, dass wir einen zeitlichen Aufschub für soziale Medien in Betracht ziehen müssen.“ Damit hat die Kommissionspräsidentin ihren Expert*innen quasi in den Block diktiert, was sie von ihnen erwartet.

Bei der Präsentation des Papiers sagte von der Leyen schließlich: „Das sind genau die Belege, auf die wir gewartet haben.“ Fegert erklärt auf Anfrage: „Die Verantwortung für den Inhalt des Berichts und der Empfehlungen liegt ausschließlich bei uns Ko-Vorsitzenden.“

Wer wie das Duo einen Bericht von öffentlichem Interesse verfasst, dürfte Einflussnahme aus vielen Richtungen erleben – das allein muss nichts bedeuten. Entscheidend ist, was im Bericht steht, ob die Argumente vollständig und schlüssig sind. Und gerade beim grundrechtlich sensiblen Thema Alterskontrollen finden sich erhebliche Mängel. Losgelöst von den Beweggründen der Beteiligten erfüllt der Bericht damit eine bestimmte Funktion: Er gibt den netzpolitischen Plänen der EU-Kommission einen wissenschaftlichen Anstrich.


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Geschichten aus dem DSC-Beirat: Der Sommer der Social-Media-Verbote

16. Juli 2026 um 13:11

Die EU-Kommission will bald einen Gesetzentwurf für ein europäisches „Mindestalter“ vorlegen. Doch während die Frage nach dem „Ob“ von Alterskontrollen politisch entschieden scheint, ist die Frage nach dem grundrechtskompatiblen „Wie“ längst nicht beantwortet. Dabei gäbe es ganz andere Möglichkeiten, das Netz zu einem besseren Ort zu machen.

Person liegt mit Smartphone in der Hand an einem Pool.
Nicht nur die Diskussion um Alterskontrollen läuft heiß. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Bruno Gomiero

Der DSC-Beirat ist ein Gremium aus Zivilgesellschaft, Forschung und Wirtschaft. Er soll in Deutschland die Durchsetzung des Digital Services Act begleiten und den zuständigen Digital Services Coordinator unterstützen. Svea Windwehr ist Mitglied des Beirats und berichtet in dieser Kolumne regelmäßig aus den Sitzungen.

Es ist ein Sommer der Rekordtemperaturen in Europa und auch digitalpolitisch geht es heiß her. Auf die Schnelle und ohne Rücksicht auf grundrechtliche Verluste hat die schwarz-rote Koalition die IP-Vorratsdatenspeicherung durch die erste Lesung im Bundestag gejagt, einen Frontalangriff auf das Informationsfreiheitsgesetz gestartet und ist nicht nur dabei, mit dem sogenannten Sicherheitspaket die biometrische Auswertung des gesamten Internets zu beschließen, sondern hat – spontan – auch noch neue Befugnisse für die Bundespolizei eingeführt, um Gesichtserkennung in Echtzeit zu ermöglichen.

Angesichts dieser Nachrichten wirkt die Durchsetzung des Digital Services Acts, der seit 2024 geltende Rechtsrahmen für Online-Plattformen in Europa, wie ein zu vernachlässigendes Thema. Wenn nicht auch hier Massenüberwachung und massive Probleme für die Sicherheit, Privatsphäre und das offene Netz lauern würden.

Alterskontrollen für alle



Nachdem sich eine von Bundesministerin Karin Prien eingesetzte Expert:innenkommission nicht darauf einigen konnte, welche Art von Alterskontrollen sie genau empfehlen möchte, wird die Europäische Kommission wohl bald Tatsachen schaffen. Basierend auf dem Bericht der beiden Vorsitzenden der Expert:innenkommission zum Schutz junger Menschen im Netz hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Anfang der Woche angekündigt, einen Gesetzentwurf für ein europäisches „Mindestalter“ vorzulegen. Vorgesehen ist, dass junge Menschen unter 13 Jahren keinen Zugang zu einer breiten Palette an Diensten haben sollen. Welche Dienste genau gemeint sind, ist unklar – von der Leyen spricht von „Social Media Plus“, gemeint sein könnten also auch Angebote wie Messenger-Apps, Online-Spiele, Videoplattformen oder KI-Systeme.

Der Bericht der beiden Vorsitzenden der Expert:innenkommission zeichnet ein sehr viel differenzierteres Bild als die Social-Media-Verbote für Unter-16-Jährige, die in Australien bereits gescheitert sind und dennoch in Ländern wie Großbritannien und Dänemark vorangetrieben werden. Der Bericht spricht sich für einen gestaffelten Ansatz aus: Kleine Kinder bis 3 Jahre sollten Bildschirmen gar nicht ausgesetzt sein, 3- bis 13-Jährige sollen nur unter Aufsicht im Internet unterwegs sein, ab 13 und bis 17 sollen Dienste nur dann zugänglich sein, wenn sie kinder- beziehungsweise altersgerecht sind. Die beiden Vorsitzenden der Expert:innenkommission differenzieren also durchaus zwischen verschiedenen Altersgruppen und heben auch deutlich die Vorteile und Chancen hervor, die das Netz und Online-Räume für junge Menschen bieten können. Dennoch ist klar, dass jede Form von Alterskontrollen im Namen des Jugendschutzes Alterskontrollen für alle Nutzer:innen bedeuten. Und genau hier liegt die Krux.

Kontrolle first, Bedenken second



Der Bericht unterstreicht, dass Altersverifikationstechnologien verhältnismäßig sein müssen und Grundrechte wahren sollen, insbesondere die Rechte von Kindern. Sie sollen außerdem höchsten Anforderungen bezüglich Sicherheit und Datenschutz genügen müssen. In diesem Kontext werden sogenannte Zero Knowledge Proofs erwähnt, also kryptographische Ansätze, um zu bestätigen, dass eine Aussage wie „über 18“ wahr ist, ohne genauere Informationen wie Alter oder Identität preiszugeben. Zero Knowledge Proofs sind aber keine Pauschallösung, um sicherzustellen, dass Anbieter von Altersverifikationstechnologien nicht erfahren, welche Webseiten eine Benutzerin besucht, oder dass die Website keine weiteren Informationen über eine Benutzerin erhält. Für die Herausforderungen, die Alterskontrollen mit sich bringen, braucht es weitere Lösungen und verbindliche Schutzmechanismen.

Wie auch die deutsche Expert:innenkommission bleibt uns also auch von der Leyens Expert:innenbericht Antworten auf eine Kernfrage schuldig: Wie sollen Alterskontrollen umgesetzt werden, die die Privatsphäre und Datensicherheit aller Nutzenden schützen, sich nicht als Überwachungsinfrastruktur zweckentfremden lassen, und tatsächlich zugänglich für alle sind? Verfügbare Altersfeststellungstechnologien basieren entweder auf Ausweisdokumenten, die für viele Menschen, inklusive jüngere Teenager, nicht zugänglich sind. Hier fehlt ein alltagstaugliches Konzept, wie Menschen ohne Ausweisdokumente diskriminierungsfrei an Altersnachweise kommen sollen. Oder aber auf der Schätzung von Alter anhand biometrischer Daten oder anderer Signale, also auf der umfangreichen Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Einerseits zeigen die Expert:innen die damit verbundenen massiven Gefahren von Alterskontrolltechnologien nicht nur für Grundrechte, sondern auch das offene und freie Internet auf, andererseits sprechen sie sich trotzdem für altersbasierte Einschränkungen aus.

Von der Leyen selbst hat sich in der Vergangenheit schon für eine Umsetzung von Alterskontrollen anhand des sogenannten „Mini-Wallets“ ausgeprochen, also jener Altersverifikationsapp, die Telekom-Tochter T‑Systems unter Einsatz von Google-Komponenten für einen mittleren Millionenbetrag gebaut hat.

Genau jene App, die nicht nur IT-Expert:innen scharf wegen ihrer Sicherheits- und Privatsphäremängel kritisiert haben, sondern auch der deutsche Ethikrat. In seiner durchaus differenzierten Stellungnahme zu „Schutz, Teilhabe und Befähigung von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt“ hat sich der Rat mit Blick auf diese Mängel gegen Altersverifikation anhand der „Mini-Wallet“ ausgesprochen: „Alternativen wie die Mini-Wallet oder gar das Vorzeigen von Pass und Gesicht vor der Handykamera sind aus Gründen der Sicherheit und des Schutzes der Privatsphäre abzulehnen.“

Plattformregulierung als schärferes Schwert



Jenseits der Frage, wie Alterskontrollen einigermaßen grundrechtsschonend umgesetzt werden könnten, bleibt die Frage ihrer Wirksamkeit unterbelichtet. Wie Kinder- und Jugendschutzorganisationen, Vertretungen von Jugendlichen und sogar Aufsichtsbehörden immer wieder betonen, sind altersbasierte Beschränkungen nicht das richtige Mittel, um Plattformen tatsächlich zu Räumen zu machen, in denen Kinder und Jugendliche sich und das Netz in einem geschützten Rahmen ausprobieren können.

Hier geben Nachrichten aus Brüssel Grund zu Hoffnung: In ihrer Untersuchung von Meta ist die Europäische Kommission zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, dass suchtfördernde Designfeatures auf Instagram und Facebook gegen den DSA verstoßen.

Konkret geht es um genau die Features, die Menschen auf den Plattformen bleiben lassen und so zentral zu Metas Geschäftspraktiken sind: hochpersonalisierte Empfehlungen, Autoplay und endlose Feeds. Die EU-Kommission argumentiert, dass Meta nicht nur die negativen Implikationen dieser Features unzureichend analysiert und gemindert hat. Sondern der Konzern habe auch ihm vorliegende Informationen dazu ignoriert, wie Kinder und Jugendliche mit diesen Features interagieren. Die Schlussfolgerung der Kommission: Diese Features müssen abgeschaltet werden.

Ob es tatsächlich so weit kommt, wird sich in den nächsten Phasen der Untersuchung zeigen. Fest steht aber, dass der DSA Chancen bietet, mehr als nur die Symptome von problematischen Geschäftspraktiken zu bekämpfen. Wo Alterskontrollen das Risiko bergen, das Internet für alle unsicherer zu machen, könnte der DSA genutzt werden, um diejenigen in die Verantwortung zu ziehen, die für den Status Quo verantwortlich sind. Und wie der Fall von X zeigt, wirkt die Arbeit der Europäischen Kommission: Am Mittwoch wurde bekannt gegeben, dass X Forderungen der EU-Kommission zugestimmt hat, um den Anforderungen des DSA gerecht zu werden. Wenn also sogar Elon Musk dazu gebracht werden kann, europäischer Regulierung zu folgen, beweist das: Der DSA wirkt. Auch große US-Plattformen können durch konsequente Durchsetzungsarbeit in ihre Schranken gewiesen werden, ohne dass die Rechte ihrer Nutzenden massiv eingeschränkt werden müssen.

Die nächsten Wochen werden zeigen, wie die Europäische Kommission mit den Empfehlungen aus dem Expert:innenbericht umgehen wird. Zu befürchten sind Alterskontrollen für große Teile des Internets. Zu gewinnen gäbe es dagegen die Chance, einen tatsächlich wirksamen Weg für ein besseres Internet für alle einzuschlagen – besonders auch für junge Menschen.


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Verbot für unter 13-Jährige: Von der Leyen will Alterskontrollen weit über Social Media hinaus

13. Juli 2026 um 12:14

Die EU-Kommissionspräsidentin will das australische Modell drastisch ausweiten und plant flächendeckende Alterskontrollen im Netz. Treffen kann es nicht nur soziale Medien, sondern auch App-Marktplätze, Videospiele, Chatbots. Grundlage sind neue Empfehlungen eines Expert*innen-Gremiums.

Jörg Fegert, Urusla, von der Leyen, Maria Melchior
Ursula von der Leyen (Mitte) mit den Co-Vorsitzenden des Expert*innen-Gremiums, Jörg Fegert (links) und Maria Melchior (rechts). – Alle Rechte vorbehalten: Screenshot: European Broadcasting Service; Bearbeitung: netzpolitik.org

In der EU sollen strenge Kontrollen Menschen im Netz nach Altersgruppen sortieren. Dafür hat sich Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) ausgesprochen, als sie am heutigen Montag die Empfehlungen eines Expert*innen-Gremiums zum Schutz junger Menschen im Netz entgegengenommen hat.

Ins Rollen gekommen ist die internationale Debatte, nachdem die australische Regierung ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige eingeführt hat, verbunden mit strengen Alterskontrollen. Erste Studien zeigen jedoch, dass ein Großteil der australischen Jugendlichen soziale Medien weiter nutzt. Ein breiter Chor aus Fachleuten hält solche Verbote für schädlich, selbst wenn sie funktionieren würden. Dennoch wollen zahlreiche EU-Staaten das australische Modell nachahmen – und die EU-Kommissionspräsidentin will es drastisch ausweiten.

Auf der Pressekonferenz spricht von der Leyen von „Social Media Plus“ und bekräftigt damit die frisch vorgelegten Empfehlungen des Gremiums aus internationalen Fachleuten. Mit dem euphemistischen Begriff „Social Media Plus“ will das Gremium „in der Breite Dienste definieren, die Minderjährigen zugänglich sein könnten und altersunangemessene und/oder risikobehaftete Merkmale aufweisen“. Als Beispiele nennt der Bericht auch App-Marktplätze, Videospiele, Videoplattformen, KI-Systeme und „Companions“; das sind Chatbots, die den Eindruck einer Vertrauensperson erwecken.

Mit Social Media hat das allerdings wenig zu tun. Vielmehr ist „Social Media Plus“ ein dehnbarer Begriff für allerlei Dienste im Netz, die die EU künftig mit strengen Altersschranken belegen könnte.

Ein nach Altersgruppen abgestuftes Internet


Für „Social Media Plus“ soll den Expert*innen zufolge eine EU-weite Altersgrenze von 13 Jahren gelten. Geplant ist ein Modell mit mehreren Stufen. Die Kleinsten bis 3 Jahre sollen gar keine Bildschirmzeit haben. 3- bis 13-Jährige sollen nur unter Aufsicht Internet-fähige Geräte nutzen dürfen. Für 13- bis 17-Jährige sollen Dienste nur dann zugänglich sein, wenn sie dem Alter angemessen sind, etwa durch Jugendschutz-Features. Die elterliche Kontrolle soll dabei zunehmend schwinden, während junge Menschen selbstständiger werden.

Die Durchsetzung der feinen Altersstufen soll den Expert*innen zufolge nicht nur bei Eltern oder Aufsichtspersonen liegen. Stattdessen sollen technische Kontrollsysteme sicherstellen, dass Menschen digitale Räume nur gemäß ihrer Altersgruppe betreten. Die Expert*innen empfehlen „effektive Systeme zur Alterskontrolle“. In dem Kontext hat sich von der Leyen einmal mehr für die Alterskontroll-App der EU ausgesprochen, die sogenannte „Mini-Wallet“.

Zusätzlich könnten EU-Mitgliedstaaten nationale Einschränkungen einführen, heißt es im Papier der Expert*innen. Insgesamt haben die Fachleute 156 Seiten Bericht und 26 Seiten Zusammenfassung vorgelegt. Wir werden dazu noch eine ausführliche Analyse veröffentlichen.

Das EU-Gremium hatte sich am 5. März 2026 erstmals getroffen. Lange bevor die Expert*innen ihre Ergebnisse vorlegen konnten, hatte sich von der Leyen bereits öffentlich für das ein Social-Media-Verbot und Alterskontrollen stark gemacht und damit Einfluss auf das Gremium genommen.

Andere Fachleute empfehlen das Gegenteil


Parallel haben sich in Deutschland bereits zwei weitere Gremien mit demselben Thema befasst: Der Deutsche Ethikrat hat ein Social-Media-Verbot klar abgelehnt und enge Grenzen für Alterskontrollen gezogen. Ein weiteres Expert*innen-Gremium  ist bei Social-Media-Verbot und Alterskontrollen zu gemischten Ergebnissen gekommen.

Mehr als 400 Forschende aus 29 Ländern haben bereits im März eindringlich vor Alterskontrollen gewarnt und einen Stopp entsprechender Gesetzesvorhaben gefordert. Die Einführung von Alterskontrollen ohne weitere Forschung sei „gefährlich und gesellschaftlich nicht hinnehmbar“, schreiben sie in einem offenen Brief. Auf dem Spiel stünden „Sicherheit, Privatsphäre, Gleichberechtigung“ und „Autonomie“ aller Menschen.

Der Pudding wird uns auf die Füße fallen



Auf der Pressekonferenz sagte von der Leyen mit Blick auf ihr eigenes Expert*innen-Gremium, aus dem Englischen übersetzt: „Das sind genau die Belege, auf die wir gewartet haben.“ Sie sprach von Daten, Fakten und Konsens. Das ist jedoch grob irreführend, denn andere Fachleute fordern das glatte Gegenteil: kein Social-Media-Verbot und keine Alterskontrollen.

Die Bundesregierung hatte im April mitgeteilt, noch keine gemeinsame Position zum Social-Media-Verbot zu haben. Mitte Mai hatte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) nach anfänglichen Sympathien für das Konzept ausdrücklich „Nein“ zu einem Social-Media-Verbot gesagt. Wenig später hatte sich Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) kritisch geäußert und damit die Position seines Parteichefs Markus Söder gestützt.

Deutscher Ethikrat warnte vor Zensur und Missbrauch


Je nach Ausgestaltung droht mit Alterskontrollen ein umfassender Kontroll-Apparat oder gar ein Apparat zur Massenüberwachung. Wer zentrale Dienste des Internets nutzen will, könnte sich künftig mit amtlichen Dokumenten oder Scans des Gesichts ausweisen müssen. Die EU arbeitet an mehreren angeblich datensparsamen Lösungen: die kleine digitale Brieftasche („Mini-Wallet“) und die normale digitale Brieftasche („EUDI-Wallet“).

Die Mini-Wallet haben der Deutsche Ethikrat und das deutsche Expert*innen-Gremium bereits klar abgelehnt. Bei der EUDI-Wallet droht die EU-Kommission derzeit, die gesetzlich verankerten Pläne zum Schutz der Privatsphäre zu sabotieren.

Mit Blick auf Alterskontrollen warnte der Deutsche Ethikrat:

Die Technologien sind Instrumente zur Unterscheidung und unterschiedlichen Behandlung von Nutzergruppen. Als solche können sie auch zweckentfremdet werden, und zwar sowohl zur Beschränkung des Zugangs für weitere Gruppen als auch des Zugangs zu anderen Inhalten, zum Beispiel zu Materialien zur sexuellen Aufklärung oder gar zu solchen, die politisch unerwünscht sind. Aufgrund dieser breiten Einsatzmöglichkeiten kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Altersbestimmungstechnologien als Zensurinstrument missbraucht werden.


Genau dieses Instrument will Ursula von der Leyen offenbar EU-weit einführen. Zunächst werde sie sich die Empfehlungen genau durchlesen, sagte sie auf der Pressekonferenz. „Nach dem Sommer“ könne die EU-Kommission einen Gesetzentwurf vorlegen. Wie unter anderem Euractiv berichtete, eignet sich als Datum die für September geplante jährliche „Rede zur Lage der Union“.


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Junge Menschen schützen: Warten aufs Sofortprogramm

09. Juli 2026 um 13:27

56 Empfehlungen haben Fachleute für Kinder- und Jugendschutz im Netz vorgelegt. Sie fordern ein Sofortprogramm. Die Kommunen loben die Ideen, aber fragen sich, wer das bezahlen soll. Das Familienministerium will noch nicht über Geld sprechen.

Ein Grundschüler lässt seinen Kopf auf dem Tisch ruhen; das Gesicht ist nicht zu sehen.
"Jede Schule soll über mindestens eine medienpädagogisch qualifizierte Ansprechperson verfügen", empfehlen die Expert*innen. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Sven Simon; Bearbeitung: netzpolitik.org

Vor gut zwei Wochen hat ein Gremium aus Expert*innen insgesamt 56 Empfehlungen vorgelegt, um junge Menschen vor digitalen Gefahren zu schützen. Fachkräfte sollen Eltern, Kinder und Jugendliche begleiten, von der Schwangerschaft über die Kita bis zur Schule. Bundesweit sollen Erwachsene mehr über Digitales lernen; Grundschüler*innen sollen ein „KI-Seepferdchen“ absolvieren. Die Expert*innen sehen ihre Empfehlungen als „zusammenhängendes Ganzes“, die Bundesregierung solle daraus ein „Sofortprogramm“ machen.

Erste Reaktionen aus den Kommunen werfen nun die Frage auf, was davon Realität werden kann. Auf Anfrage von netzpolitik.org loben die deutschen Städte, Gemeinden und Landkreise zwar die Ideen, machen jedoch klar, dass es für die Umsetzung vor allem Geld und Personal braucht.

Das Bundesfamilienministerium will auf Anfrage noch nicht über Geld sprechen. Allerdings bestätigt eine Sprecherin, dass bis Ende des Jahres ein Sofortprogramm kommen soll. Auch das Expert*innen-Gremium ist mit seiner Arbeit noch nicht ganz fertig. Am 11. September soll es ausführliche Hintergründe zu den 56 Empfehlungen vorlegen. Wir haben die Positionen von Kommunen, Ländern und dem Bund im Überblick zusammengestellt.

Städtetag: „Städte eng einbinden“


👤 Wer ist das? Der Deutsche Städtetag vertritt rund 3.200 Städte und Gemeinden mit rund 54 Millionen Einwohner*innen.

📌 Was ist die Position? Die Empfehlungen „enthalten viele fachlich sinnvolle Ansätze“, lobt Geschäftsführer Christian Schuchardt gegenüber netzpolitik.org. Aber: Viele Vorschläge würden Personal und Geld voraussetzen. „Angesichts der angespannten kommunalen Finanzlage und des anhaltenden Fachkräftemangels können viele Städte neue Aufgaben derzeit nicht aus eigener Kraft übernehmen.“ Schuchardt warnte vor neuen Projekten, die parallel entstehen. Stattdessen sollten vorhandene Angebote in Schulen und Jugendhilfe gestärkt werden.

💡 Was fällt auf? Die Städte wollen mehr Mitsprache. „Von der Bundesregierung erwarten wir nun, die Städte von Beginn an eng einzubinden“, schreibt Schuchardt. „Wünschenswert“ wäre es gewesen, wenn das bereits die Expert*innen-Kommission getan hätte.

Städte- und Gemeindebund: „finanzielle Schieflage“


👤 Wer ist das? Der Deutsche Städte- und Gemeindebund vertritt nach eigenen Angaben rund 11.000 Kommunen, dabei sind auch kleinere Gemeinden.

📌 Was ist die Position? Wieder geht es ums Geld. Auf Anfrage lobt der Sprecher die Empfehlungen zwar als „Grundlage“, aber Knackpunkt sei „die finanzielle Schieflage der kommunalen Haushalte“. Bund und Länder müssten „neue oder erweiterte Aufgaben der Kommunen auskömmlich und dauerhaft finanzieren“.

💡 Was fällt auf? Der Verband nennt einige konkrete Punkte, die zwingend zum Sofortprogramm der Bundesregierung gehören müssten: Frühe Hilfen wie Medienbildung in Kita und Schulen, Sozialarbeit in der Schule und niedrigschwellige Beratung.

Landkreise bräuchten „erhebliche Ressourcen“


👤 Wer ist das? Der Deutsche Landkreistag vertritt die 294 Landkreise in Deutschland. Dort leben laut Landkreistag mehr als zwei Drittel der Bevölkerung.

📌 Was ist die Position? Der Landkreistag will die Empfehlungen sorgfältig auswerten, schreibt deren Pressesprecher auf Anfrage. „Schon jetzt ist aber erkennbar, dass die Umsetzung anspruchsvoll wäre und erhebliche zusätzliche Ressourcen voraussetzen würde – personell wie finanziell.“ Das sei bei allen guten Ansätzen der eigentliche Knackpunkt. Als Beispiele nennt der Sprecher unter anderem Jugendhilfe, Beratungsangebote und Sozialarbeit in der Schule.

Länder warten auf den Bund


👤 Wer ist das? Hessen hat gerade den Vorsitz in der Konferenz Jugend- und Familienminister*innen (JFMK) aller Bundesländer. Die 56 Empfehlungen hat Miriam Zeleke kommentiert, hessische Landesbeauftragte für Beteiligung und Förderung von Kindern und Jugendlichen.

📌 Was ist die Position? Die Empfehlungen dürften nicht nur zur Kenntnis genommen und abgelegt werden, mahnt Zeleke in einem öffentlichen Statement. Sie gehörten „mit Ressourcen hinterlegt und umgesetzt“. Hessen will die Empfehlungen demnach in die JFMK mitnehmen. Auf Anfrage von netzpolitik.org zeigt sich die JFMK in Wartehaltung. Einem Sprecher zufolge warte man auf den finalen Bericht der Expert*innen und das Sofortprogramm des Bundes.

💡 Was fällt auf? Wir wollten von der JFMK wissen, welche Empfehlungen die Länder direkt umsetzen wollen. Darauf gab es keine Antwort. Stattdessen schrieb ein Sprecher, „dass bereits Vieles umgesetzt ist“. Mit Blick auf Alterskontrollen verwies der Sprecher auf die kürzlich angekündigte Alterskontroll-App der EU, die sogenannte Mini-Wallet. Allerdings hatten die Expert*innen des Familienministeriums diese Lösung ausdrücklich abgelehnt.

Familienministerium: Sofortprogramm „bis Ende des Jahres“


👤 Wer ist das? Das CDU-geführte Familienministerium ist in der schwarz-roten Bundesregierung für Kinder- und Jugendschutz im Netz zuständig. Vor dem Hintergrund der internationalen Debatte um mehr Schutz für junge Menschen im Netz hat es die Expert*innen-Kommission einberufen.

📌 Was ist die Position? Das Familienministerium bezeichnet die Empfehlungen auf Anfrage als „belastbare Grundlage“. Nun würden Bundesressorts, Länder und EU-Ebene die Empfehlungen auswerten. Deutsche Städte und Gemeinden hat die Sprecherin in dem Kontext allerdings nicht erwähnt. „Für die Umsetzung soll ein Sofortprogramm bis Ende des Jahres 2026 eingerichtet werden.“ Von wem genau? Keine Antwort.

💡 Was fällt auf? Während mehrere kommunale Spitzenverbände vor allem die Finanzierung als Knackpunkt nennen, will das Ministerium derzeit nicht über Geld sprechen. Auch auf Fragen zur Priorisierung der 56 Empfehlungen gibt es keine Antwort.


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Gefahren von Alterskontrollen: Die Expert*innen verheddern sich

02. Juli 2026 um 11:03

Müssen Menschen im Netz künftig ihr Alter nachweisen oder nicht? Bei dieser Frage verstricken sich die vom Familienministerium einberufenen Expert*innen in Widersprüche. Der drohenden Massenüberwachung setzen sie wenig entgegen. Eine Analyse.

Nadine Schön, Karin Prien, Olaf Köller
Die Co-Vorsitzenden der Expert*innen-Kommission Nadine Schön (links), Olaf Köller (rechts) mit CDU-Familienministerin Karin Prien (mittig). – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO/epd; Bearbeitung: netzpolitik.org

Kein Aspekt der aktuellen Jugendschutz-Debatte ist brisanter als Alterskontrollen für alle. Es droht ein Kontroll-Apparat, dem sich Menschen im Netz flächendeckend fügen sollen. Einmal eingerichtet ließe er sich mühelos in einen Apparat zur Massenüberwachung ausbauen: Tracking statt Datenschutz, Klarnamen statt Anonymität.

Der Deutsche Ethikrat hat die Probleme erkannt, als er Mitte Juni ausführlich vor den Gefahren von Alterskontrollen gewarnt hat. Dennoch hat der Ethikrat einen Spielraum für „verpflichtende“ Alterskontrollen gesehen. Bekräftigt hat das inzwischen eine weitere Gruppe aus Fachleuten: die vom Familienministerium einberufene Expert*innen-Kommission.

Sie hat am am 24. Juni ihre 56 Empfehlungen für Kinder- und Jugendschutz im Netz vorgelegt. Ähnlich wie der Ethikrat erkennen die Expert*innen zumindest einige Gefahren von Alterskontrollen an, raten von manchen Methoden ab. Andererseits sind Alterskontrollen eine zentrale Säule ihrer Empfehlungen. Wie geht das zusammen?

Zwar konnten sich die Expert*innen nicht darauf einigen, ob es wie in Australien ein einheitliches Mindestalter für soziale Medien geben soll – oder eher flexible Altersgrenzen je nach Dienst und Risiko. In beiden Fällen jedoch müssten Menschen im Netz nach Altersgruppen sortiert werden. Ohne Alterskontrollen scheint es den Expert*innen zufolge also nicht zu gehen. Aber mit ihnen geht es auch nicht, wie die Analyse zeigt.

Das sind die Lücken in der Argumentation


Aus den Warnungen und Empfehlungen der Expert*innen rund um Alterskontrollen entsteht kein schlüssiges Bild. Zentral ist folgende Passage:

Besonders problematisch sind Verfahren, die biometrische Merkmale auswerten oder anhand umfangreicher Verhaltens- und Nutzungsdaten auf das Alter schließen. Sie bergen Risiken für die Privatsphäre, die informationelle Selbstbestimmung und den Schutz vor Diskriminierung. Gleichzeitig droht eine weitere Machtkonzentration bei großen Plattform- und Betriebssystemanbietern, wenn diese zu zentralen Vermittlern digitaler Altersnachweise werden.


Damit fassen die Expert*innen mehrere Gefahren von Alterskontrollen treffend zusammen. Der Clou: Kurz darauf empfehlen die Expert*innen Methoden der Alterskontrolle, die zumindest manche dieser Gefahren ebenso mit sich bringen.

Zwar sollten primär Eltern prüfen, worauf ihre Kinder zugreifen; zwar sollten Daten zum Schutz der Privatsphäre auf dem Endgerät bleiben. Trotzdem könne es den Expert*innen zufolge als Ergänzung eine „verpflichtende“ Alterskontrolle geben, und zwar „durch Altersschätzung per Kamera oder Verifikation mit offiziellen Dokumenten“. Das wirft mindestens zwei Probleme auf.

Erstens: Diskriminierung. Altersschätzung per Kamera benachteiligt strukturell Menschen, deren Gesicht eine Software nicht korrekt einschätzen kann. Denkbare Gründe sind etwa sichtbare Verletzungen oder Behinderungen. Auch offizielle Dokumente sind eine Hürde, die vulnerable gesellschaftliche Gruppen weiter benachteiligen kann. Allein in Deutschland gibt es Schätzungen zufolge Hunderttausende Menschen ohne Aufenthaltstitel. Viele von ihnen dürften keine Papiere haben, die mit einer Alterskontroll-App kompatibel wären. Wie ist das mit dem Anspruch auf „Schutz vor Diskriminierung“ vereinbar?

Insbesondere für junge Menschen ist Altersschätzung schlecht geeignet. Wenn ein Mensch nicht sicher sagen kann, ob ein Teenager wie 16 oder wie 17 Jahre aussieht, dann kann das auch keine Software. In Deutschland hat die Kommission für Jugendmedienschutz deshalb mal einen Puffer festgelegt: „Personen müssen von dem System als mindestens 23 erkannt werden, um Zugang zu den ab 18 Jahren bewerteten Inhalten zu bekommen.“ Die Expert*innen-Kommission empfiehlt jedoch abgestufte Jugendschutz-Funktionen, je nachdem, ob jemand etwa 13, 16 oder 18 Jahre alt ist. Für diese feinen Altersstufen ist Software zur Alterseinschätzung zu grob.

Zweitens: Machtkonzentration. Ohne die mächtigen US-Konzerne Apple und Google scheint es derzeit nicht zu laufen. In der EU entstehen gerade zwei Lösungen, die das Alter datensparsam anhand offizieller Dokumente prüfen sollen, und beide sind von deren mobilen Betriebssystemen abhängig.

Zum einen ist da der im April vorgelegte Prototyp einer „Mini-Wallet“ für iOS und Google-basiertes Android. Der ist bei Fachleuten bereits durchgefallen. Unter anderem der Ethikrat und die Expert*innen des Familienministeriums lehnen die Mini-Wallet ab. Zum anderen ist da die geplante digitale Brieftasche, „EUDI-Wallet“. Die deutsche Version dieser Wallet wird zunächst auch nur für iOS und Google-basiertes Android entwickelt. Wie ist das mit dem Anspruch vereinbar, keine Macht bei großen Plattform- und Betriebssystemanbietern zu konzentrieren?

EUDI-Wallet: Alles auf eine Karte


Ausdrücklich empfehlen die Expert*innen die EUDI-Wallet als Methode der Alterskontrolle für „erhöhte rechtliche Anforderungen“ sowie für eine feste Altersgrenze nach australischem Vorbild. Hier zeigen sich zwei weitere Probleme.

Erstens: Ein empfindlicher Vorbehalt. Die Expert*innen knüpfen ihre Empfehlung der EUDI-Wallet an bestimmte Anforderungen. Das ihr zugrunde liegende Gesetz, die eIDAS‑2.0‑Verordnung, soll demnach „vollständig erfüllt“ sein. Genau das droht gerade zu scheitern. In der Umsetzung höhlt die EU-Kommission die Schutzrechte der digitalen Brieftasche aus. Einbußen in Datenschutz und Privatsphäre zeichnen sich ab. Wenn die EUDI-Wallet ihre eigenen Ansprüche nicht erfüllt, womit sollen Menschen dann ihr Alter nachweisen?

Zweitens: Keine Alternative. Selbst wenn doch alles klappt mit der EUDI-Wallet, ihre Nutzung muss „freiwillig“ sein. Wer sie nicht haben will, darf nicht eingeschränkt oder benachteiligt werden. Auch das steht in der eIDAS-Verordnung. Bloß, welche Methode der Alterskontrolle käme anstelle der EUDI-Wallet in Frage? Die Expert*innen nennen keine konkrete Lösung. Stattdessen betonen sie, was sie nicht wollen: keine Mini-Wallet, kein Vorzeigen von Pass und Gesicht vor der Kamera.

Was bei den Ausführungen der Expert*innen völlig unter den Tisch fällt: Alterskontrollen lassen sich mühelos umgehen, etwa mit VPN-Diensten. Genau das passiert gerade in Australien. An dieser Stelle kippt das Vorhaben ins Absurde. Wovor sollen die Kontrollen schützen, wenn junge Menschen auf der Suche nach Verbotenem einfach einen kleinen Umweg machen?

Wann sollen Alterskontrollen Grundrechte einschränken?


Das Ergebnis ist ernüchternd. Keine Methode der Alterskontrolle kann den von den Expert*innen selbst ins Feld geführten Ansprüchen voll gerecht werden. Es fehlt eine fundierte Abwägung: Unter welchen Umständen sollen Alterskontrollen Grundrechte einschränken? Sollte die Gesellschaft ein Stück weit Diskriminerung und Machtkonzentration in Kauf nehmen – und warum?

Diese undankbare Diskussion vermeiden die Fachleute. Stattdessen servieren sie ein unschlüssiges Nebeneinander von Empfehlungen und Warnungen.

Für die internationale Debatte um Alterskontrollen im Netz ist das leider symptomatisch. Ähnlich argumentieren auch die EU-Kommission und die G7-Staaten, CDU, SPD und Grüne: Wieder und wieder empfehlen Befürworter*innen von Alterskontrollen Methoden, die den selbst gesteckten Ansprüchen nicht genügen. Das Ergebnis kann nur enttäuschen.

Internationale Warnungen verhallen


Alterskontrollen sind nur eine von insgesamt 56 Empfehlungen der deutschen Expert*innen-Kommission. Es geht unter anderem auch um Aufklärung, Prävention und Bildung, um die Rolle von Eltern, Schulen und Jugendhilfe. Keine dieser Empfehlungen birgt allerdings so weitreichende Gefahren wie Alterskontrollen. Der deutsche Ethikrat schreibt:

Die Technologien sind Instrumente zur Unterscheidung und unterschiedlichen Behandlung von Nutzergruppen. Als solche können sie auch zweckentfremdet werden, und zwar sowohl zur Beschränkung des Zugangs für weitere Gruppen als auch des Zugangs zu anderen Inhalten, zum Beispiel zu Materialien zur sexuellen Aufklärung oder gar zu solchen, die politisch unerwünscht sind. Aufgrund dieser breiten Einsatzmöglichkeiten kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Altersbestimmungstechnologien als Zensurinstrument missbraucht werden.


Mehr als 400 internationale Forscher*innen aus IT-Sicherheit und Datenschutz warnten in einem offenen Brief vom März 2026: Die Einführung von Alterskontrollen ohne weitere Forschung sei „gefährlich und gesellschaftlich nicht hinnehmbar“. Es fehle ein klares Verständnis dafür, was diese Kontrollen anrichten können, für „Sicherheit, Privatsphäre, Gleichberechtigung“ und die „Autonomie“ aller Menschen.

Eine drittes Paket an Empfehlungen kommt noch


Derzeit erarbeitet noch ein weiteres – also ein drittes – Gremium Vorschläge zum Schutz junger Menschen im Netz, und zwar auf EU-Ebene. Teils gibt es bei den Gremien personelle Überschneidungen: Judith Simon ist Professorin an der Universität Hamburg zur Ethik in der Informationstechnologie. Sie ist Mitglied im Ethikrat und im deutschen Gremium und war zu Gast im EU-Gremium.

In einer Doppelrolle unterwegs ist der Co-Vorsitzende des EU-Gremiums, Jörg Fegert, Professor an der Uniklinik Ulm für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie. Er war auch Teil des deutschen Gremiums.

Am 13. Juli soll das EU-Gremium seine Ergebnisse EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) vorlegen. Es könnte das netzpolitisch einflussreichste der drei Pakete werden, denn Plattformregulierung wird vor allem auf EU-Ebene verhandelt. Auch Familienministerin Karin Prien (CDU) sagte mit Blick auf die deutschen Fachleute: „Ich setze mich dafür ein, dass uns eine europäische Lösung gelingt.“

Gelingen kann aber nichts, solange sich die Politik und ihre Berater*innen um unangenehme Fragen drücken: Welche Nachteile wollen wir als Gesellschaft wirklich in Kauf nehmen – mit oder ohne Alterskontrollen?


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
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Jugendschutz-Empfehlungen: Expert*innen-Kommission schlägt Alternativen zum Social-Media-Verbot vor

24. Juni 2026 um 12:00

Im Auftrag der Bundesregierung haben Fachleute Empfehlungen für Jugendschutz im Netz erarbeitet. Sie schlagen neben einem EU-weiten Social-Media-Verbot unter 13 Jahren auch vor, die Plattformen stärker in die Pflicht zu nehmen – und spielen den Ball so zurück an die Politik.

Drei Menschen vor einer Treppe
Familienministerin Karin Prien flankiert von den Co-Vorsitzenden ihrer Expert*innenkommission, Olaf Köller und Nadine Schön. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / IPON

Schutz, Befähigung und Teilhabe – auf diesen drei Säulen bauen die Empfehlungen auf, die die Expert*innen-Kommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ heute vorgestellt hat.

Seit Herbst 2025 haben die 18 Mitglieder der vom Familienministerium einberufenen Kommission, darunter Jurist*innen, Bildungsforscher*innen und Mediziner*innen, an den Empfehlungen gearbeitet. Die Leitfragen: Was brauchen Kinder in den verschiedenen Phasen ihres Aufwachsens – und wer trägt die Verantwortung dafür?

Die Empfehlungen reichen vom Babyalter bis zur Volljährigkeit und richten sich an verschiedene Menschen und Institutionen, die Kinder beim Aufwachsen im Digitalen begleiten – Eltern ebenso wie Schulen, Kitas, Ärzt*innen oder Jugendhilfe. Vor allem enthalten sie aber zahlreiche Handlungsempfehlungen für die Politik.

In der öffentlichen Debatte geht es allerdings vor allem um eine Frage: Sollten Kinder und Jugendliche aus Sozialen Medien ausgesperrt werden? Und falls ja: bis zu welchem Alter? Bereits vor der Vorstellung der Empfehlungen hatten sich Politiker*innen beider Regierungsparteien für ein solches Verbot ausgesprochen – bis hin zu Bundeskanzler Merz, der erst Sympathien bekundete und später zu einem „Nein“ umschwenkte.

Schutz, Befähigung und Teilhabe: „Die drei Dimensionen bedingen einander“, heißt es dazu in den Empfehlungen: „Schutz darf nicht in pauschalen Ausschluss münden, Befähigung darf nicht strukturelle Verantwortung auf Kinder abwälzen, Teilhabe darf nicht heißen, junge Menschen unbegleitet zu lassen.“ Verantwortung dürfe nicht allein auf Eltern oder die Kinder selbst geschoben werden. Vielmehr müssten auch Plattformen dafür geradestehen, wenn es um die Gestaltung ihrer Produkte geht.

Das klingt nach einem salomonischen Urteil, das die Interessen und Bedürfnisse aller Seiten abwägt und zu einem Mittelweg kommt. Aber was heißt das konkret?

Was sagt die Kommission zum Social-Media-Verbot?


Die Kommission empfiehlt, Social Media für Kinder unter einem Mindestalter von 13 Jahren zu verbieten – allerdings nur als eine von zwei Alternativen. Unter der Überschrift “Risiko- und designorientiert regulieren” empfiehlt sie, das bereits existierende Gesetz für digitale Dienste (DSA) weiter zu schärfen.

Der DSA sieht bereits vor, dass Plattformen in der EU Kinder und Jugendliche besonders vor Gefahren schützen müssen, allerdings kritisieren die Expert*innen die Vorschriften als zu allgemein. Auch bemängeln sie, dass der DSA Plattformen nicht zu strengen Alterskontrollen verpflichtet. Zugleich schreiben sie, dass pauschale Social-Media-Verbote ab 15 oder 16 Jahren nach australischem Vorbild zu kurz greifen, “weil sie sehr unterschiedliche Dienste gleich behandeln, Teilhabe behindern und Umgehung fördern”.

Sie schlagen daher für die Konkretisierung der EU-Regeln zwei Alternativen vor und verschieben damit die Entscheidung für oder gegen ein Verbot an die Politik:

Alternative 1: gesetzliche Mindestaltersgrenze von 13 Jahren für Social-Media-Accounts mit wirksamer Altersprüfung und abgestuften Schutzstandards für 13–16 und 16–18 Jahre.

Alternative 2: keine einheitliche Altersgrenze, sondern dienst- und funktionsspezifische Beschränkungen nach Risikobewertung des jeweiligen Angebots (z. B. algorithmische Feeds, offene Kontaktfunktionen, Livestreams).


In beiden Fällen gelte: „Nationale Alleingänge“ sollten vermieden werden und die Regeln EU-weit einheitlich sein.

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) bevorzugt offenbar den ersten Vorschlag: „Für die eigenständige Nutzung sozialer Medien sehe ich grundsätzlich in dem Vorschlag einer gesetzlichen Altersgrenze von 13 Jahren den richtigen Weg – in Verbindung mit einer wirksamen Altersüberprüfung und abgestuften Schutzvorkehrungen für Jugendliche bis 18 Jahre.“ Für Kinder jünger als 13 solle ein „gesetzlicher Erlaubnisvorbehalt“ gelten, der nur nachweislich kindgerechte und risikoarme Angebote zulässt.

Prien will sich für eine europäische Lösung einsetzen.

Was sagt die Kommission zu Alterskontrollen?


Als Teil der ersten Alternative – Social-Media-Verbot – geben die Expert*innen auch eine Empfehlung für strenge Alterskontrollen ab – denn ohne diese lässt sich ein Mindestalter von 13 Jahren nicht durchsetzen.

Zugleich kritisieren sie, dass Plattformen derzeit weitgehend selbst entscheiden können, wie sie das Alter von Nutzer*innen prüfen. „Biometrische oder verhaltensdatenbasierte Verfahren gefährden Privatsphäre und Selbstbestimmung.“ EU und Bund sollten daher klare Vorgaben dafür machen, mit welchen Methoden Alterskontrollen stattfinden dürfen und dabei bestimmte Mindeststandards festlegen. So solle etwa nur das Erreichen eines Mindestalters an die Plattform kommuniziert oder das biometrische Daten nur auf dem Endgerät verarbeitet werden.

Nimmt die Kommission auch Plattformen in die Pflicht?


Ja, ergänzend zu den genannten Alternativen für die Schärfung der europäischen Regeln im DSA. Weil die Gefahren für Minderjährige nicht nur in einzelnen Inhalten, sondern in der Gestaltung der Dienste selbst liegen, müssten auch diese für einen „Jugendschutz by Design and Default“ sorgen, schreiben die Expert*innen.

Konkret empfehlen sie, für die Accounts von Minderjährigen einen verbindlichen Katalog von sicheren Voreinstellungen einzuführen. Er soll beispielsweise algorithmisch gesteuerte Feeds, personalisierte Werbung, suchtverstärkenden Funktionen oder manipulative Designs wie Endlos-Scrolling verbieten.

Dadurch verlagere sich der Schutz auf die Gestaltung der Plattform und sei nicht mehr davon abhängig, wie medienkompetent einzelne Kinder oder Eltern sind.

Was sagt die Kommission zu einem Handyverbot an Schulen?


Politiker*innen hatten in der Vergangenheit immer wieder ein bundesweites Handyverbot an Schulen gefordert. „Die private Gerätenutzung im Unterricht lenkt erheblich ab, erschwert eine konzentrierte Lernatmosphäre und schränkt in den Pausen das soziale Miteinander ein“ schreibt die Expert*innenkommission dazu. „In Mobbingsituationen kann sie verstärkend wirken.“

Die Fachleute kritisieren, dass die Regeln je nach Bundesland oder Schulform derzeit unterschiedlich ausfallen und empfehlen eine „weitgehende Einschränkung“ von privaten Handys an Schulen, die auch in den Schulgesetzen verankert wird.

An Grundschulen und bis einschließlich der siebten Klasse sollen private Geräte im Unterricht wie in den Pausen bundesweit verboten werden, so die Empfehlung. Ab der achten Klasse sollen Schulen gemeinsam mit ihren Schüler*innen Nutzungskonzepte erarbeiten.

Welche Empfehlungen spricht die Kommission für Eltern aus?


Um die Bildschirmzeit in den ersten Lebensjahren zu reduzieren, sollen Eltern nach der Geburt bessere Beratungsangebote erhalten, die generell ausgebaut und besser unterstützt werden sollen. Es außerdem sinnvoll, Eltern im Umgang mit den Bildern ihrer Kinder zu sensibilisieren.

Zugleich empfehlen die Expert*innen, ähnlich wie bei der Einführung der gewaltfreien Erziehung, auch eine gesetzliche Regelung, die die Rechte von Kindern um einen „Schutz vor digitaler Vernachlässigung“ erweitert. Eltern sollen also im Zweifel auch dafür verantwortlich gemacht werden können, wenn sie ihre Erziehungspflichten im Digitalen vernachlässigen.

Auch für diese Empfehlung äußerst Familienministerin Prien „große Sympathie“.

Was war der Arbeitsauftrag?


Ende 2025 hatte das Bundesfamilienministerium die Kommission einberufen. Die 18 Mitglieder kommen aus den Bereichen Rechtswissenschaft, Medizin, Psychologie, Kriminologie, Pädagogik und Bildungsforschung.

Ihre Arbeit wurde zuletzt vor allem vor dem Hintergrund eines diskutierten Social-Media-Verbotes wahrgenommen. Der eigentliche Arbeitsauftrag ist jedoch wesentlich breiter und beginnt schon mit der Frage, wie die digitale Welt auf Kleinkinder wirkt.

Der Auftrag an die Fachleute war, zunächst eine Bestandsaufnahme der Forschungslage zu machen und darauf basierend Empfehlungen abzugeben. Die Leitfrage lautet: Wie können Kinder und Jugendliche die beste Chance auf Teilhabe im Netz bekommen und zugleich vor Gefahren geschützt werden?

Warum wurden die Ergebnisse vorgezogen?


Ursprünglich war geplant, dass die Kommission ein Jahr lang arbeitet. Dann hat zum Jahresbeginn die Diskussion um ein Social-Media-Verbot in Deutschland und in der EU stark angezogen – nachdem Australien im Januar ein solches Verbot eingeführt hat. Der Bundeskanzler bekundete seine „Sympathien“ für ein Social-Media-Verbot und schwenkte später zu einem Nein um, Fachpolitiker*innen der SPD veröffentlichten ein Forderungspapier.

Das Familienministerium geriet unter Druck und entschied, den Bericht auf einen Termin vor der Sommerpause vorzuziehen.

Bereits Ende April erschien außerdem ein Zwischenbericht zum Forschungsstand. Er schloss ein Social-Media-Verbot nicht aus. Zugleich ging daraus hervor, dass ein pauschales Verbot nach australischem Vorbild Kindern und Jugendlichen eher nicht hilft. Dafür seien die Gefahren und Vorteile des Internets zu komplex.

Was passiert auf Ebene der EU?


Wichtiger als die Entwicklung in Deutschland ist im Zweifel ohnehin, was die EU-Kommission festlegt, denn die Regulierung des Internets erfolgt überwiegend gesamteuropäisch. Auch dort machen Politiker*innen jedoch massiven Druck für ein Verbot und Alterskontrollen.

Die EU-Kommission hat ebenfalls ein Gremium eingesetzt, das Empfehlungen zum Jugendschutz abgeben soll. Teils sitzen darin die gleichen Personen wie in der Expert*innenkommission des Familienministeriums. Die Ergebnisse werden zum 13. Juli erwartet. Danach wird die EU-Kommission ihr weiteres Vorgehen planen.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen machte allerdings schon vor der Veröffentlichung klar, wohin die Reise gehen soll. „Ohne Ergebnisse des Gremiums vorwegzunehmen: Es ist meine Überzeugung, dass wir einen zeitlichen Aufschub für soziale Medien in Betracht ziehen müssen“, sagte sie im Mai. Mit „Aufschub“ ist in diesem Fall gemeint: Ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unterhalb einer bestimmten Altersgrenze.

Warum würde ein Social-Media-Verbot das Internet für alle umkrempeln?


Um Jugendliche unterhalb eines bestimmten Alters von Plattformen fernzuhalten, müsste das Alter aller Internet-Nutzer*innen verlässlich geprüft werden. Nach derzeitigem Stand der Technik passiert das entweder über die Kontrolle von Ausweispapieren, über eine biometrische Erfassung des Gesichts, mit der das Alter geschätzt wird, oder mit einer Kombination aus beiden Verfahren.

Auch für einen Altersnachweis mit der App, die die EU-Kommission vor einigen Wochen als „datensparsame“ Alternative und vermeintlichen „Goldstandard“ vorgestellt hat, müssten Nutzer*innen zunächst ihr Gesicht biometrisch scannen lassen.

Fachleute kritisieren, dass mit den Voraussetzungen für solche Alterskontrollen auch die technische Infrastruktur geschaffen wird, um Menschen im Netz verlässlich zu identifizieren. Anonym könnte dann niemand mehr auf den Plattformen unterwegs sein. Das ist allerdings eine wichtige Voraussetzung für eine freie Meinungsäußerung und viele weitere wichtige Grundrechte in einer Demokratie.

Für Jugendliche hätte eine solche Deanonymisierung ebenfalls negative Folgen. Auch sie profitieren davon, freien und anonymen Zugang zu Informationen im Netz zu bekommen, etwa zu sexueller Orientierung oder Aufklärung.

Eine weitere, womöglich noch größere Gefahr: Mit der gleichen Infrastruktur könnten nach einem Regierungswechsel auch weitere Nutzergruppe aus dem Netz ausgesperrt oder politisch unliebsame Inhalte blockiert werden. Das kritisierte kürzlich auch der Deutsche Ethikrat, der ebenfalls beauftragt war, sich zu einem Social-Media-Verbot zu äußern. Die Fachleute in diesem Gremium sprachen sich – aus den genannten Gründen – klar gegen ein solches Verbot aus.


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EuGH-Urteil: Frankreich darf Pornoseiten zu Alterskontrollen zwingen

16. Juni 2026 um 16:59

Darf Frankreich im nationalen Recht festlegen, dass Pornoseiten das Alter ihrer Nutzer*innen prüfen müssen? Zwei Anbieter aus Tschechien klagten dagegen, der Europäische Gerichtshof formulierte Bedingungen.

Screenshot zeigt Logo und URL von XVideos
Der Betreiber von XVideos hat gegen die französischen Alterskontrollen geklagt. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Pond5 Images

Frankreich darf Anbieter von Pornoseiten unter bestimmten Umständen dazu verpflichten, das Alter ihrer Nutzer*innen zu überprüfen – auch wenn diese ihren Sitz in einem anderen EU-Staat haben. So urteilte heute der Europäische Gerichtshof (EuGH).

Frankreich verpflichtet alle Anbieter von pornografischen Inhalten im Netz seit Juni 2025 zu harten Alterskontrollen. Ein einfacher Klick, dass man über 18 ist, reicht seitdem nicht aus. Plattformen müssen das Alter ihrer Nutzer*innen über einen Drittanbieter verlässlich prüfen lassen. Das betrifft auch die weltweit populärsten Seiten PornHub, XHamster und XVideos.

Zwei der Unternehmen zogen dagegen vor Gericht: Die tschechischen Firmen WebGroup Czech Republic und NKL Associates betreiben die Seiten XVideos und XNXX. Sie gehören seit Jahren zu den meistbesuchten Pornoseiten weltweit.

Sie argumentierten, Frankreichs Regeln verstießen gegen das „Herkunftslandprinzip“, festgehalten in der E‑Commerce-Richtlinie. Diese sieht vor, dass Anbieter in der EU in dem Staat reguliert werden, in dem sie ihren Firmensitz haben – im Falle der beiden Unternehmen sollte also tschechisches Recht gelten, nicht französisches.

Der Europäische Gerichtshof wies das in seinem heutigen Urteil zurück. Demnach gelte zwar das Prinzip, dass Anbieter in der EU in dem Land reguliert werden, in dem sie ihren Firmensitz haben. Allerdings seien unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen davon möglich, etwa wenn es um den Jugendschutz geht.

Damit das erlaubt sei, müsse Frankreich allerdings zunächst das Herkunftsland bitten, selbst aktiv zu werden, und anschließend sowohl dieses Land als auch die EU-Kommission über seine Pläne verständigen.

Auswirkungen auf nationales Social-Media-Verbot

Der Gerichtshof hat dabei nicht geprüft, ob diese Voraussetzungen im Fall von Frankreich gegeben waren oder ob harte Alterskontrollen tatsächlich die einzige wirksame Methode darstellen, um Kinder vor Pornografie zu schützen. Das muss jetzt der französische Staatsrat tun, der den Fall vor den EuGH gebracht hat.

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Die Entscheidung könnte jedoch indirekte Auswirkungen auf die Debatte um ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche haben, die derzeit vehement in der EU geführt wird. Frankreich ist eines der Länder in der EU, die ein solches Verbot vorbereiten.

„Das Urteil macht deutlich, dass Altersbeschränkungen für soziale Medien ebenfalls gegen den Grundsatz des Herkunftslandes verstoßen würden“, sagt Simeon de Brouwer vom europäischen Dachverband European Digital Rights. Mitgliedstaaten, die solche nationalen Verbote einführen wollten, müssten demnach ebenfalls nachweisen, dass das Verbot notwendig sei und dass die Maßnahmen im Herkunftsland einer Plattform nicht ausreichten.

Das dürfte im Fall eines Social-Media-Verbots schwerer sein als bei nationalen Altersbeschränkungen für Pornoplattformen, weil es im Fall von Social-Media-Plattformen durchaus Alternativen gibt, etwa die Plattformen für alle Nutzer*innen sicherer zu machen.

Unabhängig von dem Fall stehen die beiden klagenden Porno-Plattformen auch auf dem Prüfstand in der EU. Die EU-Kommission hat vor einem Jahr Verfahren gegen XNXX und XVideos eingeleitet, ebenso gegen Konkurrenten Pornhub und Stripchat. Auch hier geht es um Jugendschutz und Alterskontrollen: Sie sollen Minderjährige unzureichend vor schädlichen Inhalten schützen – ein Verstoß gegen das Gesetz für digitale Dienste (DSA). Das bestätigte die Kommission im März in einer vorläufigen Feststellung.

Das DSA sieht keine Pflicht für Alterskontrollen vor. Er verpflichtet Anbieter aber zu Maßnahmen, um Minderjährige vor Inhalten wie Pornografie zu schützen. Die Plattformen können sich nun zu der Feststellung äußern. Stellt die Kommission abschließend einen Verstoß fest, droht ihnen eine Strafe in Höhe von bis zu 6 Prozent des Jahresumsatzes.


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Absichern statt aussperren: Deutscher Ethikrat sagt „Nein“ zu Social-Media-Verbot

11. Juni 2026 um 11:15

Der Deutsche Ethikrat mischt die Social-Media-Debatte auf. Dem vielfach geforderten Verbot für Minderjährige verpassen die Expert*innen eine Abfuhr – und warnen eindringlich vor den Gefahren von Alterskontrollen. Die Analyse.

Porträt von Judith Simon
Die Philosophin Judith Simon ist Sprecherin für die Stellungnahme im Ethikrat. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / IPON

Der Deutsche Ethikrat hat Empfehlungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz vorgelegt. Die Expert*innen sprechen sich ausdrücklich gegen ein Social-Media-Verbot für Minderjährige nach australischem Vorbild aus. Stattdessen sollen Plattformen digitale Räume sicherer gestalten. Bei Alterskontrollen zieht der Ethikrat strenge Linien: Er lehnt Verfahren ab, bei denen Daten das Gerät von Nutzer*innen verlassen.

Hintergrund ist die internationale Debatte um Kinder- und Jugendschutz im Netz. Spitzenpolitiker*innen in Bund, Ländern und der EU fordern ein Social-Media-Verbot für Minderjährige, darunter EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU). Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) hatte den Ethikrat um Stellungnahme gebeten.

Der Ethikrat ist laut Gesetz unabhängig. Die 26 Mitglieder sollen demnach „naturwissenschaftliche, medizinische, theologische, philosophische, ethische, soziale, ökonomische und rechtliche Belange in besonderer Weise repräsentieren“ und ein „plurales Meinungsspektrum“ vertreten. Berufen werden sie nach Vorschlägen von Bundesregierung und Bundestag für vier Jahre. Mitautorin und Sprecherin der neuen Stellungnahme ist Judith Simon, Professorin an der Universität Hamburg zur Ethik in der Informationstechnologie.

Das 50-seitige Papier des Ethikrats ist der bisher sorgfältigste und ausführlichste Beitrag zur Debatte in Deutschland. Maßstab sei das Kindeswohl im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention, schreiben die Expert*innen. Differenziert gehen sie auf die Grundrechte junger Menschen ein und warnen vor den Folgen von Alterskontrollen. Am Ende geben sie politische Empfehlungen. Der Überblick.

Klares „Nein“ zum Social-Media-Verbot


Soll für Social Media ein gesetzliches Mindestalter eingeführt werden? Um diese Frage kreist die Debatte seit Monaten. „Der Ethikrat beantwortet sie mit nein“, sagt der Vorsitzende des Ethikrats Helmut Frister. Dafür nennt der Ethikrat vier Gründe.

  • Erstens: Das Problem liegt nicht pauschal bei sozialen Medien, wie aus dem Papier hervorgeht, sondern bei konkreten Merkmalen „wie zum Beispiel Endlos-Feeds“. Statt junge Menschen auszusperren sollen unter anderem schädliche Funktionen verboten werden.
  • Zweitens: Das Alter allein sagt zu wenig aus. Kinder gleicher Altersgruppen würden sich „in ihrem Reifegrad“ mitunter deutlich voneinander unterscheiden, schreiben die Expert*innen.
  • Drittens: Nicht nur auf sozialen Medien gibt es Risiken, sondern auch bei vielen anderen digitalen Diensten. Konkret nennt der Ethikrat etwa Messenger, Spiele, Streaming-Plattformen, Chatbots und Bildgeneratoren. Zudem könnten junge Menschen ein Verbot einfach umgehen, wie erste Erfahrungen aus Australien zeigen würden.
  • Viertens: Ein Mindestalter würde Teilhabe, Entwicklung und Medienkompetenz junger Menschen beeinträchtigen. Mit sozialen Medien würden sie unter anderem Freundschaften pflegen, „emotionale Unterstützung und Zugehörigkeit erleben“. Hinzu kommt, dass Eltern laut Grundgesetz das Recht haben, selbst über die Erziehung zu entscheiden – also auch darüber, wann sie ihrem Kind welche digitalen Angebote zutrauen. Ein Mindestalter würde „auf unverhältnismäßige Art und Weise in das Recht der Eltern eingreifen“.

Besser regeln, besser durchsetzen


Der Ethikrat belässt es nicht beim Nein zum Social-Media-Verbot, sondern beschreibt Alternativen. Eine zentrale Rolle spielen strenge Regeln für Online-Dienste. „Anbieter müssen für Minderjährige zugängliche digitale Räume so gestalten, dass Kinder und Jugendliche effektiver geschützt werden als bisher“, schreibt der Ethikrat. Konkreter Vorschlag:

Zu exzessiver Nutzung anreizende Funktionen digitaler Angebote sollten generell verboten werden.


So sollen Anbieter auf „süchtig machende Funktionen“ verzichten, auf „algorithmisch gesteuerte Feeds oder Empfehlungssysteme“; auf Profiling und Tracking. Es brauche zudem Blockier- und Meldefunktionen sowie sichere Voreinstellungen, etwa wer wen kontaktieren kann. Einen Rechtsrahmen dafür gibt es schon, vor allem das EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA). Erste DSA-Verfahren, etwa gegen TikTok, laufen gerade an. Der Ethikrat rät, unter anderem den DSA „konsequent“ auszuschöpfen.

Jenseits des DSA sieht der Ethikrat Schutzlücken, und zwar bei Angeboten, die nicht unter die im Gesetz definierten digitalen Dienste fallen. Als Beispiel nennt der Ethikrat generative KI, dazu gehören etwa Chatbots wie ChatGPT, Bild- und Videogeneratoren. Zwar gebe es dafür die KI-Verordnung, dort würden aber Vorgaben zum Jugendschutz fehlen.

Schließen lassen sich solche Lücken etwa mit dem von der EU-Kommission geplanten Gesetz über digitale Fairness (Digital Fairness Act, DFA). Mehrfach verweist auch der Ethikrat darauf. Das Besondere am DFA: Er nimmt nicht Minderjährige in den Blick, sondern alle. Passend dazu halten die Expert*innen fest: Digitale Angebote sollten „für alle Menschen so gestaltet werden, dass sie systemische Risiken minimieren“. Denn die zugrunde liegenden Geschäftsmodelle könnten nicht nur Kindern und Jugendlichen schaden.

Eltern stärken


Eine zentrale Rolle in den Empfehlungen des Ethikrats spielen Eltern. Einfach ausgedrückt sollen nicht etwa flächendeckende Alterskontrollen verhindern, dass junge Menschen eine potenziell schädliche Plattformen nutzen, sondern: Mama und Papa oder andere Erziehungsberechtigte. Der Ethikrat verschiebt damit den Fokus von technischer Kontrollinfrastruktur zu menschlicher Fürsorge.

„Der Zugang zu digitalen Angeboten sollte auf einer ersten Stufe durch die Eltern geregelt werden“, schreiben die Expert*innen. Sie seien zuständig für das „Ausbalancieren“ von Schutz, Teilhabe und Befähigung. „Die Eltern haben dabei einen Gestaltungsspielraum, der erst überschritten ist, wenn das Kindeswohl konkret gefährdet wird.“

Der Ethikrat erkennt an, dass Eltern damit keine leichte Aufgabe haben. „Selbst bei vorhandenen Ressourcen gibt es sicherlich Eltern, die – um Zeit und vor allem Nerven zu sparen – den Weg des geringsten Widerstands gehen und die digitalen Aktivitäten ihrer Kinder nicht oder nur unzureichend kontrollieren.“ Mehrere Maßnahmen sollen Eltern deshalb stärken:

  • Bessere digitale Werkzeuge. Eltern sollen mit passenden Kontroll-Werkzeugen „den Zugang zu Apps, Funktionen und Inhalten sowie die Gesamtnutzungszeit einfach, sicher und passgenau beschränken können“, und zwar „mit überschaubarem Aufwand“.
  • Mehr Unterstützung. Es brauche „eindringliche Aufklärung“, auch für „technisch wenig versierte Eltern“. Und wenn Eltern es nicht selbst schaffen, könne etwa die Familienhilfe „Digitalpat*innen“ vermitteln.
  • Bessere Altersempfehlungen. Welches digitale Angebot ist für Kinder geeignet? Eltern sollten sich hier nicht auf die Altersangaben der Anbieter verlassen müssen. Anerkannte Organisationen wie die Freiwillige Selbstkontrolle könnten vermehrt Angebote bewerten.

Strenge Linien für Alterskontrollen


Ausführlich geht der Ethikrat auf Probleme und Gefahren von Alterskontrollen ein. Sie sind ein zentraler Aspekt der Debatte, denn wer ein Social-Media-Verbot fordert, will das in der Regel mit strengen Alterskontrollen durchsetzen. Die EU-Kommission schafft mit der geplanten Alterskontroll-App („Mini-Wallet“) gerade die Infrastruktur für EU-weite Alterskontrollen im Netz.

Der Deutsche Ethikrat tritt hier auf die Bremse. Die Mini-Wallet habe „Schwächen in Bezug auf Sicherheit, Datenschutz und Effektivität“, schreiben die Expert*innen. Sie sei „abzulehnen“. Das ist eine Klatsche für die EU-Kommission, die mit der Mini-Wallet einen „Goldstandard“ für sichere und datensparsame Alterskontrollen setzen wollte.

Die Kritik der Expert*innen an Alterskontrollen ist jedoch grundlegender. „Einer Forderung nach perfekter Wirksamkeit würde kein System genügen“, schreiben sie. Zugleich könne es „ein falsches Gefühl der Sicherheit erzeugen“, wenn man ignoriert, wie leicht sich Alterskontrollen umgehen lassen. Genau das tun Befürworter*innen von Alterskontrollen jedoch immer wieder, wenn sie die Systeme als wirksam und robust beschreiben.

„Mit der verpflichtenden Nutzung von Altersbestimmungstechnologien ist zudem die Sorge verbunden, dass dies ein weiterer Schritt auf dem Weg zum Ende eines frei zugänglichen, offenen Internets wäre“, schreibt der Ethikrat weiter. Die Expert*innen warnen ausdrücklich vor „Missbrauch und Zensur“:

Die Technologien sind Instrumente zur Unterscheidung und unterschiedlichen Behandlung von Nutzergruppen. Als solche können sie auch zweckentfremdet werden, und zwar sowohl zur Beschränkung des Zugangs für weitere Gruppen als auch des Zugangs zu anderen Inhalten, zum Beispiel zu Materialien zur sexuellen Aufklärung oder gar zu solchen, die politisch unerwünscht sind. Aufgrund dieser breiten Einsatzmöglichkeiten kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Altersbestimmungstechnologien als Zensurinstrument missbraucht werden.


Eine der wichtigsten Methoden für Alterskontrollen basiert auf Papieren, die das Alter belegen, etwa ein Ausweis. Das setzt jedoch Dokumente voraus „über die bestimmte Gruppen gegebenenfalls nicht verfügen“, mahnt der Ethikrat. Eine weitere wichtige Methode sind Schätzungen. Hierfür scannt eine Software etwa das Gesicht oder das Verhalten einer Person auf einer Plattform. Dabei warnt der Ethikrat vor „systematischen Verzerrungen in zwei Richtungen“. Einfach ausgedrückt kann eine solche Software Erwachsene zu Unrecht aussperren – oder junge Menschen zu Unrecht durchlassen.

Nicht zuletzt würden viele Methoden der Alterskontrolle die Privatsphäre gefährden. „Viele Ansätze erfordern die Preisgabe sensibler Daten und/oder das Auslesen von Nutzungsdaten und Inhalten durch die Anbieter. Von besonderer Sensibilität sind hier biometrische Daten“, schreibt der Ethikrat.

Der Pudding wird uns auf die Füße fallen



Das Fazit: Der Ethikrat spricht sich „gegen den Einsatz von Technologien zur Altersableitung oder Altersschätzung aus, bei denen Daten das Endgerät der Nutzerinnen und Nutzer verlassen“.

Diese Empfehlung beißt sich mit der aktuellen Praxis in Deutschland. Regelmäßig bewertet die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) Systeme zur Alterskontrolle als „positiv“, bei denen Nutzer*innen ihre Daten einem externen Anbieter anvertrauen müssen. Das heißt: Anbieter in Deutschland nutzen derzeit Alterskontrollen, von denen der Ethikrat abrät.

„Verpflichtende“ Alterskontrollen dennoch möglich


Spielraum für Alterskontrollen im Netz sieht der Ethikrat dennoch. Zwar sollten Kontrollen durch Eltern der Standard sein. Aber: „Alterskontrollverfahren auf Geräteebene können ergänzend eingesetzt werden.“ Diese Kontrollen könnten „je nach Einsatzgebiet“ sogar „verpflichtend“ sein.

Der Ethikrat zählt nicht genau auf, wovor solche Alterskontrollen schützen sollen. Mindestens geht es um Inhalte, die Minderjährigen „bereits nach dem Strafgesetzbuch“ nicht zugänglich gemacht werden dürfen, also unter anderem Pornos.

Ablaufen könnten die Alterskontrollen nach Auffassung des Ethikrats per „Altersschätzung durch die Kamera“ oder per „Verifikation mit offiziellen Dokumenten“. An dieser Stelle wirken die Empfehlungen allerdings nicht schlüssig: Beide Verfahren hatte der Ethikrat zuvor kritisiert. Bei Altersschätzung drohen „systematische Verzerrungen in zwei Richtungen“; Verifikation mit Dokumenten schließt Menschen aus, die solche Dokumente nicht haben. Es fehlt die Abwägung, warum die Expert*innen solche Nachteile dennoch in Kauf nehmen würden. Auch auf die Gefahr von „Missbrauch und Zensur“ gehen sie hier nicht näher ein.

Jedenfalls müssten sensible Daten auf dem Gerät bleiben. Das Gerät dürfe nur das relevante Alterssignal übermitteln. Der Ethikrat fordert hierfür „konkrete technische Anforderungen“ per Gesetz. Der Verweis auf Prinzipien wie Datenschutz sei „zu abstrakt“.

Eine Empfehlung unter Vorbehalt spricht der Ethikrat für die geplante digitale Brieftasche der EU („EUDI-Wallet“) aus, mit der Menschen in der EU künftig unter anderem ihr Alter nachweisen sollen. Die Bedingung: Die Brieftasche müsse die Vorgaben der eIDAS‑2.0‑Verordnung „vollständig“ erfüllen. Hinter der Abkürzung steckt das Gesetz, das der Brieftasche zugrunde liegt.

Mehr Kontext zu dem Vorbehalt liefert der Ethikrat nicht, allerdings rüttelt die EU-Kommission derzeit am Schutzniveau der EUDI-Wallet. Kritiker*innen fürchten um die Privatsphäre. Ein weiterer Fallstrick: Die digitale Brieftasche darf laut Gesetz nur „freiwillig“ sein, es muss also Alternativen geben. Bloß, welche? Der vom Ethikrat gesteckte Spielraum ist eng.

Wendet sich das Blatt?


Die Bundesregierung hatte im April mitgeteilt, noch keine gemeinsame Position zum Social-Media-Verbot zu haben. Die Empfehlungen des Ethikrats fallen in eine Zeit, in der die breite Kritik an Social-Media-Verbot und Alterskontrollen anscheinend auch bei der Bundesregierung verfängt:

  • Mitte Mai hatte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) nach anfänglichen Sympathien für das Konzept ausdrücklich „Nein“ zu einem Social-Media-Verbot gesagt.
  • Wenig später hatte sich Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) kritisch geäußert, und damit die Position seines Parteichefs Markus Söder gestützt.
  • Familienministerin Karin Prien (CDU) wollte im Mai nicht von einem „Verbot“ sprechen und hielt sich im Gespräch mit Interessierten alle Optionen offen.
  • Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) konnte dem australischen Modell im Dezember noch „eine Menge abgewinnen“ – sagte jedoch vor wenigen Tagen, ein Social-Media-Verbot für Minderjährige sei „besser als nichts“, während Schutz „innerhalb“ des Designs von Plattformen „am nachhaltigsten“ sei.


All das heißt jedoch nicht, dass sich das Blatt wendet. Denn Forderungen nach einem Social-Media-Verbot für Minderjährige gibt es EU-weit. Die jüngsten Äußerungen von Unions-Politiker*innen zeigen: Zumindest in Deutschland wachsen die Bedenken.

Der Ethikrat hat dafür Argumente geliefert. In Kürze sollen zwei weitere Expert*innen-Gremien auf Deutschland- und EU-Ebene wissenschaftlich fundierte Empfehlungen vorlegen, zuerst das deutsche Gremium am 24. Juni.


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Alterskontrollen: Der Pudding wird uns auf die Füße fallen

10. Juni 2026 um 10:39

Weltweit drängen Regierungen auf Alterskontrollen im Netz. Robust, anonym und zugänglich sollen sie sein. Während die Debatte um das Für und Wider kreist, geht das Wichtigste vergessen: Keine Technologie kann diese Ansprüche erfüllen. Eine Intervention.

Ein roter Wackelpudding
Dieser Pudding lässt sich nicht an die Wand nageln (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO/Zoonar, Bearbeitung: netzpolitik.org

Unmögliche Dinge haben eine magische Anziehungskraft. Kein Tier der Welt kann gleichermaßen Eier, Wolle, Milch und Fleisch liefern, trotzdem lebt die eierlegende Wollmilchsau zumindest in unserer Fantasie. Einen festen Platz im kulturellen Gedächtnis hat auch die Katze aus der Vorstellung des Physikers Erwin Schrödinger, die sowohl tot als auch lebendig ist. Und dann gibt es noch den Kreis, den man gerne quadrieren; den Pudding, den man an die Wand nageln will.

Ein Konzept kann noch so widersprüchlich sein, in unserer Vorstellung kann es schlüssig und sinnvoll erscheinen. Genau so verhält es sich mit jenen Alterskontrollen im Netz, die Politiker*innen auf höchster Ebene fordern, seit Australien ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige eingeführt hat. Diese Alterskontrollen sollen nämlich mehrere Eigenschaften zugleich erfüllen, die sich nicht miteinander kombinieren lassen.

  • Einerseits sollen Alterskontrollen im Netz sehr streng sein. Kinder und Jugendliche sollen sie möglichst nicht umgehen können. Eine derzeit weit verbreitete Abfrage wie „Bist du erwachsen?“ genügt demnach nicht. Die Kontrollen sollen deshalb genau, wirksam, zuverlässig und robust sein.
  • Andererseits sollen Alterskontrollen im Netz sehr mild sein. Menschen sollen von den Kontrollen nicht benachteiligt werden; ihre Grundrechte auf Datenschutz und Privatsphäre sollen nicht leiden. Die Kontrollen sollen deshalb zugänglich, anonym und datensparsam sein. Sie sollen außerdem nicht diskriminieren und Teilhabe ermöglichen, zwei weitere Grundrechte.


Diese und weitere Ansprüche an Alterskontrollen fallen immer wieder in der Debatte. Sie tauchen etwa in den Leitlinien zur Umsetzung des Gesetzes über Digitale Dienste (DSA) für Minderjährige auf, im Forderungspapier wichtiger Politiker*innen der SPD, in einem Gesetzentwurf der Grünen im Bundestag, im Parteitagsbeschluss der CDU in einem Papier vom Europäischen Datenschutzausschuss oder in einer Einigung der G7-Staaten. Die Ansprüche klingen vielversprechend und glaubhaft, gerade wenn Politiker*innen auf höchster Ebene sie beharrlich wiederholen.

Das Problem: Alles auf einmal geht nicht. Alterskontrollen sind entweder zu mild oder zu streng. Es gibt keine Lösung, die Vorteile beider Ansätze in sich vereint. Warum das so ist, machen drei Beispiele anschaulich.

Erstens: Bist du denn schon alt genug?


☝️ Anspruch: Zuverlässige Alterskontrollen brauchen Belege, dass ein Mensch tatsächlich erwachsen ist.

🔍 Realitäts-Check: Die aktuell in der EU geplante Lösung, um das Alter von Menschen im Netz zu prüfen, ist die Alterskontroll-App. Sie soll einer Website verraten, ob ein Mensch eine Altersschwelle überschreitet oder nicht. Die App basiert auf Ausweispapieren oder anderen Dokumenten. Menschen brauchen für die App außerdem ein Smartphone, Stand aktuell mit iOS oder Google-basiertem Android. Das bedeutet Handyzwang und den Zwang, die Betriebssysteme von US-Konzernen zu nutzen. All das sind Hürden.

Es gibt allein in Deutschland nach Schätzungen Hunderttausende Menschen ohne Aufenthaltstitel. Es ist unklar, ob sie Papiere haben, die mit einer EU-Ausweis-App kompatibel wären; oft misstrauen sie Behörden. Hinzu kommen Menschen, die ihre Ausweispapiere schlicht nicht digital scannen wollen oder kein (geeignetes) Handy haben.

Eine weitere Option der Altersüberprüfung sind KI-basierte Gesichtsscans. Dann würde eine Software das Alter einer Person schätzen. Diese Technologie ist nicht nur ein tiefer Eingriff in die Privatsphäre, sie macht auch Fehler. Sie kann etwa Menschen benachteiligen, die jünger aussehen, als sie sind. Oder deren Gesicht nicht so aussieht wie die Gesichter, für die die Software optimiert wurde, beispielsweise wegen einer Verletzung oder Behinderung. Und auch hier gibt es technische Hürden: Menschen brauchen eine Handykamera, die funktioniert.

Solche Hürden sind niedrig für Menschen mit bestimmen Privilegien, aber sie sind hoch für Menschen, denen solche Privilegien fehlen. Das kann marginalisierte Gruppen weiter benachteiligen. Wer die Hürden nicht überwinden kann oder will, muss auf digitale Teilhabe verzichten.

📌 Zwischenfazit: Sollen Alterskontrollen ernsthaft zuverlässig sein, könnten sie nicht für alle zugänglich sein. Sie müssten Teilhabe einschränken und diskriminieren – was Befürworter*innen ausdrücklich nicht wollen.

Zweitens: Bist du’s wirklich?


☝️ Anspruch: Robuste Alterskontrollen verlangen, dass Menschen den Altersnachweis nicht von jemandem klauen.

🔍 Realitäts-Check: Diesen Anspruch können datensparsame Lösungen wie die Alterskontroll-App der EU nicht überzeugend erfüllen. Gegenüber einer altersbeschränkten Website soll die App nur weitergeben, ob jemand eine Altersschwelle überschritten hat, mehr nicht. Das ist wichtig zum Schutz der Privatsphäre, im besten Fall läuft das sogar anonym.

Eine Website kann dann allerdings nicht prüfen, ob eine Person ihren Nachweis geklaut hat – etwa, weil sie das Handy von jemand anderem benutzt.

Eindämmen ließe sich der Nachweis-Klau nur mit weniger Privatsphäre. Man müsste Nachweis und Nutzer*in enger verknüpfen. Eine Option: Wer eine beschränkte Website öffnen will, müsste dafür in Echtzeit das eigene Gesicht scannen lassen. Eine Software könnte das Alter abschätzen, oder das Gesicht mit einem Ausweisdokument abgleichen, aus dem das Alter hervorgeht. Eine andere Option wäre ein passwortgeschützter Account, wo der geprüfte Altersnachweis hinterlegt ist. Dann könnten Website-Betreiber allerdings aus den Aktivitäten einer Person Profile bilden.

📌 Zwischenfazit: Sollen Altersschranken ernsthaft robust sein, ginge das nur mit Einbußen bei der Privatsphäre – was Befürworter*innen ausdrücklich nicht wollen.

Drittens: Bleib da, wo ich dich sehen kann!


☝️ Anspruch: Wirksame Alterskontrollen verlangen, dass Menschen die beschränkten Inhalte nicht einfach über einen Umweg abrufen.

🔍 Realitäts-Check: Hier kippt das Vorhaben ins Absurde. Junge Menschen müssen Alterskontrollen gar nicht erst austricksen, sie können sie einfach vermeiden. Das hat mit der Architektur des Internets zu tun. Alterskontrollen sind wie ein eisernes Tor auf einem Pfad, der in einen Wald führt. Man muss dieses Tor nicht aufkriegen – man kann einfach den ausgetretenen Pfad verlassen und irgendwo zwischen den Bäumen in den Wald spazieren.

Mit VPN-Diensten oder dem Tor-Browser lassen sich altersbeschränkte Websites ohne Schranken besuchen. Der Internetverkehr fließt dann über Server an einen anderen Ort, etwa ein anderes Land ohne Alterskontrollen. Im Mai hat eine Analyse vom Wissenschaftlichen Dienst des Europäischen Parlaments Aufsehen erregt. Im Rahmen einer Abwägung bezeichneten die Autor*innen VPN-Dienste auch als Lücke im Jugendschutz, die geschlossen werden müsse („A loophole that needs closing“).

VPN-Dienste verbieten? Für Grundrechte wie Datenschutz und Privatsphäre wäre das katastrophal. Es würde die Demokratie untergraben. Denn VPN-Dienste oder auch das Tor-Netzwerk sind wichtige Werkzeuge digitaler Selbstverteidigung. Sie schützen unter anderem Journalist*innen, Whistleblower*innen, Oppositionelle, Dissident*innen. Autoritäre Regierungen wie Russland, Iran oder Nordkorea gehen dagegen vor – also Regime, die es als Bedrohung ansehen, wenn sich Menschen frei und anonym Informationen beschaffen und kommunizieren können.

📌 Zwischenfazit: Sollen Alterskontrollen ernsthaft wirksam sein, müsste man auch Werkzeuge wie VPN-Dienste einschränken, die für Grundrechte im Netz essentiell sind – was in einer Demokratie nicht wünschenswert sein kann.

Fazit: Die Rechnung geht nicht auf


Alterskontrollen, die alle Ansprüche erfüllen: Das erscheint nur schlüssig, wenn man nicht genau hinschaut. Wer ohne Abstriche strenge und zugleich milde Alterskontrollen verspricht, kennt sich nicht aus oder ist nicht aufrichtig.

  • Die CDU verlangt in ihrem Parteitagsbeschluss: „ein effektives und technisch belastbares Altersverifikationssystem“. Die Verifikation habe „datensparsam, sicher und unter Wahrung europäischer Datenschutzstandards zu erfolgen.“ Das klappt nicht.
  • Wichtige SPD-Politiker*innen rund um Justizministerin Stefanie Hubig fordern: „eine verpflichtende, wirksame und datensparsame Altersverifizierung“. Das klappt nicht.
  • Die Grünen wollen „eine rechtssichere, verlässliche, diskriminierungsfreie, datensparsame und grundrechtsschonende Lösung.“ Das klappt nicht.
  • Der Europäische Datenschutzausschuss verlangt von Alterskontrollen: Zugänglichkeit, Zuverlässigkeit, Robustheit und „datenschutzfreundlichste verfügbare Methoden“. Das klappt nicht.
  • Die DSA-Leitlinien der EU-Kommission zum Schutz von Minderjährigen wollen Alterskontrollen bewerten nach: Genauigkeit, Zuverlässigkeit, Robustheit, Nicht-Intrusivität und Nichtdiskriminierung. Das klappt nicht.
  • Die G7-Staaten wollen „robuste, zuverlässige und Privatsphäre wahrende Lösungen zur Altersüberprüfung“. Das klappt nicht.


Eine realistische Debatte ist nur möglich, wenn sich die Beteiligten ehrlich machen und klar benennen, was klappt und was nicht. Nur so können sich Abgeordnete, Diplomat*innen, Forschende, Wähler*innen und alle anderen Interessierten eine Meinung bilden und informierte Entscheidungen treffen.

Welche Nachteile wollen wir als Gesellschaft in Kauf nehmen, wenn wir Alterskontrollen mild oder streng gestalten? Befürworter*innen von Alterskontrollen sind darauf eine Antwort schuldig. Denn es gibt keine Option ohne Nachteile:

  • Entweder die Alterskontrollen – oder besser: Altersschranken sind mild, dann brauchen junge Menschen viele andere Schutzmaßnahmen. Dafür bietet das Gesetz über digitale Dienste eine Menge Werkzeuge, etwa Vorschriften gegen manipulative Designs und suchtfördernde Mechanismen. Kombinieren ließe sich das mit klugen und offenen Jugendschutz-Werkzeugen.
  • Oder aber die Alterskontrollen sind streng, dann gefährden sie die Grundrechte aller. Schlimmstenfalls droht ein Netz nach Vorbild autoritärer Regime.

Warnung von Forscher*innen verhallt


Strenge Alterskontrollen für alle – umgesetzt mit einer staatlich verordneten Ausweis-App – legen den Grundstein für ein umfassenden Kontroll-Apparat. Selbst wenn das System mit hohen Datenschutz-Standards startet, gibt es keine Garantie, dass das so bleibt. Es bräuchte nur ein technisches und ein juristisches Update, um einen datensparsamen Kontroll-Apparat in einen gefährlichen Überwachungsapparat zu verwandeln.

In einem solchen Fall könnte die einmal ausgerollte App plötzlich doch Klarnamen oder feste Kennungen übertragen und damit die Anonymität im Netz untergraben. Eine menschenfeindliche Regierung könnte mithilfe der App neben Minderjährigen weitere gesellschaftliche Gruppen aus digitalen Räumen drängen – etwa sortiert nach Geburtsort im In- oder Ausland. Technologisch wäre so etwas kein Problem.

Eine dringende Warnung gab es im März von mehr als 400 internationalen Forscher*innen aus IT-Sicherheit und Datenschutz in einem offenen Brief. Die Einführung von Alterskontrollen ohne weitere Forschung sei „gefährlich und gesellschaftlich nicht hinnehmbar“, schrieben die Expert*innen aus 29 Ländern. Es fehle ein klares Verständnis dafür, was diese Kontrollen anrichten können, für „Sicherheit, Privatsphäre, Gleichberechtigung“ und die „Autonomie“ aller Menschen.

Die Warnung ist offenbar verhallt. Selbst das vom Familienministerium einberufene Expert*innen-Gremium hat die Gefahren von Alterskontrollen in einem 128-seitigen Zwischenbericht zum Forschungsstand nicht beachtet.

Am 24. Juni soll das deutsche Expert*innen-Gremium Empfehlungen vorlegen, wenig später ein Gremium auf EU-Ebene. Bis September könnte die EU-Kommission einen Gesetzentwurf vorlegen. Längst hat Ursula von der Leyen klargemacht, dass sie ein Social-Media-Verbot für Minderjährige befürwortet – was unweigerlich mit Alterskontrollen einhergehen würde. Die Kommissionspräsidentin greift förmlich nach dem Hammer, um den Pudding an die Wand zu nageln. Auf die Füße fallen würde er uns allen.


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Du siehst aber jung aus: Meta will uns bis auf die Knochen überwachen

07. Mai 2026 um 14:41

Auf der Suche nach Minderjährigen will Meta Nutzer*innen auf Facebook und Instagram umfassend durchleuchten. Der Konzern will sogar die Knochenstruktur von Menschen auf Fotos auswerten. Wie gefährlich ist das? Die Analyse.

Ein freundlich wirkendes Skelett vor schwarzem Hintergrund, es scheint zu lächeln.
Meta schickt eine "KI" auf die Suche nach jung wirkenden Körpern (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Zoonar; Bearbeitung: netzpolitik.org

Instagram und Facebook wollen ihre Nutzer*innen künftig noch genauer unter die Lupe nehmen. Eine als KI bezeichnete Software soll unter anderem Texte in Posts und Kurzbios kontrollieren und Objekte in Fotos und Videos scannen. Die Software soll sogar die Körpergröße und Knochenstruktur abgebildeter Personen auswerten. Das Ziel dieser Art von Rasterfahndung sind Minderjährige.

Schätzt die Software eine Person für verdächtig jung ein, soll sie ihr Alter nachweisen. Junge Menschen unter 18 Jahre sollen die Plattformen nur im Jugendschutz-Modus nutzen; Kinder unter 13 Jahre dürfen keinen Account haben.

Wer also künftig auf Instagram Fotos vom Kindergeburtstag postet oder über Schulnoten spricht, könnte Probleme bekommen. Die Software könnte das als Hinweis werten, dass man noch nicht erwachsen ist. Diese beiden Beispiele kommen aus der Pressemitteilung von Meta.

Die neue KI-Überwachung startet Instagram demnach jetzt in der EU und in Brasilien. Zuvor lief sie bereits in den USA, Australien, Kanada und dem Vereinigten Königreich. Auf Facebook rollt Meta die Überwachung zunächst in den USA aus; im Juni soll sie für EU und Vereinigtes Königreich folgen.

Hier kommen die fünf wichtigsten Fragen und Antworten zu Metas neuen Alterskontrollen.

1. Bergen Metas Alterskontrollen Gefahren?


Ein Fachbegriff für die von Meta geplanten Alterskontrollen ist Inferenz, einfacher ausgedrückt: schlussfolgern. Inferenz-Methoden kombinieren mehrere Anhaltspunkte, um das Alter einer Person zu schätzen. Dabei können Dinge schiefgehen – besonders wenn ein Tech-Konzern sogar Fotos und Videos mit sogenannter KI durchsuchen will.

  • Datenmaximierung: In der EU verankert die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) den Grundsatz der Datenminimierung. Das heißt im Fall von Meta: Der Konzern soll nicht mehr Daten sammeln und verarbeiten als nötig. Auf Datenminimierung pocht auch die EU-Kommission in ihren Leitlinien, die beschreiben, wie Online-Dienste Minderjährige schützen sollen; Grundlage is das Gesetzes über digitale Dienste (DSA). Passend dazu fordern in der aktuellen Debatte um Altersgrenzen und Social-Media-Verbote Politiker*innen durch die Bank weg, Alterskontrollen sollen datensparsam ein. Was Meta plant, ist jedoch das Gegenteil: Der Konzern will Daten nicht minimieren, sondern maximieren. Er will „mit KI-Technologie komplette Profile analysieren“.
  • Kontrollverlust: Meta listet nicht vollständig auf, was die Software auf der Suche nach Minderjährigen alles einbezieht. Hinweise auf Geburtstage oder Schulnoten sind nur Beispiele; ebenso die Knochenstruktur von Menschen in Fotos und Videos. Nutzer*innen können deshalb nicht wissen, welche der Dinge, die sie posten, möglicherweise problematisch sein könnten. Sie wissen auch nicht, was genau mit den aus der Analyse gewonnenen Erkenntnissen passiert. Meta ist ein Datenschlucker; in der Vergangenheit hatte der Konzern mehrfach Datenschutz-Skandale. Die autoritäre US-Regierung hat potenziell Zugriff auf Daten von Meta-Nutzer*innen in der EU. Daraus folgt: Menschen auf Instagram und Facebook können kaum kontrollieren, was mit ihren Daten geschieht.
  • Fehleinschätzungen: Inferenz-Methoden setzen auf Hinweise, aber Hinweise sind keine Fakten. Die Software könnte Menschen zu Unrecht als minderjährig einstufen. In der Folge müssten sie potenziell invasive Alterskontrollen überwinden; etwa auf Basis von Ausweisen oder biometrischen Gesichtsscans. Eventuell geraten manche Gruppen besonders oft in Verdacht, noch nicht erwachsen zu sein. Etwa Menschen, die sich aufgrund von Sprachschwierigkeiten nur sehr einfach ausdrücken. Oder eher kleine, schmale Menschen, deren Körper eine Software als jugendlich einstufen würde.
  • Gesellschaftsbild: Die Maßnahme steht für einen radikalen gesellschaftlichen Wandel im Umgang mit Risiken. Auf der Suche nach Minderjährigen werden praktisch alle Nutzer*innen zu Verdächtigen – und all ihre Uploads zu potenziellem Beweismaterial. Die Überwachung wichtiger Schauplätze der digitalen Öffentlichkeit wird zunehmend lückenlos. Lange Zeit wurden KI-gestützte Überwachungsmethoden vor allem diskutiert, um schwere Verbrechen aufzuklären. Jetzt sollen sie sogar Kinder aufspüren. Es geht um junge Menschen, die neugierig sind und Regeln brechen, nicht um Schwerverbrecher*innen. Das normalisiert permanente Überwachung, selbst im Alltag.
  • Function Creep ist die schrittweise Ausweitung einer Technologie über die ursprünglich beschriebenen Zwecke hinaus. Konkretes Beispiel: Schon jetzt nutzt die rassistische Trump-Regierung ein Arsenal an Überwachungstechnologie auf der Jagd nach Migrant*innen, um sie zu deportieren. Theoretisch könnte Meta die Systeme zur Suche nach Minderjährigen auch zur Suche nach Migrant*innen oder anderen vulnerablen Gruppen einsetzen. Entsprechende Gesetze könnten Konzerne dazu verpflichten, wenn die Infrastruktur erst einmal da ist.

2. Warum macht Meta das?


Meta reagiert mit den neuen Alterskontrollen wahrscheinlich auf die weltweite Debatte um Jugendschutz im Netz und Social-Media-Verbote. Jüngst hat etwa die EU-Kommission festgestellt, dass Meta nicht genug tut, um unter 13-Jährige von Facebook und Instagram fernzuhalten. Das ist ein möglicher Verstoß gegen den DSA; am Ende können Geldbußen drohen.

Die neuen Alterskontrollen könnte der Meta-Konzern als Argument dafür nutzen, dass er sich nun an die Regeln hält. Generell bieten Inferenz-Methoden mehrere Anreize für kommerzielle Online-Plattformen.

  • Plattformen wollen ihre Nutzer*innen nicht abschrecken; immerhin ist deren Aufmerksamkeit die wichtigste Geldquelle. Während etwa Ausweiskontrollen für alle eine sichtbare Hürden sind, laufen Inferenz-Methoden zunächst unscheinbar im Hintergrund.
  • Inferenz-Methoden basieren auf Wahrscheinlichkeiten. Plattformen können genau steuern, ab welcher Schwelle eines Verdachts die Software Alarm schlägt und von Nutzer*innen eine Altersverifikation verlangt. Auf diese Weise könnte ein Konzern stets optimieren, wie streng die Kontrollen ausfallen – auch mit Blick auf möglichst geringe finanzielle Einbußen.
  • Die Systeme hinter Inferenz-Methoden können für Außenstehende komplex und intransparent sein. Kommerzielle Online-Plattformen sprechen gerne davon, dass sie ihre Systeme kontinuierlich verbessern. Das gibt ihnen viel Spielraum, etwaige Fehler zu relativieren mit Verweis auf eine überholte Version der Systeme, etwa gegenüber Aufsichtsbehörden.

3. Ist das neu?


Inferenz-Methoden zur Alterskontrolle auf Online-Plattformen gibt es schon länger. Selbst Meta schreibt, dass sie ihre Systeme lediglich weiter „stärken“. Auch beispielsweise TikTok, ChatGPT, die Google-Suche oder YouTube suchen im Hintergrund nach Hinweisen darauf, ob Nutzer*innen zu jung sein könnten.

Neu ist allerdings die beschriebene Tiefe der Eingriffe – bis hin zur Analyse von Objekten und Knochenstruktur in Bildern und Videos. Wie zur Beschwichtigung betont Meta in der Pressemitteilung: „Das ist keine Gesichtserkennung.“ Die Software identifiziere keine Personen. Das kann technisch korrekt sein, macht die Eingriffe aber nicht unbedenklich.

4. Darf Meta das?


Vielleicht nicht. Die Datenschutzjuristin Kleanthi Sardeli verfolgt die Neuerungen bei Meta jedenfalls mit Skepsis. Sie arbeitet für die spendenfinanzierte NGO noyb („none of your business“) mit Sitz in Wien. Auf Anfrage von netzpolitik.org geht sie darauf ein, dass biometrische Daten wie Knochenstruktur und Körpergröße in der DSGVO einem strengeren Schutz unterliegen.

Knochenstruktur und Körpergröße können als Gesundheitsdaten angesehen werden, die denselben Schutz wie biometrische Daten genießen. Diese dürfen nur in Ausnahmefällen und auf Grundlage spezifischer Rechtsgrundlagen verarbeitet werden. Dazu gehört unter anderem die Einwilligung. In Metas Datenschutzerklärung wird dieser spezifische Einsatzbereich bisher nicht erwähnt, und als Rechtsgrundlage wird lediglich das berechtigte Interesse genannt – was für den Einsatz dieser neuen KI-Technologie eindeutig nicht ausreichend wäre.


Nähere Einschätzungen seien schwierig, schreibt Sardeli. Dafür seien Metas Informationen zu zurückhaltend. „Es wird auch nicht näher erläutert, wie Metas KI-Modelle auf die Alterserkennung trainiert werden – und ob Inhalte auf Meta-Plattformen verwendet werden, um diese KI-Funktionen weiter zu trainieren.“

Scharfe Kritik an Meta kommt von der deutschen Europa-Abgeordneten Alexandra Geese (Grüne), Stellvertretende Vorsitzende im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. Auf Anfrage von netzpolitik.org schreibt sie:

Was Meta hier plant, ist nichts weniger als der nächste Tabubruch: Die systematische Auswertung von Körpermerkmalen wie Knochenstruktur zur Altersbestimmung ist ein massiver Eingriff in hochsensible personenbezogene Daten.


Geese verweist auf eine Regel im DSA, die besagt: Online-Plattformen sind „nicht verpflichtet, zusätzliche personenbezogene Daten zu verarbeiten, um festzustellen, ob der Nutzer minderjährig ist“. Meta tut es dennoch. Statt mehr Schutz reagiere Meta mit mehr Überwachung. „Wer glaubt, man könne Kinderschutz mit biometrischer Massenanalyse erreichen, opfert Grundrechte auf dem Altar eines kaputten Geschäftsmodells.“

5. Was passiert als nächstes?


Die EU-Kommission dürfte sich für das laufende DSA-Verfahren genau anschauen, ob Meta mit den neuen Alterskontrollen die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Einerseits könnte Meta auf diese Weise tatsächlich mehr Minderjährige finden – andererseits könnte die Kommission die datenhungrigen Maßnahmen als unverhältnismäßig einstufen.

Parallel diskutieren Expert*innen gerade auf Deutschland- und EU-Ebene über Maßnahmen für Kinder- und Jugendschutz im Netz. Spitzenpolitiker*innen fordern vehement Social-Media-Verbote und (datensparsame) Alterskontrollen, während Fachleute aus unter anderem Medienpädagogik, Kinderschutz oder IT-Sicherheit vor beidem warnen. Im Sommer sollen die von EU-Kommission und Bundesregierung einberufenen Expert*innen ihre Empfehlungen vorlegen.


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Europäische Kommission: In der Alterskontroll-App schlägt ein Herz von Google

07. Mai 2026 um 08:07

Die Alterskontroll-App der EU- Kommission nutzt ein Verfahren von Google-Entwicklern. IT-Fachleute warnen vor Abhängigkeiten und Datenschutzrisiken – auch mit Blick auf die geplante EUDI-Wallet.

Eine Person im Kaputzenpulli sitzt mit dem Rücken zum Betrachter und schaut aufs Smartphone.
Wie können Nutzer:innen ihr Alter bestätigen, ohne allzu viele persönliche Daten preiszugeben? – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Jon Tyson

Mit einer Handy-App sollen Menschen in der EU schon bald ihr Alter gegenüber Online-Diensten nachweisen können. Noch gibt es diese App nicht. Die EU-Kommission hat aber Code für Komponenten und Spezifikationen bereitgestellt, aus dem Entwickler:innen eigene Versionen der App bauen und auf den Markt bringen sollen. Die Alterskontroll-App könne ein weltweiter „Goldstandard“ werden, so die Hoffnung der Kommission.

Doch bei der App hat sich die Kommission für ein Verfahren zweier Software-Entwickler entschieden, die für den US-Konzern Google arbeiten. Die Technologie ist Open Source. Doch eine ebenfalls offene Alternative, die seit Jahren gut erforscht und nicht an ein kommerzielles Unternehmen gebunden ist, lehnte die Kommission ab.

Sicherheitsexpert:innen kritisieren die Entscheidung, weil die von der Kommission gewählten Verfahren weniger effizient und risikobehaftet seien. Außerdem fordern sie, Standards zu nutzen, die Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern vermeiden. Nur so ließen sich bestimmte Funktionen und ein hohes Datenschutzniveau sicherstellen.

Der datensparsame Null-Wissen-Beweis

Die Alterskontroll-App ist quasi ein Vorläufer der geplanten EUDI-Wallet, die Ende 2026 EU-weit starten soll. Mit der App sollen Nutzer:innen gegenüber Online-Plattformen nachweisen können, dass sie ein bestimmtes Mindestalter erreicht haben.

Um ausschließlich die erforderliche Information – Mindestalter ja oder nein – zu offenbaren, lässt sich ein sogenannter Zero Knowledge Proof (ZKP) nutzen, zu Deutsch: Null-Wissen-Beweis. Das erlaubt eine datensparsame Verifizierung, ohne die zugrundeliegenden Daten der Nutzer:innen wie etwa das genaue Alter preiszugegeben.

Damit die Authentisierung sicher erfolgen kann, braucht es digitale Signaturen. Sie sichern weite Teile des Internets und die meisten digitalen Transaktionen ab, indem sie etwa – vergleichbar mit einer handschriftlichen Unterschrift – mathematisch beweisen, dass eine Nachricht von einem bestimmten Absender stammt.

Beweisen, dass es einen Beweis gibt

Bei der Alterskontroll-App wird das Attribut, das eine Person älter als X Jahre ist, vom sogenannten „Attestation Provider“ signiert. Diese Aufgabe können Banken, Mobilfunkanbieter oder staatliche Behörden übernehmen. Sie bestätigen so als vertrauenswürdige Stelle die Echtheit von Altersbestätigungen digital und geben diese an die App aus.

Allerdings gibt es noch ein Problem zu lösen: Wäre diese Bestätigung, die bei einem Altersnachweis mitgeliefert wird, immer gleich, lassen sich damit verschiedene Nachweisaktionen bei unterschiedlichen Behörden, Händlern oder Plattformen miteinander verknüpfen.

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Das sollen „Anonymous Credentials“ verhindern, zu Deutsch: „anonyme Anmeldedaten“. Hier werden bei jeder Altersübermittlung neue, einmalige Beweise erzeugt, die an verschiedene Dienste, die den Nachweis prüfen, weitergegeben werden. Damit belegen Nutzer:innen, dass sie eine gültige Signatur für ihren Altersnachweis haben – ohne den Nachweis selbst oder die Signatur preiszugeben. Dank dieser wechselnden Beweise können die sogenannten Verifier nicht erkennen, dass es sich um dieselbe Person handelt – selbst wenn sie die Beweise untereinander vergleichen.

Zwei konkurrierende kryptografische Verfahren

Damit der Zero Knowledge Proof mit der Alterskontroll-App gelingt, kommen mehrere kryptografische Verfahren für Anonymous Credentials grundsätzlich infrage.

Aus Sicht vieler Kryptografen wäre etwa BBS ein etabliertes Verfahren. Es ist nach den Erfindern Dan Boneh, Xavier Boyen und Hovav Shacham benannt, wurde 2004 entwickelt und 2013 als ISO-Standard aufgenommen. BBS gilt als gut erforscht, ist allerdings bisher kaum im Praxiseinsatz.

Ein alternatives Verfahren baut auf ECDSA-Signaturen auf. Der „Elliptic Curve Digital Signature Algorithm“ ist als kryptografisches Verfahren weit verbreitet. Es wurde allerdings nicht dafür gebaut, um ZKP zu erstellen. Um einen Null-Wissen-Beweis auf Basis einer ECDSA-Signatur erzeugen zu können, braucht es technisch aufwendige Anpassungen. Im Vergleich zu BBS-basierten Verfahren gelten daher ECDSA-basierte Anonymous Credentials in der Fachwelt als langsamer und komplexer.

Kommission hat sich für ECDSA-Signaturen entschieden

Dennoch hat sich die Kommission bei ihrer Alterskontroll-App für ECDSA-basierte Anonymous Credentials entschieden. Laut dem technischen Blaupausen-Dokument hatte die Kommission zuvor fünf Optionen geprüft, drei von ihnen basieren auf BBS. „Unter diesen erscheinen ‚ECDSA Anonymous Credentials’ aufgrund ihrer Kompatibilität mit bestehenden Anmeldeformaten und Ausstellungsabläufen am vielversprechendsten“, schreibt die Kommission.

Anja Lehmann hält das für einen riskanten Ansatz. Sie ist Professorin am Hasso-Plattner-Institut der Universität Potsdam und forscht unter anderem zur datensparsamen Authentisierung in digitalen Wallets. „Nach außen wirkt der ECDSA-basierte Ansatz einfach, gerade weil er kompatibel mit bestehenden Systemen ist“, sagt Lehmann gegenüber netzpolitik.org. „Aber um diese Kompatibilität zu erreichen, braucht man ein kryptographisches Verfahren mit rund 20.000 Zeilen Code.“ Das sei langfristig eine große Herausforderung etwa für die Sicherheit und Standardisierung von kryptografischen Verfahren.

Auch Carmela Troncoso sieht die Entscheidung der Kommission kritisch: „Googles Ansatz ist neu, und obwohl er auf bekannter Kryptografie basiert, ist er noch nicht ausreichend erforscht“, sagt die IT-Sicherheitsexpertin vom Max-Planck-Institut für Sicherheit und Privatsphäre. „BBS ist hingegen eine etablierte Methode, um anonyme Zugangsdaten zu erzeugen, die wissenschaftlich gründlich untersucht wurde. Das ist ihr Hauptvorteil gegenüber Googles Verfahren.“

Beide IT-Sicherheitsfachleute gehören einer internationalen Gruppe von Kryptograf:innen an, die die EU-Kommission bereits im Juni 2024 dafür kritisierte, für die EUDI-Wallet veraltete Verschlüsselungsverfahren einsetzen zu wollen. Das Problem ließe sich nur beheben, wenn grundlegend andere kryptografische Lösungen wie BBS zum Einsatz kommen, lautete damals die Empfehlung der Kryptograf:innen.

Digitale Unabhängigkeit – mit Google?

Aus Sicht von Lehmann und Troncoso sprechen auch organisatorische Gründe gegen das Google-Verfahren. Entscheidet man sich für eine Lösung, die so komplex ist, dass die unterliegende Krypto-Bibliothek nur von sehr wenigen Fachleuten weiterentwickelt werden kann, begebe man sich in eine unnötige Abhängigkeit, warnt Lehmann. „Die Bibliothek bestimmt maßgeblich darüber, welche Funktionalität und welches Datenschutzniveau unterstützt wird“, sagt sie.

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Dass die Technologie Open Source ist, verspricht aus Sicht von Carmela Troncoso nicht per se viel mehr Spielraum. „Google entscheidet darüber, was wie authentisiert und wie das angepasst werden kann“, sagt Troncoso. „Will man die hochgradig optimierten ZKP-Bibliotheken verändern, ist besonderes Fachwissen erforderlich, über das derzeit vor allem Google verfügt.“ Daher warnt Troncoso davor, „Google zum Herzen der europäischen Identitätsinfrastruktur zu machen“.

Die Kommission teilt diese Sorge offenkundig nicht. Auf Nachfrage von netzpolitik.org definiert sie digitale Souveränität als „operative Kontrolle“ etwa über Spezifikationen und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Die ECDSA-basierten Verfahren erfüllten hier viele Anforderungen: Es gebe Open-Source-Implementierungen, eine unabhängige Sicherheitsüberprüfung durch die Internet Security Research Group und einen Standardisierungsprozess.

Tatsächlich ist ECDSA als Signaturverfahren standardisiert – „allerdings nicht das Anonymous-Credentials-Verfahren, das darauf aufbaut“, ordnet Anja Lehmann ein. Für BBS-Signaturen gebe es bereits seit 2013 einen ISO-Standard und auch eine aktuelle IRTF Standardisierung. Zwar decke der Standard nur ein einzelnes signiertes Attribut ab, eine Erweiterung auf mehrere Attribute sei aus kryptographischer Sicht aber trivial, so die Sicherheitsexpertin.

Mögliche Weichenstellung für die EUDI-Wallet

Ob die EU-Kommission mit ihrer Wahl für Google bei der Alterskontroll-App auch eine Weichenstellung für die EUDI-Wallet gewählt hat, wird sich vermutlich in den kommenden Monaten zeigen.

Eine Entscheidung will die Kommission nach einer Aussage erst dann treffen, wenn die technischen Arbeiten, die fortlaufende Überprüfung durch die European Cybersecurity Certification Group und die Konformitätswerkzeuge vorangeschritten sind. „Es wurde noch kein Termin festgelegt“, so ein Kommissionssprecher gegenüber netzpolitik.org.

Auch einen Vortrag von Paolo De Rosa will die Kommission nicht als Hinweis auf eine vorzeitige Richtungsentscheidung verstehen. De Rosa ist „EUDI-Wallet-CTO“ der EU-Kommission. Ende März präsentierte er gemeinsam mit Abhi Shelat die EUDI-Wallet auf einer IT-Sicherheitskonferenz in San Francisco. Shelat ist Co-Autor des ECDSA-basierten Anonymous-Credentials-Ansatzes und Entwickler bei Google.

Es gehöre zur Arbeitsweise der Kommission, direkt mit Forschenden zusammenzuarbeiten und mit ihnen „auf Augenhöhe“ Vorträge zu halten, schreibt die Kommission.


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Anlasslose Massenüberwachung: Datenschutzbeauftragte kritisieren Chatkontrolle

06. Mai 2026 um 14:32

Die Bundesdatenschutzbeauftragte warnt weiterhin vor der Chatkontrolle. Eine „anlasslose Massenüberwachung“ aller Bürger:innen „wäre in einem Rechtstaat beispiellos“. Auch die Datenschutzkonferenz fordert die EU-Gesetzgeber auf, die Chatkontrolle „endgültig abzusagen“.

Person mit blondem schulterlangem Haar, die mit der rechten Hand an die rechte Gesichtshälfte fasst, trägt dunkle Kleidung vor blauem Hintergrund.
Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, bei der Vorstellung des Jahresberichts. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / BREUEL-BILD

Die Bundesdatenschutzbeauftragte hofft, dass „die anlasslose und massenhafte Chatkontrolle hoffentlich endgültig vom Tisch“ ist. Das schreibt Louisa Specht-Riemenschneider in ihrem heute veröffentlichten Jahresbericht. Sie und andere Datenschutzaufsichtsbehörden kritisieren das Brechen von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und das verpflichtende Scannen von Nachrichten, das sogenannte Client-Side-Scanning.

Specht-Riemenschneider weiter: „Eine Chatkontrolle – also anlasslose Massenüberwachung gleichsam aller Bürgerinnen und Bürger – wäre in einem Rechtstaat beispiellos und schießt deutlich über das legitime Ziel (Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche) hinaus.“

Trotz leichter Verbesserungen in der Rats-Position gäbe es weitere kritische Punkte bei dem EU-Gesetzesvorhaben. Neben der eigentlichen Chatkontrolle hat die Bundesdatenschutzbeauftragte hier unter anderem „pauschal verpflichtende Altersprüfungen in App-Stores“ im Auge, diese seien auszuschließen. „Solche Methoden können nur konkret risikoangemessen und datenminimiert eingesetzt werden, was einer pauschalen Vorschaltung entgegensteht“, heißt es weiter.

Datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage fehlt


Auch eine freiwillige Chatkontrolle sieht Specht-Riemenschneider kritisch: „Für das von der CSA-Verordnung vorgesehene freiwillige CSAM-Scannen als Ausnahme vom Grundsatz der Vertraulichkeit der Kommunikation fehlt es an einer datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlage. Eine solche ist bisher nicht in den Vorschlägen enthalten, aber aus meiner Sicht zwingend erforderlich.“ CSAM ist ein Sammelbegriff für Darstellungen und Inhalte sexualisierter Gewalt gegen Kinder.

Zudem würden durch die Einrichtung eines EU-Zentrums und Berichtspflichten an dieses Anreize für Diensteanbieter geschaffen, Chatkontrollen als faktisch verpflichtend anzusehen und durchzuführen. Dies könnte laut Specht-Riemenschneider dazu beitragen, dass Diensteanbieter ohne Rechtspflicht eingriffsintensivere Technologien entwickeln und verwenden. Ihre bisherige Kritik an diesen Technologien, wie zum Beispiel Client-Side-Scanning und Brechen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, bleibe bestehen.

Specht-Riemenschneider warnt davor, dass derart intensive Eingriffe auf freiwilliger Basis „besonders kritisch“ seien. Nicht zuletzt bestünde das Risiko von doppelten Meldestrukturen, die eine effektive Strafverfolgung behindern könnten.

Anlasslose Chatkontrolle endgültig aufgeben


Bereits gestern hatte sich die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder zum Thema zu Wort gemeldet. Die Datenschützer appellierten in einer Entschließung an die Gesetzgebungsorgane der Europäischen Union sowie an die Bundesregierung, Pläne für eine anlasslose Chatkontrolle endgültig aufzugeben. Anlass dafür sei die voraussichtlich am 11. Mai beginnende vierten Verhandlungsrunde (Trilog) über die geplante EU-Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern.

In ihrer jüngsten Entschließung wiesen die Datenschützer:innen zum wiederholten Male darauf hin, dass die anlasslose Chatkontrolle, also die flächendeckende Überwachung der privaten Kommunikation auf Messenger-Diensten, das Brechen der Ende-zu-Ende Verschlüsselung und auch die Umgehungen einer solchen durch Client-Side Scanning unverhältnismäßige Grundrechtseingriffe seien und Millionen Europäerinnen und Europäer unter Generalverdacht stellen würden.


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Familienministerium: Fachleute blenden Gefahren von Alterskontrollen aus

23. April 2026 um 12:13

Die Familienministerin will ein Social-Media-Verbot für Minderjährige. Die von ihr berufenen Expert*innen eher nicht. Das zeigt deren erster Bericht – der jedoch eine gefährliche Leerstelle bei Alterskontrollen lässt. Die Analyse.

Ein Foto zeigt Familienministerin Karin Prien und die Co-Vorsitzenden der Expert*inen-Kommission, Nadine Schön und Olaf Köller
Familienministerin Prien (rechts) mit den Co-Vorsitzenden der Expert*innen-Kommission, Schön und Köller. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO/IPON; Bearbeitung: netzpolitik.org

Mit einem pauschalen Social-Media-Verbot ist Kindern und Jugendlichen eher nicht geholfen, dafür sind die Gefahren und Vorteile des Internets zu komplex. Das geht hervor aus dem mit Ungeduld erwarteten ersten Bericht der Unabhängigen Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ vom 20. April. Im Vorfeld hatte Familienministerin Karin Prien (CDU) für ein Social-Media-Verbot geworben.

Auf 128 Seiten fächern die von ihr beauftragten Fachleute nun auf, was jungen Menschen im Netz passieren kann, und wo Hilfe ansetzen könnte. Dabei geht es nicht nur um Technologien und Plattform-Regulierung, sondern auch um die Rolle von Eltern, Schulen oder Ärzt*innen.

Die aktuelle Bestandsaufnahme soll lediglich „Handlungsfelder“ beschreiben. Konkrete Handlungsempfehlungen wollen die Expert*innen erst Ende Juni vorlegen. Erkennen lässt sich dennoch, in welche Richtung manche Empfehlungen gehen könnten. So legt der Bericht unter anderem strenge Alterskontrollen nahe.

Auf die Gefahren dieser Maßnahme für Privatsphäre, Datenschutz und Teilhabe aller Menschen im Netz gehen die Fachleute jedoch nicht ein. Diese Leerstelle fällt umso mehr ins Auge, weil im März mehr als 400 Forscher*innen aus 29 Ländern in einem offenen Brief eindringlich vor Alterskontrollen gewarnt hatten.

Unsere Analyse zeigt: Ohne kritische Auseinandersetzung mit den Technikfolgen von Alterskontrollen drohen die Expert*innen des Familienministeriums einen Kernaspekt der Debatte zu unterschätzen.

Die 5C-Typologie: Das droht jungen Menschen im Netz

Ausführlich beschreiben die Expert*innen zunächst, was jungen Menschen im Netz drohen kann. Dabei nutzen sie die sogenannte 5C-Typologie. Das Modell sortiert die Phänomene in fünf Gruppen, die mit dem Buchstaben C beginnen.

  1. Content: Hier geht es um für junge Menschen potenziell schädliche Inhalte wie Gewalt, Hass und Pornografie, aber auch Fehl- und Desinformation.
  2. Contact: Im persönlichen Kontakt können Erwachsene junge Menschen etwa in Abhängigkeitsverhältnisse locken und sexuell erpressen, sie stalken oder für extremistische Ideologien rekrutieren.
  3. Conduct: Diese Risiken drehen sich um Verhalten unter Minderjährigen; hier können junge Menschen sowohl Opfer als auch Täter*innen sein. Es geht unter anderem um Mobbing, sexuelle Belästigung oder Communitys, in denen sich junge Menschen dazu motivieren, sich selbst zu verletzen.
  4. Contract: Hier geht es um Risiken, die sich auf Verträge oder kommerzielle Ausnutzung beziehen. Junge Menschen können etwa durch manipulative Designs oder glücksspielähnliche Mechanismen dazu verleitet werden, ihr Taschengeld zu verprassen.
  5. Cross-cutting: Zuletzt soll eine Sammelkategorie namens Querschnitt weitere Risiken bündeln, etwa Verletzung der Privatsphäre, negative Folgen für die Gesundheit wie Bewegungsmangel oder auch Diskriminierung.

Wie schlecht geht es jungen Menschen also in der digitalen Welt? Der Bericht fasst hierzu viele Studien zusammen, das Gesamtbild ist ambivalent. Manches ist alarmierend – etwa, dass 4,7 Prozent der 10- bis 17-Jährigen in Deutschland „die Voraussetzungen für eine pathologische Nutzung sozialer Netzwerke“ erfülle sollen. Andere Befunde wiederum machen Mut – etwa dass sich soziale Medien positiv auf die „Lebenszufriedenheit“ auswirken können.

Typisch Wissenschaft: Es kommt drauf an

Für die Debatte um ein Social-Media-Verbot liefert die Bestandsaufnahme zwei wichtige Differenzierungen. Erstens zeigt die 5C-Typologie eindrücklich: Digitale Gefahren für junge Menschen lassen sich nicht auf soziale Medien reduzieren. Sie umfassen unter anderem auch Messenger (etwa beim Mobbing), Websites (etwa bei Gewaltdarstellungen) oder die Gaming-Welt (etwa bei manipulativen Designs). Ein Zuschnitt allein auf soziale Medien dürfte den Punkt verfehlen.

Zweitens zeigen die Schilderungen zum Forschungsstand: Digitale Gefahren für junge Menschen lassen sich nicht nur am Alter oder der Bildschirmzeit festmachen. „Aus der bisherigen Forschung lässt sich ableiten, dass digitale Risiken und Belastungen nicht für alle Jugendlichen gleichermaßen auftreten, sondern nach Geschlecht, Alter, und soziodemografischem Kontext variieren können“, schreiben die Forschenden.

Durchblick statt Schnellschüsse

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Es sei „entscheidend, nicht nur die Nutzungsdauer zu betrachten, sondern auch typische Nutzungsweisen sowie die Inhalte, denen Jugendliche ausgesetzt sind.“ Mehrere Studien würden betonen, „dass Auswirkungen digitaler Technologien weder einheitlich negativ noch einheitlich positiv sind, sondern die Wirkungen variieren – je nach Persönlichkeit, Nutzungsform, Plattform, Zeitverlauf und Lebenslage.“

Herunterdampfen lässt sich das auf die Formel: Es kommt drauf an.

Als anschauliches Beispiel nennen die Expert*innen junge Menschen, die Depressionen oder Angststörungen haben. Für sie kann etwa der soziale Vergleich durch Likes besonders belastend sein. Ein anderes Beispiel sind junge Menschen, die aufgrund emotionaler oder sexueller Misshandlung traumatisiert sind. Für sie wiegen Phänomene wie Mobbing oder nicht-einvernehmliche sexualisierte Kontaktaufnahme schwerer.

Zugleich halten die Expert*innen fest, wie wichtig die digitale Welt gerade für vulnerable junge Menschen sein kann:

(Digitale) Verbundenheit hat insbesondere für Jugendliche in isolierten Lebenssituationen einen hohen Stellenwert. Eine besonders konsistente Erkenntnis ist, dass marginalisierte Jugendliche überdurchschnittlich stark von Social Media profitieren. Dies betrifft queere Jugendliche, ethnische oder religiöse Minderheiten sowie Menschen mit Behinderungen oder mit chronischen Erkrankungen.

Für diese Gruppen und insbesondere für Gruppenangehörige aus ländlichen Regionen sind digitale Räume häufig die einzigen Orte, an denen sie akzeptierende Gemeinschaften finden, ihre Identität ausdrücken können und verlässliche Peer-Unterstützung erfahren. Plattformen werden damit zu einem niedrigschwelligen Zugangspunkt zu emotionaler Hilfe und stabilisierenden Beziehungserfahrungen.

Mit Blick auf die Rechtslage schlussfolgern die Expert*innen, es bedürfe „einer besonderen Begründung pauschaler Nutzungsverbote, die sich undifferenziert auf ganze Altersgruppen von Nutzenden erstrecken“. Kurzum: Der Bericht ist ein Dämpfer für alle, die sich Rückenwind für ein Social-Media-Verbot erhofft hatten.

Zumindest in ihrer Reaktion auf den Zwischenbericht hat Familienministerin Prien nicht erneut auf ein Social-Media-Verbot gepocht, sondern sich differenziert und zurückhaltend geäußert: „Es wird darum gehen müssen, bestehende rechtliche Instrumente konsequent durchzusetzen und diese durch einen breiten Instrumentenkasten auf verschiedenen Ebenen zu ergänzen.“ Die Ministerin erwarte nun „mit Spannung die konkreten Handlungsempfehlungen“.

Von Eltern bis Ärzt*innen: Diese Menschen sollen Kindern helfen

Aktuell dreht sich die öffentliche Debatte um Jugendschutz im Netz vor allem um Regulierung und Technologien. Große Teile des Zwischenberichts haben dagegen einen anderen Fokus: Menschen.

Ausführlich gehen die Expert*innen auf die Rolle von Eltern ein. Aus dem Bericht geht hervor: Die Erwachsenen sollen erst einmal selbst das Handy weglegen: „Elterliches Medienverhalten, Erziehungsstil und mediale Vorbildfunktion beeinflussen das Nutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen.“

Programme für Prävention würden vor allem Eltern erreichen, die schon sensibilisiert sind, heißt es weiter. „Manche Eltern werden nur schwer oder gar nicht erreicht.“ Der Grund: Ein Großteil der Angebote für Eltern sei lediglich auf Deutsch und würde die „unterschiedlichen Lebenslagen von Familien“ nicht adressieren. Das deutet darauf hin, dass aktuelle Hilfsangebote wohl Familien benachteiligen, die ohnehin weniger Privilegien haben.

Wichtig ist dem Bericht zufolge außerdem, dass Eltern und Schulen an einem Strang ziehen: „Digitale Erziehung ist wirksamer, wenn Schule und Elternhaus konsistente Normen und Regeln festlegen“, so die Expert*innen. Ein wirksamer Erziehungsstil setze auf „Wärme, Struktur und Partizipation“. Die Formulierung lässt aufhorchen: Wärme statt Verbote.

Neben Eltern und Lehrer*innen gehen die Expert*innen auf weitere Menschen ein, die helfen können, gerade um „Familien mit Unterstützungsbedarf tatsächlich zu erreichen“. Konkret nennen sie Kinderärzt*innen, Gynäkolog*innen und Hebammen, „da sie in der Regel das Vertrauen der Familien genießen“.

Elternverbände sehen Daten von Kindern in Gefahr

Um Menschen geht es auch in der Kinder- und Jugendhilfe oder der Medienpädagogik. Letztere sei eine „freiwillige Leistung der Länder und Kommunen“, schreiben die Expert*innen; eine verlässliche Finanzierung sei „nicht gegeben“.

Sogar Polizist*innen sollen dem Bericht zufolge die Lage für Kinder und Jugendliche im Netz verbessern. Obwohl die Expert*innen keine Handlungsempfehlungen aussprechen wollen, heißt es im Bericht: Es „fehlt“ an „Formen zufälliger Sichtbarkeit von Polizeibehörden im Sinne einer Form von virtuellen Streifen in Deutschland.“ Der direkte Kontakt mit Beamt*innen im Netz könne angeblich die Bereitschaft junger Menschen erhöhen, Dinge wie Grooming anzuzeigen.

Was all diese Ansätze gemeinsam haben: Eltern und Fachkräfte müssten sich vermehrt Kindern und Jugendlichen widmen. Im Gegensatz zu Verboten und technischen Hürden kostet das Zeit und Geld.

Alterskontrollen: Die Achillesferse des Berichts

Auch Plattformregulierung spielt eine wichtige Rolle im Zwischenbericht. Das zentrale Regelwerk hierfür ist das EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA). Demnach müssen unter anderem große Social-Media-Plattformen Maßnahmen zum Schutz junger Menschen ergreifen. Zum Beispiel können sie Chat-Kontakte mit Fremden einschränken oder es Nutzer*innen einfach machen, Vorfälle zu melden.

Eine wichtige Rolle spielen auch manipulative und suchtfördernde Designs, insbesondere die Sogwirkung personalisierter Feeds, von denen man sich ohne starke Impulskontrolle kaum lösen kann. Mithilfe des DSA könnte die EU genau dort ansetzen und Social-Media-Konzerne dazu zwingen, nicht länger die Aufmerksamkeit junger Menschen mit allen Mitteln zu Geld zu machen.

Alterskontrollen sind laut DSA nur eine Option unter mehreren solcher Vorsorgemaßnahmen. Offenbar wollen die Expert*innen Alterskontrollen jedoch mehr ins Zentrum rücken, eventuell zur Pflicht machen. Das zeigt folgender Schlüsselsatz:

Strukturelle Vorsorgemaßnahmen wie sie der DSA vorsieht, können ihre volle Wirksamkeit nur mithilfe einer funktionalen Altersüberprüfung entfalten.

Dahinter steckt ein folgenschwerer Regulierungsansatz. In diesem Fall wären Alterskontrollen überhaupt erst die Grundlage für weitere Jugendschutzmaßnahmen. Sie würden nicht mehr dazu dienen, junge Menschen von einer Plattform auszusperren. Stattdessen würden sie sicherstellen, dass junge Menschen einen Account wirklich nur im passenden Jugendschutz-Modus nutzen. Die mögliche Konsequenz wären großflächige Alterskontrollen über weite Teile des Internets.

Obwohl die Expert*innen noch keine Handlungsempfehlungen aussprechen wollen, fordern sie im Zwischenbericht sogar eine Ausweitung der Alterskontrollen über den aktuellen DSA hinaus: „Ausgangspunkt einer Altersverifikation sollten jedoch grundsätzlich bestehende Risiken für Kinder und Jugendliche sein, daher ist der Schutz auszuweiten“, heißt es. Konkret nennt der Bericht „Klein- und Kleinstunternehmer“, die der DSA aktuell von Jugendschutz-Pflichten ausnimmt.

Auch das hätte weitreichende Folgen: Selbst Unternehmen mit nur einem Angestellten müssten demnach möglicherweise Alterskontrollen für ihre Online-Angebote einführen.

Forschende schlagen Alarm: Kontrollen „nicht hinnehmbar“

Solche Alterskontrollen sind nicht bloß ein Website-Feature. Um, wie oft gefordert, wirksam zu sein, müssen sich Nutzer*innen etwa mit Ausweisdokumenten oder biometrischen Gesichtsscans verifizieren. Die eingangs erwähnten mehr als 400 Forscher*innen aus den Bereichen Technologie, IT-Sicherheit und Privatsphäre warnten in ihrem offenen Brief eindringlich vor den Folgen.

Es fehle ein klares Verständnis dafür, was Alterskontrollen anrichten können – für „Sicherheit, Privatsphäre, Gleichberechtigung“ und die „Autonomie“ aller Menschen. Deren Einführung ohne weitere Forschung sei „gefährlich und gesellschaftlich nicht hinnehmbar“.

Staaten sollen Social-Media-Verbote stoppen

Jüngst hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Umsetzung von Alterskontrollen präsentiert: Eine App, die zunächst nur auf iOS und Android läuft, und primär Ausweispapiere nutzt. Bereits das schafft potenziell gefährliche Abhängigkeiten von den US-Konzernen Apple und Google, führt zu einem Handy-Zwang und benachteiligt Menschen, die keine (oder keine mit der App kompatiblen) Papiere haben.

Rund um die Alterskontroll-App der EU gibt es zudem mehrere technische Unklarheiten und falsche Versprechungen. So soll die App laut EU-Kommission „komplett anonym“ sein, setzt aber noch auf Pseudonyme. Die Spezifikationen der App bieten in der nationalen Umsetzung viele Spielräume, die Privatsphäre schlimmstenfalls weiter schwächen.

Die größte Gefahr von Alterskontrollen liegt jedoch darin, dass sie eine umfassende Kontroll-Infrastruktur im Netz schaffen. Selbst wenn zu Beginn Datenschutz und Privatsphäre im Mittelpunkt stehen: Es bräuchte lediglich eine kleine Anpassung im Code und eine neue Rechtsgrundlage – fertig wären Ausweis- und Klarnamenpflicht im Netz. Alterskontrollen rücken die EU gefährlich nah an eine Form der Massenüberwachung, die in der Türkei gerade auf dem Weg ist.

Reaktion: SPD-Fraktion will „verpflichtende“ Altersverifikation

Für ihren Zwischenbericht mussten sich die Forschenden wohl sehr beeilen. Ursprünglich sollten alle Ergebnisse in Ruhe gemeinsam erscheinen, nach einem Jahr Arbeit. Aber Spitzenpolitiker*innen aus Bund, Ländern und der EU erhöhen seit Monaten den Druck.

Die Co-Vorsitzende der Expert*innen-Kommission hatte dem Tagesspiegel noch im März gesagt: „Ich rate der Politik dringend, uns in Ruhe arbeiten zu lassen“. Daraus ist nichts geworden. Früher als ursprünglich geplant hatten die Expert*innen nun die Bestandsaufnahme vorgelegt. Und selbst das geht manchen nicht schnell genug.

Nach der ersten Veröffentlichung, die ausdrücklich noch keine konkreten Empfehlungen geben sollte, sieht sich die SPD bereits in ihren Forderungen bestätigt. In einer hastigen Pressemitteilung der SPD-Fraktion im Bundestag pochte die jugendpolitische Sprecherin Jasmina Hostert unter anderem auf „verpflichtende, datensparsame Altersverifikation“. Die CDU hatte sich schon per Parteitagsbeschluss im Februar auf verpflichtende Alterskontrollen eingeschworen.

Solche Schnellschüsse werfen die Frage auf, wie viel Respekt die Regierungsparteien gegenüber Wissenschaft und evidenzbasierter Politik haben. Zugleich zeigen sie den Expert*innen, wofür sich die Politik offenkundig am meisten interessiert. Zumindest bisher scheinen die Technikfolgen von Alterskontrollen für die Expert*innen-Kommission keine große Rolle gespielt zu haben.


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Mit Merz und von der Leyen: Macron will Alterskontrollen für alle durchboxen

17. April 2026 um 12:55

Der französische Präsident Emmanuel Macron schwört die EU auf Alterskontrollen ein. Dafür liegt er unter anderem Kommissionspräsidentin von der Leyen und Bundeskanzler Merz in den Ohren. Mit steigendem Tempo steuert die EU auf eine Ausweispflicht im Netz zu.

Porträt von Emmanuel Macron und Ursula von der Leyen.
Emmanuel Macron und Ursula von der Leyen, hier im Oktober 2025. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / MAXPPP, Bearbeitung: netzpolitik.org

Viele Spitzenpolitiker*innen wollen gerade Alterskontrollen und ein Social-Media-Verbot für Minderjährige. Der französische Präsident Emmanuel Macron will es ganz besonders. Medienwirksam treibt er das Vorhaben europaweit voran und versucht, andere Mitgliedstaaten auf Linie zu bringen.

Am gestrigen Donnerstag hat Macron zu einer Videokonferenz geladen. Dabei waren EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU), Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni und weitere hochrangige Vertreter*innen von EU-Mitgliedstaaten. Das Ziel: koordiniert vorgehen.

Auf Twitter-Nachfolger X sprach Macron von einer „Bewegung“. Ein von ihm veröffentlichter Videoclip zeigt eine Aufnahme des Bildschirms mit den zugeschalteten Gästen, darunter Bundeskanzler Merz. „Hier sind rund ein Dutzend Staaten vertreten“, so ein Schriftzug im Videoclip.

Über die Teilnahme des Kanzlers ist die französische Regierung offenbar besonders stolz. Im Vorfeld sagte ein Élysée-Sprecher, das sende ein „Signal“. Im Vergleich zu Frankreich ist die Position der Bundesregierung in Sachen Social-Media-Verbot nämlich noch verhalten.

Den Stein ins Rollen gebracht hatte im Dezember 2025 das Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige in Australien. Dort dürfen große Plattformen wie TikTok, Instagram oder YouTube jungen Menschen keine Accounts mehr erlauben. Dafür sollen sie das Alter von Nutzer*innen prüfen. Nun drängen mehrere EU-Mitgliedstaaten auf ein ähnliches Modell.

Rechtssicher möglich wäre das jedoch nur mit einer EU-weiten Regelung. Deshalb erhöhen die Befürworter*innen Woche für Woche den Druck auf die EU-Kommission. Staats- und Regierungsschef*innen, etwa aus Spanien und Deutschland, stellen Forderungen auf oder schreiben der Kommissionspräsidentin dringliche Briefe. Mitgliedstaaten wie Frankreich und Griechenland bringen bereits nationale Gesetze auf den Weg. EU-Parlament und Rat beziehen Position.

Die gestrige Videokonferenz ist also nur der (bisherige) Gipfel der Bemühungen.

Ausweispflicht im Netz? Das droht konkret

Der an den Tag gelegte Eifer könnte den Eindruck erwecken, Europa müsse auf eine plötzliche Katastrophe reagieren. Das ist aber nicht der Fall: Es gibt keine Hinweise, dass soziale Medien aktuell schädlicher wären als beispielsweise vor fünf Jahren. Die Forschungslage über gesundheitliche Gefahren sozialer Medien für Minderjährige ist nach wie vor unklar; Warnungen aus der Wissenschaft sind in der Gesamtschau eher vorsichtig.

Anders sieht jedoch das Bild aus, dass Spitzenpolitiker*innen zeichnen. Ursula von der Leyen hatte diese Woche die neue EU-Alterskontroll-App in ihrer Rede sogar mit der Einführung der Covid-App verglichen. Als wären soziale Medien eine Pandemie, die Europa überrollt und dabei vor allem Kinder und Jugendliche infiziert. Worauf genau steuert Europa da gerade zu?

Das in eine künstliche Drohkulisse gerahmte Vorhaben lässt sich auf vier Module herunterbrechen.

  • Erstens geht es um ein EU-weites einheitliches Mindestalter für soziale Medien – ähnlich wie für einen Auto-Führerschein. Es könnte irgendwo zwischen 12 und 16 Jahren liegen. Frankreich will es bei 15 Jahren ansetzen. Schon jetzt geben Plattformen in ihren Nutzungsbedingungen ein Mindestalter vor: etwa 13 Jahre bei TikTok oder 16 Jahre bei YouTube. Für ein EU-weites Mindestalter allein wären die rechtlichen Hürden eher gering.
  • Zweitens geht es um die Verpflichtung, dass Plattformen dieses Mindestalter mit strengen Alterskontrollen sichern müssen, etwa auf Basis von Ausweisdokumenten. Eine solche Pflicht gibt es bereits für Pornoseiten, die nur ab 18 Jahren erlaubt sind. Für soziale Medien dagegen gilt das Gesetz über digitale Dienste (DSA), das strenge Alterskontrollen nur als eine von mehreren Optionen vorsieht. Möchte die EU also soziale Medien zu solchen Alterskontrollen verpflichten, müsste der DSA angepasst werden.
  • Drittens geht es um die wirksame Durchsetzung einer möglichen Pflicht zu strengen Alterskontrollen. Das Beispiel von Pornoseiten zeigt: Nur weil eine strenge Pflicht de jure gilt, heißt es noch lange nicht, dass Websites sich auch de facto daran halten. Eigentlich dürfte es in der EU keine frei zugänglichen Pornoseiten geben. Seit Jahren laufen dazu Rechtsstreitigkeiten. Social-Media-Seiten sind jedoch weniger rebellisch als Pornoseiten. Sie könnten sich entsprechenden Gesetzen beugen – in Australien tun sie es auch, zumindest widerwillig.
  • Viertens geht es um einheitliche Methoden für strenge Alterskontrollen. Die EU hat hierfür jüngst eine Alterskontroll-App vorgestellt, die EU-weit ausgerollt werden soll. Später soll sie in der neuen digitalen Brieftasche (EUDI-Wallet) aufgehen. Nutzer*innen sollen in der App etwa ein Ausweisdokument hinterlegen, das ihr Alter verrät. Die App soll dann lediglich weitergeben, ob eine Person eine bestimmte Altersschwelle überschritten hat. Rund um die App gibt es jedoch mehrere technische Unklarheiten und falsche Versprechungen.

Sobald alle vier Module wie Zahnräder ineinandergreifen, könnte ein mächtiger Kontrollapparat entstehen, der das Internet, wie wir es bisher kennen, umkrempelt. In diesem Szenario wäre es zwar weiterhin möglich, Alterskontrollen mit Tricks zu umgehen – etwa mit einem VPN-Dienst. Dennoch ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Nutzer*innen lieber den offiziell gewünschten Weg geht und sich künftig mit einer Ausweis-App durchs Netz bewegt.

Zwei Updates könnten den Überwachungs-Apparat scharfstellen

Für Anonymität im Netz ist das eine Gefahr. Aktuell setzt die Alterskontroll-App der EU auf Pseudonyme, auch wenn die EU-Kommission versucht, die Kontrollen als „komplett anonym“ zu verkaufen. Technische Systeme lassen sich allerdings mühelos verändern. Vom Kontrollapparat zum Apparat für Massenüberwachung wäre es – theoretisch – kein allzu großer Schritt mehr. Dafür bräuchte es nur zwei Updates:

  • Ein technisches Update könnte die App von Pseudonymen auf Klarnamen umstellen.
  • Ein juristisches Update müsste dafür die entsprechende Rechtsgrundlage schaffen.

Mit der Begründung, Kinder und Jugendliche zu schützen, erschaffen Emmanuel Macron, Ursula von der Leyen und weitere Befürworter*innen von Alterskontrollen also gerade eine neue Infrastruktur, um alle Menschen im Netz umfassend zu kontrollieren. Und diese Infrastruktur wäre nur zwei Updates davon entfernt, Anonymität im Netz weitgehend abzuschaffen.

Weiter wäre es mit diesem Kontrollapparat möglich, bestimmte Personengruppen systematisch aus digitalen Räumen auszuschließen, etwa weil sie eine bestimmte Altersgrenze nicht überschreiten oder weil sie keine erforderlichen Papiere besitzen. – Wie weit ist dieses Szenario entfernt?

Erste Hürde: Die Alterskontroll-App ist nicht fertig

Rund um Alterskontrollen gibt es eine auffällige Diskrepanz zwischen dem, was Befürworter*innen sagen, und dem, was der Fall ist. So hat Kommissionspräsidentin von der Leyen die Alterskontroll-App diese Woche für „technisch fertig“ erklärt. In einem nachgelagerten Pressebriefing betonte ein Pressesprecher mit gepresster Stimme, die App sei „fertig!“. Ein hochrangiger EU-Beamter sprach im selben Pressebriefing von einem „Goldstandard“.

Der Blick in den Code und die Spezifikationen zeigt jedoch: Die App ist nicht fertig. Einiges ist noch nicht abschließend geklärt. So braucht es je nach Nationalstaat und unterstützten Altersnachweisen eigene Umsetzungen der App. Dabei gibt es viele Spielräume, die am Ende mehr oder weniger Privatsphäre versprechen. IT-Sicherheitsexperten warnen bereits vor Lücken.

Deutschland wiederum will die Alterskontroll-App gar nicht erst einführen, wie jüngst ein Sprecher des Digitalministeriums gegenüber der Süddeutschen Zeitung (SZ) erklärte. Offenbar liegt der Fokus in Deutschland auf der digitalen Brieftasche.

Aus der Bundesagentur für Sprunginnovationen heißt es laut SZ: Die technischen Standards der Alterskontroll-App würden von jenen aus der Verordnung für die digitale Brieftasche abweichen, „ohne, dass dadurch ein Mehrwert entsteht“. Das deutet darauf hin: Der angebliche „Goldstandard“ könnte zum Rohrkrepierer werden.

Zweite Hürde: Der DSA steht im Weg

Weiter ist noch nicht entschieden, ob und inwiefern die EU-Kommission bereit wäre, Social-Media-Plattformen zu strengen Alterskontrollen zu verpflichten. Dafür müsste sie nämlich den DSA anfassen. Gibt es dafür einen politischen Willen? In ihren Äußerungen zur Videokonferenz mit Macron, von der Leyen und weiteren Spitzenpolitiker*innen hielt sich die EU-Kommission offenbar bewusst alle Türen auf.

Ursula von der Leyen schrieb auf Twitter-Nachfolger X: „Mit dem DSA haben wir EU-weite Regeln.“ Eltern sollten sich keine Sorgen machen. Das deutet darauf hin: Nein, es kommen keine neuen Gesetze, die über den DSA hinausgehen.

Am selben Tag allerdings sagte ein Kommissionssprecher dem Fachmedium Mlex: „Natürlich erwarten wir von Online-Plattformen, einschließlich sozialer Medien, dass sie angemessene Verfahren zur Altersverifikation haben, wenn für ihre Dienste Altersbeschränkungen gelten.“ Das wiederum deutet in eine andere Richtung: Die EU-Kommission könnte versuchen, bei der Durchsetzung des DSA auf strenge Altersverifikation zu pochen. Plattformen allerdings könnten sich dann rechtlich dagegen wehren und auf den Spielräumen beharren, die ihnen laut DSA zustehen.

Aktuell muss die EU-Kommission über das französische Social-Media-Verbot bis 15 Jahre entscheiden, und zwar im sogenannten Notifizierungsverfahren. Hier soll sich klären, ob das geplante nationale Gesetz mit EU-Recht vereinbar ist. Das könnte eng werden: In zwei Gutachten hatten die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags keine Spielräume für nationale Alleingänge bei diesem Thema gesehen.

Die Wissenschaftlichen Dienste arbeiten laut Selbstbeschreibung parteipolitisch neutral und sachlich objektiv. Als die französische Regierung jüngst in einem Pressebriefing auf deren juristisch fundierte Einschätzung angesprochen wurde, wollte sie davon nichts wissen. Ein Sprecher weigerte sich, zu kommentieren, was „irgendein“ deutsches Gremium sage.

Wissenschaft und Zivilgesellschaft im Abseits

Ähnlich wie die EU-Kommission hält sich Deutschland noch alle Türen auf. Zwar haben bereits Kanzler, Vizekanzler, die CDU und wichtige SPD-Politiker*innen Position bezogen – für ein Social-Media-Verbot für Minderjährige plus Alterskontrollen. Die CSU dagegen ist skeptisch. Und die Bundesregierung teilte jüngst mit, sie habe sich noch nicht festgelegt.

Mit zunehmender Ungeduld schielen die Befürworter*innen des Modells auf zwei Expert*innen-Kommissionen; eine auf Deutschland- und eine auf EU-Ebene. Dort sollen Fachleute bis spätestens Sommer Handlungsempfehlungen für Jugendschutz im Netz vorlegen. Ihnen dürfte allerdings bewusst sein, dass Politiker*innen auf höchster Ebene gerade Entscheidungen vorwegnehmen. Wie groß ist wohl das Interesse der Forschenden, den Staats- und Regierungschef*innen mit möglicherweise abweichenden Positionen in die Parade zu fahren?

Keinerlei politisches Gehör findet derweil eine breite interdisziplinäre Palette an Kritiker*innen aus den Bereichen Kinderschutz, Pädagogik und Wohlfahrt, aus Elternverbänden, aus Datenschutz und IT-Sicherheit bis hin zur Kirchen-Organisationen. Viele lehnen sowohl ein pauschales Social-Media-Verbot für Minderjährige ab als auch strenge Alterskontrollen für alle. Kinder und Jugendliche mit ihren Interessen und Bedürfnissen kommen in der politischen Debatte – wenn überhaupt – nur am Rande vor.


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Gesichtsscan und Handy-Zwang: Von der Leyen erklärt Alterskontroll-App für „fertig“

15. April 2026 um 16:20

Mit einer Handy-App für iOS und Android sollen Menschen in der EU künftig ihr Alter gegenüber Plattformen nachweisen. Doch der Nutzen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ist fraglich. Nutzende sollen zudem ihr Gesicht scannen lassen.

Ursula von der Leyen
Ursula von der Leyen verspricht mehr, als die Alterskontroll-App (derzeit) kann. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Andalou Images

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) und Digitalkommissarin Henna Virkkunen haben heute die neue Alterskontroll-App der EU vorgestellt. Mit ihr sollen Menschen in der EU ihr Alter gegenüber altersbeschränkten Online-Diensten nachweisen können.

Von der Leyen zufolge sei die App „technisch fertig“ und funktioniere auf „jedem“ Gerät. Allerdings soll es die App zunächst nur für iOS und Android geben. Auf den üblichen App-Marktplätzen ist sie zudem noch nicht verfügbar. Das heißt, die App ist noch nicht fertig und läuft nicht auf jedem Gerät.

Vielmehr sollen nun Entwickler*innen den Code nutzen, um daraus eigene Versionen der App zu bauen und auf den Markt zu bringen. Die EU-Kommission hofft sogar darauf, dass die App ein weltweiter „Goldstandard“ werde, wie ein Kommissionsbeamter in einem nachgelagerten Pressebriefing erklärte.

Alterskontrollen sind einerseits eine Option, mit der Plattformen Minderjährige schützen sollen; Grundlage ist das Gesetz über digitale Dienste (DSA). Andererseits sind verpflichtende Alterskontrollen eine Kernforderung für die Durchsetzung eines Social-Media-Verbots für Minderjährige, auf das mehrere EU-Mitgliedstaaten derzeit drängen.

Nutzende sollen ihr Gesicht scannen lassen

Bereits vor einem Jahr hatte die EU ein Konzept für die App vorgestellt; wenig später folgte ein Prototyp mit Google-Bindung. In der App sollen Nutzer*innen zunächst ihr Ausweisdokument hinterlegen können. Dann sollen sie per Handy-Kamera ihr Gesicht scannen lassen, wie ein neues Werbevideo der EU-Kommission zeigt.

Die App soll daraufhin prüfen, ob das gescannte Gesicht mit dem Foto auf dem Ausweis übereinstimmt. Dabei kommt offenbar ein biometrischer Vergleich zum Einsatz. Einmal eingerichtet soll die App einem Online-Dienst mitteilen können, ob man bereits 18 Jahre alt ist oder nicht – ein Klarname soll nicht übermittelt werden.

Der Screenshot zeigt das Gesicht eines Mannes auf dem Smartphone-Bildschirm im Prototyp der Alterskontroll-App.
Bist du’s wirklich? Video der EU-Kommission zeigt Gesichtserkennung in der Alterskontroll-App. - Alle Rechte vorbehalten EU-Kommission

Dass die App auch das Gesicht der Nutzer*innen scannen soll, war zuvor nicht Thema. Selbst in ihrer Rede zur Vorstellung der App betonte von der Leyen: Man wolle nicht, dass Plattformen Gesichter scannen. Ein Scan durch die Alterskontroll-App dagegen ist für die EU-Kommission offenbar in Ordnung.

Für die Akzeptanz in der Bevölkerung könnte das ein Problem sein. Gegenüber netzpolitik.org sagte etwa Anja Treichel, Geschäftsführerin des Vereins „Bundeselternnetzwerk der Migrantenorganisationen für Bildung & Teilhabe“, im März:

Viele Familien – insbesondere solche mit Flucht- oder Migrationserfahrungen und solche, die in Diktaturen/ autoritären Regimen aufgewachsen sind – sind sensibel gegenüber staatlicher oder kommerzieller Datenerfassung. Biometrische Verfahren können Vertrauen in digitale Angebote untergraben. Alterskontrollen sollten daher möglichst datensparsam und freiwillig gestaltet sein.

Von der Leyen nennt irreführende Gründe für Alterskontrollen

Die Rede der Kommissionspräsidentin zur neuen Alterskontroll-App ist an mehreren Stellen lückenhaft oder irreführend. Zunächst listet von der Leyen eine Reihe von Risiken und Gefahren für Minderjährige auf, die sich angeblich mithilfe der Alterskontroll-App bekämpfen lassen sollen:

  • Cybermobbing
  • suchtfördernde Designs
  • personalisierte Inhalte
  • Bildschirmzeit
  • schädliche und illegale Inhalte
  • Grooming, also die sexuelle Anbahnung von Kontakten durch Erwachsene

Für einen Großteil dieser Gefahren erweisen sich Alterskontrollen jedoch als Scheinlösung.

Cybermobbing erleben junge Menschen in großen Teilen im Umfeld aus Gleichaltrigen, oftmals sogar Mitschüler*innen – Alterskontrollen können dagegen nichts ausrichten.

Suchtfördernde Designs und personalisierte Inhalte lassen sich durch das Gesetz über digitale Dienste und möglicherweise den kommenden Digital Fairness Act abmildern oder gänzlich verbieten. Das schützt nicht nur Minderjährige, sondern alle. Es wäre im Vergleich dazu weniger zielführend, lediglich jüngere Menschen von betroffenen Plattformen auszuschließen.

Bei der Bildschirmzeit junger Menschen in Deutschland wiederum spielt laut KIM-Studie 2024 Fernsehen eine dominante Rolle. Alterskontrollen für Online-Dienste dürften daran wenig ändern. Die drei häufigsten Freizeit-Aktivitäten von unter 14-Jährigen in Deutschland sind der Studie zufolge: Freund*innen treffen, Fernsehen, Hausaufgaben. Erst weiter hinten kommen „Videos, Filme und Serien online“ – noch hinter der Aktivität „Draußen spielen“.

Schädliche und illegale Inhalte suchen und finden junge Menschen auch gezielt auf Seiten, die sich nicht an Regeln halten. Eine Rolle spielen dabei unter anderem Neugier und Mutproben. Alterskontrollen dürften den Zugang hierzu nicht stoppen.

Beim Grooming suchen Erwachsene über Chats Kontakt zu Minderjährigen, gerade an digitalen Orten, wo sich viele junge Menschen aufhalten. Hier könnten nach Alter abgestufte Funktionen ein Baustein sein. So lassen sich Accounts von Minderjährigen etwa abhärten, sodass Fremde sie schwerer kontaktieren können. Denkbar wäre auch, Direktnachrichten von Erwachsenen an junge Menschen einzuschränken. Flächendeckende, ausweisbasierte Kontrollen bräuchte es dafür jedoch nicht; eine Alternative sind sichere Voreinstellungen.

Von der Leyen ignoriert Warnungen aus der Wissenschaft

Die zweite Leerstelle in von der Leyens Rede: Sie blendet fundamentale Bedenken an Alterskontrollen aus. Anfang März haben 400 Forscher*innen aus 29 Ländern in einem offenen Brief gefordert: Staaten sollen ihre Pläne für Alterskontrollen stoppen. Es fehle ein klares Verständnis für die Folgen der Technologie in Bezug auf „Sicherheit, Privatsphäre, Gleichberechtigung“ und die „Autonomie“ aller Menschen. Die Einführung von Alterskontrollen ohne weitere Forschung sei „gefährlich und gesellschaftlich nicht hinnehmbar“.

Durchblick statt Schnellschüsse

Recherchen wie diese sind nur möglich durch eure Unterstützung.

Ein zentraler Kritikpunkt an Alterskontrollen sind Einschnitte in die Grundrechte auf Teilhabe und Information von allen, die die neuen Hürden nicht überwinden können oder wollen. Es geht um allein in Deutschland schätzungsweise Hunderttausende Menschen, die keine Papiere haben – oder zumindest keine, die mit einer Ausweis-App kompatibel wären. Hinzu kommen Menschen, die ihre Ausweispapiere schlicht nicht digital scannen wollen oder kein (geeignetes) Handy haben.

Für sie müsste es also Alternativen geben. Eine bereits verbreitete Methode sind – einmal mehr – KI-basierte Gesichtsscans. Dann würde eine Software das Alter einer Person abschätzen. Die deutsche Medienaufsicht empfiehlt diese Technologie bereits für unter anderem Pornoseiten; in Australien kommt sie für altersbeschränkte Social-Media-Plattformen zum Einsatz. Einerseits ist solche Software fehleranfällig und diskriminierend, andererseits birgt die Technologie Risiken für Datenschutz und Privatsphäre.

Die App soll auf Google, Apple und Pseudonyme setzen

An mindestens zwei Stellen preist von der Leyen Fähigkeiten der App an, die nicht den online beschriebenen Funktionen entsprechen.

Erstens sei die App von der Leyen zufolge „komplett anonym“. Anonym bedeutet ohne Namen. Aktivitäten lassen sich niemandem zuordnen. In den App-Spezifikationen steht jedoch: „Es werden Domain-spezifische Kennungen oder Pseudonyme verwendet“. Das kann bedeuten: Je nach Online-Dienst erhalten Nutzer*innen ein Pseudonym, zum Beispiel für eine bestimmte Videoseite. Folglich wäre es möglich, dass diese Videoseite durchaus mehrere Aktivitäten diesem einen Pseudonym zuordnen kann.

Von einem Pseudonym zum Klarnamen wäre es dann mitunter nicht mehr allzu weit. Denn Website-Betreiber*innen könnten zur Unterscheidung von Nutzer*innen weitere Eckdaten heranziehen, etwa IP-Adresse und Browser-Einstellungen. Eine tatsächlich anonyme Alterskontrolle würde dagegen ohne ein solches Domain-spezifisches Pseudonym arbeiten. Nutzer*innen würden gegenüber Website-Betreibenden bei jeder Session als jemand anderes erscheinen.

Weiter erklärte von der Leyen, die App solle für „jedes“ Gerät verfügbar sein. Die Kommissionspräsidentin zählte daraufhin jedoch keine Betriebssysteme auf, sondern Hardware: „Handy, Tablet, Computer“. Das ist irreführend. Ausdrücklich erwähnt werden in den Spezifikationen der App nur die mobilen Betriebssysteme iOS und Android. Die Veröffentlichung einer Alterskontroll-App für andere Plattformen ist demnach nur optional. Freie und alternative Betriebssysteme wie Linux fallen unter den Tisch.

Auch Nachfrage von netzpolitik.org bestätigt ein EU-Beamter, dass sich die EU-Kommission bei der bisherigen Arbeit an der App auf iOS und Android fokussiert habe. Das heißt: Wer künftig sein Alter nachweisen will, muss ein entsprechend ausgestattetes Handy haben. Allerdings wolle man sicherstellen, dass zumindest in Zukunft „jedes“ andere System abgedeckt werde, so der Beamte. Dabei verwies er auf den „Markt“.

Der Markt dürfte hier allerdings keine große Hilfe sein. Gerade wenn es um nicht-kommerzielle Alternativen geht, die wenig finanzielle Anreize bieten. Bis auf Weiteres setzt die Alterskontroll-App also auf kommerzielle, von US-Konzernen kontrollierte Betriebssysteme – eine schlechte Nachricht für sogenannte technologische Souveränität.

Wer nicht mitmachen will, soll ein VPN nutzen

Wasserdicht sind die mit der App geplanten Alterskontrollen ohnehin nicht, das weiß auch die EU-Kommission. So fragte ein Journalist im Pressebriefing, ob sich auch Tourist*innen, etwa aus den USA, mit der App verifizieren müssten, falls sie ihren Urlaub auf Instagram begleiten wollten. Daraufhin erklärte der EU-Beamte: Ja, das müssten sie – oder aber sie nutzten einen VPN-Dienst.

Mit einem VPN-Dienst können Nutzer*innen gegenüber Online-Diensten einen anderen IP-basierten Standort vortäuschen. So lässt sich der Eindruck erwecken, sie riefen eine Seite nicht etwa aus der EU auf, sondern beispielsweise von einem anderen Kontinent. Die an einen EU-Standort gebundenen Alterskontrollen entfallen.

Der Trick mit dem VPN gilt jedoch nicht nur für US-Tourist*innen, sondern für alle, die Alterskontrollen umgehen möchten. Also auch für Minderjährige, die die EU-Kommission mit ihrer Alterskontroll-App angeblich vor unter anderem Mobbing oder suchtfördernden Designs schützen will.


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Alterskontrollen: Social-Media-Verbot lässt Bundesregierung ahnungslos zurück

07. April 2026 um 17:26

Die Bundesregierung weiß nicht, ob ein Social-Media-Verbot für Minderjährige wissenschaftlich ratsam wäre. Sie weiß auch nicht, ob der Eingriff in Grundrechte verhältnismäßig wäre – oder ob sie das Verbot überhaupt will. Das zeigt die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken.

Lars Klingbeil und Friedrich Merz im Bundestag; letzterer Schaut aufs Smartphone.
Regierungschef Merz und Vize Klingbeil: Was wissen sie über das Social-Media-Verbot? – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Political-Moments; Bearbeitung: netzpolitik.org

Deutsche Spitzenpolitiker*innen fordern seit Monaten ein Social-Media-Verbot für Minderjährige. Entsprechende Vorstöße gab es unter anderem vom Bundes- und Vizekanzler, vom Bundespräsidenten und von der Justiz- und Familienministerin. Höher ließe sich ein geplantes Vorhaben kaum aufhängen. Nun zeigt allerdings die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken: Offenbar stehen die vielfachen Forderungen auf wackligen Füßen.

Fragen zur Forschungslage oder zur Abwägung von Grundrechten kann die Bundesregierung demnach nicht beantworten. Auch gebe es noch keine gemeinsame Position: „Der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen“, heißt es in der Antwort auf die Fragen von Heidi Reichinnek und weiteren Abgeordneten, die wir hier veröffentlichen.

Wissenschaftliche Grundlage: Keine

Zu mehreren Anlässen hatte sich Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) bereits für ein Social-Media-Verbot stark gemacht und dabei auf wissenschaftliche Erkenntnisse verwiesen. Die Linken-Abgeordneten wollten es genauer wissen: „Auf welche wissenschaftlichen Erkenntnisse stützt die Ministerin ihre jeweiligen Positionen?“

Auf diese Frage ging die Bundesregierung jedoch nicht näher ein. Wohl aber auf eine ähnliche Frage – nämlich die, welche Studien belegen, dass Social-Media-Verbote positive Auswirkungen auf das Wohlbefinden junger Menschen hätten. Die Antwort: „Nach Kenntnis der Bundesregierung liegen entsprechende belastbare Studien noch nicht vor.“

Das passt unter anderem zum Befund der Gelehrtengesellschaft Leopoldina. In einem Diskussionspapier vom August 2025 nannten die Expert*innen die Forschungslage zu den Auswirkungen sozialer Medien „unbefriedigend“. Die Frage, wie soziale Medien auf das Gehirn einwirken, sei „bislang noch kaum neurowissenschaftlich untersucht“.

Dennoch plädierte die Leopoldina für Vorsicht statt Nachsicht. Sie forderte ein Social-Media-Verbot, stützte sich dabei aber nicht auf die Forschungslage, sondern auf das „Vorsorgeprinzip“ als „ethischen Standard zum Umgang mit Unsicherheit“.

Abwägung von Grundrechten: „Dauert noch“

Ein Social-Media-Verbot für junge Menschen bis zu einer gewissen Altersgrenze greift in mehrere Grundrechte ein, dazu gehören vor allem Teilhabe und Information, aber auch die Religionsfreiheit.

Gesetze dürfen zwar in Grundrechte eingreifen, allerdings müssen sie unter anderem verhältnismäßig sein. Ob ein Social-Media-Verbot verhältnismäßig wäre, hat die Bundesregierung allerdings noch nicht geprüft, wie aus der Antwort hervorgeht. Die Prüfung „dauert noch an“.

Zweifel an der Verhältnismäßigkeit gibt es bereits, etwa von der Bundesdatenschutzbeauftragten Louisa Specht-Riemenschneider, die in einer Stellungnahme für den Thüringer Landtag Ende letzten Jahres schrieb: „Keinesfalls sollte undifferenziert für jedes soziale Medium in Gänze eine bestimmte Altersgrenze festgelegt werden.“ Kinder und Jugendliche hätten ein Recht auf soziale Teilhabe.

Beeinflussung der Expert*innen-Kommission: ¯\_(ツ)_/¯

Bis Sommer 2026 soll eine vom Familienministerium einberufene Expert*innen-Kommission Antworten zum „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ ausarbeiten, parallel zu einer ähnlichen Kommission auf EU-Ebene. Die wiederholten Forderungen von Spitzenpolitiker*innen nach einem Social-Media-Verbot sind an den deutschen Expert*innen jedoch nicht spurlos vorbeigegangen. Mitte März meldete sich die Co-Vorsitzende der Kommission, Nadine Schön (CDU), zu Wort und warnte:

Ich rate der Politik dringend, uns in Ruhe arbeiten zu lassen.

„Wie wird sichergestellt, dass die Expertenkommission nach den Äußerungen einiger Kabinettsmitglieder weiterhin ergebnisoffen tagt?“, wollten die Linken-Abgeordneten wissen. Die Bundesregierung antwortet knapp: „Die Expertenkommission ist unabhängig und arbeitet ergebnisoffen und evidenzbasiert.“

Minderjährige einbeziehen: Wenig

Minderjährige sitzen nicht in der Expert*innen-Kommission, sollen jedoch gehört werden, wie die Bundesregierung erklärt. Dafür solle es „bundesweit“ sechs Workshops geben. Bei den ersten beiden haben demnach zusammengerechnet 25 Kinder und Jugendliche teilgenommen.

Sollten die verbliebenen vier Workshops ähnlich frequentiert sein, hätte die Bundesregierung letztlich mit rund 75 jungen Menschen gesprochen. In Deutschland leben mehr als 10 Millionen unter 14-Jährige; quantitative Umfragen arbeiten oft mit mindestens 1.000 Befragten.

Einblicke in die Arbeit der Expert*innen-Kommission gibt es bislang keine. Nicht einmal die Liste der geladenen Sachverständigen ist öffentlich. Im Sommer erwartet die Bundesregierung die „Handlungsempfehlungen“ der Fachleute; sie sollen dann auf der Website des Familienministeriums veröffentlicht werden.

Vereinbarkeit mit EU-Recht: Punktuell

Weiter gingen die Linken-Abgeordneten auf die Vereinbarkeit eines deutschen Social-Media-Verbots mit dem EU-Recht ein. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags haben inzwischen in zwei separaten Gutachten dargelegt, dass sie dafür keine Spielräume sehen, weil EU-Recht Vorrang hat.

Die Bundesregierung antwortet ausweichend mit einem Verweis auf eine ganz bestimmte Regelung:

Die Leitlinien nach Art. 28 Absatz 4 Digital Services Act sehen in Ziffer 37 lit. d vor, dass ein nationales Mindestalter möglich ist.

Diese Regelung gibt es wirklich; sie steht in den Leitlinien der EU-Kommission zur Umsetzung des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) für Minderjährige. Allerdings gibt die Regelung Mitgliedstaaten nicht automatisch grünes Licht für das Modell, das wichtige Politiker*innen seit Monaten fordern – also nationale Social-Media-Verbote mit Alterskontrollen nach australischem Vorbild. Dafür gibt es mehrere Gründe.

  • Zunächst sind die Leitlinien rechtlich nicht bindend. Die Kommission hat sie verfasst, um klarzumachen, wie sie als Aufsichtsbehörde die korrekte Umsetzung des DSA auslegen möchte.
  • Zudem sind die Leitlinien selbst widersprüchlich mit Blick auf Alterskontrollen. Einerseits empfehlen sie strenge Alterskontrollen als möglicherweise notwendige Maßnahme, um Minderjährige vor potenziell schädlichen Inhalten zu schützen. Andererseits schränken sie diese Empfehlung durch zahlreiche Bedingungen ein. Je nach Auslegung bleibt also wenig Spielraum für regelkonforme Alterskontrollen.
  • Nicht zuletzt ist der Knackpunkt eines Social-Media-Verbots nach australischem Modell nicht das reine Mindestalter, sondern dessen Durchsetzung, und zwar durch flächendeckende Alterskontrollen, etwa auf Basis von Ausweispapieren oder biometrischen Gesichtsscans. Allerdings gilt nach wie vor, dass einzelne EU-Mitgliedstaaten Plattformen keine zusätzlichen Pflichten auferlegen dürfen, die über den DSA hinausgehen. Das nennt man Anwendungsvorrang.

Der DSA nennt Alterskontrollen lediglich als eine von mehreren Optionen, um Minderjährige im Netz vor Risiken zu schützen. Ohne strenge Alterskontrollen könnte ein nationales Mindestalter jedoch Gefahr laufen, symbolisch zu bleiben. Denn schon jetzt schreiben die Nutzungsbedingungen großer Social-Media-Plattformen Altersgrenzen zwischen 13 und 16 Jahren vor.

In ihrer jüngsten Analyse sehen die Jurist*innen der Wissenschaftliche Dienste das Vorhaben schon vorm Europäischen Gerichtshof landen:

Abschließend könnte über die Frage verbleibender Regelungsspielräume der Mitgliedstaaten im Bereich des Verbots bzw. der Beschränkung von Social-Media-Plattformen nur der EuGH entscheiden.

Reichinnek warnt vor „kopflosen Verboten“

Linken-Fraktionsvorsitzende Heidi Reichinnek kritisiert das Vorpreschen von Kabinettsmitgliedern in Sachen Social-Media-Verbot – während die Expert*innen-Kommission noch arbeitet. „Die Regierung führt das Konzept einer solcher Kommission komplett ad absurdum, wenn doch sowieso schon klar ist, dass das Ziel ein Social-Media-Verbot für junge Menschen ist“, erklärt sie in einem Statement gegenüber netzpolitik.org.

Die Verbote seien „kopflos“, so Reichinnek weiter; die Debatte lenke von den eigentlichen Aufgaben der Bundesregierung ab: „klare Vorgaben und Strafen für Digitalkonzerne, die Sucht fördern und Hass im Netz keinen Riegel vorschieben sowie eine bessere Ausstattung von Angeboten für Kinder und Jugendliche, die sie dabei unterstützen, einen aufgeklärten Umgang mit Medien zu lernen und ihnen bei Problemen zu helfen.“


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Von Kinderhilfswerk bis Lehrerverband: So breit ist die Kritik am Social-Media-Verbot

21. Februar 2026 um 14:08

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) findet ein Social-Media-Verbot bis 16 Jahre sympathisch. Viele Organisationen aus Kinderschutz, Wissenschaft und Pädagogik lehnen das Verbot allerdings ab – und warnen vor Schäden für Kinder und Jugendliche. Die Übersicht.

Ein Kind und eine erwachsene Person halten sich an den Händen. Ihre Köpfe sind mit bunten Fäden umwickelt. Sie schauen auf digitale Geräte.
Wie führt man Kinder in die digitale Welt? (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO/Westend61

Bekommt Deutschland ein Social-Media-Verbot nach australischem Vorbild? Druck machen zumindest wichtige Politiker*innen aus den Regierungsparteien SPD und CDU. Die Debatte kocht auch international, weil in Australien seit dem 10. Dezember ein solches Verbot gilt.

Medienwirksam sprechen sich Staats- und Regierungschefs für ähnliche Maßnahmen aus, darunter der französische Präsident Emmanuel Macron und der spanische Ministerpräsident Pedro Sánchez. Unter Expert*innen gibt es aber viel Skepsis und Ablehnung. Das zeigen mehr als 20 Positionspapiere und Stellungnahmen von unter anderem Kinderschutz-Organisationen, Pädagog*innen, Schüler*innen und Forschenden.

Viele sprechen sich klar gegen ein Social-Media-Verbot aus und warnen vor gravierenden Folgen. Doch selbst Befürworter*innen eines Social-Media-Verbots argumentieren vorsichtig und nennen Altersbeschränkungen allenfalls als eine von vielen Maßnahmen. Ein Konsens ist erkennbar, dass vor allem Plattformen sichere Räume für Kinder und Jugendliche schaffen müssen.

Hier kommt, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, eine Übersicht wichtiger Stimmen und deren Argumente.


Deutsches Kinderhilfswerk: „Verbote entmündigen Kinder“

November 2025, „Unsere Haltung zu Social-Media-Verboten“

Wer ist das? Das deutsche Kinderhilfswerk ist ein 1972 gegründeter Verein. Dessen Mitglieder engagieren sich für „eine kinderfreundliche Gesellschaft, in der die Kinder ihre Interessen selbst vertreten“.

Was ist die Position? „Pauschale Verbote entmündigen Kinder und Jugendliche“, schreibt das Kinderhilfswerk. Sie stünden in krassem Widerspruch zum Recht auf digitale Teilhabe, das die UN-Kinderrechtskonvention garantiert. Den kompetenten und sicheren Umgang müssten Kinder und Jugendliche durch aktive Nutzung lernen. „Verbote würden die positiven sozialen Kommunikationswege in diesem Bereich abschneiden und Kindern einen Rückzugsort ihrer Lebenswelt ohne angemessenen Ersatz nehmen.“


UNICEF: „Verbote können nach hinten losgehen“

Dezember 2025: „Age restrictions alone won’t keep children safe online“

Wer ist das? UNICEF ist das 1946 gegründete Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen.

Was ist die Position? „Social-Media-Verbote bergen eigene Risiken und könnten sogar nach hinten losgehen“, warnt die NGO auf Englisch. Gerade für isolierte oder marginalisierte Kinder seien soziale Medien eine „Lebensader“. Altersbeschränkungen müssten Teil eines umfassenderen Ansatzes sein, der auch das Recht junger Menschen auf Privatsphäre und Mitbestimmung achtet. Minderjährige sollten nicht in unregulierte, weniger sichere Bereiche des Internets gedrängt werden.


Save the Children: „falsches Sicherheitsgefühl“

Dezember 2025: „Policy Statement on Social Media Bans“

Wer ist das? Save The Children wurde 1919 gegründet und bezeichnet sich als weltgrößte unabhängige Organisation für Kinderrechte.

Was ist die Position? Save The Children unterstützt „wirksame, die Privatsphäre respektierende Altersüberprüfungen“. Dennoch ist die Organisation besorgt, dass altersbasierte Beschränkungen „unbeabsichtigte Schäden verursachen, ein falsches Sicherheitsgefühl vermitteln und die Rechte und Möglichkeiten von Kindern einschränken könnten“. Weiter pocht sie darauf, dass Plattformen ihre Produkte „wirklich sicher und altersgerecht gestalten“.


Bundesschülerkonferenz: Medienbildung „an erster Stelle“

Februar 2026: „Verbote sind keine Lösung“

Wer ist das? Die Bundesschülerkonferenz engagiert sich für Bildungspolitik und Mitbestimmung von Schüler*innen in Deutschland.

Was ist die Position? Die psychische Gesundheit von Jugendlichen würde immer schlechter, schreibt die Generalsekretärin der Bundesschülerkonferenz. Social Media leiste dazu einen erheblichen Beitrag. Der Fokus der Debatte liege aber zu stark auf Verboten. „An erster Stelle muss bessere Medienbildung in Schulen stehen, denn sonst ist das Verbot nichts anderes als eine Problemverschiebung.“


Deutscher Bundesjugendring: Manipulative Designs verbieten

Oktober 2025: „Stellungnahme zur Konsultation zum Digital Fairness Act“

Wer ist das? Der Deutsche Bundesjugendring vertritt deutsche Jugendverbände und Landesjugendringe.

Was ist die Position? „Junge Menschen haben Rechte auf Schutz, Teilhabe und Befähigung – auch digital“, schreibt der Verein in einem Statement zum Digital Fairness Act, einem geplanten Digitalgesetz der EU. Der Bundesjugendring lehnt „pauschale Zugangsbeschränkungen“ ab und fordert sicher gestaltete Räume. Funktionieren soll das etwa über „verbindliche Verbote manipulativer Gestaltung“. Konkrete Beispiele seien „endlose Feeds, Lootbox-Mechaniken oder manipulative Abo-Taktiken“.


ACT Youth Advisory: Verbote können isolieren

November 2024: „The ACT Youth Advisory Council’s Response to the Online Safety Amendment“

Wer ist das? Der ACT Youth Advisory vertritt Jugendliche im „Australian Capital Territory“, wo auch die australische Hauptstadt Canberra liegt.

Was ist die Position? Der ACT-Jugendrat hätte das australische Social-Media-Verbot am liebsten verhindert. Statt Jugendliche auszusperren, so die Forderung, solle die Regierung die Plattformen regulieren. Die Jugend-Vertreter*innen sahen etwa das Recht auf freie Meinungsäußerung in Gefahr – und das Recht auf sicheren und freien Zugang zu Informationen. Sie warnten außerdem davor, dass das Verbot vulnerable junge Menschen isolieren könne.


Deutscher Lehrerverband: „weder umsetzbar noch sinnvoll“

Juni 2025: „Digitale Teilhabe ist Realität und muss gelernt werden“

Wer ist das? Der Deutsche Lehrerverband ist eine der größten Organisationen von Lehrer*innen in Deutschland.

Was ist die Position? Eine gesetzliche Altersgrenze für soziale Medien ist „weder realistischerweise umsetzbar noch sinnvoll“, schreibt Verbandspräsident Stefan Düll. Kinder und Jugendliche müssten lernen, sich in der digitalen Welt sicher und verantwortungsvoll zu bewegen. Es könne nicht die Lösung sein, Jugendlichen „plötzlich mit dem 16. Geburtstag“ einen Zugang zu geben. „Wir sollten nicht ständig diskutieren, was Kindern verboten wird – sondern was wir ihnen ermöglichen.“


BzKJ: Völliges Verbot „zu weitgehend“

Dezember 2024: „Junge Menschen haben ein Recht auf digitale Teilhabe“

Wer ist das? Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ist als Bundesbehörde zuständig für die Durchsetzung von Kinderrechten im Netz auf Grundlage des EU-Gesetzes über digitale Dienste (DSA).

Was ist die Position? „Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf digitale Teilhabe und darauf, digitale Lebensräume sicher zu erkunden“, sagte BzKJ-Direktor Sebastian Gutknecht bereits Ende 2024. „Das völlige Verbot von Social Media für unter 16-Jährige“ halte er für „zu weitgehend.“ Die Anbieter in der EU hätten die gesetzliche Pflicht, „ihre Plattformen für junge Menschen mit strukturellen Vorsorgemaßnahmen möglichst sicher zu gestalten“.


Landesanstalt für Kommunikation: „erhebliche Bedenken“

Februar 2026: „Social-Media-Verbot – Worum geht’s?“

Wer ist das? Die „Landesanstalt für Kommunikation“ (LFK) aus Baden-Württemberg ist eine von 14 deutschen Aufsichtsbehörden für privaten Rundfunk und Online-Medien.

Was ist die Position? Nach einer Sammlung von Pro- und Contra-Argumenten zieht die Behörde ein Fazit: Demnach sei der Schutz von Kindern und Jugendlichen komplex, und es bestünden „erhebliche Bedenken gegen vermeintlich einfache Lösungsvorschläge“. Insbesondere zu beachten seien „Fragen bezüglich der Umsetzbarkeit und der Reichweite eines Verbots“ sowie „unbeabsichtigte negative Folgen“.


BfDI: „keinesfalls“ undifferenzierte Altersgrenzen

Dezember 2025: Stellungnahme für den Thüringer Landtag

Wer ist das? Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) berät unter anderem die Bundesregierung bei Datenschutzgesetzgebung.

Was ist die Position? „Keinesfalls sollte undifferenziert für jedes soziale Medium in Gänze eine bestimmte Altersgrenze festgelegt werden“, schreibt Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider in einer Stellungnahme für den Thüringer Landtag. Kinder und Jugendliche hätten ein Recht auf soziale Teilhabe. Altersbeschränkungen müssten allenfalls risikobasiert sein. Aussehen könne das so: „Die Grundversion des Dienstes ist kinderfreundlich und für alle zugänglich. Erst wenn jemand eine Funktion anschalten oder einen Bereich besuchen möchte, der mit einem hohen Risiko verbunden ist, wird die Altersprüfung eingesetzt.“

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Berliner Psychotherapeut*innen: mehrstufiger Schutz

Januar 2026: „Psychotherapeutenkammer warnt (…) und fordert wirksamen Schutz“

Wer ist das? Die Psychotherapeutenkammer Berlin vertritt die Interessen approbierter Psychotherapeut*innen in der deutschen Hauptstadt.

Was ist die Position? Die Therapeut*innen warnen vor Schäden für die psychische Gesundheit durch „Überkonsum von Plattformen wie Instagram, TikTok und YouTube“, auch wenn bisherige Studien keine Kausalitäten zeigen. Deshalb fordern sie ein Mindestalter und Kontrollen. „Datenschutzkonforme technische Verfahren müssen sicherstellen, dass Kinder unter einem festgesetzten Mindestalter nicht einfach Accounts erstellen“. Die Therapeut*innen fordern aber auch „sichere Voreinstellungen und Schutzmechanismen gegen exzessive Nutzung“.


Australian Psychological Society: Warnung vor Einsamkeit

November 2025: „Psychologists call for consideration for young Australians‘ mental health (…)“

Wer ist das? Die „Australian Psychological Society“ (APS) bezeichnet sich selbst als „führende Organisation“ für Psycholog*innen in Australien.

Was ist die Position? Im Vorfeld des australischen Social-Media-Verbots mahnten dortige Psycholog*innen zur Vorsicht. Zwar könnte die Maßnahme junge Menschen vor Risiken schützen. Aber ohne sinnvolle Alternativen könne der Entzug sozialer Medien eine Lücke in ihr soziales Leben reißen und Gefühle wie „Einsamkeit, Angst und Kummer“ erhöhen.


BAJ: Zugang sicher gestalten

Januar 2026: „Prävention schafft Schutz – pauschale Verbote nicht!“

Wer ist das? Die im Jahr 1951 gegründete Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz setzt sich „für ein gutes und gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen“ ein.

Was ist die Position? Die BAJ ist gegen ein pauschales Nutzungsverbot von Social Media vor dem 16. Lebensjahr. Die zentrale Frage sei nicht, ob Minderjährige Zugang zu sozialen Netzwerken haben dürfen, sondern wie dieser Zugang gestaltet wird. Es gehe darum, dass Kinder und Jugendliche geschützt werden und sich entwickeln können. Wichtig sei es, Eltern zu unterstützen und bestehende Regeln durchzusetzen.


EKKJ: „vermeintliche Lösung für komplexes Problem“

November 2025: „Social Media: altersgerechter Zugang und Regeln statt Verbote“

Wer ist das? Die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen ist eine staatliche Fachstelle aus der Schweiz, die Wissen für Bundesbehörden aufbereitet.

Was ist die Position? Aus Sicht der EKKJ sind „pauschale Verbote von Social Media für Kinder und Jugendliche nicht zielführend und nur eine vermeintliche Lösung für ein komplexes Problem“. Verbote seien bezüglich der negativen Folgen „weitgehend unwirksam“, so die Kommission weiter. „Gleichzeitig schränken sie positive und notwendige Lernprozesse ein, verhindern den Erwerb sinnvoller Kenntnisse und Kompetenzen und verunmöglichen wichtige Erfahrungen.“


Molly Rose Foundation: „Kinder brauchen Plattformen“

Januar 2025: „Joint statement (…) on a social media ban for under-16s“

Wer ist das? Die britische Molly Rose Foundation engagiert sich dafür, dass junge Menschen keinen Suizid begehen. Ihr Statement zum Social-Media-Verbot haben insgesamt 42 Organisationen unterzeichnet, darunter die 1884 gegründete britische Kinderschutzorganisation NSPCC.

Was ist die Position? „Gemeinsam glauben wir, dass Social-Media-Verbote die falsche Lösung sind“, halten die Unterzeichner*innen fest. Verbote würden dabei scheitern, Kindern Sicherheit zu bringen. Kinder, darunter queere und neurodivergente, bräuchten Plattformen für soziale Kontakte, Unterstützung durch Gleichgesinnte und vertrauenswürdige Hilfsangebote. Wenn Jugendliche die riskanten Plattformen dann mit 16 Jahren nutzen dürften, würden sie vor einer Klippe stehen.


Leopoldina: 13 Jahre als „verbindliches Mindestalter“

August 2025: „Soziale Medien und die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen“

Wer ist das? Die Leopoldina ist eine vom Bund und dem Land Sachsen-Anhalt finanzierte Gelehrtengesellschaft, die Politik und Öffentlichkeit beraten will.

Was ist die Position? „Strategien, die vorrangig auf Altersbeschränkungen setzen, greifen zu kurz“, schreiben die Forschenden. Dennoch empfehlen sie 13 Jahre als verbindliches Mindestalter für Social-Media-Accounts, pochen jedoch auf weitere Maßnahmen je nach Alter. Zudem kritisieren die Forschenden das „Prinzip der Aufmerksamkeitsökonomie“, also das Geschäftsmodell vieler populärer Plattformen. Das fördere „technologische Strategien zur Maximierung der Nutzerbindung“ und schaffe „gezielt suchtfördernde Strukturen“.


ÖAW: „Gefahr, dass das Ziel nicht erreicht wird“

Februar 2026: „Alterssperren auf Social-Media: Technische Grenzen und Möglichkeiten“

Wer ist das? Die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW) ist eine 1847 gegründete Gelehrtengesellschaft aus Wien.

Was ist die Position? Das Institut für Technikfolgen-Abschätzung der ÖAW hat untersucht, wie sich ein Social-Media-Verbot durchsetzen ließe. Demnach könne Altersfeststellung im Internet „grundsätzlich Sinn machen“, es brauche aber eine breite gesellschaftliche Debatte. Weiter warnt die Studie vor der Gefahr, „dass trotz weitreichender Einschnitte für alle Internetnutzer:innen das Ziel, nämlich das eines besseren Schutzes von Minderjährigen, nicht erreicht wird“.


EDRi: Hürden werden umgangen

November 2025, „Why age verification misses the mark and puts everyone at risk“

Wer ist das? European Digital Rights (EDRi) ist der Dachverband von Organisationen für digitale Freiheitsrechte.

Was ist die Position? EDRi lehnt Social-Media-Verbote ab. Stattdessen plädiert der Verband dafür, die Ursachen für Gefahren im Netz zu bekämpfen. „Kinder brauchen und verdienen Online-Räume, in denen sie andere treffen können, Trost und Sicherheit finden, Ideen erproben und austauschen, Beziehungen aufbauen, lernen und spielen.“ Es sei sehr wahrscheinlich, dass junge Menschen Hürden umgehen.


Superrr: „Verbot ist Kurzschlussreaktion“

Februar 2025: „Nicht sehen, nicht sprechen, nicht hören“

Wer ist das? Superrr ist eine gemeinnützige Organisation, die sich für feministische Digital- und Technologiepolitik einsetzt.

Was ist die Position? „Ein Verbot ist eine Kurzschlussreaktion, die eine Auseinandersetzung mit den wirklichen Problemen verweigert“, hält Superrr fest. Wenn auf einer Straße viel Verkehr sei, laute die Lösung auch nicht, Kinder zu Hause einzuschließen. „Viel von dem, was als schädlich für Kinder beschrieben wird, schadet uns allen.“ Deshalb stellt Superrr die Frage nach einer digitalen Welt ,“die nicht nur aus uns und unserer Zeit Gewinn schlagen möchte“.


GMK: Verbot „greift langfristig zu kurz“

Dezember 2024: „Zum australischen Social-Media-Verbot aus medienpädagogischer Sicht“

Wer ist das? Die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur engagiert sich seit 1984 sich für Medienpädagogik und Medienkompetenz.

Was ist die Position? Ein Social-Media-Verbot könne kurzfristig attraktiv erscheinen, „greift jedoch langfristig zu kurz“, schreibt die GMK. Es würde weder die Bedürfnisse noch die Rechte von Kindern und Jugendlichen ausreichend berücksichtigen. Stattdessen brauche es unter anderem Hilfestellungen für Familien und Regulierung von Plattformen.


Stiftung Bildung: „Verbot schwächt Rechte junger Menschen“

Januar 2026: „Kinderrechte wahren, Medienkompetenz stärken, Teilhabe ermöglichen“

Wer ist das? Die Stiftung Bildung ist eine gemeinnützige Spendenorganisation, die sich für gute Bildung in Deutschland engagiert.

Was ist die Position? Die Stiftung spricht sich klar gegen ein Social-Media-Verbot nach australischem Vorbild aus. „Ein solches Verbot wird den komplexen Realitäten digitaler Lebenswelten nicht gerecht und schwächt langfristig die Rechte, die Resilienz und das Vertrauen junger Menschen“, schreibt die Organisation. Stattdessen brauche es einen Ansatz, der Schutz, Befähigung und Teilhabe verbinde.


Arbeiterwohlfahrt: „weder zielführend noch angemessen“

Januar 2026: „Gegen ein Social-Media-Verbot bis 16 Jahre“

Wer ist das? Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) engagiert sich für eine sozial gerechtere Gesellschaft.

Was ist die Position? Die AWO lehnt ein generelles Social-Media-Verbot bis 16 Jahre ab und zweifelt, ob es rechtlich und technisch durchsetzbar wäre. Mit Blick auf betroffene Jugendliche sei das Verbot „weder zielführend noch angemessen“. Es gehe an der Alltagsrealität der meisten jungen Menschen vorbei und schränke Teilhabe ein. Stattdessen brauche es unter anderem Medienbildung und Sozialarbeit; außerdem müssten Plattformen ihre Angebote jugendgerecht gestalten.


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Autoritäres Instrument: Eine Klarnamenpflicht schadet der Demokratie

19. Februar 2026 um 15:07

Merz will eine Klarnamenpflicht im Netz. Doch die verschlechtert das Leben vieler Menschen und bedroht gleich mehrere Grundrechte. Der Kanzler wäre gut beraten, die Forderung sofort wieder einzupacken – und stattdessen vor der eigenen Haustüre zu kehren. Ein Kommentar.

Illustration eines geöffneten Kopfes mit einem kleinen Menschen, der in die Gitterstäbe greift, die den Kopf verschließen.
Die Klarnamenpflicht schränkt viele Grundrechte ein, zum Beispiel die Meinungsfreiheit. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / ANP

Nun hat also die uralte Forderung nach einer Klarnamenpflicht im Netz mit dem Bundeskanzler die höchste Ebene deutscher Politik erreicht. Besser wird die Forderung dadurch nicht. Eine Klarnamenpflicht ist nicht wirkungsvoll, sondern autoritär, falsch und extrem gefährlich für gleich mehrere Grundrechte.

Mit der derzeitigen Debatte um ein Social-Media-Verbot für Jugendliche, die vermutlich mit flächendeckenden Ausweiskontrollen umgesetzt würde,  ergibt sich allerdings gerade ein Möglichkeitsfenster für diese Art der Einschränkung des freien Internets. Dabei ist die Debatte sogar schon soweit entgleist, dass sogar die im Gesetz als freiwillig festgeschriebene digitale Brieftasche der EU von Mitgliedern der Bundesregierung jetzt als Pflicht-Instrument zur Identifizierung gefordert wird.

Dabei ist eine Klarnamenpflicht im Internet und sozialen Netzwerken bislang als Unterdrückungsinstrument von autoritären Ländern wie China bekannt.

Für freie und demokratische Gesellschaften sind Anonymität und Pseudonymität im Internet jedoch unerlässlich. Dafür gibt es zahlreiche Gründe. Und nicht umsonst ist die Anonymität im Netz in Deutschland gesetzlich festgeschrieben.

Klarnamenpflicht verschlechtert das Leben vieler Menschen

Wer eine Klarnamenpflicht im Internet oder sozialen Netzwerken einführen will, verschlechtert das Leben vieler Menschen. Wir haben schon vor Jahren zahlreiche fiktive, aber alltägliche Beispiele aufgeschrieben, die zeigen, dass Pseudonymität und Anonymität dem Schutz der Grundrechte und der freien Entfaltung und Entwicklung von Menschen dienen.

Die Möglichkeit unter einem erfundenen Namen im Internet aufzutreten, ist elementar für die Pressefreiheit, die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Meinungsfreiheit, die Freiheit der Kunst, die informationelle Selbstbestimmung und die Religionsfreiheit. Wir alle brauchen anonyme Orte im Netz. Das trifft nicht nur für marginalisierte Gruppen und Minderheiten zu, aber für diese besonders.

Wir alle brauchen anonyme Orte im Netz

Anonym heißt nicht gewaltvoll

Die Befürworter:innen der Klarnamenpflicht ignorieren die demokratische Notwendigkeit von Anonymität und Pseudonymität. Sie bleiben aber auch den Beweis schuldig, dass diese schwerwiegende Maßnahme überhaupt etwas bringt. Es ist nämlich alles andere als wissenschaftlich gesichert, dass durch eine Klarnamenpflicht der Diskurs befriedet wird.

Die Idee hinter der Forderung ist die Annahme, dass Menschen „mit offenem Visier“ zurückhaltender kommunizieren würden. Dafür gibt es wenig Belege. Im Gegenteil gibt es Studien, die zeigen, dass anonyme Nutzer:innen weniger aggressiv kommunizieren und solche die zeigen, dass Rassisten ganz offen hetzen.

Oftmals spielen Umfeld, Kultur und wirksame Moderation auf den jeweiligen Plattformen die entscheidende Rolle, wie diskutiert wird und wie Nutzer:innen auftreten. Dort wo Nutzer:innen selbst bestimmen können, wen sie aus ihrer Kommunikation ausschließen wollen, wird der Diskurs besser.

Es gibt zahlreiche Beispiele für Orte im Netz, in denen Menschen anonym oder pseudonym, aber vollkommen zivilisiert, achtsam und geregelt miteinander kommunizieren.

Rechtsdurchsetzung statt neuer Einschränkungen

Die Bundesregierung sollte nicht mit diesem gefährlichen Instrument gegen die Bevölkerung vorgehen. Sie sollte stattdessen das EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA) gegen Plattformen durchzusetzen und gegen Plattformen vorgehen, wenn diese gegen EU-Gesetze verstoßen.

Man könnte den Kampf gegen Hass und Hetze in Form von gut ausgebildeten Polizeien und Staatsanwaltschaften unterstützen und Möglichkeiten schaffen, gegen strafbare Formen der Kommunikation einfacher und besser vorzugehen.

16 Beispiele, warum Pseudonymität im Netz unverzichtbar ist

Schlüsselfertiges autoritäres Haus für die AfD

Was früher noch eine eher hypothetische Warnung von Bürgerrechtlern war, ist heute leider die neue Realität. Was passiert eigentlich, wenn wir autoritäre Instrumente in einer Demokratie schaffen, die dann in die Hände der Falschen fallen? Genau vor diesem Problem stehen wir.

Die gesichert rechtsextreme AfD ist kurz davor, stärkste Partei zu werden. Eine Klarnamenpflicht würde eine mögliche Absicherung der Macht der AfD unterstützen, wenn die Rechtsradikalen an die Regierung kommen. Man baut den Zerstörern der Demokratie unnötigerweise ein schlüsselfertiges Haus, das die diese gleich beziehen können – anstatt ihnen Steine in den Weg zu legen, wo man nur kann.

Kritik nur noch mit Nummernschild?

Vielleicht sollte Friedrich Merz zunächst bei sich selbst anfangen. Er könnte zum Beispiel noch heute aufhören, auf der Hass- und Hetzplattform X zu posten. Denn dort findet genau der vergiftete Diskurs statt, der nun kritisiert wird – er wird dort durch den Eigentümer Elon Musk sogar noch aufgeheizt und befeuert. Wer als Bundeskanzler so einer toxischen Plattform durch die eigene Anwesenheit Relevanz und Seriosität verleiht, sollte von gepflegten demokratischen Diskursen besser schweigen.

Merz hat zudem wenig verstanden von der demokratischen Wichtigkeit anonymer Kommunikation, wenn er die Klarnamenpflicht auf sich selbst bezieht und aus seiner privilegierten, mächtigen Rolle als Bundeskanzler eine Zwangsoffenlegung der Namen aller Menschen fordert, die „sich sich kritisch mit unserem Land und unserer Gesellschaft auseinandersetzen.“ Kritik nur noch mit Nummernschild, oder wie ist das zu verstehen?

In Merzens Kopf schwirrt vermutlich herum, dass er als Bundeskanzler öfter einmal Gegenstand von Beleidigungen ist. Die kann er allerdings mit der ganzen Macht eines Bundeskanzlers und der Unterstützung des Bundeskriminalamts bekämpfen. Aber Privilegien und die damit verbundene Verantwortung zu verstehen, war offenbar noch nie Sache eines Kanzlers, der Privatflugzeuge fliegt, aber sich zur Mittelschicht zählt.

Merz befeuert selbst die verrohte Debattenkultur

Die ohne Frage schlechter werdende Diskurskultur, die gesellschaftliche Verrohung und das feindliche Klima hängen unmittelbar mit dem Aufstieg der AfD und ihren Narrativen zusammen. Durch permanente Diskursverschiebung und anhaltende Abwertung von Menschen verschieben die Rechtsextremen die Grenzen des Sagbaren und ermutigen Menschen zu hetzen und Grenzen zu überschreiten.

Wenn ein Friedrich Merz selbst von „kleinen Paschas“ über muslimische Jugendliche redet oder davon, dass Geflüchtete einem die Zahnarzttermine wegnehmen, dann ist dies ein Ausdruck eben genau jener Entgrenzung, die wiederum andere motiviert auch entgrenzt zu kommunizieren.

Wer also Hass und Hetze im Netz verringern will, der sollte sich selbst mit Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung zurückhalten – und lieber ganz konkret die AfD und ihre Diskurse bekämpfen statt diese in die demokratische Mitte zu heben und zu normalisieren.


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