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Social-Media-Bann in Australien startet: Ein dunkler Tag für den Jugendschutz im Netz

09. Dezember 2025 um 13:39

Kein TikTok, kein YouTube und kein Instagram für Menschen unter 16 Jahren: Mit dem Social-Media-Bann betritt Australien netzpolitisches Neuland mit weltweiter Signalwirkung. Jugendlichen ist damit kein Stück geholfen. Ein Kommentar.

Ein junger Mensch im Bett mit Smartphone vor dem Gesicht
Der Klassiker: Mit dem Smartphone ins Bett – Alle Rechte vorbehalten IMAGO/phototek; Bearbeitung: netzpolitik.org

Am 10. Dezember beginnt das Social-Media-Verbot in Australien. Menschen unter 16 Jahren dürfen Plattformen wie TikTok, Instagram und YouTube nicht mehr nutzen, Hunderttausende Jugendliche verlieren Schätzungen zufolge ihre Accounts. Die australische Regierung hofft damit, junge Menschen vor den Gefahren des Internet zu bewahren.

Der australische Social-Media-Bann ist vor allem Symbolpolitik, und nur aus dieser Perspektive ist er ein Erfolg. Denn weltweit schauen jetzt Konzerne, Politik und Medien nach Australien. Vermutlich klopfen sich die Verantwortlichen allein deshalb schon auf die Schultern. Regierungen anderer Länder könnten sich das australische Modell sogar zum Vorbild nehmen. Hoffentlich tun sie das nicht.

Denn die australische Regierung erweckt nur den Eindruck von Handlungsfähigkeit. Es scheint nur so, als könnte sie harte Kante gegen Tech-Konzerne zeigen, die andere Regulierungsversuche oftmals geschickt umschiffen. In Wahrheit ist den betroffenen Jugendlichen mit dem Social-Media-Bann nicht geholfen. Ihre Bedürfnisse und Probleme spielen keine Rolle; die Regulierung verfehlt ihr Ziel.

Schon wer Social Media mit Alkohol oder Tabak vergleicht, hat das Problem nicht verstanden. Es geht nicht um nachweislich schädliche Substanzen, sondern um vielfältige, digitale Räume. In solchen digitalen Räumen suchen Jugendliche Spaß und soziale Kontakte, Aufklärung und Vorbilder. Das australische Social-Media-Verbot versperrt Jugendlichen lediglich den offiziellen Zugang zu einer Auswahl dieser Räume. (Update, 17:50 Uhr: Auf YouTube sollen sie zumindest ohne Account noch Videos sehen können.)

Was junge Menschen statt plumper Sperren brauchen, sind sichere, digitale Räume. Sie brauchen Kompetenzen, um sich zunehmend eigenständig in diesen digitalen Räumen zu bewegen. Und sie brauchen Vertrauenspersonen, die Zeit haben, sie einfühlsam zu begleiten.

Was Kinder im Netz erleben, und was Politik daraus lernen kann

Die Konsequenz des australischen Verbots: Junge Menschen werden ihren Bedürfnissen nach Spaß und Gemeinschaft, ihrer Neugier und ihrem Durst nach neuen Erfahrungen anderswo im Netz weiter nachgehen. Viele werden auf weniger bekannte Websites ausweichen. Und auf Dienste, die nicht vom Verbot betroffen sind, etwa Spiele und Messenger wie WhatsApp. Gerade WhatsApp ist für viele Kinder und Jugendliche selbst ein soziales Netzwerk und Schauplatz für Mobbing. Andere Jugendliche wiederum dürften die Altersschranken mithilfe von VPN-Software oder anderen Tricks digitaler Selbstverteidigung einfach überwinden.

Mutige Netzpolitik sieht anders aus

Das Social-Media-Verbot in Australien führt sogar zu noch mehr Kontrollverlust. Zuvor hatten Regulierungsbehörden klare Ansprechpersonen bei den großen Konzernen. Wenn auch widerspenstig haben sie zunehmend Maßnahmen für mehr Jugendschutz umgesetzt. Künftig müssen sich Plattformen wie TikTok und Instagram nicht einmal mehr darum bemühen, sichere Räume für australische Jugendliche unter 16 Jahren zu schaffen. Weil unter 16-Jährige dort offiziell nicht mehr sein dürfen.

Der Social-Media-Bann in Australien ist nicht mutig oder radikal, er ist eine Scheinlösung. Mutige Netzpolitik würde widerspenstige Tech-Konzerne unter Androhung hoher Geldbußen in die Verantwortung nehmen und sich nicht davor scheuen, das vor Gericht auszufechten. Weg mit manipulativen Designs; weg mit auf Sogwirkung optimierten Feeds, die jüngere und ältere Menschen stundenlang an den Bildschirm fesseln. Her mit sicheren Voreinstellungen, die verhindern, dass Fremde mit krimineller Energie Kontakt zu Minderjährigen anbahnen können. Her mit fair bezahlten und gut ausgestatteten Moderationsteams, die Meldungen von Nutzer*innen sorgfältig bearbeiten.

Das und mehr liefert Australien nicht. Stattdessen lässt der Staat die Jugendlichen mit ihren Problemen und Bedürfnissen allein. Das macht den 10. Dezember zu einem dunklen Tag für Jugendliche in Australien – und auch für Erwachsene.

Denn Millionen Menschen müssen in Australien künftig für ihre digitale Teilhabe den Ausweis zücken, um die Altersschranken zu überwinden. Massenhaft werden dabei sensible Daten bei teils zweifelhaften Drittanbietern landen. Nach diesem Schatz dürften sich sowohl Polizeibehörden als auch Online-Kriminelle schon jetzt die Finger lecken.


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Australien: Google will nicht für Suchergebnisse haften

26. Januar 2022 um 18:58
Ein Bild eines Handy, dass die Google-Suche geöffnet hat.
Googles Suchmaschine könnte bald umfangreich zensiert werden. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / NurPhoto

Ein australischer Anwalt hat Google im Jahr 2020 wegen Diffamierung angeklagt: Google hätte seinem Ruf durch eine Verlinkung zu einem diffamierenden Artikel geschadet. So hatte im Jahr 2004 die Tageszeitung The Age über einen Mordfall berichtet, in welchem der Anwalt selbst wegen Mordes angeklagt war. Die Anklage gegen ihn wurde jedoch 2005 zurückgenommen. In dem Artikel aus dem Jahr 2004 wurde dies allerdings nicht nachträglich vermerkt. 

Der Anwalt, der in Australien bekannt ist für die Vertretung berüchtigter Personen der Unterwelt, beantragte daher acht Jahre später im Jahr 2016, den Artikel aus den Google-Suchergebnissen zu entfernen. Aufgrund der langjährigen Verlinkung des Artikels verklagte er Google außerdem wegen Diffamierung – und bekam Recht.

Der Fall geht um mehr als die 40.000 australischen Dollar Schadensersatz, die der Anwalt zugesprochen bekam und könnte weitreichende Folgen haben: Sollte Google zukünftig für alle Diffamierungsbeschwerden haften müssen, könnte der Konzern gezwungen sein, zahlreiche Seiten und Artikel aus den Suchergebnissen zu streichen. Nach dem Urteil von 2020 spielt dabei sogar die Qualität der Beanstandung keine Rolle.

Google will kein Herausgeber sein

Das Gericht argumentierte, dass die Google-Suchergebnisse die Nutzer verleiteten, die Webseiten aufzurufen. Auf diese Weise unterstütze Google dessen Inhalte maßgeblich. Daher entschied das Gericht, dass Google als Herausgeber der eigenen Suchergebnisse zu betrachten sei, nachdem eine Beschwerde wegen Diffamierung bereits eine Woche lang vorliege.

Google fechtet diese Entscheidung nun vor dem höchsten Gericht des Landes, dem Hight Court of Australia, an. Im Berufungsschriftsatz argumentieren Googles Anwälte, dass die Verlinkung an sich, keine Mitteilung des eigentlichen Inhalts darstelle. Schließlich sortiere die Suchmaschine die Ergebnisse rein automatisch. Selbst die kurzen Inhaltsbeschreibungen seien aus der Webseite extrahiert. Zudem unterstütze oder befürworte Google keine ausgewählten Inhalte. Damit käme Google keine aktive Rolle in der Herausgebung eines Inhalts zu, weswegen der Konzern nicht als Herausgeber haftbar gemacht werden könne. So solle Google nur dann haften, wenn die Verlinkung die Diffamierung selbst wiederhole.

Google sieht sich außerdem in der Rolle des „innocent disseminator“, als einen unschuldigen Verbreiter von Inhalten. Google kontrolliere oder autorisiere die Inhalte der verlinkten Webseiten nicht, sondern verbreite sie lediglich. Daher könne Google kaum ermitteln, ob die Inhalte falsche Aussagen oder Diffamierungen enthielten. Aus diesem Grund solle Google erst dann haften, wenn eine stichhaltige Beschwerde eingegangen sei. Eine Haftung auf Basis irgendeiner Beanstandung unabhängig von ihrer Begründung, könne hingegen weitreichende Folgen haben. Google müsste dann praktisch jeder Beschwerde nachkommen und damit die eigenen Suchergebnisse umfassend einschränken.

Recht auf Vergessen oder Freiheit der Information

Der Fall steht in einem Spannungsfeld zwischen dem „Recht auf Vergessen(werden)“ und Eingriffen in die Freiheit der Information. Auf der einen Seite stehen die Interessen von Privatpersonen, die durch eine digitale prominente Auffindbarkeit von Informationen stigmatisiert und so in ihrer freien Entfaltung der Persönlichkeit behindert werden können. Sie haben ein berechtigtes Interesse, dass diese Informationen – wie in Zeiten von Print und Radio – irgendwann vergessen werden.

Auf der anderen Seite kann auch eine weitreichende Regelung zum Löschen von Suchergebnissen negative Folgen haben. Das deutet auch Google in seiner Berufungsschrift an. Denn sollte Googles Berufung scheitern, wäre ein äußerst beunruhigendes Szenario denkbar: So ließe sich diese Funktion leicht für wirtschaftliche oder politische Interessen als Werkzeug der Informationskontrolle missbrauchen. Interessengruppen jeglicher Art könnten ihre Suchergebnisse frisieren und so erreichen, dass beispielsweise kritische Inhalte nicht mehr in der Suchmaschine angezeigt werden – und so in Vergessenheit geraten.


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