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Gefahren von Alterskontrollen: Die Expert*innen verheddern sich

02. Juli 2026 um 11:03

Müssen Menschen im Netz künftig ihr Alter nachweisen oder nicht? Bei dieser Frage verstricken sich die vom Familienministerium einberufenen Expert*innen in Widersprüche. Der drohenden Massenüberwachung setzen sie wenig entgegen. Eine Analyse.

Nadine Schön, Karin Prien, Olaf Köller
Die Co-Vorsitzenden der Expert*innen-Kommission Nadine Schön (links), Olaf Köller (rechts) mit CDU-Familienministerin Karin Prien (mittig). – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO/epd; Bearbeitung: netzpolitik.org

Kein Aspekt der aktuellen Jugendschutz-Debatte ist brisanter als Alterskontrollen für alle. Es droht ein Kontroll-Apparat, dem sich Menschen im Netz flächendeckend fügen sollen. Einmal eingerichtet ließe er sich mühelos in einen Apparat zur Massenüberwachung ausbauen: Tracking statt Datenschutz, Klarnamen statt Anonymität.

Der Deutsche Ethikrat hat die Probleme erkannt, als er Mitte Juni ausführlich vor den Gefahren von Alterskontrollen gewarnt hat. Dennoch hat der Ethikrat einen Spielraum für „verpflichtende“ Alterskontrollen gesehen. Bekräftigt hat das inzwischen eine weitere Gruppe aus Fachleuten: die vom Familienministerium einberufene Expert*innen-Kommission.

Sie hat am am 24. Juni ihre 56 Empfehlungen für Kinder- und Jugendschutz im Netz vorgelegt. Ähnlich wie der Ethikrat erkennen die Expert*innen zumindest einige Gefahren von Alterskontrollen an, raten von manchen Methoden ab. Andererseits sind Alterskontrollen eine zentrale Säule ihrer Empfehlungen. Wie geht das zusammen?

Zwar konnten sich die Expert*innen nicht darauf einigen, ob es wie in Australien ein einheitliches Mindestalter für soziale Medien geben soll – oder eher flexible Altersgrenzen je nach Dienst und Risiko. In beiden Fällen jedoch müssten Menschen im Netz nach Altersgruppen sortiert werden. Ohne Alterskontrollen scheint es den Expert*innen zufolge also nicht zu gehen. Aber mit ihnen geht es auch nicht, wie die Analyse zeigt.

Das sind die Lücken in der Argumentation


Aus den Warnungen und Empfehlungen der Expert*innen rund um Alterskontrollen entsteht kein schlüssiges Bild. Zentral ist folgende Passage:

Besonders problematisch sind Verfahren, die biometrische Merkmale auswerten oder anhand umfangreicher Verhaltens- und Nutzungsdaten auf das Alter schließen. Sie bergen Risiken für die Privatsphäre, die informationelle Selbstbestimmung und den Schutz vor Diskriminierung. Gleichzeitig droht eine weitere Machtkonzentration bei großen Plattform- und Betriebssystemanbietern, wenn diese zu zentralen Vermittlern digitaler Altersnachweise werden.


Damit fassen die Expert*innen mehrere Gefahren von Alterskontrollen treffend zusammen. Der Clou: Kurz darauf empfehlen die Expert*innen Methoden der Alterskontrolle, die zumindest manche dieser Gefahren ebenso mit sich bringen.

Zwar sollten primär Eltern prüfen, worauf ihre Kinder zugreifen; zwar sollten Daten zum Schutz der Privatsphäre auf dem Endgerät bleiben. Trotzdem könne es den Expert*innen zufolge als Ergänzung eine „verpflichtende“ Alterskontrolle geben, und zwar „durch Altersschätzung per Kamera oder Verifikation mit offiziellen Dokumenten“. Das wirft mindestens zwei Probleme auf.

Erstens: Diskriminierung. Altersschätzung per Kamera benachteiligt strukturell Menschen, deren Gesicht eine Software nicht korrekt einschätzen kann. Denkbare Gründe sind etwa sichtbare Verletzungen oder Behinderungen. Auch offizielle Dokumente sind eine Hürde, die vulnerable gesellschaftliche Gruppen weiter benachteiligen kann. Allein in Deutschland gibt es Schätzungen zufolge Hunderttausende Menschen ohne Aufenthaltstitel. Viele von ihnen dürften keine Papiere haben, die mit einer Alterskontroll-App kompatibel wären. Wie ist das mit dem Anspruch auf „Schutz vor Diskriminierung“ vereinbar?

Insbesondere für junge Menschen ist Altersschätzung schlecht geeignet. Wenn ein Mensch nicht sicher sagen kann, ob ein Teenager wie 16 oder wie 17 Jahre aussieht, dann kann das auch keine Software. In Deutschland hat die Kommission für Jugendmedienschutz deshalb mal einen Puffer festgelegt: „Personen müssen von dem System als mindestens 23 erkannt werden, um Zugang zu den ab 18 Jahren bewerteten Inhalten zu bekommen.“ Die Expert*innen-Kommission empfiehlt jedoch abgestufte Jugendschutz-Funktionen, je nachdem, ob jemand etwa 13, 16 oder 18 Jahre alt ist. Für diese feinen Altersstufen ist Software zur Alterseinschätzung zu grob.

Zweitens: Machtkonzentration. Ohne die mächtigen US-Konzerne Apple und Google scheint es derzeit nicht zu laufen. In der EU entstehen gerade zwei Lösungen, die das Alter datensparsam anhand offizieller Dokumente prüfen sollen, und beide sind von deren mobilen Betriebssystemen abhängig.

Zum einen ist da der im April vorgelegte Prototyp einer „Mini-Wallet“ für iOS und Google-basiertes Android. Der ist bei Fachleuten bereits durchgefallen. Unter anderem der Ethikrat und die Expert*innen des Familienministeriums lehnen die Mini-Wallet ab. Zum anderen ist da die geplante digitale Brieftasche, „EUDI-Wallet“. Die deutsche Version dieser Wallet wird zunächst auch nur für iOS und Google-basiertes Android entwickelt. Wie ist das mit dem Anspruch vereinbar, keine Macht bei großen Plattform- und Betriebssystemanbietern zu konzentrieren?

EUDI-Wallet: Alles auf eine Karte


Ausdrücklich empfehlen die Expert*innen die EUDI-Wallet als Methode der Alterskontrolle für „erhöhte rechtliche Anforderungen“ sowie für eine feste Altersgrenze nach australischem Vorbild. Hier zeigen sich zwei weitere Probleme.

Erstens: Ein empfindlicher Vorbehalt. Die Expert*innen knüpfen ihre Empfehlung der EUDI-Wallet an bestimmte Anforderungen. Das ihr zugrunde liegende Gesetz, die eIDAS‑2.0‑Verordnung, soll demnach „vollständig erfüllt“ sein. Genau das droht gerade zu scheitern. In der Umsetzung höhlt die EU-Kommission die Schutzrechte der digitalen Brieftasche aus. Einbußen in Datenschutz und Privatsphäre zeichnen sich ab. Wenn die EUDI-Wallet ihre eigenen Ansprüche nicht erfüllt, womit sollen Menschen dann ihr Alter nachweisen?

Zweitens: Keine Alternative. Selbst wenn doch alles klappt mit der EUDI-Wallet, ihre Nutzung muss „freiwillig“ sein. Wer sie nicht haben will, darf nicht eingeschränkt oder benachteiligt werden. Auch das steht in der eIDAS-Verordnung. Bloß, welche Methode der Alterskontrolle käme anstelle der EUDI-Wallet in Frage? Die Expert*innen nennen keine konkrete Lösung. Stattdessen betonen sie, was sie nicht wollen: keine Mini-Wallet, kein Vorzeigen von Pass und Gesicht vor der Kamera.

Was bei den Ausführungen der Expert*innen völlig unter den Tisch fällt: Alterskontrollen lassen sich mühelos umgehen, etwa mit VPN-Diensten. Genau das passiert gerade in Australien. An dieser Stelle kippt das Vorhaben ins Absurde. Wovor sollen die Kontrollen schützen, wenn junge Menschen auf der Suche nach Verbotenem einfach einen kleinen Umweg machen?

Wann sollen Alterskontrollen Grundrechte einschränken?


Das Ergebnis ist ernüchternd. Keine Methode der Alterskontrolle kann den von den Expert*innen selbst ins Feld geführten Ansprüchen voll gerecht werden. Es fehlt eine fundierte Abwägung: Unter welchen Umständen sollen Alterskontrollen Grundrechte einschränken? Sollte die Gesellschaft ein Stück weit Diskriminerung und Machtkonzentration in Kauf nehmen – und warum?

Diese undankbare Diskussion vermeiden die Fachleute. Stattdessen servieren sie ein unschlüssiges Nebeneinander von Empfehlungen und Warnungen.

Für die internationale Debatte um Alterskontrollen im Netz ist das leider symptomatisch. Ähnlich argumentieren auch die EU-Kommission und die G7-Staaten, CDU, SPD und Grüne: Wieder und wieder empfehlen Befürworter*innen von Alterskontrollen Methoden, die den selbst gesteckten Ansprüchen nicht genügen. Das Ergebnis kann nur enttäuschen.

Internationale Warnungen verhallen


Alterskontrollen sind nur eine von insgesamt 56 Empfehlungen der deutschen Expert*innen-Kommission. Es geht unter anderem auch um Aufklärung, Prävention und Bildung, um die Rolle von Eltern, Schulen und Jugendhilfe. Keine dieser Empfehlungen birgt allerdings so weitreichende Gefahren wie Alterskontrollen. Der deutsche Ethikrat schreibt:

Die Technologien sind Instrumente zur Unterscheidung und unterschiedlichen Behandlung von Nutzergruppen. Als solche können sie auch zweckentfremdet werden, und zwar sowohl zur Beschränkung des Zugangs für weitere Gruppen als auch des Zugangs zu anderen Inhalten, zum Beispiel zu Materialien zur sexuellen Aufklärung oder gar zu solchen, die politisch unerwünscht sind. Aufgrund dieser breiten Einsatzmöglichkeiten kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Altersbestimmungstechnologien als Zensurinstrument missbraucht werden.


Mehr als 400 internationale Forscher*innen aus IT-Sicherheit und Datenschutz warnten in einem offenen Brief vom März 2026: Die Einführung von Alterskontrollen ohne weitere Forschung sei „gefährlich und gesellschaftlich nicht hinnehmbar“. Es fehle ein klares Verständnis dafür, was diese Kontrollen anrichten können, für „Sicherheit, Privatsphäre, Gleichberechtigung“ und die „Autonomie“ aller Menschen.

Eine drittes Paket an Empfehlungen kommt noch


Derzeit erarbeitet noch ein weiteres – also ein drittes – Gremium Vorschläge zum Schutz junger Menschen im Netz, und zwar auf EU-Ebene. Teils gibt es bei den Gremien personelle Überschneidungen: Judith Simon ist Professorin an der Universität Hamburg zur Ethik in der Informationstechnologie. Sie ist Mitglied im Ethikrat und im deutschen Gremium und war zu Gast im EU-Gremium.

In einer Doppelrolle unterwegs ist der Co-Vorsitzende des EU-Gremiums, Jörg Fegert, Professor an der Uniklinik Ulm für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie. Er war auch Teil des deutschen Gremiums.

Am 13. Juli soll das EU-Gremium seine Ergebnisse EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) vorlegen. Es könnte das netzpolitisch einflussreichste der drei Pakete werden, denn Plattformregulierung wird vor allem auf EU-Ebene verhandelt. Auch Familienministerin Karin Prien (CDU) sagte mit Blick auf die deutschen Fachleute: „Ich setze mich dafür ein, dass uns eine europäische Lösung gelingt.“

Gelingen kann aber nichts, solange sich die Politik und ihre Berater*innen um unangenehme Fragen drücken: Welche Nachteile wollen wir als Gesellschaft wirklich in Kauf nehmen – mit oder ohne Alterskontrollen?


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Absichern statt aussperren: Deutscher Ethikrat sagt „Nein“ zu Social-Media-Verbot

11. Juni 2026 um 11:15

Der Deutsche Ethikrat mischt die Social-Media-Debatte auf. Dem vielfach geforderten Verbot für Minderjährige verpassen die Expert*innen eine Abfuhr – und warnen eindringlich vor den Gefahren von Alterskontrollen. Die Analyse.

Porträt von Judith Simon
Die Philosophin Judith Simon ist Sprecherin für die Stellungnahme im Ethikrat. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / IPON

Der Deutsche Ethikrat hat Empfehlungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz vorgelegt. Die Expert*innen sprechen sich ausdrücklich gegen ein Social-Media-Verbot für Minderjährige nach australischem Vorbild aus. Stattdessen sollen Plattformen digitale Räume sicherer gestalten. Bei Alterskontrollen zieht der Ethikrat strenge Linien: Er lehnt Verfahren ab, bei denen Daten das Gerät von Nutzer*innen verlassen.

Hintergrund ist die internationale Debatte um Kinder- und Jugendschutz im Netz. Spitzenpolitiker*innen in Bund, Ländern und der EU fordern ein Social-Media-Verbot für Minderjährige, darunter EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU). Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) hatte den Ethikrat um Stellungnahme gebeten.

Der Ethikrat ist laut Gesetz unabhängig. Die 26 Mitglieder sollen demnach „naturwissenschaftliche, medizinische, theologische, philosophische, ethische, soziale, ökonomische und rechtliche Belange in besonderer Weise repräsentieren“ und ein „plurales Meinungsspektrum“ vertreten. Berufen werden sie nach Vorschlägen von Bundesregierung und Bundestag für vier Jahre. Mitautorin und Sprecherin der neuen Stellungnahme ist Judith Simon, Professorin an der Universität Hamburg zur Ethik in der Informationstechnologie.

Das 50-seitige Papier des Ethikrats ist der bisher sorgfältigste und ausführlichste Beitrag zur Debatte in Deutschland. Maßstab sei das Kindeswohl im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention, schreiben die Expert*innen. Differenziert gehen sie auf die Grundrechte junger Menschen ein und warnen vor den Folgen von Alterskontrollen. Am Ende geben sie politische Empfehlungen. Der Überblick.

Klares „Nein“ zum Social-Media-Verbot


Soll für Social Media ein gesetzliches Mindestalter eingeführt werden? Um diese Frage kreist die Debatte seit Monaten. „Der Ethikrat beantwortet sie mit nein“, sagt der Vorsitzende des Ethikrats Helmut Frister. Dafür nennt der Ethikrat vier Gründe.

  • Erstens: Das Problem liegt nicht pauschal bei sozialen Medien, wie aus dem Papier hervorgeht, sondern bei konkreten Merkmalen „wie zum Beispiel Endlos-Feeds“. Statt junge Menschen auszusperren sollen unter anderem schädliche Funktionen verboten werden.
  • Zweitens: Das Alter allein sagt zu wenig aus. Kinder gleicher Altersgruppen würden sich „in ihrem Reifegrad“ mitunter deutlich voneinander unterscheiden, schreiben die Expert*innen.
  • Drittens: Nicht nur auf sozialen Medien gibt es Risiken, sondern auch bei vielen anderen digitalen Diensten. Konkret nennt der Ethikrat etwa Messenger, Spiele, Streaming-Plattformen, Chatbots und Bildgeneratoren. Zudem könnten junge Menschen ein Verbot einfach umgehen, wie erste Erfahrungen aus Australien zeigen würden.
  • Viertens: Ein Mindestalter würde Teilhabe, Entwicklung und Medienkompetenz junger Menschen beeinträchtigen. Mit sozialen Medien würden sie unter anderem Freundschaften pflegen, „emotionale Unterstützung und Zugehörigkeit erleben“. Hinzu kommt, dass Eltern laut Grundgesetz das Recht haben, selbst über die Erziehung zu entscheiden – also auch darüber, wann sie ihrem Kind welche digitalen Angebote zutrauen. Ein Mindestalter würde „auf unverhältnismäßige Art und Weise in das Recht der Eltern eingreifen“.

Besser regeln, besser durchsetzen


Der Ethikrat belässt es nicht beim Nein zum Social-Media-Verbot, sondern beschreibt Alternativen. Eine zentrale Rolle spielen strenge Regeln für Online-Dienste. „Anbieter müssen für Minderjährige zugängliche digitale Räume so gestalten, dass Kinder und Jugendliche effektiver geschützt werden als bisher“, schreibt der Ethikrat. Konkreter Vorschlag:

Zu exzessiver Nutzung anreizende Funktionen digitaler Angebote sollten generell verboten werden.


So sollen Anbieter auf „süchtig machende Funktionen“ verzichten, auf „algorithmisch gesteuerte Feeds oder Empfehlungssysteme“; auf Profiling und Tracking. Es brauche zudem Blockier- und Meldefunktionen sowie sichere Voreinstellungen, etwa wer wen kontaktieren kann. Einen Rechtsrahmen dafür gibt es schon, vor allem das EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA). Erste DSA-Verfahren, etwa gegen TikTok, laufen gerade an. Der Ethikrat rät, unter anderem den DSA „konsequent“ auszuschöpfen.

Jenseits des DSA sieht der Ethikrat Schutzlücken, und zwar bei Angeboten, die nicht unter die im Gesetz definierten digitalen Dienste fallen. Als Beispiel nennt der Ethikrat generative KI, dazu gehören etwa Chatbots wie ChatGPT, Bild- und Videogeneratoren. Zwar gebe es dafür die KI-Verordnung, dort würden aber Vorgaben zum Jugendschutz fehlen.

Schließen lassen sich solche Lücken etwa mit dem von der EU-Kommission geplanten Gesetz über digitale Fairness (Digital Fairness Act, DFA). Mehrfach verweist auch der Ethikrat darauf. Das Besondere am DFA: Er nimmt nicht Minderjährige in den Blick, sondern alle. Passend dazu halten die Expert*innen fest: Digitale Angebote sollten „für alle Menschen so gestaltet werden, dass sie systemische Risiken minimieren“. Denn die zugrunde liegenden Geschäftsmodelle könnten nicht nur Kindern und Jugendlichen schaden.

Eltern stärken


Eine zentrale Rolle in den Empfehlungen des Ethikrats spielen Eltern. Einfach ausgedrückt sollen nicht etwa flächendeckende Alterskontrollen verhindern, dass junge Menschen eine potenziell schädliche Plattformen nutzen, sondern: Mama und Papa oder andere Erziehungsberechtigte. Der Ethikrat verschiebt damit den Fokus von technischer Kontrollinfrastruktur zu menschlicher Fürsorge.

„Der Zugang zu digitalen Angeboten sollte auf einer ersten Stufe durch die Eltern geregelt werden“, schreiben die Expert*innen. Sie seien zuständig für das „Ausbalancieren“ von Schutz, Teilhabe und Befähigung. „Die Eltern haben dabei einen Gestaltungsspielraum, der erst überschritten ist, wenn das Kindeswohl konkret gefährdet wird.“

Der Ethikrat erkennt an, dass Eltern damit keine leichte Aufgabe haben. „Selbst bei vorhandenen Ressourcen gibt es sicherlich Eltern, die – um Zeit und vor allem Nerven zu sparen – den Weg des geringsten Widerstands gehen und die digitalen Aktivitäten ihrer Kinder nicht oder nur unzureichend kontrollieren.“ Mehrere Maßnahmen sollen Eltern deshalb stärken:

  • Bessere digitale Werkzeuge. Eltern sollen mit passenden Kontroll-Werkzeugen „den Zugang zu Apps, Funktionen und Inhalten sowie die Gesamtnutzungszeit einfach, sicher und passgenau beschränken können“, und zwar „mit überschaubarem Aufwand“.
  • Mehr Unterstützung. Es brauche „eindringliche Aufklärung“, auch für „technisch wenig versierte Eltern“. Und wenn Eltern es nicht selbst schaffen, könne etwa die Familienhilfe „Digitalpat*innen“ vermitteln.
  • Bessere Altersempfehlungen. Welches digitale Angebot ist für Kinder geeignet? Eltern sollten sich hier nicht auf die Altersangaben der Anbieter verlassen müssen. Anerkannte Organisationen wie die Freiwillige Selbstkontrolle könnten vermehrt Angebote bewerten.

Strenge Linien für Alterskontrollen


Ausführlich geht der Ethikrat auf Probleme und Gefahren von Alterskontrollen ein. Sie sind ein zentraler Aspekt der Debatte, denn wer ein Social-Media-Verbot fordert, will das in der Regel mit strengen Alterskontrollen durchsetzen. Die EU-Kommission schafft mit der geplanten Alterskontroll-App („Mini-Wallet“) gerade die Infrastruktur für EU-weite Alterskontrollen im Netz.

Der Deutsche Ethikrat tritt hier auf die Bremse. Die Mini-Wallet habe „Schwächen in Bezug auf Sicherheit, Datenschutz und Effektivität“, schreiben die Expert*innen. Sie sei „abzulehnen“. Das ist eine Klatsche für die EU-Kommission, die mit der Mini-Wallet einen „Goldstandard“ für sichere und datensparsame Alterskontrollen setzen wollte.

Die Kritik der Expert*innen an Alterskontrollen ist jedoch grundlegender. „Einer Forderung nach perfekter Wirksamkeit würde kein System genügen“, schreiben sie. Zugleich könne es „ein falsches Gefühl der Sicherheit erzeugen“, wenn man ignoriert, wie leicht sich Alterskontrollen umgehen lassen. Genau das tun Befürworter*innen von Alterskontrollen jedoch immer wieder, wenn sie die Systeme als wirksam und robust beschreiben.

„Mit der verpflichtenden Nutzung von Altersbestimmungstechnologien ist zudem die Sorge verbunden, dass dies ein weiterer Schritt auf dem Weg zum Ende eines frei zugänglichen, offenen Internets wäre“, schreibt der Ethikrat weiter. Die Expert*innen warnen ausdrücklich vor „Missbrauch und Zensur“:

Die Technologien sind Instrumente zur Unterscheidung und unterschiedlichen Behandlung von Nutzergruppen. Als solche können sie auch zweckentfremdet werden, und zwar sowohl zur Beschränkung des Zugangs für weitere Gruppen als auch des Zugangs zu anderen Inhalten, zum Beispiel zu Materialien zur sexuellen Aufklärung oder gar zu solchen, die politisch unerwünscht sind. Aufgrund dieser breiten Einsatzmöglichkeiten kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Altersbestimmungstechnologien als Zensurinstrument missbraucht werden.


Eine der wichtigsten Methoden für Alterskontrollen basiert auf Papieren, die das Alter belegen, etwa ein Ausweis. Das setzt jedoch Dokumente voraus „über die bestimmte Gruppen gegebenenfalls nicht verfügen“, mahnt der Ethikrat. Eine weitere wichtige Methode sind Schätzungen. Hierfür scannt eine Software etwa das Gesicht oder das Verhalten einer Person auf einer Plattform. Dabei warnt der Ethikrat vor „systematischen Verzerrungen in zwei Richtungen“. Einfach ausgedrückt kann eine solche Software Erwachsene zu Unrecht aussperren – oder junge Menschen zu Unrecht durchlassen.

Nicht zuletzt würden viele Methoden der Alterskontrolle die Privatsphäre gefährden. „Viele Ansätze erfordern die Preisgabe sensibler Daten und/oder das Auslesen von Nutzungsdaten und Inhalten durch die Anbieter. Von besonderer Sensibilität sind hier biometrische Daten“, schreibt der Ethikrat.

Der Pudding wird uns auf die Füße fallen



Das Fazit: Der Ethikrat spricht sich „gegen den Einsatz von Technologien zur Altersableitung oder Altersschätzung aus, bei denen Daten das Endgerät der Nutzerinnen und Nutzer verlassen“.

Diese Empfehlung beißt sich mit der aktuellen Praxis in Deutschland. Regelmäßig bewertet die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) Systeme zur Alterskontrolle als „positiv“, bei denen Nutzer*innen ihre Daten einem externen Anbieter anvertrauen müssen. Das heißt: Anbieter in Deutschland nutzen derzeit Alterskontrollen, von denen der Ethikrat abrät.

„Verpflichtende“ Alterskontrollen dennoch möglich


Spielraum für Alterskontrollen im Netz sieht der Ethikrat dennoch. Zwar sollten Kontrollen durch Eltern der Standard sein. Aber: „Alterskontrollverfahren auf Geräteebene können ergänzend eingesetzt werden.“ Diese Kontrollen könnten „je nach Einsatzgebiet“ sogar „verpflichtend“ sein.

Der Ethikrat zählt nicht genau auf, wovor solche Alterskontrollen schützen sollen. Mindestens geht es um Inhalte, die Minderjährigen „bereits nach dem Strafgesetzbuch“ nicht zugänglich gemacht werden dürfen, also unter anderem Pornos.

Ablaufen könnten die Alterskontrollen nach Auffassung des Ethikrats per „Altersschätzung durch die Kamera“ oder per „Verifikation mit offiziellen Dokumenten“. An dieser Stelle wirken die Empfehlungen allerdings nicht schlüssig: Beide Verfahren hatte der Ethikrat zuvor kritisiert. Bei Altersschätzung drohen „systematische Verzerrungen in zwei Richtungen“; Verifikation mit Dokumenten schließt Menschen aus, die solche Dokumente nicht haben. Es fehlt die Abwägung, warum die Expert*innen solche Nachteile dennoch in Kauf nehmen würden. Auch auf die Gefahr von „Missbrauch und Zensur“ gehen sie hier nicht näher ein.

Jedenfalls müssten sensible Daten auf dem Gerät bleiben. Das Gerät dürfe nur das relevante Alterssignal übermitteln. Der Ethikrat fordert hierfür „konkrete technische Anforderungen“ per Gesetz. Der Verweis auf Prinzipien wie Datenschutz sei „zu abstrakt“.

Eine Empfehlung unter Vorbehalt spricht der Ethikrat für die geplante digitale Brieftasche der EU („EUDI-Wallet“) aus, mit der Menschen in der EU künftig unter anderem ihr Alter nachweisen sollen. Die Bedingung: Die Brieftasche müsse die Vorgaben der eIDAS‑2.0‑Verordnung „vollständig“ erfüllen. Hinter der Abkürzung steckt das Gesetz, das der Brieftasche zugrunde liegt.

Mehr Kontext zu dem Vorbehalt liefert der Ethikrat nicht, allerdings rüttelt die EU-Kommission derzeit am Schutzniveau der EUDI-Wallet. Kritiker*innen fürchten um die Privatsphäre. Ein weiterer Fallstrick: Die digitale Brieftasche darf laut Gesetz nur „freiwillig“ sein, es muss also Alternativen geben. Bloß, welche? Der vom Ethikrat gesteckte Spielraum ist eng.

Wendet sich das Blatt?


Die Bundesregierung hatte im April mitgeteilt, noch keine gemeinsame Position zum Social-Media-Verbot zu haben. Die Empfehlungen des Ethikrats fallen in eine Zeit, in der die breite Kritik an Social-Media-Verbot und Alterskontrollen anscheinend auch bei der Bundesregierung verfängt:

  • Mitte Mai hatte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) nach anfänglichen Sympathien für das Konzept ausdrücklich „Nein“ zu einem Social-Media-Verbot gesagt.
  • Wenig später hatte sich Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) kritisch geäußert, und damit die Position seines Parteichefs Markus Söder gestützt.
  • Familienministerin Karin Prien (CDU) wollte im Mai nicht von einem „Verbot“ sprechen und hielt sich im Gespräch mit Interessierten alle Optionen offen.
  • Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) konnte dem australischen Modell im Dezember noch „eine Menge abgewinnen“ – sagte jedoch vor wenigen Tagen, ein Social-Media-Verbot für Minderjährige sei „besser als nichts“, während Schutz „innerhalb“ des Designs von Plattformen „am nachhaltigsten“ sei.


All das heißt jedoch nicht, dass sich das Blatt wendet. Denn Forderungen nach einem Social-Media-Verbot für Minderjährige gibt es EU-weit. Die jüngsten Äußerungen von Unions-Politiker*innen zeigen: Zumindest in Deutschland wachsen die Bedenken.

Der Ethikrat hat dafür Argumente geliefert. In Kürze sollen zwei weitere Expert*innen-Gremien auf Deutschland- und EU-Ebene wissenschaftlich fundierte Empfehlungen vorlegen, zuerst das deutsche Gremium am 24. Juni.


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