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Autoritäres Instrument: Eine Klarnamenpflicht schadet der Demokratie

19. Februar 2026 um 15:07

Merz will eine Klarnamenpflicht im Netz. Doch die verschlechtert das Leben vieler Menschen und bedroht gleich mehrere Grundrechte. Der Kanzler wäre gut beraten, die Forderung sofort wieder einzupacken – und stattdessen vor der eigenen Haustüre zu kehren. Ein Kommentar.

Illustration eines geöffneten Kopfes mit einem kleinen Menschen, der in die Gitterstäbe greift, die den Kopf verschließen.
Die Klarnamenpflicht schränkt viele Grundrechte ein, zum Beispiel die Meinungsfreiheit. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / ANP

Nun hat also die uralte Forderung nach einer Klarnamenpflicht im Netz mit dem Bundeskanzler die höchste Ebene deutscher Politik erreicht. Besser wird die Forderung dadurch nicht. Eine Klarnamenpflicht ist nicht wirkungsvoll, sondern autoritär, falsch und extrem gefährlich für gleich mehrere Grundrechte.

Mit der derzeitigen Debatte um ein Social-Media-Verbot für Jugendliche, die vermutlich mit flächendeckenden Ausweiskontrollen umgesetzt würde,  ergibt sich allerdings gerade ein Möglichkeitsfenster für diese Art der Einschränkung des freien Internets. Dabei ist die Debatte sogar schon soweit entgleist, dass sogar die im Gesetz als freiwillig festgeschriebene digitale Brieftasche der EU von Mitgliedern der Bundesregierung jetzt als Pflicht-Instrument zur Identifizierung gefordert wird.

Dabei ist eine Klarnamenpflicht im Internet und sozialen Netzwerken bislang als Unterdrückungsinstrument von autoritären Ländern wie China bekannt.

Für freie und demokratische Gesellschaften sind Anonymität und Pseudonymität im Internet jedoch unerlässlich. Dafür gibt es zahlreiche Gründe. Und nicht umsonst ist die Anonymität im Netz in Deutschland gesetzlich festgeschrieben.

Klarnamenpflicht verschlechtert das Leben vieler Menschen

Wer eine Klarnamenpflicht im Internet oder sozialen Netzwerken einführen will, verschlechtert das Leben vieler Menschen. Wir haben schon vor Jahren zahlreiche fiktive, aber alltägliche Beispiele aufgeschrieben, die zeigen, dass Pseudonymität und Anonymität dem Schutz der Grundrechte und der freien Entfaltung und Entwicklung von Menschen dienen.

Die Möglichkeit unter einem erfundenen Namen im Internet aufzutreten, ist elementar für die Pressefreiheit, die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Meinungsfreiheit, die Freiheit der Kunst, die informationelle Selbstbestimmung und die Religionsfreiheit. Wir alle brauchen anonyme Orte im Netz. Das trifft nicht nur für marginalisierte Gruppen und Minderheiten zu, aber für diese besonders.

Wir alle brauchen anonyme Orte im Netz

Anonym heißt nicht gewaltvoll

Die Befürworter:innen der Klarnamenpflicht ignorieren die demokratische Notwendigkeit von Anonymität und Pseudonymität. Sie bleiben aber auch den Beweis schuldig, dass diese schwerwiegende Maßnahme überhaupt etwas bringt. Es ist nämlich alles andere als wissenschaftlich gesichert, dass durch eine Klarnamenpflicht der Diskurs befriedet wird.

Die Idee hinter der Forderung ist die Annahme, dass Menschen „mit offenem Visier“ zurückhaltender kommunizieren würden. Dafür gibt es wenig Belege. Im Gegenteil gibt es Studien, die zeigen, dass anonyme Nutzer:innen weniger aggressiv kommunizieren und solche die zeigen, dass Rassisten ganz offen hetzen.

Oftmals spielen Umfeld, Kultur und wirksame Moderation auf den jeweiligen Plattformen die entscheidende Rolle, wie diskutiert wird und wie Nutzer:innen auftreten. Dort wo Nutzer:innen selbst bestimmen können, wen sie aus ihrer Kommunikation ausschließen wollen, wird der Diskurs besser.

Es gibt zahlreiche Beispiele für Orte im Netz, in denen Menschen anonym oder pseudonym, aber vollkommen zivilisiert, achtsam und geregelt miteinander kommunizieren.

Rechtsdurchsetzung statt neuer Einschränkungen

Die Bundesregierung sollte nicht mit diesem gefährlichen Instrument gegen die Bevölkerung vorgehen. Sie sollte stattdessen das EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA) gegen Plattformen durchzusetzen und gegen Plattformen vorgehen, wenn diese gegen EU-Gesetze verstoßen.

Man könnte den Kampf gegen Hass und Hetze in Form von gut ausgebildeten Polizeien und Staatsanwaltschaften unterstützen und Möglichkeiten schaffen, gegen strafbare Formen der Kommunikation einfacher und besser vorzugehen.

16 Beispiele, warum Pseudonymität im Netz unverzichtbar ist

Schlüsselfertiges autoritäres Haus für die AfD

Was früher noch eine eher hypothetische Warnung von Bürgerrechtlern war, ist heute leider die neue Realität. Was passiert eigentlich, wenn wir autoritäre Instrumente in einer Demokratie schaffen, die dann in die Hände der Falschen fallen? Genau vor diesem Problem stehen wir.

Die gesichert rechtsextreme AfD ist kurz davor, stärkste Partei zu werden. Eine Klarnamenpflicht würde eine mögliche Absicherung der Macht der AfD unterstützen, wenn die Rechtsradikalen an die Regierung kommen. Man baut den Zerstörern der Demokratie unnötigerweise ein schlüsselfertiges Haus, das die diese gleich beziehen können – anstatt ihnen Steine in den Weg zu legen, wo man nur kann.

Kritik nur noch mit Nummernschild?

Vielleicht sollte Friedrich Merz zunächst bei sich selbst anfangen. Er könnte zum Beispiel noch heute aufhören, auf der Hass- und Hetzplattform X zu posten. Denn dort findet genau der vergiftete Diskurs statt, der nun kritisiert wird – er wird dort durch den Eigentümer Elon Musk sogar noch aufgeheizt und befeuert. Wer als Bundeskanzler so einer toxischen Plattform durch die eigene Anwesenheit Relevanz und Seriosität verleiht, sollte von gepflegten demokratischen Diskursen besser schweigen.

Merz hat zudem wenig verstanden von der demokratischen Wichtigkeit anonymer Kommunikation, wenn er die Klarnamenpflicht auf sich selbst bezieht und aus seiner privilegierten, mächtigen Rolle als Bundeskanzler eine Zwangsoffenlegung der Namen aller Menschen fordert, die „sich sich kritisch mit unserem Land und unserer Gesellschaft auseinandersetzen.“ Kritik nur noch mit Nummernschild, oder wie ist das zu verstehen?

In Merzens Kopf schwirrt vermutlich herum, dass er als Bundeskanzler öfter einmal Gegenstand von Beleidigungen ist. Die kann er allerdings mit der ganzen Macht eines Bundeskanzlers und der Unterstützung des Bundeskriminalamts bekämpfen. Aber Privilegien und die damit verbundene Verantwortung zu verstehen, war offenbar noch nie Sache eines Kanzlers, der Privatflugzeuge fliegt, aber sich zur Mittelschicht zählt.

Merz befeuert selbst die verrohte Debattenkultur

Die ohne Frage schlechter werdende Diskurskultur, die gesellschaftliche Verrohung und das feindliche Klima hängen unmittelbar mit dem Aufstieg der AfD und ihren Narrativen zusammen. Durch permanente Diskursverschiebung und anhaltende Abwertung von Menschen verschieben die Rechtsextremen die Grenzen des Sagbaren und ermutigen Menschen zu hetzen und Grenzen zu überschreiten.

Wenn ein Friedrich Merz selbst von „kleinen Paschas“ über muslimische Jugendliche redet oder davon, dass Geflüchtete einem die Zahnarzttermine wegnehmen, dann ist dies ein Ausdruck eben genau jener Entgrenzung, die wiederum andere motiviert auch entgrenzt zu kommunizieren.

Wer also Hass und Hetze im Netz verringern will, der sollte sich selbst mit Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung zurückhalten – und lieber ganz konkret die AfD und ihre Diskurse bekämpfen statt diese in die demokratische Mitte zu heben und zu normalisieren.


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Neutralität und Grundgesetz: Widerstand ist Pflicht

31. Dezember 2025 um 07:00

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner pocht darauf, doch wer kann heutzutage noch neutral sein? Um die Demokratie zu verteidigen, sei Rückgrat sogar Pflicht, ordnen Hannah Vos und Vivian Kube auf dem 39. Chaos Communication Congress die Debatte rund ums Neutralitätsgebot ein.

Hannah Vos und Vivian Kube auf der Bühne vom 39c3, im Hintergrund ein blau beleuchteter Vorhang
Hannah Vos und Vivian Kube erklären die grundgesetzlichen Grenzen der Neutralität. – Alle Rechte vorbehalten Screenshot vom Recording des Vortrags

Zum Christopher-Street-Day wehte in den vergangenen Jahren die Pride-Flagge auf dem Dach des Reichstagsgebäude – außer in diesem Jahr. Im Juni machte Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) Schlagzeilen, weil sie entschied, dass die Flagge nicht gehisst werden darf. „Wir müssen neutral sein, auch wenn das manchmal weh tut“, begründete Klöckner ihren Bruch mit der Tradition, Solidarität mit queeren Minderheiten zu demonstrieren.

Beifall für ihren Entschluss bekam Klöckner von der rechtsextremistischen Partei Alternative für Deutschland (AfD). Die wiederum nutzt die Rhetorik der Neutralität inzwischen als Waffe. Regelmäßig bringt sie Klagen vor Gericht, mit denen sie versucht, eine autoritäre Definition von Neutralität durchzusetzen.

Doch wieviel Neutralität gebietet das Grundgesetz (GG) eigentlich wirklich? Und wann ist laut GG statt Neutralität vielmehr Widerstand gegen rechte Angriffe auf demokratische Werte Pflicht?

Mit diesen Fragen beschäftigten sich Hannah Vos und Vivian Kube in ihrem Talk „Wer hat Angst vor dem Neutralitätsgebot?“ auf dem 39. Chaos Communication Congress in Hamburg. Die Juristinnen Vos und Kube kommen von der Initiative Gegenrechtsschutz, die zu FragDenStaat gehört. Sie berät und unterstützt Menschen und Organisationen aus Kultur, Journalismus oder Wissenschaft, die von rechts außen in Gerichtsverfahren verwickelt werden.

Neutralität hat Grenzen

Vos und Kube fragen: „Müssen wir neutral sein, auch wenn es weh tut, während sich andere Teile der Gesellschaft immer weiter nach rechts außen bewegen?“ Laut GG gebe es klare Vorgaben, wo Neutralität geboten ist und wo nicht. Dazu stellen Vos und Kube zunächst klar: Das eine Neutralitätsgebot gibt es im GG nicht. Stattdessen macht das GG für verschiedene Bereiche wie öffentliche Verwaltung, Schule oder Zivilgesellschaft konkrete Vorgaben zur Neutralität, setzt aber auch klare Grenzen.

Unterm Strich: Wenn es darum geht, demokratische Werte zu verteidigen und Angriffe auf diese abzuwehren, geht es nicht mehr um Neutralität, sondern um gebotenen Widerstand. Das mache unsere wehrhafte Demokratie aus.

In der öffentlichen Verwaltung haben Beamt:innen die Pflicht zur Verfassungstreue. Wenn Dienstanweisungen oder Vorgaben etwa gegen die Menschenwürde verstoßen, müssten Beamt:innen dagegen halten. Dabei sind sie nicht allein auf sich gestellt, im Rücken haben sie das NPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2017. Demnach seien neben der Garantie auf Menschenwürde die Kernelemente der freiheitlich-demokratischen Grundordnung das Demokratieprinzip sowie das Rechtsstaatsprinzip.

Ganz konkret listen Vos und Kube auf, was als Verstoß gegen die Menschenwürde gilt. Dazu zählen Aussagen wie: „Zugezogene können nie Teil der Gemeinschaft werden, denn ihnen fehlt die gemeinsame Geschichte, Kultur etc.“ Sie unterstellen etwa einen „gemeinsamen Volkswillen“ und negieren Interessenvielfalt.

Außerdem verstoßen alle rassistischen, frauenfeindlichen, antimuslimischen, antisemitischen, antiziganistischen, ableistischen und transfeindlichen Forderungen gegen die Menschenwürde. Als Malu Dreyer (SPD) nach den Veröffentlichungen des Recherche-Kollektivs Correctiv Anfang 2024 zu Demonstrationen gegen Rechts aufrief, habe sie mit Rückendeckung des GG gehandelt.

Freiheitlich-demokratische Grundordnung ist der Maßstab

Damals war Dreyer Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz und bezog über ihren Instagram-Account Stellung: „Der Begriff ‚Remigration‘ verschleiert, was die AfD und andere rechtsextreme Verfassungsfeinde vorhaben: Sie planen die Vertreibung und Deportation von Millionen Menschen aus rassistischen Motiven. So verschieben sie die Grenze weiter nach rechts und radikalisieren den gesellschaftlichen Diskurs.“

Den folgenden Rechtsstreit entschied das Bundesverfassungsgericht eindeutig zugunsten Dreyers, als die rheinland-pfälzische AfD eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs einreichen wollte.

Es gibt für Beamt:innen sogar eine Pflicht zur sogenannten Remonstration: Wenn eine Weisung von oben gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und das GG verstößt, müssen sich Beamt:innen verweigern. Wenn sie das nicht tun, tragen sie die volle Verantwortung.

Wie das aussehen kann, zeigen mehrere Mitarbeiter:innen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge nach Informationen der Süddeutschen Zeitung (€). Diese sollen der Behörde Paroli geboten haben. Dabei geht es um afghanische Ortskräfte, die unter der alten Bundesregierung eine Aufnahmezusage bekommen hatten. Obwohl Verwaltungsgerichte bereits entschieden haben, dass diese Menschen nach Deutschland kommen müssen, um in Afghanistan nicht Folter und Tod ausgesetzt zu sein, lehnt die schwarz-rote Bundesregierung eine Aufnahme ab. Alexander Dobrindt (CDU) veranlasste entsprechende Widerruf-Schreiben. Doch mehrere BAMF-Mitarbeiter:innen verweigerten ihre Unterschrift.

Neutralität in der Schule

Auch in der Schule will die AfD ihr Neutralitätsregime durchsetzen. Dabei legt das GG auch hier klar fest: Lehrkräfte in der Schule dürfen etwa keine Parteiwerbung machen oder Schüler:innen gar dazu auffordern, eine bestimmte Partei zu wählen. Diese Neutralität hat aber Grenzen. Laut GG kann und soll es keine neutrale Schulbildung geben. Lehrkräfte sind demnach dazu verpflichtet, Schüler:innen im Sinne demokratischer Werte über faschistische und rassistische Inhalte aufzuklären. Sie müssen ihnen dabei helfen, kontroverse Inhalte einzuordnen.

Umso widersprüchlicher die Einschüchterungskampagne „Neutrale Schule“ von der AfD. Sie wollte ein sogenanntes Meldeportal einführen, auf dem Schüler:innen Lehrkräfte melden sollten, wenn die ihrer Meinung nach keinen neutralen Unterricht machen. Die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft sprach von einer „Denunziationsplattform“.

Was Klöckner betrifft, habe sie suggeriert, es gebe für die Bundestagsordnung eine rechtliche Pflicht zur Neutralität. Nur das habe sie dazu veranlasst, die Pride-Fahne auf dem Reichtagsgebäude zu verbieten. Doch diese Pflicht gebe es nicht, so Vos und Kube.

Zwar sei die Bundestagspräsidentin nicht verpflichtet, die Fahne hissen zu lassen. Aber sie ist auch nicht dazu verpflichtet, das Hissen der Fahne zu verbieten.


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