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Landtagswahl in Berlin: So wollen die Parteien die Hauptstadt nazifest machen

15. August 2026 um 09:00

Präventionsarbeit, die soziale Benachteiligung mitdenkt, Gedenkstätten, die Faschismus greifbar machen, digitale Fortbildungen gegen Hass im Netz: Die Berliner Parteien wollen die autoritäre Wende mit einem bunten Strauß von Maßnahmen aufhalten.

Ein Schild auf dem steht "Vegantifa". Das A ist eingekreist.
Antifaschismus gibt es in Berlin in vielen Darreichungsformen. CC-BY-NC-SA 4.0: netzpolitik.org

Die AfD wird auch bei der Berliner Landtagswahl am 20. September ganz oben mitspielen und es ist nicht ausgeschlossen, dass sie stärkste Kraft wird. Zwar droht in der Bundeshauptstadt keine Alleinherrschaft wie in Sachsen-Anhalt – die Berliner Parteien können wohl eine Koalition ohne sie schmieden. Dennoch ist auch das ein Zeichen, dass die Demokratie krankt.

Wir haben uns angeschaut, was die demokratischen Parteien, die nach den jüngsten Umfragen voraussichtlich ins Abgeordnetenhaus einziehen werden, so für Ideen haben, um den Rechtsruck aufzuhalten.

Die Linke nennt ein Kapitel ihres Berlin-Wahlprogramms schlicht „Antifaschismus“. Darin plädiert sie dafür, ebendiesen als Staatsziel in die Berliner Verfassung aufzunehmen. Außerdem will sie sich für einen breiten Konsens aller demokratischen Fraktionen einsetzen, der jegliche parlamentarische Zusammenarbeit mit der AfD ausschließt. Zudem will die Partei darauf drängen, dass Berlin im Bundesrat einen AfD-Verbotsantrag initiiert.

Außerdem will Die Linke eine ressortübergreifende Landesstrategie zur systematischen Bekämpfung von extrem rechten Strukturen und Aktivitäten aufsetzen und regelmäßig evaluieren. Damit sollen die rechte Raumnahme zurückgedrängt, die demokratische Zivilgesellschaft gestärkt, Betroffene geschützt und die demokratische Funktion des Staates gesichert werden. Ein jährlicher Behördentag zum Thema soll den diesbezüglichen Austausch auf Verwaltungsebene fördern.

Beratung und Prävention

Beratungsangebote – beispielsweise zur Distanzierung von extrem rechten Szenen –, Opferhilfe, Register, unabhängige Archive und anonyme Beschwerdestellen möchte Die Linke strukturell und finanziell stärken. Zielgruppenspezifische Präventionsprogramme sollen Risikofaktoren wie Armutsbetroffenheit, Gewalterfahrungen, schulische Benachteiligung oder erschwerte Ausbildungszugänge adressieren. Digitale Präventions-Formate sollen den Einfluss von Propaganda schmälern, sozialräumliche Programme sollen Jugendlichen Alternativen zu gewaltorientierten Gruppenidentitäten eröffnen.

Wichtig ist der Linken dabei, dass sich die Prävention mehrdimensional gegen die vielen Ausprägungen von Ungleichheitsdenken und antidemokratische Einstellungen richtet. Also nicht nur gegen Nazi-Ideologie, sondern auch gegen Antifeminismus, Alltagsrassismus, Antisemitismus sowie Verschwörungsdenken und religiös fundamentalistische Einstellungen.

In der Lehrer*innenausbildung will Die Linke eine Sensibilisierung für den Umgang mit rechten Ideologien verankern. Daneben soll ein Sicherheits- und Vernetzungskonzept potenziell von rechter Gewalt betroffene Vereine und Jugendklubs schützen. Menschen, die sich für Demokratie und Menschenrechte und gegen rechte Hetze und Gewalt einsetzen, will Die Linke Qualifizierungsmöglichkeiten anbieten, auch mittels einer zentralen und niedrigschwelligen Anlaufstelle in der Landesfreiwilligenagentur. Verpflichtende Weiterbildungen soll es für Mitarbeitende in der Bildung, im sozialen Bereich, im öffentlichen Dienst sowie für Sicherheitspersonal, Personal- und Betriebsräte geben. Auf Werbeflächen und Social Media will die Partei über extrem rechte Ideologien aufklären.

Die Linke kritisiert die Angriffe auf antifaschistische Strukturen, beispielsweise mittels Entzug der Gemeinnützigkeit oder Kontokündigungen. Sie erklärt ihre Solidarität und setzt sich für die Entkriminalisierung von antifaschistischem zivilem Ungehorsam ein. Angebote zur Bekämpfung von Kinderarmut will die Partei enger verzahnen, „denn soziale Ungerechtigkeit macht junge Menschen nachweislich anfälliger für autoritäres Gedankengut.“

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Länderübergreifende Ermittlungen

Rechte Straftaten sollen mit allen zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln konsequent verfolgt werden. Um militante neonazistische Organisationen zu bekämpfen, sollen Staatsanwaltschaften und Ermittlungsbehörden über Ländergrenzen hinweg zusammenarbeiten.

Die Linke will bekannte Neonazis aus öffentlichen Sportstätten, insbesondere im Kampfsportbereich, ausschließen. Außerdem soll ein Untersuchungsausschuss Berlin-Bezügen aus der NSU-Terrorserie nachgehen.

Eine wichtige Front im Kampf gegen den rechtsradikalen Backlash sieht Die Linke in der Erinnerungskultur. Sie will das Gedenken an die Opfer des Faschismus aufrechterhalten und einen weiteren Fokus auf den deutschen Kolonialismus legen. Die Finanzierung wichtiger Institutionen wie der „Topographie des Terrors“ oder des Hauses der Wannseekonferenz sollen in der Landesverfassung verankert werden. Zudem soll eine Stelle geschaffen werden, die kleine lokale Gedenkstättenprojekte unterstützt. Neu gründen will Die Linke einen Gedenkort für Opfer deutscher Besatzungspolitik und des Vernichtungskriegs in Osteuropa sowie einen Erinnerungsort für die im Faschismus verfolgten und ermordeten sogenannten „Asozialen und Berufsverbrecher“.

CDU thematisiert die Bedrohung von rechts nur spärlich

Die CDU nennt das entsprechende Kapitel ihres Wahlprogramms: „Unsere Verfassung schützen. Extremismus und Antisemitismus bekämpfen.“ Dabei hat sie einen völlig anderen Fokus als Die Linke: Die größte Gefahr für die Demokratie kommt aus Sicht der CDU – trotz der Nazis, die vor der Tür stehen – offenbar weiterhin von links. Das zeige etwa der Anschlag auf die Stromversorgung vom Januar. Dabei ist nicht klar, wer diesen verübt hat.

Liegen Anhaltspunkte für drohende Straftaten vor, will die CDU Versammlungen präventiv untersagen oder akut auflösen. So ziehe sie „eine klare Grenze gegenüber Chaoten“. Der Verfassungsschutz soll derweil erweiterte Befugnisse bekommen und womöglich auf Kommunikationsdaten und Videoüberwachung zugreifen dürfen. Das Referat Linksextremismus soll wieder eingerichtet und gestärkt, das „linksextreme Vorfeld“ in Parteien und Verbänden genau beobachtet werden.

Danach erst thematisiert die CDU die Gefahr von rechts. Sie will ihr „mit der vollen Härte des Rechtsstaates“ entgegentreten und Aussteigerprogramme bedarfsgerecht fortführen.

Verfassungstreue-Check für den öffentlichen Dienst

Nach diesem kurzen Exkurs erweitert die Partei ihren Fokus direkt wieder und fordert, die Abteilung für Staatsschutzdelikte und Hasskriminalität bei der Staatsanwaltschaft zu stärken. Organisationen und Initiativen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten oder menschenfeindliche Positionen vertreten, sollen von staatlicher Förderung ausgeschlossen werden. Vereinigungen mit „nachweislich verfassungsfeindlichen Bestrebungen“ werde die Gemeinnützigkeit aberkannt. Mitarbeitende im öffentlichen Dienst sollen einen Verfassungstreue-Check absolvieren müssen. Wer antisemitische Straftaten billigt, soll nach Möglichkeit ausgewiesen werden.

Das Kapitel im Wahlprogramm der Grünen, in dem diese sich mit Antifaschismus beschäftigen, heißt: „Kampf gegen Rechtsextremismus – Demokratie schützen“. Die Partei will das Landesprogramm gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus sowie die Landeskommission gegen Gewalt erweitern. Die Senatsbildungsverwaltung soll in Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Expert*innen gewährleisten, dass Bildungseinrichtungen die Gefahren des Rechtsextremismus aufgreifen und im Umgang mit rechtsextremen Ideologien professionell unterstützt werden.

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Digitale Präventionsangebote sollen in allen Altersgruppen Medienkompetenz fördern, um Desinformation und Hass frühzeitig zu erkennen. Social-Media-Plattformen sollen in die Verantwortung genommen werden, entsprechende Inhalte zu löschen.

Sicherheitsgipfel gegen rechtsextreme Jugendgewalt

Die Grünen wollen Präventionsprojekte an Schulen verstetigen und den Umgang mit Rechtsextremismus zu einem verpflichtenden Teil der Aus- und Weiterbildung des pädagogischen Fachpersonals machen. Ein ressortübergreifender Sicherheitsgipfel aus Land und Bezirken soll sich mit der Zunahme rechtsextremer Jugendgewalt beschäftigen.

Opfer rechtsmotivierter Straftaten sollen stärkere Informations- und Beratungsangebote erhalten, Melderegister-Sperrungen sollen für sie vereinfacht werden. Polizei und Justiz sollen rechte Straftaten konsequent verfolgen und Betroffene transparent über ihre Handlungsoptionen sowie die Ermittlungsschritte informieren. Eine zentrale Meldestelle für digitale Gewalt soll die Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden koordinieren.

Um den öffentlichen Dienst vor Rechtsextremist*innen zu schützen, wollen die Grünen interne Beschwerde- und Meldestrukturen verbessern und ausbauen. Disziplinarverfahren gegen Verfassungsfeind*innen im Staatsdienst sollen konsequent durchgeführt werden.

SPD für AfD-Verbot

Das Antifa-Kapitel im SPD-Programm heißt: „Unsere wehrhafte Demokratie schützen“. Die Partei will dafür ein Demokratiefördergesetz verabschieden. Auch sie möchte, dass Berlin über den Bundesrat einen AfD-Verbotsantrag initiiert. Wichtig im Kampf gegen Rechts seien auch digitale Präventionsansätze gegen Hassrede, Desinformation und Radikalisierung. Dabei soll der Fokus ebenfalls über nationalsozialistische Ideologien auf Antisemitismus, Rassismus, Sexismus, Misogynie, Queerfeindlichkeit und geschlechtsspezifische Gewalt erweitert werden. Zusätzlich will die Partei ein Kompetenzzentrum für Deradikalisierungs‑, Distanzierungs- und Ausstiegsarbeit in den Bereichen Islamismus und Rechtsextremismus einrichten.

In der Extremismusbekämpfung sollen Sicherheitsbehörden vermehrt mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen zusammenarbeiten. Um alle Berliner*innen mitzunehmen, will die SPD die Beteiligungsplattform „Mein Berlin“ weiterentwickeln und die Büros für Bürgerbeteiligung finanziell absichern. Die Vermittlung von Teilhabemöglichkeiten und die Stärkung der Mündigkeit der Berliner*innen lege dabei den Grundstein politischer Bildung. Träger politischer Bildung sollen auskömmlich finanziert und ihre inhaltliche Unabhängigkeit gesichert werden.

Anmerkung: Die Reihenfolge der Parteien entspricht den Ergebnissen der zur Erstellung dieses Textes aktuellsten Wahlumfrage.


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Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: So wollen die Parteien die autoritäre Wende aufhalten

07. August 2026 um 10:34

Am 6. September könnte die AfD eine absolute Mehrheit im Landtag von Sachsen-Anhalt erringen. Wir zeigen, wie die übrigen Landes-Parteien die Demokratie vor den Rechtsradikalen schützen wollen.

Ein Sticker auf einem Mülleimer. Darauf steht: Gegen Nazis
Sticker in Magdeburg: Antifaschismus hat viele Aktionsformen. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Müller-Stauffenberg

Nicht mehr lange, dann müssen womöglich erstmals im 21. Jahrhundert Demokrat*innen die Kontrolle über ein deutsches Bundesland an rechtsradikale Kräfte übergeben. Sollte die AfD in Sachsen-Anhalt tatsächlich über 50 Prozent der Landtagssitze gewinnen, bekäme sie nicht nur Zugang zum Sitz des Ministerpräsidenten, sondern auch Kontrolle über den Landesverfassungsschutz, Polizei und einen mächtigen Überwachungs- und Kontrollapparat.

Wir haben uns die Programme aller Parteien mit Chance auf einen Landtags-Sitz in Sachsen-Anhalt durchgelesen und nach Ideen gesucht, die demokratische Strukturen abhärten.

Menschen zusammenbringen


Faschismus funktioniert mit Ausgrenzung, einer Dichotomie von „Wir“ und „Die“. Deshalb ist die Inklusion aller Menschen in ein gemeinsames Miteinander ein mächtiges Mittel dagegen.

Die Linke, nach AfD und CDU laut aktueller Umfragen derzeit drittstärkste Kraft im Land, will die Beteiligungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung verbessern. Inklusion soll zum Standard werden im Regelschulsystem, das „fördert sozialen Zusammenhalt“, glaubt der Landesverband. Migrant*innen will Die Linke besser integrieren, beispielsweise mit dem Angebot von Begegnungsräumen, der Vernetzung von Hilfseinrichtungen und dem Ausbau von Sprachkursen. „Die diskriminierende Bezahlkarte wird durch ein verpflichtendes Basiskonto ersetzt.“ Auch queere Geflüchtete sollen kulturelle Orte finden, die für ihre Bedürfnisse ausgelegt sind.

Die Grünen schreiben: „Durch Inklusion wird die gesellschaftliche Teilhabe gestärkt, werden unterschiedliche Lebensrealitäten anerkannt und politische Entscheidungen gerechter und wirksamer“. Dabei wollen sie Barrierefreiheit weiter denken und auch Menschen mit wenig Zeit, geringem Einkommen oder Verständnisproblemen Angebote machen, demokratisch zu wirken. Sie wollen zudem aktiv auf Gruppen zugehen, die in klassischen politischen Formaten unterrepräsentiert sind: Menschen mit Migrationserfahrung, Alleinerziehende, Erwerbslose, junge Menschen, Menschen ohne Wahlrecht, Menschen mit Behinderung oder ältere Alleinlebende.

Die SPD hat weitere Ideen zur verbesserten Integration von Menschen, die aus dem Ausland stammen. Sie will Übersetzungsangebote verlässlich finanzieren sowie antirassistische und diversitätssensible Fortbildungen für medizinisches und pflegerisches Personal stärken.

Die CDU sieht die Kommunen „als Herzkammern der Demokratie“ und will insbesondere „ehrenamtlich getragene Anlaufstellen im ländlichen Raum“ unterstützten, „die das soziale Miteinander vor Ort sichern“.

Gegen die Einsamkeit


Demokratie braucht Begegnung und Beteiligung. Deshalb will die Landes-SPD eine Strategie gegen Einsamkeit aufsetzen und die bereits existierende Engagementstrategie besser finanzieren. Zudem will sie Stadtteilfeste, Begegnungsformate und Vernetzung vor Ort unbürokratisch unterstützen – „auch als Schutz vor Rechtsextremismus und Demokratiefeindlichkeit.“

Die CDU will Vereinsamung ebenfalls entgegenwirken und dafür unter anderem Seniorentreffs, alternative Wohnformen und generationenverbindende Projekte stärken.

Auch die Grünen sehen die Einsamkeit als zentrales Problem. „Denn Einsamkeit macht krank und soziale Isolation kann Radikalisierung und Extremismus fördern.“ Sie sehen ebenfalls Räume der Begegnung als Basis des gemeinschaftlichen Zusammenlebens. „Demokratie lebt weit über die Parlamente hinaus überall dort, wo Menschen in Kulturhäusern oder Bibliotheken zusammenkommen und sich in Jugendclubs oder beim Gespräch am Stammtisch begegnen.“

Das sieht auch Die Linke so, wenn sie schreibt: „Interkulturelle Feste und Projekte schaffen Verständnis und Austausch, Partnerschaften zwischen Stadtteilen und Dörfern stärken den Zusammenhalt, generationenübergreifende Projekte verbinden Menschen verschiedener Altersgruppen und schaffen gegenseitiges Verständnis.“ Außerdem erklärt sie: „Wo Raum fehlt, wird Leerstand zum Freiraum, gemeinsam mit Jugendlichen gestaltet.“

Diskriminierung verhindern


Politik kann Diskriminierung entgegenwirken, indem sie Menschen zusammenbringt. Doch es gibt auch direkte Maßnahmen, mit denen Parteien die Diskriminierungsfreiheit unterstützen wollen. Die ergeben Sinn, denn ohne Sündenbock haben es faschistische Ideologien deutlich schwieriger.

Die Linke will ein Gleichstellungsgesetz für alle Geschlechtsidentitäten entwickeln. Gleichzeitig will sie das Aktionsprogramm für die Akzeptanz von LSBTI+ modernisieren und besser finanzieren sowie die sexuelle Bildung an Schulen durch geeignete Träger finanziell und personell unterstützen. Entlang des Bildungs- und Erziehungsweges sollen queere Themen mitbehandelt werden. CSDs sollen gefördert und besser geschützt werden.

Die FDP will in der Jugendarbeit und in der Schule Diskriminierung entgegenwirken und mit Aufklärung für Toleranz und Akzeptanz werben. Zudem unterstützt sie den Aufbau von festen Ansprechpersonen für Antidiskriminierung in der Polizei und fordert Fortbildungen dazu.

SPD und Grüne wollen beide ein „Landes-Antidiskriminierungsgesetz“ einführen. Die SPD will zudem das Frauenfördergesetz modernisieren und eine Untersuchung zu antifeministischen Einstellungen einleiten. Lehrkräfte, die Haltung gegen Rassismus, Antisemitismus und Extremismus zeigen, will die SPD unterstützen.

Die Grünen wollen eine verpflichtende Gender-Mainstreaming-Prüfung für Landesgesetze schaffen, so dass die Interessen aller Geschlechter in der Gesetzgebung berücksichtigt werden. Präventivangebote sowie Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte will die Partei ausbauen.

Die Linke will zudem, dass mehr Menschen mit Migrationshintergrund in den öffentlichen Dienst kommen und die interkulturelle Kompetenz der Mitarbeiter*innen mit Weiterbildungen fördern. Die SPD will derweil die rassismuskritische Bildungsarbeit in Verwaltung, Schulen und Polizei ausbauen. Die Grünen wollen in der Ausbildung der Polizei einen stärkeren Fokus auf demokratische Werte, Menschenrechte und Deeskalation legen. „Dazu gehört auch die Auseinandersetzung mit Fluchtursachen, Migration und dem historischen Erbe“, schreiben sie.

Mehr Mitbestimmung an den Schulen


Wenn das politische System alle mitnehmen will, muss es sich öffnen – und Räume schaffen, in denen Menschen Beteiligung üben können.

Die Linke will die Schulen daher zu Orten „gelebter Demokratie “ machen. Sie setzt sich für mehr Mitbestimmungsrechte für Schüler*innen ein, damit diese über organisatorische, finanzielle und pädagogische Fragen mitentscheiden können. Und auch an den Hochschulen wollen Linke wie Grüne die Mitbestimmung und Selbstverwaltung stärken und Gremien demokratisieren.

Auch die SPD konstatiert: „Bildungseinrichtungen sind Orte gelebter Demokratie.“ Sie will ebenfalls mehr Mitbestimmung. Kinder und Jugendliche „wollen mitreden, mitgestalten und ernst genommen werden“, schreibt sie. Diese Beteiligung sei „Voraussetzung für demokratisches Lernen“. Das BSW will Mitbestimmung an Schulen und in Kommunen verbindlich machen. Frühe Mitbestimmung von Schüler*innen sichere deren spätere politische Mündigkeit, so das Wahlprogramm.

Jugendparlament für mehr Mitsprache


Außerhalb der Schulen will Die Linke jungen Menschen in Kommunen und Kreistagen eine Beteiligung über digital gewählte Jugendparlamente ermöglichen. Die sollen neben dem eigenen Budget ein Mitsprache- und ein Vetorecht bei allem bekommen, was junge Menschen betrifft.

Die FDP wünscht sich ebenfalls eine Konkretisierung der rechtlichen Grundlagen für Jugendparlamente. „Darüber hinaus streben wir langfristig die Einführung eines Landesjugendparlaments an, welches echte Mitbestimmung auch auf Landesebene sicherstellt.“

Auch die Grünen wollen auf diesem Weg die Mitbestimmung stärken. Ein „Landeszentrum Jugend und Demokratie“ soll die Beteiligung dauerhaft in den Blick rücken. Die Beteiligungsrechte von Kindern sollen sogar in die Landesverfassung aufgenommen werden. Dabei soll die politische Grundausbildung schon in der Kita beginnen. In der Schulkonferenz sollen die Schüler*innen gleichberechtigt mit Lehrer*innen und Eltern entscheiden.

Grüne, Linke, SPD und BSW wollen zudem Bürgerräte einführen, die auch über Bürgerhaushalte entscheiden können und deren Empfehlungen von Entscheidungsträgern berücksichtigt werden müssen. So sollen politische Beschlüsse „die Vielfalt der Meinungen und Bedürfnisse der Bevölkerung besser widerspiegeln“, schreiben die Grünen.

Die CDU spricht sich für „altersgerechte Beteiligungsformate und eine verlässliche Jugendhilfe“ aus. Unter anderem will sie das Amt des Kinder- und Jugendbeauftragten stärken und spezialisierte Fachberatungsstellen ausbauen.

Wahlalter und Quoren senken


Die SPD will das Wahlalter auf 16 Jahre absenken, um politische Teilhabe und demokratische Verantwortung zu stärken.

Die Grünen wollen, dass das aktive Wahlrecht bei Landtags- und Kommunalwahlen schon für 14-Jährige gilt; 16-Jährige sollen sich zu Kommunalwahlen aufstellen lassen dürfen. Das aktive und passive Wahlrecht soll darüber hinaus für EU-Bürger*innen und Drittstaatsangehörige gelten, die in Deutschland leben.

Außerdem wollen die Grünen die Quoren – also die Zahlen der für Bürgerbegehren und ‑entscheide nötigen Stimmen – senken.

Die Linke geht in Sachen Mitbestimmung noch einen Schritt über die Standpunkte der übrigen Parteien hinaus. Sie will die Bürger*innen auch über Sicherheitspolitik beraten lassen. Neue Sicherheitsgesetze würden demnach in öffentlichen Anhörungen vorgestellt.

Die Zivilgesellschaft fördern


„Den braunen Sumpf trocknen wir nicht mit immer mehr Überwachung aus“, schreibt Die Linke, „sondern mit lebendiger Demokratie vor Ort.“ Sie will daher den kommunalen Eigenanteil des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ übernehmen, um so die Zivilgesellschaft vor Ort zu stärken. Außerdem will Die Linke die Mittel für die Landeszentrale für politische Bildung und für die politische Bildung freier Träger erhöhen.

Die SPD will derweil das Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit ausbauen, Projekte für zivilgesellschaftlichen Zusammenhalt sollen mehrjährig gefördert werden. Die Landesprogramme „Für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt“ und „Queer leben in Sachsen-Anhalt“ werden, geht es nach der SPD, weiterentwickelt. Das Landesprogramm „Schule ohne Rassismus“ möchte sie stärken.

Die Grünen schreiben: „Die Zivilgesellschaft hält unsere Städte und Dörfer zusammen und sorgt dafür, dass demokratische Werte im Alltag erlebbar bleiben.“ Zu ihrer Unterstützung wollen sie ein Landes-Demokratiefördergesetz schaffen. Ein solches Gesetz biete die Möglichkeit, Projekte gegen Extremismus, Hass und Gewalt dauerhaft zu fördern und unabhängig von kurzfristigen Haushaltsentscheidungen zu schützen.

Medienkompetenz aufbauen


Zur Aufgabe aufgeklärter Staatsbürger*innen gehört heutzutage auch: Quellen auf ihre Glaubwürdigkeit checken, Beeinflussungsversuche identifizieren, Fake News einordnen. Die Parteien haben vielfältige Ideen, wie sich derartige Medienkompetenz aufbauen lässt.

Die CDU will kritische Reflexionsfähigkeit im Umgang mit digitalen Medien stärken, die Vermittlung von Medienkompetenz soll Teil der Lehrer*innenausbildung werden. Zudem will sie den koordinierten Einsatz von Bots und Fake-Accounts zur Desinformation verbieten. Online-Plattformen müssten mehr Verantwortung übernehmen.

Die Linke will einen kompetenten Umgang mit Datenschutz und mit Persönlichkeitsrechten, die SPD will die Medienbildung insbesondere zu Desinformation und Hass im Netz ausbauen. Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden sollen dazu digitale Beratungsangebote machen.

Quellen bewerten, Desinformation erkennen, verantwortungsvoll kommunizieren: Für die FDP gehört das in den Stundenplan. Die Grünen schreiben: „Menschen sollen erkennen können, wie Informationen entstehen und wie man sich sicher und selbstbestimmt im digitalen Raum bewegt.“ Sie wollen derartige Medienkompetenz auch Erwachsenen nahebringen und Strukturen stärken, die Falschmeldungen erkennen.

Den öffentlich-rechtlichen Rundfunk absichern


Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) hat die Aufgabe, die demokratische Bildung zu stärken. Die Grünen stehen daher „für die Bestands- und Entwicklungsgarantie“ des ÖRR, sehen aber auch die Notwendigkeit von Reform- und Sparprozessen. Sie wollen etwa Spitzengehälter im MDR deckeln und die Transparenz erhöhen.

Gleichzeitig wollen die Grünen über den ÖRR hinaus Medienangebote fördern, speziell im ländlichen Raum. Finanziert werden soll dies eine Digitalabgabe sehr großer Medienplattformen.

Die Linke will die Rundfunkgebühren nach Einkommen staffeln und den ÖRR demokratisch reformieren. Darüber hinaus will sie den unabhängigen Lokaljournalismus in Sachsen-Anhalt mit mindestens fünf Millionen Euro jährlich fördern. Genossenschaftliche Medienmodelle sollen Bürger:innen zu Miteigentümer:innen ihrer lokalen Medien machen. Zudem will Die Linke offene Kanäle und nichtkommerzielle Lokalradios verlässlich gefördert wissen.

FDP, BSW und CDU wollen tendenziell, dass sich der ÖRR auf seine Kernaufgaben konzentriert, Sender zusammenlegen oder Spartensender streichen.

Den Staat zu Transparenz verpflichten


Transparenzpflichten machen staatliches Handeln nachvollziehbarer und erleichtert demokratische Kontrolle.

„Informationsfreiheit ist nicht verhandelbar“, schreibt Die Linke in ihrem Programm. Menschen sollen einsehen dürfen, was der Staat über sie weiß. Geht es nach der Linken, muss die Polizei alle relevanten Statistiken veröffentlichen, Beamt*innen würden individuell gekennzeichnet, bei Waffengebrauch ginge automatisch die Bodycam an, außerdem will sie ein unabhängiges Meldesystem für rechtsextreme Umtriebe in der Polizei schaffen. Daneben fordert sie eine Kennzeichnungs- und Begründungspflicht für alle KI-gestützten Verwaltungsentscheidungen sowie Transparenzpflichten für den Energieverbrauch von KI-Systemen.

Die Grünen wollen mit einem Lobbyregister auf Landesebene offenlegen, wer Einfluss auf politische Entscheidungen nimmt. „Eine transparente Verwaltung schafft die Grundlage für Beteiligung, stärkt die demokratische Kultur und verhindert das Entstehen von Gerüchten, Misstrauen und Politikverdrossenheit“, schreiben sie in ihrem Programm. In der Polizei soll eine unabhängige Beschwerdestelle für Transparenz sorgen und dem Landtag jährlich Bericht erstatten.

Antifaschistische Sofortmaßnahmen


Die Parteien haben nicht zuletzt zahlreiche Ideen, die sich unmittelbar gegen antidemokratische Bestrebungen richten.

Geht es nach der Linken, unterstützen mobile Beratungsteams Kommunen beim Umgang mit rechtsextremen Umtrieben. Zudem soll eine Agentur für Demokratie und Menschenrechte den Verfassungsschutz ersetzen. „Damit schützen wir die Verfassung durch eine Bildungsoffensive statt Bespitzelung: Wir wollen aktive Aufklärungsarbeit an Schulen, in der Erwachsenenbildung und in Kommunen über verfassungsfeindliche Tendenzen und die Werte unserer Demokratie.“

Die SPD fordert wie auch Die Linke eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft gegen Rechtsextremismus. Sie setzt sich außerdem für die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens über eine Bundesratsinitiative ein und will Beratungsstellen, Aussteigerprogramme und zivilgesellschaftliche Initiativen verlässlich unterstützen. Kommunale Amtsträger:innen sollen für Strategien wie die „völkische Landnahme“ sensibilisiert werden.

Auch die Grünen fordern, „dass das Land Sachsen-Anhalt ein AfD-Verbotsverfahren durch den Bundesrat initiiert“. Sie wollen eine bundesweite Taskforce zur Sammlung von Erkenntnissen über die Verfassungsfeindlichkeit der AfD.

Außerdem wollen sie den Entzug der Finanzierung extremistischer Parteien prüfen und vorbereiten. Extremist*innen sollen keine Waffen besitzen dürfen. Erkenntnisse über rechtsradikale Netzwerke müssten von den Sicherheitsbehörden effektiv genutzt und entsprechende Strukturen dauerhaft zerschlagen werden. Außerdem wollen die Grünen die Unabhängigkeit des Landesverfassungsgerichts stärken, das sie als „Rückgrat demokratischer Kontrolle“ sehen.


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Gegenwind für Bundesregierung: Mehr als eine halbe Million Menschen wollen Informationsfreiheit retten

13. Juli 2026 um 16:48

Damit hat Schwarz-Rot offenbar nicht gerechnet: Heftige Kritik am Angriff auf die staatliche Transparenz kommt nicht nur von der Opposition, sondern aus der Koalition selbst. Dazu erreicht eine Petition gegen das Vorhaben bemerkenswerten Zulauf.

Person sitzt an einem Tisch und blättert in einem Ordner mit Dokumenten
Sollte die Bundesregierung die Pläne umsetzen, wird es für Bürger:innen und Presse noch schwieriger an staatliche Dokumente zu kommen. (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Anastassia Anufrieva

Der Widerstand gegen die kürzlich im Koalitionsausschuss von Schwarz-Rot verabredete De-Facto-Abschaffung der Informationsfreiheit wächst weiter. Nicht nur haben sich mehr als 120 Organisationen aus der Zivilgesellschaft gegen die Pläne gestellt und zahlreiche Medien für das wichtige Gesetz Partei ergriffen, auch eine Petition von FragDenStaat hat ungewöhnlich viel Zulauf erreicht: Sie hat innerhalb einer guten Woche gerade die Marke von 500.000 Unterzeichner:innen geknackt.

Schon in der letzten Woche war ein Positionspapier aus der SPD-Bundestagsfraktion bekannt geworden, das netzpolitik.org im Volltext veröffentlicht hat. In diesem Papier der AG Inneres, AG Digitales und AG Recht heißt es deutlich: „Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen.“

Gegenüber der eigenen Koalition machen die SPD-Abgeordneten eine klare Ansage: „Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion geben.“

„Völlig überfahren“


Der Tagesspiegel hatte zudem erfahren, dass die SPD-Politiker:innen von dem Vorstoß des Koalitionsausschusses offenbar überrascht wurden. „Wir wurden völlig überfahren“, sagte einer gegenüber dem Medium.

Johannes Schätzl, der für die SPD-Fraktion im Innenausschuss sitzt, sagte dem Medium: „Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses sehen vor, Kernelemente dieses Gesetzes so einzuschränken, dass es einer De-facto-Abschaffung des IFG gleichkäme“. Weiter erklärte der Abgeordnete: „Ich werde einer solchen Gesetzesänderung meine Zustimmung verweigern.“. Auch andere SPD-Abgeordnete haben laut dem Bericht angekündigt, dass die Pläne mit ihnen „nicht zu machen“ seien.

Der Tagesspiegel berichtet zudem von Vermutungen, die Bundesregierung sei vom Ausmaß des Widerstandes überrascht worden. Man munkle im Regierungsviertel, sie habe die Sprengkraft des Themas unterschätzt und wohl gehofft, dass die Sache zwischen all den anderen Großvorhaben untergehe.

Behörden stellen sich gegen Bundesregierung


Kritik an den Plänen kommt auch von den für die Informationsfreiheit zuständigen Behörden. Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) sowie die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten hatten die Pläne mit deutlichen Worten abgelehnt. Letztere bezeichneten die Argumente für die Einschränkung der Transaprenz wie etwa Bürokratieabbau und Sicherheit als Vorwand.

Die BfDI Louisa Specht-Riemenschneider sieht in dem Vorhaben nicht nur „im Ergebnis die Abschaffung“ der Informationsfreiheit, sondern kritisiert auch, dass der Grundgedanke eines grundsätzlich voraussetzungslosen Zugangs zu amtlichen Informationen in sein Gegenteil verkehrt würde. Denn in Zukunft sollen Anfragende ein „berechtigtes Interesse“ an den abgefragten Dokumenten darlegen. Bislang muss der Staat begründen, wenn er Informationen nicht herausgeben will.

Specht-Riemenschneider kritisiert zudem, dass die Pläne in Zukunft eine große Anzahl von Menschen in Deutschland ausschließen würde. Die Koalition plant das Auskunftsrecht auf Deutsche und EU-Bürger:innen zu beschränken. Die BfDI sagt, dies führe zu einer undemokratischen Zwei-Klassen-Informationsfreiheit.

Auch international Befürchtungen


Die Pläne der Bundesregierung lösen nun auch international Befürchtungen aus. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch fordert die Bundesregierung in scharfen Worten auf, die geplante Abschaffung der Informationsfreiheit zu stoppen. Die Pläne würden „grundlegende Menschenrechte gefährden, die für Transparenz und die Beteiligung der Öffentlichkeit in einer rechtsstaatlichen Demokratie unerlässlich sind.“

Der Südwestrundfunk berichtet, dass Deutschland bei der Transparenz schon heute nur auf Platz 127 rangiere – oftmals sogar noch hinter autoritären Staaten. Die Pläne der Bundesregierung würden hier zu einem weiteren Absinken des Standards führen.


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Neue Welle: SPD, Linke und Grüne verlassen Musks Plattform X

04. Mai 2026 um 16:25

Nach langer Diskussion kehren SPD, Linke und Grüne der Plattform X gemeinsam den Rücken. Sie begründen diesen Schritt mit Chaos und Desinformation auf Elon Musks Netzwerk. Viele der Accounts machen bei Bluesky weiter.

Wand mit verschiedenen aufgeklebten Postern und Graffiti. Im Vordergrund links ist ein Schwarz-Weiß-Porträt von Elon Musk in Militäruniform mit einem Grinsen zu sehen. Daneben rechts befindet sich ein weiteres Poster mit der Überschrift "THE TURD REICH", darunter sind mehrere Porträts von Männern in ähnlichen Uniformen abgebildet, unter anderem Trump und JD Vance.
Kritik an Elon Musks rechten Umtrieben an einer Hauswand in Großbritannien. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / SOPA Images

In einer konzertierten Aktion empfehlen die Parteien SPD, Linke und Grüne ihren Mitgliedern den Ausstieg bei der Plattform X und ziehen selbst die Konsequenz, indem sie ihre Accounts still legen, privat stellen oder deaktivieren. Über die Aktion der Parteien berichtete zuerst Table.Media.

In der wortgleichen Begründung, die unter anderem von den drei Bundestagsfraktionen sowie zahlreichen Parteigliederungen und Politiker:innen unter dem Hashtag #WirVerlassenX verbreitet wurde, heißt es:

X ist in den letzten Jahren im Chaos versunken. Politische Debatten leben vom Austausch, der Menschen erreicht & informiert. X hingegen fördert zunehmend Desinformation. Deswegen nutzen wir diesen Account nicht mehr.


Im Januar hatten die Bundestagsfraktionen von Linken und Grünen noch gesagt, dass sie über die Zukunft auf der Plattform diskutieren würden. Diese Diskussion hat nun offenbar ein Ende gefunden. In den Tweets verweisen die Accounts vor allem auf die Plattform Bluesky, wo sie weiterhin erreichbar sein werden. Gleichzeitig siedelten heute mehrere Stiftungen, unter anderem die Zeit-Stiftung, zu Mastodon über.

Weitere Abwanderungswelle


Seit der Multi-Milliardär Elon Musk im Jahr 2022 das damalige Twitter gekauft hatte und in der Folge zunehmend zu einer rechtsradikalen Propagandaplattform umbaut, haben in Wellen immer mehr Prominente, Sportvereine, Verbände, Medien, Behörden, Politiker:innen und Nutzer:innen der Plattform den Rücken gekehrt.

Einige wechselten schon direkt bei Musks Übernahme vor allem zu Mastodon, weitere Wellen folgten. Davon profitierten vorrangig Meta-Tochter Threads und Bluesky. In einer dieser Wellen stiegen nach anfänglichem Zögern auch erste Medien wie Correctiv oder netzpolitik.org bei X aus. Seit der von Donald Trump gewonnenen und von Musk unterstützten Wahl gingen auch große Medienhäuser wie der Guardian und zahlreiche Prominente, zuletzt auch in Deutschland. Eine weitere Abwanderungswelle löste nun offenbar auch die Verbreitung von Deepfakes bei X durch den Chatbot Grok aus.

Entgegen dem Triumphgeheul von rechten Accounts auf der Plattform über den Ausstieg der drei Parteien, ist eine Abwanderung von weiten Teilen der Parteipolitik für X nicht ungefährlich. Aufgrund der asymmetrischen Netzwerk-Struktur könnte die Aktion weitere Menschen zur Abwanderung bewegen, der Plattform drohen dadurch Relevanzverluste. Doch dafür braucht es vermutlich noch weitere, die X verlassen.

Ministerien und viele Medien weiter auf X


Weiterhin auf X verbleiben zahlreiche Bundesministerien und Behörden. Sie begründen dies mit ihrem Informationsauftrag und der Reichweite, die das soziale Netzwerk angeblich biete. Untersuchungen zeigen, dass dies nur sehr bedingt zutrifft. Denn sonderlich erfolgreich sind die Behörden auf der Plattform nicht, wie eine Reichweitenanalyse des Zentrums für Digitalrechte und Demokratie im März zeigte. Die Beiträge der Behörden und Ministerien werden in Summe kaum angesehen, kommentiert oder weiterverbreitet. Wenn es Interaktionen gibt, dann fallen diese selten konstruktiv aus. Stattdessen hetzen etwa unter Posts des Innenministeriums mal mutmaßliche, mal offen rechtsradikale Accounts gegen Geflüchtete oder verbreiten rassistische Kriminalitätserzählungen.

Ähnlich sieht die Situation bei den auf X verbliebenen Medien aus. Große Nachrichtensendungen wie die Tagesschau und ZDFheute, aber auch Online-Medien wie Tagesspiegel, Die Zeit und Spiegel sowie Fachmedien wie Legal Tribune Online betreiben weiterhin Accounts auf Elon Musks Plattform und posten dort aktuelle Inhalte. Sie alle wissen um die Probleme auf der Plattform. Doch sie begründen ihre Aktivität damit, dass sie ihren Qualitätsjournalismus gegen die Desinformation auf X setzen und das Publikum dort abholen wollen, wo es sich aufhält. Eine Analyse von netzpolitik.org hat im Februar gezeigt, dass die Medien weder viele Views noch positive Interaktionen auf X bekommen, sondern sich in einem permanenten Shitstorm befinden.


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Informationsfreiheit: Thüringen will sich von Transparenz entlasten

23. April 2026 um 17:35

In einem „Entlastungsgesetz“ der Thüringer Brombeerkoalition versteckt sich die Abwicklung staatlicher Transparenzpflichten. Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern stattdessen eine Verbesserung des bestehenden Transparenzgesetzes und mehr Digitalisierung in der Verwaltung.

Ein Mann im Anzug steht vor einem Stapel Dokumentenmappen, die mit farbigen Haftnotizen markiert sind.
Nochmal genauer hinsehen? Unter Mario Voigt (CDU) will Thüringen Transparenzgesetze aufweichen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO und Bernd Elmenthaler / Montage: netzpolitik.org

Die Thüringer Regierungskoalition (CDU, SPD, BSW) will im Namen der Modernisierung ein sogenanntes „Entlastungsgesetz“ verabschieden und damit nach eigenen Angaben die Bürokratie abbauen. Die Maßnahmen haben demnach das „Ziel, Abläufe zu vereinfachen und Ressourcen zu schonen“.

Das sieht Arne Semsrott, Transparenz-Experte und Chefredakteur von FragDenStaat, anders. Gegenüber netzpolitik.org äußert dieser: „Die längst überfällige Veröffentlichungspflicht für Kommunen auf den letzten Metern noch zu streichen, passt zur peinlichen Digitalisierungs- und Demokratieverweigerung von CDU und SPD. Dass der BSW daran mitwirkt, ist auch kein Wunder.“

Die Open Knowledge Foundation (OKF), Wikimedia und der Hackspace Jena kritisieren das Gesetzesvorhaben ausführlich in ihren parlamentarischen Stellungnahmen. Der Stellungnahme des Hackspace schließt sich der Chaos Computer Club (CCC) an. Sie alle kommen zu ähnlichen Ergebnissen: Das geplante Entlastungsgesetz baut Transparenz gegenüber den Bürger:innen und Presse ab – und verfehlt sein Modernisierungsziel. Bisherige Fortschritte würden mit dem Gesetz zunichtegemacht. Auch das ausgewiesene Ziel der Landesregierung, die Effizienz zu erhöhen, werde verfehlt. Nicht trotz, sondern aufgrund des Rückbaus.

Transparenzpflicht soll Kann-Bestimmung werden

Die Organisationen sehen im Entlastungsvorhaben vor allem einen Rückbau des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) aus dem Jahr 2019. Thüringer Behörden stellen aufgrund des Gesetzes amtliche Informationen unaufgefordert auf dem Thüringer Transparenzportal (TTP) zur öffentlichen Verfügung. Diese Veröffentlichungspflichten sollen nun „zusammengekürzt werden – getarnt als ‚Bürokratieentlastung'“, moniert der CCC.

Die Vorschriften des Transparenzgesetzes sollen in „Kann-Bestimmungen“ umgewandelt werden, die auf Freiwilligkeit setzen und damit zu weniger Transparenz führen, heißt es dazu in der Stellungnahme des Hackspace Jena. „Der geplante § 6 Abs. 3 S. 1 ThürTG schafft die bisherige Transparenzpflicht de facto ab. Die Informationen aus dem gekürzten Katalog können eingestellt werden. Damit ist zu erwarten, dass die ohnehin sehr dürftigen Informationen im TTP noch weniger werden.“

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Timo Melzer kritisiert die Änderungen in der Anhörung zum Gesetzesvorhaben. Sein Amt spreche sich deutlich gegen eine Umwandlung von Soll- in Kann-Bestimmungen aus. Dies diene „nicht dem Zweck des Thüringer Transparenzgesetzes, der die Förderung der demokratischen Meinungs- und Willensbildung sowie die Ermöglichung der Kontrolle staatlichen Handelns verfolgt“. Beides sei in der heutigen Zeit „wichtiger denn je, auch gerade im Hinblick auf Fake News“, so Melzer. Ohne eine verbindliche Veröffentlichungspflicht würde zudem die Qualität und Quantität der Informationen im TTP erheblich reduziert werden.

Frustrierendes Transparenzportal

Melzer sagt, dass durch die Änderung sogar ein höherer Verwaltungsaufwand möglich sei. Er ist davon überzeugt, dass die Attraktivität des TTP durch konsequente Digitalisierung gesteigert werden kann. Die tatsächliche Nutzung der Plattform ließe sich demnach erhöhen, wenn die Nutzbarkeit der Webseite verbessert werde. Beispielsweise durch ein verbessertes IT-Design und KI-Unterstützung auf dem Portal.

Der Hackspace Jena kritisiert in diesem Zusammenhang die ohnehin dürftige Bilanz des staatlichen Portals im Vergleich mit anderen Bundesländern: Seit Inkrafttreten des Transparenzgesetzes Im Jahr 2020 seien insgesamt nur 907 Dokumente eingestellt worden. Gleichzeitig habe Hamburg insgesamt 170.000 Dokumente veröffentlicht. In Rheinland-Pfalz seien es 31.000 Dokumente.

Der Hackspace kritisiert auch die technische Umsetzung des Portals selbst: Aus Sicht der Psychologie und Kognitionsforschung führten lange Ladezeiten bereits ab 5 Sekunden zu einem Gefühl von Verunsicherung und Vertrauensverlust bei den Nutzenden. Ab 15 Sekunden sei es Frustration. Nutzende würden eine Webseite unter solchen Umständen wieder verlassen – und beim TTP läge die vollständige Ladezeit zwischen 20 und 47 Sekunden. Netzpolitik.org hat die langen Ladezeiten in einer Stichprobe ebenso nachvollziehen können.

De facto Rückabwicklung zum Informationsfreiheitsgesetz

„Letztlich entwickelt sich das Transparenzgesetz zurück und ist damit im Kern nur noch ein Informationsfreiheitsgesetz“, so der Hackspace Jena in der Stellungnahme. Berichtspflichten an den Landtag entfielen. Beispielsweise für Gutachten, Stellungnahmen von Verbänden und für Kabinettsvorlagen würden Ausnahmen geschaffen. Es würden damit genau jene Dokumente herausgelöst, die für informierte gesellschaftliche Teilhabe zentral seien.

„Ein Ziel eines Transparenzgesetzes sollte es sein, den Bürgerinnen und Bürgern Informationen auch während des normsetzenden Verfahrens zur Verfügung zu stellen“, so Hackspace Jena. Die Ausnahmen sorgten nun dafür, dass Dokumente „erst nach Abschluss des Verfahrens und auf Antrag zur Verfügung stehen“. Damit werde die Möglichkeit eingeschränkt, das Verfahren überhaupt noch beeinflussen zu können.

Informationsfreiheitsgesetze regeln den voraussetzungslosen Zugang zu amtlichen Informationen. Doch unter dieser Maßgabe bleibt Transparenz auf die Eigeninitiative von Bürger:innen und Journalist:innen angewiesen – die Informationen müssen extra angefragt werden. Transparenzgesetze verfolgen demgegenüber das Ziel, die Behörden zu einer unaufgeforderten Veröffentlichung zu verpflichten.

Laut der Stellungnahme der OKF, Betreiberin der Plattform FragDenStaat, werde nun aus der Pflicht, digitale Dokumente vorzulegen, ein Ermessen, dies zu verweigern. Auch die Rechte des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit würden de facto abgeschwächt.

Abbau von Transparenz führt zu Ineffizienz

Die Thüringer Landesregierung begründet das „Entlastungsgesetz“ mit zwei Hauptargumenten: Die Transparenzpflicht würde Personalressourcen binden. Ein prominent genanntes Beispiel ist dabei der Aufwand durch Schwärzungen. Zudem werde das Portal ohnehin kaum genutzt, während kommerzielle Suchmaschinen in der Regel schnellere Ergebnisse lieferten. Beide Argumente seien laut den Stellungnahmen ungültig – und zwar unter Berufung auf den Evaluationsbericht, den die Landesregierung selbst beim Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung in Auftrag gegeben hat.

Laut der OKF kam das Institut in dem rund 200 Seiten starken Bericht zu dem Ergebnis, dass es am Vollzug der Regelungen mangele – nicht, dass der Verwaltungsaufwand ein Problem darstelle. Vielmehr gäbe es „‚deutliche Vollzugsdefizite‘ beim Einstellen von Informationen, die auch auf unklare Formulierungen in den §§ 5 und 6 ThürTG zurückzuführen seien“.

„Anstelle einer Abschwächung der Transparenz empfiehlt die Evaluation eine Schärfung der Definitionen sowie die Verfolgung des in anderen Bundesländern gängigen ‚Access for one – Access for all‘-Ansatzes, bei dem individuell beantragte Informationen automatisch auch ins Transparenzportal überführt werden“, so die OKF. Es könne zudem keine Lösung sein, die Bereitstellung staatlicher Informationen an Privatkonzerne zu übertragen – zumal bei Suchmaschinen ohnehin nur gelistet werden könne, was vorher auch veröffentlicht wurde.

Regierungskoalition ignoriert Evaluationsbericht

Auch der Hackspace Jena quittiert der Landesregierung insgesamt: „Bei dem vorliegenden Entwurf ist nicht zu erkennen, dass diese Vorschläge umgesetzt worden oder dass diese Erkenntnisse irgendwie in den Entwurf eingeflossen sind.“

Dem Aufwand von Schwärzungen ließe sich durch eine konsequente Digitalisierung der Verwaltung ebenfalls begegnen, so die Stellungnahme von Wikimedia, und zwar automatisiert, „technisch wirksam und ohne weiteres Zutun“ indem personenbezogene Sachverhalte in Dokumenten maschinenlesbar codiert werden. Es sei demnach die IT-Infrastruktur zu modernisieren, die gleichsam die Voraussetzung für weitere Modernisierungsvorhaben sei.

„Die geplanten Änderungen des Thüringer Transparenzgesetzes gehen an der ausweislichen Zielstellung des Thüringer Entlastungsgesetzes vorbei“, kritisiert Wikimedia ferner. Wenn die Handlungsfähigkeit und Effizienz der Verwaltung durch das ThürTG beeinträchtigt werde, sei dies lediglich ein Indikator für mangelnde Verwaltungsdigitalisierung. Die automatisierte Veröffentlichung von Dokumenten schaffe nicht nur Transparenz, sondern auch eine Grundlage für viele weitere alltägliche Behördenabläufe – intern oder im Austausch mit den Bürger:innen.

Probleme bei personellen Ressourcen ausgerechnet durch den Abbau von Transparenzvorschriften lösen zu wollen, sei deshalb kontraproduktiv, so Wikimedia. Grundlegende Ursachen würden dadurch nicht angegangen, sondern lediglich die „sichtbaren Konsequenzen abgeschafft“. Dies mache es in der Zukunft umso schwerer, Effizienzprobleme zu erkennen.

Gemeinde- und Städtebund begründet mit Personalmangel

Dr. Carsten Rieder, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen, argumentiert in der Anhörung zum Gesetzesvorhaben dennoch mit einer Mehrbelastung für die Kommunen. Transparenz werde prinzipiell unterstützt, aber durch die Pflichten entstünden personelle Mehrbelastungen im Verwaltungsalltag. Zudem gäbe es Berichte von Einzelfällen, in denen Verwaltungseinheiten mit Anfragen überhäuft würden. Die Transparenzgesetze könnten demnach „ansatzweise missbräuchlich“ genutzt werden, um „Verwaltungen lahmzulegen“.

Melzer sieht auch in dieser Hinsicht das Potenzial bei technischen Lösungen, die Missbrauch verhindern können. Nach seinem Kenntnisstand würden Mitarbeitende der Kommunen das TTP zudem selbst nutzen, um sich einen schnellen Informationsüberblick zu verschaffen.


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Dritter Versuch: Bundesregierung beschließt anlasslose Vorratsdatenspeicherung

22. April 2026 um 13:02

Die Bundesregierung nimmt einen dritten Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung. Internet-Zugangs-Anbieter sollen IP-Adressen aller Nutzer speichern – anlasslos und massenhaft. Internet-Dienste wie E-Mails und Messenger müssen auf Anordnung ebenfalls Daten speichern und herausgeben.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt mit Bundesjustizministerin Stefanie Hubig
Verantworten die Vorratsdatenspeicherung: Justizministerin Hubig und Innenminister Dobrindt. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Chris Emil Janßen

Die Bundesregierung hat heute den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Damit geht das Gesetz in den Bundestag.

Das Gesetz verpflichtet Internet-Zugangs-Anbieter, IP-Adressen und Port-Nummern sämtlicher Nutzer drei Monate lang zu speichern, ohne Anlass und ohne Verdacht auf eine Straftat. Behörden dürfen ohne Richtervorbehalt darauf zugreifen.

Auf Anordnung müssen auch Internet-Dienste wie E-Mail-Anbieter und Messenger Verkehrsdaten speichern und herausgeben.

Das ist bereits das dritte Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Sowohl das erste Gesetz von 2007 als auch das zweite Gesetz von 2015 wurden von höchsten Gerichten gekippt.

Die verfassungswidrigen Vorgänger-Gesetze wurden mit Terrorismus begründet. Die Bundesregierung begründet das neue Gesetz mit Fake-Shops und digitaler Gewalt.

Mehr Behörden, mehr Fälle

Im Dezember hatte SPD-Justizministerin Stefanie Hubig einen ersten Gesetzentwurf vorgestellt. In den Verhandlungen mit Innen- und Digitalministerium wurden noch ein paar Dinge verändert.

Ursprünglich sollten nur Strafverfolgungs- und Polizeibehörden die Vorratsdaten abfragen. Jetzt dürfen auch „andere berechtigte Stellen“ die Daten nutzen, darunter Geheimdienste wie Verfassungsschutz, Finanzbehörden und Zoll.

Die Behörden sollen Verkehrsdaten nicht mehr nur abfragen dürfen, wenn eine Ermittlung „auf andere Weise aussichtslos wäre“, sondern breits, wenn sie sonst „wesentlich erschwert wäre“.

Der neue Entwurf stellt klar, dass lokale WLANs nicht unter die Speicherpflicht fallen, neben Hotels auch Freifunk. Daten sollen nicht länger als drei Monate gespeichert werden, auch wenn eine Internet-Verbindung länger besteht. Das war im ersten Entwurf noch vorgesehen.

Berufsgeheimnisträger sollen nicht geschützt werden, das hatten unter anderem Medien-Vereinigungen vergeblich gefordert.

Hunderttausende Abfragen

Grundrechtseingriffe müssen notwendig und verhältnismäßig sein. Andere Länder wie die USA haben keine Vorratsdatenspeicherung, dort ist sie nicht notwendig. Deutschland hatte schon mal eine Vorratsdatenspeicherung. Damals hat das Max-Planck-Institut für Strafrecht wissenschaftlich untersucht: Es gibt ohne Vorratsdatenspeicherung keine Schutzlücken in der Strafverfolgung.

Im Gesetzentwurf versucht die Bundesregierung abzuschätzen, wie oft die Polizei Vorratsdaten abfragen wird. Sie kommen auf 143.000 pro Jahr – 86.000 Abfragen durch das Bundeskriminalamt und 57.000 Abfragen durch die Länder.

Diese Schätzung widerspricht den Daten der Telekom. Ganz ohne Vorratsdatenspeicherung hat die Telekom in einem Jahr fast 290.000 Abfragen zu IP-Adressen bekommen – wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen im Internet.

Tausende Anbieter betroffen

Die Speicherpflicht betrifft „unterschiedslos alle Anbieter von Internetzugangsdiensten“, in Deutschland etwa 700. Verbände rechnen mit Kosten von ein bis zwei Millionen Euro für große und 80.000 Euro für kleine Internet-Anbieter.

Die Abfrage von Verkehrsdaten betrifft „alle Anbieter von Telekommunikationsdiensten“, also auch Anbieter für E-Mail und Messenger. Die Bundesnetzagentur rechnet mit „rund 3.000 Verpflichteten“. Nicht alle Anbieter sind auch kommerzielle Unternehmen, es gibt auch ehrenamtliche und gemeinnützige Anbieter.

Die Bundesregierung schafft also mehr Regulierung und Belastungen für Internet-Dienste, gegen deren Willen.

„Rechtswidrig, fehlgeleitet, gefährlich“

Vor 20 Jahren haben zehntausende Menschen gegen die Vorratsdatenspeicherung demonstriert. Auch heute ist der Widerstand breit.

Der Deutsche Anwaltverein kritisierte bereits den Entwurf mit deutlichen Worten: Die Regierung „setzt sich über die europarechtlichen Maßgaben hinweg“ und steht „nicht mit den grundrechtsschützenden Intentionen des Gerichtshofs in Einklang“. Eine „wirksame Begrenzung der Verwendungszwecke“ fehlt, deshalb ist „die vorgeschlagene Vorratsdatenspeicherung europarechtswidrig“.

Die Digitale Gesellschaft kritisiert:

Die Vorratsdatenspeicherung ist immer noch ein fehlgeleiteter Ansatz. Es gibt keine Evidenz für die Verhältnismäßigkeit dieser radikalen Massenüberwachung. Tatsächlich wären in erheblichem Ausmaß unbescholtene Bürger*innen betroffen.

Das Zentrum für Digitalrechte und Demokratie kritisiert:

In einer Zeit, in der neue Technologien immer stärker in die Privatsphäre eindringen und zugleich autoritäre Kräfte an Macht und Einfluss gewinnen, stellt sich noch die Frage: Was passiert, wenn Regierungen ihre Polizeibehörden dazu anweisen oder ermuntern, ihre Zugriffsmöglichkeiten auf IP-Adressen und Portnummern zu nutzen, um gegen politische Gegner vorzugehen?

Anwaltverein: „Rechtmäßigkeit fraglich“

Update: Der Deutsche Anwaltverein kritisiert:

Auch eine abgespeckte Vorratsdatenspeicherung bleibt eine Vorratsdatenspeicherung. Die anlasslose IP-Adressenspeicherung betrifft die Rechte von Millionen unbescholtener Bürgerinnen und Bürger – während Kriminelle genügend Möglichkeiten kennen, ihre Identität zu verschleiern.

Die Speicherdauer von drei Monaten geht deutlich über das erforderliche Maß hinaus. Für die Verwertung ist weder eine richterliche Kontrolle noch eine Beschränkung auf eine Mindestschwere der aufzuklärenden Straftat vorgesehen. Damit ist die Vereinbarkeit mit Verfassungs- und Europarecht fraglich.

Linke: „Massenüberwachung durch die Hintertür“

Update: Die Linke im Bundestag kritisiert:

Dieser Entwurf wird erneut vor den Gerichten krachend scheitern. Ich fordere die Bundesregierung auf, diese Täuschung zu beenden und den Entwurf zurückzuziehen. Als Linke lehnen wir jegliche Vorratsdatenspeicherung ab.

Internetwirtschaft: „Beschluss hochproblematisch“

Update: Der Verband der Internetwirtschaft eco kritisiert:

Auch nach dem Kabinettsbeschluss gilt: Der Entwurf verfehlt die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs und schafft erneut eine anlasslose Datenspeicherung ohne nachweisbaren Mehrwert für die Strafverfolgung. Drei Monate IP-Adressspeicherung bedeuten nicht mehr Sicherheit, sondern mehr Datenspeicherung auf Verdacht.

Grüne: „Zentrales Bürgerrechtsthema“

Update: Die Grünen im Bundestag kritisieren:

Auch die jüngste Vorlage der Bundesregierung mit einer dreimonatigen Speicherfrist begegnet weiterhin erheblichen juristischen Bedenken, bspw. mit Blick auf die Frage, ob die dezidierten Vorgaben höchster Gerichte (die u.a. die Speicherdauer auf das absolute Minimum beschränken) eingehalten werden. Die Gefahr, dass auch diese Regelung nicht lange Bestand haben wird, ist daher sehr real.


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Totalitäre Tendenzen: Palantir-Ersatz aus der EU ist ein gefährlicher Wunsch

24. Februar 2026 um 12:38

Deutschlandweit sprechen sich Politiker*innen dafür aus, keine Software von Palantir zu verwenden. Stattdessen soll eine europäische Alternative eingesetzt werden. Die Verknüpfung und automatische Analyse möglichst vieler Daten bleibt aber ein totalitäres Konzept. Ein Kommentar.

Das Palantir-Logo
Ob es nun dieser Hersteller ist oder ein anderer: Big-Data-Analysen sind der Einstieg in eine Überwachungs-Dystopie. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Mariia Shalabaieva

Ungewöhnlich viele deutsche Politiker*innen geben sich gerade datenschutzinteressiert. Ganz schlimm wäre das, so ihr Tenor, wenn Daten aus Deutschland in die USA, zu Palantir, zum Endzeit-Apologeten Peter Thiel abfließen würden. Palantir-Software soll deshalb im Bund nicht eingesetzt werden, so die SPD-Fraktion. Auch Cem Özdemir, der grüne Spitzenkandidat von Baden-Württemberg, wo Palantir-Tools bald eingesetzt werden dürfen, ist gegen deren Nutzung.

Der Witz ist: Die Politiker*innen wollen nicht auf solche Tools verzichten. Sie sollen nur nicht aus den USA kommen. Die SPD wünscht sich eine europäische Alternative, Özdemir am liebsten eine aus Baden-Württemberg.

Es soll Big-Data-Analyse-Software nach Palantir-Art geben, da sind sich sehr viele einig. Nur halt regional produziert und vielleicht ja sogar auch noch in Bio-Qualität.

Ein Riesenproblem für Grund- und Freiheitsrechte

Dabei ändert es nichts am Grundproblem, wenn man die automatisierte Rundum-Überwachung selbst aufbaut, statt sie aus einem System im totalitären Umbau zu kaufen. Sie bleibt menschenfeindlich, ein Riesenproblem für Grund- und Freiheitsrechte. Es ist eine Software, die den totalen Überblick ermöglicht, eine Entwicklung, die eigentlich nur zu totalitären Systemen passt. Wenn Demokratien das einsetzen, drohen sie, zu solchen zu werden. Das gilt auch, wenn die Daten, mit denen die Systeme gefüttert werden, in Deutschland derzeit auf sowieso bestehende polizeiliche Datenbestände begrenzt werden. Denn wer seine Bürger*innen derart umfassend in den Blick nehmen kann, der wird diese Macht absehbar auch zunehmend nutzen.

Die Software droht uns dem anzunähern, was gerade in den USA geschieht: der KI-gestützten Menschenjagd, wie sie die US-Einwanderungsbehörde ICE praktiziert. Die deutschen Politiker*innen zeigen sich datenschutzinteressiert, während sie das Datenschutz-Armageddon einleiten.

Die Tools von Palantir führen Daten zusammen und analysieren sie. Dafür sind sie gemacht. So viele Daten wie möglich. Und es wären viele Daten vorhanden: Bewegungsprofile, die mittels Werbe-ID von fast allen Telefonbesitzer*innen gesammelt werden. Telekommunikationsdaten: Wer mit wem wann von wo aus wie lange telefoniert. Social-Media-Accounts. Daten, die die Polizei bei Beschlagnahmungen oder per Staatstrojaner aus Endgeräten ausgelesen hat. Wer wann mit wem welchen Flug gebucht hat. Wer was wo im Netz sucht oder bestellt. Aufnahmen aus Überwachungskameras und polizeilichen Observationen. Und, und, und.

Ein mächtiges und gefährliches Werkzeug

Die Big-Data-Analyse ist totalitär, weil sie alles mit allem verknüpfen will. Weil sie Menschen so durchsichtig machen soll wie möglich. Sie ist ein mächtiges und gefährliches Werkzeug.

Dabei landen nicht nur die Daten von potenziellen Straftäter*innen im System, sondern auch die von Opfern, Zeugen und Menschen, die sich zur falschen Zeit im falschen Areal aufgehalten haben.

Mir ist völlig unverständlich, wie man als Demokrat denken kann, das sei eine gute Idee. Auf der einen Seite werden Länder wie China als problematische Kontrollstaaten dargestellt. In der Realität rennen wir den technischen Mitteln hinterher, die so etwas ermöglichen. Social Scoring? Mit Big-Data-Software per Knopfdruck aufbaubar. Anpassungs- und Konformitätsdruck galore. Mit solchen Tools sieht es schnell ganz schlecht aus für alle, die in Opposition zu den Herrschenden stehen.

Eine Software entscheidet, wer in den Fokus der Sicherheitsbehörden gerät

Ein weiterer Knackpunkt an dieser Art Software, egal woher sie kommt, ist die automatisierte Auswertung der zusammengeführten Daten. Kein Mensch, der vielleicht auch mal Mitgefühl oder zumindest Augenmaß haben kann, markiert, wer in den Fokus der Sicherheitsbehörden gerät, sondern eine Software. Einen kleinen Blick in diese bedrohliche Zukunft der Deutungshoheit der Maschinen bietet gerade die Debatte um den Datenaustausch mit den USA. Die dortigen Behörden wollen Zugriff auf biometrische Daten aus der EU. Laut einem aktuellen Verhandlungsstand soll es auch möglich sein, Entscheidungen über Einreisende automatisiert abzuwickeln.

Und man bedenke: Daten, die vorliegen, werden auch missbraucht. Das ist mit heutigen Polizeidatenbanken auch schon so – siehe NSU 2.0 und Polizisten, die Frauen stalken. Wenn dann eine derart umfassende Datenanalyse zur Verfügung steht, können die Täter*innen bei Interesse das Leben einer Person bis in die intimsten Winkel ausleuchten.

In Deutschland droht eine Machtübernahme der AfD. Die Politiker*innen, die sich jetzt für Big-Data-Software aussprechen, die sind auch willens, den Rechtsradikalen dieses Tool in die Hände zu geben.


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KI-gestützte Videoüberwachung: Bremen führt Verhaltensscanner im Nahverkehr ein

23. Februar 2026 um 11:50

Der Bremer ÖPNV plant KI-gestützte Videoüberwachung in allen Trams und Bussen. Auch die Polizei hat schon ein Auge auf die Technologie geworfen. Zunächst soll ihr aber heimliches Filmen mit Kameradrohnen erlaubt werden.

Eine Kuppelkamera an der Decke einer Bahn.
In Bremer Bahnen und Bussen wird die Videoüberwachung an eine KI angeschlossen (Symbolbild). – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Peter Endig

In Bremen läuft in 14 Tram-Bahnen KI-gestützte Videoüberwachung, ab April soll das System auf die übrigen Bahnen und Busse ausgerollt werden. Das haben die Verkehrsbetriebe (BSAG) vergangene Woche im Rahmen einer Projektvorstellung bekannt gemacht. Das System versucht zu erkennen, wie die abgebildeten Menschen handeln, um so aggressives Verhalten zu detektieren.

80 Prozent der Kosten von 10.000 Euro je Bahn zahlt das Bundesverkehrsministerium, das hier offenbar ein Leuchtturmprojekt sieht. Laut der Verkehrsbetriebe ist Bremen damit das erste Bundesland mit KI-Überwachung im öffentlichen Nahverkehr. Die Bremer Polizei hat ebenfalls Interesse an der Technologie angemeldet, die sie im öffentlichen Raum einsetzen möchte. Zahlreiche Bundesländer bohren dafür gerade ihre Polizeigesetze auf.

Die für die KI-Analyse nötige Videoüberwachung stünde in Bremen bereit. An 40 Standorten wird der öffentliche Raum mit Kameras kontrolliert. Doch die Bremer Polizei wird noch warten müssen. Am Mittwoch soll eine Novelle des Polizeigesetzes in der Bremischen Bürgerschaft debattiert werden. Die Erlaubnis, Verhaltensscanner zu nutzen, beinhaltet sie nicht. Dafür erlaubt der Gesetzentwurf der Polizei aber den heimlichen Einsatz von Videodrohnen.

Bremer Polizei soll heimlich Überwachungsdrohnen einsetzen

Die Überwachung mit Videodrohnen soll in drei Stufen stattfinden: Livestream zur Lagebeurteilung, Aufzeichnung, verdeckter Einsatz – mit jeweils immer höheren Eingriffsschwellen. Dem verdeckten Einsatz muss beispielsweise ein Richter zustimmen – außer es liegt eine Gefahr für „Leib, Leben oder Freiheit“ einer Person vor. Dann darf die Polizei auch freihändig agieren.

Die Entwicklung ist besonders interessant, da Bremen seit 2007 von einer Koalition aus SPD, Grünen und Linken regiert wird, die sich eigentlich ein besonders liberales Polizeigesetz gegeben hatte. In Bremen kann man etwa nach einer Polizeikontrolle eine Quittung verlangen, die den Grund für die Kontrolle verrät und die Polizist*innen im Land tragen eine individuelle Kennzeichnung.

Nun folgt also auch dieses Land zumindest ein Stück weit dem bundesweiten Trend zur Verschärfung der Polizeigesetze. So soll beispielsweise mit dem neuen Polizeigesetz ein Satz wegfallen, der Zivilpolizist*innen im Rahmen einer Maßnahme dazu verpflichtet, sich unaufgefordert auszuweisen.

Präventiver Einsatz von elektronischen Fußfesseln

Primär geht es in dem Entwurf um den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt. Dazu soll der Aufenthaltsort der Täter*innen mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden. Nach dem „Spanischen Modell“ sollen sich auch die Opfer freiwillig überwachen lassen können, um bei einer Annäherung des Täters gewarnt zu werden.

Das GPS-Tracking darf nicht nur gegen Ausübende häuslicher Gewalt eingesetzt werden, sondern auch gegen Menschen, denen die Polizei zutraut, dass sie einen Terroranschlag begehen. Der Einsatz ist präventiv möglich, ohne dass es vorher zu einer Straftat gekommen sein muss.

Mit dem neuen Polizeigesetz will Bremen auch die Hürden für Videoüberwachung des öffentlichen Raums senken. Während bislang noch eine erhöhte Kriminalitätsbelastung nötig ist, damit ein bestimmtes Areal überwacht werden kann, soll es künftig reichen, dass die örtlichen Verhältnisse Straftaten erwartbar machen. Dann reicht die Annahme, dass dort irgendwann mal etwas passiert, um ein Areal zu überwachen. Das bringt die Legitimation der Videoüberwachung von einer faktischen, zahlenbasierten Grundlage in die freihändige Einschätzung der zuständigen Polizeikräfte.


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Jugendschutz-Debatte: SPD-Politiker*innen fordern Ausweispflicht oder Netzsperren

18. Februar 2026 um 15:03

Wichtige SPD-Politiker*innen verlangen ein Social-Media-Verbot bis 14 Jahre. Alle Nutzer*innen ab 16 Jahren sollen sich ausweisen, widerspenstigen Unternehmen drohen Netzsperren. Was hat der Vorstoß zu bedeuten? Die Analyse.

Ein Smartphone, umwickelt mit eiserner Kette und Vorhänge-Schloss.
Keine sozialen Medien bis zum 14. Geburtstag (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO/imagebroker; Bearbeitung: netzpolitik.org

Mit einem Impulspapier hat die SPD den Druck in der Debatte um ein Social-Media-Verbot in Deutschland erhöht. Mehrere hochrangige Politiker*innen fordern darin ein komplettes Verbot sozialer Medien für alle Menschen unter 14 Jahren. Alle Nutzer*innen – auch Erwachsene – müssten sich flächendeckend gegenüber Plattformen ausweisen. Unternehmen, die die neue Ausweispflicht nicht umsetzen, müssen dem Papier zufolge mit Netzsperren rechnen.

Die Debatte dreht sich um die Frage: Sollen Kinder und Jugendliche künftig noch auf sozialen Medien durch Feeds scrollen, posten und kommentieren dürfen? Australien hat diese Frage für sich schon beantwortet. Seit vergangenem Dezember gilt dort ein Social-Media-Verbot für alle unter 16 Jahren. Seitdem mehren sich die Rufe nach einem ähnlichen Modell in der EU. Dänemark, Griechenland und Spanien diskutieren darüber. Frankreich hat bereits ein solches Gesetz auf den Weg gebracht.

In Deutschland gab es bislang vereinzelte Forderungen nach einem Social-Media-Verbot, etwa von SPD-Justizministerin Stefanie Hubig, CDU-Digitalminister Karsten Wildberger oder dem Grünen-Politiker Cem Özdemir.

Am 15. Februar meldete sich schließlich eine Gruppe einflussreicher SPD-Politiker*innen gemeinsam zu Wort. Zu den Unterzeichner*innen gehören neben Justizministerin Stefanie Hubig auch Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Katarina Barley, eine der Vizepräsident*innen des EU-Parlaments. Der deutsche Vize-Kanzler Lars Klingbeil hat zwar nicht unterzeichnet, das Papier aber öffentlich unterstützt. Was der SPD-Vorstoß bedeutet, zeigt unsere Analyse.

Welches Gewicht hat das Papier?

Das SPD-Impulspapier hat bereits ein enormes Medienecho ausgelöst. Wichtige Vertreter*innen einer deutschen Regierungspartei formulieren darin erstmals klare Forderungen nach einem kompletten Social-Media-Verbot.

In erster Linie dürfte das Papier wohl eine Signalwirkung Richtung Brüssel haben. Denn Alterskontrollen, wie auch andere Maßnahmen zur Plattform-Regulierung, lassen sich nach geltendem Recht nur auf EU-Ebene wirksam anwenden. Der Vorstoß der SPD in Deutschland könnte damit eine ähnliche Funktion haben wie auch jene aus Spanien oder Frankreich: Sie sollen den Druck auf die EU-Kommission erhöhen, eine EU-weite Regelung zu finden.

Denn bislang gibt es kein EU-Regelwerk, das Social-Media-Plattformen feste Altersgrenzen auferlegt. Stattdessen gilt seit 2024 das Gesetz über digitale Dienste (DSA). Es schreibt unter anderem vor, was Plattformen wie TikTok, Instagram oder YouTube tun müssen, um Kinder und Jugendliche vor Risiken zu schützen. Alterskontrollen sind demnach nur eine von mehreren möglichen Maßnahmen. Nationale Regeln, die über den DSA hinausgehen, sind nach EU-Recht nicht möglich: Der DSA hat Vorrang.

Das dürften auch die Verfasser*innen des SPD-Papiers wissen. Sie schließen mit den Worten, entsprechende Regelungen seien „vorrangig auf europäischer Ebene zu treffen“. Konkret soll die EU die Forderungen im Rahmen des geplanten Digital Fairness Acts umsetzen. Es ist das nächste große Digitalgesetz, bis Ende des Jahres will die Kommission einen Entwurf vorlegen.

In Brüssel verhandeln Kommission, Rat und Parlament derzeit außerdem über ein weiteres Gesetzespaket, das ebenfalls Alterskontrollen für Plattformen und App-Stores vorsieht: Die Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern, kurz: CSA-VO.

Der Impuls der SPD dürfte sich auch an den eigenen Koalitionspartner richten, die Union. In der Regierung zuständig für Jugendmedienschutz ist Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU). Sie hat zwar schon signalisiert, dass sie sich ein Verbot gut vorstellen könne. Allerdings sagte ein Regierungssprecher Anfang der Woche: Die Bundesregierung werde keinen Vorschlag vorlegen, solange die vom Familienministerium einberufene Expert*innenenkommission noch keine Ergebnisse vorgelegt hat. 16 Fachleute sollen darin bis zum Sommer ein Konzept für „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ entwerfen.

Ausweiskontrollen, Netzsperren: Das fordert das SPD-Papier

Das Papier der SPD sieht eine Social-Media-Regulierung in drei Stufen vor.

Erstens sollen alle Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren Social-Media-Plattformen wie TikTok oder Instagram nicht mehr nutzen dürfen. Die Anbieter sollen dazu verpflichtet werden, „den Zugang technisch wirksam zu unterbinden“.

Zweitens soll es für Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren eine „Jugendversion“ der Plattformen geben, die mehrere Kriterien erfüllt. Sie darf demnach keine algorithmisch sortierten Inhalte zeigen, wie es etwa der For-You-Feed auf TikTok tut. Anbieter dürfen keine personalisierte Inhalte ausspielen. Und sie müssen Funktionen wie Push-Benachrichtigungen und Endlosfeeds abschalten, die darauf ausgelegt sind, Nutzer*innen möglichst lange an die Plattform zu binden.

Erziehungsberechtigte sollen den 14- und 15-Jährigen den Zugang zu den betroffenen Plattformen freischalten. Passieren soll das nach Vorstellung der SPD mit Hilfe der geplanten digitalen Brieftasche (EUDI-Wallet). Das ist eine offizielle App, die künftig allen EU-Bürger*innen zur Verfügung stehen soll. Damit sollen sie sich im Netz ausweisen können, so zumindest das Versprechen der EU. Der Start in Deutschland ist für den 2. Januar 2027 geplant.

Drittens soll es für Menschen ab 16 Jahren einen vollen Zugang zu sozialen Medien geben. Doch auch hier sollen die algorithmisch optimierten Empfehlungssysteme standardmäßig deaktiviert ein – also auch für Erwachsene. Die Verfasser*innen sehen darin eine „Rückkehr zum klassischen Social-Media-Prinzip“. Konkret erklären sie das so: „Ohne weitere Einstellungen sehe ich auf meiner Seite ausschließlich Inhalte von Personen und Accounts, denen ich aktiv folge.“

Sollten sich Plattformen nicht an die Vorgaben halten, fordern die Unterzeichner*innen eine Reihe von Sanktionen. Diese dürften nicht erst nach „langen Prüfverfahren“ greifen, sondern müssten schnell erfolgen, wenn etwa Kinder und Jugendliche gefährdet seien. Die Rede ist von „sofortigen Anordnungen“ und „empfindlichen Sanktionen“ – bis hin zu Netzsperren als „Ultima Ratio“.

Nur knapp erwähnt das Papier Aufklärung und Prävention. Medienbildung an Schulen, Schulsozialarbeit und Elternberatung wolle die SPD stärken. Solchen Maßnahmen fallen aber in der Regel in die Zuständigkeit der Länder und müssten von ihnen finanziert werden.

Welche Schwächen hat das Papier?

An mehreren Stellen argumentiert das Papier unsauber, weckt falsche Erwartungen oder blendet grundrechtliche Abwägungen aus. Folgende Aspekte fallen ins Auge.

  • Altersgrenze: Auf Seite eins argumentieren die Verfasser*innen ausführlich gegen Social-Media-Verbote. Sie fordern Schutz statt Ausschluss. Sie schreiben, ein generelles Verbot würde Kindern und Jugendlichen ihren „virtuellen Lebensraum nehmen und die eigentliche Problematik nicht in Gänze adressieren“. Auf Seite zwei wiederum fordern die Verfasser*innen ohne weitere Begründung ein generelles Social-Media-Verbot für alle unter 14 Jahren. Das ist widersprüchlich.
  • Definition: Das Papier definiert nicht, welche sozialen Medien gemeint sind. Deshalb ist unklar, ob auch kleinere nicht-kommerzielle Netzwerke wie das Fediverse eingeschränkt werden sollen – also Dienste, bei denen die befürchteten Risiken kaum oder nicht bestehen.
  • Netzsperren als Sanktion gegen Online-Plattformen sind verfassungsrechtlich bedenklich, gerade verbunden mit der Forderung, dass Konsequenzen „schnell“ sein müssen. Denn Netzsperren gelten als scharfes Schwert, das insbesondere in autoritären Regimen zum Einsatz kommt. Sie schränken Grundrechte wie Meinungs- und Informationsfreiheit empfindlich ein. Der DSA sieht Netzsperren lediglich bei sehr schweren Verstößen vor – und nur zeitlich beschränkt.
  • Eignung: Einige der im Papier beschriebenen Risiken sind nicht auf soziale Medien beschränkt. Zum Beispiel setzen auch viele Games auf Suchtmechanismen, die Menschen immer wieder ins Spiel hineinziehen und zu teuren In-App-Käufen verleiten. Hassrede und psychischer Druck wiederum sind auch ein großes Problem in Messengern, etwa beim Cybermobbing. Das heißt, die geforderten Regeln passen nur teilweise zu den beschriebenen Risiken.
  • Wirksamkeit: Mit simplen Werkzeugen wie VPN-Diensten lassen sich sowohl Netzsperren als auch Altersschranken umgehen – Jugendliche in Australien tun das schon ersten Berichten zufolge. Das wirft die Frage auf, ob die Forderungen überhaupt eine Wirkung haben. Das SPD-Papier thematisiert das nicht.

Durchblick statt Schnellschüsse

Recherchen wie diese sind nur möglich durch eure Unterstützung.

  • Bots: An zwei Stellen wechselt das SPD-Papier überraschend das Thema. Statt um Jugendschutz geht es plötzlich um Bots. „Wir brauchen mehr Handhabe darüber, dass sich hinter einem Account tatsächlich ein Mensch verbirgt“, heißt es. Demnach sollen die geforderten Alterskontrollen gegen „Bots“ schützen sowie gegen Netzwerke „zur gezielten Manipulation“. Diese Argumente stammen aus der kontroversen Debatte um Klarnamenpflicht. Sie haben kaum Anknüpfungspunkte zur laufenden Jugendschutz-Debatte.
  • Ausweispflicht: Um ihr Alter nachzuweisen, sollen Menschen künftig die digitale Brieftasche (EUDI-Wallet) nutzen, heißt es im SPD-Papier.  Aber laut EU-Recht darf es keinen Zwang zur digitalen Brieftasche geben. In der entsprechenden EU-Verordnung (eIDAS) steht: Die Nutzung der digitalen Brieftasche ist „freiwillig“. Wer sie nicht nutzt, darf „in keiner Weise eingeschränkt oder benachteiligt werden“.
  • Teilhabe: Der Fokus auf die EUDI-Wallet wirft ein weiteres Problem auf. Wer keine Ausweispapiere hat, kann sich auch keine digitale Brieftasche einrichten – und hätte damit künftig keinen Zugang mehr zu Plattformen wie Instagram, TikTok oder YouTube. Das schränkt die digitale Teilhabe ein. Allein in Deutschland leben Hunderttausende Menschen ohne Papiere.
  • Datenschutz: Die Verfasser*innen versprechen Jugendschutz „ohne Einschränkung der Anonymität“. Doch die im Papier beschriebenen Lösungen für Alterskontrollen sind nicht anonym. Zwar will die EU die Kontrollen in der kommenden digitalen Brieftasche datensparsam gestalten. Ein 2025 präsentierter Prototyp funktionierte aber nicht anonym, sondern pseudonym. Ein Pseudonym lässt sich oftmals auf eine Person zurückführen. An anderer Stelle verweist das SPD-Papier auf bereits heute in Deutschland anerkannte Verfahren für Alterskontrollen im Jugendmedienschutz. Diese Verfahren sind teils sehr invasiv: Nutzer*innen müssen je nach Anbieter ihren Ausweis vor die Kamera halten, ihr Gesicht biometrisch scannen oder Daten über die Schufa abgleichen lassen.

Welche Stärken hat das Papier?

Bisher war die Debatte in Deutschland von knappen Forderungen geprägt. Meist haben sich Politiker*innen pauschal für oder gegen ein Social-Media-Verbot ausgesprochen. Das SPD-Papier liefert auf mehreren Ebenen Differenzierung.

  • Die Verfasser*innen zeichnen ein ambivalentes Bild sozialer Medien und legen auch deren Vorteile ausführlich dar: Etwa, dass sie Raum für soziale Kontakte bieten, für demokratischen Diskurs, Information, Teilhabe und Selbstbestimmung, oder dass sie Menschen eine Stimme geben, „die sonst kaum Gehör finden“.
  • Das Papier benennt konkrete Risiken, für die es strengere Regeln geben soll: Es geht um algorithmisch sortierte Feeds, die Desinformation verbreiten können, öffentliche Debatten verzerren und gesellschaftliche Gruppen polarisieren. Um Suchtmechanismen, die menschliche Aufmerksamkeit ausnutzen. Um sozialen Druck und psychische Belastungen.
  • Das Papier behandelt junge Menschen nicht als homogene Gruppe, sondern fordert je nach Altersgruppe abgestufte Vorschriften.
  • Außerdem erkennt das Papier an, dass die beschriebenen Risiken nicht nur junge Menschen betreffen, sondern alle: „Auch Erwachsene sind von Polarisierung, Hassrede und algorithmisch gesteuerten Aufmerksamkeitsökonomien betroffen.“ Entsprechend sollen die vorgeschlagenen Einschränkungen für Menschen ab 16 Jahren ebenso für Erwachsene gelten.

Was passiert als nächstes?

Die Debatte hat eine Eigendynamik, seit Australien im Dezember 2025 mit dem Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige vorgeprescht ist. Angefeuert von Nachrichtenmedien wird sie oftmals auf eine simple, binäre Frage verengt: Social-Media-Verbot – ja oder nein.

Am Wochenende will die CDU auf ihrem Parteitag über einen Antrag entscheiden, der ein Verbot für unter 16-Jährige fordert, begleitet mit verpflichtender Altersverifikation. Bereits im Vorfeld hat Bundeskanzler Friedrich Merz „Sympathien“ dazu geäußert. Der Chef der Schwesterpartei CSU, Markus Söder, bewertet ein Verbot weiterhin zurückhaltend.

Die nationalen Vorstöße können ein Druckmittel sein, um die EU zu einer Initiative zu bewegen, und die Kommission hat den Ball bereits aufgegriffen. Digitalkommissarin Henna Virkkunen hat sich für eine EU-weite Lösung ausgesprochen – ohne vorwegzunehmen, ob es auf ein Verbot hinauslaufen soll. Eine konkrete Gelegenheit für strengere Social-Media-Regulierung wäre der geplante Digital Fairness Act. Verbote würden sich allerdings mit dem frisch verhandelten Gesetz über digitale Dienste (DSA) beißen, das abgestufte Regeln je nach Dienst und Risiko vorsieht.

Interessierte können sich den Sommer wohl im Kalender vormerken. Nicht nur die Verfasser*innen des SPD-Papiers pochen auf diesen Zeitraum. Auch die EU-Kommission wolle bis Sommer eine Entscheidung fällen, und die vom Familienministerium einberufene Expert*innen-Kommission soll bis dahin Ergebnisse vorlegen.


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Polizeirechtsnovelle in Sachsen: BSW auf Zustimmungskurs zu massiver Verschärfung

31. Januar 2026 um 13:09

Bei der Verschärfung des Polizeigesetzes in Sachsen könnte das Bündnis Sahra Wagenknecht der Minderheitskoalition zur Mehrheit verhelfen. Die BSW-Fraktion hat nur wenige Einwände gegen den Ausbau der Überwachung der sächsischen Bürger:innen. Das zeigt die Stellungnahme der Fraktion, die wir veröffentlichen.

Wahlplakate von Sahra Wagenknecht, BSW, Petra Köpping, SPD, und von Ministerpräsident Michael Kretschmer, CDU, auf einer grünen Wiese,
Das BSW könnte der Minderheitsregierung aus SPD und CDU zu einer Mehrheit verhelfen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Wolfgang Maria Weber

Stell dir vor, Du machst ein Polizeigesetz – und keiner macht mit. Vor diesem Szenario, so schien es auf den ersten Blick, stand die sächsische Regierung im vergangenen Herbst. Damals stellte sie ihren Entwurf für die Novelle des Polizeivollzugsdienstgesetzes (SächsPVDG) vor, der die Polizeibefugnisse auf Kosten der Grundrechte erheblich erweitern würde.

Die Liste der geplanten Maßnahmen ist lang und enthält unter anderem:

  • Verhaltensscanner,
  • automatisierte Datenanalyse durch eine Plattform wie Palantir,
  • Staatstrojaner zur Gefahrenabwehr (Quellen-TKÜ),
  • der Abgleich von Gesichtern und Stimmen mit dem Internet,
  • die Ausweitung der automatisierten Kennzeichenerfassung,
  • das Filmen in Autos (auch mit Drohnen), um gegen „Handy-Sünder:innen“ am Steuer vorzugehen.

Da die schwarz-rote Regierung in Sachsen keine eigene Mehrheit hat, ist sie auf Stimmen aus der Opposition angewiesen. Dafür hat die sächsische Regierung einen sogenannten Konsultationsmechanismus etabliert. In diesem Verfahren schicken die Fraktionen sowie einige Interessengruppen ihre Position zu einem geplanten Gesetz an die Regierung. Diese überlegt dann, was sie davon übernimmt – auch mit Blick auf die Mehrheitssuche im Landtag.

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) in Sachsen hat kaum Einwände gegen die deutliche Verschärfung des SächsPVDG. Das geht aus einer Stellungnahme der Fraktion hervor, die netzpolitik.org durch das Sächsische Transparenzgesetz erhalten hat. Damit wird immer wahrscheinlicher, dass das BSW der sächsischen Minderheitskoalition zur Mehrheit verhilft.

Bisher schwieg das BSW zu seiner Position

Über das Sächsische Transparenzgesetz haben wir 24 der 26 abgegebenen Stellungnahmen erhalten. Wir veröffentlichen die Dokumente auf der Plattform FragDenStaat.

Enthalten sind alle Stellungnahmen fast aller Fraktionen im Landtag. Die AFD-Fraktion hat keine Stellungnahme abgegeben; sie hat sich öffentlich gegen den Konsultationsmechanismus ausgesprochen. Bei zwei Stellungnahmen verweigerten laut Bescheid die Urheber:innen „aus dem Bereich der wissenschaftlichen Forschung“ die Veröffentlichung zum „Schutz ihres geistigen Eigentums“.

Die Stellungnahme der BSW-Fraktion zeigt erstmals öffentlich die Position des Bündnisses zur SächsPVDG-Novelle. Nachdem Grüne und Linke frühzeitig harsche Kritik an dem Entwurf der Staatsregierung geübt hatten – und bereits gegen das bisher geltende SächsPVDG geklagt hatten –, rückten Beobachter:innen das BSW als potenzielle Mehrheitsbeschafferin in den Fokus.

Was das BSW Sachsen über den Entwurf denkt, war bisher allerdings unklar. In der Vergangenheit kündigte das Bündnis lediglich an, den Entwurf zu prüfen. Inhaltliche Nachfragen von netzpolitik.org beantwortete das BSW in der Vergangenheit nicht. Seine Stellungnahme bestätigt jetzt, dass es zwischen Schwarz-Rot und den Wagenknecht-Anhänger:innen erhebliche Schnittmengen gibt.

Im Unterschied zu anderen Fraktionen hat das Bündnis Sahra Wagenknecht eine eher kurze Stellungnahme abgegeben. Auf nicht mal vier vollen Seiten kritisiert die BSW-Fraktion lediglich sieben Punkte des weitreichenden Vorschlags des Sächsischen Innenministeriums. Sie bleibt damit nicht nur hinter den ebenfalls oppositionellen Grünen und Linken zurück, sondern sieht den Gesetzentwurf sogar weniger kritisch als die mitregierende SPD-Fraktion.

BSW kritisiert „Vorfeldstraftat“

Doch welche Punkte will das BSW abändern? In ihrer Stellungnahme wendet sich die Fraktion gegen das Konzept der „Vorfeldstraftat“, die in der SächsPVDG-Novelle eingeführt wurde. Eine Vorfeldstraftat ist laut Gesetzentwurf ein Straftatbestand,

der Verhaltensweisen erfasst, die vom Gesetzgeber als generell gefährlich für Individualrechtsgüter oder Kollektivrechtsgüter bewertet werden, aber als einzelne Handlungen in räumlicher oder zeitlicher Hinsicht noch vor einer konkreten oder konkretisierten Gefährdung oder gar Verletzung solcher Rechtsgüter liegen können und damit strafbewehrte Vorbereitungshandlungen darstellen.

Der Begriff ist wichtig, weil an ihn eine Vielzahl alter und neuer Polizeibefugnisse im SächsPVDG-Entwurf geknüpft ist.

Das BSW sieht in der „Vorfeldstraftat“ eine „fragwürdige Vorverlagerung polizeilicher Eingriffsbefugnisse“. Es drohe „eine Kriminalisierung von bloßen Verdachtsmomenten oder sozial auffälligem Verhalten sowie die Verwischung der Grenze zwischen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung“. Nicht nur das BSW hatte hier Bedenken, selbst die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) sieht die entworfene Definition als zu weit gefasst an.

Nein zur Echtzeit-Identifizierung, Ja zum Verhaltensscanner

Das BSW lehnt auch einen Teil der KI-gestützten Videoüberwachung ab, die sogenannte biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung. Dabei sollen Polizist:innen unter bestimmten Voraussetzungen einen Echtzeitabgleich von „live“ gefilmten Menschen mit ihren eigenen Datenbeständen vornehmen. Das ist laut BSW ein „besonders schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte“ und „eröffnet die Gefahr einer faktischen Massenüberwachung im öffentlichen Raum“.

Die im gleichen Paragrafen eingeführten Verhaltensscanner begrüßt die BSW-Fraktion hingegen. Man erkenne die „Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit“ dieser Regelung an und teile sie, heißt es in der Stellungnahme.

Nur anonyme Polizeidaten fürs KI-Training

Dass KI-Modelle mit Daten der Polizei trainiert werden können, will das BSW nur dann erlauben, wenn diese Daten anonymisiert sind. Der Entwurf hatte auch personenbezogene Daten für das KI-Training freigegeben, wenn eine Pseudonymisierung oder Anonymisierung nicht möglich gewesen wäre.

Außerdem möchte das BSW die Schwelle für Öffentlichkeitsfahndungen erhöhen (von einer „Gefahr“ zu einer „dringenden Gefahr“ für Leib, Leben oder Freiheit eines Menschen) sowie die automatisierte Erfassung von Nummernschildern auf die Verhinderung von Straftaten mit Grenzbezug beschränken.

Nach dem Willen der BSW-Abgeordneten soll das Filmen von Bodycams in Wohnungen auf drei Jahre befristet und umfassend evaluiert werden. Ebenfalls evaluiert werden soll der Einsatz von Tasern. Hier spricht sich das BSW gegen einen flächendeckenden Roll-out aus. Stattdessen sollen Polizist*innen zunächst nur in einem Revier im ländlichen Raum sowie in einem „Großstadtrevier“ Taser bekommen. Auch die SPD-Fraktion hatte sich für eine Erprobung in lediglich zwei Polizeidirektionen ausgesprochen, bevor alle Polizist:innen im Land Taser erhalten.

Kein Änderungsbedarf bei Palantir-Paragrafen

Spannender als die Punkte, die das BSW abgeändert sehen will, sind jene Teile des Entwurfs, auf die das BSW nicht eingeht. Bei diesen sehe man keinen Änderungsbedarf, bestätigt die Pressesprecherin der Fraktion auf Anfrage von netzpolitik.org. Die Stellungnahme sei auch heute noch aktuell, so die Sprecherin.

Ein Streitpunkt ist Palantir. Der Entwurf der SächsPVDG-Novelle sieht die Einführung einer Plattform zur automatisierten Datenanalyse vor. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und NRW setzen hier auf Produkte der Firma Palantir.

Während eine solche Plattform für automatisierte Datenanalyse für grundsätzliche Kritik von Datenschützer:innen sorgt – der IT-Sicherheitsexperte Manuel Atug spricht von „Rasterfahndung by design“ – richtet sich die Kritik auch konkret gegen Palantir.

So hilft die Firma der Abschiebehörde ICE in den USA bei der Jagd auf Migrant*innen. Laut einem Bericht der Schweizer Armee ist es zudem möglich, dass die US-Regierung und die Geheimdienste die Daten einsehen können. Außerdem ist Palantir Mit-Gründer Peter Thiel ein Unterstützer Donald Trumps und glaubt nach eigener Aussage nicht daran, „dass Demokratie und Freiheit noch kompatibel sind“.

Die SPD in Sachsen hat sich mehrfach gegen die Beschaffung einer Palantir-Software ausgesprochen, zuletzt in ihrer Stellungnahme zum Konsultationsverfahren. Das BSW springt den Sozialdemokrat:innen hier offenbar nicht bei, sie müssen sich also in den Verhandlungen selbst durchsetzen.

Mit Drohnen auf Spatzen schießen

Ebenso ignoriert das BSW die Kritik an der Videoüberwachung von Autofahrer:innen. Nach dem Entwurf der SächsPVDG-Novelle soll die Polizei auch in Autos filmen dürfen, um Handy-Nutzer:innen am Steuer zu erwischen. Dafür sollen auch Drohnen eingesetzt werden können. Die Nutzung eines Handys beim Fahren ist eine Ordnungswidrigkeit, dementsprechend unverhältnismäßig ist der Einsatz von Drohnen und anderen Videokameras.

Nicht nur die SPD kritisiert diesen Teil des Gesetzentwurfs, auch die sächsische Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert äußert sich deutlich: „Angesichts der auf der Hand liegenden Unverhältnismäßigkeit der Befugnis sei nur am Rande erwähnt, dass die vorgesehene Offenheit, also Erkennbarkeit der Videoüberwachung des fließenden Straßenverkehrs dann kaum umzusetzen wäre, wenn sie mittels Drohnen erfolgen soll.“ Die Vorschrift sei „offensichtlich verfassungswidrig und sollte ersatzlos gestrichen werden“, schreibt Hundert in ihrer Stellungnahme.

Kein kritisches Wort zu Staatstrojanern

Ebenfalls keine Probleme hat das BSW mit dem erweiterten Einsatz von Staatstrojanern. Die sächsische Regierung will die Quellen-TKÜ auch zur Gefahrenabwehr ermöglichen. Ginge es nach der CDU, soll das Gleiche auch für die Online-Durchsuchung gehen.

Auch zur Erkennung von Gesichtern und Stimmen mit Internet-Daten formuliert das BSW keine Position, obwohl es Zweifel daran gibt, dass diese Befugnis rechtlich haltbar wäre. Laut einem Gutachten von AlgorithmWatch ist es technisch nicht umsetzbar, frei verfügbare Bilder aus dem Internet für einen Abgleich praktikabel durchsuchbar zu machen, ohne eine Datenbank dieser Bilder zu erstellen. Das wiederum verbietet die KI-Verordnung der EU.

Wie es weitergeht

Was heißt das alles für das finale Gesetz? Zwar sieht das BSW ebenfalls Änderungsbedarf bei einzelnen problematischen Paragrafen, es positioniert sich aber etwas weniger kritisch als die mitregierende SPD-Fraktion und ist noch weiter entfernt von der umfassenden Kritik von Grünen und Linken. Das erleichtert die Kompromissfindung mit der CDU und dem von ihr geführten Innenministerium, macht allerdings ein SächsPVDG unwahrscheinlicher, das die Grundrechte schont.

Inwiefern das Innenministerium auf die Wünsche des BSW, aber auch der Regierungsfraktionen eingehen wird, ist aktuell unklar. Daher verspricht das BSW auch noch keine Zustimmung zum Gesetz. „Es hängt davon ab, ob wir uns hinsichtlich der abweichenden Auffassungen annähern können“, schreibt eine Pressesprecherin der BSW-Fraktion gegenüber netzpolitik.org.

Das sächsische Innenministerium erklärt auf Anfrage, dass das Konsultationsverfahren abgeschlossen sei. Bisher wurde der überarbeitete Entwurf dem Parlament aber noch nicht übermittelt. „Voraussetzung für die Zuleitung des Gesetzesentwurfs an den Sächsischen Landtag ist die zweite Kabinettsbefassung“, teilt das Innenministerium auf Anfrage von netzpolitik.org mit.

Die nächste reguläre Sitzung des Innenausschusses ist am 12. März. Dann könnten die Abgeordneten eine Sachverständigenanhörung im Landtag ansetzen. Insgesamt haben Regierung und Parlament bis Ende Juni Zeit, dass SächsPVDG abzuändern. Andernfalls verliert die Polizei einige ihrer Befugnisse, weil der sächsische Verfassungsgerichtshof das aktuelle Polizeigesetz an einigen Stellen für verfassungswidrig erklärt hatte.


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Videoüberwachung und Staatstrojaner: Berliner Landesregierung will Befugnisse der Polizei ausweiten

23. Juni 2025 um 15:00

Die schwarz-rote Koalition im Land Berlin setzt ihre „Law & Order“-Politik weiter fort. Nun sollen Videoüberwachung und der Einsatz von Staatstrojanern bei der Polizei ausgeweitet werden.

Polizisten mit Helmen, in denen sich Blaulicht spiegelt.
Polizisten beim 1. Mai in Berlin. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / A. Friedrichs

CDU und SPD wollen die Polizei im Land Berlin mit mehr Befugnissen ausstatten. Nach Informationen des RBB haben sich die Koalitionäre am vergangenen Wochenende auf eine Novelle des Berliner Polizeigesetzes geeinigt. Die Verschärfung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) steht in einer Reihe mit zahlreichen Maßnahmen, mit denen in der Hauptstadt mehr Überwachung eingeführt und Grundrechte abgebaut werden sollen.

Laut dem RBB-Bericht soll das neue Polizeigesetz an verschiedenen Punkten mehr Überwachung bringen. So will die Koalition Videoüberwachung an sogenannten kriminalitätsbelasteten Orten, zu denen in Berlin auch Parks gehören werden, dauerhaft legalisieren. Zusätzlich zu dieser Form der Überwachung soll in Zukunft auch die automatische Erkennung von Verhaltensmustern mittels „Künstlicher Intelligenz“ erlaubt werden. Bei den Berliner Verkehrsbetrieben sollen Aufnahmen aus der Videoüberwachung in Zukunft 72 statt 48 Stunden aufgehoben werden dürfen.

Bei der Telekommunikationsüberwachung soll die Nutzung von Staatstrojanern durch die Polizei ausgeweitet werden. Der verstärkte Einsatz der Hacking-Tools, mit denen Behörden heimlich IT-Geräte wie Smartphones infiltrieren und überwachen können, hatte sich schon im Koalitionsvertrag angekündigt. Bereits seit 2017 darf jede Polizei in Deutschland Staatstrojaner wie eine normale Telefonüberwachung einsetzen. In der Novelle geht es nun darum, dass die Polizei die Hacking-Werkzeuge bereits zur Abwehr von Straftaten nutzen soll – also schon, bevor eine Straftat begangen wurde.

Kritik daran kommt aus der Opposition von Linken und Grünen. „Statt die Alltagsnöte der Polizei zu adressieren, werden mit der Novelle neue Befugnisse und Aufgaben geschaffen, die vor allem Sicherheit simulieren“, sagte der Grünen-Innenpolitiker Vasili Franco gegenüber dem RBB. Linken-Innenpolitiker Niklas Schrader wirft der Koalition laut dem Bericht vor, dass sie „jegliches Maß beim Schutz der Grundrechte verloren“ habe.

Grundrechtseinschränkungen in verschiedenen Bereichen

Zuletzt hatte die Berliner Koalition auch die Einführung des Staatstrojaners für den Landesverfassungsschutz auf den Weg gebracht und insgesamt bei der Novelle des Berliner Landesverfassungsschutzgesetzes Transparenz und Kontrolle zurückgefahren sowie die Befugnisse des Inlandsgeheimdienstes ausgebaut.

Auch an das Versammlungsrecht will die mittlerweile in der Wählergunst stark abgesackte Koalition ran. CDU und SPD haten sich eine Evaluation des bisher liberalen Berliner Versammlungsfreiheitsgesetzes in den Koalitionsvertrag geschrieben. Dies ist nun der Türöffner für mögliche Einschränkungen. Erklärtermaßen will die Koalition die „öffentliche Ordnung“ wieder als Grund ins Versammlungsgesetz aufnehmen, auf Basis dessen sich Demonstrationen einschränken lassen. Vertreter:innen der Koalition fordern, das „Versammlungsrecht so restriktiv ausgestalten, wie es das Grundgesetz zulässt“.


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Wahlprüfsteine: Parteien definieren, wer relevant ist

10. Januar 2025 um 13:37

Wahlprüfsteine sind eine Möglichkeit, schnell einen Überblick zu den Positionen von Parteien zu bekommen. Doch in diesem Jahr darf nur ein exklusiver Club aus 30 Organisationen und Verbänden Fragen stellen. Digitalpolitische Gruppen fehlen komplett. Wie die Auswahl zustande kam, beantworten die Parteien nicht.

Ein klassischer Prüf- bzw. Probierstein in einer Holzkiste.
Prüfsteine werden eigentlich zum Prüfen von Edelmetallen genutzt. CC-BY-SA 3.0 jcw

Die Wahlprogramme der größeren Parteien haben in der Regel mehr als 50 Seiten. Wer sich da informieren will, was zu ihm passt, muss jede Menge lesen. Abhilfe schaffen da verschiedene Wahl-o-Maten und Wahlprüfsteine. Sie fragen knapp die Positionen der Parteien zu Themen ab und stellen sie übersichtlich dar.

Der prominenteste Wahl-o-Mat stammt sicherlich von der Bundeszentrale für politische Bildung. Aber auch viele andere Organisationen und Verbände beleuchten vor Wahlen, wie Parteien zu bestimmten Aussagen stehen.

Dieses Jahr ist wenig Vorbereitungszeit bis zum Urnengang am 23. Februar, der Wahlkampf erfolgt im Schnelldurchlauf. Und weil die Parteien unter Zeitdruck stehen, werden sie nicht mehr beliebig viele Prüfsteine und Wahl-o-Mat-Fragen beantworten.

Nur 30 Organisationen dürfen Wahlprüfsteine einsenden

So steht beispielsweise auf der Website der SPD, man habe sich mit den anderen demokratischen Parteien auf ein Vorgehen geeinigt: „Es besagt im Wesentlichen, dass wir dieses Mal nur Wahlprüfsteine von einigen wenigen vorab gemeinsam vereinbarten, die gesamte Breite des gesellschaftlichen Spektrums repräsentierenden Verbänden und Organisationen beantworten werden.“ Auch Wahl-o-Mate werden nur begrenzt bedient. Diese Formulierung findet sich inhaltsgleich auch bei den Linken.

Erstellt hätten die Liste die Generalsekretär:innen und Bundesgeschäftsführenden von CDU, CSU, SPD, Grünen, Linken und FDP. Auf die Liste der Organisationen für die Wahlprüfsteine haben es nach Informationen von netzpolitik.org 30 Verbände und Organisationen geschafft:

  • Polizeigewerkschaft
  • Deutscher Bauernverband DBV
  • Handelsverband Deutschland HDE
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung
  • Bundesverband Deutscher Volks- und Raiffeisenbanken
  • Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (VBW)
  • Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e. V. (DEHOGA Bundesverband)
  • Deutschen Industrie- und Handelskammern (DIHK)
  • Zentralverband des Deutschen Handwerks
  • Verband der chemischen Industrie (VCI)
  • Die Familienunternehmer
  • Bundesverband der Freien Berufe
  • Zentraler Immobilienausschuss (ZIA)
  • Gesamtmetall
  • VDA
  • Deutscher Naturschutzring (DNR)
  • BUND/Nabu
  • Pro Asyl
  • Deutscher Frauenrat
  • VENRO (Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen e.V.)
  • Oxfam
  • Seebrücke
  • Mieterbund
  • Der Paritätische Gesamtverband
  • Deutscher Hanfverband
  • Sozialverband VdK
  • Deutschland Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
  • Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
  • Deutscher Fußball-Bund (DFB)
  • Arbeiterwohlfahrt (AWO)

Viele Wirtschafts- und Berufsverbände

Rund die Hälfte davon sind Wirtschafts- und Berufsverbände, die übrigen lassen sich anderen zivilgesellschaftlichen Interessensvertretungen zuordnen. Doch die „gesamte Breite des gesellschaftlichen Spektrums“ sucht man in der Auswahl vergebens. Es fehlen Organisationen, die sich schwerpunktmäßig mit netz- und digitalpolitischen Fragen befassen, auch andere Bereiche kommen unter die Räder.

Nicht repräsentiert sind beispielsweise explizit kulturpolitische Gruppen oder Vereine, die sich für die Rechte von trans Personen oder gegen rechtsradikale Bestrebungen für Demokratieförderung einsetzen. Klar: Dass auf der Liste vertretene Gruppe diese Themen mitbehandeln, ist wahrscheinlich. Eine schwerpunktmäßige Betrachtung wird dabei aber aller Voraussicht nach fehlen.

Svea Windwehr ist Co-Vorsitzende des digitalpolitischen Vereins D64 und kritisiert die Lücke bei Organisationen, die zivilgesellschaftliche netzpolitische Interessen vertreten: „So wird es für die Zivilgesellschaft nicht nur schwieriger, Wähler*innen darüber zu informieren, wie sich die Parteien zu Kerndebatten wie Vorratsdatenspeicherung, Gesichtserkennung oder die Digitalisierung des Gesundheitssystems positionieren. Die Liste spricht auch Bände darüber, welche Interessen in Deutschland im Jahr 2025 als relevant und legitim angesehen werden, und welche nicht.“

Bei der Bundestagswahl 2021 gehörte D64 zu den Organisationen, die in ihrem „Digital-Thesen-Check“ die Antworten der Parteien auf ihre Wahlprüfsteine genutzt hatten, um deren Positionen darzustellen – von digitaler Bildung bis hin zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage.

„Wahlprüfsteine als Mittel der inhaltlichen Auseinandersetzung ernst nehmen“

Auch der aus Reihen der FDP gegründete netzpolitische Verein LOAD hatte zur letzten Bundestags- und Europawahl eigene Wahlprüfsteine erstellt. Die LOAD-Vorsitzende Teresa Widlok betont, wie aufwändig und gleichzeitig wichtig dieses Instrument ist: „Als ehrenamtliche Organisation bedeutet das für uns jedes Mal viel Arbeit in der Vorbereitung und Auswertung. Aber wir sind von der Arbeit überzeugt, weil wir glauben, dass digitalpolitisch interessierte Wählerinnen und Wähler ein gutes Informationsangebot verdient haben.“

Zu den ausgewählten Gruppen gehört LOAD bei der anstehenden Bundestagswahl jedoch nicht. Zu der Gesamtauswahl schreibt Widlok gegenüber netzpolitik.org: „Es passt ganz und gar nicht zur angeblichen Priorität der Digitalisierung in den Wahlprogrammen der Parteien, dass Digitalpolitik bei den Wahlprüfsteinen so lieblos behandelt wird.“ Der Verein hofft, „dass Wahlprüfsteine in Zukunft als Mittel der kritischen inhaltlichen Auseinandersetzung wieder ernster genommen werden“.

Wer bestimmt, wer relevant ist?

Tom Jennissen vom Verein Digitale Gesellschaft versteht zwar, dass Ressourcen und Zeit knapp sind. Er hält die nach unklaren Kriterien erstellte Liste aber für ein Problem und kritisiert, dass „die Parteien anmaßen darüber bestimmen zu wollen, wer als relevant genug gelten kann, mit Antworten beglückt zu werden.“

Er kündigt an, dass man die Parteien daher „umso mehr an ihrem tatsächlichen Handeln in der zu Ende gehenden Legislaturperiode messen“ werde. „Das wird weder für die Unionsparteien mit ihrer rassistischen Hetze und ihrem harten Insistieren auf Vorratsdatenspeicherung und anderen dystopischen Überwachungsfantasien, noch für die Parteien der ehemaligen Ampelkoalition besonders schmeichelhaft ausfallen, deren sogenanntes ‚Sicherheitspaket‘ wir ebenso wenig vergessen werden wie das Desaster der Gesundheits- und Verwaltungsdigitalisierung – von ihrer menschenfeindlichen Migrationspolitik ganz zu schweigen.“

Wie ist die Liste zustande gekommen? Die Organisationen auf der Liste wissen es offenbar teils selbst nicht. Einen Bewerbungsprozess oder ähnliches habe es nicht gegeben. Wir haben die beteiligten Parteien nach den Auswahlprozessen gefragt. Ebenso wollten wir unter anderem wissen, was passiert, wenn eine nicht-gelistete Organisation eigene Prüfsteine schickt. Eine Antwort bekamen wir auf diese und andere Fragen bisher von keiner der Parteien.

Update, 15:08 Uhr – Aus der SPD-Pressestelle heißt es: „Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, dass weitere Details zum angepassten Verfahren in dieser besonderen Situation Teil des vertraulichen Abkommens zwischen den Parteien sind.“


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