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Adenauer-Bus-Affäre: Sächsische Polizei in Erklärungsnot

23. Oktober 2025 um 18:01

Die Beschlagnahme des bundesweit bekannten Adenauer-Busses entwickelt sich zum Skandal für die Polizei in Sachsen. Um den Protestbus aus dem Verkehr zu ziehen, umging die Polizei offenbar rechtsstaatliche Verfahren.

Polizeifahrzeuge mit Blaulicht auf nasser Straße, darunter ein großer Gefangenentransporter auf Anhänger, umgeben von Bäumen.
Der Adenauer-Bus wurde auf einem Tieflader zurück nach Berlin gebracht. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Chempic

Der Protestbus „Adenauer SRP+“ war am 20. September auf dem Weg ins sächsische Döbeln. Dort sollte er als Lautsprecherwagen den Christopher Street Day unterstützen. Die Pride Parade in der Kreisstadt stand im Fokus von rechtsextremen Protesten, weswegen auch Initiativen von außerhalb zur Unterstützung der Demonstrierenden mobilisierten. Doch der Adenauer-Bus kam nie an.

Die Polizei stoppte das Fahrzeug der Aktionskünstler vom Zentrum für politische Schönheit (ZPS), bevor es an der Demonstration teilnehmen konnte. Wegen angeblicher Sicherheitsmängel wurde der Bus an diesem Samstag aus dem Verkehr gezogen und gegen den Willen der Aktionskünstler beschlagnahmt.

Doch mittlerweile scheint sich zu erhärten: Um den Protestbus der Gruppe zu beschlagnahmen, hat die sächsische Polizei offenbar zwar eine Richterin gefragt, dann aber ein Nein übergangen und den Bus dennoch nicht weiterfahren lassen. Zugleich umging die Polizei den offiziellen Dienstweg und die eigentlich zuständige Behörde. Nach außen hin behauptete die Polizei in einer Mitteilung an die Presse, eine „richterliche Bestätigung“ eingeholt zu haben. Nach der Beschlagnahme ließ die Polizei den berühmten Adenauer-Bus zweimal von der Prüfgesellschaft Dekra in Chemnitz technisch untersuchen. Einblicke in die mehr als 150-seitige Ermittlungsakte sowie das Dekra-Kurzgutachten, die netzpolitik.org nehmen konnte, werfen viele Fragen zum polizeilichen Vorgehen auf.

Die Richterin hat Nein gesagt

Laut den Ermittlungsakten gab es vor der Beschlagnahme mehrfach Telefongespräche zwischen der Polizei und der zuständigen Bereitschaftsrichterin beim Landgericht Chemnitz. Streng genommen war sie „im Eildienst quasi als Untersuchungsrichterin des Amtsgerichts“ Döbeln tätig, betont eine Sprecherin des LG Chemnitz. Die Polizei wollte sich von ihr die Beschlagnahme genehmigen lassen.

So sieht es das rechtsstaatliche Vorgehen vor, wenn nicht gerade Gefahr im Verzug ist. Doch hier blieb offenbar Zeit, das Gericht zu kontaktieren und mehrfach zu telefonieren. Doch die Richterin verneinte die Beschlagnahme. Ob eine Gefahr von dem Fahrzeug ausgehe, könne sie aus der Ferne nicht beurteilen, dies sollen die Beamten vor Ort entscheiden. Dies geht aus einer E-Mail der Richterin vom 2. Oktober hervor, die netzpolitik.org vorliegt. Gleich darauf heißt es jedoch, sie sei mit dem entsprechenden Polizeibeamten so verblieben, dass er die Frage rund um die Beschlagnahme am folgenden Montag dem zuständigen Ermittlungsrichter in Döbeln vorlegen solle.

In einem nicht unterschriebenen Aktenvermerk der Polizei vom 20. September heißt es hingegen, die entsprechende Richterin habe die Maßnahme bestätigt. Der leitende Polizeihauptkommissar stellte den Sachverhalt gegenüber dem Amtsgericht Döbeln in einem Fax einen Tag später ähnlich dar. Tatsächlich findet sich in den Akten ein Eintrag, der sich als mündlich gegebenenes Einverständnis der Richterin interpretieren lässt, allerdings sonstigen Aussagen wie jener aus der E-Mail widerspricht.

War hier also Gefahr im Verzug oder nicht? Im ordentlichen Beschluss vom Montag nach den Geschehnissen bejaht dies der zuständige Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Döbeln. Aber ein Kontakt zur Bereitschaftsrichterin war in diesem Fall offenbar möglich und hat sogar stattgefunden. Damit erlischt die „Eilkompetenz“ der Behörden, wenn keine neuen Umstände dazukommen. Dann wäre es keine Gefahr im Verzug mehr.

Falls es aber keine Gefahr im Verzug gab, wäre das Vorgehen der Polizei rechtswidrig gewesen. Sie muss sich dann nach der Entscheidung des Gerichts richten. Und zuvor hatte die Richterin die Beschlagnahme ja „verneint“. Dazu gibt es höchstrichterliche Rechtsprechung, unter anderem vom Bundesverfassungsgericht und dem Bundesgerichtshof.

Auf dieses „klare Kompetenzgefüge“ verweist auch der ZPS-Anwalt Arne Klaas. Gefahr im Verzug werde sehr eng verstanden und bestehe nur dann, wenn bereits durch das Einholen der richterlichen Entscheidung die Gefahr eines Beweismittelverlusts begründet wird, so der Jurist. Jedenfalls ende eine etwaige Eilkompetenz dann, wenn der zuständige Ermittlungsrichter mit der Sache „befasst“ wurde.

Das sei der Fall, wenn ihm die Möglichkeit gegeben wurde, in eine erste Sachprüfung einzutreten. „Ab diesem Zeitpunkt ist für eine Eilkompetenz kein Raum mehr“, sagt Klaas. Das gelte natürlich erst recht, wenn der Ermittlungsrichter in der Sache entscheidet. Dann können sich die Strafverfolgungsbehörden nicht unter Berufung auf die eigene Eilkompetenz über die richterliche Entscheidung hinwegsetzen.

Falschinformation an Medien

Wie in Aktenvermerk und Fax kommunizierte die Polizei Chemnitz den Fall auch gegenüber Medien so, als habe es eine richterliche Zustimmung gegeben. In der Polizei-Pressemitteilung zum CSD Döbeln hieß es: „Eine richterliche Bestätigung der Beschlagnahme des Fahrzeugs wurde eingeholt und das Fahrzeug abgeschleppt.“ Medien wie die Dresdner Neuesten Nachrichten oder die Boulevard-Publikation Tag24 übernahmen diese Darstellung.

Vor Ort sei auch der Künstler:innengruppe gesagt worden, die Ermittlungsrichterin hätte zugestimmt. Kurzfristig nachprüfen konnten die Künstler:innen dies allerdings nicht, die Polizei verweigerte laut ZPS den Kontakt: „Dann wurden wir gewaltsam aus dem Bus gedrängt. Heute wissen wir warum: Die Polizei hat wohlwissend und absichtlich außerhalb geltenden Rechts operiert und diese Beschlagnahme rechtswidrig gegen die Entscheidung der Richterin durchgeführt“, kommentiert ZPS-Sprecher Stefan Pelzer gegenüber netzpolitik.org. Der Vorgang entwickele sich täglich weiter zu einem Polizeiskandal, so der Aktionskünstler.

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Verfahrensherrin umgangen

Doch nicht nur hier ist das Vorgehen fragwürdig: Der handelnde Polizist Ringo S. stellte den Antrag auf Beschlagnahme beim Amtsgericht in Döbeln in seiner Funktion als Polizeihauptkommissar der Polizeidirektion Chemnitz. Verfahrensherrin in so einem Fall ist aber normalerweise die Bußgeldstelle des Landratsamtes Mittelsachsen. Hätte alles seinen ordnungsgemäßen Gang genommen, hätte sie den Antrag auf Beschlagnahme einleiten müssen.

In einem Schreiben vom 2. Oktober an die Vorsitzende Richterin des Landgerichts Chemnitz schreibt der Polizeibeamte, die Umgehung des normalen Dienstweges sei dem Handlungsdruck der Situation geschuldet und ein bedauerliches Versehen. Er habe das Landratsamt von Samstag bis Montag nicht erreicht.

Doch die zuständige Stelle im Landratsamt hatte laut einem Vermerk des Landgerichts Chemnitz mehr als eine Woche später, am 30. September, noch keinen Antrag und noch keine Akten zu Gesicht bekommen. Ein Sprecher des sächsischen Innenministeriums schreibt, in Abstimmung mit der Bußgeldstelle des Landratsamtes erfolge die Vorlage der Akte nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen.

Dienstaufsichtsbeschwerde zurückgewiesen

Konsequenzen hatte all das bislang nicht. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde wurde jüngst zurückgewiesen. „Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage auf der Grundlage des derzeitigen Erkenntnisstandes ist das Handeln der Polizeibeamten des Freistaates Sachsen im Zusammenhang mit dem ‚Adenauer SRP+‘ Bus am 20. September 2025 nicht zu beanstanden“, teilte die Polizei Sachsen dem ZPS am vergangenen Montag mit und bestätigt dies gegenüber netzpolitik.org: „Das Verhalten beziehungsweise Handeln des Polizeibeamten gab keinen Grund zur Beanstandung.“

Ausgestanden ist die Sache für die Polizei jedoch noch nicht. Anhängig ist etwa eine Beschwerde vor dem Landgericht Chemnitz. Dort soll das Verfahren klären, ob die Beschlagnahme des Busses und der zugehörige Beschluss rechtens waren. Dabei wird allerdings Geduld gefragt sein. Da der Bus zwischenzeitlich zurückgegeben wurde und die Beschlagnahme beendet ist, werde die „Beschwerde nicht so dringlich zu behandeln“ sein wie sonstige bei der 2. Großen Strafkammer anhängige Haftsachen, sagt eine Pressesprecherin des Gerichts. „Mit einer kurzfristigen Entscheidung ist daher nicht zu rechnen.“

Auf dieses Verfahren verweisen auch die Pressestellen des sächsischen Innenministeriums und der Polizei. Weiter äußern wollen sie sich dazu ebenfalls nicht. Angesprochen auf mutmaßliches Fehlverhalten der Polizei heißt es lediglich: „Die Fragen betreffen ein beim Landgericht Chemnitz laufendes Beschwerdeverfahren.“

Das Bild ist ein Screenshot von einem TikTok-Video. Im Video spricht ein Mann vor einem Hintergrund, der in zwei Hälften geteilt ist. Auf der einen Seite ist eine Straße mit Gebäuden und einer Brücke zu sehen, und auf der anderen Seite ein Bus, der aussieht wie ein Polizeifahrzeug. Der Text über dem Video lautet: "Politik mit Kopf. Das war's für den Adenauer SRP. Der Polizeibericht liegt vor". Unter dem Video befinden sich blaue Herz-Emojis.
Screenshot aus dem Video des rechten Influencers - Politik mit Kopf

Wer gab dem rechten Youtuber interne Details der Dekra-Untersuchung?

Der Fall könnte noch weitere Kreise ziehen. So deuten die Ermittlungsakten, die nicht das vollständige Dekra-Gutachten, aber eine „Handreichung“ der Prüforganisation enthalten, darauf hin, dass der rechte Youtuber Maurice Klag interne Informationen aus der Dekra-Untersuchung bekommen haben könnte.

Bis zum Erscheinungszeitpunkt eines Videos auf seinem Kanal „Politik mit Kopf“ war nirgendwo öffentlich bekannt, dass die Traglast des Daches des Adenauer-Busses Thema der Dekra-Untersuchung war. Ebenfalls nicht öffentlich bekannt war, dass die Dekra Chemnitz die bis dahin vorliegenden Gutachten zur Traglast des Busses anzweifelte.

Doch genau das thematisierte Klag in Videos auf YouTube und TikTok, wenn auch in anderen Worten als in der netzpolitik.org vorliegenden Dekra-Handreichung. Klag dankte der Polizei für ihren Einsatz, das TikTok-Video überschrieb er mit: „Der Polizeibericht liegt vor.“ Wer welche internen Informationen weitergab, lässt sich bislang jedoch nicht rekonstruieren.

Die Dekra sagt auf Anfrage von netzpolitik.org, dass sie keine Details nach außen gegeben habe. Auch die Polizei Chemnitz dementiert, Informationen durchgestochen zu haben: „Seitens der Polizei wurden keine weiteren Veröffentlichungen über die bekannten Medieninformationen hinaus getätigt“, so Jana Ulbricht, Sprecherin der Polizei Chemnitz. Gegenüber der Freien Presse (€) sagte sie zudem über das Video: „Es scheint sich durch den ganzen Beitrag zu ziehen, dass man hier und da etwas aufgeschnappt und offensichtlich zusammengeschnitten hat.“ Die angeblichen Fakten seien falsch, ihre Herkunft unklar.

Der Youtuber spricht in seinem Video etwa davon, dass die Gutachter beim Hersteller nachgefragt und eine Dachlast von „Null Kilo“ als Antwort bekommen hätten. Das geht nicht aus den Unterlagen der Dekra hervor. Die schreibt aber in ihrem Kurzgutachten, dass keine geeigneten Nachweise vorlägen, anhand derer die zulässige Dachlast des Fahrzeuges ableitbar sei.

Das Bild zeigt einen Anhänger, auf dem ein großes Banner befestigt ist. Auf dem Banner ist eine Karikatur von zwei Polizisten auf einem Motorrad abgebildet. Der eine Polizist trägt eine Uniform und einen Helm, während der andere einen Anzug und eine Krawatte trägt. Im Hintergrund sind eine Flagge und eine stilisierte Skyline zu sehen. Sprechblasen sind enthalten, die satirische Dialoge zwischen den Figuren enthalten:"HEY RINGO IST DIE AKTE SCHON BEI UNSEREN YOU-TUBERN?" "KLARO TINO! NAZIS HABEN BEI MIR IMMER AKTENEINSICHT!" Der Text auf dem Banner lautet: "RINGO & TINO ...AUF DER ÜBERHOLSPUR GANZ RECHTS AUSSEN !!! Polizei Sachsen leaked Akten an Rechtsextreme!" Neben dem Anhänger steht ein uniformierter Polizist, der das Banner betrachtet. Auf dem Banner ist auch das Logo "Chemnitz - Willkürhauptstadt Europas 2025" zu sehen.
Protest-Aktion des ZPS gegen die Polizeimaßnahme am 16.10.2025 in Chemnitz. Die Polizei beschlagnahmte auch dieses Plakat. - Alle Rechte vorbehalten IMAGO / HärtelPRESS

Staatsschutz-Ermittlungen gegen Unterstützer:innen der Künstler

Auf die Beschlagnahme reagierte das ZPS in gewohnt provokanter Manier, attackierte den Polizeibeamten Ringo S. und veröffentlichte Videos der Polizeimaßnahme in sozialen Medien.

In sozialen Medien protestierten manche Nutzer:innen gegen das Vorgehen der Polizei – und könnten deshalb nun selbst Probleme mit der sächsischen Polizei bekommen. Dort ist inzwischen ein vierköpfiges Team damit beschäftigt, um gezielt gegen Beleidigungen und ähnliche Delikte zu den Geschehnissen in sozialen Medien vorzugehen.

Mehr als 200 Kommentare soll die Polizei nach der sächsischen Beschlagnahme des Busses laut eigenen Angaben aufgespürt haben, bei denen der Anfangsverdacht einer Straftat bestehe. In dutzenden Verfahren ermittelt sie nun unter anderem wegen Beleidigung, Bedrohung, übler Nachrede, der Androhung von Straftaten oder auch wegen Verstößen gegen das Kunsturhebergesetz. Auf die Frage, welche der Delikte wie häufig vorgekommen wären, hatte die Polizei Chemnitz zuletzt nicht geantwortet.

Das Bild ist eine Comiczeichnung, die einen Polizisten auf einem Motorrad zeigt. Der Titel des Comics ist "Judge Schneider". Der Polizist fährt rücksichtslos und schreit: "Aus dem Weg ihr Schwuchteln!!" und "Ich habe einen Bus zu beschlagnahmen!!!". Im Hintergrund sieht man ein Schild mit der Aufschrift "Döbeln". Auf der Straße liegen zerrissene Papiere, menschen mit Regenbogenkleidung flüchten vor dem Motorrad. Unterhalb des Bildes steht der Text: "Es gibt nur ein Gesetz und das heißt Schneider!". Das Bild erweckt einen aggressiven und gewalttätigen Eindruck.
Diese Zeichnung veröffentlichte das Zentrum nach der Beschlagnahme. - Alle Rechte vorbehalten ZPS

Im Visier dieser mutmaßlichen Straftaten steht auch jener Polizeihauptkommissar, der die Verkehrskontrolle geleitet hatte. Ihn, der bereits aus Fernseh-Sendungen bekannt war, nahm das Zentrum für politische Schönheit in Instagram-Posts und in ihrer Kommunikation besonders aufs Korn.

Die Ermittlungen wegen des mutmaßlichen Verstoßes gegen das Kunsturheberrecht und wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes dürften sich deswegen gegen das Zentrum für politische Schönheit selbst richten. Die Polizei Chemnitz hat auf eine entsprechende Presseanfrage, ob diese Straftaten die Videos der Aktionskünstler betreffen, nicht geantwortet.

Freudengeheul und Gewaltaufrufe

Die Beschlagnahme des Busses löste in rechten Medien und rechtsradikalen Kreisen regelrechtes Freudengeheul aus. Zahlreiche Postings und Videos in sozialen Medien beschäftigen sich mit der Maßnahme der Chemnitzer Polizei, darunter auch Gewaltdarstellungen.

Während die Polizei in Chemnitz gegen vermeintliche Unterstützer:innen des Protestbusses ermittelt, wird unter dem Video von Maurice Klag zu Straftaten gegen das Zentrum für politische Schönheit aufgefordert. „Warum habt ihr die Dreckskarre nicht längst abgefackelt?“, fragt einer, während ein anderer fordert: „Redet nicht so viel, bei nächster Gelegenheit eine Drohne mit 10 kg Semptex und der Bus schläft mit seinen Terroristen.“ Unter einem weiteren Video zur Beschlagnahme des Busses schreibt jemand: „Nehmt einen Kanister Benzin. Und der Bus hat sich erledigt ich geb auch noch ein Feuerzeug.“

Es sind nur einige Beispiele von vielen, die netzpolitik.org nach kurzer Recherche gefunden hat. Auf die Presseanfrage von netzpolitik.org, ob auch gegen diese mutmaßlichen Straftaten im Zusammenhang mit dem Adenauer-Bus ermittelt wird, antwortet die Polizei: Im Rahmen der Ermittlungen seien zahlreiche Kommentare und Posts im Zusammenhang mit verschiedenen Veröffentlichungen, die sich in der Hauptsache gegen den die Kontrolle durchführenden Polizeibeamten richteten, gesichert worden. Gleichwohl hätten sich nicht alle Posts auf den Beamten bezogen. Aus „ermittlungstaktischen Gründen“ könne man nicht mehr sagen.

Und der Bus selbst? Der ist inzwischen wieder ganz offiziell fahrtauglich. Eine Dekra-Stelle in Mecklenburg-Vorpommern hat das Fahrzeug Mitte Oktober untersucht und konnte keine Mängel feststellen. Allzu viel war dafür nicht notwendig, sagt das ZPS zu netzpolitik.org: Der Bus sei „ohne technische Änderungen“ in die Überprüfung gegangen.


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EDMO: Plattformbeobachter mit großer Plattformnähe

01. Februar 2022 um 08:58
Illustration: Hand hält ein großes Teleskop
Wer beobachtet wen für wen? – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Ikon Images

Eine Stelle, die im Auftrag der EU das Vorgehen von Facebook und Google gegen Desinformationen beobachten soll, hat zahlreiche Verbindungen zu den Technologiekonzernen. Das ist das Ergebnis einer Recherche von Investigate Europe und netzpolitik.org. Die EU-Kommission initiierte im Juni 2020 die Europäische Beobachtungsstelle für digitale Medien (EDMO). An dieser sind laut der Recherche ein ehemaliger Facebook-Manager beteiligt sowie mehrere Organisationen, die von Google finanziert werden. Nun warnen Kritiker, dass die Nähe zu den Plattformen die Arbeit der Beobachtungsstelle beeinflussen könnte. EDMO soll im Auftrag der EU unter anderem beobachten, wie die Plattformen den EU-Verhaltenskodex für Desinformation umsetzen.

Von den 25 Personen im Vorstand sowie im Aufsichtsrat haben elf direkte Verbindungen zu großen Techfirmen. Darunter sind Akademikerinnen und Journalisten, deren Arbeitgeber von Plattformen wie Google oder Facebook finanziell unterstützt werden. In den Gremien arbeiten mehrere Hochschulprofessorinnen, die von den Konzernen Zuschüsse für ihre Lehrstühle und Forschungsprojekte erhalten. Zwei Personen in der EDMO-Führung haben in den vergangenen Jahren sogar unmittelbar für die Tech-Konzerne gewirkt – als Lobbyisten.

Bevor er Mitglied des EDMO-Vorstands wurde, reiste Richard Allan von 2009 bis 2019 als Facebooks Cheflobbyist durch Europa. Bereits 2019 konnte Investigate Europe dokumentieren, dass Allan Druck auf EU-Experten ausgeübt haben soll, die sich für einen strikteren Umgang mit den Plattformen einsetzten. Heute kümmert sich der Brite Nick Clegg um die Interessen Facebooks in Europa als „Vizepräsident für Globale Angelegenheiten. Clegg und der heutige EDMO-Vorstand Allan sind politische Verbündete.

Neben ihrer Tätigkeit als Vorsitzende des EDMO-Aufsichtsrats arbeitet Madeleine de Cock Buning als „Vizepräsidentin Public Policy“ für Netflix. Desinformationen haben für Netflix bisher nur eine nebensächliche Rolle gespielt. Den Verhaltenskodex der EU hat Netflix bisher nicht unterzeichnet.

Drehtüren und befürchtete Interessenskonflikte

Es verstoße gegen die Regeln der guten Organisationsführungen, dass Allan und de Cocking Buning trotz ihrer Nähe zu den Plattformen in der EDMO-Führung arbeiten, kritisieren mehrere Experten im Gespräch mit Investigate Europe und Netzpolitik.org.

„Eine Beobachtungsstelle darf nicht von Personen betrieben werben, die eng mit jenen verbunden sind, die sie beobachten sollen“, sagt die Leiterin des europäischen Verbraucherschutzverbandes BEUC, Monique Goyens. Richard Allans Wechsel von Facebook zur Beobachtsstelle verlief „nahtlos“. Das sei „ein klassisches Beispiel für den Drehtür-Effekt“.

„Personen, die so eng mit der Wirtschaft verbandelt sind, können nicht als unabhängig gelten“, sagt die Lobbyexpertin der Brüsseler Transparenzorganisation Corporate Europe Observatory, Vicky Chase. „Wer für die Technologiekonzerne arbeitet oder von ihnen finanzielle Mittel erhält, sollte nicht Teil einer Organisation wie EDMO sein.“ Laut Chase liegen „eindeutige Interessenskonflikte“ vor.

Neben EDMO hat die EU-Kommission auch den Verband nationaler Regulierungsbehörden (ERGA) damit beauftragt zu prüfen, ob die Technologiekonzerne den Verhaltenskodex einhalten. Anders als bei EDMO können sich bei ERGA nur Organisationen beteiligen, die ausschließlich mit öffentlichen Mitteln finanziert werden.

ERGA und EDMO

Der Leiter der Desinformationsabteilung bei ERGA, Lubos Kuklis, fordert Transparenz von der Beobachtungsstelle. „Es muss offengelegt werden, wer wieviel Geld von den Plattformen erhält“, sagt Kuklis. Ihm sei bisher kein Fall bekannt, den er als „unzulässige Einmischung der Plattformen“ werten würde. Falls es aber dazu komme, werde er es „nicht einfach hinnehmen“, sagt Kuklis.

Andere sehen die Nähe zwischen EDMO-Führung und den Plattformen weniger problematisch. Wie Netflix-Lobbyistin Madeleine de Cock Buning ist auch Sally Reynolds Teil des Aufsichtsrats der Beobachtungsstelle. Dass Personen in der EDMO-Führung Lebensläufen wie die von Allan oder de Cock Buning haben, sei für sie verständlich. „Sie wollen doch nicht, dass Leute über Desinformation sprechen, die nur Ahnung von der Fischerei haben“, sagt Reynolds im Gespräch mit Investigate Europe. Allan und de Cock Buning hätten eine „Meinung“. Reynolds sagt: „Das wird von ihnen erwartet“.

In einer Stellungnahme teilt EDMO mit, dass die Führung der Beobachtungsstelle alle Interessensgruppen repräsentieren solle. Der frühere Facebook-Lobbyist Richard Allan sei Teil des Vorstandes, weil er Erfahrung darin habe, mit der EU zu arbeiten. Die EDMO-Satzung enthalte zudem Vorkehrungen, um potenzielle Interessenskonflikte zu verhindern. Investigate Europe kontaktierte auch Allan und de Cock Buning. Beide verzichteten auf eine Stellungnahme.

Ein Netzwerk aus Plattform-Profiteuren

Auf dem Papier wird EDMO ausschließlich von der EU finanziert. Die Beobachtungsstelle selbst erhält 2,5 Millionen Euro Fördergelder. Weitere elf Millionen Euro erhalten acht regionale Zentren. Viele der Mitglieder von EDMO verfügen jedoch über eigene finanzielle Mittel. Die Beobachtungsstelle ist ein Netzwerk, geflochten aus Partnerschaften zwischen Hochschulen und Faktenprüfern, die nur zu einem kleinen Teil aus den EDMO-Mitteln finanziert werden.

Im Zentrum des EDMO-Netzwerks befindet sich ein Konsortium aus vier Organisationen, die im Jahr 2020 die Beobachtungsstelle gegründet haben: das Europäische Hochschulinstitut (EUI), das Athens Technology Center, die Universtät Aarhus sowie die italienischen Faktenprüfer Pagella Politica. Drei dieser vier Institute werden teilweise von Google finanziert. So erhielt das Athens Technology Center in den Jahren 2016 und 2019 Google-Stipendien. An der Universität von Aarhus finden neun Projekte statt, die von Google und Facebook finanziert werden. Pagella Politica nennt Facebook einen Hauptkunden.

Geld der Plattformen fließt auch an weitere Organisationen, die Teil des EDMO-Netzwerks sind. So kooperieren die Beobachtungsstelle und ihre Regionalzentren mit mindestens acht Hochschulen, die sich von jenen Konzernen mitfinanzieren lassen, die sie im Rahmen von EDMO beobachten sollen. Zudem sind 18 Medienorganisationen Teil des EDMO-Netzwerks, die Geld von den Plattformen erhalten haben, vor allem im Rahmen der Google Digital News Initiative.

Dabei handelt es sich um etablierte Medienorganisationen. Google will mit der Initiative laut eigenen Mitteilungen „Qualitätsjournalismus“ stärken. Doch eine Studie der Otto-Brenner-Stiftung und des Deutschen Gewerkschaftsbundes kommt zu einem anderen Schluss. Darin wird die Initiative als „Werkzeug für Lobbyismus“ beschrieben.

EDMO und die Google-Fördergelder

Die Nähe von EDMO und den Plattformen wird auch bei dem sogenannten Europäischen Medien- und Informationsfonds (EMIF) sichtbar. Der umfasst 25 Millionen Euro und richtet sich laut Website an „Forscher, Faktenprüfer, gemeinnützige Organisationen und andere im öffentlichen Interesse tätige Organisationen, die sich mit Desinformationsforschung und der Stärkung von Medienkompetenz“ befassen. Die finanziellen Mittel des Fonds stammen lediglich von einem Gönner: Google. Wenn künftig entschieden wird, welche Prioritäten mit dem Google-Geld aus dem EMIF unterstützt werden, sitzen auch EDMO-Vertreter mit am Tisch.

Ein Teil des Fonds ist bereits reserviert. Davon soll künftig das Europäische Hochschulinstitut (EUI) bezahlt werden, das Teil des EDMO-Konsortiums ist. Auf Nachfrage teilte das Institut mit, dass es mehr als 260.000 Euro für „Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Fonds“ erhalten habe.

Die europäische Verbraucherschützerin Monique Goyens warnt davor, dass der Fonds zu Abhängigkeiten führen könnte. „Die Begünstigten werden wahrscheinlich nicht die Kritischsten gegenüber den Plattformen sein“, sagt Goyens. „Es wird immer schwieriger, Akademiker zu finden, die kein Geld von den Plattformen erhalten.“

Das sieht man bei Google anders. Auf Nachfrage teilte der Konzern zu dem Fonds mit: „Die Stärkung der Medienkompetenz, die Bekämpfung von Desinformation und die Unterstützung von Faktenprüfung sind ein integraler Bestandteil unserer Mission.“

Die EU-Kommission wirbt unterdessen für öffentliche-private Partnerschaften bei der Desinformationsbekämpfung. Auf Nachfrage teilte sie mit: „Der Kampf gegen Desinformation findet nicht im luftleeren Raum statt. Er erfordert die Anstrengung aller Beteiligten.“ Deshalb würden Plattformen mit Faktenprüfern und Forschern kooperieren und deren Arbeit „unterstützen“.

EU-Verhaltenskodex soll strenger werden

Der EU-Verhaltenskodex sieht zwar vor, dass die Plattformen verschiedene Projekte fördern sollen. Doch das Regelwerk selbst steht massiv in der Kritik. Denn geschrieben wurde es teilweise von den Technologiekonzernen selbst. Anschließend erklärten sie sich freiwillig bereit, das Papier zu unterzeichnen. Doch bei Verstößen müssen die Konzerne keine Strafen fürchten. Denn Sanktionen sieht der Kodex nicht vor.

Deshalb fordern einige nun einen strengeren Kodex. Dazu gehört auch der SPD-Europaabgeordnete Tiemo Wölken. „Es ist nicht überraschend, aber enttäuschend zu hören, dass das Gremium, das die Einhaltung des Verhaltenskodex überwachen soll, auch Verbindungen zu Plattformen haben soll“, sagt er. Wie auch der ERGA-Desinformationsexperte Lubos Kuklis fordert Wölken, dass der Verhaltenskodex nachgebessert werden müsse. Unabhängige Stellen müssten dann prüfen, dass die Plattformen die Regeln einhalten und bei Verstößen Sanktionen erlassen können.

Momentan prüft die EU-Kommission eine Änderung des Verhaltenskodex. Eine Neufassung des Textes könnte möglicherweise bereits im März verabschiedet werden. Doch das ist keinesfalls das Ende der Beobachtungsstelle und ihres Netzwerks. Die Pläne der Kommission würden die Rolle von EDMO sogar stärken.

Die Beobachtungsstelle würde dann als Teil einer Taskforce die EU-Kommission künftig dabei unterstützen , die Einhaltung des überarbeiteten Regelwerks zu prüfen. Zudem könnte EDMO weitere Gelder der Plattform in einem EU-Fonds verwalten und entscheiden, wer diese erhalten soll. Sanktionen sieht der Kodex auch in seiner neuen Fassung nicht vor.

„Investigate Europe“ ist ein europäisches Journalistenteam, das europaweit recherchiert und veröffentlicht. IE wird von Leserinnen und Lesern unterstützt sowie von folgenden Stiftungen: Logan Foundation, Rudolf-Augstein-Stiftung, Kennedy-Hübner, Fritt Ord, Adessium und Cariplo Foundation. Mehr zum Projekt und zum kostenlosen Newsletter. Diese Recherche ist ebenfalls auf Englisch erschienen..

Maxence Peigne ist ein französischer Journalist, der in London lebt. Er hat als Reiseschriftsteller, Fernseh- und Radioproduzent und als Großbritannien-Korrespondent gearbeitet. Er hat 11 Reiseführer über die Britischen Inseln und den Südpazifik veröffentlicht und war für Sender wie France Télévision, Radio France und den BBC World Service tätig.

Nico Schmidt studierte Kulturwissenschaft in Hildesheim und Berlin. Er lernte das journalistische Handwerk an der Hamburger Henri-Nannen-Schule. Als freier Journalist erschienen seine Artikel unter anderem im Spiegel, in der Zeit und bei Vice.


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Exklusiv: NATO-Zentrum will mit Facebook-Daten forschen dürfen

27. Januar 2022 um 10:52
Die NATO und die EU
Die NATO kooperiert eng mit den EU-Staaten – auch beim Thema Desinformation – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / photothek

In der Ostukraine braut sich neue Konfrontation mit Russland zusammen. Der Konflikt wird dabei auch in sozialen Netzwerken ausgetragen, durch gezielte Falschinformation und Irreführung – so lautet zumindest der Vorwurf der US-Regierung und des Europäischen Auswärtigen Dienstes gegen die russische Regierung. Vorwürfe, Russland und China setzten gezielt Desinformation ein, sind schon seit Jahren aus Brüssel und Washington zu hören.

Die Vorwürfe machen deutlich, dass Social Media immer stärker zum Schauplatz moderner Kriegsführung gerät. Und wer diese Sichtweise teilt, für den ist die Informationsgewinnung über Propaganda der Gegenseite eine strategische Notwendigkeit.

Eine Datenpipeline für die Informationsgewinnung verspricht eine neue EU-Verordnung: Das Digitale-Dienste-Gesetz soll vorschreiben, dass große Plattformen wie Facebook und YouTube rasche Schritte gegen illegale Inhalte setzen müssen. Bei Werbung im Netz müsse nachvollziehbar sein, wer werbe und welche Zielgruppe angesprochen werde. Um diese und weitere Auflagen kontrollieren zu können, sollen Plattformen Forscher:innen Zugang zu ihren Daten gewähren.

Derzeit starten in Brüssel Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und EU-Parlament über einen endgültigen Gesetzestext. Dabei könnte eine tief im Text versteckte Definition zum Streitpunkt werden: Denn in ihrem Gesetzesvorschlag hat die EU-Kommission den Datenzugang für die Forschung stark beschränkt. Konkret Zugriff haben sollen nur Forscher:innen wissenschaftlicher Institutionen, die wirtschaftlich unabhängig seien.

„Datenzugang für Organisationen wie unsere nicht verhindern“

Diese enge Definition verärgert NATO-Kreise. Das zeigt eine schriftliche Protestnote der NATO-Einrichtung Stratcom Centre of Excellence an die EU-Staaten, die netzpolitik.org veröffentlicht. In dem Schreiben verweist das Zentrum auf eigene Forschungsarbeit in sozialen Medien. Ein Stratcom-Bericht aus 2019 habe etwa gezeigt, dass Facebook, Instagram, Twitter und YouTube nicht genug gegen manipulative Auftritte in ihren Netzwerken unternähmen. Die meisten Fake-Profile würden mit Hilfe aus Russland betrieben.

Die Untersuchungen des NATO-Zentrums könnten durch das Digitale-Dienste-Gesetz der EU erheblich erleichtert werden, heißt es in dem Schreiben aus April 2021. „Leider sehen wir, dass der derzeitige Wortlaut von Artikel 31 eine solche Arbeit verhindern dürfte.“ Das Zentrum wäre daher „dankbar“, wenn der Artikel angepasst werden könnte, „um den Datenzugang für die Forschung durch Organisationen wie unsere nicht zu verhindern“.

Das Stratcom Centre of Excellence wurde 2014 von Deutschland und sechs weiteren NATO-Staaten gegründet. Es wird inzwischen von 14 Mitgliedern des Militärbündnisses finanziell unterstützt. Formell untersteht seine Arbeit nicht dem NATO-Oberkommando, das Zentrum ist allerdings als Dienststelle des Bündnisses eingerichtet und liefert der NATO strategische Analysen, Konzepte und bietet Fortbildungen für ziviles und militärisches Personal. Ziel ist es dabei auch, Strategien für das Entwickeln von „Gegenerzählungen“ zu russischen Propaganda-Narrativen zu entwerfen.

Als Fürsprecher des NATO-Zentrums im Rat der EU-Staaten tritt Lettland auf, in dessen Hauptstadt Riga das Zentrum seinen Sitz hat. Das „Recht auf Informationsgewinnung für Forschungszwecke sollte nicht auf wissenschaftliches Personal beschränkt sein“, forderten lettische Diplomat:innen unter Verweis auf den Brief. Das zeigt ein Verhandlungsdokument, dass wir ebenfalls veröffentlichen. Die Dokumente stammen aus einer Informationsfreiheitsanfrage von netzpolitik.org beim Rat der EU-Staaten.

Dass die EU-Staaten eng mit der NATO kooperieren, ist nicht ungewöhnlich. Fast alle EU-Länder sind auch NATO-Mitglieder, in den vergangenen Jahren wurde die Zusammenarbeit stetig vertieft. Etwa vereinbarte der Rat der EU mit dem Militärbündnis bereits 2016, gemeinsame Analysekapazitäten beim Aufspüren von Desinformation aufzubauen. Unterstützung dafür gibt es auch im EU-Parlament, wo ein eigens eingerichteter Ausschuss vor der Gefahr „fremder Einflussnahme“ warnt und sogar Sanktionsmöglichkeiten gegen die Verbreitung von Desinformation fordert.

Allerdings gibt es daran beständig Kritik. EU-Abgeordnete der Linksfraktion kritisieren „das Lobbying von transatlantischen und NATO-Thinktanks“. Deren Einfluss stelle eine ernste Bedrohung für politische Positionen dar, die sich international für Frieden und soziale Gerechtigkeit einsetzten, sagt etwa die irische EU-Abgeordnete Clare Daly. Eine von der Linksfraktion finanzierte Studie über „Rhetorik und Realität von Desinformation in der Europäischen Union“ sieht die Arbeit des NATO-Zentrums in Riga als Teil einer langjährigen Strategie zu Beeinflussung der öffentlichen Meinung.

Definition entzweit Rat und Parlament

Doch trotz der Kritik von links könnte der Wunsch der NATO-Einrichtung durchaus in Erfüllung gehen. Im November 2021 einigten sich die EU-Staaten auf eine gemeinsame Position zum Digitale-Dienste-Gesetz. Darin fordert der Rat die Ausweitung der Zugangsberechtigten nach Artikel 31. Nicht bloß wissenschaftliche Forscher:innen sollten Daten der großen Plattformen bekommen. Stattdessen sollte die Definition einer „Forschungseinrichtung“ aus Artikel 2 der Urheberrechtsrichtlinie herangezogen werden. Darunter fällt „eine Hochschule einschließlich ihrer Bibliotheken, ein Forschungsinstitut oder eine sonstige Einrichtung, deren vorrangiges Ziel die wissenschaftliche Forschung oder die Lehrtätigkeit – auch in Verbindung mit wissenschaftlicher Forschung – ist“. Diese Definition könnte auch das NATO-Zentrum einschließen.

Widerstand gegen diese breite Definition kommt hingegen aus dem EU-Parlament. Dieses weitet in seiner Version von Artikel 31 des Digitale-Dienste-Gesetzes den Zugang von wissenschaftlichen Institutionen explizit auch auf zivilgesellschaftliche Organisationen aus. Forscher:innen, die Datenzugang erhalten, müssten allerdings frei von kommerziellen Interessen sein, ihre Finanzierungsquellen offenlegen und „unabhängig von jeder Regierung, Verwaltung und anderen staatlichen Körperschaften sein“, mit Ausnahme von öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen. Ein Streit zwischen Rat und Parlament in der Definitionsfrage scheint programmiert.


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