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Harte Kritik am Thüringer Polizeigesetz: „Verfassungsrechtlich ist das nicht tragbar“

05. August 2026 um 12:08

Thüringen soll ein neues Polizeigesetz bekommen, das eine Vielzahl weiterer Befugnissen einführt. Zahlreiche Expert*innen haben sich mit dem Entwurf auseinandergesetzt. Aus ihrer Sicht ist er mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

Ein Kameraturm vor grauem Himmel
Die Livestreams der Videoüberwachung in Thüringen (hier am Erfurter Anger) sollen künftig automatisiert nach bestimmten Verhaltensmustern durchsucht werden. CC-BY-NC-SA 4.0: Denis Glismann

Wie viele andere Bundesländer soll auch Thüringen ein Polizeigesetz bekommen, das verschiedene Maßnahmen automatisierter Überwachung erlaubt: Datenanalysen, Videoüberwachung mit Gesichts- und Verhaltenserkennung, Gesichtersuche im Internet und vieles mehr.

Im Rahmen einer Anhörung im Innenausschuss haben 32 Menschen und Verbände Stellungnahmen dazu abgegeben. Die Hälfte von ihnen hat uns ihre Analysen zukommen lassen. Aus den Papieren wird ersichtlich: Das Polizeigesetz steht an mehreren Stellen im Konflikt mit dem Grundgesetz. Eine Reihe von Expert*innen sieht sogar eine deutliche Unvereinbarkeit. Wir haben uns angeschaut, was die Kritiker*innen zu den Befugnissen sagen.

Präventives Sicherheitsrecht statt Gefahrenabwehr


Der Verein Digitalcourage unterstreicht in seiner Stellungnahme, dass Freiheit, informationelle Selbstbestimmung und andere Grundrechte die Grundlage einer demokratischen Gesellschaft seien. Zugleich kämen jede neue Kameraanalyse, jede Datenverknüpfung und jede biometrische Identifizierung zu einem bereits bestehenden Überwachungsgefüge hinzu. „Der Rechtsstaat muss nicht alles technisch Machbare erlauben. Im Gegenteil: Seine Aufgabe ist es, Macht zu begrenzen“, schreibt Digitalcourage.

Aus Sicht des antifaschistischen Erfurter Bündnisses „Auf die Plätze“ treibt der Gesetzentwurf eine schleichende Normalisierung autoritärer Werkzeuge und entgrenzter Polizeiarbeit voran. Die Freiheitsrechte drohen laut dem Bündnis, „unter dem Deckmantel der Sicherheit verdrängt und zu inhaltsleeren Phrasen zu werden.“

Felix Ruppert, der an der Ludwig-Maximilians-Universität München Rechtswissenschaften lehrt, konkretisiert, dass der Entwurf an die Stelle des Gefahrenabwehrrechts ein präventives Sicherheitsrecht stelle, das sich „mittels kaum konturierter Voraussetzungen auf bloße Anhaltspunkte und Prognosen stützt und so auf Grundlage unklarer Eingriffsschwellen einen besonders weiten Anwendungsbereich zieht, dabei allerdings an vielen Stellen die gebotene Abwägung mit den damit einhergehenden Grundrechtseingriffen übergeht.“

Die Landesarbeitsgemeinschaft Jungen- und Männerarbeit Thüringen sieht die Gefahr aufziehen, dass damit zugleich „die strukturelle Absicherung präventiver und beratender Hilfesysteme unzureichend berücksichtigt bleibt.“

Auf dem Weg zur „Superdatenbank“?


Der Chaos Computer Club hat seine Stellungnahme gemeinsam mit drei Hackspaces aus dem Bundesland abgegeben. Darin fokussiert er unter anderem auf die Befugnis zur automatisierten Datenanalyse, wie sie mit Palantir-Software möglich ist. Diese und die damit einhergehende Zusammenführung zahlreicher Datenbestände stellen, so der CCC, besonders intensive Grundrechtseingriffe dar.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2023 in einem Grundsatz-Urteil Datenanalyse-Befugnisse aus Polizeigesetzen als verfassungswidrig eingestuft – im Fall von Hessen und Hamburg. Es forderte hohe Eingriffsschwellen für die immens invasive Kontrolltechnik. So muss zum Beispiel eine hinreichend konkretisierte Gefahr vorliegen, damit die Nutzung des Werkzeugs rechtmäßig ist. Thüringen bleibt dabei hinter den Vorgaben zurück, schreibt der CCC, weil die nötige Bedrohung im Gesetzentwurf zu vage formuliert sei.

Kristin Pfeffer, die an der Hochschule der Polizei Hamburg Öffentliches Recht lehrt, schreibt, dass mit den polizeilich erfassten Daten auch weitere Register verknüpft werden könnten, beispielsweise das Melde‑, Waffen‑, Führerschein- oder Kfz-Register, ebenso Daten, die von Geheimdiensten oder anderen Staaten erhoben werden. Pfeffer bemängelt, dass der Entwurf nicht darauf eingeht, wie diskriminierende Algorithmen verhindert und die Nachvollziehbarkeit sichergestellt werden sollen.

„Ein ganz neuer Eingriff von besonderer Eingriffsintensität bestünde im Anlegen einer neuen vorsorglichen ‚Superdatenbank‘“, schreibt Pfeffer zudem. Eine solche sei verfassungsrechtlich durch nichts zu rechtfertigen. Sollte Derartiges nicht beabsichtigt sein, müsse das Gesetz dies klarstellen.

„Selbsterfüllende Prophezeiung“


Digitalcourage kritisiert, dass für die Analyse auch Daten von von „Opfern, Zeug*innen, Hinweisgeber*innen, Anzeigeerstatter*innen und anderen unbeteiligten Dritten“ verwendet werden sollen, die sich nichts zuschulden haben kommen lassen. Gewonnen würden diese Daten aus „Verdächtigungen, Kontakten, Hinweisen, früheren Kontrollen, Zeugenaussagen und Zufallsfunden“.

In dieser Mischung sieht das Digitalcourage eine weitere Gefahr. Denn: „Polizeidaten sind keine neutrale Abbildung von Kriminalität. Sie spiegeln auch bisherige Kontrollpraxis wider.“ Auf diese Weise käme es zu einer selbsterfüllenden Prophezeiung: Wo die Datenanalyse Gefahren vermutet, wird stärker kontrolliert. Und wo stärker kontrolliert wird, werden mehr Verstöße gefunden. Diese Funde bestätigen anschließend die vermeintliche Prognose. „Am Ende wirkt die Maschine treffsicher, obwohl sie bestehende Ungleichheiten nur verstärkt“, schreibt Digitalcourage.

Das antifaschistische Erfurter Bündnis „Auf die Plätze“ befürchtet, dass der Gesetzentwurf auch komplexe Profilbildungen ermögliche, die etwa Bewegungsmuster, das soziale Umfeld und persönliche Neigungen umfassen. „Solche Werkzeuge sind ein Geschenk an zukünftige autoritäre Regierungen, da sie eine Identifizierung und Verfolgung politischer Gegner massiv erleichtern können“, schreibt das Bündnis. Der Paragraf mit der Datenanalyse-Befugnis solle deshalb ersatzlos aus dem Entwurf gestrichen werden.

Die Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit und den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, vermisst in ihrer Stellungnahme unter anderem eine Regelung zur Speicherdauer in der Analyse-Datenbank. Mit der aktuell geplanten Regelung könnten personenbezogene Daten über einen sehr langen Zeitraum unter bestimmten Bedingungen sogar unbegrenzt gespeichert werden, was Specht-Riemenschneider für unverhältnismäßig hält.

Sorge vor dem faschistischen Überwachungsstaat


Nils Zurawski, der an der Universität Hamburg lehrt, hält umfassende Datensammlungen gerade auch angesichts einer drohenden autoritären Regierung für gefährlich, insbesondere wenn sie Personen umfassen, die bislang nicht im Fokus der Polizei standen.

Auch Digitalcourage erachtet es als politisch fahrlässig, Überwachungsinstrumente zu schaffen, mit denen künftige Regierungen das Verhalten von Personen automatisiert bewerten können. Sie könnten die Befugnisse zudem dazu missbrauchen, „um Klimaaktivist*innen elektronische Fußfesseln anzulegen, engagierten Gewerkschafter*innen die Teilnahme an Streiks zu erschweren, bei Demonstrationen mittels Drohnen massenhaft Handydaten auszulesen“.

Das Auf-die-Plätze-Bündnis hat ebenfalls die Gefahr einer rechtsradikalen Regierungsübernahme auf dem Schirm. Angesichts dessen „sollte das Ziel von Sicherheitspolitik die Sicherung von Grund- und Freiheitsrechten und von Minderheiten sein, welche in Thüringen schon bald Angriffen durch den Staat selbst ausgesetzt sein könnten“, schreibt das Bündnis. Sicherheitspolitik solle auf soziale Sicherheit setzen und die Ursachen von Kriminalität wie Armut bekämpfen.

Verhaltensscanner: Wenig Forschung, viel Marketing


Der CCC glaubt nicht an die Wirksamkeit von Videoüberwachung und verweist dafür auf eine Metastudie sowie einen Bericht des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen. Die auf der Videoüberwachung aufbauende automatisierte Verhaltensanalyse sieht der CCC nicht bereit für den Wirkbetrieb. Es gäbe in dem Bereich zu wenig Forschung, dafür aber viele Marketing-Versprechen. Dementsprechend seien Videoüberwachung und insbesondere die geplanten Verhaltensscanner „zur Gefahrenabwehr ungeeignet.“

Auch AlgorithmWatch verweist darauf, dass die Wirksamkeit der automatisierten Verhaltensanalyse bislang nicht hinreichend untersucht wurde. Es gebe keine unabhängige Evaluation der in Deutschland bekannten Einsätze dieser Überwachungstechnologie.

Die Technologie filtere das Verhalten aller Personen in einem bestimmten Bereich pausenlos und analysiere es auf bestimmte Muster hin, schreibt Felix Ruppert. „Mit dem verfassungsgerichtlich zugestandenen Recht, […] nicht permanent dem Gefühl einer Überwachung ausgesetzt zu sein, lässt sich dies nur schwerlich in Einklang bringen“, so der Jurist. „Verfassungsrechtlich ist das nicht tragbar“, schreibt Ruppert. Es ergäbe sich „ ein erheblicher Überwachungseffekt auf die Gesamtgesellschaft“.

Gesichtersuchmaschinen: Gefahr für die Versammlungsfreiheit


Der Gesetzentwurf soll der Thüringer Polizei auch die Möglichkeit geben, mit Hilfe von Software im Internet nach bestimmten Gesichtern und Stimmen zu suchen. Aus Sicht der Bundesdatenschutzbeauftragten sei dies wegen „des hohen Eingriffsgewichts sowie der zu pauschalen und undifferenzierten Ausgestaltung […] mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht vereinbar.“

Insbesondere für die Grundrechte unbeteiligter Personen bestehe ein sehr hohes Risiko. Außerdem könne jede Fehl-Erkennung im Bereich polizeilicher Maßnahmen zu „mitunter auch dauerhaften erheblichen Einschränkungen der Lebensführung sowie gesellschaftlichen und beruflichen Nachteilen führen.“

Der Einsatz von Gesichtersuchmaschinen bedeute in der Praxis, „dass unzählige Fotos, Videos und Sprachaufnahmen von Unbeteiligten durchsucht werden, obwohl sie keinerlei Anlass gegeben haben“, schreibt Digitalcourage. Dass diese Personen die Daten zum Teil freiwillig ins Netz gestellt haben, spiele dabei keine Rolle. „Wer ein Urlaubsfoto hochlädt, auf einem Gruppenbild erscheint, auf einer Demonstration gefilmt wird, in einem Livestream auftaucht oder auf einer Vereinsseite zu sehen ist, stellt sich damit nicht für eine staatliche Datenbank bereit“, so die NGO.

Der Jurist Felix Ruppert kritisiert, dass das Gesetz keine Kategorisierung der zu suchenden biometrischen Daten vornehme. So sei es möglich, neben Gesichts- und Stimmerkennung die Identifikation von Menschen auch über ihren Gang oder ihre Iris vorzunehmen. In Zeiten technischen Fortschritts besäße die Befugnis damit eine „nicht vollauf überschaubare Breite“.

Das Auf-die-Plätze-Bündnis verweist darauf, dass sich auf Bildaufnahmen etwa von Demonstrationen künftig nahezu alle Teilnehmenden identifizieren ließen. Das Bündnis sieht darin eine Gefahr für die Versammlungsfreiheit. Schwierig sei auch, dass der Entwurf keine Benachrichtigung der von einem biometrischen Abgleich betroffenen Personen vorsehe; ein solcher sei auch nur mit erheblichem Aufwand durchsetzbar. Betroffene hätten demnach keine Möglichkeit, gegen die Nutzung ihrer biometrischen Daten vorzugehen.

Elektronische Fußfessel und die drohende Ausweitung präventiver Polizeiarbeit


Mit dem Gesetzentwurf soll auch der Einsatz der elektronischen Fußfessel ausgeweitet werden. Diese will die Landesregierung künftig nicht nur Tätern der häuslichen und sexualisierten Gewalt aufzwingen, sondern auch Menschen, die beispielsweise mutmaßlich eine Gefahr für „Anlagen mit unmittelbarer Bedeutung für das Gemeinwesen“ darstellen. Der Landesfrauenrat Thüringen sieht das kritisch. Er fürchtet eine generelle Ausweitung der präventiven Polizeiarbeit und fordert klare Angaben, in welchen Fällen und ab welcher Schwere der drohenden Tat die Fußfessel eingesetzt werden soll.

Das Auf-die-Plätze-Bündnis sieht die Ausweitung des Fußfesseleinsatzes ebenfalls kritisch. „Denn eine unmittelbare Bedeutung für das Gemeinwesen hat prinzipiell jede Anlage, aus der sich ein direkter Nutzen für einen bestimmbaren Personenkreis ziehen lässt – darunter können Kindergärten, Schwimmbäder, Straßen, aber unter Umständen auch Unternehmen fallen“, schreibt das Bündnis. Denkbar ist demnach also, dass bereits eine drohende Straßenblockade zum Fußfesseleinsatz führen kann.

Geschäftsstelle und Vorstand von Demokratischer Jugendring Jena befürchten: „Wenn eine elektronische Aufenthaltsüberwachung nicht strikt auf den Schutz konkret gefährdeter Personen für den Bereich der häuslichen Gewalt begrenzt wird, kann sie zu einem Instrument gegen politische und soziale Bewegungen werden.“

Taser-Einsatz und Kennzeichenscanner


Der Jurist Andreas Ruch von der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen problematisiert in seiner Stellungnahme die Einführung von Elektroimpulswaffen. Er fürchtet, dass damit polizeiliche Gewaltanwendung normalisiert wird und die Einsatzkräfte in immer mehr Situationen versuchen, diese mit Hilfe von Waffen aufzulösen. Der Einsatz von Tasern sei „mit erheblichen Unsicherheitsfaktoren behaftet“, schreibt Ruch. Die Auswirkungen etwa auf Herzerkrankte oder Schwangere seien nicht untersucht.

Felix Ruppert von der Uni München hält zudem fest, dass eine anlasslose, ohne konkrete Gefahrenlage durchgeführte automatisierte Kennzeichenerkennung unzulässig ist. Dennoch sei die Technologie im Gesetzentwurf „weitgehend voraussetzungsarm“ verankert. Damit werde beispielsweise auch die Erstellung von Bewegungsprofilen möglich.

Geschäftsstelle und Vorstand von Demokratischer Jugendring Jena sehen im Kennzeichenscanner auch eine Bedrohung für die gesellschaftliche Partizipation von Jugendlichen. „Gerade Fahrten zu Demonstrationen, Gedenkveranstaltungen, CSDs, Protesten für Vielfalt und eine offene Gesellschaft, Fanbegegnungen oder Jugendverbandswochenenden dürfen nicht den Eindruck erzeugen, dass politische und jugendkulturelle Mobilität staatlich mitprotokolliert wird“, schreiben sie.

Hinweis: Die Stellungnahme des CCC wurde unter anderem von Constanze Kurz verfasst, die als Redakteurin bei netzpolitik.org arbeitet.


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KI-gestützte Videoüberwachung: Bremen führt Verhaltensscanner im Nahverkehr ein

23. Februar 2026 um 11:50

Der Bremer ÖPNV plant KI-gestützte Videoüberwachung in allen Trams und Bussen. Auch die Polizei hat schon ein Auge auf die Technologie geworfen. Zunächst soll ihr aber heimliches Filmen mit Kameradrohnen erlaubt werden.

Eine Kuppelkamera an der Decke einer Bahn.
In Bremer Bahnen und Bussen wird die Videoüberwachung an eine KI angeschlossen (Symbolbild). – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Peter Endig

In Bremen läuft in 14 Tram-Bahnen KI-gestützte Videoüberwachung, ab April soll das System auf die übrigen Bahnen und Busse ausgerollt werden. Das haben die Verkehrsbetriebe (BSAG) vergangene Woche im Rahmen einer Projektvorstellung bekannt gemacht. Das System versucht zu erkennen, wie die abgebildeten Menschen handeln, um so aggressives Verhalten zu detektieren.

80 Prozent der Kosten von 10.000 Euro je Bahn zahlt das Bundesverkehrsministerium, das hier offenbar ein Leuchtturmprojekt sieht. Laut der Verkehrsbetriebe ist Bremen damit das erste Bundesland mit KI-Überwachung im öffentlichen Nahverkehr. Die Bremer Polizei hat ebenfalls Interesse an der Technologie angemeldet, die sie im öffentlichen Raum einsetzen möchte. Zahlreiche Bundesländer bohren dafür gerade ihre Polizeigesetze auf.

Die für die KI-Analyse nötige Videoüberwachung stünde in Bremen bereit. An 40 Standorten wird der öffentliche Raum mit Kameras kontrolliert. Doch die Bremer Polizei wird noch warten müssen. Am Mittwoch soll eine Novelle des Polizeigesetzes in der Bremischen Bürgerschaft debattiert werden. Die Erlaubnis, Verhaltensscanner zu nutzen, beinhaltet sie nicht. Dafür erlaubt der Gesetzentwurf der Polizei aber den heimlichen Einsatz von Videodrohnen.

Bremer Polizei soll heimlich Überwachungsdrohnen einsetzen

Die Überwachung mit Videodrohnen soll in drei Stufen stattfinden: Livestream zur Lagebeurteilung, Aufzeichnung, verdeckter Einsatz – mit jeweils immer höheren Eingriffsschwellen. Dem verdeckten Einsatz muss beispielsweise ein Richter zustimmen – außer es liegt eine Gefahr für „Leib, Leben oder Freiheit“ einer Person vor. Dann darf die Polizei auch freihändig agieren.

Die Entwicklung ist besonders interessant, da Bremen seit 2007 von einer Koalition aus SPD, Grünen und Linken regiert wird, die sich eigentlich ein besonders liberales Polizeigesetz gegeben hatte. In Bremen kann man etwa nach einer Polizeikontrolle eine Quittung verlangen, die den Grund für die Kontrolle verrät und die Polizist*innen im Land tragen eine individuelle Kennzeichnung.

Nun folgt also auch dieses Land zumindest ein Stück weit dem bundesweiten Trend zur Verschärfung der Polizeigesetze. So soll beispielsweise mit dem neuen Polizeigesetz ein Satz wegfallen, der Zivilpolizist*innen im Rahmen einer Maßnahme dazu verpflichtet, sich unaufgefordert auszuweisen.

Präventiver Einsatz von elektronischen Fußfesseln

Primär geht es in dem Entwurf um den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt. Dazu soll der Aufenthaltsort der Täter*innen mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden. Nach dem „Spanischen Modell“ sollen sich auch die Opfer freiwillig überwachen lassen können, um bei einer Annäherung des Täters gewarnt zu werden.

Das GPS-Tracking darf nicht nur gegen Ausübende häuslicher Gewalt eingesetzt werden, sondern auch gegen Menschen, denen die Polizei zutraut, dass sie einen Terroranschlag begehen. Der Einsatz ist präventiv möglich, ohne dass es vorher zu einer Straftat gekommen sein muss.

Mit dem neuen Polizeigesetz will Bremen auch die Hürden für Videoüberwachung des öffentlichen Raums senken. Während bislang noch eine erhöhte Kriminalitätsbelastung nötig ist, damit ein bestimmtes Areal überwacht werden kann, soll es künftig reichen, dass die örtlichen Verhältnisse Straftaten erwartbar machen. Dann reicht die Annahme, dass dort irgendwann mal etwas passiert, um ein Areal zu überwachen. Das bringt die Legitimation der Videoüberwachung von einer faktischen, zahlenbasierten Grundlage in die freihändige Einschätzung der zuständigen Polizeikräfte.


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Polizeigesetz-Novelle: Auch Thüringen will Verhaltensscanner

05. Februar 2026 um 11:34

Heute wurde im Thüringer Landtag eine Novelle des Polizeigesetzes diskutiert. Sie bringt neben Verhaltensscannern auch Palantir-artige Datenanalyse, Gesichtersuchmaschine, Kennzeichenscanner und Videodrohnen.

Zwei Menschen umarmen sich, um sie ist ein roter Rahmen gezeichnet, darüber stehen drei rote Ausrufezeichen.
Automatisierte Verhaltenserkennung tut sich schwer damit, Umarmungen von Schlägereien zu unterscheiden. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Priscilla Du Preez auf Unsplash

Die Thüringer Brombeer-Koalition aus CDU, BSW und SPD will nun ebenfalls ein High-Tech-Ermittlungsarsenal für ihre Landespolizei. Eine entsprechende Novelle des Polizeigesetzes wurde heute erstmals im Landtag beraten.

Unter den zahlreichen neuen Befugnissen findet sich beispielsweise das Recht zur Nutzung eines Systems, das anhand von Videobildern illegales Verhalten automatisch erkennen soll. Mit solchen Systemen wird für gewöhnlich öffentlicher Raum überwacht, in Thüringen soll der Verhaltensscanner auch in Gefängnissen zum Einsatz kommen dürfen und dort Gefahrensituationen registrieren.

Ein Prototyp einer Verhaltensscanner-Software wird seit 2018 in Mannheim mit den Bildern oft nichts ahnender Passant*innen trainiert. Die Polizei kann keinen einzigen Fall nennen, bei dem es eine Ermittlung unterstützt hätte. Dennoch wollen immer mehr Bundesländer das System einführen. In Hamburg läuft es bereits, Baden-Württemberg und Berlin haben kürzlich die Gesetzesgrundlage dazu geschaffen, in Schleswig-Holstein und Sachsen ist eine solche geplant.

„Wir wären wie eine Insel für Kriminelle“

Der thüringische Innenminister Georg Maier, SPD, sagt zum geplanten polizeilichen KI-Einsatz: „Es wäre fatal, wenn wir als einziges Bundesland darauf verzichten würden. Wir wären wie eine Insel für Kriminelle, die hier geringeren Ermittlungsdruck spüren würden.“

Katharina König-Preuss von Die Linke sagt: „Das Problem ist, wer irgendwann in der Lage sein wird, solche Software zu nutzen.“ Sie verweist beispielhaft auf totalitäre Bestrebungen in den USA. In dem debattierten Gesetzespaket sieht sie einen „massiven Grundrechtseingriff“.

Ähnlich umstritten ist eine weitere Befugnis aus dem geplanten Thüringer Polizeigesetz: das Recht, automatisierte Datenanalysen durchzuführen, wie sie beispielsweise mit Produkten von Palantir möglich sind. Die Einführung dieser Befugnis hatte in Baden-Württemberg viele Menschen im Protest auf die Straße getrieben. In Thüringen scheint sie weniger Interesse zu erregen. Derartige automatisierte Datenanalysen werden in den USA beispielsweise dazu genutzt, um Informationen über Menschen zu sammeln, die deportiert werden sollen. In Thüringen dürfen bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit auch Daten in die Analyse einfließen, die bei der verdeckten Überwachung von Wohnraum oder Privatgeräten zusammengetragen wurden.

Ausschluss des Marktführers

Thüringens Innenminister Maier stellt in der Debatte klar, dass er keine Produkte des verrufenen Software-Herstellers Palantir für derartige Big-Data-Analysen nutzen möchte. Eine andere Firma soll dabei zum Zuge kommen. „Eine wie auch immer geartete Zusammenarbeit mit der US-amerikanischen Firma Palantir wird es mit mir nicht geben“, sagt er.

Die Novelle des Polizeigesetzes soll den Thüringer Beamt*innen noch weitere datenschutzrechtlich problematische Befugnisse bringen. So sollen beispielsweise Personen, die vom Verhaltensscanner bei einer Straftat ertappt werden, automatisch über mehrere Kameras hinweg verfolgt werden können.

Außerdem soll der Gesetzentwurf den Aufbau einer Gesichtersuchmaschine ermöglichen, die mit frei zugänglichen Bildern aus dem Internet gefüttert wird. Dabei verbietet der AI-Act der EU das Anlegen von Datenbanken, die ungezielt Gesichtsbilder aus dem Internet auslesen. Nach dem Gesetzentwurf dürfte die Polizei auch Stimmen-Samples aus dem Netz extrahieren, um diese automatisiert mit anderen Stimmproben zu vergleichen.

Drohnen, die Handys jagen

Auch den Einsatz von Kennzeichenscannern ermöglicht der Gesetzentwurf. Damit dürften von Fahrzeugen, die zur Kontrolle ausgeschrieben sind, sogar Bewegungsprofile erstellt werden.

Ein weiteres Spielzeug, das das thüringische Innenministerium den Polizist*innen des Bundeslandes zur Verfügung stellen möchte, sind Videodrohnen, die zum Beispiel bei öffentlichen Veranstaltungen eingesetzt werden sollen. Außerdem könnten dem Gesetz nach Drohnen die Funktion eines IMSI-Catchers übernehmen und Standorte sowie Geräte- und Kartennummern von Mobiltelefonen ermitteln. Derartige Standortabfragen sollen künftig auch bei Mobiltelefonen erlaubt sein, deren Besitzer*innen nicht kriminell sind, sondern als vermisst gemeldet wurden.

Elektronische Fußfesseln sollen dem Gesetz nach nicht nur gegen Sexualstraftäter eingesetzt werden, sondern beispielsweise auch bei Menschen, die „eine Gefahr für Anlagen mit unmittelbarer Bedeutung für das Gemeinwesen“ darstellen. Demnach könnten die Tracker wohl theoretisch auch Menschen angelegt werden, die planen, eine Straße zu blockieren.

Zudem erlaubt das geplante Polizeigesetz den Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten, auch Taser genannt. Die werden oft gegen Menschen in psychischen Ausnahmesituationen genutzt und führen immer wieder zu Todesfällen.


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