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Verhaltenserkennung in Mannheim: 10.000 Filme für ein Hallelujah

13. August 2026 um 09:18
Von: Constanze

Sie kloppen sich nach Regieanweisungen: 2.000 Filme hat die Mannheimer Polizei bereits produziert, um eine Software zur Verhaltenserkennung zu trainieren. Künftig sollen es 10.000 Filmszenen werden, obwohl noch immer keine Belege vorliegen, was solche Software bringt. Ein Kommentar.

Beispielbild Verhaltenserkennung
Ist es ein Molotow-Cocktail? Verhaltenserkennung ist für Software schwieriger als für Menschen. – Bild: Picturepest, Lizenz CC-BY 2.0, Bearbeitung: netzpolitik.org

Es wird noch immer getestet: Seit nunmehr acht Jahren versucht die Mannheimer Polizei, eine Software dazu zu bringen, Gefahrensituationen oder unerwünschtes oder gefährliches Verhalten verlässlich zu erkennen. Sie soll automatisiert melden, wenn sich jemand im Überwachungsbereich „auffällig“ benimmt oder etwas auf eine Straftat hindeutet.

Der Mannheimer Morgen berichtet aktuell, dass mittlerweile 2.000 Filme produziert wurden, für die Polizisten Szenen auffälligen Verhaltens nachgestellt haben, um sie in die Software einzuspeisen. „In Mannheim prügeln sich Polizisten nach Drehbuch“, schreibt die Zeitung.

Doch das ist noch längst nicht das Ende der Fahnenstange. Geplant sei eine Verfünffachung der Anzahl der inszenierten Szenen, in denen sich die polizeilichen Amateur-Stuntmen gegenseitig treten oder absichtlich hinfallen. Künftig sollen es 10.000 Filme werden, zitiert die Zeitung einen Polizeioberrat.

Vielleicht sollte die Polizei ein paar Sitzplätze dazu bauen und Theaterkarten verkaufen, um die hohen Kosten für polizeiliche Fachkräfte aufzufangen, die für diese 10.000 inszenierten Show-Einlagen Kriminelle oder Hilfesuchende mimen. Die Frage, ob die Beamten wirklich nichts Besseres zu tun haben, drängt sich förmlich auf.

Hinzu kommt: Ob eine auf diese Weise von Polizisten erzeugte Szene die Dynamik einer wirklichen Schlägerei so gut simulieren kann, dass sie bei einer Softwareanalyse echter Ereignisse verlässliche Ergebnisse bringt, steht auf einem anderen Blatt. Denn Mannheim ist nicht Hollywood, Polizisten sind eben keine Stuntmen.

In „KI-Videoschutz“ umbenannt

Aber das Projekt, das in Baden-Württemberg einst „smarte Videoüberwachung“ hieß und nun euphemistisch in „KI-Videoschutz“ umbenannt wurde, läuft und läuft. Handfeste Belege über Wirksamkeit, Fehlerquoten und Verlässlichkeit der Software oder gar unabhängige Evaluationen gibt es nicht, dafür mediale Lobpreisungen der Polizei.

Das Projekt findet Nachahmer: In mehreren anderen Bundesländern versucht man sich mittlerweile auch an Verhaltenserkennungstests, etwa in Berlin oder in Hamburg, wo sich die Polizei praktischerweise selbst evaluiert.

Ergebnisse des Mannheimer Langzeit-Pilotprojekts sind bisher nicht öffentlich nachlesbar. Laut Polizei gab es jeden Tag Fehlalarme, aber mehr als die vage Angabe, dass man eine tägliche Fehlerquote „noch im unteren zweistelligen Bereich“ verbessern wolle, ist über die Ergebnisse der Software nicht zu erfahren. Ob also zehn oder zwanzig Prozent der Ergebnisse falschen Alarm liefern und ob diese Zahlen signifikant verbessert werden konnten, bleibt das Geheimnis der Projektbetreiber.

Der Mannheimer Morgen berichtet von einer Anekdote, die ein Polizist erzählt: eine erfolgreiche Detektion einer alarmierenden Situation trotz starker Verdeckung, in diesem Fall durch ein Gebüsch. Doch die Fehleranfälligkeit von Verhaltenserkennung ist typischerweise hoch, wenn Verdeckungen, stark gefüllte Orte oder auch wechselnde Lichtsituationen entstehen, wie sie in öffentlichen Räumen vorkommen. Laut Polizei habe die Software trotz Teilverdeckung angeschlagen und alarmiert. Doch war das ein Einzelfall oder konnte die Erkennungsleistung bei Verdeckungen mit den Jahren tatsächlich verbessert geworden?

Das Mannheimer Polizeipräsidium antwortet nicht auf Nachfragen von netzpolitik.org dazu, wie erfolgreich die Software bei Verdeckungen oder wechselnden Belichtungen ist. Auch die Frage, wie viele Alarme durch die Software es insgesamt im Jahr 2025 gab, bleibt unbeantwortet.

Welches auffällige Verhalten führt zu einer Alarmierung?

Mannheim hat in der Innenstadt erst 68, jetzt insgesamt 72 Kameras installiert, um fünf Gebiete zu überwachen. Auf 76 Kameras soll diese Anzahl noch anwachsen. Betroffen sind der Bahnhofsvorplatz, der Marktplatz, die Shopping-Passage der Breiten Straßen sowie der Parade- und der Alte Messplatz.

Das sind Orte mit erhöhter Kriminalitätsbelastung, vor allem durch Rauschgiftdelikte und Straßenkriminalität. Da eine anlasslose dauerhafte Videoüberwachung stark in Grundrechte von ganz unverdächtigen Passanten eingreift, braucht es eine gute Begründung und eine dezidierte Rechtsgrundlage. Weil die Grundrechtsbelastung bei einer stetigen automatisierten Verhaltenserkennung nochmals steigt, schuf der Gesetzgeber dafür eine eigene gesetzliche Regelung.

Keine Straftaten, aber Kamera-Überwachung

Heute haben 59 der Kameras eine Verbindung zu der Software, die rund um die Uhr Aktivitäten auswertet und bei Alarm an einen Video-Sachbearbeiter im Mannheimer Polizeipräsidium weiterreicht. Nach zwei Stunden werden die Beamtinnen und Beamten an den Bildschirmen ausgetauscht. Ist nach Dienstende kein Video-Sachbearbeiter zur Stelle, werden die von der Software detektierten Szenen, die einen Alarm auslösen, an einen Einsatzleiter gemeldet.

Welches auffällige Verhalten zu einer Alarmierung führt, dazu macht das Mannheimer Polizeipräsidium auf Nachfrage von netzpolitik.org keine Angaben. Die Frage nach den 17 definierten Aktivitätsmustern, die auch der Mannheimer Morgen erwähnt und die Grundlage der 10.000 Filmszenen sein dürften, bleibt unbeantwortet. Das bedürfe erst der „Abklärung“, schreibt das Polizeipräsidium auf erneute Nachfrage. Unbeantwortet bleibt auch die Frage, in welchem Zeitraum die 10.000 Szenen von den polizeilichen Schauspielern eingespielt werden sollen.

Strategischer Technologiepartner des Projekts ist das Fraunhofer IOSB (Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung) aus Karlsruhe. Jahrelang testet die Polizei nun deren Software, um sicher zu unterscheiden, ob es sich um eine „polizeilich relevante Situation“ wie eine Rangelei oder aber um einen Tanz oder eine Umarmung handelt. Ursprünglich war der Test auf fünf Jahre angelegt, aus dem Probebetrieb kam die „Experimentalsoftware“ offenbar bis heute nicht heraus.

Von Anfang an gab es auch keine Angaben, mit welcher Zuverlässigkeit und welcher Fehlerrate die Erkennung eigentlich als erfolgreich gelten kann. Es heißt bis heute auf der Projekt-Website des IOSB, dass sich das „erst im Verlauf des Projekts erweisen“ werde. Wie viele Fehlalarme oder Falschbewertungen aktuell in dem Pilotprojekt zu verzeichnen sind, beantwortet das Mannheimer Polizeipräsidium auf Nachfrage von netzpolitik.org nicht.

Weiter schauspielernde Polizisten

Neben den Schauspielstunden für die angepeilten 10.000 Szenen ist politisch übrigens bereits der weitere Ausbau der Dauerbeobachtung abgemacht: Der Koalitionsvertrag von Grünen und CDU sieht vor, die „intelligente Videoüberwachung nach Vorbild des Mannheimer Modellprojekts“ noch auszuweiten. Man wolle zum einen „an zwei weiteren Standorten pilotieren“, als wären acht Jahre Test nicht genug.

Zum anderen plant Grün-Schwarz neben der Live-Beobachtung durch automatisierte Verhaltenserkennung nun auch die „biometrische Fernidentifikation“. Künftig sollen also Gesichter der Vorbeilaufenden gescannt und erkennungstechnisch erfasst und abgeglichen werden. Im Dauertest Mannheim wird hingegen bisher keine Gesichtserkennung verwendet. Für die geplante biometrische Auswertung muss wegen der erheblichen Grundrechtseingriffe selbstverständlich wieder eine Gesetzesgrundlage her, die noch zu schaffen wäre.

Bis dahin sollen Trupps schauspielernder Polizisten weiterhin als Kriminellen-Doubles unzählige Filme aufzeichnen, „mit Bodenmatte, uniformiertem Begleitpersonal und mehrseitigem Drehbuch mit genauen Bewegungsanweisungen“. Ob ihre Bemühungen und das Filmmaterial jedoch dazu beitragen, das erwünschte Ziel zu erreichen, nämlich die Polizei zu entlasten, ist offen.

Statt wie einst geplant 2023 soll das Projekt nun Ende 2026 bilanziert werden. Auch andere Bundesländer dürften sich für die Ergebnisse interessieren, schon weil sie gesetzliche Befugnisse für Verhaltensscanner in Landespolizeigesetzen bereits geschaffen haben oder dies vorhaben.

„Abgerechnet wird zum Schluss“, sagte der damalige Mannheimer Polizeipräsident und wollte die Software nicht voreilig loben. Doch dass auch die Öffentlichkeit diese Abrechnung bekommt und hinreichend informiert wird, bleibt bislang nur zu hoffen. Bei früheren polizeilichen Überwachungstests, etwa am Bahnhof Südkreuz, gab es im Nachgang Berichte und Zahlen, um eine öffentliche und auch wissenschaftliche Bewertung zu ermöglichen. Darauf warten Interessierte in Mannheim auch nach Jahren noch.


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Harte Kritik am Thüringer Polizeigesetz: „Verfassungsrechtlich ist das nicht tragbar“

05. August 2026 um 12:08

Thüringen soll ein neues Polizeigesetz bekommen, das eine Vielzahl weiterer Befugnissen einführt. Zahlreiche Expert*innen haben sich mit dem Entwurf auseinandergesetzt. Aus ihrer Sicht ist er mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

Ein Kameraturm vor grauem Himmel
Die Livestreams der Videoüberwachung in Thüringen (hier am Erfurter Anger) sollen künftig automatisiert nach bestimmten Verhaltensmustern durchsucht werden. CC-BY-NC-SA 4.0: Denis Glismann

Wie viele andere Bundesländer soll auch Thüringen ein Polizeigesetz bekommen, das verschiedene Maßnahmen automatisierter Überwachung erlaubt: Datenanalysen, Videoüberwachung mit Gesichts- und Verhaltenserkennung, Gesichtersuche im Internet und vieles mehr.

Im Rahmen einer Anhörung im Innenausschuss haben 32 Menschen und Verbände Stellungnahmen dazu abgegeben. Die Hälfte von ihnen hat uns ihre Analysen zukommen lassen. Aus den Papieren wird ersichtlich: Das Polizeigesetz steht an mehreren Stellen im Konflikt mit dem Grundgesetz. Eine Reihe von Expert*innen sieht sogar eine deutliche Unvereinbarkeit. Wir haben uns angeschaut, was die Kritiker*innen zu den Befugnissen sagen.

Präventives Sicherheitsrecht statt Gefahrenabwehr


Der Verein Digitalcourage unterstreicht in seiner Stellungnahme, dass Freiheit, informationelle Selbstbestimmung und andere Grundrechte die Grundlage einer demokratischen Gesellschaft seien. Zugleich kämen jede neue Kameraanalyse, jede Datenverknüpfung und jede biometrische Identifizierung zu einem bereits bestehenden Überwachungsgefüge hinzu. „Der Rechtsstaat muss nicht alles technisch Machbare erlauben. Im Gegenteil: Seine Aufgabe ist es, Macht zu begrenzen“, schreibt Digitalcourage.

Aus Sicht des antifaschistischen Erfurter Bündnisses „Auf die Plätze“ treibt der Gesetzentwurf eine schleichende Normalisierung autoritärer Werkzeuge und entgrenzter Polizeiarbeit voran. Die Freiheitsrechte drohen laut dem Bündnis, „unter dem Deckmantel der Sicherheit verdrängt und zu inhaltsleeren Phrasen zu werden.“

Felix Ruppert, der an der Ludwig-Maximilians-Universität München Rechtswissenschaften lehrt, konkretisiert, dass der Entwurf an die Stelle des Gefahrenabwehrrechts ein präventives Sicherheitsrecht stelle, das sich „mittels kaum konturierter Voraussetzungen auf bloße Anhaltspunkte und Prognosen stützt und so auf Grundlage unklarer Eingriffsschwellen einen besonders weiten Anwendungsbereich zieht, dabei allerdings an vielen Stellen die gebotene Abwägung mit den damit einhergehenden Grundrechtseingriffen übergeht.“

Die Landesarbeitsgemeinschaft Jungen- und Männerarbeit Thüringen sieht die Gefahr aufziehen, dass damit zugleich „die strukturelle Absicherung präventiver und beratender Hilfesysteme unzureichend berücksichtigt bleibt.“

Auf dem Weg zur „Superdatenbank“?


Der Chaos Computer Club hat seine Stellungnahme gemeinsam mit drei Hackspaces aus dem Bundesland abgegeben. Darin fokussiert er unter anderem auf die Befugnis zur automatisierten Datenanalyse, wie sie mit Palantir-Software möglich ist. Diese und die damit einhergehende Zusammenführung zahlreicher Datenbestände stellen, so der CCC, besonders intensive Grundrechtseingriffe dar.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2023 in einem Grundsatz-Urteil Datenanalyse-Befugnisse aus Polizeigesetzen als verfassungswidrig eingestuft – im Fall von Hessen und Hamburg. Es forderte hohe Eingriffsschwellen für die immens invasive Kontrolltechnik. So muss zum Beispiel eine hinreichend konkretisierte Gefahr vorliegen, damit die Nutzung des Werkzeugs rechtmäßig ist. Thüringen bleibt dabei hinter den Vorgaben zurück, schreibt der CCC, weil die nötige Bedrohung im Gesetzentwurf zu vage formuliert sei.

Kristin Pfeffer, die an der Hochschule der Polizei Hamburg Öffentliches Recht lehrt, schreibt, dass mit den polizeilich erfassten Daten auch weitere Register verknüpft werden könnten, beispielsweise das Melde‑, Waffen‑, Führerschein- oder Kfz-Register, ebenso Daten, die von Geheimdiensten oder anderen Staaten erhoben werden. Pfeffer bemängelt, dass der Entwurf nicht darauf eingeht, wie diskriminierende Algorithmen verhindert und die Nachvollziehbarkeit sichergestellt werden sollen.

„Ein ganz neuer Eingriff von besonderer Eingriffsintensität bestünde im Anlegen einer neuen vorsorglichen ‚Superdatenbank‘“, schreibt Pfeffer zudem. Eine solche sei verfassungsrechtlich durch nichts zu rechtfertigen. Sollte Derartiges nicht beabsichtigt sein, müsse das Gesetz dies klarstellen.

„Selbsterfüllende Prophezeiung“


Digitalcourage kritisiert, dass für die Analyse auch Daten von von „Opfern, Zeug*innen, Hinweisgeber*innen, Anzeigeerstatter*innen und anderen unbeteiligten Dritten“ verwendet werden sollen, die sich nichts zuschulden haben kommen lassen. Gewonnen würden diese Daten aus „Verdächtigungen, Kontakten, Hinweisen, früheren Kontrollen, Zeugenaussagen und Zufallsfunden“.

In dieser Mischung sieht das Digitalcourage eine weitere Gefahr. Denn: „Polizeidaten sind keine neutrale Abbildung von Kriminalität. Sie spiegeln auch bisherige Kontrollpraxis wider.“ Auf diese Weise käme es zu einer selbsterfüllenden Prophezeiung: Wo die Datenanalyse Gefahren vermutet, wird stärker kontrolliert. Und wo stärker kontrolliert wird, werden mehr Verstöße gefunden. Diese Funde bestätigen anschließend die vermeintliche Prognose. „Am Ende wirkt die Maschine treffsicher, obwohl sie bestehende Ungleichheiten nur verstärkt“, schreibt Digitalcourage.

Das antifaschistische Erfurter Bündnis „Auf die Plätze“ befürchtet, dass der Gesetzentwurf auch komplexe Profilbildungen ermögliche, die etwa Bewegungsmuster, das soziale Umfeld und persönliche Neigungen umfassen. „Solche Werkzeuge sind ein Geschenk an zukünftige autoritäre Regierungen, da sie eine Identifizierung und Verfolgung politischer Gegner massiv erleichtern können“, schreibt das Bündnis. Der Paragraf mit der Datenanalyse-Befugnis solle deshalb ersatzlos aus dem Entwurf gestrichen werden.

Die Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit und den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, vermisst in ihrer Stellungnahme unter anderem eine Regelung zur Speicherdauer in der Analyse-Datenbank. Mit der aktuell geplanten Regelung könnten personenbezogene Daten über einen sehr langen Zeitraum unter bestimmten Bedingungen sogar unbegrenzt gespeichert werden, was Specht-Riemenschneider für unverhältnismäßig hält.

Sorge vor dem faschistischen Überwachungsstaat


Nils Zurawski, der an der Universität Hamburg lehrt, hält umfassende Datensammlungen gerade auch angesichts einer drohenden autoritären Regierung für gefährlich, insbesondere wenn sie Personen umfassen, die bislang nicht im Fokus der Polizei standen.

Auch Digitalcourage erachtet es als politisch fahrlässig, Überwachungsinstrumente zu schaffen, mit denen künftige Regierungen das Verhalten von Personen automatisiert bewerten können. Sie könnten die Befugnisse zudem dazu missbrauchen, „um Klimaaktivist*innen elektronische Fußfesseln anzulegen, engagierten Gewerkschafter*innen die Teilnahme an Streiks zu erschweren, bei Demonstrationen mittels Drohnen massenhaft Handydaten auszulesen“.

Das Auf-die-Plätze-Bündnis hat ebenfalls die Gefahr einer rechtsradikalen Regierungsübernahme auf dem Schirm. Angesichts dessen „sollte das Ziel von Sicherheitspolitik die Sicherung von Grund- und Freiheitsrechten und von Minderheiten sein, welche in Thüringen schon bald Angriffen durch den Staat selbst ausgesetzt sein könnten“, schreibt das Bündnis. Sicherheitspolitik solle auf soziale Sicherheit setzen und die Ursachen von Kriminalität wie Armut bekämpfen.

Verhaltensscanner: Wenig Forschung, viel Marketing


Der CCC glaubt nicht an die Wirksamkeit von Videoüberwachung und verweist dafür auf eine Metastudie sowie einen Bericht des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen. Die auf der Videoüberwachung aufbauende automatisierte Verhaltensanalyse sieht der CCC nicht bereit für den Wirkbetrieb. Es gäbe in dem Bereich zu wenig Forschung, dafür aber viele Marketing-Versprechen. Dementsprechend seien Videoüberwachung und insbesondere die geplanten Verhaltensscanner „zur Gefahrenabwehr ungeeignet.“

Auch AlgorithmWatch verweist darauf, dass die Wirksamkeit der automatisierten Verhaltensanalyse bislang nicht hinreichend untersucht wurde. Es gebe keine unabhängige Evaluation der in Deutschland bekannten Einsätze dieser Überwachungstechnologie.

Die Technologie filtere das Verhalten aller Personen in einem bestimmten Bereich pausenlos und analysiere es auf bestimmte Muster hin, schreibt Felix Ruppert. „Mit dem verfassungsgerichtlich zugestandenen Recht, […] nicht permanent dem Gefühl einer Überwachung ausgesetzt zu sein, lässt sich dies nur schwerlich in Einklang bringen“, so der Jurist. „Verfassungsrechtlich ist das nicht tragbar“, schreibt Ruppert. Es ergäbe sich „ ein erheblicher Überwachungseffekt auf die Gesamtgesellschaft“.

Gesichtersuchmaschinen: Gefahr für die Versammlungsfreiheit


Der Gesetzentwurf soll der Thüringer Polizei auch die Möglichkeit geben, mit Hilfe von Software im Internet nach bestimmten Gesichtern und Stimmen zu suchen. Aus Sicht der Bundesdatenschutzbeauftragten sei dies wegen „des hohen Eingriffsgewichts sowie der zu pauschalen und undifferenzierten Ausgestaltung […] mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht vereinbar.“

Insbesondere für die Grundrechte unbeteiligter Personen bestehe ein sehr hohes Risiko. Außerdem könne jede Fehl-Erkennung im Bereich polizeilicher Maßnahmen zu „mitunter auch dauerhaften erheblichen Einschränkungen der Lebensführung sowie gesellschaftlichen und beruflichen Nachteilen führen.“

Der Einsatz von Gesichtersuchmaschinen bedeute in der Praxis, „dass unzählige Fotos, Videos und Sprachaufnahmen von Unbeteiligten durchsucht werden, obwohl sie keinerlei Anlass gegeben haben“, schreibt Digitalcourage. Dass diese Personen die Daten zum Teil freiwillig ins Netz gestellt haben, spiele dabei keine Rolle. „Wer ein Urlaubsfoto hochlädt, auf einem Gruppenbild erscheint, auf einer Demonstration gefilmt wird, in einem Livestream auftaucht oder auf einer Vereinsseite zu sehen ist, stellt sich damit nicht für eine staatliche Datenbank bereit“, so die NGO.

Der Jurist Felix Ruppert kritisiert, dass das Gesetz keine Kategorisierung der zu suchenden biometrischen Daten vornehme. So sei es möglich, neben Gesichts- und Stimmerkennung die Identifikation von Menschen auch über ihren Gang oder ihre Iris vorzunehmen. In Zeiten technischen Fortschritts besäße die Befugnis damit eine „nicht vollauf überschaubare Breite“.

Das Auf-die-Plätze-Bündnis verweist darauf, dass sich auf Bildaufnahmen etwa von Demonstrationen künftig nahezu alle Teilnehmenden identifizieren ließen. Das Bündnis sieht darin eine Gefahr für die Versammlungsfreiheit. Schwierig sei auch, dass der Entwurf keine Benachrichtigung der von einem biometrischen Abgleich betroffenen Personen vorsehe; ein solcher sei auch nur mit erheblichem Aufwand durchsetzbar. Betroffene hätten demnach keine Möglichkeit, gegen die Nutzung ihrer biometrischen Daten vorzugehen.

Elektronische Fußfessel und die drohende Ausweitung präventiver Polizeiarbeit


Mit dem Gesetzentwurf soll auch der Einsatz der elektronischen Fußfessel ausgeweitet werden. Diese will die Landesregierung künftig nicht nur Tätern der häuslichen und sexualisierten Gewalt aufzwingen, sondern auch Menschen, die beispielsweise mutmaßlich eine Gefahr für „Anlagen mit unmittelbarer Bedeutung für das Gemeinwesen“ darstellen. Der Landesfrauenrat Thüringen sieht das kritisch. Er fürchtet eine generelle Ausweitung der präventiven Polizeiarbeit und fordert klare Angaben, in welchen Fällen und ab welcher Schwere der drohenden Tat die Fußfessel eingesetzt werden soll.

Das Auf-die-Plätze-Bündnis sieht die Ausweitung des Fußfesseleinsatzes ebenfalls kritisch. „Denn eine unmittelbare Bedeutung für das Gemeinwesen hat prinzipiell jede Anlage, aus der sich ein direkter Nutzen für einen bestimmbaren Personenkreis ziehen lässt – darunter können Kindergärten, Schwimmbäder, Straßen, aber unter Umständen auch Unternehmen fallen“, schreibt das Bündnis. Denkbar ist demnach also, dass bereits eine drohende Straßenblockade zum Fußfesseleinsatz führen kann.

Geschäftsstelle und Vorstand von Demokratischer Jugendring Jena befürchten: „Wenn eine elektronische Aufenthaltsüberwachung nicht strikt auf den Schutz konkret gefährdeter Personen für den Bereich der häuslichen Gewalt begrenzt wird, kann sie zu einem Instrument gegen politische und soziale Bewegungen werden.“

Taser-Einsatz und Kennzeichenscanner


Der Jurist Andreas Ruch von der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen problematisiert in seiner Stellungnahme die Einführung von Elektroimpulswaffen. Er fürchtet, dass damit polizeiliche Gewaltanwendung normalisiert wird und die Einsatzkräfte in immer mehr Situationen versuchen, diese mit Hilfe von Waffen aufzulösen. Der Einsatz von Tasern sei „mit erheblichen Unsicherheitsfaktoren behaftet“, schreibt Ruch. Die Auswirkungen etwa auf Herzerkrankte oder Schwangere seien nicht untersucht.

Felix Ruppert von der Uni München hält zudem fest, dass eine anlasslose, ohne konkrete Gefahrenlage durchgeführte automatisierte Kennzeichenerkennung unzulässig ist. Dennoch sei die Technologie im Gesetzentwurf „weitgehend voraussetzungsarm“ verankert. Damit werde beispielsweise auch die Erstellung von Bewegungsprofilen möglich.

Geschäftsstelle und Vorstand von Demokratischer Jugendring Jena sehen im Kennzeichenscanner auch eine Bedrohung für die gesellschaftliche Partizipation von Jugendlichen. „Gerade Fahrten zu Demonstrationen, Gedenkveranstaltungen, CSDs, Protesten für Vielfalt und eine offene Gesellschaft, Fanbegegnungen oder Jugendverbandswochenenden dürfen nicht den Eindruck erzeugen, dass politische und jugendkulturelle Mobilität staatlich mitprotokolliert wird“, schreiben sie.

Hinweis: Die Stellungnahme des CCC wurde unter anderem von Constanze Kurz verfasst, die als Redakteurin bei netzpolitik.org arbeitet.


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Videoüberwachung in Berlin: Adesso SE baut Verhaltensscanner für die Polizei

14. Juli 2026 um 12:00

Die Videoüberwachung mit automatisierter Verhaltenserkennung, die in Berlin geplant ist, wird von Adesso SE errichtet. Damit baut erstmals in Deutschland ein privatwirtschaftliches Unternehmen eine derartige Infrastruktur in den öffentlichen Raum. Adesso SE ist für ein massives Datenleck bekannt.

Ein Bild vom U-Bahneingang Kottbusser Tor in Berlin
Zunächst soll der Kotti im Fokus stehen, dann die Technologie auch anderswo in Berlin eingesetzt werden. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Ralf Knüfer, Bearbeitung netzpolitik.org

Der Anbieter, der Berlin mit KI-gestützter Videoüberwachung aufrüsten wird, heißt Adesso SE. Das gab die Polizei Berlin gegenüber netzpolitik.org bekannt. Adesso SE ist eine international agierende IT-Holding mit Hauptsitz in Dortmund. In den deutschen Städten, in denen die Polizei bereits Verhaltensscanner betreibt, in Mannheim und Hamburg, hat sie das Fraunhofer IOSB entwickelt. Das ist ein Teil der Fraunhofer-Gesellschaft, eines gemeinnützigen Vereins.

Mit Adesso SE baut nun erstmals ein privatwirtschaftliches Unternehmen eine derartige Infrastruktur für den Produktivbetrieb in den öffentlichen Raum. Laut des Ende 2025 verabschiedeten Berliner Polizeigesetzes darf auch kommerzielle Überwachungstechnologie mit den personenbezogenen Daten von Berliner*innen trainiert werden.

Schon am 1. Juni berichtete Oliver Türpe von der Berliner Polizei im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses, dass der Zuschlag für die Errichtung von Videoüberwachung mit automatisierter Verhaltenskontrolle an sogenannten kriminalitätsbelasteten Orten in Berlin an die Adesso SE ging. Laut Ausschreibung stehen dafür vier Millionen Euro zur Verfügung. Gegenüber netzpolitik.org wollte die Polizei den Hersteller zunächst nicht nennen, bestätigte auf Nachfrage den Zuschlag für Adesso SE nun aber doch.

Adesso fungiert als Generalunternehmer



Adesso SE darf zur Erfüllung des Auftrages auch Hard- und Software anderer Hersteller einkaufen, so lange diese in Europa ansässig sind. Das Unternehmen hat dieses Jahr seinen Firmenhauptsitz in Dortmund mit einer KI-gestützten Überwachungslösung ausgerüstet. Dabei arbeitet Adesso SE mit dem Video-KI-Unternehmen Staige zusammen, an dem Adesso SE Anteile hält.

Die Videoüberwachung am Firmensitz beschreibt das Unternehmen so: „Die integrierte KI analysiert die Videodaten in Echtzeit, erkennt Bewegungsmuster automatisch und erstellt fortlaufend ein vollständiges Lagebild […] Erkennt die KI im Livestream Auffälligkeiten entlang der vorab definierten Regeln, informiert sie das Sicherheitspersonal.“ Das klingt ziemlich genau wie das, was Berlin will.

Das ausführende Video-KI-Unternehmen Staige hat sich unter anderem auf Sicherheitslösungen für Nahverkehr und öffentlichen Raum spezialisiert. Über 1.400 dieser Systeme habe man bereits installiert. Die Software detektiert beispielsweise Schläge, Tritte und andere Bewegungen, die auf einen Kampf hindeuten – so wie es in Berlin gefordert ist. Sie kann aber angeblich auch Menschenströme tracken und Personen über mehrere Kameras hinweg verfolgen.

Adesso SE, die Holding hinter Staige, ist für einen beeindruckenden Sicherheitsvorfall bekannt. Von Mitte 2022 bis Anfang 2023 waren Angreifer*innen im IT-System des Unternehmens unterwegs. Sie installierten manipulierte Komponenten und hatten so weitreichenden Zugriff.


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Sicherheitsgesetz-Welle: Einer Demokratie unwürdig

13. Juli 2026 um 14:39

Am Freitag hat der Bundestag den Einsatz von KI-Kameras an Bahnhöfen beschlossen. Weitere automatisierte Überwachungstools sollen folgen. Doch die haben in einer Demokratie nichts verloren. Ein Kommentar.

Illustration eines zerfließenden Auges.
Video-KI, Gesichtersuchmaschine, Megadatenbank: Die Möglichkeiten polizeilicher Einsichtnahme werden massiv entgrenzt. – Alle Rechte vorbehalten: Imago / fStopImages

Im vergangenen Jahr hat automatisierte Videoüberwachung des öffentlichen Raums in Deutschland einen erstaunlichen Siegeszug hingelegt. Zuvor gab es sie nur in Mannheim. Vor fast genau einem Jahr wurde sie in Frankfurt am Main gestartet, vor zehn Monaten in Hamburg.

In Berlin wird der Einsatz gerade vorbereitet, ebenso in zwei Städten in Baden-Württemberg. Und am Freitag hat der Bundestag den Einsatz an deutschen Bahnhöfen beschlossen. Vier Tage zuvor hat das Innenministerium einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der dem Verfassungsschutz den Zugriff auf Überwachungsanlagen erlaubt.

Die Kontrolle von Menschen mittels automatisierter Videoüberwachung eskalierte innerhalb eines Jahres vom experimentellen Probelauf zur kommenden Realität. Das ging rasant.

Die Systeme in den verschiedenen Städten erkennen bislang entweder bestimmte Verhaltensmuster oder Gesichter auf Videostreams. In Baden-Württemberg und an den deutschen Bahnhöfen sollen die Technologien zusammen ausgerollt werden.

Die Bundesregierung will BKA und Bundespolizei zudem bald weitere, extrem invasive Maßnahmen der automatisierten Überwachung erlauben: Eine Internetsuchmaschine für Stimmen und Gesichter und eine Megadatenbank mit KI-gestützter Analyse, wie sie auch Palantir im Angebot hat. Entsprechende Befugnisse für BND und Verfassungsschutz finden sich ebenfalls im Entwurf des Geheimdienstgesetzes.

Der gläserne Mensch unter Generalverdacht



Zusammengedacht ergibt das ein System, das vollautomatisiert kontrolliert, was Menschen in der Öffentlichkeit tun, sie bei unerwünschtem Verhalten identifiziert und dann gleich auch noch recherchiert, wo sie sich bewegen und mit wem sie bekannt sind.

Jede einzelne der kommenden Technologien stellt alle Menschen unter Generalverdacht. Jedes Gesicht wird gescannt, jedes Verhalten wird bewertet, jeder Mensch, der mit der Polizei zu tun hat, landet in der Megadatenbank. Die totalitären Tendenzen sind der automatisierten Überwachung immanent. Sie gefährdet die Demokratie und läuft ihr ganz grundsätzlich zuwider.

Demokratie ist die Aushandlung der Bedürfnisse verantwortungsbewusster Individuen, von denen angenommen werden muss, dass sie sich angemessen verhalten. Abweichungen können geahndet werden, doch ohne die grundsätzliche Vor-Annahme der Wohlgesonnenheit seiner Bewohner*innen kippt ein System ins Totalitäre. Demokratie hat auch etwas mit Vertrauen zu tun. Wer meint, alle Menschen fürchten zu müssen, wird versuchen, sie zu kontrollieren. Da wo jeder verdächtig ist, beginnt der Überwachungsstaat.


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Neues Bundespolizeigesetz: Der Bundestag hat das Zeitalter der automatisierten Überwachung eingeläutet

10. Juli 2026 um 15:47

Die Bundespolizei soll an Bahnhöfen Videoüberwachungssysteme einsetzen, die Menschen identifizieren und ihr Verhalten beurteilen. Heute wurde das Gesetz vom Bundestag verabschiedet. Bald sollen weitere KI-Überwachungs-Tools kommen.

Eine graue Bahnhofsszene, ein farbiges Kreuz markiert eine Person.
Der Bundestag hat ein neues Bundespolizeigesetz verabschiedet. Darin enthalten: die Berechtigung zu vollautomatisierter Videoüberwachung. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Preston Foster / Montage: netzpolitik.org

Ohne sich gründlich darauf vorbereiten oder gar Expert*innen konsultieren zu können, haben die Abgeordneten des Bundestag heute das Zeitalter der automatisierten Überwachung auf Bundesebene eingeläutet. Die massive Verschärfung des Bundespolizeigesetzes hat die schwarz-rote Koalition erst drei Tage vor der Abstimmung offenbart. Mit ihren Stimmen wurde das Gesetz auch verabschiedet. Eigentlich sollte nur eine Anpassung an die Vorgaben des Grundgesetzes beschlossen werden.

2016 hatte das Bundesverfassungsgericht wesentliche Teile des BKA-Gesetzes für verfassungswidrig erklärt. Heimliche Überwachung darf nur in engen Grenzen stattfinden, so der Tenor. Da sich viele Regelungen aus dem BKA-Gesetz auch im Bundespolizeigesetz fanden, wurde auch dessen Entschärfung notwendig. Und aus dieser Entschärfung ist nun eine Verschärfung und damit der Beginn einer neuen Ära der Kontrolle geworden.

Software soll der Polizei bei der Arbeit helfen, sie effizienter machen und Personal einsparen. Eine ganze Reihe von softwaregestützten Überwachungsbefugnissen ist gerade auf dem Weg durch den Bundestag, wurde dort diese Woche bereits in erster Lesung besprochen.

Als erstes final beschlossen wurde am heutigen Freitag das Bundespolizeigesetz: Es erlaubt Videoüberwachung, beispielsweise an Bahnhöfen, die automatisch Menschen identifiziert und Verhalten bewertet. Irene Mihalic, Grünen-Abgeordnete sagte während der Bundestagsdebatte zum Gesetz: „Mit der biometrischen Echtzeitüberwachung greift die Koalition tief in Grundrechte ein.“ Clara Bünger von der Linken sagte: „Die flächendeckende Überwachung wird für Millionen zum Normalzustand.“ Und: „Dafür bekommt der Innenminister fast eine Milliarde mehr als im Vorjahr. Eine Milliarde für Überwachung.“

Mit den kommenden Sicherheitsgesetzen soll die Bundespolizei – wie auch das BKA – zudem eine Art Internet-Suchmaschine für Gesichter und Stimmen und eine KI-gestützte Megadatenbank erhalten, die selbstständig Verdächtige definiert. Die Befugnisse aus den Sicherheitsgesetzen bilden ab, was aktuell technisch möglich ist. Sie sind aus Perspektive der Grundrechte höchst fragwürdig, denn sie setzen alle Menschen unter Generalverdacht.

90 Sekunden im Netz:
Pia erklärt Verhaltensscanner

Verhaltensscanner sind KI-Systeme, die Videoaufnahmen daraufhin analysieren, was Menschen gerade tun.

Und die automatisierte Verhaltensanalyse ist nur ein Schritt hin zu einer noch ganzheitlicheren Überwachung.

Entmenschlichung der Polizeiarbeit

Es ist eine Zeitenwende. Wo bislang noch menschliche Polizist*innen uns auf Bildschirmen beobachteten oder Schlüsse aus persönlichen Daten zogen, wird künftig immer öfter Software agieren. Es ist auch: eine Entmenschlichung der Polizeiarbeit.

In zahlreichen Bundesländern wurden oder werden Gesichtersuchmaschine, Megadatenbank und KI-Kameras bereits erlaubt, doch mit der Änderung des Bundespolizeigesetzes werden die Technologien, die bislang nur vereinzelt und in Insellösungen genutzt wurden, bundesweit ausgerollt. Alexander Throm von der CDU sagte bei der finalen Bundestagsdebatte zur Einführung der KI-Kameras: „Das wird maßstabsbildend werden für die Länder der Bundesrepublik.“

Der nun verabschiedete Gesetzentwurf enthält neben der Befugnis zur automatisierten Videoanalyse auch weitere digitale Überwachungsbefugnisse, nämlich Regelungen zur Nutzung von Staatstrojanern, Drohnen, Stillen SMS, IMSI-Catchern, Fluggastdaten-Erhebung und Kennzeichenscannern.

Die KI-Überwachung ist ein Projekt aus Ampel-Zeiten. Es wurde vom Scheitern der Koalition gestoppt, jetzt versucht Schwarz-Rot, es zu vollenden. Doch es kann noch verhindert werden. 2021 hat der Bundesrat eine vorhergehende Fassung des Gesetzes abgelehnt, auch dieses Mal muss er seine Zustimmung geben.


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Software zur Überwachung Berlins ausgewählt: Verhaltensscanner am Kotti startet noch im Sommer

03. Juli 2026 um 08:07

Die Berliner Polizei hat sich für eine Verhaltensscanner-Software entschieden. Die automatisierte Überwachung des öffentlichen Raums soll noch in diesem Quartal am Kottbusser Tor starten. Später soll das System auch an weiteren hochfrequentierten Orten das Verhalten von Passant*innen analysieren.

Eine Installlation mit Postern auf denen Augenpaare abgedruckt sind und die an der Hochbahn-Station Kottbusser Tor hängen, Schriftzug scheint spiegelverkehrt durchs Glas.
Kottbusser Tor – Kreisverkehr (+U-Bahn-Station) unter Beobachtung. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Mikolas Voborsky

Die Berliner Polizei hat sich eine neue Software ausgesucht. Die analysiert, was Menschen tun, und teilt das in „egal“ und „problematisch“ ein. Dazu kommt eine spezielle Videokamera-Variante, die Bilder für die Analyse-Software liefert. Nicht nur die Auswahl, sondern auch die „validierende Teststellung“ des Systems sei abgeschlossen, so die Polizei zu netzpolitik.org.

Noch im dritten Quartal, also bis Ende September, wird voraussichtlich die erste Verhaltensscanner-Kamera am Kottbusser Tor installiert. Es wird die erste Kamera, die in Berlin für die Polizei anlasslos und legal den öffentlichen Raum filmt. Eine Zeitenwende.

Vasili Franco, innenpolitischer Sprecher der Grünen im Abgeordnetenhaus, sagt: „Die Videoüberwachungspläne des Senats sind Irrsinn. Seit Jahren belegen Studien, dass Videoüberwachung bestenfalls Kriminalität verlagert, aber nicht wirksam bekämpft.“

Das Verhaltensscanner-System soll automatisiert Gewalt- und Notsituationen erkennen und die kritischen Aufnahmen einer Person vorführen, die dann womöglich zu weiteren Maßnahmen greift. In Mannheim scannt ein derartiges System seit acht Jahren Passant*innen, oft ohne deren Kenntnis. Seit vergangenem Jahr ist die gleiche Technologie in Hamburg im Einsatz. Die Hälfte der Bundesländer hat die automatische Verhaltenskontrolle bereits erlaubt oder will sie erlauben.

Die Software diskriminiert Wohnungslose

Aus Mannheim ist bekannt, wie die Software funktioniert. Sie sucht nicht – was ihr erklärtes Ziel ist – nur Schläge oder Tritte, sondern detektiert auch „Tanzen“, „jemanden Umarmen“ und viele andere harmlose Tätigkeiten, um diese von einem Schlag oder Tritt abzugrenzen.

Wie die Berliner Polizei mitteilt, soll das Berliner System auch bei liegenden Personen Alarm schlagen. Um in Notsituationen schnell zu reagieren, so die Begründung. In Hamburg ist der Alarm bei „Liegen“ ebenfalls scharfgeschaltet. Auf den dort überwachten Plätzen halten sich, wie in Berlin am Kottbusser Tor, viele wohnungslose Menschen auf. Dass die Alarmierung einen diskriminierenden Fokus auf die bereits stigmatisierte Personengruppe legt, ist unumgänglich.

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Nach dem Kottbusser Tor will die Berliner Polizei die Warschauer Brücke an die Videoüberwachung und das Verhaltenserkennungs-System anbinden, dann den Alexanderplatz und den Görlitzer Park mit umliegenden Arealen. All das sind hochfrequentierte Gebiete in Berlin.

Niklas Schrader, innenpolitischer Sprecher der Linken im Abgeordnetenhaus, sagt: „CDU und SPD schaffen eine Überwachungsdichte, der man sich kaum entziehen kann, wenn man sich durch den öffentlichen Raum bewegt. Zudem müssen alle Betroffenen damit rechnen, dass ihre Daten weiterverwendet werden, um die KI zu trainieren.“ Auch das erlaubt nämlich das neue Berliner Polizeigesetz.

Der Hersteller ist noch geheim

Am 26. Mai 2026 wurde das Vergabeverfahren abgeschlossen und der Entschluss für eine Software gefällt, so die Polizei. Sie weiß also seit über einem Monat, mit welcher Technologie sie die Menschen auf Straßen und Plätzen überwachen wird. Aber den Hersteller hält sie noch geheim.

Fünf Unternehmen hätten sich auf die Ausschreibung des Verhaltensanalyse-Systems beworben. Die Namen der Wettbewerber und des Gewinners sollen später öffentlich gemacht werden. Mannheim und Hamburg haben ihre Verhaltensscanner-Software vom Fraunhofer IOSB, aber auf dem Markt sind auch für Menschenrechtsverletzungen kritisierte Anbieter wie Hikvision.

Neben den genannten, mutmaßlich kriminalitätsbelasteten Orten will die Polizei auch im Objektschutz Verhaltensscanner-Technologie nutzen: am Berliner Rathaus, Alten Stadthaus und Jüdischen Museum. Hier ist der Betriebsstart für Ende 2026 geplant.


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Proteste gegen Polizeigesetz-Verschärfungen: Eine Welle von Widerstand

15. Juni 2026 um 11:50

Deutsche Polizeien sollen uns mit KI überwachen. Lange blieb der Aufschrei aus, jetzt gab und gibt es in gleich vier Städten Demonstrationen dagegen.

Eine Collage aus Demofotos
Am vergangenen Samstag sperrten Aktivist*innen einen rechten Youtuber (o.l.) von einer Anti-Überwachungsdemo in Berlin (o.r.) aus, dort fanden sich auch zahlreiche Papp-Kameras (u.r.). Zeitgleich lief eine Demo durch Kiel (u.l.).

Plopp, Plopp, Plopp, platzen die Regenschirme auf. Sie sind auf einen rechtsradikalen Youtuber gerichtet. Dessen Handykamera zeigt nun nicht mehr auf eine überwachungskritische Demonstration, sondern auf eine Wand aus schwarzem Textil.

Hinter den Schirmen stehen junge Menschen, teils erst 15 Jahre alt, mit Schlauchschals, Kapuzen, Sonnenbrillen vermummt. Sie skandieren: „Ich bin nichts, ich kann nichts, gebt mir einen Selfie-Stick.“ Sie wollen die Live-Übertragung des Nazi-Streamers stören. Und gleichzeitig noch viel mehr, nämlich: die Überwachungspläne der Bundesregierung aufhalten.

Gerade drängt die schwarz-rote Regierung ein Überwachungs-Gesetzes-Paket durch den Bundestag. Deutschland soll mit KI überwacht werden, die Menschen biometrisch identifiziert und kriminalistische Analysen, ja gar Listen von Verdächtigen erstellt. Ähnliche Befugnisse bekommen gerade auch viele Landespolizeien, dazu Videoüberwachung, die automatisch prüft, ob sich alle verhalten wie erwünscht. Es droht eine Megadatenbank mit Aufnahmen aus dem öffentlichen Raum, Standort- und Kommunikationsdaten, mindestens fallweise ist auch die Einbeziehung von Gesundheits- und Finanzinformationen möglich.

Die vermummten Nazi-Stream-Blockierer sind Teil einer Anti-Überwachungs-Demonstration, die sich am vergangenen Samstag gegen die neuen Befugnisse positionierte. Deutlich über 1.000 Menschen ergab eine grobe Zählung am Startpunkt in Berlin-Friedrichshain. Gleichzeitig lief eine Demo durch Kiel. 600 Menschen protestierten dort nach Angabe der Veranstalter*innen, 400 nach Schätzung der Polizei.

Nächstes Wochenende folgen Demonstrationen in Hamburg und Leipzig. In Sachsen, Thüringen und Niedersachsen richten Aktivisti Informationsveranstaltungen zu den jeweiligen Polizeigesetz-Verschärfungen aus.

Die Kämpfe aus den Bundesländern zusammenführen


Es ist eine bundesweite Bewegung, die hier gerade zueinanderfindet, eine Welle von Widerstand. Und die Demo in Berlin ist auch eine Art Vernetzungstreffen. Jonas Grill von der NGO Digitalcourage ist aus Bielefeld in Nordrhein-Westfalen angereist. Dort wird bereits Palantir-Software genutzt. „Es geht hier auch darum, die Kämpfe aus den Bundesländern zusammenzuführen“, sagt Grill.

Die Veranstalter*innen haben Pappkameras am Stiel ausgeteilt. Menschen halten sich aus Spaß die Attrappen ins Gesicht, lassen einander erahnen, wie das ist, im Fokus von Überwachungstechnologie zu sein. Unter den Show-Kameras formiert sich der schwarze Block, vermummte Gesichter verschanzen sich hinter Transparenten. Ein Mensch hält einen Stab in die Höhe, drei echte Überwachungskameras sind daran befestigt, wie Trophäen einer Jagd.

Es geht los. Fahnen flattern, Blaulicht flackert, Bass wummert, Menschen skandieren, „Palantir, nicht mit mir!“, oder „Regierungsspanner raus aus den Kiezen! Tech-Milliardäre raus aus den Kiezen! Überwachung aller Eliten!“ zum Beispiel. „Antibiometrische Aktion“ steht auf einem Schild. In der Vielfalt der Demonstrierenden – darunter Kinder und Rentner*innen – ist der schwarze Block letztlich nur ein Farbklecks von vielen. Lächelnde Menschen tanzen im Sonnenschein über die Warschauer Brücke in Berlin.

Einhorn traurig


„Vorratsdatenspeicherung macht das Einhorn traurig“, steht auf Linas Schild, daneben ist ein Bild eines traurigen Einhorns gemalt. Lina, die eine Schirmmütze mit der Aufschrift „privacy is normal“ trägt, ist Aktivistin beim Kleindatenverein. Sie wohnt zwischen Görlitzer Park und Kottbusser Tor, ihre alltäglichen Wege führen sie durch Zonen, die künftig mit KI-Kameras überwacht werden sollen. Sie fürchtet, dass die KI-Überwachung nicht mehr zu verhindern ist. „Aber wir können sie mitgestalten und die Spitzen rausnehmen“, glaubt sie.

Lina ist Privatsphärenfan, bei Demos wie dieser setzt sie ihr Telefon in den Flugmodus – damit Provider und Polizei nicht ihren Standort bekommen. Mit Hilfe der geplanten Gesichtersuchmaschine könnte sie jedoch auf Fotos der Demonstration verortet werden. Das ist unschön, aber kein Grund zu Schwänzen. „Wenn ich deshalb nicht komme, erreichen die ja, was sie wollen“, sagt Lina.

Sinje und Lukas sind in Brandenburg bei der Linksjugend Solid engagiert. Sie sind hier, weil es ihnen Sorgen macht, dass die KI-Überwachungstechnologie in Zukunft gegen marginalisierte Menschen eingesetzt werden könnte und dass nicht nur die CDU, sondern auch SPD und Grüne bei der Ausweitung der Polizei-Gesetze mitmachen. „Wir brauchen gar keinen Rechtsruck mehr“, sagt Sinje.

Ückück von den Datenpunks ist aus Dresden angereist und blickt auf die Demonstration, die gerade fast die gesamte Brücke einnimmt. „Das tut richtig gut zu sehen“, sagt sie.

Wenige hundert Meter nach dem Start: Die Demo führt ganz nah einem singulären Riesenhochhaus vorbei, einem schwarzen Block, wuchtiges Design. Es ist das Deutschland-Hauptquartier von Amazon. Der Konzern ist auch für seine Überwachungspraktiken weltbekannt. Ein Mensch wirft aus der Demonstration heraus einen Farbbeutel auf das Gebäude. „Man muss die staatliche mit der kapitalistischen Überwachung zusammendenken“, sagt einer der Vermummten.

„Viel mächtiger als alles, wovor man sich früher sorgte“


Überwachungsgesetze und Kontrollprojekte sorgen in Deutschland inzwischen beinah traditionell für einigen Wirbel. Das zeigten erstmals die Proteste zur 1983 geplante Volkszählung. In den 2000er- und 2010er-Jahren brachte die Kampagne „Freiheit statt Angst“ immer wieder zehntausende Menschen auf die Straße. 2018/19 gab es Proteste in ähnlicher Größenordnung gegen Polizeigesetz-Verschärfungen.

Lukas Theune ist Geschäftsführer des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV), einer der Organisationen, die zu der Demo aufgerufen haben. Er sagt: „Es gab immer wieder Proteste gegen die Aufrüstung der Sicherheitsgesellschaft. In dieser Tradition stehen wir sicherlich, aber was jetzt eingeführt wird, ist noch viel mächtiger als alles, wovor man sich früher sorgte. Jetzt ist es wichtig, dass die große Mehrheit, die diese Maßnahmen nicht will, vernehmbar wird und Widerstand leistet.“

Es ginge gerade um eine grundlegende Veränderung der Sicherheitsarchitektur und der Art und Weise, wie wir als Gesellschaft leben können. Theune fürchtet, „dass wir zu einer gläsernen Gesellschaft werden, dass der Staat alles, was wir machen, weiß, dass er uns total überwacht“.

Die Demo führt auf einen kritischen Punkt zu: Zwei Kuppelkameras in der Unterführung unter der neu eingerichteten Polizeiwache am Kottbusser Tor. Die ist sowieso Hassobjekt der Linken in Berlin. Und die Kameras dort filmen anscheinend ohne Rechtsgrundlage öffentlichen Raum. An ihnen könnte sich die Wut über die zunehmende Überwachung entladen. Die Polizei verspricht laut Veranstalter*innen, dass die Kameras hochgedreht und abgedeckt sein werden, wenn die Demo passiert. Dann ändert sie ihre Meinung, teilt eine Änderung der Route mit. Nun soll es doch nicht wie geplant unter den Kameras hindurchgehen.

Polizistinnen rennen, um sich zwischen Demo und Wache zu positionieren. Die Demo führt nun einmal um den Kreisverkehr und den gleichen Weg ein Stück zurück, um über einen Schlenker zum Zielort zu kommen. Der Nazi-Streamer hält bis zum Schluss durch – und wird bis zum Schluss mit Regenschirmen abgeblockt. Dann wird die Demo aufgelöst. Sie war womöglich nur so etwas wie der Auftakt des Widerstandes. Die nächsten Demos in Hamburg und Leipzig sind ja schon gesetzt.


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Demo gegen Überwachung: „Wir können die Welle brechen“

09. Juni 2026 um 21:00

Gerade werden deutschlandweit Polizeigesetze hart verschärft. Kollege KI zieht ein, die Überwachung ist künftig automatisiert. Dagegen stellt sich eine Demo am Samstag in Berlin. Im Interview erzählen zwei Mitorganisatoren, warum sich die Teilnahme lohnt.

Zwei Männer auf einer Bühne.
Kämpfen gegen KI-gestützte Überwachung: Sebastian Marg und Tom Jennissen von der Digitalen Gesellschaft. CC-BY 4.0: Jan Fels

Im Bund und in den Ländern wird gerade massiv KI-gestützte Überwachungsinfrastruktur aufgebaut. Doch es formiert sich zivilgesellschaftlicher Widerstand. Tom Jennissen und Sebastian Marg arbeiten für die Digitale Gesellschaft, einen der Bündnispartner der Initiative „Sicherheit ohne Überwachung“. Gemeinsam mit beispielsweise der Roten Hilfe und dem Komitee für Grundrechte und Demokratie veranstalten sie am Samstag in Berlin (ab 14 Uhr Warschauer Straße/Marchlewskistraße) eine Demonstration gegen den Ausbau der Polizei-Befugnisse. Im Interview erzählen Jennissen und Marg, wogegen sich die Demonstration konkret wendet, warum uns das alle angeht und ob sich Widerstand überhaupt noch lohnt.

netzpolitik.org: Laut Initiativen-Website wehrt ihr euch gegen die „ausufernden Überwachungsbefugnisse“. Was ist damit gemeint?

Jennissen: Der konkrete Anlass ist das Sicherheitspaket 2.0. Das soll dem BKA, der Bundespolizei, der Staatsanwaltschaft, dem Zoll, sowie dem BAMF umfangreiche neue digitale Befugnisse zuweisen. Dazu gehören der biometrische Abgleich mit Daten aus dem Internet und die umfassende Datenanalyse, also der Einsatz einer Software, wie sie Palantir anbietet. Dazu müssten gigantische Referenzdatenbanken erstellt werden. Außerdem sollen personenbezogene Daten auch zum Training von KIs verwendet werden.

Es ist ein frontaler Angriff auf die Grundrechte, zusammen gedacht so etwas wie die Atombombe unter den Ermittlungsmaßnahmen. Der Bundesrat will dennoch noch weiter gehen und dazu auch noch Echtzeit-Fernidentifizierung mit reinnehmen. Und parallel durchläuft ja gerade das Gesetz zur IP-Vorratsdatenspeicherung das Parlament.

„Das Aus für die Anonymität“


Marg: Dazu kommen die Polizeigesetznovellen in den Ländern, mit denen gerade ebenfalls massiv digitale Überwachungsbefugnisse ausgebaut werden. Einige sind schon durch, andere noch in Arbeit.

netzpolitik.org: Und warum ist das ein Problem?

Jennissen: Weil das extrem invasive Maßnahmen sind. Sollte denen tatsächlich erlaubt werden, das gesamte Internet als Fahndungsdatenbank zu verwenden, dann wäre das das Aus für die Anonymität. Dann kann man sich nicht mehr im öffentlichen Raum bewegen, ohne Gefahr zu laufen, auf einem Foto zu landen, das von der Polizei als Fahndungsmittel genutzt wird. Das ist krass dystopisch.

Und bei der automatisierten Datenanalyse sollen sämtliche Daten zusammengeführt werden. Darunter Daten aus Asservaten beispielsweise, den rund 500.000 Mobiltelefonen, die die Polizei aus irgendwelchen Gründen mal einkassiert hat.

„Eine Chance, das zu verhindern“


netzpolitik.org: Und warum begehrt ihr jetzt dagegen auf – bringt das was?

Jennissen: Es ist nicht so, dass zivilgesellschaftlicher Widerstand nichts bringen würde. Wir haben zum Beispiel im Jahr 2020 die Vorratsdatenspeicherung weitgehend verhindern können. Der neue Anlauf jetzt ist schon deutlich abgespeckt im Vergleich zu dem, der vor 20 Jahren auf dem Tisch lag. Zum Teil werden die Überwachungsmaßnahmen auch von Gerichten kassiert, und die hätten vielleicht anders geurteilt, wenn es den Widerstand, die Aufmerksamkeit nicht gegeben hätte.

Wir wollen eine Diskussion zum Thema in Gang bringen. Bislang werden vor allem die Pressemitteilungen der Bundesregierung abgeschrieben. Welchen Sinn die Maßnahmen haben und welche Ausmaße, darüber gibt es noch keine gesellschaftliche Diskussion. Wenn es mal ein Bewusstsein dafür gibt, was da auf uns zukommt, dann gibt es auch eine Chance, das zu verhindern. Und wenn wir es nicht verhindern können, müssen die Gerichte später zumindest nicht im luftleeren Raum darüber entscheiden.

netzpolitik.org: Ist die Demo in Berlin, weil hier die Bundesregierung sitzt, oder spielt es auch eine Rolle, was in Berlin als Bundesland gerade passiert?

„Die Kämpfe aus verschiedenen Bundesländern zusammenführen“


Jennissen: In Berlin gab es im vergangenen Jahr ein in ziemlich großer Eile durchgepeitschtes neues Sicherheitsgesetz. Da stehen viele neue Befugnisse drin. KI-gestützte Videoüberwachung zum Beispiel. Das wird auf jeden Fall thematisiert. Unsere Vernetzung soll die Kämpfe aus verschiedenen Bundesländern zusammenführen.

netzpolitik.org: Habt ihr Hoffnung, die Welle aufzuhalten?

Jennissen: Ob diese Bundesregierung noch umzustimmen ist, das wird sich zeigen. Realistisch ist, dass wir einige Spitzen rausnehmen. Aber mittelfristig glaube ich schon, dass wir die Welle brechen können.

netzpolitik.org: Die Vernetzung läuft unter dem Slogan „Sicherheit ohne Überwachung“. Wie wollt ihr denn dann Sicherheit herstellen?

Marg: Wir verwenden einen Sicherheitsbegriff, der Sicherheit von der sozialen Perspektive aus denkt. Es geht um die Sicherheit von Wohnraum oder gesellschaftlicher Teilhabe beispielsweise.


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Widerstand gegen Kameras: Mit Kaugummis, Laserpointern und Brecheisen

08. Juni 2026 um 15:37

Menschen wehren sich nicht nur mit Petitionen und Demos gegen den Ausbau des Überwachungsapparats, sondern auch ganz handfest. Wir zeigen die Geschichte des Widerstands gegen Videoüberwachung sowie die Rechtslage, wenn Kameras das Licht ausgeht. Und wir haben mit einem Menschen gesprochen, der für seine Attacken vor Gericht stand.

Eine gelbe Figur hält eine abgetrennte Kamera, im Hintergrund fährt eine Berliner U-Bahn.
Widerstand gegen Videoüberwachung hat viele Gesichter. – Hintergrund: Soroush Karimi, Kamera: Scott Webb, beide gemeinfrei-ähnlich bei unsplash.com, vermummte Figur: unbekannt, Bearbeitung: netzpolitik.org

Baumbart hat fünf Mal zugeschlagen. Die Waffen, die er nutzte, waren Kaugummis. Fünf Stück. Airwaves Menthol und Eukalyptus, gut durchgekaut. Den ersten platzierte er am 16. April 2024 gegen 23 Uhr 34 auf der Kuppel einer Domkamera im Erfurter Hauptbahnhof. „Es war einfach eine kindische Idee. Ich war am Kaugummikauen und da mein Arm sehr lang ist … dann hab ich einfach Zack das abgeklebt. Ich wollte wissen, was dann passiert“, sagt Baumbart, der eigentlich anders heißt, aber hier so genannt werden möchte, um seine Identität zu schützen.

Als nichts passiert, klebt er acht Monate später den nächsten Kaugummi auf eine andere Kamera. Und zwei Wochen darauf den nächsten, zehn Tage darauf den nächsten, am Tag darauf den nächsten. Insgesamt fünf Mal wurde eine Kamera von ihm mit Kaugummi beklebt. „Die hingen da oft tagelang“, erinnert er sich.

Etwa ein Jahr ist das her, es hatte Baumbart einfach gereicht. Er fährt viel Bahn und ist deshalb immer wieder im Bahnhof unterwegs. Die Kameras dort sind ihm schon oft negativ aufgefallen. „Das ist nicht gut, dass immer mehr davon installiert werden“, sagt er, und dass er sich dabei auch um die freiheitliche Gesellschaft und um die Demokratie sorge.

Die Zahl der Kameras wächst, die KI-Analyse der Aufnahmen – mittels Verhaltensscanner oder Echtzeit-Gesichtserkennung – steht vor der Einführung als Standard-Feature. Viele sorgen sich, was solche Tools in den Händen autoritärer Kräfte anrichten können. Einige Initiativen stellen sich politisch gegen Videoüberwachung und die KI-Analyse der Aufnahmen, beispielsweise in Köln, Thüringen, Schleswig-Holstein, Berlin, zudem gibt es eine bundesweite Vernetzung.

Und auch mit der direkten Aktion befindet sich Baumbart in vielfacher Gesellschaft. Der physische Widerstand gegen Videoüberwachung ist ein internationales Phänomen. Dieser Artikel zeigt, zu welchen Mitteln soziale Bewegungen in der Vergangenheit gegriffen haben und und wo hierzulande der juristische Unterschied zwischen Sprengen und Verhüllen liegt.

Lasso, Stange, Feuerlöscher

Die ältesten uns vorliegenden Zeugnisse handfester Attacken auf Überwachungs-Kameras stammen aus Griechenland. Dort wurde, oft im Rahmen von Demonstrationen, eine Kombination aus einem sehr langen Stab und einer Seilschlinge benutzt, um Kameras mit menschlicher Zugkraft von ihrem Mast zu holen. Videos davon stammen von 2004, 2005, 2007 und 2008. Von 2013 ist ein Video, das zeigt, wie Menschen in Berlin Kameras zerstören. Ihre Werkzeuge: eine Art Lasso, eine lange Stange, ein farbgefüllter Feuerlöscher und ein Nothammer.

Protestierende in Hongkong haben 2019 mehrere Kameramasten gefällt, Regenschirme direkt vor Kameras gehängt und Laserpointer gegen Kameras eingesetzt, um automatisierte Gesichtserkennung zu erschweren. Die Lichtstrahlen können Kameras sogar zerstören, indem sie den Sensorchip überfordern, je nachdem aus welchem Abstand und Winkel sowie mit welcher Leistung und Dauer der Strahl einwirkt.

In Folge der Proteste wurden zahlreiche Menschen wegen des Besitzes von Laserpointern festgenommen. Es hieß, die seien als Waffe einsetzbar.

Trennschleifer, Brecheisen, Fiat Punto

Von April 2020 bis Mai 2021 zählt eine Publikation aus dem anarchistischen Spektrum 62 Angriffe auf Überwachungskameras, in deren Rahmen zahlreiche Kameras zerstört wurden. Die meisten der Attacken wurden in Frankreich registriert. Der Publikation nach wurden zu dieser Zeit Kameras mit Feuerwerk attackiert, mit Seilen, Steinen, Trennschleifern, Brecheisen und Hämmern, einem Schleifgerät, einer Bügelsäge, einer Kreissäge, einer Kettensäge, einer Luftdruckwaffe, einem Gewehr, einem Fiat Punto, einem Vorderkipper, einem Einkaufswagen voll brennender Textilien und mehrfach mit brennenden Kraftfahrzeugen.

Die Kameras seien angezündet, mit Farbe bedeckt, zerschlagen, abgesägt und mit Verkehrshütchen verdeckt worden. Angriffe hätten sich auch gegen Masten, Verkabelung und Hersteller der Kameras gerichtet. Aktivist*innen aus Toulouse haben sich beispielsweise auf Verkabelung spezialisiert.

Aktuell gibt es in den USA viele Menschen die Kameras von Flock zerstören, mit zum Beispiel Vorschlaghammer oder Feststellzange. Die Flock-Kameras können Nummernschilder auslesen und werden zum Aufbau eines Überwachungsnetzwerks genutzt.

Videos von gekauten Kaugummis

Nicht lange, nachdem er den letzten der fünf Kaugummis auf eine Kamera im Erfurter Hauptbahnhof geklebt hat, fährt Baumbart mit der Bahn dorthin. Er sagt, ein Polizist habe sein Abteil betreten, ihn mit Namen angesprochen und aufgefordert, sich auszuweisen. Inzwischen hat er Post bekommen. Einen Strafbefehl über eine Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen wegen Störung einer der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit dienenden Einrichtung oder Anlage. 2.000 Euro soll er zahlen.

Die Staatsanwaltschaft schreibt, sie habe Aufnahmen von ihm während der Tat.

90 Sekunden im Netz:
Pia erklärt Verhaltensscanner

Verhaltensscanner sind KI-Systeme, die Videoaufnahmen daraufhin analysieren, was Menschen gerade tun.

Und die automatisierte Verhaltensanalyse ist nur ein Schritt hin zu einer noch ganzheitlicheren Überwachung.

Die Kameras, die Baumbart attackierte, waren Domkameras, umhüllt mit Kuppeln aus Kunststoff. Die Kameras darunter sind frei beweglich. Baumbart hat mit den Kaugummis nicht die Linsen der Geräte beklebt, sondern nur einen kleinen Bereich ihrer Schutzhüllen. „Hierdurch war die Funktionsfähigkeit der jeweiligen Kamera zumindest gemindert, eine vollständige Videoüberwachung nicht mehr möglich“, schreibt die Staatsanwaltschaft.

Baumbart wehrt sich

Baumbart sieht seine Verantwortung. Er sagt, er wolle nie wieder eine Kamera mit Kaugummi bekleben und für das, was er getan hat, geradestehen. Gerne würde er zum Beispiel Sozialstunden ableisten. Aber nicht: 2.000 Euro an den Staat zahlen. Ihm fehlt der Sinn darin, der pädagogische Moment. Er beschließt, sich gegen die Forderung zu wehren, nimmt sich eine Anwältin und zieht vor Gericht. Wie sein Kampf ausgeht, steht ganz am Schluss dieses Textes. Die Bandbreite der potenziellen Strafmaße ist jedenfalls enorm, das zeigt eine Strafgesetzbuch- und Urteils-Lesung mit David Werdermann, Jurist bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte.

Störung öffentlicher Anlagen ist strafbewehrt mit bis zu fünf Jahren Haft. Alternativ hätte die Staatsanwaltschaft Baumbart auch wegen Sachbeschädigung anklagen können. Dafür drohen maximal zwei Jahre Haft. Deutsche Richter*innen urteilen auch bei temporären Einschränkungen von Kameras nach dem Sachbeschädigungs-Paragrafen. Eine Geschwindigkeitsüberwachungs-Anlage mit Reflektoren blenden: Sachbeschädigung, so das OLG München. Beschmieren eines Blitzers mit Senf: Sachbeschädigung, so das OLG Stuttgart.

„Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel“

Eine gemeinschädliche Sachbeschädigung, die vom Strafmaß mit drei Jahren zwischen der einfachen Sachbeschädigung und der Störung öffentlicher Anlagen liegt, ist hier nicht anwendbar. Dafür müsste jedermensch einen unmittelbaren Nutzen aus dem beschädigten Gegenstand ziehen können – wie bei einer Parkbank etwa. Eine Strafe wegen Zerstörung von Bauwerken mit bis zu fünf Jahren Haft ist denkbar, so Werdermann, wenn mensch einen ganzen Kameramast umlegt.

Die gleiche Höchststrafe gibt es auch für „Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel“. Die Kamera könne dabei als Arbeitsmittel der Polizei gelten. Der Paragraf zieht allerdings nur, wenn der Wert des zerstörten Gegenstandes mindestens 1.500 Euro beträgt. Wenn Feuer im Spiel ist, steht der Vorwurf der Brandstiftung im Raum. Nicht unter ein Jahr Haft, bis zu 10 Jahre. In minderschweren Fällen drohen ein halbes Jahr bis fünf Jahre Gefängnis. Für die Verurteilung nach dem Brandstiftungsparagrafen muss das Feuer allerdings „gemeingefährlich“ sein. Das gälte bei Kameras an einem Wohnhaus, an einem freistehenden Mast eher nicht.

Freiheitsstrafen von ebenfalls nicht unter einem Jahr drohen bei dem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion. Auch die ist allerdings nur dann justiziabel, wenn dabei Personen oder Gegenstände im Wert von über 1.500 Euro gefährdet werden. Parallel sind auch immer noch zivilrechtliche Ansprüche denkbar, wenn ein Mensch fremdes Eigentum beschädigt.

Tuch, Plakat, Luftballons

Auf der anderen Seite könnten Personen straffrei davonkommen, wenn sie die temporäre Funktionseinschränkung noch sanfter angingen als Baumbart mit seinen Kaugummis. Ein Tuch über die Kamera werfen, sich mit einem großen Plakat oder einem Strauß Luftballons direkt davorstellen, „da fehlt vermutlich die zur Verurteilung nötige Einwirkung auf die Sachsubstanz“, sagt Werdermann.

Auch in Baumbarts Fall steht die Anklage auf wackeligen Füßen. Laut Werdermann kann eine Störung von Anlagen, die der öffentlichen Sicherheit dienen, gar nicht vorliegen, weil die Deutsche Bahn ein privatwirtschaftliches Unternehmen ist. Das betreibe seine Kameras im Rahmen des Hausrechts, nicht auf Basis der Gesetzgebung zur öffentlichen Sicherheit.

Der zuständige Richter hat Baumbarts Verfahren nach der mündlichen Verhandlung eingestellt. Bedingung: Baumbart muss 900 Euro zahlen statt 2.000. Und nicht an den Staat, sondern an einen Verein, der benachteiligte Kinder und Jugendliche unterstützt, mit Gratis-Urlauben beispielsweise. Diese Strafe nimmt Baumbart gerne an.


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Widerstand gegen Überwachung: „Man kann Kameras auch kaputtmachen“

08. Mai 2026 um 11:30

Verhaltensscanner, Gesichtserkennung, Datenanalyse: Immer mehr Bundesländer rüsten mit KI-Überwachung auf. Bislang lief das weitgehend geräuschlos. Jetzt regt sich Widerstand.

Ein Polizist steht vor einer Kundgebung. Im Hintergrund eine improvisierte Bühne unter einem Pavillon.
Anti-Überwachungsdemo in Berlin.

Ende April, ein Platz im Görlitzer Park in Berlin: Etwa 100 Menschen stehen vor einer Bühne, am Rand eine Reihe Polizeifahrzeuge und Gruppen von Polizist*innen. Es gibt kostenloses Essen und Rap. Die Bühne haben Aktivist*innen mit Überwachungskameras dekoriert. Davor ist ein Banner gespannt, Aufschrift: „Gegen Überwachung und Ausgrenzung“. In kleinerer Schrift darunter: „Keine KI-Videoüberwachung unserer Parks, Plätze und Straßen!“

Diesen Park will die Polizei künftig mit Videokameras und Verhaltensscanner-Software kontrollieren, so wie weitere Orte in Berlin. Die Software, eine sogenannte Künstliche Intelligenz, soll analysieren, was die abgebildeten Menschen gerade tun und gutes von schlechtem Verhalten unterscheiden. Deshalb sind die Demonstrierenden hier. Sie lehnen die KI-Kontrolle ab. Die Person am Mikrofon ruft: „Man kann Kameras auch kaputt machen!“

Neun Bundesländer haben ihrer Polizei den Einsatz von Verhaltensscannern entweder bereits erlaubt – oder planen, dies zu tun. Bislang setzen Polizeien die Technologie nur in Mannheim und Hamburg ein. Doch die Zahl der Orte, die damit überwacht werden, wird sich wohl bald deutlich erhöhen.

Größere Polizeigesetz-Änderungen

Mehrere Bundesländer legalisieren derzeit Verhaltensscanner im Rahmen größerer Polizeigesetz-Reformen. Sie genehmigen den Beamt*innen unter anderem den Einsatz von Datenanalyse à la Palantir, Live-Gesichtserkennung oder Videodrohnen. In einigen Ländern, die gerade ihr Polizeigesetz verschärfen oder verschärft haben, formt sich auch außerparlamentarischer Widerstand.

Magdalena Finke, CDU-Innenministerin von Schleswig-Holstein hat mit ihrem Polizeigesetz-Entwurf Fans des Fußballvereins in Kiel gegen sich aufgebracht. Die mobilisieren in der Fanszene und vernetzen sich darüber hinaus mit zivilgesellschaftlichen Initiativen. „Das wurde komplett im Hinterzimmer ausgehandelt“, sagt Fußballfan Jan auf Anfrage von netzpolitik.org über das Polizeigesetz.

Jan und seine Mitstreiter*innen wollen eine große Demo durch die Landeshauptstadt Kiel organisieren. Kein bloßer Fanmarsch, sondern ein breites Bündnis. „Wir wollen Menschen aus dem ganzen Landesgebiet mobilisieren“, sagt Jan. Geplant sind außerdem Infoveranstaltungen für Fußballfans, Flyer und Aktionen mit Spruchbändern im Stadion. „Wir sehen das als unsere Aufgabe, das Polizeigesetz in unserer Kurve zum großen Thema zu machen.“

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Das volle Programm High-Tech-Überwachung

Die schwarz-grüne Landesregierung von Schleswig-Holstein steht kurz davor, das volle Programm High-Tech-Überwachung genehmigt zu bekommen: Datenanalyse nach Palantir-Art, Verhaltensscanner, Live-Gesichtserkennung, Gesichtersuchmaschine. Am 6. Mai haben die Abgeordneten den Gesetzentwurf erstmals im Parlament besprochen.

Jan sagt: „Durch Überwachung und erst recht durch KI-Überwachung werden die Freiräume immer begrenzter. Freiräume sind aber ein wichtiger Teil der partizipativen Demokratie.“

Begründet werde die Ausweitung der Überwachung mit Messerangriffen. „Aber in Kiel gibt es kaum bis keine Messerangriffe. Dann kann man doch nicht deshalb der Polizei solche Befugnisse geben. Die lassen sich nicht wieder zurückdrehen“, sagt Jan. Er befürchtet, dass bald alle öffentlichen Plätze im Land KI-überwacht werden.

Wie wir bereits berichtet haben, gibt es auch in Thüringen Widerstand gegen das dortige Polizeigesetz. Der bekommt zunehmend Schwung, wie die Initiator*innen der Anti-Polizeigesetz-Kampagne ThürPAG stoppen berichten. Zu den Kritiker*innen gehören inzwischen die antifaschistischen Bündnisse Auf die Plätze Erfurt und Rechtsruck Stoppen, der Verein Vielfalt Leben – QueerWeg und der Hacker*innentreff Krautspace Jena.

Kunstaktionen gegen Überwachung

In Sachsen wehrt sich das antifaschistische Aktionsbündnis Leipzig nimmt Platz gegen die Polizeigesetz-Novelle. Die Dresdner Datenpunks planen Kunstaktionen zu Überwachung, um darüber mit Menschen ins Gespräch zu kommen.

Aufklärung zur niedersächsischen Polizeigesetznovelle leisten der Kleindatenverein und Freiheitsfoo.

Derweil agieren Initiativen wie Kameras stoppen aus Köln, Bündnis Hansaplatz aus Hamburg oder dieDatenschützer Rhein-Main seit Jahren nicht ohne Erfolg gegen Video- und KI-Überwachungs-Projekte – auch vor Gericht.

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Ausdrücklich gegen die Massen-Datenanalyse positioniert sich das Bündnis Kein Palantir in Baden-Württemberg. Das Netzwerk Sicherheit ohne Überwachung macht derweil auf Bundesebene gegen verschärfte Gesetze mobil. Es geht einmal mehr um biometrische Gesichtersuche, um Datenanalyse nach Palantir-Art – und Vorratsdatenspeicherung. Unter anderem geplant ist eine Demonstration am 13. Juni 2026 ab 14 Uhr in Berlin.

Die Gewerkschaft der Osterhasen

Zurück zur Kundgebung im Görlitzer Park. Dahinter stehen drei Initiativen: Cables of Resistance, die in Berlin kürzlich einen Kongress zum Kampf gegen die Big-Tech-Übermacht veranstaltet hat; Wrangelkiez United, eine polizeikritische Anwohner*innengruppe – und Görli 24/7, die dagegen kämpft, dass die Stadt den Görlitzer Park inzwischen nachts verriegelt.

Für einen offen zugänglichen Görlitzer Park sind auch zwei Redner*innen, die als nächstes die Bühne betreten, maskiert mit rosa Hasenköpfen. Sie stellen sich als Vertreter*innen der „Osterhasen-Gewerkschaft“ vor und erzählen, dass Menschen bereits Nachschlüssel zu den Parktoren an Interessierte verteilt hätten. Einige Eingänge könne man auch selbst öffnen, wenn man eine Türklinke in die dafür vorgesehene Öffnung schiebt. „Klinken bekommt ihr am Info-Stand“, ruft einer der Hasen.

Bevor die Osterhasen die Bühne betreten, gibt es eine unfreiwillige Programm-Pause. Beamt*innen treten an die Bühne heran und wollen Personalien sehen – von der Person, die über kaputte Kameras gesprochen hatte. Gibt es jetzt Ärger?

Per Mikrofon hält eine andere Person aus dem Kreis der Veranstalter das Publikum auf dem Laufenden. Sie gibt weiter, dass die Polizei die Aussage über die Zerstörbarkeit von Kameras für eine Straftat hält. „Also sagt das nicht“, ruft sie durch die Lautsprecher. „Sagt nicht, dass man Kameras auch kaputtmachen kann.“


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Koalitionsvertrag Baden-Württemberg: Kameras sollen prüfen, wer und wie brav du bist

07. Mai 2026 um 12:25

Grün-Schwarz will in Baden-Württemberg als erstem Bundesland doppelte KI-Videoüberwachung ausrollen: Kameras, die Menschen auf verdächtiges Verhalten überprüfen und sie gleichzeitig mit Gesichtserkennung analysieren. In Mannheim und zwei weiteren Städten soll das Pilotprojekt starten.

Kameras an einer Hausfassade.
Die "intelligente" Videoüberwachung in Mannheim soll ausgeweitet werden.

Gestern haben Cem Özdemir und Manuel Hagel den grün-schwarzen Koalitionsvertrag für Baden-Württemberg vorgestellt. Hier sollen demnach erstmals in Deutschland Kameras eingesetzt werden, die sowohl das Verhalten der Abgebildeten analysieren und bewerten, als auch deren Gesichter vermessen, um per Gesichtserkennung herauszufinden, ob sie von polizeilichem Interesse sind.

Die Verhaltenskontrolle wird bereits seit acht Jahren in Mannheim trainiert. Das Modellprojekt soll nun räumlich ausgeweitet werden, auf zwei weitere, bislang ungenannte Städte. Auch der Umfang wird erweitert, denn zusätzlich zur Verhaltenserkennungs-Technologie sollen künftig auch Objekte und Gesichter von den Kameras erkannt werden.

Live-Gesichtserkennung läuft in Deutschland bislang nur in Frankfurt am Main hinter öffentlichen Überwachungskameras. Die Software vermisst jedes Gesicht im Erfassungsbereich und schlägt Alarm, sobald es einem gesuchten Gesicht sehr ähnlich ist. Gesucht wird damit nach Terrorist*innen, nach vermissten Menschen, nach Opfern von Entführung, Menschenhandel oder sexueller Ausbeutung. Analysiert und mit den Polizeidatenbanken abgeglichen wird aber jedes Gesicht, das die Kameras aufnehmen.

Zusätzlich zur Echtzeit-Fernidentifizierung wollen Grüne und CDU der Polizei in Baden-Württemberg auch die Suche nach bestimmten Gesichtern im Internet erlauben. Auf Bundesebene gibt es aktuell ebenfalls Bestrebungen, das Tool einzuführen. Damit können Beamt*innen beispielsweise Menschen auf Social Media finden, etwa auf Bildern, die Vereine oder Arbeitgeber ins Netz stellen. Selbst auf Totalaufnahmen von Großveranstaltungen könnten Personen gefunden werden. Wenn die Verhaltensanalyse in einer der Pilotstädte eine Straftat detektiert, kann damit theoretisch auch die tatverdächtige Person retrograd identifiziert werden.

„Schonung der Grundrechte“



Für die Echtzeit-Fernidentifizierung und die Gesichtersuchmaschine muss die Koalition das Polizeigesetz von Baden-Württemberg ändern. Dabei hatte Grün-Schwarz das erst Ende vergangenen Jahres getan. Damals hatte die Landesregierung der Polizei Datenanalyse nach Palantir-Art erlaubt, die diese ohnehin schon lange betrieb. Außerdem genehmigten die alten und neuen Koalitionspartner der Polizei auch das KI-Training mit den persönlichen Daten von Bürger*innen sowie die Weitergabe dieser an externe Stellen.

Nun soll also eine neue Polizeigesetznovelle kommen, die auch Echtzeit-Fernidentifizierung ermöglicht. Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein sind ebenfalls daran, Gesetzesgrundlagen dafür einzuführen. Die Technologie ist in Sicherheitsbehörden ziemlich beliebt, genauso wie der Verhaltensscanner, der in Mannheim trainiert wird. Vergangenes Jahr hat ihn Hamburg übernommen, Berlin folgt wohl als nächstes, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen haben bereits Rechtsgrundlagen dafür oder arbeiten daran.

Bislang hat sich noch niemand getraut, beide Technologien auf einmal einzusetzen. Die Datenschutzbedenken sind bei beiden allein schon sehr hoch. In Baden-Württemberg gibt es nun aber scheinbar keine Scheu mehr. „KI-Videoschutz kann für mehr Sicherheit bei gleichzeitiger Schonung der Grundrechte sorgen“, schreiben Grüne und CDU in ihrem Koalitionsvertrag.

Dass es bei den drei Standorten bleibt, an denen die Koalition die multiple KI-Überwachung pilotieren will, ist vermutlich eher unrealistisch. Bereits vor der Wahl hatten sich Özdemir und Hagel dazu bekannt, den Einsatz von Videoüberwachungskameras entgrenzen zu wollen. Für den Einsatz soll keine erhöhte Kriminalitätsbelastung mehr nötig sein, die Kommunen sollen freihändig darüber entscheiden.


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Polizeigesetz Schleswig-Holstein: „Wie aus einem dystopischen Science-Fiction-Film“

06. Mai 2026 um 13:17

Heute haben die Abgeordneten im Landtag von Schleswig-Holstein erstmals eine Novelle des Polizeigesetzes diskutiert. Es geht um Verhaltensscanner und Gesichtserkennung. Expert*innen zweifeln, ob das Gesetz verfassungsgemäß ist; die Opposition warnt vor einer Dystopie.

Kameras an einem Leuchtturm
Mit dem neuen Polizeigesetz dürften fast überall Kameras installiert – und mit KI-Überwachung ausgerüstet werden. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Leuchtturm: Frank Weichelt, Kameras: Scott Webb, Collage: netzpolitik.org

Die Regierung in Schleswig-Holstein will die Polizei umfassend aufrüsten. Der aktuelle Entwurf soll den Beamt*innen nahezu alle Grundrechtseingriffe erlauben, die derzeit technisch möglich und en vogue sind: Verhaltensscanner, Echtzeit-Gesichtserkennung, Internet-Gesichtersuchmaschine, Datenanalyse à la Palantir, Tracking einzelner Menschen über mehrere Kameras hinweg.

Erstmals haben die Abgeordneten den Gesetzentwurf heute erstmals im Landtag diskutiert, danach wurde an den Innenausschuss überwiesen. Während Kritiker*innen schwere verfassungsrechtliche Bedenken haben, bleibt die Landesregierung bei ihrem Hardlinerkurs.

CDU-Innenministerin Magdalena Finke sagte: „Jede einzelne Maßnahme wurde mit größter Sorgfalt abgewogen.“ Für die Datenanalyse wolle man keine Palantir-Produkte verwenden, sondern gemeinsam mit NRW im Juni eine Ausschreibung veröffentlichen. Am liebsten wäre ihr ein europäisches Produkt.

Koalitionspartner Jan Kürschner, Grüne, unterstützt die Hightech-Überwachungspläne der Konservativen. Für die Datenanalyse bringt er einen Anbieter aus Schleswig-Holstein ins Spiel und empfiehlt, das entsprechende Rundum-Überwachungs-Tool unter einer Open-Source-Lizenz zu entwickeln.

Schleswig-Holstein werde immer sicherer, konstatiert Birte Glißmann von der CDU. Weil aber das subjektive Sicherheitsgefühl einiger Menschen unzureichend sei, sei auch sie pro Überwachungsausbau. Sie lobt unter anderem die „intelligente“ Videoüberwachung: Damit ließen sich „Auffällige Verhaltensmuster erkennen, um gleich eine Gegenmaßnahme in Gang setzen zu können.“

Der Abgeordnete Niclas Dürbrook von der SPD ist der erste Kritiker, der das Wort erteilt bekommt. Er nennt das Gesetz „ein Paket, von dem wesentliche Teile vor nicht allzu vielen Jahren wie aus einem dystopischen Science-Fiction-Film gewirkt hätten.“

Bernd Buchholz von der FDP sagt „Ich habe ein beklemmendes Gefühl wenn eine biometrische Fernidentifizierung in diesem Land möglich wird. Ich möchte mich nicht in einem Land bewegen, in dem ich mich nicht unkontrolliert bewegen kann.“ Sybilla Witsch vom SSW sieht einen tiefen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und kritisiert, dass in Schleswig-Holstein Menschen künftig bis zu acht Wochen in Haft genommen werden sollen, um Ordnungswidrigkeiten zu verhindern.

Eingriffe mit „großer Streubreite“


Ernste Kritik kam auch von Expert*innen im Vorfeld der Debatte im Parlament. Viele sehen im Entwurf verfassungsrechtliche Probleme, auch wenn die Regierung kleinere Aspekte angepasst hat. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) unter der Datenschutzbeauftragten Marit Hansen warnt etwa in einer Stellungnahme vor „weitreichenden Grundrechtseingriffen mit großer Streubreite“.

Zur Begründung der Novelle des Polizeigesetzes schreibt die Regierung im Gesetzentwurf: Es gebe mehr Angriffe mit Messern. Allerdings werde laut ULD nicht deutlich, „wie die geplanten Maßnahmen zur Eindämmung von Messerangriffen oder anderen ähnlich schwerwiegender Kriminalitätsphänomenen beitragen können“.

Zudem bleibe „die Darlegung der fachlichen Eignung und Erforderlichkeit der geplanten Maßnahmen abstrakt.“ Insbesondere gelte das für zwei besonders schwerwiegende Eingriffsbefugnisse: Fernidentifizierung von Menschen in Echtzeit und automatisierte Datenanalyse. Die verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeit sei schwer nachvollziehbar. Einfach ausgedrückt: Möglicherweise darf der Staat diese Dinge nicht tun.

Videoüberwachung sei mit dem neuen Gesetz an mehr Orten möglich als zuvor; zugleich wiege der Eingriff durch automatisierte Gesichts- und Verhaltenserkennung schwerer. Das führe „zu einer deutlichen Ausweitung und Vertiefung von Grundrechtseingriffen.“

Kameras schon bei „erwarteten“ Ordnungswidrigkeiten


Schon heute darf öffentlicher Raum in Schleswig-Holstein gefilmt werden, und zwar dann, wenn an einem Kriminalitätsschwerpunkt zum Beispiel Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit droht. Künftig soll Videoüberwachung jedoch schon erlaubt sein, wenn eine wie auch immer geartete Gefahr für die öffentliche Sicherheit existiert. Das ULD kritisiert:

Angesichts der großen Anzahl betroffener Personen bei der Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist es fraglich, ob die Eingriffsvoraussetzungen verhältnismäßig sind. Zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit sollte die Befugnis auf Gefahren für besonders gewichtige Rechtsgüter beschränkt werden.


Das Gesetz soll Videoüberwachung sogar an Orten erlauben, an denen die Polizei lediglich  Ordnungswidrigkeiten von „erheblicher Bedeutung“ erwartet. Der ULD fördert höhere Schwellen „im Hinblick auf die Schwere und auf die Häufigkeit von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten“.

Ähnliche Kritik an der Novelle kommt von Florian Becker, Direktor des Instituts für Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. In seiner Stellungnahme warnt er vor einer „deutlichen Absenkung der Eingriffsvoraussetzungen“ und breiter Anwendung offener Videoüberwachung. Die juristische Vereinfachung von Videoaufzeichnungen führe auf „datenschutzrechtlich sensibles Territorium“. Die automatisierte Verhaltensanalyse würde zudem die Eingriffswirkung der Videoüberwachung erheblich verstärken, „weil sie die Beobachtungskapazität der Polizei technisch vervielfacht und verdächtige Situationen automatisiert markiert.“

Externe Angestellte könnten Aufnahmen sichten


Laut Gesetz müssten nicht einmal Beamt*innen die von der Software ausgelösten Alarme prüfen – das könnten auch private Dienstleister tun, also Angestellte eines Unternehmens. Becker fordert deshalb eine Beschränkung des Zugriffs auf qualifizierte Beamte oder polizeilich ausgebildetes Personal. Und bevor die Polizei einen Ort überwacht, sollte sie förmlich feststellen, dass er gefährlich ist.

Bei der Massen-Datenanalyse nach Palantir-Art unterscheidet das schleswig-holsteinische Gesetz zwei Varianten – eine mit hohem und eine mit reduziertem Eingriffsgewicht. Bei der als harmloser beschriebenen Datenanalyse gibt es etwas weniger Datenquellen. Einfließen dürfen zum Beispiel personenbezogene Daten aus verschiedenen Polizeisystemen, etwa zur Bearbeitung von Fällen. Hinzu kommen Datensätze aus gezielten Abfragen staatlicher Register sowie einzelne gesondert gespeicherte Datensätze aus dem Internet.

Das ULD sieht das mit Sorge: „Es ist zweifelhaft, ob damit eine nennenswerte Reduzierung der Datenmenge und des Eingriffsgewichts erreicht wird. Denn die genannten Datenquellen dürften bereits nahezu die gesamten tatsächlich vorhandenen Daten umfassen.“

Selbst Daten von Zeug*innen sollen einfließen


In die Datenanalyse mit hohem Eingriffsgewicht können zusätzlich Daten aus Wohnraumüberwachungen und Online-Durchsuchungen fließen, außerdem unbeschränkt Verkehrsdaten aus Funkzellenabfragen. Da Maßnahmen der Wohnraumüberwachung und Online-Durchsuchung äußerst selten angewandt werden, unterscheiden sich die Befugnisse somit kaum, erklärt das ULD.

Besonders kritisiert das ULD, dass die Polizei auch Daten von Anzeigenden, Geschädigten, Zeug*innen oder Hinweisgebenden einbeziehen will. Die Datenschützer*innen warnen: „Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegt ein schwerer Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vor, wenn unter anderem Personen vermehrt dem Risiko gegen sie gerichteter polizeilicher Ermittlungsmaßnahmen ausgesetzt werden, die objektiv nicht zurechenbar in das relevante Geschehen verfangen sind.“

Selbst Daten zu Bagatelldelikten und Ordnungswidrigkeiten sollen einfließen, zudem alle Einsatzberichte der Polizei, auch wenn es in dem Einsatz beispielsweise nur um Ruhestörung ging oder eine vermisste Person. „Dies dürfte eine große Anzahl von Personen betreffen“, schreibt das ULD. „Es ist daher zweifelhaft, ob die vorgesehenen Schwellen für die Analyse dieser Daten verhältnismäßig sind.“ Das ULD fordert deshalb: Die Maßnahmen sollten eine Frist bekommen, und die Regierung solle sie vor einer Verlängerung prüfen.

Was hat das mit Messern zu tun?


Auch der Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein (LFSH) erinnert in seiner Stellungnahme daran, dass das Gesetz  Messerkriminalität bekämpfen solle. In diesem Kontext sei es auffällig, dass die automatisierte Datenanalyse auch für Schutz von Eigentum oder Vermögenswerten angewendet werden kann, wenn „gewerbsmäßig oder bandenmäßig begangene Schädigung“ droht.

„Der Zusammenhang zwischen Schutz von Eigentum und Vermögenswerten und der eingangs benannten Messerkriminalität oder Straftaten gegen Leben, Leib, Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung erschließt sich uns nicht. Hier sehen wir die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen als nicht gegeben an“, schreibt der LFSH.

Wie in Frankfurt am Main soll die Polizei in Schleswig-Holstein künftig per Live-Gesichtserkennung nicht nur nach Gefährdern suchen dürfen, sondern auch nach gefährdeten Personen – etwa Menschen, deren sexuelle Selbstbestimmung bedroht ist. „Aus unserer Sicht ergibt sich hieraus kein Nutzen für unsere Klient*innen“, schreibt der LFSH, der von Gewalt betroffene Frauen berät. Ein Nutzen zur Verhinderung von Messerkriminalität sei ebenfalls nicht ersichtlich.

Der LFSH wehrt sich auch gegen eine geplante Regel zu elektronischen Fußfesseln. Die mit diesen Geräten erlangten Daten dürfen nämlich demnach „zur Vorbereitung und Durchführung einer Abschiebung der überwachten Person“ genutzt werden – wenn diese bestimmter Straftaten verdächtigt wird. „Unseres Wissens nach gilt die Unschuldsvermutung unabhängig vom Aufenthaltsstatus“, schreibt der LFSH.

Anonymität kann verschwinden


Dirk Heckmann forscht an der Technischen Universität München zu Datenschutzrecht und verweist auf eine Einschätzung des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA). Demnach sei biometrische Fernidentifizierung in öffentlichen Räumen eine Form der Massenüberwachung und damit Demokratien grundsätzlich fremd. „Andere in der wissenschaftlichen Literatur charakterisieren biometrische Fernidentifizierung aufgrund der lebenslangen Beständigkeit der Merkmale als eine der eingriffsintensivsten Maßnahmen“, schreibt er weiter – die „Anonymität des Alltäglichen“ könne verschwinden. Besonders sensible biometrische Daten ließen sich leicht missbrauchen, gerade wenn private Unternehmen eine Software betreiben.

Zur Verhaltensanalyse schreibt er: „Während der Entwurf die Technik für geeignet hält, um Diskriminierungen entgegenzuwirken, lässt er außer Acht, dass zum einen die Technik selbst, zum anderen die Interaktion der Menschen mit der Technik diskriminierend sein können.“ Dazu kämen mögliche Einschüchterungseffekte und mögliche nachteilige Auswirkungen auf das freiheitlich demokratische Gemeinwesen insgesamt.

Der Abgleich von Fotos mit Bildern aus dem Internet, den Schleswig-Holstein erlauben möchte, sei, so Heckmann, „aller Wahrscheinlichkeit nach“ von der KI-Verordnung der EU verboten. Demnach dürfen nämlich keine Datenbanken aufgebaut werden, für die das Netz ungezielt ausgelesen wird. Außerdem grenze so eine Datenbank an Vorratsdatenspeicherung sehr sensibler Informationen. Er sieht ein hohes Missbrauchsrisiko.

Inzwischen gibt es auch zivilgesellschaftlichen Widerstand gegen das geplante Polizeigesetz. Eine Gruppe von Fußballfans will hierfür ein größeres Bündnis zu schmieden und bald zu einer ersten Demo aufrufen.


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Verhaltensscanner: „Eine reale Gefahr“

05. Mai 2026 um 12:14

Gerade gibt es bundesweit Bestrebungen, Überwachungskameras mit Systemen zu koppeln, die vollautomatisiert erkennen, was die abgebildeten Menschen gerade tun. Davy Wang von der Gesellschaft für Freiheitsrechte erklärt, warum das eine schlechte Idee ist.

Eine Faust fliegt auf die Linse zu.
Verhaltensscanner werden aktuell eingeführt, um Gewalttaten zu erkennen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Dan Burton

Verhaltensanalyse-Software legt eine Art Strichmännchen über die Gliedmaßen abgebildeter Menschen. Anhand der Bewegungen dieses Vektorenbündels schätzt sie, welches Verhalten zu sehen ist. Bei vorab festgelegten Kategorien schlägt sie Alarm. In Mannheim sind das aktuell Schläge, Tritte, Schubser und abwehrende Körperhaltungen. In Hamburg wird auch detektiert, wenn jemand liegt.

Berlin will bald ebenfalls eine derartige Software einsetzen, Baden-Württemberg will sie auf Heidelberg ausweiten, in Bremer Tram-Bahnen läuft sie bereits. In Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen sind Gesetzesentwürfe dazu in der Abstimmung. Es wird künftig wohl immer mehr Areale geben, in denen KI prüft, ob sich die Anwesenden artig benehmen.

Zeit also, sich die Technologie mal genauer anzuschauen: Welche Auswirkungen hat sie auf die Grundrechte der Betroffenen, wo liegen die größten Risiken bei der Implementierung und welche Rolle kann sie bei der drohenden autoritären Wende spielen? Das haben wir Davy Wang gefragt, Jurist bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte.

„Ein subtiles Gefühl des Überwacht-Seins“



netzpolitik.org: Herr Wang, Berlin will bald Verhaltenserkennungs-Kameras an vermeintlich besonders kriminalitätsbelasteten Orten installieren. Liegen diese Orte in Ihrem Lebensradius?

Davy Wang: Im Görlitzer Park bin ich in meiner Freizeit gelegentlich, am Kottbusser Tor oder an der Warschauer Straße steige ich manchmal in Bahnen.

netzpolitik.org: Werden Sie sich dort sicherer fühlen, wenn die Verhaltenserkennung läuft?

Davy Wang: Ich fühle mich da aktuell nicht unsicher. Aber wenn die Verhaltenserkennung kommt, wird das sicher ein subtiles Gefühl des Überwacht-Seins auslösen.

netzpolitik.org: Welche Auswirkungen hat die Technologie auf die Grundrechte der Menschen, die da langlaufen?

Davy Wang: Da ist meine Privatsphäre betroffen und die aller anderen Menschen, die sich da bewegen. Konkret bedeutet dies eine Einschränkung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Nach dem darf eigentlich ich darüber bestimmen, wer meine Daten erfasst und nutzt. Darüber hinaus kann so eine Überwachung Menschen davon abhalten, den Ort zu besuchen, und sich darauf auswirken, wie sich Menschen dort verhalten. Das hat dann beispielsweise auch Auswirkungen auf die Versammlungsfreiheit.

„Keine Zahlen, die die Wirksamkeit belegen“



netzpolitik.org: Werden da alle Passant*innen unter Generalverdacht gestellt?

Davy Wang: Von beiden Systemen werden erst einmal alle Menschen erfasst.

netzpolitik.org: Und ist das Problem, das mit der Überwachung gelöst wird, diesen massiven Grundrechtseingriff wert?

Davy Wang: Aus den Pilotprojekten gibt es keine Zahlen, die die Wirksamkeit belegen. Dabei gibt es sehr hohe Anforderungen. Denn die Anlagen erfassen viele tausend Menschen täglich, die Betroffenen wissen nie genau, ob ihre Daten gerade verarbeitet werden, und dann wird noch ein sehr intransparentes KI-System benutzt, dessen Schlussfolgerungen nicht nachvollziehbar sind. Bei einem derart strengen Eingriff in die Grundrechte bräuchte es strenge Anforderungen und Belege, dass die Technologie wirksam ist.

netzpolitik.org: Solche Systeme haben immer eine gewisse Rate von False Positives. Das sind Alarme, die auf einem Fehler, einem falschen Verdacht beruhen. Ist da die Verfolgung Unschuldiger schon eingepreist?

Davy Wang: Es ist ein Problem, wenn ein Maximum für diese Rate nicht fest vorgegeben ist. Dann kann die Polizei frei einschätzen, wie viele Fehl-Verdächtigungen sie noch akzeptabel findet. In Berlin wurde die maximale Fehlerrate jetzt in einer Ausschreibung benannt: bis zu 25 Prozent. Jeder vierte Alarm würde dann versehentlich ausgelöst. Das ist ziemlich viel. Da werden viele Verhaltensweisen erfasst, die völlig unproblematisch sind. Und dann kann es auch sein, dass Menschen zum Opfer von Anschlussmaßnahmen werden, die gar nichts getan haben. In den Landespolizeigesetzen steht ja auch gar nicht, welche Verhaltensweisen mit dem Scanner gesucht werden können. Da steht einfach nur: Verhaltensweisen, die auf Straftaten hindeuten. Welche gesucht werden, liegt dann im Ermessen der Exekutive.

„Es gibt einen politischen Druck“



netzpolitik.org: Wie kommt das eigentlich, dass diese Technologie gerade so unglaublich beliebt ist?

Davy Wang: Die Polizeien in den Bundesländern und auf Bundesebene wollen ihre Digitalisierung vorantreiben. Die wollen jetzt auch KI-Systeme nutzen, um vermeintlich effektiver Straftaten verhüten zu können. Da sehe ich die Gefahr, dass man sich öffentlich der Rhetorik bemüht, dass die Anlage verhältnismäßig sei, weil sie beispielsweise keine Gesichter analysiert. Es gibt auch einen politischen Druck, nach öffentlichkeitswirksamen Gewaltvorfällen zu handeln und beispielsweise die Videoüberwachung weiter auszubauen.

netzpolitik.org: In der Logik der Verfechter ist die Technik Privatsphäre-freundlicher als konventionelle Videoüberwachung, weil ja nicht mehr unbedingt immer ein Mensch zuschaut. Als wäre es keine Überwachung, wenn uns ein Computer analysiert. Was sagen Sie dazu?

Davy Wang: Das ist trotzdem auch eine Überwachung und auch ein Grundrechtseingriff. Wenn die Polizei durch ein KI-System personenbezogene Daten erfasst, ist es ein Eingriff in die Privatsphäre. Und diese Überwachung kann zu Ingewahrsamnahme und anderen Anschlussmaßnahmen führen.

netzpolitik.org: Müsste die Eingriffsschwelle für die Verhaltenserkennung nicht noch höher sein als die für Videoüberwachung? Immerhin ist es ja eine Art Videoüberwachung plus.

Davy Wang: Da würde ich definitiv zustimmen. Auch aus unserer Sicht ist die Eingriffsschwelle viel zu niedrig. Durch die Nutzung des KI-Systems und die automatisierte Auswertung enthält der Eingriff eine neue Qualität. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht betont, dass automatisierte Auswertungen durch selbstlernende Systeme ein spezielles Eingriffsgewicht haben können, wenn die Entscheidungsfindung und Funktionsweise weder für die Betroffenen noch für die handelnde Behörde nachvollziehbar sind.

„Das kann diskriminierend wirken“



netzpolitik.org: Weil die Systeme menschliche Körper vor der Analyse in Vektoren umrechnen, also Hinweise auf Hautfarbe, Alter, Geschlecht entfernen, gelten sie nicht als diskriminierend. Was sagen Sie dazu?

Davy Wang: Das kann man nicht pauschal so sehen. Es gibt Berichte, dass unproblematisches Verhalten wie Liegen oder Taumeln erfasst wird. Das kann diskriminierend gegenüber bestimmten Personengruppen wirken. Und durch die Trainingsdaten kann ja auch ein Bias entstehen, dass dann Bewegungen bei bestimmten Gruppen eher falsch erkannt werden.

netzpolitik.org: Ein weiteres Argument für den Einsatz der Verhaltensanalyse ist die Effizienz. Führt die dann nicht automatisch zur Ausweitung – weil man mit den gleichen Kräften mehr Stadtgeschehen im Blick behalten kann?

Davy Wang: Das sehe ich als eine reale Gefahr. Die vermeintliche Effektivität kann dazu führen, dass immer mehr Orte die Technik einführen.

netzpolitik.org: Es heißt, letztlich entscheidet ein Mensch darüber, ob Einsatzkräfte zu einer Situation entsandt werden. Wie weit wird da die menschliche Verantwortung aufgelöst?

Davy Wang: Wenn der Mensch sich auf die Technik verlässt, neigt er dazu, ihren Empfehlungen zu folgen. Und die Entscheidungsfindung des KI-Systems ist für die Beamt*innen nicht nachvollziehbar, was ein Grundvertrauen in die Richtigkeit der Entscheidung begünstigt.

„Wir glauben, dass die Rechtsgrundlagen angreifbar sind“



netzpolitik.org: Welche Hebel hat die Zivilgesellschaft, um zu verhindern, dass die Technologie breit ausgerollt wird?

Davy Wang: Wir als GFF betreiben strategische Prozessführung. Eine Möglichkeit ist, wenn diese Systeme im Einsatz sind, dagegen zu klagen und zu versuchen, das zum Bundesverfassungsgericht zu bringen. Wir glauben, dass die Rechtsgrundlagen in mehreren Bundesländern angreifbar sind. Ansonsten kann man sich auch politisch engagieren. Durch Petitionen, durch Demonstrationen oder als Sachverständige im Gesetzgebungsverfahren. Was auch hilft, ist parlamentarische Kontrolle, beispielsweise mit Kleinen Anfragen.

netzpolitik.org: Was sagt die EU-KI-Verordnung zur Verhaltensanalyse?

Davy Wang: Die stuft sie als Hochrisiko-KI ein. Das bedeutet, es braucht eine Risikobewertung und Risikominderungsmaßnahmen, es gibt Sorgfalts‑, Berichts- und Aufsichtspflichten.

netzpolitik.org: Welche Rolle kann die Verhaltenserkennung bei der autoritären Wende spielen?

Davy Wang: Der Dual Use für Sicherheit und Kontrolle ist bei dieser Technologie systeminhärent. Die kann in demokratischen Staaten in engen Grenzen grundrechtsschonend eingesetzt werden, aber in autoritären Staaten auch dazu genutzt werden, marginalisierte Gruppen bei Protesten zu überwachen. Das richtet sich je nach Einsatzform aus.

netzpolitik.org: Zahlen zum Erfolg der Technologie werden nicht veröffentlicht. Kann es sein, dass hier vor allem getestet wird, ob sich so eine Überwachungsmaßnahme ohne größere Widerstände durchsetzen lässt?

Davy Wang: Das ist ein berechtigter Verdacht. Dazu passt auch, dass in keinem der Polizei-Gesetze eine unabhängige Evaluation der Verhaltenserkennung festgeschrieben ist.


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Polizeigesetz Niedersachsen: Verfassungsrechtliche Bedenken bei geplanten Überwachungsmaßnahmen

27. Februar 2026 um 12:45

Der Landesdatenschutzbeauftragte und Polizeirechtler*innen sehen grundlegende Probleme in dem Entwurf des neuen Polizeigesetzes von Niedersachsen. Das wurde gestern bei einer Anhörung im Innenausschuss deutlich.

Denis Lehmkemper.
Die Sci-Fi-Systeme aus dem geplanten niedersächsischen Polizeigesetz sieht Denis Lehmkemper „auf der kritischen Grenze zwischen verbotenen KI-Praktiken und Hochrisiko-KI-Systemen“. – Alle Rechte vorbehalten Daniel George

Die rot-grüne Landesregierung von Niedersachsen will ihrer Polizei vier verschiedene Arten KI-gestützter Überwachung erlauben. Der Landesdatenschutzbeauftragte Denis Lehmkemper bezog nun öffentlich dazu Position. Er schreibt, dass diese Befugnisse die Eingriffsintensität in die Grundrechte gegenüber bisherigen Maßnahmen „erheblich erhöhen“. Sie würden sich auf der kritischen Grenze zwischen verbotenen KI-Praktiken und Hochrisiko-KI-Systemen bewegen. Es bestünde die Gefahr, „dass die Regelungen aufgrund ihrer Eingriffstiefe einer verfassungsrechtlichen Bewertung nicht standhalten.“

Gestern nahmen Lehmkemper und weitere Expert*innen im Innenausschuss des Landtags Stellung zum aktuellen Entwurf des niedersächsischen Polizeigesetzes. In einer Presseerklärung, die er danach versandte, zweifelt Lehmkemper daran, dass der Entwurf die Grundrechte im Blick behält.

Als besonders eingriffsintensiv benennt er die Maßnahmen mit sogenannter Künstlicher Intelligenz, wie sie sich derzeit in etlichen umstrittenen deutschen Polizeigesetzentwürfen finden: „intelligente“ Videoüberwachung, biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung, Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten und automatisierte Datenanalyse. In diesen Bereichen sieht Lehmkemper „erheblichen Nachbesserungsbedarf“ an den Regelungen.

„Ein Paradigmenwechsel“

„Aus unserer Sicht sind europäische Datenschutz- und KI-Vorgaben noch nicht ausreichend berücksichtigt, damit riskiert man Rechtsunsicherheit“, schreibt er netzpolitik.org zu dem Entwurf.

Die Landesregierung will mit dem Entwurf auch Datenanalysen ermöglichen, wie sie der Konzern Palantir anbietet und die US-Einwanderungsbehörde gerade zur Jagd auf Migrant*innen nutzt. Lehmkemper sieht hier einen tiefen Eingriff in die Bürgerrechte, sogar einen Paradigmenwechsel. Während Daten von Zeugen und Opfern bislang nur zweckgebunden und vorgangsbezogen erhoben wurden, wäre es danach möglich, eine Datenbank zu betreiben, die nicht nur nach polizeilichen Vorgängen, sondern auch nach Zeugen und Opfern, also gezielt nach Personen, durchsucht werden kann.

Die Landesregierung hat bereits bekundet, keine Software von Palantir einsetzen, sondern auf eine europäische Alternative warten zu wollen. Der Datenschutzbeauftragte fordert, „völlig unabhängig davon, welches Software-System dafür eingesetzt werden soll, eine klare Begrenzung auf anlassbezogene Analysen, kürzere Speicherfristen, umfassende Betroffenenrechte und eine eindeutige Definition des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Sinne der KI-Verordnung.“

„Verstoß gegen Verfassungsrecht“

Kristin Pfeffer, Professorin an der Hochschule der Polizei Hamburg, hat ebenfalls gestern im Innenausschuss das Polizeigesetz eingeordnet. In einer schriftlichen Stellungnahme, die sie dazu eingereicht hat, kritisiert sie vor allem die Befugnisse zur Datenanalyse nach Palantir-Art. Sie sieht einen Verstoß gegen das Verfassungsrecht, weil die Politik der Polizei zur Nutzung des Tools zu wenige Regeln auferlegt.

Die Big-Data-Analyse sei „äußerst eingriffsintensiv“, deshalb brauche es, wenn man sie einführen wolle, Regelungen, die die Eingriffstiefe der Maßnahme abmildern. Die gäbe es kaum. Die Art der Daten, die einbezogen werden könnten, sei kaum limitiert. Die Polizei darf dem Entwurf nach „Vorgangsdaten, Falldaten, Daten aus den polizeilichen Auskunftssystemen, Verkehrsdaten, Telekommunikationsdaten, Daten aus Asservaten und Daten aus dem polizeilichen Informationsaustausch“ nutzen.

Vorgangsdaten umfassen dabei, so Pfeffer, „Anzeigen, Ermittlungsberichte und Vermerke, die nicht nur Daten zu Verdächtigen, Beschuldigten oder sonstigen Anlasspersonen enthalten, […] sondern etwa auch Daten zu Anzeigeerstattern, Hinweisgebern oder Zeugen.“ Falldaten würden zudem „Beziehungen zwischen Personen, Institutionen, Objekten und Sachen“ sichtbar machen.

Dazu kommen „Datensätze aus gezielten Abfragen in gesondert geführten staatlichen Registern sowie einzelne gesondert gespeicherte Datensätze aus Internetquellen.“ Solche Register können laut Pfeffer Melde- oder Waffenregister oder das zentrale Verkehrsinformationssystem (ZEVIS) sein. Zudem sei die Verarbeitung von Daten, die durch besonders schwere Grundrechtseingriffe erlangt wurden, zum Beispiel durch die Wohnraumüberwachung oder den Einsatz verdeckter Ermittler*innen, nicht ausgeschlossen, sondern nur eingeschränkt.

Eine Superdatenbank

Die Politik habe es bislang auch verpasst, so Pfeffer, die Eingriffstiefe durch die Beschränkung auf inländische Quellen zu beschränken. Nach der aktuellen Fassung könnten auch Daten verarbeitet werden, die ausländische Sicherheitsbehörden erhoben haben.

Der Polizeigesetzentwurf ermöglicht es zudem, eine „Superdatenbank“ anzulegen. Pfeffer sähe eine solche aber unvereinbar mit dem aktuellen Verfassungsrecht. „Sollte das Anlegen einer vorsorglichen Datenbank gar nicht beabsichtigt sein, müsste dies in der Norm noch klargestellt werden“, schreibt sie.

Pfeffer kritisiert auch die Eingriffsschwelle für die Datenanalyse: Die liegt bereits im Vorfeld einer Gefahr für eine terroristische Straftat. Das Tool darf demnach genutzt werden, noch bevor eine Gefahr konkret wird.

Racial Profiling ist für Rot-Grün kein Thema

Matthias Fischer, Professor an der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit, wurde ebenfalls gestern im Innenausschuss angehört und schreibt in einer schriftlichen Stellungnahme dazu: „Als eine besonders auffällige Leerstelle erweist sich die Thematik „Racial Profiling“.“

Zahlreiche Landesgesetzgeber hätten sich in den vergangenen Jahren bei den Novellierungen ihrer Polizeigesetze dieses Themas angenommen. „Sie haben erkannt, dass rechtswidriges oder als rechtswidrig erlebtes Polizeihandeln zu nachhaltigen Vertrauensverlusten in die Institution Polizei führen kann“, schreibt Fischer. In der Diskussion über den Reformbedarf des niedersächsischen Polizeigesetzes habe Racial Profiling aber offenbar trotzdem keine Rolle gespielt.

„Wer mit dem Anspruch antritt, das modernste Polizeigesetz Deutschlands vorlegen zu wollen, darf das Thema diskriminierender Kontrollen nicht ausblenden“, schreibt Fischer. Um der Gefahr von Racial Profiling zu begegnen, empfiehlt er eine Pflicht für Polizist*innen, Personenkontrollen vor deren Beginn zu begründen.


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Niedersächsisches Polizeigesetz: Diese KI soll prüfen, ob du artig bist – und dich identifizieren, wenn nicht

26. Februar 2026 um 09:15

Niedersachsen folgt dem bundesweiten Trend in Richtung Sci-Fi-Überwachung. Im neuen Polizeigesetz sind neben der Datenanalyse nach Palantir-Art auch Verhaltensscanner und Live-Gesichtserkennung vorgesehen. Heute findet eine Anhörung im Innenausschuss zu dem massiven Überwachungsausbau statt.

Zwei Menschen bei einer Schlägerei, ihre Körper sind von bunten Strichmännchen überlagert.
So sieht es aus, wenn ein Verhaltensscanner analysiert, was Menschen tun. – Alle Rechte vorbehalten Polizeipräsidium Mannheim, Fraunhofer IOSB

Niedersachsen will der Polizei Datenanalyse nach Palantir-Art erlauben. Sie soll künftig Informationen zu verschiedenen Fällen verknüpfen und mit sogenannter KI aufbereiten können. In die Analyse dürfte auch einfließen, wer mit wem wann von wo aus kommuniziert. Außerdem der Inhalt von beschlagnahmten oder mit Staatstrojanern infizierten Telefonen sowie Audio- und Video-Material, das heimlich in Wohnungen aufgenommen wurde.

Die entsprechende Novelle des niedersächsischen Polizeigesetzes beinhaltet noch weitere tief invasive Überwachungsbefugnisse. Sie würde die polizeiliche Kontrolle in dem Bundesland drastisch verschärfen. Heute findet dazu eine Anhörung im Innenausschuss des Landtages statt.

Die Regierungskoalition aus SPD und Grünen hat dabei so ziemlich alles auf dem Wunschzettel, was nach futuristischer Polizeiarbeit klingt. Neben den Datenanalysen beispielsweise auch Live-Gesichtserkennung wie sie derzeit in Frankfurt am Main erprobt wird, oder den Verhaltensscanner, den Mannheim und Hamburg gerade trainieren. Zudem im Gesetz enthalten: der Abgleich biometrischer Daten wie Gesichtsbilder oder Stimmproben mit öffentlich zugänglichen Informationen aus dem Internet.

Unausgereifte Überwachungsmaßnahmen

Bislang wird eine derartige Gesichtersuchmaschine noch von keiner deutschen Behörde eingesetzt, wohl auch, weil der EU-AI-Act die dafür nötige Datenbank eigentlich verbietet. Auch der Verhaltensscanner ist noch nicht ausgereift. Die Mannheimer Polizei kann keinen einzigen Fall nennen, in dem er zu einem Ermittlungserfolg führte. Und die Frankfurter Gesichtserkennung hat bislang scheinbar nur einen anekdotischen Erfolg abgeworfen.

Niedersachsen will die Tools dennoch erlauben. Die Stadt Delmenhorst hat bereits angekündigt, KI-gestützte Videoüberwachung einführen zu wollen.

Laut Gesetzentwurf ist es auch nicht ausgeschlossen, die drei unterschiedlichen Systeme zusammenzuführen: Demnach ist es möglich, dass in Niedersachsen bald eine sogenannte KI die Bilder von Überwachungskameras in Echtzeit daraufhin untersucht, ob gerade eine mutmaßliche Straftat zu sehen ist, beispielsweise Körperverletzung oder ein Drogendeal. Wird eine vermutete Straftat gesichtet, könnte eine Software daraufhin die tatverdächtige Person identifizieren. Und zwar nicht nur mit Hilfe von Polizeidatenbanken, sondern auch anhand von Bildern oder Videos, die Menschen ins Netz gestellt haben, beispielsweise auf eine Social-Media-Plattform oder eine Nachrichtenseite.

Das in der Polizeigesetznovelle beschriebene multiple KI-System ermöglicht eine Strafverfolgung, die Polizeibeamt*innen eigentlich nur noch für die Festnahme braucht. Es gewährt der Technologie extremen Einfluss auf die Schicksale von Menschen. Betroffen von dem massiven Grundrechtseingriff, der damit einhergeht, sind nicht nur mutmaßliche Täter*innen, sondern alle Passant*innen, weil die KI alle Bewegungen und alle Gesichter analysiert, um die von der Polizei gesuchten herauszufiltern.

Die Hürden sind niedrig

Die Hürden für eine Videoüberwachung und darauf aufbauende KI-Systeme sind in Niedersachsen bereits heute relativ niedrig. Dass Kameras dauerhaft öffentlich zugängliche Straßen und Plätze filmen, ist dann erlaubt, wenn in einem Areal wiederholt Straftaten oder „nicht geringfügige Ordnungswidrigkeiten“ begangen werden. Das heißt, es braucht nicht wie in anderen Bundesländern eine hohe Kriminalitätsbelastung, sondern es reicht theoretisch, wenn dort wenige Fälle erfasst werden, damit ein Areal dauerhaft videoüberwacht werden kann. Bei der Videoüberwachung von Veranstaltungen reicht schon die Prognose möglicher Straftaten zur Legitimation.

Mit der Live-Gesichtserkennung dürfte die Polizei dem Gesetzentwurf zufolge nicht nur nach Straftätern fahnden, sondern auch nach Menschen, bei denen die Polizei annimmt, dass sie die körperliche Unversehrtheit anderer gefährden könnten. Zudem darf das System auch auf vermisste Personen sowie Opfer von sexueller Ausbeutung, Entführung oder Menschenhandel angesetzt werden. Normalerweise muss die Polizei jedes Mal einen Richter fragen, ob sie eine bestimmte Person zur automatisierten Fahndung ausschreiben darf, bei „Gefahr im Verzug“ allerdings nicht.

Der Verhaltensscanner dürfte derweil nicht nur Straftaten erkennen, sondern auch Muster, die auf Unglücksfälle hindeuten. Der Gesetzentwurf erlaubt also automatisierte Warnhinweise, wenn im Bild jemand liegt. Damit werden obdachlose Menschen einem erhöhten, diskriminierenden Überwachungsdruck ausgesetzt.

Verhaltens-Erkennung von der Drohne aus

Die Drastik des Polizeigesetz-Entwurfs wird noch dadurch erhöht, dass die Polizei demnach nicht nur stationäre Überwachungskameras, sondern auch Drohnen zur Videoüberwachung einsetzen darf. Diese Drohnen könnten dann auch Bilder für den Verhaltensscanner und die Live-Gesichtserkennung liefern. So könnten bei Großveranstaltungen auch Überblicksaufnahmen nach verdächtigen Bewegungsabläufen und den Gesichtern von Gesuchten durchforstet werden.

Eigentlich muss auf die Überwachung – beispielsweise mit Schildern – hingewiesen werden. Bei Drohneneinsätzen dürfte das schwierig sein, wodurch wohl viele Menschen ohne ihr Wissen zu Betroffenen derartiger Überwachungsmaßnahmen würden. Drohnen soll die niedersächsische Polizei künftig auch zum Luftkampf gegen andere, „feindliche“ Drohnen einsetzen dürfen, zur Telekommunikationsüberwachung und Standortermittlung und auch, um heimlich in Wohnungen zu filmen oder diese abzuhören.

Außerdem will die Landesregierung mit dem Gesetzentwurf Systeme erlauben, die in Videobildern nach bestimmten Gegenständen wie zum Beispiel Waffen suchen. Dabei ist das Land bislang mit der Erlaubnis von Staatstrojanern, Kennzeichenscannern, IMSI-Catchern zur Lokalisierung und Zuordnung von Telefonen, Bodycams für Polizist*innen und elektronischen Fußfesseln für potentielle Terrorist*innen alles andere als schwach aufgestellt, was digitale Maßnahmen zur Einschränkung von Grund- und Freiheitsrechten angeht.


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KI-gestützte Videoüberwachung: Bremen führt Verhaltensscanner im Nahverkehr ein

23. Februar 2026 um 11:50

Der Bremer ÖPNV plant KI-gestützte Videoüberwachung in allen Trams und Bussen. Auch die Polizei hat schon ein Auge auf die Technologie geworfen. Zunächst soll ihr aber heimliches Filmen mit Kameradrohnen erlaubt werden.

Eine Kuppelkamera an der Decke einer Bahn.
In Bremer Bahnen und Bussen wird die Videoüberwachung an eine KI angeschlossen (Symbolbild). – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Peter Endig

In Bremen läuft in 14 Tram-Bahnen KI-gestützte Videoüberwachung, ab April soll das System auf die übrigen Bahnen und Busse ausgerollt werden. Das haben die Verkehrsbetriebe (BSAG) vergangene Woche im Rahmen einer Projektvorstellung bekannt gemacht. Das System versucht zu erkennen, wie die abgebildeten Menschen handeln, um so aggressives Verhalten zu detektieren.

80 Prozent der Kosten von 10.000 Euro je Bahn zahlt das Bundesverkehrsministerium, das hier offenbar ein Leuchtturmprojekt sieht. Laut der Verkehrsbetriebe ist Bremen damit das erste Bundesland mit KI-Überwachung im öffentlichen Nahverkehr. Die Bremer Polizei hat ebenfalls Interesse an der Technologie angemeldet, die sie im öffentlichen Raum einsetzen möchte. Zahlreiche Bundesländer bohren dafür gerade ihre Polizeigesetze auf.

Die für die KI-Analyse nötige Videoüberwachung stünde in Bremen bereit. An 40 Standorten wird der öffentliche Raum mit Kameras kontrolliert. Doch die Bremer Polizei wird noch warten müssen. Am Mittwoch soll eine Novelle des Polizeigesetzes in der Bremischen Bürgerschaft debattiert werden. Die Erlaubnis, Verhaltensscanner zu nutzen, beinhaltet sie nicht. Dafür erlaubt der Gesetzentwurf der Polizei aber den heimlichen Einsatz von Videodrohnen.

Bremer Polizei soll heimlich Überwachungsdrohnen einsetzen

Die Überwachung mit Videodrohnen soll in drei Stufen stattfinden: Livestream zur Lagebeurteilung, Aufzeichnung, verdeckter Einsatz – mit jeweils immer höheren Eingriffsschwellen. Dem verdeckten Einsatz muss beispielsweise ein Richter zustimmen – außer es liegt eine Gefahr für „Leib, Leben oder Freiheit“ einer Person vor. Dann darf die Polizei auch freihändig agieren.

Die Entwicklung ist besonders interessant, da Bremen seit 2007 von einer Koalition aus SPD, Grünen und Linken regiert wird, die sich eigentlich ein besonders liberales Polizeigesetz gegeben hatte. In Bremen kann man etwa nach einer Polizeikontrolle eine Quittung verlangen, die den Grund für die Kontrolle verrät und die Polizist*innen im Land tragen eine individuelle Kennzeichnung.

Nun folgt also auch dieses Land zumindest ein Stück weit dem bundesweiten Trend zur Verschärfung der Polizeigesetze. So soll beispielsweise mit dem neuen Polizeigesetz ein Satz wegfallen, der Zivilpolizist*innen im Rahmen einer Maßnahme dazu verpflichtet, sich unaufgefordert auszuweisen.

Präventiver Einsatz von elektronischen Fußfesseln

Primär geht es in dem Entwurf um den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt. Dazu soll der Aufenthaltsort der Täter*innen mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden. Nach dem „Spanischen Modell“ sollen sich auch die Opfer freiwillig überwachen lassen können, um bei einer Annäherung des Täters gewarnt zu werden.

Das GPS-Tracking darf nicht nur gegen Ausübende häuslicher Gewalt eingesetzt werden, sondern auch gegen Menschen, denen die Polizei zutraut, dass sie einen Terroranschlag begehen. Der Einsatz ist präventiv möglich, ohne dass es vorher zu einer Straftat gekommen sein muss.

Mit dem neuen Polizeigesetz will Bremen auch die Hürden für Videoüberwachung des öffentlichen Raums senken. Während bislang noch eine erhöhte Kriminalitätsbelastung nötig ist, damit ein bestimmtes Areal überwacht werden kann, soll es künftig reichen, dass die örtlichen Verhältnisse Straftaten erwartbar machen. Dann reicht die Annahme, dass dort irgendwann mal etwas passiert, um ein Areal zu überwachen. Das bringt die Legitimation der Videoüberwachung von einer faktischen, zahlenbasierten Grundlage in die freihändige Einschätzung der zuständigen Polizeikräfte.


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Polizeigesetz-Novelle: Auch Thüringen will Verhaltensscanner

05. Februar 2026 um 11:34

Heute wurde im Thüringer Landtag eine Novelle des Polizeigesetzes diskutiert. Sie bringt neben Verhaltensscannern auch Palantir-artige Datenanalyse, Gesichtersuchmaschine, Kennzeichenscanner und Videodrohnen.

Zwei Menschen umarmen sich, um sie ist ein roter Rahmen gezeichnet, darüber stehen drei rote Ausrufezeichen.
Automatisierte Verhaltenserkennung tut sich schwer damit, Umarmungen von Schlägereien zu unterscheiden. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Priscilla Du Preez auf Unsplash

Die Thüringer Brombeer-Koalition aus CDU, BSW und SPD will nun ebenfalls ein High-Tech-Ermittlungsarsenal für ihre Landespolizei. Eine entsprechende Novelle des Polizeigesetzes wurde heute erstmals im Landtag beraten.

Unter den zahlreichen neuen Befugnissen findet sich beispielsweise das Recht zur Nutzung eines Systems, das anhand von Videobildern illegales Verhalten automatisch erkennen soll. Mit solchen Systemen wird für gewöhnlich öffentlicher Raum überwacht, in Thüringen soll der Verhaltensscanner auch in Gefängnissen zum Einsatz kommen dürfen und dort Gefahrensituationen registrieren.

Ein Prototyp einer Verhaltensscanner-Software wird seit 2018 in Mannheim mit den Bildern oft nichts ahnender Passant*innen trainiert. Die Polizei kann keinen einzigen Fall nennen, bei dem es eine Ermittlung unterstützt hätte. Dennoch wollen immer mehr Bundesländer das System einführen. In Hamburg läuft es bereits, Baden-Württemberg und Berlin haben kürzlich die Gesetzesgrundlage dazu geschaffen, in Schleswig-Holstein und Sachsen ist eine solche geplant.

„Wir wären wie eine Insel für Kriminelle“

Der thüringische Innenminister Georg Maier, SPD, sagt zum geplanten polizeilichen KI-Einsatz: „Es wäre fatal, wenn wir als einziges Bundesland darauf verzichten würden. Wir wären wie eine Insel für Kriminelle, die hier geringeren Ermittlungsdruck spüren würden.“

Katharina König-Preuss von Die Linke sagt: „Das Problem ist, wer irgendwann in der Lage sein wird, solche Software zu nutzen.“ Sie verweist beispielhaft auf totalitäre Bestrebungen in den USA. In dem debattierten Gesetzespaket sieht sie einen „massiven Grundrechtseingriff“.

Ähnlich umstritten ist eine weitere Befugnis aus dem geplanten Thüringer Polizeigesetz: das Recht, automatisierte Datenanalysen durchzuführen, wie sie beispielsweise mit Produkten von Palantir möglich sind. Die Einführung dieser Befugnis hatte in Baden-Württemberg viele Menschen im Protest auf die Straße getrieben. In Thüringen scheint sie weniger Interesse zu erregen. Derartige automatisierte Datenanalysen werden in den USA beispielsweise dazu genutzt, um Informationen über Menschen zu sammeln, die deportiert werden sollen. In Thüringen dürfen bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit auch Daten in die Analyse einfließen, die bei der verdeckten Überwachung von Wohnraum oder Privatgeräten zusammengetragen wurden.

Ausschluss des Marktführers

Thüringens Innenminister Maier stellt in der Debatte klar, dass er keine Produkte des verrufenen Software-Herstellers Palantir für derartige Big-Data-Analysen nutzen möchte. Eine andere Firma soll dabei zum Zuge kommen. „Eine wie auch immer geartete Zusammenarbeit mit der US-amerikanischen Firma Palantir wird es mit mir nicht geben“, sagt er.

Die Novelle des Polizeigesetzes soll den Thüringer Beamt*innen noch weitere datenschutzrechtlich problematische Befugnisse bringen. So sollen beispielsweise Personen, die vom Verhaltensscanner bei einer Straftat ertappt werden, automatisch über mehrere Kameras hinweg verfolgt werden können.

Außerdem soll der Gesetzentwurf den Aufbau einer Gesichtersuchmaschine ermöglichen, die mit frei zugänglichen Bildern aus dem Internet gefüttert wird. Dabei verbietet der AI-Act der EU das Anlegen von Datenbanken, die ungezielt Gesichtsbilder aus dem Internet auslesen. Nach dem Gesetzentwurf dürfte die Polizei auch Stimmen-Samples aus dem Netz extrahieren, um diese automatisiert mit anderen Stimmproben zu vergleichen.

Drohnen, die Handys jagen

Auch den Einsatz von Kennzeichenscannern ermöglicht der Gesetzentwurf. Damit dürften von Fahrzeugen, die zur Kontrolle ausgeschrieben sind, sogar Bewegungsprofile erstellt werden.

Ein weiteres Spielzeug, das das thüringische Innenministerium den Polizist*innen des Bundeslandes zur Verfügung stellen möchte, sind Videodrohnen, die zum Beispiel bei öffentlichen Veranstaltungen eingesetzt werden sollen. Außerdem könnten dem Gesetz nach Drohnen die Funktion eines IMSI-Catchers übernehmen und Standorte sowie Geräte- und Kartennummern von Mobiltelefonen ermitteln. Derartige Standortabfragen sollen künftig auch bei Mobiltelefonen erlaubt sein, deren Besitzer*innen nicht kriminell sind, sondern als vermisst gemeldet wurden.

Elektronische Fußfesseln sollen dem Gesetz nach nicht nur gegen Sexualstraftäter eingesetzt werden, sondern beispielsweise auch bei Menschen, die „eine Gefahr für Anlagen mit unmittelbarer Bedeutung für das Gemeinwesen“ darstellen. Demnach könnten die Tracker wohl theoretisch auch Menschen angelegt werden, die planen, eine Straße zu blockieren.

Zudem erlaubt das geplante Polizeigesetz den Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten, auch Taser genannt. Die werden oft gegen Menschen in psychischen Ausnahmesituationen genutzt und führen immer wieder zu Todesfällen.


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Neues Polizeigesetz: Berlin wirft die Freiheit weg

04. Dezember 2025 um 11:46

Heute wurde in Berlin eine Novelle des Polizeigesetzes verabschiedet. Sie erlaubt so ziemlich alles, was an digitaler Überwachung möglich ist: Verhaltensscanner, Gesichtersuche, Palantir-artige Datenanalysen, Staatstrojaner. Ein Kommentar.

Eine Stabkamera mit Beleuchtung.
Auf Demonstrationen (wie hier am 1. Mai) filmt die Berliner Polizei bereits fleißig mit. Künftig darf sie auch festinstallierte Kameras betreiben, die Bilder per KI auswerten und vieles mehr. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Achille Abboud

Die Schulen sind marode, die Wohnungen knapp und die Brücken brechen bald zusammen. Um Berlin steht es lausig. Doch statt diese täglich spürbaren Probleme anzugehen, wirft die Berliner Landesregierung ohne Not die legendäre freiheitlich orientierte Ausrichtung der Stadt auf den Müll.

Es wirkt wie hektischer Aktionismus, was die schwarz-rote Koalition sich da ins Polizeigesetz zusammenkopiert hat. Als wolle man anderen Bundesländern, die derartige Maßnahmen bereits erlaubt haben, in nichts nachstehen. Heute hat Berlin eine Sicherheitsarchitektur aufgesetzt, die in dieser Stadt lange undenkbar war. Es ist ein Tabubruch, eine Zeitenwende, was da im Abgeordnetenhaus beschlossen wurde.

Bislang durfte die Berliner Polizei den öffentlichen Raum nicht dauerhaft überwachen – und jetzt sollen in manchen Gebieten nicht nur Kameras aufgestellt, sondern diese auch gleich noch an sogenannte Künstliche Intelligenzen angeschlossen werden. Auch Videoüberwachung mit Drohnen ist für die Berliner Polizei künftig explizit erlaubt.

Verhaltensscanner und Gesichtersuchmaschine

Die geplante Kamera-KI soll automatisch erkennen, was die Überwachten gerade tun. Diese Verhaltensscanner werden aktuell in Mannheim und in Hamburg getestet und sind noch weit von einem sinnvollen Praxiseinsatz entfernt. Die Begehrlichkeiten von sicherheitsfanatischen Politiker*innen haben sie anscheinend bereits geweckt.

Die ersten dieser Kameras werden wohl im und um den Görlitzer Park errichtet. Dieses beliebte Erholungsgebiet, in dem traditionell auch Rauschmittel gehandelt werden, hat von Berlins Ober-Sheriff Kai Wegner, CDU, bereits einen Zaun spendiert bekommen, es ist künftig nur noch tagsüber geöffnet. Sollte die Kamera-KI dann dort jemanden erkennen, der jemand anderem etwas zusteckt, folgt vermutlich der Zugriff durch die Polizei. Auch wenn es sich bei dem klandestin übergebenen Objekt um beispielsweise Verhütungs- oder Hygieneartikel handeln sollte. Das Gefühl von Freiheit, das auch von diesem Park aus einst den Ruhm Berlins begründete, vertrocknet unter dem starren Blick der „intelligenten“ Kameras.

Entdeckt die Berliner Polizei auf den Videobildern einen Menschen, den sie gerne näher begutachten möchte, kann sie künftig zudem das Internet nach Bildern durchsuchen, die dem Menschen ähnlich sind, um ihn zu identifizieren oder mehr über ihn zu erfahren. Dafür muss die Person nicht einmal einer Straftat oder deren Vorbereitung verdächtig sein, es reicht, Kontakt mit jemandem zu haben, der verdächtig ist.

Big-Data-Analyse und Staatstrojaner

Die Informationen, wer mit wem hantierte und welches Insta-Profil zu welchem Gesicht gehört, darf in einer Superdatenbank mit Bewegungsprofilen, Verhaltensmustern und Sozialkontaktanalysen gespeichert werden. Mit den dort beinhalteten Bildern, Videos und anderen personenbezogenen Daten kann dann auch eine kommerzielle KI trainiert werden, wie sie beispielsweise Palantir verkauft.

Und wenn sich eine verdächtige Person besonders undurchsichtig zeigt, gibt es in Berlin künftig immer noch die Möglichkeit, per Staatstrojaner ihren Telefonspeicher und die laufende Kommunikation auszulesen. Um solche Schadsoftware zu installieren, darf die Berliner Polizei dann auch heimlich in Wohnungen einbrechen.

Halleluja. Schöne neue Welt.


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Neues Polizeigesetz: Berliner Senat will Verhaltenscanner gegen Bevölkerung einsetzen

29. September 2025 um 15:28

Siegeszug eines futuristischen Überwachungswerkzeugs: Die Überwachungs-KI, die in Mannheim und Hamburg das Verhalten von Passant*innen scannt, soll jetzt auch in Berlin zum Einsatz kommen. Das bestätigte der Berliner Senat heute in einer Anhörung im Innenausschuss.

Eine Menschenmenge im Görlitzer Park in Berlin
KI soll künftig dabei helfen, den Görlitzer Park zu überwachen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Jürgen Held

Diese Software erkennt, was du tust. Sie bestimmt anhand von Videobildern, was auf dem überwachten Areal gerade passiert. Sie untersucht, ob jemand steht, sitzt, kniet, läuft, rennt, tanzt, taumelt, liegt, kämpft, würgt, etwas trägt, zieht oder schiebt, Fahrrad- und Roller fährt, eine andere Person umarmt oder festhält. Und in Zukunft soll die Liste noch erweitert werden.

Die Technologie ist in Mannheim seit sieben Jahren und in Hamburg seit Anfang September im testweisen Einsatz und noch fern davon, wirklich praktischen Nutzen zu entfalten. Weiterhin müssen Menschen die Bildschirme kontrollieren und die Alarme der KI werden hauptsächlich zu ihrer Weiterentwicklung genutzt, so die Mannheimer Polizei auf netzpolitik.org-Anfrage.

Dennoch zieht das System deutschlandweit das Begehren zahlreicher Kommunen auf sich. Berlin will sich ebenfalls der Runde der testenden Städte anschließen, das bekannte der Senat gerade in einer Anhörung des Innenausschusses. Dort hieß es mit Bezug auf Mannheim und Hamburg: „Wir hoffen, in das Kooperationsprojekt einsteigen zu können, um das System mit den anderen Partnern zu entwickeln.“

KI-Kameras am Görlitzer Park

Dabei bieten die beteiligten Städte nur die Testumgebung und die Laborratten – meist arglose Passant*innen der Überwachungskameras. Entwickelt wird das System vom Fraunhofer-Institut für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung. Dieses hat auch das alleinige Recht zur kommerziellen Vermarktung der Verhaltenserkennungs-KI, sich allerdings dazu bereit erklärt, vorläufig noch darauf zu verzichten.

Nach dem neuen Berliner Polizeigesetz, das unter anderem die rechtliche Grundlage für das KI-Training liefern und noch dieses Jahr im Abgeordnetenhaus beschlossen werden soll, kann die KI mit verschiedenen Arten von Videobildern gefüttert werden. Vor allem wären da Bilder von Überwachungskameras, die Berlin künftig an sogenannten kriminalitätsbelasteten Orten – wie zum Beispiel dem Görlitzer Park – erlauben will. Dazu können aber auch Videos von öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen und Aufnahmen von gefährdeten Gebäuden und Objekten, sowie Übersichtsaufnahmen zur Vorbereitung, Lenkung und Leitung von Einsätzen, wie sie aktuell aus Hubschraubern und künftig auch aus Drohnen aufgenommen werden können, per Algorithmus nach bestimmten Verhaltensmustern durchsucht werden dürfen.

„Die Gefahr ist nicht von der Hand zu weisen, dass dann große Teile der Berliner Innenstadt nicht mehr unüberwacht passiert werden können“, sagte Meike Kamp, Berliner Datenschutzbeauftragte bei der Sachverständigenanhörung im Berliner Abgeordnetenhaus. David Werdermann, Jurist von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) fügte hinzu: „Es ist zu befürchten, dass Menschen, die sich atypisch im öffentlichen Raum verhalten – wie wohnungslose oder körperlich eingeschränkte – von der Software als gefährlich erkannt werden und damit erhöhtem Überwachungsdruck ausgesetzt sind.“

„Lieber einmal zuviel“

Die Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel verteidigte den geplanten KI-Einsatz. Ihr Hauptargument: Effizienz. Die Aufgaben der Polizei würden wachsen, während die Nachwuchsgewinnung schwierig sei. „Ohne technologische Unterstützung werden wir die Sicherheit der Stadt nur noch immer begrenzter gewährleisten können.“ Deshalb wünsche sie sich das „Mannheimer System“, „das bestimmte Szenarien erkennt um dann Internventionskräfte zu alarmieren. Das ist deutlich ressourcenschonender.“

Dabei übersieht Slowik Meisel, dass die Technologie in Mannheim aktuell keinerlei Arbeitserleichterung bringt, sondern eher Kräfte bindet. Slowik Meisel würde die KI zudem so kalibrieren, dass sie viele falschpositive Ergebnisse liefern, die dann gegebenenfalls zu erhöhtem Arbeitsaufwand und Überwachungsdruck auf Unschuldige führen. „Lieber kommen wir einmal zu viel, wenn das System zu schnell anschlägt, als einmal zu wenig“, sagte sie.


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