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Gefilmt, bestraft, zum Schweigen gebracht: Wie russische Überwachungssoftware die georgische Zivilgesellschaft unterdrückt

27. Juni 2026 um 08:59
Von: Gastbeitrag ·  Anonym

Auch nach fast 580 Tagen demonstrieren in der georgischen Hauptstadt Tiflis jeden Abend Hunderte Menschen gegen die autoritäre Regierung. Der gelang es, die Protestbewegung in Georgien zu brechen: mit physischer Gewalt – und mit Gesichtserkennungssoftware und einem Netzwerk aus KI-gestützten Kameras. Eine Reportage.

Demonstrierende bei Nacht vor einem Gebäude
Seit rund 580 Tagen demonstrieren Menschen allabendlich vor dem Parlamentsgebäude in Tiflis. CC-BY 4.0: Anonym

Mitte März 2025 erhält Nino einen Anruf vom Gericht. Der Assistent eines Richters am Stadtgericht von Tiflis erklärt der georgischen PR-Dozentin in ihren Vierzigern, sie sei zu einer Anhörung vorgeladen. Der Grund: Nino habe zweieinhalb Monate zuvor eine Straße in der georgischen Hauptstadt blockiert.

Der Anruf überrascht Nino. Zwar hat sie tatsächlich gegen die mutmaßliche Manipulation der letzten Wahlen und die Aussetzung der EU-Beitrittsgespräche protestiert. Und sie wusste schon lange, dass die Umgebung bei den Protesten rund um das georgische Parlament mit Überwachungskameras übersät ist. Allerdings hatte sie das Überwachungssystem nicht für so effektiv gehalten, dass sie leicht zu identifizieren wäre.

Bei der Anhörung einige Tage später sieht sie Videoaufnahmen, die sie bei der Demonstration zeigen – aufgenommen von eben jenen Überwachungskameras rund um das Parlament. Auf dem Video ist zu sehen, wie sie versucht, eine Straße zu überqueren, während ihr andere Demonstrant*innen von der gegenüberliegenden Seite entgegenkommen. Nino wird vorgeworfen, eine Straßenblockade initiiert zu haben.

Viele Menschen in einer Stadt bei Nacht
Die Fahnen Georgiens und der EU sind auf dem Demonstrationen häufig zu sehen.

Das System hatte sie mithilfe einer Gesichtserkennungssoftware identifiziert und als unrechtmäßige Demonstrantin registriert – die Geldstrafe beläuft sich auf 5.000 Georgische Lari, umgerechnet etwa 1.620 Euro. Doch schickt ihr das Gericht den Bußgeldbescheid nie zu. Stattdessen werden fünf Monate später Ninos Bankkonten gesperrt. Sie ist gezwungen, eine Crowdfunding-Kampagne zu starten, um die Geldstrafe zu begleichen. Erst einige Wochen später werden ihre Konten wieder freigegeben und Zahlungen gehen regulär ein und ab.

Ähnlich wie viele andere Betroffene in Tiflis kann sich Nino das Risiko weiterer Bußgelder nicht leisten, demonstrieren geht sie deshalb kaum noch. Ihr Fall entspricht dem vieler Menschen in Georgien, die seit 2025 nicht mehr an Demonstrationen gegen die Regierungspartei „Georgischer Traum“ teilnehmen. Die Partei ist seit 2012 an der Macht und wird hinter den Kulissen von ihrem Gründer Bidzina Iwanischwili gesteuert – einem Milliardär, der sein Vermögen im postsowjetischen Russland gemacht hat. Die erst kürzlich eingeführten Überwachungstechniken, zu denen Gesichtserkennungssoftware und ein umfangreiches Netzwerk aus KI-gestützten Kameras gehören, ermöglichten das, was physische Gewalt allein nicht vermochte: Den Behörden gelang es, die Protestbewegung zu brechen – indem sie Druck und Angst verbreiteten.

Von der EU-Kandidatur zu autoritärer Unterdrückung

2023 erhielt Georgien den Status als EU-Beitrittskandidat – ein Meilenstein, der für die meisten Menschen in Georgien weit mehr bedeutet als eine diplomatische Formalität: Die mögliche EU-Mitgliedschaft repräsentiert einen Weg in Richtung institutioneller Reformen, rechtlichen Schutzes und wirtschaftlicher Integration – und einen strukturellen Ankerpunkt gegen den Einfluss eines mächtigen und feindseligen Nachbarn. Die Meinungsfreiheit ist bereits seit mehr als zwei Jahrzehnten garantiert, sowohl gesetzlich als auch im täglichen Leben.

Nach den mutmaßlich manipulierten Parlamentswahlen vom 26. Oktober 2024 gehen viele Menschen in Georgien auf die Straße. Sie protestieren ununterbrochen für mehr als anderthalb Jahre. Das Europäische Parlament fordert eine Wiederholung der Wahl. Als Reaktion darauf verkündet Georgiens Premierminister Irakli Kobakhidze, seine Regierung werde den EU-Beitrittsprozess bis 2028 aussetzen. Dieser Schritt wird mehrheitlich als verfassungswidrig angesehen, da die georgische Verfassung alle öffentlichen Stellen ausdrücklich dazu verpflichtet, den Beitritt zu befördern. Zudem unterstützen 86 Prozent der Menschen in Georgien laut einer Umfrage von 2023 den Beitritt.

Je länger die Proteste anhalten, desto mehr Rechte verlieren die Demonstrierenden: Während 2023 Versammlungen ohne Genehmigung organisiert werden durften und die Meinungsfreiheit garantiert war, gilt im Jahr 2024 schon das Verhüllen des Gesichts als Ordnungswidrigkeit, und die Strafe für das Blockieren einer Straße steigt von 500 auf 5.000 GEL. Zwei Jahre später werden beide Handlungen zu Straftaten erklärt, und selbst das Versammeln auf einem Gehweg erfordert nun eine staatliche Anmeldung. Seit 2026 steht es zudem unter Strafe, die Regierung als illegitim zu bezeichnen oder sie online mit Ausdrücken zu kritisieren, die als beleidigend erachtet werden könnten. Transparency International kommt zu dem Schluss, dass „die vom ‚Georgischen Traum’ geänderten Gesetze die durch die georgische Verfassung garantierte Versammlungsfreiheit faktisch abgeschafft haben“.

Viele Menschen in einer Stadt bei Nacht, eine Person hält ein Schild hoch auf dem auf Englich steht, dass die Wahl gefälscht gewesen sei.
„Die Wahlen waren manipuliert“, steht auf dem Schild.

Shako, eine Beamtin und Demonstrantin, die die repressiven Maßnahmen des Staates entschieden ablehnt, kommentiert: „Sie können den Protest nicht aus den Köpfen der Menschen verbannen – also versuchen sie, ihn von den Straßen zu verbannen.“

Für Nino hat die Geldstrafe für ihre angebliche Straßenblockade Auswirkungen, die ihr gesamtes Leben beeinflussen: „Jetzt gehe ich praktisch nicht mehr nach draußen – ich gehe nur noch zu den Demonstrationen.“ Damit meint sie die Versammlungen am Samstag, die jeweils ein spezifisches Thema adressieren. Sie unterscheiden sich von den allgemeinen Rustaveli-Protesten, die nach der Allee benannt wurden, auf der sich die Menschen täglich vor dem Parlamentsgebäude versammeln. „Ich habe das Geld [für die Strafe] innerhalb einer halben Stunde per Crowdfunding aufbringen können – aber was ist mit jemandem, der nicht über die gleichen Kontakte verfügt wie ich? Ich wollte andere nicht in eine Lage bringen, in der sie mich ständig unterstützen müssten. Also habe ich aufgehört, zu den Rustaveli-Protesten zu gehen.“

Ähnlich geht es Luka. Vor den Repressalien nahm das Leben des Winzers in seinen späten Zwanzigern einen typischen Weg: Weinfeste, sein Freundeskreis, ganz normale Wochenenden. Der Wendepunkt kam, als er mit ansehen musste, wie ein Polizist bei einem Angriff auf eine Demonstration einem Freund von ihm die Knochen brach. Danach war sein Leben nicht mehr dasselbe.

Luka ist seit November 2024 regelmäßig bei den Protesten dabei und hat bereits drei Bußgeldbescheide für Straßenblockaden erhalten. Im georgischen System werden die Bescheide allerdings nicht unmittelbar zugestellt: Die Briefe treffen erst Wochen oder Monate später ein. Bis dahin haben die Schulden bereits eine automatische Kontosperre ausgelöst. Für Luka bedeutet das, dass sein Konto jederzeit konfisziert werden kann. „Jetzt habe ich drei Strafzahlungen am Hals. Jeder Bescheid, der eintrifft, jede Beschwerde, die ich einreichen muss, jeder Anruf von einer unbekannten Nummer bereitet mir bis heute einen enormen Stress. Meine Lebensqualität verschlechtert sich mit jedem Tag, an dem sie [der Georgische Traum] an der Macht bleiben“, erläutert er.

Da sein eigenes Konto jederzeit gesperrt werden könnte, fängt Luka an, die Konten anderer Personen für Zahlungen zu nutzen. Geld auf seinem eigenen Konto anzusparen, ist nicht mehr möglich. Die psychischen Folgen wiegen allerdings schwerer, erklärt er.

Bis Dezember 2024 weiten sich die Proteste auf Dutzende Städte in Georgien aus; viele lokale Medien bezeichnen sie als die größten Demonstrationen seit der Unabhängigkeit des Landes im Jahr 1990. Die Regierung reagiert mit Brutalität: Die Polizei setzt Wasserwerfer und Gummigeschosse ein, um die Demonstrierenden zu unterdrücken, während physische Angriffe sowohl durch Ordnungskräfte als auch durch regierungsnahe „Tituschki“ (Söldner) dokumentiert sind.

Die Ombudsstelle erfasst 282 Fälle von körperlicher Misshandlung durch die Ordnungskräfte. Allein im November und Dezember 2024 werden mindestens 486 Menschen festgenommen. Dennoch kehren die Menschenmengen immer wieder zurück und verbringen selbst Weihnachten und Silvester auf der Straße. Es entstehen thematisch fokussierte Proteste unter der Anleitung von Lehrkräften, Kunstschaffenden, Sportler*innen und medizinischem Fachpersonal, die sich auf insgesamt 37 der 55 Städte in Georgien und mehr als 40 Städte im Ausland ausbreiten. Die Gewalt schreckt sie nicht ab.

Doch dann beginnen die Identifizierungen, und die ersten Bußgelder werden verhängt. Bis März 2025 erhalten die Demonstrierenden nach Angaben der Georgian Young Lawyers Association, dem Verband junger Anwält*innen in Georgien, insgesamt Strafen in Höhe von mindestens 2 Millionen GEL (rund 640.000 Euro). Schlagartig sind die Behörden in der Lage, Teilnehmende der Demonstrationen präzise zu identifizieren und nur wenige Wochen später vor Gericht zu bringen. Zunächst verstehen die Menschen nicht, wie sie so leicht ausfindig gemacht werden konnten. Die Antwort darauf war zu diesem Zeitpunkt bereits seit 13 Jahren vorbereitet.

Die Macht russischer Überwachungssysteme

Der georgische Überwachungsapparat entstand nicht aufgrund der Proteste von 2024. Nika Simonishvili, ein Anwalt, der Dutzende Fälle im Kontext der georgischen Proteste vor Gericht betreut hat, erfuhr nur zufällig von der Gesichtserkennungssoftware: „Während einer Verhandlung ist es einer Staatsanwältin herausgerutscht: ‚Wir benutzen Künstliche Intelligenz.‘ Die andere Vertreterin griff sie sofort am Arm: ‚Hör auf, sei still‘, sagte sie zu ihr. Daraufhin erklärte die Staatsanwältin: ‚Wir nutzen ein spezielles Programm‘“, erinnert sich Simonishvili.

Das „spezielle Programm“, das die Staatsanwältin versehentlich erwähnte, nennt sich Polyface. Seit 2013 besteht ein Vertrag zur Nutzung des Gesichtserkennungssystems zwischen dem georgischen Innenministerium und Papillon AO, einem Unternehmen mit Sitz in Moskau. Papillon AO wurde von der Schweiz, der Ukraine, Japan und den Vereinigten Staaten mit Sanktionen belegt. Seine Dienste werden in erster Linie von russischen Strafverfolgungsbehörden und von Staaten eingesetzt, die von Russland kontrolliert werden – darunter Tadschikistan, Turkmenistan, Kasachstan und Belarus.

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2008 war Russland, das Georgien nun also durch seine Überwachungstechnologien unterstützt, während eines fünftägigen Kriegs in das Land eingefallen und hatte anschließend die abtrünnigen Regionen Südossetien und Abchasien zu unabhängigen Staaten erklärt – eine Position, die von der internationalen Gemeinschaft nie anerkannt wurde. Seitdem sind russische Truppen in den Gebieten stationiert. Fast zwei Jahrzehnte später kontrolliert Moskau noch immer rund 20 Prozent des georgischen Staatsgebiets, und die sogenannten Verwaltungslinien, die das besetzte vom unbesetzten Georgien trennen, fungieren in der Praxis als eine lebendige und sich schleichend verschiebende Grenze.

Das Überwachungssystem wurde in den vergangenen elf Jahren fünf Mal aktualisiert und erhielt im Oktober 2024 eine unbefristete Lizenz. Laut einem Vertrag über ein Update aus dem Jahr 2018 sollen die Mitarbeitenden des georgischen Ministeriums direkt von russischem Personal geschult worden sein. Nach wie vor unterliegt eine Kernkomponente der staatlichen Sicherheitsinfrastruktur von Georgien der gesetzlichen Zuständigkeit des besetzten Gebiets. Das bedeutet, dass Papillon AO – wie jedes andere in Georgien aktive russische Unternehmen – nach russischem Recht verpflichtet ist, auf Verlangen mit russischen Sicherheitsdiensten zusammenzuarbeiten.

Sechs Spalten sind mit sechs Jahreszahlen überschrieben und mit Informationen versehen.
Das georgische Innenministerium hat seine Kapazitäten zur Gesichtserkennung seit 2013 durch sechs Verträge ausgebaut. Die Ausschreibungsunterlagen sind hier einsehbar.

Automatisierte Repression

Mehrere Demonstrierende, die für diese Reportage interviewt wurden, haben sich während der Anhörungen zum ersten Mal in den Aufnahmen der Überwachungskameras gesehen und gaben zu, dass sie von der Präzision des Systems schockiert waren. „Ich bezeichne diese Kameras immer als ‚Seelenleser‘“, erklärt Simonishvili. „Dieser Zoom, den sie haben…“

„Levani (eine Freundin von mir) befand sich kaum am Rand des Bildausschnitts, aber die Kamera hatte so stark herangezoomt, dass jeder Gesichtsausdruck, jedes Lächeln sichtbar war. Das war unvorstellbar“, beschreibt Elene die Aufnahmen. Sie ist Forscherin, die sich mit Themen der Zivilgesellschaft beschäftigt und ein Jahr lang im Auftrag der Demonstrierenden die Aufnahmen von Protesten ausgewertet hat. Nino erinnert sich an einen Clip, der sich weit verbreitet hatte – die Kamera war so hochauflösend, dass der Text auf einem Blatt Papier in der Hand einer demonstrierenden Person vollständig lesbar war. In einem anderen Video war der Text auf dem Bildschirm eines Handys zu erkennen, den gerade jemand tippte.

Eine Person mit roter Kapuze und von hinten gefilmt liest einen Text von einem Blatt Papier
Ein Bild aus den Aufnahmen einer Kamera aus dem Jahr 2025. Es wurde in den sozialen Medien verbreitet und zeigt den Zoom einer Überwachungskamera auf eine bedruckte Seite.

Durch die Linse des Systems

Polyface 3.7.0, das neueste System-Update, das das georgische Innenministerium erworben hat, wurde Anfang Juni 2025 installiert. Zu diesem Zeitpunkt haben die massenhaften Identifizierungen aus der Ferne und die Ahndung von Verstößen bereits begonnen. Polyface basiert auf einem Deep-Learning-Algorithmus zur Bilderkennung, der von 3DiVi entwickelt wurde. Dabei handelt es sich um ein weiteres russisches KI-Unternehmen, das seinen Hauptsitz in Nowosibirsk hat und von einem russischen Staatsfonds für Risikokapitalanlagen unterstützt wird. Die Technik hinter Polyface 3.7.0 macht selbst bei schlechten Lichtverhältnissen hochauflösende Aufzeichnungen von großen Menschenmengen und kann individuelle Gesichter selbst unter Masken oder bei teilweiser Bedeckung identifizieren.

Aus der Ausschreibung geht hervor, dass das georgische Ministerium ausdrücklich Lizenzen für eine unbegrenzte Anzahl von Nutzer*innen angefordert hat; bis 2025 war das System auf 30 gleichzeitige Nutzer*innen begrenzt. Diese Änderung impliziert einen gestiegenen Bedarf zur Überwachung von Demonstrationen seitens des Ministeriums.

Um Gesichter mit Identitäten abzugleichen, nutzt das System die „Unified Information Bank“, eine Datenbank, die Zugriff auf Fotos aus dem georgischen Melderegister bietet. Die Software kann zudem Suchvorgänge anhand von zusätzlichen Bildern aus sozialen Medien und anderen externen Quellen durchführen, die dem System eingespeist werden – eine Funktion, die das Ministerium 2024 angefordert hat. Das neue Feature deutet auf einen Einsatz des Systems zur plattformübergreifenden Überwachung hin.

Durch den Abgleich von zuvor nicht veröffentlichtem Videomaterial der Überwachungskameras mit den Spezifizierungen der Ausschreibung seitens der georgischen Regierung und den öffentlich zugänglichen Unterlagen von Polyface können drei Einsatzmöglichkeiten der Software identifiziert werden:

  • Automatisierte Identifizierung: Polyface scannt eine Live-Übertragung der Überwachungskameras, wählt jedes suchbare Gesicht in der Menschenmenge aus und setzt es für einige Sekunden in den Fokus – lang genug, um ein Foto abzuspeichern, mit dem die Person identifiziert werden kann. Anschließend wechselt das System zum nächsten Gesicht. Dieser Vorgang läuft kontinuierlich ab, ohne dass ein Mensch die Kamera bedient.
  • Gesteuerte Suche: Die manuelle Steuerung einer Kamera wird von einem Menschen übernommen: Die Person richtet die Kamera auf ein Gesicht, zoomt heran und gleicht das Bild des Gesichts in Echtzeit mit der Datenbank ab. Der Vertrag von 2018 sieht vor, 30 individuellen Nutzer*innen gleichzeitig Zugang zu geben. Der Vertrag von 2024 hebt diese Nutzungsbeschränkung auf.
  • Warnmeldungen zu Zielpersonen: Eine Liste von Personen von Interesse – Aktivist*innen, Organisator*innen von Protesten, Demonstrant*innen, die mit Bußgeldern belegt wurden, oder Personen, die bei früheren Razzien identifiziert wurden – wird vorab in das System geladen. Wenn eine Kamera eine Zielperson von dieser Liste entdeckt, markiert Polyface die Person sofort. Diese Funktion ist seit der ursprünglichen Anschaffung im Jahr 2013 Teil des Systems.

Der Clip zeigt, wie sich die Kamera selbstständig oder halbautomatisch bewegt. Sie verweilt jeweils einige Sekunden lang auf den Gesichtern – wann immer jemand aufblickt, sich umdreht oder ein Gesicht lange genug sichtbar wird, erfasst es die Kamera, bevor sie zum nächsten Bereich weiterschwenkt.
Videoclip 1

Im ersten Videoclip scheint die Kamera von einem Menschen bedient zu werden. Sie fokussiert auf die aktiveren Demonstrant*innen, die die Demonstration anzuleiten scheinen.

Der Clip scheint die Kamera von einem Menschen bedient zu werden. Sie fokussiert auf die aktiveren Demonstrant*innen, die die Demonstration anzuleiten scheinen.
Videoclip 2

Im zweiten Videoclip bewegt sich die Kamera selbstständig oder halbautomatisch und verweilt jeweils einige Sekunden lang auf den Gesichtern wann immer jemand aufblickt, sich umdreht oder ein Gesicht lange genug sichtbar wird, erfasst es die Kamera, bevor sie zum nächsten Bereich weiterschwenkt.

Beide Vorgänge entsprechen den dokumentierten Fähigkeiten von Polyface; es gibt keinen technischen Grund, der verhindern würde, dass sie parallel auf verschiedenen Kameras oder zu unterschiedlichen Zeiten ablaufen.


Unterdrückung durch Unsicherheit

Elene hat erlebt, wozu die Kameras fähig sind. Dass die Behörden im Nachhinein Aufnahmen von dem Zeitraum durchforsten könnten, zu dem sie an Protesten teilgenommen hat, lässt sie nicht mehr los. Eine Geldstrafe kann jeden Moment eintreffen – eine weitere Belastung, zusätzlich zu ihrer Erwerbslosigkeit und allem anderen, mit dem ihre Familie zu kämpfen hat.

Schon früh richten Aktivist*innen Hilfsfonds ein: Menschen spenden Geld, die Fonds begleichen die Strafzahlungen, und der Protest kann weitergehen. „Anfangs fühlte sich ein Bußgeld fast wie ein Abzeichen an – die Leute sammelten Geld für einen, es herrschte Solidarität“, sagt Elene. Dann konfisziert die Regierung die Konten und die Demonstrierenden sind wieder auf sich gestellt. „Ich habe diese Zeit genau beobachtet. Manche Menschen konnten überhaupt kein Geld aufbringen – Leute in Rente, Barkeeper*innen, Arbeiter*innen, Menschen, die von Sozialhilfe leben. Am Ende nahmen manche von ihnen Kredite auf.“

Da die Bußgelder erst Wochen oder sogar Monate später eintreffen, wird den Teilnehmenden klar, dass das Demonstrieren keine zeitlich begrenzte Handlung mehr ist. Sie wird zu einem permanenten, stets durchsuchbaren Datensatz innerhalb der Überwachungsinfrastruktur. „Die Software identifiziert nicht nur den Menschen – sie kann seine komplette Protestgeschichte rekonstruieren: wann jemand angekommen ist, wie lange die Person blieb, wie oft sie zurückkam. Sobald jemand bei einer Demonstration identifiziert wurde, kann das System ihn bei jeder anderen Veranstaltung mit Videoüberwachung ausfindig machen“, erklärt Giorgi Lubaretsi, ein georgischer Cybersicherheitsexperte.

Der Abschreckungseffekt zeigt Wirkung

Elene stellt fest, dass ihr Wissen darüber, wie leistungsfähig die Kameras sind, einen Einfluss darauf hat, wie sie sich durch die Stadt bewegt. „Ich bin schon lange nicht mehr durch das Parlamentsviertel gelaufen, nicht einmal bei Tageslicht. Die Dichte an Kameras dort ist enorm, deshalb nehme ich einen längeren Weg zur Arbeit. Einmal war die Straße wegen der Proteste bereits gesperrt, und ich habe aus Angst trotzdem den Tunnel genommen, um hinüberzukommen“, sagt sie und fügt hinzu: „Ich habe meine Kommunikation auf Facebook komplett eingestellt. Alles läuft jetzt über Signal. Ich spreche kaum noch mit jemandem auf öffentlichen Plattformen.“

Eine Grafik veranschaulicht Anordnung von 46 Kameras auf der Rustaveli-Allee.
Die Anordnung von 46 Kameras auf der Rustaveli-Allee.

Mehrere Demonstranten berichten, wie sie aus Angst vor einer Identifizierung aufgehört haben, Parolen zu skandieren, Trillerpfeifen zu benutzen, Plakate hochzuhalten, Fotos zu machen oder sogar auffällige Kleidung zu tragen.

„Ich wurde paranoid. Sobald ich das Haus verließ, verdeckte ich mein Gesicht. Ich trug unauffällige Kleidung und hatte trotzdem das Gefühl, identifiziert werden zu können“, beschreibt die 22-jährige Tamuna, eine Studentin und regelmäßige Demonstrantin, ihre damaligen Gefühle. „Keine Trillerpfeifen mehr, keine Plakate mehr. Ich vermied es, mit bestimmten Leuten zu sprechen oder in ihrer Nähe zu stehen – solche, von denen ich dachte, dass der Staat sie im Auge hat. Ich ging auch nicht mehr zu den Demonstrationen, weil an den Kreuzungen, an denen die Demonstrationszüge vorbeikamen, mittlerweile zu viele Kameras installiert waren. Ich meide diese Gegend immer noch, selbst bei Tageslicht.“

Etliche Kameras an einer Säule
Überwachungskameras am Torbogen des Parlaments.

Die Masken, die Demonstrierende zum Schutz vor den Überwachungskameras vermehrt trugen, fangen an, die Demonstration anonymer zu machen. Die Teilnehmenden können in der Menge nicht mehr ihre Freund*innen ausmachen. Die Maßnahme, die eigentlich dem Eigenschutz dienen sollte, sorgt selbst für Beunruhigung. „Als alle anfingen, Masken zu tragen, bekam ich auf dem Rustaveli-Platz Angst. Man sieht keine Gesichter mehr, man verliert den Kontakt, man erkennt die Leute nicht mehr. Das ist sehr belastend“, sagt Nino.

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Die abschreckende Wirkung der intensiven Überwachung führt zu einer geringeren Bereitschaft der Menschen, an den Protesten teilzunehmen. „Das Ausmaß hat sich enorm verändert“, bestätigt Nino. „Als dann auch noch die Gelder beschlagnahmt wurden und keine Hoffnung mehr auf Hilfe bestand, kamen weitaus weniger Menschen auf die Straße.“

Tamuna blickt zurück auf ihren Optimismus zu Beginn der Proteste: „Ich hatte das Gefühl, auf der richtigen Seite der Geschichte zu stehen – das hatte für mich eine enorme Bedeutung. Ich habe fünf Tage pro Woche an den Protesten teilgenommen, ohne Ausnahmen.“ Doch der Einsatz des Überwachungssystems bringt eine drastische Änderung mit sich: „Als ich hörte, dass das Gericht Kameraaufnahmen nutzt, um Personen zu identifizieren, war meine erste Reaktion Wut. Wut darüber, beobachtet zu werden und ungerecht bestraft zu werden. Dann setzte allmählich die Angst ein. Ich änderte meinen Weg zu den Protesten. Ich begann, mein Gesicht zu verhüllen. Dann wurde auch das Verhüllen des Gesichts unter Strafe gestellt. Ich wollte die Strafen vermeiden, ich musste sie vermeiden. Diese Angst war einer der Hauptgründe, warum ich aufhörte, hinzugehen. Es war nicht meine Entscheidung.“

Elene beschreibt die Schuldgefühle, die darauf folgten: „Als ich aufhörte, zu den Demonstrationen zu gehen, schämte ich mich, als hätte ich mich wie ein feiges Kind verhalten. Anfangs konnte ich nicht einmal mit Freund*innen darüber sprechen.“

Der Beamte Shako erlebte ein ähnliches Trauma. Als das Blockieren von Straßen oder Gehwegen zu einer Straftat wurde und er hört, dass Kameras mit Gesichtserkennungssoftware die Demonstrierenden identifizierten, fällt seine Entscheidung schnell. Mit drei kleinen Kindern zu Hause kann er nicht länger das Risiko rechtfertigen, durch eine Verhaftung möglicherweise länger von ihnen getrennt zu werden.

Erekle, ein Lehrer aus Tiflis, ergänzt das Bild einer sich wandelnden Stimmung unter den Demonstrierenden. „Monatelang war ich fast jeden Tag dabei. Jetzt gehe ich nur noch selten“, sagt er. „Als das Blockieren der Straße unter Strafe gestellt wurde, bin ich auf den Gehweg ausgewichen. Als das Gesetz gegen Demonstrationen auf Gehwegen kam, habe ich mich noch weiter zurückgezogen. Es fühlt sich an wie ein Rückzug im Krieg. Aber das ist nicht das Ende der Schlacht. Sie [die Regierung] haben es immer noch nicht geschafft, das Feuer zu löschen.“

Viele Menschen in einer Straße bei Nacht, über ihnen hängt Weihnachtsschmuck der zwischen den Häusern aufgespannt wurde
Seit bald 600 Tagen demonstrieren die Menschen in Tiflis.

Die moralische Distanz zwischen jenen, die es weiterhin riskieren, an den Protesten teilzunehmen, und jenen, die es sich nicht mehr leisten wollen oder können, wird dabei immer größer. Seit mehr als anderthalb Jahren ist diese Situation für viele Menschen in Tiflis der Alltag.

Luka, der Winzer, geht immer noch regelmäßig zu den Protesten und ist wütend auf Menschen wie Nino, die damit aufgehört haben. „Ehrlich gesagt bin ich überrascht von Leuten, die wegen der Bußgelder nicht mehr hingehen. Hätten sie sich damals nicht einschüchtern lassen, als Masken noch erlaubt waren [um Kameras zu vermeiden], das Rumstehen auf den Gehwegen noch erlaubt war und es noch tausend Auswege gab, stünden wir heute stärker da.“

„Die Leute, die immer noch dort stehen, haben sich so weit von uns entfernt, sind so verletzt“, entgegnet Elene. Erekle fügt hinzu: „Das System verändert die Art und Weise, wie wir protestieren. Manchmal bremst es uns aus, spaltet uns oder versucht, die Aufmerksamkeit auf etwas anderes zu lenken. Die Gesellschaft zerbricht leichter als ein Pfirsich.“

Der demokratische Schein

Gesichtserkennungssysteme sind kein Alleinstellungsmerkmal autoritärer Staaten. Die gleiche Infrastruktur existiert in Städten überall in Europa und darüber hinaus. Der Unterschied liegt – fürs Erste – im politischen Willen. In Georgien führt er dazu, dass Proteste unterdrückt und zum Schweigen gebracht werden.

Eto Buziashvili, Forscher am Digital Forensic Research Lab des Atlantic Council in Washington, USA, fügt dem Bild eine strategische Dimension hinzu: „Papillon ist ein zentraler Bestandteil der russischen Sicherheitsinfrastruktur. Die Integration dieser Art biometrischer Technologie aus Russland in die nationale Infrastruktur stellt ein erhebliches Risiko für die nationale Sicherheit Georgiens dar. Der Einsatz feindlicher KI-Systeme ist ein Mechanismus zur langfristigen Dominanz der Informationsfreiheit von Bürger*innen eines anderen Landes.“

Buziashvili identifiziert zwei unterschiedliche Risiken: „Integritätsangriffe könnten darin bestehen, Software so zu programmieren, dass bestimmte Personen ‚ignoriert‘ werden – beispielsweise ausländische Geheimdienstmitarbeitende eines feindlichen Landes –, während gleichzeitig eine detaillierte Karte der Machtstrukturen im Gastland entsteht: von hochrangigen Beamt*innen bis zu bürgerlichen Aktivist*innen. Politische Dissident*innen können gleichzeitig gezielt ins Visier genommen werden.“

In diesem Fall ist der Einsatz importierter Technologie zur Beeinflussung der Regierungsgeschäfte nachvollziehbar. Buziashvili erinnert an den russischen Einmarsch in Georgien im Jahr 2008, als der georgische Internetverkehr über russische Server umgeleitet wurde – eine Taktik zur Isolierung der georgischen Regierung. „Wenn ein Gegner Zugang zu Datenbanken erhält, die für die Gesichtserkennung verwendet werden, kann er sie zur Erstellung von Geheimdienstprofilen nutzen. Es gibt einen tragischen Präzedenzfall: Als die Taliban die Macht in Afghanistan übernahmen, erhielten sie auch Zugang zu den biometrischen Systemen, die die USA errichtet hatten, und nutzten sie, um ebenjene Afghan*innen zu identifizieren und ins Visier zu nehmen, die mit den Vereinigten Staaten zusammengearbeitet hatten.“

Elene hat Monate damit verbracht, das Filmmaterial aus den Überwachungskameras zu sichten. Ob russische Behörden tatsächlich auf die Daten zugreifen, ist bisher nicht bestätigt. Doch für sie reicht schon die Möglichkeit, um ihr Angst zu machen: „Der Gedanke, dass ein anderes Land – und ausgerechnet Russland – meine biometrischen Daten haben könnte. Ich weiß nicht, was sie damit anstellen werden. Wir schlagen denselben Weg ein wie Russland. Das Ziel dieser Art von totaler Kontrolle ist es, dass ein Mensch ständig Angst empfindet, dass in ihm bei jeder Handlung, selbst der legitimsten, das Gefühl aufkommt, etwas Illegales, Falsches, Ungerechtes zu tun.“

Die Geldstrafen sind nur der Anfang. Auf dem Bürgersteig zu stehen, ohne sich vorher bei der Regierung angemeldet zu haben, ist mittlerweile ein Vergehen, das mit einer Gefängnisstrafe geahndet wird. Der Preis für das Teilnehmen an einer Demonstration in Georgien wird nicht mehr mit Geld gebüßt, sondern mit Freiheit.

Was auf dem Spiel steht, ist nicht weniger als die fundamentalste Frage der postsowjetischen Zeit Georgiens: Welchen Weg will das Land einschlagen? Seit den frühen 1990er-Jahren, als das Land die Unabhängigkeit von der Sowjetunion errungen hatte, und seit der Rosenrevolution von 2003, die zum Rückzug des Präsidenten Eduard Schewardnades führte, wurde diese Frage nicht mehr so heftig diskutiert. Was die Kameras letztlich aufzeichnen, sind keine Unruhen. Es handelt sich um die Verteidigung des verfassungsmäßigen Rechts, zu fordern, dass Georgien an seiner europäischen Zukunft festhält, für die sich seine Bürger*innen ausgesprochen haben.

Auch nach fast 580 Tagen versammeln sich jeden Abend weiterhin Hunderte, wenn nicht Tausende, um auf der Rustaveli-Allee zu protestieren – und jede einzelne Person wird beobachtet. „Früher war ihre Kapazität begrenzt, sie konnten vielleicht 2.000 Menschen aktiv überwachen“, schätzt Nino. „Diese neuen Kameras geben ihnen unbegrenzte Kapazität. Selbst eine ‚unbedeutende‘ Person kann nun kostengünstig verfolgt werden. Das ist das Beängstigende daran: Es spielt keine Rolle mehr, wie harmlos dein Verhalten ist.“

Um die Demonstrierenden vor polizeilichen oder juristischen Maßnahmen oder Folgen zu schützen, wurden Namen und persönliche Details verändert, sodass sie nicht identifiziert werden können. Eine englischsprachige Fassung findet sich hier.


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Demo gegen Überwachung: „Wir können die Welle brechen“

09. Juni 2026 um 21:00

Gerade werden deutschlandweit Polizeigesetze hart verschärft. Kollege KI zieht ein, die Überwachung ist künftig automatisiert. Dagegen stellt sich eine Demo am Samstag in Berlin. Im Interview erzählen zwei Mitorganisatoren, warum sich die Teilnahme lohnt.

Zwei Männer auf einer Bühne.
Kämpfen gegen KI-gestützte Überwachung: Sebastian Marg und Tom Jennissen von der Digitalen Gesellschaft. CC-BY 4.0: Jan Fels

Im Bund und in den Ländern wird gerade massiv KI-gestützte Überwachungsinfrastruktur aufgebaut. Doch es formiert sich zivilgesellschaftlicher Widerstand. Tom Jennissen und Sebastian Marg arbeiten für die Digitale Gesellschaft, einen der Bündnispartner der Initiative „Sicherheit ohne Überwachung“. Gemeinsam mit beispielsweise der Roten Hilfe und dem Komitee für Grundrechte und Demokratie veranstalten sie am Samstag in Berlin (ab 14 Uhr Warschauer Straße/Marchlewskistraße) eine Demonstration gegen den Ausbau der Polizei-Befugnisse. Im Interview erzählen Jennissen und Marg, wogegen sich die Demonstration konkret wendet, warum uns das alle angeht und ob sich Widerstand überhaupt noch lohnt.

netzpolitik.org: Laut Initiativen-Website wehrt ihr euch gegen die „ausufernden Überwachungsbefugnisse“. Was ist damit gemeint?

Jennissen: Der konkrete Anlass ist das Sicherheitspaket 2.0. Das soll dem BKA, der Bundespolizei, der Staatsanwaltschaft, dem Zoll, sowie dem BAMF umfangreiche neue digitale Befugnisse zuweisen. Dazu gehören der biometrische Abgleich mit Daten aus dem Internet und die umfassende Datenanalyse, also der Einsatz einer Software, wie sie Palantir anbietet. Dazu müssten gigantische Referenzdatenbanken erstellt werden. Außerdem sollen personenbezogene Daten auch zum Training von KIs verwendet werden.

Es ist ein frontaler Angriff auf die Grundrechte, zusammen gedacht so etwas wie die Atombombe unter den Ermittlungsmaßnahmen. Der Bundesrat will dennoch noch weiter gehen und dazu auch noch Echtzeit-Fernidentifizierung mit reinnehmen. Und parallel durchläuft ja gerade das Gesetz zur IP-Vorratsdatenspeicherung das Parlament.

„Das Aus für die Anonymität“


Marg: Dazu kommen die Polizeigesetznovellen in den Ländern, mit denen gerade ebenfalls massiv digitale Überwachungsbefugnisse ausgebaut werden. Einige sind schon durch, andere noch in Arbeit.

netzpolitik.org: Und warum ist das ein Problem?

Jennissen: Weil das extrem invasive Maßnahmen sind. Sollte denen tatsächlich erlaubt werden, das gesamte Internet als Fahndungsdatenbank zu verwenden, dann wäre das das Aus für die Anonymität. Dann kann man sich nicht mehr im öffentlichen Raum bewegen, ohne Gefahr zu laufen, auf einem Foto zu landen, das von der Polizei als Fahndungsmittel genutzt wird. Das ist krass dystopisch.

Und bei der automatisierten Datenanalyse sollen sämtliche Daten zusammengeführt werden. Darunter Daten aus Asservaten beispielsweise, den rund 500.000 Mobiltelefonen, die die Polizei aus irgendwelchen Gründen mal einkassiert hat.

„Eine Chance, das zu verhindern“


netzpolitik.org: Und warum begehrt ihr jetzt dagegen auf – bringt das was?

Jennissen: Es ist nicht so, dass zivilgesellschaftlicher Widerstand nichts bringen würde. Wir haben zum Beispiel im Jahr 2020 die Vorratsdatenspeicherung weitgehend verhindern können. Der neue Anlauf jetzt ist schon deutlich abgespeckt im Vergleich zu dem, der vor 20 Jahren auf dem Tisch lag. Zum Teil werden die Überwachungsmaßnahmen auch von Gerichten kassiert, und die hätten vielleicht anders geurteilt, wenn es den Widerstand, die Aufmerksamkeit nicht gegeben hätte.

Wir wollen eine Diskussion zum Thema in Gang bringen. Bislang werden vor allem die Pressemitteilungen der Bundesregierung abgeschrieben. Welchen Sinn die Maßnahmen haben und welche Ausmaße, darüber gibt es noch keine gesellschaftliche Diskussion. Wenn es mal ein Bewusstsein dafür gibt, was da auf uns zukommt, dann gibt es auch eine Chance, das zu verhindern. Und wenn wir es nicht verhindern können, müssen die Gerichte später zumindest nicht im luftleeren Raum darüber entscheiden.

netzpolitik.org: Ist die Demo in Berlin, weil hier die Bundesregierung sitzt, oder spielt es auch eine Rolle, was in Berlin als Bundesland gerade passiert?

„Die Kämpfe aus verschiedenen Bundesländern zusammenführen“


Jennissen: In Berlin gab es im vergangenen Jahr ein in ziemlich großer Eile durchgepeitschtes neues Sicherheitsgesetz. Da stehen viele neue Befugnisse drin. KI-gestützte Videoüberwachung zum Beispiel. Das wird auf jeden Fall thematisiert. Unsere Vernetzung soll die Kämpfe aus verschiedenen Bundesländern zusammenführen.

netzpolitik.org: Habt ihr Hoffnung, die Welle aufzuhalten?

Jennissen: Ob diese Bundesregierung noch umzustimmen ist, das wird sich zeigen. Realistisch ist, dass wir einige Spitzen rausnehmen. Aber mittelfristig glaube ich schon, dass wir die Welle brechen können.

netzpolitik.org: Die Vernetzung läuft unter dem Slogan „Sicherheit ohne Überwachung“. Wie wollt ihr denn dann Sicherheit herstellen?

Marg: Wir verwenden einen Sicherheitsbegriff, der Sicherheit von der sozialen Perspektive aus denkt. Es geht um die Sicherheit von Wohnraum oder gesellschaftlicher Teilhabe beispielsweise.


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Gesichtserkennung gegen Grundrechte: Ungarn verbietet auch Pride in Pécs

30. September 2025 um 14:05

Trotz internationaler Kritik hält die ungarische Regierung an ihrer queerfeindlichen Politik fest und verbietet die Pride in Pécs. Wieder droht Teilnehmenden die Identifikation per Gesichtserkennung wegen einer Ordnungswidrigkeit. Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern ein EU-Vertragsverletzungsverfahren.

Menschen demonstrieren auf der ersten Pride in Pécs im Jahr 2021. – Alle Rechte vorbehalten Merész Márton

Nach dem Verbot der Pride-Parade in Budapest im Juni gehen ungarische Behörden zum zweiten Mal gegen eine Demonstration für die Rechte queerer Menschen im Land vor. Diesmal trifft es die für Anfang Oktober geplante Pride in der südungarischen Stadt Pécs. Anfang September hat die Polizei die als Versammlung angemeldete Pride untersagt. Die Kúria, das höchste ungarischen Gericht, hat das Verbot inzwischen bestätigt.

Es ist ein Affront gegen Brüssel. Darauf weisen auch zivilgesellschaftliche Organisationen wie die Civil Liberties Union und die Ungarische Bürgerrechtsunion hin. In einem Brief von Anfang dieser Woche fordern sie von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, das nachzuholen, was die EU vor der Budapester Veranstaltung versäumt hat: ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn einzuleiten und beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) sofortige einstweilige Maßnahmen zu beantragen.

Per Gesichtserkennung identifizieren  – wegen einer Ordnungswidrigkeit

Die Verbote basieren auf einer queerfeindlichen Gesetzesänderung, die das ungarische Parlament Anfang dieses Jahres im Eilverfahren verabschiedet hat. Die Änderungen betreffen das Versammlungsgesetz, das Gesetz für Ordnungswidrigkeiten und das Gesetz über den Einsatz von Gesichtserkennungtechnologien.

Sie verbieten effektiv jegliche Veranstaltungen und Versammlungen im öffentlichen Raum, die für die Rechte von queeren oder trans Menschen eintreten und knüpfen an das berüchtigte „Kinderschutzgesetz“ an, mit dem Ungarn bereits seit 2021 queere Minderheiten zum Feindbild macht. Die Teilnahme an solchen Veranstaltungen gilt seither als Ordnungswidrigkeit, auf die ein Bußgeld von bis zu 500 Euro steht.

Weil zugleich das Gesetz für den Einsatz von Gesichtserkennung so verändert wurde, dass Personen nun schon im Fall von Ordnungswidrigkeiten per Gesichtserkennung identifiziert werden dürfen, bedeutet das: Teilnehmende der Demo müssen fürchten, gefilmt, biometrisch identifiziert und anschließend mit einem Ordnungsgeld belegt zu werden.

Eine Abschreckungsmaßnahme, die zumindest im Fall der Budapest Pride nach hinten losgegangen ist. Mehr als 150.000 Menschen kamen schätzungsweise zu der Großdemonstration im Juni, die nach einer Intervention des grünen Budapester Bürgermeisters unter dessen Schirmherrschaft stand. Menschen aus der ganzen Welt reisten an, spektakuläre Bilder von den Massen auf der Donaubrücke gingen um die Welt, die internationale Presse berichtete aus Budapest.

Die Rekordzahlen in Budapest ändern nichts an der Rechtslage

Schon damals war klar: Der Triumph über Viktor Orbáns queerfeindliches Verbot, so psychologisch wichtig er sein mochte, ändert nichts an der Rechtslage in Ungarn. Kommende Pride-Veranstaltungen würden vom neuen Gesetz ebenso betroffen sein. Für einige ist die Messlatte jetzt also: Wird sich für die verbotene Pride in Pécs, Ungarns fünftgrößte Stadt mit rund 140.000 Einwohner*innen, ebenso viel Aufmerksamkeit mobilisieren lassen.

Eine Rückendeckung des Bürgermeisters, wie in Budapest, ist in Pécs nicht zu erwarten. Attila Péterffy (parteilos) hatte vergangene Woche angekündigt, der Einladung der Veranstalter zu folgen und eine Rede auf der Eröffnung des parallel stattfindenden Festivals für Menschenrechte zu halten, was er auch tat. An der Demonstration selbst werde er hingegen nicht teilnehmen.

Die Pécs Pride wird seit 2021 von der Organisation Divers Youth Network ausgerichtet und findet traditionell als Abschluss des Festivals für Menschenrechte in der südungarischen Stadt statt. In der Vergangenheit war es eine überschaubare Demonstration. Die Zahl der Teilnehmenden bewegte sich um die Marke von etwa 1000 Teilnehmenden. Dieses Jahr werden jedoch, wie in Budapest, Rekordzahlen erwartet. Wieder wollen ausländische Politiker*innen und EU-Parlamentarier*innen teilnehmen. Die Veranstalter*innen haben angekündigt, die Versammlung werde trotz Verbot wie geplant stattfinden.

„Diese Entscheidung ist ein weiterer Beweis dafür, dass die Machthaber versuchen, mit rechtlichen Mitteln die Ausübung grundlegender Freiheitsrechte einzuschränken und das Recht auf friedliche Versammlung zu unterbinden“, schreiben sie auf Facebook zur Entscheidung des obersten Gerichtshofes. Nun gehe es darum, „gemeinsam für Gleichheit, Akzeptanz und Freiheit einzutreten“.

Auch die Ungarische Bürgerrechtsunion TASZ fordert zur Teilnahme auf und hat gemeinsam mit anderen Organisationen einen Leitfaden zu rechtlichen Fragen rund um die Demo veröffentlicht. Darin warnen die Jurist*innen auch vor dem Einsatz von Gesichtserkennung. In Ungarn gilt ebenso wie in Deutschland ein Vermummungsverbot, Masken oder Schals über dem Gesicht zu tragen ist daher verboten.

Gesichtserkennung in Ungarn verstößt gegen EU-Gesetze

Selbst in ihrer großzügigsten Auslegung lässt das KI-Regelwerk diesen Einsatz von Gesichtserkennung nicht zu

Zum Affront gegen die EU wird die Sache nicht nur, weil Orbáns Regierung mit dem Gesetz offensiv die Rechte von queeren Minderheiten im Land beschneidet und damit gegen die Grundrechtscharta der Union verstößt. Der Einsatz von Gesichtserkennung auf einer Demonstration zur Identifikation von Teilnehmenden ist auch ein klarer Verstoß gegen die neue KI-Verordnung, ein Gesetz, das erst im vergangenen Jahr verabschiedet wurde und dessen Verbote nun nach und nach greifen.

Die biometrische Identifikation aus der Ferne, vor allem in Echtzeit, war bei der jahrelangen Verhandlungen um das Gesetz einer der größten Streitpunkte. Kritiker*innen warnten vor den Gefahren für die Demokratie, wenn Staaten in die Lage versetzt werden, Menschen etwa auf Demonstrationen zu identifizieren.

Am Ende stand ein Kompromiss, laut dem der Einsatz dieser Technologien für wenige Fälle erlaubt sein soll. Auf der Liste stehen etwa Terrorverdacht oder Straftaten, auf die mindestens vier Jahre Gefängnis stehen. Eine Ordnungswidrigkeit wie in Ungarn ist, wie man es auch dreht und wendet, davon nicht abgedeckt.

In ihrem Brief an die EU-Kommission gemeinsam mit der Civil Liberties Union weist die TASZ auf diesen Umstand hin: Das Gesichtserkennungssystem, mit dem die ungarische Polizei arbeite, sei in der Lage, Personen auch binnen kürzester Zeit zu identifizieren und falle deswegen klar in die Kategorie der Echtzeit-Systeme.

Die EU solle nun endlich das tun, was im Vorlauf der Budapester Veranstaltung nicht passiert ist: ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn einleiten und beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einstweilige Maßnahmen beantragen.

„Es geht um die Freiheit“

Bald urteilt der Gerichtshof der Europäischen Union

In Brüssel brodelt es um den Fall, die Kommission prüft derzeit laut eigenen Angaben, ob das ungarische Gesetz gegen EU-Vorgaben verstößt. In einer Parlamentsdebatte im Juni sagte der Justizkommissar Michael McGrath, die Budapester Pride sei keine Gefahr für Kinder.

Vor einem anderen EU-Gericht, dem Gerichtshof der Europäischen Union, wird derweil das Urteil zur Klage gegen Ungarn queerfeindliches Gesetz von 2021 erwartet, das den Zugang zu Darstellungen von Queerness einschränkt. Die EU-Kommission, 16 EU-Länder und das EU-Parlament hatten Ungarn verklagt, Menschenrechtsorganisationen sprechen vom „größten Menschenrechtsfall in der Geschichte der EU“.

Im Juni gab die Generalanwältin des Gerichtshofs, Tamara Ćapeta, ihre Stellungsnahme ab, die als wegweisend für das finale Urteil der Richter*innen gilt. Sie sagt, Ungarn verstößt mit dem Gesetz gegen EU-Recht und die in den Verträgen verankerten Werte der EU. Folgt das Gericht ihrer Einschätzung, könnte es anordnen, das Ungarn das Gesetz zurücknimmt oder Strafen verhängen.


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Stuttgart: Bündnis plant Demonstration gegen Palantir-Einsatz

26. September 2025 um 12:05

Die Rasterfahndungssoftware von Palantir beschäftigt die Menschen in Baden-Württemberg. In Stuttgart drängt der Protest gegen die Software und den Trump-Getreuen Peter Thiel Anfang Oktober auf die Straße. Ein Bündnis will verhindern, dass die umstrittene Software bei der Polizei eingesetzt wird.

Fußballfans halten Transparent "Polizei BW & Demokratiefeinde Hand in Hand. Massenüberwachung stoppen - Palantir verhindern."
Im Stadion in Stuttgart gab es schon Proteste gegen Palantir, am 4. Oktober geht es nun auf die Straße. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / ActionPictures

Etwa zwei Drittel der Deutschen lehnen den Einsatz der Big-Data-Software von Palantir ab, Hunderttausende haben eine Petition von Campact unterschrieben. Das Unbehagen ist bei Bürger:innen groß, einem Unternehmen mit engen Beziehungen zu US-Geheimdiensten, in dem zudem der Trump-Getreue Peter Thiel eine tragende Rolle spielt, weitgehenden Zugriff auf polizeiliche Datenbanken zu geben.

Jetzt soll sich dieses Unbehagen erstmals als Protest auf der Straße manifestieren. Ein „Bündnis für Grundrechtsschutz durch vertrauenswürdige und eigenständige Polizei-IT“ hat angekündigt, am Samstag, den 4. Oktober, in Stuttgart am Schlossplatz gegen den Einsatz von Thiels Software in Baden-Württemberg zu demonstrieren. Das Bündnis mobilisiert auch für eine Petition gegen den Palantir-Einsatz im Südwesten.

„Gefahr für die Demokratie“

„Wir rufen die Menschen auf, gegen die Einführung der US-Sicherheitssoftware ‚Gotham‘ von Palantir zu protestieren“, sagt ein Sprecher des Bündnisses gegenüber netzpolitik.org. Die geplanten automatisierten Datenanalysen durch eine Software, die von den Betreibern selbst als Waffensystem bezeichnet würde, bedeuteten einen „unverhältnismäßigen Eingriff in Grundrechte und eine Gefahr für die Demokratie“.

Das Bündnis hat „erhebliche Bedenken hinsichtlich Datenschutz und digitaler Souveränität“ und verweist dabei darauf, dass Palantir von Peter Thiel mitbegründet wurde, einem langjährigen Unterstützer Donald Trumps und erklärten Gegner der liberalen Demokratie. „Wie kann eine Landesregierung im Jahr 2025 nach Edward Snowden tatsächlich noch so naiv sein, so ein System nach Deutschland zu holen?“, fragt der Sprecher gegenüber netzpolitik.org. „Das geht nicht!“

Zusage ohne Rechtsgrundlage

In Baden-Württemberg ist die grün-schwarze Landesregierung gerade erst dabei, eine gesetzliche Grundlage für eine automatisierte Datenanalyse durch die Polizei zu schaffen, bisherige Gesetze reichen für den Einsatz von Palantir nicht aus.

Die Polizei im Ländle hatte dennoch einen Vertrag mit Palantir bereits im März 2025 geschlossen, bevor eine Rechtsgrundlage für den Einsatz überhaupt bestand. 25 Millionen Euro soll der Einsatz der umstrittenen Software das Land kosten, den Vertrag soll das Innenministerium ohne Wissen des Koalitionspartners abgeschlossen haben. Die Argumentation ist dabei, dass es keine Alternative zur Software von Thiel gäbe – ein Argument, dass die Konkurrenz von Palantir von sich weist.

Auch in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern wird die Software von Palantir aktuell eingesetzt. Datenschützer:innen sehen in allen vier Bundesländern, dass die Vorgaben vom Bundesverfassungsgericht aus dem Jahr 2023 nicht ausreichend umgesetzt sind.


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Demonstrationen: Wie Lärmschutz die Versammlungsfreiheit beschränkt

22. September 2025 um 11:25

Immer wieder machen Polizeien bei Demonstrationen Auflagen zur Lautstärke. Das greift tief in die Grundrechte ein. Die Berliner Polizei argumentiert neuerdings mit dem Arbeitsschutz der eingesetzten Polizisten, um Demos leiser zu drehen.

Menschen tanzen vor dem Brandenburger Tor während einer Demonstration gegen die AfD im Jahr 2018. Zu sehen sind große Lausprecherboxen.
Menschen tanzen mit ordentlich Bass und Lautstärke vor dem Brandenburger Tor während einer Demonstration gegen die AfD im Jahr 2018. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Emmanuele Contini

Er ist seit einer Protestaktion beim ARD-Sommerinterview bundesweit bekannt, aber Ordnungshütern wohl ein Dorn im Auge: Die Berliner Polizei nimmt offenbar die Anwesenheit des Protestbusses „Adenauer SRP+“ bei Versammlungen zum Anlass, diesen Demonstrationen besondere Lärmauflagen zu machen. So hatte die Berliner Versammlungsbehörde zuletzt am 2. August einer Demo gegen Rechtsextremismus und Verschwörungsideologie eine Lautstärkebegrenzung auferlegt. Im Auflagenbescheid an den Veranstalter hieß es:

Ein Lautstärkepegel von maximal 90 dB(A) am maßgeblichen Immissionsort (MIO) darf durch die zum Einsatz kommende Lautsprecheranlage nicht überschritten werden.

Diese Auflage hatte Auswirkungen auf die Teilnahme des Protestfahrzeuges vom Zentrum für politische Schönheit, das die Polizei – nicht nur in Berlin – seit Längerem auf dem Kieker hat. Im Verlauf der Versammlung stellte die Polizei mit ihrem Messgerät einen Verstoß gegen die Lärmauflage fest – und versuchte, die Lautsprecher des Fahrzeuges zu beschlagnahmen.

Später teilte die Polizei mit, dass ein Polizist durch die Lautstärke leicht verletzt worden sei. Insgesamt seien in den letzten Monaten durch das „Tatmittel Adenauer SRP+“ schon 26 Polizist:innen leicht verletzt worden, Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung würden laufen.

Nicht nur in Berlin

Die Maßnahme gegen den antifaschistischen Protestbus steht exemplarisch für die neueste Hürde für Veranstalter:innen von Demonstrationen. So berichtete auch das Bündnis „MyGruni“, das immer wieder Demos mit Tausenden Menschen im Berliner Villenviertel Grunewald abhält, dass die Polizei bei Aktionen angeordnet habe, dass die Lautsprecherwagen beispielsweise beim Vorbeifahren an Seniorenheimen heruntergedreht werden müssten. Warum ausgerechnet Senior:innen, die in der Regel ja schlechter hören, von den Inhalten eines Protestes abgeschirmt werden sollen, bleibt das Geheimnis der Polizei.

Kran der Polizei versucht Lautsprecher zu heben.
Um die Lautsprecher zu beschlagnahmen, fuhr die Berliner Polizei schweres Gerät auf. - Alle Rechte vorbehalten Zentrum für politische Schönheit

Berlin steht als Bundesland nicht allein, wenn es um solche Auflagen geht. Auch im sächsischen Dresden gilt seit vergangenem Jahr ein Richtwert von 90 Dezibel, in Bayern gibt es ähnliche Auflagen. Im nordrhein-westfälischen Düsseldorf setzte die Polizei bei einer Kundgebung – es war wieder der Adenauer-Protestbus – sogar die Lautstärke auf maximal 70dB fest, in Spitzen durfte sie 90dB nicht übersteigen. Um das abzusichern, erließ die Polizei sogar die Auflage (Dokument 1, Dokument 2), dass drei Polizeibeamte permanent im Bus sein sollten und zuvor vom Veranstalter in der technischen Bedienung des Fahrzeuges eingewiesen werden sollten.

Soweit so absurd und einschränkend. Doch was heißen eigentlich die Dezibel-Zahlen?

Wer in einer Diskothek feiert, ist auf der Tanzfläche oft Lautstärken von 90 bis 100 Dezibel ausgesetzt, manchmal auch mehr. Auf Dauer sind solche Lautstärken schädlich für das Gehör. Doch Lärmschutzauflagen auf 90 oder gar 70 Dezibel beschränken letztlich die Versammlungsfreiheit massiv.

Dazu muss man sich etwas näher anschauen, was es mit Dezibel auf sich hat und wie der Schall mit der Entfernung zu- beziehungsweise abnimmt: Die Skala, die den sogenannten Schalldruckpegel abbildet, verhält sich nicht linear, sondern logarithmisch. 10 Dezibel entsprechen etwa einer Verdopplung der empfundenen Lautstärke, gleichzeitig nimmt die Lautstärke bei einer Verdopplung des Abstandes zur Schallquelle um jeweils 6 Dezibel ab.

Etwas weiter entfernt nur noch ein Flüstern

Stehe ich bei einem Demo-Lautsprecher – der bei einem Meter Abstand die polizeilich erlaubten 90 Dezibel laut ist – in 64 Meter Entfernung, dann bleiben von den vorn lauten 90 Dezibel gerade noch 54 Dezibel übrig, was deutlich leiser ist als ein Fernseher auf Zimmerlautstärke oder die Geräuschkulisse in einem Büro – und in etwa der Lautstärke eines normalen Gesprächs zwischen zwei Menschen entspricht.

Bei der extremen Düsseldorfer Auflage mit den 70 Dezibel ist der Klang des Lautsprecherwagens in schon 32 Metern Entfernung nur noch als Flüstern mit etwa 40 Dezibel wahrzunehmen. Bei Umgebungsgeräuschen durch Verkehr oder dem Geraschel und Gemurmel von vielen versammelten Menschen, wird es dann schon schwierig, etwas von den politischen Inhalten zu verstehen.

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Das hat Auswirkungen auf die Versammlungsfreiheit: Demonstrationen haben, gerade wenn sie laufen, oftmals eine Ausdehnung über mehrere Hundert Meter. Bei einer Lautstärkebeschränkung auf 90 Dezibel am Lautsprecher haben so viele der Teilnehmenden gar keine Chance, die Inhalte eines Lautsprecherwagens zu hören.

Und auch die Adressaten des Protests dürften durch so eine Regelung davon verschont werden, die Redebeiträge inhaltlich mitzubekommen. Demonstriere ich gegen eine Institution oder eine Veranstaltung, von der die Polizei den Lautsprecherwagen auf mehr als 50 Meter Abstand hält, dann dürfte der Adressat des Protests bei geschlossenen Fenstern nichts mehr vom Protest hören.

Eine allgemeine Beschränkung der Lautstärke widerspricht dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, das Proteste laut Rechtsprechung in „Hör- und Sichtweite“ zum Adressaten ermöglichen soll. Proteste in Hörweite sind bei den üblichen Lautstärkebeschränkungen dann schon deutlich erschwert bis unmöglich.

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So laut sind verschiedene Lärmquellen – es kommt aber auf die Entfernung an. - Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Zoonar

Flüsterdemo wegen Arbeitsschutz der Polizei?

Der Lärmvorfall bei der Demo gegen Rechtextremismus in Berlin hat es nun bis ins Berliner Abgeordnetenhaus geschafft. Der grüne Innenpolitiker Vasili Franco hat eine parlamentarische Anfrage (PDF) mit vielen Fragen gestellt.

Spannend ist an der Antwort unter anderem, dass die Berliner Landesregierung die Lärmschutzauflagen in erster Linie mit dem Arbeitsschutz der eingesetzten Polizeibeamt:innen begründet, denn in der Regel dürften Demoteilnehmende oder Passant:innen gar nicht so nahe an den etwa drei Meter hoch hängenden Lautsprecher herankommen wie die messenden Polizist:innen.

Drei Polizisten stehen mit einem Lautstärke-Messgerät vor einem Lautsprecher
Drei Polizisten messen die Lautstärke am Adenauer-Bus. Einer von ihnen soll sich laut Polizeiangaben dabei wegen der hohen Lautstärke leicht verletzt haben. - Alle Rechte vorbehalten Zentrum für politische Schönheit

In der Antwort auf die parlamentarische Anfrage heißt es: Es habe die Gefahr bestanden, dass durch den Einsatz von Lautsprechern mit einer über 90 Dezibel A-Bewertung (dB(A)) hinausgehenden Lautstärke „Belange des Schutzes Dritter vor Lärm, des Schutzes der Gesundheit und der körperliche Unversehrtheit der Versammlungsteilnehmenden, der eingesetzten Dienstkräfte der Polizei Berlin und unbeteiligter Dritter sowie zu berücksichtigende Belange des Arbeitsschutzes“ verletzt würden. Eine längere Konfrontation mit einem Schalldruckpegel von mehr als 90 dB(A) könne Gehörschäden verursachen.

In der Anfrage an die Landesregierung hat Vasili Franco auch gefragt, warum denn die Polizeibeamt:innen beim Messen direkt am Lautsprecher keinen Gehörschutz getragen hätten. Hierzu antwortet die Innensenatorin:

Im Gegensatz zu anderen Berufsgruppen ist es nicht möglich, dass Polizeibeamtinnen und -beamte während der Begleitung des Aufzuges einen über die Impulsschallgehörschutzstöpsel hinausgehenden Gehörschutz tragen. […] Das Tragen eines umfassenden Gehörschutzes ist daher mangels Effektivität nicht als milderes Mittel in Betracht zu ziehen (vgl. Verwaltungsgericht (VG) München, Urteil vom 24. Juli 2013 – 7 K 13.2850). Bei Versammlungen kann daher im Wege der Beschränkung eine Höchstlautstärke vorgegeben werden (siehe Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 10. November 2010 – 11 LA 298/10; Oberverwaltunsggericht Magdeburg, Beschluss vom 13. Februar 2012 – 3 L 257/10).

Den gesetzten Grenzwert von 90 Dezibel sieht die Berliner Innenverwaltung in Sachen Versammlungsfreiheit als unproblematisch an: Nach Meinung der Innenverwaltung würde der auferlegte Maximalwert das Schutzgut des Versammlungsgrundrechts aus Art. 8 GG als Recht zur kollektiven Meinungskundgabe wahren. Mit der angesetzten Lautstärke könnten laut der Landesregierung sowohl die eigenen Teilnehmenden als auch unbeteiligte Dritte erreicht werden, so dass die Binnen- und die Außenkommunikation gewährleistet war. Die Einwirkung auf den öffentlichen Meinungsbildungsprozess, die das Wesen einer jeden Versammlung ausmacht, sei damit möglich gewesen.

„Unverhältnismäßige Einschränkung der Versammlungsfreiheit“

Das sieht der grüne Innenpolitiker Franco anders. Er kritisiert, dass „Versammlungen von der Polizei nicht als demokratische Wahrnehmung von Grundrechten, sondern als Hort von Gefahren betrachtet werden“. Im Falle des Protestbusses dränge sich mittlerweile der Eindruck auf, dass die Berliner Polizei nach Vorwänden suche, den Bus aus dem Verkehr zu ziehen, so Franco weiter.

„Lärmauflagen und penible Kontrollen muten in der Gesamtschau als unverhältnismäßige Einschränkung der Versammlungsfreiheit an. Es ist schon verwunderlich, dass wiederholt Verletzungen von Polizist:innen durch die überschrittene Lautstärke angeführt werden, gleichzeitig jedoch keinerlei Beschwerden oder Verletzungen von Dritten oder Demonstrationsteilnehmenden zu verzeichnen sind“, sagt Franco gegenüber netzpolitik.org.

Die Polizei schaffe durch ihren Einsatz faktisch mutwillig selbst den Grund, die Versammlungsfreiheit einzuschränken. „Der Protest auf der Straße wird im Ergebnis unterdrückt, während die rechtsextreme Propaganda im Netz lauter als jeder Demobus den politischen Diskurs verschiebt.“

„Mittel, um Versammlungsleitungen zu gängeln“

Stefan Pelzer vom Zentrum für politischen Schönheit sagt gegenüber netzpolitik.org, dass er die Lautstärkebeschränkungen als willkürlich empfinde. „Sie dienen letztlich nur dazu, Demonstrationen jederzeit behindern zu können und Fahrzeuge wie unseren Bus von Demonstrationen ausschließen zu können.“

Kritik an Lärmauflagen hat auch der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV): „Versammlungen müssen wahrgenommen werden können. Lautstärkeauflagen erschweren die Außenwahrnehmung. Sie sind ein Mittel, um Versammlungsleitungen unnötig zu gängeln“, erklärt auch Rechtsanwalt Peer Stolle, Vorstandsmitglied des RAV.

„Derartige Auflagen sind Ausdruck eines behördlichen Verständnisses, Versammlungen als Störung wahrzunehmen und nicht als elementaren Ausdruck einer lebendigen Demokratie“, so Stolle weiter.

Nehmen die Lärmschutzauflagen in Berlin zu?

Wie oft die Berliner Versammlungsbehörde Demonstrationen in der Hauptstadt Lärmauflagen macht, ist nicht so leicht herauszubekommen. Die Berliner Polizei kann nach eigener Auskunft keine Angaben zur Entwicklung der Lärmschutzauflagen in den letzten Jahren machen oder sagen, ob es mehr werden. Bei der Polizei Berlin erfolge keine automatisierte Erfassung von Beschränkungen bei Versammlungen. „Deshalb ist ein Überblick dazu nicht möglich“, sagt ein Sprecher der Polizei gegenüber netzpolitik.org. In einer früheren kleinen Anfrage zum Thema antwortete die Senatsverwaltung, dass Lärmschutzauflagen immer eine Einzelfallbewertung voraussetzen würden.

Bei der Berliner Lauti-Gruppe, die seit vier Jahrzehnten etwa 50 Demonstrationen im Jahr mit einem Lautsprecherwagen unterstützt, heißt es, dass Lautstärkeauflagen bei Demonstrationen in Berlin noch die „absolute Ausnahme“ seien, aber immer wieder vorkämen.

„Wenn es dann aber doch willkürlich diese Auflagen gibt, stellt es eine starke Einschränkung der Demo dar, die ja den Zweck hat, gehört zu werden“, sagt Toni*, 39, die in der Gruppe mitarbeitet. „Sind solche Auflagen im Vorfeld bekannt, sollte man unbedingt rechtlich dagegen vorgehen“, so Toni weiter.

Lautstärkeauflagen in der Vergangenheit

Es ist nicht das erste Mal, dass die Frage von Lautstärke und Versammlungsfreiheit das Berliner Abgeordnetenhaus erreicht. Im Jahr 2023 gab es eine schriftliche Anfrage der Linkspartei (PDF) zum Thema. Schon damals wurde gefragt, auf welcher Grundlage eigentlich Lärmauflagen erteilt würden.

Hier antwortete die Senatsinnenverwaltung, dass der Behörde eine „einzelfallbezogene Bewertung der Zumutbarkeit“ vorbehalten bleibe. Die Versammlungsfreiheit beinhalte kein Recht, „musikalische Vorträge oder Redebeiträge in beliebiger Lautstärke abzuspielen“, hieß es dort weiter. Bei der Festsetzung von Grenzwerten würden „bei dem vorzunehmenden Rechtsgüterausgleich in praktischer Konkordanz die Zeit, Örtlichkeit und Teilnehmendenzahl der Versammlung und gegebenenfalls weitere Variablen miteinbezogen“.

Weiterhin wurde damals mit der öffentlichen Sicherheit argumentiert. Der Begriff der öffentlichen Sicherheit umfasse laut dem Innensenat u.a. die Individualrechtsgüter Leben und Gesundheit. Außerdem seien grundrechtlich relevante Belange wie beispielsweise Lärmschutz von Anwohnenden, Passantinnen und Passanten, aber auch die negative Versammlungsfreiheit anderer Personen in den Blick zu nehmen. Insgesamt sei es immer eine Einzelfallprüfung.

menschen laufen hinter einem Lautsprecherwagen her.
Fuckparade 2006. - CC-BY 2.0 Nicor

Streitpunkt Musik- und Tanzdemos

Im Visier von Versammlungsbehörden und Polizeien sind seit Jahren Versammlungen, bei denen viel Musik gespielt wird. Hier gibt es immer wieder Auseinandersetzungen, ob Musik eine politische Meinungsbekundung ist. Der bekannteste Fall ist die „Fuckparade“, eine Demonstration, die gegen die Kommerzialisierung der Loveparade gestartet war. Hier stufte die Polizei im Jahr 2001 die Fuckparade nicht als Demonstration ein und verbot sie. Die Veranstalter:innen zogen bis vor das Bundesverwaltungsgericht, das ihnen im Jahr 2007 Recht gab und die Fuckparade als politische Versammlung anerkannte.

Ebenjener Fuckparade hatte die Berliner Polizei im Jahr 2023 allerdings strenge Lärmschutzauflagen gemacht, die den Charakter der politischen Musikparade stark veränderten, weil diese plötzlich ganz leise war. Unklar ist hier auch der unterschiedliche Umgang im Einzelfall. Während die Fuckparade starke Beschränkungen hinnehmen musste, sind bei der Musikdemo „Rave the Planet“, die seit 2022 in Berlin stattfindet, keine Lautstärkeeinschränkungen bekannt. Bei der Techno-Demo „Zug der Liebe“ hingegen setzte die Polizei wieder einen Höchstwert von 90 Dezibel fest.

Musik als Meinungskundgabe hat sich trotz mittlerweile längerer Tradition und zahlreichen Musik-Demonstrationen im ganzen Bundesgebiet noch nicht durchgesetzt. Jüngst hatte die Polizei Aachen der „Krachparade Aachen“, einer Demonstration aus Nachtleben und Subkultur, den Status als Demonstration abgesprochen und sie verboten. Die Veranstalter:innen hatten sich daraufhin gewehrt, waren aber sowohl vor dem Verwaltungsgericht Aachen als auch vor dem Oberverwaltungsgericht Münster gescheitert.

Augsburg schießt den Vogel ab

Im bayerischen Augsburg hingegen reglementiert man Musik und Lautstärke maximal versammlungsfeindlich. Bei einer Demo zum Frauentag 2022 durften Lautsprecheranlagen und Megafone „nicht für reine Unterhaltungs-/Vergnügungszwecke, sondern nur für direkte Versammlungszwecke“ verwendet werden.

Weiterhin verfügte die Versammlungsbehörde, durch das „Rufen von Parolen, Benutzen von Lärm- und ähnlichen Geräten darf es zu keiner unzumutbaren Lärmbelästigung von Passanten und Anwohnern oder Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs kommen“. Zudem sollten „alle Reden und auch von Ton-/Bildträgern abgespielte Texte, Videos und Musikstücke“ den „öffentlichen Frieden“ wahren. So dürfe nicht zum „Hass gegen Bevölkerungsteile aufgestachelt werden oder zu Gewalt oder Willkürmaßnahmen aufgerufen werden, indem Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden“.

Die Veranstalterinnen fingen sich nach der Demo einen Strafbefehl in Höhe von 1.200 Euro ein, weil sie die Auflagen missachtet hätten. RAV-Vorstandsmitglied Peer Stolle  sagte damals gegenüber netzpolitik.org, solche rigiden Auflagen seien „mit einer liberalen Demokratie nicht zu vereinbaren“.

 

* Name der Redaktion bekannt


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