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Vorreiter, Verwaltung und politischer Rückhalt: Wie Open Source in die Schulen kommt

13. Juni 2026 um 08:38

Schulbildung macht mündig, Open-Source-Software ebenfalls. Ob aber an den mehr als 30.000 deutschen Schulen Open Source eingesetzt wird, hängt oftmals von drei Faktoren ab. Das zeigen erfolgreiche Beispiele in Lübeck und im Harz.

Bildschirme in einem Computerraum, die alle einen einen lächelnden Cartoon-Pinguin mit Entenfüßen und einem Entenschnabel zeigen
So sieht Open Source an Schulen aus: Tux, das offizielle Maskottchen des freien Linux-Kernels. – Alle Rechte vorbehalten: Marcel Roth

Das Katharineum ist ein altes Backsteingebäude mitten in der Lübecker Altstadt. An der Eingangstür des Gymnasiums: das Schild für ein Handyverbot. Und an den Wänden im Foyer steht eine Reihe silberfarbener Einsen und Nullen – der Binärcode für das Schulmotto „Trau dich.“

Der stellvertretende Schulleiter am Katharineum ist Frank Poetzsch-Heffter. Er ist Lehrer für Mathe, Geographie und Informatik. Und Poetzsch-Heffter ist Open-Source-Fan. Für ihn ist klar, welches Betriebssystem auf den Rechnern im Gymnasium läuft. „Die Schüler sollen auf Linux arbeiten. Damit können sie sehen, dass es andere Betriebssysteme gibt und dass sie Software auch zu Hause installieren können, die hier in der Schule läuft“, sagt Poetzsch-Heffter.

Vor 25 Jahren hat er die Schulkonferenz an der Lübecker Schule von der Open-Source-Idee überzeugt. Damals seien alle froh gewesen, dass sich jemand diesem „Digitalen“ annahmen, sagt Poetzsch-Heffter. Seit 20 Jahren haben alle Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler eine schuleigene E‑Mail-Adresse. An den meisten anderen Schulen in Lübeck gilt das erst seit fünf Jahren.

Erfolgsbedingungen 1: Vorreiter

Am Katharineum war das eine jahrelange Arbeit für Poetzsch-Heffter: Internetanschluss organisieren, WLAN, Server, Switches, Drucker und Computer einrichten und pflegen. Die Zahl der Nutzenden ist dabei größer als in kleinen Unternehmen: 860 Schülerinnen und Schüler und 70 Lehrkräfte hat das Katharineum. Informatik wird hier in der fünften und siebten Klasse unterrichtet. Es gibt 120 Laptops als Klassensätze und 30 Arbeitsplätze im Computerraum. Sie alle müssen pünktlich ab 8 Uhr einsatzbereit sein. Kein Update soll den Unterricht ausbremsen. Um all das kümmert sich Poetzsch-Heffter nicht allein.

Der Computerraum ist in einem Gebäudeteil aus dem 13. Jahrhundert untergebracht. Die Rechner dort haben die Schülerinnen und Schüler der Computer-AG konzipiert, zusammengebaut und eingerichtet.

Die zeigen sich begeistert. „Ich finde Open-Source wichtig, weil man damit eine Art Unabhängigkeit hat“, sagt eine Schülerin, „Die Software, die wir verwenden, ist frei, oft kostenlos und ohne Werbung – das passt wie die Faust aufs Auge für eine Schule.“

Ein Mensch im grünen Pulli steht vor einem Monitor in einem Computerraum, im Hintergrund sind weitere Monitore
Von Open Source überzeugt: Frank Poetzsch-Heffter.

Wie viele Schulen Open Source so ganzheitlich nutzen wie das Lübecker Katharineum, weiß niemand: Kein einziges deutsches Bildungsministerium, kein Landkreistag, kein Städte- und Gemeindebund erhebt entsprechende Zahlen.

Bei IT an Schulen zeigt sich der deutsche Bildungsföderalismus: Lehrkräfte sind beim jeweiligen Bundesland angestellt, das ihnen auch Dienstgeräte geben kann. Wie gut und sinnvoll die digitale Ausstattung der Schulen ist, hängt maßgeblich von der Finanzkraft der Schulträger ab. Manche Länder haben den Breitbandanschluss für Schulen finanziert und stellen auch Lernplattformen zur Verfügung. Alles, was im Schulgebäude passiert, ist jedoch Aufgabe der Schulträger: Gemeinden, Landkreise oder eben kreisfreie Städte kümmern sich um die Geräte von Schülern, Hausmeistern, Sekretariatskräften und sozialpädagogischem Personal.

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Ob an ihren Schulen dann auch Open Source eingesetzt wird, hängt dann aber stark von Vorreitern wie Frank Poetzsch-Heffter ab.

Erfolgsbedingungen 2: Stadtverwaltung und IT-Dienstleister

In Lübeck hat die Stadtverwaltung eine eigenständige IT-Abteilung nur für ihre Schulen. Tobias Stahl, der sie leitet, hat acht Mitarbeitende. Sie planen und konzipieren die IT; die Stadtwerke Lübeck betreibt sie. Tobias Stahl ist ausgebildeter Informatiker. Er ist selbst Open-Source-Fan und sagt, seine Netzinfrastruktur basiert zu großen Teilen auf Linux. Das sei einfacher zu händeln.

Aber von den insgesamt 56 Schulen, die Stahl betreut, haben sich nur drei für Open Source entschieden. In den meisten Schulen stehen Windows-Rechner: „Wir haben noch nicht die lübeckweit funktionierende Open-Source-Lösung, die auf dem gleichen Niveau funktioniert, wie es die Lehrkräfte der anderen Schulen erwarten.“ Support gibt es deshalb nur für Schulen, die auf Windows setzen.

Ein Mensch mit Bart und Sakko vor einem Bildschirm, der ein Stadttor zeigt.
Tobias Stahl leitet eine IT-Abteilung eigens für Schulen bei der Lübecker Stadtverwaltung.

Für Tobias Stahl ist das Katharineum das kleine gallische Dorf, die Open-Source-Ausnahme. Er muss sich um IT in Konzerngröße kümmern: um 35.000 Nutzer, 8.000 iPads, mehr als 5.000 Windows-Laptops, PCs und interaktive Displays. Ihr Betrieb ist mit Windows teurer als mit Linux, vermutet der IT-Mann: „Über den Daumen gepeilt kann es sein, dass wir auf ein Viertel der laufenden Betriebskosten kommen, wenn man einen reinen Linux-Client mit einem Windows-Client vergleicht.“

Dabei kann Stahl nicht einmal auf alle Clients – Endgeräte – in seinem Netz zugreifen. Weil die Lehrkräfte als Angestellte des Landes Schleswig-Holstein von dort ihre Geräte bekommen. Mit denen müssen sie sowohl ins Netz der Landesverwaltung kommen als auch in das Netz, das Lübeck betreibt. Schleswig-Holsteins Landesregierung rühmt sich derzeit zwar für Open Source – aber für die Geräte der Lehrkräfte gilt das nicht. Auf ihnen läuft Windows oder Apples Betriebssystem MacOS. „Pragmatisch, aber aufgeschlossen“, nennt Schleswig-Holsteins Bildungsministerium diesen Umgang mit Open Source.

Ob des Katharineum in Lübeck auch zukünftig Open Source bleibt, steht für Frank Poetzsch-Heffter nicht fest: „Ich bin jetzt 60 Jahre alt. Schafft es der Schulträger bis zu meinem Ruhestand nicht, ein Linux-System zentral für Schulen anzubieten, dann läuft es vermutlich nicht mehr lange.“

Poetzsch-Heffter glaubt, Schulen würden von sich aus kaum sagen, dass sie gern Linux hätten. Land und Schulträger müssten es anbieten. Für ihn ist klar: Mit dem Rückenwind von Stadtverwaltung und IT-Dienstleister hat Open Source weitaus größere Chancen an den Schulen.

Erfolgsbedingung 3: Politische Rückendeckung

300 Kilometer südlich in Sachsen-Anhalt setzt der Landkreis Harz für seine Schulen komplett auf Open Source. Die Schul-IT dort leitet Martina Müller. Sie hat sechs Mitarbeitende. Mit einem Dienstleister betreuen sie rund 11.000 Geräte für 17.000 Nutzer – und das in 33 Schulen an 43 Standorten.

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Eine Person mit langen Haaren steht vor einer Treppe in einem Schulgebäude
Martina Müller leitet die Schul-IT im Landkreis Harz.

Die Schüler haben eine E‑Mail-Adresse und einen Cloud-Speicher, der es ihnen ermöglicht, von überall auf ihre Arbeit zuzugreifen. Die Laptop-Klassensätze bestehen aus gebrauchten Business-Laptops.

Müller sagt, an drei Pilotschulen wurden drei verschiedene Open-Source-Systeme ausprobiert: „Linux-Muster“, „Puavo“ von „Opensys“. „Nach einem Jahr haben wir uns mit Lehrkräften und Schülern zusammengesetzt und uns für eine Lösung entscheiden.“ Am Ende hat sich der Landkreis Harz einen Vertrag mit für „Puavo“ abgeschlossen. Für alle Schülergeräte, den Benutzerkonten, Cloud‑, Videokonferenz‑, Datensicherung- und E‑Mail-Lösungen zahlt er pro Jahr derzeit 700.000 Euro. „Im industriellen Umfeld ist das ein Spottpreis“, sagt Frederik Kramer, Wirtschaftsinformatiker an der Hochschule Harz.

Eine Person bedient einen Computer, der Bildschirm zeigt ein Terminal.
Bildungsalltag am Katharineum: Ein Schüler richtet einen Server ein.

Während der Pilotprojekte hat Müller die Kosten gegenübergestellt. “Und zwar die korrekten Microsoft-Lizenzen, nicht die Lizenzen von eBay für 1,99 Euro!” Damit hätten Schulen tatsächlich gearbeitet. “Ohne Benutzerverwaltung, ohne Management. Das reinste Chaos.” Für den Landrat vom Landkreis hat Martina Müller dann einen Ordner vorbereitet. “Ich bin super aufgeregt zu unserem Landrat gegangen. Der wollte den Ordner überhaupt nicht sehen.” Er habe nur gefragt, ob es funktioniere, ob die Schulen zufrieden seien und ob es günstiger sei als das, was wir bisher machen. “Und als ich bei allen drei Punkten genickt habe, hatte ich sein Okay.”

Das ist zwar noch keine aktive politische Rückendeckung, die bewusst und mit mehr Ressourcen einen Wandel an deutschen Schulen anstrebt. Bis es soweit ist, braucht es aber zumindest solche Offenheit und das Vertrauen – in die Open Source Community und in einzelne engagierte Menschen.


Einen Überblick über Open Source an Schulen zubekommen, ist schwer. An einer noch laufenden Online-Umfrage zur Infrastruktur an Schulen haben bislang mehr als 300 Menschen teilgenommen. Sie sind naturgemäß Open Source interessiert, berichten aber trotzdem, dass an den meisten Schulen Windows eingesetzt wird. Weitere Ergebnisse:

  • Setzen Schulen Open Source ein, geht das überwiegend auf die Initiative einzelner Lehrkräften zurück.
  • Als Gründe für den Open Source Einsatz werden vor allem die günstigeren Kosten angegeben.
  • Viele glauben, dass Vorbehalte bei Lehrkräften und Schulleitungen den Open Source Einsatz hemmen.
  • Damit Open Source funktioniere, braucht es die Rückendeckung von Schulleitungen und Schulträgern.

Interessierte können hier an der Umfrage teilnehmen.


Marcel Roth ist Redakteur und Reporter bei MDR Sachsen-Anhalt. Für seine Recherche wurde er vom Nina Grunenberg Recherchestipendium gefördert. Es wurde ermöglicht durch den Nina Grunenberg Recherche Grant, den Schöpflin Stiftung, Wübben Stiftung Bildung und ZEIT Bucerius Stiftung finanzieren. Das Netzwerk Recherche ist Kooperationspartner und unterstützt die Autor:innen über ein Mentor:innenprogramm in der Recherche.


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Widerstand gegen Überwachung: „Man kann Kameras auch kaputtmachen“

08. Mai 2026 um 11:30

Verhaltensscanner, Gesichtserkennung, Datenanalyse: Immer mehr Bundesländer rüsten mit KI-Überwachung auf. Bislang lief das weitgehend geräuschlos. Jetzt regt sich Widerstand.

Ein Polizist steht vor einer Kundgebung. Im Hintergrund eine improvisierte Bühne unter einem Pavillon.
Anti-Überwachungsdemo in Berlin.

Ende April, ein Platz im Görlitzer Park in Berlin: Etwa 100 Menschen stehen vor einer Bühne, am Rand eine Reihe Polizeifahrzeuge und Gruppen von Polizist*innen. Es gibt kostenloses Essen und Rap. Die Bühne haben Aktivist*innen mit Überwachungskameras dekoriert. Davor ist ein Banner gespannt, Aufschrift: „Gegen Überwachung und Ausgrenzung“. In kleinerer Schrift darunter: „Keine KI-Videoüberwachung unserer Parks, Plätze und Straßen!“

Diesen Park will die Polizei künftig mit Videokameras und Verhaltensscanner-Software kontrollieren, so wie weitere Orte in Berlin. Die Software, eine sogenannte Künstliche Intelligenz, soll analysieren, was die abgebildeten Menschen gerade tun und gutes von schlechtem Verhalten unterscheiden. Deshalb sind die Demonstrierenden hier. Sie lehnen die KI-Kontrolle ab. Die Person am Mikrofon ruft: „Man kann Kameras auch kaputt machen!“

Neun Bundesländer haben ihrer Polizei den Einsatz von Verhaltensscannern entweder bereits erlaubt – oder planen, dies zu tun. Bislang setzen Polizeien die Technologie nur in Mannheim und Hamburg ein. Doch die Zahl der Orte, die damit überwacht werden, wird sich wohl bald deutlich erhöhen.

Größere Polizeigesetz-Änderungen

Mehrere Bundesländer legalisieren derzeit Verhaltensscanner im Rahmen größerer Polizeigesetz-Reformen. Sie genehmigen den Beamt*innen unter anderem den Einsatz von Datenanalyse à la Palantir, Live-Gesichtserkennung oder Videodrohnen. In einigen Ländern, die gerade ihr Polizeigesetz verschärfen oder verschärft haben, formt sich auch außerparlamentarischer Widerstand.

Magdalena Finke, CDU-Innenministerin von Schleswig-Holstein hat mit ihrem Polizeigesetz-Entwurf Fans des Fußballvereins in Kiel gegen sich aufgebracht. Die mobilisieren in der Fanszene und vernetzen sich darüber hinaus mit zivilgesellschaftlichen Initiativen. „Das wurde komplett im Hinterzimmer ausgehandelt“, sagt Fußballfan Jan auf Anfrage von netzpolitik.org über das Polizeigesetz.

Jan und seine Mitstreiter*innen wollen eine große Demo durch die Landeshauptstadt Kiel organisieren. Kein bloßer Fanmarsch, sondern ein breites Bündnis. „Wir wollen Menschen aus dem ganzen Landesgebiet mobilisieren“, sagt Jan. Geplant sind außerdem Infoveranstaltungen für Fußballfans, Flyer und Aktionen mit Spruchbändern im Stadion. „Wir sehen das als unsere Aufgabe, das Polizeigesetz in unserer Kurve zum großen Thema zu machen.“

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Das volle Programm High-Tech-Überwachung

Die schwarz-grüne Landesregierung von Schleswig-Holstein steht kurz davor, das volle Programm High-Tech-Überwachung genehmigt zu bekommen: Datenanalyse nach Palantir-Art, Verhaltensscanner, Live-Gesichtserkennung, Gesichtersuchmaschine. Am 6. Mai haben die Abgeordneten den Gesetzentwurf erstmals im Parlament besprochen.

Jan sagt: „Durch Überwachung und erst recht durch KI-Überwachung werden die Freiräume immer begrenzter. Freiräume sind aber ein wichtiger Teil der partizipativen Demokratie.“

Begründet werde die Ausweitung der Überwachung mit Messerangriffen. „Aber in Kiel gibt es kaum bis keine Messerangriffe. Dann kann man doch nicht deshalb der Polizei solche Befugnisse geben. Die lassen sich nicht wieder zurückdrehen“, sagt Jan. Er befürchtet, dass bald alle öffentlichen Plätze im Land KI-überwacht werden.

Wie wir bereits berichtet haben, gibt es auch in Thüringen Widerstand gegen das dortige Polizeigesetz. Der bekommt zunehmend Schwung, wie die Initiator*innen der Anti-Polizeigesetz-Kampagne ThürPAG stoppen berichten. Zu den Kritiker*innen gehören inzwischen die antifaschistischen Bündnisse Auf die Plätze Erfurt und Rechtsruck Stoppen, der Verein Vielfalt Leben – QueerWeg und der Hacker*innentreff Krautspace Jena.

Kunstaktionen gegen Überwachung

In Sachsen wehrt sich das antifaschistische Aktionsbündnis Leipzig nimmt Platz gegen die Polizeigesetz-Novelle. Die Dresdner Datenpunks planen Kunstaktionen zu Überwachung, um darüber mit Menschen ins Gespräch zu kommen.

Aufklärung zur niedersächsischen Polizeigesetznovelle leisten der Kleindatenverein und Freiheitsfoo.

Derweil agieren Initiativen wie Kameras stoppen aus Köln, Bündnis Hansaplatz aus Hamburg oder dieDatenschützer Rhein-Main seit Jahren nicht ohne Erfolg gegen Video- und KI-Überwachungs-Projekte – auch vor Gericht.

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Ausdrücklich gegen die Massen-Datenanalyse positioniert sich das Bündnis Kein Palantir in Baden-Württemberg. Das Netzwerk Sicherheit ohne Überwachung macht derweil auf Bundesebene gegen verschärfte Gesetze mobil. Es geht einmal mehr um biometrische Gesichtersuche, um Datenanalyse nach Palantir-Art – und Vorratsdatenspeicherung. Unter anderem geplant ist eine Demonstration am 13. Juni 2026 ab 14 Uhr in Berlin.

Die Gewerkschaft der Osterhasen

Zurück zur Kundgebung im Görlitzer Park. Dahinter stehen drei Initiativen: Cables of Resistance, die in Berlin kürzlich einen Kongress zum Kampf gegen die Big-Tech-Übermacht veranstaltet hat; Wrangelkiez United, eine polizeikritische Anwohner*innengruppe – und Görli 24/7, die dagegen kämpft, dass die Stadt den Görlitzer Park inzwischen nachts verriegelt.

Für einen offen zugänglichen Görlitzer Park sind auch zwei Redner*innen, die als nächstes die Bühne betreten, maskiert mit rosa Hasenköpfen. Sie stellen sich als Vertreter*innen der „Osterhasen-Gewerkschaft“ vor und erzählen, dass Menschen bereits Nachschlüssel zu den Parktoren an Interessierte verteilt hätten. Einige Eingänge könne man auch selbst öffnen, wenn man eine Türklinke in die dafür vorgesehene Öffnung schiebt. „Klinken bekommt ihr am Info-Stand“, ruft einer der Hasen.

Bevor die Osterhasen die Bühne betreten, gibt es eine unfreiwillige Programm-Pause. Beamt*innen treten an die Bühne heran und wollen Personalien sehen – von der Person, die über kaputte Kameras gesprochen hatte. Gibt es jetzt Ärger?

Per Mikrofon hält eine andere Person aus dem Kreis der Veranstalter das Publikum auf dem Laufenden. Sie gibt weiter, dass die Polizei die Aussage über die Zerstörbarkeit von Kameras für eine Straftat hält. „Also sagt das nicht“, ruft sie durch die Lautsprecher. „Sagt nicht, dass man Kameras auch kaputtmachen kann.“


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Polizeigesetz Schleswig-Holstein: „Wie aus einem dystopischen Science-Fiction-Film“

06. Mai 2026 um 13:17

Heute haben die Abgeordneten im Landtag von Schleswig-Holstein erstmals eine Novelle des Polizeigesetzes diskutiert. Es geht um Verhaltensscanner und Gesichtserkennung. Expert*innen zweifeln, ob das Gesetz verfassungsgemäß ist; die Opposition warnt vor einer Dystopie.

Kameras an einem Leuchtturm
Mit dem neuen Polizeigesetz dürften fast überall Kameras installiert – und mit KI-Überwachung ausgerüstet werden. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Leuchtturm: Frank Weichelt, Kameras: Scott Webb, Collage: netzpolitik.org

Die Regierung in Schleswig-Holstein will die Polizei umfassend aufrüsten. Der aktuelle Entwurf soll den Beamt*innen nahezu alle Grundrechtseingriffe erlauben, die derzeit technisch möglich und en vogue sind: Verhaltensscanner, Echtzeit-Gesichtserkennung, Internet-Gesichtersuchmaschine, Datenanalyse à la Palantir, Tracking einzelner Menschen über mehrere Kameras hinweg.

Erstmals haben die Abgeordneten den Gesetzentwurf heute erstmals im Landtag diskutiert, danach wurde an den Innenausschuss überwiesen. Während Kritiker*innen schwere verfassungsrechtliche Bedenken haben, bleibt die Landesregierung bei ihrem Hardlinerkurs.

CDU-Innenministerin Magdalena Finke sagte: „Jede einzelne Maßnahme wurde mit größter Sorgfalt abgewogen.“ Für die Datenanalyse wolle man keine Palantir-Produkte verwenden, sondern gemeinsam mit NRW im Juni eine Ausschreibung veröffentlichen. Am liebsten wäre ihr ein europäisches Produkt.

Koalitionspartner Jan Kürschner, Grüne, unterstützt die Hightech-Überwachungspläne der Konservativen. Für die Datenanalyse bringt er einen Anbieter aus Schleswig-Holstein ins Spiel und empfiehlt, das entsprechende Rundum-Überwachungs-Tool unter einer Open-Source-Lizenz zu entwickeln.

Schleswig-Holstein werde immer sicherer, konstatiert Birte Glißmann von der CDU. Weil aber das subjektive Sicherheitsgefühl einiger Menschen unzureichend sei, sei auch sie pro Überwachungsausbau. Sie lobt unter anderem die „intelligente“ Videoüberwachung: Damit ließen sich „Auffällige Verhaltensmuster erkennen, um gleich eine Gegenmaßnahme in Gang setzen zu können.“

Der Abgeordnete Niclas Dürbrook von der SPD ist der erste Kritiker, der das Wort erteilt bekommt. Er nennt das Gesetz „ein Paket, von dem wesentliche Teile vor nicht allzu vielen Jahren wie aus einem dystopischen Science-Fiction-Film gewirkt hätten.“

Bernd Buchholz von der FDP sagt „Ich habe ein beklemmendes Gefühl wenn eine biometrische Fernidentifizierung in diesem Land möglich wird. Ich möchte mich nicht in einem Land bewegen, in dem ich mich nicht unkontrolliert bewegen kann.“ Sybilla Witsch vom SSW sieht einen tiefen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und kritisiert, dass in Schleswig-Holstein Menschen künftig bis zu acht Wochen in Haft genommen werden sollen, um Ordnungswidrigkeiten zu verhindern.

Eingriffe mit „großer Streubreite“


Ernste Kritik kam auch von Expert*innen im Vorfeld der Debatte im Parlament. Viele sehen im Entwurf verfassungsrechtliche Probleme, auch wenn die Regierung kleinere Aspekte angepasst hat. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) unter der Datenschutzbeauftragten Marit Hansen warnt etwa in einer Stellungnahme vor „weitreichenden Grundrechtseingriffen mit großer Streubreite“.

Zur Begründung der Novelle des Polizeigesetzes schreibt die Regierung im Gesetzentwurf: Es gebe mehr Angriffe mit Messern. Allerdings werde laut ULD nicht deutlich, „wie die geplanten Maßnahmen zur Eindämmung von Messerangriffen oder anderen ähnlich schwerwiegender Kriminalitätsphänomenen beitragen können“.

Zudem bleibe „die Darlegung der fachlichen Eignung und Erforderlichkeit der geplanten Maßnahmen abstrakt.“ Insbesondere gelte das für zwei besonders schwerwiegende Eingriffsbefugnisse: Fernidentifizierung von Menschen in Echtzeit und automatisierte Datenanalyse. Die verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeit sei schwer nachvollziehbar. Einfach ausgedrückt: Möglicherweise darf der Staat diese Dinge nicht tun.

Videoüberwachung sei mit dem neuen Gesetz an mehr Orten möglich als zuvor; zugleich wiege der Eingriff durch automatisierte Gesichts- und Verhaltenserkennung schwerer. Das führe „zu einer deutlichen Ausweitung und Vertiefung von Grundrechtseingriffen.“

Kameras schon bei „erwarteten“ Ordnungswidrigkeiten


Schon heute darf öffentlicher Raum in Schleswig-Holstein gefilmt werden, und zwar dann, wenn an einem Kriminalitätsschwerpunkt zum Beispiel Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit droht. Künftig soll Videoüberwachung jedoch schon erlaubt sein, wenn eine wie auch immer geartete Gefahr für die öffentliche Sicherheit existiert. Das ULD kritisiert:

Angesichts der großen Anzahl betroffener Personen bei der Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist es fraglich, ob die Eingriffsvoraussetzungen verhältnismäßig sind. Zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit sollte die Befugnis auf Gefahren für besonders gewichtige Rechtsgüter beschränkt werden.


Das Gesetz soll Videoüberwachung sogar an Orten erlauben, an denen die Polizei lediglich  Ordnungswidrigkeiten von „erheblicher Bedeutung“ erwartet. Der ULD fördert höhere Schwellen „im Hinblick auf die Schwere und auf die Häufigkeit von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten“.

Ähnliche Kritik an der Novelle kommt von Florian Becker, Direktor des Instituts für Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. In seiner Stellungnahme warnt er vor einer „deutlichen Absenkung der Eingriffsvoraussetzungen“ und breiter Anwendung offener Videoüberwachung. Die juristische Vereinfachung von Videoaufzeichnungen führe auf „datenschutzrechtlich sensibles Territorium“. Die automatisierte Verhaltensanalyse würde zudem die Eingriffswirkung der Videoüberwachung erheblich verstärken, „weil sie die Beobachtungskapazität der Polizei technisch vervielfacht und verdächtige Situationen automatisiert markiert.“

Externe Angestellte könnten Aufnahmen sichten


Laut Gesetz müssten nicht einmal Beamt*innen die von der Software ausgelösten Alarme prüfen – das könnten auch private Dienstleister tun, also Angestellte eines Unternehmens. Becker fordert deshalb eine Beschränkung des Zugriffs auf qualifizierte Beamte oder polizeilich ausgebildetes Personal. Und bevor die Polizei einen Ort überwacht, sollte sie förmlich feststellen, dass er gefährlich ist.

Bei der Massen-Datenanalyse nach Palantir-Art unterscheidet das schleswig-holsteinische Gesetz zwei Varianten – eine mit hohem und eine mit reduziertem Eingriffsgewicht. Bei der als harmloser beschriebenen Datenanalyse gibt es etwas weniger Datenquellen. Einfließen dürfen zum Beispiel personenbezogene Daten aus verschiedenen Polizeisystemen, etwa zur Bearbeitung von Fällen. Hinzu kommen Datensätze aus gezielten Abfragen staatlicher Register sowie einzelne gesondert gespeicherte Datensätze aus dem Internet.

Das ULD sieht das mit Sorge: „Es ist zweifelhaft, ob damit eine nennenswerte Reduzierung der Datenmenge und des Eingriffsgewichts erreicht wird. Denn die genannten Datenquellen dürften bereits nahezu die gesamten tatsächlich vorhandenen Daten umfassen.“

Selbst Daten von Zeug*innen sollen einfließen


In die Datenanalyse mit hohem Eingriffsgewicht können zusätzlich Daten aus Wohnraumüberwachungen und Online-Durchsuchungen fließen, außerdem unbeschränkt Verkehrsdaten aus Funkzellenabfragen. Da Maßnahmen der Wohnraumüberwachung und Online-Durchsuchung äußerst selten angewandt werden, unterscheiden sich die Befugnisse somit kaum, erklärt das ULD.

Besonders kritisiert das ULD, dass die Polizei auch Daten von Anzeigenden, Geschädigten, Zeug*innen oder Hinweisgebenden einbeziehen will. Die Datenschützer*innen warnen: „Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegt ein schwerer Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vor, wenn unter anderem Personen vermehrt dem Risiko gegen sie gerichteter polizeilicher Ermittlungsmaßnahmen ausgesetzt werden, die objektiv nicht zurechenbar in das relevante Geschehen verfangen sind.“

Selbst Daten zu Bagatelldelikten und Ordnungswidrigkeiten sollen einfließen, zudem alle Einsatzberichte der Polizei, auch wenn es in dem Einsatz beispielsweise nur um Ruhestörung ging oder eine vermisste Person. „Dies dürfte eine große Anzahl von Personen betreffen“, schreibt das ULD. „Es ist daher zweifelhaft, ob die vorgesehenen Schwellen für die Analyse dieser Daten verhältnismäßig sind.“ Das ULD fordert deshalb: Die Maßnahmen sollten eine Frist bekommen, und die Regierung solle sie vor einer Verlängerung prüfen.

Was hat das mit Messern zu tun?


Auch der Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein (LFSH) erinnert in seiner Stellungnahme daran, dass das Gesetz  Messerkriminalität bekämpfen solle. In diesem Kontext sei es auffällig, dass die automatisierte Datenanalyse auch für Schutz von Eigentum oder Vermögenswerten angewendet werden kann, wenn „gewerbsmäßig oder bandenmäßig begangene Schädigung“ droht.

„Der Zusammenhang zwischen Schutz von Eigentum und Vermögenswerten und der eingangs benannten Messerkriminalität oder Straftaten gegen Leben, Leib, Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung erschließt sich uns nicht. Hier sehen wir die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen als nicht gegeben an“, schreibt der LFSH.

Wie in Frankfurt am Main soll die Polizei in Schleswig-Holstein künftig per Live-Gesichtserkennung nicht nur nach Gefährdern suchen dürfen, sondern auch nach gefährdeten Personen – etwa Menschen, deren sexuelle Selbstbestimmung bedroht ist. „Aus unserer Sicht ergibt sich hieraus kein Nutzen für unsere Klient*innen“, schreibt der LFSH, der von Gewalt betroffene Frauen berät. Ein Nutzen zur Verhinderung von Messerkriminalität sei ebenfalls nicht ersichtlich.

Der LFSH wehrt sich auch gegen eine geplante Regel zu elektronischen Fußfesseln. Die mit diesen Geräten erlangten Daten dürfen nämlich demnach „zur Vorbereitung und Durchführung einer Abschiebung der überwachten Person“ genutzt werden – wenn diese bestimmter Straftaten verdächtigt wird. „Unseres Wissens nach gilt die Unschuldsvermutung unabhängig vom Aufenthaltsstatus“, schreibt der LFSH.

Anonymität kann verschwinden


Dirk Heckmann forscht an der Technischen Universität München zu Datenschutzrecht und verweist auf eine Einschätzung des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA). Demnach sei biometrische Fernidentifizierung in öffentlichen Räumen eine Form der Massenüberwachung und damit Demokratien grundsätzlich fremd. „Andere in der wissenschaftlichen Literatur charakterisieren biometrische Fernidentifizierung aufgrund der lebenslangen Beständigkeit der Merkmale als eine der eingriffsintensivsten Maßnahmen“, schreibt er weiter – die „Anonymität des Alltäglichen“ könne verschwinden. Besonders sensible biometrische Daten ließen sich leicht missbrauchen, gerade wenn private Unternehmen eine Software betreiben.

Zur Verhaltensanalyse schreibt er: „Während der Entwurf die Technik für geeignet hält, um Diskriminierungen entgegenzuwirken, lässt er außer Acht, dass zum einen die Technik selbst, zum anderen die Interaktion der Menschen mit der Technik diskriminierend sein können.“ Dazu kämen mögliche Einschüchterungseffekte und mögliche nachteilige Auswirkungen auf das freiheitlich demokratische Gemeinwesen insgesamt.

Der Abgleich von Fotos mit Bildern aus dem Internet, den Schleswig-Holstein erlauben möchte, sei, so Heckmann, „aller Wahrscheinlichkeit nach“ von der KI-Verordnung der EU verboten. Demnach dürfen nämlich keine Datenbanken aufgebaut werden, für die das Netz ungezielt ausgelesen wird. Außerdem grenze so eine Datenbank an Vorratsdatenspeicherung sehr sensibler Informationen. Er sieht ein hohes Missbrauchsrisiko.

Inzwischen gibt es auch zivilgesellschaftlichen Widerstand gegen das geplante Polizeigesetz. Eine Gruppe von Fußballfans will hierfür ein größeres Bündnis zu schmieden und bald zu einer ersten Demo aufrufen.


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Staatliches Hacken: Ermittler verwechseln Staatstrojaner mit Telefonüberwachung

04. Mai 2026 um 10:04

Das Bundesjustizamt hat erneut falsche Zahlen zum Einsatz von Staatstrojanern veröffentlicht. Unsere Nachfrage ergab: Ermittlungsbehörden haben das Hacken von Geräten mit dem Abhören von Telefonaten verwechselt. Die selben Behörden führen die Überwachungsmaßnahme durch.

Ein junger weißer Mann in Polizeiuniform mit ratlosem und verwirrtem Gesichtsausdruck, der Arme und Hände hochgestreckt hat.
Verwirrter Ermittler. (Symbolbild). – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Depositphotos

Ermittlungsbehörden und Justizbeamte haben erneut falsche Zahlen zum staatlichen Hacken gemeldet. Sechs Bundesländer mussten ihre Statistiken korrigieren, nachdem wir nachgefragt haben.

Das Bundesamt für Justiz veröffentlicht jedes Jahr Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung. Im August hat die Behörde zeitversetzt die Zahlen für 2023 veröffentlicht. Wir haben darüber berichtet: Polizei hackt alle fünf Tage mit Staatstrojanern.

Per Informationsfreiheitsgesetz haben wir die Daten angefragt, die das Bundesamt von den Ländern bekommen hat und aus denen es die Berichte erstellt. Diese Daten haben wir auch erhalten, für Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung.

Wieder falsche Zahlen



Doch diese Dokumente enthielten andere Zahlen als die veröffentlichten Statistiken. Anfang September haben wir dem Bundesamt die Widersprüche mitgeteilt und um Prüfung gebeten. Im Januar hat das Amt die Statistiken zum ersten Mal korrigiert. Im Februar nochmal.

Mit der „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ hacken Ermittler Geräte, um Kommunikation auszuleiten. Dieser „kleine Staatstrojaner“ wurde im Jahr 2023 96 Mal angeordnet und 57 Mal eingesetzt. Korrigieren mussten sich Bayern, Hamburg, Hessen, Sachsen und Thüringen.

Mittels „Online-Durchsuchung“ hacken Ermittler Geräte, um sämtliche Daten auszuleiten. Dieser „große Staatstrojaner“ wurde im gleichen Zeitraum 31 Mal angeordnet und sieben Mal eingesetzt. Nordrhein-Westfalen hatte ursprünglich behauptet, die Online-Durchsuchung nicht genutzt zu haben. Tatsächlich gab es fünf Anordnungen in zwei Verfahren und einen Einsatz.

Abhören und Hacken verwechselt



Die veröffentlichten Zahlen zu staatlichem Hacken sind fast immer falsch. Seit fünf Jahren enthalten die Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung auch Angaben zum Einsatz von Staatstrojanern. Schon im ersten Jahr waren die Zahlen falsch. Im zweiten Jahr wieder. Und im Dritten. Und jetzt wieder.

Das Bundesjustizamt hat nicht nur die gemeldeten Daten falsch übertragen. Die Länder haben auch falsche Daten geliefert. Das Bundesjustizamt verschickt Fragebögen mit ausführlichen Erklärungen. Landesjustizverwaltungen und Generalbundesanwalt füllen die aus.

Schon bei der ersten Statistik haben die Landesämter „Kreuzchen/Häkchen versehentlich falsch gesetzt“. Das setzt sich bis heute fort. In Sachsen ergab die Überprüfung, dass ursprünglich gemeldete Einsätze der Quellen-TKÜ doch nur „Maßnahmen der klassischen Telekommunikationsüberwachung“ waren.

Die Ermittler haben das Mithören von Telefonie mit heimlichem Hacken verwechselt.

Jura-Trick gegen Grundrecht



Diese Verwirrung ist bereits im Gesetz angelegt. Die Strafprozessordnung enthält einen Paragrafen zur Telekommunikationsüberwachung, der eigentlich das Abhören von Telefonaten regelt. 2017 haben Union und SPD zwei Sätze eingefügt, mit denen Ermittler auch Endgeräte hacken dürfen, um Kommunikation abzuhören.

Das Bundesverfassungsgericht hat staatliches Hacken auf absolute Ausnahmefälle beschränkt und extra ein Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen erfunden. Die Quellen-TKÜ ist ein juristischer Trick, um diese strengen Vorgaben zu umgehen.

Befürworter behaupten einfach, dass staatliches Hacken nur die moderne Version der normalen Telefonüberwachung sei.

Dabei ist das heimliche Hacken von Smartphones und Computern ein viel tiefergehender Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen. Und Staatstrojaner halten Sicherheitslücken offen, um sie auszunutzen statt sie zu schließen – das gefährdet die Sicherheit aller Menschen.

Die juristische Gleichsetzung von Abhören und Hacken führt auch dazu, dass selbst Staatsanwälte die beiden Maßnahmen miteinander verwechseln. Dabei sind sie Strafrechts-Experten – und setzen die Überwachungsmaßnahmen ein.

Licht ins Dunkel



Deshalb sind die Statistiken zur Quellen-TKÜ nur ein Anhang in der Statistik der normalen Telekommunikationsüberwachung. Damit ist nicht erkennbar, bei welchen Straftaten die Quellen-TKÜ eingesetzt wird.

Das Justizamt schreibt nur allgemein: „Wie in den vergangenen Jahren begründete vor allem der Verdacht einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz die Überwachungsmaßnahmen.“

Wir haben deshalb Abgeordnete in allen Bundesländern mit demokratischer Opposition gebeten, parlamentarische Anfragen zu stellen: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen (Nachklapp) und im Bund.

Hacken wegen Drogen



Für 29 Einsätze der Quellen-TKÜ haben die Regierungen die zugrundeliegende Straftat genannt. In zehn Fällen ging es um Betäubungsmittel, also Drogen. Sieben Mal ging es um Mord, drei Mal um Waffen.

Damit bestätigen die Zahlen erneut: Die Polizei nutzt Staatstrojaner vor allem wegen Drogendelikten. Staat und Überwachungsfirmen lassen Sicherheitslücken in Milliarden Geräten offen, um ein Dutzend Drogendealer zu überwachen.

Wenn Ermittler Geräte hacken dürfen, tun sie das nicht immer. Von 96 Anordnungen wurden nur 57 tatsächlich durchgeführt. Die meisten Regierungen wollen nicht sagen, warum genehmigte Einsätze nicht stattfinden. Wenn sie antworten, nennen sie fast immer „technische Gründe“. Nur einmal gab es neben technischen auch ermittlungstaktische Gründe, an denen ein Trojaner-Einsatz scheiterte.

Mehr Einstellungen als Anklagen



Selbst wenn Trojaner zum Einsatz kommen, führen sie nicht immer zum Ermittlungserfolg. Viele Regierungen geben keine Auskunft zu dieser Frage. Verfahren laufen demnach noch oder wurden abgegeben, eine Antwort wäre zu viel Aufwand oder würde die Sicherheit gefährden.

In den beantworteten elf Fällen gab es nur zwei Urteile und eine Anklage. Vier mal haben Trojaner „keine relevanten Erkenntnisse“ geliefert, drei Verfahren wurden mangels Tatverdacht eingestellt, in einem Fall hat der Hack den ursprünglichen Tatverdacht sogar ausgeräumt.

Keine Regierung nennt die eingesetzten Trojanerprodukte.

Hessen nennt immerhin die Zielgeräte: zwei iPhones, ein Android und ein Laptop mit Windows. Auch Hamburg hat ein iPhone gehackt. Dabei „wurden 896 Dateien in einem Umfang von 0,388 Gigabyte erhoben und ausgewertet“. In einem anderen Fall „wurden Daten im Umfang von circa 70 Gigabyte erhoben und ausgewertet“.

Antwort oder Sicherheit



Die Regierungen in Hamburg und Hessen nennen sogar Kalenderwochen, in denen die Trojaner zum Einsatz kamen. Viele andere Landesregierungen verweigern Auskünfte zu Technik, Daten oder Zeitpunkt. Thüringen verweigert fast jede Antwort, demnach hat die Staatsanwaltschaft die entsprechenden Unterlagen bereits „vernichtet“.

Insgesamt antworten die Bundesländer sehr unterschiedlich. Einige Regierungen beantworten vorbildlich alle Fragen ihrer Abgeordneten. Andere verweigern viele Antworten vollständig, weil eine Auskunft angeblich die Sicherheit gefährdet. Welche Informationen die Sicherheit gefährden, scheint in Deutschland Ansichtssache der Bundesländer zu sein.


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Thin Blue Line: Polizeiausbilder warnt vor Radikalisierung

03. Januar 2022 um 09:31
Das Bild zeigt einen Mann und eine Frau in Uniform und mit Headsets vor ihrem Monitor.
Einsatzleitstelle der Mainzer Polizei. Dort arbeitet der Gründer der privaten Webseite „Polizist=Mensch“. Polizei Mainz (Twitter)

Mehrere deutsche Polizeien haben über Weihnachten Tweets zur sogenannten „Thin Blue Line“ („Dünne Blaue Linie“) veröffentlicht oder sich positiv darauf bezogen. Den Anfang machte die Polizei in Kiel nach einer Aktion an Heiligabend. Alle Fenster der mittleren Etage der dreistöckigen Wache am Hauptbahnhof waren dunkelblau beleuchtet. Ein im Internet veröffentlichtes Foto nennt den Nachtdienst als Urheber.

Der Weihnachtsgruß mit der blauen Linie erschien auf der privaten Webseite „Polizist=Mensch“. Nachdem die Landespolizei Schleswig-Holstein auf Twitter darauf angesprochen wurde, stellte sie sich hinter die Aktion. Die Nachtschicht habe verdeutlichen wollen, dass die Polizei auch während der Weihnachtsfeiertage „rund um die Uhr für alle“ zur Verfügung stehe.

Neuer Aufguss mit „Blue Lives Matter“

Die Symbolik der „Thin Blue Line“ hat ihren Ursprung vermutlich in einer Schlacht im Jahr 1854 auf der Krim. Rot gekleidete schottische Soldaten hatten damals eine Attacke russischer Angreifer aufgehalten, daraus entstand das Narrativ einer „Thin Red Line“. Historiker:innen zufolge fand die blaue Abwandlung in den Sechzigerjahren in den USA bei der Polizei Verbreitung. Unter anderem bei Demonstrationen sollte sie eine nur hauchdünne Verteidigungslinie zwischen Gut und Böse symbolisieren.

Populär wurde die „Thin Blue Line“ schließlich mit Aufkommen von Black Lives Matter und ihren Protesten gegen polizeiliche Todesschüsse auf Schwarze Menschen in den USA. Rechte Polizist:innen haben auf diese mächtige Bewegung mit landesweiten Gruppen unter der Bezeichnung „Blue Lives Matter“ reagiert. Dazu tragen sie Patches, Anstecknadeln oder Flaggen mit einer dunkelblauen Linie.

Etwa zur gleichen Zeit hielt die „Thin Blue Line“ bei der Polizei in Deutschland Einzug. Auch dort wird sie als „vorderste Linie gegen das Abrutschen der Gesellschaft in gewalttätiges Chaos“ gesehen, schreibt der Berliner Senat in der Antwort auf eine Kleine Anfrage. Das Symbol findet demnach auch „in rechten Zusammenhängen Verwendung“.

„Vollkommen verschobenes Rollenverständnis“

Laut dem Kölner Polizeihauptkommissar Felix Sengespeik suggeriert die „Thin Blue Line“ eine Gefahrengemeinschaft. „Diese Art der Solidarität steht für ein vollkommen verschobenes Rollenverständnis der Polizei“, kommentiert der Dienstgruppenleiter gegenüber netzpolitik.org. In diesem Weltbild sei die „rechtschaffene“ Bevölkerung der Polizei gegenüber stets zu Dank verpflichtet.

Mit der „Thin Blue Line“ werde die Polizei zu einer Schicksalsgemeinschaft stilisiert, meint auch der Bundespolizist Björn Schmaering vom Vorstand des kritischen Vereins PolizeiGrün auf Anfrage von netzpolitik.org. „In dieser Rolle erwarten diese Polizist:innen Dankbarkeit, Respekt und die Akzeptanz polizeilicher Überlegenheit. Gleichzeitig werden diejenigen, die ein solches Selbstbild kritisieren, als Nestbeschmutzer:innen gebrandmarkt.“

Internetauftritte wie „Polizist=Mensch“ bestätigen diese Einschätzung. Dort heißt es in einem vor Weihnachten veröffentlichten Posting, der Charakter eines Menschen lasse sich „sehr gut an seinem Umgang mit der Polizei erkennen“.

Polizei in Kiel verharmlost „blaue Linie“

Ob die dunkelblaue Beleuchtung des 4. Polizeireviers in Kiel mit dessen Leitung abgesprochen war, könnte eine Informationsfreiheitsanfrage klären. „Unsere Kollegen und Kolleginnen wollten durch das blaue Licht im Bereich der Polizeiwache einen Weihnachtsgruß senden“, schreibt die Landespolizei Schleswig-Holstein auf Twitter. Ein Zusammenhang mit „Thin Blue Line“ bestehe demnach nicht.

Die Aussage, dass eine blaue Linie nicht als solche gedeutet werden soll, überrascht. „Die Bezeichnung als Weihnachtsbeleuchtung zeigt auf erschreckende Weise, dass in Kiel keinerlei Problembewusstsein vorhanden zu sein scheint“, kritisiert Björn Schmaering von PolizeiGrün. Damit werde der Vorfall verharmlost und gebilligt.

Der als Ausbilder und Fachlehrer für Einsatzrecht tätige Polizist spricht sogar von einer „Radikalisierung“ in Bezug auf die „Thin Blue Line“. Um dieser entgegenzutreten, seien in der Polizeiführung Sensibilität und Hintergrundwissen zwingend notwendig.

Polizei Mannheim löscht Tweet

Auch die Polizei in Mannheim bezog sich über Weihnachten auf Facebook positiv auf die dunkelblaue Symbolik. „Gemeinsam stehen wir füreinander ein, stehen zusammen, auf der ‚thin blue line‘“, schreibt dort eine Polizistin in einem Gedicht, das mit Einverständnis der Verfasserin anschließend auch von den Moderator:innen bei „Polizist=Mensch“ gepostet wurde.

Problematisiert hatte dies der Twitteraccount „HSB_Forum“, der nach eigener Aussage von einer Tarifbeschäftigten beim LKA Berlin betrieben wird. Die Kritik an „Thin Blue Line“ sei bekannt, antwortete die Mannheimer Polizei daraufhin. Man verstehe die Symbolik als eine „Blaulichtfamilie“, auf die über die Weihnachtsfeiertage aufmerksam gemacht werden sollte. Mit dem auch auf Twitter verlinkten Gedicht habe die Polizei auf diese „andere Sichtweise“ hinweisen wollen.

Ein anderer, deutlich schärferer Tweet wurde hingegen wieder gelöscht. Darin hatte die Behörde auf einen Artikel auf der Webseite „Polizist=Mensch“ verwiesen, in dem die Herkunft und Bedeutung der „Thin Blue Line“ kritiklos als unpolitisch beschrieben wird. „Erkennbar ist in diesem Fall der fast schon naive Umgang mit der Symbolik“, sagt dazu Björn Schmaering von PolizeiGrün. Die Polizei in Mannheim stärke damit jene Teile der Polizei, die die „Thin Blue Line“ ausdrücklich im Bewusstsein ihrer rechtsradikalen und rassistischen Bedeutung verwenden.

Team aus Polizeiangehörigen

Hinter der Einrichtung von „Polizist=Mensch“, wo die Weihnachtsaktion des 4. Reviers in Kiel zuerst veröffentlicht wurde, steckt nach eigener Aussage der Kommissar Markus Vogt. Laut einem Interview aus dem November 2018 bestand sein Team damals aus Angehörigen verschiedener Länderpolizeien und der Bundespolizei sowie einer ehemaligen Soldatin. Auf unsere Anfrage dazu antwortete die Webseite nicht.

Vogt, der bei der Polizei in Mainz angestellt wurde, hat laut der Deutschen Welle auch als Moderator der Facebook-Seite „Solidarität mit den Beamten der Davidwache“ mit dem Ex-Merian-Chefredakteur Andreas Hallaschka zusammengearbeitet. Sie entstand 2013 nach einem vermeintlichen „linksradikalen Angriff“ auf das bekannte Hamburger Polizeirevier. Später stellte sich heraus, dass die Polizei den Vorfall in großen Teilen falsch dargestellt hatte. Auch Hallaschka nutzte den Hashtag #ThinBlueLine und bezeichnete dies als „politisch wertneutral“.

Merchandise mit „Thin Blue Line“

Die Verbreitung von „Thin Blue Line“ bedient in Deutschland auch einen Markt. Webseiten wie „Polizist=Mensch“ vertreiben mit einer dunkelblauen Linie bedruckte Poster, Shirts oder Kaffeetassen über einen Onlineversand. Einen noch professionelleren Internetshop hat „Tribute cop-car Germany“ eingerichtet. „Wir bringen The Thin Blue Line seit 2016 aktiv nach Europa!“, heißt es zur Mission. Polizist:innen und andere können dort Dutzende Armbänder, Schmuck, Aufnäher und andere Devotionalien einkaufen. Vertrieben wird auch Material mit einer roten Linie, das sich an Feuerwehren richtet.

Die Gruppe, in deren Impressum der Autohändler Olaf Bach für „Ehrenamt und Organisation“ angegeben ist, präsentiert sich gern mit einem früheren US-Polizeifahrzeug, um damit „die Würdigung des Polizeiberufs dies-/ und jenseits des Atlantischen Ozeans zu erhöhen“. Fünf Tage vor Weihnachten hatte Bach nach US-Vorbild zum fünften Mal die Aktion #BlueLightNight organisiert, in deren Rahmen verschiedene Blaulichtorganisationen vor zwei Kinderkliniken in Nordrhein-Westfalen gefahren sind. Auch das Bundeskriminalamt beteiligte sich daran, mit den blinkenden Einsatzfahrzeugen wollte die Behörde den Kindern „ein Lächeln ins Gesicht“ zaubern.

„Tribute cop-car Germany“ gehört laut eigenem Bekunden keiner Behörde an, Unterstützer:innen kämen jedoch „teilweise aus entsprechend relevanten Berufen“. Behörden haben jedenfalls keine Berührungsängste mit der privaten Webseite. Mehrere polizeiliche Twitter-Accounts haben auf eine Unterhaltung, die einen mit „Thin Blue Line“-Symbolik verzierten Weihnachtsgruß enthält, mit „Gefällt mir“ reagiert. Darunter sind etwa die Bundespolizei und die Polizei in Sachsen.


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