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Verhaltenserkennung in Mannheim: 10.000 Filme für ein Hallelujah

13. August 2026 um 09:18
Von: Constanze

Sie kloppen sich nach Regieanweisungen: 2.000 Filme hat die Mannheimer Polizei bereits produziert, um eine Software zur Verhaltenserkennung zu trainieren. Künftig sollen es 10.000 Filmszenen werden, obwohl noch immer keine Belege vorliegen, was solche Software bringt. Ein Kommentar.

Beispielbild Verhaltenserkennung
Ist es ein Molotow-Cocktail? Verhaltenserkennung ist für Software schwieriger als für Menschen. – Bild: Picturepest, Lizenz CC-BY 2.0, Bearbeitung: netzpolitik.org

Es wird noch immer getestet: Seit nunmehr acht Jahren versucht die Mannheimer Polizei, eine Software dazu zu bringen, Gefahrensituationen oder unerwünschtes oder gefährliches Verhalten verlässlich zu erkennen. Sie soll automatisiert melden, wenn sich jemand im Überwachungsbereich „auffällig“ benimmt oder etwas auf eine Straftat hindeutet.

Der Mannheimer Morgen berichtet aktuell, dass mittlerweile 2.000 Filme produziert wurden, für die Polizisten Szenen auffälligen Verhaltens nachgestellt haben, um sie in die Software einzuspeisen. „In Mannheim prügeln sich Polizisten nach Drehbuch“, schreibt die Zeitung.

Doch das ist noch längst nicht das Ende der Fahnenstange. Geplant sei eine Verfünffachung der Anzahl der inszenierten Szenen, in denen sich die polizeilichen Amateur-Stuntmen gegenseitig treten oder absichtlich hinfallen. Künftig sollen es 10.000 Filme werden, zitiert die Zeitung einen Polizeioberrat.

Vielleicht sollte die Polizei ein paar Sitzplätze dazu bauen und Theaterkarten verkaufen, um die hohen Kosten für polizeiliche Fachkräfte aufzufangen, die für diese 10.000 inszenierten Show-Einlagen Kriminelle oder Hilfesuchende mimen. Die Frage, ob die Beamten wirklich nichts Besseres zu tun haben, drängt sich förmlich auf.

Hinzu kommt: Ob eine auf diese Weise von Polizisten erzeugte Szene die Dynamik einer wirklichen Schlägerei so gut simulieren kann, dass sie bei einer Softwareanalyse echter Ereignisse verlässliche Ergebnisse bringt, steht auf einem anderen Blatt. Denn Mannheim ist nicht Hollywood, Polizisten sind eben keine Stuntmen.

In „KI-Videoschutz“ umbenannt

Aber das Projekt, das in Baden-Württemberg einst „smarte Videoüberwachung“ hieß und nun euphemistisch in „KI-Videoschutz“ umbenannt wurde, läuft und läuft. Handfeste Belege über Wirksamkeit, Fehlerquoten und Verlässlichkeit der Software oder gar unabhängige Evaluationen gibt es nicht, dafür mediale Lobpreisungen der Polizei.

Das Projekt findet Nachahmer: In mehreren anderen Bundesländern versucht man sich mittlerweile auch an Verhaltenserkennungstests, etwa in Berlin oder in Hamburg, wo sich die Polizei praktischerweise selbst evaluiert.

Ergebnisse des Mannheimer Langzeit-Pilotprojekts sind bisher nicht öffentlich nachlesbar. Laut Polizei gab es jeden Tag Fehlalarme, aber mehr als die vage Angabe, dass man eine tägliche Fehlerquote „noch im unteren zweistelligen Bereich“ verbessern wolle, ist über die Ergebnisse der Software nicht zu erfahren. Ob also zehn oder zwanzig Prozent der Ergebnisse falschen Alarm liefern und ob diese Zahlen signifikant verbessert werden konnten, bleibt das Geheimnis der Projektbetreiber.

Der Mannheimer Morgen berichtet von einer Anekdote, die ein Polizist erzählt: eine erfolgreiche Detektion einer alarmierenden Situation trotz starker Verdeckung, in diesem Fall durch ein Gebüsch. Doch die Fehleranfälligkeit von Verhaltenserkennung ist typischerweise hoch, wenn Verdeckungen, stark gefüllte Orte oder auch wechselnde Lichtsituationen entstehen, wie sie in öffentlichen Räumen vorkommen. Laut Polizei habe die Software trotz Teilverdeckung angeschlagen und alarmiert. Doch war das ein Einzelfall oder konnte die Erkennungsleistung bei Verdeckungen mit den Jahren tatsächlich verbessert geworden?

Das Mannheimer Polizeipräsidium antwortet nicht auf Nachfragen von netzpolitik.org dazu, wie erfolgreich die Software bei Verdeckungen oder wechselnden Belichtungen ist. Auch die Frage, wie viele Alarme durch die Software es insgesamt im Jahr 2025 gab, bleibt unbeantwortet.

Welches auffällige Verhalten führt zu einer Alarmierung?

Mannheim hat in der Innenstadt erst 68, jetzt insgesamt 72 Kameras installiert, um fünf Gebiete zu überwachen. Auf 76 Kameras soll diese Anzahl noch anwachsen. Betroffen sind der Bahnhofsvorplatz, der Marktplatz, die Shopping-Passage der Breiten Straßen sowie der Parade- und der Alte Messplatz.

Das sind Orte mit erhöhter Kriminalitätsbelastung, vor allem durch Rauschgiftdelikte und Straßenkriminalität. Da eine anlasslose dauerhafte Videoüberwachung stark in Grundrechte von ganz unverdächtigen Passanten eingreift, braucht es eine gute Begründung und eine dezidierte Rechtsgrundlage. Weil die Grundrechtsbelastung bei einer stetigen automatisierten Verhaltenserkennung nochmals steigt, schuf der Gesetzgeber dafür eine eigene gesetzliche Regelung.

Keine Straftaten, aber Kamera-Überwachung

Heute haben 59 der Kameras eine Verbindung zu der Software, die rund um die Uhr Aktivitäten auswertet und bei Alarm an einen Video-Sachbearbeiter im Mannheimer Polizeipräsidium weiterreicht. Nach zwei Stunden werden die Beamtinnen und Beamten an den Bildschirmen ausgetauscht. Ist nach Dienstende kein Video-Sachbearbeiter zur Stelle, werden die von der Software detektierten Szenen, die einen Alarm auslösen, an einen Einsatzleiter gemeldet.

Welches auffällige Verhalten zu einer Alarmierung führt, dazu macht das Mannheimer Polizeipräsidium auf Nachfrage von netzpolitik.org keine Angaben. Die Frage nach den 17 definierten Aktivitätsmustern, die auch der Mannheimer Morgen erwähnt und die Grundlage der 10.000 Filmszenen sein dürften, bleibt unbeantwortet. Das bedürfe erst der „Abklärung“, schreibt das Polizeipräsidium auf erneute Nachfrage. Unbeantwortet bleibt auch die Frage, in welchem Zeitraum die 10.000 Szenen von den polizeilichen Schauspielern eingespielt werden sollen.

Strategischer Technologiepartner des Projekts ist das Fraunhofer IOSB (Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung) aus Karlsruhe. Jahrelang testet die Polizei nun deren Software, um sicher zu unterscheiden, ob es sich um eine „polizeilich relevante Situation“ wie eine Rangelei oder aber um einen Tanz oder eine Umarmung handelt. Ursprünglich war der Test auf fünf Jahre angelegt, aus dem Probebetrieb kam die „Experimentalsoftware“ offenbar bis heute nicht heraus.

Von Anfang an gab es auch keine Angaben, mit welcher Zuverlässigkeit und welcher Fehlerrate die Erkennung eigentlich als erfolgreich gelten kann. Es heißt bis heute auf der Projekt-Website des IOSB, dass sich das „erst im Verlauf des Projekts erweisen“ werde. Wie viele Fehlalarme oder Falschbewertungen aktuell in dem Pilotprojekt zu verzeichnen sind, beantwortet das Mannheimer Polizeipräsidium auf Nachfrage von netzpolitik.org nicht.

Weiter schauspielernde Polizisten

Neben den Schauspielstunden für die angepeilten 10.000 Szenen ist politisch übrigens bereits der weitere Ausbau der Dauerbeobachtung abgemacht: Der Koalitionsvertrag von Grünen und CDU sieht vor, die „intelligente Videoüberwachung nach Vorbild des Mannheimer Modellprojekts“ noch auszuweiten. Man wolle zum einen „an zwei weiteren Standorten pilotieren“, als wären acht Jahre Test nicht genug.

Zum anderen plant Grün-Schwarz neben der Live-Beobachtung durch automatisierte Verhaltenserkennung nun auch die „biometrische Fernidentifikation“. Künftig sollen also Gesichter der Vorbeilaufenden gescannt und erkennungstechnisch erfasst und abgeglichen werden. Im Dauertest Mannheim wird hingegen bisher keine Gesichtserkennung verwendet. Für die geplante biometrische Auswertung muss wegen der erheblichen Grundrechtseingriffe selbstverständlich wieder eine Gesetzesgrundlage her, die noch zu schaffen wäre.

Bis dahin sollen Trupps schauspielernder Polizisten weiterhin als Kriminellen-Doubles unzählige Filme aufzeichnen, „mit Bodenmatte, uniformiertem Begleitpersonal und mehrseitigem Drehbuch mit genauen Bewegungsanweisungen“. Ob ihre Bemühungen und das Filmmaterial jedoch dazu beitragen, das erwünschte Ziel zu erreichen, nämlich die Polizei zu entlasten, ist offen.

Statt wie einst geplant 2023 soll das Projekt nun Ende 2026 bilanziert werden. Auch andere Bundesländer dürften sich für die Ergebnisse interessieren, schon weil sie gesetzliche Befugnisse für Verhaltensscanner in Landespolizeigesetzen bereits geschaffen haben oder dies vorhaben.

„Abgerechnet wird zum Schluss“, sagte der damalige Mannheimer Polizeipräsident und wollte die Software nicht voreilig loben. Doch dass auch die Öffentlichkeit diese Abrechnung bekommt und hinreichend informiert wird, bleibt bislang nur zu hoffen. Bei früheren polizeilichen Überwachungstests, etwa am Bahnhof Südkreuz, gab es im Nachgang Berichte und Zahlen, um eine öffentliche und auch wissenschaftliche Bewertung zu ermöglichen. Darauf warten Interessierte in Mannheim auch nach Jahren noch.


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Sicherheitsgesetz-Welle: Einer Demokratie unwürdig

13. Juli 2026 um 14:39

Am Freitag hat der Bundestag den Einsatz von KI-Kameras an Bahnhöfen beschlossen. Weitere automatisierte Überwachungstools sollen folgen. Doch die haben in einer Demokratie nichts verloren. Ein Kommentar.

Illustration eines zerfließenden Auges.
Video-KI, Gesichtersuchmaschine, Megadatenbank: Die Möglichkeiten polizeilicher Einsichtnahme werden massiv entgrenzt. – Alle Rechte vorbehalten: Imago / fStopImages

Im vergangenen Jahr hat automatisierte Videoüberwachung des öffentlichen Raums in Deutschland einen erstaunlichen Siegeszug hingelegt. Zuvor gab es sie nur in Mannheim. Vor fast genau einem Jahr wurde sie in Frankfurt am Main gestartet, vor zehn Monaten in Hamburg.

In Berlin wird der Einsatz gerade vorbereitet, ebenso in zwei Städten in Baden-Württemberg. Und am Freitag hat der Bundestag den Einsatz an deutschen Bahnhöfen beschlossen. Vier Tage zuvor hat das Innenministerium einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der dem Verfassungsschutz den Zugriff auf Überwachungsanlagen erlaubt.

Die Kontrolle von Menschen mittels automatisierter Videoüberwachung eskalierte innerhalb eines Jahres vom experimentellen Probelauf zur kommenden Realität. Das ging rasant.

Die Systeme in den verschiedenen Städten erkennen bislang entweder bestimmte Verhaltensmuster oder Gesichter auf Videostreams. In Baden-Württemberg und an den deutschen Bahnhöfen sollen die Technologien zusammen ausgerollt werden.

Die Bundesregierung will BKA und Bundespolizei zudem bald weitere, extrem invasive Maßnahmen der automatisierten Überwachung erlauben: Eine Internetsuchmaschine für Stimmen und Gesichter und eine Megadatenbank mit KI-gestützter Analyse, wie sie auch Palantir im Angebot hat. Entsprechende Befugnisse für BND und Verfassungsschutz finden sich ebenfalls im Entwurf des Geheimdienstgesetzes.

Der gläserne Mensch unter Generalverdacht



Zusammengedacht ergibt das ein System, das vollautomatisiert kontrolliert, was Menschen in der Öffentlichkeit tun, sie bei unerwünschtem Verhalten identifiziert und dann gleich auch noch recherchiert, wo sie sich bewegen und mit wem sie bekannt sind.

Jede einzelne der kommenden Technologien stellt alle Menschen unter Generalverdacht. Jedes Gesicht wird gescannt, jedes Verhalten wird bewertet, jeder Mensch, der mit der Polizei zu tun hat, landet in der Megadatenbank. Die totalitären Tendenzen sind der automatisierten Überwachung immanent. Sie gefährdet die Demokratie und läuft ihr ganz grundsätzlich zuwider.

Demokratie ist die Aushandlung der Bedürfnisse verantwortungsbewusster Individuen, von denen angenommen werden muss, dass sie sich angemessen verhalten. Abweichungen können geahndet werden, doch ohne die grundsätzliche Vor-Annahme der Wohlgesonnenheit seiner Bewohner*innen kippt ein System ins Totalitäre. Demokratie hat auch etwas mit Vertrauen zu tun. Wer meint, alle Menschen fürchten zu müssen, wird versuchen, sie zu kontrollieren. Da wo jeder verdächtig ist, beginnt der Überwachungsstaat.


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Koalitionsvertrag Baden-Württemberg: Kameras sollen prüfen, wer und wie brav du bist

07. Mai 2026 um 12:25

Grün-Schwarz will in Baden-Württemberg als erstem Bundesland doppelte KI-Videoüberwachung ausrollen: Kameras, die Menschen auf verdächtiges Verhalten überprüfen und sie gleichzeitig mit Gesichtserkennung analysieren. In Mannheim und zwei weiteren Städten soll das Pilotprojekt starten.

Kameras an einer Hausfassade.
Die "intelligente" Videoüberwachung in Mannheim soll ausgeweitet werden.

Gestern haben Cem Özdemir und Manuel Hagel den grün-schwarzen Koalitionsvertrag für Baden-Württemberg vorgestellt. Hier sollen demnach erstmals in Deutschland Kameras eingesetzt werden, die sowohl das Verhalten der Abgebildeten analysieren und bewerten, als auch deren Gesichter vermessen, um per Gesichtserkennung herauszufinden, ob sie von polizeilichem Interesse sind.

Die Verhaltenskontrolle wird bereits seit acht Jahren in Mannheim trainiert. Das Modellprojekt soll nun räumlich ausgeweitet werden, auf zwei weitere, bislang ungenannte Städte. Auch der Umfang wird erweitert, denn zusätzlich zur Verhaltenserkennungs-Technologie sollen künftig auch Objekte und Gesichter von den Kameras erkannt werden.

Live-Gesichtserkennung läuft in Deutschland bislang nur in Frankfurt am Main hinter öffentlichen Überwachungskameras. Die Software vermisst jedes Gesicht im Erfassungsbereich und schlägt Alarm, sobald es einem gesuchten Gesicht sehr ähnlich ist. Gesucht wird damit nach Terrorist*innen, nach vermissten Menschen, nach Opfern von Entführung, Menschenhandel oder sexueller Ausbeutung. Analysiert und mit den Polizeidatenbanken abgeglichen wird aber jedes Gesicht, das die Kameras aufnehmen.

Zusätzlich zur Echtzeit-Fernidentifizierung wollen Grüne und CDU der Polizei in Baden-Württemberg auch die Suche nach bestimmten Gesichtern im Internet erlauben. Auf Bundesebene gibt es aktuell ebenfalls Bestrebungen, das Tool einzuführen. Damit können Beamt*innen beispielsweise Menschen auf Social Media finden, etwa auf Bildern, die Vereine oder Arbeitgeber ins Netz stellen. Selbst auf Totalaufnahmen von Großveranstaltungen könnten Personen gefunden werden. Wenn die Verhaltensanalyse in einer der Pilotstädte eine Straftat detektiert, kann damit theoretisch auch die tatverdächtige Person retrograd identifiziert werden.

„Schonung der Grundrechte“



Für die Echtzeit-Fernidentifizierung und die Gesichtersuchmaschine muss die Koalition das Polizeigesetz von Baden-Württemberg ändern. Dabei hatte Grün-Schwarz das erst Ende vergangenen Jahres getan. Damals hatte die Landesregierung der Polizei Datenanalyse nach Palantir-Art erlaubt, die diese ohnehin schon lange betrieb. Außerdem genehmigten die alten und neuen Koalitionspartner der Polizei auch das KI-Training mit den persönlichen Daten von Bürger*innen sowie die Weitergabe dieser an externe Stellen.

Nun soll also eine neue Polizeigesetznovelle kommen, die auch Echtzeit-Fernidentifizierung ermöglicht. Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein sind ebenfalls daran, Gesetzesgrundlagen dafür einzuführen. Die Technologie ist in Sicherheitsbehörden ziemlich beliebt, genauso wie der Verhaltensscanner, der in Mannheim trainiert wird. Vergangenes Jahr hat ihn Hamburg übernommen, Berlin folgt wohl als nächstes, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen haben bereits Rechtsgrundlagen dafür oder arbeiten daran.

Bislang hat sich noch niemand getraut, beide Technologien auf einmal einzusetzen. Die Datenschutzbedenken sind bei beiden allein schon sehr hoch. In Baden-Württemberg gibt es nun aber scheinbar keine Scheu mehr. „KI-Videoschutz kann für mehr Sicherheit bei gleichzeitiger Schonung der Grundrechte sorgen“, schreiben Grüne und CDU in ihrem Koalitionsvertrag.

Dass es bei den drei Standorten bleibt, an denen die Koalition die multiple KI-Überwachung pilotieren will, ist vermutlich eher unrealistisch. Bereits vor der Wahl hatten sich Özdemir und Hagel dazu bekannt, den Einsatz von Videoüberwachungskameras entgrenzen zu wollen. Für den Einsatz soll keine erhöhte Kriminalitätsbelastung mehr nötig sein, die Kommunen sollen freihändig darüber entscheiden.


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Geplante Gesetzesänderung: Baden-Württemberg will Hürden für Videoüberwachung senken

25. September 2025 um 08:56

Seit sieben Jahren bereits wird in Mannheim Videoüberwachung mit automatisierter Verhaltenserkennung getestet. Nun will Baden-Württemberg die Hürden für die Installation von Kameras senken. Der Verfassungsschutz soll künftig auf private Aufnahmen zugreifen dürfen.

Zwei Kameras an einem Mast vor einer Fassade
Videokameras in Mannheim. Allein hier betreibt die Polizei bereits 70 Stück. Nun soll die Videoüberwachung in Baden-Württemberg vereinfacht werden. – Public Domain Martin Schwarzbeck

Die grün-schwarze Landesregierung von Baden-Württemberg will mit einer Novelle des Landesdatenschutzgesetzes den Aufbau und Betrieb von Videoüberwachungssystemen erleichtern. Gleichzeitig sollen Behörden Bilder bis zu zwei Monate lang speichern dürfen.

Die Gesetzesänderung würde die sogenannte „Vorrangprüfung“ erleichtern und entsprechende Hürden senken. Gleichzeitig wird dabei dem Schutz von Leben und Gesundheit eine Art absoluter Wert zugeschrieben. Sie gelten künftig als „besonders wichtiges öffentliches Interesse“. Der Schutz der Privatsphäre wird in der Abwägung demnach häufig hintangestellt werden.

Vermutlich steht die geplante Gesetzesänderung auch im Zusammenhang mit dem Test von Verhaltenserkennungssoftware, der im baden-württembergischen Mannheim seit sieben Jahren läuft. Dort kommt es immer wieder vor, dass Areale, die die Stadt gerne überwachen würde, nicht oder nicht mehr als besonders kriminalitätsbelastet eingestuft sind. Das macht die Videoüberwachung nach geltendem Recht unmöglich.

Viele Kommunen wollen Videoüberwachung

Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) ist ein Fan der KI-gestützten Videoüberwachung. Er sagte bei der Vorstellung des Gesetzesbündels, dass sich viele Kommunen eine juristische Vereinfachung des Aufbaus von Videoüberwachungsanlagen gewünscht hätten. Demnach ist davon auszugehen, dass die Zahl der überwachten Areale in Baden-Württemberg künftig deutlich steigen wird.

In Heilbronn etwa ging im September dieses Jahres eine Videoüberwachungsanlage an den Start. Es gab jedoch Kritik daran, dass nach aktueller Gesetzeslage der Marktplatz nur zu bestimmten kriminalitätsintensiven Uhrzeiten überwacht werden darf. Auch war eine Ausweitung auf weitere Räume im Gespräch, die aber eben nicht dem Kriterium eines besonders kriminalitätsbelasteten Ortes genügten.

Zusammen mit der vereinfachten Videoüberwachung will die baden-württembergische Landesregierung dem Verfassungsschutz Zugriff auf private Kamerastreams gewähren. Damit könnte der Geheimdienst etwa Tiefgaragen oder Shoppingcenter videoüberwachen, ohne eigene Systeme aufbauen zu müssen. Ähnliches ist auch in Berlin geplant.

Update, 25.9.2025, 12.30 Uhr: Reihenfolge der Koalitionspartner korrigiert.


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Thin Blue Line: Polizeiausbilder warnt vor Radikalisierung

03. Januar 2022 um 09:31
Das Bild zeigt einen Mann und eine Frau in Uniform und mit Headsets vor ihrem Monitor.
Einsatzleitstelle der Mainzer Polizei. Dort arbeitet der Gründer der privaten Webseite „Polizist=Mensch“. Polizei Mainz (Twitter)

Mehrere deutsche Polizeien haben über Weihnachten Tweets zur sogenannten „Thin Blue Line“ („Dünne Blaue Linie“) veröffentlicht oder sich positiv darauf bezogen. Den Anfang machte die Polizei in Kiel nach einer Aktion an Heiligabend. Alle Fenster der mittleren Etage der dreistöckigen Wache am Hauptbahnhof waren dunkelblau beleuchtet. Ein im Internet veröffentlichtes Foto nennt den Nachtdienst als Urheber.

Der Weihnachtsgruß mit der blauen Linie erschien auf der privaten Webseite „Polizist=Mensch“. Nachdem die Landespolizei Schleswig-Holstein auf Twitter darauf angesprochen wurde, stellte sie sich hinter die Aktion. Die Nachtschicht habe verdeutlichen wollen, dass die Polizei auch während der Weihnachtsfeiertage „rund um die Uhr für alle“ zur Verfügung stehe.

Neuer Aufguss mit „Blue Lives Matter“

Die Symbolik der „Thin Blue Line“ hat ihren Ursprung vermutlich in einer Schlacht im Jahr 1854 auf der Krim. Rot gekleidete schottische Soldaten hatten damals eine Attacke russischer Angreifer aufgehalten, daraus entstand das Narrativ einer „Thin Red Line“. Historiker:innen zufolge fand die blaue Abwandlung in den Sechzigerjahren in den USA bei der Polizei Verbreitung. Unter anderem bei Demonstrationen sollte sie eine nur hauchdünne Verteidigungslinie zwischen Gut und Böse symbolisieren.

Populär wurde die „Thin Blue Line“ schließlich mit Aufkommen von Black Lives Matter und ihren Protesten gegen polizeiliche Todesschüsse auf Schwarze Menschen in den USA. Rechte Polizist:innen haben auf diese mächtige Bewegung mit landesweiten Gruppen unter der Bezeichnung „Blue Lives Matter“ reagiert. Dazu tragen sie Patches, Anstecknadeln oder Flaggen mit einer dunkelblauen Linie.

Etwa zur gleichen Zeit hielt die „Thin Blue Line“ bei der Polizei in Deutschland Einzug. Auch dort wird sie als „vorderste Linie gegen das Abrutschen der Gesellschaft in gewalttätiges Chaos“ gesehen, schreibt der Berliner Senat in der Antwort auf eine Kleine Anfrage. Das Symbol findet demnach auch „in rechten Zusammenhängen Verwendung“.

„Vollkommen verschobenes Rollenverständnis“

Laut dem Kölner Polizeihauptkommissar Felix Sengespeik suggeriert die „Thin Blue Line“ eine Gefahrengemeinschaft. „Diese Art der Solidarität steht für ein vollkommen verschobenes Rollenverständnis der Polizei“, kommentiert der Dienstgruppenleiter gegenüber netzpolitik.org. In diesem Weltbild sei die „rechtschaffene“ Bevölkerung der Polizei gegenüber stets zu Dank verpflichtet.

Mit der „Thin Blue Line“ werde die Polizei zu einer Schicksalsgemeinschaft stilisiert, meint auch der Bundespolizist Björn Schmaering vom Vorstand des kritischen Vereins PolizeiGrün auf Anfrage von netzpolitik.org. „In dieser Rolle erwarten diese Polizist:innen Dankbarkeit, Respekt und die Akzeptanz polizeilicher Überlegenheit. Gleichzeitig werden diejenigen, die ein solches Selbstbild kritisieren, als Nestbeschmutzer:innen gebrandmarkt.“

Internetauftritte wie „Polizist=Mensch“ bestätigen diese Einschätzung. Dort heißt es in einem vor Weihnachten veröffentlichten Posting, der Charakter eines Menschen lasse sich „sehr gut an seinem Umgang mit der Polizei erkennen“.

Polizei in Kiel verharmlost „blaue Linie“

Ob die dunkelblaue Beleuchtung des 4. Polizeireviers in Kiel mit dessen Leitung abgesprochen war, könnte eine Informationsfreiheitsanfrage klären. „Unsere Kollegen und Kolleginnen wollten durch das blaue Licht im Bereich der Polizeiwache einen Weihnachtsgruß senden“, schreibt die Landespolizei Schleswig-Holstein auf Twitter. Ein Zusammenhang mit „Thin Blue Line“ bestehe demnach nicht.

Die Aussage, dass eine blaue Linie nicht als solche gedeutet werden soll, überrascht. „Die Bezeichnung als Weihnachtsbeleuchtung zeigt auf erschreckende Weise, dass in Kiel keinerlei Problembewusstsein vorhanden zu sein scheint“, kritisiert Björn Schmaering von PolizeiGrün. Damit werde der Vorfall verharmlost und gebilligt.

Der als Ausbilder und Fachlehrer für Einsatzrecht tätige Polizist spricht sogar von einer „Radikalisierung“ in Bezug auf die „Thin Blue Line“. Um dieser entgegenzutreten, seien in der Polizeiführung Sensibilität und Hintergrundwissen zwingend notwendig.

Polizei Mannheim löscht Tweet

Auch die Polizei in Mannheim bezog sich über Weihnachten auf Facebook positiv auf die dunkelblaue Symbolik. „Gemeinsam stehen wir füreinander ein, stehen zusammen, auf der ‚thin blue line‘“, schreibt dort eine Polizistin in einem Gedicht, das mit Einverständnis der Verfasserin anschließend auch von den Moderator:innen bei „Polizist=Mensch“ gepostet wurde.

Problematisiert hatte dies der Twitteraccount „HSB_Forum“, der nach eigener Aussage von einer Tarifbeschäftigten beim LKA Berlin betrieben wird. Die Kritik an „Thin Blue Line“ sei bekannt, antwortete die Mannheimer Polizei daraufhin. Man verstehe die Symbolik als eine „Blaulichtfamilie“, auf die über die Weihnachtsfeiertage aufmerksam gemacht werden sollte. Mit dem auch auf Twitter verlinkten Gedicht habe die Polizei auf diese „andere Sichtweise“ hinweisen wollen.

Ein anderer, deutlich schärferer Tweet wurde hingegen wieder gelöscht. Darin hatte die Behörde auf einen Artikel auf der Webseite „Polizist=Mensch“ verwiesen, in dem die Herkunft und Bedeutung der „Thin Blue Line“ kritiklos als unpolitisch beschrieben wird. „Erkennbar ist in diesem Fall der fast schon naive Umgang mit der Symbolik“, sagt dazu Björn Schmaering von PolizeiGrün. Die Polizei in Mannheim stärke damit jene Teile der Polizei, die die „Thin Blue Line“ ausdrücklich im Bewusstsein ihrer rechtsradikalen und rassistischen Bedeutung verwenden.

Team aus Polizeiangehörigen

Hinter der Einrichtung von „Polizist=Mensch“, wo die Weihnachtsaktion des 4. Reviers in Kiel zuerst veröffentlicht wurde, steckt nach eigener Aussage der Kommissar Markus Vogt. Laut einem Interview aus dem November 2018 bestand sein Team damals aus Angehörigen verschiedener Länderpolizeien und der Bundespolizei sowie einer ehemaligen Soldatin. Auf unsere Anfrage dazu antwortete die Webseite nicht.

Vogt, der bei der Polizei in Mainz angestellt wurde, hat laut der Deutschen Welle auch als Moderator der Facebook-Seite „Solidarität mit den Beamten der Davidwache“ mit dem Ex-Merian-Chefredakteur Andreas Hallaschka zusammengearbeitet. Sie entstand 2013 nach einem vermeintlichen „linksradikalen Angriff“ auf das bekannte Hamburger Polizeirevier. Später stellte sich heraus, dass die Polizei den Vorfall in großen Teilen falsch dargestellt hatte. Auch Hallaschka nutzte den Hashtag #ThinBlueLine und bezeichnete dies als „politisch wertneutral“.

Merchandise mit „Thin Blue Line“

Die Verbreitung von „Thin Blue Line“ bedient in Deutschland auch einen Markt. Webseiten wie „Polizist=Mensch“ vertreiben mit einer dunkelblauen Linie bedruckte Poster, Shirts oder Kaffeetassen über einen Onlineversand. Einen noch professionelleren Internetshop hat „Tribute cop-car Germany“ eingerichtet. „Wir bringen The Thin Blue Line seit 2016 aktiv nach Europa!“, heißt es zur Mission. Polizist:innen und andere können dort Dutzende Armbänder, Schmuck, Aufnäher und andere Devotionalien einkaufen. Vertrieben wird auch Material mit einer roten Linie, das sich an Feuerwehren richtet.

Die Gruppe, in deren Impressum der Autohändler Olaf Bach für „Ehrenamt und Organisation“ angegeben ist, präsentiert sich gern mit einem früheren US-Polizeifahrzeug, um damit „die Würdigung des Polizeiberufs dies-/ und jenseits des Atlantischen Ozeans zu erhöhen“. Fünf Tage vor Weihnachten hatte Bach nach US-Vorbild zum fünften Mal die Aktion #BlueLightNight organisiert, in deren Rahmen verschiedene Blaulichtorganisationen vor zwei Kinderkliniken in Nordrhein-Westfalen gefahren sind. Auch das Bundeskriminalamt beteiligte sich daran, mit den blinkenden Einsatzfahrzeugen wollte die Behörde den Kindern „ein Lächeln ins Gesicht“ zaubern.

„Tribute cop-car Germany“ gehört laut eigenem Bekunden keiner Behörde an, Unterstützer:innen kämen jedoch „teilweise aus entsprechend relevanten Berufen“. Behörden haben jedenfalls keine Berührungsängste mit der privaten Webseite. Mehrere polizeiliche Twitter-Accounts haben auf eine Unterhaltung, die einen mit „Thin Blue Line“-Symbolik verzierten Weihnachtsgruß enthält, mit „Gefällt mir“ reagiert. Darunter sind etwa die Bundespolizei und die Polizei in Sachsen.


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