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Heute — 16. August 2026Haupt-Feeds

Geheimdienstreform: Geschichtsvergessen und gefährlich

12. August 2026 um 15:23

Die Bundesregierung strukturiert die Arbeit des Verfassungschutzes und des BND grundlegend neu. Ihren heute beschlossenen Gesetzentwurf sieht sie als „absoluten Meilenstein der deutschen Sicherheitsarchitektur“. Tatsächlich ist er geschichtsvergessen und eine Bedrohung für die Grundrechte aller. Ein Kommentar.

Bundesministerin Nina Warken und Innenminister Alexander Dobrindt blicken sich an
Alexander Dobrindt (CSU) und Nina Warken (CDU) auf der heutigen Pressekonferenz. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Political-Moments

Diese Reform ist überfällig. Zu lange haben Verfassungsschutz und BND auf rechtlich fragwürdiger Grundlage operiert. Das hatte auch das Bundesverfassungsgericht kritisiert und dem Bundestag bis Ende dieses Jahres Zeit gegeben, um etwa die Kontrolle des BND zu verbessern.

Die Regierung folgt der Forderung aus Karlsruhe – und schießt weit am Ziel vorbei. In ihrem rund 730-seitigen Gesetzentwurf legt sie dar, wie „echte“ Geheimdienstarbeit und deren Kontrolle künftig aussehen soll. Gleichzeitig nutzt sie die Rüge der Karlsruher Richter:innen dazu, um Grundprinzipien der bundesdeutschen Nachkriegsdemokratie auf den Kopf zu stellen. Und das ist nicht nur gefährlich geschichtsvergessen, sondern auch eine Bedrohung für die Zivilgesellschaft und die Grundrechte aller.

Die Schwächung des Trennungsgebots ist geschichtsvergessen

Es waren die Alliierten, die der Bundesrepublik das Trennungsgebot als historische Lehre aus dem Nationalsozialismus auferlegten. Nie wieder sollte eine geheim operierende, politische Staatspolizei auf deutschem Boden agieren. Die Geheimdienste sollten sich demnach darauf beschränken, Informationen zu sammeln. Und nur die Polizei sollte direkt eingreifen dürfen.

Diese Trennung will die Bundesregierung nun deutlich aufweichen. Geht es nach der Regierung, darf der Verfassungsschutz künftig heimlich in Wohnungen einbrechen, heimlich Gegenstände zerstören und manipulieren sowie heimlich Zurückhacken.

Eine mächtige Parallelpolizei soll entstehen – nur wenige Wochen, bevor in drei Bundesländern gewählt wird. Am 6. September zunächst in Sachsen-Anhalt, wo die AfD als gesichert rechtsextremistisch gilt und in den Umfragen führt. Kommt sie dort an die Macht, könnte sie, wie bereits von ihr angekündigt, politische Beamt:innen austauschen. Auch der Leiter des Landesverfassungsschutzes ist ein politischer Beamter. Aus Sicht der AfD kommt die Reform wohl genau zur richtigen Zeit.

Die Zivilgesellschaft rückt stärker ins Visier

Aber auch wenn sich der Bundesverfassungsschutz an die Arbeit der Polizei annähert, arbeitet er in einer Hinsicht kategorisch anders als diese. Und das ist eine Gefahr für die Zivilgesellschaft, die es in Zeiten der Faschisierung mehr denn je braucht.

Denn die Polizei braucht einen konkreten Anfangsverdacht, dass Menschen gegen geltendes Recht verstoßen, um strafrechtlich gegen sie zu ermitteln. Und in Ermittlungsverfahren können sich Betroffene wehren.

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Der Verfassungsschutz könnte eine Bedrohung hingegen schon dann als „erheblich beobachtungsbedürftig“ einstufen, wenn jemand sein Vorgehen verschleiert, etwa indem er seine Kommunikation verschlüsselt. Ebenso reichen künftig Bagatellstraftaten dafür aus, etwa Sticker zu kleben oder Plakate abzureißen, schreibt die Gesellschaft für Freiheitsrechte. Und während der Beobachtung erfahren die Betroffenen in der Regel nichts von der Maßnahme.

Bereits in der Vergangenheit hat der Verfassungsschutz politische Oppositionelle überwacht. Künftig müssen politische Aktivist:innen und ihr Umfeld damit rechnen, noch schneller ins Visier des Inlandsgeheimdienstes zu geraten – der dann noch mächtiger ist.

Unzureichende Kontrolle hinter verschlossenen Türen

Der massiven Ausweitung der Befugnisse steht eine Kontrolle gegenüber, die „weniger bürokratisch“ ist, wie die neue Chefin des Bundeskanzleramts, Nina Warken (CDU), in der heutigen Pressekonferenz sagte.

Tatsächlich soll fortan ein gerade einmal neunköpfiger Unabhängiger Kontrollrat (UKRat) beide Dienste kontrollieren. Die G10-Kommission wird aufgelöst, und die Bundesdatenschutzbeauftragte soll ebenfalls außen vor bleiben. Geheimdienste verarbeiten vor allem Informationen, das Thema Datenschutz ist da offensichtlich zu lästig.

Dessen ungeachtet bezeichnet Marc Henrichmann (CDU), Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums, den UKRat als vorbildlich. Eine vergleichbare Kontrolle gebe es in kaum einem anderen europäischen Land. Organisationen wie Reporter ohne Grenzen sehen das anders: Sie weisen darauf hin, dass für Frankreich und die Niederlande Geheimdienstarbeit und Quellenschutz kein Widerspruch sind. Und in der britischen Geheimdienstkontrolle gibt es einen „Anwalt der Betroffenen“, der Interessen von Personen vertritt, die von Geheimdienstmaßnahmen betroffen sind.

Vergleichbare Vorkehrungen zur Stärkung des Grundrechtsschutzes sucht man im Gesetzentwurf der Bundesregierung meist vergeblich. Es ist daher nur zu hoffen, dass sich die Abgeordneten des Bundestages vom „absoluten Meilenstein der deutschen Sicherheitsarchitektur“ (Alexander Dobrindt) nicht erschlagen lassen und nachbessern.


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Gutachten des Bundestages: Haber-Verfahren verstößt gegen Grundrechte

11. August 2026 um 17:36

Mehr als 1200 Organisationen und Projekte hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren heimlich vom Verfassungsschutz durchleuchten lassen. Ein Gutachten des Bundestages kommt nun zu dem Schluss: Das Vorgehen ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

Laden von außen
Buchladen Zur schwankenden Weltkugel: Einer der Läden, die von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer vom Buchhandlungspreis ausgeschlossen wurden. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Darf eine bundesstaatliche Stelle heimlich beim Bundesamt für Verfassungsschutz anfragen, ob zu einer bestimmten Person oder Organisation Erkenntnisse vorliegen, bevor es eine Förderung erteilt? Um diese Frage drehte sich die Debatte, nachdem bekannt wurde, dass Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) Buchläden nach einer solchen Anfrage von einer Preisliste hat streichen lassen. Haber-Verfahren nennt sich diese Abfrage, die es seit 2004 gibt und die durch den Eklat um den Kulturstaatsminister zu neuer Berühmtheit gelangte.

Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages beantworten diese Frage nun recht eindeutig – und zwar mit Nein. Ein vor Kurzem veröffentlichtes Gutachten kommt zu dem Schluss: Vor einer Förderung im Bereich Kunst oder Kultur heimlich eine solche Anfrage an den Verfassungsschutz zu stellen, ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Beauftragt hat es der Bundestagsabgeordnete David Schliesing, medienpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke. „Nachdem nun auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages klar festgestellt hat, dass das ‚Haber-Verfahren’ verfassungswidrig ist, erwarte ich, dass die Bundesregierung die Praxis umgehend beendet“, sagt er. Der Geheimdienst dürfe nicht mehr gegen Kultureinrichtungen eingesetzt werden.

Das Haber-Verfahren sieht vor, dass bundesstaatliche Stellen wie etwa Ministerien vor einer Förderzusage eine Auskunft beim Verfassungsschutz einholen können, ob zu bestimmten Personen oder Organisationen relevante Erkenntnisse vorliegen. Der Geheimdienst antwortet darauf zunächst nur mit ja oder nein. Im Einzelfall können die Ministerien anschließend weitere Details abfragen. Die betroffenen Personen werden über den Vorgang zu keinem Zeitpunkt informiert.

Benannt ist das Verfahren nach Emily Haber, die 2017 als Staatssekretärin im Bundesinnenministerium einen Erlass verfasste, der eine bereits bestehende Regelung zu solchen Abfragen aktualisierte.

Seit 2020 haben Ministerien 1.200 zivilgesellschaftliche Organisationen und 1.300 Personen auf diesem Weg durchleuchten lassen, ergab eine Anfrage der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag.

Dürfen sie das?


Das Gutachten untersucht die Frage, ob ein solches Verfahren verfassungsrechtlich zulässig ist. Dafür teilt es den Vorgang in zwei Schritte: Zum einen die Abfrage beim Verfassungsschutz, die mit einer Übermittlung von Namen und weiteren Daten der Betroffenen einhergeht. Zum anderen die Recherche und Antwort des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV). Für den ersten Teil sehen die Gutachter*innen keine Rechtsgrundlage.

„Die Abfrage beim BfV sowie die damit verbundene Übermittlung personenbezogener Daten durch ein Bundesministerium im Zuge des Haber-Verfahrens greifen in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung […] ein, ohne dass dieser Eingriff auf eine taugliche Ermächtigungsgrundlage gestützt werden kann“, schreiben die Gutachter*innen. Auch das Bundesdatenschutzgesetz erlaube eine solche Übermittlung nicht. Das Verfahren verstoße damit gegen das Grundgesetz und sei unzulässig.

Wer nichts erfährt, kann auch nicht klagen


Den zweiten Teil, die Antwort des Verfassungsschutzes an die Ministerien, sehen die Autor*innen hingegen als vom Verfassungsschutzgesetz gedeckt. Die Verhältnismäßigkeit sei gegeben, weil das Haber-Verfahren dem legitimen Zweck diene, eine staatliche Förderung verfassungsfeindlicher Personen, Organisationen oder Veranstaltungen zu verhindern. Eine Überprüfung durch den Verfassungsschutz sei dafür erforderlich. Ob hingegen die weiteren Maßnahmen – die Entgegennahme der Daten und die Recherche zu den Betroffenen – auch von dem Gesetz gedeckt seien, bleibt laut Gutachten offen.

Kritisch sehen die Autor*innen zudem, dass die Betroffenen über das Verfahren zu keinem Zeitpunkt benachrichtigt werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssten Betroffene zumindest nachträglich von einem heimlichen Überwachungsvorgang erfahren, wenn die Geheimhaltung nicht mehr erforderlich ist. Dass das Haber-Verfahren dies nicht vorsieht, bewertet das Gutachten als Verstoß gegen die um Grundgesetz festgeschriebene Rechtsweggarantie.

Weimer darf Buchhändlerinnen nicht mehr „politische Extremisten“ nennen


Das Verfahren erlangte große Aufmerksamkeit, nachdem bekannt wurde, dass Kulturstaatsminister Weimer Anfang des Jahres die von einer unabhängigen Jury für den Deutschen Buchpreis ausgewählten Buchhandlungen vom Verfassungsschutz überprüfen ließ. In der Folge strich er drei Buchhandlungen nachträglich von der Preisliste: The Golden Shop in Bremen, die Rote Straße in Göttingen und den Buchladen Zur schwankenden Weltkugel in Berlin.

Die Betreiber*innen der Läden gingen daraufhin rechtlich gegen Weimer vor. Mit einem Teilerfolg: Im Frühjahr urteilte das Berliner Verwaltungsgericht im Eilverfahren, dass Weimer die beiden Inhaberinnen der Schwankenden Weltkugel nicht mehr öffentlich als „politische Extremisten“ bezeichnen darf. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

Die Kritik am Haber-Verfahren ist nicht neu. Bereits 2018 kam ein juristisches Gutachten der Rechtsanwältin Anna Luczak im Auftrag von mehreren zivilgesellschaftlichen Demokratie-Projekten zu dem Schluss, dass das Verfahren verfassungsrechtlich bedenklich sei. Die Initiativen waren vom Bundesfamilienministerium zur Überprüfung an den Verfassungsschutz weitergeleitet worden.

Hinweis, 13.08.: Wir haben ergänzt, von wem das Gutachten in Auftrag gegeben wurde. 


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Aufrüstung der Geheimdienste: Innenministerium lässt Datenkäufe in der Grauzone

17. Juli 2026 um 10:41

Die Bundesregierung verrät nicht, ob deutsche Geheimdienste bei Databrokern Daten aus der Werbeindustrie kaufen. Vieles spricht dafür, doch auch die neue Geheimdienst-Reform soll keine klare Rechtsgrundlage schaffen. Kritiker:innen wie die Bundesdatenschutzbeauftragte haben verfassungsrechtliche Bedenken.

Ein Mensch mit Brille und blauer Krawatte in blauem Anzug vor einem blauen Hintergrund
Innenminister Alexander Dobrindt will Datenkäufe durch Geheimdienste offenbar nicht strenger kontrollieren. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Das Haus von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat gerade einen Entwurf für eine tiefgreifende Geheimdienstreform vorgelegt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst sollen weitreichende neue Befugnisse bekommen und auch technisch aufrüsten, etwa bei staatlichem Hacking, KI und Videoüberwachung.

Nach einer anderen Form der Überwachung sucht man im Gesetzestext jedoch vergeblich: Die Überwachung mit kommerziell gehandelten Daten. Insbesondere Daten, die angeblich nur für Werbezwecke gesammelt werden, sind inzwischen zur Handelsware geworden. Databroker haben beispielsweise metergenaue Standortdaten von Smartphones im Angebot. Auch Informationen zu Vorlieben von Personen oder ihrem Online-Verhalten lassen sich erwerben.

Der Fachbegriff für Überwachung auf Grundlage von Werbedaten ist ADINT. Der Begriff steht für Advertising-Based Intelligence, also werbebasierte Aufklärung, und taucht lediglich in der Begründung für das neue BND-Gesetz auf. Expert*innen sehen darin den Hinweis, dass deutsche Dienste durchaus ADINT nutzen könnten – allerdings ohne saubere Rechtsgrundlage.

Staatliche Überwachung mit kommerziellen Daten


Recherchen von netzpolitik.org und dem Bayerischen Rundfunk zeigen seit 2024, dass sich mit Standortdaten aus der Werbeindustrie auch hochrangige Beamte der Bundesregierung und der EU-Kommission, NATO-Militärstützpunkte und sogar Mitarbeitende von Geheimdiensten ausspionieren lassen.

Seit Längerem ist bekannt, dass US-Behörden wie das FBI oder die Abschiebe-Miliz ICE ADINT einsetzen. Zuletzt hatten Recherchen aufgedeckt, dass auch die ungarische und die österreichische Regierung Produkte eines ADINT-Dienstleisters erworben haben. Die Bundesregierung hatte Fragen von Journalist:innen dazu in der Vergangenheit nicht beantwortet.

Strittig ist, ob die Nutzung von ADINT-Daten durch deutsche Geheimdienste legal wäre. Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages weckte daran Zweifel. Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider und andere Expert:innen hatten wiederholt betont, dass es dafür eine ausdrückliche Grundlage im Gesetz brauche. Staatliche Stellen könnten sich nicht auf allgemeine Generalklauseln stützen, die es ihnen erlauben, Daten zu erheben.

Eingeständnis durch die Hintertür?


Eine klare Regelung für Datenkäufe konnte auch die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) im neuen Gesetzentwurf nicht finden. Behördensprecher Karsten Füllhaase erklärt auf Anfrage von netzpolitik.org:

Der aktuelle Gesetzesentwurf enthält weder für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) noch für den Bundesnachrichtendienst (BND) eine explizite Rechtsgrundlage für den Ankauf und die Nutzung kommerzieller Daten, insbesondere von Werbedatenbanken. Die Bundesregierung stützt bereits nach der aktuell geltenden Rechtslage den Datenkauf auf die Generalklauseln nach § 8 Bundesverfassungsschutzgesetz bzw. § 5 BND-Gesetz. Diese Normen werden durch den vorgelegten Gesetzentwurf nur unwesentlich geändert.


Dennoch taucht das Wort „ADINT“ im Gesetzentwurf auf, und zwar in den Erläuterungen zu Paragraf 88 des neuen BND-Gesetzes. Dort geht es darum, unter welchen Bedingungen der deutsche Auslandsgeheimdienst Daten an andere Stellen weitergeben darf. Zitat: „Unter diese Norm fällt auch die Übermittlung von angekauften Datensammlungen z.B. von umfänglichen Werbedaten (sog. ADINT-Daten), oder von im Internet verfügbaren Datenleaks.“

Solche Daten können dem Entwurf zufolge auch automatisiert und in Gänze an andere übermittelt werden. Die Vermutung liegt nahe: Darf der BND solche Daten weitergeben, dann geht die Bundesregierung offenbar auch davon aus, dass er sie haben kann – und möglicherweise auch erwerben.

Auch an anderen Stellen taucht Ankauf von Daten in der Begründung des Gesetzes auf. „Damit wird deutlich, dass es sich um einen üblichen modus operandi des BND handelt“, schlussfolgert der Jurist Peter Schantz. Der ehemalige Ministerialdirektor im Bundesjustizministerium hat eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf verfasst und kritisiert darin das Fehlen einer gesetzlichen Regelung. Für notwendig hält er sie unter anderem deshalb, weil Dienste auch sensible Daten kaufen könnten.

Bundesdatenschutzbeauftragte kritisiert Entwurf


„Hätte der Staat diese Daten auch selbst erheben dürfen?“ Diese Frage nach dem sogenannten “hypothetischen Ersatzeingriff“ müsse sich der Gesetzgeber stellen, so Schantz. Dabei müsse berücksichtigt werden, ob die Verkäufer die Daten selbst überhaupt rechtmäßig verarbeiten.

Im Fall von Werbedaten bezweifeln viele Fachleute – von Datenschutzbehörden über Jurist*innen bis hin zum Verbraucherschutzministerium –, dass deren Verarbeitung und Verkauf durch Databroker legal ist. Ursprünglich wurden die Daten in der Regel für Werbezwecke erhoben, nicht für Datenhandel oder Überwachung; die Einwilligung der Betroffenen kann allein deshalb nicht wirksam sein.

Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte ist der Auffassung, „dass die Nutzung kommerzieller Werbedaten einer inhaltlich bestimmten und normenklaren gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage bedarf“, erklärt deren Sprecher. Er weist auf das „potentiell sehr hohe Eingriffsgewicht“ der Überwachung mit Werbedaten hin. Das erfordere nach Auffassung der BfDI „verfassungsrechtlich neben erhöhten Anforderungen an Zweckbindung und Dokumentation auch ausreichende Kontrollmechanismen“. Schließlich würden die Maßnahmen heimlich erfolgen und betroffenen Menschen wäre eine nachträgliche Rechtsverfolgung kaum möglich. Der vorgelegte Gesetzentwurf erfülle diese Anforderungen nicht.

Ähnlich argumentiert Jurist Schantz: Kontrolle und Rechtsschutz müssten gewährleistet sein. Ihm zufolge müsse einbezogen werden, welcher Personenkreis betroffen ist, schließlich enthalten Pakete von Databrokern oft Daten über Millionen Menschen. Es drohe „die Umgehung der gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Eingriffsvoraussetzungen, die an die staatliche Datenerhebung zu stellen wären“, warnt er.

In Großbritannien werden Datenkäufe kontrolliert


Politikwissenschaftler Thorsten Wetzling von der Stiftung Interface kritisiert den Gesetzentwurf mit Blick auf ADINT ebenso als unzureichend. Er und sein Co-Autor Corbinian Ruckerbauer gehörten zu den ersten, die in Deutschland den Blick auf die „Informationsbeschaffung mit der Kreditkarte“ gelenkt haben.

„Die Regierung pocht weiterhin auf größtmögliche Beinfreiheit bei ihren Datenkäufen“, kommentiert Wetzling heute. Andere Länder würden das anders handhaben. Ein Beispiel sei das Vereinigte Königreich, „wo zumindest ein Genehmigungsverfahren unter Beteiligung der unabhängigen Rechtskontrolle erforderlich wird, wenn ein Nachrichtendienst dort gekaufte Daten in seine eigenen IT-Systeme einverleiben will.“

In Deutschland hingegen sei bisher nicht geplant, dass der Unabhängige Kontrollrat auch bei der kommerziellen Datenbeschaffung tätig wird. Die Bundesbehörde soll bei der Kontrolle der Geheimdienste künftig grundsätzlich wichtiger werden – aber nicht im Bereich ADINT. Wetzling zufolge müsste der Kontrollrat eigentlich Verträge mit privaten Dienstleistern vor Kaufentscheidungen sichten dürfen oder die Nutzung gekaufter Daten in den Systemen des BND genehmigen.

Der Staat müsse nachrichtendienstliche Datenkäufe stärker begrenzen und wirksamer kontrollieren, sagt der Forscher. Dafür sprächen „gewichtige Argumente des Grundrechtsschutzes, aber auch der nationalen Sicherheit“, so Wetzling mit Blick auf das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages. Sie hätten hervorgehoben, dass „beim Ankauf von Daten aus Werbedatenbanken eine besondere Gefahr von Eingriffen in den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung“ besteht und das „Erfordernis ausdrücklicher gesetzlicher Schutzvorkehrungen“ ins Spiel gebracht.

Keine harmlosen Daten


Kritik haben die Fachleute an einem weiteren Aspekt: In der Begründung für das Gesetz stellt das Innenministerium ADINT in Zusammenhang mit „allgemein zugänglichen Quellen“. Forscher Wetzling und Jurist Schantz finden das nicht überzeugend.

„Offenbar werden die Daten als wenig sensibel eingestuft, weil fälschlich angenommen wird, sie seien allgemein zugänglich“, schreibt Jurist Schantz in seiner Stellungnahme. Dies sei erstens nicht zutreffend, weil sie zwar käuflich seien, aber nicht frei abrufbar. Zweitens seien auch allgemein zugängliche Daten nicht per se schutzlos.

„Unverfroren“ findet das Thorsten Wetzling von Interface. Einerseits gebe es „den millionenfachen Ankauf von Datensätzen mit erstaunlich granularen personenbezogenen Daten“, andererseits offen zugängliche Infos wie Presseveröffentlichungen. Die Bundesregierung setze das gleich. ADINT stelle jedoch einen grundlegenden Paradigmenwechsel in der nachrichtendienstlichen Informationsbeschaffung dar. Dass dieser „verzwergt“, also kleingeredet werden soll, ist Wetzling zufolge „nicht vertrauensfördernd“.


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Sicherheitsgesetz-Welle: Einer Demokratie unwürdig

13. Juli 2026 um 14:39

Am Freitag hat der Bundestag den Einsatz von KI-Kameras an Bahnhöfen beschlossen. Weitere automatisierte Überwachungstools sollen folgen. Doch die haben in einer Demokratie nichts verloren. Ein Kommentar.

Illustration eines zerfließenden Auges.
Video-KI, Gesichtersuchmaschine, Megadatenbank: Die Möglichkeiten polizeilicher Einsichtnahme werden massiv entgrenzt. – Alle Rechte vorbehalten: Imago / fStopImages

Im vergangenen Jahr hat automatisierte Videoüberwachung des öffentlichen Raums in Deutschland einen erstaunlichen Siegeszug hingelegt. Zuvor gab es sie nur in Mannheim. Vor fast genau einem Jahr wurde sie in Frankfurt am Main gestartet, vor zehn Monaten in Hamburg.

In Berlin wird der Einsatz gerade vorbereitet, ebenso in zwei Städten in Baden-Württemberg. Und am Freitag hat der Bundestag den Einsatz an deutschen Bahnhöfen beschlossen. Vier Tage zuvor hat das Innenministerium einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der dem Verfassungsschutz den Zugriff auf Überwachungsanlagen erlaubt.

Die Kontrolle von Menschen mittels automatisierter Videoüberwachung eskalierte innerhalb eines Jahres vom experimentellen Probelauf zur kommenden Realität. Das ging rasant.

Die Systeme in den verschiedenen Städten erkennen bislang entweder bestimmte Verhaltensmuster oder Gesichter auf Videostreams. In Baden-Württemberg und an den deutschen Bahnhöfen sollen die Technologien zusammen ausgerollt werden.

Die Bundesregierung will BKA und Bundespolizei zudem bald weitere, extrem invasive Maßnahmen der automatisierten Überwachung erlauben: Eine Internetsuchmaschine für Stimmen und Gesichter und eine Megadatenbank mit KI-gestützter Analyse, wie sie auch Palantir im Angebot hat. Entsprechende Befugnisse für BND und Verfassungsschutz finden sich ebenfalls im Entwurf des Geheimdienstgesetzes.

Der gläserne Mensch unter Generalverdacht



Zusammengedacht ergibt das ein System, das vollautomatisiert kontrolliert, was Menschen in der Öffentlichkeit tun, sie bei unerwünschtem Verhalten identifiziert und dann gleich auch noch recherchiert, wo sie sich bewegen und mit wem sie bekannt sind.

Jede einzelne der kommenden Technologien stellt alle Menschen unter Generalverdacht. Jedes Gesicht wird gescannt, jedes Verhalten wird bewertet, jeder Mensch, der mit der Polizei zu tun hat, landet in der Megadatenbank. Die totalitären Tendenzen sind der automatisierten Überwachung immanent. Sie gefährdet die Demokratie und läuft ihr ganz grundsätzlich zuwider.

Demokratie ist die Aushandlung der Bedürfnisse verantwortungsbewusster Individuen, von denen angenommen werden muss, dass sie sich angemessen verhalten. Abweichungen können geahndet werden, doch ohne die grundsätzliche Vor-Annahme der Wohlgesonnenheit seiner Bewohner*innen kippt ein System ins Totalitäre. Demokratie hat auch etwas mit Vertrauen zu tun. Wer meint, alle Menschen fürchten zu müssen, wird versuchen, sie zu kontrollieren. Da wo jeder verdächtig ist, beginnt der Überwachungsstaat.


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Geheimdienstreform: Zeitenwende für Spione

10. Juli 2026 um 16:32

Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz sollen „echte“ Geheimdienste werden, sagt Innenminister Dobrindt. Jetzt zeigt der Entwurf für die Komplettreform, was das heißt: Zurückhacken, Abschnorcheln, Kameras anzapfen – und das mit weniger öffentlicher Kontrolle als zuvor.

dreigeteiltes Bild: Innenminister Dobrindt, Schild des Verfassungsschutzes und BND-Gebäude.
Innenminister Dobrindt will BND und BfV aufrüsten. – BfV - Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / newspix, BND - CC BY 2.0: Alper Çuğun, Dobrindt - CC BY 4.0: European Union

Fast 700 Seiten lang ist der Gesetzentwurf aus dem Innenministerium, der Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst in nie dagewesenem Ausmaß aufrüsten soll. Die Dienste sollen etwa Zurückhacken dürfen und bekommen ein Arsenal neuer Befugnisse zu KI und Biometrie.

Schon vor mehr als einem halben Jahr gab es Berichte zu Arbeiten an dem Gesetz. An einigen Stellen soll es gehakt haben, die Abstimmungen zum Bundesverfassungsschutzgesetz hätten sich verzögert. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) habe unbedingt beide Gesetze gemeinsam durch die Tür bringen wollen.

Nun ist der Referentenentwurf aus dem Innenministerium öffentlich. Es geht nicht nur um Ergänzungen, sondern um eine komplett neue Grundlage für die Arbeit der Dienste. Außerdem sollen mehr als zehn weitere Gesetze geändert werden. Der noch nicht in der Regierung abgestimmte Entwurf enthält zudem neue Regelungen für die Aufsicht der Geheimdienste. Unterm Strich soll die Kontrolle der Behörden schlanker werden – und öffentliche Transparenz noch weiter sinken. Die Übersicht.

Drei übergeordnete Ziele


Die umfassende Reform des Nachrichtendienstrechts, so der Entwurf, verfolge „drei übergeordnete Ziele“: Erstens sollen die Dienste in Anbetracht der „verschärften Bedrohungslage im In- und Ausland“ mehr Befugnisse erhalten. Zweitens solle der Entwurf der Vorrede zufolge die Kontrolle über die Geheimdienste stärken. Und drittens nehme er Anpassungen vor, die das Bundesverfassungsgericht gefordert hatte.

Ein Urteil aus dem Jahr 2024 beanstandet etwa, wie der BND mit innerdeutscher Kommunikation umgeht. Außerdem erachten die Richter:innen eine hauptamtliche Aufsicht als erforderlich, weil die bisher für die Kontrolle zuständige G‑10-Kommission nicht ausreiche. Um die Mängel zu beheben, hat das Gericht der Bundesregierung eine Frist Ende 2026 gesetzt. Das heißt: Die Zeit für eine Neuregelung drängt.

Laut Medienberichten will die Bundesregierung den Entwurf noch vor der parlamentarischen Sommerpause abstimmen – dann könnte ab Herbst der Bundestag darüber diskutieren.

Geheimdienste und Polizei nähern sich an


Die geplanten Umbrüche für BND und Verfassungsschutz greifen das Trennungsgebot an, das in Deutschland wegen historischer Lehren bislang eine wichtige Grundlage für Geheimdienst- und Polizeipolitik war. Die verschiedenen Institutionen, so die Konsequenz aus Erfahrungen mit Gestapo und Stasi, sollten getrennte Aufgaben und Befugnisse haben. Während die Geheimdienste vor allem Informationen sammeln sollen, darf die Polizei auch direkt eingreifen.

Mit der Reform will Innenminister Dobrindt, „dass aus dem Nachrichtendienst nun ein echter Geheimdienst wird“, wie er Anfang des Jahres mit Blick auf den Verfassungsschutz sagte. Offenbar versteht er darunter, dass ein Geheimdienst auch eingreifen soll. Das zeigt sich etwa an den geplanten Befugnissen für aktive Eingriffe in IT-Systeme. Verfassungsschutz und BND sollen demnach unter bestimmten Bedingungen zurückhacken dürfen.

Die Trennung zwischen Geheimdiensten und anderen Sicherheitsbehörden verschwimmt auch bei den Möglichkeiten, Daten auszutauschen. Im Entwurf finden sich etwa Passagen, die es dem Verfassungsschutz erlauben, gemeinsam mit anderen deutschen Behörden Daten auszuwerten, auch automatisiert.

Mittel sollen geheim bleiben


Im Vergleich zu den vorigen Gesetzen schafft der neue Entwurf mehr Übersicht. Das aktuelle BND-Gesetz verweist an vielen Stellen auf die Regelungen für den Verfassungsschutz. Das soll sich ändern. Der Entwurf für die beiden neuen Gesetze zählt auch klarer als bisher „nachrichtendienstliche Mittel“ auf, die Verfassungsschutz und BND nutzen dürfen. Dazu gehören beispielsweise verdeckte Ermittler:innen im Internet, die sich in Online-Netzwerke einschleusen, sowie die Überwachung von Wohnräumen und Telekommunikation.

Aber diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Dienste sollen ihre nachrichtendienstlichen Mittel lediglich in einer Dienstvorschrift „abschließend“ benennen. Darin hat die Öffentlichkeit jedoch keinen Einblick, denn Dienstvorschriften der Geheimdienste bleiben wie so vieles geheim. Genau so funktioniert auch das Gesetz für den Militärischen Abschirmdienst (MAD), das im Dezember verabschiedet wurde.

Abschnorcheln bleibt erlaubt


Nach wie vor soll der BND in großem Umfang Daten abschnorcheln. Konkret bedeutet das: Der Auslandsgeheimdienst soll Internetknoten anzapfen dürfen, Kommunikationsdaten ausleiten und die erhobenen personenbezogenen Daten auswerten. Bislang hieß das Fernmeldeaufklärung, der neue Gesetzentwurf bezeichnet das als „strategische Aufklärung“.

Dem Entwurf zufolge soll der Geheimdienst solche Maßnahmen auf das „notwendige Maß“ und auf maximal 15 Prozent des Datenvolumens beschränken, „welches in allen Telekommunikationsnetzen übertragen werden kann“. Eine solche Beschränkung lässt sich aber nur schwer kontrollieren, was das Bundesinnenministerium (BMI) in seiner Begründung selbst einräumt.

Zudem können etwa über den Internetknoten in Frankfurt am Main, den DE-CIX, mehr als 200 Terabit pro Sekunde (Tbit/s) fließen. In den vergangenen 12 Monaten flossen jedoch nur durchschnittlich rund 13 Tbit/s. Darf der BND also 15 Prozent des höchstmöglichen Datenvolumens abschöpfen, entspräche das schlicht dem gesamten Datenverkehr.

Ein solches Ausspähen „reiner Inlandskommunikation“ ist für den Auslandsgeheimdienst grundsätzlich unzulässig. Allerdings lässt sich technisch nicht klar eingrenzen, welche Daten ausschließlich zum Inland gehören. Der BND müsste die Daten dem Entwurf zufolge also filtern – „soweit technisch möglich“. Dass das nicht immer funktioniert, war bereits vor mehr als zehn Jahren klar.

Der Betreiber des DE-CIX sagte damals für seinen Internetknoten, dass selbst wenn „der BND das weltbeste Filtersystem bauen könnte, das 99,9 Prozent [Genauigkeit] erreicht, dann redet man immer noch über mehrere Millionen fehlerhaft getaggter Verbindungen – jeden Tag“.

Das allein führt wohl dazu, dass der Auslandsgeheimdienst zwangsweise auch inländische Telekommunikation überwachen wird. Erlaubt ist ihm das allerdings nur, „wenn im Einzelfall tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Maßnahme erforderlich ist, um Informationen zu zumindest erheblichen Bedrohungen zu erlangen“.

Behörden sollen hacken dürfen


Eine neue Befugnis im Entwurf ist, dass der BND ausdrücklich zurückhacken darf – wenn „eine unmittelbar bevorstehende Gefahr für ein besonders gewichtiges Rechtsgut besteht“. In diesem Fall soll der Auslandsgeheimdienst Daten verändern oder löschen dürfen, Datenströme umleiten oder „den Betrieb informationstechnischer Systeme einschränken oder unterbinden“. Der BND soll also nicht nur Angriffe auf IT-Systeme aufdecken, sondern die Systeme der Angreifenden selbst angreifen dürfen.

Unterstützung soll der BND von „inländischen öffentlichen Stellen“ wie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhalten. Das BSI soll Software-Schwachstellen und auch sogenannte Zero-Day-Schwachstellen künftig proaktiv an den Geheimdienst weitergeben. Der BND soll diese Sicherheitslücken dann für Cyberangriffe auf andere Systeme ausnutzen dürfen. Zero Day („null Tage“) bedeutet, dass Angreifende eine Schwachstelle bereits verwenden können, während die Anbieter davon nichts wissen. Das heißt, es verbleiben null Tage Zeit, um sie zu schließen.

Auch der Verfassungsschutz soll hacken dürfen. Dabei soll der Dienst Geräte manipulieren dürfen, die Daten umleiten, löschen oder Fehlinformationen verbreiten. Dieses Zurückhacken ist auch unter dem Begriff „Hackback“ bekannt, Fachleute kritisieren die Maßnahmen aus strategischen, rechtlichen und technischen Gründen.

Dienste sollen KI kaufen, nutzen, trainieren


Sowohl Verfassungsschutz als auch BND sollen dem Entwurf zufolge ausdrücklich personenbezogene Daten automatisiert auswerten dürfen. Für den BND ist das etwa im Paragrafen über die „Allgemeine Befugnis zur Weiterverarbeitung“ geregelt. Damit sind auch sogenannte KI-Systeme gemeint. Die dazu gehörige Begründung nennt Anwendungen, „welche für ihre Funktion selbstlernende Systeme verwenden und anpassungsfähig auf einen autonomen Betrieb ausgelegt sind“. Zudem soll der BND mit personenbezogenen Daten auch eigene KI-Anwendungen trainieren dürfen.

Für einige KI-Auswertungen gibt es höhere Hürden, zum Beispiel wenn der Geheimdienst „personenbezogene Vorhersagen oder Empfehlungen“ erstellt oder automatisiert „Verhaltens- und Persönlichkeitsprofile“, um das „individuelle Bedrohungspotenzial“ einer Person einzuschätzen. Diese Ergebnisse gelten dann als „Auswertungsprodukte mit erheblichem Eingriffsgewicht“. Die Hürde: Solche Vorhersagen müssten dazu dienen, eine „zumindest erhebliche Bedrohung“ aufzuklären.

Solche „erheblichen“ Bedrohungen gibt es im Aufgabenbereich des BND jedoch viele. Dazu zählen zum Beispiel organisierte Kriminalität, hybride Einflussnahme, Extremismus und dessen Unterstützung oder auch: „krisenhafte Entwicklungen im Ausland“, die theoretisch eine Auswirkung auf Deutschland haben könnten. Es ist also ein Begriff, der sich breit interpretieren lässt.

Dass automatisierte Anwendungen und KI-Systeme schnell zu Verzerrungen und falschen Ergebnissen führen können, ist dabei offenbar auch dem Innenministerium klar. Der BND dürfe „keine diskriminierenden Algorithmen nutzen oder entwickeln“, heißt es analog zu anderen Gesetzen wie dem hessischen Polizeigesetz. Aber wie soll der BND – oder irgendeine Behörde – so etwas sicherstellen? Es gehört zum Wesen vieler KI-Systeme, dass sich deren Ergebnisse nicht leicht nachvollziehen lassen. Daher soll sich der BND die Ergebnisse stichprobenartig genau anschauen, heißt es im Entwurf, und sicherstellen, dass eine Entscheidung „zur Weiterverarbeitung/Maßnahmenveranlassung auch von einem Menschen aufgrund der vorliegenden Informationen getroffen worden wäre“.

Niedrige Hürden für unsichere US-Software


Eine der Sorgen bei den jüngsten KI-Regelungen für Polizeien war, dass Systeme von US-Anbietern wie Palantir zum Einsatz kommen könnten – Stichwort: digitale Souveränität. Dem will das Innenministerium durch eine Vorzugsregel für eigene und EU-Produkte entgegenwirken. Von privaten oder öffentlichen Stellen aus anderen Staaten dürfe der BND nur Anwendungen kaufen, wenn er selbst oder andere europäische Stellen keine ebenso geeignete Anwendung haben.

Besonders eng, das wird aus der Begründung des Gesetzes deutlich, will man es hier aber nicht sehen. Wenn ein Produkt einmal angeschafft ist, soll es auch „beliebig lange“ genutzt werden dürfen. Und der BND soll auch nicht jedes Mal prüfen müssen, ob es auch eine europäische Lösung gibt. Es reiche, wenn er alle paar Jahre – die Begründung nennt drei bis fünf – schaut, „welche kommerziell verfügbaren Anwendungen für seine Tätigkeit von Relevanz sein könnten und ob es für diese Anwendungen europäische/deutsche Anbieter gibt“. Für den Softwaremarkt ist das eine sehr lange Zeit.

Neben dem BND soll auch der Verfassungsschutz eine KI-Erlaubnis bekommen. Das steht in der Norm über „Qualifizierte Auswertung“. Die Rede ist von einer „automatisierten Anwendung, die durch Verknüpfung neue Erkenntnisse über die Persönlichkeit einer Person oder ihre Beziehungen zu anderen Personen oder zu Objekten gewinnt“.

Gesichter suchen, öffentliche Kameras anzapfen


Neben ausdrücklichen KI-Befugnissen geht es im Gesetzentwurf auch um biometrische Daten. Der Verfassungsschutz soll biometrische Merkmale mit allem abgleichen dürfen, worauf er „zur Erfüllung seiner Aufgaben zugreifen darf“, wenn „tatsächliche Anhaltspunkte“ vorliegen, dass das für seine Aufgaben erforderlich ist. Das heißt, er soll es eigentlich immer machen dürfen, wenn es einen Grund dafür gibt, „also nicht lediglich auf Vorrat ins Blaue“.

In der Begründung zum Entwurf heißt es weiter, dass ein Abgleich mit Daten erfolgen soll, die der Verfassungsschutz selbst gespeichert hat – oder mit für ihn zugänglichen Daten von Verfassungsschutzbehörden der Länder.

Biometrische Echtzeit-Abgleiche soll die Behörde auch nutzen dürfen. Damit soll sie Videoüberwachung live auswerten dürfen und prüfen, ob eine Person im Visier der Behörde an einem bestimmten Ort auftaucht. Für den Zugriff auf entsprechende Kamera soll der Verfassungsschutz Betreiber verpflichten dürfen, Aufnahmen herauszugeben, live auszuleiten oder gleich die Videoüberwachungsanlagen mit zu nutzen – zumindest wenn es um Überwachung von öffentlich zugänglichen Räumen geht. Das heißt, der Verfassungsschutz dürfte in Echtzeit Kameras am Bahnhof oder im Einkaufszentrum anzapfen.

Auch der BND soll biometrische Daten auswerten dürfen. Ein Vergleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet soll ausdrücklich erlaubt sein. Das Verständnis von öffentlicher Zugänglichkeit ist hier allerdings etwas anders gefasst, als man es erwarten könnte. Denn dazu zählen für das BMI „alle Bereiche des Internets, auch solche, die mittels einer vorgelagerten Zugangshürde geschützt sind“. Erst wenn „Schutzmechanismen über rein formale Hürden hinausgehen“ werde dann der Zugriff zum Einsatz eines „nachrichtendienstlichen Mittels“, für das andere Hürden gelten.

Um biometrische Daten abzugleichen, müsste der BND laut Entwurf keine eigenen Mittel nutzen – ein Abgleich dürfte auch über öffentliche oder private Stellen im Ausland erfolgen, wenn er selbst oder andere deutsche oder europäische Stellen das nicht können. Das öffnet die Tore dafür, dass der BND am Ende Anwendungen nutzt, die es nach europäischen Datenschutzrechten nicht geben dürfte. Der Geheimdienst könnte bei außereuropäischen Partnern um Hilfe bitten, für die schwächere Regeln gelten.

Geheimdienst-Kontrolle soll schlanker werden


Für die Kontrolle des Inlands- und Auslandsgeheimdienstes sind bislang unter anderem die G10-Kommission, das Parlamentarische Kontrollgremium und der Unabhängige Kontrollrat (UKRat) zuständig. Die G‑10-Kommission soll dem Entwurf zufolge jedoch wegfallen. Das G‑10-Gesetz regelt derzeit, unter welchen Voraussetzungen in Deutschland die Geheimdienste von Bund und Ländern in das durch Artikel 10 des Grundgesetzes geschützte Brief‑, Post- und Fernmeldegeheimnis eingreifen dürfen und wie derartige Eingriffe kontrolliert werden.

Künftig soll mehr Kontrolle im UKRat gebündelt werden, der neue Aufgaben bekommt und das Parlamentarische Kontrollgremium unterstützen soll. Bislang ist der UKRat als oberste Bundesbehörde nur für den Auslandsgeheimdienst BND zuständig. Laut Gesetzentwurf soll er künftig auch den Inlandsgeheimdienst kontrollieren.

Ähnlich wie ein Gericht soll der UKRat besonders eingriffsintensive Einzelmaßnahmen beider Geheimdienste vorab genehmigen. Außerdem soll er die Dienste administrativ kontrollieren, etwa wie sie personenbezogene Daten verarbeiten.

Mehr Befugnisse für den UKRat würden jedoch weniger Befugnisse für die Bundesdatenschutzbeauftragte bedeuten. Eine solche Schwächung der für Geheimdienste mitunter lästigen Behörde hatte die aus dem Amt scheidende Louisa Specht-Riemenschneider bereits befürchtet. Ihr Nachfolger Moritz Hennemann dürfte demnach nur noch weniger sensible Bereiche beaufsichtigen, etwa die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der allgemeinen Verwaltung des BND oder bei Aus- und Fortbildungen.

Noch weniger Transparenz als zuvor


Einige neue Regeln sollen die Informationsfreiheit weiter einschränken. Schon heute sind die Geheimdienste vom Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen und müssen keine Dokumente an Bürger:innen freigeben – außer es geht um Umweltinformationen.

Künftig sollen für Bürger:innen selbst solche Informationen über die drei Geheimdienste des Bundes tabu sein, die anderen staatlichen Stellen vorliegen. Insbesondere soll das für den Unabhängigen Kontrollrat gelten. In der Begründung des Entwurfs heißt es: „Alle Tätigkeiten der Nachrichtendienste sollen nach dem Willen des Gesetzgebers vom Anspruch auf Informationszugang ausgeschlossen sein.“

Das hätte weitreichende Folgen. Nicht einmal eine Statistik über künftige Agent:innen in Ausbildung soll es noch geben. Eine Ausnahme im Gesetz für Hochschulstatistik soll verhindern, dass feindliche Akteure erfahren, wie viel Spionage-Personal Deutschland in Zukunft haben könnte. Während ihre Macht enorm wächst, sollen Deutschlands Geheimdienste also noch intransparenter werden.


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Geplante Gesetzesänderung: Baden-Württemberg will Hürden für Videoüberwachung senken

25. September 2025 um 08:56

Seit sieben Jahren bereits wird in Mannheim Videoüberwachung mit automatisierter Verhaltenserkennung getestet. Nun will Baden-Württemberg die Hürden für die Installation von Kameras senken. Der Verfassungsschutz soll künftig auf private Aufnahmen zugreifen dürfen.

Zwei Kameras an einem Mast vor einer Fassade
Videokameras in Mannheim. Allein hier betreibt die Polizei bereits 70 Stück. Nun soll die Videoüberwachung in Baden-Württemberg vereinfacht werden. – Public Domain Martin Schwarzbeck

Die grün-schwarze Landesregierung von Baden-Württemberg will mit einer Novelle des Landesdatenschutzgesetzes den Aufbau und Betrieb von Videoüberwachungssystemen erleichtern. Gleichzeitig sollen Behörden Bilder bis zu zwei Monate lang speichern dürfen.

Die Gesetzesänderung würde die sogenannte „Vorrangprüfung“ erleichtern und entsprechende Hürden senken. Gleichzeitig wird dabei dem Schutz von Leben und Gesundheit eine Art absoluter Wert zugeschrieben. Sie gelten künftig als „besonders wichtiges öffentliches Interesse“. Der Schutz der Privatsphäre wird in der Abwägung demnach häufig hintangestellt werden.

Vermutlich steht die geplante Gesetzesänderung auch im Zusammenhang mit dem Test von Verhaltenserkennungssoftware, der im baden-württembergischen Mannheim seit sieben Jahren läuft. Dort kommt es immer wieder vor, dass Areale, die die Stadt gerne überwachen würde, nicht oder nicht mehr als besonders kriminalitätsbelastet eingestuft sind. Das macht die Videoüberwachung nach geltendem Recht unmöglich.

Viele Kommunen wollen Videoüberwachung

Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) ist ein Fan der KI-gestützten Videoüberwachung. Er sagte bei der Vorstellung des Gesetzesbündels, dass sich viele Kommunen eine juristische Vereinfachung des Aufbaus von Videoüberwachungsanlagen gewünscht hätten. Demnach ist davon auszugehen, dass die Zahl der überwachten Areale in Baden-Württemberg künftig deutlich steigen wird.

In Heilbronn etwa ging im September dieses Jahres eine Videoüberwachungsanlage an den Start. Es gab jedoch Kritik daran, dass nach aktueller Gesetzeslage der Marktplatz nur zu bestimmten kriminalitätsintensiven Uhrzeiten überwacht werden darf. Auch war eine Ausweitung auf weitere Räume im Gespräch, die aber eben nicht dem Kriterium eines besonders kriminalitätsbelasteten Ortes genügten.

Zusammen mit der vereinfachten Videoüberwachung will die baden-württembergische Landesregierung dem Verfassungsschutz Zugriff auf private Kamerastreams gewähren. Damit könnte der Geheimdienst etwa Tiefgaragen oder Shoppingcenter videoüberwachen, ohne eigene Systeme aufbauen zu müssen. Ähnliches ist auch in Berlin geplant.

Update, 25.9.2025, 12.30 Uhr: Reihenfolge der Koalitionspartner korrigiert.


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Berliner Verfassungsschutzgesetz: Der Spion im Einkaufszentrum

15. September 2025 um 15:47

Der Berliner Verfassungsschutz soll neue Regeln bekommen. Ginge es nach dem schwarz-roten Senat, dürfte er künftig live auf Videoüberwachung von Einkaufszentren oder Krankenhauseingängen zugreifen, um Menschen zu observieren. Fachleute stufen das als verfassungswidrig ein.

Überwachungskamera im Vordergrund, Foyer eines Einkaufszentrums im Hintergrund
Wer sieht, was die Überwachungskamera beim Shopping erfasst? – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Kamera: pawel_czerwinski, Einkaufszentrum: Chethan KVS

Umfangreicher Zugriff auf Videoüberwachung, weitreichende Überwachung von Kontaktpersonen und schwache Transparenzpflichten: Der Berliner Verfassungsschutz soll neue Befugnisse bekommen. Einen Gesetzentwurf dazu legte die schwarz-rote Landesregierung im Mai dem Berliner Abgeordnetenhaus vor. Am heutigen Montag waren Sachverständige im Verfassungsschutz-Ausschuss des Landesparlaments und äußerten verfassungsrechtliche Bedenken.

Besonders alarmiert hat die Fachleute offenbar die geplante Neuregelung zur Videoüberwachung. Der neue Paragraf zu Observationen sieht vor, dass Betreiber:innen von Videoüberwachungsanlagen verpflichtet werden können, „die Überwachung auszuleiten und Aufzeichnungen zu übermitteln“. Das beträfe Überwachungskameras an „öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen“ oder in „Fahrzeugen und öffentlich zugänglichen großflächigen Einrichtungen des öffentlichen Schienen-, Schiffs- und Busverkehrs“.

Videoüberwachung aus Parks, Einkaufszentren, Krankenhäusern

Das bedeutet: Observiert der Verfassungsschutz eine Person, kann er sich dafür im Zweifel Live-Zugang zu den Überwachungskameras eines Einkaufszentrums oder einer S-Bahn geben lassen. Der Jurist David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) stuft das in seiner Stellungnahme als verfassungswidrig ein.

Bei einer solchen Maßnahme sind regelmäßig unzählige Personen betroffen, die nicht im Fokus des Inlandsgeheimdienstes stehen. „Wer sich in Berlin im öffentlichen Raum bewegt, müsste daher künftig permanent damit rechnen, durch den Inlandsgeheimdienst beobachtet zu werden“, schreibt Werdermann. „Die Befugnis ermöglicht eine nahezu durchgängige Rundumüberwachung aus der Ferne.“

Das schreibt auch die Berliner Landesdatenschutzbeauftragte Meike Kamp. Im Gegensatz zu klassischen Observationen gehe es beim Zugriff auf die Videoüberwachungseinrichtungen auch privater Stellen um „deutlich eingriffsintensivere Maßnahmen, für die strengere Maßstäbe und gesetzliche Erfordernisse gelten“. Sie zählt eine ganze Reihe Orte auf, die von der neuen Regelung erfasst wären, „sogar der Besucherbereich einer Arztpraxis oder eines Krankenhauses während der Öffnungs- bzw. Besuchszeiten“.

Kamp kritisiert außerdem, dass im Entwurf nicht eindeutig festgelegt sei, wie lange ein solcher Zugriff stattfinden dürfe. Außerdem fehle eine spezifische Eingriffsschwelle, ihrer Meinung nach bedarf es bei so einer invasiven Maßnahme einer „mindestens erhöhten Beobachtungsbedürftigkeit als Eingriffsvoraussetzung“ und es sollte einen generellen Richtervorbehalt geben.

Umfeldausforschung mit Auskunftsersuchen

Als unverhältnismäßig kritisiert Kamp ebenfalls die geplante Neuregelung zu Auskunftsersuchen zu Bestandsdaten bei Telekommunikationsanbietern. Im Gesetz selbst gibt es keine Beschränkung, „dass das Auskunftsverlangen nur erfolgen darf, wenn die Daten zur Aufklärung tatsächlich erforderlich sind“.

Werdermann bemerkt außerdem, dass die Auskunftsersuchen – auch diejenigen zu Verkehrs- und anderen Daten – nicht im Kapitel für „Nachrichtendienstliche Mittel“ eingegliedert sind. Das habe zur Folge, dass die Ersuchen nicht nur gegen eine bestimmte Zielperson eingesetzt werden könnten, sondern zusätzlich gegen Dritte. „Damit eröffnet der Gesetzgeber eine ins Blaue hineingehende Möglichkeit der Überwachung des gesamten Umfelds einer Zielperson mittels Auskunftsersuchen“, so Werdermann.

Diese Eingruppierung wirkt sich außerdem aus, wenn der Inlandsgeheimdienst entsprechend gewonnene Daten an andere Behörden übermitteln will. Auch hier würden für die Informationen aus Auskunftsersuchen geringere Voraussetzungen gelten, wenn sie nicht als nachrichtendienstliche Mittel gelten.

Keine Selbstauskunft ohne Selbstbezichtigung?

Der Auskunftsanspruch für Betroffene ist im neuen Gesetz sehr restriktiv geregelt. Wer vom Berliner Verfassungsschutz künftig wissen wollen würde, ob Daten zur eigenen Person vorliegen, soll dabei auf „einen konkreten Sachverhalt“ hinweisen und „ein berechtigtes Interesse an der Auskunft“ darlegen. Das heißt, eine Person müsste sich wohl teils selbst bezichtigen, warum sie für den Inlandsgeheimdienst interessant sein könnte.

„Hierdurch wird der Auskunftsanspruch unverhältnismäßig eingeschränkt“, schreibt dazu die Berliner Landesdatenschutzbeauftragte. Kamp gibt zu Bedenken, dass der Verfassungsschutz in der Regel im Geheimen agiert, ohne dass Personen etwas davon mitbekommen. „Wer beispielsweise erfasst ist, weil ein Informant ihn mit einer anderen Person verwechselt hat, wird bei Beantragung einer Auskunft zum konkreten Sachverhalt naturgemäß keine Angaben machen können“, so Kamp.

Staatstrojaner und mangelnde Kontrolle

Neben diesen Punkten enthält das geplante Gesetz eine Vielzahl weiterer grundrechtssensibler Vorschläge. Der Berliner Verfassungsschutz soll künftig Staatstrojaner für die sogenannte Online-Durchsuchung nutzen dürfen, um eine „konkretisierte Gefahr für ein besonders bedeutendes Rechtsgut“ abzuwehren. Das soll dann erlaubt sein, wenn „geeignete polizeiliche Hilfe“ nicht rechtzeitig erlangt werden könne.

Weitaus kürzer als die vorgesehenen Befugnisse reichen die geplanten Berichts- und Rechenschaftspflichten für den Inlandsgeheimdienst. Berichtspflichten gelten zwar für einige Auskunftsersuchen, Werdermann vermisst sie aber für Observationen, verdeckt eingesetzte Dienstkräfte oder Online-Durchsuchungen. Dort, so seine Stellungnahme, „sind keine Berichtspflichten vorgesehen, obwohl hier ein noch viel stärkeres Bedürfnis an einer Kontrolle durch das Parlament besteht“. Ohne verfügbare Zahlen dazu, wie und wie häufig die Behörde ihre Befugnisse einsetzt, ist eine öffentliche Kontrolle nicht möglich.

Nach der Anhörung im Verfassungsschutzausschuss des Parlaments steht bei dem Gesetzentwurf aus dem Senat noch eine letzte Lesung im Plenum an. Vorher kann der Ausschuss nachbessern und die Kritik der Sachverständigen berücksichtigen. Eine Reform des Verfassungsschutzgesetzes war auch wegen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden, die etwa das hessische und das bayerische Verfassungsschutzgesetz rügten.

Nimmt das Abgeordnetenhaus die Kritik der Sachverständigen nicht ernst, könnte erneut ein Ländergesetz zu einem Inlandsgeheimdienst vor Gericht landen.


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Breakpoint: Keine Rosen für Faschisten

29. Juni 2025 um 08:23

Statt Rechtsradikale zu bekämpfen, biedert die Union sich ihnen an. Das zeigte zuletzt die Vorstellung des neuen Verfassungsschutzberichts. Auch die Einschätzungen des Verfassungsschutzes, wie extreme Rechte Medien nutzen, machen stutzig.

Dornen von einem Rosenstrauch
Dornen statt Rosen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Annie Spratt

Ihr müßt sie lieb und nett behandeln,
erschreckt sie nicht – sie sind so zart!

„Glaube keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast“, sagte meine alte Mathelehrerin immer. Nicht nur sie. Dieser Weisheit aus der achten Klasse scheint auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt gern zu folgen. Als er vor zwei Wochen den Verfassungsschutzbericht des Jahres 2024 vorstellte, muss er zunächst in recht verwunderte Gesichter geblickt haben. Denn das traditionelle Verhältnis von mehr Rechtsextremisten zu deutlich weniger Linksextremisten schien sich im vergangenen Jahr ruckartig umgekehrt zu haben.

Der Balken des linksextremen Gefährdungspotenzials war eindeutig höher, doch beim zweiten Hinsehen fiel auf: Das Bundesinnenministerium hat es mit der skalaren Vergleichbarkeit wohl nicht so genau genommen. Die Achsen der Grafik waren in einer Weise beschriftet, die die Zahl der Linksextremisten als höher erscheinen ließ als die der Rechtsextremisten – bei einer tatsächlich deutlich geringeren Anzahl.

Ihr müßt mit Palmen sie umwandeln,
getreulich ihrer Eigenart!

Diese Art der Präsentation reiht sich ein in eine Historie der Union und der selbst ernannten „bürgerlichen Mitte“, den mordenden, menschenverachtenden und deutlich gewalttätigeren Rechtsextremismus dem Linksextremismus gleichzustellen. Besonders beliebt dabei die Worthülse: Man lehne doch jeden Extremismus ab.

Denn wenn nicht beide Enden des vermeintlichen Hufeisens gleich schlimm sind, dann verliert auch die selbst ernannte Mitte ihre Legitimität.

Zunehmend könnte man jedoch den Eindruck gewinnen, dass Konservative doch dazu neigen, den einen Extremismus stärker abzulehnen als den anderen.

Laut einem mittlerweile gelöschten Instagram-Post der aktuellen Bundestagspräsidentin Julia Klöckner im Wahlkampf ist die CDU bereits nichts anderes als eine „demokratische Alternative“ zur rechtsextremen AfD. Bei Abstimmungen im Bundestag nahm die Union eine Mehrheit durch die Zustimmung der AfD-Fraktion zumindest hin. Die Berührungsangst zum extremen Rechten scheinen Teile der Union verloren zu haben.

Wer die AfD normalisiert, macht sie wählbar. Das scheinen weite Teile der Union bislang nicht zu verstehen. Denn die Union hat faktisch kein Interesse daran, dass mehr Menschen die AfD wählen – sie will ja selbst gewählt werden.

Doch in genau diese Kerbe der Normalisierung der AfD als möglichen Partner im politischen Geschäft schlägt auch Jens Spahn, wenn er sagt, man müsse die Rechtsradikalen behandeln wie jede andere Oppositionspartei.

Wer systematisch versucht, Rechtsextremismus herunterzuspielen, indem man ihn mit Linksextremismus gleichsetzt, schafft eine Pseudobalance, die die erdrückende Gefahr vernebelt, die vom Rechtsextremismus ausgeht.

Pfeift euerm Hunde, wenn er kläfft –:
Küßt die Faschisten, wo ihr sie trefft!

Das Gedicht „Rosen auf den Weg gestreut“ von Kurt Tucholsky stammt aus dem Jahre 1931. In den Versen verhandelt der Autor die Frage, wie die nationalsozialistische Bewegung so rasch an Stärke gewinnen konnte. Er kritisiert dabei die Anbiederung an die Nazis im In- und Ausland sowie den Versuch, politisch mit den Faschisten zusammenzuarbeiten.

Ob radikalisierte Rhetorik selbst ernannter Mitte-Rechter, mutmaßlich illegale – in jedem Fall aber menschenfeindliche – Zurückweisungen an der Grenze, das Inkaufnehmen von Polizeigewalt gegen migrantisierte Menschen oder der ständige Drang, Rechts- und Linksextremismus gleichzusetzen: Die Union bereitet eine politische Kultur, in der Nazis leichter Gehör finden. In dieser Kultur setzt die bürgerliche Mitte radikal rechte Forderungen kurzerhand selbst um, im verzweifelten Versuch, die eigenen Stammwähler:innen zurückzugewinnen.

Die verzerrte Vorstellung des Verfassungsschutzberichts durch Dobrindt ist nur ein Glied in einer langen Kette von rhetorischen wie tatsächlichen „Ausrutschern“, zu denen sich die Union später entweder gedrängt gesehen haben oder für zu unbedarft bekennen wird. Das ist leichtsinnig, gefährlich und letztlich selbstzerstörerisch. Denn Nazis haben immer schon nur bis zu einem gewissen Punkt mit Konservativen kollaboriert.

Wenn sie in ihren Sälen hetzen,
sagt: »Ja und Amen – aber gern!
Hier habt ihr mich – schlagt mich in Fetzen!«
Und prügeln sie, so lobt den Herrn.

Unabhängig von der Präsentation scheint der neue Verfassungsschutzbericht inhaltlich in Teilen eher nachlässig. Die Einschätzung, wie Rechtsextreme Medien nutzen, um sich zu vernetzen und ihr Gedankengut zu verbreiten, fällt spärlich aus. Während der Internetnutzung durch Linksextremisten ein eigenes Kapital gewidmet ist, behandeln die Verfassungsschützer den Punkt „Radikalisierung und Vernetzung [von Rechtsextremisten] im Internet“ auf einer halben Seite. Anderthalb, wenn man die Ausführungen zur „Attentäter-Fanszene“ dazurechnet.

Der Verfassungsschutzbericht belässt es bei den Feststellungen, Rechtsextremisten nutzten Chatgruppen als Katalysatoren, digitale Räume würden als Echokammern fungieren und Onlinesubkulturen mit einer ganz eigenen Ästhetik würden genutzt. Aha.

Dabei sollte der Verfassungsschutz eigentlich genügend Material zum Beobachten gehabt haben: Nie zuvor war Berichterstattung über sich online radikalisierende Rechte so ausführlich wie im vergangenen Jahr. Radikal rechte Accounts sind selbst in den zentralistischen sozialen Medien mittlerweile omnipräsent. Sie singen alte Wehrmachtslieder in die Kamera, zeigen sich beim Marschieren, bei Treffen oder erzählen ganz unverblümt von ihrem nationalistischen Gedankengut. Die Videos haben oft Tausende Likes, die Kommentare sind voll mit bestätigendem Zuspruch.

Denn Prügeln ist doch ihr Geschäft!
Küßt die Faschisten, wo ihr sie trefft.

In den vergangenen Monaten gab es dazu immer wieder Berichte. So fand etwa im Oktober eine Razzia gegen die rechtsextreme Jugendgruppe „Asgard Warriors“ in NRW statt, die sich auf Snapchat vernetzt hatte. Im September berichtete der WDR über ein Netzwerk rechtsradikaler Influencer, die völlig öffentlich völkisches Gedankengut verbreiten. Im Februar letzten Jahres berichtete der Deutschlandfunk über den rechten Podcast „Hoss&Hopf“, dessen Hosts betont lässig Verschwörungsmythen teilen. Erst im Mai dieses Jahres wurden jugendliche Mitglieder der „Letzten Verteidigungswelle“ festgenommen. Und laut ARD-Recherchen beobachtet das Bundeskriminalamt bis zu dreißig Minderjährige, denen es zutraut, Terroranschläge zu verüben. Ein ausgestiegener Rechtsterrorist berichtet, er habe im Internet den ersten Kontakt zu rechtsextremer Ideologie gehabt.

Von alledem kaum ein Wort im Bericht des Verfassungsschutzes. Es fällt schwer zu glauben, dass Presse so viel mehr über rechte Radikalisierungsprozesse im Internet weiß als ein Inlandsgeheimdienst.

Und schießen sie –: du lieber Himmel,
schätzt ihr das Leben so hoch ein?
Das ist ein Pazifisten-Fimmel!
Wer möchte nicht gern Opfer sein?

Wer rechte Radikalisierung im Netz ignoriert, gibt ihr Raum. Denn anders als der Verfassungsschutzbericht suggeriert, findet Rechtsextremismus heute nicht mehr primär auf der Straße oder in Parteibüros statt, sondern auf YouTube, Telegram, Discord, TikTok und in Podcasts. Die Szene ist jung, professionell und medienerfahren. Sie verpackt Hass in ästhetische Clips, inszeniert „Männlichkeit“ als Kampfbegriff und tarnt Ideologie als Lifestyle. Wer einmal in diese Echokammern gerät, findet schnell Anschluss an eine Welt aus Verschwörungen, Gewaltfantasien und digitaler Kamaraderie.

Wohin das führen kann, haben unter anderem die Anschläge in Christchurch und auf Utoya gezeigt. Besonders der Attentäter aus dem neuseeländischen Christchurch radikalisierte sich online. Beide Täter sind heute Ikonen des rechtsextremen Attentäter-Fandoms, das weiß selbst der Verfassungsschutz. Und das ist nur folgerichtig: Denn Rechtsextremismus ist immer menschenfeindlich, in seiner Grundausrichtung wie in seiner Umsetzung gewaltvoll und tödlich.

Nennt sie: die süßen Schnuckerchen,
gebt ihnen Bonbons und Zuckerchen …
Und verspürt ihr auch
in euerm Bauch

Das Gefährliche an dieser Strategie der Normalisierung und Aneignung radikal rechter Positionen ist nicht nur, dass sie rechtsextreme Akteure stärkt. Es ist der langsame, aber stetige Wandel der politischen Kultur. Erst das macht sie mehrheitsfähig. Wenn der demokratische Diskurs sich immer stärker an den Positionen der extremen Rechten orientiert, wird das Sag- und Machbare verschoben. Was früher unvorstellbar war, wird heute diskutiert, morgen salonfähig und übermorgen umgesetzt.

Dieser Verlauf ließ sich zuletzt allzu eindeutig bei der Durchsetzung von Grenzkontrollen im Schengen-Raum beobachten. Gefahr geht also nicht nur von den radikalen Rechten selbst aus, sondern auch von einer „bürgerlichen Mitte“, die ihren moralischen Kompass über Bord wirft, um mit den Wölfen zu heulen – in der Hoffnung, nicht gefressen zu werden.

Doch das funktioniert historisch gesehen nicht. Denn nachdem sie ihnen ihren treuen Dienst geleistet und zur Macht verholfen haben, haben Faschisten nicht mit Konservativen koaliert. Sie haben sie ersetzt, verboten, verfolgt, ermordet. Wer das nicht erkennt, spielt mit der Demokratie – und verliert.

den Hitler-Dolch, tief, bis zum Heft –:
Küßt die Faschisten, küßt die Faschisten,
küßt die Faschisten, wo ihr sie trefft –!

 


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Peng: Keine Auskunft unter diesem Verein

28. Januar 2022 um 15:40
Grafitti Decolonize the City beim Bahnhof Mohrenstrasse in Berlin
Aktivist:innen fordern, den U-Bahnhof Mohrenstraße umzubenennen – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Emmanuele Contini

Die Aktion „Tear this down“ hatte den Aktionskünstler:innen von Peng Ärger eingebracht: Wegen einer Online-Karte, auf der Orte mit Kolonialvergangenheit notiert und Aktionen gegen diese vorgeschlagen werden, kam es zu Hausdurchsuchungen. Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten, demnach sollen Beschädigungen an Denkmälern mit der Karte in Verbindung stehen.

Die Sache landete sogar beim Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ), wo sich Geheimdienste und Polizeien aus Bund und Ländern koordinieren. Das löste Protest aus, Personen und Institutionen aus dem Kulturbetrieb empörten sich darüber, dass der Staat mit Mitteln der Terrorabwehr gegen die Aktionskünstler:innen vorgeht.

Vereine sind keine natürlichen Personen

Die Mitglieder des Peng-Kollektivs wollten nun wissen, was das Bundesamt für Verfassungsschutz über sie und Peng gespeichert hat. Personen haben das Recht, von Behörden auf Anfrage Angaben über zu ihnen gespeicherte Daten zu bekommen. Doch der Verfassungsschutz will diese Daten für den Verein hinter Peng nicht herausgeben.

Die Behörde beruft sich darauf, dass Vereine nicht von § 15 des Bundesverfassungsschutzgesetzes erfasst seien. Der regelt, wann und wie Personen Auskunft von dem Inlandsgeheimdienst bekommen können. Vereine fallen laut Verfassungsschutz nicht darunter, denn sie sind keine natürlichen, sondern juristische Personen. Für seine Argumentation verweist der Geheimdienst sogar auf das Bundesdatenschutzgesetz, das betroffene natürliche Personen definiert.

Aktionskünstler:innen drohen mit Klage

Peng will da nicht mitgehen und hat Widerspruch eingelegt. Die Aktionskünstler:innen kündigen auch an, notfalls wegen der Auskunft zu klagen. „Nach der langen Liste undemokratischen Verhaltens des Bundesamtes für ‚Verfassungsschutz‘, wie sich diese Tarnorganisation nennt, ist es in Deutschland ja geradezu ein Zeichen der Verfassungstreue, wenn man jede Gelegenheit nutzt, diese Behörde zu verklagen“, schreibt ein Peng-Mitglied, das sich Arne Cornelius Albrecht-Bloch nennt, auf Anfrage von netzpolitik.org.

Die Aktionskünstler:innen verweisen darauf, dass jede:r unabhängig vom Bundesverfassungsschutzgesetz einen ermessengebundenen Auskunftsanspruch habe – auch Vereine. Doch wie realistisch ist diese Forderung? Laut einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags gibt es zumindest keinen „durchsetzbaren“ Anspruch für juristische Personen.

Es werde aber teilweise die Auffassung vertreten, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz „nach seinem Ermessen auch Auskunft an juristische Personen und sonstige Personenmehrheiten erteilen“ könne. Die Antragsteller:innen hätten den Anspruch auf eine „ermessensfehlerfreie Entscheidung“. Geht man also davon aus, dass der Verfassungsschutz Vereinen Auskunft erteilen kann, „läge danach ein Ermessensfehler vor, wenn die Behörde davon ausgeht, sie dürfe die Auskunft von vornherein nicht erteilen“. Nach Ansicht von Peng hätte der Verfassungsschutz die Auskunft nicht pauschal ablehnen dürfen und zumindest Interessen abwägen müssen.

Es geht um mehr als Auskunft

Es geht den Künstler:innen bei ihrem Drängen auf Auskunft aber noch um mehr: Die Künstler:innen wollen nicht, dass „politische Hausdurchsuchungen“ Normalität werden. Damit meinen sie auch die jüngsten Durchsuchungen gegen die Künstler:innen vom Zentrum für Politische Schönheit aufgrund einer Flyer-Aktion gegen die AfD.

„Wir können nicht dabei zusehen, wie die AfD die Sicherheitsbehörden von Staatsschutz und Geheimdiensten vor sich hintreibt, bis unsere Demokratie abhanden kommt“, schreibt Albrecht-Bloch. „Egal welche Künstler*innengruppe oder journalistische Institution: Sie gehören geschützt und nicht durchsucht.“


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