Friedrich Merz hat laut Medienrecherchen in hunderten Fällen mutmaßliche Beleidigungen strafrechtlich verfolgen lassen. Geht es dabei um die Bekämpfung von Hass im Netz oder schränken die Verfahren die freie Meinungsäußerung ein?
Bei Beleidigungen gegen seine Person reagiert Friedrich Merz äußerst dünnhäutig. (Archivbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Bihlmayerfotografie
Bundeskanzler Friedrich Merz ist nicht gerade zimperlich, wenn es darum geht, Länder („ordentliches Stück Brot“), Städte („Belem“) oder ganze Bevölkerungsgruppen („kleine Paschas“ und „grüne und linke Spinner“) zu beleidigen. Wenn allerdings er selbst im Fokus steht, wird er offenbar schnell dünnhäutig.
Durch Recherchen verschiedener Medien kam nun heraus, dass Friedrich Merz seit 2021 – noch als Oppositionsführer der Union – zahlreiche Strafanträge wegen mutmaßlicher Beleidigungen gegen ihn gestellt hat. In mindestens zwei Fällen führten diese zu Hausdurchsuchungen.
Die Strafanträge sind laut den Recherchen anfangs auf Initiative von Merz entstanden. Seit Merz Kanzler ist, lässt er quasi von Amts wegen ermitteln, indem er den Ermittlungen nicht widerspricht. Die „Welt“ geht davon aus, dass Merz vor seiner Amtszeit als Unions-Chef Hunderte Strafanträge gestellt hat. Ein netzpolitik.org vorliegendes Dokument der Kanzlei Brockmeier, Faulhaber, Rudolph, die Merz in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter vertreten hat, mit fortlaufenden Fallnummern untermauert diese Schätzungen. Zwischen Mai und Dezember dieses Jahres sind laut Informationen des nd etwa 170 Strafanzeigen wegen Beleidigung gestellt worden.
Dass ohne die aktive Mithilfe von Friedrich Merz in seiner Funktion als Bundeskanzler ermittelt werden kann, ermöglicht Paragraf 188 des Strafgesetzbuches, der Amtsträger:innen und Politiker:innen bis in die kommunale Ebene hinein vor Beleidigungen schützen soll. Der Paragraf bietet – zusammen mit den Paragrafen 90 (Verunglimpfung des Bundespräsidenten) und Paragraf 90b (Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen) – quasi moderne Möglichkeiten, „Majestätsbeleidigungen“ zu ahnden. Im Gegensatz zum klassischen Beleidigungsparagraf 185 StGB können Staatsanwaltschaften beim Paragraf 188 StGB von Amts wegen ermitteln. Bei der klassischen Beleidigung braucht es einen Antrag der betroffenen Person.
Die mutmaßlichen Beleidigungen werden den Ermittlungsbehörden – und später dem Bundeskanzleramt – vermutlich überhaupt erst bekannt, weil die Infrastruktur von Hatespeech-Meldestellen diese auffindet und an die Bundesbehörde weiterleitet. Laut den Recherchen der Tageszeitung „Die Welt“ ist daran maßgeblich die dem hessischen Innenministerium unterstellte Meldestelle „Hessen gegen Hetze“ beteiligt. Sie übermittelt Meldungen an die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI), die beim Bundeskriminalamt (BKA) angesiedelt ist. 92 Prozent aller Paragraf-188-Meldungen, die das ZMI erhält, stammen von der hessischen Meldestelle. Andere Meldestellen wie „Respect!“ oder die Landesmedienanstalten seien laut nd in weit geringerem Umfang beteiligt. Insgesamt habe das ZMI nach Auskunft eines Sprechers in den ersten neun Monaten dieses Jahres 5155 gemeldete Fälle mit dem Straftatbestand des Paragrafen 188 StGB kategorisiert.
Personen, die schnell beleidigt sind, werden in Deutschland gerne als „beleidigte Leberwurst“ bezeichnet. (Symbolbild) - Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Westend61
Spitzenpolitiker als Mandanten
Aber auch privatwirtschaftliche Dienste wie „So-Done“ haben bei der Verfolgung von Beleidigungen offenbar ihre Finger im Spiel. Laut Recherchen der Welt hat der Rechtsanwalt und FDP-Politiker Alexander Brockmeier die meisten der Strafanzeigen von Merz unterschrieben, die dieser während seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter gestellt hat. Brockmeier hat die So Done GmbH zusammen mit seiner Parteikollegin Franziska Brandmann gegründet, eine Art Legal Tech Unternehmen, das Hate Speech verfolgt.
Laut Informationen der Welt haben neben Friedrich Merz in der Vergangenheit unter anderem Robert Habeck (Grüne), Julia Klöckner (CDU), NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) und Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) den Dienst in Anspruch genommen. Der Bundeskanzler nutze den Dienst mittlerweile nicht mehr.
„Werkzeug, um Leute aus dem Diskurs zu drängen“
Gleich acht Strafanträge von Friedrich Merz hat der Berliner Umwelt- und Klimaaktivist Tadzio Müller erhalten. Müller hatte Friedrich Merz auf Bluesky und Twitter mehrfach als Beispiel für seine Theorie der „Arschlochgesellschaft“ herangezogen und den Kanzler kontexualisierend wahlweise ein „schamloses“ oder „rassistisches Arschloch“ genannt.
Müllers Rechtsanwalt Jannik Rienhoff findet es laut dem nd falsch, wenn Merz Postings zur Anzeige bringen lässt, die einen klaren politischen Kontext haben. Da dürfe man viel sagen und das zu Recht. „Bei einer Formalbeleidigung würde ich es verstehen, allerdings könnte Merz auch darüber stehen“, so Rienhoff gegenüber dem nd. Den Paragrafen 188 StGB, der Ermittlungen auch ohne direkten Strafantrag des Bundeskanzlers ermöglicht, kritisiert der Anwalt dabei grundsätzlich. Dieser sorge unnötigerweise für hohe Kosten und für einen enormen Aufwand für Betroffene.
„Systematische Strafverfahren wegen Bagatellbeleidigungen“
Das sieht auch Tadzio Müller so. Er ist überzeugt, dass es bei den Anzeigen nicht um die Bekämpfung von Hass im Netz gehe, sondern dass sie eine neue Form von Cyber-Bullying darstellen: „Ressourcenstarke Akteure wie Merz haben mit diesen Verfahren ein weiteres Werkzeug in der Hand, um Leute aus dem Diskurs zu drängen.“
Es handle sich um ein Werkzeug, das nicht nur emotional, sondern auch ökonomisch schmerze: „Jede dieser Anzeigen produziert Anwaltskosten bei den Betroffenen“, so Müller gegenüber netzpolitik.org.
Ähnlich sieht das auch Eva Meier*, die erst im November Post vom Landeskriminalamt Hamburg wegen einer mutmaßlichen Beleidigung des Kanzlers erhalten hat: „Seine Bürgerinnen und Bürger systematisch mit Strafverfahren wegen Bagatellbeleidigungen zu überziehen, ist eines Kanzlers nicht würdig“, sagt sie gegenüber netzpolitik.org. „Das ist kein Vorgehen gegen Hass im Netz, sondern schränkt gezielt die freie Meinungsäußerung ein.“
*Der wahre Name ist der Redaktion bekannt.
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Janik Besendorf glaubt: Das BKA hat Fotos von ihm genutzt, um damit Software für Gesichtserkennung zu testen. Deshalb hat er heute eine Klage eingereicht. Er will, dass sich die Behörde „in Zukunft an geltendes Recht hält“.
Janik Besendorf will nicht, dass das BKA mit seinem Gesicht Biometriesysteme testet. – Alle Rechte vorbehalten Privat
Im Oktober 2018 nahm die Polizei Janik Besendorf fest. Vorwurf: Hausfriedensbruch. Es folgte eine erkennungsdienstliche Behandlung. Vier Fotos wurden von ihm erstellt: Porträt, linkes und rechtes Profil sowie ein Ganzkörperfoto. Direkt danach durfte er gehen, der Vorwurf wurde kurz darauf fallengelassen. Doch die Bilder sind bis heute im Polizeisystem gespeichert.
Im Jahr 2019 hat das BKA schließlich 4,8 Millionen Porträtfotos von rund drei Millionen Personen benutzt, um vier verschiedene Systeme zur Gesichtserkennung zu testen. Das umfasste fast alle damals verfügbaren Bilder und deshalb vermutlich auch die von Besendorf. Der Datenschutzaktivist geht davon aus, dass es dafür keine Rechtsgrundlage gab. Das BKA gab gegenüber der Datenschutzaufsicht an, dass die Bilder zu wissenschaftlichen Zwecken genutzt worden seien, was nach dem BKA-Gesetz erlaubt wäre. Janik Besendorf sagt: „Die dürfen Forschung machen, aber nicht Marktforschung!“
Das BKA setzt seit 2007 ein Gesichtserkennungssystem mit dem Kürzel GES ein. „Die Erkennungsleistung des Systems wurde über die Jahre durch Updates des Algorithmenherstellers kontinuierlich verbessert, sodass das GES zu einem unverzichtbaren Hilfsmittel bei der Identifikation unbekannter Personen geworden ist“, schrieb das BKA 2017 in einer internen Mitteilung. Um zu sehen, ob das aktuell genutzte System eine wettbewerbsfähige Erkennungsleistung liefert, sollte es mit am Markt erhältlichen Systemen getestet werden. „Es gilt, die Frage zu beantworten, ob dem BKA noch das effektivste Gesichtserkennungssystem zur Verfügung steht“, heißt es in der genannten Mitteilung weiter.
„Ich sehe eine Gefahr“
Zuerst hatte Besendorf sich bei der Datenschutzaufsicht über die mutmaßliche Nutzung seines Fotos beschwert, die hat die Beschwerde abgewiesen. Unterstützt vom Chaos Computer Club reichte er nun gemeinsam mit seiner Anwältin Beata Hubrig Klage vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden ein. Besendorf will feststellen lassen, dass die Verwendung seines Bildes – und damit auch aller anderen Bilder – rechtswidrig war. „Damit sich das BKA in Zukunft an geltendes Recht hält, also nur unternimmt, wofür es eine Rechtsgrundlage gibt. Schließlich geht es um Grundrechte. Es passiert leider immer häufiger, dass Polizeibehörden losgehen und irgendwas testen, obwohl gar nicht klar ist, ob es dafür eine Rechtsgrundlage gab. Ich sehe eine Gefahr darin, wenn die Polizei immer mehr technische Mittel benutzt“, sagt der hauptberufliche IT-Sicherheitsexperte.
Besendorf weiß, dass seine Fotos in der Polizeidatenbank INPOL-Z liegen, weil er das BKA danach gefragt hat. Wie man solche Auskünfte beantragt, erklärte er gemeinsam mit seiner Anwältin in einem Vortrag beim 38C3. Dort zeigten die beiden auch, wann man die Löschung von Daten aus Polizeidatenbanken verlangen kann. Besendorf will mit dem Löschantrag zu seinen Fotos allerdings noch warten, bis das Verfahren abgeschlossen ist, damit keine Beweise zerstört werden.
Den Test der Gesichtserkennungssysteme hat das Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung (Fraunhofer IGD) durchgeführt. Besendorf fürchtet, dass das BKA dafür seine Fotos an das Fraunhofer-Institut gegeben hat. Das BKA schrieb der Datenschutzbehörde allerdings: „Die Bilddaten haben das BKA nicht verlassen und standen Mitarbeitenden des Fraunhofer IGD auch nicht zur Einsichtnahme zur Verfügung.“ An anderer Stelle hieß es allerdings, Fraunhofer-Mitarbeitende seien – unter BKA-Aufsicht – im Rechnerraum gewesen.
Besendorf sagt: „Dass die Daten nicht an das Fraunhofer-Institut weitergegeben wurden, ist bislang eine Behauptung, vor Gericht wird sich das BKA bekennen müssen.“ Besendorf ist auch gespannt, welche Rechtsgrundlage das BKA für den Test angeben wird.
Die den Test betreffende Kommunikation zwischen der Datenschutzaufsicht und dem BKA, die netzpolitik.org vorliegt, zeigt, wie sehr das BKA die Datenschutzbehörde auflaufen lässt. Es antwortet auf mehrere Nachfragen nicht, lässt Fristen für geforderte Erklärungen verstreichen, übersendet zunächst nur eine Variante des Abschlussberichts, in der die Namen der Hersteller nicht genannt sind.
Mögliche Rechtsgrundlagen für den Eingriff
Als eine mögliche Rechtsgrundlage für die Speicherung nennt die Datenschutzbehörde in einem Schreiben an Besendorf vom Februar 2025 Artikel 6 der DSGVO. Demnach ist eine Datenverarbeitung unter anderem erlaubt, wenn sie zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Angeblich gäbe es ein erhebliches öffentliches Interesse: die mögliche Senkung der Falscherkennungsrate bei der Gesichtserkennung. „Die potenziellen Folgen des polizeilichen Einsatzes einer fehlerbehafteten Gesichtserkennungssoftware für die betroffenen Personen, die von der Stigmatisierung über die Rufschädigung bis hin zu Diskriminierung und strafrechtlicher Verfolgung reichen können, können im Einzelfall gravierend sein“, schreibt die Datenschutzbehörde.
Das steht allerdings im Widerspruch zu dem, was das Amt im Juni 2022 an das BKA schrieb. Damals hieß es, der entsprechende Artikel des Bundesdatenschutzgesetzes sei aufgrund seiner Unbestimmtheit und angesichts der Eingriffsintensität keine taugliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung einer Vielzahl biometrischer Daten. „Hätte der Gesetzgeber hierfür eine Rechtsgrundlage schaffen wollen, hätte er – entsprechend den verfassungsrechtlichen Anforderungen – konkrete Vorschriften zu Zweck, Anlass und Verfahrenssicherungen geschaffen“, heißt es weiter.
Das BKA selbst nannte gegenüber der Datenschutzbehörde als Rechtsgrundlage für die Nutzung der Fotos für den Test einen Paragrafen des BKA-Gesetzes, der die Datenverarbeitung zum Zweck der wissenschaftlichen Forschung erlaubt. Die Datenschutzbehörde hält diesen Paragrafen hier allerdings für nicht anwendbar: „Vorliegend ging es um eine vergleichende Untersuchung der Leistungsfähigkeit marktreifer Gesichtserkennungssysteme. Neue Erkenntnisse, die den Fortschritt der Wissenschaft zu bewirken vermögen, sind nicht ersichtlich.“
USB-Anschlüsse deaktiviert, Festplatten zerstört
Das BKA hat sich, wie es der Datenschutzaufsicht schreibt, im Rahmen des Tests viel Mühe beim Schutz der personenbezogenen Daten gegeben: Das passwortgeschützte Computersystem, das dafür genutzt wurde, sei in einem abgeschlossenen Raum aufgebaut worden, zu dem nur das Projektteam Zugang gehabt habe. Einen Anschluss ans Internet oder an andere polizeiliche Systeme zur Datenerfassung habe es nie gegeben. Die Fotos seien auf einer verschlüsselten Festplatte transportiert worden. Und nachdem die Fotos eingelesen wurden, seien die USB-Anschlüsse des Computersystems deaktiviert worden.
Die Fraunhofer-Mitarbeiter, die am Projekt mitwirkten, seien einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen worden. Nur die Auswertung der Daten – ohne Bilder und personenbezogene Informationen – sei dem Fraunhofer-Institut zur Weiterbearbeitung in eigenen Räumen ausgehändigt worden. Nach Abschluss des Projekts seien alle Datenspeicher zerstört worden.
Der Abschlussbericht des Fraunhofer-Instituts zeigt, welches der Systeme am schnellsten und am besten Menschen erkannte, und auch, in welchen Fällen Menschen von keinem der Systeme auf Fotos erkannt werden konnten. Getestet wurden meist, aber nicht nur, Bilder aus erkennnungsdienstlichen Maßnahmen; darüber hinaus gibt es im Polizeisystem aber beispielsweise auch Fotos aus Observationen.
Die Programme versagten demnach bei Bildern von vermummten oder verschleierten Gesichtern, bei zu geringer Auflösung und zu geringem Kontrast sowie bei tief gesenktem Kopf. Welche Hersteller Produkte zu dem Test beisteuerten, hält das BKA geheim. Nach dem Test blieb es bei dem System zur Gesichtserkennung, das es auch zuvor schon verwendet hatte.
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Das BKA-Gesetz war teilweise verfassungswidrig. Zu unklar waren die Regeln, wann Beschuldigte in Polizeidatenbanken gespeichert werden dürfen. Zu weit waren die Befugnisse, um mögliche Kontaktpersonen von Terrorverdächtigen zu überwachen. Doch die Neuregelung, die der Bundestag gestern verabschiedete, kann Fachleute nicht überzeugen.
Die Chefs von BKA und Innenministerium bei einer Pressekonferenz (Archivbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / IPON
Donnerstag spät abends hat die schwarz-rote Mehrheit im Bundestag zwei Gesetze verabschiedet, die das BKA-Gesetz ändern. Es geht dabei zum einen um vorsorgliche Datenspeicherung von Beschuldigten in der polizeilichen Datenbank INPOL und zum anderen um die Überwachung von Kontaktpersonen potenzieller Terrorist:innen.
Die bisherigen Vorgaben waren verfassungswidrig. Das hatte das Bundesverfassungsgericht letztes Jahr festgestellt und eine Änderungsfrist bis Juli gegeben. Es fehlten etwa klare Vorgaben, ab wann und wie lange Daten gespeichert werden dürfen. Anfang Juni verlängerte das Gericht die Frist bis zum 31. März 2026. Doch die Regierungsparteien hielten am ursprünglichen Zeitplan fest. Dabei äußerten Sachverständige in einer Anhörung am Montag deutliche Kritik.
Schnell, schnell – trotz Fristverlängerung
Einer der kritischen Sachverständigen ist Prof. Dr. Clemens Arzt von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. Er bemängelt, dass weiterhin nicht klar geregelt ist, wann eine „vorsorgende Speicherung“ von Personendaten in Polizeidatenbanken erlaubt ist. Die im Gesetz formulierte Erlaubnis, wenn die Speicherung zur „Verhütung oder Verfolgung beitragen kann“, heiße nicht, dass diese auch erforderlich sei.
Arzt kommt zu dem Schluss: „Es drängt sich der Anschein auf, dass mit den eilig in diesem Gesetzgebungsverfahren vorgelegten Neuregelungsvorschlägen Zeit bis zur möglichen erneuten Beanstandung des Bundesverfassungsgerichts nach dem Ende dieser Legislaturperiode gewonnen werden soll.“ Das vorgelegte Gesetz sei „mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht vereinbar“.
Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider hatte einiges zu beanstanden. Bei der Überwachung von Kontaktpersonen etwa fehlt ein Passus, der ihre Intimsphäre schützt, den sogenannten Kernbereich privater Lebensgestaltung. In einem Gesetzentwurf der Vorgängerregierung, der wegen der geplatzten Koalition nicht mehr durch den Bundestag kam, war das noch berücksichtigt worden.
„Ausgleich zwischen Rechtsstaat und Polizei“
Specht-Riemenschneider riet in ihrer Stellungnahme daher dazu, die entsprechenden Regeln im BKA-Gesetz „aus einem Guss“ zu überarbeiten. Durch die Fristverlängerung des Bundesverfassungsgerichts sehe sie „keine zeitliche Dringlichkeit mehr“.
Die Regierungsfraktionen haben die Mahnungen der kurzfristig konsultierten Fachleute ignoriert. Christoph de Vries (CDU), parlamentarischer Staatssekretär im Innenministerium, betonte in seiner Rede im Bundestag, der Entwurf stelle „einen Ausgleich“ zwischen rechtsstaatlichen Anforderungen und Bedarfen bei der Polizeiarbeit dar. Die Verfügbarkeit von polizeilichen Daten dürfe nicht an Ländergrenzen Halt machen.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte, die gegen das alte BKA-Gesetz geklagt hatte, kündigte bereits Anfang Juni an, die neuen Gesetze zu prüfen und „gegebenenfalls erneut Verfassungsbeschwerde erheben“ zu wollen. Doch bevor die Regelungen gelten, muss zumindest das Änderungsgesetz zur Datenspeicherung noch den Bundesrat passieren. Widerstand aus den Ländern ist jedoch kaum zu erwarten.
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VIelleicht strafbar? Dann müsste die Plattform den Post ans BKA melden (Symbolbild). – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / photothek
Ab dem ersten Februar müssen große Anbieter sozialer Netzwerk potenziell strafrechtlich relevante Inhalte an das BKA melden. Das entstammt einer Neuregelung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes durch das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, das bereits Mitte 2020 im Bundestag beschlossen wurde. Ab Februar 2022 gilt nun die Meldepflicht.
In der Praxis verläuft der Start jedoch überaus holprig. Wir haben daher eine Übersicht erstellt: Was gilt (eigentlich)? Wer ist zur Meldung verpflichtet? Wer meldet wirklich? Und was ändert sich jetzt?
Die Rolle des BKA als Zentralstelle
Das BKA nimmt bei den Meldungen die Funktion einer Zentralstelle ein. Das bedeutet: Erfahren die Online-Anbieter von möglicherweise illegalen Inhalten auf ihrem Dienst, müssen sie diese an das BKA weiterleiten, mitsamt der IP-Adresse, von der diese gepostet wurden. Es geht dabei um vermutete Straftaten wie das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Gewaltdarstellungen oder bestimmte Bedrohungen.
Das BKA prüft die Inhalte und kann bei den Internetanbietern wie Telekom oder Vodafone die Bestandsdaten zu der übermittelten IP-Adresse abfragen – also herausfinden, wer hinter einem Anschluss steckt. Soll ein Verfahren eingeleitet werden, gibt das BKA dieses an die entsprechenden Staatsanwaltschaften und Länderpolizeien weiter.
Das BKA rechne mit 250.000 solcher Meldungen pro Jahr, sagte ein Sprecher der Behörde dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Man erwarte daraus rund 150.000 Strafverfahren. Um dieses Aufkommen zu bearbeiten, sollen in der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) künftig etwa 200 BKA-Beamt:innen arbeiten.
Für wen gilt die neue Meldepflicht?
Die Regelung gilt für soziale Netzwerke mit mehr als zwei Millionen registrierten Nutzer:innen in Deutschland. Welche das konkret sind? Das für die Durchsetzung des NetzDG zuständige Bundesamt für Justiz (BfJ) führe keine abschließende Liste, heißt es in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage aus dem Februar 2021.
Transparenzberichte nach NetzDG hätten jedoch folgende Plattformen veröffentlicht, heißt es dort: Facebook, Twitter, Google+ (wurde 2019 eingestellt), YouTube, Instagram, Reddit, TikTok, Change.org und SoundCloud. Laut Ansicht des BfJ fallen auch Teile des Messengers Telegram unter die Regelung, aber der Betreiber kooperiert nicht. Deshalb laufen Bußgeldverfahren. Wir haben beim BfJ nochmals nachgefragt, welche Plattformen aktuell unter das NetzDG fallen und werden dies nachtragen, sobald wir eine Antwort erhalten.
Wer meldet ab 1. Februar wirklich?
Längst nicht alle Anbieter, die derzeit sonstigen Regeln aus dem NetzDG nachkommen, werden auch ab Februar Inhalte an das BKA melden. Denn es laufen mehrere Klagen gegen die Regelung. Den Anfang machte die Google-Tochter YouTube, bereits im vergangenen Juli reichte die Videoplattform eine Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht Köln ein, gemeinsam mit einem Eilantrag. Facebook schloss sich YouTube an. In der vergangenen Woche zog TikTok nach, nun gab auch Twitter seine Klage bekannt. Wann das Verwaltungsgericht Köln in den Verfahren entscheidet, ist derzeit nicht absehbar.
Eine aufschiebende Wirkung haben die Verfahren zwar nicht, das Justizministerium sicherte jedoch im August zu, dass man Facebook und Google vorerst nicht zur Meldung zwingen würde, solange es keine Entscheidung in den Eilverfahren gebe.
Start mit „Alternativszenario“
Wie das BKA gegenüber dem Spiegel sagte, habe sich bisher keine der großen Plattformen „technisch“ an die Schnittstelle des BKA angebunden. Was passiert also am 1. Februar überhaupt?
Laut Recherchen des Spiegel startet zunächst ein „Alternativszenario“. Die Meldungen an die ZMI kommen dann noch nicht von den großen Plattformen, sondern aus anderen Projekten, etwa aus der Meldestelle von Hessen gegen Hetze. Dort können Nutzer:innen Hassrede melden. Die IP-Adressen der Inhalteerstellenden bekommen die BKA-Beamt:innen dadurch aber nicht. Sie müssen also selbst ermitteln, wer hinter einem Posting steckt, wenn es sich tatsächlich als strafbar herausstellt. Oder auf die Kooperation der Anbieter hoffen.
Die Kritik an der Meldepflicht
Streit um die Meldepflicht gab es bereits während des Gesetzgebungsverfahrens. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber kritisierte damals, dass Daten wie die IP-Adresse erhoben und gespeichert werden sollen, bevor ein Anfangsverdacht überhaupt geprüft wurde. Darin liegt die Sorge, dass die Daten vieler Menschen beim BKA landen, auch wenn sich herausstellt, dass sie nichts Illegales getan haben.
Ähnlich argumentieren die Plattformen in ihren Klagen. Dem Spiegel sagte ein Vertreter von Twitter, dass die Weitergabe „private Unternehmen in die Rolle von Staatsanwälten zwingt, indem sie Nutzer auch dann an die Strafverfolgungsbehörden melden, wenn kein illegales Verhalten vorliegt.“
Kritik gibt es nicht nur an den rechtlichen Bedingungen, sondern auch bei der praktischen Umsetzbarkeit. Denn die 150.000 vermuteten Strafverfahren betreffen nicht nur das BKA, dafür braucht es auch Länderpolizeien, Staatsanwaltschaften und Gerichte – und die könnte die Menge der Verfahren quantitativ überfordern. Der Deutsche Richterbund fordert daher neue Stellen – und zwar viele. Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn: „Um den Verfolgungsdruck bei Straftaten im Netz flächendeckend zu erhöhen, braucht es bundesweit sicher einige hundert zusätzliche Staatsanwälte und Strafrichter.“
Police employees at a hotline for child abuse suspicions in North-Rhine Westfalia. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Future Image
In December 2021, journalists from ARD political magazine Panorama and NDR format STRG_F (funk), together with Der Spiegel, revealed that photos and videos showing serious sexual abuse of children often remain on the net for years – even though investigating authorities could have them removed. Victim protection organizations and child and youth psychologists subsequently spoke of a „slap in the face of those affected“, a group of MEPs is now seeking clarification.
In their guest article, Robert Bongen and Daniel Moßbrucker, who were part of the research team, describe why a change of strategy in the fight against child abuse would not only be an investigative tactical question, but also a political one.
In one of his last appearances in November 2021, the then acting Federal Minister of the Interior, Horst Seehofer, became unusually emotional. At the autumn conference of the Federal Criminal Police Office (BKA), Seehofer highlighted an area of great personal concern to him: the spread of depictions of sexual abuse of children. The number of such depictions increases enormously from year to year, Seehofer said – and this trend must be stopped by all means. Because behind the depictions there is almost always real abuse:
What immeasurable suffering the perpetrators inflict on the children! Under no circumstances should the image or video material be permanently retrievable. Otherwise, those affected will become victims again and again, and this for a lifetime. The deletion of these pictures and videos is therefore indispensable.
There is really nothing to add to that. And yet, the vehemence of these words surprised us. Because at that time we had already completed our research. And only a few days later we reported that the Federal Criminal Police Office of all places – which as the central agency in Germany has special rights and duties in the fight against child abuse – has for years at best only partially fulfilled Seehofer’s demand.
Photos and videos are mostly filed with ordinary storage services, the download links shared in darknet forums. Yet the BKA does not systematically report these links to these storage services, even though this would mean that illegal material documenting serious child abuse would disappear from the net.
How is it possible that an authority that is subordinate to the Federal Ministry of the Interior fails to do exactly what the responsible minister publicly calls „indispensable“?
(Almost) everything is allowed
The world in which the investigators of the BKA move is disturbing. One example: Everyone who registers with an online service on the internet usually has to accept the „general terms and conditions“. These are often so long and complex that no one reads them.
On the world’s largest platform in the Darknet, where paedo-criminals meet, it is different. Here, the terms and conditions consist of only one sentence: If you want to join the forum, you should never post personal information about yourself. Otherwise, one suspects, everything is allowed here, as long as it is meeting with ever growing approval: In this forum alone, around 3.7 million user accounts were registered at the end of 2021, under the dubious slogan: „For Child Lovers“.
Investigative authorities let the forums grow
This forum was the focus of our research. Never before in the history of the internet has there been a larger platform of this kind. By way of comparison, the „Boystown“ forum, which German authorities were able to shut down in April 2021, had „only“ around 400,000 user accounts at the end. One should not equate these numbers with people, because many paedo-criminals open a new account with every login, which they never use again afterwards. Nevertheless, there is much to suggest that these darknet forums have managed to record enormous growth rates, especially in the last two to three years. At the time of our research, the users of the platform with the slogan „For Child Lovers“ had clicked on the content there about 1.7 billion times, and the trend was rising rapidly.
There are technical reasons for the rise of these forums, for example, the Tor network behind them has become faster and faster in recent years. But above all – and this is the central finding of our research – investigating authorities from many countries, including the German Federal Criminal Police Office, are involuntarily making these platforms more and more attractive. Because there is more and more content available for download – without the investigators intervening.
Darknet takes over the mediating role
According to our data analyses, the largest forum „For Child Lovers“ alone had over 20 terabytes – that’s over 20,000 gigabytes – available for download in November. And this amount could be deleted within a very short time.
This is due to the special architecture of these paedo-criminal networks. The operators of the paedo-platforms operate in the anonymous darknet in order to build a digital meeting place for paedo-criminals. However, the volume of data that can be exchanged there by anyone is too large to be stored on the darknet platforms themselves. Therefore, the paedo-criminals choose storage services on the ordinary internet instead, so-called one-click filehosters.
They put their material in a folder, which they encrypt with a password as a so-called archive, and upload this archive to the file hoster. From the file hoster’s point of view, an encrypted mountain of data has been uploaded. In the darknet forum, the paedophiles then share the corresponding download link and the associated password. The file hosters are usually unaware of this because possible upload filters are not effective due to the password protection.
According to the law, they do not have to look for it themselves. What’s more, it would even be illegal if the operators of a file hoster were to specifically search the internet for photos and videos showing child abuse. The file hosters are therefore dependent on receiving a tip-off.
97 percent of the content is on the Clearweb
The Canadian Center for Child Protection (C3P) estimates that only about three percent of the photos and videos documenting child abuse are hosted on the darknet itself. Ninety-seven percent, on the other hand, are on the Clearweb, the part of the Internet that can be accessed with ordinary browsers such as Firefox or Chrome. The Canadian charity organization C3P maintains, among other things, a hotline where suspected cases of child abuse can be reported. In addition, the organization specifically searches for depictions of abuse and reports them to the responsible internet companies.
According to its own account, C3P is also active in the darknet and searches forums for linked archives that lead to Clearweb hosts. So does the NGO take over the job, so that law enforcement agencies can take care of identifying the perpetrators? German security authorities are well aware of their work; some investigators even speak of the „Canadian approach“. How is it possible that in the largest of these darknet forums, of all places, no one systematically reports the content. C3P answers evasively when asked. Generally, it states:
We do agree with your finding that not enough is being done and this issue is largely being ignored. As your reporting points out, this lack of action continues to put victims in harm’s way and perpetuates trauma.
An NGO is to clean up the internet
In addition, C3P says it wants to decrypt all content first and check it carefully to make sure that only illegal material is reported. Filehosters must be able to trust that only illegal material will be reported. But this takes time. “As a relatively small charity, we have limited resources to tackle the volume of media we find“, C3P writes.
Indeed, it seems grotesque that more than 30 years after the development of the World Wide Web, a single non-profit organization with a small team and budget should have the task of cleansing the entire Internet of abusive depictions. C3P, which operates independently but is about half dependent on mostly Canadian government funding, regularly calls on internet companies to take more consistent action against the content on their servers. A problem for the internet industry, then?
Companies take over 13 terabytes off the net
Initially, we had assumed that the responsibility for the masses of content linked in the darknet forums was to be found with the filehosts. However, when we randomly sent some links to the services and often received the info after a few minutes that everything had been removed, the narrative of the disreputable, anonymous one-click filehosters began to crumble. In the end, in a concentrated effort, we automatically collected around 80,000 working links that paedo-criminals had posted on one platform. Behind them lay around 13.55 terabytes of data. That’s about as much as if a person watched a video of a child being abused for a year, day and night, in HD quality.
After we sent the links to the filehosters, they removed the material from their servers after 48 hours at the latest. Before that, the content had been online for about one and a half years on average. The oldest link we found had been online for over six years and led to a video of a boy being abused and raped.
We sent a German image-hoster links to about 100,000 photos, which it took down from its servers within three hours. Some of these photos had also been lying dormant on the servers for years without the hoster having been informed by German authorities, according to his statement.
Official statistics with an opaque data basis
These figures are in enormous discrepancy to the amount of content that the Federal Criminal Police Office (BKA) retrieves from the net every year. Since a decision in 2011 by the Bundestag, the German parliament, the BKA has been required to have illegal content deleted from the internet as comprehensively as possible. Since then, the approach of „deleting instead of blocking“ has been considered an alternative to netblocking, which was heavily discussed under the title „Zensursula“ in reference to the then Family Minister Ursula von der Leyen, because critics feared that this would lead to state censorship of the internet. (The German word for censorship is “Zensur”.)
According to the annual report, the Federal Criminal Police Office (BKA) followed up on about 6800 tips on links hosting child abuse images. In most cases, the prosecutors succeeded in having the links deleted within a few days. In view of such figures, the approach of „deleting instead of blocking“ is also considered successful in politics. The then Minister of Justice and Family Affairs, Christine Lambrecht, commented on the BKA’s annual report accordingly:
The high deletion rates and the comparatively short processing times prove that the concept of ‚deletion instead of blocking‘ is overall effective.
However, the BKA’s approximately 6800 cases that appear in the official statistics are only a fraction of the masses we found in the large darknet forums. Many links are apparently not reported by the BKA in the first place. Why not?
The myth of the „servers abroad”
In the course of our research, we did not come across a single file- or image-hoster worldwide who did not respond to our reports. The hosters who were most abused by the paedo-criminals are located in Germany, France, Sweden, Iceland or do not state their place of business at all – but they all cooperated.
Surprising – but also irritatingly quick and easy. Why don’t the law enforcement agencies do this? In conversations with investigators, we heard again and again that the „servers abroad“ were a central problem. Whether this applies to other areas of law, such as copyright infringement or online fraud, is something we cannot judge. However, for the linked content circulating in the darknet forums for the exchange of child abuse material, the server location is definitely not an obstacle.
As far back as 2009, the Scientific Service of the Bundestag stated that the BKA could send an „Abuse E-Mail“ to foreign services to inform them about illegal content. Should the BKA not be able or willing to inform the foreign hosters directly, they could, in case of doubt, ask foreign law enforcement agencies for assistance.
Catch perpetrators, leave photos?
Although it would be technically possible and legally permissible (some lawyers even consider it mandatory), the German Federal Criminal Police Office, BKA, hardly ever reports illegal content to the filehosters. Nor, by the way, do the few German storage services. Particularly striking: Even after the BKA, together with the General Public Prosecutor’s Office in Frankfurt am Main, shut down the „Boystown“ forum in April 2021, it did not remove the links shared there. As a result, a few days after the takedown, paedo-criminals simply shared the links that continued to work in another forum, so that much of the content on „Boystown“ was available again.
This is incomprehensible for child and youth psychologists and the German Child Protection Association. They were „stunned“ that the BKA apparently failed to systematically delete images from the internet, they said in a joint statement in response to the research. This is a „slap in the face of those affected“:
The fact that images of their terrible experiences are still available on the internet is extremely stressful and makes it more difficult for them to come to terms with what they have experienced. Some victims speak of renewed abuse as soon as someone looks at the footage of their abuse.
But the current federal government also defends the procedure. In December, the Secretary of State for the Interior, Markus Richter, answered a written question (Schriftliche Frage) by Konstantin von Notz, a member of the Green Party: „Priority must be given to securing and evaluating the content that is needed for immediate measures to avert danger and for the presentation of criminal evidence.“
This is a typical argument used by prosecutors in the discussion: The priority is to catch the perpetrators and collect evidence for a conviction. In the best case, this could even save children who are still being abused. In contrast, the mere deletion of photos and videos, which can be uploaded elsewhere anyway, actually seems less relevant.
But is it really this sad dilemma that the authorities are facing?
Deletion does not hinder law enforcement, it supports it
On closer analysis, it becomes clear that there is nothing to be said against catching perpetrators and saving children as well as reporting content. This „either/or“ does not exist in this radical form. What’s more, acts could probably even be prevented if deletions were more consistent.
Because with all the content, the forums have long since become a social space in which paedo-criminals are given the impression that it’s normal to perform sexual acts on children, and that the children actually want to do so. Law enforcement officers investigating this area told us during the research that they noticed a disinhibition on these platforms, so that possibly more people „feel like“ trying things in real life. This was also confirmed by child and youth psychologists and the German Child Protection Association in their reaction to our reporting.
One cannot claim that it is time-consuming to search for the links. We needed about six hours with an online crawler, a kind of „search dog for the net“, to find the 80,000 links that led to over 13 terabytes. In fact, we were quite surprised at how easy it was to collect the links, as the paedo-criminals had no safeguards at all against automated downloads in the forum at the time.
Does deletion really destroy evidence?
It is also possible to preserve evidence if it is deleted. There is nothing to be said against automatically clicking on the automatically downloaded links and downloading the linked content once. Police officers could then view the photos and videos at a later time, but by reporting them to the filehoster, they could already contain the distribution. The risk that legal content would be reported as „collateral damage“ (so-called „overblocking“) is de facto excluded: These forums are only there to distribute child abuse material, other content is not tolerated there.
But what good is deletion if paedo-criminals still have the material on their hard drives and can upload it again at any time? We heard this argument again and again. It is not completely wrong, but here too our research suggests a more differentiated understanding: Deleting takes the dynamic out of the forums because an upload takes significantly longer than collecting a link. The users usually use the slower Tor network for the upload so as not to reveal their true IP address to the Clearweb filehoster. Furthermore, the uploaders all live normal lives and are not always in the forum every day to even notice that their links have been deleted.
Annoying users “to death”
Incidentally, we received unexpected confirmation from the administrator of the largest forum at the time: We managed to get in touch with him. He wrote to us that consistent deletion can „annoy users to death“. If you delete long enough, it can happen that people leave and the administrators „shut the place down“. In other words, uploaders are annoyed because their work is destroyed, and consumers are annoyed because many links lead nowhere.
Consistently and permanently pursued, deletion would also help the internet companies to block the once reported content from being uploaded again. Some of the filehosters currently most abused by paedo-criminals already have such upload filters in place. They produce a so-called hash value from reported content and store it in a database.
If a user tries to upload a file with the same hash value again, the upload stops immediately. This even works for the encrypted archive files of the paedo-criminals – but only if the filehosters receive a tip from authorities about which specific files with the associated hash values are illegal.
Not deleting may increase the number of perpetrators
Of course, particularly motivated users could always upload their material to new file hosts with different hash values. But how strong is this argument when not deleting undoubtedly leads to more and more people being able to store more and more material on their hard drives in order to upload it? So not deleting broadens the base of those who have the material on their hard drives, thus creating new uploaders.
This circumstance, the recently increasing dimensions of these darknet forums, is probably the decisive change that makes the priorities of the Federal Ministry of the Interior and the law enforcement agencies, which are perhaps understandable in principle, seem increasingly absurd: How wisely are resources used when, as in the „Boystown“ case, four people are arrested after months of investigation, but then the content is not secured and taken off the net? So that only a few days after the shutdown, „Boystown“ content is posted again elsewhere and thousands of users can still use it today?
There may have been a time, when this was exactly the right strategy: shutting down a forum in order to eliminate an entire infrastructure with a successful investigation. But today, these forums are teeming, all blithely linking to content hidden on the Clearweb.
Our research shows that identical links to filehosters are often shared in different darknet forums. Conversely, this means that deleting the links of particular filehosters can remove the content from several darknet forums at once. The result is an efficient procedure to get criminal content off the net.
New government wants to strengthen the BKA
Horst Seehofer must simply not have known that the Federal Criminal Police Office apparently structurally fails to do exactly this when he so vehemently emphasized at the BKA autumn meeting that deleting the recordings was „indispensable“. In its coalition agreement, the new government has now announced: „In the fight against child abuse, we will strengthen the Federal Criminal Police Office in terms of personnel.“
It is now a political question how Seehofer’s successor Nancy Faeser (SPD) will distribute these resources within the BKA. If she takes „deleting depictions of abuse“ seriously as an essential part of the fight against child abuse, then she could achieve a great deal here with relatively little money and staff.
Robert Bongen works for Norddeutscher Rundfunk and is an editor for the ARD political magazine Panorama.
Daniel Moßbrucker works as a journalist on the topics of surveillance, data protection and internet regulation. He is also a trainer for digital security and darknet research.
LKA-Mitarbeiterinnen beim Start des Hinweistelefons zu sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in NRW. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Future Image
Anfang Dezember enthüllten Journalisten des ARD-Politikmagazins Panorama und des NDR-Reportageformats STRG_F (funk) gemeinsam mit dem Spiegel, dass Fotos und Videos, die schweren sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen, oft jahrelang im Netz bleiben, obwohl Ermittlungsbehörden sie löschen lassen könnten. Opferschutzorganisationen sowie Kinder- und Jugendpsychologen sprachen im Anschluss von einer „Ohrfeige für Betroffene“, auch eine Gruppe von EU-Abgeordneten bemüht sich mittlerweile um Aufklärung.
In ihrem Gastbeitrag schildern Robert Bongen und Daniel Moßbrucker, die Teil des Rechercheteams waren, warum ein Strategiewechsel im Kampf gegen Kindesmissbrauch nicht nur eine ermittlungstaktische, sondern auch eine politische Frage wäre.
Bei einem seiner letzten Auftritte im November 2021 wurde der damals geschäftsführende Bundesinnenminister Horst Seehofer ungewohnt emotional. Auf der Herbsttagung des Bundeskriminalamts (BKA) hob Seehofer einen Bereich hervor, der ihm persönlich große Sorgen bereite: Die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Deren Zahl steige von Jahr zu Jahr enorm an – und dieser Trend müsse mit allen Mitteln gestoppt werden. Denn hinter den Darstellungen stehe fast immer auch ein realer Missbrauch:
Was für ein unermessliches Leid, das die Täter den Kindern zufügen! Das Bild- oder Videomaterial darf auf keinen Fall dauerhaft abrufbar sein. Die Betroffenen werden sonst immer wieder zum Opfer, und zwar ein Leben lang. Die Löschung dieser Bilder und Videos ist daher unverzichtbar.
Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Und doch: Die Worte haben uns in ihrer Vehemenz überrascht. Denn zu diesem Zeitpunkt hatten wir unsere Recherche schon abgeschlossen. Und nur wenige Tage später berichteten wir, dass ausgerechnet das Bundeskriminalamt – das in Deutschland als Zentralstelle besondere Rechte und Pflichten beim Kampf gegen Kindesmissbrauch hat – Seehofers Forderung seit Jahren allenfalls teilweise erfüllt.
Fotos und Videos werden meistens bei gewöhnlichen Speicherdiensten abgelegt, die Download-Links in Darknet-Foren geteilt. Doch das BKA meldet diese Links nicht systematisch an diese Speicherdienste, obwohl damit illegales Material, das schweren Kindesmissbrauch dokumentiert, aus dem Netz verschwinden würde.
Wie kann es sein, dass eine Behörde, die dem Bundesinnenministerium untersteht, genau das unterlässt, was der zuständige Minister öffentlich als „unverzichtbar“ bezeichnet?
(Fast) alles ist erlaubt
Die Welt, in der sich die Ermittler:innen des BKA bewegen, ist verstörend. Ein Beispiel: Wer sich im Internet bei einem Online-Dienst registriert, muss in der Regel die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ akzeptieren. Die sind meist so lang und komplex, dass sie niemand liest.
Auf der weltweit größten Plattform im Darknet, auf der sich Pädokriminelle treffen, ist es anders. Hier bestehen die AGB aus nur einem einzigen Satz: Wer ins Forum wolle, solle niemals persönliche Informationen über sich posten. Ansonsten, so ahnt man, ist hier alles erlaubt, was auf immer größeren Anklang stößt: Allein in diesem Forum waren Ende 2021 rund 3,7 Millionen Nutzerkonten registriert, unter dem zweifelhaften Slogan: „For Child Lovers“.
Ermittlungsbehörden lassen die Foren groß werden
Dieses Forum stand im Mittelpunkt unserer Recherchen. Nie zuvor in der Geschichte des Internets hat es eine größere Plattform dieser Art gegeben. Zum Vergleich: Das Forum „Boystown“, das deutsche Behörden im April 2021 abschalten konnten, hatte zum Schluss „nur“ rund 400.000 Nutzer:innenkonten. Man sollte diese Zahlen nicht mit Menschen gleichsetzen, denn viele Pädokriminelle eröffnen mit jedem Login einen neuen Account, den sie danach nie wieder gebrauchen. Dennoch spricht viel dafür, dass es diese Darknet-Foren insbesondere in den vergangenen zwei bis drei Jahren geschafft haben, gewaltige Zuwachsraten zu verzeichnen. Die User:innen der Plattform mit dem Slogan „For Child Lovers“ hatten die dortigen Inhalte zum Zeitpunkt unserer Recherche rund 1,7 Milliarden mal angeklickt, Tendenz stark steigend.
Für den Aufstieg dieser Foren gibt es technische Gründe, zum Beispiel ist das dahinterliegende Tor-Netzwerk in den vergangenen Jahren immer schneller geworden. Vor allem aber – und das ist die zentrale Erkenntnis unserer Recherche – lassen Ermittlungsbehörden aus vielen Ländern, darunter auch das deutsche Bundeskriminalamt, diese Plattformen unfreiwillig immer attraktiver werden, weil es dort immer mehr Inhalte zum Herunterladen gibt – ohne dass die Ermittler:innen einschreiten.
Darknet übernimmt die Vermittlungsrolle
Allein in dem größten Forum „For Child Lovers“ standen unseren datenjournalistischen Analysen zufolge im November über 20 Terabyte – das sind über 20.000 Gigabyte – zum Download. Und diese Menge könnte binnen kürzester Zeit gelöscht werden.
Dies hängt mit der besonderen Architektur dieser pädokriminellen Netzwerke zusammen. Zwar agieren die Betreiber:innen der Pädo-Plattformen im anonymen Darknet, um dort einen digitalen Treffpunkt für pädokriminelle Menschen aufzubauen. Die Datenmengen der illegalen Aufnahmen, die dort von jedem getauscht werden können, sind allerdings zu groß, um auf den Darknet-Plattformen selbst gespeichert werden zu können. Daher wählen die Pädokriminellen stattdessen Speicherdienste im gewöhnlichen Internet, sogenannte One-Click-Filehoster.
Sie legen ihr Material dafür in einen Ordner, den sie als sogenanntes Archiv mit einem Passwort verschlüsseln, und dieses Archiv laden sie beim Filehoster hoch. Aus Sicht des Filehosters wurde also ein verschlüsselter Datenberg hochgeladen. Im Darknet-Forum teilen die Pädokriminellen dann den entsprechenden Download-Link und das dazugehörige Passwort. Die Filehoster ahnen also meist nichts davon, weil mögliche Upload-Filter durch den Passwortschutz nicht greifen.
Selbst müssen sie laut Rechtslage nicht danach suchen. Mehr noch: Es wäre sogar illegal, würden Betreiber:innen eines Filehosters im Internet gezielt nach Fotos und Videos suchen, auf denen Kindesmissbrauch zu sehen ist. Die Filehoster sind also darauf angewiesen, dass sie einen Hinweis erhalten.
97 Prozent der Inhalte liegen im Clearweb
Das Canadian Center for Child Protection (C3P) schätzt, dass nur etwa drei Prozent der Fotos und Videos, die Kindesmissbrauch dokumentieren, im Darknet selbst gehostet werden. 97 Prozent hingegen liegen im Clearweb, also dem Teil des Internets, der mit gewöhnlichen Browsern wie Firefox oder Chrome ansteuerbar ist.
Die kanadische Charity-Organisation C3P unterhält unter anderem eine Hotline, bei der Verdachtsfälle auf Kindesmissbrauch gemeldet werden können. Außerdem sucht die Organisation gezielt nach Missbrauchsdarstellungen und meldet diese an die zuständigen Internetfirmen.
Nach eigener Darstellung ist C3P auch im Darknet aktiv und sucht in Foren nach verlinkten Archiven, die zu Clearweb-Hostern führen. Übernimmt die NGO also den Job, sodass sich Strafverfolgungsbehörden um die Ermittlung der Täter:innen kümmern können?
Deutschen Sicherheitsbehörden ist ihre Arbeit gut bekannt, manche Ermittler:innen sprechen gar vom „kanadischen Ansatz“. Wie es dann sein kann, dass ausgerechnet im größten dieser Darknet-Foren erkennbar niemand systematisch die Inhalte meldet, beantwortet C3P auf Nachfrage ausweichend. Allgemein heißt es:
Wir stimmen mit Ihrer Feststellung überein, dass nicht genug getan wird und dieses Problem weitgehend ignoriert wird. Wie in Ihrem Bericht dargelegt, bringt diese Untätigkeit die Opfer weiterhin in Gefahr und führt zu einem anhaltenden Trauma.
Eine NGO soll das Internet reinigen
Außerdem, so C3P, wolle man alle Inhalte erst entschlüsseln und genau prüfen. Filterhoster müssten darauf vertrauen können, dass nur illegales Material gemeldet würde. Dies koste aber Zeit. „Als relativ kleine Wohltätigkeitsorganisation haben wir nur begrenzte Ressourcen, um die Menge an Medien zu bewältigen, die wir finden“, schreibt C3P.
In der Tat mutet es grotesk an, dass über 30 Jahre nach der Entwicklung des World Wide Web eine einzige Non-Profit-Organisation mit überschaubarem Team und Budget die Aufgabe haben soll, das gesamte Internet von Missbrauchsdarstellungen zu reinigen. C3P, das zwar unabhängig agiert, aber etwa zur Hälfte von überwiegend kanadischen Regierungsgeldern abhängig ist, fordert regelmäßig Internetunternehmen auf, konsequenter gegen die Inhalte auf ihren Servern vorzugehen. Ein Problem der Internetbranche also?
Firmen nehmen über 13 Terabyte aus dem Netz
Anfangs hatten wir noch vermutet, dass die Verantwortung für die Massen an Inhalten, die in den Darknet-Foren verlinkt werden, bei den Filehostern zu suchen ist. Als wir jedoch stichprobenartig einige Links an die Dienste schickten und häufig nach wenigen Minuten die Info erhielten, dass alles entfernt worden sei, begann das Narrativ von den anrüchigen, anonymen One-Click-Hostern zu bröckeln.
Am Ende sammelten wir in einer konzentrierten Aktion automatisiert rund 80.000 funktionierende Links ein, die Pädokriminelle auf einer Plattform gepostet hatten. Dahinter lagen rund 13,55 Terabyte an Daten. Das ist in etwa so viel, als wenn sich ein Mensch ein Jahr lang ein Video anschauen würde, in dem ein Kind missbraucht wird, Tag und Nacht, in HD-Qualität.
Nachdem wir die Links an die Filehoster geschickt hatten, entfernten diese das Material spätestens nach 48 Stunden von ihren Servern. Zuvor standen die Inhalte im Schnitt rund eineinhalb Jahre im Netz. Der älteste Link, den wir gefunden haben, war über sechs Jahre online und führte zu einem Video, auf dem ein Junge misshandelt und vergewaltigt wird.
Einem deutschen Bilder-Hoster schickten wir Links zu rund 100.000 Fotos, die er binnen drei Stunden von seinen Servern holte. Auch diese Fotos schlummerten zuvor teils jahrelang auf seinen Servern, ohne dass er darüber nach eigener Aussage von deutschen Behörden informiert worden war.
Behördliche Statistik mit undurchsichtiger Datengrundlage
Diese Zahlen stehen in enormer Diskrepanz zu dem, was das Bundeskriminalamt jährlich an Inhalten aus dem Netz holt. Seit einem Entschluss des Bundestages aus dem Jahr 2011 ist das BKA gehalten, die illegalen Inhalte möglichst umfassend aus dem Internet löschen zu lassen. Der Ansatz „Löschen statt Sperren“ gilt seither als Alternative zu Netzsperren, die in Anlehnung an die damalige Familienministerin Ursula von der Leyen unter dem Titel „Zensursurla“ heftig diskutiert worden waren, weil Kritiker:innen den Einstieg in eine staatliche Internetzensur befürchteten.
Laut Jahresbericht ging das BKA im Jahr rund 6.800 Hinweisen auf Links nach, hinter denen sich Aufnahmen von Kindesmissbrauch verbargen. Überwiegend gelang es den Strafverfolger:innen demnach, die Links binnen weniger Tage löschen zu lassen. Der Ansatz „Löschen statt Sperren“ gilt angesichts solcher Zahlen auch in der Politik als erfolgreich. Die damalige Justiz- und Familienministerin Christine Lambrecht kommentierte den Jahresbericht des BKA entsprechend:
Die hohen Löschquoten und die vergleichsweise kurzen Bearbeitungszeiten belegen, dass das Konzept ‚Löschen statt Sperren‘ insgesamt wirkungsvoll ist.
Allerdings sind die rund 6.800 Fälle des BKA, die in der offiziellen Statistik auftauchen, nur ein Bruchteil der Massen, die wir in den großen Darknet-Foren fanden. Viele Links werden vom BKA also offenbar erst gar nicht gemeldet. Wieso nicht?
Die Mär vom „Server im Ausland“
Im Zuge der Recherche begegneten wir weltweit keinem einzigen Hoster, der nicht auf unsere Meldungen reagierte. Die Hoster, die am meisten von den Pädokriminellen missbraucht wurden, sitzen in Deutschland, Frankreich, Schweden, Island oder geben ihren Geschäftssitz gar nicht an – kooperiert haben sie jedoch alle.
Überraschend – aber auch äußerst irritierend schnell und einfach. Warum machen das die Strafverfolgungsbehörden nicht? In Gesprächen mit Ermittler:innen hörten wir immer wieder, dass die „Server im Ausland“ ein zentrales Problem seien. Ob dies für andere Rechtsbereiche wie Urheberrechtsverstöße oder Online-Betrug gilt, können wir nicht beurteilen. Bei den verlinkten Inhalten, die in den Darknet-Foren zum Tausch von Kindesmissbrauchsmaterial kursieren, ist der Serverstandort jedoch definitiv kein Hindernis.
Schon 2009 stellte der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages fest, dass das BKA eine „Abuse E-Mail“ an ausländische Dienste schicken könne, um sie über illegale Inhalte zu informieren. Sollte das BKA die ausländischen Hoster nicht direkt informieren können oder wollen, könnten sie im Zweifel ausländische Strafverfolgungsbehörden um Unterstützung bitten.
Täter:innen fassen, Fotos lassen?
Obwohl es also technisch einfach möglich wäre und rechtlich erlaubt (einige Jurist:innen halten es sogar für zwingend), meldet das Bundeskriminalamt den Filehostern die illegalen Inhalte so gut wie nie. Übrigens auch nicht den wenigen deutschen Speicherdiensten.
Besonders frappierend: Auch nachdem das BKA gemeinsam mit der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main im April 2021 das Forum „Boystown“ abgeschaltet hatte, ließ es die dort geteilten Links nicht löschen. Als Folge daraus teilten Pädokriminelle wenige Tage nach dem Takedown schlichtweg die weiterhin funktionierenden Links in einem anderen Forum, sodass viele „Boystown“-Inhalte wieder verfügbar waren.
Für Kinder- und Jugendpsycholog:innen sowie den Deutschen Kinderschutzbund ist das nicht nachvollziehbar. „Fassungslos“ sei man darüber, dass das BKA es offenbar unterlasse, systematisch Bildmaterial aus dem Netz zu löschen, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung als Reaktion auf die Recherche. Dies sei eine „Ohrfeige für Betroffene“:
Dass Bilder ihrer schrecklichen Erlebnisse weiter im Internet abrufbar sind, ist extrem belastend und erschwert die Bewältigung des Erlebten. Manche Betroffenen sprechen von erneutem Missbrauch, sobald jemand das Bildmaterial ihres Missbrauchs ansieht.
Doch auch die aktuelle Bundesregierung verteidigt das Vorgehen der Ermittlungsbehörden. Auf eine schriftliche Frage des Grünen-Abgeordneten Konstantin von Notz antwortete Innen-Staatssekretär Markus Richter im Dezember: „Es müssen prioritär die Inhalte, die für unmittelbar gefahrenabwehrende Maßnahmen sowie für die strafrechtliche Beweisführung benötigt werden, gesichert und ausgewertet werden.“
Es ist ein typisches Argument, das Strafverfolger:innen in der Diskussion bringen: Die Priorität liegt darauf, Täter:innen zu fassen und Beweise für eine Verurteilung zu sammeln. Dadurch könnten im Optimalfall sogar noch Kinder gerettet werden, deren Missbrauch andauert. Dagegen mutet das bloße Löschen von Fotos und Videos, die an anderer Stelle ohnehin wieder hochgeladen werden können, tatsächlich weniger relevant an.
Aber: Ist es wirklich dieses traurige Dilemma, vor dem die Behörden stehen?
Löschen behindert Strafverfolgung nicht, sondern unterstützt sie
Bei genauerer Analyse wird deutlich, dass nichts dagegen spricht, sowohl Täter:innen zu fassen und Kinder zu retten, als auch Inhalte zu melden. Dieses „Entweder Oder“ gibt es in dieser radikalen Form gar nicht. Mehr noch: Es könnten vermutlich sogar Taten verhindert werden, wenn konsequenter gelöscht würde.
Denn mit den vielen Inhalten sind die Foren längst ein sozialer Raum geworden, in dem Pädokriminelle das Gefühl vermittelt bekommen, dass es normal sei, an Kindern sexuelle Handlungen vorzunehmen. Strafverfolger:innen, die in diesem Bereich ermitteln, sagten uns während der Recherchen selbst, dass sie eine Enthemmung feststellten auf diesen Plattformen, sodass möglicherweise mehr Menschen „Lust“ bekommen, Dinge auch im realen Leben probieren zu wollen. Dies bestätigten auch die Kinder- und Jugendpsycholog:innen sowie der Deutsche Kinderschutzbund in ihrer Erklärung.
Dass es aufwändig ist, die Links zu suchen, kann man nicht wirklich behaupten. Wir benötigten rund sechs Stunden mit einem Online-Crawler, einer Art „Suchhund fürs Netz“, um die 80.000 Links zu finden, die zu über 13 Terabyte führten. Tatsächlich waren wir ziemlich überrascht, wie einfach es ging, die Links einzusammeln, da die Pädokriminellen seinerzeit noch überhaupt keine Schutzmaßnahmen gegen automatisierte Downloads im Forum hatten.
Vernichtet Löschen wirklich Beweise?
Auch eine Beweissicherung ist möglich, wenn gelöscht wird. Nichts spricht dagegen, die automatisiert geladenen Links ebenso automatisiert anzuklicken und die verlinkten Inhalte einmalig herunterzuladen. Dann könnten Polizeibeamt:innen die Fotos und Videos zu einem späteren Zeitpunkt sichten, durch das Melden beim Filehoster aber die Verbreitung bereits eindämmen.
Dass so legale Inhalte als „Kollateralschäden“ gemeldet würden (sogenanntes „Overblocking“), ist de facto ausgeschlossen: Diese Foren sind nur dazu da, Kindesmissbrauchsmaterial zu verbreiten, andere Inhalte werden dort nicht geduldet.
Doch was hilft das Löschen, wenn Pädokriminelle das Material ja weiterhin auf ihren Festplatten haben und jederzeit erneut hochladen können? Dieses Argument hörten wir immer wieder.
Es ist nicht völlig falsch, aber nach unseren Recherchen auch nicht ganz so einseitig: Ein Upload dauert bedeutend länger als das Einsammeln eines Links. Die User:innen nutzen für den Upload nämlich meist das langsamere Tor-Netzwerk, um gegenüber dem Clearweb-Filehoster nicht ihre wahre IP-Adresse zu verraten. So verlangsamt sich die Dynamik in den Foren.
Ferner führen die Uploader auch ein normales Leben und sind nicht immer täglich im Forum, um überhaupt zu merken, dass ihre Links gelöscht wurden.
Nutzer:innen „zu Tode nerven“
Unvermutete Bestätigung bekamen wir hier im Übrigen vom Administrator des aktuell größten Forums selbst: Uns war es gelungen, mit ihm in Kontakt zu treten. Er schrieb uns, dass konsequentes Löschen die User:innen „zu Tode nerven“ könne: Wenn man lang genug lösche, könne es passieren, dass die Leute gehen und die Administratoren „den Laden dichtmachten“. Heißt also: Uploader sind genervt, weil ihre Arbeit zerstört wird, und Konsument:innen sind genervt, weil viele Links ins Leere führen.
Würden Inhalte konsequent und dauerhaft gemeldet, können auch Internetfirmen das Material für ein wiederholtes Hochladen sperren. Einige der Filehoster, die derzeit am stärksten von den Pädokriminellen missbraucht werden, haben bereits solche Uploadfilter im Einsatz. Sie produzieren dafür aus gemeldeten Inhalten einen sogenannten Hashwert und legen ihn in eine Datenbank.
Versucht ein:e User:in, eine Datei unverändert mit demselben Hashwert erneut hochzuladen, bricht der Upload sofort ab. Dies funktioniert sogar für die verschlüsselten Archivdateien der Pädokriminellen – allerdings nur, wenn die Filehoster von Behörden einen Hinweis erhalten, welche spezifischen Dateien mit den dazugehörigen Hashwerten illegal sind.
Nicht-Löschen-Lassen vergrößert Zahl der Täter:innen
Natürlich könnten User:innen ihr Material immer wieder bei neuen Filehostern mit anderen Hashwerten hochladen. Wie stark ist dieses Argument aber noch, wenn doch ein Nicht-Löschen-Lassen zweifellos auch dazu führt, dass immer mehr Menschen immer mehr Material auf ihren Festplatten bunkern können, um es dann weiterzuverteilen? Nicht-Löschen verbreitert also die Basis derjenigen, die das Material auf ihren Festplatten haben und sorgt für neue potenzielle Uploader:innen.
Die zuletzt immer größeren Dimensionen dieser Darknet-Foren lassen eine im Grundsatz vielleicht nachvollziehbare Prioritätensetzung des Bundesinnenministeriums und der Strafverfolgungsbehörden zunehmend absurd wirken: Wie klug sind Ressourcen eingesetzt, wenn wie im Fall „Boystown“ nach monatelangen Ermittlungen vier Personen verhaftet werden, aber dann die Inhalte nicht gesichert und aus dem Netz geholt werden? Sodass schon wenige Tage nach der Abschaltung „Boystown“-Inhalte an anderer Stelle wieder gepostet werden und sich tausende User:innen daran bis heute bedienen können?
Es mag eine Zeit gegeben haben, als das genau die passende Strategie gewesen sein mag: Ein Forum abschalten, um mit einem Ermittlungserfolg eine ganze Infrastruktur zu beseitigen. Aber heute wimmelt es nur so von diesen Foren, die alle munter im Clearweb versteckte Inhalte verlinken.
Unsere Recherchen zeigen, dass häufig identische Links zu Filehostern in unterschiedlichen Darknet-Foren geteilt werden. Das heißt im Umkehrschluss, dass ein Löschen bei einem Filehoster den Inhalt gleich für mehrere Darknet-Foren entfernen würde. Im Ergebnis ein effizientes Vorgehen, um strafbare Inhalte aus dem Netz zu bekommen.
Ampel-Koalition will BKA stärken
Dass das Bundeskriminalamt genau dies offenbar strukturell unterlässt, dürfte Horst Seehofer schlichtweg nicht gewusst haben, als er auf der BKA-Herbsttagung so vehement betonte, dass das Löschen der Aufnahmen „unverzichtbar“ sei. Die Ampelkoalition hat im Koalitionsvertrag angekündigt: „Im Kampf gegen Kindesmissbrauch stärken wir das Bundeskriminalamt personell.“
Es ist nun eine politische Frage, wie Seehofers Nachfolgerin Nancy Faeser (SPD) diese Mittel im BKA verteilen wird. Wenn sie das „Löschen von Missbrauchsdarstellungen“ als essenziellen Bestandteil im Kampf gegen Kindesmissbrauch ernst nimmt, dann könnte sie hier mit verhältnismäßig wenig Geld und Personal viel bewirken.
Robert Bongen arbeitet beim Norddeutschen Rundfunk und ist Redakteur beim ARD-Politikmagazin Panorama.
Daniel Moßbrucker arbeitet als Journalist zu den Themen Überwachung, Datenschutz und Internetregulierung. Außerdem ist er Trainer für digitale Sicherheit und Darknet-Recherchen.