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Gestern — 16. August 2026Haupt-Feeds

Einheitliche EU-Regeln: Wie weit ist Deutschland beim digitalen Gewaltschutz?

10. August 2026 um 17:00

Noch zehn Monate Zeit bleiben der Bundesregierung, um Frauen besser vor Gewalt zu schützen. EU-Vorgaben verlangen Mindeststandards, auch im Digitalen. Inzwischen sind neue Tatbestände auf dem Weg, doch in anderen Punkten plant die Koalition bisher wenig.

Mensch im roten Blazer am Bundestagspult
Die Pläne der Bundesregierung zum Schutz vor Gewalt: Im Strafrecht klar, der Rest etwas schwammig. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / photothek

Im Frühjahr 2024 geschah in Brüssel ein kleiner menschenrechtlicher Wumms. Die EU-Mitgliedstaaten haben sich erstmals auf gemeinsame Regeln zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt geeinigt. Zwar waren Vergewaltigungen am Ende nicht Teil der Richtlinie – für Feminist*innen eine Enttäuschung. Doch immerhin schrieb das Regelwerk den Staaten jetzt einheitlich vor, nicht nur Zwangsverheiratungen und Stalking unter Strafe zu stellen, sondern auch Gewalt im Digitalen.

Künftig sollen Cyberstalking, Belästigung und das Weiterleiten von intimen Bildern ohne Einverständnis im Strafrecht verankert werden. Die Frist für die Umsetzung dieser Richtlinie endet am 14. Juni 2027. Somit bleiben der Bundesregierung noch rund zehn Monate, um umzusetzen, worauf sich Europaparlament und Rat geeinigt haben.

Eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken zeigt jetzt: Während einiges bereits auf dem Weg ist, sieht die Regierung an anderen Stellen gar keinen Handlungsbedarf oder die Verantwortung bei den Bundesländern.

Bildbasierte Gewalt: Was Hubigs Gesetzentwurf vorsieht


Die Richtlinie verpflichtet Staaten etwa dazu, bildbasierte Gewalt einheitlich unter Strafe zu stellen. Ein intimes Bild, das jemand ohne Einverständnis im Netz oder in einer Chatgruppe teilt, oder ein sexualisierter Deepfake mit dem eigenen Gesicht – das ist in Deutschland bislang nur auf Umwegen strafbar. So etwa als Nachstellung, Beleidigung oder Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild.

Das soll sich mit einem Gesetzentwurf ändern, den Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) im Frühjahr vorgestellt hat. Das Gesetz gegen digitale Gewalt sieht zwei Säulen vor. Die eine soll Betroffenen helfen, ihre Rechte auf zivilrechtlichem Weg durchzusetzen – also selbst zu klagen. Die andere Säule betrifft das Strafrecht und sieht dort mehrere neue Tatbestände vor.

So soll etwa strafbar werden, intime Aufnahmen einer Person ohne deren Zustimmung zu erstellen und zu verbreiten. Mit bis zu zwei Jahren Haftstrafe muss rechnen, „wer unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder einer dritten Person zugänglich macht, die eine sexuelle Handlung einer anderen Person abbildet“ oder „die unbekleideten Genitalien, das unbekleidete Gesäß oder die unbekleidete weibliche Brust einer anderen Person abbildet“, heißt es dazu im Entwurf.

Das gilt auch dann, wenn diese Bilder oder Videos nicht echt sind, sondern mit Hilfe von KI-Generatoren erstellt, also Deepfakes.

Auf Nachfrage der Linken zum Zeitplan will die Bundesregierung sich nicht festlegen. Sollte der Entwurf jedoch im Herbst im Bundestag debattiert und noch im kommenden Jahr verabschiedet werden, wären diese Punkte aus der EU-Richtlinie umgesetzt. Der Schutz in Deutschland würde sogar über die europäischen Standards hinausgehen, denn der Entwurf sieht derzeit vor, schon die Erstellung solchen Materials unter Strafe zu stellen, etwa den Prompt in einem Online-Generator. Die EU-Richtlinie setzt erst bei der Verbreitung an.

Keine neuen Regeln zum Schutz vor Belästigung


Strafbar soll laut Hubigs Plänen auch werden, andere heimlich mit einem GPS-Tracker oder anderen vergleichbaren Ortungstechnologien zu verfolgen. Das soll in den bereits existierenden Nachstellungsparagrafen eingehen, wo bereits der Einsatz von heimlichen Überwachungsapps auf dem Handy strafverschärfend wirkt.

Auch damit setzt die Regierung ein Stück der EU-Richtlinie um, die Mitgliedstaaten verpflichtet, die „wiederholte oder ständige Überwachung einer Person mittels Informations- und Kommunikationstechnologie” unter Strafe zu stellen.

An anderen Punkten sieht die Regierung aber offenbar keinen Handlungsbedarf. Die Linke weist in ihrer Anfrage auf diese Stellen hin.

So schreibt das EU-Regelwerk Staaten auch vor, Cyberbelästigung unter Strafe zu stellen, etwa das unaufgeforderte Zusenden sexuell expliziter Bilder oder koordinierte Kampagnen. In Deutschland ist das Zusenden solchen Materials an eine erwachsene Person kein eigener Straftatbestand und wird auch nicht als Verstoß gegen die sexuelle Selbstbestimmung behandelt.

Es steht allerdings als „Verbreitung pornografischer Inhalte“ unter Strafe. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf diesen Umstand und hält das für ausreichend. „Es ist anerkannt, dass die Pornographiedelikte neben ihrer primären Schutzrichtung, dem Kinder- und Jugendschutz, auch die sexuelle Selbstbestimmung der Personen schützen, die pornographische Inhalte empfangen.“

Außerdem soll die öffentliche Aufstachelung zu Gewalt oder Hass aus Gründen des Geschlechts in der EU künftig unter Strafe stehen. Der Volkverhetzungsparagraf nennt diese Kategorie aber bisher nicht. Hierzu ist im aktuellen Gesetzentwurf auch nichts vorgesehen.

Vorbeugen, Unterstützen und Zahlen erfassen


Die EU-Richtlinie betrachtet Gewalt als gesellschaftliches Problem. Neben dem Strafrecht geht es darin auch um Hilfsangebote für Betroffene und Maßnahmen zur Prävention, etwa an Schulen oder in der Arbeit mit Täter*innen. Auf die Nachfrage, was in diesen Bereichen geplant sei, verweist die Bundesregierung auf das Gewalthilfegesetz. Es wurde bereits Anfang 2025 verabschiedet und sieht auch ein Recht auf Beratung in Fällen digitaler Gewalt vor, allerdings erst ab 2032. Die Zuständigkeit für die Umsetzung liegt bei den Bundesländern.

Außerdem erarbeite das Bundesfamilienministerium derzeit ein Maßnahmenpaket zur Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt, „insbesondere in den Bereichen Schule und Bildung, Täterarbeit, sozialraumbezogene Prävention und digitale Gewalt“. Dazu seien Modellprojekte geplant.

Das EU-Regelwerk schreibt den Staaten auch vor, systematisch Daten zu geschlechtsspezifischer Gewalt zu sammeln, aufgeschlüsselt nach einzelnen Merkmalen. In Deutschland herrschte hier lange Unkenntnis. Die polizeiliche Kriminalstatistik erfasst nur angezeigte Taten. Wie häufig bestimmte Taten tatsächlich vorkommen, ließ sich damit nicht sagen.

Diese Lücke sollte eine Dunkelfeldstudie schließen, die das Bundeskriminalamt gemeinsam mit der Regierung Anfang des Jahres vorstellte. Für die Lebenssituationsbefragung (LeSuBiA = Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag) befragte das BKA eine repräsentative Stichprobe der Bevölkerung zu ihrer Gewalterfahrung, auch im Netz. Die Linke kritisiert jedoch, dass die Daten zu wenig aussagekräftig seien, da sie verschiedene Gewaltformen in einer Kategorie vermengen.


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Aufrüstung der Geheimdienste: Innenministerium lässt Datenkäufe in der Grauzone

17. Juli 2026 um 10:41

Die Bundesregierung verrät nicht, ob deutsche Geheimdienste bei Databrokern Daten aus der Werbeindustrie kaufen. Vieles spricht dafür, doch auch die neue Geheimdienst-Reform soll keine klare Rechtsgrundlage schaffen. Kritiker:innen wie die Bundesdatenschutzbeauftragte haben verfassungsrechtliche Bedenken.

Ein Mensch mit Brille und blauer Krawatte in blauem Anzug vor einem blauen Hintergrund
Innenminister Alexander Dobrindt will Datenkäufe durch Geheimdienste offenbar nicht strenger kontrollieren. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Das Haus von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat gerade einen Entwurf für eine tiefgreifende Geheimdienstreform vorgelegt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst sollen weitreichende neue Befugnisse bekommen und auch technisch aufrüsten, etwa bei staatlichem Hacking, KI und Videoüberwachung.

Nach einer anderen Form der Überwachung sucht man im Gesetzestext jedoch vergeblich: Die Überwachung mit kommerziell gehandelten Daten. Insbesondere Daten, die angeblich nur für Werbezwecke gesammelt werden, sind inzwischen zur Handelsware geworden. Databroker haben beispielsweise metergenaue Standortdaten von Smartphones im Angebot. Auch Informationen zu Vorlieben von Personen oder ihrem Online-Verhalten lassen sich erwerben.

Der Fachbegriff für Überwachung auf Grundlage von Werbedaten ist ADINT. Der Begriff steht für Advertising-Based Intelligence, also werbebasierte Aufklärung, und taucht lediglich in der Begründung für das neue BND-Gesetz auf. Expert*innen sehen darin den Hinweis, dass deutsche Dienste durchaus ADINT nutzen könnten – allerdings ohne saubere Rechtsgrundlage.

Staatliche Überwachung mit kommerziellen Daten


Recherchen von netzpolitik.org und dem Bayerischen Rundfunk zeigen seit 2024, dass sich mit Standortdaten aus der Werbeindustrie auch hochrangige Beamte der Bundesregierung und der EU-Kommission, NATO-Militärstützpunkte und sogar Mitarbeitende von Geheimdiensten ausspionieren lassen.

Seit Längerem ist bekannt, dass US-Behörden wie das FBI oder die Abschiebe-Miliz ICE ADINT einsetzen. Zuletzt hatten Recherchen aufgedeckt, dass auch die ungarische und die österreichische Regierung Produkte eines ADINT-Dienstleisters erworben haben. Die Bundesregierung hatte Fragen von Journalist:innen dazu in der Vergangenheit nicht beantwortet.

Strittig ist, ob die Nutzung von ADINT-Daten durch deutsche Geheimdienste legal wäre. Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages weckte daran Zweifel. Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider und andere Expert:innen hatten wiederholt betont, dass es dafür eine ausdrückliche Grundlage im Gesetz brauche. Staatliche Stellen könnten sich nicht auf allgemeine Generalklauseln stützen, die es ihnen erlauben, Daten zu erheben.

Eingeständnis durch die Hintertür?


Eine klare Regelung für Datenkäufe konnte auch die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) im neuen Gesetzentwurf nicht finden. Behördensprecher Karsten Füllhaase erklärt auf Anfrage von netzpolitik.org:

Der aktuelle Gesetzesentwurf enthält weder für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) noch für den Bundesnachrichtendienst (BND) eine explizite Rechtsgrundlage für den Ankauf und die Nutzung kommerzieller Daten, insbesondere von Werbedatenbanken. Die Bundesregierung stützt bereits nach der aktuell geltenden Rechtslage den Datenkauf auf die Generalklauseln nach § 8 Bundesverfassungsschutzgesetz bzw. § 5 BND-Gesetz. Diese Normen werden durch den vorgelegten Gesetzentwurf nur unwesentlich geändert.


Dennoch taucht das Wort „ADINT“ im Gesetzentwurf auf, und zwar in den Erläuterungen zu Paragraf 88 des neuen BND-Gesetzes. Dort geht es darum, unter welchen Bedingungen der deutsche Auslandsgeheimdienst Daten an andere Stellen weitergeben darf. Zitat: „Unter diese Norm fällt auch die Übermittlung von angekauften Datensammlungen z.B. von umfänglichen Werbedaten (sog. ADINT-Daten), oder von im Internet verfügbaren Datenleaks.“

Solche Daten können dem Entwurf zufolge auch automatisiert und in Gänze an andere übermittelt werden. Die Vermutung liegt nahe: Darf der BND solche Daten weitergeben, dann geht die Bundesregierung offenbar auch davon aus, dass er sie haben kann – und möglicherweise auch erwerben.

Auch an anderen Stellen taucht Ankauf von Daten in der Begründung des Gesetzes auf. „Damit wird deutlich, dass es sich um einen üblichen modus operandi des BND handelt“, schlussfolgert der Jurist Peter Schantz. Der ehemalige Ministerialdirektor im Bundesjustizministerium hat eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf verfasst und kritisiert darin das Fehlen einer gesetzlichen Regelung. Für notwendig hält er sie unter anderem deshalb, weil Dienste auch sensible Daten kaufen könnten.

Bundesdatenschutzbeauftragte kritisiert Entwurf


„Hätte der Staat diese Daten auch selbst erheben dürfen?“ Diese Frage nach dem sogenannten “hypothetischen Ersatzeingriff“ müsse sich der Gesetzgeber stellen, so Schantz. Dabei müsse berücksichtigt werden, ob die Verkäufer die Daten selbst überhaupt rechtmäßig verarbeiten.

Im Fall von Werbedaten bezweifeln viele Fachleute – von Datenschutzbehörden über Jurist*innen bis hin zum Verbraucherschutzministerium –, dass deren Verarbeitung und Verkauf durch Databroker legal ist. Ursprünglich wurden die Daten in der Regel für Werbezwecke erhoben, nicht für Datenhandel oder Überwachung; die Einwilligung der Betroffenen kann allein deshalb nicht wirksam sein.

Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte ist der Auffassung, „dass die Nutzung kommerzieller Werbedaten einer inhaltlich bestimmten und normenklaren gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage bedarf“, erklärt deren Sprecher. Er weist auf das „potentiell sehr hohe Eingriffsgewicht“ der Überwachung mit Werbedaten hin. Das erfordere nach Auffassung der BfDI „verfassungsrechtlich neben erhöhten Anforderungen an Zweckbindung und Dokumentation auch ausreichende Kontrollmechanismen“. Schließlich würden die Maßnahmen heimlich erfolgen und betroffenen Menschen wäre eine nachträgliche Rechtsverfolgung kaum möglich. Der vorgelegte Gesetzentwurf erfülle diese Anforderungen nicht.

Ähnlich argumentiert Jurist Schantz: Kontrolle und Rechtsschutz müssten gewährleistet sein. Ihm zufolge müsse einbezogen werden, welcher Personenkreis betroffen ist, schließlich enthalten Pakete von Databrokern oft Daten über Millionen Menschen. Es drohe „die Umgehung der gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Eingriffsvoraussetzungen, die an die staatliche Datenerhebung zu stellen wären“, warnt er.

In Großbritannien werden Datenkäufe kontrolliert


Politikwissenschaftler Thorsten Wetzling von der Stiftung Interface kritisiert den Gesetzentwurf mit Blick auf ADINT ebenso als unzureichend. Er und sein Co-Autor Corbinian Ruckerbauer gehörten zu den ersten, die in Deutschland den Blick auf die „Informationsbeschaffung mit der Kreditkarte“ gelenkt haben.

„Die Regierung pocht weiterhin auf größtmögliche Beinfreiheit bei ihren Datenkäufen“, kommentiert Wetzling heute. Andere Länder würden das anders handhaben. Ein Beispiel sei das Vereinigte Königreich, „wo zumindest ein Genehmigungsverfahren unter Beteiligung der unabhängigen Rechtskontrolle erforderlich wird, wenn ein Nachrichtendienst dort gekaufte Daten in seine eigenen IT-Systeme einverleiben will.“

In Deutschland hingegen sei bisher nicht geplant, dass der Unabhängige Kontrollrat auch bei der kommerziellen Datenbeschaffung tätig wird. Die Bundesbehörde soll bei der Kontrolle der Geheimdienste künftig grundsätzlich wichtiger werden – aber nicht im Bereich ADINT. Wetzling zufolge müsste der Kontrollrat eigentlich Verträge mit privaten Dienstleistern vor Kaufentscheidungen sichten dürfen oder die Nutzung gekaufter Daten in den Systemen des BND genehmigen.

Der Staat müsse nachrichtendienstliche Datenkäufe stärker begrenzen und wirksamer kontrollieren, sagt der Forscher. Dafür sprächen „gewichtige Argumente des Grundrechtsschutzes, aber auch der nationalen Sicherheit“, so Wetzling mit Blick auf das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages. Sie hätten hervorgehoben, dass „beim Ankauf von Daten aus Werbedatenbanken eine besondere Gefahr von Eingriffen in den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung“ besteht und das „Erfordernis ausdrücklicher gesetzlicher Schutzvorkehrungen“ ins Spiel gebracht.

Keine harmlosen Daten


Kritik haben die Fachleute an einem weiteren Aspekt: In der Begründung für das Gesetz stellt das Innenministerium ADINT in Zusammenhang mit „allgemein zugänglichen Quellen“. Forscher Wetzling und Jurist Schantz finden das nicht überzeugend.

„Offenbar werden die Daten als wenig sensibel eingestuft, weil fälschlich angenommen wird, sie seien allgemein zugänglich“, schreibt Jurist Schantz in seiner Stellungnahme. Dies sei erstens nicht zutreffend, weil sie zwar käuflich seien, aber nicht frei abrufbar. Zweitens seien auch allgemein zugängliche Daten nicht per se schutzlos.

„Unverfroren“ findet das Thorsten Wetzling von Interface. Einerseits gebe es „den millionenfachen Ankauf von Datensätzen mit erstaunlich granularen personenbezogenen Daten“, andererseits offen zugängliche Infos wie Presseveröffentlichungen. Die Bundesregierung setze das gleich. ADINT stelle jedoch einen grundlegenden Paradigmenwechsel in der nachrichtendienstlichen Informationsbeschaffung dar. Dass dieser „verzwergt“, also kleingeredet werden soll, ist Wetzling zufolge „nicht vertrauensfördernd“.


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Online-Tracking: Deutschland und Google wollen Cookie-Banner retten

24. Juni 2026 um 16:40

Mit dem „Digitalen Omnibus“ will die EU nach der KI-Verordnung auch den Datenschutz schleifen. Das Gesetzespaket enthält einen einzigen Vorschlag, der nicht primär Unternehmen, sondern auch Nutzer:innen das Leben erleichtern soll. Er könnte das europäische Internet von Cookie-Bannern befreien, doch nach intensiver Lobby-Arbeit will der Rat den Artikel nun streichen.

Collage aus Google-Cookie-Banner und Keksen
Ob man Cookies jemals loswird? – : Banner: Screenshot google.de, Kekse: James Trenda

Das Cookie-Banner ist wohl eines der hartnäckigsten Ärgernisse des Internets. Weil Nutzer:innen ohne ihr Einverständnis nicht getrackt werden dürfen, bombardieren Websites und Werbefirmen sie mit den Einwilligungsanfragen. Oft sind diese manipulativ gestaltet und häufig werden sie weggeklickt. Echte Selbstbestimmung für Nutzer:innen ist so nicht möglich. Die EU-Kommission hat deshalb einen Vorschlag gemacht, der die Banner weitgehend abschaffen könnte.

Im Rahmen des Digital-Omnibus-Gesetzespakets sollen Diensteanbieter nach dem Willen der Kommission verpflichtet werden, automatische Signale zu Tracking-Präferenzen zu beachten. Solche Signale könnten Nutzer:innen etwa über ihren Browser senden. Dagegen wenden sich seit längerem nicht nur Lobby-Organisationen der Tracking-Wirtschaft, sondern auch mehrere Länder wie Deutschland und Frankreich.

Ein kürzlich von Politco geleaktes Dokument aus dem Rat der EU-Mitgliedstaaten zeigt: Die Gegenwehr war erfolgreich. Der jüngste Kompromissvorschlag der zypriotischen Ratspräsidentschaft sieht eine vollständige Streichung des von der Kommission vorgeschlagenen Artikel 88b vor, in dem die Cookie-Revolution stattfinden sollte.

„Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Die EU-Kommission will endlich die Cookie-Banner abschaffen, aber Google und einige EU-Mitgliedsstaaten wollen sie nun unbedingt behalten“, kommentiert Datenschutz-Aktivist Max Schrems von der Organisation noyb den Vorgang. „Jahrzehntelang wurde sich über EU-Bürokratie beschwert, aber in Wirklichkeit fürchtet sich die Tracking-Industrie dermaßen vor einer Möglichkeit, dass Verbraucher:innen einfach ‚Nein’ sagen können, dass nach etwas Lobbying alle umfallen.“

So könnte eine Zukunft ohne Cookie-Banner aussehen



Die Idee der EU-Kommission ist schnell erklärt: Einwilligungen oder Ablehnungen zum Online-Tracking sollen künftig nicht mehr über individuell gestaltete Banner auf den jeweiligen Websites abgegeben werden, sondern standardisiert und automatisiert durch maschinenlesbare Signale, die sogenannten Privacy Signals.

Praktisch hieße das etwa, dass Nutzer:innen ihre Präferenzen über Einstellungen im Browser, im Betriebssystem oder über spezialisierte Programme, sogenannte Einwilligungs-Agenten, festlegen könnten. Betreiber:innen von Websites und Werbefirmen müssten diese Signale laut Entwurf der Kommission „respektieren“. Sie dürften sie also nicht mehr ständig erneut nach Einwilligungen fragen. Ausnahmen sollen für journalistische Medien gelten, deren Werbefinanzierung man aufgrund ihrer Bedeutung für die Demokratie nicht gefährden wolle.

Die Idee hinter den Privacy Signals ist nicht neu, schon vor mehr als 15 Jahren implementierten einige Browser den „Do Not Track“-Standard. Mit dessen Hilfe konnten Nutzer:innen über einen einzigen Klick signalisieren, dass sie nicht getrackt werden wollen. Die Werbeindustrie ignorierte den Standard jedoch. Versuche des Europäischen Parlaments, Ende der 2010er-Jahre im Rahmen der ePrivacy-Reform ein ähnliches Signal verbindlich einzuführen, scheiterten am massiven Widerstand der Industrie.

In Deutschland schuf deshalb zuletzt die Ampel-Regierung einen rechtlichen Rahmen für „Dienste zur Einwilligungsverwaltung“, mit denen Nutzer:innen ihre Zustimmung oder Ablehnung für einzelne Websites managen können. Im letzten Moment verließ Digitalminister Volker Wissing jedoch der Mut und sein Ministerium sorgte mit einer Verordnung dafür, dass die Signale der Einwilligungsmanager nicht bindend sind, sondern von Trackern ignoriert werden können. Bislang hat die Bundesdatenschutzbeauftragte einen einzigen Einwilligungs-Manager zertifiziert.

Zuspruch aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft



Die EU-Kommission entschied sich bei ihrem Vorschlag für den neuen Artikel 88b für einen Mittelweg: Eine pauschale Ablehnung jeglichen Trackings ist nicht vorgesehen, stattdessen ein Management für jede einzelne Website. Dafür sollten die Signale verbindlich sein, die Tracking-Industrie hätte sie – mit der Ausnahme bei journalistischen Medien – nicht weiter ignorieren dürfen.

Dieser Ansatz stieß auf breite Zustimmung in Forschung und Zivilgesellschaft. Anfang Juni veröffentlichten zahlreiche Wissenschaftler:innen von europäischen Universitäten einen offenen Brief, in dem sie die Notwendigkeit einer derartigen Regelung betonten. „Das derzeitige Einwilligungssystem der EU versagt in demokratischer, sozialer und marktwirtschaftlicher Hinsicht – und es versagt beim Schutz genau jener Menschen, denen es eigentlich dienen sollte“, heißt es darin.

Artikel 88b biete „eine einmalige Chance“. Er könne das digitale Ökosystem der EU „von endlosen Pop-ups hin zu einer interoperablen, maschinenlesbaren Rechteinfrastruktur verändern, die einfach und reibungslos funktioniert“. Die Implementierung von Privacy Signals sei nicht nur technisch machbar, sondern passe auch gut zum Ansatz der EU, die seit Jahrzehnten Gelder für die Forschung an Privatsphäre-schützenden Technologien bereitgestellt.

Der Vorschlag könne zudem nicht nur Nutzer:innen das Leben leichter machen, sondern könne auch Unternehmen erleichtern, sich an geltendes Recht zu halten. Allerdings schlugen die Wissenschaftler:innen mehrere Nachbesserungen vor, damit die Regelung die erwünschte Wirkung erziele.

Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte mehrere Vorschläge unterbreitet, wie der neue Ansatz wirksamer werden könne. Anbieter sollten etwa die Signale nicht nur „respektieren“, sondern auch umsetzen müssten.

Mitgliedstaaten kritisieren fehlende Folgenabschätzung



„Artikel 88b im Digital-Omnibus könnte die kaputte Einwilligungspraxis im Datenschutz reparieren“, findet auch Jan-David Franke von Wikimedia Deutschland im Gespräch mit netzpolitik.org. Wo Cookie-Banner Verantwortung auf einzelne Nutzende abwälzen würden, würde ein verbindliches Privacy Signal sie wieder dort verorten, wo sie hingehört: bei den Unternehmen, die mehr als das Nötige an Daten wollten. Franke warnt: „Wer das aus dem Digital-Omnibus streicht, baut nicht Bürokratie ab, sondern schwächt das Vertrauen in europäischen Datenschutz insgesamt.“

Doch genau danach sieht es gerade aus. Seit Monaten berät der Rat der Mitgliedstaaten über seine Position zum Daten-Omnibus und die Cookie-Regelung ist einer der umstrittenen Punkte. Mächtige Länder wie Deutschland, Frankreich und Polen haben sich immer wieder vehement gegen die Privacy Signals ausgesprochen. Dabei führten sie Ratsdokumenten zufolge mögliche negative Konsequenzen für die europäische Wirtschaft ins Feld. Die EU-Kommission habe die Maßnahme ohne Folgenabschätzung vorgeschlagen, das sei problematisch.

Mit ihrem Drängen haben die Staaten offenbar Erfolg: Der jüngste Kompromissvorschlag der zypriotischen Ratspräsidentschaft sieht eine vollständige Streichung von Artikel 88b vor. Die Initiative für Privacy Signals wäre damit einmal mehr Geschichte – jedenfalls dann, wenn sich der Rat bei den anstehenden Verhandlungen mit dem EU-Parlament und der Kommission durchsetzen würde. Bereits am Freitag könnte der Rat seine Position beschließen.

Kritik an Verhalten der Bundesregierung



Daran gibt es scharfe Kritik aus der Zivilgesellschaft. „Die Bundesregierung betreibt in Brüssel offenbar gezielte Interessenvertretung zugunsten der Adtech- und Verlagsindustrie und auf Kosten der Verbraucher:innen“, schreibt auf Anfrage etwa Florian Glatzner vom Verbraucherzentrale Bundesverband. „Ausgerechnet die Regelung, die Nutzer:innen endlich eine einfachere Kontrolle über Tracking und Profilbildung ermöglichen würde, soll gestrichen werden.“

Besonders sauer stößt dem Verbraucherschützer die Begründung der Bundesregierung auf, mit der sie sich gegen Artikel 88b ausgesprochen hat: eine fehlende Folgenabschätzung für digitale Geschäftsmodelle. Gleichzeitig fordere sie bei anderen, deutlich weiterreichenden Änderungsvorschlägen wie einer Neudefinition personenbezogener Daten keine Folgenabschätzung. Das wirke wenig konsistent, so Glatzner. „Vielmehr entsteht der Eindruck, dass hier ein Vorwand genutzt wird, um die einzige verbraucherfreundliche Maßnahme im gesamten Paket zu verhindern.“

Auch Max Schrems von noyb hält nicht mit Kritik hinter dem Berg: Cookie-Banner seien keine Erfindung des Datenschutzes, sondern der Tracking-Industrie, denn ohne Einwilligung gebe es kein Online-Schnüffeln. „Jetzt hat man Angst, dass eine einfachere Möglichkeit, ‚Ja’ oder ‚Nein’ zu sagen, Umsatzeinbußen bei Google und Co zur Folge hat.“ Daher lobbyiere die Tracking-Industrie, „was das Zeug hält“, um das Cookie-Banner zu behalten.

Google warnte vor Folgen



Besonders einflussreich war offensichtlich ein Lobby-Papier von Google, das unter der Überschrift „Verschwunden mit einem Klick“ vor drastischen Folgen der Privacy-Signal-Lösung für die Online-Wirtschaft warnte. Ausgehend von der Erkenntnis, dass deutlich weniger Menschen ihre Zustimmung zum Tracking geben, wenn sie einfache Einstellungsmöglichkeiten haben, zeichnete der US-Konzern das Bild von einer Regelung, die Europa mindestens 40 bis 50 Milliarden Euro kosten würde.

Dies nicht etwa, weil weniger Geld für Werbung ausgegeben würde, sondern weil die Werbung ohne Tracking-Cookies weniger effizient sei und deshalb weniger Umsatz für die Werbekunden generieren würde. Mal abgesehen davon, dass dies eine hochgradig spekulative Schätzung ist, dürfte das Unternehmen dabei vor allem sein eigenes Geschäftsinteresse im Blick haben: Google ist der größte Werbekonzern der Welt. 132 Milliarden Dollar Gewinn machte er in 2025, so viel wie kein US-Unternehmen je zuvor, den Großteil davon mit Werbung.

Unterstützung erhielten Googles Lobbyist:innen erneut von Verbänden der Deutschen Digitalwirtschaft wie Bitkom und dem Bundesverband Digitalwirtschaft (BVDW). Auch deutsche Handels- und Werbeorganisationen wie der Deutsche Handelsverband, der E‑Commerce-Verband oder der Markenverband unterzeichneten einen offenen Brief des BVDW und sprachen sich mit drastischen Worten gegen die Regelung aus.

Zum wiederholten Male stellten sich im Kampf gegen Datenschutz und für Tracking auch deutsche Medienverbände an die Seite von Google, namentlich der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger sowie der Medienverband der freien Presse.

Deutsche Datenschutz-Forscher:innen haben den Aussagen der Werbe-Industrie in einem offenen Brief an die Bundesregierung vehement widersprochen. Es sei nicht haltbar, dass die Einführung von Privacy Signals automatisch zu wirtschaftlichen Verlusten führe. Vielmehr könne Artikel 88b dazu führen, dass Nutzer:innen mehr Informationen hätten und sie deshalb sowohl Risiken als auch Vorteile besser einschätzen können. Die Einwilligungsrate könne für vertrauensvolle Dienste dadurch sogar steigen.

Der digitale Omnibus als „Geschenk an Big Tech“



Bereits an diesem Freitag könnte der Rat seine Position zum Daten-Omnibus beschließen. Dabei steht noch bei mehreren kritischen Punkten eine Einigung aus. So hat die EU-Kommission beispielsweise vorgeschlagen, klarzustellen, dass Unternehmen personenbezogene Daten ohne Einwilligung der Betroffenen für das Training von KI-Modellen nutzen dürfen. Zudem sollen pseudonymisierte Daten unter Umständen von der DSGVO ausgenommen werden.

Beides hatte – anders als der Vorschlag zu Privacy Signals – massive Kritik von Datenschutzbehörden und Zivilgesellschaft ausgelöst. Die EU-Kommission betont, sie wolle mit dem Omnibus-Paket lediglich ihre Digitalgesetzgebung harmonisieren und vereinfachen. Kritiker:innen sprechen von einer De-Regulierungsagenda und einem Angriff auf Grundrechte.

Dass sie den digitalen Omnibus insgesamt als problematisches Vorhaben sehen, zeigte gestern erneut eine Veranstaltung von Digital-Rights- und Verbraucherschutz-Organisationen in Brüssel und Berlin. „Der Schutz von Grundrechten durch bestehende EU-Digitalgesetze muss jetzt verteidigt und durchgesetzt werden, statt sie auszuhöhlen“, sagte etwa Konstantin Macher von der Digitalen Gesellschaft. „Wir fordern, dass die EU-Kommission für die Menschen in der EU kämpft und nicht für die Interessen von US-amerikanischen Big-Tech-Unternehmen.“

Nach Analysen von Anti-Lobby-Organisationen stammen zahlreiche Vorschläge im Omnibus von dem Wunschzettel der großen US-Tech-Konzerne. Von „Vereinfachung” und „Bürokratieabbau” zu sprechen, lenke deshalb von der Realität ab, so Macher. „In Wirklichkeit erleben wir gerade den bislang größten Rückbau von Digitalrechten in der EU. Dieses Geschenk an Big-Tech-Unternehmen ist gleichzeitig ein Einknicken vor dem Druck der US-Regierung.“


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Databroker Files: Handy-Daten exponieren Begleiter von Emmanuel Macron

10. Dezember 2025 um 06:00

Databroker verhökern die Standortdaten von Millionen Menschen in Frankreich. Neue Recherchen zeigen: Mit den angeblich nur zu Werbezwecken erhobenen Daten lässt sich dort sogar Personal von Geheimdiensten und Militär ausspionieren – inklusive Entourage des französischen Präsidenten.

Diese Recherche entstand in Kooperation mit folgenden Medien: Le Monde (Frankreich), L’Echo (Belgien), Bayerischer Rundfunk. Sie ist Teil der „Databroker Files“.


Ein Name der Person steht nicht im Datensatz. Stattdessen steht dort ein Pseudonym. Eine Kette aus Ziffern und Buchstaben, fast als wäre man einmal mit dem Kopf über die Tastatur gerollt. Und mit diesem Pseudonym versehen sind Hunderte exakte Geo-Koordinaten in Frankreich. Legt man die Geo-Koordinaten auf eine Karte, wird sichtbar, wo die Person überall unterwegs war.

Das Bewegungsprofil verrät mehr, als es ein bloßer Name getan hätte.

So lässt sich etwa ablesen, dass die Person Zugang zum Élysée-Palast hat, dem Amtssitz des französischen Präsidenten. Sie war demnach auch in La Lanterne, einem Jagdschloss in Versailles, wo der derzeitige Amtsinhaber Emmanuel Macron gerne das Wochenende verbringt. Weitere Besuche der Person waren auf dem Militärflugplatz Villacoublay, wo Dienstreisen des Präsidenten mit dem Flugzeug beginnen und enden. Besucht hat die Person auch einen Stützpunkt der Republikanischen Garde, also jenem Polizeiverband, der unter anderem den Präsidenten bewacht.

Sogar eine private Wohnadresse lässt sich in den Daten erkennen. Hier häufen sich die Handy-Ortungen. Ab jetzt ist es leicht, die Person zu identifizieren. Es genügt ein Besuch vor Ort. Und voilà: Auf dem Briefkasten steht der Name eines Menschen, der einer simplen Online-Recherche zufolge für die französische Gendarmerie arbeitet. Ein weiteres online verfügbares Dokument bekräftigt die Verbindung zu Macron.

Um die Identität der Person zu schützen, gehen wir nicht näher auf das Dokument ein. Doch gemeinsam mit unseren Recherchepartnern haben wir zahlreiche weitere brisante Fälle in dem Datensatz gefunden. Sie zeigen erstmalig am Beispiel Frankreichs, dass der unkontrollierte Handel mit Werbe-Daten nicht nur die Privatsphäre von Millionen Menschen gefährdet, sondern auch die Sicherheit Europas.

Ortungen bei Geheimdiensten, Militär und Rüstungskonzernen

Standortdaten wie diese sind wertvolles Material für Spionage, gefundenes Fressen für fremde Geheimdienste. Die Daten stammen nicht aus einem Hack oder einem Leak, sondern von einem Databroker. Um solche Daten zu erhalten, muss man nur freundlich nachfragen – und keinen Cent bezahlen.

Databroker verkaufen solche Handy-Standortdaten von Millionen Menschen als Abonnement; Vorschau-Daten gibt es gratis. Für jeden Standort im Datensatz gibt es eine einzigartige Kennung, die sogenannte Werbe-ID. Handy-Nutzer*innen bekommen sie automatisch von Google und Apple zugewiesen. Sie ist wie ein Nummernschild fürs Handy und sorgt dafür, dass über Apps ausgeleitete Handy-Standortdaten miteinander verknüpft werden können, bis sie letztlich nicht mehr anonym sind. Allein im Gratis-Datensatz, der dem Recherche-Team vorliegt, stecken rund eine Milliarde Standortdaten von bis zu 16,4 Millionen Geräten in Frankreich.

Andere verdienen ihr Geld mit euren Daten, wir nicht!

Recherchen wie diese sind nur möglich durch eure Unterstützung.

Seit mehreren Monaten recherchiert Le Monde gemeinsam mit netzpolitik.org, Bayerischem Rundfunk und weiteren internationalen Partnern. Es geht um die Massenüberwachung mithilfe von Handy-Standortdaten, die angeblich nur zu Werbezwecken erhoben werden. Die Recherchen aus Frankreich sind der neuste Teil der Databroker Files, die seit Februar 2024 erscheinen.

Zuvor hat das Team etwa über Standortdaten aus Belgien und aus Deutschland berichtet. Andere Medien enthüllten auf eigene Faust ähnliche Missstände in den Niederlanden, Norwegen, Schweden, der Schweiz, Irland und Italien.

All diese Recherchen zeigen: Kein Ort und kein Mensch sind sicher vor dem Standort-Tracking der Werbeindustrie. Um die Gefahr des Trackings anschaulich zu machen, hat sich Le Monde nun auf Handy-Ortungen fokussiert, die für die nationale Sicherheit von Frankreich relevant sind. So konnte das Team in mehreren Dutzend Fällen mit Sicherheit oder hoher Wahrscheinlichkeit Identität, Wohnort und Gewohnheiten von Angestellten sensibler Einrichtungen nachvollziehen. Dazu gehören Angestellte von Geheimdienst und Militär in Frankreich, der Spezialeinheit GIGN, die für Terrorismusbekämpfung zuständig ist, sowie Personal von Rüstungsunternehmen und Kernkraftwerken.

Besuche in der Deutschen Botschaft und beim Polo

Mehrere Bewegungsprofile aus dem französischen Datensatz haben sogar einen Bezug zu Deutschland. So zeigt ein Profil die Bewegungen einer Person, die möglicherweise als Diplomat*in arbeitet. Sie hat Zugang zur Rechts- und Konsularabteilung der deutschen Botschaft und zur Residenz des deutschen Botschafters in Paris. Die Handy-Ortungen zeigen eine Reise nach Verdun, inklusive Besuch von Museum und Gedenkstätten. Auch ein Abstecher zu einem Polofeld in Paris ist zu finden.

Aus dem Auswärtigen Amt heißt es, die Risiken durch Databroker seien bekannt. Die Mitarbeitenden würden regelmäßig zu den Risiken sensibilisiert – müssten aber gleichzeitig umfassend erreichbar sein.

Weitere Bewegungsprofile aus dem Datensatz konnte das Recherche-Team Angestellten von Rüstungsunternehmen zuordnen. Gerade wegen der militärischen Bedrohung durch Russland ist die europäische Rüstungsindustrie besonders dem Risiko von Spionage und Sabotage ausgesetzt. Im Datensatz finden sich etwa die Handy-Ortungen einer Person, die offenbar in hoher Position für den deutsch-französischen Rüstungskonzern KNDS tätig war. Zu den Produkten von KNDS gehören Panzer, Bewaffnungssysteme, Munition und Ausrüstung; das Unternehmen, das durch eine Fusion von Krauss-Maffei Wegmann und Nexter entstand, ist ein wichtiger Lieferant für die Ukraine.

Auf Anfrage teilt der Konzern mit, man sei sich der Notwendigkeit bewusst, Mitarbeitende für diese Themen zu sensibilisieren. Über ergriffene Maßnahmen wolle man jedoch nicht öffentlich sprechen.

Von „Sensibilisierung“ sprechen viele Organisationen, wenn man sie danach fragt, wie sie sich vor der Überwachung schützen wollen. So schreiben etwa die Pressestellen des französischen Verteidigungsministeriums und Inlandsgeheimdiensts DGSI auf Anfrage von Le Monde von der Sensibilisierung ihrer Angestellten. Mit Sensibilisierung – und zwar in Form einer Rundmail – hatten im November auch die Organe der Europäischen Union auf unsere Recherchen reagiert, die zeigten, wie sich mithilfe der Standortdaten Spitzenpersonal der EU in Brüssel ausspionieren lässt.

Das Problem: Sensibilisierung reicht nicht. Um dem Standort-Tracking durch die Online-Werbeindustrie zu entgehen, müssen Nutzer*innen intensiv und lückenlos digitale Selbstverteidigung anwenden, bis hin zum Verzicht auf populäre Online-Dienste. Die vielfältigen Wege, über die Daten abfließen können, sind kaum zu überblicken. Nicht einmal auf Datenschutz-Labels in App-Marktplätzen kann man sich verlassen, wie unsere Recherchen gezeigt haben.

Und so ist es schier unvermeidbar, dass aller Sensibilisierung zum Trotz immer wieder Daten abfließen und in die Hände von Databrokern gelangen – selbst Standortdaten aus der Entourage des französischen Präsidenten.

Eine Gefahr für Europa

Auf Anfrage von Le Monde hat der Élysée-Palast selbst nicht reagiert. Zumindest für Präsident Macron dürfte das Thema jedoch nicht ganz neu sein. Denn im Jahr 2024 hatte Le Monde schon einmal Standortdaten von Menschen aus seinem Umfeld aufgespürt, und zwar über die Fitness-App Strava. Damit können Nutzer*innen etwa ihre Jogging-Routen tracken und online mit der Öffentlichkeit teilen, was Macrons Sicherheitspersonal unvorsichtigerweise getan hatte.

Der Unterschied: Damals ging es um den Umgang mit einer einzelnen Fitness-App. Die Databroker Files zeigen jedoch, wie sensible Handy-Standortdaten über einen großen Teil kommerzieller App abfließen können. Inzwischen liegen dem Recherche-Team mehrere Datensätze von mehreren Databrokern vor. Sie umfassen rund 13 Milliarden Standortdaten aus den meisten Mitgliedstaaten der EU, aus den USA und vielen weiteren Ländern.

Die Databroker Files zeigen auch, dass die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) gescheitert ist – mindestens in ihrer Durchsetzung. Der unkontrollierte Datenhandel bedroht ​​​​​​​nicht nur auf beispiellose Weise die Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung von Nutzer*innen, sondern in Zeiten erhöhter Spionagegefahr auch die Sicherheit Europas.

Im Zuge unserer Recherchen haben Fachleute aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft wiederholt Konsequenzen gefordert. „Angesichts der aktuellen geopolitischen Lage müssen wir diese Bedrohung sehr ernst nehmen und abstellen“, sagte im November etwa Axel Voss (CDU) von der konservativen Fraktion im EU-Parlament, EVP.​​​​​​​ Die EU müsse entschieden handeln. „Wir brauchen eine Präzisierung der Nutzung der Standortdaten und somit ein klares Verbot des Handels mit besonders sensiblen Standortdaten für andere Zwecke.“ Weiter brauche es „eine europaweite Registrierungspflicht für Datenhändler und eine konsequente Durchsetzung bestehender Datenschutzregeln“.

EU könnte Datenschutz noch weiter abschwächen

Seine Parlamentskollegin Alexandra Geese von der Fraktion der Grünen/EFA sagte: „Wenn der Großteil der europäischen personenbezogenen Daten unter der Kontrolle von US-Unternehmen und undurchsichtigen Datenbrokern bleibt, wird es deutlich schwieriger, Europa gegen einen russischen Angriff zu verteidigen.“ Sie forderte: „Europa muss die massenhafte Erstellung von Datenprofilen verbieten.“

Statt die Gefahr einzudämmen, hat die EU-Kommission jedoch jüngst mit dem Digitalen Omnibus einen Plan vorgelegt, um den Datenschutz in Europa noch weiter zu schleifen. Konkret sollen demnach manche pseudonymisierten Daten nicht mehr als „personenbezogen“ gelten und deshalb den Schutz durch die DSGVO verlieren. Dabei zeigen die Databroker Files eindrücklich, wie intim und gefährlich die Einblicke durch angeblich pseudonyme Daten sein können.

Der EU stehen kontroverse Verhandlungen bevor. Teilweise oder weitgehende Ablehnung zu den Vorschlägen gab es bereits von den Fraktionen der Sozialdemokraten, Liberalen und Grünen im EU-Parlament. Zudem warnten mehr als 120 zivilgesellschaftliche Organisationen in einem offenen Brief vor dem „größten Rückschritt für digitale Grundrechte in der Geschichte der EU“.


Hier liest du, wie du deinen Standort vor Databrokern schützen kannst. Und hier sind alle unsere Texte zu den Databroker Files.


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Interview mit der Bundesdatenschutzbeauftragten: „Die aktuelle Debatte geht in die falsche Richtung“

03. Dezember 2025 um 14:35

Louisa Specht-Riemenschneider erklärt, warum KI und Datenschutz so schlecht zusammengehen und die Datenpolitik ein gesellschaftspolitisches Ziel braucht. Außerdem nennt sie eine überraschend niedrige Zahl neuer Mitarbeitender, falls ihre Behörde die zentrale Wirtschaftsaufsicht erhält.

Louisa Specht-Riemenschneider steht im Türrahmen zu einem Büro.
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider. – Alle Rechte vorbehalten Johanna Wittig

Seit gut einem Jahr ist Louisa Specht-Riemenschneider Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Nicht nur die schwarz-rote Bundesregierung hat sich mittlerweile weitreichende Reformen beim Datenschutz vorgenommen, sondern auch die EU-Kommission will die Datenschutzgrundverordnung erstmalig schleifen.

Wir haben Specht-Riemenschneider in ihrem Berliner Büro getroffen und sie gefragt, wo sie in der hitzig geführten Reformdebatte steht. Sie kritisiert Teile der Pläne der EU-Kommission, spricht sich aber auch selbst entschieden für eine Reform aus. Der datenschutzrechtliche Rahmen erfülle seine Funktion nicht, allerdings laufe die aktuelle Debatte in die falsche Richtung. Vor Veränderungen in der Datenpolitik müsse eine gesellschaftspolitische Zielsetzung stehen, so die Forderung der Datenschutzbeauftragten.

Auch zu den umstrittenen Themen Gesundheitsdigitalisierung und Reform der Datenschutzaufsicht in Deutschland haben wir die Juristin befragt.

„An jeder Ecke fehlen Daten für gemeinwohlorientierte Zwecke“

netzpolitik.org: Sie haben als Rechtswissenschaftlerin immer die Bedeutung von Daten für Innovation betont und einen Ausgleich zwischen Datennutzung und Datenschutz gesucht. Für viele bedeutet das momentan vor allem, den Datenschutz zurückzubauen. Auf dem Digitale-Souveränitäts-Gipfel in Berlin lautete die neue Leitlinie „Product First, Regulation Second“. Ihre Behörde soll den Zusatz „Beauftragte für Datennutzung“ erhalten. Geht die Entwicklung also in die richtige Richtung?

Louisa Specht-Riemenschneider: Für mich stand nie zur Debatte, ob Datenschutz und Datennutzung zusammengehen. Die DSGVO soll genau das erreichen. Sie will ja nicht Datennutzung um jeden Preis verhindern, sondern gewährleisten, dass dabei Grundrechte gewahrt bleiben. Gleichzeitig gibt es andere Grundrechte wie den Schutz der Gesundheit, die es notwendig machen, dass Daten verarbeitet werden. Beides muss man in Einklang bringen.

In der öffentlichen Debatte wird derzeit allerdings versucht, diese zwei Positionen gegeneinander auszuspielen. Wir sind an einem Punkt, wo wir eine entscheidende Weichenstellung machen können. Und ich würde mir eine viel stärker gesellschaftspolitische Diskussion darüber wünschen, wo wir eigentlich hin wollen.

netzpolitik.org: Also für welche Zwecke Daten genutzt werden sollen und für welche nicht?

Louisa Specht-Riemenschneider: Ja, wollen wir als Gesellschaft etwa Daten für verbesserte Krebstherapien nutzen? Oder wollen wir verbesserte Datennutzbarkeit für rein kommerzielle Interessen? Das beantwortet mir momentan politisch niemand.

Wir haben zwar 1.000 Strategien, aber es fehlt ein Leitbild, an dem wir die Datenpolitik und auch die Regulierung ausrichten. Gerade jetzt wäre die Gelegenheit, in der wir in Europa – anders als die USA oder China – eine Datennutzungsagenda entwickeln könnten, die Grundrechte, Demokratie und Freiheit mitdenkt.

netzpolitik.org: Bei der Gesundheitsdigitalisierung heißt es, der Datenschutz gefährde Leben. In der Wirtschaft gefährde er Europas Wettbewerbsfähigkeit. Spüren Sie diesen Gegenwind?

Louisa Specht-Riemenschneider: Ja, und ich finde es unheimlich schade, dass die Diskussion in die falsche Richtung geht. Der Rechtsrahmen für Datenschutz und Datennutzung funktioniert offensichtlich nicht so, wie er eigentlich funktionieren sollte. Einerseits haben wir eine unglaubliche Masse an Daten, die rechtswidrig genutzt werden, wie etwa die „Databroker Files“ gezeigt haben. Andererseits fehlen an jeder Ecke Daten für gemeinwohlorientierte Zwecke.

Diese Gemengelage führt dazu, dass der Datenschutz zum Buhmann für alles gemacht wird. Vergangenes Jahr habe ich gelesen, dass in einem Seniorenheim keine Weckmänner verteilt werden konnten, wegen des Datenschutzes. Das ist natürlich großer Quatsch, aber diese Missverständnisse werden unter anderem dadurch hervorgerufen, dass der Rechtsrahmen sehr komplex ist.

„Es gibt im Omnibus auch Aspekte, die ich begrüße“

netzpolitik.org: Mit ihrem „Digitalen Omnibus“ fährt die EU-Kommission aktuell in die andere Richtung. Sie schlägt erstmals weitreichende Änderungen an der DSGVO vor. Verbraucher- und Datenschutzorganisationen sowie Teile des EU-Parlaments sprechen von einem Angriff auf die Grundlagen des europäischen Datenschutzes.

Louisa Specht-Riemenschneider: Ich halte nichts davon, die Welt in Schwarz und Weiß einzuteilen. Die Kommission schlägt Regelungen vor, von denen einige datenschutzrechtlich ganz klar kritisch zu werten sind. Wenn ich zum Beispiel meine Betroffenenrechte nur noch für datenschutzrechtliche Zwecke ausüben darf, dann schränkt mich das in meinen Rechten elementar ein. Gegen einen Missbrauchseinwand spricht nichts, aber er muss richtig formuliert sein.

Es gibt im Omnibus jedoch auch Aspekte, die ich begrüße. Die Vereinheitlichung von Digitalrechtsakten zum Beispiel, also die Zusammenfassung von Datennutzungsgesetzen im Data Act. Auch die Vorschläge zu Cookie-Bannern sind in ihrer Grundrichtung zu begrüßen.

netzpolitik.org: Für Kritik sorgt auch der Plan, die Definition personenbezogener Daten deutlich enger zu fassen und pseudonymisierte Daten unter bestimmten Umständen von der DSGVO auszunehmen. Man folge da nur der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, heißt es von der Kommission. Der Jurist und Datenschutzexperte Max Schrems und andere sagen, das geht weit darüber hinaus. Wer hat Recht?

Louisa Specht-Riemenschneider: Man kann das Urteil so oder so lesen. Ich frage mich, ob die geplanten Änderungen – wenn man genau hinschaut – tatsächlich eine Abweichung vom derzeitigen Standard darstellen. Dazu berate ich mich gerade noch mit meinen Kolleg:innen in der Datenschutzkonferenz und möchte dem ungern vorgreifen.

Was plant die EU-Kommission bei KI und Datenschutz?

„Datenschutz und KI gehen ganz schlecht zusammen“

netzpolitik.org: Ein weiterer Streitpunkt sind KI-Systeme. Die Kommission will klarstellen, dass diese auch ohne Einwilligung, auf Basis des legitimen Interesses, mit personenbezogenen Daten trainiert und betrieben werden dürfen.

Louisa Specht-Riemenschneider: Die Kommission folgt hier einer Empfehlung des Europäischen Datenschutzausschusses, bei der jedoch leider nicht genau ausformuliert wurde, unter welchen Bedingungen KI auf das berechtigte Interesse gestützt werden kann. Der Omnibus unterscheidet hier leider auch nicht zwischen KI-Training zu kommerziellen oder zu gemeinwohlorientierten Zwecken oder zur Ausübung anderer Grundrechte.

netzpolitik.org: Sie ist offenbar getrieben von der Sorge, Europa könne im sogenannten KI-Wettrennen verlieren. Gehen Datenschutz und KI einfach nicht zusammen?

Louisa Specht-Riemenschneider: Ja, der geltende Datenschutz-Rechtsrahmen und KI gehen ganz schlecht zusammen. Das Hauptproblem ist, dass unklar ist, wie man Betroffenenrechte geltend machen soll, wenn KI-Systeme sich einzelne Daten merken. Wie sollen Löschansprüche ausgeübt werden? Wie soll der Berichtigungsanspruch praktisch umgesetzt werden? Diese Fragen beantwortet auch der Digitale Omnibus nicht. Es wäre klug, wenn sich der europäische Gesetzgeber die Zeit nehmen würde, über diese Frage etwas intensiver nachzudenken.

Da sind wir auch wieder bei der Gretchenfrage: Für welche Zwecke wollen wir als Gesellschaft KI und für welche nicht? Das scheint mir wirklich eine Grundsatzdiskussion zu sein, die wir dringend führen und dann gesetzgeberisch entsprechend handeln müssen. Entwicklung und Einsatz von KI für gemeinwohlorientierte Zwecke oder zur Ausübung von Grundrechten würde ich gern gesetzlich privilegiert sehen, für andere Zwecke ist das meines Erachtens weniger erforderlich. Große Player, die kommerzielle KI-Modelle anbieten, können mit der Rechtsunsicherheit gut umgehen.

Wo eine Reform ansetzen sollte

netzpolitik.org: Viele Datenschützer:innen warnen davor, im aktuellen politischen Klima solche Grundsatzfragen zu stellen und das große Fass DSGVO überhaupt aufzumachen.

Louisa Specht-Riemenschneider: Ich möchte eine Grundsatzdebatte sogar vehement einfordern. Der bestehende Rechtsrahmen funktioniert nicht so, wie er funktionieren soll. Natürlich will ich die DSGVO nicht insgesamt nochmal zur Abstimmung stellen. Aber wir sollten über Nachbesserungen im geltenden Rechtsrahmen sprechen. Das Interessante am Omnibus ist ja nicht nur das, was drinsteht, sondern vor allem das, was nicht drin steht.

netzpolitik.org: Was fehlt Ihnen?

Louisa Specht-Riemenschneider: Wie bekomme ich zum Beispiel eine Databroker-Regelung in die DSGVO? Wie schaffen wir es, dass Selbstbestimmung nicht nur auf dem Papier existiert?

Das Grundproblem ist die Einwilligung. Wir hatten in den 1960er- und 1970er-Jahren eine ähnliche Diskussion zu Selbstbestimmung im Verbraucherschutzrecht. Schon damals war klar, dass Verbraucher:innen Entscheidungen treffen, die manchmal nicht selbstbestimmt sind, weil es Machtasymmetrien gibt. Also müssen wir dafür sorgen, dass wir die Vertragsparteien auf Augenhöhe bekommen, damit Verbraucher:innen gleichberechtigt entscheiden können.

Warum führen wir diese Diskussion nicht auch bei der DSGVO? Dafür müssen wir deren Grundsätze nicht anfassen, sondern an die Frage der Einwilligung ran. Und wir müssen dafür sorgen, dass die DSGVO besser in der Praxis umgesetzt wird. Das ist nur vordergründig eine Frage des Bürokratieabbaus.

netzpolitik.org: Sondern?

Louisa Specht-Riemenschneider: Ich höre oft von Unternehmer:innen, dass sie Datenschutz beachten wollen, aber nicht wissen, wie sie dabei am besten vorgehen. Wenn wir also am Ende mehr Rechtsklarheit in die Verordnung hineinbekommen, dann ist das auch ein Weg, um Betroffene besser zu schützen, weil die Regeln besser umgesetzt können. Auch der risikobasierte Ansatz der DSGVO sollte weiter ausdifferenziert werden. Also dass nicht alle die gleichen Pflichten haben, sondern ähnlich wie bei der KI-Verordnung die Verantwortung größer ist, wenn das Risiko der Datenverarbeitung zunimmt.

Datenhändler verkaufen metergenaue Standortdaten von EU-Personal

Wie man das Problem der Databroker lösen könnte

netzpolitik.org: Erst kürzlich konnten wir mit den gerade schon angesprochenen Databroker-Recherchen zeigen, wie sich selbst hochrangiges EU-Personal ausspionieren lässt – mit Daten aus dem Ökosystem der Online-Werbung, die wir kostenfrei von Databrokern bekommen haben. Wie löst man dieses Problem?

Louisa Specht-Riemenschneider: Das ist nicht trivial, weil Werbe-Tracking mit Einwilligung zulässig sein kann, in vielen Fällen wohl aber Zweifel an der Rechtsgültigkeit der Einwilligungen bestehen. Deshalb müssen wir uns zunächst anschauen, wie die Datenströme verlaufen: Ich habe ein Endgerät mit der Werbe-ID, von dem Daten an einen Databroker gehen, der häufig in einem Drittstaat sitzt, beispielsweise in den USA. Und dann habe ich einen Datenankäufer, der etwa in einem anderen europäischen Staat sitzt.

Den Databroker in den USA kriegt man aufsichtsrechtlich sehr schwer zu fassen, da bräuchte man Amtshilfe von US-Behörden. Beim Datenankäufer ist es einfacher, wenn er in einem EU-Mitgliedstaat sitzt. Er ist aber das letzte Glied in der Kette. Selbst wenn wir nachweisen können, dass er sich datenschutzwidrig verhält, beendet das noch nicht den Datenhandel.

Daher wäre es am sinnvollsten, die Apps ins Visier zu nehmen, die die Werbe-ID weitergeben. Wir sollten darüber nachdenken, ob die Ausleitung der Werbe-ID grundsätzlich beschränkt werden sollte – auch wenn Nutzer:innen „einwilligen“. Das könnte man übrigens auch in einem Omnibus regeln.

netzpolitik.org: Um die Komplexität noch zu erhöhen, gibt es auch noch das Teilproblem der Datenmarktplätze. Das sind die Plattformen, auf denen Interessierte und Anbieter von Daten zusammenkommen. Der größte Marktplatz hat seinen Sitz in Berlin, die Berliner Datenschutzaufsicht kam zu dem Schluss, dass die DSGVO nicht anwendbar ist, weil er nur Kontakte vermittelt und selbst die Datensätze nicht verarbeitet.

Louisa Specht-Riemenschneider: Wir hatten eine ähnliche Situation schon mal beim geistigen Eigentum. Filesharing-Clients hatten einst auch argumentiert, dass sie nur den Kontakt zwischen Person A und Person B herstellen, die dann Musikstücke austauschen. Damals haben die Gerichte die Vermittlungsplattform mit dem Täter quasi gleichgestellt. Eine solche Störerhaftung könnte man auch im Datenschutzrecht vorsehen.

Ich weiß, dass es die Rechtsauffassung gibt, dass die Tätigkeiten von Datenmarktplätzen heute schon eine Verarbeitungstätigkeit sind. Aber selbst dann wäre es hilfreich, dies explizit ins Gesetz zu schreiben, um Rechtsklarheit zu schaffen. Das könnte man gegebenenfalls sogar auf nationaler Ebene lösen, ohne den Weg über die EU.

„Eine Verpflichtung wäre eine großer Schritt“

netzpolitik.org: Überraschenderweise hat die EU-Kommission auch einen neuen Rechtsrahmen für Consent-Manager für Cookies in den Omnibus aufgenommen, obwohl dieser ja eigentlich nur eine technische Anpassung sein sollte. In Deutschland gibt es die Möglichkeit schon länger, Ihre Behörde hat neulich den ersten Cookie-Manager für Deutschland anerkannt. Würde das das Databroker-Problem lösen?

Louisa Specht-Riemenschneider: Nein, aber es löst ein anderes Problem.

Wenn ich das Ziel verfolge, Cookie-Banner zu reduzieren, dann habe ich dafür verschiedene Möglichkeiten. Eine besteht darin, den Verbraucher:innen die Möglichkeit zu geben, vorab generell zu erklären, für welche Zwecke Cookies bei ihnen gesetzt werden dürfen und für welche nicht. Und die Website-Betreiber zugleich dazu zu verpflichten, diese Entscheidung auch zu akzeptieren.

Das ist auch der Punkt, den ich beim Omnibus einigermaßen positiv sehe. Da steht drin, dass Website-Betreiber die Cookie-Einstellung akzeptieren sollten. Wenn die Vorgabe so zu lesen ist, dass sie dazu verpflichtet sind, dann wäre das ein großer Schritt. Denn diese Pflicht sieht die deutsche Rechtslage derzeit nicht vor. Das ist ja der große Kritikpunkt an den Einwilligungsmanagementsystemen, wie sie in Deutschland gegenwärtig vorgesehen sind.

„Hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht“

netzpolitik.org: Sie sprachen eingangs das Grundrecht auf Schutz der Gesundheit an. Die elektronische Patientenakte hat ein ereignisreiches Jahr hinter sich. Auf Sicherheitslücken in der ePA angesprochen, haben Sie mal den Vergleich gezogen, dass in ein Haus auch eingebrochen werden kann – „ganz gleich, wie gut die Alarmanlage ist“. Ist das nicht eine schräge Analogie?

Das gebrochene Versprechen

Louisa Specht-Riemenschneider: Was ich damit sagen wollte, ist, dass wir nie eine hundertprozentige Sicherheit im technischen System haben können. Eine solche Sicherheit gibt es nicht.

Wir müssen allerdings alles tun, um Sicherheitslücken so früh wie möglich zu erkennen, zu schließen und deren Zahl so gering wie möglich zu halten. Das sind die drei Dinge, die wahnsinnig wichtig sind.

Allerdings ist bei der Sicherheit der ePA das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) der primäre Ansprechpartner. Wir als Datenschutzaufsicht schauen uns vor allem die Datenverarbeitung an, die in der ePA stattfindet. Das BSI ist dafür zuständig, im Dialog mit dem Bundesgesundheitsministerium und der Gematik, die Sicherheitslücken zu schließen. Wir werden dann darüber informiert und dürfen uns dazu äußern.

netzpolitik.org: Das war ja mal anders.

Louisa Specht-Riemenschneider: Früher mussten Spezifikation der Gematik von uns „freigeben“ werden, sie musste also Einvernehmen mit uns herstellen. Jetzt muss sie uns nur noch ins Benehmen setzen. Ich darf jetzt zwar etwas sagen, aber man muss mir theoretisch nicht mehr zuhören.

netzpolitik.org: In ihren Vorversionen verfügte die ePA noch über zahlreiche Möglichkeiten, mit denen Versicherte genauer einstellen konnten, welche Dokumente Behandelnde sehen dürfen und welche nicht. Davon ist heute nicht mehr viel übrig. Ist das Versprechen einer patientenzenterierten ePA überhaupt noch zu halten?

Louisa Specht-Riemenschneider: Es kommt darauf an, was man als patientenzentriert definiert. Die Einstellungen in der ePA 2.0 waren dokumentengenauer. Das wurde ein Stück weit zurückgeschraubt. Wir werden allerdings mit dem Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) bald eine Rechtslage bekommen, die möglicherweise wieder feinere Einstellungen vorsieht. Die Details dazu werden derzeit noch ausgearbeitet.

Ein großes Problem in der ePA war, dass Leistungserbringer immer auch die Abrechnungsdaten zu sehen bekamen, die die Krankenkasse in die Patientenakte einstellt. Selbst wenn ich eingestellt hatte, dass bestimmte Leistungserbringer Dokumente nicht sehen sollen. Ärzte hätten dann trotzdem sehen können, dass man schon bei einem anderen Arzt war und wie die Diagnose lautete. Das ist zumindest abgestellt worden und das ist ein Fortschritt.

„Für eine patientenztentrierte ePA ist es noch nicht zu spät“

netzpolitik.org: Dennoch bleibt die Frage, ob die Chance vertan wurde, ein großes Digitalisierungsprojekt datenschutzorientiert auf die Beine zu stellen?

Louisa Specht-Riemenschneider: Ich muss selbst entscheiden können, welche Daten in meine ePA hineinkommen. Das kann ich aber nur tun, wenn ich vernünftig informiert werde. Bislang wird äußerst wenig dafür getan, dass Informationen auch bei den Menschen ankommen.

Und das vor allem deswegen, weil das Gesetz überall Informationserteilungspflichten vorsieht, aber nicht fordert, dass die Information von den Patient:innen auch wahrgenommen wird. Erst jetzt startet eine breit angelegte Werbekampagne des BMG. Insgesamt wurde aus meiner Sicht viel zu spät und mit viel zu geringer Priorität informiert. Wir haben dazu gerade eine große Umfrage durchgeführt und veröffentlichen die Ergebnisse bald in unserem Datenschutzbarometer.

Wir haben unzählige Beratungsschreiben an die Krankenkassen geschrieben, damit die Informationen möglichst gut verstanden werden. Damit Menschen sich wirklich befähigt fühlen, informierte Entscheidungen zu treffen, muss ich anders informieren als in einem fünfseitigen Brief, den Versicherte bekommen und dann achtlos in den Müll schmeißen, weil sie denken, das es eine weitere Beitragsanpassung ist. Ich sehe die Verantwortung aber hier wie gesagt auch beim Gesetzgeber.

Ist die Chance vertan, dass die ePA dem Anspruch an Information und Selbstbestimmung gerecht wird? Ich glaube nicht. Aber es ist verdammt spät.

„Das würde meine Behörde und mich sehr schmerzen“

netzpolitik.org: Lassen Sie uns zum Schluss über eine weitere Datenschutz-Baustelle sprechen: die Verteilung der Aufsichtskompetenz in Deutschland. Ihre Behörde könnte die Aufsicht über die Geheimdienste verlieren.

Louisa Specht-Riemenschneider: Das ist für mich eine ganz schwierige Situation. Der Verlust der Aufsicht über die Nachrichtendienste würde meine Behörde und mich sehr schmerzen. Nicht weil wir dann zwanzig Mitarbeiter weniger hätten. Sondern weil wir die einzige Stelle sind, die eine komplette Übersicht über die Sicherheitsbehörden insgesamt hat und darüber, wie sie Daten von Bürgerinnen und Bürgern nutzen.

Die aktuelle politische Diskussion geht klar in die Richtung, dass Nachrichtendienste mehr Befugnisse erhalten sollen. Ein solcher Machtzuwachs lässt sich aber nur dann rechtfertigen, wenn gleichzeitig ein vernünftiges Aufsichtsregime gewährleistet wird.

netzpolitik.org: Die Pläne kämen einer Entmachtung Ihrer Behörde gleich.

Louisa Specht-Riemenschneider: Teile der Aufsicht, die wir bisher ausgeübt haben, sollen in einen unabhängigen Kontrollrat verlagert werden. Das wäre eine Zerfaserung der Aufsicht, die Gesamtübersicht über die Sicherheitsbehörden wäre nicht mehr gegeben. Das finde ich bedenklich. Wir sind nämlich auch die einzige Stelle, die die Gesamtheit des Überwachungsdrucks im Blick behalten kann.

Wir haben derzeit eine Haushaltssituation, wo alle sparen sollen. Ich frage mich, wieso da eine neue Stelle geschaffen werden soll, die Aufgaben übernimmt, für die eine andere Behörde jahrelang Kompetenz aufgebaut hat. Haben wir vielleicht zu genau hingeschaut in den vergangenen Jahren?

netzpolitik.org: An anderer Stelle könnte Ihre Behörde an Bedeutung gewinnen. Der Koalitionsvertrag sieht eine Bündelung der Zuständigkeiten und Kompetenzen bei der Aufsicht über Wirtschaft und Vereine bei Ihnen vor. Dafür kursieren unterschiedliche Modelle.

Louisa Specht-Riemenschneider: Auch diese Situation ist für mich persönlich nicht ganz leicht, weil ich meine Kolleg:innen aus der Datenschutzkonferenz (DSK) sehr schätze. Die Landesdatenschutzaufsichtsbehörden machen hervorragende Arbeit.

Gleichwohl glaube ich, dass 18 Aufsichtsbehörden zwangsläufig auch mal unterschiedliche Rechtsauffassungen vertreten. Wir können nicht alles auf DSK-Ebene diskutieren und gemeinsam entscheiden. Es gibt daher gute Argumente für eine Bündelung. Ich glaube auch, dass man Aufsicht und Beratung dann besser skalieren könnte.

Unabhängig davon, welches Modell es am Ende wird, muss die Datenschutzkonferenz für die Aufsicht über öffentliche Stellen eine eigene Geschäftsstelle bekommen, weil durch den wechselnden Vorsitz zu viele Kapazitäten in Organisationsfragen gebunden werden.

netzpolitik.org: Zum Abschluss die Preisfrage: Wie viele neue Stellen bräuchten Sie, wenn es zu einer Zentralisierung kommen sollte, also einer vollständigen Verlagerung der Wirtschaftsaufsicht von den Länderbehörden zu Ihnen?

Louisa Specht-Riemenschneider: Wir gehen je nach Ausgestaltung von einer hohen zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Zahl aus.

netzpolitik.org: Ihre Länderkolleg:innen rechnen mit deutlich höheren Zahlen.

Louisa Specht-Riemenschneider: Wir haben das intern durchgerechnet und gehen von Skalierungseffekten aus. Insofern kommen wir mit deutlich weniger Stellen aus, als derzeit in der öffentlichen Diskussion angenommen wird.


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Utiq: Tracking jetzt auch am Internetanschluss zu Hause

30. Juni 2025 um 11:48

Aus vielen Tracking-Firmen sticht eine heraus: Utiq. Das Unternehmen arbeitet mit Internetzugangsanbietern zusammen. Damit kann Utiq Internetanschlüsse auf eine besondere Art verfolgen. Anfangs war die Technologie auf Mobilfunk beschränkt, doch mittlerweile trackt Utiq auch Festnetzanschlüsse.

3D-Konzeptillustration des Online-Tracking.
Werbetracker nehmen Dein Surfverhalten genau unter die Lupe – und Dein Internetanbieter hilft dabei? (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Zoonar

Gegenüber Internetnutzern spricht Utiq von seiner „sozialen Verantwortung, die Daten der Menschen zu schützen und ihre Privatsphäre zu erhalten“. An mögliche Kunden gerichtet wirbt die Tracking-Firma dagegen damit, auch „Zielgruppen in schwer zu trackenden Umgebungen zu erreichen, ohne auf 3rd-Party-Cookies zu setzen“. Immer mehr Internetnutzer blockieren die kleinen Dateien zum Tracking von Drittanbietern, die Anbieterfirma von Utiq positioniert sich als Alternative.

Das Unternehmen Utiq gibt es seit etwa zwei Jahren – ursprünglich war die Trackingtechnologie für Mobilfunkanschlüsse vorgesehen. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sieht das Verfahren „zwiespältig“. Den Internetanbietern – ohne deren Zusammenarbeit Utiq nicht funktionieren würde – komme ein besondere Vertrauensstellung zu. Dies sei mit dem Utiq-Tracking nur schwer vereinbar. Doch neben Mobilfunkanschlüssen trackt Utiq mittlerweile auch Breitband-Festnetzanschlüsse der Deutschen Telekom. Das zeigt eine Liste von teilnehmenden Telekommunikationsanbietern, die Utiq im Netz veröffentlicht.

Der digitalpolitische Verein D64 veröffentlichte letztes Jahr eine Recherche zu der Trackingtechnologie, die der Verein mit „Big Brother made in Germany“ betitelt hat. Gegenüber netzpolitik.org erneuert D64 diese Kritik: „Ausleitung von Informationen der Telekommunikationsunternehmen zu Werbezwecken sehen wir nach wie vor kritisch.“ Grundsätzlich lehne D64 jegliches Tracking zu Werbezwecken ab.

Was ist an Utiq besonders?

Utiq arbeitet mit Internetanbietern zusammen. Deshalb kann das Unternehmen Surfverhalten über den Internetanschluss wiedererkennen, selbst nachdem Nutzer Cookies gelöscht, den Browser gewechselt oder gar ein neues Gerät genutzt haben. Mehrere Geräte in einem WLAN kann Utiq jedoch nicht auseinanderhalten.

Für die Nachverfolgung erhält die Firma von den teilnehmenden Anbietern keine persönlichen Daten wie die Mobilfunknummer oder Vertragsnummer, sondern eine einzigartige, pseudonyme Kennung. Utiq selbst erstellt kein Nutzerprofil, gibt an seine Kunden wie zum Beispiel bild.de oder die Hamburger Morgenpost Tracking-Cookies weiter, den Utiq dann mit dem Pseudonym verknüpfen kann. Die Utiq-Tracking-Cookies sind auf jeder Website unterschiedlich und bis zu 90 Tage lang gültig. In der kurzen Gültigkeit sieht Utiq einen besonderen Schutz der Websitenbesucher.

D64 meint hingegen, dass Utiq eine Ergänzung zu herkömmlichen Tracking-Mechanismen mit längeren Laufzeiten sei – und keine Alternative. Das Utiq-Pseudonym ließe sich potenziell mit Informationen aus anderen Trackern kombinieren, meint D64 auf Anfrage von netzpolitik.org. Unseren Recherchen nach arbeitet beispielsweise bild.de aktuell neben Utiq mit 271 anderen Drittanbietern zusammen und der Cookie-Banner der Hamburger Morgenpost listet derzeit 275 weitere Partner auf.

Ausführlichere und technische Erklärungen bieten die Deutsche Telekom und Utiq selbst (en).

Betrifft mich das?

Damit das Tracking aktiviert wird, muss zunächst dein Telekommunikationsanbieter mit Utiq zusammenarbeiten. Zweitens sollte sich Utiq erst dann aktivieren, wenn du dem Tracking zustimmst. Dafür sollten Website-Betreiber deine Einwilligung registrieren – meist passiert das mit einem Cookie-Banner und einem Utiq-Pop-Up. Auf dem Cookie-Banner kannst du aus der Liste von oft hunderten Trackern und Cookies explizit dem Utiq-Verfahren oder direkt allen Trackern widersprechen. Solltest du hingegen einwilligen, öffnet sich ein weiteres Utiq-Pop-Up. Hier kannst du erneut explizit dem Utiq-Verfahren widersprechen.

Die „Allen Trackern widersprechen“- oder „Alles ablehnen“-Knöpfe verstecken Website-Anbieter gerne mit sogenannten manipulativen Designs, die dich vom Widerspruch abbringen sollen. Zudem gibt es Pay-or-Okay-Modelle, bei denen Tracking nur gegen Bezahlung deaktiviert wird.

Wie kann ich widersprechen?

Ein permanentes Opt-Out bei deinem Internetanbieter sei nicht vorgesehen und notwendig, erklärt die Deutsche Telekom auf Anfrage von netzpolitik.org. Nach Ansicht des Unternehmens willigen Kunden der Datenübertragung auf denjenigen Webseiten ein, auf denen Utiq verwendet wird. Also kannst du dem Tracking erstmal nur auf dem Cookie-Banner und dem Utiq-Pop-Up jeder entsprechenden Website widersprechen.

Du willst lieber, dass Utiq niemanden über deinen Internetanschluss trackt, selbst wenn dem jemand zustimmt? Dazu bietet Utiq ein „globales Opt-Out“ in seinem „consenthub“ an. Das lässt sich über den entsprechenden Internetanschluss besuchen. Der Widerspruch dort gilt ein Jahr lang, was D64 als „willkürlich“ bezeichnet. Selbst ein aktiver „globaler Opt-Out“ erfordert zur Verifikation einen gewissen Datenaustausch zwischen Utiq und dem Internetanbieter. Damit Utiq und dein Internetanbieter gar nicht miteinander reden, müssten alle Nutzenden also auf jeder Website dem Tracking widersprechen.

Zudem helfen beispielsweise das im Brave-Browser integrierte „Shield“ und die „strenge“ Variante der Aktivitätenverfolgung im Firefox-Browser. Wenn diese Funktionen aktiviert sind, kann Utiq die notwendigen Skripte nicht mehr einbetten. Für technisch Versierte verschaffen Browser-Erweiterungen wie beispielsweise uBlock Origin Abhilfe. Auch ein Netzwerk-weiter Ad-Blocker wie etwa Pi-hole sollte Utiq unterbinden. Diese Werkzeuge blockieren übrigens neben Utiq auch viele weitere Tracker.


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