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Interne Dokumente: Polen scheitert an Einigung zur Chatkontrolle

02. Juli 2025 um 13:13

Die EU-Staaten konnten sich auch während der polnischen Ratspräsidentschaft nicht auf eine gemeinsame Position zur Chatkontrolle einigen. Jetzt hat Dänemark übernommen, das die verpflichtende Chatkontrolle befürwortet. Wir veröffentlichen eingestufte Verhandlungsdokumente.

Zwei Männer vor EU-Logoi
EU-Innenkommissar Brunner und polnischer Innenminister Siemoniak bei Pressekonferenz zum JI-Rat. – Public Domain Europäische Union

Drei Jahre, sechs Ratspräsidentschaften und 35 Sitzungen: Die EU-Staaten können sich weiterhin nicht auf eine gemeinsame Position zur Chatkontrolle einigen. Im ersten Halbjahr übernahm Polen die Ratspräsidentschaft. Die Regierung in Warschau ist wie ihre Vorgänger daran gescheitert, eine Einigung zu organisieren.

Die EU-Kommission will Internet-Dienste verpflichten, auf Anordnung die Inhalte ihrer Nutzer auf Straftaten zu durchsuchen und diese bei Verdacht an Behörden zu schicken. Das Parlament bezeichnet das als Massenüberwachung und fordert, nur unverschlüsselte Inhalte von Verdächtigen zu scannen. Der Rat ist gespalten: Einige Staaten fordern verpflichtende Chatkontrolle, andere Staaten sind dagegen.

Rat lehnt Kompromiss ab

Polen gehört zu den Kritikern der Chatkontrolle. Die damalige PiS-Regierung hatte bis 2023 mehrere hundert Menschen mit dem Staatstrojaner NSO Pegasus gehackt und überwacht, darunter prominente Politiker aus Opposition und Regierung. Die polnische Regierung versteht deshalb den Wert vertraulicher Kommunikation für alle.

Die polnische Präsidentschaft hat im Rat einen Kompromiss vorgeschlagen: Die Chatkontrolle soll für Internet-Dienste nicht verpflichtend werden, aber freiwillig möglich sein. Die Arbeitsgruppe Strafverfolgung hat in vier Sitzungen darüber verhandelt – ohne Ergebnis.

Im letzten Monat verhandelten die Referenten für Justiz und Inneres, die Ständigen Vertreter und die Justiz- und Innenminister den Gesetzentwurf. Wir veröffentlichen die Protokolle und Berichte diesen Sitzungen.

Alle Gesetze weltweit

Mitte Mai hatte Polen den letzten offiziellen Kompromissvorschlag vorgelegt. Damals war bereits absehbar, dass dieser keine Mehrheit finden wird. Die JI-Referenten haben deshalb auf ihrer Sitzung gar nicht über den Gesetzentwurf geredet. Stattdessen stellten Interpol und der Meldestellen-Verband INHOPE ein einheitliches Klassifikationsschema für Missbrauchsmaterial vor.

Laut INHOPE haben Staaten „sehr unterschiedliche Definitionen“ von Kinderpornografie und Missbrauchsmaterial. Das entwickelte Klassifikationsschema soll „Bezeichnungen und Definitionen“ enthalten, die sich „auf alle gesetzlichen Kriterien weltweit übertragen lassen“. Wir haben dieses Klassifikationsschema mehrmals bei INHOPE beantragt – leider ohne Antwort.

Bedarf weiterer Anstrengungen

Zum Abschluss seiner Arbeit hat Polen einen Bericht über die bisherigen Verhandlungen erstellt. Das Fazit: „Trotz aller Bemühungen des Vorsitzes, Unterstützung für einen Kompromissvorschlag einzuholen, bedarf es weiterer Anstrengungen, um eine Einigung über ein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament zu erzielen.“

Anfang Juni haben sich die Ständigen Vertreter der EU-Staaten getroffen, um das Treffen der Justiz- und Innenminister vorzubereiten. Dort erklärte Polen ebenfalls, dass eine Einigung „leider ohne Erfolg geblieben sei“ und es deshalb nur den Fortschrittsbericht vorlegt. Die deutsche Delegation nahm das zur Kenntnis.

Unterstützung für Vorratsdatenspeicherung

Mitte Juni tagte der Rat der EU-Justiz- und Innenminister. Für Deutschland nahm die Parlamentarische Staatssekretärin des Innenministeriums Daniela Ludwig (CSU) teil. Die Chatkontrolle kam auf dem Gipfel nur am Rande vor, der polnische Fortschrittsbericht wurde ohne Aussprache angenommen.

Stattdessen diskutierten die Minister über die Strategie für die innere Sicherheit „ProtectEU“ und den „Zugang zu Daten für eine wirksame Strafverfolgung“. Die Minister äußerten „breite Unterstützung“ für die „Schaffung einer EU-weiten Regelung zur Vorratsdatenspeicherung“. Einige „betonten auch eine grundsätzliche Notwendigkeit für Strafverfolgungsbehörden, auf verschlüsselte Kommunikation zugreifen zu können“.

Hohe Priorität für Dänemark

Gestern hat Dänemark die Ratspräsidentschaft übernommen. In seinem Programm hat das Land angekündigt, der Chatkontrolle-Verordnung „hohe Priorität einzuräumen“. Dänemark ist vehementer Befürworter der verpflichtenden Chatkontrolle.

Dänemark hat bereits einen Vorschlag vorgelegt. Nächste Woche verhandelt die Arbeitsgruppe Strafverfolgung darüber.

Deutsche Position relevant

Die Zukunft des Gesetzes könnte von Deutschland abhängen. Vor zwei Jahren hat sich die Bundesregierung auf eine gemeinsame Position geeinigt. Deutschland lehnt das „Scannen privater verschlüsselter Kommunikation“, eine „Schwächung, Modifikation oder einer Umgehung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“ und „Client-Side-Scanning“ ab.

Die Zivilgesellschaft fordert Innenminister Alexander Dobrindt auf, bei dieser Position zu bleiben. Die Innenministerkonferenz bittet das Innenministerium, sich für verpflichtende Chatkontrolle „als ultima ratio“ einzusetzen. Anfang Juni schrieb das Innenministerium in einer Weisung: „Die Prüfung innerhalb der Bundesregierung dauert an.“


Hier die Dokumente in Volltext:


  • Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
  • Datum: 3. Juni 2025
  • Von: Ständige Vertretung der BRD bei der EU
  • An: Auswärtiges Amt
  • Kopie: BMI, BMF, BKAmt, BMFSFJ, BMWK, BMJV, BMDV, BMWE
  • Betreff: Sitzung der JI-Referent*innen RAGSP (CSA) am 27. Mai 2025
  • Zweck: Zur Unterrichtung
  • Geschäftszeichen: 350.80

Sitzung der JI-Referent*innen RAGSP (CSA) am 27. Mai 2025

I. Zusammenfassung und Wertung

Vertreterin INHOPE (von der POL nationalen Meldestelle dyzurnet.pl) sowie Vertreter INTERPOL präsentieren anhand WK 7057/25 ihre Arbeit sowie die Gründe für die Entwicklung des Universal Classification Schema für CSAM. Dieses solle insbesondere die Identifizierung von Inhalten erleichtern und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit verbessern. Auch rechtliche Unterschiede in der nationalen Gesetzgebung könnten hierbei berücksichtigt werden. Beide Vortragenden unterstrichen die Notwendigkeit, anhand drastisch steigender Zahlen einen proaktiven Ansatz zu wählen. Zudem sei grooming ein stark zunehmendes Problem.

Bei der kurzen Aussprache gaben nur wenige MS an, bereits mit dem Universal Classification Scheme zu arbeiten (MLT, HUN, AUT, SWE). Weitere MS betonten, eine Klassifizierung auf Basis des geltenden Rechts jeweils im Einzelfall durchzuführen (FRA, NLD, SVN, HRV, CZE, ESP, LVA). IRL gab an, ein eigenes Klassfizierungsschema zu nuzten. Die Idee eines solchen Schemas für die EU-Zusammenarbeit wurde überwiegend positiv gesehen.

Auf BEL Nachfrage, inwiefern das Schema in Bezug auf grooming genutzt werden könne, stellte Vertreter Interpol klar, dass hierbei auch illegale Inhalte produziert würden.

Vorsitz bat abschließend um Beantwortung der Fragen in Dok. 6661/25 bis 6. Juni 2025. Vorsitz werde die Antworten zusammenfassen und den MS zur Verfügung stellen.

Weitere Sitzungen zur CSAVO werde es unter POL Vorsitz nicht geben. Vorsitz werde einen Fortschrittsbericht vorlegen.

II. Im Einzelnen

entfällt


  • Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
  • Von: BMI, Referat CI 6 – Grundsatz Cyberfähigkeiten der Sicherheitsbehörden
  • An: Auswärtiges Amt – EU-Koordinierungsgruppe
  • Beteiligte Referate: BMI (CI 8, ÖSI1, ÖSI4, PKI3, E2), BMJV, BMDS, BMBFSFJ, AA, BMF, BMWE, BKAmt
  • Betreff 2988. AStV-2 am 4. Juni 2025
  • TOP: Tagung des Rates (Justiz und Inneres) am 12./13. Juni 2025: Vorbereitung
  • Hier: Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern – Fortschrittsbericht
  • Dokument.: ST-9277-2025

2988. AStV-2 am 4. Juni 2025: Weisung

1. Ziel des Vorsitzes

Vorbereitung der Befassung des JI-Rates.

2. Deutsches Verhandlungsziel/ Weisungstenor

Kenntnisnahme

3. Sachstand

Vorsitz verhandelt mit Ziel einer Allgemeine Ausrichtung. Aktueller Vorschlag des Vorsitz sieht ggü. dem KOM-Vorschlag und der letzten RP eine wesentliche Reduzierung des Anwendungsbereiches der CSAVO vor. Dazu zählt insb. die Streichung der verpflichtenden Aufdeckungsanordnungen, zugleich Verstetigung freiwilliger Aufdeckungen gem. Interims-VO, Reduzierung des Risikomanagements, Anpassung bzw. Reduzierung der Aufgaben der Koordinierungsbehörden und des EU-Zentrums. Prüfung innerhalb der BReg dauert an. In einer ersten Befassung wurde der Vorschlag des Vorsitz von 16 MS abgelehnt.

HUNRP befasste am 12.12.2024 den JI-Rat mit dem Vorschlag einer Allgemeine Ausrichtung, der keine Zustimmung unter den MS fand. DEU hatte sich wie neun weitere MS enthalten und eine Protokollerklärung abgegeben.

Am 13.04.2023 hat DEU eine erste grundsätzliche Stellungnahme vorgelegt und wesentliche Änderungen gefordert.

Hintergrund: KOM-Vorschlag für VO zur wirksameren Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern zielt auf die Bekämpfung der Verbreitung von bereits bekannten und neuen Missbrauchsdarstellungen sowie die Verhinderung von Kontaktaufnahmen zu Kindern zu Missbrauchszwecken, sog. „Grooming“ (zusammengefasst: „CSAM“), im digitalen Raum. Entwurf verfolgt zwei wesentliche Regelungsbereiche:

1) Abgestufte Verpflichtungen für Anbieter von Online-Diensten: Anbieter sollen zu einem Risikomanagement verpflichtet werden. Wird dabei ein „signifikantes“ Risiko festgestellt, können gezielte Aufdeckungsanordnungen erlassen werden. Erlangen Anbieter Kenntnis von CSAM auf ihren Diensten, muss dieses umgehend an das EU-Zentrum gemeldet werden. Anbieter sollen zur Entfernung einzelner oder mehrerer konkreter Inhalte verpflichtet werden können. Daneben ist Verpflichtung für App-Stores vorgesehen, Kinder am Herunterladen von Apps zu hindern, die ein hohes Risiko für Grooming darstellen. Internetdiensteanbieter sollen zur Sperrung von URLs verpflichtet werden können.

2) Errichtung eines EU-Zentrums: Gründung dezentraler Agentur mit Sitz in Den Haag und enger Angliederung an Europol. Aufgaben: Verwaltung von Datenbank mit Indikatoren, die bei der Aufdeckung von CSAM verwendet werden müssen; (kostenlose) Zurverfügungstellung von Aufdeckungstechnologien, zentrale Meldestelle, Betroffenenunterstützung. Auf Grundlage der am 14.06.2022 veröffentlichten EuGH-Entscheidung ist die Beteiligung der MS bei Sitzfragen mit KOM neu auszugestalten. Die durch KOM ursprünglich vorgesehene Governance-Struktur wurde im Laufe der Verhandlungen an etablierte Strukturen angeglichen.


  • Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
  • Datum: 4. Juni 2025
  • Von: Ständige Vertretung der BRD bei der EU
  • An: Auswärtiges Amt
  • Kopie: BKAmt, BKM, BMAS, BMBF, BMDV, BMEL, BMF, BMFSFJ, BMG, BMI, BMJ, BMUV, BMVg, BMWK, BMZ
  • Betreff: 2988. AStV-2 am 4. Juni 2025
  • Hier: Vorbereitung JI-Rat: Innenteil und Sonstiges
  • Zweck: Zur Unterrichtung
  • Geschäftszeichen: 421.30

2988. AStV-2 am 4. Juni 2025

I. Zusammenfassung und Wertung

Der AStV setzte in seiner heutigen Sitzung die Vorbereitung des JI-Rats am 12./13. Juni 2025 in Luxemburg fort. Für den Innenteil wurden dabei folgenden Themen behandelt:

Regulation to prevent and combat child sexual abuse

Vorsitz hob die Bemühungen der vergangenen Monate hervor, um einen Kompromiss in diesem Dossier zu erzielen, was leider ohne Erfolg geblieben sei. Daher sei lediglich ein Fortschrittsbericht beim Rat vorgesehen (vgl. Dok. 9277/25 (liegt in Berlin vor)), der nunmehr als A.-Punkt vorgelegt werden solle.

Gleichzeitig verwies Vorsitz darauf, dass die derzeit gültige Übergangsverordnung bald ausliefe. KOM müsse daher schnellstmöglich einen Entwurf zur Verlängerung vorlegen, auch wenn das EP dies bisher ablehne. KOM machte deutlich, dass sich EP sehr klar gegen eine abermalige Verlängerung positioniert habe. Vielmehr müsse sich der Rat endlich auf eine Position verständigen, um die interinstitutionellen Verhandlungen zu beginnen. FRA bezweifelte, dass hierfür die Zeit reiche. Es brauche nunmehr eine „Notfalllösung“ (unterstützt von IRL und HUN).

ProtectEU

Vorsitz verwies auf Dok. 9267/25 (liegt in Berlin vor). Beim JI-Rat sei der erste Austausch auf Ministerebene zur europäischen Strategie für die innere Sicherheit entlang der formulierten diskussionsleitenden Fragen vorgesehen.

Einfluss der aktuellen geopolitischen Lage auf die innere Sicherheit

Vorsitz verwies erneut auf das Arbeitsfrühstück der Minister, dass die Möglichkeit geben solle, sich zur Lage in MDA und UKR sowie der Auswirkungen auf die innere Sicherheit in der EU auszutauschen. Zur Lage in Syrien sei ein Sachstandbericht vorgesehen. Dabei ginge es nicht um Rückführungsfragen, sondern insb. um die Lage im Nord-Osten des Landes und Implikationen für die innere Sicherheit in der EU.

Sonstiges

Vorsitz informierte, dass es unter AOB einen Bericht zur Bekämpfung des Drogenschmuggels und der organisierten Kriminalität sowie eine kurze Information zu den Ergebnissen des High-Level Ministerial Meetings EU-CELAC geben werde. SVN kündigte zudem einen AOB zum Brdo-Prozess an.

ITA bat ferner darum, dass sich der Rat mit der Lage in LBY befassen müsse, und zwar aus zwei Perspektiven: zum einen mit Blick auf Migrationsflüsse in die EU und zum anderen mit Blick auf die Sicherheit und Stabilität in der Region. Vorsitz sagte zu, dass es einen Sachstandsbericht hierzu geben werde.

Abschließend informierte Vorsitz darüber, dass der TOP zur Insolvenzrichtlinie wie geplant auf der Tagesordnung des Justizteils verbleibe.

II. Handlungsempfehlungen

Kenntnisnahme.

III. Im Einzelnen

Entfällt.


  • Datum: 19. Juni 2025
  • Von: Bundesministerium des Innern
  • An: Deutscher Bundestag
  • Bundesregierung-Dokument: 226/2025

Nachbericht zum formellen Rat der EU-Innenministerinnen und Innenminister am 13. Juni 2025 in Luxemburg

Am 12. und 13. Juni 2025 fand in Luxemburg der zweite und letzte formelle Rat für Justiz und Inneres unter polnischer EU-Ratspräsidentschaft statt. Die Innenministerinnen und Innenminister tagten am 13. Juni. Für Deutschland nahm Frau Parlamentarische Staatssekretärin Daniela Ludwig an der Sitzung teil.

Im Rahmen der diesjährigen Feierlichkeiten zum 40-jährigen Jubiläum des Schengen-Raums haben der Polnische EU-Ratsvorsitz Tomasz Siemoniak und der Luxemburgische Innenminister Léon Gloden ihre Amtskolleginnen und Amtskollegen am Vorabend des Rates zu einem Abendessen nach Schengen eingeladen. Flankiert wurden die Feierlichkeiten mit der Unterzeichnung der Schengen-Erklärung „Bekenntnis zu Freiheit, Sicherheit und Recht“. Die Erklärung dient der Erneuerung des Bekenntnisses zu Schengen und wurde im Justizteil des Rates als Punkt ohne Aussprache (sogenannter „A-Punkt“) angenommen.

Vorab der Ratstagung tauschten sich die Ministerinnen und Minister zur Lage in der Ukraine und in der Republik Moldau aus. Die Innenministerin der Republik Moldau, Daniella Misail-Nichitin, und der Ukrainische Vize-Premierminister, Oleksiy Chernyshov, waren beim Frühstück zugegen.

Zu Beginn der Ratstagung wurden die Ministerinnen und Minister über die geopolitische Lage in Syrien unterrichtet. Sollte es zu einem Machtvakuum kommen, seien Folgen auf die innere Sicherheit in der Europäischen Union nicht auszuschließen. Die Lage sei weiterhin volatil. Für die Stabilisierung sei es zentral, ausländische terroristische Kämpfer (Foreign terrorist fighters, „FTF“) im Schengener Informationssystem zu erfassen und die Außengrenzen gewissenhaft zu kontrollieren, die Camps im Nord-Osten des Landes weiter zu finanzieren, die Wirtschaft zu stärken und eng mit den Staaten in der Region zu kooperieren.

Anschließend kamen die Ministerinnen und Minister zu einer politischen Einigung über den Durchführungsbeschluss des Rates für eine Verlängerung des vorübergehenden Schutzes. Damit verlängert sich der vorübergehende Schutz für Flüchtlinge aus der Ukraine um ein weiteres Jahr bis zum 4. März 2027. Frau Parlamentarische Staatssekretärin Ludwig stimmte der Verlängerung zu und begrüßte, angesichts der teilweise stark belasteten Aufnahmekapazitäten in deutschen Kommunen, die im Beschluss aufgenommene klare Aussage zum Umgang mit Mehrfachanträgen auf vorübergehenden Schutz in verschiedenen Mitgliedstaaten. Im Anschluss haben die Ministerinnen und Minister über eine Empfehlung für einen gemeinsamen und koordinierten Übergang aus dem vorübergehenden Schutz beraten. Zahlreiche Ministerinnen und Minister waren sich darin einig, dass eine enge Koordinierung zwischen den Mitgliedsstaaten wichtig sei, um einen Übergang in die Asylsysteme und Sekundärbewegungen zu vermeiden. Frau Parlamentarische Staatssekretärin Ludwig betonte, dass die Themen Rückkehr und Reintegration besondere Berücksichtigung finden müssten. Der Polnische Vorsitz schloss mit dem Hinweis, dass die Ausarbeitung der Ratsempfehlung auf Arbeitsebene fortgesetzt werde.

Auf Wunsch von Italien wurden die Ratsmitglieder über die Entwicklung der Migrationslage in Libyen unterrichtet. Sorge bestünde, da die irreguläre Migration mit Abfahrten aus Libyen seit diesem Jahr wieder deutlich ansteige.

Im weiteren Verlauf der Sitzung nahmen die Ministerinnen und Minister Ratsschlussfolgerung zu den Prioritäten des kommenden EMPACT-Zyklus 2026-2029 an; auch Frau Parlamentarische Staatssekretärin Ludwig stimmte für Deutschland den Schlussfolgerungen zu. EMPACT steht für „European Multidisciplinary Platform Against Criminal Threats“ und ist ein Format, in dem die Mitgliedsstaaten bestimmte Deliktsbereiche der Organisierten Kriminalität bekämpfen.

Im Anschluss haben die Ministerinnen und Minister über den Zugang zu Daten für eine wirksame Strafverfolgung beraten. Die Schaffung einer EU-weiten Regelung zur Vorratsdatenspeicherung fand eine breite Unterstützung. Wortnehmende Ministerinnen und Minister betonten auch eine grundsätzliche Notwendigkeit für Strafverfolgungsbehörden, auf verschlüsselte Kommunikation zugreifen zu können. Die Ministerinnen und Minister waren sich darin einig, dass es besondere Maßnahmen und einen EU-weit einheitlichen Rechtsrahmen brauche, um schwere und organisierte Kriminalität sowie den Terrorismus im digitalen Zeitalter bekämpfen zu können. Der dänische Minister kündigte für die kommende Dänische EU-Ratspräsidentschaft an, das Thema prioritär weiter zu verfolgen.

Anschließend tauschten sich die Ministerinnen und Minister zur europäischen Strategie für die innere Sicherheit (ProtectEU) aus. Die Strategie wurde von den Ratsmitgliedern begrüßt; insbesondere wurde der ganzheitliche, sektorübergreifende und gesamtgesellschaftliche Ansatz hervorgehoben. Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen rücke damit in den Vordergrund.

Bei einem Arbeitsmittagessen diskutierten die Ministerinnen und Minister die Verbesserung der Rückführung durch effektivere Rückübernahme-Kooperation von Drittstaaten. Im Fokus stand dabei der Zeitplan für die Verhandlungen zur Rückführungsverordnung und der Einsatz von Hebeln gegenüber Drittstaaten zur Verbesserung der Rückübernahme-Kooperation. Mehrheitlich haben die Ministerinnen und Minister vor einer übereilten Verabschiedung der Allgemeinen Ausrichtung abgeraten und sich eher dafür ausgesprochen, auf die Robustheit der neuen Regelungen zu achten. Mit Blick auf den Einsatz von Hebeln waren sich die Ministerinnen und Minister darin einig, auch andere als den bereits bestehenden Visahebel stärker gegenüber Drittstaaten zur Verbesserung der Rückübernahme-Kooperation zu nutzen.

Im Anschluss haben die Ministerinnen und Minister über die Lage im Schengenraum beraten. Im Fokus standen dabei die Prioritäten für den jährlichen Schengen-Ratszyklus 2025¬2026 sowie die am Vortag verabschiedete Schengen-Erklärung. Die Bedeutung von nationalen Koordinierungsstrukturen, einem effektiven Monitoring und eine sichere Finanzierung der Maßnahmen wurden von den Ministerinnen und Ministern besonders betont. Weitere Schwerpunkte waren temporäre Binnengrenzkontrollen auch im Zusammenhang mit einem funktionierendem Außengrenzschutz und der geopolitischen Lage sowie die Themen Digitalisierung und Interoperabilität. Deutschland informierte die Ministerinnen und Minister, dass am Vortag der Ratstagung die Bereitschaftserklärung für das Einreise-/Ausreisesystem (EES) abgegeben wurde.

Abschließend folgten eine Reihe an Informationspunkten ohne Aussprache:

  • In Bezug auf die Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems wurden die Ministerinnen und Minister zum laufenden Prozess sowie zu aktuellen Vorschlägen der EU-Kommission zur Überarbeitung der Reform (Sicherer-Staaten-Konzepte) unterrichtet.
  • Der Polnische Vorsitz berichtete, dass es eine Einigung über die Verordnung über die schrittweise Inbetriebnahme des Einreise/Ausreisesystems (EES) mit dem EP gegeben habe.
  • Der Vorsitz informierte ferner über die Fortschritte bei der Bekämpfung des Drogenhandels und der organisierten Kriminalität und betonte insbesondere den Ausbau der Zusammenarbeit zwischen Zoll und Polizei, die Schaffung einer Zollallianz, die Sitzung der Hafenallianz in Danzig und das geplante Ministertreffen der Hafenallianz am 21. Juli in Kopenhagen.
  • Der Dänische Minister stellte die Prioritäten der im Juli beginnenden EU-Ratspräsidentschaft für den Bereich Inneres vor. „A strong Europe that takes responsibility for its own security and strengthens its competitiveness while ensuring its green transiton” sei die Leitlinie für die gesamte Dänische Ratspräsidentschaft, deren vollständiges Programm im Juni vorgestellt werde. Ein Fokus werde auf der Migrationspolitik liegen: Unter Dänischer Präsidentschaft sollen konkrete Ergebnisse hinsichtlich innovativer Lösungen erreicht und mit Nachdruck daran gearbeitet werden, Rückführungen zu erleichtern. Im Bereich Sicherheit werde ein Schwerpunkt auf dem Thema Drogenbekämpfung liegen. Der kommende informelle JI-Rat werde am 22./23. Juli in Kopenhagen stattfinden. Der JI-Rat werde am 13./14. Oktober in Luxemburg und am 8./9. Dezember in Brüssel tagen.

Schließlich wurden die Ministerinnen und Minister über die Ergebnisse der folgenden Tagungen unterrichtet:

  • Hochrangige Tagung des EU-CELAC-Mechanismus zur Koordinierung und Zusammenarbeit im Bereich der Drogenbekämpfung in Warschau am 8. Mai 2025. Das nächste Treffen sei im ersten Halbjahr 2026 in der Dominikanischen Republik geplant.
  • Das erste Ministertreffen zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union zum Thema Justiz und Inneres in Warschau am 2./3. Juni 2025 mit der neuen US-Regierung habe in einer guten und konstruktiven Atmosphäre stattgefunden.
  • Ministertagung im Rahmen des Brdo-Prozesses in Brdo pri Kranju am 27./28. März 2025


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Gesetzentwurf: Polizeien sollen einfacher an digitale Beweise kommen

30. Juni 2025 um 14:24

Zuletzt haben die EU und die deutsche Politik wiederholt eine Vorratsdatenspeicherung diskutiert. Dabei hat Deutschland bis heute nicht das E-Evidence-Paket umgesetzt. Mit seinen Instrumenten sollen sich digitale Beweise schnell sichern lassen, bevor sie gelöscht werden.

Stefanie Hubig (SPD) im Bundestag
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will das E-Evidence-Paket der EU umsetzen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Bis heute hat Deutschland das sogenannte E-Evidence-Paket der Europäischen Union nicht umgesetzt. Zuletzt hatte das verfrühte Ende der Ampel-Koalition das geplante Gesetz vereitelt. Nun unternimmt die schwarz-rote Regierung einen neuen Versuch, den grenzüberschreitenden Austausch elektronischer Beweismittel innerhalb der EU zu vereinfachen.

Im Kern geht es um zwei neue Instrumente für europäische Polizeien: Mit der Europäischen Sicherungsanordnung lassen sich Daten bei einem EU-Online-Dienst einfrieren und später wieder auftauen, wenn sie für Ermittlungen gebraucht werden. Das heißt: Der Diensteanbieter darf sie erst einmal nicht löschen. Alternativ können Ermittlungsbehörden mit der Europäischen Herausgabeanordnung digitale Beweismittel direkt bei Anbietern in anderen EU-Ländern anfordern. Dabei kann es um Informationen gehen, welchem Kunden etwa eine bestimmte IP-Adresse zugeordnet war, angefragt werden können aber auch Inhaltsdaten wie E-Mails.

Beschlossen hatte die EU das Paket – eine unmittelbar geltende Verordnung sowie eine ergänzende Richtlinie – im Jahr 2023. EU-Ländern bleibt bis zum Sommer 2026, es vollständig umzusetzen. Über einen Referentenentwurf war Ex-Justizminister Marco Buschmann nicht hinausgekommen. Auf dessen Entwurf von Oktober setzt nun der Vorschlag auf, den seine Amtsnachfolgerin, die SPD-Politikerin Stefanie Hubig, Mitte Juni vorgestellt hat.

Schnelle Sicherung digitaler Beweise

Insgesamt soll es EU-Polizeien deutlich schneller gelingen, an digitale Beweismittel zu kommen. Dazu lösen die neuen Instrumente den bislang üblichen Prozess über Rechtshilfeabkommen in der EU ab: In der Vergangenheit mussten Ermittlungsbehörden zunächst bei den Justizbehörden des Landes vorstellig werden, wo der betreffende Online-Dienst sitzt. Dies soll nun weitgehend entfallen: Herausgabeanordnungen sollen in der Regel innerhalb von zehn Tagen befolgt werden, in Notfällen gilt eine Frist von nur acht Stunden.

Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen Teilnehmer-, Verkehrs- und Inhaltsdaten. Für die erste der Datenkategorien, die etwa Namen und Anschrift von Verdächtigen umfassen kann, gelten die niedrigsten Hürden. Der aktuelle Entwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) stellt nun klarer, wer Herausgabeanordnungen auf dieser Basis erlassen kann: Neben dem Bundeskriminalamt zählt etwa auch das Zollkriminalamt dazu. Solche Anordnungen muss zudem die Staatsanwaltschaft validieren.

Höhere Anforderungen gelten bei sensiblen Verkehrs- und Inhaltsdaten, deren Sicherung ein Gericht bewilligen muss. Es muss sich hierbei um Taten handeln, die mit einer Mindesthöchststrafe von drei Jahren belegt sind, oder die in bestimmte Kategorien von Straftaten wie sexueller Missbrauch von Kindern oder Terrorismus fallen. Neben dem Diensteanbieter muss zudem die zuständige Behörde im Vollstreckungsstaat benachrichtigt werden. Diese hat zehn Tage Zeit, um die Anordnung zu prüfen und kann sie gegebenenfalls ablehnen. Weitere Sicherungen sollen für Berufsgeheimnisträger:innen wie Rechtsanwält:innen oder Journalist:innen gelten.

Ein Puzzlestück unter vielen

Die neuen Regeln fallen in eine Zeit, in der die EU die Zügel im digitalen Raum merklich strafft. Das E-Evidence-Paket macht dabei nur den Auftakt und ist ein Puzzlestück unter vielen: Seit Jahren arbeitet sich die EU an diversen Baustellen ab, die aus ihrer Sicht digitale Ermittlungen erschwerten. Ihre Überlegungen hat die seit vergangenem Winter amtierende EU-Kommission unter Ursula von der Leyen in einer „ProtectEU“ genannten Strategie zur inneren Sicherheit zusammengefasst.

Eine Zahl betont die EU-Kommission dabei immer wieder. So würden rund 85 Prozent der strafrechtlichen Ermittlungen auf elektronischen Beweismitteln beruhen. Zu oft seien diese Daten jedoch nicht mehr verfügbar, wenn sie gesichert werden sollen. Ohne eine EU-weite Umsetzung des E-Evidence-Pakets abzuwarten, hatte die Kommission erst jüngst eine Konsultation über einen gemeinsamen EU-Rechtsrahmen für eine Vorratsdatenspeicherung durchgeführt. Noch in diesem Jahr will sie eine Folgenabschätzung dieser anlasslosen Massenüberwachung präsentieren, ein konkretes Gesetz womöglich im kommenden Jahr. Parallel dazu hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) einen nationalen Alleingang bei der Vorratsdatenspeicherung angekündigt.

In einem letzte Woche veröffentlichten Fahrplan macht die Kommission zudem verschlüsselte Daten als Problemfeld aus. Sie stützt sich dabei auf die Empfehlungen einer Arbeitsgruppe, die zuletzt das sogenannte „Going Dark“-Phänomen untersucht und vage Vorschläge zum Zugang zu verschlüsselten Inhalten in den Raum gestellt hatte. Wie und ob sich ein Ansatz findet lassen kann, der nicht die gesamte IT-Sicherheit untergräbt, soll im Jahr 2026 feststehen.


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„Going Dark“: EU-Kommission stellt Fahrplan für Datenzugang für Polizeien vor

25. Juni 2025 um 13:38

Viele EU-Länder wollen der Polizei mehr Zugang zu privaten Daten verschaffen. Neben der Vorratsdatenspeicherung steht auch der Zugriff auf verschlüsselte Inhalte zur Debatte. In einem Fahrplan skizziert die EU-Kommission ihre nächsten Schritte.

Ein Mensch mit Laptop, im Hintergrund ein Rechenzentrum.
Polizeien soll der Zugang zu Daten vereinfacht werden, wünscht sich die EU-Kommission. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Pond5 Images

Die EU-Kommission hat am Dienstag einen Fahrplan für den Zugang zu Daten für Polizeibehörden vorgestellt. Demnach liegt der Fokus auf sechs Schlüsselbereichen. Er umfasst etwa die weiteren Schritte in Richtung EU-weiter Vorratsdatenspeicherung, mehr Einsatz sogenannter Künstlicher Intelligenz bei Ermittlungen und einen für das Jahr 2026 geplanten Ansatz, um an verschlüsselte Daten zu kommen. Mit diesen Vorhaben drohen Einschränkungen bei Datenschutz, Privatsphäre und Vertraulichkeit der Kommunikation.

Umrissen hatte die Kommission ihre Prioritäten bereits in ihrer „ProtectEU“ genannten Strategie zur inneren Sicherheit im April. Entsprechend betont sie nun auch im aktuellen Fahrplan, dass rund 85 Prozent der strafrechtlichen Ermittlungen auf elektronischen Beweismitteln beruhten. Zwischen den Jahren 2017 und 2022 hätten sich die Datenanfragen an Online-Dienste verdreifacht, und der Bedarf an diesen Daten steige weiter an.

Zugleich gebe es jedoch Probleme dabei, schnell an die Daten zu kommen. In manchen Fällen hätten die Anbieter sie bereits gelöscht, in anderen hapere es bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit; bisweilen seien Daten verschlüsselt und nicht ohne Weiteres zugänglich. All diese Hürden müssten abgebaut werden, um „effektiv und rechtmäßig“ Ermittlungen im digitalen Raum durchführen zu können, heißt es in der Mitteilung. Federführend sind hierbei Digitalkommissarin Henna Virkkunen und Innenkommissar Magnus Brunner.

Vorratsdatenspeicherung: Mehr als 5.000 Stellungnahmen

Bereits letzte Woche ging die erste Etappe zu Ende. In einer öffentlichen Konsultation holte die Kommission Meinungen zum Dauerbrenner Vorratsdatenspeicherung ein, nun wird sie die über 5.000 Stellungnahmen aus ganz Europa auswerten müssen. Die sollen in eine Folgenabschätzung über diese Form der anlasslosen Massenüberwachung einfließen, ein notwendiger Schritt vor einem möglichen Gesetz. Mit einem erneuten Anlauf für eine EU-weite Regelung wird allgemein gerechnet, nicht zuletzt drängen EU-Innen- und Justizminister:innen im Rat auf einen einheitlichen Rechtsrahmen.

In der Vergangenheit hatten Gerichte, darunter der Europäische Gerichtshof (EuGH), nationale Anläufe sowie eine frühere EU-Richtlinie unter Verweis auf die tiefen Grundrechtseingriffe kassiert. Im Vorjahr hat der EuGH jedoch die Tür ein Stück weit geöffnet und die verdachtslose Speicherung von mindestens IP-Adressen unter bestimmten Bedingungen für zulässig erklärt.

„Rechtsmäßiger Zugang“ gefährdet alle

Auf dem Arbeitsprogramm der Kommission steht zudem eine Verbesserung des grenzüberschreitenden Datenaustauschs zwischen Ermittlungsbehörden. Dabei will sie offenbar nicht abwarten, bis alle EU-Länder das E-Evidence-Paket umgesetzt haben. Optimierungsbedarf gebe es auch bei der Europäischen Ermittlungsanordnung; die Instrumente sollen im kommenden Jahr überprüft werden.

In Zusammenarbeit mit der EU-Polizeibehörde Europol will die Kommission Ermittlungsbehörden im Bereich der digitalen Forensik besser aufstellen. Dabei sollen auch öffentlich-private Partnerschaften zum Zug kommen. Um mit der zu erwartenden Materialfülle zurechtzukommen, will die Kommission bis zum Jahr 2028 die Entwicklung und den Einsatz von KI-Tools fördern. Mehr einbringen will sich Brüssel auch bei der Standardisierung neuer Technologien, etwa, um gleich von Beginn an Überwachungsschnittstellen nach dem Prinzip des „rechtmäßigen Zugangs durch Design (‚lawful access by design‘)“ einzubauen.

Das Konzept steht im Widerspruch zu Privatsphäre durch Design (‚privacy by design‘), das Daten und Privatsphäre von Menschen nicht nur gegenüber ihrem eigenen Staat schützt, sondern auch gegenüber anderen Staaten und Kriminellen. Denn einmal geschaffene Wege zum Zugriff auf geschützte Inhalte lassen sich nicht nur durch autorisierte Akteure ausnutzen, sondern auch durch andere. Auf diese Weise kann das Konzept „lawful access by design“ sowohl einzelne Nutzer:innen als auch die IT-Sicherheit insgesamt gefährden.

Debatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Für das Jahr 2026 ist ein weiterer brisanter Fahrplan angekündigt. Darin will die Kommission Ansätze „identifizieren und evaluieren“, um Polizeien womöglich Zugang zu verschlüsselten Daten zu geben. Ob sich dabei auch gefährliche Methoden wie Hintertüren wiederfinden werden, bleibt vorerst offen. Auch eine eigens einberufene Arbeitsgruppe, die sich in den vergangenen Jahren vertieft mit dem sogenannten „Going Dark“-Phänomen beschäftigt hatte und auf deren Vorschlägen das Vorgehen der Kommission beruht, ist solche Details schuldig geblieben.

Die bisherigen Schritte der Kommission sind auf vehemente Kritik seitens Grundrechteorganisationen gestoßen, die sich übergangen sehen und mehr Mitsprache fordern. In einem Brief forderten dutzende Nichtregierungsorganisationen im vergangenen Mai, dass die Debatte über Hintertüren nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden dürfe. Unter anderem sei die EU-Arbeitsgruppe „undurchsichtig“ gewesen; es müssten nun mehr Stimmen aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft gehört werden.


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