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Anlasslose Massenüberwachung: Messenger Signal wird Deutschland verlassen, wenn Chatkontrolle kommt

01. Oktober 2025 um 12:14

In den kommenden Tagen wird die Bundesregierung entscheiden, wie sie am 14. Oktober in der EU zur Chatkontrolle abstimmt. Eines ist klar: Kommt die Chatkontrolle, wird es keine verschlüsselte und sichere Kommunikation mehr geben.

Handy mit Signal App
Noch ist der Messenger Signal in Europa verfügbar. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / CHROMORANGE

Der beliebte sichere Messenger Signal hat angekündigt, dass er Deutschland und Europa verlassen wird, wenn die Chatkontrolle kommt und sich keine Wege ergeben, sich dieser anlasslosen Massenüberwachung der privaten Kommunikation zu verweigern. Das hat Signal-Chefin Meredith Whittaker gegenüber der dpa gesagt, wie Tagesschau und Heise berichten. Es deutet sich an, dass eine Entscheidung über die Chatkontrolle am 14. Oktober fallen könnte – und die Position der Bundesregierung ist dabei entscheidend.

„Wenn wir vor die Wahl gestellt würden, entweder die Integrität unserer Verschlüsselung und unsere Datenschutzgarantien zu untergraben oder Europa zu verlassen, würden wir leider die Entscheidung treffen, den Markt zu verlassen“, sagte Meredith Whittaker der Nachrichtenagentur dpa.

Bei der so genannten Chatkontrolle geht es um eine EU-Verordnung, die sich gegen die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs (sogenannte Kinderpornografie) richten soll. Sie wird seit drei Jahren kontrovers in der EU verhandelt, weil die Verordnung Vorschriften enthält, die Messenger wie WhatsApp, Signal, Threema oder Telegram verpflichten sollen, die Dateien aller Menschen auf deren Smartphones und Endgeräten ohne jeden Verdacht zu durchsuchen.

Chatkontrolle als Bedrohung für Privatsphäre und Demokratie

Dieses Durchleuchten von Dateien würde dazu führen, dass eine verschlüsselte und sichere Kommunikation für niemanden mehr möglich ist, weil die Dateien schon vor der eigentlichen Verschlüsselung angeschaut werden können. Die komplette IT-Fachwelt, führende Sicherheitsforscher, Wissenschaftler:innen aus aller Welt sowie zivilgesellschaftliche Organisationen aller Art lehnen daher die Chatkontrolle als Bedrohung für die Demokratie vehement ab. Das Suchen nach Inhalten ist technisch nicht auf bestimmte Inhalte zu begrenzen, sondern könnte in wenigen Handgriffen auch auf politisch missliebige Inhalte ausgeweitet werden.

Signal-Chefin Whittaker sagte der dpa, dass ihr Messenger niemals die Integrität seiner Ende-zu-Ende-Verschlüsselung untergraben werde. „Sie garantiert die Privatsphäre von Millionen und Abermillionen von Menschen auf der ganzen Welt, oft auch in lebensbedrohlichen Situationen.“ Signal lehne deshalb die Chatkontrolle ab. „Es ist bedauerlich, dass Politiker weiterhin einer Art magischem Denken verfallen, das davon ausgeht, dass man eine Hintertür schaffen kann, auf die nur die Guten Zugriff haben.“

Bundesregierung mauert

Während der Ampel-Regierung war die Ablehnung der Chatkontrolle nach anfänglichen Unstimmigkeiten mit dem Innenministerium relativ sicher. Das hat sich mit der neuen schwarz-roten Regierung geändert.

Die neue Bundesregierung, aber auch das beteiligte Innenministerium, das Justizministerium und der Digitalminister machen derzeit keine Aussagen, wie sie zur Chatkontrolle stehen und wie Deutschland am 14. Oktober im EU-Rat stimmen wird. Eine Entscheidung in der Bundesregierung soll in den nächsten Tagen fallen.


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Verwaltungsdigitalisierung: Arbeitsgruppe empfiehlt Matrix-Protokoll für Behördenkommunikation

01. Juli 2025 um 09:33

Online-Kommunikation mit Behörden ist für Bürger*innen und Unternehmen kompliziert, für Verwaltungen oft teuer und aufwendig. Das soll sich ändern: Eine Arbeitsgruppe von IT-Architekten aus Bund und Ländern schlägt vor, wie alle von einer gemeinsamen Infrastruktur profitieren, und empfehlen das offene Kommunikationsprotokoll Matrix.

im Hintergrund eine Platine; im Vordergrund zwei Reihen mit Briefkästen aus Metall, zum Teil schaut oben die Post aus den Briefkästen heraus
Vielleicht haben Bürger*innen, Unternehmen und Organisationen für Post vom und an den Staat ein einheitliches Online-Postfach. (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Platine: Unsplash/Mathew Schwartz; Briefkästen: Unsplash/Jac Alexandru; Bearbeitung: netzpolitik.org

Zentrales Bürgerpostfach, BundID, OZG-PLUS-Postfach, MeinJustizpostfach und Elster – um mit Behörden zu kommunizieren, richten sich Bürger*innen, Unternehmen und Organisationen verschiedene Postfächer ein. Denn verschiedene Verwaltungen unterhalten jeweils eigene Kommunikationslösungen.

Die stehen derzeit für sich und sind kaum interoperabel. Denn ob Gerichte, Finanzämter, Gesundheitsämter oder Ausländerbehörden: Alle haben eine eigene IT und IT-Architektur, historisch gewachsen und mit unterschiedlichen technischen und rechtlichen Voraussetzungen.

Das soll sich ändern. Bund und Länder wollen eine „moderne und vertrauenswürdige Kommunikationsinfrastruktur im öffentlichen Sektor, die die bislang isolierten Lösungen schrittweise bündelt und die Interoperabilität stärkt“, so André Göbel, Präsident der Föderalen IT-Kooperation (FITKO).

Die Basiskomponente für die Kommunikation ist Teil der geplanten Deutschland-Architektur (PDF), mit der das Bund-Länder-Gremium IT-Planungsrat neuen Schwung in die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung bringen will. Neben der Basiskomponente Postfächer stehen unter anderem auch Komponenten für Bezahlvorgänge und Authentifizierung an.

Vorteile einer gemeinsamen Infrastruktur

Der Flickenteppich aus verschiedenen Postfach-Lösungen sei sowohl für Bürger*innen und Unternehmen als auch für die Verwaltung selbst unübersichtlich, sagt Dominik Braun gegenüber netzpolitik.org. Er ist Referent für IT-Architekturmanagement bei der FITKO und arbeitet mit Vertreter*innen der Länder Hamburg und Sachsen-Anhalt an der Zielarchitektur für Postfach- und Kommunikationslösungen, kurz ZaPuK.

Das Ziel sei, dass sich die einen besser orientieren können, wo sie welche Post vom Staat bekommen; und die anderen müssten ihre Postfächer nicht getrennt voneinander anbinden und unterschiedliche Schnittstellen, Protokolle und Verschlüsselungsverfahren nutzen.

Das könne finanzielle und personelle Ressourcen einsparen und langfristig auch Vorteile im Bereich IT-Sicherheit bieten. Das sagt Andreas Altmann, Projektmanager beim Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, und Teil von ZaPuK. Mit einem neuen Beschluss des IT-Planungsrats hat das Team nun das Go für die nächste Phase.

Matrix-Protokoll könnte sich durchsetzen

Die klare Empfehlung der Arbeitsgruppe ist das Matrix-Protokoll. Matrix ist ein Protokoll für die Echtzeitkommunikation, dahinter ein offener Standard für dezentralisierte und interoperable Kommunikation. Damit können Nutzer*innen chatten oder telefonieren, ohne von einem spezifischen Diensteanbieter abhängig zu sein.

Matrix soll den Standard Online Services Computer Interface, kurz OSCI, ablösen, so Altmann gegenüber netzpolitik.org. OSCI gibt es seit dem Jahr 2000. Die „Protokollstandards für den sicheren elektronischen Nachrichtenaustausch über das Internet und andere Netze“ wurden speziell für die öffentliche Verwaltung in Deutschland entwickelt.

Kommunen können entsprechende Standards über das ITZBund beziehen, beispielsweise XMeld für das Ummelden der Wohnungsadresse oder XAusländer für Ausländerbehörden. Laut Bundesmeldedatendigitalisierungs- oder Bundesmeldedatenabruf-Verordnung und Gesetz über das Ausländerzentralregister sind sie sogar dazu verpflichtet, OSCI zu nutzen.

IT-Sicherheit im Vordergrund

Gegenüber Alternativen wie dem international genutzten Matrix-Protokoll wirkt OSCI etwas verstaubt. Derzeit setzt beispielsweise der elektronische Rechtsverkehr für den Transport und die Zwischenspeicherung von Nachrichten auf OSCI auf. Wesentliche Nachteile des Standards: Er sei nicht auf Echtzeitkommunikation ausgelegt und OSCI basiere auf Technologien, die auf dem Markt und in der öffentlichen Verwaltung zunehmend weniger verbreitet sind, so die IT-Architekten von ZaPuK auf OpenCode. Vor allem aber unterstütze die eingesetzte XML-Encryption „keine modernen kryptografischen Anforderungen“.

Zur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung empfiehlt die Gruppe die Sicherheitsschicht Messaging Layer Security, kurz MLS. Das sei besonders wichtig, so Dominik Braun gegenüber netzpolitik.org. „Als Bürger will ich nicht, dass jede Behörde nachvollziehen kann, was ich mit einer anderen Behörde kommuniziere.“ Dabei spielten verfassungsrechtliche und Privatsphäreaspekte eine Rolle. „Einzelne Behörden sollen über mich nicht Informationen bei sich bündeln können.“

In Sachen IT-Sicherheit sei laut Braun zudem eine Zero-Trust-Betriebsumgebung geplant. Das entspricht auch der Föderalen Digitalstrategie des IT-Planungsrats (PDF). Danach soll jede technische Instanz „nur die minimalen, absolut notwendigen Rechte bekommen“, um bei einem Angriff die Risiken eines Datenabflusses zu reduzieren.

Eine Lösung für alles wäre schön

Ideal wäre: Bürger*innen, Unternehmen, Organisationen und Behörden nutzen eine Postfach- und Kommunikations-Lösung für alles, so Braun. Daher ist die Empfehlung „die Frontends der bestehenden Lösungen wie MeinJustizpostfach, BundID und OZG-PLUS-Konto in einen Client zusammenzuziehen, der als ein Produkt weiterentwickelt wird“.

Ob es dazu kommt, hänge aber von weiteren Entscheidungen ab, zum Beispiel davon, ob es ein zentrales Verwaltungsportal geben soll. Technisch seien verschiedene Anwendungen denkbar.

Ein paar Designziele stehen jedoch fest: Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, Echtzeitverhalten, Mobilfähigkeit und Standards aus offenen und wachsenden Ökosystemen wie Matrix. Außerdem ein Anspruch und rechtliche Vorgabe: Die Kommunikation muss bidirektional verlaufen können – „alles von der Zustellung von Bescheiden bis zu Rückfragen an Behörden über Chat“.

Wichtig sei, dass es im Backend ein koordiniertes einheitliches Produktmanagement gibt, so Braun.

Eine lange Liste von Anforderungen

Das ZaPuK-Team nahm im September seine Arbeit auf. Seither „haben wir alle Postfächer beleuchtet: elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach, Telematik-Infrastruktur aus dem öffentlichen Gesundheitswesen, zentrales Bürgerkonto, OZG-Plus, De-Mail. Dabei haben wir rund 900 Anforderungen ermittelt und auf 160 konsolidiert“, so Andreas Altmann gegenüber netzpolitik.org. Eine entsprechende Liste ist auf OpenCode öffentlich einsehbar wie auch eine weitere Dokumentation des Vorhabens.

Dort können Interessierte technische Überlegungen des Teams nachvollziehen, bewerten, kommentieren und diskutieren. „Wir sind da für jede Meinung, für jeden konstruktiven Beitrag echt dankbar“, so Altmann.

Teil der Auswertung waren zudem Best-Practice-Beispiele, Dokumente und Interviews mit den Betreibern der bestehenden Postfach-Lösungen. Was sind Gemeinsamkeiten, wo unterscheiden sich die Ansprüche? Organisationskonten müssen andere Anforderungen erfüllen als Privatkonten. „Zeitstempel sind zum Beispiel für den elektronischen Rechtsverkehr wichtig, aber nicht per se in anderen Verwaltungskontexten“, erklärt Braun.

Auch gut 60 Gesetze und Verordnungen bezog das Team für die Zielarchitektur ein, so Altmann, vor allem die Datenschutzgrundverordnung, die Single-Digital-Gateway-Verordnung, eIDAS unter anderem. Die Idee sei, dass die Anforderungen langfristig als MUSS zu lesen sind, erklärt Braun. Für die nächste Phase sei ein juristisches Gutachten zur Frage angedacht, was möglich ist und was verändert werden müsste.

Viele Akteure, viele Gespräche

Dafür hat das Team Zeit bis zur 50. Sitzung des IT-Planungsrats im Sommer 2026. Und auch weitere Fragen soll es bis dahin klären: Wie wird das Vorhaben finanziert? Welche Standardisierungsbedarfe gibt es? Wie wird der Weg für bestehende Lösungen in die gemeinsame Infrastruktur geebnet?

Es gebe riesige IT-Infrastrukturen, so Braun. Da könne man nicht einfach unbedarft an den einzelnen Schrauben drehen. „Unser Ansatz ist maximal konstruktiv. In vielen Domänen funktioniert schon vieles sehr gut.“

Jetzt gelte es, mit den Verantwortlichen der jeweiligen Lösungen zu klären, auszuhandeln, teilweise neu zu erarbeiten, was realistisch möglich sei. Neben vielen anderen sind Gesprächspartner die Betreiber von KONSENS-Verbund (koordinierte neue Softwareentwicklung der Steuerverwaltung), Unternehmenskonto, BundID-Konto, Telematik sowie elektronischem Gerichts- und Verwaltungspostfach.

Braun ist zuversichtlich: „Wir haben mitgedacht, dass die verschiedenen Verwaltungsbereiche ihre eigene Backend-Infrastruktur betreiben können, wenn sie das wollen. Sofern Verwaltungen die Anschlussbedingungen an diese Kommunikations-Infrastruktur erfüllen, kann Behörde X im Land Y sich theoretisch dazu entscheiden, die selbst zu implementieren und sich damit an die Architektur anzuschließen.“

Die Verantwortung für den Betrieb hätten Verwaltungen demnach im eigenen Haus. Für diese dezentral organisierte Infrastruktur seien Matrix, aber auch Mastodon Vorbilder gewesen. Die Hypothese sei: „Wenn jeder für das eigene Backend verantwortlich ist, ist es auch einfacher, diversen rechtlichen Auflagen gerecht zu werden.“


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„Going Dark“: EU-Kommission stellt Fahrplan für Datenzugang für Polizeien vor

25. Juni 2025 um 13:38

Viele EU-Länder wollen der Polizei mehr Zugang zu privaten Daten verschaffen. Neben der Vorratsdatenspeicherung steht auch der Zugriff auf verschlüsselte Inhalte zur Debatte. In einem Fahrplan skizziert die EU-Kommission ihre nächsten Schritte.

Ein Mensch mit Laptop, im Hintergrund ein Rechenzentrum.
Polizeien soll der Zugang zu Daten vereinfacht werden, wünscht sich die EU-Kommission. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Pond5 Images

Die EU-Kommission hat am Dienstag einen Fahrplan für den Zugang zu Daten für Polizeibehörden vorgestellt. Demnach liegt der Fokus auf sechs Schlüsselbereichen. Er umfasst etwa die weiteren Schritte in Richtung EU-weiter Vorratsdatenspeicherung, mehr Einsatz sogenannter Künstlicher Intelligenz bei Ermittlungen und einen für das Jahr 2026 geplanten Ansatz, um an verschlüsselte Daten zu kommen. Mit diesen Vorhaben drohen Einschränkungen bei Datenschutz, Privatsphäre und Vertraulichkeit der Kommunikation.

Umrissen hatte die Kommission ihre Prioritäten bereits in ihrer „ProtectEU“ genannten Strategie zur inneren Sicherheit im April. Entsprechend betont sie nun auch im aktuellen Fahrplan, dass rund 85 Prozent der strafrechtlichen Ermittlungen auf elektronischen Beweismitteln beruhten. Zwischen den Jahren 2017 und 2022 hätten sich die Datenanfragen an Online-Dienste verdreifacht, und der Bedarf an diesen Daten steige weiter an.

Zugleich gebe es jedoch Probleme dabei, schnell an die Daten zu kommen. In manchen Fällen hätten die Anbieter sie bereits gelöscht, in anderen hapere es bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit; bisweilen seien Daten verschlüsselt und nicht ohne Weiteres zugänglich. All diese Hürden müssten abgebaut werden, um „effektiv und rechtmäßig“ Ermittlungen im digitalen Raum durchführen zu können, heißt es in der Mitteilung. Federführend sind hierbei Digitalkommissarin Henna Virkkunen und Innenkommissar Magnus Brunner.

Vorratsdatenspeicherung: Mehr als 5.000 Stellungnahmen

Bereits letzte Woche ging die erste Etappe zu Ende. In einer öffentlichen Konsultation holte die Kommission Meinungen zum Dauerbrenner Vorratsdatenspeicherung ein, nun wird sie die über 5.000 Stellungnahmen aus ganz Europa auswerten müssen. Die sollen in eine Folgenabschätzung über diese Form der anlasslosen Massenüberwachung einfließen, ein notwendiger Schritt vor einem möglichen Gesetz. Mit einem erneuten Anlauf für eine EU-weite Regelung wird allgemein gerechnet, nicht zuletzt drängen EU-Innen- und Justizminister:innen im Rat auf einen einheitlichen Rechtsrahmen.

In der Vergangenheit hatten Gerichte, darunter der Europäische Gerichtshof (EuGH), nationale Anläufe sowie eine frühere EU-Richtlinie unter Verweis auf die tiefen Grundrechtseingriffe kassiert. Im Vorjahr hat der EuGH jedoch die Tür ein Stück weit geöffnet und die verdachtslose Speicherung von mindestens IP-Adressen unter bestimmten Bedingungen für zulässig erklärt.

„Rechtsmäßiger Zugang“ gefährdet alle

Auf dem Arbeitsprogramm der Kommission steht zudem eine Verbesserung des grenzüberschreitenden Datenaustauschs zwischen Ermittlungsbehörden. Dabei will sie offenbar nicht abwarten, bis alle EU-Länder das E-Evidence-Paket umgesetzt haben. Optimierungsbedarf gebe es auch bei der Europäischen Ermittlungsanordnung; die Instrumente sollen im kommenden Jahr überprüft werden.

In Zusammenarbeit mit der EU-Polizeibehörde Europol will die Kommission Ermittlungsbehörden im Bereich der digitalen Forensik besser aufstellen. Dabei sollen auch öffentlich-private Partnerschaften zum Zug kommen. Um mit der zu erwartenden Materialfülle zurechtzukommen, will die Kommission bis zum Jahr 2028 die Entwicklung und den Einsatz von KI-Tools fördern. Mehr einbringen will sich Brüssel auch bei der Standardisierung neuer Technologien, etwa, um gleich von Beginn an Überwachungsschnittstellen nach dem Prinzip des „rechtmäßigen Zugangs durch Design (‚lawful access by design‘)“ einzubauen.

Das Konzept steht im Widerspruch zu Privatsphäre durch Design (‚privacy by design‘), das Daten und Privatsphäre von Menschen nicht nur gegenüber ihrem eigenen Staat schützt, sondern auch gegenüber anderen Staaten und Kriminellen. Denn einmal geschaffene Wege zum Zugriff auf geschützte Inhalte lassen sich nicht nur durch autorisierte Akteure ausnutzen, sondern auch durch andere. Auf diese Weise kann das Konzept „lawful access by design“ sowohl einzelne Nutzer:innen als auch die IT-Sicherheit insgesamt gefährden.

Debatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Für das Jahr 2026 ist ein weiterer brisanter Fahrplan angekündigt. Darin will die Kommission Ansätze „identifizieren und evaluieren“, um Polizeien womöglich Zugang zu verschlüsselten Daten zu geben. Ob sich dabei auch gefährliche Methoden wie Hintertüren wiederfinden werden, bleibt vorerst offen. Auch eine eigens einberufene Arbeitsgruppe, die sich in den vergangenen Jahren vertieft mit dem sogenannten „Going Dark“-Phänomen beschäftigt hatte und auf deren Vorschlägen das Vorgehen der Kommission beruht, ist solche Details schuldig geblieben.

Die bisherigen Schritte der Kommission sind auf vehemente Kritik seitens Grundrechteorganisationen gestoßen, die sich übergangen sehen und mehr Mitsprache fordern. In einem Brief forderten dutzende Nichtregierungsorganisationen im vergangenen Mai, dass die Debatte über Hintertüren nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden dürfe. Unter anderem sei die EU-Arbeitsgruppe „undurchsichtig“ gewesen; es müssten nun mehr Stimmen aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft gehört werden.


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Crypto Wars: Europol-Chefin fordert wieder mal Zugang zu verschlüsselten Nachrichten

22. Januar 2025 um 15:10

Europol-Chefin Catherine De Bolle will beim Weltwirtschaftsforum in Davos auf Tech-Unternehmen einwirken, Ermittlungsbehörden Zugang zu verschlüsselten Nachrichten zu verschaffen. Die Unternehmen müssten ihrer „sozialen Verantwortung“ nachkommen, sonst sei die Demokratie gefährdet, so De Bolle. Dem widerspricht der Chaos Computer Club.

Europol-Chefin Catherine De Bolle will Zugang zu verschlüsselten Inhalten. – Alle Rechte vorbehalten Foto: IMAGO / Photo News, Bearbeitung: netzpolitik.org

Tech-Unternehmen müssten Ermittlungsbehörden Zugang zu verschlüsselten Inhalten geben, sonst sei die europäische Demokratie gefährdet, sagte Europol-Chefin Catherine De Bolle gegenüber der Financial Times am Rande des Weltwirtschaftsforums in Davos.

Die Unternehmen hätten eine „soziale Verantwortung“ und müssten der langjährigen Forderung nach Zugriff auf verschlüsselte Nachrichten nachkommen, forderte De Bolle. Diese würden von Kriminellen genutzt, um anonym zu bleiben, so die Direktorin der EU-Polizeibehörde. Im Laufe der Woche werde sie sich in Davos mit Vertreter:innen von Big-Tech-Unternehmen treffen, um die Materie direkt mit ihnen zu diskutieren.

„Anonymität ist kein Grundrecht“, sagte De Bolle. „Wenn wir einen Durchsuchungsbefehl haben und vor einem Haus stehen, die Tür verschlossen ist und wir wissen, dass sich der Verbrecher im Haus befindet, wird die Bevölkerung es nicht akzeptieren, dass wir nicht hineinkommen.“ Polizeien müssten in der Lage sein, bei der Kriminalitätsbekämpfung vertrauliche Nachrichten zu entschlüsseln, sonst ließe sich „Demokratie nicht durchsetzen“.

Jahrzehntealte Debatte

Ermittlungsbehörden ist Verschlüsselung seit Jahrzehnten ein Dorn im Auge. Unter dem Motto „Going Dark“ fürchten sie, blind und taub zu werden, wenn Kriminelle moderne Verschlüsselungsverfahren nutzen. Dabei stehen ihnen inzwischen weit mehr Daten für Polizeiarbeit zur Verfügung als je zuvor. Zudem zählen offensive Methoden wie Staatstrojaner inzwischen zu einem Standard-Werkzeug vieler Ermittlungen. Um den Preis nicht umgehend geschlossener Sicherheitslücken lässt sich damit zielgerichtet auf an sich verschlüsselte Inhalte zugreifen.

Trotz beharrlicher Bemühungen, Hintertüren oder andere Zugänge zu verschlüsselten Inhalten zu schaffen, konnten sich Polizeien und Geheimdienste bislang mit ihrer Forderung nicht durchsetzen. Wie Expert:innen unermüdlich betonen, würde das die IT-Sicherheit des gesamten digitalen Ökosystems gefährden. Schließlich schützt die selbe Technik, die zuweilen von Kriminellen genutzt werden kann, unter anderem die vertrauliche Kommunikation von Bürger:innen oder sichere Verbindungen zu Online-Shops, Banken und kritischer Infrastruktur.

Die IT-Branche selbst ließ sich von dem beständigen Säbelrasseln der Behörden bislang kaum beeindrucken. Um die Privatsphäre ihrer Nutzer:innen zu schützen, zählen etwa verschlüsselte Festplatten inzwischen zur Grundeinstellung vieler Betriebssysteme. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist bei zahlreichen Messengern nicht mehr wegzudenken, unter anderem bei Apples iMessage, Metas WhatsApp oder beim nicht-kommerziellen Signal-Messenger. Auch der Messenger von Facebook setzt mittlerweile auf die sichere Technik, obwohl das Behörden wie das FBI mit aller Kraft zu verhindern versuchten.

CCC: Verschlüsselung schützt Demokratie

„Es ist Wahnsinn, hier von ’sozialer Verantwortung‘ zu sprechen, wenn gerade an wesentlichen Stellen wie Faktenchecks zurückgerudert wird“, sagt Elina Eickstädt, Sprecherin des Chaos Computer Club (CCC). Zuletzt haben große Online-Anbieter wie Meta und X ihre Moderationsregeln gelockert, was Expert:innen zufolge weltweit dramatische Konsequenzen bis hin zu Förderung von Genoziden haben könnte.

Statt weniger brauche es mehr Maßnahmen zum Schutz der Demokratie, fordert Eickstädt. Vertrauliche und verschlüsselte Kommunikation sei das einzige, was bleibt, um Betroffene vor Repressionen zu schützen, so die CCC-Sprecherin. „Sie liefert eine wichtiges Werkzeug für Solidarität und zivilgesellschaftliches Engagement, das wir in der heutigen Zeit mehr denn je brauchen.“

Initiativen auf EU-Ebene

Europol hatte im Vorjahr in einem Bericht eine „konstruktive Diskussion über Verschlüsselung“ gefordert und dabei auf einen „Zugang zu verschlüsselter Kommunikation und deren Zulässigkeit als Beweismittel in Gerichtsverfahren“ gepocht. Letzteres bezieht sich die weiterhin laufenden juristischen Auseinandersetzungen rund um spektakuläre Hacks von Anbietern wie EncroChat oder Sky ECC. Diese hatten auf Kriminelle zugeschnittene, verschlüsselte Kommunikationsplattformen angeboten, wurden aber letztlich von Ermittlungsbehörden infiltriert und aus dem Verkehr gezogen.

Ebenfalls im Vorjahr hatte eine von der EU eingerichtete Arbeitsgruppe auf den Zugang zu verschlüsselten Inhalten gedrängt. Die fast ausschließlich aus dem Sicherheitsapparat stammenden Fachleute hatten gut zwei Jahre lang darüber beraten, wie sich dem Phänomen des „Going Dark“ begegnen lässt. Im Vergleich zu einem früheren Empfehlungspapier fiel der Abschlussbericht zwar merklich abgeschwächt aus, rückte jedoch nicht von der Kernforderung ab.

Der Bericht der Gruppe dürfte in die Arbeit der im Winter neu bestellten EU-Kommission einfließen. Diese versucht ohnehin seit Jahren, mit der hoch umstrittenen Chatkontrolle indirekt den Zugang auf eigentlich verschlüsselte Inhalte zu ermöglichen. Ihren Gesetzentwurf konnte sie jedoch bis heute nicht durchboxen.

Während das EU-Parlament den Zugriff auf vertrauliche Kommunikation ablehnt, konnten sich die EU-Länder noch nicht auf eine gemeinsame Position verständigen. Derweil hat beispielsweise Apple einen freiwilligen Vorstoß in Richtung Chatkontrolle wieder zurückgenommen. Es sei „praktisch unmöglich“, automatische Scans vertraulicher Nachrichten mit Privatsphäre und Sicherheit zu vereinen, so das Unternehmen.


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