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Tests zur Volkszählung: Bund will Zugriff auf sensible Bildungs- und Arbeitsmarktdaten

01. Oktober 2025 um 17:08

Der Bund will bei Volkszählungen die Bürger*innen nicht mehr direkt befragen, sondern Daten aus der Verwaltung zusammenführen. Ein Schritt dahin ist das Registerzensus-Erprobungsgesetz samt Training mit Echtdaten. Eine Gesetzesänderung will den Zugriff nun ausweiten.

Menschen von hinten, die durch eine Fußgängerzone laufen; ein übergroßer pointer cursor ist auf eine Person in roter Jacke gerichtet
Das Statistische Bundesamt darf mit personenbezogenen Echtdaten neue Verfahren der Volkszählung testen. Datenschützer*innen warnen vor Profilbildung. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten Menschen: IMAGO/Michael Gstettenbauer; Pointer Cursor: IMAGO/Depositphotos; Bearbeitung: netzpolitik.org

Während die Öffentlichkeit mit Covid-19-Varianten und Lockdowns beschäftigt war, rauschte im Mai des Jahres 2021 ein Gesetz durch den Gesetzgebungsprozess, das langfristig eine größere Wirkung haben dürfte, als vielen bewusst ist: das Registerzensus-Erprobungsgesetz (RegZensErpG).

Demnach darf das Statistische Bundesamt (StBA) nicht nur auf personenbezogene Daten aus den Datenbeständen der öffentlichen Verwaltung zugreifen, sondern vielmehr auch Tests für eine neue Art der Volkszählung durchführen.

Zunächst ging es hier vor allem um Daten aus den Melderegistern der kommunalen Verwaltungen. Seit Juli liegt nun ein neuer Referentenentwurf für eine Gesetzesänderung vor, wonach das Bundesamt Daten aus zwei weiteren Bereichen für die Erprobung statistisch auswerten können soll – und zwar aus Bildung und Arbeitsmarkt.

Schon im Jahr 2021 bemängelten Datenschützer*innen bei dem ursprünglichen Gesetz den laxen Umgang mit personenbezogenen Daten. Denn seine Tests darf das StBA entsprechend dem alten Gesetz auch mit Echtdaten durchführen. Laut Expert*innen verschärft sich das Problem, wenn mit dem neuen Entwurf weitere Arten von Daten hinzukommen.

Zensus? Register? Was ist das?

Aber erstmal ganz von vorn: Was ist ein Zensus, was ist ein Register und was will das Statistische Bundesamt testen? Besser bekannt ist der Zensus unter dem Namen „Volkszählung“. Das kann man sich so ähnlich vorstellen wie in der Bibel, in der alle Bewohner*innen gezählt wurden. Zweitausend Jahre später befragen Ämter die Bürger*innen nicht mehr direkt, sondern nutzen im Zuge der Digitalisierung personenbezogene Daten aus der öffentlichen Verwaltung. Die hält diese Daten in sogenannten Registern vor, daher der Ausdruck „Registerzensus“.

Bei den letzten beiden Volkszählungen in den Jahren 2011 und 2022 erhoben die Statistischen Ämter von Bund und Ländern Daten über die Bevölkerung nur noch stichprobenartig über Interviewer*innen, die von Haustür zu Haustür gehen. Weil das relativ lautlos vor sich ging, gab es auch keinen Aufschrei mehr wie bei der westdeutschen Volkszählung in den Achtziger Jahren.

Die zukünftigen Volkszählungen sollen, so die Pläne der Bundesregierung, nur noch mit Daten aus den Registern erfolgen. Da dieses Vorgehen verhältnismäßig neu ist, muss das Statistische Bundesamt entsprechende Verfahren ausprobieren.

Um welche Daten geht es?

Mit dem Erprobungsgesetz darf das Bundesamt, gesetzlich abgesichert, sensible Daten von Bürger*innen verarbeiten. Diese erhält es von den Statistischen Ämtern der Länder. Dazu gehören unter anderem „Vor- und Familienname, Wohnanschrift, Gemeinde, Geschlecht, Kalendermonat und Kalenderjahr der Geburt, Familienstand, Staat der Geburt, Kalenderjahr des Zuzugs nach Deutschland und Staatsangehörigkeiten“.

Das StBA darf die Daten aus verschiedenen Quellen zusammenführen und Verfahren testen, um einen reibungslosen Registerzensus zu üben. Künftig will es Daten aus „den Themenbereichen Bevölkerung, Gebäude und Wohnungen, Haushalte und Familien sowie Arbeitsmarkt und Bildung“ aus den Datenbeständen der Verwaltung entnehmen, „automatisiert zusammenführen sowie aufbereiten“, so das StBA auf seiner Website.

Bürger*innen direkt zu befragen, werde nur noch dann notwendig, wenn die entsprechenden Daten nicht zur Verfügung stehen.

Was erprobt das Statistische Bundesamt und wozu?

Um statistische Daten zu erheben, ohne Bürger*innen direkt befragen zu müssen, darf das Statistische Bundesamt auf die Melderegister zugreifen. Hier arbeiten die Statistischen Ämter der Länder mit dem Bundesamt zusammen. Künftig will das StBA Aussagen zu Einkommen oder Familienverhältnissen wie auch demografische Entwicklungen rein aus Registerdaten ableiten. Dazu will es beispielsweise Daten aus anderen Registern probeweise mit den Meldedaten verbinden.

Eigenen Angaben zufolge startete das Statistische Bundesamt 2024 die erste Erprobungsphase und testet seither Methoden für den Registerzensus. Dazu gehören technische Tests von IT-Fachanwendungen. Das Ziel ist, Methoden zu finden, die dem Qualitätsanspruch der bisherigen Völkszählung entsprechen. Sobald die Änderung des RegZensErpG verabschiedet ist, will das Statistische Bundesamt weitere Methodentests in den Modulen Arbeitsmarkt und Bildung durchführen.

Echte Daten statt Dummys

Zwar waren sich bei der öffentlichen Anhörung zum RegZensErpG im Mai 2021 alle Sachverständigen darin einig, dass Politik und Verwaltung eine gute Datenbasis für ihr Handeln brauchen und dass der Registerzensus von der Idee her gut ist. Zudem folgt das Gesetz inhaltlich Vorgaben der Europäischen Union. Hier greift etwa die EU-Rahmenverordnung über Zensus und Bevölkerungsstatistiken (ESOP).

Doch gingen die Meinungen dazu weit auseinander, was beim Testen entsprechender Verfahren erlaubt sein soll. Das mag auch daran liegen, dass das Gesetz nicht eindeutig festlegt, was in den Bereich der Erprobung fällt, was also das StBA konkret testen darf, erklärt Jurist und Datenschutzexperte Christian Aretz gegenüber netzpolitik.org. Der Begriff „Erprobung“ ist hier sehr weit gefasst.

Aus dem Gesetz scheine hervorzugehen, dass das StBA unter anderem „die reine technische Umsetzbarkeit“ testen will. Das sei höchstproblematisch. Denn das Amt testet mit Echtdaten und „ein Test impliziert immer, dass er auch fehlschlagen kann“, so Aretz. „Sonst müsste ich nicht testen. Dazu echte personenbezogene Daten zu verwenden, erzeugt ein unnötiges Risiko für den Datenschutz“, so Christian Aretz. Läuft ein Test schief, könnten etwa mehr Daten übermittelt werden als erlaubt.

Dabei könne das StBA für Tests leicht eine Testumgebung einrichten, erklärt Kirsten Bock von der Stiftung Datenschutz, die im Jahr 2021 Sachverständige im Bundestag zum Thema war. Das lohne sich nicht nur angesichts aller Tests, die das StBA künftig noch ausführen will. „Vielmehr trägt es dem Datenschutz Rechnung und ist in IT-Umgebungen übliches Vorgehen, da hier andernfalls ein großes Risiko für die IT-Sicherheit die Rechte und Freiheiten der Bürger*innen besteht.“

Schafft der Bund ein quasi-Zentralregister?

Das Thema IT-Sicherheit hat der Gesetzgeber kaum mitbedacht. Denn die echten Daten laufen beim StBA zentral zusammen und sollen sogar mit dem jeweiligen Identifier der einzelnen Bürger*innen verknüpft werden. Der Identifier, auch einheitliches Personenkennzeichen genannt, ist mal wieder die Steuer-ID.

Dabei sei es gar nicht erforderlich, Daten zentral zusammenzuführen, sagt Bock gegenüber netzpolitik.org. Meldedaten aus den kommunalen Registern könnten zwar auf Bundesebene miteinander abgeglichen werden. Sie mit Sozial- und Wirtschaftsdaten zusammenzuführen, könnte aber auch gut ausschließlich auf regionaler Ebene erfolgen. Das ist gerade relevant, wenn Lokalpolitiker*innen entscheiden müssen, ob eine Schule gebaut werden soll oder ob eine Gemeinde noch ein Seniorenheim braucht.

Daten könnte man sogar auf föderaler Ebene erheben und dann erst mit Daten auf Bundesebene zusammenführen, wenn sie bereits anonymisiert sind. Das wären echte statistische Daten, so Bock.

Hingegen baue der Bund hier eine zentrale Infrastruktur auf, mit der das StBA die Zweckbindung unterlaufen und sich ein Bild zu verschiedenen Fragen machen kann. Das sei aus gutem Grund verfassungsmäßig für Deutschland nicht vorgesehen. Denn diese Infrastruktur könne „von einer übelmeinenden Regierung ausgenutzt werden“, erklärt Bock.

Großzügige bis unklare Löschfristen

Die zentrale Zusammenführung personenbezogener Daten im StBA hat aber auch noch ein weiteres Problem: Das Amt darf sie laut mindestens drei Jahre lang vorhalten. Ulrich Kelber, damaliger Bundesdatenschutzbeauftragter, kritisierte im Mai 2021: Das Gesetz legt nicht klar fest, wie lange das StBA die Daten bei sich vorhalten darf und wann es die verarbeiteten Daten löschen muss. Er mahnte im Eilverfahren dringend an, das Gesetz nachzubessern. Die damalige Große Koalition ließ diese Mahnung jedoch verpuffen.

Der Gesetzgeber hatte seinerseits bereits einen vorsichtigen Schutzmechanismus ins Gesetz geschrieben. Denn er unterscheidet zwischen sogenannten Erhebungs- und Hilfsmerkmalen und gibt vor, dass letztere möglichst früh zu löschen sind.

Hilfsmerkmale sind die, „mit deren Hilfe man zwei Datenbanken miteinander verheiraten kann“, erklärt Aretz. Das muss man in etwa so vorstellen: „Damit ich den Datensatz zu Max Mustermann aus der Datenbank A dem Datensatz zu Max Mustermann in der Datenbank B zuordnen kann, brauche ich ein Hilfsmittel, beispielsweise die Personalausweisnummer.“

Sobald die Zuordnung geklappt hat, könne man das Hilfsmittel löschen, spätestens nach drei Jahren. „Man rechnet also damit, dass die Daten in dieser Zeit irgendwo herumliegen“, so Aretz. Das verstoße gegen den datenschutzrechtlichen Grundsatz der Erforderlichkeit. Danach dürfen Daten nur dann verarbeitet werden, wenn dies gegenwärtig erforderlich ist. Sie dürfen also nicht vorgehalten werden für den Fall, dass man sie mal braucht.

Dabei handele es sich faktisch nicht mehr um statistische Daten. „Hier müssen wir von personenbezogenen Daten sprechen“, so Bock. Dass das StBA die Daten zentral bei sich und über einen so langen Zeitraum speichert, mache es zu einem attraktiven Ziel für Angreifer. Im Zweifelsfall bekomme es sogar nicht einmal unbedingt jemand mit, wenn an dieser Stelle Daten abfließen.

„Die informationelle Macht von Staat und Verwaltung“

Daten von Bürger*innen in dieser Art und Weise miteinander zu verknüpfen und zentral zu speichern, verstoße laut Bock außerdem gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung. Der besage nämlich auch, dass die Verwaltungsbereiche voneinander getrennte Datenhaltungen haben.

Die Trennung hier aufzuheben, widerspreche dem verfassungsmäßigen Schutz der Bürger*innen vor den übermächtigen Zugriffen einer Verwaltung oder Regierung. Die dürften keine Profile zu einzelnen Bürger*innen anfertigen. Es bedeute Schutz der Demokratie, wenn keine staatliche Stelle übermäßig mächtig wird. „Doch was hier aufgebaut wird, ist eine massive informationelle Macht von Staat und Verwaltung.“

Diese Dynamik nehme zu, wenn der Referentenentwurf durchkommt und das StBA zusätzliche Daten zu den Beschäftigungsverhältnissen und Ausbildungswegen der Bürger*innen verarbeiten kann, so Bock.

Der Referentenentwurf liegt nun den Bundesländern, Verbänden, Organisationen und Institutionen vor. Sie haben die Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme.


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Verwaltungsdigitalisierung: Arbeitsgruppe empfiehlt Matrix-Protokoll für Behördenkommunikation

01. Juli 2025 um 09:33

Online-Kommunikation mit Behörden ist für Bürger*innen und Unternehmen kompliziert, für Verwaltungen oft teuer und aufwendig. Das soll sich ändern: Eine Arbeitsgruppe von IT-Architekten aus Bund und Ländern schlägt vor, wie alle von einer gemeinsamen Infrastruktur profitieren, und empfehlen das offene Kommunikationsprotokoll Matrix.

im Hintergrund eine Platine; im Vordergrund zwei Reihen mit Briefkästen aus Metall, zum Teil schaut oben die Post aus den Briefkästen heraus
Vielleicht haben Bürger*innen, Unternehmen und Organisationen für Post vom und an den Staat ein einheitliches Online-Postfach. (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Platine: Unsplash/Mathew Schwartz; Briefkästen: Unsplash/Jac Alexandru; Bearbeitung: netzpolitik.org

Zentrales Bürgerpostfach, BundID, OZG-PLUS-Postfach, MeinJustizpostfach und Elster – um mit Behörden zu kommunizieren, richten sich Bürger*innen, Unternehmen und Organisationen verschiedene Postfächer ein. Denn verschiedene Verwaltungen unterhalten jeweils eigene Kommunikationslösungen.

Die stehen derzeit für sich und sind kaum interoperabel. Denn ob Gerichte, Finanzämter, Gesundheitsämter oder Ausländerbehörden: Alle haben eine eigene IT und IT-Architektur, historisch gewachsen und mit unterschiedlichen technischen und rechtlichen Voraussetzungen.

Das soll sich ändern. Bund und Länder wollen eine „moderne und vertrauenswürdige Kommunikationsinfrastruktur im öffentlichen Sektor, die die bislang isolierten Lösungen schrittweise bündelt und die Interoperabilität stärkt“, so André Göbel, Präsident der Föderalen IT-Kooperation (FITKO).

Die Basiskomponente für die Kommunikation ist Teil der geplanten Deutschland-Architektur (PDF), mit der das Bund-Länder-Gremium IT-Planungsrat neuen Schwung in die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung bringen will. Neben der Basiskomponente Postfächer stehen unter anderem auch Komponenten für Bezahlvorgänge und Authentifizierung an.

Vorteile einer gemeinsamen Infrastruktur

Der Flickenteppich aus verschiedenen Postfach-Lösungen sei sowohl für Bürger*innen und Unternehmen als auch für die Verwaltung selbst unübersichtlich, sagt Dominik Braun gegenüber netzpolitik.org. Er ist Referent für IT-Architekturmanagement bei der FITKO und arbeitet mit Vertreter*innen der Länder Hamburg und Sachsen-Anhalt an der Zielarchitektur für Postfach- und Kommunikationslösungen, kurz ZaPuK.

Das Ziel sei, dass sich die einen besser orientieren können, wo sie welche Post vom Staat bekommen; und die anderen müssten ihre Postfächer nicht getrennt voneinander anbinden und unterschiedliche Schnittstellen, Protokolle und Verschlüsselungsverfahren nutzen.

Das könne finanzielle und personelle Ressourcen einsparen und langfristig auch Vorteile im Bereich IT-Sicherheit bieten. Das sagt Andreas Altmann, Projektmanager beim Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, und Teil von ZaPuK. Mit einem neuen Beschluss des IT-Planungsrats hat das Team nun das Go für die nächste Phase.

Matrix-Protokoll könnte sich durchsetzen

Die klare Empfehlung der Arbeitsgruppe ist das Matrix-Protokoll. Matrix ist ein Protokoll für die Echtzeitkommunikation, dahinter ein offener Standard für dezentralisierte und interoperable Kommunikation. Damit können Nutzer*innen chatten oder telefonieren, ohne von einem spezifischen Diensteanbieter abhängig zu sein.

Matrix soll den Standard Online Services Computer Interface, kurz OSCI, ablösen, so Altmann gegenüber netzpolitik.org. OSCI gibt es seit dem Jahr 2000. Die „Protokollstandards für den sicheren elektronischen Nachrichtenaustausch über das Internet und andere Netze“ wurden speziell für die öffentliche Verwaltung in Deutschland entwickelt.

Kommunen können entsprechende Standards über das ITZBund beziehen, beispielsweise XMeld für das Ummelden der Wohnungsadresse oder XAusländer für Ausländerbehörden. Laut Bundesmeldedatendigitalisierungs- oder Bundesmeldedatenabruf-Verordnung und Gesetz über das Ausländerzentralregister sind sie sogar dazu verpflichtet, OSCI zu nutzen.

IT-Sicherheit im Vordergrund

Gegenüber Alternativen wie dem international genutzten Matrix-Protokoll wirkt OSCI etwas verstaubt. Derzeit setzt beispielsweise der elektronische Rechtsverkehr für den Transport und die Zwischenspeicherung von Nachrichten auf OSCI auf. Wesentliche Nachteile des Standards: Er sei nicht auf Echtzeitkommunikation ausgelegt und OSCI basiere auf Technologien, die auf dem Markt und in der öffentlichen Verwaltung zunehmend weniger verbreitet sind, so die IT-Architekten von ZaPuK auf OpenCode. Vor allem aber unterstütze die eingesetzte XML-Encryption „keine modernen kryptografischen Anforderungen“.

Zur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung empfiehlt die Gruppe die Sicherheitsschicht Messaging Layer Security, kurz MLS. Das sei besonders wichtig, so Dominik Braun gegenüber netzpolitik.org. „Als Bürger will ich nicht, dass jede Behörde nachvollziehen kann, was ich mit einer anderen Behörde kommuniziere.“ Dabei spielten verfassungsrechtliche und Privatsphäreaspekte eine Rolle. „Einzelne Behörden sollen über mich nicht Informationen bei sich bündeln können.“

In Sachen IT-Sicherheit sei laut Braun zudem eine Zero-Trust-Betriebsumgebung geplant. Das entspricht auch der Föderalen Digitalstrategie des IT-Planungsrats (PDF). Danach soll jede technische Instanz „nur die minimalen, absolut notwendigen Rechte bekommen“, um bei einem Angriff die Risiken eines Datenabflusses zu reduzieren.

Eine Lösung für alles wäre schön

Ideal wäre: Bürger*innen, Unternehmen, Organisationen und Behörden nutzen eine Postfach- und Kommunikations-Lösung für alles, so Braun. Daher ist die Empfehlung „die Frontends der bestehenden Lösungen wie MeinJustizpostfach, BundID und OZG-PLUS-Konto in einen Client zusammenzuziehen, der als ein Produkt weiterentwickelt wird“.

Ob es dazu kommt, hänge aber von weiteren Entscheidungen ab, zum Beispiel davon, ob es ein zentrales Verwaltungsportal geben soll. Technisch seien verschiedene Anwendungen denkbar.

Ein paar Designziele stehen jedoch fest: Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, Echtzeitverhalten, Mobilfähigkeit und Standards aus offenen und wachsenden Ökosystemen wie Matrix. Außerdem ein Anspruch und rechtliche Vorgabe: Die Kommunikation muss bidirektional verlaufen können – „alles von der Zustellung von Bescheiden bis zu Rückfragen an Behörden über Chat“.

Wichtig sei, dass es im Backend ein koordiniertes einheitliches Produktmanagement gibt, so Braun.

Eine lange Liste von Anforderungen

Das ZaPuK-Team nahm im September seine Arbeit auf. Seither „haben wir alle Postfächer beleuchtet: elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach, Telematik-Infrastruktur aus dem öffentlichen Gesundheitswesen, zentrales Bürgerkonto, OZG-Plus, De-Mail. Dabei haben wir rund 900 Anforderungen ermittelt und auf 160 konsolidiert“, so Andreas Altmann gegenüber netzpolitik.org. Eine entsprechende Liste ist auf OpenCode öffentlich einsehbar wie auch eine weitere Dokumentation des Vorhabens.

Dort können Interessierte technische Überlegungen des Teams nachvollziehen, bewerten, kommentieren und diskutieren. „Wir sind da für jede Meinung, für jeden konstruktiven Beitrag echt dankbar“, so Altmann.

Teil der Auswertung waren zudem Best-Practice-Beispiele, Dokumente und Interviews mit den Betreibern der bestehenden Postfach-Lösungen. Was sind Gemeinsamkeiten, wo unterscheiden sich die Ansprüche? Organisationskonten müssen andere Anforderungen erfüllen als Privatkonten. „Zeitstempel sind zum Beispiel für den elektronischen Rechtsverkehr wichtig, aber nicht per se in anderen Verwaltungskontexten“, erklärt Braun.

Auch gut 60 Gesetze und Verordnungen bezog das Team für die Zielarchitektur ein, so Altmann, vor allem die Datenschutzgrundverordnung, die Single-Digital-Gateway-Verordnung, eIDAS unter anderem. Die Idee sei, dass die Anforderungen langfristig als MUSS zu lesen sind, erklärt Braun. Für die nächste Phase sei ein juristisches Gutachten zur Frage angedacht, was möglich ist und was verändert werden müsste.

Viele Akteure, viele Gespräche

Dafür hat das Team Zeit bis zur 50. Sitzung des IT-Planungsrats im Sommer 2026. Und auch weitere Fragen soll es bis dahin klären: Wie wird das Vorhaben finanziert? Welche Standardisierungsbedarfe gibt es? Wie wird der Weg für bestehende Lösungen in die gemeinsame Infrastruktur geebnet?

Es gebe riesige IT-Infrastrukturen, so Braun. Da könne man nicht einfach unbedarft an den einzelnen Schrauben drehen. „Unser Ansatz ist maximal konstruktiv. In vielen Domänen funktioniert schon vieles sehr gut.“

Jetzt gelte es, mit den Verantwortlichen der jeweiligen Lösungen zu klären, auszuhandeln, teilweise neu zu erarbeiten, was realistisch möglich sei. Neben vielen anderen sind Gesprächspartner die Betreiber von KONSENS-Verbund (koordinierte neue Softwareentwicklung der Steuerverwaltung), Unternehmenskonto, BundID-Konto, Telematik sowie elektronischem Gerichts- und Verwaltungspostfach.

Braun ist zuversichtlich: „Wir haben mitgedacht, dass die verschiedenen Verwaltungsbereiche ihre eigene Backend-Infrastruktur betreiben können, wenn sie das wollen. Sofern Verwaltungen die Anschlussbedingungen an diese Kommunikations-Infrastruktur erfüllen, kann Behörde X im Land Y sich theoretisch dazu entscheiden, die selbst zu implementieren und sich damit an die Architektur anzuschließen.“

Die Verantwortung für den Betrieb hätten Verwaltungen demnach im eigenen Haus. Für diese dezentral organisierte Infrastruktur seien Matrix, aber auch Mastodon Vorbilder gewesen. Die Hypothese sei: „Wenn jeder für das eigene Backend verantwortlich ist, ist es auch einfacher, diversen rechtlichen Auflagen gerecht zu werden.“


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Zollkrieg mit den USA: Trump will EU-Digitalgesetze aufweichen

24. Juni 2025 um 15:27

Die EU-Kommission könnte einem Medienbericht zufolge die Durchsetzung europäischer Digitalgesetze vorerst aussetzen, um Donald Trump im Handelskrieg zu besänftigen. Das stößt im EU-Parlament auf starken Widerstand.

Abstürzende Aktuenkurse auf einem Smartphone-Display.
Der weiterhin ungeklärte Zollstreit zwischen den USA und der EU sorgt weiterhin für Unruhe. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / MiS

Im vom US-Präsidenten Donald Trump angezettelten Handelsstreit könnte die Durchsetzung des Digital Markets Act (DMA) für US-Unternehmen wie Alphabet, Meta oder Apple auf Eis gelegt werden, berichtet das Wall Street Journal (€). Dem Exklusiv-Bericht zufolge zirkuliert im Büro des US-Handelsbeauftragten der Entwurf eines „Abkommens über gegenseitigen Handel“ zwischen den USA und der EU. Ob die EU-Verhandler:innen dem Abkommen in dieser Form zustimmen werden, bleibt vorerst unklar.

Laut WSJ erfasst das geplante Abkommen eine ganze Reihe von Handelsbereichen, neben dem Digitalsektor unter anderem CO2-Grenzabgaben, Schiffbau oder die Beschaffung von Rüstungsgütern. Weiter ausgesetzt werden könnte demnach auch eine EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten, die Ende des Jahres in Kraft treten soll. Dem Bericht zufolge könnten die USA und die EU in einen „Dialog“ über die Implementation des DMA treten. Zwischenzeitlich sollte die Durchsetzung ruhen, so das WSJ.

Tauziehen im Handelsstreit

Die heiklen Verhandlungen zwischen den USA und der EU laufen überwiegend hinter verschlossenen Türen, seit Donald Trump im April die Einfuhren praktisch aller Länder der Welt mit Strafzollen belegt hatte. Für Importe aus der EU sah die ursprüngliche US-Ankündigung einen pauschalen Zollsatz von 20 Prozent vor. Später polterte Trump in sozialen Medien und erhöhte die Drohung mit Verweis auf „unfaire und ungerechtfertigte Klagen gegen US-amerikanische Unternehmen“ auf 50 Prozent.

Bislang sind die angedrohten Zölle weitgehend ausgesetzt. In Kraft sind jedoch etwa Abgaben auf Stahl- und Aluminiumimporte in Höhe von 50 Prozent sowie pauschale Aufschläge von 25 Prozent auf Autoimporte. Außerdem gilt ein Mindestzollsatz von 10 Prozent, der sich der Nachrichtenagentur Reuters zufolge kaum wegverhandeln lassen wird. Die zuletzt genannte Frist für einen Abschluss der Verhandlungen ist der 9. Juli.

Strafen und Auflagen gegen US-Digitalriesen

Ein besonderer Dorn im Auge der „America First“-Administration sind die relativ jungen EU-Digitalgesetze, der Digital Services Act (DSA) und der Digital Markets Act (DMA). Beide Gesetze sollen die Rechte von Nutzer:innen im Internet stärken und die Übermacht insbesondere großer Digital-Konzerne abschwächen. Viele dieser Unternehmen stammen aus den USA und sind davon entsprechend stärker betroffen als kleinere Wettbewerber, etwa aus der EU.

Zuletzt hat die EU-Kommission erstmals millionenschwere Wettbewerbsstrafen sowie Auflagen für Apple und Meta verhängt, denen sie Verstöße gegen den DMA vorwirft. Für Unverständnis auf der anderen Seite des Atlantiks sorgen zudem regelmäßige Auseinandersetzungen rund um die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Derweil sehen US-Republikaner die im DSA verankerten Mindestvorgaben zu Inhaltemoderation durch die Bank als unzulässige Einschränkung der Meinungsfreiheit. Für weitere Verstimmung könnten außerdem nationale Vorstöße einzelner EU-Länder in puncto Digitalsteuer sorgen, darunter der jüngste Vorschlag des deutschen Kulturstaatsministers Wolfram Weimer.

EU-Parlament stellt sich gegen Aufweichung von Gesetzen

Ein in den Raum gestelltes Einknicken der EU-Kommission kommt beim EU-Parlament nicht gut an. „Bei aller Flexibilität und Verhandlungsbereitschaft seitens der EU muss weiterhin klipp und klar sein, dass unsere Gesetze oder eine Aufweichung unserer Regeln nicht Teil des Warenkorbes für die Verhandlungen sein dürfen“, sagt der SPD-Europaabgeordnete Bernd Lange, Vorsitzender des Handelsausschusses im EU-Parlament, in einer Pressemitteilung.

Dies gelte für den DMA genauso wie für andere Regelungen, betont Lange. „Hier darf nicht einmal mit dem Feuer gespielt werden. Da darf es keine Abstriche geben“, so der niedersächsische Abgeordnete. Es stehe nicht zur Disposition, „unsere EU-Gesetze und unsere Autonomie und Recht zu regulieren“.

In einer heutigen Anhörung habe die EU-Kommission die „Rolle, Einbindung und Bedeutung des Europäischen Parlaments bei den transatlantischen Handelsbeziehungen“ noch einmal bekräftigt. „Wenn es zu einem Abkommen kommt, dann haben wir im Europäischen Parlament das letzte Wort. Ob das Herrn Trump passt oder nicht“, gibt sich Lange kämpferisch.


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