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Misstrauen gegen Arbeitssuchende: Das Schattenboxen mit dem „organisierten Leistungsmissbrauch“

16. Juli 2026 um 17:09

Mit einem neuen Kompetenzzentrum will die Bundesagentur für Arbeit effizienter „organisierten Leistungsmissbrauch“ aufdecken. Fachleute zweifeln, ob das Problem existiert, und befürchten: Insbesondere rassistisch diskriminierte Menschen könnten so ins Visier geraten und nicht die Leistungen bekommen, die ihnen zustehen.

Eine Ampel leuchtet rot,, dahinter ist das braune Gebäude des Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.
Manche Menschen werden bereits in der Eingangszone von Jobcentern abgewiesen und können keinen Antrag auf Leistungen stellen. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Revierfoto

„Wir vergleichen das Jobcenter mit einem Taschenspieler, immer fehlt ein bißchen was im Bewilligungsbescheid und verbleibt in der Tasche.“ So schildert eine Sprecherin der Berliner Erwerbsloseninitiative BASTA! auf Anfrage von netzpolitik.org ihre Erfahrungen. Mal sei es die korrekte Miethöhe, mal der Regelbedarf für eine Person im Haushalt, mal das Geld für Bildung und Teilhabe, mal die Kosten für die Reparatur der Brille. Ein anderes Mal finde überhaupt keine Antragsbearbeitung statt.

Die Initiative BASTA! berät und unterstützt Menschen, die Bürgergeld erhalten, bei Klagen. „Es sind wirklich viele Gelder, die erst gar nicht zur Auszahlung kommen“, berichtet die Sprecherin. „Gerade bei Menschen aus Osteuropa kommt das Geld nicht in gesetzlich geregelter Höhe an.“ Dass Menschen trotz ihres Rechtsanspruchs Leistungen verweigert werden, fürchtet BASTA!, könnte sich bald noch weiter verschlimmern. Der Grund: das neue Kompetenzzentrum Leistungsmissbrauch.

Die kürzliche Reform des Bürgergelds zum Grundsicherungsgeld, die am 1. Juli weitgehend in Kraft getreten ist, sah nämlich neue und erweiterte Aufgaben zur Bekämpfung des „organisierten Leistungsmissbrauchs“ für die Bundesagentur für Arbeit (BA) vor. Dafür hat das neue zentrale „Kompetenzzentrum Leistungsmissbrauch“ in Nürnberg am Monatsanfang seine Arbeit aufgenommen. Es soll die bisherigen Ressourcen bündeln und dadurch noch effizienter gegen „organisierten Leistungsmissbrauch“ vorgehen – durch präventive, analytische und koordinierende Maßnahmen soll es diesen bekämpfen.

Ganze 72 Mitarbeiter*innen soll die zentrale Einheit in Nürnberg beschäftigen. Im ersten Halbjahr 2027 sollen fünf weitere regionale Zentren dazukommen. Ihre zukünftigen Standorte stehen noch nicht abschließend fest.

Alle sechs Zentren zusammen sollen mehr als 10 Millionen Euro jährlich kosten. Diesen Kosten sollen jedoch „Einsparungen in etwa dreifacher Höhe gegenüberstehen“, heißt es im Bericht des zuständigen Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales. Diese Schätzung beruht auf zwei laufenden Pilotprojekten in NRW und Berlin.

Laut Vanessa Ahuja, der zuständigen Vorständin bei der Bundesagentur für Arbeit, treten „kriminelle, organisierte Strukturen nicht massenhaft, aber auch nicht nur in Einzelfällen auf“ und sind „ausdrücklich nicht auf bestimmte Gruppen begrenzt“. Die Datenlage, die auf solche vermeintlichen organisierten Strukturen hinweist, ist jedoch mehr als dünn.

Gibt es überhaupt ein Problem mit organisiertem Leistungsmissbrauch?


„Organisierter Leistungsmissbrauch“ – die Arbeitsagentur spricht von „bandenmäßigem“ Missbrauch – besteht laut der Behörde etwa darin, dass EU-Bürger*innen nach Deutschland kommen, ihre Arbeitsverträge oder ihre Selbständigkeit vortäuschen, um dann aufstockende Leistungen zu erhalten. Sie würden von Kriminellen nach Deutschland gelockt, die im Hintergrund agieren und die gezahlten Leistungen für sich einbehalten.

Die Daten zu Verfahren wegen Verdachts auf „bandenmäßigen“ Betrug liegen nur aus den 300 Jobcentern vor, die von der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen gemeinsam betrieben werden. Daten aus den 104 rein kommunal organisierten Jobcentern fehlen hierzu. Auch kann die Dunkelziffer – wie so häufig – höher sein. Dennoch sprechen die Zahlen eine deutliche Sprache.

Vergangenes Jahr haben die Jobcenter 430 Verfahren eröffnet. In rund drei Viertel der Fälle haben sie eine Strafanzeige gestellt. Im Jahr davor gab es ähnlich viele eröffnete Verfahren, in rund der Hälfte der Fälle kam es zu einer Strafanzeige. Wie die Strafverfolgungsbehörden mit den Anzeigen weiterverfahren, bleibt häufig unklar. Den Ausgang teilen sie den Jobcentern nicht immer mit.



Für das Jahr 2025 weiß die Arbeitsagentur in 39 Fällen, was aus den Anzeigen wurde. In 10 von ihnen gab es eine Verurteilung zu einer Geldstrafe. Im Jahr 2024 kam es bei 36 Fällen mit bekanntem Ausgang zu 3 Verurteilungen zu Geldstrafen. Im Jahr 2023 kam es zu 6 Verurteilungen zu Geldstrafen bei 44 Fällen mit bekanntem Ausgang. Selbst in diesen Fällen waren die Gerichte offenbar nicht überzeugt, dass es sich tatsächlich um „bandenmäßigen“ Betrug handelte. Für diesen Straftatbestand sieht das Strafgesetzbuch nämlich eine Freiheitsstrafe vor – in minder schweren Fällen ab sechs Monaten.

Zum Vergleich: Zuletzt bezogen rund 5,2 Millionen Menschen Bürgergeld. Verfahren wegen „bandenmäßigen Leistungsmissbrauchs“ eröffnen die Jobcenter nur bei nicht-deutschen Unionsbürger*innen. Alle anderen Fälle, die im Zusammenhang mit organisierten Tätergruppen stehen, werden nicht separat als bandenmäßiger Leistungsmissbrauch erfasst.

Beim Arbeitslosengeld ist von „organisiertem Leistungsmissbrauch“ etwa die Rede, wenn eine Firma Menschen einstellt, ihnen fiktiv Lohn zahlt und sie dann nach Ablauf von 12 Monaten arbeitslos meldet. Hier liegen die Zahlen in einem noch niedrigeren zweistelligen Bereich. Die Bundesagentur gibt an, dass die Agenturen für Arbeit im vergangenen Jahr lediglich zehn Fälle „bandenmäßigen“ Betrugs zur Anzeige gebracht und sechs an den Zoll abgegeben haben. Zum Ausgang dieser Verfahren liegen der Behörde keine Daten vor. Auch hier zum Vergleich: Etwa eine Million Menschen bezog zuletzt Arbeitslosengeld.

Gegen Ausweiskontrollen im Netz.



Nicht umsonst haben zahlreiche Expert*innen und Verbände darauf hingewiesen, dass es in der Debatte um Leistungsmissbrauch an Fakten mangele und die Diskussion extrem unverhältnismäßig und diffamierend geführt werde. Beispielsweise haben im Herbst 60 Organisationen die öffentliche Debatte scharf verurteilt. Sie stigmatisiere armutsbetroffene Menschen und blende strukturelle Ursachen wie Ausbeutung, unsichere Beschäftigung und fehlenden Schutz von Arbeitsmigrant*innen aus.

Wo in den Daten steckt „organisierter Leistungsmissbrauch“?


Mit Hilfe von strukturellen und einzellfallunabhängigen Datenanalysen soll das neue Kompetenzzentren Auffälligkeiten finden, die auf „organisierten Leistungsmissbrauch“ hinweisen. So seien etwa „eine gehäufte zeitgleiche Anmeldung von Mitarbeitern einer Firma, auffällige Fluktuation oder die Anmeldung von übermäßig vielen Personen an einer Wohnadresse“ Hinweise solcher Art, teilte die Sprecherin der Bundesarbeitsagentur auf Anfrage mit.

Wie genau das Zentrum die Daten analysieren und auf solche „Auffälligkeiten“ stoßen will, möchte die Arbeitsagentur nicht offenlegen. „Die konkreten Prüfmechanismen, wie Leistungsmissbrauch aufgedeckt wird, werden im Detail nicht veröffentlicht“, so die Sprecherin. „Es werden die bereits bestehenden IT-Verfahren der BA genutzt.“

Bisher war für solche Analysen der sogenannte Fachbereich „Enterprise Fraud Management“ der Zentrale der BA zuständig. Dieser analysiert monatlich Auszahlungsdaten der BA, um zeitgleiche, doppelte Auszahlungen von Leistungen zu identifizieren. Hegen die Datenanalyst*innen den Verdacht, dass etwa Arbeitsbescheinigungen manipuliert oder Arbeitsverhältnisse fingiert sind, führen sie durch gezielte Abfragen im Datenbestand anlassbezogene „Plausibilisierungen“ durch. Wie aus einem geleakten Dokument hervorgeht, dessen erste Version im Jahr 2019 an die Öffentlichkeit gelang, stellt diese Abteilung die Ergebnisse ihrer Analysen in einer sogenannten Heatmap zusammen und verschickt sie an die jeweiligen Jobcenter.

Bei dieser Heatmap handelt es sich um eine aus der Polizeiarbeit entlehnte Methode der „Mustererkennung“, mit der sich die Daten von bestimmten Leistungsbeziehenden etwa nach „Adressen, Arbeitgebern, über mehrere Leistungsfälle hinweg genutzten Telefonnummern oder Zahlungsverbindungen“ sortieren und anzeigen lassen. Die Jobcenter sollen dann die Heatmaps nutzen, um „Auffälligkeiten zu entdecken“ und weitere Ermittlungen vor Ort durchzuführen.

Ganze Bevölkerungsgruppen unter Generalverdacht


Nicht alle Leistungsbeziehenden werden auf möglichen Leistungsmissbrauch durch den Fachbereich durchleuchtet. Offenbar wird es beim Kompetenzzentrum Leistungsmissbrauch auch so bleiben. „Die Datenanalyse wird sich ausschließlich auf ausgewählte Fallkonstellationen, Gruppen oder Risikohinweise begrenzen“, sagte die Sprecherin der BA gegenüber netzpolitik.org.

So berichtet beispielsweise die Leiterin eines Jobcenters, die in einer Ende 2025 veröffentlichten Studie zitiert wird, dass ihrem Jobcenter mit der Heatmap „Adressen von 200 Rumänen zur Verfügung gestellt“ wurden. Sie beschreibt, dass Heatmaps soziale Netzwerke widerspiegeln sollen, bei denen die Häufung von Leistungsbeziehenden an einem bestimmten Ort als Hinweis auf „organisierten Leistungsmissbrauch“ gilt. Nach näherer Überprüfung stellte sich heraus, dass der Verdacht unbegründet war.

Welche Gruppen beim Verdacht des „organisierten Missbrauchs“ im Visier der BA stehen, geht ebenfalls aus der bereits erwähnten geleakten Arbeitshilfe „Bekämpfung von bandenmäßigem Leistungsmissbrauch im spezifischen Zusammenhang mit der EU-Freizügigkeit“ hervor. Beratungsstellen und Verbände wie der Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e. V. und das Netzwerk Europa in Bewegung kritisierten nach der Veröffentlichung, dass diese Arbeitshilfe rassistische und Rom*nja-feindliche Zuschreibungen reproduziere und insbesondere Menschen aus Rumänien und Bulgarien unter Generalverdacht des „organisierten Leistungsmissbrauchs“ stelle.

Organisierter Leistungsmissbrauch oder institutioneller Rassismus?


Eine Beweisführung, dass diese Menschen tatsächlich „organisierten Leistungsmissbrauch“ begehen, fehle im Dokument vollkommen, so die Kritik weiter. Die darin genannten „Tatmuster“ und „Erkennungsmerkmale“ – etwa das Fehlen eines schriftlichen Arbeitsvertrags, einer Anmeldung des Betriebs bei einem Unfallversicherungsträger oder eine kurzfristige Kündigung des Arbeitsverhältnisses – seien keine Indizien für „bandenmäßigen Leistungsmissbrauch“, sondern sprächen vielmehr für „das Vorliegen einer tatsächlichen, echten – aber prekären, ungeschützten, unsicheren und ausbeuterischen Beschäftigung“. Die Arbeitshilfe deute die eigentlichen Opfer zu Täter*innen um.

Die Bundesagentur für Arbeit hat die Arbeitshilfe nach den Protesten der Verbände etwas entschärft und nennt in späteren Fassungen keine konkreten Nationalitäten und ethnischen Gruppen mehr. Trotzdem kommt beispielsweise die Berliner Ombudsstelle gegen Diskriminierung zu der Einschätzung, dass die Arbeitshilfe Rom*nja-feindliche Diskriminierung bewirkt und gegen das Grundgesetz verstößt.

Während die BA darin nun „ausdrücklich darauf hinweist, dass EU-Bürger nicht unter Generalverdacht stehen, Leistungsmissbrauch zu begehen“, entfaltet die Arbeitshilfe in der behördlichen Praxis eben diese Wirkung. Zu diesem Schluss kommen auch Sozialwissenschaftler*innen in einer Studie von Ende 2025, die die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Auftrag gegeben hat. Zuschreibungen des „Sozialmissbrauchs“ würden häufig mit Bezug auf Menschen aus dem südöstlichen Europa artikuliert und insbesondere Rom*nja „virulenten Verdachtsmomenten“ ausgesetzt. Dabei handle es sich nicht nur um persönliche Vorurteile einzelner Mitarbeitender, sondern um rassistische institutionalisierte Praktiken. Das digitale Verfahren der Heatmap sei ein Ausdruck hiervon.

„Gefahr, stereotype Zuschreibungen zu institutionalisieren“


Verbände und Beratungsstellen weisen seit Jahren auf eine besonders restriktive Behandlung von Unionsbürger*innen in Jobcentern hin. In vielen Fällen werden die Leistungen trotz eines Anspruchs verweigert. Insbesondere Rom*nja oder Menschen, die als solche wahrgenommen werden, sind schon jetzt mit systematischen und rechtswidrigen Schwierigkeiten bei der Beantragung von Sozialleistungen konfrontiert. „Wir erleben dies beispielsweise derzeit bei ukrainischen Roma“, schreibt Roma Antidiscrimination Network (RAN) an netzpolitik.org. RAN ist ist ein bundesweites Netzwerk gegen Rassismus und Diskriminierung von Rom*nja, das an der Organisation Roma Center e. V. angesiedelt ist. „Immer wieder wird ihnen unterstellt, sie seien keine ukrainischen Staatsangehörigen, obwohl entsprechende Dokumente vorliegen.“ Dies führe zu verzögerter Leistungsgewährung, zusätzlichen Nachweispflichten und erheblichen Unsicherheiten.

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Auch das Roma Antidiscrimination Network weist auf die Gefahr hin, bereits bestehende stereotype Zuschreibungen weiter zu institutionalisieren. „Deutschland hat sich aus den Erfahrungen der nationalsozialistischen Verfolgung bewusst gegen die Erfassung ethnischer Zugehörigkeit entschieden“, so das Netzwerk. „Auch wenn formell keine ethnischen Daten erhoben werden dürfen, besteht die Gefahr, dass über Nationalität, Wohnort, Namen oder bestimmte Sozialdaten faktisch ethnische Profile entstehen.“

„Präventive Datenanalysen sehen wir besonders kritisch“


Laut dem neuem Gesetz soll die Bundesagentur für Arbeit nun insbesondere auch präventiv wirksam werden und Leistungsmissbrauch verhindern, noch bevor er entsteht. Das kann bedeuten, dass das Kompetenzzentrum die Angaben „bereits bei Antragstellung“ auf Unstimmigkeiten prüft, erklärt die Sprecherin der Arbeitsagentur. Beispielsweise kann das eine Prüfung auf zeitgleiche Leistungsbezüge über Rechtskreise oder Kreisgrenzen hinweg sein. Die regionalen Zentren sollen die Auffälligkeiten dann einer vertieften Sachverhaltsaufklärung unterziehen.

Gerade vor dem Hintergrund der nationalsozialistischen Verfolgung von Rom*nja und Sinti*zze bewertet das Roma Center den Ausbau präventiver Datenanalysen und die enge Zusammenarbeit von Sozialbehörden mit Strafverfolgungsbehörden kritisch. Staatliche Stellen seien dazu verpflichtet, jede Form von Datensammlung, Datenverknüpfung und Zusammenarbeit zwischen Sozial- und Strafverfolgungsbehörden besonders streng an Grundrechten, Diskriminierungsschutz und dem Schutz vor rassistischer Profilbildung auszurichten“, schreibt das Roma Center in einer Pressemitteilung.

Zudem zeigten Erfahrungen aus mehreren nordrhein-westfälischen Kommunen, dass ein repressiver Ansatz gegen sogenannte Problemimmobilien oder vermeintlichen Leistungsmissbrauch soziale Probleme nicht löst. „Trotz jahrelanger Taskforces, Kontrollen und Räumungen sind weder Ausbeutung noch Armut verschwunden“, kritisiert RAN gegenüber netzpolitik.org. Stattdessen würden die betroffenen Menschen verdrängt und sie verlieren ihre Wohnungen, ihre Arbeitsplätze und die Anbindung an Schulen oder soziale Hilfen. Die eigentlichen Profiteure der Ausbeutung blieben dagegen unbehelligt. „Aus unserer Sicht sollte diese Bilanz Anlass sein, neue Kontrollstrukturen kritisch zu hinterfragen, anstatt sie auf Bundesebene auszuweiten“, fügt RAN hinzu.

Der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus und CDU-Politiker Michael Brand, zeigt sich hingegen gelassen: „Einer Institution, die ihre Arbeit noch nicht begonnen hat und die sich aufgrund von massenhaft festgestelltem Leistungsmissbrauch unserer Sozialsysteme auf die Bekämpfung dieses Leistungsmissbrauchs fokussiert, implizit vorab bereits das Risiko von Rassismus zur unterstellen, ist nicht die Haltung der Bundesregierung, auch nicht die des Beauftragten“, sagte er auf Anfrage von netzpolitik.org.


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Sozialstaatsreform: Kommission empfiehlt Abbau von Grundrechten

28. Januar 2026 um 18:03

Eine Fachkommission der Bundesregierung hat Empfehlungen vorgelegt, die den Sozialstaat bürgernäher und digitaler machen sollen. Dafür will sie den Datenschutz aufweichen und Verfahren mit Hilfe sogenannter Künstlicher Intelligenz automatisieren. Wohlfahrtsverbände warnen vor zusätzlicher Diskriminierung.

Eine Menschengruppe schaut in die Kamera
Die Kommission übergibt ihren Bericht an Arbeitsministerin Bärbel Bas (Mitte). – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Jürgen Heinrich

Der Sozialstaat stehe vor einem „digitalen Neustart“. Das verkündete Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), als sie am Dienstag den Abschlussbericht der „Kommission zur Sozialstaatsreform“ entgegennahm.

Die Kommission empfiehlt insgesamt 26 Maßnahmen, um den Sozialstaat zu „modernisieren“. Sie sollen das Sozialleistungssystem vereinheitlichen, mehr „Erwerbsanreize“ für Leistungsbeziehende schaffen und rechtliche Vorgaben vereinfachen.

Das Schutzniveau des Sozialstaats werde dadurch nicht gesenkt, betonte Bas. Stattdessen zielten die Empfehlungen darauf ab, den Leistungsvollzug effizienter zu machen. Vor allem die Empfehlungen zur Verwaltungsdigitalisierung wertet die Ministerin dahingehend als „Quantensprung“.

Tatsächlich droht aber gerade hier ein Abbau elementarer Schutzvorkehrungen. Denn die Kommission will unter anderem den Datenschutz aufweichen und Verfahren weitgehend automatisiert „auch unter Nutzung von Künstlicher Intelligenz“ beschleunigen. Wohlfahrtsverbände befürchten, dass ohnehin benachteiligte Menschengruppen zusätzlich diskriminiert werden.

Plattformbasierte Modernisierung mit Sozialportal

Der Kommission gehörten Vertreter:innen des Bundes, der Länder und der Kommunen an. Vertreter:innen aus der Wissenschaft oder der Zivilgesellschaft waren in dem Gremium nicht vertreten. Es führte aber Gespräche mit insgesamt 90 Expert:innen und Interessenvertreter:innen unterschiedlicher Verbände und Sozialpartner.

Für eine „konsequente Ende-zu-Ende-Digitalisierung“ strebt die Kommission quasi im Backend eine „technisch sichere und souveräne Technologieplattform für Bund, Länder und Kommunen“ mit einheitlichen Standards und Schnittstellen an. Die Basiskomponenten dafür soll der Deutschland-Stack liefern, das Prestigeprojekt des Bundesdigitalministeriums.

Im Frontend sollen Bürger:innen alle Leistungen gebündelt über ein zentrales „Sozialportal“ einsehen sowie Anträge stellen und Bescheide abrufen können. Der Sozialstaat soll für sie so „transparenter und leichter zugänglich“ werden.

Behördenübergreifender Datenaustausch

Damit Verwaltungen leichter untereinander Daten austauschen können, sollen sie behördenübergreifend die steuerliche Identifikationsnummer nutzen. Diese lebenslang gültige Personenkennziffer erhalten alle Bürger:innen vom Bundeszentralamt für Steuern bei Geburt.

Schon die Ampel-Regierung hatte geplant, die Steuer-ID dazu zu nutzen, um Verwaltungsdaten zusammenzuführen. Jurist:innen und Datenschützer:innen kritisieren die Einführung einer solchen Personenkennzahl unter anderem mit Bezug auf das Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichts als verfassungswidrig.

Darüber hinaus spricht sich die Kommission dafür aus, das sogenannte Once-Only-Prinzip konsequent umzusetzen. Es sieht vor, dass Bürger:innen ihre Antragsdaten nur noch einer Behörde mitteilen, die diese dann an andere Behörden weitergeben kann.

Der „komplexe“ Sozialdatenschutz

Dafür müsse der Gesetzgeber aber zum einen den „komplexen Sozialdatenschutz“ aufweichen. Konkret empfiehlt die Kommission, entsprechende Regelungen im Ersten und im Zehnten Buch Sozialgesetzbuch zusammenzuführen. Zum anderen müsse dafür der Ersterhebungsgrundsatz reformiert oder gar gestrichen werden – sofern dies „mit dem verfassungsrechtlich verankerten Recht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar wäre“.

Der Ersterhebungsgrundsatz sieht vor, dass personenbezogene Sozialdaten grundsätzlich direkt bei der betroffenen Person selbst erhoben werden müssen und nicht etwa beim Arbeitgeber. Betroffene Person können so derzeit selbst darüber entscheiden, ob und wie ihre Daten preis- und weitergegeben werden.

Mehr KI, weniger Kontrolle

Darüber hinaus will die Kommission Verwaltungsverfahren mit dem Einsatz sogenannter Künstlicher Intelligenz beschleunigen. Auf diese Weise will sie auch den „sich verschärfenden Fachkräfteengpässen“ begegnen.

So sollen „rein regelgebundene Prozesse ohne Ermessens- und Beurteilungsspielraum“ künftig „weitgehend automatisiert ablaufen“. Damit sind Verwaltungsprozesse gemeint, bei denen ein Sachverhalt formal auf klare Voraussetzungen geprüft wird – also etwa ob eine Frist eingehalten wurde oder ein:e Antragssteller:in ein bestimmtes Alter erreicht hat.

Aber auch bei Ermessensentscheidungen soll KI verstärkt zum Einsatz kommen – allerdings nur „unterstützend“, wie der Bericht betont. Die Entscheidungen müssten „in menschlicher Hand“ verbleiben. Zugleich spricht sich die Kommission dafür aus, das sogenannte Vier-Augen-Prinzip einzuschränken. Es sieht vor, dass mindestens zwei Behördenmitarbeitende gemeinsam einen Sachverhalt prüfen.

Wohlfahrtsverbände warnen vor KI-Einsatz

Der Paritätische Wohlfahrtsverband sieht diese Empfehlungen „überaus kritisch“. „Auch ‚unterstützende‘ KI kann systematische Benachteiligung verstärken“, schreibt der Verband auf Anfrage von netzpolitik.org. „Besonders gravierend ist die fehlende Transparenz vieler KI‑Modelle und die Gefahr, soziale Feinheiten auszublenden.“ Das Vier-Augen-Prinzip sei „ein unverzichtbarer Schutzmechanismus im Sozialstaat“ und insbesondere bei KI-gestützten Verfahren wichtig. „Hier brauchen wir mehr Kontrolle, nicht weniger“, so der Verband.

„Nachvollziehbarkeit und Transparenz müssen zu jeder Zeit gewährleistet sein“, mahnt auch der Arbeiterwohlfahrt Bundesverband. Er verweist auf Forschungsergebnisse, wonach Algorithmen dazu neigen, ohnehin benachteiligte Menschengruppen weiter zu diskriminieren. „Sofern der Ermessensspielraum nicht zugunsten der Bürgerinnen und Bürger genutzt wird, muss deshalb immer durch eine qualifizierte Person entschieden werden“, schreibt die Arbeiterwohlfahrt.

Selbst dann seien die Risiken aber noch immer hoch, sagt die Bundestagsabgeordnete Sonja Lemke (Die Linke). Diverse Studien und Umfragen hätten gezeigt, dass Menschen KI-Ergebnissen recht blind vertrauten. „Daher besteht die Gefahr, dass Ermessensentscheidungen, die von der KI unterstützt werden, am Ende faktisch allein von der KI getroffen werden – mit allem Bias, rassistischen und sexistischen Vorurteilen, die in ihr stecken“, so Lemke gegenüber netzpolitik.org. „Das ist Politik auf Kosten derjenigen, die existenziell von Sozialleistungen abhängig sind.“

„Commitment“ oder Grundgesetzänderung

Die Kommission drängt auf eine rasche und einheitliche Umsetzung ihrer Empfehlungen. Bund, Länder und Kommunen müssten bundesweit geltende Vorgaben festlegen. Dazu zählen einheitliche Datenformate, Schnittstellen und IT-Dienste.

Dafür brauche es insbesondere ein „Commitment“ der Kommunen, betonte die Arbeitsministerin am Dienstag im ARD-Morgenmagazin. Nicht jede Kommune könne künftig ihre eigene Software behalten, so Bas.

Gelingt eine solche Einigung nicht, spricht sich die Kommission dafür aus, Artikel 91c des Grundgesetzes so anzupassen, dass „durch zustimmungspflichtige Bundesgesetze Standards, Sicherheitsanforderungen und Komponenten verbindlich festgelegt werden können“. Dafür braucht die schwarz-rote Koalition allerdings mindestens eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag – und damit die Unterstützung der Linkspartei oder der AfD.


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Zivilgesellschaft: Kritik an Debatte um „Missbrauch von Sozialleistungen“

29. Oktober 2025 um 17:18

Um „organisierten Leistungsmissbrauch“ im Sozialbereich zu verhindern, will Arbeitsministerin Bärbel Bas den Datenaustausch zwischen Polizei, Ordnungsämtern und Jobcenter fördern und das Strafrecht verschärfen. Sozialverbände und Organisationen von Betroffenen warnen vor verheerenden Folgen.

Bärbel Bas sitzt im Bundestag und guckt grimmig.
Arbeitsministerin und SPD-Co-Chefin Bas will härter gegen „Missbrauch von Sozialleistungen“ vorgehen – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Die Koalition aus Union und SPD setzt ihren Kurs der Verschärfungen in der Migrations- und Sozialpolitik fort. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat nun angekündigt, Missbrauch von Sozialleistungen durch Personen aus dem europäischen Ausland in Deutschland entschiedener bekämpfen zu wollen. Laut Bas gebe es „organisierten Leistungsmissbrauch“ durch kriminelle Netzwerke.

Nach einem Treffen mit Vertreter*innen der Kommunen und Jobcentern am Montag in Duisburg kündigte die Co-Chefin der SPD an, betrügerische Strukturen vor allem mit einem schnelleren Datenaustausch zwischen Behörden aufspüren zu wollen. Ordnungsämter, Polizei und Jobcenter müssten besser miteinander kommunizieren und Daten austauschen können, forderte Bas. Dazu seien Gespräche mit Datenschützer*innen und dem Digitalminister nötig.

Bas will EU-Freizügigkeit einschränken

Gemeinsam mit Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) will Bas außerdem prüfen, ob es eine „Strafbarkeitslücke“ im deutschen Recht gibt. So könnte Sozialleistungsmissbrauch im Strafgesetzbuch ein eigener Straftatbestand werden. Die Ministerin will damit erreichen, „dass die Verfahren nicht immer eingestellt werden“.

Außerdem will Bas die Arbeitnehmerfreizügigkeit auf EU-Ebene neu definieren. Diese sei zwar eine wichtige Errungenschaft, müsse aber an Voraussetzungen geknüpft werden. Dazu nannte sie etwa die mögliche Einführung einer Mindestanzahl an Wochenarbeitsstunden.

Derzeit können Menschen aus anderen EU-Staaten unkompliziert nach Deutschland einreisen, hier einen Wohnsitz anmelden und eine Arbeit aufnehmen, sofern sie einen gültigen Pass besitzen. Anders als deutsche Staatsangehörige haben sie Anspruch auf Sozialleistungen jedoch nur, wenn sie einen Minijob haben und der Lohn zum Leben nicht reicht.

Verfahren nur bei ausländischen Verdachtsfällen

In Deutschland bezogen zuletzt insgesamt rund 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld. Angesichts der scharfen Debatte überraschen die geringen Fallzahlen solcher Verdachtsfälle „bandenmäßigen Leistungsmissbrauchs“. Bis Mai dieses Jahres haben die Jobcenter 195 solcher Fälle registriert, 96 zogen eine Strafanzeige nach sich. Im vergangenen Jahr waren es 421 Verdachtsfälle, bei 209 von ihnen wurde eine Strafanzeige erstattet. Das geht aus Antworten der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor.

Die Zahl der Fälle, die tatsächlich zu einer Verurteilung führen, ist nicht bekannt. Die Strafverfolgungsbehörden teilen den Ausgang des Verfahrens nicht immer an die Jobcenter mit.

Jobcenter eröffnen Verfahren wegen „bandenmäßigen Leistungsmissbrauchs“ nur bei nicht-deutschen Unionsbürger*innen. Alle anderen Fälle, die im Zusammenhang mit organisierten Tätergruppen stehen, werden nicht separat als bandenmäßiger Leistungsmissbrauch erfasst, so die Bundesregierung.

Zivilgesellschaft kritisiert faktenfreie Debatte

Die Veranstaltung in Duisburg, nach der Bas ihre Pläne verkündete, war eine Fachtagung zu „Herausforderungen und Lösungen im Zusammenhang mit der Zuwanderung aus EU-Mitgliedstaaten“. Eingeladen waren Vertreter*innen von Stadtverwaltungen, Jobcentern und der Bundesagentur für Arbeit. Interessenvertretungen von Menschen aus dem EU-Ausland, die in Deutschland prekär beschäftigt sind oder Sozialleistungen beziehen, waren nicht dabei.

Das kritisieren zivilgesellschaftliche Organisationen und Wissenschaftler*innen in einem offenen Brief an die Arbeitsministerin. Darin weisen sie die von der Arbeitsministerin befeuerte Debatte um „bandenmäßigem Sozialmissbrauch durch EU-Bürger*innen“ zurück. Diese entspreche nicht der Faktenlage und stelle Menschen aus EU-Staaten unter Generalverdacht des Missbrauchs und Betrugs.

Bereits vor zwei Wochen haben sich zahlreiche andere Organisationen sowie Sozialverbände zu Wort gemeldet. Sie sprechen von medialer Hetze und politischer Instrumentalisierung von Unionsbürger*innen in prekären Lebenslagen. Die zugrunde liegenden Ursachen wie strukturell bedingte Armut, Ausbeutung und fehlender Schutz für Beschäftigte aus anderen EU-Staaten würden in der Debatte ausgeblendet.

Razzien und Zwangsräumungen

Zu den Unterzeichner*innen des am Montag veröffentlichten offenen Briefs zählen zum Beispiel das Netzwerk Europa in Bewegung und die Initiative Stolipinovo in Europa e. V., die sich für die Rechte und Interessen von Migrantengemeinschaften aus Osteuropa einsetzt. Die Organisationen schildern darin mehrere Fälle aus deutschen Städten, die von struktureller Ungleichbehandlung von EU-Ausländer*innen und repressiven behördlichen Praktiken zeugen. Dazu zählen massenhafte Zwangsräumungen, diskriminierende Razzien und rassistische Behandlung in Jobcenter.

Ein Beispiel ist eine Razzia in einer Notunterkunft für wohnungslose Menschen in Berlin-Schöneberg Mitte Oktober. Mitarbeiter*innen der Berliner Jobcenter und der Familienkasse hatten in Begleitung von Polizeibeamt*innen und Pressevertrer*innen um 6 Uhr morgens die Unterkunft aufgesucht. Die Anlauf- und Beratungsstelle Amoro Foro e.V bezeichnet die Aktion als unverhältnismäßig und politisch motiviert. Ihr sei monatelange rassistische Berichterstattung vorausgegangen.

Der Verein Stolipinovo berichtet von Beispielen aus Duisburg. Die Stadt verfolge eine der repressivsten migrationspolitischen Strategien Deutschlands. Eine „Taskforce Problemimmobilien“ nutze Brandschutzverordnungen als Vorwand, um bulgarische und rumänische Staatsbürger*innen unangekündigt aus ihren Wohnungen zu räumen. Die Stadt gebe den Menschen keine Möglichkeit, die angeführten Baumängel zu beseitigen. Im Laufe eines Jahrzehnts hätten auf diese Weise mehr als 5.000 Menschen ihr Zuhause verloren, darunter Familien mit minderjährigen Kindern, Kindern mit Behinderungen sowie Schwangere.

Systematische Benachteiligung in Behörden

Auch eine Untersuchung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege dokumentierte 2021 eine diskriminierende Sonderbehandlung von nicht-deutschen EU-Bürger*innen durch Jobcenter und Familienkassen. Eine Umfrage unter Mitarbeitenden in der Beratung ergab unter anderem, dass Bürger*innen östlicher EU-Staaten mit systematischen und teilweise rechtswidrigen Schwierigkeiten bei der Beantragung von Sozialleistungen und von Kindergeld konfrontiert sind.

Dazu gehört beispielsweise, dass Menschen aus Rumänien, Bulgarien und anderen Staaten bereits in der Eingangszone von Jobcenter abgewiesen werden und nicht einmal einen Antrag auf Leistungen stellen können. Auch müssten EU-Bürger*innen oft unverhältnismäßig hohe Anforderungen für das Vorlegen von Dokumenten erfüllen. Teilweise werden aufstockende Leistungen trotz belegter Erwerbstätigkeit verweigert.

Der Paritätische Gesamtverband bewertete die Ergebnisse als skandalös und warnte vor strukturellem Rassismus in Jobcenter. Eine Untersuchung der Universität Duisburg-Essen bestätigte die Vorwürfe im vergangenen Jahr am Beispiel Duisburgs: Sozialrechtlicher Ausschluss, repressives Vorgehen der lokalen Behörden sowie ein informeller Arbeitsmarkt würden zur prekären Lebenslage von Unionsbürger*innen in segregierten Stadtteilen beitragen.

Warnung vor verheerenden sozialen Folgen

Der offene Brief fordert ein Ende der politischen Instrumentalisierung von Armut und eine Rückkehr zu einer faktenbasierten Debatte. Armut, unsichere Beschäftigung und Ausgrenzung seien keine Vergehen, sondern Folgen politischer Entscheidungen. Arbeitsminister Bas dürfe Probleme wie Wohnungslosigkeit und Ausbeutung im Niedriglohnsektor nicht noch verstärken.

Die Unterzeichner*innen warnen, dass die angekündigten Verschärfungen verheerende Folgen für die Betroffenen hätten. Für viele EU-Bürger*innen in Deutschland sei ein Minijob in Kombination mit aufstockenden Sozialleistungen oft der einzige Weg, um Zugang zum Gesundheitssystem zu erhalten. Würde diese Regelung eingeschränkt, verlören damit viele Menschen den Versicherungsschutz und damit den Zugang zu medizinischer Versorgung.


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