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Zivilgesellschaft: Kritik an Debatte um „Missbrauch von Sozialleistungen“

29. Oktober 2025 um 17:18

Um „organisierten Leistungsmissbrauch“ im Sozialbereich zu verhindern, will Arbeitsministerin Bärbel Bas den Datenaustausch zwischen Polizei, Ordnungsämtern und Jobcenter fördern und das Strafrecht verschärfen. Sozialverbände und Organisationen von Betroffenen warnen vor verheerenden Folgen.

Bärbel Bas sitzt im Bundestag und guckt grimmig.
Arbeitsministerin und SPD-Co-Chefin Bas will härter gegen „Missbrauch von Sozialleistungen“ vorgehen – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Die Koalition aus Union und SPD setzt ihren Kurs der Verschärfungen in der Migrations- und Sozialpolitik fort. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat nun angekündigt, Missbrauch von Sozialleistungen durch Personen aus dem europäischen Ausland in Deutschland entschiedener bekämpfen zu wollen. Laut Bas gebe es „organisierten Leistungsmissbrauch“ durch kriminelle Netzwerke.

Nach einem Treffen mit Vertreter*innen der Kommunen und Jobcentern am Montag in Duisburg kündigte die Co-Chefin der SPD an, betrügerische Strukturen vor allem mit einem schnelleren Datenaustausch zwischen Behörden aufspüren zu wollen. Ordnungsämter, Polizei und Jobcenter müssten besser miteinander kommunizieren und Daten austauschen können, forderte Bas. Dazu seien Gespräche mit Datenschützer*innen und dem Digitalminister nötig.

Bas will EU-Freizügigkeit einschränken

Gemeinsam mit Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) will Bas außerdem prüfen, ob es eine „Strafbarkeitslücke“ im deutschen Recht gibt. So könnte Sozialleistungsmissbrauch im Strafgesetzbuch ein eigener Straftatbestand werden. Die Ministerin will damit erreichen, „dass die Verfahren nicht immer eingestellt werden“.

Außerdem will Bas die Arbeitnehmerfreizügigkeit auf EU-Ebene neu definieren. Diese sei zwar eine wichtige Errungenschaft, müsse aber an Voraussetzungen geknüpft werden. Dazu nannte sie etwa die mögliche Einführung einer Mindestanzahl an Wochenarbeitsstunden.

Derzeit können Menschen aus anderen EU-Staaten unkompliziert nach Deutschland einreisen, hier einen Wohnsitz anmelden und eine Arbeit aufnehmen, sofern sie einen gültigen Pass besitzen. Anders als deutsche Staatsangehörige haben sie Anspruch auf Sozialleistungen jedoch nur, wenn sie einen Minijob haben und der Lohn zum Leben nicht reicht.

Verfahren nur bei ausländischen Verdachtsfällen

In Deutschland bezogen zuletzt insgesamt rund 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld. Angesichts der scharfen Debatte überraschen die geringen Fallzahlen solcher Verdachtsfälle „bandenmäßigen Leistungsmissbrauchs“. Bis Mai dieses Jahres haben die Jobcenter 195 solcher Fälle registriert, 96 zogen eine Strafanzeige nach sich. Im vergangenen Jahr waren es 421 Verdachtsfälle, bei 209 von ihnen wurde eine Strafanzeige erstattet. Das geht aus Antworten der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor.

Die Zahl der Fälle, die tatsächlich zu einer Verurteilung führen, ist nicht bekannt. Die Strafverfolgungsbehörden teilen den Ausgang des Verfahrens nicht immer an die Jobcenter mit.

Jobcenter eröffnen Verfahren wegen „bandenmäßigen Leistungsmissbrauchs“ nur bei nicht-deutschen Unionsbürger*innen. Alle anderen Fälle, die im Zusammenhang mit organisierten Tätergruppen stehen, werden nicht separat als bandenmäßiger Leistungsmissbrauch erfasst, so die Bundesregierung.

Zivilgesellschaft kritisiert faktenfreie Debatte

Die Veranstaltung in Duisburg, nach der Bas ihre Pläne verkündete, war eine Fachtagung zu „Herausforderungen und Lösungen im Zusammenhang mit der Zuwanderung aus EU-Mitgliedstaaten“. Eingeladen waren Vertreter*innen von Stadtverwaltungen, Jobcentern und der Bundesagentur für Arbeit. Interessenvertretungen von Menschen aus dem EU-Ausland, die in Deutschland prekär beschäftigt sind oder Sozialleistungen beziehen, waren nicht dabei.

Das kritisieren zivilgesellschaftliche Organisationen und Wissenschaftler*innen in einem offenen Brief an die Arbeitsministerin. Darin weisen sie die von der Arbeitsministerin befeuerte Debatte um „bandenmäßigem Sozialmissbrauch durch EU-Bürger*innen“ zurück. Diese entspreche nicht der Faktenlage und stelle Menschen aus EU-Staaten unter Generalverdacht des Missbrauchs und Betrugs.

Bereits vor zwei Wochen haben sich zahlreiche andere Organisationen sowie Sozialverbände zu Wort gemeldet. Sie sprechen von medialer Hetze und politischer Instrumentalisierung von Unionsbürger*innen in prekären Lebenslagen. Die zugrunde liegenden Ursachen wie strukturell bedingte Armut, Ausbeutung und fehlender Schutz für Beschäftigte aus anderen EU-Staaten würden in der Debatte ausgeblendet.

Razzien und Zwangsräumungen

Zu den Unterzeichner*innen des am Montag veröffentlichten offenen Briefs zählen zum Beispiel das Netzwerk Europa in Bewegung und die Initiative Stolipinovo in Europa e. V., die sich für die Rechte und Interessen von Migrantengemeinschaften aus Osteuropa einsetzt. Die Organisationen schildern darin mehrere Fälle aus deutschen Städten, die von struktureller Ungleichbehandlung von EU-Ausländer*innen und repressiven behördlichen Praktiken zeugen. Dazu zählen massenhafte Zwangsräumungen, diskriminierende Razzien und rassistische Behandlung in Jobcenter.

Ein Beispiel ist eine Razzia in einer Notunterkunft für wohnungslose Menschen in Berlin-Schöneberg Mitte Oktober. Mitarbeiter*innen der Berliner Jobcenter und der Familienkasse hatten in Begleitung von Polizeibeamt*innen und Pressevertrer*innen um 6 Uhr morgens die Unterkunft aufgesucht. Die Anlauf- und Beratungsstelle Amoro Foro e.V bezeichnet die Aktion als unverhältnismäßig und politisch motiviert. Ihr sei monatelange rassistische Berichterstattung vorausgegangen.

Der Verein Stolipinovo berichtet von Beispielen aus Duisburg. Die Stadt verfolge eine der repressivsten migrationspolitischen Strategien Deutschlands. Eine „Taskforce Problemimmobilien“ nutze Brandschutzverordnungen als Vorwand, um bulgarische und rumänische Staatsbürger*innen unangekündigt aus ihren Wohnungen zu räumen. Die Stadt gebe den Menschen keine Möglichkeit, die angeführten Baumängel zu beseitigen. Im Laufe eines Jahrzehnts hätten auf diese Weise mehr als 5.000 Menschen ihr Zuhause verloren, darunter Familien mit minderjährigen Kindern, Kindern mit Behinderungen sowie Schwangere.

Systematische Benachteiligung in Behörden

Auch eine Untersuchung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege dokumentierte 2021 eine diskriminierende Sonderbehandlung von nicht-deutschen EU-Bürger*innen durch Jobcenter und Familienkassen. Eine Umfrage unter Mitarbeitenden in der Beratung ergab unter anderem, dass Bürger*innen östlicher EU-Staaten mit systematischen und teilweise rechtswidrigen Schwierigkeiten bei der Beantragung von Sozialleistungen und von Kindergeld konfrontiert sind.

Dazu gehört beispielsweise, dass Menschen aus Rumänien, Bulgarien und anderen Staaten bereits in der Eingangszone von Jobcenter abgewiesen werden und nicht einmal einen Antrag auf Leistungen stellen können. Auch müssten EU-Bürger*innen oft unverhältnismäßig hohe Anforderungen für das Vorlegen von Dokumenten erfüllen. Teilweise werden aufstockende Leistungen trotz belegter Erwerbstätigkeit verweigert.

Der Paritätische Gesamtverband bewertete die Ergebnisse als skandalös und warnte vor strukturellem Rassismus in Jobcenter. Eine Untersuchung der Universität Duisburg-Essen bestätigte die Vorwürfe im vergangenen Jahr am Beispiel Duisburgs: Sozialrechtlicher Ausschluss, repressives Vorgehen der lokalen Behörden sowie ein informeller Arbeitsmarkt würden zur prekären Lebenslage von Unionsbürger*innen in segregierten Stadtteilen beitragen.

Warnung vor verheerenden sozialen Folgen

Der offene Brief fordert ein Ende der politischen Instrumentalisierung von Armut und eine Rückkehr zu einer faktenbasierten Debatte. Armut, unsichere Beschäftigung und Ausgrenzung seien keine Vergehen, sondern Folgen politischer Entscheidungen. Arbeitsminister Bas dürfe Probleme wie Wohnungslosigkeit und Ausbeutung im Niedriglohnsektor nicht noch verstärken.

Die Unterzeichner*innen warnen, dass die angekündigten Verschärfungen verheerende Folgen für die Betroffenen hätten. Für viele EU-Bürger*innen in Deutschland sei ein Minijob in Kombination mit aufstockenden Sozialleistungen oft der einzige Weg, um Zugang zum Gesundheitssystem zu erhalten. Würde diese Regelung eingeschränkt, verlören damit viele Menschen den Versicherungsschutz und damit den Zugang zu medizinischer Versorgung.


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Anti-Rassismus: Airbnb blendet in Oregon Namen und Gesichter von Gästen aus

03. Januar 2022 um 16:33
Ein Schwarzes Paar in einer Ferienwohnung.
Das Online-Portal will weniger Rassismus und Diskriminierung auf seinem Dienst. (Symbolbild) Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com JLC IMAGERY

Der Vermietdienst Airbnb will im US-Bundesstaat Oregon vorerst nur mehr verkürzte Profile von Gästen anzeigen, gab das Unternehmen Ende Dezember bekannt. Vor einer Buchung sollen Gastgeber:innen lediglich die Initialen statt den vollen Namen der Mietwilligen sehen.

Mit dem Pilotversuch will das Online-Portal gegen rassistische Diskriminierung auf seinem Dienst vorgehen. So hatte etwa eine unabhängige Studie bereits 2015 herausgefunden, dass Gäste mit Schwarz klingendem Namen signifikant öfter von Vermieter:innen abgewiesen werden als identische Gäste mit Weiß klingendem Namen.

Ein Puzzleteil unter vielen

Die Diskriminierung Schwarzer Menschen hat in den USA eine lange Tradition. Dies schlägt sich oft genug auch im Tech-Sektor nieder, etwa auf dem Wohnungsmarkt, bei zielgerichteter Online-Werbung oder in der Strafverfolgung. Airbnb hatte 2020 das „Project Lighthouse“ ins Leben gerufen, um diskriminierende Praktiken auf dem Portal aufzudecken.

Zuvor einigte sich das Unternehmen außergerichtlich mit drei Klägerinnen aus Oregon. Sie hatten Airbnb vorgeworfen, die damals geltende Verpflichtung, den vollen Namen und Photos im Nutzer:innen-Profil anzugeben, sei diskriminierend. Noch vor der Einigung änderte Airbnb seine Richtlinien, potenzielle Gäste müssen seit 2018 vor einer Buchung nicht mehr ihr Gesicht zeigen.

Zudem gelobte das Unternehmen, in Zusammenarbeit mit Bürgerrechtsgruppen weiter an antidiskriminierenden Maßnahmen zu arbeiten. So begann im Sommer 2020 ein groß angelegtes Datenprojekt für US-Nutzer:innen, daneben führt das Unternehmen regelmäßig Bürgerrechts-Audits durch. Das Projekt in Oregon soll ab Ende Januar für zumindest zwei Jahre laufen.

Umstrittenes Geschäftsmodell

Trotz dieser Bemühungen trägt das Unternehmen jedoch keine weiße Weste. So macht etwa das Geschäftsmodell den lokalen Wohnungsmarkt kaputt und lässt die Mieten steigen. Vor allem in Europa ist das Kernprodukt von Airbnb in vielen Städten deshalb verboten oder stark eingeschränkt.

Abseits dessen errechnet das Unternehmen offenbar mit einem Algorithmus die Vertrauenswürdigkeit von Nutzer:innen und schließt sie gegebenenfalls von dem Dienst aus. Besonders betroffen sollen Sexarbeiter:innen sein, die Airbnb für den privaten Urlaub nutzen wollen. Das Unternehmen bestreitet, in Deutschland dieses Verfahren zur Risikoeinschätzung zu nutzen.


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Kindergeldaffäre: Niederlande zahlen Millionenstrafe wegen Datendiskriminierung

29. Dezember 2021 um 12:05
Leere Kinderschaukel
Der Kindergeld-Skandal erschüttert die Niederlande bis heute Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Gabriel

Wegen massiver Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung muss die niederländische Regierung ein Bußgeld von 2,75 Millionen Euro zahlen. Im Rahmen der sogenannten Toeslagenaffaire (deutsch: Kindergeldaffäre) hat die Steuerbehörde jahrelang in diskriminierender und unrechtmäßiger Weise Informationen über die Nationalität von Menschen genutzt, teilte die nationale Datenschutzbehörde im Dezember mit. Die Regierung räumte die Fehler inzwischen ein.

Die Aufsichtsbehörde reagiert mit dem Bußgeld auf einen Skandal, der die Niederlande bis heute tief erschüttert. In den 2010er Jahren forderte die nationale Steuerbehörde Belastingdienst von zehntausenden Eltern fälschlicherweise Rückzahlungen des Kindergeldes. Bereits kleine Formfehler beim Ausfüllen von Formularen führten zu horrenden Forderungen, eine vermeintlich falsche Nationalität konnte jahrelang zu stigmatisierenden Betrugsermittlungen führen. Viele von staatlicher Unterstützung abhängige Familien wurden dadurch zu Unrecht in den Ruin getrieben.

Das Vorgehen der Behörde hatte dabei erwiesenermaßen eine rassistische Prägung. Wie die Datenschutzaufsicht in ihrer Pressemitteilung aufzählt, habe der Belastingdienst Daten über die Nationalität von Kindergeldbewerber:innen als Indikator für verschiedene Zwecke genutzt. So sei etwa die Information, ob jemand eine doppelte Staatsbürgerschaft hat, in die Entscheidung über die Vergabe der Unterstützungsleistung eingeflossen, obwohl die Steuerbehörde diese Daten über mehr als 1,4 Millionen Menschen längst hätte löschen müssen.

Bei der Erkennung und Bekämpfung von Betrugsfällen seien Informationen über die Staatsangehörigkeit der Betroffenen ebenfalls als Verdachtsmarker genutzt worden. Auch in einem automatisierten System zur Risikoprüfung von Antragsteller:innen sei eine nicht-niederländische Nationalität als Risikofaktor gewertet worden. Wer eine nicht ausschließlich niederländische Staatsbürgerschaft hatte, war der Steuerbehörde per se verdächtig.

Opfer mussten für Aufklärung kämpfen

„Die Bevölkerung hat keine Wahl, als ihrer Regierung die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten zu erlauben“, erklärte der niederländische Datenschutzbeauftragte Aleid Wolfsen in einem Statement. Deshalb sei es unabdingbar, dass alle absolutes Vertrauen haben können, dass diese Verarbeitung vernünftig abläuft. „Dass die Regierung keine Daten über Individuen behält und nutzt, die eigentlich nicht notwendig sind. Und dass es niemals eine Form von Diskriminierung gibt, wenn Menschen in Kontakt mit Behörden treten“, ergänzte Wolfsen.

Eine Sprecherin des Finanzministeriums bestätigte netzpolitik.org, dass ihr Haus das Bußgeld akzeptiere und Maßnahmen eingeleitet habe, um die diskriminierende Datenverarbeitung zu unterbinden. Unter anderem habe der Belastingdienst die Datenbank mit Informationen über die doppelte Staatsbürgerschaft gelöscht.

Die niederländische Regierung hatte ihr Fehlverhalten erst nach zahlreichen Vertuschungsversuchen eingestanden. Opfer des Skandals mussten jahrlang für Aufklärung und Anerkennung kämpfen. Ihnen wurde inzwischen die Rückzahlung der Mittel sowie eine Entschädigung in Höhe von je 30.000 Euro zugesagt.

Nachdem ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss Ende 2020 die systematische Diskriminierung und massives Unrecht festgestellt hatte, trat Anfang 2021 das gesamte Kabinett unter Premierminister Mark Rutte zurück. Nachhaltig geschadet hat der Skandal dem Langzeit-Premier aber offenbar nicht: Bei den Wahlen im März wurde Ruttes rechtsliberale Partei VVD erneut stärkste Kraft, erst im Dezember einigte sie sich mit den drei anderen Regierungsparteien auf eine Fortführung ihrer Koalition unter Ruttes Führung.

Datendiskriminierung: „Wenn es schiefgeht, dann richtig“

Weltweit sorgen immer wieder Fälle für Aufsehen, bei denen Verwaltungen sensible Daten für die automatisierte Bewertung von Bürger:innen nutzen und dabei massive Fehler machen. In Australien etwa versendete eine Algorithmus fälschlicherweise Nachzahlungsforderungen an Empfänger:innen staatlicher Mittel und stürzte damit hunderttausende Menschen in die Krise. Österreich streitet seit Jahren über ein System, das die Chancen von Arbeitssuchenden auf dem Jobmarkt vorhersagen soll und dabei systematisch Frauen und alte Menschen benachteiligt.

Das Bußgeld in den Niederlanden ist der wohl erste Fall, bei dem eine Regierung eine Strafe für die datenbasierte Diskriminierung von Bürger:innen zahlen muss. Der Datenschutzbeauftragte Aleid Wolfsen hebt deshalb die grundsätzliche Bedeutung des Falles hervor. „In einer Welt, in der die Digitalisierung rasant voranschreitet, wird es immer wichtiger, die persönlichen Daten von Individuen zu schützen, um andere Grundrechte wie die auf Sicherheit, Eigentum und Gesundheit zu wahren.“

Der Fall zeige exemplarisch, warum dies so wichtig ist. „Die unrechtmäßige Datenverarbeitung durch einen Algorithmus führte zu einer Verletzung des Rechts auf Gleichbehandlung und Nicht-Diskriminierung“, so Wolfsen weiter. Digitale Anträge seien inzwischen unersetzlich und würden es ermöglichen, große Informationsmengen auf praktische Weise zu verarbeiten und zu kombinieren. „Aber wenn das schiefgeht, dann geht es richtig schief.“


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