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Cyber-Sklaverei in Scam-Fabriken: „Wer dem Tiger entkommt, trifft auf das Krokodil“

30. Juni 2026 um 17:08

Kambodscha meldet, Hunderte von Scam-Fabriken geschlossen zu haben. Berichte von Amnesty International, der UN und Interpol widersprechen dieser Darstellung und zeigen, was tatsächlich mit den Zwangsarbeiter:innen geschieht.

Aus Scam-Fabriken befreite Menschen harrten im Januar 2026 wochenlang vor der indonesischen Botschaft in Phnom Penh aus - in der Hoffnung endlich heimreisen zu dürfen. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Anadolu Agency

Schon mal eine Betrugsnachricht via Social Media oder per SMS erhalten?

Hi, ist das die Nummer von David? :)


Es besteht die Chance, dass diese Nachricht aus einem „Scam Center“ – einer Fraud Factory – in Südostasien stammt. Laut Interpol stecken dahinter groß angelegte Betrugs-Ökosysteme, die auf Investment- und Liebesbetrug ausgelegt sind. Bei diesen Betrugsmaschen bauen die Täter oft über lange Zeiträume Vertrauen zu den Opfern auf. KI-Technologie treibe die Entstehung immer ausgefeilterer Methoden voran: KI-generierte Inhalte, manipulierte Audio- und Bilddateien und automatisierte Interaktionen, die über mehrere Plattformen hinweg simuliert werden.

Die Chance ist jedoch höher, dass hinter der Nachricht ein Mensch sitzt, der zum Betrügen gezwungen wird. Trotz der technischen Innovationen verlassen sich die kriminellen Organisationen weiterhin überwiegend auf die Ausbeutung von Zwangsarbeiter:innen.

Gezwungen von „chinesischen Gangstern“


Ein aktueller Amnesty-Bericht erzählt die Geschichte hinter den Betrugs-Chats aus der Perspektive dieser Opfer auf der anderen Seite: Eines davon ist Winta (kein Echtname). Winta suchte als 16-Jährige in Ost-Afrika nach einer Arbeit, ihre Mutter war kurz zuvor verstorben. Ein Mann habe Winta und ihrer Schwester Jobs auf einem Kreuzfahrtschiff angeboten und beide nach Sri Lanka gebracht. Doch von dort aus wurden sie laut des Berichts nach Myanmar und Laos verschleppt, wo „chinesische Gangster“ sie zur Arbeit in einer Scam-Fabrik zwangen.

Sieben Jahre später, im Jahr 2026, ist Winta in Kambodscha – weiterverschleppt in eine andere Anlage. Laut Amnesty wissen die Behörden zu diesem Zeitpunkt bereits seit vier Jahren von der Scam-Fabrik. Seit Beginn des Frühjahrs gehen die Behörden gegen einige davon vor. Doch Winta wird kurz vor dem Eintreffen der Polizei in eine andere Anlage gebracht – dort gefesselt und geschlagen – und zuletzt an einem Stadtrand nahe der thailändischen Grenze ausgesetzt. Die später eintreffende Polizei habe ihr und den anderen Opfern jedoch nicht geholfen, sondern gedroht: Die Ausgesetzten sollen die Gegend verlassen, ansonsten bringe die Polizei sie wieder zurück zur Anlage.

Seit Mitte 2025 verkündet Kambodschas Regierung historische Schläge gegen die transnational organisierten Syndikate – die Hintermänner der Scam-Fabriken. Amnesty International sowie ein UN-Bericht von Februar 2026 dokumentieren jedoch, dass ein Großteil der Anlagen weiterhin in Betrieb ist. Gleichzeitig behandeln die Behörden die Befreiten wie Kriminelle.

Cyberkriminalität in „industriellem Ausmaß“


Der UN-Bericht bezeichnet die Scam-Fabriken als Cyberkriminalitäts-Operationen in „industriellem Ausmaß“. Im Raum Südostasien arbeiten demnach mindestens 300.000 Menschen aus 66 Ländern in Scam-Fabriken. Die meisten davon unfreiwillig. Rund drei Viertel der Anlagen lägen den Satellitenbildern zufolge in der Mekong-Region, konzentriert vor allem in Kambodscha und Myanmar.

Den globalen Gewinn solcher Scam-Fabriken schätzt der UN-Bericht auf rund 64 Milliarden US-Dollar im Jahr. Davon entfallen 43 Milliarden US-Dollar allein auf die Mekong-Region (Kambodscha, Myanmar, Laos, Vietnam, Thailand). Ein weiterer Hotspot seien die Philippinen.

Eine zentrale Rolle spiele die rasante Expansion des digitalen und kryptobasierten Finanzwesens: Die Kriminellen nutzen Strohmann-Bankkonten und tauschen Gewinne in digitale Kryptowährungen um, verschieben diese über Krypto-Wallets. Außerbörsliche Broker waschen diese Gelder anschließend und führen sie den regulären Bankkanälen wieder zu.

Die Spur eines Millionenbetrugs

Behördliches Eingreifen ist überwiegend inszeniert


Die kambodschanische Regierung behauptet seit Beginn ihrer Maßnahmen, mehr als 250 Anlagen geschlossen zu haben, so der Amnesty-Bericht. Sie habe in tausenden Fällen mit Strafverfahren und Abschiebungen gegen kriminelle Akteure reagiert. Zudem habe sie mehrere mutmaßliche Bandenchefs festgenommen.

Die Amnesty-Recherchen widersprechen diesem Bild. Im Jahr 2025 habe die Organisation 46 von 53 identifizierten Anlagen besucht. Im Jahr 2026 identifizierte sie 33 neue Anlagen und besuchte 29 davon. Entgegen den Regierungsbehauptungen fand Amnesty International nur bei 24 von diesen insgesamt 86 identifizierten Anlagen Belege für staatliches Eingreifen. Dies deute darauf hin, dass die Regierung nur in 25 Prozent der Fälle interveniert hat – ein starker Kontrast zur angeblichen Schließung von 250 Anlagen.

In Bezug auf die Strafverfahren kritisiert Amnesty mangelnde Transparenz: Die Regierungsangaben seien widersprüchlich und es gehe aus ihnen nicht hervor, ob Verfahren tatsächlich in Anklagen und Verurteilungen mündeten. Auch wer überhaupt verfolgt und untersucht werde – ob Betreiber, Eigentümer, Finanziers, hochrangige Akteure und mitschuldige Beamte –, habe die kambodschanische Regierung nicht offengelegt. Gleichzeitig gehe sie mit Klagen, Festnahmen und anderen Repressalien gegen Helfer:innen und unabhängige Journalist:innen vor, die über Scam-Fabriken berichten.

Razzia nach Absprache


Der Amnesty-Bericht identifiziert drei zentrale Muster:

  1. Die kambodschanischen Behörden handeln nicht aus eigenem Antrieb, sondern reagieren auf internationalen Druck. So beispielsweise als chinesische Bandenmitglieder einen südkoreanischen Studenten zu Tode folterten und damit eine diplomatische Krise auslösten.
  2. Selbst wo die kambodschanische Regierung intervenierte, habe Amnesty bei mindestens drei von 24 Anlagen festgestellt, dass der Betrieb sowie die Menschenrechtsverletzungen fortbestehen. Die Behörden greifen trotz Wissens darüber nicht ein.
  3. Mutmaßliche Absprachen zwischen den Managern der Anlagen und den lokalen Behörden haben die Effektivität der polizeilichen Maßnahmen signifikant untergraben. Die Opfer berichteten, die Betreiber hätten im Vorfeld der Razzien Warnungen erhalten und so Verlegungen zu anderen Anlagen vornehmen können.


In einer Fallstudie beschreibt Amnesty eine konkrete Anlage, die von der Polizei unangetastet blieb. Maskierte, bewaffnete Wachleute patrouillieren hier weiterhin die Tore und kontrollieren Fahrzeuge. Acht Opfer berichteten zudem übereinstimmend, die Polizei sei an diesem Ort regelmäßig vorbeigekommen, um Leichen abzuholen – und zum Kaffeetrinken. Ein ghanaisches Opfer habe einen Polizisten direkt auf Englisch angesprochen und um Hilfe gebeten. Der Polizist habe sie ignoriert.

Strafen und Folter gehören dazu


Der UN-Bericht widmet sich ebenfalls den Zuständen in den Anlagen und stützt sich dabei auf Interviews und schriftliche Aussagen von Betroffenen, Zeugenaussagen sowie Gesprächen mit Fachleuten.

Demnach hätten sämtliche Befragte schwere Misshandlungen erlebt, Misshandlungen mit angesehen oder selbst ausführen müssen. Wer die Vorgaben in den Betrugsfabriken nicht erfüllen konnte, dem drohten Strafen, Schläge oder der Weiterverkauf an andere Anlagen.

Der Zwang beginnt bereits mit dem Finanziellen: Die Verträge seien den Opfern oft erst nach der Ankunft vorgelegt worden. Ein Opfer aus Bangladesch etwa habe einen 18-Monats-Vertrag unterschreiben müssen, der ihn zu 200.000 Dollar „Gewinn“ verpflichtete. Ein thailändisches Opfer habe täglich Betrugserlöse von 9.500 US-Dollar generieren müssen. Geldstrafen folgten für Vergehen wie „Tastatur-Tragen“. Wer gehen wollte, hatte erfundene Rechnungen zu begleichen. Angehörige wurden per Videoanruf erpresst, indem diese den Misshandlungen zusehen mussten.

Arbeitstage konnten bis zu 19 Stunden lang sein. Gähnen, sprechen, singen oder die Beine übereinander schlagen konnte verboten sein. Bei morgendlichen Appellen konnten leistungsschwache Teams als Warnung an die übrigen gefoltert werden. Manche Opfer berichten, sie seien zur Strafe in Wassercontainern eingesperrt gewesen oder dass sie tagelang in völliger Dunkelheit ausharren mussten. Eine andere Person schilderte, seine Gruppe habe über Wochen so wenig Nahrung erhalten, dass die Kraft zum Stehen fehlte. Manche der Gefangenen seien bei Fluchtversuchen oder durch Folter gestorben.

Gewalt in jeder Form


Beide Berichte dokumentierten zudem, dass die sexualisierte Gewalt in den Scam-Fabriken seit 2024 zugenommen hat. Die Befragten berichteten, Opfer von Vergewaltigungen, erzwungener Prostitution sowie erzwungener Abtreibung geworden zu sein.

Auch psychische Gewalt habe zur Tagesordnung gehört, darunter Drohungen von Organraub oder das Gelände niemals lebend verlassen zu werden. Es herrschte eine allgegenwärtige Atmosphäre der Überwachung und Unsicherheit darüber, was gesagt und wem vertraut werden durfte.

Um Fluchtversuche zu verhindern, wurden manche Zwangsarbeiter:innen isoliert oder ihnen strafrechtliche Sanktionen außerhalb des Geländes angedroht. Ein vietnamesisches Opfer beschreibt, wie ihre Schwester nach einem Fluchtversuch mit einem Taser gefoltert und für eine Woche ohne Nahrung eingesperrt wurde.

Eine automatisierte Betrugsmaschine

Der Köder kommt aus vertrauter Quelle


Laut UN-Bericht beginnt die Rekrutierung bei der Mehrheit der Opfer durch vertraute Quellen wie Freunde oder Familienmitglieder. Die Anwerbung laufe professionalisiert mit mehrstufigen Bewerbungsverfahren ab: mit Tests, Vorstellungsgesprächen via Zoom und inszenierten Personalabteilungen. Werbevideos zeigten scheinbar zufriedene Angestellte an sauberen Arbeitsplätzen. Fast 80 Prozent der Befragten gaben zudem an, vorher nichts von der Existenz derartiger Scam-Fabriken gewusst zu haben.

Soziale Medien seien dem UN-Bericht zufolge der wichtigste Anwerbekanal und Facebook das meistgenutzte Netzwerk. Der Kontakt wandere von dort auf verschlüsselte Messenger wie Telegram, WhatsApp oder Signal. Künstliche Intelligenz durchforste soziale Netzwerke gezielt nach Menschen, die Anzeichen finanzieller Not zeigten.

Einige Opfer berichten, selbst zum Anwerben neuer Opfer gedrängt worden zu sein. Dafür habe es finanzielle Versprechen oder die Aussicht auf Freilassung gegeben.

Behörden behandeln Befreite wie Kriminelle


Tatsächliche Schließungen von Scam-Fabriken resultierten in Kambodscha darin, dass tausende Menschen auf den Straßen der Hauptstadt Phnom Penh strandeten, berichtet auch NPR. Demnach habe es nur ein einziges überfülltes Schutzhaus gegeben – mit einer langen Warteliste.

Statt Schutz erwarte viele Opfer bei den Behörden eine feindselige Bürokratie, unbezahlbare Geldstrafen für überzogene Visa und überfüllte Abschiebeeinrichtungen. Keine der befragten Befreiten sei laut Amnesty als Opfer von Menschenhandel anerkannt, obwohl alle völkerrechtlichen Definitionen erfüllten seien. Die kriminellen Banden haben zudem viele der Opfer als sogenannte „Money Mules“ eingesetzt – sie also dazu gezwungen, ihre Bankkonten für die Geldwäsche herzugeben. Ihnen drohen deshalb Strafverfahren und dauerhafte Bankensperren.

„Wer dem Tiger entkommt, trifft auf das Krokodil,“ beschreibt der UN-Bericht die Lage der Befreiten und fordert ein Non-Punishment-Prinzip: Der Staat darf Verschleppte nicht für Straftaten verfolgen, zu denen sie gezwungen wurden. Stattdessen muss er gegen die eigentlichen Hintermänner vorgehen, grenzüberschreitend gegen die organisierte Kriminalität durchgreifen und die Korruption in den eigenen Strukturen bekämpfen.


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Interne Dokumente: Polen scheitert an Einigung zur Chatkontrolle

02. Juli 2025 um 13:13

Die EU-Staaten konnten sich auch während der polnischen Ratspräsidentschaft nicht auf eine gemeinsame Position zur Chatkontrolle einigen. Jetzt hat Dänemark übernommen, das die verpflichtende Chatkontrolle befürwortet. Wir veröffentlichen eingestufte Verhandlungsdokumente.

Zwei Männer vor EU-Logoi
EU-Innenkommissar Brunner und polnischer Innenminister Siemoniak bei Pressekonferenz zum JI-Rat. – Public Domain Europäische Union

Drei Jahre, sechs Ratspräsidentschaften und 35 Sitzungen: Die EU-Staaten können sich weiterhin nicht auf eine gemeinsame Position zur Chatkontrolle einigen. Im ersten Halbjahr übernahm Polen die Ratspräsidentschaft. Die Regierung in Warschau ist wie ihre Vorgänger daran gescheitert, eine Einigung zu organisieren.

Die EU-Kommission will Internet-Dienste verpflichten, auf Anordnung die Inhalte ihrer Nutzer auf Straftaten zu durchsuchen und diese bei Verdacht an Behörden zu schicken. Das Parlament bezeichnet das als Massenüberwachung und fordert, nur unverschlüsselte Inhalte von Verdächtigen zu scannen. Der Rat ist gespalten: Einige Staaten fordern verpflichtende Chatkontrolle, andere Staaten sind dagegen.

Rat lehnt Kompromiss ab

Polen gehört zu den Kritikern der Chatkontrolle. Die damalige PiS-Regierung hatte bis 2023 mehrere hundert Menschen mit dem Staatstrojaner NSO Pegasus gehackt und überwacht, darunter prominente Politiker aus Opposition und Regierung. Die polnische Regierung versteht deshalb den Wert vertraulicher Kommunikation für alle.

Die polnische Präsidentschaft hat im Rat einen Kompromiss vorgeschlagen: Die Chatkontrolle soll für Internet-Dienste nicht verpflichtend werden, aber freiwillig möglich sein. Die Arbeitsgruppe Strafverfolgung hat in vier Sitzungen darüber verhandelt – ohne Ergebnis.

Im letzten Monat verhandelten die Referenten für Justiz und Inneres, die Ständigen Vertreter und die Justiz- und Innenminister den Gesetzentwurf. Wir veröffentlichen die Protokolle und Berichte diesen Sitzungen.

Alle Gesetze weltweit

Mitte Mai hatte Polen den letzten offiziellen Kompromissvorschlag vorgelegt. Damals war bereits absehbar, dass dieser keine Mehrheit finden wird. Die JI-Referenten haben deshalb auf ihrer Sitzung gar nicht über den Gesetzentwurf geredet. Stattdessen stellten Interpol und der Meldestellen-Verband INHOPE ein einheitliches Klassifikationsschema für Missbrauchsmaterial vor.

Laut INHOPE haben Staaten „sehr unterschiedliche Definitionen“ von Kinderpornografie und Missbrauchsmaterial. Das entwickelte Klassifikationsschema soll „Bezeichnungen und Definitionen“ enthalten, die sich „auf alle gesetzlichen Kriterien weltweit übertragen lassen“. Wir haben dieses Klassifikationsschema mehrmals bei INHOPE beantragt – leider ohne Antwort.

Bedarf weiterer Anstrengungen

Zum Abschluss seiner Arbeit hat Polen einen Bericht über die bisherigen Verhandlungen erstellt. Das Fazit: „Trotz aller Bemühungen des Vorsitzes, Unterstützung für einen Kompromissvorschlag einzuholen, bedarf es weiterer Anstrengungen, um eine Einigung über ein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament zu erzielen.“

Anfang Juni haben sich die Ständigen Vertreter der EU-Staaten getroffen, um das Treffen der Justiz- und Innenminister vorzubereiten. Dort erklärte Polen ebenfalls, dass eine Einigung „leider ohne Erfolg geblieben sei“ und es deshalb nur den Fortschrittsbericht vorlegt. Die deutsche Delegation nahm das zur Kenntnis.

Unterstützung für Vorratsdatenspeicherung

Mitte Juni tagte der Rat der EU-Justiz- und Innenminister. Für Deutschland nahm die Parlamentarische Staatssekretärin des Innenministeriums Daniela Ludwig (CSU) teil. Die Chatkontrolle kam auf dem Gipfel nur am Rande vor, der polnische Fortschrittsbericht wurde ohne Aussprache angenommen.

Stattdessen diskutierten die Minister über die Strategie für die innere Sicherheit „ProtectEU“ und den „Zugang zu Daten für eine wirksame Strafverfolgung“. Die Minister äußerten „breite Unterstützung“ für die „Schaffung einer EU-weiten Regelung zur Vorratsdatenspeicherung“. Einige „betonten auch eine grundsätzliche Notwendigkeit für Strafverfolgungsbehörden, auf verschlüsselte Kommunikation zugreifen zu können“.

Hohe Priorität für Dänemark

Gestern hat Dänemark die Ratspräsidentschaft übernommen. In seinem Programm hat das Land angekündigt, der Chatkontrolle-Verordnung „hohe Priorität einzuräumen“. Dänemark ist vehementer Befürworter der verpflichtenden Chatkontrolle.

Dänemark hat bereits einen Vorschlag vorgelegt. Nächste Woche verhandelt die Arbeitsgruppe Strafverfolgung darüber.

Deutsche Position relevant

Die Zukunft des Gesetzes könnte von Deutschland abhängen. Vor zwei Jahren hat sich die Bundesregierung auf eine gemeinsame Position geeinigt. Deutschland lehnt das „Scannen privater verschlüsselter Kommunikation“, eine „Schwächung, Modifikation oder einer Umgehung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“ und „Client-Side-Scanning“ ab.

Die Zivilgesellschaft fordert Innenminister Alexander Dobrindt auf, bei dieser Position zu bleiben. Die Innenministerkonferenz bittet das Innenministerium, sich für verpflichtende Chatkontrolle „als ultima ratio“ einzusetzen. Anfang Juni schrieb das Innenministerium in einer Weisung: „Die Prüfung innerhalb der Bundesregierung dauert an.“


Hier die Dokumente in Volltext:


  • Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
  • Datum: 3. Juni 2025
  • Von: Ständige Vertretung der BRD bei der EU
  • An: Auswärtiges Amt
  • Kopie: BMI, BMF, BKAmt, BMFSFJ, BMWK, BMJV, BMDV, BMWE
  • Betreff: Sitzung der JI-Referent*innen RAGSP (CSA) am 27. Mai 2025
  • Zweck: Zur Unterrichtung
  • Geschäftszeichen: 350.80

Sitzung der JI-Referent*innen RAGSP (CSA) am 27. Mai 2025

I. Zusammenfassung und Wertung

Vertreterin INHOPE (von der POL nationalen Meldestelle dyzurnet.pl) sowie Vertreter INTERPOL präsentieren anhand WK 7057/25 ihre Arbeit sowie die Gründe für die Entwicklung des Universal Classification Schema für CSAM. Dieses solle insbesondere die Identifizierung von Inhalten erleichtern und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit verbessern. Auch rechtliche Unterschiede in der nationalen Gesetzgebung könnten hierbei berücksichtigt werden. Beide Vortragenden unterstrichen die Notwendigkeit, anhand drastisch steigender Zahlen einen proaktiven Ansatz zu wählen. Zudem sei grooming ein stark zunehmendes Problem.

Bei der kurzen Aussprache gaben nur wenige MS an, bereits mit dem Universal Classification Scheme zu arbeiten (MLT, HUN, AUT, SWE). Weitere MS betonten, eine Klassifizierung auf Basis des geltenden Rechts jeweils im Einzelfall durchzuführen (FRA, NLD, SVN, HRV, CZE, ESP, LVA). IRL gab an, ein eigenes Klassfizierungsschema zu nuzten. Die Idee eines solchen Schemas für die EU-Zusammenarbeit wurde überwiegend positiv gesehen.

Auf BEL Nachfrage, inwiefern das Schema in Bezug auf grooming genutzt werden könne, stellte Vertreter Interpol klar, dass hierbei auch illegale Inhalte produziert würden.

Vorsitz bat abschließend um Beantwortung der Fragen in Dok. 6661/25 bis 6. Juni 2025. Vorsitz werde die Antworten zusammenfassen und den MS zur Verfügung stellen.

Weitere Sitzungen zur CSAVO werde es unter POL Vorsitz nicht geben. Vorsitz werde einen Fortschrittsbericht vorlegen.

II. Im Einzelnen

entfällt


  • Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
  • Von: BMI, Referat CI 6 – Grundsatz Cyberfähigkeiten der Sicherheitsbehörden
  • An: Auswärtiges Amt – EU-Koordinierungsgruppe
  • Beteiligte Referate: BMI (CI 8, ÖSI1, ÖSI4, PKI3, E2), BMJV, BMDS, BMBFSFJ, AA, BMF, BMWE, BKAmt
  • Betreff 2988. AStV-2 am 4. Juni 2025
  • TOP: Tagung des Rates (Justiz und Inneres) am 12./13. Juni 2025: Vorbereitung
  • Hier: Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern – Fortschrittsbericht
  • Dokument.: ST-9277-2025

2988. AStV-2 am 4. Juni 2025: Weisung

1. Ziel des Vorsitzes

Vorbereitung der Befassung des JI-Rates.

2. Deutsches Verhandlungsziel/ Weisungstenor

Kenntnisnahme

3. Sachstand

Vorsitz verhandelt mit Ziel einer Allgemeine Ausrichtung. Aktueller Vorschlag des Vorsitz sieht ggü. dem KOM-Vorschlag und der letzten RP eine wesentliche Reduzierung des Anwendungsbereiches der CSAVO vor. Dazu zählt insb. die Streichung der verpflichtenden Aufdeckungsanordnungen, zugleich Verstetigung freiwilliger Aufdeckungen gem. Interims-VO, Reduzierung des Risikomanagements, Anpassung bzw. Reduzierung der Aufgaben der Koordinierungsbehörden und des EU-Zentrums. Prüfung innerhalb der BReg dauert an. In einer ersten Befassung wurde der Vorschlag des Vorsitz von 16 MS abgelehnt.

HUNRP befasste am 12.12.2024 den JI-Rat mit dem Vorschlag einer Allgemeine Ausrichtung, der keine Zustimmung unter den MS fand. DEU hatte sich wie neun weitere MS enthalten und eine Protokollerklärung abgegeben.

Am 13.04.2023 hat DEU eine erste grundsätzliche Stellungnahme vorgelegt und wesentliche Änderungen gefordert.

Hintergrund: KOM-Vorschlag für VO zur wirksameren Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern zielt auf die Bekämpfung der Verbreitung von bereits bekannten und neuen Missbrauchsdarstellungen sowie die Verhinderung von Kontaktaufnahmen zu Kindern zu Missbrauchszwecken, sog. „Grooming“ (zusammengefasst: „CSAM“), im digitalen Raum. Entwurf verfolgt zwei wesentliche Regelungsbereiche:

1) Abgestufte Verpflichtungen für Anbieter von Online-Diensten: Anbieter sollen zu einem Risikomanagement verpflichtet werden. Wird dabei ein „signifikantes“ Risiko festgestellt, können gezielte Aufdeckungsanordnungen erlassen werden. Erlangen Anbieter Kenntnis von CSAM auf ihren Diensten, muss dieses umgehend an das EU-Zentrum gemeldet werden. Anbieter sollen zur Entfernung einzelner oder mehrerer konkreter Inhalte verpflichtet werden können. Daneben ist Verpflichtung für App-Stores vorgesehen, Kinder am Herunterladen von Apps zu hindern, die ein hohes Risiko für Grooming darstellen. Internetdiensteanbieter sollen zur Sperrung von URLs verpflichtet werden können.

2) Errichtung eines EU-Zentrums: Gründung dezentraler Agentur mit Sitz in Den Haag und enger Angliederung an Europol. Aufgaben: Verwaltung von Datenbank mit Indikatoren, die bei der Aufdeckung von CSAM verwendet werden müssen; (kostenlose) Zurverfügungstellung von Aufdeckungstechnologien, zentrale Meldestelle, Betroffenenunterstützung. Auf Grundlage der am 14.06.2022 veröffentlichten EuGH-Entscheidung ist die Beteiligung der MS bei Sitzfragen mit KOM neu auszugestalten. Die durch KOM ursprünglich vorgesehene Governance-Struktur wurde im Laufe der Verhandlungen an etablierte Strukturen angeglichen.


  • Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
  • Datum: 4. Juni 2025
  • Von: Ständige Vertretung der BRD bei der EU
  • An: Auswärtiges Amt
  • Kopie: BKAmt, BKM, BMAS, BMBF, BMDV, BMEL, BMF, BMFSFJ, BMG, BMI, BMJ, BMUV, BMVg, BMWK, BMZ
  • Betreff: 2988. AStV-2 am 4. Juni 2025
  • Hier: Vorbereitung JI-Rat: Innenteil und Sonstiges
  • Zweck: Zur Unterrichtung
  • Geschäftszeichen: 421.30

2988. AStV-2 am 4. Juni 2025

I. Zusammenfassung und Wertung

Der AStV setzte in seiner heutigen Sitzung die Vorbereitung des JI-Rats am 12./13. Juni 2025 in Luxemburg fort. Für den Innenteil wurden dabei folgenden Themen behandelt:

Regulation to prevent and combat child sexual abuse

Vorsitz hob die Bemühungen der vergangenen Monate hervor, um einen Kompromiss in diesem Dossier zu erzielen, was leider ohne Erfolg geblieben sei. Daher sei lediglich ein Fortschrittsbericht beim Rat vorgesehen (vgl. Dok. 9277/25 (liegt in Berlin vor)), der nunmehr als A.-Punkt vorgelegt werden solle.

Gleichzeitig verwies Vorsitz darauf, dass die derzeit gültige Übergangsverordnung bald ausliefe. KOM müsse daher schnellstmöglich einen Entwurf zur Verlängerung vorlegen, auch wenn das EP dies bisher ablehne. KOM machte deutlich, dass sich EP sehr klar gegen eine abermalige Verlängerung positioniert habe. Vielmehr müsse sich der Rat endlich auf eine Position verständigen, um die interinstitutionellen Verhandlungen zu beginnen. FRA bezweifelte, dass hierfür die Zeit reiche. Es brauche nunmehr eine „Notfalllösung“ (unterstützt von IRL und HUN).

ProtectEU

Vorsitz verwies auf Dok. 9267/25 (liegt in Berlin vor). Beim JI-Rat sei der erste Austausch auf Ministerebene zur europäischen Strategie für die innere Sicherheit entlang der formulierten diskussionsleitenden Fragen vorgesehen.

Einfluss der aktuellen geopolitischen Lage auf die innere Sicherheit

Vorsitz verwies erneut auf das Arbeitsfrühstück der Minister, dass die Möglichkeit geben solle, sich zur Lage in MDA und UKR sowie der Auswirkungen auf die innere Sicherheit in der EU auszutauschen. Zur Lage in Syrien sei ein Sachstandbericht vorgesehen. Dabei ginge es nicht um Rückführungsfragen, sondern insb. um die Lage im Nord-Osten des Landes und Implikationen für die innere Sicherheit in der EU.

Sonstiges

Vorsitz informierte, dass es unter AOB einen Bericht zur Bekämpfung des Drogenschmuggels und der organisierten Kriminalität sowie eine kurze Information zu den Ergebnissen des High-Level Ministerial Meetings EU-CELAC geben werde. SVN kündigte zudem einen AOB zum Brdo-Prozess an.

ITA bat ferner darum, dass sich der Rat mit der Lage in LBY befassen müsse, und zwar aus zwei Perspektiven: zum einen mit Blick auf Migrationsflüsse in die EU und zum anderen mit Blick auf die Sicherheit und Stabilität in der Region. Vorsitz sagte zu, dass es einen Sachstandsbericht hierzu geben werde.

Abschließend informierte Vorsitz darüber, dass der TOP zur Insolvenzrichtlinie wie geplant auf der Tagesordnung des Justizteils verbleibe.

II. Handlungsempfehlungen

Kenntnisnahme.

III. Im Einzelnen

Entfällt.


  • Datum: 19. Juni 2025
  • Von: Bundesministerium des Innern
  • An: Deutscher Bundestag
  • Bundesregierung-Dokument: 226/2025

Nachbericht zum formellen Rat der EU-Innenministerinnen und Innenminister am 13. Juni 2025 in Luxemburg

Am 12. und 13. Juni 2025 fand in Luxemburg der zweite und letzte formelle Rat für Justiz und Inneres unter polnischer EU-Ratspräsidentschaft statt. Die Innenministerinnen und Innenminister tagten am 13. Juni. Für Deutschland nahm Frau Parlamentarische Staatssekretärin Daniela Ludwig an der Sitzung teil.

Im Rahmen der diesjährigen Feierlichkeiten zum 40-jährigen Jubiläum des Schengen-Raums haben der Polnische EU-Ratsvorsitz Tomasz Siemoniak und der Luxemburgische Innenminister Léon Gloden ihre Amtskolleginnen und Amtskollegen am Vorabend des Rates zu einem Abendessen nach Schengen eingeladen. Flankiert wurden die Feierlichkeiten mit der Unterzeichnung der Schengen-Erklärung „Bekenntnis zu Freiheit, Sicherheit und Recht“. Die Erklärung dient der Erneuerung des Bekenntnisses zu Schengen und wurde im Justizteil des Rates als Punkt ohne Aussprache (sogenannter „A-Punkt“) angenommen.

Vorab der Ratstagung tauschten sich die Ministerinnen und Minister zur Lage in der Ukraine und in der Republik Moldau aus. Die Innenministerin der Republik Moldau, Daniella Misail-Nichitin, und der Ukrainische Vize-Premierminister, Oleksiy Chernyshov, waren beim Frühstück zugegen.

Zu Beginn der Ratstagung wurden die Ministerinnen und Minister über die geopolitische Lage in Syrien unterrichtet. Sollte es zu einem Machtvakuum kommen, seien Folgen auf die innere Sicherheit in der Europäischen Union nicht auszuschließen. Die Lage sei weiterhin volatil. Für die Stabilisierung sei es zentral, ausländische terroristische Kämpfer (Foreign terrorist fighters, „FTF“) im Schengener Informationssystem zu erfassen und die Außengrenzen gewissenhaft zu kontrollieren, die Camps im Nord-Osten des Landes weiter zu finanzieren, die Wirtschaft zu stärken und eng mit den Staaten in der Region zu kooperieren.

Anschließend kamen die Ministerinnen und Minister zu einer politischen Einigung über den Durchführungsbeschluss des Rates für eine Verlängerung des vorübergehenden Schutzes. Damit verlängert sich der vorübergehende Schutz für Flüchtlinge aus der Ukraine um ein weiteres Jahr bis zum 4. März 2027. Frau Parlamentarische Staatssekretärin Ludwig stimmte der Verlängerung zu und begrüßte, angesichts der teilweise stark belasteten Aufnahmekapazitäten in deutschen Kommunen, die im Beschluss aufgenommene klare Aussage zum Umgang mit Mehrfachanträgen auf vorübergehenden Schutz in verschiedenen Mitgliedstaaten. Im Anschluss haben die Ministerinnen und Minister über eine Empfehlung für einen gemeinsamen und koordinierten Übergang aus dem vorübergehenden Schutz beraten. Zahlreiche Ministerinnen und Minister waren sich darin einig, dass eine enge Koordinierung zwischen den Mitgliedsstaaten wichtig sei, um einen Übergang in die Asylsysteme und Sekundärbewegungen zu vermeiden. Frau Parlamentarische Staatssekretärin Ludwig betonte, dass die Themen Rückkehr und Reintegration besondere Berücksichtigung finden müssten. Der Polnische Vorsitz schloss mit dem Hinweis, dass die Ausarbeitung der Ratsempfehlung auf Arbeitsebene fortgesetzt werde.

Auf Wunsch von Italien wurden die Ratsmitglieder über die Entwicklung der Migrationslage in Libyen unterrichtet. Sorge bestünde, da die irreguläre Migration mit Abfahrten aus Libyen seit diesem Jahr wieder deutlich ansteige.

Im weiteren Verlauf der Sitzung nahmen die Ministerinnen und Minister Ratsschlussfolgerung zu den Prioritäten des kommenden EMPACT-Zyklus 2026-2029 an; auch Frau Parlamentarische Staatssekretärin Ludwig stimmte für Deutschland den Schlussfolgerungen zu. EMPACT steht für „European Multidisciplinary Platform Against Criminal Threats“ und ist ein Format, in dem die Mitgliedsstaaten bestimmte Deliktsbereiche der Organisierten Kriminalität bekämpfen.

Im Anschluss haben die Ministerinnen und Minister über den Zugang zu Daten für eine wirksame Strafverfolgung beraten. Die Schaffung einer EU-weiten Regelung zur Vorratsdatenspeicherung fand eine breite Unterstützung. Wortnehmende Ministerinnen und Minister betonten auch eine grundsätzliche Notwendigkeit für Strafverfolgungsbehörden, auf verschlüsselte Kommunikation zugreifen zu können. Die Ministerinnen und Minister waren sich darin einig, dass es besondere Maßnahmen und einen EU-weit einheitlichen Rechtsrahmen brauche, um schwere und organisierte Kriminalität sowie den Terrorismus im digitalen Zeitalter bekämpfen zu können. Der dänische Minister kündigte für die kommende Dänische EU-Ratspräsidentschaft an, das Thema prioritär weiter zu verfolgen.

Anschließend tauschten sich die Ministerinnen und Minister zur europäischen Strategie für die innere Sicherheit (ProtectEU) aus. Die Strategie wurde von den Ratsmitgliedern begrüßt; insbesondere wurde der ganzheitliche, sektorübergreifende und gesamtgesellschaftliche Ansatz hervorgehoben. Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen rücke damit in den Vordergrund.

Bei einem Arbeitsmittagessen diskutierten die Ministerinnen und Minister die Verbesserung der Rückführung durch effektivere Rückübernahme-Kooperation von Drittstaaten. Im Fokus stand dabei der Zeitplan für die Verhandlungen zur Rückführungsverordnung und der Einsatz von Hebeln gegenüber Drittstaaten zur Verbesserung der Rückübernahme-Kooperation. Mehrheitlich haben die Ministerinnen und Minister vor einer übereilten Verabschiedung der Allgemeinen Ausrichtung abgeraten und sich eher dafür ausgesprochen, auf die Robustheit der neuen Regelungen zu achten. Mit Blick auf den Einsatz von Hebeln waren sich die Ministerinnen und Minister darin einig, auch andere als den bereits bestehenden Visahebel stärker gegenüber Drittstaaten zur Verbesserung der Rückübernahme-Kooperation zu nutzen.

Im Anschluss haben die Ministerinnen und Minister über die Lage im Schengenraum beraten. Im Fokus standen dabei die Prioritäten für den jährlichen Schengen-Ratszyklus 2025¬2026 sowie die am Vortag verabschiedete Schengen-Erklärung. Die Bedeutung von nationalen Koordinierungsstrukturen, einem effektiven Monitoring und eine sichere Finanzierung der Maßnahmen wurden von den Ministerinnen und Ministern besonders betont. Weitere Schwerpunkte waren temporäre Binnengrenzkontrollen auch im Zusammenhang mit einem funktionierendem Außengrenzschutz und der geopolitischen Lage sowie die Themen Digitalisierung und Interoperabilität. Deutschland informierte die Ministerinnen und Minister, dass am Vortag der Ratstagung die Bereitschaftserklärung für das Einreise-/Ausreisesystem (EES) abgegeben wurde.

Abschließend folgten eine Reihe an Informationspunkten ohne Aussprache:

  • In Bezug auf die Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems wurden die Ministerinnen und Minister zum laufenden Prozess sowie zu aktuellen Vorschlägen der EU-Kommission zur Überarbeitung der Reform (Sicherer-Staaten-Konzepte) unterrichtet.
  • Der Polnische Vorsitz berichtete, dass es eine Einigung über die Verordnung über die schrittweise Inbetriebnahme des Einreise/Ausreisesystems (EES) mit dem EP gegeben habe.
  • Der Vorsitz informierte ferner über die Fortschritte bei der Bekämpfung des Drogenhandels und der organisierten Kriminalität und betonte insbesondere den Ausbau der Zusammenarbeit zwischen Zoll und Polizei, die Schaffung einer Zollallianz, die Sitzung der Hafenallianz in Danzig und das geplante Ministertreffen der Hafenallianz am 21. Juli in Kopenhagen.
  • Der Dänische Minister stellte die Prioritäten der im Juli beginnenden EU-Ratspräsidentschaft für den Bereich Inneres vor. „A strong Europe that takes responsibility for its own security and strengthens its competitiveness while ensuring its green transiton” sei die Leitlinie für die gesamte Dänische Ratspräsidentschaft, deren vollständiges Programm im Juni vorgestellt werde. Ein Fokus werde auf der Migrationspolitik liegen: Unter Dänischer Präsidentschaft sollen konkrete Ergebnisse hinsichtlich innovativer Lösungen erreicht und mit Nachdruck daran gearbeitet werden, Rückführungen zu erleichtern. Im Bereich Sicherheit werde ein Schwerpunkt auf dem Thema Drogenbekämpfung liegen. Der kommende informelle JI-Rat werde am 22./23. Juli in Kopenhagen stattfinden. Der JI-Rat werde am 13./14. Oktober in Luxemburg und am 8./9. Dezember in Brüssel tagen.

Schließlich wurden die Ministerinnen und Minister über die Ergebnisse der folgenden Tagungen unterrichtet:

  • Hochrangige Tagung des EU-CELAC-Mechanismus zur Koordinierung und Zusammenarbeit im Bereich der Drogenbekämpfung in Warschau am 8. Mai 2025. Das nächste Treffen sei im ersten Halbjahr 2026 in der Dominikanischen Republik geplant.
  • Das erste Ministertreffen zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union zum Thema Justiz und Inneres in Warschau am 2./3. Juni 2025 mit der neuen US-Regierung habe in einer guten und konstruktiven Atmosphäre stattgefunden.
  • Ministertagung im Rahmen des Brdo-Prozesses in Brdo pri Kranju am 27./28. März 2025


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