Manipulatives Design im Netz ist seit langer Zeit ein Problem. Mit dem geplanten Digital Fairness Act will die EU-Kommission gegen solche Tricks vorgehen. Verbraucherschützer:innen, Forscher:innen und Regulierungsbehörden fordern einen grundlegenden Ansatz.
Manipulation im Internet ist weit verbreitet – und ein einträgliches Geschäft. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Zoonar
Weite Teile des Internets, insbesondere wenn es um Geld geht, sind fein säuberlich gestaltet. Nicht nur von Techniker:innen oder Grafiker:innen, sondern vor allem von Psycholog:innen. Die Tech-Branche beschäftigt Heerschaaren speziell ausgebildeter Leute, die genau wissen, wie das menschliche Unterbewusstsein tickt – und wie es sich in Geld verwandeln lässt.
Oft setzen sie dabei auf manipulatives Design, auch bekannt als Dark Patterns. Sie sind seit langem Methode, durchziehen viele Online-Dienste und sollen Nutzer:innen beeinflussen: Der Zähler, der zum schnellen Kauf eines angeblich billigeren Flugtickets animieren soll; die verwirrend gestaltete Cookie-Abfrage, die im frustrierten Akzeptieren aller Partnerangebote endet; endloses Scrollen und automatisch abspielende Videos, um Nutzer:innen möglichst lange auf der Plattform zu halten.
Verantwortung nicht auf Nutzer:innen abwälzen
Solchen systemischen Problem will die EU im kommenden Jahr mit einem eigenen Gesetz begegnen, dem Digital Fairness Act. Es soll die Lücken schließen, die andere Gesetze offenlassen, etwa das Gesetz über digitale Dienste (DSA) oder sonstige Regeln zum Verbraucherschutz.
Über 4.000 Stellungnahmen sind dabei bei der EU-Kommission eingegangen. Einer der Ausgangspunkte war ein „Fitness Check“ der Kommission aus dem Vorjahr. In dem Bericht hat sie potenzielle Lücken bestehender Gesetze im Digitalbereich untersucht und dabei Nachholbedarf festgestellt. Sonst drohe, dass die digitale Wirtschaft das EU-Verbraucherschutzrecht aushöhlt. Bereits jetzt soll sich der Schaden auf mindestens acht Milliarden Euro pro Jahr belaufen, schätzt die Kommission.
„Grundlegende Neujustierung“ gefordert
Mit der Materie vertraute Organisationen teilen diese Sicht. So stelle die zunehmende Digitalisierung sowohl die Wirksamkeit des europäischen Verbraucherrechts als auch das Vertrauen, das für ein faires Miteinander auf Märkten notwendig sei, auf eine „harte Probe“. Das schreibt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einem ausführlichen Positionspapier zum geplanten Digitalgesetz. Entsprechend sei es mit kleinen Anpassungen nicht getan. Nötig sei eine „grundlegende Neujustierung des europäischen Verbraucherrechts“, mahnt der vzbv.
Zum einen soll das mit dem Verbot oder der Einschränkung einzelner manipulativer Praktiken gelingen, etwa mit einem Verbot von „domain- und geräteübergreifendem Tracking“. Auch das „Zusammenführen gesammelter Daten in Profilen zu Werbezwecken“ solle verboten werden. Bei personalisierten Angeboten oder Preisen sei mindestens mehr Transparenz notwendig, so die Verbraucherschützer:innen.
Darüber hinaus brauche es aber eine „Generalklausel für digitale Fairness by Design und by Default auf allen verbraucherrelevanten Online-Schnittstellen wie Webseiten oder Apps“, argumentiert der Verband. Vor allem im digitalen Bereich seien Unternehmen gegenüber Nutzer:innen „ganz überwiegend im Vorteil“. Mit Hilfe von Tracking und Big Data könnten Algorithmen unser Verhalten analysieren, unsere Vorlieben berechnen und Kaufimpulse anreizen, die gegen die eigenen Interessen gehen können, heißt es im Positionspapier.
Betrugsversuche im Netz steigen an
Für einen „holistischen Ansatz“ wirbt auch BEREC, der Dachverband europäischer Regulierungsstellen für Telekommunikation. Die Behörde hat in den vergangenen Jahren diverse Aspekte der digitalen Ökonomie untersucht. Neben der zunehmenden Nachfrage nach breitbandigen und vor allem mobilen Internetverbindungen sei demnach ein „signifikanter Anstieg betrügerischen Datenverkehrs und Betrugsversuche“ zu beobachten, schreibt BEREC über die aus seiner Sicht wichtigsten Entwicklungen der jüngeren Vergangenheit.
Dieser Trend dürfte sich fortsetzen. Bei der Behebung von Schutzlücken müsse die EU jedoch sorgsam vorgehen, fordert der Dachverband. Neben horizontalen, für alle Anbieter geltenden Regeln zum Verbraucherschutz stünden sektorspezifische Vorschriften, die weiter ihre Berechtigung hätten. Neue Regeln müssten deshalb „komplementär“ ausgestaltet sein und eine Doppelung oder gar Konflikte mit bestehenden Gesetzen vermeiden.
Dies dürfte im Interesse der EU-Kommission sein. Die hat sich für die laufende Regierungsperiode einen drastischen Abbau von Bürokratie und generell Deregulierung vorgenommen, um die europäische Wirtschaft anzukurbeln. Eine florierende Ökonomie und Verbraucherschutz gehen aus Sicht von BEREC allerdings Hand in Hand. Demnach könnten auf Online-Dienste ausgerichtete, „klare, vorhersehbare und durchsetzbare Rechte“ Vertrauen fördern, und damit auch „Wettbewerb und Innovation“.
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Sie versprechen ihren Opfern das große Geld, doch dann ist alles weg: Vermeintliche Online-Investmentplattformen betrügen Menschen um Millionen. Den Drahtziehern auf die Schliche zu kommen, ist schwierig. Eine Recherche hat neue Informationen zu einem Betrugsnetzwerk aufgedeckt.
Schnell reich mit Online-Investmentplattformen? – Alle Rechte vorbehalten Spoovio für Investigate Europe
Im Sommer 2020 klickte Anna Leitner auf eine Online-Anzeige. Die erweckte den Anschein, als würde Red-Bull-Gründer Dietrich Mateschitz ein bislang kaum bekanntes, aber garantiert sicheres Investment-Geheimnis verraten. Die Sekretärin einer Grazer Hochschule folgte dem Link, registrierte sich auf einer Plattform namens PrimeOT und bekam wenige Tage später eine Mail von ihrem vermeintlichen persönlichen Finanzberater.
Schnell wurde der Kontakt vertraulich. Der Mann habe von seinen Wochenenden mit Frau und Kindern erzählt, erinnert sich Leitner heute. Bereits Anfang September 2020, kurz nach dem ersten Telefonat, forderte er sie zur ersten Überweisung auf: 10.000 Euro.
In den Monaten darauf gab der Berater vor, für Leitner das Geld in Kryptowährungen zu investieren. Zunächst wuchsen die Gewinne und mit ihnen die Einsätze. „Es ging schnell darum, ob ich nicht noch mehr Geld auftreiben könnte“, sagt Leitner. In den wenigen Monaten bis zum Jahreswechsel 2021 hatte sie fast 30.000 Euro überwiesen.
Was Leitner damals nicht wusste: Dietrich Mateschitz warb nicht wirklich für das Investment, und ihr angeblicher Finanzberater war keiner. Er arbeitete nicht für eine seriöse Plattform, sondern mutmaßlich für ein Callcenter auf dem Balkan und war so Teil einer millionenschweren Betrugsmasche. Und sie war längst nicht das einzige Opfer.
„Ich besorge dir drei Häuser in Spanien“
Ob PrimeOT oder anders, die Namen der einzelnen Portale wechseln, auch wenn einige von ihnen aus dem gleichen Netzwerk stammen. Gemeinsam ist ihnen die Masche, mit der sie Menschen hereinlegen: Zunächst ködern die Betrüger neue Opfer mit Google- oder Meta-Anzeigen. Nach der Registrierung beginnt sofort der Druck.
Ende 2017 klickte Malcolm, ein teilpensionierter Manager aus der Ölindustrie im Nordosten Englands, auf eine Google-Anzeige von Greenfields Capital. Nach einer ersten Investition von 500 Pfund rief ihn am nächsten Tag ein Broker an, und drängte ihn, 34.000 Pfund einzuzahlen.
„Er versprach mir, das Geld innerhalb einer Woche zu verdoppeln und die Gewinne direkt in mein Bankkonto zu zahlen“, erinnert sich Malcolm. „Natürlich kam nichts zurück.“ Alarmiert durch seinen plötzlichen Verlust, schaute sich Malcolm die Firma genauer an. Bald erkannte er, dass die Londoner Adresse auf der Website gefälscht war.
John, ein 64-jähriger Bauunternehmer aus Schottland, stieß 2018 auf eine Anzeige für FX Trade Market. Die Website prahlte mit angeblicher Unterstützung der britischen Version der Fernsehshow Höhle der Löwen, Dragon’s Den.
Der Broker, der ihn anrief, war charmant und glaubwürdig, erinnert sich John. Von dem Geld wollte er eigentlich ein Haus in Spanien kaufen. Heute erzählt John: „Er sagte mir: Ich besorge dir drei Häuser in Spanien.“ Zwischen 2018 und 2019 überwies er 25.000 Pfund und überzeugte sogar seine Tochter zu investieren. Online wuchs sein Portfolio scheinbar auf 130.000 Pfund. Doch eines Tages war alles verschwunden. „Als ich niemanden mehr erreichen konnte, hat mich das Jahre meines Lebens gekostet.“
Razzia im Callcenter
In Belgrad, keine 500 Kilometer von Graz entfernt, wirkte das Callcenter Olympus Prime eher wie ein florierendes Tech-Start-up. Untergebracht in einem modernen Gebäude in einem aufstrebenden Geschäftsviertel von Belgrad, teilte sich die Firma die Adresse mit einem chinesischen Kulturzentrum und einem gehobenen Hotel. Doch als die serbische Polizei an einem regnerischen Morgen im Januar 2023 die Räume des Callcenters betrat, stieß sie auf die Schaltzentrale eines internationalen Betrugsnetzwerks.
„Die Büros sahen vollkommen normal aus, wie in jedem gewöhnlichen Unternehmen, viele Schreibtische, Stühle und Computer“, sagt der Leiter der Abteilung High-Tech-Kriminalität der serbischen Staatsanwaltschaft, Boris Majlat. Ihn überraschte auch, dass sich die rund 50 Mitarbeiter nicht rührten, obwohl bewaffnete Beamten die Räume durchsuchten. Tatsächlich waren sie auf solche Situationen vorbereitet worden: In einem bei der Razzia beschlagnahmten Trainingsvideo erklärten Manager ihren Angestellten, wie sie sich bei einer Polizeikontrolle verhalten sollten. „Sagen Sie, sie bieten nur Schulungsmaterial an“, hieß es, „nicht mehr.“
Die Razzia war Teil eines sogenannten Aktionstages von Europol. Unter Leitung der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Landeskriminalamts Baden-Württemberg durchsuchten Beamte mehr als 20 Standorte in Serbien, Bulgarien und Zypern. Neben Olympus Prime stürmten Ermittler allein in Belgrad drei weitere Callcenter. Von dort aus kontaktierten Callcenter-Agenten ihre Opfer mutmaßlich überall in Europa. Mit falschen Namen, Identitäten und einstudierten Verkaufsargumenten soll sich die Mitarbeiter als Broker ausgegeben haben, um Vertrauen aufzubauen und den Opfern ihr Geld abzunehmen. Fast 300 Personen wurden festgenommen.
Investment-Betrüger bringen Jahr für Jahr alleine in Deutschland Opfer um mehr als eine Milliarde Euro, schätzt ein führender Ermittler im Gespräch mit Investigate Europe. In Österreich ist die Masche mit den vermeintlichen Online-Investmentplattformen inzwischen das größte Betrugsphänomen. Jedes Jahr verlieren Österreicherinnen und Österreicher wie Anna Leitner so einen hohen Millionenbetrag.
Alleine das Netzwerk, in deren Callcenter die Beamten Anfang 2023 stürmten, soll laut dem LKA Baden-Württemberg weltweit über 70.000 Menschen getäuscht haben, darunter 2.000 Menschen in Deutschland. Die Täter sollen dabei schätzungsweise 250 Millionen Euro mit Anlagebetrug wie dem vermeintlichen Krypto-Handel eingestrichen haben, fast 50 Millionen davon in Europa.
In Belgrad hat die Staatsanwaltschaft nun 21 Personen angeklagt für ihre Beteiligung an dem Betrugsnetzwerk. Das Gericht muss die Anklage noch annehmen. Die mutmaßlichen Drahtzieher blieben für die Behörden bislang im Dunkeln.
Diese Recherche von Investigate Europe und des Balkan Investigative Reporting Network (BIRN), die auch bei netzpolitik.org erscheint, zeigt, wie der Geschäftsmann Eliran Oved und seine Frau Liat Kourtz Oved aus Tel Aviv über ein Geflecht von Briefkastenfirmen und Strohmännern mutmaßlich im Zentrum des Netzwerks stehen.
Die Spur der Oveds
Auf Social Media wirken die Oveds wie eine erfolgreiche Familie: Sie posten Fotos von exotischen Urlauben und Kostümpartys. Eliran Oved besitzt zugleich den israelischen Fußballverein Bnei Yehuda. Kürzlich zeichnete der israelische Präsident Oved sogar aus für das soziale Engagement seines Klubs.
Doch hinter dieser Fassade läuft offenbar ein lukratives Geschäft jenseits der Stadien und Preisverleihungen. Oved ist wegen Geldwäsche vorbestraft und betrieb eine illegale Glücksspiel-Website. Dafür saß er ein Jahr im Gefängnis. Diese Recherche zeigt, wie er und seine Frau mit den mutmaßlichen Scam-Callcentern verbunden sind. Über sechs Monate wertete das Recherche-Team Dutzende Handelsregister-Dokumente aus und legte die geschäftlichen Verbindungen der Oveds zum mutmaßlichen Millionenbetrug offen. Eliran Oved und Liat Kourtz Oved selbst ließen eine umfangreiche Anfrage zu den Vorwürfen unbeantwortet.
Das im Januar 2023 gestürmte Callcenter, Olympus Prime, gehört einem engen Vertrauten der Oveds. Auch die drei weiteren durchsuchten Callcenter lassen sich mit dem Paar in Verbindung bringen. Von den Büros aus sollen die Callcenter-Agenten Produkte von Marken angeboten haben, deren Spur zu den Oveds und ihren Geschäftspartnern führt.
Zu diesen Trading-Plattform-Marken gehören FXVC, Greenfields Capital und PrimeOT, jene Plattform, auf der die Grazer Sekretärin Anna Leitner knapp 30.000 Euro investierte. Inzwischen sind alle Webseiten offline.
Aus den Callcentern, die in Verbindung zum Oved-Netzwerk stehen, sollen Mitarbeiter Menschen in Deutschland, der Schweiz, Großbritannien und Irland betreut haben, aber auch Menschen in Kanada und Australien. Investigate Europe und BIRN liegt eine Opferliste vor, die bei der Durchsuchung bei Olympus Prime sichergestellt worden ist. Darauf sind Verluste einzelner mutmaßlicher Opfer vermerkt, von wenigen hundert bis hin zu mehr als einer Million Euro.
Leeds United, Strohmänner und Sponsorenverträge
Einer der bekanntesten Betrugsmarken, FXVC, wurde 2020 sogar offizieller Partner des britischen Fußballklubs Leeds United. Dokumente, die Investigate Europe und BIRN vorliegen, legen nahe, dass FXVC aus den Räumen von Olympus Prime betrieben wurde. Der Premier-League-Deal verschaffte riesige Sichtbarkeit im britischen Markt: Das Logo prangte im Stadion, Millionen Zuschauer sahen es wöchentlich. Im April 2021 entzog die britische Finanzaufsicht FCA FXVC schließlich die Lizenz wegen „irreführender Finanzwerbung“.
Auf dem Papier gehörte FXVC einer zypriotischen Holding, die vorgeblich von Strohmännern geleitet wurde. Tatsächlich findet sich in den Bilanzen ein anderer Name als ultimativ wirtschaftlich Berechtigte: Kourtz Oved. Dieses Muster zeigte sich immer wieder. Offiziell gehören diverse Unternehmen Geschäftspartnern der Oveds. Doch gesteuert wurden diese offenbar von dem Paar.
Zu den wichtigsten Strohmännern gehörten der zypriotische Ex-Fußballer Nikos A., die bulgarische Anwältin Vera A. und Miloš R., ein Serbe mit bulgarischem Pass. Keine dieser Personen antwortete auf Anfragen zu den Vorwürfen. R. ist derzeit in Serbien wegen des Verdachts auf Geldwäsche angeklagt. Zusammen führten die drei als Direktoren fünf Oved-Firmen und hielten Anteile an 14 weiteren Unternehmen des Netzwerks.
Belgrader Vertriebsbüros
Im Gegensatz zu ihren Opfern sollen die Callcenter-Broker in Belgrad satt verdient haben. Verglichen mit dem serbischen Durchschnittsgehalt von rund 900 Euro im Monat gehörten die Mitarbeiter mit ihren Grundgehältern und Boni zu den Topverdienern des Landes. Manche kassierten monatliche Provisionen von 60.000 bis 80.000 Euro.
Im Olympus-Prime-Callcenter sollen fünf Teams rund um die Uhr gearbeitet haben, aufgeteilt nach Sprache und Region. Das deutschsprachige Team „Panzer“ soll sich um Opfer in Deutschland, Österreich und der Schweiz gekümmert haben, andere Teams kümmerten sich um Skandinavien und den englischsprachigen Raum. Interne Chats, die die Polizei sicherstellte, zeigen die Verachtung gegenüber den Kunden: „Idioten“, hieß es in einem Chat. Als ein Opfer 40.000 Euro investieren wollte, schrieb ein Kollege: „Super, schnapp’s dir!“
Die Mitarbeiter sollen länderspezifische Decknamen wie „Jack Weiss“ oder „James Eastwood“ genutzt haben. Ihre Kunden lockten sie offenbar zunächst mit kleinen, scheinbar realen Gewinnen, dann drängte sie diese zu immer höheren Einzahlungen.
Die serbische Staatsanwaltschaft beschreibt Olympus Prime als ein hierarchisches Unternehmen. An der Spitze sollen israelische Manager gestanden haben, das Tagesgeschäft leiteten serbische Führungskräfte, am Telefon arbeiteten lokale Agenten. Offizieller Eigentümer: Nikos A., der Ex-Fußballer und Strohmann der Oveds.
„Wir haben es nicht mit Amateuren zu tun. Das ist organisierte Kriminalität. Wenn wir nicht reagieren, verlagern sie den Standort einfach und machen weiter“, warnt der serbische Staatsanwalt Boris Majlat, der in dem Fall ermittelt.
„Wenn wir nichts tun, ziehen sie einfach weiter“
Trotz der Festnahmen Anfang 2023 sind viele Schlüsselfiguren noch immer auf freiem Fuß. Majlat sagt: „Wir haben es mit transnationalem, krypto-basiertem Betrug zu tun, aber die Gerichte behandeln es wie einen normalen Fall.“ Er fordert spezialisierte Einheiten. „Ohne diese können wir nicht gewinnen.“
Seit 2019 leitet der Bamberger Staatsanwalt Nino Goldbeck eine Ermittlungsstelle für den Investment-Betrug. Über die Arbeit sagt er, „Wenn wir ein Callcenter mit 200 Beschäftigten durchsuchen, landet davon nur ein Bruchteil in Haft“. Gründe dafür seien Ressourcenknappheit, Priorisierungsfragen sowie unterschiedliche Rechtsrahmen. Die Bamberger Ermittler ließen seit 2019 europaweit 15 Durchsuchungen durchführen. Bisher wurden ungefähr 80 Personen abschließend rechtskräftig verurteilt.
In Serbien laufen die Ermittlungen weiter. Mit führenden Verdächtigen im Ausland und vielen Jurisdiktionen sei es aber extrem schwer, Recht durchzusetzen. Zu den Oveds selbst wollte die Staatsanwaltschaft „keinen Kommentar“ abgeben.
In Deutschland hat inzwischen die Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe das Verfahren an sich gezogen. Fünf Jahre nach den mutmaßlichen Taten und mehr als zwei Jahre nach den Durchsuchungen in Serbien, Bulgarien und Zypern hat diese noch immer keine Anklage erhoben. Die zuständigen Staatsanwälte äußern sich zu dem laufenden Verfahren nicht.
Gegen die Oveds und deren mutmaßliche Strohmänner wurde bisher keine Anklage erhoben wegen Straftaten im Zusammenhang mit dem serbischen Callcenter-Betrug, der in diesem Artikel geschildert wird.
Viele Opfer kämpfen noch immer mit den Folgen. Manche wollten gar nicht reden, aus Angst, erneut ins Visier zu geraten. Andere sagten, die Erinnerungen seien zu schmerzhaft. Auch Anna Leitner fällt es nicht leicht, darüber zu sprechen, wie sie ihr Erspartes über die vermeintliche Investment-Plattform PrimeOT verlor.
„Die haben mich rausgeschmissen“
Binnen vier Monaten hatte Leitner fast 30.000 Euro investiert. Im Januar 2021 erkannte sie, dass sie in eine Betrugsmasche geraten war. Da war es zu spät. „Ich wollte mein Geld ausgezahlt bekommen“, erinnert sich Leitner heute. Doch ihr vermeintlicher Finanzberater habe nur Ausreden präsentiert. In einer E-Mail bat sie ihn um ein Gespräch. Doch der Mann, der bis dahin auch mal von seiner Familie geplaudert hatte, meldete sich nicht mehr. Kurz darauf konnte Leitner sich nicht mehr auf der Investment-Webseite einloggen. Heute sagt sie: „Die haben mich rausgeschmissen.“
„Dann wurde mir klar, dass ich Scheiße gebaut habe“, sagt Leitner. Mit einer Berliner Anwaltskanzlei versuchte sie im März 2021, ihr Geld zurückzuholen. Doch alle Bemühungen liefen ins Leere. Im Herbst 2023 schrieb ihr Anwalt, dass „trotz unserer Bemühungen, Beschwerde und Übersendung weiterer Ermittlungsansätze“ die Staatsanwaltschaft Graz „die Ermittlungen gegen die PrimeOT eingestellt hat“. Auf Nachfrage bestätigt die Staatsanwaltschaft Graz die Einstellung des Verfahrens.
Trotz allem expandieren die Oveds unterdessen weiter. Unlängst brachten sie über eine Offshore-Gesellschaft neue Marken auf den Markt: Klips.com und 50K.trade.
Dieser Artikel ist der erste Teil der Recherche „Scam Europe“, die vom Balkan Investigative Network (BIRN) geleitet wurde sowie von Investigate Europe, einem Journalistenteam, das länderübergreifend arbeitet. Die Recherche wird gemeinsam mit Medienpartnern in acht Ländern veröffentlicht, darunter auch Altreconomia, Balkan Insight, EU Observer, The Irish Times, La Libre, Público sowie Der Standard. Dieses Projekt wurde unterstützt von IJ4EU (Investigative Journalism for Europe).
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Die elektronische Patientenakte soll das Herzstück der Gesundheitsdigitalisierung sein – ein zentraler Speicher für Diagnosen, Rezepte und Befunde, leicht zugänglich für Versicherte. Ab dem 1. Oktober müssen alle Praxen, Apotheken und Krankenhäuser die digitale Akte nutzen. Doch der ePA-Start stockt gewaltig.
Die elektronische Patientenakte gilt als Herzstück der digitalen Gesundheitsversorgung. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Olivier Collet
Die elektronische Patientenakte (ePA) erreicht einen neuen Meilenstein: Ab dem 1. Oktober sind alle Praxen, Krankenhäuser und Apotheken gesetzlich dazu verpflichtet, die ePA zu nutzen und dort Diagnosen, Behandlungen und Medikationen zu hinterlegen. Wer das nicht tut, muss schon bald mit Sanktionen wie Honorarkürzungen rechnen.
Während der Einführungsphase seit Jahresbeginn war die Nutzung der ePA für alle Leistungserbringer noch freiwillig. Seit Januar haben die Krankenkassen für alle gesetzlich Versicherten, die nicht widersprachen, eine digitale Akte angelegt. Zeitgleich startete in Hamburg, Franken und Teilen Nordrhein-Westfalens die Pilotphase, um die Anwendung zu testen. Ab Ende April wurde die ePA dann schrittweise bundesweit ausgerollt.
Trotz des mehrmonatigen Vorlaufs ist die digitale Patientenakte noch längst nicht im Alltag der medizinischen Versorgung angekommen. Unklar ist nicht nur, wie gut die ePA gegen Cyberangriffe geschützt ist, sondern auch die technische Umsetzung in vielen Praxen und Kliniken stockt. Zudem nutzt bislang nur ein Bruchteil der Versicherten die ePA aktiv, obwohl sie als patientenzentrierte Akte konzipiert ist.
Alles sicher?
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hält dennoch am Fahrplan fest. Mit Blick auf die Sicherheit verweist das Ministerium auf Anfrage von netzpolitik.org auf das Maßnahmenpaket, das bereits zum Rollout im Mai umgesetzt worden sei. So seien unter anderem Sicherheitslücken geschlossen sowie „Monitoring und Anomalie-Erkennung“ ausgeweitet worden. Gezielte Angriffe auf einzelne Akten seien zwar nie ausgeschlossen, so das Ministerium weiter. „Ein solcher Angriff ist jedoch mehrschichtig und hat eine Vielzahl an Hürden.“ Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) schätzt das „verbleibende Restrisiko“ auf Nachfrage „nach wie vor als technisch beherrschbar ein“.
Die Sicherheitsforscherin Bianca Kastl zeigt sich hier allerdings deutlich skeptischer. Ihr reichen die bisherigen Maßnahmen nicht aus, um Vertrauen in die Sicherheit der ePA zu haben. Gegenüber netzpolitik.org kritisiert Kastl „intransparente Anpassungen im Hintergrund, keine Aufklärung über Restrisiken, nicht einmal ausreichende Kommunikation innerhalb der Gematik, speziell im Kontext der elektronischen Ersatzbescheinigung“. Diese Ersatzbescheinigung ist dann relevant, wenn Patient:innen ihre elektronische Gesundheitskarte nicht dabei haben oder diese nicht eingelesen werden kann.
Kastl, die bei netzpolitik.org regelmäßig eine Kolumne schreibt, verweist bei den Anpassungen auf ein Angriffsszenario, das sie gemeinsam mit Martin Tschirsich im Dezember vergangenen Jahres demonstriert hatte – nur zwei Wochen vor der Pilotphase. Zum bundesweiten Rollout der ePA wenige Monate darauf hatte der damalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zwar versichert, dass die Patientenakte sicher sei. Doch prompt gelang es Kastl und Tschirsich erneut, den erweiterten Schutz der ePA auszuhebeln.
Kastl fordert, dass es „eine unabhängige und belastbare Bewertung der demonstrierten Sicherheitsrisiken, eine transparente Kommunikation von Risiken gegenüber Betroffenen sowie einen offenen Entwicklungsprozess über gesamten Lebenszyklus der ePA“ geben müsse.
Stockender Start in den Praxen
Darüber hinaus kämpfen viele Arztpraxen mit erheblichen technischen Problemen bei der ePA-Implementierung. Die Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Nicola Buhlinger-Göpfarth, sieht hier vor allem die Anbieter der Praxisverwaltungssysteme (PVS) in der Verantwortung. „Während manche von ihnen ihre Hausaufgaben gemacht haben, funktioniert bei anderen wenig bis nichts“, sagt Buhlinger-Göpfarth gegenüber netzpolitik.org. Ihr Verband vertritt die Interessen von bundesweit mehr als 32.000 Mitgliedern, die in der hausärztlichen Versorgung tätig sind.
Derzeit fehlen in einem Fünftel der Praxen bundesweit die erforderlichen Softwaremodule, sagt auch Sibylle Steiner. Sie gehört dem Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) an. Von einigen Anbietern für Praxisverwaltungssysteme wisse man, dass das ePA-Modul im vierten Quartal nachgeliefert werden solle, so Steiner, „von anderen Herstellern haben wir gar keine Rückmeldung“.
In einer Online-Umfrage der KBV gaben drei Viertel der Praxen, welche die digitale Patientenakte bereits nutzen, an, im August technische Probleme gehabt zu haben. Oft sei der Zugriff auf die ePA nicht möglich gewesen oder es konnten keine Dokumente hochgeladen werden. Auf der Vertreterversammlung der KBV Mitte September kritisierte Sibylle Steiner die „vollkommen inakzeptable Performance“ der TI-Betriebsstabilität.
Das BSI widerspricht dieser Darstellung und verweist auf die Zahlen der Gematik. Demnach habe die ePA im August einen Verfügbarkeitswert von 99,95 Prozent erreicht und damit eine Rate „im angestrebten Bereich“ erzielt. Das BSI verlangt für kritische Infrastrukturen Werte zwischen 99 bis 99,9 Prozent. Und auf Anfrage von netzpolitik.org schreibt die Gematik, dass eine ePA-Störung in der Regel nicht alle Versicherten und Einrichtungen gleichermaßen treffe. Vielmehr seien meist einzelne Komponenten gestört, die im Zusammenspiel mit der ePA wirken.
Krankenhäuser noch weiter abgeschlagen
Noch verfahrener ist die Lage offenbar in den Krankenhäusern. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) geht auf Anfrage von netzpolitik.org davon aus, dass „ein Großteil der Krankenhäuser zum 1. Oktober technisch noch nicht in der Lage sein wird, die ePA vollumfänglich zu nutzen“.
Nur gut ein Fünftel aller Kliniken hat laut einer Umfrage von Mitte August die ePA-Inbetriebnahme abgeschlossen oder plant dies bis zum Jahresende zu tun. Die Mehrheit von ihnen erwartet frühestens im ersten Quartal 2026 einen flächendeckenden Einsatz.
Als Gründe nennt die DKG die „hohe Komplexität der Inbetriebnahme“ sowie unausgereifte ePA-Module der IT-Hersteller. Krankenhausinformationssysteme (KIS) seien komplexer als etwa Systeme, die in kleineren Praxen eingesetzt werden, die Bereitstellung der Dokumente sei arbeitsaufwändig.
KIS führen unterschiedliche Funktionalitäten zusammen. Mit ihnen lassen sich Patient:innendaten verwalten, medizinische und pflegerische Prozesse dokumentieren und steuern sowie die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Fachabteilungen koordinieren.
Welche Sanktionen drohen?
Es ist unklar, wann Praxen und Krankenhäuser genau mit Sanktionen rechnen müssen, wenn sie nicht rechtzeitig über das ePA-Modul verfügen.
Grundsätzlich müssen Praxen ab dem vierten Quartal schrittweise Sanktionen befürchten, Krankenhäuser ab dem 1. März 2026. Dazu zählen Kürzungen beim gesetzlichen Krankenkassen-Honorar von einem Prozent und Einschnitte bei der TI-Pauschale. Allerdings können die zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) bei der Reduzierung der TI-Pauschale eine dreimonatige Übergangsphase gewähren.
Die TI-Pauschale ist ein monatlicher Zuschuss, mit dem die Kosten für Anschluss, Ausstattung und Betrieb der Telematikinfrastruktur (TI) gedeckt werden sollen. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach der Praxisgröße.
Ab kommendem Jahr droht dann sogar ein kompletter Abrechnungsausschluss, wenn Arztpraxen und andere Leistungserbringer eine Praxissoftware ohne zertifiziertes ePA-Modul nutzen. Sie könnten dann keine Abrechnungen mit den gesetzlichen Krankenkassen mehr einreichen oder bewilligt bekommen.
Sibylle Steiner vom KBV findet es „vollkommen inakzeptabel“, wenn die Praxen etwa für die Versäumnisse der Hersteller büßen. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein teilte uns auf Anfrage mit sie prüfe, Kürzungen auszusetzen, wenn „technische Probleme der Praxisverwaltungssysteme einen Einsatz des ePa-Moduls verhindern“. Die Details dazu würden derzeit noch erarbeitet. Die KV Nordrhein vertritt die Interessen von rund 24.000 niedergelassenen Vertragsärzten und -psychotherapeuten im Landesteil Nordrhein von Nordrhein-Westfalen.
Verwaiste Akten
Während viele Praxen noch darauf warten, die ePA einsetzen zu können, nutzt die überwiegende Mehrheit der Versicherten ihre Akte nicht aktiv.
Rund 70 Millionen der gut 74 Millionen gesetzlich Versicherten haben inzwischen eine ePA von ihrer Krankenkasse angelegt bekommen. Doch um auf die Patientenakte und die darin enthaltenen Dokumente zugreifen zu können, benötigen sie eine App, die in der Regel von den Krankenkassen bereitgestellt wird. Eine solche Applikation verwenden aktiv derzeit aber gerade einmal drei Prozent der Versicherten.
Dabei soll die ePA laut Sozialgesetzbuch „eine versichertengeführte elektronische Akte“ sein. Sie ist also so konzipiert, dass die Versicherten sie aktiv verwalten. Dass man derzeit meilenweit von diesem Ziel entfernt ist, weiß auch das Bundesgesundheitsministerium.
Ein Ministeriumssprecher äußert auf Anfrage von netzpolitik.org die Hoffnung, dass mit der Nutzungspflicht und Weiterentwicklung der ePA auch die Zahl aktiver Nutzer:innen zunehme. So soll etwa im Jahr 2027 die Funktion „Push-Benachrichtigung für Versicherte“ umgesetzt werden. „Aber auch ohne eine aktive Nutzung der App wird die ePA zu einer verbesserten Gesundheitsversorgung beitragen“, so der Sprecher.
ePA ohne Patient:innenkontrolle
Lucas Auer, Referent für Digitalisierung im Gesundheitswesen beim Verbraucherzentrale Bundesverband, kritisiert, dass die ePA den Versicherten bislang nur wenig Mehrwert biete und auch deshalb das Interesse an ihr gering sei.
„Dafür braucht es jenseits der reinen Befüllung mit Daten seitens der Leistungserbringer Funktionen wie einen digitalen Impfpass, Zahnbonusheft oder Mutterpass“, sagt Auer. „Solche verbraucherorientierten Funktionen sollten im Zentrum des Weiterentwicklungsprozesses stehen, doch derzeit gibt es noch nicht mal einen verbindlichen Zeitplan dafür.“
Nicola Buhlinger-Göpfarth vom Hausärztinnen- und Hausärzteverband macht auch die Krankenkassen für das Desinteresse der Versicherten verantwortlich. „Die allermeisten Patientinnen und Patienten sind bis heute überhaupt nicht über die ePA informiert worden“, so Buhlinger-Göpfarth. Das sei eigentlich Aufgabe der Kassen, die hätten „aber weitestgehend die Hände in den Schoß gelegt“.
Auf die Folgen dieser Versäumnisse weist Manuel Hofmann, Referent für Digitalisierung bei der Deutschen Aidshilfe, hin. „Viele Menschen wissen überhaupt noch nicht, dass es da jetzt eine ePA im Hintergrund gibt, aus der sich viele sensible Informationen lesen lassen.“ Standardmäßig sind in der Patientenakte alle medizinischen Informationen für behandelnde Einrichtungen sichtbar.
Wer den Zugriff auf die eigenen Gesundheitsdaten einschränken möchte, hat es schwer: „Sensible Diagnosen gehen nicht nur aus eingestellten Dokumenten hervor, sondern auch aus der Medikationsliste und den Abrechnungsdaten, die beide automatisiert in die ePA fließen“, sagt Hofmann. Versicherte müssten daher immer auf mehrere Teilbereiche achten, wenn sie einzelne Diagnosen verbergen möchten.
Zurück auf Los?
Eine feingranulare Zugriffssteuerung sah die frühere ePA-Version 2.0 noch vor. Das Digital-Gesetz, das im März vergangenen Jahres in Kraft trat, schränkte die Optionen beim Berechtigungsmanagement jedoch deutlich ein.
Die Folgen sind nicht zuletzt für marginalisierte Patient:innengruppen spürbar, die auch im Gesundheitswesen Diskriminierungen ausgesetzt sind. Sie sollten ins Zentrum der Weiterentwicklung der ePA gestellt werden, fordert Manuel Hofmann. „Diskriminierung darf nicht weiterhin als verschmerzbare Nebenwirkung für eine vermeintlich ‚kleine Gruppe‘ in Kauf genommen werden.“
Bianca Kastl, die auch Vorsitzende vom Innovationsverbund Öffentliche Gesundheit e. V. ist, geht noch einen Schritt weiter. „Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist sehr stark getrieben von der Selbstverwaltung und Interessen von Krankenkassen und Industrie, weniger von den Interessen der Patient:innen“, sagt Kastl. Eine ePA, die die Souveränität der Versicherten stärkt, „müsste in einem Rahmen entstehen, der nicht von diesen Stakeholdern geprägt wird“.
Das klingt so, als müsste man zurück auf Los und ganz von vorne beginnen, um den selbst gesetzten Anspruch einer „versichertengeführten elektronischen Akte“ gerecht zu werden. Andernfalls bliebe die ePA vor allem eines: ein nicht eingelöstes Versprechen.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen. Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Zuletzt haben die EU und die deutsche Politik wiederholt eine Vorratsdatenspeicherung diskutiert. Dabei hat Deutschland bis heute nicht das E-Evidence-Paket umgesetzt. Mit seinen Instrumenten sollen sich digitale Beweise schnell sichern lassen, bevor sie gelöscht werden.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will das E-Evidence-Paket der EU umsetzen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / dts Nachrichtenagentur
Im Kern geht es um zwei neue Instrumente für europäische Polizeien: Mit der Europäischen Sicherungsanordnung lassen sich Daten bei einem EU-Online-Dienst einfrieren und später wieder auftauen, wenn sie für Ermittlungen gebraucht werden. Das heißt: Der Diensteanbieter darf sie erst einmal nicht löschen. Alternativ können Ermittlungsbehörden mit der Europäischen Herausgabeanordnung digitale Beweismittel direkt bei Anbietern in anderen EU-Ländern anfordern. Dabei kann es um Informationen gehen, welchem Kunden etwa eine bestimmte IP-Adresse zugeordnet war, angefragt werden können aber auch Inhaltsdaten wie E-Mails.
Beschlossen hatte die EU das Paket – eine unmittelbar geltende Verordnung sowie eine ergänzende Richtlinie – im Jahr 2023. EU-Ländern bleibt bis zum Sommer 2026, es vollständig umzusetzen. Über einen Referentenentwurf war Ex-Justizminister Marco Buschmann nicht hinausgekommen. Auf dessen Entwurf von Oktober setzt nun der Vorschlag auf, den seine Amtsnachfolgerin, die SPD-Politikerin Stefanie Hubig, Mitte Juni vorgestellt hat.
Schnelle Sicherung digitaler Beweise
Insgesamt soll es EU-Polizeien deutlich schneller gelingen, an digitale Beweismittel zu kommen. Dazu lösen die neuen Instrumente den bislang üblichen Prozess über Rechtshilfeabkommen in der EU ab: In der Vergangenheit mussten Ermittlungsbehörden zunächst bei den Justizbehörden des Landes vorstellig werden, wo der betreffende Online-Dienst sitzt. Dies soll nun weitgehend entfallen: Herausgabeanordnungen sollen in der Regel innerhalb von zehn Tagen befolgt werden, in Notfällen gilt eine Frist von nur acht Stunden.
Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen Teilnehmer-, Verkehrs- und Inhaltsdaten. Für die erste der Datenkategorien, die etwa Namen und Anschrift von Verdächtigen umfassen kann, gelten die niedrigsten Hürden. Der aktuelle Entwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) stellt nun klarer, wer Herausgabeanordnungen auf dieser Basis erlassen kann: Neben dem Bundeskriminalamt zählt etwa auch das Zollkriminalamt dazu. Solche Anordnungen muss zudem die Staatsanwaltschaft validieren.
Höhere Anforderungen gelten bei sensiblen Verkehrs- und Inhaltsdaten, deren Sicherung ein Gericht bewilligen muss. Es muss sich hierbei um Taten handeln, die mit einer Mindesthöchststrafe von drei Jahren belegt sind, oder die in bestimmte Kategorien von Straftaten wie sexueller Missbrauch von Kindern oder Terrorismus fallen. Neben dem Diensteanbieter muss zudem die zuständige Behörde im Vollstreckungsstaat benachrichtigt werden. Diese hat zehn Tage Zeit, um die Anordnung zu prüfen und kann sie gegebenenfalls ablehnen. Weitere Sicherungen sollen für Berufsgeheimnisträger:innen wie Rechtsanwält:innen oder Journalist:innen gelten.
Ein Puzzlestück unter vielen
Die neuen Regeln fallen in eine Zeit, in der die EU die Zügel im digitalen Raum merklich strafft. Das E-Evidence-Paket macht dabei nur den Auftakt und ist ein Puzzlestück unter vielen: Seit Jahren arbeitet sich die EU an diversen Baustellen ab, die aus ihrer Sicht digitale Ermittlungen erschwerten. Ihre Überlegungen hat die seit vergangenem Winter amtierende EU-Kommission unter Ursula von der Leyen in einer „ProtectEU“ genannten Strategie zur inneren Sicherheit zusammengefasst.
Eine Zahl betont die EU-Kommission dabei immer wieder. So würden rund 85 Prozent der strafrechtlichen Ermittlungen auf elektronischen Beweismitteln beruhen. Zu oft seien diese Daten jedoch nicht mehr verfügbar, wenn sie gesichert werden sollen. Ohne eine EU-weite Umsetzung des E-Evidence-Pakets abzuwarten, hatte die Kommission erst jüngst eine Konsultation über einen gemeinsamen EU-Rechtsrahmen für eine Vorratsdatenspeicherung durchgeführt. Noch in diesem Jahr will sie eine Folgenabschätzung dieser anlasslosen Massenüberwachung präsentieren, ein konkretes Gesetz womöglich im kommenden Jahr. Parallel dazu hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) einen nationalen Alleingang bei der Vorratsdatenspeicherung angekündigt.
In einem letzte Woche veröffentlichten Fahrplan macht die Kommission zudem verschlüsselte Daten als Problemfeld aus. Sie stützt sich dabei auf die Empfehlungen einer Arbeitsgruppe, die zuletzt das sogenannte „Going Dark“-Phänomen untersucht und vage Vorschläge zum Zugang zu verschlüsselten Inhalten in den Raum gestellt hatte. Wie und ob sich ein Ansatz findet lassen kann, der nicht die gesamte IT-Sicherheit untergräbt, soll im Jahr 2026 feststehen.
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Vor allem in ländlichen Bereichen könnte ein starkes Recht auf schnelles Internet die Lage verbessern. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Westend61
Bescheidene 10 MBit/s im Download und 1,3 MBit/s im Upload, bei einer maximalen Latenz von 150 Millisekunden: Das hatte die Bundesnetzagentur als Mindestvorgabe für eine Internet-Grundversorgung Ende Dezember zur Diskussion gestellt. Das entspricht etwa Geschwindigkeiten von ADSL-Anschlüssen, die vor 20 Jahren im Massenmarkt angekommen waren.
Der Aufschlag sei „wenig ambitioniert“, sagt die Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner. Schon lange setzt sich die Grüne für eine flächendeckende Internetversorgung und einen starken Universaldienst ein. Als Teil der Regierungskoalition und frisch bestellte Vorsitzende des Digitalauschusses im Bundestag hat ihr Wort nun neues Gewicht: Ohne den Segen des Ausschusses kann die Regelung nicht in Kraft treten.
Lang umkämpfte Regelung
Das Recht auf „schnelles“ Internet hatte die Vorgängerregierung im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) auf den Weg gebracht, gelten soll es ab dem Sommer. Für Nutzer:innen entsteht der Anspruch, nachdem die BNetzA die Unterversorgung eines bestimmten Gebiets festgestellt und ein Unternehmen zum Ausbau verpflichtet hat.
Im Gesetz sind nur grobe Leitplanken festgelegt, was als Unterversorgung gilt, Details soll die BNetzA festlegen. Schon das sorgte für heftiges Gerangel zwischen Ministerien, Wirtschaft und Verbraucherschützer:innen. Letztlich hat es die von „mindestens 80 Prozent der Verbraucher im Bundesgebiet genutzte Mindestbandbreite, Uploadrate und Latenz“ als Mindestanforderung ins Gesetz geschafft, einige Schlupflöcher lassen eine weitere Absenkung zu. Die Opposition, darunter auch Rößner, sprach von einer „Mogelpackung“ und von einem „Recht auf lahmes Internet“.
Doch damit die erfahrungsgemäß oft wirtschaftsfreundliche BNetzA nicht das letzte Wort hat, verhandelte der Bundestag noch weitere Klauseln in das fertige Gesetz: Zum einen bedarf die Rechtsverordnung der Zustimmung des Digitalausschusses, Mitspracherecht haben auch der Bundesrat sowie das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Zum anderen verweist die Gesetzesbegründung ausdrücklich auf ein „30-Mbit-Produkt“, mit dem essenzielle Dienste wie Videoanrufe oder VPN-Verbindungen aus dem Home Office möglich sein sollten. Im Regierungsentwurf war noch die Rede von nur 10 MBit/s als Orientierungshilfe.
Die vom Bundestag vorgegebene Richtschnur wischt der Vorschlag der BNetzA nun mit einer abenteuerlichen Begründung vom Tisch: Die Formulierung „30-Mbit-Produkt“ sei nicht mit der konkreten Geschwindigkeit von Internetanschlüssen gleichzusetzen, vielmehr handle es sich um „Bis-zu“-Angaben aus den Werbebroschüren der Anbieter. Regelmäßig durchgeführte Untersuchungen zeigen jedoch, dass viele Kund:innen nicht die Internetgeschwindigkeit erreichen, die ihnen die Zugangsanbieter verkaufen.
Angaben der Industrie
„Fairerweise muss man eingestehen, dass der Universaldienst sich ja nach der von der Mehrheit, beziehungsweise 80 Prozent genutzten Bandbreite errechnet“, sagt Tabea Rößner. Allerdings sei hier schon fraglich, welche Daten für den Konsultationsbericht herangezogen wurden.
So habe die BNetzA für ihre Berechnungen die Diensteanbieter befragt, „obwohl wir seit vielen Jahren wissen, dass hier große Diskrepanzen zwischen Angaben der Unternehmen und tatsächlich zur Verfügung gestellten Bandbreiten bestehen“, sagt Rößner. Dabei müsste die Behörde doch längst auf Grundlage eigener Messverfahren einen Überblick über die verfügbaren und genutzten Bandbreiten haben.
Ende Januar endete die erste Phase der Konsultation. In seiner Stellungnahme zum BNetzA-Vorschlag machte schon der Bundesverband der Verbraucherzentralen (Vzbv) auf das fragwürdige Datenmaterial aufmerksam. „Anbieter können die minimalen Bandbreiten selbst festlegen. Es wundert daher nicht, dass die genutzte Mindestbandbreite entsprechend gering ausfällt“, sagt Susanne Blohm, Referentin im Team Digitales und Medien.
Zudem hätte die BNetzA nicht einkalkuliert, dass üblicherweise mehrere Personen in einem Haushalt leben und häufig gleichzeitig das Internet nutzen. Die Verbraucherschützer:innen fordern, die Mindestbandbreite im Download zunächst auf 30 Mbit/s festzulegen. Detail am Rande: Der langjährige Vzbv-Chef Klaus Müller soll Nachfolger des scheidenden BNetzA-Präsidenten Jochen Homann werden.
Schneller Ausbau erwünscht
Auf Unmut stößt der Diskussionsvorschlag der BNetzA auch bei den anderen Koalitionspartnern. Zunächst müsse man die im Anhörungsverfahren vorgelegten Stellungnahmen auswerten, sagt Jens Zimmermann, digitalpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. „Ich hoffe sehr und gehe auch davon aus, dass die Mindestversorgung am Ende flächendeckend höher ausfallen wird und ausfallen muss“, sagt der SPD-Politiker.
Wichtig sei zudem, so Zimmermann, dass mit jedem weiteren Ausbauschritt die Universaldienstverpflichtung mitwachsen werde – das Gesetz sieht eine regelmäßige Überprüfung und etwaige Anpassung vor. Der eigenwirtschaftliche und öffentlich geförderte Gigabitausbau müsse daher „massiv beschleunigt und intensiviert“ werden, um flächendeckend ein wirkliches Recht auf ein schnelles Netz erreichen zu können. „Dies kann der Universaldienst, der lediglich eine Mindestversorgung gesetzlich garantiert, nicht leisten“, sagt Zimmermann.
Auch Maximilian Funke-Kaiser, digitalpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, betont den Vorrang des eigenwirtschaftlichen Ausbaus. Der Universaldienst zur Gewährleistung von Mindestanforderungen müsse die „absolute Ausnahme bleiben“ und soll nur eine Grundversorgung mit Telekommunikationsdiensten sicherstellen.
Dennoch sei es nicht nur im Sinne des Ausschusses, sondern auch der Bundesregierung, so schnell wie möglich flächendeckendes Internet zu verwirklichen. Sämtliche weißen Flecken gehören erschlossen, „notfalls mit weiterführenden Technologien wie beispielsweise dem Satelliteninternet“. In jedem Fall werde die Konkretisierung der endgültigen Vorgaben „auf Grundlage des Konsultationsdokuments in enger Abstimmung mit den Koalitionspartnern erfolgen“, sagt Funke-Kaiser.
Öffentliche Debatte steht bevor
Die nun in der Opposition sitzende CDU gibt sich eher zurückhaltend. In der letzten Legislaturperiode habe sich die Union „immer für eine stabile und in der Praxis funktionierende, aber nicht überzogene Ausgestaltung des Rechtsanspruchs eingesetzt“, sagt der digitalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Reinhard Brandl. Eines der Kernanliegen der Unionsfraktion während der TKG-Novelle sei es aber gewesen, dass es vor der Fachentscheidung der Behörde eine intensive Diskussion im Fachausschuss des Deutschen Bundestages dazu gibt.
Auf die öffentliche Diskussion und somit „größere Wahrnehmung des Themas“ freut sich auch die Grüne Rößner. Als Ziel stehe aber fest: „So selbstverständlich, wie der Strom oder die Post in jedes Haus geliefert werden, egal wo jemand wohnt, so selbstverständlich muss auch ein leistungsfähiger Breitbandanschluss sein“, sagt Rößner. „Und dieser Anspruch muss auch durchgesetzt werden können.“