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Lobbyismus zum Digitalen Euro: „Banken fürchten um ihre Profite“

08. August 2026 um 08:46

Aktuell verhandelt die EU über die Details zum Digitalen Euro. Das Projekt ist umkämpft. Jorim Gerrard von Finanzwende erklärt, was europäische Banken gegen die digitale Währung haben und warum sie trotzdem von ihr profitieren werden.

Frankfurter Skyline im rosa Morgenlicht mit Hichhäusern und Brücke
Banken waren dem Digitalen Euro gegenüber skeptisch, doch er könnte auch ihnen nützen. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Jochen Tack

Wie sollen künftig unsere Geldscheine aussehen? Das interessiert gerade viele Menschen. Mit einer Umfrage zu neuen Banknoten löste die EZB im Juli einen regelrechten Hype aus. Alle können abstimmen: Lieber Storch oder Beethoven, lieber Hoch- oder Querformat, lieber stilisiert oder realistisch?

Bei einer digitalen Währung sind Design-Details naturgemäß weniger greifbar. Für die Gestaltung des Digitalen Euro interessiert sich daher vor allem eine Gruppe: die Banken.

Wie sie den Digitalen Euro geprägt haben, mit welchen Taktiken sie lobbyiert haben und um welche Design-Entscheidungen noch gerungen wird, haben wir Jorim Gerrard von der Bürgerbewegung Finanzwende gefragt. Finanzwende sieht sich als zivilgesellschaftliches Gegengewicht zur Finanzlobby – und hat deren Aktivitäten beim Digitalen Euro mehrfach aufgearbeitet. Jorim Gerrard ist seit 2021 bei Finanzwende und Referent im Bereich Finanzstabilitität. Vorher hat er für die SPD und die Grünen im Bundestag zu Finanzthemen gearbeitet.

netzpolitik.org: Ihr bei Finanzwende habt euch mehrfach intensiv mit dem Lobbyismus beim Digi­talen Euro befasst. Kannst du uns mal einen Einblick in das Ausmaß geben? Wie viel wurde denn da lobbyiert?

Jorim Gerrard: Was wir beim Digitalen Euro gesehen haben, ist ein Paradebeispiel für Lobbykampagnen und dafür, was in dieser Hinsicht bei vielen Themen aus dem Bereich der Finanzen schiefläuft. 58 von insgesamt 68 Lobbytreffen der EU-Kommission zum Digitalen Euro fanden mit Finanzlobbyist:innen statt, nur eins mit der Zivilgesellschaft und zwei mit dem Einzelhandel. Das war im Zeitraum Januar 2022 bis Juni 2023, bevor die Kommission ihre Vorschläge für die Verord­nung zum Digitalen Euro veröffentlichte. Das spiegelt die Übermacht der Finanzlobby wider. Dabei sind Zivilgesellschaft und Einzelhandel ja eigentlich zwei sehr wichtige Akteure, wenn es darum geht, wie wir in der Zukunft bargeldlos bezahlen.

Bei den Treffen des Abgeordneten Fernando Navarrete (EPP), der Berichterstatter des EU-Parla­ments, hatten Vertreter:innen der Finanzbranche 70 von 112 Treffen, also 63 Prozent. Auch hier war die Zivilgesellschaft wieder unterrepräsentiert.

Zusätzlich gab es Unmengen an Positionspapieren der Banken. Sowohl in diesen als auch in Interviews ist auffällig, welche drastischen Töne die Banken zum Digitalen Euro angeschlagen haben. Sie haben den Digitalen Euro von Anfang an bekämpft. Sie haben abenteuerli­che Zahlen zu den ökonomischen Effekten des Digitalen Euros verbreitet und immer wieder die gleichen Ängste geschürt: vor dem Niedergang kleiner Geldhäuser und vor Finanzmarktchaos.

netzpolitik.org: Der Digitale Euro soll eine Alternative zu Mastercard, Visa und PayPal sein. Was haben denn dann (europäische) Banken gegen den Digitalen Euro?

Jorim Gerrard: Banken fürchten um ihre Profite. Das betrifft sowohl die Einnahmen aus Zahlungsdiensten als auch die Folgen von Einlageabflüssen. In Deutsch­land stammen etwa elf Prozent der Bankenerträge aus dem Zahlungsverkehr, also zum Beispiel aus Gebühren bei Kartenzahlungen. Wenn also Zahlungen mit dem Digitalen Euro nicht über sie oder zu viel günstigeren Gebühren abgewickelt würden, dann würden ihnen Einnahmen aus Gebühren entgehen.

Deshalb hat die Bankenlobby den Digitalen Euro jahrelang in düstersten Farben gemalt: Der Digitale Euro würde den Banken Einlagen entziehen, er würde die Branche bis zu 30 Milliarden Euro kosten. Das Problem der Abhängigkeit von US-Zahlungsdienstleistern wurde nicht ausgeblendet, nur zog man daraus einen anderen Schluss: Es brauche keinen vollständigen Digitalen Euro, es reiche eine Schmalspurversion. Es gebe schließlich schon europäische Alternativen.

Ein Mensch in braun-beigem Hemd schaut in die Kamera.
Jorim Gerrard ist seit 2021 bei Finanzwende und beschäftigt sich dort unter anderem mit Finanzstabilitität. – Alle Rechte vorbehalten: Finanzwende


netzpolitik.org: Der Digitale Euro hat einen langen Weg genommen bis jetzt zum Trilog, den finalen Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Mitgliedstaaten und Parlament. Welche Rolle haben die Banken mittlerweile?

Jorim Gerrard: Heute sieht man, dass einige der Banken, die sich zunächst am lautesten gegen den Digitalen Euro gewehrt haben, mittlerweile an der Testphase des Digitalen Euros teilnehmen. Das heißt für mich, dass viele der beschriebenen Unter­gangsszenarien Verhandlungstaktik waren. Wer diese Warnungen ernst gemeint hätte, der würde sich ja wohl nicht als erster für die Testphase bewerben.

Wir sind in unserer Recherche auf die Lobby-Taktik des Mantras gestoßen: Einfach sehr oft immer wieder eine Position zu wiederholen, hat einen Effekt auf bestimmte Menschen. Das wissen Lobbyforscher:innen schon länger. Diese Mantra-Taktik hat beim Digitalen Euro bis zu einem gewissen Maße funktioniert.

„Die Ausgestaltung ist bisher eher im Sinne der Banken verlaufen“


netzpolitik.org: Was haben die Banken bisher erreicht?

Jorim Gerrard: Die Bankenlobby war nicht erfolgreich darin, das Projekt zu stoppen, aber sie war sehr erfolg­reich darin, das Design des Digitalen Euro in ihrem Sinne zu beeinflussen und die Einführung zu verschleppen.

Theoretisch gab es am Anfang die Option, dass die Zah­lungen mit dem Digitalen Euro gar nicht über die Banken laufen würden. Inzwischen ist klar: Die Zahlungen werden über sie laufen. Das ist auf jeden Fall ein Erfolg für die Banken. Darüber wird heute gar nicht mehr gesprochen, dabei war es kein Naturgesetz, dass es so kommt.

Auch bei anderen Fragen ist die Ausgestaltung bisher eher im Sinne der Banken gelaufen: So sollen Digitale Euros nicht verzinst werden. Auch diese Möglichkeit bestand aber zumindest auf dem Papier und hätte den Banken Konkurrenz gemacht, wäre es so gekommen. Es wird auch Haltelimits beim Digitalen Euro geben, die begrenzen, wie viele Digitale Euros eine Person besitzen darf. Denn die Banken haben wie gesagt Angst davor, dass sonst zu viele Einlagen abfließen.

Einsparung kommt bei Banken an


netzpolitik.org: Werden die Banken Geld mit dem Digitalen Euro verdienen – und wenn ja, wie?

Jorim Gerrard: Auf zwei Wegen. Erstens: Der Digitale Euro läuft über eine öffentliche Infrastruktur, sodass Gebühren wegfallen, die heute etwa an Visa und Mastercard gehen. Beim Rat soll diese Einsparung ohne Weitergabepflicht bei den Banken bleiben. Das Parlament hat einen Korrekturmechanismus vorgesehen, der das an den Handel weitergeben soll – bislang aber nur als Kann-Regel. Der Bankenlobby ist es also in den bisherigen Verhandlungspositionen gelungen, dass die Einsparung eines öffentlichen Guts eher bei ihnen als beim Handel ankommt.

Zweitens: Obwohl die Banken gefordert haben, dass der Digitale Euro über sie läuft, haben sie sich früh beschwert, dass ihnen durch die Bereitstellung des Digitalen Euro Kosten entstehen. Dabei war es schon ein Lobbyerfolg für sie, dass sie in das System eingebunden sind. Dass sie ihre Kosten decken wollen, ist grundsätzlich fair, natürlich sollten die Banken nicht mit einem Minus rausgehen. Zusätzlich fordern sie aber auch eine Gewinnmarge obendrauf. Dieser Anspruch findet sich in den Vorschlägen von Kommission und Rat wieder.

netzpolitik.org: Inwiefern wird das noch im Trilog verhandelt?

Jorim Gerrard: Das Gebüh­renmodell ist sicherlich einer der zentraleren Streitpunkte im Trilog, weil es hier noch unterschiedliche Ausgangspositionen gibt, wie eine Deckelung der Gebühren gestaltet wird. In den ersten Jahren nach der Einführung des Digitalen Euros sollen die Gebühren auf dem Niveau vergleichbarer digitaler Zahlungen gedeckelt werden. Im Trilog wird jetzt noch diskutiert wer­den, wie genau die Formel der Berechnung dieses Gebührendeckels gestaltet wird.

Im Rat hat sich am Ende der Referenzwert der internationalen Debitkarten durchgesetzt, nicht die Girocard – dafür hatte sich unter anderem die deutsche Bundesregierung wiederholt eingesetzt und damit einem Wunsch der Bankenlobby entsprochen. Je nachdem, was man als Referenzwert nimmt, kommt ein anderes Ergebnis raus, und das wird jetzt wahrscheinlich zwischen Rat und Parlament im Trilog verhandelt. Außerdem geht es um die Frage, wie lange dieser Gebührendeckel gilt, bis die Gebühren lediglich die Kosten und eine bestimmte Profitmarge decken sollen.

Worauf es im Trilog ankommt


netzpolitik.org: Wenn ihr von Finanzwende zwei Wünsche frei hättet: Was muss unbedingt im finalen Gesetzespaket stehen?

Jorim Gerrard: Dass der digitale Euro jetzt kommt und unsere Unabhängigkeit stärkt, ist schon mal ein Erfolg. Insgesamt muss der Digitale Euro für die Menschen einfach, kostenlos und alltagstauglich sein, also ein richtiges öffentliches Gut, das wirklich einen Mehrwert bietet.

Als ersten Punkt wünsche ich mir daher alltagstaugliche Haltelimits. Denn die werden darüber entschieden, ob der Digitale Euro nützlich für die Menschen ist. Es besteht aktuell noch die Gefahr, dass diese Limits durch politische Blo­ckade dauerhaft so niedrig bleiben wie die Banken sich das wünschen.

netzpolitik.org: Wie hoch müsste ein Haltelimit sein, dass ihr bei Finanzwende damit zufrieden seid?

Jorim Gerrard: Wie hoch das Haltelimit wird, ist unklar, obwohl immer wieder Zahlen herumgeistern, sowohl sehr niedrige Werte wie 100 oder 500 Euro als auch höhere Referenzwerte wie 3.000 Euro aus Stabilitätsstudien der EZB. Des­wegen ist es schwierig, da eine genaue Zahl zu nennen.

Entscheidend ist: Das Haltelimit muss so gewählt werden, dass der digitale Euro im Alltag tatsächlich nutzbar bleibt. Die Europäische Zentralbank, die über die relevanten Daten verfügt, sollte bei der Festlegung neben der Finanzstabilität auch die Nutzbarkeit für die Bürger:innen berücksichtigen.

netzpolitik.org: Und der zweite Wunsch?

Jorim Gerrard: Der zweite Punkt ist das Gebührenmodell. Der Digitale Euro läuft über eine öffentliche Infrastruk­tur, die Gebühren, die heute an Visa und Mastercard fließen, fallen weg. Und diese Ersparnis muss bei den Händlern ankommen und nicht bei den Banken hängen bleiben. Also der Digitale Euro muss für die Händler so kostengünstig wie möglich werden. Sonst wäre einer der zentralen Vorteile des Digi­talen Euros verspielt.

Viele weitere Details sind natürlich auch wichtig. Der Datenschutz muss eingebaut werden. Menschen ohne Bankkonto müssen einfach den Digitalen Euro bekommen. Insgesamt muss er als öffentliches Gut gestaltet werden.

„Das IFG darf auf keinen Fall geschwächt werden“


netzpolitik.org: Wir haben vorher über die Übermacht der Finanzlobby gesprochen und dass diese ihre Forderung Mantra-artig wiederholt. Wie kann die Zivilgesellschaft gegenhalten?

Jorim Gerrard: Da kann ich ein konkretes Beispiel nennen: Warum haben wir überhaupt so viele Lobby-Doku­mente bekommen als Zivilgesellschaft? Dank des IFG, des Informationsfreiheitsgesetzes! Wir haben über 380 Seiten interne Dokumente bekommen, die zum Teil nicht öffentlich waren und auch teil­weise nicht im Lobbyregister vermerkt waren. Also ist die erste zentrale Antwort auf die Frage, dass das IFG, das jetzt gerade per Pseudoreform geschwächt werden soll von der Bundesregierung, auf keinen Fall geschwächt werden darf. Es müsste eher gestärkt werden.

Und Punkt zwei ist, dass wir über diese Themen wie Steuern, Finanzmarktregulierung oder Zahlungsverkehr, die ja oft sehr komplex sind, auch in einfacher Sprache sprechen. Das ist ja auch die Arbeit, die wir bei Finanzwende ma­chen. Gerade bei so etwas wie dem Digitalen Euro sieht man immer noch, dass da ja auch noch sehr viel Unsicherheit, Skepsis, aber auch Fehlinformationen die Debatten beeinflussen.

Ich glaube: Je mehr Menschen über diese Themen reden und je mehr Initiativen es aus der Zivilgesellschaft gibt, desto mehr werden auch die Interessen der Zivilgesellschaft gewahrt. Und dann kommt es eben nicht zu solchen Runden, in denen ich auch mal saß, wo dann einfach nur die Banken reden und die Politikerin oder der Politiker nur die Sichtweise der Banken hört. Und wenn man nur die eine Sichtweise hört, schreibt man vielleicht auch nur diese Sichtweise in das Gesetz. Das sehe ich gar nicht als Böswil­ligkeit, sondern das ist dann einfach Pragmatismus.


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Digitaler Euro: An echten Zentralbanker:innen getestet

04. August 2026 um 15:35

Ab nächstem Jahr erprobt die Europäische Zentralbank den Digitalen Euro in der Praxis. Wirklich damit zahlen darf allerdings nur ein kleiner Kreis von Menschen. Auch werden nicht alle Anwendungsfälle getestet.

Ein Snackautomat, im Hintergrund eine blau-gelb eingefärbte Euro-Münze.
Der Snackautomat als Testobjekt? (Symbolbild) – Automat: Stéphan Valentin / unsplash.com; Hintergrund: Immo Wegmann / unsplash.com

Der Digitale Euro kommt – das ist mittlerweile so gut wie sicher. Schon im nächsten Jahr will die Europäische Zentralbank (EZB) gemeinsam mit den nationalen Zentralbanken die digitale Währung testen. Wirklich damit zahlen dürfen in dieser Phase allerdings nur wenige.

Auch wenn die Gesetzgebung auf der Zielgeraden ist, Standards schon geschrieben sind und das ganze Projekt schon seit über sechs Jahren diskutiert wird: Ein Pilotprojekt soll zeigen, ob Europas geplante neue digitale Währung in der Praxis funktioniert. Die EZB schreibt selbst:

Ziel ist es, die zugrunde liegende Infrastruktur unter realen Bedingungen zu testen, etwa bei Zahlungen in Geschäften oder zwischen Privatpersonen. Dabei werden wir prüfen, ob das System robust, benutzerfreundlich und skalierbar ist. Die gewonnenen Erkenntnisse werden in die laufenden Vorbereitungsarbeiten für die potenzielle Ausgabe eines Digitalen Euro einfließen.

Muss die EZB jetzt ihre Snackautomaten umrüsten?

Getestet wird der Digitale Euro (D€) nur an einem kleinen Kreis von Menschen: den Mitarbeiter:innen der EZB sowie der nationalen Zentralbanken. Nur sie werden den „Beta Digital Euro“ laut EZB nutzen können, „um Geld an einen Kollegen zu überweisen, mit dem Smartphone in der Kantine der EZB zu bezahlen oder bei teilnehmenden Händlern online einzukaufen, während das Eurosystem den Vorgang überwacht und Feedback zu den Erfahrungen der Teilnehmer sammelt und weitergibt.“

Die Zentralbanken prüfen nach eigener Aussage aktuell, wie sie diesen Pilotbetrieb genau umsetzen. „Dazu gehört die Überlegung, ob und in welchem Umfang Einrichtungen wie die Kantine oder Verkaufsautomaten angepasst werden können, um den digitalen Euro in alltäglichen Zahlungssituationen zu erproben“, schreibt die Bundesbank auf Anfrage von netzpolitik.org.

Nicht alle Offline-Varianten werden getestet

Obwohl an den Verkaufsstellen mit NFC gezahlt wird, also über einen Chip, der auf elektromagnetische Wellen in direkter Nähe reagiert, wird für das Bezahlen am Automaten eine Internet-Verbindung benötigt werden. Ein Test für das Offline-Bezahlen an der Kasse ist nicht vorgesehen. Das überrascht, weil der Digitale Euro explizit als On- und Offline-Variante konzipiert wurde, auch um das Zahlungssystem resilienter zu machen gegenüber Cyberangriffen und Stromausfällen. Beim D€ sind On- und Offlinezahlungen zwei unterschiedliche technische Systeme.

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Auf Anfrage von netzpolitik.org weist die EZB darauf hin, dass das Versenden von Digitalen Euros zwischen Privatpersonen über das Internet und offline über NFC getestet werden, genauso wie das Online-Bezahlen im E‑Commerce. „Diese Priorisierung der Anwendungsfälle umfasst bereits die Erprobung sowohl von Online- als auch von Offline-Beta-Transaktionen mit dem Digitalen Euro“. Das soll dem Eurosystem und den teilnehmenden Pilot-Zahlungsdienstleistern dabei helfen, alle für den Start der digitalen Währung erforderlichen Funktionen rechtzeitig zu entwickeln.

36 Finanzunternehmen sind beim Pilot dabei

Das Online-Shopping könnte das einzige Mal sein, dass auch gewöhnliche EU-Bürger:innen die Bezahloption „Digitaler Euro“ sehen. „Wie genau die Zahlungsoption Nichtteilnehmern angezeigt wird, hängt von der Ausgestaltung des Pilotprojekts mit den teilnehmenden Händlern und Zahlungsdienstleistern ab“, schreibt die EZB. Noch ist nicht klar, welche Händler:innen an der Pilotphase teilnehmen, ein entsprechender „Call for Interest“ soll noch in diesem Jahr folgen.

Bei den beteiligten Finanzunternehmen ist die EZB schon weiter. Sie hat vor kurzem 36 Finanzdienstleister ausgewählt, die sich an dem Pilot-Projekt beteiligen. Aus Deutschland sind unter anderem die Deutsche Bank dabei sowie die Zentralstelle der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken, die DZ Bank.

Kommt der D€ – unabhängig vom Ergebnis des Pilots?

Der Pilot soll Mitte 2027 in den Praxisbetrieb starten. Dieser soll zwölf Monate dauern, allerdings sehen die Verträge der nationalen Zentralbanken mit den beteiligten Unternehmen auch die Option vor, um weitere sechs Monate zu verlängern.

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Will die Zentralbank das Feedback aus dem Pilotprojekt dann noch einarbeiten, bleibt nicht viel Zeit. Die EZB plant, den Digitalen Euro im Jahr 2029 im Euroraum auszurollen – sofern sich EU-Kommission, Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament noch in diesem Jahr im Trilog einigen.

Die finale Entscheidung über die Ausgabe fällt dann im EZB-Rat, dort sitzen die Chefs der nationalen Zentralbanken sowie die sechs Mitglieder des EZB-Direktoriums. Doch für die Entscheidung des EZB-Rats spielen die Erfahrungen aus dem Piloten des Digitalen Euro offenbar keine Rolle. Auf eine Anfrage von netzpolitik.org zum Zeitplan und den Parametern der Entscheidung des EZB-Rats schreibt die Europäische Zentralbank: „Der EZB-Rat wird eine Entscheidung über die Ausgabe des Digitalen Euro treffen, sobald die entsprechenden Rechtsvorschriften von den europäischen Mitgesetzgebern [Ministerrat und Parlament, Anm. d. Red.) verabschiedet worden sind.“ Die Bundesbank hingegen schreibt auf Anfrage, dass die Erfahrungen aus der Pilotphase „für die weitere Entwicklung und die Entscheidungsfindung des EZB-Rats von zentraler Bedeutung sind.“

Die Frage, ob ein „Nein“ des EZB-Rats überhaupt noch eine Option sei, wenn EU-Kommission, Rat und Parlament den Digitalen Euro unterstützen, wollte die EZB nicht klar beantworten. „Wir gehen nicht auf hypothetische Szenarien ein und beurteilen den Ausgang des Gesetzgebungsverfahrens nicht im Voraus“, schreibt eine Sprecherin auf netzpolitik.org-Anfrage.

Damit dürfte klar sein: Wenn der Trilog nicht noch scheitert, wird der Digitale Euro kommen. Für Beschäftigte der Europäischen Zentralbank sogar schon 2027.


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Bargeld-Verordnung: Wie die EU die Rolle des Bargelds stärken will

29. Juni 2026 um 17:27

Mit der Einführung des Digitalen Euro versprechen die EU-Institutionen, auch das Bargeld zu stärken. Parlament und Mitgliedstaaten wollen etwa „No Cash“-Schilder wirkungslos machen. Damit reagieren sie auch auf Kritik von Bargeld-Befürworter:innen.

Schild vor einer Trempe von eime Restaurant: Cards only-Hier nur bargeldlos
Parlament und Mitgliedstaaten wollen solche Schilder wirkungslos machen. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Sven Simon

Vergangene Woche einigte sich das Europaparlament als letzte der drei großen EU-Institutionen auf ein Gesetzespaket zum Digitalen Euro. Zusätzlich zur digitalen Zentralbankwährung sollen die geplanten Verordnungen aber auch das Bargeld stärken. Doch wie sieht diese Stärkung genau aus? Und worin unterscheiden sich die Pläne von EU-Kommission, Mitgliedstaaten und Europaparlament?
Konkret geht es um das „Single-Currency-Package“: Dieses enthält neben den Vorschlägen zum Digitalen Euro auch ein EU-Gesetz, das Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel („Legal Tender“) definiert.

Was bedeutet „gesetzliches Zahlungsmittel“?



Fragt man den Juristen Sebastian Omlor, ist das bitter nötig: „Die rechtliche Situation des Bargelds im Euroraum ist aktuell einigermaßen defizitär.“ Die Euro-Einführungsverordnung von 1998 stelle lediglich im Wortlaut knapp fest, dass sowohl Euro-Scheine als auch Euro-Münzen gesetzliches Zahlungsmittel seien. „In den Verordnungen der Europäischen Union oder auch mit dem staatlichen Recht etwa der Bundesrepublik Deutschland ist aber nirgends genauer niedergelegt, was wir denn unter einem gesetzlichen Zahlungsmittel verstehen“, erklärt Omlor, der Professor für Wirtschaftsrecht an der Uni Marburg ist und das Institut für das Recht der Digitalisierung leitet.

Omlor geht es vor allem um Rechtsklarheit und Rechtssicherheit. Doch hinter dem juristischen Konzept des „gesetzlichen Zahlungsmittels“ stecken auch Fragen, die ganz konkret den Alltag betreffen. „Wann darf man denn sagen: ‚Ich als Händler nehme kein Bargeld‘? Oder: ‚Wir wollen nur Kreditkartenzahlungen’? Das sind die Details, die im Moment nicht konkret im Gesetz stehen“, erklärt Omlor. In anderen Worten: Es geht um eine gesetzliche Annahmepflicht und ihre Grenzen.

Ungleichbehandlung beim Digitalen Euro



Eine solche Annahmepflicht schreibt die Kommission in ihrem Vorschlag für eine Verordnung für das Bargeld vor. Doch sie will auch Ausnahmen verankern. Explizit nennt der Entwurf den Fall, dass jemand einen kleinen Geldbetrag mit einem großen Geldschein zahlt. Auch wenn ein Geschäft „ausnahmsweise“ kein Wechselgeld hat, soll die Pflicht zur Bargeldannahme wegfallen. Außerdem behält sich die Kommission das Recht vor, weitere Ausnahmen zu erlassen.

Aus Sicht von Professor Omlor ändert die Verordnung, so wie die EU-Kommission sie vorgelegt hat, fast nichts in der Geschäftsbeziehung zwischen Verkäuferin und Kunde. Das kritisieren Bargeld-Befürworter:innen. Denn anders als beim Bargeld will die EU-Kommission es beim Digitalen Euro deutlich schwerer machen, dass Geschäfte die Zahlung damit verweigern. „Das Schild ‚No Cash‘ wäre zulässig, das Schild ‚No Digital Euro’ wäre nicht zulässig“, bricht Omlor den Unterschied in der Annahmepflicht vereinfacht herunter.

Sebastian Omlor sieht das vor allem darin begründet, dass der Digitale Euro neu ist, während das Bargeld etabliert ist. „Das heißt, der Digitale Euro müsste jetzt den Markteintritt schaffen und jedenfalls so weit ausgerollt werden, dass es für mich als privaten Zahler attraktiv wird, damit zu zahlen.“ Um eine dafür notwendige breite Akzeptanzstruktur zu schaffen, hätte sich die EU-Kommission dazu entschlossen, die Annahmepflicht beim digitalen Euro strikter auszugestalten als das beim Bargeld der Fall ist.

Gegenwind von Bürger:innen, Parlament und Mitgliedstaaten



Die Bargeld-Branche sowie eine Initiative, die dem Namen nach ein angebliches „Bargeldverbot“ bekämpft, laufen gegen diese Ungleichbehandlung Sturm. Ihre Forderung: Die EU-Verordnung zum Bargeld müsse auch „No Cash“-Schilder verbieten. Eine entsprechende Petition, die unter anderem das zum Ziel hat, wurde Ende Mai in Straßburg übergeben.

Das Lobbyieren fürs Bargeld hatte offenbar Erfolg: Die EU-Mitgliedstaaten sehen in ihrem Vorschlag zum Gesetzentwurf der Kommission ein Verbot von „No Cash“-Schildern vor, zumindest wenn Kund:innen und Verkäufer:innen beide vor Ort sind. Gleiches gilt für das Europaparlament, das sich ebenfalls dazu entschied, No-Cash-Schilder auszuschließen.

Verkaufsautomaten dürfen Bargeld laut Parlaments-Mandat zwar ablehnen, allerdings muss der Zugang der Bevölkerung zu „essenziellen Dienstleistungen“ beachtet werden. Der Volt-Abgeordnete Damian Boeselager erklärt diesen Punkt so: „Sei es jetzt am Bahngleis oder auch im Supermarkt, es soll auch weiterhin die Möglichkeit geben, mit Bargeld zu zahlen, sodass sozusagen essenzielle Dienstleistungen auch weiter angeboten werden.“

Gegen das Geldautomaten-Sterben



Die Verordnung zum Digitalen Euro greift auch ein zweites Problem der Euro-Münzen und ‑Scheine auf: Es wird schwerer, sie zu bekommen. Laut Zahlen der Bundesbank sank in Deutschland die Zahl der Geldautomaten von 2018 bis 2023 um fast 14 Prozent. Das sind in absoluten Zahlen 8.000 Automaten. Zudem gibt es seit über 20 Jahren Jahr für Jahr weniger Bankfilialen, seit 2018 fielen alleine 9.000 Standorte weg.

Der Gesetzesvorschlag der Kommission begegnet dem Problem nicht direkt, verpflichtet aber die Staaten, in städtischen und ländlichen Gebieten „für einen hinreichenden und wirksamen Zugang zu Bargeld“ zu sorgen. Dafür müssen diese einen jährlichen Bericht erstellen und gegebenenfalls gegensteuern.

Rechtsprofessor Omlor sieht darin eine Stärkung des Bargelds. „Wir haben jetzt erstmals eine europarechtliche Vorgabe, die die Bargeldversorgung in der gesamten Union sichert“, sagt Omlor im Gespräch mit netzpolitik.org.

Die Mitgliedstaaten der EU wollen sich sogar selbst eine Pflicht auferlegen, Resilienzpläne für Bargeld zu erstellen. Auch das EU-Parlament ist für eine solche Pflicht. Hintergrund sind Sorgen vor Angriffen auf die Stromversorgung. In solchen Situationen wäre das bargeldlose Zahlen so gut wie unmöglich und die Nachfrage nach Münzen und Scheinen stiege stark an.

Nutzung des Bargelds geht in Deutschland zurück



Am Ende bleibt die Rolle des Bargelds auch eine Frage der Praxis. Denn je stärker Menschen Bargeld nutzen, desto mehr Anreize haben Politik und Unternehmen, eine breite Akzeptanz und Versorgung sicherzustellen. Der Trend geht in Deutschland allerdings in die andere Richtung: Die Bargeldnutzung gehe kontinuierlich zurück, schreibt die Bundesbank in einer kürzlich veröffentlichten Studie. Zum ersten Mal wurde die Mehrheit der erfassten Zahlungen unbar durchgeführt.

Gleichzeitig ist der gesellschaftliche Wert der Münzen und Scheine vielen klar. So gaben 80 Prozent der Befragten an, dass es „für Deutschland“ wichtig sei, bar zahlen zu können. Ob die Politik diesem gesellschaftlichen Anspruch gerecht werden kann, zeigt sich wohl auch dann, wenn Kommission, Parlament und Rat im Trilog über die finale Version der EU-Bargeld-Verordnung verhandeln. Die Verhandlungen könnten schon im Juli starten, sofern es im Europaparlament keinen Einspruch über das Mandat des Währungssausschusses gibt.


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Alternative zu Visa, Paypal und Co.: EU-Abgeordnete stimmen für Digitalen Euro

23. Juni 2026 um 17:42

Das Europäische Parlament hat für den Digitalen Euro votiert. Im weiteren Aushandlungsverfahren zwischen Parlament, Rat und Kommission stehen dann Haltelimits, Gebühren und Offline-Zahlungen im Fokus. Eine Einführung des digitalen Zentralbankgeldes ist frühestens ab 2029 möglich.

Gerollte Scheine unter Blaulicht.
Der Digitale Euro soll auch offline funktionieren - so anonym wie Bargeld. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Immo Wegmann

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (Econ) im Europäischen Parlament hat heute für die Einführung des Digitalen Euro (D€) gestimmt und damit den Weg für das Trilog-Verfahren zwischen EU-Parlament, Rat und Kommission freigemacht.

Sollte der Digitale Euro als gesetzliches Zahlungsmittel eingestuft werden, müssen ihn die meisten Unternehmen und Händler im Euro-Währungsraum annehmen.

Die Mitgliedstaaten hatten sich bereits im Dezember 2025 auf eine Position geeinigt. Die Einigung hatte sich hingezogen. Grund waren strittige Fragen zwischen Abgeordneten der konservativen EVP-Fraktion auf der einen Seite und den Mitgliedern der sozialdemokratischen, liberalen und grünen Fraktionen auf der anderen.

EU-Parlament will mehr Datenschutz


Das Europäische Parlament will durch den Digitalen Euro Datenschutz und Privatsphäre bei digitalen Zahlungen verbessern.

Die Grundsätze „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“ würden integriert werden. Mit Technologien wie „Zero-Knowledge-Proofs“ können Transaktionen überprüft werden, ohne dass personenbezogene Daten offengelegt werden müssen. Diese würden nur in dem Umfang verarbeitet, der für das Funktionieren des Systems unbedingt erforderlich ist. Die EZB hätte keinen Zugriff auf personenbezogene Daten, heißt es in der Pressemitteilung des EU-Parlaments.

Offline-Funktion nur in physischer Nähe


Besonders datenschutzfreundlich soll die Offline-Funktionalität des Digitalen Euro werden. Transaktionen von Mobilgerät zu Mobilgerät sollen ohne aktive Internetverbindung möglich sein. Dabei soll auf Datenspeicherung verzichtet werden, was die gleiche Anonymität wie bei Bargeldzahlungen ermögliche.

Die Offline-Funktion läuft über das Herunterladen von „Tokens“ auf das Endgerät, die zur Bezahlung von Gerät-zu-Gerät versendet werden. Für die Offline-Transaktionen soll es Zahlungslimits geben können, um illegalen Aktivitäten wie Geldwäsche vorzubeugen.

Eine konkrete Grenze bei der physischen Distanz zwischen den Nutzungsgeräten ist nicht vorgesehen. Dadurch werden die maximalen Übertragungsgrenzen von Technologien wie Bluetooth, NFC oder WLAN vollständig nutzbar sein.

Gebühren sollen geringer als bei Privatanbietern ausfallen


Das EU-Parlament möchte zudem einen „no-worse-off“-Grundsatz, wonach Händler für den Digitalen Euro auf keinen Fall höhere Kosten tragen müssen als bei Kreditkarten oder andere vergleichbare Zahlungsmittel privater Anbieter.

Für die Festlegung der Zahlungsgebühren soll eine Übergangsfrist von mindestens fünf Jahren gelten: Innerhalb dieses Zeitraums sollen die Gebühren anhand der durchschnittlichen Kosten vergleichbarer Zahlungsmittel gedeckelt werden.

Gemeinsam mit der Verordnung zum Digitalen Euro beschloss der Ausschuss auch seine Position zur Bargeld-Verordnung. Damit will die EU die Rolle von Euro-Scheinen und Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel stärken. Zudem soll weiterhin verpflichtend gelten, dass Standorte mit sogenannten essenziellen Dienstleistungen Bargeld annehmen müssen, „selbst wenn dort nur noch Automaten stehen, sei es jetzt am Bahngleis oder im Supermarkt“, sagt der Europaabgeordnete Damian Boeselager (Volt) gegenüber netzpolitik.org.

EU-Kommission und EZB sollen Haltelimits festlegen


Ein Kernpunkt der bisherigen Verhandlungen war eine Begrenzung der maximalen Summe, die eine Person am D€ halten dürfe. Haltelimits sollen verhindern, dass die Nutzer:innen zu viel Bankguthaben in Digitale Euros umtauschen und den Banken damit die privaten Einlagen ausgehen. Die Bankenlobby befürchtet damit eine Verdrängung ihres Fiatgelds. Expert:innen und die Europäische Zentralbank (EZB) befürchten hingegen, dass zu geringe Haltelimits den Digitalen Euro weniger attraktiv machen.

Das EU-Parlament fordert, dass die EZB einen technischen Bericht mit einer empfohlenen Obergrenze erstellt. Die Kommission soll auf dieser Grundlage dann eine Obergrenze per delegiertem Rechtsakt festlegen. Das konkrete Haltelimit soll abschließend zwar von der EZB festgelegt werden, dieses Limit bewegt sich aber im Rahmen der Obergrenze, die von der Kommission vordefiniert wird.

Ihr Haltelimit sollen Nutzer:in auf mehrere Konten aufteilen können. Unternehmen oder Vereine hingegen sollen keine D€ halten dürfen. Entsprechende Geldtransfers an diese würden demnach auf ihre regulären Bankkonten überwiesen.

Trilog-Verhandlungen kommen


Laut des Fortschrittsberichts der EZB soll es erste Pilot-Ausgaben des Digitalen Euro ab Mitte 2027 geben. Eine öffentliche Ausgabe des Digitalen Euro zum 1. Januar 2029 sei demnach noch möglich, „wenn wir es schaffen, uns bis Ende 2026 mit den Mitgliedsstaaten noch zu einigen im Trilog”, so Boeselager.

Der Digitale Euro würde in der Folge auch die Abhängigkeit der Eurozone von US-amerikanischen Kreditkartenanbietern reduzieren. Politisch motivierte Sanktionen gegen Einzelpersonen – wie zuletzt bei einem Richter des Internationalen Strafgerichtshofs – könnten damit eingeschränkt werden.


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Digitales Bezahlen: „Die Leute haben sehr gute Gründe, Bargeld zu nutzen“

08. Mai 2026 um 09:19

Digitale Zahlungen sind auch eine soziale Frage. Die Soziologin Barbara Brandl hat untersucht, wie digitale Zahlungen Ungleichheit verstärken. Im Interview erklärt sie, wie dabei von unten nach oben umverteilt wird und was uns Beispiele aus anderen Ländern für den Digitalen Euro lehren.

Geldscheine und Kreditkarten liegen auf einem Tisch
Digitales Zahlen kann Ungleichheit verstärken. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Vardan Papikyan

Ob an der Eisdiele oder an der Kinokasse – immer weniger Menschen zahlen mit Bargeld. Viele zücken eine Plastikkarte oder gleich ihr Smartphone. Den Kostenanteil für den gemeinsamen Ausflug PayPal-en einem die Freund:innen sowieso lieber direkt auf der Rückfahrt.

Digitale Bezahlsysteme sind nicht nur längst Teil unseres Alltags, sondern auch Gegenstand politischer Debatten. Diese drehen sich – sofern sie den Dunstkreis technokratischer Diskurse verlassen – meist um Datenschutz oder Digitale Souveränität. Doch hinter den Apps und Karten versteckt sich auch eine soziale Frage.

Barbara Brandl ist Professorin für Soziologie an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main, mit Schwerpunkt auf Wirtschafts- und Organisationssoziologie. Zudem ist sie Sprecherin des Forschungsprojektes „Die normativen Dimensionen des Digitalen Euro“. Wir haben mit ihr über soziale Ungleichheit, digitalisierte Zahlungen und Lektionen für den Digitalen Euro gesprochen.

netzpolitik.org: Frau Brandl, Sie sind Soziologin. Warum beschäftigen Sie sich mit PayPal und Kreditkarten?

Barbara Brandl: Ich beschäftige mich immer mit dem Zwischenfeld von Technologieentwicklung und Gesellschaft und bin eigentlich über das Thema Blockchain zum Thema Zahlungen gekommen. Ich habe aber festgestellt, dass Blockchain für den Alltag der meisten Menschen keine allzu große Bedeutung hat. Was hingegen eine große Bedeutung hat, sind alle Systeme, über die wir digital bezahlen.

Wir alle müssen zahlen: Um zu überleben, weil wir eben nicht alles selber herstellen und mit Nachbarn tauschen, sondern weil der absolut größte Teil über formale Märkte funktioniert. In meiner For­schung habe ich dann festgestellt, dass digitale Zahlungen und soziale Ungleichheit sehr stark mit­einander zusammenhängen. Und das ist natürlich das Kernthema der Soziologie.

Die drei Wellen der Zahlungsdigitalisierung

netzpolitik.org: Was sind überhaupt digitale Bezahlsysteme? Nur PayPal und GooglePay?

Barbara Brandl: „Digitale Bezahlsysteme“ umfasst erst einmal alles, was nicht Bargeld ist. Insgesamt gab es drei Wellen der Digitalisierung von Zahlungen im Globalen Norden. Die erste Welle der digitalen Zahlungen begann etwa 1950 mit den Kreditkarten in den USA. Das war lange auch das einzige vorhandene System. Die zweite Welle digitaler Zahlungen begann in den 1990er-Jahren umfasst alles, was Internet-basiert ist, auch PayPal war da ganz wichtig. Die dritte Welle sind für mich App-basierte-Lösungen, die sich mit der Nutzung von Smartphones in den 2010er-Jahren ausbreiteten. Beispiele dafür sind etwa Apple oder GooglePay aber auch „Buy Now, Pay Later“-Angebote wie Klarna.

netzpolitik.org: Das gilt aber nur für den Globalen Norden, wie ist das im Globalen Süden?

Barbara Brandl: Dort haben sich eigene Systeme digitaler Zahlungen herausgebildet, deren Entwicklungen sich mit denen im Globalen Norden überschneiden. Das erste und vielleicht spannendste ist das sogenannte „Mobile Money“. Der Hintergrund war, dass in Subsahara-Afrika der Großteil der Menschen überhaupt keinen Zugang zu Bankkonten hatte. Und auch Bankfilialen waren in den Flächen quasi nicht vorhan­den. Das war sehr ungünstig, denn viele Menschen waren darauf angewiesen, regelmäßig Geld zu versenden, zum Bei­spiel, weil jemand in der Stadt gearbeitet hat, aber die eigene Familie auf dem Land versorgen wollte. Oder weil die eigenen Kinder im Internat waren und Bücher brauchten.

Barbara Brandl steht in einem Flur
Barbara Brandl forscht zu sozialen Ungleichheiten bei digitalen Bezahlsystemen.

In den 90er Jahren kam dann der Mobilfunk auf und das ist die Revolution. In ihrer Verzweif­lung erfanden die Menschen Geld neu und verschicken über SMS die Codes, die auf den PrePaid-Karten aufgedruckt waren. Die haben das also nicht mehr nur als Mobilfunkguthaben benutzt, sondern als Geld. Und dann gab es relativ schnell Leute, die das informell gewechselt haben, Mobilfunkguthaben in Bargeld und umgekehrt. Diese Dienste wurden dann rasch kommerzialisiert von den Mobilfunkanbietern und das war die erste Form einer digitalen Währung.

netzpolitik.org: Was sind die anderen Systeme digitaler Zahlungen im Globalen Süden?

Barbara Brandl: Einerseits Super-Apps wie Alipay oder Tencent, die in China entstehen und sich dann in Ostasien sowie teilwiese auch in Lateinamerika ausbreiten. Und anderseits Echtzeitzahlungssysteme wie das brasilianische PIX, die von Zentralbanken bereitgestellt werden und insbesondere in Lateinamerika populär sind, aber jüngst auch in Ländern wie Indien oder Israel eingerichtet wurden.

„Technologie ist nicht neutral“

netzpolitik.org: Sie forschen dazu, inwiefern digitale Bezahlmöglichkeiten soziale Ungleichheit verändern – was haben Sie herausgefunden?

Barbara Brandl: Technologie ist nicht neutral, auch nicht die Systeme digitaler Zahlung. Sie wurden von be­stimmten Schichten mit bestimmen Ideen eingerichtet. Am krassesten sieht man das bei den Kredit­karten in den Vereinigten Staaten. Die wurden eingerichtet, damit die Mittelschichten schnellen Zu­gang zu Krediten bekommen und einfach bezahlen können. Das waren vor allem die weißen Mittelschichten und die profitieren bis heute am stärksten von den Kreditkarten.

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Es gibt verschiedene Dimensionen sozialer Ungleichheit. Eine davon ist Zugang. Weiße haben sehr viel häufiger Kredit­karten als Schwarze oder Hispanics. Die Mittelschicht hat viel häufiger Kreditkarten als die Unter­schicht. Man kann hier schon von Ausschluss sprechen. Das war bis in die 1990er-Jahre noch bruta­ler, dort haben Menschen gar keine Kreditkarte bekommen, wenn sie in bestimmten Vierteln ge­wohnt haben. Seither wurde der Zugang extrem ausgeweitet, man spricht auch von einer Demokratisierung der Kreditvergabe. Trotz allem haben Hispanics und Schwarze bis heute bei gleichen Einkommensverhältnissen seltener Kreditkarten als weiße US-Bürger.

Hinzu kommt die zweite Dimension: die systematische Benachteiligung in der Nutzung. Das funktioniert zum Beispiel durch massive Kreditkartenzinsen auf „Bad Credit“, also wenn sie mit ei­ner schlechten Bonität einen Kredit aufnehmen. Der Zins kann schon mal 30 Prozent betragen. Alle Schichten haben Kreditkartenschulden. Aber Menschen aus mittleren und oberen Schichten können diese Schulden mit einem guten Gehalt relativ schnell zurückzahlen. Aber die einkommensärmsten zehn Prozent der Bevölkerung müssen, sofern sie Kreditkartenschulden haben, durchschnittlich 80 Prozent ihres Einkommens für die Tilgung dieser Schulden aufwenden.

netzpolitik.org: Wie werden ärmere Menschen noch systematisch benachteiligt?

Barbara Brandl: Ein weiterer Faktor bei der Umverteilung von arm zu reich sind sogenannte „Loyality“- beziehungsweise Cashback-Programme. Das funktioniert so: Immer wenn sie mit ihrer Kreditkarte im Supermarkt zahlen, kriegen sie Punkte. Die reichen sie am Ende des Jahres ein und kriegen Geld zurück. Allerdings ist die Kre­ditkarte das teuerste Zahlungsmittel für die Händler:innen. Die schlagen das wiederum bei den Preisen drauf. In der untersten Schicht – in den USA – haben nur 30 Prozent der Menschen eine Kreditkarte. Die zahlen aber trotzdem natürlich alle die höheren Preise und subventionieren damit die höheren Preise für Güter sowie die Prämien quer, die den höheren Schichten ausgezahlt werden.

Ökonomen der US-amerikanischen Zentralbank haben ausgerechnet, dass alleine dieser Mechanismus über zwölf Milliarden Euro im Jahr umverteilt, von schlechter Bonität zu guter Bonität, also in der Regel von Menschen mit geringer Bildung zu Menschen mit höherer Bildung. Höhere Schichten profitieren von Kreditkarten und niedrigere Schichten tragen die Kosten.

„Der größte Teil der Gewinne kommt von Überziehungszinsen“

netzpolitik.org: Wie meinen Sie das?

Barbara Brandl: Der größte Teil der Gewinne von Kreditkartenfirmen – und generell innerhalb dieses Sektors – kommt durch Überziehungszinsen. Transaktionsgebühren, die bei jeder Zahlung anfallen, sind zwar die älteste Einnahmequelle, bringen aber nicht so viel Gewinn ein. Die modernste Einnahmequelle ist der Ver­kauf von Daten. Das machen etwa die Super-Apps in Asien. Aber auch Buy-Now-Pay-Later-Anbieter im Globalen Norden, wie PayPal, Klarna und AfterPay, verkaufen Daten für Werbezwecke. Dennoch sind die Zinsen auf Konsumkreditschulden immer noch die finanzstärkste Ein­nahmequelle.

netzpolitik.org: Am Ende nehmen die Menschen einen Kredit ja freiwillig auf. Sind sie dann nicht auch ein Stück weit selbst verantwortlich, wenn sie sich überschulden?

Barbara Brandl: Das ist genau der Punkt, wie das in unserer Gesellschaft moralisch funktioniert und warum hier nicht mehr reguliert wird. Eine sehr bekannte Kollegin von mir, Greta Krippner, argumentiert dazu wie folgt: Wir haben in der Gesellschaft immer asymmetrische Beziehungen. Eine ganz klassische asymmetrische Beziehung ist die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und die regu­lieren wir sehr stark und es gibt starke Schutzmechanismen für Arbeitnehmer, wie etwa Kündi­gungsschutz für Schwangere.

Diese Schutzmechanismen fehlen in der Beziehung Kreditnehmer versus Kreditgeber, obwohl diese Beziehung ebenfalls hoch-asymmetrisch ist. Und diese Schutzlosigkeit ist bei Konsumkrediten am stärksten.

Aber es gibt noch eine weitere Ebene und da sehe ich eine Parallele zur Debatte um die Regulierung von Social-Media-Plattformen.

Geschäftspraktiken, die menschliche Schwächen ausnutzen

netzpolitik.org: Worin besteht diese Parallele?

Barbara Brandl: Es geht um Geschäftspraktiken, die systematisch menschliche Schwächen ausnutzen. Dazu gibt es ein ganzes Forschungsfeld, die sogenannten Behavioral Economics. Daraus wissen wir: Unser Ge­hirn funktioniert auf eine bestimmte Art und Weise und bestimmte Dinge können wir nicht gut ver­arbeiten, zum Beispiel Kosten und Nutzen von Kreditkarten.

Es gibt eine ganze Reihe von Studien, die sagen: Wir unterschätzen systematisch, wie viel uns Kreditkarten kos­ten und überschätzen den Nutzen. Wir kommen darauf, wenn wir länger nachdenken, aber so auf die Schnelle passieren syste­matische Fehleinschätzungen. Und diese systematischen Verzerrungen werden eben ausgenutzt. Dann ist es nun mal zynisch, immer zu schreien, dass wir mehr Finanzbildung und den mündigen Konsumenten bräuchten. Ebenso wie in der Plattform-Debatte derzeit oft nach Medienbildung gerufen und gefordert wird, die Eltern sollten sich jetzt mal bitte besser um ihre Kinder kümmern.

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netzpolitik.org: Wir haben bisher viel über Kredite gesprochen, aber haben das Interview eigentlich bei digitalen Zahlungen angefangen. Das sind ja erst mal zwei verschiedene Dinge. Für Sie gehört aber beides zusammen, korrekt?

Barbara Brandl: Richtig, das ist ein zentraler Befund meiner Forschung. Ich habe mir fünf Systeme ange­schaut, wie digitale Zahlungen abgewickelt werden. Was mich erschreckt hat: Je mehr digitale Zah­lungen getätigt werden, desto stärker spielen Konsumkredite eine Rolle.

Das krasseste Beispiel ist vielleicht das Zahlungssystem PIX in Brasilien. PIX wird von der brasilianischen Zentralbank zur Ver­fügung gestellt und man sieht, für ein Prozent mehr PIX-Nutzer:innen erhöht sich die Menge der Kon­sumkredite um 0,8 Prozent. Das war das Ergebnis einer multivariaten Analyse. Das heißt, je mehr Leute, und das wissen wir auch aus anderen Studien, digital bezahlen, desto mehr geben sie aus und deswegen verschulden sie sich auch schneller.

Die Mechanismen dahinter sind ausführlich von den Verhaltensökonom:innen beschrieben worden. Ein Beispiel für diese Mechanismen ist: Sie gehen beispielsweise in die Stadt und wol­len sich einen Mantel kaufen. Dann nehmen Sie, je nachdem wie Ihr Budget ist, 100 oder 200 Euro mit und vielleicht noch 20 Euro extra. Wenn das ausgegeben ist, können Sie nicht mehr kau­fen. Wenn Sie aber digital bezahlen, haben Sie ihr ganzes Geld ja immer dabei. Dann können Sie sich auch einen Mantel kaufen, der doppelt so teuer ist wie ihr Budget – oder noch einen Gürtel ex­tra.

„Gut für die Finanzindustrie, aber nicht für uns“

netzpolitik.org: Wo sind da die Parallelen zum digitalen Euro?

Barbara Brandl: Die brasilianischen Banken setzen auf die PIX-Bezahlfunktion ihre eigenen Kreditprodukte drauf und nennen es dann PIX Parcellado, also Ratenzahlung. Das heißt, sie bezahlen es mit PIX und PIX wird immer über die App der Bank benutzt und dann bietet Ihnen die Bank in der App so­fort einen Kredit an, sofort eine Ratenzahlung an. Und da liegt die Parallele zum digitalen Euro.

Weil der viel Gegenwind aus der Finanzlobby bekommt, wirbt nun die Europäische Zentralbank mit dem Argument, dass die Banken ihre eigenen Finanzdienstleistungen auf den digitalen Euro draufbauen können. Und aus der brasilianischen Erfahrung würde ich sagen, das können wir eigentlich gar nicht wollen. Die EZB versucht, die Finanzindustrie mit dem Argument „Das ist doch gut für euch“ zu überzeugen. Ich würde sagen, das stimmt: Es ist auch für die Fi­nanzindustrie gut, aber nicht für uns.

netzpolitik.org: Wie muss ein digitaler Euro aus Ihrer Sicht ausgestaltet sein, dass er mög­lichst sozial gerecht wird?

Barbara Brandl: Die Verknüpfung zu anderen Dienstleistungen, insbesondere der Aufnahme von Konsum­krediten, muss maximal weit weg davon sein. Das hat in Kenia nicht gut geklappt, aber in anderen Mo­bile-Money-Systemen in Subsahara-Afrika hat es besser funktioniert, dass man damit nur bezahlen kann.

Natürlich ist auch der Zugang ein Thema. In der Europäischen Union haben 96 Prozent der Menschen ein Konto. Und neben dem Basiskonto gibt es auch im Entwurf der Kommission zum Digitalen Euro schon Vorschläge, um Menschen ohne Konto zu integrieren. Das viel größere Problem ist hier ein anderes, nämlich dass ein Sechstel der Menschen zwar Konten hat, aber nicht in der Lage ist, Online-Banking zu nutzen. Leider wird das in der Diskussion oft so dargestellt, als seien die einfach ein bisschen altmodisch.

Ich würde mittlerweile aber sagen: Die nutzen zurecht Bar­geld. Erstens behandeln die Banken Menschen aus einkommensschwächeren Schichten systema­tisch schlechter, das sehen wir überall auf der Welt. Deswegen ist das Misstrauen gegenüber Banken durchaus gerechtfertigt. Zweitens hat das natürlich auch was mit den Lebensumständen zu tun. Sie und ich sitzen den ganzen Tag am PC, da können wir das Online-Banking auch noch ne­benbei machen. Wer auf dem Bau arbeitet, für den ist das ein sehr viel größerer Aufwand, sich da am Feierabend für das Online-Banking noch einmal hinzusetzen. Und dann ist es für Menschen mit geringem Einkommen viel einfacher, die eigenen Ausgaben mit Bargeld zu kalkulieren.

Ich würde trotzdem sagen, es gibt letztlich wahrscheinlich keine Alternative zum Digitalen Euro. Das ist immer noch die beste Lö­sung, die es gibt, wenn wir weiterhin digital bezahlen wollen und dabei nicht auf ein US-amerikanisches Oligopol von Kreditkartenfirmen angewiesen sein wollen, das den Großteil seiner Gewinne mit Überziehungszinsen und dem Verkauf von Daten macht.

netzpolitik.org: Also Ja zum Digitalen Euro, aber Bargeld auf jeden Fall erhalten?

Barbara Brandl: Das Bargeld erhalten will ja auch die EZB, nach eigener Aussage. Mein Appell ist sehr viel stärker, den Hang zum Bargeld nicht abzutun als irgendeine Schrulligkeit oder eine Verschrobenheit: Die Leute haben wirklich sehr gute Gründe, Bargeld zu nutzen.


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EU ringt um Einigung: Das sind die strittigen Fragen beim Digitalen Euro

30. April 2026 um 09:50

Das Europäische Parlament sucht eine gemeinsame Position zum Digitalen Euro. Ein besonders umstrittener Vorschlag ist nun erst einmal vom Tisch, Themen wie Datenschutz und sogenannte Haltelimits aber noch offen. Viel Zeit für eine Einigung bleibt nicht mehr.

Ein erleuchtetes Euro-Zeichen vor einem Hochhaus in der Dämmerung.
Schon in drei Jahren will die Europäische Zentralbank den Digitalen Euro ausgeben. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Masood Aslami

Dass einer Person der Zugang zu Visa, Mastercard, Paypal und Co. abgestellt werden kann und wie schwer der Alltag dadurch wird, haben in letzter Zeit mehrere Fälle gezeigt. Auch deshalb will sich die Europäische Union beim Bezahlen unabhängiger von US-Anbietern machen. Schon vor drei Jahren stellte die EU-Kommission den Gesetzentwurf für den Digitalen Euro (D€) vor, seitdem wird er verhandelt.

Die Mitgliedstaaten einigten sich im Dezember auf ihre Position und auch im Parlament scheint es einen Durchbruch gegeben zu haben. Dort waren die Verhandlungen zeitweise ins Stocken geraten. Wie Euronews berichtete und aus Verhandlungskreisen gegenüber netzpolitik.org bestätigt wurde, haben sich die zuständigen Abgeordneten darauf geeinigt, dass man mit dem Digitalen Euro sowohl online als auch offline bezahlen können soll. Dem war ein monatelanger Streit vorausgegangen.

Bankenlobby hat erst einmal das Nachsehen


Der für das Thema zuständige Berichterstatter im EU-Parlament, Fernando Navarrete von der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP), hatte zunächst einen sogenannten Konditionalitätsmechanismus vorgeschlagen. Demnach hätte die Europäische Zentralbank (EZB) nur dann einen Online‑D€ launchen dürfen, wenn es bis zum Start kein privatwirtschaftliches pan-europäisches Bezahlsystem gegeben hätte.

Navarrete bekam dafür vor allem Lob von der Bankenlobby. Sie befürchtet, durch den D€ Einlagen zu verlieren und Profite bei den Zahlungen einzubüßen und treibt deswegen Wero als Alternative zu bestehenden Zahlungsmitteln voran. Schon in der vorherigen Legislaturperiode wurde der EVP vorgeworfen, den Digitalen Euro im Sinne der Banken zu verschleppen. Und auch ein Bericht der Organisation Finanzwende zeigte jüngst auf, wie die Banken erfolgreich gegen den Digitalen Euro lobbyieren.

Die EZB, die EU-Kommission und die Fraktionen von links (The Left) über sozialdemokratisch (S&D) bis liberal (Renew) hatten sich hingegen für einen D€ ausgesprochen, der sowohl on- als auch offline funktioniert. Auch der bei der EU-Kommission für den D€ zuständige Ulrich Clemens sagte vor kurzem bei einer Veranstaltung, es müsse “von Anfang an” eine Online- und Offline-Variante geben. Das sei eine grundlegende Voraussetzung, damit der Digitale Euro erfolgreich sein wird.

Aus der Wissenschaft erhielten die EVP-Pläne ebenfalls spürbaren Gegenwind: “Ein starker Digitaler Euro erfordert sowohl Online- als auch Offline-Funktionalität”, schrieb das Leibniz-Institut für Finanzforschung (SAFE). Kompromisse, die ausschließlich auf Online- oder ausschließlich auf Offline-Nutzung setzen, würden den strategischen Wert des Projekts schmälern. Im Januar warnten gleich 70 Ökonom:innen vor einer Aushöhlung des Vorhabens.

Welche dieser kritischen Stimmen den Berichterstatter Navarrete letztlich davon überzeugte, die Konditionalität fallen zu lassen, ist offen.

Kommt die schrittweise Einführung des Digitalen Euro?


Dennoch ist im Parlament noch keine Einigung in Sicht. Im Gegenteil: Die Verhandlungen sind in vollem Gange. Die zentrale Abstimmung im Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) war eigentlich für den 5. Mai geplant gewesen. Doch weil es noch zu viel zu besprechen gibt und die Visionen bislang zu unterschiedlich sind, wurde die Abstimmung auf den 23. Juni verschoben. Brüsseler Beobachter:innen zeigen sich davon wenig überrascht.

So steht derzeit die Frage im Raum, ob der Digitale Euro stufenweise eingeführt werden könnte. Dabei geht es nicht nur um Online- oder Offline-Funktionalität, sondern auch um die Frage, ob man schon zum Start sowohl physisch im Handel als auch beim Online-Shopping bezahlen kann und ob Nutzer:innen ihren Freund:innen und Bekannten auch privat Digitale Euros schicken können.

Die Banken begrüßen diesen Ansatz, auch weil er ihnen mehr Zeit geben würde, die eigene IT-Infrastruktur für den Digitalen Euro umzubauen. “Bei der schrittweisen Einführung geht es nicht um eine Verwässerung, sondern um die Nachfrage des Marktes und eine erfolgreiche Einführung”, sagte etwa Katharina Paust-Bokrezion von der Deutschen Bank bei einer Podiumsdiskussion im vergangenen März.

Aus Sicht von Befürworter:innen des Digitalen Euros könnte eine stufenweise Einführung auch Verzögerungen bei dessen Einführung verhindern. Sollte die Offline-Variante länger brauchen, könnte so schon einmal mit der Online-Variante gestartet werden, statt dass sich beide verspäten.

Datenschutz auch für kleinere Zahlungen


Für Diskussionen werden voraussichtlich auch noch weitere wichtige Vorschriften für die Digitale Währung sorgen, die etwa Datenschutz und Privatsphäre betreffen. Diese Themen wurden in den Verhandlungen noch nicht im Detail besprochen.

Der Linken-Abgeordnete Martin Schirdewan setzt sich für ein höheres Datenschutzniveau beim Online‑D€ ein. Gegenüber netzpolitik.org erklärte er: “Wir brauchen einen Privatsphäre-Schwellenwert bei kleineren Zahlungen, der ähnlich wie Bargeld die höchstmögliche Anonymität gewährleistet.” Ähnlich lautende Änderungsanträge finden sich quer durch das politische Spektrum. Markus Ferber von der bayerischen CSU etwa schlägt einen Schwellenwert von 100 Euro pro Transaktion vor.

Der Schattenberichterstatter für die Grünen-Fraktion, Damian Boeselager (Volt), schlägt darüber hinaus vor, dass für den D€ das Prinzip “privacy by design and default” (Datenschutz als Standard) gelten soll. Kryptografische Verfahren und „neueste Technologien“ sollen demnach ermöglichen, dass Daten minimiert und nicht verknüpft werden. Dass sich Menschen gegenüber Zahlungsdienstleistern mit biometrischen Daten identifizieren müssen, will Boeselagers Fraktion ebenso wie die fraktionslose Abgeordnete Sibylle Berg (Die PARTEI) verbieten.

Verschiedene Ansichten gibt es hingegen beim „zentralen Zugangspunkt“ (single-access-point). Mit seiner Hilfe sollen einerseits die Haltelimits durchgesetzt, andererseits aber auch der Wechsel zwischen verschiedenen Zahlungsdienstleister ermöglicht werden. Während die meisten Fraktionen auf diesen Vorschlag der Kommission setzen, plädiert etwa Berg für eine dezentrale Speicherung, wie sie auch der Europäische Datenschutzausschuss vorschlägt.

Wie viel Digitale Euro dürfen wir halten?


Die Haltelimits legen fest, wie viele Digitale Euros jede:r Nutzer:in halten darf. Das soll vor allem verhindern, dass die Europäer:innen zu viel Bankguthaben in Digitale Euros umtauschen und den Banken damit die privaten Einlagen ausgehen. Umgekehrt verringert ein zu niedriges Haltelimit möglicherweise die Attraktivität des Digitalen Euros.

Selbst die EVP ist sich hier nicht einig. Eine Mehrheit um Berichterstatter Navarrete, zu der auch Markus Ferber (CSU) gehört, sorgt sich vor allem um die Finanzstabilität und will dies zum zentralen Maßstab bei der Bestimmung der Limits machen. Andere EVP-Abgeordnete stimmen eher mit Sozialdemokrat:innen, Grünen und Linken überein und wollen, dass Haltelimits nicht zu niedrig angesetzt werden.

Bisher wurden Haltelimits zwischen 500 und 3000 D€ pro Person diskutiert. Von den Abgeordneten haben nur die wenigsten konkrete Zahlen vorgeschlagen. Stärker diskutiert wird hingegen, wer die verschiedenen Haltelimits setzen darf. Teile der EVP sowie die liberale Renew-Fraktion wollen, dass die Kommission die Haltelimits bestimmt. Sozialdemokrat:innen, Grüne und Linke sowie einzelne EVP-Abgeordnete sehen hier die EZB in der Verantwortung.

Die Mitgliedstaaten haben sich bereits darauf geeinigt, selbst eine Obergrenze für die Obergrenze setzen zu wollen. Die EZB dürfte das jeweilige Haltelimit somit nur unterhalb dieser Obergrenze festlegen. Die Mitgliedstaaten brachten auch eine Obergrenze von null Euro für Unternehmen ins Spiel. Dank einer automatischen Umwandlung und der Verknüpfung mit einem herkömmlichen Bankkonto könnten Unternehmen dann zwar trotzdem in D€ Geschäfte abwickeln, selbst jedoch keine Digitalen Euros halten.

Europäische Zentralbank scharrt mit den Hufen


Bis wann all diese Fragen geklärt sind? Markus Ferber von der CSU sagt: „Unser Ziel bleibt unverändert, die Verhandlungsposition des Europäischen Parlaments noch vor der Sommerpause zu fixieren.“

Dass sich das Parlament bis dahin auf den Digitalen Euro einigt, ist wichtig für den Zeitplan. Die Europäische Zentralbank, die das Projekt maßgeblich vorantreibt, scharrt schon mit den Hufen. Im Jahr 2029 möchte sie den Digitalen Euro unter die Menschen bringen. Und schon im nächsten Jahr sollen die eigenen Mitarbeitenden in einem gemeinsamen Pilotprojekt mit anderen europäischen Zentralbanken den D€ testen.

Für die Vorbereitungen braucht die EZB Klarheit darüber, was die europäischen Gesetzgeber für den D€ vorschreiben. Die Zentralbank bestätigt auf netzpolitik.org-Anfrage, dass der Zeitplan des Projekts an den Gesetzgebungsprozess gebunden ist. Bisher rechneten die EZB und die Bundesbank damit, den Zeitplan einhalten zu können, wenn das Gesetz bis 2026 verabschiedet ist.

Ob das aktuell noch gilt, lässt die EZB auf Anfrage offen. Fest stehe hingegen, dass das Pilotprojekt 2027 anlaufen wird, “auch wenn das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2026 noch nicht abgeschlossen sein sollte”, schreibt eine Sprecherin. Und sie fügt hinzu, dass die EZB die Vorbereitungen eines “potenziellen” Digitalen Euros weiter vorantreiben werde, auch wenn der EZB-Rat erst dann eine Entscheidung über dessen Ausgabe treffen werde, wenn die Regulierung der EU verabschiedet wurde.

Trilog unter Zeitdruck


Damit es dazu kommt, müssen sich nicht nur die Abgeordneten unter sich einig werden, sondern auch mit den Mitgliedsstaaten. Solche Trilog-Verhandlungen könnten in der ersten Juli-Hälfte starten, bevor in Brüssel die Sommerpause beginnt. Die Verhandlungen können sich dann ohne weiteres über mehrere Monate hinziehen; bei der KI-Verordnung lagen zwischen Parlamentsposition und endgültiger Annahme rund neun Monate.

Immerhin einigten sich EU-Parlament, Kommission und Rat vergangene Woche noch einmal offiziell darauf, den Digitalen Euro mit höherer Priorität zu behandeln und den Gesetzesprozess noch in diesem Jahr abzuschließen. Wie lange die Verhandlungen aber am Ende tatsächlich dauern werden, hängt maßgeblich davon ab, was das Parlament demnächst beschließt und wie sehr sich seine Position von der des Rates unterscheidet. Sollten die Position weit auseinanderliegen, werde es überaus schwierig, die gesetzte Frist bis zum Jahresende noch einzuhalten, heißt es in Brüssel.


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