🔒
Es gibt neue verfügbare Artikel. Klicken Sie, um die Seite zu aktualisieren.
Ältere BeiträgeHaupt-Feeds

Auch ohne Gesetz: Weiterhin massenhaft Hinweise auf Kindesmissbrauch

25. Juni 2026 um 16:05

Das BKA erhält weiterhin über 10.000 Hinweise auf Kindesmissbrauch pro Monat. Das Auslaufen des EU-Gesetzes zur freiwilligen Chatkontrolle hat daran nichts geändert. Die Parlamentspräsidentin will die freiwillige Chatkontrolle trotzdem wiederbringen – in einem beispiellosen Verfahren.

Drei Personen halten ein Papier in die Kamera
Missbrauchsbeauftragte, Innenminister und BKA-Präsident präsentieren das Bundeslagebild "Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen". (Archivbild) – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Bernd Elmenthaler

Das Bundeskriminalamt erhält weiterhin jeden Tag mehr als 500 Hinweise auf Kindesmissbrauch im Internet aus den USA. Ungefähr die Hälfte davon ist nicht strafrechtlich relevant.

Im April ist eine vorübergehende Ausnahme ausgelaufen, die Internet-Diensten eine freiwillige Chatkontrolle erlaubt hat. Entgegen mancher Befürchtungen sind die Meldungen der US-Organisation „Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder“ (NCMEC) danach nicht eingebrochen.

Die EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation verbietet das Überwachen von Nachrichten ohne Einwilligung der betroffenen Nutzer. Ab 2021 hat eine vorübergehende Ausnahme Anbietern erlaubt, die Inhalte ihrer Nutzer freiwillig zu scannen.

Die Ausnahme galt ursprünglich für drei Jahre. Vor zwei Jahren wurde sie nochmal verlängert. Im März stimmte das EU-Parlament gegen eine weitere Verlängerung. Damit lief die freiwillige Chatkontrolle am 3. April aus.

Drastischer Rückgang befürchtet



Das BKA warnte vor dem Ende der freiwilligen Chatkontrolle. Die Polizeibehörde warnte vor einem „drastischen Rückgang entsprechender Hinweise an die Strafverfolgungsbehörden“.

Auch die Innenminister von der Länder warnen. Letzte Woche schrieben sie auf ihrer Konferenz: „Ohne die Möglichkeit zur legalen und proaktiven Prüfung entsprechender Inhalte droht ein massiver Einbruch bei der Aufdeckung solcher Straftaten. Hiermit droht ein erheblicher Ermittlungs- und Schutzverlust.“

Vor zwei Wochen hat das BKA im Bundestag zugegeben, dass diese Sorge unberechtigt war. Jetzt haben wir diese Aussage auch offiziell und öffentlich.

Sorge unberechtigt



Die Linken-Abgeordnete Donata Vogtschmidt hat die Bundesregierung gefragt, wie viele Meldungen das BKA pro Monat erhalten hat, vor und nach dem Auslaufen der Ausnahme-Regel. Wir veröffentlichen die Antwort in Volltext. Hier als Diagramm:



Wir haben das BKA nochmal direkt gefragt. Dabei haben wir leicht andere Zahlen erhalten. Auch diese Antwort veröffentlichen wir in Volltext. Hier ebenfalls als Diagramm:



Die Zahlen zeigen, dass die US-Organisation NCMEC weiterhin jeden Monat zehntausende Hinweise von Internet-Diensten erhält und an das BKA weiterleitet.

Die Zahlen sind zwar leicht zurückgegangen. Aber auch bisher unterliegen die Zahlen „regelmäßig größeren Schwankungen“, so das BKA. „Ein konkreter Zusammenhang mit dem Wegfall der Interims-Verordnung kann bisher nicht festgestellt werden.“

Kein konkreter Zusammenhang



Das vorübergehende Ausnahme-Gesetz ist zwar ausgelaufen. Aber einige Big-Tech-Unternehmen scannen trotzdem weiter. Das hatten Google, Meta, Microsoft und Snap auch öffentlich angekündigt. Sie stützen sich einfach auf andere Rechtsgrundlagen wie die EU-Verordnung über digitale Dienste oder ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Darüber hinaus erhält das BKA entsprechende Hinweise nicht nur von NCMEC, sondern auch aus anderen Quellen, zum Beispiel von Beschwerdestellen im INHOPE-Netzwerk oder aus eigenen Ermittlungen.

Die Praxis zeigt also: Ein EU-Gesetz für eine freiwillige Chatkontrolle ist nicht notwendig – entgegen aller Behauptungen.

Die Abgeordnete Donata Vogtschmidt kommentiert: „Die nach wie vor zahlreich eingehenden Meldungen beim BKA widerlegen den befürchteten Blindflug nach Auslaufen der freiwilligen Chatkontrolle, den die Bundesregierung stets zur Rechtfertigung anführte, wenn sie Chatkontrollen forderte.“

Die Hälfte Falschmeldungen



Darüber hinaus zeigen die Zahlen erneut, dass NCMEC bei weitem nicht nur strafbare Inhalte an die Polizei meldet. Nur etwas mehr als die Hälfte der Meldungen ist auch „strafrechtlich relevant“. NCMEC meldet jeden Tag hunderte Inhalte an das BKA, die gar nicht illegal sind.

Die Abgeordnete Donata Vogtschmidt kommentiert: „Dass fast die Hälfte davon Falschmeldungen sind, die empfindliche Eingriffe in die intime Privatsphäre ausgerechnet von Minderjährigen darstellen, lässt mich außerdem stark an der derzeitige Meldepraxis zweifeln.“

Das BKA verschickt auch selbst Falschmeldungen über angebliche Kinderpornografie.

Präsidentin gegen Parlament



Einige Politiker wollen das ungültige und unnötige EU-Gesetz zur freiwilligen Chatkontrolle trotzdem nochmal verlängern. Vor drei Monaten hat das EU-Parlament gegen eine Verlängerung gestimmt.

Die EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola will das Gesetz trotzdem beschließen. Die maltesische Christdemokratin sagte den EU-Staaten letzte Woche, dass sie eine zweite Lesung des Gesetzes will.

Die Ratspräsidentschaft hat die EU-Staaten am Montag gefragt, ob sie das Gesetzgebungsverfahren „mit dem Standpunkt des Rates in erster Lesung“ fortsetzen wollen. Das geht aus einem Dokument der Ratspräsidentschaft hervor, das wir veröffentlichen. Zypern sagt selbst, dieses Verfahren „wäre beispiellos“.

Politische Sackgasse



Viele EU-Abgeordnete lehnen dieses Verfahren ab. Die Schattenberichterstatterin der Grünen Markéta Gregorová zeigt sich „äußerst überrascht“ über den Vorschlag. Dieses Vorgehen sei „inakzeptabel und untergräbt die Position des EU-Parlaments“.

Die liberale Schattenberichterstatterin Hilde Vautmans bezeichnet den Vorschlag als „politische Sackgasse“. Das Parlament hat das Gesetz „zweimal abgelehnt, und daran wird sich nichts ändern“.

Morgen treffen sich die Ständigen Vertreter der EU-Staaten. Dort diskutieren sie den Vorschlag der Parlaments-Präsidentin.

Parallel dazu geht der Trilog zur CSA-Verordnung weiter. Dort verhandeln die EU-Institutionen über dauerhafte Regeln zur Chatkontrolle. Neben der bereits stattfindenden freiwilligen Chatkontrolle könnten Internet-Dienste auch gegen ihren Willen zu einer Chatkontrolle verpflichtet werden.

Update (26.06.): Wir haben das Statement der Innenministerkonferenz ergänzt.




Hier die Dokumente in Volltext:



  • Datum: 22. Juni 2026
  • Von: Bundesministerium des Innern
  • An: Donata Vogtschmidt, MdB
  • Betreff: Schriftliche Frage Monat Juni 2026
  • Hier: Arbeitsnummer 6/186


Schriftliche Frage Monat Juni 2026


Frage



Wie viele Hinweise auf Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern sind im Jahr 2026 von NCMEC (National Center for Missing & Exploited Children) beim Bundeskriminalamt eingegangen (bitte nach Monat und strafrechtlicher Relevanz aufschlüsseln), und wie hoch ist bei strafrechtlich relevanten Hinweisen der Anteil Meldungen, bei denen der Tatverdächtige zumindest mutmaßlich minderjährig ist?

Antwort



Im Jahr 2026 sind beim Bundeskriminalamt (BKA) zwischen Januar und Mai insgesamt 91.242 Hinweise durch das National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) eingegangen. Die strafrechtliche Relevanzquote liegt bei rund 60 Prozent. Eine detaillierte Aufschlüsselung der eingegangenen Hinweise kann der folgenden Grafik entnommen werden:

NCMEC-Hinweiseingänge 2026



Monat Januar Februar März April Mai
strafrechtlich nicht relevant 9.832 7.121 6.898 5.960 6.636
strafrechtlich relevant 10.985 14.411 12.071 9.613 7.775
Gesamt 20.817 21.472 18.969 15.573 14.351



Dem BKA liegen keine Angaben zum Anteil strafrechtlich relevanter Meldungen vor, bei denen der Tatverdächtige mutmaßlich minderjährig ist. Nach abschließender strafrechtlicher Bewertung des Hinweises durch das BKA im Rahmen der Zentralstellenfunktion wird dieser an die örtlich zuständige Landesbehörde weitergeleitet. Weitere Erkenntnisse, einschließlich des Alters des Tatverdächtigen, werden im Rahmen der dortigen Ermittlungen erhoben und sind dem BKA nicht zugänglich.



  • Datum: 25. Juni 2026
  • Von: Bundeskriminalamt
  • An: netzpolitik.org



Das Bundeskriminalamt (BKA) kann nachfolgende Zahlen zu eingegangenen CSAM-Hinweisen für die Jahre 2023 bis 2025 zur Verfügung stellen:


Jahr Gesamt NCMEC DSA
2023 180.287 180.287 -
2024 207.030 205.728 1.302
2025 221.544 220.141 1.403



Der nachfolgenden Tabelle können Sie die monatlichen Hinweiseingänge im Zeitraum Januar bis Mai 2026 entnehmen:


Jahr 2026 Januar Februar März April Mai
Gesamt 20.888 21.536 19.054 15.643 14.463
Quote strafrechtliche Relevanz 53% 67% 64% 62% 54%


Auslaufen



Um die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen weiter zu stärken, hatten sich die europäischen Staaten Mitte 2021 auf die Interims-VO zur E‑Privacy Richtline verständigt, um Diensteanbietern in Europa die Möglichkeit zu geben, aktiv nach kinder- oder jugendpornografischen Inhalten in interpersoneller Kommunikation suchen zu können. Eine Verlängerung dieser Interims-VO konnte im europäischen Parlament keine Mehrheit finden, weshalb sie zum 04.04.2026 ihre Gültigkeit verlor. Ohne diese Meldungen sinken die Chancen für Polizei und Justiz, Missbrauch frühzeitig zu erkennen, die Opfer zu schützen und Täter strafrechtlich zu verfolgen. Ungeachtet der Tatsache, dass seit dem 04.04.2026 die Interims-VO ausgesetzt wurde, nimmt das BKA auch weiterhin Hinweise des NCMEC und anderer Stellen entgegen. Die Internetprovider melden weiterhin Verdachtsfälle über das NCMEC an die Strafverfolgungsbehörden, jedoch dürfte dies nach europäischer Gesetzeslage nun lediglich Sachverhalte umfassen, die z. B. durch Nutzermeldungen oder in moderierten Foren festgestellt werden. Die im BKA eingehenden Hinweise werden im Rahmen der Zentralstellenfunktion auf strafrechtliche Relevanz geprüft und an die in Deutschland örtlich zuständige Dienststelle weitergeleitet.

Es kann ein Rückgang der Zahlen in den letzten beiden Monaten im Vergleich zu den Vormonaten beobachtet werden. Die beim BKA verzeichneten monatlichen Hinweiseingangszahlen unterliegen jedoch regelmäßig größeren Schwankungen. Ein konkreter Zusammenhang mit dem Wegfall der Interims-VO kann bisher nicht festgestellt werden. Die Entwicklung wird in den kommenden Monaten weiterhin beobachtet und analysiert.

Hinsichtlich der Thematik weise ich zusätzlich auf das Bundeslagebild Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen hin, abrufbar über nachstehende Verlinkung: https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/SexualdeliktezNvKindernuJugendlichen/SexualdeliktezNvKindernuJugendlichen_node.html

Anmerkung: Für das Berichtsjahr 2025 ist das entsprechende Bundeslagebild noch nicht veröffentlicht. Mit einer Veröffentlichung ist im Sommer 2026 zu rechnen.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Automatisierte Falschmeldungen: BKA meldet Kinderpornografie, die keine ist

08. Juni 2026 um 11:02

Das Bundeskriminalamt wirft einem Hosting-Unternehmen vor, strafbare Kinderpornografie zu verbreiten. Es geht um zwei legale YouTube-Videos. Die Polizei hat die Inhalte offensichtlich nicht geprüft. Erst nachdem wir nachfragen, gibt das BKA den Fehler zu. Der Fall zeigt grundlegende Probleme.

Zwei Leute vor altem Computer.
Keine Kinderpornografie: Dokumentation über Komponist Hans Zimmer 1988. – Alle Rechte vorbehalten: Andrew Birkin

Das Bundeskriminalamt bekämpft Kinder- und Jugendpornografie im Internet. Es ist die Zentralstelle für Bund und Länder.

Letztes Jahr hat das Bundeskriminalamt dem freundlichen Hosting-Unternehmen Flokinet vorgeworfen, strafbare Kinderpornografie zu verbreiten.

Polizei meldet Straftaten



Das Referat für Ermittlungen zu Gewalt- und Sexualdelikten verschickte eine „Meldung zu kriminellen Inhalten, die auf ihren Servern zur Verfügung gestellt werden“. Flokinet hat die Meldung jetzt veröffentlicht.

Das BKA schreibt, „dass sich auf den von Ihnen betriebenen Servern strafrechtlich relevante Inhalte befinden“, und ersucht „dringlichst“ darum, „diese schnellstmöglich zu entfernen“. Der Brief listet zwei URLs mit angeblicher Kinderpornografie:



Doch die Polizei liegt falsch. Die Inhalte der Videos sind nicht strafbar.

YouTube-Videos mit Musik



Auf dem Web-Server invidious.flokinet.to läuft die Software Invidious. Diese bietet ein „alternatives Front-End für YouTube“. Weder Invidious noch Flokinet hosten dort eigene Videos. Die hostet YouTube.

Das erste Video zeigt den deutschen Komponisten Hans Zimmer, der Musik für einen Film produziert. Das zweite Video ist ein Lied eines spanischen Opernsängers.

Beide Inhalte sind weder Kinderpornografie noch strafbar.

Darüber hinaus war der Web-Dienst zum Zeitpunkt der BKA-Meldung bereits seit einem halben Jahr kaputt und offline.

Wie prüft die Polizei?



Kinderpornografie ist ein schlimmes Verbrechen und die Verbreitung solcher Inhalte ein ernster Vorwurf. Internet-Dienste müssen rechtswidrige Inhalte „unverzüglich“ entfernen. Einige Staaten schreiben eine Frist von 24 Stunden vor. Terroristische Inhalte müssen Anbieter innerhalb einer Stunde löschen.

Das BKA verschickt die Mail an einem Montag. Zwei Stunden nach Eingang der Mitteilung teilt Flokinet dem BKA mit, dass die genannten Inhalte nicht verfügbar, nicht gehostet und nicht strafbar sind. Doch nach 24 Stunden hat das BKA noch immer nicht geantwortet.

Am Dienstag schicken wir dem BKA eine Reihe an Fragen. Enthalten die gemeldeten URLs wirklich Straftaten? Wann hat das BKA die URLs geprüft? Wann antwortet das BKA dem Anbieter?

Polizei meldet „automatisiert“



Am Mittwoch erhalten wir eine Antwort der Pressestelle. Das BKA äußert sich „grundsätzlich nicht zu laufenden Ermittlungsverfahren“. Zu den beiden URLs sagt es nichts.

Der Sprecher erklärt nur allgemein:

In Ermittlungsverfahren im Phänomenbereich Kinderpornografie, bei welchen große Datenmengen sichergestellt werden, erhebt das BKA Verlinkungen aus den kriminellen Plattformen automatisiert und regt diese zur Löschung durch den Provider an. Dabei können in Einzelfällen auch Verlinkungen zu nicht strafbaren Inhalten weitergegeben worden sein, die sich auf den in Rede stehenden kriminellen Plattformen befunden haben.



Die Polizei meldet „automatisiert“ alle Links auf „kriminellen Plattformen“. Das BKA prüft nicht, ob ein Link strafbar ist oder nicht.

Doch offensichtlich führt unsere Anfrage zu einer Überprüfung. Am Donnerstag antwortet das BKA dem Anbieter, vier Tage nach der ersten Meldung. „Bei den gemeldeten URLs handelt es sich nicht um kinderpornografische Inhalte. Bitte betrachten Sie unseren Löschantrag als irrelevant.“

Damit ist der konkrete Fall zwar gut ausgegangen. Aber er zeigt grundlegende Probleme.

Viele Meldungen nicht strafbar



Das BKA erhält Hinweise auf Kinderpornografie unter anderem von Beschwerdestellen im INHOPE-Netzwerk. Diese nehmen Hinweise entgegen und „prüfen diese auf ihre strafrechtliche Relevanz“. Erst danach leiten sie geprüfte Hinweise an das BKA. Im Jahr 2024 erhielt das BKA so über 31.000 Hinweise zu kinderpornografischen Inhalten im Internet.

Noch mehr Meldungen erhält das BKA vom „Nationalen Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder“. Die US-Organisation meldete ebenfalls 2024 über 205.000 Hinweise an das BKA. Diese prüft das BKA. Doch nur „in 106.353 Fällen wurde eine strafrechtliche Relevanz festgestellt“. Die Hälfte der NCMEC-Meldungen war gar nicht strafbar.

Im Fall von Flokinet hat das BKA selbst „Verlinkungen aus den kriminellen Plattformen automatisiert [erhoben]“. Überprüft hat das BKA die Inhalte offensichtlich nicht.

In anderen Fällen erfährt das BKA von Kinderpornografie, löscht die Inhalte aber nicht.

Trotzdem fordert das BKA Netz-Sperren, Vorratsdatenspeicherung und Chatkontrolle – immer wegen Kinderpornografie.

Keine Konsequenz für Falschmeldungen



Flokinet kritisiert, dass das Einreichen einer falschen Meldung keinerlei Konsequenzen hat. Es ist angemessen, dass Hoster Straftaten wie Kinderpornografie zeitnah entfernen müssen. Doch das kann nur funktionieren, wenn die Hinweise der Polizei auch korrekt sind.

Wenn die Polizei automatisiert ungeprüft Inhalte meldet, „lagert der Absender die Überprüfungsarbeit faktisch an uns aus. Das ist kein praktikables System.“ Diese offenbar notwendige Überprüfung ist rechtlich heikel: Bereits der Besitz kinderpornografische Inhalte ist strafbar, unabhängig von der Intention.

Laut Flokinet benachteiligt dieses System außerdem kleine Internet-Dienste gegenüber Big Tech. „Große Plattformen können die Kosten für die Bearbeitung automatisierter Anfragen durch KI-Moderation und Inhaltsüberprüfungs-Teams auffangen. Unternehmen wie Flokinet können das nicht.“

Flokinet weist auch darauf hin, dass die Polizei erst reagiert hat, nachdem wir nachgefragt haben. „Ohne den Druck von Medien wäre die Falschmeldung wahrscheinlich nicht offiziell anerkannt worden.“


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Diskussionspapier: Tech-Unternehmen sollen legalen Extremismus suchen

28. Januar 2026 um 16:12

Internet-Dienste sollen nicht nur sexuellen Kindesmissbrauch suchen, sondern auch andere Inhalte wie Extremismus. Das fordern Deutschland, Frankreich und die Niederlande in einem Diskussionspapier. Tech-Unternehmen lehnen es ab, ihr System zum Datenaustausch auf solche Inhalte auszuweiten.

Auf dem Foto zu sehen sind Bundeskanzler Friedrich Merz (links) und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron.
Bundeskanzler Merz und Frankreichs Präsident Macron. – Alle Rechte vorbehalten Bundesregierung/Steffen Kugler

Die Bundesregierung will Online-Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus stärker bekämpfen. Deutschland hat zusammen mit Frankreich und den Niederlanden ein Diskussionspapier mit möglichen Maßnahmen erstellt.

Die Verordnung gegen terroristische Online-Inhalte und das Gesetz über digitale Dienste regeln viele Inhalte bereits. Den Staaten reichen diese Gesetze nicht, denn sie helfen nur gegen terroristische Inhalte, die immer illegal sind. „Gewalttätige extremistische Inhalte“ sind jedoch nicht illegal. Deshalb fordern die Staaten weitere Maßnahmen gegen „schädliche, aber legale“ Inhalte.

Ausweitung auf Terror und Extremismus

Deutschland, Frankreich und die Niederlande fordern einen Verhaltenskodex mit „strengeren Maßnahmen“ für Online-Plattformen. Die Staaten wollen die Unternehmen beispielsweise „ermutigen“, Warnsignale über extremistische Inhalte „an die zuständigen nationalen Behörden weiterzuleiten“.

Die Regierungen „empfehlen“, ein bestehendes Projekt zum Informations-Austausch auszuweiten, „von seinem Schwerpunkt auf Material über sexuellen Kindesmissbrauch auf terroristische und gewalttätige extremistische Inhalte“.

Projekt Laterne gegen Kindesmissbrauch

Vor 20 Jahren haben sich einige Tech-Unternehmen in einer Koalition zusammen geschlossen, um „sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet zu bekämpfen“. Das Bündnis war ursprünglich Teil der Organisation „Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder“. Heute hat die „Tech-Koalition“ dutzende Mitglieder, darunter Google, Meta und Microsoft in „führender Rolle“.

Ende 2023 hat die Koalition das Projekt „Laterne“ verkündet. Die beteiligten Unternehmen teilen über das Programm Informationen über Kindesmissbrauch. Sie wollen insbesondere Plattform-übergreifende Versuche vom Missbrauch und Grooming aufdecken.

Die ausgetauschten Informationen können auf Inhalten basieren, wie URLs oder Hashwerte von Fotos und Videos. Sie können aber auch auf Ereignissen basieren. Wenn Accounts Kinderporngrafie konsumieren oder verbreiten, teilen die Unternehmen E-Mail-Adressen oder andere Account-Informationen.

Zweckbindung gegen übermäßige Eingriffe

Das Bündnis Tech-Koalition und das Produkt Laterne haben Sorgfaltspflichten für Menschenrechte entwickelt. Der erste Punkt ist eine Zweckbindung: „Der Anwendungsbereich von Lantern beschränkt sich ausschließlich auf die Bekämpfung sexueller Ausbeutung und Missbrauch von Kindern im Internet, um Datenschutz zu gewährleisten und übermäßige Eingriffe zu minimieren“.

Dieses Grundprinzip will die Bundesregierung gemeinsam mit Frankreich und den Niederlanden kippen. Die Unternehmen sollen mit Laterne nicht nur Missbrauch bekämpfen, sondern auch Extremismus und legale Inhalte.

Beschränkung als Schutzmaßnahme

Auf Anfrage von netzpolitik.org zeigt sich die Tech-Koalition verwundert über den Vorschlag. Eine Sprecherin bestätigt, dass Lantern nicht für andere Inhalte bestimmt ist. „Lantern ist bewusst auf sexuelle Ausbeutung und Missbrauch von Kindern im Internet beschränkt. Das geht aus unserer Mission hervor und dient als Maßnahme zum Schutz von Privatsphäre und Datenschutz.“

Wir haben die Tech-Koalition auch gefragt, ob die Staaten ihren Vorschlag mit dem Bündnis diskutiert haben. Die Antwort: Nein, haben sie nicht.

Wir haben dem Bundesinnenministerium eine Reihe an Fragen gestellt. Eine Sprecherin „bittet um Verständnis, dass wir uns dazu nicht äußern“. Die Vorschläge sind schließlich ein sogenanntes „Non-Paper“ – und damit nicht offiziell zitierfähig.

Von Kinderschutz zu anderen Inhalten

Immer wieder werden staatliche Eingriffe zunächst mit Terrorismus oder Kindesmissbrauch begründet und nach der Einführung auf andere Inhalte ausgeweitet.

Das derzeit verhandelte EU-Gesetz zur Chatkontrolle begründet die Maßnahme mit sexuellem Missbrauch von Kindern. Europol und Abgeordnete fordern eine Ausweitung auf andere Inhalte wie Pornografie und Drogen.

Ein deutsches Gesetz begründete Netz-Sperren mit strafbarer Kinderpornografie. Bundeskriminalamt und Abgeordnete forderten eine Ausweitung auf Killerspiele und Glücksspiele. Heute sperren deutsche Provider Webseiten vor allem wegen Urheberrecht und Jugendschutz.

Die Bundesregierung begründet die Vorratsdatenspeicherung vor allem mit Kinderpornografie. Tatsächlich werden diese Daten schon heute vor allem wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen abgefragt.

Die Tech-Unternehmen haben das Projekt Laterne explizit gegen Kindesmissbrauch gegründet und darauf beschränkt. Jetzt will die Bundesregierung dieses System auf Extremismus ausweiten – selbst wenn der legal ist.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

  • Es gibt keine weiteren Artikel
❌