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Datenatlas der Bundesdruckerei: Verwaltungsmodernisierung von vorvorgestern

04. Dezember 2025 um 17:12

Der Datenatlas soll die Bundesverwaltung effizienter machen. Ein wissenschaftliches Gutachten zeigt nun jedoch, dass er mitunter nicht einmal dem Stand der Technik aus dem Jahr 1986 entspricht. Anstatt den Gutachter zu konsultieren, erwägt die zuständige Bundesdruckerei „rechtliche Schritte“ gegen ihn.

der Titan Atlas, der auf seinen Schultern den Kosmos aus 0 und 1 trägt; im Hintergrund eine aufgehende Sonne; ein goldener Rahmen umfasst das Bild
Schwere Last: der Datenatlas der Bundesdruckerei (Symbolbild)

Die Verwaltung sollte wissen, was die Verwaltung weiß. Doch Informationen liegen mal diesem Ministerium, mal jener Behörde vor. Damit interne Daten innerhalb der Bundesverwaltung besser aufgefunden werden können, setzt die Bundesdruckerei seit dem Jahr 2022 das Projekt Datenatlas Bund um.

Der „souveräne Datenkatalog für die Bundesverwaltung“ soll erstmals ressortübergreifend Metadaten bereitstellen. Metadaten sind Daten über Daten, also Zusatzinformationen wie etwa das Erstellungsdatum, der Dateityp oder der Speicherort. Die Federführung für das Projekt hat das Bundesfinanzministerium, in den jeweiligen Ministerien sind die Datenlabore für den Atlas zuständig. Grundlage dafür bildet die Bundesdatenstrategie aus dem Jahr 2021.

Modern, digital souverän und KI-fähig soll der Datenatlas sein, schreibt die Bundesdruckerei auf ihrer Website. Doch diese Versprechen kann sie nicht einlösen, wie David Zellhöfer in einem wissenschaftlichen Gutachten schreibt, das er pro bono – also eigeninitiativ und unentgeltlich – verfasst hat. Zellhöfer ist Professor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin und lehrt zu Digitale Innovation in der öffentlichen Verwaltung.

Das Projekt basiert laut Gutachten auf proprietärer Software, greift wahrscheinlich nicht auf übliche Standards zurück und auch für die Einbindung von KI-Anwendungen sei es ungeeignet. Denn die Daten seien weder von verlässlicher Qualität noch maschinenlesbar. Damit falle der Datenatlas teilweise hinter den Stand der Technik von 1986 zurück, so Zellhöfers Resümee. „Aufgrund der eklatanten Mängel ist das Software-Entwicklungsprojekt Datenatlas mit sofortiger Wirkung zu stoppen“, so seine Empfehlung, „um nicht weitere Mittel in eine technisch und konzeptionell wenig überzeugende Lösung zu investieren, welche kaum den Stand der Technik erreicht.“

Die Reaktion der Bundesdruckerei auf das Gutachten fällt deutlich aus. Sie zieht die Seriosität Zellhöfers in Zweifel und erwägt, „nach eingehender Prüfung des Gutachtens“ rechtliche Schritte einzuleiten. Als wir David Zellhöfer davon in Kenntnis setzen, nimmt er das Gutachten vorübergehend offline, um die Vorwürfe selbst rechtlich prüfen zu lassen. Inzwischen ist das Gutachten wieder online abrufbar.

Großprojekt für datengetriebene Verwaltung

Der Titan Atlas schultert in der griechischen Mythologie den gesamten Kosmos. Der Datenatlas soll „nur“ die internen Daten der Bundesverwaltung schultern und es der öffentlichen Verwaltung erlauben, ressort- und behördenübergreifend Daten auszutauschen. Dafür nutzt und ergänzt das Projekt bestehende Verwaltungsdatenübersichten wie die Verwaltungsdaten-Informationsplattform (VIP) des Statistischen Bundesamtes, die Registerlandkarte des Bundesverwaltungsamtes oder das Metadatenportal GovData zu offenen Daten von Bund, Ländern und Kommunen.

Auf den Datenatlas kann standardmäßig nur die Bundesverwaltung zugreifen. Laut Bundesdruckerei seien inzwischen die Ressorts des Bundesfinanzministerium, des Bundesinnenministeriums und weitere an den Datenatlas angeschlossen. Nutzen können sie ihn im Intranet des Bundes. Dafür müssen sich die einzelnen Mitarbeiter:innen registrieren. Bürger:innen, die organisierte Zivilgesellschaft und die Wissenschaft haben damit keinen Einblick in den Datenatlas, wie der Pressesprecher der Bundesdruckerei auf Anfrage unterstreicht.

Bislang hat der Datenatlas laut Zellhöfers Grobschätzung mindestens 2,3 Millionen Euro gekostet. Allerdings lägen die Kosten mutmaßlich deutlich darüber, wie anonyme Quellen Zellhöfer gegenüber sagten. Die tatsächlichen Kosten legt die Bundesdruckerei auf Anfrage von netzpolitik.org nicht offen.

Wie Technik aus dem vergangenen Jahrtausend

Das Stichwort „Stand der Technik“ taucht im Gutachten gut einhundert Mal auf. Ausführlich zeichnet Zellhöfer nach, welche Funktionen der Datenatlas aus informationswissenschaftlicher Sicht im Jahr 2025 haben sollte. Zellhöfer zufolge bleibt der Datenatlas weit hinter den Erwartungen zurück.

Ein alter monochromer Monitor
Titelwortabfrage im historischen digitalen Katalog der ETH Zürich (15.04.1986) - CC-BY-SA 4.0 ETH Zürich

Besonders deutliche Defizite weisen demnach die Anfragemöglichkeiten auf. So sollen Beschäftigte der Bundesverwaltung in der Datenbank gezielt Metadaten recherchieren können. Für diese Suche sind andernorts verschiedene Hilfsmittel üblich, etwa das Suchen mittels Boolscher Operatoren wie „UND“, „ODER“ oder „NICHT“. Ebenso gängig sind sogenannte Wildcards, Sonderzeichen wie das Sternchen- oder Fragezeichen-Symbol, die als Platzhalter für eine beliebige Zahl an Zeichen dienen.

Nutzer:innen kennen solche Möglichkeiten der gezielten Suche etwa von gewöhnlichen Internetsuchmaschinen. Der Datenatlas verfügt über diese Funktionen allerdings nicht. Damit biete er erheblich weniger Funktionen als vergleichbare Datenbanksysteme aus dem Jahr 1986, konstatiert Zellhöfer.

Gefangen in proprietärer Software

Auch dem Ziel der Bundesdatenstrategie werde der Datenatlas nicht gerecht, nämlich einen „Beitrag zur digitalen Souveränität Europas“ zu leisten.

Vielmehr mache sich die Bundesverwaltung vom IT-Dienstleister abhängig, den die Bundesdruckerei mit dem Projekt des Datenatlas beauftragt hat. Denn der Datenatlas baue auf proprietärer Software auf, obwohl verfügbare Open-Source-Lösungen nach informationswissenschaftlicher Expertise teilweise ausgereifter seien. Als Beispiele nennt Zellhöfer die Open-Source-Lösungen Fedora und Piveau.

Der Bundesdruckerei verpasse damit die Chance, verlässlicher zu wirtschaften. Denn die laufenden Kosten ließen sich mit einer Open-Source-Lösung besser kalkulieren. Auch die Gefahr eines sogenannten Vendor Lock-in ließen sich so vermeiden. Vendor Lock-in bezeichnet die starke Abhängigkeit von einem bestimmten Anbieter, bei der ein Wechsel zu einem anderen Anbieter nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand oder zu hohen Kosten möglich ist.

Es drohen weitere Datensilos

Die Gefahr der Abhängigkeit steige zusätzlich, wenn der Datenatlas keine gebrauchsüblichen Datenstandards oder Schnittstellen nutze. Stattdessen habe der beauftragte IT-Dienstleister auf eigene Entwicklungen zurückgegriffen.

Das aber erschwert es Nutzer:innen aus der Verwaltung, ihre eigenen Datensätze in den Datenatlas zu überführen, weil sie diese zuvor noch anpassen müssen. Und auch der Datenexport wird unnötig behindert, etwa für den Fall, dass Nutzer:innen das System wechseln wollen.

Würde der Einsatz des Datenatlas verpflichtend, „führte dies unmittelbar zu der Bildung eines weiteren, wenig interoperablen Datensilos“, warnt Zellhöfer in seinem Gutachten. Obendrein ein Silo mit Daten von minderer Qualität. Denn die Nutzer:innen können die Metadaten-Felder mit frei wählbaren Beschreibungen belegen. Das mache es zusätzlich kompliziert, einzelne Datensätze wiederzufinden, etwa wenn sich Rechtschreibfehler einschleichen.

Bundesdruckerei erwägt rechtliche Schritte

Auf unsere Anfrage an die Bundesdruckerei, wie sie die Ergebnisse des Gutachtens bewerte, ging die bundeseigene GmbH nicht ein. Stattdessen zweifelt sie in ihrer Antwort die Neutralität des Gutachters an. „Wir können aktuell nur mutmaßen, dass der Autor für sein Werk womöglich unseriöse Quellen benutzt haben könnte“, schreibt die Bundesdruckerei an netzpolitik.org, „und zudem einen unlauteren Zweck verfolgt: die Reputation unseres Unternehmens zu schädigen.“ Und sie kündigt an, gegebenenfalls rechtlich gegen das Gutachten vorzugehen: „Sollten sich nach eingehender Prüfung dieses ‚Gutachtens‘ unsere Mutmaßungen erhärten, werden wir die Einleitung rechtlicher Schritte erwägen“.

Als wir Zellhöfer über die Reaktion der Bundesdruckerei informierten, nimmt er sein Gutachten vorübergehend offline. „Ich war unmittelbar eingeschüchtert“, sagt er gegenüber netzpolitik.org, „obwohl die Antwort der Bundesdruckerei in keiner Weise sachlich nachvollziehbar ist.“ Die Reaktion kann er sich nicht erklären. „Der Datenatlas ist ein Nischenthema“, sagt er, „das hätten sie auch einfach aussitzen können.“

„Wenn man es positiv sehen will, könnte der Datenatlas als Projekt eines Retro-Computing-Enthusiasten durchgehen“, sagt Zellhöfer. Aber vermutlich müsse man den Datenatlas in seiner jetzigen Form vielmehr als „einen zynischen Kommentar zur Verwaltungsmodernisierung“ sehen. „Super ist, dass sie methodisch sinnvoll eine Dateninventur gemacht haben.“

Weder das BMF noch das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung wollten das Gutachten auf Anfrage bewerten. Das Bundesdigitalministerium soll die Federführung für den Datenatlas übernehmen.


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Sorge vor US-Sanktionen: Internationaler Strafgerichtshof kickt Microsoft aus seiner Verwaltung

31. Oktober 2025 um 12:07

Der Internationale Gerichtshof will sich von Microsoft unabhängig machen und schwenkt auf openDesk um, die Open-Source-Bürosoftware des Zentrums für Digitale Souveränität. Die Bundesregierung könnte sich daran ein Beispiel nehmen. Denn während openDesk bei europäischen Nachbarn gefragt ist, fremdelt die Bundesverwaltung noch immer damit.

Karim Khan am Rednerpult vor verpixeltem Hintergrund
Karim Khan, Chefankläger beim Internationalen Strafgerichtshof, will sich mit seiner Organisation von Microsoft unabhängig machen. – Alle Rechte vorbehalten Karim Khan: IMAGO/UPI Photo; Bearbeitung: netzpolitik.org

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) will Microsoft-Anwendungen aus seiner Verwaltung verbannen und stattdessen die Open-Source-Lösung openDesk nutzen. Entwickelt hat diese das Zentrum für Digitale Souveränität (ZenDiS) in Deutschland, eine GmbH des Bundes, die 2022 auf Initiative des Bundesinnenministeriums gegründet wurde.

Die Entscheidung des IStGH hängt laut einem Bericht des Handelsblatts mit einem Vorfall im Mai zusammen. Damals konnte der Chefankläger Karim Khan nicht mehr auf sein E-Mail-Postfach zugreifen, das Microsoft bereitstellte. Microsoft-Präsident Brad Smith widersprach daraufhin Anschuldigungen, wonach der US-Konzern Dienstleistungen für den IStGH eingestellt oder ausgesetzt habe.

Wenige Wochen zuvor, im Februar dieses Jahres, hatte US-Präsident Donald Trump US-Sanktionen gegen Khan erlassen. Hintergrund sind Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und dessen früheren Verteidigungsminister Joaw Gallant, die der Gerichtshof beantragt hatte.

EU-Initiative für öffentlich genutzte Software

Die Entscheidung des IStGH wirft ein Licht auf ein seit Jahrzehnten bestehendes Problem: die Abhängigkeit der digitalen öffentlichen Infrastruktur von IT-Konzernen wie Microsoft, Oracle, Google und Amazon. Vor allem Microsofts Bürosoftware ist für Behörden meist die erste Wahl: Outlook für E-Mails, Teams für Videokonferenzen und Word als Schreibprogramm.

Um der Dominanz von Microsoft-Produkten vor allem in öffentlichen Behörden etwas entgegenzusetzen, arbeiten Frankreich, die Niederlande, Italien und Deutschland schon länger zusammen. Sie wollen europäische IT-Lösungen als Teil einer gemeinsamen IT-Infrastruktur mit offenen Standards fördern. Am Mittwoch bestätigte die EU-Kommission die Gründung eines „Digital Commons European Digital Infrastructure Consortium“ (EDIC), mit dem die Partnerländer in digitale Gemeingüter investieren wollen.

In Deutschland arbeiten die Sovereign Tech Agency und das ZenDiS an diesem Ziel. Auch die Bundesregierung unterstützt die Initiative. Thomas Jarzombek, Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, begrüßte die Entscheidung der Kommission: „Wir fördern offene Technologien und bauen eine gemeinsame digitale Infrastruktur.“ Nicht nur die an dem Konsortium beteiligten Länder sind von openDesk überzeugt. Auch die Schweiz, Tschechien und weitere EU-Nachbarn haben Interesse geäußert.

Bundesregierung hält sich zurück

Die Bundesregierung selbst setzt openDesk bislang kaum ein. Dabei ist gerade die Bundesverwaltung stark von Microsoft-Anwendungen abhängig. Dass der IStGH nun openDesk nutzt, könnte dies ändern. Zumindest zeige der Fall, dass es Lösungen gibt, sagt Sonja Lemke, Sprecherin für Digitale Verwaltung und Open Government der Bundestagsfraktion Die Linke. Sie fordert die Bundesregierung dazu auf, die eigene Verwaltung konsequent flächendeckend auf openDesk umzustellen.

Gleichzeitig mahnt Lemke an, endlich den Beitritt der Länder zum ZenDiS zu ermöglichen. Damit könnten auch die Landes- und kommunalen Verwaltungen openDesk nutzen. Bislang hat der Bund eine Länderbeteiligung nicht zugelassen, obwohl Schleswig-Holstein, Berlin und Thüringen schon im September 2022 Beitrittsgesuche gestellt hatten.

Am Ende würde die Verwaltung auch viel Geld für Lizenzkosten sparen, so Lemke. „Das Auftragsvolumen für das bundeseigene ZenDiS bewegt sich im einstelligen Millionenbereich.“ Für Microsoft-Lizenzen zahlen allein der Deutsche Bundestag sowie sämtliche Ministerien jährlich rund 200 Millionen Euro.


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