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Argentinien: Per Dekret in die dunkle Vergangenheit

06. Januar 2026 um 13:21

Der argentinische Präsident Javier Milei baut die Demokratie ab und die Online-Überwachung aus. Jetzt hat die Regierung per Dekret buchstäblich über Nacht den Geheimdienst in eine Super-Überwachungsbehörde umgewandelt. Journalist*innen und Aktivist*innen sind alarmiert.

Demonstrierende in Buenos Aires, in einem Spiegel spiegeln sich Polizist*innen
Immer wieder kommt es in Argentinien bei Demonstrationen zu willkürlichen Verhaftungen und Repressionen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / ZUMA Press Wire

Die Feierstimmung über das neue Jahr hielt in Argentinien gerade einmal einen Tag an. Am 2. Januar wurde bekannt, dass die Regierung Milei zwei Tage zuvor in den letzten Minuten des alten Jahres das Notstandsdekret 941/2025 erlassen hatte. Das Dekret erweitert die Befugnisse des argentinischen Geheimdienst SIDE (Secretaría de Inteligencia del Estado) deutlich.

Demnach können ab sofort alle Aktivitäten des SIDE „verdeckt“ erfolgen. Agent*innen können zudem Verhaftungen ohne Haftbefehl vornehmen, zur Unterstützung kann der SIDE die Armee für Inlandseinsätze anfordern und Personenregister-Behörden müssen Daten an den Geheimdienst herausgeben.

Das Vorgehen weckt Erinnerungen an die argentinische Militärdiktatur. Argentinien hatte sich jahrelang vorbildlich darum bemüht, die Diktatur aufzuarbeiten, Milei dreht das Rad nun wieder zurück. „Dieses Dekret führt zur bisher gravierendsten Veränderung, da den Geheimdiensten seit der zivil-militärischen Diktatur keine derartigen Befugnisse eingeräumt wurden“, zeigt sich Beatriz Busaniche von der Stiftung Vía Libre besorgt.

Auch die Organisation La Coordinadora Contra la Represión Policial e Institucional (CORREPI) erinnert die Maßnahme „an die schlimmsten Praktiken der dunkelsten Periode unserer Geschichte, der zivil-militärischen Diktatur von 1976-1983“, wie sie auf Instagram schreibt.

Inlandsspionage gegen Regierungskritiker*innen

SIDE verteidigt die Notwendigkeit der Reform auf X mit Verweis auf „die aktuellen globalen Herausforderungen und die neue Rolle, die die Argentinische Republik unter der Führung von Präsident Javier G. Milei auf der Weltbühne einnimmt“. Laut der Stellungnahme des Geheimdienstes, die auch die Tageszeitung Pagina 12 veröffentlichte, streben SIDE und Mileis Regierung „ein modernes, professionelles und effizientes nationales Nachrichtendienstsystem [an], das den höchsten demokratischen und republikanischen Standards entspricht.“

Diesem Ziel seien laut Regierung auch jene Teile der Reform verpflichtet, die den Umbau weiterer Behörden vorsehen. Die Regierung brüstet sich, damit der staatlichen Verfolgung von Journalist*innen und Bürger*innen ein Ende zu setzen.

Die Bürgerrechtsorganisation Centro de Estudios Legales y Sociales (CELS) kritisiert, dass es genau anders herum sei: Durch den Wechsel des Schwerpunkts des SIDE vom Schutz der nationalen Sicherheit auf Spionageabwehr insbesondere im Inland erlaube die Reform die Verfolgung von Aktivist*innen, Journalist*innen, Indigenen und anderen Regierungskritiker*innen überhaupt erst.

Diese Schlussfolgerung zieht auch Via Libre. Zudem erschwere der komplexer werdende Zuschnitt der Behörden und Sekretariate eine Kontrolle des Geheimdienstes, beklagt Busaniche.

Wie Javier Milei die Zivilgesellschaft systematisch schwächt

Die Reform steht für die wachsende Repression und Überwachung durch die argentinische Regierung seit dem Amtsantritt Mileis im Dezember 2023.

Der rechts-libertäre Politiker trat als Außenseiter zu Wahl an und kam nur durch die Unterstützung rechter Parteien an die Macht. Seither hat seine Regierung die Zivilgesellschaft in Argentinien systematisch geschwächt.

So schränkte die Regierung gleich zu Beginn das Recht auf öffentlichen Straßenprotest stark ein („Ley Antipiquetes“, zu Deutsch: Kundgebungsverbot). Es folgten Gesetze, die vordergründig den Drogenhandel bremsen sollen, dabei jedoch auch Aktivisti treffen („Ley Antimafia“) sowie eine Reform der Online-Überwachung („Ley Ciberpatrullaje“). Außerdem erhielt die Polizei eine neue „KI-Einheit“, die Unidad de Inteligencia Artificial Aplicada a la Seguridad, UIAAS.

Zivilgesellschaft ist unvorbereitet

Die Zivilgesellschaft Argentiniens ist insbesondere auf die zunehmende Online-Überwachung nicht ausreichend vorbereitet. Weil es keine Netzneutralität gibt, sind die Meta-Plattformen WhatsApp und Instagram weit verbreitet, Signal ist hingegen kaum bekannt, Mastodon schon gar nicht.

Zwar gibt es Nichtregierungsorganisationen, die Aufklärung zu digitalen Themen betreiben. Doch NGOs wie Via Libre, Asociación por los Derechos Civiles (ADC) oder Observatorio de Derecho Informático Argentino (ODIA) sind zu klein, um hier wirklich Einfluss geltend machen zu können.

Andere Organisationen wie CELS und Amnesty International Argentina sind zwar größer, haben jedoch alle Hände voll damit zu tun, die fortwährenden Attacken aus der Casa Rosada, dem Regierungssitz in Buenos Aires, gegen die Bevölkerung abzuwehren, Klagen einzureichen und Gerichtsprozesse zu führen. Dabei können sie durchaus Erfolge vorweisen. So erzielten CELS und andere Organisationen im vergangenen Jahr einen juristischen Sieg, als ein Bundesverwaltungsgericht das Kundgebungsverbot nach zwei Jahren für verfassungswidrig erklärte.

Gesichtserkennung wird ausgeweitet

Zivilgesellschaftliche Klagen führten im Jahr 2023 auch zu einem Verbot von Gesichtserkennung im öffentlichen Raum (Sistema de Reconocimiento Facial de Prófugos, SRFP). Allerdings gilt dieses Verbot nur für die damalige Anwendung in der argentinischen Hauptstadt Buenos Aires. In anderen Städten kommt die Gesichtserkennung weitgehend ungehindert zum Einsatz.

Auf der Karte „Surveillance under Surveillance“ vom Chaos Computer Club Hamburg sind die Orte von Kamera-Überwachung weltweit kartografiert, auch argentinische Städte sind darunter. Wie viele Kameras es genau in Argentinien gibt und welche davon Gesichtserkennung einsetzen, ist unbekannt. Verschiedene Organisationen kommen dabei zu unterschiedlichen Einschätzungen.

Und laut der „SurveillanceWatch“ operieren in Argentinien aktuell 25 internationale Unternehmen der Überwachungs-Industrie. Unter ihnen sind Unternehmen wie Cellebrite, Clearview AI und Hikvision, deren Anwendungen in anderen Ländern für massive Kritik sorgen. In Buenos Aires wird die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum wahrscheinlich schon bald wieder angewandt, die dortige Staatsanwaltschaft hat im vergangenen Jahr Clearview-Lizenzen eingekauft.

Tausende Opfer durch Polizeigewalt

Die zunehmende Überwachung ist für die meisten Menschen in Argentinien nicht das größte Problem. Sie sind vielmehr damit beschäftigt, gegen die alltägliche Polizeigewalt sowie die Kürzungen im Gesundheits- und Bildungswesen zu kämpfen. Und auch die hohe Arbeitslosigkeit und steigenden Lebenshaltungskosten lassen die staatliche Überwachung und Repression in den Hintergrund rücken. „Sie verhaften uns sowieso, wenn sie wollen“, lautet der Tenor der politisch Aktiven.

Tatsächlich kommt es bei Demonstrationen regelmäßig zu willkürlichen Verhaftungen. Die Personen werden zwar meist schnell wieder freigelassen, harmlos ist der Kontakt zur argentinischen Polizei aber keineswegs.

Immer wieder erschießen Polizist*innen Menschen. Im Sommer 2025 töteten Beamt*innen in Buenos Aires ein siebenjähriges Kind; zuletzt kamen in den Tagen nach Weihnachten zwei Personen ums Leben. CORREPI zählt seit Ende 2023 mehr als 1.000 Tote und 1.500 Verletzte – inklusive Pressevertreter*innen – als Opfer staatlicher Gewalt.

Für 2024 hat CORREPI errechnet, dass die Stadtpolizei von Buenos Aires wegen ihrer Schusswaffeneinsätze zu den tödlichsten in ganz Argentinien zählt. Eine Polizeieinheit, mit der übrigens die Bayerische Landespolizei kooperiert, ohne das verwerflich zu finden.

Opposition will Dekret abwehren

Durch die Reform der Regierung Milei wird die Überwachung, die Repression und die Gewalt im Land weiter zunehmen. Die neue KI-Einheit UIAAS untersteht zwar dem Sicherheitsministerium und die Gesichtserkennung steht auf der Agenda der Staatsanwaltschaft der Hauptstadt. Doch es muss davon ausgegangen werden, dass es auch Verknüpfungen zur SIDE geben wird.

Manuel Tufró, Direktor für Justiz und Sicherheit bei CELS, ist wenig optimistisch, dass Parlament, Justiz und Zivilgesellschaft Transparenz herstellen können: „Es wird äußerst schwierig sein, die eingesetzten Werkzeuge der Gesichtserkennung, Spyware, KI und Techniken wie der Cyber-Patrouille zu ermitteln“, sagt Tufró, „da der Erlass festgelegt hat, dass alle Aktivitäten im Zusammenhang mit der SIDE ‚verdeckt‘ erfolgen müssen.“

Die parlamentarische Opposition will das jüngste Dekret zur Geheimdienst-Reform im Kongress abwehren. Wann und ob ihr das gelingt, ist allerdings offen. Nach der Zwischenwahl im Oktober ist sie geschwächt. Zugleich verfügt aber auch Milei über keine eigene Mehrheit im Kongress. Außerdem ist Sommerpause in Argentinien, der Kongress tagt erst wieder im März.

Am vergangenen Montag haben daher einige Abgeordnete eine gerichtliche Intervention beantragt. Sie fordern, dass das Dekret früher für verfassungswidrig erklärt wird, und ersuchen eine einstweilige Verfügung zu seiner sofortigen Aussetzung.

Internationale Aufmerksamkeit könnte diesem Widerstand guttun, damit dieses Dekret nicht wie das Kundgebungsverbot zwei Jahre in Kraft bleibt, bevor es dann gerichtlich annulliert wird.

Nina Galla ist Pressesprecherin für AlgorithmWatch in Berlin. In ihrer Freizeit beschäftigt sie sich mit den Auswirkungen von KI in der Schule und schreibt seit 2025 über die digital-politische Entwicklung in Argentinien.


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Chatkontrolle: Der Digitalminister duckt sich weg

30. September 2025 um 16:51
Von: Constanze

Wenn in Kürze die Entscheidung fällt, ob Europa eine verpflichtende Chatkontrolle bekommt, ist auch die Haltung der Bundesregierung maßgeblich. Doch der Digitalminister mag sich lieber nicht positionieren. Digitale Weichenstellungen und gefährliche Formen technisierter Massenüberwachung sieht er offenbar nicht als sein Metier. Eine Einordnung.

Karsten Wildberger spricht bei der re:publica 25 in Berlin.
Digitalminister Karsten Wildberger (CDU). CC-BY 4.0 Leonhard Lenz

In wenigen Tagen steht die Entscheidung an, ob es in Europa eine verpflichtende Chatkontrolle geben wird oder ob sich erneut keine ausreichende Mehrheit im Rat der EU-Länder dafür findet. Die deutsche Haltung wird maßgeblich dafür sein, ob die Front der ablehnenden EU-Staaten gegen den Vorschlag der EU-Präsidentschaft Dänemarks stehenbleibt.

Hintergrund ist ein jahrelanger Streit über einen Entwurf der EU-Kommission für eine Verordnung zur massenhaften Chat-Überwachung, die dem Kampf gegen digitale Gewaltdarstellungen von Kindern dienen soll. Die geplante Chatkontrolle würde alle Anbieter von Messenger- und weiterer Kommunikationsdienste, auch solche mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, zum Scannen nach Missbrauchsfotos und -videos verpflichten. Betroffen wären auch Signal, Threema oder WhatsApp, die von vielen Millionen Menschen genutzt werden.

In den vergangenen Jahren hat sich Deutschland ablehnend gezeigt und sich gegen das automatisierte Scannen verschlüsselter Kommunikation, aber auch gegen die Umgehung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und das Client-Side-Scanning positioniert. Ob die neue Bundesregierung das genauso hält, ist noch offen. Wir haben daher die Bundesregierung zu der Haltung befragt, die sie bei der anstehenden Entscheidung einnehmen wird.

Von diesen Ländern hängt ab, wie es mit der Chatkontrolle weitergeht

Das Bundesjustizministerium (BMJ) will sich gegenüber netzpolitik.org nicht in die Karten schauen lassen und antwortet auf die Frage nach der Chatkontrolle-Position nur: „Die Federführung“ liege „innerhalb der Bundesregierung beim Bundesministerium des Innern“. Da sollten wir uns doch hinwenden, meint das BMJ.

Das Bundesinnenministerium (BMI) hat jedoch auch nichts zu sagen: „Wir bitten um Verständnis, dass wir uns zu laufenden Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung grundsätzlich nicht äußern.“

„Von der Seitenlinie“

Fragen wir doch die Digitalexperten in der Bundesregierung. Die schwarz-schwarz-rote Koalition hatte schließlich ein neues Ministerium aus der Taufe gehoben, das sich hauptsächlich mit Digitalisierung, digitaler Infrastruktur und Staatsmodernisierung befassen soll. Ein Sprecher des Digitalministeriums (BMDS) antwortet auf Fragen von netzpolitik.org nach der Position des Ministers zur geplanten verpflichtenden Chatkontrolle allerdings nur mit nur zwei Sätzen.

„Wir brauchen Maßnahmen, die wirksam und zugleich angemessen sind. Zu den derzeit auf EU-Ebene vorliegenden Vorschlägen erfolgt eine Positionierung der Bundesregierung unter Federführung des Bundesinnenministeriums.“

Auf weitere Fragen, etwa wie Minister Karsten Wildberger (CDU) zum Aufbrechen von Verschlüsselung oder zum Client-Side-Scanning im Rahmen einer Chatkontrolle steht, wird nicht geantwortet. Der seit Mai amtierende Digitalminister hat außerdem auch keine Position zur freiwilligen EU-Chatkontrolle und den damit verbundenen Risiken für die Privatsphäre.

Das Ministerium verweist stattdessen auf ein Gespräch mit Wildberger vom 11. September. Dort auf die Chatkontrolle angesprochen, äußert sich der Bundesminister folgendermaßen: Er wolle sich in diesen „politischen Prozess“ nicht „von der Seitenlinie“ einbringen. Er werde deswegen seine Meinung nicht dazugeben, da das „nicht hilfreich“ sei, denn dafür „gibt es jetzt einen Prozess“.

Das kann man natürlich anders sehen, ob es für die Diskussionen um eine europaweit verpflichtende Chatkontrolle „hilfreich“ wäre, wenn sich der amtierende Digitalminister von Deutschland nicht an die „Seitenlinie“ stellen, sondern dazu positionieren würde. Allerdings machen seine Äußerungen direkt im Anschluss klar, warum er vielleicht ganz richtig liegt.

Ein Offenbarungseid technischer und politischer Inkompetenz

Wildberger fügt hinzu: „Kinderpornographie“ in Chats, „das geht überhaupt nicht“, das seien Straftatbestände. Davon müsse man aber das Thema der Privatsphäre „säuberlich trennen“. Doch ein zentraler Streitpunkt in der langjährigen Debatte ist es gerade, wie weit man in die Privatsphäre und sogar Intimsphäre von Menschen eingreifen darf, um auf solche Inhalte in ihren Chats zu scannen.

Der Minister postuliert dann, dass er „persönlich eine klare Meinung“ dazu hätte. Die sagt er aber nicht sofort, sondern stellt erstmal folgende Frage in den Raum: „Wie stellen wir sicher, dass wir Rechtsordnung auch in diesem Rahmen sicherstellen?“ Den Versuch einer Antwort auf die wirre Frage macht er nicht. Stattdessen sagt Wildberger: „Wo es um Kinderpornographie geht, am Ende des Tages muss man auch über Deep Fakes reden, da hört bei mir der Spaß auf.“

CSAM

Wir berichten seit Jahren unter dem Stichwort CSAM (Child Sexual Abuse Material) über politische Vorhaben im Kampf gegen Missbrauchsdarstellungen von Kindern. Unterstütze unsere Arbeit!

Kein Mensch mit Herz und Hirn würde die digitalen Darstellungen von Gewalt gegen Kinder in die Kategorie Spaß einsortieren. Die Debatte um die Chatkontrolle dreht sich vielmehr um die Frage, zu welchen technischen Maßnahmen die Anbieter von Messenger-Diensten verpflichtet werden sollten, um solche Inhalte massenhaft zu scannen. Dass diese Inhalte verabscheuungswürdig und strafbar sind, stellt niemand in Abrede.

Auf die Nachfrage, ob Anbieter zur Chatkontrolle verpflichtet werden sollen, bemerkt Wildberger, dass seine Antwort darauf eine „nicht politisch gemeinte Formulierung“ sei: „Da muss es eine Lösung für geben.“ Die Luft brennt förmlich vor Spannung, welche technische Idee der Digitalminister nun favorisieren wird. Doch der oberste Digitalisierer murmelt: „Wie die Lösung jetzt hier genau aussieht, das sollen …“ Da endet sein Satz im Ungewissen. Vielleicht sollen es die Experten richten, vielleicht gibt es einen Prozess.

Zuletzt endet die kurze Passage in dem Gespräch mit dem Versprechen, er werde sich „in die Debatte natürlich“ einbringen, wenn es hilfreich und erforderlich wäre. Aber das Thema sei „ein bisschen komplex“, aber „von der Richtung her“ sei er „klar justiert“.

Dass seine Pressestelle auf die Fragen von netzpolitik.org danach, ob angesichts der gesellschaftlichen und auch wirtschaftspolitischen Bedeutung von sicheren Verschlüsselungsmethoden ein Aufbrechen der Verschlüsselung oder ein Client-Side-Scanning im Rahmen einer Chatkontrolle als probate Mittel gelten können, nicht nur keine Antworten gibt, sondern stattdessen einen Hinweis auf diesen Offenbarungseid technischer und politischer Inkompetenz sendet, spricht Bände über den Minister und die Bedeutung seines Hauses innerhalb der Bundesregierung. Das ist nicht mal „Seitenlinie“, das ist eher die Tribüne hinten oben.

Der falsche Weg

Man fragt sich, unter welchem Stein der Bundesdigitalminister in den letzten Jahren gelebt hat und ob es niemanden in seinem Haus gibt, der ihn dazu briefen konnte, worum es im Streit über die Chatkontrolle geht: um das absichtliche Unterminieren von IT-Sicherheitsmaßnahmen für massenhafte Chat-Scans und um fundamentale Grundrechte.

Wenn in Schutzmaßnahmen wie Verschlüsselung verpflichtende Hintertüren eingebaut werden müssen, tangiert das die Privatsphäre und den Kernbereich privater Lebensgestaltung von Millionen Menschen und unterminiert zudem auf gefährliche Weise die IT-Sicherheit. Darauf weisen seit Jahren alle hin, die beruflich und wissenschaftlich mit IT-Sicherheit zu tun haben. Chatkontrolle ist technisch gesehen schlicht der falsche Weg.

Aber juristisch ist er es auch. Denn dass eine massenhafte anlasslose Überwachung von individueller Kommunikation mit den europäischen Grundrechten konform geht, wird mit guten Argumenten bezweifelt: Der Juristische Dienst des EU-Rats schätzt den aktuellen Vorschlag als rechtswidrig ein. Die Rechtsexperten stützen sich auch auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) aus dem Jahr 2024. Darin heißt es unzweideutig, dass „eine Schwächung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die alle Nutzer beträfe,“ gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt.

Dass der Digitalminister innerhalb und außerhalb der Bundesregierung zu so wichtigen Fragen in unser digitalisierten Welt keine Position einnimmt, macht ihn zum Komplizen der Befürworter der Chatkontrolle. Gleiches gilt übrigens für die Justizministerin Stefanie Hubig (SPD), deren Nicht-Positionierung angesichts der zweifellos erheblichen Grundrechtseingriffe ebenso blamabel ist.


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EU-Ratspräsidentschaft: Dänemark setzt Chatkontrolle wieder auf die Agenda

24. Juni 2025 um 09:16

Chatkontrolle, mehr Daten für die Polizei, KI-freundliches Urheberrecht, eine Überarbeitung des Datenschutzes: Das wünscht sich die ab 1. Juli amtierende dänische Ratspräsidentschaft für die Digitalpolitik der EU. Nutzer*innen- und Freiheitsrechte finden – wenn überhaupt – nur als Randnotiz statt.

Mette Frederiksen steht während einer Pressekonferenz an einem Rednerpult vor der Fahne der EU, Dänemarks und Deutschlands.
Unter Mette Frederiksen übernimmt Dänemark ab Juli die EU-Ratspräsidentschaft. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Christian Spicker

„Der sexuelle Missbrauch und die Ausbeutung von Minderjährigen, die online stattfindet und verbreitet wird, nimmt zu.“ Das schreibt Dänemark im Programm zur EU-Ratspräsidentschaft, die das Land am 1. Juli von Polen übernimmt. Dänemark liefert eine Lösung mit: die Chatkontrolle.

Die EU-Ratspräsidentschaft wechselt alle sechs Monate von einem Mitgliedsland zum nächsten. Zwischen Juli und Dezember werden dänische Politiker*innen den Gremien des EU-Rats vorstehen. Das Amt bringt keine direkten Befugnisse mit sich, aber Dänemark kann die Agenda setzen. Wie möchte das Land diese Macht für Digitalpolitik nutzen?

Der Chatkontrollen-Zombie

Auf das digitalpolitische Banner schreibt sich Dänemark die Regulierung zur Verhinderung von sexuellem Missbrauch von Kindern (CSAR), hinter der sich die Chatkontrolle versteckt. Es benötige „klare und harmonisierte Gesetze“, um Missbrauch und Missbrauchsdarstellungen zu verhindern und zu bekämpfen, so das Programm. Ende Mai hatte der Vorgänger Polen eine Einigung bei der Chatkontrolle noch aufgegeben.

Zudem möchte die neue Ratspräsidentschaft Polizeibehörden dabei helfen, „die Digitalisierung beim Kampf gegen Schwerverbrecher zu nutzen“. Dafür brauche man die notwendigen Werkzeuge wie beispielsweise Zugang zu Daten. Zudem sei es notwendig, „Kooperationen zum Datenaustausch mit internationalen Organisationen und Drittländern zu stärken“. Was damit konkret gemeint ist, bleibt unklar.

Sorgen um die Demokratie

Dänemark sorgt sich um die Standhaftigkeit der Demokratie. Gerade für den Kampf gegen Falschinformationen, „genauso wie beim Online-Schutz von Kindern und jungen Menschen“, möchte Dänemark die Tech-Giganten regulieren. Meta und Co sollen laut Programm mehr Verantwortung übernehmen und für die Inhalte auf ihren Plattformen zur Rechenschaft gezogen werden.

Während der Ratspräsidentschaft möchte Dänemark die Demokratie mit einer freien und vertrauenswürdigen Presse sowie der Erhöhung der Digitalkompetenz der Unionsbürger stärken. Daneben plant das Land, alltägliche digitale Herausforderungen wie unter anderem unethische Geschäftsmodelle und die umfangreiche Datenerfassung anzugehen. Hier verweist das Programm erneut auf „schädliche Online-Inhalte für Kinder und junge Menschen“ – diesmal als zu lösendes Alltagsproblem.

Wirtschaftsfreundliche „Vereinfachungen“

Auch die Digitale Souveränität hat es auf die Agenda geschafft. Für eine digitale Wettbewerbsfähigkeit seien bessere Rahmenbedingungen notwendig. Die dänische Ratspräsidentschaft möchte unter anderem an der Datenschutzgrundverordnung schrauben, um „Firmen Rechtssicherheit zu gewährleisten, unnötige Bürokratie abzubauen und die Transparenzpflicht gegenüber Investoren zu erhöhen“. Laut Programm möchte Dänemark den Datenschutz vereinfachen und Regulierungsaufsicht reduzieren.

Neue Möglichkeiten sieht das Dänemark darin, dass Künstliche Intelligenz kreative Inhalte generieren könne. Nun müsse sich die Gesetzgebung zum Urheberrecht weiterentwickeln, um „einen fairen und effizienten Markt zu ermöglichen“.


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Donald Trump: Mit Vollgas in eine dunkle Zukunft

21. Januar 2025 um 21:14

An seinem ersten Tag als US-Präsident legte Donald Trump die Latte hoch. Ein Schwall an Verfügungen gibt die Richtung vor, in die er das Land lenken will – ob nun bei der Zukunft von TikTok oder dem Umgang mit der Moderation auf Online-Diensten.

Eine illustre Runde von Tech-Oligarchen bei der Amtseinführung von Donald Trump – erste Reihe fußfrei. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / ABACAPRESS

Es war ein Amtsantritt mit Ansage: Während der neue US-Präsident mit militärischen Interventionen drohte und sein enger Berater Elon Musk den Hitler-Gruß zeigte, stellten sich gleich mehrere Tech-Oligarchen demonstrativ hinter die neue US-Regierung. Neben Musk lauschten Mark Zuckerberg, Jeff Bezos, Tim Cook, Sundar Pichai und Shou Chew, die Chefs von Meta, Amazon, Apple, Google und TikTok – alle großen Plattformen vereint – der ersten Rede von Donald Trump als frischgebackenem Präsidenten.

Direkt nach dieser folgte der erste Schwall an Maßnahmen, mit denen Trump die Richtung seiner Administration vorgibt. Über 40 Erlasse, sogenannte Executive Orders, hat der US-Präsident an seinem ersten Tag unterzeichnet. Viele, wenn nicht alle davon, werden juristisch angefochten werden. Wie ein Alleinherrscher durchregieren, das kann Trump also nur bedingt.

Praktisch umgehend reichten etwa mehrere NGOs Klagen gegen das schon im Vorfeld angekündigte DOGE (Department of Government Efficiency) ein. Das irreführend als „Ministerium“ bezeichnete Beratungsgremium sollte eigentlich unter der Leitung von Elon Musk und des früheren republikanischen Präsidentschaftskandidaten und Unternehmers Vivek Ramaswamy das Haushaltsbudget der USA sowie Regulierung insgesamt drastisch zusammenkürzen.

Rohrkrepierer DOGE

Kenner:innen der Materie hatten dem Gremium ohnehin nur geringe Erfolgschancen eingeräumt, auch Musk dämpfte zuletzt die selbst geweckten Erwartungen. Nun scheint es sich endgültig zum Rohrkrepierer zu entwickeln: Zum einen hat Ramaswamy inzwischen das Handtuch geworfen und dürfte sich um das Amt des Gouverneurs in Ohio bewerben. Zum anderen versucht Trump das Problem, nicht eigenmächtig echte Ministerien mit echten Befugnissen in die Welt setzen zu können, durch die Umbenennung des bereits bestehenden United States Digital Service zu umschiffen.

Entsprechend ändert sich der Arbeitsauftrag von DOGE. Im Fokus soll nun vor allem stehen, die IT-Systeme des Bundes zu modernisieren. Damit dürfte sich das vollmundige Versprechen, jährlich 500 Milliarden US-Dollar einzusparen, nicht einmal ansatzweise erfüllen lassen. Potenzial für Konflikte lauert zudem in Bundesvorschriften, die Mindestvorgaben an die Transparenz stellen – die Musk und seine Berater:innen nicht erfüllen, wie die Klagen kritisieren.

Rechtlich ebenfalls auf wackligen Beinen steht die Anweisung Trumps an seine designierte Justizministerin Pam Bondi, das am Sonntag in Kraft getretene Verbot des chinesischen Video-Dienstes TikTok für 75 Tage nicht durchzusetzen. Die Debatte rund um das urprünglich von Trump höchstselbst angestoßene Verbot, später vom US-Kongress und Präsident Joe Biden in ein Gesetz gegossen und kürzlich vom Verfassungsgericht bestätigt, geht also weiter. Dass darauf etwa ein effektives Datenschutzgesetz folgt, mit dem sich zumindest ein Teil des Problems an der Wurzel packen ließe, ist jedoch fraglich.

Schattenboxen mit Wirkung

Die angeblich unter Joe Biden eingeschränkte Meinungsfreiheit soll die Erklärung wiederherstellen, Online-Diensten wie Facebook oder Google etwa keine Hinweise mehr auf fragwürdige Inhalte zu liefern. Solche – unverbindlichen – Hinweise hatten staatliche Einrichtungen wie Gesundheits- oder IT-Sicherheitsbehörden in der Vergangenheit tatsächlich gegeben, auch unabhängige Forscher:innen hatten regelmäßig mit sozialen Netzwerken kooperiert. Wahr ist auch, dass die Accounts mancher Hetzer:innen, darunter die von Donald Trump, von großen Online-Diensten zeitweise gesperrt wurden – was deren in der US-Verfassung verankertes Recht ist.

Der Vorwurf, dass es sich dabei um eine beispiellose Welle staatlicher Zensur gehandelt habe, ließ sich freilich nie erhärten, trotz einer breit angelegten Einschüchterungskampagne im US-Kongress oder in rechten Medien. Erfolg hatte die Kampagne trotzdem. In den vergangenen Jahren mussten mehrere prominente Forschungsinstitute ihre Pforten schließen oder Stellen streichen, genauso wie die jüngste Kehrtwende von Meta bei der Inhaltemoderation auf den Druck von Rechts zurückzuführen ist. In diese Kerbe wird auch die Telekom-Aufsicht FCC schlagen, deren künftiger Chef ein „Zensurkartell“ herbeifantasiert.

Den aktuellen Erlass von Trump halten Expert:innen, die sich teils demonstrativ nicht einschüchtern lassen wollen, entsprechend für „bedeutungslos und (wenig überraschend) zynisch“ – nicht zuletzt, weil Trump US-Medien immer wieder beispielsweise mit dem Entzug von Sendelizenzen und sonstigen Repressalien gedroht hatte, sollten sie weiter kritisch über ihn berichten. Auf diesen eklatanten Widerspruch weist unter anderem der ehemalige UN-Sonderberichterstatter zur Meinungsfreiheit, David Kaye, hin und spricht von „Propaganda“. Trump sei „der größte Gegner der freien Meinungsäußerung und keineswegs ihr Retter“, schrieb Kaye.

Rechtsextremisten jubeln

Per Dekret hat Trump zudem über 1.000 Menschen aus dem Gefängnis entlassen, die im Januar 2021 am Sturm des Kapitols beteiligt waren. Viele derer, die damals gewaltsam die Zertifizierung der Wahl Joe Bidens verhindern wollten, sind in der rechtsextremen Szene verwurzelt. Zu den Freigelassenen zählen unter anderem Stewart Rhodes, Chef der Oath Keepers, und Henry „Enrique“ Tarrio, Chef der Proud Boys, beides rechtsextreme Milizen. Sie wurden zu langjährigen Haftstrafen verurteilt, nun wurde ihre Freilassung in einschlägigen und dunklen Ecken des Internets, etwa auf X oder 4chan, laut bejubelt.

Dort macht sich auch Vorfreude auf die angekündigten Repressionen gegen Migrant:innen breit, die ebenfalls Gegenstand mehrerer TrumpDekrete sind. Bei der Umsetzung dürfte, wenn der neue Kuschelkurs ein Zeichen ist, auch die Tech-Branche kräftig mithelfen.


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Europäischer Gerichtshof: „Guten Tag“ tut’s auch

09. Januar 2025 um 14:41

Warum nicht einfach „Hallo“ oder „Guten Tag“ statt „Lieber Herr Meier“ sagen? Das hat sich offenbar auch der Europäische Gerichtshof gedacht und kommt zum Urteil: Ein Bahnunternehmen darf nicht als Zwangsangabe abfragen, welche Geschlechtsidentität seine Kund:innen haben.

Spitze eines Bahnfahrzeugs der französischen Bahngesellschaft SNCF
Bei der Bahnfahrt spielt die Geschlechtsidentität keine Rolle. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Ruben Christen

Einem Beförderungsunternehmen kann es herzlich egal sein, welche Geschlechtsidentität seine Kund:innen haben. Und weil es egal ist, ist es auch nicht notwendig diese Information beim Ticketkauf abzufragen – und damit nach der Datenschutzgrundverordnung nicht zulässig. Zu diesem Ergebnis kam der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Fall des französischen Bahnunternehmens SNCF Connect.

Das Unternehmen wollte beim Online-Ticketkauf wissen, mit welcher geschlechtsspezifischen Anrede es die Käufer:innen adressieren soll. Die französische Datenschutzbehörde hatte eine Beschwerde deswegen im Jahr 2021 zurückgewiesen, die der Verband „Mousse“ eingereicht hatte. Der wiederum zog bis vor das oberste französische Verwaltungsgericht, das die Entscheidung dem EuGH vorlegte.

Der EuGH sieht nun keinen „objektiv unerlässlichen“ Grund, die Geschlechtsidentität beim Ticketkauf abzufragen und sagt: „Das Eisenbahnunternehmen könnte sich nämlich für eine Kommunikation entscheiden, die auf allgemeinen und inklusiven Höflichkeitsformeln beruht, die in keinem Zusammenhang mit der angenommenen Geschlechtsidentität der Kunden stehen, was eine praktikable und weniger einschneidende Lösung wäre.“

Ein deutschsprachiges Beispiel dafür wäre: „Guten Tag, Alex Meier“ statt eine Anrede mit „Herr“ oder „Frau“.

Deutsche Bahn bietet schon länger eine neutrale Option

Mousse setzt sich seit dem Jahr 2000 für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bi- und Transsexuellen ein und kämpft regelmäßig auch vor Gericht gegen Diskriminierung wegen Geschlecht, Gender oder sexueller Orientierung.

Bei der Deutschen Bahn lässt sich seit Ende 2023 eine neutrale Anrede beim Ticketkauf auswählen. Aber auch hier ging ein juristischer Streit voraus, bis im Jahr 2022 das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte, dass die Zwangswahl zwischen männlicher und weiblicher Anrede nicht mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vereinbar ist. Nun ist die Thematik erneut – aus einer europäischen Datenschutzperspektive – entschieden und bekräftigt worden.


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Neues aus dem Fernsehrat (82): Das Jahr 2022 bringt neue Spielregeln für Öffentlich-Rechtliche

30. Dezember 2021 um 10:46
Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Josiah Ferraro

Seit Juli 2016 darf ich den Bereich „Internet“ im ZDF-Fernsehrat vertreten. Was liegt da näher, als im Internet mehr oder weniger regelmäßig Neues aus dem Fernsehrat zu berichten? Eine Serie.

Im März 2022 folgt Norbert Himmler auf Thomas Bellut als Intendant des ZDF. Er steht vor einer der größten Aufgaben in der Geschichte öffentlich-rechtlicher Medien. In Abstimmung mit der ARD muss er den Umbau des ZDF zu einem plattformübergreifenden Digitalangebot als Teil eines öffentlich-rechtlichen Ökosystems vorantreiben. Denn spätestens mit der für 2022 anvisierten Verabschiedung einer Auftrags- und Strukturreform durch die Länder als Rundfunkgesetzgeber (bis 14. Januar 2022 läuft noch die öffentliche Konsultation zum Entwurf), wird der wichtigste Grund für Zurückhaltung bei der digitalen Neuaufstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wegfallen: das rigide gesetzliche Korsett, das bislang größere Umschichtungen und Umstrukturierungen verhindert hat.

Aus größerer Freiheit folgt größere Verantwortlichkeit

Bislang sind sämtliche Spartensender – von ZDF Neo über ARD Alpha bis hin zu Phoenix – unmittelbar gesetzlich beauftragt. Einen solchen Sender zugunsten neuer Online-Angebote einzustellen, war damit unmöglich. Die anstehende Reform wird genau das möglich machen. Damit steigt der Spielraum, aber auch die Verantwortlichkeit für die Gestaltung des öffentlich-rechtlichen Angebots. Gesetzliche Einschränkungen können noch weniger als bisher für fehlende zeitgemäße (Digital-)Angebote herhalten.

Solche größeren Freiheiten haben sich die öffentlich-rechtlichen Anstalten schon lange gewünscht. Jetzt wird es darauf ankommen, diese Chance zu nutzen. Ohne den Startvorteil von Platz Eins und Zwei auf der Fernbedienung wird das aber ein Maß an Agilität und Experimentierfreude erfordern, das im öffentlich-rechtlichen Kontext bislang nur das Jugendangebot Funk zu leisten vermochte. Funk hatte allerdings den Vorteil, ohne Altlasten und Pfadabhängigkeiten losstarten zu können.

Öffentlich-Rechtliche müssen sich öffnen

Im Wettbewerb mit und auf digitalen Plattformen werden die öffentlich-rechtlichen Medien nämlich nur dann bestehen, wenn sie sich gleich in mehrfacher Hinsicht digital öffnen. Es braucht mehr Offenheit dem eigenen Publikum gegenüber, dem bislang kaum Kanäle für Rückmeldung und Interaktion offenstehen. Die öffentlich-rechtlichen Anbieter in Deutschland und Europa müssen offener für Kooperation werden, von stärker Open-Source-basierter Softwareentwicklung bis hin zur wechselseitigen Verschränkung von Online-Angeboten. Und was die eigenen Inhalte betrifft, so gilt es diese mit Wikipedia-kompatiblen Lizenzen offener zu gestalten und so im Netz breiter zirkulieren zu lassen.

Der für dieses Mehr an Offenheit erforderliche Struktur- und Kulturwandel wird nicht einfach werden. Glücklicherweise ist Norbert Himmler als neuer ZDF-Intendant hier nicht auf sich allein gestellt. Auch in der ARD ist eine neue, digitale Generation im Kommen, am sichtbarsten in Person des neugewählten HR-Intendanten und Funk-Gründungsgeschäftsführers Florian Hager. Auch er wird 2022 seinen neuen Job antreten. Da geht was.

Dieser Beitrag der Reihe ist in leicht gekürzter Fassung zuerst bei Medieninsider (€) unter dem Titel „Öffentlich-Rechtliche müssen sich öffnen“ erschienen.


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