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Gerichtsurteil: Facebook Messenger gilt weiterhin als dominanter Internet-Dienst

03. Juni 2026 um 13:40

Meta wollte seinen Facebook Messenger und den Marketplace nicht als marktmächtige Kerndienste eingestuft sehen. Der US-Konzern wehrte sich vor Gericht gegen die strengeren Auflagen des Digital Markets Act, bekam aber nur in einem Punkt recht.

App-Logo des Facebook Messenger
Der Facebook Messenger muss sich weiterhin an strenge DMA-Regeln halten, hat heute ein Gericht entschieden. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Brett Jordan

Der Messenger von Meta gilt weiterhin als sogenannter Gatekeeper im Sinne des Digital Markets Act (DMA) und muss sich an strengere Vorgaben halten als kleinere Wettbewerber. Das hat heute das zweithöchste EU-Gericht in Luxemburg entschieden.

Der DMA richtet sich in erster Linie an marktmächtige Digitalunternehmen. Erlangen sie in einem bestimmten Marktsegment eine kritische Größe, müssen sie sicherstellen, dass der Wettbewerb gewahrt bleibt. In diesem Fall war Meta etwa gezwungen, Interoperabilität herzustellen, also den Austausch von Nachrichten mit anderen Messenger-Anbietern zu erlauben.

Meta war gegen die Einstufung des Messengers als Gatekeeper vor Gericht gezogen, blieb dabei jedoch erfolglos. Dem Urteil zufolge kann der Messenger unabhängig und eigenständig von sonstigen Angeboten Metas genutzt werden, beispielsweise Facebook oder Instagram. Den Einwand, dass Meta die Produkte integriert anbieten würde, ließ das Gericht nicht gelten. Damit stufte das Gericht den Messenger als einen vom sozialen Netzwerk Facebook getrennten interpersonellen Kommunikationsdienst ein, der auch alleine als Gatekeeper gelten würde.

Mit strengen Regeln gegen Tech-Riesen


Urspünglich hatte die EU-Kommission im Herbst 2023 eine ganze Reihe von Meta-Produkten als Gatekeeper eingestuft, darunter Facebook, Instagram, WhatsApp, die Werbeplattform Meta Ads und den Facebook Marketplace. Meta nahm die Entscheidung weitgehend an, wehrte sich jedoch beim Messenger sowie beim Marketplace juristisch dagegen.

Zwar hat die Kommission die Designierung des Marketplace als Gatekeeper im Vorjahr zurückgezogen, da der Schwellenwert gewerblicher Nutzer nicht erreicht wurde. Das Gerichtsverfahren lief jedoch davon unberührt weiter.

Hierbei schloss sich der Gerichtshof der Meinung von Meta an. Laut dem Urteil hat die Kommission vor allem formale Fehler begangen. So hätten sich die Brüsseler Wettbewerbswächter fälschlicherweise ausschließlich auf Daten der letzten drei Jahre vor der Benennung gestützt, ohne Änderungen zu berücksichtigen, die Ende Juli 2023 eintraten.

Entsprechend sei ihr Beschluss unzureichend begründet, so das Gericht. Weder habe die Kommission eine konkrete Analyse der von Meta vorgenommenen Änderungen vorgelegt noch deren Auswirkungen auf ihre Schlussfolgerung erläutert. Die im Beschluss angeführten Argumente blieben „hypothetisch und unvollständig“, sodass ihn das Gericht für nichtig erklärte.

Eine Berufung gegen das Urteil ist vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) möglich. Ob die Kommission einen erneuten Anlauf starten wird, den Marketplace strenger zu regulieren, bliebt vorerst offen. Auf Anfrage teilte ein Kommissionssprecher gegenüber netzpolitik.org mit, die Entscheidung des Gerichts prüfen zu wollen. Allerdings seien die Auswirkungen beim Marketplace „gering“, da der Dienst nicht mehr als Gatekeeper eingestuft ist. Solange die Nutzungszahlen nicht sprunghaft ansteigen, dürfte sich daran nichts ändern.

Das Urteil in puncto Messenger bewertet die EU-Kommission hingegen als „wichtigen Schritt“, um Fairness auf digitalen Märkten zu gewährleisten. So müsse Meta weiterhin darauf hinarbeiten, die Interoperabilität zwischen seinem Messenger und anderen vergleichbaren Kommunikationsdiensten sicherzustellen – „ähnlich wie bereits bei WhatsApp“, so der Sprecher.

Regulierung unter Beschuss


Der DMA hat sich seit seinem Start im Jahr 2023 sowohl als wirtschaftlicher als auch geopolitischer Zankapfel erwiesen. Viele dominante Tech-Konzerne stammen aus den USA und sind entsprechend stärker betroffen als etwa europäische Unternehmen. Neben Meta müssen unter anderem Amazon, Apple und Microsoft derart eingestufte Kerndienste für die Konkurrenz öffnen.

Parallel zu etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzungen spannen sie die Regierung des US-Präsidenten Donald Trump ein, um auf politischer Ebene gegen den DMA zu lobbyieren. Zuletzt wurde bekannt, dass die EU-Kommission ein eigenes Gremium einrichten will, in dem die USA und die EU „verstärkt“ bei der Regulierung von Tech-Riesen zusammenarbeiten sollen. Das hat wiederholt für Unmut in Brüssel und europäischen Hautstädten gesorgt.

Indes streitet die Kommission ab, europäische Digitalgesetze aufweichen zu wollen. Im Vorjahr verhängte sie erstmals millionenschwere DMA-Geldbußen gegen Meta und Apple, zudem untersucht sie weitere potenzielle Verstöße gegen das Gesetz. In einer ersten Evaluation des Digitalgesetzes zog sie jüngst eine grundsätzlich positive Bilanz.

Ungeachtet dessen läuft ein weiteres DMA-Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union weiter. In dem Fall wehrt sich Bytedance, der Eigentümer des Videodienstes TikTok, ebenfalls gegen eine Einstufung als übermächtiger Gatekeeper. Im Mai fand eine mündliche Verhandlung vor dem Gericht statt, mit einem Urteil wird im Laufe des Jahres gerechnet.


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Verfahren gegen Tech-Konzerne: EU-Kommission zögert, Abgeordnete verlieren Geduld

07. Mai 2026 um 16:10

Wann setzt Europa seine Digitalgesetze gegen Tech-Konzerne durch? Die EU-Kommission knickt ein, fürchten Abgeordnete und Vertreter:innen der Zivilgesellschaft. Nun wollen sie Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Beine machen.

Eine lachende Ursula von der Leyen, im Vordergrund ominöse Schatten.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen versucht sich an einem schwierigen Spagat, um die USA nicht zu vergraulen. Hinter den Kulissen rumort es jedoch zunehmend. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / IPON

Der Druck steigt auf die EU-Kommission, europäische Digitalgesetze konsequent durchzusetzen. In einem offenen Brief fordern dutzende zivilgesellschaftliche Organisationen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) auf, den Digital Markets Act (DMA) „buchstabengetreu und frei von politischer Einflussnahme“ zu vollstrecken.

Ähnliche Töne kommen aus dem EU-Parlament. Externer Druck dürfe die Souveränität und Autonomie der EU bei der Festlegung ihrer eigenen Regeln nicht beeinträchtigen, mahnen die Abgeordneten in einer vergangene Woche verabschiedeten Resolution. Wirksame und verhältnismäßige Geldstrafen seien „unerlässlich, um Abschreckung zu gewährleisten und die Wirksamkeit des Gesetzes über digitale Märkte zu sichern“, so der Tenor der nicht bindenden Entschließung.

Hintergrund für die Appelle sind vermehrte Zeichen, dass die EU-Kommission Beißhemmungen gegenüber großen, vor allem in den USA ansässigen Tech-Unternehmen hat – genau die Unternehmen, deren Macht der DMA eigentlich einhegen soll. Das seit wenigen Jahren wirksame Gesetz macht sogenannten Gatekeepern, die in bestimmen Digitalsektoren übermäßig viel Marktmacht angesammelt haben, eine Reihe an Auflagen, um einen funktionierenden Wettbewerb sicherzustellen.

Ergebnis im Google-Verfahren überfällig


Zwar hat die EU-Kommission, die für die Aufsicht der Gatekeeper zuständig ist, zahlreiche Untersuchungen wegen Verdachts von DMA-Verletzungen eingeleitet. Vor über einem Jahr hatte sie etwa Google und Apple vorgeworfen, ihre App-Marktplätze nicht ausreichend zu öffnen. Zum anderen sollte Google in der Suchmaschine eigene Angebote für Shopping oder Reisen bevorzugt haben.

Auf das Ergebnis dieser Untersuchungen wartet die Öffentlichkeit jedoch weiterhin. Fällig wäre es Ende März gewesen. Darauf scheint sich Alphabet vorbereitet zu haben: Anonyme Quellen hatten der Nachrichtenagentur Reuters zufolge zu Beginn des Jahres in Aussicht gestellt, dass Google seine Wettbewerber prominenter in den Suchergebnissen anzeigen werde, um der drohenden Geldstrafe zu entgehen. Umgesetzt hat Google das nicht.

Von der Leyen soll auf der Bremse stehen



Tatsächlich soll die EU-Wettbewerbsabteilung zu dem Schluss gekommen sein, dass Alphabet gegen den DMA verstoßen habe, berichtete jüngst das Handelsblatt (€). Die Entscheidung – samt einer milliardenschweren Geldbuße – soll jedoch nach einer Intervention von Ursula von der Leyen wieder in der Schublade verschwunden sein.

Dem Fachblatt The Capitol Forum (€) zufolge soll die Kommissionspräsidentin bereits seit Januar auf der Bremse stehen. Anstelle einer Verurteilung setzte die Kommission seit Jahresanfang weitere Verfahren in die Welt: Unter anderem will sie Alphabet dabei unterstützen, das Android-Betriebssystem für Entwickler:innen weiter zu öffnen sowie Dritt-Anbietern den Zugriff auf bestimmte Daten der Google-Suchmaschine zu geben.

Auf Anfrage bestreitet die EU-Kommission die Vorwürfe. „Es gibt absolut keine politische Blockade von Fällen“, sagte heute ein Kommissionssprecher bei einem Presse-Briefing. Abgeschlossene Untersuchungen seien auch in ihrem Interesse. Es gehe nicht darum, eine Strafe nur der Strafe wegen zu verhängen. Eine Entscheidung werde von der Kommission erst dann final abgesegnet, wenn sie „technisch fertig und solide genug“ sei, so der Sprecher.

Europäische Digitalgesetze, neben dem DMA auch der Digital Services Act (DSA) oder die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sind für große Tech-Konzerne wie Alphabet oder Apple ein rotes Tuch. Jahrzehntelang konnten sie weitgehend ungehindert wachsen und bestimmte Marktsegmente besetzen, ohne auf nennenswerten Widerstand von Kartellbehörden zu stoßen. Vor allem der in der ersten Amtsperiode von der Leyens verabschiedete DMA hat das wachsende Ungleichgewicht auf digitalen Märkten im Visier.

Mit dem Wahlsieg Donald Trumps und seiner America-First-Agenda hat die Tech-Branche einen willigen Unterstützer in ihrem Kampf gegen angebliche Überregulierung gefunden. Unmittelbar nach seinem Amtsantritt im Januar 2025 legte der US-Präsident etwa in einem Memorandum mit Verweis auf DMA und DSA fest, US-amerikanische Unternehmen vor „Erpressung und unfairen Geldbußen aus dem Ausland“ schützen zu wollen.

Gedroht hatte Trump unter anderem mit Strafzöllen, die er einige Monate später tatsächlich vorstellte. Zwar konnte sich die EU im Spätsommer auf einen Deal mit den USA einigen, ohne auf dem Papier die Digitalgesetze anzufassen. Vom Tisch ist die Auseinandersetzung jedoch nicht: Bis heute haben sich die EU-Institutionen nicht darauf geeinigt, wie die Zollvereinbarung aus dem Vorjahr umgesetzt werden soll.

„Die EU-Kommission knickt ein“


Auch für die US-Seite ist die Angelegenheit nicht abgeschlossen. Hochrangige US-Vertreter schießen weiterhin gegen EU-Digitalgesetze und verknüpfen sie mit dem Handelsstreit. Die EU müsse ihre Regulierung von Big Tech lockern, um im Gegenzug geringere Zölle auf Stahl und Aluminium entrichten zu müssen, sagte US-Handelsminister Howard Lutnick im Herbst. Zugleich warnte der US-Botschafter bei der EU, Andrew Puzder, dass der DMA zu sehr auf US-amerikanische Tech-Konzerne ziele.

Im April war bekannt geworden, dass die EU-Kommission ein Gremium plant, um der Trump-Regierung entgegenzukommen. Darin soll sich die US-Regierung mit der EU zu Digitalregeln und Kartellverfahren abstimmen, wie die EU-Kommission dem Handelsblatt bestätigte.

Das nachgiebige und intransparente Vorgehen der EU-Kommission stößt jedoch immer mehr auf Kritik. Felix Duffy von der Nichtregierungsorganisation LobbyControl sagt etwa: „Die EU-Kommission knickt ein und sendet ein fatales Signal: Wenn Tech-Konzerne bei Verstößen gegen die EU-Digitalregeln keine Konsequenzen zu fürchten haben, bleiben Gesetze wie der DMA wirkungslos.“

Dem pflichtet Max Bank von der Organisation Rebalance Now bei: Zwar zeige der DMA Wirkung, drohe aber zum zahnlosen Tiger zu werden, weil die Kommission nicht konsequent handle. „Wenn selbst überfällige Strafzahlungen gegen Konzerne wie Google politisch gestoppt werden, untergräbt das die Glaubwürdigkeit des Gesetzes“, sagt Bank.


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