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Databroker-Deals der Polizei: Opposition fordert Aufklärung in acht Bundesländern

09. Juni 2026 um 12:19

In Mecklenburg-Vorpommern hat sich das LKA kommerzielle Handy-Standortdaten beschafft. In mehreren Bundesländern will sich die Polizei nicht zu Databroker-Deals äußern. Nach Recherchen von netzpolitik.org und Bayerischem Rundfunk verlangen Abgeordnete jetzt Transparenz.

Der Umriss einer Gestalt mit Schlapphut und Mantel stellt einen Datenhändler dar. Vor sich hat er einen Einkaufskorb mit roten Stecknadeln, die Standortddaten darstellen. Eine Deutschlandkarte zeigt die Umrisse der Bundesländer.
Angeblich nur zu Werbezwecken erhobene Handy-Standortdaten dürften ein verlockendes Angebot für Ermittler*innen sein (Symbolbild). – Nebel: Vecteezy; Korb und Figur: Pixabay; gemeinfrei-ähnlich; Montage: netzpolitik.org

In mindestens acht Bundesländern macht die Opposition Druck auf die Landesregierung und fordert Aufklärung über mögliche Databroker-Deals mit der Polizei. Der Anlass sind Recherchen von netzpolitik.org und Bayerischem Rundfunk.

Zunächst hatte das Landeskriminalamt Meckenburg-Vorpommern eingeräumt, sich Handy-Standortdaten der Werbe-Industrie beschafft zu haben. Mithilfe solcher Daten lassen sich detaillierte Bewegungsprofile von Nutzer*innen erstellen. Fachleute sehen dafür keine konkrete Rechtsgrundlage. Die Datenschutzbehörde von Mecklenburg-Vorpommern hat sich eingeschaltet.

In Brandenburg hat sich die Polizei Daten von beispielsweise Wirtschaftsauskunfteien besorgt. In neun weiteren Bundesländern wollte sich die Polizei nicht über mögliche Databroker-Deals äußern. Vielerorts hat sich deshalb die Opposition eingeschaltet.

Wenn Überwachungskapitalismus und Überwachungsstaat zusammenwachsen



So fordert die innenpolitische Sprecherin der SPD in Nordrhein-Westfalen, Christina Kampmann, die Regierung müsse „umgehend gegenüber dem Landtag offenlegen, ob die NRW-Sicherheitsbehörden solche Datensätze nutzen — und auf welcher rechtlichen Grundlage“. Der innenpolitische Sprecher der Grünen in Bayern, Florian Siekmann, sagt: „Ein Einkauf solcher in der Regel rechtswidrig verkaufter Daten auf dem Graumarkt wäre ein Skandal“.

Der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Niklas Schrader, sagt: „Dass Berlin und andere Bundesländer keine Auskunft über den Einsatz solcher Daten geben, ist inakzeptabel und weckt Misstrauen.“

Auch in den Medien zieht die Recherche Kreise. Zahlreiche Zeitungen haben eine Meldung der Deutschen Presse-Agentur übernommen. Der Deutsche Journalistenverband (DJV) sieht Journalist*innen durch mögliches Standort-Tracking der Polizei in Gefahr. „Wo sich ein Reporter aufhält und welche Stationen er in den letzten Stunden angesteuert hat, geht die Polizei nichts an“, sagt Bundesvorsitzender Mika Beuster. Der DJV fordert, deutsche Polizeibehörden sollten „keine Standortdaten kommerzieller Databroker“ verwenden.

In welchen Bundesländern sind Databroker-Deals jetzt Thema? Wir haben uns bei demokratischen Oppositionsparteien erkundigt. Die Übersicht.

  • Berlin: „Rechtsstaat darf sich keine Abkürzungen kaufen“
  • NRW: Regulierung „bislang völlig unzureichend“
  • Bayern: „Mauern lässt nichts Gutes ahnen“
  • M‑V: „Erwarten vom Innenminister Aufklärung“
  • Brandenburg: „Egal in welchen Fällen rechtswidrig“
  • Hamburg: „Inakzeptabel“, dass LKA keine Auskunft gibt
  • Baden-Württemberg: Parlamentarische Anfrage geplant
  • Sachsen: „Keine Hintertüren, um Grundrechte zu umgehen“
  • Niedersachsen, Thüringen, Saarland: Funkstille

Berlin: „Rechtsstaat darf sich keine Abkürzungen kaufen“


Porträt von Gollaleh Ahmadi
Gollaleh Ahmadi, Sprecherin für Sicherheitspolitik und Datenschutz der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Funke Foto Services


⚫️🔴 Das sagt die schwarz-rote Regierung: Nichts. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport verweist auf das LKA, das sich „aus Geheimschutzgründen“ nicht äußern will. Wir wissen nicht, ob die Berliner Polizei Datenhändler nutzt.

🟢 Das sagen die Grünen: „Die Vorwürfe sind zu gravierend, um sie unbeantwortet im Raum stehen zu lassen“, sagt Gollaleh Ahmadi, Sprecherin für Sicherheitspolitik und Datenschutz der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus und stellvertretende Vorsitzende des Innenausschusses. Vertrauen in Sicherheitsbehörden entstehe „durch Rechtsstaatlichkeit und Transparenz nicht durch Schweigen und Schwärzungen.“ Ahmadi fordert „vollständige Aufklärung“.

Sollten Behörden über kommerzielle Daten „Informationen erhalten, die sie auf regulärem Weg nicht erheben dürften“, sei das „nicht akzeptabel“, sagt die Abgeordnete. „Der Rechtsstaat darf sich keine Abkürzungen kaufen.“ Aus „gutem Grunde“ unterliege die Abfrage von Standortdaten strengen Voraussetzungen und einem Richtervorbehalt. „Wenn staatliche Behörden versuchen würden, diese Hürden durch den Kauf kommerziell gehandelter Daten zu umgehen, wäre das ein erheblicher Schlag für unseren Rechtsstaat.“

🟣 Das sagt die Linke: Es sei „inakzeptabel“ und wecke „Misstrauen“, dass Berlin und andere Bundesländer keine Auskunft über den Einsatz solcher Daten geben, sagt der Sprecher der Linken für für Innenpolitik, Niklas Schrader. Es sei „in höchstem Maße besorgniserregend“, dass sich Polizeibehörden offenbar ohne Rechtsgrundlage Daten von Databrokern beschaffen.

„Absolut widersinnig ist es, dass mit dieser Praxis durch den Staat ein Geschäft gefördert wird, welches die innere Sicherheit gefährdet“, sagt Schrader weiter. Die Fraktion wolle über eine parlamentarische Anfrage nachhaken. Zur Gefahr des Datenhandels für die nationale Sicherheit hatten netzpolitik.org und BR mehrere Recherchen veröffentlicht.


NRW: Regulierung „bislang völlig unzureichend“


Porträt von Christina Kampmann
Christina Kampmann, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Sven Simon


⚫️🟢 Das sagt die schwarz-grüne Regierung: Nichts. Eine Presseanfrage an das Innenministerium blieb bis zur Frist unbeantwortet. Wir wissen nicht, ob die Polizei in Nordrhein-Westfalen Datenhändler nutzt.

🔴 Das sagt die SPD: „Der Handel mit Standortdaten, Bewegungsprofilen und anderen sensiblen Informationen birgt erhebliche Risiken für Grundrechte und Privatsphäre“, warnt Christina Kampmann, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen.

„Wenn staatliche Stellen solche Daten ankaufen, stärken sie einen Schattenmarkt, dessen Regulierung aus unserer Sicht bislang völlig unzureichend ist.“ Die Landesregierung müsse „offenlegen, ob die NRW-Sicherheitsbehörden solche Datensätze nutzen — und auf welcher rechtlichen Grundlage.“

🟡 Das sagt die FDP: „Sollten kommerziell gehandelte Daten ohne gesetzliche Grundlage rechtswidrig genutzt worden sein, wäre das ein erheblicher rechtsstaatlicher Vorgang, der von der Landesregierung nunmehr unverzüglich aufgeklärt werden muss“, sagt Marcel Hafke, Sprecher für Inneres der FPD-Fraktion in Nordrhein-Westfalen. Die FDP werde das Thema im Parlament aufgreifen.

Zwar würden Sicherheitsbehörden moderne Instrumente für Ermittlungen brauchen, so Hafke. „Aber sie dürfen sich keine Daten über den Umweg kommerzieller Datenhändler beschaffen, wenn ihnen der direkte Zugriff aus guten verfassungsrechtlichen Gründen gesetzlich verwehrt wäre.“


Bayern: „Mauern lässt nichts Gutes ahnen“


Porträt von Florian Siekmann
Florian Siekmann, innenpolitischer Sprecher der Grünen im bayerischen Landtag. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Rolf Poss


⚫️🟠 Das sagt die schwarz-orange Regierung: Nichts. Das Innenministerium verweist auf das LKA Bayern, das keine Auskunft erteilen will, um die „Arbeitsfähigkeit“ der Polizei nicht zu gefährden. Wir wissen nicht, ob die Polizei in Bayern Datenhändler nutzt.

🟢 Das sagen die Grünen: „CSU-Innenminister Hermann muss umgehend erklären, ob die Bayerische Polizei Standortdaten von Bürgerinnen eingekauft hat und zu welchem Zweck genau“, fordert Florian Siekmann, innenpolitischer Sprecher der Grünen im bayerischen Landtag. Aufklärung und Transparenz seien das Gebot der Stunde. „Das Mauern gegenüber der Presse und uns allen lässt nichts Gutes ahnen.“

Ein Einkauf sensibler Standortdaten auf dem „Graumarkt“ wäre ein „Skandal“, so Siekmann weiter. „Ich werde zur nächsten Plenarsitzung eine parlamentarische Anfrage an den Minister richten und erwarte eine eindeutige Antwort.“

🔴 Das sagt die SPD: „Wir sprechen mehr und mehr von Datensouveränität“, sagt Horst Arnold aus dem Rechtsausschuss des bayerischen Landtags, „und jetzt soll durch einen Kauf von Bewegungsprofilen offenbar egal von wem und zu welchem Preis die ganze Rechtsordnung ohne Kontrollmöglichkeit auf den Kopf gestellt werden. Das geht nicht.“

Auch Arnold wolle eine parlamentarische Anfrage stellen. Würde sie unbeantwortet bleiben, wäre das „nicht nur intransparent, sondern tatsächlich eine konkrete Kontrollverweigerung der Polizei gegenüber dem Gesetzgeber und damit auch demokratiewidrig.“


M‑V: „Erwarten vom Innenminister Aufklärung“


Porträt von Constanze Oehlrich
Constanze Oehlrich, Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der grünen Fraktion im Landtag – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / BildFunkMV


🔴🟣 Das sagt die rot-rote Regierung: Nachdem die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern mitgeteilt hatte, sich Handy-Standortdaten beschafft zu haben, erklärt das Innenministerium: „Das LKA geht von einem rechtlich getragenen Vorgehen aus.“ Mehr will das Ministerium nicht sagen, solange die Datenschutzbehörde den Fall prüft.

🟢 Das sagen die Grünen: „Wir halten die Nutzung kommerzieller Standortdaten durch die Polizei für rechtswidrig“, sagt Constanze Oehlrich, Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der grünen Fraktion im Landtag. Es gebe hohe rechtliche Hürden für den Zugriff auf Standortdaten; sie dürften nicht durch Einkauf kommerzieller Daten umgangen werden. „Wir erwarten vom Innenminister Aufklärung über das Ausmaß dieser Praxis. Deshalb haben wir für die kommende Sitzung des Innenausschusses einen Bericht beantragt.“

Weiter schreibt Oehlrich: „Der Handel mit Standortdaten gefährdet die Privatsphäre und Sicherheit aller“. Der Rechtsstaat dürfe kein Kunde von Datenhändlern werden, die sich um Datenschutz nicht scheren. „Wenn der Staat Daten kauft, die ohne Wissen der Betroffenen gesammelt wurden, wird er selbst zum Komplizen fragwürdiger Datenhändler.“

⚫️ Das sagt die CDU: Nichts. Eine Presseanfrage blieb bis zur Frist unbeantwortet.


Brandenburg: „Egal in welchen Fällen rechtswidrig“


Porträt von Niels-Olaf Lüders
Niels-Olaf Lüders, Vorsitzender der BSW-Fraktion im Brandenburger Landtag – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / dts Nachrichtenagentur


⚫️🔴 Das sagt die schwarz-rote Regierung: Das Innenministerium verweist auf die Polizei. Das LKA Brandenburg hatte zunächst vage eingeräumt, Databroker zu nutzen. Später stellte die Behörde klar, „bisher“ keine kommerziellen Standortdaten beschafft zu haben, sondern Daten von „kommerziellen Plattformen wie beispielsweise von Wirtschaftsauskunfteien“.

🟪 Das sagt das BSW: „Wir gehen davon aus, dass der Rückgriff auf Databroker durch die Polizei egal in welchen Fällen rechtswidrig ist“, sagt Niels-Olaf Lüders, Vorsitzender der BSW-Fraktion im Brandenburger Landtag. Es gebe dafür keine Ermächtigung im Polizeigesetz. „Innenminister Redmann ist hier aufgefordert, für Aufklärung und eine sofortige Beendigung dieser Praxis zu sorgen.“

Das BSW habe das Thema bei einer Sitzung im Ausschuss für Inneres und Kommunales ansprechen wollen; die Koalition habe das abgelehnt. „Wir werden dazu weiter nachfragen.“


Hamburg: „Inakzeptabel“, dass LKA keine Auskunft gibt


Porträt von Deniz Celik
Deniz Celik, Vizepräsident der Hamburgischen Bürgerschaft und Sprecher für Innenpolitik – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Funke Foto Services


🔴🟢 Das sagt die rot-grüne Regierung: Nichts –„um den Erfolg der polizeilichen Arbeit nicht zu gefährden“. Wir wissen nicht, ob die Polizei in Hamburg Datenhändler nutzt.

🟣 Das sagt die Linke: „Die Nutzung von kommerziell gehandelten Handy-Standortdaten durch die Polizei ist ein massiver Angriff auf die Grundrechte“, sagt Deniz Celik, Vizepräsident der Hamburgischen Bürgerschaft und Sprecher für Innenpolitik. „Bewegungsprofile aus der Werbeindustrie dürfen nicht zur Hintertür staatlicher Überwachung werden.“

Es sei „inakzeptabel“, dass das LKA Hamburg keine Auskunft geben will. „Wir werden mit einer schriftlichen kleinen Anfrage den Senat dazu befragen, ob und in welchem Umfang solche Daten in Hamburg benutzt werden und erwarten eine vollständige Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit“.

⚫️ Das sagt die CDU: Nichts. Eine Presseanfrage blieb bis zur Frist unbeantwortet.


Baden-Württemberg: Anfrage im Parlament geplant


⚫️🟢 Das sagt die schwarz-grüne Regierung: Nichts. Eine Presseanfrage an das Innenministerium blieb bis zur Frist unbeantwortet. Wir wissen nicht, ob die Polizei in Baden-Württemberg Datenhändler nutzt.

🔴 Das sagt die SPD: Wenig. Die SPD-Fraktion im Landtag werde der Sache zunächst in Form einer Anfrage nachgehen, schreibt deren Pressesprecher.



Sachsen: „Keine Hintertüren, um Grundrechte zu umgehen“


Porträt von Bernd Rudolph
Bernd Rudolph, Sprecher für Inneres und Digitalisierung der BSW-Fraktion im sächsischen Landtag – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / dts Nachrichtenagentur


⚫️🔴 Das sagt die schwarz-rote Regierung: Nichts Brauchbares. Die Polizei nutze „verfügbare Daten, die rechtmäßig erhoben werden“. Wir wissen nicht, ob die sächsische Polizei Datenhändler nutzt.

🟪 Das sagt das BSW: Für den Rückgriff auf Datenhändler brauche die Polizei „eine eindeutige und verfassungsfeste Rechtsgrundlage“, schreibt Bernd Rudolph, Sprecher für Inneres und Digitalisierung der BSW-Fraktion im sächsischen Landtag. Zwar dürfe moderne Technik die Arbeit der Polizei unterstützen. „Aber es darf keine Hintertüren geben, um Grundrechte, Richtervorbehalte oder gesetzliche Schutzvorschriften zu umgehen.“

Weiter sagt Rudolph: „Dass das LKA Sachsen hierzu keine Auskunft geben möchte, trägt nicht zur Vertrauensbildung bei.“ Gerade bei sensiblen Fragen des Datenschutzes und der digitalen Überwachung sei Transparenz wichtig. Seine Fraktion hat hierzu bereits eine kleine Anfrage gestellt (Drs 8/7222). Korrektur, 9. Juni, 15:10 Uhr: Das BSW hat nur eine kleine Anfrage gestellt, nicht zwei, wie zunächst berichtet.

🟢 Das sagen die Grünen: „Ein solches Vorgehen wäre rechtswidrig“, schreibt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher, mit Blick auf mögliche Databroker-Deals der Polizei. Da sich die Behörden auf Presseanfragen nicht äußern, „wird sich der Innenminister unseren Fragen zu diesem Vorfall in der nächsten Innenausschusssitzung stellen müssen.“

🟣 Das sagt die Linke: Eine Presseanfrage blieb zunächst unbeantwortet. Update, 11. Juni: Nach Veröffentlichung des Artikels sagt Rico Gebhardt, innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion: „Mir erschließt sich im Moment nicht, warum das Innenministerium nicht einfach klarstellt, ob Grenzen überschritten wurden oder nicht.“

Die sächsische Polizei habe keine gesetzliche Befugnis, Daten zu beschaffen, die nicht rechtmäßig erhoben wurden. „Sollte so etwas trotzdem geschehen sein, läge höchstwahrscheinlich ein besonders gravierender Rechtsbruch vor – und noch eine weitere Missachtung des Parlaments, denn für derartige ‚Einkäufe’ wurden im Landeshaushalt keine Mittel bereitgestellt.“


Niedersachsen, Thüringen, Saarland: Funkstille


In fünf Bundesländern hatte die Polizei Databroker-Deals auf Anfrage verneint: Schleswig-Holstein, Bremen, Sachsen-Anhalt, Hessen und Rheinland-Pfalz. Deshalb haben wir dort nicht weiter gegraben.



Bisher nicht erwähnt wurden Niedersachsen, Thüringen und das Saarland. Auch dort hatte die Polizei Transparenz zu möglichen Databroker-Deals verweigert. Aber die Fraktionen der angefragten Oppositionsparteien haben uns nicht geantwortet.

In Niedersachsen und dem Saarland ist unter anderem die CDU in der Opposition; in Thüringen die Linke. Interessierte können sich beispielsweise per E‑Mail an ihre Abgeordneten wenden.




netzpolitik.org und Bayerischer Rundfunk recherchieren weiter zur Nutzung von Werbedaten durch Polizeibehörden. Für Hinweise sind die Redakteure Ingo Dachwitz und Sebastian Meineck dankbar. Hier ist eine Übersicht der bisherigen Recherchen.


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Nach unseren Recherchen: Datenschutzbehörde findet gravierende Verstöße bei bekannter Dating-App

09. April 2026 um 17:31

Eine populäre deutsche Dating-App hat genaue Handy-Standortdaten an Werbefirmen geschickt, selbst wenn Nutzer*innen nicht eingewilligt haben. Genau solche Daten fanden netzpolitik.org und BR im Angebot von Databrokern – eine große Gefahr für Nutzer*innen.

Ein Smartphone, darüber zwei sich überlappende Standort-Pinnnadeln, die die Form eines Herzens ergeben. Oben rechts ein glubschender Augapfel. Der Hintergrund zartrosa. Verblassend sein Geo-Koordinaten zu sehen.
Liebe suchen, Standortdaten geben. – Smartphone: Unsplash / Viktor Talashuk; Auge: maxpixel.net/CCO; Montage: netzpolitik.org

Eine bekannte Dating-App aus Hamburg verkuppelt Menschen auf Kontaktsuche mit anderen in ihrem Umkreis. Den Nutzer*innen dürfte klar sein, dass die App hierfür ihre Standortdaten verwendet. Den Zugriff darauf erlauben sie sogar bewusst – in der Hoffnung auf spannende Begegnungen. Was Nutzer*innen jedoch nicht wissen konnten: Ihre genauen Standortdaten flossen über die Dating-App offenbar auch dann an Werbefirmen, wenn sie dafür keine Einwilligung erteilt hatten.

So geht es aus dem Jahresbericht der Hamburger Datenschutzbehörde für 2025 hervor. Bei der Anwendung handelt es sich anscheinend um eine von Deutschlands beliebtesten Dating-Apps: Lovoo.

Die Behörde selbst nennt den Namen der App aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht. Die Untersuchungen seien noch nicht abgeschlossen, schreibt sie auf Anfrage. Auch die Betreiber-Firma von Lovoo, der Online-Dating-Riese ParshipMeet, schweigt dazu. Auf mehrere Presseanfragen erhielten wir keine Antwort.

Dennoch erlaubt der Jahresbericht der Behörde einen Rückschluss auf Lovoo. Demnach haben die Datenschützer*innen die Dating-App nach der Veröffentlichung der „Databroker Files“ von netzpolitik.org und Bayerischem Rundfunk geprüft. Das sind die seit Februar 2024 andauernden Recherchen zum weitgehend unkontrollierten Handel mit Standortdaten aus der Werbe-Industrie. „Den journalistischen Recherchen war der Hinweis auf die App eines Anbieters mit Sitz in Hamburg zu entnehmen“, so die Behörde. Der Clou: In diesen Recherchen taucht nur eine Dating-App aus Hamburg auf – und zwar Lovoo.

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Sie war eine von rund 40.000 Apps in einem Datensatz mit rund 380 Millionen Standortdaten aus 137 Ländern. Das Recherche-Team hat diese Daten von einem US-amerikanischen Databroker als kostenlose Vorschau für ein Abonnement erhalten. Zur Veröffentlichung unserer Recherche im Januar 2025 ließ uns ein Lovoo-Sprecher wissen, dass man Daten mit Drittparteien für Werbezwecke teile, wenn Nutzer*innen in die Datenschutzerklärung eingewilligt hätten. Lovoo verzeichnet allein im Google Play Store mehr als 50 Millionen Downloads.

Datenschutzbehörde macht „besonders schwerwiegende“ Funde

In ihrem Jahresbericht beschreibt die Datenschutzbehörde, wie Mitarbeiter*innen die – nicht näher benannte – Dating-App durchleuchtet haben. Demnach haben sie den Datenverkehr analysiert und die Erkenntnisse mit den Informationen abgeglichen, die Menschen zu sehen bekommen, wenn sie die App installieren und in die Datennutzung einwilligen.

Das Problem: „Soweit entsprechende Informationen erteilt wurden, stimmten diese nicht mit den tatsächlichen Datenflüssen überein.“ In diesen Datenflüssen konnte die Behörde „die Übermittlung von genauen Standortdaten an bestimmte Werbepartner eindeutig“ nachweisen. Wie uns die Behörde auf Anfrage erklärt, flossen die Standortdaten über eingebundene SDKs an Werbepartner. Das sind Software-Pakete von Dritten, die Entwickler*innen in ihre Apps einbauen.

Statt vorgeschriebener datenschutzfreundlicher Voreinstellungen „war die Erlaubnis zur Weitergabe von genauen Standortdaten an Werbedienste standardmäßig aktiviert“, so der Bericht weiter. Mehr noch: „Besonders schwerwiegend ist, dass die App – auch nach Entfernen des zuvor gesetzten Symbols zum ‚Akzeptieren‘ im eingesetzten Einwilligungsdialog – weiterhin genaue Standortdaten an Werbepartner übermittelte.“ Einfach ausgedrückt: Wer mithilfe der Dating-App andere Nutzer*innen im Umkreis gesucht hat, konnte wohl nicht verhindern, dass dabei die eigenen Standortdaten an Werbefirmen abfließen.

Kontrollverlust beim Online-Dating

Wo genau die Standortdaten der Dating-Interessierten gelandet sein könnten, ist kaum zu überblicken. Die Datenschutzbehörde spricht von einer „Komplexität und Vielzahl an beteiligten Akteuren“. Neben der Betreiberfirma der App gehörten dazu „verschiedene Werbepartner- und Netzwerke mit einer undurchschaubaren Menge von Beteiligten“.

Offenbar sind die Daten jedoch beim US-Datenhändler Datastream Group (heute: Datasys) gelandet. Er hatte sie zusammen mit weiteren Datensätzen als Gratis-Kostprobe dem Rechercheteam geschickt. Kontakt zu dem Datenhändler erhielten wir über den in Berlin ansässigen Datenmarktplatz Datarade.

Die Kontrolle über ihre Daten, so die Behörde, sei Nutzer*innen durch das Dating-Unternehmen „erschwert“ worden. Angesichts der laut Behörde „undurchschaubaren“ Menge von Beteiligten läge es jedoch viel näher zu sagen, dass Nutzer*innen die Kontrolle über ihre Daten und Privatsphäre komplett verloren haben.

Inzwischen soll die Dating-App den Hahn der sprudelnden Daten abgedreht haben. „Mit den Prüfergebnissen konfrontiert, hat die Anbieterin der App die Ursache der Weitergabe genauer Standortdaten an Werbepartner zügig identifiziert und mittlerweile unterbunden“, so der Bericht. „Zudem hat sie proaktiv Maßnahmen implementiert, mit welchen sie künftig Datenflüsse in der App überwachen und so den unzulässigen Abfluss an Werbenetzwerke unterbinden kann.“

Ob Daten etwa durch einen Konfigurationsfehler versehentlich abgeflossen sind oder das Unternehmen sich dessen bewusst war, lässt sich von außen nicht nachvollziehen.

Datenhandel gefährdet alle

Die Databroker Files haben gezeigt, wie gefährlich solche Standortdaten aus der Werbe-Industrie sein können. Auf oftmals verschlungenen Wegen fließen sie über Handy-Apps und deren oftmals Hunderte Werbepartner zu Datenhändlern – und von dort in die Hände aller, die bei ihnen einkaufen. Wertvoll sind solche Daten etwa für Geheimdienste und Sicherheitsbehörden, aber potenziell auch für Kriminelle und Stalker*innen.

Achtung, Datenhandel! Lebensgefahr!

Dem Recherche-Team liegen inzwischen mehr als 13 Milliarden Standortdaten verschiedener Datenhändler vor. Allein die Daten aus Deutschland bedecken nahezu jeden Winkel des Landes. Weil die Daten mit einer einzigartigen Werbekennung versehen sind – eine Art Nummernschild fürs Handy – lassen sich daraus eindeutige Bewegungsprofile ablesen.

Solche Bewegungsprofile machen sichtbar, wo eine Person wohnt und zur Arbeit geht, wo sie spazieren geht, in die Kirche, ins Bordell oder ins Krankenhaus. Betroffen sind Privatpersonen ebenso wie Angestellte von Militär, Geheimdiensten und Regierungsbehörden. Mit ein paar Handgriffen können Interessierte jedoch ihre Standortdaten vor dem Zugriff durch Datenhändler weitgehend schützen.


Hier sind alle Veröffentlichungen von netzpolitik.org zu den Databroker Files und hier die auf Basis der Recherchen entstandene ARD-Doku „Gefährliche Apps – Im Netz der Datenhändler“.


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Große ARD-Doku: Achtung, Datenhandel! Lebensgefahr!

07. April 2026 um 07:39

Erhoben zu Werbezwecken, verschleudert im Internet: Standortdaten aus der Werbe-Industrie können Menschen gefährden. Das zeigt die ARD-Doku „Gefährliche Apps“, die nun online ist. Sie beruht auf den Recherchen von netzpolitik.org und Bayerischem Rundfunk zu den Databroker Files.

Ein Collage aus vier Bildern. Oben links eine Frau in der U-Bahn mit Brille und In-Ear-Kopfhörern. Oben rechts ein Mann mit lockigen Haaren und Bart. Unten links eine Frau mit langen, blonden Haaren. Unten rechts eine junge Frau mit Ohrringen.
– Alle Rechte vorbehalten ARD / Gefährliche Apps; Collage: netzpolitik.org

Es geht um Milliarden Standortdaten von ahnungslosen Handy-Nutzer*innen, oftmals metergenau. Angeblich nur zu Werbezwecken erhoben, fließen die Daten über populäre Handy-Apps auf teils verschlungenen Wegen in die Hände von Databrokern. Potenziell betroffen sind alle Menschen, die ein Smartphone nutzen.

Die Recherchen von netzpolitik.org und Bayerischem Rundfunk begannen im Februar 2024 mit einem Gratis-Datensatz, den ein Databroker als Vorschau für ein kostenpflichtiges Abo verschenkt hat. Anhand dieser Daten konnte das Team nicht nur einen flächendeckenden Angriff auf die Privatsphäre von Handy-Nutzer*innen enthüllen, sondern auch eine Gefahr für die nationale Sicherheit. Die EU-Kommission sagte: „Wir sind besorgt“.

Jetzt erzählt eine Fernsehdoku die wichtigsten Erkenntnisse aus den Databroker Files. Sie macht anschaulich, wie der Handel mit personenbezogenen Daten außer Kontrolle geraten ist – und vor welchem Hintergrund Fachleute aus Politik und Verbraucherschutz ein Verbot von Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken fordern.

Erstmals berichtet die Doku darüber, wie Handy-Standortdaten der Werbe-Industrie auch ukrainische Soldaten an der Front gefährden können – oder Journalist*innen im Exil. Neu ist auch die Geschichte einer bayerischen Schülerin, die niemals erwartet hätte, dass Databroker ihr genaues Bewegungsprofil offen im Netz handeln.

„Gefährliche Apps – Im Netz der Datenhändler“, produziert vom Bayerischen Rundfunk für ARD, Arte und die Deutsche Welle, ist nun in der ARD Mediathek zu sehen – und in einer etwas längeren Fassung auch in der Arte-Mediathek. Was der Datenhandel konkret für Menschen bedeuten kann, fassen wir hier anhand von vier Köpfen aus der Doku zusammen.

1. Databroker verkaufen Handy-Standortdaten von der Front

Ein Mann mit Bart sitzt an einem Holztisch auf einem grünen Hof.
Ex-Soldat Dmytro. - Alle Rechte vorbehalten ARD / Gefährliche Apps

Heute lebt Dmytro auf einem Hof in der Nähe von Odessa. Unter raschelnden Baumkronen grast eine Kuh, in den Ästen läutet ein Windspiel. Als das Kamerateam Dmytro besucht, führt er die Pferde aus, reitet über einen Feldweg. Zuvor hat er als Soldat für die Ukraine an der Front gekämpft. Für ihn und seine Kameraden hatten Smartphones eine besondere Bedeutung.

„Das Handy ist sehr wichtig, weil es moralisch unterstützt“, erklärt er im Interview. „Man kann seine Lieben zuhause spüren, seinen Ehepartner. Es ist eine Erinnerung daran, wofür man an der Front kämpft.“

Zugleich können Smartphones im Krieg eine Gefahr darstellen, und zwar durch die potenzielle Ortung von Soldat*innen und deren Stellungen. Inzwischen liegen dem Recherche-Team Datensätze von mehreren Databrokern vor; in einem davon finden sich auch Handy-Ortungen aus umkämpften Gebieten in der Ukraine. Die Daten geben auch Preis, dass Geräte per Starlink im Netz waren, jenes Satelliteninternet, das ukrainische Truppen verwenden.

Das Recherche-Team zeigt Dymtro auf Satellitenbildern eine Auswahl von Handy-Ortungen im Kampfgebiet. Er beugt sich über den Bildschrim und bestätigt: „Genau hier an diesem roten Punkt, da war unser Hauptquartier.“

Es ist möglich, dass die russische Armee nicht auf Standortdaten der Werbe-Industrie angewiesen ist, um potenzielle Ziele zu identifizieren – es lässt sich aber auch nicht ausschließen, dass russische Behörden genau das tun. Deutsche Rüstungsunternehmen befürchten zudem, dass auch ihre neuen Produktionsstätten in der Ukraine ins Visier geraten können, wie tagesschau.de berichtet. Deren Standorte sind weitestgehend geheim, um sie vor russischen Angriffen zu schützen.


2. Exil-Journalistin in Berlin berichtet von Verfolgung

Eine Frau in der U-Bahn mit Brille und In-Ear-Kopfhörern.
Exil-Journalistin Mostafa. - Alle Rechte vorbehalten ARD / Gefährliche Apps

In Ägypten hatte die Journalistin Basma Mostafa unter anderem kritisch über Polizeigewalt berichtet. Sie erzählt dem Fernsehteam von mehreren Festnahmen, sogar von Folter. Schließlich gelang ihr die Flucht; der Weg führte sie nach Berlin. Ihr Leben in Ägypten, sagt sie heute, habe sie zurückgelassen. Aber auch in Berlin werde sie von ägyptischen Agenten verfolgt und bedroht. Sie fotografiert die Männer, die ihr auffallen, und zeigt dem Recherche-Team die Fotos auf ihrem Smartphone. Die Polizei habe ihr empfohlen, den Wohnort zu wechseln.

„Ich frage mich wirklich: Woher wissen die immer genau, wo ich bin?“, sagt Mostafa im Interview. Gemeinsam mit dem Recherche-Team betrachtet auch sie einen Ausschnitt der Standortdaten, die Databroker von Millionen Handys auf der Welt verkaufen. Der Ausschnitt zeigt die Bewegungsmuster einer Person, die offenbar in Mostafas Wohnhaus lebt. Von diesem Haus führen Handy-Ortungen zu anderen Adressen, die Mostafa wiedererkennt: etwa den Spielplatz, wo sie mit ihren Kindern hingehe, oder ein Krankenhaus. Es fühle sich an, sagt sie, als wäre sie gehackt worden.

Ähnlich wie im Fall der ukrainischen Soldaten gilt: Es kann sein, dass ägyptische Behörden nicht auf Standortdaten aus der Werbe-Industrie angewiesen wären, falls sie Dissident*innen im Ausland ins Visier nehmen wollten. Sicherheitsexperte Franz-Stefan Gady legt zumindest nahe, dass ein solches Szenario denkbar ist. Anders als große Geheimdienste wie aus den USA, Russland oder China hätten „zweitrangige“ Dienste inzwischen immer mehr Zugang zu Daten, „die sie wahrscheinlich vor einigen Jahren noch nicht gehabt hätten“, erklärt Gady.


3. Die Spur der Daten führt zu 18-Jähriger aus Bayern

Eine junge Frau mit Ohrringen.
Emma aus Bayern. - Alle Rechte vorbehalten ARD / Gefährliche Apps

Wie aufdringlich Handy-Standordaten sein können, zeigt der Fall der 18-Jährigen Emma aus Bayern. Mühelos fand das Recherche-Team ihre Privatadresse in den Daten: Ein freistehendes Haus in einer bayerischen Gemeinde, wo sich auffällig viele Ortungen eines Geräts häuften. Ebenso häuften sich die Ortungen bei einer nahegelegenen Schule, während eine Perlenschnur aus Standortddaten die Strecke beschrieb, die Emma oft mit dem Schulbus genommen hat.

Das Beispiel zeigt: Bereits zwei Orte, Wohnort plus Arbeits- oder Ausbildungsplatz, können genügen, um eine Person in einem Bewegungsprofil eindeutig wiederzuerkennen.

Andere verdienen ihr Geld mit euren Daten, wir nicht!

Recherchen wie diese sind nur möglich durch eure Unterstützung.

„Das ist krass“, sagt Emma heute, als das Kamera-Team der 18-Jährigen ihre Standortdaten auf einem Tablet zeigt. Die Daten zeigen auch Emmas Abstecher in den Supermarkt und zu McDonald’s. Oder die genaue Route über einen Feldweg, den sie nimmt, wenn sie mit ihrem Hund spazieren geht.

„Wenn irgendein Mann diese Daten hätte“, sagt Emma, „so Stalking-mäßig“, dann wäre das „sehr unvorteilhaft“. Zur Erinnerung: Das Recherche-Team hat die Daten kostenlos von einem Databroker im Netz erhalten. Prinzipiell zugänglich sind solche Daten für alle, die Datenhändler danach fragen. Für einen vierstelligen Betrag im Monat können Interessierte ein Abonnement abschließen.


4. Standortdaten können Besuch in Abtreibungsklinik verraten

Eine Frau mit langen, blonden Haaren; im Hintergrund ein Blumenstrauß.
Mutter Miller. - Alle Rechte vorbehalten ARD / Gefährliche Apps

In Dallas, Texas, lebt Lauren Miller mit ihrem zweijährigen Sohn Henry. Abtreibungen sind ihrem US-Bundesstaat kriminalisiert. Doch vor gut zwei Jahren war eine Abtreibung genau das, was Miller und ihr damals ungeborener Sohn aus medizinischen Gründen benötigten. Denn Henry hatte einen nicht überlebensfähigen Zwillingsbruder. Nur eine Teilabtreibung hätte das gesunde Baby retten können, wie Miller berichtet.

Deshalb machten sich Miller und ihr Mann auf die Reise nach Colorado. Dieser Bundesstaat verletzt nicht die reproduktiven Rechte von Menschen; dort sind Abtreibungen weiterhin legal. „Ich weiß noch, wie ich mit gesenktem Kopf durch die Sicherheitskontrolle am Flughafen gegangen bin“, erzählt Miller. „Wir haben sogar überlegt, die Handys zu Hause zu lassen.“

Am Ende hatten Miller und ihr Sohn Henry Glück. Weder US-Sicherheitsbehörden noch radikale Abtreibungsgegner*innen hatten sie an der Reise in die Abtreibungsklinik gehindert. Eines ist jedoch wahrscheinlich: Handy-Standortdaten hätten die Familie verraten können.

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In den Standortdaten, die Databroker verkaufen, lassen sich sensible Orte wie Abtreibungskliniken mühelos ins Visier nehmen. Systematisch lässt sich untersuchen, weche Geräte dort ein und ausgehen – und vor allem, welche Geräte aus einem US-Bundesstaat einreisen, der Abtreibungen verbietet.

Erste Warnungen vor verräterischen Datenspuren gab es bereits 2022, kurz nachdem der Oberste Gerichtshof in den USA den Weg zur Kriminalisierung von Abtreibungen in US-Bundesstaaten frei gemacht hatte. In der Folge hatte etwa Google angekündigt, Standortdaten zu löschen, von denen sich Klinikbesuche ableiten lassen. Dass US-Sicherheitsbehörden Handy-Standortdaten tatsächlich bei Databrokern einkaufen, ist spätestens seit 2020 bekannt; jüngst gab auch FBI-Direktor Kash Patel diese Praxis offen zu.

Im Interview sagt Miller: „Es ist schwer greifbar, wenn man sagt: ‚Die haben meine Daten.‘ Was heißt das? Ist doch egal. Aber wenn man versteht, wie bedrohlich solche Daten sein können, dann macht man sich schon Sorgen.“


Mehr als 30 Artikel veröffentlicht

Die netzpolitik.org-Redakteure Meineck und Dachwitz auf einer Couch.
In der Doku berichten auch die Autoren dieses Textes von den Recherchen. - Alle Rechte vorbehalten ARD / Gefährliche Apps

Zu den Databroker Files hat netzpolitik.org inzwischen mehr als 30 Artikel verfasst. Hier sind Lesetipps für Interessierte, die tiefer eintauchen möchten:

Team netzpolitik.org: Ingo Dachwitz, Sebastian Meineck, Anna Biselli. Team Bayerischer Rundfunk: Katharina Brunner, Rebecca Ciesielski, Florian Heinhold, Maximilian Zierer.


Update, 14. April: Wir haben den Link zur Arte-Mediathek ergänzt.


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