Aktuell verhandelt die EU über die Details zum Digitalen Euro. Das Projekt ist umkämpft. Jorim Gerrard von Finanzwende erklärt, was europäische Banken gegen die digitale Währung haben und warum sie trotzdem von ihr profitieren werden.
Banken waren dem Digitalen Euro gegenüber skeptisch, doch er könnte auch ihnen nützen. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Jochen Tack
Wie sollen künftig unsere Geldscheine aussehen? Das interessiert gerade viele Menschen. Mit einer Umfrage zu neuen Banknoten löste die EZB im Juli einen regelrechten Hype aus. Alle können abstimmen: Lieber Storch oder Beethoven, lieber Hoch- oder Querformat, lieber stilisiert oder realistisch?
Bei einer digitalen Währung sind Design-Details naturgemäß weniger greifbar. Für die Gestaltung des Digitalen Euro interessiert sich daher vor allem eine Gruppe: die Banken.
Wie sie den Digitalen Euro geprägt haben, mit welchen Taktiken sie lobbyiert haben und um welche Design-Entscheidungen noch gerungen wird, haben wir Jorim Gerrard von der Bürgerbewegung Finanzwende gefragt. Finanzwende sieht sich als zivilgesellschaftliches Gegengewicht zur Finanzlobby – und hat deren Aktivitäten beim Digitalen Euro mehrfachaufgearbeitet. Jorim Gerrard ist seit 2021 bei Finanzwende und Referent im Bereich Finanzstabilitität. Vorher hat er für die SPD und die Grünen im Bundestag zu Finanzthemen gearbeitet.
netzpolitik.org: Ihr bei Finanzwende habt euch mehrfach intensiv mit dem Lobbyismus beim Digitalen Euro befasst. Kannst du uns mal einen Einblick in das Ausmaß geben? Wie viel wurde denn da lobbyiert?
Jorim Gerrard: Was wir beim Digitalen Euro gesehen haben, ist ein Paradebeispiel für Lobbykampagnen und dafür, was in dieser Hinsicht bei vielen Themen aus dem Bereich der Finanzen schiefläuft. 58 von insgesamt 68 Lobbytreffen der EU-Kommission zum Digitalen Euro fanden mit Finanzlobbyist:innen statt, nur eins mit der Zivilgesellschaft und zwei mit dem Einzelhandel. Das war im Zeitraum Januar 2022 bis Juni 2023, bevor die Kommission ihre Vorschläge für die Verordnung zum Digitalen Euro veröffentlichte. Das spiegelt die Übermacht der Finanzlobby wider. Dabei sind Zivilgesellschaft und Einzelhandel ja eigentlich zwei sehr wichtige Akteure, wenn es darum geht, wie wir in der Zukunft bargeldlos bezahlen.
Bei den Treffen des Abgeordneten Fernando Navarrete (EPP), der Berichterstatter des EU-Parlaments, hatten Vertreter:innen der Finanzbranche 70 von 112 Treffen, also 63 Prozent. Auch hier war die Zivilgesellschaft wieder unterrepräsentiert.
Zusätzlich gab es Unmengen an Positionspapieren der Banken. Sowohl in diesen als auch in Interviews ist auffällig, welche drastischen Töne die Banken zum Digitalen Euro angeschlagen haben. Sie haben den Digitalen Euro von Anfang an bekämpft. Sie haben abenteuerliche Zahlen zu den ökonomischen Effekten des Digitalen Euros verbreitet und immer wieder die gleichen Ängste geschürt: vor dem Niedergang kleiner Geldhäuser und vor Finanzmarktchaos.
netzpolitik.org: Der Digitale Euro soll eine Alternative zu Mastercard, Visa und PayPal sein. Was haben denn dann (europäische) Banken gegen den Digitalen Euro?
Jorim Gerrard: Banken fürchten um ihre Profite. Das betrifft sowohl die Einnahmen aus Zahlungsdiensten als auch die Folgen von Einlageabflüssen. In Deutschland stammen etwa elf Prozent der Bankenerträge aus dem Zahlungsverkehr, also zum Beispiel aus Gebühren bei Kartenzahlungen. Wenn also Zahlungen mit dem Digitalen Euro nicht über sie oder zu viel günstigeren Gebühren abgewickelt würden, dann würden ihnen Einnahmen aus Gebühren entgehen.
Deshalb hat die Bankenlobby den Digitalen Euro jahrelang in düstersten Farben gemalt: Der Digitale Euro würde den Banken Einlagen entziehen, er würde die Branche bis zu 30 Milliarden Euro kosten. Das Problem der Abhängigkeit von US-Zahlungsdienstleistern wurde nicht ausgeblendet, nur zog man daraus einen anderen Schluss: Es brauche keinen vollständigen Digitalen Euro, es reiche eine Schmalspurversion. Es gebe schließlich schon europäische Alternativen.
Jorim Gerrard ist seit 2021 bei Finanzwende und beschäftigt sich dort unter anderem mit Finanzstabilitität. – Alle Rechte vorbehalten: Finanzwende
netzpolitik.org: Der Digitale Euro hat einen langen Weg genommen bis jetzt zum Trilog, den finalen Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Mitgliedstaaten und Parlament. Welche Rolle haben die Banken mittlerweile?
Jorim Gerrard: Heute sieht man, dass einige der Banken, die sich zunächst am lautesten gegen den Digitalen Euro gewehrt haben, mittlerweile an der Testphase des Digitalen Euros teilnehmen. Das heißt für mich, dass viele der beschriebenen Untergangsszenarien Verhandlungstaktik waren. Wer diese Warnungen ernst gemeint hätte, der würde sich ja wohl nicht als erster für die Testphase bewerben.
Wir sind in unserer Recherche auf die Lobby-Taktik des Mantras gestoßen: Einfach sehr oft immer wieder eine Position zu wiederholen, hat einen Effekt auf bestimmte Menschen. Das wissen Lobbyforscher:innen schon länger. Diese Mantra-Taktik hat beim Digitalen Euro bis zu einem gewissen Maße funktioniert.
„Die Ausgestaltung ist bisher eher im Sinne der Banken verlaufen“
netzpolitik.org: Was haben die Banken bisher erreicht?
Jorim Gerrard: Die Bankenlobby war nicht erfolgreich darin, das Projekt zu stoppen, aber sie war sehr erfolgreich darin, das Design des Digitalen Euro in ihrem Sinne zu beeinflussen und die Einführung zu verschleppen.
Theoretisch gab es am Anfang die Option, dass die Zahlungen mit dem Digitalen Euro gar nicht über die Banken laufen würden. Inzwischen ist klar: Die Zahlungen werden über sie laufen. Das ist auf jeden Fall ein Erfolg für die Banken. Darüber wird heute gar nicht mehr gesprochen, dabei war es kein Naturgesetz, dass es so kommt.
Auch bei anderen Fragen ist die Ausgestaltung bisher eher im Sinne der Banken gelaufen: So sollen Digitale Euros nicht verzinst werden. Auch diese Möglichkeit bestand aber zumindest auf dem Papier und hätte den Banken Konkurrenz gemacht, wäre es so gekommen. Es wird auch Haltelimits beim Digitalen Euro geben, die begrenzen, wie viele Digitale Euros eine Person besitzen darf. Denn die Banken haben wie gesagt Angst davor, dass sonst zu viele Einlagen abfließen.
Einsparung kommt bei Banken an
netzpolitik.org: Werden die Banken Geld mit dem Digitalen Euro verdienen – und wenn ja, wie?
Jorim Gerrard: Auf zwei Wegen. Erstens: Der Digitale Euro läuft über eine öffentliche Infrastruktur, sodass Gebühren wegfallen, die heute etwa an Visa und Mastercard gehen. Beim Rat soll diese Einsparung ohne Weitergabepflicht bei den Banken bleiben. Das Parlament hat einen Korrekturmechanismus vorgesehen, der das an den Handel weitergeben soll – bislang aber nur als Kann-Regel. Der Bankenlobby ist es also in den bisherigen Verhandlungspositionen gelungen, dass die Einsparung eines öffentlichen Guts eher bei ihnen als beim Handel ankommt.
Zweitens: Obwohl die Banken gefordert haben, dass der Digitale Euro über sie läuft, haben sie sich früh beschwert, dass ihnen durch die Bereitstellung des Digitalen Euro Kosten entstehen. Dabei war es schon ein Lobbyerfolg für sie, dass sie in das System eingebunden sind. Dass sie ihre Kosten decken wollen, ist grundsätzlich fair, natürlich sollten die Banken nicht mit einem Minus rausgehen. Zusätzlich fordern sie aber auch eine Gewinnmarge obendrauf. Dieser Anspruch findet sich in den Vorschlägen von Kommission und Rat wieder.
netzpolitik.org: Inwiefern wird das noch im Trilog verhandelt?
Jorim Gerrard: Das Gebührenmodell ist sicherlich einer der zentraleren Streitpunkte im Trilog, weil es hier noch unterschiedliche Ausgangspositionen gibt, wie eine Deckelung der Gebühren gestaltet wird. In den ersten Jahren nach der Einführung des Digitalen Euros sollen die Gebühren auf dem Niveau vergleichbarer digitaler Zahlungen gedeckelt werden. Im Trilog wird jetzt noch diskutiert werden, wie genau die Formel der Berechnung dieses Gebührendeckels gestaltet wird.
Im Rat hat sich am Ende der Referenzwert der internationalen Debitkarten durchgesetzt, nicht die Girocard – dafür hatte sich unter anderem die deutsche Bundesregierung wiederholt eingesetzt und damit einem Wunsch der Bankenlobby entsprochen. Je nachdem, was man als Referenzwert nimmt, kommt ein anderes Ergebnis raus, und das wird jetzt wahrscheinlich zwischen Rat und Parlament im Trilog verhandelt. Außerdem geht es um die Frage, wie lange dieser Gebührendeckel gilt, bis die Gebühren lediglich die Kosten und eine bestimmte Profitmarge decken sollen.
Worauf es im Trilog ankommt
netzpolitik.org: Wenn ihr von Finanzwende zwei Wünsche frei hättet: Was muss unbedingt im finalen Gesetzespaket stehen?
Jorim Gerrard: Dass der digitale Euro jetzt kommt und unsere Unabhängigkeit stärkt, ist schon mal ein Erfolg. Insgesamt muss der Digitale Euro für die Menschen einfach, kostenlos und alltagstauglich sein, also ein richtiges öffentliches Gut, das wirklich einen Mehrwert bietet.
Als ersten Punkt wünsche ich mir daher alltagstaugliche Haltelimits. Denn die werden darüber entschieden, ob der Digitale Euro nützlich für die Menschen ist. Es besteht aktuell noch die Gefahr, dass diese Limits durch politische Blockade dauerhaft so niedrig bleiben wie die Banken sich das wünschen.
netzpolitik.org: Wie hoch müsste ein Haltelimit sein, dass ihr bei Finanzwende damit zufrieden seid?
Jorim Gerrard: Wie hoch das Haltelimit wird, ist unklar, obwohl immer wieder Zahlen herumgeistern, sowohl sehr niedrige Werte wie 100 oder 500 Euro als auch höhere Referenzwerte wie 3.000 Euro aus Stabilitätsstudien der EZB. Deswegen ist es schwierig, da eine genaue Zahl zu nennen.
Entscheidend ist: Das Haltelimit muss so gewählt werden, dass der digitale Euro im Alltag tatsächlich nutzbar bleibt. Die Europäische Zentralbank, die über die relevanten Daten verfügt, sollte bei der Festlegung neben der Finanzstabilität auch die Nutzbarkeit für die Bürger:innen berücksichtigen.
netzpolitik.org: Und der zweite Wunsch?
Jorim Gerrard: Der zweite Punkt ist das Gebührenmodell. Der Digitale Euro läuft über eine öffentliche Infrastruktur, die Gebühren, die heute an Visa und Mastercard fließen, fallen weg. Und diese Ersparnis muss bei den Händlern ankommen und nicht bei den Banken hängen bleiben. Also der Digitale Euro muss für die Händler so kostengünstig wie möglich werden. Sonst wäre einer der zentralen Vorteile des Digitalen Euros verspielt.
Viele weitere Details sind natürlich auch wichtig. Der Datenschutz muss eingebaut werden. Menschen ohne Bankkonto müssen einfach den Digitalen Euro bekommen. Insgesamt muss er als öffentliches Gut gestaltet werden.
„Das IFG darf auf keinen Fall geschwächt werden“
netzpolitik.org: Wir haben vorher über die Übermacht der Finanzlobby gesprochen und dass diese ihre Forderung Mantra-artig wiederholt. Wie kann die Zivilgesellschaft gegenhalten?
Jorim Gerrard: Da kann ich ein konkretes Beispiel nennen: Warum haben wir überhaupt so viele Lobby-Dokumente bekommen als Zivilgesellschaft? Dank des IFG, des Informationsfreiheitsgesetzes! Wir haben über 380 Seiten interne Dokumente bekommen, die zum Teil nicht öffentlich waren und auch teilweise nicht im Lobbyregister vermerkt waren. Also ist die erste zentrale Antwort auf die Frage, dass das IFG, das jetzt gerade per Pseudoreform geschwächt werden soll von der Bundesregierung, auf keinen Fall geschwächt werden darf. Es müsste eher gestärkt werden.
Und Punkt zwei ist, dass wir über diese Themen wie Steuern, Finanzmarktregulierung oder Zahlungsverkehr, die ja oft sehr komplex sind, auch in einfacher Sprache sprechen. Das ist ja auch die Arbeit, die wir bei Finanzwende machen. Gerade bei so etwas wie dem Digitalen Euro sieht man immer noch, dass da ja auch noch sehr viel Unsicherheit, Skepsis, aber auch Fehlinformationen die Debatten beeinflussen.
Ich glaube: Je mehr Menschen über diese Themen reden und je mehr Initiativen es aus der Zivilgesellschaft gibt, desto mehr werden auch die Interessen der Zivilgesellschaft gewahrt. Und dann kommt es eben nicht zu solchen Runden, in denen ich auch mal saß, wo dann einfach nur die Banken reden und die Politikerin oder der Politiker nur die Sichtweise der Banken hört. Und wenn man nur die eine Sichtweise hört, schreibt man vielleicht auch nur diese Sichtweise in das Gesetz. Das sehe ich gar nicht als Böswilligkeit, sondern das ist dann einfach Pragmatismus.
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Vor etwa einem Jahr hat sich meine alte Fritzbox verabschiedet. Ersatz musste also her, und meine Wahl fiel auf die Fritzbox 5690 Pro. Aktuell kommt mein Internet noch über DSL ins Haus, mittelfristig stand jedoch der Umstieg auf Glasfaser an. Deshalb erschien mir das Modell als passende Lösung.
Die Entscheidung war rückblickend richtig. In rund zwei Wochen geht’s in eine neue Wohnung, in der bereits ein Glasfaseranschluss vorhanden ist. Die 5690 Pro kann ich deshalb ohne erneuten Routerwechsel weiterverwenden. Gerade bei Netzwerktechnik finde ich es angenehm, wenn eine Anschaffung nicht schon nach kurzer Zeit ersetzt werden muss.
Viel Hardware, lange wenig Labor
Bei einem Spitzenmodell fühlte ich mich mit der 5690 Pro allerdings lange etwas im Stich gelassen. Die Vorstellung und der Zusatz „Pro“ klangen nach der modernsten, leistungsfähigsten und besonders zukunftssicheren Lösung. In der Praxis erhielten zunächst aber vor allem die etablierten 7×90-Modelle neue Labor-Firmwares und Funktionen.
Auch einige bei der Vorstellung angekündigte Funktionen fehlten zunächst. Dazu gehörte etwa die Matter-Integration. Matter ist ein herstellerübergreifender Standard für Smart-Home-Geräte, der die Zusammenarbeit verschiedener Systeme vereinfachen soll. Bei der Vorstellung auf dem MWC im Februar 2023 war das eines der großen Features. Später war davon jedoch nichts mehr zu lesen.
Langsam scheint sich die Situation allerdings zu ändern. Seit einiger Zeit hat Fritz die 5690 Pro wiederentdeckt und versorgt sie ähnlich gut mit neuen Funktionen wie die 7x90er-Reihe. Mit dem aktuellen FRITZ! Labor gibt es nun endlich die Matter-Integration – für die mir allerdings noch ein Matter-Controller fehlt – und vor allem die aktuellen Entwicklungen, an denen Fritz derzeit arbeitet.
DNS-Filter direkt in der Fritzbox
Eine Neuerung finde ich deutlich praktischer als die Matter-Unterstützung: Die Fritzbox kann mit FRITZ!OS 8.40 DNS-Filterlisten verwenden. Damit nähert sich der Router Funktionen an, die bislang vor allem Pi-hole oder AdGuard Home bereitgestellt haben. Zusätzliche Hardware ist dafür nicht mehr zwingend erforderlich.
DNS steht für Domain Name System. Vereinfacht gesagt übersetzt DNS Namen wie linuxundich.de in die IP-Adressen, über die Rechner und Server miteinander kommunizieren. Ein DNS-Filter prüft solche Anfragen gegen Listen bekannter Werbe-, Tracking- oder Schadsoftware-Domains und verhindert bei passenden Treffern die Namensauflösung.
Die Filterung erfolgt damit zentral im Heimnetz. Geräte müssen keinen eigenen Werbeblocker installieren, solange sie die Fritzbox als DNS-Server verwenden. Das kann besonders bei Smartphones, Smart-TVs oder anderen Geräten hilfreich sein, auf denen sich Browser-Erweiterungen wie uBlock Origin nicht einsetzen lassen.
DNS-Filter aktivieren
Die neue Funktion versteckt sich etwas tief in der Oberfläche. Zuerst öffnet ihr die Benutzeroberfläche der Fritzbox und wechselt zu Heimnetz | Netzwerk. Anschließend öffnet ihr den Reiter Netzwerkeinstellungen. Die erweiterten Optionen sind zunächst ausgeblendet und müssen separat eingeblendet werden.
Dazu klickt ihr unten im Bereich Erweiterte Netzwerkeinstellungen auf Erweiterte Netzwerkeinstellungen ändern. In der aktuellen Labor-Firmware findet ihr anschließend den Reiter DNS-Filter. Dort aktiviert ihr die Option Fritzbox als DNS-Filter und könnt danach eine oder mehrere Filterlisten hinterlegen.
Die Fritzbox lädt die eingetragenen Listen anschließend herunter und verwendet sie für die DNS-Filterung. Welche Listen sinnvoll sind, hängt vom gewünschten Umfang ab. Sehr große Listen blockieren mehr Domains, erhöhen aber auch die Wahrscheinlichkeit, dass einzelne Webseiten oder Dienste unerwartet nicht mehr korrekt funktionieren.
Die DNS-Filterfunktion muss in der Labor-Firmware zunächst aktiviert werden. Voraussetzung ist FRITZ!OS 8.40, das die Filterlisten direkt in der Fritzbox unterstützt.Die Fritzbox verwendet dasselbe Listenformat wie Pi-hole. Dadurch lassen sich viele bestehende Filterlisten ohne Anpassungen direkt in die Router-Konfiguration übernehmen.
Eine gute Quelle für Filterlisten ist das Block List Project. Die Listen aus der Spalte Original/Pi-Hole Native funktionieren auch mit der Fritzbox. Ich würde zunächst nur wenige Listen aktivieren und die Auswahl bei Bedarf erweitern. Je umfangreicher die Filterung ausfällt, desto größer ist das Risiko, dass einzelne Webseiten oder Dienste nicht mehr korrekt funktionieren.
Funktion mit einem Werbeblocker-Test prüfen
Ob die DNS-Filterung aktiv ist, könnt ihr beispielsweise mit Ad Blocker Test überprüfen. Deaktiviert vorher den Werbeblocker im Browser, damit das Testergebnis tatsächlich die Filterung der Fritzbox bewertet. Browser-Erweiterungen würden sonst zusätzliche Domains blockieren und das Ergebnis verfälschen.
Ein DNS-Filter ersetzt einen Browser-Werbeblocker allerdings nicht vollständig. Er kann nur Domains blockieren, nicht einzelne Werbeelemente innerhalb einer ansonsten benötigten Webseite. Moderne Browser-Erweiterungen können Inhalte dagegen gezielter ausblenden und das Layout einer Seite bereinigen. Beide Ansätze ergänzen sich deshalb sinnvoll.
Ohne aktivierten DNS-Filter und mit deaktiviertem Werbeblocker im Browser erkennt der Test zahlreiche Werbe- und Tracking-Domains, die weiterhin uneingeschränkt erreichbar sind.Mit den wichtigsten Listen des Block List Project blockiert die Fritzbox einen großen Teil der getesteten Werbe- und Tracking-Domains direkt im Heimnetz.
Weniger zusätzliche Infrastruktur
Ich habe bislang Pi-hole und später auch AdGuard Home und Technitium genutzt. Die Lösungen funktionieren gut, benötigen aber einen dauerhaft laufenden Rechner, einen Raspberry Pi oder einen Container. Das bedeutet zusätzliche Software, Updates und eine weitere Komponente, deren Ausfall den Internetzugang beeinträchtigen kann.
Genau diese Situation hatte ich gelegentlich. Wenn der Raspberry Pi oder später der Docker-Container nicht mehr lief, funktionierte die Namensauflösung im Heimnetz nicht mehr. Die Internetverbindung war technisch vorhanden, viele Webseiten ließen sich trotzdem nicht öffnen. Ursache war dabei natürlich meine eigene Infrastruktur.
Zu Hause lässt sich ein solcher Fehler meist schnell beheben. Wer jedoch die IT von Eltern, Verwandten oder Freunden betreut, kennt die andere Seite: Ein ausgefallener DNS-Filter führt schnell zu einem Anruf mit der Aussage, das Internet sei kaputt. Je weniger zusätzliche Systeme dort laufen, desto weniger Fehlerquellen entstehen.
Was Pi-hole und AdGuard Home weiterhin besser können
Die Fritzbox ersetzt Pi-hole, AdGuard Home oder Technitium nicht vollständig. Selbst gehostete DNS-Filter bieten umfangreiche Statistiken, Protokolle und Auswertungen. Dort lässt sich nachvollziehen, welches Gerät welche Domains angefragt hat und wie viele Anfragen durch einzelne Filterlisten blockiert wurden.
Ausführliche Statistiken wie hier bei Technitium bietet die DNS-Filterfunktion der Fritzbox bislang nicht. Die Router-Lösung konzentriert sich auf das zentrale Verwalten und Anwenden von Filterlisten.
Und klar: Einen eigenen DNS-Resolver wie Unbound lässt sich mit den DNS-Filtern der Fritzbox nicht aufbauen. Die Fritzbox übernimmt lediglich die Filterung von DNS-Anfragen. Wer die vollständige Kontrolle über die DNS-Auflösung behalten oder Anfragen selbst rekursiv auflösen möchte, benötigt weiterhin einen eigenen DNS-Server.
Auch detaillierte Ausnahmen, unterschiedliche Regeln für einzelne Geräte oder Gruppen und komfortable Verwaltungsoberflächen gehören bei den spezialisierten Lösungen zum Funktionsumfang. Hinzu kommen Erweiterungen, mit denen sich die Filterung direkt vom Desktop oder Smartphone aus zeitweise abschalten lässt. Solche Möglichkeiten fehlen der Fritzbox bislang.
Für meinen Alltag sind diese Funktionen allerdings weniger wichtig, als es auf den ersten Blick klingt. Die bunten Diagramme habe ich meist nur gelegentlich angesehen. Auch die Möglichkeit, den Filter mit einem Klick zu deaktivieren, brauchte ich selten. Eine einfache, zentrale Filterung reicht mir häufig aus.
Eine sinnvolle Funktion für viele Heimnetze
Ich finde die neue DNS-Filterfunktion deshalb ausgesprochen gelungen. Sie reduziert den technischen Aufwand und macht die Filterung unabhängiger von einem zusätzlichen Raspberry Pi oder Container. Gleichzeitig bleibt die Kontrolle über die verwendeten Listen im eigenen Heimnetz, statt sämtliche DNS-Anfragen einem externen Filterdienst anzuvertrauen.
Gerade für kleinere Heimnetze oder Systeme, die ich für andere betreue, dürfte die Lösung interessant sein. Die Fritzbox läuft ohnehin rund um die Uhr und übernimmt bereits zentrale Aufgaben. Wenn sie zusätzlich DNS-Filterlisten verwalten kann, spart das Hardware, Wartung und eine weitere mögliche Fehlerquelle.
Pi-hole und AdGuard Home bleiben für anspruchsvollere Installationen die flexibleren Werkzeuge. Wer Statistiken, detaillierte Regeln oder eine umfassende Kontrolle über den eigenen DNS-Server benötigt, wird dort weiterhin mehr Möglichkeiten finden. Für eine unkomplizierte Filterung direkt im Router ist der neue Fritzbox-Ansatz aber ein sinnvoller Schritt.
A new Raspberry Pi Touch Display 2 model is now available with a 10-inch display and an $80 USD price tag, compatible with Raspberry Pi 5 and Raspberry Pi 5 CM SBCs.
System76 launches new-generation Adder Pro Linux laptop with a 2K OLED display, up to 96GB RAM, up to 4TB storage, NVIDIA RTX 50 Series graphics, and Intel Core Ultra 7 356H.
Eigentlich hat das EU-Parlament wiederholt die anlasslose Überwachung im Internet abgelehnt. Mit einem außergewöhnlichen Manöver gelang es der konservativen Parlamentspräsidentin Metsola, eine umstrittene Ausnahmeregelung dennoch durchzuboxen.
EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola (EVP) setzt sich dafür ein, dass Online-Dienste freiwillig in unverschlüsselte Inhalte ihrer Nutzer:innen schauen dürfen. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / newspix
Online-Dienste wie Google oder Meta dürfen wieder freiwillig unverschlüsselte Inhalte ihrer Nutzer:innen durchleuchten, um darin nach bekannten oder unbekannten Missbrauchsdarstellungen von Kindern zu suchen. In einer chaotischen Abstimmung gab heute das EU-Parlament indirekt grünes Licht für die Verlängerung einer Ausnahmeregelung, die das anlasslose Scannen vertraulicher Inhalte erlaubt. Verschlüsselte Inhalte, etwa Nachrichten über Messenger wie Signal, Threema oder WhatsApp, sind davon jedoch ausdrücklich ausgenommen.
Ausgegangen ist die Abstimmung denkbar knapp: Zwar hat mit 314 Stimmen eine relative Mehrheit der Abgeordneten den als „Chatkontrolle 1.0“ bekannten Vorschlag des Rates abgelehnt. Allerdings wäre eine absolute Mehrheit von 360 Stimmen notwendig gewesen, um den Gesetzestext endgültig zu begraben. Auch mehrere Änderungsanträge des EU-Parlaments sind bei der Abstimmung durchgefallen. Befürwortet wurde hingegen ein Antrag der Grünen-Fraktion, verschlüsselte Inhalte nicht in den Geltungsbereich des Gesetzes aufzunehmen.
Der Gesetzestext wandert nun wieder zurück an den Rat, der ihn binnen dreier Monate unverändert annehmen muss. Sollte dies scheitern, wird der Vermittlungsausschuss angerufen, in dem sich der Rat mit dem Parlament auf einen endgültigen Text einigen müsste.
Scharfe Kritik am Prozess
Kritiker:innen der anlasslosen Überwachung, etwa Konstantin Macher von der Digitalen Gesellschaft, sprechen von einem „schlechten Tag für die europäische Demokratie“. Nur mit einem „miesen Verfahrenstrick vor der Sommerpause und gegen eine Mehrheit der Abgeordneten wurde heute die klare Position des Parlaments ausgehebelt“, sagt Macher gegenüber netzpolitik.org. Elina Eickstädt vom Chaos Computer Club bewertet dies als einen „herbe[n] Rückschlag im Kampf gegen anlasslose Massenüberwachung“.
Wenig Freude ist auch aus der Grünen-Fraktion zu vernehmen. „Das ist ein schwarzer Tag für Bürgerrechte und den Kinderschutz im Netz“, sagt Erik Marquardt, der im federführenden Ausschuss für bürgerliche Freiheiten sitzt. „Unter dem Vorwand von Kinderschutz wird Zuckerberg und Co. jetzt weiter die Möglichkeit eingeräumt, private Kommunikation in Europa auf ihren Plattformen zu überwachen“, so Marquardt.
Grundsätzlich schützt die ePrivacy-Richtlinie die Vertraulichkeit privater Kommunikation, sie darf nicht ohne Weiteres überwacht werden. Eine vorübergehende Ausnahme hatte es jedoch Online-Anbietern möglich gemacht, die Inhalte ihrer Nutzer:innen freiwillig zu scannen, um dabei potenziell rechtswidriges Material aufzuspüren.
Ausnahmeregelung lief aus
Die seit dem Jahr 2021 geltende Ausnahmeregelung war im April ausgelaufen. Zuvor hatten es die EU-Institutionen nicht geschafft, sich auf eine gemeinsame Linie zu einigen. Während sich die EU-Kommission und die EU-Länder im Rat für eine Verlängerung einsetzten, kam es im EU-Parlament zu Spannungen: Letztlich stimmten sogar viele Christdemokraten im Parlament gegen den Vorschlag, obwohl die Fraktion als sichere Bank für eine Verlängerung galt.
Den für erledigt gehaltenen Ansatz holte schließlich Parlamentspräsidentin Roberta Metsola von der Europäischen Volkspartei aus der Versenkung. In einem außergewöhnlichen Manöver brachte sie Ende Juni den EU-Rat dazu, seinen Vorschlag erneut an das Parlament zu senden. Über diesen Vorschlag sowie über von EU-Abgeordneten eingebrachte Änderungsvorschläge stimmte heute das Parlament in zweiter und finaler Lesung ab.
Indes schöpft etwa Simeon de Brouwer von der europäischen Digital-NGO EDRi (European Digital Rights) Hoffnung. So hätten mehrere Änderungsanträge nur knapp die absolute Mehrheit verpasst, darunter Vorschläge, das Scannen von unbekanntem Material auszunehmen oder sich bei der Überwachung auf verdächtige Personen zu beschränken.
„Selbst wenn der Gesetzestext heute verabschiedet wurde, unterstreichen die Abstimmungsergebnisse, dass eine Mehrheit des Parlaments Massenüberwachung nach wie vor ablehnt“, sagt de Brouwer zu netzpolitik.org. Beide Seiten hätten heute gewonnen: Zwar sei einerseits die vorübergehende Ausnahmeregelung erneut verlängert worden, obwohl eine Mehrheit der Abgeordneten dagegen stimmte.
Andererseits sende diese Mehrheit jedoch ein deutliches Signal gegen Massenüberwachung an die Verhandlungsführer:innen, die derzeit parallel um die „unfreiwillige“ Chatkontrolle 2.0 feilschen. In diesem Verfahren würden wieder die üblichen Mehrheitsregeln gelten, so de Brouwer: Entsprechend sei das Mandat des Parlaments dadurch nicht untergraben, sondern gestärkt worden, hofft de Brouwer.
Verhandlungen zu Chatkontrolle 2.0 in der Zielgeraden
Die Verhandlungen stecken seit Jahren fest, hauptsächlich weil das Parlament die massenweise und anlasslose Überwachung vertraulicher Inhalte ablehnt. Zuletzt zeigten sich die EU-Länder offen für einen Kompromiss, der für nicht-öffentliche Inhalte wie Cloud-Speicher und Kommunikation über Messenger von der verpflichtenden Chatkontrolle ausnimmt.
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Firefox is adding hardware-accelerated Vulkan Video decoding, saving Nvidia users on Linux the hassle of manually configuring the nvidia-vaapi-driver package. The change will be included in Firefox 153, out July 21, but it will not be enabled by default – not to start with. Instead, users will be able to flip a pair of preferences in about:config to try it out, with the awareness that there may be hiccups and edge cases (especially on devices with hybrid graphics, mentioned further down). Given that Nvidia GPUs are capable (understatement klaxon), I was surprised to hear that this didn’t already work. Turns out, Firefox’s […]
Open-hardware manufacturer Pine64 has launched a $50 smart speaker that runs open-source software on a RISC-V chip. PineVoice (previously known as PineVox) is built around a Bouffalo Lab BL606P RISC-V SoC with integrated Wi-Fi, Bluetooth 5.0 and Zigbee radio interfaces. It’s equipped with dual microphone array and speaker with support for ‘local wake word detection’, and top-mounted buttons allow you to mute (with LED indicator), start/stop and adjust volume. The factory-shipped firmware is built on Alibaba’s open-source YoC platform and runs the Wyoming Satellite protocol, which turns the device into a local microphone and speaker for a self-hosted, Linux-based Home […]
Die Volla Community Days sind eine gute Gelegenheit, persönlich mehr über das Ökosystem von Volla Soft- und Hardware zu erfahren. In diesem Jahr finden sie am 13. und 14. Juni statt.
Ardour 9.7 open-source digital audio workstation (DAW) software is now available for download with a brand-new vertical scrollbar in the editor, MIDI editing improvements, and better listing of supported control surfaces.
Das Öko-System von KDE-Apps wächst ständig. Neuestes Mitglied ist die noch junge, in C++ und Qt geschriebene Infinite-Whiteboard-App Drawy, die sich am Konzept der Webanwendung Excalidraw orientiert.
The Raspberry Pi 6 won’t be released before 2028 and it won’t feature an onboard NPU to handle AI compute tasks. Insight into plans for the Pi 6 were shared by three of the company’s key engineers and leaders in an AMA (ask me anything) session on Reddit on 21 May, 2026. Based on past launches the gap between major Pi models (Raspberry Pi 2, 3, 4 and 5) is around 3-4 years. The Raspberry Pi 5 launched in 2023. That should put the Pi 6 on course for launch in 2026 or 2027. But Raspberry Pi co-founder and CEO […]
Auf der Suche nach Minderjährigen will Meta Nutzer*innen auf Facebook und Instagram umfassend durchleuchten. Der Konzern will sogar die Knochenstruktur von Menschen auf Fotos auswerten. Wie gefährlich ist das? Die Analyse.
Meta schickt eine "KI" auf die Suche nach jung wirkenden Körpern (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Zoonar; Bearbeitung: netzpolitik.org
Instagram und Facebook wollen ihre Nutzer*innen künftig noch genauer unter die Lupe nehmen. Eine als KI bezeichnete Software soll unter anderem Texte in Posts und Kurzbios kontrollieren und Objekte in Fotos und Videos scannen. Die Software soll sogar die Körpergröße und Knochenstruktur abgebildeter Personen auswerten. Das Ziel dieser Art von Rasterfahndung sind Minderjährige.
Schätzt die Software eine Person für verdächtig jung ein, soll sie ihr Alter nachweisen. Junge Menschen unter 18 Jahre sollen die Plattformen nur im Jugendschutz-Modus nutzen; Kinder unter 13 Jahre dürfen keinen Account haben.
Wer also künftig auf Instagram Fotos vom Kindergeburtstag postet oder über Schulnoten spricht, könnte Probleme bekommen. Die Software könnte das als Hinweis werten, dass man noch nicht erwachsen ist. Diese beiden Beispiele kommen aus der Pressemitteilung von Meta.
Die neue KI-Überwachung startet Instagram demnach jetzt in der EU und in Brasilien. Zuvor lief sie bereits in den USA, Australien, Kanada und dem Vereinigten Königreich. Auf Facebook rollt Meta die Überwachung zunächst in den USA aus; im Juni soll sie für EU und Vereinigtes Königreich folgen.
Hier kommen die fünf wichtigsten Fragen und Antworten zu Metas neuen Alterskontrollen.
Ein Fachbegriff für die von Meta geplanten Alterskontrollen ist Inferenz, einfacher ausgedrückt: schlussfolgern. Inferenz-Methoden kombinieren mehrere Anhaltspunkte, um das Alter einer Person zu schätzen. Dabei können Dinge schiefgehen – besonders wenn ein Tech-Konzern sogar Fotos und Videos mit sogenannter KI durchsuchen will.
Datenmaximierung: In der EU verankert die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) den Grundsatz der Datenminimierung. Das heißt im Fall von Meta: Der Konzern soll nicht mehr Daten sammeln und verarbeiten als nötig. Auf Datenminimierung pocht auch die EU-Kommission in ihren Leitlinien, die beschreiben, wie Online-Dienste Minderjährige schützen sollen; Grundlage is das Gesetzes über digitale Dienste (DSA). Passend dazu fordern in der aktuellen Debatte um Altersgrenzen und Social-Media-Verbote Politiker*innen durch die Bank weg, Alterskontrollen sollen datensparsam ein. Was Meta plant, ist jedoch das Gegenteil: Der Konzern will Daten nicht minimieren, sondern maximieren. Er will „mit KI-Technologie komplette Profile analysieren“.
Kontrollverlust: Meta listet nicht vollständig auf, was die Software auf der Suche nach Minderjährigen alles einbezieht. Hinweise auf Geburtstage oder Schulnoten sind nur Beispiele; ebenso die Knochenstruktur von Menschen in Fotos und Videos. Nutzer*innen können deshalb nicht wissen, welche der Dinge, die sie posten, möglicherweise problematisch sein könnten. Sie wissen auch nicht, was genau mit den aus der Analyse gewonnenen Erkenntnissen passiert. Meta ist ein Datenschlucker; in der Vergangenheit hatte der Konzern mehrfach Datenschutz-Skandale. Die autoritäre US-Regierung hat potenziell Zugriff auf Daten von Meta-Nutzer*innen in der EU. Daraus folgt: Menschen auf Instagram und Facebook können kaum kontrollieren, was mit ihren Daten geschieht.
Fehleinschätzungen: Inferenz-Methoden setzen auf Hinweise, aber Hinweise sind keine Fakten. Die Software könnte Menschen zu Unrecht als minderjährig einstufen. In der Folge müssten sie potenziell invasive Alterskontrollen überwinden; etwa auf Basis von Ausweisen oder biometrischen Gesichtsscans. Eventuell geraten manche Gruppen besonders oft in Verdacht, noch nicht erwachsen zu sein. Etwa Menschen, die sich aufgrund von Sprachschwierigkeiten nur sehr einfach ausdrücken. Oder eher kleine, schmale Menschen, deren Körper eine Software als jugendlich einstufen würde.
Gesellschaftsbild: Die Maßnahme steht für einen radikalen gesellschaftlichen Wandel im Umgang mit Risiken. Auf der Suche nach Minderjährigen werden praktisch alle Nutzer*innen zu Verdächtigen – und all ihre Uploads zu potenziellem Beweismaterial. Die Überwachung wichtiger Schauplätze der digitalen Öffentlichkeit wird zunehmend lückenlos. Lange Zeit wurden KI-gestützte Überwachungsmethoden vor allem diskutiert, um schwere Verbrechen aufzuklären. Jetzt sollen sie sogar Kinder aufspüren. Es geht um junge Menschen, die neugierig sind und Regeln brechen, nicht um Schwerverbrecher*innen. Das normalisiert permanente Überwachung, selbst im Alltag.
Function Creep ist die schrittweise Ausweitung einer Technologie über die ursprünglich beschriebenen Zwecke hinaus. Konkretes Beispiel: Schon jetzt nutzt die rassistische Trump-Regierung ein Arsenal an Überwachungstechnologie auf der Jagd nach Migrant*innen, um sie zu deportieren. Theoretisch könnte Meta die Systeme zur Suche nach Minderjährigen auch zur Suche nach Migrant*innen oder anderen vulnerablen Gruppen einsetzen. Entsprechende Gesetze könnten Konzerne dazu verpflichten, wenn die Infrastruktur erst einmal da ist.
2. Warum macht Meta das?
Meta reagiert mit den neuen Alterskontrollen wahrscheinlich auf die weltweite Debatte um Jugendschutz im Netz und Social-Media-Verbote. Jüngst hat etwa die EU-Kommission festgestellt, dass Meta nicht genug tut, um unter 13-Jährige von Facebook und Instagram fernzuhalten. Das ist ein möglicher Verstoß gegen den DSA; am Ende können Geldbußen drohen.
Die neuen Alterskontrollen könnte der Meta-Konzern als Argument dafür nutzen, dass er sich nun an die Regeln hält. Generell bieten Inferenz-Methoden mehrere Anreize für kommerzielle Online-Plattformen.
Plattformen wollen ihre Nutzer*innen nicht abschrecken; immerhin ist deren Aufmerksamkeit die wichtigste Geldquelle. Während etwa Ausweiskontrollen für alle eine sichtbare Hürden sind, laufen Inferenz-Methoden zunächst unscheinbar im Hintergrund.
Inferenz-Methoden basieren auf Wahrscheinlichkeiten. Plattformen können genau steuern, ab welcher Schwelle eines Verdachts die Software Alarm schlägt und von Nutzer*innen eine Altersverifikation verlangt. Auf diese Weise könnte ein Konzern stets optimieren, wie streng die Kontrollen ausfallen – auch mit Blick auf möglichst geringe finanzielle Einbußen.
Die Systeme hinter Inferenz-Methoden können für Außenstehende komplex und intransparent sein. Kommerzielle Online-Plattformen sprechen gerne davon, dass sie ihre Systeme kontinuierlich verbessern. Das gibt ihnen viel Spielraum, etwaige Fehler zu relativieren mit Verweis auf eine überholte Version der Systeme, etwa gegenüber Aufsichtsbehörden.
3. Ist das neu?
Inferenz-Methoden zur Alterskontrolle auf Online-Plattformen gibt es schon länger. Selbst Meta schreibt, dass sie ihre Systeme lediglich weiter „stärken“. Auch beispielsweise TikTok, ChatGPT, die Google-Suche oder YouTube suchen im Hintergrund nach Hinweisen darauf, ob Nutzer*innen zu jung sein könnten.
Neu ist allerdings die beschriebene Tiefe der Eingriffe – bis hin zur Analyse von Objekten und Knochenstruktur in Bildern und Videos. Wie zur Beschwichtigung betont Meta in der Pressemitteilung: „Das ist keine Gesichtserkennung.“ Die Software identifiziere keine Personen. Das kann technisch korrekt sein, macht die Eingriffe aber nicht unbedenklich.
4. Darf Meta das?
Vielleicht nicht. Die Datenschutzjuristin Kleanthi Sardeli verfolgt die Neuerungen bei Meta jedenfalls mit Skepsis. Sie arbeitet für die spendenfinanzierte NGO noyb („none of your business“) mit Sitz in Wien. Auf Anfrage von netzpolitik.org geht sie darauf ein, dass biometrische Daten wie Knochenstruktur und Körpergröße in der DSGVO einem strengeren Schutz unterliegen.
Knochenstruktur und Körpergröße können als Gesundheitsdaten angesehen werden, die denselben Schutz wie biometrische Daten genießen. Diese dürfen nur in Ausnahmefällen und auf Grundlage spezifischer Rechtsgrundlagen verarbeitet werden. Dazu gehört unter anderem die Einwilligung. In Metas Datenschutzerklärung wird dieser spezifische Einsatzbereich bisher nicht erwähnt, und als Rechtsgrundlage wird lediglich das berechtigte Interesse genannt – was für den Einsatz dieser neuen KI-Technologie eindeutig nicht ausreichend wäre.
Nähere Einschätzungen seien schwierig, schreibt Sardeli. Dafür seien Metas Informationen zu zurückhaltend. „Es wird auch nicht näher erläutert, wie Metas KI-Modelle auf die Alterserkennung trainiert werden – und ob Inhalte auf Meta-Plattformen verwendet werden, um diese KI-Funktionen weiter zu trainieren.“
Scharfe Kritik an Meta kommt von der deutschen Europa-Abgeordneten Alexandra Geese (Grüne), Stellvertretende Vorsitzende im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. Auf Anfrage von netzpolitik.org schreibt sie:
Was Meta hier plant, ist nichts weniger als der nächste Tabubruch: Die systematische Auswertung von Körpermerkmalen wie Knochenstruktur zur Altersbestimmung ist ein massiver Eingriff in hochsensible personenbezogene Daten.
Geese verweist auf eine Regel im DSA, die besagt: Online-Plattformen sind „nicht verpflichtet, zusätzliche personenbezogene Daten zu verarbeiten, um festzustellen, ob der Nutzer minderjährig ist“. Meta tut es dennoch. Statt mehr Schutz reagiere Meta mit mehr Überwachung. „Wer glaubt, man könne Kinderschutz mit biometrischer Massenanalyse erreichen, opfert Grundrechte auf dem Altar eines kaputten Geschäftsmodells.“
5. Was passiert als nächstes?
Die EU-Kommission dürfte sich für das laufende DSA-Verfahren genau anschauen, ob Meta mit den neuen Alterskontrollen die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Einerseits könnte Meta auf diese Weise tatsächlich mehr Minderjährige finden – andererseits könnte die Kommission die datenhungrigen Maßnahmen als unverhältnismäßig einstufen.
Parallel diskutieren Expert*innen gerade auf Deutschland- und EU-Ebene über Maßnahmen für Kinder- und Jugendschutz im Netz. Spitzenpolitiker*innen fordern vehement Social-Media-Verbote und (datensparsame) Alterskontrollen, während Fachleute aus unter anderem Medienpädagogik, Kinderschutz oder IT-Sicherheit vor beidem warnen. Im Sommer sollen die von EU-Kommission und Bundesregierung einberufenen Expert*innen ihre Empfehlungen vorlegen.
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