🔒
Es gibt neue verfügbare Artikel. Klicken Sie, um die Seite zu aktualisieren.
Ältere BeiträgeHaupt-Feeds

Volla Community Days 2026 am 13. und 14. Juni

08. Juni 2026 um 07:26
Von: Ferdinand
Die Volla Community Days sind eine gute Gelegenheit, persönlich mehr über das Ökosystem von Volla Soft- und Hardware zu erfahren. In diesem Jahr finden sie am 13. und 14. Juni statt.

Ardour 9.7 Open-Source DAW Improves MIDI Editing, Adds New Vertical Summary

05. Juni 2026 um 19:04

Ardour 9.7

Ardour 9.7 open-source digital audio workstation (DAW) software is now available for download with a brand-new vertical scrollbar in the editor, MIDI editing improvements, and better listing of supported control surfaces.

The post Ardour 9.7 Open-Source DAW Improves MIDI Editing, Adds New Vertical Summary appeared first on 9to5Linux - do not reproduce this article without permission. This RSS feed is intended for readers, not scrapers.

Drawy: Neue Whiteboard-App wird Teil von KDE

02. Juni 2026 um 06:39
Von: Ferdinand
Das Öko-System von KDE-Apps wächst ständig. Neuestes Mitglied ist die noch junge, in C++ und Qt geschriebene Infinite-Whiteboard-App Drawy, die sich am Konzept der Webanwendung Excalidraw orientiert.

Raspberry Pi 6 won’t arrive before 2028 (and won’t have an NPU)

26. Mai 2026 um 18:24

The Raspberry Pi 6 won’t be released before 2028 and it won’t feature an onboard NPU to handle AI compute tasks. Insight into plans for the Pi 6 were shared by three of the company’s key engineers and leaders in an AMA (ask me anything) session on Reddit on 21 May, 2026. Based on past launches the gap between major Pi models (Raspberry Pi 2, 3, 4 and 5) is around 3-4 years. The Raspberry Pi 5 launched in 2023. That should put the Pi 6 on course for launch in 2026 or 2027. But Raspberry Pi co-founder and CEO […]

You're reading Raspberry Pi 6 won’t arrive before 2028 (and won’t have an NPU), a blog post from OMG! Ubuntu. Do not reproduce elsewhere without permission.

Du siehst aber jung aus: Meta will uns bis auf die Knochen überwachen

07. Mai 2026 um 14:41

Auf der Suche nach Minderjährigen will Meta Nutzer*innen auf Facebook und Instagram umfassend durchleuchten. Der Konzern will sogar die Knochenstruktur von Menschen auf Fotos auswerten. Wie gefährlich ist das? Die Analyse.

Ein freundlich wirkendes Skelett vor schwarzem Hintergrund, es scheint zu lächeln.
Meta schickt eine "KI" auf die Suche nach jung wirkenden Körpern (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Zoonar; Bearbeitung: netzpolitik.org

Instagram und Facebook wollen ihre Nutzer*innen künftig noch genauer unter die Lupe nehmen. Eine als KI bezeichnete Software soll unter anderem Texte in Posts und Kurzbios kontrollieren und Objekte in Fotos und Videos scannen. Die Software soll sogar die Körpergröße und Knochenstruktur abgebildeter Personen auswerten. Das Ziel dieser Art von Rasterfahndung sind Minderjährige.

Schätzt die Software eine Person für verdächtig jung ein, soll sie ihr Alter nachweisen. Junge Menschen unter 18 Jahre sollen die Plattformen nur im Jugendschutz-Modus nutzen; Kinder unter 13 Jahre dürfen keinen Account haben.

Wer also künftig auf Instagram Fotos vom Kindergeburtstag postet oder über Schulnoten spricht, könnte Probleme bekommen. Die Software könnte das als Hinweis werten, dass man noch nicht erwachsen ist. Diese beiden Beispiele kommen aus der Pressemitteilung von Meta.

Die neue KI-Überwachung startet Instagram demnach jetzt in der EU und in Brasilien. Zuvor lief sie bereits in den USA, Australien, Kanada und dem Vereinigten Königreich. Auf Facebook rollt Meta die Überwachung zunächst in den USA aus; im Juni soll sie für EU und Vereinigtes Königreich folgen.

Hier kommen die fünf wichtigsten Fragen und Antworten zu Metas neuen Alterskontrollen.

1. Bergen Metas Alterskontrollen Gefahren?


Ein Fachbegriff für die von Meta geplanten Alterskontrollen ist Inferenz, einfacher ausgedrückt: schlussfolgern. Inferenz-Methoden kombinieren mehrere Anhaltspunkte, um das Alter einer Person zu schätzen. Dabei können Dinge schiefgehen – besonders wenn ein Tech-Konzern sogar Fotos und Videos mit sogenannter KI durchsuchen will.

  • Datenmaximierung: In der EU verankert die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) den Grundsatz der Datenminimierung. Das heißt im Fall von Meta: Der Konzern soll nicht mehr Daten sammeln und verarbeiten als nötig. Auf Datenminimierung pocht auch die EU-Kommission in ihren Leitlinien, die beschreiben, wie Online-Dienste Minderjährige schützen sollen; Grundlage is das Gesetzes über digitale Dienste (DSA). Passend dazu fordern in der aktuellen Debatte um Altersgrenzen und Social-Media-Verbote Politiker*innen durch die Bank weg, Alterskontrollen sollen datensparsam ein. Was Meta plant, ist jedoch das Gegenteil: Der Konzern will Daten nicht minimieren, sondern maximieren. Er will „mit KI-Technologie komplette Profile analysieren“.
  • Kontrollverlust: Meta listet nicht vollständig auf, was die Software auf der Suche nach Minderjährigen alles einbezieht. Hinweise auf Geburtstage oder Schulnoten sind nur Beispiele; ebenso die Knochenstruktur von Menschen in Fotos und Videos. Nutzer*innen können deshalb nicht wissen, welche der Dinge, die sie posten, möglicherweise problematisch sein könnten. Sie wissen auch nicht, was genau mit den aus der Analyse gewonnenen Erkenntnissen passiert. Meta ist ein Datenschlucker; in der Vergangenheit hatte der Konzern mehrfach Datenschutz-Skandale. Die autoritäre US-Regierung hat potenziell Zugriff auf Daten von Meta-Nutzer*innen in der EU. Daraus folgt: Menschen auf Instagram und Facebook können kaum kontrollieren, was mit ihren Daten geschieht.
  • Fehleinschätzungen: Inferenz-Methoden setzen auf Hinweise, aber Hinweise sind keine Fakten. Die Software könnte Menschen zu Unrecht als minderjährig einstufen. In der Folge müssten sie potenziell invasive Alterskontrollen überwinden; etwa auf Basis von Ausweisen oder biometrischen Gesichtsscans. Eventuell geraten manche Gruppen besonders oft in Verdacht, noch nicht erwachsen zu sein. Etwa Menschen, die sich aufgrund von Sprachschwierigkeiten nur sehr einfach ausdrücken. Oder eher kleine, schmale Menschen, deren Körper eine Software als jugendlich einstufen würde.
  • Gesellschaftsbild: Die Maßnahme steht für einen radikalen gesellschaftlichen Wandel im Umgang mit Risiken. Auf der Suche nach Minderjährigen werden praktisch alle Nutzer*innen zu Verdächtigen – und all ihre Uploads zu potenziellem Beweismaterial. Die Überwachung wichtiger Schauplätze der digitalen Öffentlichkeit wird zunehmend lückenlos. Lange Zeit wurden KI-gestützte Überwachungsmethoden vor allem diskutiert, um schwere Verbrechen aufzuklären. Jetzt sollen sie sogar Kinder aufspüren. Es geht um junge Menschen, die neugierig sind und Regeln brechen, nicht um Schwerverbrecher*innen. Das normalisiert permanente Überwachung, selbst im Alltag.
  • Function Creep ist die schrittweise Ausweitung einer Technologie über die ursprünglich beschriebenen Zwecke hinaus. Konkretes Beispiel: Schon jetzt nutzt die rassistische Trump-Regierung ein Arsenal an Überwachungstechnologie auf der Jagd nach Migrant*innen, um sie zu deportieren. Theoretisch könnte Meta die Systeme zur Suche nach Minderjährigen auch zur Suche nach Migrant*innen oder anderen vulnerablen Gruppen einsetzen. Entsprechende Gesetze könnten Konzerne dazu verpflichten, wenn die Infrastruktur erst einmal da ist.

2. Warum macht Meta das?


Meta reagiert mit den neuen Alterskontrollen wahrscheinlich auf die weltweite Debatte um Jugendschutz im Netz und Social-Media-Verbote. Jüngst hat etwa die EU-Kommission festgestellt, dass Meta nicht genug tut, um unter 13-Jährige von Facebook und Instagram fernzuhalten. Das ist ein möglicher Verstoß gegen den DSA; am Ende können Geldbußen drohen.

Die neuen Alterskontrollen könnte der Meta-Konzern als Argument dafür nutzen, dass er sich nun an die Regeln hält. Generell bieten Inferenz-Methoden mehrere Anreize für kommerzielle Online-Plattformen.

  • Plattformen wollen ihre Nutzer*innen nicht abschrecken; immerhin ist deren Aufmerksamkeit die wichtigste Geldquelle. Während etwa Ausweiskontrollen für alle eine sichtbare Hürden sind, laufen Inferenz-Methoden zunächst unscheinbar im Hintergrund.
  • Inferenz-Methoden basieren auf Wahrscheinlichkeiten. Plattformen können genau steuern, ab welcher Schwelle eines Verdachts die Software Alarm schlägt und von Nutzer*innen eine Altersverifikation verlangt. Auf diese Weise könnte ein Konzern stets optimieren, wie streng die Kontrollen ausfallen – auch mit Blick auf möglichst geringe finanzielle Einbußen.
  • Die Systeme hinter Inferenz-Methoden können für Außenstehende komplex und intransparent sein. Kommerzielle Online-Plattformen sprechen gerne davon, dass sie ihre Systeme kontinuierlich verbessern. Das gibt ihnen viel Spielraum, etwaige Fehler zu relativieren mit Verweis auf eine überholte Version der Systeme, etwa gegenüber Aufsichtsbehörden.

3. Ist das neu?


Inferenz-Methoden zur Alterskontrolle auf Online-Plattformen gibt es schon länger. Selbst Meta schreibt, dass sie ihre Systeme lediglich weiter „stärken“. Auch beispielsweise TikTok, ChatGPT, die Google-Suche oder YouTube suchen im Hintergrund nach Hinweisen darauf, ob Nutzer*innen zu jung sein könnten.

Neu ist allerdings die beschriebene Tiefe der Eingriffe – bis hin zur Analyse von Objekten und Knochenstruktur in Bildern und Videos. Wie zur Beschwichtigung betont Meta in der Pressemitteilung: „Das ist keine Gesichtserkennung.“ Die Software identifiziere keine Personen. Das kann technisch korrekt sein, macht die Eingriffe aber nicht unbedenklich.

4. Darf Meta das?


Vielleicht nicht. Die Datenschutzjuristin Kleanthi Sardeli verfolgt die Neuerungen bei Meta jedenfalls mit Skepsis. Sie arbeitet für die spendenfinanzierte NGO noyb („none of your business“) mit Sitz in Wien. Auf Anfrage von netzpolitik.org geht sie darauf ein, dass biometrische Daten wie Knochenstruktur und Körpergröße in der DSGVO einem strengeren Schutz unterliegen.

Knochenstruktur und Körpergröße können als Gesundheitsdaten angesehen werden, die denselben Schutz wie biometrische Daten genießen. Diese dürfen nur in Ausnahmefällen und auf Grundlage spezifischer Rechtsgrundlagen verarbeitet werden. Dazu gehört unter anderem die Einwilligung. In Metas Datenschutzerklärung wird dieser spezifische Einsatzbereich bisher nicht erwähnt, und als Rechtsgrundlage wird lediglich das berechtigte Interesse genannt – was für den Einsatz dieser neuen KI-Technologie eindeutig nicht ausreichend wäre.


Nähere Einschätzungen seien schwierig, schreibt Sardeli. Dafür seien Metas Informationen zu zurückhaltend. „Es wird auch nicht näher erläutert, wie Metas KI-Modelle auf die Alterserkennung trainiert werden – und ob Inhalte auf Meta-Plattformen verwendet werden, um diese KI-Funktionen weiter zu trainieren.“

Scharfe Kritik an Meta kommt von der deutschen Europa-Abgeordneten Alexandra Geese (Grüne), Stellvertretende Vorsitzende im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. Auf Anfrage von netzpolitik.org schreibt sie:

Was Meta hier plant, ist nichts weniger als der nächste Tabubruch: Die systematische Auswertung von Körpermerkmalen wie Knochenstruktur zur Altersbestimmung ist ein massiver Eingriff in hochsensible personenbezogene Daten.


Geese verweist auf eine Regel im DSA, die besagt: Online-Plattformen sind „nicht verpflichtet, zusätzliche personenbezogene Daten zu verarbeiten, um festzustellen, ob der Nutzer minderjährig ist“. Meta tut es dennoch. Statt mehr Schutz reagiere Meta mit mehr Überwachung. „Wer glaubt, man könne Kinderschutz mit biometrischer Massenanalyse erreichen, opfert Grundrechte auf dem Altar eines kaputten Geschäftsmodells.“

5. Was passiert als nächstes?


Die EU-Kommission dürfte sich für das laufende DSA-Verfahren genau anschauen, ob Meta mit den neuen Alterskontrollen die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Einerseits könnte Meta auf diese Weise tatsächlich mehr Minderjährige finden – andererseits könnte die Kommission die datenhungrigen Maßnahmen als unverhältnismäßig einstufen.

Parallel diskutieren Expert*innen gerade auf Deutschland- und EU-Ebene über Maßnahmen für Kinder- und Jugendschutz im Netz. Spitzenpolitiker*innen fordern vehement Social-Media-Verbote und (datensparsame) Alterskontrollen, während Fachleute aus unter anderem Medienpädagogik, Kinderschutz oder IT-Sicherheit vor beidem warnen. Im Sommer sollen die von EU-Kommission und Bundesregierung einberufenen Expert*innen ihre Empfehlungen vorlegen.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Valve Officially Releases New Steam Controller with 35-Hour Battery, Grip Sense

04. Mai 2026 um 19:03

Steam Controller

Valve releases new Steam Controller for $99 USD with four haptic motors, two full-size magnetic thumbsticks with capacitive touch, two capacitive areas, and a 35-hour battery.

The post Valve Officially Releases New Steam Controller with 35-Hour Battery, Grip Sense appeared first on 9to5Linux - do not reproduce this article without permission. This RSS feed is intended for readers, not scrapers.

Someone got Ubuntu running on a PS5 – and played Steam

30. April 2026 um 04:37

PS5 with Linux on the monitor.A newly launched project lets you boot Ubuntu on a PlayStation 5 to play Steam games, though only if your console is on old enough firmware. The hack is the work of security engineer Andy Nguyen, who this week announced a public release of his ps5-linux-boot project so more people can turn their “…PS5 Phat console on 3.xx and 4.xx [Firmware] into a fully functional Linux PC gaming device”. Obviously, this is all unofficial. The project exploits a patched hypervisor vulnerability to give Linux direct access to the PS5’s hardware – which with its eight Zen 2 CPU cores (16 threads) […]

You're reading Someone got Ubuntu running on a PS5 – and played Steam, a blog post from OMG! Ubuntu. Do not reproduce elsewhere without permission.

Framework’s Laptop 13 Pro is its first Ubuntu Certified machine

22. April 2026 um 22:13

Framework Laptop 13 Pro with Ubuntu logo on screen.Framework’s new 13 Pro laptop is the company’s first to ship as certified for Ubuntu, who say you can buy it knowing you’ll get “guaranteed support right out of the box”. Framework hardware have been popular with Linux users for years, not just for the company’s ethos around upgradeable and repairable hardware but their kernel contributions and financial support for open-source projects and developers. Specs wise, the new Framework 13 Pro is powered by Intel Core Ultra Series 3 or AMD Ryzen AI 300 series processors. It uses LPCAMM2 memory (modular LPDDR5X), available with up to 64GB (higher densities will […]

You're reading Framework’s Laptop 13 Pro is its first Ubuntu Certified machine, a blog post from OMG! Ubuntu. Do not reproduce elsewhere without permission.

Framework Announces Framework Laptop 13 Pro with Touchscreen Display

21. April 2026 um 20:16

Framework Laptop 13 Pro

Framework Laptop 13 Pro has been announced today by Framework Computer as a Linux-first notebook with a touchscreen display and 20-hour battery.

The post Framework Announces Framework Laptop 13 Pro with Touchscreen Display appeared first on 9to5Linux - do not reproduce this article without permission. This RSS feed is intended for readers, not scrapers.

Your old Kindle won’t stop working in May, but don’t get comfortable

10. April 2026 um 00:59

Four older Kindle modes with concerned faces drawn on the screens.Amazon is dropping support for Kindle older models from 20 May, 2026, meaning owners of pre-2013 models will be unable to download new books or set up a device that has been factory reset — deregistering a device will effectively ‘brick’ it. While no company can support all of their products forever (one could argue a company the size of this one could, mind), most of the devices impacted, listed below, have not received firmware updates for over a decade, and most lost on-device access the Kindle Store. The following 2012 or earlier Kindles are affected, as of 20 May, […]

You're reading Your old Kindle won’t stop working in May, but don’t get comfortable, a blog post from OMG! Ubuntu. Do not reproduce elsewhere without permission.

Recht auf Breitband: Lauter Einzelfälle

07. April 2026 um 17:54

Bevor das Recht auf einen zeitgemäßen Internetanschluss greift, springt wohl zunehmend der Satellitenanbieter Starlink ein. Doch wie oft das tatsächlich vorkommt, kann die Bundesregierung nicht beantworten.

Wer wie Thomas Jarzombek (CDU) Empfang hat, hat leicht lachen. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Jens Schicke

In Deutschland soll niemand ohne Internetversorgung dastehen. Seit einigen Jahren stellt das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten eigentlich sicher, dass niemand den Anschluss verpasst. Doch wie viele Menschen beziehungsweise Haushalte potenziell nur eingeschränkten Zugang zum Internet haben, kann die Bundesregierung nicht genau sagen.

Wenn es um den Anschluss über Kabelleitungen geht, würden rund 4,4 Prozent aller Haushalte als potenziell unterversorgt gelten. Das wäre eine ganz schöne Menge: Es geht um rund 1,8 Millionen Anschlüsse an rund 1,4 Millionen Adressen, wie aus einer Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek (CDU) auf eine schriftliche Frage der grünen Bundestagsabgeordneten Rebecca Lenhard hervorgeht.

Indes spielt es beim Recht auf Internet keine Rolle, ob der Zugang über eine Kabelleitung oder drahtlos angeboten wird. Wenn sich eine Mobilfunk- oder Satellitenverbindung herstellen lässt, welche die Mindestanforderungen erfüllt und leistbar ist, dann gelten solche Haushalte als versorgt. Derzeit sind Schwellenwerte von 15 Mbit/s im Download und 5 Mbit/s im Upload bei einer Latenz von maximal 150 Millisekunden festgeschrieben.

Wie viele Haushalte letztlich von diesen Kriterien abgedeckt werden, erfasst die Bundesregierung jedoch nicht im Detail. „Da die konkrete Versorgung am Standort stark von verschiedenen Faktoren abhängt und dadurch volatil ist, kann nur im Einzelfall die Eignung einer funkbasierten Lösung bewertet werden“, heißt es im Antwortschreiben. Allerdings zeige die Praxis, dass funkbasierte Technologien die „Anzahl potenziell unterversorgter Adressen stark senken“.

Wenige Anträge, noch weniger Bewilligungen

Wie jüngst eine Recherche von netzpolitik.org zeigte, bleibt das seit dem Jahr 2021 gesetzlich verankerte Recht weitgehend ein Papiertiger. Trotz des hohen Bedarfs werden nur verhältnismäßig wenige Anträge gestellt. Im Vorjahr waren es laut Bundesnetzagentur insgesamt rund 1.650 Eingaben, die das Recht einzufordern versuchten. Geschätzte 95 Prozent davon wurden mit einem Verweis auf „alternative Versorgungsmöglichkeiten“ schnell erledigt, so die Bonner Behörde.

Auf die restlichen Fälle wartet eine langwierige Prozedur, die oft genug mit einem Hinweis auf den Satellitenbetreiber Starlink endet. Der zum Firmenimperium des US-Milliardärs Elon Musk gehörende Anbieter deckt inzwischen praktisch das gesamte Bundesgebiet ab. Wenn ein Ortstermin ergibt, dass sich eine halbwegs funktionsfähige Verbindung zu den Satelliten herstellen lässt, dann ist die Sache erledigt.

„Das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten war bei seiner Einführung gut und wichtig gedacht“, sagt die Autorin der schriftlichen Frage zu netzpolitik.org. Doch kaum jemand scheine es noch zu nutzen, was wohl am Verfahren selbst liege: „Es ist zu kompliziert, zu langwierig und für viele schlicht nicht zumutbar“, so die Abgeordnete Lenhard. Im Weg stünden undurchsichtige Formulare, aufwendige Nachweispflichten und Klagen der Telekommunikationsunternehmen, die eine Lösung für Betroffene jahrelang hinauszögerten.

Neues Test-Tool soll Hürden senken

Derweil bemüht sich die Bundesnetzagentur darum, zumindest einige Barrieren abzubauen. Seit Kurzem steht etwa eine Web-Anwendung bereit, mit der Betroffene relativ einfach herausfinden können, ob an ihrer Adresse die Mindestversorgung potenziell verfügbar wäre. Noch handelt es sich um eine Test-Version, die allerdings laufend verbessert werden soll, unter anderem durch eine erweiterte Datengrundlage.

Diese zusätzlichen Daten dürften sich in erster Linie auf Mobilfunk beziehen, wie sich aus dem Schreiben von Staatssekretär Jarzombek herauslesen lässt. „Eine angepasste Datenerhebung der Versorgungsdaten des Mobilfunks soll die Datenlage hier zukünftig verbessern“, verspricht der langjährige Digitalpolitiker.

Auf Anbieter wie Starlink lässt sich das nicht notwendigerweise übertragen. „Versorgungsdaten der Satellitenanbieter liegen der Bundesnetzagentur derzeit nicht vor, wobei abstrakte Aussagen von Satellitenanbietern aus Sicht der Bundesnetzagentur nicht geeignet sind, die Versorgung vor Ort zu bewerten“, bremst der Staatssekretär.

Ortstermine bleiben Pflicht

Dies liege daran, dass hierfür die lokalen Voraussetzungen erfüllt sein müssen. „Dazu gehören insbesondere ein freier Blick zum Himmel sowie das Fehlen von Signalverschattungen durch Gebäude oder andere Hindernisse“, heißt es. Diese Aspekte müssten vor Ort im Einzelfall geprüft werden, um eine realistische Einschätzung der tatsächlichen Versorgung zu ermöglichen. „Eine Aussage dahingehend, wie viel Prozent der versorgten Adressen über Satelliteninternet angeschlossen sind, lässt sich anhand der vorhandenen Datenlage nicht bestimmen“.

Unabhängig davon fordert die Grünen-Abgeordnete den konservativen Digitalminister Karsten Wildberger auf, beim Recht auf Breitband nachzuschärfen: „Ein moderner Universaldienst braucht verbraucherfreundliche Verfahren, klare Mindeststandards und echte Entlastung, etwa durch pauschale Entschädigungen statt aufwendiger Einzelnachweise“, sagt Lenhard.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Große ARD-Doku: Achtung, Datenhandel! Lebensgefahr!

07. April 2026 um 07:39

Erhoben zu Werbezwecken, verschleudert im Internet: Standortdaten aus der Werbe-Industrie können Menschen gefährden. Das zeigt die ARD-Doku „Gefährliche Apps“, die nun online ist. Sie beruht auf den Recherchen von netzpolitik.org und Bayerischem Rundfunk zu den Databroker Files.

Ein Collage aus vier Bildern. Oben links eine Frau in der U-Bahn mit Brille und In-Ear-Kopfhörern. Oben rechts ein Mann mit lockigen Haaren und Bart. Unten links eine Frau mit langen, blonden Haaren. Unten rechts eine junge Frau mit Ohrringen.
– Alle Rechte vorbehalten ARD / Gefährliche Apps; Collage: netzpolitik.org

Es geht um Milliarden Standortdaten von ahnungslosen Handy-Nutzer*innen, oftmals metergenau. Angeblich nur zu Werbezwecken erhoben, fließen die Daten über populäre Handy-Apps auf teils verschlungenen Wegen in die Hände von Databrokern. Potenziell betroffen sind alle Menschen, die ein Smartphone nutzen.

Die Recherchen von netzpolitik.org und Bayerischem Rundfunk begannen im Februar 2024 mit einem Gratis-Datensatz, den ein Databroker als Vorschau für ein kostenpflichtiges Abo verschenkt hat. Anhand dieser Daten konnte das Team nicht nur einen flächendeckenden Angriff auf die Privatsphäre von Handy-Nutzer*innen enthüllen, sondern auch eine Gefahr für die nationale Sicherheit. Die EU-Kommission sagte: „Wir sind besorgt“.

Jetzt erzählt eine Fernsehdoku die wichtigsten Erkenntnisse aus den Databroker Files. Sie macht anschaulich, wie der Handel mit personenbezogenen Daten außer Kontrolle geraten ist – und vor welchem Hintergrund Fachleute aus Politik und Verbraucherschutz ein Verbot von Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken fordern.

Erstmals berichtet die Doku darüber, wie Handy-Standortdaten der Werbe-Industrie auch ukrainische Soldaten an der Front gefährden können – oder Journalist*innen im Exil. Neu ist auch die Geschichte einer bayerischen Schülerin, die niemals erwartet hätte, dass Databroker ihr genaues Bewegungsprofil offen im Netz handeln.

„Gefährliche Apps – Im Netz der Datenhändler“, produziert vom Bayerischen Rundfunk für ARD, Arte und die Deutsche Welle, ist nun in der ARD Mediathek zu sehen – und in einer etwas längeren Fassung auch in der Arte-Mediathek. Was der Datenhandel konkret für Menschen bedeuten kann, fassen wir hier anhand von vier Köpfen aus der Doku zusammen.

1. Databroker verkaufen Handy-Standortdaten von der Front

Ein Mann mit Bart sitzt an einem Holztisch auf einem grünen Hof.
Ex-Soldat Dmytro. - Alle Rechte vorbehalten ARD / Gefährliche Apps

Heute lebt Dmytro auf einem Hof in der Nähe von Odessa. Unter raschelnden Baumkronen grast eine Kuh, in den Ästen läutet ein Windspiel. Als das Kamerateam Dmytro besucht, führt er die Pferde aus, reitet über einen Feldweg. Zuvor hat er als Soldat für die Ukraine an der Front gekämpft. Für ihn und seine Kameraden hatten Smartphones eine besondere Bedeutung.

„Das Handy ist sehr wichtig, weil es moralisch unterstützt“, erklärt er im Interview. „Man kann seine Lieben zuhause spüren, seinen Ehepartner. Es ist eine Erinnerung daran, wofür man an der Front kämpft.“

Zugleich können Smartphones im Krieg eine Gefahr darstellen, und zwar durch die potenzielle Ortung von Soldat*innen und deren Stellungen. Inzwischen liegen dem Recherche-Team Datensätze von mehreren Databrokern vor; in einem davon finden sich auch Handy-Ortungen aus umkämpften Gebieten in der Ukraine. Die Daten geben auch Preis, dass Geräte per Starlink im Netz waren, jenes Satelliteninternet, das ukrainische Truppen verwenden.

Das Recherche-Team zeigt Dymtro auf Satellitenbildern eine Auswahl von Handy-Ortungen im Kampfgebiet. Er beugt sich über den Bildschrim und bestätigt: „Genau hier an diesem roten Punkt, da war unser Hauptquartier.“

Es ist möglich, dass die russische Armee nicht auf Standortdaten der Werbe-Industrie angewiesen ist, um potenzielle Ziele zu identifizieren – es lässt sich aber auch nicht ausschließen, dass russische Behörden genau das tun. Deutsche Rüstungsunternehmen befürchten zudem, dass auch ihre neuen Produktionsstätten in der Ukraine ins Visier geraten können, wie tagesschau.de berichtet. Deren Standorte sind weitestgehend geheim, um sie vor russischen Angriffen zu schützen.


2. Exil-Journalistin in Berlin berichtet von Verfolgung

Eine Frau in der U-Bahn mit Brille und In-Ear-Kopfhörern.
Exil-Journalistin Mostafa. - Alle Rechte vorbehalten ARD / Gefährliche Apps

In Ägypten hatte die Journalistin Basma Mostafa unter anderem kritisch über Polizeigewalt berichtet. Sie erzählt dem Fernsehteam von mehreren Festnahmen, sogar von Folter. Schließlich gelang ihr die Flucht; der Weg führte sie nach Berlin. Ihr Leben in Ägypten, sagt sie heute, habe sie zurückgelassen. Aber auch in Berlin werde sie von ägyptischen Agenten verfolgt und bedroht. Sie fotografiert die Männer, die ihr auffallen, und zeigt dem Recherche-Team die Fotos auf ihrem Smartphone. Die Polizei habe ihr empfohlen, den Wohnort zu wechseln.

„Ich frage mich wirklich: Woher wissen die immer genau, wo ich bin?“, sagt Mostafa im Interview. Gemeinsam mit dem Recherche-Team betrachtet auch sie einen Ausschnitt der Standortdaten, die Databroker von Millionen Handys auf der Welt verkaufen. Der Ausschnitt zeigt die Bewegungsmuster einer Person, die offenbar in Mostafas Wohnhaus lebt. Von diesem Haus führen Handy-Ortungen zu anderen Adressen, die Mostafa wiedererkennt: etwa den Spielplatz, wo sie mit ihren Kindern hingehe, oder ein Krankenhaus. Es fühle sich an, sagt sie, als wäre sie gehackt worden.

Ähnlich wie im Fall der ukrainischen Soldaten gilt: Es kann sein, dass ägyptische Behörden nicht auf Standortdaten aus der Werbe-Industrie angewiesen wären, falls sie Dissident*innen im Ausland ins Visier nehmen wollten. Sicherheitsexperte Franz-Stefan Gady legt zumindest nahe, dass ein solches Szenario denkbar ist. Anders als große Geheimdienste wie aus den USA, Russland oder China hätten „zweitrangige“ Dienste inzwischen immer mehr Zugang zu Daten, „die sie wahrscheinlich vor einigen Jahren noch nicht gehabt hätten“, erklärt Gady.


3. Die Spur der Daten führt zu 18-Jähriger aus Bayern

Eine junge Frau mit Ohrringen.
Emma aus Bayern. - Alle Rechte vorbehalten ARD / Gefährliche Apps

Wie aufdringlich Handy-Standordaten sein können, zeigt der Fall der 18-Jährigen Emma aus Bayern. Mühelos fand das Recherche-Team ihre Privatadresse in den Daten: Ein freistehendes Haus in einer bayerischen Gemeinde, wo sich auffällig viele Ortungen eines Geräts häuften. Ebenso häuften sich die Ortungen bei einer nahegelegenen Schule, während eine Perlenschnur aus Standortddaten die Strecke beschrieb, die Emma oft mit dem Schulbus genommen hat.

Das Beispiel zeigt: Bereits zwei Orte, Wohnort plus Arbeits- oder Ausbildungsplatz, können genügen, um eine Person in einem Bewegungsprofil eindeutig wiederzuerkennen.

Andere verdienen ihr Geld mit euren Daten, wir nicht!

Recherchen wie diese sind nur möglich durch eure Unterstützung.

„Das ist krass“, sagt Emma heute, als das Kamera-Team der 18-Jährigen ihre Standortdaten auf einem Tablet zeigt. Die Daten zeigen auch Emmas Abstecher in den Supermarkt und zu McDonald’s. Oder die genaue Route über einen Feldweg, den sie nimmt, wenn sie mit ihrem Hund spazieren geht.

„Wenn irgendein Mann diese Daten hätte“, sagt Emma, „so Stalking-mäßig“, dann wäre das „sehr unvorteilhaft“. Zur Erinnerung: Das Recherche-Team hat die Daten kostenlos von einem Databroker im Netz erhalten. Prinzipiell zugänglich sind solche Daten für alle, die Datenhändler danach fragen. Für einen vierstelligen Betrag im Monat können Interessierte ein Abonnement abschließen.


4. Standortdaten können Besuch in Abtreibungsklinik verraten

Eine Frau mit langen, blonden Haaren; im Hintergrund ein Blumenstrauß.
Mutter Miller. - Alle Rechte vorbehalten ARD / Gefährliche Apps

In Dallas, Texas, lebt Lauren Miller mit ihrem zweijährigen Sohn Henry. Abtreibungen sind ihrem US-Bundesstaat kriminalisiert. Doch vor gut zwei Jahren war eine Abtreibung genau das, was Miller und ihr damals ungeborener Sohn aus medizinischen Gründen benötigten. Denn Henry hatte einen nicht überlebensfähigen Zwillingsbruder. Nur eine Teilabtreibung hätte das gesunde Baby retten können, wie Miller berichtet.

Deshalb machten sich Miller und ihr Mann auf die Reise nach Colorado. Dieser Bundesstaat verletzt nicht die reproduktiven Rechte von Menschen; dort sind Abtreibungen weiterhin legal. „Ich weiß noch, wie ich mit gesenktem Kopf durch die Sicherheitskontrolle am Flughafen gegangen bin“, erzählt Miller. „Wir haben sogar überlegt, die Handys zu Hause zu lassen.“

Am Ende hatten Miller und ihr Sohn Henry Glück. Weder US-Sicherheitsbehörden noch radikale Abtreibungsgegner*innen hatten sie an der Reise in die Abtreibungsklinik gehindert. Eines ist jedoch wahrscheinlich: Handy-Standortdaten hätten die Familie verraten können.

Alles netzpolitisch Relevante

Drei Mal pro Woche als Newsletter in deiner Inbox.

Jetzt abonnieren

In den Standortdaten, die Databroker verkaufen, lassen sich sensible Orte wie Abtreibungskliniken mühelos ins Visier nehmen. Systematisch lässt sich untersuchen, weche Geräte dort ein und ausgehen – und vor allem, welche Geräte aus einem US-Bundesstaat einreisen, der Abtreibungen verbietet.

Erste Warnungen vor verräterischen Datenspuren gab es bereits 2022, kurz nachdem der Oberste Gerichtshof in den USA den Weg zur Kriminalisierung von Abtreibungen in US-Bundesstaaten frei gemacht hatte. In der Folge hatte etwa Google angekündigt, Standortdaten zu löschen, von denen sich Klinikbesuche ableiten lassen. Dass US-Sicherheitsbehörden Handy-Standortdaten tatsächlich bei Databrokern einkaufen, ist spätestens seit 2020 bekannt; jüngst gab auch FBI-Direktor Kash Patel diese Praxis offen zu.

Im Interview sagt Miller: „Es ist schwer greifbar, wenn man sagt: ‚Die haben meine Daten.‘ Was heißt das? Ist doch egal. Aber wenn man versteht, wie bedrohlich solche Daten sein können, dann macht man sich schon Sorgen.“


Mehr als 30 Artikel veröffentlicht

Die netzpolitik.org-Redakteure Meineck und Dachwitz auf einer Couch.
In der Doku berichten auch die Autoren dieses Textes von den Recherchen. - Alle Rechte vorbehalten ARD / Gefährliche Apps

Zu den Databroker Files hat netzpolitik.org inzwischen mehr als 30 Artikel verfasst. Hier sind Lesetipps für Interessierte, die tiefer eintauchen möchten:

Team netzpolitik.org: Ingo Dachwitz, Sebastian Meineck, Anna Biselli. Team Bayerischer Rundfunk: Katharina Brunner, Rebecca Ciesielski, Florian Heinhold, Maximilian Zierer.


Update, 14. April: Wir haben den Link zur Arte-Mediathek ergänzt.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Raspberry Pi’s eye-watering price rises & new 3GB RAM model

01. April 2026 um 19:02

Raspberry Pi single board computer in front of a graph trending up and a hand holding cash.Raspberry Pi has announced a fresh round of price rises for its range of popular single-board computers, owing to industry-wide memory costs. It’s also launched a new version of the Pi 4 with 3GB RAM to sweeten the bad news, albeit somewhat. This is the second price rise announced for Raspberry Pi in recent months. The RRP of Raspberry Pi boards were bumped in February, seeing up to $20 aded to the cost of Raspberry Pi 5 boards compared to their original price. A 16 GB Raspberry Pi 5 in the UK now costs over £290 – a 61% increase […]

You're reading Raspberry Pi’s eye-watering price rises & new 3GB RAM model, a blog post from OMG! Ubuntu. Do not reproduce elsewhere without permission.

Business Meets Gaming: TUXEDO InfinityBook Max 16 AMD

07. März 2026 um 07:45
Von: Ferdinand
TUXEDO Computers stellt dem InfinityBook Max 16 Intel jetzt ein Pendant mit AMD Ryzen AI 300 CPUs zur Seite. Das Notebook im Alu-Kleid eignet sich gleichermaßen für Business und Gaming.

TUXEDO InfinityBook Max 16 Linux Laptop Now Available with AMD Ryzen AI 300

06. März 2026 um 14:36

InfinityBook Max 16 Gen10

TUXEDO Computers launches a new variant of the InfinityBook Max 16 Gen10 Linux-powered laptop with AMD Ryzen AI 300 processors.

The post TUXEDO InfinityBook Max 16 Linux Laptop Now Available with AMD Ryzen AI 300 appeared first on 9to5Linux - do not reproduce this article without permission. This RSS feed is intended for readers, not scrapers.

Linux Release Roundup (February 2026)

02. März 2026 um 00:58

February 2026 delivered a fresh batch of Linux app releases, with updates to Ardour, Lutris and Bazaar among the many that filtered out during the month. I covered some of the month’s biggest releases with full-length features, including Firefox 148’s new AI ‘kill switch’, the ONLYOFFICE 9.3 and LibreOffice 26.2 productivity suite updates, and Linux weather app Typhoon’s Qt 6 port. But they weren’t the only software updates to slip out. Below, I run through a fleet of other app updates February played host to. Some updates were of the modest maintenance variety, while others saw more substantial changelogs. Ardour’s […]

You're reading Linux Release Roundup (February 2026), a blog post from OMG! Ubuntu. Do not reproduce elsewhere without permission.

Grundrechte: Wie Polizei und Justiz unsere Meinungsfreiheit einschränken

27. Februar 2026 um 07:38

Noch nie gab es so viele Ermittlungsverfahren und Hausdurchsuchungen wegen bloßer Worte. Heute gelten etliche politische Aussagen als strafbar, die noch vor zehn Jahren ganz klar erlaubt waren. Dabei sollten wir gerade in der gegenwärtigen Lage mehr Meinungsfreiheit wagen.

Zweii Männer und eine Frau sitzen an einem Tisch mit Akten.
Staatsanwälte der Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet Niedersachsen. – Alle Rechte vorbehalten CBS, 60 Minutes

Ronen Steinke ist Leitender Redakteur im Politikressort der Süddeutschen Zeitung und Lehrbeauftragter an der juristischen Fakultät der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Heute erscheint sein neues Buch Meinungsfreiheit: Wie Polizei und Justiz unser Grundrecht einschränken – und wie wir es verteidigen im Berlin Verlag. Wir veröffentlichen das Vorwort mit freundlicher Genehmigung von Autor und Verlag. Alle Rechte vorbehalten.

Das zentrale Prinzip, auf dem jede Demokratie beruht, die Meinungsfreiheit, entzweit die Demokratien gerade gewaltig. Die USA auf der einen Seite, Europa auf der anderen.

Im Februar 2025 trat auf der Münchner Sicherheitskonferenz der amerikanische Vizepräsident J. D. Vance in einem Luxushotel auf die Bühne in einem Saal voller europäischer Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertreter – und schaltete gleich auf Angriff. Europa würge die Meinungsfreiheit ab, behauptete der Amerikaner, dunkler Anzug, blaue Krawatte, ernster Ton. Die größte Bedrohung für Europa heute komme gar nicht mehr aus Russland oder China, sondern „von innen“. Infolge eines, wie Vance es ausdrückte, „Rückzugs Europas von einigen seiner grundlegenden Werte“. Dann belehrte der US-Vizepräsident seine Zuhörer – und besonders seine deutschen Gastgeber – darüber, dass die „Demokratie auf dem heiligen Prinzip ruht, dass die Stimme der Menschen ein Gewicht hat“.

Mit Blick auf die zahlreichen, immer schärfer werdenden europäischen Gesetze gegen sogenannte Hassrede, also solche Dinge wie die staatlichen „Zensurwünsche“ an die Adresse sozialer Medien wie Facebook oder X, die staatlich verordneten Online-Blocker und -Filter, wie sie vor allem Deutschland in den zurückliegenden zehn Jahren stark forciert hat, formulierte der Gast aus den USA: „Firewalls haben da keinen Platz.“ Das Prinzip der Meinungsfreiheit verlange nämlich eine spezielle Fähigkeit von Regierenden: die Fähigkeit, Kritik zu erdulden. „Entweder man hält dieses Prinzip hoch, oder man hält es nicht hoch.“

Entsetzen und Belustigung

Stille herrschte im Saal, europäische Teilnehmer waren für einen Moment sprachlos, und einige erzählten hinterher, wie sie innerlich geschwankt hätten zwischen Gefühlen des Entsetzens, aber auch der Belustigung. Denn, natürlich: Von Leuten wie J. D. Vance, die in ihrer Heimat kritische Journalisten diffamieren, Universitäten unter Druck setzen und Late-Night-Show-Hosts wegmobben, lässt man sich nicht so gern über demokratische Tugenden belehren. Für deutsche Politiker war es ein Leichtes, darauf hinzuweisen, dass der Amerikaner nicht wirklich gut positioniert sei, um über den Respekt vor abweichenden Meinungen zu dozieren.

Immerhin, gerade hatte die Regierung des US-Präsidenten Donald Trump und seines Vizes Vance die Nachrichtenagentur Associated Press achtkantig aus dem Weißen Haus geworfen, weil die Journalisten sich die Freiheit genommen hatten, den Golf von Mexiko weiterhin als „Golf von Mexiko“ zu bezeichnen, während die Trump-Regierung lieber kindisch von einem „Golf von Amerika“ sprechen wollte. Gleichzeitig hatte in den USA der Kampf gegen unliebsame Stimmen, auch mit drastischen Mitteln wie der Durchsuchung von Handys und sozialen Netzwerken nach kritischen Äußerungen gegen Amerikas Verbündeten Israel, gerade erst begonnen.

Sprachtabus in Deutschland

Aber, schrecklicher Gedanke: Was, wenn der Gast aus Amerika dennoch einen Punkt hatte? Der US-Vizepräsident ist schließlich nicht der Erste, der in Bezug auf Europa etwas bemerkt hat, auch Linksliberale in den USA blicken gegenwärtig mit zunehmend mulmigen Gefühlen auf das, was sich in Europa und besonders in Deutschland vollzieht. Von außen sieht man Dinge vielleicht manchmal klarer als von innen: Schon immer war die Bundesrepublik innerhalb der westlichen Welt das Land mit den meisten Sprachtabus, den schärfsten Strafvorschriften gegen bloße Worte, freedom of speech wird hier traditionell kleiner geschrieben als in den USA. Und: In dem Jahrzehnt zwischen 2015 und 2025, in dem die demokratische Kultur sich beiderseits des Atlantiks als äußerst volatil erwiesen hat und die Demokratie in einen Stresstest geraten ist, hat Deutschland sich entschieden, noch einmal deutlich mehr vom selben zu versuchen.

Das heißt, Deutschland hat darauf gesetzt, noch einmal zusätzliche Gesetze zu schaffen sowie auch alte, schon bestehende Gesetze zu verschärfen, um politische Äußerungen stärker zu regulieren und einzuschränken. Der Bundestag hat Strafparagrafen erweitert und vermehrt, der Tatbestand der Volksverhetzung ist gleich in mehrfacher Hinsicht ausgebaut worden, der Tatbestand der öffentlichen Billigung von Straftaten ist so ausgedehnt worden, dass man jetzt schon dafür bestraft werden kann, wenn man Taten „befürwortet“, die allein in der Fantasie spielen. Viele Staatsanwaltschaften haben die Bekämpfung von Hatespeech zu einer neuen Priorität erhoben, sie haben neue, schlagkräftige Teams gegründet, um zu ermitteln und juristische Spielräume auszuschöpfen.

Noch nie hat es hierzulande so viele Ermittlungen wegen bloßer Worte gegeben. Wegen reiner Äußerungsdelikte, wie Juristinnen und Juristen sagen. Die Zahlen der Ermittlungen haben sich in diesem Jahrzehnt – je nachdem, welchen Tatbestand man ansieht – teils verdreifacht, vervierfacht, verfünffacht, bei manchen, früher völlig unbekannten Delikten wie der öffentlichen Billigung von Straftaten sogar verhundertfacht, von jährlich knapp 20 auf 2000. Selbst wegen des Uraltdelikts der Blasphemie, „Beschimpfen von Bekenntnissen“, gab es im Jahr 2024 plötzlich 125 Ermittlungen – ein Rekord. Das liegt zum einen sicher daran, dass das Internet nichts vergisst und Äußerungen dort technisch leichter zu dokumentieren sind als im analogen Raum. Zum anderen aber auch daran, dass die Bereitschaft des Staates, auf Worte mit Verboten und Strafen zu reagieren, groß ist wie nie.

Vulnerable Gruppen schützen

Anfangs ist dies zweifellos aus besten Absichten geschehen. Als es losging mit der härteren Gangart, etwa 2015/16, lautete die Idee, dass man vor allem vulnerable Gruppen besser davor beschützen müsse, niedergebrüllt zu werden. Das ist richtig – ein wichtiger Gedanke. Als etwa die ZDF-Journalistin Dunja Hayali sich im Sommer 2025 zu einem tödlichen Attentat in den USA äußerte, dem Anschlag auf den Rechtsradikalen Charlie Kirk, da prasselten in den sozialen Medien so viele Kommentare auf sie ein, dass einen der Mut zum offenen Wort schon mal verlassen könnte. Hayali hatte unter anderem gesagt, es sei nicht zu rechtfertigen, dass manche Gruppen Kirks Tod feierten – „auch nicht mit seinen oftmals abscheulichen, rassistischen, sexistischen und menschenfeindlichen Aussagen“. Das genügte schon, um manche zu triggern.

„Sie werden bald für ihre Äußerungen bitter bezahlen“, schrieb @gordons_katzenabenteuer auf Instagram an die Journalistin, „Sie haben nur das allerschlimmste verdient. Schauen sie lieber ab jetzt öfter über ihre Schulter.“ Ein Nutzer namens @nocebo_the_mortem schrieb: „Ich hoffe, sie werden auch vor ihrer Familie erschossen“. @jaroabroad pflichtete bei: „Du bist ein Stück Scheiße sondergleichen und die Drohungen sind völlig gerechtfertigt!“ @juki030 schrieb: „Wir werden dich noch hängen sehen!“ @team.114hrc schrieb: „Heul leise du Dre…… Wirst bald die nächste sein“. @volkersuthoff schrieb: „Hoffentlich erschießt dich einer, du miese dreckslesbe!“

Wenn Täter mit solchen Gewaltdrohungen durchkämen, dann bliebe von der Meinungsfreiheit der Bedrohten nicht viel übrig. Zumal solche Attacken oft strategisch sind. Eine Studie der britischen Zeitung The Guardian ergab, dass von den zehn am häufigsten in Online-Kommentaren beleidigten Autorinnen und Autoren der Zeitung acht Frauen waren, vier von ihnen nicht weiß. Die anderen beiden waren schwarze Männer. In Deutschland sind Menschen mit Migrationshintergrund mehr als doppelt so oft von Online-Beschimpfungen betroffen wie andere. Das sind Menschen, die noch nicht sehr lange eine Stimme im politischen Diskurs haben und die aus Sicht der Pöbler wieder „auf ihre Plätze“ verwiesen werden sollen. Dahinter steckt der Wunsch, diese Gruppen gezielt aus dem Diskurs herauszutreiben.

Über Ziel hinausgeschossen

Das ist reaktionär, es ist antidemokratisch. Dagegen braucht es eine Verteidigung. Auch durch den Staat. Aber: Inzwischen ist der deutsche Strafverfolgungsapparat weit über dieses Ziel hinausgeschossen. Zunehmend geht es nicht erst bei Drohungen los, sondern schon bei viel harmloserem Spott. Wird ein Mensch in Deutschland „dämlich“ oder „Schwachkopf“ genannt, dann ist normalerweise klar, dass das keine Staatsanwaltschaft in Bewegung versetzt. Widerfährt das einem Politiker oder einer Politikerin, dann bilden sich gerade neue Maßstäbe heraus. Ein Bürger in Bayern bekam einen Strafbefehl, weil er die Grünen-Politikerin Annalena Baerbock als die „dümmste Außenpolitikerin der Welt“ bezeichnet hatte. Ein Fall für den neuen Strafparagrafen der „Politikerbeleidigung“.

Seit 2021 werden Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gegen „Personen des politischen Lebens“ in einem einzigen Paragrafen zusammengefasst. Die Zahl der Ermittlungsverfahren, die der Staat auf dieser Grundlage eingeleitet hat, hat sich seither jährlich verdoppelt. 2021 waren es 748, im Jahr darauf schon 1.404. Im Jahr darauf dann 2.598. Und dann, zuletzt, 4.439 Fälle Fälle. Wohlgemerkt: Um Bedrohungen – oder andere Formen von Gewalt – geht es hier nicht.

Wie weit ist zu weit?

Der neue Wind weht scharf: Bis vor zehn Jahren war es noch undenkbar, dass die Polizei im Morgengrauen zu Razzien in Privatwohnungen anrückt, allein weil jemand das juristische Delikt der Beleidigung begangen haben soll, das in der Regel nur zu sehr geringen Strafen führt. Man hätte es für unverhältnismäßig gehalten. Eine Durchsuchung ist ein schwerer Grundrechtseingriff. Heute geschieht dies dagegen laufend, bei „Aktionstagen“ wird gleich an Dutzenden oder gar Hunderten Türen von Tatverdächtigen parallel geklingelt.

Man liest darüber sogar in der New York Times, in Artikeln, deren Autoren allerdings verwundert klingen über die Entwicklung der Meinungsfreiheit auf dem alten Kontinent. „Wie weit kann man gehen, bevor es zu weit geht?“, schrieben zwei Europa-Korrespondenten der Zeitung in einer langen Reportage im September 2022 über die neue Strenge, mit der Deutschland weiter gehe als „jede westliche Demokratie“. How far is too far?

Razzia wegen „Pimmel“

Hausdurchsuchungen erleben nun zunehmend auch Menschen, die im Netz ihre Meinung zu Ereignissen der internationalen Politik äußern. In den aufwühlenden Debatten zum Nahostkonflikt zum Beispiel war dies der Fall. Als ein Mann in München bei Instagram schrieb, dass das Massaker der palästinensischen Terrormiliz Hamas gegen israelische Zivilistinnen und Zivilisten am 7. Oktober 2023 natürlich entsetzlich sei, andererseits aber ein besetztes Volk das „legitime Recht auf Widerstand mit allen notwendigen Mitteln“ habe, genehmigte das Amtsgericht die Beschlagnahme seines Handys und anderer „internetfähiger Endgeräte“. Das kam unerwartet. Dass Menschen in Diskussionen solche kruden Aussagen einwerfen, die förmlich danach rufen, dass andere Menschen ihnen in der Diskussion widersprechen und mit Kontext oder Differenzierung antworten, ist nicht neu. Dass dies solche strafrechtlichen Interventionen nach sich zieht, ist durchaus neu.

In den Debatten zur innerdeutschen Politik ist dies ebenso zu beobachten. So hat etwa ein altgedienter Lokalpolitiker der Grünen in München erlebt, dass ihm verboten wurde, dem bayerischen Vizeministerpräsidenten Hubert Aiwanger von den Freien Wählern vorzuwerfen, dessen „Hetze“ gegen die Grünen ähnele in ihrer Sündenbock-Struktur der einstigen antisemitischen Agitation der Nazis. Der Grünen-Lokalpolitiker bekam dafür seinerseits ein Strafverfahren wegen Volksverhetzung, worüber er sehr staunte, und 2024 sogar schon Schuldsprüche in nicht nur einer, sondern zwei Gerichtsinstanzen; seine politische Karriere ist erledigt. Anderen zur Warnung.

Als Hamburgs Innensenator während der Corona-Pandemie eine strenge Ermahnung an seine Bürgerinnen und Bürger aussprach, keine Partys zu feiern, dann aber dabei erwischt wurde, wie er selbst eine – illegale – Party mit Dutzenden Gästen zelebrierte, kommentierte der Betreiber einer Punkkneipe aus dem Stadtteil St. Pauli im sozialen Netzwerk X, das damals noch Twitter hieß, diese Heuchelei lakonisch: „Du bist so 1 Pimmel.“ Kurz darauf tauchten vier uniformierte, bewaffnete Beamte vor der Wohnungstür des Gastronomen auf. Sie durchsuchten Räume, beschlagnahmten Geräte. Ein weiteres Verfahren wegen Politikerbeleidigung begann.

Gestern erlaubt, heute verboten

Damit hatte der Hamburger Gastronom nicht gerechnet. Damit hätte aber auch ich, ein ausgebildeter Jurist, der an der juristischen Fakultät der Universität Frankfurt unterrichtet, nicht gerechnet. Selbst wenn man sich sehr anstrengt, im Bilde zu sein, die teils sehr weite neue Interpretation des Strafrechts und von solchen sehr offenen Begriffen wie „Beleidigung“ im Blick zu behalten und politisch informiert zu bleiben, kann man bei diesem Tempo der Entwicklung immer häufiger auch überrascht werden.

Und das ist, meine ich, ein Problem. Damit hat sich in diesem Land etwas verändert. Nicht nur die USA haben ein Problem mit der Meinungsfreiheit, sondern, auf unsere Weise, auch wir. Darum soll es in diesem Buch gehen. Der deutsche Staat definiert heute etliche Aussagen als strafbar, die noch vor zehn Jahren ganz klar unter die Meinungsfreiheit fielen. Die Schwelle, von der an Polizei und Justiz hierzulande von strafbarer „Hetze“ ausgehen, ist an etlichen Stellen rapide abgesenkt worden, teils durch Änderungen der Gesetze, teils durch eine Änderung der Gesetzesinterpretation. Gestern noch erlaubt, heute verboten: Das ist ein juristischer Großtrend, den ich darstellen, analysieren und auf den ich auch eine kritische Antwort zu formulieren versuchen möchte.

UN-Sonderberichterstatter entsetzt

Im Frühjahr 2025, als J. D. Vance in München war, war ich, umgekehrt, in den USA. Ich habe in Kalifornien an Universitäten geforscht, die gerade große Not hatten, sich gegen die autoritären Übergriffe der Trump-Regierung zur Wehr zu setzen. Ich habe mit Rechtswissenschaftlern zusammengesessen, die gerade dabei waren, sich für Proteste gegen diese Trump-Politik zu vernetzen. David Kaye zum Beispiel, der ehemalige UN-Sonderberichterstatter für das Menschenrecht auf Meinungsfreiheit, der mir sein Lieblingscafé in Santa Monica zeigte, vegan und hundefreundlich. Aber so groß ihr Entsetzen über die Trump-Pläne war, so wenig hat das gleichzeitig ihre Sorge über das gemindert, was sie von der anderen Seite des Atlantiks her mitbekamen. „Diese Razzien“, sagte David Kaye.

Als in Kalifornien der Sommer begann, brachte die Sendung 60 Minutes des US-Senders CBS eine Reportage aus – Niedersachsen. Eine amerikanische Reporterin interviewte zwei deutsche Staatsanwälte und eine Staatsanwältin, die auf die Verfolgung von Hatespeech spezialisiert waren. Die Strafverfolger erzählten von den inzwischen üblichen Hausdurchsuchungen wegen Online-Postings und den teils verdutzten Reaktionen der Betroffenen, die oft sagen würden: Sie hätten gar nicht gewusst, dass ihre Äußerungen verboten seien. So erzählte es einer der Staatsanwälte und grinste.

Voraussetzung jeder Freiheit

In Santa Monica sprach mich David Kaye darauf an. Er fand das befremdlich. Staatsanwälte, die sich nichts dabei zu denken schienen, dass sie Menschen überraschten mit der Information, dass etwas neuerdings verboten sei? Was sei das für ein Verständnis von Rechtsstaat? Und er wies mich noch auf einen weiteren Aspekt hin, der ihm Sorgen bereite. „Pimmel“ sei in den USA noch das Mildeste, was man an Spott über den Präsidenten lesen könne. Es geschehe praktisch jeden Tag, dass jemand ihn als „Schwachkopf“ bezeichne, als „dümmsten Präsidenten aller Zeiten“ sowieso. Das ist nach amerikanischem Recht straffrei, zum Glück. Nicht auszudenken, was Donald Trump anstellen könnte, wenn sich die USA mit ihrem Strafrecht ein Beispiel an Deutschland nähmen.

Die Meinungsfreiheit wird in Demokratien traditionell als das wichtigste aller politischen Grundrechte verstanden, weil sie sozusagen die Voraussetzung aller weiteren Freiheiten schafft. Sie ist die Basis, auf der man politisch überhaupt in einen Streit eintreten kann, Forderungen stellen, sich Gehör verschaffen und so weiter. Die Bundesrepublik war noch jung, es war 1952, da schrieben die Richter des Bundesverfassungsgerichts (in diesem Fall waren es sieben Männer und eine Frau) in einem ihrer ersten Urteile, dass die Meinungsfreiheit für eine Demokratie „schlechthin konstituierend“ sei. Sprachlich schöner, auch ein wenig pathetischer: Die Freiheit, seine Meinung zu sagen, sei „die notwendige Voraussetzung beinahe jeder anderen Form der Freiheit“, so lauten die berühmten Worte des einstigen amerikanischen Supreme-Court-Richters Benjamin Cardozo. Und, ja: Es darf auch polemisch sein. Überspitzt. Oder emotional. Jedenfalls bis hin zu einer Grenze.

Was würde Trump damit tun?

Ich frage mich inzwischen, ob wir uns in Deutschland nicht ganz schön schnell gewöhnt haben an die Alltäglichkeit von Hausdurchsuchungen wegen „Politikerbeleidigung“, an die grassierende Verunsicherung, ob man denn noch von einer „dümmsten Außenministerin der Welt“ sprechen darf, an die Tatsache, dass schwierige zivilgesellschaftliche Debatten eingeengt werden – und ich frage mich auch, ob eine offene Gesellschaft ihre Strafjustiz nicht an etlichen Stellen dringend zurückpfeifen müsste, braucht man doch gerade in volatilen Zeiten eher mehr Debatte, nicht weniger. In der amerikanischen Cartoon-Serie „South Park“ taucht derweil der amerikanische Präsident Donald Trump als Sexpartner des Teufels auf, und es werden Zoten gerissen über das kleine Gemächt des Commanders in Chief.

Wenn die USA unter Trump solche Gesetze hätten wie Deutschland, dann würde dies J. D. Vance und Co. noch ganz andere Möglichkeiten bieten, ihre Kritiker einzuschüchtern. Dieses Szenario, in dem ein rechtsautoritärer Regierungschef mit einem fragilen Ego à la Trump oder Vance seine Kritiker wegen krimineller „Beleidigung“ verfolgen lassen könnte: Liberale Amerikaner wie David Kaye sind heilfroh, dass dies gerade nicht ansteht und dass wahrscheinlich auch der amerikanische Supreme Court verhindern würde, dass solche Instrumente diesen Rechtspopulisten in die Hände fielen. In Deutschland, wo die Anklagebehörden in diesem Punkt immer mehr Macht und gesetzlichen Spielraum bekommen haben, ist dieses Szenario vielleicht nur eine Landtagswahl entfernt.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Outdoor-Smartphone Volla Phone Plinius

26. Februar 2026 um 07:09
Von: Ferdinand
Der in Remscheid angesiedelte Hersteller Volla stellt mit dem Volla Phone Plinius einen Nachfolger für das robuste Volla Phone X23 vor. Im Sinne der Nachhaltigkeit verfügt es über einen austauschbaren Akku.

Steam Machine modernisiert mit Bazzite

21. Februar 2026 um 07:06
Von: Matthias
Kann man eine alte ROG G20 mit einer modernen, auf Gaming ausgerichteten Linux-Distribution aufwerten? Dieser Frage geht unser Autor in diesem Artikel nach.
❌