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Misstrauen gegen Arbeitssuchende: Das Schattenboxen mit dem „organisierten Leistungsmissbrauch“

16. Juli 2026 um 17:09

Mit einem neuen Kompetenzzentrum will die Bundesagentur für Arbeit effizienter „organisierten Leistungsmissbrauch“ aufdecken. Fachleute zweifeln, ob das Problem existiert, und befürchten: Insbesondere rassistisch diskriminierte Menschen könnten so ins Visier geraten und nicht die Leistungen bekommen, die ihnen zustehen.

Eine Ampel leuchtet rot,, dahinter ist das braune Gebäude des Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.
Manche Menschen werden bereits in der Eingangszone von Jobcentern abgewiesen und können keinen Antrag auf Leistungen stellen. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Revierfoto

„Wir vergleichen das Jobcenter mit einem Taschenspieler, immer fehlt ein bißchen was im Bewilligungsbescheid und verbleibt in der Tasche.“ So schildert eine Sprecherin der Berliner Erwerbsloseninitiative BASTA! auf Anfrage von netzpolitik.org ihre Erfahrungen. Mal sei es die korrekte Miethöhe, mal der Regelbedarf für eine Person im Haushalt, mal das Geld für Bildung und Teilhabe, mal die Kosten für die Reparatur der Brille. Ein anderes Mal finde überhaupt keine Antragsbearbeitung statt.

Die Initiative BASTA! berät und unterstützt Menschen, die Bürgergeld erhalten, bei Klagen. „Es sind wirklich viele Gelder, die erst gar nicht zur Auszahlung kommen“, berichtet die Sprecherin. „Gerade bei Menschen aus Osteuropa kommt das Geld nicht in gesetzlich geregelter Höhe an.“ Dass Menschen trotz ihres Rechtsanspruchs Leistungen verweigert werden, fürchtet BASTA!, könnte sich bald noch weiter verschlimmern. Der Grund: das neue Kompetenzzentrum Leistungsmissbrauch.

Die kürzliche Reform des Bürgergelds zum Grundsicherungsgeld, die am 1. Juli weitgehend in Kraft getreten ist, sah nämlich neue und erweiterte Aufgaben zur Bekämpfung des „organisierten Leistungsmissbrauchs“ für die Bundesagentur für Arbeit (BA) vor. Dafür hat das neue zentrale „Kompetenzzentrum Leistungsmissbrauch“ in Nürnberg am Monatsanfang seine Arbeit aufgenommen. Es soll die bisherigen Ressourcen bündeln und dadurch noch effizienter gegen „organisierten Leistungsmissbrauch“ vorgehen – durch präventive, analytische und koordinierende Maßnahmen soll es diesen bekämpfen.

Ganze 72 Mitarbeiter*innen soll die zentrale Einheit in Nürnberg beschäftigen. Im ersten Halbjahr 2027 sollen fünf weitere regionale Zentren dazukommen. Ihre zukünftigen Standorte stehen noch nicht abschließend fest.

Alle sechs Zentren zusammen sollen mehr als 10 Millionen Euro jährlich kosten. Diesen Kosten sollen jedoch „Einsparungen in etwa dreifacher Höhe gegenüberstehen“, heißt es im Bericht des zuständigen Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales. Diese Schätzung beruht auf zwei laufenden Pilotprojekten in NRW und Berlin.

Laut Vanessa Ahuja, der zuständigen Vorständin bei der Bundesagentur für Arbeit, treten „kriminelle, organisierte Strukturen nicht massenhaft, aber auch nicht nur in Einzelfällen auf“ und sind „ausdrücklich nicht auf bestimmte Gruppen begrenzt“. Die Datenlage, die auf solche vermeintlichen organisierten Strukturen hinweist, ist jedoch mehr als dünn.

Gibt es überhaupt ein Problem mit organisiertem Leistungsmissbrauch?


„Organisierter Leistungsmissbrauch“ – die Arbeitsagentur spricht von „bandenmäßigem“ Missbrauch – besteht laut der Behörde etwa darin, dass EU-Bürger*innen nach Deutschland kommen, ihre Arbeitsverträge oder ihre Selbständigkeit vortäuschen, um dann aufstockende Leistungen zu erhalten. Sie würden von Kriminellen nach Deutschland gelockt, die im Hintergrund agieren und die gezahlten Leistungen für sich einbehalten.

Die Daten zu Verfahren wegen Verdachts auf „bandenmäßigen“ Betrug liegen nur aus den 300 Jobcentern vor, die von der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen gemeinsam betrieben werden. Daten aus den 104 rein kommunal organisierten Jobcentern fehlen hierzu. Auch kann die Dunkelziffer – wie so häufig – höher sein. Dennoch sprechen die Zahlen eine deutliche Sprache.

Vergangenes Jahr haben die Jobcenter 430 Verfahren eröffnet. In rund drei Viertel der Fälle haben sie eine Strafanzeige gestellt. Im Jahr davor gab es ähnlich viele eröffnete Verfahren, in rund der Hälfte der Fälle kam es zu einer Strafanzeige. Wie die Strafverfolgungsbehörden mit den Anzeigen weiterverfahren, bleibt häufig unklar. Den Ausgang teilen sie den Jobcentern nicht immer mit.



Für das Jahr 2025 weiß die Arbeitsagentur in 39 Fällen, was aus den Anzeigen wurde. In 10 von ihnen gab es eine Verurteilung zu einer Geldstrafe. Im Jahr 2024 kam es bei 36 Fällen mit bekanntem Ausgang zu 3 Verurteilungen zu Geldstrafen. Im Jahr 2023 kam es zu 6 Verurteilungen zu Geldstrafen bei 44 Fällen mit bekanntem Ausgang. Selbst in diesen Fällen waren die Gerichte offenbar nicht überzeugt, dass es sich tatsächlich um „bandenmäßigen“ Betrug handelte. Für diesen Straftatbestand sieht das Strafgesetzbuch nämlich eine Freiheitsstrafe vor – in minder schweren Fällen ab sechs Monaten.

Zum Vergleich: Zuletzt bezogen rund 5,2 Millionen Menschen Bürgergeld. Verfahren wegen „bandenmäßigen Leistungsmissbrauchs“ eröffnen die Jobcenter nur bei nicht-deutschen Unionsbürger*innen. Alle anderen Fälle, die im Zusammenhang mit organisierten Tätergruppen stehen, werden nicht separat als bandenmäßiger Leistungsmissbrauch erfasst.

Beim Arbeitslosengeld ist von „organisiertem Leistungsmissbrauch“ etwa die Rede, wenn eine Firma Menschen einstellt, ihnen fiktiv Lohn zahlt und sie dann nach Ablauf von 12 Monaten arbeitslos meldet. Hier liegen die Zahlen in einem noch niedrigeren zweistelligen Bereich. Die Bundesagentur gibt an, dass die Agenturen für Arbeit im vergangenen Jahr lediglich zehn Fälle „bandenmäßigen“ Betrugs zur Anzeige gebracht und sechs an den Zoll abgegeben haben. Zum Ausgang dieser Verfahren liegen der Behörde keine Daten vor. Auch hier zum Vergleich: Etwa eine Million Menschen bezog zuletzt Arbeitslosengeld.

Gegen Ausweiskontrollen im Netz.



Nicht umsonst haben zahlreiche Expert*innen und Verbände darauf hingewiesen, dass es in der Debatte um Leistungsmissbrauch an Fakten mangele und die Diskussion extrem unverhältnismäßig und diffamierend geführt werde. Beispielsweise haben im Herbst 60 Organisationen die öffentliche Debatte scharf verurteilt. Sie stigmatisiere armutsbetroffene Menschen und blende strukturelle Ursachen wie Ausbeutung, unsichere Beschäftigung und fehlenden Schutz von Arbeitsmigrant*innen aus.

Wo in den Daten steckt „organisierter Leistungsmissbrauch“?


Mit Hilfe von strukturellen und einzellfallunabhängigen Datenanalysen soll das neue Kompetenzzentren Auffälligkeiten finden, die auf „organisierten Leistungsmissbrauch“ hinweisen. So seien etwa „eine gehäufte zeitgleiche Anmeldung von Mitarbeitern einer Firma, auffällige Fluktuation oder die Anmeldung von übermäßig vielen Personen an einer Wohnadresse“ Hinweise solcher Art, teilte die Sprecherin der Bundesarbeitsagentur auf Anfrage mit.

Wie genau das Zentrum die Daten analysieren und auf solche „Auffälligkeiten“ stoßen will, möchte die Arbeitsagentur nicht offenlegen. „Die konkreten Prüfmechanismen, wie Leistungsmissbrauch aufgedeckt wird, werden im Detail nicht veröffentlicht“, so die Sprecherin. „Es werden die bereits bestehenden IT-Verfahren der BA genutzt.“

Bisher war für solche Analysen der sogenannte Fachbereich „Enterprise Fraud Management“ der Zentrale der BA zuständig. Dieser analysiert monatlich Auszahlungsdaten der BA, um zeitgleiche, doppelte Auszahlungen von Leistungen zu identifizieren. Hegen die Datenanalyst*innen den Verdacht, dass etwa Arbeitsbescheinigungen manipuliert oder Arbeitsverhältnisse fingiert sind, führen sie durch gezielte Abfragen im Datenbestand anlassbezogene „Plausibilisierungen“ durch. Wie aus einem geleakten Dokument hervorgeht, dessen erste Version im Jahr 2019 an die Öffentlichkeit gelang, stellt diese Abteilung die Ergebnisse ihrer Analysen in einer sogenannten Heatmap zusammen und verschickt sie an die jeweiligen Jobcenter.

Bei dieser Heatmap handelt es sich um eine aus der Polizeiarbeit entlehnte Methode der „Mustererkennung“, mit der sich die Daten von bestimmten Leistungsbeziehenden etwa nach „Adressen, Arbeitgebern, über mehrere Leistungsfälle hinweg genutzten Telefonnummern oder Zahlungsverbindungen“ sortieren und anzeigen lassen. Die Jobcenter sollen dann die Heatmaps nutzen, um „Auffälligkeiten zu entdecken“ und weitere Ermittlungen vor Ort durchzuführen.

Ganze Bevölkerungsgruppen unter Generalverdacht


Nicht alle Leistungsbeziehenden werden auf möglichen Leistungsmissbrauch durch den Fachbereich durchleuchtet. Offenbar wird es beim Kompetenzzentrum Leistungsmissbrauch auch so bleiben. „Die Datenanalyse wird sich ausschließlich auf ausgewählte Fallkonstellationen, Gruppen oder Risikohinweise begrenzen“, sagte die Sprecherin der BA gegenüber netzpolitik.org.

So berichtet beispielsweise die Leiterin eines Jobcenters, die in einer Ende 2025 veröffentlichten Studie zitiert wird, dass ihrem Jobcenter mit der Heatmap „Adressen von 200 Rumänen zur Verfügung gestellt“ wurden. Sie beschreibt, dass Heatmaps soziale Netzwerke widerspiegeln sollen, bei denen die Häufung von Leistungsbeziehenden an einem bestimmten Ort als Hinweis auf „organisierten Leistungsmissbrauch“ gilt. Nach näherer Überprüfung stellte sich heraus, dass der Verdacht unbegründet war.

Welche Gruppen beim Verdacht des „organisierten Missbrauchs“ im Visier der BA stehen, geht ebenfalls aus der bereits erwähnten geleakten Arbeitshilfe „Bekämpfung von bandenmäßigem Leistungsmissbrauch im spezifischen Zusammenhang mit der EU-Freizügigkeit“ hervor. Beratungsstellen und Verbände wie der Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e. V. und das Netzwerk Europa in Bewegung kritisierten nach der Veröffentlichung, dass diese Arbeitshilfe rassistische und Rom*nja-feindliche Zuschreibungen reproduziere und insbesondere Menschen aus Rumänien und Bulgarien unter Generalverdacht des „organisierten Leistungsmissbrauchs“ stelle.

Organisierter Leistungsmissbrauch oder institutioneller Rassismus?


Eine Beweisführung, dass diese Menschen tatsächlich „organisierten Leistungsmissbrauch“ begehen, fehle im Dokument vollkommen, so die Kritik weiter. Die darin genannten „Tatmuster“ und „Erkennungsmerkmale“ – etwa das Fehlen eines schriftlichen Arbeitsvertrags, einer Anmeldung des Betriebs bei einem Unfallversicherungsträger oder eine kurzfristige Kündigung des Arbeitsverhältnisses – seien keine Indizien für „bandenmäßigen Leistungsmissbrauch“, sondern sprächen vielmehr für „das Vorliegen einer tatsächlichen, echten – aber prekären, ungeschützten, unsicheren und ausbeuterischen Beschäftigung“. Die Arbeitshilfe deute die eigentlichen Opfer zu Täter*innen um.

Die Bundesagentur für Arbeit hat die Arbeitshilfe nach den Protesten der Verbände etwas entschärft und nennt in späteren Fassungen keine konkreten Nationalitäten und ethnischen Gruppen mehr. Trotzdem kommt beispielsweise die Berliner Ombudsstelle gegen Diskriminierung zu der Einschätzung, dass die Arbeitshilfe Rom*nja-feindliche Diskriminierung bewirkt und gegen das Grundgesetz verstößt.

Während die BA darin nun „ausdrücklich darauf hinweist, dass EU-Bürger nicht unter Generalverdacht stehen, Leistungsmissbrauch zu begehen“, entfaltet die Arbeitshilfe in der behördlichen Praxis eben diese Wirkung. Zu diesem Schluss kommen auch Sozialwissenschaftler*innen in einer Studie von Ende 2025, die die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Auftrag gegeben hat. Zuschreibungen des „Sozialmissbrauchs“ würden häufig mit Bezug auf Menschen aus dem südöstlichen Europa artikuliert und insbesondere Rom*nja „virulenten Verdachtsmomenten“ ausgesetzt. Dabei handle es sich nicht nur um persönliche Vorurteile einzelner Mitarbeitender, sondern um rassistische institutionalisierte Praktiken. Das digitale Verfahren der Heatmap sei ein Ausdruck hiervon.

„Gefahr, stereotype Zuschreibungen zu institutionalisieren“


Verbände und Beratungsstellen weisen seit Jahren auf eine besonders restriktive Behandlung von Unionsbürger*innen in Jobcentern hin. In vielen Fällen werden die Leistungen trotz eines Anspruchs verweigert. Insbesondere Rom*nja oder Menschen, die als solche wahrgenommen werden, sind schon jetzt mit systematischen und rechtswidrigen Schwierigkeiten bei der Beantragung von Sozialleistungen konfrontiert. „Wir erleben dies beispielsweise derzeit bei ukrainischen Roma“, schreibt Roma Antidiscrimination Network (RAN) an netzpolitik.org. RAN ist ist ein bundesweites Netzwerk gegen Rassismus und Diskriminierung von Rom*nja, das an der Organisation Roma Center e. V. angesiedelt ist. „Immer wieder wird ihnen unterstellt, sie seien keine ukrainischen Staatsangehörigen, obwohl entsprechende Dokumente vorliegen.“ Dies führe zu verzögerter Leistungsgewährung, zusätzlichen Nachweispflichten und erheblichen Unsicherheiten.

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Auch das Roma Antidiscrimination Network weist auf die Gefahr hin, bereits bestehende stereotype Zuschreibungen weiter zu institutionalisieren. „Deutschland hat sich aus den Erfahrungen der nationalsozialistischen Verfolgung bewusst gegen die Erfassung ethnischer Zugehörigkeit entschieden“, so das Netzwerk. „Auch wenn formell keine ethnischen Daten erhoben werden dürfen, besteht die Gefahr, dass über Nationalität, Wohnort, Namen oder bestimmte Sozialdaten faktisch ethnische Profile entstehen.“

„Präventive Datenanalysen sehen wir besonders kritisch“


Laut dem neuem Gesetz soll die Bundesagentur für Arbeit nun insbesondere auch präventiv wirksam werden und Leistungsmissbrauch verhindern, noch bevor er entsteht. Das kann bedeuten, dass das Kompetenzzentrum die Angaben „bereits bei Antragstellung“ auf Unstimmigkeiten prüft, erklärt die Sprecherin der Arbeitsagentur. Beispielsweise kann das eine Prüfung auf zeitgleiche Leistungsbezüge über Rechtskreise oder Kreisgrenzen hinweg sein. Die regionalen Zentren sollen die Auffälligkeiten dann einer vertieften Sachverhaltsaufklärung unterziehen.

Gerade vor dem Hintergrund der nationalsozialistischen Verfolgung von Rom*nja und Sinti*zze bewertet das Roma Center den Ausbau präventiver Datenanalysen und die enge Zusammenarbeit von Sozialbehörden mit Strafverfolgungsbehörden kritisch. Staatliche Stellen seien dazu verpflichtet, jede Form von Datensammlung, Datenverknüpfung und Zusammenarbeit zwischen Sozial- und Strafverfolgungsbehörden besonders streng an Grundrechten, Diskriminierungsschutz und dem Schutz vor rassistischer Profilbildung auszurichten“, schreibt das Roma Center in einer Pressemitteilung.

Zudem zeigten Erfahrungen aus mehreren nordrhein-westfälischen Kommunen, dass ein repressiver Ansatz gegen sogenannte Problemimmobilien oder vermeintlichen Leistungsmissbrauch soziale Probleme nicht löst. „Trotz jahrelanger Taskforces, Kontrollen und Räumungen sind weder Ausbeutung noch Armut verschwunden“, kritisiert RAN gegenüber netzpolitik.org. Stattdessen würden die betroffenen Menschen verdrängt und sie verlieren ihre Wohnungen, ihre Arbeitsplätze und die Anbindung an Schulen oder soziale Hilfen. Die eigentlichen Profiteure der Ausbeutung blieben dagegen unbehelligt. „Aus unserer Sicht sollte diese Bilanz Anlass sein, neue Kontrollstrukturen kritisch zu hinterfragen, anstatt sie auf Bundesebene auszuweiten“, fügt RAN hinzu.

Der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus und CDU-Politiker Michael Brand, zeigt sich hingegen gelassen: „Einer Institution, die ihre Arbeit noch nicht begonnen hat und die sich aufgrund von massenhaft festgestelltem Leistungsmissbrauch unserer Sozialsysteme auf die Bekämpfung dieses Leistungsmissbrauchs fokussiert, implizit vorab bereits das Risiko von Rassismus zur unterstellen, ist nicht die Haltung der Bundesregierung, auch nicht die des Beauftragten“, sagte er auf Anfrage von netzpolitik.org.


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Asylpolitik: Auskunft ist keine Beratung

25. Juni 2026 um 10:25

Seit Kurzem muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kostenlos Rechtsauskunft anbieten. Neben menschlichen Mitarbeiter:innen arbeitet die Behörde auch an einer „virtuellen“ Lösung. Gleichzeitig will Innenminister Dobrindt der unabhängigen Asylverfahrensberatung die Förderung streichen.

Ein Turm, auf dem ein "i" für "Info" steht.
Wer einen Asylantrag stellt, hat oftmals viele Fragen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Marcel Eberle

„Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf Grund der gesetzlichen Zuständigkeiten weder Rechtsauskunft noch individuelle Rechtsberatung erteilen kann.“ Dieser Hinweis befindet sich bis zum heutigen Tag auf der Website des BAMF. Dabei stimmt das nicht mehr – zumindest wenn es um das Thema Rechtsauskunft geht.

Seit dem 12. Juni hat das Bundesamt, das für die Bearbeitung von Asylanträgen in Deutschland zuständig ist, neue Aufgaben. Es muss Antragstellenden kostenlos Informationen zum Asylverfahren geben, „auRA“ heißt dieses Angebot im BAMF. Das steht für „amtlich unentgeltliche Rechtsauskunft“. Dass diese Auskunft nun zum Portfolio der Asylbehörde gehört, liegt an der Reform des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS), die Mitte Juni in großen Teilen in Kraft getreten ist.

Der verwirrende Hinweis ist wohl einer banalen Verzögerung bei der Aktualisierung auf der Website geschuldet. Ende Mai teilte das BAMF auf Anfrage mit, dass mit Start der Rechtsauskunft auch entsprechende Informationen auf der Seite des BAMF veröffentlicht würden. Die existieren auch, unter der Überschrift „Beratungsangebote“.

Auskunft ist keine Beratung


Dabei will die Rechtsauskunft auRA laut Antwort des BAMF eigentlich gar kein Beratungsangebot sein. „Die Rechtsberatung erfordert die rechtliche Prüfung des Einzelfalls“, schreibt es Sprecher des Bundesamtes. Die auRA hingegen sei eine „informatorische Auskunft“. Das heißt: Es geht nicht darum, Antragstellende zu ihrer konkreten Situation zu beraten. Vielmehr sollen sie allgemeine „Informationen zum Ablauf und zu Inhalten des Asylverfahrens“ bekommen „und werden über Ihre Rechte und Pflichten informiert“.

Diese Informationen bekommen Asylsuchende von Mitarbeitenden des BAMF derzeit in Einzel- und Gruppenterminen. Künftig soll es auch eine „virtuelle Rechtsauskunft“ geben, teilte das Bundesamt netzpolitik.org auf Anfrage hin mit.

Eine vollwertige und unentgeltliche Beratung statt einer bloßen Auskunft führen in Deutschland vor allem die unabhängigen Asylverfahrensberatungen durch. Seit 2023 wird diese, so ist es auch im Asylgesetz verankert, durch den Bund gefördert.

Mehr als 200 unabhängige Beratungsstellen in Gefahr


„Wir beraten Menschen ergebnisoffen und behördenunabhängig ab dem Moment, wo sie darüber nachdenken, einen Antrag zu stellen, bis hin zur unanfechtbaren Ablehnung des Antrags“, sagt Hanne Tijman. Sie arbeitet als Fachkraft beim „Haus der sozialen Vielfalt“ in Leipzig, einem sozialen Träger, der seit September 2025 Asylverfahrensberatung anbietet. Manche Menschen, so erzählt Tijman, kommen nur einmal zur Beratung, weil sie beispielsweise Hilfe dabei brauchen, einen Brief vom BAMF zu verstehen. Andere begleiten die Verfahrensberater:innen über eine lange Zeit, bereiten Asylsuchende auf ihre Anhörung vor, unterstützen sie dabei, Belege für ihre Fluchthistorie zusammenzustellen, erklären Bescheide und das Klageverfahren, mit dem sie gegen Ablehnungsbescheide vorgehen können.

Im letzten Jahr haben bundesweit 67.687 Menschen dieses Angebot der mehr als 200 Beratungsstellen in Deutschland in Anspruch genommen. Doch die unabhängige Asylverfahrensberatung steht vor einer ungewissen Zukunft, Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will wegen der angespannten Haushaltslage zum nächsten Jahr die Finanzierung aus Bundesmitteln streichen. Das würde für viele Beratungsstellen ihre Arbeit unmöglich machen.

„Wenn der Förderstopp kommt, bedeutet das das Aus für die Beratungsstellen“, sagt Tijman. Dabei gehe es, gemessen am Bundeshaushalt, gar nicht um riesige Summen. Insgesamt knapp 22 Millionen Euro wurden im Jahr 2025 von den verschiedenen Projektträgern abgerufen. Tijman fürchtet: „Länder oder Kommunen können das sicherlich nicht ausgleichen. Wenn die Bundesförderung wirklich wegfallen sollte, würde das bedeuten, dass wir unsere Tätigkeit zum 31. Dezember 2026 einstellen müssen. Das würde für Asylsuchende in ganz Deutschland faktisch das Ende des Zugangs zu unabhängiger Beratung bedeuten.“

Auch in Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, in denen es vor der bislang gesetzlich festgelegten Förderung landeseigene Förderungen gab, wird es schwierig, berichtet Tara Bonyad, Asylverfahrensberaterin beim Sächsischen Flüchtlingsrat. „Als das im Bund geregelt wurde, haben sie die Förderung in den Ländern abgeschafft“, sagt Bonyad. „Wenn jetzt die Bundesförderung wegfällt, braucht es also wieder einen neuen Kampf.“

Allein auf Beratung durch reguläre Rechtsanwält:innen zurückzugreifen, sei für die Antragstellenden keine gute Option: „Manche der Erstaufnahmeeinrichtungen liegen in Städten, in denen es keine Anwält:innen gibt.“ Dann müssten Asylsuchende weite Wege auf sich nehmen. Und wenn anwaltliche Unterstützung notwendig ist, helfen die Beratungsstellen auch, eine Person mit der nötigen fachlichen Expertise zu finden, so Bonyad. „Allein nach Anwält:innen zu suchen ist für die Menschen teilweise sehr schwierig: Sie sind neu in Deutschland, haben nur wenig Zeit, um auf Bescheide zu reagieren und dann kommen auch noch Kosten dazu.“

„Beratung wichtiger denn je“


Noch hat Hanne Tijman Hoffnung, dass es im Zuge der anstehenden Haushaltsberatungen ein Einlenken gibt. Denn auch wenn die allgemeine Auskunft zum Asylverfahren durch das BAMF eine sinnvolle Ergänzung zum bestehenden Beratungsangebot sein könne, ein Ersatz sei sie nicht. „Eine Auskunft ist keine Einzelfallprüfung, die individuell auf die Flucht- und Lebensgeschichte der Person bezogen ist“, sagt sie. Im Gegensatz zu einer bloßen Auskunft könne ein individuelles Beratungsgespräch zu einer Anhörung schon mal mehrere Stunden in Anspruch nehmen. Da gehe es auch um viele sensible Fragen. Etwa bei queeren Geflüchteten, die sich darum sorgen, wie sie ihre Sexualität beim BAMF beweisen können. Und um die Frage, wie man die eigene Verfolgungsgeschichte glaubhaft darlegen kann.

Tara Bonyad sagt, dass die Asylverfahrensberatung auch Vorteile für das BAMF und andere hat: „Wir schauen gemeinsam mit den Menschen, was wichtig für ihre Anhörung ist und was nicht. Wir helfen dabei, Informationen für den Vortrag für die Anhörung zu strukturieren. Das bringt auch eine Entlastung für die Behörde und auch für die Verwaltungsgerichte, wenn wir mit den Antragstellenden schauen, ob es überhaupt Aussicht auf Erfolg hat, gegen Bescheide zu klagen.“

Eine ausführliche und unabhängige Beratung wäre gerade bei all den Neuerungen, die die Reform des Asylsystems nun mit sich bringt, dringend nötig, findet Wiebke Judith. Sie ist rechtspolitische Sprecherin bei Pro Asyl und schreibt gegenüber netzpolitik.org: „Durch das neue Asylrecht kommen neue Pflichten und Sanktionen auf asylsuchende Menschen in Deutschland zu, ihre Verfahren werden außerdem häufiger in beschleunigten Verfahren mit eingeschränktem Rechtsschutz entschieden werden.“ Unabhängige Beratung und Begleitung werde damit wichtiger denn je. Eine Infosession durch das BAMF, so Judith, „ist mit einer tatsächlichen Beratung nicht vergleichbar“.

„Ein struktureller Interessenkonflikt“


Damit Asylsuchende überhaupt von dem neuen Auskunftsangebot des BAMF erfahren, sollen sie noch vor der Antragstellung ein Angebot für ein Gruppengespräch bekommen. Aber auch später ist es für Antragstellende möglich, „über die gesamte Dauer des Verfahrens, auf Wunsch auch im Einzelfall, Rechtsauskünfte zu erhalten“. Für die Auskunft zuständig sind BAMF-Mitarbeitende, Sprachmittler:innen sorgen für die notwendige Übersetzung.

Neue Leute hat das Bundesamt für diese Aufgabe jedoch nicht eingestellt, obwohl es laut einem Sprecher mit einem Personalbedarf von 66 Vollzeitstellen für die Auskünfte rechnet. Das soll Bestandspersonal erledigen.

Asylorganisationen kritisieren, dass bei den Mitarbeitenden im BAMF ein Interessenkonflikt besteht. So schreibt Wiebke Judith von Pro Asyl: „Für die Betroffenen sind die Mitarbeitenden des BAMF ganz klar nicht unabhängig, sondern diejenigen, die über ihren Schutz oder ihre Abschiebung entscheiden werden.“

Auch Tijman sagt: „Bei der Auskunft ist das BAMF sowohl die informierende Behörde als auch diejenige, die am Ende über den Antrag entscheidet.“ Das ist für Tijman ein struktureller Interessenkonflikt. „Das würde auch zu Verunsicherung bei den Menschen führen, die Rat suchen.“ Sie nennt als Beispiel Widerrufsverfahren, bei denen das BAMF nach Erteilung eines Schutztitels noch einmal prüft, ob einer Person ihr Schutzstatus wieder entzogen werden kann. „Dann müssten Asylsuchende zur Behörde gehen, die den Entzug prüft, um sich bei der gleichen Behörde Auskünfte darüber einzuholen, wie sie gegen den Entzug vorgehen können. Das ist unserer Einschätzung nach ein Rollenkonflikt, der sich nicht auflösen lässt.“ Für Tijman ist klar, dass ein effektiver Zugang zu Rechtsschutz auch aus rechtsstaatlicher Sicht nur über behördenunabhängige Beratungsstellen gewährleistet werden kann.

Das BAMF selbst sieht darin weniger Probleme: „Ein etwaiger Interessenkonflikt wird durch die Steuerung des Personaleinsatzes und getrennte fachliche Zuständigkeiten für das Asylverfahren einerseits und der Gestaltung der auRA andererseits zuverlässig vermieden“, teilt ein Sprecher mit.

Doch künftig sollen neben menschlichen Ansprechpersonen offenbar auch andere Methoden für die Auskunft genutzt werden. Das BAMF arbeitet an einer „virtuellen Rechtsauskunft“, die derzeit konzeptioniert werde. Was genau bei dieser Auskunft passiert, ob es um einen Chatbot, einen Terminvereinbarungsservice oder etwas ganz anderes geht, dazu schweigt sich das BAMF aus. „Verbindliche Aussagen hinsichtlich Zeitplan, Finanzierung und genauer Ausgestaltung der virtuellen Rechtsauskunft können noch nicht getroffen werden.“


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