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Heute — 15. Juni 2026netzpolitik.org

Interne Dokumente: Trilog zur Chatkontrolle geht in entscheidende Phase

12. Juni 2026 um 10:22

Die EU-Institutionen verhandeln zentrale Aspekte der Chatkontrolle. Rat und Parlament streiten, ob Internet-Dienste alle Nutzer freiwillig scannen dürfen oder verdächtige Nutzer verpflichtend scannen müssen. Wir veröffentlichen eingestufte Verhandlungsdokumente.

Mann im Anzug mit Glocke
Zypern hat die EU-Ratspräsidentschaft. – Alle Rechte vorbehalten: Zyprische EU-Ratspräsidentschaft

Seit vier Jahren verhandeln die EU-Institutionen über die Chatkontrolle, seit einem halben Jahr im Trilog. Jetzt verhandeln sie die heikelsten Fragen.

Die Kommission will Hoster und Kommunikations-Dienste verpflichten, die Inhalte aller Nutzer auf Straftaten zu durchsuchen. Das Parlament will Internet-Dienste verpflichten, die Inhalte verdächtiger Nutzer auf Straftaten zu durchsuchen. Die EU-Staaten wollen keine Verpflichtung für Internet-Dienste, sie sollen Inhalte freiwillig scannen dürfen.

Der vierte Trilog fand am 11. Mai statt. Wir veröffentlichen einen Bericht aus Brüssel. Danach hat die Ratspräsidentschaft neue Kompromissvorschläge vorgelegt. Wir veröffentlichen die Entwürfe vom 26. Mai und vom 29. Mai. Im Rat diskutieren die Referent:innen für Justiz und Inneres diese Vorschläge. Wir veröffentlichen eingestufte Protokolle vom 21. Mai und von vorgestern 10. Juni.

Keine verschlüsselten Inhalte



Die EU-Institutionen haben sich „vorläufig darauf geeinigt“, verschlüsselte Inhalte aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes auszunehmen. Damit dürfte das umstrittene Client-Side-Scanning raus sein. Wenn das so bleibt, ist das ein großer Erfolg.

Darüber hinaus haben die Gesetzgeber bisher vor allem weniger Kontroverse Punkte verhandelt, darunter Allgemeine Bestimmungen sowie Pflichten zum Entfernen und Sperren bekannter Straftaten.

Seit kurzem bearbeiten sie den größten Brocken: Die „Aufdeckung“ illegaler Inhalte. In dieser Frage liegen die Positionen der EU-Institutionen „besonders weit auseinander“. Eine zentrale Frage ist, ob Anbieter Inhalte ihrer Nutzer scannen dürfen oder müssen. Eine weitere Frage ist, wie viele Nutzer und Inhalte die Anbieter scannen.

Freiwillig oder verpflichtend



Die Ratspräsidentschaft schlägt mehrere Optionen vor: freiwillige Chatkontrolle für nicht-öffentliche Inhalte wie Cloud-Speicher und Kommunikation, verpflichtende Chatkontrolle für öffentliche Inhalte wie Web-Inhalte und verpflichtende Chatkontrolle für nicht-öffentliche Inhalte.

Die EU-Staaten haben sich geeinigt, eine verpflichtende Chatkontrolle abzulehnen. Aber zum Kompromissvorschlag der Ratspräsidentschaft haben sie noch keine einheitliche Meinung.

Seit Jahren scannen einige Big-Tech-Unternehmen die Inhalte ihrer Nutzer anlasslos. Das ist spätestens seit April illegal, sie machen trotzdem weiter.

Freiwillig, aber weitgehend



Einige Staaten wollen, dass solche Unternehmen weiterhin viele Inhalte möglichst vieler Nutzer scannen. Vor allem Frankreich und Ungarn fordern „einen möglichst breiten Anwendungsbereich insbesondere bei freiwilliger Aufdeckung“. Die Franzosen haben „hier keinen Spielraum für Verhandlungen“.

Aber auch Deutschland spricht sich für eine weitgehende Chatkontrolle aus, entgegen anderslautender Äußerungen der Bundesregierung.

Andere Staaten sehen weiterhin jede Chatkontrolle durch Internet-Anbieter kritisch, darunter Italien, Polen und Österreich.

Der juristische Dienst der EU-Staaten bezeichnet eine anlasslose Chatkontrolle von Kommunikation als rechtswidrig. Die Juristen lehnen auch den aktuellen Vorschlag ab, „da man es weiterhin mit genereller Suche in interpersoneller Kommunikation zu tun habe“. Freiwilliges Scannen öffentlicher Inhalte halten sie jedoch für „unproblematisch“.

Deutliche Zweifel an Verpflichtung



Kommission und Parlament wollen Anbieter auch gegen deren Willen verpflichten können, Inhalte ihrer Nutzer zu scannen. Das kann Hoster wie Hetzner oder Mail-Dienste wie Posteo betreffen. Die sollen aber nicht alle Nutzer scannen, sondern nur verdächtige Nutzer-Gruppen.

Die EU-Staaten haben „deutliche Zweifel“ an der „Praxistauglichkeit“ dieses Vorschlags. Gegen Verdächtige stehen Ermittlern schon jetzt „andere Instrumente zur Verfügung“. Die Polizei kann dann Nutzer-Daten von den Anbietern anfordern und selbst auswerten.

Österreich kritisiert die verpflichtende Chatkontrolle und fordert, „das Verhältnis zu strafrechtlichen Ermittlungen“ zu klären. Mehrere Staaten schließen sich an und fragen nach der „Trennlinie zu strafrechtlichen Ermittlungen“. Lettland fragt, „wo der Mehrwert sei“. Die Kommission fragt, wer die verdächtigen „Personen oder Gruppen identifiziere und auf welcher Basis“.

Verhandlungen gehen weiter



Ende Juni geht die Ratspräsidentschaft von Zypern an Irland. Wie jede Ratspräsidentschaft will auch Zypern die Verhandlungen unter seinem Vorsitz abschließen. Das bleibt das offizielle Ziel. Gegenüber netzpolitik.org hat ein Sprecher jedoch bereits eingeschränkt, nur noch „möglichst große Fortschritte erzielen“ zu wollen.

Der nächste Termin für den offiziellen Termin ist am 29. Juni. Bis dahin verhandeln die Fachpolitiker der Institutionen.

Wenn sich Parlament und Rat auf eine gemeinsame Version einigen, müssen beide das Gesetz noch formal annehmen.




Hier die Dokumente in Volltext:



  • Datum: 18. Mai 2026
  • Von: Deutscher Bundestag
  • Betreff: Bericht aus Brüssel


Keine Einigung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet


Zusammenfassung


  • Vier Jahre nach Vorlage des Kommissionsvorschlags für eine Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet fand am 11. Mai 2026 der vierte Trilog statt. Trotz Fortschritten konnte keine finale Einigung gefunden werden.
  • Besonders weit liegen die Positionen in der Frage nach Aufdeckung auseinander. Während der Rat rein freiwillige Maßnahmen fordert, befürwortet das Europäische Parlament (EP) als letztes Mittel verpflichtende Aufdeckungsanordnungen für Justizbehörden bei begründetem Verdacht.
  • Der politische und zeitliche Druck ist groß, denn momentan besteht eine Regelungslücke: Eine Ausnahmeregelung, die es Dienstanbietern ermöglichte, sexuellen Kindesmissbrauch im Internet freiwillig aufzudecken, lief am 3. April 2026 aus und kann nicht verlängert werden, da in der Abstimmung im Europäischen Parlament (EP) keine gemeinsame Position gefunden werden konnte. Die den Providern inzwischen untersagte freiwillige Meldung online gestellter Bilder und Videos sei dabei häufig die einzige Möglichkeit für die Aufdeckung von Fällen sexuellen Missbrauchs gewesen.
  • Das Ziel der Verhandlungspartner ist ein Abschluss des Dossiers vor Sommer 2026, doch noch gibt es keine konkreten Ideen für einen gangbaren Kompromisstext.



Nach nunmehr vier Jahren intensiver Beratung über den Verordnungsvorschlag zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern vom 11. Mai 2022 (CSAM-Verordnung) brachte auch der vierte Trilog am 11. Mai 2026 keine endgültige Einigung zutage. Von den Beteiligten wird erneut die konstruktive Arbeitsatmosphäre betont, die in den ersten drei Trilogen zur Klärung von weniger umstrittenen Fragen geführt habe, doch der kontroverseste Aspekt im Dossier, die Aufdeckungsanordnung, war erneut nicht auf der Tagesordnung: Diese führte schon bei Vorlage des Kommissionsvorschlags in einigen Mitgliedstaaten, allen voran Deutschlands, für z.T. heftige Reaktionen und Ablehnung. Stattdessen standen u. a. die Entfernungs- und Sperranordnungen im Fokus, um Darstellungen von sexuellem Kindes-missbrauch in allen Mitgliedstaaten entfernen oder sperren zu lassen.

Auch einigte man sich auf Details zu verlängerten Antwortfristen auf Löschanordnungen für Kleinst‑, kleine und mittlere Unternehmen. Einige der erreichten Kompromisse dienten dabei dem Ziel, den Verordnungstext mit dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) in Einklang zu bringen.

Der zeitliche und politische Druck für eine finale Einigung ist groß. Eine Übergangsregelung, die es Internetanbietern rechtlich erlaubte, Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet freiwillig aufzudecken, zu entfernen und den Strafverfolgungsbehörden zu melden, lief am 3. April 2026 aus und wurde vom EP abgelehnt, da keine gemeinsame Position mit dem Rat gefunden werden konnte. Damit besteht aktuell eine Regelungslücke, da kooperationswilligen Internetprovidern nun nicht mehr erlaubt ist, kinderpornografische Inhalte auf ihren Webseiten zu suchen, zu entfernen und den Strafverfolgungsbehörden zu melden.

Zur Erinnerung: Am 11. Mai 2022 legte die Kommission den Entwurf der CSAM-Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern vor. Ziel war, Anbieter von Online-Diensten zur Verhinderung, Aufdeckung, Meldung und Entfernung von Missbrauchsdarstellungen sowie zur Unterbindung von Grooming (sexuelle Anbahnung) zu verpflichten. Um Opfern mehr Gehör zu verschaffen, soll zudem ein EU-Zentrum als dezentrale EU-Agentur eingerichtet werden, flankiert durch ein Netzwerk nationaler Koordinierungsstellen. Darüber hinaus sollten Anbieter bestimmter Online-Dienste den freiwilligen Einsatz von Technologien zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern ermöglichen. Die bisherige Verordnung, die dies ermöglichte, lief am 3. August 2024 aus und wurde durch die eingangs erwähnte Interimsverordnung ersetzt. Um eine Regelungslücke zu vermeiden, waren die Ko-Gesetzgeber unter dänischer Ratspräsidentschaft ursprünglich bestrebt, die CSAM-Verordnung bis zum Frühjahr 2026 abzuschließen. Nachdem unter zypriotischer Ratspräsidentschaft der erste Trilog am 26. Februar 2026 stattfand, wurde für den Abschluss der CSAM-Verordnung Juni 2026 avisiert. Damals ging man dem Vernehmen nach noch davon aus, dass die Interimsverordnung verlängert werde, da ein Kompromiss bei der Aufdeckungsanordnung durch weit voneinander divergierende Positionen in weiter Ferne schien.

Aufdeckungsanordnung: Freiwillig oder als letztes Mittel verpflichtend



Die Aufdeckungsanordnung, die im ursprünglichen Kommissionsvorschlag Anbieter von Hostingdiensten oder interpersoneller Kommunikationsdienste verpflichtete, mit verschiedenen Technologien sexuellen Kindesmissbrauch in ihren Diensten aufzudecken, wurde im Rat v.a. von Deutschland, aber auch anderen Mitgliedstaaten abgelehnt, da eine anlasslose Überprüfung als unverhältnismäßiger Eingriff in Grundrechte gewertet wurde. Wegen einer befürchteten „Massenüberwachung“ rückten sowohl Rat als auch EP in ihren Positionen weit vom Kommissionsvorschlag ab: Unter dänischer EU-Ratspräsidentschaft gelang die partielle Allgemeine Ausrichtung, die rein freiwillige Aufdeckungsmaßnahmen vorsieht, wie sie bereits in der o. g. Interimsverordnung galten. Im EP gelang dem Berichterstatter Javier Zarzalejos (EVP/ESP) im federführenden Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) bereits am 24. Oktober 2023 eine Einigung, die ebenfalls eine massenhafte Überprüfung ablehnte. Justizbehörden sollte aber als letztes Mittel die Aufdeckungsanordnungen ermöglicht werden, sofern begründete Verdachtsmomente auf eine, auch indirekte, Verbindung zu Missbrauchsmaterial hindeuten. Einigkeit besteht zwischen den Ko-Gesetzgebern, dass Ende-zu-Ende verschlüsselte Kommunikationsinhalte von Aufdeckungstechnologien ausgenommen bleiben sollen.

Obwohl EP und Rat über die Frage nach einer rein freiwilligen oder bei eindeutigem Verdacht verpflichtenden Aufdeckungsmaßnahme uneins waren, setzte man dem Vernehmen nach in allen drei Institutionen darauf, dass die o. g. Interimsverordnung nach Auslaufen am 3. April 2026 verlängert werde. Die Ablehnung im EP habe im Rat und in der Kommission für großen Unmut gesorgt und wird als Rückschlag für die Prävention von Kindesmissbrauch im Internet gewertet. Der Ablehnung im Parlament waren kurzfristige verschiedene Änderungen zur funktionalen Zusammenarbeit zwischen Internetprovidern und Polizei sowie zum Verbot nach bislang unbekannten Missbrauchsdarstellungen vorausgegangen. Für den abgeänderten Vorschlag fand sich im Ausschuss keine Mehrheit, sodass keine Position des EP beschlossen werden konnte.

Ausblick



Zwar betonen alle Seiten weiterhin eine konstruktive Arbeitsatmosphäre, doch die jahrelangen Verhandlungen zeigen, wie weit die Positionen im Spannungsfeld zwischen Daten- und Kinderschutz voneinander entfernt sind. Dass die Interimsverordnung, die den Verhandlungen mehr Zeit erkauft hätte, am 3. April 2026 ausgelaufen ist und nicht verlängert wurde, sollte den Druck auf die Trilogparteien erhöhen. Doch gehen Beteiligte nicht davon aus, dass ein Kompromiss im fünften Trilog am 29. Juni 2026 unter zypriotischer Ratspräsidentschaft noch gefunden werden kann. Vereinzelt wurde die Meinung vertreten, dass sowohl der Rat als auch das EP in ihren Positionen zur Aufdeckungsanordnung deutlich flexibler werden müssten und eine für beide Seiten tragbare Lösung außerhalb der Verhandlungsmandate des EP und des Rates gefunden werden müsste. Das bringe der Arbeitsebene im EP zufolge aber auch die zusätzliche Gefahr mit sich, dass das Parlament dem Ergebnis der Trilogverhandlungen auf Grundlage eines erweiterten Mandats am Ende doch nicht zustimmen könnte. Ebenfalls werde befürchtet, dass das Momentum verloren gehen könne und festgefahrene Positionen sich auf lange Zeit halten könnten. Die den Providern nun nicht mehr erlaubte freiwillige Meldung von online gestellten Bildern und Videos sei häufig die einzige Möglichkeit gewesen, um auf Fälle sexuellen Missbrauchs aufmerksam zu machen. Es werde aber der Arbeitsebene zufolge nun darauf gehofft, dass die aktuell entstandene Regelungslücke zusätzlichen Druck in den Migliedstaaten erzeugt und so Bewegung in die festgefahrenen Verhandlungen bringt. Der fünfte Trilog ist für den 29. Juni 2026 geplant.



  • Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
  • Datum: 21. Mai 2026
  • Von: Ständige Vertretung der BRD bei der EU
  • An: Auswärtiges Amt
  • Kopie: BMI, BMJV, BKAmt, BMBFSFJ, BMF, BMG, BMWE, BMWK
  • Betreff: Sitzung der JI-Referent*innen zur CSA-VO am 21. Mai 2026
  • Zweck: Zur Unterrichtung
  • Geschäftszeichen: 350.80


Sitzung der JI-Referent*innen zur CSA-VO am 21. Mai 2026



Vorsitz verwies eingangs auf die Bezugsdokumente (9139/26, WK 6982/26). Hierzu könnten MS sich bis zum 29. Mai schriftlich äußern.

Anschließend skizzierte Vorsitz kurz die Ergebnisse des letzten Trilogs, wie auch in den Bezugsdokumenten aufgeführt. Es gäbe insbesondere noch Gesprächsbedarf zur Frage, welche Behörde welche Anordnungen erlassen dürfe. Delisting und grenzüberschreitende Anordnungen habe EP nicht in seinem Mandat, zeige hier aber Flexibilität. Bei den blocking orders könne man sich vermutlich nur auf bekanntes Material mit dem EP verständigen. Bei der Frage, ob Audiokommunikation im Anwendungsbereich sein solle, hätte EP jedoch eine rote Linie.

In der anschließenden Aussprache legte AUT Prüfvorbehalt gegen alle die Kompetenzen der jeweiligen Behörden betreffenden Passagen ein und bat um einen eigenen Abschnitt zu Handbüchern. Auch SWE äußerte hier Bedenken und plädierte für eine reinen Verweis auf die CSA-Richtlinie. Wir begrüßten ebenso wie SVN die getroffene Einigung. POL machte darauf aufmerksam, dass die Handbücher nur unter den Anwendungsbereich fallen dürften, wenn sie eindeutig strafbare Inhalte hätten.

FRA bat um Umformulierung von EG 9a), um Vorfestlegungen in der Diskussion zum Zugang zu Daten zu vermeiden. Bei den Anordnungen bitte FRA um Berücksichtigung des bewährten nationalen Systems und entsprechende Textarbeit. Auch LVA bat hierzu um Beibehaltung der Ratsposition bzw. Angleichung an die TCO-VO (ähnlich HUN).

Neben uns begrüßte auch ITA die Begrenzung auf nummernunabhängige Dienste und die vorgesehene review clause, wohingegen sich LVA, HUN und ESP gegen die Begrenzung aussprachen. POL zeigte sich ebenfalls skeptisch und plädierte für eine starke review clause.

ITA sah es als notwendig an, Entfernungsanordnungen nur durch eine justizielle oder unabhängige Behörde zu erstellen oder zumindest unter deren Aufsicht.

HUN, POL, BGR, ESP und SVN plädierten für die Beibehaltung von Audiokommunikation im Anwendungsbereich, da dies für den Aspekt des Grooming wichtig sei.

Im zweiten Teil der Sitzung stellte Vorsitz erste Überlegungen für einen Umgang mit den verschiedenen Positionen des Rates und des EP zur Aufdeckung von CSAM vor. Eine Lösung könne eine Mischung aus freiwilliger Aufdeckung und gezielten Aufdeckungsanordnungen sein. Man wolle in Teilen die bisherige Interims-VO in die CSAM-VO integrieren. Auch sei eine proactive Suche durch das Zentrum in öffentlich zugänglichem Material angedacht. KOM nannte die Ideen vielversprechend. Es sei klar, dass eine mögliche Lösung von beiden Seiten Kompromisse verlange. Eine Einigung würde aber auf jeden Fall die jetzige Situation verbessern.

Auf LUX Nachfrage stellte Vorsitz klar, dass das Ratsmandat sich nicht mit Ende-zu-Ende Verschlüsselung befasse, weil dort keine Aufdeckungsanordnungen enthalten seien. Angesichts der EP Position sei aber davon auszugehen, dass Ende-zu-Ende Verschlüsselung auch bei einer Kompromisslösung nicht unter den Anwendungsbereich fallen werde.

Vorsitz kündigte an, in Kürze einen Textvorschlag zu übermitteln. Es sei wünschenswert, bis zur nächsten Sitzung der JI-Referent*innen am 2. Juni eine erste Einschätzung bzw. Kommentare/Textvorschläge hierzu zu erhalten. Ein weiteres Treffen der JI-Referent*innen sei Mitte Juni geplant. Sollte man einen Kompromiss mit dem EP erzielen, dann werde man am 24. oder 26. Juni den AStV befassen. Am 29. Juni plane man den letzten Trilog unter CYP Vorsitz. Des Weiteren werde Vorsitz ein Dokument mit Kompromisstexten zu den Art. 22, 33–39 sowie allen Artikeln zum Risikomanagement übersenden.



  • Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
  • Datum: 11. Juni 2026
  • Von: Ständige Vertretung der BRD bei der EU
  • An: Auswärtiges Amt
  • Kopie: BMI, BMJV, BKAmt, BMBFSFJ, BMF, BMG, BMWE
  • Betreff: Sitzung der JI-Referent*innen zur CSA-VO am 10. Juni 2026
  • Zweck: Zur Unterrichtung
  • Geschäftszeichen: 350.80


Sitzung der JI-Referent*innen zur CSA-VO am 10. Juni 2026


I. Zusammenfassung und Wertung



Bei der ersten substanziellen Aussprache zum Vorschlag des Vorsitz zu freiwilliger Aufdeckung und Aufdeckungsanordnung zeigte sich ein uneinheitliches Bild.

Während einige MS weiterhin einen möglichst breiten Anwendungsbereich insbesondere bei freiwilliger Aufdeckung bevorzugten (sehr deutlich dazu neben uns auch FRA), zeigten sich POL, AUT, LUX und ITA bekannt kritisch.

An der Praxistauglichkeit der auf einen bestimmten Personenkreis begrenzten Aufdeckungsanordnung gab es deutliche Zweifel und es wurde mehrfach die Frage gestellt, wo man die Trennlinie zu strafrechtlichen Ermittlungen und den entsprechenden Instrumenten ziehe.

KOM begrüßte den vom Vorsitz gewählten Ansatz, welcher zwischen Aufdeckung in öffentlich zugänglichen Inhalten und in nicht-öffentlich zugänglichen Inhalten (u.a. interpersonelle Kommunikation) unterscheide.

JD sah auch bei diesem Vorschlag nicht alle rechtlichen Bedenken ausgeräumt, wobei die freiwillige Aufdeckung in öffentlich zugänglichen Inhalten als unproblematisch erachtet wurde.

II. Im Einzelnen



Auf Bitten des Vorsitz gab es eine volle Tischumfrage zu Dok. 9659/26, wobei Vorsitz vorausschickte, dass man lediglich eine erste Einschätzung erwarte. Schriftliche Kommentare könnten in Vorbereitung der nächsten JI-Referent*innen Sitzung am 17. Juni übermittelt werden.

LTU, GRC, SVK, MLT, BGR, ROU, FIN (mit Hinweis auf kritische Haltung des nationalen Parlaments), SVN, CZE, SWE, DNK und BEL legten Prüfvorbehalt ein, wobei LTU, GRC, MLT, SVN, SWE und BEL diesen als positiv bezeichneten.

ESP macht deutlich, dass man auf Grooming nur verzichten werde, wenn das EP im Gegenzug von einigen seiner Positionen abrücke.

ITA zeigte sich erneut sehr kritisch und stellte folgende Forderungen auf: Definition auch von non-publicly accessible (auch LUX, PRT), own initiative search im öffentlichen und nicht öffentlichen Bereich nur für bekanntes CSAM (auch POL), Ausstellung von Aufdeckungsanordnungen durch Justiz (auch POL), Aufdeckungsanordnungen nur für bekanntes CSAM, ggf. auch neues CSAM, wenn auf Verdächtige begrenzt, keine proaktive Suche durch das Zentrum.

LVA sprach sich für einen weiten Anwendungsbereich (bekanntes Material, neues Material, Grooming) aus (auch HRV, SWE) und unterstützte im Übrigen den Ansatz des Vorsitz bei der freiwilligen Aufdeckung, wobei die Möglichkeit der Untersagung noch geprüft werde. Zu Punkt E stelle sich die Frage, wo der Mehrwert sei, da den Behörden dann andere Instrumente zur Verfügung stünden (auch SWE).

LUX verwies auf die bekannte Position, welche sich nicht geändert habe. Nach wie vor seien die rechtlichen Probleme nicht beseitigt.

NLD stellte die Frage, ob das ganze System funktionieren könne (auch SVN, HUN) und bat um eine systematische Darstellung. Aufdeckung im öffentlichen Bereich werde unterstützt. Es bestehe Klärungsbedarf, wie die Ausführungen zur Verschlüsselung zu verstehen seien. Die gezielte Aufdeckungsanordnung klinge zunächst gut, aber es sei fraglich, ob sie bei diesen engen Voraussetzungen überhaupt jemals zum Einsatz komme (ähnlich SVK).

EST sah es als notwendig an, den Anwendungsbereich anhand der verfügbaren Technologien einzugrenzen. Bekanntes und neues Material wäre weitgehend machbar, aber Technologien zur Detektion von Grooming seien noch zu unsicher. E2EE müsse weiterhin ausgeschlossen werden. Eine Anordnung von Aufdeckungsanordnungen durch die Justiz sei zu aufwändig (auch SWE). Die Rolle des Zentrums müsse noch geklärt werden. Dieses solle die MS unterstützen und nicht mit Bürokratie belasten.

AUT erneuerte die kritische Haltung ggü. Aufdeckungsanordnungen. Es sei auch nicht klar, wer tatsächlich von den nur unter engen Bedingungen auszustellenden Aufdeckungsanordnungen im nicht-öffentlichen Bereich betroffen sein würde. Hier müsse das Verhältnis zu strafrechtlichen Ermittlungen geklärt werden.

HRV stellte die Frage, wer bei der Aufdeckungsanordnung feststelle, ob die Kriterien erfüllt seien, z.B. dass ein Dienst „missbraucht“ werde, und auf welcher Basis dies erfolge. HRV sehe auch die Gefahr, dass Dienstanbieter nicht mehr freiwillig suchen würden, sondern auf Aufdeckungsanordnungen warten würden.

Ich kündigte unsere schriftliche Stellungnahme an und skizzierte die dortigen Kernaussagen.

PRT zeigte sich generell zufrieden mit dem Vorschlag, Grooming könne aber im Anwendungsbereich nicht unterstützt werden.

FRA sah die Notwendigkeit eines breiten Anwendungsbereichs bei der freiwilligen Aufdeckung (auch HUN). Man habe hier keinen Spielraum für Verhandlungen. Es sei ganz klar, dass man nach neuem Material suchen müsse, welche dann ja auch zu bekanntem Material werde. FRA wolle auch die Weiterleitung von Meta- und Verkehrsdaten (auch SWE). Bei Aufdeckungsanordnungen stelle sich die Frage, welche Informationen konkret vom Diensteanbieter verarbeitet würden.

HUN sah die Gefahr, dass man sich möglicherweise bei strafrechtlichen Ermittlungen selbst begrenze, wenn man bestimmte Technologien bei einem „Verdachtsfall“ festschreibe.

Vorsitz erklärte, dass man sich bei den Definitionen an der TCO-VO orientiert habe. Wenn man publicly accessible definiere, sei alles, was nicht darunter falle, non-publicly accessible. Wenn man beides definiere, dann bestehe die Gefahr einer Lücke oder einer Überlappung. Man habe bewusst die Regelungen der vorübergehenden Ausnahme übernommen und mit der Möglichkeit der Untersagung weitere Safeguards hinzugefügt. Zu den Bedingungen für die Aufdeckungsanordnungen sehe man die Anbieter in der Pflicht. Diese müssen die notwendigen Informationen für eine entsprechende Einschätzung haben.

KOM begrüßte den Ansatz des Vorsitz, nach öffentlichem und nicht-öffentlichen Bereichen zu trennen. Auch die Aufdeckungen im öffentlichen Bereich bringe einen Mehrwert. Hier sei es aber dann auch notwendig, dass der Anwendungsbereich breit bleibe. Zum Grooming gäbe es Beispiele, dass eindeutige Schlüsselbegriffe genutzt würden. Auch das Darknet sei als öffentlich zugänglich einzustufen. Die Indikatoren des Zentrums sollten auch für die freiwillige Aufdeckung in öffentlichen Bereich genutzt werden. Dann sei gewährleistet, dass gemeldetes Material auch tatsächlich illegal sei. Bei der auf bestimmte Nutzer oder Gruppen angewandten Aufdeckungsanordnung sei nicht klar, worin der Mehrwert zu strafrechtlichen Ermittlungsinstrumenten bestehe. Es sei auch nicht klar, wer diese Personen oder Gruppen identifiziere und auf welcher Basis.

JD wiederholte die bekannten Positionen. Die Bedenken seien nicht ausgeräumt, da man es weiterhin mit genereller Suche in interpersoneller Kommunikation zu tun habe. Nun wolle man hierfür den Diensteanbietern eine Rechtsgrundlage mit nur geringen Safeguards geben. Die Interims-VO sei immer als Übergangslösung gedacht gewesen und nach gängiger Meinung keine Rechtsgrundlage zum Scannen von interpersoneller Kommunikation. Selbst die Eingrenzung auf Nutzergruppen sei schwierig, weil nicht klar sei, welche Kriterien hier gelten sollten. Nach Sicht des JD brauche ein eine objektive, ausreichende Verbindung zu CSAM. Eine solche Festlegung sei aber eine staatliche Aufgabe und könne nicht den Diensteanbietern überlassen werden. Freiwillige Suche und Aufdeckung im öffentlichen Bereich sei unproblematisch, da es sich nicht um interpersonelle Kommunikation handele, und bedürfe keiner Rechtsgrundlage. Bei einer Aufdeckungsanordnung zum öffentlichen Bereich sei dies jedoch nur bei bekanntem Material rechtlich einwandfrei, da die Treffer keine Überprüfung des Anbieters vor einer Weiterleitung benötigten. Für „Risikoanbieter“ (z.B. Pornoplattformen) sei dies sogar generell möglich. Die Aufdeckung durch das Zentrum sehe JD aufgrund der gewählten Rechtsgrundlage als kritisch an, sofern kein Auftrag durch die MS oder die Anbieter bestehe. Zudem müsse geklärt werden, auf welcher Basis das Zentrum entscheide, welche Diensteanbieter für eine solche Maßnahme ausgewählt würden. Vorsitz ergänzte, dass man aufgrund der Problematik der Rechtsgrundlage das Verfahren der Treffermeldung durch das Zentrum an die Anbieter gewählt habe. Auf DNK Frage, warum man die vorübergehende Ausnahme nicht einfach 1:1 übernehmen könne, antwortete JD, dass es sich hier um eine Rechtsgrundlage und nicht um eine Ausnahme von einem Verbot handele. Die freiwillige Aufdeckung tauche ja z.B. auch bei der Risikominderung auf und der Anwendungsbereich sei breiter, da z.b. auch Hosting-Dienste umfasst seien.

KOM sah einen Ausweg darin, Treffer bei neuem Material und Grooming dahingehend „rechtsicher“ zu machen, dass eine direkte Weiterleitung an das Zentrum erfolge, ohne zusätzliche Verifizierung durch den Diensteanbieter.

Zu Dok. 9835/26 sah HRV eine rote Linie bei der Anzahl der Mitglieder des Technologieausschusses. HRV wolle hier Plätze für alle MS (auch ITA). KOM gab zu bedenken, dass man die Experten nicht auf EU Bürger begrenzen solle. FIN bat darum, ausreichend Zeit für die Umsetzung der VO zu geben und sprach sich gegen eine kurze Umsetzungsfrist aus.

Vorsitz informierte abschließend über die weiteren Schritte:

ITM am 11. Juni zur Fortsetzung vorheriger Diskussionen. Man werde Ende dieser Woche hierzu ein neues Dokument verteilen. Hierzu seien weitere Kommentare willkommen.

Zu den Art. 3 – 5 warte man derzeit auf Kommentare der KOM. Ein neuer Text solle bis Ende nächster Woche vorliegen. Hierzu erbitte Vorsitz dann Stellungnahmen im Hinblick auf die AStV Befassung am 24. Juni und den letzten Trilog unter CYP Vorsitz am 29. Juni.

Das Dokument für den AStV solle spätestens am 19. Juni vorliegen.

Vorsitz werde auch ein neues 4‑Spalten Dokument vorlegen.


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Internes Protokoll: Dänemark will Chatkontrolle durchdrücken

23. September 2025 um 17:10

Dänemark will die Chatkontrolle in drei Wochen durchdrücken. Am Gesetz ändert die Ratspräsidentschaft nichts, stattdessen sollen Staaten ihre Meinung ändern. Die Position Deutschlands ist maßgeblich. Darüber entscheidet Innenminister Dobrindt. Wir veröffentlichen das eingestufte Verhandlungsprotokoll.

Drei Männer in Anzug.
Innenminister Dobrindt (Mitte) mit dänischen Ministern für Integration und Öffentliche Sicherheit. CC-BY-NC-ND 4.0 Dänische Ratspräsidentschaft

Seit über drei Jahren streiten die EU-Institutionen über eine verpflichtende Chatkontrolle. Die Kommission will Internet-Dienste verpflichten, die Inhalte ihrer Nutzer auf Straftaten zu durchsuchen und diese bei Verdacht an Behörden zu schicken. Das Parlament bezeichnet das als Massenüberwachung und fordert, nur unverschlüsselte Inhalte von Verdächtigen zu scannen.

Die EU-Staaten können sich nicht auf eine gemeinsame Position einigen. Bisher ist jede Präsidentschaft daran gescheitert, eine Einigung im Rat zu organisieren. Mitte September hat die Arbeitsgruppe Strafverfolgung den Gesetzentwurf erneut verhandelt. Wir veröffentlichen ein weiteres Mal das eingestufte Protokoll der Sitzung.

Zustimmung sehr schwierig

Seit Juli hat Dänemark die Ratspräsidentschaft inne. Die sozialdemokratisch geführte Regierung befürwortet die verpflichtende Chatkontrolle und Client-Side-Scanning. Dänemark will, dass die Justiz- und Innenminister den Gesetzentwurf am 14. Oktober annehmen.

Die vorherige Ratspräsidentschaft hatte vorgeschlagen, die Chatkontrolle freiwillig statt verpflichtend zu machen und verschlüsselte Kommunikation auszunehmen. Dänemark hat diese Abschwächungen wieder rückgängig gemacht.

Dänemark sagt ganz offen: „Es dürfte sehr schwierig sein, neue Ansätze zu finden, die bei den Mitgliedstaaten auf Zustimmung stoßen. Uns gehen die realisierbaren Optionen aus.“ Deshalb legt Dänemark im Prinzip einfach den alten Gesetzentwurf nochmal vor – und hofft auf ein anderes Ergebnis.

Optionen gehen aus

In der Arbeitsgruppe war Dänemark damit nicht sofort erfolgreich. Die meisten EU-Staaten „wiederholten im Wesentlichen die bereits bekannten Positionen“. Viele Staaten wollen eine weitreichende Chatkontrolle, eine Sperrminorität der Staaten lehnt das ab.

Eigentlich ist eine Chatkontrolle laut E-Privacy-Richtlinie verboten. Eine vorübergehende Ausnahme erlaubt Anbietern trotzdem, Inhalte freiwillig zu scannen. Diese Ausnahme läuft im April 2026 aus.

Kommission und Ratspräsidentschaft nutzen das als Druckmittel. Dänemark ist „sich des Zeitdrucks sehr bewusst“. Die Ratspräsidentschaft ist „in engem Austausch mit der Kommission und dem Parlament“. Es brauche „deutliche Fortschritte“, damit sich der Rat auf eine gemeinsame Position einigt.

Befürworter machen Druck

Auch zahlreiche EU-Staaten „betonten die dringende Notwendigkeit, im Lichte der auslaufenden Interims-Verordnung zu einer Einigung zu kommen“. Sowohl Gegner als auch Befürworter der Chatkontrolle fordern eine zeitnahe Einigung.

Zehn Staaten unterstützen den dänischen Vorschlag für eine verpflichtende Chatkontrolle. Darunter sind langjährige Befürworter wie Spanien, Rumänien und Ungarn.

Frankreich war lange skeptisch und wartete „auf eine Entscheidung auf allerhöchster Ebene“. Jetzt ist Paris „im Großen und Ganzen“ einverstanden mit dem Entwurf. Frankreich begrüßt sowohl verpflichtende Chatkontrolle als auch Client-Side-Scanning. „Die Verhältnismäßigkeit sei gewahrt.“

Weiterhin keine Zustimmung

Fünf Staaten lehnen den dänischen Vorschlag ab. Polen unterstützt den Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch, dafür muss Prävention verstärkt werden. Einer Chatkontrolle kann Warschau „weiterhin nicht zustimmen“, sie stelle „Datenschutz und Privatsphäre“ in Frage.

Die Niederlande und Luxemburg unterstützen ebenfalls das Ziel, sexuellen Kindesmissbrauch besser zu bekämpfen. Doch mit der verpflichtenden Chatkontrolle sind sie „nicht einverstanden“. Auch Tschechien lehnt den Vorschlag ab. Die Chatkontrolle ist nicht verhältnismäßig.

Österreich verweist ebenfalls auf seine „bereits bekannte und unveränderte Position“. Der Nationalrat hat eine Chatkontrolle vor drei Jahren abgelehnt. Die österreichische Bundesregierung ist an diesen Beschluss gebunden.

Mehr politische Aufmerksamkeit

Andere Staaten positionieren sich nicht eindeutig. Schweden prüft den Vorschlag noch und arbeitet an einer Position. Finnland sieht den Vorschlag „ambivalent“, er enthalte gute und „problematische Bestimmungen“. Die Slowakei prüft ebenfalls weiter, dabei stehen „Cybersicherheit und Grundrechte im Fokus“.

Lettland bewertet „den Text positiv“. Es sei aber noch unklar, „ob dieser auch politische Unterstützung finde“. Grund sei, dass „der Vorschlag über die Sommerpause vermehrt politische Aufmerksamkeit erhalten habe“. Das dürfte an der Kampagne Fight Chat Control liegen, die nicht sehr genau und transparent ist, aber einige Reichweite erreicht.

Das entscheidende Land bleibt Deutschland. Bisher war die Bundesregierung gegen Client-Side-Scanning und Scannen verschlüsselter Kommunikation. Das Innenministerium unter CSU-Minister Alexander Dobrindt will diese Position aufweichen. Die deutsche Delegation „verwies auf die noch andauernde Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung“. Wenn Deutschland kippt, kommt die Chatkontrolle.

Keine fehlerfreie Technologie

Viele Experten kritisieren die Chatkontrolle als gefährlich und unverhältnismäßig. Der Juristische Dienst des EU-Rats bezeichnet sie als rechtswidrig und erwartet, dass Gerichte das geplante Gesetz wieder kippen.

Hunderte Wissenschaftler kritisieren „inakzeptabel hohe Raten an Fehlalarmen und Fehldetektionen“. In der Arbeitsgruppe gesteht auch die Kommission, „dass es realistischerweise keine Technologie gäbe, die fehlerfrei funktioniere“. Trotzdem gehen die Beamten davon aus, dass Unternehmen „zu viele False Positives“ irgendwie verhindern können.

Die Kommission ist gesetzlich verpflichtet, einen Bericht über die freiwillige Chatkontrolle vorzulegen. Anhand von Statistiken soll sie Verhältnismäßigkeit und technischen Fortschritt bewerten. Die Frist war am 4. September. Bis heute gibt es diesen Bericht nicht. Damit bricht die Kommission ihr eigenes Gesetz. Bereits vor zwei Jahren hat die Kommission die gesetzliche Frist gerissen und konnte die Verhältnismäßigkeit der Chatkontrolle nicht belegen.

Deutschland entscheidet

Unter dem Strich hat auch die neueste Verhandlungsrunde keine Einigung gebracht. Ratspräsidentschaft und Kommission haben keine Mehrheit für eine verpflichtende Chatkontrolle. Doch sie sind nicht bereit, die Chatkontrolle fallenzulassen oder abzuschwächen.

Stattdessen schlagen sie immer wieder das Gleiche vor. Sie hoffen, dass manche EU-Staaten ihre Position ändern. Wenn die deutsche Bundesregierung ihre Meinung ändert, könnten sie damit Erfolg haben.

Dänemark will eine Entscheidung innerhalb der nächsten drei Wochen. Letzte Woche sollten die EU-Staaten schriftliche Kommentare und Anmerkungen einreichen. Am 9. Oktober tagt die Arbeitsgruppe erneut. Am 14. Oktober treffen sich die Justiz- und Innenminister. Wenn es nach Dänemark geht, bringen sie dort das Chatkontrolle-Gesetz auf den Weg.


Hier das Protokoll in Volltext:


  • Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
  • Datum: 15. September 2025
  • Von: Ständige Vertretung der BRD bei der EU
  • An: Auswärtiges Amt
  • Kopie: BKAmt, BMI, BMJV, BMF, BMWE, BMBFSFJ, BMDS
  • Betreff: Sitzung der RAG Strafverfolgung am 12. September 2025
  • Zweck: Zur Unterrichtung
  • Geschäftszeichen: 350.80

Sitzung der RAG Strafverfolgung am 12. September 2025

I. Zusammenfassung und Wertung

TOP 3: Grundlage der Aussprache bildete der am 24. Juli von der DNK Präsidentschaft übermittelte überarbeitete Kompromisstext. Vor dem Hintergrund, dass das EP eine Verlängerung der Interims-VO nur in Aussicht gestellt hat, sofern eine Einigung im Rat erreicht wird, kündigte Vorsitz an, auch weiterhin im JI-Rat am 14. Oktober 2025 eine teilweise Allgemeine Ausrichtung anzustreben.

Zahlreiche wortnehmenden MS wiederholten im Wesentlichen die bereits bekannten Positionen und kündigten schriftliche Ergänzungen im Nachgang an.

Vorsitz bat um Übermittlung der schriftlichen Kommentare und Anmerkungen bis 19.09.2025 und kündigte weitere RAGS-Polizei Sitzungstermine für den 09. Oktober, 10. November und 03. Dezember, ohne inhaltliche Konkretisierung, an.

Bei TOP 5 unterstrichen die MS die Bedeutung der Bekämpfung von Online-Betrug. Neben dem immensen wirtschaftlichen Schaden sei auch der Vertrauensverlust der Bevölkerung zu bedenken. Die Strafverfolgung sei insbesondere mit Drittstaaten schwierig und Informationsaustausch sowie Rechtshilfeverfahren könnten mit der Schnelligkeit der Kriminellen bei diesem Phänomen nicht mithalten. KOM solle auch dies bei der Erarbeitung eines Aktionsplans berücksichtigen. MS könnten bis zum 17. Oktober schriftliche Kommentare einreichen.

II. Im Einzelnen

TOP 1: Tagesordnung wurde mit Ergänzungen unter AOB angenommen.

TOP 2: Information from the Presidency

VO Schleuserkriminalität: Es gab zwei technische Triloge, die insgesamt sehr konstruktiv verlaufen seien. Vorsitz werde das 4-Spalten Dokument in Vorbereitung der Sitzung der JI-Referent*innen am 17. September übermitteln (mittlerweile erfolgt)

EU Roadmap Drogen- und OK-Bekämpfung: Vorsitz wolle sich auf die Umsetzung von einzelnen Themenbereichen konzentrieren (u.a. Mobilisierung Zoll/Grenzschutz/Sondereinheiten, Rekrutierung von Kindern und Jugendlichen, Synthetische Drogen, Justizielle Zusammenarbeit). Die Diskussionen hierzu würden in der HDG geführt.

Temporary Core Group RAGS Netzwerke: Die erste Sitzung habe stattgefunden. Kernaufgabe sei die Erarbeitung einer Priorisierung der RAGS Netzwerke. Zudem solle eine einheitliche governance Struktur entwickelt werden. Die erste Sitzung habe gezeigt, dass insbesondere die Erarbeitung von validen Kriterien zur Priorisierung schwierig werden könnte. Zur nächsten Sitzung der Core Group mit Vertretern der Netzwerke (29. September, virtuell) solle ein Fragenkatalog beantwortet werden, um die Arbeit der Netzwerke und deren Struktur besser zu verstehen. Eine weitere Sitzung der Kerngruppe sei am 1. Oktober vorgesehen, um die Kriterien für eine Priorisierung zu diskutieren. Vorsitz hoffe zur Vorbereitung auf schriftliche Kommentare der MS und der KOM. Die RAGS werde sich am 9. Oktober wieder mit dem Thema befassen.

EU Abkommen mit Lateinamerikanischen Ländern: EP habe der Unterzeichnung des Abkommens mit BRA zugestimmt. Die Unterzeichnung ECU solle am Rande der UN-Vollversammlung am 23. September stattfinden.

Die nächsten Sitzungen der RAGS finden am 9. Oktober (NICHT 7. Oktober), am 10. November (NICHT 14. November) sowie am 3. Dezember (Vormittags gemeinsame Sitzung mit RAGS-C) statt.

TOP 3: Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council laying down rules to prevent and combat child sexual abuse (11596/25)

Vorsitz eröffnete die Sitzung mit einer kurzen Zusammenfassung der am Kompromisstext vorgenommenen inhaltlichen und technischen Veränderungen. Ergänzend verwies Vorsitz auf die Ausführungen dazu im Presidency Flash.

Zahlreiche wortnehmende MS (ESP, DEU, POL, AUT, HUN, ROU, SWE, IRL, CYP) betonten die dringende Notwendigkeit, im Lichte der auslaufenden Interims-VO zu einer Einigung zu kommen und kündigten die Übermittlung schriftlicher Kommentare an (AUT, POL, EST, ITA, FIN, HRV, PRT).

BEL teilte mit, den aktuellen Kompromissvorschlag im Prinzip mittragen zu können. Der Text sei in dieser Form nützlich und effizient. Eine Anpassung wird in Bezug auf die Zugänglichkeit von Treffern bei Aufdeckungen angeregt: Treffer könnten beim jeweiligen Diensteanbieter vorgehalten und erst bei Zustimmung durch die zuständige Behörde bzw. ein Gericht übermittelt werden, z.B. bei anhängigen Ermittlungsverfahren oder Anzeigen. Dann könne die Detektion auch in verschlüsseltem Umfeld erfolgen. BEL werde hierzu Textvorschläge übermitteln.

ITA äußerte Zweifel in Bezug auf die Einbeziehung von neuem CSAM in den Anwendungsbereich, zudem solle Audiokommunikation umfassender definiert werden.

Für LTU stehe die Wahrung der Grundrechte im Fokus, gleichzeitig solle der Kompromissvorschlag aber auch so ambitioniert wie möglich sein. LTU unterstütze den Vorschlag weiterhin.

EST merkte an, der Text solle in Bezug auf Altersverifikation (Art. 28 DSA) an den DSA angeglichen werden. DSA und DSGVO sollten im Text ausdrücklich genannt und darauf Bezug genommen werden. Im Übrigen könne EST die Änderungen in Art. 10 nicht mittragen. Der Zugang zu Verschlüsselung müsse an einer einheitlichen Stelle behandelt werden.

LVA bewertet den Text positiv, ob dieser auch politische Unterstützung finde, sei aber noch unklar, da der Vorschlag über die Sommerpause vermehrt politische Aufmerksamkeit erhalten habe.

ESP unterstrich deutlich, den Vorschlag weiterhin vollumfänglich zu unterstützen und machte klar, dass die Signale aus dem EP zur möglichen Verlängerung der Interims-VO nicht gut seien.

Vorsitz bestätigt, dass man sich des Zeitdrucks sehr bewusst sei und sich diesbezüglich in engem Austausch mit der KOM und dem EP befinde. Um mit den Trilogverhandlungen zu beginnen, brauche es deutliche Fortschritte im Rat.

SVK gab an, den Vorschlag weiterhin zu prüfen. Hierbei stünden Cybersicherheit und die Grundrechte im Fokus. Ein nicht-selektives Scannen von Kommunikation sei problematisch, daher könne man derzeit noch keine positive Rückmeldung geben.

CZE äußerte Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Vorschlages und kündigte an, diesen im Falle einer Abstimmung abzulehnen.

POL teilte mit, dem Vorschlag weiterhin nicht zustimmen zu können und legte Prüfvorbehalt ein. Man unterstütze das Ziel der CSAVO aber nicht so, wie im aktuellen Kompromissvorschlag. Prävention müsse verstärkt werden. Generell sei man gegen alles, was Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in Frage stelle.

FIN sah den Vorschlag ambivalent; er enthalte Regelungen, die einen stärkeren Schutz böten, aber eben auch problematische Bestimmungen.

BGR unterstützte ausdrücklich den Vorschlag, auch in Bezug auf Altersverifikation.

AUT verweist auf die bereits bekannte und unveränderte Position und kündigte schriftliche Kommentare mit weiteren technischen Anmerkungen an. Vorsitz verwies auf AUT Nachfrage zum Zeitplan und weiteren Vorgehen auf den Presidency Flash und bekräftigt das Vorhaben, am 14. Oktober zu einer Allgemeinen Ausrichtung zu kommen.

DEU trug weißungsgemäß vor, legte weiterhin Prüfvorbehalt ein und verwies auf die noch andauernde Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung und die Notwendigkeit einer regierungsabgestimmten Position.

PRT sah den Text als in die richtige Richtung gehend an. Est müsse nochmal geprüft werden, ob die im Flash angekündigten Änderungen bereits alle in den Text übernommen seien. PRT gab weiterhin zu bedenken, dass der Erfolg des EU-Zentrum wesentlich davon abhinge, wie gut die Regelungen zu den nationalen Strukturen der MS passten.

HUN hielt seinen Prüfvorbehalt aufrecht, dieser sei aber positiv und nur aus technischen Gründen notwendig. Angemerkt wurde weiterhin, dass die in Art. 24 Abs. 6 genannte Frist von 3 Monaten zu lang sei, HUN schlage unverzüglich bis max. 8 Tage vor (auch FRA). Vorsitz erwiderte, man habe sich in Bezug auf die Frist von 3 Monaten an der NISRL orientiert und diese von dort übernommen.

IRL unterstützt den Kompromissvorschlag, dieser biete einen deutlichen Mehrwert. Die zusätzlichen Safeguards gewährleisten eine gute Balance zwischen Datenschutz und Kinderschutz.

FRA zeigte im Großen und Ganzen Einverständnis mit dem vorliegenden Text. Es sei gut, dass die Aufdeckungsanordnungen wieder enthalten seien. Ebenso sei es zu begrüßen, dass die Risikoklassifizierung und Client-Side-Scanning enthalten seien. Die Verhältnismäßigkeit sei gewahrt. Wichtig sei, die Humankontrolle bei Treffern zu gewährleisten. FRA hätte daher gerne das Hit-System wieder im Text, um die Zahl der False Positives zu verringern. Zudem müsse es die Möglichkeit geben, Dienste bei entsprechenden Erkenntnissen schnell zu „Hochrisikodienst“ hochstufen zu können. Da Sextortion ein großes Problem in FRA sei, plädiere FRA für eine kürzere Review Frist beim Grooming (18 Monate anstatt 3 Jahre). FRA begrüßte zudem die Zertifizierung von Aufdeckungstechnologien, sowie die vorgesehene Verlängerung der Interims-VO um 72 Monate.

Vorsitz erläuterte, dass das Hit-System von zahlreichen MS als kritisch bewertet wurde und man es daher herausgenommen habe.

ROU unterstützte den Text, würde die Risikokategorisierung aber lieber auf 2 anstatt 3 Kategorien beschränken.

NLD und LUX unterstützen das Ziel des VO-Entwurfes, zeigten sich aber mit dem Kompromisstext nicht einverstanden und verwiesen auf die bekannten Positionen. Kritisch bewerte NLD zudem auch Ausgestaltung der Zustimmung durch den Nutzer.

SWE gab sich insgesamt positiv und begrüßte, dass die Aufdeckungsanordnung und die Verschlüsselung wieder aufgenommen wurden. Man prüfe den Kompromisstext jedoch noch und arbeite an einer Position. SWE frage sich aber, ob die aktuelle Formulierung in Bezug auf E2EE eine Beschränkung im Hinblick auf künftige Technologien darstellen könnte.

Vorsitz verwies in Bezug auf die Formulierung von Art. 1 Abs. 5 auf die Arbeit unter den vorangegangenen Ratspräsidentschaften, darauf basiere die Formulierung. Man sähe darin das notwendige Gleichgewicht zwischen Kinderschutz und Schutz von Privatsphäre und Cybersicherheit.

HRV begrüße die letzten Änderungen im Text. Man wünsche sich aber eine klarere Begriffsbestimmung in Bezug auf die Client-Side-Scanning-Technologie und visuelle Inhalte.

CYP stimmt dem Kompromissvorschlag zu und gab an, alles zu unterstützen, was dafür sorge, dass die Bürger sicherer seien. Der Text ginge in die richtige Richtung. Der VO-Entwurf habe höchste Priorität.

KOM berichtete auf Nachfrage BEL, dass der Evaluierungsbericht zur Umsetzung der Interims-VO in Arbeit sei und schnellstmöglich vorgelegt werde. Die Datensammlung sei schwierig gewesen und zahlreiche Nachfragen erforderlich gewesen, was die Verzögerung erkläre.

KOM führte weiterhin aus, dass sich nach Auskunft von NCMEC die Anzahl der Fälle von Sextortion um das 12-fache erhöht habe. Die Zahlen von Grooming und finanzieller Erpressung seien extrem gestiegen. Z.B. in Südafrika und auf den Philippinen hätten sich OK-Gruppierungen hierauf spezialisiert. Nach NCMEC Zahlen müsse man davon ausgehen, dass dieses Phänomen bereits zu 3.000 Selbstmorden von Kindern geführt haben.

Insgesamt sei die Anzahl an NCMEC-Meldungen seit Einführung der E2EE im Facebook Messenger um 7 Mio. gesunken. Insgesamt seien aber bei Anbietern ohne E2EE die Meldungen gestiegen. Das zeige deutlich, dass verschlüsselte Kommunikation im Anwendungsbereich der CSAVO verbleiben müsse.

Zum Thema False Positives müsse klar kein, dass es realistischerweise keine Technologie gäbe, die fehlerfrei funktioniere. Unternehmen würden aber nie eine Technologie verwenden, die zu viele False Positives erzeugt. Und auch das EU-Zentrum würde eine solche nicht akzeptieren oder gar zertifizieren, um eine Überflutung mit Falschmeldungen zu verhindern.

Zu dem von BEL vorgeschlagenen Verfahren führte KOM aus, dass es praktisch nicht zu handhaben wäre, die Treffer zunächst ausschließlich beim Anbieter zu speichern. Wie solle die Strafverfolgung Kenntnis davon erlangen? Man könne nicht akzeptieren, dass Kinder missbraucht würden, Anbieter auch entsprechende Hinweise dazu hätten, diese aber erst ans Licht kämen für den Fall, dass es bereits ein Ermittlungsverfahren gäbe. Das sei absolut inakzeptabel.

Vorsitz bat abschließend um Übermittlung der schriftlichen Kommentare und Anmerkungen bis 19.09.2025 zur Vorbereitung der (teilweisen) Allgemeinen Ausrichtung im Rahmen des JI-Rates am 14. Oktober 2025.

TOP 4: Network for the Prevention of Child Sexual Abuse

KOM informierte kurz über die Pläne für ein Netzwerk zur Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch. Einladungen zur Nominierung von Expert*innen seien versandt worden, zuletzt mit Schreiben/Email an die StäVen vom 11.9.2025. Die Nominierten sollten in der öffentlichen Verwaltung arbeiten und einen entsprechenden professionellen Hintergrund haben. Nominierungen müssten bis 30. September erfolgen.

TOP 5: Online fraud: Stepping up the fight against online fraud in the EU (12499/25)

FIN präsentierte die nationalen Plattformen für die Kommunikationsmit dem Privatsektor (Bank Inquiry System, LEA Warrant Management and lawfull interception, Phenomen-level exchange of information). Diese diene insbesondere auch der Prävention. Präventionskosten seien insgesamt steigend und man wolle mit passenden Instrumenten diese Kosten senken. Die Plattformen würden auch bei der Nachverfolgbarkeit von kriminellen Gewinnen helfen.

Europol präsentierte die Erkenntnisse der Bereiche EFECC und EC3 und kündigte eine Veröffentlichung zu spoofing an.

Auf Basis der im Bezugsdokument übermittelten Fragen fand eine umfassende Aussprache statt. Die Bedeutung des Themas wurde von allen wortnehmenden MS (EST, BGR, POL, CZE, FRA, DEU, BEL, SWE, SVN, NLD, GRC, LVA, CYP, LTU, SVK, ESP, FIN, AUT, PRT, DNK, ROU, HRV) betont. Viele MS nannten Investitionsbetrug sowie fake shops/Banken als häufigste Form des online Betruges (DEU, BGR, LTU, FIN, HRV, SVK, PRT, AUT, SVN, BEL, FRA, CZE). Als weitere Bedrohungen wurden Schockanrufe/falsche Polizei- oder Behördenmitarbeiter*innen (DEU, BEL, EST, CZE, LVA, LTU, SVK) und Kontaktbetrug u.a. romantic scam (SWE, FRAU, DEU, POL). Neben dem wirtschaftlichen Schaden sei auch der Vertrauensverlust der Bevölkerung bzw. ein entsprechendes Unsicherheitsgefühl zu beachten (NLD, LVA, PRT). Die Problematik werde durch die Einsatzmöglichkeiten von KI noch verstärkt (DEU, ROU, POL, CZE, HRV). Als besondere Herausforderung sahen die meisten Staaten die grenzüberschreitende Zusammenarbeit an. Gewinnes seien immens und würden schnell auf ausländische Konten verschoben. Auch säßen die Tätergruppierungen meist im Ausland (DEU, HRV). Ein möglicher künftiger Rechtsrahmen müsse dies berücksichtigen; aktuell sei die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, insbesondere mit Drittstaaten viel zu langsam oder gar unmöglich. Der Informationsaustausch müsse deutlich schneller werden (DEU, EST, POL, FRA, SWE, NLD, LTU, SVK, PRT), hierbei könnten öffentlich-private Partnerschaften hilfreich sein. Man müsse die Privatwirtschaft stärker in die Pflicht nehmen. Zudem seien verstärkte Sensibilisierungskampagnen und weitere Präventionsmaßnahmen sinnvoll (DEU, EST, BGR, SVK, ROU, CZE, FRA, SWE, GRC, NLD, PRT). Neben uns erwähnten auch NLD, FIN, FRA und KOM Europol als wichtigen Partner bzw. erwähnten EMPACT als Möglichkeit der Zusammenarbeit.

KOM dankte für die Diskussion und sagte zu, die Beiträge bei der Erarbeitung eines Aktionsplans zu berücksichtigen. Man werde sicherlich die Problematik der verbesserten Kooperation und Koordination aufgreifen und versuchen, einen automatisieren Informationsaustausch zu fördern. Wichtig sei ein ganzheitlicher und multidisziplinärer Ansatz. So habe es schon vereinzelt Kooperationen zwischen Strafverfolgung und Verbraucherschutz gegeben. Beim EMPACT habe man eine einsprechende OA vorgeschlagen. Es habe sich aber kein Action Leader hierfür gefunden.

Vorsitz sagte zu, die Diskussion weiter zu verfolgen und bat um schriftliche Kommentare bis zum 17. Oktober.

TOP 6: AOB

KOM berichtete kurz über die fortlaufenden Arbeiten zur Zukunft von Europol. Es habe in den letzten Monaten neben dem Kick-off Treffen auch Diskussionen im COSI sowie beim Europol Verwaltungsrat gegeben. Man befinde sich zudem im engen Austausch mit Europol. KOM habe zusätzliches Personal gewonnen und einen beträchtlichen Anstieg der Mittel für den nächsten MFR angemeldet. KOM plane nun die angekündigten technischen Workshops (6./7. November, 18/19. Dezember). Einladungen mit weiteren Informationen würden in Kürze übersandt. Der Evaluierungsbericht gemäß Art. 68 werde demnächst abgeschlossen. Zudem bereite ein Vertragsnehmer derzeit eine Studie durch, die in ein staff working document einfließen solle. KOM appeliere an de MS, den Vertragsnehmer hierbei zu unterstützen.

KOM berichtete zudem über eine Machbarkeitsstudie zum Thema Polizeiausbildung. Ziel sei eine Verbesserung des Ausbildungsniveaus insbesondere im Bereich der internationalen Zusammenarbeit. Auch hierbei werde es umfangreiche Konsultationen geben. CEPOL sei eingebunden. Ein „Validierungsworkshop“ sei am 17. Dezember geplant.


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