🔒
Es gibt neue verfügbare Artikel. Klicken Sie, um die Seite zu aktualisieren.
Ältere BeiträgeHaupt-Feeds

Biometrische Gangerkennung: Zeige mir, wie du gehst, und ich sage dir, wer du bist

17. September 2025 um 10:18

Biometrische Gangerkennung soll Menschen aus der Ferne identifizieren können, selbst wenn sie ihr Gesicht verhüllen. Unser Überblick zeigt, wie die Technologie funktioniert und wo sie bereits eingesetzt wird. Menschenrechtler*innen fordern ein Verbot.

Frau in weißem Blazer überquert Zebrastreifen in der Abbey Road in London.
Unser Gang hat einen Wierdererkennungswert. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Westend61, Bearbeitung: netzpolitik.org

Unser Gang ist besonders. Wir unterscheiden uns zum Beispiel darin, wie wir unsere Füße aufsetzen, unsere Arme beim Gehen schlenkern lassen oder wie lange unsere Schritte dauern. Solche Merkmale sind individuell und potenziell auch verräterisch, denn sie werden wie beiläufig bei der Videoüberwachung mit aufgezeichnet. Und anders als bei der biometrischen Gesichtserkennung kann man nicht einfach eine Maske aufsetzen, um den eigenen Gang zu verschleiern.

Wenn man Menschen auch von Weitem anhand ihrer Körpermerkmale erkennt, nennt man das biometrische Fernidentifizierung. In der öffentlichen Debatte darüber geht es meist um Gesichtserkennung. Dabei gibt es noch weitere Möglichkeiten, Menschen biometrisch zu erkennen. Eine solche Methode ist die biometrische Gangerkennung.

Verboten ist der Einsatz der Technologie in der EU nicht, im Gegenteil. Dort, wo die KI-Verordnung (AI Act) den Staaten Spielraum für biometrische Gesichtserkennung lässt, können Behörden auch andere biometrische Technologien einsetzen – auch wenn darüber selten diskutiert wird.

Dieser Artikel erklärt, was Gangerkennung bereits kann, und wo sie schon angewandt wird. Die Organisationen Amnesty International und AlgorithmWatch warnen vor der Technologie – die beispielsweise die Polizei bereits auf dem Schirm hat. Und im Auftrag der Europäischen Union erkunden Forscher*innen in Österreich ihren Einsatz an der EU-Grenze.

Wie funktioniert Gangerkennung?

Auch Menschen können andere Personen anhand ihres Gang identifizieren. Unter anderem in Großbritannien werden dafür Sachverständige vor Gerichte geladen, um etwa die Identität eines Tatverdächtigen festzumachen. Einer Studie über diese forensische Gangerkennung aus dem Jahr 2018 zufolge würden solche Gang-Expert*innen allerdings noch wenig mit Software arbeiten.

Inzwischen gibt es zunehmend technisch gestützte Methoden für Gangerkennung, die gemeinhin als „KI“ bezeichnet werden. Einer der Menschen, der dazu forscht, ist Simon Hanisch. „Gangerkennung funktioniert mittlerweile sehr gut mithilfe von Deep Learning und Objekterkennung“, erklärt der Forscher, der am Karlsruher Institut für Technologie zur Anonymisierung biometrischer Daten arbeitet.

Im Gespräch mit netzpolitik.org beschreibt er eine Art, wie Gangerkennung per Software heutzutage funktionieren kann: Zuerst zerlegt die Software das Video einer laufenden Person in einzelne Frames, also Momentaufnahmen. So lassen sich etwa die Phasen eines Schritts nachvollziehen, die Bewegungen von Armen und Beinen. Danach stellt die Software die Umrisse der Person frei. Sie sieht dann so ähnlich aus wie ein Ampelmännchen. Schließlich legt die Software die Umrisse aus mehreren Frames in Graustufen übereinander. Das sieht dann aus wie ein Ampelmännchen mit vielen Armen und Beinen.

Auf diese Weise sollen möglichst einzigartige Profile entstehen, anhand derer sich Menschen voneinander unterscheiden lassen – und wiedererkennen.

Wie korrekt ist Gangerkennung?

Zu Gangerkennung sind in den vergangenen Jahren viele Studien erschienen. Sie beschreiben mehrere Verfahren, die verschieden genau sind. Manche Forschende verweisen auf äußere Faktoren, die Einfluss auf unseren Gang haben und deshalb die Wiedererkennung erschweren würden. Zum Beispiel könnten Schuhe, die Beschaffenheit des Bodens oder Taschen das Gangprofil verändern.

So stellten auch die Autor*innen der oben erwähnten Studie zur forensischen Gangerkennung fest: Der Beweiswert eines menschlichen Gang-Gutachtens vor Gericht sei relativ niedrig. Das war jedoch im Jahr 2018. Mittlerweile sind die technischen Mittel ausgereift genug, um Personen auch trotz sich ändernder Bedingungen zu identifizieren, wie Simon Hanisch erklärt. Die Software könnte auch Veränderungen des Gangs einbeziehen.

Eine KI ist jedoch nur so gut wie die Daten, mit denen sie trainiert wurde. „Für das Training benötigt man viele Daten“, sagt Hanisch, „die entsprechenden Datensätze gibt es aber heute schon“. Um nur eine einzelne Person anhand ihres Gangs über mehrere Überwachungskameras hinweg zu verfolgen, brauche es nicht sehr viele Daten, so der Forscher. Zur Identifikation würden bereits einige Beispiele genügen, die zeigen, wie diese Person geht.

Anders sehe es aus, wenn eine beliebige Person in einem Video eindeutig identifiziert werden soll, erklärt Hanisch. Dafür „wäre eine große Datenbank erforderlich, in der Gangbeispiele aller Personen vorhanden sind – analog zu einer Datenbank mit Gesichtsbildern oder Fingerabdrücken.“ Im Moment gibt es allerdings keine Anzeichen dafür, dass in Deutschland größere Datenbanken mit biometrischen Gangprofilen existieren.

Eine wichtige Komponente könne auch die Zeitspanne sein. Wie verändert sich der Gang eines Menschen über Jahrzehnte? Es gibt „noch nicht genug Forschung, um sagen zu können, wie gut die Gangerkennung über die Zeit funktioniert“, sagt Hanisch. „Wahrscheinlich wird es einen großen Einfluss haben; allerdings sind mir keine Studien bekannt, die das wirklich gut untersucht haben.“

Für eine realistische Anwendung von Gangerkennung brauche es noch mehr Forschung. „Meiner allgemeinen Vermutung nach würde die Gangerkennung in einem realistischen Setting außerhalb des Labors wahrscheinlich eher mäßig gut funktionieren.“

Trotzdem warnt Hanisch vor der Technologie: „Man sollte nicht vergessen, dass sich biometrische Merkmale kombinieren lassen, um bessere Ergebnisse zu erzielen, beispielsweise Gangerkennung mit Gesichtserkennung.“ Das Potenzial für staatliche Überwachung sieht Hanisch durchaus. Besonders sei es für Behörden vorteilhaft, Gangerkennung einzusetzen, weil „man seinen Gang nur schwer verstecken kann“.

Deutschland: Polizei bildet sich zu Gangerkennung weiter

Wir haben bei deutschen Polizeibehörden nachgefragt, ob sie biometrische Gangerkennung einsetzen oder sich zumindest damit beschäftigen. Die Landeskriminalämter (LKAs) aus 16 Bundesländern sowie das Bundeskriminalamt (BKA) haben den Einsatz computergestützter biometrischer Gangerkennung verneint.

Laut der Pressestelle des LKA Hessen „fehlt es an einer Datenbank, gegen die ein solches System Daten abgleichen könnte“. Gangerkennung hätten die Beamt*innen in Hessen allerdings auf dem Schirm. „Denkbar wären 1:1 Vergleiche, beispielsweise den Gang einer unbekannten Person mit dem Gang einer bekannten Person abzugleichen“, schreibt die Pressestelle. Dies könne „als Sachbeweis in einem laufenden Ermittlungsverfahren herangezogen werden“.

Das LKA Berlin hat sich ebenso mit Gangerkennung beschäftigt, allerdings nicht computerbasiert. Stattdessen würden Gutachten des kriminaltechnischen Instituts (KTI) des LKA Berlin „nach der Methode der beobachtenden Gangbildanalyse erstellt, wie sie auch in der Medizin und der Sportwissenschaft angewandt wird“. Auch das LKA Rheinland-Pfalz wende sich für solche Gutachten an das LKA Berlin.

Das LKA Saarland hat sich nach eigenen Angaben bereits mit biometrischer Gangerkennung beschäftigt, und zwar im Rahmen einer Fortbildung durch das BKA. Das BKA wiederum teilt mit, die angesprochene Fortbildung sei eine Online-Vortragsreihe der Deutschen Hochschule der Polizei gewesen. Dort habe man Vertreter*innen der Polizeien von Bund und Ländern über aktuelle Entwicklungen in der Kriminaltechnik informiert.

Deutschland: Erkennung gehender Personen im Supermarkt

Gangerkennung findet wohl auch Verwendung in der freien Wirtschaft. Bereits 2024 berichtete netzpolitik.org von einem Rewe-Supermarkt in Berlin, der seine Besucher*innen mit hunderten Überwachungskameras durch den Laden verfolgt, die mitgenommenen Waren erkennt und dann an der Kasse abrechnet. Dabei arbeitet Rewe mit der israelischen Firma Trigo zusammen, die es sich zur Mission gemacht hat, den Einzelhandel mit sogenannter KI zu optimieren.

Im Rewe-Supermarkt soll es allerdings keine Gesichtserkennung geben, wie Rewe und Trigo betonten. Stattdessen würden Kameras die schematische Darstellung des Knochenbaus der Besucher*innen erfassen, um sie voneinander zu unterscheiden. Auch das kann eine Form biometrischer Gangerkennung sein, wie sie etwa in einer Studie der TU München beschrieben wird. Demnach könne Gangerkennung per Skelettmodell sogar besser funktionieren als über die Silhouette. Die Strichmännchen mit Knotenpunkten an den Gelenken aus der Münchner Studie ähneln optisch dem Pressematerial von Trigo.

Der Screenshot aus der Studie zeigt drei Streifen aus Frames: einmal ein Kamerabild, einmal Umrisse, einmal Strichmännchen mit Knoten an den Gelenken.
Screenshot aus der Studie der TU München: Gangerkennung per Silhouette und per Skelett. - Alle Rechte vorbehalten Screenshot: Technical University of Munich

Auf Anfrage von netzpolitik.org verneint Trigo allerdings den Einsatz von Gangerkennung: „Unser System unterscheidet zwischen Käufer*innen mittels computerbasiertem Sehen (‚computer vision‘)“, schreibt die Pressestelle. „Aus wettbewerbstechnischen Gründen können wir nicht tiefer auf technologische Details eingehen, aber wir nutzen keine Gangerkennung oder biometrische Identifikation.“

Ohne die technologischen Details, die Trigo vorenthält, lässt sich die Technologie nicht abschließend bewerten. Bereits 2024 hatten wir den Biometrie-Experten Jan Krissler (alias starbug) um eine Einschätzung gebeten. Er sagte mit Blick auf Trigo: „Körpermerkmale erfassen ist der Inbegriff von Biometrie – und das passiert hier.“

Die Technologie, deren Details das Unternehmen geheimhalten will, wird nach Angaben von Trigo schon in mehreren europäischen Länder eingesetzt. Wo genau? Auch hierzu verweigert die Pressestelle eine Antwort, wieder mit Verweis auf Wettbewerber*innen.

EU: Forschung an Gangerkennung für die Grenze

Die EU erforscht den Einsatz von Gangerkennung an der Grenze, Projektname: PopEye. Das Projekt läuft von Oktober 2024 bis September 2027. Auf der Projektwebsite gibt es beim Klick auf „Ergebnisse“ noch nichts zu sehenIn der dazugehörigen Beschreibung heißt es auf Englisch: „Das von der EU geförderte Projekt PopEye zielt darauf ab, die Sicherheit an den EU-Grenzen durch den Einsatz fortschrittlicher biometrischer Technologien zur Identitätsüberprüfung in Bewegung zu erhöhen“. Eine dieser Technologien ist Gangerkennung.

Die Grenzagentur Frontex listet PopEye als eines von mehreren Forschungsprojekten auf der eigenen Website auf. Bereits 2022 hatte Frontex Gangerkennung in einer Studie über biometrische Technologien beschrieben. Demnach benötige Gangerkennung „keine Kooperation der betreffenden Person und kann aus mittlerer Entfernung zum Subjekt funktionieren“. In der Studie schätzt Frontex: Bis biometrische Gangerkennung im Alltag ankommt, würden noch mindestens zehn Jahre vergehen.

Frontex ist auch an illegalen Pushbacks beteiligt. Das heißt, Beamt*innen verhindern, dass schutzsuchende Menschen an der EU-Grenze Hilfe bekommen. Auf Anfrage von netzpolitik.org will sich Frontex nicht zu PopEye äußern und verweist auf das AIT, das Austrian Institute of Technology. Das Institut aus Österreich koordiniert das Projekt im Auftrag der EU.

Das AIT wiederum erklärt auf Anfrage, selbst nicht im Bereich Gangerkennung zu arbeiten. Allerdings sei Gangerkennung eines von mehreren biometrischen Verfahren, die im Rahmen von PopEye erforscht würden. In dem Projekt würden biometrische Methoden entwickelt, die auch dann funktionieren, wenn sich eine Person bewegt und etwas entfernt ist. Kurzum: Man will Menschen identifizieren können, auch wenn sie gerade nicht aktiv ihr Gesicht vor eine Kamera halten oder ihren Finger auf einen Sensor legen. Das könne etwa die Wartezeit von Reisenden verkürzen, so das AIT.

Weiter erklärt das AIT, man wolle die Technologie verstehen, ihre Einschränkungen und Risiken. Ohne, dass wir ausdrücklich danach gefragt hätten, betont das AIT mehrfach, nichts Verbotenes zu tun. „Wir verpflichten uns, alle geltenden Vorschriften einzuhalten und die Werte der EU sowie die Grundrechte zu fördern und zu wahren.“ Sollte das nicht selbstverständlich sein?

Die gemeinnützige Organisation AlgorithmWatch kritisiert Gangerkennung an der Grenze, gerade mit Blick auf einen möglichen Einsatz bei Geflüchteten. „Wie so häufig wird also die Entwicklung digitaler Überwachungstools an Menschen auf der Flucht getestet, die sich kaum dagegen wehren können“, schreibt Referentin Pia Sombetzki auf Anfrage.

China und Russland: Gangerkennung über 50 Meter Entfernung

Die chinesische Regierung treibt Forschung zu Gangerkennung voran. Einer der größeren Datensätze mit Gangprofilen ist Gait3D, der auf Videodaten aus einem Supermarkt basiert. Das im Jahr 2022 veröffentliche Projekt hat China mit staatlichen Mitteln gefördert.

Nach Berichten der Agentur AP News soll China bereits 2018 Überwachung per Gangerkennung eingeführt haben, und zwar durch Polizeibehörden in Beijing und Shanghai. Die Technologie komme von der chinesischen Überwachungsfirma Watrix. Nach Angaben des CEOs gegenüber AP News könne das System Personen aus bis zu 50 Metern Entfernung identifizieren. Das System lasse sich angeblich nicht täuschen, etwa durch Humpeln.

In einer Spiegel-Reportage aus dem Jahr 2019 erklärte eine Pressesprecherin von Watrix, das System würde weitere Informationen nutzen, um Menschen zu identifizieren, etwa Körpergröße und Statur. Angeblich erkenne die Software Menschen in einer Sekunde. „Zwei Schritte reichen.“ Auch in Gruppen von bis zu 100 Leuten könne die Software Menschen erkennen, deren Gangprofil dem System bekannt sei. Es ist üblich, dass Überwachungsfirmen die Fähigkeiten ihrer Produkte überhöhen. Auf unsere Fragen hat Watrix nicht reagiert.

Auch das russische Regime soll biometrische Gangerkennung einsetzen. Im Jahr 2020 berichtete das russische Exilmedium Meduza von entsprechenden Plänen für das Folgejahr. Die Technologie sollte demnach Teil der staatlichen Kameraüberwachung in Moskau werden. Im Jahr 2021 schreib das staatliche Propaganda-Medium Rossiyskaya Gazeta von einem solchen Überwachungssystem im Auftrag des Innenministeriums. Angeblich könne die Gangerkennung eine Person aus einer Entfernung von bis zu 50 Metern identifizieren. Es fehlt allerdings eine unabhängige Prüfung, um festzustellen, viel davon Einschüchterung ist und wie viel korrekt.

Grundrechte in Gefahr: Menschenrechtler*innen fordern Verbot

Menschenrechtsorganisationen betrachten Gangerkennung schon länger kritisch. Privacy International warnte bereits 2021 vor den Gefahren von Gangerkennung bei Protesten. Auch Amnesty International beschäftigt sich damit. Gangerkennung funktioniere aus der Ferne und bleibe dadurch unbemerkt, schreibt Lena Rohrbach auf Anfrage von netzpolitik.org. Sie ist Referentin für Menschenrechte im digitalen Zeitalter bei Amnesty ­International in Deutschland.

Behörden könnten Gangerkennung etwa ergänzend zu Gesichtserkennung einsetzen, um Menschen auch auf Distanz zu identifizieren. „Überwachung durch Gangerkennung ist ein tiefgreifender Eingriff in Menschenrechte und geht mit umfassenden Risiken einher“, warnt Rohrbach. „Jede Form biometrischer Fernidentifizierung ist potenziell geeignet, zur Repression genutzt zu werden und die freie und unbeobachtete Bewegung im öffentlichen Raum vollständig zu beenden.“

Amnesty International setze sich deshalb für ein umfassendes Verbot biometrischer Fernidentifizierung zur Überwachung des öffentlichen Raums ein – inklusive Gangerkennung. Die EU hat die Gelegenheit verpasst, ein solches Verbot im Rahmen der KI-Verordnung zu beschließen.

In Deutschland befasst sich die Organisation AlgorithmWatch mit den Auswirkungen sogenannter KI auf Menschenrechte. Auf Anfrage vergleicht Referentin Pia Sombetzki Gangerkennung mit Gesichtserkennung. „Die Anonymität im öffentlichen Raum wird effektiv aufgehoben, und Menschen dürften es sich tendenziell eher zweimal überlegen, an welcher Versammlung sie noch teilnehmen“, schreibt sie. Neben Demonstrierenden könnten zum Beispiel auch Obdachlose oder Suchtkranke beobachtet werden.

Das Problem betreffe grundsätzlich alle, die sich in der Öffentlichkeit frei bewegen wollten. Rufe nach mehr KI in der Polizeiarbeit könnten in eine Sackgasse führen, warnt Sombetzki. „Denn je mehr die Freiheitsrechte auch hierzulande eingeschränkt werden, desto weniger bleibt von der demokratischen Gesellschaft übrig, die es eigentlich zu schützen gilt.“


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Datenschutzfreundliche Perioden-Apps: Zyklus-Tracking ohne Tracking

16. September 2025 um 10:29

Was früher noch händisch im Kalender gezählt wurde, machen viele mittlerweile mit einer App: den Zyklus tracken. Doch viele bekannte Apps geben die intimen Daten zu Werbezwecken weiter. Deswegen hat netzpolitik.org besonders datensparsame Zyklus-Apps zusammengetragen.

Illustration einer Hand, die ein Handy hält, welches eine Zyklus-App geöffnet hat.
Zyklus-Apps sind oft nicht datensparsam. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Zoonar

In welchem Rhythmus man menstruiert, unterscheidet sich von Person zu Person. Das manuell immer wieder nachzuzählen und im Blick zu behalten, kann sehr nervig sein. Um so praktischer, dass es mittlerweile viele Apps gibt, die einem helfen den eigenen Zyklus, das heißt zum Beispiel die Menstruation, den Eisprung und die fruchtbare Phase, zu tracken. Allerdings setzten viele der bekannteren Zyklus-Apps nicht so stark auf Privatsphäre.

Mehrere Untersuchungen, zum Beispiel von Privacy International oder der Mozilla Foundation, konnten nachweisen, dass diese Apps persönliche Daten speichern und an Werbetreibende und Datenhändler verkaufen. Momentan läuft ein Gerichtsprozess gegen die bekannteste App Flo in den USA, weil deren Betreiber von 2016 bis 2019 Nutzer*innendaten an Google und Meta weitergegeben haben sollen.

Daten zu Schwangerschaft sind besonders wertvoll

Der Zugriff auf intime Gesundheitsdaten ist für viele kommerzielle Zyklus-Tracking-Apps die Grundlage ihres Geschäftsmodells. Viele dieser Apps fragen auch deutlich mehr Parameter ab als nur solche zum Zyklus, zum Beispiel genutzte Verhütungsmittel, Alkoholkonsum oder Feiergewohnheiten.

Daten über den Zyklus, besonders über eine bestehende Schwangerschaft, werden von der Branche als wertvoller eingestuft als andere. Es gibt einige Studien, die Korrelationen zwischen Schwangerschaftshormonen und dem Kaufverhalten untersuchen und Zusammenhänge zu einer Art Nestbautrieb aufstellen. Die Marketingbranche würde seit der Mitte des 20. Jahrhunderts werdende Eltern als immer lukrativeren Markt einstufen und mit Werbung anvisieren, so Lara Freidenfelds in ihrem Buch zum Mythos der perfekten Schwangerschaft.

Außerdem warnt Privacy International vor der Gefahr von Zyklus-Apps in einer „post-Roe-Welt“. Nachdem Abtreibungsrechte in den Vereinigten Staaten gekippt wurden, gäbe es Grund zur Sorge, dass Daten von Zyklus-Apps als Beweise in der Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen genutzt werden könnten.

Deswegen ist es um so wichtiger, seine Daten vor der Weitergabe zu schützen. Dazu gibt es einige Zyklus-Apps, die großen Wert auf die Privatsphäre der Nutzer*innen legen. Diese stellen wir hier vor:

Drip

Drip ist eine Open-Source-App von feministischen Coder*innen aus Berlin. Das bedeutet, dass der Quellcode der App für alle zugänglich und einsehbar ist.

  • Welche Features bietet Drip?
    Mit der App lassen sich die einzelnen Phasen des Zyklus verfolgen und tägliche Symptome eintragen. Zusätzlich ermöglicht Drip das Tracken des Zyklus mit der sympto-thermalen Methode. Dabei wird zum Beispiel die fruchtbare Phase nicht allein über das Abzählen der Tage bestimmt, sondern auch Werte wie die Körpertemperatur fließen in die Berechnungen ein. Nicht alle Zyklus-Apps haben diese Funktion.
    Drip erstellt Vorhersagen für die nächste Menstruation und zeigt Diagramme für eine zyklusübergreifende Übersicht. Dabei sind die Rechenmethoden transparent einsehbar. Man kann Benachrichtigungen einstellen und den Zugriff auf die App mit einem eigenen Passwort schützen.
  • Welche Rolle hat Privatsphäre?
    Drip ist eine besonders tracking-arme App. In ihrer Datenschutzerklärung heißt es: „Drip respektiert und feiert deine Privatsphäre“. Es würden keine Nutzungsdaten oder persönliche Daten gesammelt werden und es gäbe keine Werbung. Die App speichere alle Daten lokal auf dem Handy. Keine anderen Apps sollen auf diese Daten zugreifen können. Mit Ausnahme der Benachrichtigen nutzt Drip keine anderen Handyfunktionen. Eine Anmeldung in der App mit der E-Mail-Adresse sei auch nicht nötig. Für mehr Transparenz kann man den Code der App einsehen.
    Eine der Entwicklerinnen von Drip berichtete 2022 auf netzpolitik.org bereits von der App. Die Coder*innen würden keine kommerziellen Interessen verfolgen, sondern auf „Transparenz und Teilhabe“ setzen.
  • Wie funktioniert der Umstieg auf Drip?
    Drip bietet eine detaillierte Anleitung zum Umstieg auf ihre App. Weil viele Apps unterschiedliche Formate nutzen, ihre Daten zu speichern, ist es meist schwierig, die Daten zu exportieren. Drip empfiehlt, sie manuell zu überschreiben. Dafür stellen die Macher*innen eine Dateivorlage zur Verfügung, in die man die relevanten Daten eintragen kann, etwa zum Eisprung oder der Periode. Das kann eine Weile dauern. Die ausgefüllte Datei kann man anschließend über die Einstellungen in die App importieren.
    Für den Umstieg von den weit verbreiteten Apps Flo und Clue empfiehlt Drip sogenannte „Converter“, die andere Menschen programmiert haben und über Plattformen wie GitHub zur Verfügung stellen. Damit werden die Daten aus den alten Apps so umgestellt, dass sie für Drip lesbar sind.

Drip ist verfügbar im Google PlayStore, im App Store und bei F-Droid.

Euki

Euki ist eine App der Women help Women Foundation, die sich als internationale gemeinnützige Organisation für reproduktive Rechte und den Zugang zu sicheren Abreibungen einsetzt.

  • Welche Features bietet Euki?
    In der App können Nutzer*innen ihre Symptome eintragen. Es werden Vorhersagen für die nächste Menstruation gemacht. Dazu errechnet Euki den Durchschnitt einiger Werte wie der Zykluslänge oder der Menstruationslänge. Außerdem kann man in der Kalenderfunktion Termine eintragen sowie Erinnerungen einstellen, wann man Medikamente nehmen muss. Die Körpertemperatur könne noch nicht mit Euki getrackt werden, so Euki in seinen FAQs.
    Dafür bietet Euki weitere Gesundheitsangebote, wie medizinische Informationen zu Verhütungsmitteln.
  • Welche Rolle hat Privatsphäre?
    Die Analyse der Mozilla Foundation hat die App als sicher eingestuft. Euki selbst verpflichtet sich der Privatsphäre. Auf der Website heißt es: „Wir glauben Privatsphäre ist ein Grundrecht, kein kostenpflichtiges Feature.“
    Alle Daten, die in der App eingegeben werden, würden lokal auf dem Gerät anstatt in einer Cloud gespeichert. Beim Löschen der App würden auch alle eingegebenen Daten gelöscht, so Euki. Auch Cookies und Nutzeraktivität tracke Euki nicht. In der Datenschutzerklärung heißt es: „Die App sammelt keine persönlich identifizierbaren Informationen oder anonyme Informationen automatisch“.
    Eine Anmeldung in der App mit der E-Mail-Adresse sei auch nicht nötig. Für einen zusätzlichen Schutz der Daten lasse sich eine PIN einrichten. Im Falle einer Handydurchsuchung lasse sich die PIN „0000“ eingeben, um in der App falsche Daten anzeigen zu lassen.
  • Wie funktioniert der Umstieg auf Euki?
    Gegenüber netzpolitik.org erklärt Euki, dass es bis jetzt keine automatisierte Möglichkeit gäbe, von anderen Zyklus-Apps auf Euki zu wechseln. Man müsse alles manuell übertragen. Euki arbeite gerade an einer Funktion für den Datenimport.

Euki ist im Google PlayStore und App Store verfügbar.

Periodical

Periodical ist eine quelloffene Zyklus-App von Softwareentwickler Arno Welzel.

  • Welche Features bietet Periodical?
    Periodical sei für die Bestimmung der fruchtbaren Tage gedacht, so die Beschreibung im Google PlayStore. Dies berechnet die App mit der Knaus-Onigo-Rechenmethode. Wer den Zyklus trackt, um eine Schwangerschaft zu vermeiden, solle lieber Apps nutzen, die mit der basalen Körpertemperatur arbeiten, da dies genauer sei.
    Man kann Symptome täglich eintragen, die in einem Listenformat einsehbar sind. Backups können auf eine externe Speicherkarte gespeichert werden.
  • Welche Rolle hat Privatsphäre?
    Nach Angaben im Google PlayStore sammle Periodical keine Nutzer*innendaten und gebe die Daten nicht an Dritte weiter. Für mehr Transparenz kann man den Code der App einsehen.
  • Wie funktioniert der Umstieg auf Periodical?
    Bei einem Wechsel zu Periodical müssen Daten manuell übertragen werden. Auf Anfrage von netzpolitik.org bestätigt Arno Welzel, dass es keine andere Möglichkeit gäbe umzusteigen.

Periodical ist verfügbar im Google PlayStore und bei F-Droid.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Online-Alterskontrollen: Google stellt Zusammenarbeit mit Sparkassen vor

02. Juli 2025 um 16:41

Die EU erhöht den Druck, Alterskontrollen im Internet einzuführen. Google will dafür jetzt mit den Sparkassen zusammenarbeiten und stellt eine Lösung vor, die auf dem Smartphone und im Browser funktionieren soll.

rotes Sparkassen Schild über Filialeneingang
Die Sparkasse bescheinigt: Ja, diese Person ist volljährig. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / CHROMORANGE

Google und die Sparkassen kündigten am Dienstag eine Zusammenarbeit für eine Altersverifikation im Internet an. In dem Modell sollen die Sparkassen einen Altersnachweis für ihre Kund*innen ausstellen, den Google dann über eine Schnittstelle an Webseiten und Apps weiterreicht, die einen solchen Nachweis der Volljährigkeit erfordern. Die Schnittstelle soll „in den kommenden Monaten“ zur Verfügung stehen und sowohl im Chrome-Browser als auch auf Android-Smartphones funktionieren.

Die Sparkassen haben bereits in einem kleineren Rahmen Erfahrung mit den Altersnachweisen. Sie hatten solche Nachweise für das Projekt „Kulturpass“ angeboten, ein Angebot, mit dem Jugendliche nach ihrem 18. Geburtstag ein Guthaben für Kulturangebote bekamen. Dieses Projekt hatte der Verband Ende 2024 auch auf einem Workshop zu Altersverifikation im Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) vorgestellt.

Kein Rückschluss auf Identität soll möglich sein

Google hat jetzt eine Programmierschnittstelle entwickelt, über die als einziger Datenpunkt die Information weitergereicht wird, dass jemand über 18 Jahre alt ist. Weitere Daten wie der Name oder das genaue Geburtsdatum sollen dabei nicht offengelegt werden, so dass keine Rückschlüsse auf die Identität der Person möglich sein sollen, die eine Seite oder App benutzt.

Damit geht Google auf eines der größten Bedenken gegen die Alterskontrollen ein. Fachleute für Privatsphäre wie die Electronic Frontier Foundation (EFF) hatten in der Vergangenheit davor gewarnt, dass Personen ihre Identität offenlegen müssten, um etwa Pornoseiten oder andere Angebote für Erwachsene zu besuchen. Auch bestehe die Gefahr, dass Nutzer*innen über mehrere Seiten hinweg verfolgt werden könnten. Beides soll Googles neue Schnittstelle nach eigenen Angaben verhindern.

EU-Kommission drängt auf Alterskontrollen

Tech-Konzerne und Plattformen stehen in der EU zunehmend unter Druck, Alterskontrollen einzuführen, wo Inhalte nicht für Kinder und Jugendliche bestimmt sind. Noch sieht man im Netz häufig schlichte Altersabfragen, die man mit einem Klick überwinden kann, etwa: „Bist du schon 18?“ Künftig sollen aber strengere Schranken den Zutritt zu Online-Angeboten begrenzen – etwa, um nicht jugendfreies Videos zu schauen oder im Netz eine Flasche Wein zu kaufen.

Parallel zu Googles Lösung hat auch die EU-Kommission eine eigene App in Auftrag gegeben. Sie wird derzeit von der deutschen T-Systems und der schwedischen Scytáles entwickelt. Ihre Funktion: bestätigen, dass man über 18 ist. Mitgliedstaaten sollen die App als Vorlage verwenden, um ihre eigenen nationalen Versionen zur Verfügung zu stellen, etwa in der Marktplätzen von Apple und Google.

Gesetzlich vorgeschrieben sind Alterskontrollen in der EU bislang nicht. Laut dem Gesetz über Digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) sind Online-Plattformen allerdings dazu verpflichtet, für „ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz von Minderjährigen“ zu sorgen. Anbieter können selbst abwägen, wie sie den Verpflichtungen nachkommen. Die Kommission hat jedoch in neuen Richtlinien klar gemacht, dass sie für Pornoseiten oder Online-Glücksspiel harte Alterskontrollen bevorzugt.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

  • Es gibt keine weiteren Artikel
❌