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Ungewollt im Internet: Neue Kampagne gegen Instrumentalisierung von Obdachlosen durch Influencer

23. Oktober 2025 um 09:09

Influencer „helfen“ wohnungslosen Menschen vor laufender Kamera, oftmals ohne deren Einverständnis. Die Bahnhofsmission Essen macht auf das Phänomen aufmerksam und tritt dem problematischen Content entgegen. Mit Stickern und Aufklärungsarbeit will sie die Privatsphäre von Obdachlosen schützen.

Sticker mit der Aufschrift "Mein Gesicht gehört mir!" liegen auf einem Holztisch.
Kampagnen-Sticker liegen in der Bahnhofsmission Essen. – Alle Rechte vorbehalten Bahnhofsmission Essen

Immer häufiger sieht man sie: Bilder und Videos von Influencern, die Essen, Kleidung oder Spenden an Obdachlose verteilen. Was vermeintlich gut gemeint ist, nützt in erster Linie dem Content-Creator und kann problematische Nebenwirkungen haben. Denn oft filmen sie die Gesichter der Obdachlosen, ohne diese zu fragen. Mit ihrer Kampagne „Mein Gesicht gehört mir!“ geht die Bahnhofsmission Essen auf Instagram und auf der Straße gegen das Phänomen vor.

„Je mehr ich die Menschen in die Öffentlichkeit ziehe, desto mehr stigmatisiere ich sie“, beschreibt der Leiter der Bahnhofsmission, Martin Lauscher, das Problem in einem Interview mit dem Datenschutz-Blog Artikel91. „Menschen werden so zum Objekt einer angeblichen Hilfe gemacht und bezahlen das auch noch mit ihrer Privatsphäre.“

Denn die Aufnahmen der vermeintlich guten Taten werden im Internet verbreitet und bleiben dort. Oft geben die Influencer auch den Standort, die Lebensumstände und den Namen der Gefilmten preis. „Nur, weil Menschen im öffentlichen Raum sind, weil sie eben kaum Rückzugsmöglichkeiten haben, geben sie ja nicht alle Rechte an ihrer Privatsphäre auf“, so Lauscher weiter. Um sich gegen diesen Trend zu wehren, können Obdachlose Sticker mit der Aufschrift „Mein Gesicht gehört mir!“ und einer durchgestrichenen Kamera von der Bahnhofsmission erhalten. Diese entlarven unfreiwillige Videos.

Zu der Aktion der Bahnhofsmission, die zum katholischen Hilfsverband Caritas gehört, zählt auch Aufklärungsarbeit unter Betroffenen. Diese können sich beim Streetwork-Team melden, um Unterstützung beim Durchsetzen ihres Rechts auf Privatsphäre zu erhalten.

In allen Großstädten zu beobachten

Genaue Zahlen zu dem Phänomen habe er nicht sagt Martin Lauscher im Interview mit Artikel91. Doch mittlerweile gebe es in allen größeren deutschen Städten Content-Creator, die die fragwürdigen Inhalte produzieren.

Auch in Essen habe es kürzlich einen Fall gegeben, bei dem ein Influencer für einen obdachlosen Mann Spenden sammelte, welche laut diesem nicht vollständig ankamen. Eine juristische Klärung steht noch aus. Eine Einladung der Bahnhofsmission und anderer Caritas Einrichtungen wollte der Creator nur mit Kamera annehmen. Als das Filmen untersagt wurde, sagte er kurz vor dem Termin ab.

Sozialarbeiter Lauscher empfiehlt, dass Menschen aktiv werden, wenn sie auf der Straße beobachten, wie eine obdachlose Person gegen ihren Willen gefilmt wird. „Aufmerksam sollte man auch sein, wenn eine Kamera so gehalten wird, dass die gefilmte Person es nicht merken soll, dass sie gefilmt wird.“ Wenn man das Gefühl habe, dass auf der Straße jemand etwas mit einem Menschen tue, der das offensichtlich nicht wolle, „dann sollte man eingreifen und die bedrängte Person unterstützen“.

Menschlichkeit verkauft sich

Auf TikTok tritt das Phänomen auch immer wieder unter dem Namen „random acts of kindness“ auf, einem Hashtag unter dem Menschen Videos posten, in denen sie „zufällige gute Taten“ vollbringen. Doch sind diese Taten meist weder zufällig noch ausschließlich gut für die Personen, gegenüber welchen sie erbracht werden. Auch viele Videos von Obdachlosen lassen sich unter dem Hashtag finden.

Das Phänomen sei über die Sozialen Medien aus dem anglo-amerikanischen Raum nach Deutschland gekommen, erzählt Lauscher. Gefragt, warum die Videos so beliebt sind, antwortet der Leiter der Bahnhofsmission:

Mein Bauchgefühl ist, dass der Zuspruch von Menschen kommt, die eine sehr idealisierte Sicht von Hilfe haben, die aber mit der Realität der sozialen Arbeit nichts zu tun haben. Da gibt es gar kein Gefühl dafür, was eine Wohnungslosigkeit für einen Menschen bedeutet. Da sieht man dann, wie jemand einmal eine Spende übergibt oder auch nur einen warmen Tee ausschenkt und denkt dann, damit wäre schon geholfen. Aber wenn man jeden Tag Kontakt hat mit wohnungslosen Menschen, dann weiß man, dass es mit solchen punktuellen Aktionen nicht getan ist.

Hilfeleistungen sollten jedoch niemals an eine Gegenleistung geknüpft sein sollen, so Lauscher weiter. „Das ist unsere fachliche Haltung, wie wir Menschen unterstützen, und das ist etwas, was auch für alle anderen gelten sollte – alles andere verzweckt die Menschen, denen man angeblich helfen will.“


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Bestandsdatenauskunft 2024: Behörden fragen weiter jede Sekunde, wem eine Telefonnummer gehört

25. Juni 2025 um 12:00

Staatliche Stellen haben letztes Jahr fast 27 Millionen Mal abgefragt, wem eine Telefonnummer gehört. Das ist ein neuer Rekordwert. Auch Inhaber von IP-Adressen werden abgefragt, laut Telekom vor allem wegen Urheberrechtsverletzungen.

Gelbe Teleefonzelle
Wem gehört dieser Telefonanschluss? (Symbolbild) CC-BY-SA 4.0 Andreas Axel Kirch / Wikimedia Commons

Wem gehört eine Telefonnummer? Das können 138 staatliche Stellen von 130 Telekommunikations-Unternehmen erfahren, ohne dass die betroffenen Firmen oder Kund:innen davon etwas mitbekommen. Dieses automatisierte Auskunftsverfahren wird von der Bundesnetzagentur betrieben und ist auch als „Behördentelefonbuch“ oder Bestandsdatenauskunft bekannt.

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht darüber jährliche Statistiken, neben einem Absatz im aktuellen Jahresbericht auch auf der Webseite:

Mit bis zu 188.627 Ersuchen pro Tag zu Namen oder Rufnummern wurden im Jahr 2024 insgesamt ca. 26,9 Mio. Ersuchen durch die Systeme der Bundesnetzagentur beantwortet.

Wir haben die Zahlen wie jedes Jahr aufbereitet und visualisiert.

26 Millionen Abfragen: Wem gehört diese Telefonnummer?

Deutsche Behörden haben im letzten Jahr 26,55 Millionen Mal gefragt, wer eine Telefonnummer registriert hat. Staatliche Stellen wie Polizei, Geheimdienste und Zoll haben also im Schnitt fast jede Sekunde einen Datensatz mit Name, Anschrift und weiteren Bestandsdaten erhalten. Das ist ein neuer Rekord.

Diese nummernbasierten Ersuchen haben sich innerhalb von sieben Jahren mehr als verdoppelt.

Welche Telefonnummern gehören dieser Person?

Die Auskunft geht auch anders herum: Welche Telefonnummern gehören einer Person? Diese personenbasierten Ersuchen wurden 280.570 Mal gestellt, etwa alle zwei Minuten eine. Diese Abfragen nahmen wieder leicht zu:

Registrierungspflicht für SIM-Karten

In vielen Staaten der Welt kann man Internet per WLAN und Mobilfunk auch ohne Identifizierung nutzen, darunter USA und Kanada, Großbritannien und Niederlande. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat jahrelang die „Verwendung von Prepaid-Karten zur Anonymisierung“ empfohlen.

Seit einem Anti-Terror-Gesetz von 2016 müssen Prepaid-SIM-Karten in Deutschland mit einem amtlichen Ausweisdokument registriert werden. Das sind genau die Daten, die jede Sekunde abgefragt werden. Damals sagte uns das CDU-geführte Innenministerium, dass es „keine allgemeine Pflicht zur nachträglichen Überprüfung bereits erhobener Bestandsdaten“ gibt.

Bundesnetzagentur kontrolliert Daten

Diese Zusage gilt jetzt nicht mehr. Sicherheitsbehörden beklagen, dass manche Daten eine „mangelhafte Datenqualität“ haben, also Anschlüsse auf ein Pseudonym registriert sind. Deshalb hat die Bundesnetzagentur Auslegungshinweise zum Gesetz „erweitert und fortentwickelt“. Auf einem „Compliance Gipfel“ diskutieren Branchenvertreter und berechtigte Stellen „Lösungsansätze zur Verbesserung der Datenqualität“.

Dieses Jahr will die Bundesnetzagentur die „Vorgaben für Identifizierungsverfahren im Prepaid-Mobilfunksektor“ überarbeiten. Das passiert mit der „Novellierung des Telekommunikationsgesetzes im Rahmen des TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetzes“. Danach will die Bundesnetzagentur die Kundendatenauskunftsverordnung und die Technische Richtlinie für das Auskunftsverfahren überarbeiten.

Keine Transparenz zu IP-Adressen

Seit 2013 können Behörden neben Telefonnummern auch Internetdaten wie IP-Adressen und E-Mail-Postfächer als Bestandsdaten abfragen. Damit erfahren sie, wem eine IP-Adresse zugewiesen ist oder welche IP-Adressen eine Zielperson nutzt – ebenfalls ohne Richterbeschluss.

Zu diesen Abfragen gibt es leider keine Statistiken, weil die Behörden direkt bei den Internet-Zugangs-Anbietern anfragen. Die Bundesnetzagentur könnte diese Statistiken erheben und veröffentlichen. Doch dazu fehlt der politische Wille – aller Bundesregierungen.

Die Deutsche Telekom veröffentlicht freiwillig einige Zahlen in ihrem Transparenzbericht. Demnach haben Behörden in 53.978 Fällen Bestandsdaten durch manuelle Abfragen erhalten. Dazu kommen 289.893 Abfragen zu Inhabern von IP-Adressen bei mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen im Internet.


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Keepass-Datenbank mit Syncthing und WebDAV synchron halten

30. November 2024 um 11:50
Von: Stefan
Mit einer cleveren Kombination aus Syncthing und WebDAV auf einem Raspberry Pi synchronisieren wir unsere KeePass-Datenbanken plattformübergreifend und zuverlässig – ohne Abhängigkeit von klassischen Cloud-Diensten.

Quelle

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