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Geheimdienstreform: „Der Schutz von Journalist:innen wird systematisch abgebaut“

11. August 2026 um 10:47

Die deutschen Geheimdienste sollen neue Regeln bekommen. Das wirkt sich auch auf die Arbeit von Journalist:innen in Deutschland und im Ausland aus. Maximilian Jung von Reporter ohne Grenzen erklärt im Interview, warum der BND Medienschaffende künftig leichter überwachen könnte und was das mit Pressefreiheit zu tun hat.

Ein Mensch in Presseweste und mit Kamera steht in einer kargen Landschaft, hinter ihm kniet eine Person mit Sturmgewehr
Journalist:innen berichten aus Kriegs- und Krisenregionen weltweit, für die sich auch der BND interessiert. (Symbolbild) CC-BY-SA 4.0: SaporaSkap

Eine der wichtigsten Voraussetzung für die journalistische Arbeit ist die Vertraulichkeit: Quellen müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Kommunikation mit Medienschaffenden sicher ist. Journalist:innen brauchen Schutz für sensible Recherchen, wenn sie mit Gesprächspartner:innen auf aller Welt kommunizieren. Doch dieser Schutz ist durch die geplante Geheimdienstreform für BND und Bundesverfassungsschutz in Gefahr, warnt die Organisation Reporter ohne Grenzen.

Über diesen Aspekt sprechen wir mit Maximilian Jung. Er setzt sich als Advocacy Referent bei Reporter ohne Grenzen (RSF) für die Presse- und Informationsfreiheit weltweit ein. Er recherchiert zu und arbeitet gegen staatliche Überwachung von Journalist*innen sowie den Einsatz von Spionagesoftware an. Im Interview erklärt er, wie die Geheimdienstreform die Arbeit von Journalist:innen betrifft und was man besser machen könnte.

Porträtfoto von Maximilian Jung.
Maximilian Jung fürchtet, dass durch die neuen Befugnisse der Quellenschutz in Gefahr ist. – Alle Rechte vorbehalten: Prisca Martaguet

Einen absoluten Schutz vor Überwachung gibt es nicht


netzpolitik.org: Journalist:innen sind Berufsgeheimnisträger:innen. Was bedeutet das eigentlich?

Maximilian Jung: Das sind Menschen mit bestimmten Berufen: zum Beispiel Rechtsanwält:innen, Geistliche und auch Journalist:innen. Es geht darum, daraus hervorgehende Beziehungen zu schützen. Damit etwa Informationen, die Menschen im vertraulichen Gespräch mit ihrem Anwalt teilen, nicht in Strafverfahren genutzt werden können. Deshalb gibt es für Berufsgeheimnisträger:innen besondere Schutzmechanismen, sowohl in Polizeigesetzen als auch in Gesetzen für Nachrichtendienste.

Dass das bei Journalist:innen und ihren Quellen auch der Fall ist, haben Journalist:innen und Journalismusverbände in Deutschland hart erkämpft.

Leider gibt es aber eine Art Zweiklassengesellschaft und Rechtsanwält:innen und Geistliche erhalten oft ein höheres Schutzniveau. Denn seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2011 gilt, dass ein relativer Schutz ausreicht und im Einzelfall abgewogen werden muss: Ist jetzt der Schutz der Pressefreiheit wichtiger als das Strafverfolgungsinteresse oder das nachrichtendienstliche Interesse einer Behörde?

Natürlich ist Journalist:innen an einem absoluten Schutz vor Überwachungen oder polizeilichen Maßnahmen gelegen. Aber diesen absoluten Schutz gibt es leider nicht.

netzpolitik.org: Wann darf denn nach der aktuellen Rechtslage der BND Journalist:innen überwachen?

Maximilian Jung: Heutzutage kommt das darauf an, wo die Journalist:in sich aufhält. Denn klassischerweise ist der BND für die Auslandsaufklärung zuständig. Es gibt rechtlich einen Unterschied zwischen Journalist:innen im Ausland, die mit Gesprächspartner:innen im Ausland sprechen, und Journalist:innen in Deutschland, die mit Menschen im Ausland sprechen.

Bei Journalist:innen im Inland muss eine konkrete Beteiligung an Straftaten oder an Bestrebungen, die die Bundesrepublik gefährden könnten, belegt sein, bevor sie überwacht werden dürfen.

netzpolitik.org: Das bedeutet also, wenn ich jetzt einen Terroranschlag plane und darüber mit jemandem im Ausland spreche, bin ich nicht mehr geschützt?

Maximilian Jung: Genau, das dürfte der BND überwachen, das hat ja auch nichts mehr mit der journalistischen Tätigkeit zu tun.

netzpolitik.org: Was soll sich nun im geplanten BND-Gesetz ändern?

Maximilian Jung: Die Trennung zwischen Ausland-Ausland-Kommunikation und Ausland-Inland-Kommunikation wird praktisch aufgegeben. Das hat erst mal mit Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu tun. Dafür wird die G10-Kommission abgeschafft, die für die Kontrolle solcher Ausland-Inland-Kommunikation zuständig ist. Die Kontrolle soll professionalisiert werden und beim Unabhängigen Kontrollrat liegen.

Aber im Gesetzentwurf ist das so gelöst, dass die Eingriffsschwellen konsequent an das frühere Niveau der Ausland-Ausland-Kommunikation angeglichen werden, also nun überall niedriger sein sollen. Der Schutz von Journalist:innen und ihren Quellen wird dadurch systematisch abgebaut.

Wie der BND Journalist:innen erkennt


netzpolitik.org: Was bedeutet das konkret für Journalist:innen in Deutschland?

Maximilian Jung: Bei Journalist:innen, die aus Deutschland mit Gesprächspartner:innen im Ausland kommunizieren, bräuchte es in Zukunft für eine Überwachung keinen konkreten Nachweis mehr, dass man an der Straftat oder ihrer Planung beteiligt ist. Es würde schon reichen, in einen weiten Zusammenhang mit einer erheblichen Bedrohung gebracht zu werden, weil der Nachrichtendienst annimmt, dass man entsprechende Nachrichten oder Informationen übermittelt oder entgegennimmt. Also wenn man mit einer Person Kontakt hat, bei der es um bedrohungsrelevante Informationen geht, die von Interesse für den BND sind.

netzpolitik.org: Wie kann der BND überhaupt erkennen, wer Journalist:in ist? Es gibt ja kein Register über Menschen im Journalismus.

Maximilian Jung: Das ist besonders kurios. Die Gesetzesbegründung verweist auf die Rangliste der Pressefreiheit, die wir bei Reporter ohne Grenzen jedes Jahr erstellen. Laut der Begründung soll der BND in Zukunft in diese Rangliste reinschauen. Und bei Ländern, die wir als „dunkelrot“ einstufen, weil es dort keine Pressefreiheit gibt oder sie stark unter Druck ist, dürfte er dann alle Personen überwachen, die für Staatsmedien arbeiten. Weil er dann annehmen würde, dass das keine Journalist:innen sind, sondern sie als verlängerter Arm diktatorischer Regime dienen.

Darunter fallen ganz unterschiedliche Länder wie China, Russland und auch die Türkei.

Wir lehnen das aus zwei Gründen ab: Die Rangliste der Pressefreiheit ist erstens nicht dazu da, staatliche Überwachungsmaßnahmen zu legitimieren. Sondern sie soll ein Instrument sein, um eben das Fehlen von Pressefreiheit anzuprangern, Missstände aufzudecken und internationalen Druck auszuüben.

Zweitens ist die Rangliste nicht dazu geeignet, einzelne Journalist:innen zu bewerten, sondern sie macht Angaben dazu, wie es um die Pressefreiheit in einem Land strukturell bestellt ist.

netzpolitik.org: Was wäre ein besserer Weg, Journalist:innen zu identifizieren?

Maximilian Jung: Es gibt Standards wie die Journalism Trust Initiative. Dort gibt es einen Katalog, um zu überprüfen, ob Journalist:innen bestimmte ethische Standards und journalistische Praktiken einhalten oder sich etwa an das Zwei-Quellen-Prinzip halten. Das ist wesentlich geeigneter, als eine landesbezogene Rangliste zu nutzen und anzunehmen, dass es in einem Land keine Journalist:innen gibt.

netzpolitik.org: Neben der individuellen Überwachung von Personen und Gruppen betreibt der BND auch die sogenannte strategische Aufklärung. Dabei sucht er zum Beispiel in Kommunikationsströmen nach bestimmten Mustern und Suchbegriffen. Wie soll der BND dabei erkennen, dass er gerade die Kommunikation von Journalist:innen erfasst?

Maximilian Jung: Auch die strategische Aufklärung soll mit dem neuen Gesetz ausgeweitet werden. Im Gesetzentwurf steht: Sobald der BND davon erfährt, dass Kommunikation von Medienschaffenden überwacht und heruntergeladen worden ist, muss das sofort gelöscht werden.

Das heißt, man muss am Ende darauf vertrauen, dass solche Prozesse funktionieren. Aber es wäre deutlich besser, das engmaschig zu kontrollieren.

Kontrolle steht in keinem Verhältnis zu den Befugnissen


netzpolitik.org: Wer sollte eine solche Kontrolle durchführen?

Maximilian Jung: Momentan gibt es unterschiedliche Kontrollinstitutionen, zum Beispiel den Unabhängigen Kontrollrat und die Bundesbeauftragte für Datenschutz- und Informationsfreiheit. Laut dem Entwurf soll deren Aufsicht jetzt beim Unabhängigen Kontrollrat konzentriert werden.

Wir kritisieren sehr stark, dass es dort an einer entsprechenden personellen und finanziellen Ausstattung und technischen Expertise mangelt. Gerade wenn man das dazu ins Verhältnis setzt, wie viele neue Befugnisse und Mittel der BND in Zukunft bekommt. Da stellt sich die Frage: Wer soll das effektiv kontrollieren?

netzpolitik.org: Gibt es Beispiele aus anderen Ländern, wo der Schutz von Berufsgeheimnisträger:innen gut umgesetzt ist?

Maximilian Jung: Ein Kontrollelement könnte eine „Anwältin der Betroffenen“ sein, die es in anderen Ländern wie Großbritannien gibt. Das bedeutet, wenn der BND Journalist:innen individuell überwachen will, müsste er sich das von einer Person absegnen lassen, die die Betroffenenperspektive einnimmt und kennt – beispielsweise weil sie selbst einmal als Journalist:in gearbeitet hat.

netzpolitik.org: Der BND soll künftig auch viele Befugnisse bekommen, um Dinge automatisiert auszuwerten, beispielsweise mit KI-Systemen. Betrifft das auch Journalist:innen?

„Es besteht die Gefahr, dass der Quellenschutz von hinten aufgerollt wird“


Maximilian Jung: Wie so ziemlich alle Sicherheitsbehörden in Deutschland sollen jetzt auch der Verfassungsschutz und der BND Plattformen für die automatisierte Datenanalyse erhalten. In den vergangenen Monaten gab es ja viel Diskussionen über Palantir-Software.

Im Entwurf für die Geheimdienstreform ist alles, was mit KI und automatisierter Auswertung zu tun hat, sehr vage formuliert. Das würde dazu führen, dass es am Ende sehr weitreichende Befugnisse in diesem Bereich gibt, die nur schwer kontrolliert werden können.

Wenn man das konsequent zu Ende denkt, besteht aus unserer Sicht die Gefahr, dass der Quellenschutz von hinten aufgerollt wird. Der BND dürfte zukünftig Person mit Hilfe automatisierter Datenanalyse auswerten, die dazu bislang keinerlei Anlass geboten haben. Und das selbstlernende System könnte daraus automatisch ein Risikoprofil erstellen. Dass die Nachrichtendienste das wollen, ist nachvollziehbar, wenn man beispielsweise an Spionageabwehr denkt.

Aber wenn wir das auf Quellen von Journalist:innen beziehen, dann könnte das bedeuten, dass eine Person schon als Risiko markiert ist, bevor überhaupt eine Information weitergegeben wurde. Wir befürchten, dass Instrumente wie die automatisierte Datenanalyse dazu führen können, dass der Informationsfluss für relevante Informationen schon frühzeitig unterbrochen wird.

netzpolitik.org: Die Geheimdienstreform steht noch am Anfang des gesetzgeberischen Prozesses. Was erhofft ihr euch für das weitere Verfahren?

Maximilian Jung: Wir tauschen uns mit anderen Organisationen aus der digitalen Zivilgesellschaft und auch dem Bundeskanzleramt aus. Wir werden das parlamentarische Verfahren eng begleiten und uns für einen besseren Schutz von Journalist:innen einsetzen.

In der Vergangenheit haben wir auch schon gegen Gesetze geklagt. Auch dass diese Reform notwendig geworden ist, ist die Folge einer erfolgreichen Klage von Reporter ohne Grenzen. Wenn die geplanten Änderungen in der jetzigen Form kommen, dann würden wir uns gut überlegen, ob es nicht wieder eine Klage geben müsste.


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Strategischer Kompass: EU soll neues Geheimdienstzentrum erhalten

31. Januar 2022 um 09:29
Auf dem Bild sind ein Mann und eine Frau von hinten zu sehen, die eine Projektion mit verbundenen Lichtpunten betrachten.
Auch der deutsche Auslandsgeheimdienst arbeitet in den EU-Lagezentren mit. BND Besucherzentrum

Die Europäische Kommission will die Zusammenarbeit der Geheimdienste innerhalb der EU auf eine neue Stufe heben. In ihrer Ansprache zur „Lage der Union“ hatte die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im September vergangenen Jahres für die Einrichtung eines Gemeinsamen Zentrums für Situationsbewusstsein (Joint Situational Awareness Centre) geworben. Wie es sich von anderen Geheimdienststrukturen unterscheiden soll, blieb aber unklar.

Nun hat sich auch der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik dazu geäußert. In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage schreibt Josep Borell, die „Diskussionen“ über das gemeinsame Zentrum würden im Rahmen des Strategischen Kompasses fortgesetzt. Dabei handelt es sich um neue Leitlinien der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Sie sollen helfen, die militärischen Anstrengungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten stärker operativ auszurichten.

Keine EU-Kompetenz für Geheimdienste

Gemäß Artikel 47 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) übertragen die Mitgliedstaaten ihre Zuständigkeiten auch in den Bereichen Justiz und Inneres (JI) nach Brüssel. Ausschließlich die Kommission kann diesbezüglich legislative Initiativen und Maßnahmen initiieren, darüber entscheiden anschließend der Rat (also die Regierungen der Mitgliedstaaten) und das Parlament.

Ausdrücklich keine Kompetenz hat die EU für die Koordination von Geheimdiensten. Gemäß Artikel 4 Absatz 2 AEUV bleibt die „nationale Sicherheit“, für welche die Dienste zuständig sind, allein den Mitgliedstaaten vorbehalten. Stets wird deshalb in EU-Dokumenten im JI-Bereich die Trennung zwischen „strafverfolgungsrelevanten“ und „nachrichtendienstlichen“ Tätigkeiten betont.

Zwei Lagezentren in Brüssel

Die Regierungen haben sich jedoch darauf geeinigt, für die „Frühwarnung“ und ein „umfassendes Lagebewusstsein“ zwei geheimdienstliche Lagezentren in Brüssel einzurichten. Für den zivilen Bereich ist seit 2010 das INTCEN (Intelligence Analysis Centre) zuständig, das dem Auswärtigen Dienst zuarbeitet. Neben einem festen Stab arbeitet dort Personal aus den Mitgliedstaaten, die Bundesregierung ist mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Bundesnachrichtendienst vertreten.

Mit dem EUMS INT Direktorat unterhält die EU eine dem INTCEN ähnliche militärische Struktur, die zum EU-Militärstab gehört. Sie dient der Vorausplanung außenpolitischer und militärischer Maßnahmen.

Beide Zentren bilden die Single Intelligence Analysis Capacity. Sie nutzen außer der Überwachung mithilfe des EU-Satellitenprogramms allerdings ausschließlich Informationen, die von Geheimdiensten der Mitgliedstaaten stammen. Soweit bekannt, handelt es sich dabei nicht um Rohdaten, also abgehörte Kommunikation oder Material aus Observationen, sondern um Analysen und Berichte.

Kapazitäten werden gestärkt

Mit einem Gemeinsamen Zentrum für Situationsbewusstsein dürfte sich die vorhandene Geheimdienst-Architektur auf EU-Ebene verändern. Denkbar ist, dass das zivile INTCEN und das militärische EUMS INT zu einem gemeinsamen Dienst mit verschiedenen Abteilungen zusammengefasst werden sollen.

Dass die Kapazitäten der beiden Einrichtungen gestärkt werden sollen, ist auch im Strategischen Kompass vorgesehen. Genannt werden etwa die Bereiche Satellitenüberwachung und Verarbeitung von Geodaten.

Vermutlich wird das neue Zentrum auch an der Neufassung der „Bedrohungsanalyse“ im Strategischen Kompass mitarbeiten. Mithilfe der nationalen Geheimdienste will die EU bis 2025 eine Bestandsaufnahme aller außenpolitischen Gefahrenquellen erstellen, zu deren Abwehr die Union und die Mitgliedstaaten anschließend entsprechende Fähigkeiten aufbauen sollen.

Sozialdemokrat will „Pilotprojekt“

Die Diskussion über die Aufgaben des geplanten Geheimdienstzentrums im Rahmen des Strategischen Kompasses deutet auch darauf hin, dass die (in einigen Ländern auch militärischen) Auslandsgeheimdienste der Mitgliedstaaten dort mehr Gewicht erhalten sollen.

Möglich ist aber auch, dass die EU-Mitgliedstaaten das neue Geheimdienstzentrum tatsächlich mit operativen Kompetenzen ausstatten werden. Ein solcher Umbau unter Zustimmung des EU-Parlaments ist etwa bei den JI-Agenturen Frontex und mittlerweile auch Europol seit einigen Jahren zu beobachten.

Auf diesem Ticket ist nun auch die Sozialdemokratische Fraktion im EU-Parlament hinsichtlich der Geheimdienste unterwegs. „Wir brauchen unsere eigenen Nachrichtendienste, mit unseren eigenen Nachrichtensystemen, wenn wir ein globaler Akteur sein wollen“, sagt der spanische Europaabgeordnete Nacho Sánchez Amor. Der Sozialdemokrat kündigt einen Vorschlag für ein Pilotprojekt an, mit dem die „Informationsbeschaffungskapazität“ des Auswärtigen Dienstes der EU erhöht werden soll.


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