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Crypto Wars: Europol-Chefin fordert wieder mal Zugang zu verschlüsselten Nachrichten

22. Januar 2025 um 15:10

Europol-Chefin Catherine De Bolle will beim Weltwirtschaftsforum in Davos auf Tech-Unternehmen einwirken, Ermittlungsbehörden Zugang zu verschlüsselten Nachrichten zu verschaffen. Die Unternehmen müssten ihrer „sozialen Verantwortung“ nachkommen, sonst sei die Demokratie gefährdet, so De Bolle. Dem widerspricht der Chaos Computer Club.

Europol-Chefin Catherine De Bolle will Zugang zu verschlüsselten Inhalten. – Alle Rechte vorbehalten Foto: IMAGO / Photo News, Bearbeitung: netzpolitik.org

Tech-Unternehmen müssten Ermittlungsbehörden Zugang zu verschlüsselten Inhalten geben, sonst sei die europäische Demokratie gefährdet, sagte Europol-Chefin Catherine De Bolle gegenüber der Financial Times am Rande des Weltwirtschaftsforums in Davos.

Die Unternehmen hätten eine „soziale Verantwortung“ und müssten der langjährigen Forderung nach Zugriff auf verschlüsselte Nachrichten nachkommen, forderte De Bolle. Diese würden von Kriminellen genutzt, um anonym zu bleiben, so die Direktorin der EU-Polizeibehörde. Im Laufe der Woche werde sie sich in Davos mit Vertreter:innen von Big-Tech-Unternehmen treffen, um die Materie direkt mit ihnen zu diskutieren.

„Anonymität ist kein Grundrecht“, sagte De Bolle. „Wenn wir einen Durchsuchungsbefehl haben und vor einem Haus stehen, die Tür verschlossen ist und wir wissen, dass sich der Verbrecher im Haus befindet, wird die Bevölkerung es nicht akzeptieren, dass wir nicht hineinkommen.“ Polizeien müssten in der Lage sein, bei der Kriminalitätsbekämpfung vertrauliche Nachrichten zu entschlüsseln, sonst ließe sich „Demokratie nicht durchsetzen“.

Jahrzehntealte Debatte

Ermittlungsbehörden ist Verschlüsselung seit Jahrzehnten ein Dorn im Auge. Unter dem Motto „Going Dark“ fürchten sie, blind und taub zu werden, wenn Kriminelle moderne Verschlüsselungsverfahren nutzen. Dabei stehen ihnen inzwischen weit mehr Daten für Polizeiarbeit zur Verfügung als je zuvor. Zudem zählen offensive Methoden wie Staatstrojaner inzwischen zu einem Standard-Werkzeug vieler Ermittlungen. Um den Preis nicht umgehend geschlossener Sicherheitslücken lässt sich damit zielgerichtet auf an sich verschlüsselte Inhalte zugreifen.

Trotz beharrlicher Bemühungen, Hintertüren oder andere Zugänge zu verschlüsselten Inhalten zu schaffen, konnten sich Polizeien und Geheimdienste bislang mit ihrer Forderung nicht durchsetzen. Wie Expert:innen unermüdlich betonen, würde das die IT-Sicherheit des gesamten digitalen Ökosystems gefährden. Schließlich schützt die selbe Technik, die zuweilen von Kriminellen genutzt werden kann, unter anderem die vertrauliche Kommunikation von Bürger:innen oder sichere Verbindungen zu Online-Shops, Banken und kritischer Infrastruktur.

Die IT-Branche selbst ließ sich von dem beständigen Säbelrasseln der Behörden bislang kaum beeindrucken. Um die Privatsphäre ihrer Nutzer:innen zu schützen, zählen etwa verschlüsselte Festplatten inzwischen zur Grundeinstellung vieler Betriebssysteme. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist bei zahlreichen Messengern nicht mehr wegzudenken, unter anderem bei Apples iMessage, Metas WhatsApp oder beim nicht-kommerziellen Signal-Messenger. Auch der Messenger von Facebook setzt mittlerweile auf die sichere Technik, obwohl das Behörden wie das FBI mit aller Kraft zu verhindern versuchten.

CCC: Verschlüsselung schützt Demokratie

„Es ist Wahnsinn, hier von ’sozialer Verantwortung‘ zu sprechen, wenn gerade an wesentlichen Stellen wie Faktenchecks zurückgerudert wird“, sagt Elina Eickstädt, Sprecherin des Chaos Computer Club (CCC). Zuletzt haben große Online-Anbieter wie Meta und X ihre Moderationsregeln gelockert, was Expert:innen zufolge weltweit dramatische Konsequenzen bis hin zu Förderung von Genoziden haben könnte.

Statt weniger brauche es mehr Maßnahmen zum Schutz der Demokratie, fordert Eickstädt. Vertrauliche und verschlüsselte Kommunikation sei das einzige, was bleibt, um Betroffene vor Repressionen zu schützen, so die CCC-Sprecherin. „Sie liefert eine wichtiges Werkzeug für Solidarität und zivilgesellschaftliches Engagement, das wir in der heutigen Zeit mehr denn je brauchen.“

Initiativen auf EU-Ebene

Europol hatte im Vorjahr in einem Bericht eine „konstruktive Diskussion über Verschlüsselung“ gefordert und dabei auf einen „Zugang zu verschlüsselter Kommunikation und deren Zulässigkeit als Beweismittel in Gerichtsverfahren“ gepocht. Letzteres bezieht sich die weiterhin laufenden juristischen Auseinandersetzungen rund um spektakuläre Hacks von Anbietern wie EncroChat oder Sky ECC. Diese hatten auf Kriminelle zugeschnittene, verschlüsselte Kommunikationsplattformen angeboten, wurden aber letztlich von Ermittlungsbehörden infiltriert und aus dem Verkehr gezogen.

Ebenfalls im Vorjahr hatte eine von der EU eingerichtete Arbeitsgruppe auf den Zugang zu verschlüsselten Inhalten gedrängt. Die fast ausschließlich aus dem Sicherheitsapparat stammenden Fachleute hatten gut zwei Jahre lang darüber beraten, wie sich dem Phänomen des „Going Dark“ begegnen lässt. Im Vergleich zu einem früheren Empfehlungspapier fiel der Abschlussbericht zwar merklich abgeschwächt aus, rückte jedoch nicht von der Kernforderung ab.

Der Bericht der Gruppe dürfte in die Arbeit der im Winter neu bestellten EU-Kommission einfließen. Diese versucht ohnehin seit Jahren, mit der hoch umstrittenen Chatkontrolle indirekt den Zugang auf eigentlich verschlüsselte Inhalte zu ermöglichen. Ihren Gesetzentwurf konnte sie jedoch bis heute nicht durchboxen.

Während das EU-Parlament den Zugriff auf vertrauliche Kommunikation ablehnt, konnten sich die EU-Länder noch nicht auf eine gemeinsame Position verständigen. Derweil hat beispielsweise Apple einen freiwilligen Vorstoß in Richtung Chatkontrolle wieder zurückgenommen. Es sei „praktisch unmöglich“, automatische Scans vertraulicher Nachrichten mit Privatsphäre und Sicherheit zu vereinen, so das Unternehmen.


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Offener Brief an EU-Kommission: Kritik an geplantem Europol-Abkommen mit Ägypten

16. Januar 2025 um 12:10

Anstatt Ägyptens repressive Politik zu unterstützen, soll die EU-Kommission Verhandlungen mit der Militärdiktatur stoppen und Reformen fordern. Das schreiben mehr als 40 Nichtregierungsorganisationen in einem offenen Brief an den Innenkommissar.

Ein Mitglied der Sicherheitskräfte hält am 25. Januar 2016, dem fünften Jahrestag der Aufstände von 2011, in Kairo Wache.
Ein Mitglied der ägyptischen Sicherheitskräfte hält am 25. Januar 2016, dem fünften Jahrestag der Aufstände von 2011, in Kairo Wache. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Pond5 Images

Die EU-Kommission sei kurz davor, ein sogenanntes Arbeitsabkommen zwischen Ägypten und der Polizeiagentur Europol zu unterzeichnen, erklärte im vergangenen Herbst die damalige EU-Innenkommissarin Ylva Johansson gegenüber der Presse. Die Regierung unter Abdel Fatah Al-Sisi sei ein „echter strategischer Partner der EU und für die Stabilität in der Region“, hieß es zur Begründung. In einem heute veröffentlichen offenen Brief an den neuen Innenkommissar Magnus Brunner warnen jedoch 41 Menschenrechts-, Flüchtlings-, Digital- und Bürgerrechtsorganisationen vor den Risiken einer solchen Polizeikooperation.

Die Unterzeichnenden sind neben nordafrikanischen Organisationen auch EDRI, Access Now, EuroMed Rights Network, Statewatch und Privacy International. Sie sehen in dem geplanten Abkommen eine Legitimierung des ägyptischen Sicherheitsapparats, der für systematische Menschenrechtsverletzungen bekannt ist. Die Kommission soll deshalb ihre Verhandlungen stoppen und Druck auf Ägypten ausüben, damit das Land Reformen zum Schutz der Menschenrechte, bürgerlicher Freiheiten, der Justiz und der Demokratie verabschiedet.

Die Organisationen verweisen auf die Willkürjustiz in Ägypten: Schätzungsweise 60.000 politische Gefangene befinden sich demnach in Haft – unter ihnen ist auch der Blogger und Aktivist Alaa Abd el-Fattah, über dessen Fall netzpolitik.org regelmäßig berichtet. UN-Gremien bestätigen systematische Folter durch Polizei und Militär, besonders gegen Regierungskritiker:innen. Anti-Terror-Gesetze werden missbraucht, um Oppositionelle zum Schweigen zu bringen.

Unterstützung von repressivem Migrationsregime

Besondere Sorge bereitet den Unterzeichner:innen das Thema Migration. Während die Kommission Ägyptens Behandlung von Geflüchteten und Migrant:innen insbesondere aus dem Sudan lobte, dokumentieren Menschenrechtsorganisationen systematische Verhaftungen und Zwangsrückführungen.

Zwar hat Ägypten mittlerweile ein Asylgesetz erlassen, es enthält aber auch Verschärfungen. Wer Geflüchtete ohne Benachrichtigung der Behörden unterbringt, riskiert strafrechtliche Konsequenzen. Die Regierung hat weitreichende Befugnisse erhalten, um während Sicherheitskrisen, Anti-Terror-Operationen oder in Kriegszeiten „notwendige Maßnahmen“ gegen Flüchtlinge zu ergreifen.

Das repressive ägyptische Migrationsregime wird durch EU-Mittel unterstützt. Die Kommission hat dazu im vergangenen Jahr 200 Millionen Euro für „Schleuserbekämpfung“, Grenzüberwachung und -kontrolle, Rückkehrprogramme sowie Förderung privilegierter Migration für benötigte Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt. Die Anstrengungen haben vermutlich dazu beigetragen, dass Ankünfte über die zentrale Mittelmeerroute aus Ägypten im Jahr 2024 um zwei Drittel sanken.

Kommission drängt auf Folgeabkommen

Das nun geplante Arbeitsabkommen mit Europol ist strategischer Natur und soll keinen Austausch personenbezogener Daten umfassen. Auf Basis ähnlicher Abkommen arbeitet Europol etwa mit der Polizei in Singapur, Chile, Mexiko und Israel zusammen. Im Falle Ägyptens plant die Kommission aber offenbar noch ein weitergehendes Folgeabkommen, das den Austausch persönlicher Daten ermöglicht. Das könnte die Repression gegen im ausländischen Exil lebende Menschenrechtsverteidiger erleichtern, warnen die Kritiker:innen.

Problematisch am gegenwärtig verhandelten Abkommen ist auch der Datenschutzaspekt: Obwohl Ägypten 2020 ein erstes entsprechendes Gesetz verabschiedete, wurde dieses nie implementiert. Damit fehlt ein rechtlicher Rahmen für den Datenschutz – eine wesentliche Voraussetzung für ein Abkommen zum Austausch personenbezogener Informationen mit der EU.

Die Organisationen fordern die Kommission deshalb dazu auf, eine umfassende Folgenabschätzung für Menschenrechte und Datenschutz durchzuführen. Sie verweisen auf eine Resolution des Europäischen Parlaments aus dem Jahr 2018, die eine solche Prüfung bereits forderte. Der Rat erlaubte der Kommission jedoch die Verhandlungen mit Ägypten, ohne das Parlament zu konsultieren.

Weitere Abkommen geplant

Auch grundsätzlich kritisieren die Unterzeichner:innen die EU-Strategie der Zusammenarbeit mit autoritären Regimen im Mittelmeerraum in den Bereichen Polizei, Justiz und Migrationskontrolle. Diese stelle Sicherheitsinteressen über Demokratie und Menschenrechte. Statt mehr Polizeikooperation anzustreben, solle die EU ihren Einfluss nutzen, um Reformen für Menschenrechte, bürgerliche Freiheiten und Demokratie in Ägypten zu fordern.

Neben Ägypten plant die EU-Kommission weitere Europol-Abkommen mit Bolivien, Brasilien, Ecuador, Mexiko und Peru. Auch sie sollen den Austausch von personenbezogenen Daten ermöglichen, um die Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus zu unterstützen. Die Verhandlungen mit Brasilien sind abgeschlossen. Mit Bolivien wurden bislang drei Verhandlungsrunden durchgeführt, mit Ecuador zwei sowie ein technisches Treffen, mit Peru fanden zwei Treffen statt. Mit Mexiko haben die Verhandlungen bisher noch nicht begonnen.


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„Wie die NSA“: Europol soll Daten aus allen EU-Staaten auswerten dürfen

02. Februar 2022 um 12:39
Sitz von Europol in Den Haag, Niederlande
Europol: Sitzt in Den Haag und gibt ungern etwas über seine Arbeit preis. – Alle Rechte vorbehalten Europol: Imago/Chromorange; Server: Unsplash / Taylor Vick

Eine neue Verordnung für die Polizeibehörde Europol soll eine gigantische Sammlung von Ermittlungsdaten legalisieren, die einzelne EU-Mitgliedsstaaten dort quasi geparkt hatten. Es handelt sich um vier Petabyte an Daten aus laufenden und abgeschlossenen Ermittlungsverfahren, darunter auch gestrichene Einträge aus Terrorlisten einzelner Staaten. In einigen Fällen weiß die Behörde selbst nicht genau, um was für Daten es sich handelt, wie sie einräumte. Erst Anfang Januar hatte der Europäische Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski die Löschung aller Daten angeordnet, die nicht mit einer konkreten Straftat im Zusammenhang stehen. 

Doch die Datensammlung, die Kritiker:innen als „Datenarche“ bezeichnen und mit der Speicherwut des US-Geheimnisses NSA vergleichen, dürfte unverändert bestehen bleiben und sogar ausgebaut werden. Am Dienstagabend einigten sich die EU-Staaten mit dem Parlament auf eine neue Verordnung, nach der Europol „weiterhin Ermittlungen auf der Grundlage dieser Daten unterstützen könnte“. Das teilte die französische Ratspräsidentschaft mit. Bis zur Wirksamkeit der neuen Verordnung sollen „Übergangsmaßnahmen“ die Datenarche vor Löschung bewahren.

Generell soll die Verordnung die Kompetenzen von Europol drastisch ausweiten. Künftig dürfe die Behörde mit Drittstaaten persönliche Daten zu Ermittlungszwecken austauschen, so die französischen Verhandler:innen. Auch dürfe Europol-Chefin Catherine De Bolle nationalen Behörden die Aufnahme von Ermittlungsverfahren in grenzüberschreitenden Kriminalfällen vorschlagen. Das wäre eine deutliche Ausweitung der bisherigen Befugnisse von Europol. Die nationalen Behörden sollen allerdings selbst entscheiden dürfen, ob sie dem Vorschlag nachkommen.

„Direkte Bedrohung für Rolle der Aufsichtsbehörde“

Der Datenschutzbeauftragte Wiewiórowski übte schon im Vorfeld Kritik an der neuen Verordnung. Sie gebe der EU-Polizeiagentur breite Befugnisse zur Datenspeicherung – ohne ausreichende Maßnahmen zum Schutz von Grundrechten. „Daten von Einzelpersonen ohne klare Verbindung zu Straftaten könnte genauso verarbeitet werden wie Daten von Verdächtigen oder Verurteilten“, sagte Wiewiórowski. Besonders empörend findet er, dass mit der Verordnung Gesetzesverletzungen rückwirkend legalisiert werden. Dies bedeute „eine direkte Bedrohung der Rolle der Aufsichtsbehörde“.

Auch aus dem EU-Parlament gibt es heftige Reaktionen. Aus Sicht der SPD-Abgeordneten Birgit Sippel verwendet Europol für die Rechtfertigung seiner Überwachung und massenhaften Datenspeicherung auf Vorrat „ähnliche Argumente“ wie die NSA. Dieses Vorgehen sei jedoch nicht mit der Datenschutzgrundverordnung vereinbar, sagte die Abgeordnete bei seiner Sitzung des Bürgerrechteausschusses im Parlament. Schwachstellen der Verordnung würden möglicherweise bald den Europäischen Gerichtshof beschäftigen, sagt Sippel gegenüber netzpolitik.org. „Rechtssicherheit sieht anders aus.“

Es handelte sich um massenhafte Daten unverdächtiger Personen, etwa um Handy-Bewegungsdaten und Flugreisedaten, sagt der EU-Abgeordnete Patrick Breyer von der Piratenpartei. „Die Konsequenz: Unschuldige Bürger laufen Gefahr, zu Unrecht in den Verdacht einer Straftat zu geraten, weil sie zur falschen Zeit am falschen Ort waren.“ Europol müsse „wirksam kontrolliert und an Gesetzesverstößen gehindert werden“, sagt Breyer. „Die bisher oberflächlichen Aufsichtsmechanismen haben keine Zähne bekommen, um illegale Praktiken der Behörde erkennen und stoppen zu können.“

Den Vergleich mit der NSA wies Europol-Vizechef Jürgen Ebner vor dem Ausschuss zurück. „Wir machen keine Massenüberwachung, auch können wir keine Zwangsmaßnahmen anordnen“, betonte er. „Wir haben nicht die technischen Mittel, um das zu machen.“ Die Software des umstrittenen US-Anbieters Palantir, die Europol 2016 eingekauft hatte, verwendet die Polizeibehörde inzwischen nicht mehr.

Ebenfalls auf Kritik der Abgeordneten stößt, dass die Verordnung Europol künftig breit die Kooperation mit Firmen möglich macht. Der Entwurf erlaubt Europol, persönliche Daten direkt von privaten Organisationen zu erhalten. Diese darf Europol analysieren und an die Behörden der Mitgliedsstaaten weitergeben. Der Abgeordnete Breyer, der Teil der Grünen-Fraktion ist, bringt diese Erlaubnis mit EU-Plänen in Verbindung, Diensteanbieter zur flächendeckenden Durchleuchtung privater Nachrichten auf Kindesmissbrauchsinhalte zu verpflichten. Diese Art der Kooperation sei inakzeptabel, sagt Breyer.


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Strategischer Kompass: EU soll neues Geheimdienstzentrum erhalten

31. Januar 2022 um 09:29
Auf dem Bild sind ein Mann und eine Frau von hinten zu sehen, die eine Projektion mit verbundenen Lichtpunten betrachten.
Auch der deutsche Auslandsgeheimdienst arbeitet in den EU-Lagezentren mit. BND Besucherzentrum

Die Europäische Kommission will die Zusammenarbeit der Geheimdienste innerhalb der EU auf eine neue Stufe heben. In ihrer Ansprache zur „Lage der Union“ hatte die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im September vergangenen Jahres für die Einrichtung eines Gemeinsamen Zentrums für Situationsbewusstsein (Joint Situational Awareness Centre) geworben. Wie es sich von anderen Geheimdienststrukturen unterscheiden soll, blieb aber unklar.

Nun hat sich auch der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik dazu geäußert. In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage schreibt Josep Borell, die „Diskussionen“ über das gemeinsame Zentrum würden im Rahmen des Strategischen Kompasses fortgesetzt. Dabei handelt es sich um neue Leitlinien der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Sie sollen helfen, die militärischen Anstrengungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten stärker operativ auszurichten.

Keine EU-Kompetenz für Geheimdienste

Gemäß Artikel 47 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) übertragen die Mitgliedstaaten ihre Zuständigkeiten auch in den Bereichen Justiz und Inneres (JI) nach Brüssel. Ausschließlich die Kommission kann diesbezüglich legislative Initiativen und Maßnahmen initiieren, darüber entscheiden anschließend der Rat (also die Regierungen der Mitgliedstaaten) und das Parlament.

Ausdrücklich keine Kompetenz hat die EU für die Koordination von Geheimdiensten. Gemäß Artikel 4 Absatz 2 AEUV bleibt die „nationale Sicherheit“, für welche die Dienste zuständig sind, allein den Mitgliedstaaten vorbehalten. Stets wird deshalb in EU-Dokumenten im JI-Bereich die Trennung zwischen „strafverfolgungsrelevanten“ und „nachrichtendienstlichen“ Tätigkeiten betont.

Zwei Lagezentren in Brüssel

Die Regierungen haben sich jedoch darauf geeinigt, für die „Frühwarnung“ und ein „umfassendes Lagebewusstsein“ zwei geheimdienstliche Lagezentren in Brüssel einzurichten. Für den zivilen Bereich ist seit 2010 das INTCEN (Intelligence Analysis Centre) zuständig, das dem Auswärtigen Dienst zuarbeitet. Neben einem festen Stab arbeitet dort Personal aus den Mitgliedstaaten, die Bundesregierung ist mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Bundesnachrichtendienst vertreten.

Mit dem EUMS INT Direktorat unterhält die EU eine dem INTCEN ähnliche militärische Struktur, die zum EU-Militärstab gehört. Sie dient der Vorausplanung außenpolitischer und militärischer Maßnahmen.

Beide Zentren bilden die Single Intelligence Analysis Capacity. Sie nutzen außer der Überwachung mithilfe des EU-Satellitenprogramms allerdings ausschließlich Informationen, die von Geheimdiensten der Mitgliedstaaten stammen. Soweit bekannt, handelt es sich dabei nicht um Rohdaten, also abgehörte Kommunikation oder Material aus Observationen, sondern um Analysen und Berichte.

Kapazitäten werden gestärkt

Mit einem Gemeinsamen Zentrum für Situationsbewusstsein dürfte sich die vorhandene Geheimdienst-Architektur auf EU-Ebene verändern. Denkbar ist, dass das zivile INTCEN und das militärische EUMS INT zu einem gemeinsamen Dienst mit verschiedenen Abteilungen zusammengefasst werden sollen.

Dass die Kapazitäten der beiden Einrichtungen gestärkt werden sollen, ist auch im Strategischen Kompass vorgesehen. Genannt werden etwa die Bereiche Satellitenüberwachung und Verarbeitung von Geodaten.

Vermutlich wird das neue Zentrum auch an der Neufassung der „Bedrohungsanalyse“ im Strategischen Kompass mitarbeiten. Mithilfe der nationalen Geheimdienste will die EU bis 2025 eine Bestandsaufnahme aller außenpolitischen Gefahrenquellen erstellen, zu deren Abwehr die Union und die Mitgliedstaaten anschließend entsprechende Fähigkeiten aufbauen sollen.

Sozialdemokrat will „Pilotprojekt“

Die Diskussion über die Aufgaben des geplanten Geheimdienstzentrums im Rahmen des Strategischen Kompasses deutet auch darauf hin, dass die (in einigen Ländern auch militärischen) Auslandsgeheimdienste der Mitgliedstaaten dort mehr Gewicht erhalten sollen.

Möglich ist aber auch, dass die EU-Mitgliedstaaten das neue Geheimdienstzentrum tatsächlich mit operativen Kompetenzen ausstatten werden. Ein solcher Umbau unter Zustimmung des EU-Parlaments ist etwa bei den JI-Agenturen Frontex und mittlerweile auch Europol seit einigen Jahren zu beobachten.

Auf diesem Ticket ist nun auch die Sozialdemokratische Fraktion im EU-Parlament hinsichtlich der Geheimdienste unterwegs. „Wir brauchen unsere eigenen Nachrichtendienste, mit unseren eigenen Nachrichtensystemen, wenn wir ein globaler Akteur sein wollen“, sagt der spanische Europaabgeordnete Nacho Sánchez Amor. Der Sozialdemokrat kündigt einen Vorschlag für ein Pilotprojekt an, mit dem die „Informationsbeschaffungskapazität“ des Auswärtigen Dienstes der EU erhöht werden soll.


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Deutschland und Großbritannien: Beschlagnahme der Handys von Asylsuchenden kann rechtswidrig sein

30. Januar 2022 um 07:52
Das Bild zeigt einige Männer in WInterjacken, die um einen Mehrfachstecker mit Ladegeräten und damit verbundenen Handys sitzen.
People on the move benötigen ihr Handy zur Kommunikation mit Angehörigen oder für ihr Asylverfahren. Behörden wollen dort gespeicherte Nummern, Nachrichten, Bilddateien und GPS-Koordinaten. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / ZUMA Wire

Das Innenministerium in London hat am Donnerstag eingeräumt, dass die pauschale Beschlagnahme der Mobiltelefone von Migrant:innen rechtswidrig ist. Laut der britischen Tageszeitung Independent sagte dies der Anwalt der Innenministerin Priti Patel vor dem Obersten Gerichtshof. Das Gericht verhandelt eine Klage von drei Asylbewerbern aus dem Irak und dem Iran. Sie wurden 2020 verhaftet, nachdem sie mit kleinen Booten über den Ärmelkanal eingereist waren. Im Dezember urteilte ein Berufungsgericht, dass dies keine illegale Einreise darstellt.

Die Behörden behielten die Geräte nach einer Anweisung mindestens drei Monate ein und untersuchten diese forensisch. Auf der Suche nach Telefonnummern, Nachrichten, Bildern, Videos, Verkehrsdaten und GPS-Koordinaten wurde der Zeitung zufolge der komplette Speicher ausgelesen. Die Anwält:innen der Kläger gehen davon aus, dass die Praxis „Hunderte oder Tausende“ von Mobiltelefonen im Jahr betreffen könnte. Dies widerspricht dem Datenschutz und der Europäischen Menschenrechtskonvention, bestätigt nun auch das britische Innenministerium. Auch die Praxis, Asylsuchende zur Herausgabe ihrer PIN-Nummern zu drängen, sei rechtswidrig gewesen.

Deutsche Polizeien führen keine Statistik

Auch in Deutschland werden die Mobiltelefone von Geflüchteten beschlagnahmt und ausgelesen. Möglich ist dies gemäß dem Aufenthaltsgesetz, wenn die Betroffen bei einer Kontrolle über keinen gültigen Pass oder Passersatz verfügen. Bundesweite oder länderbezogene Zahlen gibt es hierzu nicht; zuletzt versuchte die Abgeordnete Jule Nagel erfolglos, dies im sächsischen Landtag in Erfahrung bringen.

Eine Sicherstellung kann auch nach § 94 Strafprozessordnung (StPO) zum Zwecke der Beweissicherung wegen des „Einschleusens von Ausländern“ erfolgen. Jedoch werden auch die Telefone von Schutzsuchenden mitgenommen, und zwar „insbesondere, wenn Geschleuste im Zusammenhang mit einem Schleuser aufgegriffen wurden“, schreibt das Bundespolizeipräsidium in Potsdam an netzpolitik.org. Die Maßnahme erfolgt also ohne einen Tatverdacht der davon Betroffenen. Statistiken, wie viele Geräte bislang auf Grundlage der StPO konfisziert wurden, führt die Bundespolizei nicht.

„Freiwillige“ Sicherstellung, sonst droht Beschlagnahme

Viele Asylsuchende kooperieren mit den Behörden und teilen ihnen auch die PIN-Nummern des Telefons mit. Eingezogen wird es dennoch, dann handelt es sich um eine Sicherstellung. Im Falle einer Weigerung wird die Beschlagnahme nach § 98 StPO richterlich angeordnet. Auch hierzu gibt es keine Statistiken, teilte die Staatsanwaltschaft Passau gegenüber netzpolitik.org mit. In einer Pressemitteilung hatte die Behörde zuvor mitgeteilt, dass in ihrem Einzugsgebiet „Handyauswertungen“ erheblich zugenommen hätten.

Laut den strafprozessualen Vorschriften sollen die Betroffenen ein Sicherstellungs- oder Beschlagnahmeprotokoll für die polizeiliche Maßnahme erhalten, schreibt das Bundesinnenministerium. Auch die Bundespolizeiinspektion Passau antwortet auf Nachfrage, dass stets „eine entsprechende Bestätigung“ ausgestellt wird. Dies ist aber nicht immer der Fall, heißt es dazu aus fluchtsolidarischen Kreisen in Nordrhein-Westfalen. Weder würden die Betroffenen zum Grund der Abnahme ihrer Identitätspapiere und Mobiltelefone aufgeklärt, noch erhielten sie dafür immer einen Beleg.

Anordnung auch im Asylverfahren

Oft lässt sich die Bundespolizei zudem von den Aslysuchenden in einer „Einwilligungs-/Verzichtserklärung“ bescheinigen, dass es sich nicht um eine Beschlagnahme gemäß § 98 StPO handelte. Dass die Betroffenen hierzu in ausreichendem Maße in einer für sie verständlichen Sprache aufgeklärt wurden und den Unterschied verstanden haben, kann bezweifelt werden.

Wie lange die Geräte einbehalten werden, ist laut dem Bundespolizeipräsidium „abhängig vom Einzelfall und erfolgt in enger Absprache mit der jeweilig zuständigen Staatsanwaltschaft“.

Auch im späteren Asylverfahren werden die Antragsteller:innen gemäß dem Asylgesetz zur kurzfristigen Herausgabe ihrer Mobiltelefone gedrängt. Zuständig ist hierfür das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das mit der Maßnahme Hinweise auf die Herkunft oder Identität der Betroffenen erhalten will. Letztes Jahr hat das Verwaltungsgericht Berlin dieses pauschale Auslesen von Telefonen und Datenträgern als rechtswidrig beurteilt. Allein im Jahr 2020 ist dies aber in 6.247 Fällen erfolgt, in nur 1,8 Prozent der Fälle sollen die Analysen Widersprüche zu den Angaben der Antragstellenden aufgezeigt haben.

GFF prüft Verfassungsmäßigkeit

Für Asylsuchende bedeutet der Verlust des Handys oft zusätzlichen Stress im Asylverfahren, weil das Gerät nicht nur der Kommunikation mit Angehörigen und Anwält:innen dient, sondern mitunter auch relevante Dokumente für Anhörungen darauf gespeichert sind. In Deutschland dürften deshalb – ähnlich wie in Großbritannien – viele Beschlagnahmungen von Mobiltelefonen und Speichermedien von Geflüchteten rechtswidrig sein.

„Smartphones sind heutzutage ein unentbehrliches Mittel, um sich im Leben zurechtzufinden – gerade nach Ankunft in einem fremdem Land“, sagt auch der Rechtsanwalt Bijan Moini von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Ihr Entzug greife in eine ganze Reihe von Grundrechten ein, nicht nur in das Recht auf Datenschutz. „Sollte die Bundespolizei Mobiltelefone systematisch und massenhaft sicherstellen, könnte das die strengen rechtlichen Anforderungen an Sicherstellungen im Einzelfall unterlaufen“. Die GFF will die Praxis deshalb auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen.

Handreichungen von EU-Agenturen

Sollte die Rechtswidrigkeit auch in Deutschland gerichtsfest dokumentiert sein, könnte dies auch Konsequenzen für EU-Agenturen haben. Frontex und Europol geben beispielsweise Handreichungen zur Beschlagnahme von Kommunikationsgeräten Schutzsuchender heraus. Darin wird geraten, mit einer „besonderen Taktik“ Passwörter für die forensische Auswertung zu erlangen. In die gleiche Richtung geht ein neuer Leitfaden der EU-Agentur für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen Eurojust. Auf den Telefonen der Geflüchteten befinden sich demnach „besonders wertvolle Informationen“. Beim Vorliegen eines Verdachts auf Menschenschmuggel sollen die Geschleusten zudem mit verdeckten Maßnahmen polizeilich überwacht werden.

In Großbritannien waren die Behörden offenbar nicht einmal in der Lage, sämtliche beschlagnahmten Telefone auszuwerten. Im Oktober soll die Grenzpolizei deshalb mit einem „Massenrückgabeverfahren“ begonnen haben. Die Besitzer:innen wurden laut dem Independent aufgefordert, dazu eine Telefonnummer anzurufen. Später sei diese Nummer durch eine E-Mail-Adresse ersetzt worden. Meldeten sich die Asylsuchenden nicht, wurden die Geräte zerstört.


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