🔒
Es gibt neue verfügbare Artikel. Klicken Sie, um die Seite zu aktualisieren.
Ältere BeiträgeHaupt-Feeds

Britische Regierung: „KI in die Venen der Nation“

13. Januar 2025 um 14:56

Die britische Labour-Regierung plant einen drastischen Umbau des öffentlichen Sektors. Ein Aktionsplan soll sogenannte Künstliche Intelligenz priorisieren und die Insel zum KI-Weltmarktführer machen – mit tatkräftiger Einbindung der Industrie.

Händeringend will der britische Premierminister Keir Starmer die Wirtschaft ankurbeln und den öffentlichen Sektor transformieren – vor allem mit sogenannter Künstlicher Intelligenz. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Avalon.red

Die britische Labour-Regierung wirft sich mit aller Wucht hinter sogenannte Künstliche Intelligenz (KI). Ein heute vorgestellter KI-Aktionsplan soll eine „Dekade der nationalen Erneuerung“ befeuern und KI-Anwendungen in möglichst vielen gesellschaftlichen Bereichen ausrollen. Die Regierung erhofft sich davon Zuwächse bei Produktivität, Wirtschaftsleistung und beim Lebensstandard.

Glaubt man der Ankündigung, sind von der Technik wahre Wunder zu erwarten. Sie habe das Potenzial, Bauvorhaben zu beschleunigen, Lehrer:innen lästige Administrationsarbeit abzunehmen oder Schlaglöcher auf Straßen automatisch zu erkennen, heißt es im Aktionsplan.

Schon heute würde KI-Technik etwa im notorisch überlasteten Gesundheitswesen helfen, sagt die Regierung – und will dies deutlich ausweiten. Wie der Guardian berichtet, sollen anonymisierte Daten britischer Bürger:innen, Gesundheitsdaten inklusive, die KI-Modelle füttern. Missbrauch sollen „starke Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre“ verhindern, verspricht die Regierung.

„Transformierte öffentliche Dienste“

„Unser Plan wird Großbritannien zum Weltmarktführer machen“, sagt Premierminister Keir Starmer. Umgesetzt werden soll das in enger Kooperation mit der KI-Industrie: Diese brauche „eine Regierung auf ihrer Seite, die nicht tatenlos zusieht und Chancen verstreichen lässt“, so Starmer. Der Aktionsplan werde der Industrie die Grundlage geben, um den „Plan für den Wandel“ ankurbeln. „Das bedeutet mehr Arbeitsplätze und Investitionen in Großbritannien, mehr Geld in den Taschen der Menschen und transformierte öffentliche Dienste.“

Der Plan, der „KI in die Venen der Nation“ spritzen soll, besteht aus drei Säulen. Zunächst sollen sogenannte KI-Wachstumszonen eingerichtet werden. Dort sollen möglichst schnell Rechenzentren mit bevorzugter Anbindung ans Stromnetz gebaut werden. Die erste dieser Zonen soll in Culham, Oxfordshire, entstehen, wo zugleich zu Atomkraft geforscht wird. Bis zum Jahr 2030 soll so die verfügbare Rechenleistung für KI-Anwendungen um das 20-fache ansteigen, so die Zielvorgabe.

Mit der zweiten Säule will die Regierung die Akzeptanz der Technik im öffentlichen und privaten Sektor vorantreiben. Im Technologieministerium (DSIT) soll ein neues Digitalzentrum nach neuen Ideen suchen, diese im öffentlichen Sektor pilotieren und sie dann so weit wie möglich skalieren. Jedes Ministerium soll die Adoption von KI-Technik zur Hauptpriorität machen, so Premier Starmer.

Und schließlich soll ein neues Team dafür sorgen, dass sich das Vereinigte Königreich im KI-Bereich nicht nur an die Spitze setzt, sondern dort auch bleibt. Das soll die derzeitige Dominanz US-amerikanischer und chinesischer Unternehmen brechen. „Dieses Team wird die Macht des Staates nutzen, um Großbritannien zum besten Standort für Unternehmen zu machen. Dazu könnte gehören, den Unternehmen Zugang zu Daten und Energie zu garantieren“, verheißt der Aktionsplan.

KI-Industrie begrüßt den Plan

Entsprechend begeistert zeigt sich die Industrie. Die KI-Ambitionen der Regierung seien „genau das, was nötig ist, um das Wirtschaftswachstum anzukurbeln, öffentliche Dienste umzugestalten und neue Chancen für alle zu schaffen“, zitiert der Aktionsplan etwa den britischen Microsoft-Chef Darren Hardman. Das Unternehmen setze sich mit vollem Einsatz dafür ein, „dass diese Vision Wirklichkeit wird“. Ähnlich lobende Worte kommen von anderen KI-Unternehmen wie Darktrace, Anthropic oder OpenAI.

Die Entfesselung des KI-Sektors und die starke Einbindung der Industrie steht in bemerkenswertem Kontrast zu früheren Positionen der Labour-Partei. Im Jahr 2023 hatte die damals oppositionelle Partei noch auf starke Regulierung vor allem hochriskanter KI-Anwendungen gedrängt. Zugleich droht die fortschreitende Privatisierung und Automatisierung des öffentlichen Sektors, das ohnehin angeschlagene Vertrauen der Bürger:innen in den Staat weiter zu beschädigen.

Starmer sieht dies indes umgekehrt und weist in einem Gastbeitrag für die Financial Times auf die erhofften Zeitgewinne hin: „Das ist die wunderbare Ironie der KI im öffentlichen Sektor. Sie bietet die Möglichkeit, Dienstleistungen menschlicher zu gestalten“, schreibt der politisch nominell Mitte-Links stehende Premier. Nur wenige Tage nach der Wahl im Juli 2024 habe er den Wagniskapitalgeber Matt Clifford beauftragt, einen Plan zu entwickeln, um das „unbegrenzte Potenzial“ von KI zu heben. Der heute präsentierte Aktionsplan sei das Ergebnis der Bemühungen und werde „ein goldenes Zeitalter der Reform des öffentlichen Dienstes einläuten“.

Gefährliche Technik in Kinderschuhen

Ohne Zweifel kann Machine Learning, welches oft hinter dem vielversprechenden Begriff der sogenannten Künstlichen Intelligenz steckt, in manchen Bereichen helfen, etwa beim Falten von Proteinen. Das Gefahrenpotenzial der Technik steigt jedoch dramatisch an, sobald Menschen unmittelbar von automatisiert gefällten Entscheidungen betroffen sind.

So erinnert die Juristin Susie Alegre gegenüber dem Guardian an den britischen Post-Office-Skandal, bei dem eine fehlerhafte Finanzsoftware hunderten Menschen fälschlicherweise Korruption unterstellte – und Gerichte die von der Software in die Welt gesetzte Erzählung kritiklos übernahmen und rund 900 Menschen verurteilten. Neben zerstörten Existenzen hinterließ der Skandal auch eine Milliarde Pfund an Entschädigungszahlungen für Betroffene.

Zudem tendieren KI-Algorithmen dazu, vorhandene Muster sowie Vorurteile zu replizieren und etwa rassistische Diskriminierung fortzuschreiben. Das hat beispielsweise in den Niederlanden zur Kindergeldaffäre geführt, bei der von zehntausenden Eltern aufgrund ihrer Nationalität fälschlicherweise Rückzahlungen des Kindergeldes gefordert wurden.

Ob KI-Tools die hochgesteckten Erwartungen des gegenwärtigen Hypes rund um Chatbots erfüllen können, bleibt vorerst offen – auch auf wirtschaftlicher Ebene. Alexander Clarkson vom King’s College in London weist auf Bluesky etwa auf die „gefährlichen Marktblasen und unrealistischen kurzfristigen Wachstums- und Rentabilitätswetten“ des Sektors hin. Polemischer formuliert das die Journalistin Carole Cadwalladr: Starmer habe einen tech-utopischen KI-Plan angekündigt, der sich lese, als sei er von ChatGPT geschrieben worden. „Schockierend naive und verzweifelte Übernahme der britischen Regierung durch Unternehmensinteressen“, resümiert Cadwalladr.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Deutschland und Großbritannien: Beschlagnahme der Handys von Asylsuchenden kann rechtswidrig sein

30. Januar 2022 um 07:52
Das Bild zeigt einige Männer in WInterjacken, die um einen Mehrfachstecker mit Ladegeräten und damit verbundenen Handys sitzen.
People on the move benötigen ihr Handy zur Kommunikation mit Angehörigen oder für ihr Asylverfahren. Behörden wollen dort gespeicherte Nummern, Nachrichten, Bilddateien und GPS-Koordinaten. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / ZUMA Wire

Das Innenministerium in London hat am Donnerstag eingeräumt, dass die pauschale Beschlagnahme der Mobiltelefone von Migrant:innen rechtswidrig ist. Laut der britischen Tageszeitung Independent sagte dies der Anwalt der Innenministerin Priti Patel vor dem Obersten Gerichtshof. Das Gericht verhandelt eine Klage von drei Asylbewerbern aus dem Irak und dem Iran. Sie wurden 2020 verhaftet, nachdem sie mit kleinen Booten über den Ärmelkanal eingereist waren. Im Dezember urteilte ein Berufungsgericht, dass dies keine illegale Einreise darstellt.

Die Behörden behielten die Geräte nach einer Anweisung mindestens drei Monate ein und untersuchten diese forensisch. Auf der Suche nach Telefonnummern, Nachrichten, Bildern, Videos, Verkehrsdaten und GPS-Koordinaten wurde der Zeitung zufolge der komplette Speicher ausgelesen. Die Anwält:innen der Kläger gehen davon aus, dass die Praxis „Hunderte oder Tausende“ von Mobiltelefonen im Jahr betreffen könnte. Dies widerspricht dem Datenschutz und der Europäischen Menschenrechtskonvention, bestätigt nun auch das britische Innenministerium. Auch die Praxis, Asylsuchende zur Herausgabe ihrer PIN-Nummern zu drängen, sei rechtswidrig gewesen.

Deutsche Polizeien führen keine Statistik

Auch in Deutschland werden die Mobiltelefone von Geflüchteten beschlagnahmt und ausgelesen. Möglich ist dies gemäß dem Aufenthaltsgesetz, wenn die Betroffen bei einer Kontrolle über keinen gültigen Pass oder Passersatz verfügen. Bundesweite oder länderbezogene Zahlen gibt es hierzu nicht; zuletzt versuchte die Abgeordnete Jule Nagel erfolglos, dies im sächsischen Landtag in Erfahrung bringen.

Eine Sicherstellung kann auch nach § 94 Strafprozessordnung (StPO) zum Zwecke der Beweissicherung wegen des „Einschleusens von Ausländern“ erfolgen. Jedoch werden auch die Telefone von Schutzsuchenden mitgenommen, und zwar „insbesondere, wenn Geschleuste im Zusammenhang mit einem Schleuser aufgegriffen wurden“, schreibt das Bundespolizeipräsidium in Potsdam an netzpolitik.org. Die Maßnahme erfolgt also ohne einen Tatverdacht der davon Betroffenen. Statistiken, wie viele Geräte bislang auf Grundlage der StPO konfisziert wurden, führt die Bundespolizei nicht.

„Freiwillige“ Sicherstellung, sonst droht Beschlagnahme

Viele Asylsuchende kooperieren mit den Behörden und teilen ihnen auch die PIN-Nummern des Telefons mit. Eingezogen wird es dennoch, dann handelt es sich um eine Sicherstellung. Im Falle einer Weigerung wird die Beschlagnahme nach § 98 StPO richterlich angeordnet. Auch hierzu gibt es keine Statistiken, teilte die Staatsanwaltschaft Passau gegenüber netzpolitik.org mit. In einer Pressemitteilung hatte die Behörde zuvor mitgeteilt, dass in ihrem Einzugsgebiet „Handyauswertungen“ erheblich zugenommen hätten.

Laut den strafprozessualen Vorschriften sollen die Betroffenen ein Sicherstellungs- oder Beschlagnahmeprotokoll für die polizeiliche Maßnahme erhalten, schreibt das Bundesinnenministerium. Auch die Bundespolizeiinspektion Passau antwortet auf Nachfrage, dass stets „eine entsprechende Bestätigung“ ausgestellt wird. Dies ist aber nicht immer der Fall, heißt es dazu aus fluchtsolidarischen Kreisen in Nordrhein-Westfalen. Weder würden die Betroffenen zum Grund der Abnahme ihrer Identitätspapiere und Mobiltelefone aufgeklärt, noch erhielten sie dafür immer einen Beleg.

Anordnung auch im Asylverfahren

Oft lässt sich die Bundespolizei zudem von den Aslysuchenden in einer „Einwilligungs-/Verzichtserklärung“ bescheinigen, dass es sich nicht um eine Beschlagnahme gemäß § 98 StPO handelte. Dass die Betroffenen hierzu in ausreichendem Maße in einer für sie verständlichen Sprache aufgeklärt wurden und den Unterschied verstanden haben, kann bezweifelt werden.

Wie lange die Geräte einbehalten werden, ist laut dem Bundespolizeipräsidium „abhängig vom Einzelfall und erfolgt in enger Absprache mit der jeweilig zuständigen Staatsanwaltschaft“.

Auch im späteren Asylverfahren werden die Antragsteller:innen gemäß dem Asylgesetz zur kurzfristigen Herausgabe ihrer Mobiltelefone gedrängt. Zuständig ist hierfür das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das mit der Maßnahme Hinweise auf die Herkunft oder Identität der Betroffenen erhalten will. Letztes Jahr hat das Verwaltungsgericht Berlin dieses pauschale Auslesen von Telefonen und Datenträgern als rechtswidrig beurteilt. Allein im Jahr 2020 ist dies aber in 6.247 Fällen erfolgt, in nur 1,8 Prozent der Fälle sollen die Analysen Widersprüche zu den Angaben der Antragstellenden aufgezeigt haben.

GFF prüft Verfassungsmäßigkeit

Für Asylsuchende bedeutet der Verlust des Handys oft zusätzlichen Stress im Asylverfahren, weil das Gerät nicht nur der Kommunikation mit Angehörigen und Anwält:innen dient, sondern mitunter auch relevante Dokumente für Anhörungen darauf gespeichert sind. In Deutschland dürften deshalb – ähnlich wie in Großbritannien – viele Beschlagnahmungen von Mobiltelefonen und Speichermedien von Geflüchteten rechtswidrig sein.

„Smartphones sind heutzutage ein unentbehrliches Mittel, um sich im Leben zurechtzufinden – gerade nach Ankunft in einem fremdem Land“, sagt auch der Rechtsanwalt Bijan Moini von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Ihr Entzug greife in eine ganze Reihe von Grundrechten ein, nicht nur in das Recht auf Datenschutz. „Sollte die Bundespolizei Mobiltelefone systematisch und massenhaft sicherstellen, könnte das die strengen rechtlichen Anforderungen an Sicherstellungen im Einzelfall unterlaufen“. Die GFF will die Praxis deshalb auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen.

Handreichungen von EU-Agenturen

Sollte die Rechtswidrigkeit auch in Deutschland gerichtsfest dokumentiert sein, könnte dies auch Konsequenzen für EU-Agenturen haben. Frontex und Europol geben beispielsweise Handreichungen zur Beschlagnahme von Kommunikationsgeräten Schutzsuchender heraus. Darin wird geraten, mit einer „besonderen Taktik“ Passwörter für die forensische Auswertung zu erlangen. In die gleiche Richtung geht ein neuer Leitfaden der EU-Agentur für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen Eurojust. Auf den Telefonen der Geflüchteten befinden sich demnach „besonders wertvolle Informationen“. Beim Vorliegen eines Verdachts auf Menschenschmuggel sollen die Geschleusten zudem mit verdeckten Maßnahmen polizeilich überwacht werden.

In Großbritannien waren die Behörden offenbar nicht einmal in der Lage, sämtliche beschlagnahmten Telefone auszuwerten. Im Oktober soll die Grenzpolizei deshalb mit einem „Massenrückgabeverfahren“ begonnen haben. Die Besitzer:innen wurden laut dem Independent aufgefordert, dazu eine Telefonnummer anzurufen. Später sei diese Nummer durch eine E-Mail-Adresse ersetzt worden. Meldeten sich die Asylsuchenden nicht, wurden die Geräte zerstört.


Hilf mit! Mit Deiner finanziellen Hilfe unterstützt Du unabhängigen Journalismus.

  • Es gibt keine weiteren Artikel
❌